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Nach Messerangriff in Trier: Merz sichert Angehörigen Unterstützung zu


In Kürze:

  • Bundeskanzler Friedrich Merz hat telefonisch mit den Eltern des in Trier getöteten Studenten Marius D. gesprochen.
  • Die Angehörigen forderten politische Maßnahmen, um ähnliche Gewalttaten in Zukunft zu verhindern.
  • Unterstützung wurde den Angehörigen in Form von Opferbetreuung zugesichert.
  • Ein psychiatrisches Gutachten soll die Schuldfähigkeit des tatverdächtigen 22-jährigen Afghanen klären.

 
Knapp eine Woche nach dem tödlichen Messerangriff auf den 22-jährigen Studenten Marius D. in Trier hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) persönlich an die Eltern gewandt. Wie „BILD“ zuerst berichtete, hat der Kanzler 10 Minuten lang mit Thomas und Elke D. gesprochen.
Auch der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder und der Chef der Staatskanzlei, Marcus Klein, setzten sich mit den Eltern in Verbindung. Die politischen Vertreter aus Bund und Land boten ihnen Unterstützung, etwa im Bereich der Opferbetreuung, an.

Attacke in Trier ohne erkennbares Motiv und gegen ein Zufallsopfer

Der Vater des getöteten 22-Jährigen sprach von einem „sehr emotionalen“ Gespräch mit dem Kanzler. Die Eltern hätten dem Kanzler zugleich die Botschaft mitgegeben, dass die Politik handeln und Beschlüsse fassen müsse, damit sich eine solche Tat nicht wiederhole. Beide waren selbst kommunalpolitisch bei der CDU engagiert. Seit Montagmorgen liegt im Rathaus von Landstuhl, der Heimatgemeinde der Familie, ein Kondolenzbuch aus.
Dem bislang letzten Polizeibericht vom Donnerstag der Vorwoche zufolge ereignete sich die Bluttat am Mittwoch, als sich der Student auf dem Rückweg von einem Einkauf befand. Der mutmaßliche Täter kam ihm auf dem Gehweg entgegen. Aus ungeklärtem Anlass stach dieser mindestens zweimal mit einem mitgebrachten Küchenmesser auf den Oberkörper von Marius D. ein.
D. brach zusammen und starb trotz umfangreicher Reanimationsmaßnahmen wenig später in einem Krankenhaus. Der Tatverdächtige entfernte sich vom Tatort, doch die Polizei konnte ihn in der näheren Umgebung festnehmen.

Tatverdächtiger in stationärer psychiatrischer Behandlung

Ein Motiv für die Tat sei nicht erkennbar. Nach derzeitigem Ermittlungsstand spreche vieles dafür, dass sich die Tatbeteiligten zuvor nicht gekannt hätten und Marius D. ein Zufallsopfer gewesen sei. Der Tatverdächtige, ein 22-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, habe die Tat gegenüber der Polizei zugegeben.
Der Verdächtige befindet sich mittlerweile in einer geschlossenen forensischen Psychiatrie. Laut Polizei soll er bereits zuvor und in jüngerer Zeit wegen einer psychischen Erkrankung in stationärer Behandlung gewesen sein. Der Tatverdächtige galt als gut integriert.
Dem SWR zufolge lebte er seit mehr als zehn Jahren in Deutschland, wo er sowohl eine Schule als auch eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hatte. Seit vier Jahren arbeitete er in einem Unternehmen in Trier. Auffälligkeiten habe es dabei keine gegeben, der 22-Jährige galt als verlässlich.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts des Totschlags.

Afghane war nicht ausreisepflichtig

Inwieweit die Bluttat im Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung des Tatverdächtigen steht, soll nun geklärt werden. Ein Sachverständiger soll ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des 22-Jährigen erstellen. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einer Dauer der Ermittlungen von mehreren Wochen.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder sprach von einer „entsetzlichen Tat“ und fügte hinzu:
„Gewalt mit Messern zerstört Leben und erschüttert unsere Gesellschaft. Dafür darf es in Deutschland keinen Platz geben.“
Dem Innenministerium des Landes zufolge war der Tatverdächtige als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland eingereist. Im Jahr 2017 wurde sein Asylantrag abgelehnt, allerdings bestand ein „zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot“. Entsprechend war ihm der Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Im Jahr 2023 erteilte ihm die zuständige Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis.
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20. Juli: Union berät Spahn-Nachfolge | 27 Jahre Verfolgung | Rekordstrafe gegen AliExpress

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Union berät Spahn-Nachfolge

Die Unionsfraktion will am 29. Juli über die Nachfolge des zurückgetretenen Fraktionschefs Jens Spahn abstimmen. CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz will die Personalie zügig klären. Als Favorit gilt Kanzleramtschef Thorsten Frei. Sollte er den Fraktionsvorsitz übernehmen, wäre eine Kabinettsumbildung erforderlich. Auch weitere Kandidaten werden gehandelt.

27 Jahre Verfolgung

Am 20. Juli jährt sich der Beginn der Verfolgung von Falun Gong in China zum 27. Mal. Weltweit finden Gedenkveranstaltungen statt, darunter am Brandenburger Tor in Berlin. Die Exilchinesin Liu Wei berichtete dort von ihrer Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren, Folter und Zwangsmaßnahmen. Die Aktionen machen auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen durch die Kommunistische Partei Chinas aufmerksam.

Solarboom

Der Ausbau von Solarenergie in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 stärker gewachsen als im Vorjahr. Der Bundesverband Solarwirtschaft nennt Energiekrisen und politische Rahmenbedingungen als Gründe. Gleichzeitig warnt der Verband jedoch vor einer Verlangsamung des Ausbaus. Netzbetreiber weisen zudem auf begrenzte Kapazitäten der Stromnetze hin.

Rekordstrafe gegen AliExpress

Die EU belegt den Online-Marktplatz AliExpress mit einer Strafe von 550 Millionen Euro. Nach Angaben der EU-Kommission wurden gefälschte und gefährliche Produkte häufig nicht rechtzeitig entfernt. Illegale Händler hätten ihre Geschäfte vielfach fortsetzen können. Zudem seien rechtswidrige Produkte teilweise sogar beworben worden. Die EU wirft AliExpress unlauteren Wettbewerb zulasten seriöser Unternehmen vor.

Streit um die Straße von Hormus

Die Kämpfe zwischen den USA und dem Iran dauern an. In der neunten Nacht in Folge griffen sich beide Seiten gegenseitig an. Der Iran setzt die strategisch wichtige Straße von Hormus als Druckmittel gegen die internationale Schifffahrt ein. US-Außenminister Marco Rubio fordert deshalb andere Staaten auf, die Sicherheit der wichtigen Handelsroute zu unterstützen.

 
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Wer folgt auf Spahn? CDU/CSU-Fraktion entscheidet Ende Juli


In Kürze:

  • Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wählt am 29. Juli einen Nachfolger für den zurückgetretenen Jens Spahn.
  • Als aussichtsreichste Kandidaten gelten die Regierungsmitglieder Thorsten Frei, Nina Warken und Alexander Dobrindt.
  • Eine Wahl eines amtierenden Ministers würde eine Regierungsumbildung unter Bundeskanzler Friedrich Merz erforderlich machen.

 
Am 29. Juli plant die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag, über die Frage der Nachfolge des zurückgetretenen Vorsitzenden zu entscheiden. Jens Spahn (CDU), der frühere Bundesgesundheitsminister, hatte nach der sogenannten Leihmutter-Affäre am Samstag, 18. Juli, seinen Rücktritt erklärt. Bis zur Klärung der Nachfolge wird der erste Stellvertreter Alexander Hoffmann (CSU) geschäftsführend die Funktion übernehmen.
Es besteht kein Automatismus dahingehend, dass der Nachfolger Spahns aus den Reihen seiner gewählten Stellvertreter kommt.
Der Fraktionsvorsitzende hat eine besonders exponierte Position. Er muss über ausreichend Autorität gegenüber den Abgeordneten verfügen und in der Lage sein, vor wichtigen Abstimmungen Geschlossenheit herzustellen.
Bereits in mehreren Fällen in dieser Legislaturperiode hatten Abgeordnete der CDU und CSU offen Kritik an Gesetzesvorhaben geübt und gedroht, diese zu vereiteln – beispielsweise im Vorjahr beim Rentenpaket. Im Fall der Wahl der Richterin Frauke Brosius-Gersdorf gab fraktionsinterner Widerstand in der Union den Ausschlag für das Scheitern ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht. Dies sorgte bereits wenige Wochen nach Regierungsantritt für die erste Koalitionskrise zwischen Union und SPD.
Außerdem sollte der Fraktionschef ein erfahrener und versierter Debattenredner sein und ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aufweisen. In Aussprachen oder Generaldebatten ergreift er zumeist als erster Redner für die Fraktion das Wort.

Merz und Söder sollen Personalvorschlag erarbeiten

Die entscheidende Sitzung zur Bestimmung des Spahn-Nachfolgers wird am Mittwoch der letzten Juliwoche um 14 Uhr stattfinden, heißt es in einer SMS von Interimschef Hoffmann an Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger.
Kanzler Merz und Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder seien derzeit „damit befasst, einen Personalvorschlag für den Fraktionsvorsitz zu erarbeiten“. Dabei werde „die Einbindung der Fraktion sichergestellt“. Die Fraktion selbst muss den neuen Vorsitzenden wählen, allerdings ist damit zu rechnen, dass sie dem Vorschlag der Parteispitzen folgen wird. Alles andere würde die Autorität der Parteichefs beschädigen und eine entsprechende Krise zur Folge haben.
Von den derzeitigen Stellvertretern werden Hoffmann sowie CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Unions-Fraktionsvize Günter Krings als mögliche Spahn-Nachfolger genannt. Als Favoriten gelten sie jedoch nicht.
Stattdessen gelten drei derzeitige Regierungsmitglieder als aussichtsreichste Bewerber. Dies würde eine Regierungsumbildung erforderlich machen. Eine solche hatte Kanzler Merz im ZDF-„Sommerinterview“ am Sonntag als Möglichkeit angedeutet.

Frei als neuer Fraktionschef würde engen Schulterschluss mit Merz bedeuten

Vielfach fällt im Zusammenhang mit dem künftigen Fraktionsvorsitz der Name von Thorsten Frei (CDU). Für den Kanzleramtsminister spricht, dass er bereits in der vergangenen Wahlperiode als Parlamentsgeschäftsführer eng mit Merz zusammengearbeitet hat. In seinem gegenwärtigen Amt ist die Kooperation mit dem Kanzler noch enger. In der Bevölkerung gilt der Beliebtheitsgrad von Frei als durchschnittlich.
Ein weiterer Name, der fällt, ist jener von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie wäre nach Angela Merkel die zweite Frau, die eine CDU/CSU-Fraktion führen würde. Sie ist Bundesvorsitzende der Frauen-Union und war von 2021 bis 2025 eine der Parlamentsgeschäftsführer der Union im Bundestag. Ihre Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind jedoch deutlich unterdurchschnittlich – nicht zuletzt aufgrund der angekündigten Einschnitte in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform.
Laut Journalisten wie Julius Betschka gibt es nur einen logischen Kandidaten für den Fraktionsvorsitz: den derzeitigen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Er wäre der erste CSU-Politiker, der die gemeinsame Fraktion im Bundestag führen würde. Er gilt als gut vernetzt, und von 2017 bis 2025 hatte er bereits der CSU-Landesgruppe vorgestanden.

Poschardt: Dobrindt „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“

Für ihn spreche, dass er über die erforderliche Autorität verfüge, um nach den Unwägbarkeiten der vergangenen Monate Ruhe in die Fraktion zu bringen.
Seine Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind intakt, mit der Migrationswende hat er auf heiklem Terrain bereits Akzente gesetzt.
Der ehemalige Herausgeber der „WELT“, Ulf Poschardt, erklärte gegenüber „WELT-TV“, dass auch in der CDU das Vertrauen in die Lösungskompetenz von Dobrindt stark ausgeprägt sei. Er sei „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“. Allerdings, so Poschardt weiter, denke er nicht, Dobrindt sei „so dumm ist […], dass er sich diesen Schuh anzieht“.
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Was Merz und Macron heute gemeinsam vorhaben

Gemeinsame nukleare Abschreckung, engere Kooperation bei Künstlicher Intelligenz, Satelliten und in der Handelspolitik: Deutschland und Frankreich wollen heute mit ihren Regierungsgesprächen in der Nähe von Köln neuen Schwung in ihre zuletzt schwierigen Beziehungen bringen.
Die Zusammenarbeit beider Länder müsse weiter ausgebaut und der strategische Aufbruch Europas beschleunigt werden, sagte der französische Präsident Emmanuel Macron am Donnerstagabend nach seiner Ankunft in Deutschland. Auf Schloss Bensberg kam er mit Bundeskanzler Friedrich Merz zusammen, um das Regierungstreffen vorzubereiten.

Vom Militärflugplatz ins Schloss

Heute Morgen tagt zunächst der deutsch-französische Verteidigungs- und Sicherheitsrat unter Leitung von Merz und Macron auf dem Fliegerhorst Nörvenich. Anschließend kommt der sogenannte Ministerrat auf Schloss Augustusburg in Brühl zusammen. An den Beratungen nehmen auf beiden Seiten Minister und Staatssekretäre aus zehn Ressorts teil.
Das Rokoko-Schloss aus dem 18. Jahrhundert ist ein historisch bedeutender Ort für die deutsch-französischen Beziehungen. Dort schlug 1962 der damalige französische Präsident Charles de Gaulle dem Kanzler Konrad Adenauer einen deutsch-französischen Freundschaftsvertrag vor, der 1963 im Pariser Élysée-Palast unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag sei bis heute „die Basis für unsere Arbeit“, sagte Merz bei der Ankunft Macrons.

FCAS-Pleite war Rückschlag für strategische Zusammenarbeit

Zuletzt holperte es allerdings in den deutsch-französischen Beziehungen – vor allem wegen des weitgehenden Scheiterns des milliardenschweren Kampfjet-Projekts FCAS. Heute soll geklärt werden, was davon noch zu retten ist. Die Entwicklung einer sogenannten Combat Cloud, eines System zur Vernetzung von Waffensystemen, soll fortgeführt werden.
Daneben wollen beide Länder ein weiteres wichtiges Verteidigungsprojekt vorantreiben: Die Partnerschaft bei der nuklearen Abschreckung auf Grundlage des französischen Atomwaffenarsenals, die Merz und Macron im März vereinbart hatten.
Eine erste gemeinsame Luftwaffenübung von französischen Rafale- und deutschen Eurofighter-Kampfjets zur Betankung in der Luft fand bereits am Donnerstag statt. Die Rafale-Jets sind darauf ausgelegt, Atomwaffen einzusetzen. Auf dem Flugplatz Nörvenich werden sich Macron und Merz die Jets gemeinsamen anschauen.

Was kommt nach Macron?

Für Macron ist es wohl der letzte deutsch-französische Ministerrat. Im nächsten Frühjahr findet in Frankreich die Präsidentschaftswahl statt, bei der er nach zwei Amtszeiten nicht mehr antritt. Was danach kommt, ist völlig offen.
Umfragen sehen Marine Le Pen in der ersten Runde seit langem vorne. Und nach der jüngsten Umfrage des Instituts Ifop, die nach der Ankündigung von Le Pens Kandidatur trotz einer Verurteilung vor Gericht erhoben wurde, kann Le Pen auch die zweite Runde gewinnen und Präsidentin werden, ganz egal welche Kandidaten die übrigen politischen Lager am Ende ins Rennen schicken.
Sollte das tatsächlich so kommen, würde der innerhalb der EU wichtige deutsch-französische Motor sicher an Fahrt verlieren. Statt auf eine enge Integration in Europa setzt Le Pen auf nationale Souveränität und steht der EU zumindest skeptisch gegenüber. Wichtige deutsch-französische Rüstungsvorhaben könnten ausgebremst werden.
Auch deswegen wollen Merz und Macron in den letzten Monaten noch möglichst viel gemeinsam zustande bringen. Er freue sich, mit dem französischen Kabinett in Deutschland zu Gast zu sein, sagte Macron bei seiner Ankunft auf Schloss Bensberg. (dpa/red)
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Deutschland beteiligt sich nun doch an einem Manöver der „Koalition der Willigen“


In Kürze:

  • Deutschland will sich nun doch an einem geplanten Manöver der „Koalition der Willigen“ beteiligen.
  • Die Bundesregierung prüft noch, in welcher Form die deutsche Beteiligung erfolgen soll.
  • Das Manöver soll die Vorbereitung einer möglichen multinationalen Friedenstruppe für die Ukraine unterstützen.
  • Erste Beratungen dazu finden am Freitag im deutsch-französischen Sicherheits- und Verteidigungsrat statt.

 
Entgegen früheren Angaben will sich Deutschland nun offenbar doch an einem geplanten Manöver der sogenannten „Koalition der Willigen“ beteiligen. Zuvor hatte sich die Bundesregierung zurückhaltend zu der am Montag, 13. Juli, vereinbarten Übung geäußert. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur hieß es noch am Dienstag, Deutschland werde sich nicht an dem Manöver beteiligen.

Macron kündigt Manöver der „Koalition der Willigen“ an

Am Donnerstag vollzog die Bundesregierung jedoch offenbar eine Kehrtwende. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte, Deutschland werde sich an dem Manöver beteiligen. Er fügte hinzu: „Die Bundesregierung prüft, wie diese Beteiligung aussehen wird.“
Eine erste Erörterung des Themas soll am Freitag bei einer Sitzung des deutsch-französischen Sicherheits- und Verteidigungsrats stattfinden. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte am Montag gemeinsame Manöver der „Koalition der Willigen“ für die kommenden Monate angekündigt. Diese sollten zeigen, „dass wir bereit, entschlossen und glaubwürdig sind – zu Land, in der Luft und zur See“.
An dem Treffen am Montag nahmen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj teil. Die „Koalition der Willigen“ vereinbarte nach eigenen Angaben eine defensive Zusammenarbeit zur Raketenabwehr.

Deutschland prüft konkrete Beteiligung

Etwa 35 Länder hatten sich am Montag auf künftige Manöver verständigt. Diese sollen die Vorbereitung einer multinationalen Friedenstruppe für den Fall eines Waffenstillstands mit Russland unterstützen. Polens Premierminister Donald Tusk hatte angekündigt, dass die erste Übung in seinem Land stattfinden solle.
Ein genauer Termin steht noch nicht fest, angedacht ist der Herbst. Es solle sich um eine kleinere Übung handeln, bei der zunächst Führungsstrukturen und Entscheidungswege getestet würden. Tusk nannte am Dienstag Frankreich und Großbritannien als Teilnehmerstaaten. Deutschland ist nun – mit noch nicht bekannter Rolle – hinzugekommen.

Macron erklärte am Montag, die Voraussetzungen für eine Truppe seien bereits geschaffen. Auch Merz erklärte, man sei bereit, bei der Umsetzung von Sicherheitsgarantien für die Ukraine nach einem Waffenstillstand in enger Kooperation mit den USA eine „wichtige Rolle“ zu spielen. Allerdings würden auch Bundesregierung und Bundestag darüber entscheiden, wie diese aussehen werde.

Deutsch-französisches Treffen im Zeichen der Ukraine steht bevor

Macrons zweite und letzte Amtszeit endet in knapp einem Jahr. Ein Waffenstillstand in der Ukraine ist bislang nicht absehbar. Russland hatte sich zudem mehrfach gegen eine Mitwirkung Europas an einer möglichen internationalen Friedenstruppe ausgesprochen.
Am Freitag wird der deutsch-französische Sicherheits- und Verteidigungsrat auf dem Luftwaffenstützpunkt Nörvenich zusammentreten. Anschließend wird es eine Tagung des Ministerrats beider Länder in Brühl bei Köln geben. Neben Merz und Macron werden zahlreiche Minister daran teilnehmen.
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15. Juli: Wassersparen in München | Merz vor Presse | Bürokratieabbau

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Wassersparen in München

Wegen Trockenheit, steigendem Wasserverbrauch und „strapazierten“ Ressourcen hat die Stadt München eine Allgemeinverfügung erlassen. Zwischen 9 und 19 Uhr ist die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Netz u. a. zur Poolbefüllung, Gartenbewässerung oder privaten Autowäsche verboten. Bußgelder reichen von 50 bis 50.000 Euro. Die Maßnahmen gelten zunächst bis 1. August.

Merz vor Presse

Bundeskanzler Friedrich Merz lässt bei der Sommerpressekonferenz persönliche Konsequenzen nach den Landtagswahlen im Herbst offen, falls die AfD stark abschneidet. Er zeigt sich zuversichtlich, AfD-Erfolge durch Reformpolitik verhindern zu können. Außerdem verteidigte Merz die hohe Neuverschuldung mit der Sicherheitslage und betonte Reformen in Rente, Pflege und Krankenkassen.

Bürokratieabbau

In Berlin hat die Regierung einige Maßnahmen zum Bürokratieabbau verabschiedet. Beschlossen wurde beispielsweise die Digitalisierung von ärztlichen Überweisungen zu Fachärzten. Zudem gelten Lkw-Fahrverbote nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen. Und über die Pflicht zur Ortskenntnis für Taxis sollen künftig die Bundesländer entscheiden.

Kein automatischer Schutz

Wehrfähige ukrainische Männer sollen es schwerer haben, in der EU Schutz zu bekommen und zu arbeiten. Darauf einigten sich die EU-Innenminister in Brüssel. Zukünftig sollen sie einen Nachweis der Ukraine erbringen müssen, dass sie rechtmäßig ausgereist oder vom Wehrdienst befreit sind. Männer, die sich bereits in der EU aufhalten, sind davon nicht betroffen.

Für immer Sommerzeit

Das US-Repräsentantenhaus hat ein Gesetz verabschiedet, das die zweimal jährliche Zeitumstellung abschaffen und die Sommerzeit dauerhaft einführen soll. Der „Sunshine Protection Act“ muss nun den Senat passieren. Befürworter sprechen von mehr Alltagstauglichkeit, Kritiker warnen vor dunkleren Wintermorgen.
 
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14. Juli: Parade im Zeichen der Aufrüstung | Milliarden für Halbleiterindustrie | 5 Jahre nach der Ahrtal-Flut

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Parade im Zeichen der Aufrüstung

Frankreichs Präsident lädt zur größten Militärparade seiner Amtszeit. Das Land wolle auf diese Weise die „strategische Aufrüstung Frankreichs“ sowie das „strategische Erwachen Europas“ würdigen, erklärte das Präsidialamt. An der Spitze der Parade marschierten 500 Soldaten aus den Mitgliedsländern der Koalition der Willigen – darunter auch deutsche Soldaten. Zu den Ehrengästen gehörte auch Bundeskanzler Friedrich Merz.

Milliarden für Halbleiterindustrie

Die EU-Kommission hat weitere deutsche Staatshilfen für die Halbleiterproduktion genehmigt. Bund und Länder dürfen vier Standorte mit insgesamt 659 Millionen Euro fördern. Ziel ist der Ausbau der europäischen Chipindustrie. Gehen die Profite der neuen Produktion über aktuelle Erwartungen hinaus, soll Geld zurück an den Staat fließen.

5 Jahre nach der Ahrtal-Flut

Menschen an zahlreichen Orten haben heute der Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal gedacht. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier würdigte den großen Zusammenhalt und die Solidarität der Bevölkerung. Bei Privatleuten ist der Wiederaufbau größtenteils abgeschlossen – bei Straßen, Brücken und öffentlichen Gebäuden gibt es dagegen noch viel zu tun.

Schwerer Hagel

Heftige Unwetter mit zentimetergroßen Hagelkörnern haben in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern schwere Schäden verursacht. Dächer, Autos und Häuser wurden dabei teils schwer beschädigt. In der Nacht sind deswegen rund 250 Notrufe eingegangen. Die Feuerwehr musste sogar über 600 Mal ausrücken. Laut Wetterdienst seien weitere Unwetter mit Starkregen und Hagel von Mittel- bis nach Süddeutschland möglich.

100 Euro pro Liter Saft

Das Nahrungsergänzungsmittel LaVita ist von Foodwatch zur „dreistesten Werbelüge“ des Jahres gewählt worden. Nach Angaben der Organisation besteht das Produkt größtenteils aus Fruchtsaftkonzentrat und kostet dennoch umgerechnet 100 Euro pro Liter.
 
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Koalition der Willigen berät in Paris über Ukraine-Hilfe und Sicherheitsgarantien


In Kürze:

  • Vertreter der „Koalition der Willigen“ beraten in Paris über Militärhilfe und Sicherheitsgarantien für die Ukraine.
  • Parallel verhandeln die EU-Außenminister in Brüssel über ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland.
  • Innerhalb der NATO gibt es unterschiedliche Positionen zur weiteren Unterstützung Kiews.
  • Die Kämpfe in der Ukraine dauern an; Angaben beider Kriegsparteien lassen sich vielfach nicht unabhängig überprüfen.

 
In Paris kommen am Montag, dem 13. Juli, Vertreter der sogenannten Koalition der Willigen auf Einladung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron zusammen. Die westlichen Unterstützer der Ukraine beraten über mögliche Maßnahmen zur Absicherung eines Waffenstillstands, darunter Raketenabwehr und gemeinsame Militärmanöver.

Ukraine drängt auf raschen Nachschub an Patriot-Munition

Bundeskanzler Friedrich Merz wird Deutschland vertreten. Ob der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj persönlich anwesend sein wird, ist noch offen. Neben weiterer Militärhilfe für Kiew und der Stärkung der Flug- und Raketenabwehr geht es auch um Sicherheitsgarantien im Fall eines Waffenstillstands. Die westlichen Unterstützerländer sehen sich im Fall eines Friedensschlusses als Kern einer möglichen multinationalen Unterstützungsmission. Russland lehnt dies vehement ab.
Selenskyj bemüht sich um neue Munition für die Patriot-Flugabwehrsysteme in der Ukraine, um russische ballistische Raketen abwehren zu können. Beim NATO-Gipfel in Ankara gab es zudem neue Hilfszusagen für die Ukraine. US-Präsident Donald Trump soll Kiew eine Lizenz zur eigenständigen Produktion entsprechender Lenkflugkörper in Aussicht gestellt haben. Derzeit ist die Munition jedoch knapp, und die Produktion in den USA benötigt Zeit.
Zu dem Treffen werden in Frankreich Vertreter aus etwa 25 Staaten erwartet. Die sogenannte Koalition der Willigen umfasst mehr als 35 Staaten. Ihre federführenden Kräfte sind London und Paris. Die Mitglieder beanspruchen eine Rolle bei der Umsetzung von Sicherheitsgarantien und als mögliche Friedenstruppen, sollte es zu einem Ende der Kampfhandlungen kommen.

EU berät über weitere Sanktionen – und hofft auf USA

Parallel dazu beraten die EU-Außenminister in Brüssel über ein weiteres mögliches Sanktionspaket. Dieses würde weitere Personen, Einrichtungen und Organisationen aus Russland betreffen sowie zusätzliche Handelsbeschränkungen und andere Maßnahmen vorsehen. Ob es zu einem entsprechenden Beschluss kommt, ist noch offen.
Deutschland wird durch Minister Johann Wadephul vertreten, aus der Ukraine reist dessen Amtskollege Andrij Sybiha zu informellen Gesprächen an. Da bisher kein europäisches Sanktionspaket den Kreml zu den erhofften Zugeständnissen bewegen konnte, setzt Brüssel auf Unterstützung aus den USA.
Mehrere US-Senatoren teilten in der Vorwoche mit, mit der US-Regierung eine Einigung erzielt zu haben, um ein überarbeitetes Gesetz für weitere Russland-Sanktionen voranzubringen. Die Regierung Trump bemüht sich parallel um eine Beendigung des Konflikts. Zu den Unterzeichnern einer entsprechenden Erklärung gehörte auch der als Ukraine-Unterstützer bekannte Lindsey Graham, der jedoch am Wochenende kurz nach seiner Rückkehr von einem Besuch in Kiew verstarb.

Mehrere NATO-Staaten mit Vorbehalten gegen weitere Militärpakete für Ukraine

Der Mitteilung zufolge sollen die USA Strafzölle für Staaten vorsehen, die weiterhin Öl und Gas aus Russland beziehen. Eine entsprechende Initiative hatte es bereits im Vorjahr gegeben. Die Demokraten hatten jedoch eine weitere Beratung des Gesetzentwurfs blockiert, weil sie dem Präsidenten angesichts der damals noch ausstehenden Entscheidung des Supreme Courts keine zusätzlichen Zollbefugnisse einräumen wollten.
Eine Erklärung des Weißen Hauses zu der angeblichen Einigung liegt bislang nicht vor. Präsident Trump hatte entsprechende Sanktionen bereits in Aussicht gestellt, zugleich aber angekündigt, wichtige Verbündete von den Strafzöllen auszunehmen. Dazu sollten etwa Japan oder Ungarn gehören.
Innerhalb der NATO gibt es zudem Widerstände gegen das geplante 70-Milliarden-Euro-Paket für die Ukraine. Der slowakische Präsident Peter Pellegrini bekräftigte, dass sich sein Land weder militärisch noch finanziell an neuen Hilfspaketen beteiligen werde. Er verwies darauf, dass auch andere Staaten der Allianz wie Tschechien oder Ungarn Vorbehalte hätten und stattdessen stärkere diplomatische Bemühungen forderten. Die USA hatten diese seit Amtsantritt der Regierung Trump verstärkt vorangetrieben – der Krieg im Iran hat den Fokus Washingtons jedoch vorerst von der Ukraine-Krise abgelenkt.

Kämpfe gehen weiter – Angaben nicht unabhängig überprüfbar

Unterdessen dauern die Kämpfe im Osten und Südosten der Ukraine an. Ukrainischen Angaben zufolge liegen die Schwerpunkte derzeit im Raum Kostjantyniwka, Kramatorsk und Slowjansk. Russland meldet eigene Angriffe auf Hafenanlagen in Tschornomorsk bei Odessa, bei denen militärisch genutzte Einrichtungen getroffen worden seien.
Russische Medien berichten zudem, innerhalb eines Tages 220 ukrainische Drohnen abgefangen zu haben. In der von Russland kontrollierten Stadt Enerhodar habe es nach Beschuss vier Tote und mehrere Verletzte gegeben. Die Angaben beider Seiten konnten nicht unabhängig überprüft werden.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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9. Juli: Digitaler Euro rückt näher | Merz zieht Bilanz | Chatkontrolle kommt zurück

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Digitaler Euro rückt näher

Das Europaparlament hat den Weg für den digitalen Euro freigemacht. Nun beginnen Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten und der EU-Kommission. Die digitale Währung soll per App genutzt und Anfang 2029 eingeführt werden. Alle Geschäfte sollen dann Bargeld als auch digitale Euros akzeptieren. Kritische Stimmen mahnen, dass für Bargeldannahmen noch Hürden in die Verordnung eingebaut werden könnten.

Merz zieht Bilanz

Kanzler Friedrich Merz hat die Politik der Bundesregierung verteidigt und vor der Sommerpause eine positive Bilanz gezogen. Im Mittelpunkt stehen Renten-, Steuer-, Gesundheits- und Bürokratiereformen. AfD, Grüne und Linke kritisierten den Kurs der Regierung aus unterschiedlichen Perspektiven.

Mehr Gewalt

Die Bundespolizei hat 2025 mehr Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Orten, für die sie zuständig ist, festgestellt. Die Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent auf rund 35.400 Fälle. Verletzt wurden den Angaben zufolge 818 Polizisten – ein Anstieg um 1,7 Prozent.

Chatkontrolle kommt zurück

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat das EU-Parlament einer Fortsetzung der Chatkontrolle zugestimmt. Damit dürfen Tech-Konzerne wie Meta oder Google private Chats, E-Mails und Messenger-Dienste anlasslos nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch durchsuchen. Ende März hatte das Parlament eine Verlängerung der Ausnahmeregelung noch abgelehnt. Die Zustimmung wurde durch einen Trick erwirkt, der juristisch umstritten ist.

Naher Osten

Die USA haben den Iran den zweiten Tag in Folge angegriffen. Washington begründet die Angriffe mit der Sicherheit der Schifffahrt in der Straße von Hormus. Der Iran reagiert mit Angriffen auf Bahrain, Kuwait und Katar sowie Drohungen gegen weitere Verbündete der USA.
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Merz zieht Bilanz: Regierung verteidigt Reformkurs vor Sommerpause


In Kürze:

  • Friedrich Merz verteidigt den Reformkurs der Bundesregierung und zieht vor der Sommerpause eine positive Bilanz.
  • Im Mittelpunkt stehen Renten-, Steuer-, Gesundheits- und Bürokratiereformen sowie die Ergebnisse des NATO-Gipfels.
  • AfD, Grüne und Linke kritisieren den Kurs der Regierung aus unterschiedlichen Perspektiven.
  • SPD und Union werben für die Reformagenda und verteidigen die Kompromisse der Koalition.

 
Am Donnerstag, 9. Juli, hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eine Regierungserklärung „Zur aktuellen politischen Lage“ abgegeben. Es sollte die Letzte dieser Art vor der parlamentarischen Sommerpause sein. Der Kanzler zog dabei eine Bilanz über die bisherigen 14 Monate seiner Regierungszeit und den am Mittwoch zu Ende gegangenen NATO-Gipfel in Ankara. Anschließend gab es eine Aussprache.

Merz: Deutschland bleibt dank der Reformen ein „starkes Land“

In seiner knapp 25-minütigen Erklärung stellte er sein Kabinett als „Regierung der Erneuerung“ dar. Er lobte die Reformagenda der Bundesregierung, die sich Neuerungen widme, die keinen weiteren Aufschub zuließen. Die anstehenden Abstimmungen in Bundestag und Bundesrat zeigten, dass die politische Mitte in der Lage sei, Lösungen zu erarbeiten.
Die Mitte „liefert, arbeitet und erfüllt den Auftrag aus dem Grundgesetz“, so der Kanzler. Die vergangenen Monate hätten gezeigt, dass „unser Land und unsere Demokratie funktionieren“. Oft sei es hart, Kompromisse zu finden und einen Ausgleich der Interessen zu bewerkstelligen, allerdings habe man im ersten Regierungsjahr „sehr viel auf den Weg gebracht“.
Das stärke die Wirtschaft ebenso wie die soziale Gerechtigkeit und die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands. Gleichzeitig wirke man damit den radikalen Kräften entgegen, die „unsere Freiheit und die Sicherheit unseres Landes angreifen“.
Deutschland sei „ein starkes Land“, sowohl in wirtschaftlicher als auch in politischer und gesellschaftlicher Hinsicht. Man bleibe es, „wenn wir uns den Herausforderungen stellen und sie nicht wie früher wegschieben, sondern sie angehen und lösen“.

Berichtspflichten zurückgebaut, Beitragssätze stabilisiert

Merz rühmte unter anderem die Reformen beim Rentensystem, die seine Regierung im Begriff sei, auf den Weg zu bringen. Vor allem sei die Kombination aus Umlageverfahren und Kapitalmarkt bemerkenswert. Diese sorge langfristig für sinkende Beitragssätze und ein steigendes Rentenniveau durch Kapitalerträge. Was man jetzt schaffe, sei die „tiefgreifendste Rentenreform der Bundesrepublik“.
Auch bei der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen im Steuerrecht und dessen Vereinfachung habe die Regierung Akzente gesetzt. Ein Meilenstein sei etwa die Einführung einer vorausgefüllten digitalen Steuererklärung. Auf dem Arbeitsmarkt schaffe man durch erweiterte Befristungsmöglichkeiten mehr Flexibilität und ermögliche so Neueinstellungen.
Einen „Befreiungsschlag“ nannte Merz den geplanten Rückbau von Berichtspflichten des Bundes. Die Bundesregierung werde „grundsätzlich alle Berichtspflichten aufheben“. Sollte ein Ministerium Berichtspflichten beibehalten wollen, müsse dieses künftig begründen, warum diese erhalten bleiben sollten.

Merz: Infineon-Ansiedlung in Dresden deutet Wende an

Merz verteidigte zudem die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sei erforderlich, um zu verhindern, dass die Lohnnebenkosten ein Maß annehmen, das für die Unternehmen nicht mehr bezahlbar sei. Auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern werde sich vieles fundamental verändern. So werde der Bund künftig neue Aufgaben für Kommunen nur noch beschließen, wenn er den Großteil der Kosten trage.
Bereits jetzt, so erklärte Merz weiter, nehme er wahr, dass die Industrieproduktion steige, die Auftragsbestände wüchsen und es dank des Wachstumstreibers KI auch für Gründer neue Hoffnungen gebe. Der Bau der neuen Infineon-Halbleiterfabrik in Dresden zeige, dass man auf einem richtigen Weg sei. Ferner werde die Aktivrente gut angenommen und auch die neue Grundsicherung setze wieder stärker auf Eigenverantwortung und Gegenleistung.
Den NATO-Gipfel dieser Woche in Ankara bezeichnete Merz als „großen Erfolg“. Man werde das 5-Prozent-Ziel der NATO frühzeitig erfüllen und die EU-Verteidigungsindustrie ausbauen. Ein großer U-Boot-Auftrag Kanadas sei an ein deutsch-norwegisches Konsortium gegangen. Neben dem Kauf von US-amerikanischen Tomahawk-Marschflugkörpern, baue man auch die eigenen europäischen Fähigkeiten aus.
AfD-Chef Chrupalla kritisiert die Reformen und die Rüstungspolitik.

AfD-Chef Chrupalla kritisiert die Reformen und die Rüstungspolitik.

Foto: Elisa Schu/dpa

Chrupalla warf Merz Wortbruch und fehlende Empathie vor

Für die AfD trat Fraktionschef Tino Chrupalla ans Rednerpult und warf der Regierung Merz vor, zentrale Wahlversprechen gebrochen zu haben. Die Regierung habe kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem. Sie kündige Reformen an, nur um diese immer weiter zu verschieben. Die Koalition sei zerstritten.
Chrupalla kritisierte, dass die Pensionen der Beamten um ein Vielfaches höher seien als die gesetzlichen Renten. Er forderte die Schaffung eines einheitlichen Rentensystems, in das auch Staatsdiener einzahlen sollten. In der Gesundheitspolitik warf Chrupalla Merz vor, die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung illustriere dessen fehlende Empathie und Ahnung von der täglichen Realität Arbeitnehmern.
So werde diese Maßnahme nur mehr Bürokratie, eine Überlastung der Arztpraxen und zusätzliche Belastungen für Familien und chronisch Kranke nach sich ziehen. Kritik übte der AfD-Co-Chef auch an den Kürzungen beim Elterngeld. Die Regierung, so Chrupalla, investiere „lieber in Panzer als in Kinder“.

Miersch und Spahn sehen Reformpolitik auf einem richtigen Weg

Rückendeckung für die Koalitionspolitik kam von den Fraktionsspitzen Matthias Miersch (SPD) und Jens Spahn (CDU). Miersch betonte, die Reformen seien aufgrund der Wirtschaftskrise und der internationalen Lage notwendig. Trotz ihrer Unterschiede hätten Union und SPD tragfähige Kompromisse gefunden.
Miersch betonte, die Gesundheitsreform stabilisiere Beiträge. Hinter der Rentenreform stehe ein einstimmiger Reformvorschlag der Rentenkommission. Mit der höheren Besteuerung sehr hoher Einkommen habe man ein „Gerechtigkeitsmomentum“ geschaffen. Zudem werde man mehr Wachstum durch den Deutschlandfonds und die Förderung von Zukunftsbranchen generieren und für einen schnelleren Zugang gesetzlich Versicherter zu Fachärzten sorgen.
Spahn attestiert dem Bundeskanzler ein erfolgreiches Agieren auf dem NATO-Gipfel und betont, dass Merz Deutschland zum „zentralen europäischen Faktor“ im westlichen Militärbündnis gemacht habe.
Aber auch bei der wirtschaftlichen Stärke gehe es aufwärts. Die Krisen der vergangenen sechs Jahre hätten die ökonomische Substanz des Landes zu beseitigen gedroht, mehr als 10.000 Industriejobs fielen Monat für Monat weg. Die aktuellen Reformen böten nun jedoch die Chance, effektiv gegenzusteuern.

Britta Haßelmann (l.) und Katharina Dröge. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Dröge: „Kein Wort über Hitzetote“ – Reichinnek: „Schlechte Beliebtheitswerte verdient“

Für die Grünen kritisierte Fraktionschefin Katharina Dröge, Merz habe die Hitzetoten der jüngsten Hitzewelle nicht erwähnt. Zudem habe er weder Angehörigen noch Rettungskräften öffentlich gedankt. Die Bundesregierung schwäche den Klimaschutz und verabsäume es, ein Sofortprogramm gegen Hitzefolgen aufzulegen.
Dröge forderte Klimaanlagen in Schulen, Pflegeheimen und Krankenhäusern, mehr Stadtgrün und den Ausbau von Solaranlagen. Außerdem kritisierte sie auch die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese führe zu überfüllten Arztpraxen.
Im Namen der Linken warf Fraktionschefin Heidi Reichinnek den „Sozialkahlschlag“ der Koalition. Diese schwäche das Gesundheitssystem, ignoriere die Mietenexplosion, höhle die Arbeitnehmerrechte aus und mache das Leben unbezahlbar.
Merz ignoriere die Sorgen und Ängste der Menschen im Land und habe sich dadurch seine „katastrophalen Beliebtheitswerte wirklich redlich verdient“. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung sei eine Unterstellung an alle arbeitenden Menschen, diese würden betrügen.
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30 Jahre alte Regelung vor dem Aus? Bund will längere Arbeitszeiten für Bäcker


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant die Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
  • So sollen auch Bäckereien an Sonn- und Feiertagen 8 Stunden arbeiten dürfen.
  • Verbände und Parteien diskutieren das Thema kontrovers.
  • Die Zahl der Bäckereibetriebe ist seit 2015 um rund 3.500 zurückgegangen.

 
Der Koalitionsvertrag sieht die Änderung bereits vor. Das Handwerk drängt seit Längerem auf eine schnellere Umsetzung. Nun soll es zum 1. Januar 2027 so weit sein: Die Arbeitszeitregelungen für Bäcker und Konditoren sollen flexibler gestaltet werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es auf Seite 18 ab Zeile 564: „Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern.“

Verband sieht Gleichstellung im Wettbewerb

Im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung ist festgehalten, dass ab dem 1. Januar 2027 die Arbeitszeiten für Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen ausgeweitet werden sollen. Künftig sollen sie an diesen Tagen bis zu 8 Stunden arbeiten dürfen. Dafür muss das Arbeitszeitgesetz, insbesondere Paragraf 10, geändert werden. Ein Beschluss des Bundestages sowie die Zustimmung des Bundesrates stehen noch aus.
Nach der derzeitigen Regelung dürfen Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen nur 3 Stunden arbeiten. In dieser Zeit sollen sie backen und ihre Waren zu den Verkaufsstellen ausfahren. Die Vorschrift stammt aus dem Jahr 1996 und ist nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks nicht mehr zeitgemäß. Die geplante längere Arbeitszeit bewertet der Verband als „Gleichstellung im Wettbewerb“.
Für Verbraucher würde sich durch die Änderung zunächst nichts ändern. Einige Kunden äußern dennoch Kritik an der geplanten Neuregelung. Eine Kundin einer Bäckerei in Unterfranken bezweifelt, dass längere Arbeitszeiten im Bäckerhandwerk entscheidend zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen können. Auf das Zitat von Bundeskanzler Friedrich Merz, man wolle „Deutschland wieder flott kriegen“, sagte sie gegenüber Epoch Times: „Da fallen mir Bereiche ein, die wichtiger und effizienter wären.“ Vor allem günstigere Energiepreise, die der gesamten Wirtschaft zugutekämen, würden das Land eher voranbringen. „Ich glaube nicht, dass ein paar mehr verkaufte Brötchen oder Schwarzwälder Kirschtorte zu einem Aufschwung beitragen.“
Ein Mann, der gerade einen Bäckerladen mit Brot und Kuchen verlässt, steht der Änderung hingegen eher gleichgültig gegenüber. Am Wochenende gehe er nur selten zum Bäcker, da Brötchen meist aufgebacken würden. „Aber wenn es die Bäcker wünschen, dann soll die Regierung das Gesetz eben ändern“, sagte er.

Längere Arbeitszeiten machen die Branche unattraktiver

Die Lockerung der Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen wird von Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen kontrovers diskutiert. Kritiker bezweifeln, dass eine Ausweitung der Arbeitszeiten einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Neben der Unionsfraktion und der SPD fordert auch die AfD eine Lockerung der Regelungen. Auch der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki spricht sich für eine „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten aus. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, erklärte: „Wir sollten endlich einen Schritt vorangehen und den Sonntag in das Ermessen der Kaufleute und Kunden stellen. Wer in Deutschland sonntags ein Hemd verkauft, macht sich strafbar. Das ist im Online-Zeitalter von vorgestern.“
Die Gewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen sowie der Sozialverband Deutschland verweisen hingegen auf die Bedeutung des Sonntags als Tag der Erholung und der gemeinsamen Zeit mit der Familie. Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht die Pläne der Bundesregierung kritisch. Es sei lebensfremd, zu behaupten, Beschäftigte würden sonntags gerne arbeiten und dann auch noch länger als 3 Stunden. Das Gegenteil sei der Fall, erklärte die NGG. „Eine Ausweitung der Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen wird unweigerlich dazu führen, dass das Arbeiten in dieser Branche noch unattraktiver wird.“
Die kirchlich-gewerkschaftliche „Allianz für den freien Sonntag“ sieht in dem Vorhaben der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Aufweichung des grundgesetzlich geschützten Sonntags als arbeitsfreier Tag. Artikel 140 des Grundgesetzes übernimmt unter anderem Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Gelassen sieht die geplante Änderung ein kleiner bayerischer Bäckereibetrieb mit zwei Filialen. Eine Mitarbeiterin sagte gegenüber Epoch Times: „Wir arbeiten sonntags nicht.“ Daran werde sich auch künftig nichts ändern.

Öffnungszeiten sind Sache der Länder

Eine Reihe von Ausnahmen sieht das Arbeitszeitgesetz vor. Sie gelten unter anderem für Krankenhäuser, Rettungsdienste, die Gastronomie, den Verkehrsbereich, die Energieversorgung sowie bestimmte Bereiche des Lebensmittelhandwerks.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schutz von Sonn- und Feiertagen ein hohes verfassungsrechtliches Gewicht besitzt. So entschied es 2009, dass die Regelung zu Ladenöffnungen an den vier aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in Berlin nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Dabei sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. Während das Arbeitszeitgesetz Bundesrecht ist, fallen die Ladenöffnungszeiten seit der Föderalismusreform von 2006 in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend unterscheiden sich die Regelungen. Während Bayern beispielsweise Ladenöffnungen bis 20 Uhr erlaubt, können Geschäfte in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen bis 24 Uhr geöffnet sein.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gab es 2015 noch 12.155 Betriebe. Zehn Jahre später waren es nur noch 8.659. Damit hat die Branche in diesem Zeitraum rund 3.500 Betriebe verloren.
Auch die Struktur der Branche hat sich verändert. Während die Zahl der Betriebe sinkt, blieb die Zahl der Verkaufsstellen vergleichsweise stabil. Viele Unternehmen haben ihr Filialnetz ausgebaut, sodass heute weniger Betriebe mehr Verkaufsstellen betreiben. Dadurch ist die durchschnittliche Betriebsgröße gestiegen. Ein Betrieb beschäftigt im Schnitt 27 Mitarbeiter.
Auch die Zahl der Beschäftigten ging zurück. Nach Angaben des Zentralverbandes arbeiteten 2015 rund 275.200 Menschen im Bäckerhandwerk. 2025 waren es noch etwa 232.000. Der Umsatz der Branche entwickelte sich hingegen positiv. Er stieg von rund 14 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf mehr als 18 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Brandmauer bleibt: CDU-Verband in Brandenburg lehnt Annäherung an AfD ab


In Kürze:

  • Der Vorstand der MIT Brandenburg hat einen Antrag zur Lockerung der CDU-Brandmauer gegenüber der AfD abgelehnt.
  • Beschlossen wurde stattdessen ein Leitantrag für eine stärker sachorientierte politische Debattenkultur.
  • Die Mittelstandsunion bekräftigt, dass die AfD derzeit kein Kooperationspartner sei, lässt aber eine theoretische Perspektive für die Zukunft erkennen.

 
Die Mittelstandsunion der CDU (MIT) in Brandenburg wird keine Annäherung an die AfD vollziehen. Das hat der Landesvorstand am Dienstagabend, 7. Juli, in einer überregional, mit Interesse erwarteten Sitzung beschlossen. Zwei Vorstandsmitglieder hatten einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, auf ein Ende der sogenannten Brandmauer hinzuwirken. Um zu verhindern, dass von der CDU zur AfD abgewanderte Wähler dauerhaft verloren gingen, sollte nach dem Willen der Antragsteller der Unvereinbarkeitsbeschluss von 2018 hinterfragt werden.

MIT Brandenburg setzt auf sachorientierte Debatten statt Ende der „Brandmauer“

Die Mehrheit der Funktionsträger des Wirtschaftsverbandes lehnte eine solche Form der Annäherung ab. Stattdessen verabschiedete die MIT Brandenburg am Dienstag einen geänderten Beschluss. Darin war von einer Aufhebung des Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der von Brandenburgs Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften Partei keine Rede mehr.
Wie Brandenburgs CDU-Generalsekretär Julian Brüning mitteilte, hat der MIT-Vorstand Teile des Textes beibehalten. Die MIT Brandenburg fordert demnach die Landes-CDU dazu auf, sich in der Bundespartei für eine „sachorientierte politische Debattenkultur einzusetzen“. In dieser sollen „politische Entscheidungen auf Grundlage von Inhalten getroffen werden“.
Dies würde bedeuten, dass Anträge oder sonstige Initiativen der AfD nicht von vornherein abgelehnt werden sollen. Stattdessen soll anhand ihres Inhalts geprüft werden, ob die CDU das darin verfolgte Anliegen mittragen könne.

Der Beschluss lässt theoretische Perspektive offen

Auch findet sich eine Passage, die zumindest theoretisch die Tür für eine künftige Zusammenarbeit offenlässt. So heißt es im Beschluss vom Dienstag:
„Solange die AfD ihre nationalistischen Flügel nicht eindämmen will oder kann, fehlt jegliches Fundament für eine Kooperation.“
Diese Formulierung lässt den Umkehrschluss zu, dass ein Ende der „Brandmauer“ aus Sicht der CDU möglich wäre, sollte sich die AfD von jenen Inhalten abwenden, die der Verfassungsschutz als Grundlage für seine Einstufungsentscheidung betrachtet.
Nach derzeitigem Stand gilt jedoch, dass die AfD „für uns kein Partner“ sei, so Brüning. Bereits im Vorfeld des Beschlusses hatte der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag, Steeven Bretz, bei einer Pressekonferenz auf „klare Beschlusslagen im Landes- und Bundesverband“ hingewiesen.

Antragsteller sehen bisherige Strategie der Union als gescheitert

Bretz fügte hinzu, es sei „Strategie der AfD, die CDU zu zerstören“. Wer nun eine Debatte über die Abgrenzung der Union von der AfD anheize, müsse sich „darüber im Klaren sein, dass er damit der Union nicht nütze“. Auch der Landesvorsitzende der MIT, Eckehard Frisch, und der Ehrenvorsitzende Uwe Feiler hatten sich im Vorfeld deutlich gegen den Antrag zweier Vorstandsmitglieder ausgesprochen.
Feiler erklärte gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“, es stehe „eine breite, breite Mehrheit hinter diesem Unvereinbarkeitsbeschluss, so auch ich“. Mit einer Mehrheit für die Aufhebung sei nicht zu rechnen. Insbesondere bei Themen wie Europa, NATO und Russland gebe es mit der AfD keine Schnittmengen. Auch der CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Steffen Bilger, sprach von einer „ganz klaren Minderheitsmeinung“, welche die Antragsteller repräsentierten.
Ausgegangen war der Antrag von den Vize-Landeschefs der MIT, Frank Goral und Ferdinand Fiedler. Diese hatten die „Brandmauer“ als falsch bezeichnet. Man könne „in Ostdeutschland nicht 30 bis 40 Prozent der Wähler ausgrenzen“. Die Strategie, mit der Bundesparteichef Friedrich Merz die AfD „halbieren“ wollte, sei gescheitert. Deshalb müsse man AfD-Wähler „mit den politischen Konzepten der Union“ zurückgewinnen.

Auch MIT-Bundeschefin Connemann hatte sich gegen den Antrag ausgesprochen

Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer spricht von „überholten Beschlüssen“, an denen die CDU festhalte. Diese müsse sich entscheiden, ob sie diese Situation aufrechterhalten wolle oder „den Mut findet, den Willen der Wähler wieder ernst zu nehmen“.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Dennis Hohloch, äußerte sich ebenfalls zu der Debatte. Er erklärte, die CDU täte „gut daran, wenn Herr Redmann und sein Landesvorstand diesen Brandmauerbeschluss aufheben würden“. Hohloch wollte sich gegenüber dem RBB nicht zu der Frage äußern, ob es im Vorfeld des Antrages Gespräche mit den Protagonisten gegeben hätte.
Gegen eine Veränderung der Beschlusslage hatte sich im Vorfeld der Abstimmung auch die Bundesvorsitzende der MIT, Gitta Connemann, ausgesprochen. Gegenüber der „WELT“ erklärte sie, die AfD sei „kein Partner für den Mittelstand“. Deren Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik führe „mit Vollgas ins Abseits“.
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CDU-Verband in Brandenburg stimmt über Ende der Brandmauer zur AfD ab


In Kürze:

  • Die MIT Brandenburg stimmt über einen Antrag zur Aufhebung des CDU-Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der AfD ab.
  • Antragsteller kritisieren die bisherige Brandmauer als pauschale Ausgrenzung von Millionen Wählern.
  • Die Landesführung der MIT rechnet dennoch mit einem Scheitern des Vorstoßes und lehnt eine Zusammenarbeit mit AfD und Linkspartei ab.

 
Im Landesverband Brandenburg der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU soll am Dienstagabend, 7. Juli, über einen Antrag zur sogenannten Brandmauer gegenüber der AfD abgestimmt werden. Der Antrag soll auf der Tagesordnung der bevorstehenden Vorstandssitzung stehen, wie „FOCUS“ und „WELT“ berichteten.
Darin erheben Mitglieder der Mittelstandsvereinigung die Forderung, den seit 2018 gültigen Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundes-CDU in der derzeitigen Form aufzuheben. Dieser werde von vielen Mitgliedern als „Ausdruck einer Politik der pauschalen Abgrenzung“ verstanden.

Kritik aus CDU Brandenburg: Merz-Strategie der „Halbierung“ der AfD sei gescheitert

Der Antrag, über den die Mittelstandsvereinigung abstimmen soll, trägt den Titel „Für eine Rückkehr zur politischen Sacharbeit – demokratische Auseinandersetzung statt pauschaler Abgrenzung“. In der Begründung kommt die Sorge zum Ausdruck, einen erheblichen Teil der Wählerschaft mit dem derzeitigen Ansatz dauerhaft zu verprellen. Man dürfe Millionen Bürger nicht als Gesprächspartner ausschließen.
Zwei Mitglieder des Vorstandes sollen für den Antrag verantwortlich zeichnen. Einer davon ist der stellvertretende Vorsitzende Ferdinand Fiedler. Er wolle Wähler „mit den politischen Konzepten der Union“ zurückgewinnen. Die Strategie von Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz, mit der dieser die AfD halbieren wollte, sei „klar gescheitert“.
Rückendeckung erhält Fiedler vom MIT-Vizelandeschef Frank Goral. Dieser äußerte gegenüber dem „Tagesspiegel“, die „Brandmauer“ sei falsch. Man könne „in Ostdeutschland nicht 30 bis 40 Prozent der Wähler ausgrenzen“.

MIT-Landeschef und Ehrenvorsitzender rechnen nicht mit Mehrheit

Der Verfassungsschutz in Brandenburg stuft den Landesverband der AfD seit dem Vorjahr als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.
Allerdings liegt die Partei in Umfragen derzeit deutlich vor der SPD. CDU und Linke sind derzeit gleichauf. Nach aktuellem Stand wären daher Mehrheiten gegen die AfD nur unter Einschluss der Linkspartei möglich, gegen die es vonseiten der CDU jedoch ebenfalls einen Unvereinbarkeitsbeschluss gibt.
Nicht als Einbringerin aufgeführt ist die Bundestagsabgeordnete und frühere Landeschefin Saskia Ludwig. Diese ist ebenfalls eine stellvertretende Landesvorsitzende der MIT Brandenburg und hatte sich bereits vor der Bundestagswahl 2025 gegen die sogenannte Brandmauer ausgesprochen.
MIT-Landeschef Eckehard Frisch und der Ehrenvorsitzende Uwe Feiler gehen von einem Scheitern des Vorstoßes aus. Es könne „mit der AfD eines Höcke und anderer keine Zusammenarbeit geben, ebenso wenig wie mit der Linken“. Insbesondere bei Themen wie NATO, Bundeswehr oder Russland gebe es keinerlei Schnittmengen.

Ähnliche Debatte über CDU-Abgrenzung zur AfD im Vorjahr im Harz

Allerdings brodele es in der CDU aufgrund der schlechten Umfragewerte und der Enttäuschung beispielsweise über die ausbleibende Steuerreform. Man müsse laut Feiler vor diesem Hintergrund zweifellos eine Debatte darüber führen, was unter „Zusammenarbeit“ mit der AfD zu verstehen sei, wie er gegenüber dem „FOCUS“ sagte.
Zwar seien gemeinsame Anträge sicher tabu, so Feiler. Aber bei Abstimmungen zu reinen Sachanträgen wie jenen über die Flutlichtanlage eines Sportplatzes sehe die Sache möglicherweise anders aus.
Im Vorjahr hatte bereits der Kreisverband Harz der CDU Sachsen-Anhalt den Unvereinbarkeitsbeschluss infrage gestellt.
Bei der Bundestagswahl hat die CDU das Direktmandat an die ortsfremde AfD-Kandidatin Christina Baum verloren. Zudem gebe es eine Vielzahl an Austritten.
Allerdings hat auch dort die Landesspitze der CDU dieses Ansinnen abgelehnt. Der aus demselben Kreisverband stammende Ministerpräsident Sven Schulze und Landrat Thomas Balcerowski gelten als Gegner einer Annäherung an die AfD.
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Mehr Netto oder neue Belastungen? Wer von der Steuerreform wirklich profitiert


In Kürze:

  • Höhere Freibeträge und angepasste Steuertarife sollen Arbeitnehmer und Familien entlasten und die kalte Progression abmildern.
  • Zur Gegenfinanzierung werden Steuervergünstigungen gekürzt, etwa beim Handwerkerbonus, und Minijobs werden stärker besteuert.
  • Wer tatsächlich profitiert, hängt von der persönlichen Situation ab – die endgültige Bilanz zeigt sich erst im Steuerbescheid.

 
Zehn Milliarden Euro mehr für Bürgerinnen und Bürger: Mit dieser Summe wirbt die Bundesregierung für ihre Steuerreform. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Arbeitnehmer und Familien künftig weniger Einkommensteuer zahlen. Der Grundfreibetrag steigt, Kinder werden steuerlich stärker berücksichtigt, und der Einkommensteuertarif wird angepasst.
„Wer unter Teuerung, Inflation und stagnierenden Löhnen am meisten leidet, wird entlastet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Freitag bei der Vorstellung der Entlastungspläne. Profitieren sollen vor allem Familien sowie Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept schlüssig: Der Staat nimmt weniger Steuern ein, also bleibt den Bürgern mehr Geld im Portemonnaie. Bei genauerer Betrachtung ist diese Rechnung jedoch komplexer.
Die Reform besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bringt Entlastungen für viele Steuerzahler. Der zweite Teil sieht die Streichung oder Kürzung bisheriger Steuervergünstigungen sowie eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Wer unter dem Strich tatsächlich profitiert, hängt daher deutlich stärker als bisher von der persönlichen Lebenssituation ab: Gibt es Kinder im Haushalt? Werden haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt? Fallen regelmäßig Handwerkerkosten an? Oder werden hohe Unternehmensgewinne erzielt? Erst im Zusammenspiel aller Änderungen lässt sich beurteilen, wie sich die Reform im konkreten Steuerbescheid auswirkt.

Der erste Blick: Mehr steuerfreies Einkommen

Der wichtigste Baustein der Reform betrifft den sogenannten Grundfreibetrag. Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Ein Teil des Einkommens bleibt grundsätzlich steuerfrei. Der Staat geht davon aus, dass dieses Geld für den notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird und deshalb nicht besteuert werden soll. Nach den am Donnerstagmorgen vorgelegten Plänen steigt dieser steuerfreie Betrag voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro. Erst Einkommen, das darüber liegt, wird nach dem Einkommensteuertarif besteuert. Davon profitieren grundsätzlich alle, die Einkommensteuer zahlen. Steigt der steuerfreie Betrag, wird automatisch ein größerer Teil des Einkommens nicht besteuert.
Hinzu kommt eine zweite, weniger bekannte Änderung, die für viele Arbeitnehmer jedoch mindestens ebenso wichtig sein dürfte. Die Bundesregierung will die Grenzen des Einkommensteuertarifs erneut anheben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die Verschiebung dieser Tarifgrenzen ist aus dem Steuerrecht bekannt und wird regelmäßig eingesetzt, um diesen Effekt abzufedern. Die Pläne der Koalition gehen jedoch darüber hinaus. Zusätzlich soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden, um kleinere und mittlere Einkommen stärker zu entlasten.
Ein Beispiel macht das deutlich: Erhält eine Angestellte eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, weil die Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten gestiegen sind, ist sie auf dem Papier zwar besser bezahlt. Da die Lebenshaltungskosten jedoch ebenfalls gestiegen sind, kann sie sich real nicht mehr leisten als zuvor. In diesem Fall bleibt ihre Kaufkraft praktisch unverändert. Ohne Anpassung des Steuertarifs würde sie dennoch mehr Einkommensteuer zahlen, weil Teile ihres Einkommens in einen höheren Tarifbereich rutschen. Obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist, müsste sie einen größeren Anteil ihres Einkommens an den Fiskus abführen.
Neben dem Einkommensteuertarif werden auch Familien entlastet. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro dadurch dauerhaft um mehrere Hundert Euro pro Jahr entlastet werden. Bis hierher vermittelt die Reform ein klares Bild: Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer ein und lässt den Bürgern mehr Geld. Dieses Bild verändert sich allerdings, sobald der zweite Teil des Steuerpakets in den Blick kommt.

Die zweite Rechnung: Womit der Staat die Entlastung finanziert

Steuersenkungen kosten Geld. Deshalb stellt sich bei jeder Reform dieselbe Frage: Wer finanziert die Entlastung? Im aktuellen Paket lautet die Antwort: Zum Teil verzichtet der Bund auf Einnahmen, zum Teil werden bestehende Steuervergünstigungen gekürzt oder andere Abgaben erhöht. Für viele Bürger entscheidet deshalb nicht allein der neue Einkommensteuertarif darüber, ob sie am Ende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der sogenannte Handwerkerbonus. Bislang konnten Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll dieser Steuervorteil auf 15 Prozent sinken. Künftig können höchstens noch 900 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Was bedeutet das konkret für Auftraggeber? Wer etwa sein Badezimmer renovieren lässt oder einen Elektriker, Dachdecker oder Maler beauftragt, kann künftig einen kleineren Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Die Handwerkerrechnung selbst wird dadurch nicht höher. Der steuerliche Zuschuss des Staates fällt jedoch geringer aus.
Die geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen ist eine der Maßnahmen, mit denen das Reformpaket gegenfinanziert werden soll. Sie wird im Beschluss des Koalitionsausschusses gemeinsam mit weiteren Finanzierungsmaßnahmen wie der Anpassung der „Reichensteuer“ und einer Gewinnabführung der KfW aufgeführt.
Jörg Dietrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßte die Reformschritte grundsätzlich. Wörtlich sagte Dietrich:
„Das Paket enthält damit eine Reihe richtiger Reformen und weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg weiterzugehen.“
Die Reduzierung des Handwerkerbonus bewertet Dietrich als „vertretbaren Kompromiss“. Weiter äußerte der Handwerkskammerpräsident:
„Er (der Handwerkerbonus – Anm. d. Red.) setzt weiterhin einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit.“
Ein zweiter Baustein der Gegenfinanzierung betrifft geringfügige Beschäftigungen. Nach den Beschlüssen soll die pauschale Steuer auf Minijobs von bisher zwei auf fünf Prozent steigen. Für Arbeitgeber erhöhen sich dadurch die Kosten dieser Beschäftigungsform. Welche Folgen das haben wird, ist derzeit offen. Die Bundesregierung verbindet die Änderung mit dem Ziel einer gerechteren Finanzierung des Steuersystems. Nach Angaben der Minijob-Zentrale arbeiten besonders viele Minijobber im Handel sowie im Gastgewerbe. Ob Unternehmen ihre Beschäftigungspraxis deshalb ändern, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.

Nicht jedes hohe Einkommen ist gleich

Während viele Arbeitnehmer von höheren Freibeträgen profitieren sollen, sieht die Reform zugleich eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Nach den Beschlüssen der Koalition soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro ist eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung will damit einen Teil der Entlastungen gegenfinanzieren.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine stärkere Besteuerung besonders wohlhabender Bürger. Tatsächlich ist die Wirkung differenzierter. Denn die Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Personengesellschaften wie viele Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder familiengeführte mittelständische Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs unterliegen dagegen zunächst der Körperschaftsteuer; ausgeschüttete Gewinne werden anschließend gesondert besteuert. Die Rechtsform entscheidet daher wesentlich darüber, welche Steuerbelastung entsteht.
Wie groß diese Gruppe ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Zwar stellen Personengesellschaften nur rund 2,4 Prozent der knapp 42 Millionen Einkommensteuerpflichtigen, sie erwirtschaften jedoch rund 14 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte. Besonders auffällig ist die Gruppe der Personengesellschaften mit Einkünften von mehr als einer Million Euro: Sie macht lediglich 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, vereint aber rund zehn Prozent der gesamten steuerlichen Bemessungsgrundlage auf sich.
Nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) würden deshalb rund 40 Prozent der Bemessungsgrundlage einer höheren Besteuerung beim Spitzensteuersatz auf unternehmerische Einkünfte entfallen. Bei einer Verschärfung der sogenannten Reichensteuer wären es sogar etwa 70 Prozent. Das Institut folgert daraus, dass Änderungen des Spitzensteuersatzes nicht nur eine Verteilungsfrage zwischen hohen und niedrigen Einkommen sind, sondern zugleich die steuerliche Belastung vieler inhabergeführter Unternehmen betreffen. „Da ein erheblicher Teil der vom Spitzen- und Reichensteuersatz betroffenen Einkommen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen stammt, ist die Einkommensteuer immer auch eine wichtige Unternehmenssteuer“, heißt es im IW-Papier. Weiter heißt es als Fazit: „Wer Arbeits- und Investitionsanreize stärken will, sollte daher nicht auf höhere Belastungen setzen.“

Die Bilanz erst auf dem Steuerbescheid zu sehen

Die Steuerreform folgt damit keinem einfachen Muster. Sie senkt an einer Stelle die Belastung und erhöht sie an anderer oder streicht bisherige Vergünstigungen. Wer am Ende tatsächlich besser oder schlechter gestellt ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Ein Arbeitnehmer ohne größere steuerlich begünstigte Ausgaben dürfte vor allem von den höheren Freibeträgen und den verschobenen Tarifgrenzen profitieren. Wer regelmäßig Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt oder als Arbeitgeber Minijobs nutzt, muss dagegen die gekürzten Steuervergünstigungen in seine persönliche Rechnung einbeziehen. Bei sehr hohen Einkommen kommt zusätzlich die Anhebung des Spitzensteuersatzes hinzu.
Damit wird die Reform vor allem eines: individueller. Ob sie für den Einzelnen eine spürbare Entlastung oder lediglich eine geringere Mehrbelastung bedeutet, zeigt sich erst, wenn alle Änderungen im Steuerbescheid zusammenlaufen.
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Koalition beschließt 34-Punkte-Reformpaket – geteilte Reaktionen in Politik und Gesellschaft


In Kürze:

  • Der Koalitionsausschuss hat ein 34-Punkte-umfassendes Reformpaket für Wachstum und Beschäftigung beschlossen.
  • Geplant sind unter anderem Steuerentlastungen für Familien, Änderungen bei Krankschreibungen und befristeten Arbeitsverträgen.
  • Union und SPD begrüßen das Paket, während Opposition und Sozialverbände deutliche Kritik äußern.
  • Offene Streitpunkte wie Rentenbeiträge und Arbeitszeitreform wurden vertagt.

 

Das am Donnerstag, 2. Juli, vorgestellte Reformpaket der Bundesregierung hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung, die am Mittwochabend begann, auf ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ geeinigt.

Die 34 Maßnahmen, auf die man sich einigen konnte, reichen von der Einkommensteuer und der Krankschreibung über befristete Arbeitsverträge bis hin zum Verbot der Verstaatlichung privater Wohnungsgesellschaften. Auch eine Strategie zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken Chinas soll entwickelt werden. Noch keine Beschlüsse gibt es zu Fragen wie den Rentenbeiträgen oder der Arbeitszeitreform.

Union und SPD größtenteils mit Reformpaket zufrieden

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Christina Stumpp, äußert auf X, die Bundesregierung sei „entschlossen und handlungsfähig“. Sie bedankte sich bei Bundeskanzler Friedrich Merz und nahm Bezug auf die Änderungen bei der Einkommensteuer: „Wir entlasten Familien. Eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit zwei Kindern haben künftig rund 630 Euro mehr im Jahr, Alleinerziehende bis zu 496 Euro.“
Ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden. Auch sollen der Grundfreibetrag und das Kindergeld in zwei Stufen sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Im Gegenzug soll die Besteuerung hoher Einkommen ausgeweitet werden.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußert sich auf Facebook zum Ergebnis des Koalitionsausschusses. Er betont, man habe den Staat „neu justiert“: „Dort, wo er zu stark ist, wollen wir ihn ein bisschen zurückfahren. Dort, wo er gebraucht wird, wollen wir ihn stärken.“
Er spricht von einer „klaren sozialdemokratischen Handschrift“, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken solle. In der Sommerpause soll das Paket in Gesetze überführt werden.

Linke spricht von „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“

Die Linke übt hingegen deutliche Kritik an dem Paket, das sie als „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“ bezeichnet. Fraktionschefs Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sowie Parteivorsitzende Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano veröffentlichten am Donnerstag eine gemeinsame Erklärung.
Darin kritisieren sie vor allem verschärfte Regeln bei der Krankschreibung. Zudem sprechen die Linkenpolitiker von „halbherzigen“ Entlastungen bei der Einkommensteuer und „kosmetischen Korrekturen“ bei der Reichensteuer. Die Regierung gebe „nicht viel mehr als den Ausgleich der kalten Progression und eine Anpassung an die Inflation“ bei der Steuer zurück.
Die Entlastungen reichten aus ihrer Sicht nicht aus, um steigende Lebenshaltungskosten und weitere finanzielle Belastungen auszugleichen. Stattdessen stelle man „Millionen Beschäftigte unter Generalverdacht“. Die Liberalisierungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen nähmen den Menschen Planbarkeit im Job. Außerdem kritisiert die Linke das Verbot der Wohnbauverstaatlichung.

Kritik auch von Grünen, AfD und Juso

Grünen-Abgeordnete und frühere Bundessprecherin Ricarda Lang kritisiert vor allem die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Auf X schrieb sie: „Mark my words: Wenn die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag so kommen, wird das auf jeden Fall zu mehr Krankentagen in Deutschland führen.“
Juso-Chef Philipp Türmer schließt sich dieser Kritik an. Beschäftigte würden unter Generalverdacht gestellt und „ihre angebliche Faulheit als verantwortlich für die Wachstumsschwäche“ dargestellt. Tatsächlich hätten Unternehmen und Staat die Wirtschaft „über Jahre kaputtgespart“. Türmer kritisiert zudem die geplante Ausweitung befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund.
Die Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, äußern sich ebenfalls kritisch zum Reformpaket der Bundesregierung. Dieses sei eine „herbe Enttäuschung“ und die „hochtrabende Rhetorik, mit der die Koalitionäre sich selbst feiern“, stehe „in krassem Missverhältnis zum kleinmütigen Ergebnis“.
Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes schade dem Mittelstand, die „volle Wirkung der Mini-Entlastung für Familien“ komme zu spät. Wo an einer Stelle minimal entlastet werde, stiegen an anderer Stelle die Belastungen deutlich.

Sozialverbände vermissen Akzente für Einkommensschwache

Kritik kommt auch aus Sozialverbänden. Die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier, äußerte sich am Donnerstag gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“. Das Reformpaket sei „gut für die Wirtschaft, verfehlt aber die Lage der Menschen“. Es fehle eine Pflegereform und eine „gerechte Steuerreform, die Superreiche mehr in die Pflicht nimmt“. Außerdem kritisiert Engelmeier die neuen Bestimmungen über die Krankschreibung: „Das wird die ohnehin schon vollen Wartezimmer zum Platzen bringen.“
Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützt die Vorschläge zur Entlastung von Familien und Arbeitnehmern. Allerdings fehlten, so Hauptgeschäftsführer Joachim Rock, „konkrete Vorschläge zur Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen“. Notwendige Investitionen im sozialen Bereich kämen auch zu kurz.
Die FDP kritisiert, dass der Umfang der geplanten Entlastungen kaum mehr seien als die Anpassung der Steuer an die Inflation. Gleichzeitig wolle man diese über Steuererhöhungen finanzieren. Insgesamt sei das Paket „keine Reform, sondern ein schlechter Witz“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Heizungsgesetz: Gegensätzliche Gutachten vor möglichem Karlsruhe-Streit


In Kürze:

  • Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.
  • Ein neues Gutachten hält die Lockerung des Heizungsgesetzes für verfassungswidrig.
  • Ein Gutachten für die CDU/CSU-Fraktion sieht dagegen keine verfassungs- oder europarechtlichen Hindernisse.

 
Der Gesetzgebungsprozess zum Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Es befindet sich derzeit noch in der Parlamentarischen Beratung. Deshalb ist noch die eine oder andere Änderung denkbar.
Die ersten Verbände und die Fraktionen der Grünen und Linkspartei haben angekündigt, den Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Mehrere Gutachten gelangen trotz derselben verfassungs- und europarechtlichen Ausgangslage zu gegensätzlichen Ergebnissen.

Reiche verspricht mehr „Freiheit im Heizungskeller“

So kommt die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields zu der Einschätzung, dass das vom Kabinett im Mai beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz verfassungswidrig ist. In Auftrag gegeben hat es das Unternehmen Enpal. Dieses ist als Spezialist für Solaranlagen und Wärmepumpen tätig.
Die in der Zeit der Ampelregierung unter Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossene Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als „Heizungsgesetz“ – hätte vor allem Wärmepumpen beim Neueinbau von Heizsystemen begünstigt. Das derzeit noch geltende Gesetz sieht vor, dass nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das Gesetz hatte für Unmut in Teilen der Öffentlichkeit gesorgt und den Beliebtheitswerten der Ampelparteien geschadet. Die Endfassung hatte zwar das Inkrafttreten auf einen Zeitpunkt verschoben, zu dem alle Kommunen ihre Wärmeplanungen abgeschlossen hätten. Im Kern blieb es jedoch bei einem faktischen Verbot des Neueinbaus fossiler Heizungssysteme.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will hingegen die „Freiheit im Heizungskeller“ wiederherstellen und auch den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder ermöglichen.

Freshfields: Abschwächung des Klimaschutzes verstößt gegen das Grundgesetz

Bei Freshfields hält man dies für verfassungswidrig. Das Gutachten der Kanzlei hält die geplante Rücknahme des GEG für eine Abschwächung eines bereits bestehenden Klimaschutzstandards. Durch eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel würde der Einbau fossiler Heizsysteme wieder häufiger stattfinden. Dadurch würden auch die Treibhausgasemissionen steigen und dies würde das Erreichen der Klimaziele infrage stellen.
Das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, bis 2045 die Erreichung der Klimaneutralität zu sichern. Aus diesem Grund dürften bereits erreichte Schutzstandards nicht ohne gewichtigen Grund abgesenkt werden. Dies betone auch der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, der den Klimaschutz deutlich aufgewertet hat.
Der Beschluss geht davon aus, dass ein Abwarten beim Klimaschutz dazu führen werde, dass spätere Generationen drastische Freiheitseinschränkungen hinnehmen müssten. Diese Verschiebung dürfte ihnen nicht zugemutet werden.
Freshfields schlussfolgert daraus, dass die Zulassung des Einbaus von mehr fossilen Heizungen umso härtere Maßnahmen in späteren Jahrzehnten erforderlich machen würde. Dies verstoße gegen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten intertemporalen Freiheit.

Argumentation ähnlich wie in Greenpeace-Gutachten vom Februar

Im Februar hatte ein von Greenpeace beauftragtes Gutachten der Kanzlei Günther aus Hamburg ähnliche Schlussfolgerungen getroffen. Es gebe demnach ein „Rückschritts“- beziehungsweise „Verschlechterungsverbot“. Einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürften demnach grundsätzlich nicht mehr abgeschwächt werden.
Freshfields‘ Gutachten beschäftigt sich auch mit den Vorgaben aus Brüssel. So schaffe die Gebäuderichtlinie EPBD ebenfalls einen rechtlichen Fortschrittspfad für alle Mitgliedstaaten.
Deutschland dürfe nationale Standards nicht einfach wieder abschwächen, wenn dadurch die Dekarbonisierung erschwert werde.

CDU/CSU sieht Spielraum bei den Klimaschutzinstrumenten

Vonseiten der Union hält man diese Argumentation für nicht stichhaltig. Für die CDU/CSU-Fraktion hatten Anwälte der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Rosin Büdenbender jüngst ein eigenes Gutachten vorgelegt. Federführend war dabei der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow. Auch hier wurde die verfassungs- und EU-rechtliche Zulässigkeit des geplanten Gesetzes untersucht.
Das Pielow-Gutachten gelangte zu einer gegenteiligen Einschätzung. Dessen Hauptargument: Das Demokratieprinzip gebietet es, einem neu gewählten Bundestag das Recht zuzubilligen, frühere Gesetze zu ändern.
Auch wenn der Paragraf 71 des GEG entfalle, so Pielow, gebe es mehrere Wege zur Klimaneutralität. Instrumente seien dabei neben der Wärmepumpe etwa Fernwärme, kommunale Wärmeplanung, Förderprogramme oder der CO₂-Preis. Diesen hatte auch CDU-Chef Friedrich Merz im Vorfeld seiner Wahl zum Bundeskanzler als wichtige Stellschraube zur Abkehr von fossilem Heizen bezeichnet.
Durch den Wegfall der 65-Prozent-Regel entsteht nach Überzeugung von Pielow keine dauerhafte Lücke. Heizungen würden ersetzt, ihre Lebensdauer sei begrenzt und aus diesem Grund würden nach 2045 nur noch wenige fossile Altanlagen übrig bleiben.
Auch die EPBD enthalte lediglich Zielbestimmungen und Mindestvorgaben, aber keine Pflicht, ein Instrument wie die 65-Prozent-Regel einzusetzen.
Beide Gutachten gehen von denselben Rechtsquellen aus. Der Unterschied besteht jedoch in der Auslegung.
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Steuern, Rente, Pflege: Koalitionsausschuss ringt um großes Reformpaket


In Kürze:

  • Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
  • Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
  • Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
  • Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

 
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.

Steuerreform

Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.

Änderungen bei der Arbeitszeit

Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.

Rente

Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.

Gesundheit und Pflege

In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.

Bürokratie

Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Vor Koalitionsausschuss: Neue Steuerpläne bringen Union in Erklärungsnot


In Kürze:

  • Die Koalitionsspitzen beraten am 1. Juli über zwei Steuerreform-Modelle mit einem Entlastungsvolumen von 17 beziehungsweise 28 Milliarden Euro.
  • Beide Varianten sehen höhere Spitzen- und Reichensteuersätze vor, während die Entlastung der Mittelschicht geringer ausfallen könnte als zunächst erwartet.
  • Die Finanzierung über Änderungen bei der Erbschaftsteuer bleibt einer der größten Streitpunkte zwischen Union und SPD.
  • Neben der Steuerpolitik sollen auch Arbeitsmarkt-, Renten-, Pflege- und Bürokratiereformen Teil des Koalitionspakets werden.

 
Am Mittwoch, dem 1. Juli, kommen die Koalitionsspitzen zu Verhandlungen über die geplante Steuerreform zusammen, mit der die Bürger ab 2027 entlastet werden sollen. Bereits vor etwa zwei Wochen war die Rede von zwei Konzepten, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorlegen wolle. Nun will der „Stern“ zwei aktualisierte Vorschläge erhalten haben, die sich in einigen Punkten von den zuvor bekannten Entwürfen unterscheiden.

Klingbeil-Pakete sollen Entlastungen vor allem für mittlere Einkommen bringen

Dem Bericht zufolge soll das größere der beiden Reformpakete eine Steuerentlastung im Umfang von etwa 28 Milliarden Euro bewirken. Dabei liege der Fokus auf der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Nach den Berechnungen sollen Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro künftig um rund 800 bis 900 Euro pro Jahr entlastet werden.
Die Finanzierung würde teilweise über das Ende von Vergünstigungen und Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer, höhere Spitzen- und Reichensteuersätze sowie den Abbau von Subventionen erfolgen. Welche Subventionen gemeint sind, bleibt offen. Rund 35 Millionen Steuerpflichtige sollen dadurch entlastet werden. Singles würden bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 140.000 Euro noch profitieren.
Die kleinere Reform hätte ein Entlastungsvolumen von 17 Milliarden Euro. Die Entlastung für niedrigere Einkommen wäre nur noch etwa halb so hoch und würde bereits bei einem Bruttoeinkommen von etwa 115.000 Euro für Singles enden. Spitzen- und Reichensteuersatz würden ebenfalls steigen, allerdings ohne Gegenfinanzierung über die Erbschaftsteuer.

Entlastungen im Steuerkonzept deutlich geringer als zuvor berichtet

Vor zwei Wochen war noch von einem Reformvolumen von 10 oder 20 Milliarden Euro die Rede. Der Spitzensteuersatz sollte möglicherweise erst ab 85.000 Euro greifen – nun ist je nach Modell von 76.508 oder 75.657 Euro die Rede. Dafür soll er in beiden Varianten von 42 auf 44 Prozent steigen. Derzeit beginnt der Spitzensteuersatz bei knapp 70.000 Euro zu greifen.
Die Reichensteuer sollte den Modellen zufolge, über die Mitte Juni berichtet wurde, bei 47,5 Prozent liegen. Nun ist von 48 oder 49 Prozent die Rede. Fällig werden soll sie künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Vor zwei Wochen war noch vom heutigen Schwellenwert von knapp 280.000 Euro die Rede. Aktuell liegt die sogenannte Reichensteuer bei 45 Prozent und wird ab einem Einkommen von knapp 278.000 Euro fällig.
Vor allem bei der Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz nach oben fällt auf, dass diese nun deutlich geringer ausfallen soll als ursprünglich angenommen wurde. Der Grundfreibetrag soll je nach Modell bei 12.900 oder 13.084 Euro liegen. Heute beträgt er 12.348 Euro. Anschließend greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

„FairErben“ nicht in Konzepten enthalten – Vorbehalte in der Union gegen Erbschaftsteuer

Die Entlastungskonzepte würden damit deutlich weniger großzügig ausfallen als noch vor kurzem in Rede stand. Im Gegensatz dazu würden die Belastungen für Wohlhabende möglicherweise früher greifen und höher ausfallen. Schon das müsste die Union ihrer Basis und ihren Wählern vermitteln.
Die SPD bringt Änderungen bei der Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Entlastungspakets ins Spiel und will beseitigen, was sie für Schlupflöcher und Privilegien hält. Die CSU lehnt Änderungen bei der Erbschaftsteuer kategorisch ab, auch in der CDU gibt es dafür wenig Sympathien. Man sorgt sich vor allem um Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen. Allerdings hatte Bundeskanzler Friedrich Merz seine Bereitschaft erklärt, den Spitzensteuersatz zu „glätten“ – im Gegenzug zum möglichen Wegfall des Solidaritätszuschlags.
Allerdings ist auch von dem Konzept „FairErben“ keine Rede mehr, das die SPD Anfang des Jahres vorgestellt hatte. Dieses hätte einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vorgesehen, der steuerfrei vererbt werden könne. Für Unternehmensvermögen solle er bei 5 Millionen Euro liegen. Alles, was darüber hinausgeht, solle progressiver Besteuerung unterliegen. Dabei soll die Begleichung der Steuerverbindlichkeiten auf 20 Jahre erstreckt werden können.

Gegenfinanzierung über neue Schulden schloss Klingbeil aus

Klingbeil hatte betont, dass die Steuerreform möglichst aufkommensneutral sein solle. Zusätzliche Schulden zur Finanzierung hatte er ausgeschlossen. Deshalb müsse die Gegenfinanzierung über höhere Steuern im oberen Bereich, einen Subventionsabbau sowie teilweise auch die Erbschaftsteuer erfolgen.
Neu ist außerdem, dass die Steuerreform inzwischen unmittelbar mit anderen Reformen, etwa im Arbeits- und Sozialrecht, verknüpft werden soll. So bringt die Union unter anderem einen Karenztag im Krankheitsfall und Lockerungen beim Kündigungsschutz ins Spiel. Dies stößt bei der SPD auf deutliche Ablehnung.
Mehrere SPD-Abgeordnete hatten einem AFP-Bericht zufolge verlangt, mit noch weitreichenderen Forderungen nach einer Beteiligung von Vermögenden in den Koalitionsausschuss zu gehen. In einem Impulspapier hieß es, diese sollten eine einmalige Vermögensabgabe leisten. Sie soll Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro betreffen. Außerdem solle es Änderungen bei der Vermögens- und Erbschaftsteuer geben.

SPD-Abgeordnete fordern einmalige Vermögensabgabe

Die Abgeordneten Annika Klose, Sanae Abdi, Jan Dieren, Ruppert Stüwe und Carolin Wagner treten zudem für Preisobergrenzen bei Energie und Lebensmitteln sowie eine Übergewinnsteuer ein. Außerdem fordern sie einen „bundesweiten Mietendeckel“. Darüber hinaus wenden sie sich gegen Reformen, die zu längeren Arbeitszeiten oder Kürzungen beim Wohngeld und anderen sozialen Leistungen führen würden.
Die SPD solle, so heißt es in dem Impulspapier, „nicht Reformen gegen die Interessen der Menschen allein mit Verweis auf Haushaltslöcher durchdrücken“. Im Koalitionsausschuss geht es neben der Steuerreform auch um Themen wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege, Gesundheit und Bürokratie.
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Lindner würde Rentenpaket nicht unterschreiben

Der frühere Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) würde das Gesetzespaket, bestehend aus allen 33 Empfehlungen der Rentenkommission, nicht unterschreiben. Das sagte er dem „Tagesspiegel“.
„Nein, das Ergebnis der Kommission würde ich mir nicht einfach so zu eigen machen“, sagte Lindner. Er kritisiert vor allem die Einbeziehung der Selbstständigen und die Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge durch die Kapitalrente.
Die Einbeziehung der Selbstständigen in die gesetzliche Rente werde das Demografieproblem nicht lösen, sondern verschärfen, sagte der ehemalige FDP-Vorsitzende. Zwar komme kurzfristig mehr Geld ins System, später würden aber Anwartschaften fällig.
Anders als Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hält Lindner das Rentenpaket daher auch nicht für ein „Gesamtkunstwerk“. Er würde nicht von einem Kunstwerk sprechen, sagte er. Es sei „ein gutes Werkstück“.
Aus seiner Sicht enthält der Vorschlag der Alterssicherungskommission neben einigen Rückschritten aber auch Impulse für mehr Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Er sei gespannt, was davon am Ende des politischen Prozesses stehen werde, sagte Lindner dem „Tagesspiegel“.
Nun wünsche er Freude und Fortune, daraus eine echte Rentenreform zu machen. Ihn selbst reizt die Aufgabe nicht. „Jetzt widme ich mich neuen, spannenden Aufgaben, die mich intellektuell herausfordern.“ (dts/red)
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DEHOGA kündigt Widerstand gegen die Abschaffung von Minijobs an

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kündigt Widerstand gegen die geplante Abschaffung der Minijobs an. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgabe). Hintergrund sind die Empfehlungen der Rentenkommission zu möglichen Reformen der Altersvorsorge, die unter anderem die Abschaffung der Minijobs vorsehen.
Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke sagte den Funke-Zeitungen: „Wir werden mit aller Kraft für den Erhalt der Minijobs kämpfen.“

Hotellerie und Gastronomie auf Minijobs angewiesen

In der Branche arbeite die Hälfte aller Beschäftigten auf Minijob-Basis, das seien 1,1 Millionen Menschen. Sie sicherten insbesondere Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonale Spitzen. „Es ist nicht möglich, dieses Angebot ohne unsere Minijobber aufrechtzuerhalten“, so Schimke.
Sie stellte zudem klar, Minijobs seien bereits heute grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Arbeitgeber zahlten schon heute einen pauschalen Rentenbeitrag von 15 Prozent, zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag von 13 Prozent.
„Es gibt also keine Versorgungslücke, wie behauptet“, sagte sie. Es sei Aufgabe der Politik, „weitsichtige, praxistaugliche und tragfähige Entscheidungen zu treffen, die Beschäftigung nicht gefährden, sondern fördern“.
Die Kommission hatte am Dienstag ihre Empfehlungen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Beide kündigten nach dem einstimmigen Beschluss der Kommission an, die 33 Empfehlungen auch umzusetzen. (dts/red)