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Reservisten: Unerlässlich für die Truppe – und künftig zu Übungen verpflichtet

Bei den Plänen von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zur personellen Stärkung der Bundeswehr spielen Reservisten eine wichtige Rolle. Künftig sollen sie – anders als bisher – zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Reserve. Ein Überblick:

Welche Rolle spielt die Reserve?

Sie trägt maßgeblich zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bei und soll sicherstellen, dass die Streitkräfte im Krisenfall personell ausreichend ausgestattet sind. Reservistinnen und Reservisten verstärken die aktive Truppe in fast allen Einsatzbereichen. Zudem leisten sie Unterstützung bei Katastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen.

Wie viele Reservisten braucht Deutschland künftig?

Im Krisen- oder Kriegsfall müsste die Bundeswehr 460.000 Streitkräfte bereitstellen, um die in der Nato vereinbarten Ziele vor dem Hintergrund der erhöhten militärischen Bedrohung durch Russland zu erfüllen. Dazu soll es bis 2035 rund 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten geben. Stand Ende Mai waren es rund 185.600. Zudem sollen bis 2033 mindestens 200.000 einsatzbereite Reservistinnen und Reservisten bereitstehen – im vergangenen Jahr waren es erst gut 60.000.

Wie werden Reservisten bislang zum Dienst herangezogen?

In Friedenszeiten werden sie bislang ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Verpflichtung wieder zur Truppe gerufen. Dabei gilt das sogenannte Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Demnach können Angehörige der Reserve nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen. Dieses Prinzip wurde 2011 nach Aussetzung der Wehrpflicht eingeführt.
Wer sich freiwillig zum Reservedienst meldet, absolviert als sogenannter beorderter Reservist regelmäßig Übungen auf einem bestimmten Dienstposten. Beorderte Reservisten können je nach Leistung und Eignung vom Gefreiten bis in den Spitzendienstgrad Oberst der Reserve befördert werden. Altersgrenze sind 65 Jahre.

Was soll sich nun ändern?

Das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ wird gestrichen. Künftig sollen Reservisten in der Regel zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Arbeitgeber werden mit einem Vorlauf von acht Wochen informiert. Die Kostenerstattungen für die Beschäftigung einer Ersatzkraft werden erhöht.
Bei betrieblichen Erfordernissen kann eine Rückstellung beantragt werden, in Einzelfällen auch die Unabkömmlichkeit eines Mitarbeiters, damit dieser nicht zum Reservedienst muss. Betroffene selbst können eine Zurückstellung von Diensten etwa auch aus familiären Gründen beantragen.

Bis zu welchem Alter muss Reservedienst geleistet werden?

Bis zum Alter von 45 Jahren müssen all diejenigen an Reserveübungen teilnehmen, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Wer ein Jahr oder länger Berufs- oder Zeitsoldat war, für den oder die soll diese Pflicht bis zum 65. Lebensjahr gelten.
Wer weniger als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, muss keine Reserveübungen absolvieren. Auch ehemalige Grundwehrdienstleistende, die bis zur Abschaffung der Wehrpflicht im Jahr 2011 bei der Bundeswehr waren, sind nicht betroffen.
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall soll es eine generelle Pflicht zum unbefristeten Wehrdienst bis zum 60. Lebensjahr geben. Auf freiwilliger Basis sollen Reservistinnen und Reservisten weiterhin bis zum 65. Lebensjahr zu Dienstleistungen herangezogen werden können, in Einzelfällen künftig bis zum 68. Lebensjahr.

Wie lang sollen Wehrübungen dauern?

Die Gesamtdauer von verpflichtenden Reserveübungen wird für Betroffene mit bis zu einem Jahr früherer Wehrdienstzeit auf insgesamt sechs Monate begrenzt, davon maximal drei Wochen pro Jahr. Bei bis zu vier Jahren früherer Wehrdienstzeit beträgt die maximale Gesamtdauer der Übungen sechs Monate beziehungsweise höchstens vier Wochen im Jahr. Bei längeren Dienstzeiten steigt die Pflichtzeit in der Reserve auf insgesamt bis zu zwölf Monate, davon maximal zwölf Wochen pro Jahr.
Im Spannungs- und Verteidigungsfall gelten die Obergrenzen nicht. Reservistinnen und Reservisten können auch zum Dienst im Ausland verpflichtet werden. Für die Entsendung in EU- und Nato-Staaten ist dafür eine Dauer von mindestens einem Jahr Wehrdienst Voraussetzung. Andere Auslandseinsätze bleiben aber grundsätzlich freiwillig.

Können die Dienstzeiten nur im Spannungs- und Verteidigungsfall verlängert werden?

Nein. Neu eingeführt wird die Möglichkeit unbefristeter Reservedienstleistungen auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. „Dies kann z.B. dann nötig sein, wenn eine hybride Bedrohungslage oder eine andere Krisenlage den Einsatz der Reserve erforderlich macht“, erläutert das Bundesverteidigungsministerium. Zustimmen müsste der unbefristeten Reserve der Bundestag.

Sind Reservisten beruflich abgesichert?

Ja. Reservisten dürfen durch die Dienste und Übungen keine beruflichen Nachteile entstehen. Eine Kündigung aus Anlass einer Übung ist verboten. Reservedienste werden auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet.
Nichtselbstständigen wird bis zu einer Höchstgrenze von 301 Euro je Tag der Netto-Verdienstausfall ersetzt. Selbstständige, die Reservedienst leisten, erhalten höchstens 430 Euro pro Tag.
Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Beiträge während der Reservistendienste vom Bund weitergezahlt. Die zivile Krankenversicherung ruht während der Dienste und Übungen, für diesen Zeitraum besteht Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. (afp/red)
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Röwekamp setzt Frist für mögliche Rückkehr der Wehrpflicht

Der CDU-Verteidigungspolitiker Thomas Röwekamp hat bis Mitte 2027 eine Entscheidung gefordert, ob sich durch den neuen freiwilligen Wehrdienst die Rekrutierungsziele der Bundeswehr erreichen lassen.
Er habe daran „unverändert erhebliche Zweifel“, sagte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag der Nachrichtenagentur AFP. Wenn der freiwillige Wehrdienst nicht ausreiche, „dann werden wir zur Wehrpflicht zurückkehren müssen“. Darüber müsse „bis zum 31. Juli nächsten Jahres“ entschieden werden.

Bundeswehr-Bilanz

Die Bundeswehr hatte am Mittwoch eine erste Bilanz für den am 1. Januar gestarteten neuen Wehrdienst vorgelegt. Demnach wurden fast 300.000 Fragebögen an den ersten betroffenen Jahrgang verschickt, in denen das Interesse für die Bundeswehr bekundet werden konnte. 530 Angeschriebene verpflichteten sich dabei für einen freiwilligen Wehrdienst im laufenden Jahr.
„Es ist auf jeden Fall angezeigt, dass wir jetzt erstmal ein Jahr, einen vollen Jahrgang abwarten“, sagte Röwekamp zu den Zahlen. „Erst dann wird man ein Gesamtbild zeichnen können. Im ersten Halbjahr nächsten Jahres müssen wir aber nochmal sehr grundlegend über die Frage reden, ob wir mit der Freiwilligkeit die sehr ambitionierten Aufwuchsnotwendigkeiten bei der aktiven Truppe und den Reservistinnen und Reservisten erreichen.“
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will über den neuen Wehrdienst die Nato-Vorgabe erreichen, bis 2035 im Krisen- oder Kriegsfall 460.000 Soldaten bereitzustellen. Dazu soll die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von derzeit rund 185.000 auf mindestens 260.000 steigen. Die Zahl der Reservisten soll von 60.000 auf 200.000 erhöht werden.
Er halte es „für machbar“, über den freiwilligen Wehrdienst „am Ende das Aufwuchsziel für die Reservistinnen und Reservisten zu erreichen“, sagte Röwekamp. „Meine große Sorge ist der Aufwuchs bei den Zeit- und Berufssoldaten – weil das diejenigen sind, die den Kampfjet fliegen, das Schiff navigieren, den Panzer fahren, die Patriot-Abwehrstellung bedienen.“
Hier müsse „im Prinzip jedes Jahr das Ziel von 10.000 zusätzlichen Soldatinnen und Soldaten“ erreicht werden.

Wehrpflicht bleibt als Option

Das Gesetz zum neuen Wehrdienst sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden. Nötig dafür wäre ein neuer Bundestagsbeschluss.
Bei der Bedarfswehrpflicht würde nur ein Teil der wehrdienstfähigen jungen Männer verpflichtet. „Wir müssen nicht einen ganzen Jahrgang von 350.000 Männern einziehen“, sagte Röwekamp dazu. „Die Erfahrung zeigt, dass von den Wehrdienstleistenden letztlich ein Viertel bereit ist, Zeit- oder Berufssoldat zu werden, nachdem sie die Truppe kennengelernt haben.“
Mit Blick auf Schülerproteste gegen den Wehrdienst äußerte Röwekamp gleichzeitig Verständnis, dass es bei jungen Menschen „eine Verunsicherung“ gebe.
„Wir haben seit dem Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2011 mit der jungen Generation gar nicht mehr über die Fragen von Krieg und Frieden und Verteidigungsnotwendigkeit geredet“, sagte er. „Und deswegen treffen wir sie damit relativ unvorbereitet.“
Er werbe „deshalb sehr dafür, dass wir mit dieser Generation reden und nicht nur über sie reden“, sagte der CDU-Politiker. Ziel müsse es sein, junge Menschen zu überzeugen, „dass das nicht irgendein Parteiprogramm ist, sondern wegen der Bedrohung durch Russland eine militärische Notwendigkeit“. (afp/red)
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Unsichere Weltlage: Merz fordert starke Bundeswehr

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die dringende Notwendigkeit einer verstärkten Bundeswehr angesichts wachsender konkreter Gefahren hervorgehoben.
„Wir sehen in Deutschland und Europa täglich hybride Angriffe auf unsere Infrastruktur, Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Drohnenüberflüge, Desinformationskampagnen“, warnte der CDU-Politiker bei einem Rekruten-Gelöbnis im sauerländischen Medebach.
„Nicht nur unsere europäische Friedensordnung ist unter Druck, unsere Welt ist insgesamt unfriedlicher und unsicherer geworden.“

Ehrgeiziger Zeitplan

Die Bundeswehr wachse mit einem ehrgeizigen Zeitplan. Merz listete vor rund 110 Rekruten der Panzerbrigade 21 „Lipperland“, die sich auf dem Medebacher Marktplatz feierlich zur Verfassung und zum Dienst für Deutschland bekannten, mehrere Bereiche auf:
  • In hohem Tempo würden, auch dank des neuen Wehrdienstes, wieder mehr Soldaten eingestellt.
  • Gleichzeitig werde die Zahl der Reservisten erhöht.
  • Zudem werde die militärische Ausrüstung verstärkt.

Abschreckung soll Sicherheit schaffen

„Der Motor unserer Verteidigungsindustrie ist wieder angesprungen“, sagte Merz. Dies alles seien notwendige Investitionen in die deutsche, europäische und in die transatlantische Sicherheit.
„Wir sind bereit, die größten Kraftanstrengungen zu leisten für unsere Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit“, betonte der Kanzler. „Wir wollen uns verteidigen können, damit wir uns nicht verteidigen müssen. Wir nennen das Abschreckung.“
Er erinnere sich noch gut an sein eigenes Gelöbnis vor über 50 Jahren, sagte der 70-Jährige. Damals habe es noch Vorbehalte gegen öffentliche Gelöbnisse gegeben.
„Heute sind wir hier auf dem Marktplatz in Medebach. Das zeigt: Die Bundeswehr, Sie als Soldatinnen und Soldaten, stehen in der Mitte unserer Gesellschaft“, hob der Kanzler vor Hunderten Zaungästen hervor. „Die Bundesregierung und die deutsche Bevölkerung stehen hinter Ihnen.“
Konkret bedeute das, die Streitkräfte zu stärken mit klarem Fokus auf Landes- und Bündnisverteidigung. (dpa/red)
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Reservisten: Unerlässlich für die Truppe – und künftig zu Übungen verpflichtet

Damit die Bundeswehr angesichts der wachsenden Bündnisverpflichtungen ihre Aufgaben erfüllen kann, ist aus Sicht von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) neben einer größeren Truppenstärke auch mehr Flexibilität bei der Personalplanung erforderlich. Reservisten spielen dabei eine entscheidende Rolle. Sie sind sowohl für den Heimatschutz als auch für die Landes- und Bündnisverteidigung unverzichtbar. Künftig sollen sie – anders als bisher – zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Ein Überblick:
Welche Rolle spielt die Reserve?
Sie trägt maßgeblich zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bei und soll sicherstellen, dass die Streitkräfte im Krisenfall personell ausreichend ausgestattet sind. Reservisten verstärken die aktive Truppe in fast allen Einsatzbereichen. Zudem leisten sie Unterstützung bei Katastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen.
Wer ist Teil der Reserve?
Alle früheren Soldaten der Bundeswehr sind gemäß Paragraf 1 des Reservistengesetzes Teil der Reserve – also ehemalige Grundwehrdienstleistende ebenso wie freiwillig Wehrdienstleistende, Ex-Zeitsoldaten und Berufssoldaten im Ruhestand. Aber auch Ungediente können sich als Reservistin oder Reservist ausbilden lassen.
Die Reserve der Bundeswehr besteht aus deutschen Staatsbürgern, die im Falle ihrer Aktivierung Seite an Seite mit aktiven Soldaten Dienst leisten und dabei die gleichen Funktionen erfüllen.
Wie werden Reservisten bislang zum Dienst herangezogen?
In Friedenszeiten werden sie bislang ausschließlich aufgrund ihrer freiwilligen schriftlichen Verpflichtung zu Dienstleistungen herangezogen. Dabei gilt das sogenannte Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Demnach können Angehörige der Reserve nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen. Dieses Prinzip wurde 2011 nach Aussetzung der Wehrpflicht eingeführt.
Wer sich freiwillig zum Reservedienst meldet, absolviert als sogenannter beorderter Reservist regelmäßig Übungen auf einem bestimmten Dienstposten. Beorderte Reservisten können je nach Leistung und Eignung vom Grundwehrdienstleistenden bis in den Spitzendienstgrad Oberst der Reserve befördert werden.
Reservisten können längstens bis zum Ablauf des Monats Reservistendienste leisten, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.
Was soll sich in Zukunft ändern?
Das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ soll abgelöst werden. Künftig sollen Reservisten in der Regel zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Arbeitgeber sollen lediglich angehört und eine Rückstellung beantragen können. Betroffene können eine Zurückstellung von Diensten etwa aus familiären oder beruflichen Gründen beantragen. Zudem gibt es Ausnahmen von der Dienstpflicht in bestimmten Härte- oder Sonderfällen.
Bis zum Alter von 45 Jahren sollen alle diejenigen an Reserve-Übungen teilnehmen müssen, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Wer ein Jahr oder länger Berufs- oder Zeitsoldat war, für den oder die soll diese Pflicht bis zum 65. Lebensjahr gelten. Wer weniger als sechs Monate Freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, muss keine Reserveübungen absolvieren.
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall soll es eine generelle Pflicht zum unbefristeten Wehrdienst bis zum 60. Lebensjahr geben. Auf freiwilliger Basis sollen Reservisten weiterhin bis zum 65. Lebensjahr zu Dienstleistungen herangezogen werden können, in Einzelfällen künftig bis zum 68. Lebensjahr.
Wie lang sollen Wehrübungen dauern?
Die Gesamtdauer von verpflichtenden Reserveübungen wird für Betroffene mit bis zu einem Jahr früherer Wehrdienstzeit auf insgesamt sechs Monate begrenzt, davon maximal drei Wochen pro Jahr. Bei bis zu vier Jahren früherer Wehrdienstzeit beträgt die maximale Gesamtdauer der Übungen sechs Monate beziehungsweise höchstens vier Wochen im Jahr. Bei längeren Dienstzeiten steigt die Pflichtzeit in der Reserve auf insgesamt bis zu zwölf Monate, davon maximal zwölf Wochen pro Jahr.
Im Spannungs- und Verteidigungsfall gelten die Obergrenzen nicht. Ein Dienst im Ausland soll im Regelfall nicht verpflichtend sein.
Sind Reservisten beruflich abgesichert?
Ja. Reservisten dürfen während Diensten und Übungen keine beruflichen Nachteile entstehen. Eine Kündigung aus Anlass einer Übung ist verboten. Reservedienste werden auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet.
Nichtselbstständigen wird bis zu einer Höchstgrenze von 301 Euro je Tag der Netto-Verdienstausfall ersetzt. Selbstständige, die Reservedienst leisten, erhalten höchstens 430 Euro pro Tag.
Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Beiträge während der Reservistendienste vom Bund weitergezahlt. Die zivile Krankenversicherung ruht während Reservediensten und -übungen, für diesen Zeitraum besteht Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
Wie viele Reservisten braucht Deutschland?
Im Krisen- oder Kriegsfall müsste die Bundeswehr 460.000 Soldaten bereitstellen, um die in der Nato vereinbarten Ziele erfüllen zu können. Dazu soll es bis 2035 rund 260.000 aktive Soldaten geben. Stand Ende April waren es knapp 186.000, darunter gut 25.000 Frauen. Zudem sollen 200.000 einsatzbereite Reservisten bis 2035  bereit stehen – im Jahr 2025 waren gut 60.000 Reservisten beordert.  (afp/red)
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Pistorius plant Pflicht zu Reserveübungen

Verteidigungsminister Boris Pistorius will die Reservekräfte der Bundeswehr mit militärischen Übungen in die Pflicht nehmen. Der SPD-Politiker bestätigte, dass dazu in seinem Ministerium ein Gesetzentwurf vorbereitet wird, nach dem Reservisten künftig schon in Friedenszeiten Dienst zu leisten haben.
„Freiwillig ist der Wehrdienst“, sagte Pistorius im kanadischen Montreal am Rande eines Besuchs bei Rüstungsunternehmen. Wer den Wehrdienst antrete wisse, „dass dann anschließend für ihn eine Verpflichtung daraus folgt, auch Reserveübungen durchzuführen“. Das sei auch bis weit in die 90er Jahre so gewesen.
Pistorius verwies auf die Aufgabe, den geplanten 260.000 Männern und Frauen in der aktiven Truppe 200.000 Reservisten an die Seite zu stellen. Diese würden wesentlich über den neuen Wehrdienst gewonnen. Reservedienstleistende sollten von sinnvollen Übungen profitieren. „Aber für uns ist wichtig, das kann nicht auf Freiwilligkeit basieren. Deswegen wird es eine Verpflichtung geben“, sagte Pistorius.
Die Pläne beinhalteten auch für die Arbeitgeber eine Verpflichtung, Mitarbeiter bis zu einer bestimmten Grenze für Reserveübungen freizugeben. „Auch das war früher so. Das ist der einzige Weg, um wirklich den verlässlichen, stabilen Aufbau einer neuen Reserve zu gewährleisten“, so Pistorius. Und: „Die Arbeitgeber mögen es mir nachsehen.“

Gesetzentwurf liegt im Ministerium schon vor

Für die Neuregelung der Dienstverpflichtung laufen die Vorbereitungen. „Die verlässliche Verfügbarkeit der Reserve ist für die nationale Sicherheit und gesellschaftliche Resilienz von hoher Relevanz“, heißt es zur Begründung in dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Reserve, den das Ministerium auf seiner Webseite veröffentlichte.
„Nach der bisherigen Rechtslage konnte außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nur zu Übungen verpflichtend herangezogen werden“, heißt es in dem Dokument weiter. Dies soll nun ausgeweitet werden: Möglich sein sollen demnach grundsätzlich „Verwendungen von Reservistinnen und Reservisten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, die der Erfüllung des Verfassungsauftrages der Streitkräfte dienen“.
In bestimmten Ausnahmen wäre aber ein Einsatz nur bei Freiwilligkeit möglich – etwa bei Amtshilfe im Inland im Fall einer Naturkatastrophe. Auch Auslandseinsätze von Reservisten sollen nur freiwillig möglich sein, außer unter bestimmten Voraussetzungen in anderen EU- und Nato-Staaten.

Gestaffelte Dienstpflicht

Der Entwurf sieht verschiedene Abstufungen der Dienstpflicht vor. Alle, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst absolviert haben, könnten demnach bis zum Monat ihres 45. Geburtstag herangezogen werden. Wer mindestens ein Jahr Berufssoldat oder Soldat auf Zeit war, könnte bis zum Monat des 65. Geburtstags herangezogen werden.
Auch bei der Dauer, für die Reservisten eingezogen werden können, ist eine Staffelung angedacht. Wer weniger als ein Jahr Wehrdienst geleistet hat, könnte demnach maximal drei Wochen pro Jahr zum Dienst verpflichtet werden – und insgesamt höchstens für sechs Monate. Für Männer und Frauen, die mindestens 13 Jahre bei der Bundeswehr waren, beträgt die Höchstdauer zwölf Wochen pro Jahr und insgesamt maximal zwölf Monate.
Wie schon bisher soll es dabei bleiben, dass Reservisten zu einem unbefristeten Wehrdienst herangezogen werden können, wenn der Bundestag den Spannungsfall feststellt oder Deutschland angegriffen wird.

Pistorius will Reserve neu denken

In der Praxis wendet die Bundeswehr derzeit auch bei Übungen den Grundsatz der Freiwilligkeit an – sowohl von Reservisten als auch von deren Arbeitgebern. Vor dem Hintergrund der veränderten Bedrohungslage hatte es zuletzt aber auch Rufe gegeben, davon abzurücken und Übungen zur Pflicht zu machen.
Im April hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius eine Militärstrategie vorgelegt. Die Bundeswehr soll demnach auf mindestens 260.000 Männer und Frauen in der stehenden Truppe sowie eine voll ausgestattete Reserve mit 200.000 Soldaten anwachsen. Pistorius sagte damals: „Wir denken die Reserve neu. Künftig wird die Reserve eben nicht ausschließlich und temporär die aktive Truppe unterstützen, wenn es nötig ist. Nein, wir sehen die neue Reserve ausdrücklich auf Augenhöhe mit der aktiven Truppe.“

Arbeitgeber sollen vorher angehört werden

Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums verwies auf Anfrage auf die Höchstaltersgrenzen und zeitliche Begrenzungen für den Reservistendienst hin. „Mit dieser beabsichtigten Abstufung wird dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen“, sagte sie.
Im Entwurf des Gesetzes sei vorgesehen, dass die Arbeitgeber künftig bei allen Reservedienstleistungen vorher angehört werden und Möglichkeiten haben, die Zurückstellung von einzelnen Arbeitnehmern zu beantragen.
Mit dem neuen Wehrdienst reagiert Deutschland auf die Bedrohung durch Russland und die in der Folge geänderten NATO-Ziele. Dazu gehören auch der Kauf von Waffen, Militärtechnik und Ausrüstung im hohen dreistelligen Milliardenbereich. (dpa/red)