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Sachsen erleichtert die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen


In Kürze:

  • Sachsen erleichtert die Rückzahlung: Mehr als 11.000 Anträge auf Einstellung der Forderungsverfolgung wurden bislang bewilligt.
  • Bis zu 36 Monate Zeit: Betroffene können die Rückzahlung auf bis zu 36 Monate strecken. In bestimmten Fällen kann die Forderungsverfolgung vollständig eingestellt werden.
  • Unterschiedliche Regelungen in den Ländern: Die Rückzahlung der Corona-Hilfen wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

 
Die Staatsregierung in Sachsen hat neue Modalitäten geschaffen, um betroffenen Unternehmen die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen zu erleichtern. Zudem teilt sie mit, dass man mit Stand Ende Juni 2026 bereits 11.026 von 12.018 Anträgen auf Einstellung der Rückforderung bewilligt habe.
Lediglich in 617 Fällen erfolgte eine Ablehnung. Noch in Bearbeitung seien, der Mitteilung vom Sonntag, 23. August zufolge, 375 Anträge. In 5.125 Fällen machten Verpflichtete von der Möglichkeit einer verlängerten Zahlungsfrist Gebrauch. Bis Ende des Jahres wolle man alle noch offenen Anträge abarbeiten.

Corona-Soforthilfen sollten Bewältigung des ersten Lockdowns erleichtern

Das Wirtschaftsministerium und die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) hatten Mitte 2025 vereinfachte Regeln und Mechanismen für die Rückzahlung geschaffen. In besonderen Fällen war auch ein vollständiger Verzicht auf die Rückzahlung möglich. Wirtschaftsminister Dirk Panter erklärte, die hohe Zahl an genehmigten Anträgen zeige, dass „diese Verbesserungen bei den Betroffenen ankommen“.
Der „Soforthilfe-Zuschuss Bund“ sollte im Frühjahr 2020 vor allem Kleinstunternehmen und Selbstständigen helfen, Liquiditätsengpässe aufgrund des Lockdowns zu bewältigen. In Sachsen erhielten auf dieser Grundlage mehr als 84.000 Kleinstunternehmen und Selbstständige insgesamt über 672 Millionen Euro.
Die Auszahlung erfolgte auf Grundlage einer Prognose bezüglich Einnahmen und Ausgaben, und es erfolgte eine Zweckbindung der Mittel. Zu diesem Zeitpunkt war die weitere Entwicklung der Lage noch nicht absehbar. Aus diesem Grund wurden häufig höhere Beträge ausgezahlt, als gemäß den Programmbedingungen tatsächlich benötigt wurden.

Flexible Rückzahlungsvereinbarungen – hohe Freibeträge in Sachsen

Die durchschnittliche Rückforderungshöhe bei rund 32.400 Adressaten von Rückforderungen lag Zahlen vom März 2026 zufolge bei etwa 5.200 Euro. Betroffene können eine Rückzahlung über 12, 24 oder 36 Monate in Anspruch nehmen – die festen Zinssätze betragen je nach Variante zwischen 0,5 und 1,5 Prozent.
Die Höhe der Raten kann innerhalb der gewählten Laufzeit flexibel festgelegt werden. In wirtschaftlichen Härtefällen kann ein vollständiger Verzicht auf eine Forderungsverfolgung erfolgen. Hierfür gilt bei Selbstständigen eine Einkommensgrenze von 35.000 Euro jährlich, bei Nichtselbstständigen von 23.000 Euro. Je Kind mit Kindergeldbezug erhöht sich die Grenze um 7.000 Euro. Die Vermögensfreibeträge beziffert die SAB mit 40.000 Euro pro Person plus 15.000 Euro je Kind.
Im Vergleich der Bundesländer zeigen sich unterschiedliche Regelungen bei der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen. Neben unterschiedlichen Rückzahlungsmodalitäten gibt es auch verschiedene Härtefall- und Ratenzahlungsregelungen.

Baden-Württemberg: Gerichte beanstandeten Rückforderungen

Zu den Bundesländern mit besonderen Regelungen bei der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen gehören neben Sachsen auch Baden-Württemberg und Hessen. Im Fall Baden-Württembergs hatte dies jedoch einen spezifischen Grund: Dort hatten Gerichte wesentliche Rückforderungen beanstandet.
So hielt der VGH Mannheim Rückforderungen für frühe Anträge vor dem 8. April 2020 wegen unklarer Zweckbestimmung teilweise für rechtswidrig. Im Jahr 2026 beschloss der Landtag ein Ausgleichsgesetz, das unter Voraussetzungen sogar die Erstattung bereits gezahlter Rückforderungen einschließlich Zinsen ermöglicht. Dies betrifft jedoch ausschließlich in Baden-Württemberg ausbezahlte Corona-Soforthilfen.
Auch Hessen gehört zu den Bundesländern mit besonderen Regelungen bei der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen. Nachdem das Land aufgrund von Unwägbarkeiten bei den Berechnungsgrundlagen ein Moratorium verhängt hatte, beschloss es im Mai 2026 eine Neuregelung. Diese sieht unter anderem vor, dass verfügbare betriebliche Eigenmittel künftig nicht mehr angerechnet werden. Tatsächlich geleistete und nicht gestundete betriebliche Darlehenstilgungen gelten künftig als förderfähige Ausgaben. Außerdem gibt es eine Bagatellgrenze von 1.000 Euro sowie Möglichkeiten zur Ratenzahlung und Stundung.

Rückforderungen von Corona-Soforthilfen Standard – aber es gibt Härtefallklauseln

Andere Bundesländer bestanden grundsätzlich auf Rückzahlung, schafften aber bestimmte Anknüpfungstatbestände, die Erleichterungen ermöglichten. In Berlin wurde die Corona-Soforthilfe ebenfalls anhand des tatsächlichen Liquiditätsbedarfs überprüft. Bei fehlender Mitwirkung können Rückforderungen erfolgen.
Das Saarland hatte Anfang 2026 alle Empfänger erstmalig aufgefordert, bis zum 15. Mai 2026 eine Selbstüberprüfung vorzunehmen. Diese Frist wurde im April 2026 bis zum Jahresende verlängert. Zudem setzte das Land den Erlass von Rückforderungsbescheiden zunächst bis Ende 2026 aus.
In Thüringen hatte das Verwaltungsgericht Meiningen bereits 2022 einen Rückforderungsbescheid zur Corona-Soforthilfe als rechtswidrig beurteilt. Das Gericht hob einen Widerrufs- und Leistungsbescheid der Thüringer Aufbaubank auf.
Sachsen-Anhalt hat Härtefallregelungen und Möglichkeiten für Zahlungsvereinbarungen geschaffen. Unter anderem sind Ratenzahlungen über längere Zeiträume möglich.
Die Regelungen unterscheiden sich auch bei den Rückzahlungsmodalitäten und den Möglichkeiten für Härtefälle und Ratenzahlungen. In mehreren Bundesländern laufen weiterhin Rückforderungen beziehungsweise gerichtliche Verfahren zu den Corona-Soforthilfen.

Wie Gerichte dazu urteilten

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied im Oktober 2025 in mehreren Musterverfahren, dass Rückforderungen teilweise zu Unrecht bestanden. So hätten die damaligen Bewilligungsbescheide teilweise die Berechnungsgrundlagen nicht hinreichend klar erkennen lassen. So sei nicht transparent gewesen, dass später eine rückschauende Saldierung von Einnahmen und Ausgaben über drei Monate vorgenommen werden sollte.
In Rheinland-Pfalz hingegen beurteilte das Verwaltungsgericht Trier eine Rückforderung als rechtmäßig. Die ursprüngliche Bewilligung sei ausdrücklich als vorläufig gekennzeichnet gewesen, eine abschließende Prüfung sei ausdrücklich vorbehalten gewesen. Entscheidend für die Höhe des Rückzahlungsanspruchs sei daher nicht allein die ursprüngliche Prognose, sondern der tatsächlich eingetretene Liquiditätsengpass gewesen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte diese Einschätzung am 13. August 2026.
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DB: Etwa jeder zwölfte Fernzug ganz oder teilweise ausgefallen

Im ersten Halbjahr ist fast jeder zwölfte Fernzug (acht Prozent) bei der Deutschen Bahn ganz oder zumindest auf einem Teil der Strecke ausgefallen. Das waren drei Prozentpunkte mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres und der zweithöchste Stand seit 2019.
Das geht aus einer Antwort des Verkehrsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Lediglich im ersten Halbjahr 2024 gab es mit zwölf Prozent noch mehr Zugausfälle. Grund dafür waren der Antwort zufolge Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL).
Allerdings mussten mit 3,6 Prozent nur knapp die Hälfte der betroffenen ICE- und IC-Züge im ersten Halbjahr ersatzlos ausfallen, teilte die Deutsche Bahn mit.
„Die meisten Fahrgäste konnten alternative Verbindungen nutzen und ihre Bahnfahrt fortsetzen. Dies gilt auch für Züge, die nicht am Zielbahnhof endeten.“
Als ein Grund für die Einschränkungen nennt der bundeseigene Konzern unter anderem den Wintereinbruch im Januar und die Hitze im Juni.

Im ersten Halbjahr 2024 fielen zwölf Prozent der Züge aus – vor allem wegen GDL-Streiks. Im ersten Halbjahr 2026 mussten 3,6 Prozent der ICE- und IC-Züge ersatzlos ausfallen. (Archivbild)

Foto: Kirill Kudryavtsev / AFP via Getty Images)

Nur knapp 59 Prozent der Fernzüge pünktlich

Die Deutsche Bahn gab im ersten Halbjahr im Fernverkehrsbetrieb insgesamt kein gutes Bild ab. In den ersten sechs Monaten dieses Jahres waren dem Konzern zufolge lediglich 58,7 Prozent ihrer Fernzüge pünktlich. Die Zugausfälle werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt.
„Die Deutsche Bahn und die Bundesregierung dürfen dem Anstieg und hohen Niveau ausgefallener Fernverkehrszüge nicht tatenlos zusehen“, mahnt der Grünen-Abgeordnete Matthias Gastel.
Die Ausfälle und Verspätungen hätten oft mit Störungen an den Fahrzeugen zu tun. „Die präventive Instandhaltung der Züge sollte gestärkt werden. In wichtigen Knoten sollten mehr Reservezüge und Personal bereitstehen.“
Der bundeseigene Konzern weist diese Darstellung zurück. „Technische Störungen an den Zügen selbst, etwa bei Antrieben, gingen dank der jünger gewordenen Fahrzeugflotte zwischen 2019 und 2025 um über 50 Prozent zurück“, teilte die Bahn mit. (dpa/red)
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Linke und DGB fordern Finanztransaktionssteuer in Deutschland

Angesichts ausbleibender Fortschritte auf EU-Ebene fordern die Linke und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Deutschland. „Die Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer ist relevant wie nie“, heißt es in einem Positionspapier der Partei, das der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe) vorliegt.
„Beim Hochfrequenzhandel werden in einer unvorstellbar kurzen Zeit von einer Millisekunde Tausende Transaktionen durchgeführt und riesige Summen bewegt“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Linken, Christian Görke, der Zeitung. „Mit ökonomischer Stabilität haben Millionengewinne in Millisekunden aber nichts am Hut.“

Übergangslösung für Deutschland

Da eine Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene blockiert werde, fordere die Linke „eine deutschlandweite Übergangslösung mit einem Satz von 0,1 Prozent“. Mit den Einnahmen könnten „dringend zusätzliche Investitionen in erneuerbare Energien und den Ausbau der Bahn endlich angegangen werden“, betonte Görke.

Unterstützung vom DGB

Unterstützung erhält der Vorstoß vom DGB. „Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Finanztransaktionssteuer bekannt. Sie muss jetzt endlich liefern und das Projekt mit aller Kraft voranbringen“, sagte der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Körzell der „Rheinischen Post“.
Er verwies auf zu erwartende Milliardeneinnahmen. „Da diese Einnahmen dem Bund zustünden, würde das den Kürzungsdruck im Bundeshaushalt erheblich reduzieren, ohne die Realwirtschaft oder die normalen Bürgerinnen und Bürger zu belasten“, sagte der DGB-Vizevorsitzende.
Über eine Finanztransaktionssteuer, die auf bestimmte Geschäfte mit Finanzinstrumenten anfällt, wird auf EU-Ebene seit Jahren erfolglos diskutiert. (afp/red)
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Girocard mit Rekordzahlen – kontaktlos boomt

Die Girocard zum bargeldlosen Bezahlen an Deutschlands Ladenkassen hat im ersten Halbjahr Rekordzahlen erzielt. Rund 4,21 Milliarden Mal nutzten Verbraucher die Karte wie Euro Kartensysteme mitteilte. Damit wurde der bisherige Höchstwert aus dem Vorjahreszeitraum um vier Prozent übertroffen. Im Gesamtjahr 2025 waren 8,3 Milliarden Girocard-Transaktionen gezählt worden.
Vor allem das kontaktlose Bezahlen boomt, viele Nutzer haben die Girocard zusätzlich in ihre digitalen Geldbörsen im Smartphone integriert. Im Juni wurden 92 Prozent aller Bezahlvorgänge mit der Girocard im Vorbeigehen erledigt.
Die Daten zur Abwicklung der Bezahlung werden verschlüsselt mit dem Terminal an der Kasse ausgetauscht, wenn Kunden Karte beziehungsweise Smartphone oder Smartwatch nah an das Gerät halten. Bei geringen Beträgen ist nicht einmal die Eingabe der Geheimnummer (PIN) nötig.

Auch Kleinstbeträge werden zunehmend mit Karte bezahlt

Inzwischen gibt es fast 1,4 Millionen Bezahlterminals im Einzelhandel in Deutschland und die Girocard kommt zunehmend auch bei kleineren Beträgen zum Einsatz: in der Bäckerei, am Kiosk, am Automaten.
Seit Jahren sinkt daher der Durchschnittsbetrag, der mit der Girocard beglichen wird. Im ersten Halbjahr 2026 ging es weiter nach unten auf 36,12 Euro.
Die gesamten Umsätze mit der Girocard summierten sich nach Angaben der Frankfurter Einrichtung Euro Kartensysteme in den ersten sechs Monaten auf 151,9 Milliarden Euro nach 150,7 Milliarden Euro ein Jahr zuvor.

Girocard bekommt neue Funktionen

In Deutschland sind etwa 100 Millionen Girocards im Umlauf. Die Karte, die oft noch „EC-Karte“ genannt wird, ist beim Bezahlen ohne Schein und Münze hierzulande das am meisten genutzte Zahlungsmittel.
Weitere Anwendungsmöglichkeiten sollen die Girocard noch attraktiver machen, wie Christopher Kirsch, Direktor Produktentwicklung Girocard bei Euro Kartensysteme, im Juni der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt sagte.
Voraussichtlich ab Frühjahr 2027 werden demnach sogenannte In-App-Zahlungen möglich sein, also die Nutzung der Girocard zum Bezahlen direkt in den Apps von Händlern. Zudem ist für nächstes Jahr geplant, dass die Girocard anstelle einer Kreditkarte genutzt werden kann, um einen Mietwagen zu buchen oder ein Hotelzimmer zu reservieren. (dpa/red)
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AOK-Chefin fordert schnellen Kurswechsel bei der Pflegefinanzierung

Die AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann hat sich für einen Finanzausgleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung ausgesprochen. Die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen sei in der privaten Pflegeversicherung deutlich geringer als in der gesetzlichen Pflegeversicherung, sagte Reimann der Funke-Mediengruppe.
„Das drohende Loch umfasst also über ein Zehntel des gesamten Ausgabenvolumens der sozialen Pflegeversicherung von 70 Milliarden Euro pro Jahr und erscheint somit noch dramatischer als das Finanzproblem der GKV“, sagte Reimann. Das für dieses Jahr vom Bund bereitgestellte Darlehen von 3,2 Milliarden Euro werde voraussichtlich nicht ausreichen. „Wir gehen davon aus, dass das Darlehen nicht bis zum Ende des Jahres reicht.“

Milliarden-Defizit erwartet

Für 2027 zeichne sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Defizit von rund acht Milliarden Euro ab, sagte Reimann. Wenn die Finanzierung nicht schnell stabilisiert werde, werde es zu weiteren Beitragssatzanhebungen kommen – „es sei denn, man trifft andere Maßnahmen oder stellt zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt bereit“.
Reimann sprach sich dafür aus, gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Pflegeversicherung aus Steuermitteln zu finanzieren. Dazu zählt sie auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.

Kritik an möglichen Kürzungen

Die AOK-Chefin begrüßte die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), die geplanten Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige nicht mitzutragen.
„Es ist ein gutes Signal, dass sich der neue Minister bei diesem Thema gleich so klar positioniert hat“, sagte Reimann.
5,7 Millionen Menschen seien pflegebedürftig, 86 Prozent würden zu Hause gepflegt, „zu großen Teilen von Angehörigen“. Gerade dort die Rentenversicherungsbeiträge zu reduzieren, sei „der komplett falsche Weg“.

Große Pflegereform geplant

Die Bundesregierung plant eine große Pflegereform. Für einen ersten Entwurf hatte die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) viel Kritik geerntet – auch weil die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen dürften.
Nach dem Kabinettsumbau muss nun Warkens Nachfolger Linnemann trotz starken Gegenwinds das Vorhaben zu Ende bringen. (afp/dts/dpa/red)
 
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Studie: Junge Menschen zweifeln zunehmend an ihren Aufstiegschancen

Jugendliche und junge Erwachsene sehen die eigenen Aufstiegschancen immer pessimistischer.
Wie der Jugendfinanzmonitor 2026 der Wirtschaftsauskunftei Schufa Holding ergab, über den die „Frankfurter Rundschau“ von Ippen Media berichtet, glauben nur noch 40 Prozent der 16- bis 25-Jährigen in Deutschland, künftig einen gleich hohen oder gar höheren Lebensstandard erreichen zu können als die Generation vor ihnen. 2018 waren es noch 72 Prozent in dieser Altersgruppe.
Für die Umfrage befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag der Schufa im Juni und Juli 1.010 Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 25 Jahren.

Auch berufliche Perspektiven skeptisch gesehen

Die junge Generation ist den Ergebnissen zufolge auch mit Blick auf ihre beruflichen Perspektiven pessimistisch: Nur 52 Prozent glauben, auch in Zukunft wie frühere Generationen die Chance auf eine gute und sichere Beschäftigung zu haben. 2018 lag dieser Wert noch bei 71 Prozent.

Eigene finanzielle Lage überwiegend positiv

Die aktuelle eigene finanzielle Situation bewertet die junge Generation laut Schufa-Monitor hingegen überwiegend positiv. 68 Prozent sind mit ihrer finanziellen Situation zufrieden oder sehr zufrieden, 82 Prozent kommen nach eigener Einschätzung gut oder sehr gut mit ihrem Geld aus.
39 Prozent der 16- bis 17-Jährigen haben weniger als 100 Euro im Monat zur Verfügung. Erwerbstätige junge Menschen verfügen laut der Befragung im Durchschnitt über 1.332 Euro.

Wunsch nach mehr Finanzbildung

Das Thema Geld wird im Schulunterricht derweil präsenter, wie die Befragung zeigt. Fast die Hälfte der 16- bis 17-Jährigen (46 Prozent) hat bereits mit Finanzthemen im Unterricht zu tun gehabt – neun Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Bei den 18- bis 21-Jährigen kennen 29 Prozent Finanzthemen aus dem Schulunterricht, bei den 22- bis 25-Jährigen sind es 28 Prozent.
92 Prozent der jungen Generation zwischen 16 und 25 Jahren wünschen sich, dass Themen rund um Finanzen und wirtschaftliche Zusammenhänge ausführlich in der Schule vermittelt werden.
„Finanzkompetenz ist ein wichtiger Schlüssel zur Teilhabe. Dass immer mehr jungen Menschen Finanzthemen bereits im Unterricht begegnen, ist eine wichtige und ermutigende Entwicklung“, sagte Tanja Birkholz, Vorstandsvorsitzende der Schufa, der „Frankfurter Rundschau“.

Deutschland hinkt international hinterher

An den Lehrplänen habe sich in den vergangenen Jahren aber kaum etwas geändert, sagte Carmela Aprea, Wirtschaftspädagogin und Mitglied des Schufa-Verbraucherbeirats: „Gleichzeitig ist das Bewusstsein für die Bedeutung der finanziellen Bildung größer geworden, auch im Bewusstsein von Lehrkräften, die vorhandene Freiräume der Lehrpläne nutzen.“
Deutschland hinkt beim Thema im internationalen Vergleich hinterher. 2023 hatten Finanzministerium und Bildungsministerium den Startschuss für eine entsprechende Bildungsinitiative gegeben – als letztes der G20-Länder.
Umgesetzt sind die Planungen für eine nationale Finanzbildungsstrategie allerdings bislang nicht. (dts/red)
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Nach VW-Krisentreffen: Niedersachsens Ministerpräsident gibt sich optimistisch

Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) hat sich nach einem Werksbesuch bei Volkswagen in Hannover optimistisch gezeigt. Der Standort sei seiner Ansicht nach wettbewerbsfähig, sagte Lies am Montagabend und verwies auf die laufende Serienvorbereitung für autonom fahrende ID-Busse sowie auf die Fertigung des „Californias“.
Beide Projekte seien produktionsseitig in die bestehenden Linien integriert. Lies hob hervor, dass die Belegschaft durch eigene Optimierungsvorschläge zur Kostensenkung beigetragen habe.
Das Nutzfahrzeugwerk in Hannover bezeichnete der Ministerpräsident als zentral für den VW-Konzern. Eine Verlagerung dieser Rolle weg von Hannover könne er sich nicht vorstellen. Zugleich räumte er ein, dass der „niedersächsische Weg“ – also Verhandlungen zwischen den Beteiligten – aufwendig sei. Er setze aber darauf, dass man zu tragfähigen Vereinbarungen komme, die eine Weiterführung der Produktion in Niedersachsen und Deutschland ermöglichten.

Auch Besuche in Osnabrück und Emden geplant

Betriebsratschefin Daniela Cavallo forderte nach dem Besuch des Ministerpräsidenten von der Konzernspitze, ihre Strategie den Beschäftigten offenzulegen. Für die kommenden Tage sind zahlreiche Betriebsversammlungen angesetzt.
Lies kündigte an, in Kürze auch die VW-Standorte Osnabrück und Emden zu besuchen. Ziel sei es, mit einem konkreten Eindruck der jeweiligen Bedingungen in die anstehenden Gespräche über die künftige Standortstruktur zu gehen. Dabei gehe es nicht nur um den Erhalt der Automobilfertigung, sondern auch um mögliche „weitere Dinge, die dort gefertigt werden können“.
Das Land Niedersachsen ist hinter Porsche und vor Katar zweitgrößter Aktionär von Volkswagen mit einem Anteil von 20 Prozent der Stimmrechte. Der Autokonzern sieht sich seit Jahren zunehmendem Druck ausgesetzt, unter anderem aus China. (dts/red)
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24. August: AfD-Sommerinterviews | Brandbrief an Bundesregierung | Heizungsgesetz wackelt

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AfD-Sommerinterviews

In den gestrigen Sommerinterviews thematisierten die AfD-Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chruppalla Klima, Migration, den Euro und die anstehende Landtagswahlen. Chrupalla befürwortete Maßnahmen zur Klimaanpassung – sofern diese bezahlbar blieben und eine Wirkung nachweisbar sei. Weidel kündigte an, im Fall einer AfD-Mehrheit auf Bundesebene den Euro abschaffen zu wollen.

Brandbrief an Bundesregierung

Christoph Alhaus, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, hat einen Brandbrief an die Regierung verfasst. Er warnte davor, dass die Koalition auseinanderfallen könne, und attestierte Bundeskanzler Friedrich Merz ein fehlendes „Führungsprofil”. An Vize-Kanzler Lars Klingbeil (SPD) und Wirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) gerichtet, warnte er vor der Einstellung von Förderungen für innovative Mittelständler und appellierte, beim Kabinettstreffen ab Dienstag ein positives Signal zu setzen.

Heizungsgesetz wackelt

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kritisiert das neue Gebäudeenergiegesetz. Demnach sollen bis 2045 nur noch klimaneutrale Brennstoffe verkauft werden dürfen. Eine solche Klausel könne nicht bindend sein. Zudem wurde ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung kritisiert. Neben verfassungsrechtlichen Zweifeln befürchtet der Dienst auch Verstöße gegen EU-Recht.

Goldpreis auf Dreimonatshoch

Der Goldpreis ist heute auf den höchsten Stand seit mehr als drei Monaten gestiegen. Der Preis lag bei rund 4.644 US-Dollar je Unze. Seit dem Tief im Juli hat Gold somit mehr als 17 Prozent zugelegt. Gründe hierfür sind die Spannungen zwischen den USA und dem Iran sowie die Erwartungen an die Zinspolitik der US-Zentralbank.

90 Milliarden Euro für Ukraine

Die EU-Kommission hat weitere 6,1 Milliarden Euro aus dem 90-Milliarden-Euro-Darlehen für die Ukraine freigegeben. Das Geld ist für Luftabwehr, Lenkwaffen, Munition und Radarsysteme vorgesehen. Heute beriet sich zudem die „Koalition der Willigen“ über weitere Militärhilfe.
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Mittelstandsverband warnt Merz vor Scheitern der Regierung


In Kürze:

  • Der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Christoph Ahlhaus, kritisiert die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung scharf.
  • Der Mittelstand vermisse nach seinen Worten eine klare Reformagenda und mehr Führung durch Kanzler Merz.
  • Gefordert werden unter anderem weniger Bürokratie, niedrigere Sozialabgaben und Reformen bei Rente und GKV.
  • Ahlhaus warnt zudem vor den Folgen einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt für Investoren und Fachkräfte.

 
Am Dienstag, 25. August, wird das Bundeskabinett zu einer zweitägigen Klausurtagung auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg zusammenkommen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und seine Regierungsmannschaft stehen unter enormem Reformdruck – nicht zuletzt aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen. Nun gibt es auch massive Kritik aus dem Mittelstand.
Der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Christoph Ahlhaus, hat jetzt deutliche Kritik an Merz geübt. Der Verbandschef, der seit mehr als 40 Jahren Mitglied der CDU ist, vermisst nach wie vor Impulse für den Mittelstand.
Gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) erklärte er, von einer Wirtschaftswende sei dort wenig zu spüren. Die mittelständische Wirtschaft sei mit großen Hoffnungen in die Ära Merz gestartet, so Ahlhaus. Doch jetzt sei hauptsächlich eines zu beobachten:
„Diese Aufbruchstimmung ist tiefer Ernüchterung gewichen.“

BVMW mahnte zu Beginn des Jahres Richtlinienkompetenz an

Bei Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) gebe es „keine wahrnehmbare Kommunikation in den Mittelstand“. Die Mittelstandsbeauftragte und CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann habe man „irgendwo ins Digitalministerium verschoben“.
Bereits in einem offenen Brief an den Kanzler im Februar hatte Ahlhaus geäußert, der Mittelstand habe Connemann gegenüber „weder ein Mindestmaß an Vertrauen noch einen Rest an Kompetenzvermutung“.
Damals hatte der Verband Merz dazu aufgefordert, notwendige Reformen ohne weiteren Aufschub durchzusetzen. Der Kanzler solle „Mittelstandspolitik als Schlüssel für die Wirtschaftswende zur Chefsache“ machen, lautete der Tenor des Schreibens von Ahlhaus. Der Mittelstand erwarte vom Kanzler, dessen verfassungsmäßige Richtlinienkompetenz zu nutzen. Man baue darauf, dass „diese Bundesregierung nicht weiterhin parteipolitisches Klein-Klein über ihre aktuelle historische Aufgabe stellt“.
Mittlerweile sei von dieser Hoffnung nicht mehr viel geblieben. Man erlebe „Ankündigungen und einzelne Vorschläge, die umgehend zerredet werden“, so Ahlhaus in der NOZ. Es gebe nur noch Einigungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, aber ein Gesamtkonzept sei nicht in Sicht. Der angekündigte „Herbst der Reformen“ sei ausgeblieben – nun stehe der „Herbst der Wahrheit“ ins Haus.

„Historischer Pleiterekord“ erreicht den Mittelstand

Ahlhaus spricht von einem „historischen Pleiterekord“ und davon, dass es seit 20 Jahren nicht mehr so viele Unternehmensinsolvenzen gegeben habe wie derzeit. Die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten, die es mittlerweile gebe, seien nutzlos für Unternehmen, die über kein Kapital mehr für Investitionen verfügten.
Die Bundesregierung habe die vom BVMW als erfolgreich betrachtete ZIM-Förderung, welche „kreative Unternehmen bei der Realisierung guter Ideen“ unterstützt, aus Geldmangel gestrichen. Dies sei widersprüchliches Handeln, wenn man gleichzeitig Milliarden für die Infrastruktur mobilisiere.
Ahlhaus schlussfolgerte: „Das tiefe Grundvertrauen des Mittelstands, dass die Politik wirtschaftsfreundlich agiert und uns versteht, ist massiv erodiert.“
Der Verbandschef wirft Merz vor, es an Führungsprofil fehlen zu lassen. Wie bereits im offenen Brief vom Jahresbeginn mahnt er die verfassungsmäßige Richtlinienkompetenz an. Nur wenn sich der Kanzler auf diese Weise über parteipolitisches Taktieren hinwegsetze, lasse sich das „Zerreden wichtiger Reformen“ verhindern. Andernfalls drohe eine restlose Zerstörung des Vertrauens der Bürger und der Wirtschaft.

Ahlhaus fordert Bewegung – und warnt vor AfD-Sieg bei Landtagswahl

Als Beispiele für Reformen, die keinen weiteren Aufschub duldeten, nannte der BVMW-Bundesgeschäftsführer die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren und die Veränderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Politik dürfe den Mittelstand nicht länger durch Bürokratie und hohe Sozialabgaben belasten. Ausufernde Berichtspflichten und Bestimmungen wie das Lieferkettengesetz müssten der Vergangenheit angehören.
Man könne „im globalen Wettbewerb nicht den Moralapostel und die Weltpolizei für jeden Winkel der Erde spielen“. Wolle man wettbewerbsfähig bleiben, müsse man akzeptieren, dass es unterschiedliche Standards gebe. Die Gewerkschaften sollten sich zudem nicht länger gegen flexiblere Arbeitszeiten sperren. Es drohe, wenn keine Reformen gelängen, ein Auseinanderbrechen der Regierung.
Ginge Deutschland die politische Stabilität verloren, würde dies nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit noch weiter bedrohen. Auch auf internationaler Ebene wäre Verunsicherung zu befürchten. In diesem Kontext warnte Ahlhaus auch explizit vor einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt:
„Für ausländische Fachkräfte und internationale Investoren droht der Standort dadurch massiv an Attraktivität zu verlieren.“
Nur ein starker Mittelstand könne sozialen Frieden und eine stabile Demokratie garantieren, erklärte der BVMW-Chef weiter. Breche dieses Fundament weg, „gerät unsere gesamte Gesellschaftsordnung ins Wanken“.
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„Historischer Pleiterekord“: Mittelstand verliert Vertrauen in Merz und fordert endlich Reformen


In Kürze:

  • Der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft (BVMW) Christoph Ahlhaus kritisiert die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung scharf.
  • Der Mittelstand vermisst nach seinen Worten eine klare Reformagenda und mehr Führung durch Kanzler Friedrich Merz.
  • Gefordert werden unter anderem weniger Bürokratie, niedrigere Sozialabgaben und Reformen bei Rente und GKV.
  • Ahlhaus warnt zudem vor Folgen einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt für Investoren und Fachkräfte.

 
Am Dienstag, 25. August, wird das Bundeskabinett zu einer zweitägigen Klausurtagung auf Schloss Neuhardenberg zusammenkommen. Kanzler Friedrich Merz und seine Regierungsmannschaft stehen unter enormem Reformdruck – nicht zuletzt aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen. Nun gibt es auch massive Kritik aus dem Mittelstand.
Der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft (BVMW), Christoph Ahlhaus, hat jetzt deutliche Kritik an Merz geübt. Der Mittelstandspolitiker, der seit mehr als 40 Jahren Mitglied der CDU ist, vermisst nach wie vor Impulse für den Mittelstand. Gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) erklärte er, von einer Wirtschaftswende sei dort wenig zu spüren. Die mittelständische Wirtschaft sei mit großen Hoffnungen in die Ära Merz gestartet, so Ahlhaus. Doch jetzt sei vor allem eines zu beobachten:
„Diese Aufbruchstimmung ist tiefer Ernüchterung gewichen.“

BVMW mahnte bereits zu Beginn des Jahres Richtlinienkompetenz an

Bei Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche gebe es „keine wahrnehmbare Kommunikation in den Mittelstand“. Die Mittelstandsbeauftragte Gitta Connemann habe man „irgendwo ins Digitalministerium verschoben“. Bereits in einem offenen Brief an den Kanzler im Februar hatte Ahlhaus geäußert, der Mittelstand habe Connemann gegenüber „weder ein Mindestmaß an Vertrauen noch einen Rest an Kompetenzvermutung“.
Damals hatte der Verband Merz dazu aufgefordert, notwendige Reformen ohne weiteren Aufschub durchzusetzen. Der Kanzler solle „Mittelstandspolitik als Schlüssel für die Wirtschaftswende zur Chefsache“ machen, lautete der Tenor des Schreibens von Ahlhaus. Der Mittelstand erwarte vom Kanzler, dessen verfassungsmäßige Richtlinienkompetenz zu nutzen. Man baue darauf, dass „diese Bundesregierung nicht weiterhin parteipolitisches Klein-Klein über ihre aktuelle historische Aufgabe stellt“.
Mittlerweile sei von dieser Hoffnung nicht mehr viel geblieben. Man erlebe „Ankündigungen und einzelne Vorschläge, die umgehend zerredet werden“. Es gebe nur noch Einigungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, aber ein Gesamtkonzept sei nicht in Sicht. Der angekündigte „Herbst der Reformen“ sei ausgeblieben – nun stehe der „Herbst der Wahrheit“ ins Haus.

„Historischer Pleiterekord“ erreicht den Mittelstand

Ahlhaus spricht von einem „historischen Pleiterekord“ und davon, dass es seit 20 Jahren nicht mehr so viele Unternehmensinsolvenzen gegeben habe wie derzeit. Die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten, die es mittlerweile gebe, seien nutzlos für Unternehmen, die über kein Kapital mehr für Investitionen verfügten.
Die Bundesregierung habe die vom BVMW als erfolgreich betrachtete ZIM-Förderung aus Geldmangel gestrichen. Dies sei widersprüchliches Handeln, wenn man gleichzeitig Milliarden für die Infrastruktur mobilisiere. Ahlhaus resümierte dazu:
„Das tiefe Grundvertrauen des Mittelstands, dass die Politik wirtschaftsfreundlich agiert und uns versteht, ist massiv erodiert.“
Der Verbandschef wirft Kanzler Merz vor, es an Führungsprofil fehlen zu lassen. Wie bereits im offenen Brief vom Jahresbeginn mahnt er die verfassungsmäßige Richtlinienkompetenz an. Nur, wenn sich der Kanzler auf diese Weise über parteipolitische Taktiererei hinwegsetze, lasse sich das Zerreden wichtiger Reformen verhindern. Andernfalls drohe eine restlose Zerstörung des Vertrauens der Bürger und der Wirtschaft.

Ahlhaus fordert Bewegung – und warnt vor AfD-Sieg bei Landtagswahl

Als Beispiele für Reformen, die keinen weiteren Aufschub duldeten, nannte der BVMW-Bundesgeschäftsführer die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren und die Veränderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Politik dürfe den Mittelstand nicht länger durch Bürokratie und hohe Sozialabgaben belasten. Ausufernde Berichtspflichten und Bestimmungen wie das Lieferkettengesetz müssten der Vergangenheit angehören.
Man könne „im globalen Wettbewerb nicht den Moralapostel und die Weltpolizei für jeden Winkel der Erde spielen“. Wolle man wettbewerbsfähig bleiben, müsse man akzeptieren, dass es unterschiedliche Standards gebe. Die Gewerkschaften sollten nicht zudem nicht länger gegen flexiblere Arbeitszeiten sperren. Es drohe, wenn keine Reformen gelängen, ein Auseinanderbrechen der Regierung.
Gehe Deutschland die politische Stabilität verloren, würde dies nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit noch weiter bedrohen. Auch auf internationaler Ebene wäre Verunsicherung zu befürchten. In diesem Kontext warnte Ahlhaus auch explizit vor einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt:
„Für ausländische Fachkräfte und internationale Investoren droht der Standort dadurch massiv an Attraktivität zu verlieren.“
Nur ein starker Mittelstand könne sozialen Frieden und eine stabile Demokratie garantieren, erklärte der BVMW-Geschäftsführer weiter. Breche dieses Fundament weg, „gerät unsere gesamte Gesellschaftsordnung ins Wanken“.
 
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Euro, Schengen, Klima: AfD-Spitze bekräftigt in ARD und ZDF zentrale Forderungen


In Kürze:

  • Tino Chrupalla bezeichnete das Klima im ARD-Sommerinterview als „Nebenthema“ und forderte mehr Möglichkeiten zur Klimaanpassung.
  • Mit Blick auf Sachsen-Anhalt ließ Chrupalla dem Landesverband bei möglichen Regierungsoptionen weitgehend freie Hand.
  • Alice Weidel bekräftigte im ZDF-Sommerinterview die Forderung nach einem deutschen Austritt aus dem Euro und dem Schengen-Raum.
  • Beide AfD-Chefs griffen die sogenannte Brandmauer der anderen Parteien gegen ihre Partei scharf an.

 
Beide Bundessprecher der AfD führten am Sonntag, 23. August, ihre Sommerinterviews bei ARD und ZDF. Tino Chrupalla sprach mit dem Chefredakteur des ARD-Hauptstadtstudios, Markus Preiß. Später strahlte das ZDF das Gespräch seines stellvertretenden Hauptstadtstudio-Leiters Wulf Schmiese mit Alice Weidel aus.
Im Unterschied zu manchen früheren Jahren fanden die Gespräche diesmal in einem anderen Rahmen statt. Statt Fragen und Statements von Bürgern aus Bereichen wie Medizin, Pflege oder Bildung direkt vor Ort einzubeziehen, wurden diese eingeblendet, damit die Befragten auf kritische Anmerkungen zu AfD-Programmpunkten antworten konnten.

Chrupalla fordert Klimaanpassung und Klimaanlagen

Zu den zentralen Themen des Sommerinterviews mit Tino Chrupalla gehörte der von Hitzewellen und Niedrigwasser geprägte Sommer selbst. Der AfD-Bundessprecher erklärte, seine Partei befürworte Maßnahmen zur Klimaanpassung. Gegenmaßnahmen gegen den Klimawandel als solchen müssten ökonomisch bezahlbar bleiben – und ihre Wirkung müsse nachweisbar sein.
Es sei erforderlich, dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen im Land Zugang zu Klimaanlagen erhielten – und sich den Strom dafür auch leisten könnten. Vor allem in Altenheimen, Krankenhäusern und Schulen müsse die Temperaturanpassung gewährleistet sein. Dort sehe er, so Chrupalla, „dass da keine Angebote geschaffen wurden, dass man das überhaupt noch leistbar machen kann“.
Man brauche zudem Kühlzonen, zu denen man durch Aufforstung des deutschen Waldes und eine Aussetzung von Rodungen für Windkraftanlagen beitragen könne. Der AfD-Chef betonte, er habe „nicht gesehen, dass wir einen exorbitant unterschiedlichen Sommer hatten zu anderen Jahren“. Er sprach von einem „normalen Sommer“.

AfD betrachtet Klima als „Nebenthema“ – Energiepreise beschäftigten Bürger stärker

Zumindest in Deutschland und auch in Europa insgesamt lagen die mittleren Temperaturen im Sommer 2026 bislang allerdings deutlich im Spitzenbereich. Mit 19,5 Grad Celsius war der Juni der zweitwärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen 1881. Auch der Juli lag dem Deutschen Wetterdienst zufolge deutlich über den Referenzzeiträumen der Jahre 1961 bis 1990 sowie 1991 bis 2020.
Chrupalla fügte hinzu, dass zur Klimaanpassung auch eine Flexibilisierung im Bereich der Arbeitszeiten gehöre. Als Malermeister sei ihm bewusst, dass es wegen der Farbverarbeitung kaum möglich sei, bei mehr als 30 Grad Fassaden zu streichen. Deshalb müsse es leichter sein, zu einem früheren Zeitpunkt mit der Arbeit zu beginnen. Südliche Länder wie Italien oder Spanien würden Deutschland „belächeln“, weil man überhaupt noch darüber diskutiere, ob Schulen Klimaanlagen bräuchten.
Insgesamt, so Chrupalla, sei Klima ein „Nebenthema“. Die Hauptprobleme aus Sicht der Bürger seien die hohen Preise für Gas und Strom, die Frage von Krieg und Frieden und die Rente. Die Menschen interessierten sich dafür, ob sie nach 45 Beitragsjahren von ihren Altersbezügen überhaupt noch leben könnten.

Chrupalla: AfD in Sachsen-Anhalt trifft Entscheidungen nach Wahl autonom

Was die bevorstehenden Wahlen in Sachsen-Anhalt anbelangt, erklärte Chrupalla, der Landesverband mit seinem Vorsitzenden Ulrich Siegmund habe freie Hand bei der Frage einer möglichen Regierungsbeteiligung. Sollte Siegmund bereit sein, für eine solche Regierungsbeteiligung trotz einer möglichen Mehrheit auf den Posten des Ministerpräsidenten zu verzichten, würde sich der Bundesvorstand nicht einmischen.
Es sei zudem vor dem Wahlabend ohnehin zu früh, um über mögliche Optionen zu diskutieren, fügte Chrupalla hinzu. Man sei bereit, sich mit allen Parteien an einen Tisch zu setzen – die AfD selbst kenne keine „Brandmauer“ und reiche jedem die Hand. Aber, so der Bundessprecher weiter: „Wenn die anderen diese Hand wegschlagen und das machen die anderen Parteien, auch und gerade die CDU, dann müssen die das ihren Wählern erklären.“
Chrupalla verteidigte auch Forderungen aus der AfD in Sachsen-Anhalt, die Möglichkeit zur Briefwahl einzuschränken. Man wisse, so der Parteisprecher, dass „in vielen Einrichtungen je nach Trägerschaft ab und zu mal nicht immer alles dem Zufall überlassen“ worden sei. So werde Patienten von Pflegeheimen bei der Stimmabgabe „der Stift geführt“. Belegen könne man dies jedoch nicht, räumte Chrupalla ein. Auch wollte er kein Beispiel für ein Heim nennen, in dem Unregelmäßigkeiten geschehen seien. Allerdings stehe fest, dass manche Träger Wahlkampfauftritte anderer Parteien, aber nicht der AfD zuließen.

Bei Integration und Staatsbürgerschaftserwerb auch „kulturfremde“ Fachkräfte willkommen

Auf eine eingeblendete Wortmeldung des syrischstämmigen Leiters der Neurochirurgie im Harzklinikum, Salah Layka, erklärte Chrupalla, Menschen wie er müssten sich „nicht angesprochen fühlen“, wenn die AfD sich gegen die Aufnahme – nach ihrer Terminologie – „kulturfremder“ Fachkräfte ausspreche. Wenn diese integriert seien und den deutschen Pass hätten, seien sie auch seiner Partei willkommen.
Chrupalla verteidigte auch Forderungen wie jene nach einer „Bürgerwacht“. Immerhin gebe es auch in jedem Fußballstadion private Ordnerdienste, die Sicherheit gewährleisteten, wo die Eingriffsschwelle für die Polizei noch nicht erreicht sei. Die Polizei könne auch nicht alle Dorffeste schützen.
Bezüglich früherer Angehöriger rechtsextremer Organisationen in Diensten von AfD-Abgeordneten erklärte Chrupalla, „Jugendsünden“ seien nicht mehr beachtlich, wenn das Führungszeugnis sauber sei und sich die Betroffenen zuletzt einwandfrei verhalten hätten. Deutschland habe mit Joschka Fischer auch einen Außenminister gehabt, der in früheren Jahren im Extremismus beheimatet gewesen sei.

Interview mit Weidel fand in Wien statt

Das ZDF-Interview mit Chrupallas Sprecherkollegin Alice Weidel fand in Wien statt, wo sie politische Gespräche mit der FPÖ führte. Diese dienten der Vorbereitung auf eine mögliche Regierungsverantwortung. Die österreichischen Freiheitlichen seien in fünf Landesregierungen vertreten, deshalb seien sie für die AfD ideale Ansprechpartner.
Weidel kritisierte die Standortpolitik der deutschen Bundesregierung mit Blick auf die Automobilindustrie. Diese drücke einseitig Ideologie in den Markt und agiere mit Subventionen und Verboten.
Für die AfD gelte hingegen: „Wir schreiben niemandem vor, welchen Motor er produziert und wir schreiben auch dem Konsumenten nicht vor, welches Auto er nachfragen muss. Wir subventionieren auch nicht eine Motorenart einseitig, um die andere zu benachteiligen. Das ist Markt- und Technologieoffenheit.“
Weidel kündigte zudem an, im Fall einer AfD-Mehrheit auf Bundesebene den Euro abschaffen zu wollen. Dieser sei „instabil“ und eine „Weichwährung“. Deutschland sei es vor der Einführung des Euro „deutlich besser gegangen“. Aktuelle Umfragen zur Stimmungslage der Bevölkerung zu dieser Frage gibt es nicht. Im Jahr 2023 sprachen sich 71 Prozent gegen eine Abschaffung der gemeinsamen Währung aus.

Weidel will Schengen-Abkommen kündigen und Syrer nicht mehr einbürgern

Auch wolle Weidel den Schengen-Vertrag aufkündigen. Anlass dafür sei die Situation in Ceuta. Dort hatten bis zu 70.000 Menschen von Marokko aus versucht, in die spanische Exklave zu gelangen. Die meisten von ihnen kehrten wieder nach Marokko zurück. Spanien erlaubte rund 500 Personen – hauptsächlich unbegleiteten Minderjährigen – die Einreise auf das spanische Festland.
Weidel warf der Bundesregierung auch vor, syrische Geflüchtete nicht wieder in ihr Herkunftsland zurückzuführen. Stattdessen bürgere sie immer mehr von ihnen ein. Deutschland müsse aufhören, „Menschen einzubürgern, die eigentlich unser Land verlassen müssen“. Ob sie damit eine andere Position vertritt als ihr Sprecherkollege Chrupalla, der gegenüber der ARD das Bleiberecht von Personen wie Salah Layka ausdrücklich verteidigte, bleibt offen. Weidel beantwortete trotz mehrerer Nachfragen auch nicht, wie sie mit dem Problem fehlender Rücknahmeabkommen umgehen wolle.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Wagenknecht will Zusammenarbeit mit AfD nicht ausschließen

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht hat sich mit Blick auf Sachsen-Anhalt für eine teilweise Zusammenarbeit mit der AfD ausgesprochen. „Wir müssen aus dieser Brandmauer-Idiotie raus, sonst fühlt sich fast jeder zweite Wähler betrogen“, sagte sie dem „Spiegel“.
Konkret wirbt das BSW, so es die Fünfprozenthürde schafft, dafür, einen unabhängigen, über Parteigrenzen hinaus respektierten Ministerpräsidenten zu suchen. Beim BSW hat man bereits Ideen für den Posten: „In der Wirtschaft, der Justiz, den Kirchen: Überall findet man honorige Persönlichkeiten mit Rückgrat, die für einen politischen Neubeginn stehen könnten.“ Namen nennen will sie jedoch nicht.

Fachleute „mit und ohne Parteibuch“

Der Ministerpräsident soll dann nach Vorstellung Wagenknechts ein Kabinett aus Fachleuten „mit und ohne Parteibuch“ bilden, so Wagenknecht, und mit wechselnden Mehrheiten regieren – „unter Einbeziehung aller demokratisch gewählten Parteien“. Damit sei auch die AfD gemeint. Die AfD habe vernünftige Forderungen im Programm, für die sie ja auch gewählt werde, so die BSW-Gründerin.
Den Vorwurf, damit Steigbügelhalterin der AfD zu sein, wies Wagenknecht zurück. Viele Menschen in Deutschland seien empört und würden genau deshalb die AfD wählen. „Und dann bekommen sie immer breitere Brandmauer-Koalitionen, die ihnen signalisieren, dass ihr Votum die etablierte Politik null interessiert“, warnte Wagenknecht. „Das kann man natürlich so lange machen, bis die AfD tatsächlich die absolute Mehrheit hat. Ich fände klüger, vorher über einen anderen Weg nachzudenken.“
Wagenknecht trat 2023 aus der Linken aus und gründete mit Weggefährten das BSW. Mittlerweile hat sie sich aus der Parteispitze zurückgezogen, versucht aber dem BSW im Wahlkampf zu Aufmerksamkeit zu verhelfen. Das Bündnis scheiterte im vergangenen Jahr am Einzug in den Bundestag, in Sachsen-Anhalt liegt es in den Umfragen an der Fünfprozenthürde. (dts/red)
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Wahl-O-Mat zu Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gestartet

Knapp vier Wochen vor den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist der sogenannte Wahl-O-Mat für beide Bundesländer gestartet. Nutzer können ihre eigenen Positionen zu 38 politischen Thesen online mit denen der zur Wahl zugelassenen Parteien abgleichen. In Berlin treten 17 Parteien mit Listen bei der Wahl an, in Mecklenburg-Vorpommern 19 Parteien. In beiden Ländern wird zeitgleich am 20. September gewählt.
Das von der Bundeszentrale für politische Bildung entwickelte digitale Angebot soll Wahlberechtigten bei der Entscheidungsfindung helfen. Das Format in Frage-Antwort-Form gibt es seit dem Jahr 2002, es erfreut sich wachsender Beliebtheit. Zuletzt war das Programm zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im Einsatz. Auch für die Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September ist der Wahl-O-Mat bereits online.
Insgesamt wurde er im Vorfeld von Wahlen rund 160 Millionen Mal genutzt. Allein vor der Bundestagswahl im vergangenen Jahr gab es 26 Millionen Aufrufe.
Der Wahl-O-Mat errechnet aus den Antworten den Grad der Übereinstimmung mit den Positionen der Parteien. Nutzerinnen und Nutzer können dadurch herausfinden, welche der zur Wahl zugelassenen Parteien ihren eigenen Positionen am nächsten stehen. Das Programm ist unter der Internetadresse www.wahl-o-mat.de erreichbar. (afp/red)
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Niedersachsen: Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße (AfD) scheitert vor Gericht

In Niedersachsen ist ein weiterer AfD-Kandidat, der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen wurde, mit einem Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor Gericht gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte den Antrag des Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße nach Angaben vom Montag ab. Moriße wollte als Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven antreten. (Az. 6 B 4310/26)

Gericht verweist auf Wahlrecht

Zur Begründung verwies das Gericht auf die geltende Rechtslage. Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können demnach nur durch einen nachträglichen Wahleinspruch nach dem Urnengang angefochten werden.
Andernfalls seien angesichts der Vielzahl von Einzelentscheidungen der Wahlorgane und Wahlbehörden keine termingerechten Wahlen möglich.
Das Wahlverfahren leide zudem nicht an einem „offensichtlichen Fehler“, der bei einer späteren Wahlprüfung zur Ungültigkeit der Wahl führen würde. Es sei unter anderem nicht offenkundig rechtswidrig, dass der zuständige Wahlausschuss zur Klärung der Verfassungstreue auch Morißes Mitgliedschaft in der AfD und seine Funktionen berücksichtigt habe.

Kommunen müssen Verfassungstreue prüfen

Grundlage ist eine Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz. Danach müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen. Dafür dürfen sie neben öffentlichen Äußerungen, die den Bewerbern zuzurechnen sind, auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.
Der Verfassungsschutz stufte den AfD-Landesverband im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.

Mehrere AfD-Kandidaten ausgeschlossen

In der Folge wurden mehrere AfD-Kandidaten von der Teilnahme an der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen. Betroffen sind unter anderem AfD-Vizelandeschef Stephan Bothe, der bei der Landratswahl im Landkreis Lüneburg antreten wollte, sowie Bundestagsabgeordneter Martin Sichert, der als Landratskandidat im Landkreis Friesland kandidieren wollte.
Beide scheiterten ebenfalls mit Eilanträgen vor Gericht.
In allen Fällen sind die Beschlüsse noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. (afp/red)
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Gutachten: Neues Heizungsgesetz ist verfassungsrechtlich angreifbar

Das neue Heizungsgesetz, das kurz vor der Sommerpause abschließend beschlossen wurde, steht rechtlich auf wackeligen Beinen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sieht einem aktuellen Gutachten zufolge weiterhin „verfassungsrechtliche Zweifel“ am sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Auch gegen EU-Vorgaben wie die Gebäuderichtlinie könnte das Gesetz demnach verstoßen.
Bereits im Juni hatte der Wissenschaftliche Dienst in einem Gutachten festgestellt, dass der damalige Entwurf des GModG der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen könnte. Im Mittelpunkt stand dabei der Klimaschutz: Die Bundesregierung ist im Sinne künftiger Generationen zum Klimaschutz verpflichtet und darf geltende Vorgaben deshalb nur in Ausnahmefällen abschwächen.

Fossile Heizungen bleiben erlaubt

Mit dem GModG will die Bundesregierung das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Regierung und die Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen abschaffen. Nach dem nun beschlossenen Gesetz bleibt der Einbau fossil betriebener Heizungen weiterhin erlaubt. Im Gegenzug sollen Gas- und Ölthermen zu steigenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
Wegen der verfassungsrechtlichen Zweifel wurde im parlamentarischen Verfahren unter anderem ein Enddatum ergänzt: Bis 2045 sollen nur noch klimaneutrale Brennstoffe verkauft werden dürfen. Den parlamentarischen Gutachtern zufolge entspricht dies „einem rechtlichen (Betriebs-)Verbot fossiler Heizkessel“.
Allerdings enthält das beschlossene Gesetz lediglich den Auftrag an die Bundesregierung, bis zum 1. Dezember in einem weiteren Gesetz die entsprechende rechtliche Grundlage zu schaffen.

Streit um Gewaltenteilung

Der Wissenschaftliche Dienst kommt nun zu dem Schluss, dass eine solche Klausel in einem Gesetz nicht bindend sein kann. Eine Verpflichtung zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens in einem Gesetz verstoße gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Damit blieben die bereits im Juni geäußerten verfassungsrechtlichen Zweifel am GModG bestehen.

Zweifel an alternativen Brennstoffen

Grundsätzliche Zweifel gibt es zudem daran, ob die Regelungen für den zunehmenden Betrieb von Heizungen mit alternativen Brennstoffen angesichts der unsicheren Versorgung mit grünen Ölen und Gasen funktionieren können.
Auch die bereits im Juni geäußerten Befürchtungen, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstoßen könnte, seien durch die Änderungen im parlamentarischen Verfahren grundsätzlich nicht ausgeräumt worden, heißt es in dem Gutachten.

Grüne beauftragen Gutachten

In Auftrag gegeben hatte das Gutachten der Grünen-Abgeordnete und ehemalige Staatssekretär unter Wirtschaftsminister Robert Habeck, Michael Kellner. Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe haben bereits Klagen gegen das GModG angekündigt. (afp/red)
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SPD-Präsidium erteilt „zukunftsfeindlicher“ Sparpolitik vor Kabinettsklausur eine Absage

Kurz vor der Kabinettsklausur der schwarz-roten Koalition hat die SPD-Spitze einer „zukunftsfeindlichen“ Sparpolitik eine Absage erteilt und die aus ihrer Sicht positive Wirkung des 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens hervorgehoben. In einem Präsidiumsbeschluss, der der „Rheinischen Post“ vorliegt, heißt es mit Blick auf Kritik aus Reihen des Koalitionspartners Union: „Mit Sparpolitik ist jetzt Schluss.“
Die SPD kritisiert insbesondere jene, die sich gegen die Aufnahme von Schulden für Investitionen aussprechen. Das seien dieselben Kräfte, die jahrelang aus ideologischen Gründen eine Sparpolitik zulasten der Infrastruktur und der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts betrieben hätten. Die „fatalen und teuren Folgen“ dieser Politik spürten Bürger und Unternehmen heute.
Bundesfinanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil betonte: „Unsere Investitionen wirken, sie kommen vor Ort an.“ Von den 500 Milliarden Euro des Sondervermögens seien bereits „mehr als 50 Milliarden Euro auf dem Weg“. Das Tempo solle hochgehalten werden, damit in Bund, Ländern und Kommunen schnell geplant und gebaut werde.

Kabinett berät über Wirtschaft und Reformen

Die Kabinettsklausur findet am Dienstag und Mittwoch auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg statt. Bei dem Treffen will die Bundesregierung ihre Pläne für die kommenden Monate festzurren. Unter anderem geht es um die Sicherung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Arbeitsplätze.
Zuletzt hatte die Kritik an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und seiner Regierung aus Wirtschaft, Opposition und den eigenen Reihen teils deutlich zugenommen. Merz wies die Kritik zurück und kündigte eine schnelle Umsetzung von Reformen sowie umfassende Entlastungen für die Wirtschaft an.
Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität umfasst 500 Milliarden Euro und läuft über zwölf Jahre. Es soll den Investitionsstau bei Verkehr, Energie, Digitalisierung und Klimaschutz abbauen.

Wirtschaftsrat fordert Bürokratieabbau

Der Wirtschaftsrat der CDU fordert unterdessen mehr Anstrengungen beim Bürokratieabbau. Deutschland brauche „dringend eine Verwaltung, die digital, schnell, nutzerorientiert und verlässlich ist“, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger der „Augsburger Allgemeinen“.
Zudem müsse die Bundesregierung entschlossener eine rasche Senkung der Strompreise vorantreiben. Auch an der Rentenreform dürfe nicht mehr gerüttelt werden. Die Stiftung Familienunternehmen und Politik forderte ebenfalls einen entschiedenen Bürokratieabbau.

Mittelstand verlangt wieder Innovationsförderung

Auch der Mittelstand erhöht den Druck auf die Bundesregierung. Der Antragsstopp bei der Förderung von Forschung und Entwicklung müsse aufgehoben werden. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) werde „in einer Phase ausgebremst, in der Deutschland mehr Investitionen, mehr Forschung und mehr Wachstum dringend benötigt“, heißt es laut „Neue Osnabrücker Zeitung“ in einem Schreiben des Verbands BVMW an Klingbeil und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).
Seit dem 7. Juli können nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums vorübergehend keine Anträge für Zuschüsse im Rahmen des ZIM angenommen werden.

Streit über Hitzeschutz

Bei der Kabinettsklausur soll es außerdem um das Streitthema Hitzeschutz gehen. Der Deutsche Landkreistag spricht sich gegen eine neue Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen für Klimaanpassung im Grundgesetz aus.
Landkreistagspräsident Achim Brötel sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, notwendig seien „klare Regelungen und nicht noch mehr organisierte Verantwortungslosigkeit“.
Die sozialdemokratisch geführten Ministerien hatten angesichts der Hitzewellen in diesem Sommer einen Aktionsplan vorgelegt. Darin wird unter anderem gefordert, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen im Grundgesetz zu verankern. Bei den Koalitionspartnern CDU und CSU sorgte der SPD-Vorstoß für Irritationen.  (afp/red)
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Ab September: Alkoholverbot am Bahnhof und Garantie-Label


In Kürze:

  • Ab September müssen Fahrgäste der Deutschen Bahn und Händler mit strengeren Verordnungen rechnen.
  • Erleichterungen gibt es für Arbeitnehmer und Rentner bei der Steuererklärung.
  • Ebenso gibt es im kommenden Monat einen weiteren Bundesweiten Warntag.

 
Mit dem September kommen erneut einige Neuregelungen auf Verbraucher in Deutschland zu. So dürfen die Menschen an einigen Bahnhöfen ab September bald keinen Alkohol mehr konsumieren, und für Werbung mit Umweltaussagen gelten strengere Regeln.
Zudem können sich mehr Menschen in Steuerfragen von Lohnsteuerhilfevereinen helfen lassen, was für viele ein Vorteil sein kann. Im Folgenden eine Übersicht der Änderungen ab September.

Alkoholverbot an Bahnhöfen

Von dem Alkoholverbot sind ab 1. September 2026 zunächst nur die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig betroffen. Bis zum 15. Oktober 2026 will die Deutsche Bahn jedoch schrittweise alle 5.400 Bahnhöfe „alkoholfrei“ machen. DB-Chefin Evelyn Palla teilte hierzu mit:
„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen. Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt.“
Somit soll sich durch das Alkoholverbot die Sicherheit für Mitarbeiter und Fahrgäste wieder erhöhen. Palla verwies dabei auf den „brutalen und sinnlosen Angriff vom vergangenen Freitag“ (17. Juli 2026). Sie bezog sich auf eine Gewalttat auf der Strecke Offenburg–Karlsruhe, bei der ein alkoholisierter Fahrgast einen Bahnmitarbeiter aus einem fahrenden Regionalzug gestoßen haben soll.
Die Frage ist nun, wie ein mögliches Alkoholverbot an Bahnhöfen durchgesetzt werden kann. (Symbolbild)

Das Alkoholverbot an Bahnhöfen kommt.

Foto: Sven Hoppe/dpa

„Deshalb kommt jetzt das Alkoholverbot an Bahnhöfen. Wir meinen es ernst mit der Sicherheit. Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste“, so Palla. Bereits heute seien laut Palla 30 Bahnhöfe in Deutschland alkoholfrei, darunter Köln, München und Hamburg. „Die Erfahrung dort ist eindeutig“, sagte die DB-Chefin. „Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.“
Konkret gilt das Verbot auf den Bahnsteigen sowie in den Bahnhofshallen. Die Gastronomie kann allerdings durchatmen, sie bleibt von dem Verbot ausgenommen. Zudem ist es weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen in Taschen oder aus Einkäufen mitzuführen.
Die Einhaltung soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot.

Hilfe bei der Steuererklärung

Eine gute Nachricht für Arbeitnehmer und Rentner: Zum 1. September dürfen Lohnsteuerhilfevereine mehr Menschen bei steuerlichen Fragen unterstützen. Damit könnte sich das Bewältigen der Steuererklärung vereinfachen.
Bisher durften Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland ihre Mitglieder bei der Einkommensteuer beraten, sofern diese Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Renten oder Unterhaltszahlungen vorweisen.
Wenn jedoch sogenannte Überschusseinkünfte hinzukommen, gelten Obergrenzen. Die Überschusseinkünfte entstehen oftmals durch Vermietung und Verpachtung oder durch Kapitalvermögen.
Aktuell liegen diese Grenzen bei 18.000 Euro für Alleinstehende und bei 36.000 Euro für Ehepaare. Wer sie überschreitet, darf aktuell keine Beratung von einem Lohnsteuerhilfeverein erhalten. Stattdessen kann er sich von einem Steuerberater beraten lassen. Ab September entfallen diese Grenzen.
Für Selbstständige und Gewerbetreibende bringt die Neuregelung keinen Vorteil. Sie müssen für steuerrechtliche Unterstützung auch künftig einen Steuerberater aufsuchen.

Strengere Regeln für Aussagen wie „umweltfreundlich“ in der Werbung

Für Werbung mit Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ und „biologisch abbaubar“ gelten ab dem 27. September strengere Vorgaben. Es handelt sich laut der Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) um eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit verschärfen sich die Anforderungen an sogenannte „Green Claims” (zu Deutsch: grüne Versprechen) und Nachhaltigkeitssiegel.
Die Green Claims beeinflussen aus Sicht der IHK die Kaufentscheidung der Verbraucher maßgeblich. Werbeversprechen mussten auch bisher schon korrekt und belegbar sein. Mit der Anpassung werden europäische Vorgaben nahezu 1:1 erfüllt.
Generell sind allgemeine Umweltaussagen in Werbeslogans künftig verboten, wenn es keine belastbaren Belege für die Werbebehauptungen gibt. Verbraucher sollen Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten so leichter vergleichen können. Für bestehende Ware im Umlauf besteht keine generelle Abverkaufsfrist.

Warntag am 10. September

Am 10. September gegen 11:00 Uhr wird es laut. Dann testet Deutschland erneut das Zusammenspiel von öffentlichen Warnsystemen. Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen.
Er gilt als Härtetest für die Kommunikationsstrukturen im Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen und soll die Bevölkerung für Warnungen sensibilisieren. „Wenn Abläufe und Warnwege bekannt sind, fällt es im Ernstfall leichter, richtig und schnell zu reagieren.“, schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, kurz BBK.
Die Behörden lösen eine Probewarnung aus und schicken diese unter anderem an Mobiltelefone und digitale Anzeigentafeln. Zu den Warnkanälen zählen Radio, Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Anzeigetafeln, Smartphone-Apps, Cell Broadcast, Lautsprecherwagen und Sirenen. Entwarnung ist für 11:45 Uhr geplant.
Die Probewarnung soll mögliche Schwachstellen in den Warnabläufen aufdecken. Ziel ist es, technische und organisatorische Verbesserungen gezielt umzusetzen, damit Warnungen im Ernstfall schnell, zuverlässig und flächendeckend die Bevölkerung erreichen.

Neue Hinweise zu Gewährleistung und Garantie

Und zuletzt noch eine neue Informationspflicht für Händler. Sie müssen Verbraucher ab dem 27. September über deren gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufklären. Dazu ist ein klarer, gut sichtbarer und einheitlicher Hinweis auf oder bei ihren Waren nötig. Die Händler sollen dazu neue, EU-weit harmonisierte Gewährleistungs- und Garantielabel benutzen.
Gesetzliche Grundlage ist laut dem Bundesverband Kooperierender Mittelstand die sogenannte EmpCo-Richtlinie 2024/825 der Europäischen Union. Diese Neuregelung soll die Verbraucherrechte-Richtlinie aus dem Jahr 2011 modernisieren.
Betroffen ist sowohl der stationäre Handel als auch Onlinehändler. Die neuen Label gelten für sämtliche Warenarten. Gewährt der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, muss er zudem das sogenannte Garan-Label anbringen. Dieses gibt die Dauer der gewährten Haltbarkeitsgarantie an.
Mit Material von AFP
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Gas wird teurer: Wie Gaskunden jetzt trotzdem Geld sparen können


In Kürze:

  • Die Gaspreise sind zuletzt wieder gestiegen.
  • Neukunden spüren höhere Preise meist schneller als Bestandskunden.
  • Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen, insbesondere bei einem Arbeitspreis von über 12 Cent pro Kilowattstunde.

 
Niedrige Gasspeicherfüllstände und die anhaltenden Konflikte im Nahen Osten: Das sind die Gründe für den jüngsten Preisanstieg beim Erdgas. Die Preise für den fossilen Brennstoff im Großhandel sind derzeit so hoch wie seit dem Ende der Energiekrise von 2022/2023 nicht mehr.
Sollte das aktuelle Preisniveau bestehen bleiben, drohen Haushalten höhere Heizkosten von bis zu 20 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse des Vergleichsportals Verivox.

Wann spüren Neu- und Bestandskunden die Erhöhung?

Die günstigsten Gaspreise für Neukunden sind seit Anfang März 2026 von rund 8 auf 10 Cent pro Kilowattstunde (Ct./kWh) gestiegen. Für ein Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh bedeutet das Mehrkosten von rund 400 Euro pro Jahr.

Entwicklung der Gaspreise für Privathaushalte.

Es gibt jedoch einen Unterschied, wann Neukunden und wann Bestandskunden die gestiegenen Preise spüren. Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox, sagte:
„Am schnellsten steigen die Preise für Neukunden, da diese Angebote üblicherweise besonders streng kalkuliert sind. Mit der Zeit werden aber auch die Preise für Bestandskunden erhöht.“
Laut Verivox haben die meisten Haushalte mit Bestandskunden die Preissteigerungen im Gas-Großhandel noch nicht gespürt. Viele Gasversorger beschaffen Gas langfristig und geben Preissteigerungen erst mit Zeitverzug weiter. Flächendeckende Preiserhöhungen seien bisher nicht zu beobachten.

Woran orientieren sich die Gaspreise?

Richtungweisend für die Endverbrauchergaspreise ist der Erdgas-Terminkontrakt TTF. Vor dem Ausbruch des Irankrieges lagen dort die Gaspreise bei rund 3 Ct./kWh.
Im März stieg der Preis kurzzeitig auf rund 6 Ct./kWh, sank dann jedoch wieder und schwankte im Frühling zwischen 4 und 5 Ct./kWh. Seit Sommeranfang stieg er wieder an und liegt nun häufig über 6 Ct./kWh.

Wann besteht Grund zum Wechseln?

Somit ist zu erwarten, dass auch Bestandskunden in den kommenden Monaten mit einer Preiserhöhung für Gas rechnen müssen. Entsprechend sollten Verbraucher schon jetzt und in nächster Zeit prüfen, ob sie noch günstig beliefert werden oder nicht.
Matthias Bauer, Energieberater der Verbraucherzentrale BW teilte dem SWR mit: „Wer zwischen 8 und 10 Cent zahlt, hat einen günstigen Preis. Wer deutlich mehr als 12 Cent zahlt, sollte sich nach Alternativen umsehen.“ Gemeint ist hier der Arbeitspreis auf der Gasrechnung.

Wie findet man einen günstigeren Anbieter?

Einen günstigeren Gasanbieter finden Verbraucher am schnellsten und effektivsten über Vergleichsportale im Internet. Seriöse Portale sind hier Check24, Verivox, Gasvergleich.de oder der Gaspreisvergleich von Finanztip.
Der Gaskunde muss dafür zunächst seine Postleitzahl und teilweise den genauen Wohnort angeben sowie die Haushaltsgröße und den Jahresgasverbrauch. Wichtig sind auch die Filtereinstellungen wie die Laufzeit in Monaten, die monatliche oder jährliche Anzeige und die gewünschte Preisgarantie. Wenn steigende TTF-Gaspreise zu erwarten sind, empfiehlt sich die Wahl einer möglichst langen Preisgarantie.
Ebenso besteht die Möglichkeit, sich nur – meist etwas teurere – Ökogastarife anzeigen zu lassen oder nur regionale Anbieter. Der vom Gasanbieter berechnete Preis setzt sich normalerweise aus einem jährlichen Grundpreis und einem Arbeitspreis pro kWh zusammen. Hinzu kommen meist ein Neukunden- und ein Sofortbonus, die den Preis im ersten Jahr reduzieren.
Vor dem Wechsel sollte der Gaskunde seinen aktuellen Gastarif kennen. Entscheidend sind zudem das exakte Ende des bestehenden Gasvertrags und dessen Kündigungsfrist.

Wie Verbraucher noch sparen können

Neben dem Anbieterwechsel könnten manche Gaskunden auch ihren Gasverbrauch reduzieren. Hierbei hilft ein kontrollierter Verbrauch, etwa durch bewusstes Heizen. So ist in Räumen, in denen man sich nur selten oder kurz aufhält, das Heizen oft nicht nötig. Im Schlafzimmer reicht in der Regel eine Temperatur von 17 oder 18 Grad Celsius aus. In Räumen, in denen sich die Bewohner häufig aufhalten, empfiehlt sich eine Temperatur von 20 oder 21 Grad.
Darüber hinaus kann gerade bei älteren Gebäuden durch eine verbesserte Dämmung und neuere Fenster weiteres Einsparpotenzial der Heizkosten bestehen. Allerdings verursacht eine energetische Sanierung auch erhebliche Zusatzkosten, die zu berücksichtigen sind. Sie könnten sich erst langfristig auszahlen.
Gelegentliches Entlüften der Heizkörper kann die Heizeffizienz hingegen schon auf einfache Weise erhöhen. Bei manchen Heizkörpern sammelt sich im Laufe der Zeit Luft an. In diesem Fall wird der Heizkörper nicht mehr richtig warm. Das verbraucht mehr Energie und erhöht die Heizkosten. Beim Entlüften mit einem Entlüfterschlüssel sollte ein kleiner Behälter am Entlüftungsventil sein. Auch ein Lappen sollte bereitliegen. Der Thermostatkopf sollte beim Entlüften auf Stufe 5 stehen.

Gasspeicher rund halb voll

Die deutschen Gasspeicher sind momentan so leer wie noch nie im August. Aktuell liegt der bundesweite Füllstand bei 50,4 Prozent (Stand: 22. August 2026). Das sind 17,5 Prozent weniger als zum Vorjahreszeitpunkt.
„Der aktuelle Gasspeicherfüllstand ist mit Abstand der tiefste Füllstand zu dieser Zeit, der seit Aufzeichnung der Speicherfüllstände in Deutschland aufgetreten ist“, sagte kürzlich der Geschäftsführer der Initiative Energien Speichern (INES), Sebastian Heinermann. „Es handelt sich somit um einen historischen Tiefstand.“
Zuletzt bezeichneten auch das Bundeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur dieses niedrige Füllstandsniveau als „sehr gering“ und „nicht zufriedenstellend“. Dennoch schätzt die Energiebehörde die Lage aktuell als stabil und die Versorgungssicherheit als gewährleistet ein.
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Rom und Berlin streiten über Bootsflüchtlinge

Italien wird laut Vize-Regierungschef Matteo Salvini trotz neuer EU-Regeln bis auf weiteres keine Migranten aus Deutschland zurücknehmen.
Der Vorsitzende der Partei Lega begründete dies damit, dass deutsche Nichtregierungsorganisationen (NGO) auf ihren Schiffen seit Jahren immer wieder Flüchtlinge an Bord nehmen, die auf dem Mittelmeer in Not sind oder geraten könnten, um sie dann in italienische Häfen zu bringen. Nach Angaben aus Rom waren dies allein seit Beginn des Jahres 2.200 Migranten. Manche davon reisen dann weiter nach Deutschland oder andere Länder.
Die Regierungen in Rom und Berlin streiten darüber, wie mit solchen sogenannten Sekundärmigranten umgegangen wird.
Salvini sagte bei einem Parteitreffen im norditalienischen Trient: „Deutschland hat kein Recht, uns auch nur einen einzigen illegalen Einwanderer zurückzuschicken, solange deutsche NGO-Schiffe im Mittelmeer unterwegs sind, um Tausende illegaler Einwanderer in Italien und Europa an Land zu bringen.“

Salvini: Deutsche Schiffe bringen „Tausende illegale Einwanderer“

Eigentlich muss jeder Migrant in dem EU-Staat Asyl beantragen, den er zuerst betritt. Darüber gab es in den vergangenen Jahren immer wieder Streit, auch zwischen Deutschland und Italien, wo wegen der Nähe zu Afrika und Nahem Osten besonders viele Flüchtlinge landen.
Die Hoffnung der EU ruhte eigentlich darauf, dass mit Inkrafttreten des neuen Asyl- und Migrationspakts (Geas) die Meinungsverschiedenheiten beendet sind. Der Streit zwischen Rom und Berlin zieht sich nun jedoch schon den gesamten Sommer hin.
Melonis Vize Salvini verschärfte den Ton jetzt abermals. Bei einem Treffen seiner Partei Lega sagte der Verkehrsminister: „Deutschland hat kein Recht, uns auch nur einen einzigen illegalen Einwanderer zurückzuschicken, solange deutsche NGO-Schiffe im Mittelmeer unterwegs sind, um Tausende illegaler Einwanderer in Italien und Europa an Land zu bringen.“
Salvini war früher schon als Innenminister äußerst hart gegen Bootsflüchtlinge und Hilfsorganisationen vorgegangen.

Treffen zwischen Innenministern Piantedosi und Dobrindt

Mit seinem Nein zu Rücküberstellungen steht Salvini in Rom jedoch keineswegs allein. Ministerpräsidentin Meloni von der Partei Fratelli d’Italia (Brüder Italiens) und der jetzige Innenminister Matteo Piantedosi (parteilos) bestehen ebenfalls auf einem „Ausgleich“.
Von italienischer Seite wird argumentiert, dass dem Seerecht zufolge auf einem Schiff die Gesetze des Landes gelten, unter dem das Schiff fährt. Damit wäre also gewissermaßen Deutschland Erstaufnahmestaat der Bootsflüchtlinge – und nicht Italien.
Demnächst soll es dazu ein Treffen der beiden Innenminister Piantedosi und Alexander Dobrindt (CSU) geben. Von deutscher Seite wurde in den vergangenen Tagen mehrfach betont, dass man beim Thema Migration eng zusammenarbeite.
Zudem ließ Piantedosi am Wochenende das deutsche Rettungsschiff „Sea-Watch 5“ für 45 Tage festsetzen. Gegen die gleichnamige Hilfsorganisation verhängten die Behörden 4.500 Euro Bußgeld. Solche Strafen treffen deutsche Schiffe immer wieder.

Rom: 80.000 Rücknahmeersuchen zurückgewiesen

Auch andere europäische Staaten wie Österreich, die Schweiz, die Niederlanden, Schweden und Finnland haben inzwischen angekündigt, Migranten nach Italien zurückzuschicken.
Dem italienischen Innenministerium zufolge wurden seit Beginn des Jahres aus europäischen Partnerländern lediglich drei Migranten zurückgenommen. Aus Deutschland war kein einziger dabei.
Zuvor schon hatte Italien nach offiziellen Angaben seit 2023 rund 80.000 sogenannte Rücknahmeersuchen anderer Staaten zurückgewiesen. Begründet wurde dies damit, dass das nationale Aufnahmesystem komplett überlastet sei.
Meloni hatte mit dem Versprechen eines harten Kurses gegen Migranten erfolgreich Wahlkampf gemacht. Anfang September wird die 49-Jährige so lange ununterbrochen an der Regierung sein wie kein anderer italienischer Ministerpräsident seit Kriegsende.
Nächstes Jahr wird in Italien wieder gewählt. In den Umfragen liegt Meloni mit ihren Fratelli stabil bei etwa 27 Prozent und damit klar vor allen anderen Parteien. (dpa/red)
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Sonne und bis 28 Grad – schönes Sommerwetter zu Wochenbeginn

Mit einem schönen Sommertag beginnt die neue Woche. Die Temperaturen steigen auf angenehme 22 bis 25 Grad und vielerorts wird der Montag ein freundlicher Tag, wie der Deutsche Wetterdienst vorhersagt. Im Südwesten sind 28 Grad möglich.
Lediglich im Nordosten und im Südwesten sind demnach einzelne Wolkenfelder unterwegs. „Diese dienen aber meist lediglich als Dekoration“, sagt Meteorologe Nico Bauer. Abgesehen von vereinzelten Schauern im äußersten Nordosten bleibe es weitgehend niederschlagsfrei.
Ab Dienstag erwartet Deutschland demnach eine Zweiteilung beim Wetter: Im Nordosten bleibt es sonnig und trocken, im Süden wird es wolkig – hier ist Regen in Sicht.

Regen zieht vom Südwesten in die Mitte

Zunächst ziehen am Vormittag im Südwesten dichte Wolkenfelder und es regnet gebietsweise etwas.
„Diese Niederschläge greifen im Tagesverlauf teils auch auf die mittleren Landesteile über. Nachfolgend treten im Südwesten Schauer und einzelne Gewitter auf“, sagt Meteorologe Bauer. Mit 20 bis 27 Grad liegen die Temperaturen weiter im angenehmen Bereich.
In der Wochenmitte bleibt es bei wechselhaftem Wetter im Südwesten und Westen sowie bei zeitweiliger Sonne im Nordosten. Es wird wärmer, am Oberrhein können laut DWD wieder 30 Grad erreicht werden.
Zu Beginn des kommenden Wochenendes könnte dann ein markanter Temperaturrückgang bevorstehen, sagt Bauer. (dpa/red)