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Heizungsgesetz: Gegensätzliche Gutachten vor möglichem Karlsruhe-Streit


In Kürze:

  • Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.
  • Ein neues Gutachten hält die Lockerung des Heizungsgesetzes für verfassungswidrig.
  • Ein Gutachten für die CDU/CSU-Fraktion sieht dagegen keine verfassungs- oder europarechtlichen Hindernisse.

 
Der Gesetzgebungsprozess zum Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Es befindet sich derzeit noch in der Parlamentarischen Beratung. Deshalb ist noch die eine oder andere Änderung denkbar.
Die ersten Verbände und die Fraktionen der Grünen und Linkspartei haben angekündigt, den Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Mehrere Gutachten gelangen trotz derselben verfassungs- und europarechtlichen Ausgangslage zu gegensätzlichen Ergebnissen.

Reiche verspricht mehr „Freiheit im Heizungskeller“

So kommt die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields zu der Einschätzung, dass das vom Kabinett im Mai beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz verfassungswidrig ist. In Auftrag gegeben hat es das Unternehmen Enpal. Dieses ist als Spezialist für Solaranlagen und Wärmepumpen tätig.
Die in der Zeit der Ampelregierung unter Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossene Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als „Heizungsgesetz“ – hätte vor allem Wärmepumpen beim Neueinbau von Heizsystemen begünstigt. Das derzeit noch geltende Gesetz sieht vor, dass nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das Gesetz hatte für Unmut in Teilen der Öffentlichkeit gesorgt und den Beliebtheitswerten der Ampelparteien geschadet. Die Endfassung hatte zwar das Inkrafttreten auf einen Zeitpunkt verschoben, zu dem alle Kommunen ihre Wärmeplanungen abgeschlossen hätten. Im Kern blieb es jedoch bei einem faktischen Verbot des Neueinbaus fossiler Heizungssysteme.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will hingegen die „Freiheit im Heizungskeller“ wiederherstellen und auch den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder ermöglichen.

Freshfields: Abschwächung des Klimaschutzes verstößt gegen das Grundgesetz

Bei Freshfields hält man dies für verfassungswidrig. Das Gutachten der Kanzlei hält die geplante Rücknahme des GEG für eine Abschwächung eines bereits bestehenden Klimaschutzstandards. Durch eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel würde der Einbau fossiler Heizsysteme wieder häufiger stattfinden. Dadurch würden auch die Treibhausgasemissionen steigen und dies würde das Erreichen der Klimaziele infrage stellen.
Das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, bis 2045 die Erreichung der Klimaneutralität zu sichern. Aus diesem Grund dürften bereits erreichte Schutzstandards nicht ohne gewichtigen Grund abgesenkt werden. Dies betone auch der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, der den Klimaschutz deutlich aufgewertet hat.
Der Beschluss geht davon aus, dass ein Abwarten beim Klimaschutz dazu führen werde, dass spätere Generationen drastische Freiheitseinschränkungen hinnehmen müssten. Diese Verschiebung dürfte ihnen nicht zugemutet werden.
Freshfields schlussfolgert daraus, dass die Zulassung des Einbaus von mehr fossilen Heizungen umso härtere Maßnahmen in späteren Jahrzehnten erforderlich machen würde. Dies verstoße gegen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten intertemporalen Freiheit.

Argumentation ähnlich wie in Greenpeace-Gutachten vom Februar

Im Februar hatte ein von Greenpeace beauftragtes Gutachten der Kanzlei Günther aus Hamburg ähnliche Schlussfolgerungen getroffen. Es gebe demnach ein „Rückschritts“- beziehungsweise „Verschlechterungsverbot“. Einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürften demnach grundsätzlich nicht mehr abgeschwächt werden.
Freshfields‘ Gutachten beschäftigt sich auch mit den Vorgaben aus Brüssel. So schaffe die Gebäuderichtlinie EPBD ebenfalls einen rechtlichen Fortschrittspfad für alle Mitgliedstaaten.
Deutschland dürfe nationale Standards nicht einfach wieder abschwächen, wenn dadurch die Dekarbonisierung erschwert werde.

CDU/CSU sieht Spielraum bei den Klimaschutzinstrumenten

Vonseiten der Union hält man diese Argumentation für nicht stichhaltig. Für die CDU/CSU-Fraktion hatten Anwälte der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Rosin Büdenbender jüngst ein eigenes Gutachten vorgelegt. Federführend war dabei der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow. Auch hier wurde die verfassungs- und EU-rechtliche Zulässigkeit des geplanten Gesetzes untersucht.
Das Pielow-Gutachten gelangte zu einer gegenteiligen Einschätzung. Dessen Hauptargument: Das Demokratieprinzip gebietet es, einem neu gewählten Bundestag das Recht zuzubilligen, frühere Gesetze zu ändern.
Auch wenn der Paragraf 71 des GEG entfalle, so Pielow, gebe es mehrere Wege zur Klimaneutralität. Instrumente seien dabei neben der Wärmepumpe etwa Fernwärme, kommunale Wärmeplanung, Förderprogramme oder der CO₂-Preis. Diesen hatte auch CDU-Chef Friedrich Merz im Vorfeld seiner Wahl zum Bundeskanzler als wichtige Stellschraube zur Abkehr von fossilem Heizen bezeichnet.
Durch den Wegfall der 65-Prozent-Regel entsteht nach Überzeugung von Pielow keine dauerhafte Lücke. Heizungen würden ersetzt, ihre Lebensdauer sei begrenzt und aus diesem Grund würden nach 2045 nur noch wenige fossile Altanlagen übrig bleiben.
Auch die EPBD enthalte lediglich Zielbestimmungen und Mindestvorgaben, aber keine Pflicht, ein Instrument wie die 65-Prozent-Regel einzusetzen.
Beide Gutachten gehen von denselben Rechtsquellen aus. Der Unterschied besteht jedoch in der Auslegung.
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Mannheim: Klimaziel für 2030 aktuell nicht realisierbar


In Kürze:

  • Die Stadt Mannheim verfehlt ihr ambitioniertes Klimaziel für 2030 voraussichtlich.
  • Der Grund sind vor allem unzureichende EU-Finanzmittel.
  • Bisherige Klimamaßnahmen konnten das Ziel erst etwa zur Hälfte realisieren.

 
Nach aktuellem Stand wird Mannheim das für 2030 gesetzte Klimaziel verfehlen. Laut dem Klimaschutz-Aktionsplan 2030 sollte die baden-württembergische Stadt bis in vier Jahren ihre Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 80 Prozent reduzieren.

Fehlende EU-Gelder

Erst kürzlich erklärte Prof. Dr. Diana Pretzell, Erste Bürgermeisterin der Universitätsstadt, warum das ambitionierte Vorhaben vor Herausforderungen steht. In einer Pressemitteilung sagte sie:
„Die EU-Mission-Städte wollen und sollen mutig und innovativ testen, wie wir smart klimaneutral werden können. Voraussetzung war von Anfang an, dass es von der EU und den nationalen und regionalen Regierungen eine angemessene Unterstützung gibt.“
Mannheim ist eine von 100 EU-Städten, die als experimentelle und innovative Vorreiter dienen sollen, damit alle Städte in der EU bis 2050 Klimaneutralität erreichen können. Zudem beteiligen sich zwölf weitere Städte in Ländern, die an die EU angrenzen, an dem Vorhaben.
Um die 112 EU-Mission-Städte bei der Erreichung ihres Klimaziels für 2030 wirkungsvoll zu unterstützen, wären rund 650 Milliarden Euro nötig. Das entspricht also rund 58 Milliarden pro teilnehmender Stadt. Nach Angaben der Stadt Mannheim hat die Europäische Union bislang jedoch keine Mittel in dieser Größenordnung bereitgestellt.

Ziel etwa zur Hälfte erreicht

In den vergangenen Jahren haben die verantwortlichen Akteure von Mannheim bereits mehrere Klimamaßnahmen erfolgreich umgesetzt. So kann der kommunale Energieversorger, die MVV Energie AG, aktuell fast 50 Prozent des Fernwärmebedarfs aus CO₂-armen Quellen bereitstellen. Dafür sorgt die Energiegewinnung aus thermischer Abfallbehandlung, ein Biomasseheizkraftwerk und eine erste Flusswärmepumpe.
Eine zweite Flusswärmepumpe soll im Herbst 2028 in Betrieb gehen und Wärme für bis zu 40.000 weitere Haushalte bereitstellen. Dafür investiert die MVV insgesamt rund 200 Millionen Euro.
Die Anstrengungen haben laut einer aktuellen Evaluation bereits Wirkung erzielt. Laut den aktuellen Daten aus dem Berichtsjahr 2023 konnte die Stadt ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent reduzieren. Darüber informierte die Stadtverwaltung den Gemeinderat am 9. Juni 2026 im Ausschuss für Umwelt und Technik. Damit hat Mannheim bereits knapp die Hälfte seines Klimaziels erreicht.
„Unsere Klimaschutzmaßnahmen wirken“, sagte Oberbürgermeister Christian Specht. „Mannheim hat beim Klimaschutz bereits große Fortschritte gemacht. Gleichzeitig werden die nächsten Schritte schwieriger, weil die einfach umzusetzenden Maßnahmen weitgehend ausgeschöpft sind. Umso wichtiger ist es, noch gezielter dort zu investieren, wo wir mit jedem Euro möglichst viel CO₂ einsparen können.“
Specht erklärte: „Insbesondere über ihre Beteiligungsgesellschaften investiert die Stadt Mannheim seit Jahren und trotz der aktuell angespannten Finanzlage auch weiterhin intensiv in Projekte, die einen großen Hebel für den Klimaschutz darstellen.“

Industrie als größter Emittent – Politik reagiert auf Klimazielverfehlung

Wie in vielen anderen Städten verursacht auch in Mannheim die Industrie die meisten Treibhausgasemissionen. Ihr Anteil liegt hier bei rund 43 Prozent. Zweitgrößter Emittent ist der Verkehrssektor mit 28 Prozent, auf private Haushalte entfallen 21 Prozent.
Auf die Entwicklung haben bereits manche Lokalpolitiker reagiert. Nina Wellenreuther, klimapolitische Sprecherin der Grünen, betonte vor allem die Fortschritte trotz der zu erwartenden Zielverfehlung.
Sie teilte mit: „Dass es [das Klimaziel] jetzt verfehlt wird, ist natürlich bitter, heißt aber nicht, dass wir jetzt aufhören. Wir haben nur bestimmte Rahmenbedingungen in der Hand. Trotzdem lohnt sich jede Investition in Klimaschutz. […] Jetzt heißt es dranzubleiben.“
Für den AfD-Politiker Rüdiger Ernst kommt diese Entwicklung offenbar nicht überraschend. „Das Ziel war sowieso utopisch“, sagte er. Er äußerte Kritik am ambitionierten Klimaziel.
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EU-Reformpläne: Kostenlose CO₂-Zertifikate sollen bleiben – aber mit Auflagen


In Kürze

  • EU-Kommission plant eine Reform des Emissionshandels.
  • Die Entlastung soll an Investitionen in europäische Standorte geknüpft.
  • Ziel ist die Verhinderung von Industrieabwanderung.
  • Details der Reform sollen am 15. Juli vorgestellt werden.

 
Vor dem Hintergrund steigender Belastungen und zunehmenden Wettbewerbsdrucks für die europäische Industrie hat die EU angekündigt, den Europäischen Emissionshandel (ETS) zu reformieren, um ihn an die abgeschwächten 2040-Klimaziele anzupassen. Unter anderem ist geplant, über einen längeren Zeitraum als bisher vorgesehen kostenlose Zertifikate auszugeben.
Allerdings plant Brüssel, die damit verbundenen Erleichterungen an Bedingungen zu knüpfen – die für die Energieerzeuger und Industrieunternehmen selbst nur bedingt mit einer Entlastung verbunden sein müssen. Die EU beabsichtigt, die Unternehmen zu verpflichten, eingesparte Summen in die Transformation ihrer Werke in Europa zu investieren. Dies hat EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra dem „Handelsblatt“ auf dessen Nachfrage bestätigte.
Hoekstra meint dazu, auf diese Weise werde man „Vorreiter belohnen, die Investitionen getätigt haben“.
Die EU will dadurch eine weitere Abwanderung der Industrie und damit auch von CO₂-Emissionen ins Ausland verhindern. Deshalb gewähre man den Unternehmen Flexibilität, „die jedoch an Auflagen und Investitionen geknüpft ist, die hier in Europa getätigt werden müssen“.
Wie die Bedingungen exakt aussehen werden, soll noch geklärt werden.
Die ambitionierte Klimagesetzgebung der EU ist nicht ohne Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit in erster Linie energieintensiver Branchen geblieben. Dies bildete sich unter anderem in einer krisenhaften Entwicklung in Bereichen wie Chemie, Stahl und Zement ab.

USA hatten 2022 ähnliches System eingeführt – aus Europa gab es damals Kritik

Ursprünglich sollte es kostenlose Emissionszertifikate für EU-Unternehmen für einige Sektoren nur bis 2034 geben.
Mit einer Verlängerung der kostenlosen Zertifikatsvergabe und einer späteren Versteigerung von Zertifikaten will man die politisch geschaffenen Kosten für CO₂-Emissionen vorerst verringern. Die Unternehmen sollen so mehr Zeit gewinnen für eine Umstellung auf klimaneutrale Produktion.
Allerdings setzt die EU nun voraus, dass die eingesparten Mittel nachweislich in Europa investiert werden. Zudem sollen die Investitionen zu einer Dekarbonisierung der Produktionsanlagen führen.
Der Vorstoß erinnert an das 2022 unter US-Präsident Joe Biden verabschiedete Gesetz „Inflation Reduction Act“ (IRA). Dieses knüpfte erhebliche Subventionen und Steuererleichterungen an die Vornahme von Investitionen in sogenannte klimafreundliche Energien, Güter und Produktionsprozesse.
Die EU beklagte damals, dass aufgrund einer sogenannten Local-Content-Klausel nur Unternehmen aus den USA und den durch ein Freihandelsabkommen verbundenen Ländern davon profitierten.
Nun soll ein ähnliches System in der EU eingeführt werden – während Importe aus Drittländern dem sogenannten Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) als faktischer CO₂-Steuer unterliegen sollen.
In den USA versucht Präsident Donald Trump derzeit, die IRA-Steuererleichterungen und -subventionen zu beschneiden.

EU will am 15. Juli konkret werden

Die EU plant, die Details zu dem System, das Rückendeckung unter anderem vonseiten des Bundeskanzlers Friedrich Merz und der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie findet, am 15. Juli vorstellen.
Ohne die Reform könnte etwa für BASF die Belastung durch die Kosten für den Emissionshandel bis Ende der 2030er-Jahre auf nahezu 1 Milliarde Euro pro Jahr steigen. Im Jahr 2024 entstanden für den Chemiekonzern Kosten von mehreren hundert Millionen Euro für Emissionszertifikate.
Das seit 2005 bestehende ETS funktioniert nach dem „Cap and Trade“-Prinzip. Die EU legt eine maximale Gesamtmenge an zulässigen Treibhausgasemissionen fest. Für jede ausgestoßene Tonne CO₂ müssen Unternehmen ein Zertifikat erwerben. Die Sektoren Energie, Chemie, Stahl, Zement, Papier, Luftfahrt und teilweise Schiffsverkehr sind besonders stark davon betroffen.
Die Zahl der Zertifikate soll Jahr für Jahr geringer werden, wodurch deren Preis steigt und Investitionen in klimafreundliche Technologien attraktiver werden sollen. Weitere Verknappungsmaßnahmen, die ursprünglich vorgesehen waren, hätten ohne Reform zu einer noch deutlicheren Kostenexplosion geführt.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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18. Mai: Stromsteuer soll sinken | Zweifel am Heizungsgesetz | Zivilschutz

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Stromsteuer soll sinken

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert angesichts hoher Energiepreise weitere Entlastungen für Verbraucher und drängt auf eine Senkung der Stromsteuer. Voraussetzung seien allerdings Spielräume im Bundeshaushalt. CSU-Chef Markus Söder geht noch weiter: Er verlangt die komplette Abschaffung der Stromsteuer und spricht sich zudem für eine Verlängerung des Tankrabatts aus.

Zweifel am Heizungsgesetz

Die Opposition und kritische Stimmen aus der Union bezweifeln, dass das neue Heizungsgesetz einer Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde. Sie verweisen auf den Klimabeschluss aus Karlsruhe von 2021. Darin hatten die Richter geurteilt, dass das Grundgesetz die Regierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet.

Zivilschutz

Bundesinnenminister Dobrindt plant zehn Milliarden Euro für den Ausbau des Bevölkerungsschutzes und der zivilen Verteidigung auszugeben. Vorgesehen sind eine Taskforce an 50 Standorten, 1.000 neue Spezialfahrzeuge, 110.000 Feldbetten und der Ausbau des THW. Zudem will der Bund alle öffentlichen Schutzräume wie Bunker, Tunnel und Tiefgaragen in der Warn-App NINA erfassen.

Trump macht Druck

US-Präsident Trump fordert den Iran zu zügigem Handeln auf. Washington verlangt von Teheran, sein Atomprogramm aufzugeben und das Ende der Kontrolle über die Straße von Hormus. Der Iran will bislang jedoch nicht über sein Nuklearprogramm verhandeln und signalisiert Bereitschaft für eine Fortsetzung der Kämpfe. Zugleich sorgen Drohnenangriffe auf ein Kernkraftwerk der Vereinigten Arabischen Emirate für Spannungen.

Neuer Ministerpräsident

In Rheinland-Pfalz stellt die CDU erstmals nach 35 Jahren SPD-Regierung wieder den Ministerpräsidenten. Gewählt worden ist Gordon Schnieder, der Bruder von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. CDU und SPD bilden erstmals eine große Koalition in Mainz und besetzen jeweils fünf Ministerposten. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen beide aus.