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Klingbeil: Zuckersteuer soll doch nicht für Getränke mit Süßstoff gelten

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat angekündigt, dass die geplante Zuckersteuer nun doch nicht für Getränke mit Süßstoff wie Cola Zero gelten soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfrei Getränke ergebe keinen Sinn, schrieb Klingbeil am Mittwoch auf Instagram. „Das wird nicht kommen.“ Laut einem Papier aus seinem Ministerium, das am Dienstag bekannt geworden war, sollten auch auf Getränke mit Süßstoff 26 Cent Aufschlag pro Liter fällig werden.
Noch am Dienstagabend hatte Klingbeil dies unter Verweis auf noch vertrauliche Gespräche innerhalb der Bundesregierung nicht kommentieren wollen. Nun wolle er aber eine „Klarstellung“ liefern, erklärte er am Mittwoch: Es habe sich lediglich um eine „interne Überlegung“ innerhalb einer „fachlichen“ Debatte gehandelt.
Zwischen den an der Zuckersteuer beteiligten Ministerien seien „unterschiedliche Ideen und Argumente“ ausgetauscht worden – „natürlich auch kontrovers“, führte der Finanzminister aus. Ein solcher „Arbeitsstand“ sei dann in den Medien aufgetaucht, der „weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“ sei. „Am Ende entscheide aber ich, welches Gesetz vorgelegt wird“, erklärte er. Und eine Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker „wird nicht kommen“.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer ab 2027 geeinigt.
Aus dem am Dienstag bekannt gewordenen Papier aus dem Finanzministerium sowie einem Antwortschreiben darauf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium geht hervor, dass die Abgabe auch auf Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein fällig werden soll. Nach AFP-Informationen wurde eine Abgabe auf Milchmischgetränke mittlerweile wieder gestrichen.
Diese Ausweitung auf weitere Getränke bestätigte Klingbeil am Dienstagabend. „Ich kann Ihnen aus den Gesprächen da drin, ohne Vertraulichkeit zu brechen, sagen, dass da auch die ganze Bundesregierung dahinter steht“, sagte er den Sendern RTL und ntv. (afp/red)
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Klingbeil: Zuckersteuer auf Zero-Getränke wird nicht kommen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat angekündigt, dass die geplante Zuckersteuer nun doch nicht für Getränke mit Süßstoff wie Cola Zero gelten soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfrei Getränke ergebe keinen Sinn, schrieb Klingbeil am Mittwoch auf Instagram. „Das wird nicht kommen.“ Laut einem Papier aus seinem Ministerium, das am Dienstag bekannt geworden war, sollten auch auf Getränke mit Süßstoff 26 Cent Aufschlag pro Liter fällig werden.
Noch am Dienstagabend hatte Klingbeil dies unter Verweis auf noch vertrauliche Gespräche innerhalb der Bundesregierung nicht kommentieren wollen. Nun wolle er aber eine „Klarstellung“ liefern, erklärte er am Mittwoch: Es habe sich lediglich um eine „interne Überlegung“ innerhalb einer „fachlichen“ Debatte gehandelt.

Extrasteuer auf Milchmischgetränke und alkoholfreies Bier

Zwischen den an der Zuckersteuer beteiligten Ministerien seien „unterschiedliche Ideen und Argumente“ ausgetauscht worden – „natürlich auch kontrovers“, führte der Finanzminister aus. Ein solcher „Arbeitsstand“ sei dann in den Medien aufgetaucht, der „weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“ sei. „Am Ende entscheide aber ich, welches Gesetz vorgelegt wird“, erklärte er. Und eine Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker „wird nicht kommen“.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer ab 2027 geeinigt.
Aus dem am Dienstag bekannt gewordenen Papier aus dem Finanzministerium sowie einem Antwortschreiben darauf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium geht hervor, dass die Abgabe auch auf Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein fällig werden soll. Nach AFP-Informationen wurde eine Abgabe auf Milchmischgetränke mittlerweile wieder gestrichen.
Diese Ausweitung auf weitere Getränke bestätigte Klingbeil am Dienstagabend. „Ich kann Ihnen aus den Gesprächen da drin, ohne Vertraulichkeit zu brechen, sagen, dass da auch die ganze Bundesregierung dahinter steht“, sagte er den Sendern RTL und ntv.

Verbände taxieren Zuckersteuer-Einnahmen auf vier Milliarden Euro

Die von der Bundesregierung geplante Zuckersteuer auf süße Getränke bringt dem Staat nach Berechnungen von Verbänden der Lebensmittelindustrie fast zehnmal so hohe Steuermehreinnahmen wie eingeplant. Das berichtet die „Bild“.
Dem Deutschen Brauer-Bund, dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke zufolge taxieren die jährlichen Mehreinnahmen durch die Steuer sowie die zusätzliche Mehrwertsteuer auf insgesamt 3,97 Milliarden Euro. Eingeplant im Bundeshaushalt sind bislang Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro pro Jahr.
Je nach Zuckergehalt würden sich beispielsweise Limonaden- und Cola-Kästen zwischen 2,50 Euro und 4,50 Euro je Kasten verteuern, zitiert die „Bild“ weiter aus den Berechnungen. „Vier Euro mehr pro Kiste – da liegt momentan die höchste Verbrauchssteuer für Getränke in Europa auf dem Tisch“, sagte VDM-Geschäftsführer Jürgen Reichle der Zeitung: „Wie beim Benzin werden auch bei Getränken die Menschen in Deutschland die Zeche zahlen.“
Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, sagte der Zeitung: „Nach Jahren massiver Kostensteigerungen brauchen Wirtschaft und Verbraucher wirksame Entlastung statt neuer Steuern. Die Politik kann nicht auf der einen Seite bezahlbare Lebensmittel fordern und auf der anderen Seite eine Sondersteuer auf alle möglichen Getränke einführen. Diese Pläne sind maßlos und das völlig falsche Signal.“ (afp/dts/red)
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Keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke – Klingbeil räumt mit Gerücht auf

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. „Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen“, erklärte der SPD-Chef auf Instagram. Eine „Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke“ ergebe keinen Sinn.
Am Dienstag war ein Papier aus Klingbeils Ministerium öffentlich geworden, in dem vorgeschlagen wurde, neben Limonaden unter anderem auch Zero- und Light-Getränke, Biermischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees der Zuckersteuer zu unterwerfen. Die Rede ist von Getränken „mit Zucker und/oder Süßungsmitteln“ sowie „Zucker-/süßungsmittelhaltigen Granulaten“. Nicht betroffen wären 100-prozentige Fruchtsäfte und reine Milch.
Klingbeil erklärte, vor politischen Entscheidungen diskutierten Fachleute der beteiligten Ministerien auch kontrovers unterschiedliche Ideen. „Nun ist ein solcher Arbeitsstand in den Medien aufgetaucht. Er ist weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen.“
Seine Mitarbeiter müssten aber intern offen diskutieren und auch Vorschläge machen können, die am Ende nicht umgesetzt würden. „Wenn jede interne Überlegung behandelt wird wie eine politische Entscheidung, wird diese Offenheit schwieriger. Und Politik am Ende nicht besser“, betonte Klingbeil. (dpa/red)
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Schufa droht Sammelklage wegen historischer Datenspeicherung

Der Wirtschaftsauskunftei Schufa droht im Streit um die sogenannte Schattendatenbank ein folgenschwerer Rechtsstreit.
Die europäische Datenschutzorganisation NOYB („None of Your Business“) in Wien hat das Unternehmen formell abgemahnt und die Vorbereitung einer gerichtlichen Sammelklage bekanntgegeben. Die Schufa wies die Kritik zurück und kündigte an, sich rechtlich gegen die Vorwürfe zur Wehr zu setzen – bis hin zum Bundesgerichtshof.

Vorwurf: Jahrelange Speicherung statt Löschung

Hintergrund des Konflikts sind Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“, die Mitte Juli berichtet hatten, dass die Schufa „historische Daten“ aufbewahrt. Dabei handele es sich um Informationen über alte Kredite, Pfändungen oder gar Privatinsolvenzen – Forderungen und Schulden, die Betroffene häufig schon vor Jahren beglichen hätten.
Laut Datenschutzregeln und den von der Branche selbst gesteckten Löschfristen müssten solche Daten nach bestimmter Zeit gelöscht werden. Die Schufa speichert diese jedoch nach eigenen Angaben bis zu zehn Jahre lang weiter.
Besonders schwer wiegt aus Sicht der Datenschützer ein weiterer Punkt: Bei förmlichen Auskunftsersuchen nach Artikel 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll die Schufa diese archivierten Daten den Bürgern verschwiegen haben.
Das Unternehmen argumentiert, Verbraucher interessierten sich im Wesentlichen für ihren aktuellen Score und die aktuell einfließenden Werte, weshalb man über historische Bestände nicht informiere.

NOYB fordert sofortigen Stopp und plant Verbandsklage

„Wir mahnen die Schufa jetzt formell ab und fordern sie auf, die historischen Daten umgehend zu löschen“, erklärte NOYB-Sprecher Marco Blocher. Weigere sich das Unternehmen, werde man eine Unterlassungsklage im kollektiven Verbraucherinteresse einreichen.
NOYB bereitet zudem eine Verbandsklage – eine spezielle Form der Sammelklage – auf immateriellen Schadenersatz vor. Begründet wird dies mit der millionenfachen Verletzung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 DSGVO. NOYB hat Betroffene bereits dazu aufgerufen, sich auf einer Interessentenliste zu registrieren.
Sollten die Datenschützer vor Gericht Recht bekommen, könnte dies massive finanzielle Konsequenzen für die Auskunftei haben.
Da die Schufa Datensätze zu praktisch allen rund 68 bis 69 Millionen Erwachsenen in Deutschland führt, könnte selbst ein geringer Entschädigungsbetrag pro Kopf Gesamtforderungen in astronomischer Höhe nach sich ziehen.

Schufa weist Vorwürfe zurück

Die Schufa Holding AG sieht ihr Handeln hingegen als rechtmäßig und sachlich geboten an. Die Verarbeitung historischer Daten entspreche gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, sagte ein Schufa-Sprecher.
„NOYB fordert trotzdem in der Unterlassungsklage, historische Daten zu löschen. Das wäre zudem für Verbraucher und Wirtschaft schädlich.“
Denn historische Daten und Datentests seien erforderlich, um wissenschaftlich belastbare Scores zu entwickeln, ihre Qualität zu überprüfen sowie Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwendung von Daten sicherzustellen.
„Die Forderung von NOYB stärkt nicht den Verbraucherschutz, sondern würde zentrale Voraussetzungen für faire und treffsichere Bonitätsbewertungen beseitigen. Wir werden die Speicherung historischer Daten vor Gericht verteidigen – auch wenn wir erneut bis vor den Bundesgerichtshof gehen.“
Die Datenschützer aus Wien erhalten Unterstützung von der deutschen NGO AlgorithmWatch. Die Bürgerrechts- und Transparenzorganisation hatte eine Petition gestartet und Betroffenen ein Formular zur Verfügung gestellt, mit dem bereits mehr als 22.000 Menschen gezielt Auskunft über ihre archivierten Daten verlangt haben.
Geschäftsführer Matthias Spielkamp wies die Darstellung der Schufa, die Bürger hätten an diesen Daten ohnehin kein Interesse, scharf zurück: Dass nun zehntausende Menschen Einsicht verlangten und die Schufa mit dreimonatigen Verzögerungen reagiere, zeige, dass sich das Unternehmen „zunehmend in Widersprüche verwickelt“.
Zusammen mit fast 145.000 Unterstützern der Petition verlangt AlgorithmWatch eine vollständige Auskunftserteilung, die endgültige Löschung der „Schattendatenbank“ sowie ein hartes Durchgreifen des Hessischen Datenschutzbeauftragten bis hin zum höchstmöglichen Bußgeld. (dpa/red)
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Girocard mit Rekordzahlen – kontaktlos boomt

Die Girocard zum bargeldlosen Bezahlen an Deutschlands Ladenkassen hat im ersten Halbjahr Rekordzahlen erzielt. Rund 4,21 Milliarden Mal nutzten Verbraucher die Karte wie Euro Kartensysteme mitteilte. Damit wurde der bisherige Höchstwert aus dem Vorjahreszeitraum um vier Prozent übertroffen. Im Gesamtjahr 2025 waren 8,3 Milliarden Girocard-Transaktionen gezählt worden.
Vor allem das kontaktlose Bezahlen boomt, viele Nutzer haben die Girocard zusätzlich in ihre digitalen Geldbörsen im Smartphone integriert. Im Juni wurden 92 Prozent aller Bezahlvorgänge mit der Girocard im Vorbeigehen erledigt.
Die Daten zur Abwicklung der Bezahlung werden verschlüsselt mit dem Terminal an der Kasse ausgetauscht, wenn Kunden Karte beziehungsweise Smartphone oder Smartwatch nah an das Gerät halten. Bei geringen Beträgen ist nicht einmal die Eingabe der Geheimnummer (PIN) nötig.

Auch Kleinstbeträge werden zunehmend mit Karte bezahlt

Inzwischen gibt es fast 1,4 Millionen Bezahlterminals im Einzelhandel in Deutschland und die Girocard kommt zunehmend auch bei kleineren Beträgen zum Einsatz: in der Bäckerei, am Kiosk, am Automaten.
Seit Jahren sinkt daher der Durchschnittsbetrag, der mit der Girocard beglichen wird. Im ersten Halbjahr 2026 ging es weiter nach unten auf 36,12 Euro.
Die gesamten Umsätze mit der Girocard summierten sich nach Angaben der Frankfurter Einrichtung Euro Kartensysteme in den ersten sechs Monaten auf 151,9 Milliarden Euro nach 150,7 Milliarden Euro ein Jahr zuvor.

Girocard bekommt neue Funktionen

In Deutschland sind etwa 100 Millionen Girocards im Umlauf. Die Karte, die oft noch „EC-Karte“ genannt wird, ist beim Bezahlen ohne Schein und Münze hierzulande das am meisten genutzte Zahlungsmittel.
Weitere Anwendungsmöglichkeiten sollen die Girocard noch attraktiver machen, wie Christopher Kirsch, Direktor Produktentwicklung Girocard bei Euro Kartensysteme, im Juni der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt sagte.
Voraussichtlich ab Frühjahr 2027 werden demnach sogenannte In-App-Zahlungen möglich sein, also die Nutzung der Girocard zum Bezahlen direkt in den Apps von Händlern. Zudem ist für nächstes Jahr geplant, dass die Girocard anstelle einer Kreditkarte genutzt werden kann, um einen Mietwagen zu buchen oder ein Hotelzimmer zu reservieren. (dpa/red)
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Verbraucherschützer monieren Tricks bei Trinkgeld per Karte

Für Kaffee und Kuchen, zwei Pizzen zum Mitnehmen oder für das Familienessen im Restaurant: Beim Bezahlen in der Gastronomie geben viele gern auch ein kleines oder größeres Trinkgeld dazu.
Wird die Rechnung per Karte beglichen, zeigen Lesegeräte dafür häufiger gleich eine Vorauswahl an Optionen an: 7 Prozent oder 10 Prozent oder heute mal 20 Prozent? Da schnell etwas anzutippen, versetzt manche Gäste leicht in Stress. Verbraucherschützer und die Gewerkschaft warnen auch vor einer unterschwelligen Beeinflussung.
Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Es muss auf den ersten Blick erkennbar sein, wie Gäste Trinkgeld ablehnen oder die Höhe selbst festlegen können.“ Der Verband setze sich daher für ein Verbot „manipulativer Designtricks“ auf europäischer Ebene ein, wie sie auch von Webseiten oder Apps bekannt seien.

Wo tippt man „Kein Trinkgeld“ an?

„Bei der Kartenzahlung liegen sie vor, wenn die Option, kein Trinkgeld zu geben, versteckt oder schlechter sichtbar ist“, sagte Pop. Das zielt darauf, dass Felder mit voreingestellten Prozent-Vorschlägen auf den Displays teils größer oder farblich auffälliger dargestellt sind als andere Auswahlmöglichkeiten.
So gibt es ein Feld mit Bezeichnungen wie „freie Eingabe“, „benutzerdefiniert“ oder „anderer Betrag“, wenn man ohne Prozentrechnung zum Beispiel einfach direkt um 3,70 Euro bis zum nächsten glatten Betrag aufrunden will. Und ein Feld für „Kein Trinkgeld“ gibt es auf den digitalen Bezahlgeräten natürlich auch.
„Viele Menschen geben gerne und freiwillig Trinkgeld, um guten Service wertzuschätzen“, sagte Pop. Problematisch werde es, wenn Gäste gedrängt oder sogar manipuliert würden. „Niemand ist verpflichtet, Trinkgeld zu geben.“ Laut einer Umfrage im Auftrag des Verbands befürworten es drei Viertel (76 Prozent), dass die Möglichkeit, kein Trinkgeld oder weniger Trinkgeld zu geben, ebenso sichtbar und leicht auswählbar sein sollte wie vorgeschlagene Beträge.

Immer mehr zahlen mit Karte oder Handy

Gezielt gefragt, ob man sich durch auffälliger dargestellte Prozent-Optionen zum Trinkgeldgeben gedrängt fühle, bejahte dies gut die Hälfte – voll und ganz stimmten 36 Prozent zu, eher stimmten 16 Prozent zu. Tendenziell nicht dazu gedrängt sehen sich 42 Prozent. Für die nach eigenen Angaben repräsentative Umfrage befragte das Institut Forsa den Angaben zufolge vom 3. bis 5. August 1.009 Menschen ab 18 Jahren.
Die Branche weist auf einen Wandel der Zahlungsgewohnheiten vieler Gäste hin. „Immer mehr Menschen sind bargeldlos unterwegs und bezahlen mit der Karte oder dem Handy“, sagte der Rechtsexperte des Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverbands (Dehoga), Jürgen Benad. Die Integration von Trinkgeld-Optionen in Kartenterminals biete eine zusätzliche Möglichkeit, Wertschätzung auszudrücken, und erleichtere dies auch ohne Bargeld.

„Freiwilliges Dankeschön des Gastes“

„Ob und in welcher Höhe ein Gast Trinkgeld gibt, bleibt jedoch stets eine persönliche Entscheidung“, betonte Benad. Eine Rolle spielten neben dem Service auch Faktoren wie die Atmosphäre und die Qualität der Speisen. Wer kein Trinkgeld geben möchte, könne selbstverständlich jederzeit die Option dafür wählen. „Trinkgeld ist und bleibt ein freiwilliges Dankeschön des Gastes.“
Eine im Frühjahr vorgestellte Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigte indes viel Skepsis bei voreingestellten Optionen beim Bezahlen mit Karte. Praktisch fanden das in der nach eigenen Angaben repräsentativen Erhebung demnach 29 Prozent der 1.004 Befragten ab 16 Jahren. Und 64 Prozent meinten, vorgeschlagene Beträge führten dazu, dass mehr Trinkgeld gegeben werde als ursprünglich geplant.

Digitales Trinkgeld muss ankommen

Auch aus Sicht der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) führt an digitalen Trinkgeldfunktionen aber künftig kaum ein Weg vorbei, wie der Vorsitzende Guido Zeitler sagte. „Für viele Beschäftigte sind sie auch durchaus hilfreich, weil immer mehr Gäste mit Karte zahlen und sonst teilweise gar kein Trinkgeld geben würden.“
Entscheidend sei aber: „Der Gast muss sicher sein können, dass digital gegebenes Trinkgeld genauso wie Bargeld vollständig, transparent und nachvollziehbar bei den Beschäftigten ankommt.“
Bei der Art und Weise der Umsetzung legt die Gewerkschaft aber Wert auf Transparenz und dass es kein subtiles Drängen gibt. „Auch bei digitaler Bezahlung muss es eine freiwillige Entscheidung der Gäste bleiben. Sie sollten dabei keinen Druck verspüren“, mahnte Zeitler.
„Deutlichen Verbesserungsbedarf sehen wir deshalb dort, wo Bezahlsysteme Kundinnen und Kunden durch ihre Gestaltung in eine bestimmte Richtung lenken.“

Gewerkschaft pocht auf guten Lohn

Daher sollte die Möglichkeit, kein Trinkgeld zu geben oder einen eigenen Betrag einzugeben, so sichtbar und einfach nutzbar sein wie vorgegebene Trinkgeld-Optionen, sagte der Gewerkschaftschef. Und machte auch grundsätzlich klar: „Trinkgeld ist ein Zeichen der Wertschätzung für einen guten Service. In erster Linie ist es aber die Aufgabe des Arbeitgebers, die Arbeit gut zu entlohnen.“ (dpa/red)
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EZB: Automatisierung darf Bargeld nicht verdrängen

Einzelhandel, Restaurants, Hotels: 92 Prozent aller Unternehmen im Euroraum akzeptieren Bargeld. Allerdings gibt es einen Trend zu bargeldlosen Bezahlmethoden, wie eine Umfrage der Europäischen Zentralbank (EZB) ergab – und das sieht die Notenbank nicht nur positiv.
„Um eine breite Akzeptanz von Bargeld sicherzustellen, ist es entscheidend, dafür zu sorgen, dass die zunehmende Automatisierung des Zahlungsverkehrs Bargeld als praktikable Zahlungsoption nicht unbeabsichtigt behindert oder untergräbt“, mahnt die EZB.

Machen SB-Kassen Bargeld unattraktiv?

In der Umfrage gab ein Viertel der 8.205 Unternehmen aus den 21 Eurostaaten an, dass sie beispielsweise in Kassen investiert haben, die bargeldlose Zahlungen akzeptieren oder die Anzahl der Kassen reduzieren, an denen Scheine und Münzen angenommen werden.
13 Prozent haben Selbstbedienungskassen eingeführt. Fast die Hälfte (48 Prozent) dieser Unternehmen akzeptiert an keinem der SB-Terminals Bargeld.
Die EZB warnt vor unbeabsichtigten Nebenwirkungen dieser Entwicklung:
„Auch wenn die meisten Unternehmen Bargeld akzeptieren und dies auch so kommunizieren, könnte die wahrgenommene Akzeptanz von Bargeld bei den Verbrauchern sinken, da die Unternehmen die Bequemlichkeit des Barzahlens eingeschränkt haben.“

Die EZB fordert Maßnahmen, damit Bargeld auch künftig in allen Ländern und Branchen akzeptiert bleibt. (Symbolbild)

Foto: Denis Lovrovic/AFP via Getty Images

Werden Schein und Münze in fünf Jahren noch akzeptiert?

Zwar planen die meisten Unternehmen, die Bargeld akzeptieren, dies auch in den nächsten fünf Jahren zu tun (92 Prozent). Allerdings gab in Zypern (51 Prozent), Griechenland (23 Prozent) und Bulgarien (18 Prozent) ein erheblicher Anteil der Umfrageteilnehmer an, dies in Zukunft möglicherweise nicht mehr zu tun.
In Deutschland, wo sich 904 Unternehmen an der Erhebung beteiligten, liegt dieser Anteil bei unter 10 Prozent. Die Daten wurden im Zeitraum 23. Februar bis 10. April 2026 erhoben.
„Die zuständigen Behörden müssen mit ihrer Politik und ihren Maßnahmen proaktiv vorgehen, um sicherzustellen, dass Euro-Banknoten und -Münzen auch in den kommenden Jahren in allen Ländern und Branchen ein attraktives und akzeptiertes Zahlungsmittel bleiben“, fordert die EZB.
Die Akzeptanz von Kartenzahlungen blieb im Vergleich zu einer EZB-Erhebung aus dem Jahr 2024 mit 88 Prozent weitgehend stabil.
Fast verdoppelt von 36 auf 68 Prozent hat sich von 2024 auf 2026 die Zahl der Unternehmen, die mobile Zahlungen per Smartphone oder Smartwatch ermöglichen. (dpa/red)
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Bundesbank kündigt 21.000 Mitarbeiterkonten – Ärger in der Belegschaft

Die Bundesbank kündigt ihren Beschäftigten und Pensionären die kostenlosen Girokonten und Depots. Eine intern vom Vorstand eingeschaltete Einigungsstelle habe die Sparmaßnahme gebilligt, berichtet das „Handelsblatt“. Die Notenbank bestätigte den Schritt auf Anfrage. „Wir können bestätigen, dass die Bundesbank entschieden hat, das Mitarbeitergeschäft mit den Personalkonten einzustellen“, teilte eine Sprecherin mit.
Wie das „Handelsblatt“ schreibt, sind etwa 21.000 Konten betroffen. Beschäftigte der Bundesbank haben seit jeher Anspruch auf ein kostenloses Girokonto und ein Wertpapierdepot. Das gelte auf Lebzeiten, auch im Ruhestand. Viele Betroffene seien längst pensioniert.
Dem Bericht zufolge genügen die Konten und Depots nicht mehr aktuellen Standards und müssten dringend modernisiert werden. Bundesbank-Präsident Joachim Nagel hatte die Kosten für eine Modernisierung laut „Handelsblatt“ im im Sommer 2024 auf einen größeren zweistelligen Millionenbetrag beziffert.

Kündigung sorgt für Ärger in Belegschaft

Intern stieß die Kündigung der Konten und Depots dem Bericht zufolge auf scharfe Kritik. Das „Handelsblatt“ zitiert Personalvertreter, die den Vorstand im Intranet heftig kritisieren. Die Bundesbank-Spitze habe „Gespräche zur Suche nach einer einvernehmlichen und selbstbestimmten Lösung“ zu den Personalkonten verweigert, hieß es.
Die Kündigungen sollen dem Bericht zufolge spätestens bis zum Ende einer Übergangsphase Mitte 2029 wirksam werden. In der Zwischenzeit müsse die Bundesbank „Partnerschaftsangebote“ von Geschäftsbanken einholen und den Kontoinhabern vorstellen. Zudem stelle die Bundesbank Betroffenen Kontowechselhilfen in Aussicht.
Zu Details wollte sich die Sprecherin nicht äußern. Die Inhalte der Beratungen in der Einigungsstelle unterlägen der Verschwiegenheit. „Einzelne Schritte und Einzelheiten zur Umsetzung der Entscheidung werden in den kommenden Monaten erarbeitet.“ (dpa/red)
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Peking besteuert private Auslandsvermögen mit 20 Prozent – mehr Kapitalflucht und Auswanderung erwartet


In Kürze:

  • Steuerbehörden in Peking und Hangzhou erheben nun eine Einkommensteuer von 20 Prozent für Auslandsvermögen.
  • Steuerprüfungen erfolgen teilweise rückwirkend bis ins Jahr 2000.
  • „Das wird Kapitalflucht und Auswanderung der Wohlhabenden beschleunigen“, sagte ein Kapitalmarktexperte.
  • Die Ausreisekontrollen wurden verschärft.

 
Chinesische Steuerbehörden in Peking und Hangzhou erheben seit einigen Tagen eine 20-prozentige Einkommensteuer für Privatpersonen auf Erträge aus in Hongkong abgeschlossenen ausländischen Versicherungsverträgen.
Dies geschah im Zuge der Einführung neuer Steuerregelungen für das Auslandsvermögen chinesischer Staatsbürger am 24. Juli durch das Finanzministerium.
Analysten erklärten gegenüber Epoch Times, dass das chinesische Regime zur Bewältigung seiner finanziellen Schwierigkeiten auf private Vermögenswerte im Ausland abzielt – was zu einer Abwanderung wohlhabender Chinesen führt.
Das große, vom chinesischen Staat zensierte Finanzmedium „Caixin“ berichtete am 5. August von der Steuer. Seither fallen die von Festlandbewohnern auf Hongkonger Versicherungskonten gehaltenen Gelder in den Prüfungsbereich der Steuerbehörden des Festlandchinas. Ein einheitliches landesweites Verfahren wurde laut dem Bericht bislang noch nicht festgelegt.

Auch Chinesen mit anderer Staatsbürgerschaft betroffen

Auch nach dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit oder eines dauerhaften Aufenthaltsstatus im Ausland können Chinesen steuerlich in China ansässig bleiben, wenn dort ihre wirtschaftlichen Hauptinteressen liegen.
Die neuen Vorschriften verlangen zudem, dass bestehende Trusts bisher nicht gezahlte Steuern innerhalb von 90 Tagen nachzahlen. Andernfalls werden die Steuerbehörden die nicht oder zu wenig gezahlten Steuern sowie die Verzugszinsen einziehen und eine Strafe verhängen.
Ein Trust verwaltet in diesem Fall Vermögen für chinesische Familien außerhalb Chinas und kann beispielsweise Aktien, Immobilien, Anleihen und andere Wertpapiere, Bankguthaben, Kryptowährungen, Edelmetalle oder auch Unternehmensbeteiligungen halten. Oft übernehmen Treuhänder in Hongkong diese Arbeit.

Steuerprüfung rückwirkend bis 25 Jahren

Das chinesische Regime nutzt den internationalen Datenaustausch Common Reporting Standard, um Informationen über ausländische Finanzkonten chinesischer Steuerpflichtiger zu erhalten. Laut einem Bericht der „Financial Times“ prüfen die chinesischen Behörden diese Vermögen in einigen Fällen bis zurück ins Jahr 2000.
Xu Zhen, hochrangiger Experte auf dem chinesischen Kapitalmarkt, bestätigte Epoch Times, dass die chinesischen Behörden Steuererhebungen auf das Auslandsvermögen chinesischer Staatsbürger durchführen, die bis zu 25 Jahre zurückreichen.
„Die rückwirkende Steuererhebung für einen Zeitraum von 25 Jahren wird die Kapitalflucht und die Auswanderung der Wohlhabenden beschleunigen.“
Xu weiter: „Unternehmer und Gründer von Start-ups stellen das wertvollste Kapital einer Nation für die wirtschaftliche Entwicklung dar. Wenn Kapital und Wohlhabende das Land verlassen, wird Chinas Wirtschaft weiter an Wachstumsdynamik und Innovationskraft verlieren. Dadurch wird sich die Kluft zwischen China und den Vereinigten Staaten in Bezug auf die wirtschaftliche und technologische Wettbewerbsfähigkeit erheblich vergrößern.“

Schock für Chinas mächtige Familien

Bei den neuen Steuervorschriften für Auslandsvermögen gehe es um mehr als die Steuerprüfung, sagte Sun Kuo-hsiang, Professor für internationale Beziehungen und Wirtschaft an der Universität Nanhua in Taiwan. Vielmehr ziele sie darauf ab, Offshore-Vermögenswerte transparent, nachvollziehbar und steuerpflichtig zu machen.
„Für Chinas wohlhabende und mächtige Familien ist der größte Schock der Verlust des Sicherheitsgefühls, das sie einst daraus gewonnen haben, Hongkonger Versicherungsverträge, Offshore-Trusts, ausländische Brokerkonten und Family Offices zu nutzen, um ihr Vermögen abzuschirmen“, so Sun.
Über die Auswirkungen sagte er: „Strategien zur Vermögensallokation werden zwangsläufig in Richtung konformer Berichterstattung, der Nachzahlung von Steuern, interner Umstrukturierungen und sogar einer beschleunigten Auswanderung von Familienmitgliedern verlagert.“

Verschärfte Ausreisekontrollen

Unterdessen haben die chinesischen Behörden auch kürzlich eine neue Fassung der „Regelungen zur Ein- und Ausreisekontrolle“ erlassen, mit der die Kontrollen für Chinesen, die das Land verlassen, verschärft werden.
Betroffen sind auch diejenigen, die bereits Staatsbürger anderer Länder geworden sind. Diese neuen Vorschriften sollen offiziell am 15. September in Kraft treten.
Gemäß diesen Vorschriften sind Behörden und Regierungen auf Kreisebene befugt, eigenständig Entscheidungen zu treffen, welche die Ausreise von Einwohnern beschränken. Zudem sollen sie eine umfassende Aufsicht über Vermittlungsagenturen für Ein- und Ausreisen ausüben.
Auch für chinesische Staatsbürger ist es immer schwieriger, einen Reisepass zu erhalten; einige wurden sogar dazu aufgefordert, ihre Pässe abzugeben.
Die neuen Ein- und Ausreisebestimmungen haben zu einer gewissen Dezentralisierung geführt, sagte Xu. Damit werde die Kontrolle über den grenzüberschreitenden Personenverkehr in die Hände untergeordneter lokaler Behörden gelegt – was zu mehr Korruption führe.
„Wenn wohlhabende Personen das Land verlassen wollen, könnten sie dazu aufgefordert werden, höhere Steuern zu zahlen oder den lokalen Beamten und den für ihren Fall zuständigen Mitarbeitern höhere ‚Tribute‘ zu zahlen“, sagte er.
„Außerdem könnte ein Mehrheitsaktionär dazu gezwungen werden, als Geisel oder Verhandlungsmasse zu dienen, um die Ausreisegenehmigung für den Rest der Familie zu sichern – Szenarien wie diese sind durchaus möglich.“

Wird China zu einem „neuen Nordkorea“?

Wenn wohlhabende Chinesen das Land verlassen möchten, dies aber aufgrund der Ausreisekontrollen nicht können, greifen sie oft auf Strategien zurück, die eine Trennung und Risikominimierung beinhalten. Professor Sun aus Taiwan nennt als Beispiel „die vorzeitige Verlagerung von Kapital, Aufenthaltsstatus, Familienangehörigen oder Unternehmensstrukturen ins Ausland“.
„Zu diesen Maßnahmen gehören die Nachzahlung von Steuern zur Absicherung, die Diversifizierung von Vermögenswerten, die Nutzung des Aufenthaltsstatus von Familienmitgliedern im Ausland sowie die Umstrukturierung von Treuhandfonds oder Unternehmensbeteiligungen. Solche Schritte bergen jedoch ein höheres Risiko im Zusammenhang mit dem Abfluss von ‚grauem‘ Kapital“, sagte er.
Was die „rote Elite“ – die Elitefamilien der regierenden Kommunistischen Partei Chinas – angehe, so seien diese von solchen Beschränkungen ausgenommen, sagte Sun. Der Grund: „Selektive Durchsetzung ist ein fester Bestandteil des Systems der KP Chinas, auch wenn die konkreten Umstände einzelner Familien öffentlich schwer zu überprüfen sind.“
Die eigentliche Folge sei, dass privates Kapital und Unternehmergeist abfließen würden, so Sun.
„China wird zunehmend einem geschlossenen Staat ähneln, der durch hohe Kontrolle, geringe Mobilität und geringe Innovationskraft gekennzeichnet ist – einem ‚neuen Nordkorea‘.“

Finanzielle Schwierigkeiten Pekings

Die chinesische Wirtschaft schwächelt seit Jahren. Für dieses Jahr legte die Führung das niedrigste Ziel für das Bruttoinlandsprodukt seit Jahrzehnten fest.
Unterdessen beliefen sich Chinas wachsende Staatsschulden nach öffentlichen Angaben Ende 2025 auf 96 Billionen Yuan (12,5 Billionen Euro).
Am 22. Juli veröffentlichte das chinesische Finanzministerium Daten zu den Steuereinnahmen für das erste Halbjahr. Daraus ging hervor, dass die finanzielle Selbstversorgungsquote jeder Provinz unter 100 Prozent lag. Anders gesagt: Die Ausgaben überstiegen in allen Provinzen die Einnahmen.
Ein Sprecher des Ministeriums sagte am selben Tag auf einer Pressekonferenz, es sei nicht ungewöhnlich, dass die lokale Selbstversorgungsquote unter 100 Prozent falle. Die Zentralregierung habe die Mittelübertragungen an die lokalen Verwaltungen erhöht, wodurch diese ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben erreichen könnten.

Eine ältere Frau kauft am 11. Mai 2026 in einem Supermarkt in Peking Gemüse. Wie aus offiziellen Daten vom 11. Mai hervorgeht, sind die Verbraucherpreise in China im April gestiegen, da die Rohölpreise angezogen haben.

Foto: Wang Zhao/AFP via Getty Images

Lengyan Caijing, ein langjähriger unabhängiger chinesischer Finanzkommentator, sagte Epoch Times, dass die Ausweitung der Steuerverfolgung durch die KP Chinas auf im Ausland befindliches Vermögen in erster Linie auf den Zusammenbruch der öffentlichen Finanzen Chinas zurückzuführen sei.
„Die Regierung bemüht sich verzweifelt, Mittel zusammenzukratzen. Wohlhabende Personen ohne mächtige politische Rückendeckung könnten durchaus damit rechnen, ‚abgeschöpft‘ zu werden [durch die Beschlagnahmung von Vermögenswerten].“
Er fügte an: „Im Gegensatz dazu haben die Familien der obersten Elite der KP Chinas ihre Vermögensregelungen im Ausland wahrscheinlich schon vor langer Zeit abgeschlossen und dürften von den neuen Vorschriften kaum nennenswert betroffen sein.“

„Wunschdenken“ bei leeren Staatskassen

Die Besteuerung der Reichen mag aus Sicht der KP Chinas wie ein Weg erscheinen, ihre Haushaltslage zu verbessern, ohne den Unmut der Öffentlichkeit gegenüber der Regierung zu schüren, sagte Xu.
„Das ist jedoch bloßes Wunschdenken. In Wirklichkeit hat es vor dem Hintergrund einer wirtschaftlichen Rezession und leerer Staatskassen kaum Auswirkungen auf die Lebensqualität der Reichen, wenn man sie zwingt, weiterhin Steuern zu zahlen – stattdessen beschleunigt es ihre Flucht ins Ausland.“
„Unterdessen sind normale Bürger existenziellem Druck durch Arbeitslosigkeit und sinkende Einkommen ausgesetzt und müssen weitaus größere Härten erdulden. Im Laufe der Geschichte und weltweit begann der Zusammenbruch autoritärer Regime typischerweise mit einer Finanzkrise und gipfelte in einer sozialen Krise“, sagte er.
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Gefälschte Auto-Inserate: So gehen Betrüger vor

Polizei, Autohändler und Internetplattformen warnen vor gefälschten Auto-Angeboten. Jüngst wies die Pforzheimer Polizei via Instagram auf Täuschungsversuche hin, bei denen Betrüger angebliche Unfallfahrzeuge zu Schnäppchenpreisen feilbieten. „Das Problem: Weder das Fahrzeug noch die angeblichen Verkäufer existieren.“

Worum geht es?

Kriminelle nehmen sowohl private Käufer als auch Autohäuser aus. Unter Vortäuschung eines echten Verkaufsangebots werden sie zur Vorkasse gebeten. Am Ende sehen Opfer weder das Auto noch ihr Geld wieder.

Wie gehen die Kriminellen vor?

Die Maschen sind unterschiedlich und zielen darauf ab, dass jemand vorab Geld zahlt. „In manchen Fällen wird in Aussicht gestellt, dass das Fahrzeug mit einem Transportfahrzeug an die Geschädigten geliefert wird“, erklärt ein Sprecher der Polizei. Dann werde eine Anzahlung gefordert. „Nicht selten leisteten die Geschädigten dann „Anzahlungen“ in Höhe von mehreren Tausend Euro.“
Stefan Obert vom Bundesverband freier Kfz-Händler berichtet, aktuell würden häufig Autos aus angeblichen Insolvenzmassen angeboten. „Da werden vermeintliche Rechtsanwaltskanzleien oder Namen von real existierenden Kanzleien, Anwältinnen beziehungsweise Anwälten missbraucht und gefälschte Gerichtsbeschlüsse vorgelegt.“ Auch vermeintliche Kataloge einer großen Autohandelsgruppe aus Süddeutschland mit Sonderangeboten sind im Umlauf, wie der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg schreibt.

Warum werden auch professionelle Kfz-Händler Opfer?

Weil die Täter nicht zuletzt mit Hilfe Künstlicher Intelligenz (KI) immer professioneller agieren. Der baden-württembergische Verband berichtet von täuschend echten Fake-Webseiten und -Händlerprofilen – inklusive Logos, Impressum und Kontaktdaten. Zudem sei es bei Geschäften zwischen Betrieben üblich, Waren auch ungesehen zu kaufen, erklärt Obert. „Ein Katalog mit 30, 40 Seiten ist da keine Seltenheit.“ Die Preise seien oft günstig – „aber nicht so, dass jeder argwöhnisch wird“.

Wie haben sich die Fallzahlen entwickelt?

Die Polizei hat keine konkreten Zahlen, weil sie nicht ohne weiteres aus den Betrugsstraftaten gefiltert werden könnten. Solche Delikte verlagerten sich seit Jahren immer mehr ins Internet, erklärt der Sprecher. Dort könnten Täter eine Vielzahl an potenziellen Geschädigten ansprechen und betrügerische Inserate mehrfach einstellen – sei es auf unterschiedlichen Plattformen oder unter Angabe verschiedener Verkaufsadressen. Beim Autoclub ACE geht laut dessen Auskunft ein Großteil der Mitgliederanfragen auf betrügerische Inserate zurück.
Laut dem Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg nehmen Betrugsfälle merklich zu: „Bei geprellten Autohäusern sehen wir leider eine steigende Tendenz.“ Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß spricht von einer „Betrugswelle, die mit neuen Tricks Fahrt aufnimmt und an Professionalität gewinnt“. Beim Bundesverband geht man aber davon aus, dass viele Unternehmen inzwischen sensibilisiert seien. Den Höhepunkt an Meldungen habe der Verband 2024 erlebt, sagt Obert. „In diesem Jahr haben wir über 20 entsprechende Warnmeldungen ausgegeben.“

Was weiß man über die Betrüger?

„Die Täter befinden sich nicht selten im Ausland“, erklärt die Polizei. Vor einigen Jahren habe man die betrügerischen Inserate und den Mailverkehr anhand von Übersetzungsfehlern noch leichter als solche erkennen können. „Heute sind diese durch den Fortschritt von KI und KI-Übersetzungsprogrammen jedoch nicht mehr anhand des bloßen Textes zu identifizieren.“

Wie laufen die Ermittlungen?

Die Polizei nutzt unterschiedliche Ermittlungsansätze. „Der „Weg des Geldes“ ist hier häufig die heißeste Spur“, erläutert der Sprecher. Oft lägen Tage oder Wochen zwischen Tat und Anzeige. Nicht selten lande das Geld zunächst auf Geldwäschekonten. „Bis zur Anzeigenaufgabe wurden die Gelder in vielen Fällen bereits mehrfach weiterüberwiesen.“

Was machen Plattform-Betreiber zum Schutz?

Zur Aufklärung haben Autoscout24, mobile.de, Kleinanzeigen und der Autoclub ADAC mit der Polizei die „Initiative Sicherer Autokauf im Internet“ gegründet. Hinzu kommen technische Sicherheitsmechanismen – teils mit Hilfe von KI – und manuelle Prüfprozesse, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen, wie die Plattformbetreiber mitteilten. Verwarnungen, Sperren oder Kündigungen können folgen.

Wie schützen sich Kfz-Betriebe?

Der Bundesverband freier Kfz-Händler veröffentlicht seit 2023 „Warnmeldungen“ auf seiner Internetseite, um über aktuelle Betrugsmaschen aufzuklären. Der Kfz-Verband in Baden-Württemberg rät etwa, Mitarbeitende über neue Maschen zu informieren und wichtige Transaktionen und Verträge intern gegenprüfen zu lassen.

Was können Betrogene machen?

Ist das Geld einmal überwiesen, stehen die Chancen laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schlecht, es zurückzubekommen. Man müsse schnell die Bank oder Polizei einschalten, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet, Verbraucherrecht.
Die Bank könne das Geld vielleicht zurückhalten. Ermittler könnten das Empfängerkonto sperren lassen. Bei Kreditkarten gebe es Rückbuchungsverfahren. Die Plattformen erstatten nach eigenen Angaben kein Geld. (dpa/red)
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ING-Chef fordert mehr Finanzbildung und Ausbau der Frühstartrente

Die Frühstartrente darf aus Sicht von ING-Deutschland-Chef Lars Stoy nicht der letzte Schritt zu mehr Finanzierung der Alterssicherung über den Kapitalmarkt sein. „Ich glaube, dass wir als Land eine Finanzbildungsstrategie entwickeln und umsetzen sollten“, sagte Stoy, der das Thema Altersvorsorge im Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) federführend betreut, der Deutschen Presse-Agentur in Frankfurt.
„Es gibt viele lobenswerte Initiativen. Es braucht aber eine konzertierte Aktion“, forderte Stoy. „Wir müssen dahin kommen, dass Schülerinnen und Schüler nach ihrem Abschluss auch über finanzielle Fragestellungen aufgeklärt sind.“
In den vergangenen Jahren habe auch bei Jüngeren die Bereitschaft, am Kapitalmarkt zu investieren, deutlich zugenommen. „Die neuen Angebote zur privaten Altersvorsorge zahlen genau auf diesen Trend ein.“

Stoy: Förderung für weitere Jahrgänge prüfen

Künftig soll jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot erhalten. Losgehen soll es 2027. Den Anfang macht der Geburtsjahrgang 2020: Für Kinder die 2026 sechs Jahre alt geworden sind oder noch werden, soll es rückwirkend zum 1. Januar 2026 die staatliche Förderung geben. Von 2027 an soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen dazukommen.
„Ich hoffe, dass die Regierung noch Budgetmittel findet, um weitere Jahrgänge in die staatliche Förderung einzubinden“, sagte Stoy. Jeder verstehe, dass der Staat nicht unbegrenzt Geld zur Verfügung habe. „Aber das wäre schon ein Unikum, wenn man so viele Jahrgänge ausschließt.“

Viele Deutsche scheuen das Investment an der Börse

Insgesamt sei das Altersvorsorgedepot eine Chance. „Es wird aber brauchen, bis das alle merken, weil sich der Kapitalstock natürlich erst aufbauen muss“, sagt Stoy. „Das Beste, was dem Land in Sachen Altersvorsorge passieren könnte, ist, dass sich eine Bewegung in Gang setzt. Es mangelt vielen nicht an der Erkenntnis, dass sie etwas für ihre Altersvorsorge tun müssen. In Deutschland tun wir uns nur manchmal schwer, ins Handeln zu kommen.“
Eltern, Paten und Großeltern können dem Gesetzentwurf zufolge in das Altersvorsorgedepot pro Jahr bis zu 6.840 Euro zusätzlich einzahlen. So könnten über die gesamte Laufzeit sechsstellige Summen zusammenkommen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres.

Anbieter warten händeringend auf genaue politische Vorgaben

„Ich kann für unser Haus sagen, dass wir mit Hochdruck daran arbeiten, ein preislich attraktives Angebot in den Markt zu bringen, was sich im Wettbewerb gut positionieren sollte“, sagte der ING-Deutschland-Chef. „Eine dedizierte Beratung für dieses Produkt werden wir nicht anbieten, weil wir glauben, dass es so einfach erfassbar ist, dass eine Selbstbedienung möglich sein wird.“
Damit es 2027 losgehen kann, muss die Politik aber noch die Details festzurren. Stoy hofft, dass bald Klarheit herrscht: „Je schneller alle Details zum Gesetz bekannt sind, umso besser für die Anbieter. Wenn das viel später als Oktober kommt, wird es schwierig: So agil können sie gar nicht sein, dass sie die neuen Produkte dann auch noch in die IT implementieren.“ (dpa/red)
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Bafin schaut genauer auf Finfluencer in sozialen Medien

Die Finanzaufsicht Bafin nimmt die zahlreichen Finanztipps in den sozialen Medien genauer in den Blick.
Auch sogenannte Finfluencer müssten gemeinsam mit ihren Auftraggebern ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden, schreibt Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch in einem Gastbeitrag für „Business Insider Deutschland“.
Wer sich in den sozialen Medien zu Finanzthemen äußere, befinde sich nicht in einem rechtsfreien Raum.
Pötzsch zitiert aus einer Studie seines Hauses, dass Finanz-Influencer für rund 60 Prozent der jüngeren Social-Media-Nutzer eine gute Alternative zur professionellen Beratung darstellen. Sie könnten aus seiner Sicht wertvolle Arbeit leisten.
„Klar ist aber auch: Nicht alle Finfluencer sind seriös. Auch in diesem Markt gibt es schwarze Schafe.“

Influencer werden häufig für Tipps bezahlt

Vielen Nutzern sei zudem nicht bewusst, dass die Influencer für ihre Tipps oft bezahlt würden. Diese müssten Honorare oder mögliche Interessenkonflikte offenlegen sowie wahrhaftig über Risiken informieren.
Für Anlageberatung oder Vermittlung müssten sie sich zudem bei der Aufsicht registrieren lassen. Auf verschiedenen Wegen können sich Finanz-Influencer auch schnell strafbar machen, warnt der Bafin-Exekutivdirektor.
Die Bafin will laut Pötzsch die eigene Verbraucheraufklärung ausbauen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten wissen, woran sie gute Inhalte erkennen können und auch, wann die Alarmglocken schrillen sollten.“
Zudem will die Aufsicht die Auftraggeber der Influencer genauer kontrollieren. Mit den Finanz-Influencern selbst wolle man ins Gespräch kommen und sie im Oktober nach Frankfurt einladen. Zusätzliche Regulierung sei nicht notwendig. (dpa/red)
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Merz für Kürzung des EU-Haushalts um mehrere 100 Milliarden

Bundeskanzler Friedrich Merz will einen um mehrere 100 Milliarden Euro kleineren EU-Haushalt für die nächsten Jahre als von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Bei dem Budgetentwurf müsse in allen Bereichen gekürzt werden, sagte Merz bei einem Treffen mit Irlands Premierminister Micheál Martin in Dublin.
„Diese Kürzungen sind zwingend, unabhängig davon, wie weit wir bei den neuen Eigenmitteln kommen“, so der Kanzler.
Der EU-Haushalt ist eines der politisch sensibelsten Themen in Brüssel. Er wird für sieben Jahre festgelegt, aktuell wird über das Budget für 2028 bis 2034 verhandelt.
Finanziert wird der riesige Topf überwiegend aus einem Anteil des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Mitgliedstaaten. Als größte Volkswirtschaft der EU zahlt Deutschland den mit Abstand größten Beitrag.

Merz nennt Kommissionsvorschlag „unausgewogen“

Die Europäische Kommission schlägt inflationsbereinigt (zu Preisen von 2025) rund 1,76 Billionen Euro vor, die für verschiedene EU-Vorhaben genutzt werden sollen – etwa Verteidigungsbeschaffung, Agrarpolitik, Strukturförderung oder das Austauschprogramm Erasmus.
Den Kommissionsvorschlag sowie einen derzeit auf dem Tisch liegenden Kompromissvorschlag mit nur geringen Kürzungen wies Merz vehement zurück. „Eine so weite und große Ausdehnung des europäischen Budgets ist für uns nicht tragbar. Die Zahlen sind nicht ausgewogen.“
Seit Juli hat Irland den rotierenden Vorsitz der EU-Staaten inne und ist damit dafür zuständig, die Haushaltsverhandlungen voranzutreiben.
Es wird erwartet, dass Irland im Oktober einen neuen Kompromissvorschlag präsentiert. „Ich vertraue darauf, dass ihr, lieber Micheál, einen realistischen Vorschlag vorlegen werdet“, sagte Merz an Irlands Regierungschef gewandt.

Kompromiss soll bis Ende des Jahres gefunden werden

Ziel ist es derzeit, bis Ende des Jahres zu einem Kompromiss zu kommen und somit auch vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich.
Eine Verständigung über den Umfang des neuen Gemeinschaftsbudgets unter den EU-Staaten bis Ende des Jahres gilt allerdings als äußerst ambitioniert, da die Vorstellungen der 27 Mitgliedstaaten sehr weit auseinanderliegen.
Neben Deutschland sprechen sich auch weitere Länder, die unter dem Strich mehr einzahlen als sie herausbekommen, für einen kleineren Haushalt aus. Dazu zählen etwa die Niederlande, Schweden und Dänemark.
Sogenannte Nettoempfängerstaaten wollen den bestehenden Vorschlag nicht weiter kürzen. Der Haushalt, der offiziell Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR) heißt, muss einstimmig beschlossen werden.
Daneben tragen sogenannte Eigenmittel als Einnahmequelle bei, die direkt nach Brüssel fließen – etwa Zölle auf Einfuhren aus dem außereuropäischen Ausland.
Ob es neue Eigenmittel geben soll und, wenn ja, wie sie aussehen wollen, ist auch Teil der Debatte unter den EU-Staaten. Die Kommission schlägt unter anderem eine Abgabe für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro vor. (dpa/red)
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Äußerungen von Merz zu Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss sorgen für Kritik

Die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende sorgen für heftige Kritik. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warf Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Familienministerin Karin Prien (CDU) vor, die Lebensrealität vieler Alleinerziehender nicht zu verstehen.
Viele Betroffene arbeiteten bereits und seien trotzdem auf den staatlichen Vorschuss angewiesen, sagte Schwesig dem „Spiegel“.

Staatliche Hilfe soll kürzer gezahlt werden

Familienministerin Prien plant, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag eines Kindes zu zahlen. Bisher kann die Unterstützung bis zur Volljährigkeit gewährt werden. Hintergrund sind Sparvorgaben für den Bundeshaushalt.
Der Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt, nicht bekannt ist oder verstorben ist. Der Staat übernimmt zunächst die Zahlungen und versucht anschließend, das Geld zurückzufordern.

Kritik an Merz‘ Aussagen

Für zusätzlichen Unmut sorgten Aussagen von Merz und Prien, wonach Eltern mit älteren Kindern stärker arbeiten könnten als Eltern kleiner Kinder. Der Kanzler äußerte sich dazu bei seiner Sommerpressekonferenz.
Schwesig widersprach: Auch 16- und 17-Jährige verursachten Kosten und benötigten Unterstützung. Sie betonte außerdem, dass bei den Koalitionsverhandlungen mit Prien keine Kürzungen angekündigt worden seien. Stattdessen seien Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss geplant gewesen.

Verbände warnen vor Belastungen

Auch die Linke im Bundestag kritisierte die Aussagen des Kanzlers. Mareike Hermeier warf Merz vor, die Situation Alleinerziehender nicht zu kennen. Viele alleinerziehende Mütter arbeiteten bereits in Vollzeit.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter bezeichnete die geplanten Einschnitte als „Schlag ins Gesicht“ für Betroffene. Auch der Paritätische Gesamtverband warnte vor zusätzlichen Belastungen. Geschäftsführerin Katja Kipping betonte, viele Alleinerziehende arbeiteten, trügen gleichzeitig die gesamte Verantwortung für die Kinder und seien häufig zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen.
Statt Kürzungen forderte Kipping, stärker gegen Eltern vorzugehen, die ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen. (afp/red)
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Kabinett beschließt Finanzplanung für Klima- und Transformationsfonds

Das Kabinett hat die Finanzplanung für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen. Dieser soll insbesondere die klimafreundliche Umgestaltung der Wirtschaft finanzieren.
Der Regierungsentwurf sieht schrittweise sinkende Einnahmen und Ausgaben bis 2030 vor.
Angesichts von Sparzwängen sei es gelungen, im Einvernehmen mit den Ressorts die Programmausgaben anzupassen und auf klare Prioritäten auszurichten, hieß es dazu aus dem Bundesfinanzministerium. Das schaffe auch Spielraum für die notwendige Entlastung des Bundeshaushalts.

Finanziert vor allem aus CO2-Zertifikaten

Der Klima- und Transformationsfonds war unter der Ampel-Regierung aus dem Energie- und Klimafonds hervorgegangen – ein Sondervermögen des Bundes, das 2010 per Gesetz eingerichtet wurde.
Der KTF soll über den Bundeshaushalt hinaus Investitionen in den Klimaschutz und die Energiewende ermöglichen. Dazu zählt etwa der Ausbau erneuerbarer Energien, die Dekarbonisierung der Industrie, die energetischen Gebäudesanierung oder der Ausbau der Elektromobilität.
Finanziert wird der KTF vorwiegend durch Einnahmen aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten im Rahmen des europäischen Emissionshandels sowie seit 2025 auch durch Zuschüsse aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität.

Ausgaben von je rund 40 Milliarden Euro vorgesehen

Laut dem Regierungsentwurf sind im KTF in den Jahren 2027 bis 2029 Ausgaben von jeweils gut 40 Milliarden Euro vorgesehen.
Die größten Posten sind dabei der Klimaschutz im Gebäudebereich (13 Milliarden Euro im Jahr 2027) und Entlastungen bei den Energiekosten (13,3 Milliarden Euro im Jahr 2027). In diesen Bereichen sollen die Ausgaben bis 2030 auf gut zehn Milliarden beziehungsweise 11,6 Milliarden Euro sinken.
Die Einnahmen des Fonds sollen nach den Plänen der schwarz-roten Bundesregierung von 38,9 Milliarden im Jahr 2027 sukzessive auf 32,5 Milliarden Euro im Jahr 2030 sinken.

Gelder für den normalen Haushalt?

Zuletzt hatte es heftige Kritik von Umweltverbänden und seitens der Grünen an den Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) gegeben, aus dem KTF kommendes Jahr 2,7 Milliarden Milliarden Euro in den normalen Haushalt zu überführen.
Dies wird im Finanzministerium als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts gesehen. Allein für 2027 musste eine Lücke von 34 Milliarden Euro im Bundeshaushalt geschlossen werden.
Als weitere Einsparungen im KTF nennt das Ministerium eine höhere Effizienz bei der Mittelvergabe, eine schrittweise Reduzierung der Förderung in bestimmten Bereichen, etwa bei Wärmepumpen, sowie den Abbau bei der Förderung von Kleinstprogrammen.
Der KTF-Wirtschaftsplan soll nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden.  (afp/red)
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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag – SPD will Kürzungen nicht mittragen

Die SPD will die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) geplanten Einschnitte beim staatlichen Unterhaltsvorschuss nicht mittragen. Das würde Familien treffen, denen es finanziell „besonders schlecht“ gehe, sagte der Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Truels Reichardt, am Sonntag im Radioprogramm MDR Aktuell.
Die Kürzungen könne die SPD so nicht passieren lassen, sagte Reichardt. „Das geht einfach nicht“. „Dementsprechend werden wir da auch noch nacharbeiten müssen, wenn ein Gesetzentwurf irgendwann dann im Parlament liegt.“
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Janine Wissler, nannte den Gesetzentwurf aus dem Familienministerium „unverantwortlich“. Alleinerziehende und ihre Kinder hätten ein besonders hohes Armutsrisiko, betonte Wissler im Deutschlandfunk. Ähnlich äußerte sich das Kinderhilfswerk.

Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/afp/red)
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Bericht: Tabaksteuer soll um 40 Cent stärker steigen als geplant

Die schwarz-rote Koalition will die Tabaksteuer stärker erhöhen als bisher geplant. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine sogenannte Formulierungshilfe des Bundesfinanzministeriums für die Koalitionsfraktionen.
Der durchschnittliche Preis für eine Packung Zigaretten soll demnach bis 2030 schrittweise von aktuell rund 8 Euro auf fast 11,80 Euro steigen. Das wären etwa 40 Cent mehr als vor einer Woche vom Bundeskabinett beschlossen.
Die Deutsche Presse-Agentur erfuhr aus Koalitionskreisen, die Regierungsfraktionen hätten entschieden, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Steuertarife noch einmal nach oben anzupassen. So solle vor allem der Aspekt des Gesundheitsschutzes noch einmal gestärkt werden.

Sparpaket im Gesundheitswesen

Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) verwies im ARD-„Morgenmagazin“ zur Tabaksteuer auf Veränderungen zugunsten der Krankenhäuser und der stationären Versorgung. Nach dem Bundestag hatte am Freitag auch der Bundesrat den Weg für ein Sparpaket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) freigemacht, das die Krankenkassenbeiträge stabil halten soll. Es sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und Pharmabranche vor. Dabei war der Bund den Ländern noch mit finanziellen Zugeständnissen für die Kliniken entgegengekommen.
Wie das RND berichtete, sollen die geplanten die Änderungen bei der Tabaksteuer jährlich jeweils rund 800 Millionen Euro mehr in die Kasse des Bundes spülen als bisher vorgesehen. Konkret solle der durchschnittliche Packungspreis für Zigaretten 2027 auf 9,10 Euro steigen, bisher geplant gewesen seien 8,77. Dann soll es demnach schrittweise bis zum Jahr 2030 hochgehen auf 11,78 Euro.

Haushaltskonsolidierung und Gesundheitsschutz

Aus Koalitionskreisen hieß es nun zum Beschluss des Bundeskabinetts zur Erhöhung der Tabaksteuer, dies diene der Haushaltskonsolidierung. Der Bund muss Milliardenlücken schließen. Die Erhöhung diene aber auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und stehe im Einklang mit dem Ziel der Bundesregierung, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken. (dpa/red)
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1,8 Milliarden Dollar für Drohnenhersteller Helsing

Der 2021 gegründete Münchner Drohnen- und Softwarehersteller Helsing hat in einer der bislang größten Finanzierungsrunden für europäische Start-ups 1,8 Milliarden Dollar eingeworben. Die Bewertung des Unternehmens mit seinen über 1.000 Mitarbeitern ist nach Helsing-Angaben nunmehr auf 18 Milliarden Dollar gestiegen.
Zu den Investoren zählen unter anderem der kanadische Pensionsfonds CCP Investments und zwei Größen der US-Finanzwelt: JP Morgan Chase und die zur gleichnamigen Investmentbank gehörende Kapitalanlagegesellschaft Goldman Sachs Alternatives. Die Mehrheit des Unternehmens bleibt nach Helsing-Angaben jedoch in europäischem Besitz.

Geld soll in die Technologieentwicklung fließen

Helsing zählt sich nicht länger zu den Start-ups, sondern zu den sogenannten „Neo Primes“ – das sind softwarezentrierte Jungunternehmen, die den großen etablierten Rüstungsfirmen Konkurrenz machen. Technologischer Schwerpunkt bei Helsing sind nicht die Drohnen, sondern die KI-gestützte Software, die die unbemannten Flugzeuge steuert.
Das Unternehmen beliefert unter anderem die ukrainischen Streitkräfte mit Kamikazedrohnen. Seit vergangenem Jahr produziert Helsing auch Unterwasser-Aufklärungsdrohnen, in der Entwicklung ist mit Hilfe des 2025 übernommenen Flugzeugbauers Grob Aircraft ein unbemannter Kampfjet. Die neuen Investorengelder sollen vor allem in die Entwicklung neuer KI-Plattformen fließen.

„Neo Primes“ florieren, doch an der Börse ist der Rüstungsboom vorüber

An der Börse ist der zeitweilige Boom von Rüstungsaktien in diesem Jahr zu Ende gegangen. So hat sich der Rheinmetall-Kurs seit Januar halbiert, steht allerdings immer noch um ein Vielfaches höher als vor fünf Jahren.
Der französisch-deutsche Panzer- und Geschützhersteller KNDS hatte seinen geplanten Börsengang kürzlich verschoben. „Neo Primes“ haben bei Investoren offenkundig nach wie vor Konjunktur. Nach Angaben von Helsing war die Finanzierungsrunde stark überzeichnet – was bedeutet, dass das Unternehmen noch mehr Geld hätte einwerben können.
Vor knapp zwei Wochen hatte bereits Quantum Systems – ein weiteres bayerisches Jungunternehmen – eine Finanzierungsrunde über eine Milliarde Dollar abgeschlossen. (dpa/red)
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Prien will Unterhaltsvorschuss nur bis zum 16. Geburtstag

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will den staatlichen Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag von Kindern zahlen. Die Ministerin wolle dazu einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorlegen, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
„Hintergrund sind die Sparvorgaben an den Bundeshaushalt. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss haben sich seit der Reform 2017 vervierfacht und der Unterhaltsvorschuss hat sich zu einem der größten Kostenfaktoren für die Kommunen entwickelt“, erklärte er dazu.
Zugleich bleibe das Ziel, Alleinerziehende verlässlich zu unterstützen – insbesondere Menschen mit jüngeren Kindern, bei denen der Betreuungsaufwand besonders hoch ist.

Bis 2017 gab es Unterhaltsvorschuss bis zum 12. Geburtstag

Zudem soll der Unterhaltsrückgriff verbessert werden, damit säumige Unterhaltspflichtige konsequenter in die Verantwortung genommen werden, sagte der Sprecher.
Alleinerziehende Elternteile können vom Staat Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil – in der Praxis oftmals die Väter – nicht oder nicht in ausreichendem Maße Unterhalt zahlt.
Der Staat kann sich dieses Geld dann von den säumigen Elternteilen zurückholen. In der Praxis gelingt das aber nur in einer Minderheit der Fälle. Die Kosten für den Vorschuss trägt zu 40 Prozent der Bund.
Vor der im Jahr 2017 wirksam gewordenen Reform bestand der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und für maximal 72 Monate. Seit dem 1. Juli 2017 fließt das Geld hingegen bis zum 18. Geburtstag des Kindes und ohne zeitliche Begrenzung.

Warnung: Armutssituation könnte sich weiter verschärfen

Kritik kam vom Deutschen Kinderhilfswerk. „Das reiht sich ein in die gerade vollzogene Kürzung des Kinderzuschlags. Beides trägt dazu bei, die Armutssituation von vielen Kindern und Jugendlichen noch weiter zu verschärfen“, erklärte Sprecher Uwe Kamp.
Bereits jetzt sei der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen.
Kamp forderte: „Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und im Gegensatz zu den jetzigen Plänen zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann.“ (dpa/red)
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Bargeld per App: EU-Parlament stimmt für Einführung des digitalen Euro

Das Europaparlament hat für die Einführung eines digitalen Bargelds in Europa gestimmt.
Die Abgeordneten beschlossen am Dienstag in Straßburg einen Entwurf für den nötigen Rechtsrahmen, über den sie nun mit den 27 EU-Staaten verhandeln müssen.
Über die Einführung des sogenannten digitalen Euro muss danach die Europäische Zentralbank entscheiden.

Alle Geschäfte sollen digitale Euros annehmen müssen

Digitale Euros sollen in einer App gespeichert werden und wie Bargeld vom Bankkonto abgehoben werden können. Alle Geschäfte sollen nach der Einführung sowohl Bargeld als auch digitale Euros annehmen müssen.
Bürger sollen sich außerdem digitale Euros hin- und herschicken können. Europa würde damit unabhängiger von Kreditkartenanbietern wie Visa und Mastercard sowie Bezahldiensten wie Paypal und Klarna.

Einführung Anfang 2029 angestrebt

Die EZB strebt eine Einführung Anfang 2029 an. In den anstehenden Verhandlungen sind noch einige Streitpunkte auszuräumen, etwa die Gebühr, die Händler für die Nutzung des digitalen Euros entrichten müssen.
Auch die Höchstmenge an digitalem Bargeld, die im digitalen Geldbeutel mitgeführt werden darf, ist umstritten. Zudem fordern die Parlamentarier einen stärkeren Datenschutz. (afp/red)