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Klopp, Red Bull, Nagelsmann: Ein teurer Sommer für den DFB

Jürgen Klopp will. Der DFB will. Aber wie hoch wird die Zeche des Verbandes für die Partnerschaft mit dem Bundestrainer in spe, der mit seiner Strahlkraft, seinen Motivationskünsten und seiner Fixierung auf Leistung und Erfolg den Niedergang des deutschen Fußballs beenden soll?
Nein, noch mehr: Der 59-Jährige soll bei der nach dem nächsten WM-Flop weiter denn je von der Weltspitze entfernten Nationalmannschaft einen Umkehrschub mit Schallgeschwindigkeit auslösen. Lieferfrist: EM 2028.
In Amerika fühlt Klopp gerade die Größe der Aufgabe: Am Sonntag war er in New York wieder für MagentaTV beim 2:1-Coup der Norweger gegen Rekord-Weltmeister Brasilien im Einsatz. Mit „Wow“-Rufen begleitete er als Experte Erling Haalands nächstes Heldenstück. „Ich hab‘ schon wieder so viel gelernt“, sprach ein aufgedrehter Klopp ins Mikrofon. Norwegens Wille als Vorbild?

Klopps WM-Fortbildung „in Sachen Weltklasse“

Klopp betreibt vor dem DFB-Deal eine wertvolle „Fortbildung in Sachen Weltklasse“. Teuer werden wird wiederum das Projekt Klopp für den Verband, der sich schon in der Abschieds-Mitteilung zu Julian Nagelsmann total auf diesen fixiert hat. Und dieser umgekehrt auf den DFB. Beide müssen jetzt auch.
„Im Idealfall gibt es am Ende nur Gewinner nach so einer Geschichte“, sagte Klopp, der quasi hopplahopp vom „Head of Global Soccer“ von Red Bull zum „Head of National Soccer“ beim Deutschen Fußball-Bund umswitchen will. „Wichtige Gespräche werden geführt werden“, sagte der frühere Erfolgscoach von Borussia Dortmund und des FC Liverpool zum weiteren Fahrplan.
Klopp muss jetzt mit DFB-Präsident Bernd Neuendorf und Ligapräsident Hans-Joachim Watzke reden, die zu ihm nach New York fliegen werden. Und sowohl Klopp als auch der DFB werden mit Red Bull und dessen Geschäftsführer Oliver Mintzlaff reden müssen. Denn der Getränke-Multi muss Klopp aus seinem bis 2029 laufenden Vertrag als weltumspannender Fußballchef freigeben.

Neuendorf und die wirtschaftliche Vernunft

Es wird – das ist schon klar – ein teurer Sommer für den DFB. Und einer, in dem Verbandschef Neuendorf, der seinen (heutigen) 65. Geburtstag eigentlich in den USA mit der Aussicht auf ein Viertelfinale Deutschland gegen Marokko feiern wollte, immer einen Satz im Hinterkopf haben muss. Den hatte er bei der Vorlage des DFB-Finanzberichtes für 2025 gesagt: „Wirtschaftliche Vernunft wird auch in Zukunft die Basis für unser Handeln sein.“
Dem Verband geht es nach jahrelangem Minus wieder besser. Im Jahr seines 125-jährigen Bestehens erwirtschaftete er zuletzt einen Überschuss von 19,2 Millionen Euro. Das Eigenkapital wuchs laut Finanzbericht auf 188 Millionen Euro. Vor allem aber leuchten am Horizont die vielen Nike-Millionen auf. 2027 steht der Ausrüster-Wechsel vom jahrzehntelangen Partner Adidas zum US-Giganten an. Der Sieben-Jahres-Vertrag soll 700 Millionen Euro einbringen.

Das Nike-Füllhorn und seine Risiken

Das wissen auch alle, die mit dem DFB über Gehälter, Vertragsauflösungen oder Ablösen verhandeln. Knausrig sein, das wird schwierig für die DFB-Bosse. Als es vor der WM um die Prämien für die Nationalspieler ging, äußerte Kapitän Joshua Kimmich einen vielsagenden Satz: „Man hat das Gefühl, dem DFB geht es auch wieder ein bisschen besser. Und im nächsten Jahr kommt nochmal ein ganz großer Partner dazu.“
Abfindung Nagelsmann. Millionen-Vertrag Klopp. Ablöse an Red Bull. Dazu ein neuer Sport-Geschäftsführer. Womöglich auch ein neuer Sportdirektor. Per Mertesacker, Weltmeister von 2014, hat sein Interesse an einer DFB-Position bereits bekundet. Als Ex-Profi und jahrelanger Leiter der Nachwuchsakademie des FC Arsenal sind ihm Jahresgehälter auf DFB-Niveau eher fremd.
Schon die WM war ein sattes Zuschussgeschäft. Aus den FIFA-Töpfen flossen insgesamt 13,5 Millionen US-Dollar, umgerechnet rund zwölf Millionen Euro. Stünde Deutschland jetzt im Viertelfinale, wären weitere acht Millionen Dollar an Prämien geflossen. DFB-Generalsekretär Holger Blask hatte schon vor dem schockierenden Aus gegen Paraguay davon gesprochen, dass es schwer würde, „vor dem Halbfinale den Break-even zu erreichen“. Es gab also ein Millionen-Defizit. Selbst die Spieler sollen nicht mit null aus dem Turnier gegangen sein. Für den Gruppensieg gab es wohl eine kleine Prämie.

Ein letzter Dank an Nagelsmann: „Auf Geld verzichtet“

Die Abfindung für Nagelsmann soll laut Medienberichten knapp unter sieben Millionen Euro liegen. Der scheidende Geschäftsführer Andreas Rettig rief dem 38-Jährigen noch einen „Dank für seine Haltung beim Abschied“, hinterher. „Er hat seinen Rücktritt angeboten, er hat auf Geld verzichtet. Das rechnen wir ihm alle sehr hoch an“, sagte der 63-jährige Rettig bei Sky.
Klopp ist bekannt dafür, dass er sich seinen guten Namen und seine Strahlkraft von Arbeitgebern und Werbepartnern auch sehr gut bezahlen lässt. Er ist dabei die uferlosen Summen aus dem Clubfußball gewohnt. Verbände zahlen weniger, aber auch nicht schlecht. Klopp soll einen Vierjahresvertrag bis zur WM 2030 anstreben. Der Verband ist gefordert, zumindest eine Ausstiegslösung im Vertragswerk zu verankern. Klopp verheißt Erfolg – aber gibt es eine Garantie?
Die Unbekannte ist Red Bull. Was wird Mintzlaff fordern, der auch noch während der WM in die USA aufbrechen wird? Und den Klopp schon mal verbal bearbeitet hat. „Oliver Mintzlaff ist mein erster Ansprechpartner. Aber die Situation ist so, dass Red Bull der Sache zustimmen muss – und ich glaube, auch zustimmen wird in Person von Oliver Mintzlaff“, sagte Klopp. Und das nicht irgendwo, sondern bei ServusTV, das zum Red-Bull-Imperium gehört. (dpa/red)
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Haushaltspläne stoßen auf Kritik: „Plünderung“ von Klimafonds

Die Haushaltspläne der Bundesregierung stoßen auf breite Kritik. Dabei geht es vor allem um eine geplante höhere Neuverschuldung und Kürzungen beim Klima- und Transformationsfonds. Der Haushaltsentwurf, den das Kabinett am Montag beschließen sollte, sieht mehr Ausgaben und höhere Schulden vor.
Vor allem die Verteidigungsausgaben sollen massiv steigen, um die Bundeswehr gegen Bedrohungen durch Russland zu stärken.
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Haushalt in die parlamentarischen Beratungen. Der Bundestag soll den Etat Ende November verabschieden. Üblicherweise kommt es noch zu Änderungen am Regierungsentwurf. Darum geht es bei den Haushaltsplänen:

Höhere Ausgaben und mehr Schulden

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) veranschlagt 2027 Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro – das ist deutlich mehr als im laufenden Jahr, in dem 524,5 Milliarden Euro zu Buche stehen. Im Kernhaushalt sind 2027 Ausgaben im Verteidigungsetat von rund 109,7 Milliarden Euro geplant – ein Drittel mehr als im Budget 2026. Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit fallen nur bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts unter die Schuldenbremse.
Vorgesehen ist 2027 eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro – nach geplanten 98 Milliarden 2026. Dazu kommen neue Schulden aus den Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr. Insgesamt soll die Neuverschuldung 2027 damit bei gut 200 Milliarden Euro liegen und auf 219,5 Milliarden Euro bis 2030 steigen. Mit den Ausgaben aus den Sondervermögen Infrastruktur sollen unter anderem marode Brücken, Straßen und das Bahnnetz saniert werden. Der Bund plant 2027 Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro.
Klingbeil verteidigte die geplante höhere Neuverschuldung. „Man kann sich gegenüber Putin nicht mit der schwarzen Null verteidigen“, sagte der SPD-Chef am Sonntagabend im ARD-„Sommerinterview“ mit Blick auf Bedrohungen durch Russland und dessen Präsidenten Wladimir Putin.
Belastet wird der Haushalt dadurch, dass die Bundesregierung infolge des Irankriegs ihre Wachstumserwartungen senken musste. Klingbeil muss mit niedrigeren Steuereinnahmen rechnen als zuvor angenommen.
Neben Einsparungen in Etats ist ein Abbau von Finanzhilfen im Klima- und Transformationsfonds geplant. Außerdem sollen Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung zurückgefahren werden. Mehr Geld bringen sollen eine neue Plastikabgabe sowie eine höhere Tabak- und Alkoholsteuer. Klingbeil muss aber zudem rund 6,8 Milliarden Euro aus einer Rücklage entnehmen.

Industrie kritisiert Ausgaben- und Schuldenzuwächse

„Die geplanten Ausgaben- und Schuldenzuwächse im Haushalt sind alarmierend“, sagte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie. „Trotz massiver Neuverschuldung und hoher Steuereinnahmen gelingt es der Bundesregierung nicht, eine solide Haushaltsplanung vorzulegen.“
Der Linke-Haushälter Dietmar Bartsch sagte: „Obwohl der Finanzminister Schulden macht wie keiner seiner Vorgänger in den letzten 77 Jahren, und die Zinslasten auf 80 Milliarden im Jahr anwachsen werden, reicht das Geld nur für eines: den kreditfinanzierten Kauf der Militärtechnik von vorgestern.“

Kürzungen im Klimafonds

Die Bundesregierung plant Kürzungen im Sondertopf Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bereits zugesagte Förderungen sollen nicht angetastet werden, wie es aus dem Finanzministerium hieß. Laut Entwurf sollen im kommenden Jahr Einnahmen aus dem Emissionshandel, die bisher in den KTF geflossen sind, teilweise zur Konsolidierung des Haushalts genutzt werden. Es geht um eine Summe von 2,7 Milliarden Euro.
Aus dem KTF werden unterschiedliche Förderprogramme finanziert – darunter ist mit Milliardenmitteln die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Aus diesem Programm wird auch der Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung gefördert. Die schwarz-rote Koalition hatte im Zuge der Reform des Heizungsgesetzes bereits Einschnitte bei der Förderung angedeutet. Vieles deutet auf eine sozial stärker gestaffelte Förderung hin.

Umweltverband: Klingbeil will Fonds „plündern“

„Finanzminister Klingbeil will den Klima- und Transformationsfonds plündern, um die Einkommensteuer von Besserverdienenden zu senken, das ist eine schamlose Zweckentfremdung und ein Skandal für eine Partei, die für Fortschritt und Sozialstaatlichkeit stehen will“, sagte Greenpeace-Finanzexperte Mauricio Vargas. Er sprach von einem „Raubzug“. Die Klimaschutzorganisation GermanZero sprach mit Blick auf die Kürzungen im KTF von einer „offenen Kampfansage“ an den Klimaschutz.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, sagte: „Der Klima- und Transformationsfonds wurde geschaffen, um zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Transformation und Infrastruktur zu finanzieren.“ Der KTF verkomme zum Verschiebebahnhof für mangelnde Einsparbemühungen im Kernhaushalt.

Finanzminister kündigt weitere Konsolidierung an

„Wir müssen konsolidieren, da führt kein Weg dran vorbei“, sagte der Finanzminister in der ARD. Laut Kabinettvorlage liegt die Finanzlücke 2028 bei 22 Milliarden Euro, 2029 bei 38 Milliarden Euro und 2030 bei 47 Milliarden Euro. Ein großes Problem sind massiv steigende Zinsausgaben. (dpa/red)
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IW-Studie: Selbstnutzer gegenüber Vermietern benachteiligt

Wer sein Eigenheim oder seine Eigentumswohnung selbst bewohnt, ist in Deutschland gegenüber Vermietern laut einer Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) steuerlich stark benachteiligt. Kauft man etwa eine Wohnung in einer Metropole für 300.000 Euro und zieht selbst ein, verliert man gegenüber einem Vermieter innerhalb von 15 Jahren etwa 87.000 Euro, wie aus der Studie hervorgeht.
Die Rendite auf das eingesetzte Kapital liege in diesem Beispiel bei fast neun Prozent für Vermieter, für Selbstnutzer bei sechs Prozent. Der Grund: Vermieter können ihre Immobilie steuerlich abschreiben und Kosten wie Kreditzinsen und Instandhaltung geltend machen. Selbstnutzern bleibt das verwehrt. Außerhalb der Metropolen liegt der Steuernachteil bei der beispielhaften Wohnung demnach bei 40.000 bis 50.000 Euro.

Deutschland als Sonderfall in Europa

Die Studie vergleicht die Bundesrepublik mit sechs europäischen Ländern, darunter die Niederlande, Frankreich und Österreich. In allen Vergleichsländern begünstigt das Steuerrecht demnach die Selbstnutzung – etwa durch niedrigere Kaufnebenkosten für Eigennutzer oder eine höhere Besteuerung der Vermietung.
Anders in Deutschland: Vermieter erzielen der Auswertung zufolge im Durchschnitt mit rund sieben Prozent die höchste Rendite aller untersuchten Länder, Selbstnutzer die niedrigste.

Wohneigentumsquote in keinem anderen EU-Land so niedrig

Das zeige sich an der Wohneigentumsquote. In keinem anderen Land der Europäischen Union lebten so wenige Menschen in den eigenen vier Wänden wie in Deutschland. 2022 lag die Quote in Deutschland demnach bei nur 44 Prozent – im EU-Schnitt sind es rund 70 Prozent.
„Wohneigentum ist Vermögensaufbau und Altersvorsorge in einem – mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer könnte der Staat das fördern“, sagte IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Viele Menschen träumen vom Eigenheim – doch anders als in vielen anderen europäischen Ländern legt der deutsche Staat ihnen dabei Steine in den Weg.“ (dpa/red)
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20 Millionen Euro weniger: Erträge aus Rundfunkbeitrag 2025 leicht gesunken

Die Erträge aus dem Rundfunkbeitrag sind im vergangenen Jahr leicht gesunken. ARD, ZDF, Deutschlandradio und die Landesmedienanstalten erhielten 2025 von den Beitragszahlern 8,72 Milliarden Euro, wie der Beitragsservice am Dienstag in Köln mitteilte.
Das waren rund 20 Millionen Euro weniger als im Vorjahr. Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen sei leicht zurückgegangen, hieß es.

Zahl der angemeldeten Wohnungen ist gesunken

Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle der öffentlich-rechtlichen Sender. Aktuell beträgt er 18,36 Euro pro Haushalt und Monat.
Ende 2025 waren den Angaben nach 46.922.005 Beitragskonten beim Beitragsservice registriert, ein Rückgang um 0,15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnungen sei um 0,18 Prozent auf 40.445.105 Wohnungen gesunken.
„Die rückläufige Entwicklung der wichtigsten Kennzahlen beim Beitragseinzug war so erwartet worden und ist typisch für die letzte Phase des alle vier Jahre stattfindenden bundesweiten Meldedatenabgleichs, bei dem die Beitragsdaten mit den Melderegistern der Kommunen abgeglichen werden“, erklärte Bernd Roßkopf vom Beitragsservice.
Auch die Zahl der Mahnungen und Vollstreckungen ging den Angaben zufolge zurück. Ende 2025 seien noch 3,65 Beitragskonten im Mahnverfahren gewesen – nach 3,73 Millionen Ende 2024.

Verfassungsgericht muss zum Finanzbedarf entscheiden

Aktuell läuft vor dem Bundesverfassungsgericht ein von ARD und ZDF angestrengtes Verfahren zum Rundfunkbeitrag.
Die Sender wehren sich dagegen, dass der Beitrag 2025 nicht angehoben wurde – anders als die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) es zunächst empfohlen hatte.
Die KEF änderte diese Empfehlung im Februar. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen. Noch setzten die Länder die Empfehlung nicht um. Die Sender hoffen darauf, dass das Gericht das anordnet. (afp/red)
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Bund und Länder einigen sich auf Kommunalentlastung

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt.
Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 25. Juni, nach Beratungen mit den Regierungschefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt.
Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.

Wer bestellt, bezahlt

Die Neuregelung „folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Merz.
Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen.
Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.
„Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen“, sagte Merz. „Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen – sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.“

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Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr – „das ist anwachsend“.
Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. „Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert.“ Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, „ob Politik tatsächlich handlungsfähig“ sei, sagte er.
Es sei wichtig, „dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert“.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als „Novum“. „Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern“, sagte Lies. „Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: „Da ist nichts Endgültiges entschieden“, sagte er.
Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.

Der lang anhaltende Streit

Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt.“ Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“. Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.
Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. (afp/red)
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Bund und Länder einigen sich auf Entlastung für Kommunen

Die finanzielle Situation vieler Kommunen ist dramatisch. Ein Grund dafür ist, dass der Bund in den letzten Jahren den Kreis der Empfänger über Sozialgesetze erweiterte oder die Leistungshöhe anhob. Auf den Mehrkosten blieben die Kommunen sitzen. Nach langem Ringen wurde zwischen Bund und Ländern nun eine Einigung erzielt.
Bund und Länder verständigten sich darauf, dass ab September eine …
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Deutschlands Strompreise steuern auf neuen Rekord zu


In Kürze:

  • Bis Ende Mai waren die diesjährigen Strompreise an der Börse schon 242 Stunden im Minusbereich.
  • Laut Hochrechnung auf Basis der Entwicklung der vergangenen Jahre könnte daraus ein neuer Jahresrekord werden.
  • Minuspreise entstehen, wenn Kraftwerke – besonders Solar – mehr Strom ins Netz einspeisen, als verbraucht werden kann.
  • Mit jeder Stunde entsteht für die Bürger dadurch eine finanzielle Zusatzbelastung.

 
In diesem Jahr kann Deutschland einen neuen Rekord an Stunden mit negativen Börsenstrompreisen aufstellen. Laut Energieversorger 1KOMMA5° kostete Strom für den deutschen Markt an der europäischen Stromhandelsplattform EPEX Spot von Januar bis einschließlich Ende Mai an 242 Stunden weniger als null Cent pro Kilowattstunde.
Im gesamten vergangenen Jahr waren es 573 Stunden. Im vergangenen Jahr summierten sich die Negativpreisstunden von Januar bis Ende Mai auf 248 Stunden. Nach Hochrechnungen auf Basis der Vorjahreswerte ist in diesem Jahr mit 350 bis 700 Stunden mit Preisen unter Null zu rechnen. Allerdings kann sich diese Prognose noch nach oben oder unten verändern.

In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der Stunden mit negativen Börsenstrompreisen erheblich erhöht. Aus dem Trend ergeben sich für das laufende Jahr Prognosen von 350 Stunden (auf Grundlage der Mai-Werte) bis knapp über 700 Stunden (aufgrund der Werte Januar bis Ende Mai). Stunden mit Preisen gleich Null sind in der Auswertung nicht berücksichtigt.

Foto: ts/Epoch Times, Daten: Bundesnetzagentur/SMARD

Stunden mit Preisen gleich Null sind in dieser Auswertung nicht berücksichtigt. Hier waren es im Vorjahr 81, im laufenden Jahr sind aktuell rund 100 Stunden zu erwarten.

Wie entstehen Minuspreise?

Minuspreise treten immer dann auf, wenn zu viel Strom auf dem Strommarkt zur Verfügung steht, also die Stromerzeugung höher ist als der Verbrauch. Das geschieht vor allem aufgrund der wetterabhängigen Photovoltaikanlagen und noch zu geringen Batteriekapazitäten.
Von den in der Bundesrepublik installierten 124,6 Gigawatt (GW) Solaranlagen sind rund 50 GW nicht steuerbar, darunter viele kleinere Anlagen. Mit fortschreitendem Zubau steigt auch die Anzahl der nicht steuerbaren Anlagen weiter. Das bedeutet, bei viel Sonnenschein speisen diese Anlagen zunehmend Strom in die Netze, unabhängig davon, ob dieser benötigt wird oder nicht.
Die anderen Regelkraftwerke dürfen in diesen Hochlaststunden jedoch nicht komplett heruntergefahren werden, da sie zur Stabilisierung der Netzfrequenz benötigt werden und meist in den Abendstunden wieder Strom liefern müssen.
Gleichzeitig beträgt der Verbrauch, besonders an Wochenend- und Feiertagen, oftmals nur rund 50 GW. So kommt es immer wieder zu deutlichen Überschüssen im Netz. Am Samstag, 20. Juni, betrug dieser zeitweise 20 GW.

Warnsignal im System

Bereits im vergangenen Jahr ordnete Wolfgang Gründinger, Sprecher beim Solarenergieunternehmen Enpal, die immer häufiger auftretenden Minusstrompreise ein. Demnach sei diese Marktreaktion ein „Ausdruck einer wachsenden Diskrepanz zwischen Erzeugung und Nachfrage sowie eines unzureichend flexiblen und digitalisierten Energiesystems“.
Einfacher ausgedrückt: Die Differenz zwischen Stromerzeugung und -nachfrage wächst. Gleichzeitig besteht weiterhin ein Mangel an Speichermöglichkeiten, um Stromspitzen abzuflachen. Ferner haben viel zu wenig Haushalte mit kleineren Solaranlagen einen Smart Meter, wodurch die Netzbetreiber bei Bedarf deren Netzeinspeisung steuern könnten.

Machen Minuspreise den Strompreis günstiger?

Laut 1KOMMA5° lag der durchschnittliche Negativpreis im aktuellen Jahr bis Ende Mai bei –28,65 Euro pro Megawattstunde. Das entspricht etwa –2,87 Cent pro Kilowattstunde vor Steuern und Abgaben. In Spitzenzeiten mussten Stromerzeuger bis über 500 Euro pro Megawattstunde zahlen.
Günstiger wird es dadurch allerdings nur für Stromkunden mit einem dynamischen Stromtarif. In Stunden mit Minuspreisen an der Strombörse können auch sie deutlich günstiger Strom beziehen, wenn auch aufgrund von Steuern, Abgaben und Netzentgelten im Regelfall nicht zu Preisen unter Null.
Wer in dieser Zeit sein E-Auto lädt, kocht oder die Waschmaschine laufen lässt, kann Geld sparen, hat aber oft einen insgesamt höheren Stromverbrauch. Hinzu kommt, dass nur wenige Verbraucher einen solchen Tarif haben und die entsprechende Nutzung zeitliche Flexibilität erfordert.
Zudem müssen diese Flex-Kunden, etwa bei Strommangel in den Abendstunden, wenn der Börsenstrompreis wieder steigt, entsprechend höhere Preise bezahlen. Stromkunden mit einem konstanten Arbeitspreis merken zunächst nichts von den Marktschwankungen.
Durch die niedrigen Preise entstehen allerdings auch für sie Kosten. Minuspreise sind ein Aufruf, besonders an Stromgroßkunden aus der Industrie, überschüssigen Strom abzunehmen, um das Netz stabil zu halten. Dafür erhalten sie eine Gutschrift vom Energieerzeuger, der sie wiederum zu gewissen Teilen vom Staat erstattet bekommt. Dazu kommen die staatlichen Ausgaben für die gesetzlich garantierten Vergütungen für Betreiber der Erneuerbaren-Energien-Anlagen aus dem EEG-Konto (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sowie Kosten für Redispatch-Maßnahmen und Abschaltungen.
An manchen Extremtagen wie dem sonnenreichen 1. Mai 2026 kamen so Kosten von rund 150 Millionen Euro zusammen, die letztlich die Steuerzahler tragen müssen. Auch an den diesjährigen beiden Pfingstfeiertagen lagen die Kosten bei insgesamt 110 Millionen Euro.
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22. Juni: Regierungskrise in Großbritannien | Faschismus-Vorwurf | „Schuldenberge“ der Kommunen

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Regierungskrise in Großbritannien

Der britische Premierminister Keir Starmer hat nach massivem Druck aus den eigenen Reihen seinen Rücktritt bekannt gegeben. Als Regierungschef will er im Amt bleiben, bis ein Nachfolger gewählt ist. Dieser steht schon in den Startlöchern: Andy Burnham, der bisherige Bürgermeister von Manchester, kündigte bereits seine Kandidatur für die Nachfolge an.

Faschismus-Vorwurf

Linken-Chef Luigi Pantisano hat sich für seine umstrittene Aussage über eine angeblich „faschistische Politik“ der CDU entschuldigt. Er räumte ein, dass seine Formulierung verkürzt und falsch gewesen sei. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann lehnte die Bitte um Entschuldigung jedoch ab. Mehrere Unionspolitiker forderten Pantisanos Rücktritt.

„Schuldenberge“ der Kommunen

Die kommunalen Spitzenverbände warnen heute in Berlin: Die Kassen der Kommunen sind leer, Rücklagen aufgebraucht. Für die kommenden Jahre wird jeweils ein Defizit von fast 30 Milliarden Euro erwartet. Präsident Achim Brötel spricht von explodierenden Schuldenbergen. Über die kommunalen Finanzen beraten Bund und Länder am Donnerstag im Kanzleramt.

Kritik an Rentenreform

Deutschland steht vor einer großen Rentenreform. Die Rentenkommission empfiehlt unter anderem, das Rentenalter schrittweise anzuheben, die abschlagsfreie „Rente mit 63“ abzuschaffen und eine verpflichtende Kapitalrente einzuführen. Kritik kommt vor allem von Linken und Gewerkschaften. Union und SPD warnten davor, das Gesamtpaket zu zerpflücken, wodurch es seine Wirkung verlieren würde.

Fortschritte in US-Iran-Verhandlungen

Die USA und der Iran haben sich auf einen Fahrplan für ein Friedensabkommen geeinigt. Laut den Vermittlerstaaten Katar und Pakistan sollen ein Kommunikationskanal für die Straße von Hormus und ein Konfliktlösungsstab für den Libanon eingerichtet werden. Die USA haben außerdem angekündigt, ihre Ölsanktionen gegen den Iran für 60 Tage auszusetzen.
 
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Mannheim: Klimaziel für 2030 aktuell nicht realisierbar


In Kürze:

  • Die Stadt Mannheim verfehlt ihr ambitioniertes Klimaziel für 2030 voraussichtlich.
  • Der Grund sind vor allem unzureichende EU-Finanzmittel.
  • Bisherige Klimamaßnahmen konnten das Ziel erst etwa zur Hälfte realisieren.

 
Nach aktuellem Stand wird Mannheim das für 2030 gesetzte Klimaziel verfehlen. Laut dem Klimaschutz-Aktionsplan 2030 sollte die baden-württembergische Stadt bis in vier Jahren ihre Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um mindestens 80 Prozent reduzieren.

Fehlende EU-Gelder

Erst kürzlich erklärte Prof. Dr. Diana Pretzell, Erste Bürgermeisterin der Universitätsstadt, warum das ambitionierte Vorhaben vor Herausforderungen steht. In einer Pressemitteilung sagte sie:
„Die EU-Mission-Städte wollen und sollen mutig und innovativ testen, wie wir smart klimaneutral werden können. Voraussetzung war von Anfang an, dass es von der EU und den nationalen und regionalen Regierungen eine angemessene Unterstützung gibt.“
Mannheim ist eine von 100 EU-Städten, die als experimentelle und innovative Vorreiter dienen sollen, damit alle Städte in der EU bis 2050 Klimaneutralität erreichen können. Zudem beteiligen sich zwölf weitere Städte in Ländern, die an die EU angrenzen, an dem Vorhaben.
Um die 112 EU-Mission-Städte bei der Erreichung ihres Klimaziels für 2030 wirkungsvoll zu unterstützen, wären rund 650 Milliarden Euro nötig. Das entspricht also rund 58 Milliarden pro teilnehmender Stadt. Nach Angaben der Stadt Mannheim hat die Europäische Union bislang jedoch keine Mittel in dieser Größenordnung bereitgestellt.

Ziel etwa zur Hälfte erreicht

In den vergangenen Jahren haben die verantwortlichen Akteure von Mannheim bereits mehrere Klimamaßnahmen erfolgreich umgesetzt. So kann der kommunale Energieversorger, die MVV Energie AG, aktuell fast 50 Prozent des Fernwärmebedarfs aus CO₂-armen Quellen bereitstellen. Dafür sorgt die Energiegewinnung aus thermischer Abfallbehandlung, ein Biomasseheizkraftwerk und eine erste Flusswärmepumpe.
Eine zweite Flusswärmepumpe soll im Herbst 2028 in Betrieb gehen und Wärme für bis zu 40.000 weitere Haushalte bereitstellen. Dafür investiert die MVV insgesamt rund 200 Millionen Euro.
Die Anstrengungen haben laut einer aktuellen Evaluation bereits Wirkung erzielt. Laut den aktuellen Daten aus dem Berichtsjahr 2023 konnte die Stadt ihre Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 40 Prozent reduzieren. Darüber informierte die Stadtverwaltung den Gemeinderat am 9. Juni 2026 im Ausschuss für Umwelt und Technik. Damit hat Mannheim bereits knapp die Hälfte seines Klimaziels erreicht.
„Unsere Klimaschutzmaßnahmen wirken“, sagte Oberbürgermeister Christian Specht. „Mannheim hat beim Klimaschutz bereits große Fortschritte gemacht. Gleichzeitig werden die nächsten Schritte schwieriger, weil die einfach umzusetzenden Maßnahmen weitgehend ausgeschöpft sind. Umso wichtiger ist es, noch gezielter dort zu investieren, wo wir mit jedem Euro möglichst viel CO₂ einsparen können.“
Specht erklärte: „Insbesondere über ihre Beteiligungsgesellschaften investiert die Stadt Mannheim seit Jahren und trotz der aktuell angespannten Finanzlage auch weiterhin intensiv in Projekte, die einen großen Hebel für den Klimaschutz darstellen.“

Industrie als größter Emittent – Politik reagiert auf Klimazielverfehlung

Wie in vielen anderen Städten verursacht auch in Mannheim die Industrie die meisten Treibhausgasemissionen. Ihr Anteil liegt hier bei rund 43 Prozent. Zweitgrößter Emittent ist der Verkehrssektor mit 28 Prozent, auf private Haushalte entfallen 21 Prozent.
Auf die Entwicklung haben bereits manche Lokalpolitiker reagiert. Nina Wellenreuther, klimapolitische Sprecherin der Grünen, betonte vor allem die Fortschritte trotz der zu erwartenden Zielverfehlung.
Sie teilte mit: „Dass es [das Klimaziel] jetzt verfehlt wird, ist natürlich bitter, heißt aber nicht, dass wir jetzt aufhören. Wir haben nur bestimmte Rahmenbedingungen in der Hand. Trotzdem lohnt sich jede Investition in Klimaschutz. […] Jetzt heißt es dranzubleiben.“
Für den AfD-Politiker Rüdiger Ernst kommt diese Entwicklung offenbar nicht überraschend. „Das Ziel war sowieso utopisch“, sagte er. Er äußerte Kritik am ambitionierten Klimaziel.
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Teurer Sicherungsfonds – Tui drängt auf Reform

Europas größter Reisekonzern Tui fordert vom Bund eine spürbare Entlastung beim Reisesicherungsfonds, in den alle Veranstalter einzahlen.
„Die Gebühren für den seit 2022 bestehenden Sicherungsfonds (DRSF) gehören jetzt auf null festgesetzt und die Sicherheiten spürbar gesenkt“, heißt es in einer Erklärung des Konzerns. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
„Staatliche Auflagen verteuern ohne Not die Pauschalreise und den Urlaub der Deutschen“, heißt es in dem Papier. „Der Staat ist ein echter Kostentreiber für die Urlauber, insbesondere für die sichere Pauschalreise.“
Konkret fordert der Konzern eine Reform des 2019 eingeführten Reisesicherungsfonds, der Pauschalreisen gegen Insolvenzen absichert.

Bereits eine Milliarde Euro eingezahlt

Absicherung sei gut und richtig, erklärte Tui. Doch die Umsetzung funktioniere nicht. „Der Fonds verteuert Reisen, bindet Kapital und schwächt die Investitionskraft der Branche“, schreibt Tui.
Inzwischen hätten deutsche Veranstalter rund eine Milliarde Euro im Sicherungsfonds hinterlegt. Damit, so Tui, werde ausreichend Geld für alle denkbaren Risiken vorgehalten.
Weitere Einzahlungen sind nach Einschätzung des Branchenriesen daher vorerst nicht nötig. „Deshalb appelliert Tui an die Politik, die Gebühren des DRSF sofort auf null zu reduzieren, die Sicherheiten spürbar zu senken und die vorhandenen Mittel endlich professionell und wertschaffend anzulegen.“

FTI-Pleite als größter Schadensfall

Der Deutsche Reisesicherungsfonds war 2019 nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook gegründet worden.
Er soll sich bei einer Pleite eines Reiseanbieters um die Erstattung der Vorauszahlungen der Kunden, gegebenenfalls den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport kümmern. Größter Schadensfall war bisher die Insolvenz von FTI 2024.
Der Fonds speist sich aus Einzahlungen der Reiseveranstalter. Große Veranstalter müssen Jahr für Jahr einen prozentualen Anteil ihres Umsatzes in den Fonds einzahlen.

Tui vermisst Anlagestrategie

Bisher würden die eingezahlten Gelder von rund einer Milliarde Euro aber nicht einmal angemessen angelegt, kritisiert Tui. „Bei anhaltender Inflation verliert das Geld der Unternehmen real an Wert“, schreibt das Unternehmen.
„Der Fond legt es unter Aufsicht des Staates unter die Matratze und verhindert damit, dass es produktiv eingesetzt wird und Wachstum generiert. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit Geld.“ (dpa/red)
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Zigaretten für 11,40 Euro? Tabaksteuer soll bis 2030 steigen

Zigaretten sollen nach Plänen des Finanzministeriums schrittweise deutlich teurer werden. So könnte der Durchschnittspreis für eine 20er-Packung von rund 8,80 Euro im Jahr 2027 auf rund 11,40 Euro im Jahr 2030 steigen.
Dies geht aus dem Entwurf für die Erhöhung der Tabaksteuer hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Der Steueranteil am Päckchenpreis würde sich von rund 4,40 Euro auf 5,75 Euro erhöhen. Die Verteuerung soll auch für andere gängige Tabakprodukte gelten.
Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte auf Anfrage, der vom Ministerium erarbeitete Entwurf diene „auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und steht im Einklang mit dem Ziel, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken“.
Zudem sei es eine zentrale Aufgabe, den Haushalt zu konsolidieren und dafür die Einnahmeseite zu stärken. „Dazu gehört unter anderem, die Tabaksteuer zu erhöhen.“
Das Ministerium erwartet sich Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Laut Entwurf soll das Plus für 2027 rund 756 Millionen Euro betragen, für 2028 wären es 1,6 Milliarden, für 2029 rund 2,5 Milliarden und für 2030 rund 3,6 Milliarden Euro.
Wie es im Entwurf heißt, bewegten sich die Tabaksteuereinannahmen in den Jahren 2011 bis 2023 stabil zwischen 14,1 und 14,9 Milliarden Euro. 2024 gab es demnach einen Anstieg auf 15,6 Milliarden Euro und 2025 auf 17,4 Milliarden Euro.
Gesundheitspolitiker verlangen schon länger, Tabakprodukte teurer zu machen, um insbesondere junge Leute vom Konsum abzuhalten. Zigaretten sind in Deutschland im Vergleich zu den westlichen Nachbarn billig.
Nach Angaben des Deutschen Zigarettenverbands kostete eine 20-Stück-Packung in Deutschland 2024 noch durchschnittlich 7,33 Euro. In Nachbarländern wie Frankreich waren es schon damals 12,07 Euro. (dpa/red)
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wirtschaft

Rekorddefizite: Kommunen fordern mehr Unterstützung

Angesichts immer neuer Rekorddefizite bei den Kommunen werden die Rufe nach Unterstützung durch Bund und Länder lauter.
In einer am Freitag, 19. Juni, veröffentlichten Studie warnte die Bertelsmann Stiftung vor einer Gefährdung der kommunalen Handlungsfähigkeit und verwies auf Kürzungen bei Investitionen und freiwilligen Leistungen etwa im Kultur- und Bildungsbereich.
Der Deutsche Städtetag bezeichnete die Lage als „flächendeckend dramatisch“ und forderte von Bund und Ländern umgehende Hilfe.

Schuldenstand erreicht neuen Höchstwert

Mit einem Defizit von nahezu 32 Milliarden Euro hätten Städte, Landkreise und Gemeinden 2025 „den höchsten Fehlbetrag ihrer Geschichte“ verzeichnet, erklärte die Bertelsmann-Stiftung. Damit sei die Gesamtverschuldung auf einen neuen Höchststand von fast 200 Milliarden Euro gewachsen.
Das Statistische Bundesamt hatte im April das kommunale Defizit im vergangenen Jahr unter Berufung auf vorläufige Zahlen auf 31,9 Milliarden Euro beziffert. Dies war demnach ein Anstieg um 7,1 Milliarden Euro gegenüber 2024.
Hauptursache blieben weiter steigende Kosten  – insbesondere bei den Sozial- und Personalausgaben, hieß es nun in der Studie der Bertelsmann-Stiftung. Zugleich hätten sich die Folgen der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung bei den kommunalen Einnahmen bemerkbar gemacht.
„In den allermeisten Städten sind auch die letzten Reserven aufgezehrt“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Christian Schuchardt. „Die Rekorddefizite von 30 Milliarden Euro jährlich werden zur Regel statt zur Ausnahme.“

Kürzungen bei Investitionen drohen

Die Probleme ließen sich „nicht mehr wegsparen“. Ohne systematische Hilfe von Bund und Ländern, verkümmere die kommunale Selbstverwaltung. „Deshalb brauchen wir jetzt wirksame Sofortmaßnahmen und langfristig wirkende Reformen, die die kommunalen Haushalte entlasten.“
Die Kommunen hätten bereits „mit Einsparungen bei Investitionen und freiwilligen Leistungen“ auf die schwierige Finanzlage reagiert, stellte die Bertelsmann-Stiftung fest. „Dennoch ist absehbar, dass die Defizite in den kommenden Jahren weiter steigen werden.“
Schon seit Jahren seien die Abschreibungen des kommunalen Anlagevermögens höher als die Investitionen, hieß es weiter. „Kommunale Infrastruktur verfällt. Am deutlichsten ist dieser Befund bei Straßen und Schulen.“ Einsparungen erfolgten aber auch „bei nicht verpflichtenden Leistungen wie Ehrenamts- und Demokratieförderung, Bibliotheken, Musik- und Volkshochschulen“.
Anders als in früheren Krisen sind laut Bertelsmann-Stiftung inzwischen auch wirtschaftsstarke Regionen wie Bayern und Baden-Württemberg erheblich betroffen. „Um einen weiteren Substanzverlust bei Infrastruktur und kommunalen Leistungen zu verhindern, sind gemeinsame Lösungen von Bund, Ländern und Kommunen erforderlich“, forderte auch die Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann Stiftung, Brigitte Mohn.
Die Finanzen von Städten, Gemeinden und Landkreisen müssten „grundlegend“ reformiert werden, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern, die Grundlage eines funktionierenden Staates sei.
Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund haben für am Montag zu einem bundesweiten Aktionstag unter dem Motto „Kommunen am Limit“ aufgerufen. Er soll über konkrete Beispiele zeigen, welche Auswirkungen die prekäre Finanzlage auf Angebote und Dienstleistungen in Städten, Landkreisen und Gemeinden hat. (afp/red)
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deutschland gesellschaft

Einigungsdruck bei Gesundheits-Sparpaket und viel Skepsis

Beim umkämpften Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge steigt der Einigungsdruck in der schwarz-roten Koalition.
Im Bundestag steht Anfang nächster Woche eine Mammut-Anhörung mit mehr als 80 geladenen Organisationen an, und dafür bringen sich Verbände und Patientenvertreter noch mit Forderungen und Warnungen in Stellung.
Das Gesetz könnte dann nach vorläufiger Planung Ende kommender Woche zur Verabschiedung ins Parlament kommen. Vor der heißen Phase treffen die Pläne in der Bevölkerung laut einer Umfrage auf viel Skepsis – einzelne Maßnahmen werden aber unterstützt.
Das zentrale Ziel von Ministerin Nina Warken (CDU), die seit Jahren stark steigenden Gesundheitsausgaben zu bremsen, lehnen 61 Prozent ab, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab. Voll und ganz lehnen es 32 Prozent ab, eher dagegen sind 29 Prozent. Tendenziell zustimmend äußerten sich ebenfalls 29 Prozent.

Lasten gerecht verteilt?

Gefragt nach ihrem persönlichen Eindruck, gaben 72 Prozent der Befragten an, dass Lasten bei Einsparungen zwischen Anbietern im Gesundheitswesen und Versicherten „eher nicht gerecht verteilt“ würden.
Als „eher gerecht verteilt“ erscheinen sie demnach 10 Prozent der Befragten. Jedoch antworteten auch 18 Prozent auf die Frage nach ihrem Gerechtigkeitseindruck mit „weiß nicht“. Für die Umfrage wurden vom 12. bis 15. Juni 2.154 Personen ab 18 Jahren befragt.
Das Sparpaket soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 in Milliardenhöhe entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche kommen.
Auf Patienten kommen unter anderem höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern zu.

Größere Milliardenlücke 2027

Nach einem rasanteren Anstieg der Kassen-Ausgaben zu Jahresbeginn hat Warken das Sparziel inzwischen noch angehoben. Für 2027 abgedeckt werden muss nun eine Lücke von 18,8 Milliarden Euro.
Dazu müssen Union und SPD jetzt noch mindestens 2,5 Milliarden Euro mehr an Entlastungen herausholen, als der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf vorsieht. Verständigungen sollen auch noch zu einer Reihe strittiger Punkte bei den Sparinstrumenten her.
Die Verbraucherzentralen monieren bisher unausgewogen hohe Belastungen für Patientinnen und Patienten. „Das kommt anderen Akteuren zugute, allen voran dem Bundeshaushalt, den Leistungserbringern und der pharmazeutischen Industrie“, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbands zur Anhörung am Montag.
Verpasst werde die Chance, Patienten auch positive Aussichten zu vermitteln, etwa sinkende Beitragssätze oder bessere Versorgung. Bei einer geplanten Zuckerabgabe für Getränke bleibe es nur bei Ankündigungen. Dabei sollte ein Gesetz mit einschneidenden Maßnahmen auch Zuversicht auslösen, mahnen die Verbraucherzentralen.

Beitragszahler schon in „Vorleistung“

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen lehnt noch weitere Belastungen für Versicherte und Arbeitgeber ab. Durch die Anhebungen der Zusatzbeiträge von 2024 bis 2026 seien sie bereits mit 49 Milliarden Euro in Vorleistung getreten.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt mit Nachdruck vor Beeinträchtigungen der Versorgung. „Wartezeiten auf ärztliche und psychotherapeutische Behandlungen werden sich auch in dringenden Fällen und Behandlungsanlässen verlängern“, heißt es in der Stellungnahme.
Bei der Akzeptanz einzelner Sparmaßnahmen unter den Bundesbürgern zeigt die YouGov-Umfrage ein gemischtes Bild.
Auf Zustimmung trifft, dass Gutverdiener über eine Anhebung der Bemessungsgrenze auf einen größeren Einkommensteil Beiträge zahlen sollen – voll und ganz befürworten das 36 Prozent, weitere 33 Prozent äußerten sich eher befürwortend.
Mehrheitlich positiv kommt auch an, dass homöopathische Mittel nicht mehr von den Kassen bezahlt werden sollen – voll und ganz dafür sind 30 Prozent, eher dafür weitere 23 Prozent.

Breites Nein zu höheren Zuzahlungen

Von fast drei Vierteln (72 Prozent) abgelehnt wird dagegen laut Umfrage die geplante Anhebung der Zuzahlungen für Medikamente in Apotheken – voll und ganz dagegen sind 44 Prozent, eher ablehnend äußerten sich 28 Prozent.
Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern lehnen demnach 36 Prozent voll und ganz ab, weitere 21 Prozent lehnen dies eher ab. (dpa/red)
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deutschland gesellschaft

Wie entsteht mein Schufa-Score? BGH prüft Auskunftsanspruch

Wer eine neue Wohnung sucht, auf Rechnung einkaufen oder einen Bankkredit aufnehmen will, braucht dafür oft einen guten Schufa-Score. Der Bundesgerichtshof verhandelt heute darüber, ob und in welchem Umfang die Schufa Betroffenen Auskunft geben muss, wie der Score berechnet wird. Ein Urteil wird noch nicht erwartet.

Was ist ein Bonitätsscore?

Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sind private Unternehmen, die Daten sammeln, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird.
Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Je höher der Wert, umso größer die Kreditwürdigkeit. Wer oft Rechnungen unpünktlich bezahlt und Mahnungen bekommt, wird schlechter eingeschätzt.

Worum geht es in Karlsruhe?

Am BGH geht es heute um die Klagen von fünf Privatpersonen, die sich noch auf den früheren Schufa-Score beziehen. Die Schufa hatte ihnen 2023 im Rahmen der Datenkopie Auskunft über ihre bei der Auskunftei gespeicherten Daten sowie in den letzten zwölf Monaten auf Bonitätsanfragen hin übermittelten Scorewerte erteilt.
Die Kläger halten die erteilte Auskunft aber für unzureichend und das Scoring-Verfahren für intransparent. Ihre Klage stützen sie auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wenn Entscheidungen durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden, haben Betroffene laut DSGVO einen Anspruch auf „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person“.
Der Europäische Gerichtshof klärte 2023, dass ein Schufa-Score unter diese Regelung fällt, wenn er eine „maßgebliche“ Rolle etwa für die Kreditgewährung spielt.

Was bedeutet das für das Verfahren?

Vor dem BGH geht es um die Frage, ob die Schufa-Datenkopie die aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte das verneint und die Schufa verurteilt, den Klägern weitere Informationen etwa zur Gewichtung der für die Scorewerte genutzten Kriterien offenzulegen.
Zwar müsse das Unternehmen keine Auskunft erteilen, auf deren Grundlage die Betroffenen den Score mathematisch nachvollziehen könnten, so die Richter. Sie müsse aber laienverständliche Informationen erteilen, die eine Überprüfung der Scorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermögliche.

Was sagt die Schufa?

Die Schufa ist der Ansicht, dass ihre Datenkopie den Auskunftsanspruch an „maßgebliche“ Scores vollumfänglich erfüllt. Ihre Praxis hätten bundesweit auch schon 10 Oberlandesgerichte in 55 Beschlüssen und 17 Urteilen bestätigt, teilt die Auskunftei mit. Das OLG Dresden vertrete ebenso wie das OLG Naumburg eine Mindermeinung und gehe mit seinen Transparenzanforderungen über den aktuellen gesetzlichen Rahmen hinaus.
Unterschiedliche Anforderungen an die Auskunft je nach Gerichtsstandort seien weder praktikabel noch rechtssicher, kritisiert die Schufa. Deswegen sei sie vor dem BGH in Revision gegangen. Sollten die Karlsruher Richter das Urteil aus Dresden bestätigen, werde die Auskunftei ihre Datenkopie anpassen.
Die gesetzlichen Spielregeln ändern sich am 20. November, dann tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring transparenter und verständlicher machen soll. Auf Anfrage von Verbrauchern müssen Auskunfteien alle in den vergangenen zwölf Monaten berechneten Score-Werte sowie die dabei verwendeten Daten offenlegen.
Außerdem müssen sie die Kriterien ausweisen, die den Score-Wert am stärksten beeinflussen. Die Schufa verweist darauf, dass ihr neues Scoring-Verfahren sogar über diese künftigen Transparenzregeln hinausgeht. Auch die alten Scores würden an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Woher kommen die Daten?

Die Schufa erhält von ihren Vertragspartnern Informationen etwa über die Eröffnung von Girokonten, die Ausgabe von Kreditkarten und den Abschluss von Leasingverträgen und Krediten.
Negativinformationen, die die Schufa erfasst, stammen zum Beispiel aus öffentlichen Registern wie Schuldnerverzeichnissen. Die Schufa speichert zudem persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift, hat aber keine Informationen etwa über das Einkommen einer Person.
Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Foto: Peter Kneffel/dpa

Wer wissen will, welche Daten die Schufa zu seiner Person speichert, kann bei ihr eine sogenannte Datenkopie beantragen. Die Selbstauskunft weist unter anderem aus, woher die Informationen stammen und an wen sie in den letzten zwölf Monaten weitergeleitet wurden.
Eine repräsentative Umfrage des Finanzvergleichsportals Verivox Anfang des Jahres zeigte aber, dass viele Menschen sich dafür gar nicht interessieren. Mit 55,6 Prozent hatte eine Mehrheit der Deutschen ihren persönlichen Score demnach noch nie abgerufen.

Wie wird der Schufa-Score berechnet?

Der Schufa-Score wurde von Kritikern lange als „Blackbox“ bezeichnet, weil die Auskunftei nicht im Detail offenlegte, wie die Bewertung zustande kam. Die Geheimniskrämerei soll jetzt ein Ende haben. Seit dem 17. März 2026 nutzt die Schufa einen neuen Score, den Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen. Bis Ende 2028 will die Schufa den alten Score vollständig abschaffen.
Bei der neuen Berechnungsmethode werden für zwölf Kriterien Punkte vergeben. Es spielt etwa eine Rolle, wie alt der älteste Bankvertrag und die älteste Kreditkarte sind, ob Zahlungsstörungen vorhanden sind, und wie der Status bei Krediten ist.
Am Ende steht ein Score-Wert zwischen 100 und 999. Ab 779 Punkten gibt es die höchste Scoreklasse „hervorragend“. Wer auf weniger als 100 kommt, landet bei „ungenügend“ und bekommt keinen Score. (dpa/red)
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Bericht: Klingbeil plant Steuervereinfachungen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant einem Bericht zufolge neben einer Reform der Einkommensteuer auch umfangreiche Steuervereinfachungen für Bürger und Unternehmen.
Im Finanzministerium werde derzeit an entsprechenden Maßnahmen gearbeitet, berichtete das „Handelsblatt“ am Mittwoch, 17. Juni, unter Berufung auf Regierungskreise. Die Vereinfachungen könnten demnach Teil des Reformpakets werden, das Union und SPD beim Koalitionsausschuss am 1. Juli schnüren wollen.
Ziel ist des Vorhabens sei es, sowohl die Steuerzahler als auch die Finanzverwaltung von Bürokratie zu entlasten, heißt es in dem Bericht. Auch verschiedene Länderfinanzminister von Union und SPD hätten gemeinsam einen Katalog mit möglichen Steuervereinfachungen erstellt, die in das Paket mit einfließen könnten.
Das Bundesfinanzministerium wie auch die Länder griffen bei ihren Initiativen auf die Vorarbeit zweier Kommissionen zurück, die im Sommer 2024 ihre Empfehlungen an den damaligen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) übergeben hatten, wie das „Handelsblatt“ weiter berichtete.
Die Ideen des Bundesfinanzministeriums und der Länder würden sich an den Empfehlungen der Kommissionen orientieren.
Dazu gehöre etwa eine neue Arbeitstagepauschale für Arbeitnehmer, meldete die Zeitung. In ihr könnten die Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer, die Homeoffice-Pauschale sowie die Pendlerpauschale gebündelt werden. Steuererklärungen sollten so einfacher oder sogar überflüssig werden. (afp/red)
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Finanzwende kritisiert offene Immobilienfonds

Der Verein Finanzwende hat seine Kritik an offenen Immobilienfonds bekräftigt, die bei Privatanlegern teils als sichere Geldanlage gelten.
In den vergangenen Monaten habe sich die Lage auf dem Markt für offene Immobilienfonds „deutlich verschlechtert“, erklärte die verbrauchernahe Organisation am Mittwoch, 17. Juni.

Renditen unter Druck

Renditen seien gesunken, mehrere Fonds verweigerten inzwischen sogar die Rücknahme von Anteilen.
Offene Immobilienfonds kaufen, bewirtschaften und verkaufen Immobilien. Viele der Fonds sind auf Bürogebäude spezialisiert, manche auf Wohngebäude.
Der Wert der auch für Kleinanleger kaufbaren Anteile richtet sich nach den Werten der enthaltenen Immobilien, die pro Quartal von Gutachtern ermittelt werden.

Kritik an Risikoeinstufung

Finanzwende kritisierte, dass viele Immobilienfonds weiter mit der niedrigen Risikoeinstufung 2 von 7 verkauft würden, in Einzelfällen sogar mit der Risikoklasse 1 von 7.
Die Organisation hob hervor, dass auch der Chef der Finanzaufsicht Bafin, Mark Branson, im Mai darauf verwiesen hatte, dass bei offenen Immobilienfonds „nicht immer alle relevanten Risikoinformationen“ einflössen.

Anleger investieren weiter Milliarden

Ein Gutachten des Fondsexperten Stefan Loipfinger im Auftrag von Finanzwende ergab nach Angaben der Bürgerbewegung zuletzt zudem, dass es bei offenen Immobilienfonds „zu geringe Renditen“ gebe.
Laut Finanzwende wurden allein im ersten Quartal dieses Jahres 815 Millionen Euro neu in offene Immobilienfonds investiert, „zum größten Teil über Banken und Sparkassen“. (afp/red)
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Karlsruhe verhandelt in Streit über Rundfunkbeitrag

Nach zwei Jahren Streit über den Rundfunkbeitrag ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Es verhandelt am Dienstag in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF. Die Frage ist, ob der Beitrag schon zum vergangenen Jahr hätte steigen müssen. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)
Es wird zunächst mündlich verhandelt. Das Urteil fällt normalerweise einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Eine Summe von derzeit 18,36 Euro monatlich muss von jedem Haushalt gezahlt werden, unabhängig davon, ob die jeweiligen Bürger tatsächlich Beiträge der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF oder des „Deutschlandradios“ konsumieren.
Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen Rundfunkbeitrag.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll finanziell so ausgestattet sein, dass er seinen Programmauftrag für Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung erfüllen kann. Im Grundgesetz ist die Rundfunkfreiheit verankert. Sie soll eine freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung garantieren. Die Sender sind dabei der Meinungsvielfalt verpflichtet.

Worum geht es vor Gericht?

ARD und ZDF legten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Rundfunkbeitrag ab 2025 nicht erhöht wurde. Die Sender sehen dadurch ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt.
Denn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Haushalt auf 18,94 Euro ab Januar 2025.
Die Regierungschefs der Bundesländer konnten sich darauf aber nicht einigen, weswegen der Beitrag nicht stieg.

Wie wird der Rundfunkbeitrag festgesetzt?

Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Die Kommission überprüft das und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Dann legen die Ministerpräsidenten die Beitragshöhe fest. Abschließend müssen die Landtage noch grünes Licht geben.
Eine Abweichung von der Empfehlung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich und nur einvernehmlich durch alle Länder, wie das Verfassungsgericht schon 2021 feststellte.

Wie veränderte sich die Situation seit Ende 2024?

Die KEF änderte im Februar ihre Empfehlung. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen, und zwar nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat.
Die Kommission begründete das mit Mehreinnahmen der Sender, etwa weil mehr Haushalte zahlen müssten. Außerdem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.
Zum Dezember war mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass es weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen geben soll. ARD und ZDF kündigten bereits an, dass tagesschau24, ONE und ARD alpha zum Jahresende eingestellt werden.
Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollte ebenfalls reformiert werden, was aber scheiterte. Trotz der neuen Entwicklungen kündigte das Gericht vor etwa einem Monat an, über die Beschwerden von ARD und ZDF zu verhandeln.
Die ARD erklärte auf AFP-Anfrage, sie habe Verfassungsbeschwerde erhoben, „weil die Länder das verfassungsrechtlich geschützte staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten haben und eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet ist“. Dieser Verfassungsverstoß sei mit dem neuen KEF-Bericht nicht behoben. (afp/red)
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Jobcenter-Chef nach Kostenaffäre abberufen

Nach Kritik an explodierenden Kosten in Höhe von fast einer Million Euro für einen Besprechungsraum hat der Geschäftsführer des Bremer Jobcenters seinen Posten verloren.
Die Trägerversammlung entband Thorsten Spinn mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben, wie die Arbeitsagentur und das Arbeitsressort mitteilten. Zur Trägerversammlung gehören Vertreter des Jobcenters, des Arbeits- und des Finanzressorts.

Kreativraum kostete 906.000 Euro

Der sogenannte „Kreativraum“ mit Designermöbeln kostete rund 906.000 Euro. Das stünde in keinem Verhältnis, kritisierte die Trägerversammlung, die nach eigenen Angaben nicht darüber informiert war. Weitere 293.000 Euro entfielen auf einen Raum für ein Projekt für Frauen in der Arbeitswelt.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling zeigte sich entsetzt. „Die vorliegenden Erkenntnisse haben das Vertrauen der Träger in die Geschäftsführung nachhaltig erschüttert“, sagte die SPD-Politikerin. „Vor diesem Hintergrund war die Entscheidung erforderlich, Thorsten Spinn als Geschäftsführer abzuberufen.“
Die Trägerversammlung kündigte an, über weitere organisatorische, personelle und haushaltsrechtliche Konsequenzen zu beraten und den Skandal vollständig aufzuklären. (dpa/red)
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Insolvenzen bei Verbrauchern und Firmen steigen weiter

Inmitten der Wirtschaftskrise reißt die Welle der Firmenpleiten in Deutschland nicht ab.
Im ersten Quartal wurden 6.275 Unternehmensinsolvenzen bei den Amtsgerichten beantragt und damit 6,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Allein im März stieg demnach die Zahl um 15,8 Prozent.
Auch Privatleute geraten zunehmend in finanzielle Bedrängnis. So gab es im März 7.462 Verbraucherinsolvenzen – fast ein Fünftel (18,9 Prozent) mehr als im Vorjahr. Im ersten Quartal legte die Zahl um sechs Prozent zu.

Forderungen der Gläubiger sinken trotzdem

Die Forderungen der Gläubiger aus den Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal beliefen sich auf rund 9,3 Milliarden Euro – deutlich weniger als ein Jahr zuvor mit 19,9 Milliarden Euro.
Dem Statistischen Bundesamt zufolge liegt das daran, dass im ersten Quartal 2025 mehr Großunternehmen Insolvenz beantragt hatten. Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im ersten Quartal dieses Jahres 17,7 Insolvenzen. Am stärksten betroffen waren Verkehr und Lagerei sowie das Gast- und Baugewerbe.
Bei den Daten ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen fast drei Monate davor.
Experten wie die Kreditauskunftei Creditreform rechnen auch im laufenden Jahr mit mehr Insolvenzen in Deutschland. Einer Studie der Beratungsgesellschaft EY Parthenon zufolge erwarten auf Krisenfälle spezialisierte Banken mehr Umstrukturierungen angesichts steigender Energie- und Rohstoffkosten, Kriegen und einer schwächeren Wirtschaft.
Für den Auto- und Maschinenbau werde in Deutschland der höchste Restrukturierungsbedarf erwartet, während der Druck in der Immobilienbranche sinke. Deutschland als Exportnation sei vom global langsameren Wirtschaftswachstum und geopolitischen Krisen stärker betroffen als andere Länder in Europa. (dpa/red)
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deutschland

Warken plant mehr Einsparungen für stabile Kassenbeiträge

Das Spargesetz für stabile Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen soll eine noch größere Finanzlücke schließen als bisher geplant.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte nach einer Konferenz mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern in Hannover, die Ausgabendynamik bei den Kassen sei nach Zahlen des ersten Quartals höher als bislang erwartet. Dies ergebe ein weiteres Defizit von 3,5 Milliarden Euro.
Im Entwurf, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat, habe es einen Puffer von einer Milliarde Euro gegeben, erläuterte die Ministerin.
„Sprich, der Rest muss jetzt dann noch zusätzlich gehoben werden, um Beitragsstabilität zu bekommen.“ Rechnerisch ergibt sich eine Summe von rund 2,5 Milliarden Euro.

Entwurf kommt ins parlamentarische Verfahren

Nähere Angaben zu dafür vorgesehenen Maßnahmen machte Warken zunächst nicht. Dies werde nun im parlamentarischen Verfahren geklärt. Klar sei, dass der Spielraum damit insgesamt „noch etwas verengter“ sei.
Der Entwurf kommt an diesem Freitag in den Bundestag, auch der Bundesrat befasst sich erstmals damit. Unter den Ländern gibt es zahlreiche Einwände gegen vorgesehene Einschnitte vor allem bei den Kliniken.
Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und der Pharmabranche – aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Dies soll neue Anhebungen der Zusatzbeiträge im kommenden Jahr vermeiden. (dpa/red)