Der Gourmetführer „Gault-Millau“ kürte Witzigmann zum “Koch des Jahrhunderts“. Bis heute wurde diese Ehre nur vier Köchen weltweit zuteil - und keinem weiteren Koch in Deutschland (Symbolbild). - Foto: AnnaNahabed/iStock
Als Eckart Witzigmann in den 70er Jahren als einer der ersten die Nouvelle Cuisine aus Frankreich nach Deutschland brachte, schlug dem Koch viel Missmut entgegen.
Große Teller, kleine Portionen, hohe Preise – das Münchner Restaurant „Tantris“ war anfangs kaum besucht. Doch dann folgten die ersten guten Zeitungskritiken und ein Stern des „Guide Michelin“ – und Witzigmanns Karriere nahm Fahrt auf.
Als erster Koch in Deutschland erarbeitete er sich drei Sterne und wurde zum „Koch des Jahrhunderts“ gekürt. Am Samstag wird der Österreicher 85 Jahre alt.
Eigentlich sollte er Schneider werden
Geboren wurde Witzigmann am 4. Juli 1941 in Hohenems im österreichischen Bundesland Vorarlberg. Der Vater war erfolgreicher Schneidermeister und schickte den Sohn mit 14 in die Handelsschule, um ihn zu seinem Nachfolger zu machen. Doch Witzigmann hatte andere Pläne.
1957 begann er eine Lehre zum Koch im Hotel „Straubinger“ im Alpenkurort Bad Gastein. Dort habe er einen großartigen Lehrmeister gehabt, erinnerte sich Witzigmann später in einem Interview.
Dieser sei nicht nur ein guter Pädagoge gewesen, sondern habe ihn auch „raus in die Welt bugsiert“. So folgten weitere Lehrstationen etwa im bayerischen Bad Reichenhall, im schweizerischen Pontresina oder im nordrhein-westfälischen Königswinter.
Mit 24 Jahren gelang Witzigmann der erste Coup: als erster Ausländer überhaupt wurde er im berühmten Restaurant der Gebrüder Haeberlin im Elsass eingestellt. Im „Auberge de l’Ill“ lernte der junge Österreicher die Nouvelle Cuisine kennen. „Das war für mich eine andere Welt, was die Qualität, die Großzügigkeit, die Mengen betraf“, sagte Witzigmann im vergangenen Jahr im Sender Servus TV.
Der österreichische Koch und Kochlegende Eckart Witzigmann am 7. November 2013 in Berlin anlässlich der Vorstellung der Ausgabe 2014 des Michelin-Führers.
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Harter Anfang in München
Es folgten Stationen in bekannten Restaurants in Stockholm, London oder Washington, bis Witzigmann eines Tages einen Anruf aus München erhielt. Der Bauunternehmer Fritz Eichbauer berichtete ihm von seinem Plan, ein Gourmetrestaurant in der bayerischen Landeshauptstadt zu schaffen, für das er noch einen Chefkoch brauchte.
Witzigmann sagte zu, zog nach München und konnte nun erstmals sein gesammeltes Wissen über die moderne produktfokussierte Küche einsetzen.
Doch der Anfang war hart. „Diese Art von Küche war damals verschrien“, erinnerte sich Witzigmann einst in einem Interview mit dem Sender „München TV.“
„Es hat mich wahnsinnig viel Mühe gekostet, durchzuhalten.“
Doch es lohnte sich. Nach den ersten wohlwollenden Zeitungsberichten folgten 1973 der erste und 1974 der zweite Stern für das „Tantris“ – die seinerzeit höchste vergebene Auszeichnung in Deutschland.
Das „Tantris“ brummte, doch 1979 zog Witzigmann weiter und machte sich mit einem eigenen Restaurant in München selbstständig. Schon im Jahr der Eröffnung des „Aubergine“ erkochte er drei „Michelin“-Sterne – als erster Koch in Deutschland überhaupt.
Die kommenden Jahre waren geprägt von viel Ruhm, viel Arbeit und auch der ein oder anderen ausschweifenden Feier. Die Familie – mit seiner Frau Monika hatte Witzigmann 1970 eine Tochter und 1974 einen Sohn bekommen – kam dabei zu kurz, wie er später oftmals sagte. 1988 folgte die Scheidung.
Die Chefköche der Regierungen: Eckart Witzigmann (2. Reihe 4.r) bei einem Treffen in Berlin am 19. Juli 2012. Der Chefkoch des deutschen Bundeskanzlers war damals Ulrich Kerz (1. Reihe 2.r).
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Die höchste Auszeichnung, die sich ein Koch erträumen kann
Ein weiterer Tiefpunkt für Witzigmann folgte 1993, als er mit Kokain erwischt und zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt wurde. Unmittelbar nach der Verurteilung entzog ihm die Stadt München die Konzession für das „Aubergine“, Witzigmanns einstiger Schüler Alfons Schuhbeck sprang ein.
Doch nach zwei Jahren musste das Nobelrestaurant wegen finanzieller Probleme für immer schließen.
Ausgerechnet in dieser turbulenten Lebensphase erhielt Witzigmann 1994 die höchste Auszeichnung, die sich ein Koch erträumen kann: Der Gourmetführer „Gault-Millau“ kürte ihn zum „Koch des Jahrhunderts“. Bis heute wurde diese Ehre nur vier Köchen weltweit zuteil – und keinem weiteren Koch in Deutschland.
Er kocht noch selbst für sich
In den 90er Jahren versuchte sich Witzigmann dann unter anderem mit einem Theater- beziehungsweise Zirkusrestaurant, das Projekt endete rund zehn Jahre später mit einem Insolvenzantrag. Seit 2003 fungiert er als Patron für das Restaurant „Ikarus“ im österreichischen Salzburg, wo im Monatswechsel unterschiedliche Starköche das Sagen haben.
Seinen Wohnsitz hat Witzigmann immer noch in München, regelmäßig ist er beim Einkaufen auf dem Viktualienmarkt anzutreffen. Für sich und seine Lebensgefährtin kocht er oft selbst, wie er vor einigen Jahren einem Prominentenmagazin verriet. „Das ist für mich keine Strafe.“
Was die Gerichte angeht, ist Witzigmann privat offenbar sehr genügsam. Rahmspinat mit Spiegelei könne ihn zum Beispiel beglücken, sagte er bei „Servus TV“. „Oder ein einfacher Teller Spaghetti.“ (afp/red)
Minijobs sind für die Gastronomie unverzichtbar. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kündigt Widerstand gegen die geplante Abschaffung der Minijobs an. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgabe). Hintergrund sind die Empfehlungen der Rentenkommission zu möglichen Reformen der Altersvorsorge, die unter anderem die Abschaffung der Minijobs vorsehen.
Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke sagte den Funke-Zeitungen: „Wir werden mit aller Kraft für den Erhalt der Minijobs kämpfen.“
Hotellerie und Gastronomie auf Minijobs angewiesen
In der Branche arbeite die Hälfte aller Beschäftigten auf Minijob-Basis, das seien 1,1 Millionen Menschen. Sie sicherten insbesondere Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonale Spitzen. „Es ist nicht möglich, dieses Angebot ohne unsere Minijobber aufrechtzuerhalten“, so Schimke.
Sie stellte zudem klar, Minijobs seien bereits heute grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Arbeitgeber zahlten schon heute einen pauschalen Rentenbeitrag von 15 Prozent, zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag von 13 Prozent.
„Es gibt also keine Versorgungslücke, wie behauptet“, sagte sie. Es sei Aufgabe der Politik, „weitsichtige, praxistaugliche und tragfähige Entscheidungen zu treffen, die Beschäftigung nicht gefährden, sondern fördern“.
Die Kommission hatte am Dienstag ihre Empfehlungen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Beide kündigten nach dem einstimmigen Beschluss der Kommission an, die 33 Empfehlungen auch umzusetzen. (dts/red)
Das sind Deutschlands Drei-Sterne-Köche. - Foto: Hannes P. Albert/dpa
In Frankfurt sind die neuen Michelin-Sterne an Spitzenküchen in Deutschland verliehen worden. Insgesamt 339 Betriebe können sich in diesem Jahr mit mindestens einem Stern des Gourmetführers „Guide Michelin“ schmücken.
Neu in den Olymp der Drei-Sterne-Restaurants wurde einzig das „L.A. Jordan“ in Deidesheim (Rheinland-Pfalz) neu aufgenommen. „Ich bin platt“, sagte Küchenchef Daniel Schimkowitsch auf der Bühne.
Die Zahl der Drei-Sterne-Restaurants liegt damit weiterhin bei zwölf. Das „Aqua“ in Wolfsburg hatte Anfang des Jahres seine Türen geschlossen, weil Küchenchef Sven Elverfeld sich auf etwas Neues konzentrieren wollte. Die anderen elf Drei-Sterne-Häuser konnten ihre Sterne behalten, wie aus dem neuen Restaurantführer hervorgeht, der Ende Juli erscheinen soll.
Für die Frankfurter Köche gestaltete sich die Verleihung am Main zu einem erfreulichen Heimspiel: Das „Rausch“ mit Küchenchef Joachim Busch kam direkt von null auf zwei Sterne. Zwei Sterne gingen zudem an Niclas Nussbaumer für das im Dezember neu eröffnete „The Dune“. Des weiteren ergatterte das Restaurant „Lohninger“ seinen ersten Stern.
Ebenfalls mit zwei Sternen wurde die „Mühle“ in Schluchsee (Baden-Württemberg) geehrt. Er müsse sich nicht kneifen, sagte Küchenchef Fabian Obergfell. Dafür habe er 20 Jahre hart geschuftet. Aber es mache es ihn superstolz, hier zu stehen.
Zudem vergab Michelin mehrere Sonderpreise:
Zur besten Neueröffnung („Opening of the Year Award“) wurde „The Cloud by Käfer“ in München gekürt. Küchenchef Jens Madsen kam auf Anhieb von null auf zwei Sterne.
Der „Young Chef Award“ geht Axel Boesen vom „Dopamin“, der zugleich seinen ersten Stern bekam. Das Restaurant in Saarburg (Rheinland-Pfalz) wurde erst im September 2025 eröffnet.
Mit dem „Sommelier Award“ wurde Noris F. Conrad vom „Tantris“ in München ausgezeichnet.
Neue Sterne für Deutschlands Gastronomie
Der „Service Award“ ging an Karin Weißer aus dem Restaurant „St. Benedikt“ in Aachen. Auf der Bühne stand zudem eine Frau, die als Teil eines Kölner Küchenchef-Duos geehrt wurde, das einen Stern erhielt.
Laut Michelin gibt es nun 48 Zwei-Sterne-Restaurants in Deutschland, darunter vier neue, sowie 279 Ein-Stern-Häuser, darunter 20 neue.
Auf der Suche nach den besten Adressen sind die Tester anonym im Einsatz. Der Vergabe der Sterne liegt ein einheitliches Bewertungssystem zugrunde. Als Kriterien gelten unter anderem die Qualität der Produkte, eine persönliche Note, das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie eine auf Dauer gleichbleibende Qualität.
Erste Sterne in Deutschland wurden vor 60 Jahren verliehen
Der kleine rote Reiseführer „Guide Michelin“ sollte vor mehr als 100 Jahren mehr Autofahrer zum Reisen bewegen und so den Absatz der französischen Reifenfirma Michelin ankurbeln.
Erstmals erschien er 1910 und enthielt zunächst Karten sowie Tipps für Autofahrer zum Tanken, Reifenwechseln, Essen und Übernachten. In Deutschland gab es 1966 die ersten Michelin-Sterne – vor genau 60 Jahren.
Neben dem „Guide Michelin“ erscheint auch der Restaurantführer „Gault&Millau“ regelmäßig als wichtiger internationaler Gourmet-Ratgeber. Er vergibt Kochmützen für ausgezeichnete Kochkunst. (dpa/red)
In Deutschland ist der Anteil derjenigen, die besonders häufig barzahlen, gegen den europaweiten Trend gestiegen. (Symbolbild) - Foto: Jens Kalaene/dpa
In Kürze:
Die EU will Bargeld als Zahlungsmittel schützen und seine Akzeptanz in den Mitgliedstaaten sichern.
Ein neuer Verordnungsentwurf sieht Ausnahmen von der Bargeldannahmepflicht für unbemannte Verkaufsstellen vor.
Verbände und Sozialorganisationen warnenvor Nachteilen für ältere Menschen und andere vulnerable Gruppen.
Parallel plant die Bundesregierung, Händler und Gastronomen zur Annahme digitaler Zahlungsarten zu verpflichten.
Die EU und das Kabinett in Berlin sind sich grundsätzlich einig: Verbraucher sollen in der Regel die freie Wahl haben, ob sie eine Ware oder Dienstleistung bar oder digital bezahlen möchten. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien heißt es, man setze sich „für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein“ und wolle erreichen, dass „grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen“.
Ähnlich sieht es die EU. Auf EU-Ebene will der Währungsausschuss am Dienstag, 23. Juni, die finale Fassung der Bargeldverordnung absegnen, über die seit 2023 diskutiert wird. Der Urtext zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Eurobanknoten und Euromünzen als gesetzliches Zahlungsmittel (2023/0208 (COD)) stammt vom 28. Juni 2023. Seither hat er mehrere Diskussions- und Berichtsphasen durchlaufen. Die „Berliner Zeitung“ konnte Einsicht in den Entwurf einer Endfassung nehmen, über die am Dienstag abgestimmt werden soll.
Alle „unbemannten Verkaufsstellen“ sollen von Bargeldpflicht ausgenommen sein
Demnach soll die Verordnung eine weitreichende Ausnahme enthalten, die im Alltag weitreichende Folgen entfalten könnte. So soll die geplante Annahmepflicht für Bargeld dem Ausschussbericht des Parlaments zufolge für sogenannte unbemannte Verkaufsstellen nicht gelten.
Darunter fallen nicht nur die bekannten Snackautomaten oder immer beliebter werdenden Automatenshops in deutschen Städten. Auch der ÖPNV und der Fernverkehr im Bereich des Personentransports könnten betroffen sein. Schon jetzt gibt es im Bereich der Deutschen Bahn und regionaler Verkehrsbetriebe Pilotprojekte mit Fahrkartenautomaten, die ausschließlich bargeldlose Zahlungen akzeptieren.
Die Verkehrsbetriebe halten diesen Schritt für geboten, aufgrund veränderter Zahlungspräferenzen der Kunden. Häufig ist dies auch dadurch bedingt, dass der Zugang zu Bargeld gerade in kleinstädtischen und ländlichen Regionen schwieriger wird. Für eine geplante flächendeckende Einführung eines verpflichtend bargeldlosen Zahlungsverkehrs an Ticketautomaten der Bahn gibt es derzeit keine Anhaltspunkte. Sie wäre, bliebe es bei der von der „Berliner Zeitung“ zitierten Entwurfsregelung, aber grundsätzlich denkbar.
Ursprünglich sollte nur der Fern- und Onlineabsatz ausgenommen sein
Die geplante Verordnung der EU-Kommission soll sicherstellen, dass Bargeld „als Zahlungsmittel weithin akzeptiert“ wird und für Bürger und Unternehmen „leicht zugänglich“ bleibt. So sind Restriktionen für einen Ex-ante-Ausschluss von Bargeldzahlungen, etwa durch „Cash only“-Schilder, vorgesehen.
Die Mitgliedstaaten würden verpflichtet, den Umfang solcher Ausschlüsse zu überwachen und Maßnahmen zu treffen, um die Annahme von Bargeld sicherzustellen. Ex-ante-Ausschlüsse gelten als unerwünschte Konstruktion, um die Bargeldannahmepflicht zu umgehen. Zudem sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, flächendeckend für einen hinreichenden Zugang zu Bargeld zu sorgen. Darüber soll der Europäischen Zentralbank (EZB) regelmäßig Bericht erstattet werden. Notfalls sollen Abhilfemaßnahmen geschaffen werden.
In Artikel 2 der Urfassung war festgelegt, dass die Verordnung lediglich für Zahlungen „im Fernabsatz, einschließlich Online-Käufen“, nicht gelte. Die nun in Rede stehende Erweiterung auf „unbemannte Verkaufsstellen“ würde eine nicht unerhebliche Erweiterung dieses Ausnahmetatbestands darstellen.
Verbände weisen auf soziale Inklusionsfunktion von Bargeld hin
In einer gemeinsamen Stellungnahme haben mehrere Verbände dieses Vorhaben kritisiert und eine Ablehnung dieser Erweiterung gefordert.
Unter diesen befinden sich unter anderem die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW), die Vereinigung „Bargeld zählt!“ und der Verband der Deutschen Automatenindustrie. Diese Erweiterung sei zu weitgehend und der sozialen Inklusion abträglich: „Auch Verkaufsautomaten müssen unter dem Gesichtspunkt der sozialen Inklusion grundsätzlich der Bargeldannahmepflicht unterliegen – insbesondere Automaten in öffentlichen Stellen, im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie Fahrkartenautomaten im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs.“
Gegen zu weitreichende Ausnahmen von der Annahmepflicht für Bargeld wenden sich auch Sozialverbände wie der VdK. Sie verweisen darauf, dass etwa ältere Menschen an die vorrangige Verwendung von Bargeld gewöhnt sind. Dazu kommen vulnerable Gruppen von Geflüchteten, Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie Obdachlose oder Jugendliche ohne Bankkarte.
In einigen Branchen ist digitale Zahlung weiterhin schwierig
Parallel zu Bestrebungen, die Nutzung von Bargeld im Zahlungsverkehr sicherzustellen, gibt es auch politische Bestrebungen zur Sicherstellung digitaler Zahlungsoptionen. Berlin hat diesbezüglich im April eine Bundesratsinitiative angekündigt. Diese soll vor allem Händler und Gastronomiebetriebe dazu verpflichten, mindestens eine digitale Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Dem IT-Branchenverband Bitkom zufolge akzeptieren 24 Prozent der Gastronomiebetriebe in Deutschland ausschließlich Bargeldzahlungen. Bei Außer-Haus-Dienstleistungen wie Handwerkern sind es sogar 27 Prozent. Aber auch 7 Prozent der Einzelhändler für den täglichen Bedarf verfügen über keine digitale Zahlungsoption. Dies kann vor allem in Regionen zum Problem werden, in denen große Banken ihre Filialen schließen oder Geldautomaten abbauen.
Die Polizei stellte die gestohlenen Handtücher in einer Hamburger Lagerhalle sicher. (Symbolfoto) - Foto: David Inderlied/dpa
In einer Lagerhalle in Hamburg haben Ermittler gestohlene Handtücher mit einem Verkaufswert von knapp 170.000 Euro entdeckt.
Bei der Durchsuchung am Freitag wurden in der Halle auch eine tatverdächtige 49-jährige Frau und ihr mutmaßlicher 68-jähriger Komplize angetroffen, wie die Polizei am Montag, 1. Juni, in der Hansestadt mitteilte.
Ware auf Europaletten gelagert
Die 21.000 Gastronomiehandtücher waren auf sechs Europaletten sowie in 44 Umzugskartons verpackt.
Die Handtücher waren im November 2025 von einem Geschäftsführer eines Restpostenhandels als gestohlen gemeldet worden. Sie waren aus seinem Lager verschwunden. Die Ermittlungen führten schließlich zu der 49-Jährigen. (afp/red)
Die Aufnahme von COVID-19 ins Infektionsschutzgesetz im Jahre 2020 war die Grundlage für massive Einschränkungen. - Foto: Istockphoto/Photoboyko
In Kürze:
Nach dem Ende der Pandemie gibt es keine relevanten Unterschiede in der Gefährdung zwischen Covid-19 und einer Grippe.
Die Labormeldepflicht bleibt weiterhin bestehen.
Die Aufnahme des SARS-CoV2 ins Infektionsschutzgesetz bedeutete den Auftakt für massive Verbote.
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die ärztliche Meldepflicht für eine COVID-19-Erkrankung komplett aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen. Zugrunde lag ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Ärzte müssen demnach künftig weder den Verdacht einer Corona-Erkrankung noch die bestätigte Infektion oder einen deswegen eingetretenen Todesfall dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.
COVID-19 mit saisonaler Influenza gleichsetzen
In einer fast 100-seitigen Drucksache des Bundestags heißt es dazu in einer nur wenige Zeilen umfassenden Begründung auf Seite 84: „COVID-19 sollte in Bezug auf die Meldepflicht mit saisonaler Influenza gleichgesetzt werden, da sich nach Ende der COVID-19-Pandemie keine relevanten Unterschiede mehr in der Gefährdung der Bevölkerung zeigen.“ Eine im § 6 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes festgeschriebene Meldepflicht stelle „eine unnötige Belastung von Arztpraxen und Gesundheitsämtern dar“. Sie sollte daher „vollständig gestrichen werden“. Bestehen bleibe die Labormeldepflicht nach § 7 Absatz 1 Nummer 44a Infektionsschutzgesetz. Sie wird als „ausreichend“ erachtet.
Die Meldepflicht für COVID-19 war seit 2020 im Infektionsschutzgesetz verankert. Diese Meldepflicht betraf unter anderem den Verdacht einer Erkrankung, eine Erkrankung, Tod oder Labornachweise von Sars-CoV2.
Die Aufnahme von Sars-CoV2 in das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Frühjahr 2020 bildete für die damalige Regierung den rechtlichen Rahmen für zahlreiche, teilweise massive, Einschränkungen. Das IfSG verpflichtete seitdem Ärzte und Labore zur Meldung von Verdachtsfällen, Erkrankungen und Todesfällen sowie von positiven Nachweisen des Erregers an die zuständigen Gesundheitsämter. Diese Meldepflichten sollten eine bundesweit einheitliche Erfassung von Infektionszahlen und die Grundlage für die epidemiologische Lagebewertung durch das Robert Koch-Institut bilden.
Grundlage für teilweise massive Einschränkungen
Auf dieser Basis aktivierten Bund und Länder weitere Regelungsinstrumente. So ermöglichte § 28 IfSG den Gesundheitsämtern und Landesbehörden, Schutzmaßnahmen bei festgestellten Infektionslagen anzuordnen. Dazu zählten insbesondere Quarantäneanordnungen für Infizierte und Kontaktpersonen sowie Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Länder nutzten diese Rechtsgrundlage für Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen in einzelnen Regionen. Hinzu kamen Abstandsregelungen, Maskenpflichten sowie Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten, Gastronomiebetrieben und Veranstaltungsorten.
Im März 2020 stellte der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Diese Feststellung erweiterte die Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung nach § 5 IfSG. Das Bundesgesundheitsministerium erließ daraufhin Rechtsverordnungen, die unter anderem Einreisebeschränkungen, Testpflichten und Vorgaben zur medizinischen Versorgung regelten. Die Bundesländer setzten ergänzend eigene Corona-Verordnungen um, die auf Grundlage des IfSG konkrete Schutzmaßnahmen im jeweiligen Landesgebiet festlegten.
Das IfSG bildete außerdem die rechtliche Grundlage für die Einführung von Schutzkonzepten in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Einrichtungen mussten Hygienekonzepte umsetzen, Teststrategien anwenden und Besuchsregelungen anpassen. Das Gesetz regelte zudem die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsämtern, dem Robert Koch-Institut und weiteren Behörden bei der Überwachung des Infektionsgeschehens.
Die Aufnahme von SARS-CoV2 in das IfSG schuf damit die gesetzliche Grundlage für ein abgestuftes System aus Meldepflichten, behördlichen Anordnungen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Dieses System ermöglichte die Umsetzung flächendeckender Maßnahmen.
Viele Restaurants in Deutschland stehen wegen gestiegener Preise unter Druck. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Das Gastgewerbe in Deutschland hat im März 2026 kalender- und saisonbereinigt real 2,2 Prozent und nominal 1,3 Prozent weniger umgesetzt als im Februar 2026.
Im Vergleich zum Vorjahresmonat März 2025 sank der Umsatz real um 5,2 Prozent, wohingegen er nominal um 2,5 Prozent stieg, teilte das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mit.
Damit befindet sich der reale Umsatz im Gastgewerbe auf dem niedrigsten Niveau seit März 2022, als die Auswirkungen der Coronakrise noch spürbar waren.
Gastronomie tritt auf der Stelle
Im Februar 2026 verzeichnete das Gastgewerbe gegenüber Januar 2026 nach Revision der vorläufigen Ergebnisse einen realen Anstieg von 0,2 Prozent (vorläufiger Wert: 0,0 Prozent). Nominal stieg der Umsatz im Februar 2026 gegenüber Januar 2026 um 0,5 Prozent (vorläufiger Wert: 0,4 Prozent).
Hotels und sonstige Beherbergungsunternehmen verzeichneten im März 2026 gegenüber Februar 2026 ein Umsatzminus von real 5,6 Prozent und nominal 3,4 Prozent. Gegenüber März 2025 sank der Umsatz real um 4,2 Prozent, wohingegen er nominal um 2,6 Prozent stieg.
In der Gastronomie sank der Umsatz im März 2026 gegenüber Februar 2026 real um 0,1 Prozent und stieg nominal um 0,2 Prozent. Im Vergleich zum März 2025 sank der Umsatz real um 5,7 Prozent und stieg nominal um 2,3 Prozent. (dts/red)
Neben Kleinunternehmen und dem verarbeitenden Gewerbe ist derzeit besonders der Einzelhandel von Insolvenzen betroffen. (Archivbild) - Foto: Maja Hitij/Getty Images
Wer aufmerksam durch deutsche Innenstädte geht, kann immer häufiger leere Ladenflächen sehen. An den Schaufenstern finden sich Schilder mit der Aufschrift „Zu vermieten“. Für das laufende Jahr prognostiziert der Handelsverband Deutschland (HDE) einen Schwund von 4.900 Geschäften. In diese Prognose seien Ladenneueröffnungen bereits eingerechnet.
Ende vergangenen Jahres wurde aus Hamburg gemeldet, dass mehr als 100 Läden schließen, und „niemanden wundert es“. Im Jahr 2023 kündigte GALERIA Kaufhof an, 4.039 Stellen abzubauen und 47 Filialen zu schließen. Weitere Einzelhandelsketten folgten, darunter der Modekonzern Esprit und der Reiseveranstalter FTI. Im vergangenen Jahr hat es etwa 4.500 Ladenschließungen gegeben.
Schwund seit zehn Jahren
„Seit zehn Jahren verlieren wir in Deutschland jährlich mindestens 4.500 Geschäfte oder mehr“, beklagte kürzlich der HDE-Präsident Alexander von Preen. Während der COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2023 habe es zudem einen besonders hohen Aderlass an Ladenschließungen gegeben – mehr als 11.000 Geschäfte pro Jahr.
Erstmals könnte die Zahl der Geschäfte in Deutschland bis zum Jahresende auf unter 300.000 sinken, teilte der HDE mit. Vor zehn Jahren habe es noch rund 366.800 Geschäfte in den Innenstädten gegeben. Somit würde seit 2016 etwa ein Fünftel der Ladenlokale aufgegeben worden sein.
Am 24. Mai 2025 schlendern Menschen in Berlin durch den Ortsteil Steglitz vorbei an zahlreichen Geschäften.
Foto: Carsten Koall/Getty Images
Insolvenzen wegen Irankrieg?
Neben Kleinunternehmen und dem verarbeitenden Gewerbe sei derzeit besonders der Einzelhandel von Insolvenzen betroffen, gab eine Studie der Creditreform von Anfang Dezember bekannt. Die Insolvenzen seien in diesem Branchenbereich in den vergangenen zwölf Monaten um 10,4 Prozent gestiegen. Creditreform ist eine private Wirtschaftsauskunftei, die Bonitätsprüfungen von Unternehmen und Selbstständigen durchführt.
Einer Insolvenzstudie von Allianz Trade vom April zufolge würden die Ladenpleiten im laufenden Jahr um 15 Prozent steigen, in der Gastronomie sogar um 27 Prozent. Als Hauptgrund für die Insolvenzzunahmen in diesem Jahr nennt Allianz Trade die Auswirkungen des Irankriegs.
Zu einer ähnlichen Einschätzung kam jüngst das Nürnberg Institut für Marktentscheidungen. „Die Verbraucherstimmung gibt infolge des Irankrieges abermals nach“, heißt es in einer Mitteilung auf der Website des Marktforschungsinstituts. Die Ausgaben der Verbraucher würden sinken, die Sparneigung bleibe auf einem hohen Niveau.
Am 4. Januar 2021 gehen Menschen in der Fußgängerzone von Köln an einem Laden vorbei, an dem ein Banner mit der Aufschrift „Wir schließen – Totaler Räumungsverkauf“ hängt. Während der Corona-Zeit in den Jahren 2020 bis 2023 kam es zu einem besonders hohen Aderlass an Ladenschließungen.
Foto: Ina Fassbender/AFP via Getty Images
Kosten für Läden senken
Doch der jüngste Nahostkonflikt kann nicht die Erklärung für den Zehnjahrestrend sein. Der HDE etwa sieht die „Politik […] in der Pflicht, Kosten bei Energie und Beschäftigung zu senken“.
Der Handelsverband fordert deshalb, dass die Stromsteuer „endlich für alle“ gesenkt werden müsse, und die Lohnnebenkosten sollten bei 40 Prozent gedeckelt werden, fordert der HDE. Auch die Ladenvermieter sollten sich „im eigenen Interesse“ auf umsatzorientierte Mieten einlassen, das heißt keine monatlichen Fixmieten, sondern Mieten, die sich am tatsächlichen Umsatz der Läden orientieren.
Der HDE-Präsident von Preen fordert aber auch mehr Mitwirkung seitens der Kommunalverwaltungen. „Einkaufen ist der Hauptgrund für einen Innenstadtbesuch“, sagt er. Oft würden für die Geschäfte in der Innenstadt aber die kommunalen Rahmenbedingungen nicht passen. Damit meint er wohl das Ambiente und das fehlende Flair von Innenstädten. Der HDE-Chef glaubt allerdings, dass öffentliche Gelder nicht ausreichen, „um alle Städte wieder auf Vordermann zu bringen“, und will „private Investoren locken“.
„Die Tendenz der Einzelhandelsentwicklung in deutschen Innenstädten scheint eindeutig. Seit der Digitalisierung verzeichnet der Online- und Versandhandel einen Umsatzboom“, erläutert Werner Reinartz, Direktor am Institut für Handelsforschung für Handel der Universität zu Köln, im Oktober 2024 den Schwund des Einzelhandels.
Besonders seit der COVID-19-Pandemie habe sich das Konsumverhalten in Richtung Onlineshopping verlagert. „Die durch internationale Krisen drastisch gestiegenen Energiepreise und der Einbruch von Lieferketten verstärkten den Druck in den Folgejahren“, stellt der Professor fest. Außerdem hätten „die Einzelhändler zusätzlich mit einer gedrückten Konsumstimmung zu kämpfen, die durch die hohe Inflation ausgelöst“ worden sei.
Menschen spazieren am 29. Juli 2025 durch eine Einkaufsstraße in der Fußgängerzone von Dortmund.
Foto: Ina Fassbender/AFP via Getty Images
Ist fehlendes Ambiente schuld?
Die Ergebnisse eines seiner Forschungsprojekte „deuten darauf hin, dass die Zeit der Innenstadt als reine Einkaufsmeile vorbei ist“, gibt sich der Kölner Wissenschaftler überzeugt.
Vielmehr stehe „das Einkaufserlebnis in einer ansprechenden und individuellen Umgebung im Vordergrund“. Ähnlich wie der HDE fordert Reinartz deshalb „eine Verbesserung des innerstädtischen Ambientes“.
Hier beginnt gewissermaßen die Abwärtsspirale: Je mehr Leerstand es gibt, desto mehr entsteht ein gefühlt schlechtes Ambiente in der City. Nach einer Weile ziehen in einstige Qualitätsgeschäfte Ramschläden mit Billigprodukten für 1 Euro aus China ein. Dazu kommen Dönerläden, Barbershops sowie Nagel- und Tattoostudios.
Auch die unattraktiven modernen Betonzweckfassaden der vergangenen Jahrzehnte entsprechen nicht mehr heutiger Architekturästhetik. Hinzu kommen Vermüllung des öffentlichen Raums, Vandalismus, Graffitischmierereien, fehlende Begrünung und mangelnde Sitzgelegenheiten. Das Umweltbundesamt fordert schon seit Längerem in deutschen Städten „deutlich mehr Grün, vor allem [mit] neuen Bäumen und mehr Verschattung durch außenliegenden Sonnenschutz sowie Dach- und Fassadenbegrünung“.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Baden-Württemberg hat ein „Rezeptbuch für eine attraktive Innenstadt“ veröffentlicht. Dazu wurden nach eigenen Angaben 14.000 Menschen in 123 Städten mit unter 50.000 Einwohnern im südwestlichen Bundesland befragt.
Eines der zentralen Ergebnisse lautet: „Fußgängerzonen mit Aufenthaltsqualität und bespielten Räumen steigern die Besuchsmotivation und sind oft selbst Besuchsmotiv.“ Ein guter Wochenmarkt bei Kleinstädten sei das „Salz in der Suppe“. 77 Prozent der Befragten hätten einen Wochenmarkt positiv bewertet und würden danach weitere Orte in der Innenstadt besuchen.
Für jüngere Menschen sei es zudem wichtig, dass es in der City auch „Orte und Plätze ohne Konsumzwang“ gebe, etwa Spielplätze, grüne Inseln, Brunnen oder andere Wasserflächen sowie Sitzbänke.
Allerdings lässt sich in Baden-Württemberg ein deutliches Altersgefälle feststellen. 58 Prozent der vor Ort befragten Innenstadtbesucher waren laut der IHK-Studie über 50 Jahre alt, 40 Prozent sogar im Rentenalter.
Am 24. Mai 2025 schlendern Menschen in Berlin durch den Ortsteil Steglitz, vorbei an zahlreichen Geschäften.
Foto: Carsten Koall/Getty Images
Mehr Polizeistreifen
In den Studien über den Rückgang des Einzelhandels fehlt jedoch durchweg ein weiterer Aspekt, nämlich das Sicherheitsproblem im öffentlichen Raum, ausgelöst durch Berichte über Messerangriffe und andere Bedrohungen wie offenen Drogenkonsum und -handel an zentralen Orten in Innenstädten, etwa an Bahnhöfen und in öffentlichen Parks.
Ein Beispiel: Laut einer Bekanntgabe des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen sei die „Gewaltkriminalität und insbesondere die Zahl der Messertaten“ stark angestiegen. Demnach sei es im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr zu einem deutlichen Anstieg von 42,6 Prozent an Messerdelikten im öffentlichen Raum des Bundeslandes gekommen.
„Nahezu die Hälfte der polizeilich ermittelten Tatverdächtigen war unter 21 Jahre alt. 45 Prozent der Tatverdächtigen verfügten nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit“, heißt es in dem offiziellen Papier.
Da diese Situation – graduell unterschiedlich – auch auf andere Bundesländer zutrifft, haben sich etwa in Hessen Gemeinden zu mehr Polizeipräsenz in Innenstädten entschlossen. Die sichtbare Polizeipräsenz wie etwa in Bad Hersfeld und Gießen werde von der Bevölkerung „vorwiegend positiv wahrgenommen“, wird Dominik Möller, Sprecher des Polizeipräsidiums Osthessen, von dpa zitiert. In Mittelhessen seien im Jahr 2024 100 bis über 600 Polizeikräfte monatlich mehr im Einsatz gewesen.
Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, sieht die Entwicklung für den Einzelhandel in deutschen Innenstädten dennoch gelassen: „Insgesamt haben sich die Verkaufsflächen in deutschen Innenstädten gegenüber 1980 mehr als verdoppelt. Ein Rückgang von diesem hohen Niveau ist [daher] nicht überraschend“, stellte er am 1. März gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ klar.
Zur Diskussion über die rasant zunehmenden Döner- und Barbershops in den Innenstädten sagt der Städtetagvertreter: „Zunächst einmal sind neue Geschäfte grundsätzlich etwas Erfreuliches. Sie sind besser als Leerstand. Viele Kunden empfinden bestimmte neue Geschäftstypen jedoch als ‚Downgrading‘, als ein Absinken des Qualitätsniveaus. Dies läuft dann unter den Schlagworten ‚Barberisierung‘ und ‚Dönerisierung‘. Gleichwohl ist Veränderung im Handel normal.“
Nur dem Alten nachzutrauern, bringe seiner Meinung nach nichts. Neben Läden sollten auch immer „mehr Kultur- oder Bildungsangebote sowie Umnutzungen in Wohnraum oder für Hotels und auch mehr Grün in der Stadt“ angeboten werden.
„Denn Einkaufen allein reicht oft nicht mehr, um alle Geschäftshäuser mit Leben zu erfüllen und Leerstand zu verhindern“, so Schuchardt.
Sitzung des Bundeskabinetts. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.
Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist
Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.
Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“
In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.
Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit
Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.
Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme
Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Sitzung des Bundeskabinetts. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.
Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist
Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.
Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“
In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.
Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit
Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.
Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme
Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.