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CDU-Verband in Brandenburg stimmt über Ende der Brandmauer zur AfD ab


In Kürze:

  • Die MIT Brandenburg stimmt über einen Antrag zur Aufhebung des CDU-Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der AfD ab.
  • Antragsteller kritisieren die bisherige Brandmauer als pauschale Ausgrenzung von Millionen Wählern.
  • Die Landesführung der MIT rechnet dennoch mit einem Scheitern des Vorstoßes und lehnt eine Zusammenarbeit mit AfD und Linkspartei ab.

 
Im Landesverband Brandenburg der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU soll am Dienstagabend, 7. Juli, über einen Antrag zur sogenannten Brandmauer gegenüber der AfD abgestimmt werden. Der Antrag soll auf der Tagesordnung der bevorstehenden Vorstandssitzung stehen, wie „FOCUS“ und „WELT“ berichteten.
Darin erheben Mitglieder der Mittelstandsvereinigung die Forderung, den seit 2018 gültigen Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundes-CDU in der derzeitigen Form aufzuheben. Dieser werde von vielen Mitgliedern als „Ausdruck einer Politik der pauschalen Abgrenzung“ verstanden.

Kritik aus CDU Brandenburg: Merz-Strategie der „Halbierung“ der AfD sei gescheitert

Der Antrag, über den die Mittelstandsvereinigung abstimmen soll, trägt den Titel „Für eine Rückkehr zur politischen Sacharbeit – demokratische Auseinandersetzung statt pauschaler Abgrenzung“. In der Begründung kommt die Sorge zum Ausdruck, einen erheblichen Teil der Wählerschaft mit dem derzeitigen Ansatz dauerhaft zu verprellen. Man dürfe Millionen Bürger nicht als Gesprächspartner ausschließen.
Zwei Mitglieder des Vorstandes sollen für den Antrag verantwortlich zeichnen. Einer davon ist der stellvertretende Vorsitzende Ferdinand Fiedler. Er wolle Wähler „mit den politischen Konzepten der Union“ zurückgewinnen. Die Strategie von Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz, mit der dieser die AfD halbieren wollte, sei „klar gescheitert“.
Rückendeckung erhält Fiedler vom MIT-Vizelandeschef Frank Goral. Dieser äußerte gegenüber dem „Tagesspiegel“, die „Brandmauer“ sei falsch. Man könne „in Ostdeutschland nicht 30 bis 40 Prozent der Wähler ausgrenzen“.

MIT-Landeschef und Ehrenvorsitzender rechnen nicht mit Mehrheit

Der Verfassungsschutz in Brandenburg stuft den Landesverband der AfD seit dem Vorjahr als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.
Allerdings liegt die Partei in Umfragen derzeit deutlich vor der SPD. CDU und Linke sind derzeit gleichauf. Nach aktuellem Stand wären daher Mehrheiten gegen die AfD nur unter Einschluss der Linkspartei möglich, gegen die es vonseiten der CDU jedoch ebenfalls einen Unvereinbarkeitsbeschluss gibt.
Nicht als Einbringerin aufgeführt ist die Bundestagsabgeordnete und frühere Landeschefin Saskia Ludwig. Diese ist ebenfalls eine stellvertretende Landesvorsitzende der MIT Brandenburg und hatte sich bereits vor der Bundestagswahl 2025 gegen die sogenannte Brandmauer ausgesprochen.
MIT-Landeschef Eckehard Frisch und der Ehrenvorsitzende Uwe Feiler gehen von einem Scheitern des Vorstoßes aus. Es könne „mit der AfD eines Höcke und anderer keine Zusammenarbeit geben, ebenso wenig wie mit der Linken“. Insbesondere bei Themen wie NATO, Bundeswehr oder Russland gebe es keinerlei Schnittmengen.

Ähnliche Debatte über CDU-Abgrenzung zur AfD im Vorjahr im Harz

Allerdings brodele es in der CDU aufgrund der schlechten Umfragewerte und der Enttäuschung beispielsweise über die ausbleibende Steuerreform. Man müsse laut Feiler vor diesem Hintergrund zweifellos eine Debatte darüber führen, was unter „Zusammenarbeit“ mit der AfD zu verstehen sei, wie er gegenüber dem „FOCUS“ sagte.
Zwar seien gemeinsame Anträge sicher tabu, so Feiler. Aber bei Abstimmungen zu reinen Sachanträgen wie jenen über die Flutlichtanlage eines Sportplatzes sehe die Sache möglicherweise anders aus.
Im Vorjahr hatte bereits der Kreisverband Harz der CDU Sachsen-Anhalt den Unvereinbarkeitsbeschluss infrage gestellt.
Bei der Bundestagswahl hat die CDU das Direktmandat an die ortsfremde AfD-Kandidatin Christina Baum verloren. Zudem gebe es eine Vielzahl an Austritten.
Allerdings hat auch dort die Landesspitze der CDU dieses Ansinnen abgelehnt. Der aus demselben Kreisverband stammende Ministerpräsident Sven Schulze und Landrat Thomas Balcerowski gelten als Gegner einer Annäherung an die AfD.
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Kann Pistorius der AfD geheime Informationen verwehren?


In Kürze:

  • Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
  • Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
  • Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.

 
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.

Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD

„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“

Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.

Gesetzliche Lage

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.

Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.

AfD und Russland

Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.

Pistorius für Geheimhaltung zuständig

Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.

Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
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Pistorius will AfD von Geheiminformationen ausschließen – darf er das?


In Kürze:

  • Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
  • Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
  • Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.

 
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.

Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD

„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“

Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.

Gesetzliche Lage

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.

Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.

AfD und Russland

Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.

Pistorius für Geheimhaltung zuständig

Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.

Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
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Verfassungsschutz warnt vor wachsendem Extremismus und hybriden Angriffen


In Kürze:

  • Der Verfassungsschutz sieht Deutschland gleichzeitig durch Extremismus, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen unter Druck.
  • Rechtsextremismus bleibt laut Bericht die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, während linksextremistische Gewalt besonders stark zunimmt.
  • Antisemitismus wird als ideologische Schnittmenge verschiedener extremistischer Strömungen hervorgehoben.
  • Bundesinnenminister Dobrindt fordert zusätzliche Befugnisse, um den Verfassungsschutz zu einem operativ stärkeren Nachrichtendienst auszubauen.

 
Am Dienstag, dem 30. Juni, haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Behördenchef Sinan Selen den Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über das Jahr 2025 vorgestellt. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts betonte der Minister, Deutschland stehe von innen und außen unter Druck. In fast allen beobachteten Phänomenbereichen seien Personenpotenziale und Gewaltrisiken gestiegen. Hinzu kämen Sabotage und Spionage von außen.
Sowohl Dobrindt als auch Selen machten noch einmal deutlich, dass sie es für unabdingbar halten, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ auszubauen. Derzeit bestehe die Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes lediglich in der Beobachtung und Auswertung von Informationen zu den beobachteten Phänomenbereichen.

Verfassungsschutz will sich vom reinen Beobachtungsdienst lösen

Künftig solle der Verfassungsschutz auch die Möglichkeit erhalten, mit „Detektion, Disruption und Prävention“ auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren, so das Anliegen. Der Ausbau der Befugnisse stößt jedoch auf Schwierigkeiten. In der Bundesrepublik gilt es aufgrund der totalitären Vergangenheit als problematisch, die Geheimdienste mit hoheitlichen Befugnissen auszustatten.
Auch unter den Verfassungsschutzbehörden selbst gibt es Meinungsunterschiede: So lehnt Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer den Ausbau zum „echten Geheimdienst“ ab. Der Verfassungsschutz, so äußerte er, solle „den Bürger schützen und nicht überwachen“.
Dobrindt und Selen machten unterdessen deutlich, dass sich Deutschland in einer Lage befinde, in der sich klassische Spionage, Sabotage und Extremismus zunehmend mit digitalen Bedrohungen vermengten. Den deutschen Nachrichtendiensten müsse deshalb auch aktives Reagieren auf Bedrohungspotenziale möglich werden. Dies sei etwa mit Blick auf Cyberangriffe sowie die Rekrutierung immer jüngerer Menschen, teilweise auch von Kindern, durch verfassungsfeindliche Bestrebungen erforderlich. Diese seien in ihrem Weltbild noch nicht gefestigt und könnten durch Deradikalisierung oder Aussteigerprogramme erreicht werden.

Rechtsextremismus bleibt größte Gefahr für freiheitlich-demokratische Grundordnung

Deutschland wird, so betonen Dobrindt und Selen, sowohl von ausländischen Nachrichtendiensten als auch inländischen extremistischen Milieus unter Druck gesetzt. Als staatliche Akteure werden vor allem Russland, China und der Iran genannt. Gleichzeitig nehme das Personenpotenzial fast sämtlicher extremistischer Szenen zu. Dobrindts Schlussfolgerung lautete, die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wirkten „von außen und innen, analog und digital, sichtbar und verborgen“.
Wie der Minister betonte, bleibe der Rechtsextremismus nach Einschätzung des Verfassungsschutzes weiterhin die größte Gefahr. In diesem Phänomenbereich sei das zuzuordnende Personenpotenzial noch einmal deutlich um rund 17 Prozent von 50.250 auf 58.700 angewachsen. Als gewaltbereit gelten 15.600 Rechtsextremisten – rund 300 mehr als im Beobachtungszeitraum 2024.
Im Vorjahr sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten auf hohem Niveau verharrt. Die strafbaren Handlungen insgesamt seien leicht um 2,3 Prozent auf 36.951 gesunken. Unter diesen sei jedoch die Zahl der Gewalttaten um 8,9 Prozent auf 1.395 gestiegen. In sechs Fällen sei es zu versuchten Tötungsdelikten gekommen. Bei den meisten rechtsextremistisch motivierten Straftaten handele es sich nach wie vor um Propagandadelikte.

Bestrebungen in Richtung Rechtsterrorismus – linke Gewaltszene wächst ebenfalls

Sorge bereiteten insbesondere die zunehmende Vernetzung junger Gruppen und deren stärkere Aktionsorientierung. Wie die Zerschlagung der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zeige, könne auch mit Blick auf möglichen Rechtsterrorismus keine Entwarnung gegeben werden. Dazu komme die gezielte Ansprache Jugendlicher über soziale Netzwerke und Gaming-Plattformen. Der Bericht erwähnt dabei unter anderem die auch in anderen Ländern bereits in Erscheinung getretenen neueren Phänomene wie „Akzelerationismus“, „Attentäter-Fanklubs“ oder eine „nihilistisch-satanistische Onlinesubkultur“.
Im Phänomenbereich des Linksextremismus sei das Personenpotenzial geringer als im Rechtsextremismus. Allerdings sei das Wachstum dynamischer und allein von 2024 auf 2025 um etwa 4.200 auf nunmehr 42.200 Personen angewachsen. Auch das Gewaltpotenzial stieg von 11.200 auf 11.600 gewaltbereite Linksextremisten. Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten insgesamt stieg um 39 Prozent auf 8.133. Bei den Gewalttaten war sogar ein Plus von 60 Prozent auf 856 zu verzeichnen.
Linksextremistisch motivierte Gewalttaten richteten sich dabei immer häufiger gegen politische Gegner sowie gegen die Polizei. Der militante „Antifaschismus“ gewinne insbesondere aufgrund der Wahlerfolge der AfD an Bedeutung. Dazu kämen Anschläge gegen die kritische Infrastruktur, Brandanschläge, aber auch eine zunehmende Bedeutung dogmatisch-kommunistischer Jugendorganisationen. Auch unter diesen sei eine zunehmende Gewaltbereitschaft festzustellen. Außerdem gehe von diesen Bestrebungen eine zunehmende Gefahr für die kritische Infrastruktur aus. Dies zeigten etwa die Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin zu Beginn des Jahres.
Sinan Selen erläuterte, dass der organisierte Linksextremismus vor allem versuche, Ängste – etwa um das Klima oder vor Krieg – zu nutzen, um junge Menschen anzusprechen. Dabei würden häufig legitime Protestbewegungen durch Extremisten instrumentalisiert.

Was der Verfassungsschutz zum Bedrohungspotenzial des Islamismus zu sagen hat

Das Gefährdungspotenzial im Bereich des Islamismus bleibt dem Verfassungsschutzbericht zufolge ebenfalls präsent. Von Entwarnung könne auch hier keine Rede sein. Wie auch bei der extremen Rechten falle hier die Bedeutung von Online-Radikalisierung und das immer jüngere Alter Rekrutierter auf. Das Bedrohungspotenzial bleibe groß, weil dschihadistische Terrorgruppen weiterhin auf einfache Mittel wie Messer und Autos als Tatmittel setzten.
Im Phänomenbereich „Islamismus“, in dem terroristische Gruppen ebenso zusammengefasst sind wie die Muslimbruderschaft oder Vereinigungen wie Millî Görüş oder die Furkan-Bewegung, spricht der Verfassungsschutz von einem Personenpotenzial von 28.645 Personen (2024: 28.280). Das gewaltbereite Potenzial sei im Vorjahr von 9.540 leicht auf 9.110 gesunken.
Die Zahl der als islamistisch eingeordneten Straftaten stieg im Jahr 2025 von 1.397 auf 1.599, die meisten davon Propagandadelikte. Die Zahl der Gewalttaten stieg von 71 auf 80, darunter acht versuchte und zwei vollendete Tötungsdelikte. Verfassungsschutzpräsident Selen warnte dabei insbesondere vor der terroristischen Hamas.
Die in Deutschland verbotene palästinensische Organisation unterhalte weiterhin Strukturen im Land. Zunehmend bediene sie sich auch krimineller Netzwerke, um Terrorakte zu planen. Deutschland werde von der Hamas nicht mehr nur als Rückzugsraum, sondern ausdrücklich als möglicher Aktionsraum betrachtet. Besonders gefährdet seien dadurch jüdische und israelische Einrichtungen.

„Woke“-Narrativ als gemeinsame Bezugslinie aller Phänomenbereiche

Auffällig sei, so Selen und Dobrindt, dass Antisemitismus zunehmend ideologische Grenzen überschreite. So bilde Israelfeindschaft weitgehend eine Schnittmenge zwischen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus, in vielen Bereichen auch mit Erscheinungsformen auslandsbezogenen Extremismus. Dieses verbindende Element werde im Bericht mehrfach hervorgehoben.
Die Radikalisierung erfolge immer häufiger digital. Die Gruppierungen versuchten zunehmend auch Künstliche Intelligenz für ihre Agenda zu nutzen, und immer jüngere Menschen würden über TikTok, Instagram, Gaming-Plattformen und andere digitale Räume gewonnen.
Selen hob hervor, dass nahezu alle extremistischen Milieus ähnliche psychologische Mechanismen nutzten. Typisch seien dabei Opfernarrative. Diese bestärkten potenzielle Mitstreiter in der Wahrnehmung, „unterdrückt“ zu sein und nicht zur Gesellschaft zu gehören. Die Verantwortung werde dabei jeweils bestimmten als Feindbilder markierten Gruppen zugeschrieben. Die Mechanismen funktionierten links, rechts und in anderen identitätspolitischen Clustern gleichermaßen. Darauf aufbauende Narrative seien häufig ein Einstieg in spätere Radikalisierungsprozesse.

„Wegwerfagenten“ und transnationale Repression

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts betrifft ausländische Nachrichtendienste. Russland nutze dabei zunehmend sogenannte Low-Level- oder „Wegwerfagenten“, um Sabotage, Desinformation und hybride Kriegsführung zu betreiben. China wiederum sei vor allem in Bereichen wie Wirtschaftsspionage und der Aneignung von Know-how in Wissenschaft und Technologie aktiv. Darüber hinaus schüchtere man auch Dissidenten im Ausland ein.
Ein bekanntes Beispiel sei der im Vorjahr zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Jian G., der sich unter anderem als Mitarbeiter eines EU-Abgeordneten Zugang zu Informationen verschafft und Oppositionelle ausgespäht habe. Transnationale Repression betreibe auch der Iran. Von Teheran gesteuerte Zellen schüchterten iranische Oppositionelle ein. In einigen Fällen seien zudem gezielte Mord- und Brandanschläge gegen jüdische und israelische Einrichtungen vereitelt worden.
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Linke möchte AfD-Parteitag in Erfurt verhindern

„Die Messe Erfurt hätte den Parteitag der extrem rechten AfD verhindern können und kann auch jetzt noch einschreiten und etwas dagegen tun“, gibt sich Christian Schaft, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, überzeugt.
In einer Stellungnahme vom 24. Juni begründet er seine Ablehnung des am 4. und 5. Juli geplanten Bundesparteitags der AfD in der Landeshauptstadt unter anderem damit, dass laut Präambel der Hausordnung der Erfurter Messe GmbH diese für eine „weltoffene, tolerante Veranstaltungskultur“ stehe. Und weiter: Da es bei vergangenen Parteitagen seiner Meinung nach „zu extrem rechten, antisemitischen und rassistischen Aussagen“ gekommen sei, sei davon auszugehen, „dass dies auch in Erfurt der Fall sein“ werde.
Zudem werde die AfD „bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. Unter anderem wird der Thüringer Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft“, so der Linken-Chef von Thüringen.

Pflicht zum Parteitag

Doch die AfD hat – genauso wie jede andere Partei – nicht nur ein Recht darauf, einen Parteitag abzuhalten; sie ist dazu laut Paragraf 9 des Parteiengesetzes sogar verpflichtet. Dort heißt es wörtlich: „Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen.“
Dort werden unter anderem Programme beschlossen und Vorstände gewählt. Die AfD hat in Paragraf 11 ihrer Satzung beschlossen, dass der Bundesparteitag „mindestens einmal in jedem Kalenderjahr“ stattfinden muss. Wann und wo, entscheidet der Bundesvorstand.
Es entscheiden also weder andere Parteien noch Gruppen oder „Aktionsbündnisse“ darüber, ob, wann und dass die AfD ihren gesetzmäßigen Parteitag ausrichtet. Und dennoch gibt es seit Jahren regelmäßig Proteste dagegen. Die Gegner setzen sich aus vielfältigen politischen Kräften und Strömungen zusammen.

Aktionsbündnis „widersetzen“

Die Störaktion gegen den Parteitag nennt sich Aktionsbündnis „widersetzen“ und entstand im Jahr 2024 vor dem AfD-Parteitag in Essen. Auf ihrer Website kündigt die Organisation an: Der AfD-Parteitag „in Erfurt darf nicht stattfinden! Er wäre eine faschistische Zusammenrottung mit Björn Höcke an der Spitze“.
Weiter heißt es dort: „Ihr Parteitag ist eine illegitime Versammlung, auf dem sie die Machtübernahme vorbereitet. Ziviler Ungehorsam ist daher gerechtfertigt und geboten.“ Auf „den Staat und die regierenden Parteien“ sei kein Verlass. Der Plan sei, die Zugänge und Zufahrten zur Messe durch stehende oder sitzende Menschen zu blockieren.
Linken-Vorsitzende Heidi Reichinnek hat in einer Pressekonferenz am 23. Juni bestätigt, dass sich auch Bundestagsabgeordnete an den Blockaden beteiligen werden. „Natürlich werden Abgeordnete von uns dabei sein!“, sagte sie auf Nachfrage. Zudem bot die Partei dem Pressesprecher von „widersetzen“ eine Bühne, die Aktionen des Bündnisses zu erläutern.
Fridays for Future planen auch, sich in Erfurt der Aktion anzuschließen. Die Grünen werben auf ihrer Bundeswebsite mit dem Slogan: „Nie wieder ist jetzt – und jetzt ist Erfurt!“
Das Bündnis Zusammenstehen plant auch Proteste in Erfurt. Nach eigenen Angaben handelt es sich dabei um „ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis“ unter anderem aus Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Parteien und „engagierten Einzelpersonen“. Das Bündnis werde dadurch geeint, dass es gegen den AfD-Parteitag in Erfurt „demokratisch aktiv sein“ möchte, heißt es dort. Es geht aus der Ankündigung nicht hervor, ob das Bündnis plant, sich an den Blockaden zu beteiligen.

Ist der 4. Juli ein problematisches Datum?

Der frühere thüringische Ministerpräsident und heutige Vizepräsident des Bundestages, Bodo Ramelow (Linke), stellt zudem eine historische Parallele zur Weimarer Zeit her: Am 4. Juli 1926, also auf den Tag genau vor 100 Jahren, fand in Weimar der erste Reichsparteitag der NSDAP nach deren Wiederzulassung statt. Dies sei eine „Symbolik“, die er, Ramelow, „sich gar nicht ausdenken“ könne. „Dass ein Geschichtslehrer Höcke das nicht wüsste, das darf bezweifelt werden“, gibt sich Ramelow überzeugt.
Einer Recherche des MDR zufolge habe die AfD beim Messeveranstalter „allerdings nicht explizit nur für jenes Wochenende angefragt, sondern auch für Wochenenden im Juni“. Die Anfrage sei bereits im Jahr 2024 gestellt worden, jedoch sei laut Messe Erfurt der 4. Juli „dann die einzig mögliche Option gewesen“.

ver.di und Evangelische Kirche

Genau auf die Argumentation Ramelows springt auch die Gewerkschaft ver.di auf. Auf der Website des Hamburger Landesverbandes von ver.di heißt es: Genau 100 Jahre nach dem NSDAP-Parteitag in Weimar will die AfD nur wenige Kilometer entfernt in Erfurt ihren Parteitag abhalten.“
Und unterstellt der AfD: „Das ist kein Zufall.“ Verdi wirft der AfD vor, „gegen zentrale Werte der Verfassung und der Demokratie“ zu stehen. Damit sei die Partei nicht vereinbar „mit gewerkschaftlichen Grundpositionen und Grundwerten“. ver.di Hamburg ruft deshalb seine Mitglieder dazu auf, sich „selbstorganisiert […] an den friedlichen Protesten gegen den geplanten AfD-Parteitag zu beteiligen“.
Auch die „Evangelische Kirche in Mitteldeutschland plant nach ihren Worten, ein „Zeichen gegen den AfD-Parteitag in Erfurt“ zu setzen, und bekennt sich zum Bündnis „Zusammenstehen“. Matthias Rein, oberster Pfarrer und Leiter des Kirchenkreises Erfurt, erklärt auf der Website die Beweggründe: „Wir Christinnen und Christen können und wollen die Positionen der AfD nicht unwidersprochen hinnehmen.“

Polizei warnt vor massiven Ausschreitungen und Gewalttaten

Laut dem MDR gingen seit Mai Anhänger des Bündnisses „widersetzen“ in Erfurt und Umgebung von Haus zu Haus, um über die geplanten Proteste und die Blockade zu informieren.
Bei Blockaden und Gewalt muss die Polizei einschreiten, denn beides ist nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Die Polizei muss also gleichzeitig den AfD-Parteitag und die Proteste ermöglichen und schützen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) warnt angesichts des bevorstehenden AfD-Bundesparteitags vor massiven Ausschreitungen und Gewalttaten gegen Einsatzkräfte.
„Leider gehen wir davon aus, dass neben dem legitimen friedlichen Protest auch einige Aktivisten aus dem linken und linksextremen Milieu vor Ort sind, die bereits jetzt Gewalttaten gegen unsere Kolleginnen und Kollegen planen“, erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Heiko Teggatz am Montag, 29. Juni. „Das ist äußerst besorgniserregend und ich hoffe, dass alle Einsatzkräfte gesund aus dem Einsatz nach Hause kommen.“

Mahnende Stimmen

Der Kolumnist Harald Martenstein kommt in einem Meinungsbeitrag bei der „WELT“ zu dem Schluss: „Die Linke möchte mithilfe von Straßenterror und Parteiverbot die AfD aus dem politischen Spektrum löschen. Sie beweist, dass ihr Demokratieverständnis deutlich weniger entwickelt ist als das von Rechtspopulisten wie Viktor Orbán.“ Er glaubt zudem: „Auch die Schlacht an den Erfurter Messehallen dürfte mit einem politischen Sieg der AfD enden.“
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) warnte bei „WELT TV“  vor rechtswidrigen Blockaden. Demonstrationen seien seiner Meinung nach legitim, die Verhinderung des Parteitags jedoch nicht. Gewalt würde aus seiner Sicht vor allem der AfD nutzen. Maier wörtlich: „Man würde der AfD einen Gefallen tun, wenn es zu Gewalt kommt.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Privates Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsverfahren


In Kürze:

  • Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
  • Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
  • Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
  • Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.

 
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.

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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit

Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.

Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde

Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.

GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus

Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.

Wer ist die GFF?

Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.

Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss

Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Bas und Klingbeil sehen Handlungsdruck

Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.

Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?

Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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17. Juni: Musk-Anwalt prüft weiter | AfD-Beobachtung in Bayern | Anschlagsplan im Weißen Haus vereitelt

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Musk-Anwalt prüft weiter

Nach einem Teilerfolg für Elon Musk und seinen Anwalt Joachim Steinhöfel gegen das ZDF kündigt dieser weitere Schritte an. Er schlägt vor, sich die ZDF-Berichterstattung über Musk der vergangenen drei Jahre anzuschauen, um mögliche weitere Klagen einzureichen. Das ZDF hat zwar beanstandete Falschaussagen entfernt, die geforderte Unterlassungserklärung lag heute morgen jedoch noch nicht vor.

G7 reduziert Rohstoffabhängigkeit

Die G7-Staaten wollen Obergrenzen für die Einfuhr bestimmter Rohstoffe festlegen. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Lieferanten außerhalb der G7 – darunter China – zu verringern. In einer gemeinsamen Erklärung hieß es: Bei seltenen Erden und Permanentmagneten soll die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten bis zum Jahr 2030 unter 60 Prozent sinken.

AfD-Beobachtung in Bayern

Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Bereits 2021 hatten die Verfassungsschützer in München die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt. Die Partei legte Berufung ein. Nach Auffassung des Gerichts greifen die damals vorgebrachten Gründe nicht.

Gentechnik in der EU

Lebensmittel, die mithilfe moderner gentechnischer Verfahren entwickelt wurden, dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung in Supermärkten verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, viele dieser Züchtungen von den bisherigen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Zudem sind nun auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut möglich.

Anschlagsplan im Weißen Haus vereitelt

FBI und Secret Service haben einen möglichen Terroranschlag auf das Weiße Haus und die Kampfsportveranstaltung UFC 250 vereitelt. Fünf Verdächtige wurden festgenommen. Geplant war ein Angriff mit Drohnen, Sprengstoff und Scharfschützen. Die Täter wollten laut Ermittlern durch Gewalt einen gesellschaftlichen Zusammenbruch herbeiführen.
 
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Dobrindt eröffnet neues Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen


In Kürze:

  • Neues Abwehrzentrum eröffnet: Bundesinnenminister Dobrindt hat gemeinsam mit Verfassungsschutzpräsident Selen das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen eingeweiht.
  • Bessere Vernetzung: Das Zentrum soll den Informationsaustausch zwischen Polizei, Nachrichtendiensten und weiteren Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern verbessern.
  • Wegwerf-Agenten im Blick: Sicherheitsbehörden beobachten verstärkt Personen, die für einzelne Aufträge angeworben werden, ohne die Hintermänner zu kennen.
  • Reaktion auf neue Bedrohungen: Das Zentrum soll Deutschlands Widerstandsfähigkeit gegen hybride Angriffe aus dem Ausland stärken.

 
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen haben am Dienstag, 16. Juni, das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) eröffnet. Zu dem Termin, der im Berliner Büro des Bundesamtes für Verfassungsschutz stattfand, sind auch zahlreiche Vertreter von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erschienen.
Bei dem Zentrum handele es sich laut Dobrindt um keine neue Behörde, sondern um eine gemeinsame Plattform. Diese solle den Informationsaustausch und die Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen bei der Bekämpfung sogenannter hybrider Angriffe erleichtern.
Unter hybrider Kriegsführung versteht man eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln. Dazu zählen auch Cyberattacken und die Beeinflussung der öffentlichen Meinung.
Bei der Plattform handelt es sich nicht um die Erste ihrer Art. So gibt es bereits jetzt ein Nationales Cyber-Abwehrzentrum, ein Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum und das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum. Das GAZ Hybrid soll diese Koordination nun auf das gesamte Spektrum hybrider Bedrohungen erweitern.

GAZ Hybrid soll Widerstandsfähigkeit gegen feindselige Akteure stärken

Dobrindt erklärte, es gehe bei dem Aufbau der Plattform darum, „Koordinierung statt Kompetenzgerangel“ zu schaffen. Die deutschen Nachrichtendienste müssten zu „echten“ Geheimdiensten weiterentwickelt werden – mit entsprechenden Befugnissen im Online-Bereich und auch Möglichkeiten zur aktiven Abwehr, „die in der Vergangenheit nicht zur Verfügung standen“. Um diese Nachrichtendienstreform voranzutreiben, kündigte Dobrindt auch einen baldigen Kabinettsbeschluss an.
Deutschland sei ein „tägliches Ziel“ hybrider Übergriffe, so der Minister.
Eine entsprechende Einschätzung hatte auch Verfassungsschutzchef Selen vor mehreren Wochen geäußert. Russland sein in diesem Kontext am häufigsten auffällig geworden – allerdings seien auch aus China, dem Iran oder Nordkorea entsprechende Bestrebungen zu verzeichnen.
Dobrindt erklärte dazu:
„Hybride Bedrohungen sind der Schattenkrieg des 21. Jahrhunderts. Kein heißer Krieg, aber eine dunkle Bedrohung, die versucht, sich manipulativ über unser Land zu legen. Wir antworten heute mit einem starken, gemeinsamen Schild gegen diese hybride Bedrohung.“
Einrichtungen wie das GAZ Hybrid seien daher ein Beitrag zum Ausbau der Widerstandsfähigkeit gegen feindselige Akteure.

Breites Aufgabenspektrum und mehrere Sicherheitsbehörden eingebunden

Zu den Bedrohungen, die in diesem Kontext genannt werden, gehören unter anderem Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und gezielte Kampagnen zur Desinformation. In weiterem Sinne seien auch Einflussnahme auf Wahlen, Staatsterrorismus, transnationale Repression oder Proliferation dazu zu zählen. Dabei handelt es sich um die Weitergabe sensibler Technologien und Waffen.
Unter transnationaler Repression versteht man Bestrebungen von Staaten, Oppositionelle auch außerhalb der eigenen Grenzen zu verfolgen. Dies kann beispielsweise durch gezielte Angriffe, aber auch durch Verweigerung diplomatischer Dienste oder Diffamierungskampagnen erfolgen. Neben China, das etwa gegen Falun-Gong-Praktizierende, Tibeter und Demokratie-Aktivisten vorgeht, ist auch die Türkei mit Blick auf die Gülen-Bewegung in dieser Weise vorgegangen.
Solche Bedrohungen soll das GAZ Hybrid künftig frühzeitig zu erkennen helfen und bekämpfen. Dabei baut die Einrichtung auf bestehenden Strukturen auf und erweitert die deutsche Sicherheitsarchitektur.
Zu den ständigen Teilnehmern des GAZ Hybrid gehören unter anderem alle Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, ebenso die Kriminalämter. Außerdem werden auch Bundespolizei, BND, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Militärischer Abschirmdienst, Generalbundesanwalt und Generalzolldirektion mit von der Partie sein. Bei Bedarf lassen sich auch andere Stellen einbinden, heißt es aus dem Ministerium. Dazu gehören etwa die Bundeswehr oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Fünf Arbeitsgruppen und deren Aufgabenbereiche

Bei den Sitzungen der gemeinsamen Zentren gibt es grundsätzlich keine Hierarchie. Vielmehr wird in den Lagebesprechungen sowie bei den Treffen der einzelnen Arbeitsgruppen in der Regel gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden.
Das neue Zentrum soll nach Angaben des Innenministeriums in fünf Arbeitsgruppen agieren: AG Lage, AG Operativer Informationsaustausch, AG Desinformation und Einflussnahme, AG Wirtschaft und schließlich AG Analyse und Berichtswesen. Die einzelnen Gruppen sammeln und bewerten alle relevanten Infos, besprechen sich zu den Maßnahmen, werten Angriffe im Vorfeld von Wahlen aus und vernetzen sich mit Unternehmen und Verbänden.
Eine Arbeitsgruppe hat dabei sogenannte Wegwerf-Agenten im Fokus. Dabei handelt es sich um Personen, die für einzelne Aktionen angeworben werden – etwa über soziale Netzwerke und gegen Geld.
Häufig geht es dabei um Sabotage oder Informationsbeschaffung. Die Angesprochenen kennen dabei die eigentlichen Auftraggeber oder deren Ziele oft gar nicht. Sicherheitsbehörden zufolge bedienen sich ausländische Akteure zunehmend dieser Akteure.

GAZ Hybrid illustriert Wandel im Sicherheitsverständnis

Das GAZ Hybrid stellt vor diesem Hintergrund nicht nur eine organisatorische Neuordnung dar, sondern spiegelt auch einen Wandel im Sicherheitsverständnis wider. In früheren Zeiten hatten sich Sicherheitsbehörden stärker auf Terrorismus oder klassische Spionage konzentriert. Mittlerweile rücken heute Grauzonen-Konflikte in den Mittelpunkt – dabei handelt es sich Aktivitäten unterhalb der Schwelle eines offenen militärischen Angriffs. Verfassungsschutz-Präsident Selen erklärte im Rahmen des Pressetermins dazu:
„Hybride Angriffe sind keine vorübergehende Gefahr. Sie sind das Mittel der Wahl in internationalen Konflikten unserer Gegenwart weit im Vorfeld klassischer bewaffneter Konflikte. Und wir werden langfristig mit dieser Gefahr konfrontiert bleiben.”
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Zwischen China-Risiko und Russlandfokus: Paris probt den transatlantischen Neustart


In Kürze

  • Transatlantischer Cyber-Gipfel sucht Neustart der Zusammenarbeit trotz Differenzen
  • USA fokussiert China als langfristige Cyberbedrohung, Europa Russland als akutes Risiko
  • Deutschland versucht Balance zwischen Abhängigkeiten, Sicherheit und technologischer Eigenständigkeit

 
Über dem achten Pariser Cyber-Gipfel am 2. und 3. Juni im Maison de la Chimie stand das programmatische Motto „The Transatlantic Reset“ – der transatlantische Neustart. Nach Jahren regulatorischer Reibungen, geopolitischer Erschütterungen und wachsender technologischer Abhängigkeiten ging es um die Frage, wie die USA und Europa im digitalen Raum wieder enger zusammenfinden können.
Die Leitfrage formulierte Gipfelgründer Sébastien Garnault zur Eröffnung: Es gelte zu klären, „wie wir Bedrohungen einschätzen und ihnen als Verbündete begegnen“. Zu dem nur auf Einladung zugänglichen Forum kamen Vertreter des US-Kriegsministeriums, des FBI, der NATO, der Europäischen Kommission, Frankreichs und der Ukraine sowie Unternehmen wie Google und CrowdStrike.
Der Gipfel machte zugleich deutlich: Die transatlantische Einigkeit ist nicht frei von Spannungen. USA und Europa setzen unterschiedliche Akzente bei der Bewertung von China und Russland. Der Grundton blieb jedoch nicht von Trennung geprägt, sondern von Annäherung – die Gemeinsamkeiten im digitalen Raum wiegen schwerer als die Differenzen.

China und das „lange Spiel“

Die amerikanische Argumentation stützt sich auf eine Reihe von Warnungen der vergangenen zwei Jahre vor chinesischen Eindringversuchen in kritische Infrastrukturen. Im Mittelpunkt stehen zwei China zugeschriebene Operationen: „Salt Typhoon“, das vor allem mit Angriffen auf Telekommunikationsnetze in Verbindung gebracht wird, sowie „Volt Typhoon“, das nach Einschätzung US-amerikanischer Behörden auf Energieversorger, Wassersysteme und weitere kritische Infrastrukturen abzielt.
Aus Sicht der US-Behörden geht es dabei nicht nur um klassische Spionage. Zentral ist der Begriff „Prepositioning“ – das verdeckte Platzieren von Zugängen in Netzwerken, um später essenzielle Systeme gezielt stören oder lahmlegen zu können. Solche Zugänge werden häufig erst Jahre nach der ersten Kompromittierung entdeckt.
Todd Hemmen, stellvertretender Direktor für Cyberfähigkeiten beim FBI, hob genau diesen Unterschied hervor: „Was Sie vielleicht als Überwachung oder geringfügige Aktivität einstufen würden, sehen wir eindeutig als Vorbereitung für künftige Operationen.“ Salt Typhoon sei zwar erst 2023 und 2024 identifiziert worden, habe sich jedoch bereits seit etwa 2021 in US-Systemen befunden. „Sie spielen auf lange Sicht“, so Hemmen, „und irgendwann führt dieses Spiel zu einer operativen Aktivität.“
Aus deutscher Sicht wird die Bedrohung nicht grundsätzlich bestritten, doch die Schwerpunktsetzung fällt anders aus. Als deutsche Behörden im August 2025 einer internationalen Salt-Typhoon-Warnung beitraten – darunter das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Verfassungsschutz – wurde die Kampagne vor allem als Spionage eingeordnet. Konkrete erfolgreiche Angriffe auf deutsche Netze waren dem BSI nach eigenen Angaben nicht bekannt. Auch zu Volt Typhoon verwies der Verfassungsschutz darauf, dass es bislang keine spezifischen Hinweise auf Ziele in Deutschland gebe.
Darin liegt weniger ein Widerspruch als eine unterschiedliche strategische Perspektive: Washington denkt stärker vom möglichen Ernstfall her – von Fähigkeiten, Absichten und möglichen Szenarien. Berlin hingegen bewertet primär die nachweisbare Lage im eigenen Netzraum.

Mahnende Stimmen aus Behörden und Industrie

Phil Stupak, leitender Berater der US-Cybersicherheitsvereinigung ISC2 und früherer Mitarbeiter des Weißen Hauses, sagte gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, der Westen brauche einen „nüchternen Blick darauf, was die Volksrepublik China erreichen will“. Peking gehe es um „den Diebstahl von Informationen, nicht nur in den USA, sondern auch aus europäischen Industrien“. China lediglich als Wirtschaftskonkurrenten zu betrachten, sei ein Fehler.
Alison King, Vizepräsidentin beim US-Cybersicherheitsunternehmen ForeScout, wandte sich ebenfalls gegen eine Gleichsetzung Chinas und der USA als Sicherheitsrisiken. Die USA seien „kein autoritäres technokratisches Regime“, das geistiges Eigentum stehle und Menschenrechte verletze. Kritische Infrastruktur, die die Zivilbevölkerung versorge, sollte „kein Schlachtfeld sein – aber genau dort sind wir angekommen“.
Adam S. Lee, Sicherheitschef des Energiekonzerns Dominion Energy und früherer FBI-Beamter, verwies auf historische Muster als Bewertungsmaßstab: „Der beste Indikator für künftiges Verhalten ist vergangenes Verhalten – bei Einzelpersonen wie bei Staaten.“ Als Beleg führte er die Kontinuität der von Peking veröffentlichten Fünfjahrespläne an.
Dass einige der deutlichsten Warnungen aus der Cybersicherheitsbranche selbst kommen, gehört zur Einordnung. Diese Perspektive relativiert die Aussagen nicht, macht aber deutlich, dass Interessenlagen mitgedacht werden müssen. Gerade auf einem Gipfel, auf dem Politik, Sicherheitsbehörden und Industrie eng zusammenwirken, ist diese Differenzierung zentral.

Europäer sehen in Russland die unmittelbare Bedrohung

Während die USA China zunehmend als langfristige systemische Herausforderung im Cyberraum betrachten, steht in Europa Russland stärker im Vordergrund als unmittelbare Bedrohung. Sébastien Garnault brachte diese europäische Perspektive auf den Punkt: In französischen Analysen werde vieles China zugeschrieben, doch Russland bleibe für Europa die „unmittelbare Bedrohung“.
Diese Einschätzung steht vor dem Hintergrund des Kriegs auf dem europäischen Kontinent. Despina Spanou, stellvertretende Generaldirektorin der EU-Generaldirektion CONNECT, sagte der Epoch Times: „Wir alle sind verwundbar gegenüber staatlich unterstützten russischen Akteuren.“
Ieva Ilves, Beraterin des ukrainischen Digitalministeriums und frühere First Lady Estlands, verwies darauf, dass Russland zunehmend einzelne Personen ins Visier nehme, nicht mehr nur klassische Ziele wie Banken oder Energieversorger. Der Einzelne sei durch KI-gestützte Täuschung „leichter erreichbar und schlechter geschützt“. Die in der Ukraine erprobten Methoden könnten jederzeit auf die baltischen Staaten oder andere Länder ausgeweitet werden.
Für Deutschland laufen beide Perspektiven zusammen: Russland gilt als nähere geopolitische Bedrohung, China als langfristige technologische und wirtschaftliche Herausforderung. Diese Doppelperspektive prägt Berlins Cyberpolitik – vorsichtig in der Formulierung, zugleich ausgerichtet auf den Abbau strategischer Abhängigkeiten.

Souveränität als deutsche Ergänzung, nicht als Gegenentwurf

Der Einsatz chinesischer Komponenten war in Deutschland zuletzt vor allem im 5G-Netz ein zentrales Thema. Am 2. April 2026 besiegelte die Bundesregierung per öffentlich-rechtlichem Vertrag den schrittweisen Ausschluss der chinesischen Hersteller Huawei und ZTE aus deutschen 5G-Netzen: für Kernnetze bis Ende 2026 und für Managementsysteme bis 2029.
Im Vordergrund stand dabei weniger ein konkreter Spionagevorwurf als der politische Wille, einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren. Damit handelt es sich nicht um ein Gegenmodell zur amerikanischen Sicherheitslogik, sondern um deren europäische Ausprägung: kritische Infrastruktur soll nur dort eingesetzt werden, wo Kontrolle über technologische Abhängigkeiten gewährleistet ist.
Diese Argumentation fügt sich in eine breitere europäische Debatte ein. Seit seinem China-Besuch im April 2023 betont Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, Europa müsse seine Abhängigkeit von den USA verringern und außen- wie sicherheitspolitisch eigenständiger werden. Auch in Deutschland wird strategische Autonomie inzwischen offener diskutiert.
Praktisch bleibt sie jedoch schwer umzusetzen. Bei Seltenen Erden, die für moderne Steuerungssysteme unverzichtbar sind, bezog die EU 2024 laut Europäischer Kommission rund 95 Prozent aus dem Ausland – überwiegend aus China. Gleichzeitig stuften im April 2024 noch 37 Prozent der deutschen Unternehmen chinesische Vorprodukte als unverzichtbar ein, nach 46 Prozent zwei Jahre zuvor, wie Daten des ifo Instituts zeigen.
Die Abhängigkeiten sinken damit nur langsam. Wenn in Berlin von Souveränität gesprochen wird, betrifft das sowohl die chinesische Hardwareabhängigkeit als auch die starke US-Dominanz bei Software, Cloud und digitalen Plattformen. Gemeint ist dabei kein Bruch mit dem transatlantischen Bündnis, sondern der Versuch eines Europas, enger mit den USA zusammenzuarbeiten, ohne in zentralen Technologien vollständig abhängig zu bleiben.

Weg von der reinen Verteidigung

Der Gipfel fiel in einen amerikanischen Strategiewechsel. Im März 2026 legte das Weiße Haus eine neue Cybersicherheitsstrategie vor, die offensive Operationen deutlich stärker betont. Paul J. Lyons, stellvertretender Staatssekretär für Cyberpolitik im US-Kriegsministerium, erklärte: „Amerika hat die rein defensive Haltung im Cyberraum verlassen.“ Cyberfähigkeiten seien inzwischen fest in die militärische Planung integriert; er verwies dabei auch auf jüngere Operationen in Venezuela und Iran. Zugleich soll Künstliche Intelligenz dazu beitragen, den technologischen Abstand zu China zu verringern. Am 2. Juni unterzeichnete US-Präsident Donald Trump zudem eine Verfügung zum sicheren Einsatz fortgeschrittener KI-Modelle.
Auch im Ton zeigt sich eine Verschiebung: Die USA sprechen stärker von Abschreckung, Handlungsfähigkeit und aktiven Gegenmaßnahmen, während Europa eher Begriffe wie Regulierung, Resilienz und Souveränität betont. In der Praxis nähern sich beide Seiten jedoch an. Denn der Schutz des Cyberraums ist heute nur noch im Zusammenspiel von privaten Technologieunternehmen, staatlichen Nachrichtendiensten, Militär, Strafverfolgungsbehörden und internationalen Partnern realistisch zu gewährleisten.

Das Bündnis hinter den Spannungen

Bei der Bedrohungsanalyse gingen die Perspektiven auseinander, bei der Reaktion fanden sie wieder zusammen. Sébastien Garnault beschrieb das westliche Bündnis als „nicht neu, sondern jahrhundertealt“ und betonte: „Wir haben das Recht, unterschiedlicher Meinung zu sein, aber nicht das Recht, eine Trennung herbeizuführen.“
Auch Despina Spanou verwies auf gemeinsame Geschichte und geteilte Werte als tragende Grundlage der transatlantischen Zusammenarbeit. Phil Stupak erinnerte zudem daran, dass die Vereinigten Staaten kurz vor ihrem 250. Jahrestag stehen – ein Jubiläum, das ohne Frankreich historisch kaum denkbar wäre. Eine Abkehr Europas von Amerika bezeichnete er daher als „schlichtweg töricht“, da die gegenseitige Verflechtung zu tief reiche.
Adam S. Lee zog eine klare Trennlinie zwischen öffentlicher Rhetorik und operativer Zusammenarbeit: „Es gibt die politische Rhetorik, und es gibt das, was hinter verschlossenen Türen geschieht – und das ist sehr konstruktiv.“ Auf Arbeitsebene sei zudem klar definiert, wer als Gegner gelte.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „At the Paris Cyber Summit, Allies Test a ‘Transatlantic Reset’ With One Eye on China“. (deutsche Bearbeitung: tk)
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Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nach Angaben vom Mittwoch, 3. Juni, und wies eine Klage der AfD dagegen ab.
Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.

Gericht sieht ausreichende Hinweise

Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

AfD prüft weitere Rechtsmittel

Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen – insoweit war die AfD erfolgreich.
In Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht „politisch motiviert“.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: „Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts.“ Er sei „nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet“. (afp/red)
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Brandmauer, Tolerierung, Koalition: Spekulationen über BSW und AfD


In Kürze:

  • Aussagen von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht zur „Brandmauer“ haben Spekulationen über eine mögliche Zusammenarbeit mit der AfD ausgelöst.
  • Das BSW schließt eine Koalition mit der AfD weiterhin aus und will weder einen CDU- noch einen AfD-Ministerpräsidenten unterstützen.
  • In Fragen wie Russlandpolitik, Sanktionen, Friedenspolitik, Medienreform oder Verfassungsschutz bestehen gewisse Schnittmengen zwischen AfD und BSW.

 
Vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben Aussagen von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht für Spekulationen gesorgt. Gegenüber BILD erklärte sie, mit einer Stimme für das BSW werde die „Brandmauer abgewählt“.
Gleichzeitig sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali der Deutschen Presse-Agentur, man wolle keinen AfD-Ministerpräsidenten wählen. Auch CDU-Ministerpräsident Sven Schulze werde nicht unterstützt, ebenso wenig AfD-Kandidat Ulrich Siegmund, da man sich von beiden klar abgrenze.

Weder Schulze noch Siegmund: BSW setzt auf neutralen Kandidaten

Bereits beim Wahlkampfauftakt des BSW in der Vorwoche in Halle erklärten die Spitzenkandidaten Claudia Wittig und Thomas Schulze, nicht selbst Ministerpräsident werden zu wollen. Stattdessen stellten sie in Aussicht, einen „überparteilich respektierten Kandidaten“ vorzuschlagen, falls es auf die Stimmen der Wagenknecht-Partei ankommt. Auch Amira Mohamed Ali nannte dies am Dienstag als Option.
Namen möglicher Kandidaten wollte man auf Nachfrage nicht nennen. Neben Wagenknecht war beim Wahlkampfauftakt auch der Politikwissenschaftler Johannes Varwick anwesend, Mitglied der BSW-Grundwertekommission.
Eine Koalition mit der AfD hatte Spitzenkandidat Thomas Schulze bereits im März gegenüber dem MDR ausgeschlossen. Die AfD stehe für Steuersenkungen für Reiche, ein traditionelles Familienbild und die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Diese Positionen seien mit denen des BSW unvereinbar, so Schulze: Daher komme eine Koalition nicht infrage. „Das sind alles Themen, die konträr zu unseren sind. Und deshalb brauchen wir uns über eine Koalition mit der AfD gar nicht weiter zu unterhalten.“

BSW hat zum Teil Wähler direkt an die AfD verloren

Sollte die Frage einer künftigen Regierung in Sachsen-Anhalt tatsächlich vom BSW abhängen, könnte auch ein Tolerierungsmodell relevant werden. Derzeit hat sich das Thema Umfragen zufolge jedochn vorerst erledigt: In Sachsen-Anhalt liegt die Wagenknecht-Partei unter der Fünf-Prozent-Hürde. In Mecklenburg-Vorpommern liegt sie zwar bei rund 5 Prozent, die AfD käme dort auf etwa 36 Prozent und könnte damit keine eigene Regierungsmehrheit erreichen.
In Sachsen-Anhalt hat das BSW seit Anfang 2025 zahlreiche Stimmen an die Linkspartei verloren, von der sich die Wagenknecht-Partei ursprünglich abgespalten hatte. Ein Teil früherer Wähler scheint jedoch auch zur AfD gewechselt zu sein. Seit dem 16. Januar 2025 hat die CDU in Umfragen rund 8 Prozentpunkte verloren, das BSW etwa 10, während die AfD um 11 und die Linke um 9 Punkte zulegen konnte.
Ein Sprecher von AfD-Chefin Alice Weidel sagte gegenüber BILD, man wolle keine Option ausschließen, die eine tragfähige Regierungsbildung ermögliche. Gleichzeitig gibt es offenbar interne Vorbehalte gegenüber einer möglichen Zusammenarbeit mit dem BSW.
Diese rühren vor allem von der als instabil wahrgenommenen Rolle des BSW dort, wo die Partei bereits in Parlamenten oder Regierungen vertreten ist. In Brandenburg ist eine Regierungskoalition der SPD mit der Wagenknecht-Partei zerbrochen, zudem kam es dort und im EU-Parlament zu Parteiaustritten.

Ähnliche Positionen zu Russland, Corona und Verfassungsschutz

Politikwissenschaftler wie Benjamin Höhne von der TU Chemnitz sehen Schnittmengen zwischen AfD und BSW und halten sogar eine Koalition für denkbar. Viele dieser Gemeinsamkeiten betreffen jedoch Bereiche, in denen die Länder keine Gesetzgebungskompetenz haben, etwa Friedenspolitik, Russland-Sanktionen oder Volksentscheide auf Bundesebene.
Ähnlichkeiten zeigen sich auch bei der Kritik am Verfassungsschutz oder an einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Weitere Überschneidungen gibt es bei der Pandemiepolitik, Energiepreisen, der Ablehnung von Gendersprache und einer restriktiven Einwanderungspolitik.

Staatsquote, § 218, ethnisch-kulturelle Migrationspolitik: Unterschiede zwischen AfD und BSW

Deutliche Unterschiede gibt es in Bereichen wie der Wirtschaftspolitik. Hier verspricht die AfD in ihrem „Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt“ Steuersenkungen, Staatsabbau und Bürokratieabbau. Das BSW hingegen stellt sich gegen „neoliberale“ Politik und fordert einen starken Sozialstaat, für den auch Umverteilungspolitik kein Tabu ist.
Aber auch in der Familien- und Gesellschaftspolitik gibt es abseits der Ablehnung der Genderpolitik deutliche Unterschiede. Während die AfD den Schwangerschaftsabbruch weiterhin im Strafrecht verankern möchte, strebt das BSW „perspektivisch die Abschaffung des § 218 StGB“ an. Die von der AfD geforderte Reform des Bildungswesens hin zu einer Bildungspflicht statt Schulpflicht lehnt das BSW ebenfalls ab.
Auch in der Migrations- und Integrationspolitik bestehen trotz oberflächlicher Ähnlichkeiten substanzielle Unterschiede. Während die AfD „Remigration“ fordert und sich gegen „kulturfremde“ Einwanderung stellt, spielen ethnisch-kulturelle Kriterien beim BSW kaum eine Rolle.
Bei der Bekämpfung islamistischer Tendenzen zeigen sich ebenfalls deutliche Differenzen. Während das BSW die Zusammenarbeit mit islamischen Gemeinden in die Präventionsarbeit einbinden will, setzt die AfD stärker auf Konfrontation und die Einschränkung islamischer Religionsausübung. Insgesamt werden die Unterschiede zwischen beiden Parteien besonders dort deutlich, wo Landespolitik konkrete Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
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Bericht: Iran soll konkrete Anschlagspläne gegen jüdische Ziele in Deutschland verfolgt haben


In Kürze:

  • Laut Sicherheitskreisen plante der Iran konkrete Sabotageakte gegen jüdische Einrichtungen in Deutschland.
  • Ermittler gehen davon aus, dass Teheran Kriminelle und „Wegwerfagenten“ für Anschläge anwerben wollte.
  • Auch Mordpläne gegen Volker Beck und Josef Schuster sollen vorbereitet worden sein.
  • Historisch wird der Iran seit Jahrzehnten mit Terroranschlägen im Ausland in Verbindung gebracht.

 
Die Bedrohung jüdischer Gemeinden durch den Iran in Deutschland könnte konkreter gewesen sein als bislang von der Bundesregierung dargestellt. Diese Einschätzung legt ein Bericht der „Wirtschaftswoche“ nahe, der sich auf mehrere übereinstimmende Aussagen aus westlichen Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten beruft.
Demnach sollen iranische Dienste bereits konkrete Pläne für Sabotageaktionen gegen eine Synagoge in Ostberlin und eine jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main ausgearbeitet haben. Das Mullah-Regime habe die Frankfurter Gemeinde dabei nicht zum ersten Mal ins Visier genommen. Bereits vor zwei Jahren habe der Iran einen Vertreter dieser Gemeinde systematisch bis in private Lebensbereiche ausgespäht.

Merz und Dobrindt sprechen von abstrakter Bedrohung – Herrmann von konkreten Gefahren

Die Bundesregierung hatte in den vergangenen Jahren zumeist von einer abstrakten Bedrohung durch iranische Nachrichtendienste gesprochen. Der Verfassungsschutz hatte von Ausspähungsaktionen Notiz genommen und diese in seinen Berichten erwähnt – ohne exakte Angaben zu machen. Im Fokus standen unter anderem Einflussarbeit über regimegesteuerte Moscheegemeinden sowie Cyberangriffe.
Noch nach Beginn des Irankonflikts betonten Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ein eher abstraktes Bedrohungsbild. Demgegenüber sprach Bayerns Innenminister Joachim Herrmann Anfang des Monats gegenüber WELT TV von konkreten Gefahren.
Demnach müsse man davon ausgehen, dass der iranische Geheimdienst „eine ganze Reihe von Leuten beschäftigt, die in Deutschland aufhältig sind“. Diese seien „im Prinzip in der Lage, hier schwere Straftaten, möglicherweise Anschläge“ zu begehen. Als mögliche Ziele nannte Herrmann Regimegegner im Exil oder jüdische Einrichtungen.

Geheimdienste sehen „historisches Hoch“ bei Agentenaktivitäten des Iran

Herrmann brachte auch den Sprengstoffanschlag auf das israelische Restaurant „Eclipse“ Anfang April mit einem möglichen proiranischen Hintergrund in Verbindung. Dieser Verdacht hat sich mittlerweile offenbar verdichtet – in den USA ist der irakische Staatsangehörige Mohammad Baqer Saad Dawood Al-Saadi wegen Terrorverdachts angeklagt.
Die Anklagebehörde wirft ihm unter anderem vor, im Auftrag des Iran eine Serie von Terroranschlägen in Europa dirigiert zu haben. Darunter soll auch der Anschlag auf das Restaurant in München gewesen sein. Sicherheitsbehörden hatten Al-Saadi in der Türkei festgenommen und in weiterer Folge an die USA überstellt.
Europäischen Nachrichtendiensten zufolge ist auch in Deutschland ein historisches Hoch iranischer Aktivitäten zu verzeichnen. Allein in den vergangenen Monaten hätten diese etwa vier Dutzend Sabotageaktionen vorbereitet – darunter auch schwere Körperverletzungen oder Mordanschläge. Dafür seien bekannte Kriminelle, Rocker oder Auftragskiller angesprochen worden. Diese sollten als sogenannte Wegwerfagenten eingesetzt werden und seien unter anderem über soziale Netzwerke angeworben worden.

Rekrutierung von „Wegwerfagenten“ und verdeckte Strukturen

Diese Taktik würde das Risiko für den Auftraggeber minimieren: Die Agenten, die selbst keinen ideologischen oder geheimdienstlichen Hintergrund aufweisen, sollen für eine schwere Straftat wie Mord zwischen 10.000 und 30.000 Euro erhalten. Geringfügigere Delikte kosten weniger, so die Geheimdienstkreise.
Werden die Täter gestellt, könne der Iran jede Verantwortung von sich weisen. Dafür seien mehrere Mittelsmänner in der Auftragskette zwischengeschaltet. Teheran soll sich demnach sogar an Mitglieder der Hells Angels oder etablierte kriminelle Netzwerke gewandt haben.
Die Bundesanwaltschaft hat deshalb gegen zwei Personen Anklage erhoben, denen vorgeworfen wird, im Auftrag des Iran Anschlagspläne gegen Volker Beck und den Zentralratspräsidenten der Juden in Deutschland, Josef Schuster, vorbereitet zu haben.

Iran seit 1979 für mehrere schwere Terrorakte verantwortlich gemacht

Seit der Machtergreifung des Mullah-Regimes soll der Iran mehrfach durch Terroranschläge und schwere Straftaten im Ausland in Erscheinung getreten sein. Ziel waren dabei meist jüdische oder israelische Einrichtungen sowie solche der USA oder Oppositionelle im Exil. In einigen Fällen wurden dafür Proxys wie die Hisbollah mobilisiert.
Etwa 350 Menschen starben 1983 bei den sogenannten Kasernenanschlägen gegen diplomatische und militärische Einrichtungen der USA und Frankreichs. 1994 tötete ein Hisbollah-Terrorist etwa 85 Menschen beim Anschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA in Buenos Aires. Als bislang bedeutendste Bluttat mit Bezug zur iranischen Regierung auf deutschem Boden gilt der Mord an vier kurdisch-iranischen Oppositionellen im Restaurant „Mykonos“ 1992 in Berlin.
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CDU verschickt Austrittserklärung an AfD-Abgeordnete


In Kürze:

  • Die CDU verschickte ihre Anti-AfD-Broschüre an alle AfD-Bundestagsabgeordneten.
  • Dem Schreiben lag eine vorbereitete Austrittserklärung aus der AfD bei.
  • AfD-Politiker wie Beatrix von Storch und Bernd Baumann reagierten mit scharfer Kritik.
  • Streitpunkte sind unter anderem Aussagen zu „Remigration“ und Antisemitismus.

 
Die Broschüre der CDU mit dem Titel „Abstieg für Deutschland: Keine Alternative“ sorgt weiterhin für Unmut im Bundestag. Seit einigen Wochen bewirbt die Partei die Schrift, mit der sie ihre Entschlossenheit begründet, auch künftig keine Bündnisse mit der AfD eingehen zu wollen, da sie diese vom Verfassungsschutz beobachtete Partei für eine Gefahr für das Land hält.
Nun hat sie in dieser Sache noch einmal nachgelegt und die Broschüre an alle Bundestagsabgeordneten der AfD geschickt. Wie die CDU selbst in sozialen Medien mitteilt, hat sie den Briefen zudem vorgefertigte Austrittserklärungen beigefügt. Nach dem Lesen der Broschüre könne, so die Begründung, „niemand mehr behaupten, nicht zu wissen, was in der AfD los ist“. Ein Video dazu hat die CDU am 21. Mai auf Instagram veröffentlicht.

Von Storch hat CDU-Brief „zur täglichen Belustigung an die Wand gehängt“

Mit der Unterzeichnung des vorgefertigten Austrittsschreibens sollen Unterzeichner ihren Austritt aus der AfD mit sofortiger Wirkung erklären – unter Bezugnahme auf den Inhalt der Broschüre. Dazu kommen die Bitte um entsprechende Bestätigungen, ein Widerruf von Einzugsermächtigungen und die Forderung nach Löschung personenbezogener Daten.
Die Sendung hat offenbar mittlerweile die Adressaten erreicht, wie mehrere MdBs der AfD gegenüber der Plattform „NIUS“ bestätigt haben.
Die Berliner Abgeordnete Beatrix von Storch postete auf X ein Bild mit einem Kommentar. Darin erklärte sie, sie habe sich „das Schreiben eingerahmt und zu meiner täglichen Belustigung an die Wand gehängt – gleich neben die Statistik der Beliebtheitswerte von Friedrich Merz“.
Das „wichtige zeithistorische Dokument“ zeige „die Verzweiflung der CDU angesichts ihres selbst verschuldeten Niedergangs und des unaufhaltsamen Aufstiegs der AfD“.
Von Storchs Kollege Markus Bühl reagierte ebenfalls auf die Zusendung und schrieb auf Facebook: „Während es in Deutschland immer weiter und massiver bergab geht, nimmt man sich in der CDU-Zentrale Zeit für bizarre PR-Aktionen und politische Selbstbeschäftigung in Sachen ‚Brandmauer‘.“

Streit um Schutz jüdischen Lebens

Bereits zuvor hatte der Parlamentsgeschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, die CDU-Bundesgeschäftsstelle besucht und eine der Broschüren mitgenommen. In einem dazugehörigen Video hatte er erklärt, die Broschüre sei „voller Lügen, juristisch widerlegter Mythen und unfassbarer Niedertracht“.
So nimmt Baumann Anstoß an der Aussage, die AfD mache jüdisches Leben in Deutschland „unmöglich“. Er argumentiert, dass dieses hauptsächlich durch radikale Muslime bedroht sei und die AfD im Parlament „die meisten Initiativen zum Schutz jüdischen Lebens“ eingebracht habe.
In der Broschüre heißt es, Antisemitismus sei „ein Problem, welches die AfD ausschließlich den Menschen muslimischen Glaubens zuschreibt“.
Zudem zitiert sie den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, der über die AfD äußert: „Dabei geht es aber nicht um die Bedürfnisse der Juden im Land. Sondern nur darum, dass Muslime Juden bedrohen. Juden dienen im Programm der AfD einzig und allein dazu, den antimuslimischen Ressentiments der Partei Ausdruck zu verleihen.“

Vorwurf der Deportation deutscher Staatsbürger an die AfD erneuert

Außerdem nahm Baumann daran Anstoß, dass sich in der Broschüre der Satz findet:
„Ganz offen bekennt sich die AfD dazu, Millionen Menschen deportieren zu wollen – auch deutsche Staatsbürger.“
Damit greife die CDU die Aussage der Rechercheplattform „CORRECTIV“ über das sogenannte „Geheimplan“-Treffen vom November 2023 in Potsdam auf. Dieses ist nach wie vor Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Bisherige Gerichtsurteile gehen bezüglich der Zulässigkeit bestimmter Darstellungen im „CORRECTIV“-Artikel in unterschiedliche Richtungen.
In der CDU-Broschüre wird jedoch auf das Potsdamer Treffen oder die „CORRECTIV“-Recherche kein Bezug genommen. Auch in den Quellen ist davon nicht die Rede.
Stattdessen führt der Text Einzeläußerungen führender politischer Exponenten der AfD zum Thema „Remigration“ und deren angestrebtem Umfang auf. Daraus zieht die Broschüre der CDU Schlussfolgerungen.

Worauf sich die CDU in ihrer Broschüre stützt

Die 35-seitige Broschüre bezieht sich hauptsächlich auf Aussagen aktueller oder früherer Politiker der AfD. Diese stammen zum Teil aus jüngerer Zeit, einige liegen bereits länger zurück. Dazu kommen Einschätzungen von Verfassungsschutzämtern oder Gerichten wie des Oberverwaltungsgerichts Münster.
In einigen Fällen stützt sich der Inhalt auch auf Medienberichte. Die Quellenangaben sind nicht in allen Fällen gleich präzise.
Die AfD hatte angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Inhalte der Broschüre zu prüfen.
 
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Sachsen-Anhalt: Wie weit eine AfD-Regierung Beamte austauschen kann


In Kürze:

  • AfD-Politiker Ulrich Siegmund kündigt weitreichenden Umbau der Verwaltung in Sachsen-Anhalt an.
  • Gewerkschaften und Politiker warnen vor einem Angriff auf Neutralität und Funktionsfähigkeit des Staatsapparats.
  • Das Beamtenrecht erlaubt zwar den Austausch politischer Beamter, setzt aber klare verfassungsrechtliche Grenzen.
  • Im Fall umfassender Umbauten wären hohe Kosten und zahlreiche Gerichtsverfahren zu erwarten.

 
Mehrere Politiker der übrigen Parteien haben zuletzt deutliche Kritik an der Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten für Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, geübt. Dieser hatte in der Vorwoche gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen eine dreistellige Zahl an Stellen in der Verwaltung neu zu besetzen.
Dabei solle es nicht nur um Ministerien, Staatssekretariate und deren Stäbe gehen. Auch Leitungspositionen auf der Arbeitsebene der Ministerien sowie in einzelnen Abteilungen und Referaten stünden zur Disposition. Damit wolle die AfD eine mögliche Obstruktion ihrer Politik aus dem Staatsapparat heraus verhindern. Auch die landeseigenen Gesellschaften sollen einen Führungswechsel erfahren.

Kritik an AfD-Plänen zur Umbesetzung von Verwaltungsstellen in Sachsen-Anhalt

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, wirft der Partei im „Stern“ vor, „Gefolgsleute statt Fachleute“ in die Verwaltung zu holen. Das sei „nicht nur verfassungsrechtlich ein No-Go, sondern auch sicherheitspolitisch gefährlich“. Angesichts einer Fülle neuartiger Bedrohungen sei ein „funktionierender Staatsapparat mit Profis“ von entscheidender Bedeutung. Die von der AfD anvisierten Umstrukturierungen seien ein „Angriff auf die innere Sicherheit“.
Bedenken äußerte auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. Er sieht mit Blick auf die Landtagswahl die Gefahr, dass „Parteien wie die AfD oder die Linke ihre Parteisoldaten an entscheidender Stelle installieren können“. Gegenüber dem „Handelsblatt“ regt Teggatz an, Vorkehrungen zu treffen. So könne man die Ernennungsbefugnis politischer Beamter „ausschließlich auf Staatssekretärsebene“ beschränken.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht hinter der Ankündigung der AfD einen möglichen Angriff auf das Remonstrationsrecht. Dieses gibt Beamten das Recht, Befehle zu beeinspruchen, wenn diese gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen. Das Gesetz sieht diesbezüglich sogar eine Pflicht vonseiten der Beamten selbst vor. Kopelke regt an, Regierungsmitgliedern einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei den Zugang zu Verschlusssachen zu erschweren.

Landesrecht kann „politische Beamte“ definieren – aber nicht uferlos

Grundsätzlich ist es üblich, dass im Fall eines Regierungswechsels Führungsposten in der Verwaltung neu besetzt werden. Üblich ist das vor allem bei sogenannten politischen Beamten. Paragraf 30 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) bestimmt, dass diese jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Dabei handelt es sich um Beamte auf Lebenszeit, die „ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen“. Um welche Ämter es sich dabei handelt, ist nach Landesrecht zu bestimmen. Insofern hätte eine von der AfD geführte Regierung grundsätzlich einen weiten Spielraum, um zu definieren, für welche Posten die Bestimmungen über politische Beamte gelten sollen.
Allerdings ist dieser Spielraum nicht grenzenlos. Neben dem allgemeinen Willkürverbot des Artikels 3 Grundgesetz ist auch das Lebenszeitprinzip des deutschen Beamtenrechts (Art. 33 Abs. 5 GG) begrenzt. Das Beamtenrecht ist demnach „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ zu regeln und fortzuentwickeln. Dass Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit in Diensten des Staates bleiben, gehört dazu.

Bundesverfassungsgericht setzt enge Grenzen für politische Beamtenstatus-Regelungen

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (2 BvL 2/22) betont, dass eine Durchbrechung des Lebenszeitprinzips nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist. Eine solche Abweichung setzt voraus, dass die fortdauernde Übereinstimmung des Amtsträgers mit den politischen Zielen der Regierung für die wirksame Aufgabenerfüllung unerlässlich ist. Nur dann kann ein neues Kabinett eine Funktion als die eines „politischen Beamten“ einordnen.
In der zitierten Entscheidung ging es um die Einordnung des Amtes des Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als „politischer Beamter“. Diese hat das Bundesverfassungsgericht verneint. Weder der Aufgabenbereich noch der Entscheidungsspielraum des Amtes rechtfertigten eine solche Einstufung. Auch die gegenüber der Landesregierung bestehenden Beratungs- und Unterstützungsaufgaben sowie weitere Gesichtspunkte begründeten keinen hinreichenden politischen Charakter.
Um ein Amt als „politisch“ einzuordnen und den jeweiligen Amtsinhaber jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu können, bedarf es besonderer sachlicher Gründe, die sich aus dem Amt selbst ergeben. Entscheidend ist, dass die Funktion nach ihrer Art und ihren Aufgaben einen gesteigerten politischen Vertrauensbezug aufweist.

Besonderes politisches Vertrauensverhältnis nur für bestimmte Positionen erforderlich

Eine AfD-Regierung könnte in diesem Sinne nicht jedes beliebige Amt pauschal politisieren, nur um den jeweiligen Amtsinhaber entlassen zu können. Im Fall von Staatssekretären liegt der politische Charakter auf der Hand. Auch die Einordnung von Regierungspräsidenten oder bestimmten Spitzenposten in Ministerien, Polizei oder Inlandsgeheimdienst als politisch wäre zulässig.
Demgegenüber reicht es für Schulräte, Kita-Leitungen oder ähnliche Fachverwaltungen aus, ihre Funktionen in sachlicher und gesetzesgebundener Weise auszuüben. Ein besonderes politisches Vertrauensverhältnis zur jeweiligen Regierung ist in diesen Bereichen nicht erforderlich. Es dürfte auch nicht verlangt werden.
In allgemeinen Bereichen der Verwaltung – von der Bildung über die Verwaltung bis hin zu nicht exponierten Sicherheitsfunktionen – müssen andere Vorgaben ausreichen. So ist jede Verwaltung an die Gesetze gebunden. Beamte trifft im Rahmen ihrer Amtsausübung eine Verpflichtung zu Neutralität, politischer Mäßigung und Verfassungstreue.

Verfassungsschutz zeigt: Politische Beamte können abgelöst werden – müssen aber nicht

Mit den jeweils „grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen“ jeder neuen Regierung inhaltlich übereinstimmen müssen Beamte nicht. Bei Bedenken über die Gesetzes- und Verfassungskonformität einer Weisung greifen die Vorschriften über Recht und Pflicht zur Remonstration. Beamte haben dann die Möglichkeit, auf eine schriftliche Anordnung zu bestehen, und notfalls übergeordnete Stellen anzurufen. Weisungen, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder Ordnungswidrigkeiten darstellen würden, müssen nicht befolgt werden.
Im Fall eines Regierungswechsels – ob auf Ebene des Bundes oder eines Landes – gehören Staatssekretäre, die Stäbe der Ministerien und Chefpositionen in der Ministerialverwaltung selbst zur typischen Spitze. Dort ist ein Austausch üblich und wird regelmäßig auch vorgenommen. Auch Präsidenten bestimmter Ämter oder Geheimdienste gelten als politische Beamte.
Ein Automatismus, was den einstweiligen Ruhestand anbelangt, besteht dabei jedoch nicht. So dienten beispielsweise Hubert Schrübbers, Heinz Fromm und Thomas Haldenwang unter Regierungen unterschiedlicher Couleur als Verfassungsschutzpräsidenten des Bundes. In Thüringen dient der 2015 eingesetzte Chef des Landes-Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, auch noch unter Mario Voigt.

Politischer Stellenwechsel in der Verwaltung bei Regierungswechseln

Leitungspositionen darunter – wie jene in Abteilungen oder Referaten – gelten als politisch sensibel. Ihr Austausch ist rechtlich schwieriger und unterliegt stärker überprüfbaren Beschränkungen. Auf Bundesebene sind nach dem Wechsel im Kanzleramt von Helmut Kohl zu Gerhard Schröder 1998 rund 60 Prozent der Posten von Staatssekretären und Ministerialdirektoren neu besetzt worden – in Zahlen waren das laut „Zeit“ 82 von 136.
Mit dem Wechsel zu Angela Merkel hat die Union 43 Prozent der Positionen in den sieben übernommenen Ministerien und dem Bundeskanzleramt neu besetzt. Nach der Rückkehr der SPD in die Bundesregierung 2013/14 wurden 63 Prozent der politischen Positionen personell erneut. Dabei wurden nicht alle Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
In einigen Fällen spielte auch freiwilliges Ausscheiden eine Rolle, einige Amtsträger wurden auf gleichwertige andere Posten versetzt. Im Auswärtigen Amt gilt es als verbreitetes Vorgehen, Beamte auf Botschafterposten zu versetzen, um in der Berliner Zentrale strategische Positionen neu besetzen zu können. All diese Veranlassungen betrafen jedoch die Ebene explizit politischer Beamter – auf Länderebene ist die Fluktuation deutlich geringer.

Welle von Prozessen und Explosion der Gerichtskosten zu befürchten

Im Normalfall greifen im Beamtendienstverhältnis die dienstrechtliche Fürsorgepflicht und das Recht auf amtsangemessene Verwendung. Versetzungen, Umsetzungen oder Abordnungen bedürfen regelmäßig der Zustimmung oder einer rechtlich sauberen Begründung. Dazu gehört etwa der Nachweis einer dienstlichen oder organisationsrechtlichen Notwendigkeit. Bei der Versetzung eines Beamten ist darauf zu achten, dass die neue Verwendung angemessen und gleichwertig ist. Zwangsversetzungen in schlechter dotierte Ämter sind rechtlich ebenfalls riskant.
Im normalen Verwaltungsalltag ist die Beamtentätigkeit auf Kontinuität angelegt. Ein Regierungswechsel ändert nicht automatisch die Laufbahnen oder Statusrechte der vielen tausend Fachbeamten in den Ministerien und nachgeordneten Behörden. Der Austausch „hunderter Beamter“ im Verwaltungsapparat eines Landes wäre im Vergleich zu üblichen Regierungswechseln sehr weitreichend. Sie würde über die klassische Spitze hinaus in die operative Verwaltung hineinreichen.
Für die AfD würde ein solcher weitreichender Umbau eine Reihe von Herausforderungen schaffen. Immerhin würde er auch eine deutliche Veränderung in beamtenrechtlichen Kategorien, Organisationshoheit und Stellenstruktur bedeuten. Die Landesregierung müsste sich voraussichtlich auf eine Vielzahl an Prozessen von Personen einstellen, die sich zu Unrecht als politische Beamte eingeordnet sehen.

Fragezeichen bezüglich der Personaldecke der AfD

Dazu käme eine Reihe von Kosten. Bei frühzeitigem Ruhestand müssten Vorruhestandsgehälter und Pensionen bezahlt werden. Wird ein Posten kommissarisch besetzt, wären vielfach doppelte Besetzungskosten damit verbunden. Kommt es zum Rechtsstreit, ist mit zusätzlichem Aufwand für Gerichtskosten oder mögliche Abfindungen zu rechnen. Je höher die Zahl der betroffenen Amtsträger ist, umso höher wird der Gesamtaufwand für die Landeskasse.
Darüber hinaus ist fraglich, ob die AfD über die erforderliche Personaldecke verfügt, um eine so hohe Anzahl an freiwerdenden Posten mit Amtsträgern zu besetzen, die entsprechend qualifiziert und verwaltungserfahren sind. Dazu kommt auch noch die Überprüfung der Verfassungstreue. Eine mögliche Rekrutierung externer Kräfte – etwa aus anderen Bundesländern – und Einarbeitung würde weitere Kosten verursachen.