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Attentäter war „Hochrisikoperson“: Hintergründe zum CSD-Anschlag des Abdul B.


In Kürze:

  • Nach dem Anschlag auf den Berliner CSD steht der Umgang mit islamistischen Gefährdern erneut im Mittelpunkt.
  • Der Tatverdächtige Abdul B. war laut Behörden bereits als Gefährder bekannt und wurde überwacht.
  • Politiker diskutieren über schärfere Regeln, während Experten auf rechtsstaatliche Grenzen hinweisen.

 
Die größte islamistische Terrorgefahr in Deutschland geht nach Einschätzung des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer derzeit von Einzeltätern oder kleinen, eigenständig handelnden Gruppen aus. „Wahrscheinlich sind vor allem Anschläge durch einzelne Täter oder sehr kleine, eigenständig handelnde Gruppen, die leicht verfügbare Tatmittel wie Fahrzeuge, Messer oder improvisierte Waffen einsetzen“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“. Die Bedrohung durch den Islamismus sei weiterhin hoch, zugleich aber nicht flächendeckend akut.
Nach Einschätzung Kramers zeigt der mutmaßlich islamistisch motivierte Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin mehrere typische Risikofaktoren. Dazu zählten eine weit fortgeschrittene dschihadistische Radikalisierung des Täters, ein Ausreiseversuch zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS), die Einstufung als Gefährder, Haft- und Auslandserfahrungen sowie die erst kurze Zeit zurückliegende Haftentlassung.
Der Anschlag hatte sich am Samstagabend nahe der Abschlussveranstaltung zur Berliner CSD-Demonstration am Brandenburger Tor ereignet. Ein 21-Jähriger fuhr mit einem Auto im Tiergarten in eine Menschenmenge und attackierte weitere Opfer mit einer Stichwaffe. Eine 65-jährige Frau aus Polen starb, 29 weitere Menschen wurden nach Behördenangaben teils lebensgefährlich verletzt.
Der mutmaßliche Täter mit deutscher Staatsbürger und libanesischen Wurzeln war als Gefährder eingestuft, befand sich aber dennoch auf freien Fuß. Er war mehrfach vorbestraft und hatte 2025 versucht, sich dem IS anzuschließen. Medienberichten zufolge galt der mutmaßliche Attentäter in Sicherheitskreisen als „Hochrisikoperson“. Laut Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ wurde Abdul B. bis kurz vor der Tat überwacht.

Menschen bei einer Gedenkveranstaltung vor dem Brandenburger Tor nach dem mutmaßlichen CSD-Anschlag im Tiergarten. Eine Frau starb, 16 Menschen wurden verletzt.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Was über Abdul B. bekannt ist

Nach SPIEGEL-Recherchen reicht die Vorgeschichte des Tatverdächtigen mehrere Jahre zurück. Demnach wurde Abdul B. bereits als Jugendlicher auffällig. Er soll 2019 im Alter von 14 Jahren erstmals den Behörden aufgefallen sein. Später folgten weitere Straftaten, unter anderem wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung.
Demnach soll Abdul B., da er als Anhänger des IS aufgefallen ist, als Gefährder eingestuft worden sein. Nach einem mutmaßlichen Versuch, nach Syrien auszureisen und sich der Terrororganisation anzuschließen, wurde er im Libanon festgenommen und später nach Deutschland zurückgebracht.
Nach seiner Rückkehr kam er wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Untersuchungshaft. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft forderte dem Bericht zufolge eine Freiheitsstrafe von knapp drei Jahren. Das Gericht verhängte jedoch eine Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur sogenannten Vorbewährung. Nach der Verurteilung kam Abdul B. wieder frei, da das Urteil noch nicht rechtskräftig war.
Ebenfalls berichtete der SPIEGEL über eine geplante Betreuung durch das Violence Prevention Network (VPN). In zwei Gesprächen habe sich Abdul B. nach Angaben der Organisation „freundlich, nichtssagend und angepasst“ gezeigt. Eine endgültige Entscheidung über eine Aufnahme in das Deradikalisierungsprogramm stand demnach noch aus.
Zudem sollen Ermittler wenige Wochen vor der Tat einen Hinweis auf ein von Abdul B. veröffentlichtes Waffenfoto im Internet erhalten haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung sei jedoch nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden.

Streit über den Umgang mit Gefährdern

Nach dem Anschlag fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nun schärfere Regeln für den Umgang mit Gefährdern. Es brauche Regelungen, „dass Gefährder nicht nach Jugendstrafrecht behandelt werden und schon gleich gar nicht auf Bewährung in Freiheit kommen“, sagte Dobrindt in den ARD-„Tagesthemen“.
Bereits zuvor hatte Dobrindt ein Drei-Punkte-Sicherheitspaket angekündigt. Dazu gehören eine Reform des Jugendstrafrechts, ein stärkerer Einsatz elektronischer Fußfesseln sowie bundesweit einheitliche Regelungen für eine mögliche Präventivhaft.
„Bewegungseinschränkung durch die Fußfessel muss zum Standard gegenüber Gefährdern werden“, sagte der CSU-Politiker. Es sei nicht auszuschließen, dass Personen, die als Gefährder eingestuft wurden, erneut Straftaten begehen könnten.

Polizei steht am Tatfahrzeug des mutmaßlichen CSD-Angreifers Abdul B. in Berlin. Bei dem Angriff starb eine Frau, 16 Menschen wurden verletzt.

Foto: Omer Messinger/Getty Images

Rechtsstaatliche Grenzen

Mit Blick auf den Umgang mit Gefährdern sprach Verfassungsschutzpräsident Kramer von einem grundsätzlichen Dilemma. Allein aufgrund einer Gefährdungsprognose könne in einem Rechtsstaat niemand unbegrenzt inhaftiert werden. Selbst eine lückenlose Observation binde erhebliche Kräfte und könne spontane Anschläge mit Fahrzeugen oder Messern nicht zuverlässig verhindern.
Kramer sprach sich deshalb für eine frühzeitige Strafverfolgung, eine bessere Betreuung radikalisierter Straftäter in Haft, eine engere Begleitung nach der Entlassung, gerichtsfeste Überwachungsmaßnahmen, elektronische Fußfesseln, regelmäßige Fallkonferenzen und langfristige Deradikalisierungsarbeit aus. „Da gibt es überall noch Luft nach oben.“

Radikalisierung findet häufig in Deutschland statt

Kramer warnte außerdem davor, Islamismus ausschließlich als importiertes Problem zu betrachten. Viele Täter seien in Deutschland geboren oder aufgewachsen und radikalisierten sich erst hier. Die Ideologie könne zwar aus dem Ausland stammen, die Radikalisierung erfolge jedoch häufig innerhalb Deutschlands – etwa über soziale Medien, persönliche Kontakte, lokale Szenen, Messenger-Gruppen, Gefängniskontakte oder Auslandsreisen.
Der Fall des mutmaßlichen CSD-Attentäters wirft damit erneut die Frage auf, wie Behörden mit Personen umgehen sollen, die als gefährlich gelten, aber rechtlich nicht dauerhaft festgehalten werden können. Die Debatte bewegt sich dabei zwischen Forderungen nach mehr Sicherheit und den Grenzen eines Rechtsstaates. (afp/dts/red)
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AfD-Kandidaten im Prüfverfahren: Schülke in Hannover zugelassen – Preuß in Gifhorn


In Kürze:

  • Jessica Schülke darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover antreten.
  • Nach der Nichtzulassung von Martin Sichert stehen weitere Entscheidungen über AfD-Kandidaturen in Niedersachsen an.
  • Grundlage ist das neue niedersächsische Kommunalwahlgesetz mit einer Vorabprüfung der Wählbarkeit.
  • Über die Zulassung entscheidet jeweils der Wahlausschuss nach einer Empfehlung der Kommunalaufsicht.

 
In Hannover wird die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke am 13. September zur Oberbürgermeisterwahl antreten. Schülke hat auf ihrem Facebook-Account mitgeteilt, dass der Wahlausschuss der Landeshauptstadt sie in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Juli, einstimmig als Kandidatin zugelassen hat. Auch in Gifhorn hat der Wahlausschuss mit Robert Preuß laut NDR einen AfD-Kandidaten zur Bürgermeisterwahl zugelassen.
In Friesland hatte der Wahlausschuss am Dienstag dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert die Zulassung zur Landratswahl verweigert. Seither steht das Prüfverfahren im novellierten niedersächsischen Kommunalwahlgesetz im Fokus öffentlicher Aufmerksamkeit.
Der Name von Preuß fand sich nicht in Verfassungsschutzberichten oder im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Auch darüber hinaus scheint es keine belastbaren Anhaltspunkte für Zweifel an seiner Verfassungstreue gegeben zu haben.
Offen sind geplante Kandidaturen von AfD-Kandidaten für Bürgermeister- oder Landratsämter noch in einigen weiteren Kommunen.
In dem Landkreis Hameln-Pyrmont soll noch am Donnerstag der Wahlausschuss über die Kandidatur von Dirk Hüge entscheiden. Er will als Kandidat für den Posten des Landrats kandidieren.

Einige Kandidaten in Gutachten genannt

Der NDR nennt noch weitere Kandidaten, die vor der Zulassung zur Wahl in Beamtenposten auf ihre Verfassungstreue überprüft werden sollen. Am 28. Juli soll es um die Kandidatur von Landtagsabgeordnetem Thorsten Moriße für das Amt des Oberbürgermeisters von Wilhelmshaven gehen. Dieser wird im Gutachten der GFF erwähnt – unter anderem im Kontext mit Äußerungen, die auf die „Abwertung von bestimmten Deutschen mit Migrationsgeschichte“ hindeuteten.
Am 29. Juli steht die Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung von Adrian Maxhuni als AfD-Kandidat für das Bürgermeisteramt in der Samtgemeinde Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) an. Hier hat der Wahlausschuss aufgrund eines Vorstandsamtes in der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland ein Prüfungsverfahren in die Wege geleitet.
Ebenfalls am 29. Juli soll der Wahlausschuss in der Samtgemeinde Fürstenau über die Zulassung des AfD-Kandidaten Florian Meyer entscheiden. Genaue Termine bezüglich der Entscheidung über die Wahlzulassung von Vize-AfD-Landesvorsitzendem Stephan Bothe (Landratswahl in Lüneburg) und Martina Hartschwager (Bürgermeisterwahl Samtgemeinde Artland) sind noch nicht genannt.

Kreiswahlbehörde soll AfD-Kandidatin erneut prüfen

In Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim) hat der Wahlausschuss die AfD-Kandidatin Reinhild Goes am Mittwoch nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Der Gemeindewahlausschuss hat dem Landkreis als Aufsichtsbehörde eine neuerliche Prüfung aufgetragen. Diese muss bis 29. Juli erfolgen, damit eine fristgerechte Zulassung der Wahlvorschläge erfolgen kann. Goes ist Vorstandsmitglied der Generation Deutschland. Die Gemeindewahlleitung hatte dem Ausschuss empfohlen, sie als Kandidatin zuzulassen.
Ein parteiloser Kandidat, Eugen Nazarenus, darf eigenen Angaben zufolge in der Gemeinde Weener nach einer Entscheidung des Wahlausschusses nicht kandidieren. Auch hier haben Zweifel an der Verfassungstreue eine Rolle gespielt. Die Rede war von „Reichsbürger-typischen“ Ansichten, die er verbreitet habe.
Dem im April 2026 beschlossenen neuen Kommunalwahlgesetz in Niedersachsen zufolge müssen die Wählbarkeitsvoraussetzungen für Wahlen zum Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat bereits im Vorfeld geprüft werden. Anders als bei Wahlen zu Gemeindeparlamenten oder Kreistagen geht es bei diesen Wahlen um eine Stellung als Beamter auf Zeit. Dies bedeutet jedoch auch, dass ein solches Amt nur ausüben kann, wer „Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“.

Neufassung des Kommunalwahlgesetzes schreibt Prüfung vor

Dem Kommunalwahlgesetz zufolge hat eine Überprüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzungen schon vor der Zulassung zur Wahl stattzufinden. Bei Zweifeln an der Verfassungstreue eines Kandidaten darf der Wahlausschuss die Kommunalaufsicht einschalten. Für kleine Gemeinden ist das der Landkreis, für Landkreise ist es das Innenministerium.
Die Kommunalaufsicht kann das öffentliche Auftreten der potenziellen Kandidaten auswerten und auch den Verfassungsschutz einbeziehen. Sie gibt dem Wahlausschuss eine Empfehlung. Die Entscheidung über die Zulassung zur Wahl trifft allerdings allein der Wahlausschuss.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sichert wurde am Dienstag nicht zur Landratswahl in Friesland zugelassen. Der zuständige Wahlausschuss hatte in seinen öffentlichen Äußerungen, insbesondere in sozialen Medien, Anhaltspunkte ausgemacht, die Zweifel an seiner Verfassungstreue bestätigten. Sichert hingegen erklärte, er sei „absolut verfassungstreu“, und sprach von einem „massiven Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“.

Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern bestätigten in 2000ern Prüfverfahren

Der niedersächsische Landeswahlleiter Markus Steinmetz räumt ein, dass das Verfahren in Niedersachsen in das passive Wahlrecht eingreife. Dies sei jedoch erforderlich, weil es um eine Stelle gehe, die Verfassungstreue voraussetze.
Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verhältnis zwischen Beamtenrecht und passivem Wahlrecht in solchen Konstellationen gibt es bis heute nicht.
Mehrere Verwaltungsgerichte hatten aber in den 2000er-Jahren bestätigt, dass die Nichtzulassung von Kandidaten, bei denen Zweifel an der Verfassungstreue bestanden, zu Landrats- und Bürgermeisterwahlen rechtmäßig sein kann. Damals hatten Wahlbehörden in einigen Fällen NPD-Kandidaten die Zulassung verweigert.
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Wahlausschuss schließt AfD-Politiker Martin Sichert von Landratswahl aus


In Kürze:

  • Der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ließ Martin Sichert (AfD) nicht zur Landratswahl am 13. September zu.
  • Grundlage der Entscheidung war eine Prüfung der Verfassungstreue nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht.
  • Das Innenministerium verwies auf öffentliche Äußerungen Sicherts, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen.
  • Sichert weist die Vorwürfe zurück und kündigt rechtliche Schritte gegen den Ausschluss an.

 
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wird am 13. September 2026 nicht bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland kandidieren können. Das entschied am Dienstagabend, 21. Juli, der Kreiswahlausschuss des Landkreises mit 5:1 Stimmen.
Zugelassen wurden die Wahlvorschläge Rolf Neuhaus (SPD), Sibylle Raquet (CDU) und Jan-Ole Möller (Die PARTEI).
Die Entscheidung, Sichert nicht zuzulassen, folgte einer Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums. Der Kreiswahlausschuss hatte auf der Grundlage des novellierten niedersächsischen Kommunalwahlrechts die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Wahlausschuss sah Anlass zum Zweifel an Verfassungstreue von Sichert

Da es sich bei einem Landrat um einen Beamten handelt, ist laut dem niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht die Verfassungstreue eine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Beamte, auch solche auf Zeit, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten.
Das Innenministerium als Kommunalaufsicht darf zur Prüfung der Verfassungstreue eines bestimmten Bewerbers öffentlich zugängliche Quellen auswerten. Ferner darf es auch Auskünfte vonseiten des Verfassungsschutzes einholen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Niedersachsen im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Inhaltlich entspricht das in etwa einer Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.

Ministerium übermittelte Aussagen des Abgeordneten in sozialen Medien

Die Zugehörigkeit zu einer Partei reicht für sich allein jedoch nicht aus, um hinreichende Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers für einen Beamtenposten zu rechtfertigen. Es müssen noch zusätzlich Anhaltspunkte in dessen Person selbst dazukommen, die dessen Verfassungstreue infrage stellen.
Im Fall Sicherts hat der Wahlausschuss diese offenbar gesehen. Das Innenministerium habe dem Ausschuss unter anderem Hinweise auf Äußerungen Sicherts in den sozialen Medien übermittelt. Dem NDR zufolge ging es dabei unter anderem um eine Aussage, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

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Abgelehnter Kandidat will gegen Ausschluss vorgehen

Sichert äußerte sich in einer Videobotschaft zu der Entscheidung des Wahlausschusses und bezeichnete die Entscheidung als „demokratietechnisch extremst gefährlich“. Er sei fassungslos und das Vorgehen sei ein „massiver Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“. Er selbst sei „absolut verfassungstreu“. Im Ausschuss hätten sich die Vertreter aller anderen Parteien gegen seine Kandidatur ausgesprochen.
Der AfD-Politiker gab an, vor Antritt seines Bundestagsmandats 15 Jahre lang ohne Anlass zu Beanstandungen als IT-Experte im öffentlichen Dienst gearbeitet zu haben. Sichert zog 2017 über die bayerische Landesliste in den Bundestag ein. Eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fand zum damaligen Zeitpunkt nicht statt.
Der Abgeordnete kündigte an, mit juristischen Mitteln gegen den Ausschluss von der Wahl vorgehen zu wollen. Eine Zulassung zur Wahl im September kann er damit nicht mehr erzwingen. Allerdings kann er nach Konstituierung des neuen Kreistages einen Einspruch gegen die Wahl einbringen oder vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Verfassungsschutz und GFF erwähnen Sichert mehrfach in Gutachten

Im März hatte Sichert auf X im Kontext der Hochstufung der Landes-AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geäußert. In diesem Kontext erklärte er, er stehe „über 100 Mal im Verfassungsschutzbericht“, weil er „anderen Parteien mehrfach vorgeworfen habe, ein Kartell zu bilden“.
Auf welchen Verfassungsschutzbericht er dabei anspielt, ist ungewiss. Die jüngsten Jahresberichte der niedersächsischen Landesbehörde nennen mit Blick auf den zum Zeitpunkt des Erscheinens noch als „Verdachtsfall“ geführten Landesverband nur wenige Namen. Zitate werden nur allgemein, etwa einem „Facebook-Eintrag eines Mitglieds der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag“ zugeordnet. Da dem Verfassungsschutz bei der Beobachtung von Abgeordneten besonders enge Grenzen auferlegt sind, wäre eine namentliche Nennung auch potenziell problematisch.
Allerdings ist Sichert in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Dazu kommen öffentliche Äußerungen, die im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD dokumentiert sind.

Gericht bestätigte Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Verfassungsschutzes

In mehreren Fällen, darunter auch in Niedersachsen, hatten Verwaltungsgerichte eine Beobachtung von AfD-Verbänden durch den Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, der Inlandsgeheimdienst habe zu Recht tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei angenommen.
Sichert hatte in eigenen Äußerungen unter anderem ein Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen gefordert und von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“ durch einen „Geburten-Dschihad“ gesprochen. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“, und bezeichnete kopftuchtragende Frauen als „islamistisch“.
Den parlamentarischen Abend einer Bundestagsfraktion mit muslimischen Vertretern anlässlich des bevorstehenden Ramadanfestes bezeichnete er als „symbolischen Akt der Unterwerfung des höchsten deutschen Parlaments unter den Islam“. Darüber hinaus sind Social-Media-Beiträge von ihm dokumentiert, in denen er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung früherer Regierungsmitglieder wegen ihrer Corona-Politik forderte.
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ZDF stoppt Auftritt von Danger Dan – Streit um Songtext und Gewaltaufrufe

In Kürze:

  • Das ZDF hat einen geplanten Auftritt von Danger Dan und Igor Levit in der Jubiläumsausgabe von „Die Anstalt“ kurzfristig abgesagt.
  • Der Sender begründet dies mit einem Songtext, der als möglicher Aufruf zu Gewalt verstanden werden könne und gegen Programmrichtlinien verstoße.
  • Danger Dan und Igor Levit sprechen von Zensur und einem „autoritären Akt“, während das ZDF auf seine redaktionelle Verantwortung verweist.
  • Der Fall reiht sich in eine breitere Debatte über die Grenzen von Kunstfreiheit und den Umgang mit gewaltbezogenen Aussagen im Kulturbereich ein.

 
Der Rapper Daniel Pongratz, besser bekannt als „Danger Dan“, und der Pianist Igor Levit haben dem ZDF einen „autoritären Akt“ mit Blick auf einen geplanten Auftritt vorgeworfen. Danger Dan, ein Teil des Berliner Hip-Hop-Trios „Antilopen-Gang“, und Levit sollten demnach in der 100. Sendung des Satire-Formats „Die Anstalt“ auftreten. Themen sollten dabei Radikalisierung und die Wehrhaftigkeit der Demokratie sein.
Kurz vor der Voraufzeichnung der Sendung, die am Dienstag, 21. Juli, ausgestrahlt werden soll, erreichte die Musiker jedoch eine Ausladung. Zur Begründung hieß es, der Liedtext des siebenminütigen Songs „Keine Angst“, den das Duo darbieten wollte, lasse sich als Aufruf zur Gewalt interpretieren.

Danger Dan und Igor Levit: Auftritt als „öffentlich-rechtliche Pflicht“ gesehen

Auf Instagram schreiben Danger Dan und Igor Levit, man hätte es „als öffentlich-rechtliche Pflicht gesehen, das Lied zu präsentieren und danach zu diskutieren“. Die Intendanz des ZDF habe jedoch gegen den Auftritt ihr Veto eingelegt, als das Duo bereits zur Aufnahme nach München angereist gewesen sei.
Im „Spiegel“ sprach Danger Dan von einem „furchtbaren Zeichen“, dass die Spitze des Senders „anfängt, antifaschistische Lieder zu zensieren“. Auch das Moderatorenteam der „Anstalt“ distanzierte sich von der Entscheidung.
Im Text zu dem siebenminütigen Song „Keine Angst“ geht es im Grunde darum, dass die antifaschistische Bewegung, zu der sich Danger Dan zählt, durch die politische Entwicklung in existenzieller Gefahr sei. Diese lasse ihr nur zwei Optionen: Zuzuwarten, während die AfD in den Parlamenten noch stärker werde und Rechte die Straße beherrschten – oder schon heute gegenzuhalten und „Stress mit der Polizei“ zu riskieren.

Aufruf zu illegalen Klebeaktionen und Datensammlungen

In weiterer Folge ruft der Sänger dazu auf, formfreie Strukturen zu bilden und eine „Party gegen Nazis“ zu veranstalten. Von dem Erlös solle man Aufkleber, Sprühdosen oder Marker besorgen und sich durch Parolen im Stadtbild sichtbar machen. In diesem Kontext sollen die Akteure der „linken Straßenpolitik“ so konspirativ wie möglich vorgehen, um nicht von der Polizei erwischt zu werden. Sollte dies jedoch geschehen, sollen Betroffene von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen.
Eine weitere Strophe ruft dazu auf, in jeder erdenklichen Weise Daten über „Nazis“ zu sammeln. Dazu solle man unter anderem Treffen und Demonstrationen fotografieren, ihre Arbeitgeber und ihr Umfeld herausfinden, Fake-Profile auf TikTok, bei Telegram oder auf Singlebörsen zu nutzen, um an Daten zu kommen. Auch das Durchforsten des Papiermülls oder die Observation kommen als Möglichkeiten zur Sprache, am Ende solle man sie outen. Wörtlich heißt es im Text:
„Werdet dreist, delinquent, akribisch und kreativ – Stück für Stück füttert ihr so euer Antifa-Archiv.“
In der letzten Strophe breitet Danger Dan das Narrativ aus, wonach die Sicherheitsbehörden Rechtsextremismus nicht wirklich bekämpfen würden. Stattdessen sei dieser in den Reihen der Polizei selbst massiv vertreten. Parallel zum Recherchieren müsse man deshalb seine „Sicherheit selbst organisieren“.

Grüße an verurteilte Mitglieder der „Hammerbande“

Der Text warnt vor der Gewalt der extremen Rechten und dass diese sich schon frühzeitig nach Gründung der lokalen Antifa-Struktur gegen diese richten könne. Gleichzeitig spricht Danger Dan den potenziell Betroffenen Mut zu, wobei es heißt:
„Keine Angst, nehmt es selber in die Hand
Die seh’n gefährlich aus, aber wir legen sie lang
Koordiniert euch, fangt an zu trainier’n
Wenn ihr zusamm’n kämpft, dann kann es funktionier’n.“
Sollte es zu einem Angriff kommen, solle man „Überraschungen“ dabeihaben, heißt es in weiterer Folge – ergänzend, dass „juristisch mal wieder die Grauzone geschrammt“ sei. Zum Schluss heißt es:
„Ich lass‘ ihn jetzt einfach mal im Raum, den Elefant
Ist eh klar, was zu tun ist, ich sag‘ nichts mehr dazu
Liebe Grüße an Lina, Gucci, Maja und Nanuk.“
Die Schlusszeile ist unschwer als Referenz an Linksextremisten von der „Antifa-Ost“ zu erkennen, zu der auch die sogenannte Hammerbande gehörte. Die Gruppe ist in den USA als terroristische Vereinigung eingestuft. Mehrere Mitglieder dieser Gruppe, darunter auch die gegrüßten, wurden wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung und mehrfachen gefährlichen Körperverletzungen zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Danger Dan: „Verabscheue Gewalt“ – diese sei jedoch „längst politische Realität“

Trotz dieser Referenz erklärt Danger Dan im „Spiegel“, dass er Gewalt verabscheue. Jedoch sei diese „schon längst politische Realität“. Der Staat versage angesichts von immer mehr Neonazi-Gruppen, die sich bildeten, „und an der Zivilgesellschaft bleibt es hängen“. Deshalb sei es „wichtig, sich solchen Leuten in den Weg zu stellen“. Im Song gehe es um den Aufbau „wirksamer Antifaschismus-Strukturen“. Dafür müsse man „nicht in den Untergrund, das geht auch aus der Mitte der Gesellschaft“.
Dem Verfassungsschutzbericht des Bundes über das Jahr 2025 sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten um 8,9 Prozent auf 1.395 gestiegen. Bei linksextremistisch motivierten Gewalttaten gab es hingegen ein Plus von 60 Prozent. Deren Zahl stieg im Jahr 2025 auf 856.
Das ZDF erklärte, man habe sich im Zuge der Vorbereitung der Sendung redaktionell intensiv mit der Problematik beschäftigt. Dabei sei man zu der Bewertung gekommen, dass ein „Widerspruch zu den ZDF-Programmrichtlinien“ vorgelegen hätte. Diesen hätte man „im Anschluss an die mehr als siebenminütige Live-Performance auf der Bühne nicht mehr auflösen“ können.
Der Chefredakteur der „Jüdischen Allgemeinen“, Philipp Peyman Engel, bescheinigte dem Sender, „absolut richtig“ gehandelt zu haben. Nicht alles, was nicht justiziabel sei, habe auch einen Anspruch gesendet zu werden. In einem Kommentar äußerte er, Danger Dan maße sich an, in der Tradition von Widerstandskämpfern wie Sophie Scholl zu stehen:
„Doch Danger Dan ist nicht Sophie Scholl. Und Deutschland 2026 ist mitnichten Weimar. Der Vergleich mit der Weimarer Republik ist geschichtsvergessen und grundfalsch.“

Gewaltverherrlichung in der Kunst – auch eine rechte Debatte

Das Veto des ZDF gegen den Auftritt von Danger Dan kommt zu einem Zeitpunkt, da auch die Rechte eine Debatte über Gewaltaffinität im Bereich der Kunst erlebt. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau gegen den Kabarettisten Uwe Steimle. Dieser hatte im Rahmen eines Auftritts auf einer AfD-Veranstaltung geäußert:
„Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal: Wo ist eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht?“
Außerdem hatte er im Zusammenhang mit einem Porträt von Altbundeskanzlerin Angela Merkel mehrdeutige Anspielungen gemacht. Diese enthielten Wortfolgen wie „Sie wird bald sitzen“ und „Wenn alle Stränge reißen oder der Nagel bricht, dann stellen wir sie an die Wand“.
Wenige Tage zuvor hatte die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) dem 2026 erschienenen Film „Citizen Vigilante“ von Uwe Boll anfänglich eine Alterseinstufung verweigert. Der Appellationsausschuss hat dem Film, der in der Kritik steht, rassistisch motivierte Selbstjustiz distanzlos darzustellen, schließlich eine Freigabe ab 18 Jahren für Kinovorführungen erteilt.
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AfD in NRW: Streit um Landesliste spitzt sich dramatisch zu


In Kürze:

  • Der AfD-Bundesvorstand fordert den Abbruch der laufenden Aufstellungsversammlung in Nordrhein-Westfalen.
  • Hintergrund sind Berichte über mögliche Drohungen gegen Delegierte und Bedenken hinsichtlich der Zulassung der Landesliste.
  • Landeschef Martin Vincentz lehnt einen Abbruch ab und verweist auf rechtliche Risiken.
  • Der Streit zeigt die Spannungen innerhalb des Landesverbandes.

 
Der AfD im einwohnerstärksten Bundesland Nordrhein-Westfalen droht eine Verschärfung eines innerparteilichen Konflikts, der Auswirkungen auf den Wahlantritt zur Landtagswahl haben könnte. In NRW wird am 25. April 2027 ein neuer Landtag gewählt.
Aktuelle Umfragen sehen für die AfD mögliche deutliche Zugewinne voraus. Nach derzeitiger Einschätzung könnte sich die Zahl ihrer Sitze im Düsseldorfer Landtag von aktuell 12 deutlich erhöhen. Voraussetzung dafür ist jedoch die Zulassung einer vollständigen Landesliste.
In der Vergangenheit kam es bei der AfD bereits zu Problemen mit Landeslisten: In Sachsen wurde die Liste 2019 nur teilweise zugelassen, in Bremen scheiterte der Wahlantritt zur Bürgerschaftswahl 2023 vollständig.

Vorstand warnt Vincentz vor Nichtzulassung der Landesliste für NRW

Der Bundesvorstand verweist offenbar auf frühere Probleme mit Landeslisten und fordert deshalb den AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen auf, die begonnene Nominierungsversammlung für die Landtagswahl 2027 abzubrechen. Die Versammlung hatte am vergangenen Wochenende in Marl (11./12. Juli) begonnen.
In einem Schreiben an Landeschef Martin Vincentz warnen die Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla vor der „drohenden Gefahr einer Nichtzulassung der Landesliste“. Nach Angaben des Bundesvorstands gebe es mehrere übereinstimmende Berichte, wonach stimmberechtigte Delegierte unter Druck gesetzt oder bedroht worden seien.
Auch Vincentz soll nicht ausgeschlossen haben, dass es zu Vorfällen gekommen sein könnte. Der Bundesvorstand sieht deshalb das Risiko einer späteren Anfechtung der Liste und fordert den Landesverband auf, seine ablehnende Haltung gegenüber einer Vermittlung zu überdenken.

Eskalation nach Kampfabstimmung um Platz 13

Die Versammlung begann zunächst vergleichsweise ruhig. Mehrere Listenplätze konnten ohne größere Auseinandersetzungen und teilweise ohne Gegenkandidaturen besetzt werden. Anhänger und Kritiker von Landeschef Vincentz hatten die ersten zehn Plätze im Vorfeld untereinander aufgeteilt.
Später entwickelte sich der Parteitag jedoch zunehmend unruhig. Auslöser war die verlorene Kampfkandidatur des Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich gegen den Vincentz-Vertrauten Klaus Esser um Listenplatz 13.
Gegen Esser läuft ein Parteiausschlussverfahren. Dabei geht es unter anderem um den Vorwurf falscher Angaben zu seinem Studienabschluss. Im weiteren Verlauf kam es unter Delegierten und teilweise auch öffentlich auf der Versammlung zu lautstarken Auseinandersetzungen, gegenseitigen Vorwürfen und Beleidigungen.
Bis Listenplatz 22 konnten weitere Kandidaten gewählt werden. Vor der Wahl des 23. Listenplatzes wurde die Versammlung jedoch unterbrochen. Rund 100 Personen kandidierten für diesen Platz, um den weiteren Verlauf der Aufstellung zu verzögern.
Hintergrund war eine sogenannte „Filibuster“-Taktik von Gegnern des Landeschefs Martin Vincentz. Diese werfen ihm vor, mit seiner Delegiertenmehrheit einen großen Teil der Landespartei politisch ins Abseits zu drängen.

Verfassungsschutz-Gutachten bewertet NRW-Landesverband unterschiedlich

Mit rund 66 Prozent der Delegiertenstimmen wurde Martin Vincentz vom Parteitag zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl gewählt. In einem internen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur bundesweiten Einstufungsentscheidung im vergangenen Jahr wird der NRW-Landesverband als vergleichsweise weniger auffällig beschrieben. Vincentz selbst wird darin nur einmal erwähnt.
Vincentz setzt darauf, diesen Kurs beizubehalten. Ähnlich positioniert sich sein Vertrauter Christian Loose, der auf Listenplatz 3 gewählt wurde und auf dem Bundesparteitag in Riesa vor verfassungswidrigen Positionen, etwa im Zusammenhang mit einem möglichen Kopftuchverbot, gewarnt hatte.
Die Gegner von Vincentz ordnen sich hingegen dem sogenannten „patriotischen“ Lager zu. Sie stehen einer stärkeren Anpassung politischer Positionen mit Blick auf Regierungsfähigkeit und die Bewertung durch den Verfassungsschutz kritischer gegenüber.

Matthias Helferich als zentraler Vertreter der Vincentz-Gegner

Das prominenteste Gesicht dieses Lagers ist der Dortmunder Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich. In einem internen Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird er knapp 40-mal erwähnt. Nachdem Medien über Chatnachrichten berichteten, in denen Helferich sich nach Darstellung der Berichte positiv auf den Nationalsozialismus bezogen haben soll, verhängte der Bundesvorstand zeitweise eine Ämtersperre gegen ihn.
Nach Bekanntwerden der Chatinhalte verließ Helferich freiwillig die AfD-Fraktion im 20. Deutschen Bundestag. Nach der Bundestagswahl 2025 wurde er jedoch wieder in die neu gebildete Fraktion aufgenommen. Ein Antrag im Bundesvorstand auf Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens erhielt keine Mehrheit.
Auch ein Verfahren seines Landesverbandes scheiterte vor dem Bundesschiedsgericht der Partei. Die Rechercheplattform Correctiv berichtet, dass Helferich Unterstützung aus Teilen der Parteiführung erhalten habe, darunter vom früheren Vorsitzenden des offiziell aufgelösten „Flügels“, Björn Höcke, sowie von AfD-Bundessprecherin Alice Weidel.
Der Bundesvorstand fordert weiterhin, dass sich der Landesverband mit den Vincentz-Gegnern auf eine sogenannte „Konsensliste“ verständigt. Weidel und Tino Chrupalla boten dabei Unterstützung an, um eine neue Aufstellungsversammlung organisatorisch und finanziell zu ermöglichen.

AfD-Landeschef will Forderung Weidels nicht nachkommen

Landeschef Vincentz zeigt sich unterdessen entschlossen, ab Freitag, 10:00 Uhr die Nominierungsversammlung fortzusetzen. In einem Antwortschreiben erklärte er, der Landesvorstand sei rechtlich nicht in der Lage, eine bereits begonnene Wahlversammlung wieder zu beenden. Es drohe vielmehr im Fall eines Abbruchs eine Situation wie in Bremen. Nach Angaben aus dem Landesverband wurde die Versammlung anschließend fortgesetzt.
Vincentz kritisierte den Bundesvorstand dafür, sich nicht von der nach wie vor andauernden „Operation Filibuster“ zu distanzieren. In mehreren Kreisverbänden werde nach wie vor für diese mobilisiert. Der Landeschef äußert sich auch Gerüchten, wonach der Bundesvorstand am Montag sogar die Absetzung des NRW-Landesvorstandes beraten solle. Dazu sagte Vincentz: „Einer Amtsenthebung eines Landesvorstands, der nichts anderes tut, als geltendes Wahl- und Satzungsrecht zu befolgen, fehlt jede Grundlage – sie wäre ein Rechtsverstoß des Bundesvorstandes.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Zweifel an Verfassungstreue: AfD-Kandidat Sichert auf dem Prüfstand


In Kürze:

  • Vor der Landratswahl in Friesland wird die Wählbarkeit des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert überprüft.
  • Die Kreiswahlleitung hat wegen Zweifeln an der Verfassungstreue das gesetzlich vorgesehene Prüfverfahren eingeleitet.
  • Über die Zulassung zur Wahl entscheidet nach Abschluss der Prüfung der Wahlausschuss.

Am 13. September wählt der Landkreis Friesland in Niedersachsen einen neuen Landrat. Der bisherige Amtsinhaber Sven Ambrosy (SPD), der 2021 mit 78,9 Prozent im Amt bestätigt wurde, kandidiert nicht mehr für eine vierte Amtszeit. Einer der Kandidaten, die sich um seine Nachfolge bewerben will, ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert.
Ob er zur Wahl kandidieren kann, ist jedoch unsicher. Die Kreiswahlleitung hat Zweifel an dessen Verfassungstreue. Wie dem Bewerber in einem Schreiben vom 10. Juli mitgeteilt wurde, hat Kreiswahlleiterin Andrea Jeske die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Damit hat die Kreiswahlleiterin ein gesetzlich vorgesehenes Prüfverfahren ausgelöst.

AfD-Mitgliedschaft von Sichert als Indiz für Einleitung eines Prüfverfahrens

Grundlage für das Vorgehen ist Paragraf 80 Abs. 4 Z. 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Demnach übernimmt ein Landrat nicht nur ein politisches Mandat, sondern wird auch ein Beamter auf Zeit. Er leitet die Kreisverwaltung und vollzieht staatliches Recht. Beamte haben jedoch die Gewähr für das jederzeitige Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bieten.
Das Landesamt für Verfassungsschutz in Niedersachsen hatte den Landesverband der AfD im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Dies entspricht inhaltlich der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.
Dem Schreiben der Kreiswahlleiterin hat die Wahlbehörde bereits die Mitgliedschaft in der AfD als ein „starkes Indiz für Zweifel an der Verfassungstreue“ eingeordnet. Dies mache eine Einzelfallprüfung personenbezogener Umstände verpflichtend. Jeske habe das Innenministerium deshalb um eine Prüfung der Wählbarkeit gebeten. Abseits der Mitgliedschaft in der AfD lägen ihr keine Anhaltspunkte vor.

Mitgliedschaft allein begründet noch keine Vorentscheidung über Zulassung

Im Frühjahr 2026 hat Niedersachsen ein Verfahren zur Prüfung im Fall möglicher Zweifel geschaffen. Die Schwelle für dessen Einleitung liegt dort, wo „tatsächliche Anhaltspunkte“ diese begründen. Im Verfahren dürfen Ministerium und Wahlausschuss auch öffentlich zugängliche Quellen wie Presseberichte, Internetseiten und öffentliche Äußerungen zur Auswertung heranziehen.
Außerdem darf das Innenministerium als Kommunalaufsicht den Verfassungsschutz um Auskunft bitten. Die Aufsicht leitet ein begründetes Ergebnis an Wahlleitung und Wahlausschuss weiter. Diesen ist die endgültige Zulassungsentscheidung überlassen. In den Gesetzesmaterialien wird deutlich, dass eine Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei ein Indiz für fehlende Verfassungstreue sein kann.
Ein Automatismus besteht jedoch nicht. Zu berücksichtigen seien auch das persönliche Verhalten, öffentliche Aussagen und die konkrete Form des parteipolitischen Engagements. In den Gesetzesmaterialien ist die Rede von einer Prognose für den Einzelfall, die besonders sorgfältig und ergebnisoffen erfolgen müsse.

Mehrere Äußerungen von Sichert – und die Einschätzungen des Verfassungsschutzes

Sichert selbst spricht von einem „Versuch, die AfD zu schwächen“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den Politiker in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Noch häufiger fällt sein Name im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD.
Zu den dort zitierten Äußerungen Sicherts gehört unter anderem dessen Forderung nach einem Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen. Sichert erklärte Asylsuchende zu „Eroberern“ und sprach von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“, der durch einen „Geburten-Dschihad“ geführt werde. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“ und bezeichnete Kopftuch tragende Frauen als „islamistisch“.
Darüber hinaus forderte er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung von Politikern wie Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach oder Altbundeskanzler Olaf Scholz. Grund dafür seien deren Entscheidungen in der Zeit der Corona-Pandemie. Gerichte haben mittlerweile in mehreren Fällen die Einschätzung von Verfassungsschutzbehörden bestätigt. In der Begründung zur Einstufung der Partei als Beobachtungsobjekt heißt es, die AfD verbreite pauschale abwertende Aussagen über Zuwanderer und Muslime, Forderungen nach Einschränkung der Religionsfreiheit und die Missachtung von deren Menschenwürde, ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis und Verschwörungserzählungen wie jene vom „Bevölkerungsaustausch“.

AfD-Kandidaten: In Ludwigshafen abgelehnt – in Schwerin zugelassen

Ob die Überprüfung der Wählbarkeit zu einem Ausschluss Sicherts führen wird, ist offen. Auch bei exponierten Repräsentanten der AfD verliefen Überprüfungen dieser Art uneinheitlich. Im Fall der Kandidatur von Joachim Paul für das Amt des Oberbürgermeisters von Ludwigshafen hatte der Wahlausschuss im August des Vorjahres eine Kandidatur abgelehnt. Ein Eilantrag gegen die Entscheidung hatte keinen Erfolg.
Bei der Oberbürgermeisterwahl in Schwerin hat der Wahlausschuss hingegen die AfD-Kandidatin Petra Federau zugelassen – obwohl eine Initiative ein privates Gutachten über potenziell verfassungsfeindliche Aussagen übermittelt hatte. Federau schaffte es jedoch nicht in die Stichwahl. Im thüringischen Landkreis Sonneberg stellt die AfD mit Robert Sesselmann seit 2023 einen Landrat.
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Brandmauer bleibt: CDU-Verband in Brandenburg lehnt Annäherung an AfD ab


In Kürze:

  • Der Vorstand der MIT Brandenburg hat einen Antrag zur Lockerung der CDU-Brandmauer gegenüber der AfD abgelehnt.
  • Beschlossen wurde stattdessen ein Leitantrag für eine stärker sachorientierte politische Debattenkultur.
  • Die Mittelstandsunion bekräftigt, dass die AfD derzeit kein Kooperationspartner sei, lässt aber eine theoretische Perspektive für die Zukunft erkennen.

 
Die Mittelstandsunion der CDU (MIT) in Brandenburg wird keine Annäherung an die AfD vollziehen. Das hat der Landesvorstand am Dienstagabend, 7. Juli, in einer überregional, mit Interesse erwarteten Sitzung beschlossen. Zwei Vorstandsmitglieder hatten einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, auf ein Ende der sogenannten Brandmauer hinzuwirken. Um zu verhindern, dass von der CDU zur AfD abgewanderte Wähler dauerhaft verloren gingen, sollte nach dem Willen der Antragsteller der Unvereinbarkeitsbeschluss von 2018 hinterfragt werden.

MIT Brandenburg setzt auf sachorientierte Debatten statt Ende der „Brandmauer“

Die Mehrheit der Funktionsträger des Wirtschaftsverbandes lehnte eine solche Form der Annäherung ab. Stattdessen verabschiedete die MIT Brandenburg am Dienstag einen geänderten Beschluss. Darin war von einer Aufhebung des Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der von Brandenburgs Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften Partei keine Rede mehr.
Wie Brandenburgs CDU-Generalsekretär Julian Brüning mitteilte, hat der MIT-Vorstand Teile des Textes beibehalten. Die MIT Brandenburg fordert demnach die Landes-CDU dazu auf, sich in der Bundespartei für eine „sachorientierte politische Debattenkultur einzusetzen“. In dieser sollen „politische Entscheidungen auf Grundlage von Inhalten getroffen werden“.
Dies würde bedeuten, dass Anträge oder sonstige Initiativen der AfD nicht von vornherein abgelehnt werden sollen. Stattdessen soll anhand ihres Inhalts geprüft werden, ob die CDU das darin verfolgte Anliegen mittragen könne.

Der Beschluss lässt theoretische Perspektive offen

Auch findet sich eine Passage, die zumindest theoretisch die Tür für eine künftige Zusammenarbeit offenlässt. So heißt es im Beschluss vom Dienstag:
„Solange die AfD ihre nationalistischen Flügel nicht eindämmen will oder kann, fehlt jegliches Fundament für eine Kooperation.“
Diese Formulierung lässt den Umkehrschluss zu, dass ein Ende der „Brandmauer“ aus Sicht der CDU möglich wäre, sollte sich die AfD von jenen Inhalten abwenden, die der Verfassungsschutz als Grundlage für seine Einstufungsentscheidung betrachtet.
Nach derzeitigem Stand gilt jedoch, dass die AfD „für uns kein Partner“ sei, so Brüning. Bereits im Vorfeld des Beschlusses hatte der Fraktionsvorsitzende der CDU im Landtag, Steeven Bretz, bei einer Pressekonferenz auf „klare Beschlusslagen im Landes- und Bundesverband“ hingewiesen.

Antragsteller sehen bisherige Strategie der Union als gescheitert

Bretz fügte hinzu, es sei „Strategie der AfD, die CDU zu zerstören“. Wer nun eine Debatte über die Abgrenzung der Union von der AfD anheize, müsse sich „darüber im Klaren sein, dass er damit der Union nicht nütze“. Auch der Landesvorsitzende der MIT, Eckehard Frisch, und der Ehrenvorsitzende Uwe Feiler hatten sich im Vorfeld deutlich gegen den Antrag zweier Vorstandsmitglieder ausgesprochen.
Feiler erklärte gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“, es stehe „eine breite, breite Mehrheit hinter diesem Unvereinbarkeitsbeschluss, so auch ich“. Mit einer Mehrheit für die Aufhebung sei nicht zu rechnen. Insbesondere bei Themen wie Europa, NATO und Russland gebe es mit der AfD keine Schnittmengen. Auch der CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer im Bundestag, Steffen Bilger, sprach von einer „ganz klaren Minderheitsmeinung“, welche die Antragsteller repräsentierten.
Ausgegangen war der Antrag von den Vize-Landeschefs der MIT, Frank Goral und Ferdinand Fiedler. Diese hatten die „Brandmauer“ als falsch bezeichnet. Man könne „in Ostdeutschland nicht 30 bis 40 Prozent der Wähler ausgrenzen“. Die Strategie, mit der Bundesparteichef Friedrich Merz die AfD „halbieren“ wollte, sei gescheitert. Deshalb müsse man AfD-Wähler „mit den politischen Konzepten der Union“ zurückgewinnen.

Auch MIT-Bundeschefin Connemann hatte sich gegen den Antrag ausgesprochen

Brandenburgs AfD-Landeschef René Springer spricht von „überholten Beschlüssen“, an denen die CDU festhalte. Diese müsse sich entscheiden, ob sie diese Situation aufrechterhalten wolle oder „den Mut findet, den Willen der Wähler wieder ernst zu nehmen“.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Dennis Hohloch, äußerte sich ebenfalls zu der Debatte. Er erklärte, die CDU täte „gut daran, wenn Herr Redmann und sein Landesvorstand diesen Brandmauerbeschluss aufheben würden“. Hohloch wollte sich gegenüber dem RBB nicht zu der Frage äußern, ob es im Vorfeld des Antrages Gespräche mit den Protagonisten gegeben hätte.
Gegen eine Veränderung der Beschlusslage hatte sich im Vorfeld der Abstimmung auch die Bundesvorsitzende der MIT, Gitta Connemann, ausgesprochen. Gegenüber der „WELT“ erklärte sie, die AfD sei „kein Partner für den Mittelstand“. Deren Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik führe „mit Vollgas ins Abseits“.
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CDU-Verband in Brandenburg stimmt über Ende der Brandmauer zur AfD ab


In Kürze:

  • Die MIT Brandenburg stimmt über einen Antrag zur Aufhebung des CDU-Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der AfD ab.
  • Antragsteller kritisieren die bisherige Brandmauer als pauschale Ausgrenzung von Millionen Wählern.
  • Die Landesführung der MIT rechnet dennoch mit einem Scheitern des Vorstoßes und lehnt eine Zusammenarbeit mit AfD und Linkspartei ab.

 
Im Landesverband Brandenburg der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU soll am Dienstagabend, 7. Juli, über einen Antrag zur sogenannten Brandmauer gegenüber der AfD abgestimmt werden. Der Antrag soll auf der Tagesordnung der bevorstehenden Vorstandssitzung stehen, wie „FOCUS“ und „WELT“ berichteten.
Darin erheben Mitglieder der Mittelstandsvereinigung die Forderung, den seit 2018 gültigen Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundes-CDU in der derzeitigen Form aufzuheben. Dieser werde von vielen Mitgliedern als „Ausdruck einer Politik der pauschalen Abgrenzung“ verstanden.

Kritik aus CDU Brandenburg: Merz-Strategie der „Halbierung“ der AfD sei gescheitert

Der Antrag, über den die Mittelstandsvereinigung abstimmen soll, trägt den Titel „Für eine Rückkehr zur politischen Sacharbeit – demokratische Auseinandersetzung statt pauschaler Abgrenzung“. In der Begründung kommt die Sorge zum Ausdruck, einen erheblichen Teil der Wählerschaft mit dem derzeitigen Ansatz dauerhaft zu verprellen. Man dürfe Millionen Bürger nicht als Gesprächspartner ausschließen.
Zwei Mitglieder des Vorstandes sollen für den Antrag verantwortlich zeichnen. Einer davon ist der stellvertretende Vorsitzende Ferdinand Fiedler. Er wolle Wähler „mit den politischen Konzepten der Union“ zurückgewinnen. Die Strategie von Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz, mit der dieser die AfD halbieren wollte, sei „klar gescheitert“.
Rückendeckung erhält Fiedler vom MIT-Vizelandeschef Frank Goral. Dieser äußerte gegenüber dem „Tagesspiegel“, die „Brandmauer“ sei falsch. Man könne „in Ostdeutschland nicht 30 bis 40 Prozent der Wähler ausgrenzen“.

MIT-Landeschef und Ehrenvorsitzender rechnen nicht mit Mehrheit

Der Verfassungsschutz in Brandenburg stuft den Landesverband der AfD seit dem Vorjahr als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.
Allerdings liegt die Partei in Umfragen derzeit deutlich vor der SPD. CDU und Linke sind derzeit gleichauf. Nach aktuellem Stand wären daher Mehrheiten gegen die AfD nur unter Einschluss der Linkspartei möglich, gegen die es vonseiten der CDU jedoch ebenfalls einen Unvereinbarkeitsbeschluss gibt.
Nicht als Einbringerin aufgeführt ist die Bundestagsabgeordnete und frühere Landeschefin Saskia Ludwig. Diese ist ebenfalls eine stellvertretende Landesvorsitzende der MIT Brandenburg und hatte sich bereits vor der Bundestagswahl 2025 gegen die sogenannte Brandmauer ausgesprochen.
MIT-Landeschef Eckehard Frisch und der Ehrenvorsitzende Uwe Feiler gehen von einem Scheitern des Vorstoßes aus. Es könne „mit der AfD eines Höcke und anderer keine Zusammenarbeit geben, ebenso wenig wie mit der Linken“. Insbesondere bei Themen wie NATO, Bundeswehr oder Russland gebe es keinerlei Schnittmengen.

Ähnliche Debatte über CDU-Abgrenzung zur AfD im Vorjahr im Harz

Allerdings brodele es in der CDU aufgrund der schlechten Umfragewerte und der Enttäuschung beispielsweise über die ausbleibende Steuerreform. Man müsse laut Feiler vor diesem Hintergrund zweifellos eine Debatte darüber führen, was unter „Zusammenarbeit“ mit der AfD zu verstehen sei, wie er gegenüber dem „FOCUS“ sagte.
Zwar seien gemeinsame Anträge sicher tabu, so Feiler. Aber bei Abstimmungen zu reinen Sachanträgen wie jenen über die Flutlichtanlage eines Sportplatzes sehe die Sache möglicherweise anders aus.
Im Vorjahr hatte bereits der Kreisverband Harz der CDU Sachsen-Anhalt den Unvereinbarkeitsbeschluss infrage gestellt.
Bei der Bundestagswahl hat die CDU das Direktmandat an die ortsfremde AfD-Kandidatin Christina Baum verloren. Zudem gebe es eine Vielzahl an Austritten.
Allerdings hat auch dort die Landesspitze der CDU dieses Ansinnen abgelehnt. Der aus demselben Kreisverband stammende Ministerpräsident Sven Schulze und Landrat Thomas Balcerowski gelten als Gegner einer Annäherung an die AfD.
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Kann Pistorius der AfD geheime Informationen verwehren?


In Kürze:

  • Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
  • Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
  • Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.

 
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.

Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD

„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“

Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.

Gesetzliche Lage

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.

Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.

AfD und Russland

Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.

Pistorius für Geheimhaltung zuständig

Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.

Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
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Pistorius will AfD von Geheiminformationen ausschließen – darf er das?


In Kürze:

  • Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
  • Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
  • Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.

 
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.

Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD

„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“

Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.

Gesetzliche Lage

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.

Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.

AfD und Russland

Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.

Pistorius für Geheimhaltung zuständig

Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.

Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
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Verfassungsschutz warnt vor wachsendem Extremismus und hybriden Angriffen


In Kürze:

  • Der Verfassungsschutz sieht Deutschland gleichzeitig durch Extremismus, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen unter Druck.
  • Rechtsextremismus bleibt laut Bericht die größte Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, während linksextremistische Gewalt besonders stark zunimmt.
  • Antisemitismus wird als ideologische Schnittmenge verschiedener extremistischer Strömungen hervorgehoben.
  • Bundesinnenminister Dobrindt fordert zusätzliche Befugnisse, um den Verfassungsschutz zu einem operativ stärkeren Nachrichtendienst auszubauen.

 
Am Dienstag, dem 30. Juni, haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Behördenchef Sinan Selen den Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz über das Jahr 2025 vorgestellt. Bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts betonte der Minister, Deutschland stehe von innen und außen unter Druck. In fast allen beobachteten Phänomenbereichen seien Personenpotenziale und Gewaltrisiken gestiegen. Hinzu kämen Sabotage und Spionage von außen.
Sowohl Dobrindt als auch Selen machten noch einmal deutlich, dass sie es für unabdingbar halten, den Verfassungsschutz zu einem „echten Geheimdienst“ auszubauen. Derzeit bestehe die Aufgabe des Inlandsgeheimdienstes lediglich in der Beobachtung und Auswertung von Informationen zu den beobachteten Phänomenbereichen.

Verfassungsschutz will sich vom reinen Beobachtungsdienst lösen

Künftig solle der Verfassungsschutz auch die Möglichkeit erhalten, mit „Detektion, Disruption und Prävention“ auf gefährliche Entwicklungen zu reagieren, so das Anliegen. Der Ausbau der Befugnisse stößt jedoch auf Schwierigkeiten. In der Bundesrepublik gilt es aufgrund der totalitären Vergangenheit als problematisch, die Geheimdienste mit hoheitlichen Befugnissen auszustatten.
Auch unter den Verfassungsschutzbehörden selbst gibt es Meinungsunterschiede: So lehnt Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer den Ausbau zum „echten Geheimdienst“ ab. Der Verfassungsschutz, so äußerte er, solle „den Bürger schützen und nicht überwachen“.
Dobrindt und Selen machten unterdessen deutlich, dass sich Deutschland in einer Lage befinde, in der sich klassische Spionage, Sabotage und Extremismus zunehmend mit digitalen Bedrohungen vermengten. Den deutschen Nachrichtendiensten müsse deshalb auch aktives Reagieren auf Bedrohungspotenziale möglich werden. Dies sei etwa mit Blick auf Cyberangriffe sowie die Rekrutierung immer jüngerer Menschen, teilweise auch von Kindern, durch verfassungsfeindliche Bestrebungen erforderlich. Diese seien in ihrem Weltbild noch nicht gefestigt und könnten durch Deradikalisierung oder Aussteigerprogramme erreicht werden.

Rechtsextremismus bleibt größte Gefahr für freiheitlich-demokratische Grundordnung

Deutschland wird, so betonen Dobrindt und Selen, sowohl von ausländischen Nachrichtendiensten als auch inländischen extremistischen Milieus unter Druck gesetzt. Als staatliche Akteure werden vor allem Russland, China und der Iran genannt. Gleichzeitig nehme das Personenpotenzial fast sämtlicher extremistischer Szenen zu. Dobrindts Schlussfolgerung lautete, die Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wirkten „von außen und innen, analog und digital, sichtbar und verborgen“.
Wie der Minister betonte, bleibe der Rechtsextremismus nach Einschätzung des Verfassungsschutzes weiterhin die größte Gefahr. In diesem Phänomenbereich sei das zuzuordnende Personenpotenzial noch einmal deutlich um rund 17 Prozent von 50.250 auf 58.700 angewachsen. Als gewaltbereit gelten 15.600 Rechtsextremisten – rund 300 mehr als im Beobachtungszeitraum 2024.
Im Vorjahr sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten auf hohem Niveau verharrt. Die strafbaren Handlungen insgesamt seien leicht um 2,3 Prozent auf 36.951 gesunken. Unter diesen sei jedoch die Zahl der Gewalttaten um 8,9 Prozent auf 1.395 gestiegen. In sechs Fällen sei es zu versuchten Tötungsdelikten gekommen. Bei den meisten rechtsextremistisch motivierten Straftaten handele es sich nach wie vor um Propagandadelikte.

Bestrebungen in Richtung Rechtsterrorismus – linke Gewaltszene wächst ebenfalls

Sorge bereiteten insbesondere die zunehmende Vernetzung junger Gruppen und deren stärkere Aktionsorientierung. Wie die Zerschlagung der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ zeige, könne auch mit Blick auf möglichen Rechtsterrorismus keine Entwarnung gegeben werden. Dazu komme die gezielte Ansprache Jugendlicher über soziale Netzwerke und Gaming-Plattformen. Der Bericht erwähnt dabei unter anderem die auch in anderen Ländern bereits in Erscheinung getretenen neueren Phänomene wie „Akzelerationismus“, „Attentäter-Fanklubs“ oder eine „nihilistisch-satanistische Onlinesubkultur“.
Im Phänomenbereich des Linksextremismus sei das Personenpotenzial geringer als im Rechtsextremismus. Allerdings sei das Wachstum dynamischer und allein von 2024 auf 2025 um etwa 4.200 auf nunmehr 42.200 Personen angewachsen. Auch das Gewaltpotenzial stieg von 11.200 auf 11.600 gewaltbereite Linksextremisten. Die Zahl der linksextremistisch motivierten Straftaten insgesamt stieg um 39 Prozent auf 8.133. Bei den Gewalttaten war sogar ein Plus von 60 Prozent auf 856 zu verzeichnen.
Linksextremistisch motivierte Gewalttaten richteten sich dabei immer häufiger gegen politische Gegner sowie gegen die Polizei. Der militante „Antifaschismus“ gewinne insbesondere aufgrund der Wahlerfolge der AfD an Bedeutung. Dazu kämen Anschläge gegen die kritische Infrastruktur, Brandanschläge, aber auch eine zunehmende Bedeutung dogmatisch-kommunistischer Jugendorganisationen. Auch unter diesen sei eine zunehmende Gewaltbereitschaft festzustellen. Außerdem gehe von diesen Bestrebungen eine zunehmende Gefahr für die kritische Infrastruktur aus. Dies zeigten etwa die Anschläge auf die Stromversorgung in Berlin zu Beginn des Jahres.
Sinan Selen erläuterte, dass der organisierte Linksextremismus vor allem versuche, Ängste – etwa um das Klima oder vor Krieg – zu nutzen, um junge Menschen anzusprechen. Dabei würden häufig legitime Protestbewegungen durch Extremisten instrumentalisiert.

Was der Verfassungsschutz zum Bedrohungspotenzial des Islamismus zu sagen hat

Das Gefährdungspotenzial im Bereich des Islamismus bleibt dem Verfassungsschutzbericht zufolge ebenfalls präsent. Von Entwarnung könne auch hier keine Rede sein. Wie auch bei der extremen Rechten falle hier die Bedeutung von Online-Radikalisierung und das immer jüngere Alter Rekrutierter auf. Das Bedrohungspotenzial bleibe groß, weil dschihadistische Terrorgruppen weiterhin auf einfache Mittel wie Messer und Autos als Tatmittel setzten.
Im Phänomenbereich „Islamismus“, in dem terroristische Gruppen ebenso zusammengefasst sind wie die Muslimbruderschaft oder Vereinigungen wie Millî Görüş oder die Furkan-Bewegung, spricht der Verfassungsschutz von einem Personenpotenzial von 28.645 Personen (2024: 28.280). Das gewaltbereite Potenzial sei im Vorjahr von 9.540 leicht auf 9.110 gesunken.
Die Zahl der als islamistisch eingeordneten Straftaten stieg im Jahr 2025 von 1.397 auf 1.599, die meisten davon Propagandadelikte. Die Zahl der Gewalttaten stieg von 71 auf 80, darunter acht versuchte und zwei vollendete Tötungsdelikte. Verfassungsschutzpräsident Selen warnte dabei insbesondere vor der terroristischen Hamas.
Die in Deutschland verbotene palästinensische Organisation unterhalte weiterhin Strukturen im Land. Zunehmend bediene sie sich auch krimineller Netzwerke, um Terrorakte zu planen. Deutschland werde von der Hamas nicht mehr nur als Rückzugsraum, sondern ausdrücklich als möglicher Aktionsraum betrachtet. Besonders gefährdet seien dadurch jüdische und israelische Einrichtungen.

„Woke“-Narrativ als gemeinsame Bezugslinie aller Phänomenbereiche

Auffällig sei, so Selen und Dobrindt, dass Antisemitismus zunehmend ideologische Grenzen überschreite. So bilde Israelfeindschaft weitgehend eine Schnittmenge zwischen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus, in vielen Bereichen auch mit Erscheinungsformen auslandsbezogenen Extremismus. Dieses verbindende Element werde im Bericht mehrfach hervorgehoben.
Die Radikalisierung erfolge immer häufiger digital. Die Gruppierungen versuchten zunehmend auch Künstliche Intelligenz für ihre Agenda zu nutzen, und immer jüngere Menschen würden über TikTok, Instagram, Gaming-Plattformen und andere digitale Räume gewonnen.
Selen hob hervor, dass nahezu alle extremistischen Milieus ähnliche psychologische Mechanismen nutzten. Typisch seien dabei Opfernarrative. Diese bestärkten potenzielle Mitstreiter in der Wahrnehmung, „unterdrückt“ zu sein und nicht zur Gesellschaft zu gehören. Die Verantwortung werde dabei jeweils bestimmten als Feindbilder markierten Gruppen zugeschrieben. Die Mechanismen funktionierten links, rechts und in anderen identitätspolitischen Clustern gleichermaßen. Darauf aufbauende Narrative seien häufig ein Einstieg in spätere Radikalisierungsprozesse.

„Wegwerfagenten“ und transnationale Repression

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts betrifft ausländische Nachrichtendienste. Russland nutze dabei zunehmend sogenannte Low-Level- oder „Wegwerfagenten“, um Sabotage, Desinformation und hybride Kriegsführung zu betreiben. China wiederum sei vor allem in Bereichen wie Wirtschaftsspionage und der Aneignung von Know-how in Wissenschaft und Technologie aktiv. Darüber hinaus schüchtere man auch Dissidenten im Ausland ein.
Ein bekanntes Beispiel sei der im Vorjahr zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilte Jian G., der sich unter anderem als Mitarbeiter eines EU-Abgeordneten Zugang zu Informationen verschafft und Oppositionelle ausgespäht habe. Transnationale Repression betreibe auch der Iran. Von Teheran gesteuerte Zellen schüchterten iranische Oppositionelle ein. In einigen Fällen seien zudem gezielte Mord- und Brandanschläge gegen jüdische und israelische Einrichtungen vereitelt worden.
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Linke möchte AfD-Parteitag in Erfurt verhindern

„Die Messe Erfurt hätte den Parteitag der extrem rechten AfD verhindern können und kann auch jetzt noch einschreiten und etwas dagegen tun“, gibt sich Christian Schaft, Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, überzeugt.
In einer Stellungnahme vom 24. Juni begründet er seine Ablehnung des am 4. und 5. Juli geplanten Bundesparteitags der AfD in der Landeshauptstadt unter anderem damit, dass laut Präambel der Hausordnung der Erfurter Messe GmbH diese für eine „weltoffene, tolerante Veranstaltungskultur“ stehe. Und weiter: Da es bei vergangenen Parteitagen seiner Meinung nach „zu extrem rechten, antisemitischen und rassistischen Aussagen“ gekommen sei, sei davon auszugehen, „dass dies auch in Erfurt der Fall sein“ werde.
Zudem werde die AfD „bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. Unter anderem wird der Thüringer Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft“, so der Linken-Chef von Thüringen.

Pflicht zum Parteitag

Doch die AfD hat – genauso wie jede andere Partei – nicht nur ein Recht darauf, einen Parteitag abzuhalten; sie ist dazu laut Paragraf 9 des Parteiengesetzes sogar verpflichtet. Dort heißt es wörtlich: „Die Parteitage treten mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen.“
Dort werden unter anderem Programme beschlossen und Vorstände gewählt. Die AfD hat in Paragraf 11 ihrer Satzung beschlossen, dass der Bundesparteitag „mindestens einmal in jedem Kalenderjahr“ stattfinden muss. Wann und wo, entscheidet der Bundesvorstand.
Es entscheiden also weder andere Parteien noch Gruppen oder „Aktionsbündnisse“ darüber, ob, wann und dass die AfD ihren gesetzmäßigen Parteitag ausrichtet. Und dennoch gibt es seit Jahren regelmäßig Proteste dagegen. Die Gegner setzen sich aus vielfältigen politischen Kräften und Strömungen zusammen.

Aktionsbündnis „widersetzen“

Die Störaktion gegen den Parteitag nennt sich Aktionsbündnis „widersetzen“ und entstand im Jahr 2024 vor dem AfD-Parteitag in Essen. Auf ihrer Website kündigt die Organisation an: Der AfD-Parteitag „in Erfurt darf nicht stattfinden! Er wäre eine faschistische Zusammenrottung mit Björn Höcke an der Spitze“.
Weiter heißt es dort: „Ihr Parteitag ist eine illegitime Versammlung, auf dem sie die Machtübernahme vorbereitet. Ziviler Ungehorsam ist daher gerechtfertigt und geboten.“ Auf „den Staat und die regierenden Parteien“ sei kein Verlass. Der Plan sei, die Zugänge und Zufahrten zur Messe durch stehende oder sitzende Menschen zu blockieren.
Linken-Vorsitzende Heidi Reichinnek hat in einer Pressekonferenz am 23. Juni bestätigt, dass sich auch Bundestagsabgeordnete an den Blockaden beteiligen werden. „Natürlich werden Abgeordnete von uns dabei sein!“, sagte sie auf Nachfrage. Zudem bot die Partei dem Pressesprecher von „widersetzen“ eine Bühne, die Aktionen des Bündnisses zu erläutern.
Fridays for Future planen auch, sich in Erfurt der Aktion anzuschließen. Die Grünen werben auf ihrer Bundeswebsite mit dem Slogan: „Nie wieder ist jetzt – und jetzt ist Erfurt!“
Das Bündnis Zusammenstehen plant auch Proteste in Erfurt. Nach eigenen Angaben handelt es sich dabei um „ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis“ unter anderem aus Gewerkschaften, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Parteien und „engagierten Einzelpersonen“. Das Bündnis werde dadurch geeint, dass es gegen den AfD-Parteitag in Erfurt „demokratisch aktiv sein“ möchte, heißt es dort. Es geht aus der Ankündigung nicht hervor, ob das Bündnis plant, sich an den Blockaden zu beteiligen.

Ist der 4. Juli ein problematisches Datum?

Der frühere thüringische Ministerpräsident und heutige Vizepräsident des Bundestages, Bodo Ramelow (Linke), stellt zudem eine historische Parallele zur Weimarer Zeit her: Am 4. Juli 1926, also auf den Tag genau vor 100 Jahren, fand in Weimar der erste Reichsparteitag der NSDAP nach deren Wiederzulassung statt. Dies sei eine „Symbolik“, die er, Ramelow, „sich gar nicht ausdenken“ könne. „Dass ein Geschichtslehrer Höcke das nicht wüsste, das darf bezweifelt werden“, gibt sich Ramelow überzeugt.
Einer Recherche des MDR zufolge habe die AfD beim Messeveranstalter „allerdings nicht explizit nur für jenes Wochenende angefragt, sondern auch für Wochenenden im Juni“. Die Anfrage sei bereits im Jahr 2024 gestellt worden, jedoch sei laut Messe Erfurt der 4. Juli „dann die einzig mögliche Option gewesen“.

ver.di und Evangelische Kirche

Genau auf die Argumentation Ramelows springt auch die Gewerkschaft ver.di auf. Auf der Website des Hamburger Landesverbandes von ver.di heißt es: Genau 100 Jahre nach dem NSDAP-Parteitag in Weimar will die AfD nur wenige Kilometer entfernt in Erfurt ihren Parteitag abhalten.“
Und unterstellt der AfD: „Das ist kein Zufall.“ Verdi wirft der AfD vor, „gegen zentrale Werte der Verfassung und der Demokratie“ zu stehen. Damit sei die Partei nicht vereinbar „mit gewerkschaftlichen Grundpositionen und Grundwerten“. ver.di Hamburg ruft deshalb seine Mitglieder dazu auf, sich „selbstorganisiert […] an den friedlichen Protesten gegen den geplanten AfD-Parteitag zu beteiligen“.
Auch die „Evangelische Kirche in Mitteldeutschland plant nach ihren Worten, ein „Zeichen gegen den AfD-Parteitag in Erfurt“ zu setzen, und bekennt sich zum Bündnis „Zusammenstehen“. Matthias Rein, oberster Pfarrer und Leiter des Kirchenkreises Erfurt, erklärt auf der Website die Beweggründe: „Wir Christinnen und Christen können und wollen die Positionen der AfD nicht unwidersprochen hinnehmen.“

Polizei warnt vor massiven Ausschreitungen und Gewalttaten

Laut dem MDR gingen seit Mai Anhänger des Bündnisses „widersetzen“ in Erfurt und Umgebung von Haus zu Haus, um über die geplanten Proteste und die Blockade zu informieren.
Bei Blockaden und Gewalt muss die Polizei einschreiten, denn beides ist nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Die Polizei muss also gleichzeitig den AfD-Parteitag und die Proteste ermöglichen und schützen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) warnt angesichts des bevorstehenden AfD-Bundesparteitags vor massiven Ausschreitungen und Gewalttaten gegen Einsatzkräfte.
„Leider gehen wir davon aus, dass neben dem legitimen friedlichen Protest auch einige Aktivisten aus dem linken und linksextremen Milieu vor Ort sind, die bereits jetzt Gewalttaten gegen unsere Kolleginnen und Kollegen planen“, erklärte der DPolG-Bundesvorsitzende Heiko Teggatz am Montag, 29. Juni. „Das ist äußerst besorgniserregend und ich hoffe, dass alle Einsatzkräfte gesund aus dem Einsatz nach Hause kommen.“

Mahnende Stimmen

Der Kolumnist Harald Martenstein kommt in einem Meinungsbeitrag bei der „WELT“ zu dem Schluss: „Die Linke möchte mithilfe von Straßenterror und Parteiverbot die AfD aus dem politischen Spektrum löschen. Sie beweist, dass ihr Demokratieverständnis deutlich weniger entwickelt ist als das von Rechtspopulisten wie Viktor Orbán.“ Er glaubt zudem: „Auch die Schlacht an den Erfurter Messehallen dürfte mit einem politischen Sieg der AfD enden.“
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) warnte bei „WELT TV“  vor rechtswidrigen Blockaden. Demonstrationen seien seiner Meinung nach legitim, die Verhinderung des Parteitags jedoch nicht. Gewalt würde aus seiner Sicht vor allem der AfD nutzen. Maier wörtlich: „Man würde der AfD einen Gefallen tun, wenn es zu Gewalt kommt.“
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Privates Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsverfahren


In Kürze:

  • Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
  • Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
  • Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
  • Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.

 
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.

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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit

Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.

Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde

Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.

GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus

Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.

Wer ist die GFF?

Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.

Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss

Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Bas und Klingbeil sehen Handlungsdruck

Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.

Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?

Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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17. Juni: Musk-Anwalt prüft weiter | AfD-Beobachtung in Bayern | Anschlagsplan im Weißen Haus vereitelt

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Musk-Anwalt prüft weiter

Nach einem Teilerfolg für Elon Musk und seinen Anwalt Joachim Steinhöfel gegen das ZDF kündigt dieser weitere Schritte an. Er schlägt vor, sich die ZDF-Berichterstattung über Musk der vergangenen drei Jahre anzuschauen, um mögliche weitere Klagen einzureichen. Das ZDF hat zwar beanstandete Falschaussagen entfernt, die geforderte Unterlassungserklärung lag heute morgen jedoch noch nicht vor.

G7 reduziert Rohstoffabhängigkeit

Die G7-Staaten wollen Obergrenzen für die Einfuhr bestimmter Rohstoffe festlegen. Ziel ist es, die Abhängigkeit von Lieferanten außerhalb der G7 – darunter China – zu verringern. In einer gemeinsamen Erklärung hieß es: Bei seltenen Erden und Permanentmagneten soll die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten bis zum Jahr 2030 unter 60 Prozent sinken.

AfD-Beobachtung in Bayern

Die AfD darf durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Bereits 2021 hatten die Verfassungsschützer in München die AfD als Gesamtpartei zum Beobachtungsobjekt erklärt. Die Partei legte Berufung ein. Nach Auffassung des Gerichts greifen die damals vorgebrachten Gründe nicht.

Gentechnik in der EU

Lebensmittel, die mithilfe moderner gentechnischer Verfahren entwickelt wurden, dürfen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung in Supermärkten verkauft werden. Das Europäische Parlament stimmte mehrheitlich dafür, viele dieser Züchtungen von den bisherigen EU-Gentechnikregeln auszunehmen. Zudem sind nun auch Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut möglich.

Anschlagsplan im Weißen Haus vereitelt

FBI und Secret Service haben einen möglichen Terroranschlag auf das Weiße Haus und die Kampfsportveranstaltung UFC 250 vereitelt. Fünf Verdächtige wurden festgenommen. Geplant war ein Angriff mit Drohnen, Sprengstoff und Scharfschützen. Die Täter wollten laut Ermittlern durch Gewalt einen gesellschaftlichen Zusammenbruch herbeiführen.
 
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Dobrindt eröffnet neues Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen


In Kürze:

  • Neues Abwehrzentrum eröffnet: Bundesinnenminister Dobrindt hat gemeinsam mit Verfassungsschutzpräsident Selen das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen eingeweiht.
  • Bessere Vernetzung: Das Zentrum soll den Informationsaustausch zwischen Polizei, Nachrichtendiensten und weiteren Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern verbessern.
  • Wegwerf-Agenten im Blick: Sicherheitsbehörden beobachten verstärkt Personen, die für einzelne Aufträge angeworben werden, ohne die Hintermänner zu kennen.
  • Reaktion auf neue Bedrohungen: Das Zentrum soll Deutschlands Widerstandsfähigkeit gegen hybride Angriffe aus dem Ausland stärken.

 
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Verfassungsschutzpräsident Sinan Selen haben am Dienstag, 16. Juni, das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen (GAZ Hybrid) eröffnet. Zu dem Termin, der im Berliner Büro des Bundesamtes für Verfassungsschutz stattfand, sind auch zahlreiche Vertreter von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erschienen.
Bei dem Zentrum handele es sich laut Dobrindt um keine neue Behörde, sondern um eine gemeinsame Plattform. Diese solle den Informationsaustausch und die Koordinierung von Sicherheitsmaßnahmen bei der Bekämpfung sogenannter hybrider Angriffe erleichtern.
Unter hybrider Kriegsführung versteht man eine Kombination aus militärischen, wirtschaftlichen, geheimdienstlichen und propagandistischen Mitteln. Dazu zählen auch Cyberattacken und die Beeinflussung der öffentlichen Meinung.
Bei der Plattform handelt es sich nicht um die Erste ihrer Art. So gibt es bereits jetzt ein Nationales Cyber-Abwehrzentrum, ein Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum und das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum. Das GAZ Hybrid soll diese Koordination nun auf das gesamte Spektrum hybrider Bedrohungen erweitern.

GAZ Hybrid soll Widerstandsfähigkeit gegen feindselige Akteure stärken

Dobrindt erklärte, es gehe bei dem Aufbau der Plattform darum, „Koordinierung statt Kompetenzgerangel“ zu schaffen. Die deutschen Nachrichtendienste müssten zu „echten“ Geheimdiensten weiterentwickelt werden – mit entsprechenden Befugnissen im Online-Bereich und auch Möglichkeiten zur aktiven Abwehr, „die in der Vergangenheit nicht zur Verfügung standen“. Um diese Nachrichtendienstreform voranzutreiben, kündigte Dobrindt auch einen baldigen Kabinettsbeschluss an.
Deutschland sei ein „tägliches Ziel“ hybrider Übergriffe, so der Minister.
Eine entsprechende Einschätzung hatte auch Verfassungsschutzchef Selen vor mehreren Wochen geäußert. Russland sein in diesem Kontext am häufigsten auffällig geworden – allerdings seien auch aus China, dem Iran oder Nordkorea entsprechende Bestrebungen zu verzeichnen.
Dobrindt erklärte dazu:
„Hybride Bedrohungen sind der Schattenkrieg des 21. Jahrhunderts. Kein heißer Krieg, aber eine dunkle Bedrohung, die versucht, sich manipulativ über unser Land zu legen. Wir antworten heute mit einem starken, gemeinsamen Schild gegen diese hybride Bedrohung.“
Einrichtungen wie das GAZ Hybrid seien daher ein Beitrag zum Ausbau der Widerstandsfähigkeit gegen feindselige Akteure.

Breites Aufgabenspektrum und mehrere Sicherheitsbehörden eingebunden

Zu den Bedrohungen, die in diesem Kontext genannt werden, gehören unter anderem Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und gezielte Kampagnen zur Desinformation. In weiterem Sinne seien auch Einflussnahme auf Wahlen, Staatsterrorismus, transnationale Repression oder Proliferation dazu zu zählen. Dabei handelt es sich um die Weitergabe sensibler Technologien und Waffen.
Unter transnationaler Repression versteht man Bestrebungen von Staaten, Oppositionelle auch außerhalb der eigenen Grenzen zu verfolgen. Dies kann beispielsweise durch gezielte Angriffe, aber auch durch Verweigerung diplomatischer Dienste oder Diffamierungskampagnen erfolgen. Neben China, das etwa gegen Falun-Gong-Praktizierende, Tibeter und Demokratie-Aktivisten vorgeht, ist auch die Türkei mit Blick auf die Gülen-Bewegung in dieser Weise vorgegangen.
Solche Bedrohungen soll das GAZ Hybrid künftig frühzeitig zu erkennen helfen und bekämpfen. Dabei baut die Einrichtung auf bestehenden Strukturen auf und erweitert die deutsche Sicherheitsarchitektur.
Zu den ständigen Teilnehmern des GAZ Hybrid gehören unter anderem alle Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, ebenso die Kriminalämter. Außerdem werden auch Bundespolizei, BND, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Militärischer Abschirmdienst, Generalbundesanwalt und Generalzolldirektion mit von der Partie sein. Bei Bedarf lassen sich auch andere Stellen einbinden, heißt es aus dem Ministerium. Dazu gehören etwa die Bundeswehr oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Fünf Arbeitsgruppen und deren Aufgabenbereiche

Bei den Sitzungen der gemeinsamen Zentren gibt es grundsätzlich keine Hierarchie. Vielmehr wird in den Lagebesprechungen sowie bei den Treffen der einzelnen Arbeitsgruppen in der Regel gemeinsam über das weitere Vorgehen entschieden.
Das neue Zentrum soll nach Angaben des Innenministeriums in fünf Arbeitsgruppen agieren: AG Lage, AG Operativer Informationsaustausch, AG Desinformation und Einflussnahme, AG Wirtschaft und schließlich AG Analyse und Berichtswesen. Die einzelnen Gruppen sammeln und bewerten alle relevanten Infos, besprechen sich zu den Maßnahmen, werten Angriffe im Vorfeld von Wahlen aus und vernetzen sich mit Unternehmen und Verbänden.
Eine Arbeitsgruppe hat dabei sogenannte Wegwerf-Agenten im Fokus. Dabei handelt es sich um Personen, die für einzelne Aktionen angeworben werden – etwa über soziale Netzwerke und gegen Geld.
Häufig geht es dabei um Sabotage oder Informationsbeschaffung. Die Angesprochenen kennen dabei die eigentlichen Auftraggeber oder deren Ziele oft gar nicht. Sicherheitsbehörden zufolge bedienen sich ausländische Akteure zunehmend dieser Akteure.

GAZ Hybrid illustriert Wandel im Sicherheitsverständnis

Das GAZ Hybrid stellt vor diesem Hintergrund nicht nur eine organisatorische Neuordnung dar, sondern spiegelt auch einen Wandel im Sicherheitsverständnis wider. In früheren Zeiten hatten sich Sicherheitsbehörden stärker auf Terrorismus oder klassische Spionage konzentriert. Mittlerweile rücken heute Grauzonen-Konflikte in den Mittelpunkt – dabei handelt es sich Aktivitäten unterhalb der Schwelle eines offenen militärischen Angriffs. Verfassungsschutz-Präsident Selen erklärte im Rahmen des Pressetermins dazu:
„Hybride Angriffe sind keine vorübergehende Gefahr. Sie sind das Mittel der Wahl in internationalen Konflikten unserer Gegenwart weit im Vorfeld klassischer bewaffneter Konflikte. Und wir werden langfristig mit dieser Gefahr konfrontiert bleiben.”
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Zwischen China-Risiko und Russlandfokus: Paris probt den transatlantischen Neustart


In Kürze

  • Transatlantischer Cyber-Gipfel sucht Neustart der Zusammenarbeit trotz Differenzen
  • USA fokussiert China als langfristige Cyberbedrohung, Europa Russland als akutes Risiko
  • Deutschland versucht Balance zwischen Abhängigkeiten, Sicherheit und technologischer Eigenständigkeit

 
Über dem achten Pariser Cyber-Gipfel am 2. und 3. Juni im Maison de la Chimie stand das programmatische Motto „The Transatlantic Reset“ – der transatlantische Neustart. Nach Jahren regulatorischer Reibungen, geopolitischer Erschütterungen und wachsender technologischer Abhängigkeiten ging es um die Frage, wie die USA und Europa im digitalen Raum wieder enger zusammenfinden können.
Die Leitfrage formulierte Gipfelgründer Sébastien Garnault zur Eröffnung: Es gelte zu klären, „wie wir Bedrohungen einschätzen und ihnen als Verbündete begegnen“. Zu dem nur auf Einladung zugänglichen Forum kamen Vertreter des US-Kriegsministeriums, des FBI, der NATO, der Europäischen Kommission, Frankreichs und der Ukraine sowie Unternehmen wie Google und CrowdStrike.
Der Gipfel machte zugleich deutlich: Die transatlantische Einigkeit ist nicht frei von Spannungen. USA und Europa setzen unterschiedliche Akzente bei der Bewertung von China und Russland. Der Grundton blieb jedoch nicht von Trennung geprägt, sondern von Annäherung – die Gemeinsamkeiten im digitalen Raum wiegen schwerer als die Differenzen.

China und das „lange Spiel“

Die amerikanische Argumentation stützt sich auf eine Reihe von Warnungen der vergangenen zwei Jahre vor chinesischen Eindringversuchen in kritische Infrastrukturen. Im Mittelpunkt stehen zwei China zugeschriebene Operationen: „Salt Typhoon“, das vor allem mit Angriffen auf Telekommunikationsnetze in Verbindung gebracht wird, sowie „Volt Typhoon“, das nach Einschätzung US-amerikanischer Behörden auf Energieversorger, Wassersysteme und weitere kritische Infrastrukturen abzielt.
Aus Sicht der US-Behörden geht es dabei nicht nur um klassische Spionage. Zentral ist der Begriff „Prepositioning“ – das verdeckte Platzieren von Zugängen in Netzwerken, um später essenzielle Systeme gezielt stören oder lahmlegen zu können. Solche Zugänge werden häufig erst Jahre nach der ersten Kompromittierung entdeckt.
Todd Hemmen, stellvertretender Direktor für Cyberfähigkeiten beim FBI, hob genau diesen Unterschied hervor: „Was Sie vielleicht als Überwachung oder geringfügige Aktivität einstufen würden, sehen wir eindeutig als Vorbereitung für künftige Operationen.“ Salt Typhoon sei zwar erst 2023 und 2024 identifiziert worden, habe sich jedoch bereits seit etwa 2021 in US-Systemen befunden. „Sie spielen auf lange Sicht“, so Hemmen, „und irgendwann führt dieses Spiel zu einer operativen Aktivität.“
Aus deutscher Sicht wird die Bedrohung nicht grundsätzlich bestritten, doch die Schwerpunktsetzung fällt anders aus. Als deutsche Behörden im August 2025 einer internationalen Salt-Typhoon-Warnung beitraten – darunter das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Verfassungsschutz – wurde die Kampagne vor allem als Spionage eingeordnet. Konkrete erfolgreiche Angriffe auf deutsche Netze waren dem BSI nach eigenen Angaben nicht bekannt. Auch zu Volt Typhoon verwies der Verfassungsschutz darauf, dass es bislang keine spezifischen Hinweise auf Ziele in Deutschland gebe.
Darin liegt weniger ein Widerspruch als eine unterschiedliche strategische Perspektive: Washington denkt stärker vom möglichen Ernstfall her – von Fähigkeiten, Absichten und möglichen Szenarien. Berlin hingegen bewertet primär die nachweisbare Lage im eigenen Netzraum.

Mahnende Stimmen aus Behörden und Industrie

Phil Stupak, leitender Berater der US-Cybersicherheitsvereinigung ISC2 und früherer Mitarbeiter des Weißen Hauses, sagte gegenüber der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times, der Westen brauche einen „nüchternen Blick darauf, was die Volksrepublik China erreichen will“. Peking gehe es um „den Diebstahl von Informationen, nicht nur in den USA, sondern auch aus europäischen Industrien“. China lediglich als Wirtschaftskonkurrenten zu betrachten, sei ein Fehler.
Alison King, Vizepräsidentin beim US-Cybersicherheitsunternehmen ForeScout, wandte sich ebenfalls gegen eine Gleichsetzung Chinas und der USA als Sicherheitsrisiken. Die USA seien „kein autoritäres technokratisches Regime“, das geistiges Eigentum stehle und Menschenrechte verletze. Kritische Infrastruktur, die die Zivilbevölkerung versorge, sollte „kein Schlachtfeld sein – aber genau dort sind wir angekommen“.
Adam S. Lee, Sicherheitschef des Energiekonzerns Dominion Energy und früherer FBI-Beamter, verwies auf historische Muster als Bewertungsmaßstab: „Der beste Indikator für künftiges Verhalten ist vergangenes Verhalten – bei Einzelpersonen wie bei Staaten.“ Als Beleg führte er die Kontinuität der von Peking veröffentlichten Fünfjahrespläne an.
Dass einige der deutlichsten Warnungen aus der Cybersicherheitsbranche selbst kommen, gehört zur Einordnung. Diese Perspektive relativiert die Aussagen nicht, macht aber deutlich, dass Interessenlagen mitgedacht werden müssen. Gerade auf einem Gipfel, auf dem Politik, Sicherheitsbehörden und Industrie eng zusammenwirken, ist diese Differenzierung zentral.

Europäer sehen in Russland die unmittelbare Bedrohung

Während die USA China zunehmend als langfristige systemische Herausforderung im Cyberraum betrachten, steht in Europa Russland stärker im Vordergrund als unmittelbare Bedrohung. Sébastien Garnault brachte diese europäische Perspektive auf den Punkt: In französischen Analysen werde vieles China zugeschrieben, doch Russland bleibe für Europa die „unmittelbare Bedrohung“.
Diese Einschätzung steht vor dem Hintergrund des Kriegs auf dem europäischen Kontinent. Despina Spanou, stellvertretende Generaldirektorin der EU-Generaldirektion CONNECT, sagte der Epoch Times: „Wir alle sind verwundbar gegenüber staatlich unterstützten russischen Akteuren.“
Ieva Ilves, Beraterin des ukrainischen Digitalministeriums und frühere First Lady Estlands, verwies darauf, dass Russland zunehmend einzelne Personen ins Visier nehme, nicht mehr nur klassische Ziele wie Banken oder Energieversorger. Der Einzelne sei durch KI-gestützte Täuschung „leichter erreichbar und schlechter geschützt“. Die in der Ukraine erprobten Methoden könnten jederzeit auf die baltischen Staaten oder andere Länder ausgeweitet werden.
Für Deutschland laufen beide Perspektiven zusammen: Russland gilt als nähere geopolitische Bedrohung, China als langfristige technologische und wirtschaftliche Herausforderung. Diese Doppelperspektive prägt Berlins Cyberpolitik – vorsichtig in der Formulierung, zugleich ausgerichtet auf den Abbau strategischer Abhängigkeiten.

Souveränität als deutsche Ergänzung, nicht als Gegenentwurf

Der Einsatz chinesischer Komponenten war in Deutschland zuletzt vor allem im 5G-Netz ein zentrales Thema. Am 2. April 2026 besiegelte die Bundesregierung per öffentlich-rechtlichem Vertrag den schrittweisen Ausschluss der chinesischen Hersteller Huawei und ZTE aus deutschen 5G-Netzen: für Kernnetze bis Ende 2026 und für Managementsysteme bis 2029.
Im Vordergrund stand dabei weniger ein konkreter Spionagevorwurf als der politische Wille, einseitige Abhängigkeiten zu reduzieren. Damit handelt es sich nicht um ein Gegenmodell zur amerikanischen Sicherheitslogik, sondern um deren europäische Ausprägung: kritische Infrastruktur soll nur dort eingesetzt werden, wo Kontrolle über technologische Abhängigkeiten gewährleistet ist.
Diese Argumentation fügt sich in eine breitere europäische Debatte ein. Seit seinem China-Besuch im April 2023 betont Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, Europa müsse seine Abhängigkeit von den USA verringern und außen- wie sicherheitspolitisch eigenständiger werden. Auch in Deutschland wird strategische Autonomie inzwischen offener diskutiert.
Praktisch bleibt sie jedoch schwer umzusetzen. Bei Seltenen Erden, die für moderne Steuerungssysteme unverzichtbar sind, bezog die EU 2024 laut Europäischer Kommission rund 95 Prozent aus dem Ausland – überwiegend aus China. Gleichzeitig stuften im April 2024 noch 37 Prozent der deutschen Unternehmen chinesische Vorprodukte als unverzichtbar ein, nach 46 Prozent zwei Jahre zuvor, wie Daten des ifo Instituts zeigen.
Die Abhängigkeiten sinken damit nur langsam. Wenn in Berlin von Souveränität gesprochen wird, betrifft das sowohl die chinesische Hardwareabhängigkeit als auch die starke US-Dominanz bei Software, Cloud und digitalen Plattformen. Gemeint ist dabei kein Bruch mit dem transatlantischen Bündnis, sondern der Versuch eines Europas, enger mit den USA zusammenzuarbeiten, ohne in zentralen Technologien vollständig abhängig zu bleiben.

Weg von der reinen Verteidigung

Der Gipfel fiel in einen amerikanischen Strategiewechsel. Im März 2026 legte das Weiße Haus eine neue Cybersicherheitsstrategie vor, die offensive Operationen deutlich stärker betont. Paul J. Lyons, stellvertretender Staatssekretär für Cyberpolitik im US-Kriegsministerium, erklärte: „Amerika hat die rein defensive Haltung im Cyberraum verlassen.“ Cyberfähigkeiten seien inzwischen fest in die militärische Planung integriert; er verwies dabei auch auf jüngere Operationen in Venezuela und Iran. Zugleich soll Künstliche Intelligenz dazu beitragen, den technologischen Abstand zu China zu verringern. Am 2. Juni unterzeichnete US-Präsident Donald Trump zudem eine Verfügung zum sicheren Einsatz fortgeschrittener KI-Modelle.
Auch im Ton zeigt sich eine Verschiebung: Die USA sprechen stärker von Abschreckung, Handlungsfähigkeit und aktiven Gegenmaßnahmen, während Europa eher Begriffe wie Regulierung, Resilienz und Souveränität betont. In der Praxis nähern sich beide Seiten jedoch an. Denn der Schutz des Cyberraums ist heute nur noch im Zusammenspiel von privaten Technologieunternehmen, staatlichen Nachrichtendiensten, Militär, Strafverfolgungsbehörden und internationalen Partnern realistisch zu gewährleisten.

Das Bündnis hinter den Spannungen

Bei der Bedrohungsanalyse gingen die Perspektiven auseinander, bei der Reaktion fanden sie wieder zusammen. Sébastien Garnault beschrieb das westliche Bündnis als „nicht neu, sondern jahrhundertealt“ und betonte: „Wir haben das Recht, unterschiedlicher Meinung zu sein, aber nicht das Recht, eine Trennung herbeizuführen.“
Auch Despina Spanou verwies auf gemeinsame Geschichte und geteilte Werte als tragende Grundlage der transatlantischen Zusammenarbeit. Phil Stupak erinnerte zudem daran, dass die Vereinigten Staaten kurz vor ihrem 250. Jahrestag stehen – ein Jubiläum, das ohne Frankreich historisch kaum denkbar wäre. Eine Abkehr Europas von Amerika bezeichnete er daher als „schlichtweg töricht“, da die gegenseitige Verflechtung zu tief reiche.
Adam S. Lee zog eine klare Trennlinie zwischen öffentlicher Rhetorik und operativer Zusammenarbeit: „Es gibt die politische Rhetorik, und es gibt das, was hinter verschlossenen Türen geschieht – und das ist sehr konstruktiv.“ Auf Arbeitsebene sei zudem klar definiert, wer als Gegner gelte.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „At the Paris Cyber Summit, Allies Test a ‘Transatlantic Reset’ With One Eye on China“. (deutsche Bearbeitung: tk)
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Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nach Angaben vom Mittwoch, 3. Juni, und wies eine Klage der AfD dagegen ab.
Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.

Gericht sieht ausreichende Hinweise

Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

AfD prüft weitere Rechtsmittel

Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen – insoweit war die AfD erfolgreich.
In Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht „politisch motiviert“.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: „Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts.“ Er sei „nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet“. (afp/red)
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Brandmauer, Tolerierung, Koalition: Spekulationen über BSW und AfD


In Kürze:

  • Aussagen von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht zur „Brandmauer“ haben Spekulationen über eine mögliche Zusammenarbeit mit der AfD ausgelöst.
  • Das BSW schließt eine Koalition mit der AfD weiterhin aus und will weder einen CDU- noch einen AfD-Ministerpräsidenten unterstützen.
  • In Fragen wie Russlandpolitik, Sanktionen, Friedenspolitik, Medienreform oder Verfassungsschutz bestehen gewisse Schnittmengen zwischen AfD und BSW.

 
Vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben Aussagen von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht für Spekulationen gesorgt. Gegenüber BILD erklärte sie, mit einer Stimme für das BSW werde die „Brandmauer abgewählt“.
Gleichzeitig sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali der Deutschen Presse-Agentur, man wolle keinen AfD-Ministerpräsidenten wählen. Auch CDU-Ministerpräsident Sven Schulze werde nicht unterstützt, ebenso wenig AfD-Kandidat Ulrich Siegmund, da man sich von beiden klar abgrenze.

Weder Schulze noch Siegmund: BSW setzt auf neutralen Kandidaten

Bereits beim Wahlkampfauftakt des BSW in der Vorwoche in Halle erklärten die Spitzenkandidaten Claudia Wittig und Thomas Schulze, nicht selbst Ministerpräsident werden zu wollen. Stattdessen stellten sie in Aussicht, einen „überparteilich respektierten Kandidaten“ vorzuschlagen, falls es auf die Stimmen der Wagenknecht-Partei ankommt. Auch Amira Mohamed Ali nannte dies am Dienstag als Option.
Namen möglicher Kandidaten wollte man auf Nachfrage nicht nennen. Neben Wagenknecht war beim Wahlkampfauftakt auch der Politikwissenschaftler Johannes Varwick anwesend, Mitglied der BSW-Grundwertekommission.
Eine Koalition mit der AfD hatte Spitzenkandidat Thomas Schulze bereits im März gegenüber dem MDR ausgeschlossen. Die AfD stehe für Steuersenkungen für Reiche, ein traditionelles Familienbild und die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Diese Positionen seien mit denen des BSW unvereinbar, so Schulze: Daher komme eine Koalition nicht infrage. „Das sind alles Themen, die konträr zu unseren sind. Und deshalb brauchen wir uns über eine Koalition mit der AfD gar nicht weiter zu unterhalten.“

BSW hat zum Teil Wähler direkt an die AfD verloren

Sollte die Frage einer künftigen Regierung in Sachsen-Anhalt tatsächlich vom BSW abhängen, könnte auch ein Tolerierungsmodell relevant werden. Derzeit hat sich das Thema Umfragen zufolge jedochn vorerst erledigt: In Sachsen-Anhalt liegt die Wagenknecht-Partei unter der Fünf-Prozent-Hürde. In Mecklenburg-Vorpommern liegt sie zwar bei rund 5 Prozent, die AfD käme dort auf etwa 36 Prozent und könnte damit keine eigene Regierungsmehrheit erreichen.
In Sachsen-Anhalt hat das BSW seit Anfang 2025 zahlreiche Stimmen an die Linkspartei verloren, von der sich die Wagenknecht-Partei ursprünglich abgespalten hatte. Ein Teil früherer Wähler scheint jedoch auch zur AfD gewechselt zu sein. Seit dem 16. Januar 2025 hat die CDU in Umfragen rund 8 Prozentpunkte verloren, das BSW etwa 10, während die AfD um 11 und die Linke um 9 Punkte zulegen konnte.
Ein Sprecher von AfD-Chefin Alice Weidel sagte gegenüber BILD, man wolle keine Option ausschließen, die eine tragfähige Regierungsbildung ermögliche. Gleichzeitig gibt es offenbar interne Vorbehalte gegenüber einer möglichen Zusammenarbeit mit dem BSW.
Diese rühren vor allem von der als instabil wahrgenommenen Rolle des BSW dort, wo die Partei bereits in Parlamenten oder Regierungen vertreten ist. In Brandenburg ist eine Regierungskoalition der SPD mit der Wagenknecht-Partei zerbrochen, zudem kam es dort und im EU-Parlament zu Parteiaustritten.

Ähnliche Positionen zu Russland, Corona und Verfassungsschutz

Politikwissenschaftler wie Benjamin Höhne von der TU Chemnitz sehen Schnittmengen zwischen AfD und BSW und halten sogar eine Koalition für denkbar. Viele dieser Gemeinsamkeiten betreffen jedoch Bereiche, in denen die Länder keine Gesetzgebungskompetenz haben, etwa Friedenspolitik, Russland-Sanktionen oder Volksentscheide auf Bundesebene.
Ähnlichkeiten zeigen sich auch bei der Kritik am Verfassungsschutz oder an einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Weitere Überschneidungen gibt es bei der Pandemiepolitik, Energiepreisen, der Ablehnung von Gendersprache und einer restriktiven Einwanderungspolitik.

Staatsquote, § 218, ethnisch-kulturelle Migrationspolitik: Unterschiede zwischen AfD und BSW

Deutliche Unterschiede gibt es in Bereichen wie der Wirtschaftspolitik. Hier verspricht die AfD in ihrem „Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt“ Steuersenkungen, Staatsabbau und Bürokratieabbau. Das BSW hingegen stellt sich gegen „neoliberale“ Politik und fordert einen starken Sozialstaat, für den auch Umverteilungspolitik kein Tabu ist.
Aber auch in der Familien- und Gesellschaftspolitik gibt es abseits der Ablehnung der Genderpolitik deutliche Unterschiede. Während die AfD den Schwangerschaftsabbruch weiterhin im Strafrecht verankern möchte, strebt das BSW „perspektivisch die Abschaffung des § 218 StGB“ an. Die von der AfD geforderte Reform des Bildungswesens hin zu einer Bildungspflicht statt Schulpflicht lehnt das BSW ebenfalls ab.
Auch in der Migrations- und Integrationspolitik bestehen trotz oberflächlicher Ähnlichkeiten substanzielle Unterschiede. Während die AfD „Remigration“ fordert und sich gegen „kulturfremde“ Einwanderung stellt, spielen ethnisch-kulturelle Kriterien beim BSW kaum eine Rolle.
Bei der Bekämpfung islamistischer Tendenzen zeigen sich ebenfalls deutliche Differenzen. Während das BSW die Zusammenarbeit mit islamischen Gemeinden in die Präventionsarbeit einbinden will, setzt die AfD stärker auf Konfrontation und die Einschränkung islamischer Religionsausübung. Insgesamt werden die Unterschiede zwischen beiden Parteien besonders dort deutlich, wo Landespolitik konkrete Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
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Bericht: Iran soll konkrete Anschlagspläne gegen jüdische Ziele in Deutschland verfolgt haben


In Kürze:

  • Laut Sicherheitskreisen plante der Iran konkrete Sabotageakte gegen jüdische Einrichtungen in Deutschland.
  • Ermittler gehen davon aus, dass Teheran Kriminelle und „Wegwerfagenten“ für Anschläge anwerben wollte.
  • Auch Mordpläne gegen Volker Beck und Josef Schuster sollen vorbereitet worden sein.
  • Historisch wird der Iran seit Jahrzehnten mit Terroranschlägen im Ausland in Verbindung gebracht.

 
Die Bedrohung jüdischer Gemeinden durch den Iran in Deutschland könnte konkreter gewesen sein als bislang von der Bundesregierung dargestellt. Diese Einschätzung legt ein Bericht der „Wirtschaftswoche“ nahe, der sich auf mehrere übereinstimmende Aussagen aus westlichen Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten beruft.
Demnach sollen iranische Dienste bereits konkrete Pläne für Sabotageaktionen gegen eine Synagoge in Ostberlin und eine jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main ausgearbeitet haben. Das Mullah-Regime habe die Frankfurter Gemeinde dabei nicht zum ersten Mal ins Visier genommen. Bereits vor zwei Jahren habe der Iran einen Vertreter dieser Gemeinde systematisch bis in private Lebensbereiche ausgespäht.

Merz und Dobrindt sprechen von abstrakter Bedrohung – Herrmann von konkreten Gefahren

Die Bundesregierung hatte in den vergangenen Jahren zumeist von einer abstrakten Bedrohung durch iranische Nachrichtendienste gesprochen. Der Verfassungsschutz hatte von Ausspähungsaktionen Notiz genommen und diese in seinen Berichten erwähnt – ohne exakte Angaben zu machen. Im Fokus standen unter anderem Einflussarbeit über regimegesteuerte Moscheegemeinden sowie Cyberangriffe.
Noch nach Beginn des Irankonflikts betonten Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ein eher abstraktes Bedrohungsbild. Demgegenüber sprach Bayerns Innenminister Joachim Herrmann Anfang des Monats gegenüber WELT TV von konkreten Gefahren.
Demnach müsse man davon ausgehen, dass der iranische Geheimdienst „eine ganze Reihe von Leuten beschäftigt, die in Deutschland aufhältig sind“. Diese seien „im Prinzip in der Lage, hier schwere Straftaten, möglicherweise Anschläge“ zu begehen. Als mögliche Ziele nannte Herrmann Regimegegner im Exil oder jüdische Einrichtungen.

Geheimdienste sehen „historisches Hoch“ bei Agentenaktivitäten des Iran

Herrmann brachte auch den Sprengstoffanschlag auf das israelische Restaurant „Eclipse“ Anfang April mit einem möglichen proiranischen Hintergrund in Verbindung. Dieser Verdacht hat sich mittlerweile offenbar verdichtet – in den USA ist der irakische Staatsangehörige Mohammad Baqer Saad Dawood Al-Saadi wegen Terrorverdachts angeklagt.
Die Anklagebehörde wirft ihm unter anderem vor, im Auftrag des Iran eine Serie von Terroranschlägen in Europa dirigiert zu haben. Darunter soll auch der Anschlag auf das Restaurant in München gewesen sein. Sicherheitsbehörden hatten Al-Saadi in der Türkei festgenommen und in weiterer Folge an die USA überstellt.
Europäischen Nachrichtendiensten zufolge ist auch in Deutschland ein historisches Hoch iranischer Aktivitäten zu verzeichnen. Allein in den vergangenen Monaten hätten diese etwa vier Dutzend Sabotageaktionen vorbereitet – darunter auch schwere Körperverletzungen oder Mordanschläge. Dafür seien bekannte Kriminelle, Rocker oder Auftragskiller angesprochen worden. Diese sollten als sogenannte Wegwerfagenten eingesetzt werden und seien unter anderem über soziale Netzwerke angeworben worden.

Rekrutierung von „Wegwerfagenten“ und verdeckte Strukturen

Diese Taktik würde das Risiko für den Auftraggeber minimieren: Die Agenten, die selbst keinen ideologischen oder geheimdienstlichen Hintergrund aufweisen, sollen für eine schwere Straftat wie Mord zwischen 10.000 und 30.000 Euro erhalten. Geringfügigere Delikte kosten weniger, so die Geheimdienstkreise.
Werden die Täter gestellt, könne der Iran jede Verantwortung von sich weisen. Dafür seien mehrere Mittelsmänner in der Auftragskette zwischengeschaltet. Teheran soll sich demnach sogar an Mitglieder der Hells Angels oder etablierte kriminelle Netzwerke gewandt haben.
Die Bundesanwaltschaft hat deshalb gegen zwei Personen Anklage erhoben, denen vorgeworfen wird, im Auftrag des Iran Anschlagspläne gegen Volker Beck und den Zentralratspräsidenten der Juden in Deutschland, Josef Schuster, vorbereitet zu haben.

Iran seit 1979 für mehrere schwere Terrorakte verantwortlich gemacht

Seit der Machtergreifung des Mullah-Regimes soll der Iran mehrfach durch Terroranschläge und schwere Straftaten im Ausland in Erscheinung getreten sein. Ziel waren dabei meist jüdische oder israelische Einrichtungen sowie solche der USA oder Oppositionelle im Exil. In einigen Fällen wurden dafür Proxys wie die Hisbollah mobilisiert.
Etwa 350 Menschen starben 1983 bei den sogenannten Kasernenanschlägen gegen diplomatische und militärische Einrichtungen der USA und Frankreichs. 1994 tötete ein Hisbollah-Terrorist etwa 85 Menschen beim Anschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA in Buenos Aires. Als bislang bedeutendste Bluttat mit Bezug zur iranischen Regierung auf deutschem Boden gilt der Mord an vier kurdisch-iranischen Oppositionellen im Restaurant „Mykonos“ 1992 in Berlin.
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CDU verschickt Austrittserklärung an AfD-Abgeordnete


In Kürze:

  • Die CDU verschickte ihre Anti-AfD-Broschüre an alle AfD-Bundestagsabgeordneten.
  • Dem Schreiben lag eine vorbereitete Austrittserklärung aus der AfD bei.
  • AfD-Politiker wie Beatrix von Storch und Bernd Baumann reagierten mit scharfer Kritik.
  • Streitpunkte sind unter anderem Aussagen zu „Remigration“ und Antisemitismus.

 
Die Broschüre der CDU mit dem Titel „Abstieg für Deutschland: Keine Alternative“ sorgt weiterhin für Unmut im Bundestag. Seit einigen Wochen bewirbt die Partei die Schrift, mit der sie ihre Entschlossenheit begründet, auch künftig keine Bündnisse mit der AfD eingehen zu wollen, da sie diese vom Verfassungsschutz beobachtete Partei für eine Gefahr für das Land hält.
Nun hat sie in dieser Sache noch einmal nachgelegt und die Broschüre an alle Bundestagsabgeordneten der AfD geschickt. Wie die CDU selbst in sozialen Medien mitteilt, hat sie den Briefen zudem vorgefertigte Austrittserklärungen beigefügt. Nach dem Lesen der Broschüre könne, so die Begründung, „niemand mehr behaupten, nicht zu wissen, was in der AfD los ist“. Ein Video dazu hat die CDU am 21. Mai auf Instagram veröffentlicht.

Von Storch hat CDU-Brief „zur täglichen Belustigung an die Wand gehängt“

Mit der Unterzeichnung des vorgefertigten Austrittsschreibens sollen Unterzeichner ihren Austritt aus der AfD mit sofortiger Wirkung erklären – unter Bezugnahme auf den Inhalt der Broschüre. Dazu kommen die Bitte um entsprechende Bestätigungen, ein Widerruf von Einzugsermächtigungen und die Forderung nach Löschung personenbezogener Daten.
Die Sendung hat offenbar mittlerweile die Adressaten erreicht, wie mehrere MdBs der AfD gegenüber der Plattform „NIUS“ bestätigt haben.
Die Berliner Abgeordnete Beatrix von Storch postete auf X ein Bild mit einem Kommentar. Darin erklärte sie, sie habe sich „das Schreiben eingerahmt und zu meiner täglichen Belustigung an die Wand gehängt – gleich neben die Statistik der Beliebtheitswerte von Friedrich Merz“.
Das „wichtige zeithistorische Dokument“ zeige „die Verzweiflung der CDU angesichts ihres selbst verschuldeten Niedergangs und des unaufhaltsamen Aufstiegs der AfD“.
Von Storchs Kollege Markus Bühl reagierte ebenfalls auf die Zusendung und schrieb auf Facebook: „Während es in Deutschland immer weiter und massiver bergab geht, nimmt man sich in der CDU-Zentrale Zeit für bizarre PR-Aktionen und politische Selbstbeschäftigung in Sachen ‚Brandmauer‘.“

Streit um Schutz jüdischen Lebens

Bereits zuvor hatte der Parlamentsgeschäftsführer der AfD, Bernd Baumann, die CDU-Bundesgeschäftsstelle besucht und eine der Broschüren mitgenommen. In einem dazugehörigen Video hatte er erklärt, die Broschüre sei „voller Lügen, juristisch widerlegter Mythen und unfassbarer Niedertracht“.
So nimmt Baumann Anstoß an der Aussage, die AfD mache jüdisches Leben in Deutschland „unmöglich“. Er argumentiert, dass dieses hauptsächlich durch radikale Muslime bedroht sei und die AfD im Parlament „die meisten Initiativen zum Schutz jüdischen Lebens“ eingebracht habe.
In der Broschüre heißt es, Antisemitismus sei „ein Problem, welches die AfD ausschließlich den Menschen muslimischen Glaubens zuschreibt“.
Zudem zitiert sie den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, der über die AfD äußert: „Dabei geht es aber nicht um die Bedürfnisse der Juden im Land. Sondern nur darum, dass Muslime Juden bedrohen. Juden dienen im Programm der AfD einzig und allein dazu, den antimuslimischen Ressentiments der Partei Ausdruck zu verleihen.“

Vorwurf der Deportation deutscher Staatsbürger an die AfD erneuert

Außerdem nahm Baumann daran Anstoß, dass sich in der Broschüre der Satz findet:
„Ganz offen bekennt sich die AfD dazu, Millionen Menschen deportieren zu wollen – auch deutsche Staatsbürger.“
Damit greife die CDU die Aussage der Rechercheplattform „CORRECTIV“ über das sogenannte „Geheimplan“-Treffen vom November 2023 in Potsdam auf. Dieses ist nach wie vor Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Bisherige Gerichtsurteile gehen bezüglich der Zulässigkeit bestimmter Darstellungen im „CORRECTIV“-Artikel in unterschiedliche Richtungen.
In der CDU-Broschüre wird jedoch auf das Potsdamer Treffen oder die „CORRECTIV“-Recherche kein Bezug genommen. Auch in den Quellen ist davon nicht die Rede.
Stattdessen führt der Text Einzeläußerungen führender politischer Exponenten der AfD zum Thema „Remigration“ und deren angestrebtem Umfang auf. Daraus zieht die Broschüre der CDU Schlussfolgerungen.

Worauf sich die CDU in ihrer Broschüre stützt

Die 35-seitige Broschüre bezieht sich hauptsächlich auf Aussagen aktueller oder früherer Politiker der AfD. Diese stammen zum Teil aus jüngerer Zeit, einige liegen bereits länger zurück. Dazu kommen Einschätzungen von Verfassungsschutzämtern oder Gerichten wie des Oberverwaltungsgerichts Münster.
In einigen Fällen stützt sich der Inhalt auch auf Medienberichte. Die Quellenangaben sind nicht in allen Fällen gleich präzise.
Die AfD hatte angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Inhalte der Broschüre zu prüfen.