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Großer Umbau der Altersvorsorge: Wer von den Rentenplänen profitiert

 

In Kürze:

  • Rentenkommission legt 33 Empfehlungen für einen grundlegenden Umbau des Rentensystems vor.
  • Verpflichtende Kapitalrente soll langfristig das Rentenniveau von 48 auf etwa 50 Prozent anheben.
  • Renteneintrittsalter soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden.
  • Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll entfallen.
  • Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen künftig verpflichtend einzahlen.

 
Der lang erwartete Bericht der 13-köpfigen Rentenkommission der Bundesregierung liegt vor. In der Nacht zum Donnerstag, dem 18. Juni, einigte sich die Kommission auf eine Liste von 33 Empfehlungen. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte bei der Vorstellung des Berichts am Dienstag, dem 23. Juni, dass innerhalb der Koalition Konsens über die Umsetzung des Gesamtpakets bestehe. Ziel sei eine umfassende Reform statt fortlaufender kleinerer Korrekturen. Auch die jüngere Generation solle sich „dauerhaft auf ihre Rente verlassen können“.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte ebenfalls, dass bei den Vorschlägen „alles ineinandergreife“. Daher signalisiert auch sie, dass die SPD das Paket als die bessere Alternative zum Nichtstun betrachtet, das lediglich steigende Beiträge und ein sinkendes Rentenniveau zur Folge hätte. Im Vorfeld hatte sie eine eins-zu-eins-Umsetzung davon abhängig gemacht, dass die Empfehlungen einstimmig beschlossen werden. Laut AFP war dies jedoch nicht der Fall. In der Pressekonferenz betonte Bas dennoch, man werde das Gesamtpaket trotz notwendiger Diskussionen über einzelne Details nicht wieder aufschnüren: „Es ist ein Gesamtkunstwerk, es gibt kein Rosinenpicken.“

Kapitalrente markiert das Ende des reinen Umlagesystems

Zu den besonders weitreichenden Reformvorhaben gehört die von der Kommission empfohlene gesetzliche Kapitalrente. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzsäule innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierfür sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden, auf die schrittweise ein wachsender Anteil des Bruttolohns eingezahlt und am Kapitalmarkt angelegt wird.
Dieser Anteil soll stufenweise bis auf zwei Prozent des Bruttolohns ab dem Jahr 2031 ansteigen. Finanziert werden soll er paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Damit würde das bisherige reine Umlageverfahren, bei dem die Erwerbstätigen die laufenden Rentenzahlungen finanzieren, teilweise ergänzt. Vergleichbare Modelle existieren bereits in Ländern wie Schweden.
Kurzfristig ist damit zu rechnen, dass die Beiträge zur Rentenversicherung steigen und somit eine zusätzliche Belastung für Beschäftigte und Unternehmen entsteht. Langfristig soll die Kapitalrente jedoch dazu beitragen, das Rentenniveau wieder anzuheben. Nach Berechnungen der Rentenkommission könnte es auf rund 50 Prozent steigen. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Das bedeutet, dass Versicherte nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsentgelt eine Rente in Höhe von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsentgelts in Deutschland als Nettowert vor Steuern erhalten.

Rentenkommission: „Rente mit 70“ ab Ende des Jahrhunderts geplant

Details dazu, für wen die Regelung ab wann gelten wird, müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Für jüngere und mittlere Jahrgänge bietet die Kapitalrente die Chance, von langfristigen Entwicklungen an den Kapitalmärkten zu profitieren. Gleiches gilt für Menschen ohne betriebliche oder private Altersvorsorge sowie für ostdeutsche Arbeitnehmer, bei denen zusätzliche Vorsorge bislang weniger verbreitet ist.
Gleichzeitig würde die geplante Neuregelung aktive Beitragszahler zusätzlich belasten, da sie die neuen Beiträge mitfinanzieren müssten. Arbeitnehmer, die kurz vor dem Ruhestand stehen und nur noch über kurze Ansparzeiten verfügen, könnten hingegen kaum von den langfristigen Erträgen der Kapitalmärkte profitieren. Um mögliche verfassungsrechtliche Probleme zu vermeiden, ist davon auszugehen, dass die Koalition entsprechende Übergangsregelungen schaffen wird.
Ein weiterer zentraler Punkt des Berichts der Rentenkommission ist die faktische „Rente mit 70“, die in dieser Form allerdings erst gegen Ende des Jahrhunderts erreicht würde. Ab 2031 soll die Regelaltersgrenze schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Vorgesehen ist ein 2:1-Modell: Zwei Drittel der hinzugewonnenen Lebenszeit würden der Erwerbsphase zugerechnet, ein Drittel der Rentenphase.

Keine generelle abschlagsfreie Rente mehr nach 45 Beitragsjahren

Der Kalkulation der Rentenkommission zufolge würde die Regelaltersgrenze bis 2041 zunächst auf 67,5 Jahre steigen. Die Kommission hält diesen Schritt für erforderlich, um zu verhindern, dass die steigende Lebenserwartung vollständig zulasten der Beitragszahler geht. Die Rentenbezugsdauer würde auch in diesem Modell weiter zunehmen. Gleichzeitig stünden Erwerbstätige länger für die Finanzierung des Systems zur Verfügung. Dadurch sollen die Belastungen zwischen den Generationen gerechter verteilt werden.
Für die Rentenkasse und die Beitragszahler würde eine längere Lebensarbeitszeit eine finanzielle Entlastung bedeuten. Dem stünde jedoch eine potenziell höhere Belastung bestimmter Bevölkerungsgruppen gegenüber. So können erfahrungsgemäß nicht alle Berufsgruppen gleichermaßen lange oder überhaupt länger arbeiten. Für Menschen mit geringerer Lebenserwartung sowie für Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen könnte die Entwicklung eine erhebliche Belastung darstellen. Viele von ihnen haben bereits heute Schwierigkeiten, das reguläre Rentenalter zu erreichen.
Hinzu kommt, dass die landläufig als „Rente mit 63“ bezeichnete abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte wegfallen soll. Die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, bestand für alle vor 1953 Geborenen. Diese Jahrgänge befinden sich inzwischen jedoch weitgehend im Ruhestand.

Rentenkommission will generelles System durch individuelle Optionen ersetzen

Das früheste Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wurde für spätere Jahrgänge schrittweise angehoben. Für ab 1964 Geborene besteht die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Unverändert möglich war bislang die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren ab dem vollendeten 63. Lebensjahr – allerdings mit Abschlägen. Diese Altersgrenze soll nun auf 64 Jahre steigen.
Während die Altersrente für langjährig Versicherte häufig von Personen mit vergleichsweise stabilen Erwerbsbiografien genutzt wird, sollte die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ursprünglich insbesondere körperlich stark belasteten Arbeitnehmern zugutekommen. Die Kommission geht jedoch davon aus, dass inzwischen nicht mehr überwiegend diese Beschäftigtengruppen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
Künftig sollen auch sehr lange Erwerbsbiografien grundsätzlich keinen Anspruch auf einen früheren Renteneintritt mehr begründen. An die Stelle der bisherigen pauschalen Regelung zur abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte soll ein stärker an der individuellen Lebens- und Erwerbssituation orientierter Ansatz treten.

Perspektivisch sollen auch Selbstständige gesetzlich rentenversichert sein

So soll Menschen aus rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, ein vereinfachter Zugang zur regulären Altersrente ermöglicht werden. Diese Einstufung soll dauerhaft gelten; eine Verpflichtung zu beruflichen Neuorientierungen oder Anpassungsqualifizierungen wäre in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen. Zudem sollen ab dem 45. Lebensjahr regelmäßige Gesundheitschecks eingeführt und mit verbesserten Rehabilitationsangeboten verknüpft werden.
Eine weitere weitreichende Neuerung im deutschen Rentensystem betrifft die Selbstständigen. Die Reform soll sowohl für bislang nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasste Selbstständige als auch insbesondere für Neugründer gelten. Für bereits bestehende Selbstständige sieht das Konzept der Rentenkommission jedoch eine Opt-out-Klausel vor.
Bislang ist nur ein begrenzter Teil der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Dazu zählen beispielsweise Künstler und Publizisten, für die eine Versicherungspflicht über die Künstlersozialkasse besteht. Angehörige freier Berufe sind in der Regel über berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Alle übrigen Selbstständigen müssen ihre Altersvorsorge eigenständig organisieren, etwa durch private Vorsorgeformen oder die staatlich geförderte Rürup-Rente.

Einbeziehung von Beamten gilt kurzfristig als zu kompliziert

Neben neu gegründeten Selbstständigen sollen künftig auch Parlamentsabgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas spricht in diesem Zusammenhang von einem „Schritt zur Erwerbstätigenversicherung“. Die von ihr bevorzugte Einbeziehung von Beamten ist jedoch vorerst nicht vorgesehen.
Auch die Rentenkommission empfiehlt zunächst lediglich eine „wirkungsgleiche“ Übertragung der vorgeschlagenen Reformen auf Beamte. Diese sollen damit bis auf Weiteres nicht in das gesetzliche Rentensystem integriert werden. Eine solche Reform könnte zwar für mehr Gleichbehandlung sorgen und die Finanzierungsbasis verbreitern. Zugleich wäre ein derartiger Systemwechsel jedoch mit erheblichen Kosten, rechtlichen Herausforderungen und einem langen Umsetzungszeitraum verbunden.
Die zu erwartenden Übergangskosten wären insbesondere für die Länderhaushalte beträchtlich. Vor allem Anpassungs- und Angleichungsmaßnahmen würden hohe finanzielle Belastungen verursachen. Dem stünde lediglich eine begrenzte und kurzfristige Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber.

Ende der Minijobs – Risiko für Gründungen und Beschäftigung?

Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen sowie für Berufsgruppen, die ihre Altersvorsorge bislang flexibel gestalten konnten, könnten die geplanten Reformen eine erhebliche zusätzliche Belastung bedeuten. Hinzu kommt, dass der Sonderstatus von Mini- und Midijobs entfallen soll. Künftig sollen lediglich Ferienjobs von Schülern von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen bleiben.
Die Rentenkommission erhofft sich davon insbesondere, mehr Frauen und bisher geringfügig Beschäftigte in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen. Dadurch sollen Fehlanreize am Arbeitsmarkt reduziert und das Risiko von Altersarmut verringert werden.
Kritiker verweisen jedoch darauf, dass das Maßnahmenpaket auch negative Beschäftigungseffekte haben könnte. So könnten potenzielle Unternehmer etwa darauf verzichten, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen oder ein Unternehmen überhaupt zu gründen. Gerade in Familienbetrieben, bei Existenzgründern und in kleinen Unternehmen spielen die Flexibilität und die geringen bürokratischen Hürden von Minijobs häufig eine wichtige Rolle. Auch bei Hausfrauen, Rentnern und Studierenden erfreuen sich diese Beschäftigungsformen großer Beliebtheit.

Akzeptanz in den Fraktionen noch ungewiss

Mit ihren Vorschlägen verfolgt die Rentenkommission vor allem drei Ziele: die langfristige Sicherung der Rentenfinanzierung, die Stabilisierung des Rentenniveaus sowie eine Neuverteilung der Lasten zwischen den Generationen.
Dem steht ein tiefgreifender Umbau des bisherigen Systems gegenüber. Ob Friedrich Merz und Bärbel Bas die Koalitionsfraktionen hinter sich vereinen können, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
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2. Juni: Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“ | Chips aus Sachsen | EU verschärft Asylregeln

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Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“

Arbeitsministerin Bärbel Bas spricht sich erneut für ein einheitliches Rentensystem im Rahmen einer Bürgerversicherung aus. Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt sie ab. Auch Sonderregelungen für Beamte stellt sie infrage. Zugleich berichtet Bas von persönlichen Angriffen und Hassnachrichten. Sie sagt, sie sei für manche Menschen durch ihren Einsatz für sozialen Ausgleich zu einem „personifizierten Feindbild“ geworden.

Chips aus Sachsen

Der Halbleiterstandort Sachsen zählt mittlerweile zu den wichtigsten Mikroelektronik-Standorten Europas. Das sagt Bundeskanzler Merz beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow. Demnach stammt bereits jeder dritte in Europa produzierte Chip aus Sachsen.

Kubicki-Effekt

Die FDP erreicht nach der Wahl des neuen Parteichefs Wolfgang Kubicki in einer Sonntagsumfrage wieder 5 Prozent. Mit Ausnahme des BSW, das nur auf 2 Prozent kommt, verbessern sich laut dem Forschungsinstitut alle Oppositionsparteien aufgrund der Unzufriedenheit mit der Regierungskoalition. Die Union fällt hingegen auf 24 Prozent, die SPD auf 11 Prozent.

EU verschärft Asylregeln

In der Europäischen Union tritt am 12. Juni das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Die Reform schafft EU-weit einheitliche Regeln für Abschiebungen, Abschiebehaft und Wiedereinreiseverbote. Wer gegen eine Abschiebung klagt, kann nicht mehr automatisch in der EU bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hilfsorganisationen warnen vor Einschränkungen von Grundrechten.

Ungarnchef bei Merz

Bundeskanzler Friedrich Merz hat den neuen ungarischen Ministerpräsidenten Peter Magyar in Berlin mit militärischen Ehren empfangen. Magyar kündigte an, sein Land wolle ein „ehrlicher und verlässlicher Partner“ in der EU sein. Gleichzeitig stellte er klar, dass Ungarn weiterhin keine Waffen an die Ukraine liefern und auch EU-Beitrittsgespräche vorerst blockieren werde.
 
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Was Beamte bei der Rentenreform beitragen könnten

Für Johannes Winkel ist es eine Frage der „sozialen Gerechtigkeit“. Der 34-jährige Junge-Union-Chef will, dass die Renten in Deutschland nicht mehr automatisch mit den Löhnen steigen und jedes Jahr Milliardenkosten verursachen – und dass das auch für Beamte gilt.
Bei den Reformüberlegungen der Rentenkommission solle die Pensionshöhe „auf jeden Fall“ dazugehören, so Winkel in einem Interview.
Von der SPD kommt eine zurückhaltende Reaktion. Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese lehnt „Denkverbote“ vor der angekündigten Großreform bei der Rente ab. Was könnte auf Beamtinnen und Beamte zukommen?

„Über Privilegien der Beamten reden“

In spätestens fünf Wochen soll die Rentenkommission der Regierung einen großen Vorschlag präsentieren.
Winkel sagte auf die Frage, ob eine Reform der Beamtenpensionen Bestandteil der Rentenreform sein müsste, im Podcast „Table.Today“ von „Table.Briefings“, das Berufsbeamtentum solle zwar nicht abgeschafft werden. Aber: „Was wir machen sollten, ist über Art und Höhe der Privilegien für Beamte zu sprechen.“
Winkel: „Was man auf jeden Fall meiner Meinung nach machen sollte, ist, dass man die Pensionserhöhungen abdämpft.“
Zentral sei erst einmal, dass der Nachhaltigkeitsfaktor bei der gesetzlichen Rente wieder eingeführt werde. Und dann sei eine Übertragung dieses Prinzips auf die Pensionen „einfach auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit in unserem Land“, sagt der Abgeordnete.

Nachhaltigkeitsfaktor dämpft Renten

Winkels Wort hallt in Rentenfragen nach, nachdem die jungen Unionsabgeordneten die Koalition im Dezember mit ihrem drohenden Nein zum ersten schwarz-roten Rentenpaket in Existenznot gebracht hatten.
Eingeführt wurde damals unter anderem eine Garantie des Absicherungsniveaus bei den Renten im Verhältnis zu den Einkommen bis 2031, mit einem Rentenniveau von 48 Prozent.
Die Rentenformel mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird dafür außer Kraft gesetzt, wenn die Renten sonst nicht bis zu dieser Höhe steigen würden.
Denn dieser Faktor würde sonst die Renten dämpfen – immer wenn die Zahl der Rentnerinnen und Rentner schneller steigt als die Zahl der Beitragszahlenden. Wegen des Übertritts vieler Angehöriger geburtenstarker Babyboomer-Jahrgänge in die Rente ist das bis auf weiteres der Fall.
„Nur die Rentenerhöhung in diesem Jahr kostet uns 20 Milliarden Euro“, so Winkel. Der Nachhaltigkeitsfaktor gehöre wieder eingeführt, das Prinzip auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
„Wenn es um Interesse der jungen Generation geht“, würden die Jungen in der Union ihre Forderungen wieder „in einer Schärfe“ vortragen, „die man auf jeden Fall wahrnehmen muss“.

Gewerkschaften auf Barrikaden

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese verweist auf die Kommission. Die Koalition sei „gut beraten“, das Ergebnis abzuwarten. „Aber klar ist: Es gibt keine Denkverbote für die Rentenkommission.“ SPD und Union sind mit jeweils jungen Politikern in dem Gremium vertreten.
Von den Gewerkschaften kommt heftige Kritik. „Man kann nicht jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf treiben“, sagte der Chef des Beamtenbunds dbb, Volker Geyer, der Deutschen Presse-Agentur.
„Das ist ein Unding, zumal der Vorstoß aus der Koalition selbst kommt.“ Die Bundesregierung habe ja extra die Kommission eingesetzt, die ihre Vorschläge am 30. Juni vorlege. „Das sollten nun alle erstmal abwarten.“
Wer Pensionen pauschal als Privileg darstelle, habe die Systematik des Beamtenrechts wohl nicht verstanden, wettert DGB-Vize Elke Hannack. „Beamte erhalten keinen Lohn, sondern Besoldung“, erläutert sie.
„Sie stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, dürfen nicht streiken und haben besondere Pflichten.“ Im Gegenzug sei der Dienstherr verfassungsrechtlich verpflichtet, sie und ihre Familien amtsangemessen zu alimentieren – auch im Ruhestand.
Hannack wirft Winkel „Stimmung gegen eine Beschäftigtengruppe“ vor.
Laut Statistischem Bundesamt gab es 2024 rund 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Sie erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.240 Euro brutto im Monat.

Rentenreformen übertragen

Aufhorchen ließ, dass es aus Fraktionskreisen dazu hieß, in der Unionsfraktion werde eine Übertragung der Rentenreform auf die Pensionen diskutiert. Beobachter weisen darauf hin, dass bereits frühere Rentenreformen auf Beamte übertragen wurden.
So gilt die stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre auch im Beamtenrecht. Der damals hochumstrittene Schritt wurde von der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen.
Denkbar scheint unter Beobachtern auch, dass es bestimmte Verschärfungen für Beamte gibt. So ist heute Voraussetzung für Anspruch auf Ruhegehalt eine mindestens fünfjährige Dienstzeit.
Außerdem gilt ein Höchstsatz beim Ruhegehalt von 71,75 Prozent. Denkbar wären hier demnach andere Werte.
Im Mai 2025 hatte die damals frisch eingesetzte Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) schon einmal mit einem Vorstoß zum Einbeziehen von Beamten und Politikern in die gesetzliche Rentenversicherung für Schlagzeilen gesorgt.
Zuletzt hatte ein „Bild“-Bericht Diskussionen ausgelöst, die Rentenkommission wolle eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre und eine langfristige Absenkung des Rentenniveaus empfehlen. Auch heute gilt allerdings: Noch liegen keine Empfehlungen des Gremiums vor. (dpa/red)
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Sozialverband SoVD fordert Bürgerversicherung für Beamte in Pflege und Gesundheit

In der Debatte um die künftige Finanzierung der Sozialsysteme fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) die konsequente Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
„Um die gesetzliche Krankenversicherung zukunftssicher aufzustellen, fordern wir seit Jahren eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen – also auch Beamte“, sagte SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe).

Diskussion über gerechtere Beitragsverteilung

Am Montag hatte bereits der Wirtschaftsweise Achim Truger die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung gefordert.
Dieser Forderung schloss sich der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis am Dienstag, 26. Mai an. Ein solidarisches Gesundheitssystem funktioniere nur, wenn sich langfristig alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen, sagte Pantazis.
Die SoVD-Vorsitzende Engelmeier sagte, die Pflege sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sowohl gesetzlich Versicherte als auch Beamte erhielten dort die gleichen Leistungen. Daher sei „eine Finanzierung durch alle nur gerecht“.

Kritik an Bürgerversicherungsplänen der PKV

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) wandte sich klar gegen eine Einbeziehung von Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Dies würde „kein einziges Problem“ lösen, erklärte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Im Gegenteil: Neubeamte in die GKV zu zwingen, würde die öffentlichen Haushalte sofort zusätzlich belasten“.
Gerade bei jungen Beamten wäre der Arbeitgeberzuschuss zur GKV deutlich teurer als die bisherige Beteiligung an den tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten.
„Damit würde sich die finanzielle Schieflage der öffentlichen Haushalte sogar noch verschärfen.“

Forderung nach kapitalgedeckter Vorsorge

Die jahrzehntealte Forderung nach einer Bürgerversicherung sei „das Sinnbild für verschleppte Strukturreformen in den umlagefinanzierten Sozialversicherungen“, betonte Reuther.
Wer die sozialen Sicherungssysteme in der alternden Gesellschaft wirklich zukunftsfest machen wolle, müsse die kapitalgedeckte Vorsorge stärken.
Beamte in der Privaten Krankenversicherung trügen dazu entscheidend bei: „Sie entlasten die öffentlichen Kassen und bilden Rücklagen, mit denen steigende Gesundheitskosten im Alter nachhaltig abgesichert werden.“ (afp/red)
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Zwei Millionen Beamte sind zu viel: Steuerzahlerbund für Umbau des Staatsdienstes

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, hat einen drastischen Kurswechsel beim Berufsbeamtentum in Deutschland gefordert.
„Die hohe Anzahl von Beamtinnen und Beamten in Deutschland ist aus meiner Sicht falsch. Sie muss gedrosselt werden – und zwar auf deutlich unter eine Million“, sagte Holznagel den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Er forderte zudem Einschnitte bei Subventionen und Steuervergünstigungen.

Holznagel: Zu viele Verbeamtungen

In den vergangenen Jahren habe die Verbeamtung „sehr stark zugenommen“, kritisierte Holznagel. Das betreffe auch Bereiche, „in denen der klassische Beamte eigentlich gar nichts oder nichts mehr zu suchen hat – zum Beispiel im Bildungsbereich, auch in der Bürokratie“.
Derzeit gibt es in Deutschland knapp zwei Millionen Staatsbedienstete einschließlich Justiz und Bundeswehr.
Der Beamtenstatus werde genutzt, „um den Staatsdienst attraktiver zu machen, aber auch, um einen Kostenvorteil für den Staat zu realisieren – denn am Anfang sind Beamte günstiger als Angestellte“. Später komme jedoch „der Bumerang in Form von hohen Versorgungslasten unweigerlich“.

Für grundlegende Reform: Nur noch bei hoheitlichen Aufgaben

Holznagel sprach sich deshalb für eine grundlegende Reform des Berufsbeamtentums aus. „Wir brauchen unbedingt eine Reform und dazu dringend einen Mentalitätswechsel in der öffentlichen Hand.“ Verbeamtet werden solle künftig „nur noch dort, wo es aus hoheitlicher Sicht unbedingt notwendig ist“.
Als Beispiele nannte der Präsident des Steuerzahlerbundes Polizei, Justiz sowie Teile des Finanzwesens. „Doch darüber hinaus, etwa im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer, sollte man zurückhaltend damit sein.“
Eine vollständige Eingliederung von Beamten in die gesetzlichen Sozialversicherungen sieht Holznagel hingegen skeptisch. „Die Integration von Beamten in die gesetzlichen Sozialversicherungen ist keine Einbahnstraße“, warnte er.
Mehr Einzahler bedeuteten zugleich „mehr Ansprüche und Auszahlungen, vor allem bei den Pensionen“. Die Vorstellung, „mehr Einzahler in die Sozialsysteme zu holen und schon ist alles gut, funktioniert einfach nicht“.

Steuerzahlerbund: 10 Prozent aller Subventionen kürzen

Den Vorschlag unter anderem von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU), Subventionen und Steuervergünstigungen pauschal um fünf Prozent zu kürzen, hält Holznagel für nicht ausreichend.
„Fünf Prozent, das reicht nicht. Wir müssen zehn Prozent machen“, sagte er. Zugleich sprach er sich für ein automatisches Auslaufen staatlicher Hilfen aus. „Am Ende muss es für alle Subventionen eine zeitliche Begrenzung geben – sie müssen automatisch auslaufen.“
Deutschland habe sich bei Förderungen „völlig vergaloppiert“, sagte Holznagel. Je nach Berechnung gebe der Staat dafür jährlich „40 bis 50 Milliarden Euro“ aus. „Da müssen wir energisch ran. Damit wäre jede Steuerreform finanzierbar.“ (afp/red)
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GKV: Warken pocht auf 16 Milliarden Euro Einsparungen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) pocht auf Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 16 Milliarden Euro.
Was das Kabinett verabschiedet habe, sei bereits ein Kompromiss der Koalition, sagte Warken der „Rheinischen Post“.
Sie hoffe, dass sich die Änderungen in einem überschaubaren Rahmen bewegen werden, damit es nicht noch zu Schieflagen komme.
Wichtig sei, dass bei möglichen Verschiebungen unterm Strich Entlastungen der GKV in der jetzt vorliegenden Größe stehen blieben. „Die Marke von mindestens 16 Milliarden Euro an Einsparungen muss stehen“, betonte Warken.
Die Ministerin warnte Ärzte davor, Terminangebote wegen der geplanten Einsparungen zu kürzen. Sie verstehe, dass Ärzte alarmiert seien, weil die Reform auch bei ihnen ansetze.
Aber auch sie müssten zur Kenntnis nehmen, dass es in den letzten zehn Jahren eine Steigerung von 20 Milliarden Euro bei ihrer Vergütung gegeben habe. Ein wesentlicher Teil davon sei für eine Verringerung der Wartezeiten gezahlt worden, die dann aber ausgeblieben sei.
Versicherte warteten weiterhin teilweise zu lange auf einen Facharzttermin. Insofern halte sie die Rücknahme dieser Regelungen für gerechtfertigt, so die CDU-Politikerin.
Grundsätzlich würden auch weiterhin Steigerungen der Vergütung möglich sein, sie würden wie für alle Bereiche aber an die Einnahmen gekoppelt. Sie könne nur an die Ärzteschaft appellieren, den Menschen keine Angst zu machen.
Auch gesetzlich Versicherte hätten einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Haus- oder Facharzt. Das sei und bleibe wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems und des Versorgungsauftrags der Ärzteschaft.
Skeptisch zeigte sich Warken zum Vorschlag, die Zahl der Krankenkassen von mehr als 90 auf 20 zu reduzieren. So einfach sei es nicht und die Auswirkungen müsse man sich genau anschauen.
Sie sei offen für den Gedanken, ob etwa eine Mindestmitgliederzahl an Versicherten sinnvoll wäre, um die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Es gebe aber auch Länder, in denen solch ein Projekt am Ende das Gegenteil bewirkt habe.
Mit Blick auf die Forderung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nach einer Übertragung der geplanten Regelungen auf Beamte sagte Warken, sie könne den Gedanken gut verstehen. Denn es dürfe tatsächlich nicht dazu kommen, dass Schieflagen zwischen großen Bevölkerungsgruppen entstehen und so Neid-Debatten gefördert würden.
Sie sei grundsätzlich immer für eine Prüfung offen, ob Änderungen in der GKV bei Beamten nachvollzogen werden könnten. Das sei aber nicht in ihrer Zuständigkeit, sondern betreffe das Beamtenrecht. Übrigens könnten Landesregierungen bei den Landesbeamten ja auch selbstständig ansetzen, ganz ohne Zutun des Bundes. (dts/red)
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Gewaltwelle überrollt China – Zentralregierung wirft lokalen Verwaltungen Versagen vor


In Kürze:

  • Berichte über mögliche Zunahme von Gewaltvorfällen in China
  • Vorwürfe über eingeschränkte Informationsweitergabe und Kontrolle
  • Experten verweisen auf gesellschaftlichen und strukturellen Druck

 
In China soll die Zahl der Gewalttaten Berichten zufolge stark zugenommen haben. Personen aus dem inneren Sicherheitssystem berichten von einer Vielzahl von Messerattacken und Angriffen auf Fahrzeuge. Offizielle Stellen veröffentlichen jedoch nur einen Teil solcher Vorfälle. Kritiker gehen davon aus, dass dadurch nicht alle Ereignisse öffentlich bekannt werden.

Überwachung von Personen mit „extremen Tendenzen“

Von der englischsprachigen Ausgabe der Epoch Times befragte Personen wollten aus Angst vor möglichen Repressalien anonym bleiben und nannten lediglich ihre Nachnamen. Ihre Aussagen deuten darauf hin, dass es Unterschiede zwischen den tatsächlichen Vorfällen und den offiziellen Darstellungen geben könnte. Demnach soll Peking auf die Entwicklung mit verstärkter Informationskontrolle und ausgeweiteter Überwachung reagieren.
Die Sorge vor sogenannten „Rache gegen die Gesellschaft“-Angriffen – also Gewalttaten gegen zufällig ausgewählte Personen im öffentlichen Raum – habe laut diesen Angaben zugenommen. Ein Insider namens Wei sagte gegenüber der Epoch Times: „Nach intern verfügbaren Informationen kommt es auf dem chinesischen Festland regelmäßig zu Messerangriffen. Zudem gebe es weitere Vorfälle, über die nicht öffentlich berichtet werde.“
Demnach habe die Entwicklung auch innerhalb des politisch-rechtlichen Systems der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), das für Sicherheit und Strafverfolgung zuständig ist, Aufmerksamkeit ausgelöst. Berichten zufolge sollen zuständige Behörden interne Anweisungen herausgegeben und Untersuchungen eingeleitet haben.
Dabei sollen Behörden angewiesen worden sein, Personen zu identifizieren und zu beobachten, die als mögliche Sicherheitsrisiken gelten. Dazu zählen unter anderem Petenten, Personen, die in Konflikten mit Behörden stehen, sowie Menschen, denen „Ressentiments“ oder „extreme Tendenzen“ zugeschrieben werden.
Gleichzeitig soll die Kontrolle von Informationen verstärkt worden sein. Nach Angaben eines Insiders würden Behörden versuchen, Videos, Augenzeugenberichte und andere sensible Inhalte zu entfernen, bevor diese sich im Internet verbreiten oder auf ausländischen Plattformen erscheinen.

Tote und Verletzte bei Amokfahrten

Mehrere jüngere Vorfälle werden in diesen Berichten als Beispiele genannt. Diese würden laut Insidern ein wiederkehrendes Muster zeigen, wobei die öffentliche Informationslage teilweise begrenzt oder unterschiedlich sei.
Am 19. April kam es in der Stadt Shuitou im Verwaltungsgebiet Nan’an in der Provinz Fujian zu einem Vorfall, bei dem ein Auto in eine Menschenmenge fuhr. Laut Behörden wurden dabei zwei Menschen getötet und eine weitere Person verletzt. Der Fahrer wurde festgenommen.
In den sozialen Medien, insbesondere auf Weibo, berichteten Augenzeugen von abweichenden Angaben. Dort war teilweise von mindestens vier Todesopfern die Rede. Im Internet kursierten zudem Videos, die ein Fahrzeug zeigen sollen, das mit hoher Geschwindigkeit eine Kreuzung überquert, in den Gegenverkehr gerät, einen Straßenteiler durchbricht und mit mehreren Motorrädern kollidiert.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich am 29. März im Pekinger Bezirk Fangshan. Dort soll ein Mann mit einem Bulldozer auf einen belebten, ländlichen Markt gefahren und in eine Menschenmenge gerast sein. Eine offizielle öffentliche Mitteilung der Behörden dazu liegt nach Angaben von Anwohnern nicht vor.
Mehrere Einwohner berichteten dennoch von dem Vorfall auf dem Dahanji-Markt. In sozialen Medien kursierten unterschiedliche Angaben zu möglichen Opferzahlen, die zwischen mindestens sieben und 13 Todesopfern sowie rund einem Dutzend Verletzten schwankten. Entsprechende Inhalte sollen Nutzern zufolge später entfernt worden sein.

Messerangriffe in Shenzhen

Auch weitere Gewaltvorfälle werden in einzelnen Berichten erwähnt. Am 26. März soll es in den Shenzhener Bezirken Luohu und Longgang zu zwei Messerangriffen gekommen sein, bei denen mehrere Menschen getötet oder verletzt wurden. In einem der Fälle habe eine Frau nach Berichten zwei Personen getötet und drei weitere verletzt, darunter einen 14-Jährigen.
Ein pensionierter Beamter aus Shenzhen erklärte, die jüngsten Vorfälle hätten das politisch-rechtliche System der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) unter Druck gesetzt. Höhere Behörden seien demnach der Ansicht, dass lokale Verwaltungen ihre Aufgaben nicht ausreichend erfüllt und zu langsam auf soziale Spannungen reagiert hätten.
Demnach seien lokale Behörden angewiesen worden, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Stabilität Vorrang einzuräumen. Dazu gehörten auch strengere Kontrollen der Informationsweitergabe. Interne Anweisungen sollen darauf abzielen, die Verbreitung sensibler Inhalte im Ausland zu verhindern.
Ein in Europa lebender chinesischer Wissenschaftler namens Li äußerte die Einschätzung, dass die Gewalt Ausdruck eines längerfristigen gesellschaftlichen Drucks sei. Er verwies darauf, dass lokale Beamte im bestehenden System teilweise auf administrative oder wirtschaftliche Ziele fokussiert seien, während soziale Probleme weniger Beachtung fänden. Dies könne insbesondere in unteren sozialen Schichten zu wachsendem Druck führen und in Einzelfällen Gewalt begünstigen.
Li argumentierte zudem, dass solche Entwicklungen historische Parallelen hätten und einzelne Gewalttaten auf breitere gesellschaftliche Spannungen hinweisen könnten. Die aktuelle Reaktion der Behörden – verstärkte Überwachung und strengere Kontrolle von Informationen – trage seiner Einschätzung nach nicht zur Lösung der Ursachen bei.
 
Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Insider Says Hundreds of Violent Attacks Take Place Daily in China as Authorities Tighten Control“. (deutsche Bearbeitung: os)