Pflege wird in Deutschland teurer. Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung stabilisieren, doch viele Finanzierungsfragen bleiben offen. - Foto: Bernd Thissen/dpa
In Kürze:
Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung stabilisieren und den allgemeinen Beitragssatz bei 3,6 Prozent halten.
Kinderlose, bestimmte familienversicherte Ehepartner und Minijobs sollen stärker zur Finanzierung beitragen.
Zentrale Grundsatzfragen bleiben offen, darunter Eigenanteile im Heim, kommunale Belastungen und der mögliche Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.
Die Pflege wird teurer. Das merken Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Pflegekassen. Die Bundesregierung hat deshalb am 30. September einen ersten Reformschritt beschlossen. Der Gesetzentwurf heißt offiziell Pflegeneuordnungsgesetz.
Im Kern geht es zunächst um Geld: Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Minus von rund 7,6 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. 2028 könnte das Defizit auf mehr als 15 Milliarden Euro steigen.
Vor dem Kabinettsbeschluss wurde der Entwurf noch verändert. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte Ende August in einem „BILD“-Interview gesagt: „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen, bei der Rente, nicht sparen.“ Eine zuvor diskutierte pauschale Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist im Gesetzentwurf nun nicht mehr enthalten.
Eine endgültige Lösung soll das Gesetz nicht sein. Linnemann sagte im Bundestag, als er Ende September bei der Regierungsbefragung die Leitlinien seiner Reformpläne vorstellte: Die Reform könne „nur sicherstellen, dass die Pflege im nächsten Jahr noch funktioniert“. Für die Jahre danach, so Linnemann, brauche es mehr.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Mitteilung zum Kabinettsbeschluss auf eine geplante Kommission. Dort heißt es: „Parallel soll eine Pflegestrukturkommission Vorschläge für eine langfristig tragfähige Pflegeversorgung und Finanzierung erarbeiten.“
Warum die Pflegeversicherung unter Druck steht
Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995. Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Den Rest müssen Pflegebedürftige und ihre Familien selbst tragen. Wenn das Geld nicht reicht, springt die Sozialhilfe ein. Dann zahlen die Kommunen mit.
Der Druck auf dieses System wächst seit Jahren. Laut Bundesregierung gelten mehr als 6 Millionen Menschen in Deutschland inzwischen als pflegebedürftig. Ende 2023 zählte das Statistische Bundesamt (Destatis) 5,7 Millionen Pflegebedürftige. Die meisten werden, so Destatis, zu Hause gepflegt, oft von Angehörigen. Ohne diese Familienarbeit würde das Pflegesystem nicht funktionieren.
Gleichzeitig steigen die Kosten. Pflegekräfte verdienen inzwischen mehr. Der GKV-Spitzenverband berechnete für 2026 einen durchschnittlichen Stundenlohn von 24,50 Euro in der Langzeitpflege – ein Anstieg von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für Pflegefachkräfte liegt der Wert bei 28,03 Euro.
Das Problem: Höhere Löhne landen im heutigen System oft auch bei den Pflegebedürftigen. Wer im Pflegeheim lebt, muss immer mehr selbst zahlen. Der Verband der Ersatzkassen nennt für das erste Jahr im Heim durchschnittlich 3.364 Euro Eigenanteil im Monat.
Was sich ändern soll
Die Regierung beabsichtigt laut Gesetzentwurf, den allgemeinen Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent zu halten.
Das heißt aber nicht, dass keine Gruppe als Folge des Reformschritts mehr zahlen muss. Kinderlose sollen künftig stärker belastet werden. Ihr Zuschlag soll von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Auch für bestimmte familienversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ein neuer Zuschlag geplant.
Zudem sollen Minijobs künftig in die Pflegeversicherung einbezogen werden. Gleichzeitig plant die Regierung, an anderer Stelle zu sparen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Prävention. Versicherte ab 60 Jahren sollen künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung erhalten, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Zudem soll im Rahmen der Pflegebegutachtung geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.
Auch ist ein digitales „Pflege-Cockpit“ der Pflegekassen geplant. Dort sollen Pflegebedürftige und Angehörige Informationen, Anträge und Leistungsübersichten „an einem digitalen Ort“ finden.
Außerdem soll der Entlastungsbetrag für neue Fälle in Pflegegrad 1 wegfallen. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Viele Menschen benötigen dann noch keine umfassende Pflege, aber Unterstützung im Alltag. Den Entlastungsbetrag nutzen viele Angehörige derzeit etwa für Hilfe im Haushalt oder Betreuung.
Stattdessen beabsichtigt die Regierung, stärker auf Beratung zu setzen. Eine neue Pflegebegleitung soll „die häusliche Versorgungssituation zügig und nachhaltig […] stärken und […] stabilisieren“.
Die Regierung sagt: Menschen am Anfang einer Pflegebedürftigkeit sollen besser beraten und begleitet werden. Kritiker sagen: Beratung ersetze keine konkrete Hilfe. Wer heute Unterstützung beim Putzen, Einkaufen oder bei der Betreuung bekommt, habe von einem Gespräch allein wenig.
Was Politiker dazu sagen
Der Koalitionspartner SPD sieht zumindest eine wichtige Änderung als Erfolg: Die geplanten Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sind vom Tisch. Claudia Moll (SPD) sagte in der Regierungsbefragung im September zu Linnemann: „Sie haben uns hier an Ihrer Seite.“
Zugleich macht sie auf der Plattform abgeordnetenwatch.de deutlich: „Eine Neuordnung der Leistungen darf nicht zu einer Schwächung der häuslichen Pflege führen.“ Sie reagiert auf die Frage einer Betroffenen, die laut eigener Aussage ihren an einer seltenen Krankheit erkrankten Ehemann seit 48 Jahren zu Hause pflegt.
Auch Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) fordert weitere Nachbesserungen. Schon im Juni sagte er: „Einseitige Belastungen für Pflegebedürftige sowie Kommunen und Länder werden wir nicht akzeptieren.“ Nach dem Kabinettsbeschluss betonte er in der vergangenen Woche: „Die eigentliche Strukturreform der Pflegeversicherung ist mit dem heutigen Beschluss aber ausdrücklich nicht erledigt.“
Ein weiterer Streitpunkt ist die private Pflegeversicherung. Die SPD beabsichtigt, prüfen zu lassen, ob private Versicherer die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell unterstützen können.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sieht darin einen Ansatz für weitergehende Änderungen. „Der Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung ist auf den Weg gebracht und muss im nächsten Schritt umgesetzt werden“, erklärte sie in einer Stellungnahme im Namen der SPD-Bundestagsfraktion. Ob daraus ein neues Finanzierungsmodell wird, ist offen.
Zum anderen fordert die SFP einen festen Deckel für die Eigenbeteiligung bei den Pflegeheim-Kosten. Einen solchen Deckel lehnt die Union ab.
Das Sozialstaatsbündnis, dem unter anderem Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, DGB, ver.di, IG Metall, Sozialverband VdK und Sozialverband Deutschland angehören, warnt in einem Appell vom 5. Oktober vor Kürzungen bei Rente, Pflege und weiteren Sozialleistungen.
In dem Aufruf heißt es, nur eine „bedarfsorientierte Pflegepolitik“ könne verhindern, „dass Pflegebedürftigkeit zur Armutsfalle wird“.
Das Bündnis warnt, Änderungen bei den Pflegegraden könnten dazu führen, dass Betroffene Leistungen schwerer erhalten. Zudem müsse die Refinanzierung von Tariflöhnen gesichert bleiben, um Fachkräfte zu halten und Insolvenzen gemeinnütziger Träger zu vermeiden. Auch höhere Eigenanteile in Pflegeheimen lehnt das Bündnis ab.
Bei der Finanzierung weisen die großen Wohlfahrtsverbände darauf hin, dass die Lage der Pflegeversicherung auch politisch verursacht sei. Genannt werden nicht erstattete Corona-Kosten, der gestrichene Bundeszuschuss und hohe Darlehen. Nötig seien „eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage“, eine breitere Einnahmebasis und ein „Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung“.
Die Arbeitgeber sehen das anders. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt, dass der allgemeine Beitragssatz nicht steigen soll.
Gleichzeitig nennt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter den Gesetzentwurf ein „Notpflaster“. Aus Arbeitgebersicht müsse die geplante Kommission insbesondere zeigen, wie die Ausgaben begrenzt werden können.
Damit stehen sich soziale Absicherung und stabile Beiträge und Lohnnebenkosten gegenüber. Die Regierung versucht, mit der Strukturreform beides gleichzeitig zu erreichen.
Die Kommunen zahlen mit
Wenn Pflegebedürftige ihre Eigenanteile nicht mehr zahlen können, müssen sie Hilfe zur Pflege beantragen. Das belastet die Kommunen. Der Gesetzentwurf rechnet selbst damit, dass Länder und Gemeinden 2028 rund 600 Millionen Euro mehr ausgeben müssen.
Die Länder sind für Investitionskosten der Heime mitverantwortlich. Die Kommunen zahlen am Ende aber mit, wenn Betroffene Sozialhilfe benötigen. Für sie ist die Reform deshalb nicht nur Sozialpolitik, sondern auch eine Finanzierungsfrage.
Der Deutsche Städtetag forderte im April, die Reform dürfe die Kommunen nicht weiter belasten. Die Städte dürften nicht länger „Ausfallbürgen eines unterfinanzierten Systems“ sein.
Der Deutsche Landkreistag kritisierte wiederum am Vorabend des Kabinettsbeschlusses, der Bund dürfe die Rechnung nicht an Pflegebedürftige und anschließend an die Sozialämter der Landkreise weiterreichen.
Nach dem Kabinettsbeschluss fiel die Bewertung des Landkreistags etwas milder aus. Die ursprünglich geplante Streckung der Leistungszuschläge für Pflegebedürftige in Heimen sei vom Tisch, erklärte Landkreistagspräsident Achim Brötel. Somit sei „die damit verbundene milliardenschwere zusätzliche Belastung der kommunal finanzierten Hilfe zur Pflege abgewendet“. Das zeige, dass die Warnungen der Landkreise gehört worden seien.
Entwarnung gibt der Verband trotzdem nicht. Die finanzielle Lage der Hilfe zur Pflege bleibe „äußerst angespannt“. Auch der beschlossene Gesetzentwurf gehe noch von zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen aus.
Zeitgewinn statt grundlegende Lösung
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes hält den allgemeinen Beitragssatz stabil, belastet einzelne Gruppen stärker und nimmt auf der Leistungsseite Korrekturen vor.
Zugleich hat das Bundeskabinett die zentralen Streitthemen in eine Kommission verschoben. Diese soll die dauerhafte Finanzierung und tiefer greifende Strukturreform klären. Deren Auftrag soll am Mittwoch, 7. Oktober, beschlossen werden. Die Kommission soll bis Januar 2027 Vorschläge vorlegen.
Damit bleibt der politische Kern der Reform vorerst unbearbeitet. Steigen Löhne, Heimkosten und die Zahl der Pflegebedürftigen weiter, stellt sich immer wieder dieselbe Verteilungsfrage: Zahlen Beitragszahler, Pflegebedürftige, Steuerzahler, Länder oder Kommunen?
Der Bundestag berät nun einen Gesetzentwurf, der Zeit gewinnen soll. Ob im nächsten Jahr eine Strukturreform beschlossen wird, hängt davon ab, ob die Koalition bereit ist, mehr zu entscheiden als die nächste Finanzierungsrunde.
Dieses Jahr geht es besonders um staatliche Förderprogramme. (Archivbild) - Foto: Britta Pedersen/dpa
Der Lobbyverband Bund der Steuerzahler wirft Bund, Ländern und Kommunen einen sorglosen Umgang mit Steuergeld vor.
In seinem neuen „Schwarzbuch 2026/27“ stellt der Verband wieder 100 Fälle vor. „In diesem Sinne ist das Schwarzbuch auch ein Stück weit ein Beitrag dafür, dass wir demokratische Strukturen stärken müssen“, sagte Präsident Reiner Holznagel bei der Vorstellung in Berlin.
Es müsse mehr Kontrolle und Transparenz gefördert werden, zudem müsse Politik erklären und begründen, warum Entscheidungen getroffen würden, sagte Holznagel.
„Vergiftete Geschenke“
Besonderen Fokus legt der Verband diesmal auf „vergiftete Geschenke“. Dabei schaute er sich staatliche Förderprogramme an.
Kritisiert wird, dass bei Ausgaben teils Fördertöpfe und Fristen den Ausschlag gäben statt Bedarf und Nutzen. Mitunter würden Mittel ausgegeben, weil sie sonst verfielen.
„Bund und Länder müssen ihre Förderprogramme zeitlich befristen, besser aufeinander abstimmen, regelmäßig prüfen und bei mangelhafter Wirkung streichen“, forderte Holznagel.
Zudem bemängelt der Lobbyverband aufwendige Verfahren, mögliche Folgekosten für Kommunen und mangelnde Transparenz.
Daneben geht es im aktuellen „Schwarzbuch“ etwa um einen besonders teuren Zaun, Designermöbel in einem Jobcenter, eine Fahrradgarage nur für Staatsbedienstete mit rechnerisch mehr als 16.000 Euro Kosten je Stellplatz, fünf Baumpflanzungen für eine sechsstellige Summe und Dienst-Laptops für Lehrkräfte, die teils nicht eingeschaltet wurden.
Schwarzbuch ist umstritten
Der Bund der Steuerzahler ist ein privater Verein, der sich politisch unter anderem für eine effiziente Verwendung von Steuergeld und solide Staatsfinanzen einsetzt, also die Neuverschuldung und Ausgaben des Bundes hinterfragt.
Er lobbyiert dafür im Bundestag und mit öffentlichkeitswirksam inszenierten Aktionen. Der Steuerzahlerbund betont, er sei parteipolitisch neutral.
Doch das sogenannte Schwarzbuch ist umstritten. Kritisiert wird unter anderem, es liste lediglich spektakuläre Einzelfälle auf, verschweige aber oft deren Kontext und zeichne kein repräsentatives Gesamtbild der Steuerverschwendung.
Behörden und Kommunen, die darin genannt werden, wehren sich häufig gegen die Vorwürfe und begründen ihre Finanzentscheidungen. (dpa/red)
Die Wahllokale waren bis 18:00 Uhr geöffnet. - Foto: Annette Riedl/dpa
In Hessen ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Fälschung von Wahlunterlagen im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Abwahl des Bürgermeisters von Raunheim.
Ein Mitarbeiter der Stadt habe nach Schließung der Wahllokale am 27. September in einem Keller des Rathauses Säcke mit Papierschnipseln gefunden, teilte die Polizei in Darmstadt am Montag mit. In den Säcken habe sich ein grauer Umschlag mit der Aufschrift „Wahlsache“ befunden.
Die Ermittlungen laufen
Ob es sich bei den Papierschnipseln tatsächlich um Wahlunterlagen handle, stehe noch nicht fest, teilten die Ermittler mit. Die Säcke befanden sich demnach in einem Raum, der für Müll und Aktenvernichtung genutzt wird.
Die Abwahl von Bürgermeister David Rendel (SPD) war am Sonntag knapp gescheitert. Zwar stimmte eine klare Mehrheit der Bürger dafür, das nötige Quorum wurde aber um mehrere hundert Stimmen verfehlt.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte wegen eines nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisses die Abwahl Rendels erreichen wollen. (afp/red)
Belit Onay (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Grünen-Politiker Belit Onay bleibt für weitere acht Jahre Oberbürgermeister der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover. Er setzte sich am Sonntag in einer Stichwahl mit 61,5 Prozent der Stimmen klar gegen den SPD-Bewerber Axel von der Ohe durch, der nach Angaben der Stadt auf 38,5 Prozent kam.
Zwei Wochen nach den Kommunalwahlen vom 13. September hatten am Sonntag in Niedersachsen die Stichwahlen um Oberbürgermeisterposten und andere kommunale Spitzenämter stattgefunden.
Diese sind notwendig, wenn kein Kandidat in der ersten Runde der Wahlen eine absolute Mehrheit von 50 Prozent erreicht. Die zwei besten Bewerber gehen dann in die Stichwahl.
Onay hatte auch in der ersten Runde klar vor von der Ohe gelegen. Er ist seit 2019 Oberbürgermeister in Hannover. Die Landeshauptstadt ist eine Hochburg der Grünen. Vor zwei Wochen wurden die Partei dort zur stärksten Kraft vor der SPD, sie stellt damit die größte Ratsfraktion.
Landesweit ging die CDU als stärkste Kraft aus der Kommunalwahl hervor, bei der unter anderem fast 2200 Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage gewählt wurden. Die SPD folgte auf dem zweiten Platz vor AfD und Grünen.
Bei der Stichwahl um das Präsidentenamt der Region Hannover setzte sich SPD-Kandidatin Eva Bender mit 69,41 Prozent klar durch. CDU-Konkurrent Oliver Junk kam laut vorläufigen Ergebnis auf 30,59 Prozent, wie die Region am Sonntagabend mitteilte.
Bender tritt damit die Nachfolge des SPD-Politikers Steffen Krach an, der als Spitzenkandidat der SPD für die Abgeordnetenhauswahl in Berlin gegangen war und nicht mehr antrat.
Die Region Hannover ist ein Zusammenschluss der Landeshauptstadt und umliegender Gemeinden. Auf ihrem Gebiet leben rund 1,2 Millionen Menschen, was etwa jedem achten Einwohner Niedersachsens entspricht.
In Braunschweig, der nach Hannover zweitgrößten Stadt Niedersachsens, setzte sich SPD-Amtsinhaber Thorsten Kornblum mit 75,6 Prozent gegen CDU-Konkurrent Maximilian Pohler durch. Dieser kam nach Stadtangaben auf 24,4 Prozent.
Bei der Oberbürgermeister-Stichwahl in Oldenburg siegte der von der CDU unterstützte Grünen-Kandidat Jascha Rohr mit 51,55 Prozent vor SPD-Bewerber Ulf Prange, der auf 48,45 Prozent kam.
In Osnabrück setzte sich Amtsinhaberin Katharina Pötter (CDU) in der Stichwahl durch und führt das Rathaus eine weitere Amtszeit. Sie kam auf 56,95 Prozent, Grünen-Kandidat Volker Bajus lag bei 43,05 Prozent.(afp/red)
Im brandenburgischen Strausberg wurde ebenfalls gewählt (Symbolbild). - Foto: Jan Woitas/dpa
Bei der Wiederholung der Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Strausberg hat keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit geholt.
Auf dem ersten Platz landete mit 48,2 Prozent die parteilose Einzelkandidatin Annette Binder, auf dem zweiten mit 19,0 Prozent der parteilose Einzelkandidat Robert Krause, wie am Sonntagabend aus dem vorläufigen Wahlergebnis hervorging. Demnach kommt es am 11. Oktober zur Stichwahl.
Im Februar hatte bereits eine Bürgermeisterwahl in der Mittelstadt mit knapp 28.000 Einwohnern stattgefunden, dabei gab es aber Unstimmigkeiten.
Strafanzeige gestellt
Der Landkreis Märkisch-Oderland stellte Strafanzeige, als von den mehr als 4.000 versandten Briefwahlunterlagen nur etwa 2.800 an die Wahlbehörde zurückkamen.
Ermittelt wurde wegen des Verdachts der Unterschlagung oder Manipulation gegen einen der Kandidaten. Das Verfahren gegen ihn wurde aber inzwischen eingestellt, die Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder sah keinen hinreichenden Tatverdacht.
Die Wahl vom Februar wurde außerdem zunächst annulliert und die anstehende Stichwahl abgesagt, was das Verwaltungsgericht Frankfurt aber im März im Eilverfahren für rechtswidrig erklärte.
Die Stichwahl fand statt, die parteilose Kandidatin Annette Binder gewann. Die Stadtverordnetenversammlung erklärte die Wahl aber nach Einsprüchen für ungültig, weswegen sie nun wiederholt wurde. Der Kandidat, gegen den ermittelt wurde, trat nicht mehr an. (afp/red)
Die Bürgermeisterwahl in Strausberg wird an diesem Sonntag wiederholt. (Symbolbild). - Foto: Thomas Banneyer/dpa
Nach Unstimmigkeiten bei der Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Strausberg sind die Ermittlungen gegen einen früheren Bürgermeisterkandidaten eingestellt worden. Es gibt keinen hinreichenden Tatverdacht, wie die Staatsanwaltschaft in Frankfurt an der Oder am Freitag mitteilte. Die Bürgermeisterwahl in der Stadt war im Februar annulliert worden. An diesem Sonntag wird sie wiederholt.
Der Landkreis Märkisch-Oderland hatte Strafanzeige gestellt, nachdem Unregelmäßigkeiten bei den eingegangen Briefwahlunterlagen aufgefallen waren. So kamen von den mehr als 4000 versandten Unterlagen nur etwa 2800 an die Wahlbehörde zurück. Ein Teil von ihnen war in einer Postfiliale eingegangen, die sich in einem Geschäft des früheren Kandidaten befindet.
Die Wahl wurde zunächst annulliert und die anstehende Stichwahl abgesagt, wogegen der Kandidat erfolgreich vor Gericht vorging. Die Stichwahl fand statt. Die Stadtverordnetenversammlung erklärte die Wahl aber später für ungültig, weswegen sie nun wiederholt wird.
Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts der Unterschlagung beziehungsweise Manipulation von Briefwahlunterlagen auf. Sie überprüfte die Transport- und Übergabewege, vernahm Zeugen, durchsuchte Räumlichkeiten und wertete Unterlagen aus.
Es habe sich aber nicht abschließend klären lassen, wie viele der ausgegebenen Briefwahlunterlagen von den Wahlberechtigten tatsächlich abgesandt wurden und warum die Differenz von insgesamt 1217 Wahlbriefen nicht bei der Wahlbehörde eingingen, teilte die Ermittlungsbehörde mit.
Spuren an Umschlägen bleiben ungeklärt
Insgesamt 180 Umschläge seien kriminaltechnisch untersucht worden. Bei 30 Außenumschlägen und zehn Innenumschlägen seien Spuren festgestellt worden, die auf ein mögliches nachträgliches Öffnen und Wiederverschließen hindeuteten. Wann und wie diese Spuren entstanden, konnten die Ermittler aber nicht klären.
Das östlich von Berlin gelegene Strausberg hat etwa 27.700 Einwohner. Bei der Wiederholungswahl am Sonntag treten drei Kandidaten und eine Kandidatin für das Bürgermeisteramt an. Der Kandidat, gegen den ermittelt wurde, stellt sich nicht mehr zur Wahl.
Im Landtag von Sachsen-Anhalt werden wichtige Weichen für die Kommunalfinanzen gestellt. Städte und Landkreise fordern angesichts wachsender Defizite mehr finanziellen Spielraum. - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
In Kürze:
Kommunen wie Halle, Magdeburg und Mansfeld-Südharz stehen finanziell unter erheblichem Druck. Steigende Pflichtausgaben und weniger Einnahmen engen die Handlungsspielräume ein.
Städte und Landkreise fordern von der nächsten Landesregierung eine verlässlichere Finanzierung. Im Mittelpunkt stehen der kommunale Finanzausgleich und eine stärkere Berücksichtigung tatsächlicher Kostensteigerungen.
Eine AfD-geführte Landesregierung ist nach der Landtagswahl nicht ausgeschlossen. Wie die Partei den kommunalen Finanzausgleich ab 2027 konkret gestalten würde, bleibt bislang offen.
Die Landtagswahl hat die politischen Kräfteverhältnisse in Sachsen-Anhalt grundlegend verändert. Die AfD ist mit 39 von 83 Sitzen stärkste Kraft im neuen Landtag. Zur absoluten Mehrheit fehlen ihr drei Mandate. Ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund beansprucht das Amt des Ministerpräsidenten. Ob es dazu kommt, ist offen. Ein Machtwechsel hin zu einer AfD-geführten Landesregierung lässt sich aber nicht ausschließen.
Für Sachsen-Anhalts Städte und Landkreise ist die offene Regierungsfrage von unmittelbarer Bedeutung. Denn wer künftig im Land regiert, entscheidet auch darüber, wie viel Geld die Kommunen erhalten und wie stark das Land sie bei ihren Aufgaben unterstützt.
Der Handlungsdruck ist groß. Die Stadt Halle rechnet für 2026 mit einem Minus im dreistelligen Bereich. Die Landeshauptstadt Magdeburg plant für 2027 mit einem Fehlbetrag von rund 47 Millionen Euro.
Auch die Landkreise sehen sich durch steigende Kosten bei ihren Pflichtaufgaben unter Druck. Der Landkreistag Sachsen-Anhalt fordert, dass der kommunale Finanzausgleich ab 2027 die tatsächliche Kostenentwicklung stärker berücksichtige.
Was könnte die nächste Landesregierung also tun, damit Städte und Landkreise ihre Aufgaben noch bezahlen können?
Kommunen tief im Minus
Deutschlands Kommunen haben 2025 zusammen ein Finanzierungsdefizit von 31,9 Milliarden Euro verzeichnet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sei es der höchste Fehlbetrag seit der deutschen Vereinigung.
Auch in Sachsen-Anhalt wächst die Verschuldung. Ende 2025 waren die kommunalen Kernhaushalte mit rund 3,71 Milliarden Euro verschuldet. Das waren 7,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Für die Menschen werden solche Zahlen spürbar, wenn Gebühren steigen, Investitionen verschoben oder Stellen nicht wieder besetzt werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie Sozial- oder Jugendhilfeleistungen können nicht einfach gestrichen werden, weil das Geld knapp wird.
Halle sieht kaum noch Spielraum
Besonders angespannt ist die Lage in Halle. Die Stadt rechnet für 2026 mit einem Defizit von 138 Millionen Euro. Auf Anfrage von Epoch Times beschreibt ein Stadtsprecher die Lage deutlich: Die Stadt an der Saale habe „faktisch keinen finanziellen Handlungsspielraum mehr“.
Als Ursachen nennt der Sprecher ein Missverhältnis zwischen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und deren Finanzierung. Hinzu kommen steigende Personalkosten durch Tarifabschlüsse, höhere Baupreise sowie wachsende Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung.
Nach Angaben des Sprechers reichten die besonderen Zuweisungen des Landes nicht aus, um den Finanzbedarf bei mehreren Pflichtaufgaben zu decken. Dazu gehören unter anderem Sozialleistungen, Hilfen zur Erziehung und die Schülerbeförderung.
Der Sprecher der Stadt sieht Bund und Land in der Verantwortung.
Sie müssten die Kommunalfinanzen „nachhaltig stabilisieren“. Als kurzfristige Möglichkeit nennt Halle beispielsweise einen höheren kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer. Zugleich fordert die Stadt, Kommunen bei Sozialausgaben zu entlasten und ihnen durch neue Leistungsgesetze nicht weitere Kosten aufzubürden.
Auch Bürokratieabbau und einfachere Förderverfahren gehören zu den Forderungen. Entlastungen, die der Bund für Kommunen beschließt, sollten nach Auffassung Halles von den Ländern vollständig weitergegeben werden.
Polizisten entfernen am 7. September 2026, dem Tag nach der Landtagswahl, mobile Absperrpfosten vor dem Landtag von Sachsen-Anhalt in Magdeburg.
Foto: Ronny Hartmann/AFP via Getty Images
Milliarden vom Land
Eine zentrale Rolle spielt das Finanzausgleichsgesetz. Über dieses System verteilt das Land Sachsen-Anhalt Geld an Städte, Gemeinden und Landkreise. Für 2026 umfasst der kommunale Finanzausgleich rund 2,14 Milliarden Euro.
Wie viel Geld künftig zur Verfügung steht und nach welchen Regeln es verteilt wird, gehört deshalb zu den wichtigen Entscheidungen nach der Wahl. Gerade für 2027 brauchen die Kommunen Planungssicherheit.
Magdeburg zeigt die Folgen
In Magdeburg lässt sich beobachten, was Sparen für Bürger bedeuten kann. Die Landeshauptstadt rechnet in ihrem Haushaltsplanentwurf für 2027 mit einem Fehlbetrag von rund 47 Millionen Euro.
Bis 2034 sollen durch ein Konsolidierungskonzept fast 200 Millionen Euro eingespart werden. Einen erheblichen Beitrag soll die Verwaltung leisten. Nach Angaben der Stadt seien fast 500 Stellen unbesetzt. Die Personalkosten sollen dadurch inzwischen um rund 15 Millionen Euro jährlich niedriger liegen.
Doch das reicht nicht. Parkgebühren sollen steigen. Besonders deutlich ist die geplante Erhöhung der Kita-Beiträge: Für 2027 ist zunächst ein Plus von 44 Prozent vorgesehen.
Gleichzeitig plant Magdeburg, 2027 fast 180 Millionen Euro zu investieren, unter anderem in Schulen, Brücken, Feuer- und Rettungswachen sowie Sportstätten. Viele dieser Investitionen lassen sich nicht beliebig lange verschieben. Werden sie zurückgestellt, kann das auch Unternehmen treffen, denen öffentliche Bau- und Sanierungsaufträge fehlen.
Landkreise besonders abhängig
Anders als Städte und Gemeinden verfügen Landkreise nicht über eigene, grundgesetzlich garantierte kommunale Steuerquellen wie die Gewerbe- oder Grundsteuer. Ihre Finanzierung stützt sich wesentlich auf Zuweisungen des Landes und die Kreisumlage, die von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden aufgebracht wird. Steigt die Kreisumlage, erhöht das die Einnahmen des Landkreises, verringert zugleich aber den finanziellen Spielraum der Gemeinden.
Der Landkreistag Sachsen-Anhalt sieht die Finanzierung der Kreise grundsätzlich unter Druck. Die Landkreise im Land wiesen im bundesweiten Vergleich die höchste Pro-Kopf-Verschuldung auf. Um so einer „strukturellen Armut“ zu begegnen, müsse der kommunale Finanzausgleich deshalb zu einem „aufgabengerechten, auskömmlichen und verlässlichen System“ weiterentwickelt werden.
Konkret fordert der Verband, dass der Finanzausgleich ab dem kommenden Jahr die tatsächlich entstehenden Kosten besser abbilde. Berücksichtigt werden müssten dabei die „unterschiedlichen, tatsächlichen Preisdynamiken insbesondere im Sozial- und Jugendhilfebereich, aber auch im Personalbereich“.
Auch bei der Kreisumlage fordert der Verband Änderungen. Bei der Berechnung des Finanzbedarfs dürften Einnahmen daraus nur in einer „tatsächlich auch erreichbaren Größenordnung“ angesetzt werden.
Für seine Erwartungen an die künftige Landespolitik verweist der Landkreis Mansfeld-Südharz westlich von Halle in seiner Antwort auf die Anfrage von Epoch Times auf das Forderungspapier des Landkreistages
Wie angespannt die eigene Finanzlage ist, zeigt der jüngste Jahresabschluss für das Jahr 2024: Der Landkreis verbuchte einen Fehlbetrag von rund 45,6 Millionen Euro. Nach dem Einsatz vorhandener Rücklagen blieben rund 38,9 Millionen Euro ungedeckt.
Was könnte sich mit der AfD ändern?
Sollte die AfD Regierungsverantwortung übernehmen, müsste sie auch Antworten auf die Finanzprobleme der Kommunen finden. In den von Epoch Times ausgewerteten öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen der AfD-Landtagsfraktion aus den vergangenen zwölf Monaten findet sich bislang jedoch kein umfassender Vorschlag dazu, wie der kommunale Finanzausgleich ab dem kommenden Jahr ausgestaltet und finanziell ausgestattet werden soll.
Zu einzelnen Belastungen der Kommunen hat sich die Fraktion dagegen konkret positioniert. Im Januar 2026 warnte sie bei der kommunalen Wärmeplanung vor erheblichen Folgekosten für Kommunen und Stadtwerke. Sie verlangte unter anderem belastbare Kostendaten sowie Klarheit darüber, wie die daraus entstehenden Aufgaben finanziert werden sollen. Ziel sei es, eine finanzielle Überforderung der Kommunen zu verhindern.
Früher Test für die nächste Regierung
Wer Sachsen-Anhalt künftig regiert, wird schon im kommenden Jahr zeigen müssen, welchen finanziellen Spielraum Städte und Landkreise erhalten. Über den kommunalen Finanzausgleich und die Finanzierung zusätzlicher Aufgaben besitzt das Land erheblichen Einfluss.
Nicht alle Probleme lassen sich in Magdeburg lösen. Viele Sozialleistungen beruhen auf Bundesgesetzen, Tarifabschlüsse werden nicht von der Landesregierung festgelegt und Baupreise entstehen am Markt.
Sollte die AfD künftig die Regierung in Magdeburg übernehmen, würde sich daran auch ihre kommunalpolitische Bilanz messen lassen. Für die Menschen ist das keine abstrakte Haushaltsfrage. Es entscheidet mit darüber, was die Kita kostet, wann eine Straße saniert wird und welche Leistungen sich eine Kommune noch leisten kann. Die Kommunalfinanzen dürften damit zu einem der ersten praktischen Tests für die nächste Landesregierung werden.
Einige Wähler haben ihre Stimmen schon vorab verteilt, wie hier im Neuen Rathaus vom Hannover. (Archivbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
In Niedersachsen sind seit 8 Uhr die Wahllokale für die Kommunalwahlen geöffnet. Rund 6,3 Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, über die Zusammensetzungen von fast 2.200 verschiedenen Kommunalparlamenten mit über 29.000 Sitzen zu entscheiden. Wahlberechtigt sind auch 16-Jährige.
8 statt 5 Jahre Amtszeit für Bürgermeister
Dazu kommen laut Landeswahlleitung annähernd 400 Direktwahlen etwa für Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratsposten.
Dabei geht es nach einer Reform des Kommunalrechts um acht- statt bisher fünfjährige Amtszeiten.
Abgestimmt wird unter anderem auch über den Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Hannover sowie den Präsidenten der Region Hannover.
Wahlergebnisse werden laut Landeswahlleitung ab Sonntagabend zunächst örtlich und regional ermittelt. Ein vorläufiges Landesergebnis liegt voraussichtlich erst am Montagmorgen vor.
Bei den Kommunalwahlen 2021 war die CDU auf Kreisebene mit 31,7 Prozent stärkste Kraft geworden, vor der SPD mit 30,0 Prozent. Die Grünen erreichten vor fünf Jahren 15,9 Prozent, die FDP 6,5 Prozent, die AfD 4,6 Prozent und die Linke 2,8 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag damals bei 57,0 Prozent.
Mehrere AfD-Bürgermeister- und Landratskandidaten wurden wegen Zweifeln an der Verfassungstreue nicht zugelassen. So darf etwa AfD-Landesvize Stephan Bothe nicht als Lüneburger Landrat kandidieren.
Andere AfD-Politiker dürfen dagegen antreten, etwa die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover.
Wie stark ist die SPD noch in ihrer einstigen Hochburg Hannover?
Gerade diese Wahl in der Landeshauptstadt könnte Signalwirkung für die SPD haben. 2019 waren die Sozialdemokraten dem Grünen-Politiker Belit Onay unterlegen – nach mehr als 70 Jahren SPD-Regentschaft in Hannover. Onay liegt auch diesmal in den Umfragen zur OB-Wahl vorn.
Sollte die SPD nun sogar eine mögliche Stichwahl verpassen und auch anderswo in Niedersachsen schlecht abschneiden, könnte das die Personaldebatten in der Partei um den niedersächsischen Vizekanzler und Co-Parteichef Lars Klingbeil weiter befeuern. Mögliche Stichwahlen finden landesweit am 27. September statt.
Hannover ist noch aus einem weiteren Grund besonders im Blickpunkt: als einer der Standorte, in denen Volkswagen in den nächsten Jahren ein Werk schließen könnte. Das Gleiche gilt für Emden.
Am VW-Stammsitz in Wolfsburg war die AfD schon bei der Bundestagswahl 2025 fast so stark geworden wie die SPD, auch wenn beide hinter der CDU landeten.
Anspannung in Berlin
Zwischen der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gilt der Urnengang in Niedersachsen als weiterer wichtiger Stimmungstest, der auch im politischen Berlin mit Spannung verfolgt wird.
Ein schlechtes Abschneiden der CDU könnte Bundeskanzler Friedrich Merz weiter unter Druck setzen. Zudem wird mit Spannung erwartet, wie die AfD derzeit in einem westdeutschen Flächenland abschneidet. Wann das landesweite Ergebnis vorliegt, ist noch unklar. (afp/dpa/dts/red)
Das neue Rathaus in Hannover. - Foto: saiko3p/iStock
Am kommenden Sonntag (13.9.) stehen in Niedersachsen flächendeckende Kommunalwahlen an. 6,3 Millionen Menschen sind nach Angaben der Landeswahlleitung zur Abstimmung über fast 2.200 Kommunalparlamente zwischen Nordsee und Harz aufgerufen, darunter etwa Kreistage sowie Stadt- und Gemeinderäte.
Dazu kommen knapp 400 Direktwahlen für Landräte und hauptamtliche Bürgermeister. Es geht unter anderem um den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover und den Regionspräsidenten der wichtigen Region Hannover. Eine Sperrklausel in Form der Fünf-Prozent-Hürde gibt es bei den Kommunalwahlen nicht.
Allgemeine Kommunalwahlen finden in Niedersachsen alle fünf Jahre statt, diesmal treten 26 Parteien und politische Vereinigungen mit Kandidaten an. Bei der Kommunalwahl vor fünf Jahren verteidigte die CDU ihre Stellung als stärkste Partei vor der SPD, die Grünen belegten den dritten Rang.
Danach folgten FDP, AfD sowie Linkspartei. Die Landesregierung in dem Bundesland stellen derzeit SPD und Grüne, Ministerpräsident ist Olaf Lies von der SPD.
Landesweit kamen die Christdemokraten vor fünf Jahren bei den Wahlen zu den Gemeindevertretungen auf 32,8 Prozent, die SPD folgte mit 29,6 Prozent. Die Grünen erreichten 13,5 Prozent, die FDP 5,2 Prozent und die AfD 2,2 Prozent. Die Linke kam auf 1,6 Prozent. Auf Wählergruppen und -vereinigungen entfielen insgesamt 13 Prozent.
Bei den Wahlen zu Kreistagen und Vertretungen der kreisfreien Städte gab es 2021 ein weitgehend ähnliches Bild: Die CDU lag mit 31,7 Prozent vor der SPD mit 30,0 Prozent.
Die Grünen legten im Vergleich zur vorherigen Wahl deutlich auf 15,9 Prozent zu, die FDP kam auf 6,5 Prozent. Die AfD erreichte damals 4,6 Prozent, die Linkspartei 2,8 Prozent. Für Wählergruppen und -vereinigungen stimmten 5,6 Prozent.
Ausschluss einiger AfD-Kandidaten von der Wahl
Für Schlagzeilen sorgte vorab der Ausschluss mehrerer AfD-Kandidaten von Direktwahlen für Posten von Landräten und Bürgermeistern wegen Zweifeln an der Verfassungstreue.
Hintergrund ist eine Neuerung im Kommunalwahlgesetz: Die örtlich zuständigen Wahlorgane können Direktkandidaten für die Position von Hauptverwaltungsbeamten genauer auf ihre Verfassungstreue prüfen und die Kommunalaufsicht mit entsprechenden Prüfungen beauftragen. Diese darf neben persönlichen Äußerungen unter anderem auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.
Es traf unter anderem den von der Landratswahl im Landkreis Lüneburg ausgeschlossenen AfD-Vizelandesvorsitzenden Stephan Bothe sowie den Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der für die AfD als Kandidat bei der Landratswahl im Kreis Friesland antreten wollte.
Die Partei sprach von undemokratischen Zuständen, Verwaltungsgerichte und das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wiesen Eilanträge jedoch ab.
Das Oberverwaltungsgericht stellte unanfechtbar und abschließend fest, dass einstweilige Anordnungen gegen unmittelbar auf das Wahlverfahren bezogene Einzelentscheidungen von Wahlorganen gesetzlich nicht vorgesehen seien.
Betroffene könnten eine Wahl nur nachträglich in einem Wahlprüfverfahren anfechten. Anders seien fristgemäße Abstimmungen angesichts der Menge an Einzelentscheidungen nicht zu gewährleisten. Rechtsschutz bleibe trotzdem gewahrt, weil Wahlen in Wahlprüfverfahren für ungültig erklärt werden könnten.
Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Braunschweig und Göttingen
Oberbürgermeisterwahlen finden am kommenden Sonntag unter anderem in der Landeshauptstadt Hannover und den nächstgrößeren Städten statt – darunter Oldenburg, Osnabrück, Braunschweig und Göttingen.
In Hannover will Oberbürgermeister Belit Onay (Grüne) sein Amt verteidigen, er regiert die 522.000-Einwohner-Stadt seit 2019.
Auch über den Präsidenten der Region Hannover wird entschieden. Der Amtsinhaber Steffen Krach (SPD) tritt nicht erneut an. Er ist seit März beurlaubt, weil er für die SPD als Spitzenkandidat bei der Abgeordnetenhauswahl in Berlin ins Rennen geht.
Diese ist für den 20. September angesetzt – eine Woche nach der Kommunalwahl in Niedersachsen und parallel zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. (afp/red)
AfD-Logo (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Mehrere wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossene AfD-Direktkandidaten können definitiv nicht antreten.
Am Freitag wies das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die von drei Betroffenen, darunter dem stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Stephan Bothe, eingereichten Beschwerden gegen entsprechende erstinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten ab. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (Az.: 10 ME 273/26, 10 ME 280/26 und 10 ME 284/26)
Die Politiker wollten mit Eilanträgen erreichen, dass sie noch zu der Wahl am Sonntag kommender Woche zugelassen werden. Wie zuvor bereits die Verwaltungsgerichte lehnte auch das Oberverwaltungsgericht dies nun aber unter Verweis auf die Gesetzeslage ab.
Das niedersächsische Kommunalwahlrecht sehe einstweilige Anordnungen, die sich auf das Wahlverfahren bezögen, im Vorfeld einer Wahl schlicht nicht vor.
Die Entscheidungen der zuständigen Wahlorgane und -behörden könnten demnach grundsätzlich erst durch einen Wahleinspruch nach der Wahl angefochten werden.
Diese Regelung, die vergleichbar auch für andere Wahlverfahren in Deutschland gelte, solle reibungslose und fristgemäße Abstimmungen gewährleisten. Sie sei „grundsätzlicher Natur“, erklärte das Oberverwaltungsgericht.
Der Rechtsschutz für Betroffene bleibe trotzdem gewahrt, eine Wahl könne in einem Wahlprüfverfahren nachträglich für ungültig erklärt werden.
Bothe wollte als AfD-Kandidat bei der Landratswahl im Kreis Lüneburg antreten. Bei den anderen zwei Antragstellern handelt es sich um den als Bewerber von der Landtagswahl im Kreis Friesland ausgeschlossenen AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Siechert sowie den Kommunalpolitiker Justin Vogel.
Er ist Kreisvorsitzender der AfD im Landkreis Göttingen und Beisitzer im Landesvorstand der AfD-Nachwuchsorganisation Generation Deutschland. Er wollte als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz antreten.
Wegen einer Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz werden Bewerber für alle von sogenannten Hauptverwaltungsbeamten besetzte Ämter intensiver auf Verfassungstreue geprüft. Dazu gehören etwa hauptamtliche Bürgermeister und Landräte.
Liegen Anhaltspunkte für fehlende Verfassungstreue vor, schalten die örtlichen Wahlorgane die Kommunalaufsicht ein. Diese kann zur Prüfung auch Erkenntnisse des Landesverfassungsschutzes einbeziehen. Der stufte den Landesverband der AfD in Niedersachsen im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.
In Niedersachsen finden am 13. September allgemeine Kommunalwahlen statt. Mehr als sechs Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, über die Zusammensetzung von annähernd 2200 kommunalen Vertretungen wie Gemeinderäten und Kreistagen zu entscheiden.
In fast 400 Kommunen werden zudem Hauptverwaltungsbeamte wie Bürgermeister und Landräte direkt gewählt.(afp/red)
AfD-Logo (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Niedersachsen ist ein weiterer AfD-Kandidat, der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen wurde, mit einem Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor Gericht gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte den Antrag des Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße nach Angaben vom Montag ab. Moriße wollte als Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven antreten. (Az. 6 B 4310/26)
Gericht verweist auf Wahlrecht
Zur Begründung verwies das Gericht auf die geltende Rechtslage. Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können demnach nur durch einen nachträglichen Wahleinspruch nach dem Urnengang angefochten werden.
Andernfalls seien angesichts der Vielzahl von Einzelentscheidungen der Wahlorgane und Wahlbehörden keine termingerechten Wahlen möglich.
Das Wahlverfahren leide zudem nicht an einem „offensichtlichen Fehler“, der bei einer späteren Wahlprüfung zur Ungültigkeit der Wahl führen würde. Es sei unter anderem nicht offenkundig rechtswidrig, dass der zuständige Wahlausschuss zur Klärung der Verfassungstreue auch Morißes Mitgliedschaft in der AfD und seine Funktionen berücksichtigt habe.
Kommunen müssen Verfassungstreue prüfen
Grundlage ist eine Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz. Danach müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen. Dafür dürfen sie neben öffentlichen Äußerungen, die den Bewerbern zuzurechnen sind, auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.
Der Verfassungsschutz stufte den AfD-Landesverband im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.
In der Folge wurden mehrere AfD-Kandidaten von der Teilnahme an der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen. Betroffen sind unter anderem AfD-Vizelandeschef Stephan Bothe, der bei der Landratswahl im Landkreis Lüneburg antreten wollte, sowie Bundestagsabgeordneter Martin Sichert, der als Landratskandidat im Landkreis Friesland kandidieren wollte.
Beide scheiterten ebenfalls mit Eilanträgen vor Gericht.
In allen Fällen sind die Beschlüsse noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. (afp/red)
Der Präsident des Städtetages Burkhard Jung (SPD). - Foto: Caroline Seidel/dpa/dpa
In der Debatte um die anstehende Pflegereform fordert der Städtetag die Einführung einer Pflegevollversicherung. „So würden Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, nicht mehr wegen der Pflegekosten in die Sozialhilfe fallen“, sagte Städtetags-Präsident Burkhard Jung (SPD) der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Für die kommunalen Haushalte wäre eine solche Umstellung „Jahr für Jahr eine Entlastung in Milliardenhöhe“.
Deckel für Eigenanteile gefordert
Der Verband dringt außerdem auf eine Begrenzung der Belastung für Heimbewohner. „Eine Möglichkeit wäre, einen Deckel für Eigenanteile aufzusetzen, der je nach Einkommen höher oder niedriger ausgelegt ist“, sagte Jung.
Er verwies auf den Vorschlag der saarländischen Ministerpräsidentin, Eigenanteile über 1500 Euro von den Kassen zahlen zu lassen. Bund, Länder und Kommunen müssten einen solchen Deckel gemeinsam mitfinanzieren.
Anke Rehlinger (SPD), die neue saarländische Ministerpräsidentin.
Foto: HARALD TITTEL/POOL/AFP via Getty Images
Kommunen finanziell überlastet
Grund für den Vorstoß sei die zunehmende finanzielle Überlastung der Städte und Gemeinden. „Mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro jedes Jahr stehen die Kommunen komplett an der Wand“, betonte Jung. Diese müssten einspringen, wenn Senioren die Heimplätze nicht mehr selbst bezahlen können.
In Leipzig, wo Jung Oberbürgermeister ist, seien die Kosten für die „Hilfe zur Pflege“ innerhalb von fünf Jahren um 300 Prozent gestiegen. Vor allem im Osten seien immer weniger Menschen in der Lage, ihren Eigenanteil zu bezahlen.
„Es kann doch nicht sein, dass das Sozialamt zur Regelfinanzierung der Pflege wird“, mahnte der Städtetags-Präsident.
Regierung will Reform noch 2026 verabschieden
Angesichts eines drohenden Defizits von etwa 22,5 Milliarden Euro bei den Pflegekassen in den kommenden zwei Jahren will die Regierung die Pflegereform noch 2026 verabschieden.
Der erste Entwurf der früheren Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte viel Kritik geerntet – auch weil die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen dürften. Nach dem Kabinettsumbau muss nun ihr Nachfolger Carsten Linnemann (CDU) das Vorhaben zu Ende bringen. (afp/red)
Am 13. September findet in Niedersachsen die Kommunalwahl statt. Im Bild der Landtag. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Auch der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossene AfD-Politiker Stephan Bothe ist mit einem Eilantrag auf Zulassung vor Gericht gescheitert.
Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden. Das teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Montagabend mit. Ein „vorgelagerter Rechtsbehelf“ sei nicht vorgesehen. (Az. 1 B 76/26)
Bothe ist stellvertretender Landeschef der AfD in Niedersachsen. Er wollte am 13. September im Landkreis Lüneburg als Kandidat für die Landratswahl antreten. An diesem Tag finden Kommunalwahlen in dem Bundesland statt.
Wegen einer Neuerung im Kommunalwahlgesetz müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen und dürfen dafür auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.
Bothe ist einer von mehreren AfD-Kandidaten, die von den zuständigen Wahlausschüssen von einer Kandidatur ausgeschlossen wurden. Es traf unter anderem auch den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der im Kreis Friesland antreten wollte.
Einen von Sichert eingereichten Eilantrag wies am Montag das Verwaltungsgericht Oldenburg mit einer identischen Begründung wie die Lüneburger Richter im Fall Bothe ab.
Gerade im Wahlrecht müsse „das Interesse des Einzelnen an einer möglichst frühzeitigen gerichtlichen Überprüfung mit dem Erfordernis einer einheitlichen, störungsfreien und termingerechten Durchführung der Wahl in Ausgleich gebracht werden“, begründete das Gericht in Lüneburg seinen Beschluss.
Anders als von Bothe angegeben, werde er dadurch auch nicht „rechtsschutzlos“ gestellt. Erweise sich ein Wahleinspruch in einem Wahlprüfverfahren als begründet, könne die Wahl später für ungültig erklärt und das Ergebnis korrigiert werden.
Die Beschlüsse in beiden Fällen sind noch nicht rechtskräftig. Bothe und Sichert können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. (afp/red)
Das Feuer rückte 300 Meter an Wohnbebauung heran. - Foto: Thomas Banneyer/dpa
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In Europa wüten seit Wochen Waldbrände. Auch Deutschland hat das Feuer inzwischen erreicht. Wie kritisch ist die aktuelle Waldbrandsituation hierzulande? Was kann man dagegen tun? Über diese Fragen haben wir mit Lindon Pronto gesprochen, Mitgründer der „Waldbrand-Klima-Resilienz-Initiative“ und unabhängiger internationaler Berater für Feuermanagement.
Herr Pronto, warum gibt es in den letzten Jahren – abgesehen von einigen Ausnahmen – eine Häufung von Waldbränden in Deutschland?
Ich glaube, da müssen wir deutlich sagen, dass es auch mit dem Klimawandel zu tun hat. Klimawandel verursacht zwar keine Brände, aber er trägt dazu bei, dass die äußeren Rahmenbedingungen für Brände begünstigt werden. Die einzige Ausnahme ist meiner Meinung nach, dass die Zunahme von Blitzschlägen im alpinen Raum. Sie ist direkt auf den Klimawandel zurückzuführen. Das heißt, dass die Witterungsbedingungen immer häufiger zu mehr Blitzschlägen führen, die in Verbindung mit heißeren Tagen, weniger Schnee und mehr Trockenheit öfter zu Waldbränden führen.
Die Häufung an Waldbränden mit größeren Brandflächen ist aber auch eine Folge des fehlenden Handelns in den vergangenen Jahren. Zum Beispiel im Bereich Naturschutz. Eine Studie zeigt, dass zum Beispiel Kommunen, die an Schutzgebiete des EU-weiten Netzwerks „Natura 2000“ angrenzen, um 16-mal anfälliger für extreme Feuerereignisse sind. Denn der Naturschutz dort grenzt bestimmte Maßnahmen wie präventives Feuer, Brandschutzschneisen in Form von Wegen oder mechanische Brandlastreduzierung aus.
In Deutschland herrscht ein Schubladendenken man denkt Naturschutz, Zivilschutz, Forstwirtschaft und Landwirtschaft nicht zusammen. Feuer ist jedoch eine große Querschnittsaufgabe für verschiedene Akteure und nicht allein Aufgabe der Feuerwehr.
Kommunen, Naturschutz- und Forstbehörden, sowie Agrarbetriebe müssen zusammenarbeiten, um unsere Landschaft feuerresistenter zu machen. Offensichtlich können wir den Klimawandel nicht aufhalten. Er begünstigt Bedingungen für große und intensive Feuer, die uns dann überraschen, obwohl diese Entwicklung eigentlich nicht überraschend ist.
Hinzu kommt, dass in Deutschland, wie auch im Mittelmeerraum, viele Waldflächen weniger bewirtschaftet werden als früher. Dadurch gibt es mehr anlaufendes Brennmaterial, das, wenn es brennt, eine schnellere und intensivere Brandausbreitung begünstigt. Dabei spreche ich nicht nur von Totholz sondern auch von lebendem Unterholz wie Gestrüpp am Boden oder Gräsern.
In welchem Maße führen Brandstiftung oder die Unachtsamkeit von Menschen dazu, dass es zu einem Waldbrand kommt?
Natürlich sind die meisten Brände im europäischen Kontext und auch in Deutschland durch den Menschen verursacht. Allerdings muss man dazu sagen, dass die Statistik, die wir haben, sehr undifferenziert ist. Bei fast 50 Prozent der Waldbrände ist die Brandursache unbekannt. Über 25 Prozent der Brände sollen fahrlässig verursacht worden sein. Um der Bevölkerung Empfehlungen geben zu können, wie sie Brandursachen minimieren kann, benötigen wir eine aussagekräftige Statistik, die zeigt, woher die Brände kommen. Neben vorsätzlicher Brandstiftung, die eher die Ausnahme ist, gibt es auch die Selbstentzündung von Phosphormunition, Blitzschläge und andere Ursachen.
In der deutschen Waldbrandsstatistik werden Brände auf Grasland, Agrarland und in Mooren nicht erfasst. Doch auch sie sind relevant, denn Feuer kennt keine Grenzen und kann von einer Grasfläche in den Wald hineinlaufen. Zudem sollten wir auch genau analysieren, welche Brände am schwierigsten und am teuersten zu bekämpfen sind. Das sind Brände, die hauptsächlich in unwegsamem Gelände stattfinden, wo man nur schwer an den Brandherd gelangt, sowie Brände auf Munitionsverdachtsflächen. Solche Brände gibt es fast jedes Jahr. Phosphor kann sich beispielsweise bereits bei 20 Grad Celsius selbst entzünden. Solche Brände sind schwer zu löschen, weil eine direkte Brandbekämpfung durch die Feuerwehr aufgrund der Munition im Boden nicht möglich ist.
Wo sehen Sie das größte Defizit in Deutschland? Wo müssen wir noch mehr investieren und besser werden?
Allgemein sind wir in Deutschland nicht nur sehr technik- sondern auch wasseraffin. Das heißt, wir setzen stark auf Lösungen, die nicht immer unbedingt die effektivsten sind – sich aber politisch und gegenüber der Bevölkerung sehr gut verkaufen lassen. Wenn jetzt ganz viele große Tanklöschfahrzeuge rumfahren oder viele Hubschrauber am Himmel zu hören sind, stärkt dies das Sicherheitsgefühl, aber nicht unbedingt die Effektivität bei der Brandbekämpfung.
Anders sieht es bei Munitionsverdachtsflächen aus. In diesen Fällen ist gerade die unbemannte Technik hilfreich – ob am Boden oder in der Luft, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten. Diese Technik hätten wir schon vor Jahren gebraucht.
Mit Technik aus Kroatien die eigentlich zur Minenräumung genutzt wird kann man jetzt Schneisen im Wald anlegen und gleichzeitig Munition entschärfen. An den anderen Tagen kann die Technik präventiv genutzt werden, um Verteidigungslinien im Wald anzulegen oder Brandlasten zu reduzieren.
Generell brauchen wir in Deutschland mehr bewährte Lösungen, aus dem internationalen Raum. Wir brauchen also mehr professionelle Waldbrandbekämpfer, einen stärkeren Einsatz von Handwerkzeug zur Bekämpfung von Waldbränden, einen gezielteren Einsatz von Löschwasser sowie die Nutzung von Löschhubschraubern zum richtigen Zeitpunkt und nicht erst am dritten Tag eines Waldbrandes. Außerdem gibt es massiven Nachholbedarf bei der Ausbildung der Feuerwehrleute.
Was ich sehr oft sehe, ist, dass in der Nachlöschphase – also nachdem das akute Feuer erst einmal eingedämmt wurde, flächendeckend bewässert wird, ohne gleichzeitig mit Handwerkzeug die Glutnester und die unterirdische Brandlast freizulegen und zu bekämpfen. Ohne diese Arbeit bleibt es unter der oberen Erdschicht heiß und trocken, sodass das das von oben aufgebrachte Wasser eventuell verdunstet. Darunter brennt es jedoch weiter. Das macht einen riesigen Unterschied und führt dazu, dass ein Brand der innerhalb weniger Tage komplett und vollständig gelöscht werden könnte, noch Wochen lang lodert.
Die Kostenfrage führt zudem dazu, dass Kommunen erst sehr spät einen Löschhubschrauber anfordern, da sie die hohen Kosten dafür vermeiden wollen. Denn erst beim Eintritt eines Katastrophenfalls haben sie die Möglichkeit, an zusätzliche finanzielle Mittel zu gelangen. Hier fehlen die richtigen Rahmenbedingungen. Aber dass jetzt jedes Bundesland selbst Löschhubschrauber oder Löschflugzeuge beschaffen soll, das sehe ich eher nicht. Nicht jedes Bundesland ist gleich betroffen und es gibt jetzt auch nicht jedes Jahr so dramatische Brände. Die Mittel zur Brandbekämpfung müssen jedoch effektiv eingesetzt werden und sofort verfügbar sein.
Inwiefern spielt die Art der Waldbewirtschaftung in Deutschland eine Rolle beim Waldbrandrisiko bzw. auch bei der möglichen Größe eines Waldbrandes?
Einerseits sind uns die Kiefern-Monokulturen in Brandenburg bewusst, die immer wieder in Flammen aufgehen. Es gibt Baumarten, die sehr feueranfällig sind und den Boden auch austrocknen. Deshalb ist ein Waldumbau langfristig wichtig. Es gibt anderseits aber auch Möglichkeiten die Bedingungen bereits heute schon zu verbessern. Dazu gehören die gezielte Beweidung, das mechanische Beseitigen von Brandlasten und der Einsatz von kontrolliertem, präventivem Feuer, wo es ökologisch sinnvoll ist. Damit lässt sich auch unsere Infrastruktur besser schützen. Begonnen werden sollte dabei mit den zuvor identifizierten Risikogebieten.
Außerdem sollte durch Öffentlichkeitskampagnen das Engagement in der Bevölkerung gesteigert werden, um Häuser und Höfe sicherer zu machen indem leicht zugängliches brennbares Material reduziert wird. Langes trockenes Gras, Gestrüpp, gestapeltes Brennholz unter der Terrasse oder Laub auf dem Dach – gerade in Riskiogebieten, sollte vermieden werden. Zudem sollte die Politik die Kommunen finanziell dabei unterstützen bewährte Brandschutzkonzepte aus anderen Ländern umzusetzen. Ein reiner Waldumbau zu Misch- oder Laubwald allein wird uns nicht schützen. Wir müssen die Brandlast senken, die Infrastruktur besser schützen und für die Einsatzkräfte im Ernstfall bessere Verteidigungsmöglichkeiten schaffen. Die Zahl der verletzten und auch toten Einsatzkräfte in Europa in diesem Sommer sollte uns zu denken geben und uns dazu bringen mehr das Feuerwehrverhalten in Australien oder Nordamerika in den Blick zu nehmen.
Was sind jetzt die dringendsten Dinge, die wir hier in Deutschland umsetzen müssten?
Wir haben größtenteils ein Freiwillige Feuerwehr, die für Löscheinsätze von zwei, drei Stunden Länge gut funktioniert. Aber wenn wir Großschadenslagen haben, die über Wochen andauern, stößt das gesamte System jedoch schnell an seine Grenzen. Hinzu kommt, dass die freiwilligen Feuerwehrkräfte in der Regel nicht auf Vegetationsbrände professionell und spezialisiert ausgebildet sind. Dann die Frage: Wer trägt ihre Kosten bei längeren Einsätzen? Auf dem Land gibt es einige Feuerwehren, die bereits Erfahrungen mit dem Thema Waldbrand haben. Aber bei gleichzeitigen Vegetationsgroßbränden an verschiedenen Orten, vielleicht auch in Nachbarländern, wo wir Hilfe leisten, merkt man jedoch schnell das erfahrene Kräfte zum Nachrücken für die zweite oder dritte Schicht fehlen. Die Nachrücker kommen oftmals dann auch aus den Städten. Ihnen fehlt noch mehr die Erfahrung mit Vegetationsbränden. Sie sind dann schnell überfordert, weil strategisch, mit einer gewissen Vorschau und Disziplin nach vorheriger Analyse – also mit Spezialwissen – vorgegangen werden muss.
Was kommt in den nächsten Stunden und Tagen auf uns zu? Man braucht quasi einen Amateure-Meteorologen im Team, um das Feuerverhalten am Boden zu verstehen und anschließend eine effektive und sichere Brandbekämpfung durchführen zu können. Man braucht qualifizierte Kräfte, die mit dem taktischen Einsatz von gezielt gelegtem Feuer den Brand eindämmen können.
In Nordamerika oder Spanien gibt es spezialisierte Kräfte, die ausschließlich für die Vegetationsbrandbekämpfung zuständig sind. In diese Richtung muss sich auch Deutschland entwickeln. Diese Kräfte stehen dann nicht nur zur Feuerbekämpfung bereit, wenn es nötig ist, sondern sie können die anderen 300 Tage im Jahr präventiven Brandschutz im Wald oder bei der Infrastruktur tätig sein.
In letzter Zeit hört man auffällig oft von Waldbränden in Deutschland. Daher stellt sich die Frage: Wie kritisch ist die aktuelle Waldbrandsituation hierzulande? Gibt es eine negative Entwicklung? Und wenn ja, was kann man dagegen tun? Über diese Fragen sprachen wir mit dem Waldbrandexperten Lindon Pronto.
32 Milliarden Minus haben Deutschlands Kommunen im Jahr 2025 eingefahren, sagt der Organisator des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte”, der heute eine Protestaktion vor dem Kanzleramt organisiert hatte. „Das ist wirklich historisch, und wenn sich die Bundesregierung und die Landesregierung hier nicht bald was einfallen lassen, dann werden richtig viele Kommunen wirklich vor …
Olaf Lies, Friedrich Merz, Gordon Schnieder bei der Ministerpräsidentenkonferenz. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt.
Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 25. Juni, nach Beratungen mit den Regierungschefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt.
Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.
Wer bestellt, bezahlt
Die Neuregelung „folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Merz.
Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen.
Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.
„Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen“, sagte Merz. „Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen – sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.“
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Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr – „das ist anwachsend“.
Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. „Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert.“ Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, „ob Politik tatsächlich handlungsfähig“ sei, sagte er.
Es sei wichtig, „dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert“.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als „Novum“. „Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern“, sagte Lies. „Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: „Da ist nichts Endgültiges entschieden“, sagte er.
Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.
Der lang anhaltende Streit
Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt.“ Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“. Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.
Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. (afp/red)
Die finanzielle Situation vieler Kommunen ist dramatisch. Ein Grund dafür ist, dass der Bund in den letzten Jahren den Kreis der Empfänger über Sozialgesetze erweiterte oder die Leistungshöhe anhob. Auf den Mehrkosten blieben die Kommunen sitzen. Nach langem Ringen wurde zwischen Bund und Ländern nun eine Einigung erzielt.
Bund und Länder verständigten sich darauf, dass ab September eine …
Olaf Lies, Friedrich Merz, Gordon Schnieder bei der Ministerpräsidentenkonferenz. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Föderale Modernisierungsagenda: Bund und Länder einigen sich auf umfassende Staatsreform
Bund und Länder haben sich am Donnerstag, den 25. Juni in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Modernisierung des Staates verständigt.
Einfachere und digitale Behördenkommunikation
Künftig soll der Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall elektronisch erfolgen. Handschriftlich unterschriebene Formulare sollen weitgehend entfallen. Stattdessen reicht ein einfaches elektronisches Dokument, das per E-Mail verschickt werden kann.
Die Behörden sollen ebenfalls per E-Mail antworten können. Ausdrucken, Unterschreiben und Postversand wären dann meist nicht mehr nötig. Antrags- und Anmeldeverfahren sollen generell einfacher gestaltet werden.
Über 200 konkrete Maßnahmen
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen. Sie enthält mehr als 200 konkrete Maßnahmen zu schnelleren Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Die Maßnahmen sollen auf Bundes- und Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden. Bereits 2023 hatten sich die Beteiligten grundsätzlich darauf geeinigt.
Automatische Leistungen und digitale Anträge
Kindergeld wird in immer mehr Fällen automatisch gezahlt, ein separater Antrag entfällt.
Die Bewilligung von Elterngeld soll durch behördeninternen Datenaustausch einfacher werden.
Personalausweise und Reisepässe sollen künftig digital ohne Behördentermine beantragt werden können.
Der Wohnsitz soll in der Regel elektronisch angemeldet werden.
Auch die An- und Abmeldung von Autos soll elektronisch möglich sein.
Deutschland-App und digitale Brieftasche
Eine Deutschland-App soll alle digitalen Leistungen bündeln. Ab 2027 erhalten Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis eine digitale Brieftasche. Darin soll ein „digitaler Zwilling“ des Personalausweises hinterlegt werden können – künftig auch weitere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und andere Unterlagen.
Bereits heute ist es möglich, den Fahrzeugschein elektronisch mitzuführen.
Neuer Rechtsstaatspakt für die Justiz
Bund und Länder haben sich zudem auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Die Länder erhalten dafür bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro vom Bund.
Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen.
Im Vergleich zum ersten Rechtsstaatspakt von 2019 (220 Millionen Euro) handelt es sich damit um eine Verdopplung der Mittel.
Mit den Geldern verpflichten sich die Länder, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Die langfristige Finanzierung liegt anschließend in der Verantwortung der Länder.
Als Teil des Pakts sollen auch die Regeln für gerichtliche Verfahren modernisiert werden, um Verfahren schneller und effektiver zu machen.
Weitere Reformen im Bauwesen
In vielen Fällen sollen Bauanträge und Gewerbeanmeldungen vereinfacht werden. Genehmigungen gelten künftig als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet.
Neue Finanzregeln zwischen Bund, Ländern und Kommunen
Bei der Finanzierung zwischen den Ebenen soll nun künftig stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“. Die Regelung tritt ab dem 1. September in Kraft.
Bund übernimmt größere Kostenanteile
Die sogenannte „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen über einer Bagatellgrenze von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr künftig 80 Prozent der Kosten übernimmt.
Damit wird erstmals eine solche Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für größere Gesetzesvorhaben geschaffen. Die Kommunen könnten dadurch bereits im kommenden Jahr um rund drei Milliarden Euro entlastet werden. Die Entlastung soll in den Folgejahren weiter steigen.
Rentenreform wird weiter beraten
Bei der Reform der Rentenversicherung forderte Merz, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen sollten nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden.
Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die konkrete Umsetzung soll nun in den kommenden Wochen politisch beraten werden. (afp/dts/red)
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33 Vorschläge zur Rentenreform
Die Rentenkommission hat heute ihre 33 Reformvorschläge an die Bundesregierung übergeben. Kanzler Friedrich Merz will das Gesamtkonzept vollständig übernehmen. Am 1. Juli sollen die Koalitionsspitzen darüber beraten. Die Entscheidung über die Umsetzung soll im zweiten Halbjahr fallen. Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas betonen, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien alternativlos.
Den deutschen Städten und Landkreisen droht der Kollaps. Bis 2029 werden Defizite von fast 120 Milliarden Euro erwartet. Bereits jetzt sind Schulen, Kitas, Straßen und soziale Angebote von Sparmaßnahmen betroffen. Achim Brötel, der Präsident der Kommunalen Spitzenverbände, warnt vor dem Verlust des Vertrauens in den Staat. Die Verbände fordern 30 Mrd. Euro Soforthilfe.
Nur noch mit ausreichenden Deutschkenntnissen ins Freibad: Das Heidebad in Sachsen-Anhalt hat diese Regelung beschlossen. Die Betreiber verweisen auf Sicherheitsgründe. Badegäste müssten die Anweisungen der Schwimmmeister verstehen und die Regeln am und im Wasser kennen. Erst am Wochenende musste dort ein Kleinkind aus einem mehrere Meter tiefen Becken gerettet werden.
Der US-Senat hat den Immunologen Anthony Fauci vorgeladen. Neue Dokumente werfen Fragen zu seinen Aussagen während der Corona-Pandemie auf. Im Mittelpunkt stehen der mögliche Laborursprung des COVID-19-Virus, Kontakte zu Geheimdiensten sowie US-finanzierte Forschungsprojekte am Wuhan Institute of Virology in China. Einer vorherigen freiwilligen Einladung zur Anhörung war er nicht gefolgt.
Nach dem verendeten Buckelwal „Timmy” wurde vor der dänischen Küste erneut ein Exemplar dieser Art gesichtet. Eine Touristenführerin filmte das Tier in der Meerenge Kleiner Belt von einer Brücke aus. Ein Walexperte bestätigte, dass es sich um einen Buckelwal handelt. Die Sichtungen sind auf wachsende Bestände im Nordatlantik zurückzuführen.