Die schwarz-rote Koalition stellte die Eckpunkte der geplanten Steuerreform vor. Höhere Freibeträge sollen entlasten, zugleich werden einzelne Steuervergünstigungen gekürzt. - Foto: Tobias SCHWARZ / AFP via Getty Images
In Kürze:
Höhere Freibeträge und angepasste Steuertarife sollen Arbeitnehmer und Familien entlasten und die kalte Progression abmildern.
Zur Gegenfinanzierung werden Steuervergünstigungen gekürzt, etwa beim Handwerkerbonus, und Minijobs werden stärker besteuert.
Wer tatsächlich profitiert, hängt von der persönlichen Situation ab – die endgültige Bilanz zeigt sich erst im Steuerbescheid.
Zehn Milliarden Euro mehr für Bürgerinnen und Bürger: Mit dieser Summe wirbt die Bundesregierung für ihre Steuerreform. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Arbeitnehmer und Familien künftig weniger Einkommensteuer zahlen. Der Grundfreibetrag steigt, Kinder werden steuerlich stärker berücksichtigt, und der Einkommensteuertarif wird angepasst.
„Wer unter Teuerung, Inflation und stagnierenden Löhnen am meisten leidet, wird entlastet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Freitag bei der Vorstellung der Entlastungspläne. Profitieren sollen vor allem Familien sowie Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept schlüssig: Der Staat nimmt weniger Steuern ein, also bleibt den Bürgern mehr Geld im Portemonnaie. Bei genauerer Betrachtung ist diese Rechnung jedoch komplexer.
Die Reform besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bringt Entlastungen für viele Steuerzahler. Der zweite Teil sieht die Streichung oder Kürzung bisheriger Steuervergünstigungen sowie eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Wer unter dem Strich tatsächlich profitiert, hängt daher deutlich stärker als bisher von der persönlichen Lebenssituation ab: Gibt es Kinder im Haushalt? Werden haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt? Fallen regelmäßig Handwerkerkosten an? Oder werden hohe Unternehmensgewinne erzielt? Erst im Zusammenspiel aller Änderungen lässt sich beurteilen, wie sich die Reform im konkreten Steuerbescheid auswirkt.
Der erste Blick: Mehr steuerfreies Einkommen
Der wichtigste Baustein der Reform betrifft den sogenannten Grundfreibetrag. Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Ein Teil des Einkommens bleibt grundsätzlich steuerfrei. Der Staat geht davon aus, dass dieses Geld für den notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird und deshalb nicht besteuert werden soll. Nach den am Donnerstagmorgen vorgelegten Plänen steigt dieser steuerfreie Betrag voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro. Erst Einkommen, das darüber liegt, wird nach dem Einkommensteuertarif besteuert. Davon profitieren grundsätzlich alle, die Einkommensteuer zahlen. Steigt der steuerfreie Betrag, wird automatisch ein größerer Teil des Einkommens nicht besteuert.
Hinzu kommt eine zweite, weniger bekannte Änderung, die für viele Arbeitnehmer jedoch mindestens ebenso wichtig sein dürfte. Die Bundesregierung will die Grenzen des Einkommensteuertarifs erneut anheben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die Verschiebung dieser Tarifgrenzen ist aus dem Steuerrecht bekannt und wird regelmäßig eingesetzt, um diesen Effekt abzufedern. Die Pläne der Koalition gehen jedoch darüber hinaus. Zusätzlich soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden, um kleinere und mittlere Einkommen stärker zu entlasten.
Ein Beispiel macht das deutlich: Erhält eine Angestellte eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, weil die Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten gestiegen sind, ist sie auf dem Papier zwar besser bezahlt. Da die Lebenshaltungskosten jedoch ebenfalls gestiegen sind, kann sie sich real nicht mehr leisten als zuvor. In diesem Fall bleibt ihre Kaufkraft praktisch unverändert. Ohne Anpassung des Steuertarifs würde sie dennoch mehr Einkommensteuer zahlen, weil Teile ihres Einkommens in einen höheren Tarifbereich rutschen. Obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist, müsste sie einen größeren Anteil ihres Einkommens an den Fiskus abführen.
Neben dem Einkommensteuertarif werden auch Familien entlastet. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro dadurch dauerhaft um mehrere Hundert Euro pro Jahr entlastet werden. Bis hierher vermittelt die Reform ein klares Bild: Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer ein und lässt den Bürgern mehr Geld. Dieses Bild verändert sich allerdings, sobald der zweite Teil des Steuerpakets in den Blick kommt.
Die zweite Rechnung: Womit der Staat die Entlastung finanziert
Steuersenkungen kosten Geld. Deshalb stellt sich bei jeder Reform dieselbe Frage: Wer finanziert die Entlastung? Im aktuellen Paket lautet die Antwort: Zum Teil verzichtet der Bund auf Einnahmen, zum Teil werden bestehende Steuervergünstigungen gekürzt oder andere Abgaben erhöht. Für viele Bürger entscheidet deshalb nicht allein der neue Einkommensteuertarif darüber, ob sie am Ende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der sogenannte Handwerkerbonus. Bislang konnten Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll dieser Steuervorteil auf 15 Prozent sinken. Künftig können höchstens noch 900 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Was bedeutet das konkret für Auftraggeber? Wer etwa sein Badezimmer renovieren lässt oder einen Elektriker, Dachdecker oder Maler beauftragt, kann künftig einen kleineren Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Die Handwerkerrechnung selbst wird dadurch nicht höher. Der steuerliche Zuschuss des Staates fällt jedoch geringer aus.
Die geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen ist eine der Maßnahmen, mit denen das Reformpaket gegenfinanziert werden soll. Sie wird im Beschluss des Koalitionsausschusses gemeinsam mit weiteren Finanzierungsmaßnahmen wie der Anpassung der „Reichensteuer“ und einer Gewinnabführung der KfW aufgeführt.
Jörg Dietrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßte die Reformschritte grundsätzlich. Wörtlich sagte Dietrich:
„Das Paket enthält damit eine Reihe richtiger Reformen und weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg weiterzugehen.“
Die Reduzierung des Handwerkerbonus bewertet Dietrich als „vertretbaren Kompromiss“. Weiter äußerte der Handwerkskammerpräsident:
„Er (der Handwerkerbonus – Anm. d. Red.) setzt weiterhin einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit.“
Ein zweiter Baustein der Gegenfinanzierung betrifft geringfügige Beschäftigungen. Nach den Beschlüssen soll die pauschale Steuer auf Minijobs von bisher zwei auf fünf Prozent steigen. Für Arbeitgeber erhöhen sich dadurch die Kosten dieser Beschäftigungsform. Welche Folgen das haben wird, ist derzeit offen. Die Bundesregierung verbindet die Änderung mit dem Ziel einer gerechteren Finanzierung des Steuersystems. Nach Angaben der Minijob-Zentrale arbeiten besonders viele Minijobber im Handel sowie im Gastgewerbe. Ob Unternehmen ihre Beschäftigungspraxis deshalb ändern, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.
Nicht jedes hohe Einkommen ist gleich
Während viele Arbeitnehmer von höheren Freibeträgen profitieren sollen, sieht die Reform zugleich eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Nach den Beschlüssen der Koalition soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro ist eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung will damit einen Teil der Entlastungen gegenfinanzieren.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine stärkere Besteuerung besonders wohlhabender Bürger. Tatsächlich ist die Wirkung differenzierter. Denn die Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Personengesellschaften wie viele Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder familiengeführte mittelständische Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs unterliegen dagegen zunächst der Körperschaftsteuer; ausgeschüttete Gewinne werden anschließend gesondert besteuert. Die Rechtsform entscheidet daher wesentlich darüber, welche Steuerbelastung entsteht.
Wie groß diese Gruppe ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Zwar stellen Personengesellschaften nur rund 2,4 Prozent der knapp 42 Millionen Einkommensteuerpflichtigen, sie erwirtschaften jedoch rund 14 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte. Besonders auffällig ist die Gruppe der Personengesellschaften mit Einkünften von mehr als einer Million Euro: Sie macht lediglich 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, vereint aber rund zehn Prozent der gesamten steuerlichen Bemessungsgrundlage auf sich.
Nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) würden deshalb rund 40 Prozent der Bemessungsgrundlage einer höheren Besteuerung beim Spitzensteuersatz auf unternehmerische Einkünfte entfallen. Bei einer Verschärfung der sogenannten Reichensteuer wären es sogar etwa 70 Prozent. Das Institut folgert daraus, dass Änderungen des Spitzensteuersatzes nicht nur eine Verteilungsfrage zwischen hohen und niedrigen Einkommen sind, sondern zugleich die steuerliche Belastung vieler inhabergeführter Unternehmen betreffen. „Da ein erheblicher Teil der vom Spitzen- und Reichensteuersatz betroffenen Einkommen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen stammt, ist die Einkommensteuer immer auch eine wichtige Unternehmenssteuer“, heißt es im IW-Papier. Weiter heißt es als Fazit: „Wer Arbeits- und Investitionsanreize stärken will, sollte daher nicht auf höhere Belastungen setzen.“
Die Bilanz erst auf dem Steuerbescheid zu sehen
Die Steuerreform folgt damit keinem einfachen Muster. Sie senkt an einer Stelle die Belastung und erhöht sie an anderer oder streicht bisherige Vergünstigungen. Wer am Ende tatsächlich besser oder schlechter gestellt ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Ein Arbeitnehmer ohne größere steuerlich begünstigte Ausgaben dürfte vor allem von den höheren Freibeträgen und den verschobenen Tarifgrenzen profitieren. Wer regelmäßig Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt oder als Arbeitgeber Minijobs nutzt, muss dagegen die gekürzten Steuervergünstigungen in seine persönliche Rechnung einbeziehen. Bei sehr hohen Einkommen kommt zusätzlich die Anhebung des Spitzensteuersatzes hinzu.
Damit wird die Reform vor allem eines: individueller. Ob sie für den Einzelnen eine spürbare Entlastung oder lediglich eine geringere Mehrbelastung bedeutet, zeigt sich erst, wenn alle Änderungen im Steuerbescheid zusammenlaufen.
Auf diesem vom Bundespresseamt (BPA) zur Verfügung gestellten Bild sind (von l. nach r.) der bayerische Ministerpräsident und Vorsitzende der konservativen Christlich-Sozialen Union (CSU) Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) sowie Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket, zu sehen. - Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images
In Kürze:
34 Reformen beschlossen: Bürokratieabbau, Steuerentlastungen und Investitionen sollen Wachstum fördern.
Große Baustellen bleiben: Rente, Sozialstaat und Standortreformen werden weitgehend vertagt.
Erster Schritt: Das Paket setzt Impulse, bleibt aber hinter den Wahlversprechen zurück.
Als die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstag, 2. Juli, im Kanzleramtsgarten vor die Presse traten, waren die Erwartungen groß. Nach einem Treffen des Koalitionsausschusses von siebeneinhalb Stunden am Vorabend, präsentierte die schwarz-rote Bundesregierung ein großes Reformpaket, genannt „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Es soll die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, Bürger steuerlich entlasten und den Sozialstaat zukunftsfest machen.
„Deutschland wird bei alledem spüren: Es bewegt sich etwas. Der Alltag wird leichter. Deutschland kommt voran.“ Mit diesen Worten präsentierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gemeinsam mit Lars Klingbeil (SPD), Bärbel Bas (SPD) und Markus Söder (CSU) das Reformpaket der schwarz-roten Koalition.
Mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie, steuerliche Entlastungen und ein handlungsfähiger Sozialstaat – all das solle die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands stärken und den Standort wieder wettbewerbsfähiger machen.
Doch nur wenige Minuten später dämpfte Merz selbst die Erwartungen. „Es gibt nicht den einen großen Big Bang“, sagte er. Die Regierung habe aber einen „großen Schritt nach vorn“ beschlossen.
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Ein Bündel zahlreicher Reformschritte
Genau darin liegt der Kern dieses Pakets: Es ist kein radikaler Kurswechsel, sondern ein Bündel zahlreicher Reformschritte.
Ein Blick auf die Maßnahmen zeigt, dass der Bundesregierung Untätigkeit nur schwerlich vorgeworfen werden kann. Insgesamt umfasst das Programm 34 Vorhaben, von Steuerentlastungen über Bürokratieabbau und Arbeitsmarktreform bis zu Maßnahmen für Digitalisierung, Energieinfrastruktur, Wohnungsbau und Zukunftstechnologien.
Besonders umfangreich fällt das Kapitel zum Bürokratieabbau aus. Die Bundesregierung plant, gesetzliche Berichts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich zu streichen, sofern Ministerien deren Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründen können.
Künftig sollen Genehmigungen vieler Verwaltungsverfahren automatisch als erteilt gelten, wenn Behörden gesetzliche Fristen überschreiten. Unternehmen sollen schneller eine Steuernummer erhalten, die Steuererklärung soll weitgehend vorausgefüllt werden und digitale Verfahren sollen den Kontakt mit Behörden vereinfachen.
Gleichzeitig plant die Koalition, die Bundesverwaltung im Zuge der Digitalisierung um 8 Prozent zu verkleinern und Doppelstrukturen abzubauen. Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, wäre dies einer der weitreichendsten Modernisierungsschritte der Bundesverwaltung seit Jahren.
Auch wirtschaftspolitisch setzt die Koalition Schwerpunkte. Zukunftsbranchen wie Künstliche Intelligenz, Halbleiterproduktion, Batterietechnologie, Chemie, Maschinenbau und die Automobilindustrie sollen gezielt gefördert werden.
Hinzu kommen Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, einfachere Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte sowie eine Stärkung des sogenannten Deutschlandfonds, mit dem private Investitionen in strategisch wichtige Bereiche mobilisiert werden sollen. Ziel ist es, private Investitionen zu erleichtern und Deutschlands Position im internationalen Standortwettbewerb zu verbessern.
Am Arbeitsmarkt setzt die Regierung in erster Linie auf mehr Flexibilität. Sachgrundlose Befristungen sollen zeitweise erleichtert, Abfindungen bei einem schnellen Wechsel in eine neue Beschäftigung steuerlich begünstigt und die Arbeitsvermittlung gestärkt werden. Gleichzeitig kündigt die Koalition schärfere Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch sowie Änderungen bei der Krankschreibung an, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und Fehlanreize zu reduzieren.
Auch steuerpolitisch setzt die Koalition Akzente. Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag werden angehoben, zugleich wird der Spitzensteuersatz nach hinten verschoben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums summiert sich das Entlastungsvolumen auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr ab 2028.
Profitieren sollen insbesondere Familien sowie kleine und mittlere Einkommen. Finanziert wird dies unter anderem durch eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer, eine geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen und einen höheren Pauschalsteuersatz für Minijobs.
Inhaltlich finden sich darin zahlreiche Reformen, die in der Wirtschaft seit Langem gefordert werden, etwa schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Entscheidend wird nun sein, ob diese Maßnahmen ausreichen, den seit Jahren nachlassenden Wachstumskräften der deutschen Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen.
Die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket.
Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images
Der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Hier muss man dann noch einmal auf den Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr zurückschauen. Merz hatte damals einen grundlegenden „Politikwechsel“ versprochen. Deutschland müsse wieder wettbewerbsfähiger werden, staatliche Bürokratie zurückgedrängt und die sozialen Sicherungssysteme angesichts des demografischen Wandels dauerhaft finanzierbar gemacht werden. Der Anspruch der Union, den sie selbst an ihre Regierung stellte, war hoch. Gemessen daran wirkt das vorgelegte Paket deutlich vorsichtiger.
Besonders deutlich wird das beim Thema Rente, einer der größten finanzpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Zwar kündigt die Koalition im Papier an, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 gesetzlich umzusetzen.
Eine konkrete Rentenreform beschloss sie jedoch nicht. Dabei wächst der Handlungsdruck: Mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Ohne strukturelle Reformen drohen langfristig steigende Sozialbeiträge, höhere Bundeszuschüsse oder Leistungskürzungen. Zu diesen zentralen Fragen enthält das Reformpaket jedoch keine Antworten und verschiebt die Entscheidungen erneut in die Zukunft.
Auch beim Sozialstaat beschränkt sich das Paket weitgehend auf Einzelmaßnahmen. Vorgesehen sind strengere Regeln gegen Sozialleistungsmissbrauch und höhere Erwerbsanreize. Eine grundlegende Reform der Sozialversicherungen oder eine nachhaltige Begrenzung der Sozialausgaben finden sich dagegen nicht.
Wirtschaftspolitik: Impulse ohne großen Befreiungsschlag
Ähnlich fällt die Bilanz bei der Wirtschaftspolitik aus. Die Bundesregierung setzt auf die Förderung von Zukunftsbranchen. Hinzu kommen ein Ausbau des Deutschlandfonds, beschleunigte Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Energie- und Netzinfrastruktur. Damit sollen Investitionen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts verbessert werden.
Diese Maßnahmen setzen an mehreren Schwachstellen des Standorts an und dürften in einzelnen Bereichen spürbare Verbesserungen bringen. Sie setzen jedoch vor allem bei der Investitionsförderung und der Verwaltung an, weniger bei den grundlegenden Rahmenbedingungen .
Gerade dort sehen Wirtschaftsforschungsinstitute seit Jahren den größten Reformbedarf. So belegte die OECD-Studie „Taxing Wages“ vom April 2026, dass Deutschland bei der Abgabenlast im internationalen Vergleich auf dem zweithöchsten Platz stagniert.
Das ifo Institut sowie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) verweisen in aktuellen Standortanalysen auf die Kombination aus hohen Energiekosten und einer erdrückenden Bürokratie als die zentralen Wettbewerbsnachteile des Standorts Deutschland. Laut IW klagen vier von fünf Unternehmen über steigenden Verwaltungsaufwand.
An genau diesen Stellschrauben bleibt das Reformpaket jedoch weitgehend zurück. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform, eine spürbare Senkung der Lohnnebenkosten oder umfassende Reformen der Sozialabgaben sucht man darin vergeblich. Für viele Unternehmer dürfte das Reformprogramm deshalb eher ein Schritt in die richtige Richtung als der vielfach angekündigte wirtschaftspolitische Neustart sein.
Arbeitsmarkt: Mehr Kontrolle statt grundlegender Reformen
Auch am Arbeitsmarkt setzt die Koalition eher auf punktuelle Eingriffe als auf einen grundlegenden Umbau. So soll künftig bereits am ersten Krankheitstag wieder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Hintergrund ist die seit Jahren hohe Zahl der Krankheitstage in Deutschland, die nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen und Sozialversicherungen zunehmend belastet.
Merz begründete die Maßnahme mit den Worten: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch.“ Der Staat schaffe lediglich die notwendigen Instrumente, „was sie daraus machen, ist Sache der Unternehmen und Beschäftigten“. Die Verantwortung für einen veränderten Umgang mit Krankmeldungen verlagert der Kanzler damit bewusst auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ob die Maßnahme tatsächlich zu weniger Fehlzeiten und einer höheren Produktivität führt oder vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, lässt sich derzeit kaum beurteilen. Sie steht exemplarisch für den Ansatz der Koalition, bestehende Regeln nachzuschärfen, ohne die grundlegenden Strukturen des Arbeitsmarktes wesentlich zu verändern.
Der eigentliche Test steht noch bevor
Während der Pressekonferenz warb Merz um Unterstützung für den Reformkurs. Die Bürger wollten „Entscheidungen und keinen Streit“, sagte der Kanzler. Genau das habe die Koalition geliefert. Tatsächlich ist es nach Jahren des Streits in der Ampelregierung bereits die Tatsache bemerkenswert, dass CDU, CSU und SPD ein derart umfangreiches Maßnahmenpaket gemeinsam beschlossen haben.
Ob das jedoch genügt, den wirtschaftlichen Abwärtstrend der vergangenen Jahre umzukehren, bleibt offen. Die entscheidenden Herausforderungen wie schwaches Produktivitätswachstum, hohe Sozialabgaben, sinkende Wettbewerbsfähigkeit und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, werden durch das vorgestellte Paket allenfalls teilweise beantwortet.
Gerade darin liegt die eigentliche Bewährungsprobe für die Merz-Regierung. Das vorgelegte Paket kann den Auftakt eines wirtschaftspolitischen Kurswechsels markieren. Ob daraus tatsächlich der angekündigte wirtschaftspolitische Neustart wird, entscheidet sich daran, ob die Regierung nun auch die großen Strukturreformen nachliefert, die sie selbst angekündigt hat.
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich auf ein Reformpaket geeinigt. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Der Koalitionsausschuss hat ein 34-Punkte-umfassendes Reformpaket für Wachstum und Beschäftigung beschlossen.
Geplant sind unter anderem Steuerentlastungen für Familien, Änderungen bei Krankschreibungen und befristeten Arbeitsverträgen.
Union und SPD begrüßen das Paket, während Opposition und Sozialverbände deutliche Kritik äußern.
Offene Streitpunkte wie Rentenbeiträge und Arbeitszeitreform wurden vertagt.
Das am Donnerstag, 2. Juli, vorgestellte Reformpaket der Bundesregierung hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung, die am Mittwochabend begann, auf ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ geeinigt.
Die 34 Maßnahmen, auf die man sich einigen konnte, reichen von der Einkommensteuer und der Krankschreibung über befristete Arbeitsverträge bis hin zum Verbot der Verstaatlichung privater Wohnungsgesellschaften. Auch eine Strategie zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken Chinas soll entwickelt werden. Noch keine Beschlüsse gibt es zu Fragen wie den Rentenbeiträgen oder der Arbeitszeitreform.
Union und SPD größtenteils mit Reformpaket zufrieden
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Christina Stumpp, äußert auf X, die Bundesregierung sei „entschlossen und handlungsfähig“. Sie bedankte sich bei Bundeskanzler Friedrich Merz und nahm Bezug auf die Änderungen bei der Einkommensteuer: „Wir entlasten Familien. Eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit zwei Kindern haben künftig rund 630 Euro mehr im Jahr, Alleinerziehende bis zu 496 Euro.“
Ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden. Auch sollen der Grundfreibetrag und das Kindergeld in zwei Stufen sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Im Gegenzug soll die Besteuerung hoher Einkommen ausgeweitet werden.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußert sich auf Facebook zum Ergebnis des Koalitionsausschusses. Er betont, man habe den Staat „neu justiert“: „Dort, wo er zu stark ist, wollen wir ihn ein bisschen zurückfahren. Dort, wo er gebraucht wird, wollen wir ihn stärken.“
Er spricht von einer „klaren sozialdemokratischen Handschrift“, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken solle. In der Sommerpause soll das Paket in Gesetze überführt werden.
Linke spricht von „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“
Die Linke übt hingegen deutliche Kritik an dem Paket, das sie als „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“ bezeichnet. Fraktionschefs Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sowie Parteivorsitzende Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano veröffentlichten am Donnerstag eine gemeinsame Erklärung.
Darin kritisieren sie vor allem verschärfte Regeln bei der Krankschreibung. Zudem sprechen die Linkenpolitiker von „halbherzigen“ Entlastungen bei der Einkommensteuer und „kosmetischen Korrekturen“ bei der Reichensteuer. Die Regierung gebe „nicht viel mehr als den Ausgleich der kalten Progression und eine Anpassung an die Inflation“ bei der Steuer zurück.
Die Entlastungen reichten aus ihrer Sicht nicht aus, um steigende Lebenshaltungskosten und weitere finanzielle Belastungen auszugleichen. Stattdessen stelle man „Millionen Beschäftigte unter Generalverdacht“. Die Liberalisierungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen nähmen den Menschen Planbarkeit im Job. Außerdem kritisiert die Linke das Verbot der Wohnbauverstaatlichung.
Kritik auch von Grünen, AfD und Juso
Grünen-Abgeordnete und frühere Bundessprecherin Ricarda Lang kritisiert vor allem die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Auf X schrieb sie: „Mark my words: Wenn die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag so kommen, wird das auf jeden Fall zu mehr Krankentagen in Deutschland führen.“
Juso-Chef Philipp Türmer schließt sich dieser Kritik an. Beschäftigte würden unter Generalverdacht gestellt und „ihre angebliche Faulheit als verantwortlich für die Wachstumsschwäche“ dargestellt. Tatsächlich hätten Unternehmen und Staat die Wirtschaft „über Jahre kaputtgespart“. Türmer kritisiert zudem die geplante Ausweitung befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund.
Die Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, äußern sich ebenfalls kritisch zum Reformpaket der Bundesregierung. Dieses sei eine „herbe Enttäuschung“ und die „hochtrabende Rhetorik, mit der die Koalitionäre sich selbst feiern“, stehe „in krassem Missverhältnis zum kleinmütigen Ergebnis“.
Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes schade dem Mittelstand, die „volle Wirkung der Mini-Entlastung für Familien“ komme zu spät. Wo an einer Stelle minimal entlastet werde, stiegen an anderer Stelle die Belastungen deutlich.
Sozialverbände vermissen Akzente für Einkommensschwache
Kritik kommt auch aus Sozialverbänden. Die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier, äußerte sich am Donnerstag gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“. Das Reformpaket sei „gut für die Wirtschaft, verfehlt aber die Lage der Menschen“. Es fehle eine Pflegereform und eine „gerechte Steuerreform, die Superreiche mehr in die Pflicht nimmt“. Außerdem kritisiert Engelmeier die neuen Bestimmungen über die Krankschreibung: „Das wird die ohnehin schon vollen Wartezimmer zum Platzen bringen.“
Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützt die Vorschläge zur Entlastung von Familien und Arbeitnehmern. Allerdings fehlten, so Hauptgeschäftsführer Joachim Rock, „konkrete Vorschläge zur Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen“. Notwendige Investitionen im sozialen Bereich kämen auch zu kurz.
Die FDP kritisiert, dass der Umfang der geplanten Entlastungen kaum mehr seien als die Anpassung der Steuer an die Inflation. Gleichzeitig wolle man diese über Steuererhöhungen finanzieren. Insgesamt sei das Paket „keine Reform, sondern ein schlechter Witz“.
Die Koalition will kleine und mittlere Einkommen entlasten. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.
Steuerreform
Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.
Änderungen bei der Arbeitszeit
Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.
Rente
Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.
Gesundheit und Pflege
In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.
Bürokratie
Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
SPD-Politiker Lars Klingbeil. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Koalitionsspitzen beraten am 1. Juli über zwei Steuerreform-Modelle mit einem Entlastungsvolumen von 17 beziehungsweise 28 Milliarden Euro.
Beide Varianten sehen höhere Spitzen- und Reichensteuersätze vor, während die Entlastung der Mittelschicht geringer ausfallen könnte als zunächst erwartet.
Die Finanzierung über Änderungen bei der Erbschaftsteuer bleibt einer der größten Streitpunkte zwischen Union und SPD.
Neben der Steuerpolitik sollen auch Arbeitsmarkt-, Renten-, Pflege- und Bürokratiereformen Teil des Koalitionspakets werden.
Am Mittwoch, dem 1. Juli, kommen die Koalitionsspitzen zu Verhandlungen über die geplante Steuerreform zusammen, mit der die Bürger ab 2027 entlastet werden sollen. Bereits vor etwa zwei Wochen war die Rede von zwei Konzepten, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorlegen wolle. Nun will der „Stern“ zwei aktualisierte Vorschläge erhalten haben, die sich in einigen Punkten von den zuvor bekannten Entwürfen unterscheiden.
Klingbeil-Pakete sollen Entlastungen vor allem für mittlere Einkommen bringen
Dem Bericht zufolge soll das größere der beiden Reformpakete eine Steuerentlastung im Umfang von etwa 28 Milliarden Euro bewirken. Dabei liege der Fokus auf der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Nach den Berechnungen sollen Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro künftig um rund 800 bis 900 Euro pro Jahr entlastet werden.
Die Finanzierung würde teilweise über das Ende von Vergünstigungen und Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer, höhere Spitzen- und Reichensteuersätze sowie den Abbau von Subventionen erfolgen. Welche Subventionen gemeint sind, bleibt offen. Rund 35 Millionen Steuerpflichtige sollen dadurch entlastet werden. Singles würden bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 140.000 Euro noch profitieren.
Die kleinere Reform hätte ein Entlastungsvolumen von 17 Milliarden Euro. Die Entlastung für niedrigere Einkommen wäre nur noch etwa halb so hoch und würde bereits bei einem Bruttoeinkommen von etwa 115.000 Euro für Singles enden. Spitzen- und Reichensteuersatz würden ebenfalls steigen, allerdings ohne Gegenfinanzierung über die Erbschaftsteuer.
Entlastungen im Steuerkonzept deutlich geringer als zuvor berichtet
Vor zwei Wochen war noch von einem Reformvolumen von 10 oder 20 Milliarden Euro die Rede. Der Spitzensteuersatz sollte möglicherweise erst ab 85.000 Euro greifen – nun ist je nach Modell von 76.508 oder 75.657 Euro die Rede. Dafür soll er in beiden Varianten von 42 auf 44 Prozent steigen. Derzeit beginnt der Spitzensteuersatz bei knapp 70.000 Euro zu greifen.
Die Reichensteuer sollte den Modellen zufolge, über die Mitte Juni berichtet wurde, bei 47,5 Prozent liegen. Nun ist von 48 oder 49 Prozent die Rede. Fällig werden soll sie künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Vor zwei Wochen war noch vom heutigen Schwellenwert von knapp 280.000 Euro die Rede. Aktuell liegt die sogenannte Reichensteuer bei 45 Prozent und wird ab einem Einkommen von knapp 278.000 Euro fällig.
Vor allem bei der Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz nach oben fällt auf, dass diese nun deutlich geringer ausfallen soll als ursprünglich angenommen wurde. Der Grundfreibetrag soll je nach Modell bei 12.900 oder 13.084 Euro liegen. Heute beträgt er 12.348 Euro. Anschließend greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.
„FairErben“ nicht in Konzepten enthalten – Vorbehalte in der Union gegen Erbschaftsteuer
Die Entlastungskonzepte würden damit deutlich weniger großzügig ausfallen als noch vor kurzem in Rede stand. Im Gegensatz dazu würden die Belastungen für Wohlhabende möglicherweise früher greifen und höher ausfallen. Schon das müsste die Union ihrer Basis und ihren Wählern vermitteln.
Die SPD bringt Änderungen bei der Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Entlastungspakets ins Spiel und will beseitigen, was sie für Schlupflöcher und Privilegien hält. Die CSU lehnt Änderungen bei der Erbschaftsteuer kategorisch ab, auch in der CDU gibt es dafür wenig Sympathien. Man sorgt sich vor allem um Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen. Allerdings hatte Bundeskanzler Friedrich Merz seine Bereitschaft erklärt, den Spitzensteuersatz zu „glätten“ – im Gegenzug zum möglichen Wegfall des Solidaritätszuschlags.
Allerdings ist auch von dem Konzept „FairErben“ keine Rede mehr, das die SPD Anfang des Jahres vorgestellt hatte. Dieses hätte einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vorgesehen, der steuerfrei vererbt werden könne. Für Unternehmensvermögen solle er bei 5 Millionen Euro liegen. Alles, was darüber hinausgeht, solle progressiver Besteuerung unterliegen. Dabei soll die Begleichung der Steuerverbindlichkeiten auf 20 Jahre erstreckt werden können.
Gegenfinanzierung über neue Schulden schloss Klingbeil aus
Klingbeil hatte betont, dass die Steuerreform möglichst aufkommensneutral sein solle. Zusätzliche Schulden zur Finanzierung hatte er ausgeschlossen. Deshalb müsse die Gegenfinanzierung über höhere Steuern im oberen Bereich, einen Subventionsabbau sowie teilweise auch die Erbschaftsteuer erfolgen.
Neu ist außerdem, dass die Steuerreform inzwischen unmittelbar mit anderen Reformen, etwa im Arbeits- und Sozialrecht, verknüpft werden soll. So bringt die Union unter anderem einen Karenztag im Krankheitsfall und Lockerungen beim Kündigungsschutz ins Spiel. Dies stößt bei der SPD auf deutliche Ablehnung.
Mehrere SPD-Abgeordnete hatten einem AFP-Bericht zufolge verlangt, mit noch weitreichenderen Forderungen nach einer Beteiligung von Vermögenden in den Koalitionsausschuss zu gehen. In einem Impulspapier hieß es, diese sollten eine einmalige Vermögensabgabe leisten. Sie soll Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro betreffen. Außerdem solle es Änderungen bei der Vermögens- und Erbschaftsteuer geben.
SPD-Abgeordnete fordern einmalige Vermögensabgabe
Die Abgeordneten Annika Klose, Sanae Abdi, Jan Dieren, Ruppert Stüwe und Carolin Wagner treten zudem für Preisobergrenzen bei Energie und Lebensmitteln sowie eine Übergewinnsteuer ein. Außerdem fordern sie einen „bundesweiten Mietendeckel“. Darüber hinaus wenden sie sich gegen Reformen, die zu längeren Arbeitszeiten oder Kürzungen beim Wohngeld und anderen sozialen Leistungen führen würden.
Die SPD solle, so heißt es in dem Impulspapier, „nicht Reformen gegen die Interessen der Menschen allein mit Verweis auf Haushaltslöcher durchdrücken“. Im Koalitionsausschuss geht es neben der Steuerreform auch um Themen wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege, Gesundheit und Bürokratie.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant einem Bericht zufolge neben einer Reform der Einkommensteuer auch umfangreiche Steuervereinfachungen für Bürger und Unternehmen.
Im Finanzministerium werde derzeit an entsprechenden Maßnahmen gearbeitet, berichtete das „Handelsblatt“ am Mittwoch, 17. Juni, unter Berufung auf Regierungskreise. Die Vereinfachungen könnten demnach Teil des Reformpakets werden, das Union und SPD beim Koalitionsausschuss am 1. Juli schnüren wollen.
Ziel ist des Vorhabens sei es, sowohl die Steuerzahler als auch die Finanzverwaltung von Bürokratie zu entlasten, heißt es in dem Bericht. Auch verschiedene Länderfinanzminister von Union und SPD hätten gemeinsam einen Katalog mit möglichen Steuervereinfachungen erstellt, die in das Paket mit einfließen könnten.
Das Bundesfinanzministerium wie auch die Länder griffen bei ihren Initiativen auf die Vorarbeit zweier Kommissionen zurück, die im Sommer 2024 ihre Empfehlungen an den damaligen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) übergeben hatten, wie das „Handelsblatt“ weiter berichtete.
Die Ideen des Bundesfinanzministeriums und der Länder würden sich an den Empfehlungen der Kommissionen orientieren.
Dazu gehöre etwa eine neue Arbeitstagepauschale für Arbeitnehmer, meldete die Zeitung. In ihr könnten die Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer, die Homeoffice-Pauschale sowie die Pendlerpauschale gebündelt werden. Steuererklärungen sollten so einfacher oder sogar überflüssig werden. (afp/red)
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (r.) legt angeblich zwei Konzepte zur Reform der Einkommensteuer vor. (Archivbild) - Foto: Annette Riedl/dpa
In Kürze:
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat laut dem „Spiegel“ Reformmodelle zur Entlastung bei der Einkommensteuer im Umfang von 10 oder 20 Milliarden Euro vorgelegt.
Geplant sind verschobeneTarifgrenzen und ein späteres Greifen des Spitzensteuersatzes.
Zur Finanzierung diskutiert die SPD höhereSteuern für Spitzenverdiener, große Erbschaften und Vermögen.
Die Union warnt vor BelastungenfürFamilienunternehmen und lehnt eine Vermögensteuer weiterhin ab.
Wie bereits Anfang Mai angekündigt, hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) angeblich ein Konzept für eine umfassende Steuerreform erarbeitet, über das die Koalitionsspitzen nun beraten sollen. Details sind öffentlich noch nicht bekannt, dem „Spiegel“ zufolge stellte der Minister jedoch gleich zwei Entwürfe für weitreichende Erleichterungen im Bereich der Einkommensteuer vor.
Diese unterscheiden sich durch den Umfang der Steuerentlastungen – in einem Fall wären es 10 Milliarden, im anderen 20 Milliarden Euro. Klingbeil hatte zuvor in Aussicht gestellt, bis zu 95 Prozent der Beschäftigten entlasten zu wollen. Davon sollen insbesondere Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen zwischen etwa 2.500 und 4.000 Euro profitieren.
Klingbeil will 95 Prozent der Steuerpflichtigen bei Einkommensteuer entlasten
Worüber bereits weitgehend Konsens in der Koalition besteht, ist, dass der Grundfreibetrag ansteigen soll. Auch könnten die Tarifzonen nach oben wandern – bis zu einem späteren Greifen des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Derzeit beginnt dieser ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro. Künftig könnte der Satz erst ab 85.000 Euro greifen.
Profitieren davon sollen klassische Mittelschichthaushalte, Facharbeiter, Meister, Ingenieure, gut verdienende Angestellte und kleine Unternehmer. Dabei soll die Entlastung mit steigendem Einkommen tendenziell sogar größer ausfallen – solange nicht die Schwelle überschritten ist, die den Reichensteuersatz ins Spiel bringt.
Und hier beginnen die potenziellen Konfliktlinien innerhalb der Koalition. Denn zum einen geht es um die Frage, ab wann die Reichensteuer künftig gelten und wie hoch sie sein soll. Zum anderen bringt Klingbeil insbesondere für die groß angelegte Reformvariante noch einen weiteren Finanzierungsbaustein ins Spiel: eine höhere Reichensteuer.
Welche Anpassung akzeptiert die Union beim Reichensteuersatz?
Derzeit beträgt der Reichensteuersatz 45 Prozent und wird bei Alleinstehenden ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 280.000 Euro fällig. Klingbeil plant, diesen zu erhöhen. Häufig war die Rede von einem möglichen künftigen Reichensteuersatz von 47,5 Prozent. Dieser solle „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich diesbezüglich sogar gesprächsbereit. Er sprach von einem möglichen „Glätten“ des Steuertarifs im oberen Bereich – sofern im Gegenzug auch für die letzten damit Belasteten der Solidaritätszuschlag wegfällt. Immerhin könnte ohnehin das Bundesverfassungsgericht, bei dem eine entsprechende Klage anhängig ist, die Politik dazu zwingen.
Auch bezüglich der Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Für die SPD ist eine höhere Besteuerung großer Erbschaften kein Tabu – und es spricht vieles dafür, dass diese im Klingbeil-Entwurf zur 20-Milliarden-Variante eine tragende Rolle spielt. Viele Sozialdemokraten liebäugeln zudem mit einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer.
SPD legt Konzept zur Erbschaftsteuer vor – und hofft auf Rückenwind aus Karlsruhe
Die Union lehnt beides ab – zudem wäre ohnehin nicht der Bund der Nutznießer einer erhöhten Erbschaftsteuer. Die daraus generierten Mittel fließen den Haushalten der Länder zu. Vor allem aber befürchten CDU und CSU, dass nominell zwar Millionäre mit Luxusvillen durch eine höhere Erbschaftsteuer belastet würden. Tatsächlich würde diese aber auch bei der Vererbung mittelständischer Familienbetriebe oder der Unternehmensnachfolge greifen.
Die SPD hingegen weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht derzeit über die Verfassungsmäßigkeit der Schonbeträge für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer zu befinden hat. Sollte Karlsruhe diese Bestimmungen kippen, wäre Klingbeil mit seiner Position bestätigt.
Die SPD hatte Anfang des Jahres ihr Konzept „FairErben“ vorgestellt. Dieses beinhaltet einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro, die steuerfrei vererbt werden kann – was im Regelfall für die Weitergabe eines Familienwohnhauses ausreichen würde. Dazu soll es einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Unternehmensvermögen geben, was für Nachfolgeregelungen reichen solle.
Für alles, was darüber hinausgeht, sieht das Konzept eine progressive Besteuerung vor. Unternehmen, die investieren, sollen die Erbschaftsteuer auf bis zu 20 Jahre erstrecken können. Im Gegenzug sollen die meisten aktuellen Ausnahmetatbestände für Betriebsvermögen weitgehend entfallen.
Kann Klingbeil das 20-Milliarden-Paket auf diesem Wege gegenfinanzieren?
Ungewiss bleibt, ob höhere Steuern auf Erbschaften und Vermögen tatsächlich ausreichen würden, um das Klingbeils Projekt von 20 Milliarden Euro an Entlastungen bei der Einkommensteuer gegenzufinanzieren.
Im Jahr 2024 waren die Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungssteuern abermals gestiegen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden Vermögensübertragungen in Höhe von 113,1 Milliarden Euro berücksichtigt. Diese führten jedoch nur zu 13,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.
Bereits jetzt liegt der größte Teil der Vermögensübergänge durch Erbschaft oder Schenkung unter den gesetzlichen Freigrenzen und wird deshalb nicht erfasst.
Finanzminister Lars Klingbeil feilt gerade am Haushalt 2027 und hofft auf eine Einigung bei den Reformen. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhereBeitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.
Gesundheit
Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.
Pflege
Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.
Rente
Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.
Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.
Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.
Michael Vassiliadis (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In der Debatte über eine Steuerreform hat sich der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE), Michael Vassiliadis, für einen Spitzensteuersatz erst ab einem Jahreseinkommen von etwa 100.000 Euro ausgesprochen.
„Wer viel verdient, zahlt mehr Steuern, wer wenig verdient, gar nichts oder weniger. Die Mitte ist aber zu sehr belastet und da müssen wir entlasten“, sagte Vassiliadis der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).
Daher solle das zu versteuernde Jahreseinkommen, ab dem der Spitzensteuersatz greift, von derzeit knapp 70.000 deutlich auf etwa 100.000 Euro brutto erhöht werden.
Zudem könnte der Spitzensteuersatz künftig von derzeit 42 Prozent „um zwei, drei Punkte“ angehoben werden. Der Gewerkschaftschef schlug zudem eine höhere Reichen- und Erbschaftsteuer vor.
Er äußerte Verständnis für Wirtschaftsvertreter, die eine Höherbesteuerung von Betriebsvermögen ablehnen. „Tatsächlich darf es nicht passieren, dass Betrieben Vermögenswerte entzogen werden, die für Investitionen gebraucht werden.“ Es könne aber „nicht sein, dass Vermögende Gelder so hin und her schieben, dass sie so gut wie gar keine Steuern zahlen müssen“.
Vassiliadis forderte eine zusätzliche Abgabe sehr reicher Menschen zur Finanzierung von Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung. „Sie haben großes Interesse daran, dass es gute Infrastruktur und Sicherheit in Deutschland gibt, um ihre Unternehmen florieren zu lassen“, betonte der Gewerkschaftschef. Daher sollten sehr reiche Menschen einen Beitrag leisten.
Die schwarz-rote Koalition will sich noch vor der Sommerpause auf zahlreiche Reformen, unter anderem der Einkommenssteuer, verständigen. Am Mittwoch kommen Gewerkschaften und Arbeitgeber auf Einladung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Dialog mit dem Koalitionsausschuss ins Kanzleramt.
Zur Finanzierung der geplanten Steuerreform forderte der derzeitige Bundesratspräsident, Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD), eine befristete Aussetzung der Schuldenbremse.
Er kündigte Widerstand der Länder an, falls deren Einnahmeausfälle nicht kompensiert werden. „Mehr als 50 Prozent der Einkommensteuer gehen an Länder und Kommunen. Es gibt in unseren Haushalten keine Spielräume mehr, um Ausfälle zu kompensieren“, sagte er dem „Spiegel“.(afp/red)
Der Finanzpolitiker Fritz Güntzler gilt in der Unionsfraktion als wichtige Stimme. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Fritz Güntzler, signalisiert Bereitschaft, die Reichensteuer anzuheben.
„Es ist in der jetzigen Lage nicht klug, dass man die oberen Einkommen zusätzlich belastet“, sagte der Unionsabgeordnete dem „Spiegel“. „Ich stehe aber einem sinnvollen Kompromiss mit der SPD nicht im Wege.“
Spitzensteuersatz soll später greifen
Ähnlich wie die SPD will Güntzler die Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten, um die Leistungsträger in der Gesellschaft zu stärken. Sein Augenmerk liegt dabei vor allem auf mittleren Gehältern.
„Um auch die Einkommen in der Mitte zu entlasten, müssen wir den Tarifeckwert der Spitzensteuer von heute knapp 70.000 Euro deutlich erhöhen“, sagte er. Er betrage heute das 1,5-Fache des Durchschnittslohns.
Es waren in den Sechzigerjahren mal das 18-fache. „Dadurch landen derzeit zu viele Menschen mit ihrem Gehalt im Spitzensteuersatz von 42 Prozent.“
Das Anheben des Eckwertes für den Spitzensteuersatz habe einen Effekt, den es zu vermeiden gelte. „Wenn wir den Spitzensteuersatz später greifen lassen, würden automatisch Erwerbstätige aus den obersten Gehaltsbereichen auch weniger Einkommensteuer zahlen“, sagte Güntzler.
Das liegt daran, dass erst der Anteil des Gehalts, der sich über dem Eckwert (derzeit 70.000 Euro, künftig womöglich mehr) befindet, mit dem Spitzensteuersatz belegt wird.
Unter dem Strich würde auch für Großverdiener die Steuerlast sinken. „Wenn dies nicht gewollt ist – eine Frage für die Verhandlungen – wird es notwendig werden, den Grenzsteuersatz bei der Reichensteuer von heute 45 Prozent anzuheben“, sagte Güntzler.
Reichensteuer ab 277.826 Euro Jahreseinkommen
Die Reichensteuer muss ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro – knapp 23.152 Euro im Monat – bezahlt werden.
Wie stark genau dieser Prozentsatz angehoben werden müsse, damit die Summe der zu zahlenden Einkommensteuer für die obersten Einkommen gleich bleibe, müssten die Beamten im Bundesfinanzministerium berechnen, so Güntzler.
Der Unionsmann sieht diesen Teil einer Einkommensteuerreform auch nicht im Gegensatz zu aktuellen Verlautbarungen aus seiner Partei. „Diese Anpassung widerspricht auch nicht dem Beschluss des Parlamentskreises Mittelstand der Union, die lediglich weitere Steuerbelastungen abgelehnt hat.“
Es gehe nämlich nicht um den Grenzsteuersatz, der ab einem bestimmten Euro anfällt, sondern immer auch um den Durchschnittssteuersatz über das gesamte Einkommen.
Mittelstand soll geschützt bleiben
Güntzler gilt in der Unionsfraktion als wichtige Stimme. Er ist Mitglied im einflussreichen Parlamentskreis Mittelstand und ist selbst Steuerberater. Seit Wochen ist er sowohl mit dem Bundeskanzler als auch dem Vizekanzler Lars Klingbeil von der SPD im Gespräch.
Mit der finanzpolitischen Sprecherin der Sozialdemokraten, Frauke Heiligenstadt, verhandelte er die neue private Rentenvorsorge, das Nachfolgemodell der Riester-Rente. Nun könnte Güntzler als Brückenbauer auch bei der Einkommensteuerreform dienen.
Entscheidend bei einem Kompromiss ist für den finanzpolitischen Sprecher der Union, dass Unternehmer nicht benachteiligt würden.
Viele von ihnen, insbesondere Familienbetriebe, Handwerker und Mittelständler, ließen ihre Firmen als sogenannte Personengesellschaften über die Einkommensteuer und nicht die Körperschaftsteuer veranschlagen.
Sie lägen schnell im Spitzensteuersatz, manche auch im Reichensteuersatz. Wenn dieser von derzeit 45 Prozent angehoben werden sollte, müsse klar sein, „dass der Mittelstand, für den vorwiegend die Einkommensteuer die Unternehmenssteuer ist, von einer möglichen Erhöhung nicht betroffen sein darf“, sagte Güntzler. (dts/red)
NRW-FDP-Landeschef Henning Höne (l.) will nicht mehr Bundesvorsitzender werden. (Archivbild) - Foto: Christoph Soeder/dpa
Der designierte FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki und NRW-Landeschef Henning Höne fordern einen grundlegenden Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik.
Deutschland stecke in einer „historischen wirtschaftspolitischen Krise“ und benötige einen „wirtschaftspolitischen Befreiungsschlag“, schreiben die beiden in einem gemeinsamen Beitrag für das „Handelsblatt“.
Zwar liege die Wirtschaftsflaute auch an globalen Krisen – allerdings seien „Dauer und Heftigkeit vieler Belastungen auch Folge innenpolitischer Entscheidungen“, kritisieren sie.
Kubicki soll beim FDP-Bundesparteitag am Samstag zum neuen FDP-Vorsitzenden gewählt werden. Höne, der zunächst ebenfalls FDP-Chef werden wollte, strebt einen Stellvertreterposten an.
Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Entbürokratisierung
Zentral zur Belebung der Wirtschaft sei mehr Wettbewerbsfähigkeit, schreiben die beiden FDP-Politiker. Deutschland müsse „den Anspruch haben, das unbürokratischste Land Europas zu werden und europäische Entbürokratisierung aktiv voranzutreiben“.
Konkret fordern Kubicki und Höne, das Tariftreuegesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auszusetzen. Beim Arbeitszeitgesetz brauche es „deutlich mehr Flexibilität“. Zudem sollten Geschäfte selbst entscheiden können, ob sie sonntags und feiertags öffnen wollen.
Befreiung von „energiepolitischen Lebenslügen“
In der Energiepolitik verlangen die FDP-Politiker, Deutschland müsse sich von „energiepolitischen Lebenslügen“ befreien. Energie müsse „bedarfsgerecht, unkompliziert und kostengünstig verfügbar“ sein. Die „fortgesetzte Tabuisierung der Kernkraft“ werde Deutschland klima- wie wirtschaftspolitisch schaden.
Die Belebung der Wirtschaft ist auch das Kernthema des Leitantrags, den der Bundesparteitag am Wochenende auf Antrag des FDP-Vorstands beschließen soll. Die Forderungen der FDP sehen unter anderem vor, den linear-progressiven Steuertarif durch einen Vier-Stufen-Tarif zu ersetzen – mit den Tarifstufen 15, 25, 35 und 42 Prozent.
Damit solle der „leistungsfeindlichen Mittelstandsbauch im Steuertarif“ abgeschafft werden, heißt es in dem Entwurf, welcher der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. In einem ersten Schritt solle die Nettoentlastung bei rund 25 Milliarden Euro liegen.
Teilzeit nur im Sonderfall
Die FDP will zudem den Rechtsanspruch auf Teilzeit auf „sozial besonders schutzwürdige Fälle“ wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder berufsbegleitende Weiterbildung beschränken.
Bei der gesetzlichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sollen zwei Karenztage eingeführt werden – das heißt, die Lohnfortzahlung soll in den ersten beiden Tagen einer Krankmeldung eingeschränkt werden. Die Krankenkassen sollen die Möglichkeit erhalten, Arbeitnehmern eine freiwillige zusätzliche Absicherung für Karenztage anzubieten.
100 der 900 Behörden sollen wegfallen
Zum Abbau der Bürokratie sollten in einem ersten Schritt die zehn bundesrechtlichen Vorschriften „mit dem höchsten Erfüllungsaufwand“ bis 2030 vollständig abgeschafft werden.
Der öffentliche Sektor solle „auf ein vernünftiges Maß zurückgefahren“ werden, indem in den kommenden fünf Jahren mindestens 100 der über 900 Bundesbehörden abgeschafft oder zusammengelegt werden. (afp/red)
Gitta Connemann, MdB (CDU/CSU-Fraktion). - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
In Kürze:
Die Mittelstandsunion lehnt Steuererhöhungen zur Gegenfinanzierung von Entlastungen strikt ab.
MIT-Präsidentin Gitta Connemann bezeichnet höhere Steuern als „rote Linie“.
Der Parlamentskreis Mittelstand warnt Kanzler Friedrich Merz vor zu weitreichenden Kompromissen mit der SPD.
Kritik gibt es zudem an Bürokratie, Energiepolitik und unzureichenden Entlastungen für Unternehmen.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) geht zunehmend auf Distanz zur Regierungspolitik ihrer Mutterpartei. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, bezeichnete MIT-Präsidentin Gitta Connemann mögliche Steuererhöhungen als „rote Linie“. Hintergrund sind die aktuellen Gespräche innerhalb der Koalition über eine Steuerreform.
CDU/CSU und SPD sind sich grundsätzlich einig, breite Teile der Bevölkerung ab dem kommenden Jahr spürbar zu entlasten. Dabei geht es neben der Einkommensteuer auch um die Stromsteuer und den Solidaritätszuschlag. Die SPD will die geplanten Entlastungen für rund 95 Prozent der Bevölkerung über höhere Steuern für Spitzenverdiener finanzieren. Laut Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollen dabei vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen profitieren.
MIT und Parlamentskreis Mittelstand lehnen höhere Steuern strikt ab
Teile der Union, darunter auch Bundeskanzler Friedrich Merz, zeigten sich zuletzt offen für Gespräche über eine mögliche Erhöhung der sogenannten Reichensteuer. Es sei „denkbar“, so der Kanzler, den Steuertarif im oberen Einkommensbereich zu „glätten“. Genau diese Signale sorgen innerhalb der Mittelstandsunion für Unruhe.
Connemann erklärte gegenüber der Zeitung, Steuererhöhungen seien aus Sicht der MIT das falsche Signal. Wer Arbeitsplätze sichern wolle, dürfe Leistung nicht bestrafen. Der Mittelstand brauche Verlässlichkeit und Luft zum Atmen – keine zusätzlichen Belastungen.
Die Mittelstandsunion unterstützt zudem einen jüngst vorgestellten Forderungskatalog des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) innerhalb der Unionsfraktion. Dieser unterstreiche das politische Gewicht des Mittelstands. Der PKM hatte den Kanzler vor zu weitreichenden Kompromissen mit der SPD gewarnt. Insbesondere dürfe es keinerlei Steuererhöhungen geben – auch nicht zur Finanzierung von Entlastungen für niedrige und mittlere Einkommen.
Rund Zwei Drittel der Unionsabgeordneten im Parlamentskreis Mittelstand
In dem Papier hieß es unter anderem, die Einkommensteuer sei die „Steuer des Mittelstandes“. Deshalb müssten die im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen „ohne steuerliche Mehrbelastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt und finanziert werden“.
Auch heißt es im Beschlusspapier des PKM, man unterstütze „unseren Bundeskanzler, der Mehrbelastungen bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer ablehnt“. Außerdem lehne man eine Zweckentfremdung von Mitteln für wachstumsfördernde Maßnahmen ebenso ab wie Abstriche an einer soliden Haushaltspolitik. Damit spielt man auf die Kritik des Bundesrechnungshofs und mehrerer Wirtschaftsforschungsinstitute an, die Bundesregierung verwende die Sondervermögen nicht bestimmungsgemäß.
Der PKM ist innerhalb der Unionsfraktion die größte und damit einflussreichste Gruppe von Parlamentariern. Etwa zwei Drittel der insgesamt 208 Unionsabgeordneten sind dort organisiert. Unter diesen findet sich Fraktionschef Jens Spahn ebenso wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner oder Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger. Im Kern artikuliert der PKM die Interessen der Mittelstandsunion.
MIT übt wiederholt Kritik am Kurs der Bundesregierung
Mehrfach hatte die MIT in jüngster Zeit den Kurs der Bundesregierung kritisiert. So warf man dieser vor, Handel, Handwerk und Dienstleistungen zugunsten bestimmter Industrien zu benachteiligen. Dies zeige unter anderem die auf Industrie und Landwirtschaft beschränkte Senkung der Stromsteuer.
Zudem bemängelt man zu langsame und lückenhafte Entlastungen. Außerdem vermisst man Schritte gegen die weiterhin erhebliche Bürokratie für Unternehmen. Die Planungsunsicherheit aufgrund wechselnder oder unklarer energie- und wirtschaftspolitischer Signale dauere ebenfalls an.
Wird der „Tankrabatt“ verlängert? (Archivbild) - Foto: Daniel Reinhardt/dpa
In Kürze:
Wirtschaftsministerin Reiche fordert eine allgemeine SenkungderStromsteuer.
CSU-Chef Söder hält eine VerlängerungdesTankrabatts für möglich.
Die SPD lehnt dauerhafte pauschale Entlastungen ab und setzt auf Steuerreformen.
Trotz gesunkener Preise liegen Kraftstoffe weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drängt auf weitere Entlastungen für die Bürger in Anbetracht der hohen Preise für Energie und Treibstoffe. Sie hat dabei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu einer baldigen Senkung der Stromsteuer aufgerufen.
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hingegen spricht sich dafür aus, den Tankrabatt zu verlängern – und stellt sich damit gegen SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, der für eine strukturelle Steuerreform plädiert hat.
Reiche zieht positive Bilanz über den Tankrabatt
In einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ erklärte Reiche, es sei offen, ob der Tankrabatt über die Sommerferien verlängert werde. Dessen bisherige Bilanz bewertete sie als positiv. Er habe „dazu geführt, dass wir hohe Preisaufschläge abmildern konnten“. Die Mineralölwirtschaft gebe die temporäre Steuersenkung an die Kunden weiter. Das ifo Institut und die Monopolkommission sprächen sogar von einem Ausmaß von 80 Prozent.
Preisvergleichsseiten wie billig-tanken.de wiesen am Montag, 18. Mai, um 16:30 Uhr einen deutschlandweiten Durchschnittspreis für Diesel von 2,00 Euro pro Liter aus. Super 95 kostete 2,07 Euro. E10, das in den vergangenen Tagen fallweise über dem Preis gelegen hatte, kostete 2,01 Euro.
Gemessen an den Höchstpreisen der zweiten Aprilhälfte ist das durchschnittliche Preisniveau für Kraftstoffe in Deutschland deutlich niedriger. Allerdings sind sie gegenüber der Vorwoche wieder im Steigen begriffen und liegen stabil erheblich über dem Vorkrisenniveau.
Der ADAC und anfänglich auch das ifo hatten in den Tagen nach Inkrafttreten des Tankrabatts am 1. Mai dessen Wirkung bezweifelt.
12-Uhr-Regel habe Intransparenz beseitigt
Reiche verteidigte auch die sogenannte 12-Uhr-Regelung, die seit dem 1. April gilt. Diese habe immerhin zur Transparenz beigetragen. Die Ministerin erklärte im Gespräch mit der „Rheinischen Post“:
„Wir hatten zuvor 20 bis 30 Preisänderungen pro Tag an den Tankstellen. Das war das Gegenteil von Transparenz und für die Verbraucher verwirrend. Das einmalige Festsetzen des Preises führt dazu, dass die Kunden an der Tankstelle mehr Verlässlichkeit bekommen. Das ist eine gute Nachricht.“
Ende April hatten das ZEW Mannheim und die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Ergebnisse einer gemeinsamen Studie zu den Auswirkungen der Mittagsregel vorgestellt. Diese ergab, dass zwar die Gewinnmargen der Mineralölwirtschaft gestiegen seien, die Preise aber kaum gesunken, wenn nicht sogar gestiegen seien.
Reiche betonte erneut, dass es in Deutschland keine Knappheitssituation im Bereich des Rohöls gebe. Man sei auch nicht einseitig abhängig, weil Deutschland dieses aus unterschiedlichen Ländern beziehe. Überdies stamme die Hälfte des verfügbaren Kerosins aus heimischen Raffinerien. Damit befinde sich Deutschland in einer erheblich besseren Ausgangsposition als etwa asiatische Länder, in denen es zu realen Mangellagen komme.
Reiche: Regierung hat nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“
Gleichzeitig müsse die Marktwirtschaft Preissignale senden, um auf Knappheiten hinzuweisen. Die Bundesregierung mildere die Preisaufschläge ab. Sie habe aber nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“.
Die Ministerin drängte gleichzeitig auf eine möglichst zeitnahe Senkung der Stromsteuer. Diese „muss kommen, sobald im Haushalt Spielräume dafür da sind“, äußerte Reiche. Alle Koalitionsfraktionen, insbesondere die Union, hielten diese für eine Priorität. Bundesfinanzminister Klingbeil habe zugesagt, „alle Optionen zu prüfen, die Stromsteuer für alle zu senken“. Im Koalitionsvertrag ist die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß ebenso verankert.
Bislang lag diese pauschal bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde, was etwa 5 Prozent des Gesamtpreises entsprach.
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag die dauerhafte Senkung des Strompreises um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde durch ein passendes Maßnahmenpaket. Dazu gehörten die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde und das Reduzieren von Umlagen und Netzentgelten.
Veränderungen bei Netzentgelten könnten Erleichterung bringen
Aufgrund des Finanzierungsvorbehalts aller im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen senkte die Koalition die Stromsteuer vorerst nur für Industrie, Land- und Forstwirtschaft.
Aufgrund des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung wurden seit Anfang des Monats die Spritsteuern um 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Zusammen mit deren Effekt auf die Mehrwertsteuer ergibt dies einen Nachlass von knapp 17 Cent. Gelten solle dies vorerst bis Ende Juni.
Söder will Tankrabatt verlängern – Miersch gegen „Gießkanne“
CSU-Chef Markus Söder hatte zuletzt in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ erklärt, der Tankrabatt scheine zu wirken. Man müsse nun die Entwicklung der Preissituation im Auge behalten, so der CSU-Chef:
„Und wenn es nicht anders geht, könnte ich mir vorstellen, dass wir darüber diskutieren müssen, ihn zu verlängern.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hingegen betonte in der „Augsburger Allgemeinen“, Mobilität müsse bezahlbar bleiben, aber „die Gießkanne ist keine Dauerlösung“. Stattdessen arbeite man an „strukturellen und zielgenauen Entlastungen“. Diese sollen über ein geplantes Steuerpaket gerade für untere und mittlere Einkommen kommen.
Diese könnten ab Dienstag auch attraktivere Förderungen für den Erwerb von E-Autos beantragen.
Hält die schwarz-rote Koalition? - Foto: Michael Kappeler/dpa
Die Koalition aus Union und SPD steht nach eigener Einschätzung vor wegweisenden Wochen – und angesichts des Aufwinds der AfD in Umfragen zusätzlich unter Druck.
CSU-Chef Markus Söder warnt vor einem Aus der Regierung. „Wenn jetzt wieder eine demokratische Regierung scheitert, aus welchen Gründen auch immer, (…), dann gehen wir den Weimarer Weg“, sagte der bayerische Ministerpräsident am Samstag, 16. Mai, auf dem Katholikentag in Würzburg. „Die Anzeichen sind doch da. Es ist nicht das Gleiche, aber es ist irgendwie ähnlich.“
Der CSU-Landesgruppenvorsitzende im Bundestag, Alexander Hoffmann, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Diese Koalition muss halten und liefern.“ Er sieht die Koalition unter Zwang, Lösungen für die Probleme des Landes zu finden. Sonst wüchsen die radikalen Ränder. „Das war das Problem der Weimarer Demokratie, und diesen Fehler sollten die Parteien der Mitte heute nicht wiederholen.“
Die Weimarer Republik war die erste demokratische Republik in Deutschland. Sie endete 1933 mit der Machtübergabe an Adolf Hitlers Nationalsozialisten und der Errichtung der Diktatur. Historiker sehen nur sehr begrenzt Parallelen zur Gegenwart und warnen davor, die AfD mit den Nazis gleichzusetzen.
Reformpaket bis zum Sommer angestrebt
Angesichts der Wirtschaftskrise und dieses Umfragedrucks will die Bundesregierung vor den anstehenden Landtagswahlen Handlungsfähigkeit beweisen und bis zur Sommerpause ein großes Reformpaket schnüren: zu den zentralen Themen Steuern, Arbeitsmarkt, Rente und Bürokratieabbau. Doch bei der konkreten Umsetzung gibt es noch große Differenzen.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sagte im ARD-„Bericht aus Berlin“, er sei sich sicher, dass es die Koalition schaffe, sich auf Kompromisse zu einigen. Das habe die Koalition bereits bewiesen, sagte Miersch mit Blick etwa auf das Tariftreuegesetz.
Steuerreform
Zu den dicken Brocken gehört eine Steuerreform, welche die Koalition mit Wirkung zum 1. Januar 2027 plant – um vor allem kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Das Vorhaben kostet viele Milliarden, die Finanzierung ist unklar.
Die SPD will höhere Einkommen und Erbschaften stärker belasten. Die CSU fordert den Koalitionspartner aber auf, nicht allein auf Umverteilung innerhalb des Systems zu setzen.
„Wir sind einen großen Schritt auf die SPD zugegangen und können uns vorstellen, uns bei der Reichensteuer zu bewegen“, schrieb CSU-Landesgruppenchef Hoffmann auf der Plattform X. „Im Gegenzug muss aber auch etwas von der SPD kommen. Es kann keine Gegenfinanzierung ausschließlich innerhalb des Einkommensteuersystems geben. Reine Umverteilung führt in die Sackgasse, weil sie keinen Wohlstand schafft.“
Bei der Einkommensteuer ist zu unterscheiden zwischen dem Spitzensatz im regulären Tarifverlauf – das sind 42 Prozent – und der Reichensteuer, die derzeit bei Ledigen ab knapp 278.000 Euro greift und 45 Prozent beträgt.
Pauschale Kürzungen?
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte sich für eine pauschale Abschmelzung bei allen Subventionen und Steuervergünstigungen um fünf Prozent ausgesprochen, um Steuerentlastungen zu finanzieren. Miersch nannte dies in der ARD einen Ansatz.
Allerdings habe die „Rasenmäher“-Methode das Problem, dass man dann auch an elementare Dinge gehe, die möglicherweise sehr wichtig seien. Er nannte etwa den sozialen Wohnungsbau. Zu einer möglichen Erhöhung der Mehrwertsteuer sagte Miersch, dies würde untere Einkommen überproportional belasten.
Konsens mit Sozialpartnern? Verdi-Chef kritisiert Merz
Die Koalition will Arbeitgeber und Gewerkschaften in den Reformprozess einbinden. Das könnte aber schwierig werden. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds am Dienstag für tiefgreifende Sozialreformen geworben – und dafür Pfiffe und Buhrufe kassiert.
Verdi-Chef Frank Werneke warf Merz vor, für die Reformpläne der Bundesregierung bislang keinen Konsens mit den Gewerkschaften gesucht zu haben. Er warnte in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ vor einem Abbau von Arbeitnehmerrechten. Auch ein höheres Renteneintrittsalter sei nichts, wozu man Ja sagen werde.
Umfrage sieht AfD im Bund bei 29 Prozent
Auf Bundesebene steigt die AfD beim Meinungsforschungsinstitut Insa auf 29 Prozent (plus eins gegenüber der Vorwoche) – den höchsten je für sie gemessenen Wert.
Die Union fällt in der Erhebung für die „Bild am Sonntag“ auf 22 Prozent (minus eins) zurück – bei Insa ihr schwächster Wert seit mehr als vier Jahren. Die SPD rutscht auf 12 Prozent (minus eins). Zusammen erreicht Schwarz-Rot nur noch 34 Prozent.
Andere Institute sahen die AfD zuletzt zwischen 25 und 28 Prozent und die Union zwischen 22 und 24 Prozent. Wahlumfragen sind generell mit Unsicherheiten behaftet. (dpa/red)
Luftaufnahme von Häusern, die am 12. Mai 2026 in einer brandneuen Wohnsiedlung im südöstlichen Vorort Clyde von Melbourne, Australien, gebaut werden. - Foto: Asanka Ratnayake/Getty Images
In Kürze:
Negative Gearing ist ab Juli 2027 nur noch bei Neubauten möglich.
Kapitalgewinne aus Immobilien, Aktien und Kryptowährungen werden mit mindestens 30 Prozent besteuert.
Ermessens-Trusts unterliegen künftig ebenfalls einer Mindeststeuer von 30 Prozent.
Die australische Labour-Regierung unter Anthony Albanese hat im Bundeshaushalt 2026/27 weitreichende Änderungen bei der Besteuerung von Immobilieninvestitionen, Kapitalgewinnen und sogenannten Discretionary Trusts angekündigt.
Ziel der Reformen ist es nach Regierungsangaben, Wohnkosten zu senken, das Steuersystem zu reformieren und die Mietpreise langfristig zu entlasten.
Finanzminister Jim Chalmers erklärte am 13. Mai beim National Press Club in Canberra, die Modellrechnungen seines Ministeriums gingen nur von „geringen Auswirkungen“ auf die Mieten aus. „Die Immobilienpreise werden weiter steigen, allerdings langsamer – etwa 2 Prozent langsamer, was ungefähr 19.000 australischen Dollar (11.700 Euro) weniger an Wertzuwachs entspricht“, sagte Chalmers.
Parallel dazu verweist die Regierung auf geplante Investitionen in den Wohnungsbau, die das Angebot erhöhen und so zusätzlichen Druck vom Mietmarkt nehmen sollen.
Chalmers deutete außerdem an, dass der Rahmen darauf abzielt, künftige Steuersenkungen für Arbeitnehmer mit regulärem Gehalt zu finanzieren – im Gegensatz zu Personen mit passiven Einkünften aus Investitionen. „Mein Ziel bei der künftigen Steuerreform ist es, mehr Steuererleichterungen für Arbeitnehmer zu schaffen. Deshalb habe ich diese Struktur entwickelt.“
Im Kern sollen steuerliche Vorteile für Immobilieninvestoren und komplexe Trust-Strukturen reduziert werden. Dadurch erwartet die Regierung höhere Staatseinnahmen und zusätzliche Impulse für den Wohnungsbau. Die Mittel sollen später gezielt zur Entlastung von Lohnsteuerzahlern eingesetzt werden.
Was bedeutet Negative Gearing?
Eine Person kann die negative Verzinsung (Negative Gearing) nutzen, wenn die Kosten für die Immobilie höher sind als die Mieteinnahmen. Dies kann der Fall sein, wenn die Summe aus Hypothekenzahlungen, Instandhaltungskosten, Grundsteuer und Versicherungsbeiträgen die Mieteinnahmen übersteigt.
Anleger akzeptieren diese Verluste häufig in der Erwartung, dass die Immobilie im Laufe der Zeit an Wert gewinnt und so langfristige Kapitalgewinne erzielt, die die anfänglichen Verluste übersteigen.
Im Vorfeld dieses Haushaltsplans konnten Anleger zudem Verluste aus anderen steuerpflichtigen Einkünften wie Löhnen abziehen und so ihre Gesamtsteuerlast senken.
Die Regeln ändern sich nun, doch der umfassende Schutz für bestehende Anleger bleibt bestehen.
Negative Gearing wird eingeschränkt
Die Regierung schränkt die Verrechnung von Mietverlusten bei bestehenden Immobilien ein. Eigentümer, die derzeit Negative Gearing nutzen, können dies weiterhin tun. Allerdings soll die Regelung ab dem 1. Juli 2027 auf Neubauten beschränkt werden. Die Möglichkeit der negativen Verzinsung in anderen Anlageklassen, wie beispielsweise Aktien, bleibt bestehen.
Zu Neubauten zählen Häuser, die auf unbebauten Grundstücken errichtet werden, oder Sanierungsprojekte, bei denen mehr Wohnungen geschaffen als ersetzt werden.
Abriss- und Wiederaufbauprojekte oder Renovierungen, die die Gesamtzahl der Wohneinheiten nicht erhöhen, sind hingegen nicht begünstigt. Wer später ein neu errichtetes Gebäude vom ursprünglichen Eigentümer erwirbt, verliert die entsprechende Vergünstigung.
Gewerbeimmobilien, breit gestreute Trusts und Pensionsfonds, einschließlich selbstverwalteter Fonds, sind nicht betroffen.
Ein im Bau befindliches Haus am 20. Februar 2025 vor neu errichteten Häusern in einer Wohnsiedlung in Sydney, Australien.
Foto: David Gray/AFP via Getty Images
Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer wird fällig, wenn eine Person ein Wirtschaftsgut verkauft und dabei einen Gewinn erzielt. Bislang konnten Privatpersonen, Trusts und Personengesellschaften ihre Kapitalertragsteuer um 50 Prozent reduzieren, wenn sie den jeweiligen Vermögenswert länger als zwölf Monate gehalten hatten.
Im Haushaltsplan wird dieser Rabatt durch ein neues System ersetzt.
Änderungen bei der Kapitalertragsteuer
Ab dem 1. Juli 2027 will die australische Regierung einen pauschalen Mindeststeuersatz von 30 Prozent auf Kapitalgewinne einführen. Betroffen wären zahlreiche Vermögenswerte, darunter Aktien, Kryptowährungen und Anlageimmobilien. Die endgültige Steuerhöhe soll zusätzlich an die Inflation angepasst werden.
Das selbst genutzte Eigenheim bleibt weiterhin von der Kapitalertragsteuer ausgenommen. Auch bestehende Steuervergünstigungen für kleine Unternehmen sollen unverändert bestehen bleiben.
Empfänger von Einkommensbeihilfen, einschließlich Altersrenten- und Arbeitslosengeldempfängern, sind in dem Jahr, in dem sie Gewinne erzielen, von der Mindeststeuer befreit.
30-Prozent-Mindeststeuer auf diskretionäre Trusts
Der Haushalt zielt auch auf die „Einkommensaufteilung“ über diskretionäre Trusts ab, ein Rechtsinstrument, das häufig von Familien oder Geschäftsinhabern genutzt wird, um ihre Steuerlast zu senken.
Künftig sollen Treuhänder solcher Trusts einer Steuer von 30 Prozent unterliegen, bevor Gelder an die Begünstigten ausgeschüttet werden. Diskretionäre Trusts sind eine Form von Treuhandkonstruktionen, die vor allem in Australien, Großbritannien und anderen Ländern mit Common-Law-Systemen verbreitet sind und häufig zur Vermögensverwaltung genutzt werden.
Begünstigte erhalten Gutschriften für Steuern, die bereits vom Treuhänder gezahlt wurden.
Ausgenommen von dieser Maßnahme sind feste Trusts, breit gestreute Trusts, Rentenfonds, spezielle Behinderten-Trusts, gemeinnützige Trusts und bestimmte Einkünfte wie Erträge aus der Primärproduktion.
Das Finanzministerium rechnet durch die Neuregelung mit zusätzlichen Einnahmen von rund 4,5 Milliarden Dollar (2,7 Milliarden Euro) über fünf Jahre.
Opposition spricht von gebrochenen Wahlversprechen
Der finanzpolitische Sprecher der Opposition, Tim Wilson, kritisierte den Haushaltsplan scharf. Dieser sei „voller gebrochener Versprechen, höherer Steuern, sinkender Lebensstandards und – erschreckenderweise – weniger Wohnungen“.
Auf sozialen Medien erklärte Wilson, besonders Mieter würden unter den neuen Maßnahmen leiden. Selbst die Haushaltsunterlagen würden einräumen, dass höhere Mieten drohten.
Außerdem werde es weniger Neubauten geben, während Wohneigentum für Menschen schwieriger erreichbar werde – insbesondere für sogenannte Rentvestors, die zur Miete wohnen und gleichzeitig eine Immobilie als Kapitalanlage besitzen, sowie für Erstkäufer.
Steffen Bilger, parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Die Union fordert beim Spitzentreffen von CDU, CSU und SPD an diesem Dienstag einen konkreten Zeitplan für die geplante Steuerreform. Ziel ist es, die Entlastungen wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Steffen Bilger, sagte dem „Tagesspiegel“: „Der Koalitionsausschuss bietet eine gute Gelegenheit, einen konkreten Umsetzungsfahrplan für gezielte Entlastungen kleiner und mittlerer Einkommen zu entwerfen.“
Union und SPD hätten sich grundsätzlich auf eine Entlastung bei der Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2027 verständigt, daran könne man jetzt anknüpfen.
Darüber hinaus müssten sich alle weiteren Beschlüsse der Koalition daran messen lassen, ob sie die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, so Bilger weiter. (dts/red)