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Warum die Pflegereform viele Grundsatzfragen vertagt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung stabilisieren und den allgemeinen Beitragssatz bei 3,6 Prozent halten.
  • Kinderlose, bestimmte familienversicherte Ehepartner und Minijobs sollen stärker zur Finanzierung beitragen.
  • Zentrale Grundsatzfragen bleiben offen, darunter Eigenanteile im Heim, kommunale Belastungen und der mögliche Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.

 
Die Pflege wird teurer. Das merken Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Pflegekassen. Die Bundesregierung hat deshalb am 30. September einen ersten Reformschritt beschlossen. Der Gesetzentwurf heißt offiziell Pflegeneuordnungsgesetz.
Im Kern geht es zunächst um Geld: Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Minus von rund 7,6 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. 2028 könnte das Defizit auf mehr als 15 Milliarden Euro steigen.
Vor dem Kabinettsbeschluss wurde der Entwurf noch verändert. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte Ende August in einem „BILD“-Interview gesagt: „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen, bei der Rente, nicht sparen.“ Eine zuvor diskutierte pauschale Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist im Gesetzentwurf nun nicht mehr enthalten.
Eine endgültige Lösung soll das Gesetz nicht sein. Linnemann sagte im Bundestag, als er Ende September bei der Regierungsbefragung die Leitlinien seiner Reformpläne vorstellte: Die Reform könne „nur sicherstellen, dass die Pflege im nächsten Jahr noch funktioniert“. Für die Jahre danach, so Linnemann, brauche es mehr.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Mitteilung zum Kabinettsbeschluss auf eine geplante Kommission. Dort heißt es: „Parallel soll eine Pflegestrukturkommission Vorschläge für eine langfristig tragfähige Pflegeversorgung und Finanzierung erarbeiten.“

Warum die Pflegeversicherung unter Druck steht

Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995. Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Den Rest müssen Pflegebedürftige und ihre Familien selbst tragen. Wenn das Geld nicht reicht, springt die Sozialhilfe ein. Dann zahlen die Kommunen mit.
Der Druck auf dieses System wächst seit Jahren. Laut Bundesregierung gelten mehr als 6 Millionen Menschen in Deutschland inzwischen als pflegebedürftig. Ende 2023 zählte das Statistische Bundesamt (Destatis) 5,7 Millionen Pflegebedürftige. Die meisten werden, so Destatis, zu Hause gepflegt, oft von Angehörigen. Ohne diese Familienarbeit würde das Pflegesystem nicht funktionieren.
Gleichzeitig steigen die Kosten. Pflegekräfte verdienen inzwischen mehr. Der GKV-Spitzenverband berechnete für 2026 einen durchschnittlichen Stundenlohn von 24,50 Euro in der Langzeitpflege – ein Anstieg von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für Pflegefachkräfte liegt der Wert bei 28,03 Euro.
Das Problem: Höhere Löhne landen im heutigen System oft auch bei den Pflegebedürftigen. Wer im Pflegeheim lebt, muss immer mehr selbst zahlen. Der Verband der Ersatzkassen nennt für das erste Jahr im Heim durchschnittlich 3.364 Euro Eigenanteil im Monat.

Was sich ändern soll

Die Regierung beabsichtigt laut Gesetzentwurf, den allgemeinen Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent zu halten.
Das heißt aber nicht, dass keine Gruppe als Folge des Reformschritts mehr zahlen muss. Kinderlose sollen künftig stärker belastet werden. Ihr Zuschlag soll von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Auch für bestimmte familienversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ein neuer Zuschlag geplant.
Zudem sollen Minijobs künftig in die Pflegeversicherung einbezogen werden. Gleichzeitig plant die Regierung, an anderer Stelle zu sparen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Prävention. Versicherte ab 60 Jahren sollen künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung erhalten, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Zudem soll im Rahmen der Pflegebegutachtung geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.
Auch ist ein digitales „Pflege-Cockpit“ der Pflegekassen geplant. Dort sollen Pflegebedürftige und Angehörige Informationen, Anträge und Leistungsübersichten „an einem digitalen Ort“ finden.

Streit um Pflegegrad 1

Außerdem soll der Entlastungsbetrag für neue Fälle in Pflegegrad 1 wegfallen. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Viele Menschen benötigen dann noch keine umfassende Pflege, aber Unterstützung im Alltag. Den Entlastungsbetrag nutzen viele Angehörige derzeit etwa für Hilfe im Haushalt oder Betreuung.
Stattdessen beabsichtigt die Regierung, stärker auf Beratung zu setzen. Eine neue Pflegebegleitung soll „die häusliche Versorgungssituation zügig und nachhaltig […] stärken und […] stabilisieren“.
Die Regierung sagt: Menschen am Anfang einer Pflegebedürftigkeit sollen besser beraten und begleitet werden. Kritiker sagen: Beratung ersetze keine konkrete Hilfe. Wer heute Unterstützung beim Putzen, Einkaufen oder bei der Betreuung bekommt, habe von einem Gespräch allein wenig.

Was Politiker dazu sagen

Der Koalitionspartner SPD sieht zumindest eine wichtige Änderung als Erfolg: Die geplanten Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sind vom Tisch. Claudia Moll (SPD) sagte in der Regierungsbefragung im September zu Linnemann: „Sie haben uns hier an Ihrer Seite.“
Zugleich macht sie auf der Plattform abgeordnetenwatch.de deutlich: „Eine Neuordnung der Leistungen darf nicht zu einer Schwächung der häuslichen Pflege führen.“ Sie reagiert auf die Frage einer Betroffenen, die laut eigener Aussage ihren an einer seltenen Krankheit erkrankten Ehemann seit 48 Jahren zu Hause pflegt.
Auch Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) fordert weitere Nachbesserungen. Schon im Juni sagte er: „Einseitige Belastungen für Pflegebedürftige sowie Kommunen und Länder werden wir nicht akzeptieren.“ Nach dem Kabinettsbeschluss betonte er in der vergangenen Woche: „Die eigentliche Strukturreform der Pflegeversicherung ist mit dem heutigen Beschluss aber ausdrücklich nicht erledigt.“
Ein weiterer Streitpunkt ist die private Pflegeversicherung. Die SPD beabsichtigt, prüfen zu lassen, ob private Versicherer die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell unterstützen können.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sieht darin einen Ansatz für weitergehende Änderungen. „Der Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung ist auf den Weg gebracht und muss im nächsten Schritt umgesetzt werden“, erklärte sie in einer Stellungnahme im Namen der SPD-Bundestagsfraktion. Ob daraus ein neues Finanzierungsmodell wird, ist offen.
Zum anderen fordert die SFP einen festen Deckel für die Eigenbeteiligung bei den Pflegeheim-Kosten. Einen solchen Deckel lehnt die Union ab.

Die Kostenfrage bleibt

Das Sozialstaatsbündnis, dem unter anderem Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, DGB, ver.di, IG Metall, Sozialverband VdK und Sozialverband Deutschland angehören, warnt in einem Appell vom 5. Oktober vor Kürzungen bei Rente, Pflege und weiteren Sozialleistungen.
In dem Aufruf heißt es, nur eine „bedarfsorientierte Pflegepolitik“ könne verhindern, „dass Pflegebedürftigkeit zur Armutsfalle wird“.
Das Bündnis warnt, Änderungen bei den Pflegegraden könnten dazu führen, dass Betroffene Leistungen schwerer erhalten. Zudem müsse die Refinanzierung von Tariflöhnen gesichert bleiben, um Fachkräfte zu halten und Insolvenzen gemeinnütziger Träger zu vermeiden. Auch höhere Eigenanteile in Pflegeheimen lehnt das Bündnis ab.
Bei der Finanzierung weisen die großen Wohlfahrtsverbände darauf hin, dass die Lage der Pflegeversicherung auch politisch verursacht sei. Genannt werden nicht erstattete Corona-Kosten, der gestrichene Bundeszuschuss und hohe Darlehen. Nötig seien „eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage“, eine breitere Einnahmebasis und ein „Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung“.
Die Arbeitgeber sehen das anders. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt, dass der allgemeine Beitragssatz nicht steigen soll.
Gleichzeitig nennt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter den Gesetzentwurf ein „Notpflaster“. Aus Arbeitgebersicht müsse die geplante Kommission insbesondere zeigen, wie die Ausgaben begrenzt werden können.
Damit stehen sich soziale Absicherung und stabile Beiträge und Lohnnebenkosten gegenüber. Die Regierung versucht, mit der Strukturreform beides gleichzeitig zu erreichen.

Die Kommunen zahlen mit

Wenn Pflegebedürftige ihre Eigenanteile nicht mehr zahlen können, müssen sie Hilfe zur Pflege beantragen. Das belastet die Kommunen. Der Gesetzentwurf rechnet selbst damit, dass Länder und Gemeinden 2028 rund 600 Millionen Euro mehr ausgeben müssen.
Die Länder sind für Investitionskosten der Heime mitverantwortlich. Die Kommunen zahlen am Ende aber mit, wenn Betroffene Sozialhilfe benötigen. Für sie ist die Reform deshalb nicht nur Sozialpolitik, sondern auch eine Finanzierungsfrage.
Der Deutsche Städtetag forderte im April, die Reform dürfe die Kommunen nicht weiter belasten. Die Städte dürften nicht länger „Ausfallbürgen eines unterfinanzierten Systems“ sein.
Der Deutsche Landkreistag kritisierte wiederum am Vorabend des Kabinettsbeschlusses, der Bund dürfe die Rechnung nicht an Pflegebedürftige und anschließend an die Sozialämter der Landkreise weiterreichen.
Nach dem Kabinettsbeschluss fiel die Bewertung des Landkreistags etwas milder aus. Die ursprünglich geplante Streckung der Leistungszuschläge für Pflegebedürftige in Heimen sei vom Tisch, erklärte Landkreistagspräsident Achim Brötel. Somit sei „die damit verbundene milliardenschwere zusätzliche Belastung der kommunal finanzierten Hilfe zur Pflege abgewendet“. Das zeige, dass die Warnungen der Landkreise gehört worden seien.
Entwarnung gibt der Verband trotzdem nicht. Die finanzielle Lage der Hilfe zur Pflege bleibe „äußerst angespannt“. Auch der beschlossene Gesetzentwurf gehe noch von zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen aus.

Zeitgewinn statt grundlegende Lösung

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes hält den allgemeinen Beitragssatz stabil, belastet einzelne Gruppen stärker und nimmt auf der Leistungsseite Korrekturen vor.
Zugleich hat das Bundeskabinett die zentralen Streitthemen in eine Kommission verschoben. Diese soll die dauerhafte Finanzierung und tiefer greifende Strukturreform klären. Deren Auftrag soll am Mittwoch, 7. Oktober, beschlossen werden. Die Kommission soll bis Januar 2027 Vorschläge vorlegen.
Damit bleibt der politische Kern der Reform vorerst unbearbeitet. Steigen Löhne, Heimkosten und die Zahl der Pflegebedürftigen weiter, stellt sich immer wieder dieselbe Verteilungsfrage: Zahlen Beitragszahler, Pflegebedürftige, Steuerzahler, Länder oder Kommunen?
Der Bundestag berät nun einen Gesetzentwurf, der Zeit gewinnen soll. Ob im nächsten Jahr eine Strukturreform beschlossen wird, hängt davon ab, ob die Koalition bereit ist, mehr zu entscheiden als die nächste Finanzierungsrunde.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Pflegereform: Linnemann setzt Kern durch – SPD verschiebt Deckel in die Kommission

Nach tagelangem Streit haben Union und SPD kurz vor der Kabinettssitzung eine Einigung zur Pflegeversicherung erzielt. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes. Ziel ist vor allem die kurzfristige Stabilisierung der klammen Pflegekassen. Eine tiefer greifende Strukturreform soll erst Mitte 2027 greifen. Dafür soll kommende Woche eine Expertenkommission eingesetzt werden.
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sprach von einem „ersten wichtigen Schritt“. Der generelle Beitragssatz soll im kommenden Jahr stabil bleiben. Einschnitte für Pflegebedürftige und Pflegende fallen geringer aus als ursprünglich geplant. Die zentralen SPD-Forderungen – ein Deckel für Heim-Eigenanteile und ein Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung – bleiben zunächst unberücksichtigt.

Pflegekassen stehen vor der Zahlungsunfähigkeit

2025 erhielten rund sechs Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Zahl hat sich in zehn Jahren verdoppelt. Die Ausgaben stiegen von rund 24 Milliarden Euro 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden im vergangenen Jahr. Die Einnahmen kommen dem nicht hinterher.
Ohne weitere Zuschüsse droht den Kassen nach Angaben des GKV-Spitzenverbands schon ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit. Für 2026 wird ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro erwartet, für 2027 eines von zehn Milliarden Euro. Der Bund hat die Versicherung bereits mit Darlehen gestützt: 2025 mit 0,5 Milliarden Euro, 2026 mit 3,2 Milliarden Euro.
Die Pflegeversicherung ist eine Teilversicherung: Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten. Im ersten Jahr im Heim zahlen Betroffene im Schnitt 3364 Euro monatlich selbst, im zweiten Jahr rund 3000 Euro, ab dem vierten Jahr 2100 Euro. Die Eigenanteile sind seit 2018 um 76 Prozent gestiegen, vor allem wegen besserer Bezahlung der Pflegekräfte. Bis 2034 könnten laut Deutschem Pflegerat bis zu 500.000 Beschäftigte fehlen.

Was auf Beitragszahlende zukommt

Der paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragene Beitragssatz bleibt bei 3,6 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose steigt ab 1. Januar von 0,6 auf 0,9 Prozent. Bei Kinderlosen liegt der Satz damit bei 4,2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Das soll zunächst 3,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro pro Monat – plus 500 Millionen Euro im Jahr. Zum 1. Januar 2028 soll ein Zuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern kommen, mit Ausnahmen etwa für pflegende Angehörige. Auch für Minijobs sollen künftig Pflegebeiträge fällig werden; das soll jährlich 1,4 Milliarden Euro bringen.

Wo gespart werden soll

Eine für 2028 vorgesehene Leistungsanhebung entfällt. Das mindert die Ausgaben um 4,7 Milliarden Euro. Der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen soll durch Änderungen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst begrenzt werden. Die Pflegegrade 1 bis 3 sollen „zielgenauer“ vergeben, Leistungen bei Pflegegrad 1 auf Prävention konzentriert werden. Prävention und Rehabilitation sollen generell gestärkt werden.
Weitere Einsparungen sollen eine Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen und eine schlankere Verwaltung bringen.

Was Betroffenen erspart bleibt

Anders als ursprünglich geplant übernimmt die Pflegeversicherung weiter vollständig die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Fallengelassen wurde auch eine zeitliche Streckung der Entlastungszuschläge für Heimkosten. Diese sollen weiter jeweils nach zwölf Monaten Verweildauer steigen. Ursprünglich sollten so 2,6 Milliarden Euro gespart werden.
Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden. Die private Pflegeversicherung wird vorerst nicht an der Finanzierung beteiligt.

Kommission soll Strukturreform bis 2027 vorbereiten

Kommende Woche soll das Kabinett die Pflegestrukturkommission einsetzen. Sie soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Angestrebt ist ein Kabinettsbeschluss bis Ostern und ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2027. Linnemann sprach von einem Plan, der die Pflege „fit machen soll für die 30er-Jahre“.
Geprüft werden sollen Ausgleichsmechanismen innerhalb und außerhalb der Pflegeversicherung. Linnemann kündigte an, Zuschüsse zu Heimkosten sozialer auszugestalten – weniger Wohlhabende könnten stärker entlastet werden als Menschen mit mehr Geld. Ein Sprecher von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nannte als Ziel, die Pflege „gerechter“ zu machen.

Geplante Verbesserungen

Versicherte ab 60 sollen Anspruch auf einen „Check-up 60+“ erhalten. Ein Online-„Pflege-Cockpit“ soll Informationen bündeln. Geplant sind Akut-Kurzzeitpflegeplätze und bessere Angebote in Notsituationen. Familien mit pflegebedürftigen Kindern und anerkannte Bekannte könnten ein Budget von rund 3600 Euro im Jahr nutzen.

Kritik: Stabilisierung ja, Reform nein

Aus der SPD kam weiter Kritik. Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte, die schlimmsten Leistungskürzungen seien verhindert und die Versicherung kurzfristig stabilisiert worden. „Das war wichtig, ist aber noch keine Reform.“ Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger nannte den Beschluss „erstmal nur ein weiter so“. Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig sagte dem „Spiegel“, Pflege dürfe nicht zu Armut führen; nötig seien ein Pflegedeckel und eine Reform der unterschiedlichen Finanzierung durch gesetzliche und private Kassen.
Linken-Fraktionschef Sören Pellmann sagte, der Entwurf bleibe in weiten Teilen so, wie Linnemann ihn gewollt habe. Die Grünen nannten den Kompromiss „ein politisches Geschäft zulasten Dritter“. Janosch Dahmen warf der Koalition vor, Strukturentscheidungen erneut zu vertagen. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sprach von einem „Kürzungsprogramm“. Ähnlich äußerte sich der Paritätische Gesamtverband: Nicht einmal ein Pflegedeckel finde sich als Gegengewicht. Der VDAB warnte, Leistungskürzungen in der ambulanten Pflege blieben bestehen und setzten den Grundsatz „ambulant vor stationär“ unter Druck.
Der GKV-Spitzenverband sieht einen „ersten Schritt“, kritisiert aber Belastungen zulasten von Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden.

Arbeitgeber und PKV begrüßen den Kurs

BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter erklärte, eine generelle Beitragssatzerhöhung sei vorerst abgewendet. Die Zugeständnisse an die SPD hätten aber einen Preis: Die Maßnahmen reichten nicht, um das Defizit 2027 zu schließen. Handwerkspräsident Jörg Dittrich nannte den Entwurf hinter dem zurück, was zur Stabilisierung nötig sei.
Die privaten Krankenkassen lobten, die Regierung habe sich nicht auf eine aus ihrer Sicht verfassungswidrige Finanzierung durch Privatversicherte eingelassen. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther forderte, den Beschluss im parlamentarischen Verfahren nicht aufzuweichen.
Als Nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Die SPD-Fraktion kündigte an, ihn genau zu prüfen. (dpa/afp/dts/red)
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30. September: Anhörung zu AfD-Verbot | Pflegereform | Neue Typklassen für Autoversicherung

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Anhörung zu AfD-Verbot

Heute diskutiert der Thüringer Landtag über das Für und Wider eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens. Unter den Teilnehmern sind der Entertainer Hape Kerkeling und der ehemalige Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Befürworter sehen in der AfD eine Gefahr für die Demokratie. AfD-Politiker sprechen dagegen von einem Versuch, die Oppositionspartei auszuschalten, die in den aktuellen Sonntagsumfragen vorn liegt.

Pflegereform

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung verabschiedet. Zentrale Streitthemen wurden dabei in eine Kommission ausgelagert, die bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen soll. Ab Januar 2027 steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozent. Bei häuslicher Pflege sollen die zentralen Leistungen erhöht werden.

Neue Typklassen für Autoversicherung

Die Versicherungsbranche hat für zahlreiche Automodelle neue Typklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung festgelegt. Davon sind mehr als 12 Millionen Autofahrer betroffen. Rund 7,4 Millionen werden in eine höhere und rund 5,1 Millionen in eine niedrigere Typklasse eingestuft. Als Faustregel gilt: Je teurer ein Auto und dessen Ersatzteile sind, desto höher fällt in der Regel die Kasko-Typklasse aus.

Schülerproteste in Frankreich

In Frankreich sind die Schülerproteste eskaliert. Laut Regierung wurden am Dienstag 440 Menschen festgenommen und 79 verletzt, darunter 48 Polizisten. Hunderte Gymnasien waren betroffen. Die Schüler fordern mehr Personal und bessere Lernbedingungen. Linke Politiker stellen sich hinter die Proteste.

Notlandung wegen Gewaltfall

An Bord eines Flugzeugs von Dubai nach Tel Aviv kam es zu einem gewaltsamen Zwischenfall im Cockpit zwischen Pilot und Copilot. Der Angreifer wurde überwältigt. Passagiere berichten von Panik und Schreien an Bord. Das Flugzeug sackte binnen einer Minute von einer Flughöhe von über 10.300 Metern auf unter 5.200 Meter ab. Nach einem Notruf landete es in Saudi-Arabien. Es gab keine weiteren Verletzten.
 
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Kommission statt Reform? Kabinettsbeschluss zur Pflege wird scharf kritisiert

Bis zuletzt hatten Union und SPD um die Pflegereform gerungen. Nun wurde sie im Bundeskabinett verabschiedet. Sie blieb dabei größtenteils so, wie sie Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) geplant hatte. Dieser sprach am Mittwoch von einem „ersten wichtigen Schritt“ zur Stabilisierung des Pflegesystems. Die Hauptforderungen der SPD blieben hingegen unberücksichtigt – um sie soll sich eine neue Kommission kümmern.

Linnemann: System steht massiv unter Druck

Das Pflegesystem stehe „massiv finanziell unter Druck“, sagte Linnemann in Berlin. Die Zahl der zu Pflegenden habe sich innerhalb von 20 Jahren auf sechs Millionen verdreifacht. Es seien deshalb Einsparungen notwendig. „Einnahmen und Ausgaben müssen in eine Balance gebracht werden“, betonte der CDU-Politiker.
Der Minister wollte bei seinem Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz aber „nicht allein von einem Spargesetz sprechen“. Es gebe „auch viele strukturelle Komponenten“.

Höhere Beiträge und Leistungseinschnitte

Auf die Versicherten kommen trotzdem teils höhere Beiträge und Leistungseinschnitte zu. So soll der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent steigen. Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner ist künftig ein Zuschlag von 0,52 Punkten geplant. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung um 300 Euro pro Monat angehoben werden.

Pflegeversicherung in den roten Zahlen

Die gesetzliche Pflegeversicherung steckt tief in den roten Zahlen. Dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) zufolge könnte ihr ohne weitere Zuschüsse schon ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit drohen. Die Koalition will deshalb eine Reform auf den Weg bringen. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf befasst sich als Nächstes der Bundestag.

SPD-Forderungen und neue Kommission

Der Pflege-Gesetzentwurf von Linnemann stieß im Vorfeld auf breite Kritik. Die SPD sah die strukturellen Probleme nicht gelöst und drohte mit einer Blockade des Kabinettsbeschlusses. Bis zuletzt liefen deshalb noch Verhandlungen innerhalb der Koalition.
Die SPD forderte vor allem einen Deckel für die Pflegeheim-Eigenanteile und einen Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Beide Forderungen blieben aber unberücksichtigt. Mit dem Ausgleich soll sich stattdessen die geplante neue Kommission befassen.
Diese solle das Pflegesystem „für die 30er Jahre fit“ machen, betonte Linnemann. Das Kabinett werde den Auftrag dazu nächste Woche beschließen. Das Expertengremium soll demnach bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Sein Ziel sei dann ein Kabinettsbeschluss bis Ostern, so dass die Strukturreform zum 1. Juli 2027 in Kraft treten könne, sagte der Minister.

Kritik aus der SPD

Trotz angeblicher Einigung innerhalb der Koalition kommt aus der SPD weiter Kritik. Es seien zwar „die schlimmsten geplanten Leistungskürzungen verhindert“ worden, erklärte SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. Auch sei die Pflegeversicherung kurzfristig stabilisiert worden. „Das war wichtig, ist aber noch keine Reform.“ So müsse ein Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung umgesetzt werden. Die SPD-Fraktion werde sich den Entwurf „sehr genau anschauen“, kündigte Schmidt an.
„Das ist leider keine Reform, das ist erstmal nur ein weiter so“, sagte Saarlands Ministerpräsidentin und SPD-Vizechefin Anke Rehlinger der „Rheinischen Post“. „Die CDU in der Bundesregierung hat eine Entlastung bei den Pflegekosten vorerst verhindert.“ Sie hoffe, dass die geplante Kommission zu anderen Ergebnissen komme.

Kritik von Opposition und Verbänden

Kritik kommt auch aus der Opposition und von Verbänden. Das Kabinett habe „eine Pflegereform beschlossen, die in weiten Teilen genau so bleibt, wie Gesundheitsminister Linnemann sie haben wollte“, sagte Linken-Fraktionschef Sören Pellmann der Nachrichtenagentur AFP. „Die zentrale Forderung der SPD nach einer Beteiligung der privaten Pflegeversicherung ist hingegen vom Tisch.“
Die Grünen nennen den Koalitions-Kompromiss „ein politisches Geschäft zulasten Dritter“. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sagte der „Augsburger Allgemeinen“: „Die Koalition einigt sich auf kurzfristige Kürzungen, während sie die eigentlichen Strukturentscheidungen erneut vertagt.“
„Auf die zentralen Zukunftsfragen konnte sich die Koalition nicht verständigen“, kritisierte auch Eugen Brysch von der Stiftung Patientenschutz in der „Rheinischen Post“ den Beschluss. „Wer nicht mehr weiter weiß, bildet eine Kommission.“
Der Streit der Koalition „war fruchtlos“, erklärte der Paritätische Gesamtverband. „Am Ende ist das Kürzungspaket für Millionen Betroffene genau das geblieben, was es war: ein Kürzungspaket, vor dem seit Wochen gewarnt wurde“, betonte Verbands-Hauptgeschäftsführer Joachim Rock. „Noch nicht mal ein Pflegedeckel findet sich als minimales Gegengewicht.“
Der GKV-Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung sieht zwar einen „ersten Schritt“ bei der Pflegereform, fordert aber weitere Maßnahmen. Der Verband kritisiert zudem im aktuellen Entwurf „Belastungen einseitig zulasten von Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden“. (afp/red)
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29. September: SPD-Blockade bei Pflegereform | Vergesellschaftung erhöht Wohnungsnot | Klage gegen Heizungsgesetz

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SPD-Blockade bei Pflegereform

Die gesetzliche Pflegeversicherung schreibt tiefrote Zahlen und rechnet ab Oktober ohne weitere Zuschüsse mit Zahlungsunfähigkeit. Insgesamt fehlen in diesem Jahr bis zu 4,4 Milliarden Euro. Daher will die Koalition zeitnah eine Reform auf den Weg bringen. Die SPD droht jedoch mit einer Blockade im Kabinett.

Vergesellschaftung erhöht Wohnungsnot

Eine Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft kommt zu dem Schluss, dass die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände, wie von der Berliner Linken gefordert, den Wohnungsmangel verschärfen würde. Wenn man die Entschädigungssumme hingegen in den Neubau von Wohnungen investiert, könnten bis zu 71.000 neue Wohnungen geschaffen und die Mieten deutlich gedämpft werden.

Klage gegen Heizungsgesetz

Die Deutsche Umwelthilfe hat aus Klimaschutzgründen Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht. Laut Artikel 20a des Grundgesetzes ist der Staat verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Diesem Grundsatz widerspreche der weiterhin erlaubte Einbau fossil betriebener Heizungen.

Über ein Jahr Vollsperrung

Die Bahnstrecke Berlin–Hannover wird ab dem 2. Oktober grundsaniert und bleibt voraussichtlich bis Ende 2027 gesperrt. Auf den Umleitungen verlängert sich die Fahrtzeit um 80 Minuten. Der betroffene Abschnitt gehört zu den wichtigsten Verbindungen zwischen Berlin und Nordrhein-Westfalen. Täglich fahren dort mehr als 400 Passagierzüge und rund 90 Güterzüge.

Gerüchte um Waffenverkäufe

Nach Spekulationen über mögliche Waffenverkäufe der USA an China wies US-Präsident Donald Trump die Gerüchte zurück. Möglicherweise seien dabei Geschäfte mit Taiwan gemeint gewesen, sagte er im Oval Office vor der Presse. Seit dem Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking im Jahr 1989 sind Waffenverkäufe an China per US-Gesetz verboten.
 
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Laumann: „Wünsche der SPD kosten sehr viel Geld“

Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Karl-Josef Laumann hat kein Verständnis für die derzeitigen Forderungen der SPD im Pflegestreit.
„Soweit ich die Wünsche der SPD kenne, kosten sie alle sehr viel Geld“, sagte Laumann, der in NRW Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist, im „Deutschlandfunk“. „Und es ist eben das Geld überhaupt nicht da, im Gegenteil, wir müssen gucken, wo können wir in der Pflegeversicherung auch noch Geld einsparen.“

Sparen oder weitere Beitragserhöhungen

Es gehe hier um Spargesetze, die notwendig seien, um die Gesamtbelastung beim Sozialversicherungsbeitrag nicht noch weiter steigen zu lassen. Sparen bedeute immer, dass sich etwas nicht zum Positiven verändere, das liege in der Natur der Sache, sagte Laumann. Die Alternative bestehe in weiteren Beitragserhöhungen.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will am 30. September einen Gesetzentwurf im Kabinett vorlegen, um ein drohendes Milliardendefizit der gesetzlichen Pflegeversicherung und höhere Beiträge zu verhindern. Die Pflegekassen hatten vor einem Minus von 4,4 Milliarden Euro bis Jahresende gewarnt.
Die SPD hatte am Wochenende mit Blockade eines reinen Spargesetzes gedroht. Konkret verlangen die Sozialdemokraten eine Deckelung der Pflegekosten für im Heim Gepflegte sowie eine Kostenbeteiligung der privaten an der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Laumann für Rückzahlung der Corona-Hilfen

Laumann stellte sich hinter Linnemanns Forderung, wonach das Bundesfinanzministerium mehr als fünf Milliarden Euro Corona-Hilfen an die Pflegeversicherung zurückzahlen soll.
„Ich bin hier auch ganz entschieden der Meinung, dass die sogenannten Corona-Hilfen – das sind zwischen fünf und sechs Milliarden Euro – die müssen jetzt wieder in den Topf rein, um natürlich dann eben auch damit einen Teil der Einsparungen zu erreichen.“

Grundsatzfrage: Private und gesetzliche Krankenkasse?

Zur Frage einer Kostenbeteiligung der privaten an der gesetzlichen Pflegeversicherung sagte Laumann, man müsse sich dann die Grundsatzfrage stellen, ob man das duale System von gesetzlicher und privater Versicherung abschaffen wolle.
„Soweit ich das beurteilen kann, ist dieses In-die-Kasse-Greifen der privaten Pflegeversicherung auch rechtlich sehr schwierig.“ Ob das die Sache nun rette, wisse er nicht. Bisher habe auch immer ein großer Konsens geherrscht, dass man das duale System nicht kaputtmachen wolle.
Zum Thema Bevorzugung von Privatpatienten bei der ärztlichen Terminvergabe sagte Laumann, Deutschland brauche insgesamt eine bessere Patientensteuerung. Das sehe man schon daran, dass es in Deutschland eine Milliarde Arzt-Patienten-Kontakte im Jahr gebe.
„Das gibt’s in keinem anderen Land, auch vergleichbaren Land.“ Diese bessere Patientensteuerung müsse dann aber auch für Privatpatienten gelten. (dpa/red)
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Kassen warnen vor Pflege-Blockade – „Geld alle“

Die Pflegekassen ermahnen die SPD, die angekündigte Pflegereform nicht zu blockieren. „Nicht zu handeln, wäre fatal“, sagte der Chef des Kassen-Spitzenverbandes, Oliver Blatt, dpa. „Die Pflegereform muss jetzt in den Deutschen Bundestag kommen.“
Ähnlich äußerte sich die Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Katrin Staffler (CSU). SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hatte Änderungen an Reformplänen von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) gefordert und mit Blockade gedroht.
Blatt bekräftigte: „In der Pflege herrscht Alarmstufe Rot.“ Dass die Pflege bis Ende des Jahres ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro anhäufen werde, sei lange bekannt. „In wenigen Monaten ist das Geld schlichtweg alle.“ Sein Appell richte sich „aktuell insbesondere an die SPD“, sagte Blatt.

Bevollmächtigte: Gefahr für Versorgung

Unterstützung für die SPD kommt von ver.di. „Die SPD greift die massive Kritik an der geplanten Pflegereform auf, das begrüßen wir sehr“, sagte ver.di-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler der dpa. Reformen seien nötig, die die Menschen nicht weiter belasteten.
Auch Deutschlands oberste Verbraucherschützerin Ramona Pop mahnte weitergehende Beratungen der Koalition zur Reform an. Die bisherigen Pläne der Bundesregierung stärkten nicht die pflegerische Versorgung, sondern schwächten sie.
„Leistungen zu kürzen, Kosten auf Pflegebedürftige und Angehörige abzuwälzen und zentrale Versprechen aus dem Koalitionsvertrag hinauszuzögern, wie die Begrenzung der Eigenanteile für Pflegeheimbewohner, sind der falsche Weg“, betonte die Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes (vzbv) gegenüber der „Rheinischen Post“.
Die Pflege-Bevollmächtigte Staffler kritisierte: „Immer neue Vorschläge der SPD verzögern die dringend nötige Pflegereform.“ Das gefährde die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung und damit die Versorgungssicherheit für Millionen Pflegebedürftige. Die Reform müsse zeitnah ins Kabinett.
Die Arbeiten an einer Strukturreform liefen parallel. Für die private Krankenversicherung warf PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther der SPD „ideologische Forderungen“ vor, mit denen sie die dringend notwendige Reform blockiere.
Der Chef des gesetzlichen Kassenverbands, Blatt, sagte: „Wenn diese mit einer Blockade droht, um Leistungskürzungen zu vermeiden, dann stelle ich fest, dass der Schlüssel für eine gerechtere Lösung im SPD-geführten Finanzministerium liegt.“ Blatt erneuerte die Forderung der Kassen, sogenannte versicherungsfremde Leistungen wie Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln zu finanzieren. Allein dabei gehe es um fünf Milliarden Euro.

„Privatversicherte müssen Beitrag leisten“

Linnemann hatte angekündigt, seine Reformpläne in der kommenden Woche ins Kabinett zu bringen. Doch SPD-Fraktionschef Miersch sagte der „Bild“: „Ein reines Kürzungspaket macht die SPD-Bundestagsfraktion so nicht mit.“ Es fehlten die notwendigen Strukturreformen. Das könne und müsse sich noch ändern.
Miersch betonte, die Reform müsse Pflege als Aufgabe der ganzen Gesellschaft begreifen. „Deshalb müssen dazu auch Privatversicherte ihren gerechten Beitrag leisten.“ Dafür erwarte er „konkrete Vorschläge“.

Saarland konkretisiert Preisdeckel

Auch die SPD-Vorstellungen für einen Preisdeckel für die steigenden Eigenanteile im Heim nehmen Gestalt an. So schlägt das Saarland ein zweistufiges Modell vor.
In Stufe eins soll der Anteil der Betroffenen auf maximal 1.500 Euro begrenzt werden. Dann sollen die Eigenanteilskosten durch Zuschüsse unter 1.500 Euro fallen. Der Vorschlag ist in einem Brief von Saar-Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) an seine Länderkollegen enthalten, der der dpa vorliegt. Die ARD berichtete zuerst über das Konzept.
Im Juli waren die Eigenanteile allein für die Pflege im Heim auf im Schnitt 3.364 Euro im Monat in Deutschland gestiegen.
Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU), von der Linnemann das Gesundheitsressort übernommen hat, hatte Pläne vorgelegt, bei denen es vor allem um Einsparungen ging.
Neben Einsparungen bei Zuschlägen, die bei den Eigenanteilen Entlastung bringen sollen, waren Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und strengere Einstufungen in Pflegegrade enthalten.
Linnemann sagte vor wenigen Tagen bei seinen jüngsten Ankündigungen zur Pflege im Bundestag, fürs nächste Jahr müssten Milliarden eingespart werden. Reformbedarf bestreitet auch die SPD nicht. (dpa/red)
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SPD stellt sich gegen geplante Kürzungen bei der Pflege

Kurz vor einem geplanten Kabinettstermin für Pflegereform-Pläne von Gesundheitsminister Carsten Linnemann hat die SPD sich gegen Kürzungen ausgesprochen. Bei der Pflege gehe es gerade um richtig viel, erklärte Generalsekretär Tim Klüssendorf am Abend. „Dabei drohen vor allen Dingen für Pflegende, für Pflegebedürftige, aber auch ihren Angehörigen massive Kürzungen. Doch das lassen wir nicht zu.“ Er betonte: „Wir akzeptieren keine Leistungskürzung in der Pflege.“ Klüssendorf forderte mehr Entlastungen für Pflegeheimbewohner und eine weitergehende Neuordnung der Finanzierung.
Offen ließ der Sozialdemokrat in seiner auch in einem Instagram-Video verbreiteten Stellungnahme, was das mit Blick auf Linnemanns Pläne bedeutet. Der CDU-Minister will in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf ins schwarz-rote Kabinett bringen, der die Finanzen der gesetzlichen Pflegeversicherung im nächsten Jahr stabilisieren soll. Die Pflegekassen stehen stark unter Druck, für 2027 wird ein Milliardendefizit erwartet. Nach Informationen aus Koalitionskreisen laufen zu Linnemanns Vorhaben noch Gespräche.

SPD fordert Deckelung der Pflege-Eigenanteile

Wenn es nach der SPD gehe, „dann wollen wir Pflegebedürftige zukünftig spürbar entlasten“, sagte Klüssendorf. Er verwies dabei auf den Vorschlag eines Pflegedeckels, den die saarländische SPD-Ministerpräsidentin Anke Rehlinger in die Diskussion gebracht hatte – also eine Deckelung des Eigenanteils an den Kosten für einen Platz im Pflegeheim.
„Damit wollen wir verhindern, dass Menschen und ihre Familien von den Pflegekosten finanziell überfordert werden“, sagte Klüssendorf. „Außerdem wollen wir ein gerechtes und solidarisches System, in das alle einzahlen, oder zumindest einen fairen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung.“
Rehlinger hatte dafür geworben, den Eigenanteil für Pflegebedürftige bei 1.500 Euro zu deckeln. Nach einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen mussten mit Stand 1. Juli im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche gezahlt werden.
Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis wurde konkreter, wie die Sozialdemokraten die private Pflegeversicherung mit heranziehen wollen: Er argumentierte, gesetzliche und private Pflegeversicherung wiesen unterschiedliche Risikostrukturen auf – und fordert einen „systemübergreifenden, risikoorientierten Finanzausgleich“. Das sei „eine konkrete Mindestforderung bei der Neuordnung der Pflegefinanzierung“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion.

Acht Milliarden sollen eingespart werden

Bei der aktuell diskutierten Pflegereform geht es darum, das für 2027 erwartete Milliardendefizit der Pflegeversicherung zu decken und allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden. Details sind noch unklar. Linnemann hatte am Mittwoch im Bundestag gesagt, dass er das Vorhaben kommende Woche ins Kabinett bringen will. „Wir geben für die Pflegeversicherung rund 74 Milliarden Euro im Jahr aus, und wir müssen für das nächste Jahr acht Milliarden Euro einsparen. Das zeigt schon, welche Herausforderung das ist.“
Linnemann ist erst seit Ende Juli im Amt. Seine Vorgängerin Nina Warken (CDU) hatte einen Entwurf vorgelegt, der Ausgabenbremsen und Mehreinnahmen vorsieht und auf große Kritik gestoßen war. Ihr Ziel war es, allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden – es wurde aber erwogen, den Pflegebeitrag für Kinderlose leicht auf 4,3 Prozent anzuheben. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern sah der Entwurf Einschränkungen vor. Voraussetzungen für Einstufungen in Pflegegrade sollten strenger werden.
Gespart werden sollte laut dem Entwurf bei den gestaffelten Zuschlägen für Heimbewohner, die deren Eigenanteile drücken – hier sollten höhere Zuschläge künftig erst nach längerer Zeit im Heim gezahlt werden als bislang. Warken hatte zudem eine Kürzung der Renten-Beitragszahlungen für pflegende Angehörige angepeilt. Hier hatte Linnemann aber bereits angekündigt, darauf möglichst zu verzichten.
Der SPD-Gesundheitspolitiker Pantazis räumte ein, die Pflegeversicherung stehe finanziell und strukturell unter erheblichem Druck. „Dass wir handeln müssen, steht außer Frage.“ Die Menschen würden Veränderungen aber nur dann dauerhaft mittragen, wenn sie darauf vertrauen könnten, dass die Lasten gerecht verteilt werden.

Kommission soll weitere Reform vorbereiten

Linnemann plant über das aktuelle Vorhaben hinaus eine umfassendere Pflegereform und hat dazu angekündigt, eine Expertenkommission einzusetzen. „Unser Pflegesystem ist, wie es jetzt organisiert ist, nicht zukunftsfest“, sagte der CDU-Politiker vor kurzem der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Wenn man es nicht grundlegend umbaue, werde es in den 30er Jahren kollabieren. Daher werde er eine „Strukturkommission“ ins Leben rufen. „Ziel ist, dass wir auf Basis ihrer Vorschläge im kommenden Jahr eine strukturelle Pflegereform bekommen.“ (dpa/red)
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25. August: Schwarzer Bildschirm | Kabinett versucht Neustart | Zuckersteuer auf Zero-Getränke

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Schwarzer Bildschirm

Der MDR unterbrach „MDR Sachsen-Anhalt heute“ vor der Landtagswahl mit schwarzem Bildschirm. Mit dieser Aktion warnte der Sender vor Folgen einer möglichen AfD-Regierung: Nach einer Kündigung der Rundfunkstaatsverträge könne TV-, Radio- und Onlineangebote des MDR in Sachsen-Anhalt ab 2029 entfallen.

Kabinett versucht den Neustart

Die zweitägige Kabinettsklausur in Neuhardenberg hat begonnen. Bundeskanzler Merz will die Wirtschaft in den Mittelpunkt stellen. Beraten wird unter anderem über Bürokratieabbau, Mittelstand, Start-ups und Wohnungsbau. Konfliktpotenzial gibt es beim Thema Klimaschutz: Die SPD will Klimaanpassung im Grundgesetz verankern. Die Union steht dem Vorhaben skeptisch bis ablehnend gegenüber.

Zuckersteuer auf Zero-Getränke

Die geplante „Zuckersteuer“ könnte bereits 2027 kommen und auch zuckerfreie Zero-Getränke mit Süßstoffen betreffen. Je nach Zuckergehalt sind zwischen 26 und 38 Cent pro Liter vorgesehen. Doch die Pläne stoßen auch innerhalb der Bundesregierung auf Widerstand. Das Landwirtschaftsministerium kritisiert den Umfang, die Höhe und den Zeitpunkt der Abgabe.

AOK meldet Milliardenloch

Der Pflegeversicherung droht 2027 nach Einschätzung der AOK ein Defizit von rund acht Milliarden Euro. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen drohen höhere Beiträge. Als mögliche zusätzliche Entlastung sieht AOK-Chefin Carola Reimann einen Finanzausgleich zwischen der sozialen und privaten Pflegeversicherung.

Alle Minen entfernt

Sämtliche Minen aus den internationalen Gewässern der Straße von Hormus seien laut US-Präsident Donald Trump entfernt oder unschädlich gemacht worden. Trump warnt den Iran: Jedes Schiff, das neue Minen ausbringt, werde unverzüglich zerstört. Die Meerenge werde mithilfe der Space Force überwacht.
 
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AOK-Chefin fordert schnellen Kurswechsel bei der Pflegefinanzierung

Die AOK-Bundesverbandschefin Carola Reimann hat sich für einen Finanzausgleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung ausgesprochen. Die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen sei in der privaten Pflegeversicherung deutlich geringer als in der gesetzlichen Pflegeversicherung, sagte Reimann der Funke-Mediengruppe.
„Das drohende Loch umfasst also über ein Zehntel des gesamten Ausgabenvolumens der sozialen Pflegeversicherung von 70 Milliarden Euro pro Jahr und erscheint somit noch dramatischer als das Finanzproblem der GKV“, sagte Reimann. Das für dieses Jahr vom Bund bereitgestellte Darlehen von 3,2 Milliarden Euro werde voraussichtlich nicht ausreichen. „Wir gehen davon aus, dass das Darlehen nicht bis zum Ende des Jahres reicht.“

Milliarden-Defizit erwartet

Für 2027 zeichne sich in der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Defizit von rund acht Milliarden Euro ab, sagte Reimann. Wenn die Finanzierung nicht schnell stabilisiert werde, werde es zu weiteren Beitragssatzanhebungen kommen – „es sei denn, man trifft andere Maßnahmen oder stellt zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt bereit“.
Reimann sprach sich dafür aus, gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Pflegeversicherung aus Steuermitteln zu finanzieren. Dazu zählt sie auch die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.

Kritik an möglichen Kürzungen

Die AOK-Chefin begrüßte die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), die geplanten Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige nicht mitzutragen.
„Es ist ein gutes Signal, dass sich der neue Minister bei diesem Thema gleich so klar positioniert hat“, sagte Reimann.
5,7 Millionen Menschen seien pflegebedürftig, 86 Prozent würden zu Hause gepflegt, „zu großen Teilen von Angehörigen“. Gerade dort die Rentenversicherungsbeiträge zu reduzieren, sei „der komplett falsche Weg“.

Große Pflegereform geplant

Die Bundesregierung plant eine große Pflegereform. Für einen ersten Entwurf hatte die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) viel Kritik geerntet – auch weil die Eigenanteile für Pflegebedürftige weiter steigen dürften.
Nach dem Kabinettsumbau muss nun Warkens Nachfolger Linnemann trotz starken Gegenwinds das Vorhaben zu Ende bringen. (afp/dts/dpa/red)
 
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Steuerreform: Wie viel von 10 Milliarden Euro Entlastung übrig bleibt


In Kürze:

  • 10 Milliarden Euro Entlastung durch Steuerreform: Die Bundesregierung will Bürger ab 2027 vor allem bei der Einkommensteuer und bei Familienleistungen entlasten.
  • Neue Belastungen: Gekürzte Steuervergünstigungen und steigende Sozialbeiträge könnten einen Teil der Entlastung wieder aufzehren.
  • Besonders betroffen: Kinderlose Einverdiener-Ehepaare drohen durch die geplante Einschränkung der beitragsfreien Familienversicherung deutlich stärker belastet zu werden.

 
Auf etwa 10 Milliarden Euro schätzt die Bundesregierung den Entlastungseffekt der Steuerreform, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Sie bezeichnet das Vorhaben als bedeutende Erleichterung für Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen.
Vor allem Familien mit Kindern sollen dadurch angesichts deutlich gestiegener Preise für Energie, Mobilität, Wohnen und andere Bereiche des täglichen Lebens Entlastung erfahren. Außerdem drückt die Bundesregierung die Hoffnung aus, dass die Steuerreform einen Impuls für Wachstum und Beschäftigung setzt.

Steuerzahlerbund nennt Steuerreform „Scherz oder Provokation“

Um den Effekt zu bewirken, soll der Grundfreibetrag bis 2028 auf etwa 12.900 Euro steigen. Derzeit liegt er für Alleinstehende bei 12.348 Euro.
Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 auf 1.430 Euro steigen. Dazu kommen Anpassungen nach oben beim Kindergeld und Kinderfreibetrag. Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von etwa 60.000 Euro soll durch die Steuerreform ab 2028 jährlich mehr als 600 Euro mehr pro Jahr zur Verfügung haben als heute.
Diese Entlastungen stehen deutliche Teuerungstendenzen der vergangenen Jahre und insbesondere der explodierenden Treibstoffpreise seit Beginn des Irankrieges gegenüber.
Der Bund der Steuerzahler nannte die Reform laut „WirtschaftsWoche“ „Scherz oder Provokation“. Kritik kam auch von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Landeschef Daniel Peters. Dieser erklärte, angesichts zusätzlicher Belastungen bleibe von dem Entlastungseffekt „nicht mal ein Drittel übrig“.
Einige davon sind im Reformpaket selbst enthalten. So soll der Handwerkerbonus von bisher 20 auf künftig 15 Prozent der begünstigten Arbeitskosten sinken. Dies verringert den maximalen Steuerabzug in diesem Bereich von 1.200 auf 900 Euro. Die pauschale Steuer auf Minijobs soll von 2 auf 5 Prozent steigen. Und es gibt Mehrbelastungen für sehr hohe Einkommen über höhere Spitzensteuersätze.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die Reform verteidigt. SPD und Union hätten bewusst den Fokus auf die kleineren und mittleren Einkommen und die Familien gelegt. „Für eine Familie mit zwei Kindern erreichen wir eine Entlastung von etwa 600 Euro im Jahr“, behauptete er. Das solle keiner kleinreden. „Wir haben uns im Koalitionsausschuss gemeinsam entschieden, diesen Schwerpunkt zu setzen.“

Was den Entlastungen an zusätzlichen Aufwendungen gegenübersteht

Mehr noch als direkte Effekte der Steuerreform drohen andere politische Entscheidungen oder Entwicklungen, die tatsächliche Höhe der geplanten Entlastung zu beeinflussen.
So steigen in mehreren Bereichen der Sozialversicherung die Beitragsbemessungsgrenzen. Zusätzlich zur ohnehin vorgesehenen Anpassung aufgrund der Lohnentwicklung soll es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro geben.
Kinderlose müssen sich auf höhere Beiträge zur Pflegeversicherung einstellen. Dazu kommt eine voraussichtliche Steigerung des Rentenbeitrags bis 2028 von derzeit 18,6 auf dann 19,9 Prozent.
Eine ebenfalls diskutierte kapitalgedeckte Altersvorsorge soll zunächst 0,5 Prozent – später bis zu 2 Prozent – des Bruttolohns in Anspruch nehmen. Davon soll je die Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingezahlt werden.
Dadurch könnte vor allem bei mittleren und höheren Einkommen der Einsparungseffekt durch die Steuerreform teilweise oder sogar vollständig zunichtegemacht werden.
Ein wesentlicher Faktor, der darüber hinaus noch zum Tragen kommt, ist die GKV-Reform. Diese schränkt die zuvor über Jahrzehnte hinweg unangetastete beitragsfreie Familienversicherung von Ehegatten ein. In den meisten Fällen wird die Mitversicherung nur noch gegen einen Beitragszuschlag möglich sein. Dieser soll 2,5 Prozentpunkte der beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten betragen.

Alleinverdiener-Ehepaare besonders betroffen

Von dieser Maßnahme, die ab 2028 in Kraft treten soll, erhofft sich der Bund Einsparungen von mehreren Milliarden Euro für die GKV. Zudem will die Regierung auf diese Weise Anreize für eine stärkere Vollzeiterwerbstätigkeit schaffen. Am stärksten von den Einschränkungen betroffen wären Alleinverdiener-Ehepaare ohne Kinder.
Neben der Problematik der GKV-Reform und möglicher höherer Rentenbeiträge macht auch die Entwicklung der Energiepreise deutlich, dass eine Steuerentlastung nicht automatisch mehr Kaufkraft bedeutet. Zwar bleibt der CO₂-Preis vorerst weiterhin zwischen 55 und 65 Euro je Tonne. Eine Kompensation über ein Klimageld ist zwar im Koalitionsvertrag angesprochen, aber noch nicht umgesetzt.

Ökonom hält höhere Mehrwertsteuer für sinnvoll

Trotz des gleichbleibenden CO₂-Preises steigen die Kosten für Benzin, Diesel und Erdgas infolge des Krieges in der Golfregion und der Lage in der Straße von Hormus. Der Emissionshandel verteuert darüber hinaus jetzt schon indirekt Transport, Produktion, Heizung und andere Güter. Der angekündigten Steuererleichterung steht demnach auch in diesem Bereich ein Anstieg der Lebenshaltungskosten gegenüber.
Offen bleibt zudem, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer dauerhaft vom Tisch ist. Der Ökonom und Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft, Moritz Schularick, hat sich dazu jüngst im Magazin „Capital“ geäußert. So sollen Union und SPD im Frühjahr darüber gesprochen haben, die Mehrwertsteuer auf 21 oder sogar 22 Prozent zu erhöhen. Es wäre der erste Schritt in dieser Größenordnung seit 2006 gewesen.
Die Anhebung der Mehrwertsteuer hätte eine größere Steuerentlastung oder Senkungen der Sozialbeiträge ermöglichen sollen. Allerdings hätte man die Idee aufgrund der Teuerung infolge des Irankrieges und aus Furcht vor größeren Protesten verworfen. Stattdessen sei die Steuerreform kleiner ausgefallen.
Schularick ist ein Befürworter der Idee, die Mehrwertsteuer deutlich anzuheben. Mit den Mehreinnahmen könne man Steuerentlastungen an anderer Stelle und eine Senkung der Sozialbeiträge finanzieren, so der Ökonom. Ziel müsse es sein, „Unternehmen und Konsumenten wieder mehr Spielraum für eigene Ausgaben- und Investitionsentscheidungen zu geben“. Nur dies eröffne die Aussicht auf eine echte und dauerhafte Belebung der hiesigen Wirtschaft.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Wenn die Rente für die Heimkosten nicht reicht: Welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt


In Kürze:

  • Die Kosten für Pflegeplätze in Heimen steigen stetig.
  • Im Durchschnitt müssen Pflegebedürftige 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen.
  • Das eigene Vermögen muss bis zu einer bestimmten Grenze eingesetzt werden.
  • Ein Reformpaket des Bundesgesundheitsministeriums setzt unter anderem auf mehr Prävention.

 
Wer im Alter pflegebedürftig ist und in einer Einrichtung betreut werden muss, für den wird die finanzielle Belastung immer größer. Nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen (vdek) müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts in einem Pflegeheim bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro pro Monat selbst zahlen. Diese Zahl bezieht sich auf den durchschnittlichen Eigenanteil zum Stichtag 1. Juli 2026 und liegt damit 256 Euro höher als im Vorjahr.

Unterschiede in Bundesländern bei Eigenleistungen

Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um den Anteil, den Bewohner für die Pflege selbst bezahlen müssen. Der Gesamtbetrag setzt sich laut einem Bericht des Verbands aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für pflegebedingte Kosten auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung sowie weitere Ausgaben wie die Ausbildungsumlage.
Die Höhe des Eigenanteils unterscheidet sich je nach Bundesland und Pflegeeinrichtung deutlich. Der vom vdek genannte Bundesdurchschnitt von 3.364 Euro bedeutet daher nicht, dass jeder Bewohner genau diesen Betrag zahlt. In Nordrhein-Westfalen liegt der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr beispielsweise bei 3.671 Euro.
Mit zunehmender Dauer des Aufenthalts sinkt der Eigenanteil zwar, weil die Pflegeversicherung Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten zahlt, die Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen müssen die Bewohner jedoch weiterhin selbst tragen.

Entlastung durch „Hilfe zur Pflege“

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass die Finanzierung stationärer Pflege für viele Familien eine erhebliche Herausforderung darstellt. Reichen eigenes Einkommen oder Vermögen nicht aus, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen „Hilfe zur Pflege“ in Form von Sozialhilfe beantragen.
Das ist möglich, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung sowie eigenes Einkommen und Vermögen die Pflegekosten nicht decken. Zuvor muss das eigene Vermögen jedoch bis auf ein sogenanntes Schonvermögen von 10.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 20.000 Euro bei Ehepaaren für die Pflege eingesetzt werden. Auch das Einkommen und Vermögen eines nicht dauerhaft getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartners werden geprüft. Dies ist im Sozialgesetzbuch XII, insbesondere in den Paragrafen 61 bis 66a, geregelt.
Zuständig für den Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ ist das jeweilige Sozialamt. Antragsteller müssen dafür verschiedene Unterlagen und Nachweise einreichen. Dazu gehören unter anderem der Personalausweis oder Reisepass, der Bescheid über den Pflegegrad sowie, falls vorhanden, das Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD).
Außerdem verlangt das Sozialamt Nachweise über Einkommen und Vermögen. Dazu zählen aktuelle Kontoauszüge, Unterlagen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Belege über regelmäßige Ausgaben. Je nach Wohnsituation können auch der Mietvertrag oder bei stationärer Pflege der Heimvertrag erforderlich sein. Stellt ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter den Antrag, müssen zusätzlich der Betreuerausweis oder die Vollmacht vorgelegt werden. Je nach Einzelfall kann das Sozialamt weitere Nachweise anfordern.

Kinder können zum Elternunterhalt herangezogen werden

Auch Kinder von Pflegebedürftigen können zur Begleichung von Pflegekosten verpflichtet werden. Dieser sogenannte Elternunterhalt greift jedoch nicht grundsätzlich. Das im Jahr 2020 in Kraft getretene Angehörigen-Entlastungsgesetz (§ 94 Abs. 1a SGB XII) sieht vor, dass Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto herangezogen werden.
In bestimmten Fällen kann auch Wohngeld eine Entlastung bieten. Es kommt infrage, wenn das eigene Einkommen niedrig ist, aber kein Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung besteht. Auch Bewohner eines Pflegeheims können diese Unterstützung erhalten, wenn sie dort dauerhaft leben und die Unterkunftskosten nicht bereits durch andere Sozialleistungen gedeckt sind. Wohngeld dient ausschließlich der Entlastung bei den Wohnkosten.
Eine weitere Option ist das Pflegewohngeld, welches jedoch derzeit nur von drei Bundesländern angeboten wird. Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterstützen damit Bewohner von Pflegeheimen mit geringem Einkommen bei den Investitionskosten. Da es sich um eine landesrechtliche Leistung handelt, unterscheiden sich die Voraussetzungen und die Höhe je nach Bundesland.
Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Personalkosten als einen wesentlichen Grund für die steigenden Kosten in Pflegeheimen. Pflegekassen und Einrichtungen vereinbaren die Pflegesätze regelmäßig neu. Dabei werden unter anderem die Lohnentwicklung und höhere Personalkosten berücksichtigt. Steigen die Gehälter der Pflegekräfte, erhöht sich auch der finanzielle Aufwand der Pflegeheime – und damit die Eigenanteile der Bewohner.

31.000 offene Stellen in der Pflege

Im Mai des vergangenen Jahres veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit einen Bericht zur Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen. Demnach waren im Jahr 2025 rund 1,8 Millionen Pflegekräfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das entspricht einem Plus von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während die Zahl der Beschäftigten in der Pflege weiter stieg, stagnierte sie in anderen Bereichen aufgrund der schwächelnden Wirtschaft.
Die Zahl der offenen Stellen lag im Jahresdurchschnitt dem Bericht zufolge bei etwa 31.000. Gleichzeitig waren im Jahresmittel 60.000 Beschäftigte aus dem Pflegebereich arbeitslos – 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie die Behörde erläutert, passen Angebot und Nachfrage häufig nicht zusammen. Gesucht werden vor allem examinierte Pflegefachkräfte oder Pflegeassistenzkräfte. Mehr als die Hälfte der Erwerbslosen sucht dagegen eine Tätigkeit in der Pflege, für die kein Berufsabschluss erforderlich ist.
Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Pflegeversicherung mit einem Reformpaket finanziell stabilisieren. Dabei setzt sie verstärkt auf Prävention, damit Pflegebedürftigkeit später eintritt. Zudem sollen die Leistungen für die häusliche Pflege in flexiblere Budgets gebündelt werden. Angehörige sollen durch eine professionelle Pflegebegleitung stärker unterstützt werden. Die Reform soll außerdem die Ausgaben begrenzen und die Finanzierung sichern. Ab 2028 sollen Pflegeleistungen regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden.
Darüber hinaus will Warken Anreize für zusätzliche private Pflegeversicherungen schaffen. So sollen gezahlte Beiträge möglicherweise als Vorsorgeaufwand steuerlich absetzbar werden. Diese Regelung ist innerhalb der Bundesregierung jedoch noch nicht abschließend geklärt.
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Sozialausgaben wachsen schneller als Wirtschaft – Bürgergeld erstmals rückläufig


In Kürze:

  • Sozialausgaben steigen 2025 auf 1,431 Billionen Euro und damit auf einen neuen Höchststand.
  • Die Sozialleistungsquote erreicht 32,0 Prozent des BIP, bleibt aber unter dem Corona-Rekord von 32,5 Prozent.
  • Gesundheit, Pflege und Renten treiben den Ausgabenanstieg, während die Bürgergeld-Ausgaben leicht zurückgehen.
  • Sozialbeiträge gewinnen gegenüber staatlichen Zuschüssen weiter an Bedeutung.

 
Die Sozialausgaben in Deutschland sind im Jahr 2025 auf ein neues nominelles Rekordhoch gestiegen – allerdings nicht auf eine Rekordquote. Wie aus dem jüngst vorgelegten Sozialbudget 2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, wuchsen die Sozialausgaben auf 1.431,0 Milliarden Euro. Gegenüber 2019 entspricht das einem Anstieg von 36,6 Prozent.
Im selben Zeitraum wuchs das BIP um 26,4 Prozent auf 4.470 Milliarden Euro und damit deutlich weniger als die Sozialausgaben. Gegenüber dem Jahr 2024 erhöhte sich die Summe der Sozialausgaben um 5,7 Prozent. Die Sozialleistungsquote wuchs damit von 31,3 auf 32,0 Prozent des BIP.

Sozialausgaben steigen schneller als die Wirtschaftsleistung

Mit den 1.431 Milliarden Euro haben die Sozialausgaben einen neuen historischen Höchstbetrag erreicht. Allerdings stellen die 32 Prozent des BIP keine Rekordquote dar. Der bisherige Höchstwert in diesem Bereich war 32,5 Prozent im Corona-Jahr 2020. Im Jahr 2019 hatte die Quote bei 29,6 Prozent gelegen, im Jahr 2010 bei 29,5 Prozent – und 1991 bei 24,8 Prozent.
Ein Aspekt, der die Steigerung der Sozialleistungsquote beeinflusst, war auch im Jahresvergleich die unterschiedliche Dynamik. Während die Sozialausgaben von 2024 auf 2025 um 5,7 Prozent anwuchsen, stieg das BIP um 3,3 Prozent. Wachsen die Sozialausgaben aber schneller als die Wirtschaftsleistung, steigt dadurch auch automatisch die Quote.
Was die Einzelbereiche anbelangt, liegen die Ausgaben für Gesundheit und Alterssicherung mittlerweile fast gleichauf. Die Leistungen für Krankheit und Invalidität summieren sich auf etwa 564,6 Milliarden Euro – fast gleichauf sind mit 563,3 Milliarden Euro jene für Alter und Hinterbliebene. Zuvor waren die Ausgaben für die Alterssicherung deutlich höher.

Kranken- und Pflegekosten wachsen besonders stark

Allerdings haben die Bereiche Krankheit und Invalidität deutlich zugenommen. So stiegen die Ausgaben im Bereich der Krankenversicherung um 7,7 Prozent und bei der Pflege um 11,2 Prozent. Die Leistungen für Krankheit insgesamt stiegen im Jahresvergleich um 7,2 und jene für Invalidität um 6,4 Prozent. Damit entfällt inzwischen rund ein Zehntel der Wirtschaftsleistung insgesamt auf die Bereiche Gesundheit und Pflege – was den wachsenden Finanzierungsdruck dort unterstreicht.
Der größte Zweig der Sozialversicherung bleibt von den Leistungen gesehen mit rund 432 Milliarden Euro die gesetzliche Rentenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt auf 351 Milliarden Euro, die Pflegeversicherung auf 73 Milliarden Euro. Die Sondersysteme wie private Krankenversicherung oder Berufsständische Versorgungswerke kommen insgesamt auf ein Leistungsvolumen von 53,6 Milliarden Euro. Insgesamt entfallen etwa 30 Prozent aller Sozialausgaben auf Leistungen der Rentenversicherung.
Ein deutliches Plus war auch bei den Leistungen der Arbeitslosenversicherung zu verzeichnen. Der Zuwachs von 39,2 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf 45,4 Milliarden Euro im vergangenen Jahr entspricht einem Plus von 15,7 Prozent. Neben einer steigenden Zahl an Arbeitslosen spielt dabei auch ein höheres Arbeitslosengeld infolge der Lohnzuwächse in den vergangenen Jahren eine Rolle.

Bürgergeld als rückläufige Leistung

Rückläufig sind hingegen die Aufwendungen für das Bürgergeld. Die Summe der dafür anfallenden Leistungen war von 53,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 58,2 Milliarden Euro im darauffolgenden Jahr gestiegen. Im vergangenen Jahr zeichnet sich ein Rückgang um 1,2 Prozent auf 57,5 Milliarden Euro ab.
Damit ist das Bürgergeld die einzige größere Sozialleistung mit rückläufiger Entwicklung. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verringerte sich im Jahresvergleich um 91.000. Insgesamt sank die Zahl der Empfänger, einschließlich Kindern, um 185.000.
Was insgesamt ebenfalls auffällt, ist ein langfristiger Strukturwandel weg von klassischen Geldleistungen hin zu Sachleistungen. So sind im Jahr 2010 noch 33,5 Prozent aller erbrachten Sozialtransfers Sachleistungen und 61,1 Prozent Geldleistungen gewesen. Im laufenden Jahr beträgt das Verhältnis 38,2 zu 57,4 Prozent. Diese Entwicklung könnte ihre Wurzel im Ausbau kostenintensiver Leistungen für Gesundheit und Pflege haben.

Sozialausgaben in immer geringerem Maße durch Staatszuschüsse finanziert

Demgegenüber ist die Steuerfinanzierung von Sozialleistungen zurückgegangen. Im Jahr 2010 lag der Anteil der Staatszuschüsse an der Finanzierung noch bei 35,5 Prozent – mittlerweile sind es 32,8 Prozent. Dagegen tragen die Arbeitgeber 34,5 und die Versicherten 31,0 Prozent der Finanzierung des Sozialbudgets 2025.
Hatten die Versicherten e 2010 noch 249 Milliarden Euro zur Finanzierung beigetragen, sind es nun 470 Milliarden. Der Anteil stieg damit von 30,3 auf 31,6 Prozent. Auch das weist auf eine höhere Belastung der Bürger durch Sozialabgaben und Eigenbeiträge hin.
Die 2025er-Werte des Sozialbudgets sind voraussichtliche Schätzwerte.
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Steuern, Rente, Pflege: Koalitionsausschuss ringt um großes Reformpaket


In Kürze:

  • Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
  • Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
  • Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
  • Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

 
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.

Steuerreform

Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.

Änderungen bei der Arbeitszeit

Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.

Rente

Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.

Gesundheit und Pflege

In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.

Bürokratie

Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Heiße Phase für die schwarz-roten Reformpläne

Für das angestrebte große Reformpaket der Koalition geht es in die heiße Phase – in der neuen Woche will Schwarz-Rot zu Entscheidungen für mehrere zentrale Projekte kommen und Streitereien zum Start in den Sommer hinter sich lassen.
Vorgesehen ist am 1. Juli ein Treffen des Koalitionsausschusses mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Erwartet wurden dazu auch Beratungen über das Wochenende.
Nach den angestrebten Klärungen im Koalitionsausschuss folgen die nächsten wichtigen Etappen. Am 6. Juli will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Regierungsentwurf für den Etat 2027 ins Kabinett bringen, für den noch Lücken zu schließen waren.
Vom 6. bis 10. Juli läuft die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause, ehe das Parlament Anfang September wieder regulär zusammentritt. Der Bundesrat, der bei mehreren Reformvorhaben mit ins Spiel kommt, tagt am 10. Juli ebenfalls das letzte Mal vor den Sommerferien.

CDU-Politiker: Sprintmodus eingeschaltet

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte, trotz hitziger Temperaturen schalte das Bündnis noch einmal in den Sprintmodus. „Wir wollen wichtige Reformen voranbringen und abschließen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Es geht neben der Rente etwa auch um eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung – und eine größere Reform der Einkommensteuer, die inmitten von Spargesetzen ein Entlastungssignal vor allem für kleine und mittlere Einkommen setzen soll.
Altbundespräsident Joachim Gauck sagte der „Welt am Sonntag“, das Land warte dringend auf Entschlossenheit. „Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. Jetzt muss gehandelt werden. Dann könnte es auch einen Stimmungsumschwung geben.“
Jede echte Reform bringe Zumutungen mit sich. „Wir brauchen eine politische Führung, die die Kraft aufbringt, der Bevölkerung zu erklären, warum wir diese Zumutungen akzeptieren müssen. Die Parteien dürfen am Ende nicht wieder vor den eigenen Bedenken kapitulieren.“

Kommt jetzt der „Sommer der Reformen“?

Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, sprach mit Blick auf die Rente vom bislang stärksten Reformsignal.
„Wenn jetzt auch bei Gesundheit und Pflege der Mut zu Reformen dazukommt und man sich nicht von Interessengruppen ausbremsen lässt, könnte das tatsächlich der Sommer der Reformen werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
Ein in der Koalition vereinbarter Sparbeitrag soll beim Wohngeld her. Der Sozialverband VdK warnte vor einer „der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre“. Für viele Haushalte entscheide das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten könnten, sagte Präsidentin Verena Bentele.
Viele Bezieher seien Senioren mit kleinen Renten und Familien. „Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen.“ Das Bauministerium plant für 2027 zunächst Einsparungen bei Bund und Ländern von zusammen 1,5 Milliarden Euro.

Einigungsdruck für Gesundheits-Sparpaket

Akuter Zeitdruck für schwarz-rote Verständigungen herrscht vor allem beim Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, das unter den großen Reformen am weitesten vorangekommen ist.
Ziel ist, das Gesetz mit Milliarden-Einschnitten bei den Gesundheitsausgaben in der letzten Sitzungswoche im Bundestag zu beschließen und auch durch den Bundesrat zu bringen. Das Finanzloch, das für 2027 gestopft werden muss, hat sich aber noch vergrößert.
Wie es mit angestrebten weiteren Reformentscheidungen weitergeht, muss sich dann zeigen – über den Sommer und vor allem bei der konkreten Umsetzung im Herbst. Bei der Rente gab Ministerin und SPD-Co-Chefin Bas als Mahnung aus, es dürfe „kein Rosinenpicken“ geben.
Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert – etwa über einen Wegfall von Minijobs oder der noch sogenannten „Rente mit 63“, die heute faktisch erst ab 64,5 Jahren möglich ist.

Hält die Gemeinsamkeit bei der Rente?

Nach Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich eine weitere bekannte Landespolitikerin der SPD gegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dem „Tagesspiegel“: „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit sollte aus meiner Sicht möglich bleiben.“
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig forderte indes ein schnelles Aus. „Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (dpa/red)
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Endspurt vor der Sommerpause – für die schwarz-roten Reformpläne

Für das angestrebte große Reformpaket der Koalition geht es in die heiße Phase – in der neuen Woche will Schwarz-Rot zu Entscheidungen für mehrere zentrale Projekte kommen und Streitereien zum Start in den Sommer hinter sich lassen.
Vorgesehen ist am 1. Juli ein Treffen des Koalitionsausschusses mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Erwartet wurden dazu auch Beratungen über das Wochenende.
Nach den angestrebten Klärungen im Koalitionsausschuss folgen die nächsten wichtigen Etappen. Am 6. Juli will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Regierungsentwurf für den Etat 2027 ins Kabinett bringen, für den noch Lücken zu schließen waren.
Vom 6. bis 10. Juli läuft die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause, ehe das Parlament Anfang September wieder regulär zusammentritt. Der Bundesrat, der bei mehreren Reformvorhaben mit ins Spiel kommt, tagt am 10. Juli ebenfalls das letzte Mal vor den Sommerferien.

CDU-Politiker: Sprintmodus eingeschaltet

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte, trotz hitziger Temperaturen schalte das Bündnis noch einmal in den Sprintmodus. „Wir wollen wichtige Reformen voranbringen und abschließen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Es geht neben der Rente etwa auch um eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung – und eine größere Reform der Einkommensteuer, die inmitten von Spargesetzen ein Entlastungssignal vor allem für kleine und mittlere Einkommen setzen soll.
Altbundespräsident Joachim Gauck sagte der „Welt am Sonntag“, das Land warte dringend auf Entschlossenheit. „Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. Jetzt muss gehandelt werden. Dann könnte es auch einen Stimmungsumschwung geben.“
Jede echte Reform bringe Zumutungen mit sich. „Wir brauchen eine politische Führung, die die Kraft aufbringt, der Bevölkerung zu erklären, warum wir diese Zumutungen akzeptieren müssen. Die Parteien dürfen am Ende nicht wieder vor den eigenen Bedenken kapitulieren.“

Kommt jetzt der „Sommer der Reformen“?

Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, sprach mit Blick auf die Rente vom bislang stärksten Reformsignal.
„Wenn jetzt auch bei Gesundheit und Pflege der Mut zu Reformen dazukommt und man sich nicht von Interessengruppen ausbremsen lässt, könnte das tatsächlich der Sommer der Reformen werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
Ein in der Koalition vereinbarter Sparbeitrag soll beim Wohngeld her. Der Sozialverband VdK warnte vor einer „der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre“. Für viele Haushalte entscheide das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten könnten, sagte Präsidentin Verena Bentele.
Viele Bezieher seien Senioren mit kleinen Renten und Familien. „Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen.“ Das Bauministerium plant für 2027 zunächst Einsparungen bei Bund und Ländern von zusammen 1,5 Milliarden Euro.

Einigungsdruck für Gesundheits-Sparpaket

Akuter Zeitdruck für schwarz-rote Verständigungen herrscht vor allem beim Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, das unter den großen Reformen am weitesten vorangekommen ist.
Ziel ist, das Gesetz mit Milliarden-Einschnitten bei den Gesundheitsausgaben in der letzten Sitzungswoche im Bundestag zu beschließen und auch durch den Bundesrat zu bringen. Das Finanzloch, das für 2027 gestopft werden muss, hat sich aber noch vergrößert.
Wie es mit angestrebten weiteren Reformentscheidungen weitergeht, muss sich dann zeigen – über den Sommer und vor allem bei der konkreten Umsetzung im Herbst. Bei der Rente gab Ministerin und SPD-Co-Chefin Bas als Mahnung aus, es dürfe „kein Rosinenpicken“ geben.
Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert – etwa über einen Wegfall von Minijobs oder der noch sogenannten „Rente mit 63“, die heute faktisch erst ab 64,5 Jahren möglich ist.

Hält die Gemeinsamkeit bei der Rente?

Nach Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich eine weitere bekannte Landespolitikerin der SPD gegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dem „Tagesspiegel“: „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit sollte aus meiner Sicht möglich bleiben.“
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig forderte indes ein schnelles Aus. „Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (dpa/red)
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Warken will Sozialbeiträge langfristig senken

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt langfristig auf sinkende Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Niedrigere Sozialabgaben würden sowohl die Wirtschaft als auch die Versicherten entlasten, sagte Warken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Niedrigere Beiträge im Blick

„Das sollte unser Ziel sein“, sagte die Ministerin auf die Frage, ob die Beiträge nach den geplanten Reformen langfristig wieder sinken könnten. Man müsse sich vor Augen führen, dass mit niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen alle entlastet würden, möglicherweise sogar in weiterem Umfang, als es durch steuerliche Entlastungen möglich wäre.
Warken sagte zugleich, dass sie damit keine Absage an geplante Steuerentlastungen verbinde. „Das habe ich so nicht gesagt“, erklärte sie auf die Frage, ob sie geringere Sozialbeiträge für wichtiger halte als eine Einkommensteuerreform.
Durch niedrigere Sozialbeiträge würden jedoch unmittelbar alle Menschen erreicht und entlastet, die entsprechende Abgaben zahlten. „Auch deswegen lohnt es sich, diese Anstrengung zu unternehmen“, sagte die CDU-Politikerin.

Mehr Entlastung geplant

Die Bundesregierung plant neben Reformen in den Sozialversicherungen auch eine umfassende Entlastung bei der Einkommensteuer. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, insbesondere kleine und mittlere Einkommen steuerlich zu entlasten.
Ziel ist es, die Belastung von Arbeitnehmern zu senken und zusätzliche Wachstumsimpulse für die Wirtschaft zu schaffen.
Warken hatte zuletzt Reformen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf den Weg gebracht, mit denen die stark steigenden Ausgaben in beiden Systemen gebremst und die Beitragssätze stabilisiert werden sollen. Langfristig sollen die Sozialversicherungen damit finanziell wieder auf eine nachhaltigere Grundlage gestellt werden. (dts/red)
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Bundestag berät erstmals über Reform der Krankenkassen

Der Bundestag debattiert am Freitag erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (09.00 Uhr).
Das umstrittene Vorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zielt darauf ab, einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge zu vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht dafür Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen.
Ohne die Reform sei bereits im kommenden Jahr ein Defizit in Höhe von 15,3 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten. Nach der Debatte geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Weitere Gesetze auf der Tagesordnung

Am Mittag soll das Plenum ein Gesetz verabschieden, das die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft unterbinden soll. Die Koalition will damit verhindern, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen und einen Familiennachzug zu ermöglichen.
In einer Aktuellen Stunde am Nachmittag debattieren die Abgeordneten auf Antrag der Grünen über die Koalitionspläne zu Kürzungen bei der Pflegeversicherung. (afp/red)
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Reformüberblick bei Haushaltsplänen für 2027: Was auf die Bürger zukommt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhere Beitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
  • Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.

 
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.

Gesundheit

Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.

Pflege

Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.

Rente

Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.

Steuern

Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.

Weitere Bereiche

Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.
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CDU-Politiker will Kinder früher an Pflegekosten beteiligen

Erwachsene Kinder sollten sich nach Ansicht des CDU-Politikers Albert Stegemann früher an den Kosten ihrer pflegebedürftigen Eltern beteiligen. „Ich sehe die Möglichkeit, die Einkommensgrenze, bei der man zu den elterlichen Pflegekosten herangezogen wird, herunterzusetzen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Bislang müssen sich erwachsene Kinder, die ein Jahresbruttoeinkommen von mehr 100.000 Euro haben, an der Finanzierung eines Heimplatzes für ihre Eltern beteiligen.
Die 2020 eingeführte Grenze nannte Stegemann rückblickend „mehr oder weniger willkürlich“. Der CDU-Politiker warnte mit Blick auf die Lage der Pflegekassen: „Wenn wir nichts tun, steigen die Beiträge bis 2030 von 3,6 auf 4,6 Prozent, für Kinderlose in Richtung 5,5 Prozent.“

Wirbel um Aussage zu „Erbenschutzprogramm“

Stegemann hatte zuvor in der Debatte über die Pflegekosten mit der Forderung Aufsehen erregt, dass auch Wohneigentum herangezogen werden sollte. „Ein Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit kann es nicht geben: Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“, sagte er „Bild“.
In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ legte er nun nach. „Die Formulierung ist tatsächlich sehr überspitzt, aber ich muss sie gar nicht zurücknehmen“, sagte er. Eltern würden ihr Hab und Gut oft rechtzeitig verteilen. „Unter Einhaltung der 10-Jahresfristen bringt man sozusagen das Erbe in trockene Tücher“, betonte der CDU-Politiker. Das wolle er dem Einzelnen gar nicht vorwerfen, es sei jedoch angewandte Praxis. „Wir müssen an diese Umgehungstatbestände ran, ob beim Eigenheim oder anderem Vermögen“, forderte Stegemann.

Mehr Verantwortung innerhalb der Familien gefordert

Grundsätzlich will Stegemann die Familien wieder stärker in die Verantwortung nehmen. „Ich habe das Gefühl, dass sich die Familienverantwortung in den letzten Jahren immer weiter zurückentwickelt hat. Wir werden unsere soziale Marktwirtschaft und unsere sozialen Sicherungssysteme in Zukunft jedoch nur aufrechterhalten können, wenn wir dieses Thema wieder mehr in den Fokus stellen“, befand Stegemann. Es müsse daher diskutiert werden, für welche Lebenssituationen die Solidargemeinschaft und für welche man möglicherweise selbst oder auch die Verwandtschaft zuständig sei.
Stegemann verwies hier auch auf das Ausland. „In anderen Ländern ist es übrigens vollkommen normal, dass für die Pflege zunächst die Familie finanziell herangezogen wird, sofern sie dazu in der Lage ist. Wir haben in Deutschland sehr großzügige Regelungen, um den Patienten sozusagen in den Staatskostenapparat zu schieben.“

Warten auf Warkens Reformkonzept

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ein Reformkonzept für die Pflegeversicherung angekündigt – wann sie es vorlegt, ist vorerst offen. Finanznöte in der Pflege sind inzwischen chronisch geworden, auch nach der jüngsten Beitragsanhebung um 0,2 Punkte Anfang 2025. Vielen Pflegebedürftigen machen zudem immer weiter steigende Eigenanteile zu schaffen. (dpa/red)