In Kürze:
- SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf fordert eine Reform der Erbschaftsteuer und will Ausnahmen bei der Übertragung großer Vermögen neu regeln.
- Kleinere Erbschaften und Unternehmen sollen durch Freibeträge geschützt, hohe Erbschaften und Schenkungen dagegen stärker besteuert werden.
- Zudem bringt Klüssendorf eine Vermögensteuer von einem Prozent für Vermögen ab 100 Millionen Euro ins Spiel.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf fordert eine Reform der Erbschaftsteuer und eine stärkere Besteuerung großer Vermögen. Die Sozialdemokraten wollen kleinere Erbschaften und Unternehmen durch höhere Freibeträge schützen, während große Vermögensübertragungen stärker besteuert werden sollen. Noch in der zweiten Jahreshälfte soll darüber mit dem Koalitionspartner beraten werden.
„Vor uns zittern muss erst mal niemand“, sagte Klüssendorf im „Frühstart“ von RTL und ntv. Es gehe vielmehr darum, „eine solidarische Finanzierung unseres Gemeinwesens auf die Beine zu stellen“.
Klüssendorf sieht die zunehmende Konzentration von Vermögen als eine zentrale Herausforderung. Das geltende Erbschaftsteuerrecht ermögliche es aus seiner Sicht, „dass besonders hohe Erbschaften und Schenkungen nahezu steuerfrei weitergegeben werden können“. Der SPD-Generalsekretär verweist dabei vor allem auf Bayern. Dort seien durch Ausnahmen bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in den vergangenen Jahren Milliardenvermögen übertragen worden, „ohne einen Cent Steuer zu bezahlen“.
Nach Angaben des Bayerischen Finanzministeriums wurden im Freistaat zwischen 2021 und 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuern von insgesamt rund 3,26 Milliarden Euro nach der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung erlassen. Allein 2023 belief sich der Betrag auf 1,21 Milliarden Euro, im Jahr darauf auf 806 Millionen Euro. Die Zahlen zeigen die Höhe der erlassenen Steuerforderungen, belegen aber nicht, dass Vermögen in dieser Höhe steuerfrei übertragen wurde.
Klüssendorf vergleicht die Belastung von Erben und Beschenkten mit der Steuerlast von Arbeitnehmern. „Die alleinerziehende Erzieherin mit einem Kind zu Hause zahlt mehr Steuern im Verhältnis zu ihrem Einkommen und auch zu ihrem Vermögen als diejenigen, die Erbschaften und Schenkungen bekommen“, sagt er.
Einkommen- und Erbschaftsteuer erfassen unterschiedliche wirtschaftliche Vorgänge und lassen sich deshalb nicht unmittelbar miteinander vergleichen. Die SPD begründet ihre Forderung nach einer Reform damit, dass sehr große Vermögensübertragungen aufgrund gesetzlicher Ausnahmen in bestimmten Fällen geringer besteuert werden können als kleinere steuerpflichtige Erbschaften.
Die Verschonungsbedarfsprüfung im Fokus
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Sie kann bei der Übertragung begünstigten Betriebsvermögens oberhalb von 26 Millionen Euro in Anspruch genommen werden. Erben oder Beschenkte können dabei unter bestimmten Voraussetzungen einen teilweisen oder vollständigen Erlass der Steuer erreichen. Geprüft wird, welches Vermögen ihnen außerhalb des übertragenen Betriebs zur Verfügung steht, um die Steuer zu begleichen.
Klüssendorf lehnt die Regelung ab. „Die Leute rechnen sich vorher arm, also zahlen sie keinen Cent Steuern“, sagt der SPD-Generalsekretär. Von dieser Möglichkeit werde nach seiner Einschätzung häufig Gebrauch gemacht.
Klüssendorfs Aussage bezieht sich auf die Nutzung der Verschonungsbedarfsprüfung bei der Übertragung großer Vermögen. Die Regelung folgt gesetzlichen Voraussetzungen und wird von den Finanzbehörden geprüft. Die Zahlen aus Bayern zeigen, welche Bedeutung die Regelung in der Praxis hat: In einzelnen Jahren wurden Steuerbeträge von mehr als einer Milliarde Euro erlassen. Klüssendorf sieht deshalb Reformbedarf. Die geltende Regelung werde vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt, sagt er. Die Politik müsse handeln und „zu einer anderen Erbschaftsteuerregelung kommen“.
Eine Million Euro im Leben
Die SPD hat dazu Anfang des Jahres unter dem Schlagwort „FairErben“ ein eigenes Konzept vorgelegt. Im Zentrum steht ein persönlicher Lebensfreibetrag von einer Million Euro. Wer im Laufe seines Lebens Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, soll nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben. „Wir haben den Lebensfreibetrag von einer Million Euro vorgeschlagen“, sagt Klüssendorf.
Das Konzept unterscheidet sich damit grundlegend vom geltenden Recht. Bislang richtet sich die Höhe der persönlichen Freibeträge nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Kinder können von jedem Elternteil Vermögen im Wert von bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Da mehrere Erwerbe von derselben Person nur innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zusammengerechnet werden, kann der Freibetrag nach Ablauf dieser Frist erneut genutzt werden.
Die SPD will dieses System durch einen deutlich höheren, grundsätzlich aber nur einmal im Leben verfügbaren Freibetrag ersetzen. Die Partei verspricht sich davon eine Entlastung kleinerer und mittlerer Erbschaften. Große Vermögensübertragungen sollen im Gegenzug stärker besteuert werden.
Fünf Millionen Euro für Unternehmen
Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Unternehmen. Klüssendorf bezeichnet die Schonung von Betriebsvermögen als die „zentrale Hürde“. Die SPD will deshalb einen besonderen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro einführen. „Da fallen erst mal 90 Prozent aller Unternehmen, aller Firmen in Deutschland drunter“, sagt Klüssendorf.
Nach seinen Worten sollen damit vor allem „kleine Handwerker, Einzelhändler und so weiter geschützt“ werden. Die Angabe von 90 Prozent bezieht sich auf die politische Begründung des SPD-Konzepts.
Bei größeren Unternehmen will die SPD die bisherigen Verschonungsregelungen durch langfristige Stundungsmöglichkeiten ersetzen. Steuerschulden könnten dadurch über Jahre verteilt und aus laufenden Erträgen beglichen werden. Ziel des Vorschlags ist es, eine Besteuerung großer Vermögen mit dem Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen zu verbinden. „Natürlich wollen wir auch, dass Arbeitsplätze vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen gesichert werden“, sagt Klüssendorf. Bei größeren Vermögen müsse es jedoch „auch darum gehen, fair zu besteuern“.
Erwartete Mehreinnahmen
Von einer Reform der Erbschaftsteuer erwartet die SPD zusätzliche Einnahmen. Klüssendorf spricht von einem „einstelligen bis zweistelligen Milliardenbetrag“. Die tatsächliche Höhe möglicher Mehreinnahmen hängt von der konkreten Ausgestaltung der Steuersätze, Freibeträge und Stundungsregelungen ab.
Auch das Verhalten der Steuerpflichtigen kann die Einnahmen beeinflussen. Schenkungen können vorgezogen, Unternehmensstrukturen verändert oder Vermögen anders organisiert werden. Die von Klüssendorf genannte Summe ist daher eine politische Einschätzung möglicher Einnahmen.
Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen den Ländern zu. Klüssendorf verbindet die Reform deshalb mit der finanziellen Situation von Ländern und Kommunen. Das Geld stehe dann „für Bildung, für Betreuung, für Erziehung, für Polizei, für all diese Aufgaben, die in den Bundesländern, aber auch in den Kommunen geleistet werden“, zur Verfügung.
Die Mittel fließen zunächst in die Haushalte der Länder. Über die konkrete Verwendung der zusätzlichen Einnahmen entscheiden die jeweiligen Haushaltsgesetzgeber.
Ein Prozent ab 100 Millionen Euro
Bei der Erbschaftsteuer will es der SPD-Generalsekretär nicht belassen. Klüssendorf spricht sich auch für eine Wiederbelebung der Vermögensteuer aus. Die Steuer wurde in Deutschland nicht abgeschafft, wird aber seit 1997 nicht mehr erhoben. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche Bewertung verschiedener Vermögensarten beanstandet. „Mir würde es ja schon reichen, wenn man eine sogenannte Milliardärsteuer macht, die auch international diskutiert wird“, sagt Klüssendorf.
Als mögliche Grenze nennt er allerdings nicht eine Milliarde Euro, sondern ein Vermögen von 100 Millionen Euro. Menschen mit solchen Vermögen ließen „natürlich auch ihr Vermögen für sich arbeiten“, sagt der SPD-Generalsekretär. Sie erzielten damit Jahr für Jahr Renditen. „Da kann man schon aus meiner Sicht verlangen und auch als Gesellschaft einfordern, dass dort ein Beitrag geleistet wird.“
Klüssendorf schlägt einen Steuersatz von einem Prozent vor. „Wenn man das nur ein Prozent macht, ab einem Vermögen von 100 Millionen Euro, hat man zweistellige Milliardeneinkünfte“, sagt er. „Und die könnten die Bundesländer sehr gut gebrauchen.“
Die mögliche Höhe der Einnahmen hängt von der konkreten Ausgestaltung der Vermögensteuer ab. Entscheidend wären unter anderem die Bemessungsgrundlage, die Bewertung von Unternehmen und Immobilien, mögliche Freibeträge und Ausnahmen sowie das Verhalten der Steuerpflichtigen. Die Bewertung nicht börsennotierter Unternehmen wäre dabei ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung.




















