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Unionsfraktionschef Frei stellt Klingbeils Finanzplanung infrage

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) stellt die längerfristige Haushaltskonzeption von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) infrage. Die Finanzplanung für die nächsten vier Jahre sei „nicht in Stein gemeißelt“, sagte Frei dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Er ergänzte: „Das wird der Gesetzgeber im Lichte der dann aktuellen Situation in den jeweiligen Haushaltsgesetzen bewerten und entscheiden müssen“.
Frei mahnte unter Verweis auf den einstigen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU): „Langfristig müssen wir, wie es Wolfgang Schäuble damals geschafft hat, die Schuldenaufnahme wieder drastisch reduzieren.“ In der jetzigen Finanzplanung werden stark steigende Zinsausgaben für die Staatsverschuldung aufgeführt. Nach rund 41,9 Milliarden Euro 2027 sollen es 2028 rund 55,2 Milliarden Euro, 2029 rund 68,1 Milliarden Euro und 2030 rund 80,7 Milliarden Euro sein.

Unmut über kalte Progression

Frei machte ferner deutlich, dass die Bürger nicht mit einem vollständigen Ausgleich der kalten Progression rechnen können. „Wir sollten den Bericht über die Entwicklung der Steuerprogression, der im Herbst veröffentlicht wird, abwarten. Dann haben wir es schwarz auf weiß“, sagte er. Natürlich würde die Regierung die Steuerzahler gerne in vollem Umfang von der Progression befreien, sagte der CDU-Abgeordnete. Er schränkte jedoch ein: „Aber wir müssen es auch bezahlen können.“ In der Unionsfraktion herrscht allerdings Unmut darüber, dass Klingbeil keinen Ausgleich der kalten Progression vorsieht und damit Gehaltserhöhungen durch Inflation und einen steigenden Steuersatz wieder aufgefressen werden. (dts/red)
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Haushalt 2027: Keine Finanzierungslücke – aber steigende Ausgaben und Schulden

Der Bundestag berät ab morgen erstmals über den Haushalt 2027 sowie die Finanzplanung bis 2030. Die Zahlen zeigen nach oben, sowohl bei Ausgaben als auch bei neuen Schulden.
Kritik gibt es am starken Fokus auf die Verteidigung und an Plänen, Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds abzuziehen und in den regulären Haushalt zu überführen.
Der Haushalt dürfte in den parlamentarischen Beratungen noch überarbeitet werden, Ziel ist eine Verabschiedung bis Ende des Jahres. Ein Überblick:

Wie sehen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus?

Die geplanten Ausgaben des Bundes steigen 2027 im Kernhaushalt auf 555,4 Milliarden Euro (+6 Prozent). In der Finanzplanung der kommenden Jahre steigen die Ausgaben auf 635,4 Milliarden Euro im Jahr 2030.
Bei der Verschuldung ist kommendes Jahr eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro geplant, nach 98 Milliarden Euro in diesem Jahr. Beide Posten – Ausgaben und Schulden – sind noch einmal höher angesetzt als in den Eckwerten vom Frühjahr.
Zusammen mit den schuldenfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr summieren sich die neuen Schulden kommendes Jahr laut Kabinettsbeschluss auf 203,7 Milliarden Euro. Auch diese Zahl steigt bis 2030 stetig an.
Die vom Kabinett vergangene Woche ebenfalls beschlossene Einkommensteuerreform ist in dem Etatplan noch nicht abgebildet.

Wie erklärt der Bund die Summen?

Vor allem mit internationalen Faktoren und der daraus resultierenden Wirtschaftslage: „Die globalen Krisen und Konflikte sowie ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Lieferketten erschweren es ganz erheblich, die Wachstumsschwäche unseres Landes zu überwinden“, heißt es in der Regierungsvorlage für das Haushaltsgesetz.
Genannt werden etwa die Lage in Nahost und der Ukrainekrieg, was massive Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit nach sich ziehe.
Für 2027 rechnet der Bund mit einem realen Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent. Das mindert nicht nur die Steuereinnahmen, sondern treibt auch die Zinszahlungen des Bundes in die Höhe.
41,9 Milliarden Euro werden kommendes Jahr allein für Zinszahlungen veranschlagt. Diese Summe steigt bis 2030 auf voraussichtlich 80,7 Milliarden Euro. Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit kommendes Jahr einen Mehrbedarf von 5,2 Milliarden Euro.
Der Bund verweist zudem auf erneut nötige „Rekordinvestitionen“ unter anderem in Verkehr und Verteidigung, um 2029 die anvisierte Nato-Quote von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen. Insgesamt sind für 2027 Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Wie hoch sind die Finanzierungslücken?

Klingbeil hatte bei der Vorstellung des Etatplans betont, es sei gelungen, zumindest für 2027 die ursprüngliche Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro – den sogenannten „Handlungsbedarf“ – zu schließen.
Damit legt er einen „konsolidierten Haushalt“ vor. Klingbeil tastet für den Haushalt 2027 die Rücklage des Bundes an, damit bleiben für die kommenden Jahre daraus nur noch 3,9 Milliarden Euro übrig. In der Planung bis 2030 bleiben außerdem Handlungsbedarfe bestehen, die Haushaltslücke summiert sich in den Folgejahren auf 107 Milliarden Euro.
Der Konsolidierungskurs müsse daher im kommenden Jahr weitergehen, gibt Klingbeil als Ziel aus.
Zusätzlich zu dem einen Prozent an Einsparungen müssten die Ministerien noch einmal zwei Prozent drauflegen. Mehr Einnahmen erhofft sich der Bund außerdem zeitnah durch die Bekämpfung von Steuerkriminalität, eine höhere Alkohol- und Tabaksteuer sowie eine Plastiksteuer.

Wie hoch sind die einzelnen Etats?

Den mit Abstand höchsten Einzeletat hat erneut das Arbeitsministerium mit 201,46 Milliarden Euro nach 197,34 Milliarden Euro im laufenden Jahr – vor allem wegen Rentenzahlungen.
Zweitgrößter Etat ist der Verteidigungshaushalt mit diesmal 109,75 Milliarden Euro. Das ist mit einem Plus von 32,7 Prozent der größte Zuwachs, denn im laufenden Haushaltsjahr hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) 82,69 Milliarden Euro zur Verfügung.
Einschließlich der Gelder aus dem Sondervermögen Bundeswehr hat der Haushalt von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) 2027 ein Gesamtvolumen von fast 140 Milliarden Euro.
Den drittgrößten Etat hat erneut das Verkehrsministerium mit 26,43 Milliarden Euro. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat kommendes Jahr 21,97 Milliarden Euro zur Verfügung, dahinter folgen die Etats der Ministerien des Inneren, für Familie und für Gesundheit.

Welche Kritik gibt es an den Finanzplänen?

Heftige Kritik gibt es von Umweltverbänden und seitens der Grünen an den Plänen, aus dem Klima- und Transformationsfonds kommendes Jahr rund drei Milliarden Euro in den normalen Haushalt zu überführen.
Der Fonds wird zu großen Teilen aus den Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel gespeist und soll Mittel für den Klimaschutz bereitstellen. Politiker der Koalition argumentieren, dass auch die in den Haushalt überführten Gelder letztlich dem Klimaschutz zugute kommen, etwa durch Investitionen in die Wärmewende und die Elektromobilität. Kritiker sprechen hingegen von „Zweckentfemdung“.
Kritik kommt auch an dem erneuten Rückgang des Etats für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das Ministerium hat kommendes Jahr mit 9,47 Milliarden Euro knapp sechs Prozent weniger Geld zur Verfügung. Auch der starke Fokus auf Verteidigungsausgaben führt zu Kritik, vor allem von den Linken. (afp/red)
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Haushalt 2027: Keine Finanzierungslücke – aber steigende Ausgaben und Schulden

Der Bundestag berät ab 8. September erstmals über den Haushalt 2027 sowie die Finanzplanung bis 2030. Die Zahlen zeigen nach oben, sowohl bei Ausgaben als auch bei neuen Schulden.
Kritik gibt es am starken Fokus auf die Verteidigung und an Plänen, Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds abzuziehen und in den regulären Haushalt zu überführen.
Der Haushalt dürfte in den parlamentarischen Beratungen noch überarbeitet werden, Ziel ist eine Verabschiedung bis Ende des Jahres. Ein Überblick:

Wie sehen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus?

Die geplanten Ausgaben des Bundes steigen 2027 im Kernhaushalt auf 555,4 Milliarden Euro (+6 Prozent). In der Finanzplanung der kommenden Jahre steigen die Ausgaben auf 635,4 Milliarden Euro im Jahr 2030.
Bei der Verschuldung ist kommendes Jahr eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro geplant, nach 98 Milliarden Euro in diesem Jahr. Beide Posten – Ausgaben und Schulden – sind noch einmal höher angesetzt als in den Eckwerten vom Frühjahr.
Zusammen mit den schuldenfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr summieren sich die neuen Schulden kommendes Jahr laut Kabinettsbeschluss auf 203,7 Milliarden Euro. Auch diese Zahl steigt bis 2030 stetig an.
Die vom Kabinett vergangene Woche ebenfalls beschlossene Einkommensteuerreform ist in dem Etatplan noch nicht abgebildet.

Wie erklärt der Bund die Summen?

Vor allem mit internationalen Faktoren und der daraus resultierenden Wirtschaftslage: „Die globalen Krisen und Konflikte sowie ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Lieferketten erschweren es ganz erheblich, die Wachstumsschwäche unseres Landes zu überwinden“, heißt es in der Regierungsvorlage für das Haushaltsgesetz.
Genannt werden etwa die Lage in Nahost und der Ukrainekrieg, was massive Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit nach sich ziehe.
Für 2027 rechnet der Bund mit einem realen Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent. Das mindert nicht nur die Steuereinnahmen, sondern treibt auch die Zinszahlungen des Bundes in die Höhe.
41,9 Milliarden Euro werden kommendes Jahr allein für Zinszahlungen veranschlagt. Diese Summe steigt bis 2030 auf voraussichtlich 80,7 Milliarden Euro. Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit kommendes Jahr einen Mehrbedarf von 5,2 Milliarden Euro.
Der Bund verweist zudem auf erneut nötige „Rekordinvestitionen“ unter anderem in Verkehr und Verteidigung, um 2029 die anvisierte Nato-Quote von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen. Insgesamt sind für 2027 Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Wie hoch sind die Finanzierungslücken?

Klingbeil hatte bei der Vorstellung des Etatplans betont, es sei gelungen, zumindest für 2027 die ursprüngliche Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro – den sogenannten „Handlungsbedarf“ – zu schließen.
Damit legt er einen „konsolidierten Haushalt“ vor. Klingbeil tastet für den Haushalt 2027 die Rücklage des Bundes an, damit bleiben für die kommenden Jahre daraus nur noch 3,9 Milliarden Euro übrig. In der Planung bis 2030 bleiben außerdem Handlungsbedarfe bestehen, die Haushaltslücke summiert sich in den Folgejahren auf 107 Milliarden Euro.
Der Konsolidierungskurs müsse daher im kommenden Jahr weitergehen, gibt Klingbeil als Ziel aus.
Zusätzlich zu dem einen Prozent an Einsparungen müssten die Ministerien noch einmal zwei Prozent drauflegen. Mehr Einnahmen erhofft sich der Bund außerdem zeitnah durch die Bekämpfung von Steuerkriminalität, eine höhere Alkohol- und Tabaksteuer sowie eine Plastiksteuer.

Wie hoch sind die einzelnen Etats?

Den mit Abstand höchsten Einzeletat hat erneut das Arbeitsministerium mit 201,46 Milliarden Euro nach 197,34 Milliarden Euro im laufenden Jahr – vor allem wegen Rentenzahlungen.
Zweitgrößter Etat ist der Verteidigungshaushalt mit diesmal 109,75 Milliarden Euro. Das ist mit einem Plus von 32,7 Prozent der größte Zuwachs, denn im laufenden Haushaltsjahr hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) 82,69 Milliarden Euro zur Verfügung.
Einschließlich der Gelder aus dem Sondervermögen Bundeswehr hat der Haushalt von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) 2027 ein Gesamtvolumen von fast 140 Milliarden Euro.
Den drittgrößten Etat hat erneut das Verkehrsministerium mit 26,43 Milliarden Euro. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat kommendes Jahr 21,97 Milliarden Euro zur Verfügung, dahinter folgen die Etats der Ministerien des Inneren, für Familie und für Gesundheit.

Welche Kritik gibt es an den Finanzplänen?

Heftige Kritik gibt es von Umweltverbänden und seitens der Grünen an den Plänen, aus dem Klima- und Transformationsfonds kommendes Jahr rund drei Milliarden Euro in den normalen Haushalt zu überführen.
Der Fonds wird zu großen Teilen aus den Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel gespeist und soll Mittel für den Klimaschutz bereitstellen. Politiker der Koalition argumentieren, dass auch die in den Haushalt überführten Gelder letztlich dem Klimaschutz zugute kommen, etwa durch Investitionen in die Wärmewende und die Elektromobilität. Kritiker sprechen hingegen von „Zweckentfemdung“.
Kritik kommt auch an dem erneuten Rückgang des Etats für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das Ministerium hat kommendes Jahr mit 9,47 Milliarden Euro knapp sechs Prozent weniger Geld zur Verfügung. Auch der starke Fokus auf Verteidigungsausgaben führt zu Kritik, vor allem von den Linken. (afp/red)
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Bei E-Zigaretten steht die nächste Teuerung an – Krebsforscher warnen vor Vaping

Deutschlands Vaper müssen sich auf etwas höhere Preise einstellen, wenn sie ihre Flüssigkeiten für E-Zigaretten kaufen. Grund dafür ist die geplante Erhöhung der Tabaksteuer, die in der Bundespolitik weitgehend Konsens ist. Strittig ist aber, wie stark der Steuersatz steigen soll: Nachdem die Bundesregierung eine eher moderate Anhebung vorgeschlagen hat, peilen die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD im Bundestag einen stärkeren Steueraufschlag an. Das wiederum sorgt nun für Unruhe in der Branche: Der Verband Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) befürchtet eine sinkende Nachfrage des legalen Geschäfts und eine Zunahme des Schwarzmarktes.
Der Verbandsvorsitzende Dustin Dahlmann weist darauf hin, dass die Tabaksteuer auf Liquids erst dieses Jahr um 6 auf 32 Cent pro Milliliter angestiegen ist. Wegen der damit verbundenen Preiserhöhungen sei der Schwarzmarktanteil von schätzungsweise 40 auf 50 Prozent gestiegen. „Dieser Trend dürfte sich fortsetzen, wenn erneut stark an der Steuerschraube gedreht wird“, sagt Dahlmann.

Wie teuer es werden könnte

Das Bundesfinanzministerium schlug eine Anhebung um einen Cent auf 33 Cent pro Milliliter zum Januar 2027 vor, die Koalitionsfraktionen sind nun für einen Aufschlag um drei Cent auf 35 Cent. Auf diesen Steueraufschlag wird noch die Mehrwertsteuer berechnet – je höher der Steueraufschlag ist, desto höher fällt die Mehrwertsteuer aus. Ein typisches 10-Milliliter-Fläschchen, das im Handel derzeit grob gesagt 12 Euro kostet, könnte steuerbedingt 36 Cent teurer werden, heißt es von dem Branchenbündnis. Das wäre ein Preisanstieg um drei Prozent bei den Vaping-Liquids.
Branchenvertreter Dahlmann rechnet zudem damit, dass der Fiskus deutlich weniger Steuereinnahmen bekäme als erwartet. „Das war schon 2022 bei der Novelle des Tabaksteuer-Gesetzes so: Damals ging das Bundesfinanzministerium von 520 Millionen Euro Tabaksteuer-Einnahmen durch den Verkauf von E-Zigaretten im Jahr 2025 aus, tatsächlich wurden es nur 403 Millionen Euro.“ Der Konsum habe zwar angezogen, aber der Schwarzmarkt eben auch. „Diesen Fehler droht der Bund nun zu wiederholen.“

Krebsforscher warnen vor Vaping

Bei E-Zigaretten werden Flüssigkeiten (Liquids) erhitzt, ihr Dampf wird inhaliert. Laut einer Umfrage der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Universität, der Debra-Studie, greifen rund drei Prozent der Ab-14-Jährigen in Deutschland zur E-Zigarette. Die Vaping-Branche betont, dass ihre Produkte viel weniger Schadstoffe freisetzten als Tabakzigaretten und dass sich Vapes daher als Alternativprodukte für Tabakraucher eigneten.
Dass beim Vaping deutlich weniger Schadstoffe freigesetzt werden als beim Verbrennen von Tabakzigaretten, ist unstrittig. Wegen des Mangels an Langzeitstudien ist aber unklar, wie schädlich die verbliebenen Stoffe für den Körper sind. Die Substanzen könnten erheblich schaden, warnen Krebsforscher und Mediziner und weisen darauf hin, dass das in den meisten E-Zigaretten enthaltene Nikotin abhängig mache. Dass Vaping besonders unter Teenagern und jungen Erwachsenen beliebt ist, beobachtet auch die Politik mit Argusaugen. (dpa/red)
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Coca-Cola: Zuckersteuer wird zum „Alptraum“ – Zero-Trend wächst zweistellig

Der enorme Aufwand bei der Umsetzung einer Zuckersteuer würde nach Einschätzung des Coca-Cola-Konzerns zu Preissteigerungen für die Kunden führen und Arbeitsplätze gefährden. „Das ist ein administrativer Alptraum, nicht nur für einen großen Hersteller wie uns“, sagte der Deutschlandchef von Coca-Cola, John Galvin, den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Samstagsausgaben).
So müssten die verschiedenen Getränke steuerlich klassifiziert, Mengen dokumentiert, Steuerbeträge berechnet und Kontrollen ermöglicht werden. Auch für den Handel sei das ein massiver Aufwand. Kassierer müssten bei gemischten Getränkekisten die Flaschen einzeln berechnen. „Bei vielen Anbietern spielen Mischangebote in der Kiste eine wichtige Rolle. Verschiebungen können hier schnell Arbeitsplätze gefährden“, so der Coca-Cola-Deutschlandchef.

Höhere Preise für Verbraucher erwartet

Galvin bejahte die Frage, ob die Steuer auf höhere Preise hinauslaufen würde, und sprach davon, dass Konsumenten in der jetzigen wirtschaftlichen Lage „mehr bezahlen müssten als früher“. Schließlich ziele die Steuer darauf ab, zuckerhaltige Getränke zu verteuern, um den Konsum entsprechend zu lenken. „Wir glauben nicht, dass der Staat den Menschen sagen sollte, was sie essen oder trinken dürfen“, kritisierte er. Die Getränkeindustrie habe den Zuckeranteil bereits freiwillig reduziert.
Geht es nach den Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), soll die Zuckersteuer 2027 eingeführt werden. Beschlossen ist sie noch nicht.

Trend zu Zero-Getränken wächst zweistellig

Vor dem Hintergrund der geplanten Zuckersteuer hat der Deutschlandchef von Coca-Cola, John Galvin, beobachtet, dass die Deutschen bei süßen Getränken immer öfter zu Zero-Getränken zugreifen. Der Trend gehe in Richtung der Zero-Getränke, sagte Galvin. Dort wachse man zweistellig.
Die Getränkeindustrie habe den Zuckeranteil in den Produkten bereits reduziert und es gebe den Trend hin zu Zero-Getränken sowieso. „Das ist auch in unserem eigenen Interesse“, so der Coca-Cola-Deutschlandchef weiter. Wenn jemand zuckerfrei konsumiere, konsumiere er in der Regel ein bisschen mehr.

Konzern setzt gezielt auf zuckerfreie Rezepturen

„Jemand, der eine Coca-Cola Zero trinkt, trinkt eher noch mal ein zweites oder ein drittes Glas“, sagte der Manager. Deshalb investiere der Konzern auch stark in zuckerfreie Rezepturen, damit der Geschmack möglichst nah am Original sei. „Wir pushen in Richtung der Zero-Getränke, und der anhaltende Trend gibt uns recht“, erklärte Galvin. (dts/red)
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SPD will KI-Gewinne stärker besteuern – FDP lehnt ab

Die FDP hat sich gegen den Vorschlag der SPD für eine neue Steuer auf Künstliche Intelligenz (KI) bei Unternehmen ausgesprochen. „Die SPD verkennt die dramatische Lage im Land. Deutschland ist Hochsteuerland, aber statt Entlastungen wird jede Woche aus dem Kreis der Koalition eine neue Steuer ins Spiel gebracht“, sagte FDP-Generalsekretär Martin Hagen der „Rheinischen Post“.
Hagen warnte, KI-Unternehmen, die sich aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen gar nicht erst gründeten oder ansiedelten, sollten erstmal zusätzlich belastet werden. Eine KI-Steuer würde Arbeitsplätze und künftigen Wohlstand gefährden. Man müsse den genau gegenteiligen Weg gehen, den SPD und CDU aktuell verfolgten.
„Wir müssen die Steuerbelastung für alle unternehmerischen Einkünfte auf maximal 20 Prozent reduzieren, um wettbewerbsfähig zu werden“, sagte der FDP-Politiker. Man solle sich keinen Überbietungswettbewerb zu Dingen liefern, die zusätzlich besteuert werden könnten.
Die SPD-Bundestagsfraktion will auf ihrer Klausurtagung an diesem Donnerstag und Freitag ein Papier beschließen, in dem die Besteuerung von großen Tech-Konzernen und von Produktivitätszuwächsen durch die KI-Nutzung gefordert wird. Ziel ist es, Beschäftigte an den KI-Vorteilen der Unternehmen teilhaben zu lassen und Profite anders zu versteuern.

Recht für KI-Weiterbildung

Das geht aus einem Positionspapier hervor, über das die „Rheinische Post“ berichtet. Darin fordert die Fraktion mit Blick auf ältere Arbeitnehmer ein Recht, sich für das KI-Zeitalter weiterzubilden – mit Freistellung, Beratung und sicherem Einkommen. Auch die Herausforderungen für Berufseinsteiger sollen abgemildert werden. Ausbildung, erste Berufserfahrungen und das Lernen im Betrieb dürften nicht durch Algorithmen ersetzt werden, sagte SPD-Fraktionschef Miersch der Zeitung. Er schlug eine KI-Nachwuchsgarantie für größere Unternehmen vor.
Im Positionspapier heißt es dazu: Sinkt nach einer KI-Einführung die Zahl qualifizierter Einstiegsstellen deutlich, müsse der Betrieb bezahlte Berufseinstiegsprogramme, zusätzliche Ausbildungsplätze oder vergleichbare Lernstellen schaffen. Tue er das nicht, zahle er in einen branchenbezogenen Nachwuchsfonds ein.

Höhe Besteuerung und Gewinnbeteiligung

Ferner will die Fraktion große Technologiekonzerne höher besteuern und die Standorte von Rechenzentren an den Gewinnen beteiligen. Deshalb werde man die Bemessung der Gewerbesteuer ändern, heißt es im Papier.
Zugleich mache man den Sozialstaat fit für die Zukunft. Wenn Maschinen mehr Aufgaben übernehmen, könnten Lohnsteuereinnahmen ausbleiben. Deshalb müsse der Sozialstaat breiter finanziert werden.
Geht es nach der SPD, sollen künftig schrittweise alle Erwerbstätigen sowie weitere Einkommens- und Wertschöpfungsquellen stärker zur solidarischen Finanzierung beitragen.
Dazu gehörten etwa Gewinne aus Produktivitätssteigerungen durch KI, eine mögliche KI-Dividende oder die stärkere Einbeziehung von Kapitaleinkünften. Kleine und mittlere Vermögen wolle man durch großzügige Freibeträge schützen.

Staatlich finanzierter KI-Gutschein

Zu den Forderungen gehört auch, die Betriebsräte und ihre Mitbestimmungsrechte zu stärken und die Betriebsverfassung ins KI-Zeitalter zu holen. Öffentliche Förderprogramme für neue Technologien sollen künftig nur solche Unternehmen erhalten, die Mitbestimmung, Folgenabschätzung und Beschäftigtendialoge nachweisen können.
Zudem schlägt die Fraktion einen staatlich finanzierten KI-Gutschein vor, um möglichst vielen Unternehmen auch im Mittelstand einen einfachen und unbürokratischen Einstieg in die KI-Nutzung zu ermöglichen.

Grenzen für KI in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

In Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bleibe der Austausch zwischen Menschen zentral, heißt es weiter. Für den Einsatz von KI brauche es dort klare Grenzen. Auch wolle man klare Regeln gegen Überwachung und algorithmische Kontrolle schaffen und den Datenschutz mit einem modernen Beschäftigtendatengesetz stärken. Über Einstellungen, Gehalt, Beförderungen oder Kündigungen müssten Menschen entscheiden, nicht Maschinen.
Miersch sagte der „Rheinischen Post“: KI könne Arbeitsplätze besser machen. Die Gewinne des Fortschritts müssten bei allen ankommen. Das sei der Maßstab der Klausur: zukunftsfeste Arbeit und ein krisenfestes Land. (dts/afp/red)
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Einkommensteuer: Unions-Politiker wollen über Haushaltskürzung höhere Entlastung

Finanzpolitiker der Union wollen über Ausgabenkürzungen im Bundeshaushalt eine höhere Entlastung bei der Einkommensteuerreform ermöglichen.
„Wir werden wirklich alles nochmal auf den Prüfstand stellen“, sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Fritz Güntzler (CDU), im „Deutschlandfunk“. Es müsse im Haushalt geprüft werden, „ob es nicht doch Spielräume gibt, die man nutzen kann“.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch (SPD) ging hingegen nicht mehr von deutlichen Änderungen aus. Die Reform sei im Koalitionsausschuss vereinbart worden, sagte er vor Journalisten in Berlin.
Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) habe auch einen Vorschlag für eine höhere Entlastung vorgelegt, der aber „bis jetzt nicht mehrheitsfähig war“. Deshalb gehe er „erstmal davon aus, dass es uns darum gehen muss, dass wir das durchs Parlament bringen, worauf sich die Koalition auch verständigt hat“.

Union fordert Ausgleich der kalte Progression

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch nach langem Ringen einen Gesetzentwurf von SPD-Finanzminister Lars Klingbeil für eine Einkommensteuerreform beschlossen. Sie sieht laut Finanzministerium eine Entlastung von zehn Milliarden Euro vor und soll vor allem kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien zugute kommen.
Die Unions-Vertreter haben das Entlastungsvolumen immer wieder als zu gering kritisiert, Vorschläge Klingbeils zur Gegenfinanzierung höherer Steuererleichterungen etwa über eine Anhebung der Erbschaftssteuer aber abgelehnt.
Güntzler forderte, dass zumindest die sogenannte kalte Progression ausgeglichen werden müsse, die er mit acht Milliarden Euro bezifferte. Dabei geht es um einen Effekt, bei dem nach Einkommenserhöhungen der Zuwachs ganz oder teilweise dadurch Inflation und einen höheren Steuersatz aufgezehrt wird.
Der CSU-Finanzpolitiker Florian Dorn mahnte in der „BILD“, zum Ausgleich der kalten Progression und zur Stimulierung von Wachstum in Deutschland müsse die Entlastung höher als 15 Milliarden Euro ausfallen.
„Im Gegenzug könnten wir bei den Staatsausgaben ran“, sagte er. „Da ist allein bei den Finanzhilfen ein Volumen von bis zu fünf Milliarden Euro pro Jahr durchaus möglich.“

Interne Beratungen dauern an

Güntzler wollte sich noch nicht auf konkrete Einsparmöglichkeiten im Haushalt festlegen. Hierzu liefen interne Beratungen mit den zuständigen Arbeitsgruppen und Parlamentsexperten, sagte er.
Klingbeil bringt am 8. September seinen Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 in den Bundestag ein. Er wird dann vom Parlament beraten, wobei Änderungen möglich wären.
Der Finanzminister hatte gestern auch angesichts von öffentlich gewordener Kritik aus dem CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium an seinen Einkommensteuerplänen die Union aufgefordert, selbst Vorschläge zur Gegenfinanzierung einer höheren Entlastung zu machen.
„Ich drücke allen die Daumen, dass man dann noch mehr Geld findet“, sagte er mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen. (afp/red)
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Wirtschaftsministerium warnte vor „heimlicher Steuererhöhung“ – SPD reagiert

Die SPD hat zutiefst verärgert auf die Kritik von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) an den Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für die Steuerreform reagiert.
„Die Äußerungen von Ministerin Reiche lassen einen erneut kopfschüttelnd zurück“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese der „Rheinischen Post“ vom Mittwoch. Reiche stelle damit Vereinbarungen in der Koalition in Frage. Klingbeil selbst erwartet ein Machtwort von Kanzler Friedrich Merz (CDU).

Wirtschaftsministerium nennt Steuerreform unzureichend

Das Bundeskabinett soll am Mittwoch Klingbeils Vorschlag für die Einkommensteuerreform beschließen. Vorgesehen sind Entlastungen vorwiegend für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen sowie für Familien im Umfang von rund zehn Milliarden Euro. Zur Gegenfinanzierung soll vor allem eine Erhöhung der Reichensteuer beitragen.
Reiches Wirtschaftsministerium hatte in einem Brief die Steuerreform als unzureichend kritisiert. Ihr Staatssekretär Thomas Steffen verwies laut Medien darin insbesondere darauf, dass es erstmals seit 2015 keinen vollständigen Abbau der kalten Progression geben werde. Das Ergebnis wäre demnach „eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung“.

SPD kritisiert Ministerin Reiche

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf wies die Kritik am Mittwoch zurück. Schwerpunkt der Steuerreform seien Entlastungen für Familien mit Kindern, sagte er in der Sendung „Frühstart“ der Sender RTL und ntv. Diese stünden angesichts steigender Mieten sowie Energie- und Lebensmittelpreise besonders unter Druck. Weitergehende Entlastungen hätten eine stärkere Belastung von Vermögen, Erbschaften und hohen Einkommen erfordert.
Klüssendorf warf Reiche seinerseits vor, untätig zu bleiben. „Von der Ministerin, die seit Wochen und Monaten beim Thema Tanken und beim Thema Spritpreise gar nicht aktiv wird und sich jeder Maßnahme verweigert, dann vorgehalten zu bekommen, dass dort mehr möglich sein müsste, finde ich ein bisschen schwierig“, sagte der SPD-Generalsekretär. Reiche habe „ihre eigenen Hausaufgaben zu machen“.
Klingbeil selbst hatte bereits am Dienstag Reiches Vorgehen kritisiert: „Ich gehe fest davon aus, dass auch der Bundeskanzler heute auf diesen Brief guckt und sich fragt: Warum diese Opposition in der Regierung“, sagte er im RTL-„Nachtjournal“.
Gegen die eigene Regierung zu agieren, werde am Ende auch der Union nicht helfen, „sondern das nützt am Ende denen, die es nicht gut meinen mit unserem Land“. (afp/red)
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SPD verärgert über Kritik an Steuerreform – Wirtschaftsministerium warnte vor „inflationsbedingter heimlicher Steuererhöhung“

Die SPD hat zutiefst verärgert auf die Kritik von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) an den Plänen von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für die Steuerreform reagiert.
„Die Äußerungen von Ministerin Reiche lassen einen erneut kopfschüttelnd zurück“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese der „Rheinischen Post“ vom Mittwoch. Reiche stelle damit Vereinbarungen in der Koalition in Frage. Klingbeil selbst erwartet ein Machtwort von Kanzler Friedrich Merz (CDU).

Wirtschaftsministerium nennt Steuerreform unzureichend

Das Bundeskabinett soll am Mittwoch Klingbeils Vorschlag für die Einkommensteuerreform beschließen. Vorgesehen sind Entlastungen vorwiegend für Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen sowie für Familien im Umfang von rund zehn Milliarden Euro. Zur Gegenfinanzierung soll vor allem eine Erhöhung der Reichensteuer beitragen.
Reiches Wirtschaftsministerium hatte in einem Brief die Steuerreform als unzureichend kritisiert. Ihr Staatssekretär Thomas Steffen verwies laut Medien darin insbesondere darauf, dass es erstmals seit 2015 keinen vollständigen Abbau der kalten Progression geben werde. Das Ergebnis wäre demnach „eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung“.

SPD kritisiert Ministerin Reiche

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf wies die Kritik am Mittwoch zurück. Schwerpunkt der Steuerreform seien Entlastungen für Familien mit Kindern, sagte er in der Sendung „Frühstart“ der Sender RTL und ntv. Diese stünden angesichts steigender Mieten sowie Energie- und Lebensmittelpreise besonders unter Druck. Weitergehende Entlastungen hätten eine stärkere Belastung von Vermögen, Erbschaften und hohen Einkommen erfordert.
Klüssendorf warf Reiche seinerseits vor, untätig zu bleiben. „Von der Ministerin, die seit Wochen und Monaten beim Thema Tanken und beim Thema Spritpreise gar nicht aktiv wird und sich jeder Maßnahme verweigert, dann vorgehalten zu bekommen, dass dort mehr möglich sein müsste, finde ich ein bisschen schwierig“, sagte der SPD-Generalsekretär. Reiche habe „ihre eigenen Hausaufgaben zu machen“.
Klingbeil selbst hatte bereits am Dienstag Reiches Vorgehen kritisiert: „Ich gehe fest davon aus, dass auch der Bundeskanzler heute auf diesen Brief guckt und sich fragt: Warum diese Opposition in der Regierung“, sagte er im RTL-„Nachtjournal“.
Gegen die eigene Regierung zu agieren, werde am Ende auch der Union nicht helfen, „sondern das nützt am Ende denen, die es nicht gut meinen mit unserem Land“. (afp/red)
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Steuerreform im Kabinett: Was soll sich ändern?

Die von der Bundesregierung geplante Reform der Einkommensteuer wird konkret. An diesem Mittwoch soll das Kabinett den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) beschließen. Vorgesehen ist laut Finanzministerium ein Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro. Im Gegenzug soll unter anderem die Reichensteuer erhöht werden.
Ein Teil der Neuregelungen gilt ab 2028. Generell gilt: Steuerzahlungen werden nicht direkt vom Bruttolohn ermittelt, sondern vom „zu versteuernden Einkommen“ nach Abzug etwa von Freibeträgen und absetzbaren Ausgaben. Der Gesetzentwurf wird anschließend in Bundestag und Bundesrat weiter beraten. Dabei sind Änderungen möglich und zumindest in Einzelpunkten auch wahrscheinlich.

Welche einzelnen Maßnahmen sind geplant?

Grundfreibetrag

Der Einkommensteil, der zur Sicherung des Existenzminimums für alle steuerfrei bleibt, soll schrittweise ausgeweitet werden: von 12.348 Euro in diesem Jahr auf 12.564 Euro im kommenden Jahr und dann auf 12.900 Euro im Jahr 2028.

Spitzensteuersatz

Für die Einkommensteile über dem Grundfreibetrag gibt es Tarifzonen, in denen die Besteuerung mit steigendem zu versteuernden Einkommen ebenfalls steigt. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig etwas später greifen – ab 70.600 Euro statt ab 69.879 Euro.
Dadurch werde der Anstieg des Steuertarifs für die Einkommenszone zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas flacher, heißt es aus dem Ministerium. Davon profitieren demnach mittlere Einkommen am stärksten.

Reichensteuer

Für eine teilweise Gegenfinanzierung der Reform will die Regierung die „Reichensteuer“ erhöhen. Ihr Steuersatz soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro 45 Prozent und als neue „Superreichensteuer“ ab 280.000 Euro 47 Prozent betragen.
Derzeit sind es einheitlich 45 Prozent, aber erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 Euro (jeweils für Alleinstehende, bei gemeinsamer Veranlagung von Paaren verdoppelt sich der Wert).

Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Für Beschäftigte soll die Pauschale, mit der man Ausgaben in Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit wie Fahrtkosten oder Büromaterial geltend machen kann, von 1.230 Euro auf 1.430 Euro erhöht werden.

Mini-Jobs

Der von den Betrieben zu zahlende Pauschalsteuersatz bei Mini-Jobs steigt von zwei Prozent auf fünf Prozent. Zudem will die Regierung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren bestimmte Steuervergünstigungen abbauen.

Kinder

Das Kindergeld von derzeit monatlich 259 Euro je Kind soll im kommenden Jahr auf 267 Euro und dann auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen 2027 auf 10.056 Euro, 2028 auf 10.236 Euro. Derzeit sind es 9.756 Euro.

Sonntagszuschläge

Der maximal zulässige Stundenlohn bei steuerfreien Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit soll von 50 auf 75 Euro erhöht werden. Beschäftigte sollen so mehr von ihren Zuschlägen behalten können.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen in Privathaushalten wird von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert. Damit reduziert sich die maximal mögliche Steuerminderung von 1200 auf 900 Euro im Jahr.

Was das bringt: Mehr Netto vom Brutto für viele

Mit der Reform solle die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben, heißt es aus dem Finanzministerium.
Zum Beispiel könne ein Paar aus einer Pflegekraft und einem Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto im Monat und zwei Kindern 2028 mit einer Entlastung von 632 Euro im Jahr rechnen. Für eine Einzelperson wie einen Ingenieur mit 5.000 Euro brutto liege die Entlastung 2028 im Vergleich zu diesem Jahr bei etwa 192 Euro.

Steuerminderung um 4,5 Milliarden Euro erwartet

Die Reform der Einkommensteuer soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. In der Summe wird die Steuerminderung unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierung für das Kassenjahr 2027 mit etwa 4,5 Milliarden Euro angegeben, für 2028 mit 6,0 Milliarden Euro und für das Folgejahr mit etwa 5,7 Milliarden Euro.

Gibt es Kritik an dem Vorhaben?

Der Gesetzentwurf enthält keinen zusätzlichen Ausgleich für die sogenannte kalte Progression. Diese beschreibt den Effekt, dass nominale Gehaltserhöhungen durch Inflation und die Wirkung der Steuerprogression teilweise aufgezehrt werden.
Gleiches gilt durch Mehrbelastungen etwa durch höhere Sozialbeiträge oder Kürzungen bei anderen staatlichen Leistungen. (dpa/afp/red)
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Bundeskabinett will Einkommensteuerreform auf den Weg bringen

Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch die von der Regierung geplante Einkommensteuerreform auf den Weg bringen. Zum vorgesehenen Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) am Dienstag, 1. September, am Rande des G20-Finanzministertreffens in Asheville in den USA: „Ich finde, das ist eine Summe, die sich sehen lassen kann.“ Kritik an dem Gesetzentwurf kam allerdings aus dem Wirtschaftsressort von Katherina Reiche (CDU).

Kabinett soll Reform beschließen

„Alle Kabinettsmitglieder haben zugestimmt, dass wir morgen jetzt im Kabinett diese Einkommenssteuerreform verabschieden werden“, sagte dazu Klingbeil mit Blick auf die Kabinettsitzung. Dies bestätigte auch das Wirtschaftsministerium. „Bundesministerin Reiche steht zu den im Koalitionsausschuss getroffenen Vereinbarungen“, hieß es in einer Erklärung.
„Ich habe sehr gerungen, dass wir den Schwerpunkt dann auch auf Familien setzen“, sagte Klingbeil weiter zu dem Gesetzentwurf. „Das sind für mich diejenigen, die am meisten gelitten haben in den letzten Jahren unter steigenden Preisen, und die entlastet werden müssen.“
Aus dem Finanzministerium hieß es dazu: „Mit der Reform wird die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben.“ Für eine Familie mit zwei Kindern und mittleren Einkommen bedeute dies eine Entlastung von gut 600 Euro.

Zehn Milliarden Euro in zwei Stufen

Insgesamt hat die Reform laut Gesetzentwurf ein Entlastungsvolumen von etwa zehn Milliarden Euro. Dieses soll in zwei Stufen 2027 und 2028 erreicht werden. Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die Reichensteuer erhöht werden. Die Steuerausfälle für Bund, Länder und Kommunen durch die Neuregelung werden unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierung für das Kassenjahr 2027 mit etwa 4,5 Milliarden Euro angegeben, für 2028 mit 6,0 Milliarden Euro und für das Folgejahr mit etwa 5,7 Milliarden Euro.

Grundfreibetrag, Kindergeld und weitere Entlastungen

Konkret vorgesehen ist, den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro zum Jahresbeginn 2027 auf 12.564 Euro und 2028 dann auf 12.900 Euro zu erhöhen. Die Kurve der Steuerprogression soll bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden. Davon profitieren auch Steuerpflichtige mit höheren Einkünften, prozentual am stärksten aber laut Finanzressort Bezieherinnen und Bezieher mittlerer Einkommen.
Das Kindergeld soll zudem von derzeit 259 Euro im kommenden Jahr auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro monatlich pro Kind steigen. Ebenfalls erhöht werden die steuerlichen Kinderfreibeträge, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten sowie der steuerfreie Anteil bei Sonn- und Feiertagszuschlägen.

Gegenfinanzierung über Reichensteuer und Abbau von Vergünstigungen

Zur Gegenfinanzierung wird neben der höheren Reichensteuer der sogenannte Handwerkerbonus von derzeit maximal 1200 Euro auf höchstens 900 Euro pro Jahr reduziert. Der Pauschalsteuersatz für Minijobs wird von zwei Prozent auf fünf Prozent angehoben.
Die Kritik des Wirtschaftsministeriums richtet sich vor allem dagegen, dass kein vollständiger Ausgleich der sogenannten kalten Progression vorgesehen ist. Dabei geht es um inflationsbedingte Steuererhöhungen aufgrund der Steuerprogression. Begründet wird dies aus dem Finanzministerium mit der Schwerpunktsetzung bei den Entlastungen zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen sowie der Familien.
„Die aktuelle Bundesregierung wäre die erste Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression gesetzlich veranlasst“, heißt es dagegen laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ in einem Brief von Wirtschafts-Staatssekretär Thomas Steffen an Finanz-Staatssekretär Rolf Bösinger. Das Ergebnis sei „eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung“, kritisierte Steffen darin demnach weiter.
Er forderte zudem laut dem Bericht in dem Brief den Steuertarif entsprechend anzupassen und drang zudem auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen. In der Erklärung des Wirtschaftsministeriums vom Dienstagnachmittag hieß es zu dem Disput, das Ressort habe die Kabinettsbefassung „zum Anlass genommen, seine grundsätzliche wirtschaftspolitische Haltung zur Steuerpolitik mit Blick auf die kommenden Jahre darzulegen“.

Klingbeil warnt vor „Opposition in der Regierung“

Klingbeil reagierte auf den Brief scharf. „Eine Opposition in der Regierung wird am Ende allen schaden“, sagte er in Asheville. „Und das sollten sich alle nochmal ins Stammbuch schreiben“, fügte er offensichtlich mit Blick auf Reiche hinzu.
„Ich bin fest davon überzeugt, dass in Zeiten, wo die Rechtsextremen sich aufgemacht haben, dieses Land zu übernehmen, das ein ganz wichtiger Punkt ist, dass wir in der Regierung zusammenarbeiten, dass wir Entscheidungen gemeinsam treffen, dass wir Entscheidungen auch gemeinsam dann durchtragen“, hob der Finanzminister und SPD-Chef weiter hervor.
Klingbeil erinnerte zudem daran, dass er auch Vorschläge gemacht habe „über die Erhöhung der Erbschaftsteuer oder auch über die Erhöhung des Spitzensteuersatzes ein großes Volumen zu  erreichen und eine deutliche Entlastung“. Dafür sei er auch weiterhin offen. “
Aber ich habe an vielen Stellen eben erlebt, dass in den Verhandlungen Verhandlungspartner gesagt haben, das machen wir nicht mit“, verwies er auf den Widerstand der CDU/CSU gegen Mehrbelastungen für Menschen mit hohen Einkommen.

Linke nennt Reform eine „Placebo-Reform“

Kritik an Klingbeils Steuerplänen übte auch die Linkspartei. „Die Einkommensteuerreform, die der große Wurf für kleine und mittlere Einkommen werden sollte, ist eine Placebo-Reform“, erklärte deren steuerpolitische Sprecherin Doris Achelwilm.
Die vorgesehene Entlastungswirkung halte „nicht einmal mit der Preisentwicklung Schritt“. Achelwilm pochte für eine größere Entlastung ebenfalls auf eine höhere Belastung von Spitzeneinkommen sowie eine gerechtere Besteuerung von Kapitalerträgen. (afp/red)
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Bundesregierung will Einkommensteuerreform am Mittwoch beschließen

Das Bundeskabinett soll die von der Regierung geplante Reform der Einkommensteuer am Mittwoch beschließen. Das wurde heute aus dem Finanzressort in Berlin bestätigt.
„Mit der Reform wird die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben“, hieß es dazu weiter. Für eine Familie mit zwei Kindern und mittleren Einkommen bedeute dies eine Entlastung von gut 600 Euro.
Insgesamt hat die Reform laut dem Gesetzentwurf, der am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag, ein Entlastungsvolumen von etwa zehn Milliarden Euro. Dieses soll in zwei Stufen 2027 und 2028 erreicht werden. Profitieren würden vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern, hieß es.

Gegenfinanzierung mit Erhöhung der Reichensteuer

Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen der kleinen und mittleren Einkommen soll die Reichensteuer von 45 Prozent bereits ab zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro (Singles) greifen. Eine „Superreichensteuer“ ab Einkommen von 280.000 Euro von 47 Prozent wird neu eingeführt. Der Gesetzentwurf entspreche dem Koalitionskompromiss vom 2. Juli, hieß es im Finanzministerium.
Die Steuerausfälle für Bund, Länder und Kommunen durch die Neuregelung werden im Gesetzentwurf für das Kassenjahr 2027 mit etwa 4,5 Milliarden Euro angegeben, für 2028 mit 6,0 Milliarden Euro und für die beiden Folgejahre mit jeweils etwa 5,7 Milliarden Euro.
Das Bundesfinanzministerium habe zudem Vorschläge für eine noch weitergehende Entlastung vorgelegt, wurde aus dem Ressort von Minister Lars Klingbeil (SPD) gesagt. „Dazu wären weitere Schritte der Konsolidierung, des Abbaus von Steuersubventionen und der zusätzlichen Steuerverantwortung von Vermögenden nötig gewesen.“
Da eine Verständigung darauf aber in der Koalition nicht möglich gewesen sei, werde nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das umgesetzt, was im Koalitionsausschuss als Kompromiss vereinbart worden sei.

Grundfreibetrag anheben

Konkret vorgesehen ist nun, den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro zum Jahresbeginn 2027 auf 12.564 Euro und 2028 dann auf 12.900 Euro zu erhöhen.
Die Kurve der Steuerprogression soll bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden. Davon profitieren auch Steuerpflichtige mit höheren Einkünften, prozentual am stärksten aber laut Finanzressort Bezieher mittlerer Einkommen.
Das Kindergeld soll zudem von derzeit 259 Euro im kommenden Jahr auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro monatlich pro Kind steigen. Ebenfalls erhöht werden die steuerlichen Kinderfreibeträge.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt laut Entwurf 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro. Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro. Dadurch können für mehr Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, die Zuschläge auch beitragsfrei gestellt werden.
Für Mini-Jobber sollen Arbeitgeber künftig einen Pauschalsteuersatz von fünf Prozent bezahlen (bisher zwei Prozent).

Kein vollständiger Ausgleich der kalten Progression

Ein vollständiger Ausgleich der sogenannten kalten Progression für alle Steuerpflichtigen findet nicht statt. Dabei geht es um inflationsbedingte Steuererhöhungen aufgrund der Steuerprogression. Begründet wird dies mit der Schwerpunktsetzung bei den Entlastungen zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
Zur Gegenfinanzierung wird neben der höheren Reichensteuer der sogenannte Handwerkerbonus von derzeit maximal 1.200 Euro auf höchstens 900 Euro pro Jahr reduziert.
In einem separaten Gesetzgebungsverfahren will die Regierung zudem einige Steuervergünstigungen abbauen. (afp/dts/red)
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Klingbeil: Zuckersteuer soll doch nicht für Getränke mit Süßstoff gelten

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat angekündigt, dass die geplante Zuckersteuer nun doch nicht für Getränke mit Süßstoff wie Cola Zero gelten soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfrei Getränke ergebe keinen Sinn, schrieb Klingbeil am Mittwoch auf Instagram. „Das wird nicht kommen.“ Laut einem Papier aus seinem Ministerium, das am Dienstag bekannt geworden war, sollten auch auf Getränke mit Süßstoff 26 Cent Aufschlag pro Liter fällig werden.
Noch am Dienstagabend hatte Klingbeil dies unter Verweis auf noch vertrauliche Gespräche innerhalb der Bundesregierung nicht kommentieren wollen. Nun wolle er aber eine „Klarstellung“ liefern, erklärte er am Mittwoch: Es habe sich lediglich um eine „interne Überlegung“ innerhalb einer „fachlichen“ Debatte gehandelt.
Zwischen den an der Zuckersteuer beteiligten Ministerien seien „unterschiedliche Ideen und Argumente“ ausgetauscht worden – „natürlich auch kontrovers“, führte der Finanzminister aus. Ein solcher „Arbeitsstand“ sei dann in den Medien aufgetaucht, der „weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“ sei. „Am Ende entscheide aber ich, welches Gesetz vorgelegt wird“, erklärte er. Und eine Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker „wird nicht kommen“.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer ab 2027 geeinigt.
Aus dem am Dienstag bekannt gewordenen Papier aus dem Finanzministerium sowie einem Antwortschreiben darauf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium geht hervor, dass die Abgabe auch auf Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein fällig werden soll. Nach AFP-Informationen wurde eine Abgabe auf Milchmischgetränke mittlerweile wieder gestrichen.
Diese Ausweitung auf weitere Getränke bestätigte Klingbeil am Dienstagabend. „Ich kann Ihnen aus den Gesprächen da drin, ohne Vertraulichkeit zu brechen, sagen, dass da auch die ganze Bundesregierung dahinter steht“, sagte er den Sendern RTL und ntv. (afp/red)
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Klingbeil: Zuckersteuer auf Zero-Getränke wird nicht kommen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat angekündigt, dass die geplante Zuckersteuer nun doch nicht für Getränke mit Süßstoff wie Cola Zero gelten soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfrei Getränke ergebe keinen Sinn, schrieb Klingbeil am Mittwoch auf Instagram. „Das wird nicht kommen.“ Laut einem Papier aus seinem Ministerium, das am Dienstag bekannt geworden war, sollten auch auf Getränke mit Süßstoff 26 Cent Aufschlag pro Liter fällig werden.
Noch am Dienstagabend hatte Klingbeil dies unter Verweis auf noch vertrauliche Gespräche innerhalb der Bundesregierung nicht kommentieren wollen. Nun wolle er aber eine „Klarstellung“ liefern, erklärte er am Mittwoch: Es habe sich lediglich um eine „interne Überlegung“ innerhalb einer „fachlichen“ Debatte gehandelt.

Extrasteuer auf Milchmischgetränke und alkoholfreies Bier

Zwischen den an der Zuckersteuer beteiligten Ministerien seien „unterschiedliche Ideen und Argumente“ ausgetauscht worden – „natürlich auch kontrovers“, führte der Finanzminister aus. Ein solcher „Arbeitsstand“ sei dann in den Medien aufgetaucht, der „weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“ sei. „Am Ende entscheide aber ich, welches Gesetz vorgelegt wird“, erklärte er. Und eine Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker „wird nicht kommen“.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer ab 2027 geeinigt.
Aus dem am Dienstag bekannt gewordenen Papier aus dem Finanzministerium sowie einem Antwortschreiben darauf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium geht hervor, dass die Abgabe auch auf Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein fällig werden soll. Nach AFP-Informationen wurde eine Abgabe auf Milchmischgetränke mittlerweile wieder gestrichen.
Diese Ausweitung auf weitere Getränke bestätigte Klingbeil am Dienstagabend. „Ich kann Ihnen aus den Gesprächen da drin, ohne Vertraulichkeit zu brechen, sagen, dass da auch die ganze Bundesregierung dahinter steht“, sagte er den Sendern RTL und ntv.

Verbände taxieren Zuckersteuer-Einnahmen auf vier Milliarden Euro

Die von der Bundesregierung geplante Zuckersteuer auf süße Getränke bringt dem Staat nach Berechnungen von Verbänden der Lebensmittelindustrie fast zehnmal so hohe Steuermehreinnahmen wie eingeplant. Das berichtet die „Bild“.
Dem Deutschen Brauer-Bund, dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke zufolge taxieren die jährlichen Mehreinnahmen durch die Steuer sowie die zusätzliche Mehrwertsteuer auf insgesamt 3,97 Milliarden Euro. Eingeplant im Bundeshaushalt sind bislang Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro pro Jahr.
Je nach Zuckergehalt würden sich beispielsweise Limonaden- und Cola-Kästen zwischen 2,50 Euro und 4,50 Euro je Kasten verteuern, zitiert die „Bild“ weiter aus den Berechnungen. „Vier Euro mehr pro Kiste – da liegt momentan die höchste Verbrauchssteuer für Getränke in Europa auf dem Tisch“, sagte VDM-Geschäftsführer Jürgen Reichle der Zeitung: „Wie beim Benzin werden auch bei Getränken die Menschen in Deutschland die Zeche zahlen.“
Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, sagte der Zeitung: „Nach Jahren massiver Kostensteigerungen brauchen Wirtschaft und Verbraucher wirksame Entlastung statt neuer Steuern. Die Politik kann nicht auf der einen Seite bezahlbare Lebensmittel fordern und auf der anderen Seite eine Sondersteuer auf alle möglichen Getränke einführen. Diese Pläne sind maßlos und das völlig falsche Signal.“ (afp/dts/red)
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Keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke – Klingbeil räumt mit Gerücht auf

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. „Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen“, erklärte der SPD-Chef auf Instagram. Eine „Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke“ ergebe keinen Sinn.
Am Dienstag war ein Papier aus Klingbeils Ministerium öffentlich geworden, in dem vorgeschlagen wurde, neben Limonaden unter anderem auch Zero- und Light-Getränke, Biermischgetränke, Haferdrinks und Fertigkaffees der Zuckersteuer zu unterwerfen. Die Rede ist von Getränken „mit Zucker und/oder Süßungsmitteln“ sowie „Zucker-/süßungsmittelhaltigen Granulaten“. Nicht betroffen wären 100-prozentige Fruchtsäfte und reine Milch.
Klingbeil erklärte, vor politischen Entscheidungen diskutierten Fachleute der beteiligten Ministerien auch kontrovers unterschiedliche Ideen. „Nun ist ein solcher Arbeitsstand in den Medien aufgetaucht. Er ist weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen.“
Seine Mitarbeiter müssten aber intern offen diskutieren und auch Vorschläge machen können, die am Ende nicht umgesetzt würden. „Wenn jede interne Überlegung behandelt wird wie eine politische Entscheidung, wird diese Offenheit schwieriger. Und Politik am Ende nicht besser“, betonte Klingbeil. (dpa/red)
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Verbände: Staat könnte fast 4 Milliarden Euro durch Zuckersteuer einnehmen

Von der Zuckersteuer betroffene Verbände schätzen die Steuereinnahmen durch die von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) offenbar geplante Abgabe inklusive Mehrwertsteuer auf fast vier Milliarden Euro pro Jahr.
Je nach Zuckergehalt würden sich Limonaden- und Cola-Kästen zwischen 2,50 Euro und 4,50 Euro je Kasten verteuern. Das entnimmt die „BILD“-Zeitung Berechnungen der Vereinigung Alkoholfreie Getränke, des Brauer-Bundes und des Mineralbrunnenverbands.

„Vier Euro mehr pro Kiste“

„Vier Euro mehr pro Kiste – da liegt momentan die höchste Verbrauchssteuer für Getränke in Europa auf dem Tisch“, sagte der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen, Jürgen Reichle, der „BILD“. „Wie beim Benzin werden auch bei Getränken die Menschen in Deutschland die Zeche zahlen.“
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Holger Eichele, kritisiert das Vorhaben. „Nach Jahren massiver Kostensteigerungen brauchen Wirtschaft und Verbraucher wirksame Entlastung statt neuer Steuern.“
Die Politik könne nicht auf der einen Seite bezahlbare Lebensmittel fordern und auf der anderen Seite eine Sondersteuer auf alle möglichen Getränke einführen. „Diese Pläne sind maßlos und das völlig falsche Signal“, sagte Eichele der „BILD“.

Auch bei Süßstoff und Fruchtsäften soll die Steuer gelten

Klingbeil hatte am Dienstag bestätigt, dass die Zuckersteuer nach seinen Vorstellungen über die bisher bekannten Pläne hinausgehen soll.
Laut dem Medium soll der Aufschlag 26 bis 38 Cent pro Liter betragen und sich in der Höhe nach dem Zuckergehalt richten. 26 Cent pro Liter sollen bei 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter fällig werden. 32 Cent bei sieben Gramm Zucker und 38 Cent bei mehr als zehn Gramm Zucker pro Liter.
Außerdem solle die Abgabe auch bei Getränken mit Süßstoff fällig werden. Die „Rheinische Post“ und das Nachrichtenportal „Politico“ berichteten, die Steuer solle auch für Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein gelten.
Die Union hatte die Pläne scharf kritisiert. Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) sagte dem Nachrichtenportal „Politico“, die Ausweitung auf möglichst viele Getränke diene „erkennbar in erster Linie der Haushaltskonsolidierung. Damit verliert die Maßnahme ihren gesundheitspolitischen Lenkungszweck“.
Klingbeil sagte den Sendern ntv und RTL, es gehe nicht um den Haushalt, sondern um den Gesundheitsschutz. Ziel sei es, Kinder besser zu schützen und das Gesundheitssystem zu stärken. „Das ist in vielen anderen Ländern passiert. Das machen wir hier auch.“  (afp/red)
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Linke und DGB fordern Finanztransaktionssteuer in Deutschland

Angesichts ausbleibender Fortschritte auf EU-Ebene fordern die Linke und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) die Einführung einer Finanztransaktionssteuer in Deutschland. „Die Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer ist relevant wie nie“, heißt es in einem Positionspapier der Partei, das der „Rheinischen Post“ (Dienstagsausgabe) vorliegt.
„Beim Hochfrequenzhandel werden in einer unvorstellbar kurzen Zeit von einer Millisekunde Tausende Transaktionen durchgeführt und riesige Summen bewegt“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Linken, Christian Görke, der Zeitung. „Mit ökonomischer Stabilität haben Millionengewinne in Millisekunden aber nichts am Hut.“

Übergangslösung für Deutschland

Da eine Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene blockiert werde, fordere die Linke „eine deutschlandweite Übergangslösung mit einem Satz von 0,1 Prozent“. Mit den Einnahmen könnten „dringend zusätzliche Investitionen in erneuerbare Energien und den Ausbau der Bahn endlich angegangen werden“, betonte Görke.

Unterstützung vom DGB

Unterstützung erhält der Vorstoß vom DGB. „Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Finanztransaktionssteuer bekannt. Sie muss jetzt endlich liefern und das Projekt mit aller Kraft voranbringen“, sagte der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Körzell der „Rheinischen Post“.
Er verwies auf zu erwartende Milliardeneinnahmen. „Da diese Einnahmen dem Bund zustünden, würde das den Kürzungsdruck im Bundeshaushalt erheblich reduzieren, ohne die Realwirtschaft oder die normalen Bürgerinnen und Bürger zu belasten“, sagte der DGB-Vizevorsitzende.
Über eine Finanztransaktionssteuer, die auf bestimmte Geschäfte mit Finanzinstrumenten anfällt, wird auf EU-Ebene seit Jahren erfolglos diskutiert. (afp/red)
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Ab September: Alkoholverbot am Bahnhof und Garantie-Label


In Kürze:

  • Ab September müssen Fahrgäste der Deutschen Bahn und Händler mit strengeren Verordnungen rechnen.
  • Erleichterungen gibt es für Arbeitnehmer und Rentner bei der Steuererklärung.
  • Ebenso gibt es im kommenden Monat einen weiteren Bundesweiten Warntag.

 
Mit dem September kommen erneut einige Neuregelungen auf Verbraucher in Deutschland zu. So dürfen die Menschen an einigen Bahnhöfen ab September bald keinen Alkohol mehr konsumieren, und für Werbung mit Umweltaussagen gelten strengere Regeln.
Zudem können sich mehr Menschen in Steuerfragen von Lohnsteuerhilfevereinen helfen lassen, was für viele ein Vorteil sein kann. Im Folgenden eine Übersicht der Änderungen ab September.

Alkoholverbot an Bahnhöfen

Von dem Alkoholverbot sind ab 1. September 2026 zunächst nur die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig betroffen. Bis zum 15. Oktober 2026 will die Deutsche Bahn jedoch schrittweise alle 5.400 Bahnhöfe „alkoholfrei“ machen. DB-Chefin Evelyn Palla teilte hierzu mit:
„Wir greifen durch: Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen. Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt.“
Somit soll sich durch das Alkoholverbot die Sicherheit für Mitarbeiter und Fahrgäste wieder erhöhen. Palla verwies dabei auf den „brutalen und sinnlosen Angriff vom vergangenen Freitag“ (17. Juli 2026). Sie bezog sich auf eine Gewalttat auf der Strecke Offenburg–Karlsruhe, bei der ein alkoholisierter Fahrgast einen Bahnmitarbeiter aus einem fahrenden Regionalzug gestoßen haben soll.
Die Frage ist nun, wie ein mögliches Alkoholverbot an Bahnhöfen durchgesetzt werden kann. (Symbolbild)

Das Alkoholverbot an Bahnhöfen kommt.

Foto: Sven Hoppe/dpa

„Deshalb kommt jetzt das Alkoholverbot an Bahnhöfen. Wir meinen es ernst mit der Sicherheit. Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste“, so Palla. Bereits heute seien laut Palla 30 Bahnhöfe in Deutschland alkoholfrei, darunter Köln, München und Hamburg. „Die Erfahrung dort ist eindeutig“, sagte die DB-Chefin. „Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.“
Konkret gilt das Verbot auf den Bahnsteigen sowie in den Bahnhofshallen. Die Gastronomie kann allerdings durchatmen, sie bleibt von dem Verbot ausgenommen. Zudem ist es weiterhin erlaubt, Alkohol verschlossen in Taschen oder aus Einkäufen mitzuführen.
Die Einhaltung soll von den DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht werden. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbot.

Hilfe bei der Steuererklärung

Eine gute Nachricht für Arbeitnehmer und Rentner: Zum 1. September dürfen Lohnsteuerhilfevereine mehr Menschen bei steuerlichen Fragen unterstützen. Damit könnte sich das Bewältigen der Steuererklärung vereinfachen.
Bisher durften Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland ihre Mitglieder bei der Einkommensteuer beraten, sofern diese Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, Renten oder Unterhaltszahlungen vorweisen.
Wenn jedoch sogenannte Überschusseinkünfte hinzukommen, gelten Obergrenzen. Die Überschusseinkünfte entstehen oftmals durch Vermietung und Verpachtung oder durch Kapitalvermögen.
Aktuell liegen diese Grenzen bei 18.000 Euro für Alleinstehende und bei 36.000 Euro für Ehepaare. Wer sie überschreitet, darf aktuell keine Beratung von einem Lohnsteuerhilfeverein erhalten. Stattdessen kann er sich von einem Steuerberater beraten lassen. Ab September entfallen diese Grenzen.
Für Selbstständige und Gewerbetreibende bringt die Neuregelung keinen Vorteil. Sie müssen für steuerrechtliche Unterstützung auch künftig einen Steuerberater aufsuchen.

Strengere Regeln für Aussagen wie „umweltfreundlich“ in der Werbung

Für Werbung mit Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ und „biologisch abbaubar“ gelten ab dem 27. September strengere Vorgaben. Es handelt sich laut der Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) um eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit verschärfen sich die Anforderungen an sogenannte „Green Claims” (zu Deutsch: grüne Versprechen) und Nachhaltigkeitssiegel.
Die Green Claims beeinflussen aus Sicht der IHK die Kaufentscheidung der Verbraucher maßgeblich. Werbeversprechen mussten auch bisher schon korrekt und belegbar sein. Mit der Anpassung werden europäische Vorgaben nahezu 1:1 erfüllt.
Generell sind allgemeine Umweltaussagen in Werbeslogans künftig verboten, wenn es keine belastbaren Belege für die Werbebehauptungen gibt. Verbraucher sollen Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten so leichter vergleichen können. Für bestehende Ware im Umlauf besteht keine generelle Abverkaufsfrist.

Warntag am 10. September

Am 10. September gegen 11:00 Uhr wird es laut. Dann testet Deutschland erneut das Zusammenspiel von öffentlichen Warnsystemen. Der Bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen.
Er gilt als Härtetest für die Kommunikationsstrukturen im Fall von Katastrophen und Großschadensereignissen und soll die Bevölkerung für Warnungen sensibilisieren. „Wenn Abläufe und Warnwege bekannt sind, fällt es im Ernstfall leichter, richtig und schnell zu reagieren.“, schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, kurz BBK.
Die Behörden lösen eine Probewarnung aus und schicken diese unter anderem an Mobiltelefone und digitale Anzeigentafeln. Zu den Warnkanälen zählen Radio, Fernsehen, Internetseiten, Social Media, digitale Anzeigetafeln, Smartphone-Apps, Cell Broadcast, Lautsprecherwagen und Sirenen. Entwarnung ist für 11:45 Uhr geplant.
Die Probewarnung soll mögliche Schwachstellen in den Warnabläufen aufdecken. Ziel ist es, technische und organisatorische Verbesserungen gezielt umzusetzen, damit Warnungen im Ernstfall schnell, zuverlässig und flächendeckend die Bevölkerung erreichen.

Neue Hinweise zu Gewährleistung und Garantie

Und zuletzt noch eine neue Informationspflicht für Händler. Sie müssen Verbraucher ab dem 27. September über deren gesetzlichen Gewährleistungsrechte aufklären. Dazu ist ein klarer, gut sichtbarer und einheitlicher Hinweis auf oder bei ihren Waren nötig. Die Händler sollen dazu neue, EU-weit harmonisierte Gewährleistungs- und Garantielabel benutzen.
Gesetzliche Grundlage ist laut dem Bundesverband Kooperierender Mittelstand die sogenannte EmpCo-Richtlinie 2024/825 der Europäischen Union. Diese Neuregelung soll die Verbraucherrechte-Richtlinie aus dem Jahr 2011 modernisieren.
Betroffen ist sowohl der stationäre Handel als auch Onlinehändler. Die neuen Label gelten für sämtliche Warenarten. Gewährt der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie, muss er zudem das sogenannte Garan-Label anbringen. Dieses gibt die Dauer der gewährten Haltbarkeitsgarantie an.
Mit Material von AFP
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Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne

„Wir müssen das Problem der hohen Energiepreise angehen, indem wir ein EU-weites Rahmenwerk zur Besteuerung von Zufallsgewinnen diskutieren“, fordern Klingbeil und fünf europäische Kollegen in einem Schreiben. In der aktuellen Krise dürfe es keine „Abzocke durch Energiekonzerne“ geben – das habe Klingbeil mehrfach deutlich gemacht, hieß es aus dem Finanzministerium in Berlin.
Die sechs Finanzminister fordern in einem Brief an den irischen Finanzminister Simon Harris, der AFP am Samstag vorlag, das Thema Übergewinnsteuer „so schnell wie möglich“ auf die Tagesordnung zu setzen – am besten beim Treffen der EU-Finanzminister am 18. und 19. September in Dublin.
Hauptfaktor für den Anstieg der Energiepreise sei der anhaltende Konflikt in der Golfregion, heißt es in dem Brief. Doch „die Ölkonzerne verzeichnen insgesamt eine gute Rentabilität und Margen bei Raffinerieprodukten, die – wenn auch möglicherweise beeinflusst durch produktspezifische Engpässe – den Anstieg der Rohölpreise übersteigen.“
Nicht nur in Deutschland und in Europa, sondern „weltweit wächst die Unzufriedenheit über den Anstieg der Lebenshaltungskosten“, schreiben die Finanzminister. Bisherige staatlichen Maßnahmen hätten nicht ausgereicht, um die Preise für Unternehmen und Bürger dauerhaft zu senken oder zu stabilisieren. Nötig sei daher ein „gemeinsamer Ansatz“: Diejenigen, die von der Krise profitieren, müssten „ihren Teil dazu beitragen, die Belastung für die breite Bevölkerung zu mildern“.
Klingbeil und seine Amtskollegen aus Österreich, Italien, Portugal und Spanien machen sich seit Monaten für eine Übergewinnsteuer in der EU stark. Eine solche war schon einmal 2022 als Notfallreaktion auf hohe Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs vorübergehend eingeführt worden; Energiekonzerne mussten sie für außergewöhnliche Gewinne zahlen.
Die 2022 gewonnenen Erkenntnisse könnten helfen herauszufinden, „wie die im Ausland erzielten Gewinne multinationaler Ölkonzerne gezielter einbezogen werden können“, heißt es in dem Brief. Die Finanzminister dringen zudem darauf, „dass uns die Ergebnisse der europäischen Untersuchung zu den Raffineriemargen so bald wie möglich vorliegen“. Diese könnten die „Grundlage“ für Maßnahmen sein um sicherzustellen, dass Raffinerien die derzeitige Lage nicht ausnutzen.
Mehrere große Ölkonzerne hatten im Juli ihre Quartalsbilanzen veröffentlicht. Laut der Hilfsorganisation Oxfam stiegen die Gewinne der sechs größten fossilen Energieunternehmen – BP, Chevron, Eni, ExxonMobil, Shell und TotalEnergies – von April bis Juni auf insgesamt knapp 40 Milliarden Euro. Im Gesamtjahr 2026 werden sie sich demnach auf 147 Milliarden Euro summieren. Oxfam fordert eine „allgemeine und dauerhafte Übergewinnsteuer von mindestens 50 Prozent“ auf diejenigen Gewinne, die über einer Rendite von zehn Prozent liegen.
Portugal hatte Ende Juli einen Gesetzentwurf für eine Übergewinnsteuer vorgelegt. Die Einnahmen sollen laut Regierung „zur Unterstützung der Familien und Wirtschaftszweige verwendet werden, die am stärksten von den Kraftstoffpreissteigerungen betroffen sind“.
In Deutschland lehnt der Koalitionspartner Union eine Übergewinnsteuer ab. Auch in der EU stießen die sechs Finanzminister mit ihrem Wunsch nach einer solchen Steuer bislang auf Ablehnung. Die EU-Kommission hatte etwa im April klargestellt, dass sie nicht an einer EU-weiten Abschöpfung von Übergewinnen arbeite. Für die Einführung einer Übergewinnsteuer wäre nach Angaben der Kommission zudem ein einstimmiger Beschluss der Mitgliedstaaten notwendig. (afp/red)
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Apple legt Steuerzahlungen in Deutschland offen

Apple hat im Rahmen neuer Transparenzvorschriften der Europäischen Union erstmals offengelegt, wie viel Gewinn und Steuern der US-Konzern in den einzelnen Mitgliedstaaten verbucht. Aus einem frisch veröffentlichten Steuerbericht für das Ende September 2025 abgeschlossene vergangene Geschäftsjahr geht hervor, dass Apple in Deutschland bei einem Vorsteuergewinn von rund 209 Millionen US-Dollar (aktuell 178 Mio Euro) Ertragsteuern in Höhe von 153,5 Millionen Dollar (131,2 Mio Euro) zahlte.
Der Gesamtumsatz der deutschen Geschäftseinheiten von Apple belief sich laut dem Bericht auf 2,72 Milliarden Dollar (2,33 Mrd Euro). Bundesweit beschäftigte das Unternehmen 4.089 Mitarbeiter, davon mehr als 2.000 Ingenieure am „European Silicon Design Center“ in München, Apples größtem Entwicklungsstandort in Europa.

Milliardenabfluss in Irland nach Urteil des EuGH

In der Gesamtbilanz für die EU sticht vor allem Irland hervor: Dort wies Apple für das abgelaufene Geschäftsjahr tatsächlich gezahlte Steuern (Income tax paid) in Höhe von 17,08 Milliarden Dollar (14,60 Mrd Euro) aus. Der Konzern begründet diese enorme Summe im Bericht explizit mit der Auflösung des Treuhandkontos infolge der Beihilfe-Entscheidung der EU-Kommission und des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Apple hatte im September 2024 einen jahrelangen Rechtsstreit mit der EU-Kommission verloren. Hintergrund waren Steuervergünstigungen, die Apple in Irland lange gewährt worden waren. Die EU-Kommission hielt dieses Vorgehen für wettbewerbsverzerrend und forderte Apple auf, insgesamt 13 Milliarden Euro Steuern plus Zinsen zu zahlen.

Gros der Steuerzahlungen in den USA und in Irland

In dem aktuellen Steuerreport betont das Unternehmen nun: „Apple gehört kontinuierlich zu den größten Steuerzahlern der Welt und wir sind stolz auf die Beiträge, die wir für die Länder und Gesellschaften leisten, in denen wir tätig sind.“
Apple erklärte, dass Körperschaftsteuern nach internationalem Standard dort anfallen, wo wesentliche Entwicklungs- und Unternehmensrisiken gesteuert werden – bei Apple primär in den USA sowie über die europäische Drehscheibe im irischen Cork, die Kunden in über 120 Ländern betreut.
Große multinationale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro sind nach einer EU-Richtlinie (Public CbCR) verpflichtet, ihre Ertragsteuerinformationen aufgeschlüsselt nach Ländern öffentlich zugänglich zu machen. Bislang mussten diese Daten nur vertraulich an Finanzbehörden übermittelt werden. (dpa/red)