Die schwarz-rote Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat ein umfassendes Reformpaket mit 34 Einzelmaßnahmen beschlossen. Ziele des Pakets sind die Stabilisierung der Wirtschaft, steuerliche Entlastungen sowie Veränderungen am Arbeitsmarkt und in den Sozialsystemen. Ein zentraler und diskutierter Teilaspekt betrifft das Gesundheitswesen mit neuen Regeln zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit.
Besonderheiten im Gesundheitswesen
Im Fokus der Neuregelungen für das Gesundheitswesen steht die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese wurde im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführt. Weiterhin gilt künftig die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Tag der Erkrankung. Die bisherige gesetzliche Regelung, eine AU erst ab dem vierten Tag dem Arbeitgeber vorzulegen entfällt.
Die Reform zielt darauf ab den hohen Krankenständen entgegenzuwirken, die einen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Wirtschaft darstellen, so Merz. Für die Unternehmen bleiben aber abweichende Ausnahmen über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen möglich.
Auswirkungen für Patienten, Ärzte und das Gesundheitssystem
Erkrankte müssen bereits ab dem ersten Tag einer Erkrankung, auch bei leichten Infekten, die medizinische Hilfe vor Ort in Anspruch nehmen. Mit dem Primärgesetz soll die Versorgung der Patienten bedarfsgerecht gesteuert und Fachkräfte entlastet werden. In einem Primärsystem gehen die Patienten bei nahezu allen Fragen und Beschwerden zuallererst in die eigene Hausarztpraxis.
Ziel des Gesetzes ist die effiziente und systematische Ausrichtung der Versorgungsprozesse. Weiterhin soll hierdurch auch die Qualität der Behandlung gesichert und erhöht werden. Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die kardiovaskuläre Sterblichkeit (Herz-Kreislauf-Erkrankung) zu senken.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind hierzulande die häufigste Todesursache. Mit rund 57 Millionen Euro verursachten Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems im Jahr 2020 die höchsten Kosten für das deutsche Gesundheitssystem. Mit einer Bündelung an Präventionsmaßnahmen, wie Früherkennung und die Versorgung von Her-Kreislauf-Erkrankungen, soll die Herz-Kreislauf-Gesundheit der Bevölkerung verbessert werden.
Diese Maßnahmen fordern die Praxen in besonderer Weise heraus. Elke Cremer, Vorsitzende des Hausärzteverbandes Nordrhein beklagt das bürokratische System in Deutschland. Patienten werden zukünftig in überfüllten Wartezimmern auch im Hinblick aufkommender Infekt Zeiten, sitzen. Aus einem einzigen Grund: Den administrativen Vorgaben. Cremer warnt: „Die wirklich kranken und chronisch Erkrankten bleiben auf der Strecke.“
Sorge der Bevölkerung
Auch die Bevölkerung zeigt sich besorgt. In einer Protestkampagne gegen das GKV-Spargesetz startete der Hausärztinnen-und Hausärzteverband eine Patientenumfrage. Demnach erwarten 77 Prozent, dass sich die geplanten Sparmaßnahmen negativ auf die hausärztliche Versorgung auswirken. Knapp 60 Prozent erwarten, dass die Praxen weniger Zeit pro Patienten haben, ebenfalls 60 Prozent befürchten längere Wartezeiten.
Auf die Ärzte rollt nach Angaben des Hausärzteverbandes eine Bürokratiewelle zu. Er erwartet eine Überlastung der niedergelassenen Praxen durch reine Routine-Atteste. Verbandschef Nicola Buhlinger-Göpfarth spricht von einem „bürokratischen Super-GAU für die Hausarztpraxen“. Die Erwartung, dass die Zahl der Krankheitstage durch die Reform reduziert werde, hält der Verband für „eine Illusion“.
Der Kanzler argumentierte in einem Interview mit Maybrit Illner, dass mit der Abschaffung der telefonischen Krankschreibungen künftig wieder die Regelung gelten werde, wie sie bereits vor der Corona-Pandemie üblich war. „Wir haben gesehen, dass seitdem die Krankschreibungen deutlich angestiegen sind“, erklärte Merz.
Der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, sieht das anders. Er bezeichnete die Reform als „faktenfrei“. „Zig Statistiken und Untersuchungen der Krankenkassen zeigen eindeutig, dass die Telefon-AU nicht zu mehr Krankschreibungen geführt hat.“ Der beobachtete Anstieg sei vielmehr auf eine verbesserte Erfassung seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Jahr 2022 zurückzuführen und damit ein statistischer Effekt, so Beier.
Der Vorstand der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner sprechen von einer „Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“. Das Wegnehmen vieler Milliarden Euro aus der Patientenversorgung durch das GKV-Spargesetz auf der einen Seite und durch das Aufbürden von noch mehr Arbeit und Bürokratie auf der anderen Seite, garnieren die Regierungsparteien ein erhebliches Maß an Misstrauen gegenüber den Bürgern, so der KBV-Vorstand.
Das Sparpaket sieht unter anderem finanzielle Kürzungen bei Ärzten und Kliniken, gedeckelte Ausgaben für medizinische Leistungen, Budgetierung sowie weitere Klinik-Kürzungen vor.
Der AOK – Bundesverband warnt ebenso gegen eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese werde den Krankenstand nicht senken, im Gegenteil. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Carola Reimann warnt vor erheblichen Mehraufwand, zusätzlichen Belastungen der Arztpraxen sowie höheren Kosten für das Gesundheitssystem. Sie betont weiterhin, es sei „nicht nachvollziehbar“, wie die verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag zur Entbürokratisierung beitrage.
Das Paket der Bundesregierung ergänzt das bereits im parlamentarischen Verfahren befindlichen GKV- Beitragsstabilisierungsgesetz.
Verdi warnt vor Befristungswachstum
Für einen kritischen Blick auf das Reformpaket spricht sich zudem die Gewerkschaft Verdi aus und warnt vor Befristungswachstum. Durch die neuen Beschlüsse dürfen Arbeitgeber künftig neu eingestellte Beschäftigte bis zu vier Jahre ohne Sachgrund befristet beschäftigen.
Eine sachgrundlose Befristung liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag zeitlich begrenzt, ohne dass es dafür einen speziellen rechtlichen Grund gibt. Das unternehmerische Risiko wird somit allein auf die Beschäftigten verlagert, betont der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. In der Krankschreibung ab Tag 1 sieht er eine Zunahme der „Misstrauenskultur“.
Im Laufe des Jahres 2027 soll die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung in Kraft treten. Das Inkrafttreten lässt sich erst nach Einreichung der kabinettsentwürfe im Bundestag präzise absehen.




