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2. Juli: Reform der Einkommensteuer | Krankmelden wird schwieriger | Verfassungsrechtliche Zweifel

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Reform der Einkommensteuer

Union und SPD haben sich auf ein Reformpaket mit insgesamt 34 Maßnahmen geeinigt. Dazu gehört auch eine Reform der Einkommensteuer, die im Januar in Kraft treten soll. Geplant sind unter anderem höhere Freibeträge. Eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro soll dadurch mehr als 600 Euro Steuern im Jahr sparen. Finanziert werden die Entlastungen unter anderem durch eine höhere Reichensteuer.

Krankmelden wird schwieriger

Die Koalition schafft die telefonische Krankschreibung ab. Künftig soll bereits ab dem 1. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein. Ziel sei es, die hohen Fehlzeiten in den Unternehmen zu senken. Betriebe können jedoch durch Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen von dieser Regelung abweichen.

Verfassungsrechtliche Zweifel

Das geplante neue Heizungsgesetz soll verfassungswidrig sein. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Solaranlagen- und Wärmepumpenanbieter Enpal in Auftrag gegeben hat. Kritisiert wird die geplante Abschaffung der 65-Prozent-Regel. Doch auch die Erlaubnis, künftig wieder fossile Heizungen einbauen zu dürfen, verstoße gegen die Anforderungen der Klimapolitik.

Neue Chipfabrik eröffnet

Der Halbleiterkonzern Infineon hat heute seine neue Produktionsstätte in Dresden eröffnet. Diese soll Europa unabhängiger bei Mikrochips machen. Dort werden sogenannte Leistungshalbleiter gefertigt, die unter anderem in Elektromobilität und Rechenzentren für Künstliche Intelligenz zur Stromsteuerung eingesetzt werden. Laut dem Unternehmen sollen rund 1000 neue Arbeitsplätze entstehen.

Proteste gegen Migration

Eine Welle fremdenfeindlicher Proteste und Ausschreitungen hat Südafrika erfasst. Hunderte Menschen wurden bereits festgenommen. Hinter der Eskalation stehen wirtschaftliche Probleme, hohe Kriminalität und eine zunehmend angespannte politische Lage.
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Heizungsgesetz: Gegensätzliche Gutachten vor möglichem Karlsruhe-Streit


In Kürze:

  • Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.
  • Ein neues Gutachten hält die Lockerung des Heizungsgesetzes für verfassungswidrig.
  • Ein Gutachten für die CDU/CSU-Fraktion sieht dagegen keine verfassungs- oder europarechtlichen Hindernisse.

 
Der Gesetzgebungsprozess zum Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Es befindet sich derzeit noch in der Parlamentarischen Beratung. Deshalb ist noch die eine oder andere Änderung denkbar.
Die ersten Verbände und die Fraktionen der Grünen und Linkspartei haben angekündigt, den Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Mehrere Gutachten gelangen trotz derselben verfassungs- und europarechtlichen Ausgangslage zu gegensätzlichen Ergebnissen.

Reiche verspricht mehr „Freiheit im Heizungskeller“

So kommt die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields zu der Einschätzung, dass das vom Kabinett im Mai beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz verfassungswidrig ist. In Auftrag gegeben hat es das Unternehmen Enpal. Dieses ist als Spezialist für Solaranlagen und Wärmepumpen tätig.
Die in der Zeit der Ampelregierung unter Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossene Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als „Heizungsgesetz“ – hätte vor allem Wärmepumpen beim Neueinbau von Heizsystemen begünstigt. Das derzeit noch geltende Gesetz sieht vor, dass nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das Gesetz hatte für Unmut in Teilen der Öffentlichkeit gesorgt und den Beliebtheitswerten der Ampelparteien geschadet. Die Endfassung hatte zwar das Inkrafttreten auf einen Zeitpunkt verschoben, zu dem alle Kommunen ihre Wärmeplanungen abgeschlossen hätten. Im Kern blieb es jedoch bei einem faktischen Verbot des Neueinbaus fossiler Heizungssysteme.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will hingegen die „Freiheit im Heizungskeller“ wiederherstellen und auch den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder ermöglichen.

Freshfields: Abschwächung des Klimaschutzes verstößt gegen das Grundgesetz

Bei Freshfields hält man dies für verfassungswidrig. Das Gutachten der Kanzlei hält die geplante Rücknahme des GEG für eine Abschwächung eines bereits bestehenden Klimaschutzstandards. Durch eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel würde der Einbau fossiler Heizsysteme wieder häufiger stattfinden. Dadurch würden auch die Treibhausgasemissionen steigen und dies würde das Erreichen der Klimaziele infrage stellen.
Das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, bis 2045 die Erreichung der Klimaneutralität zu sichern. Aus diesem Grund dürften bereits erreichte Schutzstandards nicht ohne gewichtigen Grund abgesenkt werden. Dies betone auch der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, der den Klimaschutz deutlich aufgewertet hat.
Der Beschluss geht davon aus, dass ein Abwarten beim Klimaschutz dazu führen werde, dass spätere Generationen drastische Freiheitseinschränkungen hinnehmen müssten. Diese Verschiebung dürfte ihnen nicht zugemutet werden.
Freshfields schlussfolgert daraus, dass die Zulassung des Einbaus von mehr fossilen Heizungen umso härtere Maßnahmen in späteren Jahrzehnten erforderlich machen würde. Dies verstoße gegen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten intertemporalen Freiheit.

Argumentation ähnlich wie in Greenpeace-Gutachten vom Februar

Im Februar hatte ein von Greenpeace beauftragtes Gutachten der Kanzlei Günther aus Hamburg ähnliche Schlussfolgerungen getroffen. Es gebe demnach ein „Rückschritts“- beziehungsweise „Verschlechterungsverbot“. Einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürften demnach grundsätzlich nicht mehr abgeschwächt werden.
Freshfields‘ Gutachten beschäftigt sich auch mit den Vorgaben aus Brüssel. So schaffe die Gebäuderichtlinie EPBD ebenfalls einen rechtlichen Fortschrittspfad für alle Mitgliedstaaten.
Deutschland dürfe nationale Standards nicht einfach wieder abschwächen, wenn dadurch die Dekarbonisierung erschwert werde.

CDU/CSU sieht Spielraum bei den Klimaschutzinstrumenten

Vonseiten der Union hält man diese Argumentation für nicht stichhaltig. Für die CDU/CSU-Fraktion hatten Anwälte der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Rosin Büdenbender jüngst ein eigenes Gutachten vorgelegt. Federführend war dabei der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow. Auch hier wurde die verfassungs- und EU-rechtliche Zulässigkeit des geplanten Gesetzes untersucht.
Das Pielow-Gutachten gelangte zu einer gegenteiligen Einschätzung. Dessen Hauptargument: Das Demokratieprinzip gebietet es, einem neu gewählten Bundestag das Recht zuzubilligen, frühere Gesetze zu ändern.
Auch wenn der Paragraf 71 des GEG entfalle, so Pielow, gebe es mehrere Wege zur Klimaneutralität. Instrumente seien dabei neben der Wärmepumpe etwa Fernwärme, kommunale Wärmeplanung, Förderprogramme oder der CO₂-Preis. Diesen hatte auch CDU-Chef Friedrich Merz im Vorfeld seiner Wahl zum Bundeskanzler als wichtige Stellschraube zur Abkehr von fossilem Heizen bezeichnet.
Durch den Wegfall der 65-Prozent-Regel entsteht nach Überzeugung von Pielow keine dauerhafte Lücke. Heizungen würden ersetzt, ihre Lebensdauer sei begrenzt und aus diesem Grund würden nach 2045 nur noch wenige fossile Altanlagen übrig bleiben.
Auch die EPBD enthalte lediglich Zielbestimmungen und Mindestvorgaben, aber keine Pflicht, ein Instrument wie die 65-Prozent-Regel einzusetzen.
Beide Gutachten gehen von denselben Rechtsquellen aus. Der Unterschied besteht jedoch in der Auslegung.
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Deutschlands Strompreise steuern auf neuen Rekord zu


In Kürze:

  • Bis Ende Mai waren die diesjährigen Strompreise an der Börse schon 242 Stunden im Minusbereich.
  • Laut Hochrechnung auf Basis der Entwicklung der vergangenen Jahre könnte daraus ein neuer Jahresrekord werden.
  • Minuspreise entstehen, wenn Kraftwerke – besonders Solar – mehr Strom ins Netz einspeisen, als verbraucht werden kann.
  • Mit jeder Stunde entsteht für die Bürger dadurch eine finanzielle Zusatzbelastung.

 
In diesem Jahr kann Deutschland einen neuen Rekord an Stunden mit negativen Börsenstrompreisen aufstellen. Laut Energieversorger 1KOMMA5° kostete Strom für den deutschen Markt an der europäischen Stromhandelsplattform EPEX Spot von Januar bis einschließlich Ende Mai an 242 Stunden weniger als null Cent pro Kilowattstunde.
Im gesamten vergangenen Jahr waren es 573 Stunden. Im vergangenen Jahr summierten sich die Negativpreisstunden von Januar bis Ende Mai auf 248 Stunden. Nach Hochrechnungen auf Basis der Vorjahreswerte ist in diesem Jahr mit 350 bis 700 Stunden mit Preisen unter Null zu rechnen. Allerdings kann sich diese Prognose noch nach oben oder unten verändern.

In den vergangenen Jahren hat sich die Anzahl der Stunden mit negativen Börsenstrompreisen erheblich erhöht. Aus dem Trend ergeben sich für das laufende Jahr Prognosen von 350 Stunden (auf Grundlage der Mai-Werte) bis knapp über 700 Stunden (aufgrund der Werte Januar bis Ende Mai). Stunden mit Preisen gleich Null sind in der Auswertung nicht berücksichtigt.

Foto: ts/Epoch Times, Daten: Bundesnetzagentur/SMARD

Stunden mit Preisen gleich Null sind in dieser Auswertung nicht berücksichtigt. Hier waren es im Vorjahr 81, im laufenden Jahr sind aktuell rund 100 Stunden zu erwarten.

Wie entstehen Minuspreise?

Minuspreise treten immer dann auf, wenn zu viel Strom auf dem Strommarkt zur Verfügung steht, also die Stromerzeugung höher ist als der Verbrauch. Das geschieht vor allem aufgrund der wetterabhängigen Photovoltaikanlagen und noch zu geringen Batteriekapazitäten.
Von den in der Bundesrepublik installierten 124,6 Gigawatt (GW) Solaranlagen sind rund 50 GW nicht steuerbar, darunter viele kleinere Anlagen. Mit fortschreitendem Zubau steigt auch die Anzahl der nicht steuerbaren Anlagen weiter. Das bedeutet, bei viel Sonnenschein speisen diese Anlagen zunehmend Strom in die Netze, unabhängig davon, ob dieser benötigt wird oder nicht.
Die anderen Regelkraftwerke dürfen in diesen Hochlaststunden jedoch nicht komplett heruntergefahren werden, da sie zur Stabilisierung der Netzfrequenz benötigt werden und meist in den Abendstunden wieder Strom liefern müssen.
Gleichzeitig beträgt der Verbrauch, besonders an Wochenend- und Feiertagen, oftmals nur rund 50 GW. So kommt es immer wieder zu deutlichen Überschüssen im Netz. Am Samstag, 20. Juni, betrug dieser zeitweise 20 GW.

Warnsignal im System

Bereits im vergangenen Jahr ordnete Wolfgang Gründinger, Sprecher beim Solarenergieunternehmen Enpal, die immer häufiger auftretenden Minusstrompreise ein. Demnach sei diese Marktreaktion ein „Ausdruck einer wachsenden Diskrepanz zwischen Erzeugung und Nachfrage sowie eines unzureichend flexiblen und digitalisierten Energiesystems“.
Einfacher ausgedrückt: Die Differenz zwischen Stromerzeugung und -nachfrage wächst. Gleichzeitig besteht weiterhin ein Mangel an Speichermöglichkeiten, um Stromspitzen abzuflachen. Ferner haben viel zu wenig Haushalte mit kleineren Solaranlagen einen Smart Meter, wodurch die Netzbetreiber bei Bedarf deren Netzeinspeisung steuern könnten.

Machen Minuspreise den Strompreis günstiger?

Laut 1KOMMA5° lag der durchschnittliche Negativpreis im aktuellen Jahr bis Ende Mai bei –28,65 Euro pro Megawattstunde. Das entspricht etwa –2,87 Cent pro Kilowattstunde vor Steuern und Abgaben. In Spitzenzeiten mussten Stromerzeuger bis über 500 Euro pro Megawattstunde zahlen.
Günstiger wird es dadurch allerdings nur für Stromkunden mit einem dynamischen Stromtarif. In Stunden mit Minuspreisen an der Strombörse können auch sie deutlich günstiger Strom beziehen, wenn auch aufgrund von Steuern, Abgaben und Netzentgelten im Regelfall nicht zu Preisen unter Null.
Wer in dieser Zeit sein E-Auto lädt, kocht oder die Waschmaschine laufen lässt, kann Geld sparen, hat aber oft einen insgesamt höheren Stromverbrauch. Hinzu kommt, dass nur wenige Verbraucher einen solchen Tarif haben und die entsprechende Nutzung zeitliche Flexibilität erfordert.
Zudem müssen diese Flex-Kunden, etwa bei Strommangel in den Abendstunden, wenn der Börsenstrompreis wieder steigt, entsprechend höhere Preise bezahlen. Stromkunden mit einem konstanten Arbeitspreis merken zunächst nichts von den Marktschwankungen.
Durch die niedrigen Preise entstehen allerdings auch für sie Kosten. Minuspreise sind ein Aufruf, besonders an Stromgroßkunden aus der Industrie, überschüssigen Strom abzunehmen, um das Netz stabil zu halten. Dafür erhalten sie eine Gutschrift vom Energieerzeuger, der sie wiederum zu gewissen Teilen vom Staat erstattet bekommt. Dazu kommen die staatlichen Ausgaben für die gesetzlich garantierten Vergütungen für Betreiber der Erneuerbaren-Energien-Anlagen aus dem EEG-Konto (Erneuerbare-Energien-Gesetz) sowie Kosten für Redispatch-Maßnahmen und Abschaltungen.
An manchen Extremtagen wie dem sonnenreichen 1. Mai 2026 kamen so Kosten von rund 150 Millionen Euro zusammen, die letztlich die Steuerzahler tragen müssen. Auch an den diesjährigen beiden Pfingstfeiertagen lagen die Kosten bei insgesamt 110 Millionen Euro.