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Frühstartrente: Zehn Euro im Monat vom Staat für die Altersvorsorge

Kinder bekommen zehn Euro im Monat vom Staat – für die Rente, die noch Jahrzehnte entfernt ist. Das ist der Kern der neuen Frühstartrente. Sie soll das Startkapital für die Altersvorsorge sein, unabhängig von den Finanzen der Eltern. Der Bundestag stimmt am Freitag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ab. Anschließend befasst sich auch der Bundesrat mit dem Entwurf.

Was ist konkret geplant?

Für Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren zahlt der Staat pro Monat zehn Euro in einen Altersvorsorgedepot-Vertrag ein. Das kann ein von den Eltern ausgewähltes Depot sein oder automatisch eine von der Bundesbank verwaltete öffentliche Kapitalanlage.
Die Erträge sind bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Ausgezahlt wird das geförderte Kapital laut Finanzministerium grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Eltern und Großeltern können das Depot durch freiwillige Zahlungen aufstocken – Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr sind erlaubt.
Gefördert wird laut Finanzministerium nur ein Standarddepot-Vertrag mit einem Kostendeckel von einem Prozent. Bis zur Volljährigkeit dürfen Anbieter keine Abschluss- und Vertriebskosten erheben. Im Finanzausschuss des Bundestags wurde festgelegt, dass das Geld ausschließlich in breit gestreute globale Aktien oder Aktienfonds anzulegen ist.

Wann startet die Frühstartrente?

Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten. Die Frühstartrente startet rückwirkend mit dem Geburtsjahrgang 2020, also den im Jahr 2026 Sechsjährigen. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen einbezogen. Kinder, die heute bereits sieben Jahre oder älter sind, erhalten keine Förderung. Der Staat zahlt die Frühstartrente bis zur Volljährigkeit. Danach geht das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge über.

Was soll die Frühstartrente bringen?

Der große Vorteil eines frühen Starts sei Zeit, so das Finanzministerium. Über viele Jahre könne der Zinseszinseffekt wirken. Je länger Geld investiert bleibe, desto stärker könne sich dieser Effekt bemerkbar machen.
Nach Berechnungen des Finanzministeriums entsteht allein aus der staatlichen Förderung bis zur Volljährigkeit ein Depotwert von rund 2.200 Euro. Daraus könnten bis zum 65. Lebensjahr ohne weitere Einzahlungen rund 53.000 Euro werden. Legen Eltern monatlich zehn Euro dazu, kann das Depot laut Ministerium bis zum 65. Lebensjahr auf rund 107.000 Euro wachsen – bei 50 Euro Zuzahlung wären es rund 320.000 Euro.
Den Berechnungen liegt dem Finanzministerium zufolge eine angenommene durchschnittliche Wertentwicklung von 7 Prozent pro Jahr zugrunde. Das entspreche der langjährigen Durchschnittsrendite weltweit gestreuter Aktienanlagen nach Abzug etwaiger Kosten. Die tatsächliche Wertentwicklung könne höher oder niedriger ausfallen. Im Gesetzentwurf heißt es, sollte das Startkapital durch eine ungünstige Entwicklung am Kapitalmarkt geringer ausfallen als die Summe der für einen Anspruchsberechtigten angelegten Frühstartrente, bestehe kein Anspruch auf einen Ausgleich durch den Bund.

Was kostet das den Staat?

Die Ausgaben des Bundes für die Frühstartrente sollen zunächst bei 198 Millionen Euro im Jahr liegen und bis 2030 auf 411 Millionen Euro steigen.

Wozu soll die Frühstartrente junge Menschen motivieren?

Die Frühstartrente soll auch dafür sorgen, dass sich mehr junge Menschen mit dem Aktienmarkt auseinandersetzen. Sie sollen die Wertentwicklung in ihren eigenen Depots verfolgen – und sehen, dass sich ein vorübergehendes Minus auf lange Sicht oft ausgleicht.
So sollen Anreize entstehen, die private Vorsorge im Erwachsenenalter mit eigenen Beiträgen fortzuführen. Dafür hat die Bundesregierung auch einen Nachfolger für die private Riester-Rente entwickelt.

Wie wird das Konzept bewertet?

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die Pläne. Die Frühstartrente ergänze das geplante Altersvorsorgedepot um ein Angebot für Kinder und Jugendliche und erleichtere den frühzeitigen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. „Sie kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, junge Menschen früh an den langfristigen Vermögensaufbau über den Kapitalmarkt heranzuführen“, hieß es in einer Stellungnahme.
„Zehn Euro im Monat werden die Rentenlücke nicht schließen. Aber die Frühstartrente kann Millionen junge Menschen frühzeitig und ganz selbstverständlich mit dem Kapitalmarkt und langfristigem Investieren in Kontakt bringen“, sagte Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz.

Was wird kritisiert?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnet die Frühstartrente dagegen als „Mogelpackung“. „Sie ist keine Rente und verschweigt die sozialen und ethischen Risiken des Kapitalmarkts“, heißt es in einer Stellungnahme. Sie sei daher abzulehnen. „Die Frühstartrente ist vor allem ein staatlich finanzierter Weg der Kundenakquise für private Finanzdienstleister, Banken und Versicherungen.“
Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagte, bei der Finanzbildung bleibe die Politik hinter ihren Ansprüchen zurück. „Informationen von Finanzanbietern sind wichtig. Eine unabhängige Finanzbildung ersetzen sie aber nicht. Kinder und Familien brauchen qualitätsgesicherte Bildungsangebote statt Werbematerial.“ (dpa/red)
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Weg frei für die neue Frühstartrente

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben die Einführung einer Frühstartrente vereinbart. Der Finanzausschuss beschloss mit den Stimmen der Koalition einen entsprechenden Entwurf, der am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll. Auch der Bundesrat muss zustimmen. Kinder sollen künftig Geld vom Staat bekommen, um Vermögen fürs Alter aufzubauen.
Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sprach von einem wichtigen Baustein in der Reform der Altersvorsorge. „Wir wollen junge Menschen sehr früh an den Kapitalmarkt heranführen.“
Der SPD-Finanzpolitiker Michael Thews sagte, jedes Kind solle eine Chance bekommt, früh anzufangen und über die Jahre den „Zinseszinseffekt“ nutzen, um langfristig eine Altersvorsorge aufzubauen. Die Finanzpolitiker sehen die geräuschlose Einigung auch als Beweis für die gute Zusammenarbeit in der Koalition – in der es an anderen Stellen hakt, etwa bei der geplanten Rentenreform.

10 Euro im Monat

Konkret soll der Bund für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Frühstartrente soll eine Art Startkapital für die Altersvorsorge sein. Das Geld soll in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt werden, wenn ein solcher Vertrag von den Eltern abgeschlossen worden ist.
Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschließen, soll eine kollektive Anlage in einem Sondervermögen erfolgen. Verwaltet wird dies von der Bundesbank. Die Eltern sollen das Depot durch freiwillige Zahlungen aufstocken können. Die Frühstartrente soll laut Gesetzentwurf mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 Sechsjährigen starten, also mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen einbezogen.
Im parlamentarischen Verfahren gab es keine grundlegenden Änderungen mehr am Gesetzentwurf der Bundesregierung, sondern noch einige Klarstellungen, wie die Finanzpolitiker sagten. So wird nun festgelegt, dass das Geld ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds anzulegen ist. (dpa/red)
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Rentenreform: Diese drei der 33 Empfehlungen sind noch umstritten

Im Zentrum des Rücktritts von Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) steht die Rentenreform, für die noch immer kein endgültiger Gesetzentwurf vorliegt. Nun muss ihr Nachfolger Alexander Schweitzer (SPD) das Gesetz auf den Weg bringen. Ihren Ursprung hat die Reform in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission, die 33 Maßnahmen vorgeschlagen hat, darunter eine Kopplung des Renteneintritts an die Lebenserwartung. Insbesondere drei Punkte sind in der Koalition noch umstritten:

Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren

Das ist der mit Abstand größte Knackpunkt. Die Expertenkommission empfiehlt, den abschlagsfreien Rentenzugang für besonders langjährig Versicherte – also nach 45 Versicherungsjahren – abzuschaffen. Das Modell wird umgangssprachlich oft „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen nach 45 Jahren Versicherungszeit abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Da das Rentenalter aber schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsdatum für besonders langjährig Versicherte immer weiter nach hinten.
Die SPD stört sich an der Empfehlung und möchte zumindest Härtefallregelungen durchsetzen. Auch Schweitzer forderte bereits im September Änderungen und kritisierte, dass die Vorschläge einer „professoralen Kommission“ vorsähen, dass Menschen weniger von dem bekämen, was sie sich zuvor erarbeitet hätten. Die Rente müsse aber klar und sicher sein. Damals setzte Schweitzer auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren – nun muss er selbst eine Lösung für den Gesetzestext finden.

Vollständige Einbeziehung der Minijobs in die Rentenversicherung

Auch hier gibt es noch Redebedarf. Für Minijobs gibt es bislang zwar grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, es besteht aber die Möglichkeit, sich auf Antrag formlos befreien zu lassen. Die Kommission empfiehlt nun, die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ohne diese sogenannte Opt-out-Möglichkeit in die Rentenversicherung einzubeziehen. Ausnahmen soll es nur noch für Schülerinnen und Schüler geben.
Die Kommission empfiehlt auch, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus für Minijobs ganz abzuschaffen, denn bislang sind Minijobber auch von anderen Sozialbeiträgen sowie der Einkommensteuer befreit. Denn das berge ein Armutsrisiko, wenn die Jobs zur dauerhaften, schlecht abgesicherten Beschäftigung würden, besonders für Frauen. Die Maßnahme ist zwischen den Regierungsparteien noch umstritten, weil besonders Teile der Union die De-facto-Abschaffung der Minijobs kritisieren.

Höhere Altersgrenze für Altersteilzeit

Offen sind auch noch die vorgeschlagenen Änderungen bei der Altersteilzeit. Das Konzept bedeutet, dass ab einem bestimmten Alter die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert werden kann. Bislang ist das ab 55 Jahren möglich, die Kommission empfiehlt ein Mindestalter von 58 Jahren und zusätzlich eine Kopplung an die Regelaltersgrenze.
Bislang kann die Altersteilzeit auch im Block genommen werden – dann arbeiten Beschäftigte in der ersten Phase voll und in der zweiten gar nicht mehr. Das empfiehlt die Kommission abzuschaffen. (afp/red)
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Nach Koalitionstreffen: Fraktionschefs für zügige Reformen und gegen Extremismus

Nach den mehr als vierstündigen Beratungen im Koalitionsausschuss haben sich die Fraktionsspitzen von Union und SPD zu einer zügigen Umsetzung der Reformvorhaben bekannt und sich klar von jeglichem politischen Extremismus abgegrenzt. „Wir sind uns bewusst, dass unsere Demokratie in diesen Tagen vor einer historischen Bewährungsprobe steht“, heißt es in einer gemeinsamen Nachricht von Unionsfraktionschef Thorsten Frei, SPD-Fraktionschef Matthias Miersch und CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann an die Bundestagsabgeordneten, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Wir sind fest entschlossen, unser Land nicht den Extremisten zu überlassen.“
Die Koalition sei sich einig, dass wirtschaftliches Wachstum, sichere Arbeitsplätze und der gesellschaftliche Zusammenhalt im Zentrum des weiteren Arbeitsprogramms der Koalition stehen müsse. „Deshalb hat der Koalitionsausschuss sämtliche aktuellen Themen besprochen, um die damit verbundenen Vorhaben zügig zum Abschluss zu bringen.“

Frei: „Gut war’s“

Die Spitzen von Union und SPD hatten ihre Beratungen am Abend gegen 22.00 Uhr beendet. Hauptthemen der Sitzung waren die weitere Umsetzung der im Juli bereits beschlossenen Reformvorhaben, der Haushalt 2027, aber auch die Nachwehen der Landtagswahlen im September, aus denen die AfD in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern und die Linke in Berlin jeweils als stärkste Parteien hervorgegangen sind.
Unionsfraktionschef Frei sagte beim Verlassen des Kanzleramts zum Verlauf der Beratungen: „Gut war’s.“ Schon am Abend war die Stimmung auch von anderer Seite als „gut“ und „sehr konstruktiv“ beschrieben worden.

Erstes Treffen seit mehr als drei Monaten

Der Koalitionsausschuss ist das wichtigste Gremium des schwarz-roten Bündnisses neben dem Kabinett. Der Kanzler hatte vor dem ersten Treffen der Spitzenrunde seit mehr als drei Monaten trotz teils drastischer Verluste von Union und SPD bei den Landtagswahlen ein neues Bekenntnis zum vereinbarten Reformkurs gefordert. Er gehe davon aus, dass der Koalitionsvertrag und das bestehende Reformpaket „unverändert die Geschäftsgrundlage für die Arbeit der Koalition“ bleiben, sagte der CDU-Chef bei einer Veranstaltung des „Handelsblatts“ und der „WirtschaftsWoche“ in Berlin.
Die SPD hatte nach den Landtagswahlen Änderungen an dem Paket angemahnt. Ihr geht zum Beispiel die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren gegen den Strich. Dass weitreichende inhaltliche Vereinbarungen getroffen wurden, gilt aber als unwahrscheinlich. Schon vor der Sitzung hatte es geheißen, dass man sich allenfalls auf einen Zeitplan für das weitere Vorgehen verständigen werde.
Merz hatte deutlich gemacht, dass er nicht mit einer kompletten Umsetzung der Pläne bis Weihnachten rechnet. Er hoffe aber, „dass wir das im Frühjahr nächsten Jahres in trockenen Tüchern haben“. Die Vorstände der Koalitionsfraktionen hatten sich noch Ende August bei einer Klausurtagung in Münster darauf verständigt, das ganze Paket bis Ende des Jahres durch den Bundestag zu bringen. Es enthält Regelungen für die Bereiche Rente, Pflege, Arbeitsmarkt und Steuern.

Nachwehen der Wahlen belasten Koalition

Schon vor der Sitzung war angekündigt worden, dass auch die Nachwehen der Wahlen in Sachsen-Anhalt und Berlin Thema sein dürften. Am Dienstag wurde in Sachsen-Anhalt erstmals ein AfD-Politiker zum Landtagspräsidenten gewählt – in geheimer Wahl. Es gibt den Verdacht, dass er auch Stimmen aus der CDU bekommen hat. Die SPD ist deswegen in Aufruhr.
In der Union wiederum gibt es Verärgerung darüber, dass die SPD möglicherweise eine Koalition mit der Linken in Berlin bilden wird. Die Berliner Linke wird von der Union als in Teilen antisemitisch und linksextrem ansehen. Laut CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann widerspricht das dem Koalitionsvertrag, der jede Zusammenarbeit mit „verfassungsfeindlichen“ und „demokratiefeindlichen“ Parteien ausschließt. (dpa/red)
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Kranken- und Rentenbeiträge steigen für Gutverdiener

Wer mehr als 5.812,50 Euro brutto im Monat verdient und gesetzlich versichert ist, muss im kommenden Jahr mehr Geld für die Krankenversicherung zahlen. Ab einem Verdienst von 8.450 Euro brutto steigt auch der Beitrag für die Rentenversicherung. Das Bundeskabinett hat in Berlin eine entsprechende Verordnung des zuständigen Bundessozialministeriums beschlossen. Der Bundesrat muss der jährlichen Anpassung noch zustimmen, was als Formsache gilt. Eine Zustimmung im Bundestag ist nicht nötig.
Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr entlang der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr fortgeschrieben. Sie definieren, bis zu welcher Grenze des Monatsgehalts Beiträge fällig werden, vom darüber liegenden Gehalt werden dann keine Beiträge mehr abgezogen.

Ausrichtung an Lohnanstieg im vergangenen Jahr

In der Krankenversicherung steigt die Grenze von aktuell 5.812,50 auf 6.375 Euro, bei der Rente von heute 8.450 auf 8.850 Euro. Wer also mehr als 5.812,50 Euro brutto verdient, zahlt künftig mehr für die Krankenkasse, wer mehr als 8.450 Euro brutto hat, auch mehr für die Rente.
Das Ministerium verweist auf die gesetzliche Pflicht, die Werte fortzuschreiben. 2025 legten die Bruttolöhne demnach um 4,38 Prozent zu. So werde sichergestellt, dass sich die Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligten, da auch Leistungen, wie die Rente jährlich insbesondere mit der Lohnentwicklung angepasst würden.
Beim Wert für die Krankenversicherung ist dieses Mal allerdings eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro enthalten, die auf das vor dem Sommer in der Koalition vereinbarte Gesundheitssparpaket zurückgeht. Dieses soll die Krankenkassen wegen ständig steigender Gesundheitsausgaben entlasten. (dpa/red)
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Koalitionsausschuss: SPD und Union ringen um zentrale Reformen


In Kürze:

  • Am Mittwoch tritt der Koalitionsausschuss von Union und SPD erstmals nach der Sommerpause zusammen.
  • Bei Rente, Arbeitsrecht, Steuern und Pflege zeichnen sich neue Konflikte zwischen den Koalitionspartnern ab.
  • Die SPD fordert unter anderem Entlastungen, einen Spritpreisdeckel und höhere Steuern auf große Erbschaften.
  • Auch in der Union wächst der Druck auf Bundeskanzler Friedrich Merz, gegenüber der SPD Reformen durchzusetzen.

 
Am Mittwoch, 7. Oktober, wird erstmals nach der Sommerpause und den Landtagswahlen im September der Koalitionsausschuss im Kanzleramt zusammentreten. Bis April werden in Deutschland keine überregionalen Wahlen stattfinden – für die Bundesregierung auf den ersten Blick eine Chance, jetzt lange aufgeschobene Reformen in Gang zu setzen.
Dennoch werden für Mittwoch keine weitreichenden Beschlüsse erwartet. Ein Grund dafür ist, dass die SPD-Co-Chefin und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas aufgrund eines familiären Trauerfalls nicht mit dabei sein.

Koalitionsausschuss ohne Bärbel Bas: Trauerfall verhindert Erscheinen

Auf Bas kommt es bei zentralen Vorhaben der schwarz-roten Regierungskoalition an. In Bereichen wie Rente und Arbeitsmarktpolitik kommt es auf Gesetzesvorlagen aus ihrem Hause an. Aber auch bei der Pflege und in der Steuerpolitik hatte die Koalition angekündigt, im Herbst wichtige Reformen auf den Weg zu bringen. Stattdessen könnte sich das Treffen am Mittwoch in Arbeitsaufträgen, Vertagungen und maximal politischen Leitentscheidungen erschöpfen.
Im noch ungünstigeren Fall, so spekulieren Medien wie der „Münchner Merkur“, könnte der Koalitionsausschuss den Anfang vom Ende der Regierungskoalition besiegeln. Immerhin sieht es in mehreren Bereichen nicht danach aus, als könnten zuvor als mehr oder minder ausverhandelte Vorhaben in der genannten Form durch den Gesetzgebungsprozess gehen.
Zwar hatte Bärbel Bas in der Rentenpolitik wiederholt betont, das „Gesamtkunstwerk“ der Rentenreform auf Grundlage der 33 Empfehlungen der Rentenkommission nicht aufschnüren zu wollen. Dabei hatte sie jedoch die Rechnung ohne Teile ihrer eigenen Partei gemacht. Nicht nur mehrere SPD-Ministerpräsidenten hatten angekündigt, das geplante Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren verhindern zu wollen.

SPD legt Strategiepapier vor – und stellt einige Beschlüsse infrage

Unter anderem die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete über ein internes, vierseitiges Papier des SPD-Parteivorstandes, das eine teilweise Strategieänderung verheißt. Es steht unter dem Eindruck der Landtagswahlen und datiert vom 21. September. Die SPD bekennt sich in dem Papier zwar zur Fortführung der Koalition, schließt aber vor dem Hintergrund der Wahlergebnisse ein „schlichtes Weiter-so“ aus.
Weiter heißt es, dass zwar angesichts knapper Kassen Einsparungen erforderlich seien. Allerdings dürften Reformen in der Bevölkerung nicht mehr ausschließlich als Streichungen und Belastungen wahrgenommen werden. Stattdessen solle die Bezahlbarkeit des Lebens zum neuen politischen Schwerpunkt werden. Die Sozialdemokraten sprechen sich in dem Papier unter anderem für einen Spritpreisdeckel, Entlastungen bei Pflegekosten und eine Bildungsoffensive aus.
Was sich allerdings als eine potenzielle Kampfansage an die Union interpretieren lässt, ist, dass die SPD in ihrem Papier erneut die Themen der stärkeren Besteuerung großer Erbschaften und eine Übergewinnsteuer ins Spiel bringt. CDU und CSU haben beides bislang kategorisch abgelehnt.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren wird zu Härtetest für Koalition

Beim Rentenrecht unterstreicht die SPD, dass sie mit einer engen Härtefallregel, wie sie derzeit im Bereich der vorzeitigen abschlagsfreien Altersrente im Gespräch ist, nicht einverstanden ist. In dem Papier heißt es, dass „offene Fragen zur Altersteilzeit und zur abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren enorme Verunsicherung bei den Beschäftigten und Arbeitgebern auslösen“.
Die Sozialdemokratie werde künftig dafür kämpfen, dass „die Lebensleistung von langjährig Versicherten auch künftig einen Unterschied“ machen werde. Ob man die geltende Regelung vollständig erhalten will, sie durch eine neue Beitragsjahre-Regel ersetzen oder über eine längere Übergangsfrist abfedern wolle, bleibt offen.
Die SPD bringt auch erneut die Idee einer Art „Bürgerversicherung“ im Bereich der Rente ins Spiel. Diese würde perspektivisch auch Beamte, Selbstständige und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Die Union hingegen will – trotz Kritik von Ost-Ministerpräsidenten und Arbeitnehmerflügel – keiner Aufweichung der Rentenreform zustimmen.

Keine weitreichenden Beschlüsse im Koalitionsausschuss zu erwarten

Unterdessen ist nicht damit zu rechnen, dass die Bereitschaft in der Union, sich inhaltlich auf die SPD zuzubewegen, nicht größer geworden ist. Am Tag der Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben Präsidium und Landeschefs der CDU Bundeskanzler Friedrich Merz Rückendeckung für einen Verbleib im Amt zugesichert. Gleichzeitig forderten sie ihn dazu auf, gegenüber der SPD offensiver auf Reformschritte zu drängen, die man in der Union für dringlich erachtet.
So fordern CDU und CSU unter anderem Änderungen im Arbeitsrecht – etwa längere Vertragsbefristungen. Zur eigentlich auf Kabinettsebene bereits beschlossenen Flexibilisierung des Arbeitsrechts und Einführung einer Wochenarbeitszeit liegt bis heute kein entscheidungsreifer Entwurf vor. Ähnliches gilt für Themen wie die Krankschreibung ab dem ersten Tag.
Die Union soll momentan die Einkommenssteuerreform blockieren, um Änderungen bei Rente und Arbeitsrecht zu erzwingen. Auch bei der Pflege gibt es bisher nur einen Minimalkompromiss zur kurzfristigen Finanzierung. Erneut soll nun eine Kommission den Fahrplan zu einer umfassenden Reform vorbereiten. Ungeklärt bleibt auch das Schicksal der sogenannten Zuckersteuer, nachdem der Kanzler den Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil als „in dieser Form nicht mehrheitsfähig“ zurückgewiesen hatte.
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Spritpreis, Rente, Steuern: SPD und Union ringen um zentrale Reformen


In Kürze:

  • Am Mittwoch tritt der Koalitionsausschuss von Union und SPD erstmals nach der Sommerpause zusammen.
  • Bei Rente, Arbeitsrecht, Steuern und Pflege zeichnen sich neue Konflikte zwischen den Koalitionspartnern ab.
  • Die SPD fordert unter anderem Entlastungen, einen Spritpreisdeckel und höhere Steuern auf große Erbschaften.
  • Auch in der Union wächst der Druck auf Bundeskanzler Friedrich Merz, gegenüber der SPD Reformen durchzusetzen.

 
Am Mittwoch, 7. Oktober, wird erstmals nach der Sommerpause und den Landtagswahlen im September der Koalitionsausschuss im Kanzleramt zusammentreten. Bis April werden in Deutschland keine überregionalen Wahlen stattfinden – für die Bundesregierung auf den ersten Blick eine Chance, jetzt lange aufgeschobene Reformen in Gang zu setzen.
Dennoch werden für Mittwoch keine weitreichenden Beschlüsse erwartet. Ein Grund dafür ist, dass die SPD-Co-Chefin und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas aufgrund eines familiären Trauerfalls nicht mit dabei sein.

Koalitionsausschuss ohne Bärbel Bas: Trauerfall verhindert Erscheinen

Auf Bas kommt es bei zentralen Vorhaben der schwarz-roten Regierungskoalition an. In Bereichen wie Rente und Arbeitsmarktpolitik kommt es auf Gesetzesvorlagen aus ihrem Hause an. Aber auch bei der Pflege und in der Steuerpolitik hatte die Koalition angekündigt, im Herbst wichtige Reformen auf den Weg zu bringen. Stattdessen könnte sich das Treffen am Mittwoch in Arbeitsaufträgen, Vertagungen und maximal politischen Leitentscheidungen erschöpfen.
Im noch ungünstigeren Fall, so spekulieren Medien wie der „Münchner Merkur“, könnte der Koalitionsausschuss den Anfang vom Ende der Regierungskoalition besiegeln. Immerhin sieht es in mehreren Bereichen nicht danach aus, als könnten zuvor als mehr oder minder ausverhandelte Vorhaben in der genannten Form durch den Gesetzgebungsprozess gehen.
Zwar hatte Bärbel Bas in der Rentenpolitik wiederholt betont, das „Gesamtkunstwerk“ der Rentenreform auf Grundlage der 33 Empfehlungen der Rentenkommission nicht aufschnüren zu wollen. Dabei hatte sie jedoch die Rechnung ohne Teile ihrer eigenen Partei gemacht. Nicht nur mehrere SPD-Ministerpräsidenten hatten angekündigt, das geplante Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren verhindern zu wollen.

SPD legt Strategiepapier vor – und stellt einige Beschlüsse infrage

Unter anderem die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete über ein internes, vierseitiges Papier des SPD-Parteivorstandes, das eine teilweise Strategieänderung verheißt. Es steht unter dem Eindruck der Landtagswahlen und datiert vom 21. September. Die SPD bekennt sich in dem Papier zwar zur Fortführung der Koalition, schließt aber vor dem Hintergrund der Wahlergebnisse ein „schlichtes Weiter-so“ aus.
Weiter heißt es, dass zwar angesichts knapper Kassen Einsparungen erforderlich seien. Allerdings dürften Reformen in der Bevölkerung nicht mehr ausschließlich als Streichungen und Belastungen wahrgenommen werden. Stattdessen solle die Bezahlbarkeit des Lebens zum neuen politischen Schwerpunkt werden. Die Sozialdemokraten sprechen sich in dem Papier unter anderem für einen Spritpreisdeckel, Entlastungen bei Pflegekosten und eine Bildungsoffensive aus.
Was sich allerdings als eine potenzielle Kampfansage an die Union interpretieren lässt, ist, dass die SPD in ihrem Papier erneut die Themen der stärkeren Besteuerung großer Erbschaften und eine Übergewinnsteuer ins Spiel bringt. CDU und CSU haben beides bislang kategorisch abgelehnt.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren wird zu Härtetest für Koalition

Beim Rentenrecht unterstreicht die SPD, dass sie mit einer engen Härtefallregel, wie sie derzeit im Bereich der vorzeitigen abschlagsfreien Altersrente im Gespräch ist, nicht einverstanden ist. In dem Papier heißt es, dass „offene Fragen zur Altersteilzeit und zur abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren enorme Verunsicherung bei den Beschäftigten und Arbeitgebern auslösen“.
Die Sozialdemokratie werde künftig dafür kämpfen, dass „die Lebensleistung von langjährig Versicherten […] auch zukünftig einen Unterschied“ machen werde. Ob man die geltende Regelung vollständig erhalten will, sie durch eine neue Beitragsjahre-Regel ersetzen oder über eine längere Übergangsfrist abfedern wolle, bleibt offen.
Die SPD bringt auch erneut die Idee einer Art „Bürgerversicherung“ im Bereich der Rente ins Spiel. Diese würde perspektivisch auch Beamte, Selbstständige und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Die Union hingegen will – trotz Kritik von Ost-Ministerpräsidenten und Arbeitnehmerflügel – keiner Aufweichung der Rentenreform zustimmen.

Keine weitreichenden Beschlüsse im Koalitionsausschuss zu erwarten

Unterdessen ist nicht damit zu rechnen, dass die Bereitschaft in der Union, sich inhaltlich auf die SPD zuzubewegen, nicht größer geworden ist. Am Tag der Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben Präsidium und Landeschefs der CDU Bundeskanzler Friedrich Merz Rückendeckung für einen Verbleib im Amt zugesichert. Gleichzeitig forderten sie ihn dazu auf, gegenüber der SPD offensiver auf Reformschritte zu drängen, die man in der Union für dringlich erachtet.
So fordern CDU und CSU unter anderem Änderungen im Arbeitsrecht – etwa längere Vertragsbefristungen. Zur eigentlich auf Kabinettsebene bereits beschlossenen Flexibilisierung des Arbeitsrechts liegt bis heute kein entscheidungsreifer Entwurf vor. Ähnliches gilt für Themen wie die Krankschreibung ab dem ersten Tag.
Die Union soll momentan die Einkommenssteuerreform blockieren, um Änderungen bei Rente und Arbeitsrecht zu erzwingen. Auch bei der Pflege gibt es bisher nur einen Minimalkompromiss zur kurzfristigen Finanzierung. Erneut soll nun eine Kommission den Fahrplan zu einer umfassenden Reform vorbereiten.
Ungeklärt bleibt auch das Schicksal der sogenannten Zuckersteuer, nachdem das Kanzleramt den Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gestoppt hatte. Die dpa erfuhr aus Regierungskreisen, dass der Vorschlag „in dieser Form […] nicht mehrheitsfähig“ sei.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel wurde am 6. Oktober 2026 aktualisiert, um klar zu stellen, wer genau die Zuckersteuer gestoppt hatte und was auf Kabinettsebene bereits beschlossen wurde.
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Trotz staatlicher Zulagen: Viele wollen kein Depot eröffnen

In wenigen Wochen soll es losgehen mit dem vom Staat geförderten Altersvorsorgedepot in Deutschland – doch das Wissen darüber ist in der Bevölkerung noch lückenhaft. In einer YouGov-Umfrage für die Commerzbank und ihre Online-Marke Comdirect gab jeweils gut ein Drittel der 1.517 Befragten an, sie hätten entweder noch gar nichts von dem Angebot gehört oder wüssten nur wenig darüber.
Von den 935 Teilnehmern, die zum Zeitpunkt der Erhebung vom 30. Juli bis 3. August 2026 bereits vom Altersvorsorgedepot gehört hatten, fühlt sich mehr als jeder Zweite (56 Prozent) überhaupt nicht oder eher schlecht informiert.

„Gamechanger für die private Altersvorsorge“

Mit dem Altersvorsorgedepot sollen Sparer über die Anlage in ETFs, Aktienfonds und Anleihen privat fürs Alter vorsorgen können. Der Staat fördert Einzahlungen mit bis zu 540 Euro Zulage pro Jahr. Pro Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro. Die Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht besteuert.
Idee ist, dass die Menschen über die Anlage an der Börse chancenreicher fürs Alter vorsorgen können. 38 Prozent gaben in der YouGov-Umfrage allerdings an, unerfahren in der Wertpapieranlage zu sein.
„Das ist eine historische Chance: Millionen von Menschen werden erstmals mit dem Aktienmarkt in Berührung kommen“, sagt Commerzbank-Privatkundenchef Thomas Schaufler. „Das Altersvorsorgedepot ist ein Gamechanger für die private Altersvorsorge in Deutschland.“

Mehrheit der Befragten will kein Depot eröffnen

Vier von zehn Befragten gaben an, es sei sehr wahrscheinlich (16 Prozent) oder zumindest eher wahrscheinlich (22 Prozent), dass sie 2027 ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen werden. Allerdings ist die Mehrheit noch unentschlossen oder hält eine Depoteröffnung für unwahrscheinlich. „Wer das Altersvorsorgedepot versteht, wird es auch nutzen“, ist Commerzbank-Manager Schaufler überzeugt. „Aufklärung ist hier der Schlüssel.“ (dpa/red)
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Staat fördert Altersvorsorge über die Börse: Der Wettlauf um das günstigste Angebot

Die Deutsche Bank steigt in den Wettlauf um das beste Angebot für das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot ein. „Lockvogelangebote sind ganz klar nicht unsere Strategie“, betonte Deutsche-Bank-Manager Raffael Gasser dpa in Frankfurt.
„Unser Ziel ist, dass Kunden genau wissen, worauf Sie sich einlassen und auch in ein paar Jahren keine negativen Emotionen entwickeln, weil wir irgendwie die Spielregeln verändern.“
Mit dem Altersvorsorgedepot sollen Sparer ab 2027 über die Anlage in Indexfonds (ETFs), Aktienfonds und Anleihen privat fürs Alter vorsorgen können. Das soll den Menschen mehr Geld für den Ruhestand bescheren, weil sie zwar mit mehr Risiko, aber chancenreicher anlegen können.
Das Gesetz, auf dem das Altersvorsorgedepot beruht, erlaubt Anbietern, ihre Preise später jederzeit zu erhöhen. Dies müssen sie nur vier Monate vorher ankündigen. Darum gibt es bereits Befürchtungen, der Preiswettbewerb könne letztlich zulasten der Kundschaft gehen.

Staat fördert Altersvorsorge über die Börse

Der Staat fördert beim Altersvorsorgedepot Einzahlungen mit bis zu 540 Euro Zulage pro Jahr. Pro Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro. Förderfähig sind Einzahlungen zwischen 120 Euro und 1.800 Euro pro Jahr.
Die Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht besteuert. Wer einen Riester-Vertrag hat, kann in das neue Fördersystem wechseln und angespartes Guthaben übertragen.

Vom ETF-Depot zum Dumpingpreis bis zur teureren Beratung

Die Deutsche Bank bietet zum Marktstart neben einem ETF-Depot teurere Lösungen mit Beratung an. Das von der Fondstochter DWS entwickelte Standarddepot wird nur digital verfügbar sein. Die jährlichen Kosten sollen in den ersten zwei Jahren 0,1 Prozent und danach 0,28 Prozent betragen.
Deutschlands größtes Geldhaus plant zudem ein erweitertes Vorsorgedepot mit Beratung, für das pro Jahr ein Entgelt von 0,99 Prozent erhoben wird. Ergänzend gibt es zwei mit der Zurich-Versicherung entwickelte Versicherungsprodukte, bei denen Kunden ebenfalls persönliche Beratung in Anspruch nehmen können: eins mit, eins ohne Garantie.
Dominik Hennen, der das Privatkundengeschäft von Deutscher Bank und Postbank mit insgesamt 19 Millionen Kunden verantwortet, sagt: „Es ist gut, dass das Thema Altersvorsorge jetzt einen derartigen Stellenwert bekommt. Trotzdem werden nicht plötzlich Millionen Menschen loslaufen und alles selbst abschließen. Es wird Menschen geben, die wollen und müssen bei diesem Thema beraten werden.“

Wettlauf um das günstigste Angebot

Den Preiswettbewerb hatte im August Scalable Capital eröffnet. Der Chef des Neobrokers, Erik Podzuweit, kündigte in der „BILD“ an, dass beim Standarddepot weder Gebühren für die Depotführung noch für Sparpläne, Ein- und Auszahlungen sowie Käufe und Verkäufe anfallen sollen. Die laufenden Kosten sollen bei Scalable höchstens 0,15 Prozent pro Jahr betragen.
Andere Anbieter zogen nach: Die Dekabank, die die Sparkassen mit Produkten versorgt, veranschlagt für ihr Standarddepot 0,1 Prozent Gebühren pro Jahr.

Chance oder Risiko?

Das Deutsche Aktieninstitut rechnet regelmäßig vor, dass sich langfristiges Investieren in Aktien lohnt. Demnach brachte ein Sparplan auf einen Fonds, der den Leitindex DAX abbildet, in den vergangenen 20 Jahren fast 9 Prozent Ertrag pro Jahr auf jeden angelegten Euro – trotz aller Krisen.
Bei 50 Euro im Monat seien so aus 12.000 Euro Investment gut 32.000 Euro geworden. Zwar sorgten das Platzen der Dotcom-Blase, die globale Finanzkrise und die Euro-Schuldenkrise für Einbrüche an den Börsen, doch langfristig stiegen Aktienindizes weiter.
Doch in Umfragen äußern viele Menschen regelmäßig Skepsis. In einer Ipsos-Erhebung für die Direktbank ING im Sommer stimmte mehr als ein Drittel der 1.000 Erwachsenen in Deutschland der Aussage zu: „Anlegen ist wie Glücksspiel im Kasino.“
Selbst unter den Befragten, die bereits Geld in Wertpapieren anlegen, teilte mehr als jeder Fünfte diese Einschätzung.

Kommt durch die Rentenreform ein Umdenken in Gang?

Dass bei vielen Anbietern die Zahl der Wertpapierdepots steigt, darf nach Einschätzung von Dekabank-Vertriebschef Dirk Peters nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland nicht am Kapitalmarkt investiert ist:
„Stand heute legen nur 20 Prozent der Menschen über 14 Jahre ihr Geld in Aktien, Fonds, Renten oder ETFs an.“
Deutsche-Bank-Manager Gasser, der das Geschäftsfeld für wohlhabende Kunden des Dax-Konzerns in Deutschland betreut, rechnet mit einem Schub für die Aktienkultur in Deutschland durch das Altersvorsorgedepot. Sein Kollege Hennen sagt: „Wenn nicht jetzt, wann dann? Wenn das Altersvorsorgedepot nicht zum Turnaround führt – was braucht es dann noch?“
ING-Deutschland-Chef Lars Stoy sagte angesichts der Rentenreform im Sommer der Deutschen Presse-Agentur: „Das Beste, was dem Land in Sachen Altersvorsorge passieren könnte, ist, dass sich eine Bewegung in Gang setzt. Es mangelt vielen nicht an der Erkenntnis, dass sie etwas für ihre Altersvorsorge tun müssen. In Deutschland tun wir uns nur manchmal schwer, ins Handeln zu kommen.“ (dpa/red)
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Bundestag berät erstmals über Frühstartrente – Klingbeil: Signal für Gerechtigkeit

Mit einer neuen staatlichen Förderung will die Bundesregierung die private Altersvorsorge künftig schon im Kindesalter beginnen lassen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) brachte am Freitag sein Gesetz zur sogenannten Frühstartrente in den Bundestag ein, die vom Bund mit monatlich zehn Euro für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren bezuschusst wird. Dieses neue Vorsorgemodell sei ein „Zeichen für eine bessere Gerechtigkeit in unserem Land“, sagte der SPD-Politiker.

Klingbeil wirbt für frühe Altersvorsorge

„Zehn Euro im Monat, das mag vielleicht erst mal wenig klingen“, sagte Klingbeil. „Aber durch den frühen Staat kommen über Jahrzehnte große Summen zusammen: Alleine aus der staatlichen Förderung kann bis zum Renteneintritt ein Beitrag von 53.000 Euro entstehen.“ Wenn Eltern oder Großeltern dann noch jeden Monat 20 Euro dazugäben, werde bis zum Renteneintritt eine Summe von 160.000 Euro zusammenkommen.
Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung bereits Kinder an eine kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Heranwachsende von sechs bis 18 Jahren bekommen dabei eine staatliche Förderung zum Aufbau eines Vorsorgedepots. Der Staat zahlt dafür monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Depot ein. Berechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Start mit Geburtsjahrgang 2020

Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen.
Ab der Volljährigkeit kann das Altersvorsorgedepot eigenständig weiter bespart werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist möglich.
Klingbeil sagte im Bundestag, dass bereits heute in vielen Familien fürs Alter der Kinder vorgesorgt werde. „Aber es sind eben häufig die Kinder aus Familien, wo man sich es leisten kann, 20 und 30 Euro im Monat zur Seite zu legen“, sagte er.
Es sei immer noch so, „dass viel zu häufig der Geldbeutel der Eltern darüber entscheidet, welche Zukunft Kinder in unserem Land haben – und das brechen wir ein Stück weit mit der Frühstartrente auf.“ Er betonte: „Wir wollen, dass alle Kinder davon profitieren können.“

Förderung auch ohne eigenes Depot

Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll.
Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.
„Wenn ein Kind durchs Raster fällt, weil die Eltern sich nicht kümmern, dann springt der Staat über die Deutsche Bundesbank ein“, sagte Klingbeil im Plenum. „Hier werden wir das Geld für alle Kinder anlegen, in denen die Eltern sich nicht kümmern. So garantieren wir eine wirkliche Chancengerechtigkeit in unserem Land.“
Nach der ersten Beratung am Freitag überwies der Bundestag den Gesetzentwurf zur weiteren Bearbeitung in die Ausschüsse. In einigen Wochen dürfte er endgültig verabschiedet werden. (afp/red)
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Frühstartrente: So funktioniert die staatliche Förderung für Kinder

Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung bereits Kinder an eine kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Heranwachsende von sechs bis 18 Jahren bekommen dabei eine staatliche Förderung zum Aufbau eines Vorsorgedepots. Der Bundestag berät nun erstmals über die Mitte August im Kabinett beschlossenen Pläne:
Wie funktioniert die Frühstartrente?
Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein. Dieser Betrag kann beispielsweise von Eltern oder Großeltern durch freiwillige Einzahlungen von bis zu 6840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ergänzt werden. Das Depot können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen.
Gibt es dafür Vorgaben?
Das Finanzministerium schreibt für die Verträge einen Deckel bei den tatsächlichen Kosten von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Berechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.
Ab wann gibt es die Frühstartrente?
Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Ab der Volljährigkeit kann das Altersvorsorgedepot eigenständig weiter bespart werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist möglich.
Was passiert, wenn Eltern nichts unternehmen?
Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.
Gibt es steuerliche Vorteile?
Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Für etwaige Aufstockbeträge der Eltern sind allerdings keine zusätzlichen Steuervorteile vorgesehen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.
Kombination mit Kapitalrente möglich?
Die von der Regierung eingesetzte Kommission für die Rentenreform hat empfohlen, die Ausgestaltung der Frühstartrente mit der von ihr generell vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen. Dies solle Synergien und besonders lange Ansparzeiten ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden. Die Einführung der Kapitalrente muss noch gesetzlich geregelt werden, wenn die Regierung die betreffende Empfehlung übernimmt.
Lohnt sich die Frühstartrente?
Aus den staatlichen Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr ergibt sich eine Einzahlsumme von 1440 Euro. Nach Berechnungen des Ratgebers „Finanztip“ würde diese bei einer durchschnittlichen Verzinsung abzüglich der Kosten in dem Zeitraum auf 2200 Euro anwachsen. Würde dieses Geld in ein Altersvorsorgedepot übertragen und weiter verzinst, stünde demnach beim Renteneintritt ein Vermögen von schätzungsweise 25.000 Euro zur Verfügung. Dabei sind allerdings inflationsbedingte Kaufkraftverluste nicht berücksichtigt.
Was kostet die Frühstartrente den Steuerzahler?
Die Kosten für die Frühstartrente werden für 2027 mit 198 Millionen Euro angegeben. Bis 2030 sollen die Kosten auf 411 Millionen Euro jährlich steigen. (afp/red)
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Kranken- und Rentenversicherung wird für Gutverdiener teurer

Erwerbstätige mit höheren Einkommen müssen sich auf steigende Renten- und Krankenversicherungsbeiträge im kommenden Jahr einstellen. Das sieht die jährliche Anpassung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen vor.
Ein entsprechender Verordnungsentwurf des zuständigen Bundessozialministeriums ist in der regierungsinternen Abstimmung, wie das Ministerium bestätigte. Kabinett und Bundesrat müssen die Verordnung beschließen.
Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Grenze des Monatsgehalts Beiträge fällig werden, vom darüber liegenden Gehalt werden dann keine Beiträge mehr abgezogen.

Bemessungsgrenze soll auf 6.375 Euro pro Monat steigen

In der gesetzlichen Krankenversicherung soll diese Grenze von aktuell 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro angehoben werden, in der Rentenversicherung von heute 8.450 auf 8.850 Euro.
Das bedeutet, wer mehr als 5.812,50 Euro brutto im Monat verdient und gesetzlich krankenversichert ist, zahlt künftig mehr für die Krankenkasse, wer mehr als 8.450 Euro brutto hat, auch mehr für die Rente.
Das Ministerium verwies auf die gesetzliche Pflicht, die Werte gemäß der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr fortzuschreiben. 2025 legten die Bruttolöhne demnach um 4,38 Prozent zu.
Durch die jährliche Fortschreibung werde sichergestellt, dass sich alle Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligten.
Beim Wert für die Krankenversicherung ist dieses Mal zudem eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro enthalten, die auf das vor dem Sommer in der Koalition vereinbarte Gesundheitssparpaket zurückgeht. Dieses soll die Kassen wegen ständig steigender Gesundheitsausgaben entlasten. (dpa/red)
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Rente mit 63: IW Köln gegen lange Übergangsregelung

Die von der SPD vorgeschlagene Übergangsfrist von fünf Jahren bis zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren würde laut Berechnungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) dazu führen, dass weitere rund zwei Millionen Arbeits- und Fachkräfte frühzeitig in den Ruhestand gehen. Das berichtet das „Handelsblatt“.
„In den kommenden fünf Jahren – von 2027 bis 2031 – erreichen fünf besonders geburtenstarke Jahrgänge die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte“, erläuterte Stefanie Seele, Arbeitsmarktexpertin am Institut der Deutschen Wirtschaft (IW).

Millionen könnten früher gehen

Schätzungsweise 1,8 Millionen Personen von ihnen wären von einer Übergangsregelung über fünf Jahre begünstigt, sagte sie. Damit gingen viele gut qualifizierte Arbeitskräfte in Rente, was auch das Wirtschaftswachstum hemme. Grundlage für Seeles Schätzung ist das Jahr 2025, als 27 Prozent des Jahrgangs 1958 abschlagsfrei früher in Rente gingen.
Der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Bernd Fitzenberger, äußerte sich ähnlich. „Eine fünfjährige Übergangsfrist ist politisch verständlich, wäre aber angesichts der starken Altersjahrgänge, die in den nächsten Jahren den Arbeitsmarkt verlassen, sehr problematisch.“

IAB für Reform ohne Übergangsfrist

Der IAB-Chef befürchtet, dass durch eine fünfjährige Übergangsfrist schätzungsweise 1,5 bis 2,5 Millionen Beschäftigte dem Arbeitsmarkt vorzeitig verloren gingen. Diese Menschen gingen zwischen zwei und drei Jahren früher in Rente und arbeiteten vermutlich auch deutlich seltener nach Renteneintritt.
Fitzenberger plädierte daher für eine Rentenreform ohne jede Übergangsfrist bei der „Rente mit 63“. Allerdings würde er die abschlagsfreie Frührente für diejenigen beibehalten, die mindestens 42 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Das würde die Zahl der Berechtigten drastisch verkleinern. (dts/red)
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Bas sieht bei Rentenreform noch Gesprächsbedarf – Schwesig gegen Rente mit 70

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht bei der Umsetzung der geplanten Rentenreform der Bundesregierung noch Gesprächsbedarf.
„Wir haben bei der Rente erstmal nur einen Kommissionsbeschluss, das ist ja noch keine politische Einigung“, sagte die SPD-Ministerin der „BILD“. Sie räumte ein, dass es „Gesprächsbedarf über das ein oder andere Element“ gebe.

Bas sieht offene Fragen

Zugleich stellte sich Bas hinter die Reform. „Wir wollen das Konzept umsetzen“, sagte sie. „Aber natürlich gibt es Bereiche wie bei den Minijobs, wo gerade die Unternehmen sagen: wir brauchen da noch einen Bereich, gerade in der Gastronomie“, führte Bas aus.
Auch bei der Rente selbst gebe es offene Fragen, etwa hinsichtlich der Menschen, „die sehr lange gearbeitet haben“, fügte Bas an. „In dem Konzept sind ja auch Ideen zur Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente.“
Bas warnte indes davor, das gesamte Paket wieder aufzuschnüren, „weil dann werden wir keine Reform machen“. Die Rentenreform sei allein deshalb nötig, „weil die junge Generation eine Perspektive haben muss“, betonte sie.

Schwesig gegen Rente mit 70

Bas‘ Parteikollegin, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, wandte sich indes gegen die Pläne der Koalition, das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung zu koppeln und auf bis auf das Alter von 70 Jahren ansteigen zu lassen.
Auf die Nachfrage, ob sie eine solche Verknüpfung für den falschen Weg halte, sagte Schwesig „Welt TV“: „Ich würde eher danach gehen, wie die Beitragsjahre sind. Diesen Teil sehe ich extrem kritisch.“
Sie habe das Thema als Erste öffentlich gemacht, weil sie die Lage vor Ort kenne, sagte die SPD-Politikerin. Mittlerweile hätten sich sieben Ministerpräsidenten aus Ost und West sowie aus SPD und CDU dieser Kritik angeschlossen, sagte die SPD-Politikerin.

Kritik an der Kommunikation

Kritik übte Schwesig am Vorgehen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei der Rentenreform. „Ich erwarte, dass miteinander geredet wird und dass man dann gemeinsam Entscheidungen trifft“, sagte die SPD-Politikerin.
„Und so wie der Kanzler sich das vorstellt, Basta-Politik, hier wird alles eins zu eins umgesetzt, ohne dass mit uns geredet wurde, das wird nicht funktionieren.“
Schwesig verwies zudem auf eine mehrheitliche Ablehnung der Reform in der Bevölkerung. Wenn 81 Prozent der Menschen in Deutschland die Sozialreform in ihrer derzeitigen Form als ungerecht empfänden und der Kanzler „nur noch über ganz wenig Zustimmung“ verfüge, müsse er „sich selbst kritisch fragen, ob das der richtige Weg ist, wie er das macht“.
In Mecklenburg-Vorpommern wird am 20. September ein neuer Landtag gewählt. Die SPD regiert in dem Bundesland seit 1998 mit wechselnden Koalitionspartnern. Seit der Wahl 2021 führt Schwesig eine gemeinsame Koalition mit der Linkspartei. (afp/red)
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Wirtschaftsweise Grimm fordert radikale Reformen bei der Rente


In Kürze:

  • Veronika Grimm fordert umfassende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und die Mütterrente stehen dabei zur Debatte.
  • Grimm spricht sich zudem für eine Reform der Witwenrente aus.
  • Rund 5,15 Millionen Menschen bezogen Ende 2024 eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied des sogenannten Rats der Wirtschaftsweisen, hat die Koalition zu konsequenteren Reformen gedrängt. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Rente. Im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) fordert sie „konsequente Reformen, die den Haushalt konsolidieren und Wachstum bringen“. Es mache ihr Sorgen, dass sich die Regierung „so im Klein-Klein aufhält“.

Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren im Visier

Die Regierung, so Grimm, habe „die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft“. Die – fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete – abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte solle abgeschafft werden. Gleiches gelte für die Mütterrente. Außerdem trat die Ökonomin für eine Reform der Witwenrente ein. Wie diese aus ihrer Sicht exakt aussehen soll, ließ sie in dem Gespräch jedoch offen.
Ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren hat die Koalition bereits beschlossen. Sie war Teil des Empfehlungskatalog der Rentenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten soll.
Obwohl sich Union und SPD auf Bundesebene darüber einig sind, diese Option abzuschaffen, ist noch unklar, ob und wann dies möglich sein wird. Mehrere Ministerpräsidenten, insbesondere aus dem Osten, haben Widerstand gegen das Ende der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte angekündigt. Eine Lösung wird auch aufgrund verfassungsmäßiger Schutzbestimmungen nur mit langen Übergangsregelungen möglich sein.

Rentenreform von 2002 brachte tiefe Einschnitte

Was die Witwenrente anbelangt, hatte es bereits 2002 tiefe Einschnitte gegeben. Ausgehend von einem höheren Grad an Berufstätigkeit von Frauen hatte die Regierung Schröder die Ansprüche im Bereich der Hinterbliebenenversorgung deutlich eingeschränkt. Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gibt es nur noch in geringerer Höhe – und der Bezug ist in stärkerem Maße von Bedürftigkeit abhängig.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nur für Ehepaare – Unverheiratete haben einen solchen grundsätzlich nicht. Die Ehe muss im Regelfall mindestens für ein Jahr bestanden haben, zu den wenigen noch vorgesehenen Ausnahmen gehört etwa ein Unfalltod. Der Verstorbene muss zudem bereits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und eine Rente bezogen haben.
Die sogenannte kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie kann für 24 Monate in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Die Kleine Witwenrente soll den Hinterbliebenen eine Überbrückung ermöglichen, um perspektivisch wieder für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Sie gilt für alle ab 2002 geschlossenen Ehen und wenn der verstorbene Partner vor 1962 geboren wurde.

Restriktionen auch bei der Rente für Hinterbliebene

Die große Witwenrente ist zeitlich nicht begrenzt. Ihre Höhe wurde jedoch von 60 auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen begrenzt. Zudem gelten auch für den Bezug dieser Rente mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist das Erreichen einer – stufenweise steigenden – Altersgrenze. Diese liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 werden es 47 Jahre sein.
Außerdem muss, wer die große Witwenrente beziehen will, ein minderjähriges oder behindertes eigenes Kind oder eines des verstorbenen Ehepartners betreuen oder erwerbsgemindert sein. Die Ehe muss auch hier mindestens ein Jahr bestanden haben und der Verstorbene muss bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Der Anspruch auf Witwenrente endet mit dem Eingehen einer neuen Ehe.
Jenseits eines Freibetrags von derzeit 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro pro waisenrentenbezugsberechtigtem Kind werden auch Einkommen auf den Anspruch angerechnet. Grundsätzlich geschieht dies mit einem Anteil von 40 Prozent. Dazu gibt es Kürzungen, wenn der Versicherte vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter stirbt, und Zuschläge für Kindererziehung.

Rund 5,15 Millionen beziehen Hinterbliebenenrente

Die sogenannte Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch. Sie beinhaltet lediglich zusätzliche Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung. Auf Drängen der CSU hat die Koalition diese Vergünstigung für Mütter ausgeweitet, was die ursprünglichen jährlichen Kosten von etwa 13,5 Milliarden Euro um weitere rund 4,5 Milliarden erhöht hat.
Den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen zum 31. Dezember 2024 insgesamt rund 5,15 Millionen Menschen in Deutschland Witwen- und Witwerrenten. Diese machten damit etwa ein Fünftel aller gesetzlichen Renten aus und jährliche Kosten von etwa 50 Milliarden Euro.
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Wirtschaftsweise Grimm fordert umfassende Reformen bei der Rente


In Kürze:

  • Veronika Grimm fordert umfassende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren und die Mütterrente stehen dabei zur Debatte.
  • Grimm spricht sich zudem für eine Reform der Witwenrente aus.
  • Rund 5,15 Millionen Menschen bezogen Ende 2024 eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied des sogenannten Rats der Wirtschaftsweisen, hat die Koalition zu konsequenteren Reformen gedrängt. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Rente. Im Gespräch mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) fordert sie „konsequente Reformen, die den Haushalt konsolidieren und Wachstum bringen“. Es mache ihr Sorgen, dass sich die Regierung „so im Klein-Klein aufhält“.

Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren im Visier

Die Regierung, so Grimm, habe „die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft“. Die – fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete – abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte solle abgeschafft werden. Gleiches gelte für die Mütterrente. Außerdem trat die Ökonomin für eine Reform der Witwenrente ein. Wie diese aus ihrer Sicht exakt aussehen soll, ließ sie in dem Gespräch jedoch offen.
Ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren hat die Koalition bereits beschlossen. Dies war Teil des Empfehlungskatalogs der Rentenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten soll.
Obwohl sich Union und SPD auf Bundesebene darüber einig sind, diese Option abzuschaffen, ist noch unklar, ob und wann dies möglich sein wird. Mehrere Ministerpräsidenten, insbesondere aus dem Osten, haben Widerstand gegen das Ende der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte angekündigt. Eine Lösung wird auch aufgrund verfassungsrechtlicher Schutzbestimmungen nur mit langen Übergangsregelungen möglich sein.

Rentenreform von 2002 brachte tiefe Einschnitte

Was die Witwenrente anbelangt, hatte es bereits 2002 tiefe Einschnitte gegeben. Ausgehend von einem höheren Grad an Berufstätigkeit von Frauen hatte die Regierung Schröder die Ansprüche im Bereich der Hinterbliebenenversorgung deutlich eingeschränkt. Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gibt es nur noch in geringerer Höhe – und der Bezug ist in stärkerem Maße von Bedürftigkeit abhängig.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nur für Verheiratete – Unverheiratete haben einen solchen grundsätzlich nicht. Die Ehe muss im Regelfall mindestens ein Jahr bestanden haben; zu den wenigen noch vorgesehenen Ausnahmen gehört etwa ein Unfalltod. Der Verstorbene muss zudem bereits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und eine Rente bezogen haben.
Die sogenannte kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie kann für 24 Monate in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Die kleine Witwenrente soll den Hinterbliebenen eine Überbrückung ermöglichen, um perspektivisch wieder für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Sie gilt für alle ab 2002 geschlossenen Ehen, sofern der verstorbene Partner vor 1962 geboren wurde.

Restriktionen auch bei der Rente für Hinterbliebene

Die große Witwenrente ist zeitlich nicht begrenzt. Ihre Höhe wurde jedoch von 60 auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen begrenzt. Zudem gelten auch für den Bezug dieser Rente mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist das Erreichen einer – stufenweise steigenden – Altersgrenze. Diese liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 werden es 47 Jahre sein.
Außerdem muss, wer die große Witwenrente beziehen will, ein minderjähriges oder behindertes eigenes Kind oder eines des verstorbenen Ehepartners betreuen oder erwerbsgemindert sein. Die Ehe muss auch hier mindestens ein Jahr bestanden haben und der Verstorbene muss bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Der Anspruch auf Witwenrente endet mit dem Eingehen einer neuen Ehe.
Jenseits eines Freibetrags von derzeit 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro pro waisenrentenbezugsberechtigtem Kind werden auch Einkommen auf den Anspruch angerechnet. Grundsätzlich geschieht dies mit einem Anteil von 40 Prozent. Dazu gibt es Kürzungen, wenn der Versicherte vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter stirbt, und Zuschläge für Kindererziehung.

Rund 5,15 Millionen beziehen Hinterbliebenenrente

Die sogenannte Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch. Sie beinhaltet lediglich zusätzliche Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung. Auf Drängen der CSU hat die Koalition diese Vergünstigung für Mütter ausgeweitet, was die ursprünglichen jährlichen Kosten von etwa 13,5 Milliarden Euro um weitere rund 4,5 Milliarden erhöht hat.
Den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen zum 31. Dezember 2024 insgesamt rund 5,15 Millionen Menschen in Deutschland Witwen- und Witwerrenten. Diese machten damit etwa ein Fünftel aller gesetzlichen Renten aus. Jährliche Kosten beliefen sich auf etwa 50 Milliarden Euro.
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Sozialreformen: 81 Prozent der Deutschen sorgen sich um ihre Absicherung

Die laufenden Debatten über Reformen des Sozialsystems führen zu einer massiven Verunsicherung in der Bevölkerung. Laut einer am Freitag veröffentlichten Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sorgen sich 81 Prozent der erwachsenen Deutschen um ihre soziale Absicherung. 42 Prozent der Menschen schränken demnach deswegen ihren privaten Konsum ein, was die Binnennachfrage schwäche.
Die Studie beruht auf einer repräsentativen Online-Befragung von rund 4.000 Menschen in Deutschland im Alter von 18 bis 75 Jahren im Zeitraum vom 17. Juni bis 13. Juli. Aus der Umfrage geht laut IMK auch hervor, dass 76 Prozent der Befragten die geplanten oder teilweise schon beschlossenen Maßnahmen ablehnen. 55 Prozent äußerten sich sogar stark ablehnend.
Konkret beziehen sich diese Aussagen den Angaben zufolge auf folgende möglichen oder beschlossenen Reformmaßnahmen: Erhöhung des Renteneintrittsalters, Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung, Leistungskürzungen bei der Pflegeversicherung und Streichung der Entgeltfortzahlung am ersten Krankheitstag. Besonders ausgeprägt ist demnach die Ablehnung von Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung mit Anteilen von 83 beziehungsweise 85 Prozent aller Befragten.
„Dies deutet darauf hin, dass die Bevölkerung dem bestehenden Niveau der sozialen Absicherung einen hohen Stellenwert beimisst“, erklärten die Studienautoren Jan Behringer, Sebastian Dullien und Lukas Endres. „Insgesamt zeigen die Umfrageergebnisse, dass die aktuelle Debatte über Reformen des Sozialstaats an sich zu einem Wachstumsrisiko für die deutsche Wirtschaft und zugleich zu einem politischen Risiko für die Bundesregierung geworden ist“, warnten sie weiter.

Reformdebatte bremst den Konsum

Zwischen den Anhängern der verschiedenen Parteien gibt es bei den Ergebnissen der Befragung Unterschiede, einheitlich ist aber die mehrheitliche Ablehnung der Reformmaßnahmen. Bei Union und FDP fällt diese mit 51 beziehungsweise 62 Prozent knapper aus. Besonders stark ist die Ablehnung mit Werten deutlich über 80 Prozent bei Linkspartei, BSW und AfD. Bei Grünen und SPD sind es jeweils rund 75 Prozent.
Sorgen wegen der eigenen sozialen Absicherung sind laut Umfrage bei unter 30-Jährigen mit einem Anteil von 92 Prozent besonders groß. Bei höherem Alter sind ebenfalls erhebliche Sorgen vorhanden, aber in etwas geringerem Ausmaß. Von den Befragten, die angaben, sie machten sich „große Sorgen“ um ihre finanzielle Absicherung sagten rund 71 Prozent, sie würden ihren Konsum bereits zurückfahren. (afp/red)
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Erstes Date vor schwierigen Zeiten

Das erste Date beginnt fast schon romantisch: Mit einem Spaziergang bei strahlendem Sonnenschein am Aasee von Münster. In der Mitte der Neue in der dreiköpfigen Spitze der schwarz-roten Koalition im Bundestag: Thorsten Frei, der vor sechs Wochen vom Personalkarussell des Kanzlers auf den Posten des Unions-Fraktionschefs katapultiert wurde.
Zusammen mit Matthias Miersch und Alexander Hoffmann, den Chefs der Abgeordneten von SPD und CSU, spaziert er nun ziemlich locker den Aasee entlang – allerdings in eine ziemliche ungewisse Zukunft.

Wie stark ist der Kitt noch?

Der schwarz-roten Koalition stehen turbulente Wochen bevor. Drei Landtagswahlen im September drohen CDU und SPD heftig durchzurütteln. Parallel dazu beginnt die Umsetzung des von den Koalitionsspitzen beschlossenen Reformpakets mit umstrittenen Beschlüssen zur „Rente mit 63“, Krankschreibungen und Einkommensteuer. Bis zum Jahresende soll alles beschlossene Sache sein.
Vorher kommen die Führungsriegen beider Regierungsfraktionen wie schon im vergangenen Sommer zusammen, um diesmal in neuer Konstellation zu prüfen, wie stark der Kitt zwischen Schwarz und Rot noch ist. „Beim ersten Date muss man ja gucken, ob sowas wie Vertrauen wächst. Oder ob es noch da ist und ob man sich weiter aufeinander einlassen will“, sagt Miersch.
Der Parteilinke hat schon mit dem zurückgetretenen Jens Spahn gut harmoniert und kennt den früheren Kanzleramtschef Frei aus Koalitionsausschüssen sehr gut. Das dürfte helfen. Miersch spricht dem neuen Unions-Fraktionschef jedenfalls das „absolute Vertrauen“ der ganzen SPD-Bundestagsfraktion aus. Mehr geht nicht.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann ergänzt noch, zum „Geist von Würzburg“ der letzten Koalitionsklausur müsse der „Mut von Münster“ für den Reformherbst hinzukommen.

Was passiert mit der „Rente mit 63“?

Diesen Mut können die Koalitionsfraktionen vor allem bei der angepeilten Rentenreform brauchen. Kaum ein Thema treibt die Bürger gerade so sehr um: Wird die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, landläufig „Rente mit 63“ genannt, abgeschafft?
So empfiehlt es die Rentenkommission, an deren Rat sich Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) halten wollen. Das hat Merz gerade bei der Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg noch einmal betont, trotz aller Widerstände auch aus den eigenen Reihen.
In Münster betonen Frei, Miersch und Hoffmann zwar, dass kein Gesetz unverändert den Bundestag passiere. Doch zugleich dämpft vor allem Frei die Hoffnungen vieler Bürger. „Es ist eben nicht so, aus meiner Sicht, dass wir grundstürzende und grundlegende Veränderungen wahrnehmen können“, sagt er.
Letztlich könnte es etwa auf Härtefall- und Übergangsregelungen hinauslaufen, für die sich auch Merz bereits offen gezeigt hat. Ähnliches empfehle ja auch die Rentenkommission, sagt Frei.
„Das bedeutet ja nichts anderes, als dass anerkannt wird, dass es natürlich Menschen gibt, die aufgrund ihrer Tätigkeit, aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation nicht in der Lage sind, länger als 45 Jahre zu arbeiten, auch wenn sie möglicherweise sehr jung in den Arbeitsprozess eingestiegen sind.“ Mit einer „großen Portion Empathie“ werde man am Ende einen guten Kompromiss hinkriegen, zeigt sich Miersch betont optimistisch.
Vor allem die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Sven Schulze (Sachsen-Anhalt), Michael Kretschmer (Sachsen) und Mario Voigt (Thüringen) hatten sich gemeinsam gegen die Reform gestellt, ebenso wie Mecklenburg-Vorpommerns wahlkämpfende Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und andere SPD-Regierungschefs.

Welchen Einfluss haben die anstehenden Wahlen?

Vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin wird wohl keines der großen Reformvorhaben im Bundestag abgeräumt sein. Für Union und SPD sind es besondere Wahlen – nicht nur, weil erstmals die AfD einen Ministerpräsidenten stellen könnte.
Der Ausgang könnte beide Koalitionsparteien in Turbulenzen stürzen: In der SPD sind die Parteichefs Bas und Lars Klingbeil angesichts miserabler Umfragewerte um zwölf Prozent angezählt.
Genauso wie Kanzler Merz mit seinen historisch schlechten Beliebtheitswerten und schwindender Autorität in der eigenen Partei. Mögliche Wahlniederlagen dürften auch ihm persönlich angelastet werden. Und bei den Regierungsbildungen in Sachsen-Anhalt könnte die doppelte Brandmauer der CDU zur Linken und zur AfD ins Wanken geraten.
Mut für Reformen müsse aber trotzdem sein, mahnt Hoffmann: „Die Ergebnisse der Landtagswahlen ändern nichts am Reformbedarf dieses Landes.“

Wo ist eigentlich Jens Spahn?

Dass die Klausur in Münster stattfindet, ist übrigens einem zu verdanken, der gar nicht dabei ist. Es ist der Wahlkreis des im Juli auch auf Druck des Kanzlers zurückgetretenen Jens Spahn. Die erste gemeinsame Fraktionsklausur der Koalition fand in Hoffmanns Heimat Würzburg statt. Diesmal war Spahn an der Reihe. Zum Zeitpunkt seines Rücktritts war die Organisation schon so weit, dass man beim Aasee blieb.
Ganz weg ist der Ex-Fraktionschef aber nicht: Das neue Triumvirat traf sich vor der Klausur mit dem seit seinem Rücktritt abgetauchten Parlamentarier in einem Restaurant in Münster. Unklar ist noch, ob er dem Bundestag weiter angehören wird. Das dürfte sich zeigen, wenn das Parlament Anfang September aus den Sommerferien kommt. (dpa/red)
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26. August: Merz hält an Renten-Aus mit 63 fest | VW vor tiefgreifender Sanierung | Keine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke

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Merz hält an Renten-Aus mit 63 fest

Zum Ende der zweitägigen Kabinettsklausur hat Bundeskanzler Friedrich Merz die geplante Abschaffung der „Rente mit 63“ bekräftigt. CDU, SPD und CSU seien sich bereits Anfang Juli einig gewesen, „alle Anreize zur Frühverrentung“ zu beenden. Finanzminister Lars Klingbeil kündigte zudem an, die Einkommensteuerreform in der kommenden Kabinettssitzung vorzulegen.

VW vor tiefgreifender Sanierung

Volkswagen steht vor einem harten Sanierungskurs. Nach Angaben des Vorstands könnten weltweit bis zu 50.000 Stellen wegfallen – etwa die Hälfte davon in Deutschland. Der Betriebsrat warnt sogar vor bis zu 115.000 gefährdeten Arbeitsplätzen hierzulande. Ungewiss ist die Zukunft der Werke in Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm.

Keine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, dass es keine Zuckersteuer für Getränke mit Süßstoff geben soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke ergebe keinen Sinn. Laut einem Papier aus dem Finanzministerium sollte auch auf Getränke mit Süßstoff ein Aufschlag kommen. Dies sei laut Klingbeil aber nur eine Überlegung gewesen.

Überraschender Moskau-Besuch

CIA-Chef John Ratcliffe ist unangekündigt nach Moskau gereist. Laut US-Medien soll er sich dort zu Gesprächen mit russischen Vertretern getroffen haben. Über seine Gesprächspartner ist bislang nichts offiziell bekannt. Als mögliche Themen gelten unter anderem der Ukrainekrieg und die Vermeidung einer weiteren Eskalation.

GdP-Vize Hüber tritt zurück

Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Sven Hüber, ist zurückgetreten. Zuvor war er wegen Vorwürfen aus seiner Zeit als Offizier der DDR-Grenztruppen in die Kritik geraten. Hüber begründete dies damit, Anschuldigungen von der Gewerkschaft abwenden zu wollen. Die Vorwürfe selbst wies er zurück und nannte sie rufmordähnlich.
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Kabinettsklausur: Merz bleibt bei „Rente mit 63“ hart – Klingbeil plant Steuerreform

Bei der Kabinettsklausur im brandenburgischen Schloss Neuhardenberg hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch, den 26. August, die geplante Abschaffung der „Rente mit 63“ bekräftigt. Zugleich kündigte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an, die Einkommensteuerreform in der kommenden Kabinettssitzung vorzulegen.
Merz betonte, dass sich der Koalitionsausschuss bereits auf die vollständige Umsetzung der Rentenreform geeinigt habe. „Wir werden in der Bundesregierung hier bei diesem Kurs bleiben, den wir uns gemeinsam vorgenommen haben“, sagte der Kanzler.
Die Forderung der ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten, die „Rente mit 63“ beizubehalten, habe ihn „etwas erstaunt“, sagte Merz. Aus seiner Sicht sei sie „nicht mit ausreichenden Sachargumenten unterlegt“ gewesen.
CDU, SPD und CSU seien sich im Koalitionsausschuss Anfang Juli einig gewesen, „dass wir alle Anreize zur Frühverrentung beenden müssen“. Daran müsse festgehalten werden, betonte Merz: „Das ist ein Kernstück der Reform.“

Abschaffung der vorzeitigen Verrentung

Die Abschaffung der vorzeitigen Verrentung nach 45 Beitragsjahren – bekannt als „Rente mit 63“ – ist Teil des Maßnahmenkatalogs, den eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission für eine grundlegende Reform des Rentensystems ausgearbeitet hat.
Mit Blick auf die anstehenden Verhandlungen im Parlament sagte Merz, es werde „keine Eins-zu-eins-Umsetzung geben, das hat es noch nie gegeben“. Die Vorschläge müssten aber „in ihrer Gesamtheit“ in ein Gesetzgebungsverfahren gehen.
Der Kanzler kündigte zudem eine Härtefall-Regelung an. „Aber der Trend zur Frühverrentung bei einer älter werdenden Gesellschaft, der muss gestoppt werden – und darüber sind wir uns in der Koalition einig.“

Ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen Abschaffung

Die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten hatten sich gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung für langjährig Versicherte ausgesprochen. Sie begründeten dies damit, dass Menschen in Ostdeutschland besonders davon betroffen seien, weil hier viele Menschen neben der gesetzlichen Rente keine andere Form der Altersvorsorge hätten.
Merz sagte dazu nun: „Ich will ausdrücklich betonen, das ist kein Ost-West-Thema.“
Es gebe auch im Westen „eine Zahl von Versicherten, die außer der gesetzlichen Rentenversicherung keine Altersversorgung haben – der Anteil dort ist etwas kleiner als im Osten, aber er ist auch im Westen vorhanden.“

Bundeskanzler Friedrich Merz (4.r) leitet am 25. August 2026 in Neuhardenberg im Nordosten Deutschlands eine zweitägige Klausurtagung des Bundeskabinetts.

Foto: Liesa Johannssen|POOL/AFP via Getty Images

Klingbeil: Kabinett beschließt Einkommensteuerreform kommende Woche

Das Bundeskabinett soll nach den Worten von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) schon bald die Reform der Einkommensteuer beschließen.
„In der kommenden Kabinettssitzung werde ich die Reform der Einkommensteuerreform vorlegen, die wir gemeinsam im Koalitionsausschuss vereinbart haben“, sagte Klingbeil am Mittwoch nach der Kabinettsklausur im brandenburgischen Neuhardenberg.
„Ja, wir haben knappe Kassen. Und ja, wir mussten priorisieren.“ Deshalb habe die Reform „einen klaren Schwerpunkt“.
„Wir wollen, dass Familien entlastet werden“, betonte der Minister. „Deswegen sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit zwei Kindern um etwa 600 Euro im Jahr entlastet werden.“
Klingbeil fügte hinzu: „Das sollte niemand kleinreden. Das ist wichtig für Familien, gerade in diesen Zeiten.“

Pläne für die Einkommensteuer

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich bei ihrem letzten Koalitionsausschuss Anfang Juli auf eine Einkommensteuerreform geeinigt. Für die Umsetzung des Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag ist Finanzminister Klingbeil zuständig.
Seinen Plänen nach sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen entlastet werden – und zwar in der Endstufe 2028 um insgesamt zehn Milliarden Euro. Im Gegenzug sollen die Reichensteuer erhöht und einige Steuervergünstigungen gestrichen werden.

Kritik aus der Union

In der Union stießen die Pläne auf scharfe Kritik. So wurde unter anderem bemängelt, dass die Reform die sogenannte kalte Progression nicht ausgleichen würde, also schleichende Steuererhöhungen durch die Inflation.
Die nächste Kabinettssitzung findet am 2. September statt. (afp/red)