Categories
deutschland etplus ticker

Heizungsgesetz: Gegensätzliche Gutachten vor möglichem Karlsruhe-Streit


In Kürze:

  • Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.
  • Ein neues Gutachten hält die Lockerung des Heizungsgesetzes für verfassungswidrig.
  • Ein Gutachten für die CDU/CSU-Fraktion sieht dagegen keine verfassungs- oder europarechtlichen Hindernisse.

 
Der Gesetzgebungsprozess zum Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Es befindet sich derzeit noch in der Parlamentarischen Beratung. Deshalb ist noch die eine oder andere Änderung denkbar.
Die ersten Verbände und die Fraktionen der Grünen und Linkspartei haben angekündigt, den Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Mehrere Gutachten gelangen trotz derselben verfassungs- und europarechtlichen Ausgangslage zu gegensätzlichen Ergebnissen.

Reiche verspricht mehr „Freiheit im Heizungskeller“

So kommt die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields zu der Einschätzung, dass das vom Kabinett im Mai beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz verfassungswidrig ist. In Auftrag gegeben hat es das Unternehmen Enpal. Dieses ist als Spezialist für Solaranlagen und Wärmepumpen tätig.
Die in der Zeit der Ampelregierung unter Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossene Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als „Heizungsgesetz“ – hätte vor allem Wärmepumpen beim Neueinbau von Heizsystemen begünstigt. Das derzeit noch geltende Gesetz sieht vor, dass nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das Gesetz hatte für Unmut in Teilen der Öffentlichkeit gesorgt und den Beliebtheitswerten der Ampelparteien geschadet. Die Endfassung hatte zwar das Inkrafttreten auf einen Zeitpunkt verschoben, zu dem alle Kommunen ihre Wärmeplanungen abgeschlossen hätten. Im Kern blieb es jedoch bei einem faktischen Verbot des Neueinbaus fossiler Heizungssysteme.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will hingegen die „Freiheit im Heizungskeller“ wiederherstellen und auch den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder ermöglichen.

Freshfields: Abschwächung des Klimaschutzes verstößt gegen das Grundgesetz

Bei Freshfields hält man dies für verfassungswidrig. Das Gutachten der Kanzlei hält die geplante Rücknahme des GEG für eine Abschwächung eines bereits bestehenden Klimaschutzstandards. Durch eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel würde der Einbau fossiler Heizsysteme wieder häufiger stattfinden. Dadurch würden auch die Treibhausgasemissionen steigen und dies würde das Erreichen der Klimaziele infrage stellen.
Das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, bis 2045 die Erreichung der Klimaneutralität zu sichern. Aus diesem Grund dürften bereits erreichte Schutzstandards nicht ohne gewichtigen Grund abgesenkt werden. Dies betone auch der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, der den Klimaschutz deutlich aufgewertet hat.
Der Beschluss geht davon aus, dass ein Abwarten beim Klimaschutz dazu führen werde, dass spätere Generationen drastische Freiheitseinschränkungen hinnehmen müssten. Diese Verschiebung dürfte ihnen nicht zugemutet werden.
Freshfields schlussfolgert daraus, dass die Zulassung des Einbaus von mehr fossilen Heizungen umso härtere Maßnahmen in späteren Jahrzehnten erforderlich machen würde. Dies verstoße gegen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten intertemporalen Freiheit.

Argumentation ähnlich wie in Greenpeace-Gutachten vom Februar

Im Februar hatte ein von Greenpeace beauftragtes Gutachten der Kanzlei Günther aus Hamburg ähnliche Schlussfolgerungen getroffen. Es gebe demnach ein „Rückschritts“- beziehungsweise „Verschlechterungsverbot“. Einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürften demnach grundsätzlich nicht mehr abgeschwächt werden.
Freshfields‘ Gutachten beschäftigt sich auch mit den Vorgaben aus Brüssel. So schaffe die Gebäuderichtlinie EPBD ebenfalls einen rechtlichen Fortschrittspfad für alle Mitgliedstaaten.
Deutschland dürfe nationale Standards nicht einfach wieder abschwächen, wenn dadurch die Dekarbonisierung erschwert werde.

CDU/CSU sieht Spielraum bei den Klimaschutzinstrumenten

Vonseiten der Union hält man diese Argumentation für nicht stichhaltig. Für die CDU/CSU-Fraktion hatten Anwälte der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Rosin Büdenbender jüngst ein eigenes Gutachten vorgelegt. Federführend war dabei der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow. Auch hier wurde die verfassungs- und EU-rechtliche Zulässigkeit des geplanten Gesetzes untersucht.
Das Pielow-Gutachten gelangte zu einer gegenteiligen Einschätzung. Dessen Hauptargument: Das Demokratieprinzip gebietet es, einem neu gewählten Bundestag das Recht zuzubilligen, frühere Gesetze zu ändern.
Auch wenn der Paragraf 71 des GEG entfalle, so Pielow, gebe es mehrere Wege zur Klimaneutralität. Instrumente seien dabei neben der Wärmepumpe etwa Fernwärme, kommunale Wärmeplanung, Förderprogramme oder der CO₂-Preis. Diesen hatte auch CDU-Chef Friedrich Merz im Vorfeld seiner Wahl zum Bundeskanzler als wichtige Stellschraube zur Abkehr von fossilem Heizen bezeichnet.
Durch den Wegfall der 65-Prozent-Regel entsteht nach Überzeugung von Pielow keine dauerhafte Lücke. Heizungen würden ersetzt, ihre Lebensdauer sei begrenzt und aus diesem Grund würden nach 2045 nur noch wenige fossile Altanlagen übrig bleiben.
Auch die EPBD enthalte lediglich Zielbestimmungen und Mindestvorgaben, aber keine Pflicht, ein Instrument wie die 65-Prozent-Regel einzusetzen.
Beide Gutachten gehen von denselben Rechtsquellen aus. Der Unterschied besteht jedoch in der Auslegung.
Categories
deutschland

Streit um Aus fürs Heizungsgesetz: Opposition und Verbände kritisieren Reform


In Kürze:

  • Bundestag berät erstmals über neues Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz ersetzen soll
  • 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt
  • Einbau von Öl- und Gasheizungen soll weiterhin erlaubt bleiben
  • Aus der Opposition kommt Kritik

 
Am Donnerstag, 11. Juni, hat der Bundestag in Erster Lesung über das von der Koalition vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beraten. Dieses Gesetz soll das Gebäudeenergiegesetz ersetzen, dessen Neufassung 2023 unter der Ampelregierung in Teilen der Bevölkerung auf heftige Kritik gestoßen ist.
Kern des Koalitionsentwurfs ist die Streichung der Vorgabe in Paragraf 71 GEG, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regel hätte für viele Haushalte faktisch die Wärmepumpe als einzig zulässige Option belassen. Das Inkrafttreten des novellierten GEG wurde zudem verschoben, um den Kommunen Zeit für die Wärmeplanung zu geben.

Reiche betrachtet Aus für Heizungsgesetz als überfällig

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht das Gesetz als Kurswechsel. Es enthalte weniger staatliche Vorgaben und sei technologieoffener. Die Bürger würden nicht länger gegängelt und bürokratischen, komplizierten Vorgaben unterworfen. Stattdessen könnte die Bevölkerung künftig selbst entscheiden, welche Heiztechnik sie verwenden wolle, so Reiche.
Künftig sollen Gebäudeeigentümer weiterhin Öl- und Gasheizungen auch neu einbauen können. Um Klimaschutzvorgaben zu erfüllen, ist dies jedoch an Auflagen für den Betrieb geknüpft. Dieser soll perspektivisch mit klimafreundlichen Brennstoffen erfolgen. Deshalb gilt eine „Bio-Treppe“.
Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff beigemischt werden. Ab 2030 sollen es mindestens 15 Prozent sein. Weitere Stufen sind 30 Prozent klimafreundliche Brennstoffe ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Neue Vorgaben für Energieversorger und Kostenverteilung im Heizsystem

Die Bundesregierung will die Energieversorger dazu verpflichten, schrittweise Produkte mit höheren Anteilen an klimafreundlichen Brennstoffen anzubieten. Diese Quote soll 2028 bei weniger als einem Prozent beginnen und anschließend ansteigen. So soll auch der bestehende Heizungsbestand zur Emissionsminderung beitragen.
Vermieter müssen sich, wenn sie sich für eine fossile neue Heizung entscheiden, an den laufenden Zusatzkosten beteiligen. So sollen sie in einem solchen Fall ab 2028 die Hälfte des CO₂-Preises und der Netzentgelte tragen. Außerdem müssen sie ab 2029 einen Teil der Mehrkosten für die vorgeschriebenen Beimischungen übernehmen.
In der Aussprache äußerte Lars Rohwer für die Union, dass insbesondere im Neubau die Wärmepumpe längst Standard sei. Es gelte nur, die Herausforderungen dort in den Griff zu bekommen, wo bei Bestandsgebäuden teure Sanierungen erforderlich wären, um das Heizsystem umzurüsten. Wo dies der Fall sei, müsse man unterstützen. Übertriebene Eingriffe ins Ordnungsrecht und eine aufgeheizte Debatte seien deshalb überflüssig.

Streit um neue Heizungspläne im Bundestag

Der Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard von der AfD bezeichnete den Entwurf der Koalition als „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“. Durch steigende CO₂-Preise und die sogenannte Bio-Treppe verteuere die Politik Öl- und Gasheizungen künstlich und wolle so deren Verdrängung erzwingen.
Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleebank erklärte, Klimaschutz sei „kein Luxus“, sondern vor allem einkommensschwächere Haushalte seien besonders von Klimafolgen betroffen. Gleichzeitig dürfe Klimaschutz nicht auf deren Kosten gehen. Das bestehende Heizungsgesetz habe keine ausreichende Akzeptanz gefunden, weshalb eine Neufassung notwendig sei.
Im Bundestag kritisierte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge, die Neufassung sende falsche Signale. Obwohl Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern werden solle, werde der Einbau von Gasheizungen weiterhin begünstigt. Dröge hatte zuvor gegenüber BILD erklärt, es gebe zudem eine Gesetzeslücke zulasten des Mittelstands.

Linke und Umweltverbände kündigen Klagen an

Konkret sprach Dröge das Fehlen einer gesetzlichen Kostenbegrenzung für Ladenmieten an – der im Gesetz enthaltene Schutz gelte nur für Wohnraummieter. Dies führe dazu, dass Bäckereien, Handwerksbetriebe oder Pflegedienste künftig alle Zusatzkosten allein tragen müssten. Das Bundeswirtschaftsministerium wies diese Darstellung zurück. Im Gewerbemietrecht lasse sich dies auf Grundlage der Vertragsfreiheit regeln. Außerdem seien keine erheblichen Mehrkosten zu erwarten.
Die Linke wiederum will eine Klage gegen das Gesetz prüfen. Der Entwurf könne gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz aus dem Jahr 2021 verstoßen. Violetta Bock verwies auf Gutachten und Äußerungen von Umweltverbänden, die ebenfalls gegen das Gesetz vorgehen wollten. Auch der CDU-Politiker Thomas Heilmann äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Er geht von einem „Rückschrittsverbot“ beim Klimaschutz aus.
Categories
deutschland

Bundesregierung sieht Fortschritte bei Chemieagenda

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat am Montag, 1. Juni, Vertreter aus Chemieindustrie, Ländern, Gewerkschaften und Verbänden zu einem Folgetreffen zur Chemieagenda empfangen – und dabei eine positive Zwischenbilanz gezogen. Die Industrie zeigte sich dagegen eher skeptisch.
Die im März veröffentlichte Agenda werde derzeit umgesetzt, so Reiche. Erste Erfolge seien sichtbar, etwa beim Gesetzespaket für bezahlbare Energie und bei der gemeinsamen Position zur EU-Chemikalienverordnung „Reach“.
Angesichts der angespannten Lage der Branche sei eine konsequente Fortsetzung der Arbeiten nötig.
Umweltminister Carsten Schneider (SPD) betonte, die EU-Kommission folge den deutschen Empfehlungen und wolle „Reach“ in der jetzigen Form nicht ändern. Auch beim Emissionshandel habe man gezielte Entlastungen erreicht.
Markus Steilemann, Präsident des Verbands der Chemischen Industrie, warnte: „Die Chemie hält Deutschland am Laufen – steht selbst aber massiv unter Druck.“ Weitere Belastungen seien ein „No-Go“.
IGBCE-Chef Michael Vassiliadis plädierte für eine strukturpolitisch begleitete Konsolidierung der Chemiestandorte. „So könnten die Überkapazitäten auch volkswirtschaftlich am sinnvollsten angepasst werden.“
Ein halbjährlicher Steuerungskreis unter Leitung von Staatssekretär Frank Wetzel soll den Prozess fortsetzen. (dts/red)
Categories
deutschland wirtschaft

Deutschland und Kanada schließen Gasabkommen über 20 Jahre

Deutschland und Kanada haben einen Gas-Deal vereinbart, der in den 2030er und 2040er Jahre LNG in die Bundesrepublik bringen soll. Damit könnten hunderttausende Haushalte versorgt werden.
Die bundeseigene Sefe habe habe mit dem kanadischen Unternehmen Ksi Lisims LNG eine Absichtserklärung über die jährliche Lieferung von einer Million Tonnen Flüssigerdgas unterzeichnet, teilte das Wirtschaftsministerium am Mittwoch, 27. Mai, mit.

Lieferungen sollen über Jahrzehnte laufen

Die Lieferungen sollen Anfang der 2030er Jahre beginnen und über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren erfolgen.
Diese Vereinbarung sei „mehr als ein weiterer Liefervertrag – sie ist Ausdruck einer strategischen Partnerschaft zwischen Deutschland und Kanada im Bereich der Energieversorgung“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).
Durch eine engere Zusammenarbeit diversifiziere man Beschaffungswege und mache die Volkswirtschaften widerstandsfähiger gegenüber globalen Risiken.

Projekt setzt auf erneuerbare Wasserkraft

Die Vereinbarung markiert die erste langfristige LNG-Partnerschaft von SEFE mit einem kanadischen Lieferanten. Das Projekt Ksi Lisims LNG vor der Nordwestküste British Columbias soll vollständig elektrisch betriebene Verflüssigungsanlagen haben, die mit erneuerbarer Wasserkraft versorgt werden.
Die Absichtserklärung wurde in der kanadischen Botschaft in Berlin unterzeichnet, in Anwesenheit der kanadischen Botschafterin Vera Alexander sowie Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, wie es hieß.
Mit der geplanten jährlichen Lieferung von einer Million Tonnen Flüssigerdgas kann man nach Branchenschätzungen den aktuellen Gasbedarf von rund 700.000 bis etwa einer Million Haushalte decken. (dts/red)
Categories
china deutschland wirtschaft

Deutschland zwischen Wirtschaftsinteressen und wachsender Abhängigkeit


In Kürze:

  • Wirtschaftsministerin Katherina Reiche reist mit einer Wirtschaftsdelegation aus rund 40 Unternehmen nach China.
  • Im Fokus stehen faire Wettbewerbsbedingungen, Lieferketten, Seltene Erden und bessere Marktchancen für deutsche Firmen.
  • Mehrere EU-Staaten fordern eine härtere Linie gegenüber China – Deutschland setzt weiter auf wirtschaftliche Zusammenarbeit.
  • Gleichzeitig wächst Deutschlands Abhängigkeit von China bei Akkus, Solarpanels, Antibiotika und wichtigen Rohstoffen.

 
Am Dienstag, 26.5., ist Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche gemeinsam mit einer Wirtschaftsdelegation von rund 40 Unternehmen zu einem viertägigen Besuch in China eingetroffen. Die Reise führt sie nach Peking und in die südchinesische Metropole Guangzhou. Bereits im Februar hatte Bundeskanzler Friedrich Merz das Land besucht.
Im Mittelpunkt der Gespräche stehen faire Wettbewerbsbedingungen und stabile Lieferketten. Reiche will mit Vertretern der kommunistischen Partei zudem über Marktzugangsbedingungen für deutsche Unternehmen, den Zugang zu Seltenen Erden sowie einen „ausbalancierten Zustand“ im Bereich der Unternehmensförderung sprechen, der insbesondere die Subventionspolitik adressiert.

Gespräche zu Handel und Schlüsselindustrien

Am ersten Tag stand ein Gespräch zwischen Reiche und dem Vizeminister der Staatlichen Kommission für Entwicklung und Reform, Zhou Haibing, auf dem Programm. Weitere Gesprächspartner sind Handelsminister Wang Wentao und Vize-Premier He Lifeng. In Guangzhou sind Firmenbesuche sowie Gespräche mit der Lokalregierung geplant.
Unter den Mitgliedern der Wirtschaftsdelegation befinden sich unter anderem BASF-Chef Markus Kamieth, Thyssenkrupp-Vorstandschef Miguel Ángel López Borrego und Thomas Stierle von der E-Mobility-Sparte bei Schaeffler. Dies deutet darauf hin, dass die Ministerin das bilaterale Kooperationspotenzial nutzen will, um Aufträge für deutsche Unternehmen zu sichern.
Reiche will in Guangzhou unter anderem Unternehmen wie Ehang und WeRide besuchen. Ehang produziert autonome Flugtaxis – die zertifiziert und zum Teil sogar schon im Einsatz sind. WeRide gehört zu den Pionieren des autonomen Fahrens und entwickelt die sogenannte Level-4-Technologie. Auch hier gibt es bereits erste Genehmigungen für den regulären Betrieb.

Stetig steigendes deutsches Handelsdefizit mit China

Obwohl Deutschlands Handelsdefizit mit China bereits bei 87 Milliarden Euro liegt – mit weiter steigender Tendenz –, wendet sich die Bundesregierung gegen jüngste Vorstöße mehrerer EU-Partner. Wie „Euronews“ berichtet, formulierten mehrere EU-Staaten am Wochenende ein sogenanntes Non-Paper. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Erklärung, die jedoch auf einen aus Sicht der Unterzeichner dringenden Handlungsbedarf hinweist.
Der Vorstoß kommt von Frankreich, Spanien, Italien, den Niederlanden und damit mehreren der größten Volkswirtschaften der EU. Auch Litauen schloss sich der Erklärung an. Die Unterzeichner fordern die EU auf, wirksame Maßnahmen gegen chinesische Überkapazitäten und unfaire Handelspraktiken zu ergreifen.
Deutschland will sich dem Aufruf jedoch nicht anschließen – obwohl gerade das wachsende deutsche Handelsdefizit in Brüssel zunehmend Besorgnis auslöst. Bereits im März war Bundeskanzler Friedrich Merz mit seinem Vorschlag für ein Handelsabkommen mit China bei der EU-Kommission auf Ablehnung gestoßen.

Merz scheiterte in Brüssel mit Vorstoß zu Handelsabkommen

Der stellvertretende Chefsprecher der EU-Kommission, Olof Gill, sprach damals von einer „Reihe von Bedenken und echten Herausforderungen, die die Europäische Union China konsequent vorgetragen hat“. Diese müsse man „sinnvoll angehen, bevor wir überhaupt über zukünftige Abkommen oder Ähnliches sprechen können“.
China bleibt mit einem Handelsvolumen von rund 250 Milliarden Euro im Jahr 2025 Deutschlands wichtigster Handelspartner. Zudem haben etwa 5.200 deutsche Unternehmen in dem Land investiert. Gleichzeitig wächst Deutschlands Abhängigkeit von China in Bereichen wie Lithium-Ionen-Akkus, Solarpanels, Antibiotika und Seltenen Erden.
Einer kürzlich veröffentlichten Untersuchung der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung zufolge stieg der chinesische Anteil an importierten Solarpanels von rund 89 auf knapp 93 Prozent. Bei Antibiotika erhöhte er sich von gut 65 auf etwa 73 Prozent.

Zunehmendes Eskalationspotenzial im Handelskonflikt zwischen EU und China

Die EU hat zuletzt mehrere Maßnahmen gegen chinesische Handelspraktiken ergriffen. Dazu gehören seit Herbst 2024 Zusatzzölle von 7,8 bis 35,3 Prozent auf Elektroautos aus China. Durch Mindestpreisvereinbarungen können Unternehmen diese jedoch umgehen. Zudem gelten Zölle auf Bariumcarbonat und bestimmte Stahlimporte. Darüber hinaus laufen Untersuchungen gegen chinesische Hersteller von Windturbinen, Solarpanels und Zügen.
Als allgemeinen Schutzmechanismus setzt die EU zudem den sogenannten CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) ein, der einer CO₂-Grenzabgabe auf importierte Produkte entspricht. Außerdem plant die EU, bereits 2026 die Zollfreigrenze für Pakete abzuschaffen – ein Schritt, der vor allem chinesische Billigversender treffen würde.
Peking reagierte bislang mit Sonderzöllen auf Branntwein, Schweinefleisch und Milchprodukte. Seit Mai 2026 gilt zudem ein Kooperationsverbot für chinesische Unternehmen bei EU-Untersuchungen zu ausländischen Subventionen. Darüber hinaus behält sich die chinesische Führung Exportbeschränkungen für Seltene Erden vor.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
Categories
wirtschaft

Wirtschaftsministerin Reiche fordert Stopp von Frühverrentungsprogrammen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat in der Debatte um die Reform der Altersvorsorge einen „Stopp von Frühverrentungsprogrammen“ gefordert.
Andernfalls werde Deutschland „selbst bei sehr hoher Produktivität pro Stunde“ gegen andere Volkswirtschaften verlieren, sagte Reiche dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitagsausgabe).

Mehr Arbeitsvolumen gefordert

Während in Deutschland Beschäftigte im Schnitt 1337 Stunden pro Jahr arbeiteten, seien es in China rund 2000. „Wir müssen darüber nachdenken, wie wir das Arbeitsvolumen steigern“, sagte die CDU-Politikerin.
Es müsse für Unternehmen möglich sein, auch älteren Arbeitnehmern, die dazu in der Lage und willens seien, Angebote für eine weitere Beschäftigung zu machen, sagte Reiche.
Die Aktivrente sei dafür „ein erster Ansatz“. Die Aktivrente ist für Menschen vorgesehen, die über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten wollen.

Steuerreform soll früher kommen

Angesichts der Konjunkturschwäche dringt Reiche zudem darauf, den Einstieg in die geplante Körperschaftsteuerreform vorzuziehen. Derzeit ist eine schrittweise Senkung des wichtigen Unternehmenssteuersatzes ab dem Jahr 2028 geplant. „Die Reform muss früher greifen“, betonte Reiche.
Rund eine Woche vor ihrer geplanten Chinareise macht die Ministerin zudem klar, dass sie gegenüber der Volksrepublik deutsche Wirtschaftsinteressen offensiv vertreten werde. Das sei neu. „Wir haben unsere Interessen in der Vergangenheit nicht klar genug benannt.“ (afp/red)
Categories
wirtschaft

Bund will bei Panzerbauer KNDS einsteigen

Die Bundesregierung hat nach langem Ringen eine Entscheidung über den Einstieg beim deutsch-französischen Rüstungskonzern KNDS getroffen.
Sie will sich zunächst zu 40 Prozent an dem Panzerbauer beteiligen, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Gleichzeitig will sie aber die feste Absicht erklären, die Beteiligung „in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren“ auf 30 Prozent zu reduzieren.
KNDS ist Hersteller von Waffensystemen wie dem Kampfpanzer Leopard 2 und der Panzerhaubitze 2000. Das Unternehmen entstand durch die Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Unternehmen Nexter.
Aktuell befindet sich KNDS im Besitz der deutschen Familie hinter Krauss-Maffei Wegmann und der französischen Regierung. Das Unternehmen, dessen Wert Medienberichten zufolge auf 20 Milliarden Euro geschätzt wird, will demnächst an die Börse gehen.

Bundesregierung will gleiche Rechte wie Frankreich

Nach Möglichkeit solle auch der französische Staat seinen Anteil von derzeit 50 Prozent an dem Unternehmen reduzieren, hieß es aus den deutschen Regierungskreisen.
Jedenfalls solle garantiert werden, dass für die deutsche und die französische Seite die gleichen Rechte etwa bei Standortentscheidungen gelten, auch wenn der deutsche Staat seine Beteiligung auf 30 Prozent absenkt.
Der Kaufpreis soll der sogenannte IPO-Preis (Initial Public Offering) sein, zu dem Aktien beim erstmaligen Börsengang an Privatanleger und institutionelle Investoren ausgegeben werden.
„Es wird kein Paketaufschlag gezahlt“, hieß es. Innerhalb der Bundesregierung wird das Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) für die Beteiligung zuständig sein.

Pistorius will generell mehr staatliche Beteiligung

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte im Juli vergangenen Jahres erstmals einen Einstieg des Staates bei KNDS ins Spiel gebracht. Er strebt generell eine stärkere staatliche Beteiligung an der deutschen Rüstungsindustrie an.
„Wir brauchen die Staatsbeteiligungen, davon bin ich fest überzeugt – auch, um sicherzustellen, dass Know-how und Arbeitsplätze in Deutschland erhalten bleiben“, sagte Pistorius im Oktober dem „Handelsblatt“.
„Alle Kabinettskollegen sind sich darüber bewusst, wie essenziell unsere Schlüsseltechnologien für die Sicherheit unseres Landes sind. Daher schauen wir uns gerade den Panzerbauer KNDS und den Schiffbauer TKMS an.“ (dpa/red)
Categories
deutschland

18. Mai: Stromsteuer soll sinken | Zweifel am Heizungsgesetz | Zivilschutz

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Stromsteuer soll sinken

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert angesichts hoher Energiepreise weitere Entlastungen für Verbraucher und drängt auf eine Senkung der Stromsteuer. Voraussetzung seien allerdings Spielräume im Bundeshaushalt. CSU-Chef Markus Söder geht noch weiter: Er verlangt die komplette Abschaffung der Stromsteuer und spricht sich zudem für eine Verlängerung des Tankrabatts aus.

Zweifel am Heizungsgesetz

Die Opposition und kritische Stimmen aus der Union bezweifeln, dass das neue Heizungsgesetz einer Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten würde. Sie verweisen auf den Klimabeschluss aus Karlsruhe von 2021. Darin hatten die Richter geurteilt, dass das Grundgesetz die Regierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet.

Zivilschutz

Bundesinnenminister Dobrindt plant zehn Milliarden Euro für den Ausbau des Bevölkerungsschutzes und der zivilen Verteidigung auszugeben. Vorgesehen sind eine Taskforce an 50 Standorten, 1.000 neue Spezialfahrzeuge, 110.000 Feldbetten und der Ausbau des THW. Zudem will der Bund alle öffentlichen Schutzräume wie Bunker, Tunnel und Tiefgaragen in der Warn-App NINA erfassen.

Trump macht Druck

US-Präsident Trump fordert den Iran zu zügigem Handeln auf. Washington verlangt von Teheran, sein Atomprogramm aufzugeben und das Ende der Kontrolle über die Straße von Hormus. Der Iran will bislang jedoch nicht über sein Nuklearprogramm verhandeln und signalisiert Bereitschaft für eine Fortsetzung der Kämpfe. Zugleich sorgen Drohnenangriffe auf ein Kernkraftwerk der Vereinigten Arabischen Emirate für Spannungen.

Neuer Ministerpräsident

In Rheinland-Pfalz stellt die CDU erstmals nach 35 Jahren SPD-Regierung wieder den Ministerpräsidenten. Gewählt worden ist Gordon Schnieder, der Bruder von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. CDU und SPD bilden erstmals eine große Koalition in Mainz und besetzen jeweils fünf Ministerposten. Eine Zusammenarbeit mit der AfD schließen beide aus.
 
Categories
deutschland

Debatte um Tankrabatt: Söder fordert Verlängerung – Miersch ist skeptisch


In Kürze:

  • Wirtschaftsministerin Reiche fordert eine allgemeine Senkung der Stromsteuer.
  • CSU-Chef Söder hält eine Verlängerung des Tankrabatts für möglich.
  • Die SPD lehnt dauerhafte pauschale Entlastungen ab und setzt auf Steuerreformen.
  • Trotz gesunkener Preise liegen Kraftstoffe weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau.

 
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drängt auf weitere Entlastungen für die Bürger in Anbetracht der hohen Preise für Energie und Treibstoffe. Sie hat dabei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu einer baldigen Senkung der Stromsteuer aufgerufen.
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hingegen spricht sich dafür aus, den Tankrabatt zu verlängern – und stellt sich damit gegen SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, der für eine strukturelle Steuerreform plädiert hat.

Reiche zieht positive Bilanz über den Tankrabatt

In einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ erklärte Reiche, es sei offen, ob der Tankrabatt über die Sommerferien verlängert werde. Dessen bisherige Bilanz bewertete sie als positiv. Er habe „dazu geführt, dass wir hohe Preisaufschläge abmildern konnten“. Die Mineralölwirtschaft gebe die temporäre Steuersenkung an die Kunden weiter. Das ifo Institut und die Monopolkommission sprächen sogar von einem Ausmaß von 80 Prozent.
Preisvergleichsseiten wie billig-tanken.de wiesen am Montag, 18. Mai, um 16:30 Uhr einen deutschlandweiten Durchschnittspreis für Diesel von 2,00 Euro pro Liter aus. Super 95 kostete 2,07 Euro. E10, das in den vergangenen Tagen fallweise über dem Preis gelegen hatte, kostete 2,01 Euro.
Gemessen an den Höchstpreisen der zweiten Aprilhälfte ist das durchschnittliche Preisniveau für Kraftstoffe in Deutschland deutlich niedriger. Allerdings sind sie gegenüber der Vorwoche wieder im Steigen begriffen und liegen stabil erheblich über dem Vorkrisenniveau.
Der ADAC und anfänglich auch das ifo hatten in den Tagen nach Inkrafttreten des Tankrabatts am 1. Mai dessen Wirkung bezweifelt.

12-Uhr-Regel habe Intransparenz beseitigt

Reiche verteidigte auch die sogenannte 12-Uhr-Regelung, die seit dem 1. April gilt. Diese habe immerhin zur Transparenz beigetragen. Die Ministerin erklärte im Gespräch mit der „Rheinischen Post“:
„Wir hatten zuvor 20 bis 30 Preisänderungen pro Tag an den Tankstellen. Das war das Gegenteil von Transparenz und für die Verbraucher verwirrend. Das einmalige Festsetzen des Preises führt dazu, dass die Kunden an der Tankstelle mehr Verlässlichkeit bekommen. Das ist eine gute Nachricht.“
Ende April hatten das ZEW Mannheim und die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Ergebnisse einer gemeinsamen Studie zu den Auswirkungen der Mittagsregel vorgestellt. Diese ergab, dass zwar die Gewinnmargen der Mineralölwirtschaft gestiegen seien, die Preise aber kaum gesunken, wenn nicht sogar gestiegen seien.
Reiche betonte erneut, dass es in Deutschland keine Knappheitssituation im Bereich des Rohöls gebe. Man sei auch nicht einseitig abhängig, weil Deutschland dieses aus unterschiedlichen Ländern beziehe. Überdies stamme die Hälfte des verfügbaren Kerosins aus heimischen Raffinerien. Damit befinde sich Deutschland in einer erheblich besseren Ausgangsposition als etwa asiatische Länder, in denen es zu realen Mangellagen komme.

Reiche: Regierung hat nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“

Gleichzeitig müsse die Marktwirtschaft Preissignale senden, um auf Knappheiten hinzuweisen. Die Bundesregierung mildere die Preisaufschläge ab. Sie habe aber nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“.
Die Ministerin drängte gleichzeitig auf eine möglichst zeitnahe Senkung der Stromsteuer. Diese „muss kommen, sobald im Haushalt Spielräume dafür da sind“, äußerte Reiche. Alle Koalitionsfraktionen, insbesondere die Union, hielten diese für eine Priorität. Bundesfinanzminister Klingbeil habe zugesagt, „alle Optionen zu prüfen, die Stromsteuer für alle zu senken“. Im Koalitionsvertrag ist die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß ebenso verankert.
Bislang lag diese pauschal bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde, was etwa 5 Prozent des Gesamtpreises entsprach.
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag die dauerhafte Senkung des Strompreises um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde durch ein passendes Maßnahmenpaket. Dazu gehörten die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde und das Reduzieren von Umlagen und Netzentgelten.

Veränderungen bei Netzentgelten könnten Erleichterung bringen

Aufgrund des Finanzierungsvorbehalts aller im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen senkte die Koalition die Stromsteuer vorerst nur für Industrie, Land- und Forstwirtschaft.
Gleichzeitig sollte es zu einer umgehenden Senkung der Netzentgelte kommen. Im Jahr 2026 werden diese voraussichtlich bei etwa 10,4 Cent pro Kilowattstunde liegen, heißt es beim Messstellenbetreiber metrify.
Aufgrund des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung wurden seit Anfang des Monats die Spritsteuern um 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Zusammen mit deren Effekt auf die Mehrwertsteuer ergibt dies einen Nachlass von knapp 17 Cent. Gelten solle dies vorerst bis Ende Juni.

Söder will Tankrabatt verlängern – Miersch gegen „Gießkanne“

CSU-Chef Markus Söder hatte zuletzt in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ erklärt, der Tankrabatt scheine zu wirken. Man müsse nun die Entwicklung der Preissituation im Auge behalten, so der CSU-Chef:
„Und wenn es nicht anders geht, könnte ich mir vorstellen, dass wir darüber diskutieren müssen, ihn zu verlängern.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hingegen betonte in der „Augsburger Allgemeinen“, Mobilität müsse bezahlbar bleiben, aber „die Gießkanne ist keine Dauerlösung“. Stattdessen arbeite man an „strukturellen und zielgenauen Entlastungen“. Diese sollen über ein geplantes Steuerpaket gerade für untere und mittlere Einkommen kommen.
Diese könnten ab Dienstag auch attraktivere Förderungen für den Erwerb von E-Autos beantragen.
Categories
deutschland

Neues Heizungsgesetz könnte zum Fall für Karlsruhe werden


In Kürze:

  • Das Bundeskabinett hat ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das das bisherige Heizungsgesetz entschärfen soll.
  • Öl- und Gasheizungen sollen weiterhin eingebaut werden dürfen – verbunden mit einer schrittweisen Beimischung sogenannter klimafreundlicher Brennstoffe.
  • Kritiker aus den Reihen der Grünen und der Union selbst halten mögliche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht für wahrscheinlich.
  • Streitpunkt ist, ob die Lockerungen mit dem Klimabeschluss von Karlsruhe aus dem Jahr 2021 vereinbar sind.

 
Am Mittwoch, 13. Mai, hat das Bundeskabinett neben weiteren Vorhaben auch die Entwurfsfassung für ein Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Dieses soll das endgültige Aus für das sogenannte Heizungsgesetz besiegeln, das die frühere Ampel-Regierung auf Initiative ihres Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) verabschiedet hatte.
Aus der Opposition, aber auch aus den Reihen der Union selbst kommen nun Bedenken. Sie bezweifeln, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form eine Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen würde. Grund dafür ist insbesondere der sogenannte Klimabeschluss aus Karlsruhe aus dem Jahr 2021. In diesem hatten die Richter geurteilt, dass das Grundgesetz die Regierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet.

Reiche verspricht „alltagstaugliches“ Heizungsgesetz

Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bezeichnet das Gesetz als einen Schritt, um „Klimaschutz wieder alltagstauglich“ zu machen.
Insbesondere soll es strikte Vorgaben abmildern und mehr Entscheidungsfreiheit und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer bei der Wahl der Heizung bringen. Außerdem betone es die Technologieoffenheit.
Das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, speziell dessen Paragraf 71, sieht eine Verpflichtung vor, neu eingebaute Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Zudem ist ein verbindliches Ende der Verwendung fossiler Energien in Heizanlagen ab dem Jahr 2045 vorgesehen.
Mit Reiches Gesetz soll auch der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen möglich bleiben. Für diese soll es lediglich eine ansteigende Beimengungsquote für klimafreundliche Brennstoffe im Sinne einer „Bio-Treppe“ ab 2029 geben. Auf diese Weise bleibt deren Einbau ebenso zulässig wie jener von Wärmepumpen, hybriden Lösungen und Biomasse-Heizungen oder der Anschluss an Fernwärmenetze. Allerdings hält man an der CO₂-Bepreisung fest und Vermieter müssen die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen.

Klimabeschluss erhob Netto-Null zum Verfassungsauftrag

Der CDU-Politiker Thomas Heilmann hat sich dem „SPIEGEL“ zufolge skeptisch über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geäußert. Der Chef der KlimaUnion, eines Vereins, der sich für Klimapolitik innerhalb der CDU/CSU starkmacht, hat ein Rechtsgutachten über das neue Gesetz in Auftrag gegeben. Er sieht einen möglichen Konflikt mit dem Karlsruher Klimabeschluss.
Ähnlich sieht es der Grünen-Bundestagsabgeordnete Michael Kellner, der fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnet.
In dem Klimabeschluss begründet das Bundesverfassungsgericht mit einer „objektivrechtlichen Schutzverpflichtung […] in Bezug auf künftige Generationen […], Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels“ durch Klimaschutzmaßnahmen zu schützen.
Es geht von einem verbleibenden CO₂-Budget aus, das bis zum Inkrafttreten des verbindlichen Netto-Null-Ziels für das Jahr 2045 verbleibe. Verbrauchten derzeitige Generationen zu viel davon, könnten die Freiheitsrechte künftiger Generationen infrage gestellt werden.
Einige Gegner der aktuellen Regelung gehen davon aus, dass die Abmilderung von Vorgaben die Lasten für künftige Generationen vergrößere. Zudem leiten klimabewegte Vereinigungen wie Green Legal Impact Germany aus dem Klimaschutzgebot des Artikels 20a Grundgesetz ein Verschlechterungsverbot ab. Dies würde im Kern bedeuten, dass einmal beschlossene Klimaschutzvorgaben von einer folgenden Regierung nicht mehr zurückgedreht werden dürften.

Umweltjurist: Heizungsgesetz nicht sakrosankt – zusätzliche Emissionen jedoch zu kompensieren

Dem widersprechen laut „SPIEGEL“ Berater der Bundesregierung wie Christian Calliess, der an der FU Berlin Umweltrecht lehrt und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen war.
Er sieht Spielraum für eine Anpassung von Maßnahmen, solange der Gesetzgeber „die im Bereich Gebäude nicht eingesparten Emissionen in anderen Bereichen kompensiert“. Außerdem sehe der Gesetzentwurf eine Evaluierungspflicht hinsichtlich der Klimaziele vor. Diese soll jedoch erstmals 2030 stattfinden.
Was die „Bio-Treppe“ angeht, räumt der Gesetzentwurf ein, dass eine „belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten […] derzeit nicht möglich“ sei. Es ließen sich auch „keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen“. Das heißt, die Regierung ist sich nicht sicher, wie teuer die Ökobrennstoffe für den Heizungsnutzer sein und in welchem Umfang sie zur Verfügung stehen werden.
Aus diesem Grund könnten „die mittelbaren Folgen dieser Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert“ werden. Dies könnte sich vor dem Bundesverfassungsgericht als möglicher Angriffspunkt erweisen.
Unklar ist, ob das Bundesverfassungsgericht seine strikte Linie von 2021 durchhält. Aktuelle politische und ökonomische Kosten überzogener Klimavorgaben könnten in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließen. Auch deutet sich im sogenannten UN-Weltklimarat eine Abkehr vom Rückgriff auf Worst-Case-Szenarien an, die als unrealistisch bewertet werden und sich deshalb auch nicht mehr als politisches Argument für zu rigide Klimaschutzmaßnahmen eignen.
Categories
deutschland

11. Mai: Beschäftigungsgarantie für PCK-Raffinerie | Pistorius in Kiew | Klimamodell revidiert

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Beschäftigungsgarantie für PCK-Raffinerie

Der Bund verlängert die Beschäftigungsgarantie für die Raffinerie in Schwedt ab Juli um sechs Monate. Das gab Wirtschaftsministerin Katherina Reiche heute bei ihrem Besuch in Brandenburg bekannt. Sie kündigte an, ein Konzept zu präsentieren, das Raffinerie-Standorte in Deutschland wirtschaftlich halten soll. Dabei nannte sie den CO2-Preis als einen möglichen Ansatzpunkt.

Pistorius in Kiew

Verteidigungsminister Boris Pistorius hat heute überraschend Kiew besucht. Er kündigte an, gemeinsam mit der Ukraine Drohnen entwickeln und produzieren zu wollen. Die Systeme sollen Reichweiten von bis zu 1.500 Kilometern erreichen. Gleichzeitig will Berlin private Geldgeber für Investitionen in ukrainische Rüstungsbetriebe gewinnen.

AfD-Bürgermeister in Brandenburg

Mit mehr als 58 Prozent der Stimmen hat die AfD in Brandenburg erstmals eine Bürgermeisterwahl gewonnen. In der Stadt Zehdenick setzte sich René Stadtkewitz im ersten Wahlgang durch. Der FDP-Kandidat folgte mit über 28 Prozent auf Platz zwei. Weitere Kandidaten etablierter Bundesparteien gab es bei der Wahl nicht.

Klimamodell revidiert

Eines der extremen Klimamodelle, RCP 8.5, wurde als unrealistisch zurückgezogen. Es sagte eine Erderwärmung von bis zu 4,8 Grad Celsius im Jahr 2100 voraus, basierend auf heute als übertrieben geltenden Annahmen. Dieses Szenario diente jahrelang als Basis für politische Entscheidungen und war Grundlage für einige zehntausend wissenschaftliche Studien weltweit. Diesen Studien wird ihre Grundlage entzogen.

„Völlig inakzeptabel“

US-Präsident Trump hat die iranische Antwort auf den amerikanischen Friedensplan entschieden zurückgewiesen. Teheran möchte vorrangig über die Beendigung der Kämpfe verhandeln und nicht über sein Atomprogramm. Der Iran wäre erst bei einem dauerhaften Friedensschluss und einer Aufhebung der Hafenblockade bereit, die Straße von Hormus wieder vollständig freizugeben.
 
Categories
deutschland

Wirtschaftsministerin Reiche besucht Problemraffinerie PCK in Schwedt

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) besucht am Montag, 11. Mai, um 10:45 Uhr gemeinsam mit Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die PCK Raffinerie in Schwedt an der polnischen Grenze.
Nach einer Rundfahrt über das Raffineriegelände soll ein Fördermittelbescheid für ein Projekt zur Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe übergeben werden. Gegen Mittag ist ein Pressestatement geplant.
Die PCK stand wiederholt im Fokus, weil sie von einer deutschen Tochterfirma des russischen Rosneft-Konzerns kontrolliert wird und ihre Belieferung mit Rohöl deshalb immer wieder in Frage stand.
Zuletzt stoppte Russland die Belieferung der Raffinerie mit Pipeline-Öl aus Kasachstan. Zudem klagte Rosneft erneut gegen die Treuhandanordnung der Bundesregierung für seine Tochterfirma. Die PCK versorgt weite Teile Nordostdeutschlands mit Kraftstoffen. (afp/red)