Die Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig gehört dem Vorstand der MIT Brandenburg an. Sie scheint allerdings nicht als Unterstützerin des Antrags gegen die sogenannte Brandmauer auf. (Archivbild) - Foto: Christoph Soeder/dpa
In Kürze:
Die MIT Brandenburg stimmt über einen Antrag zur Aufhebung des CDU-Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der AfD ab.
Antragsteller kritisieren die bisherige Brandmauer als pauschaleAusgrenzung von Millionen Wählern.
Die Landesführung der MIT rechnet dennoch mit einem Scheitern des Vorstoßes und lehnt eine Zusammenarbeit mit AfD und Linkspartei ab.
Im Landesverband Brandenburg der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU soll am Dienstagabend, 7. Juli, über einen Antrag zur sogenannten Brandmauer gegenüber der AfD abgestimmt werden. Der Antrag soll auf der Tagesordnung der bevorstehenden Vorstandssitzung stehen, wie „FOCUS“ und „WELT“ berichteten.
Darin erheben Mitglieder der Mittelstandsvereinigung die Forderung, den seit 2018 gültigen Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundes-CDU in der derzeitigen Form aufzuheben. Dieser werde von vielen Mitgliedern als „Ausdruck einer Politik der pauschalen Abgrenzung“ verstanden.
Kritik aus CDU Brandenburg: Merz-Strategie der „Halbierung“ der AfD sei gescheitert
Der Antrag, über den die Mittelstandsvereinigung abstimmen soll, trägt den Titel „Für eine Rückkehr zur politischen Sacharbeit – demokratische Auseinandersetzung statt pauschaler Abgrenzung“. In der Begründung kommt die Sorge zum Ausdruck, einen erheblichen Teil der Wählerschaft mit dem derzeitigen Ansatz dauerhaft zu verprellen. Man dürfe Millionen Bürger nicht als Gesprächspartner ausschließen.
Zwei Mitglieder des Vorstandes sollen für den Antrag verantwortlich zeichnen. Einer davon ist der stellvertretende Vorsitzende Ferdinand Fiedler. Er wolle Wähler „mit den politischen Konzepten der Union“ zurückgewinnen. Die Strategie von Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz, mit der dieser die AfD halbieren wollte, sei „klar gescheitert“.
Rückendeckung erhält Fiedler vom MIT-Vizelandeschef Frank Goral. Dieser äußerte gegenüber dem „Tagesspiegel“, die „Brandmauer“ sei falsch. Man könne „in Ostdeutschland nicht 30 bis 40 Prozent der Wähler ausgrenzen“.
MIT-Landeschef und Ehrenvorsitzender rechnen nicht mit Mehrheit
Der Verfassungsschutz in Brandenburg stuft den Landesverband der AfD seit dem Vorjahr als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.
Allerdings liegt die Partei in Umfragen derzeit deutlich vor der SPD. CDU und Linke sind derzeit gleichauf. Nach aktuellem Stand wären daher Mehrheiten gegen die AfD nur unter Einschluss der Linkspartei möglich, gegen die es vonseiten der CDU jedoch ebenfalls einen Unvereinbarkeitsbeschluss gibt.
Nicht als Einbringerin aufgeführt ist die Bundestagsabgeordnete und frühere Landeschefin Saskia Ludwig. Diese ist ebenfalls eine stellvertretende Landesvorsitzende der MIT Brandenburg und hatte sich bereits vor der Bundestagswahl 2025 gegen die sogenannte Brandmauer ausgesprochen.
MIT-Landeschef Eckehard Frisch und der Ehrenvorsitzende Uwe Feiler gehen von einem Scheitern des Vorstoßes aus. Es könne „mit der AfD eines Höcke und anderer keine Zusammenarbeit geben, ebenso wenig wie mit der Linken“. Insbesondere bei Themen wie NATO, Bundeswehr oder Russland gebe es keinerlei Schnittmengen.
Ähnliche Debatte über CDU-Abgrenzung zur AfD im Vorjahr im Harz
Allerdings brodele es in der CDU aufgrund der schlechten Umfragewerte und der Enttäuschung beispielsweise über die ausbleibende Steuerreform. Man müsse laut Feiler vor diesem Hintergrund zweifellos eine Debatte darüber führen, was unter „Zusammenarbeit“ mit der AfD zu verstehen sei, wie er gegenüber dem „FOCUS“ sagte.
Zwar seien gemeinsame Anträge sicher tabu, so Feiler. Aber bei Abstimmungen zu reinen Sachanträgen wie jenen über die Flutlichtanlage eines Sportplatzes sehe die Sache möglicherweise anders aus.
Im Vorjahr hatte bereits der Kreisverband Harz der CDU Sachsen-Anhalt den Unvereinbarkeitsbeschluss infrage gestellt.
Bei der Bundestagswahl hat die CDU das Direktmandat an die ortsfremde AfD-Kandidatin Christina Baum verloren. Zudem gebe es eine Vielzahl an Austritten.
Allerdings hat auch dort die Landesspitze der CDU dieses Ansinnen abgelehnt. Der aus demselben Kreisverband stammende Ministerpräsident Sven Schulze und Landrat Thomas Balcerowski gelten als Gegner einer Annäherung an die AfD.
Bundeskanzler Friedrich Merz (Symbolbild). - Foto: Michael Kappeler/dpa POOL/dpa
Bundeskanzler Friedrich Merz sieht nach eigenen Angaben bei den meisten Menschen in Deutschland die Bereitschaft zu Reformen. Es müsse aber „gerecht zugehen, und es muss jeder seinen Beitrag leisten“, sagte Merz auf dem Parteitag der CDU Nordrhein-Westfalen.
Dort kündigte er auch einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an. Unterdessen sorgte das von der schwarz-roten Koalition am Mittwoch beschlossene Reformpaket weiter für Aufregung – besonders die Pläne zum Vorgehen bei Krankschreibungen riefen Kritik hervor.
Initiative gegen den Missbrauch von Sozialleistungen angekündigt
Merz gab sich in Düsseldorf überzeugt davon, dass die Mehrheit der Bevölkerung „nicht Reformen per se“ ablehne. Die Menschen seien „bereit, solche Reformen mitzugehen“ und wüssten, „dass das auch Zeit braucht“, bis sich die Wirkungen zeigten. Es müsse aber „gerecht zugehen, und es muss jeder seinen Beitrag leisten“, fuhr der Kanzler fort.
Merz kündigte auch eine Initiative gegen den Missbrauch von Sozialleistungen an. Ein entsprechender „Aktionsplan“ werde noch in diesem Monat vorgelegt, sagte er. Für viele Kommunalpolitiker in ganz Deutschland sei dies ein wichtiges Thema. „Wir machen das jetzt hier, packen es an, wir setzen unsere Versprechungen um“, kündigte der Kanzler an.
Merz äußerte sich zudem zu dem umfangreichen Reformpaket, auf das sich die Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung am Mittwochabend im Koalitionsausschuss verständigt hatten.
Zentrales Element ist die versprochene Reform der Einkommensteuer – anvisiert wird laut Beschlusspapier eine Steuerentlastung für Durchschnittsverdiener von 600 Euro im Jahr. Merz sagte nun: „Wir hätten uns natürlich gerne mehr gewünscht, aber einigermaßen stabile und solide Staatsfinanzen sind auch eine wichtige Botschaft – gerade für Familien mit Kindern, die wollen, dass dieser Staat bezahlbar bleibt.“
Die saarländische Ministerpräsidentin und SPD-Parteivize Anke Rehlinger sagte dem „Deutschlandfunk“ auf Nachfrage nach gleichzeitig steigenden Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen, auch ein „Nullsummenspiel wäre ja schon einmal ein Signal an die Familien, die gerade eher befürchten müssen, dass sie mit mehr Belastungen konfrontiert werden“.
Merz: Wollen von „Misstrauensgesetzgebung des Staates“ wegkommen
Mit Blick auf den Bürokratieabbau gab der Bundeskanzler an, Deutschland sei „auf dem Weg zurück zum Vertrauensprinzip“. Den Bürgern solle Eigenverantwortung zurückgegeben werden.
„Wir wollen von einer Misstrauensgesetzgebung des Staates zu einer Vertrauensgesetzgebung des Staates kommen“, fuhr Merz fort. Das leite alle Entscheidungen, die in diesen Tagen und Wochen getroffen würden.
Wegen eines Beschlusses zu Krankschreibungen hatte unter anderem die Gewerkschaft Verdi der schwarz-roten Koalition zuvor Misstrauen gegenüber Beschäftigten vorgeworfen.
Der Einigung zufolge soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden, zudem soll künftig ab dem ersten Tag der Erkrankung die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben werden. Betriebe können von dieser Regelung aber abweichen.
Viele sind unzufrieden mit Krankschreibpflicht am 1. Tag
Die Pläne sorgen weiterhin für Unmut. So erklärten die Hausärzte, die Regelungen seien „in dieser Form reine Symbolpolitik“. „Würde man wirklich das Ziel verfolgen, Missbrauch bei Krankschreibungen zu verhindern, hätte man dem Wildwuchs bei verschiedenen Videosprechstunden-Anbietern einen Riegel vorgeschoben“, sagte die Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, der „Rheinischen Post“.
„Da werben einzelne Anbieter teils aggressiv mit unkomplizierten und schnellen Krankschreibungen.“ Dort sei „Betrug Tür und Tor geöffnet und nicht in unseren Praxen“.
Kritik kommt auch aus den Regierungsparteien. So sagte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), etwa den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, der Arztbesuch sei „bei vielen Krankheitsbildern eine unnötige Belastung für alle und erhöht die Ansteckungsgefahr“.
Der Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels hatte sich im „Spiegel“ ebenfalls dafür ausgesprochen, die geplante Pflicht zum Arztbesuch ab Tag eins überdenken.
Der SPD-Vorsitzende und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil mahnte in der Debatte um das Reformpaket unterdessen an, der Fokus müsse „jetzt darauf liegen, das Land stark zu halten und wieder Wachstum zu ermöglichen“.
„Natürlich wird die Fraktion im Gesetzgebungsverfahren genau hinschauen. Das ist das Recht des Parlaments“, sagte er der „Rheinischen Post“ von Montag. „Aber der grundsätzliche Kurs ist zwischen den Spitzen der Koalition verabredet.“ (afp/red)
Auf diesem vom Bundespresseamt (BPA) zur Verfügung gestellten Bild sind (von l. nach r.) der bayerische Ministerpräsident und Vorsitzende der konservativen Christlich-Sozialen Union (CSU) Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) sowie Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket, zu sehen. - Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images
In Kürze:
34 Reformen beschlossen: Bürokratieabbau, Steuerentlastungen und Investitionen sollen Wachstum fördern.
Große Baustellen bleiben: Rente, Sozialstaat und Standortreformen werden weitgehend vertagt.
Erster Schritt: Das Paket setzt Impulse, bleibt aber hinter den Wahlversprechen zurück.
Als die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstag, 2. Juli, im Kanzleramtsgarten vor die Presse traten, waren die Erwartungen groß. Nach einem Treffen des Koalitionsausschusses von siebeneinhalb Stunden am Vorabend, präsentierte die schwarz-rote Bundesregierung ein großes Reformpaket, genannt „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Es soll die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, Bürger steuerlich entlasten und den Sozialstaat zukunftsfest machen.
„Deutschland wird bei alledem spüren: Es bewegt sich etwas. Der Alltag wird leichter. Deutschland kommt voran.“ Mit diesen Worten präsentierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gemeinsam mit Lars Klingbeil (SPD), Bärbel Bas (SPD) und Markus Söder (CSU) das Reformpaket der schwarz-roten Koalition.
Mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie, steuerliche Entlastungen und ein handlungsfähiger Sozialstaat – all das solle die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands stärken und den Standort wieder wettbewerbsfähiger machen.
Doch nur wenige Minuten später dämpfte Merz selbst die Erwartungen. „Es gibt nicht den einen großen Big Bang“, sagte er. Die Regierung habe aber einen „großen Schritt nach vorn“ beschlossen.
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Ein Bündel zahlreicher Reformschritte
Genau darin liegt der Kern dieses Pakets: Es ist kein radikaler Kurswechsel, sondern ein Bündel zahlreicher Reformschritte.
Ein Blick auf die Maßnahmen zeigt, dass der Bundesregierung Untätigkeit nur schwerlich vorgeworfen werden kann. Insgesamt umfasst das Programm 34 Vorhaben, von Steuerentlastungen über Bürokratieabbau und Arbeitsmarktreform bis zu Maßnahmen für Digitalisierung, Energieinfrastruktur, Wohnungsbau und Zukunftstechnologien.
Besonders umfangreich fällt das Kapitel zum Bürokratieabbau aus. Die Bundesregierung plant, gesetzliche Berichts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich zu streichen, sofern Ministerien deren Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründen können.
Künftig sollen Genehmigungen vieler Verwaltungsverfahren automatisch als erteilt gelten, wenn Behörden gesetzliche Fristen überschreiten. Unternehmen sollen schneller eine Steuernummer erhalten, die Steuererklärung soll weitgehend vorausgefüllt werden und digitale Verfahren sollen den Kontakt mit Behörden vereinfachen.
Gleichzeitig plant die Koalition, die Bundesverwaltung im Zuge der Digitalisierung um 8 Prozent zu verkleinern und Doppelstrukturen abzubauen. Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, wäre dies einer der weitreichendsten Modernisierungsschritte der Bundesverwaltung seit Jahren.
Auch wirtschaftspolitisch setzt die Koalition Schwerpunkte. Zukunftsbranchen wie Künstliche Intelligenz, Halbleiterproduktion, Batterietechnologie, Chemie, Maschinenbau und die Automobilindustrie sollen gezielt gefördert werden.
Hinzu kommen Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, einfachere Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte sowie eine Stärkung des sogenannten Deutschlandfonds, mit dem private Investitionen in strategisch wichtige Bereiche mobilisiert werden sollen. Ziel ist es, private Investitionen zu erleichtern und Deutschlands Position im internationalen Standortwettbewerb zu verbessern.
Am Arbeitsmarkt setzt die Regierung in erster Linie auf mehr Flexibilität. Sachgrundlose Befristungen sollen zeitweise erleichtert, Abfindungen bei einem schnellen Wechsel in eine neue Beschäftigung steuerlich begünstigt und die Arbeitsvermittlung gestärkt werden. Gleichzeitig kündigt die Koalition schärfere Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch sowie Änderungen bei der Krankschreibung an, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und Fehlanreize zu reduzieren.
Auch steuerpolitisch setzt die Koalition Akzente. Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag werden angehoben, zugleich wird der Spitzensteuersatz nach hinten verschoben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums summiert sich das Entlastungsvolumen auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr ab 2028.
Profitieren sollen insbesondere Familien sowie kleine und mittlere Einkommen. Finanziert wird dies unter anderem durch eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer, eine geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen und einen höheren Pauschalsteuersatz für Minijobs.
Inhaltlich finden sich darin zahlreiche Reformen, die in der Wirtschaft seit Langem gefordert werden, etwa schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Entscheidend wird nun sein, ob diese Maßnahmen ausreichen, den seit Jahren nachlassenden Wachstumskräften der deutschen Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen.
Die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket.
Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images
Der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Hier muss man dann noch einmal auf den Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr zurückschauen. Merz hatte damals einen grundlegenden „Politikwechsel“ versprochen. Deutschland müsse wieder wettbewerbsfähiger werden, staatliche Bürokratie zurückgedrängt und die sozialen Sicherungssysteme angesichts des demografischen Wandels dauerhaft finanzierbar gemacht werden. Der Anspruch der Union, den sie selbst an ihre Regierung stellte, war hoch. Gemessen daran wirkt das vorgelegte Paket deutlich vorsichtiger.
Besonders deutlich wird das beim Thema Rente, einer der größten finanzpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Zwar kündigt die Koalition im Papier an, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 gesetzlich umzusetzen.
Eine konkrete Rentenreform beschloss sie jedoch nicht. Dabei wächst der Handlungsdruck: Mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Ohne strukturelle Reformen drohen langfristig steigende Sozialbeiträge, höhere Bundeszuschüsse oder Leistungskürzungen. Zu diesen zentralen Fragen enthält das Reformpaket jedoch keine Antworten und verschiebt die Entscheidungen erneut in die Zukunft.
Auch beim Sozialstaat beschränkt sich das Paket weitgehend auf Einzelmaßnahmen. Vorgesehen sind strengere Regeln gegen Sozialleistungsmissbrauch und höhere Erwerbsanreize. Eine grundlegende Reform der Sozialversicherungen oder eine nachhaltige Begrenzung der Sozialausgaben finden sich dagegen nicht.
Wirtschaftspolitik: Impulse ohne großen Befreiungsschlag
Ähnlich fällt die Bilanz bei der Wirtschaftspolitik aus. Die Bundesregierung setzt auf die Förderung von Zukunftsbranchen. Hinzu kommen ein Ausbau des Deutschlandfonds, beschleunigte Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Energie- und Netzinfrastruktur. Damit sollen Investitionen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts verbessert werden.
Diese Maßnahmen setzen an mehreren Schwachstellen des Standorts an und dürften in einzelnen Bereichen spürbare Verbesserungen bringen. Sie setzen jedoch vor allem bei der Investitionsförderung und der Verwaltung an, weniger bei den grundlegenden Rahmenbedingungen .
Gerade dort sehen Wirtschaftsforschungsinstitute seit Jahren den größten Reformbedarf. So belegte die OECD-Studie „Taxing Wages“ vom April 2026, dass Deutschland bei der Abgabenlast im internationalen Vergleich auf dem zweithöchsten Platz stagniert.
Das ifo Institut sowie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) verweisen in aktuellen Standortanalysen auf die Kombination aus hohen Energiekosten und einer erdrückenden Bürokratie als die zentralen Wettbewerbsnachteile des Standorts Deutschland. Laut IW klagen vier von fünf Unternehmen über steigenden Verwaltungsaufwand.
An genau diesen Stellschrauben bleibt das Reformpaket jedoch weitgehend zurück. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform, eine spürbare Senkung der Lohnnebenkosten oder umfassende Reformen der Sozialabgaben sucht man darin vergeblich. Für viele Unternehmer dürfte das Reformprogramm deshalb eher ein Schritt in die richtige Richtung als der vielfach angekündigte wirtschaftspolitische Neustart sein.
Arbeitsmarkt: Mehr Kontrolle statt grundlegender Reformen
Auch am Arbeitsmarkt setzt die Koalition eher auf punktuelle Eingriffe als auf einen grundlegenden Umbau. So soll künftig bereits am ersten Krankheitstag wieder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Hintergrund ist die seit Jahren hohe Zahl der Krankheitstage in Deutschland, die nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen und Sozialversicherungen zunehmend belastet.
Merz begründete die Maßnahme mit den Worten: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch.“ Der Staat schaffe lediglich die notwendigen Instrumente, „was sie daraus machen, ist Sache der Unternehmen und Beschäftigten“. Die Verantwortung für einen veränderten Umgang mit Krankmeldungen verlagert der Kanzler damit bewusst auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ob die Maßnahme tatsächlich zu weniger Fehlzeiten und einer höheren Produktivität führt oder vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, lässt sich derzeit kaum beurteilen. Sie steht exemplarisch für den Ansatz der Koalition, bestehende Regeln nachzuschärfen, ohne die grundlegenden Strukturen des Arbeitsmarktes wesentlich zu verändern.
Der eigentliche Test steht noch bevor
Während der Pressekonferenz warb Merz um Unterstützung für den Reformkurs. Die Bürger wollten „Entscheidungen und keinen Streit“, sagte der Kanzler. Genau das habe die Koalition geliefert. Tatsächlich ist es nach Jahren des Streits in der Ampelregierung bereits die Tatsache bemerkenswert, dass CDU, CSU und SPD ein derart umfangreiches Maßnahmenpaket gemeinsam beschlossen haben.
Ob das jedoch genügt, den wirtschaftlichen Abwärtstrend der vergangenen Jahre umzukehren, bleibt offen. Die entscheidenden Herausforderungen wie schwaches Produktivitätswachstum, hohe Sozialabgaben, sinkende Wettbewerbsfähigkeit und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, werden durch das vorgestellte Paket allenfalls teilweise beantwortet.
Gerade darin liegt die eigentliche Bewährungsprobe für die Merz-Regierung. Das vorgelegte Paket kann den Auftakt eines wirtschaftspolitischen Kurswechsels markieren. Ob daraus tatsächlich der angekündigte wirtschaftspolitische Neustart wird, entscheidet sich daran, ob die Regierung nun auch die großen Strukturreformen nachliefert, die sie selbst angekündigt hat.
Die Koalition aus CDU, CSU und SPD hat sich auf ein Reformpaket geeinigt. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Der Koalitionsausschuss hat ein 34-Punkte-umfassendes Reformpaket für Wachstum und Beschäftigung beschlossen.
Geplant sind unter anderem Steuerentlastungen für Familien, Änderungen bei Krankschreibungen und befristeten Arbeitsverträgen.
Union und SPD begrüßen das Paket, während Opposition und Sozialverbände deutliche Kritik äußern.
Offene Streitpunkte wie Rentenbeiträge und Arbeitszeitreform wurden vertagt.
Das am Donnerstag, 2. Juli, vorgestellte Reformpaket der Bundesregierung hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung, die am Mittwochabend begann, auf ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ geeinigt.
Die 34 Maßnahmen, auf die man sich einigen konnte, reichen von der Einkommensteuer und der Krankschreibung über befristete Arbeitsverträge bis hin zum Verbot der Verstaatlichung privater Wohnungsgesellschaften. Auch eine Strategie zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken Chinas soll entwickelt werden. Noch keine Beschlüsse gibt es zu Fragen wie den Rentenbeiträgen oder der Arbeitszeitreform.
Union und SPD größtenteils mit Reformpaket zufrieden
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Christina Stumpp, äußert auf X, die Bundesregierung sei „entschlossen und handlungsfähig“. Sie bedankte sich bei Bundeskanzler Friedrich Merz und nahm Bezug auf die Änderungen bei der Einkommensteuer: „Wir entlasten Familien. Eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit zwei Kindern haben künftig rund 630 Euro mehr im Jahr, Alleinerziehende bis zu 496 Euro.“
Ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden. Auch sollen der Grundfreibetrag und das Kindergeld in zwei Stufen sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Im Gegenzug soll die Besteuerung hoher Einkommen ausgeweitet werden.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußert sich auf Facebook zum Ergebnis des Koalitionsausschusses. Er betont, man habe den Staat „neu justiert“: „Dort, wo er zu stark ist, wollen wir ihn ein bisschen zurückfahren. Dort, wo er gebraucht wird, wollen wir ihn stärken.“
Er spricht von einer „klaren sozialdemokratischen Handschrift“, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken solle. In der Sommerpause soll das Paket in Gesetze überführt werden.
Linke spricht von „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“
Die Linke übt hingegen deutliche Kritik an dem Paket, das sie als „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“ bezeichnet. Fraktionschefs Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sowie Parteivorsitzende Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano veröffentlichten am Donnerstag eine gemeinsame Erklärung.
Darin kritisieren sie vor allem verschärfte Regeln bei der Krankschreibung. Zudem sprechen die Linkenpolitiker von „halbherzigen“ Entlastungen bei der Einkommensteuer und „kosmetischen Korrekturen“ bei der Reichensteuer. Die Regierung gebe „nicht viel mehr als den Ausgleich der kalten Progression und eine Anpassung an die Inflation“ bei der Steuer zurück.
Die Entlastungen reichten aus ihrer Sicht nicht aus, um steigende Lebenshaltungskosten und weitere finanzielle Belastungen auszugleichen. Stattdessen stelle man „Millionen Beschäftigte unter Generalverdacht“. Die Liberalisierungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen nähmen den Menschen Planbarkeit im Job. Außerdem kritisiert die Linke das Verbot der Wohnbauverstaatlichung.
Kritik auch von Grünen, AfD und Juso
Grünen-Abgeordnete und frühere Bundessprecherin Ricarda Lang kritisiert vor allem die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Auf X schrieb sie: „Mark my words: Wenn die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag so kommen, wird das auf jeden Fall zu mehr Krankentagen in Deutschland führen.“
Juso-Chef Philipp Türmer schließt sich dieser Kritik an. Beschäftigte würden unter Generalverdacht gestellt und „ihre angebliche Faulheit als verantwortlich für die Wachstumsschwäche“ dargestellt. Tatsächlich hätten Unternehmen und Staat die Wirtschaft „über Jahre kaputtgespart“. Türmer kritisiert zudem die geplante Ausweitung befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund.
Die Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, äußern sich ebenfalls kritisch zum Reformpaket der Bundesregierung. Dieses sei eine „herbe Enttäuschung“ und die „hochtrabende Rhetorik, mit der die Koalitionäre sich selbst feiern“, stehe „in krassem Missverhältnis zum kleinmütigen Ergebnis“.
Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes schade dem Mittelstand, die „volle Wirkung der Mini-Entlastung für Familien“ komme zu spät. Wo an einer Stelle minimal entlastet werde, stiegen an anderer Stelle die Belastungen deutlich.
Sozialverbände vermissen Akzente für Einkommensschwache
Kritik kommt auch aus Sozialverbänden. Die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier, äußerte sich am Donnerstag gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“. Das Reformpaket sei „gut für die Wirtschaft, verfehlt aber die Lage der Menschen“. Es fehle eine Pflegereform und eine „gerechte Steuerreform, die Superreiche mehr in die Pflicht nimmt“. Außerdem kritisiert Engelmeier die neuen Bestimmungen über die Krankschreibung: „Das wird die ohnehin schon vollen Wartezimmer zum Platzen bringen.“
Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützt die Vorschläge zur Entlastung von Familien und Arbeitnehmern. Allerdings fehlten, so Hauptgeschäftsführer Joachim Rock, „konkrete Vorschläge zur Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen“. Notwendige Investitionen im sozialen Bereich kämen auch zu kurz.
Die FDP kritisiert, dass der Umfang der geplanten Entlastungen kaum mehr seien als die Anpassung der Steuer an die Inflation. Gleichzeitig wolle man diese über Steuererhöhungen finanzieren. Insgesamt sei das Paket „keine Reform, sondern ein schlechter Witz“.
Gesundheitsministerin Warken stehen bei Pflegereform schwierige Verhandlungen bevor. (Archivbild) - Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Die Unionsfraktionschefs aus Süd- und Ostdeutschland fordern vom Bund Nachbesserungen bei der Reform der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung.
In einer gemeinsamen Resolution rufen die Fraktionsvorsitzenden aus Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) dazu auf, die Belange von pflegenden Angehörigen mehr in den Blick zu nehmen.
Zudem verlangen sie, die Krankenabsicherung von Bürgergeldempfängern mit Steuergeldern zu finanzieren.
Keine Einsparungen auf pflegende „Helden des Alltags“
„Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst unseres Landes. Es ist ein völlig falsches Signal, wenn für sie im Rahmen der Pflegereform nur noch rund 70 Prozent der bisherigen Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen“, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek aus Bayern. Das räche sich im Alter und entwerte das wichtige Engagement.
Guido Heuer, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, nannte die pflegenden Angehörigen „Helden des Alltags“. Sie verdienten Wertschätzung und Rückendeckung. Jegliche Einsparungen auf ihre Kosten lehnten die Fraktionschefs von CDU und CSU klar ab.
„Ebenso problematisch ist die spätere Wirksamkeit der Zuschläge der Pflegekasse zum Eigenanteil bei Heimplätzen, denn das führt zu deutlichen Mehrbelastungen der Betroffenen und wachsendem Bedarf an Hilfe zur Pflege“, betonte Holetschek.
Das sei nur ein Verschiebebahnhof zulasten der Betroffenen und der Kommunen. „Hier sagen wir klar: Stopp und fordern Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.“
Vogt: Sozialbeiträge dürfen nicht davonlaufen
„Die Sozialbeiträge dürfen den Menschen und Betrieben nicht weiter davonlaufen. Jeder zusätzliche Beitragspunkt ist eine Strafsteuer auf Arbeit und Leistung. Wer Deutschland wieder wettbewerbsfähiger und gerechter machen will, muss Arbeit entlasten“, sagte Tobias Vogt, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg.
Deshalb müssten versicherungsfremde Leistungen raus aus den Sozialkassen. „Die Krankenabsicherung von Bürgergeldempfängern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gehört in den Bundeshaushalt. Dort ist die Finanzierung breiter aufgestellt – über allgemeine Steuern auf Einkommen, Konsum, Gewinne und Kapitalerträge.“
Die Gesundheits- und Pflegereformen sind notwendig, weil unser Sozialstaat nur mit soliden Finanzen leistungsfähig bleibe, betonte Daniel Peters, CDU-Fraktionschef aus Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt komme es darauf an, die auf den Weg gebrachten Reformen im parlamentarischen Verfahren „klug nachzuschärfen und die Lasten fair zu verteilen.
Dazu gehört auch, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) endlich die coronabedingten Milliarden-Schulden gegenüber der Pflegeversicherung begleicht, statt sie weiter auf Kosten der Beitragszahler stehenzulassen.“
Warnung: Bewährte Strukturen dürfen nicht gefährdet werden
Der sächsische CDU-Fraktionschef Christian Hartmann warnte davor, mit den Reformen bewährte Strukturen zu gefährden. Das betreffe neben der stationären Versorgung und dem Rettungsdienst etwa auch den vorgesehenen Facharztvorbehalt für die Kieferorthopädie. „Zudem dürfen wir keine zusätzliche Bürokratie schaffen – die geplante Ausweitung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst ist hier der falsche Weg.“
Für Andreas Bühl, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, ist es zudem wichtig, dass durch die Pflegereform keine neuen Abstiegsängste ausgelöst werden. „Gerade in Thüringen haben viele Menschen keine großen Renten und keine großen Rücklagen. Für sie ist Pflege keine abstrakte Finanzierungsfrage, sondern eine Frage von Würde, Sicherheit und Bezahlbarkeit im Alltag.“ Pflege müsse leistbar bleiben – im Heim wie zu Hause.
Auch in Berliner Koalition sind Reformpläne Streitthema
Auch innerhalb der Bundesregierung gehen die Meinungen über Warkens Reformpläne weit auseinander.
Im Blick sind weitere Ausgabenbremsen – etwa bei Renteneinzahlungen für pflegende Angehörige, Einstufungskriterien für Pflegegrade und Entlastungszuschläge für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Die Kommunen zeigten sich wegen drohender Mehrausgaben für Sozialhilfe ebenfalls bereits alarmiert. (dpa/red)
Foto: Sascha Schuermann / AFP via Getty Images; Montage: Epoch Times
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Aufstände befürchtet
Prof. Werner Patzelt (CDU) sieht die AfD als die stärkste Kraft nach den Landtagswahlen und befürchtet wochenlange „bürgerkriegsähnliche Umstände“. Im Interview mit Epoch Times spricht der Politikwissenschaftler über mögliche Mehrheiten sowie darüber, welche Auswirkungen auf Bundespolitik und Gesellschaft zu erwarten sind.
Union und SPD beraten heute über Reformen bei Steuern, Rente und Pflege. Der größte Streitpunkt bleibt die Finanzierung von Steuerentlastungen. Einig ist sich die Koalition darüber, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Die SPD will zudem vor allem Besserverdienende stärker belasten – etwa durch einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Die Umweltaktivistin Luisa Neubauer und die linke Initiative Campact unterstützen die Sitzblockaden gegen den AfD-Parteitag. Erwartet werden 50.000 Teilnehmer. Thüringens Innenminister betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien. Die Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten.
Ab heute erhebt die EU einen neuen Zoll auf Päckchen aus Nicht-EU-Ländern. Dieser liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Zuvor konnten Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro ohne zusätzliche Verzollung eingeführt werden. Die EU will damit die Paketflut von Billiganbietern wie beispielsweise Shein und Temu eindämmen.
Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um die Bundeswehr zu stärken. Geplant ist, den Bau militärischer Infrastruktur zu beschleunigen – unter anderem durch Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht. Außerdem sollen Reservisten künftig auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu Wehrübungen verpflichtet werden können.
In drei Bundesländern stehen Landtagswahlen bevor. Dazu sprachen wir mit dem Politikwissenschaftler Prof. Werner J. Patzelt.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September gewählt. Aktuell steht dort die AfD in den Umfragen bei 42 Prozent und damit möglicherweise kurz vor dem Erreichen der absoluten Mandatsmehrheit. Dann wäre ein Alleinregieren möglich. Die CDU folgt mit 24 Prozent.
„Wenn wir jetzt Haushaltslöcher stopfen und Steuerentlastungen auf den Weg bringen wollen, liegt hier eine große Chance für Markus Söder“, sagt CDU-Politiker Tilman Kuban. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der CDU-Wirtschaftsexperte Tilman Kuban hat den CSU-Chef Markus Söder vor dem Koalitionsausschuss zum Verzicht auf die Ausweitung der Mütterrente aufgefordert.
„Wenn wir jetzt Haushaltslöcher stopfen und Steuerentlastungen auf den Weg bringen wollen, liegt hier eine große Chance für Markus Söder“, sagt Kuban dem „Focus“ laut Vorabmeldung vom Mittwoch.
Söder könne den Ball ins Rollen bringen, indem er sage, er sei bereit, auf die Ausweitung der Mütterrente zu verzichten, um so fünf Milliarden Euro pro Jahr zu sparen.
Dafür müssten sich auch die anderen Koalitionsparteien bewegen, schlug Kuban vor. „Dafür müssen dann CDU und SPD jeweils Projekte, die ihnen lieb sind, in der gleichen Größenordnung ebenfalls mit in den Topf werfen. Am Ende hätten wir 15 Milliarden Euro eingespart.“
Kuban fordert Verzicht auf Mütterrente für 15 Milliarden Einsparung
Die Ausweitung der Mütterrente ist ein Projekt, das die CSU gegen große Bedenken bei SPD und CDU im Koalitionsvertrag durchgesetzt hatte. Damit sollen Mütter, die vor 1992 Kinder geboren haben, drei Rentenpunkte für ihre Erziehungsleistung erhalten.
Für Mütter ab 1992 geborener Kinder ist dies bereits der Fall. Die Kosten für die Ausweitung werden mit rund fünf bis sechs Milliarden Euro pro Jahr beziffert.
Mit Blick auf eine mögliche Steuerreform warnte Kuban vor einer Belastung des Mittelstands. „Menschen, die viel Geld in unserem Land verdienen, sagen mir, sie sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, wenn jeder das tut.
Aber wir müssen auch hier differenzieren“, sagte der CDU-Politiker. „Denn mehr als 80 Prozent der Betriebe werden über die Einkommensteuer veranlagt und nicht über die Körperschaftsteuer. Wir würden also de facto den Mittelstand noch stärker belasten.“ (afp/red)
Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat das Ukraine-Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Das nordrhein-westfälische Krisenbewältigungsgesetz zur Finanzierung von Maßnahmen infolge des Ukraine-Kriegs ist verfassungsgemäß. Das entschied der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster laut Mitteilung vom Dienstag.
Einen Antrag von Landtagsabgeordneten der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, der die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellte, wies das Gericht damit zurück.
Das Krisenbewältigungsgesetz war Ende 2022 mit Stimmen von CDU und Grünen als Reaktion auf die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen worden. Es schuf ein Sondervermögen, für welches das Land Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro aufnehmen durfte.
Der Landtag genehmigte später Kredite von rund drei Milliarden Euro. Seit 2024 wurden nach Angaben des Gerichts keine weiteren Mittel aus dem Sondervermögen aufgenommen oder ausgegeben.
Mit dem Urteil präzisierte der Verfassungsgerichtshof den Angaben zufolge erstmals die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Sondervermögen in Nordrhein-Westfalen.
Landtag durfte Sondervermögen schaffen
Danach sind Sondervermögen grundsätzlich zulässig, müssen aber auf einem Gesetz beruhen und sachlich begründet sein. Zudem müsse der Landtag ausreichend über die Finanzierung informiert werden und einen gewissen Einfluss auf die Mittelbeschaffung und -verwendung behalten.
Diese Voraussetzungen seien im Fall des Ukraine-Sondervermögens erfüllt, entschied das Gericht.
Der Gesetzgeber durfte demnach angesichts der Ende 2022 anhaltenden „volatilen Krisensituation“ infolge des Ukraine-Kriegs davon ausgehen, mit einem Sondervermögen „schneller und flexibler“ auf die Krise reagieren zu können als über den Kernhaushalt. Durch „parlamentarische Zustimmungsvorbehalte“ habe das Gesetz dem Landtag auch einen ausreichenden Einfluss gesichert.
Der Verfassungsgerichtshof hatte sich bereits zuvor in zwei Verfahren mit dem Ukraine-Sondervermögen befasst. Dabei ging es jedoch um andere rechtliche Fragen, etwa die Kreditaufnahme und die Schuldenbremse. (afp/red)
Werner J. Patzelt arbeitete lange am Institut für Politikwissenschaft der Technischen Universität Dresden. - Foto: André Wirsig für die TU Dresden (Mit freundlicher Genehmigung von W. Patzelt)
In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen Landtagswahlen mit viel Sprengkraft vor der Tür. In einem Interview mit Epoch Times bespricht Prof. Werner Patzelt (CDU) aktuelle Umfragewerte und mögliche Koalitionsszenarien. Der Politikwissenschaftler diskutiert dabei die Ursachen für den Aufstieg der AfD, die Schwäche der etablierten Parteien und die möglichen Folgen der Wahlergebnisse für die Landes- und Bundespolitik. Patzelt greift dabei auch die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren auf.
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Guten Tag, Herr Patzelt. Der Leiter des Forsa-Instituts, Manfred Güllner, sagte kürzlich, die Stärke der AfD sei vor allem Ausdruck der Schwäche von CDU und SPD. In Sachsen-Anhalt liegt die AfD laut Umfragen bei rund 42 Prozent und steht damit möglicherweise vor einer absoluten Mehrheit. Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario aus Ihrer Sicht? Und worin sehen Sie die Ursachen dafür, dass CDU und SPD ihr Wählerpotenzial nicht ausschöpfen?
Die AfD wird mit großem Abstand stärkste Kraft werden. Sollte sie keine absolute Mehrheit erreichen, wird es aller Voraussicht nach ein Bündnis der übrigen Parteien gegen die AfD geben – selbst zwischen Parteien, die inhaltlich nur schwer zusammenpassen, etwa CDU und Linke.
Solche Bündnisse werden kaum harmonischer funktionieren als die frühere Ampelregierung. Das dürfte der AfD bei künftigen Wahlen eher zusätzlichen Rückenwind verschaffen.
Der eigentliche Hintergrund liegt darin, dass die Politik von CDU, SPD und Grünen aus Sicht vieler Bürger ihren Nutzen weitgehend ausgeschöpft hat. Viele Menschen haben den Eindruck, dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgekosten inzwischen größer sind als der politische Nutzen. Deshalb wünschen sie sich keine Mitte-links-, sondern eine Mitte-rechts-Politik.
Da die CDU einen solchen Kurswechsel aus Sicht vieler Wähler nicht anbietet und SPD sowie Grüne ihn möglichst verhindern wollen, bleibt für diese Wähler vielfach nur die AfD als Alternative. Deshalb wächst deren Wählerpotenzial, während CDU und SPD an Unterstützung verlieren.
Sollte die AfD die absolute Mehrheit verfehlen, wäre vermutlich eine Drei- oder sogar Vierparteienkoalition nötig. Wie stabil und erfolgversprechend wären solche Bündnisse?
Ich halte sie nicht für besonders erfolgversprechend. Eine solche Regierung kann man zwar bilden und eine Zeit lang zusammenhalten, ob sie jedoch die Probleme des Landes lösen kann, ist eine andere Frage.
Die Erfahrung mit der Ampelregierung hat gezeigt, dass selbst Koalitionen mit großen Reformansprüchen letztlich an internen Konflikten scheitern können. Wenn sehr unterschiedliche Parteien allein mit dem Ziel zusammenarbeiten, die AfD von der Regierung fernzuhalten, dürfte das kaum erfolgreicher verlaufen. Sollten die Probleme ungelöst bleiben, könnte die AfD bei der nächsten Wahl weiter profitieren.
Welche Auswirkungen hätte eine absolute Mehrheit der AfD in Sachsen-Anhalt auf die Bundespolitik?
Vor allem würde die Mehrheitsbildung im Bundesrat schwieriger werden. Viele Bundesgesetze benötigen die Zustimmung des Bundesrates. Wenn die Zusammenarbeit mit der AfD weiterhin ausgeschlossen bleibt, müssen CDU, SPD, Grüne und Linke noch enger kooperieren. Das könnte wiederum weitere CDU-Wähler zur AfD treiben.
Darüber hinaus wird häufig befürchtet, mit einer AfD-Regierung gehe automatisch die Demokratie unter. Diese Einschätzung halte ich für überzogen.
Ein Bundesland verfügt nur über begrenzte Kompetenzen, etwa in der Bildungs-, Polizei- oder Kommunalpolitik. Es kann die Bundesrepublik nicht eigenständig in eine Diktatur verwandeln.
Außerdem ist jede Landesregierung an Bundesgesetze gebunden. Sollte sie diese missachten, besteht mit dem sogenannten Bundeszwang ein verfassungsrechtliches Instrument, um die Einhaltung des Bundesrechts sicherzustellen. Hinzu kommen Gerichte, parlamentarische Opposition und freie Medien, die ihre Kontrollfunktion weiterhin wahrnehmen würden.
Deshalb bleiben die demokratischen Sicherungsmechanismen auch bei einer von der AfD geführten Landesregierung bestehen. Zudem ist keineswegs bewiesen, dass die AfD tatsächlich das Ziel verfolgt, die Demokratie abzuschaffen.
Welchen Umgang mit einer möglichen AfD-Alleinregierung erwarten Sie?
Politik ist grundsätzlich vom Wettbewerb geprägt. Parteien versuchen stets, politische Gegner zu schwächen – das war schon lange vor der AfD so.
Viele der derzeit diskutierten Maßnahmen gegen eine AfD-geführte Landesregierung müssten allerdings zunächst auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Vieles dürfte juristisch kaum Bestand haben.
Ich erinnere an Österreich, als die FPÖ erstmals mitregierte. Damals wurde ebenfalls versucht, das Land politisch zu isolieren. Nach kurzer Zeit wurde diese Strategie jedoch aufgegeben, während die FPÖ politisch sogar gestärkt daraus hervorging.
Sollte eine AfD-Regierung keine gravierenden Fehler machen, könnten ähnliche Strategien in Deutschland ebenfalls zu einer weiteren Stabilisierung ihrer Wählerschaft führen.
Gleichzeitig rechne ich im Falle eines Wahlsiegs der AfD mit erheblichen gesellschaftlichen Spannungen. Aus dem linken Spektrum sind bereits Ankündigungen bekannt geworden, im Falle eines Wahlsieges der AfD Protestaktionen bis hin zur Besetzung des Landtags zu organisieren. Gewinnt die AfD die Wahl, dann ist nach dem, was mir mein politisches Gefühl und meine politischen Erfahrungen sagen, mit einem wochenlangen Streit auf den Straßen mit wochenlangen bürgerkriegsähnlichen Umständen zu rechnen, bis hin zu Attentatsversuchen, ob sie gelingen oder nicht gelingen.
Kommen wir zu Mecklenburg-Vorpommern. Dort entwickelt sich laut Umfragen ein Zweikampf zwischen AfD und SPD. Besonders auffällig ist der Absturz der CDU, die im Vergleich zu 2016 deutlich verloren hat. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?
Die Ursachen sind dieselben wie in Sachsen-Anhalt oder Sachsen. Ein großer Teil der heutigen AfD-Wähler stammt ursprünglich aus der CDU.
Viele dieser ehemaligen CDU-Wähler haben den Eindruck gewonnen, dass ihre Sorgen, etwa bezüglich Migration, Energiewende oder wirtschaftlicher Entwicklung, von der Parteiführung lange Zeit nicht ernst genommen wurden. Viele Wähler wenden sich von der CDU ab, weil sie den Eindruck haben, dass frühere Versprechen und Prognosen nicht eingetreten sind.
Zudem wird das Wahlergebnis in Mecklenburg-Vorpommern stark davon beeinflusst werden, wie die Wahl in Sachsen-Anhalt ausgeht und welche politischen Konsequenzen daraus gezogen werden.
Sollte die bisherige Koalition aus SPD und Linken ihre Mehrheit verlieren, wären wohl Drei- oder Vierparteienbündnisse notwendig. Welche Regierungsbildung halten Sie für wahrscheinlich?
Sollte die AfD keine absolute Mehrheit erreichen, rechne ich erneut mit einem Bündnis aller übrigen Parteien gegen sie.
Ein solches Bündnis würde aus meiner Sicht vor allem der CDU schaden und ihre inneren Konflikte verschärfen. Langfristig könnte dies zu weiteren Stimmenverlusten führen.
Auch in Berlin wird gewählt. Dort liegen mehrere Parteien dicht beieinander. Die CDU führt zwar die Umfragen an, doch die Zufriedenheit mit der aktuellen rot-schwarzen Regierung ist gering. Wie erklären Sie sich diese Situation?
Berlin ist traditionell eher links geprägt, wobei sich die politischen Mehrheiten je nach Stadtteil deutlich unterscheiden.
Selbst ein CDU-geführter Senat muss in einem überwiegend linken politischen Umfeld regieren. Dadurch sind viele Vorhaben nur eingeschränkt umsetzbar. Hinzu kommen aus meiner Sicht persönliche Schwächen der politischen Führung.
Vor dem Hintergrund möglicher AfD-Erfolge in Ostdeutschland könnte sich in Berlin zudem der Wunsch verstärken, bewusst ein linkes Gegengewicht zu bilden. Deshalb halte ich einen künftig klar links geprägten Senat für wahrscheinlich.
Rechnen Sie also mit einer linken Regierungsmehrheit?
Ja, ich gehe davon aus, dass SPD, Grüne und Linke gemeinsam regieren werden, da dies den politischen Präferenzen eines großen Teils der Berliner Bevölkerung entspricht.
Wird die CDU dafür abgestraft werden, dass sie zentrale Wahlversprechen – etwa in den Bereichen Sicherheit und Verkehr – nicht erfüllen konnte?
Das dürfte Auswirkungen haben. Allerdings muss man berücksichtigen, dass Wahlversprechen nur umgesetzt werden können, wenn dafür parlamentarische Mehrheiten vorhanden sind.
Wenn die Wähler gleichzeitig eine linke Mehrheit wählen, kann die CDU ihre Vorstellungen selbst als stärkste Einzelpartei nur begrenzt durchsetzen. Dieses Spannungsverhältnis werden viele Wähler bei der nächsten Wahl berücksichtigen.
Zum Abschluss noch eine Frage zur aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat ein Gutachten veröffentlicht, das zu dem Schluss kommt, die AfD sei verfassungswidrig. Welche Auswirkungen könnte diese Veröffentlichung auf die bevorstehenden Wahlen haben?
Meiner Einschätzung nach erweitert dieses Gutachten die bisherige Beweislage gegen die AfD nicht wesentlich. Im Kern stützt es sich erneut auf den Vorwurf eines völkisch-kulturellen Volksbegriffs.
Neu hervorgehoben wird der Vorwurf, Teile der AfD wollten politische Gegner mit strafrechtlichen Mitteln ausschalten. Tatsächlich gibt es Äußerungen einzelner AfD-Politiker, die etwa Haftstrafen für politische Gegner fordern.
Allerdings gibt es keinen Straftatbestand für schlechte oder unliebsame Politik. Politische Fehlentscheidungen sind grundsätzlich nicht strafbar. Deshalb halte ich diese Argumentation nur begrenzt für tragfähig.
Ich glaube nicht, dass dieses Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens wesentlich erhöht. Vielmehr sehe ich es als Bestandteil der politischen Kommunikationsstrategie im Vorfeld der Landtagswahlen, um die Kritik an der AfD nochmals zu verstärken.
Das Interview führte Erik Rusch.
Werner J. Patzelt (geb. 1953) ist ein deutscher Politikwissenschaftler und emeritierter Professor der Technischen Universität Dresden. Er lehrte dort ab 1991 Politikwissenschaft mit den Schwerpunkten politische Systeme, Parlamentarismus und politische Kommunikation. Patzelt wurde durch seine Analysen zur deutschen Parteienlandschaft, zur AfD sowie zu politischen Protestbewegungen auch über die Wissenschaft hinaus bekannt.
(l-r) Markus Söder (CSU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bärbel Bas (SPD) und Lars Klingbeil (SPD) am 13. April 2026 im Bundeskanzleramt. - Foto: Ralf Hirschberger/AFP via Getty Images
Für das angestrebte große Reformpaket der Koalition geht es in die heiße Phase – in der neuen Woche will Schwarz-Rot zu Entscheidungen für mehrere zentrale Projekte kommen und Streitereien zum Start in den Sommer hinter sich lassen.
Vorgesehen ist am 1. Juli ein Treffen des Koalitionsausschusses mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Erwartet wurden dazu auch Beratungen über das Wochenende.
Nach den angestrebten Klärungen im Koalitionsausschuss folgen die nächsten wichtigen Etappen. Am 6. Juli will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Regierungsentwurf für den Etat 2027 ins Kabinett bringen, für den noch Lücken zu schließen waren.
Vom 6. bis 10. Juli läuft die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause, ehe das Parlament Anfang September wieder regulär zusammentritt. Der Bundesrat, der bei mehreren Reformvorhaben mit ins Spiel kommt, tagt am 10. Juli ebenfalls das letzte Mal vor den Sommerferien.
CDU-Politiker: Sprintmodus eingeschaltet
Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte, trotz hitziger Temperaturen schalte das Bündnis noch einmal in den Sprintmodus. „Wir wollen wichtige Reformen voranbringen und abschließen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Es geht neben der Rente etwa auch um eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung – und eine größere Reform der Einkommensteuer, die inmitten von Spargesetzen ein Entlastungssignal vor allem für kleine und mittlere Einkommen setzen soll.
Altbundespräsident Joachim Gauck sagte der „Welt am Sonntag“, das Land warte dringend auf Entschlossenheit. „Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. Jetzt muss gehandelt werden. Dann könnte es auch einen Stimmungsumschwung geben.“
Jede echte Reform bringe Zumutungen mit sich. „Wir brauchen eine politische Führung, die die Kraft aufbringt, der Bevölkerung zu erklären, warum wir diese Zumutungen akzeptieren müssen. Die Parteien dürfen am Ende nicht wieder vor den eigenen Bedenken kapitulieren.“
Kommt jetzt der „Sommer der Reformen“?
Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, sprach mit Blick auf die Rente vom bislang stärksten Reformsignal.
„Wenn jetzt auch bei Gesundheit und Pflege der Mut zu Reformen dazukommt und man sich nicht von Interessengruppen ausbremsen lässt, könnte das tatsächlich der Sommer der Reformen werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
Ein in der Koalition vereinbarter Sparbeitrag soll beim Wohngeld her. Der Sozialverband VdK warnte vor einer „der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre“. Für viele Haushalte entscheide das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten könnten, sagte Präsidentin Verena Bentele.
Viele Bezieher seien Senioren mit kleinen Renten und Familien. „Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen.“ Das Bauministerium plant für 2027 zunächst Einsparungen bei Bund und Ländern von zusammen 1,5 Milliarden Euro.
Akuter Zeitdruck für schwarz-rote Verständigungen herrscht vor allem beim Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, das unter den großen Reformen am weitesten vorangekommen ist.
Ziel ist, das Gesetz mit Milliarden-Einschnitten bei den Gesundheitsausgaben in der letzten Sitzungswoche im Bundestag zu beschließen und auch durch den Bundesrat zu bringen. Das Finanzloch, das für 2027 gestopft werden muss, hat sich aber noch vergrößert.
Wie es mit angestrebten weiteren Reformentscheidungen weitergeht, muss sich dann zeigen – über den Sommer und vor allem bei der konkreten Umsetzung im Herbst. Bei der Rente gab Ministerin und SPD-Co-Chefin Bas als Mahnung aus, es dürfe „kein Rosinenpicken“ geben.
Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert – etwa über einen Wegfall von Minijobs oder der noch sogenannten „Rente mit 63“, die heute faktisch erst ab 64,5 Jahren möglich ist.
Nach Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich eine weitere bekannte Landespolitikerin der SPD gegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dem „Tagesspiegel“: „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit sollte aus meiner Sicht möglich bleiben.“
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig forderte indes ein schnelles Aus. „Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (dpa/red)
(l-r) Markus Söder (CSU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bärbel Bas (SPD) und Lars Klingbeil (SPD) am 13. April 2026 im Bundeskanzleramt. - Foto: Ralf Hirschberger/AFP via Getty Images
Für das angestrebte große Reformpaket der Koalition geht es in die heiße Phase – in der neuen Woche will Schwarz-Rot zu Entscheidungen für mehrere zentrale Projekte kommen und Streitereien zum Start in den Sommer hinter sich lassen.
Vorgesehen ist am 1. Juli ein Treffen des Koalitionsausschusses mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Erwartet wurden dazu auch Beratungen über das Wochenende.
Nach den angestrebten Klärungen im Koalitionsausschuss folgen die nächsten wichtigen Etappen. Am 6. Juli will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Regierungsentwurf für den Etat 2027 ins Kabinett bringen, für den noch Lücken zu schließen waren.
Vom 6. bis 10. Juli läuft die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause, ehe das Parlament Anfang September wieder regulär zusammentritt. Der Bundesrat, der bei mehreren Reformvorhaben mit ins Spiel kommt, tagt am 10. Juli ebenfalls das letzte Mal vor den Sommerferien.
CDU-Politiker: Sprintmodus eingeschaltet
Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte, trotz hitziger Temperaturen schalte das Bündnis noch einmal in den Sprintmodus. „Wir wollen wichtige Reformen voranbringen und abschließen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Es geht neben der Rente etwa auch um eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung – und eine größere Reform der Einkommensteuer, die inmitten von Spargesetzen ein Entlastungssignal vor allem für kleine und mittlere Einkommen setzen soll.
Altbundespräsident Joachim Gauck sagte der „Welt am Sonntag“, das Land warte dringend auf Entschlossenheit. „Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. Jetzt muss gehandelt werden. Dann könnte es auch einen Stimmungsumschwung geben.“
Jede echte Reform bringe Zumutungen mit sich. „Wir brauchen eine politische Führung, die die Kraft aufbringt, der Bevölkerung zu erklären, warum wir diese Zumutungen akzeptieren müssen. Die Parteien dürfen am Ende nicht wieder vor den eigenen Bedenken kapitulieren.“
Kommt jetzt der „Sommer der Reformen“?
Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, sprach mit Blick auf die Rente vom bislang stärksten Reformsignal.
„Wenn jetzt auch bei Gesundheit und Pflege der Mut zu Reformen dazukommt und man sich nicht von Interessengruppen ausbremsen lässt, könnte das tatsächlich der Sommer der Reformen werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
Ein in der Koalition vereinbarter Sparbeitrag soll beim Wohngeld her. Der Sozialverband VdK warnte vor einer „der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre“. Für viele Haushalte entscheide das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten könnten, sagte Präsidentin Verena Bentele.
Viele Bezieher seien Senioren mit kleinen Renten und Familien. „Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen.“ Das Bauministerium plant für 2027 zunächst Einsparungen bei Bund und Ländern von zusammen 1,5 Milliarden Euro.
Akuter Zeitdruck für schwarz-rote Verständigungen herrscht vor allem beim Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, das unter den großen Reformen am weitesten vorangekommen ist.
Ziel ist, das Gesetz mit Milliarden-Einschnitten bei den Gesundheitsausgaben in der letzten Sitzungswoche im Bundestag zu beschließen und auch durch den Bundesrat zu bringen. Das Finanzloch, das für 2027 gestopft werden muss, hat sich aber noch vergrößert.
Wie es mit angestrebten weiteren Reformentscheidungen weitergeht, muss sich dann zeigen – über den Sommer und vor allem bei der konkreten Umsetzung im Herbst. Bei der Rente gab Ministerin und SPD-Co-Chefin Bas als Mahnung aus, es dürfe „kein Rosinenpicken“ geben.
Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert – etwa über einen Wegfall von Minijobs oder der noch sogenannten „Rente mit 63“, die heute faktisch erst ab 64,5 Jahren möglich ist.
Nach Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich eine weitere bekannte Landespolitikerin der SPD gegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dem „Tagesspiegel“: „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit sollte aus meiner Sicht möglich bleiben.“
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig forderte indes ein schnelles Aus. „Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (dpa/red)
Das sogenannte Wehrdienst-Modernisierungsgesetz trat zum 1. Januar in Kraft. (Archivbild) - Foto: Jens Kalaene/dpa
Der CDU-Verteidigungspolitiker Thomas Röwekamp hat bis Mitte 2027 eine Entscheidung gefordert, ob sich durch den neuen freiwilligen Wehrdienst die Rekrutierungsziele der Bundeswehr erreichen lassen.
Er habe daran „unverändert erhebliche Zweifel“, sagte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag der Nachrichtenagentur AFP. Wenn der freiwillige Wehrdienst nicht ausreiche, „dann werden wir zur Wehrpflicht zurückkehren müssen“. Darüber müsse „bis zum 31. Juli nächsten Jahres“ entschieden werden.
Bundeswehr-Bilanz
Die Bundeswehr hatte am Mittwoch eine erste Bilanz für den am 1. Januar gestarteten neuen Wehrdienst vorgelegt. Demnach wurden fast 300.000 Fragebögen an den ersten betroffenen Jahrgang verschickt, in denen das Interesse für die Bundeswehr bekundet werden konnte. 530 Angeschriebene verpflichteten sich dabei für einen freiwilligen Wehrdienst im laufenden Jahr.
„Es ist auf jeden Fall angezeigt, dass wir jetzt erstmal ein Jahr, einen vollen Jahrgang abwarten“, sagte Röwekamp zu den Zahlen. „Erst dann wird man ein Gesamtbild zeichnen können. Im ersten Halbjahr nächsten Jahres müssen wir aber nochmal sehr grundlegend über die Frage reden, ob wir mit der Freiwilligkeit die sehr ambitionierten Aufwuchsnotwendigkeiten bei der aktiven Truppe und den Reservistinnen und Reservisten erreichen.“
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will über den neuen Wehrdienst die Nato-Vorgabe erreichen, bis 2035 im Krisen- oder Kriegsfall 460.000 Soldaten bereitzustellen. Dazu soll die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von derzeit rund 185.000 auf mindestens 260.000 steigen. Die Zahl der Reservisten soll von 60.000 auf 200.000 erhöht werden.
Er halte es „für machbar“, über den freiwilligen Wehrdienst „am Ende das Aufwuchsziel für die Reservistinnen und Reservisten zu erreichen“, sagte Röwekamp. „Meine große Sorge ist der Aufwuchs bei den Zeit- und Berufssoldaten – weil das diejenigen sind, die den Kampfjet fliegen, das Schiff navigieren, den Panzer fahren, die Patriot-Abwehrstellung bedienen.“
Hier müsse „im Prinzip jedes Jahr das Ziel von 10.000 zusätzlichen Soldatinnen und Soldaten“ erreicht werden.
Wehrpflicht bleibt als Option
Das Gesetz zum neuen Wehrdienst sieht zwar keine Rückkehr zu der seit 2011 ausgesetzten allgemeinen Wehrpflicht vor. Es öffnet aber die Tür zu einer sogenannten Bedarfswehrpflicht für den Fall, dass angestrebte Personalstärken über das Freiwilligen-Modell nicht erreicht werden. Nötig dafür wäre ein neuer Bundestagsbeschluss.
Bei der Bedarfswehrpflicht würde nur ein Teil der wehrdienstfähigen jungen Männer verpflichtet. „Wir müssen nicht einen ganzen Jahrgang von 350.000 Männern einziehen“, sagte Röwekamp dazu. „Die Erfahrung zeigt, dass von den Wehrdienstleistenden letztlich ein Viertel bereit ist, Zeit- oder Berufssoldat zu werden, nachdem sie die Truppe kennengelernt haben.“
Mit Blick auf Schülerproteste gegen den Wehrdienst äußerte Röwekamp gleichzeitig Verständnis, dass es bei jungen Menschen „eine Verunsicherung“ gebe.
„Wir haben seit dem Aussetzen der Wehrpflicht im Jahr 2011 mit der jungen Generation gar nicht mehr über die Fragen von Krieg und Frieden und Verteidigungsnotwendigkeit geredet“, sagte er. „Und deswegen treffen wir sie damit relativ unvorbereitet.“
Er werbe „deshalb sehr dafür, dass wir mit dieser Generation reden und nicht nur über sie reden“, sagte der CDU-Politiker. Ziel müsse es sein, junge Menschen zu überzeugen, „dass das nicht irgendein Parteiprogramm ist, sondern wegen der Bedrohung durch Russland eine militärische Notwendigkeit“. (afp/red)
Die finanzielle Situation vieler Kommunen ist dramatisch. Ein Grund dafür ist, dass der Bund in den letzten Jahren den Kreis der Empfänger über Sozialgesetze erweiterte oder die Leistungshöhe anhob. Auf den Mehrkosten blieben die Kommunen sitzen. Nach langem Ringen wurde zwischen Bund und Ländern nun eine Einigung erzielt.
Bund und Länder verständigten sich darauf, dass ab September eine …
Vorstellung des Gutachtens zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD am 25. Juni 2026 in Berlin. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlichzugänglicheQuellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.
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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit
Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.
Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde
Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.
GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus
Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.
Wer ist die GFF?
Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.
Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss
Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.
Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.
Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?
Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Luigi Pantisano am 21.06.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Der Bundestagdebattiert über Aussagen des neuen Linken-Co-Sprechers Luigi Pantisano und Vorwürfe antisemitischer Tendenzen innerhalb der Partei.
Union, SPD, AfD und Grüne kritisieren Pantisanos CDU-Faschismus-Vergleich und die Nahostdebatten auf dem Parteitag der Linken.
Pantisano entschuldigte sich teilweise für seine Aussage, bekräftigte jedoch seine KritikampolitischenKurs der Union.
Die Linke weist die Vorwürfe zurück und wirft CDU und CSU eigene politische Entgleisungen vor.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben für Mittwoch, 24. Juni, eine Aktuelle Stunde im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt. Diese sollte sich mit „inakzeptablen Äußerungen“ des am Wochenende mit 53 Prozent der Stimmen gewählten neuen Co-Parteisprechers Luigi Pantisano befassen. Zudem sollte es um angebliche antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag vom Wochenende gehen.
In einem Interview mit „BILD“ während des Parteitags in Potsdam hatte sich Pantisano auf Nachfrage geäußert, ob die Linke einen CDU-Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt mittragen würde, um eine AfD-Regierung zu verhindern. Pantisano warnte dann vor einer möglichen politischen Annäherung der Partei an die AfD und einem politischen Rechtsruck. Das Blatt zitierte ihn dabei mit dem Satz:
„Letztlich gibt es gerade gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD oder den Faschisten selbst.“
Pantisano: Aussage „verkürzt und in dieser Form falsch“
Nachdem teilweise auch aus den eigenen Reihen Kritik an dieser Aussage gekommen war, erklärte Pantisano, seine Aussage sei „verkürzt und in dieser Form falsch“. Dafür bitte er um Entschuldigung, „insbesondere bei denjenigen in der CDU, die immer wieder die Notwendigkeit einer klaren Brandmauer zur AfD betonen“. Gleichzeitig bekräftigte er seine grundlegende Kritik am „Rechtskurs der Union“, der „auf dem Rücken vieler Menschen im Land“ ausgetragen werde.
„Ebenso bleibt meine Sorge über ein mögliches weiteres politisches Zusammenrücken von CDU und AfD bestehen.“
Im Vorfeld des Parteitags hatten auch Enthüllungen über Äußerungen führender Funktionäre der Linksjugend in internen Foren für Aufregung gesorgt. Demnach wurden totalitäre Diktaturen wie unter Stalin und Mao verherrlicht und es sei die Rede von „israelischen Konzentrationslagern“ und einem „Genozid im Namen des Judentums“ gewesen.
Auf dem Parteitag selbst nahmen die Delegierten mit einer Mehrheit von 60 Prozent einen Antrag mit dem Titel „Für gleiche Rechte im Nahen Osten“ an. Darin werden zwar schwere Vorwürfe laut und Israel wird wiederholt die Schuld an Eskalationen zugeschrieben. Immerhin finden sich darin aber auch eine Anerkennung des Existenzrechts des Staates und eine Verurteilung des Hamas-Terrorakts vom 7. Oktober 2023. Mehrere Delegierte versuchten, die Streichung dieser beiden Aussagen zu erreichen.
Linnemann verweist auf Gründer der CDU – AfD: Man hätte die SED verbieten müssen
Für die CDU/CSU verwies Carsten Linnemann auf die zahlreichen Verfolgten des Nationalsozialismus in der CDU. Diese hätten nach dem Krieg die Demokratie wiederaufgebaut. Man sei die Partei Konrad Adenauers, aber auch die des 2019 von Rechtsextremisten ermordeten Landrats Walter Lübcke.
Demgegenüber sei der Antisemitismus „in der Mitte“ der Linken angekommen. In der Jugendorganisation gebe es Bewunderer von Diktaturen. Die CDU wende sich „gegen jede Form von Antisemitismus“. Die Entschuldigung von Pantisano sei nur halbherzig gewesen, so der Generalsekretär.
Für die AfD sagte Götz Frömming, er hätte sich deutliche Worte wie von Linnemann auch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gewünscht. Stattdessen werde die CDU mit der Linken „möglicherweise koalieren“.
Für Helmut Kohl sei eine Zusammenarbeit mit dieser Partei ein Tabu gewesen. Es sei „aus unserer Sicht ein historischer Fehler“ gewesen, dass am Ende der DDR „die SED nicht verboten und aufgelöst“ worden sei.
SPD warnt vor Schaden für politische Kultur – Grüne: Linke blind für eigene Probleme
Helge Lindh (SPD) warnte vor einem „Antisemitismus der moralisch Selbstgerechten“, der sich auf der Linken ausbreite. Mehr als ein Drittel der Parteitagsdelegierten habe einen Antrag unterstützt, der die Hamas nicht verurteile und das Existenzrecht Israels angezweifelt habe.
Zudem sei für den Faschismus-Vorwurf nicht nur eine Entschuldigung an die CDU, sondern auch an die Opfer des Faschismus erforderlich. Man müsse auch begreifen, was man der politischen Kultur mit einer solchen Äußerung antue:
„Wenn man CDU mit AfD und Faschisten gleichsetzt, verliert man den politischen Kompass. Das ist auch eine Beleidigung für Millionen konservativer Menschen im Land.“
Irene Mihalic von den Grünen erklärte, der Vorwurf des Faschismus an die CDU verbiete sich – und eine Entschuldigung mit angehängtem „Aber“ sei keine. Die Linke sei blind für die Probleme in der eigenen Partei. Sie falle mit Blick auf Israel durch selektive Empörung und „Genozid“-Vorwürfe auf und verliere kein Wort über die Hamas und militante Antisemiten in Deutschland.
Schwerdtner als einzige Rednerin der Linken – Pantisano blieb stumm
Pantisano selbst war während der Debatte im Bundestag anwesend, äußerte sich selbst jedoch nicht. Für die Linke ergriff lediglich Co-Sprecherin Ines Schwerdtner das Wort, die heftige Kritik an den Regierungsparteien übte. Diese wollten bis zur Sommerpause Rentenkürzungen „durchpeitschen“ und stattdessen Aktuelle Stunden über die Linke anberaumen. In Richtung der Koalitionsfraktionen erklärte sie:
„Sie haben Angst vor uns, weil wir den Widerstand organisieren.“
CDU und CSU sorgten selbst für „echte Entgleisungen“. Allen voran stehe dabei Bundeskanzler Merz selbst mit Aussagen über „kleine Paschas“, „Sozialtourismus“ aus der Ukraine, Zahnbehandlungen von Asylsuchenden oder das „Stadtbild“.
Die Union habe mit der AfD eine Mehrheit für eine Asylpolitik organisiert, die deren Handschrift trage. Und erst jüngst hätten konservative Abgeordnete mit Rechten im EU-Parlament gemeinsame Sache in der Asylpolitik gemacht. Anschließend habe man geklatscht, während von Rechtsaußen „Schickt sie zurück“-Sprechchöre gekommen seien.
Martin Reichardt. (Archivbild) - Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Der AfD-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt und Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt gerät wegen eines Fotos aus dem Jahr 2020 in Erklärungsnot.
Reichardt soll darauf zu sehen sein, wie er im Beisein von Parteikollegen angeblich den Hitlergruß zeigt. Die Geste sei auf einer Aufnahme dokumentiert, meldet das Magazin „Politico“.
Auch zwei Augenzeugen sollen dem Magazin gesagt haben, es habe sich um einen Hitlergruß gehandelt – die AfD bestreitet das aber.
Auf dem Foto ist außerdem ein Arzt und früherer AfD-Landtagskandidat zu sehen, der vor Reichardt kniet und ein Dokument in der Hand hält. Der Mann soll gegenüber „Politico“ bestätigt haben, dass es sich dabei um seinen Mitgliedsantrag für die AfD handelte. Er wurde jedoch nie in die Partei aufgenommen, da der damalige Bundesvorstand seine Aufnahme zweimal abgelehnt hatte.
Nach Angaben von zwei Zeugen soll der Mann Reichardt bei der Übergabe des Antrags angeblich mit den Worten „Mein Führer“ angesprochen haben, was dieser aber bestreitet. Er soll lediglich die Echtheit des Fotos bestätigt haben.
Reichardt weist Vorwürfe zurück
Reichardt selbst bestätigte die Echtheit des Fotos ebenfalls. Er bestritt allerdings, einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Stattdessen habe es sich um einen „humoresken Ritterschlag“ für den Mann gehandelt, sagte er in einem Podcast.
Auch ein Sprecher der AfD Sachsen-Anhalt teilte diese Darstellung mit: Die fragliche Geste sei kein Hitlergruß gewesen, sondern ein angedeuteter Ritterschlag.
Der damalige AfD-Bundesvorstand unter dem umstrittenen Vorsitzenden Jörg Meuthen habe einen Aufnahmeantrag des Mannes abgelehnt, was humoristisch als Ritterschlag gedeutet worden sei. Welche Worte in der fast sechs Jahre zurückliegenden Situation gewechselt wurden, sei keinem der Kontaktierten mehr erinnerlich.
Laut „Politico“ soll diese Darstellung jedoch der zeitlichen Abfolge widersprechen. Das Foto sei auf den 7. Juni 2020 datiert, auch der Mitgliedsantrag des Mannes trage dieses Datum. Die Ablehnung seiner Aufnahme durch den Bundesvorstand sei jedoch erst im September 2020 sowie im Januar 2021 erfolgt, so „Politico“.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme habe es somit keine abgelehnten Anträge, auf die sich ein Ritterschlag beziehen könnte, gegeben, behauptet das Magazin.
Eine Anfrage zur Erklärung dieses zeitlichen Widerspruchs ließ Reichardt unbeantwortet. Der Mann mit dem Mitgliedsantrag bezeichnete die Szene als „total lustig gemeint“ und sagte: „Es war ein reiner Joke.“
Den Vorwurf, Reichardt mit „Mein Führer“ angesprochen zu haben, wies er als „absoluten Schwachsinn“ zurück. Auf Nachfrage erklärte er zudem: „Ich mache Jokes, ohne dass mich in irgendeiner Weise interessiert, was die Political Correctness dazu sagt oder der Mainstream. Es interessiert mich nicht.“
Auch der Nationalsozialismus interessiere ihn nicht. „Mich interessiert Deutschland 2026, das interessiert mich.“
CDU fordert Konsequenzen
Am Mittwochnachmittag meldete sich in dieser Causa auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze zu Wort, dessen CDU vor der für September terminierten Landtagswahl in Umfragen klar hinter der AfD liegt. Für ihn ist klar, dass auf dem Foto ein Hitlergruß zu sehen ist. Dieser sei „ein Bekenntnis, kein Ausrutscher“.
Schulze weiter: „Wer so etwas zeigt, hat in einem Parlament nichts verloren. Und wer das relativiert, schweigt oder aussitzt, macht sich klar mitschuldig. Wer daneben steht und grinst, zeigt seine eigene Gesinnung auf erschreckende Art und Weise.“
Er spielt damit auf Hans-Thomas Tillschneider an, der ebenfalls auf dem Foto zu sehen sein soll. Dieser sei inhaltlich die „rechte Hand“ von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und Geistesvater des AfD-Wahlprogramms für Sachsen-Anhalt. Er mache sich „genauso schuldig, wie Martin Reichardt selbst“.
Schulze fordert von seinem Herausforderer Ulrich Siegmund, dieser solle „heute zeigen, ob er Führung kann: Ausschluss, Rücktritt, klare Kante“. Tillschneider und Reichart müssten als untragbar ausgeschlossen werden. Alles andere sei nicht nur Billigung, es sei „Zustimmung und Nazi-Bekenntnis“, so Sachsen-Anhalts Ministerpräsident. (dts/red)
Bundestagssitzung (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze
Aktuelle Stunde im Bundestag am 24. Juni
Streit um Aussagen von Luigi Pantisano zur CDU
Debatte über politische Verantwortung und Einordnung
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags befassen sich am Mittwoch, dem 24. Juni, in einer Aktuellen Stunde mit dem Bundesparteitag der Linken. Die Aussprache steht unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Luigi Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und wurde auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angesetzt. Für die Debatte ist eine Stunde ab 15:55 vorgesehen.
Hintergrund sind Äußerungen des neu gewählten Co-Vorsitzenden der Linken, Pantisano, die nach seiner Wahl am Sonntag, dem 21. Juni, in Potsdam in einem Interview gefallen waren. Dabei hatte er der CDU vorgeworfen, eine „faschistische Politik“ zu verfolgen, und zudem einen Zusammenhang zwischen CDU, AfD und extremistischen Positionen hergestellt. Die Aussagen lösten parteiübergreifend deutliche Kritik aus und wurden auch innerhalb der politischen Debatte als eskalierend bewertet.
Im weiteren Verlauf nahm Pantisano seine Äußerungen teilweise zurück und entschuldigte sich. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, seine Aussage, es gebe keinen Unterschied zwischen der Politik der CDU und der AfD, sei „verkürzt und in dieser Form falsch“ gewesen. Er bat insbesondere bei jenen in der CDU um Entschuldigung, die sich klar für eine Abgrenzung zur AfD aussprechen. Zugleich betonte er, dass seine grundsätzliche Kritik am politischen Kurs der Union bestehen bleibe und äußerte weiterhin Sorgen über ein mögliches politisches Zusammenrücken von CDU und AfD.
Die Entschuldigung stieß jedoch auf scharfe Ablehnung in Teilen der Union. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies die Einordnung als „verkürzt“ zurück und bezeichnete diese Darstellung als unglaubwürdig. Die Aussage Pantisanos sei eindeutig gewesen, eine Relativierung im Nachhinein werde als Versuch gewertet, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Linnemann kritisierte zudem den Bundesparteitag der Linken insgesamt und warf der Partei eine problematische politische Entwicklung sowie eine Verwischung demokratischer Grenzen vor.
In der politischen Bewertung der Union wird der Vorfall auch in einen größeren Kontext gestellt. Mehrere Vertreter der CDU sehen sich durch die Vorgänge in ihrer Kritik an der Linkspartei bestätigt und bekräftigen die Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit. Pantisano selbst sieht sich wiederum mit dem Vorwurf konfrontiert, durch seine Wortwahl politische Konflikte weiter zugespitzt zu haben, während er zugleich auf eine notwendige Differenzierung zwischen demokratischen Parteien und extremistischen Kräften verweist.
Die Aktuelle Stunde im Bundestag soll diese unterschiedlichen Positionen aufgreifen und die politischen wie gesellschaftlichen Implikationen der Debatte um die Aussagen Pantisanos und den Verlauf des Parteitags der Linken erörtern. (dpa/afp/red)
Etwa die Hälfte aller Abgeordneten im Bundestag hat Nebeneinkünfte. - Foto: Michael Kappeler/dpa/dpa
In Kürze:
232 von 630 Bundestagsabgeordneten haben seit Beginn der Legislaturperiode Nebeneinkünfte gemeldet.
Die gemeldeten Zusatzeinnahmen belaufen sich insgesamt auf rund 10,6 Millionen Euro.
Die höchsten Einnahmen stammen vor allem aus Unternehmensbeteiligungen, Vermietung sowie anwaltlichen und beratenden Tätigkeiten.
Die CDU/CSU weist den höchsten Anteil an Abgeordneten mit meldepflichtigen Nebeneinkünften auf.
Die Organisation Abgeordnetenwatch hat am Montag, 22. Juni, gemeinsam mit dem Magazin „Der Spiegel“ eine Auswertung über die Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten veröffentlicht. Demnach haben seit Beginn der Legislaturperiode 232 von 630 Abgeordneten – also mehr als ein Drittel – Nebeneinkünfte zusätzlich zu ihren Bezügen angegeben. Diese belaufen sich bislang auf insgesamt rund 10,6 Millionen Euro.
Nicht nur Nebeneinkünfte müssen dokumentiert werden
Dem Abgeordnetengesetz zufolge ist es den gewählten Vertretern erlaubt, neben ihrem Mandat Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art auszuüben und daraus Einkünfte zu beziehen. Sie sind jedoch verpflichtet, diese der Bundestagspräsidentin anzuzeigen, wobei die Offenlegungspflichten weit reichen.
So müssen Abgeordnete nicht nur ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit und entgeltliche Nebentätigkeiten offenlegen, sondern auch entgeltliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen.
Die Anzeigepflichten gelten zudem für Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, Vermögensvorteile, bestimmte Spenden, geldwerte Zuwendungen und Gastgeschenke sowie für Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten. Auch ehrenamtliche Funktionen müssen angegeben werden.
Größte Einzelsummen aus unternehmerischen Tätigkeiten
Nebeneinkünfte sind offenzulegen, sobald sie mindestens 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr betragen. Die Transparenzregeln sollen der Öffentlichkeit ermöglichen, mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und die Unabhängigkeit der Mandatsausübung einzuschätzen.
Die meldepflichtigen Angaben sind für jeden Abgeordneten in dessen Biografie einsehbar. Bei fehlenden Angaben kann die Bundestagspräsidentin eine Ermahnung aussprechen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sind eine als Bundestagsdrucksache veröffentlichte Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder ein Ordnungsgeld möglich.
Die höchsten Einzeleinkünfte stammen aus unternehmerischen Tätigkeiten oder Beteiligungen. So erhielt die Grünen-Politikerin Ophelia Nick im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode rund 2,7 Millionen Euro aus Unternehmensbeteiligungen. Sie ist Erbin und Gesellschafterin des Technologiekonzerns Voith.
Ausscheiden der FDP führt zu Rückgang der meldepflichtigen Zusatzverdienste
Alexander Engelhard (CSU) erhielt 1,5 Millionen Euro aus dem Betrieb einer Bio-Getreidemühle. Demgegenüber gab Albert Stegemann (CDU), der zuvor rund 7,9 Millionen Euro aus einem Milchviehbetrieb eingenommen hatte, dessen Führung ab und weist nun keine Nebeneinkünfte mehr aus.
Sebastian Maack (AfD) kommt mit 439.000 Euro Mieteinnahmen auf Platz drei. Die Fraktion der CDU/CSU stellt den höchsten Anteil an Abgeordneten mit anzeigepflichtigen Nebeneinkünften; etwa jeder zweite ist betroffen. Im Jahr 2024 lag der Anteil bei 63 Prozent, damals allerdings noch mit der inzwischen nicht mehr im Bundestag vertretenen FDP auf Platz zwei.
Zu den häufigsten Einkunftsarten zählen Gewinnausschüttungen, Anwalts- oder Beratungstätigkeiten, Buchveröffentlichungen, Mieteinkünfte sowie Aufsichtsratsmandate. Bei SPD und Grünen sind zahlreiche Abgeordnete zudem in Stiftungen im Bereich Bildung oder Kultur oder in parteinahen Wirtschaftsvereinigungen aktiv. Rund 40 Prozent der Parlamentarier verfügen außerdem über weitere Mandate auf Landes- oder Kommunalebene.
Gysi kommt durch Vorträge auf Nebeneinkünfte von etwa 250.000 Euro
Ein Spitzenverdiener ist auch Linkspolitiker Gregor Gysi. Er hat im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode knapp 250.000 Euro aus Vorträgen eingenommen. Grünen-Politikerin Ricarda Lang kommt auf 21.400 Euro aus einer Buchveröffentlichung. Armin Laschet (CDU) erhält 115.000 Euro aus Stiftungsfunktionen, Alice Weidel (AfD) 16.600 Euro aus Tätigkeiten im Bereich Verlag und Medien.
An Diäten erhalten Bundestagsabgeordnete derzeit 11.833 Euro brutto sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.467 Euro. Eine Obergrenze gibt es nicht. Allerdings dürfen externe Summen nicht als Gegenleistung für ein Abstimmungsverhalten empfangen werden und das Mandat muss die vordringliche Tätigkeit sein.
Während der Bundestagssitzung am 10. Juni 2026 (Symbolbild). - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Bundestag soll sich in dieser Woche in einer Aktuellen Stunde mit den umstrittenen Äußerungen des neuen Linken-Chefs Luigi Pantisano zur CDU befassen.
Darauf habe sich die Union mit dem Koalitionspartner SPD geeinigt, sagte CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) in Berlin. Pantisanos Aussagen seien „inakzeptabel“ und seine Entschuldigung dafür „nicht wirklich glaubwürdig“.
Pantisano hatte am Wochenende der „Bild“-Zeitung gesagt, es gebe „gerade gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD oder den Faschisten selbst“. Am Montag entschuldigte er sich für die Äußerung. Seine Aussage sei „verkürzt und in dieser Form falsch“ gewesen.
Bilger: „Schreckliches Bild“
Offiziell ist die Aktuelle Stunde durch den Bundestag noch nicht angekündigt, dies dürfte aber auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Laufe des Tages passieren. Möglicher Termin für die Debatte wäre der Mittwoch.
Bilger bezeichnete einiges, was auf dem Linken-Parteitag passiert sei, als „erschreckend“. Wie dort teilweise über Unternehmer, Vermieter, Politiker anderer Parteien aus der demokratischen Mitte gesprochen worden sei, „hat schon ein sehr schreckliches Bild auf die Linkspartei geworfen“.
Es habe sich gezeigt, dass „da wirklich ein Konflikt schwelt zwischen sehr vielen neuen aktivistischen Mitgliedern“ und anderen Delegierten.
Der CDU-Politiker Bilger sah sich durch den Parteitag in seiner Haltung bestätigt, an dem Unvereinbarkeitsbeschluss seiner Partei zur Linkspartei festzuhalten.
Auch mit Blick auf die Landtagswahlen im September in Sachsen-Anhalt bleibe für die CDU klar, „dass es eben keine Zusammenarbeit in Form von Koalitionen oder Ähnlichem geben kann“.
Auch der amtierende CDU-Ministerpräsident Sven Schulze sage sehr deutlich, dass seiner Landesregierung weder Minister der AfD noch der Linkspartei angehören würden.
In den jüngsten Umfragen zu der Wahl am 6. September in Sachsen-Anhalt steht die AfD derzeit mit über 40 Prozent auf Platz eins, weit vor der CDU mit 24 bis 26 Prozent.
Die SPD kommt auf sechs bis sieben Prozent, was nicht für eine Koalition mit der CDU reichen würde. Die Linke steht bei zwölf bis 13 Prozent. Grüne und BSW wären nach den letzten Umfragen nicht im Parlament vertreten. (afp/red)