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Forsa: AfD weiterhin klar vor Union – Im Osten dominieren AfD und Linke

In der von Forsa gemessenen Wählergunst hat es in der vierten Woche in Folge keine Veränderungen gegeben. Die AfD liegt in der wöchentlichen Erhebung für die Sender RTL und ntv aktuell mit 28 Prozent sieben Punkte vor der Union mit 21 Prozent.
Dahinter folgen die Grünen mit 16 Prozent, SPD und Linke mit jeweils zwölf Prozent sowie die FDP mit vier Prozent.

28 Prozent Nichtwähler

Der Anteil der Nichtwähler und Unentschlossenen liegt bei 28 Prozent. Damit ist er mehr als zehn Prozentpunkte höher als der Anteil der Nichtwähler bei der Bundestagswahl 2025, als 17,9 Prozent der Wahlberechtigten nicht zur Wahl gingen.
Besonders deutlich fällt der Vorsprung der AfD im Osten aus: Dort kommt sie auf 43 Prozent. Die Linke liegt mit 16 Prozent zudem vor der CDU/CSU, die gerade einmal auf 13 Prozent kommt. Die Grünen und die SPD erreichen jeweils neun Prozent, während die FDP bei drei Prozent steht.

Mehrheit sagt: Keine Partei kann die Probleme lösen

Bei der Frage, welcher Partei die Bundesbürger am ehesten zutrauen, die Probleme in Deutschland zu lösen, liegt die AfD mit 13 Prozent weiter unverändert vorn. Die Union verliert hingegen einen Prozentpunkt und kommt auf 11 Prozent. Damit rutscht die Union auf den schlechtesten Wert seit Oktober 2022 ab.
Die Grünen liegen bei acht Prozent, ein Prozentpunkt mehr als zuvor. Die SPD und die Linke kommen jeweils auf fünf Prozent. Mit 56 Prozent traut jedoch weiterhin mehr als die Hälfte der Befragten keiner Partei zu, die Probleme in Deutschland am besten lösen zu können.
Für die Erhebung wurden 2.501 Personen im Zeitraum vom 18. bis 24. August befragt. (dts/red)
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Warnung vor AfD-Regierung: Bildschirm bei MDR-Sendung in Sachsen-Anhalt schwarz

Als Warnung vor den Folgen einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt hat der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) eine Nachrichtensendung vorübergehend mit einem schwarzen Bildschirm unterbrochen.
„Wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Keinen MDR mehr in Sachsen-Anhalt? Und damit auch kein MDR Sachsen-Anhalt heute? Das könnte passieren“, war am Montagabend während der Sendung
„MDR Sachsen-Anhalt heute“ auf schwarzem Hintergrund zu lesen und von einer Stimme im Off zu hören.

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AfD liegt in Umfragen vorn

Hintergrund der Aktion ist die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am Sonntag kommender Woche. Die AfD liegt in den Umfragen derzeit weit vor der regierenden CDU.
Im Fall einer Regierungsübernahme will die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD unter anderem als erste Amtshandlung die Rundfunkstaatsverträge kündigen, die Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind.

MDR-Angebote könnten 2029 wegfallen

Dafür gelten Kündigungsfristen von zwei Jahren. Würde die Kündigung Ende 2028 wirksam, müsste zum 1. Januar 2029 die MDR-Fernsehsendung „Sachsen-Anhalt heute“ eingestellt werden. Auch das Radioprogramm des MDR in Sachsen-Anhalt und die Onlineberichterstattung durch den Sender müssten dann gestoppt werden.
Der MDR machte am Montag demnach auch an anderer Stelle mit kurzen Sendepausen und geschwärzten Bildern auf seiner Webseite darauf aufmerksam. MDR-Intendant Ralf Ludwig begründete dies damit, dass vielen Menschen in Sachsen-Anhalt die Konsequenzen einer Kündigung des Staatsvertrages nicht bewusst seien.

MDR sieht Auftrag gefährdet

Eine Kündigung würde „konkret bedeuten, dass es die Angebote des MDR für Sachsen-Anhalt, aus Sachsen-Anhalt heraus, dann ab 2029 nicht mehr geben würde, weil wir dann schlichtweg keinen Auftrag mehr haben“, sagte Ludwig in der Sendung am Montagabend.
Der MDR ist eine Drei-Länder-Anstalt von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Ohne Sachsen-Anhalt würde aus dem MDR eine Zwei-Länder-Anstalt – laut Ludwig dann aber nur mit „einem deutlich eingeschränkten Angebot, weil die Finanzierung aus Sachsen-Anhalt fehlt“.  (afp/red)
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Oberster Gerichtshof gibt Trumps Dekret zur strengeren Briefwahl grünes Licht


In Kürze

  • Supreme Court gibt Trump vorerst grünes Licht für strengere Briefwahlregeln
  • Wahlunterlagen sollen stärker an überprüfte Listen Wahlberechtigter gebunden werden
  • Endgültige Entscheidung über Trumps Dekret steht noch aus

 
Gut zwei Monate vor den Zwischenwahlen zum Kongress hat der Supreme Court vorerst grünes Licht für die Pläne von US-Präsident Donald Trump für eine stärkere Kontrolle der Briefwahl gegeben. Der Oberste Gerichtshof hob am Montag, dem 24. August, die Entscheidung eines Bezirksgerichts auf, das die Umsetzung eines entsprechenden Dekrets des Präsidenten blockiert hatte.
Der Supreme Court traf jedoch noch keine endgültige Entscheidung in der Sache. Die Billigung des Dekrets bedeute nicht, „dass jede Maßnahme, die die Regierung zur Umsetzung der Verordnung ergreift, zwangsläufig rechtmäßig ist“, erklärte das Gericht. Konkrete Maßnahmen der Regierung können daher weiterhin vor Gericht angefochten werden.
Die Entscheidung wurde von den sechs konservativen Richtern getragen. Die drei liberalen Richterinnen Sonia Sotomayor, Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson schlossen sich der Entscheidung nicht an.

Trump will Briefwahl stärker kontrollieren

Trump hatte das Dekret Ende März unterzeichnet. Es sieht unter anderem vor, die Briefwahl bei Bundeswahlen stärker zu kontrollieren und die Ausgabe von Briefwahlunterlagen an überprüfte Listen wahlberechtigter US-Staatsbürger zu binden. Bundesbehörden sollen dafür Listen von US-Staatsbürgern im wahlberechtigten Alter für die einzelnen Bundesstaaten erstellen.
Auch die US-Post soll neue Vorgaben für den Umgang mit Brief- und Wahlunterlagen entwickeln. Dazu gehören unter anderem neue Anforderungen an Umschläge und Barcodes. Die entsprechenden Regelungen sollen zunächst veröffentlicht werden, damit Stellungnahmen möglich sind, bevor sie endgültig in Kraft treten.
Ziel der Maßnahmen ist es, die Ausgabe und Bearbeitung von Briefwahlunterlagen stärker zu kontrollieren und sicherzustellen, dass diese nur an Personen gehen, die die Voraussetzungen für die Teilnahme an der jeweiligen Wahl erfüllen. Die Bundesregierung begründet die Maßnahmen insbesondere mit der Überprüfung der Wahlberechtigung und der Integrität von Bundeswahlen.

Gerichtliche Auseinandersetzungen um das Dekret

Das Dekret sieht unter anderem vor, dass die US-Post Briefwahlunterlagen grundsätzlich nur an Personen übermitteln soll, die in einer bundesstaatenspezifischen Liste erfasst sind. Die Listen sollen aus Bundesdaten wie Einbürgerungs- und Staatsbürgerschaftsdaten sowie weiteren einschlägigen Datenbanken erstellt werden.
Hintergrund ist Kritik am amerikanischen Briefwahlsystem. Im Gegensatz zu Deutschland werden Wahlscheine dort teilweise blanko ausgegeben, oder ohne Ausweisabgleich eingereicht werden können, was viele Republikaner als anfällig für Wahlbetrug kritisieren. Zudem kritisieren sie, dass es möglich ist, Briefwahlscheine durch Wahlhilfsorganisationen einreichen zu lassen.
Ein Bundesgericht hatte die Umsetzung des Dekrets zuvor in 23 demokratisch regierten Bundesstaaten und im District of Columbia blockiert. Der Supreme Court setzte diese Entscheidung nun vorerst aus, während das Verfahren weiterläuft.
In einem weiteren Verfahren hatte das Gericht in Massachusetts bereits am 11. August die US-Post daran gehindert, bestimmte Vorgaben des Dekrets landesweit bei den bevorstehenden Bundeswahlen umzusetzen. Diese Entscheidung war nicht Gegenstand des aktuellen Supreme-Court-Beschlusses und bleibt damit zunächst bestehen.

Kritik der Demokraten

Die demokratisch regierten Bundesstaaten hatten gegen Trumps Dekret geklagt. Sie argumentieren unter anderem, dass die Bundesregierung mit Teilen der Regelung ihre gesetzlichen Befugnisse überschreite. Die Regierung hält dagegen, dass sie mit den Maßnahmen die Kontrolle der Wahlberechtigung verbessern und die Integrität der Wahlen stärken wolle.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Supreme Court Clears Path for Vote-by-Mail Restrictions Ahead of November Election“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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Wagenknecht will Zusammenarbeit mit AfD nicht ausschließen

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht hat sich mit Blick auf Sachsen-Anhalt für eine teilweise Zusammenarbeit mit der AfD ausgesprochen. „Wir müssen aus dieser Brandmauer-Idiotie raus, sonst fühlt sich fast jeder zweite Wähler betrogen“, sagte sie dem „Spiegel“.
Konkret wirbt das BSW, so es die Fünfprozenthürde schafft, dafür, einen unabhängigen, über Parteigrenzen hinaus respektierten Ministerpräsidenten zu suchen. Beim BSW hat man bereits Ideen für den Posten: „In der Wirtschaft, der Justiz, den Kirchen: Überall findet man honorige Persönlichkeiten mit Rückgrat, die für einen politischen Neubeginn stehen könnten.“ Namen nennen will sie jedoch nicht.

Fachleute „mit und ohne Parteibuch“

Der Ministerpräsident soll dann nach Vorstellung Wagenknechts ein Kabinett aus Fachleuten „mit und ohne Parteibuch“ bilden, so Wagenknecht, und mit wechselnden Mehrheiten regieren – „unter Einbeziehung aller demokratisch gewählten Parteien“. Damit sei auch die AfD gemeint. Die AfD habe vernünftige Forderungen im Programm, für die sie ja auch gewählt werde, so die BSW-Gründerin.
Den Vorwurf, damit Steigbügelhalterin der AfD zu sein, wies Wagenknecht zurück. Viele Menschen in Deutschland seien empört und würden genau deshalb die AfD wählen. „Und dann bekommen sie immer breitere Brandmauer-Koalitionen, die ihnen signalisieren, dass ihr Votum die etablierte Politik null interessiert“, warnte Wagenknecht. „Das kann man natürlich so lange machen, bis die AfD tatsächlich die absolute Mehrheit hat. Ich fände klüger, vorher über einen anderen Weg nachzudenken.“
Wagenknecht trat 2023 aus der Linken aus und gründete mit Weggefährten das BSW. Mittlerweile hat sie sich aus der Parteispitze zurückgezogen, versucht aber dem BSW im Wahlkampf zu Aufmerksamkeit zu verhelfen. Das Bündnis scheiterte im vergangenen Jahr am Einzug in den Bundestag, in Sachsen-Anhalt liegt es in den Umfragen an der Fünfprozenthürde. (dts/red)
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Niedersachsen: Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße (AfD) scheitert vor Gericht

In Niedersachsen ist ein weiterer AfD-Kandidat, der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen wurde, mit einem Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor Gericht gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte den Antrag des Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße nach Angaben vom Montag ab. Moriße wollte als Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven antreten. (Az. 6 B 4310/26)

Gericht verweist auf Wahlrecht

Zur Begründung verwies das Gericht auf die geltende Rechtslage. Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können demnach nur durch einen nachträglichen Wahleinspruch nach dem Urnengang angefochten werden.
Andernfalls seien angesichts der Vielzahl von Einzelentscheidungen der Wahlorgane und Wahlbehörden keine termingerechten Wahlen möglich.
Das Wahlverfahren leide zudem nicht an einem „offensichtlichen Fehler“, der bei einer späteren Wahlprüfung zur Ungültigkeit der Wahl führen würde. Es sei unter anderem nicht offenkundig rechtswidrig, dass der zuständige Wahlausschuss zur Klärung der Verfassungstreue auch Morißes Mitgliedschaft in der AfD und seine Funktionen berücksichtigt habe.

Kommunen müssen Verfassungstreue prüfen

Grundlage ist eine Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz. Danach müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen. Dafür dürfen sie neben öffentlichen Äußerungen, die den Bewerbern zuzurechnen sind, auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.
Der Verfassungsschutz stufte den AfD-Landesverband im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.

Mehrere AfD-Kandidaten ausgeschlossen

In der Folge wurden mehrere AfD-Kandidaten von der Teilnahme an der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen. Betroffen sind unter anderem AfD-Vizelandeschef Stephan Bothe, der bei der Landratswahl im Landkreis Lüneburg antreten wollte, sowie Bundestagsabgeordneter Martin Sichert, der als Landratskandidat im Landkreis Friesland kandidieren wollte.
Beide scheiterten ebenfalls mit Eilanträgen vor Gericht.
In allen Fällen sind die Beschlüsse noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. (afp/red)
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SPD-Präsidium erteilt „zukunftsfeindlicher“ Sparpolitik vor Kabinettsklausur eine Absage

Kurz vor der Kabinettsklausur der schwarz-roten Koalition hat die SPD-Spitze einer „zukunftsfeindlichen“ Sparpolitik eine Absage erteilt und die aus ihrer Sicht positive Wirkung des 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens hervorgehoben. In einem Präsidiumsbeschluss, der der „Rheinischen Post“ vorliegt, heißt es mit Blick auf Kritik aus Reihen des Koalitionspartners Union: „Mit Sparpolitik ist jetzt Schluss.“
Die SPD kritisiert insbesondere jene, die sich gegen die Aufnahme von Schulden für Investitionen aussprechen. Das seien dieselben Kräfte, die jahrelang aus ideologischen Gründen eine Sparpolitik zulasten der Infrastruktur und der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts betrieben hätten. Die „fatalen und teuren Folgen“ dieser Politik spürten Bürger und Unternehmen heute.
Bundesfinanzminister und SPD-Chef Lars Klingbeil betonte: „Unsere Investitionen wirken, sie kommen vor Ort an.“ Von den 500 Milliarden Euro des Sondervermögens seien bereits „mehr als 50 Milliarden Euro auf dem Weg“. Das Tempo solle hochgehalten werden, damit in Bund, Ländern und Kommunen schnell geplant und gebaut werde.

Kabinett berät über Wirtschaft und Reformen

Die Kabinettsklausur findet am Dienstag und Mittwoch auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg statt. Bei dem Treffen will die Bundesregierung ihre Pläne für die kommenden Monate festzurren. Unter anderem geht es um die Sicherung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Arbeitsplätze.
Zuletzt hatte die Kritik an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und seiner Regierung aus Wirtschaft, Opposition und den eigenen Reihen teils deutlich zugenommen. Merz wies die Kritik zurück und kündigte eine schnelle Umsetzung von Reformen sowie umfassende Entlastungen für die Wirtschaft an.
Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität umfasst 500 Milliarden Euro und läuft über zwölf Jahre. Es soll den Investitionsstau bei Verkehr, Energie, Digitalisierung und Klimaschutz abbauen.

Wirtschaftsrat fordert Bürokratieabbau

Der Wirtschaftsrat der CDU fordert unterdessen mehr Anstrengungen beim Bürokratieabbau. Deutschland brauche „dringend eine Verwaltung, die digital, schnell, nutzerorientiert und verlässlich ist“, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger der „Augsburger Allgemeinen“.
Zudem müsse die Bundesregierung entschlossener eine rasche Senkung der Strompreise vorantreiben. Auch an der Rentenreform dürfe nicht mehr gerüttelt werden. Die Stiftung Familienunternehmen und Politik forderte ebenfalls einen entschiedenen Bürokratieabbau.

Mittelstand verlangt wieder Innovationsförderung

Auch der Mittelstand erhöht den Druck auf die Bundesregierung. Der Antragsstopp bei der Förderung von Forschung und Entwicklung müsse aufgehoben werden. Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) werde „in einer Phase ausgebremst, in der Deutschland mehr Investitionen, mehr Forschung und mehr Wachstum dringend benötigt“, heißt es laut „Neue Osnabrücker Zeitung“ in einem Schreiben des Verbands BVMW an Klingbeil und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).
Seit dem 7. Juli können nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums vorübergehend keine Anträge für Zuschüsse im Rahmen des ZIM angenommen werden.

Streit über Hitzeschutz

Bei der Kabinettsklausur soll es außerdem um das Streitthema Hitzeschutz gehen. Der Deutsche Landkreistag spricht sich gegen eine neue Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen für Klimaanpassung im Grundgesetz aus.
Landkreistagspräsident Achim Brötel sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, notwendig seien „klare Regelungen und nicht noch mehr organisierte Verantwortungslosigkeit“.
Die sozialdemokratisch geführten Ministerien hatten angesichts der Hitzewellen in diesem Sommer einen Aktionsplan vorgelegt. Darin wird unter anderem gefordert, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen im Grundgesetz zu verankern. Bei den Koalitionspartnern CDU und CSU sorgte der SPD-Vorstoß für Irritationen.  (afp/red)
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Forsa: Linke liegt vier Wochen vor Berlin-Wahl vorn – SPD abgeschlagen

Knapp vier Wochen vor der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus liegt die Linkspartei einer Umfrage des Instituts Forsa mit 22 Prozent vorn. Das berichtet das Nachrichtenportal „T-Online“, das die Erhebung in Auftrag gegeben hat.
Die aktuell regierende CDU teilt sich in der Umfrage den zweiten Platz mit der AfD. Beide Parteien kommen auf 18 Prozent. Dahinter folgen die Grünen mit 16 Prozent. Die derzeit mitregierende SPD rangiert bei der Forsa-Umfrage abgeschlagen auf dem fünften Platz – mit 12 Prozent.

Mehrheiten sind möglich

BSW und FDP würden mit 4 und 3 Prozent nicht ins Berliner Landesparlament einziehen. Sonstige Parteien können 7 Prozent auf sich vereinen.
Da in der Umfrage 14 Prozent der Wählerstimmen wegfallen und die jeweiligen Parteien aufgrund der Fünfprozenthürde nicht ins Parlament einziehen, ist eine absolute Mehrheit rechnerisch bei rund 44 Prozent der Stimmen möglich. Auf diese Mehrheit käme ein Zweierbündnis jedoch nicht.
Eine rot-grün-rote Koalition von Linken, Grünen und SPD erreichte mit 50 Prozent die absolute Mehrheit. Eine schwarz-grün-rote Koalition, angeführt von der CDU, käme auf 46 Prozent der Wählerstimmen. Rein rechnerisch würde es dafür auch reichen.

Wahlplakate mit Steffen Krach am 07.08.2026. Die Berliner Wahl findet am 20.09. statt.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Rot-Grün-Rot beliebtestes Bündnis

Eine Koalition aus Linkspartei, Grünen und SPD ist in der Umfrage auch das beliebteste Regierungsbündnis. Es kommt in der Befragung auf 37 Prozent. 19 Prozent wünschen sich eine Koalition zwischen CDU und AfD – die jedoch weder eine Mehrheit hätte noch politisch wahrscheinlich ist. Eine Fortsetzung des aktuellen Regierungsbündnisses in Berlin zwischen CDU und SPD wünschen sich nur 13 Prozent, eine Koalition zwischen CDU, SPD und Grünen noch weniger – 9 Prozent.
Für die Umfrage zur Wahlabsicht wurden vom Institut Forsa 1.535 Personen im Zeitraum vom 4. bis 18. August befragt. (dts/red)
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Kabinettsklausur: Auf Lösungssuche bei Wirtschaftsflaute und Klimastreit

Eigentlich hatte sich die schwarz-rote Koalition eine ruhige Sommerpause erhofft. Dann kamen eine ungeplante Regierungsumbildung, die Sprengstoffdrohne von Leipzig und lange Hitze-Wochen mit tausenden Toten. Nun kommt Kanzler Friedrich Merz (CDU) aus dem Urlaub zurück. Bei einer zweitägigen Kabinettsklausur ab Dienstag auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg will die Regierung Tritt fassen und ihre Pläne für die kommenden Monate festzurren:

Fokus Wirtschaft: Gäste geladen

Zehntausende Industriearbeitsplätze verloren und bei Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz kaum neue Geschäftsmodelle in Sicht: Deutschlands Wirtschaft steckt in einer tiefen Krise. In vier Themenblöcken wollen Merz und seine Minister deshalb ausführlich über industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Arbeitsplatzsicherung beraten. Dazu sind mehrere Gäste geladen, darunter Siemens-Chef Roland Busch, Handwerkspräsident Jörg Dittrich, der Chef des kanadischen KI-Unternehmens Cohere, Aidan Gomez, sowie Vertreter von Startups.
Bei der Wettbewerbsfähigkeit gebe es „ganz viele Stellschrauben, die wir jetzt drehen müssen“, sagte Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) am Freitag im ZDF. Sie nannte die Lohnneben- und die Energiekosten sowie die Frage von mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten. Hier gebe es „großen Handlungsbedarf“.
Schon bei der letzten Kabinettsklausur vor einem Jahr war das Thema Wettbewerbsfähigkeit angesichts der schwächelnden Wirtschaft ein Hauptfokus – neben einer umfassenden Agenda zu Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau. Es dürfte nun um eine Bestandsaufnahme der bisherigen Politik gehen und die Frage, was die nächsten Schritte sein sollen.

Vorstellung neuer Tytan-Drohne

Die Beratungen der Kabinettsmitglieder und Wirtschaftsvertreter finden wie üblich hinter verschlossenen Türen statt. Am Dienstagnachmittag soll es aber vor der Presse laut einem Regierungssprecher eine Vorführung einer neuen Abfangdrohne des Herstellers Tytan Technologies geben – was nach dem Vorfall mit einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle für Aufmerksamkeit sorgen dürfte. Bundeskriminalamt und Zoll stellen zudem den Einsatz von Künstlicher Intelligenz vor, etwa bei der Auswertung verschlüsselter Daten und bei der digitalen Personenüberprüfung.

Reizthema Hitzeschutz

Für Irritationen hat in der Sommerpause bei CDU/CSU der SPD-Vorstoß zu Hitzeschutz und Klimaanpassung gesorgt. Die sozialdemokratisch geführten Ministerien legten einen Aktionsplan vor, der auch die Aufnahme von Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ins Grundgesetz fordert.
Für die Union ist das Aktionismus, der in der Praxis nichts bringt. „Jetzt nur ein Papier zu machen und über Grundgesetzänderungen zu sprechen, hilft konkret vor Ort ja erstmal gar nichts“, sagte Warken. Es gebe „schon sehr viel Geld, das der Bund zur Verfügung gestellt hat, auch mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz“.
CDU/CSU wehren sich zudem gegen den Eindruck, sie seien von der SPD dazu getrieben worden, sich überhaupt mit dem Thema zu befassen. Demnach stand das Thema schon lange auf der Agenda der Kabinettssitzung zum Abschluss der Klausur am Mittwoch.
Ob es Beschlüsse geben wird, ist noch unklar. Offiziell ist bisher eine „Aussprache“ mit Berichten mehrerer Ressorts geplant. CDU-Ministerin Warken schob ihrerseits den Ball an Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) zurück: Es müsse darüber gesprochen werden, wie vorhandene Mittel „ankommen, was da noch besser gemacht werden kann“.

Notwendige Zeit fürs Team-Building

Nach den Sommer-Querelen dürfte beim Abendessen am Dienstag die Zeit fürs Team-Building umso wichtiger werden. Zudem gibt es nach der Kabinettsumbildung bei der CDU zwei neue Gesichter im Kabinett: Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (bisher Parlamentsgeschäftsführer der Union) und Gesundheitsminister Carsten Linnemann (bisher CDU-Generalsekretär). Zudem wechselte Warken vom Gesundheitsressort auf den Posten der Kanzleramtschefin, weil Thorsten Frei für den zurückgetretenen Jens Spahn die Führung der Unionsfraktion übernahm.
Das „Team Kabinett“ sei „schon eng beieinander“, betonte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille diese Woche. „Aber es schadet nie, eng beieinander zu bleiben“ und „miteinander ein bisschen Zeit außerhalb der politischen Bannmeile zu verbringen“.
Tatsächlich dürfte das Kabinett einen guten Zusammenhalt in den kommenden Monaten auch wegen einer Reihe von Themen mit Konfliktpotenzial brauchen, die nicht offiziell auf der Agenda der Klausur stehen: Da ist der Streit um die Entlastungen bei der Einkommensteuer, schwierige Reformen bei Pflege und Rente und die Endphase der Haushaltsaufstellung für das kommende Jahr. (afp/red)
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Studie: Abneigung zwischen Parteilagern wächst – vor allem zwischen Union und Grünen

Die gegenseitige Abneigung zwischen den Anhängern der deutschen Parteien hat seit 2020 deutlich zugenommen. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Auswertung der Dresdner Niederlassung des ifo-Instituts.
Die gegenseitige Abneigung wachse vor allem zwischen den Anhängern der etablierten Parteien, insbesondere zwischen Union und Grünen, sagte ifo-Forscherin Klara Lehmann.
„Anders als häufig vermutet, geht der Anstieg jedoch nicht direkt auf die AfD zurück.“ In Ostdeutschland ist der Anstieg der Abneigung zwischen den Parteilagern ähnlich ausgeprägt wie im Westen.

Abneigung zwischen Union und Grünen

Rund die Hälfte der stärkeren Abneigung seit 2020 entfällt der Analyse zufolge auf das Verhältnis zwischen Union und Grünen, ein weiteres Fünftel auf die Abkühlung zwischen Union und SPD.
Was den Anstieg nach 2020 ausgelöst habe, ließe sich nicht abschließend klären. Es fielen mehrere Entwicklungen zeitlich zusammen, darunter die Covid-19-Pandemie, der Ukrainekrieg und der Bruch der Ampelkoalition, so Lehmann.
Die Auswertung untersucht, wie stark Anhänger die eigene Partei bevorzugen und andere Parteien ablehnen, unabhängig davon, wie weit ihre Sachpositionen auseinanderliegen.

Tatsächliche Zunahme in West und Ost gleich

Die Autoren schreiben einen etablierten Polarisierungsindex auf Basis des GESIS-Politbarometers bis 2024 fort. Die Erhebungen umfassen die Sympathiebewertungen für Parteien auf einer Skala von 0 bis 10 und die jeweils angegebene Wahlabsicht.
Rund 65 Prozent des Anstiegs seit 2013 entfallen auf eine echte Verschärfung der Abneigung (Animositätseffekt), nur 35 Prozent auf veränderte Stimmengewichte (Gewichtungseffekt).
Im Osten steigt der Index etwas stärker, das ist allerdings vor allem ein rechnerischer Effekt aufgrund der dort anderen Parteienlandschaft. Die tatsächliche Zunahme der gegenseitigen Ablehnung ist in Ost und West gleich groß. (dts/red)
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„Politbarometer“: Mehrheit lehnt Abschaffung der „Rente mit 63“ ab

Die große Mehrheit der Bürger lehnt die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 ab. Im ZDF-„Politbarometer“ sprachen sich 75 Prozent der Befragten gegen die Abschaffung aus, nur 20 Prozent finden sie richtig. Die restlichen fünf Prozent waren unentschlossen.
Unter allen Parteien gab es ebenfalls Mehrheiten gegen die Abschaffung. Dabei reichten die Werte von 88 Prozent bei der Linken über 67 Prozent bei der Union bis zu 55 Prozent bei der FDP, die sich gegen ein Ende der „Rente mit 63“ aussprachen.
Deren Abschaffung wurde von einer von der Regierung eingesetzten Reformkommission empfohlen, die Bundesregierung will dies übernehmen. Die Rente ab 45 Beitragsjahren konnte ursprünglich ab einem Alter von 63 Jahren in Anspruch genommen werden. Das Mindestalter steigt schrittweise auf 65 Jahre an, derzeit sind es etwa 64,5 Jahre.

AfD liegt weiterhin vorn

Wenn am nächsten Sonntag Bundestagswahl wäre, läge die AfD laut „Politbarometer“ mit 27 Prozent weiterhin vorne. Die Partei würde im Vergleich zur letzten Erhebung Ende Juli eine Prozentpunkt verlieren.
Für die Union geht es ebenfalls um einen Punkt auf 22 Prozent nach unten. Die Grünen können sich hingegen leicht um einen Punkt verbessern und werden jetzt bei 14 Prozent gesehen.
Die SPD und die Linke verharren bei zwölf Prozent. Die FDP wäre mit vier Prozent weiterhin nicht im Bundestag vertreten. Alle anderen Parteien kämen zusammen auf 9 Prozent, darunter wäre keine Partei, die mindestens drei Prozent erreichen würde. Die aktuelle schwarz-rote Koalition hätte weiter keine Mehrheit.

Beliebte Politiker

Bei der Beurteilung nach Sympathie und Leistung liegt Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) weiter auf Platz eins: Er wird auf der Skala von plus fünf bis minus fünf mit einem Durchschnittswert von 1,3 beurteilt (Ende Juli waren es noch 1,5).
Es folgen Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) mit 0,9 (0,9) und Außenminister Johann Wadephul (CDU) mit 0,1 (0,1).
Danach kommt – bereits im Negativbereich – Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit minus 0,4, gefolgt von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und CSU-Chef Markus Söder mit jeweils unverändert mit minus 0,6. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) und Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek verharren beide bei minus 0,8.
Einen neuen persönlichen Negativrekord verzeichnet demnach Kanzler Friedrich Merz (CDU) mit minus 1,9 (vorher minus 1,5). Schlusslicht bleibt AfD-Chefin Alice Weidel mit minus 2,5 (vorher minus 2,4).
Die Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen befragte für das „Politbarometer“ vom 17. bis 19. August 1.319 zufällig ausgewählte Wahlberechtigten telefonisch und online. Die statistische Fehlerquote wurde mit zwei bis drei Prozentpunkten angegeben. (afp/red)
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Thüringen: Misstrauensvotum gegen Regierungschef Voigt auf AfD-Antrag kommende Woche

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr hat die AfD im Thüringer Landtag ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) beantragt. Wie der Landtag am Mittwoch in Erfurt mitteilte, wurde für Freitag kommender Woche eine Sondersitzung des Plenums dazu einberufen.
AfD-Landtagsfraktionschef Björn Höcke erklärte zu dem Antrag, ein Verbleib Voigts im Amt sei „allein aus Gründen der politischen Hygiene“ nicht möglich. Bereits im Februar war ein von der AfD beantragtes Misstrauensvotum gegen Voigt im Landtag gescheitert.
Der CDU-Landtagsfraktionsvorsitzende Andreas Bühl warf Höcke „Machtspiele“ vor und schloss einen Erfolg des Antrags aus. „Eine belastbare Aussicht auf die erforderliche Mehrheit hatte er nie und hat er weiterhin nicht“, erklärte Bühl am Mittwoch in Erfurt. „Höcke will nur Chaos stiften.“
SPD-Fraktionschef Lutz Liebscher erklärte, Höcke habe „kein Interesse an konstruktiver Politik“. Er wolle „provozieren, blockieren und Thüringen politisch vorführen“. „Das erneute Misstrauensvotum ist nichts anderes als parlamentarischer Krawall mit Ansage – ohne tragfähige Mehrheit, ohne tragfähigen Plan“, erklärte Liebscher.
Die AfD ist mit 32 Abgeordneten stärkte Fraktion im Landtag und kann das konstruktive Misstrauensvotum somit im Alleingang beantragen. Zur Wahl eines neuen Regierungschef anstelle von Voigt ist allerdings eine Mehrheit der 88 Landtagsmitglieder nötig, das wären mindestens 45.
In Thüringen regiert die CDU in einer Koalition mit dem BSW und der SPD. Dem Bündnis fehlt aber die absolute Mehrheit, weshalb es im Landtag mit der Linken zusammenarbeitet.
Die AfD dringt seit längerer Zeit auf einen Sturz Voigts. Zur Begründung verweist sie unter anderem darauf, dass ihm die Technische Universität Chemnitz den Doktortitel entzog. Voigt geht dagegen juristisch vor.
Höcke umwarb zuletzt das BSW, dessen Bundesspitze ebenfalls auf einen Sturz Voigts zugunsten eines „überparteilichen Ministerpräsidenten“ dringt, der sich im Landtag fallweise auf wechselnde Mehrheiten auch unter Einbeziehung der AfD stützt. Höcke schlug BSW-Parteigründerin Sahra Wagenknecht als Regierungschefin vor, was diese aber ablehnte.
Das BSW in Thüringen widersetzt sich dem Kurs der eigenen Bundesspitze und hält an der Koalition mit CDU und SPD fest. Am Montag lehnten der von Landesfinanzministerin Katja Wolf geführte BSW-Landesvorstand und die BSW-Landtagsfraktion einen Sturz Voigts mit großer Mehrheit ab. Endgültig klären soll die Positionierung ein Sonderparteitag.
Der AfD-Antrag auf ein weiteres konstruktives Misstrauensvotum und die Debatten um eine mögliche Annäherung zwischen AfD und BSW fallen mitten in eine Zeit richtungsweisender Landtagswahlkämpfe. Im September wird in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewählt. Die AfD führt in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in Umfragen deutlich, in Sachsen-Anhalt könnte sie eventuell erstmals an die Macht kommen.
Das BSW kämpft den Befragungen zufolge in allen drei Bundesländern um den Einzug in die Parlamente. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern setzen die Parteiführungen ebenfalls auf das Modell „überparteilicher Ministerpräsidenten“ und ein Ende der strikten politischen Abgrenzung zur AfD, wie sie von den anderen Parteien betrieben wird. Wagenknecht sprach von „Brandmauer-Irrsinn“.(afp/red)
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Grünen-Chef räumt Mitschuld am AfD-Aufstieg ein

Der Grünen-Vorsitzende Felix Banaszak hat eine Mitschuld seiner Partei am Aufstieg der AfD eingeräumt.
Keine demokratische Partei könne sich von dieser Verantwortung freisprechen, sagte Banaszak der „BILD“. Auch die Grünen seien Teil eines Kulturkampfes gewesen, der das Land weiter gespalten habe.
Mit Blick auf die AfD warnte Banaszak zugleich vor Übertreibungen. Auf die Frage, ob AfD-Politiker Ulrich Siegmund der „gefährlichste Mann Deutschlands“ sei, sagte er: „Ich glaube, wenn man in so eine Art Grusel-Porno geht und sagt: `Oh Gott, mal gucken, was da passiert`, dann spielt man am Ende im Zweifel den Falschen in die Hände.“

Banaszak: Hauptverantwortung liegt bei Merz

Stattdessen müssten die Menschen in Sachsen-Anhalt entscheiden, ob sie von einer Partei regiert werden wollten, die ihr Verhältnis zum staatlichen Gewaltmonopol nicht klar habe.
Die Hauptverantwortung für die aktuelle Stärke der AfD sieht der Grünen-Chef bei Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Dieser habe versprochen, die AfD zu halbieren.
„Mittlerweile ist das genau umgekehrt der Fall“, sagte Banaszak. Merz habe seinen Wahlkampf mit den gegenteiligen Versprechen davon geführt, was er jetzt mache. Er habe sich entschieden, den Deutschen Unwahrheiten zu erzählen. (dts/red)
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Streit um mögliche BSW-Unterstützung der AfD vor Landtagswahlen im Osten

Kurz vor den Landtagswahlen im Osten gewinnt die Auseinandersetzung um eine mögliche Unterstützung der AfD durch das BSW an Schärfe. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) warf dem BSW am Dienstag, den 18. August, in der „Augsburger Allgemeinen“ vor, der AfD in seinem Bundesland an die Macht verhelfen zu wollen.
„Wenn es das BSW in den Landtag schafft, wird es schwer, eine AfD-Regierung zu verhindern“, sagte Schulze der Zeitung. „Das BSW wird die AfD zu hundert Prozent unterstützen.“

BSW-Kandidaten offen für AfD-Einbeziehung

Parallel sprachen sich die BSW-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag offen für das Modell eines „überparteilichen Ministerpräsidenten“ aus – auch unter Einbeziehung der AfD.
Das Konzept biete „eine überzeugende Perspektive“, erklärten Peter Schabbel und Thomas Schulze in einer vom BSW-Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern verbreiteten Erklärung.
„Ende der Brandmauer, offene Gespräche und die Einbeziehung aller demokratisch gewählten Kräfte“, wurden sie mit Blick auf die Zeit nach den Wahlen zitiert.
Schabbel und Schulze stützen damit den Kurs der BSW-Bundesführung um die Parteigründerin Sahra Wagenknecht, die wiederholt ein Ende der sogenannten Brandmauer zur AfD forderte.

Wagenknechts Kurs: Brandmauer beenden

Wagenknecht und die beiden Parteivorsitzenden Fabio De Masi und Amira Mohamed Ali schlugen für Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern einen „überparteilichen Ministerpräsidenten“ vor, der gestützt auf wechselnde politische Mehrheiten regiert. In beiden Ländern wird im September gewählt.

AfD führt in den Umfragen deutlich

Die AfD führt vor den Landtagswahlen in den Umfragen teils deutlich. In Sachsen-Anhalt, wo die Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, könnte sie mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund erstmals an die Macht kommen.
Dort liegt sie laut Befragungen aktuell bei 41 bis 42 Prozent, die regierende CDU um Spitzenkandidat Schulze kommt dahinter auf 22 bis 24 Prozent.
Das BSW dagegen steht in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in Umfragen bei vier bis fünf Prozent und kämpft um den Einzug in die Landtage.
Sollte der Einzug gelingen, könnte das für Machtchancen der AfD je nach Positionierung des BSW eine entscheidende Rolle spielen.

Bisherige Brandmauer und Lage in Thüringen

Bislang verhinderte die sogenannte Brandmauer anderer Parteien, dass die AfD in Bund oder Ländern in Regierungsverantwortung kam. Diese schließen eine politische Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch aus.
In Thüringen, wo die AfD vom Verfassungsschutz auf Landesebene ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, stellt die Partei um Landeschef Björn Höcke seit längerem die stärkste Landtagsfraktion.

Schulze erklärt hohe AfD-Werte mit Angst vor Umbruch

Schulze sieht die Angst vor einer erneuten Umbruchsituation im Osten Deutschlands für die hohen Umfragewerte der AfD verantwortlich. „Nach dem Ende der DDR haben viele Menschen erlebt, wie Arbeit, Sicherheit und vertraute Strukturen wegbrachen“, sagte der Ministerpräsident.
„Die Sorge, noch einmal etwas zu verlieren, wirkt bis heute nach – das nehme ich sehr ernst, aber die AfD löst keines dieser Probleme.“

Wagenknecht will CDU-Amtsinhaber abwählen

Wagenknecht gab für Sachsen-Anhalt „die Abwahl des CDU-Amtsinhabers“ als Ziel aus. Dieser solle durch einen mit wechselnden Mehrheiten regierenden „überparteilichen Ministerpräsidenten“ ersetzt werden und „die Brandmaueridiotie“ beenden, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP.
Ziehe das BSW in den Landtag ein, seien Regierungschef Schulze und „sehr wahrscheinlich“ auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) weg.

Konflikt im Thüringer BSW

Folgen hat die Strategie der BSW-Führung im Umgang mit der AfD auch für Thüringen, wo das BSW in einer Koalition mit der CDU und der SPD regiert.
Die Bundesspitze drängt den BSW-Landesverband zum Sturz von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) zugunsten eines „überparteilichen Regierungschefs“. Das BSW in Thüringen hält an der Koalition mit CDU und SPD fest und stellt sich damit offen gegen die eigene Bundesspitze.
Am Montag lehnten die BSW-Landtagsfraktion und der Landesvorstand des BSW in Thüringen deren Forderung nach einer sofortigen Beendigung der Koalition ab. Zugleich wurde die Einberufung eines Sonderparteitags beschlossen.
Hintergrund der Debatte um Voigt ist auch der Entzug seines Doktortitels durch die Technische Universität Chemnitz. Dagegen geht der Regierungschef gerichtlich vor.

Voigt sieht Koalition gestärkt

Voigt selbst wertete die Koalition in Thüringen nach dem Votum des BSW vom Montag als gestärkt. „Es gab eine klare Entscheidung für Thüringen und für diese Koalition“, sagte er am Dienstag in Erfurt. Das Vertrauen sei dadurch „nochmal gestärkt worden“.
Er zolle der BSW-Fraktion und dem Landesvorstand „großen Respekt“. Das Geschehen der vergangenen Tage schweiße „emotional nochmal stärker zusammen“. (afp/red)
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Eilanträge zweier AfD-Kandidaten scheitern: Sichert und Bothe können nicht zur Kommunalwahl antreten

Auch der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossene AfD-Politiker Stephan Bothe ist mit einem Eilantrag auf Zulassung vor Gericht gescheitert.
Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden. Das teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Montagabend mit. Ein „vorgelagerter Rechtsbehelf“ sei nicht vorgesehen. (Az. 1 B 76/26)
Bothe ist stellvertretender Landeschef der AfD in Niedersachsen. Er wollte am 13. September im Landkreis Lüneburg als Kandidat für die Landratswahl antreten. An diesem Tag finden Kommunalwahlen in dem Bundesland statt.
Wegen einer Neuerung im Kommunalwahlgesetz müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen und dürfen dafür auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.

Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig

Bothe ist einer von mehreren AfD-Kandidaten, die von den zuständigen Wahlausschüssen von einer Kandidatur ausgeschlossen wurden. Es traf unter anderem auch den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der im Kreis Friesland antreten wollte.
Einen von Sichert eingereichten Eilantrag wies am Montag das Verwaltungsgericht Oldenburg mit einer identischen Begründung wie die Lüneburger Richter im Fall Bothe ab.
Gerade im Wahlrecht müsse „das Interesse des Einzelnen an einer möglichst frühzeitigen gerichtlichen Überprüfung mit dem Erfordernis einer einheitlichen, störungsfreien und termingerechten Durchführung der Wahl in Ausgleich gebracht werden“, begründete das Gericht in Lüneburg seinen Beschluss.
Anders als von Bothe angegeben, werde er dadurch auch nicht „rechtsschutzlos“ gestellt. Erweise sich ein Wahleinspruch in einem Wahlprüfverfahren als begründet, könne die Wahl später für ungültig erklärt und das Ergebnis korrigiert werden.
Die Beschlüsse in beiden Fällen sind noch nicht rechtskräftig. Bothe und Sichert können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. (afp/red)
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Organspende-Diskussion: CSU-Gesundheitsexperte zieht Vergleich zu Corona

In der Diskussion um neue Wege bei der Organspende hat der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger Vergleiche zur Corona-Krise gezogen. „Mich erinnert die Debatte teilweise an die Impfpflichtdiskussion während Corona“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstagsausgabe). Der CSU-Politiker hat zusammen mit dem SPD-Abgeordneten Lars Castellucci eine Gegeninitiative zum fraktionsübergreifenden Gruppenantrag für eine Widerspruchslösung bei der Organspende eingebracht.
„Man suggeriert mit einem weitreichenden Eingriff in die individuelle Freiheit eine einfache Lösung für ein komplexes Problem, ohne sicher belegen zu können, dass dieser Eingriff das versprochene Ergebnis überhaupt erzielt“, begründete Pilsinger seinen Vergleich mit der Debatte um die Corona-Impfpflicht. Er äußerte zudem verfassungsrechtliche Zweifel bei einer Widerspruchslösung. „Nicht zu widersprechen kann niemals dasselbe sein wie zuzustimmen.“
„Nicht jeder Mensch ist aufgrund seiner persönlichen, intellektuellen oder psychischen Situation gleichermaßen in der Lage, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und aktiv zu widersprechen“, sagte der CSU-Politiker weiter. „Gerade bei einem so höchstpersönlichen Eingriff darf der Staat Schweigen nicht als Zustimmung interpretieren.“
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten hatte in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf für die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende im Bundestag eingebracht. Jeder, der nicht aktiv widerspricht, würde damit zum Organspender. Bisher ist es andersherum: Nur wer ausdrücklich zugestimmt hat oder wessen Angehörige zustimmen, wird zum Organspender.
Den eingebrachten Gesetzentwurf für die Widerspruchslösung haben fast 250 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linke unterzeichnet. Ein erste Lesung könnte nach der parlamentarischen Sommerpause im September stattfinden. Es gibt aber auch Widerstand im Parlament, unter anderem von Pilsinger.
AFP
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Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl: CDU führt in Berlin knapp vor Linkspartei

Fünf Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin liegt die CDU einer Umfrage zufolge knapp vorn. Die Partei mit ihrem Spitzenkandidaten Stefan Evers kam in der am Freitagabend veröffentlichten Befragung des Instituts INSA für die „Bild“-Zeitung auf 20 Prozent – dicht gefolgt von der Linken mit 19 Prozent und der AfD mit 17 Prozent.
Auch die Grünen mit 16 Prozent und die SPD mit 15 Prozent waren nicht weit entfernt. Die FDP und das BSW kamen auf jeweils drei Prozent und würde den Sprung in das Landesparlament verpassen.
In Berlin regiert eine Koalition aus CDU und SPD unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Dieser zog sich vor einem Monat nach Kritik an seiner Krisenkommunikation infolge eines tagelangen großen Stromausfalls aber als Spitzenkandidat zurück, für die CDU geht Finanz- und Kultursenator Evers als Bürgermeisterkandidat ins Rennen.
In Berlin wird am 20. September gewählt, zeitgleich findet auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Landtagswahl statt. Bereits zwei Wochen zuvor wird am 6. September in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. (afp/red)
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Bonhoeffer-Großneffe Korenke nimmt AfD-Gesprächsangebot an

Tobias Korenke, Großneffe der von den Nationalsozialisten ermordeten Widerstandskämpfer Dietrich und Klaus Bonhoeffer, nimmt nach dem Eklat bei einer Gedenkfeier für Widerstandskämpfer die Einladung der AfD-Bundestagsfraktion an – und kündigt dabei eine klare Konfrontation an.
„Ich nehme diese Einladung hiermit gerne an, um die Motivation für mein Handeln zu erklären“, sagte Korenke dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ und der „Frankfurter Rundschau“. „Ich finde, es spricht nie etwas gegen einen Austausch auch mit politischen Gegnern. Ich werde offen in das Gespräch gehen.“
Die AfD-Bundestagsfraktion hatte Korenke öffentlich zu einem Gespräch über Programm und Ziele der Partei eingeladen, nachdem er bei der Gedenkfeier der Bundesregierung zum Widerstand gegen das NS-Regime vom 20. Juli im Berliner Bendlerblock versucht hatte, den Kranz der AfD-Fraktion zu entfernen. Die Aktion löste bundesweit ein großes Echo aus.

Gesprächsthemen

Korenke macht deutlich, welche Themen er in dem Gespräch ansprechen will: „Ich werde ganz sicher kritisieren, wie die AfD mit dem Erbe der beiden deutschen Diktaturen umgeht und wie sie die Verbrechen des Nationalsozialismus relativiert.“
Er werde auch sagen, was er davon halte, dass die AfD einen sogenannten „Schuldkult“ beklage. „Angeblich behindert dieser `Schuldkult` – übrigens ein rechtsextremistischer Kampfbegriff – die Identitätsbildung in unserem Land.“
Ob er allein oder gemeinsam mit anderen Mitgliedern der „Stiftung 20. Juli 1944“ an dem Treffen teilnehmen werde, sei noch offen. „Jetzt warte ich erst mal auf die konkrete Einladung der AfD, und dann werden wir das entscheiden“, sagte Korenke.
Seinen Protest bei der Gedenkfeier beschreibt er rückblickend als spontane Reaktion: „Meine Aktion war ja Ausdruck einer Übelkeit, die mich überfiel, als ich den AfD-Kranz bei dieser Feier plötzlich sah.“ Er könne es nicht ertragen, dass die AfD die Widerstandskämpfer für ihre Zwecke instrumentalisiere. (dts/red)
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SPD-Minister legen Aktionsplan gegen Hitze vor – CDU fordert Präzisierung

Die Bundesminister der SPD haben einen gemeinsamen Aktionsplan zum Hitzeschutz vorgelegt. Das Programm, das der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag, sieht unter anderem einen nationalen Hitzeaktionsplan, Änderungen im Bauplanungsrecht und den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen vor.
Zudem stellen sich die fünf SPD-Kabinettsmitglieder hinter die Forderung, noch in dieser Legislaturperiode die „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern – die Union sieht dies bislang skeptisch.

Grundgesetz für Hitzeschutz ändern

Das vierseitige Papier, über das zuerst der „Spiegel“ berichtet hatte, wurde beschlossen von den SPD-Ministern für Finanzen, Umwelt, Soziales und Arbeit, Bauen und Entwicklung.
„Die Folgen des Klimawandels treffen die Menschen weltweit und immer häufiger auch uns in Deutschland“, heißt es darin. „Aktuell vor allem Hitze, Dürre, Waldbrände und Niedrigwasser – aber auch Starkregen, Hochwasser, Wasserknappheit oder Belastung durch UV-Strahlen.“

CDU/CSU: Offene Fragen klären

Die Unionsfraktion im Bundestag sieht erheblichen Klärungsbedarf. „Ob eine Grundgesetzänderung dafür sinnvoll ist, kann erst ein konkreter Vorschlag zeigen“, erklärte der für Umwelt und Klimaschutz zuständige Unionsfraktionsvize Klaus Mack (CDU) am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Mack forderte die SPD auf, offene Fragen zu klären und ihren Vorschlag zu präzisieren: Eine Verfassungsänderung müsse einen „Mehrwert“ bringen, sonst sei sie nicht sinnvoll.
Mack formulierte mehrere offene Fragen seiner Fraktion: So müssten die finanziellen Folgen geklärt werden, die mit einer Grundgesetzänderung verbunden wären. Geklärt werden müsste zudem, worin der Vorteil einer solchen Änderung gegenüber den bestehenden Förderungen bestünde, und wie die Zuständigkeiten geregelt würden.
„Diese Fragen lässt der bisherige Vorschlag des Bundesumweltministers offen und müssen geklärt werden.“
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte vor wenigen Tagen gefordert, eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern. Die SPD-Bundesminister griffen dies in ihrem Aktionsplan zum Hitzeschutz auf.
Unioinsfraktionsvize Mack wies auf das aufwändige Verfahren dafür hin. „Eine Gemeinschaftsaufgabe kann der Bundesumweltminister nicht im Alleingang auf den Weg bringen“, erklärte der CDU-Abgeordnete.
„Ein entsprechender Vorschlag muss zunächst mit den Ländern beraten werden – über die Umweltministerkonferenz und anschließend in der Ministerpräsidentenkonferenz.“ Erst dann komme der Bund im weiteren Verfahren ins Spiel. Eine Grundgesetzänderung könne „nur gemeinsam mit den Ländern und den nötigen breiten Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat gelingen“.
Weiter erklärte Mack: „Wir haben schon heute Instrumente und Mittel, die wir unbürokratisch und praxisnah nutzen sollten – etwa aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität oder dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz.“ In der Frage der Grundgesetzänderung sei für die Union maßgeblich, „dass die Mittel am Ende tatsächlich und möglichst unbürokratisch bei den Kommunen und den Menschen ankommen“.

SPD: GG-Änderung Voraussetzung für Beteiligung des Bundes

Dem hielten die Minister der SPD entgegen, eine solche Grundgesetzänderung sei „Voraussetzung dafür, dass der Bund sich an der Finanzierung von Kommunal- bzw. Länderaufgaben beteiligen und somit langfristig, rechtssicher und flächendeckend bei Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes mitwirken“ könne. Sie wollen die Änderung der Verfassung noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Bis dies soweit ist, sollen „die bestehenden Förderinstrumente des Bundes in einem ‚Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz’“ gebündelt und so besser aufeinander abgestimmt, ergänzt und mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, heißt es in dem SPD-Papier.
Das bereits bestehende Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ solle durch die „Öffnung eines neuen Förderfensters“ wieder Projekte etwa in Altenheimen oder Krankenhäusern fördern, damit diese sich nicht so stark aufheizen oder mit entsprechender Technik heruntergekühlt werden können.

Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz gefordert

Um auch größere Veränderungen an der Fassade staatlich zu fördern, fordern die SPD-Minister, dass Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden können.
Die sozialen Folgen des Klimawandels will die SPD besser bewältigen. Dafür soll es einen „Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit“ geben. Beschäftigte sollen vor der Hitze bewahrt werden, indem der Staat die Arbeitgeber berät.
Müssen aufgrund von Hitze Produktionsprozesse infolge von Störungen der Lieferketten unterbrochen werden, heißt es im SPD-Papier, komme grundsätzlich konjunkturelles Kurzarbeitergeld in Betracht. Klimaanpassung soll im Bauplanungsrecht verankert werden.

FDP-Chef Kubicki: Klima im GG unnötig

FDP-Chef Wolfgang Kubicki hält das SPD-Vorhaben, die Klimaanpassung im Grundgesetz zu verankern, für unnötig.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sei bereits als Staatsziel im Grundgesetz verankert, sagte Kubicki der „Rheinischen Post“. Der SPD gehe es vor allem darum, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe festzuschreiben, damit der Bund Aufgaben der Länder mitfinanzieren könne.
Der Vorschlag sei im Kern „der übliche SPD-Schuldenpopulismus“, sagte Kubicki. Dabei wäre beispielsweise eine „spürbare Aufklärungskampagne“ zur Verhütung von Waldbränden schon für die halbe Million Euro zu haben. (afp/dts/red)
 
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SPD-Minister legen Aktionsplan gegen Hitze vor – Beharren auf Verfassungsänderung

Die Bundesminister der SPD haben einen gemeinsamen Aktionsplan zum Hitzeschutz vorgelegt. Das Programm, das der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag, sieht unter anderem einen nationalen Hitzeaktionsplan, Änderungen im Bauplanungsrecht und den Schutz von Beschäftigten gegen extreme Temperaturen vor.
Zudem stellen sich die fünf SPD-Kabinettsmitglieder hinter die Forderung, noch in dieser Legislaturperiode die „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz zu verankern – die Union sieht dies bislang skeptisch.

Grundgesetz für Hitzeschutz ändern

Das vierseitige Papier, über das zuerst der „Spiegel“ berichtet hatte, wurde beschlossen von den SPD-Ministern für Finanzen, Umwelt, Soziales und Arbeit, Bauen und Entwicklung.
„Die Folgen des Klimawandels treffen die Menschen weltweit und immer häufiger auch uns in Deutschland“, heißt es darin. „Aktuell vor allem Hitze, Dürre, Waldbrände und Niedrigwasser – aber auch Starkregen, Hochwasser, Wasserknappheit oder Belastung durch UV-Strahlen.“
Die SPD-Kabinettsmitglieder stellen sich in dem Papier hinter die kürzlich von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) vorgebrachte Forderung, das Grundgesetz für den Hitzeschutz zu ändern und eine „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ darin zu verankern.

Bis zur GG-Änderung soll ein Sofortprogramm Maßnahmen bündeln

Der Koalitionspartner Union hatte darauf skeptisch reagiert: Er stellte den Nutzen einer solchen Verfassungsänderung in Frage und verwies auf die schwierige Mehrheitsfindung im Bundestag für eine Verfassungsänderung.
Dem hielten die Minister der SPD nun entgegen, eine solche Grundgesetzänderung sei „Voraussetzung dafür, dass der Bund sich an der Finanzierung von Kommunal- bzw. Länderaufgaben beteiligen und somit langfristig, rechtssicher und flächendeckend bei Maßnahmen der Klimaanpassung und des Naturschutzes mitwirken“ könne. Sie wollen die Änderung der Verfassung noch in dieser Legislaturperiode umsetzen.
Bis dies soweit ist, sollen „die bestehenden Förderinstrumente des Bundes in einem ‚Sofortprogramm Klimaanpassung und Hitzeschutz’“ gebündelt und so besser aufeinander abgestimmt, ergänzt und mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet werden, heißt es in dem SPD-Papier.
Das bereits bestehende Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ solle durch die „Öffnung eines neuen Förderfensters“ wieder Projekte etwa in Altenheimen oder Krankenhäusern fördern, damit diese sich nicht so stark aufheizen oder mit entsprechender Technik heruntergekühlt werden können.

Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz gefordert

Um auch größere Veränderungen an der Fassade staatlich zu fördern, fordern die SPD-Minister, dass Gelder aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden können.
Die sozialen Folgen des Klimawandels will die SPD besser bewältigen. Dafür soll es einen „Hitzeaktionsplan zum Schutz der Gesundheit“ geben. Beschäftigte sollen vor der Hitze bewahrt werden, indem der Staat die Arbeitgeber berät.
Müssen aufgrund von Hitze Produktionsprozesse infolge von Störungen der Lieferketten unterbrochen werden, heißt es im SPD-Papier, komme grundsätzlich konjunkturelles Kurzarbeitergeld in Betracht. Klimaanpassung soll im Bauplanungsrecht verankert werden. (afp/red)
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Amtsgericht prüft Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah

Das Amtsgericht Chemnitz bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah vorliegt und geprüft wird. Weitere Einzelheiten wollte eine Gerichtssprecherin nicht nennen, da das Verfahren nicht öffentlich sei.
Nach einem Bericht des „Spiegel“ soll der Antrag im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen Krah und dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann stehen.
Krah hatte gegen Böhmermann geklagt, nachdem dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, wonach Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Krah sah darin eine mögliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts. Nach dem vom „Spiegel“ zitierten Urteil blieb Krah mit seiner Klage erfolglos. Böhmermann hatte die Angabe demnach kurz nach Veröffentlichung des Podcasts korrigiert und von „rund 50“ Flaschen gesprochen.
Krah war gegen Böhmermann vorgegangen, weil dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, der zufolge Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Laut dem vom „Spiegel“ zitierten Gerichtsurteil argumentierte Krah, dies könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht auswirken.
Krah habe das Verfahren verloren – unter anderem, weil Böhmermann kurz nach Erscheinen des Podcasts direkt ergänzt hatte, dass es sich lediglich um „rund 50“ Flaschen gehandelt habe. Doch der AfD-Mann zahlt die Prozesskosten laut „Spiegel“-Informationen nicht.
Zunächst musste Böhmermann demnach rund 5.000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben, aktuell seien weitere 296,26 Euro offen. Eine Gerichtsvollzieherin habe Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, doch Krah sei nicht erschienen.
„Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht“, sagte Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski. Krah sagte auf Anfrage des „Spiegel“, er sei überrascht, dass „ständig Forderungen nachgeschoben“ würden, sein Anwalt werde sie prüfen.
Die AfD-Bundestagsfraktion wollte zu der Angelegenheit nicht Stellung nehmen. Dazu lägen ihr keine Informationen vor, sagte ein Sprecher AFP.
(afp/red)