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Kürzere Bezugsdauer, mehr „Vätermonate“: Was sich beim Elterngeld ändern könnte

Das Ressort von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) muss wie alle Ministerien Einsparungen erzielen – und tut das nun unter anderem mit einer Reform des Elterngelds. Die Familienleistung ist der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums. Nun sollen den Plänen zufolge die maximale Bezugsdauer gekürzt und die sogenannten Vätermonate erhöht werden. Zugleich sollen aber die Beträge leicht steigen.

Was soll sich bei der Dauer ändern?

Prien möchte die maximale Bezugsdauer des Elterngelds von derzeit 14 auf zwölf Monate senken. Dass es mindestens ein Jahr ist, war ihr deshalb wichtig, weil dann erst der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz greift.
Derzeit kann die volle Dauer des Elterngelds nur dann ausgeschöpft werden, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate nimmt. Da das meist die Väter sind, wird umgangssprachlich von Vätermonaten gesprochen. Diese Mindestzeit soll nun auf drei Monate angehoben werden.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden.“ Alleinerziehende sind von dieser Regel aber ausgenommen. Auch das ElterngeldPlus soll weiterhin möglich sein; damit können Eltern die Dauer der Zahlungen verlängern, bekommen monatlich dann aber weniger Geld.

Wie verändern sich die Beträge?

Seit der Einführung des Elterngelds 2007 sind die monatlich gezahlten Beträge nicht erhöht worden. Sie sollen nun leicht steigen – der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Die grundsätzliche Regelung, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens gedeckelt wird, soll bestehen bleiben. Schon bekannt ist, dass der Antrag auf Elterngeld einfacher und digitaler werden soll.

Welche Einsparungen bringt das?

Priens Ministerium soll allein beim Elterngeld einen jährlichen Betrag von 500 Millionen Euro einsparen. Das dürfte auf Anhieb bei weitem nicht gelingen: Im ersten Jahr, voraussichtlich 2027, ergeben sich Einsparungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro, die volle Wirkung soll das Gesetz erst 2030 entfalten – dann aber mit einem Betrag von 1,6 Milliarden Euro.

Wie ist der zeitliche Rahmen?

Geplant ist, dass das Gesetz ab November kommenden Jahres gilt – daher auch die geringe Einsparwirkung im ersten Jahr. Das würde also bedeuten, dass alle Schwangeren sowie alle, die ihre Kinder bis Ende Oktober kommenden Jahres auf die Welt bringen, noch von der alten Regelung profitieren. Allerdings ist unklar, ob es im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes noch zu Änderungen kommt.

Wer hat überhaupt Anspruch auf Elterngeld?

Die Familienleistung soll den Wünschen der Mutter nach einer baldigen Rückkehr in den Beruf ebenso Rechnung tragen wie den Wünschen der Väter nach mehr Zeit mit der Familie. Elterngeld beantragen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Beamte, Selbständige und Erwerbslose. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte oder bei dem keines wegfällt, weil er nach der Geburt in unverändertem Umfang in Teilzeit arbeitet, bekommt den Mindestbetrag von derzeit 300 Euro.
Ein Elternteil, dessen Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2770 Euro betrug, bekommt den Höchstbetrag von derzeit 1800 Euro. Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Auch Pflegeeltern sind von der Leistung ausgeschlossen, da diese bislang an biologische oder adoptierende Eltern gebunden ist. Pflegeeltern erhalten stattdessen vom Jugendamt ein Pflegegeld und weitere Zuschüsse bei Bedarf.

Welche Kritik gibt es an den Plänen?

Aus der Opposition sowie von gewerkschaftlicher Seite kam umgehend Kritik daran, die Bezugsdauer auf zwölf Monate zu verkürzen. Argumentiert wurde, dass Familien damit belastet würden und außerdem die 14 Monate häufig schon deshalb nötig seien, damit das Kind umfassend in die Kita eingewöhnt ist, bevor der Job weitergeht. Auch die SPD tut sich mit der geplanten Kürzung bei der Bezugsdauer schwer.
Kritik kommt außerdem an den nur leicht steigenden monatlichen Beträgen. Im Koalitionsvertrag hatte es noch geheißen, dass der Mindest- und Höchstbetrag „spürbar“ angehoben werden soll. (afp/red)
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Krankenkassen: Lange Ausfälle sind größte Kostentreiber

Eine Analyse des BKK Dachverbandes der Betriebskrankenkassen zu Krankschreibungen hat ergeben, dass nicht kurze Erkältungen, sondern lange schwere Krankheiten die großen Kostentreiber für gesetzliche Krankenversicherungen sind.
„Es sind die langen, oft Muskel-Skelett und psychisch bedingten Ausfälle, die zum eigentlichen Kostentreiber werden“, sagte Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
Das Krankengeld – das erst ab dem 43. Krankheitstag gezahlt wird und damit vor allem Menschen mit langwierigen Erkrankungen betrifft – zähle inzwischen mit 21,6 Milliarden Euro zu den größten Ausgabepositionen der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt, so die BKK.
2025 entfielen demnach mehr als ein Viertel aller Fehltage auf den Bezug von Krankengeld. Die Krankengeldtage seien in den vergangenen zehn Jahren um 24,4 Prozent gestiegen.

Klemm: Brauchen Präventionsstrategien

Haupttreiber seien psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-Leiden. Zwar machten psychische Erkrankungen nur 5,4 Prozent aller Krankschreibungen aus, im Schnitt dauerten sie jedoch mehr als fünf Wochen an – mit steigender Tendenz.
Klemm fordert deswegen eine ernsthafte Debatte über Präventionsstrategien: „Wir beobachten den Trend der psychischen Belastungen in der Arbeitswelt schon lange. Diese Rechnung zahlen wir sonst noch viele Jahre weiter – und hinter jeder steht das lange Leiden einer betroffenen Person.“
Der Krankenstand insgesamt blieb 2025 mit 6,1 Prozent stabil. Häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit seien Atemwegserkrankungen gewesen, die wegen ihrer kurzen Dauer aber laut BKK finanziell kaum ins Gewicht fallen.

Koalition will strengere Regeln bei Krankschreibungen

Die schwarz-rote Koalition hatte vor einigen Tagen angekündigt, die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf den ersten Krankheitstag vorziehen zu wollen und die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung abzuschaffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) begründete die Pläne damit, dass der Krankenstand gesenkt werden solle. (dpa/red)
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Kabinett beschließt Haushalt 2027 mit neuen Schulden

Das Kabinett hat den von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) aufgestellten Haushalt für 2027 und die Finanzplanung bis 2030 beschlossen. Die Zahlen zeigen nach oben, sowohl bei Ausgaben als auch bei Neuschulden. Kritik kommt am starken Fokus auf die Verteidigung und an Plänen, Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) abzuziehen und in den regulären Haushalt zu überführen. Ein Überblick:

Wie sehen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus?

Die geplanten Ausgaben des Bundes steigen im kommenden Jahr auf 555,4 Milliarden Euro, das sind fast sechs Prozent mehr als im laufenden Jahr. In der Finanzplanung der kommenden Jahre steigen die Ausgaben stetig an, auf dann 635,4 Milliarden Euro im Jahr 2030.
Bei der Verschuldung ist kommendes Jahr eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro geplant, nach 98 Milliarden Euro in diesem Jahr. Beide Posten – Ausgaben und Schulden – sind noch einmal höher angesetzt als in den Eckwerten vom Frühjahr.
Zusammen mit den schuldenfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr summieren sich die neuen Schulden kommendes Jahr laut Kabinettsbeschluss auf 203,7 Milliarden Euro. Auch diese Zahl steigt bis 2030 stetig an.
Die von der Regierung angekündigte Einkommensteuerreform ist im Haushalt 2027 noch nicht abgebildet. Da sie bislang nur rund zur Hälfte finanziert ist, könnten zusätzliche Schulden hinzukommen.

Wie erklärt der Bund die Summen?

Vor allem mit internationalen Faktoren und der daraus resultierenden Wirtschaftslage: „Die globalen Krisen und Konflikte sowie ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Lieferketten erschweren es ganz erheblich, die Wachstumsschwäche unseres Landes zu überwinden“, heißt es in der Kabinettsvorlage.
Genannt werden etwa die Lage in Nahost und der andauernde Ukraine-Krieg, was massive Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit nach sich ziehe.
Für kommendes Jahr wird nur noch mit einem realen Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent gerechnet. Das mindert nicht nur die Steuereinnahmen, sondern treibt auch die Zinszahlungen des Bundes in die Höhe: 41,9 Milliarden Euro werden kommendes Jahr allein für Zinszahlungen veranschlagt, diese Summe steigt bis 2030 drastisch auf voraussichtlich 80,7 Milliarden Euro.
Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit kommendes Jahr einen Mehrbedarf von 5,2 Milliarden Euro wegen der schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Der Bund verweist zudem auf erneut nötige „Rekordinvestitionen“ unter anderem in Verkehr und Verteidigung, um 2029 die anvisierte NATO-Quote von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen. Insgesamt sind für 2027 Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Wie hoch sind die Finanzierungslücken?

Klingbeil betont, es sei gelungen, zumindest für 2027 die ursprüngliche Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro – den sogenannten „Handlungsbedarf“ – zu schließen. Damit legt er einen „konsolidierten Haushalt“ vor.
Klingbeil tastet für den Haushalt 2027 aber auch die Rücklage des Bundes an, damit bleiben für die kommenden Jahre daraus nur noch 3,9 Milliarden Euro übrig. In der Planung bis 2030 bleiben außerdem Handlungsbedarfe bestehen, die Haushaltslücke summiert sich in den Folgejahren auf 107 Milliarden Euro.
Der Konsolidierungskurs müsse daher im kommenden Jahr weitergehen, gibt Klingbeil als Ziel aus. Zusätzlich zu dem einen Prozent an Einsparungen müssten die Ministerien noch einmal zwei Prozent drauflegen.
Mehr Einnahmen erhofft sich der Bund außerdem zeitnah durch die Bekämpfung von Steuerkriminalität, eine höhere Alkohol- und Tabaksteuer sowie eine Plastiksteuer.

Wie hoch sind die einzelnen Etats?

Den mit Abstand höchsten Einzeletat hat erneut das Bundesarbeitsministerium zur Verfügung – nämlich 201,46 Milliarden Euro nach 197,34 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Davon geht der allergrößte Teil für die Rente drauf.
Zweitgrößter Etat ist der Verteidigungshaushalt mit diesmal 109,75 Milliarden Euro. Das ist mit einem Plus von 32,7 Prozent der größte Zuwachs, denn im laufenden Haushaltsjahr hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) noch 82,69 Milliarden Euro zur Verfügung.
Einschließlich der Gelder aus dem Sondervermögen Bundeswehr hat der Haushalt von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) kommendes Jahr ein Gesamtvolumen von fast 140 Milliarden Euro.
Den drittgrößten Etat erhält erneut das Verkehrsministerium mit 26,43 Milliarden Euro. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat kommendes Jahr 21,97 Milliarden Euro zur Verfügung, dahinter folgen die Etats der Ministerien des Inneren, für Familie und für Gesundheit.

Welche Kritik gibt es an den Finanzplänen?

Heftige Kritik gibt es von Umweltverbänden und seitens der Grünen an den Plänen, aus dem KTF kommendes Jahr rund drei Milliarden Euro in den normalen Haushalt zu überführen. Der KTF wird zu großen Teilen aus den Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel gespeist und soll Mittel für den Klimaschutz bereitstellen.
Politiker der Koalition argumentieren, dass auch die in den Haushalt überführten Gelder letztlich dem Klimaschutz zugute kommen, etwa durch Investitionen in die Wärmewende und die Elektromobilität. Kritiker sprechen hingegen von „Zweckentfemdung“.
Kritik kommt auch an dem erneuten Rückgang des Etats für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das Ministerium hat kommendes Jahr mit 9,47 Milliarden Euro knapp sechs Prozent weniger Geld zur Verfügung. Auch der starke Fokus auf Verteidigungsausgaben führt zu Kritik, vor allem von den Linken.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach dem Beschluss im Kabinett beginnen nach der Sommerpause im September die parlamentarischen Beratungen. Bis Ende des Jahres soll der Etat stehen. (afp/red)
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Koalition nimmt Änderungen an Gesundheitsreform vor

Union und SPD haben sich auf zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf für die Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verständigt.
Die Koalition legte im Bundestag einen Katalog von mehr als 60 Änderungsanträgen vor. Sie sehen etwas niedrigere Belastungen für Familien vor, eine geringere Absenkung des Bundeszuschusses und Änderungen beim Herstellerabschlag für Pharmakonzerne. Kassenvertreter begrüßten die Änderungen grundsätzlich. Aus der Opposition kam Kritik.

Entlastungen für Familien

Geplante Belastungen für Versicherte bei Zuzahlungen und der Familienversicherung will die Koalition nun etwas abmildern. Beim geplanten Zusatzbeitrag für die Familienversicherung sollen nun Eltern mit Kindern bis einschließlich elf Jahren ausgenommen bleiben. Bisher sollte das nur bis sechs Jahre gelten.
Vorgesehen ist auch, den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen statt um zwei Milliarden Euro nun 2027 um 1,35 Milliarden Euro und 2028 um 1,55 Milliarden Euro zu verringern. Finanziert werden soll dies durch Einnahmen aus einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke.
Die vom Bund gezahlten GKV-Beiträge für Empfänger von Grundsicherung sollen um 750 Millionen Euro höher ausfallen als bisher geplant. Sie sollen damit 2027 nun eine Milliarden Euro betragen, 2028 rund 1,25 Milliarden Euro und danach wie vorgesehen weiter ansteigen.
Der bislang vorgesehene dynamische Herstellerabschlag für die Pharmakonzerne soll daneben durch einen festen, gleichbleibenden Abschlag von 15,5 Prozent ersetzt werden. Dies sind 8,5 Prozentpunkte mehr als bisher. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Kassenvertreter grundsätzlich zustimmend

Der GKV-Spitzenverband als Vertretung der Kassen begrüßte die Änderungen grundsätzlich. „Die jetzt bekanntgewordenen Änderungen an der Finanzierungsreform weisen in die richtige Richtung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt.
Er verwies darauf, dass der Anstieg der Zuzahlungen „leicht begrenzt“ werde, der Bund „etwas mehr für die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden“ zahle und insgesamt „alle Bereiche im Gesundheitswesen einen Sparbeitrag“ leisteten.
Ob damit die Beiträge tatsächlich stabil bleiben würden, sei jedoch „noch nicht gesichert“, erklärte Blatt. Er kritisierte dabei auch ein „Schonprogramm für die Pharmaindustrie“, die nun weniger Abschläge bei Medikamentenpreisen fürchten müsse.

DKG übt scharfe Kritik

Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Diese Änderungsanträge retten die Krankenhausversorgung nicht“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
„Sie enthalten zwar punktuelle Verbesserungen, etwa beim Pflegebudget, ändern aber nichts am grundlegenden Problem: Der kalte Strukturwandel wird nicht gebremst, sondern weiter beschleunigt.“
Auch die Pharmabranche zeigte sich nicht zufrieden. Auch mit den Nachbesserungen nehme die Bundesregierung „erhebliche zusätzliche Schäden für den Pharmastandort Deutschland in Kauf“, erklärte der Verband Pharma Deutschland.
Mit der Verdoppelung des Herstellerabschlags, der sich durch unbefristet geltende weitere Maßnahmen weiter erhöhen werde, „riskiert die Bundesregierung nun sehenden Auges neue Standortschäden“.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic kritisierte scharf, dass der umfangreiche Änderungskatalog mit 64 Änderungen auf 278 Textseiten den Oppositionsfraktionen erst am späten Sonntagabend zugegangen sei.
„Eine sorgfältige Beratung der umfassenden Änderungsanträge mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die Krankenhäuser und ihrer Beschäftigten ist so kaum zu gewährleisten“, sagte Mihalic der Nachrichtenagentur AFP.

Linnemann zuversichtlich

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zeigte sich seinerseits zuversichtlich, dass das Gesetz am Freitag im Bundestag und dann auch direkt im Bundesrat verabschiedet werden könne. Erfolgsaussichten für mögliche Klagen wegen zu kurzer Befassungsfristen für das Parlament mit den Änderungsanträgen sah er nicht.
Wichtig sei, dass die Reform dazu führe, dass die Kassenbeiträge stabil gehalten würden. Denn steigende Beiträge seien „Gift“ für den Arbeitsmarkt in Deutschland.
Versicherte und Beschäftigte müssen auch nach den Nachbesserungen „weiterhin die Hauptlast dieser verfehlten Gesundheitspolitik tragen“, kritisierte die Linken-Fachpolitikerin Tamara Mazzi. Trotz Kürzungen von 6,7 Milliarden Euro bei Kranken- und Pflegeversicherung sei es „ein Rätsel“, wie „die Beiträge dadurch langfristig stabilisiert werden sollen“. (afp/red)
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Kabinett beschließt Gesetze zu Stärkung von Bundeswehr

Vor dem NATO-Gipfel in der kommenden Woche hat das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung der Bundeswehr beschlossen. Dabei geht es um den beschleunigten Bau von militärischer Infrastruktur sowie die Stärkung der Reserve. So sollen Reservistinnen und Reservisten künftig wieder zu Übungen verpflichtet werden können. Bislang gilt das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“: Mitglieder der Reserve können nur herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen.
Künftig sollen Betroffene und Arbeitgeber lediglich eine Zurückstellung von Übungen und Diensten beantragen können. Zudem gibt es Ausnahmen von der Dienstpflicht in bestimmten Härte- oder Sonderfällen.

Erreichung der NATO-Vorgaben

An Reserve-Übungen sollen dabei bis zum Alter von 45 Jahren alle teilnehmen müssen, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Wer ein Jahr oder länger Berufs- oder Zeitsoldat war, für den soll die Pflicht bis zum 65. Lebensjahr gelten. Wer weniger als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, muss keine Reserveübungen absolvieren.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will mit der Reform die NATO-Vorgabe erreichen, ab dem Jahr 2035 im Krisen- oder Kriegsfall insgesamt 460.000 Bundeswehr-Soldaten bereitzustellen. Dazu soll die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von derzeit rund 185.600 auf mindestens 260.000 steigen. Zudem sollen statt bisher 60.000 rund 200.000 einsatzbereite Reservisten bereit stehen.
Der zweite von Kabinett beschlossene Gesetzentwurf soll Bauvorhaben der Bundeswehr beschleunigen. Dazu sollen unter anderem Ausnahmeregelungen im Liegenschafts- und Umweltrecht eingeführt werden. Über beide Gesetzentwürfe muss als nächstes der Bundestag befinden.
NATO-Generalsekretär Mark Rutte nahm als Gast an der Sitzung des Bundeskabinetts teil, welches im Berliner Amtssitz des Verteidigungsministeriums tagte. Dabei ging es auch um den kommende Woche in der Türkei stattfindenden NATO-Gipfel. (afp/red)
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Reservisten: Unerlässlich für die Truppe – und künftig zu Übungen verpflichtet

Bei den Plänen von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zur personellen Stärkung der Bundeswehr spielen Reservisten eine wichtige Rolle. Künftig sollen sie – anders als bisher – zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Reserve. Ein Überblick:

Welche Rolle spielt die Reserve?

Sie trägt maßgeblich zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr bei und soll sicherstellen, dass die Streitkräfte im Krisenfall personell ausreichend ausgestattet sind. Reservistinnen und Reservisten verstärken die aktive Truppe in fast allen Einsatzbereichen. Zudem leisten sie Unterstützung bei Katastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen.

Wie viele Reservisten braucht Deutschland künftig?

Im Krisen- oder Kriegsfall müsste die Bundeswehr 460.000 Streitkräfte bereitstellen, um die in der Nato vereinbarten Ziele vor dem Hintergrund der erhöhten militärischen Bedrohung durch Russland zu erfüllen. Dazu soll es bis 2035 rund 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten geben. Stand Ende Mai waren es rund 185.600. Zudem sollen bis 2033 mindestens 200.000 einsatzbereite Reservistinnen und Reservisten bereitstehen – im vergangenen Jahr waren es erst gut 60.000.

Wie werden Reservisten bislang zum Dienst herangezogen?

In Friedenszeiten werden sie bislang ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Verpflichtung wieder zur Truppe gerufen. Dabei gilt das sogenannte Prinzip der doppelten Freiwilligkeit. Demnach können Angehörige der Reserve nur dann zum Dienst herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen. Dieses Prinzip wurde 2011 nach Aussetzung der Wehrpflicht eingeführt.
Wer sich freiwillig zum Reservedienst meldet, absolviert als sogenannter beorderter Reservist regelmäßig Übungen auf einem bestimmten Dienstposten. Beorderte Reservisten können je nach Leistung und Eignung vom Gefreiten bis in den Spitzendienstgrad Oberst der Reserve befördert werden. Altersgrenze sind 65 Jahre.

Was soll sich nun ändern?

Das Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ wird gestrichen. Künftig sollen Reservisten in der Regel zu Wehrübungen verpflichtet werden können. Arbeitgeber werden mit einem Vorlauf von acht Wochen informiert. Die Kostenerstattungen für die Beschäftigung einer Ersatzkraft werden erhöht.
Bei betrieblichen Erfordernissen kann eine Rückstellung beantragt werden, in Einzelfällen auch die Unabkömmlichkeit eines Mitarbeiters, damit dieser nicht zum Reservedienst muss. Betroffene selbst können eine Zurückstellung von Diensten etwa auch aus familiären Gründen beantragen.

Bis zu welchem Alter muss Reservedienst geleistet werden?

Bis zum Alter von 45 Jahren müssen all diejenigen an Reserveübungen teilnehmen, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Wer ein Jahr oder länger Berufs- oder Zeitsoldat war, für den oder die soll diese Pflicht bis zum 65. Lebensjahr gelten.
Wer weniger als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, muss keine Reserveübungen absolvieren. Auch ehemalige Grundwehrdienstleistende, die bis zur Abschaffung der Wehrpflicht im Jahr 2011 bei der Bundeswehr waren, sind nicht betroffen.
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall soll es eine generelle Pflicht zum unbefristeten Wehrdienst bis zum 60. Lebensjahr geben. Auf freiwilliger Basis sollen Reservistinnen und Reservisten weiterhin bis zum 65. Lebensjahr zu Dienstleistungen herangezogen werden können, in Einzelfällen künftig bis zum 68. Lebensjahr.

Wie lang sollen Wehrübungen dauern?

Die Gesamtdauer von verpflichtenden Reserveübungen wird für Betroffene mit bis zu einem Jahr früherer Wehrdienstzeit auf insgesamt sechs Monate begrenzt, davon maximal drei Wochen pro Jahr. Bei bis zu vier Jahren früherer Wehrdienstzeit beträgt die maximale Gesamtdauer der Übungen sechs Monate beziehungsweise höchstens vier Wochen im Jahr. Bei längeren Dienstzeiten steigt die Pflichtzeit in der Reserve auf insgesamt bis zu zwölf Monate, davon maximal zwölf Wochen pro Jahr.
Im Spannungs- und Verteidigungsfall gelten die Obergrenzen nicht. Reservistinnen und Reservisten können auch zum Dienst im Ausland verpflichtet werden. Für die Entsendung in EU- und Nato-Staaten ist dafür eine Dauer von mindestens einem Jahr Wehrdienst Voraussetzung. Andere Auslandseinsätze bleiben aber grundsätzlich freiwillig.

Können die Dienstzeiten nur im Spannungs- und Verteidigungsfall verlängert werden?

Nein. Neu eingeführt wird die Möglichkeit unbefristeter Reservedienstleistungen auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls. „Dies kann z.B. dann nötig sein, wenn eine hybride Bedrohungslage oder eine andere Krisenlage den Einsatz der Reserve erforderlich macht“, erläutert das Bundesverteidigungsministerium. Zustimmen müsste der unbefristeten Reserve der Bundestag.

Sind Reservisten beruflich abgesichert?

Ja. Reservisten dürfen durch die Dienste und Übungen keine beruflichen Nachteile entstehen. Eine Kündigung aus Anlass einer Übung ist verboten. Reservedienste werden auf die Berufs- und Betriebszugehörigkeit angerechnet.
Nichtselbstständigen wird bis zu einer Höchstgrenze von 301 Euro je Tag der Netto-Verdienstausfall ersetzt. Selbstständige, die Reservedienst leisten, erhalten höchstens 430 Euro pro Tag.
Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung werden die Beiträge während der Reservistendienste vom Bund weitergezahlt. Die zivile Krankenversicherung ruht während der Dienste und Übungen, für diesen Zeitraum besteht Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. (afp/red)
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Förderprogramm „Demokratie leben“ neu aufgelegt

Das Bundesbildungsministerium hat das Förderprogramm „Demokratie leben“ neu aufgelegt und die dazu geltenden neuen Förderkriterien veröffentlicht. Interessierte Organisationen könnten sich ab sofort über die aktualisierten Abläufe und Kriterien informieren und ab August digital ihre Projektideen einreichen, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Externe Gutachter sehen sich anschließend die eingereichten Bewerbungen an, ausgewählte Träger dürfen dann ab Oktober konkrete Anträge stellen.
Bildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) hatte angekündigt, das Förderprogramm umstrukturieren und damit eine höhere Effizienz beim Einsatz der Fördersumme von derzeit gut 190 Millionen Euro im Jahr erreichen zu wollen. Damit läuft die Förderung von einer Reihe von Projekten zum Jahresende aus. Die Umstrukturierung führte deshalb zu heftiger Kritik, die SPD fühlte sich außerdem vom Koalitionspartner nicht ausreichend in den Prozess zur Neugestaltung eingebunden.

HateAid und Amadeu Antonio Stiftung

Eine Sprecherin des Familienministeriums sprach von einer „sinnvollen“ Neuaufstellung des Programms, mit dem künftig mehr Menschen erreicht werden könnten. Grundsätzlich hätten alle Projektträger die Möglichkeit, sich neu zu bewerben. Alle hätten dabei die gleichen Chancen, wenn sie die Förderkriterien erfüllten. Von Kürzungen der Gelder sei nicht gesprochen worden.
Konkret danach befragt, ob etwa der Verein HateAid, der sich gegen digitale Gewalt einsetzt, und die Amadeu Antonio Stiftung, die gegen Rechtsextremismus und Rassismus kämpft, künftig keine Förderung mehr erhielten, sagte die Sprecherin: „Stand hier und heute gibt es für mich keinen Grund zu sagen, dass diese Stiftungen keine Fördergelder bekommen, wenn sie gute Projekte einreichen, wie alle anderen.“ Auch Prien hatte stets versichert, aktuelle Projekte könnten sich unter der neuen Förderrichtlinie weiterhin um eine Förderung bewerben.

Keine Kürzungen vorgesehen

Das Familienministerium führte im Zuge der Umstrukturierung eine neue „Programmebene Bund“ ein, in der sich bundesweit tätige Organisationen in den Bereichen Demokratiebildung und Extremismusprävention bewerben können. Gefördert werden sollen etwa Bildungsprojekte zum gesellschaftlichen Miteinander und zur demokratischen Teilhabe in Kitas, Schulen und Vereinen sowie zu Aufklärung und Vorgehen gegen Extremismus. Hier gehe es etwa um Rechts- und Linksextremismus, aber auch um islamistischen Extremismus, Antisemitismus und Antiziganismus.
Neu sind außerdem der eigenständige Programmbereich Digitaler Raum, in dem es um Radikalisierung im Netz und Medienkompetenz gehen soll, sowie das Sondervorhaben Integration und Teilhabe. Dieses widmet sich Projekten zu Chancengerechtigkeit und Dialog vor dem Hintergrund der Einwanderungsgesellschaft.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ gibt es seit 2015. Prien sagte kürzlich, es sei das „Recht jeder Regierung“, Förderrichtlinien zu ändern. Es gebe zudem keinen Anspruch auf eine Projektförderung. Kürzungen sind ebenfalls nicht vorgesehen. (afp/red)
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Gericht: NRW-Sondervermögen zu Ukraine-Kriegsfolgen verfassungsgemäß

Das nordrhein-westfälische Krisenbewältigungsgesetz zur Finanzierung von Maßnahmen infolge des Ukraine-Kriegs ist verfassungsgemäß. Das entschied der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster laut Mitteilung vom Dienstag.
Einen Antrag von Landtagsabgeordneten der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, der die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellte, wies das Gericht damit zurück.
Das Krisenbewältigungsgesetz war Ende 2022 mit Stimmen von CDU und Grünen als Reaktion auf die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen worden. Es schuf ein Sondervermögen, für welches das Land Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro aufnehmen durfte.
Der Landtag genehmigte später Kredite von rund drei Milliarden Euro. Seit 2024 wurden nach Angaben des Gerichts keine weiteren Mittel aus dem Sondervermögen aufgenommen oder ausgegeben.
Mit dem Urteil präzisierte der Verfassungsgerichtshof den Angaben zufolge erstmals die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Sondervermögen in Nordrhein-Westfalen.

Landtag durfte Sondervermögen schaffen

Danach sind Sondervermögen grundsätzlich zulässig, müssen aber auf einem Gesetz beruhen und sachlich begründet sein. Zudem müsse der Landtag ausreichend über die Finanzierung informiert werden und einen gewissen Einfluss auf die Mittelbeschaffung und -verwendung behalten.
Diese Voraussetzungen seien im Fall des Ukraine-Sondervermögens erfüllt, entschied das Gericht.
Der Gesetzgeber durfte demnach angesichts der Ende 2022 anhaltenden „volatilen Krisensituation“ infolge des Ukraine-Kriegs davon ausgehen, mit einem Sondervermögen „schneller und flexibler“ auf die Krise reagieren zu können als über den Kernhaushalt. Durch „parlamentarische Zustimmungsvorbehalte“ habe das Gesetz dem Landtag auch einen ausreichenden Einfluss gesichert.
Der Verfassungsgerichtshof hatte sich bereits zuvor in zwei Verfahren mit dem Ukraine-Sondervermögen befasst. Dabei ging es jedoch um andere rechtliche Fragen, etwa die Kreditaufnahme und die Schuldenbremse. (afp/red)
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Urteil: US-Staatsbürgerschaft bei Geburt in den USA – Verbot für Transgender-Athleten im Frauensport

Im Streit um das US-Geburtsrecht hat Präsident Donald Trump vor dem obersten US-Gericht in einem wegweisenden Urteil eine Niederlage kassiert.
Kinder, die in den Vereinigten Staaten zur Welt kommen, erlangen weiterhin automatisch die US-Staatsbürgerschaft, wie der Supreme Court entschied. Das gilt auch für Kinder von Eltern, die sich illegal oder nur vorübergehend in den USA aufhalten.
Die Richter begründeten ihr Urteil mit der Entstehungsgeschichte des 14. Verfassungszusatzes und einem Grundsatzurteil des Supreme Court aus dem Jahr 1898. Die betroffenen Kinder seien „nach der Verfassung von Geburt an Staatsbürger“.
Zudem betonte das Gericht, dass Begriffe wie „rechtmäßig“ oder „vorübergehend“, auf die sich Trump in seiner Anordnung zur Änderung des Geburtsrechts stützte, im Verfassungstext gar nicht vorkämen – „aus einem einfachen Grund: Sie spielten keine Rolle.“
In den USA bekommen Babys, die dort geboren werden, automatisch die Staatsbürgerschaft zugesprochen. Basis dafür ist der 14. Zusatzartikel der US-Verfassung: „Alle Personen, die in den Vereinigten Staaten geboren oder eingebürgert sind und deren Gerichtsbarkeit unterstehen, sind Bürger der Vereinigten Staaten.“
Dieses sogenannte Jus Soli (Recht des Bodens) garantierte seit 1868 fast jedem auf US-Territorium geborenen Kind automatisch die Staatsbürgerschaft.

Was Trump am Geburtsrecht ändern wollte

Trump unterzeichnete gleich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit eine Anordnung, mit der er das Geburtsrecht massiv einschränken wollte. Kinder, deren Eltern nur auf Zeit oder ohne gültige Aufenthaltspapiere in den USA sind, wollte er vom US-Geburtsrecht ausnehmen.
So sollten Babys von Migranten ohne gültigen Aufenthaltsstatus, auch jene von Asylsuchenden, ausländischen Studenten, Touristen oder Ausländern, die von Firmen auf Zeit in die USA versetzt wurden, nicht mehr automatisch die US-Staatsbürgerschaft bekommen.
Trump wollte zudem gegen den „Geburtstourismus“ vorgehen – also Menschen, die nur in die USA einreisen, um ihr Baby dort zur Welt zu bringen.
Dass Trumps Anordnung bislang nicht in Kraft trat, lag an Blockaden unterer Instanzen. Mehrere Organisationen hatten eine Sammelklage gegen die Trump-Regierung eingereicht.
Bei dem Namen der Klage „Barbara“ handelt es sich um ein Pseudonym für eine aus Honduras stammende Asylbewerberin, die seit 2024 mit ihrer Familie in den USA lebt.

Verbot für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt

Am selben Tag hat der Oberste Gerichtshof Verbote für Transgender-Athleten im Frauensport gebilligt.

Das Grundsatzurteil des Supreme Court erlaubt es US-Bundesstaaten, Ausschluss-Regeln für öffentliche Schulen und Hochschulen zu erlassen. Mehr als die Hälfte der 50 Bundesstaaten hat bereits solche Verbote.

Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. Die Verordnung mit dem Titel „Keine Männer im Frauensport“ streicht Bundesmittel für öffentliche Schulen und Hochschulen, die Transathletinnen in ihre Frauenteams aufnehmen.
Die mehrheitlich konservativen Befürworter der Ausschlussregeln halten sie für notwendig, um faire Wettbewerbe im Frauensport zu garantieren.
Die Betroffenen sahen dagegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der US-Verfassung und andere Vorgaben gegen Diskriminierung verletzt. Der Supreme Court wies die Klagen von zwei jungen Transgender-Sportlerinnen allerdings ab.
„Dürfen Schulen die Teilnahme an  Sportwettkämpfen für Frauen und Mädchen an das biologische Geschlecht knüpfen? Die Antwort lautet: Ja“, erklärte der konservative Richter Brett Kavanaugh, der von Trump ernannt worden war, zu der Entscheidung. Es handele sich dabei nicht um eine Diskriminierung.
Die Entscheidung des mehrheitlich konservativen Gerichtshofs fiel mit sechs zu drei Stimmen. Selbst die drei skeptischen Richter stimmten dem Urteil aber teilweise zu.

Das Urteil gilt als Erfolg für Präsident Trump, der im Februar 2025 ein Dekret zum Ausschluss biologischer Männer aus dem Frauensport unterzeichnet hatte. (dpa/afp/red)

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London will Asylbewerber zur Kasse bitten

Asylbewerber in Großbritannien sollen künftig mehrere tausend Euro zu den Kosten für ihre Unterbringung und Unterstützung beitragen. Das geht aus Plänen des britischen Innenministeriums hervor.
Demnach sollen Betroffene bis zu 10.000 Pfund – umgerechnet mehr als 11.000 Euro – pro Person zurückzahlen, sobald sie über ein Einkommen verfügen, wie britische Medien unter Berufung auf das Innenministerium berichten.
Der Betrag soll den Plänen zufolge in monatlichen Raten entrichtet werden, ähnlich wie bei einem Kredit. Erst wenn der Betrag vollständig beglichen ist, gibt es demnach Anspruch auf einen dauerhaften Aufenthaltsstatus.

Erste Lesung im Unterhaus

Die Pläne sind Teil der sogenannten „Immigration and Asylum Bill“, die am Dienstag zunächst für eine erste Lesung ins Unterhaus eingebracht wird. Das Thema Migration ist in Großbritannien seit Jahren politisch stark aufgeladen.
Auch beim Austritt des Landes aus der EU spielte es eine große Rolle. Brexit-Vorkämpfer Nigel Farage liegt auch deshalb mit seiner Partei Reform UK in den Umfragen vor der Regierungspartei Labour.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Der Nachrichtenagentur PA zufolge wurden im vergangenen Jahr etwa vier Milliarden Pfund für die Unterkünfte und Unterstützung von Asylsuchenden ausgegeben. Innenministerin Mahmood bezeichnete diesen Betrag als zu hoch.
„Sobald Menschen einen Beitrag leisten und die Großzügigkeit der britischen Bevölkerung zurückzahlen können, erwarten wir von ihnen, dass sie dies tun“, sagte sie demnach. Eine Unterstützung für Asylsuchende sei ein Recht, aber „auch mit Verantwortung verbunden“.
Kritik an den Plänen kommt etwa von der Direktorin des Migration Observatory von der Universität Oxford, Madeleine Sumption. Nur ein kleiner Teil der Geflüchteten verdiene genug, um einen Beitrag leisten zu können, sagte sie.
Zoe Dexter von der Menschenrechtsorganisation Helen Bamber Foundation bezeichnete das Vorhaben als „zutiefst ungerecht und völlig kontraproduktiv“. (dpa/red)
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„AfD wird stärkste Kraft“ – Prof. Patzelt befürchtet „bürgerkriegsähnliche Umstände“

In Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin stehen Landtagswahlen mit viel Sprengkraft vor der Tür. In einem Interview mit Epoch Times bespricht Prof. Werner Patzelt (CDU) aktuelle Umfragewerte und mögliche Koalitionsszenarien. Der Politikwissenschaftler diskutiert dabei die Ursachen für den Aufstieg der AfD, die Schwäche der etablierten Parteien und die möglichen Folgen der Wahlergebnisse für die Landes- und Bundespolitik. Patzelt greift dabei auch die Debatte um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren auf.

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Guten Tag, Herr Patzelt. Der Leiter des Forsa-Instituts, Manfred Güllner, sagte kürzlich, die Stärke der AfD sei vor allem Ausdruck der Schwäche von CDU und SPD. In Sachsen-Anhalt liegt die AfD laut Umfragen bei rund 42 Prozent und steht damit möglicherweise vor einer absoluten Mehrheit. Wie wahrscheinlich ist dieses Szenario aus Ihrer Sicht? Und worin sehen Sie die Ursachen dafür, dass CDU und SPD ihr Wählerpotenzial nicht ausschöpfen?
Die AfD wird mit großem Abstand stärkste Kraft werden. Sollte sie keine absolute Mehrheit erreichen, wird es aller Voraussicht nach ein Bündnis der übrigen Parteien gegen die AfD geben – selbst zwischen Parteien, die inhaltlich nur schwer zusammenpassen, etwa CDU und Linke.
Solche Bündnisse werden kaum harmonischer funktionieren als die frühere Ampelregierung. Das dürfte der AfD bei künftigen Wahlen eher zusätzlichen Rückenwind verschaffen.
Der eigentliche Hintergrund liegt darin, dass die Politik von CDU, SPD und Grünen aus Sicht vieler Bürger ihren Nutzen weitgehend ausgeschöpft hat. Viele Menschen haben den Eindruck, dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgekosten inzwischen größer sind als der politische Nutzen. Deshalb wünschen sie sich keine Mitte-links-, sondern eine Mitte-rechts-Politik.
Da die CDU einen solchen Kurswechsel aus Sicht vieler Wähler nicht anbietet und SPD sowie Grüne ihn möglichst verhindern wollen, bleibt für diese Wähler vielfach nur die AfD als Alternative. Deshalb wächst deren Wählerpotenzial, während CDU und SPD an Unterstützung verlieren.
Sollte die AfD die absolute Mehrheit verfehlen, wäre vermutlich eine Drei- oder sogar Vierparteienkoalition nötig. Wie stabil und erfolgversprechend wären solche Bündnisse?
Ich halte sie nicht für besonders erfolgversprechend. Eine solche Regierung kann man zwar bilden und eine Zeit lang zusammenhalten, ob sie jedoch die Probleme des Landes lösen kann, ist eine andere Frage.
Die Erfahrung mit der Ampelregierung hat gezeigt, dass selbst Koalitionen mit großen Reformansprüchen letztlich an internen Konflikten scheitern können. Wenn sehr unterschiedliche Parteien allein mit dem Ziel zusammenarbeiten, die AfD von der Regierung fernzuhalten, dürfte das kaum erfolgreicher verlaufen. Sollten die Probleme ungelöst bleiben, könnte die AfD bei der nächsten Wahl weiter profitieren.
Welche Auswirkungen hätte eine absolute Mehrheit der AfD in Sachsen-Anhalt auf die Bundespolitik?
Vor allem würde die Mehrheitsbildung im Bundesrat schwieriger werden. Viele Bundesgesetze benötigen die Zustimmung des Bundesrates. Wenn die Zusammenarbeit mit der AfD weiterhin ausgeschlossen bleibt, müssen CDU, SPD, Grüne und Linke noch enger kooperieren. Das könnte wiederum weitere CDU-Wähler zur AfD treiben.
Darüber hinaus wird häufig befürchtet, mit einer AfD-Regierung gehe automatisch die Demokratie unter. Diese Einschätzung halte ich für überzogen.
Ein Bundesland verfügt nur über begrenzte Kompetenzen, etwa in der Bildungs-, Polizei- oder Kommunalpolitik. Es kann die Bundesrepublik nicht eigenständig in eine Diktatur verwandeln.
Außerdem ist jede Landesregierung an Bundesgesetze gebunden. Sollte sie diese missachten, besteht mit dem sogenannten Bundeszwang ein verfassungsrechtliches Instrument, um die Einhaltung des Bundesrechts sicherzustellen. Hinzu kommen Gerichte, parlamentarische Opposition und freie Medien, die ihre Kontrollfunktion weiterhin wahrnehmen würden.
Deshalb bleiben die demokratischen Sicherungsmechanismen auch bei einer von der AfD geführten Landesregierung bestehen. Zudem ist keineswegs bewiesen, dass die AfD tatsächlich das Ziel verfolgt, die Demokratie abzuschaffen.
Welchen Umgang mit einer möglichen AfD-Alleinregierung erwarten Sie?
Politik ist grundsätzlich vom Wettbewerb geprägt. Parteien versuchen stets, politische Gegner zu schwächen – das war schon lange vor der AfD so.
Viele der derzeit diskutierten Maßnahmen gegen eine AfD-geführte Landesregierung müssten allerdings zunächst auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft werden. Vieles dürfte juristisch kaum Bestand haben.
Ich erinnere an Österreich, als die FPÖ erstmals mitregierte. Damals wurde ebenfalls versucht, das Land politisch zu isolieren. Nach kurzer Zeit wurde diese Strategie jedoch aufgegeben, während die FPÖ politisch sogar gestärkt daraus hervorging.
Sollte eine AfD-Regierung keine gravierenden Fehler machen, könnten ähnliche Strategien in Deutschland ebenfalls zu einer weiteren Stabilisierung ihrer Wählerschaft führen.
Gleichzeitig rechne ich im Falle eines Wahlsiegs der AfD mit erheblichen gesellschaftlichen Spannungen. Aus dem linken Spektrum sind bereits Ankündigungen bekannt geworden, im Falle eines Wahlsieges der AfD Protestaktionen bis hin zur Besetzung des Landtags zu organisieren. Gewinnt die AfD die Wahl, dann ist nach dem, was mir mein politisches Gefühl und meine politischen Erfahrungen sagen, mit einem wochenlangen Streit auf den Straßen mit wochenlangen bürgerkriegsähnlichen Umständen zu rechnen, bis hin zu Attentatsversuchen, ob sie gelingen oder nicht gelingen.
Kommen wir zu Mecklenburg-Vorpommern. Dort entwickelt sich laut Umfragen ein Zweikampf zwischen AfD und SPD. Besonders auffällig ist der Absturz der CDU, die im Vergleich zu 2016 deutlich verloren hat. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?
Die Ursachen sind dieselben wie in Sachsen-Anhalt oder Sachsen. Ein großer Teil der heutigen AfD-Wähler stammt ursprünglich aus der CDU.
Viele dieser ehemaligen CDU-Wähler haben den Eindruck gewonnen, dass ihre Sorgen, etwa bezüglich Migration, Energiewende oder wirtschaftlicher Entwicklung, von der Parteiführung lange Zeit nicht ernst genommen wurden. Viele Wähler wenden sich von der CDU ab, weil sie den Eindruck haben, dass frühere Versprechen und Prognosen nicht eingetreten sind.
Zudem wird das Wahlergebnis in Mecklenburg-Vorpommern stark davon beeinflusst werden, wie die Wahl in Sachsen-Anhalt ausgeht und welche politischen Konsequenzen daraus gezogen werden.
Sollte die bisherige Koalition aus SPD und Linken ihre Mehrheit verlieren, wären wohl Drei- oder Vierparteienbündnisse notwendig. Welche Regierungsbildung halten Sie für wahrscheinlich? 
Sollte die AfD keine absolute Mehrheit erreichen, rechne ich erneut mit einem Bündnis aller übrigen Parteien gegen sie.
Ein solches Bündnis würde aus meiner Sicht vor allem der CDU schaden und ihre inneren Konflikte verschärfen. Langfristig könnte dies zu weiteren Stimmenverlusten führen.
Auch in Berlin wird gewählt. Dort liegen mehrere Parteien dicht beieinander. Die CDU führt zwar die Umfragen an, doch die Zufriedenheit mit der aktuellen rot-schwarzen Regierung ist gering. Wie erklären Sie sich diese Situation?
Berlin ist traditionell eher links geprägt, wobei sich die politischen Mehrheiten je nach Stadtteil deutlich unterscheiden.
Selbst ein CDU-geführter Senat muss in einem überwiegend linken politischen Umfeld regieren. Dadurch sind viele Vorhaben nur eingeschränkt umsetzbar. Hinzu kommen aus meiner Sicht persönliche Schwächen der politischen Führung.
Vor dem Hintergrund möglicher AfD-Erfolge in Ostdeutschland könnte sich in Berlin zudem der Wunsch verstärken, bewusst ein linkes Gegengewicht zu bilden. Deshalb halte ich einen künftig klar links geprägten Senat für wahrscheinlich.
Rechnen Sie also mit einer linken Regierungsmehrheit?
Ja, ich gehe davon aus, dass SPD, Grüne und Linke gemeinsam regieren werden, da dies den politischen Präferenzen eines großen Teils der Berliner Bevölkerung entspricht.
Wird die CDU dafür abgestraft werden, dass sie zentrale Wahlversprechen – etwa in den Bereichen Sicherheit und Verkehr – nicht erfüllen konnte?
Das dürfte Auswirkungen haben. Allerdings muss man berücksichtigen, dass Wahlversprechen nur umgesetzt werden können, wenn dafür parlamentarische Mehrheiten vorhanden sind.
Wenn die Wähler gleichzeitig eine linke Mehrheit wählen, kann die CDU ihre Vorstellungen selbst als stärkste Einzelpartei nur begrenzt durchsetzen. Dieses Spannungsverhältnis werden viele Wähler bei der nächsten Wahl berücksichtigen.
Zum Abschluss noch eine Frage zur aktuellen Debatte um ein mögliches AfD-Verbot. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat ein Gutachten veröffentlicht, das zu dem Schluss kommt, die AfD sei verfassungswidrig. Welche Auswirkungen könnte diese Veröffentlichung auf die bevorstehenden Wahlen haben?
Meiner Einschätzung nach erweitert dieses Gutachten die bisherige Beweislage gegen die AfD nicht wesentlich. Im Kern stützt es sich erneut auf den Vorwurf eines völkisch-kulturellen Volksbegriffs.
Neu hervorgehoben wird der Vorwurf, Teile der AfD wollten politische Gegner mit strafrechtlichen Mitteln ausschalten. Tatsächlich gibt es Äußerungen einzelner AfD-Politiker, die etwa Haftstrafen für politische Gegner fordern.
Allerdings gibt es keinen Straftatbestand für schlechte oder unliebsame Politik. Politische Fehlentscheidungen sind grundsätzlich nicht strafbar. Deshalb halte ich diese Argumentation nur begrenzt für tragfähig.
Ich glaube nicht, dass dieses Gutachten die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens wesentlich erhöht. Vielmehr sehe ich es als Bestandteil der politischen Kommunikationsstrategie im Vorfeld der Landtagswahlen, um die Kritik an der AfD nochmals zu verstärken.
Das Interview führte Erik Rusch.
Werner J. Patzelt (geb. 1953) ist ein deutscher Politikwissenschaftler und emeritierter Professor der Technischen Universität Dresden. Er lehrte dort ab 1991 Politikwissenschaft mit den Schwerpunkten politische Systeme, Parlamentarismus und politische Kommunikation. Patzelt wurde durch seine Analysen zur deutschen Parteienlandschaft, zur AfD sowie zu politischen Protestbewegungen auch über die Wissenschaft hinaus bekannt.
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Neue Grundsicherung tritt in Kraft: Was sich ändert

Ab Mittwoch wird aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung: Dann treten die entsprechenden Änderungen schrittweise in Kraft. Auf die rund 5,5 Millionen Leistungsempfänger kommen damit verschärfte Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen vor. Die schwarz-rote Koalition setzt mit dieser umfassenden Sozialreform zugleich eines ihrer Kernvorhaben um. Ein Überblick:

Was ist das Ziel der Reform?

Die Reform soll das „Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung“ neu austarieren, heißt es in dem neuen Gesetz. Ziel ist es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen zu unterbinden.
Für beide Regierungspartner – CDU/CSU und SPD – ist das Vorhaben sensibel: Die Union setzt damit ein zentrales Wahlversprechen um, die SPD stimmt der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung zu – auch gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat. Die Beteiligung daran war jedoch gering.

Was ändert sich?

Die so genannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet werden: Lehnt ein Empfänger ein Arbeitsangebot willentlich ab, etwa wenn er nach Unterschreiben eines Arbeitsvertrags den Job nicht antritt, können Leistungen für mindestens einen Monat gestrichen werden. Dieser enge Anwendungsbereich wurde durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Mit Beginn des zweiten Monats muss das Jobcenter die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme fortlaufend prüfen, um den Wegfall der Leistungen weiter aufrecht zu erhalten.
Mitwirkungspflichten werden stärker eingefordert: Wer zwei Termine beim Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt, bekommt künftig 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten versäumten Termin werden die Zahlungen vorerst gestrichen, die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.
Auch wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung seiner Leistungen rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.

Wie soll verhindert werden, dass es die Falschen trifft?

Alle, die mit den Jobcentern zusammenarbeiten oder Termine aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, müssen nicht mit Kürzungen rechnen – dies betont Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) immer wieder. Bei Kindern und Jugendlichen wird nicht gekürzt. Auch sollen Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.

Bekommen Bedürftige also künftig weniger Geld?

Nicht direkt, die Sätze sinken nicht. Das Arbeitsministerium betont, dass die allermeisten Bürgergeldempfänger kooperativ sind und Termine wahrnehmen. Als sogenannte Totalverweigerer galten zuletzt weniger als ein Prozent der Bürgergeldempfänger. Die Verschärfungen zielen vor allem auf diese Gruppe ab.

Wer bekommt überhaupt Bürgergeld?

Alle Erwerbsfähigen, die ihren Lebensunterhalt nicht komplett aus eigenem Einkommen decken können. Das sind derzeit etwa 5,5 Millionen Menschen, davon rund 800.000 sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker, deren Gehalt unter Bürgergeld-Niveau liegt. Wer seinen Job verliert, erhält ein Jahr lang Arbeitslosengeld und danach Bürgergeld. Unter den 5,5 Millionen Menschen sind etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Der Ausländeranteil im Bürgergeld liegt bei knapp 48 Prozent.

Wie viel Geld bekommen Bürgergeldempfänger?

Alleinstehende oder Alleinerziehende bekommen 563 Euro, Menschen in einer Partnerschaft 506 Euro, Minderjährige zwischen 357 und 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag. Miete inklusive Nebenkosten und – in angemessener Höhe – Heizkosten werden übernommen. Die Sätze sind seit Januar 2024 stabil, nachdem sie zuvor innerhalb eines Jahres um rund zwölf Prozent gestiegen waren.

Was kostet das Bürgergeld den Steuerzahler?

In den vergangenen Jahren immer mehr. Die Ausgaben lagen 2024 bei einem Rekordwert von 51,7 Milliarden Euro. Darunter entfielen auf die Zahlung der Regelsätze 29,2 Milliarden Euro, auf Miet- und Heizkosten 12,4 Milliarden Euro und auf Leistungen zur Arbeitsintegration 3,7 Milliarden Euro. 6,5 Milliarden Euro waren Verwaltungskosten.

Und wie viel soll die Reform nun einsparen?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verwies ursprünglich auf Einsparpotenziale im Milliardenbereich. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bas erwartet hingegen „keine nennenswerten Einsparungen“ allein durch die Reform.
Die Koalition hofft allerdings, durch Sanktionsverschärfungen mehr Menschen in Arbeit zu bringen. 100.000 Menschen, die kein Bürgergeld mehr bekommen, sollen rund 850 Millionen Euro einsparen, rechnet das Arbeitsministerium vor.

Bekommen Menschen auch Bürgergeld, wenn sie noch Erspartes haben?

Ja, aber eingeschränkt. Seit der Bürgergeldreform von 2003 dürfen im ersten Jahr im Bezug sogenannte Schonvermögen bis 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner behalten werden. Nach Ablauf dieser Karenzzeit wird zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit von Mietkosten geprüft, die das Jobcenter übernimmt.
Die neue Grundsicherung sieht nun die komplette Abschaffung der Karenzzeit vor: Vermögen wird vom ersten Tag an angerechnet. Das betrifft aber nur das Bürgergeld und nicht das Arbeitslosengeld. Wer den Job verliert, muss also nicht sofort ans Ersparte.

Wie stehen Verbände und Gewerkschaften zur Reform?

Sie halten die Reform für sozial ungerecht. Die IG Metall kritisiert, der verschärfte Druck richte sich an einer „verschwindend kleinen Gruppe sogenannter Totalverweigerer“ aus, gleichzeitig würden „Millionen Menschen und ihre Familien unter Generalverdacht gestellt, ohne ihnen realistische Chancen auf Qualifizierung und existenzsichernde Arbeit zu eröffnen“.
Der Sozialverband VdK kritisiert insbesondere die geplante Deckelung der Wohnkosten. Dies berge das Risiko von Mietschulden und könne „im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit nach sich ziehen“. Ähnlich äußern sich der Sozialverband SoVD und die Diakonie Deutschland. (afp/red)
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Haushaltsausschuss gibt grünes Licht für Bundes-Einstieg beim Panzerbauer KNDS

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat grünes Licht für den Einstieg des Bundes beim Rüstungskonzern KNDS gegeben. Dies verlautete am Freitag aus Parlamentskreisen.
Der Bund will eine Beteiligung von 40 Prozent an dem Hersteller des Leopard-2-Kampfpanzers übernehmen. Die Kosten für den Einstieg werden nach einem „Spiegel“-Bericht auf bis zu 7,2 Milliarden Euro geschätzt.
Deutschland und Frankreich hatten Anfang der Woche die Einigung auf eine Beteiligung des Bundes verkündet. Aktuell halten der französische Staat und die deutsche Eigentümerfamilie Wegmann jeweils 50 Prozent an KNDS.
Der französische Anteil soll im Zuge eines Börsengangs auf 40 Prozent sinken, der Bund übernimmt einen Anteil in derselben Höhe von der Wegmann-Familie. Die restlichen 20 Prozent sollen an die Börse gebracht werden.
Der „Spiegel“ berichtete, der Kaufpreis für die 40 Prozent an KNDS sei noch nicht festgelegt. Bund und Eigentümerfamilien hätten sich auf eine „Kaufpreisformel“ verständigt, zitierte das Magazin aus vertraulichen Unterlagen für den Haushaltsausschuss.
Die Formel basiere auf dem Ausgabepreis für die Aktien „zuzüglich eines marktüblichen Paketaufschlags“ und berücksichtige außerdem die weitere Kursentwicklung.
KNDS ist aus der Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Unternehmen Nexter hervorgegangen. Das Unternehmen hatte am Mittwoch seinen Börsengang angekündigt.
Ein genauer Termin dafür ist derzeit noch offen, in einer geheimen Vorlage des Bundesverteidigungsministeriums ist aber von Anfang Juli die Rede.
KNDS stellt neben dem Kampfpanzer Leopard 2 auch Artilleriesysteme, Schützenpanzer und Munition her. In Deutschland unterhält das Unternehmen elf seiner weltweit 34 Standorte.
Werke gibt es unter anderem in Hamburg, den nordrhein-westfälischen Städten Remscheid und Mühlheim an der Ruhr und im thüringischen Ebeleben. In Frankreich gibt es zehn KNDS-Standorte. (afp/red)
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Warken will Suizidprävention stärken – Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen.
Darin ist unter anderem die Schaffung einer „Bundesfachstelle für Suizidprävention“ geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.
Über den Gesetzentwurf hatte zuerst die „Rheinische Post“ berichtet. Wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage bestätigte, wurde dazu die regierungsinterne Ressortabstimmung eingeleitet. Ziel ist es, die Prävention von Suizidversuchen und Suiziden zu verbessern, wie es im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart wurde.
Der Entwurf sieht auch vor, die von den Verbänden in einer gemeinsamen Erklärung verlangte Krisendienst-Rufnummer voranzubringen. Geplant sind außerdem zusätzliche Maßnahmen zur Information, Aufklärung, Forschung und Unterstützung.
Zudem sollten die Länder auf einen flächendeckenden, bedarfsgerechten Ausbau der Krisendienste hinwirken. Entwickelt werden sollen auch Maßnahmen „zur Restriktion der Verfügbarkeit von Suizidmethoden und -mitteln“.
Mehrere Verbände begründeten ihre Forderung nach der Krisendienst-Rufnummer in einer gemeinsamen Erklärung. „Es darf in Deutschland nicht vom Wohnort oder vom Zufall abhängen, ob Menschen in suizidalen Krisen schnell qualifizierte Unterstützung finden“, erklärte Barbara Schneider vom Nationalen Suizidpräventionsprogramm (Naspro).
Die bundesweit einheitliche Rufnummer zur Suizidprävention müsse „gesetzlich verankert und dauerhaft finanziert“ sein, erklärten die Verbände. „Sie soll Menschen mit Suizidgedanken, An- und Zugehörige, Hinterbliebene nach Suizid sowie beruflich oder ehrenamtlich mit Suizidalität konfrontierte Personen erreichen.“
Auch das Bündnis, an dem unter anderem die Telefonseelsorge, die Malteser, der Deutscher Hospiz- und Palliativverband, die Caritas und die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) beteiligt sind, fordert die Einrichtung einer zentralen Fachstelle für Suizidprävention.
„Diese soll Wissen bündeln, Qualität sichern, Umsetzung koordinieren und die zivilgesellschaftlichen Strukturen der Suizidprävention einbeziehen“, hieß es.
In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums jährlich rund 10.000 Suizid-Fälle. Hinzu kommt demnach eine statistisch nicht erfasste Dunkelziffer.
Es sterben damit in Deutschland jährlich mehr Menschen durch Suizid als durch Verkehrsunfälle, illegale Drogen und HIV zusammen.(afp/red)
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Bund und Länder einigen sich auf Kommunalentlastung

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt.
Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 25. Juni, nach Beratungen mit den Regierungschefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt.
Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.

Wer bestellt, bezahlt

Die Neuregelung „folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Merz.
Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen.
Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.
„Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen“, sagte Merz. „Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen – sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.“

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Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr – „das ist anwachsend“.
Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. „Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert.“ Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, „ob Politik tatsächlich handlungsfähig“ sei, sagte er.
Es sei wichtig, „dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert“.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als „Novum“. „Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern“, sagte Lies. „Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: „Da ist nichts Endgültiges entschieden“, sagte er.
Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.

Der lang anhaltende Streit

Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt.“ Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“. Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.
Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. (afp/red)
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Merz kündigt Reformen an: Koalition will schneller handeln

Nach den Beratungen mit der Ministerpräsidentenkonferenz hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Geschlossenheit der Koalition aus Union und SPD bei geplanten tiefgreifenden Reformen betont.
„Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass wir mehr machen müssen“, sagte Merz am Donnerstag in Berlin.
Die Koalition habe ein „ziemlich großes Aufgabenpaket“ vor sich und wolle nun die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen.
Merz verwies auf intensive Beratungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD sowie des Koalitionsauschusses, die in den kommenden Tagen bevorstehen.
„Wir müssen jetzt wirklich sehen, dass wir schnell aus dieser schwierigen Lage herauskommen.

Koalition plant konkrete Reformbeschlüsse

Es muss jetzt schnell wieder dafür gesorgt werden, dass die Arbeitsplätze in Deutschland sicher und die Unternehmen international und national wettbewerbsfähig sind.“
Dafür würden nun ganz systematisch mehrere Themen abgearbeitet. Merz sagte, er gehe mit „großer Zuversicht“ in diese Beratungen der nächsten Tage.
Am 1. Juli soll der Koalitionsausschuss zusammenkommen. Geplant sind dabei konkrete Beschlüsse, mit denen die Koalition auch ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen will. (afp/red)
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Bund und Länder starten Modernisierungsoffensive

Föderale Modernisierungsagenda: Bund und Länder einigen sich auf umfassende Staatsreform
Bund und Länder haben sich am Donnerstag, den 25. Juni in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Modernisierung des Staates verständigt.

Einfachere und digitale Behördenkommunikation

Künftig soll der Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall elektronisch erfolgen. Handschriftlich unterschriebene Formulare sollen weitgehend entfallen. Stattdessen reicht ein einfaches elektronisches Dokument, das per E-Mail verschickt werden kann.
Die Behörden sollen ebenfalls per E-Mail antworten können. Ausdrucken, Unterschreiben und Postversand wären dann meist nicht mehr nötig.
Antrags- und Anmeldeverfahren sollen generell einfacher gestaltet werden.

Über 200 konkrete Maßnahmen

Die „Föderale Modernisierungsagenda“ wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen. Sie enthält mehr als 200 konkrete Maßnahmen zu schnelleren Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Die Maßnahmen sollen auf Bundes- und Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden. Bereits 2023 hatten sich die Beteiligten grundsätzlich darauf geeinigt.

Automatische Leistungen und digitale Anträge

  • Kindergeld wird in immer mehr Fällen automatisch gezahlt, ein separater Antrag entfällt.
  • Die Bewilligung von Elterngeld soll durch behördeninternen Datenaustausch einfacher werden.
  • Personalausweise und Reisepässe sollen künftig digital ohne Behördentermine beantragt werden können.
  • Der Wohnsitz soll in der Regel elektronisch angemeldet werden.
  • Auch die An- und Abmeldung von Autos soll elektronisch möglich sein.

Deutschland-App und digitale Brieftasche

Eine Deutschland-App soll alle digitalen Leistungen bündeln.
Ab 2027 erhalten Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis eine digitale Brieftasche. Darin soll ein „digitaler Zwilling“ des Personalausweises hinterlegt werden können – künftig auch weitere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und andere Unterlagen.
Bereits heute ist es möglich, den Fahrzeugschein elektronisch mitzuführen.

Neuer Rechtsstaatspakt für die Justiz

Bund und Länder haben sich zudem auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Die Länder erhalten dafür bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro vom Bund.
Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen.
Im Vergleich zum ersten Rechtsstaatspakt von 2019 (220 Millionen Euro) handelt es sich damit um eine Verdopplung der Mittel.
Mit den Geldern verpflichten sich die Länder, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Die langfristige Finanzierung liegt anschließend in der Verantwortung der Länder.
Als Teil des Pakts sollen auch die Regeln für gerichtliche Verfahren modernisiert werden, um Verfahren schneller und effektiver zu machen.

Weitere Reformen im Bauwesen

In vielen Fällen sollen Bauanträge und Gewerbeanmeldungen vereinfacht werden. Genehmigungen gelten künftig als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet.

Neue Finanzregeln zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Bei der Finanzierung zwischen den Ebenen soll nun künftig stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“. Die Regelung tritt ab dem 1. September in Kraft.

Bund übernimmt größere Kostenanteile

Die sogenannte „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen über einer Bagatellgrenze von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr künftig 80 Prozent der Kosten übernimmt.
Damit wird erstmals eine solche Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für größere Gesetzesvorhaben geschaffen. Die Kommunen könnten dadurch bereits im kommenden Jahr um rund drei Milliarden Euro entlastet werden. Die Entlastung soll in den Folgejahren weiter steigen.

Rentenreform wird weiter beraten

Bei der Reform der Rentenversicherung forderte Merz, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen sollten nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden.
Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die konkrete Umsetzung soll nun in den kommenden Wochen politisch beraten werden. (afp/dts/red)
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Anthropic wirft chinesischem Konzern Kopier-Attacke vor

Die KI-Firma Anthropic wirft dem chinesischen Alibaba-Konzern einen großangelegten Versuch vor, widerrechtlich Fähigkeiten seiner Software mit Künstlicher Intelligenz abzugreifen.
Anthropic fordert deswegen vom US-Kongress Maßnahmen, die solche Attacken verhindern sollen, wie aus einem von der „Financial Times“ veröffentlichten Brief an amerikanische Senatoren hervorgeht. Alibaba äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Dem Brief zufolge interagierten mit Alibaba verbandelte Angreifer über nahezu 25.000 betrügerische Accounts von Ende April bis Anfang Juni fast 29 Millionen Mal mit Anthropics KI-Software Claude. Dabei hätten sie mehr über zentrale Aspekte wie etwa den Aufbau der Software und deren Logik beim Ausführen von Aufgaben erfahren wollen.

Umstrittene Methode

Dabei hätten die Angreifer zu einer unter dem Begriff „Destillation“ bekannten Methode gegriffen, bei der Entwickler neuer Software sie mit Künstlicher Intelligenz von einem bereits existierenden Modell anlernen lassen. Solche Zugriffe sind gemeinhin in Nutzungsbedingungen untersagt.
Tech-Milliardär Elon Musk räumte jüngst in einem Gerichtsverfahren ein, dass er mit dieser Technik seinen KI-Chatbot Grok von KI-Modellen des ChatGPT-Entwickler OpenAI lernen ließ. Anthropic gilt aktuell als der schärfste Rivale von OpenAI und warf chinesischen Unternehmen wiederholt vor, die Methode zu verwenden.

Härtere Gangart gefordert

In dem Brief forderte Anthropic vom Kongress unter anderem ein härteres Vorgehen gegen chinesische Unternehmen, die zur „Destillation“ greifen.
Auch sollten amerikanische KI-Firmen die Freiheit bekommen, einander vor solchen Attacken zu warnen. Zudem ruft Anthropic dazu auf, den Zugang chinesischer Player zu Technik wie KI-Chips weiter einzuschränken.
Damit bekräftigt die KI-Firma den Konfrontationskurs zum Chip-Schwergewicht Nvidia. Das Unternehmen wirbt bei der US-Regierung dafür, auch die Ausfuhr leistungsstärkerer KI-Systeme nach China zu erlauben.

Streit mit US-Regierung um neues KI-Modell

Anthropic steckt dabei selbst in einem Konflikt mit der US-Regierung. Diese zwang die Firma jüngst, deren Top-Software mit Künstlicher Intelligenz vorläufig vom Markt zu nehmen. Zur Begründung wurde dabei auf angebliche Schwachstellen verwiesen, über die Einschränkungen des KI-Programms mit dem Namen „Fable 5“ ausgehebelt werden könnten.
Bei dem Programm ist unter anderem die Fähigkeit zur Suche nach Sicherheitslücken in anderer Software blockiert.
Die Sorge ist, dass KI für Cyberattacken verwendet werden könnte. Anthropic konterte, die Probleme seien nicht schwerwiegend. Verhandlungen mit der US-Regierung zu der Sperre laufen noch. (dpa/red)
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Kriegsverbrechen in Syrien: Prozess gegen Assads Cousin gestartet

In Syrien hat im Zuge der Aufarbeitung der Verbrechen der Regierung von Baschar al-Assad der Prozess gegen einen Cousin des gestürzten Machthabers begonnen. Wassim al-Assad erschien am Mittwoch, 24. Juni, mit kahlrasiertem Kopf und sichtlich abgemagert auf der Anklagebank in einem Gericht in Damaskus, wie auf Aufnahmen des syrischen Staatsfernsehens zu sehen war.
Laut Anklageschrift wird ihm vorgeworfen, Anfang 2011 zwei bewaffnete Gruppen gegründet und geleitet zu haben. Wassim al-Assad soll den Gruppen „Waffen, Munition, Geld und logistische Unterstützung“ zur Verfügung gestellt haben.

Anklage wegen Kriegsverbrechen

Die beiden Gruppen sollen an Einsätzen in Ost-Ghuta in der Nähe von Damaskus beteiligt gewesen sein, das bis 2018 als Oppositionshochburg galt. Bei den Einsätzen sei eine „große Zahl von Zivilisten getötet worden“, hieß es in der Anklageschrift.
Die dem Cousin des Ex-Präsidenten zur Last gelegten Taten fielen unter „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, erklärte der Richter. Die Verhandlung wurde teilweise im staatlichen Fernsehen übertragen.
Dem Angeklagten werden zudem „Aufrufe zum Mord und zur Gewalt“ zur Last gelegt sowie „Schmuggel und Drogenhandel in Syrien und im Ausland und die Ausnutzung seiner Zugehörigkeit zur Assad-Familie zu Zwecken der Plünderung und Erpressung“, fügte der Richter hinzu.
In den Jahren vor dem Sturz Baschar al-Assads im Dezember 2024 hatte dessen Cousin Videos veröffentlicht, die ihn am Steuer von Luxusautos zeigten – teilweise bewaffnet und in Militäruniformen sowie von bewaffneten Männern umgeben, die er aufforderte, an der Seite des damaligen Machthabers zu kämpfen.

Verfahren sollen beschleunigt werden

Die neue syrische Führung will die früheren Verantwortlichen von Assads Sicherheits- und Regierungsapparat zur Verantwortung ziehen. Der Prozess gegen den Ex-Machthaber und dessen Umfeld wurde im April eröffnet. Als einziger Angeklagter erschien der frühere Geheimdienstchef der südsyrischen Provinz Daraa, Atif Nadschib, in Damaskus persönlich vor Gericht. Assad war nach seiner Entmachtung nach Russland geflohen.
Landesweit kommt es derzeit zu Demonstrationen, bei denen eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren und Rechenschaft für die Anhänger Assads gefordert wird.
Während des 13-jährigen Bürgerkriegs in Syrien wurden mehr als eine halbe Million Menschen getötet. Ende 2024 stürzten Kämpfer unter Führung der islamistischen HTS-Miliz den langjährigen Machthaber Assad. Der ehemalige HTS-Anführer Ahmed al-Scharaa führt die derzeitige syrische Übergangsregierung an. (afp/red)
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Kabinett hat Gesetz zur Energieeffizienz beschlossen – Kritik vom CDU-Wirtschaftsrat

Die Bundesregierung will Unternehmen bei den Vorschriften fürs Energiesparen entlasten. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf für ein Gesetz zur Energieeffizienz, das die Anforderungen für Unternehmen und den Staat laut Wirtschaftsministerium auf das Maß zurückführt, das EU-Vorgaben vorsehen.
Im Ergebnis werde die Wirtschaft um „mehr als drei Milliarden Euro“ entlastet, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Die Grenze liegt bei 23,6 Gigawattstunden pro Jahr

Die Bundesregierung konzentriere „verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe“, erklärte Reiche weiter. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen etwa solle künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden pro Jahr gelten.
Für neue Rechenzentren werde die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert, fuhr sie fort. Nach Angaben ihres Ministeriums entfällt unter anderem auch „die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen“.
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte den Gesetzentwurf als „Rückschritt“ und verwies etwa daraufhin, dass „ungenutzte Abwärme und Energieeffizienzmaßnahmen ein enormes wirtschaftliches Potenzial“ hätten.
„Abwärme zu vermeiden und zu nutzen, wie es bisher die Pflicht war, ist eine heimische, günstige Variante, um Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit zu verzahnen“, erklärte der Verband.

Steiger spricht von „Relikt aus der Planwirtschaft“

Der „Energiedeckel“ sei ein „Relikt aus der Planwirtschaft“ und müsse gestrichen werden, sagte Steiger. Ein starrer Zielwert sei „bei einem perspektivisch stetig zunehmenden Anteil grüner Energie ohnehin sinnlos“.
Der Ausbau von Rechenzentren für stromintensive KI-Anwendungen etwa brauche keinen Höchstwert, wenn diese Zentren mit grünem Strom betrieben würden. „Wenn Strom zunehmend aus CO2-armen Quellen stammt, verliert eine starre Begrenzung des Energieverbrauchs ihre klimapolitische Rechtfertigung“, sagte Steiger.
Der Deutsche Mittelstands-Bund hingegen bezeichnete das Gesetz als „Schritt in die richtige Richtung“. Der geschäftsführende Vorstand des Verbands, Marc Tenbieg, bemängelte aber, dass eine „Deckelung des Energieverbrauchs, und damit eine zentrale Belastung, bestehen bleibt“.
In dieser Hinsicht lasse die EU-Energieeffizienzrichtlinie allerdings nur wenig Spielraum, räumte Tenbieg ein. Er forderte die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für Veränderungen einzusetzen.
Auch dem Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.
„Der Bundestag sollte den eingeschlagenen Weg der Harmonisierung und Entbürokratisierung nun konsequent weiter gehen und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren weiter entschlacken“, erklärte er und appellierte ebenfalls an die Bundesregierung, sich „auf europäischer Ebene für einen vereinfachten, wachstumsförderlichen und praxisgerechten Rechtsrahmen“ einzusetzen. (afp/red)