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Steuern, Rente, Pflege: Koalitionsausschuss ringt um großes Reformpaket


In Kürze:

  • Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
  • Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
  • Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
  • Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

 
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.

Steuerreform

Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.

Änderungen bei der Arbeitszeit

Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.

Rente

Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.

Gesundheit und Pflege

In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.

Bürokratie

Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Klingbeil plant Erhöhung der Alkoholsteuer um 20 Prozent

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Alkoholsteuer weniger stark anheben als zuletzt von der Expertenkommission des Gesundheitsministeriums empfohlen. Das ergibt sich aus einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums, aus dem das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zitiert. Danach soll die Steuer auf Spirituosen im kommenden Jahr um 20 Prozent steigen.
Dadurch würde beispielsweise eine Flasche Wodka mit einem Alkoholgehalt von 40 Volumenprozent im Einzelhandel um knapp einen Euro teurer. Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Expertenkommission hatte dagegen für 2027 einen Anstieg um mehr als 40 Prozent vorgeschlagen. Bis 2029 sah der Vorschlag sogar eine Verdoppelung der Steuer vor.
Eine Erhöhung um 20 Prozent bedeutet, dass die Alkoholsteuer von 13,03 Euro je Liter Reinalkohol auf 15,64 Euro steigt. Bezogen auf eine 0,7-Liter-Flasche und eine Spirituose mit 40 Volumenprozent – unter anderem Wodka, Whisky oder Rum – würde die Steuerlast inklusive Mehrwertsteuer um 87 Cent steigen.
Auch die Steuer auf Sekt, Champagner, mit Alkohol versetzte Likörweine sowie sogenannte Alkopops soll den Plänen zufolge um 20 Prozent angehoben werden. Die Biersteuer will Klingbeil dagegen nicht erhöhen. Wein soll weiter steuerfrei bleiben.
Die Mehreinnahmen für den Staat sollen sich auf jährlich rund 400 Millionen Euro summieren. Im Gesetzentwurf heißt es, die Steuererhöhung diene der „Konsolidierung des Bundeshaushalts 2027 und des Finanzplanes bis 2030“. (dts/red)
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Warken vs. Realität: Wenn Krankenhausreformen Kliniken in den Abgrund treiben

Das GKV-Sparpaket und das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bilden die Grundlage einer kontroversen Diskussion. Während Ministerin Warken (CDU) ihren Fokus auf Kostendämpfung und Spezialisierung setzt, kommen Einwände und Kritik von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Ärzteschaft sowie den Gewerkschaften. Sie warnen vor einem erheblichen Stellenabbau und Gefahren für die Patientensicherheit.

Die Gewinner, die Verlierer und die Kennzahlen

Zum Auftakt des 130. Deutschen Ärztetags in Hannover kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das finanzpolitische Vorgehen der Bundesregierung. Als einen „Affront“ für Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen bezeichnete der BÄK-Präsident die mangelnde Bereitschaft des Bundesfinanzministers, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von milliardenschweren Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Familienversicherung oder die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern zu befreien.
Reinhardt forderte die Bundesregierung auf, den Reformprozess neu auszuloten und mit allen Akteuren der Versorgung gemeinschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt mit ihrem Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform auf eine Bündelung von Kapazitäten. Sie unterstreicht dabei, dass der Fokus auf mehr Spezialisierung gerichtet werden muss. Warken sieht hier die Sicherstellung sowie Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung. Sie bezeichnet die geplante Reform als einen Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.
Die Defizite vieler Krankenhäuser belasten die kommunalen Haushalte und sorgen damit für ein Ungleichgewicht. Dies könne auf Dauer so nicht funktionieren, argumentierte Warken. Für diesen Strukturwandel stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren 29 Milliarden Euro als Unterstützung zur Verfügung.

Gesundheitsministerin Nina Warken am 26.03.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Durch die Bündelung medizinischer Eingriffe in neu definierte Leistungsgruppen erhalten die Kliniken Vergütungen für spezialisierte Behandlungen nur noch dann, wenn sie festgesetzte Standards technisch und personell nachweisen.
Die Grundversorgung soll auch in ländlichen Regionen gesichert bleiben. Dazu dienen Spezialisierung und Bündelung von Kapazitäten, die Sicherung der Notfallversorgung sowie ein zielgerichteter Personaleinsatz. Personal soll an spezialisierten Standorten konzentriert werden. Das würde vorhandene Schichtsysteme stabiler machen und eine Überlastung des Einzelnen senken.
Derzeit versuchen viele Krankenhäuser mit gleichen Abteilungen, dieselben Fachkräfte (Ärzte, OP-Personal) anzuwerben. Dies führt zu einem erheblichen Personalmangel, in dessen Folge viele Stationen Betten sperren müssen. Überdies räumt das neue Gesetz den Bundesländern Freiräume für die Umsetzung ein.

Kurskorrektur gefordert

Die DKG fordert die Bundesregierung zu einer Kurskorrektur auf. In ihrer Pressemitteilung vom 6. Mai warnte sie vor den unmittelbaren Folgen der gegenwärtigen Kürzungspolitik. Laut DKG werde die Hälfte der Klinikstandorte in eine existenzbedrohende Insolvenzgefahr geraten.
Im vergangenen Jahr wurden die Krankenhäuser mit einem Sonderopfer von rund 1,8 Milliarden Euro belastet. Als gebrochenes Versprechen sieht die DKG die Aussage von Ministerin Warken im vergangenen Jahr, dass beim nächsten Sparpaket andere betroffen wären.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß erklärte hierzu:
„Das Versprechen, Einsparungen verursachergerecht zu verteilen, wird damit eindeutig gebrochen.“
Gaß beklagte zudem, dass sich der Bund seiner eigenen finanziellen Verantwortung entziehe. Dieser Vorgang koste die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen bis einschließlich 2030 rund 50 Milliarden Euro. Die Bundesregierung verweigere die wirtschaftliche Absicherung der Kliniken und wälze das finanzielle Risiko komplett auf Länder, Träger und Kommunen ab. Die Patienten, die Beitragszahler der GKV und die Beschäftigten im Gesundheitswesen würden vollumfänglich zur Kasse gebeten und zahlten für dieses Vorgehen des Finanzministers, so Gaß.

Effizienzsteigerungen statt Kürzungen

Die Krankenhausreform werde nicht als Gesamtkonzept, sondern in Etappen umgesetzt. Die daraus resultierende Planungsunsicherheit verschärfe die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zusätzlich, beklagte Marcel Koch, Geschäftsführer der kommunalen Erzgebirgskliniken gGmbH. Das Gelingen einer Krankenhausreform hänge entscheidend von Stabilität, Planungssicherheit und realistischen Übergangsregelungen ab. Zusätzliche Kürzungen bewirkten das Gegenteil, betonte der Geschäftsführer.
Auf eine mehr als 800-jährige Geschichte blickt die Alexianer GmbH zurück. Ihr Sprecher, Hauptgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing, steht notwendigen Veränderungen offen gegenüber. Dennoch sieht er in den aktuellen Reformen existenzgefährdende Prozesse. Die Geschichte seines christlichen Unternehmens ist geprägt von Nächstenliebe und dem Einsatz für Menschen am Rande der Gesellschaft. Diese Grundsätze seien durch die Reform bedroht.
Von Klitzing hofft auf nachhaltige Effizienzsteigerungen anstatt kurzfristiger Kürzungen. Reale Effizienzsteigerungen führten mittel- und langfristig zu Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich, erklärte der Geschäftsführer.
Der steigende Finanzierungsdruck für das deutsche Gesundheitswesen zwingt die gesamte Branche dazu, effizienzbasierte Lösungen zu finden. Eine vom BDI beauftragte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (iGW) zeigt: Durch medizinische, technologische und digitale Lösungen lassen sich Effizienzpotenziale von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr realisieren.
Weiterhin kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass es dadurch nicht nur zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen komme, sondern auch der Standort Deutschland in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit gewinne. Ein umfassendes Deregulierungs- und Entbürokratisierungsprogramm könnte den Kliniken ermöglichen, ihre Prozesse zu optimieren und Kosten eigenständig zu senken.
Die resultierenden Einsparungen bewirken systemkonform einen langsameren Anstieg der GKV-Ausgaben für die Krankenhausversorgung. Gaß richtet sich mit seinem Appell an den Bund und nennt zwei elementare Punkte: Die hochwertige, qualitative und flächendeckende Krankenhausversorgung darf nicht durch eine kurzsichtige Kürzungspolitik gefährdet werden.
Ver.di, DGB, Ärzte- und Pflegeverbände fordern vom Bund einen vollen Inflations- und Tarifausgleich für Kliniken, einen Stopp der Leistungskürzungen, verbindliche, gesetzliche Personalvorgaben sowie Steuerzuschüsse statt Beitragsanhebungen.

Patientensicherheit großgeschrieben

Ab dem 1. Januar 2027 greifen die Budgetkürzungen. Die finanziellen Einsparungen werden schrittweise eingeführt. Im Jahr 2030 tritt dann das neue Vergütungssystem vollständig in Kraft. Mit dem umstrittenen Reformpaket sollen laut Warken rund 20 Milliarden Euro Gesamteinsparungen erfolgen.
In einer Stellungnahme vom 27. August 2025 meldete das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) einen erheblichen Anlass zur Sorge. Auf dem mehr als 111 Seiten starken Entwurf zum KHAG findet sich kein einziger Hinweis zum zentralen Thema der Patientensicherheit. Das Aktionsbündnis sieht hier die klare Ausrichtung der Reform auf Struktur- und Finanzinteressen.
Doch Patientensicherheit als optionales Zusatzthema zu behandeln, stuft das Aktionsbündnis als fatal ein. Es ist die Grundlage für Vertrauen, Qualität und Resilienz im Gesundheitssystem. Schwachstellen benennt das APS in Bezug auf Qualitätskriterien für die Krankenhausversorgung. Diese könnten abgeschwächt oder umgangen werden. Die Vereinigung fordert einen ehrlichen Blick auf zentrale Qualitätsvorgaben. Ebenso mahnt sie in puncto Ethik ein gleichwertiges Sicherheitskonzept an.

Widersprüchlicher Gesetzentwurf

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Kooperation mit dem Forum Gesundheitsziele Deutschland und der Organisation GVG „Soziale Sicherheit weiterdenken“ die Patientensicherheit als nationales Gesundheitsziel deklariert. Ein Widerspruch in sich: Weshalb lässt sich im gesamten Gesetzentwurf keine detaillierte Erklärung hierzu finden?
Die prekäre Situation der Kliniken zeigt eine Schieflage des Gesundheitssystems. Patientensicherheit ist ein weitgreifender Begriff und bezieht sich nicht nur auf den Kliniksektor.
Geht es doch um den Menschen, der im Gesundheitssystem Heilung sucht.

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Wenn Krankenhausreformen Kliniken in den Abgrund treiben

Das GKV-Sparpaket und das neue Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) bilden die Grundlage einer kontroversen Diskussion. Während Ministerin Warken (CDU) ihren Fokus auf Kostendämpfung und Spezialisierung setzt, kommen Einwände und Kritik von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Ärzteschaft sowie den Gewerkschaften. Sie warnen vor einem erheblichen Stellenabbau und Gefahren für die Patientensicherheit.

Die Gewinner, die Verlierer und die Kennzahlen

Zum Auftakt des 130. Deutschen Ärztetags in Hannover kritisierte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), das finanzpolitische Vorgehen der Bundesregierung. Als einen „Affront“ für Versicherte und Beschäftigte im Gesundheitswesen bezeichnete der BÄK-Präsident die mangelnde Bereitschaft des Bundesfinanzministers, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von milliardenschweren Belastungen durch versicherungsfremde Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Familienversicherung oder die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern zu befreien.
Reinhardt forderte die Bundesregierung auf, den Reformprozess neu auszuloten und mit allen Akteuren der Versorgung gemeinschaftlich tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt mit ihrem Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform auf eine Bündelung von Kapazitäten. Sie unterstreicht dabei, dass der Fokus auf mehr Spezialisierung gerichtet werden muss. Warken sieht hier die Sicherstellung sowie Verbesserung der Qualität in der stationären Versorgung. Sie bezeichnet die geplante Reform als einen Weg zu einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung.
Die Defizite vieler Krankenhäuser belasten die kommunalen Haushalte und sorgen damit für ein Ungleichgewicht. Dies könne auf Dauer so nicht funktionieren, argumentierte Warken. Für diesen Strukturwandel stellt der Bund den Ländern in den kommenden zehn Jahren 29 Milliarden Euro als Unterstützung zur Verfügung.

Gesundheitsministerin Nina Warken am 26.03.2026.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Durch die Bündelung medizinischer Eingriffe in neu definierte Leistungsgruppen erhalten die Kliniken Vergütungen für spezialisierte Behandlungen nur noch dann, wenn sie festgesetzte Standards technisch und personell nachweisen.
Die Grundversorgung soll auch in ländlichen Regionen gesichert bleiben. Dazu dienen Spezialisierung und Bündelung von Kapazitäten, die Sicherung der Notfallversorgung sowie ein zielgerichteter Personaleinsatz. Personal soll an spezialisierten Standorten konzentriert werden. Das würde vorhandene Schichtsysteme stabiler machen und eine Überlastung des Einzelnen senken.
Derzeit versuchen viele Krankenhäuser mit gleichen Abteilungen, dieselben Fachkräfte (Ärzte, OP-Personal) anzuwerben. Dies führt zu einem erheblichen Personalmangel, in dessen Folge viele Stationen Betten sperren müssen. Überdies räumt das neue Gesetz den Bundesländern Freiräume für die Umsetzung ein.

Kurskorrektur gefordert

Die DKG fordert die Bundesregierung zu einer Kurskorrektur auf. In ihrer Pressemitteilung vom 6. Mai warnte sie vor den unmittelbaren Folgen der gegenwärtigen Kürzungspolitik. Laut DKG werde die Hälfte der Klinikstandorte in eine existenzbedrohende Insolvenzgefahr geraten.
Im vergangenen Jahr wurden die Krankenhäuser mit einem Sonderopfer von rund 1,8 Milliarden Euro belastet. Als gebrochenes Versprechen sieht die DKG die Aussage von Ministerin Warken im vergangenen Jahr, dass beim nächsten Sparpaket andere betroffen wären.
Der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß erklärte hierzu:
„Das Versprechen, Einsparungen verursachergerecht zu verteilen, wird damit eindeutig gebrochen.“
Gaß beklagte zudem, dass sich der Bund seiner eigenen finanziellen Verantwortung entziehe. Dieser Vorgang koste die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen bis einschließlich 2030 rund 50 Milliarden Euro. Die Bundesregierung verweigere die wirtschaftliche Absicherung der Kliniken und wälze das finanzielle Risiko komplett auf Länder, Träger und Kommunen ab. Die Patienten, die Beitragszahler der GKV und die Beschäftigten im Gesundheitswesen würden vollumfänglich zur Kasse gebeten und zahlten für dieses Vorgehen des Finanzministers, so Gaß.

Effizienzsteigerungen statt Kürzungen

Die Krankenhausreform werde nicht als Gesamtkonzept, sondern in Etappen umgesetzt. Die daraus resultierende Planungsunsicherheit verschärfe die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zusätzlich, beklagte Marcel Koch, Geschäftsführer der kommunalen Erzgebirgskliniken gGmbH. Das Gelingen einer Krankenhausreform hänge entscheidend von Stabilität, Planungssicherheit und realistischen Übergangsregelungen ab. Zusätzliche Kürzungen bewirkten das Gegenteil, betonte der Geschäftsführer.
Auf eine mehr als 800-jährige Geschichte blickt die Alexianer GmbH zurück. Ihr Sprecher, Hauptgeschäftsführer Dr. Christian von Klitzing, steht notwendigen Veränderungen offen gegenüber. Dennoch sieht er in den aktuellen Reformen existenzgefährdende Prozesse. Die Geschichte seines christlichen Unternehmens ist geprägt von Nächstenliebe und dem Einsatz für Menschen am Rande der Gesellschaft. Diese Grundsätze seien durch die Reform bedroht.
Von Klitzing hofft auf nachhaltige Effizienzsteigerungen anstatt kurzfristiger Kürzungen. Reale Effizienzsteigerungen führten mittel- und langfristig zu Einsparungen im zweistelligen Milliardenbereich, erklärte der Geschäftsführer.
Der steigende Finanzierungsdruck für das deutsche Gesundheitswesen zwingt die gesamte Branche dazu, effizienzbasierte Lösungen zu finden. Eine vom BDI beauftragte Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (iGW) zeigt: Durch medizinische, technologische und digitale Lösungen lassen sich Effizienzpotenziale von mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr realisieren.
Weiterhin kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass es dadurch nicht nur zur Stärkung der gesetzlichen Krankenkassen komme, sondern auch der Standort Deutschland in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit gewinne. Ein umfassendes Deregulierungs- und Entbürokratisierungsprogramm könnte den Kliniken ermöglichen, ihre Prozesse zu optimieren und Kosten eigenständig zu senken.
Die resultierenden Einsparungen bewirken systemkonform einen langsameren Anstieg der GKV-Ausgaben für die Krankenhausversorgung. Gaß richtet sich mit seinem Appell an den Bund und nennt zwei elementare Punkte: Die hochwertige, qualitative und flächendeckende Krankenhausversorgung darf nicht durch eine kurzsichtige Kürzungspolitik gefährdet werden.
Ver.di, DGB, Ärzte- und Pflegeverbände fordern vom Bund einen vollen Inflations- und Tarifausgleich für Kliniken, einen Stopp der Leistungskürzungen, verbindliche, gesetzliche Personalvorgaben sowie Steuerzuschüsse statt Beitragsanhebungen.

Patientensicherheit großgeschrieben

Ab dem 1. Januar 2027 greifen die Budgetkürzungen. Die finanziellen Einsparungen werden schrittweise eingeführt. Im Jahr 2030 tritt dann das neue Vergütungssystem vollständig in Kraft. Mit dem umstrittenen Reformpaket sollen laut Warken rund 20 Milliarden Euro Gesamteinsparungen erfolgen.
In einer Stellungnahme vom 27. August 2025 meldete das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) einen erheblichen Anlass zur Sorge. Auf dem mehr als 111 Seiten starken Entwurf zum KHAG findet sich kein einziger Hinweis zum zentralen Thema der Patientensicherheit. Das Aktionsbündnis sieht hier die klare Ausrichtung der Reform auf Struktur- und Finanzinteressen.
Doch Patientensicherheit als optionales Zusatzthema zu behandeln, stuft das Aktionsbündnis als fatal ein. Es ist die Grundlage für Vertrauen, Qualität und Resilienz im Gesundheitssystem. Schwachstellen benennt das APS in Bezug auf Qualitätskriterien für die Krankenhausversorgung. Diese könnten abgeschwächt oder umgangen werden. Die Vereinigung fordert einen ehrlichen Blick auf zentrale Qualitätsvorgaben. Ebenso mahnt sie in puncto Ethik ein gleichwertiges Sicherheitskonzept an.

Widersprüchlicher Gesetzentwurf

Das Bundesgesundheitsministerium hat in Kooperation mit dem Forum Gesundheitsziele Deutschland und der Organisation GVG „Soziale Sicherheit weiterdenken“ die Patientensicherheit als nationales Gesundheitsziel deklariert. Ein Widerspruch in sich: Weshalb lässt sich im gesamten Gesetzentwurf keine detaillierte Erklärung hierzu finden?
Die prekäre Situation der Kliniken zeigt eine Schieflage des Gesundheitssystems. Patientensicherheit ist ein weitgreifender Begriff und bezieht sich nicht nur auf den Kliniksektor.
Geht es doch um den Menschen, der im Gesundheitssystem Heilung sucht.

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Warken will Sozialbeiträge langfristig senken

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) setzt langfristig auf sinkende Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Niedrigere Sozialabgaben würden sowohl die Wirtschaft als auch die Versicherten entlasten, sagte Warken den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Niedrigere Beiträge im Blick

„Das sollte unser Ziel sein“, sagte die Ministerin auf die Frage, ob die Beiträge nach den geplanten Reformen langfristig wieder sinken könnten. Man müsse sich vor Augen führen, dass mit niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen alle entlastet würden, möglicherweise sogar in weiterem Umfang, als es durch steuerliche Entlastungen möglich wäre.
Warken sagte zugleich, dass sie damit keine Absage an geplante Steuerentlastungen verbinde. „Das habe ich so nicht gesagt“, erklärte sie auf die Frage, ob sie geringere Sozialbeiträge für wichtiger halte als eine Einkommensteuerreform.
Durch niedrigere Sozialbeiträge würden jedoch unmittelbar alle Menschen erreicht und entlastet, die entsprechende Abgaben zahlten. „Auch deswegen lohnt es sich, diese Anstrengung zu unternehmen“, sagte die CDU-Politikerin.

Mehr Entlastung geplant

Die Bundesregierung plant neben Reformen in den Sozialversicherungen auch eine umfassende Entlastung bei der Einkommensteuer. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, insbesondere kleine und mittlere Einkommen steuerlich zu entlasten.
Ziel ist es, die Belastung von Arbeitnehmern zu senken und zusätzliche Wachstumsimpulse für die Wirtschaft zu schaffen.
Warken hatte zuletzt Reformen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf den Weg gebracht, mit denen die stark steigenden Ausgaben in beiden Systemen gebremst und die Beitragssätze stabilisiert werden sollen. Langfristig sollen die Sozialversicherungen damit finanziell wieder auf eine nachhaltigere Grundlage gestellt werden. (dts/red)
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Bundestag debattiert milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der GKV


In Kürze:

  • Bundesregierung plant Einsparungen und Mehreinnahmen von 16,3 Milliarden Euro ab 2027
  • Ziel: Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge
  • Gesundheitsministerin Warken warnt vor Finanzierungslücke von bis zu 44 Milliarden Euro bis 2030
  • Opposition kritisiert Leistungskürzungen und unzureichende Bundesbeteiligung

 
Am Freitag, 12.6., beriet der Bundestag in erster Lesung den Entwurf zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Geplant sind Einsparungen und zusätzliche Einnahmen, die bereits im kommenden Jahr greifen sollen. Das Gesetz gilt als Auftakt einer umfassenderen Gesundheitsreform.
Nach der Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen; federführend ist der Gesundheitsausschuss. Ziel ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und so steigende Beiträge zu vermeiden.

Warken: Mit „einnahmenorientierter Ausgabenpolitik“ GKV stabilisieren

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) unterstreicht die Dringlichkeit des Gesetzentwurfs angesichts der angespannten Lage der GKV. Ohne Gegenmaßnahmen drohe bis 2030 eine Finanzierungslücke von rund 44 Milliarden Euro. Ziel sei es, Einnahmen und Ausgaben wieder in Einklang zu bringen und weitere Beitragssatzsteigerungen zu vermeiden. Man habe sich weitgehend an die Vorschläge der vom Bundeskabinett eingesetzten Finanzkommission Gesundheit gehalten.
Warken betonte, Leitprinzip der Koalition sei eine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“. Künftige Mehrausgaben seien unvermeidbar, etwa durch demografische Entwicklung und technologischen Fortschritt. Diese dürften jedoch nicht von der Einnahmenentwicklung entkoppelt werden; Versicherte müssten einen erkennbaren Nutzen für ihre Beiträge erhalten.
Zudem verwies sie darauf, dass der Bund erstmals einen kleinen Beitrag zu den Kosten der Versorgung von Grundsicherungsempfängern übernehme; perspektivisch solle dieser Anteil steigen. Das Gesetz sei ein erster Schritt, weitere Strukturreformen würden folgen.

SPD unterstützt Konsolidierung

Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christos Pantazis, bezeichnete die GKV als „zentrales Versprechen des Sozialstaates“. Er wies darauf hin, dass ohne Gegenmaßnahmen zur derzeitigen Entwicklung eine neue Beitragsspirale drohe.
Die Konsolidierung der Finanzen der GKV müsse jedoch ohne soziale Schieflagen erfolgen. Mit dem Einstieg in die stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an versicherungsfremden Leistungen nehme dieser seine Finanzierungsverantwortung wahr, was positiv zu bewerten sei. Zugleich kündigte Pantazis an, die SPD werde darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Als nächste anstehende Reformschritte nannte er mehr Prävention, eine stärkere Primärversorgung und eine bessere Steuerung von Patientenströmen. Bis Ende des Jahres soll die FinanzKommission Gesundheit einen Bericht über mögliche Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der GKV vorlegen.

Unionsfraktion: Nur erster Schritt

Für die Unionsfraktion verteidigte Simone Borchardt den Gesetzentwurf. Die Opposition habe zwar Kritik geäußert, aber keine tragfähigen Alternativen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt.
Borchardt räumte zugleich ein, dass Deutschland über eines der teuersten Gesundheitssysteme verfüge, bei Gesundheitsergebnissen und Lebenserwartung aber nicht zur Weltspitze gehöre. Deshalb seien Strukturreformen unvermeidlich. Das Gesetz sei ein notwendiger, aber keineswegs letzter Schritt. Man werde in den Ausschussberatungen die Details sorgfältig prüfen, das Gesetz insgesamt gehe aber in die richtige Richtung.

Kritik der Opposition

AfD: Gesetz löst das Finanzproblem der GKV nicht

Die AfD wies darauf hin, dass bereits die Kalkulation im Vorfeld des Gesetzes nicht aufgehe. Die tatsächliche Finanzierungslücke liege bereits um 3,5 Milliarden Euro höher als von der Regierung kalkuliert. Nicole Hess kritisierte Einsparungen in Kernbereichen der Gesundheitsversorgung, etwa bei der Psychotherapie.
Schon heute fehlen zehntausende Therapieplätze, zudem ist mit weiter steigenden Wartezeiten zu rechnen. Diese könnten sich von derzeit rund neun Monaten auf bis zu 15 Monate verlängern. Zusätzlich wird auf höhere Zuzahlungen, steigende Pflegekosten und zunehmende Belastungen für Arztpraxen hingewiesen.
Versicherungsfremde Leistungen müssten vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, forderte Hess. Stattdessen werde der Bundeszuschuss sogar gekürzt. Das Gesetz stabilisiere die GKV daher nicht nachhaltig.

Grüne: „Rasenmähermethode“

Janosch Dahmen (Grüne) sprach von einem Gesetzentwurf, dessen Berechnungsgrundlagen bereits vor Beginn der Beratungen teilweise überholt seien. Die Finanzierungslücke falle inzwischen deutlich größer aus als erwartet.
Dahmen warf der Regierung insbesondere vor, aus den 66 Vorschlägen der FinanzKommission Gesundheit vor allem pauschale Kürzungen übernommen zu haben. Dies verschlechtere die Versorgung, gefährde Krankenhäuser und belaste Rettungsdienste.
Der Grünen-Politiker kritisierte zudem die aus seiner Sicht unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund.

Linke: Belastung für Beschäftigte

Stella Merendina von der Linksfraktion warnte vor negativen Folgen für Pflegekräfte und Klinikpersonal. Sie verwies auf den gekündigten Tarifvertrag bei der Charité, wo derzeit ein Arbeitskampf stattfindet. Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Pflegekräfte könnten sich weiter verschlechtern, so Merendina. Mit weniger Geld lasse sich kein zusätzlicher Personalaufbau erreichen.
Die Deckelung des Pflegebudgets und die geplante Zentralisierung der Krankenhausversorgung könnten zusätzlichen Druck auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen erzeugen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Gesetzentwurfs

Mit dem geplanten Gesetz will die Bundesregierung kurzfristig die gesetzliche Krankenversicherung entlasten – im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro. Bis 2030 wird ein Entlastungsvolumen von bis zu 38,1 Milliarden Euro angestrebt.
Zu den zentralen Maßnahmen gehören:
  • Begrenzung der Vergütungssteigerungen im Gesundheitswesen auf die Kostenentwicklung bzw. Grundlohnrate
  • Kürzung oder Abschaffung von Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken
  • Höhere Abschläge für die Pharmaindustrie
  •  Erhöhung des Apothekenabschlags
  •  Einführung eines Zusatzbeitrags statt kostenloser Mitversicherung des Ehepartners
  •  Erhöhung der Zuzahlungen beim Zahnersatz
  •  Einführung von Teilkrankschreibung und Teilkrankengeld
  •  Keine Erstattung mehr für Cannabisblüten sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen durch die GKV
  •  Deckelung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen
  •  Kürzung der Werbeausgaben der Krankenkassen
  •  Schrittweise stärkere Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Empfänger der Grundsicherung

Hintergrund: Warum die GKV unter Druck steht

Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind seit Jahrzehnten bekannt. Ursachen sind unter anderem die alternde Bevölkerung, steigende Ausgaben, höhere Lohnkosten im Gesundheitswesen sowie teure Medikamente und medizinischer Fortschritt.
Während die Ausgaben schneller steigen, wachsen die Beitragseinnahmen langsamer. Deshalb mussten die Zusatzbeiträge zuletzt mehrfach erhöht werden.
Hinzu kommen versicherungsfremde Leistungen, also gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die derzeit über Beiträge finanziert werden – insbesondere Gesundheitskosten für Bürgergeld- und Grundsicherungsempfänger. Diese sollen künftig stärker aus Steuermitteln finanziert werden.
Der Bund will die GKV entlasten, indem er die Rückzahlung bereits gewährter GKV-Darlehen (2023, 2025 und 2026) in Höhe von insgesamt 5,6 Milliarden Euro verschiebt. Zusätzlich soll die Beitragspauschale für Bezieher von Grundsicherung schrittweise steigen: 2027 auf 250 Millionen Euro, 2028 auf 500 Millionen Euro, 2029 auf 1 Milliarde Euro, 2030 auf 1,5 Milliarden Euro und 2031 auf 2 Milliarden Euro. Gleichzeitig soll der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds ab 2027 um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro sinken.
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Bundestag berät erstmals über Reform der Krankenkassen

Der Bundestag debattiert am Freitag erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (09.00 Uhr).
Das umstrittene Vorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zielt darauf ab, einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge zu vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht dafür Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen.
Ohne die Reform sei bereits im kommenden Jahr ein Defizit in Höhe von 15,3 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten. Nach der Debatte geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Weitere Gesetze auf der Tagesordnung

Am Mittag soll das Plenum ein Gesetz verabschieden, das die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft unterbinden soll. Die Koalition will damit verhindern, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen und einen Familiennachzug zu ermöglichen.
In einer Aktuellen Stunde am Nachmittag debattieren die Abgeordneten auf Antrag der Grünen über die Koalitionspläne zu Kürzungen bei der Pflegeversicherung. (afp/red)
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Finanzlage der Krankenkassen schlechter als bisher gedacht

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist noch schlechter als bisher gedacht.
So rechnet das Bundesgesundheitsministerium in diesem Jahr mit 3,5 Milliarden Euro höheren Kassenausgaben als angenommen. Dies geht aus vorläufigen Zahlen hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch, 10. Juni, vorlagen.
Auch nach der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürften demnach in den kommenden Jahren Finanzlücken in Milliardenhöhe bleiben – falls es nicht zu Nachschärfungen kommt.

Ausgaben steigen schneller als erwartet

Die Ausgaben der Krankenkassen für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken stiegen den vorläufigen Zahlen zufolge von Januar bis März um 7,8 Prozent – und damit stärker als erwartet. Bislang ging das Ministerium von einem Anstieg der Ausgaben von 6,5 Prozent für das Gesamtjahr 2026 aus.
Falls der Ausgabenanstieg im weiteren Jahresverlauf leicht auf 7,5 Prozent zurückgeht, rechnet das Gesundheitsministerium aber immer noch mit rund 3,5 Milliarden Euro höheren Ausgaben als erwartet.
Auswirkungen hätten diese demnach erst 2027. Die neuen Prognosen des Ministeriums basieren auf vorläufigen Meldungen der Krankenkassen; zuerst hatte darüber die „Bild“ berichtet.
Die GKV steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von 15,3 Milliarden Euro erwartet.

Milliardenersparnisse durch Reform reichen nicht

Die Bundesregierung brachte deshalb kürzlich ein Reformgesetz auf den Weg, mit dem 16,3 Milliarden Euro 2027 eingespart werden sollen – mit einer Milliarde Euro als Puffer.
Angesichts der neuen Zahlen würde dieser aber nicht ausreichen. Stattdessen droht 2027 eine Finanzlücke von 2,5 Milliarden Euro.
Auch die in den kommenden Jahren durch die Reform geplanten Einsparungen – von bis zu 38,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 – würden nicht reichen.
2028 bliebe weiterhin ein Defizit von 1,9 Milliarden Euro, 2029 von 4,4 Milliarden und 2030 von 5,8 Milliarden Euro. Es seien deshalb „zusätzliche Entlastungsmaßnahmen“ zur Beitragsstabilisierung notwendig, schreibt das Gesundheitsministerium in der Prognose.
Die vorläufigen Zahlen zeigten, „eine deutlich höhere Ausgabendynamik“ als prognostiziert, erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf AFP-Anfrage. Sie könnten erst abschließend bewertet werden, wenn die genauen Zahlen vorliegen, voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli. Sie verdeutlichten aber in jedem Fall „wie ernst die Lage in der GKV ist“.

Kritik aus der Opposition

Die Opposition reagierte mit scharfer Kritik auf die neuen Prognosen. „Wie handwerklich schlecht“ der Gesetzentwurf zur GKV-Reform sei, „zeigt sich in aller Deutlichkeit angesichts der jetzt gefundenen zusätzlichen Finanzlöcher bei den Krankenkassen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Der Entwurf müsse deshalb „zurück an die Werkbank“.
„Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen wird noch dramatischer als erwartet“, erklärte Linken-Chefin Ines Schwerdtner. „Es muss etwas passieren – aber nicht auf Kosten der Versicherten.“
Die Pläne Warkens bedeuteten „weniger Leistungen und eine schlechtere Versorgung, statt die strukturellen Probleme endlich anzupacken“.
Über den Gesetzentwurf zur Reform der GKV berät der Bundestag am Freitag zum ersten Mal, er soll nach dem Willen der Regierung bis zur parlamentarischen Sommerpause Anfang Juni verabschiedet werden.
Die Kritik an den Plänen war jedoch schon vor Bekanntwerden der neuen Finanzlücken groß. Am Mittwoch riefen deshalb sowohl Ärzteverbände als auch die Gewerkschaft ver.di zu Protesten auf. (afp/red)
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Pfizer-Chef sagt Termin mit Merz ab und stellt Investitionen infrage

Der US-Pharmakonzern Pfizer sagt aus Ärger über Sparvorgaben der Bundesregierung ein Treffen mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) ab und stellt Investitionen in Deutschland auf den Prüfstand.
In einem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, kritisiert Vorstandschef Albert Bourla die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und zieht seine Teilnahme an einem Investorentreffen zurück. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ berichtet.
„Nach reiflicher Überlegung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich bei dieser Gelegenheit nicht teilnehmen kann“, heißt es in dem Schreiben an Merz mit Blick auf einen im Herbst geplanten „Invest in Germany Summit“ der Bundesregierung.
Die Sparpläne erschwerten langfristige Investitionen und gefährdeten die nötige Planungssicherheit. Pfizer beschäftigt in Deutschland mehr als 3.000 Menschen und betreibt einen wichtigen Standort in Freiburg.
Doch für globale Unternehmen seien Investitionsentscheidungen „von der Zuverlässigkeit, Transparenz und Beständigkeit des politischen Umfelds bestimmt“, schreibt Bourla. Nun würden die Bedingungen neu bewertet.
„Infolgedessen überprüfen wir unsere externen Verpflichtungen sowie den Zeitpunkt, den Umfang und die künftige Priorisierung bestimmter geplanter Investitionen in Deutschland.“

Härtere Sparvorgaben – Konzerne stoppen Investitionen

Gesundheitsministerin Warken will die Krankenkassen mit dem „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten und so steigende Beiträge verhindern.
Geplant sind auch schärfere Sparvorgaben für die Pharmabranche: So sollen die Herstellerrabatte, die Arzneikonzerne Krankenkassen gewähren müssen, deutlich steigen.
Die Pläne hatten großen Ärger in der Pharmabranche hervorgerufen. So teilte der US-Pharmakonzern Eli Lilly mit, dass er wegen der Sparpläne eine Investition von 2,5 Milliarden Dollar in einen neuen Standort im rheinland-pfälzischen Alzey halbieren will.
Und der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim will geplante Investitionen von 900 Millionen Euro in Deutschland stoppen – ebenfalls mit Verweis auf die Sparvorgaben.
Kritik kam von der Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gebe es ein Defizit im zweistelligen Milliardenbereich, dem Milliardengewinne von Eli Lilly und Boehringer Ingelheim gegenüberstünden.
Dass diese Firmen nun versuchten, „sich mit einer an Nötigung grenzenden Androhung von Investitionskürzungen ihrem Beitrag zu den dringend benötigten Einsparungen in der GKV zu entziehen, ist absolut inakzeptabel“. (dpa/red)
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Bundesgesundheitsministerium lässt rund 2.200 Tonnen Masken und Materialien vernichten

Masken im Wert von mehreren Milliarden Euro aus Steuergeldern ließ der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) während der Pandemie bestellen und auf Halde legen. Benötigt wurde ein Großteil nicht, daher wurden bereits mehrere Milliarden Masken verbrannt. Nun geht es bei der Vernichtung in die nächste Runde. Die aktuelle Bundesgesundheitsministerin und Parteifreundin Spahns, Nina Warken, will nun weitere Hunderttausende Gesichtsbedeckungen entsorgen lassen. Und auch das kostet den Steuerzahler wieder viel Geld, wie die „BILD“ berichtet.

715.000 Euro für Entsorgung

Wie es in einer Ausschreibung des Ministeriums heißt, sollen bis zu knapp 2.200 Tonnen Masken, Spritzen und Schutzbrillen in Öfen landen. Die riesige Menge an Materialien lagert in Ulm. Warkens Behörde sucht nun ein Unternehmen, das alles abholt. Laut „BILD“ haben allein die Masken einen Wert von etwa 250 Millionen Dollar. Für den Abtransport seien bis zu 87 Laster (40-Tonner) nötig.
Wie aus den Bewerbungsunterlagen hervorgeht, handelt es sich bei dem zu entsorgenden Material „zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen)“. Diese müssten „ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen“ entsorgt werden. Bis Ende November 2027 soll der Auftrag, dessen Wert das Ministerium auf 715.000 Euro plus Mehrwertsteuer schätzt, abgewickelt sein.
Über Einzelheiten zur Abwicklung darf sich der potenzielle Vertragspartner des Ministeriums nicht äußern. So heißt es in den Bewerbungsbedingungen unter Punkt 13.3:
„Über sämtliche zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen ist – auch nach Beendigung dieses Vergabeverfahrens – Verschwiegenheit zu wahren. Die mit der Unterlagenerstellung befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter sind hierauf schriftlich zu verpflichten.“

Rüge vom Bundesrechnungshof

Der Großteil der 5,8 Milliarden Schutzmasken, die Spahn zu Beginn der Coronapandemie beschaffen ließ, ist inzwischen ungenutzt verbrannt worden. Das ging im vergangenen Februar aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor. Die Entsorgungskosten sollen rund acht Millionen Euro betragen haben. Das Thema Masken beschäftigt auch nach wie vor die Gerichte, da zahlreiche Unternehmen den Bund beziehungsweise das Bundesgesundheitsministerium verklagt haben.
Spahn musste im Februar vor der Corona-Enquetekommission des Bundestages aussagen. Dort rechtfertigte er sein Handeln und behauptete, dass die Masken zu einem günstigen Preis von je einem Euro gekauft wurden. Enquetemitglied Paula Piechotta (Grüne) widersprach und sagte, dass selbst außerhalb der „Akutphase“ der Pandemie bis zu sieben Euro für die „Wuchermasken“ gezahlt worden seien.
Auch der Bundesrechnungshof übte scharfe Kritik an Spahn. So seien Masken „weit über Bedarf“ bestellt worden. Weniger als ein Drittel der 5,7 Milliarden Masken sei tatsächlich verteilt worden. Inwiefern sie hilfreich bei der Pandemiebekämpfung waren, sei nicht feststellbar. Im Ergebnis sei der „überwiegende Teil“ ohne Nutzen gewesen.
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Pflegefinanzierung: Kritik an CDU-Forderung nach Vermögenseinsatz


In Kürze:

  • CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, Pflegebedürftige sollten vor staatlicher Hilfe stärker eigenes Vermögen einsetzen.
  • SPD, Sozialverbände und die Linke kritisieren den Vorstoß und warnen vor Belastungen für Familien und Eigenheimbesitzer.
  • Die Debatte steht im Zusammenhang mit den milliardenschweren Defiziten der Pflegeversicherung und der geplanten Pflegereform.
  • Wirtschaftsweise sprechen sich für eine strengere Bedarfs- und Vermögensprüfung aus.

 
Der Vorstoß des CDU/CSU-Fraktionsvizes Albert Stegemann zur Finanzierung der Pflegekosten hat deutliche Kritik in Teilen der SPD und in Sozialverbänden ausgelöst. Stegemann hatte Bestimmungen über ein privates Schonvermögen im Fall einer Pflegebedürftigkeit als „Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit“ bezeichnet.
Ein solches dürfe es nicht geben, erklärte der Politiker am Donnerstag, 28.5., gegenüber „BILD“. Er fügte hinzu, es müsse jeder „zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt“. Verantwortung für den Pflegefall könne man übernehmen, indem man vorsorge, etwa mit privater Pflegezusatzversicherung, Aktiensparen oder Wohneigentum.

SPD-Gesundheitspolitiker mahnt Verlässlichkeit und Sicherheit

SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis hat deutliche Kritik an den Aussagen Stegemanns geäußert. Gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ machte er darauf aufmerksam, dass das Eigenheim für viele Familien kein Luxus sei. Es sei vielmehr das „Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit und ein zentraler Bestandteil ihrer Altersvorsorge“.
Stegemann solle den Menschen sagen, wie er sich diese Heranziehung konkret vorstelle, und mahnte Planungssicherheit an:
„Die Menschen erwarten zu Recht Verlässlichkeit und Sicherheit, wenn sie im Alter auf Pflege angewiesen sind – und nicht die Sorge, ihr Zuhause oder ihre Lebensleistung zu verlieren.“
VdK-Präsidentin Verena Bentele spricht von Forderungen, die „immer absurder und tatsächlich zynischer“ würden. Schon heute bedeute Pflege für viele Menschen Armut. Stegemann mache nicht einmal deutlich, wie sein Vorstoß überhaupt zu interpretieren sei.
Es sei unklar, ob dieser das Eigenheim zur Kostendeckung für Leistungen aus der Pflegeversicherung heranziehen wolle oder für die Pflegehilfe, wenn das Geld nicht zur Finanzierung der Unterbringung im Heim ausreiche. Abzulehnen sei die Forderung „in beiden Fällen“, so Bentele.

Linksfraktionschef warnt vor mehr als 50 Prozent Lohnnebenkosten

Auch der Chef der Linksfraktion, Sören Pellmann, wies darauf hin, dass Sozialversicherungen im Versicherungsfall zur Zahlung verpflichtet seien – und dies nicht von der finanziellen Bedürftigkeit abhänge. Gegenüber der AFP äußerte er:
„Dass die Linke nun auch noch die Partei ist, die kleine Erbschaften wie Omas kleines Häuschen vor der CDU schützen muss, zeigt, dass in dieser Debatte etwas nicht stimmt.“
Auch im Fall einer Herz-OP verweise die Krankenkasse Patienten nicht vor ihrem Eintritt darauf, dass diese erst ihre Häuser verkaufen müssten. Pellmann forderte, die Pflegeversicherung zur Vollversicherung umzuwandeln. Bislang steuert sie lediglich einen Teil zu den Pflegekosten bei.
Stegemann warnt demgegenüber gerade vor einer weiteren Kostenbelastung für die Pflegekassen. In einem Interview mit „WELT TV“, auf das er auf seiner Facebook-Seite hinweist, erklärt er, man müsse „die Ausgaben an die Einnahmesituation anpassen“. Andernfalls drohe eine Steigerung der Lohnnebenkosten auf mehr als 50 Prozent des Bruttos.

Wirtschaftsweise stützen Vorstoß der CDU

Die Facebook-Nutzerin Sabine Weinlein wirft Stegemann daraufhin vor, mit dem Begriff „Reformen“ das Abkassieren „bei der Mitte der Gesellschaft, die das Land mit ihrer Arbeit, mit ihrem Fleiß am Laufen halten“, zu beschönigen. Damit werde auch die CDU immer mehr zum Wahlhelfer für die AfD. Durch einen Zugriff auf das Eigenheim werde man für harte Arbeit, Sparen und Verzicht bestraft – was es als sinnvoller erscheinen ließe, das Gegenteil zu tun und sich auf den Staat zu verlassen.
Rückendeckung bekommt Stegemann hingegen von den Wirtschaftsweisen. Diese hatten sich bereits in ihrem Frühjahrsgutachten 2026 gegen eine Absenkung der Eigenanteile ausgesprochen. Zudem traten sie für eine „zielgenaue Adressierung finanzieller Überforderung aufgrund von Pflegebedürftigkeit“ durch eine strenge Bedarfsprüfung ein, die auch eine weitreichendere Vermögensprüfung beinhalten solle.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bereitet derzeit einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vor. Diese soll das Defizit der Pflegekassen verringern, das ohne Berücksichtigung von Bundesdarlehen derzeit bei 4,2 Milliarden Euro liegt. Im 1. Quartal 2016 seien weitere 667 Millionen Euro angefallen. Von den verbleibenden Rücklagen von 4,3 Milliarden Euro, die für Ende 2026 erwartet werden, seien damit knapp 98 Prozent Schulden beim Bund. Für 2027 wird ein Anwachsen des Defizits auf knapp 5 Milliarden Euro erwartet.

Schon jetzt Zugriff auf Vermögen zur Finanzierung von Pflegekosten

Unterdessen werden bereits jetzt Pflegebedürftige und teilweise auch deren Angehörige zur Finanzierung von Pflegekosten herangezogen. Alleinstehende und Verwitwete müssen ihr gesamtes Vermögen bis zu einem Schonbetrag von 10.000 Euro verwerten, bevor sie staatliche Leistungen als „Hilfe zur Pflege“ in Anspruch nehmen können. Bei Eheleuten sind es 20.000 Euro.
Die selbstgenutzte Immobilie ist jedoch im Regelfall geschützt – zumindest, solange sie „nach Größe, Wert und Wohnbedarf angemessen“ ist. Kinder werden zur Finanzierung herangezogen, wenn ihr Jahresbrutto höher als 100.000 Euro ist. Auf deren Vermögen wird nicht zugegriffen – es sei denn, es handelt sich um eine Immobilie der pflegebedürftigen Angehörigen, die diese ihnen innerhalb von 10 Jahren vor Beginn der Pflegebedürftigkeit geschenkt haben.
Im Jahr 2023 wurden den Wirtschaftsweisen zufolge rund 14 Prozent der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen versorgt. Pflegebedürftige bleiben im Schnitt 25 Monate dort. Die Verweildauer ist seit 2019 um etwa drei Monate kürzer geworden. Zwischen 30 und 50 Prozent der Heimbewohner versterben im ersten Jahr oder werden wieder nach Hause entlassen. Im bundesweiten Schnitt kostet ein Pflegeheimplatz im Monat nach Abzug der gesetzlichen Leistungen derzeit etwa 3.245 Euro.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Warken will mehr Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld sichern

Die Bundesgesundheitsministerin und Vorsitzende der Frauen-Union, Nina Warken, will am Ziel festhalten, Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld zu stärken.
Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte die CDU-Politikerin, im Koalitionsvertrag sei „klar festgehalten“, dass „die Grenzen für das Elterngeld sowie der Mindest- und Höchstbetrag angehoben werden sollten“.

„Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“

Dazu gehöre, dass SPD und Union sich darauf geeinigt haben, „Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“ zu setzen.
Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich, es sollten mehr Anreize für „insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung“ geschaffen werden. „An dieser Weiterentwicklung des Elterngeldes sollten wir festhalten“, sagte Warken.
„Für die Union, insbesondere für die Frauen-Union, ist das Elterngeld ein Herzensthema“, sagte sie der SZ. Es sei eine „zentrale familienpolitische Leistung, auf die Familien in Deutschland zu Recht zählen“. Sie mahnt: „Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen“.
In den Regierungsfraktionen ist eine Diskussion darüber entbrannt, wie und ob beim Elterngeld gekürzt werden soll. Möglich wäre, die Elterngeldbezugszeit insgesamt zu kürzen.
Ebenfalls wäre es möglich, die sogenannten Vätermonate auszuweiten. Um die vollen 14 Monate Elterngeld auszuschöpfen, müssten dann beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen.

Vorbehalte gegen weniger Basiselterngeld

Doch es gibt große Vorbehalte dagegen, Müttern weniger als 12 Monate Basiselterngeld zu ermöglichen. Die CSU-Abgeordnete und Vorstandsmitglied der Frauen-Union Bayern, Silke Launert, warnte davor.
„Ich bin kein Fan davon, durch die hälftige Aufteilung faktisch für Frauen weniger als 12 Monate Elternzeit zu ermöglichen“, sagte sie der SZ. Sie sprach sich dafür aus, beim Elterngeld zu sparen.
„Natürlich müssen alle Ressorts sparen und beim Familienministerium ist das Elterngeld der größte Posten, daher ist es auch naheliegend, da zu sparen“, sagte sie.
Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte kürzlich im Deutschlandfunk: „Jede Frau muss in der Lage sein, zwölf Monate im Elterngeldbezug zu sein.“ (dts/red)
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Apothekenreform beschlossen – mehr Befugnisse und finanzielle Stärkung

Die Apothekenreform kommt: Das am Freitag, 22. Mai vom Bundestag verabschiedete Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern.
Apotheken dürfen künftig mehr Impfungen anbieten, bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente auch ohne Rezept abgeben und Blutabnahmen für Diagnosen ausführen. Die Reform soll den Apothekenbetrieb vor allem auf dem Land sichern.
Opposition und Krankenkassen äußerten Zweifel und kritisierten die hohen Kosten für die Versicherten.
Der Bundestag verabschiedete die Reform mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Grüne und AfD stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Mehr Befugnisse für Apotheker

Die Reform binde Apotheken „breiter in die Versorgung ein – durch mehr Impfungen, Tests und Präventionsangebote“, erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Apotheken sollten als „feste Säule für eine niedrigschwellige und flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen“ gestärkt werden.
Patienten mit chronischen Erkrankungen sollen künftig verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke erhalten, ohne jedes Mal ein ärztliches Rezept vorlegen zu müssen.
Zudem sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Medikamente bei „akuten, unkomplizierten Formen“ bestimmter Erkrankungen ohne Verschreibung abgeben dürfen.
So dürfen Apotheker künftig mehr Impfungen verabreichen – nämlich alle Impfungen mit Totimpfstoffen, etwa gegen Tetanus oder FSME. Bislang boten Apotheken nur Impfungen gegen Grippe und Covid-19 an.
Apotheker sollen künftig zudem nach ärztlicher Schulung venöse Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken ausführen dürfen.

Erhöhung des Apothekenfixums

Weitere Maßnahmen des Reformgesetzes sehen vor, Apotheken von Bürokratie zu entlasten und ihre wirtschaftliche Situation zu stärken. Dies soll insbesondere die Apothekenversorgung im ländlichen Raum sicherstellen.
Geplant ist unter anderem die Erhöhung des so genannten Apothekenfixums. Das ist ein Pauschalbetrag, den die Apotheke von der Krankenkasse zum Ausgleich ihrer fixen Betriebskosten erhält.
Bislang liegt der Betrag bei 8,35 Euro pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments. In Folge der Reform soll der Betrag im kommenden Jahr auf 9,50 Euro steigen.
In ländlichen Regionen soll zudem ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt werden. Die Gründung von Zweigapotheken soll erleichtert werden.
Im Rahmen eines Testlaufs soll zudem pharmazeutisch-technischen Assistenten erlaubt werden, selbst für maximal 20 Tage im Jahr die Apotheke zu leiten, sofern dies der Aufrechterhaltung des Betriebs in ländlichen Regionen dient. (afp/red)
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Zwischen Geburt und Sparzwang: Warum Hebammen Alarm schlagen


In Kürze:

  • Hebammen warnen, dass die neue Gesundheitsreform Personalmangel, Überlastung und überfüllte Kreißsäle zurückbringen könnte.
  • Dank besserer Finanzierung und zusätzlicher Stellen hatte sich die Lage in der Geburtshilfe zuletzt deutlich entspannt.
  • Nun drohen Sparmaßnahmen, ausgerechnet die zeitintensive Geburtshilfe zu treffen – mit Folgen für Hebammen und werdende Mütter.

 
Wenn bei einer Geburt etwas schiefläuft, denken viele an medizinische Komplikationen. Hebammen wie Maren Clausen denken vor allem daran, wie schnell Kreißsäle wieder an ihre Belastungsgrenzen geraten könnten.
Dabei hatte sich die Situation zuletzt spürbar entspannt. Nach Jahren des Personalmangels kamen mehr Hebammen in die Kliniken, Stellen wurden besser finanziert und viele Geburtsstationen konnten erstmals aufatmen. Auch Maren Clausen, die seit fast 20 Jahren in Schleswig-Holstein arbeitet, erlebte diese Entwicklung.
Mit der neuen Gesundheitsreform wächst nun jedoch die Sorge, dass die alten Probleme in der Geburtshilfe zurückkehren.

Effiziente Geburt: Die Logik der Reform

Denn während die Bundesregierung ihre erste große Sozialreform auf den Weg gebracht hat, befürchten Hebammen erneut Zustände, die sie längst überwunden glaubten: überfüllte Kreißsäle, fehlendes Personal und Frauen in den Wehen auf der Suche nach freien Betten. Die neue Gesundheitsreform soll die gesetzliche Krankenversicherung stabilisieren und Milliarden einsparen. Doch gerade in der Geburtshilfe wächst die Sorge, dass ausgerechnet dort gespart wird, wo Zeit und menschliche Präsenz lebensentscheidend sind.
Die Bundesregierung rechnet für das kommende Jahr mit einem Defizit von mehr als 15 Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nina Warken will mit ihrem Beitragssatzstabilisierungsgesetz gegensteuern. Vorgesehen sind unter anderem höhere Medikamentenpreise, Einschränkungen bei der kostenlosen Familienversicherung, der Wegfall der Homöopathieerstattung und gedeckelte Vergütungen im Gesundheitswesen. Krankenhäuser, Arztpraxen und andere Leistungserbringer sollen finanziell künftig nur noch so stark wachsen dürfen wie die Einnahmen der Krankenkassen. Epoch Times berichtete.
Warken betont, dass alle Beteiligten zur Stabilisierung beitragen sollen – Ärzte und Krankenhäuser ebenso wie Pharmaunternehmen, Krankenkassen, Versicherte und Patienten. Im Gesetzentwurf heißt es, die Herausforderungen könnten nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung bewältigt werden. Kritiker, darunter auch Stimmen aus der SPD, sehen jedoch eine unausgewogene Lastenverteilung zulasten der Versicherten.

Sparpolitik im Kreißsaal

Doch die Sparlogik betrifft auch einen Bereich der Medizin, der sich nur begrenzt rationalisieren lässt. Geburten halten sich nicht an Dienstpläne, und Kinder kommen nicht nach Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Welt. Eine Geburtsstation muss rund um die Uhr Personal, Räume und Technik bereithalten – auch dann, wenn gerade wenig passiert. Deshalb galt die Geburtshilfe im stark ökonomisierten deutschen Gesundheitssystem lange als Problemfall: hohe Kosten, geringe Planbarkeit und vergleichsweise niedrige Erlöse.
Die Folgen waren über Jahre sichtbar. Kreißsäle wurden geschlossen. Vor allem auf dem Land verschwanden kleine Geburtsstationen. Hebammen arbeiteten unter Bedingungen, die viele heute nur noch mit bitterem Sarkasmus beschreiben.
„Es war nicht nur chaotisch und unberechenbar, wir gingen durch den hohen Arbeitsanfall ständig über unsere Kräfte“, sagt Maren Clausen über die Zeit vor rund zehn Jahren. Sie erinnert sich an Nächte, in denen eine Hebamme gleichzeitig drei oder vier Frauen betreute, an Schichten ohne Pause und an Frauen, die unter Wehen in andere Kliniken geschickt wurden, weil keine Kapazitäten mehr frei waren. Ein Gutachten des IGES-Instituts von 2022 bestätigte diese Zustände: Mehr als jedes dritte Krankenhaus musste zeitweise Schwangere abweisen. Dabei fordern Fachverbände seit Jahren eine Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt.
Als zu Beginn der Corona-Pandemie die Geburtenrate stieg, verschärfte sich die Lage zusätzlich. Geburtsstationen arbeiteten teilweise „wie im Feldlazarett“, berichtete eine Ärztin der „Berliner Zeitung“. Krankenwagen fuhren mit Hochschwangeren von Klinik zu Klinik, weil Betten und Personal fehlten. Viele Hebammen verließen daraufhin den Beruf. Andere blieben, reduzierten jedoch ihre Arbeitszeit. Rund drei Viertel der Klinikhebammen arbeiten heute in Teilzeit.

Ein kurzer Aufschwung – und neue Unsicherheit

Erst in den vergangenen Jahren entspannte sich die Situation langsam. Der Hebammenberuf wurde akademisiert, die Zahl der Studienplätze deutlich erhöht. Vor allem aber änderte sich die Finanzierung. Hebammenstellen in Kliniken wurden aus einem Pflegebudget bezahlt, das unabhängig von Fallpauschalen funktionierte und damit nicht von der Zahl der Geburten abhängig war. Für viele Häuser bedeutete das erstmals verlässlich finanzierte Stellen statt permanenter Improvisation.
Die Wirkung war unmittelbar: mehr Bewerbungen, mehr fest angestellte Hebammen, weniger teure Leasingkräfte und höhere Gehälter. Viele Geburtsstationen konnten sich erstmals seit Jahren stabilisieren. Und genau diese Entwicklung steht nun wieder zur Disposition.
Denn das neue Spargesetz koppelt die Budgets enger an die Einnahmen der Krankenkassen. Wachsen diese nur begrenzt, wachsen auch die Mittel für Kliniken und Personal nur begrenzt. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) warnt deshalb vor einem Rückfall in alte Zustände. Die geplanten Kürzungen seien für DHV-Präsidentin Annika Wanierke „schlicht skandalös“. Sie gefährdeten die Existenz von Hebammen und damit auch die geburtshilfliche Versorgung. Bei freiberuflichen Hebammen sieht der Entwurf vor, Vergütungssteigerungen künftig an die Grundlohnrate zu koppeln und bis 2029 zu begrenzen – ein Einfrieren, das für viele ein Berufs-Aus bedeuten könnte.
Besonders heikel ist das, weil viele Hebammen den aktuellen Moment eigentlich als Wendepunkt erlebt hatten. Nach Jahren der Überlastung schien der Beruf wieder attraktiver zu werden. In einigen Kliniken wurden erstmals wieder Stellen ausgeschrieben, die Zahl der Angestellten stieg und nach einem Geburtenpeak in der Corona-Zeit sank die Geburtenrate 2025 im vierten Jahr in Folge auf den niedrigsten Stand seit 1946, was die Lage in vielen Kreißsälen kurzfristig entspannte.
Doch mit der geplanten Reform wächst erneut die Sorge vor einer Abwanderung aus dem Beruf.

Hebammen unter Effizienzdruck

„Die Politik sagt ständig, sie brauche mehr Fachkräfte“, sagt Clausen. „Aber gleichzeitig werden die Bedingungen so gedeckelt, dass viele irgendwann nicht mehr können.“ Maren Clausen kennt inzwischen viele junge Kolleginnen, die Konsequenzen ziehen: Einige wechseln in Teilzeit, andere wollen den Beruf ganz verlassen. Viele erinnern sich noch gut an die Jahre der Dauerüberlastung und wollen dorthin nicht zurück.
Das ist ein Widerspruch, der weit über die Geburtshilfe hinausweist. Denn die Gesundheitsreform folgt einer Logik, die viele Bereiche des Sozialstaats prägt: Stabilität soll über Effizienz erreicht werden. Leistungen müssen messbar, planbar und finanzierbar sein. Doch genau hier kollidiert die politische Logik mit der Realität der Geburt. Die Arbeit einer Hebamme besteht zu großen Teilen aus etwas, das in keiner Bilanz auftaucht, nämlich Anwesenheit.
Vielleicht liegt genau darin das eigentliche Problem, findet Clausen.
Für sie behandelt die moderne Gesundheitspolitik Versorgung zunehmend wie ein steuerbares System. Geburt sei jedoch kein industrieller Vorgang, sagt die erfahrene Hebamme. „Sie ist unberechenbar, körperlich, chaotisch. Sie folgt keiner Taktung.“ Gerade deshalb geraten Hebammen unter Druck. Ihre Arbeit lässt sich nur schwer in ökonomische Modelle pressen. In politischen Debatten taucht dieser Konflikt kaum auf. Dort geht es um Milliarden, Beitragssätze und Finanzierungsmodelle, während die Geburtshilfe oft zur Randnotiz wird.
Vor wenigen Wochen begleitete Maren Clausen eine Geburt in einem kleinen Krankenhaus an der Küste. Draußen peitschte Regen gegen die Fenster, drinnen lag eine Frau seit Stunden in den Wehen – keine Komplikationen, keine Notoperation, nur eine lange, intensive Geburt. Clausen blieb die ganze Nacht an ihrer Seite.
Für viele Hebammen ist genau diese Zeit der Kern ihrer Arbeit. Und genau sie könnte im Gesundheitssystem erneut knapper werden.
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WHO-Versammlung: Mehr Geld, Klimafokus und Forderung nach neuen Notstandsregeln


In Kürze:

  • Deutschland hat WHO-Beitrag nach US-Austritt erhöht
  • WHO sieht Klimawandel als strategische Kernaufgabe
  • Expertenkommission fordert neue WHO-Notstandsregeln

 
In Genf hat am Montag, 18. Mai, die 79. Weltgesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) begonnen. Delegierte aus 193 Mitgliedstaaten beraten bis Samstag über die künftigen Prioritäten und gesundheitspolitischen Ziele der Organisation.
Die WHO bietet für Interessierte einen Livestream an, über den sie die Beratungen im Plenum mitverfolgen können. Die Redebeiträge werden in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Simultanübersetzung zur Verfügung stehen.

Deutsche Finanzierung hat WHO „unabhängiger und resilienter“ gemacht

Bereits am Vorabend der Eröffnung hat der Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, an einem Empfang der deutschen Delegation teilgenommen. Dabei hat er sich bei Bundesgesundheitsministerin Nina Warken dafür bedankt, dass die deutsche Bundesregierung ihren Beitrag zur Organisation um weitere 10 Millionen Euro erhöht hat. Damit soll ein Teil der durch den Austritt der USA wegfallenden Mittel kompensiert werden. Für die Jahre 2024 und 2025 lag der deutsche Beitrag insgesamt bei rund 290 Millionen Euro.
Die „nachhaltige Finanzierung über viele Jahre“, die Deutschland der WHO habe zuteilwerden lassen, mache diese „unabhängiger und resilienter“. Zudem habe die deutsche Unterstützung für das WHO-Zentrum in Berlin die globale Datenlage zu Pandemien verbessert. Dadurch sei eine bessere Überwachung auf Basis verfügbarer Technologien möglich.
Die aktuellen Ausbrüche des Hantavirus und von Ebola zeigen, dass „globale Gesundheitssicherheit von globaler Zusammenarbeit abhängt“. Deutschlands Engagement sende diese Botschaft aus – gerade in einer Zeit, in der „der Multilateralismus unter Druck steht“. Tedros warb vor diesem Hintergrund erneut für das Pandemieabkommen und das darin vorgesehene System für den Zugang zu Krankheitserregern und den gerechten Vorteilsausgleich („Benefit Sharing“).

Tedros: Schrumpfungsprozess „schmerzhaft“ – Deutschland hat geholfen

Es sei „sehr schmerzhaft“ für Tedros gewesen, dass jüngst viele Kollegen die WHO verlassen mussten, weil das vergangene Jahr für die Organisation so schwierig gewesen sei. Den Einschnitt sehe man jedoch auch als Chance. Die Umstrukturierung helfe dabei, „uns neu zu priorisieren, neu auszurichten und eine schlankere Organisation zu werden“. Diese solle sich künftig „stärker auf unser Kernmandat und unseren komparativen Vorteil“ konzentrieren, sagte Tedros. Deutschland habe die WHO in diesem Prozess unterstützt.
Am Montag überbrachte WHO-Büroleiterin Razia Pendse eine Grußbotschaft des UN-Generalsekretärs. Zudem wurden vier Global Health Leaders Awards an Persönlichkeiten aus Norway, Egypt, Ireland und The Bahamas verliehen, die sich über viele Jahre in WHO-Initiativen engagiert hatten.
Nach Angaben der WHO steht die diesjährige Weltgesundheitsversammlung im Zeichen einer zunehmenden Verknüpfung von Gesundheits- und Klimapolitik. Die Tagung knüpft an die Ergebnisse des Vorjahres an. Damals hatte die Weltgesundheitsorganisation den Klimawandel erstmals als vorrangiges strategisches Ziel ihres aktuellen Arbeitsprogramms definiert.

Klimapolitik im Zentrum des diesjährigen Treffens

Entsprechend werden im Rahmen der Tagung auch mehrere Nebenveranstaltungen zu Themen wie Klima, Luftverschmutzung, Energieversorgung und Gesundheit stattfinden. Die WHO beabsichtigt außerdem, einen neuen globalen Kommunikations- und Partnerschaftsplan „Klimawandel und Gesundheit“ vorzustellen. Dieser soll bis zur nächsten Weltklimakonferenz COP31 die politische Dynamik aufrechterhalten.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Bericht der Paneuropäischen Kommission für Klima und Gesundheit, die im vergangenen Jahr vom WHO-Regionalbüro Europa eingesetzt worden war. Den Vorsitz führt die frühere isländische Premierministerin Katrín Jakobsdóttir. Zu den Mitgliedern gehört auch der frühere deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
In ihrem Bericht bezeichnet die Kommission den Klimawandel als akute Bedrohung für Gesundheit, Versorgungssicherheit, sozialen Zusammenhalt und nationale Sicherheit. Nach Auffassung der Autoren reichen die bisherigen politischen Maßnahmen nicht aus, um dieser Entwicklung zu begegnen. Europa erwärme sich doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt. Allein im Jahr 2024 habe es rund 63.000 hitzebedingte Todesfälle gegeben.

Kommission legt WHO 17 Empfehlungen vor – darunter „Klimanotstand“

Die Kommission formulierte 17 Empfehlungen, die sie an Regierungen und die WHO selbst richtete. Sie umfassen unter anderem einen Umbau der Gesundheitssysteme mit stärkerer Ausrichtung auf Klimaresilienz, aber auch einen Ausbau erneuerbarer Energien und eine schrittweise Abkehr von Subventionen für fossile Brennstoffe.
Klimaindikatoren sollen künftig in die Bewertung nationaler Gesundheitssysteme einfließen. Die WHO solle zudem ein Informationszentrum einrichten, das Daten und Argumentationshilfen gegen „Klimaleugner“ bereitstellt. Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Organisation alle zwei Jahre die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer Gesundheitssysteme an den Klimawandel überprüft.
Darüber hinaus fordert die Kommission, die WHO solle ihre Regularien so anpassen, dass sie auch bei starken Hitzewellen oder anderen klimabedingten Gesundheitsgefahren einen Notstand ausrufen kann. Dies solle koordinierte Gegenmaßnahmen erleichtern. Bisher seien die Regelungen vor allem auf zeitlich begrenzte Epidemien ausgerichtet; langfristige klimabedingte Gesundheitsgefahren würden dadurch nicht ausreichend abgedeckt.
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Warken hält weltweite Ebola-Pandemie für „nahezu ausgeschlossen“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stuft die Gefahr einer weltweiten Ebola-Pandemie als „nahezu ausgeschlossen“ ein. Das sagte sie am Sonntag, 17. Mai, im „Bericht aus Berlin“ des ARD-Hauptstadtstudios.
Anlass ist ein sich schnell ausbreitender Ebola-Ausbruch in der DR Kongo und in Uganda. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufene internationale Gesundheitsnotlage diene vor allem dazu, die Behörden vor Ort zu unterstützen, so Warken.
Die WHO wolle mit dem Schritt die Kommunikation mit der Bevölkerung erleichtern und Maßnahmen zur Eindämmung koordinieren. Hintergrund sei unter anderem ein bevorstehendes Großereignis mit bis zu zwei Millionen Teilnehmern in der Region.
Zudem zirkuliere derzeit ein Ebola-Stamm, gegen den es bislang weder Impfstoffe noch antivirale Therapien gebe.
Für Deutschland sieht die Ministerin derzeit keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. „Das Risiko für die deutsche Bevölkerung ist als äußerst gering einzuschätzen“, sagte Warken.
Es gebe bislang auch keine Hilfsanfragen aus den betroffenen Ländern. Deutschland könne aber bei Bedarf etwa durch das Robert-Koch-Institut für Tropenmedizin Unterstützung leisten.
In Genf werde derzeit darüber beraten, wie internationale Reaktionen auf Krankheitsausbrüche verbessert und die Entwicklung von Impfstoffen beschleunigt werden könne, sagte Warken weiter. Dabei gehe es auch um Regelungen im Zusammenhang mit dem Pandemieabkommen der WHO. (dts/red)
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Caritas warnt vor Mehrbelastung in der Pflege durch Warken-Reform

Vor dem Hintergrund einer Reform der Pflegeversicherung warnt die Caritas vor einer noch stärkeren Belastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.
„Bei der stationären Pflege muss die Ministerin dafür Sorge tragen, dass die finanzielle Belastung für die Pflegebedürftigen nicht noch weiter steigt“, sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Eigenanteile könnten später sinken

„Aktuell wird diskutiert, die Eigenanteile erst nach 18 Monaten Aufenthalt in einer Einrichtung zu senken, statt wie bisher nach zwölf Monaten. Das würde zwar der Pflegeversicherung kurzfristig Kosten ersparen, dauerhaft aber das Stufenmodell der Entlastung diskreditieren, das schon heute vielen als ungenügend gilt.“
Mitte Mai will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorlegen.
Welskop-Deffaa befürchtet falsche Anreize: „Die Neuregelung würde den Anreiz erhöhen, vorhandenes Vermögen vor Eintritt des Pflegefalls an Kinder und Enkel zu verschenken, wie es Ratgeber regelmäßig empfehlen. Die Loyalität der Versicherten mit ihrer solidarischen Pflegeversicherung darf durch Anreizeffekte dieser Art nicht aufs Spiel gesetzt werden.“

Entlastung für Angehörige gefordert

Zudem forderte sie, pflegende Familienangehörige zu entlasten: „Die allermeisten Leistungen für Pflegebedürftige werden immer noch in der Familie erbracht.“ Diese Verantwortungsbereitschaft von pflegenden Angehörigen müsse unbedingt geschützt werden.
„Bei der Reform der Pflegeversicherung darf es auf keinen Fall zu Verschlechterungen bei der beitragsfreien Familienmitversicherung, der nach Kinderzahl gestaffelten Beitragshöhe und der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige kommen.“
„Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung, die sich signifikant auf die familiäre Generationensolidarität stützt“, so Welskop-Deffaa.
„Hier erinnern wir daran, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt hat, dass der `generative Beitrag` in der Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden muss als in den anderen Zweigen der Sozialversicherung.“ (dts/red)
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GKV: Warken pocht auf 16 Milliarden Euro Einsparungen

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) pocht auf Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 16 Milliarden Euro.
Was das Kabinett verabschiedet habe, sei bereits ein Kompromiss der Koalition, sagte Warken der „Rheinischen Post“.
Sie hoffe, dass sich die Änderungen in einem überschaubaren Rahmen bewegen werden, damit es nicht noch zu Schieflagen komme.
Wichtig sei, dass bei möglichen Verschiebungen unterm Strich Entlastungen der GKV in der jetzt vorliegenden Größe stehen blieben. „Die Marke von mindestens 16 Milliarden Euro an Einsparungen muss stehen“, betonte Warken.
Die Ministerin warnte Ärzte davor, Terminangebote wegen der geplanten Einsparungen zu kürzen. Sie verstehe, dass Ärzte alarmiert seien, weil die Reform auch bei ihnen ansetze.
Aber auch sie müssten zur Kenntnis nehmen, dass es in den letzten zehn Jahren eine Steigerung von 20 Milliarden Euro bei ihrer Vergütung gegeben habe. Ein wesentlicher Teil davon sei für eine Verringerung der Wartezeiten gezahlt worden, die dann aber ausgeblieben sei.
Versicherte warteten weiterhin teilweise zu lange auf einen Facharzttermin. Insofern halte sie die Rücknahme dieser Regelungen für gerechtfertigt, so die CDU-Politikerin.
Grundsätzlich würden auch weiterhin Steigerungen der Vergütung möglich sein, sie würden wie für alle Bereiche aber an die Einnahmen gekoppelt. Sie könne nur an die Ärzteschaft appellieren, den Menschen keine Angst zu machen.
Auch gesetzlich Versicherte hätten einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Haus- oder Facharzt. Das sei und bleibe wesentlicher Bestandteil des Gesundheitssystems und des Versorgungsauftrags der Ärzteschaft.
Skeptisch zeigte sich Warken zum Vorschlag, die Zahl der Krankenkassen von mehr als 90 auf 20 zu reduzieren. So einfach sei es nicht und die Auswirkungen müsse man sich genau anschauen.
Sie sei offen für den Gedanken, ob etwa eine Mindestmitgliederzahl an Versicherten sinnvoll wäre, um die Effizienz der Verwaltung zu steigern. Es gebe aber auch Länder, in denen solch ein Projekt am Ende das Gegenteil bewirkt habe.
Mit Blick auf die Forderung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nach einer Übertragung der geplanten Regelungen auf Beamte sagte Warken, sie könne den Gedanken gut verstehen. Denn es dürfe tatsächlich nicht dazu kommen, dass Schieflagen zwischen großen Bevölkerungsgruppen entstehen und so Neid-Debatten gefördert würden.
Sie sei grundsätzlich immer für eine Prüfung offen, ob Änderungen in der GKV bei Beamten nachvollzogen werden könnten. Das sei aber nicht in ihrer Zuständigkeit, sondern betreffe das Beamtenrecht. Übrigens könnten Landesregierungen bei den Landesbeamten ja auch selbstständig ansetzen, ganz ohne Zutun des Bundes. (dts/red)