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Großer Umbau der Altersvorsorge: Wer von den Rentenplänen profitiert

 

In Kürze:

  • Rentenkommission legt 33 Empfehlungen für einen grundlegenden Umbau des Rentensystems vor.
  • Verpflichtende Kapitalrente soll langfristig das Rentenniveau von 48 auf etwa 50 Prozent anheben.
  • Renteneintrittsalter soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden.
  • Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll entfallen.
  • Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen künftig verpflichtend einzahlen.

 
Der lang erwartete Bericht der 13-köpfigen Rentenkommission der Bundesregierung liegt vor. In der Nacht zum Donnerstag, dem 18. Juni, einigte sich die Kommission auf eine Liste von 33 Empfehlungen. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte bei der Vorstellung des Berichts am Dienstag, dem 23. Juni, dass innerhalb der Koalition Konsens über die Umsetzung des Gesamtpakets bestehe. Ziel sei eine umfassende Reform statt fortlaufender kleinerer Korrekturen. Auch die jüngere Generation solle sich „dauerhaft auf ihre Rente verlassen können“.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte ebenfalls, dass bei den Vorschlägen „alles ineinandergreife“. Daher signalisiert auch sie, dass die SPD das Paket als die bessere Alternative zum Nichtstun betrachtet, das lediglich steigende Beiträge und ein sinkendes Rentenniveau zur Folge hätte. Im Vorfeld hatte sie eine eins-zu-eins-Umsetzung davon abhängig gemacht, dass die Empfehlungen einstimmig beschlossen werden. Laut AFP war dies jedoch nicht der Fall. In der Pressekonferenz betonte Bas dennoch, man werde das Gesamtpaket trotz notwendiger Diskussionen über einzelne Details nicht wieder aufschnüren: „Es ist ein Gesamtkunstwerk, es gibt kein Rosinenpicken.“

Kapitalrente markiert das Ende des reinen Umlagesystems

Zu den besonders weitreichenden Reformvorhaben gehört die von der Kommission empfohlene gesetzliche Kapitalrente. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzsäule innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierfür sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden, auf die schrittweise ein wachsender Anteil des Bruttolohns eingezahlt und am Kapitalmarkt angelegt wird.
Dieser Anteil soll stufenweise bis auf zwei Prozent des Bruttolohns ab dem Jahr 2031 ansteigen. Finanziert werden soll er paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Damit würde das bisherige reine Umlageverfahren, bei dem die Erwerbstätigen die laufenden Rentenzahlungen finanzieren, teilweise ergänzt. Vergleichbare Modelle existieren bereits in Ländern wie Schweden.
Kurzfristig ist damit zu rechnen, dass die Beiträge zur Rentenversicherung steigen und somit eine zusätzliche Belastung für Beschäftigte und Unternehmen entsteht. Langfristig soll die Kapitalrente jedoch dazu beitragen, das Rentenniveau wieder anzuheben. Nach Berechnungen der Rentenkommission könnte es auf rund 50 Prozent steigen. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Das bedeutet, dass Versicherte nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsentgelt eine Rente in Höhe von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsentgelts in Deutschland als Nettowert vor Steuern erhalten.

Rentenkommission: „Rente mit 70“ ab Ende des Jahrhunderts geplant

Details dazu, für wen die Regelung ab wann gelten wird, müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Für jüngere und mittlere Jahrgänge bietet die Kapitalrente die Chance, von langfristigen Entwicklungen an den Kapitalmärkten zu profitieren. Gleiches gilt für Menschen ohne betriebliche oder private Altersvorsorge sowie für ostdeutsche Arbeitnehmer, bei denen zusätzliche Vorsorge bislang weniger verbreitet ist.
Gleichzeitig würde die geplante Neuregelung aktive Beitragszahler zusätzlich belasten, da sie die neuen Beiträge mitfinanzieren müssten. Arbeitnehmer, die kurz vor dem Ruhestand stehen und nur noch über kurze Ansparzeiten verfügen, könnten hingegen kaum von den langfristigen Erträgen der Kapitalmärkte profitieren. Um mögliche verfassungsrechtliche Probleme zu vermeiden, ist davon auszugehen, dass die Koalition entsprechende Übergangsregelungen schaffen wird.
Ein weiterer zentraler Punkt des Berichts der Rentenkommission ist die faktische „Rente mit 70“, die in dieser Form allerdings erst gegen Ende des Jahrhunderts erreicht würde. Ab 2031 soll die Regelaltersgrenze schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Vorgesehen ist ein 2:1-Modell: Zwei Drittel der hinzugewonnenen Lebenszeit würden der Erwerbsphase zugerechnet, ein Drittel der Rentenphase.

Keine generelle abschlagsfreie Rente mehr nach 45 Beitragsjahren

Der Kalkulation der Rentenkommission zufolge würde die Regelaltersgrenze bis 2041 zunächst auf 67,5 Jahre steigen. Die Kommission hält diesen Schritt für erforderlich, um zu verhindern, dass die steigende Lebenserwartung vollständig zulasten der Beitragszahler geht. Die Rentenbezugsdauer würde auch in diesem Modell weiter zunehmen. Gleichzeitig stünden Erwerbstätige länger für die Finanzierung des Systems zur Verfügung. Dadurch sollen die Belastungen zwischen den Generationen gerechter verteilt werden.
Für die Rentenkasse und die Beitragszahler würde eine längere Lebensarbeitszeit eine finanzielle Entlastung bedeuten. Dem stünde jedoch eine potenziell höhere Belastung bestimmter Bevölkerungsgruppen gegenüber. So können erfahrungsgemäß nicht alle Berufsgruppen gleichermaßen lange oder überhaupt länger arbeiten. Für Menschen mit geringerer Lebenserwartung sowie für Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen könnte die Entwicklung eine erhebliche Belastung darstellen. Viele von ihnen haben bereits heute Schwierigkeiten, das reguläre Rentenalter zu erreichen.
Hinzu kommt, dass die landläufig als „Rente mit 63“ bezeichnete abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte wegfallen soll. Die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, bestand für alle vor 1953 Geborenen. Diese Jahrgänge befinden sich inzwischen jedoch weitgehend im Ruhestand.

Rentenkommission will generelles System durch individuelle Optionen ersetzen

Das früheste Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wurde für spätere Jahrgänge schrittweise angehoben. Für ab 1964 Geborene besteht die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Unverändert möglich war bislang die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren ab dem vollendeten 63. Lebensjahr – allerdings mit Abschlägen. Diese Altersgrenze soll nun auf 64 Jahre steigen.
Während die Altersrente für langjährig Versicherte häufig von Personen mit vergleichsweise stabilen Erwerbsbiografien genutzt wird, sollte die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ursprünglich insbesondere körperlich stark belasteten Arbeitnehmern zugutekommen. Die Kommission geht jedoch davon aus, dass inzwischen nicht mehr überwiegend diese Beschäftigtengruppen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
Künftig sollen auch sehr lange Erwerbsbiografien grundsätzlich keinen Anspruch auf einen früheren Renteneintritt mehr begründen. An die Stelle der bisherigen pauschalen Regelung zur abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte soll ein stärker an der individuellen Lebens- und Erwerbssituation orientierter Ansatz treten.

Perspektivisch sollen auch Selbstständige gesetzlich rentenversichert sein

So soll Menschen aus rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, ein vereinfachter Zugang zur regulären Altersrente ermöglicht werden. Diese Einstufung soll dauerhaft gelten; eine Verpflichtung zu beruflichen Neuorientierungen oder Anpassungsqualifizierungen wäre in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen. Zudem sollen ab dem 45. Lebensjahr regelmäßige Gesundheitschecks eingeführt und mit verbesserten Rehabilitationsangeboten verknüpft werden.
Eine weitere weitreichende Neuerung im deutschen Rentensystem betrifft die Selbstständigen. Die Reform soll sowohl für bislang nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasste Selbstständige als auch insbesondere für Neugründer gelten. Für bereits bestehende Selbstständige sieht das Konzept der Rentenkommission jedoch eine Opt-out-Klausel vor.
Bislang ist nur ein begrenzter Teil der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Dazu zählen beispielsweise Künstler und Publizisten, für die eine Versicherungspflicht über die Künstlersozialkasse besteht. Angehörige freier Berufe sind in der Regel über berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Alle übrigen Selbstständigen müssen ihre Altersvorsorge eigenständig organisieren, etwa durch private Vorsorgeformen oder die staatlich geförderte Rürup-Rente.

Einbeziehung von Beamten gilt kurzfristig als zu kompliziert

Neben neu gegründeten Selbstständigen sollen künftig auch Parlamentsabgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas spricht in diesem Zusammenhang von einem „Schritt zur Erwerbstätigenversicherung“. Die von ihr bevorzugte Einbeziehung von Beamten ist jedoch vorerst nicht vorgesehen.
Auch die Rentenkommission empfiehlt zunächst lediglich eine „wirkungsgleiche“ Übertragung der vorgeschlagenen Reformen auf Beamte. Diese sollen damit bis auf Weiteres nicht in das gesetzliche Rentensystem integriert werden. Eine solche Reform könnte zwar für mehr Gleichbehandlung sorgen und die Finanzierungsbasis verbreitern. Zugleich wäre ein derartiger Systemwechsel jedoch mit erheblichen Kosten, rechtlichen Herausforderungen und einem langen Umsetzungszeitraum verbunden.
Die zu erwartenden Übergangskosten wären insbesondere für die Länderhaushalte beträchtlich. Vor allem Anpassungs- und Angleichungsmaßnahmen würden hohe finanzielle Belastungen verursachen. Dem stünde lediglich eine begrenzte und kurzfristige Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber.

Ende der Minijobs – Risiko für Gründungen und Beschäftigung?

Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen sowie für Berufsgruppen, die ihre Altersvorsorge bislang flexibel gestalten konnten, könnten die geplanten Reformen eine erhebliche zusätzliche Belastung bedeuten. Hinzu kommt, dass der Sonderstatus von Mini- und Midijobs entfallen soll. Künftig sollen lediglich Ferienjobs von Schülern von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen bleiben.
Die Rentenkommission erhofft sich davon insbesondere, mehr Frauen und bisher geringfügig Beschäftigte in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen. Dadurch sollen Fehlanreize am Arbeitsmarkt reduziert und das Risiko von Altersarmut verringert werden.
Kritiker verweisen jedoch darauf, dass das Maßnahmenpaket auch negative Beschäftigungseffekte haben könnte. So könnten potenzielle Unternehmer etwa darauf verzichten, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen oder ein Unternehmen überhaupt zu gründen. Gerade in Familienbetrieben, bei Existenzgründern und in kleinen Unternehmen spielen die Flexibilität und die geringen bürokratischen Hürden von Minijobs häufig eine wichtige Rolle. Auch bei Hausfrauen, Rentnern und Studierenden erfreuen sich diese Beschäftigungsformen großer Beliebtheit.

Akzeptanz in den Fraktionen noch ungewiss

Mit ihren Vorschlägen verfolgt die Rentenkommission vor allem drei Ziele: die langfristige Sicherung der Rentenfinanzierung, die Stabilisierung des Rentenniveaus sowie eine Neuverteilung der Lasten zwischen den Generationen.
Dem steht ein tiefgreifender Umbau des bisherigen Systems gegenüber. Ob Friedrich Merz und Bärbel Bas die Koalitionsfraktionen hinter sich vereinen können, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
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Milliarden-Hype um SpaceX: Sollten Anleger jetzt zugreifen?


In Kürze:

  • Größter Börsengang aller Zeiten: SpaceX will mehr Geld einsammeln als jedes Unternehmen zuvor.
  • Hohe Bewertung: Anleger zahlen hauptsächlich für künftiges Wachstum, nicht für heutige Gewinne.
  • Vorsicht geboten: Viele Börsenneulinge starten stark, bleiben langfristig aber hinter den Erwartungen zurück.

 
Der Kapitalmarkt liebt große Geschichten. Kaum eine ist derzeit größer als die von SpaceX. Wenn das Raumfahrtunternehmen von Elon Musk wie angekündigt am kommenden Freitag, 12. Juni, an die Nasdaq geht, könnte dies nicht nur der größte Börsengang der Finanzgeschichte werden. Es wäre zugleich ein Testfall dafür, wie viel Anleger derzeit bereit sind, für Tech-Aktien zu bezahlen.
Mit einer angestrebten Bewertung von bis zu 1,8 Billionen US-Dollar (1,56 Billionen Euro) würde SpaceX auf Anhieb zu den wertvollsten Unternehmen zählen. Die Gesellschaft läge damit in einer Größenordnung von Microsoft, Apple oder Nvidia – alles Unternehmen, die jährlich Hunderte Milliarden Dollar Umsatz erwirtschaften und seit Jahren hohe Gewinne erzielen.
SpaceX dagegen steht trotz beeindruckender technologischer Fortschritte noch immer am Anfang eines Geschäftsmodells, dessen langfristige Ertragskraft der Markt erst beweisen muss. Die entscheidende Frage für Anleger lautet daher nicht, ob SpaceX ein außergewöhnliches Unternehmen ist. Daran bestehen kaum Zweifel. Die Frage lautet vielmehr: Ist die Aktie zum Börsenstart ein attraktives Investment?

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Die Größenordnung des Börsengangs ist außergewöhnlich. SpaceX plant nach eigenen Angaben, rund 555 Millionen Aktien zu einem Preis von jeweils 135 US-Dollar (117 Euro) zu verkaufen.
Durch den Verkauf dieser Aktien würde SpaceX rund 75 Milliarden Dollar von Investoren einsammeln. Zum Vergleich: Das entspricht etwa dem Gegenwert von mehr als 65 Milliarden Euro. Sollten die beteiligten Banken zusätzlich weitere Aktien verkaufen, könnte die Summe sogar auf knapp 86 Milliarden Dollar (74 Milliarden Euro) steigen.
Die Dimension wird im historischen Vergleich deutlich: Der bisher größte Börsengang der Welt stammt vom saudi-arabischen Ölkonzern Saudi Aramco, der Ende 2019 rund 29,4 Milliarden Dollar bei Investoren einsammelte. SpaceX würde diesen Rekord mit einem Emissionsvolumen von 75 Milliarden Dollar mit mehr als dem Doppelten übertreffen. Selbst die Wall Street hat einen Börsengang dieser Größenordnung bislang nicht erlebt.

Die Bewertung als zentrale Frage

Das Kapital soll, laut dem bei der US-Börsenaufsicht SEC eingereichten Börsenprospekt vorrangig in drei Bereiche fließen: den weiteren Ausbau des Satelliteninternetdienstes Starlink, die Entwicklung der Schwerlastrakete Starship sowie den Aufbau zusätzlicher KI- und Recheninfrastruktur. Weiter plant das Unternehmen, einen Überbrückungskredit über 20 Milliarden Dollar (17 Milliarden Euro) zurückzuführen.
Bemerkenswert ist auch die Eigentümerstruktur. CEO und Gründer Elon Musk wird trotz der erstmaligen Aktienausgabe die Kontrolle behalten. Nach dem Börsengang soll er, laut Angaben von SpaceX, weiterhin rund 83,6 Prozent der Stimmrechte halten.
Anleger erwerben somit zwar Anteile an einem börsennotierten Unternehmen, erhalten jedoch kaum Einfluss auf dessen strategische Ausrichtung. Möglich wird das durch eine Aktienstruktur mit unterschiedlichen Stimmrechten, bei der die von Musk gehaltenen Class-B-Aktien jeweils zehn Stimmen verleihen.

Die Lehren früherer Börsengänge

In der öffentlichen Wahrnehmung wird SpaceX häufig mit spektakulären Raketenstarts, Plänen für Marsmissionen und anderen futuristischen Visionen verbunden. Für Investoren ist jedoch ein anderer Geschäftsbereich entscheidend: Starlink.
Das Satellitennetzwerk hat sich innerhalb weniger Jahre vom ambitionierten Nebenprojekt zur wirtschaftlichen Grundlage des Konzerns entwickelt. Über 12 Millionen Kunden weltweit beziehen inzwischen Internetdienste über das Satellitennetzwerk. Anders als das klassische Startgeschäft liefert Starlink wiederkehrende Umsätze und kalkulierbare Zahlungsströme.
Gerade diese wiederkehrenden Einnahmen erklären einen erheblichen Teil der hohen Bewertung. Die Börse ist grundsätzlich bereit, für Infrastruktur- und Plattformgeschäfte hohe Preise zu zahlen – oft ein Vielfaches der aktuellen Umsätze oder Gewinne.
Chipkonzern NVIDIA wird nicht wegen seiner aktuellen Gewinne so hoch bewertet, sondern weil Anleger auf eine langfristige Dominanz im KI-Markt setzen. Bei SpaceX beruht die Hoffnung auf einer ähnlichen Logik. Starlink könnte sich zu einer globalen Kommunikationsplattform entwickeln.
Doch genau an diesem Punkt beginnt die Unsicherheit. Der Markt für satellitengestützte Kommunikation wird zunehmend umkämpft. Neben traditionellen Telekommunikationsunternehmen investieren auch Amazon und andere Technologiekonzerne Milliardenbeträge in vergleichbare Systeme. Gleichzeitig bleibt unklar, wie hoch die langfristigen Margen tatsächlich ausfallen werden.
Die größte Herausforderung für Anleger liegt jedoch weniger im Geschäftsmodell als in der Bewertung. SpaceX erzielte im vergangenen Jahr, laut dem Börsenprospekt, rund 18,7 Milliarden Dollar Umsatz (16,2 Milliarden Euro). Dem steht eine Börsenbewertung von bis zu 1,8 Billionen Dollar (1,56 Billionen Euro) gegenüber. Das entspricht einem Kurs-Umsatz-Verhältnis von annähernd 100.

Der Musk-Faktor

Zum Vergleich: Selbst viele der erfolgreichsten Technologieunternehmen der vergangenen Jahre wurden an der Börse deutlich niedriger bewertet. Unternehmen mit einem derart hohen Verhältnis zwischen Unternehmenswert und Umsatz müssen über viele Jahre außergewöhnlich stark wachsen, um die Erwartungen des Marktes zu erfüllen.
Hinzu kommt die Ertragslage. Zwar erwirtschaftete SpaceX zeitweise Gewinne. Insgesamt bleibt das Unternehmen jedoch hochgradig investitionsintensiv. Die Entwicklung neuer Raketensysteme, der Ausbau der Satellitenflotte und die geplanten KI-Investitionen verschlingen enorme Summen.
Für Anleger bedeutet das: Sie kaufen heute nicht die gegenwärtigen Erträge des Unternehmens. Sie kaufen die Hoffnung auf künftige Erträge. Das ist kein ungewöhnliches Phänomen an der Börse. Gerade Wachstumsunternehmen werden häufig auf Basis ihrer Zukunftsaussichten bewertet. Doch je höher die Bewertung bereits zum Börsenstart ausfällt, desto kleiner wird die Fehlertoleranz.
Historisch betrachtet sind Börsengänge für Privatanleger häufig weniger attraktiv, als es die öffentliche Aufmerksamkeit vermuten lässt. Kaum jemand hat Börsengänge so intensiv untersucht wie der amerikanische Wirtschaftswissenschaftler Jay Ritter. Seine Auswertungen zeigen ein wiederkehrendes Muster: Viele Neuemissionen starten mit kräftigen Kursgewinnen. Langfristig können jedoch nur wenige Unternehmen die hohen Erwartungen erfüllen, die Anleger zu Beginn in sie gesetzt haben.

Warum der Börsenhype riskant sein kann

Der Grund liegt in der Mechanik des Börsengangs. Investmentbanken und Altaktionäre bringen Unternehmen meist dann an die Börse, wenn die Marktstimmung günstig ist und hohe Bewertungen durchsetzbar erscheinen. Für die bisherigen Eigentümer ist das rational. Für neue Anleger bedeutet es häufig, dass ein erheblicher Teil der Zukunftserwartungen bereits eingepreist ist.
Beispiele dafür gibt es zahlreiche. Uber galt beim Börsengang 2019 als dominierende Mobilitätsplattform der Zukunft. Dennoch dauerte es Jahre, bis das Unternehmen nachhaltig profitabel wurde. Die Aktie entwickelte sich lange Zeit enttäuschend.
Ähnliches gilt für Uber-Konkurrent Lyft, das Softwareunternehmen UiPath oder zuletzt Zahlungsanbieter Klarna. Viele dieser Unternehmen verfügten zweifellos über innovative Geschäftsmodelle. Die Aktien erwiesen sich dennoch über längere Zeiträume als schlechte Investments, weil die Erwartungen der Anleger zu hoch waren.
Kein anderer Aspekt dürfte die Bewertung von SpaceX so stark beeinflussen wie Musk selbst. Für Befürworter ist Musk der erfolgreichste Technologieunternehmer seiner Generation. Kaum jemand hat so viele Industrien gleichzeitig verändert – von Elektroautos über Raumfahrt bis zu künstlicher Intelligenz.
Musk ist nicht nur Chef von SpaceX, sondern zugleich in zahlreiche weitere Projekte involviert. Seine politischen Aktivitäten und öffentlichen Kontroversen haben bereits mehrfach direkte Auswirkungen auf die Bewertung seiner Unternehmen gehabt.
Der Börsenprospekt weist ausdrücklich darauf hin, dass SpaceX eng mit Musk verbunden bleiben wird. Anleger investieren damit nicht nur in Raketen und Satelliten, sondern auch in die Fähigkeit eines einzelnen Unternehmers, seine ambitionierten Pläne umzusetzen.

Warum Tesla kein Maßstab ist

Viele Privatanleger hoffen auf eine Wiederholung der Tesla-Geschichte. Allerdings ist das eine der großen Ausnahmen der Börsengeschichte. Anleger, die die Aktie beim Börsengang 2010 zeichneten und über Jahre hielten, wurden mit Kursgewinnen belohnt, wie sie selbst im Technologiesektor selten sind. Allerdings startete Tesla damals mit einer Börsenbewertung von 1,7 Milliarden Dollar (1,5 Milliarden Euro). SpaceX startet mit einer Bewertung von fast 1,8 Billionen Dollar – also mehr als tausendmal höher.
Der Unterschied ist fundamental. Tesla musste seinen Erfolg zunächst beweisen. SpaceX erhält den Vertrauensvorschuss bereits im Voraus. Auch wenn das Unternehmen operativ ähnlich erfolgreich wäre wie Tesla in den vergangenen 16 Jahren, dürfte das Kurspotenzial allein aufgrund der Ausgangsbewertung deutlich geringer ausfallen. Die Mathematik der Kapitalmärkte setzt hier enge Grenzen.
SpaceX ist zweifellos eines der weltweit innovativsten Unternehmen. Mit Starlink verfügt der Konzern über ein wachsendes Infrastrukturgeschäft. Im Raketenmarkt besitzt er eine technologische Führungsposition. Die langfristigen Perspektiven sind beeindruckend.
Für Anleger ergibt sich daraus jedoch nicht automatisch ein attraktives Chance-Risiko-Verhältnis. Die geplante Bewertung verlangt nahezu perfekte Entwicklung in mehreren Geschäftsbereichen gleichzeitig. Starlink muss seine Marktposition verteidigen, Starship muss technisch und wirtschaftlich funktionieren, und die milliardenschweren Investitionen in neue Technologien müssen sich auszahlen. Schon kleinere Enttäuschungen könnten ausreichen, um die hohen Erwartungen des Marktes zu korrigieren.
Die Geschichte von SpaceX mag erst am Anfang stehen. Für die Aktie gilt das möglicherweise nicht. Ein großer Teil der Zukunft scheint bereits im Ausgabepreis enthalten zu sein. Wer den Börsengang verpasst, verpasst deshalb womöglich nicht die Chance seines Lebens. Er vermeidet vor allem das Risiko, für eine Vision den denkbar höchsten Preis zu bezahlen.