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Haushalt 2027: Rekordschulden, Investitionen und Kritik an Klingbeils Entwurf


In Kürze:

  • Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf 2027 mit 555,4 Milliarden Euro Ausgaben und 118,7 Milliarden Euro Neuverschuldung.
  • Bundesregierung verweist auf Investitionen, Verteidigungsausgaben und geplante Einsparungen zur Haushaltskonsolidierung.
  • Wirtschafts- und Umweltverbände kritisieren steigende Schulden, Umschichtungen und fehlende strukturelle Sparmaßnahmen.

 
Am Montag, 6. Juli, hat das Bundeskabinett eine Einigung auf einen Haushaltsentwurf für 2027 bekannt gemacht. Dieser sieht Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro und eine Neuverschuldung von 118,7 Milliarden Euro vor.
Zuvor hatte die Bundesregierung angekündigt, dass beides in einem geringeren Rahmen gehalten werden könnte. Für den Haushalt 2026 summierte sich nun die Nettokreditaufnahme auf etwa 98 Milliarden.
Ein Faktor für die deutlich höhere Neuverschuldung ist dabei der Verteidigungsetat. Dieser soll im Kernhaushalt auf 109,7 Milliarden Euro steigen – und damit um ein Drittel gegenüber dem Haushalt für das laufende Jahr. Für die Unterstützung der Ukraine sind rund 11,6 Milliarden eingeplant.

Klingbeil: Haushaltsentwurf als Ausdruck von Krisenresilienz

Unter Berücksichtigung der Sondervermögen für Infrastruktur und Bundeswehr steigt die Neuverschuldung insgesamt auf rund 200 Milliarden Euro. Bis 2030 werde sie sich auf gut 220 Milliarden Euro belaufen.
Im Jahr 2027 plant der Bund zudem Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro in die Sanierung maroder Brücken und Straßen sowie des Bahnnetzes. Diese sollen vorwiegend aus dem Sondervermögen Infrastruktur kommen.
Die Bundesregierung bezeichnet den Haushalt als Ausdruck ihrer Handlungsfähigkeit. „Der Bundeshaushalt trägt insgesamt dazu bei, die Krisenfestigkeit zu stärken“, lautet es auf ihrer Website.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) verteidigte die geplante höhere Neuverschuldung. „Man kann sich gegenüber Putin nicht mit der schwarzen Null verteidigen“, sagte der SPD-Chef am Sonntagabend im ARD-„Sommerinterview“ mit Blick auf den russischen Präsidenten Wladimir Putin und Bedrohungen durch Russland.
Eine Rekordsumme sei für Investitionen vorgesehen. Damit wolle man das Land wieder auf Wachstumskurs bringen und gleichzeitig Sicherheit, Infrastruktur und Innovation stärken. Ferner weist Klingbeil Darstellungen zurück, man baue wieder nur die Verschuldung aus.

Sparmaßnahmen und Stellenabbau sollen Haushalt entlasten

Der SPD-Chef verwies zugleich darauf, dass es „trotz der internationalen Krisen“ gelungen sei, die ursprüngliche Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro im kommenden Jahr zu schließen.
Dazu werde eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, etwa Einsparungen in den Bundesministerien. So sollen 2027 Einsparungen von 1,2 Milliarden Euro durch effizienterer Abläufe und Strukturen im Bundeshaushalt entstehen.
Bis zum Haushaltsjahr 2029 wolle man diesen Kurs noch ausbauen. Der Effekt der angekündigten Effizienzmaßnahmen soll sich bis dahin kontinuierlich steigern. Außerdem hätten die Ressorts das von Klingbeil vorgegebene Einsparungsziel von 1 Prozent je Ministerium vollständig umgesetzt.
Beim Personal soll die Einsparquote im nächsten Jahr 2 Prozent betragen, wobei es keinen Abbau bei den Sicherheitsbehörden geben soll. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll es dem Koalitionsvertrag zufolge in der Bundesverwaltung einen Stellenabbau um 8 Prozent geben.
Zudem soll ein höherer Steuersatz auf bestimmte alkoholische Getränke den Haushalt entlasten. Eine Senkung des Bundeszuschusses an die gesetzliche Rentenversicherung um 1 Milliarde Euro im nächsten Jahr soll ebenfalls einen Spareffekt bewirken.

Wirtschaftsverbände warnen vor wachsender Schuldenlast

Kritik am Haushaltsentwurf gibt es unter anderem von den Verbänden.
So nennt die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Tanja Gönner, die geplanten Mehrausgaben und Schuldenzuwächse „alarmierend“. Es gelinge der Bundesregierung trotz massiver Neuverschuldung und hoher Steuereinnahmen nicht, eine solide Haushaltsplanung vorzulegen.
Gönner warnt vor weiter explodierenden Zinskosten, die dazu führen könnten, dass bis 2030 jeder fünfte Euro aus den Steuereinnahmen für Zinsen gebunden sein könnte. Dieses Geld fehle dann für Zukunftsinvestitionen. Es müsse mehr geschehen in Richtung Wachstumsförderung, Konsolidierung und effizientere Verwendung öffentlicher Mittel, so die BDI-Funktionärin.
„Das eigentliche Haushaltsproblem liegt daher weiter bei den Ausgaben, nicht bei den Einnahmen.“
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) erklärte, die Haushaltsentwicklung bereite den Unternehmen Sorge.
„Soziales, Verteidigung und Zinsen werden bis 2030 zusammen bereits 80 Prozent des Haushaltes binden. Für wachstumsrelevante Ausgaben bleibt damit kaum Spielraum“, erklärte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov. Die Bundesregierung müsse gegensteuern.
Die Vorsitzende des Verbandes der Familienunternehmer, Marie-Christine Ostermann, spricht in einer Erklärung von einem „geradezu gefährlichen Gemisch“. Mit mehr als 555 Milliarden Euro habe man den Kernhaushalt um 12 Milliarden stärker aufgebläht als noch im April geplant. Die Neuverschuldung falle um 8 Milliarden höher aus als angekündigt.

Familienunternehmer bemängeln steigende Zinsbelastung

Bis 2030 würden die Ausgaben für die Zinsen auf 80,7 Milliarden Euro im Jahr steigen, kritisiert Ostermann. Entgegen vorherigen Ankündigungen greife Klingbeil auch auf die Rücklage zu – und wolle daraus 6,8 Milliarden Euro mobilisieren.
Der Haushaltsentwurf, so Ostermann, drohe zum „Desaster für Deutschland“ zu werden. Sie äußert weiter: „Konsolidiert ist an diesem Etat leider gar nichts. Statt endlich zu sparen werden Rücklagen geplündert, Steuern erhöht und mit Haushaltstricks nur noch mehr Mittel verschoben.“
Umweltverbände wiederum kritisieren, dass etwa 2,7 Milliarden Euro an Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel vom Klima- und Transformationsfonds (KTF) in den Kernhaushalt umgeleitet werden.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, wies darauf hin, dass man den KTF dazu geschaffen habe, zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Transformation und Infrastruktur zu finanzieren. Stattdessen verkomme dieser jetzt zum „Verschiebebahnhof für mangelnde Einsparbemühungen im Kernhaushalt“.
Um mehr Luft zu bekommen, soll zudem die Tilgung von Milliarden-Krediten, die der Bund während der Corona-Pandemie sowie nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine aufgenommen hatte, zeitlich geschoben werden.

CDU/CSU-Fraktionsvize: Haushaltsentwurf „großer Wurf“

An der Verschiebung von Investitionen zwischen Kernhaushalt und Sondervermögen hatten bereits vor Wochen der Bundesrechnungshof und mehrere Wirtschaftsverbände Kritik geübt.
Zweifel gibt es auch, ob alle noch nicht konkret hinterlegten, aber eingeplanten Einsparungen und Mehreinnahmen wie vorgesehen eintreten werden. Klingbeil machte bei der Verkündung bereits darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung infolge des Irankriegs ihre Erwartungen bezüglich Wachstums und Steuereinnahmen nach unten korrigieren musste.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller zeigt sich hingegen optimistisch. Er erklärt gegenüber „Phoenix“, der Bundeshaushalt 2027 sei ein „echter großer Wurf“. Man setze die Prioritäten genau richtig – „durch mehr echte Investitionen, konsequentes Sparen und die gezielte Förderung von Familien“. Es gehe aber „noch mehr in den Folgejahren“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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6. Juli: Kritik an Haushaltsplänen | Zu viel Öl am Markt | Neue Angriffe auf Kiew

Kritik an Haushaltsplänen
Die Haushaltspläne der Regierung für 2027 stoßen auf breite Kritik. Der Bundesverband der Deutschen Industrie spricht von alarmierenden Schuldenzuwächsen. Der Umweltverband wirft Finanzminister Lars Klingbeil die Plünderung des Klima- und Transformationsfonds vor. Vorgesehen sind höhere Ausgaben für die Verteidigung, eine steigende Neuverschuldung sowie Kürzungen beim Klimafonds.

Schüsse in Offenburg

Nach Schüssen in einem Wohngebiet in Offenburg hat es zwei Tote gegeben – einer der beiden gilt als Tatverdächtiger. Es handele sich dabei um einen 33-jährigen Mann, wie die Polizei mitteilte. Die ausgerückten Streifen hatten den leblosen Mann heute morgen nach mehreren Notrufen in einer Hofeinfahrt entdeckt. Eine Frau wurde mit schwersten Verletzungen aufgefunden, denen sie später erlag.

Zu viel Öl am Markt

Analysten von JP Morgan warnen laut Yahoo Finance vor einer Ölschwemme. Grund ist der fallende Ölpreis aufgrund von sinkender Nachfrage und steigender Produktion. Die OPEC+ hat ihre Förderziele ab August um fast 190.000 Barrel pro Tag erhöht. Gleichzeitig sinkt die Nachfrage, insbesondere aus China. In Deutschland könnten Ölprodukte vorerst dennoch teurer bleiben, da Bestände zunächst wieder aufgefüllt werden müssen.

Trubel um US-Stürmer

Die UEFA übt scharfe Kritik an der FIFA. Die Aufhebung der Rot-Sperre gegen US-Stürmer Folarin Balogun vor dem WM-Achtelfinale gegen Belgien habe eine rote Linie überschritten. Eine Sperre nach einer Roten Karte dürfe keine Ermessensfrage sein. Auch der belgische Fußballverband hat der Entscheidung widersprochen und angekündigt, „alle Optionen“ zu prüfen.

Neue Angriffe auf Kiew

Kurz vor dem NATO-Gipfel setzten Russland und die Ukraine ihre gegenseitigen Angriffe fort. Während Kiew über schwere russische Luftangriffe mit Toten und Verletzten berichtete, meldete Moskau ukrainische Drohnenangriffe auf zivile Ziele sowie das Abfangen zahlreicher Drohnen. Viele Angaben der beiden Kriegsparteien lassen sich derzeit nicht unabhängig überprüfen.
 
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Kabinett beschließt Haushalt 2027 mit neuen Schulden

Das Kabinett hat den von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) aufgestellten Haushalt für 2027 und die Finanzplanung bis 2030 beschlossen. Die Zahlen zeigen nach oben, sowohl bei Ausgaben als auch bei Neuschulden. Kritik kommt am starken Fokus auf die Verteidigung und an Plänen, Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) abzuziehen und in den regulären Haushalt zu überführen. Ein Überblick:

Wie sehen die Einnahmen und Ausgaben des Bundes aus?

Die geplanten Ausgaben des Bundes steigen im kommenden Jahr auf 555,4 Milliarden Euro, das sind fast sechs Prozent mehr als im laufenden Jahr. In der Finanzplanung der kommenden Jahre steigen die Ausgaben stetig an, auf dann 635,4 Milliarden Euro im Jahr 2030.
Bei der Verschuldung ist kommendes Jahr eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro geplant, nach 98 Milliarden Euro in diesem Jahr. Beide Posten – Ausgaben und Schulden – sind noch einmal höher angesetzt als in den Eckwerten vom Frühjahr.
Zusammen mit den schuldenfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr summieren sich die neuen Schulden kommendes Jahr laut Kabinettsbeschluss auf 203,7 Milliarden Euro. Auch diese Zahl steigt bis 2030 stetig an.
Die von der Regierung angekündigte Einkommensteuerreform ist im Haushalt 2027 noch nicht abgebildet. Da sie bislang nur rund zur Hälfte finanziert ist, könnten zusätzliche Schulden hinzukommen.

Wie erklärt der Bund die Summen?

Vor allem mit internationalen Faktoren und der daraus resultierenden Wirtschaftslage: „Die globalen Krisen und Konflikte sowie ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Lieferketten erschweren es ganz erheblich, die Wachstumsschwäche unseres Landes zu überwinden“, heißt es in der Kabinettsvorlage.
Genannt werden etwa die Lage in Nahost und der andauernde Ukraine-Krieg, was massive Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit nach sich ziehe.
Für kommendes Jahr wird nur noch mit einem realen Wirtschaftswachstum von 0,9 Prozent gerechnet. Das mindert nicht nur die Steuereinnahmen, sondern treibt auch die Zinszahlungen des Bundes in die Höhe: 41,9 Milliarden Euro werden kommendes Jahr allein für Zinszahlungen veranschlagt, diese Summe steigt bis 2030 drastisch auf voraussichtlich 80,7 Milliarden Euro.
Außerdem hat die Bundesagentur für Arbeit kommendes Jahr einen Mehrbedarf von 5,2 Milliarden Euro wegen der schwierigen Lage auf dem Arbeitsmarkt.
Der Bund verweist zudem auf erneut nötige „Rekordinvestitionen“ unter anderem in Verkehr und Verteidigung, um 2029 die anvisierte NATO-Quote von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erreichen. Insgesamt sind für 2027 Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Wie hoch sind die Finanzierungslücken?

Klingbeil betont, es sei gelungen, zumindest für 2027 die ursprüngliche Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro – den sogenannten „Handlungsbedarf“ – zu schließen. Damit legt er einen „konsolidierten Haushalt“ vor.
Klingbeil tastet für den Haushalt 2027 aber auch die Rücklage des Bundes an, damit bleiben für die kommenden Jahre daraus nur noch 3,9 Milliarden Euro übrig. In der Planung bis 2030 bleiben außerdem Handlungsbedarfe bestehen, die Haushaltslücke summiert sich in den Folgejahren auf 107 Milliarden Euro.
Der Konsolidierungskurs müsse daher im kommenden Jahr weitergehen, gibt Klingbeil als Ziel aus. Zusätzlich zu dem einen Prozent an Einsparungen müssten die Ministerien noch einmal zwei Prozent drauflegen.
Mehr Einnahmen erhofft sich der Bund außerdem zeitnah durch die Bekämpfung von Steuerkriminalität, eine höhere Alkohol- und Tabaksteuer sowie eine Plastiksteuer.

Wie hoch sind die einzelnen Etats?

Den mit Abstand höchsten Einzeletat hat erneut das Bundesarbeitsministerium zur Verfügung – nämlich 201,46 Milliarden Euro nach 197,34 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Davon geht der allergrößte Teil für die Rente drauf.
Zweitgrößter Etat ist der Verteidigungshaushalt mit diesmal 109,75 Milliarden Euro. Das ist mit einem Plus von 32,7 Prozent der größte Zuwachs, denn im laufenden Haushaltsjahr hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) noch 82,69 Milliarden Euro zur Verfügung.
Einschließlich der Gelder aus dem Sondervermögen Bundeswehr hat der Haushalt von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) kommendes Jahr ein Gesamtvolumen von fast 140 Milliarden Euro.
Den drittgrößten Etat erhält erneut das Verkehrsministerium mit 26,43 Milliarden Euro. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat kommendes Jahr 21,97 Milliarden Euro zur Verfügung, dahinter folgen die Etats der Ministerien des Inneren, für Familie und für Gesundheit.

Welche Kritik gibt es an den Finanzplänen?

Heftige Kritik gibt es von Umweltverbänden und seitens der Grünen an den Plänen, aus dem KTF kommendes Jahr rund drei Milliarden Euro in den normalen Haushalt zu überführen. Der KTF wird zu großen Teilen aus den Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel gespeist und soll Mittel für den Klimaschutz bereitstellen.
Politiker der Koalition argumentieren, dass auch die in den Haushalt überführten Gelder letztlich dem Klimaschutz zugute kommen, etwa durch Investitionen in die Wärmewende und die Elektromobilität. Kritiker sprechen hingegen von „Zweckentfemdung“.
Kritik kommt auch an dem erneuten Rückgang des Etats für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Das Ministerium hat kommendes Jahr mit 9,47 Milliarden Euro knapp sechs Prozent weniger Geld zur Verfügung. Auch der starke Fokus auf Verteidigungsausgaben führt zu Kritik, vor allem von den Linken.

Wie geht es jetzt weiter?

Nach dem Beschluss im Kabinett beginnen nach der Sommerpause im September die parlamentarischen Beratungen. Bis Ende des Jahres soll der Etat stehen. (afp/red)
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Steuern, Rente, Pflege: Koalitionsausschuss ringt um großes Reformpaket


In Kürze:

  • Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
  • Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
  • Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
  • Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

 
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.

Steuerreform

Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.

Änderungen bei der Arbeitszeit

Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.

Rente

Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.

Gesundheit und Pflege

In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.

Bürokratie

Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Vor Koalitionsausschuss: Neue Steuerpläne bringen Union in Erklärungsnot


In Kürze:

  • Die Koalitionsspitzen beraten am 1. Juli über zwei Steuerreform-Modelle mit einem Entlastungsvolumen von 17 beziehungsweise 28 Milliarden Euro.
  • Beide Varianten sehen höhere Spitzen- und Reichensteuersätze vor, während die Entlastung der Mittelschicht geringer ausfallen könnte als zunächst erwartet.
  • Die Finanzierung über Änderungen bei der Erbschaftsteuer bleibt einer der größten Streitpunkte zwischen Union und SPD.
  • Neben der Steuerpolitik sollen auch Arbeitsmarkt-, Renten-, Pflege- und Bürokratiereformen Teil des Koalitionspakets werden.

 
Am Mittwoch, dem 1. Juli, kommen die Koalitionsspitzen zu Verhandlungen über die geplante Steuerreform zusammen, mit der die Bürger ab 2027 entlastet werden sollen. Bereits vor etwa zwei Wochen war die Rede von zwei Konzepten, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorlegen wolle. Nun will der „Stern“ zwei aktualisierte Vorschläge erhalten haben, die sich in einigen Punkten von den zuvor bekannten Entwürfen unterscheiden.

Klingbeil-Pakete sollen Entlastungen vor allem für mittlere Einkommen bringen

Dem Bericht zufolge soll das größere der beiden Reformpakete eine Steuerentlastung im Umfang von etwa 28 Milliarden Euro bewirken. Dabei liege der Fokus auf der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Nach den Berechnungen sollen Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro künftig um rund 800 bis 900 Euro pro Jahr entlastet werden.
Die Finanzierung würde teilweise über das Ende von Vergünstigungen und Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer, höhere Spitzen- und Reichensteuersätze sowie den Abbau von Subventionen erfolgen. Welche Subventionen gemeint sind, bleibt offen. Rund 35 Millionen Steuerpflichtige sollen dadurch entlastet werden. Singles würden bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 140.000 Euro noch profitieren.
Die kleinere Reform hätte ein Entlastungsvolumen von 17 Milliarden Euro. Die Entlastung für niedrigere Einkommen wäre nur noch etwa halb so hoch und würde bereits bei einem Bruttoeinkommen von etwa 115.000 Euro für Singles enden. Spitzen- und Reichensteuersatz würden ebenfalls steigen, allerdings ohne Gegenfinanzierung über die Erbschaftsteuer.

Entlastungen im Steuerkonzept deutlich geringer als zuvor berichtet

Vor zwei Wochen war noch von einem Reformvolumen von 10 oder 20 Milliarden Euro die Rede. Der Spitzensteuersatz sollte möglicherweise erst ab 85.000 Euro greifen – nun ist je nach Modell von 76.508 oder 75.657 Euro die Rede. Dafür soll er in beiden Varianten von 42 auf 44 Prozent steigen. Derzeit beginnt der Spitzensteuersatz bei knapp 70.000 Euro zu greifen.
Die Reichensteuer sollte den Modellen zufolge, über die Mitte Juni berichtet wurde, bei 47,5 Prozent liegen. Nun ist von 48 oder 49 Prozent die Rede. Fällig werden soll sie künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Vor zwei Wochen war noch vom heutigen Schwellenwert von knapp 280.000 Euro die Rede. Aktuell liegt die sogenannte Reichensteuer bei 45 Prozent und wird ab einem Einkommen von knapp 278.000 Euro fällig.
Vor allem bei der Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz nach oben fällt auf, dass diese nun deutlich geringer ausfallen soll als ursprünglich angenommen wurde. Der Grundfreibetrag soll je nach Modell bei 12.900 oder 13.084 Euro liegen. Heute beträgt er 12.348 Euro. Anschließend greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

„FairErben“ nicht in Konzepten enthalten – Vorbehalte in der Union gegen Erbschaftsteuer

Die Entlastungskonzepte würden damit deutlich weniger großzügig ausfallen als noch vor kurzem in Rede stand. Im Gegensatz dazu würden die Belastungen für Wohlhabende möglicherweise früher greifen und höher ausfallen. Schon das müsste die Union ihrer Basis und ihren Wählern vermitteln.
Die SPD bringt Änderungen bei der Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Entlastungspakets ins Spiel und will beseitigen, was sie für Schlupflöcher und Privilegien hält. Die CSU lehnt Änderungen bei der Erbschaftsteuer kategorisch ab, auch in der CDU gibt es dafür wenig Sympathien. Man sorgt sich vor allem um Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen. Allerdings hatte Bundeskanzler Friedrich Merz seine Bereitschaft erklärt, den Spitzensteuersatz zu „glätten“ – im Gegenzug zum möglichen Wegfall des Solidaritätszuschlags.
Allerdings ist auch von dem Konzept „FairErben“ keine Rede mehr, das die SPD Anfang des Jahres vorgestellt hatte. Dieses hätte einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vorgesehen, der steuerfrei vererbt werden könne. Für Unternehmensvermögen solle er bei 5 Millionen Euro liegen. Alles, was darüber hinausgeht, solle progressiver Besteuerung unterliegen. Dabei soll die Begleichung der Steuerverbindlichkeiten auf 20 Jahre erstreckt werden können.

Gegenfinanzierung über neue Schulden schloss Klingbeil aus

Klingbeil hatte betont, dass die Steuerreform möglichst aufkommensneutral sein solle. Zusätzliche Schulden zur Finanzierung hatte er ausgeschlossen. Deshalb müsse die Gegenfinanzierung über höhere Steuern im oberen Bereich, einen Subventionsabbau sowie teilweise auch die Erbschaftsteuer erfolgen.
Neu ist außerdem, dass die Steuerreform inzwischen unmittelbar mit anderen Reformen, etwa im Arbeits- und Sozialrecht, verknüpft werden soll. So bringt die Union unter anderem einen Karenztag im Krankheitsfall und Lockerungen beim Kündigungsschutz ins Spiel. Dies stößt bei der SPD auf deutliche Ablehnung.
Mehrere SPD-Abgeordnete hatten einem AFP-Bericht zufolge verlangt, mit noch weitreichenderen Forderungen nach einer Beteiligung von Vermögenden in den Koalitionsausschuss zu gehen. In einem Impulspapier hieß es, diese sollten eine einmalige Vermögensabgabe leisten. Sie soll Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro betreffen. Außerdem solle es Änderungen bei der Vermögens- und Erbschaftsteuer geben.

SPD-Abgeordnete fordern einmalige Vermögensabgabe

Die Abgeordneten Annika Klose, Sanae Abdi, Jan Dieren, Ruppert Stüwe und Carolin Wagner treten zudem für Preisobergrenzen bei Energie und Lebensmitteln sowie eine Übergewinnsteuer ein. Außerdem fordern sie einen „bundesweiten Mietendeckel“. Darüber hinaus wenden sie sich gegen Reformen, die zu längeren Arbeitszeiten oder Kürzungen beim Wohngeld und anderen sozialen Leistungen führen würden.
Die SPD solle, so heißt es in dem Impulspapier, „nicht Reformen gegen die Interessen der Menschen allein mit Verweis auf Haushaltslöcher durchdrücken“. Im Koalitionsausschuss geht es neben der Steuerreform auch um Themen wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege, Gesundheit und Bürokratie.
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Klingbeil plant Erhöhung der Alkoholsteuer um 20 Prozent

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Alkoholsteuer weniger stark anheben als zuletzt von der Expertenkommission des Gesundheitsministeriums empfohlen. Das ergibt sich aus einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums, aus dem das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zitiert. Danach soll die Steuer auf Spirituosen im kommenden Jahr um 20 Prozent steigen.
Dadurch würde beispielsweise eine Flasche Wodka mit einem Alkoholgehalt von 40 Volumenprozent im Einzelhandel um knapp einen Euro teurer. Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Expertenkommission hatte dagegen für 2027 einen Anstieg um mehr als 40 Prozent vorgeschlagen. Bis 2029 sah der Vorschlag sogar eine Verdoppelung der Steuer vor.
Eine Erhöhung um 20 Prozent bedeutet, dass die Alkoholsteuer von 13,03 Euro je Liter Reinalkohol auf 15,64 Euro steigt. Bezogen auf eine 0,7-Liter-Flasche und eine Spirituose mit 40 Volumenprozent – unter anderem Wodka, Whisky oder Rum – würde die Steuerlast inklusive Mehrwertsteuer um 87 Cent steigen.
Auch die Steuer auf Sekt, Champagner, mit Alkohol versetzte Likörweine sowie sogenannte Alkopops soll den Plänen zufolge um 20 Prozent angehoben werden. Die Biersteuer will Klingbeil dagegen nicht erhöhen. Wein soll weiter steuerfrei bleiben.
Die Mehreinnahmen für den Staat sollen sich auf jährlich rund 400 Millionen Euro summieren. Im Gesetzentwurf heißt es, die Steuererhöhung diene der „Konsolidierung des Bundeshaushalts 2027 und des Finanzplanes bis 2030“. (dts/red)
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Bericht: Klingbeil plant Steuervereinfachungen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant einem Bericht zufolge neben einer Reform der Einkommensteuer auch umfangreiche Steuervereinfachungen für Bürger und Unternehmen.
Im Finanzministerium werde derzeit an entsprechenden Maßnahmen gearbeitet, berichtete das „Handelsblatt“ am Mittwoch, 17. Juni, unter Berufung auf Regierungskreise. Die Vereinfachungen könnten demnach Teil des Reformpakets werden, das Union und SPD beim Koalitionsausschuss am 1. Juli schnüren wollen.
Ziel ist des Vorhabens sei es, sowohl die Steuerzahler als auch die Finanzverwaltung von Bürokratie zu entlasten, heißt es in dem Bericht. Auch verschiedene Länderfinanzminister von Union und SPD hätten gemeinsam einen Katalog mit möglichen Steuervereinfachungen erstellt, die in das Paket mit einfließen könnten.
Das Bundesfinanzministerium wie auch die Länder griffen bei ihren Initiativen auf die Vorarbeit zweier Kommissionen zurück, die im Sommer 2024 ihre Empfehlungen an den damaligen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) übergeben hatten, wie das „Handelsblatt“ weiter berichtete.
Die Ideen des Bundesfinanzministeriums und der Länder würden sich an den Empfehlungen der Kommissionen orientieren.
Dazu gehöre etwa eine neue Arbeitstagepauschale für Arbeitnehmer, meldete die Zeitung. In ihr könnten die Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer, die Homeoffice-Pauschale sowie die Pendlerpauschale gebündelt werden. Steuererklärungen sollten so einfacher oder sogar überflüssig werden. (afp/red)
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„Spiegel“: Klingbeil legt zwei Varianten für Steuerreform vor


In Kürze:

  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat laut dem „Spiegel“ Reformmodelle zur Entlastung bei der Einkommensteuer im Umfang von 10 oder 20 Milliarden Euro vorgelegt.
  • Geplant sind verschobene Tarifgrenzen und ein späteres Greifen des Spitzensteuersatzes.
  • Zur Finanzierung diskutiert die SPD höhere Steuern für Spitzenverdiener, große Erbschaften und Vermögen.
  • Die Union warnt vor Belastungen für Familienunternehmen und lehnt eine Vermögensteuer weiterhin ab.

 
Wie bereits Anfang Mai angekündigt, hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) angeblich ein Konzept für eine umfassende Steuerreform erarbeitet, über das die Koalitionsspitzen nun beraten sollen. Details sind öffentlich noch nicht bekannt, dem „Spiegel“ zufolge stellte der Minister jedoch gleich zwei Entwürfe für weitreichende Erleichterungen im Bereich der Einkommensteuer vor.
Diese unterscheiden sich durch den Umfang der Steuerentlastungen – in einem Fall wären es 10 Milliarden, im anderen 20 Milliarden Euro. Klingbeil hatte zuvor in Aussicht gestellt, bis zu 95 Prozent der Beschäftigten entlasten zu wollen. Davon sollen insbesondere Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen zwischen etwa 2.500 und 4.000 Euro profitieren.

Klingbeil will 95 Prozent der Steuerpflichtigen bei Einkommensteuer entlasten

Worüber bereits weitgehend Konsens in der Koalition besteht, ist, dass der Grundfreibetrag ansteigen soll. Auch könnten die Tarifzonen nach oben wandern – bis zu einem späteren Greifen des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Derzeit beginnt dieser ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro. Künftig könnte der Satz erst ab 85.000 Euro greifen.
Profitieren davon sollen klassische Mittelschichthaushalte, Facharbeiter, Meister, Ingenieure, gut verdienende Angestellte und kleine Unternehmer. Dabei soll die Entlastung mit steigendem Einkommen tendenziell sogar größer ausfallen – solange nicht die Schwelle überschritten ist, die den Reichensteuersatz ins Spiel bringt.
Und hier beginnen die potenziellen Konfliktlinien innerhalb der Koalition. Denn zum einen geht es um die Frage, ab wann die Reichensteuer künftig gelten und wie hoch sie sein soll. Zum anderen bringt Klingbeil insbesondere für die groß angelegte Reformvariante noch einen weiteren Finanzierungsbaustein ins Spiel: eine höhere Reichensteuer.

Welche Anpassung akzeptiert die Union beim Reichensteuersatz?

Derzeit beträgt der Reichensteuersatz 45 Prozent und wird bei Alleinstehenden ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 280.000 Euro fällig. Klingbeil plant, diesen zu erhöhen. Häufig war die Rede von einem möglichen künftigen Reichensteuersatz von 47,5 Prozent. Dieser solle „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich diesbezüglich sogar gesprächsbereit. Er sprach von einem möglichen „Glätten“ des Steuertarifs im oberen Bereich – sofern im Gegenzug auch für die letzten damit Belasteten der Solidaritätszuschlag wegfällt. Immerhin könnte ohnehin das Bundesverfassungsgericht, bei dem eine entsprechende Klage anhängig ist, die Politik dazu zwingen.
Auch bezüglich der Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Für die SPD ist eine höhere Besteuerung großer Erbschaften kein Tabu – und es spricht vieles dafür, dass diese im Klingbeil-Entwurf zur 20-Milliarden-Variante eine tragende Rolle spielt. Viele Sozialdemokraten liebäugeln zudem mit einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer.

SPD legt Konzept zur Erbschaftsteuer vor – und hofft auf Rückenwind aus Karlsruhe

Die Union lehnt beides ab – zudem wäre ohnehin nicht der Bund der Nutznießer einer erhöhten Erbschaftsteuer. Die daraus generierten Mittel fließen den Haushalten der Länder zu. Vor allem aber befürchten CDU und CSU, dass nominell zwar Millionäre mit Luxusvillen durch eine höhere Erbschaftsteuer belastet würden. Tatsächlich würde diese aber auch bei der Vererbung mittelständischer Familienbetriebe oder der Unternehmensnachfolge greifen.
Die SPD hingegen weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht derzeit über die Verfassungsmäßigkeit der Schonbeträge für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer zu befinden hat. Sollte Karlsruhe diese Bestimmungen kippen, wäre Klingbeil mit seiner Position bestätigt.
Die SPD hatte Anfang des Jahres ihr Konzept „FairErben“ vorgestellt. Dieses beinhaltet einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro, die steuerfrei vererbt werden kann – was im Regelfall für die Weitergabe eines Familienwohnhauses ausreichen würde. Dazu soll es einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Unternehmensvermögen geben, was für Nachfolgeregelungen reichen solle.
Für alles, was darüber hinausgeht, sieht das Konzept eine progressive Besteuerung vor. Unternehmen, die investieren, sollen die Erbschaftsteuer auf bis zu 20 Jahre erstrecken können. Im Gegenzug sollen die meisten aktuellen Ausnahmetatbestände für Betriebsvermögen weitgehend entfallen.

Kann Klingbeil das 20-Milliarden-Paket auf diesem Wege gegenfinanzieren?

Ungewiss bleibt, ob höhere Steuern auf Erbschaften und Vermögen tatsächlich ausreichen würden, um das Klingbeils Projekt von 20 Milliarden Euro an Entlastungen bei der Einkommensteuer gegenzufinanzieren.
Im Jahr 2024 waren die Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungssteuern abermals gestiegen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden Vermögensübertragungen in Höhe von 113,1 Milliarden Euro berücksichtigt. Diese führten jedoch nur zu 13,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.
Bereits jetzt liegt der größte Teil der Vermögensübergänge durch Erbschaft oder Schenkung unter den gesetzlichen Freigrenzen und wird deshalb nicht erfasst.
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Reformüberblick bei Haushaltsplänen für 2027: Was auf die Bürger zukommt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhere Beitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
  • Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.

 
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.

Gesundheit

Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.

Pflege

Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.

Rente

Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.

Steuern

Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.

Weitere Bereiche

Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.
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Innenministerium bestätigt Aus für Asylverfahrensberatung ab 2027


In Kürze:

  • Bundesinnenministerium plant Ende der Förderung der Asylverfahrensberatung ab 2027.

  • Die Regierung verweist auf Haushaltszwänge und eine bisher nicht veröffentlichte Evaluation.

  • Mögliche Folge ist ein Wegfall bundesweiter Beratungsstrukturen für Asylbewerber.


  • Das Bundesinnenministerium plant offenbar, aus dem erst vor drei Jahren bundesweit eingeführten System der Asylverfahrensberatung (AVB) auszusteigen – und das, bevor ein Evaluierungsbericht vorliegt. Wie das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) am Freitag, 5. Juni, berichtete, hat das Ministerium das Ende der Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung bestätigt.

    Dies gehe aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag hervor. Das Ministerium begründet den Schritt mit der angespannten Lage im Bundeshaushalt. Diese mache eine „strikte Prioritätensetzung“ erforderlich. Man habe nach eingehender Prüfung Einsparpotenziale identifiziert, heißt es weiter. Diese erstreckten sich auch auf die Mittel für die AVB. Mit Blick auf den Bundeshaushalt 2027 dauere die regierungsinterne Prüfung jedoch noch an.

    Asylverfahrensberatung sollte unabhängige und individuelle Rechtsauskunft sichern

    Dem Ministerium zufolge stütze auch eine Evaluation des Programms, das seit 2023 existiert, den Förderstopp. Allerdings, so kritisieren die Grünen, liege der dazugehörige Bericht noch nicht öffentlich vor. Er werde der Bundesregierung zufolge „derzeit finalisiert“ und solle „voraussichtlich“ noch im zweiten Quartal des Jahres erscheinen.

    Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Filiz Polat, betrachte dies als Verstoß gegen Gebote der Transparenz. Sie äußert gegenüber dem RND:

    „Wer über die Zukunft dieses wichtigen Beratungsangebots entscheiden will, muss die Fakten auf den Tisch legen.“

    Ein Wegfall des Angebots hätte gravierende Konsequenzen – in erster Linie mit Blick auf das demnächst in Kraft tretende EU-Asylregelwerk GEAS. Asylbewerber seien ohne professionelle Unterstützung „kaum in der Lage, ihre Rechte und Pflichten im Verfahren zu verstehen und wahrzunehmen“. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie Folteropfer sowie behinderte oder kranke Menschen, benötigten diese Form vertraulicher Beratung.

    Polat forderte, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) müsse „jetzt Farbe bekennen“ und die Absicherung der Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Haushalt sichern.

    Träger des Programms sind vor allem Wohlfahrtsverbände und NGOs

    Beschlossen hatte die Förderung die damalige Ampelkoalition Ende 2022. Sie beabsichtigte, auf diese Weise zur Beschleunigung von Asylverfahren beizutragen. Immerhin sollte die Beratung auch dazu dienen, aussichtslose Fälle zu identifizieren und in weiterer Folge langwierige Verfahren zu vermeiden. Seit Mitte 2023 ist das Programm aktiv. Asylbewerber können auf dieser Grundlage eine individuelle, vertrauliche und ergebnisoffene Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

    Träger des Programms sind in den meisten Fällen Wohlfahrtsverbände wie Caritas, Diakonie, AWO oder DRK. Dazu kommen zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die der Bund in ihrer Eigenschaft als freie Träger fördert.

    Bislang hatte der Bund in den Jahren 2024 bis 2026 jeweils 25 Millionen Euro an Fördermitteln für AVB bereitgestellt. Im ersten Jahr waren es 20 Millionen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, mussten die Träger zusätzlich selbst einen Eigenanteil in Höhe von 7 bis 10 Prozent beisteuern.

    Ohne Asylverfahrensberatung wäre BAMF selbst einziger Ansprechpartner

    Sollte der Bund tatsächlich die Mittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung streichen, bliebe Asylbewerbern weiterhin die behördliche Information und Rechtsauskunft über das Asylverfahren. Diese führt allerdings das BAMF selbst durch – und damit die Behörde, die am Ende auch über das Asylgesuch entscheidet.

    Ohne die Bundesmittel wäre das Ende der bundesweiten AVB-Struktur vorgezeichnet. Eine Vielzahl an Beratungsstellen würde voraussichtlich schließen, fortbestehen würden einzelne regionale Angebote. Die Träger, die bislang die Asylberatung geleistet haben, müssten auf ihre eigenen Rechtshilfefonds zurückgreifen oder wären von Spenden und möglichen Landesmitteln abhängig.

    Da je nach Bundesland unterschiedliche Positionen zur Förderpolitik zu erwarten wären, würde dies auch zu uneinheitlichen Beratungsstandards zwischen den Bundesländern führen.

    Filiz Polat befürchtet zudem, dass Asylverfahren auf diese Weise länger und teurer würden. Ohne gut informierte Zuwanderer drohten mehr Fehlentscheidungen durch die Behörden, so die Politikerin. Dies könne am Ende dazu führen, dass die Folgekosten eines Wegfalls der AVB die Summe der Einsparung übersteige.

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    Abschaffung der Bonpflicht: Union will Einführung erst 2027

    Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU), spricht sich für eine Abschaffung der Bonpflicht erst zeitgleich mit der geplanten Einführung einer Registrierkassenpflicht aus.
    „Die Bonpflicht sollte aus unserer Sicht parallel zur Einführung der Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz zum 1. Januar 2027 fallen“, sagte Güntzler den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen werde derzeit noch verhandelt.
    „Wir brauchen ein schnelles Ergebnis“, sagte der CDU-Politiker. Ziel müsse eine Lösung sein, die sowohl wirksam gegen Steuerbetrug vorgehe als auch Unternehmen entlaste.
    „Entscheidend ist für uns eine praxistaugliche, bürokratiearme Lösung, die Steuerbetrug wirksam bekämpft und ehrliche Betriebe nicht unnötig belastet“, so Güntzler.

    Finanzministerium plant Lockerung der Bonpflicht

    Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die umstrittene Bonpflicht lockern.
    Zunächst soll sie für einen Kauf bis zu 30 Euro entfallen. Belege müssen dann nicht mehr in Papierform ausgedruckt werden. Es reicht die digitale Bereitstellung, etwa per Mail oder QR-Code.
    Die allgemeine Belegausgabepflicht war zum 1. Januar 2020 eingeführt worden.
    Obwohl sie rechtlich technologieneutral ausgestaltet war, führte sie in der Praxis, insbesondere bei kleinen Betrieben wie Bäckereien, zu einer massiven Zunahme von ausgedruckten Papierbelegen und damit zu heftiger Kritik wegen des bürokratischen Aufwands.

    Steuergewerkschaft warnt vor falscher Reihenfolge

    Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil geplante Lockerung der Bonpflicht kritisiert.
    Der DSTG-Bundesvorsitzende Florian Köbler sprach sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe zwar für eine Modernisierung der Belegausgabe aus. „Den Papierbon durch einen digitalen Beleg zu ersetzen, ist überfällig“, erklärte er.
    Eine Abschwächung bestehender Kontrollinstrumente ohne gleichzeitig verschärfte Vorgaben für Registrierkassen sei jedoch der falsche Weg.
    Köbler kritisierte insbesondere den zeitlichen Ablauf der Pläne. Die Reihenfolge stimme nicht: Erst lockere der Minister die Kontrolle, die Registrierkassenpflicht solle aber erst 2027 kommen.
    Das heiße: „Erst den Wachmann nach Hause schicken und dann über die Tür nachdenken. Wer zuerst lockert und später kontrolliert, lädt die Betrüger ein“, sagte er.
    Der DSTG-Chef warnte vor einer Ausweitung von Steuerhinterziehung im Bargeldbereich. Der Angestellte führe jeden Cent Lohnsteuer ab, während nebenan das Bargeld weiter in der Pappschachtel neben der Kasse lande.
    „Genau diese Lücke darf der Staat nicht noch größer machen. Die ehrlichen Betriebe verdienen Schutz, nicht die Schummler“, sagte Köbler.
    Sollte die Bonpflicht gelockert werden, müsse dies nach Ansicht der Gewerkschaft mit einer flächendeckenden Pflicht zu manipulationssicheren Registrierkassen verknüpft werden.
    „Wenn die Lockerung kommt, dann nur Zug um Zug mit einer flächendeckenden, manipulationssicheren Registrierkassenpflicht“, forderte Köbler.
    Zudem sei die geplante Umsatzgrenze von 100.000 Euro zu hoch angesetzt. Österreich mache es seit 2016 konsequenter. Deutschland müsse nachschärfen, nicht lockern. (dts/red)
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    BAföG-Reform auf der Kippe? Streit um Finanzierung belastet Koalition


    In Kürze:

    • Die Koalition streitet über die Finanzierung der geplanten BAföG-Reform und möglicher Leistungserhöhungen.
    • Vorgesehen sind eine höhere Wohnkostenpauschale, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro sowie eine spätere Anhebung des Grundbedarfs.
    • SPD-Politiker werfen der Union Verunsicherung von Studenten vor und pochen auf die Umsetzung der Reform.
    • Aussagen von Forschungsministerin Dorothee Bär zu Studentenjobs lösten zusätzliche Kritik aus.

     
    Die Frage der BAföG-Reform belastet die Koalition. Eigentlich hatte das Bundesforschungsministerium bereits Ende April verkündet, dass sich Union und SPD auf die Finanzierung geeinigt hätten. Bundeskanzler Friedrich Merz und Regierungssprecher Stefan Kornelius machten jedoch zu Wochenbeginn deutlich, dass die geplante Reform weiterhin unter Finanzierungsvorbehalt steht.
    Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) stellte die vereinbarte Reform zwar nicht infrage – diese soll das Kabinett im Juli beschließen. Allerdings sei noch nicht gesichert, dass es zu der vorgesehenen Erhöhung der Leistungen kommen werde.

    Was das BAföG-Paket beinhalten soll

    Die Einigung umfasst im Wesentlichen zwei Punkte: Die Wohnkostenpauschale für Studenten, die nicht bei ihren Eltern leben, soll von 380 auf 440 Euro steigen. In weiterer Folge soll der Grundbedarfssatz von derzeit 475 Euro schrittweise auf das Niveau der Grundsicherung angepasst werden.
    Der Bezug von Bürgergeld ist für Immatrikulierte grundsätzlich nicht vorgesehen. Für Studienanfänger aus bedürftigen Familien soll es allerdings eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro geben, die nicht zurückgezahlt werden muss. Anspruchsberechtigt seien Studienanfänger, die nicht älter als 25 Jahre sind, Bürgergeld beziehen und in Familien leben, die ihr Einkommen aufbessern müssen.
    Die Antrags- und Verwaltungsverfahren für das BAföG sollen zudem modernisiert und entbürokratisiert werden. Außerdem ist eine regelmäßigere Anpassung von Bedarfssätzen und Freibeträgen vorgesehen. Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale soll bereits zum Wintersemester 2026/27 stattfinden. Die Umsetzung der Erhöhung des Grundbedarfs soll dagegen in zwei Schritten ab 2027/28 erfolgen.

    Bär: „Kein Drama“, wenn Studenten nebenbei jobben

    Dass aus der Union jetzt Stimmen kommen, die den Finanzierungsvorbehalt des Koalitionsvertrags anmahnen, sorgt in der SPD für Unmut. Vizefraktionschefin Wiebke Esdar wirft dem Kanzleramt vor, junge Menschen zu verunsichern. Die Finanzierung stehe, so Esdar. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil habe die Reform bereits in seiner Haushaltsplanung abgebildet, betonte sie.
    Gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ hatte Ministerin Bär erklärt, sie habe Zweifel an der Umsetzbarkeit der BAföG-Reform angesichts des allgemeinen Spardrucks. Zudem sei es „kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben – viele sammeln dabei sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“, so Bär.

    SPD-Abgeordnete bringt wegen BAföG-Reform Koalitionsbruch ins Spiel

    Juso-Chef Philipp Türmer kritisierte die Aussagen am 1. Juni im Deutschlandfunk als „ehrlicherweise saudumme Klischees“ über angeblich „faule Studenten“, die „doch mal arbeiten“ sollten. Tatsächlich seien bereits rund 65 Prozent der Studenten neben dem Studium berufstätig – mehr als in früheren Generationen.
    Trotzdem lebten 50 Prozent der Immatrikulierten, die nicht mehr zu Hause wohnten, in Armut. Grund dafür seien die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die Tatsache, dass das BAföG eben nicht ausreiche. Die Ministerin solle sich auf die Seite der Betroffenen stellen, mahnt Türmer: „Sie müsste ein Interesse daran haben, dass es in Deutschland nicht vom Geldbeutel abhängt, ob man sich das Studieren leisten kann.“
    Die bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner erhöhte den Druck auf den Koalitionspartner. In einem am Montag veröffentlichten Meme deutete sie an, dass die SPD bei einem Scheitern der BAföG-Reform Konsequenzen ziehen könnte: „Wenn die BAföG-Erhöhung nicht zum Wintersemester kommt – dann gehen wir!“
    Später löschte sie das Bild. Screenshots davon verbreiten sich jedoch weiterhin in den sozialen Medien. Aus dem Bundesforschungsministerium hieß es unterdessen, man arbeite „mit Nachdruck“ daran, dass die BAföG-Reform Ende Juli im Bundeskabinett verabschiedet werden könne und zum Wintersemester in Kraft trete.
    (Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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    CDU-Finanzpolitiker offen für Kompromiss bei höherer Reichensteuer

    Der finanzpolitische Sprecher der CDU, Fritz Güntzler, signalisiert Bereitschaft, die Reichensteuer anzuheben.
    „Es ist in der jetzigen Lage nicht klug, dass man die oberen Einkommen zusätzlich belastet“, sagte der Unionsabgeordnete dem „Spiegel“. „Ich stehe aber einem sinnvollen Kompromiss mit der SPD nicht im Wege.“

    Spitzensteuersatz soll später greifen

    Ähnlich wie die SPD will Güntzler die Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten, um die Leistungsträger in der Gesellschaft zu stärken. Sein Augenmerk liegt dabei vor allem auf mittleren Gehältern.
    „Um auch die Einkommen in der Mitte zu entlasten, müssen wir den Tarifeckwert der Spitzensteuer von heute knapp 70.000 Euro deutlich erhöhen“, sagte er. Er betrage heute das 1,5-Fache des Durchschnittslohns.
    Es waren in den Sechzigerjahren mal das 18-fache. „Dadurch landen derzeit zu viele Menschen mit ihrem Gehalt im Spitzensteuersatz von 42 Prozent.“
    Das Anheben des Eckwertes für den Spitzensteuersatz habe einen Effekt, den es zu vermeiden gelte. „Wenn wir den Spitzensteuersatz später greifen lassen, würden automatisch Erwerbstätige aus den obersten Gehaltsbereichen auch weniger Einkommensteuer zahlen“, sagte Güntzler.
    Das liegt daran, dass erst der Anteil des Gehalts, der sich über dem Eckwert (derzeit 70.000 Euro, künftig womöglich mehr) befindet, mit dem Spitzensteuersatz belegt wird.
    Unter dem Strich würde auch für Großverdiener die Steuerlast sinken. „Wenn dies nicht gewollt ist – eine Frage für die Verhandlungen – wird es notwendig werden, den Grenzsteuersatz bei der Reichensteuer von heute 45 Prozent anzuheben“, sagte Güntzler.

    Reichensteuer ab 277.826 Euro Jahreseinkommen

    Die Reichensteuer muss ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 277.826 Euro – knapp 23.152 Euro im Monat – bezahlt werden.
    Wie stark genau dieser Prozentsatz angehoben werden müsse, damit die Summe der zu zahlenden Einkommensteuer für die obersten Einkommen gleich bleibe, müssten die Beamten im Bundesfinanzministerium berechnen, so Güntzler.
    Der Unionsmann sieht diesen Teil einer Einkommensteuerreform auch nicht im Gegensatz zu aktuellen Verlautbarungen aus seiner Partei. „Diese Anpassung widerspricht auch nicht dem Beschluss des Parlamentskreises Mittelstand der Union, die lediglich weitere Steuerbelastungen abgelehnt hat.“
    Es gehe nämlich nicht um den Grenzsteuersatz, der ab einem bestimmten Euro anfällt, sondern immer auch um den Durchschnittssteuersatz über das gesamte Einkommen.

    Mittelstand soll geschützt bleiben

    Güntzler gilt in der Unionsfraktion als wichtige Stimme. Er ist Mitglied im einflussreichen Parlamentskreis Mittelstand und ist selbst Steuerberater. Seit Wochen ist er sowohl mit dem Bundeskanzler als auch dem Vizekanzler Lars Klingbeil von der SPD im Gespräch.
    Mit der finanzpolitischen Sprecherin der Sozialdemokraten, Frauke Heiligenstadt, verhandelte er die neue private Rentenvorsorge, das Nachfolgemodell der Riester-Rente. Nun könnte Güntzler als Brückenbauer auch bei der Einkommensteuerreform dienen.
    Entscheidend bei einem Kompromiss ist für den finanzpolitischen Sprecher der Union, dass Unternehmer nicht benachteiligt würden.
    Viele von ihnen, insbesondere Familienbetriebe, Handwerker und Mittelständler, ließen ihre Firmen als sogenannte Personengesellschaften über die Einkommensteuer und nicht die Körperschaftsteuer veranschlagen.
    Sie lägen schnell im Spitzensteuersatz, manche auch im Reichensteuersatz. Wenn dieser von derzeit 45 Prozent angehoben werden sollte, müsse klar sein, „dass der Mittelstand, für den vorwiegend die Einkommensteuer die Unternehmenssteuer ist, von einer möglichen Erhöhung nicht betroffen sein darf“, sagte Güntzler. (dts/red)
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    Elterngeld, Bürgergeld, Rente: Wo Schwarz-Rot sparen will


    In Kürze:

    • Milliardenloch im Haushalt erhöht Reformdruck.
    • Klare Sparvorgabe von Lars Klingbeil an alle Ministerien
    • Elterngeld gerät erneut ins Visier der Sparpolitiker.
    • Ehegattensplitting entwickelt sich zum Konfliktthema.
    • Bürgergeld-Debatte: große politische Wirkung, kleiner Spareffekt

     
    Die bevorstehende parlamentarische Sommerpause und die Landtagswahlen im Herbst setzen die Bundesregierung zunehmend unter Zeitdruck. Der Reformbedarf ist groß, die Reformbereitschaft der Bevölkerung jedoch nicht in allen Bereichen gleichermaßen ausgeprägt – und von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kommen klare Vorgaben für die Haushaltsaufstellung 2027. Nun geht es an die Details.
    Alle Ressorts sollen ihre bisherigen Ausgaben um mindestens ein Prozent senken. Das schwarz-rote Bündnis will zugleich umfangreiche Investitionen in Bereichen wie Verteidigung, Klimaschutz und Infrastruktur auf den Weg bringen. Gleichzeitig muss eine milliardenschwere Haushaltslücke geschlossen werden: Für das Jahr 2027 wird sie auf rund 30 Milliarden Euro geschätzt, bis zum Jahr 2029 sogar auf 172 Milliarden Euro. Hinzu kommen Belastungen für Wirtschaft und private Haushalte infolge des Irankrieges. Zudem droht langfristig eine Überforderung der Sozialsysteme.

    Nach beitragsfreier Mitversicherung gerät auch Elterngeld ins Sparvisier

    Dem jüngsten ZDF-„Politbarometer“ zufolge sind 89 Prozent der Bevölkerung der Überzeugung, dass grundlegende Reformen in Bereichen wie Gesundheit, Rente oder Arbeitsmarkt erforderlich sind. Allerdings sehen nur 23 Prozent eine hohe Bereitschaft dafür in der Bevölkerung – 75 Prozent gehen vom Gegenteil aus.
    Wie bereits die Debatte um kurzfristige Maßnahmen zur Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung gezeigt hat, ist die Reformbereitschaft dort besonders gering, wo es die eigene Familie betrifft. Die FinanzKommission Gesundheit (FGK) hatte unter anderem empfohlen, die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern zu beenden. Die starke öffentliche Kritik führte dazu, dass stattdessen lediglich ein Beitragszuschlag vorgesehen ist.
    Als weiterer Bereich, in dem mit Kürzungen und Einschränkungen zu rechnen ist, gilt das Elterngeld. Das Bundesfamilienministerium unter Karin Prien muss gemäß den Vorgaben von Lars Klingbeil in ihrem Ressort Einsparungen von 500 Millionen Euro umsetzen. Bereits zu Monatsbeginn hatte das „Handelsblatt“ berichtet, dass das Elterngeld davon betroffen sein soll.

    Einkommensgrenzen bereits zweimal nach unten angepasst

    Es wäre nicht das erste Mal, dass es im Bereich dieser im Jahr 2006 beschlossenen Leistung Einschränkungen gäbe – und das, obwohl die Summen noch nie an die Preisentwicklung angepasst wurden. Bereits in den Jahren 2024 und 2025 hatte das Ministerium unter Prien-Vorgängerin Lisa Paus die Einkommensgrenzen modifiziert. Diese stehen auch jetzt zur Debatte.
    Derzeit liegt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld bei einer Summe von 175.000 Euro pro Ehepaar. Wer mehr verdient, kann die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen. Künftig könnte diese Obergrenze noch weiter gesenkt werden. Aber auch die Bezugsdauer könnte schrittweise verringert werden.
    Je nach Ausgestaltung kann das Elterngeld insgesamt für 12 bis 14 oder für 28 bis 32 Monate in Anspruch genommen werden. Dies hängt zum einen davon ab, ob ein Elternteil in dieser Zeit nicht oder in Teilzeit erwerbstätig ist. Zum anderen lässt sich die Bezugsdauer verlängern, wenn sich beide Elternteile die Betreuung aufteilen. Beim Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Einkommensersatzleistung.

    Sozialverbände üben scharfe Kritik an möglicher Elterngeld-Kürzung

    Das Basiselterngeld beträgt derzeit zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Übernimmt ein Elternteil vollständig die Kinderbetreuung und verzichtet auf Erwerbseinkommen, werden rund 65 Prozent des zuvor erzielten Nettoeinkommens ersetzt. Beim Elterngeld Plus für Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 32 Wochenstunden liegt der Betrag zwischen 150 und 900 Euro. Das Bundesfamilienministerium geht davon aus, rund 350 der 500 Millionen Euro Einsparvorgabe über eine Reform des Elterngelds erreichen zu können.
    Sozialverbände wie der VdK üben Kritik an dem Vorhaben. Dessen Präsidentin Verena Bentele verweist der dpa zufolge auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. De facto hätten Beziehende bereits jetzt stetige Verschlechterungen in Kauf nehmen müssen: „Dass das Elterngeld seit fast 20 Jahren nicht an die Inflation angepasst wurde und nun auch noch Kürzungen diskutiert werden, ist das falsche Signal zur falschen Zeit.“
    Darüber hinaus missachte Schwarz-Rot damit den eigenen Koalitionsvertrag. Dort heißt es, man wolle beim Elterngeld „die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“. Die Anzahl der Elterngeldbeziehenden betrug im Jahr 2025 rund 1,61 Millionen Menschen.

    Klingbeil will Aus für Ehegattensplitting bei künftigen Ehen

    Ein weiterer politisch heikler Punkt ist vom Bundesfinanzminister Lars Klingbeil selbst angestoßen worden: die Infragestellung des Ehegattensplittings. Wie Bettina Kohlrausch von der Hans-Böckler-Stiftung gegenüber der SPD-Zeitung „Vorwärts“ erklärte, entlaste dieses keine Familien mit Kindern, sondern vor allem Ehepaare: „Das Ehegattensplitting kostet uns mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr und wird zu 90 Prozent in den alten Bundesländern in Anspruch genommen.“
    Allerdings steht eine vollständige Abschaffung auch für Klingbeil nicht zur Debatte – nicht zuletzt, weil sie für bestehende Ehen verfassungsrechtlich problematisch wäre. Ein abrupter Wegfall würde in bestehende Lebensplanungen eingreifen und könnte dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes widersprechen. Zudem stellt sich die Union gegen weitreichende Eingriffe beim Ehegattensplitting, das politisch ähnlich umstritten wäre, wie die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung.
    Der Vorschlag, das Splitting nur für künftige Ehen abzuschaffen, hätte entsprechend keinen unmittelbaren Effekt auf den Bundeshaushalt. Langfristig könnte er jedoch Wirkung entfalten, da in Deutschland jährlich rund 400.000 Ehen geschlossen werden.

    Union setzt auf Bürgergeld-Einschränkungen – Einsparpotenzial wohl überschätzt

    Die Union drängt auf weitere Einschränkungen und Verschärfungen beim Bürgergeld. Strengere Mitwirkungspflichten sowie schnellere und härtere Sanktionen sollen mehr Menschen in Arbeit bringen und den Haushalt entlasten. Im Wahlkampf hatte Bundeskanzler Friedrich Merz noch ein Einsparpotenzial von rund 10 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, nach der Wahl sprach er von etwa fünf Milliarden Euro. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nannte zuletzt lediglich „einige“ Milliarden.
    Demgegenüber steht der im Herbst des Vorjahres vorgelegte Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, der deutlich geringere Effekte erwarten lässt. Dem ZDF zufolge sollen sich die Einsparungen im Jahr 2026 auf 86 Millionen Euro belaufen und im Jahr 2027 auf 69 Millionen Euro sinken.
    Ab 2028 könnte die Bürgergeldreform sogar mehr kosten, als sie einbringt, rechnete Bas vor. Zudem würden strengere Sanktionen voraussichtlich nur begrenzt zusätzliche Erwerbstätigkeit erzeugen. Ein erheblicher Anteil der Leistungsbeziehenden ist minderjährig, gesundheitlich eingeschränkt oder als sogenannte Aufstocker im Erwerbsleben. Insgesamt erwarte Bas einen Spareffekt von etwa 0,2 Prozent der zuletzt rund 52 Milliarden Euro umfassenden Ausgaben.

    Einsparungen bei Verwaltung und Entwicklungshilfe – populär, aber wenig wirksam

    Kurzfristig könnten Einschnitte bei Verwaltung und Personal den Haushalt entlasten. Bereits im Jahr 2025 soll der Personalbestand sinken, für das Jahr 2026 ist zusätzlich eine Einsparquote von zwei Prozent vorgesehen – Sicherheitsbehörden ausgenommen. Zudem sollen allgemeine Verwaltungsausgaben reduziert werden. Politisch gilt dieser Bereich als leicht durchsetzbar und vergleichsweise populär, der finanzielle Effekt dürfte jedoch nur im niedrigen Milliardenbereich liegen.
    Weitere Einsparpotenziale bestehen bei Förderprogrammen und Subventionen. Auch das Entwicklungsministerium muss sich auf Kürzungen einstellen – der Etat wurde bereits im laufenden Jahr von rund 10,28 auf 9,94 Milliarden Euro reduziert. Zudem ist die vollständige Senkung der Stromsteuer noch nicht umgesetzt. Gleichzeitig könnten die Folgen des Irankrieges den politischen Druck dahingehend erhöhen, die Entlastungen für Bürger stärker zu priorisieren.
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    MIT warnt Merz vor Steuererhöhungen für Spitzenverdiener


    In Kürze:

    • Die Mittelstandsunion lehnt Steuererhöhungen zur Gegenfinanzierung von Entlastungen strikt ab.
    • MIT-Präsidentin Gitta Connemann bezeichnet höhere Steuern als „rote Linie“.
    • Der Parlamentskreis Mittelstand warnt Kanzler Friedrich Merz vor zu weitreichenden Kompromissen mit der SPD.
    • Kritik gibt es zudem an Bürokratie, Energiepolitik und unzureichenden Entlastungen für Unternehmen.

     
    Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) geht zunehmend auf Distanz zur Regierungspolitik ihrer Mutterpartei. Wie die „Rheinische Post“ berichtet, bezeichnete MIT-Präsidentin Gitta Connemann mögliche Steuererhöhungen als „rote Linie“. Hintergrund sind die aktuellen Gespräche innerhalb der Koalition über eine Steuerreform.
    CDU/CSU und SPD sind sich grundsätzlich einig, breite Teile der Bevölkerung ab dem kommenden Jahr spürbar zu entlasten. Dabei geht es neben der Einkommensteuer auch um die Stromsteuer und den Solidaritätszuschlag. Die SPD will die geplanten Entlastungen für rund 95 Prozent der Bevölkerung über höhere Steuern für Spitzenverdiener finanzieren. Laut Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sollen dabei vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen profitieren.

    MIT und Parlamentskreis Mittelstand lehnen höhere Steuern strikt ab

    Teile der Union, darunter auch Bundeskanzler Friedrich Merz, zeigten sich zuletzt offen für Gespräche über eine mögliche Erhöhung der sogenannten Reichensteuer. Es sei „denkbar“, so der Kanzler, den Steuertarif im oberen Einkommensbereich zu „glätten“. Genau diese Signale sorgen innerhalb der Mittelstandsunion für Unruhe.
    Connemann erklärte gegenüber der Zeitung, Steuererhöhungen seien aus Sicht der MIT das falsche Signal. Wer Arbeitsplätze sichern wolle, dürfe Leistung nicht bestrafen. Der Mittelstand brauche Verlässlichkeit und Luft zum Atmen – keine zusätzlichen Belastungen.
    Die Mittelstandsunion unterstützt zudem einen jüngst vorgestellten Forderungskatalog des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) innerhalb der Unionsfraktion. Dieser unterstreiche das politische Gewicht des Mittelstands. Der PKM hatte den Kanzler vor zu weitreichenden Kompromissen mit der SPD gewarnt. Insbesondere dürfe es keinerlei Steuererhöhungen geben – auch nicht zur Finanzierung von Entlastungen für niedrige und mittlere Einkommen.

    Rund Zwei Drittel der Unionsabgeordneten im Parlamentskreis Mittelstand

    In dem Papier hieß es unter anderem, die Einkommensteuer sei die „Steuer des Mittelstandes“. Deshalb müssten die im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen „ohne steuerliche Mehrbelastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt und finanziert werden“.
    Auch heißt es im Beschlusspapier des PKM, man unterstütze „unseren Bundeskanzler, der Mehrbelastungen bei der Einkommen- und Erbschaftsteuer ablehnt“. Außerdem lehne man eine Zweckentfremdung von Mitteln für wachstumsfördernde Maßnahmen ebenso ab wie Abstriche an einer soliden Haushaltspolitik. Damit spielt man auf die Kritik des Bundesrechnungshofs und mehrerer Wirtschaftsforschungsinstitute an, die Bundesregierung verwende die Sondervermögen nicht bestimmungsgemäß.
    Der PKM ist innerhalb der Unionsfraktion die größte und damit einflussreichste Gruppe von Parlamentariern. Etwa zwei Drittel der insgesamt 208 Unionsabgeordneten sind dort organisiert. Unter diesen findet sich Fraktionschef Jens Spahn ebenso wie Bundestagspräsidentin Julia Klöckner oder Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger. Im Kern artikuliert der PKM die Interessen der Mittelstandsunion.

    MIT übt wiederholt Kritik am Kurs der Bundesregierung

    Mehrfach hatte die MIT in jüngster Zeit den Kurs der Bundesregierung kritisiert. So warf man dieser vor, Handel, Handwerk und Dienstleistungen zugunsten bestimmter Industrien zu benachteiligen. Dies zeige unter anderem die auf Industrie und Landwirtschaft beschränkte Senkung der Stromsteuer.
    Zudem bemängelt man zu langsame und lückenhafte Entlastungen. Außerdem vermisst man Schritte gegen die weiterhin erhebliche Bürokratie für Unternehmen. Die Planungsunsicherheit aufgrund wechselnder oder unklarer energie- und wirtschaftspolitischer Signale dauere ebenfalls an.
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    INSA-Ranking: Alice Weidel steigt auf Platz 4 – auch Reichinnek gewinnt Zustimmung


    In Kürze:

    • Boris Pistorius bleibt laut INSA Deutschlands beliebtester Politiker vor Cem Özdemir und Hendrik Wüst.
    • AfD-Chefin Alice Weidel verbessert sich um vier Plätze auf Rang 4.
    • Friedrich Merz landet im Politikervergleich auf dem letzten Platz.
    • In aktuellen Wahlumfragen liegt die AfD bundesweit deutlich vor der Union.

     
    Das am Montag, 18. Mai, von INSA für „BILD“ erhobene Politikerranking bestätigt die aktuellen Stimmungstendenzen in der deutschen Politik. An der Spitze bleibt alles unverändert: Boris Pistorius führt weiterhin vor Cem Özdemir und Hendrik Wüst.
    Auffällig ist hingegen der deutliche Sprung von AfD-Chefin Alice Weidel, die sich im Vergleich zur Vorwoche um vier Plätze verbessert und inzwischen Rang 4 erreicht. Damit überholt sie unter anderem Markus Söder.
    Nicht auf der Liste vertreten war Johann Wadephul, der in anderen Umfragen zuletzt ebenfalls hohe Beliebtheitswerte bis in den Bereich von Platz 4 erreicht hatte.

    INSA-Umfrage: Weidel profitiert von hoher Bewertung im eigenen Lager

    Das INSA-Institut befragte vom 15. bis 18. Mai insgesamt 2.005 Wahlberechtigte, die Politiker auf einer Skala von 0 (sehr schlecht) bis 10 (sehr gut) bewerten sollten. Alice Weidel erhielt dabei von Anhängern der eigenen Partei einen sehr hohen Wert von 8,5, während sie bei Wählern anderer Parteien deutlich schwächer abschneidet.
    Insgesamt erreicht sie so einen Durchschnittswert von 4,0 Punkten und liegt damit knapp vor den CSU-Politikern Markus Söder und Alexander Dobrindt, die jeweils auf 3,9 kommen.
    An der Spitze steht weiterhin Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius mit 5,0 Punkten als bestplatzierter SPD-Politiker. Parteichef Lars Klingbeil folgt mit 3,7 Punkten auf Rang 13, während Ko-Vorsitzende Bärbel Bas mit 3,4 Punkten auf Platz 17 zurückfällt.

    Neben Weidel, Reichinnek und Schwerdtner gewinnen an Zustimmung

    Boris Pistorius bleibt sowohl bei SPD- als auch bei Unionsanhängern auf Platz 1 der Beliebtheitsskala – ein Ergebnis, das vor allem für die Union bemerkenswert ist. Unter deren Anhängern liegt er noch vor Ministerpräsident Hendrik Wüst, der mit 4,1 Punkten Platz 3 erreicht. CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz landet hingegen mit 2,7 Punkten auf dem letzten Platz unter den 20 abgefragten Politikern.
    Mit 4,4 Punkten belegt Ministerpräsident Cem Özdemir Rang 2 und ist damit der einzige Vertreter seiner Partei in den Top 10. Franziska Brantner verbessert sich leicht auf 3,5 Punkte und Rang 15, während Katharina Dröge mit 3,4 Punkten knapp dahinter liegt.
    Zu den Gewinnern zählt auch die Linkspartei: Heidi Reichinnek erreicht mit 3,6 Punkten Platz 10 und zieht an CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann vorbei. Parteisprecherin Ines Schwerdtner verbessert sich ebenfalls auf 3,5 Punkte und überholt damit Lars Klingbeil.

    INSA sieht Friedrich Merz auf dem letzten Platz aller abgefragten Politiker

    Im aktuellen INSA-Ranking liegt der designierte FDP-Chef Wolfgang Kubicki mit konstanten 3,9 Punkten auf Platz 7. Sahra Wagenknecht folgt mit 3,7 Punkten auf Platz 9 und bleibt damit unter den zehn bestbewerteten Politikern, ebenso wie Vertreter nicht mehr im Bundestag vertretener Parteien.
    Julia Klöckner fällt mit ebenfalls 3,7 Punkten von Platz 5 auf Platz 8 zurück. AfD-Co-Vorsitzender Tino Chrupalla verbessert sich um zwei Plätze auf Rang 14 und erreicht 3,5 Punkte.
    Am unteren Ende des Rankings stehen CDU-Politiker Katherina Reiche (3,2) und Jens Spahn (2,8) noch vor Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz, der damit den letzten Platz unter den abgefragten Politikern belegt.
    Der Umfragetrend zeigt sich im Einklang mit weiteren Umfragen jüngerer Zeit, die einen deutlichen Absturz der CDU und Zugewinne für die AfD ausweisen. Am 16.5. präsentierte INSA eine Umfrage zur Bundestagswahl, bei der die AfD mit mittlerweile 29 Prozent deutlich vor der Union (22 Prozent) liegt. Die Grünen ziehen mit 14 Prozent (plus 1,5) an der SPD vorbei, die nur noch auf 12 Prozent (minus 1) käme.

    AfD legt in mehreren Umfragen zu – auch auf Kosten der CDU

    Im Gegensatz zum Politikerranking verliert die Linke laut INSA bundesweit an Zustimmung und käme nur noch auf 10 Prozent (minus 1). FDP und BSW würden trotz prominenter und gut bewerteter Vertreter keinen Einzug in den Bundestag schaffen und liegen jeweils bei 3 Prozent (minus 0,5).
    Deutlich voran liegt die AfD laut INSA auch in Sachsen-Anhalt mit 42 Prozent. Die CDU kommt dort nur noch auf 24 Prozent. Darüber hinaus wären dort nur noch Linke (12 Prozent) und SPD (6 Prozent) im Landtag vertreten.
    In Berlin hingegen kann sich die CDU mit 20 Prozent noch an der Spitze halten. Die AfD liegt dort bei 18 Prozent, dahinter rangieren SPD (16 Prozent) sowie Grüne und Linke mit je 15. In beiden Bundesländern wird im Herbst gewählt.
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    Deutschland und Ukraine vereinbaren neues Doppelbesteuerungsabkommen

    Deutschland und Ukraine schließen ein neues Doppelbesteuerungsabkommen.
    Dieses werde beim G7-Treffen der Finanzminister in Paris unterschrieben, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) am frühen Montagmorgen vor seinem Abflug in die französische Hauptstadt.
    Er werde es mit seinem ukrainischen Amtskollegen Sergii Marchenko unterzeichnen, so Klingbeil. „Das stärkt den wirtschaftlichen Austausch und schafft Rechtssicherheit.“
    In den 1990er Jahren hatten Deutschland und die Ukraine bereits ein „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ vereinbart.
    Man wolle mit dem neuen Abkommen „die Wirtschaftsbeziehungen mit der Ukraine auf ein neues Level heben, auch für die Zeit nach dem Krieg und für den Wiederaufbau“, sagte der deutsche Finanzminister. (dts/red)
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    Deutschland und Ukraine vereinbaren neues Doppelbesteuerungsabkommen

    Deutschland und Ukraine schließen ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses werde beim G7-Treffen der Finanzminister in Paris unterschrieben, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) am frühen Montagmorgen vor seinem Abflug in die französische Hauptstadt.
    Er werde es mit seinem ukrainischen Amtskollegen Sergii Marchenko unterzeichnen, so Klingbeil. „Das stärkt den wirtschaftlichen Austausch und schafft Rechtssicherheit.“
    In den 1990er Jahren hatten Deutschland und die Ukraine bereits ein „Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ vereinbart.
    Man wolle mit dem neuen Abkommen „die Wirtschaftsbeziehungen mit der Ukraine auf ein neues Level heben, auch für die Zeit nach dem Krieg und für den Wiederaufbau“, sagte der deutsche Finanzminister. (dts/red)
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    Bund prüft Kürzungen beim Elterngeld trotz sinkender Geburtenrate


    In Kürze:

    • Die Bundesregierung prüft mögliche Kürzungen beim Elterngeld.
    • Familienministerin Karin Prien muss laut Haushaltsentwurf 500 Millionen Euro einsparen.
    • Im Gespräch sind niedrigere Einkommensgrenzen oder eine kürzere Bezugsdauer.
    • Familienverbände warnen vor einem „fatalen Signal“ angesichts sinkender Geburtenzahlen.

     
    Die Sparvorgaben für den Bundeshaushalt drohen, liebgewonnene Gewissheiten infrage zu stellen. Trotz der niedrigen Geburtenrate machen sie auch vor Familien nicht halt. Nach den geplanten Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung drohen nun auch Einschnitte beim Elterngeld. Zuerst berichtete das „Handelsblatt“ darüber.
    Noch vor einem Jahr hatte Bundesfamilienministerin Karin Prien gegenüber dem Magazin „Eltern“ kritisiert, dass die Sätze seit Einführung dieser Leistung nicht erhöht worden seien. Mangels Inflationsanpassung habe das Elterngeld mittlerweile sogar an Wert verloren. Prien wollte allerdings schon damals keine verbindlichen Zusagen für eine Erhöhung machen. Sie sagte: „Das Schlimmste in der Politik ist, Dinge zu versprechen, die man am Ende nicht hält.“

    Einkommensgrenzen beim Elterngeld verschärft

    Nun stehen möglicherweise weitere Kürzungen ins Haus. Grund dafür ist, dass die Ministerin aufgrund des Haushaltsentwurfs von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in ihrem Haushalt 500 Millionen Euro einsparen soll. Dies könnte nicht nur durch Einsparungen und Umstrukturierungen bei Kinder- und Jugendhilfe oder im Bereich der zivilgesellschaftlichen Förderung geschehen. Auch das Elterngeld steht auf dem Prüfstand.
    Bereits Amtsvorgängerin Lisa Paus hatte Kürzungen in diesem Bereich veranlasst. So besteht mittlerweile kein Anspruch mehr auf das Elterngeld, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen eines Paares die Summe von 175.000 Euro überschreitet. Der Ökonom Wido Geis-Thöne vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) äußerte gegenüber dem „Handelsblatt“, er rechne mit einer weiteren Senkung der Einkommensgrenze.
    Es wäre jedoch auch möglich, dass der Bund schrittweise die Bezugsdauer verringert. Vor allem diese Variante würde fast alle Eltern betreffen, weil in vielen Teilen des Landes die Dichte des Ausbaus an Kinderbetreuungseinrichtungen gering ist. Das Elterngeld stellt eine staatliche Einkommensersatzleistung dar. Es soll Eltern entlasten, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und deshalb berufliche Abstriche machen müssen.

    Wer derzeit die Leistung beantragen kann

    Der Bundestag beschloss das Elterngeld im September 2006 als Ersatz für das zuvor bestehende Erziehungsgeld. Am 1. Januar 2007 trat das dazugehörige Gesetz in Kraft. Seither gab es mehrere Modifikationen – wie das Elterngeld plus im Jahr 2015. Ab den Jahren 2024 und 2025 galten veränderte Einkommensgrenzen.
    Derzeit beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Es ersetzt in der Regel rund 65 Prozent des Nettoeinkommens des Elternteils, das dieser in den zwölf Monaten vor der Geburt erzielt hat. Das Elterngeld Plus richtet sich insbesondere an Eltern, die in Teilzeit arbeiten. Es beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich, kann dafür aber über einen längeren Zeitraum bezogen werden.
    Elterngeld erhalten Eltern, die ihr Kind in Deutschland selbst betreuen und erziehen und mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben. Anspruchsberechtigt sind neben Erwerbstätigen auch Studenten, Arbeitslose sowie in bestimmten Fällen Verwandte oder andere Personen, die die Betreuung übernehmen, wenn die leiblichen Eltern dazu nicht in der Lage sind. Während des Bezugs dürfen Berechtigte jedoch nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.

    Kritik an möglichen Elterngeld-Kürzungen – auch aus der Koalition

    Der Gedanke, am Elterngeld zu sparen, stößt auch in den Reihen der Koalition auf wenig Gegenliebe. Die familienpolitische Sprecherin der SPD, Jasmina Hostert, erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“, sie lehne Kürzungen bei Kindern und Familien ab. Gerade jetzt bräuchten diese „Stabilität und Verlässlichkeit“.
    Anne König (CDU) schlägt ihrer Parteikollegin Karin Prien vor, an anderer Stelle zu sparen: „Statt beim Elterngeld zu kürzen, könnten auch die Projektförderungen des Familienministeriums in den Blick genommen werden.“
    Der Deutscher Familienverband weist auf die niedrigste Geburtenrate seit 1946 hin und bezeichnet die vorgeschlagenen Einsparungen als „verheerendes Signal“ für junge Paare und Familien. In einer Erklärung heißt es: „Wer beim Elterngeld den Rotstift ansetzt, verschenkt die Zukunft unseres Landes. […] Paare, die heute über die Gründung einer Familie nachdenken, brauchen Verlässlichkeit und keine Hiobsbotschaften. Die Pläne, das Elterngeld zu kürzen, sind ein fatales Signal und konterkarieren jegliche Bemühungen, den demografischen Abwärtstrend zu stoppen.“
    Die Zahl der Elterngeldbezieher ist aufgrund des Einbruchs der Geburtenrate bereits jetzt rückläufig. Zuletzt lag sie dem Statistischen Bundesamt zufolge bei etwa 1,61 Millionen – um 3,7 Prozent weniger als 2024. Seit 2021 ist die Zahl der Bezieher permanent rückläufig. Gemessen an der Zahl der Bezieher im Jahr 2021 ist sie sogar um 13,9 Prozent gesunken.