EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hält ihre Rede zur Lage der Europäischen Union in Straßburg. - Foto: Jean-Christophe VERHAEGEN / AFP via Getty Images
In Kürze:
Ursula von der Leyen stellt die Unabhängigkeit Europas ins Zentrum ihrer Rede zur Lage der EU.
EU will Energie, Wirtschaft und KI stärken und Abhängigkeiten von Drittstaaten verringern.
Neue Sicherheitsarchitektur mit Europäischem Sicherheitsrat und Mechanismus gegen hybride Angriffe geplant.
Am Mittwoch, 16. September, hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre jährliche Rede zur Lage der Europäischen Union im EU-Parlament in Straßburg gehalten. Dabei stellte sie die „Unabhängigkeit Europas“ in den Vordergrund und kündigte mehrere Schritte an, die dieser zuträglich sein sollen.
Dazu gehört, dass die EU eine Art Konsultationsmechanismus analog zu Artikel 4 des NATO-Vertrags schaffen will, der bei hybriden Angriffen zum Tragen kommen soll. Außerdem will von der Leyen Kanada, dessen Premierminister Mark Carney bei der Rede anwesend war, die erste „assoziierte EU-Mitgliedschaft“ anbieten.
Von der Leyen sieht EU-Wirtschaft resilient gegen Irankrieg
In ihrer Rede sprach die Kommissionspräsidentin von einem „Europa zwischen Stärke und Unsicherheit“. Die EU sei „stärker als je zuvor“, könne sich gleichzeitig aber auch „so verletzlich wie selten zuvor anfühlen“. In einer von Kriegen in der Nachbarschaft, Handelskonflikten, hybriden Angriffen und einem zunehmenden „Kampf der Narrative“ geprägten Gegenwart könne „nur ein geeintes Europa den Europäern echte Souveränität ermöglichen“.
Von der Leyen erklärte weiter, die europäische Wirtschaft habe die Folgen des Irankrieges bisher besser verkraftet als erwartet. Die Arbeitslosigkeit sei nicht signifikant gestiegen. Allerdings belasteten weiterhin hohe Treibstoff- und Energiekosten sowie eine zersplitterte Kaufkraft Unternehmen und Bürger.
Die Kommissionspräsidentin mahnte deshalb eine schnellere Umsetzung der geplanten Kapitalmarktunion an. Diese werde ihrer Auffassung nach als noch ausstehender Teil den Europäischen Binnenmarkt vollenden. Innovation, Kapital und Energie sollen sich innerhalb Europas leichter über Grenzen hinwegbewegen können, so von der Leyen.
Energiepreise mit Industriemacht-Ambitionen nicht vereinbar
Es müsse auch schnellere Genehmigungsverfahren und weniger Bürokratie geben. Die Kommission habe zwölf sogenannte Omnibus-Vorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands vorgelegt. Das sei ein wichtiger erster Schritt. Nun seien jedoch auch die Mitgliedstaaten gefragt, von denen von der Leyen sich eine stärkere Beteiligung an der Vereinfachung wünsche.
Mit Blick auf die Energiepolitik machte von der Leyen deutlich, dass Europa mit den derzeitigen Energiepreisen keine führende Industriemacht bleiben könne. Die EU wolle deshalb erneuerbare Energien und Kernkraft ausbauen. Aber auch die Anbindung an Stromnetze, der Bestand an Speichern und grenzüberschreitende Verbindungen müssten verstärkt werden.
Von der Leyen betonte, der Elektrifizierungsgrad Europas müsse sich zeitnah verdoppeln, um zum elektrifizierten Kontinent werden zu können. Mehr verfügbare Elektrizität und eine bessere Netzinfrastruktur sollten letztlich auch dazu beitragen, die Energiepreise zu senken. Wie wichtig Unabhängigkeit im Energiesektor sei, zeige der Umstand, dass man seit Beginn des Irankrieges für die gleiche Menge an fossilen Brennstoffimporten zusätzliche 90 Milliarden Euro zahlen habe müssen.
Sorge vor Handelsdefizit gegenüber China
Mit Sorge blickt von der Leyen unterdessen auf das hohe Handelsdefizit gegenüber China. Sie stellte einen Zusammenhang zwischen diesem Missverhältnis und zunehmender Deindustrialisierung in Europa her. Gleichzeitig wolle sie auf einen Dialog setzen – aber mit konkreten Ergebnissen. Man wolle „alle verfügbaren Instrumente nutzen, um unsere Beziehungen wieder ins Gleichgewicht zu bringen“, erklärte von der Leyen.
Ein Dialog liege in beiderseitigem Interesse, erklärte die Kommissionspräsidentin. Auch China sei aufgrund der stagnierenden Inlandsnachfrage auf den europäischen Markt angewiesen. Deshalb liege ein ausgewogeneres Verhältnis im Interesse beider Parteien. Für Europa seien zudem bestehende Abhängigkeitsverhältnisse besonders problematisch – unter anderem bei Rohstoffen, seltenen Erden und strategischen Technologien.
Die EU müsse deshalb ihre Bezugsquellen diversifizieren. Von der Leyen kündigte in diesem Zusammenhang die Schaffung einer neuen Europäischen Gesellschaft für kritische Rohstoffe an. Diese solle dazu beitragen, die Versorgung mit strategisch wichtigen Materialien abzusichern.
Klimaschutz und Folgenbewältigung als weiterer Schwerpunkt
Um europäischen Unternehmen bessere Wachstumschancen zu sichern, soll es ein neues Bankenpaket geben. Dieses sei Teil der angestrebten Spar- und Investitionsunion und soll Banken ermöglichen, mehr Risiken einzugehen – beispielsweise bei der Finanzierung von Start-ups. Mit den „Scale Up Europe Funds“ will man zusätzlich Wachstumskapital mobilisieren. Europa, so von der Leyen, habe zwar viele innovative Unternehmen. Man müsse aber besser darin werden, daraus große, international konkurrenzfähige Unternehmen zu entwickeln.
Ein weiterer Themenkomplex, dem die Kommissionspräsidentin ausführlich Raum schenkte, war jener von Klimaschutz und Klimaanpassung. Von der Leyen verwies auf die Bilanz des ausgehenden Sommers. Waldbrände, Dürre, Verödung, Niedrigwasser, extreme Hitze und mehr als 35.000 Hitzetote stellten die Gemeinschaft vor neue Herausforderungen.
Europa erwärme sich doppelt so schnell wie der Rest der Welt. Die EU müsse vor diesem Hintergrund an ihren Klimazielen festhalten, so von der Leyen. Gleichzeitig sei es aber erforderlich, stärker in Anpassung und Resilienz zu investieren. Für den kommenden Monat kündigte die Kommissionspräsidentin einen neuen Rechtsrahmen für Klimaresilienz an. Zudem sollen die 100 am stärksten gefährdeten Gebiete in der EU identifiziert werden. Europa, so von der Leyen, solle jedoch nicht nur Schäden bekämpfen, sondern auch zum führenden Markt für Klimaanpassung werden.
Plan für Hitzevorsorge und europäische Wasserinitiative
Die Kommissionspräsidentin wies auch darauf hin, dass private Versicherungen derzeit lediglich rund 25 Prozent der Kosten von Naturkatastrophen abdecken. Brüssel fasst deshalb eine „Allianz für Klimaversicherung“, einen europäischen Plan für Hitzevorsorge und eine neue europäische Wasserinitiative ins Auge.
Dazu sollen Maßnahmen gegen Wasserverschwendung, neue Vorschläge zum Risikomanagement und Schritte in Abstimmung mit der Landwirtschaft kommen. Beim Thema Waldbrände kündigte von der Leyen ebenfalls eine engere europäische Zusammenarbeit an. Feuerwehrexperten aus verschiedenen europäischen Staaten sollen Vorschläge für eine EU-Löschflugzeugkette erarbeiten.
Großen Raum nahm in der Rede von der Leyen auch das Thema KI ein. Künstliche Intelligenz sei zunehmend eine tragende Säule von Europas Wohlstand und Sicherheit. Sie biete enorme Chancen für Lebensqualität, Produktivität, Industrie, Medizin, Verkehr, Landwirtschaft, Verteidigung und Raumfahrt.
KI soll „Ärzte unterstützen, aber nicht ersetzen“
Gleichzeitig warnte sie vor neuen Risiken. Moderne KI-Modelle verfügten über bislang unbekannte Fähigkeiten beim Hacking. Auch autonom handelnde beziehungsweise „ausbrechende“ KI-Agenten könnten Risiken darstellen. Deshalb müsse Europa eigene KI entwickeln – aber auch deren Risiken kontrollieren. Darüber wolle man auch mit internationalen Partnern und führenden KI-Laboren sprechen.
Europa, so von der Leyen, brauche eigene KI-Modelle, eigene Technologien, eigene Rechenzentren und mehr private Investitionen. Europa dürfe sich nicht ausschließlich auf die großen sogenannten Frontier-Modelle konzentrieren und es sei auch kein Grund zur Sorge, dass man in diesem Bereich bisher kaum eine Rolle gespielt habe.
Entscheidend sei, was man auf die Vorarbeiten aufbauen könne. KI müsse konkret in den Alltag und die Wirtschaft gebracht werden. Von der Leyen nannte als Beispiel die Medizin: KI-gestützte Mammografie könne dabei helfen, mehr Brustkrebsfälle frühzeitig zu erkennen. KI solle mit ihren Datenanalysefähigkeiten auch Ärzte unterstützen, diese aber nicht ersetzen. Es werde schon bald ein „ehrgeiziges europäisches KI-Projekt“ geben, das dennoch ressourcenschonend und unter menschlicher Kontrolle bleiben solle.
Kanada soll assoziiertes EU-Mitglied werden
Von der Leyen kündigte neue europäische Rechtsakte und Initiativen unter anderem in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Pflege an. Ziel sei es, den Menschen auch in ihren jeweiligen Regionen Perspektiven zu bieten und ihnen zu ermöglichen, dort zu bleiben. „In Europa stehen Menschen immer an erster Stelle“, so die Kommissionspräsidentin.
Gleichzeitig warb von der Leyen für eine engere internationale Zusammenarbeit. Die EU verfüge bereits über Freihandelsabkommen mit mehr als 80 Ländern. In einer zunehmend fragmentierten Welt müsse Europa daher nicht auf Abschottung setzen, sondern auf neue Partnerschaften und bessere Verbindungen. Im Rahmen des sogenannten Global Gateway soll eine weitere Konnektivitätsinitiative mit Schwerpunkt auf Zentralasien entstehen. Auch die Beziehungen zu Kanada sollen auf eine neue Stufe gehoben werden. Von der Leyen schlug deshalb vor, Kanada zum ersten assoziierten Mitglied der EU zu machen.
Besonders weitreichend waren von der Leyens Ankündigungen zur europäischen Sicherheit. Gemeinsam mit der Hohen Vertreterin der EU will sie eine neue Sicherheitsdoktrin erarbeiten. Angesichts hybrider Angriffe und anderer neuer Bedrohungen seien bestehende Strukturen möglicherweise nicht mehr ausreichend. Deshalb wolle man einen europäischen Mechanismus schaffen, der bei hybriden Angriffen eine gemeinsame Reaktion ermöglichen solle. Von der Leyen verglich den geplanten Mechanismus mit Artikel 4 des NATO-Vertrags beziehungsweise einem europäischen Notfallsicherheitsprotokoll.
Von der Leyen kündigt Europäischen Sicherheitsrat an
Die Kommissionspräsidentin kündigte außerdem die Einrichtung eines Europäischen Sicherheitsrats an. Dieser soll eine engere Abstimmung der Mitgliedstaaten in Sicherheitsfragen ermöglichen. Von der Leyen verwies in diesem Zusammenhang auch auf den starken Anstieg der europäischen Verteidigungsausgaben. Diese seien seit ihrem Amtsantritt um 80 Prozent gestiegen. Investitionen in die Verteidigung könnten zugleich Arbeitsplätze schaffen und die europäische Industrie stärken.
Eine zentrale Rolle sollen dabei sogenannte strategische Enabler spielen – also Fähigkeiten und Systeme, die für eine eigenständigere europäische Verteidigungsfähigkeit erforderlich sind. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten müsse deshalb weiter vertieft werden. Die neue europäische Sicherheitsarchitektur solle dabei ausdrücklich mit der NATO zusammenarbeiten.
Ein Forschungstaucher untersucht Altmunition in der Ostsee. Im Bild eine Seemine in der Kollberger Heide vor Kiel. - Foto: Christian Howe, BMUV
In Kürze:
Auf dem Meeresgrund der Nord- und Ostsee befinden sich rund 1,6 Millionen Tonnen an Altmunition.
Im Laufe der Jahrzehnte zersetzen sich die Materialien und gefährliche Schadstoffe gelangen in die marine Umwelt.
Zur Bergung hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm in die Wege geleitet.
Die Kosten dafür liegen im dreistelligen Millionenbereich. Verfahren stecken noch in der Erprobung.
Für Badegäste besteht keine unmittelbare Gefahr. Verwechslungsgefahr besteht bei Strandfunden.
Tausende Badegäste strömen jeden Sommer an die Nord- und an die Ostsee. Oft unwissend darüber, dass sich in diesen Gewässern giftige Relikte aus Kriegszeiten befinden, die auf den Meeresgrund ruhen. Der nagende Zahn der Zeit setzt deren verschiedenen Schadstoffe frei.
Doch was bedeutet das für Anwohner und Besucher der Region und was passiert allgemein mit dieser Altmunition? Antworten dazu erhielt Epoch Times vom Schiffbau-Ingenieur Dr. Wolfgang Sichermann von der Seascape GmbH. Sie koordiniert im Auftrag des Bundesumweltministeriums das „Sofortprogramm Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee“.
Der Schiffbauingenieur Dr. Wolfgang Sichermann.
Foto: D. Möllenhoff
Epoch Times: Guten Tag, Herr Sichermann. Wie ist die momentane Lage in Nord- und Ostsee bezüglich Altmunition?
Wolfgang Sichermann: Es liegen die von Experten geschätzten rund 1,6 Millionen Tonnen Munition in deutschen Meeresgebieten. Munition, die immer stärker korrodiert. Die größten Mengen davon finden sich konzentriert in den „Munitionsversenkungsgebieten“.
Manche Munitionskörper sind noch verschlossen und im guten Zustand, andere schon völlig verschwunden. Explosivstoffe liegen dort frei im Wasser und lösen sich langsam auf.
Eine geborgene Munitionskiste am 13. September 2024.
Foto: BMUV
Welche Folgen hat das für die marine Tierwelt? Welche Folgen hat das für den Menschen, etwa Badegäste?
Bereits jetzt ist nachweisbar, dass Muscheln und Fische in Nähe von Versenkungsgebieten mit sprengstofftypischen Verbindungen stärker belastet sind. Bei standorttreuen Fischarten, in denen sich TNT und dessen Abbauprodukte nachweisen lassen, ist auch eine Zunahme von Tumoren beobachtet worden.
Badegäste und Wassersportler müssen sich keine Sorgen machen: Die Konzentrationen sind im Allgemeinen so gering, dass ein Wasserkontakt keine Probleme verursacht. Die Munitionsversenkungsgebiete befinden sich in deutlichem Abstand vom Ufer. Auf Seekarten sind sie mit „Munition/unrein“ gekennzeichnet, man darf hier nicht ankern und nicht fischen.
Auswirkungen der Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee.
Eine konkrete Gefährdung entsteht allerdings, wenn Munition oder Munitionsbestandteile an Land gespült werden. Direkter Hautkontakt mit Sprengstoffen kann Vergiftungen hervorrufen. Besonders tückisch ist entzündlicher weißer Phosphor, der vermeintlich für Bernstein gehalten wird. In Gegenden, wo dies bereits mehrfach aufgetreten ist, gibt es meist Aufklärungstafeln.
Informationen zum richtigen Umgang mit Strandfunden finden sich zum Beispiel in einem Faltblatt des Landesamtes für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit von Schleswig-Holstein.
Wie realistisch sind die Pläne oder Versprechen der Regierung, diese Altmunition zu bergen? Gibt es Auflagen, die erfüllt werden müssen?
Das Sofortprogramm Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee ist kein „Versprechen“, sondern eine 2023 begonnene Maßnahme, um die Voraussetzungen für eine systematische und umweltgerechte Bergung und Entsorgung von Munitionsaltlasten auf See zu schaffen.
Neben dem Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie bestehen keine konkreten Auflagen. Die Bundesregierung handelt hier nach dem Vorsorgeprinzip. Anders verhält es sich in Fällen, wenn von Kampfmitteln unmittelbare Gefahren ausgehen, etwa beim Auffinden von Blindgängern in Seeschifffahrtsstraßen oder bei Infrastrukturmaßnahmen.
Für die Beseitigung der Munitionsaltlasten ohne unmittelbare Gefahr gibt es auch keine gesetzliche Verpflichtung. Die Bundesregierung wird mit dem Sofortprogramm freiwillig tätig – zur Abwendung langfristiger Umwelt- und auch Gesundheitsschäden.
Ablauf des Sofortprogramms Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee. Foto: BMUKN
Welche Herausforderungen gibt es im Vorfeld oder Prozess der Bergung?
Mit der Identifikation und Bergung von Munition in Versenkungsgebieten betreten wir Neuland. Einerseits können wir annehmen, dass der Großteil der Munition unbezündert beziehungsweise nicht scharf ist. Andererseits muss jedes einzelne Objekt mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden. Die besondere Herausforderung liegt also in der Quantität. Es gilt einen entsprechend sicheren und effizienten Prozess zu entwickeln.
Zu diesem Zweck haben wir in den Jahren 2024 und 2025 Pilotbergungen in der Lübecker Bucht und vor Boltenhagen durchgeführt. Ziel war es, Erkenntnisse über Art und Zustand der versenkten Kampfmittel zu gewinnen und die Leistungsfähigkeit der eingesetzten Bergetechnologien zu ermitteln.
Darüber hinaus wurde bei der Pilotierung deutlich, dass die sonst bei Gefahrenabwehr eingesetzten Verfahren und Regeln keine Anwendung bei der Kampfmittelbergung aus Umweltschutzgründen finden konnten. Bund und Länder bemühen sich nun hier langfristig Klarheit herzustellen.
Die Bergung ist nur die eine Seite der Medaille. Die andere ist die umweltgerechte Entsorgung (Vernichtung) der geborgenen Munition. Auch hier stehen wir vor einem Mengenproblem. Die bestehenden Entsorgungsanlagen an Land sind ausgelastet. Der Kern des Sofortprogramms ist es daher, die erste auf See betriebene Entsorgungsanlage zu entwickeln und zu bauen.
Pilotierungsarbeiten vor Pelzerhaken West.
Foto: Helen Fischer, BMUV
Welche Verfahren gibt es hierzulande? Welche sind erprobt?
Zur Verwertung und Entsorgung von Kampfmitteln und Explosivstoffen stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung. Für das breite Spektrum an Explosivstoffen in Weltkriegsmunition hat sich jedoch eine kontrollierte Verbrennung als zielführend erwiesen. Entsprechende Anlagen arbeiten an Land zuverlässig seit Jahrzehnten.
Insbesondere die Technologie zur Abgasreinigung wurde kontinuierlich verbessert. Hier gilt es eine bestehende Technologie reif für den sicheren und robusten Einsatz auf See zu machen.
Und wie wird das im Ausland gehandhabt?
Speziell die Ostseeanrainerstaaten sind sich der Situation sehr bewusst. Dabei beschränken sich die meisten Aktivitäten auf Monitoring und auf die Untersuchung und Prognose von Auswirkungen.
Was Bergung und Entsorgung betrifft, so blicken alle mit Interesse auf das deutsche Programm. Auch von außerhalb der EU, denn verklappte Munition ist ein weltweites Problem.
Welche Kosten verursacht diese Altmunition in der Ostsee? Wie viel die in der Nordsee?
Meines Wissens gibt es hierzu noch keine belastbaren Zahlen. Es sind auch sehr unterschiedliche Effekte, die dabei zu berücksichtigen sind.
Neben den direkten Kosten für die Beseitigung von Altmunition in konkreten Gefahrensituationen nehmen Unternehmen viel Geld in die Hand, um eine Kampfmittelfreiheit bescheinigen zu können, bevor Infrastrukturmaßnahmen beginnen können.
Dabei stellen sich folgende Fragen: Wie ist die bereits festgestellte Beeinträchtigung des Gewässerzustandes und der Lebewesen monetär zu bewerten? Hat dies beispielsweise auch Auswirkungen auf die Artenvielfalt, Fischereierträge oder die Fähigkeit der Meere Kohlendioxid zu binden? Welche ökologischen Folgekosten hätte ein Nichtstun?
Eine konkrete Summe nannte hierzu das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Gegenüber Epoch Times teilte ein Sprecher mit, dass die Bundesregierung für das Sofortprogramm bisher 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt habe.
Nach Ende des Sofortprogramms werde der Bund für den Zeitraum von insgesamt sechs Jahren die Finanzierung der Munitionsbergung vollständig übernehmen, im Rahmen einer Pilotphase, wie das Ministerium mitteilte. Hierfür sind im aktuellen Finanzplanungszeitraum 50 Millionen Euro pro Jahr ab 2028 vorgesehen. Neben möglichen Folgekosten sind auch die Gesamtkosten der Bergung und Entsorgung zum jetzigen Zeitpunkt unbekannt.
Aktuell sind mehrere große Bauprojekte in Nord- und Ostsee geplant wie Windparks. Inwieweit beeinflussen die Schadstoffe der Altmunition diese Vorhaben?
Die Schadstoffe aus der Munition selbst haben hier keinen Einfluss auf die Aktivitäten. Es erfordert jedoch Zeit und Geld, die Flächen für die jeweiligen Projektplanungen nutzbar zu machen.
Wie lange wird es ungefähr dauern, bis Nord- und Ostsee komplett frei von gefährlicher Munition sind? Ist das überhaupt möglich?
Das hängt von den verfügbaren Ressourcen und der Definition von „gefährlich“ in diesem Zusammenhang ab. Auf dem Meeresgrund freiliegende Sprengstoffe liefern den höchsten Eintrag an Schadstoffen, diese gilt es vorrangig zu entfernen.
In der diesbezüglich besonders gut erforschten Lübecker Bucht gehen wir davon aus, dass bis zu einem Drittel der versenkten Munition sichtbar auf dem Meeresboden aufliegt. Davon sind wiederum manche Munitionskörper bereits stark korrodiert, andere noch relativ gut erhalten, also verschlossen. Dies verändert sich im Laufe der Zeit.
Mit der Fokussierung auf sogenannte Hotspots, als Bereiche in denen hohe Schadstoffkonzentrationen entstehen, könnte schnell eine substanzielle Verbesserung geschaffen werden.
Die komplette Entsorgung der auf dem Meeresboden der Lübecker Bucht aufliegende Munition mit unserer ersten Anlage würde ungefähr 20 Jahre benötigen. Bei zwei Anlagen entsprechend halb so lange. Vorausgesetzt wir finden auch ausreichend Personal. Wie gesagt, es ist eine Ressourcenfrage.
Als Motiv für die Sabotage-Serie nennt der Täter in den Bekennerbriefen den Kampf gegen fossile Energien. - Foto: Sascha Thelen/dpa
In Kürze:
Der mutmaßliche Saboteur Daniel V. wurde nahe dem KraftwerkWeisweiler in NRW festgenommen.
Bei ihm und in einem Zelt fanden Ermittler weitereSprengmittelundAbschussvorrichtungen.
Innenminister Herbert Reul geht derzeit von einem Einzeltäter aus.
Die tagelange Fahndung nach dem mutmaßlichen Verantwortlichen für eine Serie von Sabotageakten gegen Umspannwerke ist zu Ende. Wie die Polizei Köln am Dienstag, 8. September, mitteilte, gelang es ihnen, einen 48-jährigen Tatverdächtigen nahe dem Kraftwerk Weisweiler festzunehmen. Ein offener Haftbefehl wurde vollstreckt, er ließ sich widerstandslos festnehmen.
Sprengmittel bei Festnahme von Daniel V. sichergestellt
Bei seiner Festnahme soll der Mann, den Medien Daniel V. nennen, weitere Sprengmittel bei sich gehabt haben. In unmittelbarer Nähe des Festnahmeortes fanden die Beamten ein im Unterholz aufgestelltes Zelt. Dort befanden sich den Angaben der Einsatzkräfte zufolge weitere Sprengladungen.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) erklärte im weiteren Verlauf des Tages gegenüber Medien, dass die Festnahme der Aufmerksamkeit einer Beamtin und ihrer Kollegen zu verdanken gewesen sei. Eine frühere Pressemitteilung der Polizei Köln legt die Annahme nahe, dass auch Hochspannungsleitungen in der Nähe des Kraftwerks Weisweiler als Anschlagsziele vorgesehen gewesen sein könnten.
So habe man am Montagnachmittag dort mehrere Abschussvorrichtungen vorgefunden. In deren Bereich sei auch ein weiteres Bekennerschreiben aufgetaucht. Am Montagabend seien während der Absuche am Kraftwerk Weisweiler gegen 21 Uhr „Blitze und Knallgeräusche zu vernehmen“ gewesen. Wegen der einsetzenden Dunkelheit seien keine weiteren Untersuchungen möglich gewesen. Die Bundespolizei Aachen stellte für weitere Suchmaßnahmen eine Drohne mit Wärmebildkamera zur Verfügung.
Zelt und Fahrrad des Verdächtigen gefunden
Das Zelt, in dem sich der Verdächtige offenbar vorübergehend aufgehalten hatte, stand bisherigen Erkenntnissen zufolge in einer Schneise parallel zur Aldenhovener Straße. Die Spurensicherung soll auch das Fahrrad des Verdächtigen sichergestellt haben.
Wie der WDR berichtet, stammt Daniel V. aus Nordrhein-Westfalen. Seine letzte Wohnanschrift habe sich in Gevelsberg im Ennepe-Ruhr-Kreis befunden.
Ermittler gehen davon aus, dass eine Reihe weiterer Anschläge geplant gewesen sein könnte.
Die Vorrichtungen sollten dazu dienen, durch den Abschuss selbstgebauter, mit einem Draht versehenene Raketen Kurzschlüsse herbeizuführen.
Zumindest in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg wurden Vorrichtungen dieser Art vorgefunden. In mindestens zwei Fällen erreichte der Verdächtige offenbar sein Ziel. Daraufhin mussten einzelne Blöcke nahegelegener Kraftwerke vorübergehend abgeschaltet werden.
Reul geht von Daniel V. als Einzeltäter aus
Minister Reul geht derzeit davon aus, dass Daniel V. allein gehandelt und keine Mittäter gehabt habe. Die Ermittlungen dazu seien jedoch noch nicht abgeschlossen. Zwei Bekennerschreiben konnten die Ermittlungsbehörden dem Tatverdächtigen mittlerweile zweifelsfrei zuordnen. Ein drittes Schreiben werde noch geprüft.
In den ersten beiden Schreiben habe er der Politik mangelnde Bemühungen beim Klimaschutz vorgeworfen.
Als Hauptmotivation habe er demnach das „Abwenden oder Vermeiden von unermesslichem Leid, das durch die Nutzung fossiler Brennstoffe verursacht wird“ angegeben. Offenbar habe er noch weitere Sabotageakte geplant. Nach Angaben von Reul gebe es zudem „Hinweise auf psychische Probleme“. Auch diesen Hinweisen wollen die Ermittler nun nachgehen.
Klingbeil brachte seine Haushaltspläne in den Bundestag ein. - Foto: Kay Nietfeld/dpa
In Kürze:
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil verteidigt den Haushaltsentwurf 2027 mit geplanten Investitionen von mehr als 120 Milliarden Euro.
Die Opposition kritisiert vor allem die hohe Neuverschuldung, steigende Zinslasten und aus ihrer Sicht unzureichende Entlastungen für Bürger.
Während die Koalition auf bessere Wachstumsprognosen und Investitionen setzt, streiten Union, Grüne, AfD und Linke über Schulden, Sozialstaat und Klimaschutz.
Im Bundestag hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil am Dienstag, 8. September, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2027 vorgestellt. Zudem ging er auf den Finanzplan des Bundes bis 2030 ein. Bis Freitag stehen nun die Einzelpläne im Plenum zur Debatte.
Anschließend soll es zur Überweisung aller Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss kommen. Im Anschluss an die Erklärung des Bundesfinanzministers gab es eine Aussprache.
In seiner Erklärung erklärte Minister Klingbeil, der Haushaltsentwurf 2027 sei die Antwort auf die wirtschaftlichen und geopolitischen Veränderungen, denen Deutschland ausgesetzt sei. Die Menschen seien berechtigterweise verunsichert, zugleich gebe es in Deutschland erhebliche Potenziale und viel an wirtschaftlicher Stärke. In Zeiten von Handelskriegen besinnen sich Klingbeil zufolge Unternehmen auf die Bedeutung des EU-Binnenmarktes. „Made in Germany“ sei wieder gefragt und Wirtschaftsforscher korrigierten ihre Wachstumsprognosen nach oben.
Rückblickend kritisierte Klingbeil die Orientierung früherer Bundesregierungen an der „schwarzen Null“. Dadurch habe Deutschland notwendige Investitionen verschlafen. Nun seien aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen bereits bis Ende Juli mehr als 50 Milliarden investiert worden. Schwerpunkte seien dabei Infrastruktur, Kommunen, Familien, Bildung sowie Zukunftstechnologien und insbesondere KI.
Klingbeil wies Forderungen zurück, angesichts der wirtschaftlichen Lage die Klimaziele der Bundesregierung zu verschieben. Dies sei angesichts des heißen Sommers das falsche Signal. Deutschland müsse zugleich technologisch und wirtschaftlich souveräner werden. Bei der KI dürfe man die Entwicklung nicht anderen, etwa US-Technologieunternehmern wie Peter Thiel oder Elon Musk, überlassen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Klingbeils Rede war die Verteidigung. Die geplante NATO-Quote von 3,5 Prozent des BIP werde erhebliche Mittel erfordern. Die zusätzlichen Ausgaben dienten aber „nicht dazu, Krieg zu führen, sondern dazu, Krieg zu verhindern“. Zugleich sollen die Verteidigungsausgaben nach Klingbeils Vorstellungen Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland schaffen.
Das Ausmaß der neuen Schulden rechtfertigte Klingbeil mit dem Hinweis auf die veränderte Gesamtsituation und den Investitionsbedarf. Gleichzeitig kündigte er Einsparungen und einen Abbau von Subventionen an. Durch die Reformpolitik der Bundesregierung gelinge es, Rente und Pflege abzusichern. Ein kapitalgedeckter Bestandteil der Altersvorsorge, die Frühstartrente und Verbesserungen bei der Betriebsrente illustrierten dies. Gleichzeitig sichere man der Wirtschaft Fachwissen durch die Aktivrente.
Einen grundlegenden Abbau des Sozialstaats lehnte Klingbeil ab. Reformen müssten gerecht sein und gemeinsam mit Gewerkschaften und Sozialpartnern entwickelt werden. Sein politisches Leitbild sei es, mehr wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität zu erreichen, damit Deutschland krisenfester werde und das Vertrauen in die politische Mitte zurückkehre.
AfD: Kritik an Schulden, Steuern und Ausgaben
Für die AfD ergriff Michael Espendiller das Wort. Inhaltlich stand seine Rede ganz im Zeichen scharfer Kritik am Haushaltskurs. Als Beispiel für die Belastung der Bürger nannte der Redner einen Dieselpreis von 2,42 Euro je Liter. Energiesteuer und CO₂-Abgabe seien politisch gewollte Belastungen. Gleichzeitig steige die Verschuldung: Fast jeder dritte ausgegebene Euro stamme aus Krediten. Die Zinslast von rund 41 Milliarden Euro übersteige inzwischen die Etats mehrerer Bundesministerien zusammen.
Espendiller warf der Bundesregierung Haushaltstricks und Verschwendung vor. Kritisiert wurden unter anderem Ausgaben für Energiewende, EU, NGOs, Drittstaaten, Bürokratie und den Beamtenapparat sowie die Verteidigungspolitik. Gleichzeitig würden Leistungsträger immer stärker belastet. Die AfD kündigte einen eigenen Haushaltsentwurf an und warf der Bundesregierung vor, die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz für mehr Wohlstand nicht ausreichend zu nutzen.
CDU/CSU: Investitionshaushalt trotz Sparzwang
Unions-Haushaltspolitiker Mathias Middelberg wies die AfD-Kritik als „100 Prozent Schwarzmalerrede“ zurück. Der Haushaltsentwurf sei vor allem ein Investitionshaushalt. Rund 120 Milliarden Euro will der Bund 2027 in Infrastrukturprojekte stecken – gegenüber 74 Milliarden Euro im Jahr 2024 ein Anstieg um rund 60 Prozent.
Middelberg verwies auch darauf, dass das Ifo seine Wachstumsprognose für das laufende Jahr von 0,8 auf 1,4 Prozent erhöht habe und auch für die nächsten Jahre ein Plus erwarte. Nach sieben Jahren wirtschaftlichen Stillstands könne Deutschland nun drei Jahre Wachstum in Folge erreichen. Auch steigende Exporte und Auslandsinvestitionen am Standort Deutschland wertete er als positive Signale.
Gleichzeitig betonte der Unionspolitiker den Sparzwang. Die Ministerien hätten für den gegenständlichen Haushalt zunächst rund ein Prozent einsparen müssen, in den Folgejahren würden es zwei Prozent sein. Eine Kreditfinanzierungsquote von 32 Prozent könne allerdings kein Dauerzustand sein. Beim Klimaschutz müsse man stärker auf Effizienz und intelligente Lösungen setzen.
Middelberg hob zudem hervor, dass rund 85 Prozent der wirtschaftlichen Entwicklung durch private Investitionen getragen würden. Aufgabe des Staates sei es daher vor allem, diese Investitionen zu ermöglichen.
Grüne: Haushalt schafft Verunsicherung
Die Grünen kritisierten den Entwurf als unzuverlässig. Sebastian Schäfer warf der Bundesregierung vor, vorwiegend bei sozial Schwächeren, Alleinerziehenden, Pflege und Klimaschutz zu kürzen. Die Investitionsausgaben würden aus seiner Sicht teilweise lediglich rechnerisch nach oben gezogen, während tatsächlich gekürzt werde.
Der Haushalt erfülle zudem nicht die Vorgaben des Grundgesetzes, weil man im Kernhaushalt zu wenig investiere. Schäfer kritisierte insbesondere eine Kürzung der Mittel für den Klimaschutz, während man gleichzeitig Geld aus dem Sondervermögen zur Schließung von Steuerlöchern verwende.
Die Union warf Schäfer vor, weiterhin von Steuersenkungen zu sprechen, obwohl bei objektiver Betrachtung nicht einmal mehr die Schuldenbremse in ihrer bisherigen Form aufrechterhalten werden könne. Deutschland habe einen besseren Haushalt verdient.
SPD: Sachsen-Anhalt als Warnsignal
SPD-Abgeordneter Thorsten Rudolph nahm ausdrücklich Bezug auf das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt. „Augen zu und durch“ sei die falsche Reaktion, betonte er. Politik müsse sich erklären und gegebenenfalls korrigieren. Zugleich warnte er davor, dass die Bundesregierung an den Haushaltsberatungen scheitern könnte.
Die für 2026 bestehende Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro habe man schließen können, dafür seien teilweise bereits schmerzhafte Kürzungen erfolgt. Wer weitere Einsparungen fordere, müsse konkret benennen, wo diese erfolgen sollen. Weitere Einschnitte beim Sozialstaat lehnte Rudolph ab – sie würden das Land weiter spalten.
Die Ausnahmen für Verteidigung und Sicherheit bei der Schuldenbremse seien angesichts der Lage notwendig. Deutschland befinde sich dennoch nicht auf dem Weg in einen „Schuldenstaat“, weil das gesamtstaatliche Defizit nicht stärker steige als die Wirtschaft. Für 2027 seien erneut Investitionen von mehr als 120 Milliarden Euro vorgesehen. Das zurückkehrende Wachstum trage eine sozialdemokratische Handschrift.
Linke: Rekordschulden und Belastung der Mitte
Dietmar Bartsch wertete namens der Linksfraktion das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt als Warnsignal auch für die Bundeskoalition. Die Bundesregierung setze in historisch einmaliger Weise auf neue Kredite. Insgesamt stehe eine zusätzliche Verschuldung von rund einer Billion Euro im Raum, während das Wirtschaftswachstum gering bleibe.
Bartsch kritisierte insbesondere die hohen Zinszahlungen und die Ausgaben für die Bundeswehr. Gleichzeitig würden die Bürger nicht ausreichend entlastet. Er sprach von einer „Belastungskoalition“ und warf der Regierung vor, vor allem die arbeitende Mitte zu belasten. Während Arbeitseinkommen durchschnittlich mit rund 40 Prozent belastet würden, lägen die Steuern auf Kapitalerträge bei 25 Prozent. Zugleich würden große Vermögen durch Erbschaften geschont. Bartsch forderte daher eine stärkere Belastung großer Vermögen und Entlastungen für die arbeitende Bevölkerung.
Auch die geplanten Rentenreformen griff er scharf an. Diese seien kein „Jahrhundertprojekt“, sondern eine „Jahrhundertdummheit“. Besonders scharf kritisierte er die Infragestellung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
Ein Binnenschiff auf dem Rhein bei Ludwigshafen vor einem Industriebetrieb (Symbolbild). - Foto: Victor Golmer/iStock
Unternehmen in Deutschland haben im Jahr 2025 durchschnittlich 9,3 Prozent ihrer Investitionen für Klimaschutzmaßnahmen im eigenen Betrieb ausgegeben. Für 2026 planen sie einen Anteil von 10,6 Prozent, für 2027 von 10,5 Prozent, wie eine Umfrage des Ifo-Instituts ergab.
„Die Unternehmen planen damit keine nennenswerte Steigerung des Anteils – und das in einem Zeitraum, in dem der Bedarf an klimafreundlichen Investitionen seinen Höhepunkt erreichen dürfte, um die im Pariser Klimaabkommen und die von der Bundesregierung selbst gesetzten nationalen Emissionsziele zu erreichen“, sagte Ifo-Forscher Gerome Wolf.
Ifo: Hohe wirtschaftspolitische Unsicherheit, andere Prioritäten
Zwischen den Wirtschaftssektoren zeigen sich deutliche Unterschiede. Die Dienstleister planen für 2026 den höchsten Anteil an Klimainvestitionen (12,2 Prozent), gefolgt vom Bauhauptgewerbe (10,5 Prozent).
Das Verarbeitende Gewerbe kommt auf 8,8 Prozent, der Handel auf 8,5 Prozent. Der Bau ist der einzige Bereich, der seinen Anteil auch 2027 noch einmal ausweiten will (11,2 Prozent).
Warum der Anteil nicht steigt, lässt sich aus der Umfrage allein nicht beantworten. „Denkbar wäre, dass Unternehmen vor dem Hintergrund gesunkener Wettbewerbsfähigkeit auf den Exportmärkten sowie gestiegener geopolitischer Risiken andere Prioritäten gesetzt haben“, sagte Wolf.
Eine aktuelle Studie des Instituts zeigt, dass die Zurückhaltung der Unternehmen bei Klimainvestitionen unter anderem auch auf die hohe wirtschaftspolitische Unsicherheit zurückzuführen sein könnte.
„Ein hoher CO2-Preis reicht allein nicht aus, um die Nutzung fossiler Energien unattraktiv zu machen und Unternehmen dazu zu bewegen, auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen, wenn der Preispfad für Emissionen hochgradig ungewiss ist. Unternehmen bräuchten daher in erster Linie verlässliche Rahmenbedingungen, um die Energiewende zu vollziehen“, so Wolf. (dts/red)
Der Wärmepumpen-Index könnte zukünftig als Referenz für Preisgrenzen bei Fernwärme dienen. - Foto: joruba/iStock
Mehr Haushalte in Deutschland sollen an Fernwärmenetze angeschlossen werden. Zugleich soll Fernwärme günstiger und grüner werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch die Eckpunkte für ein Gesetzespaket.
Damit soll ein Ausgleich zwischen den Interessen der Kunden, insbesondere der Mieter, und den notwendigen Investitionen in die Infrastruktur geschaffen werden.
Mehr Transparenz bei den Preisen
Geplant sind unter anderem eine Preistransparenzplattform und eine Preisaufsicht für Fernwärmeanbieter.
Preise, Tarifstrukturen und Strukturparameter wie die Größe und die Wärmequellen des Netzes sollen einsehbar sein und jährlich aktualisiert werden. Die neue Aufsicht soll die Angemessenheit der Preise kontrollieren.
Die Preisgestaltung auf dem Fernwärmemarkt gilt bislang als intransparent. Zugleich haben Fernwärmekunden praktisch keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln.
Die Position der Kunden soll unter anderem durch ein Sonderkündigungsrecht gestärkt werden. Wenn ein Fernwärmenetz nicht im Einklang mit den Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann ein Kunde kündigen.
Voraussetzung ist, dass er auf eine grüne Alternativlösung, etwa eine Wärmepumpe, umstellt.
Zudem sollen Fernwärmekunden die Leistung ihres Anschlusses einfacher drosseln können. Fernwärmeanschlüsse sind häufig überdimensioniert, etwa wegen ursprünglich großzügig geplanter Sicherheitsmargen oder nachträglicher energetischer Sanierungen. Verbraucher zahlen dann über den Grundpreis dauerhaft unnötig viel.
Einfachere Umstellung auf Fernwärme
Auf der anderen Seite sollen Versorgungsunternehmen Preise einfacher erhöhen können, wenn sie in den Netzausbau oder die Umstellung auf erneuerbare Energien investieren.
Auch für Vermieter soll es einfacher werden, Mietshäuser und Wohnungen auf Fernwärme umzustellen.
Bislang gilt im Sinne des Kostenneutralitätsgebots, dass Mieter anschließend unter dem Strich nicht mehr zahlen dürfen als zuvor. Künftig soll bei „erheblichen Investitionen des Vermieters (…) eine Mehrbelastung der Mieter von bis zu 0,50 Euro pro Quadratmeter zulässig“ sein, erklärte das Ministerium.
Zudem fallen künftig auch „sich selbst versorgende Mieter“ – etwa in Wohnungen mit einer Gasetagenheizung – unter das Kostenneutralitätsgebot. Ihre Anlagen können damit einfacher auf Fernwärme umgerüstet werden.
Zustimmung von Versorgern und Wohnungswirtschaft
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), der häufig Fernwärmenetze betreibt, begrüßte die Pläne. Damit „kann endlich Bewegung in den Ausbau der Nah- und Fernwärme kommen“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebig.
Die erweiterte Preisaufsicht habe allerdings „einen bitteren Beigeschmack“. Auch der Fernwärmeverband AGFW äußerte sich zustimmend und verwies auf weiterhin nötige Milliardeninvestitionen in die Infrastruktur.
Der Verband der Wohnungswirtschaft GdW sieht einen guten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Für Vermieter würden Klimaschutzinvestitionen erleichtert, „zugleich bleibt die Belastung der Mieter klar begrenzt“, erklärte Verbandspräsident Axel Gedaschko.
Kritik von Grünen und Mieterbund
Der Grünen-Abgeordnete Alaa Alhamwi begrüßte das Wärmenetzpaket grundsätzlich, befürchtet jedoch mögliche Nachteile für Verbraucher.
„Wenn ein Gebäude auf Fernwärme umgestellt wird, dürfen Mietende dadurch nicht mit höheren Heizkosten belastet werden“, erklärte er.
Der Mieterbund warnt ebenfalls vor Kostenrisiken. „Fernwärme ist schon heute die teuerste Heizoption für Mieterhaushalte“, erklärte Mieterbundpräsidentin Melanie Weber-Moritz. Es brauche „konkrete Vorschläge zum Schutz vor hohen Kostensteigerungen für Fernwärmekunden“.
Die Linken-Abgeordnete Violetta Block bezeichnete das Gesetzespaket als „fahrlässigen Freifahrtschein für Wärmenetzbetreiber“. Es öffne die Tür dafür, „Investitionskosten direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzureichen“. Abzocke sei da vorprogrammiert.
Das Bundeswirtschaftsministerium argumentiert dagegen vor allem damit, dass perspektivisch auch die Preise für Fernwärme sinken, wenn mehr Haushalte an das Netz angeschlossen werden. (afp/red)
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Schwarzer Bildschirm
Der MDR unterbrach „MDR Sachsen-Anhalt heute“ vor der Landtagswahl mit schwarzem Bildschirm. Mit dieser Aktion warnte der Sender vor Folgen einer möglichen AfD-Regierung: Nach einer Kündigung der Rundfunkstaatsverträge könne TV-, Radio- und Onlineangebote des MDR in Sachsen-Anhalt ab 2029 entfallen.
Die zweitägige Kabinettsklausur in Neuhardenberg hat begonnen. Bundeskanzler Merz will die Wirtschaft in den Mittelpunkt stellen. Beraten wird unter anderem über Bürokratieabbau, Mittelstand, Start-ups und Wohnungsbau. Konfliktpotenzial gibt es beim Thema Klimaschutz: Die SPD will Klimaanpassung im Grundgesetz verankern. Die Union steht dem Vorhaben skeptisch bis ablehnend gegenüber.
Die geplante „Zuckersteuer“ könnte bereits 2027 kommen und auch zuckerfreie Zero-Getränke mit Süßstoffen betreffen. Je nach Zuckergehalt sind zwischen 26 und 38 Cent pro Liter vorgesehen. Doch die Pläne stoßen auch innerhalb der Bundesregierung auf Widerstand. Das Landwirtschaftsministerium kritisiert den Umfang, die Höhe und den Zeitpunkt der Abgabe.
Der Pflegeversicherung droht 2027 nach Einschätzung der AOK ein Defizit von rund acht Milliarden Euro. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen drohen höhere Beiträge. Als mögliche zusätzliche Entlastung sieht AOK-Chefin Carola Reimann einen Finanzausgleich zwischen der sozialen und privaten Pflegeversicherung.
Sämtliche Minen aus den internationalen Gewässern der Straße von Hormus seien laut US-Präsident Donald Trump entfernt oder unschädlich gemacht worden. Trump warnt den Iran: Jedes Schiff, das neue Minen ausbringt, werde unverzüglich zerstört. Die Meerenge werde mithilfe der Space Force überwacht.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht vor Beginn der Klausurtagung der Bundesregierung im Schloss Neuhardenberg. - Foto: Kay Nietfeld/dpa
In Kürze:
Wirtschaft und KI: Die Bundesregierung will Wettbewerbsfähigkeit, industrielle KI und technologische Souveränität stärken.
Reformen im Fokus: Bürokratieabbau, Mittelstand, Handwerk, Start-ups und Wohnungsbau stehen ebenfalls auf der Agenda.
Konfliktpotenzial: Bei Dürre, Klimaschutz und der geplanten Rentenreform liegen Union und SPD beziehungsweise Teile der Union auseinander.
Am Dienstag, 25. August, beginnt auf Schloss Neuhardenberg die auf zwei Tage anberaumte Kabinettsklausur zum Ende der parlamentarischen Sommerpause. Bereits in den Jahren 2003 und 2004 hatten in dem klassizistisch überformten Barockschloss Kabinettsklausuren stattgefunden. Damals hieß der Bundeskanzler Gerhard Schröder – und die Hauptthemen waren Rentenstabilisierung und die Hartz-IV-Reform.
Wie die damalige Regierung Schröder steht auch das Kabinett Merz unter Zugzwang. Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Wirtschaftspolitik in den Mittelpunkt der Tagung zu stellen. Dabei stünden Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität, Schlüsseltechnologien und notwendige Reformen im Vordergrund. Im offiziellen Papier heißt es, Deutschland solle „ein starkes Industrieland“ bleiben und auch im KI-Zeitalter Wohlstand und sichere Arbeitsplätze bieten.
Bundeskanzler Friedrich Merz gibt bei seiner Ankunft in Neuhardenberg zur zweitägigen Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg eine Stellungnahme ab. Die Bundesregierung steht unter Druck, Reformen bei Steuern, Pflege und Bürokratie voranzutreiben.
Foto: Sean Gallup/Getty Images
Merz will zur Kabinettsklausur Wirtschaftspolitik in den Mittelpunkt stellen
Im Rahmen der Klausurtagung wird es auch Impulsvorträge von Gästen aus der Wirtschaft geben – unter anderem durch die CEOs von Siemens, Roland Busch, und Cohere, Aidan Gomez. Geplant sind außerdem Vorführungen zu technologischen Entwicklungen in Bereichen wie KI, Drohnenabwehr und digitalen Anwendungen – unter anderem auch von BKA und Zoll.
Am Mittwoch wird der Tag mit einer Diskussion beginnen, an der Handwerksverbandspräsident Jörg Dittrich, Investoren und Vertreter von Start-ups zu Wort kommen. Für 12:00 Uhr ist im Anschluss an eine weitere Kabinettssitzung eine Pressekonferenz mit Friedrich Merz, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geplant.
Schon am ersten Tag wird die industrielle Nutzung von Künstlicher Intelligenz einer der Schwerpunkte sein. Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung zu einem führenden Standort industrieller KI werden. Dafür sollen auch die CEOs von Siemens und Cohere Impulse liefern.
KI, Forschung und Technologie sollen kein Neuland bleiben
Um diesem Ziel näherzukommen, müsste Deutschland seine digitale Infrastruktur und Rechenkapazitäten ausbauen. Ein weiterer Fokus müsste auf der Förderung strategischer Schlüsseltechnologien liegen. Entscheidend für das Schicksal des KI-Standorts Deutschland wird eine bessere Verbindung von Forschung und industrieller Anwendung sein, heißt es in der Regierungsankündigung weiter.
Als zentrale Einsatzbereiche für KI hat die Bundesregierung Verwaltung, Sicherheit und Verteidigung identifiziert. Durch bessere Bedingungen für Aufbau und Anwendung von KI in Deutschland hofft man auch auf eine Stärkung der technologischen Souveränität Deutschlands und Europas.
Neben der KI soll die Technologie- und Forschungspolitik der Bundesregierung auch weitere Bereiche forcieren. So will man auch in Quantentechnologie und Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutraler Energieerzeugung Forschung stärker mit dem Markt verbinden. Die europäische Kapitalmarktunion sowie Projekte wie der „Deutschlandfonds“ und der geplante „EU-Industrie-Accelerator“ sollen innovativen Unternehmen erforderliches Kapital leichter zugänglich machen.
Kabinettsklausur nach Kritik aus Verbänden unter Erfolgsdruck
Auf der Tagesordnung der Kabinettsklausur soll auch der Abbau von Bürokratie stehen. Hier hat sich die Bundesregierung einen Abbau der Kostenbelastung für Unternehmen um 25 Prozent vorgenommen. Im November 2025 beschloss das Kabinett mehr als 40 Maßnahmen in diesem Bereich. Diese sollen dem im Vorfeld der Klausur veröffentlichten Regierungsvermerk zufolge jährlich rund 9,8 Milliarden Euro an Entlastung bringen.
Die Bundesregierung kündigt auch an, Mittelstand und Handwerk im Rahmen der Tagung ein besonderes Augenmerk zu widmen. Aus den entsprechenden Verbänden hatte es zuletzt deutliche Kritik an ausbleibenden Reformen gegeben. Das Kabinett will sich nun mit der Gewinnung von Fachkräften, Fragen der Ausbildung und der Modernisierung überbetrieblicher Bildungsstätten befassen.
Aus der Bundesregierung heißt es, in Deutschland gebe es derzeit etwa eine Million Handwerksbetriebe mit rund sechs Millionen Beschäftigten. Der weitere Schwerpunkt auf Start-ups ergebe sich nicht zuletzt aus dem Umstand, dass allein im ersten Halbjahr 2026 in Deutschland 3.053 Start-ups gegründet worden seien. Das seien 52 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Besonders stark vertreten seien darunter KI- und Softwareunternehmen.
Reaktion auf Hitze und Dürre als potenzielles Konfliktthema
Die Bundesregierung wird sich auch mit dem Wohnungsbau und Maßnahmen zur schnelleren Abwicklung von Bauverfahren befassen. Bis Ende August soll auch das Konzept für eine Bundeswohnungsbaugesellschaft stehen, die nach den Plänen 100.000 Wohnungen pro Jahr bauen soll.
Ein potenzielles Konfliktthema ist die Dürre, über die am Mittwoch beraten werden soll. Die SPD-Minister drängen auf eine Grundgesetzänderung, die dem Klimaschutz eine noch zentralere Rolle einräumen soll. Die Union will zunächst die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen. Hier ist – wie auch Regierungssprecher Steffen Kornelius im Vorfeld betonte – mit keiner Beschlussfassung zu rechnen. Zunächst müsse man Folgen von Hitze und Dürre detailliert untersuchen.
Vor allem die Ministerpräsidenten in den ostdeutschen Ländern werden mit großem Interesse auf die Kabinettsgespräche zu den geplanten Rentenreformen blicken. In ihren Reihen gibt es heftige Widerstände gegen die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
Bas gegen Aufschnüren des Rentenpakets – CDA fordert „faire“ Reformen
Bundessozialministerin Bärbel Bas will hingegen an der vereinbarten Reform festhalten und das Paket nicht mehr aufschnüren. Unterdessen hat auch CDA-Chef Dennis Radtke gemahnt, Reformen dürften nicht dazu führen, dass „vor allem diejenigen belastet werden, die arbeiten und Beiträge zahlen“. Reformen müssten „fair sein“, so Radtke.
Der CDA-Vorsitzende forderte die Koalitionsparteien auf, nach Ende der Sommerpause auch an ihrem Erscheinungsbild zu arbeiten. Die Zielbestimmung müsse lauten: „Weniger öffentliche Selbstbeschäftigung, weniger tägliche neue Einzelvorschläge – dafür mehr gemeinsamer Kurs.“
Ina Scharrenbach ist Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Etwa 4.000 DIN-Normen betreffen das Bauwesen in Deutschland.
Bauministerin Scharrenbach: NRW verabschiedet sich von Regelungswut.
Das neue Gesetz bedeutet nicht, dass Bauen nun billiger wird und schneller geht.
Für Anlagen, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen, entfällt künftig das Baugenehmigungsverfahren.
Einfacher, schneller und digitaler Bauen: Mit diesen Schlagwörtern fasst Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) die Verabschiedung des Entwurfs über ein „Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ zusammen.
Weniger Arbeit für die Verwaltungen
Der „BauCode NRW“ tritt am 1. September 2026 in Kraft. Er soll Planungs- und Genehmigungsprozesse vereinfachen, Bürokratie reduzieren, die Verantwortung der am Bau Beteiligten stärken sowie Umbau und Nutzungsänderung bestehender Gebäude erleichtern. Wie Scharrenbach erläutert, setzt das Land auf digitale Verfahren und entlastet die Bauaufsichtsbehörden von Verwaltungsaufgaben.
Mit dem dritten Änderungsgesetz setze das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung den Kurs zur Beschleunigung und Vereinfachung von Bauverfahren fort. Der „BauCode NRW“ verfolgt das Ziel eines modernen, effizienten und zukunftsfesten Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen. Nach Hamburg und Baden-Württemberg wird Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland sein, in dem das Stellen eines Bauantrags auf digitalem Weg verpflichtend ist.
Ein wichtiger Aspekt des „BauCode NRW“ ist die Neuausrichtung der technischen Regeln. So müssen im Bauordnungsrecht künftig nur noch die sicherheitsrelevanten Vorgaben der Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“ berücksichtigt werden. Dadurch müssen 90 Prozent der bisherigen DIN-Regelungen nicht mehr beachtet werden, was laut Scharrenbach mehr Spielraum für Lösungen schafft. Nordrhein-Westfalen sagt „Ciao zur Regelungswut in Deutschland“, so die Ministerin.
Das neue Gesetz bedeute allerdings nicht, dass nun schneller und auch preiswerter gebaut werden könne, erläutert das Deutsche Institut für Normung (DIN) auf seiner Internetseite. So soll der Wegfall des Verweises auf anerkannte Regeln der Technik in erster Linie verdeutlichen, welche Vorgaben im Bauordnungsrecht berücksichtigt werden müssen. Die Rahmenbedingungen für Planen und Bauen würden so verlässlicher, es bedeute aber nicht eine automatische Vereinfachung des Bauprozesses. Das DIN weist zudem darauf hin, dass die bestehenden Normen weiter gültig bleiben, ihre verbindliche Bedeutung im Bauordnungsrecht werde jedoch neu eingeordnet.
Kritik an Teilen der Neuregelung
Es sei auch nicht so, dass für künftige Bauherren 90 Prozent der Baunormen nicht mehr gälten. So gebe es ohnehin kein Bauprojekt, bei dem alle rund 4.000 Normen beachtet werden müssten. Dazu gehörten etwa Normen für Stall-Klima oder Kunstrasen, erläutert DIN weiter. Doch spielten die bei der Errichtung eines Einfamilienhauses keine Rolle, wohl aber technische Regelungen zum Brandschutz.
Etwa ein Fünftel der Normen beschäftigten sich mit der Sicherheit von Bauten. Sie seien in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) aufgelistet und behielten trotz einer Änderung des Gesetzes ihre Gültigkeit. Neu sei vor allem, dass eine bisherige unklare gesetzliche Formulierung entfalle. Dadurch solle verhindert werden, dass mehr Normen berücksichtigt werden, als tatsächlich erforderlich sind.
Kritik an Teilen der neuen Landesbauordnung (LBO) übt Annette Hillebrandt. Sie ist Professorin am Lehrstuhl für Baukonstruktion, Entwurf und Materialkunde der Universität Wuppertal. Unter § 62 der LBO ist nun auch der Bau von „Anlagen, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen“, vom Bauverfahren befreit. Doch auch bei diesen Bauten sei zu beachten, dass für die versiegelten Flächen ein Ausgleich geschaffen werde. „Die Inanspruchnahme neuer, noch unbebauter Flächen widerspricht den Nachhaltigkeitszielen der Bundesregierung und der EU“, schreibt Hillebrandt. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sehe vor, den täglichen Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar zu senken, aktuell seien es bundesweit 50 Hektar, führt die Professorin aus.
Benachteiligung für kleinere Bauvorhaben
Annette Hillebrandt moniert auch, dass für Wohngebäude, die unter 5.000 Quadratmeter Brutto-Grundfläche (BGF) liegen, kein Bauantrag mehr nötig ist. So gebe es niemanden, der überprüfe, ob es am Ende nicht doch eher 6.000 Quadratmeter sind, oder ob das Haus nicht doch ein Geschoss mehr hat. Sie sieht in der Regelung eine Benachteiligung kleinerer Bauvorhaben gegenüber großen Projektentwicklern. „Man nimmt – unter dem Deckmäntelchen der Wohnraumschaffung – deutlich den Lobby-Einfluss großer Investoren, Projektentwickler und Baufirmen wahr“, führt sie weiter aus.
Friedrich Merz mit Ministern (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Laut einer neuen Umfrage des Instituts Ipsos hat sich die Sicht der Deutschen auf die Situation in fast allen zentralen Politikfeldern unter Schwarz-Rot eher verschlechtert als verbessert. Eine Ausnahme bildet die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr: Hier überwiegt der Eindruck des Fortschritts, so eines der Ergebnisse der Erhebung, die am Dienstag, den 14. Juli, veröffentlicht wird.
Bundeswehr mit bester Bewertung
Ein knappes Drittel der Deutschen (32 Prozent) nimmt demnach unter der aktuellen Bundesregierung eine Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr wahr, 30 Prozent sehen eine Verschlechterung.
Weitere 32 Prozent der Befragten erkennen hier keine Veränderung. Damit ist die Verteidigungspolitik der Bereich mit der besten Bewertung.
Dennoch bleibt das Ergebnis deutlich hinter den Erwartungen vom Juni 2025, also kurz nach Amtsantritt der aktuellen Regierung, zurück: Der Anteil derjenigen, die Fortschritte sehen, liegt 21 Prozentpunkte unter dem damaligen Wert.
Wirtschaft und Verkehr enttäuschen Erwartungen
Die größte Diskrepanz zwischen den Erwartungen zu Beginn der Legislaturperiode und der aktuellen Wahrnehmung zeigt sich beim Blick auf die Wirtschaft und die Verkehrs-infrastruktur. Nur 10 Prozent sagen in der neuen Ipsos-Umfrage, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt wurde, 65 Prozent sehen keine Veränderung.
Damit liegt der Anteil derjenigen, die seit Beginn der Koalition aus CDU/CSU und SPD eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage wahrnehmen, 32 Prozentpunkte unter dem Erwartungswert vom Juni 2025.
Beim Ausbau und der Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur erkennen 12 Prozent Fortschritte, die Hälfte der Bevölkerung (50 Prozent) nimmt Rückschritte wahr. Die Lücke zu den anfänglichen Erwartungen beträgt somit 25 Prozentpunkte.
In den Bereichen innere Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung sehen lediglich 15 Prozent der Bundesbürger Verbesserungen, 46 Prozent berichten von Verschlechterungen. Der Anteil positiver Bewertungen bleibt damit 22 Prozentpunkte hinter dem Wert vom Juni 2025 zurück.
Bei der Sicherung der Rente weicht die aktuelle Einschätzung am wenigsten von den Erwartungen aus dem Vorjahr ab: Der Anteil derer, die Fortschritte in der Rentenpolitik wahrnehmen, verfehlt die kurz nach der Regierungsbildung geäußerten Erwartungen lediglich um 9 Prozentpunkte.
Dennoch überwiegt auch in diesem Bereich die Skepsis deutlich: Nur 11 Prozent der Deutschen sprechen von Verbesserungen, rund zwei Drittel (65 Prozent) bewerten die Entwicklung unter Schwarz-Rot als rückläufig.
In Schlüsselbereichen des Wandels wie der Digitalisierung, dem Klimaschutz und dem Abbau der Bürokratie dominiert der Eindruck von Stillstand.
Bei der Digitalisierung geben 39 Prozent an, die Situation habe sich weder verbessert noch verschlechtert. 36 Prozent sehen vor allem Rückschritte, immerhin 19 Prozent nehmen Fortschritte wahr.
In Bezug auf den Klimaschutz sagen 40 Prozent, es habe sich nichts verändert. Nur 9 Prozent glauben, dass die Bundesregierung wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz umgesetzt hat. Zugleich überwiegen negative Bewertungen: 46 Prozent der Deutschen sehen Rückschritte beim Klimaschutz.
Wohnungsbau mit schlechtester Bewertung
Im Bereich Bürokratieabbau halten 38 Prozent die Lage für unverändert, 49 Prozent für rückläufig; lediglich 12 Prozent für verbessert. Am negativsten fällt das Urteil bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum aus.
Nur 6 Prozent der Deutschen sehen in diesem Bereich Verbesserungen, eine klare Mehrheit von 69 Prozent nimmt unter der aktuellen Bundesregierung Verschlechterungen wahr – der negativste Wert unter allen abgefragten Politikfeldern.
Trotz der ohnehin niedrigen Erwartungshaltung aus dem Vorjahr liegt der Anteil derjenigen, die Fortschritte wahrnehmen, 13 Prozentpunkte unter dem damaligen Wert vom Juni 2025.
Umfrage von Ipsos
Ipsos hatte nach eigenen Angaben eine quotierte Online-Befragung von 1.000 Wahlberechtigten im Alter von 18 bis 75 Jahren in Deutschland durchgeführt, gewichtet nach Alter, Geschlecht, Bildung, Region und Wahlverhalten bei der letzten Bundestagswahl. Die Befragung wurde vom 3. bis 5. Juli 2026 durchgeführt. (dts/red)
Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz. (Archivbild) - Foto: Elisa Schu/dpa
In Kürze:
Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich noch im parlamentarischenVerfahren.
Ein neues Gutachten hält die Lockerung des Heizungsgesetzes für verfassungswidrig.
Ein Gutachten für die CDU/CSU-Fraktion sieht dagegen keine verfassungs- oder europarechtlichen Hindernisse.
Der Gesetzgebungsprozess zum Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Es befindet sich derzeit noch in der Parlamentarischen Beratung. Deshalb ist noch die eine oder andere Änderung denkbar.
Die ersten Verbände und die Fraktionen der Grünen und Linkspartei haben angekündigt, den Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Mehrere Gutachten gelangen trotz derselben verfassungs- und europarechtlichen Ausgangslage zu gegensätzlichen Ergebnissen.
Reiche verspricht mehr „Freiheit im Heizungskeller“
So kommt die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields zu der Einschätzung, dass das vom Kabinett im Mai beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz verfassungswidrig ist. In Auftrag gegeben hat es das Unternehmen Enpal. Dieses ist als Spezialist für Solaranlagen und Wärmepumpen tätig.
Die in der Zeit der Ampelregierung unter Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossene Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als „Heizungsgesetz“ – hätte vor allem Wärmepumpen beim Neueinbau von Heizsystemen begünstigt. Das derzeit noch geltende Gesetz sieht vor, dass nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das Gesetz hatte für Unmut in Teilen der Öffentlichkeit gesorgt und den Beliebtheitswerten der Ampelparteien geschadet. Die Endfassung hatte zwar das Inkrafttreten auf einen Zeitpunkt verschoben, zu dem alle Kommunen ihre Wärmeplanungen abgeschlossen hätten. Im Kern blieb es jedoch bei einem faktischen Verbot des Neueinbaus fossiler Heizungssysteme.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will hingegen die „Freiheit im Heizungskeller“ wiederherstellen und auch den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder ermöglichen.
Freshfields: Abschwächung des Klimaschutzes verstößt gegen das Grundgesetz
Bei Freshfields hält man dies für verfassungswidrig. Das Gutachten der Kanzlei hält die geplante Rücknahme des GEG für eine Abschwächung eines bereits bestehenden Klimaschutzstandards. Durch eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel würde der Einbau fossiler Heizsysteme wieder häufiger stattfinden. Dadurch würden auch die Treibhausgasemissionen steigen und dies würde das Erreichen der Klimaziele infrage stellen.
Das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, bis 2045 die Erreichung der Klimaneutralität zu sichern. Aus diesem Grund dürften bereits erreichte Schutzstandards nicht ohne gewichtigen Grund abgesenkt werden. Dies betone auch der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, der den Klimaschutz deutlich aufgewertet hat.
Der Beschluss geht davon aus, dass ein Abwarten beim Klimaschutz dazu führen werde, dass spätere Generationen drastische Freiheitseinschränkungen hinnehmen müssten. Diese Verschiebung dürfte ihnen nicht zugemutet werden.
Freshfields schlussfolgert daraus, dass die Zulassung des Einbaus von mehr fossilen Heizungen umso härtere Maßnahmen in späteren Jahrzehnten erforderlich machen würde. Dies verstoße gegen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten intertemporalen Freiheit.
Argumentation ähnlich wie in Greenpeace-Gutachten vom Februar
Im Februar hatte ein von Greenpeace beauftragtes Gutachten der Kanzlei Günther aus Hamburg ähnliche Schlussfolgerungen getroffen. Es gebe demnach ein „Rückschritts“- beziehungsweise „Verschlechterungsverbot“. Einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürften demnach grundsätzlich nicht mehr abgeschwächt werden.
Freshfields‘ Gutachten beschäftigt sich auch mit den Vorgaben aus Brüssel. So schaffe die Gebäuderichtlinie EPBD ebenfalls einen rechtlichen Fortschrittspfad für alle Mitgliedstaaten.
Deutschland dürfe nationale Standards nicht einfach wieder abschwächen, wenn dadurch die Dekarbonisierung erschwert werde.
CDU/CSU sieht Spielraum bei den Klimaschutzinstrumenten
Vonseiten der Union hält man diese Argumentation für nicht stichhaltig. Für die CDU/CSU-Fraktion hatten Anwälte der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Rosin Büdenbender jüngst ein eigenes Gutachten vorgelegt. Federführend war dabei der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow. Auch hier wurde die verfassungs- und EU-rechtliche Zulässigkeit des geplanten Gesetzes untersucht.
Das Pielow-Gutachten gelangte zu einer gegenteiligen Einschätzung. Dessen Hauptargument: Das Demokratieprinzip gebietet es, einem neu gewählten Bundestag das Recht zuzubilligen, frühere Gesetze zu ändern.
Auch wenn der Paragraf 71 des GEG entfalle, so Pielow, gebe es mehrere Wege zur Klimaneutralität. Instrumente seien dabei neben der Wärmepumpe etwa Fernwärme, kommunale Wärmeplanung, Förderprogramme oder der CO₂-Preis. Diesen hatte auch CDU-Chef Friedrich Merz im Vorfeld seiner Wahl zum Bundeskanzler als wichtige Stellschraube zur Abkehr von fossilem Heizen bezeichnet.
Durch den Wegfall der 65-Prozent-Regel entsteht nach Überzeugung von Pielow keine dauerhafte Lücke. Heizungen würden ersetzt, ihre Lebensdauer sei begrenzt und aus diesem Grund würden nach 2045 nur noch wenige fossile Altanlagen übrig bleiben.
Auch die EPBD enthalte lediglich Zielbestimmungen und Mindestvorgaben, aber keine Pflicht, ein Instrument wie die 65-Prozent-Regel einzusetzen.
Für Millionen Deutsche ist Wohneigentum Teil der Altersvorsorge. Doch steigende Auflagen und politische Eingriffe sorgen für Verunsicherung. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
In Kürze:
Rund zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland befinden sich in privater Hand.
Viele Eigentümer betrachten vermietete Wohnungen als Baustein ihrer Altersvorsorge.
Diskussionen über Mietpreisdeckel, energetische Auflagen und neue gesetzliche Vorgaben sorgen bei Vermietern für Verunsicherung.
Als Claudia K. Anfang der 2010er-Jahre ihre erste Eigentumswohnung in Berlin kaufte, sah sie darin in erster Linie eines: Altersvorsorge. Die Berliner Unternehmerin vertraute auf Betongold statt auf Aktien oder Versicherungsprodukte. „Eine Wohnung ist etwas Reales. Kein Finanzprodukt, das morgen verschwinden kann“, so sah sie es damals. Aus einer Wohnung wurden zwei, später vier. Die Kredite wurden bedient, die Mieteinnahmen stiegen langsam. Claudia K. sah sich nicht als Immobilieninvestorin, sondern als jemand, der für das Alter vorsorgt.
Säule des deutschen Mietwohnungsmarktes
Damit ist Claudia K. eine von vielen. Der deutsche Mietwohnungsmarkt wird bis heute maßgeblich von kleinen privaten Eigentümern getragen, auch wenn in der öffentlichen Debatte häufig von großen Wohnungskonzernen die Rede ist. 64,4 Prozent des Mietwohnungsbestands werden laut dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW) von privaten Kleinvermietern angeboten.
Die Gruppe ist dabei deutlich kleinteiliger als die öffentliche Diskussion vermuten lässt. Laut einem aktuellen Gutachten der DI Deutschland.Immobilien AG in Zusammenarbeit mit dem IW besitzen 58 Prozent der 1.002 befragten privaten Vermieter nur eine einzige Mietwohnung.
Die Vermietung erfolgt dabei überwiegend langfristig und stellt für viele Eigentümer eher eine ergänzende Einkommensquelle dar. Bei mehr als der Hälfte der Befragten machen die Mieteinnahmen nur einen „geringen oder sogar vernachlässigbaren Anteil am Gesamteinkommen“ aus.
Viele dieser Eigentümer haben die Objekte geerbt oder über Jahrzehnte finanziert. Eigentümer wie Claudia K. wollen mit Immobilien für ihre Rente vorsorgen. So hat sie in Handarbeit mit ihrem inzwischen 75-jährigen Vater Wohnung für Wohnung vermietungsfähig renoviert.
Das verbreitete Bild des professionellen Immobilienunternehmers trifft daher auf einen großen Teil der privaten Vermieter nur eingeschränkt zu.
Heute, fünfzehn Jahre später, blickt sie mit deutlich mehr Unsicherheit auf ihre Vermögensplanung. Die Diskussionen um Mietpreisregulierungen, energetische Sanierungspflichten, steigende Grundsteuern und immer neue gesetzliche Anforderungen haben bei vielen privaten Vermietern wie ihr das Gefühl hervorgerufen, dass sich die Spielregeln grundlegend verändert haben.
Für Claudia K. ist die Entwicklung nicht nur eine politische Debatte, sondern eine persönliche Enttäuschung. Jahrzehntelang glaubte sie, mit ihren Wohnungen verantwortungsvoll für das Alter vorzusorgen. Nach ihrem BWL-Abschluss hatte sie sich selbstständig gemacht und führt seitdem ihre eigene Marketing-Agentur.
Nach den Erfahrungen der Finanzkrisen und angesichts der begrenzten Einlagensicherung bei Banken von 100.000 Euro erschien ihr Wohneigentum sicherer als viele andere Anlageformen. Außerdem ging sie davon aus, dass Mieten langfristig mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der Inflation wachsen würden. Heute sieht sie diese Rechnung kritisch.
„Ich habe das Gefühl, dass mein Einkommen aus den Wohnungen als auch deren Wert durch politische Entscheidungen sinken.“ Für sie eine „doppelte Entwertung“ ihrer Altersvorsorge.
Sichtbar wurde es für Claudia K. „mit den Linken im Senat“ und mit dem Mietendeckel, der Anfang 2020 vom Land Berlin beschlossen wurde. Damals hatte sie eine Mieterin, die sich darauf berief und die Miete kürzte. „Da kam ein Betrag heraus, der nicht einmal die Kreditrate deckte.“
Tatsächlich wurde der Berliner Mietendeckel 2021 vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt. Die Richter entschieden, dass dem Land Berlin für eine solche Regelung die Gesetzgebungskompetenz fehlte.
Für Eigentümer wie Claudia K. blieb jedoch weniger die juristische Bewertung in Erinnerung als die Erfahrung, wie schnell politische Eingriffe bestehende Kalkulationen verändern können.
Eine andere Mieterin hat inzwischen angekündigt, die Miete auf Basis der 2019 eingeführten Mietpreisbremse zu kürzen. Sie will 450 Euro statt bisher 850 Euro Nettokaltmiete bezahlen, was im Vergleich zu anderen Mieten im Ortsteil Schöneberg durchaus im üblichen Rahmen liegt. Claudia K. soll rückwirkend auf drei Jahre Mietdauer 12.000 Euro zurückzahlen, sonst gehe der Fall vor Gericht.
„Da habe ich verstanden, wie schnell politische Entscheidungen eine jahrzehntelange Planung auf den Kopf stellen können.“
Zwischen Mieterschutz und Investitionsanreizen
Die politische Logik hinter Mietpreisbremsen und ähnlichen Regulierungen ist vergleichsweise klar: Wohnen gilt als Grundbedürfnis. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Mieter vor übermäßigen Preissteigerungen geschützt werden.
Tatsächlich sehen Mieterverbände die Lage vielfach anders als Eigentümer. Der Deutsche Mieterbund verweist darauf, dass die Wohnkosten für viele Haushalte inzwischen zur größten finanziellen Belastung geworden sind. Nach Angaben der Interessensvertretung gelten rund 6,6 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland als mit Wohnkosten überlastet. Rund 3,2 Millionen Haushalte wenden mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für Miete und Heizkosten auf.
Ökonomen sind allerdings uneinig darüber, wie wirksam solche Instrumente wie Mietpreisbremsen langfristig sind. Während Mieterverbände sie als notwendiges Schutzinstrument betrachten, warnen zahlreiche Wirtschaftsforscher vor unerwünschten Nebenwirkungen.
Der Präsident des ifo Instituts, Clemens Fuest, argumentiert, dass Mietpreisbremsen zwar kurzfristig einzelne Mieter entlasten können, langfristig aber den Neubau bremsen und die Wohnungsknappheit verschärfen könnten. Wenn Investitionen unattraktiver werden, sinke die Bereitschaft, neuen Wohnraum zu schaffen. Die entscheidende Frage lautet daher: Schützt Regulierung den Wohnungsmarkt oder verschärft sie langfristig seine Probleme?
Was Claudia K. besonders beschäftigt, ist weniger eine einzelne Maßnahme als die Richtung insgesamt. Mietpreisbremse, Mietspiegelregelungen, Rückforderungsansprüche, Diskussionen über Eigenbedarf, Einschränkungen bei möbliertem Wohnen und energetische Auflagen – für sie ergibt sich daraus das Bild einer immer stärkeren Regulierung.
„Man hat oft das Gefühl, dass einem das Recht abgesprochen wird, mit dem eigenen Kapital überhaupt noch profitabel wirtschaften zu dürfen“, sagt sie. Der Vorwurf trifft sie persönlich. Denn sie sieht sich nicht als Spekulantin oder Großinvestorin, sondern als Selbstständige, die versucht hat, Verantwortung für ihre eigene Altersvorsorge zu übernehmen.
Besonders schmerzt sie die öffentliche Wahrnehmung. „Man wird schnell als unsozialer Kapitalist dargestellt, der nur Profit machen will.“ Dabei habe sie sich selbst nie so gesehen. Privat spendet sie regelmäßig für Obdachlose, den Tierschutz und hat drei Patenkinder im Ausland.
Die Vorstellung, Vermieter seien die Ursache der Wohnungsnot, hält sie für falsch. Man werde hier zum Sündenbock für etwas gemacht, das der Staat verursacht habe. „Vermieter werden für Fehlentwicklungen in der Migrations- und Investitionspolitik verantwortlich gemacht und für hausgemachte Probleme wie Wohnungsnot, lange Genehmigungsverfahren, Wohnungsbedarf und explodierte Kosten für Bau.“ Für die Ergebnisse der aktuellen Politik sollen private Personen aufkommen.
Tatsächlich haben sich die Rahmenbedingungen für Investitionen in Wohnimmobilien in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Neben steigenden Zinsen haben sich auch die Baukosten massiv erhöht. Dazu kommen ein Fachkräftemangel, hohe Grundstückspreise und eine schwache Konjunktur.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verteuerten sich Wohnungsbauleistungen seit 2020 zeitweise zweistellig. Wohnungsökonomen und Branchenverbände sehen darin einen wesentlichen Grund für den Einbruch beim Wohnungsneubau.
„Trotzdem werden private Eigentümer oft behandelt, als wären sie die Schuldigen.“ Dabei sei der Staat selbst der Preistreiber für die Mieten, unter anderem auch durch hohe Energiepreise und die damit verbundenen, steigenden Nebenkosten, die zum Teil nicht einmal umlagefähig sind.
Streit um die Kosten der Energiewende
Besonders deutlich wird der Konflikt bei den Kosten der energetischen Modernisierung. Eigentümerverbände wie Haus & Grund warnen davor, dass private Kleinvermieter zunehmend zwischen politischen Vorgaben und wirtschaftlicher Realität aufgerieben werden.
Gerade ältere Eigentümer mit wenigen Wohnungen verfügten häufig nicht über die finanziellen Reserven, um umfangreiche Modernisierungen oder Heizungstausche problemlos zu stemmen. Der Eigentümerverband verweist darauf, dass rund zwei Drittel aller Mietwohnungen von privaten Vermietern bereitgestellt werden. Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke warnt deshalb davor, dass steigende Kosten die Investitionsfähigkeit vieler Eigentümer beeinträchtigen könnten.
Der Deutsche Mieterbund hält dagegen, dass Klimaschutzmaßnahmen wie das überarbeitete Heizungsgesetz nicht zu einer Überforderung von Mietern führen dürften. Der Verband fordert seit Jahren, die Kosten der energetischen Transformation stärker über staatliche Förderungen zu finanzieren. Modernisierungen dürften nicht automatisch zu höheren Warmmieten führen.
Damit zeigt sich ein grundsätzlicher Zielkonflikt der deutschen Wohnungspolitik: Einerseits sollen Gebäude klimafreundlicher werden, andererseits müssen Wohnen und Heizen bezahlbar bleiben. Die Frage, wer die Kosten der Energiewende trägt – Vermieter, Mieter, Staat oder Steuerzahler –, dürfte daher zu den zentralen politischen Streitfragen der kommenden Jahre gehören.
Würde sie heute noch einmal beginnen, würde die Unternehmerin Claudia K. vermutlich keine Wohnungen mehr kaufen. „Wahrscheinlich ETFs“, sagt sie. „Da habe ich keine Mieterwechsel, muss nicht für alles geradestehen […] und muss nicht ständig Angst haben, dass die Regeln wieder geändert werden.“
Inzwischen versucht sie, die Wohnungen schrittweise zu verkaufen. Das hätte sie vor einigen Jahren noch ausgeschlossen. „Früher dachte ich, Eigentum bedeutet, dass man selbst entscheiden kann. Heute bin ich mir da nicht mehr so sicher.“
Zwei ihrer Immobilien, eine 54 Quadratmeter große Wohnung im Friedrichshain und eine mit knapp 70 Quadratmetern in Pankow, stehen zum Verkauf. Aber es scheint eine Abwärtsspirale zu sein. Den gewünschten Preis kann sie aktuell nicht mehr erzielen. Für die BWLerin ist unter anderem dieser Grund klar: Auch die Käufer werden den gleichen Regularien und Unsicherheiten ausgesetzt – und wer investiert schon in eine Zukunft mit vielen Unwägbarkeiten?
Wenn private Vermieter aufgeben
Für Claudia K. ist das ein Signal, das über ihre persönliche Situation hinausgeht. Wenn selbst langjährige Eigentümer beginnen, Wohnungen zu verkaufen und neue Investitionen meiden, stellt sich für sie eine grundsätzliche Frage: Kann privates Wohneigentum unter den heutigen Rahmenbedingungen noch dieselbe Rolle als Altersvorsorge spielen wie für frühere Generationen?
Die Debatte reicht dabei weit über einzelne Eigentümer hinaus. Sie berührt eine zentrale Frage der deutschen Wohnungspolitik: Was passiert, wenn genau jene Menschen den Markt verlassen, die heute den Großteil der Mietwohnungen bereitstellen?
Schon heute verfehlt Deutschland seine Neubauziele deutlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im vergangenen Jahr 206.600 Wohnungen in Deutschland gebaut. Das waren 18 Prozent weniger als im Vorjahr und der niedrigste Wert seit 2012.
Gleichzeitig wächst der Bedarf an Wohnraum in vielen Städten weiter. Sollte die Zahl privater Investoren sinken, könnte sich dieser Trend weiter verstärken.
Der politische Handlungsdruck bleibt hoch. Zusätzliche Regulierungen können zwar einzelne Mietergruppen entlasten, zugleich beeinflussen sie jedoch die Investitionsbereitschaft privater Eigentümer. Ob ausreichend neuer Wohnraum entsteht und bestehende Gebäude modernisiert werden, hängt daher wesentlich davon ab, ob Politik und Marktakteure einen tragfähigen Ausgleich zwischen sozialer Verträglichkeit, Klimaschutzzielen und wirtschaftlicher Tragfähigkeit finden.
Der Bundestag debattierte in einer Aktuellen Stunde über die Empfehlungen der Rentenkommission zur Zukunft der gesetzlichen Altersvorsorge. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Bundestag berät erstmals über neues Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz ersetzen soll
65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen entfällt
Einbau von Öl- und Gasheizungen soll weiterhin erlaubt bleiben
Aus der Opposition kommt Kritik
Am Donnerstag, 11. Juni, hat der Bundestag in Erster Lesung über das von der Koalition vorgelegte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beraten. Dieses Gesetz soll das Gebäudeenergiegesetz ersetzen, dessen Neufassung 2023 unter der Ampelregierung in Teilen der Bevölkerung auf heftige Kritik gestoßen ist.
Kern des Koalitionsentwurfs ist die Streichung der Vorgabe in Paragraf 71 GEG, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Regel hätte für viele Haushalte faktisch die Wärmepumpe als einzig zulässige Option belassen. Das Inkrafttreten des novellierten GEG wurde zudem verschoben, um den Kommunen Zeit für die Wärmeplanung zu geben.
Reiche betrachtet Aus für Heizungsgesetz als überfällig
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht das Gesetz als Kurswechsel. Es enthalte weniger staatliche Vorgaben und sei technologieoffener. Die Bürger würden nicht länger gegängelt und bürokratischen, komplizierten Vorgaben unterworfen. Stattdessen könnte die Bevölkerung künftig selbst entscheiden, welche Heiztechnik sie verwenden wolle, so Reiche.
Künftig sollen Gebäudeeigentümer weiterhin Öl- und Gasheizungen auch neu einbauen können. Um Klimaschutzvorgaben zu erfüllen, ist dies jedoch an Auflagen für den Betrieb geknüpft. Dieser soll perspektivisch mit klimafreundlichen Brennstoffen erfolgen. Deshalb gilt eine „Bio-Treppe“.
Ab 2029 müssen mindestens 10 Prozent Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff beigemischt werden. Ab 2030 sollen es mindestens 15 Prozent sein. Weitere Stufen sind 30 Prozent klimafreundliche Brennstoffe ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Neue Vorgaben für Energieversorger und Kostenverteilung im Heizsystem
Die Bundesregierung will die Energieversorger dazu verpflichten, schrittweise Produkte mit höheren Anteilen an klimafreundlichen Brennstoffen anzubieten. Diese Quote soll 2028 bei weniger als einem Prozent beginnen und anschließend ansteigen. So soll auch der bestehende Heizungsbestand zur Emissionsminderung beitragen.
Vermieter müssen sich, wenn sie sich für eine fossile neue Heizung entscheiden, an den laufenden Zusatzkosten beteiligen. So sollen sie in einem solchen Fall ab 2028 die Hälfte des CO₂-Preises und der Netzentgelte tragen. Außerdem müssen sie ab 2029 einen Teil der Mehrkosten für die vorgeschriebenen Beimischungen übernehmen.
In der Aussprache äußerte Lars Rohwer für die Union, dass insbesondere im Neubau die Wärmepumpe längst Standard sei. Es gelte nur, die Herausforderungen dort in den Griff zu bekommen, wo bei Bestandsgebäuden teure Sanierungen erforderlich wären, um das Heizsystem umzurüsten. Wo dies der Fall sei, müsse man unterstützen. Übertriebene Eingriffe ins Ordnungsrecht und eine aufgeheizte Debatte seien deshalb überflüssig.
Streit um neue Heizungspläne im Bundestag
Der Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard von der AfD bezeichnete den Entwurf der Koalition als „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“. Durch steigende CO₂-Preise und die sogenannte Bio-Treppe verteuere die Politik Öl- und Gasheizungen künstlich und wolle so deren Verdrängung erzwingen.
Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleebank erklärte, Klimaschutz sei „kein Luxus“, sondern vor allem einkommensschwächere Haushalte seien besonders von Klimafolgen betroffen. Gleichzeitig dürfe Klimaschutz nicht auf deren Kosten gehen. Das bestehende Heizungsgesetz habe keine ausreichende Akzeptanz gefunden, weshalb eine Neufassung notwendig sei.
Im Bundestag kritisierte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge, die Neufassung sende falsche Signale. Obwohl Deutschland unabhängiger von fossilen Energieträgern werden solle, werde der Einbau von Gasheizungen weiterhin begünstigt. Dröge hatte zuvor gegenüber BILD erklärt, es gebe zudem eine Gesetzeslücke zulasten des Mittelstands.
Linke und Umweltverbände kündigen Klagen an
Konkret sprach Dröge das Fehlen einer gesetzlichen Kostenbegrenzung für Ladenmieten an – der im Gesetz enthaltene Schutz gelte nur für Wohnraummieter. Dies führe dazu, dass Bäckereien, Handwerksbetriebe oder Pflegedienste künftig alle Zusatzkosten allein tragen müssten. Das Bundeswirtschaftsministerium wies diese Darstellung zurück. Im Gewerbemietrecht lasse sich dies auf Grundlage der Vertragsfreiheit regeln. Außerdem seien keine erheblichen Mehrkosten zu erwarten.
Die Linke wiederum will eine Klage gegen das Gesetz prüfen. Der Entwurf könne gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz aus dem Jahr 2021 verstoßen. Violetta Bock verwies auf Gutachten und Äußerungen von Umweltverbänden, die ebenfalls gegen das Gesetz vorgehen wollten. Auch der CDU-Politiker Thomas Heilmann äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. Er geht von einem „Rückschrittsverbot“ beim Klimaschutz aus.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium möchte doch keine Prämie für Tiere in Weidehaltung einführen. - Foto: Lino Mirgeler/dpa/dpa-tmn
In Kürze:
Die Weideprämie ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
Der Bundesrat riet bereits 2025, auf die neuen Regelungen zu verzichten.
Interessenverbände mahnen eine verlässliche Finanzierung an.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah eine Ausweitung der Förderung der Weidehaltung vor. Dazu sollten Landwirte Prämien erhalten, je nach Bundesland und Regelung unterschiedlich sein sollten. Die Förderung der Weidehaltung sollte als zusätzliche Maßnahme in die seit 2023 bestehenden Öko-Regelungen der EU-Agrarförderung integriert werden.
Doch nun könnte die sogenannte Weideprämie Geschichte sein, bevor sie auch nur einmal zur Auszahlung kam. Wie das Fachportal „agrarheute“ schreibt, möchte das Bundeslandwirtschaftsministerium keine neuen Ökoregelungen für 2027 einführen. Sie begründet das mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau und streicht die Vorschrift in § 20 Absatz 3 Satz 2 GAP-Direktzahlungen-Gesetz. Diese sah die Einführung von zwei Öko-Regelungen vor, darunter die erwähnte Prämie. Die derzeitige Förderperiode läuft seit 2023 und endet 2027. Die Inhalte ab 2028 müssen noch ausgehandelt werden.
Länder: Finanzbedarf übersteigt verfügbare Mittel
Die Prämie war als Förderinstrument für landwirtschaftliche Betriebe gedacht, die Milchkühe sowie Rinder zur Aufzucht und Mast auf Grünlandflächen weiden ließen. Damit wollte das Bundesministerium diese Form der Haltung unterstützen. Die Programme sahen vor, dass Tiere eine bestimmte Anzahl Tage pro Jahr auf der Weide verbringen mussten. Die erforderliche Mindestweidedauer regelten die Länder, entsprechend fiel sie unterschiedlich aus. Die Landwirte sollten durch die Förderung dazu angehalten werden, die Weidehaltung beizubehalten bzw. einzuführen.
Allerdings hatte bereits der Bundesrat den Bund im Juli 2025 aufgefordert, für 2027 auf neue Ökoregelungen zu verzichten. Die Länder begründeten dies seinerzeit damit, dass der zusätzliche Finanzbedarf die verfügbaren Restmittel deutlich überschreiten würde. Die Einführung weitere Öko-Regelungen wie einer Weideprämie hätte innerhalb der EU-Agrarförderung eine Umschichtung von Mitteln erfordert.
Auch hätten Landwirte die bestehenden Ökoregelungen 2025 deutlich stärker genutzt als in den Jahren zuvor. Daher sei es nicht nötig, die Regelungen in der laufenden Förderperiode erneut zu verändern. Des Weiteren würde eine bundesweit einheitliche Lösung nach Ansicht der Länder keinen zusätzlichen Nutzen bringen. Stattdessen wären Einbußen und Anpassungsprobleme in vielen Betrieben die Folge.
Arbeitsgemeinschaft fürchtet Schwächung der Betriebe
„Wortbruch“ wirft die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ (AbL) laut dem Fachportal „biopress.de“ dem Ministerium nun vor. Daher hat sie gemeinsam mit mehr als 150 Verbänden und Organisationen ein Positionspapier veröffentlicht. Darin fordern die Verfasser eine „umfassende Unterstützung“ der Weidetierhaltung. Ohne eine „verlässliche Finanzierung“ fehle dieser „die notwendige Perspektive und damit die Chance, die von Politik und Gesellschaft geforderten Beiträge zu einem nachhaltigen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu erbringen“.
Kirsten Wosnitza aus der AbL‑Fachgruppe Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betont, dass es sich bei den Ökoregelungen um freiwillige Förderangebote handelt. Zusätzliche Maßnahmen würden daher nur Betriebe betreffen, die sie auch beantragen. Wer die geplante Streichung mit Bürokratieabbau begründe, wolle diese Form der Tierhaltung nicht unterstützen, kritisierte sie. Falle die Förderung weg, sei eine weitere wirtschaftliche Schwächung der betroffenen Betriebe zu befürchten.
Die AbL kritisiert zudem, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit den Plänen die von ihm selbst geforderte Planungssicherheit für Landwirte unterlaufe. Viele Weidehalter hätten seit 2024 mit den angekündigten Fördergeldern gerechnet und seien seither mehrfach vertröstet worden.
Die EU will durch eine Reform des ETS ein weiteres Abwandern der Industrie verhindern. - Foto: Uwe Anspach/dpa
In Kürze
EU-Kommission plant eine Reform des Emissionshandels.
Die Entlastung soll an Investitionen in europäischeStandorte geknüpft.
Ziel ist die Verhinderung von Industrieabwanderung.
Details der Reform sollen am 15. Juli vorgestellt werden.
Vor dem Hintergrund steigender Belastungen und zunehmenden Wettbewerbsdrucks für die europäische Industrie hat die EU angekündigt, den Europäischen Emissionshandel (ETS) zu reformieren, um ihn an die abgeschwächten 2040-Klimaziele anzupassen. Unter anderem ist geplant, über einen längeren Zeitraum als bisher vorgesehen kostenlose Zertifikate auszugeben.
Allerdings plant Brüssel, die damit verbundenen Erleichterungen an Bedingungen zu knüpfen – die für die Energieerzeuger und Industrieunternehmen selbst nur bedingt mit einer Entlastung verbunden sein müssen. Die EU beabsichtigt, die Unternehmen zu verpflichten, eingesparte Summen in die Transformation ihrer Werke in Europa zu investieren. Dies hat EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra dem „Handelsblatt“ auf dessen Nachfrage bestätigte.
Hoekstra meint dazu, auf diese Weise werde man „Vorreiter belohnen, die Investitionen getätigt haben“.
Die EU will dadurch eine weitere Abwanderung der Industrie und damit auch von CO₂-Emissionen ins Ausland verhindern. Deshalb gewähre man den Unternehmen Flexibilität, „die jedoch an Auflagen und Investitionen geknüpft ist, die hier in Europa getätigt werden müssen“.
Wie die Bedingungen exakt aussehen werden, soll noch geklärt werden.
USA hatten 2022 ähnliches System eingeführt – aus Europa gab es damals Kritik
Ursprünglich sollte es kostenlose Emissionszertifikate für EU-Unternehmen für einige Sektoren nur bis 2034 geben.
Mit einer Verlängerung der kostenlosen Zertifikatsvergabe und einer späteren Versteigerung von Zertifikaten will man die politisch geschaffenen Kosten für CO₂-Emissionen vorerst verringern. Die Unternehmen sollen so mehr Zeit gewinnen für eine Umstellung auf klimaneutrale Produktion.
Allerdings setzt die EU nun voraus, dass die eingesparten Mittel nachweislich in Europa investiert werden. Zudem sollen die Investitionen zu einer Dekarbonisierung der Produktionsanlagen führen.
Der Vorstoß erinnert an das 2022 unter US-Präsident Joe Biden verabschiedete Gesetz „Inflation Reduction Act“ (IRA). Dieses knüpfte erhebliche Subventionen und Steuererleichterungen an die Vornahme von Investitionen in sogenannte klimafreundliche Energien, Güter und Produktionsprozesse.
Die EU beklagte damals, dass aufgrund einer sogenannten Local-Content-Klausel nur Unternehmen aus den USA und den durch ein Freihandelsabkommen verbundenen Ländern davon profitierten.
Nun soll ein ähnliches System in der EU eingeführt werden – während Importe aus Drittländern dem sogenannten Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) als faktischer CO₂-Steuer unterliegen sollen.
In den USA versucht Präsident Donald Trump derzeit, die IRA-Steuererleichterungen und -subventionen zu beschneiden.
Die EU plant, die Details zu dem System, das Rückendeckung unter anderem vonseiten des Bundeskanzlers Friedrich Merz und der Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie findet, am 15. Juli vorstellen.
Ohne die Reform könnte etwa für BASF die Belastung durch die Kosten für den Emissionshandel bis Ende der 2030er-Jahre auf nahezu 1 Milliarde Euro pro Jahr steigen. Im Jahr 2024 entstanden für den Chemiekonzern Kosten von mehreren hundert Millionen Euro für Emissionszertifikate.
Das seit 2005 bestehende ETS funktioniert nach dem „Cap and Trade“-Prinzip. Die EU legt eine maximale Gesamtmenge an zulässigen Treibhausgasemissionen fest. Für jede ausgestoßene Tonne CO₂ müssen Unternehmen ein Zertifikat erwerben. Die Sektoren Energie, Chemie, Stahl, Zement, Papier, Luftfahrt und teilweise Schiffsverkehr sind besonders stark davon betroffen.
Die Zahl der Zertifikate soll Jahr für Jahr geringer werden, wodurch deren Preis steigt und Investitionen in klimafreundliche Technologien attraktiver werden sollen. Weitere Verknappungsmaßnahmen, die ursprünglich vorgesehen waren, hätten ohne Reform zu einer noch deutlicheren Kostenexplosion geführt.
Das Bundeskabinett hat eine Einigung zum sogenannten Heizungsgesetz erzielt. Allerdings gibt es dazu Bedenken. - Foto: Uwe Anspach/dpa
In Kürze:
Das Bundeskabinett hat ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das das bisherige Heizungsgesetz entschärfen soll.
Öl- und Gasheizungen sollen weiterhin eingebaut werden dürfen – verbunden mit einer schrittweisen Beimischung sogenannter klimafreundlicher Brennstoffe.
Kritiker aus den Reihen der Grünen und der Union selbst halten mögliche KlagenvordemBundesverfassungsgericht für wahrscheinlich.
Streitpunkt ist, ob die Lockerungen mit dem Klimabeschluss von Karlsruhe aus dem Jahr 2021 vereinbar sind.
Am Mittwoch, 13. Mai, hat das Bundeskabinett neben weiteren Vorhaben auch die Entwurfsfassung für ein Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Dieses soll das endgültige Aus für das sogenannte Heizungsgesetz besiegeln, das die frühere Ampel-Regierung auf Initiative ihres Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) verabschiedet hatte.
Aus der Opposition, aber auch aus den Reihen der Union selbst kommen nun Bedenken. Sie bezweifeln, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form eine Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen würde. Grund dafür ist insbesondere der sogenannte Klimabeschluss aus Karlsruhe aus dem Jahr 2021. In diesem hatten die Richter geurteilt, dass das Grundgesetz die Regierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet.
Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bezeichnet das Gesetz als einen Schritt, um „Klimaschutz wieder alltagstauglich“ zu machen.
Insbesondere soll es strikte Vorgaben abmildern und mehr Entscheidungsfreiheit und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer bei der Wahl der Heizung bringen. Außerdem betone es die Technologieoffenheit.
Das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, speziell dessen Paragraf 71, sieht eine Verpflichtung vor, neu eingebaute Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Zudem ist ein verbindliches Ende der Verwendung fossiler Energien in Heizanlagen ab dem Jahr 2045 vorgesehen.
Mit Reiches Gesetz soll auch der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen möglich bleiben. Für diese soll es lediglich eine ansteigende Beimengungsquote für klimafreundliche Brennstoffe im Sinne einer „Bio-Treppe“ ab 2029 geben. Auf diese Weise bleibt deren Einbau ebenso zulässig wie jener von Wärmepumpen, hybriden Lösungen und Biomasse-Heizungen oder der Anschluss an Fernwärmenetze. Allerdings hält man an der CO₂-Bepreisung fest und Vermieter müssen die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen.
Klimabeschluss erhob Netto-Null zum Verfassungsauftrag
Der CDU-Politiker Thomas Heilmann hat sich dem „SPIEGEL“ zufolge skeptisch über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geäußert. Der Chef der KlimaUnion, eines Vereins, der sich für Klimapolitik innerhalb der CDU/CSU starkmacht, hat ein Rechtsgutachten über das neue Gesetz in Auftrag gegeben. Er sieht einen möglichen Konflikt mit dem Karlsruher Klimabeschluss.
Ähnlich sieht es der Grünen-Bundestagsabgeordnete Michael Kellner, der fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnet.
In dem Klimabeschluss begründet das Bundesverfassungsgericht mit einer „objektivrechtlichen Schutzverpflichtung […] in Bezug auf künftige Generationen […], Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels“ durch Klimaschutzmaßnahmen zu schützen.
Es geht von einem verbleibenden CO₂-Budget aus, das bis zum Inkrafttreten des verbindlichen Netto-Null-Ziels für das Jahr 2045 verbleibe. Verbrauchten derzeitige Generationen zu viel davon, könnten die Freiheitsrechte künftiger Generationen infrage gestellt werden.
Einige Gegner der aktuellen Regelung gehen davon aus, dass die Abmilderung von Vorgaben die Lasten für künftige Generationen vergrößere. Zudem leiten klimabewegte Vereinigungen wie Green Legal Impact Germany aus dem Klimaschutzgebot des Artikels 20a Grundgesetz ein Verschlechterungsverbot ab. Dies würde im Kern bedeuten, dass einmal beschlossene Klimaschutzvorgaben von einer folgenden Regierung nicht mehr zurückgedreht werden dürften.
Umweltjurist: Heizungsgesetz nicht sakrosankt – zusätzliche Emissionen jedoch zu kompensieren
Dem widersprechen laut „SPIEGEL“ Berater der Bundesregierung wie Christian Calliess, der an der FU Berlin Umweltrecht lehrt und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen war.
Er sieht Spielraum für eine Anpassung von Maßnahmen, solange der Gesetzgeber „die im Bereich Gebäude nicht eingesparten Emissionen in anderen Bereichen kompensiert“. Außerdem sehe der Gesetzentwurf eine Evaluierungspflicht hinsichtlich der Klimaziele vor. Diese soll jedoch erstmals 2030 stattfinden.
Was die „Bio-Treppe“ angeht, räumt der Gesetzentwurf ein, dass eine „belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten […] derzeit nicht möglich“ sei. Es ließen sich auch „keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen“. Das heißt, die Regierung ist sich nicht sicher, wie teuer die Ökobrennstoffe für den Heizungsnutzer sein und in welchem Umfang sie zur Verfügung stehen werden.
Aus diesem Grund könnten „die mittelbaren Folgen dieser Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert“ werden. Dies könnte sich vor dem Bundesverfassungsgericht als möglicher Angriffspunkt erweisen.
Unklar ist, ob das Bundesverfassungsgericht seine strikte Linie von 2021 durchhält. Aktuelle politische und ökonomische Kosten überzogener Klimavorgaben könnten in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließen. Auch deutet sich im sogenannten UN-Weltklimarat eine Abkehr vom Rückgriff auf Worst-Case-Szenarien an, die als unrealistisch bewertet werden und sich deshalb auch nicht mehr als politisches Argument für zu rigide Klimaschutzmaßnahmen eignen.
Ein Fahrer lädt ein Elektroauto an einer Ladestation am Flughafen in Frankfurt am Main am 1. April 2026 auf. Die neue Förderung für E-Autos kann rückwirkend zum Jahresanfang beantragt werden. - Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
In Kürze:
Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.
Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge
Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.
Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro
Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.
Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.
Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
BundID-Konto ist Voraussetzung
Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.
Das IPCC hat drei Klimamodelle wegen mangelnder Plausibilität zurückgezogen, darunter jene beiden mit der höchsten erwarteten Erwärmung. Damit brechen zehntausenden Studien und unzähligen klimapolitischen Maßnahmen die Grundlagen weg. - Foto: privat; NicoElNino/iStock; Montage: Epoch Times
In Kürze:
44 IPCC-Autoren haben drei Klimamodelle im Rahmen einer Neubewertung als „unplausibel“ erklärt und zurückgezogen: RCP8.5, SSP5-8.5. und SSP1-1.9.
Erstere Szenarien prognostizierten Erwärmungen von bis über 5 Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts.
Sie dienten damit tausenden Wissenschaftlern und Regierungen weltweit als Grundlage für Studien und Klimapolitik.
Mit dem Wegfall der wissenschaftlichen Grundlage müssten diese Arbeiten und Gesetze ebenfalls revidiert oder mindestens grundlegend überarbeitet werden.
Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur vom langjährigen Mittel der Satellitenmessungen ist im dritten Monat in Folge praktisch unverändert. Im April 2026 lag sie +0,39 Grad Celsius über dem Mittelwert der vergangenen 30 Jahre. Im März betrug die Abweichung +0,38 °C, im Februar +0,39 °C in Bezug auf den jeweiligen Mittelwert.
Der durchschnittliche Temperaturanstieg seit 1979 beträgt 0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt oder 1,6 °C in einem Jahrhundert. Dieser mäßige Anstieg vertrug sich nie mit den Katastrophenszenarien des sogenannten Weltklimarats, offiziell das Zwischenstaatliche Gremium für Klimawandel (IPCC), der in seinen Szenarien einen Temperaturanstieg von 3 bis 5 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 weissagte.
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Die Temperaturen im April 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,39 Grad Celsius. Der langfristige Trend liegt weiterhin bei +0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt.
32 Computermodelle des IPCC sagten eine durchschnittliche Erwärmung (rot) von +0,44° C pro Jahrzehnt voraus. Lediglich ein Modell (“INM-CM4”, lila) liegt in der Näher der reale Messdaten (+0,16° C, grün) durch Wetterballons.
Foto: John R. Christy, University of Alabama über Europäisches Institut für Klima und Energie (EIKE), Übersetzung ts/Epoch Times
Das ist seit dem 7. April 2026 der Schnee von gestern. Wissenschaftler des IPCC haben an diesem Tag in einer aufsehenerregenden Veröffentlichung die bisherigen Untergangsszenarien kassiert.
In Politik, Medien und Wissenschaft müsste dies als eine große Erleichterung aufgenommen werden und zu einer sofortigen Korrektur der Klimapolitik führen. Doch die Diskussion findet in Deutschland nicht statt. Sondersendung im ARD, Sondersitzung des Deutschen Bundestages, Regierungserklärung der Bundesregierung zu den fehlerhaften Grundlagen des Klimaschutzgesetzes: Alles Fehlanzeige. Der Klimapopanz bleibt aufgebauscht, denn damit konnte man herrlich grüne und linke Politik machen.
IPCC-Autoren verabschieden sich von Katastrophenszenarien
Am 7. April 2026 erschien eine Veröffentlichung von 44 IPCC-Autoren, die mit für die Klimaszenarien des Weltklimarats verantwortlich sind. Unter der Federführung von Prof. Detlef van Vuuren erklärten die Wissenschaftler, dass die bislang in den letzten beiden Klimaberichten von 2013/2014 (AR5) sowie von 2021 bis 2023 (AR6) aufgeführten Szenarien, die zu Temperaturerhöhungen bis über 5 Grad Celsius im Jahre 2100 führen sollten, „implausible“ (unplausibel) sind.
In diesen Szenarien (RCP 8.5) wurde angenommen, dass die CO₂-Emissionen sich im Verlaufe dieses Jahrhunderts mehr als verdreifachen würden. Da das IPCC in seinen Modellen CO₂ als den wesentlichen Klimafaktor zugrunde legt, kam man so auf erschreckende Temperaturanstiege. Im Modell RCP8.5 sollte es nach dem letzten Bericht (AR6) bis zum Jahre 2100 um 4,4 bis 5,7 Grad wärmer werden.
Seit vielen Jahren weisen Wissenschaftler, darunter auch ich in mehreren Beiträgen und in einem eigenen Kapitel in meinem Buch „Unerwünschte Wahrheiten“ darauf hin, dass in diesem Extremszenario schon 2080 der weltweite Kohlenstoff in Form von Öl, Gas und Kohle erschöpft wäre. Mit anderen Worten, wir können nicht so viel CO₂ erzeugen, wie erforderlich.
Trotzdem hielt man an diesem Szenario fest und beschrieb es sogar als „business as usual“. Der Trick ging weitgehend auf: Das Schreckensszenario beherrschte mit Schlagzeilen wie „Bis zu 5 Grad Erwärmung …“ die Medien.
Mit diesem Szenario wurde auch im politischen Raum gearbeitet und damit Gesetze zur Einführung der CO₂-Steuer, Klimaschutzprogramme und Verbrennerverbote begründet. Selbst das Bundesverfassungsgericht stützt sich auf die IPCC-Berichte, die das Gericht als „zuverlässige Zusammenfassung des aktuellen Kenntnisstands zum Klimawandel“ ansieht. Das Gericht begründet seine Entscheidung in den Randnummern 19 und 22 seines Beschlusses vom 21. März 2021 wie folgt:
„Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich.“
Das Bundesverfassungsgericht nimmt also als Basis seiner Entscheidung eine Temperaturprognose, die mittlerweile als unplausibel verworfen worden ist. Und zwar nicht von irgendwem, sondern von den Wissenschaftlern, die für die Szenarien des Weltklimaberichts verantwortlich sind.
Hätte das Bundesverfassungsgericht und nachfolgend die Bundesregierung die damals schon vorhandene Kritik an den Katastrophenszenarien des IPCC zur Kenntnis genommen – wie man es bei einer solch folgenschweren Entscheidung eigentlich voraussetzen sollte–, hätte man einen solch schwerwiegenden Fehler, der Deutschland ins Unglück stürzt, vermeiden können. Die federführende Richterin Britz schrieb lieber in den Beschluss Formulierungen hinein, die auch schon ihr Ehemann, der damalige Vorsitzende der Grünen in Frankfurt, Bastian Bergerhoff, nahezu wortgleich auf seiner persönlichen Webseite Monate vor dem Beschluss veröffentlicht hatte.
Was sind die neuen IPCC-Weissagungen?
Der US-Klimawissenschaftler Roger Pielke Jr. hat die Veröffentlichung der 44 Wissenschaftler vom 7. April 2026 untersucht. Die Veröffentlichung behandelt nur noch sieben Szenarien mit hohen, mittleren und niedrigen CO₂‑Emissionen. Das neue hohe Emissionsszenario („CMIP7 High“) wird von den Autoren selbst als unwahrscheinlich bezeichnet. Darin würden die Emissionen noch einmal um 30 Prozent ansteigen – und im Verlaufe dieses Jahrhunderts auch nicht mehr absinken.
Dieses neue Hoch-Szenario ist auch deswegen absurd, weil es eine Bevölkerungsexplosion von heute 8,2 Milliarden auf 14,5 Milliarden Menschen annimmt. Die heutigen Bevölkerungsprognosen gehen von einer maximalen Bevölkerung von 9 bis 10 Milliarden Menschen in diesem Jahrhundert aus.
Entwicklung der CO₂-Emissionen aus fossilen Kraftstoffen und Industrie (FFI) im 21. Jahrhundert nach Vorhersage verschiedener Klimamodelle. Das Szenario mit den höchsten Emissionen (SSP5-8.5) wurde von den verantwortlichen Autoren revidiert. Das neue „Hoch“-Szenario geht von 40 Prozent geringeren Emissionen aus. Das neue „Sehr-Niedrig“-Szenario repliziert im Wesentlichen das ebenfalls zurückgezogene Szenario SSP1-1.9.
Das mittlere Szenario („CMIP7 Medium“) orientiert sich an den aktuellen Prognosen der Internationalen Energieagentur IEA und ist wohl die wahrscheinlichste Entwicklung. Sie wird beschrieben als Fortsetzung der heutigen Politik „current policies“ und führt bis 2050 und darüber hinaus zu unmerklich höheren Emissionen als heute. Sie belaufen sich damit am Ende des Jahrhunderts auf etwa ein Drittel der RCP8.5-Prognose.
Nach den Berechnungen der 44 Wissenschaftler errechnet sich daraus eine Erwärmung bis zum Jahre 2100 von 2,56 Grad Celsius gegenüber dem Jahre 1860. Da im Jahre 2025 gegenüber dem Basisjahr 1860 bereits eine Erwärmung von 1,45 Grad Celsius festgestellt wurde, geht das mittlere und wahrscheinlichste Szenario von einer Erwärmung um nur 1,1 Grad Celsius bis zum Jahre 2100 aus.
Das wäre alles andere als eine Katastrophe. Wenn man wie das IPCC annimmt, dass die Erwärmung im Wesentlichen vom CO₂ bestimmt wird, dann kann man auch den Anteil Deutschlands an dieser Erwärmung bis 2100 berechnen. Deutschland hat einen Anteil von zuletzt 1,46 Prozent an den globalen, anthropogenen CO₂‑Emissionen. 1,46 Prozent von 1,1 Grad machen 0,016 Grad bis zum Jahre 2100 aus.
Die schlimmste Erfahrung der letzten Wochen ist aber, dass die doch so gute Nachricht, dass die Klimakatastrophe abgesagt werden kann, in Deutschland nicht diskutiert wurde. Wenn man das ernsthaft täte, müssten alle Gesetze, Programme und Subventionen, die den angeblich zu erwartenden Klimanotstand bekämpfen sollen, rigoros abgeschafft werden. Das wäre zwar mehr als peinlich für unsere Klimakämpfer in Regierungen und Medien. Aber es wäre der Beginn eines neuen deutschen Wirtschaftswunders.