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Realschullehrer: „Anforderungen werden abgesenkt, damit niemand scheitern muss“

Die Schüler in Deutschland erzielten bei PISA so schlechte Ergebnisse wie nie zuvor. Inzwischen verfehlt etwa jeder dritte Jugendliche das Mindestniveau. Wie der Schulalltag an deutschen Schulen aussieht und was die Ursachen für die schlechten PISA-Ergebnisse sein könnten, darüber haben wir mit dem Realschullehrer und Buchautor Jonas Schreiber gesprochen.

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Herr Schreiber, wenn Sie an Ihr erstes Jahr als Lehrer zurückdenken, was hat sich seitdem im Schulalltag verändert?

Generell sind die Anforderungen an die Schüler deutlich reduziert worden. Das merke ich natürlich an den Prüfungen, die ich durchführe, aber auch daran, wie ich meine Arbeitsblätter gestalten muss. Die Lesekompetenzen sind zurückgegangen. Das heißt, ich muss deutlich mehr umgangssprachliche Wörter erklären, sei es auf Arbeitsblättern oder im Unterricht. Letztens hat beispielsweise ein Achtklässler gefragt, was eine Dachrinne ist.

Worauf führen Sie das zurück?

Das hat viele Ursachen. Ein Grund ist sicherlich das Elternhaus, in dem weniger vorgelesen wird. Zudem wird teilweise zu Hause überhaupt kein Deutsch gesprochen. In den PISA-Studien war von knapp 30 Prozent der Jugendlichen die Rede, bei denen zu Hause überwiegend kein Deutsch gesprochen wird.

Das erschwert den Spracherwerb und schränkt die Möglichkeiten, dem Unterricht zu folgen, ein. Hinzu kommen die wachsende Digitalisierung und die verstärkte Handynutzung, die Einfluss auf die Sprachentwicklung, die Lesekompetenz und die Fähigkeit, strukturiert zu denken, haben.

Aber was können Schüler heute leistungstechnisch nicht mehr oder nicht mehr so gut, was vor zehn Jahren noch selbstverständlich war?

Bildung wird nicht mehr so hoch gehängt. Das sagen mir die Schüler auch ins Gesicht. Wenn ich etwas jedoch nicht mehr so sehr schätze, dann gebe ich mir auch weniger Mühe und mache nur noch das Nötigste. Gleichzeitig werden die Prüfungsanforderungen herabgesetzt. Dadurch kommen die Schüler zwar leichter durchs Schulleben. Das reduziert aber logischerweise auch die Endergebnisse und somit die eigene Leistungsfähigkeit.

Was aber würde passieren, wenn man die Leistungsanforderungen hoch lässt und diese gar nicht erfüllt werden können?

Ich glaube, die Anforderungen wurden vor allem deshalb abgesenkt, damit niemand an seiner eigenen Leistungsgrenze scheitern muss. In den Medien wird das Abitur und das Studium immer als das Allerwichtigste dargestellt. Das sehe ich als Realschullehrer anders — auch handwerkliche Berufe werden gebraucht und sind genauso wertvoll.

Bei mir endet die Realschule mit der Mittleren Reife. Was danach kommt, entscheidet aber der Notenschnitt: Wer an die Fachoberschule will und von dort ans Studium, braucht in Deutsch, Mathematik und Englisch einen bestimmten Durchschnitt. Damit hängt an jeder einzelnen Note plötzlich eine Lebensentscheidung. Genau da entsteht der Druck — von den Eltern, die den akademischen Weg für ihr Kind schon festgelegt haben, obwohl eine praktische Ausbildung viel besser passen würde.

Diesen Druck spürt man als Lehrkraft bei jeder Schulaufgabe, und er wirkt immer in eine Richtung: mildere Aufgaben, großzügigere Bewertung, mehr Wiederholungsmöglichkeiten. 

Kurzfristig kommen die Schüler dadurch leichter durch. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Ein Mathematikprofessor hat mir erzählt, dass viele Studienanfänger die Grundkompetenzen in Mathematik gar nicht mitbringen und erst einmal ein Semester lang nachlernen müssen. Wir verlegen das Scheitern also nur nach hinten, dahin, wo es teurer wird. Eigentlich sollte jeder das machen, wofür er sich begeistert und was ihm Spaß macht.

Oft werden Lehrermangel, große Klassenstärken und die Herausforderung durch einen hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund als Gründe für eine schlechte Unterrichtsqualität genannt. Sind das tatsächlich die ausschlaggebenden Faktoren?

Sie haben jetzt viele Punkte genannt, die da reinspielen. Wenn ich mir allerdings die Hattie-Studie anschaue, eine der größten neuseeländischen Meta-Studien zu den Qualitätsfaktoren für gutes Lernen, dann ist die Anzahl der Lehrkräfte beziehungsweise die Klassenstärke nur eine sehr geringe Einflussgröße. Entscheidend sind stattdessen die Kompetenz der Lehrer und die Qualität der Beziehung zwischen Lehrer und Schüler.

Ich freue mich auch über Klassengrößen zwischen 15 und 20 Schülern. Doch ich weiß, dass dafür das nötige Lehrpersonal fehlt und dass dies extrem viel kosten würde. Ein weiterer Punkt ist die Migration. Seit Beginn der Migrationswelle im Jahr 2015 sind die Leistungsergebnisse in den Schulen gesunken.

An meinen Schulen lag der Migrationsanteil meistens zwischen 50 und 80 Prozent. Diese Schüler besitzen in der Regel bereits die deutsche Staatsbürgerschaft. Ob sie sich als Deutsche fühlen, ist eine andere Geschichte. Oft sagen mir diese Schüler offen ins Gesicht, dass sie keine Deutschen sind.

Dann erkläre ich ihnen: „Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, dann bist du deutsch.“ Das ist ein komplexes Problem, das wir aktuell noch gar nicht angehen, das aber dringend gelöst werden muss. Diesen Schülern fehlt eine Identität innerhalb unserer Gemeinschaft. Das macht den Schulalltag zusätzlich schwierig.

Nach den PISA-Ergebnissen merkte Bundeskanzler Friedrich Merz an, dass Bildung und Erziehung nicht an den Staat „outgesourct“ werden könnten, sondern dass auch die Familie Verantwortung trage. Wie sehen Sie das?

Definitiv. Kindern, die zu mir kommen – sei es in der Realschule oder in der Grundschule – und kein Deutsch können, können wir nicht mehr so helfen, wie es notwendig wäre. Denn ich muss meinen Unterricht für die anderen Kinder durchziehen und dafür sorgen, dass die Klasse funktioniert.

Das bedeutet, dass wir deutlich früher mit sprachlicher Förderung beginnen müssen. Entweder als Gemeinschaft, wie es bereits in einigen Bundesländern mit Vorklassen vor der Grundschule praktiziert wird, in denen das Kind die deutsche Sprache lernt. Oder aber – und das ist auch mein Plädoyer – die Familie gewinnt wieder deutlich an Wertigkeit und übernimmt mehr Verantwortung.

Ein Negativbeispiel ist: Im Restaurant oder im Urlaub sieht man oft, dass viele Eltern ihren Kleinkindern oder Grundschulkindern ein Handy oder Tablet in die Hand drücken, damit das Kind ruhig ist und sie ihre Ruhe haben. Eigentlich müsste sich ein Elternteil mit dem Kind beschäftigen und es erziehen, dass es in besonderen Situationen oder an bestimmten Orten leise sein muss oder sich aufs Essen konzentriert. Das sollte selbstverständlich sein.

Welchen Einfluss haben digitale Geräte auf die Lernfähigkeit?

Aufgrund des Social-Media-Konsums ist die Aufmerksamkeitsspanne extrem gering geworden. Denn dort gibt es alle paar Sekunden einen neuen Reiz und Inhalt. Dadurch haben Kinder verlernt, sich über einen längeren Zeitraum mit etwas zu beschäftigen oder sich auf etwas zu konzentrieren. In der Schule haben sie dann Probleme, ein Arbeitsblatt konzentriert zu lesen und den Inhalt zu verstehen.

Ein anderes Thema ist die zunehmende Digitalisierung an Schulen. Bei uns hat jedes Kind ab der siebten Klasse die Möglichkeit, ein iPad zu bekommen. Ab der fünften Klasse gibt es sogenannte iPad-Koffer. Das heißt, wir sollen sehr viel mit iPads arbeiten. Als Lehrkraft habe ich natürlich die Herausforderung, zu kontrollieren, dass die 30 Kinder im Unterricht nicht mit den iPads spielen.

Gleichzeitig soll ich unterrichten, die Fortschritte der Schüler beobachten und herausfinden, wer Unterstützung braucht. Daher haben viele von uns Lehrern die Nutzung der iPads mittlerweile stark reduziert. Natürlich ist das iPad super geeignet, wenn die Schüler mal etwas suchen und recherchieren sollen.

Wie kann man die Motivation fördern, sich zu bilden, und wie kann man Freude am Lernen und an der Schule vermitteln?

Ich glaube, man muss viel Demut und Dankbarkeit vorleben, dafür, dass wir in einem Land leben dürfen, in dem es uns so gut geht und in dem wir uns nicht vor Krieg und Tod fürchten müssen.

Den Kindern sollten aber auch Grenzen gesetzt werden. Du kannst nicht heute das und morgen das haben. Wir kaufen dir nicht alles und auch nicht zu jeder Zeit, sondern zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Weihnachten gibt es Geschenke. Außerdem sollte Bildung als wertvolles und wichtiges Gut vermittelt werden, denn damit kannst du im Leben viel erreichen und Wissen anhäufen. Das sehe ich als Aufgabe des Elternhauses.

Wie würde Ihr idealer Schulalltag aussehen?

Die Bürokratie müsste deutlich reduziert werden. Gleichzeitig muss es wieder möglich sein, den Eltern transparent und direkt die Schulleistung und das Sozialverhalten ihrer Kinder zu vermitteln. Ich habe beides im Auftrag, Bildung und Erziehung, und stehe auch zu beidem — nur frisst die Erziehung inzwischen den größten Teil meiner Stunde: zuhören, warten können, jemanden ausreden lassen, alles Dinge, die früher von zu Hause kamen. Hinten runter fällt die Bildung — und genau dafür bin ich ausgebildet.

Was man sofort machen könnte: Erstens eine verpflichtende Vorklasse für jeden, der kein Deutsch kann: Wer bei der Einschulung kein Deutsch spricht, lernt es vorher — nicht nebenher im Regelunterricht, wo es weder ihm noch den anderen 29 Schülern hilft.

Zweitens verpflichtende Förderstunden am Nachmittag in den Kernfächern für die, die zurückliegen — verpflichtend, nicht freiwillig, denn freiwillig kommen genau die nicht, die es bräuchten. Das bindet wenige Lehrerstunden und wirkt sofort.

Warum haben Sie als Lehrer das Buch „Realtalk: Lehreralltag“ geschrieben?

Ich hatte einen Neuntklässler, der diese Klassenstufe bereits zum dritten Mal durchlief. Erneut war er dabei, das Klassenziel zu verfehlen. Der Vater bat daher um ein Gespräch. Pünktlich um 07:30 Uhr standen der Vater und ein Mann im Anzug vor der Tür. Vom Sohn war nichts zu sehen. Er kam wie so häufig zu spät.

Daraufhin sagte ich scherzhaft zur Schulleitung: „Der Herr im Anzug wird doch jetzt nicht der Anwalt sein.“ Tatsächlich war dies aber der Fall. Der Vater warf uns vor, wir würden dem Sohn mit Absicht schlechte Noten geben. Früher saßen Lehrer und Eltern gemeinsam zusammen und versuchten für das Kind eine gute Lösung zu finden.

Ich liebe meinen Beruf und möchte noch 40 Jahre als Lehrer arbeiten, denn es ist einfach schön, mit den Schülern zu arbeiten. Aber so, wie es jetzt ist, ist ein konstruktives Lehren nicht mehr möglich. Das sieht man auch an den mittlerweile hohen Aussteigerzahlen im Lehrberuf. Das Buch soll ein Weckruf sein, dass wir auf einem absteigenden Ast sind und wohin wir wieder zurück müssen.

Vielen Dank für das Interview!

Das Buchcover von „Realtalk: Lehreralltag“

Foto: Mit freundlicher Genehmigung von Jonas Schreiber

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Von der Leyen will private Ersparnisse stärker „nutzbar machen“


In Kürze:

  • Die EU will mit der Spar- und Investitionsunion mehr privates Kapital für europäische Unternehmen und strategische Investitionen mobilisieren.
  • Von der Leyen spricht von rund 10 Billionen Euro an „trägen“ privaten Bankeinlagen.
  • Die angestrebten Maßnahmen schaffen neuen Regulierungsbedarf. Von Zwangsmaßnahmen ist bisher keine Rede.

 
Am Donnerstag, 27. August, hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vor dem französischen Unternehmerverband MEDEF in Paris für ihre wirtschaftspolitischen Vorhaben geworben.
Mit Blick auf den nächsten Haushalt kündigte sie an, dieser werde „der finanzielle Arm unserer Unabhängigkeit“ sein.

EU spricht von etwa 10 Billionen Euro an Bankeinlagen

Um Europas Wirtschaft unabhängiger und wettbewerbsfähiger zu machen, plant die Kommission, mehr als 450 Milliarden Euro über den Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds und das Programm Horizont Europa zu mobilisieren.
So soll die gesamte Wertschöpfungskette von Forschung und Innovation bis zur industriellen Produktion unterstützt werden.
Die sogenannte Spar- und Investitionsunion (SIU) soll dabei auch eine tragende Rolle spielen.
Diese neue Kapitalmarktstrategie hatte Brüssel im März 2025 vorgestellt. Ziel ist, ein „tieferes, liquideres und integriertes EU-Finanzsystem zu unterstützen, das Ersparnisse
effizienter in produktive Investitionen lenkt“.
Das heißt, die SIU soll die europäischen Kapitalmärkte stärker miteinander verbinden. Auf diese Weise soll privates Kapital innerhalb der EU leichter dorthin fließen können, wo es für Investitionen gebraucht wird.

Einfachere und günstigere Anlageprodukte

Von der Leyen sieht dabei in privaten Ersparnissen ein erhebliches ungenutztes Potenzial.
Wie die Kommissionspräsidentin vor den französischen Unternehmern erklärte, summiert sich der Gegenwert kaum verzinster Bankeinlagen derzeit EU-weit auf rund 10 Billionen Euro. Das Geld liege jedoch „träge“ auf Konten, so von der Leyen, oder werde außerhalb Europas investiert. Europa müsse dieses Kapital „zum Vorteil seiner Unternehmen nutzbar machen“.
Der Kommission schweben mehrere Ansätze vor, um die Bereitschaft, in europäische Titel oder Projekte zu investieren, zu steigern. Die Anlageprodukte sollen einfacher und günstiger werden. Bürger sollen besser über Sparanlagen oder Anlagekonten mit EU-Schwerpunkt informiert werden. Sofern die Mitgliedstaaten mitspielen, plant Brüssel, Investitionen in europäische Anlageprodukte auch durch steuerliche Vergünstigungen zu flankieren. Die konkrete Steuerpolitik bleibt jedoch Sache der Staaten selbst.

EU hofft auf „Hebelwirkung“ öffentlicher Beiträge und Garantien

Die SIU soll auf Ebene der Unternehmen Investitionen bewirken. Sie soll mehr Eigen- und Risikokapital für Start-ups, Technologieunternehmen und Mittelständler ermöglichen.
Den Vorstellungen der EU-Kommission zufolge sollen öffentliche Programme und Garantien, unter anderem unter Einbeziehung der Europäischen Investitionsbank, privates Kapital „hebeln“. Brüssel hofft, dass eine Unterstützung und teilweise Finanzierung durch die öffentliche Hand private Investitionsbereitschaft potenzieren würden.
Weitere, im Kontext der Kapitalmarktpläne zur Sprache gekommene Vorschläge der Kommission betreffen Reformen bei Verbriefungen, grenzüberschreitenden Kapitalmärkten und der Finanzaufsicht. So sollen Banken durch die Weitergabe bestimmter Kreditrisiken wieder mehr Spielraum für neue Kredite bekommen.
In einem Frage- und Antwortpapier zur SIU heißt es dazu:
„Banken können durch diese Transaktion das Risiko bestimmter Kredite auf andere Akteure wie langfristige Investoren (Versicherungsunternehmen, Vermögensverwalter usw.) übertragen und den frei gewordenen Posten in ihrer Bilanz für die Vergabe neuer Kredite an private Haushalte und Unternehmen nutzen.“
Gleichzeitig plant Brüssel, Börsen, Wertpapierabwicklung und Fondsvertrieb innerhalb der EU stärker zu integrieren.
Inwieweit die Bemühungen von Erfolg gekrönt sein werden, ist ungewiss. Die von der Kommission bisher ins Feld geführten Ansätze lassen bislang vorwiegend die Erwartung erkennen, durch politische Anreize Kapital stärker lenken zu können.

Mehr Regulierung und europäische Aufsicht

Die gewünschte Integration der Kapitalmärkte schafft einen weiteren Bedarf nach zusätzlicher Regulierung und dem Ausbau europäischer Aufsicht.
Diese könnten Druck auf Banken, Versicherungen und Pensionsfonds erzeugen, Kapital in bestimmte Investitionen zu lenken – mit möglichen indirekten Auswirkungen auf Sparzinsen oder Anlagestrategien. An den grundlegenden Schwachstellen des Wirtschaftsstandorts Europa, der einen Kapitalfluss in die USA oder auf asiatische Märkte begünstigt, ist damit noch nichts verändert.
Die EU möchte mit ihrem Vorstoß die Rahmenbedingungen so verändern, dass mehr bislang auf Bankkonten liegendes Privatkapital in produktive Investitionen fließt. Dazu bedarf es einer entsprechenden Attraktivität der Angebote, die bislang nicht zwingend erkennbar ist.
In sozialen Medien wurden Befürchtungen gestreut, wonach die EU-Kommission Zwangsmaßnahmen bis hin zu Enteignungen gegen private Sparkonten ins Auge fassen würde, um ihrem Ziel näherzukommen. Bisher ist jedoch nicht davon die Rede, dass EU-Bürger eine Zwangsanleihe zeichnen müssen oder gesetzlich verpflichtet werden sollen, ihr Geld in Aktien oder Fonds umzuschichten.
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188.000 Firmenschließungen: Warum viele Unternehmen ohne Insolvenz aufgeben


In Kürze:

  • Untersuchung von Creditreform: Rund 188.000 Unternehmen schlossen 2025 in Deutschland – 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Nur rund 13 Prozent der Schließungen waren Insolvenzen; häufig spielen auch wirtschaftliche Entscheidungen oder fehlende Nachfolger eine Rolle.
  • Die Zahl allein zeigt nicht, wie viel wirtschaftliche Leistung verloren geht – zugleich entstehen neue Unternehmen und bestehende Betriebe übernehmen Beschäftigte, Kunden oder Aufträge.

 
In Deutschland haben 2025 deutlich mehr Unternehmen aufgegeben als im Jahr zuvor. Creditreform nennt rund 188.000 Schließungen, 10 Prozent mehr als 2024 und so viele wie seit fast zwei Jahrzehnten nicht mehr. Die Zahl stammt nach Angaben von Creditreform aus einer gemeinsamen Untersuchung mit dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).
Doch hinter dieser Zahl stehen keineswegs nur Firmen, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten. Lediglich rund 13 Prozent der erfassten Schließungen waren Insolvenzen. Bei fast neun von zehn Fällen ging der Aufgabe also kein Insolvenzverfahren voraus.
Noch ein Befund fällt auf: Die 2024 und 2025 geschlossenen Unternehmen hatten im Durchschnitt eine bessere Bonität als Firmen, die in früheren Jahren aufgaben. Mit Bonität ist die Kreditwürdigkeit gemeint, also die Einschätzung, wie wahrscheinlich ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann. Nach Angaben des ZEW waren zuletzt auch Firmen unter den Schließungen, die noch nicht in unmittelbaren Finanzierungsschwierigkeiten steckten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Deutschland 188.000 wirtschaftlich gesunde Unternehmen verloren hat. Ein Betrieb kann noch alle Rechnungen bezahlen, aber trotzdem zu wenig Gewinn abwerfen. Andere schließen, weil der Eigentümer in den Ruhestand geht, kein Nachfolger gefunden wird oder persönliche Gründe eine Fortführung verhindern.
Gleichzeitig sind die Unternehmensinsolvenzen gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) registrierten die deutschen Amtsgerichte 2025 insgesamt 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 10,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. 2024 hatte der Anstieg noch 22,4 Prozent betragen.

Wie die 188.000 Schließungen ermittelt werden

Die Untersuchung beruht auf dem Mannheimer Unternehmenspanel. Dahinter steht eine große Unternehmensdatenbank von Creditreform, die das ZEW wissenschaftlich aufbereitet. Erfasst werden auch Kleinstunternehmen und selbstständige Freiberufler.
Wichtig für die Einordnung ist: Die 188.000 Schließungen sind keine reine Zählung behördlich gemeldeter Geschäftsaufgaben. Rund 43 Prozent entfallen auf Abmeldungen und von Creditreform recherchierte Geschäftsaufgaben ohne Insolvenz, etwa 13 Prozent auf Insolvenzen. Weitere rund 43 Prozent betreffen Unternehmen, die nach einem statistischen Verfahren als nicht mehr wirtschaftlich aktiv gelten.
Dieser letzte Teil betrifft vor allem kleinere Unternehmen, bei denen sich eine Geschäftsaufgabe nicht unmittelbar feststellen lässt. Bleiben über längere Zeit neue Informationen über ihre Tätigkeit aus, berechnet das ZEW die Wahrscheinlichkeit, dass sie aufgegeben wurden. Für die Jahre 2024 und 2025 weist das ZEW bei den statistisch geschätzten Schließungen selbst auf eine „hohe Unsicherheit“ hin.
Zudem wurde die Berechnungsmethode geändert: Bei Firmen im Handelsregister gilt nun bereits der von Creditreform festgestellte Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe, wenn dieser vor der offiziellen Löschung liegt.
Zuvor war das Löschdatum im Handelsregister maßgeblich. Nach Angaben des ZEW führt diese Änderung zu einer Verschiebung der Zeitreihe. Die 188.000 sind daher als wissenschaftlich ermittelte Größenordnung zu verstehen und nicht als Zahl von ebenso vielen amtlich bestätigten Schließungen.

Warum Firmen ohne Insolvenz aufgeben

Eine Firma muss nicht zahlungsunfähig sein, um ihren Betrieb einzustellen. Steigen die Kosten, sinkt die Nachfrage oder bleibt dauerhaft zu wenig Gewinn übrig, kann sich ein Eigentümer gegen eine Fortführung entscheiden.
Das ZEW nennt außerdem eine gescheiterte Unternehmensnachfolge sowie Alter, Krankheit und andere persönliche Gründe. Das unterscheidet eine Geschäftsaufgabe von einer Insolvenz. Bei einer Insolvenz sind die finanziellen Probleme so groß, dass ein gesetzlich geregeltes Verfahren notwendig wird. Eine Schließung ohne Insolvenz sagt dagegen zunächst wenig darüber aus, wie gut oder schlecht das Unternehmen zuvor wirtschaftlich dastand.
Das zeigt die Bonitätsentwicklung. Geschlossene Unternehmen wurden von Creditreform früher im Durchschnitt mindestens mit einer schwachen Bonität bewertet. Für 2024 und 2025 liegt die durchschnittliche Einstufung dagegen bei „mittlerer Bonität“. Von einem massenhaften Verlust „gesunder Unternehmen“ zu sprechen, wäre dennoch zu weitgehend. Eine mittlere Kreditwürdigkeit bedeutet nicht automatisch, dass eine Firma profitabel arbeitet oder langfristig gute Aussichten hat.

Wenn der Unternehmer in Rente geht

Ein weiterer Grund gewinnt an Bedeutung: Viele deutsche Firmeninhaber erreichen das Rentenalter. Unter den freiwillig geschlossenen eigentümergeführten Familienunternehmen hatten 2025 rund 29 Prozent einen Inhaber im Alter von mindestens 65 Jahren. 2002 waren es erst 14 Prozent. Nach Angaben des ZEW sind rund 86 Prozent der Unternehmen in Deutschland eigentümergeführte Familienunternehmen.
Auch die staatliche Förderbank KfW sieht einen wachsenden Generationenwechsel. Nach ihrem Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 sind 57 Prozent der mittelständischen Unternehmer mindestens 55 Jahre alt. Bis Ende 2029 planen nach KfW-Berechnungen Eigentümer von rund 569.000 mittelständischen Unternehmen, ihren Betrieb stillzulegen. Das wären im Durchschnitt etwa 114.000 Unternehmen pro Jahr. Gleichzeitig streben rund 545.000 Mittelständler von insgesamt 3,87 Millionen eine Übergabe an einen Nachfolger an.
Für die deutsche Wirtschaft kann das Folgen haben. Wird etwa ein Handwerksbetrieb oder spezialisierter Zulieferer geschlossen, können Arbeitsplätze, Kundenbeziehungen und über Jahre erworbenes Fachwissen verloren gehen. Findet sich ein Nachfolger, können diese Strukturen dagegen erhalten bleiben.

Industrie, Bau und Gastronomie mit mehr Schließungen

Die Anzahl der Schließungen stieg 2025 in zahlreichen Branchen. Im Verarbeitenden Gewerbe – dazu gehören die meisten Industriebetriebe – gaben gut 11.000 Unternehmen auf, 10 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Baugewerbe waren es rund 24.000, ein Anstieg von 12 Prozent.
Innerhalb der Industrie gibt es deutliche Unterschiede. Bei energieintensiven Branchen, etwa Teilen der Chemie-, Papier-, Glas- und Metallindustrie, sank die Zahl der Schließungen leicht um 0,2 Prozent. Im Fahrzeugbau registrierte das ZEW dagegen rund 360 Schließungen. Das seien 57 Prozent mehr als 2024, so das ZEW.
Besonders stark war der Anstieg im Gastgewerbe. Rund 15.000 Gaststätten und Beherbergungsunternehmen schlossen, 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Beim Handel relativiert der langfristige Vergleich den jüngsten Anstieg. 2025 stieg die Zahl der Schließungen zwar um 8 Prozent auf rund 37.000. Zwischen 2003 und 2011 waren es jedoch durchschnittlich rund 55.000 pro Jahr. Seit 2020 liegt der Durchschnitt bei etwa 35.000.

Warum das Statistische Bundesamt andere Zahlen nennt

Während die Untersuchung von ZEW und Creditreform für 2025 10 Prozent mehr Unternehmensschließungen ermittelt, meldet das Destatis einen Rückgang der Gewerbeabmeldungen um 1 Prozent. Das liegt daran, dass beide Statistiken etwas Unterschiedliches messen.
Eine Gewerbeabmeldung bedeutet nicht automatisch, dass eine Firma endgültig verschwindet. Sie kann auch erfolgen, wenn ein Betrieb verkauft oder verpachtet wird, seine Rechtsform ändert oder in einen anderen Meldebezirk umzieht. Zudem erfasst die Gewerbestatistik etwa Zweigniederlassungen, während das ZEW rechtlich selbstständige Unternehmen betrachtet.
2025 registrierte das Destatis rund 502.200 vollständige Gewerbeaufgaben. Gleichzeitig wurden etwa 640.500 Gewerbe neu gegründet. Bei Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung standen rund 130.100 Neugründungen etwa 99.900 vollständigen Aufgaben gegenüber.
Aus den 188.000 Schließungen lässt sich deshalb nicht ableiten, dass Deutschland unter dem Strich ebenso viele Unternehmen verloren hat. Während Firmen aufgeben, entstehen gleichzeitig neue. Entscheidend ist zudem, welche Unternehmen verschwinden und welche neu entstehen. Eine neu gegründete Ein-Personen-Firma ersetzt wirtschaftlich nicht automatisch einen geschlossenen Industriebetrieb mit 50 Beschäftigten. Umgekehrt kann ein junges Unternehmen wachsen und später zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

Was die Zahlen offenlassen

Für die wirtschaftliche Bedeutung der 188.000 Schließungen reicht die Zahl allein nicht aus. Der Datensatz zeigt, wie viele Unternehmen ihre Tätigkeit einstellen, aber nicht, welches Gewicht diese Firmen hatten. Ein Betrieb mit wenigen Beschäftigten geht ebenso als eine Schließung in die Statistik ein wie ein größerer Arbeitgeber.
Damit bleibt auch offen, wie viele Arbeitsplätze, Produktionskapazitäten oder Investitionen mit den geschlossenen Unternehmen tatsächlich verschwinden. Ebenso wenig lässt sich aus der Zahl erkennen, ob Kunden, Beschäftigte und Aufträge von anderen Unternehmen übernommen werden. Eine Geschäftsaufgabe muss deshalb nicht im gleichen Umfang einen Verlust wirtschaftlicher Leistung bedeuten.
Gerade bei altersbedingten Schließungen dürfte entscheidend sein, ob grundsätzlich tragfähige Betriebe mangels Nachfolgern vom Markt verschwinden. Die ZEW-Daten liefern dafür mit dem steigenden Alter der Inhaber einen Hinweis, erlauben aber keine Aussage darüber, wie viele dieser Unternehmen bei erfolgreicher Nachfolge tatsächlich fortgeführt worden wären.
Für die Bewertung des Standorts Deutschland ist deshalb die reine Zahl der Schließungen nur ein Teil des Bildes. Aussagekräftiger wäre, welche Unternehmen aufgeben, wie viele Beschäftigte betroffen sind und ob ihre wirtschaftliche Tätigkeit an anderer Stelle fortgeführt wird. Diese Fragen beantwortet die Untersuchung nicht.
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Sachsen-Anhalt wählt: Was die Parteien für Industrie und Arbeitsplätze versprechen


In Kürze:

  • Sachsen-Anhalts Wirtschaft zeigt erste Erholungssignale, zugleich sinkt die Beschäftigung.
  • Während die CDU Wirtschaftsförderung für Großinvestoren befürwortet, setzt die AfD auf den Mittelstand.
  • Linke, SPD und BSW wollen Unternehmen fördern, die Tarifverträge einhalten.

Am 6. September wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. CDU, AfD, SPD, Linke, Grüne, FDP und BSW treten mit unterschiedlichen Vorstellungen darüber an, wie sich die wirtschaftliche Zukunft des Landes sichern lässt. Es geht um Unternehmensansiedlungen und Subventionen, Strompreise und erneuerbare Energien, Löhne, Fachkräfte und die Rolle des Staates beim Strukturwandel.
Die wirtschaftliche Lage in Sachsen-Anhalt ist gemischt. 2025 schrumpfte die Wirtschaft des Landes preisbereinigt um 0,2 Prozent, während sie in Deutschland insgesamt um 0,2 Prozent wuchs. Besonders schwach entwickelte sich die Industrie: Im produzierenden Gewerbe ohne Bau ging die Wirtschaftsleistung um 2,7 Prozent zurück, im verarbeitenden Gewerbe um 1,8 Prozent.
Im laufenden Jahr gibt es erste Zeichen einer Besserung. Die 578 größeren Industrie- und Bergbaubetriebe erzielten im ersten Halbjahr 2026 einen Umsatz von 23,8 Milliarden Euro. Das waren 5,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Besonders deutlich legte das Geschäft mit dem Ausland zu: Die Umsätze stiegen hier um 10,9 Prozent. Ein Teil des Anstiegs ist allerdings auf höhere Preise zurückzuführen. Rechnet man diese heraus, betrug das Plus nur 1,5 Prozent. Gleichzeitig sank die Zahl der Beschäftigten um 3 Prozent auf 100.752.
Die nächste Landesregierung steht damit vor mehreren Aufgaben gleichzeitig: Sie muss Investitionen fördern und Industriestandorte sichern. Zugleich fehlen zunehmend Arbeitskräfte, während vorwiegend Unternehmen mit hohem Energieverbrauch im internationalen Wettbewerb unter Kostendruck stehen.

Industriepolitik: Großansiedlungen oder Mittelstand?

Die CDU setzt weiter darauf, neue Unternehmen nach Sachsen-Anhalt zu holen. Das Land soll nach ihren Vorstellungen zu einem der attraktivsten Standorte für Firmenansiedlungen in Europa werden. Einen besonderen Schwerpunkt legt die Partei auf die Chemie- und Pharmaindustrie. Sie verspricht den Unternehmen schnellere Genehmigungen und weniger Bürokratie. In den kommenden fünf Jahren will sie auf Landesebene keine neuen Auflagen und keine unnötigen zusätzlichen Berichtspflichten einführen.
Hinter dieser Politik dürfte die Hoffnung stehen, dass große Investitionen weitere Firmen und Forschungseinrichtungen anziehen und neue Arbeitsplätze entstehen. Wie viel staatliche Unterstützung dafür möglich ist, zeigte die Debatte um die inzwischen aufgegebenen Intel-Pläne in Magdeburg. Der US-Konzern plante dort Investitionen von rund 30 Milliarden Euro. Die damalige Ampelregierung war bereit, den Bau der Chipfabriken mit 9,9 Milliarden Euro zu fördern.
Die AfD setzt in ihren wirtschaftspolitischen Vorstellungen stärker auf kleine und mittlere Unternehmen. Milliardenhilfen für einzelne internationale Großkonzerne lehnt sie ab. Im Wahlprogramm verweist sie dabei ausdrücklich auf die schlechten Erfahrungen mit Intel. Stattdessen will sie unter anderem Gründungen und bestehende mittelständische Unternehmen fördern und Bürokratie abbauen.
Weiterhin will die AfD prüfen, ob in strukturschwachen Teilen Sachsen-Anhalts sogenannte Sonderwirtschaftszonen eingerichtet werden können. Gemeint sind räumlich begrenzte Gebiete, in denen für Investoren einfachere rechtliche und administrative Bedingungen gelten sollen. Welche konkreten Vorschriften dort gelockert würden, legt das Programm allerdings nicht fest.
Auch die FDP will vor allem die Bedingungen für Unternehmen verbessern. Genehmigungen sollen schneller erteilt, Behördengänge stärker digitalisiert und Meldepflichten reduziert werden. Investieren sollen nach ihrer Vorstellung in erster Linie private Unternehmen. Der Staat soll sich vor allem um Infrastruktur, Verwaltung und Forschung kümmern.
Die SPD verbindet staatliche Förderung mit dem Umbau der Industrie. Unterstützen möchte sie unter anderem erneuerbare Energien, klimafreundliche Produktionsverfahren sowie Hochtechnologie und IT-Unternehmen. Bestehende Branchen wie Chemie, Lebensmittelindustrie, Halbleiterhersteller und Autozulieferer sollen bei ihrer Modernisierung unterstützt werden. Gleichzeitig verspricht auch die SPD weniger Bürokratie für Mittelstand und Handwerk. Berichtspflichten sollen reduziert und Förderprogramme einfacher zugänglich werden.
Das BSW setzt ebenfalls auf eine aktive Rolle des Staates. Die Partei will kleine und mittlere Unternehmen stärker unterstützen und mehr Wertschöpfung im Land halten. Öffentliche Investitionen in die Infrastruktur sollen zugleich private Investitionen anstoßen. Bei der Wirtschaftsförderung will das BSW regionale Unternehmen stärker berücksichtigen und kurze Lieferketten fördern.
Die Grünen möchten Fördermittel stärker daran ausrichten, ob Unternehmen klimafreundlicher und mit weniger Energie und Rohstoffen produzieren. Die Linke will Wirtschaftsförderung und öffentliche Aufträge stärker an Tarifbindung und gute Arbeitsbedingungen knüpfen.

Energie als industriepolitische Trennlinie

Besonders weit liegen die Programme in der Energiepolitik auseinander. Für Sachsen-Anhalt ist das von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Chemie, Metallverarbeitung, Glasindustrie und Lebensmittelproduktion sind auf eine verlässliche und international wettbewerbsfähige Energieversorgung angewiesen. CDU, SPD und FDP betrachten hohe Energiepreise als Standortproblem, stellen den Umbau des Energiesystems grundsätzlich aber nicht infrage. Die CDU will erneuerbare Energien, Netze, Speicher und Wasserstoffinfrastruktur weiterentwickeln. Die FDP fordert insbesondere eine andere Verteilung der Netzentgelte und einen technologieoffenen Energiemix.
Die Grünen wollen Wind- und Solarenergie weiter ausbauen sowie Stromnetze, Speicher und Wasserstoffwirtschaft entwickeln. Zusätzlich fordert die Partei eine Solarpflicht bei Neubauten. Kommunen und Einwohner sollen stärker finanziell von Energieanlagen in ihrer Region profitieren.
Die AfD verfolgt einen grundlegend anderen Kurs. Sie will den weiteren Windkraftausbau stoppen, die Förderung erneuerbarer Energien zurückfahren und die Wasserstoffstrategie des Landes beenden. Zugleich spricht sie sich für eine längere Nutzung der Braunkohle, eine Rückkehr zur Kernenergie und die Wiederaufnahme russischer Energielieferungen über Nord Stream aus.
Auch das BSW verbindet industrielle Wettbewerbsfähigkeit mit niedrigeren Energiepreisen und fordert, Energie grundsätzlich von allen Lieferanten beziehen zu können. Die Partei spricht sich ebenfalls für russische Gaslieferungen über Nord Stream aus, betrachtet erneuerbare Energien aber zugleich als mögliches Wachstumsfeld.

Weniger Beschäftigte trotz steigender Umsätze

Neben den Energiekosten verschärft die demografische Entwicklung den Druck im Land. Im ersten Quartal 2026 arbeiteten 971.400 Erwerbstätige in Sachsen-Anhalt. Das waren 7.800 oder 0,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Allein im verarbeitenden Gewerbe nahm die Zahl um 3.200 ab. Gleichzeitig schrumpft die Bevölkerung. Ende 2025 lebten 2,12 Millionen Menschen im Land, 15.345 weniger als ein Jahr zuvor. Das verschärft langfristig den Wettbewerb der Unternehmen um Personal.
CDU, SPD, FDP und Grüne beziehen deshalb qualifizierte Zuwanderung in ihre Konzepte zur Fachkräftesicherung ein. Die FDP fordert besonders schnelle Verfahren für benötigte ausländische Arbeitskräfte. CDU und SPD verbinden Zuwanderung stärker mit Ausbildung und der Nutzung des bereits vorhandenen Arbeitskräftepotenzials. Die AfD setzt stärker darauf, junge Menschen im Land zu halten und Abgewanderte zur Rückkehr zu bewegen. Vorgesehen sind unter anderem eine Ausbildungsprämie, ein Führerscheinzuschuss für Auszubildende und eine kostenlose Meisterausbildung.
Das BSW will Arbeitsmigration stärker staatlich steuern. Ausländische Berufsabschlüsse sollen schneller und digital anerkannt werden. Zugleich betont die Partei, dass die Anwerbung von Arbeitskräften nicht dazu führen solle, Herkunftsländern dort benötigte Fachkräfte zu entziehen.

Löhne zwischen Kaufkraft und Kosten

Beschäftigte in Sachsen-Anhalt verdienten 2025 im Durchschnitt 41.163 Euro brutto im Jahr. Allerdings verdienen viele Beschäftigte weniger: Die Hälfte kam auf weniger als 38.553 Euro, die andere Hälfte auf mehr. Bei Vollzeitbeschäftigten lag diese Grenze bei 45.543 Euro.
Die Parteien setzen unterschiedliche Schwerpunkte, wenn es um Löhne und Arbeitsbedingungen geht. Die Linke will mehr Beschäftigte nach Tarif bezahlen lassen und öffentliche Aufträge dafür als Druckmittel nutzen. Die Partei möchte die Tarifbindung stärken und fordert für öffentliche Aufträge einen Vergabemindestlohn von 16,50 Euro pro Stunde. Auch SPD und BSW wollen staatliche Aufträge oder Fördergelder stärker davon abhängig machen, ob Unternehmen Tarifverträge und bestimmte Arbeitsstandards einhalten. Das BSW fordert darüber hinaus, Löhne automatisch an die Inflation anzupassen. CDU und FDP legen dagegen mehr Gewicht darauf, zusätzliche Kosten und bürokratische Vorgaben für Unternehmen zu begrenzen.
Höhere Löhne bedeuten für Beschäftigte zunächst mehr Kaufkraft und können helfen, Fachkräfte zu gewinnen oder im Land zu halten. Für Unternehmen steigen dadurch jedoch die Personalkosten. Problematisch kann das vor allem dann werden, wenn die Löhne stärker steigen als das, was ein Beschäftigter im Durchschnitt erwirtschaftet. Wie stark sich höhere Löhne auf ein Unternehmen auswirken, hängt deshalb auch von der jeweiligen Branche ab.

Unterschiedliche Antworten auf denselben Strukturwandel

Die Programme zeigen weniger einen Streit über die Diagnose als über die Therapie. Fast alle Parteien nennen Investitionen, Fachkräfte, Energiepreise und Bürokratie als Herausforderungen. Erheblich größer sind die Unterschiede bei den politischen Instrumenten.
Dabei kann eine Landesregierung nur einen Teil der entscheidenden Bedingungen beeinflussen. Stromsteuer, Unternehmensbesteuerung, Zuwanderungsrecht, europäischer Emissionshandel oder internationale Handelsbeziehungen werden maßgeblich in Berlin und Brüssel entschieden. Sachsen-Anhalt verfügt dagegen über unmittelbaren Einfluss auf Genehmigungsverfahren, Landesförderung, Schulen und Hochschulen, Flächenausweisung, Teile der Infrastruktur und öffentliche Vergaben. Wahlversprechen müssen deshalb auch danach beurteilt werden, ob ihre Umsetzung tatsächlich in Magdeburg entschieden werden kann.
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25. August: Schwarzer Bildschirm | Kabinett versucht Neustart | Zuckersteuer auf Zero-Getränke

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Schwarzer Bildschirm

Der MDR unterbrach „MDR Sachsen-Anhalt heute“ vor der Landtagswahl mit schwarzem Bildschirm. Mit dieser Aktion warnte der Sender vor Folgen einer möglichen AfD-Regierung: Nach einer Kündigung der Rundfunkstaatsverträge könne TV-, Radio- und Onlineangebote des MDR in Sachsen-Anhalt ab 2029 entfallen.

Kabinett versucht den Neustart

Die zweitägige Kabinettsklausur in Neuhardenberg hat begonnen. Bundeskanzler Merz will die Wirtschaft in den Mittelpunkt stellen. Beraten wird unter anderem über Bürokratieabbau, Mittelstand, Start-ups und Wohnungsbau. Konfliktpotenzial gibt es beim Thema Klimaschutz: Die SPD will Klimaanpassung im Grundgesetz verankern. Die Union steht dem Vorhaben skeptisch bis ablehnend gegenüber.

Zuckersteuer auf Zero-Getränke

Die geplante „Zuckersteuer“ könnte bereits 2027 kommen und auch zuckerfreie Zero-Getränke mit Süßstoffen betreffen. Je nach Zuckergehalt sind zwischen 26 und 38 Cent pro Liter vorgesehen. Doch die Pläne stoßen auch innerhalb der Bundesregierung auf Widerstand. Das Landwirtschaftsministerium kritisiert den Umfang, die Höhe und den Zeitpunkt der Abgabe.

AOK meldet Milliardenloch

Der Pflegeversicherung droht 2027 nach Einschätzung der AOK ein Defizit von rund acht Milliarden Euro. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen drohen höhere Beiträge. Als mögliche zusätzliche Entlastung sieht AOK-Chefin Carola Reimann einen Finanzausgleich zwischen der sozialen und privaten Pflegeversicherung.

Alle Minen entfernt

Sämtliche Minen aus den internationalen Gewässern der Straße von Hormus seien laut US-Präsident Donald Trump entfernt oder unschädlich gemacht worden. Trump warnt den Iran: Jedes Schiff, das neue Minen ausbringt, werde unverzüglich zerstört. Die Meerenge werde mithilfe der Space Force überwacht.
 
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Kabinettsklausur in Neuhardenberg: Merz setzt auf Wirtschaft und KI


In Kürze:

  • Wirtschaft und KI: Die Bundesregierung will Wettbewerbsfähigkeit, industrielle KI und technologische Souveränität stärken.
  • Reformen im Fokus: Bürokratieabbau, Mittelstand, Handwerk, Start-ups und Wohnungsbau stehen ebenfalls auf der Agenda.
  • Konfliktpotenzial: Bei Dürre, Klimaschutz und der geplanten Rentenreform liegen Union und SPD beziehungsweise Teile der Union auseinander.

 
Am Dienstag, 25. August, beginnt auf Schloss Neuhardenberg die auf zwei Tage anberaumte Kabinettsklausur zum Ende der parlamentarischen Sommerpause. Bereits in den Jahren 2003 und 2004 hatten in dem klassizistisch überformten Barockschloss Kabinettsklausuren stattgefunden. Damals hieß der Bundeskanzler Gerhard Schröder – und die Hauptthemen waren Rentenstabilisierung und die Hartz-IV-Reform.
Wie die damalige Regierung Schröder steht auch das Kabinett Merz unter Zugzwang. Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Wirtschaftspolitik in den Mittelpunkt der Tagung zu stellen. Dabei stünden Wettbewerbsfähigkeit, Souveränität, Schlüsseltechnologien und notwendige Reformen im Vordergrund. Im offiziellen Papier heißt es, Deutschland solle „ein starkes Industrieland“ bleiben und auch im KI-Zeitalter Wohlstand und sichere Arbeitsplätze bieten.

Bundeskanzler Friedrich Merz gibt bei seiner Ankunft in Neuhardenberg zur zweitägigen Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg eine Stellungnahme ab. Die Bundesregierung steht unter Druck, Reformen bei Steuern, Pflege und Bürokratie voranzutreiben.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Merz will zur Kabinettsklausur Wirtschaftspolitik in den Mittelpunkt stellen

Im Rahmen der Klausurtagung wird es auch Impulsvorträge von Gästen aus der Wirtschaft geben – unter anderem durch die CEOs von Siemens, Roland Busch, und Cohere, Aidan Gomez. Geplant sind außerdem Vorführungen zu technologischen Entwicklungen in Bereichen wie KI, Drohnenabwehr und digitalen Anwendungen – unter anderem auch von BKA und Zoll.
Am Mittwoch wird der Tag mit einer Diskussion beginnen, an der Handwerksverbandspräsident Jörg Dittrich, Investoren und Vertreter von Start-ups zu Wort kommen. Für 12:00 Uhr ist im Anschluss an eine weitere Kabinettssitzung eine Pressekonferenz mit Friedrich Merz, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt geplant.
Schon am ersten Tag wird die industrielle Nutzung von Künstlicher Intelligenz einer der Schwerpunkte sein. Deutschland soll nach dem Willen der Bundesregierung zu einem führenden Standort industrieller KI werden. Dafür sollen auch die CEOs von Siemens und Cohere Impulse liefern.

KI, Forschung und Technologie sollen kein Neuland bleiben

Um diesem Ziel näherzukommen, müsste Deutschland seine digitale Infrastruktur und Rechenkapazitäten ausbauen. Ein weiterer Fokus müsste auf der Förderung strategischer Schlüsseltechnologien liegen. Entscheidend für das Schicksal des KI-Standorts Deutschland wird eine bessere Verbindung von Forschung und industrieller Anwendung sein, heißt es in der Regierungsankündigung weiter.
Als zentrale Einsatzbereiche für KI hat die Bundesregierung Verwaltung, Sicherheit und Verteidigung identifiziert. Durch bessere Bedingungen für Aufbau und Anwendung von KI in Deutschland hofft man auch auf eine Stärkung der technologischen Souveränität Deutschlands und Europas.
Neben der KI soll die Technologie- und Forschungspolitik der Bundesregierung auch weitere Bereiche forcieren. So will man auch in Quantentechnologie und Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und klimaneutraler Energieerzeugung Forschung stärker mit dem Markt verbinden. Die europäische Kapitalmarktunion sowie Projekte wie der „Deutschlandfonds“ und der geplante „EU-Industrie-Accelerator“ sollen innovativen Unternehmen erforderliches Kapital leichter zugänglich machen.

Kabinettsklausur nach Kritik aus Verbänden unter Erfolgsdruck

Auf der Tagesordnung der Kabinettsklausur soll auch der Abbau von Bürokratie stehen. Hier hat sich die Bundesregierung einen Abbau der Kostenbelastung für Unternehmen um 25 Prozent vorgenommen. Im November 2025 beschloss das Kabinett mehr als 40 Maßnahmen in diesem Bereich. Diese sollen dem im Vorfeld der Klausur veröffentlichten Regierungsvermerk zufolge jährlich rund 9,8 Milliarden Euro an Entlastung bringen.
Die Bundesregierung kündigt auch an, Mittelstand und Handwerk im Rahmen der Tagung ein besonderes Augenmerk zu widmen. Aus den entsprechenden Verbänden hatte es zuletzt deutliche Kritik an ausbleibenden Reformen gegeben. Das Kabinett will sich nun mit der Gewinnung von Fachkräften, Fragen der Ausbildung und der Modernisierung überbetrieblicher Bildungsstätten befassen.
Aus der Bundesregierung heißt es, in Deutschland gebe es derzeit etwa eine Million Handwerksbetriebe mit rund sechs Millionen Beschäftigten. Der weitere Schwerpunkt auf Start-ups ergebe sich nicht zuletzt aus dem Umstand, dass allein im ersten Halbjahr 2026 in Deutschland 3.053 Start-ups gegründet worden seien. Das seien 52 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Besonders stark vertreten seien darunter KI- und Softwareunternehmen.

Reaktion auf Hitze und Dürre als potenzielles Konfliktthema

Die Bundesregierung wird sich auch mit dem Wohnungsbau und Maßnahmen zur schnelleren Abwicklung von Bauverfahren befassen. Bis Ende August soll auch das Konzept für eine Bundeswohnungsbaugesellschaft stehen, die nach den Plänen 100.000 Wohnungen pro Jahr bauen soll.
Ein potenzielles Konfliktthema ist die Dürre, über die am Mittwoch beraten werden soll. Die SPD-Minister drängen auf eine Grundgesetzänderung, die dem Klimaschutz eine noch zentralere Rolle einräumen soll. Die Union will zunächst die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen. Hier ist – wie auch Regierungssprecher Steffen Kornelius im Vorfeld betonte – mit keiner Beschlussfassung zu rechnen. Zunächst müsse man Folgen von Hitze und Dürre detailliert untersuchen.
Vor allem die Ministerpräsidenten in den ostdeutschen Ländern werden mit großem Interesse auf die Kabinettsgespräche zu den geplanten Rentenreformen blicken. In ihren Reihen gibt es heftige Widerstände gegen die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.

Bas gegen Aufschnüren des Rentenpakets – CDA fordert „faire“ Reformen

Bundessozialministerin Bärbel Bas will hingegen an der vereinbarten Reform festhalten und das Paket nicht mehr aufschnüren. Unterdessen hat auch CDA-Chef Dennis Radtke gemahnt, Reformen dürften nicht dazu führen, dass „vor allem diejenigen belastet werden, die arbeiten und Beiträge zahlen“. Reformen müssten „fair sein“, so Radtke.
Der CDA-Vorsitzende forderte die Koalitionsparteien auf, nach Ende der Sommerpause auch an ihrem Erscheinungsbild zu arbeiten. Die Zielbestimmung müsse lauten: „Weniger öffentliche Selbstbeschäftigung, weniger tägliche neue Einzelvorschläge – dafür mehr gemeinsamer Kurs.“
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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„Historischer Pleiterekord“: Mittelstand verliert Vertrauen in Merz und fordert endlich Reformen


In Kürze:

  • Der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft (BVMW) Christoph Ahlhaus kritisiert die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung scharf.
  • Der Mittelstand vermisst nach seinen Worten eine klare Reformagenda und mehr Führung durch Kanzler Friedrich Merz.
  • Gefordert werden unter anderem weniger Bürokratie, niedrigere Sozialabgaben und Reformen bei Rente und GKV.
  • Ahlhaus warnt zudem vor Folgen einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt für Investoren und Fachkräfte.

 
Am Dienstag, 25. August, wird das Bundeskabinett zu einer zweitägigen Klausurtagung auf Schloss Neuhardenberg zusammenkommen. Kanzler Friedrich Merz und seine Regierungsmannschaft stehen unter enormem Reformdruck – nicht zuletzt aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen. Nun gibt es auch massive Kritik aus dem Mittelstand.
Der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft (BVMW), Christoph Ahlhaus, hat jetzt deutliche Kritik an Merz geübt. Der Mittelstandspolitiker, der seit mehr als 40 Jahren Mitglied der CDU ist, vermisst nach wie vor Impulse für den Mittelstand. Gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) erklärte er, von einer Wirtschaftswende sei dort wenig zu spüren. Die mittelständische Wirtschaft sei mit großen Hoffnungen in die Ära Merz gestartet, so Ahlhaus. Doch jetzt sei vor allem eines zu beobachten:
„Diese Aufbruchstimmung ist tiefer Ernüchterung gewichen.“

BVMW mahnte bereits zu Beginn des Jahres Richtlinienkompetenz an

Bei Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche gebe es „keine wahrnehmbare Kommunikation in den Mittelstand“. Die Mittelstandsbeauftragte Gitta Connemann habe man „irgendwo ins Digitalministerium verschoben“. Bereits in einem offenen Brief an den Kanzler im Februar hatte Ahlhaus geäußert, der Mittelstand habe Connemann gegenüber „weder ein Mindestmaß an Vertrauen noch einen Rest an Kompetenzvermutung“.
Damals hatte der Verband Merz dazu aufgefordert, notwendige Reformen ohne weiteren Aufschub durchzusetzen. Der Kanzler solle „Mittelstandspolitik als Schlüssel für die Wirtschaftswende zur Chefsache“ machen, lautete der Tenor des Schreibens von Ahlhaus. Der Mittelstand erwarte vom Kanzler, dessen verfassungsmäßige Richtlinienkompetenz zu nutzen. Man baue darauf, dass „diese Bundesregierung nicht weiterhin parteipolitisches Klein-Klein über ihre aktuelle historische Aufgabe stellt“.
Mittlerweile sei von dieser Hoffnung nicht mehr viel geblieben. Man erlebe „Ankündigungen und einzelne Vorschläge, die umgehend zerredet werden“. Es gebe nur noch Einigungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, aber ein Gesamtkonzept sei nicht in Sicht. Der angekündigte „Herbst der Reformen“ sei ausgeblieben – nun stehe der „Herbst der Wahrheit“ ins Haus.

„Historischer Pleiterekord“ erreicht den Mittelstand

Ahlhaus spricht von einem „historischen Pleiterekord“ und davon, dass es seit 20 Jahren nicht mehr so viele Unternehmensinsolvenzen gegeben habe wie derzeit. Die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten, die es mittlerweile gebe, seien nutzlos für Unternehmen, die über kein Kapital mehr für Investitionen verfügten.
Die Bundesregierung habe die vom BVMW als erfolgreich betrachtete ZIM-Förderung aus Geldmangel gestrichen. Dies sei widersprüchliches Handeln, wenn man gleichzeitig Milliarden für die Infrastruktur mobilisiere. Ahlhaus resümierte dazu:
„Das tiefe Grundvertrauen des Mittelstands, dass die Politik wirtschaftsfreundlich agiert und uns versteht, ist massiv erodiert.“
Der Verbandschef wirft Kanzler Merz vor, es an Führungsprofil fehlen zu lassen. Wie bereits im offenen Brief vom Jahresbeginn mahnt er die verfassungsmäßige Richtlinienkompetenz an. Nur, wenn sich der Kanzler auf diese Weise über parteipolitische Taktiererei hinwegsetze, lasse sich das Zerreden wichtiger Reformen verhindern. Andernfalls drohe eine restlose Zerstörung des Vertrauens der Bürger und der Wirtschaft.

Ahlhaus fordert Bewegung – und warnt vor AfD-Sieg bei Landtagswahl

Als Beispiele für Reformen, die keinen weiteren Aufschub duldeten, nannte der BVMW-Bundesgeschäftsführer die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren und die Veränderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Politik dürfe den Mittelstand nicht länger durch Bürokratie und hohe Sozialabgaben belasten. Ausufernde Berichtspflichten und Bestimmungen wie das Lieferkettengesetz müssten der Vergangenheit angehören.
Man könne „im globalen Wettbewerb nicht den Moralapostel und die Weltpolizei für jeden Winkel der Erde spielen“. Wolle man wettbewerbsfähig bleiben, müsse man akzeptieren, dass es unterschiedliche Standards gebe. Die Gewerkschaften sollten nicht zudem nicht länger gegen flexiblere Arbeitszeiten sperren. Es drohe, wenn keine Reformen gelängen, ein Auseinanderbrechen der Regierung.
Gehe Deutschland die politische Stabilität verloren, würde dies nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit noch weiter bedrohen. Auch auf internationaler Ebene wäre Verunsicherung zu befürchten. In diesem Kontext warnte Ahlhaus auch explizit vor einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt:
„Für ausländische Fachkräfte und internationale Investoren droht der Standort dadurch massiv an Attraktivität zu verlieren.“
Nur ein starker Mittelstand könne sozialen Frieden und eine stabile Demokratie garantieren, erklärte der BVMW-Geschäftsführer weiter. Breche dieses Fundament weg, „gerät unsere gesamte Gesellschaftsordnung ins Wanken“.
 
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Mittelstandsverband warnt Merz vor Scheitern der Regierung


In Kürze:

  • Der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Christoph Ahlhaus, kritisiert die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung scharf.
  • Der Mittelstand vermisse nach seinen Worten eine klare Reformagenda und mehr Führung durch Kanzler Merz.
  • Gefordert werden unter anderem weniger Bürokratie, niedrigere Sozialabgaben und Reformen bei Rente und GKV.
  • Ahlhaus warnt zudem vor den Folgen einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt für Investoren und Fachkräfte.

 
Am Dienstag, 25. August, wird das Bundeskabinett zu einer zweitägigen Klausurtagung auf Schloss Neuhardenberg in Brandenburg zusammenkommen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und seine Regierungsmannschaft stehen unter enormem Reformdruck – nicht zuletzt aufgrund der bevorstehenden Landtagswahlen. Nun gibt es auch massive Kritik aus dem Mittelstand.
Der Bundesgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Christoph Ahlhaus, hat jetzt deutliche Kritik an Merz geübt. Der Verbandschef, der seit mehr als 40 Jahren Mitglied der CDU ist, vermisst nach wie vor Impulse für den Mittelstand.
Gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) erklärte er, von einer Wirtschaftswende sei dort wenig zu spüren. Die mittelständische Wirtschaft sei mit großen Hoffnungen in die Ära Merz gestartet, so Ahlhaus. Doch jetzt sei hauptsächlich eines zu beobachten:
„Diese Aufbruchstimmung ist tiefer Ernüchterung gewichen.“

BVMW mahnte zu Beginn des Jahres Richtlinienkompetenz an

Bei Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) gebe es „keine wahrnehmbare Kommunikation in den Mittelstand“. Die Mittelstandsbeauftragte und CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann habe man „irgendwo ins Digitalministerium verschoben“.
Bereits in einem offenen Brief an den Kanzler im Februar hatte Ahlhaus geäußert, der Mittelstand habe Connemann gegenüber „weder ein Mindestmaß an Vertrauen noch einen Rest an Kompetenzvermutung“.
Damals hatte der Verband Merz dazu aufgefordert, notwendige Reformen ohne weiteren Aufschub durchzusetzen. Der Kanzler solle „Mittelstandspolitik als Schlüssel für die Wirtschaftswende zur Chefsache“ machen, lautete der Tenor des Schreibens von Ahlhaus. Der Mittelstand erwarte vom Kanzler, dessen verfassungsmäßige Richtlinienkompetenz zu nutzen. Man baue darauf, dass „diese Bundesregierung nicht weiterhin parteipolitisches Klein-Klein über ihre aktuelle historische Aufgabe stellt“.
Mittlerweile sei von dieser Hoffnung nicht mehr viel geblieben. Man erlebe „Ankündigungen und einzelne Vorschläge, die umgehend zerredet werden“, so Ahlhaus in der NOZ. Es gebe nur noch Einigungen auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, aber ein Gesamtkonzept sei nicht in Sicht. Der angekündigte „Herbst der Reformen“ sei ausgeblieben – nun stehe der „Herbst der Wahrheit“ ins Haus.

„Historischer Pleiterekord“ erreicht den Mittelstand

Ahlhaus spricht von einem „historischen Pleiterekord“ und davon, dass es seit 20 Jahren nicht mehr so viele Unternehmensinsolvenzen gegeben habe wie derzeit. Die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten, die es mittlerweile gebe, seien nutzlos für Unternehmen, die über kein Kapital mehr für Investitionen verfügten.
Die Bundesregierung habe die vom BVMW als erfolgreich betrachtete ZIM-Förderung, welche „kreative Unternehmen bei der Realisierung guter Ideen“ unterstützt, aus Geldmangel gestrichen. Dies sei widersprüchliches Handeln, wenn man gleichzeitig Milliarden für die Infrastruktur mobilisiere.
Ahlhaus schlussfolgerte: „Das tiefe Grundvertrauen des Mittelstands, dass die Politik wirtschaftsfreundlich agiert und uns versteht, ist massiv erodiert.“
Der Verbandschef wirft Merz vor, es an Führungsprofil fehlen zu lassen. Wie bereits im offenen Brief vom Jahresbeginn mahnt er die verfassungsmäßige Richtlinienkompetenz an. Nur wenn sich der Kanzler auf diese Weise über parteipolitisches Taktieren hinwegsetze, lasse sich das „Zerreden wichtiger Reformen“ verhindern. Andernfalls drohe eine restlose Zerstörung des Vertrauens der Bürger und der Wirtschaft.

Ahlhaus fordert Bewegung – und warnt vor AfD-Sieg bei Landtagswahl

Als Beispiele für Reformen, die keinen weiteren Aufschub duldeten, nannte der BVMW-Bundesgeschäftsführer die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren und die Veränderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Politik dürfe den Mittelstand nicht länger durch Bürokratie und hohe Sozialabgaben belasten. Ausufernde Berichtspflichten und Bestimmungen wie das Lieferkettengesetz müssten der Vergangenheit angehören.
Man könne „im globalen Wettbewerb nicht den Moralapostel und die Weltpolizei für jeden Winkel der Erde spielen“. Wolle man wettbewerbsfähig bleiben, müsse man akzeptieren, dass es unterschiedliche Standards gebe. Die Gewerkschaften sollten sich zudem nicht länger gegen flexiblere Arbeitszeiten sperren. Es drohe, wenn keine Reformen gelängen, ein Auseinanderbrechen der Regierung.
Ginge Deutschland die politische Stabilität verloren, würde dies nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit noch weiter bedrohen. Auch auf internationaler Ebene wäre Verunsicherung zu befürchten. In diesem Kontext warnte Ahlhaus auch explizit vor einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt:
„Für ausländische Fachkräfte und internationale Investoren droht der Standort dadurch massiv an Attraktivität zu verlieren.“
Nur ein starker Mittelstand könne sozialen Frieden und eine stabile Demokratie garantieren, erklärte der BVMW-Chef weiter. Breche dieses Fundament weg, „gerät unsere gesamte Gesellschaftsordnung ins Wanken“.
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IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten von steigender Bürokratiebelastung


In Kürze:

  • IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten weiterhin von einer steigenden Bürokratiebelastung und einem wachsenden Verwaltungsaufwand.
  • Regierung und NKR: Die Bundesregierung hat erste Entlastungsmaßnahmen eingeleitet. Der Nationale Normenkontrollrat sieht Anzeichen für eine Trendwende, hält weitere Schritte zum Bürokratieabbau jedoch für erforderlich.
  • Bilanz nach einem Jahr: Ob die angekündigten Reformen Unternehmen tatsächlich spürbar entlasten, lässt sich nach Einschätzung der Studienautoren derzeit noch nicht abschließend bewerten.

 
Umfangreiche „Dokumentations- und Meldepflichten, mangelnde Flexibilität, lange Verfahren sowie Vollzugsprobleme in Behörden“ wurden von CDU und CSU als Belastungen für Unternehmen bezeichnet, die „unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal“ binden würden. Der Bürokratieabbau wurde daher zu einem zentralen wirtschaftspolitischen Thema des Bundestagswahlprogramms 2025 von CDU und CSU.
CDU und CSU verbanden den Bürokratieabbau mit dem Ziel, „Freiheit zurückzugeben“ und eine „Kultur des Machens und nicht der Fehlervermeidung“ zu fördern. Die angekündigten Maßnahmen wurden anschließend in weiten Teilen in den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung aufgenommen. Darin vereinbarten CDU, CSU und SPD unter anderem, die Bürokratiekosten der Wirtschaft bis zum Ende der Legislaturperiode um 25 Prozent zu reduzieren, Berichts- und Dokumentationspflichten im Gesundheitswesen abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Etwas mehr als ein Jahr nach Amtsantritt stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele vorangekommen ist. Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) berichten Unternehmen weiterhin mehrheitlich von einer steigenden Bürokratiebelastung. Grundlage der Untersuchung ist das IW-Zukunftspanel, für das mehr als 1.000 Unternehmen befragt wurden.
Nach Angaben der Autoren müssen Unternehmen derzeit rund 100.000 Berichtspflichten erfüllen. Die jährlichen Bürokratiekosten werden auf etwa 64 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommt ein zusätzlicher Personalaufwand: Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge entstanden innerhalb von drei Jahren rund 325.000 zusätzliche Stellen im Zusammenhang mit der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das IW sieht darin einen Hinweis auf einen gestiegenen Verwaltungsaufwand in Unternehmen.
Laut Befragung geben 54,7 Prozent der Unternehmen an, dass der Bürokratieaufwand in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Weitere 23,8 Prozent berichten von einer leichten Zunahme. Lediglich 1,5 Prozent nehmen eine Entlastung wahr. Insgesamt berichten somit knapp vier von fünf Unternehmen von einer gestiegenen Bürokratiebelastung. Besonders häufig äußern größere Unternehmen diese Einschätzung: Knapp 78 Prozent der Großunternehmen berichten von einer starken Zunahme des Verwaltungsaufwands. Bei mittelständischen Unternehmen liegt der Anteil bei rund zwei Dritteln und bei kleineren Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten bei mehr als der Hälfte.

Unternehmen berichten von wachsender Belastung

Auch zwischen den Branchen bestehen Unterschiede. Im sonstigen verarbeitenden Gewerbe geben 94 Prozent der Unternehmen an, dass die Bürokratiebelastung gestiegen sei. Im Großhandel sowie in Logistik und Verkehr liegt dieser Anteil bei rund 87 Prozent, in der Metall- und Elektroindustrie bei knapp 85 Prozent.
Die Unternehmen berichten nicht nur von zusätzlichen Berichtspflichten, sondern auch von einem höheren Zeitaufwand für deren Erfüllung. Weniger als acht Prozent der Beschäftigten geben an, dass sich der Aufwand für Dokumentationspflichten in den vergangenen zwei Jahren verringert habe. Rund ein Drittel berichtet dagegen von einem gestiegenen Zeitaufwand. Führungskräfte nehmen diese Entwicklung häufiger wahr als andere Beschäftigte.
Die Ergebnisse stehen im Gegensatz zum Bürokratiekostenindex des Statistischen Bundesamtes, der seit 2012 einen Rückgang der Bürokratiekosten ausweist. Nach Darstellung des IW lässt sich diese Abweichung durch Unterschiede in der Methodik erklären. Der Index berücksichtigt ausschließlich Informations- und Dokumentationspflichten aus Bundesgesetzen. Nicht einbezogen werden unmittelbar geltendes EU-Recht, Vorschriften der Länder und Kommunen sowie zusätzlicher Aufwand durch häufige Gesetzesänderungen oder neue Erfüllungspflichten. Nach Einschätzung des IW erfasst der Index daher nicht alle Faktoren der von Unternehmen wahrgenommenen Bürokratiebelastung.

Quelle: Statistisches Bundesamt

Foto: Destatis

Entlastungsmaßnahmen und internationale Vergleiche

Die Autoren des Gutachtens betrachten auch die bisher beschlossenen Entlastungsmaßnahmen. Genannt werden unter anderem der „Bauturbo“, die Registermodernisierung, Änderungen im Vergaberecht, die Einführung der europäischen digitalen Identität (EUDI-Wallet) sowie der Wegfall einzelner Betriebsbeauftragter. Nach Einschätzung der Autoren könnten diese Maßnahmen Verwaltungsverfahren vereinfachen. Ihre Wirkung werde jedoch vielfach erst nach Abschluss der Umsetzung sichtbar. Zahlreiche Vorhaben befänden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder müssten von Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Eine spürbare Entlastung für Unternehmen lasse sich nach Einschätzung der Autoren daher bislang nur eingeschränkt feststellen.
Die Autoren des Gutachtens untersuchen zudem frühere Entlastungsmaßnahmen. Als Beispiel nennen sie das Bürokratieentlastungsgesetz III, von dessen ausgewiesener Entlastung ein wesentlicher Teil auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entfiel. Nach Einschätzung des IW führte die elektronische Übermittlung in der Praxis jedoch nicht in allen Fällen zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands, da Arbeitgeber weiterhin zusätzliche Arbeitsschritte durchführen müssten. Zudem weist das Gutachten darauf hin, dass neue gesetzliche Vorgaben frühere Entlastungen teilweise wieder aufheben können. Als Beispiele nennen die Autoren zusätzliche Dokumentationspflichten aus neuen Regelungsvorhaben. Dadurch könnten die Bürokratiekosten trotz einzelner Vereinfachungen insgesamt weiter steigen.
Neben der Unternehmensbefragung verweist das IW auf internationale Vergleichsdaten. Laut den Product Market Regulation Indicators der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weist Deutschland bei den bürokratischen Anforderungen für Unternehmensgründungen im internationalen Vergleich einen hohen Aufwand auf. Innerhalb der Europäischen Union liegt Deutschland demnach auf dem letzten Platz, im Gesamtranking auf Rang drei von hinten. Hinter Deutschland liegen lediglich Costa Rica und Japan. Die OECD nennt als Gründe unter anderem den Verwaltungsaufwand und die Komplexität der Verfahren bei Unternehmensgründungen.

Quelle: 2023, OECD Product Market Regulation Indicators

Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) berichtet von Fortschritten, sieht jedoch weiterhin weiteren Handlungsbedarf. In seinem Jahresbericht 2025 spricht das Beratungsgremium der Bundesregierung von einer „Trendwende“ beim Bürokratieabbau, da der Erfüllungsaufwand im aktuellen Berichtszeitraum erstmals deutlich gesunken sei. Gleichzeitig weist der NKR darauf hin, dass die Wirtschaft weiterhin jährlich Bürokratiekosten von rund 64 Milliarden Euro trage und dass seit 2011 ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 13,2 Milliarden Euro entstanden sei. Der Rat empfiehlt daher, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbauziele umzusetzen, bestehende Dokumentations- und Kontrollpflichten zu überprüfen sowie die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben.

Unterschiedliche Bewertung der bisherigen Reformen

Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt das IW. Nach Angaben der Autoren werden beschlossene Entlastungen teilweise durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten sowie häufige Änderungen gesetzlicher Vorgaben ausgeglichen. Dadurch könne der Anpassungsaufwand in Unternehmen trotz einzelner Vereinfachungen weiter steigen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bewertet die Ergebnisse der Untersuchung als Bestätigung ihrer bisherigen Einschätzung. Anlässlich der Vorstellung der Studie erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben: „Die Bundesregierung nennt es Entlastungskabinett, doch die Unternehmen nennen es die x-te Ankündigung.“ Aus Sicht der INSM reichten die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht aus, um den Verwaltungsaufwand spürbar zu verringern. Alsleben forderte eine konsequente Umsetzung der angekündigten Reformen und erklärte: „Die Regierung muss endlich liefern, nicht nur ankündigen – sonst verfestigt sich, dass Bürokratie Standortnachteil Nummer 1 und ein echtes Investitionshindernis bleibt.“
Ob die von der Bundesregierung angestrebte Entlastung in den Unternehmen tatsächlich ankommt, wird sich im weiteren Verlauf der Legislaturperiode zeigen. Während der Nationale Normenkontrollrat erste Fortschritte beim Bürokratieabbau sieht, berichten viele der vom IW befragten Unternehmen bislang weiterhin von einer hohen Bürokratiebelastung.
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Ab August gelten neue KI-Regeln: Was jetzt auf Deutschland zukommt


In Kürze:

  • Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
  • Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
  • Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindliche Strafen.
  • Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.

 
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner

„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.

Wo die Abgrenzung schwierig wird

Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
Manche Arbeitnehmer setzen Künstliche Intelligenz zur Unterstützung ein. (Symbolbild)

70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).

Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn

Regeln stehen, Hilfen kommen später

Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.

Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau

Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.

Der Omnibus soll für Ordnung sorgen

Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.

Foto: monkeybusinessimages/iStock

Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden

Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.

Die Regeln müssen im Alltag bestehen

Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
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„Genug gearbeitet“ – Mitarbeiter: Wenn Menschen Systeme spiegeln

„Warum denken die nicht mit?“ Diese Frage klingt nach Ärger. Manchmal ist sie berechtigt. Häufig ist sie unvollständig. Denn Menschen denken nicht im luftleeren Raum mit. Sie denken in Rahmenbedingungen, Rollen, Erlaubnissen, Erfahrungen und Konsequenzen.
Wenn Mitarbeiter passiv wirken, kann das viele Ursachen haben: zu wenig Klarheit, zu viel Kontrolle, schlechte Erfahrungen mit Vorschlägen, fehlende Entscheidungsspielräume oder eine Kultur, in der Fehler schneller bestraft werden als Lernen belohnt wird.
Das bedeutet nicht, dass Verhalten egal ist. Es bedeutet nur: Führung sollte Verhalten nicht zu früh als Charakterfrage behandeln.
Ein Unternehmer beklagte, dass sein Team keine Verantwortung übernehme. Im Gespräch stellte sich heraus: Jede Entscheidung musste am Ende doch noch einmal über seinen Tisch – nicht offiziell, aber praktisch. Das Team hatte gelernt: Selbstständigkeit lohnt sich nur begrenzt. Am Ende entscheidet ohnehin der Chef.
Der Wendepunkt war unbequem. Nicht das Team musste zuerst anders werden, sondern der Rahmen. Es wurden drei Entscheidungsräume definiert:
  • Das entscheidet das Team allein.
  • Hier wird informiert, aber nicht gefragt.
  • Hier braucht es vorher Abstimmung.
Nach wenigen Wochen wurde klar: Die Menschen waren nicht grundsätzlich unselbstständig. Sie waren trainiert auf Rückversicherung.
Genug gearbeitet. Genug daran gearbeitet, Symptome zu korrigieren, ohne das System anzusehen.
Führung bedeutet, die Wechselwirkung ernst zu nehmen. Was erzeugt unser System? Welche Verhaltensweisen belohnen wir unbewusst? Was bestrafen wir, obwohl wir es offiziell wollen?
Wenn Sie mehr Eigenverantwortung wollen, prüfen Sie:
  • Gibt es echte Entscheidungsspielräume?
  • Wird ein guter Versuch anerkannt, auch wenn er nicht perfekt war?
  • Sind Fehler Lernstoff oder Beweismaterial?
  • Wird Verantwortung wirklich übergeben oder nur Arbeit verteilt?
Gerade im Mittelstand ist diese Frage entscheidend. Viele Unternehmen sind aus der Kraft einzelner Personen gewachsen. Das ist eine Stärke. Aber ab einer bestimmten Größe wird dieselbe Stärke zum Engpass. Wenn alles am Inhaber hängt, lernen andere, danebenzustehen.
Der Satz „Die Menschen müssen mehr mitdenken“ ist erst dann fair, wenn das System Mitdenken auch zulässt.
Genug gearbeitet. Welches Verhalten Ihres Teams ist vielleicht weniger Widerstand als eine logische Reaktion auf Ihren Rahmen?
Rolf Hempel | www.b-steps.de/summit | b-steps summit
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Mehr Netto oder neue Belastungen? Wer von der Steuerreform wirklich profitiert


In Kürze:

  • Höhere Freibeträge und angepasste Steuertarife sollen Arbeitnehmer und Familien entlasten und die kalte Progression abmildern.
  • Zur Gegenfinanzierung werden Steuervergünstigungen gekürzt, etwa beim Handwerkerbonus, und Minijobs werden stärker besteuert.
  • Wer tatsächlich profitiert, hängt von der persönlichen Situation ab – die endgültige Bilanz zeigt sich erst im Steuerbescheid.

 
Zehn Milliarden Euro mehr für Bürgerinnen und Bürger: Mit dieser Summe wirbt die Bundesregierung für ihre Steuerreform. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Arbeitnehmer und Familien künftig weniger Einkommensteuer zahlen. Der Grundfreibetrag steigt, Kinder werden steuerlich stärker berücksichtigt, und der Einkommensteuertarif wird angepasst.
„Wer unter Teuerung, Inflation und stagnierenden Löhnen am meisten leidet, wird entlastet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Freitag bei der Vorstellung der Entlastungspläne. Profitieren sollen vor allem Familien sowie Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept schlüssig: Der Staat nimmt weniger Steuern ein, also bleibt den Bürgern mehr Geld im Portemonnaie. Bei genauerer Betrachtung ist diese Rechnung jedoch komplexer.
Die Reform besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bringt Entlastungen für viele Steuerzahler. Der zweite Teil sieht die Streichung oder Kürzung bisheriger Steuervergünstigungen sowie eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Wer unter dem Strich tatsächlich profitiert, hängt daher deutlich stärker als bisher von der persönlichen Lebenssituation ab: Gibt es Kinder im Haushalt? Werden haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt? Fallen regelmäßig Handwerkerkosten an? Oder werden hohe Unternehmensgewinne erzielt? Erst im Zusammenspiel aller Änderungen lässt sich beurteilen, wie sich die Reform im konkreten Steuerbescheid auswirkt.

Der erste Blick: Mehr steuerfreies Einkommen

Der wichtigste Baustein der Reform betrifft den sogenannten Grundfreibetrag. Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Ein Teil des Einkommens bleibt grundsätzlich steuerfrei. Der Staat geht davon aus, dass dieses Geld für den notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird und deshalb nicht besteuert werden soll. Nach den am Donnerstagmorgen vorgelegten Plänen steigt dieser steuerfreie Betrag voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro. Erst Einkommen, das darüber liegt, wird nach dem Einkommensteuertarif besteuert. Davon profitieren grundsätzlich alle, die Einkommensteuer zahlen. Steigt der steuerfreie Betrag, wird automatisch ein größerer Teil des Einkommens nicht besteuert.
Hinzu kommt eine zweite, weniger bekannte Änderung, die für viele Arbeitnehmer jedoch mindestens ebenso wichtig sein dürfte. Die Bundesregierung will die Grenzen des Einkommensteuertarifs erneut anheben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die Verschiebung dieser Tarifgrenzen ist aus dem Steuerrecht bekannt und wird regelmäßig eingesetzt, um diesen Effekt abzufedern. Die Pläne der Koalition gehen jedoch darüber hinaus. Zusätzlich soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden, um kleinere und mittlere Einkommen stärker zu entlasten.
Ein Beispiel macht das deutlich: Erhält eine Angestellte eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, weil die Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten gestiegen sind, ist sie auf dem Papier zwar besser bezahlt. Da die Lebenshaltungskosten jedoch ebenfalls gestiegen sind, kann sie sich real nicht mehr leisten als zuvor. In diesem Fall bleibt ihre Kaufkraft praktisch unverändert. Ohne Anpassung des Steuertarifs würde sie dennoch mehr Einkommensteuer zahlen, weil Teile ihres Einkommens in einen höheren Tarifbereich rutschen. Obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist, müsste sie einen größeren Anteil ihres Einkommens an den Fiskus abführen.
Neben dem Einkommensteuertarif werden auch Familien entlastet. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro dadurch dauerhaft um mehrere Hundert Euro pro Jahr entlastet werden. Bis hierher vermittelt die Reform ein klares Bild: Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer ein und lässt den Bürgern mehr Geld. Dieses Bild verändert sich allerdings, sobald der zweite Teil des Steuerpakets in den Blick kommt.

Die zweite Rechnung: Womit der Staat die Entlastung finanziert

Steuersenkungen kosten Geld. Deshalb stellt sich bei jeder Reform dieselbe Frage: Wer finanziert die Entlastung? Im aktuellen Paket lautet die Antwort: Zum Teil verzichtet der Bund auf Einnahmen, zum Teil werden bestehende Steuervergünstigungen gekürzt oder andere Abgaben erhöht. Für viele Bürger entscheidet deshalb nicht allein der neue Einkommensteuertarif darüber, ob sie am Ende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der sogenannte Handwerkerbonus. Bislang konnten Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll dieser Steuervorteil auf 15 Prozent sinken. Künftig können höchstens noch 900 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Was bedeutet das konkret für Auftraggeber? Wer etwa sein Badezimmer renovieren lässt oder einen Elektriker, Dachdecker oder Maler beauftragt, kann künftig einen kleineren Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Die Handwerkerrechnung selbst wird dadurch nicht höher. Der steuerliche Zuschuss des Staates fällt jedoch geringer aus.
Die geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen ist eine der Maßnahmen, mit denen das Reformpaket gegenfinanziert werden soll. Sie wird im Beschluss des Koalitionsausschusses gemeinsam mit weiteren Finanzierungsmaßnahmen wie der Anpassung der „Reichensteuer“ und einer Gewinnabführung der KfW aufgeführt.
Jörg Dietrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßte die Reformschritte grundsätzlich. Wörtlich sagte Dietrich:
„Das Paket enthält damit eine Reihe richtiger Reformen und weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg weiterzugehen.“
Die Reduzierung des Handwerkerbonus bewertet Dietrich als „vertretbaren Kompromiss“. Weiter äußerte der Handwerkskammerpräsident:
„Er (der Handwerkerbonus – Anm. d. Red.) setzt weiterhin einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit.“
Ein zweiter Baustein der Gegenfinanzierung betrifft geringfügige Beschäftigungen. Nach den Beschlüssen soll die pauschale Steuer auf Minijobs von bisher zwei auf fünf Prozent steigen. Für Arbeitgeber erhöhen sich dadurch die Kosten dieser Beschäftigungsform. Welche Folgen das haben wird, ist derzeit offen. Die Bundesregierung verbindet die Änderung mit dem Ziel einer gerechteren Finanzierung des Steuersystems. Nach Angaben der Minijob-Zentrale arbeiten besonders viele Minijobber im Handel sowie im Gastgewerbe. Ob Unternehmen ihre Beschäftigungspraxis deshalb ändern, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.

Nicht jedes hohe Einkommen ist gleich

Während viele Arbeitnehmer von höheren Freibeträgen profitieren sollen, sieht die Reform zugleich eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Nach den Beschlüssen der Koalition soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro ist eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung will damit einen Teil der Entlastungen gegenfinanzieren.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine stärkere Besteuerung besonders wohlhabender Bürger. Tatsächlich ist die Wirkung differenzierter. Denn die Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Personengesellschaften wie viele Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder familiengeführte mittelständische Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs unterliegen dagegen zunächst der Körperschaftsteuer; ausgeschüttete Gewinne werden anschließend gesondert besteuert. Die Rechtsform entscheidet daher wesentlich darüber, welche Steuerbelastung entsteht.
Wie groß diese Gruppe ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Zwar stellen Personengesellschaften nur rund 2,4 Prozent der knapp 42 Millionen Einkommensteuerpflichtigen, sie erwirtschaften jedoch rund 14 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte. Besonders auffällig ist die Gruppe der Personengesellschaften mit Einkünften von mehr als einer Million Euro: Sie macht lediglich 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, vereint aber rund zehn Prozent der gesamten steuerlichen Bemessungsgrundlage auf sich.
Nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) würden deshalb rund 40 Prozent der Bemessungsgrundlage einer höheren Besteuerung beim Spitzensteuersatz auf unternehmerische Einkünfte entfallen. Bei einer Verschärfung der sogenannten Reichensteuer wären es sogar etwa 70 Prozent. Das Institut folgert daraus, dass Änderungen des Spitzensteuersatzes nicht nur eine Verteilungsfrage zwischen hohen und niedrigen Einkommen sind, sondern zugleich die steuerliche Belastung vieler inhabergeführter Unternehmen betreffen. „Da ein erheblicher Teil der vom Spitzen- und Reichensteuersatz betroffenen Einkommen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen stammt, ist die Einkommensteuer immer auch eine wichtige Unternehmenssteuer“, heißt es im IW-Papier. Weiter heißt es als Fazit: „Wer Arbeits- und Investitionsanreize stärken will, sollte daher nicht auf höhere Belastungen setzen.“

Die Bilanz erst auf dem Steuerbescheid zu sehen

Die Steuerreform folgt damit keinem einfachen Muster. Sie senkt an einer Stelle die Belastung und erhöht sie an anderer oder streicht bisherige Vergünstigungen. Wer am Ende tatsächlich besser oder schlechter gestellt ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Ein Arbeitnehmer ohne größere steuerlich begünstigte Ausgaben dürfte vor allem von den höheren Freibeträgen und den verschobenen Tarifgrenzen profitieren. Wer regelmäßig Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt oder als Arbeitgeber Minijobs nutzt, muss dagegen die gekürzten Steuervergünstigungen in seine persönliche Rechnung einbeziehen. Bei sehr hohen Einkommen kommt zusätzlich die Anhebung des Spitzensteuersatzes hinzu.
Damit wird die Reform vor allem eines: individueller. Ob sie für den Einzelnen eine spürbare Entlastung oder lediglich eine geringere Mehrbelastung bedeutet, zeigt sich erst, wenn alle Änderungen im Steuerbescheid zusammenlaufen.
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Analyse: Viel Reform, wenig Strukturwandel – reicht das Reformpaket der Bundesregierung?


In Kürze:

  • 34 Reformen beschlossen: Bürokratieabbau, Steuerentlastungen und Investitionen sollen Wachstum fördern.
  • Große Baustellen bleiben: Rente, Sozialstaat und Standortreformen werden weitgehend vertagt.
  • Erster Schritt: Das Paket setzt Impulse, bleibt aber hinter den Wahlversprechen zurück.

 
Als die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstag, 2. Juli, im Kanzleramtsgarten vor die Presse traten, waren die Erwartungen groß. Nach einem Treffen des Koalitionsausschusses von siebeneinhalb Stunden am Vorabend, präsentierte die schwarz-rote Bundesregierung ein großes Reformpaket, genannt „Programm für Aufschwung
und Beschäftigung“. Es soll die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, Bürger steuerlich entlasten und den Sozialstaat zukunftsfest machen.
„Deutschland wird bei alledem spüren: Es bewegt sich etwas. Der Alltag wird leichter. Deutschland kommt voran.“ Mit diesen Worten präsentierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gemeinsam mit Lars Klingbeil (SPD), Bärbel Bas (SPD) und Markus Söder (CSU)  das Reformpaket der schwarz-roten Koalition.
Mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie, steuerliche Entlastungen und ein handlungsfähiger Sozialstaat – all das solle die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands stärken und den Standort wieder wettbewerbsfähiger machen.
Doch nur wenige Minuten später dämpfte Merz selbst die Erwartungen. „Es gibt nicht den einen großen Big Bang“, sagte er. Die Regierung habe aber einen „großen Schritt nach vorn“ beschlossen.

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Ein Bündel zahlreicher Reformschritte

Genau darin liegt der Kern dieses Pakets: Es ist kein radikaler Kurswechsel, sondern ein Bündel zahlreicher Reformschritte.
Ein Blick auf die Maßnahmen zeigt, dass der Bundesregierung Untätigkeit nur schwerlich vorgeworfen werden kann. Insgesamt umfasst das Programm 34 Vorhaben, von Steuerentlastungen über Bürokratieabbau und Arbeitsmarktreform bis zu Maßnahmen für Digitalisierung, Energieinfrastruktur, Wohnungsbau und Zukunftstechnologien.
Besonders umfangreich fällt das Kapitel zum Bürokratieabbau aus. Die Bundesregierung plant, gesetzliche Berichts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich zu streichen, sofern Ministerien deren Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründen können.
Künftig sollen Genehmigungen vieler Verwaltungsverfahren automatisch als erteilt gelten, wenn Behörden gesetzliche Fristen überschreiten. Unternehmen sollen schneller eine Steuernummer erhalten, die Steuererklärung soll weitgehend vorausgefüllt werden und digitale Verfahren sollen den Kontakt mit Behörden vereinfachen.
Gleichzeitig plant die Koalition, die Bundesverwaltung im Zuge der Digitalisierung um 8 Prozent zu verkleinern und Doppelstrukturen abzubauen. Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, wäre dies einer der weitreichendsten Modernisierungsschritte der Bundesverwaltung seit Jahren.
Auch wirtschaftspolitisch setzt die Koalition Schwerpunkte. Zukunftsbranchen wie Künstliche Intelligenz, Halbleiterproduktion, Batterietechnologie, Chemie, Maschinenbau und die Automobilindustrie sollen gezielt gefördert werden.
Hinzu kommen Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, einfachere Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte sowie eine Stärkung des sogenannten Deutschlandfonds, mit dem private Investitionen in strategisch wichtige Bereiche mobilisiert werden sollen. Ziel ist es, private Investitionen zu erleichtern und Deutschlands Position im internationalen Standortwettbewerb zu verbessern.
Am Arbeitsmarkt setzt die Regierung in erster Linie auf mehr Flexibilität. Sachgrundlose Befristungen sollen zeitweise erleichtert, Abfindungen bei einem schnellen Wechsel in eine neue Beschäftigung steuerlich begünstigt und die Arbeitsvermittlung gestärkt werden. Gleichzeitig kündigt die Koalition schärfere Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch sowie Änderungen bei der Krankschreibung an, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und Fehlanreize zu reduzieren.
Auch steuerpolitisch setzt die Koalition Akzente. Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag werden angehoben, zugleich wird der Spitzensteuersatz nach hinten verschoben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums summiert sich das Entlastungsvolumen auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr ab 2028.
Profitieren sollen insbesondere Familien sowie kleine und mittlere Einkommen. Finanziert wird dies unter anderem durch eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer, eine geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen und einen höheren Pauschalsteuersatz für Minijobs.
Inhaltlich finden sich darin zahlreiche Reformen, die in der Wirtschaft seit Langem gefordert werden, etwa schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Entscheidend wird nun sein, ob diese Maßnahmen ausreichen, den seit Jahren nachlassenden Wachstumskräften der deutschen Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen.

Die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket.

Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images

Der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Hier muss man dann noch einmal auf den Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr zurückschauen. Merz hatte damals einen grundlegenden „Politikwechsel“ versprochen. Deutschland müsse wieder wettbewerbsfähiger werden, staatliche Bürokratie zurückgedrängt und die sozialen Sicherungssysteme angesichts des demografischen Wandels dauerhaft finanzierbar gemacht werden. Der Anspruch der Union, den sie selbst an ihre Regierung stellte, war hoch. Gemessen daran wirkt das vorgelegte Paket deutlich vorsichtiger.
Besonders deutlich wird das beim Thema Rente, einer der größten finanzpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Zwar kündigt die Koalition im Papier an, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 gesetzlich umzusetzen.
Eine konkrete Rentenreform beschloss sie jedoch nicht. Dabei wächst der Handlungsdruck: Mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Ohne strukturelle Reformen drohen langfristig steigende Sozialbeiträge, höhere Bundeszuschüsse oder Leistungskürzungen. Zu diesen zentralen Fragen enthält das Reformpaket jedoch keine Antworten und verschiebt die Entscheidungen erneut in die Zukunft.
Auch beim Sozialstaat beschränkt sich das Paket weitgehend auf Einzelmaßnahmen. Vorgesehen sind strengere Regeln gegen Sozialleistungsmissbrauch und höhere Erwerbsanreize. Eine grundlegende Reform der Sozialversicherungen oder eine nachhaltige Begrenzung der Sozialausgaben finden sich dagegen nicht.

Wirtschaftspolitik: Impulse ohne großen Befreiungsschlag

Ähnlich fällt die Bilanz bei der Wirtschaftspolitik aus. Die Bundesregierung setzt auf die Förderung von Zukunftsbranchen. Hinzu kommen ein Ausbau des Deutschlandfonds, beschleunigte Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Energie- und Netzinfrastruktur. Damit sollen Investitionen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts verbessert werden.
Diese Maßnahmen setzen an mehreren Schwachstellen des Standorts an und dürften in einzelnen Bereichen spürbare Verbesserungen bringen. Sie setzen jedoch vor allem bei der Investitionsförderung und der Verwaltung an, weniger bei den grundlegenden Rahmenbedingungen .
Gerade dort sehen Wirtschaftsforschungsinstitute seit Jahren den größten Reformbedarf. So belegte die OECD-Studie „Taxing Wages“ vom April 2026, dass Deutschland bei der Abgabenlast im internationalen Vergleich auf dem zweithöchsten Platz stagniert.
Das ifo Institut sowie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) verweisen in aktuellen Standortanalysen auf die Kombination aus hohen Energiekosten und einer erdrückenden Bürokratie als die zentralen Wettbewerbsnachteile des Standorts Deutschland. Laut IW klagen vier von fünf Unternehmen über steigenden Verwaltungsaufwand.
An genau diesen Stellschrauben bleibt das Reformpaket jedoch weitgehend zurück. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform, eine spürbare Senkung der Lohnnebenkosten oder umfassende Reformen der Sozialabgaben sucht man darin vergeblich. Für viele Unternehmer dürfte das Reformprogramm deshalb eher ein Schritt in die richtige Richtung als der vielfach angekündigte wirtschaftspolitische Neustart sein.

Arbeitsmarkt: Mehr Kontrolle statt grundlegender Reformen

Auch am Arbeitsmarkt setzt die Koalition eher auf punktuelle Eingriffe als auf einen grundlegenden Umbau. So soll künftig bereits am ersten Krankheitstag wieder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Hintergrund ist die seit Jahren hohe Zahl der Krankheitstage in Deutschland, die nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen und Sozialversicherungen zunehmend belastet.
Merz begründete die Maßnahme mit den Worten: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch.“ Der Staat schaffe lediglich die notwendigen Instrumente, „was sie daraus machen, ist Sache der Unternehmen und Beschäftigten“. Die Verantwortung für einen veränderten Umgang mit Krankmeldungen verlagert der Kanzler damit bewusst auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ob die Maßnahme tatsächlich zu weniger Fehlzeiten und einer höheren Produktivität führt oder vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, lässt sich derzeit kaum beurteilen. Sie steht exemplarisch für den Ansatz der Koalition, bestehende Regeln nachzuschärfen, ohne die grundlegenden Strukturen des Arbeitsmarktes wesentlich zu verändern.

Der eigentliche Test steht noch bevor

Während der Pressekonferenz warb Merz um Unterstützung für den Reformkurs. Die Bürger wollten „Entscheidungen und keinen Streit“, sagte der Kanzler. Genau das habe die Koalition geliefert. Tatsächlich ist es nach Jahren des Streits in der Ampelregierung bereits die Tatsache bemerkenswert, dass CDU, CSU und SPD ein derart umfangreiches Maßnahmenpaket gemeinsam beschlossen haben.
Ob das jedoch genügt, den wirtschaftlichen Abwärtstrend der vergangenen Jahre umzukehren, bleibt offen. Die entscheidenden Herausforderungen wie schwaches Produktivitätswachstum, hohe Sozialabgaben, sinkende Wettbewerbsfähigkeit und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, werden durch das vorgestellte Paket allenfalls teilweise beantwortet.
Gerade darin liegt die eigentliche Bewährungsprobe für die Merz-Regierung. Das vorgelegte Paket kann den Auftakt eines wirtschaftspolitischen Kurswechsels markieren. Ob daraus tatsächlich der angekündigte wirtschaftspolitische Neustart wird, entscheidet sich daran, ob die Regierung nun auch die großen Strukturreformen nachliefert, die sie selbst angekündigt hat.
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Verschwinden unsere Metzgereien und Fischgeschäfte?

Es ist kurz nach 11 Uhr an einem gewöhnlichen Wochentag in der Markthalle Berlin-Tegel. Die Halle wirkt sauber und geordnet. Einige Fachgeschäfte präsentieren ihre Waren liebevoll dekoriert. In den Gastronomien stehen die Stühle noch kopfüber auf den Tischen. In den Gängen sind bereits Kunden unterwegs. Gelegentlich wartet jemand kurz an einer Theke, bis die Bedienung fertig ist. Ansonsten schlendern die Besucher entspannt durch die Halle, mit Einkaufstrolley, Stoffbeutel oder Plastiktüten in der Hand. Die meisten sind deutlich über 50 Jahre alt. Sie wissen genau, zu welchem Stand sie gehen und was sie kaufen wollen.
Wolfgang Büttner (Name geändert) gehört zu ihnen. Der pensionierte Zollbeamte ist in Tegel aufgewachsen und kommt mindestens einmal pro Woche hierher. Gerade hat er Bratheringe und ein Fischbrötchen gekauft. Später will er noch zum Metzger und zum Feinkoststand.
„Diese speziellen Sachen bekommt man hier natürlich optimal, auch wenn sie teurer sind.“ Teurer als im Supermarkt oder Discounter, räumt er ein. „Aber es schmeckt anders.“ Und er sei froh, „dass es diese Geschäfte noch gibt“.
Er sagt das fast beiläufig und ahnt nicht, dass die Fischhändlerin, bei der er gerade eingekauft hat, nur noch wenige Monate weitermachen wird.

„Wir hören auf“

„Wir hören auf“, sagt Pamela Dieckmann nüchtern.
Seit 17 Jahren arbeitet sie im Fischhandel, seit zehn Jahren betreibt sie ihr „Fisch Tegel“ in der Markthalle. Lachs, Matjes, hausgemachte Fischsalate und belegte Fischbrötchen – vieles stellt sie selbst her. Doch Ende des Jahres soll Schluss sein.
Die Konkurrenz der Supermärkte sei spürbar. Dort gebe es inzwischen Fisch, Käse, Feinkost und immer häufiger Produkte, die früher Spezialgeschäften vorbehalten gewesen seien. Ausschlaggebend sei das jedoch nicht.

Pamela Dieckmann betreibt „Fisch Tegel“ seit zehn Jahren.

Foto: Lynn Wu/Epoch Times

„Es ist nicht so, dass sich das Geschäft nicht lohnt. Aber wir sind an unsere Grenzen gestoßen und haben einfach keine Möglichkeit, Personal zu finden.“
In diesem Moment steht sie allein hinter der Theke, wiegt Ware ab, verpackt und kassiert. Zeit für ein längeres Gespräch hat sie kaum. Im Betrieb arbeiten nur noch ihre Tochter und eine weitere Angestellte. Urlaub, Krankheit oder andere Ausfälle werden schnell zur organisatorischen Herausforderung.
„Immer weniger Menschen wollen im Einzelhandel arbeiten. Fachbereiche wie Fisch oder Käse machen es nicht einfacher. Die junge Generation hat andere Vorstellungen.“ Sie glaubt, dass dies der Hauptgrund dafür sei, dass viele Fachgeschäfte verschwinden.
Damit bestätigt sie die Befürchtung, die Wolfgang Büttner schon länger beschäftigt. Er kommt regelmäßig hierher, auch in der Hoffnung, die verbliebenen Fachgeschäfte unterstützen zu können. „Ich kenne die Markthalle noch von früher, bevor sie umgebaut wurde.“
Die ständige Fluktuation der Stände habe er über Jahre beobachtet. „Praktisch nur noch Imbisse und die wenigen Spezialisten sind übrig geblieben – Obst, Fisch und Fleisch.“ Und er fürchtet, dass auch diese irgendwann verschwinden könnten.

Probleme mit Personal

Ein paar Schritte weiter steht Marco Stark hinter seiner Fleischtheke. Der Familienbetrieb besteht seit 1997. Vor einigen Jahren hat Stark ihn von seinem Vater übernommen.
Seit halb sechs Uhr morgens ist er bereits im Markt. Vor seiner Theke bildet sich selten eine Schlange. Eine Pause kann er sich dennoch nicht gönnen. Alle paar Minuten tritt ein Kunde heran, fragt nach einer hausgemachten Wurstsorte oder möchte wissen, welches Stück Fleisch sich für den Sonntagsbraten eignet. Stark schneidet, wiegt und berät. Zwischendurch plaudert er mit Stammkunden.

Marco Stark hat die Familienmetzgerei von seinem Vater übernommen.

Foto: Lynn Wu/Epoch Times

„Mit Rewe oder Edeka kann man beim Preis kaum mithalten“, sagt er. Darum gehe es vielen Kunden aber gar nicht. „Vielen ist wichtig, was sie kaufen und wo sie es kaufen. Die Kunden merken den Unterschied.“
Mehr als 40 Wurstsorten, Schmalz, Kassler und verschiedene Braten stellt der Betrieb selbst her. Genau das unterscheidet handwerkliche Fachgeschäfte heute von den Kühlregalen der Supermärkte: Eigenproduktion, Fachwissen und persönliche Beratung.
An Kundschaft mangelt es ihm nicht. Sein Problem liegt woanders.
„Die Kunden kommen zu uns, weil sie eine fachkundige Beratung möchten.“
Menschen aus der jüngeren Generation, die sich für Lebensmittel interessieren und bereit sind, früh mit der Arbeit zu beginnen, seien trotz intensiver Suche immer schwerer zu finden.

Studie spricht vom „sterbenden Lebensmittelhandwerk“

Dass Lebensmittelhandwerk und Fachhandel unter Druck stehen, ist keine neue Entwicklung. Besonders im ländlichen Raum zeigt sich das Problem oft noch deutlicher.
Bereits 2022 berichtete die Bäckerin Sylvia Eckstein aus dem sächsischen Auerbach, dass sie ihren Familienbetrieb schließen musste. Als Gründe nannte sie steigende Rohstoff-, Energie- und Personalkosten, fehlenden Nachwuchs sowie zunehmende Bürokratie und zahlreiche Auflagen.
Szenen, in denen eine Bäckerin bereits um 1:30 Uhr nachts mit der Vorbereitung von Brot und Brötchen beginnt, werden immer seltener. In Städten ist dies aufgrund von Lärmschutzauflagen häufig nicht mehr möglich. Auch die Inhaberin, die genau weiß, wie viele Brötchen eine Familie benötigt und welche Kuchen- oder Brotsorten ihre Kunden bevorzugen, wird zur Ausnahme.
Rund um die Markthalle Berlin-Tegel dominieren inzwischen Bäckereiketten. Selbst dort, wo einzelne Geschäfte noch ihre ursprünglichen Namen tragen, gehören sie häufig zu größeren Unternehmensverbünden. Die Waren werden zentral produziert und morgens in die Filialen geliefert.

Bäckereien und Fleischereien dienen seit Generationen als Orte der Begegnung.

Foto: Lynn Wu/Epoch Times

Die Entwicklung wird auch durch eine Studie der Universität Freiburg belegt. Zwischen 1998 und 2023 sank die Zahl der handwerklichen Fleischereien um 47 Prozent, die Zahl der Bäckereien sogar um 57 Prozent. Die Forscher sprechen vom „sterbenden Lebensmittelhandwerk“.
Parallel dazu gingen Ausbildungszahlen und Beschäftigung zurück. Im Bäcker- und Fleischerhandwerk ist die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungen in den vergangenen zwei Jahrzehnten um mehr als 75 Prozent gesunken.
Auch die Marktanteile verschieben sich. Während spezialisierte Fachgeschäfte Umsatz verlieren, bauen Supermärkte und Discounter ihre Position kontinuierlich aus.
Damit verschwindet nicht nur ein Geschäftsmodell, sondern auch ein Stück gelebte Alltagskultur.
Die Freiburger Forscher betonen, dass kleine und mittlere Unternehmen sowie Handwerksbetriebe gerade im ländlichen Raum nicht nur Wertschöpfung und Arbeitsplätze sichern, sondern auch zur Nahversorgung und sozialen Infrastruktur beitragen. Bäckereien und Fleischereien dienen seit Generationen als Orte der Begegnung und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

„Es wird nur abgepacktes Fleisch geben“

Eine Entwicklung, die auch Wolfgang Büttner mit Bedauern verfolgt:
„Ich bin hier in Tegel groß geworden. Meine Mutter hatte in den 1950er-Jahren einen Marktstand. Damals gab es noch einen richtigen Wochenmarkt. Jeden Morgen wurden die Planen gespannt und die Stände aufgebaut. Und es gab sehr viele Einzelhandelsgeschäfte, einen Kartoffelhändler, einen Schuhmacher oder mehrere Obststände.“
Auch die alte Markthalle habe er noch erlebt. „Dann wurde alles abgerissen und neu gebaut. Es hat sich stark verändert und das Angebot ist deutlich kleiner geworden.“
Er vermutet, dass auch die Mieten eine Rolle spielen und sich viele kleine Betriebe die Kosten nicht mehr leisten können. Ein düsteres Szenario wäre für ihn: „Der Mieter geht hier raus und dann kommt ein Nagelstudio oder ein Friseur rein.“ Im Märkischen Viertel nebenan sei genau das bereits zu beobachten.
„Es wäre schade, wenn es so weit kommt. Dann wäre man nur noch auf Supermärkte angewiesen. Abgepacktes Fleisch, in Folie eingeschweißt oder Ähnliches.“

Noch nicht ganz hoffnungslos?

Die Freiburger Studie nennt mehrere Ursachen für den Strukturwandel. Kleine Handwerksbetriebe leiden unter hohen Hygiene-, Dokumentations- und Bürokratieauflagen, die ursprünglich für industrielle Produktionsstrukturen entwickelt wurden. Gleichzeitig verändert sich das Konsumverhalten. Immer mehr Verbraucher greifen zu schnell verfügbaren Convenienceprodukten, was großen Handels- und Lebensmittelkonzernen zugutekommt.
Hinzu kommen Wettbewerbsnachteile bei Personal, Kapital und Innovationen.
Seit Jahren fordern Branchenverbände mehr Entbürokratisierung, Innovationsförderung sowie bessere Folgen- und Kostenabschätzungen neuer Regelungen statt zusätzlicher Detailvorgaben. Die seit 2020 geltende Bonpflicht sowie in einigen Kommunen eingeführte Verpackungssteuern gelten in vielen Betrieben als Beispiele für einen wachsenden bürokratischen Aufwand, der kleine Fachgeschäfte überproportional belastet.
Um Beschäftigte in Mangelberufen zu halten, sind laut Bertelsmann Stiftung höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und mehr Aufstiegsmöglichkeiten nötig. Darüber hinaus könne eine stärkere gesellschaftliche Wertschätzung beruflicher Ausbildung entscheidend sein, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Ganz hoffnungslos sehen die Freiburger Forscher die Entwicklung jedoch nicht. Immer wieder gelingt es Bäckereien, Fleischereien und anderen Handwerksbetrieben, Wege zu finden, sich im Strukturwandel neu aufzustellen.

„Wir sind ein Luxussegment“

Christian Görs ist einer von ihnen. Mit einer Erweiterung seines Geschäftsmodells, familiärer Unterstützung und viel Beharrlichkeit blickt der Metzgermeister überraschend optimistisch in die Zukunft. Trotz aller Herausforderungen glaubt er sogar an eine Renaissance seines Berufs.
Seit fast 30 Jahren ist er in der Branche tätig und betreibt inzwischen zwei Metzgerfachgeschäfte in den westlichen Berliner Bezirken.

Etwas optimistischer blickt Christian Görs in die Zukunft.

Foto: Lynn Wu/Epoch Times

Hinter den Verkaufstheken befindet sich noch eine kleine Manufaktur. Kutter, Kochkessel, Kühlräume und Wurstfüller gehören zum Maschinenpark, mit dem Görs seine Produkte selbst herstellt. Handwerk bedeutet für ihn heute nicht den Verzicht auf Technik. Die kontinuierliche Modernisierung des Betriebs erfordere jedoch gerade für Unternehmen seiner Größe Mut und Investitionsbereitschaft.
Vor einigen Jahren hat er sein Angebot zudem um einen Cateringservice erweitert. Das sei eine Reaktion auf den Konsumwandel, den er in fast drei Jahrzehnten in der Branche erlebt habe.
„Was an der Bedientheke weniger geworden ist, hat man beim Catering mehr. Wenn eine Fleischerei sagt, so etwas machen wir nicht, dann ist das falsch. Man muss sich den Bedürfnissen der Kundschaft von heute anpassen.“
Der Preis sei heute oft nicht mehr das entscheidende Argument. „Das Drumherum wird wichtiger. Denn wir sind ein Luxussegment.“
Damit meint er auch, dass er in seinem Bezirk inzwischen fast der einzige verbliebene Fleischer sei. Kunden, denen Qualität und persönliche Nähe wichtig seien, kämen gezielt zu ihm.
In seinem Betrieb arbeiten rund ein Dutzend Mitarbeiter. Das Personalproblem, das andere Betriebe beklagen, kennt er kaum.
„Wir haben in der Familie das Glück, dass wir Nachwuchs haben. Ich habe drei Söhne, zwei arbeiten bereits mit. Dieses Glück hat nicht jeder.“
Zugleich achte er sehr auf das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter. Nach eigener Aussage zahlt er bessere Löhne als viele Supermärkte.

Ein Tellerwäscher kann „der glücklichste Mensch sein“

Allerdings berichtet auch er von Problemen bei der Ausbildung junger Menschen. „Viele wollen den ganzen Tag aufs Handy schauen und fragen als Erstes: Wann ist Feierabend?
Deshalb würden manche Kollegen nur noch Lehrlinge aus dem Familien- oder Bekanntenkreis einstellen. „Es ist schlimm. Die Gesellschaft verliert an Disziplin, Respekt und Ordnung.“
Auch bei seinen Söhnen beobachte er eine veränderte Einstellung zur Arbeit. „Ich habe früher mit einer 80-Stunden-Woche angefangen. Heute ist Work-Life-Balance wichtig. Nach 35 oder 40 Stunden ist Schluss. Es ist nicht mehr wie zu meiner Zeit, von morgens bis abends, von Montag bis Sonntag.“
Gleichzeitig sieht er einen grundlegenden gesellschaftlichen Wandel. Früher hätten sich deutlich mehr junge Menschen für einen Handwerksberuf entschieden. Heute wollten viele studieren und stellten erst nach dem Abschluss fest, dass sie dennoch keinen passenden Job fänden.
Für Görs spiegelt sich darin ein Wandel der Werte wider. Jungen Menschen werde häufig vermittelt, dass gute Noten und ein Studium der entscheidende Weg zum Erfolg seien.
„Aber kaum jemand sagt dir, dass du glücklich werden musst mit dem, was du tust.“ Seiner Ansicht nach könne sogar ein Tellerwäscher „der glücklichste Mensch sein“, wenn Familie, Gesundheit und Lebenszufriedenheit stimmten.
Deshalb appelliert er an die Politik, das Handwerk stärker zu fördern und jungen Menschen wieder Perspektiven in diesen Berufen aufzuzeigen.
Seine Söhne habe er überzeugen können, weil er ihnen vorgelebt habe, dass sich Fleiß lohnen könne. „Die sehen ja, dass es funktionieren kann, wenn man fleißig ist und auch ein bisschen Glück hat.“

„Es wird eine Renaissance geben“

Görs ist überzeugt, dass das Ansehen des Handwerks bereits wieder steigt.
„Es ist gerade am Kippen.“
Auch in seinem persönlichen Umfeld habe er solche Erfahrungen gemacht, dass wieder junge Menschen vom Studium ins Handwerk wechselten.
Görs glaubt, dass viele junge Menschen die positiven Seiten des Handwerks wiederentdecken werden, „dass es Spaß macht, mit Kunden zu arbeiten, nette Kollegen zu haben und stolz auf das eigene Produkt zu sein“.
Für ihn gilt noch immer die alte Redewendung, dass Handwerk goldenen Boden habe. Ein Fliesenleger, der nach Feierabend auf seine Arbeit blicke und sagen könne, dass er gute Arbeit geleistet habe, empfinde Zufriedenheit und Stolz.
„Das ist ein Stück Glück.“
Ein Stück Glück bedeutet die Fleischerei auch für seinen Kunden Frank Meißner. Seit rund 20 Jahren kauft er hier jede Woche ein und möchte Görs als letzte verbliebene Fleischerei in seiner Umgebung nicht missen.
„Hier wird noch eigene Wurst hergestellt, die sehr lecker schmeckt. Das würde man vermissen.“ Doch nicht nur die Produkte seien wichtig, auch die Gespräche mit dem Metzger und den Mitarbeitern. „Da hat man immer etwas zu lachen.“

Frank Meißner ist froh, dass er seit 20 Jahren bei der Metzgerei Görs einkaufen kann – und hoffentlich noch viele Jahre lang.

Foto: Lynn Wu/Epoch Times

Genau darin sieht Christian Görs die Zukunft des Fleischerhandwerks. Mit Fleiß, familiärer Unterstützung und einer bodenständigen Haltung könne ein solcher Betrieb weiterhin bestehen. „Das hat alles Hand und Fuß. Man hat eine Daseinsberechtigung.“
Wenige Kilometer entfernt kauft Wolfgang Büttner an diesem Vormittag seine Bratheringe, sein Fischbrötchen und später noch Fleisch für das Wochenende. Die Stände, die er seit Jahrzehnten kennt, gibt es noch, die Menschen hinter den Theken ebenfalls – noch.
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deutschland

Datev: Aktivrente steigert Beschäftigung von Rentnern

Die im Januar eingeführte Aktivrente, die Rentner zu mehr Arbeit verführen soll, entfaltet Wirkung. Mittelständische Unternehmen haben seit Januar deutlich mehr Rentner beschäftigt als vor einem Jahr.
Das zeigt eine Auswertung des IT-Dienstleisters Datev, über die die FAZ berichtet. Danach stieg die Beschäftigung von sozialversicherungsfrei arbeitenden Altersvollrentnern in mittelständischen Unternehmen im ersten Quartal des Jahres um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Aktivrente zeigt erste Wirkung

Allein im März betrug das Plus 3,2 Prozent. Einen solch starken Zuwachs habe es in den vergangenen Jahren nicht gegeben, so Datev.
Datev schätzt, dass die mittelständischen Unternehmen im März Altersvollrentner im Umfang von rund 4.300 Vollzeitäquivalenten mehr beschäftigten als vor einem Jahr.
„Weil Altersrentner im Durchschnitt rund zwanzig Wochenstunden arbeiten, reden wir wahrscheinlich von rund 9.000 zusätzlich erwerbstätigen Altersrentnern“, sagte Timm Bönke, der Chefvolkswirt von Datev.

Steuerfreier Zuverdienst als Anreiz

Die schwarz-rote Koalitionsregierung hatte die Aktivrente im vergangenen Jahr beschlossen, um mehr Rentner zur Arbeit zu motivieren. Bis zu 2.000 Euro im Monat können Arbeitnehmer nun seit Januar steuerfrei zur regulären Altersrente hinzuverdienen.
Datev, der IT-Dienstleister für die steuerberatenden Berufe, greift für die Analyse auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von rund 5,5 Millionen Arbeitnehmern zurück, die die Genossenschaft anonymisiert und aggregiert auswertet. (dts/red)
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Neue Stahlzölle ab Juli 2026: Was die neuen EU-Schutzmaßnahmen für Deutschland bedeuten


In Kürze:

  • EU verschärft Stahlschutz: Ab Juli 2026 gelten deutlich niedrigere Importquoten und höhere Strafzölle. Die Maßnahmen sollen Europas Stahlindustrie vor Billigimporten und globalen Überkapazitäten schützen.
  • Rippel sieht wichtige Entlastung: Die Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl bewertet die neuen Regeln als notwendige Voraussetzung für Investitionen und den Umbau zu klimaneutraler Produktion, fordert aber zusätzlich niedrigere Energiepreise und bessere Standortbedingungen.
  • Standortpolitik bleibt entscheidend: Trotz der neuen Schutzmaßnahmen warnt Rippel vor ungelösten Problemen wie hohen Energiekosten, schwacher Nachfrage und internationalem Wettbewerbsdruck. Zölle allein könnten die Krise nicht lösen.

 
Am 1. Juli 2026 werden die Karten auf dem europäischen Stahlmarkt neu gemischt. Mit den schärfsten Schutzmaßnahmen seit Jahren begrenzt die EU den Zustrom ausländischen Stahls und setzt auf höhere Strafzölle sowie strengere Herkunftsnachweise. Die Erwartungen sind hoch: Europas Stahlhersteller sollen gestärkt, Investitionen gesichert und die industrielle Basis des Kontinents geschützt werden.
Doch können Zölle und Importbeschränkungen die tiefgreifenden Probleme der Branche tatsächlich lösen? Darüber spricht Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl im Interview mit Epoch Times. Er erläutert, welche Bedeutung die neuen Maßnahmen für den milliardenschweren Umbau zur klimaneutralen Stahlproduktion haben, wie wirksam die neue „Melt and Pour“-Regel gegen Umgehungsgeschäfte ist und welche Folgen die verschärften Importbeschränkungen für Industrie, Lieferketten und den deutschen Mittelstand erwarten lassen.
Das EU-Parlament hat am 19. Mai neue Schutzmaßnahmen für den Stahlmarkt beschlossen. Die zollfreien Importmengen werden ab Juli 2026 drastisch reduziert, gleichzeitig verdoppelt sich der Strafzoll auf 50 Prozent. Ist das der Schritt, der der deutschen Stahlindustrie wieder auf die Beine helfen kann?
Seit 2015 hat sich der Importanteil in die EU nahezu verdoppelt. Trotz schwacher Nachfrage steigen die Importe weiter, was Preisverfall, Handelsdefizit, Kapazitätsabbau und Arbeitsplatzverluste verursacht. Die neuen Maßnahmen sind ein sehr wichtiger Schritt, um den europäischen Stahlmarkt wieder zu stabilisieren. Sie setzen erstmals klar dort an, wo die Probleme entstehen: bei globalen Überkapazitäten und verzerrten Wettbewerbsbedingungen. Damit schaffen sie bessere Voraussetzungen für mehr Fairness und Planungssicherheit. Die Schutzmaßnahmen sind eine zentrale Voraussetzung, damit die deutschen Unternehmen wieder zu einer gesünderen Kapazitätsauslastung gelangen. Gleichzeitig ist das Instrument ausbalanciert ausgestaltet: 50 Prozent der bisherigen Importmengen gelangen auch in Zukunft zollfrei in den EU-Markt. Erst darüber hinausgehende Mengen werden mit einem Importzoll belegt. Das neue EU-Instrument sichert somit eine kontrollierte Marktöffnung mit intelligenten Schutzmechanismen – und nutzt gerade keine pauschalen Zölle oder gar Mengenbeschränkungen.
An der Stahlindustrie hängen in Deutschland Hunderttausende Arbeitsplätze, direkt und indirekt. Wie ernst war die Lage zuletzt tatsächlich? Ging es hier aus Ihrer Sicht schon um den Erhalt eines wichtigen Teils unserer Industrie?
Die Lage war und ist äußerst angespannt und in Teilen existenziell. Seit Jahren treffen ein krisenhaftes Nachfragetief, zu hohe Energiekosten und stark steigende Importe aufeinander. Durch den jetzt kommenden Schutz vor negativen Auswirkungen globaler Stahlüberkapazitäten erhalten die Unternehmen wieder „Luft zum Atmen“.
Die EU setzt jetzt stärker auf Zölle und Importbegrenzungen. Wie viel hilft das tatsächlich im Alltag eines Stahlunternehmens und wo liegen die Grenzen solcher Schutzmaßnahmen?
Das neue Instrument hilft, den Importdruck zu reduzieren und dadurch die Importquote an die tatsächliche Nachfragesituation in der EU anzupassen. Das verbessert die Planbarkeit von Produktion und Investitionen erheblich. Gleichzeitig bleiben Importe weiterhin möglich, wodurch die Versorgung der nachfolgenden Industrien gesichert wird. Die Grenze der Wirksamkeit wird durch die zusätzlichen Herausforderungen definiert, die von der Politik in Brüssel und Berlin ebenfalls dringend angegangen werden müssen: Carbon-Leakage-Schutz [Maßnahmen zum Schutz vor Wettbewerbsnachteilen durch Importe von Stahl, der unter geringeren Klimaschutzanforderungen produziert wurde] aufbauen, Energiepreise senken und Leitmärkte für grüne Grundstoffe „made in EU“ schaffen.
Kritiker sagen: Die eigentlichen Probleme bleiben trotzdem bestehen, vor allem die hohen Energiepreise und die schwache Wirtschaft in Deutschland. Reicht der jetzige Schutz überhaupt aus, wenn der Standort insgesamt so teuer bleibt?
Der Schutz ist ein entscheidender Baustein, weil er faire Wettbewerbsbedingungen überhaupt erst wiederherstellt. Ohne ihn würden Unternehmen zunehmend vom Markt verdrängt. Gleichzeitig ist klar, dass die Maßnahmen mit Verbesserungen bei Energiepreisen, Infrastruktur und Investitionsbedingungen einhergehen müssen. Nur so lässt sich eine nachhaltige Perspektive für den Industriestandort Deutschland schaffen.
Viele Menschen denken bei höheren Zöllen erstmal an steigende Preise. Besteht die Gefahr, dass Stahl in Europa dadurch teurer wird und dass am Ende andere deutsche Industrien oder sogar Arbeitsplätze darunter leiden, insbesondere im Mittelstand?
Es kommt ja weiterhin die Hälfte der Importe zollfrei in die EU. Durch das neue Instrument wird ein Gleichgewicht wiederhergestellt, das extreme Preisschwankungen verhindert. Und von stabilen und verlässlichen Marktbedingungen profitieren mittelfristig alle.
Die Maßnahmen sind bewusst als ausgewogenes Instrument konzipiert, das sowohl die Interessen der Produzenten als auch die der Verbraucher berücksichtigt. Der Markt bleibt offen, da weiterhin erhebliche Importmengen zugelassen werden. Zugleich wird verhindert, dass Überkapazitäten aus Drittstaaten die Preise auf ein nicht nachhaltiges Niveau drücken. Ein stabiler europäischer Stahlsektor sollte im Interesse aller industriellen Wertschöpfungsketten liegen.
Verschaffen die Maßnahmen der deutschen Stahlindustrie realistisch genug Luft für den milliardenschweren Umbau hin zu „grünem Stahl“ oder bleibt die Transformation angesichts der Energiepreise und der schwachen Industriekonjunktur wirtschaftlich kaum darstellbar?
Die Schutzmaßnahmen bilden eine zentrale Voraussetzung für die Transformation, da sie stabilisierend wirken. Ohne eine solche Stabilisierung des Marktes wären milliardenschwere Investitionen in klimafreundliche Technologien kaum möglich. Gleichzeitig bleibt entscheidend, dass Energiepreise gesenkt und eine verlässliche Nachfrage nach emissionsarmem Stahl geschaffen wird.
Das EU-Parlament begründet die Maßnahmen ausdrücklich auch mit der strategischen Bedeutung von Stahl für Verteidigung, Infrastruktur und industrielle Souveränität. Teilen Sie die Einschätzung, dass Europa bei Stahl inzwischen ein sicherheitspolitisches Risiko eingegangen ist, ähnlich wie zuvor bei Energie oder Halbleitern?
Diese Einschätzung teilen wir ausdrücklich. Stahl ist ein strategischer Grundstoff für nahezu alle industriellen Wertschöpfungsketten, auch für Verteidigung und kritische Infrastrukturen. Eine zunehmende Importabhängigkeit ginge mit erheblichen wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Risiken einher. Die neuen Maßnahmen tragen indes dazu bei, die industrielle Resilienz zu stärken und die strategische Handlungsfähigkeit Europas zu erhalten.
Ein großes Thema sind die Überkapazitäten in China. Der günstige Stahl dringt weiterhin in den deutschen Markt. Wie stark spüren deutsche Hersteller diesen Druck inzwischen und wie unfair läuft der Wettbewerb aus Ihrer Sicht tatsächlich ab?
Der Druck durch globale Überkapazitäten, insbesondere aus China, ist enorm und prägt den Markt seit Jahren. Jüngste OECD-Annahmen gehen von 745 Millionen Tonnen Stahlüberkapazitäten im Jahr 2028 aus. Zusätzlich führen Subventionen, staatliche Eingriffe und niedrigere Umweltstandards zu systematisch verzerrten Wettbewerbsbedingungen. Diese Mengen gelangen leider häufig indirekt über Drittländer in die EU. Die neuen, breit wirkenden Schutzmaßnahmen sind daher entscheidend, um diesen unfairen Wettbewerb einzudämmen.
Die EU will künftig über die sogenannte Melt-and-Pour-Regel genauer kontrollieren, wo Stahl wirklich geschmolzen und verarbeitet wurde, damit Zölle nicht über Umwege umgangen werden. Ist das aus Ihrer Sicht ein sinnvoller Schutz oder droht am Ende vor allem mehr Bürokratie für die Unternehmen?
Die Melt-and-Pour-Regel ist ein wichtiger Baustein, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen sicherzustellen und Umgehungsstrategien zu verhindern. Bislang handelt es sich allerdings lediglich um eine Ankündigung der EU-Kommission. Entscheidend ist jetzt, dass sie konsequent ausgestaltet und dann wirksam umgesetzt wird.
Wenn Sie jetzt nach vorn blicken: Was braucht die deutsche und europäische Stahlindustrie als nächsten Schritt, damit aus diesem Schutzpaket tatsächlich wieder Wachstum, Investitionen und sichere Arbeitsplätze entstehen?
Was die neuen Schutzmaßnahmen angeht, geht es zunächst darum, die noch fehlenden Stahlerzeugnisse in die Maßnahmen aufzunehmen. Dann dürfen wir nicht vergessen, dass der Carbon-Leakage-Schutz noch nicht lückenlos funktioniert. Hier muss die EU nachsteuern. Wichtig ist zudem die Arbeit an einem der größten Standortnachteile: Wir brauchen endlich wettbewerbsfähige Energiepreise. Denn der Umbau zur Klimaneutralität beruht im Wesentlichen auf Elektrifizierung. Wesentliches Zukunftsthema ist schließlich die Schaffung von Leitmärkten für emissionsarme Grundstoffe, die in Europa produziert wurden. Hier kann – und muss – die öffentliche Beschaffung der Startpunkt sein.
Vielen Dank für das Gespräch!
Das Interview führte Patrick Langendorf.
 
Transparenzhinweis: In einer früheren Version dieses Beitrags wurde das Interview irrtümlich als Gespräch mit Herrn Groebel, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl, ausgewiesen. Tatsächlich stammen die zitierten Aussagen von Kerstin Maria Rippel, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Stahl. Wir haben die Zuordnung entsprechend korrigiert.
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Insolvenzen bei Verbrauchern und Firmen steigen weiter

Inmitten der Wirtschaftskrise reißt die Welle der Firmenpleiten in Deutschland nicht ab.
Im ersten Quartal wurden 6.275 Unternehmensinsolvenzen bei den Amtsgerichten beantragt und damit 6,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Allein im März stieg demnach die Zahl um 15,8 Prozent.
Auch Privatleute geraten zunehmend in finanzielle Bedrängnis. So gab es im März 7.462 Verbraucherinsolvenzen – fast ein Fünftel (18,9 Prozent) mehr als im Vorjahr. Im ersten Quartal legte die Zahl um sechs Prozent zu.

Forderungen der Gläubiger sinken trotzdem

Die Forderungen der Gläubiger aus den Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal beliefen sich auf rund 9,3 Milliarden Euro – deutlich weniger als ein Jahr zuvor mit 19,9 Milliarden Euro.
Dem Statistischen Bundesamt zufolge liegt das daran, dass im ersten Quartal 2025 mehr Großunternehmen Insolvenz beantragt hatten. Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im ersten Quartal dieses Jahres 17,7 Insolvenzen. Am stärksten betroffen waren Verkehr und Lagerei sowie das Gast- und Baugewerbe.
Bei den Daten ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen fast drei Monate davor.
Experten wie die Kreditauskunftei Creditreform rechnen auch im laufenden Jahr mit mehr Insolvenzen in Deutschland. Einer Studie der Beratungsgesellschaft EY Parthenon zufolge erwarten auf Krisenfälle spezialisierte Banken mehr Umstrukturierungen angesichts steigender Energie- und Rohstoffkosten, Kriegen und einer schwächeren Wirtschaft.
Für den Auto- und Maschinenbau werde in Deutschland der höchste Restrukturierungsbedarf erwartet, während der Druck in der Immobilienbranche sinke. Deutschland als Exportnation sei vom global langsameren Wirtschaftswachstum und geopolitischen Krisen stärker betroffen als andere Länder in Europa. (dpa/red)
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Ifo: Über die Hälfte der deutschen Unternehmen nutzt KI

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz verbreitet sich in der deutschen Wirtschaft in schnellem Tempo.
Nach einer Umfrage des Münchner Ifo-Instituts nutzen mittlerweile 54,4 Prozent der Unternehmen KI-Software – vor einem Jahr lag der Anteil erst bei knapp 41 Prozent.
„Die Dynamik bei der Einführung ist hoch“, sagte Ifo-Umfrageleiter Klaus Wohlrabe.

Großunternehmen liegen vorn

Deutlich wird in der Umfrage aber auch, dass Konzerne schneller bei der KI-Einführung sind als der Mittelstand: Laut Ifo setzen mittlerweile mehr als zwei Drittel (67,2 Prozent) der Großunternehmen KI ein, aber nur gut 47 Prozent der mittleren und 51,2 Prozent der kleinen Firmen.
Besonders häufig genutzt wird KI demnach unter anderem in Verwaltung, Datenanalyse, Programmieren, Schriftverkehr und Informationssuche.
Viele Unternehmen verwenden KI darüber hinaus auch für Aufgaben in Planung, Controlling oder der Kommunikation mit den Kunden. „Besonders bei Routineaufgaben und der Verarbeitung großer Informationsmengen eröffnet KI neue Möglichkeiten“, sagte Wohlrabe.
Besonders weit verbreitet ist KI laut Ifo mittlerweile in der Industrie mit einem Anteil von 58,7 Prozent. Das Ifo-Institut befragt im Rahmen seiner Konjunkturerhebungen monatlich mehrere tausend Unternehmen. (dpa/red)
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Zwischen Energiepreisen und Standortproblemen: Die Warnsignale der neuen DIHK-Umfrage


In Kürze:

  • Die größte Warnung der DIHK-Umfrage ist die schwache Investitionsbereitschaft der Unternehmen.
  • Hohe Kosten, Bürokratie und Unsicherheit belasten den Standort Deutschland weiterhin.
  • Die Ergebnisse stützen die Einschätzungen des ifo-Instituts und der Bundesbank: Die Erholung der Wirtschaft bleibt fragil.

 
Die Hoffnung auf eine wirtschaftliche Erholung in Deutschland erhält einen neuen Dämpfer. Ende Mai hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ihre Wachstumsprognose für 2026 deutlich gesenkt. Anstelle eines Anstiegs der Wirtschaftsleistung um 1 Prozent rechnet der Verband nun nur noch mit einem Plus von 0,3 Prozent. Gleichzeitig verschlechtern sich die Geschäftserwartungen, die Investitionspläne und die Beschäftigungsabsichten der Unternehmen.
Die Ergebnisse der aktuellen DIHK-Konjunkturumfrage unter rund 23.000 Betrieben zeichnen das Bild einer Wirtschaft, die weiterhin unter schwacher Nachfrage, hohen Kosten und zunehmender Unsicherheit leidet.
„Wir stecken in einer Doppelkrise“, erklärte DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov bei der Vorstellung der Umfrage. „Zu den Strukturproblemen in Deutschland kommen die wirtschaftlichen Folgen des Krieges im Nahen Osten hinzu.“ Viele Unternehmen sind nach drei Jahren Rezession und Stagnation an ihrer Belastungsgrenze angekommen. „Wir leben in Deutschland von der Substanz.“

Geschäftserwartungen brechen ein

Besonders deutlich zeigt sich die Eintrübung bei den Erwartungen der Unternehmen. Ein Drittel der befragten Betriebe rechnet in den kommenden zwölf Monaten mit schlechteren Geschäften. Zu Jahresbeginn lag dieser Anteil noch bei 25 Prozent. Lediglich 13 Prozent erwarten eine Verbesserung ihrer Lage.
Gleichzeitig sank der DIHK-Stimmungsindex, der die aktuelle Lage und die Erwartungen der Unternehmen zusammenfasst, von 95,9 auf 88,1 Punkte. Nach Angaben der Kammer endet damit der vorsichtige Aufwärtstrend, der seit Herbst 2024 zu beobachten gewesen war.
Auch die aktuelle Geschäftslage wird zunehmend kritischer bewertet. Mehr als jedes vierte Unternehmen bezeichnet die eigene Situation als schlecht. Nur 23 Prozent sprechen von einer guten Geschäftslage. Damit übertrifft erstmals seit der Corona-Zeit der Anteil der Unternehmen mit negativer Einschätzung den Anteil der Unternehmen mit positiver Bewertung. Besonders angespannt ist die Situation im Handel. Dort bewerten 35 Prozent der Betriebe ihre Lage als schlecht.

DIHK senkt Wachstumsprognose deutlich

Vor diesem Hintergrund hat die DIHK ihre Konjunkturprognose für 2026 erheblich nach unten korrigiert. Anstelle eines Wirtschaftswachstums von 1 Prozent rechnet die Organisation nun nur noch mit 0,3 Prozent. Die Prognose fällt damit deutlich verhaltener aus als noch zu Jahresbeginn. Nach Einschätzung der DIHK belasten sowohl die Folgen des Nahostkonflikts als auch strukturelle Probleme am Standort Deutschland die wirtschaftliche Entwicklung.
Als Belastungsfaktoren nennt die Kammer unter anderem hohe Arbeitskosten, steigende Energiepreise, Bürokratie sowie eine schwache Inlandsnachfrage. „Anders als in früheren Krisen haben viele Betriebe kaum noch Reserven, um den Belastungen etwas entgegenzusetzen“, sagte Melnikov.

Die Investitionsbereitschaft sinkt weiter

Besonders auffällig sind die Ergebnisse bei den Investitionen. 34 Prozent der Unternehmen planen, ihre Investitionsbudgets zu reduzieren. Lediglich 23 Prozent beabsichtigen, ihre Investitionen auszuweiten. Der Saldo der Investitionsabsichten sinkt auf minus elf Punkte und erreicht damit den niedrigsten Stand seit der Corona-Zeit.
Die Umfrage zeigt zugleich eine Verschiebung der Investitionsmotive. Unternehmen investieren vor allem in den Ersatz bestehender Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen. Das Motiv „Ersatzbedarf“ erreicht nach Angaben der DIHK einen Höchststand von 67 Prozent.
Investitionen zur Erweiterung von Kapazitäten spielen dagegen nur noch für 19 Prozent der Betriebe eine Rolle. Ein ähnlich niedriger Wert wurde laut DIHK zuletzt während der Finanzkrise 2008/2009 gemessen. Auch Produktinnovationen verlieren an Bedeutung und werden nur noch von 27 Prozent der Unternehmen als Investitionsmotiv genannt.
Die Kammer verweist darauf, dass die Investitionsabsichten bereits seit Herbst 2023 durchgehend im negativen Bereich liegen. Gleichzeitig lagen die privaten Investitionen im Jahr 2025 laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes, auf die die Kammer verweist, noch immer 11 Prozent unter dem Niveau von 2019. Ein rasches Schließen dieser Lücke sei angesichts der aktuellen Umfragewerte nicht erkennbar.
Besonders zurückhaltend zeige sich die Industrie, was Investitionen angeht. Dort liegen die Investitionspläne inzwischen seit drei Jahren im negativen Bereich. Mehr als ein Drittel der Industriebetriebe plant Investitionskürzungen. Investitionen zur Kapazitätserweiterung erreichen nach Angaben der DIHK nahezu Krisenniveau.

Energiepreise wieder größtes Risiko

Neben den Investitionen fällt in erster Linie die Entwicklung der Geschäftsrisiken auf. 70 Prozent der Unternehmen nennen inzwischen die Energie- und Rohstoffpreise als größtes Risiko für die eigene Geschäftsentwicklung. Zu Jahresbeginn waren es noch 48 Prozent. Damit werden Energie- und Rohstoffpreise wieder häufiger genannt als Arbeitskosten, wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen oder die Inlandsnachfrage.
„Die zuletzt massiv gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise sind für viele Betriebe der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt“, sagte Melnikov.
Kurz nach Beginn der jüngsten Eskalation im Nahen Osten sind nicht nur die Preise für Öl-, Gas- und Kraftstoffe, sondern auch die Preise für Baumaterialien und Kunststoffe gestiegen. Besonders betroffen ist wiederum die Industrie. Dort nennen 81 Prozent der Unternehmen die Energie- und Rohstoffpreise als ihr Hauptrisiko. Bei energieintensiven Betrieben liegt dieser Wert sogar bei 90 Prozent.
Gleichzeitig bleiben die bereits zuvor dominierenden Belastungsfaktoren auf hohem Niveau bestehen. 58 Prozent der Unternehmen sehen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen, 57 Prozent die Arbeitskosten und 56 Prozent die schwache Inlandsnachfrage als Risiko.
Eine Auswertung von rund 5.700 Freitextantworten zeigt zudem, dass Bürokratie mit großem Abstand das am häufigsten genannte Problemfeld ist. Dahinter folgen Energiekosten, Inflation und steuerliche Belastungen.

Arbeitsmarkt verliert an Dynamik

Die schwache wirtschaftliche Entwicklung wirkt sich inzwischen auch auf den Arbeitsmarkt aus. 24 Prozent der Unternehmen planen einen Personalabbau. Lediglich 10 Prozent beabsichtigen, zusätzliche Mitarbeiter einzustellen. Der Saldo der Beschäftigungsabsichten sinkt auf minus 14 Punkte und erreicht damit ebenfalls den niedrigsten Stand seit Beginn der Corona-Pandemie.
Parallel dazu verliert der Fachkräftemangel an Bedeutung. Während vor wenigen Jahren noch mehr als die Hälfte der Unternehmen darin ein wesentliches Risiko sahen, sind es aktuell nur noch 36 Prozent. Die DIHK führt dies auf die schwächere Arbeitskräftenachfrage infolge der wirtschaftlichen Eintrübung zurück.
Besonders angespannt bleibt die Lage wiederum in der Industrie. Dort planen 31 Prozent der Unternehmen mit weniger Personal. Im Kraftfahrzeugbau erwartet sogar mehr als die Hälfte der Betriebe einen Stellenabbau.

Auch andere Einrichtungen senden Warnsignale

Die Ergebnisse der DIHK-Umfrage stehen nicht isoliert da. Auch andere Konjunkturindikatoren zeichnen ein Bild einer weiterhin schwachen Wirtschaftsentwicklung.
Das ifo-Institut berichtete zuletzt zwar von einer leichten Erholung der Stimmung nach den Einbrüchen im März und April. So stieg der ifo-Geschäftsklimaindex im Mai leicht von 84,5 auf 84,9 Punkte. Die Unternehmen bewerteten ihre laufenden Geschäfte etwas günstiger und blickten etwas weniger pessimistisch auf die kommenden Monate. Zugleich betonte das Institut, die deutsche Wirtschaft stabilisiere sich „vorerst“, die Lage bleibe jedoch „fragil“.
Besonders in der Industrie trübten sich die Erwartungen weiter ein. Die Zahl der Neuaufträge ging nach Angaben des Münchner Instituts zurück. Im Handel blieb die Situation aufgrund der anhaltenden Kaufzurückhaltung der Verbraucher schwierig, während die Unternehmen im Baugewerbe trotz leicht verbesserter Erwartungen weiterhin skeptisch auf die kommenden Monate blicken.
Auch die Bundesbank sieht bisher keinen deutlichen Anstieg bei den Investitionen. In ihrem Monatsbericht für Mai schreibt sie, dass viele Industriebetriebe, aufgrund der Auftragslage, ihre Anlagen nicht im vollen Umfang nutzen. Daher investieren Unternehmen nur sehr zurückhaltend in neue Maschinen und Anlagen.
Für das derzeit laufende zweite Quartal erwartet die Notenbank zusätzliche Belastungen durch die Folgen des Krieges im Nahen Osten. Höhere Energiepreise, Lieferengpässe, gestiegene Zinsen und eine erhöhte Unsicherheit dürften nach Einschätzung der Bundesbank sowohl die Industrieproduktion als auch die Unternehmensinvestitionen dämpfen. Die Wirtschaftsleistung dürfte deshalb in diesem Quartal lediglich stagnieren.

Standort Deutschland unter Reformdruck

Die DIHK sieht die Ursachen der schwachen Entwicklung nicht allein in den geopolitischen Verwerfungen der vergangenen Monate. „Die wirtschaftlichen Probleme im eigenen Land sind hausgemacht“, sagte Melnikov. „Im ersten Jahr der Merz-Regierung wurden wichtige Weichenstellungen vertagt. Das reicht nicht aus, um Vertrauen zurückzugewinnen und Investitionen auszulösen.“
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wählte beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum in Bad Saarow vor wenigen Tagen ähnliche Worte, um die strukturellen Probleme des Standorts Deutschland zu beschreiben. „Wir müssen die hausgemachten Probleme lösen. Wir müssen die hausgemachten Wachstumshindernisse, die wir haben, abbauen“, sagte er. Deutschland habe ein Problem bei der Wettbewerbsfähigkeit: „Deutschland ist zu teuer geworden.“
Merz verwies zugleich auf bereits beschlossene Maßnahmen der Bundesregierung. Dazu zählten steuerliche Entlastungen, verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen, Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten sowie Programme zum Bürokratieabbau und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Zudem nannte er Infrastruktur- und Digitalisierungsprojekte sowie neue Freihandelsabkommen der Europäischen Union als Bausteine zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts.
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29. Mai: Fahrerüberwachung | Pflegefinanzierung | Tankrabatt nicht verlängern

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Fahrerüberwachung

Ab Juli 2026 müssen alle neu zugelassenen Autos in der EU mit dem Fahrerkontrollsystem ADDW ausgestattet sein. Mithilfe von Kameras und Warnsignalen soll erkannt werden, wenn Fahrer abgelenkt oder unaufmerksam sind. Das Ziel der EU ist mehr Verkehrssicherheit. Kritiker warnen jedoch vor Datenschutzproblemen und zusätzlicher Ablenkung. Auch der ADAC berichtet von teils störenden Systemen.

Pflegefinanzierung

Der CDU-Fraktionsvize Albert Stegemann fordert, dass Pflegebedürftige vor Inanspruchnahme staatlicher Hilfe ihr eigenes Vermögen und ihr Eigenheim stärker einsetzen müssen. SPD, Linke und Sozialverbände kritisieren diesen Vorschlag scharf, da er die Altersvorsorge und das Zuhause vieler Familien gefährdet. Hintergrund sind die massiven Defizite der Pflegeversicherung und die geplante Reform.

Tankrabatt nicht verlängern

Die Verbraucherzentrale lehnt eine Verlängerung des Tankrabatts ab. Sie bezeichnete die Maßnahme als teuer und ineffizient. Ein Teil der Entlastung sei bei den Mineralölkonzernen statt bei den Verbrauchern angekommen. Auch Union und ADAC äußern Zweifel. Stattdessen werden gezielte Hilfen für Pendler, den Mittelstand und die Logistikbranche diskutiert.

Wertsachen nach Millionen-Coup zurück

Fünf Monate nach dem Millionen-Coup in einer Sparkasse in Gelsenkirchen erhalten die ersten Schließfachkunden ihre Wertsachen zurück. Unter diesen befinden sich Schmuck, Edelmetalle und Bargeld, die die Täter Ende 2025 im Tresorraum zurückgelassen hatten. Der Schaden liegt laut Polizei bei mindestens einem zweistelligen Millionenbetrag.

Bedingungen für Iran

US-Präsident Trump hat neue Bedingungen für ein Abkommen mit dem Iran bekannt gegeben. In einem Beitrag auf Truth Social schreibt er, dass Teheran die Straße von Hormuz sofort in beide Richtungen ohne Gebühren öffnen, Minen räumen und auf Atomwaffen verzichten müsse. Trump will heute eine endgültige Entscheidung treffen. Zudem wird die US-Seeblockade aufgehoben.