Categories
ticker wirtschaft

EU-Energiekommissar ruft zum Energiesparen auf und spricht von „Preiskrise“


In Kürze:

  • Die Gasspeicher in der EU sind nur zu rund 70 Prozent gefüllt.
  • Die Sperrung der Straße von Hormus, die unsichere LNG-Versorgung aus Katar und die Konkurrenz aus Asien treiben die Preise.
  • Die EU-Kommission setzt auf freiwillige Einsparungen beim Gas- und Stromverbrauch und verweist auf nationale Notfallpläne.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

EU-Energiekommissar Dan Jørgensen hat die Mitgliedstaaten vor den möglichen Folgen „außergewöhnlich niedriger“ Füllstände in den Gasspeichern gewarnt. In einem Schreiben, das „Euronews“ vorliegt, forderte er die Regierungen der EU-Länder auf, Maßnahmen zu ergreifen oder fortzuführen, um die Einspeicherung zu stützen oder den Gas- und Stromverbrauch so lange wie nötig zu senken.
Zugleich ermutigte Jørgensen die Hauptstädte, die Spielräume der EU-Speicherregeln zu nutzen. Statt das Ziel von 90 Prozent um jeden Preis anzustreben, könne ein Füllstand von 80 Prozent ausreichen. So ließen sich Panikkäufe vermeiden, die die Preise zusätzlich in die Höhe treiben würden.

EU-Kommissar sieht aber keine akute Gefahr

In dem Brief ist die Rede von einer „Preiskrise, die mit einer Versorgungskrise zusammenhängt“. Zu den wesentlichen Gründen dafür zählen die anhaltenden Unsicherheiten rund um die Straße von Hormus. Vor Beginn des Irankriegs Ende Februar lief etwa ein Fünftel des weltweiten Ölhandels durch die Meerenge, zudem ein großer Teil des weltweit gehandelten Flüssiggases (LNG), vor allem aus Katar. Seither passieren nur noch wenige Schiffe die Wasserstraße.
Jørgensen hatte bereits im März vor möglichen negativen Auswirkungen des Irankriegs auf die Versorgungslage in Europa gewarnt. Seither habe sich die Situation „nicht verbessert“. Derzeit sind die Gasspeicher in der EU nur zu rund 70 Prozent gefüllt, etwa 12 Prozentpunkte weniger als vor einem Jahr. Das geht aus aktuellen Daten des Branchenverbands Gas Infrastructure Europe hervor.
Nach Einschätzung der EU-Kommission kann ein Füllstand von 80 Prozent unter den derzeitigen Bedingungen für die Versorgungssicherheit im Winter ausreichen. Die EU gehe zudem mit einem widerstandsfähigeren Energiesystem in den Winter als vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine, heißt es in dem Schreiben. Allerdings bleibe die Lage im Nahen Osten instabil, und es sei ungewiss, wie sich die LNG-Produktion in Katar entwickle.

Hohe Nachfrage verschärft Wettbewerb um LNG

Weitere Faktoren, die den Wettbewerb um LNG verschärften, seien die Hitzewellen des vergangenen Sommers, die steigende Nachfrage aus Asien und Wartungsarbeiten an Anlagen in Norwegen. Der europäische Referenzpreis am niederländischen Handelspunkt TTF liegt mit gut 70 Euro pro Megawattstunde etwa 40 Euro höher als vor Beginn des Irankriegs. Analysten warnen vor Preisspitzen von mehr als 100 Euro pro Megawattstunde im Winter, falls die LNG-Exporte aus der Golfregion nicht steigen oder sich die Wartungsarbeiten in Norwegen verlängern.
Die EU-Kommission empfiehlt, auf Instrumente aus der Energiekrise 2022 zurückzugreifen. Ein geringerer Verbrauch zu Spitzenzeiten sowie Anreize für Verbraucher, ihren Energieverbrauch mithilfe intelligenter Zähler und passender Tarife zu verlagern, seien auch in diesem Jahr taugliche Strategien.
Außerdem seien niedrigere Temperaturen in öffentlichen Gebäuden, Einschränkungen bei Heizstrahlern im Freien und das nächtliche Abschalten nicht notwendiger öffentlicher Beleuchtung hilfreiche Sparmaßnahmen. Ein geringerer Stromverbrauch zu Spitzenzeiten bedeute, dass Kraftwerke weniger Gas verbrennen – das entlaste sowohl die Gasversorgung als auch die Strompreise.

EU verweist auf „freiwillige und gut geplante Nachfragereduktionen“ von 2022

Verbindliche Vorgaben will der EU-Kommissar jedoch nicht machen. Bereits 2022 hätten sich „freiwillige und gut geplante Nachfragereduktionen“ bewährt, auf diese Erfahrungen könne man auch in der aktuellen Lage zurückgreifen. Im äußersten Fall gebe es zudem nationale Notfallpläne mit weitergehenden Instrumenten, etwa abschaltbaren Gaslieferverträgen oder der Umstellung von Kraftwerken auf andere Brennstoffe. Jørgensen betonte in seinem Schreiben, derzeit bestünden „keine unmittelbaren Risiken für die Versorgungssicherheit“.
Auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setzt auf eine stärkere Befüllung der Speicher. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters aus Regierungskreisen wurden mit dem bundeseigenen Gasimporteur SEFE und dem Energiekonzern Uniper höhere Einspeicherungen vereinbart. Einen staatlichen Gaseinkauf wie 2022 plant Reiche demnach nicht, stattdessen soll ein bestehendes Instrument, sogenannte Long Term Options, stärker genutzt werden. SEFE betonte, es handle sich um eine eigenständige kommerzielle Entscheidung, eine Anweisung des Ministeriums gebe es nicht.
Categories
ticker wirtschaft

EU warnt vor niedrigen Gasspeichern und setzt auf freiwillige Einsparungen


In Kürze:

  • EU-Energiekommissar Dan Jørgensen warnt vor „außergewöhnlich niedrigen“ Gasspeicherständen, die EU-Speicher sind nur zu rund 70 Prozent gefüllt.
  • Die Sperrung der Straße von Hormus, die unsichere LNG-Versorgung aus Katar und die Konkurrenz aus Asien treiben die Preise.
  • Die EU-Kommission setzt auf freiwillige Einsparungen beim Gas- und Stromverbrauch und verweist auf nationale Notfallpläne.

 
EU-Energiekommissar Dan Jørgensen hat die Mitgliedstaaten vor den möglichen Folgen „außergewöhnlich niedriger“ Füllstände in den Gasspeichern gewarnt. In einem Schreiben, das „Euronews“ vorliegt, forderte er die Regierungen der EU-Länder auf, Maßnahmen zu ergreifen oder fortzuführen, um die Einspeicherung zu stützen oder den Gas- und Stromverbrauch so lange wie nötig zu senken.
Zugleich ermutigte Jørgensen die Hauptstädte, die Spielräume der EU-Speicherregeln zu nutzen. Statt das Ziel von 90 Prozent um jeden Preis anzustreben, könne ein Füllstand von 80 Prozent ausreichen. So ließen sich Panikkäufe vermeiden, die die Preise zusätzlich in die Höhe treiben würden.

EU-Kommissar warnt vor angespannter Gasversorgung – sieht aber keine akute Gefahr

In dem Brief ist die Rede von einer „Preiskrise, die mit einer Versorgungskrise zusammenhängt“. Zu den wesentlichen Gründen dafür zählen die anhaltenden Unsicherheiten rund um die Straße von Hormus. Vor Beginn des Irankriegs Ende Februar lief etwa ein Fünftel des weltweiten Ölhandels durch die Meerenge, zudem ein großer Teil des weltweit gehandelten Flüssiggases (LNG), vor allem aus Katar. Seither passieren nur noch wenige Schiffe die Wasserstraße.
Jørgensen hatte bereits im März vor möglichen negativen Auswirkungen des Irankriegs auf die Versorgungslage in Europa gewarnt. Seither habe sich die Situation „nicht verbessert“. Derzeit sind die Gasspeicher in der EU nur zu rund 70 Prozent gefüllt, etwa 12 Prozentpunkte weniger als vor einem Jahr. Das geht aus aktuellen Daten des Branchenverbands Gas Infrastructure Europe hervor.
Nach Einschätzung der EU-Kommission kann ein Füllstand von 80 Prozent unter den derzeitigen Bedingungen für die Versorgungssicherheit im Winter ausreichen. Die EU gehe zudem mit einem widerstandsfähigeren Energiesystem in den Winter als vor dem russischen Einmarsch in die Ukraine, heißt es in dem Schreiben. Allerdings bleibe die Lage im Nahen Osten instabil, und es sei ungewiss, wie sich die LNG-Produktion in Katar entwickle.

Hohe Nachfrage verschärft Wettbewerb um LNG

Weitere Faktoren, die den Wettbewerb um LNG verschärften, seien die Hitzewellen des vergangenen Sommers, die steigende Nachfrage aus Asien und Wartungsarbeiten an Anlagen in Norwegen. Der europäische Referenzpreis am niederländischen Handelspunkt TTF liegt mit gut 70 Euro pro Megawattstunde etwa 40 Euro höher als vor Beginn des Irankriegs. Analysten warnen vor Preisspitzen von mehr als 100 Euro pro Megawattstunde im Winter, falls die LNG-Exporte aus der Golfregion nicht steigen oder sich die Wartungsarbeiten in Norwegen verlängern.
Die EU-Kommission empfiehlt, auf Instrumente aus der Energiekrise 2022 zurückzugreifen. Ein geringerer Verbrauch zu Spitzenzeiten sowie Anreize für Verbraucher, ihren Energieverbrauch mithilfe intelligenter Zähler und passender Tarife zu verlagern, seien auch in diesem Jahr taugliche Strategien.
Außerdem seien niedrigere Temperaturen in öffentlichen Gebäuden, Einschränkungen bei Heizstrahlern im Freien und das nächtliche Abschalten nicht notwendiger öffentlicher Beleuchtung hilfreiche Sparmaßnahmen. Ein geringerer Stromverbrauch zu Spitzenzeiten bedeute, dass Kraftwerke weniger Gas verbrennen – das entlaste sowohl die Gasversorgung als auch die Strompreise.

EU verweist auf „freiwillige und gut geplante Nachfragereduktionen“ von 2022

Verbindliche Vorgaben will der EU-Kommissar jedoch nicht machen. Bereits 2022 hätten sich „freiwillige und gut geplante Nachfragereduktionen“ bewährt, auf diese Erfahrungen könne man auch in der aktuellen Lage zurückgreifen. Im äußersten Fall gebe es zudem nationale Notfallpläne mit weitergehenden Instrumenten, etwa abschaltbaren Gaslieferverträgen oder der Umstellung von Kraftwerken auf andere Brennstoffe. Jørgensen betonte in seinem Schreiben, derzeit bestünden „keine unmittelbaren Risiken für die Versorgungssicherheit“.
Auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setzt auf eine stärkere Befüllung der Speicher. Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters aus Regierungskreisen wurden mit dem bundeseigenen Gasimporteur SEFE und dem Energiekonzern Uniper höhere Einspeicherungen vereinbart. Einen staatlichen Gaseinkauf wie 2022 plant Reiche demnach nicht, stattdessen soll ein bestehendes Instrument, sogenannte Long Term Options, stärker genutzt werden. SEFE betonte, es handle sich um eine eigenständige kommerzielle Entscheidung, eine Anweisung des Ministeriums gebe es nicht.
Categories
deutschland ticker

Übergewinnsteuer: Klingbeil drängt auf EU-weite Regelung – Brüssel unbeeindruckt


In Kürze:

  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil beabsichtigt, sich für die Einführung einer EU-weiten Übergewinnsteuer auf außergewöhnliche Gewinne von Mineralölkonzernen einzusetzen.
  • Die EU-Kommission gibt sich zurückhaltend.
  • Eine entsprechende Regelung gab es in Deutschland bereits für die Jahre 2022 und 2023.
  • Kanzler Merz und Wirtschaftsministerin Reiche lehnen eine neue Übergewinnsteuer ab.

 
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat am Freitag, 18. September, auf dem Treffen der EU-Finanzminister in Dublin seine Idee einer EU-weiten Übergewinnsteuer vorangebracht. Gegenüber „Politico“ erklärte er zuvor, die Kommission solle bei diesem Thema „hier jetzt sehr zügig handeln“.
Klingbeils Vorstoß ist Teil des Ringens der Bundesregierung um Maßnahmen gegen die hohen Spritpreise.
Die hohen Spritpreise seien eine enorme Belastung und müssten sinken. Die von Klingbeil bereits im Frühjahr geforderte Übergewinnsteuer soll EU-weit zur Anwendung kommen, „damit wir maßlose Krisenprofite der Mineralölkonzerne an die Bürgerinnen und Bürger zurückgeben können“.
Die Finanzminister Deutschlands, Italiens, Österreichs, Polens und Portugals sowie die Wirtschaftsministerin Spaniens hatten im August eine außerordentliche europäische Steuer für Ölkonzerne gefordert. Mehrere dieser Länder hatten zudem im April die Einführung einer solchen Abgabe gefordert, um damit Maßnahmen für Verbraucher und Unternehmen wegen der gestiegenen Preise zu finanzieren.

EU-Kommission unbeeindruckt

Die EU-Kommission hat sich bislang jedoch nicht bewegt.
EU-Kommissar Valdis Dombrovskis verwies am Freitag lediglich darauf, dass die Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene „bereits eine Steuer auf außerordentliche Gewinne einführen können, wenn sie dies wünschen“.
Eine Übergewinnsteuer auf nationaler Ebene würde Unternehmen in Deutschland benachteiligen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat dies daher ausgeschlossen.
Frankreichs Wirtschaftsminister Roland Lescure betonte am Freitag die Komplexität der Maßnahme: Eine EU-Übergewinnsteuer könne nicht einheitlich sein, sondern müsse die Besonderheiten jedes einzelnen Landes berücksichtigen. Eine rasche Einigung – noch dazu einstimmig – scheint da schwierig.

Steuereinnahmen von 1,8 Milliarden Euro

Übergewinnsteuern hat es in Deutschland und über ein Dutzend EU-Ländern bereits gegeben. Im Jahr 2022 war sie hierzulande Teil des Maßnahmenpakets gegen die Explosion der Energiepreise infolge des Ukrainekrieges. Damals sollten Energiekonzerne eine Steuer auf „außergewöhnliche Gewinne“ bezahlen, denen keine höheren Kosten gegenüberstünden. Die Steuer galt rückwirkend für die Wirtschaftsjahre 2022 und 2023.
Die EU-Verordnung 2022/1854 vom Oktober 2022 hatte die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, als Notfallmaßnahme und Reaktion auf die hohen Energiepreise einen solchen „befristeten obligatorischen Solidaritätsbeitrag“ einzuführen.
In Deutschland betrugen die Steuereinnahmen aus der Übergewinnsteuer über 1,8 Milliarden Euro für das Jahr 2022.

Merz und Reiche lehnen neue Steuer ab

Als Übergewinne galten die steuerpflichtigen Gewinne der Jahre 2022/2023, die um mehr als 20 Prozent über dem Durchschnitt der steuerpflichtigen Gewinne der vier vorangegangenen Wirtschaftsjahre lagen.
Der Beitrag war befristet und zusätzlich zur normalen Einkommens- und Körperschaftsteuer zu entrichten; die Erlöse sollten vorwiegend zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen bei den hohen Energiepreisen verwendet werden.
Neben Merz hat auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) eine Übergewinnsteuer zuletzt abgelehnt.
Aus dem Haus der Wirtschaftsministerin kamen deutliche Zweifel an einer europäischen Lösung. Die Übergewinnsteuer von 2022 sei „Gegenstand mehrerer Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, deutschen Finanzgerichten sowie in Schiedsverfahren“, hieß es. Es bestünden „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit.
Klingbeil sagte dazu am Freitag: „Aus solchen juristischen Verfahren kann man ja lernen.“

EU-Finanzminister beraten in Dublin

Die Finanzminister der EU kommen in Dublin am Freitag zu einem zweitägigen Treffen zusammen. Zunächst beraten in der irischen Hauptstadt die Ressortchefs der Eurogruppe über die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen, im Anschluss kommen die Finanzminister der 27 Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsmittagessen zusammen.
Bezüglich der Sinnhaftigkeit einer Übergewinnsteuer gehen die Meinungen nicht nur in der Politik, sondern auch in der Ökonomie auseinander. Befürworter wie Klingbeil führen vor allem Gerechtigkeitserwägungen an. Es sei unangemessen, wenn bestimmte Unternehmen ausschließlich aufgrund externer Schocks und dadurch steigender Preise außergewöhnlich hohe Gewinne erzielten.
Eine solche Steuer könne außerdem einen gewissen Ausgleich dafür schaffen, dass die betroffenen Unternehmen durch die Krise besonders stark profitieren – und kleine Unternehmen sowie Verbraucher besonders stark belastet sind. Zudem versprechen sich vor allem Politiker mehr Akzeptanz für Sparmaßnahmen, wenn gleichzeitig auch Konzerne mit Rekordgewinnen einen repräsentativen Beitrag leisten müssen.

Verband: Tankstellengesellschaften machen kaum Gewinne

Kritiker wie Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts, sehen Definitionsprobleme – selbst dann, wenn scheinbar objektive Referenzgrößen wie Durchschnittsgewinne aus mehreren Jahren zur Bemessung herangezogen werden. Die Abgrenzung zu normalen zyklischen Gewinnschwankungen bleibe oft willkürlich. Auch könnten sie Investitionen dämpfen.
Gerade hierzulande sei nicht die Wirtschaft Hauptprofiteur der hohen Preise, meint Alexander von Gersdorff vom en2x, dem Wirtschaftsverband Fuels und Energie.
Er machte am Freitag gegenüber „Phoenix“ deutlich, in Deutschland gebe es „keinen Unterschied in den Margen“. Gewinne entstünden lediglich auf dem internationalen Markt – nicht für die Tankstellengesellschaften in Deutschland.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
Categories
deutschland ticker

Brandbrief: Drei Bundesländer fordern von EU mehr Spielraum für Autoindustrie


In Kürze:

  • Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg fordern gemeinsam Änderungen an der europäischen und deutschen Automobilpolitik.
  • Die Länder wollen das Ende des starren EU-„Verbrenner-Aus“.
  • Neben Elektroautos sollen Verbrenner, Plug-in-Hybride und Range Extender als Übergangstechnologien berücksichtigt werden.
  • Gefordert werden außerdem niedrigere Energie- und Ladekosten, weniger Bürokratie sowie mehr Investitionen in Batterien, Halbleiter und weitere Schlüsseltechnologien.

 
In einer parteiübergreifenden Allianz haben die Ministerpräsidenten von Bayern, Niedersachsen und Baden-Württemberg einen Brandbrief an die Bundesregierung und die EU-Kommission gerichtet.
Alle drei Länder sind in einem erheblichen Maße von der Automobilindustrie geprägt. In einem Sechs-Seiten-Papier warnen die Politiker von CSU, SPD und Grünen vor potenziell „irreversiblen Schäden“ für die Branche durch falsche politische Weichenstellungen.

Automobilbranche baute im Vorjahr 52.000 Arbeitsplätze ab

Markus Söder, Olaf Lies und Cem Özdemir verweisen auf die Herausforderungen, mit denen die Branche konfrontiert ist. Elektrifizierung, Digitalisierung, autonomes Fahren, hohe erforderliche Investitionen und ein schärferer internationaler Wettbewerb sorgen für einen „historischen Umbruch“.
Was den Ministerpräsidenten laut dem Schreiben mit dem Titel „Entschlossen handeln, fairen Wettbewerb sichern, Strukturbrüche vermeiden“ in besonderem Maße Kopfzerbrechen bereitet, ist die Beschäftigungsentwicklung.
So seien laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) in der Branche seit 2018 „Zehntausende Arbeitsplätze“ verloren gegangen. Allein 52.000 Arbeitsplätze baute sie im vergangenen Jahr ab. In besonderer Weise trifft die Entwicklung die Zulieferindustrie. 
Die Ministerpräsidenten stellen dabei nicht infrage, dass Elektromobilität zur zentralen Zukunftstechnologie werde. Allerdings geben sie zu bedenken, dass der Übergangsprozess deutlich länger dauern werde als ursprünglich angenommen. Dieser Realität solle sich auch die Politik auf Bundes- und europäischer Ebene stellen.

Mehr Spielraum für Verbrenner und Hybride

Daher fordern alle drei Länder eine Flexibilisierung der CO₂-Flottengrenzwerte der EU. Diese seien „nicht realistisch“, befinden die Ministerpräsidenten einhellig. Der Flottengrenzwert bezeichnet den höchstzulässigen durchschnittlichen Ausstoß von CO₂ der produzierten Fahrzeugflotte eines Fahrzeugherstellers. Das als „Verbrenner-Aus“ bezeichnete Flottenziel ab 2035 für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sollte bislang auf null abgesenkt werden.
Die Ministerpräsidenten fordern nun eine Absenkung des CO₂-Minderungsziels für 2035 auf pauschal 90 Prozent ohne Kompensation. Zudem sollen die Hersteller mehr Spielraum bei der Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen, grünem Stahl und weiteren Materialien wie Aluminium erhalten. Es gelte, Strafzahlungen für die Nichterreichung vorgegebener Flottenziele zu verhindern.
Markus Söder spricht sich in diesem Kontext für ein „echtes Aus vom starren Verbrenner-Aus“ und die Förderung des „Hightech-Verbrenners“ aus:
„Es wäre ein schwerer Fehler, unser Know-how dem Ausland zu überlassen. Insgesamt müssen wir noch viel mehr auf Innovation und Hightech setzen, denn darin liegen in der Zukunft Wohlstand und Arbeitsplätze.“
Die Ministerpräsidenten, auch Grünen-Politiker Özdemir, fordern somit die Akzeptanz hocheffizienter Verbrennermodelle, Plug-in-Hybride und Range Extender als Übergangstechnologien.
Außerdem sollen Hersteller Fahrzeuge, die ausschließlich mit erneuerbaren Kraftstoffen betrieben werden, bei den Flottenzielen als Nullemissionsfahrzeuge anrechnen können. Das Papier bekennt sich damit zum Ausbau der Elektromobilität – allerdings unter Wahrung eines höheren Maßes an Technologieoffenheit.

Absage an weitere Vorgaben für Unternehmensflotten über Autoindustrie hinaus

Den Ambitionen der EU, die Vorgaben für Autohersteller sogar noch um eine generelle Unternehmensflotten-Verordnung zu ergänzen, erteilen die Unterzeichner eine Absage. Diese soll nach dem Willen Brüssels ab 2030 gelten. Statt weiterer Vorgaben solle es Anreize für emissionsärmere Fahrzeugflotten geben.
In diesem Sinne fordern die Landeschefs einen deutlichen Bürokratieabbau. Dazu gehöre die Digitalisierung und Beschleunigung von Genehmigungs- und Förderverfahren. Aber auch Zahl und Umfang der Berichts- und Dokumentationspflichten müssten reduziert werden.
Das Papier befasst sich jedoch nicht nur mit der Verkehrspolitik. Die Ministerpräsidenten machen sich auch Gedanken zur deutschen und europäischen Industrie- und Standortpolitik. Dazu gehörten niedrigere Energiekosten, eine Senkung der Netzentgelte und der Stromsteuer sowie geringere Arbeitskosten.
Lies betont in diesem Zusammenhang: „Entscheidend für den Erfolg der Elektromobilität ist ihre Alltagstauglichkeit: Die Energiepreise müssen runter. Der Ladepreis muss durch eine niedrige Stromsteuer auf ein Mindestmaß gesenkt werden, um die E-Mobilität im Alltag bezahlbar zu machen.“
Die Zukunft von vier VW- und Audi-Standorte ist weiter ungewiss: Emden, Hannover, Zwickau und - hier im Bild - Neckarsulm. (Archivbild)

Das Audi-Werk in Neckarsulm im Kreis Heilbronn ist von einer möglichen Schließung bedroht. Drei Ministerpräsidenten von Autoländern fordern ein Ende „nicht realistischer“ Vorgaben für die Autoindustrie. (Archivbild)

Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Mehr Ladeinfrastruktur für Stadt und Land

Zum Forderungskatalog der Ministerpräsidenten gehören auch Investitionen in Straßen, Schienen, Brücken und Glasfasernetze. Dazu sollen Schlüsseltechnologien wie KI, Mikroelektronik und Quantentechnologie gestärkt und ein schneller Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft ermöglicht werden.
Söder, Lies und Özdemir fordern außerdem den strategischen Ausbau europäischer Kapazitäten für Halbleiter, Software, Batterien und Wasserstoff. Vor allem im Bereich der Batterien müsse man einer immer stärkeren Abhängigkeit entgegenwirken – insbesondere von China. Dazu müsse die EU bessere Rahmenbedingungen für Batteriefertigung schaffen und grenzüberschreitende Industrieallianzen ermöglichen. Es bedürfe dazu auch zusätzlicher Möglichkeiten staatlicher Unterstützung für strategische Investitionen.
Ministerpräsident Özdemir erklärt dazu: „Europa muss vom Regulierungskontinent zum Innovationskontinent werden. Das ist die Botschaft, die wir gemeinsam nach Brüssel senden. Wir brauchen weniger Bürokratie und mehr Investitionen in Batterien, Halbleiter und die eigenen Schlüsseltechnologien.“
Die Ministerpräsidenten sprechen sich zudem dafür aus, die Förderung der Bundesregierung für Elektroautos auf Gebrauchtmodelle auszuweiten. Der Gebrauchtwagenmarkt sei „entscheidend für die Restwertstabilität und die Bezahlbarkeit der Elektromobilität“, wie es in dem Schreiben heißt.
Durch die Senkung der Stromsteuer für Ladestrom auf das EU-Mindestniveau und einen stärkeren Ausbau der Ladeinfrastruktur solle die E-Mobilität ebenfalls attraktiver werden. Ein Hauptaugenmerk müsse dabei ländlichen Regionen und schweren Nutzfahrzeugen gelten.
Categories
ausland ticker

EU vor neuem Kurs: Von der Leyen setzt auf Unabhängigkeit


In Kürze:

  • Ursula von der Leyen stellt die Unabhängigkeit Europas ins Zentrum ihrer Rede zur Lage der EU.
  • EU will Energie, Wirtschaft und KI stärken und Abhängigkeiten von Drittstaaten verringern.
  • Neue Sicherheitsarchitektur mit Europäischem Sicherheitsrat und Mechanismus gegen hybride Angriffe geplant.

 
Am Mittwoch, 16. September, hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihre jährliche Rede zur Lage der Europäischen Union im EU-Parlament in Straßburg gehalten. Dabei stellte sie die „Unabhängigkeit Europas“ in den Vordergrund und kündigte mehrere Schritte an, die dieser zuträglich sein sollen.
Dazu gehört, dass die EU eine Art Konsultationsmechanismus analog zu Artikel 4 des NATO-Vertrags schaffen will, der bei hybriden Angriffen zum Tragen kommen soll. Außerdem will von der Leyen Kanada, dessen Premierminister Mark Carney bei der Rede anwesend war, die erste „assoziierte EU-Mitgliedschaft“ anbieten.

Von der Leyen sieht EU-Wirtschaft resilient gegen Irankrieg

In ihrer Rede sprach die Kommissionspräsidentin von einem „Europa zwischen Stärke und Unsicherheit“. Die EU sei „stärker als je zuvor“, könne sich gleichzeitig aber auch „so verletzlich wie selten zuvor anfühlen“. In einer von Kriegen in der Nachbarschaft, Handelskonflikten, hybriden Angriffen und einem zunehmenden „Kampf der Narrative“ geprägten Gegenwart könne „nur ein geeintes Europa den Europäern echte Souveränität ermöglichen“.
Von der Leyen erklärte weiter, die europäische Wirtschaft habe die Folgen des Irankrieges bisher besser verkraftet als erwartet. Die Arbeitslosigkeit sei nicht signifikant gestiegen. Allerdings belasteten weiterhin hohe Treibstoff- und Energiekosten sowie eine zersplitterte Kaufkraft Unternehmen und Bürger.
Die Kommissionspräsidentin mahnte deshalb eine schnellere Umsetzung der geplanten Kapitalmarktunion an. Diese werde ihrer Auffassung nach als noch ausstehender Teil den Europäischen Binnenmarkt vollenden. Innovation, Kapital und Energie sollen sich innerhalb Europas leichter über Grenzen hinwegbewegen können, so von der Leyen.

Energiepreise mit Industriemacht-Ambitionen nicht vereinbar

Es müsse auch schnellere Genehmigungsverfahren und weniger Bürokratie geben. Die Kommission habe zwölf sogenannte Omnibus-Vorschläge zur Verringerung des Verwaltungsaufwands vorgelegt. Das sei ein wichtiger erster Schritt. Nun seien jedoch auch die Mitgliedstaaten gefragt, von denen von der Leyen sich eine stärkere Beteiligung an der Vereinfachung wünsche.
Mit Blick auf die Energiepolitik machte von der Leyen deutlich, dass Europa mit den derzeitigen Energiepreisen keine führende Industriemacht bleiben könne. Die EU wolle deshalb erneuerbare Energien und Kernkraft ausbauen. Aber auch die Anbindung an Stromnetze, der Bestand an Speichern und grenzüberschreitende Verbindungen müssten verstärkt werden.
Von der Leyen betonte, der Elektrifizierungsgrad Europas müsse sich zeitnah verdoppeln, um zum elektrifizierten Kontinent werden zu können. Mehr verfügbare Elektrizität und eine bessere Netzinfrastruktur sollten letztlich auch dazu beitragen, die Energiepreise zu senken. Wie wichtig Unabhängigkeit im Energiesektor sei, zeige der Umstand, dass man seit Beginn des Irankrieges für die gleiche Menge an fossilen Brennstoffimporten zusätzliche 90 Milliarden Euro zahlen habe müssen.

Sorge vor Handelsdefizit gegenüber China

Mit Sorge blickt von der Leyen unterdessen auf das hohe Handelsdefizit gegenüber China. Sie stellte einen Zusammenhang zwischen diesem Missverhältnis und zunehmender Deindustrialisierung in Europa her. Gleichzeitig wolle sie auf einen Dialog setzen – aber mit konkreten Ergebnissen. Man wolle „alle verfügbaren Instrumente nutzen, um unsere Beziehungen wieder ins Gleichgewicht zu bringen“, erklärte von der Leyen.
Ein Dialog liege in beiderseitigem Interesse, erklärte die Kommissionspräsidentin. Auch China sei aufgrund der stagnierenden Inlandsnachfrage auf den europäischen Markt angewiesen. Deshalb liege ein ausgewogeneres Verhältnis im Interesse beider Parteien. Für Europa seien zudem bestehende Abhängigkeitsverhältnisse besonders problematisch – unter anderem bei Rohstoffen, seltenen Erden und strategischen Technologien.
Die EU müsse deshalb ihre Bezugsquellen diversifizieren. Von der Leyen kündigte in diesem Zusammenhang die Schaffung einer neuen Europäischen Gesellschaft für kritische Rohstoffe an. Diese solle dazu beitragen, die Versorgung mit strategisch wichtigen Materialien abzusichern.

Klimaschutz und Folgenbewältigung als weiterer Schwerpunkt

Um europäischen Unternehmen bessere Wachstumschancen zu sichern, soll es ein neues Bankenpaket geben. Dieses sei Teil der angestrebten Spar- und Investitionsunion und soll Banken ermöglichen, mehr Risiken einzugehen – beispielsweise bei der Finanzierung von Start-ups. Mit den „Scale Up Europe Funds“ will man zusätzlich Wachstumskapital mobilisieren. Europa, so von der Leyen, habe zwar viele innovative Unternehmen. Man müsse aber besser darin werden, daraus große, international konkurrenzfähige Unternehmen zu entwickeln.
Ein weiterer Themenkomplex, dem die Kommissionspräsidentin ausführlich Raum schenkte, war jener von Klimaschutz und Klimaanpassung. Von der Leyen verwies auf die Bilanz des ausgehenden Sommers. Waldbrände, Dürre, Verödung, Niedrigwasser, extreme Hitze und mehr als 35.000 Hitzetote stellten die Gemeinschaft vor neue Herausforderungen.
Europa erwärme sich doppelt so schnell wie der Rest der Welt. Die EU müsse vor diesem Hintergrund an ihren Klimazielen festhalten, so von der Leyen. Gleichzeitig sei es aber erforderlich, stärker in Anpassung und Resilienz zu investieren. Für den kommenden Monat kündigte die Kommissionspräsidentin einen neuen Rechtsrahmen für Klimaresilienz an. Zudem sollen die 100 am stärksten gefährdeten Gebiete in der EU identifiziert werden. Europa, so von der Leyen, solle jedoch nicht nur Schäden bekämpfen, sondern auch zum führenden Markt für Klimaanpassung werden.

Plan für Hitzevorsorge und europäische Wasserinitiative

Die Kommissionspräsidentin wies auch darauf hin, dass private Versicherungen derzeit lediglich rund 25 Prozent der Kosten von Naturkatastrophen abdecken. Brüssel fasst deshalb eine „Allianz für Klimaversicherung“, einen europäischen Plan für Hitzevorsorge und eine neue europäische Wasserinitiative ins Auge.
Dazu sollen Maßnahmen gegen Wasserverschwendung, neue Vorschläge zum Risikomanagement und Schritte in Abstimmung mit der Landwirtschaft kommen. Beim Thema Waldbrände kündigte von der Leyen ebenfalls eine engere europäische Zusammenarbeit an. Feuerwehrexperten aus verschiedenen europäischen Staaten sollen Vorschläge für eine EU-Löschflugzeugkette erarbeiten.
Großen Raum nahm in der Rede von der Leyen auch das Thema KI ein. Künstliche Intelligenz sei zunehmend eine tragende Säule von Europas Wohlstand und Sicherheit. Sie biete enorme Chancen für Lebensqualität, Produktivität, Industrie, Medizin, Verkehr, Landwirtschaft, Verteidigung und Raumfahrt.

KI soll „Ärzte unterstützen, aber nicht ersetzen“

Gleichzeitig warnte sie vor neuen Risiken. Moderne KI-Modelle verfügten über bislang unbekannte Fähigkeiten beim Hacking. Auch autonom handelnde beziehungsweise „ausbrechende“ KI-Agenten könnten Risiken darstellen. Deshalb müsse Europa eigene KI entwickeln – aber auch deren Risiken kontrollieren. Darüber wolle man auch mit internationalen Partnern und führenden KI-Laboren sprechen.
Europa, so von der Leyen, brauche eigene KI-Modelle, eigene Technologien, eigene Rechenzentren und mehr private Investitionen. Europa dürfe sich nicht ausschließlich auf die großen sogenannten Frontier-Modelle konzentrieren und es sei auch kein Grund zur Sorge, dass man in diesem Bereich bisher kaum eine Rolle gespielt habe.
Entscheidend sei, was man auf die Vorarbeiten aufbauen könne. KI müsse konkret in den Alltag und die Wirtschaft gebracht werden. Von der Leyen nannte als Beispiel die Medizin: KI-gestützte Mammografie könne dabei helfen, mehr Brustkrebsfälle frühzeitig zu erkennen. KI solle mit ihren Datenanalysefähigkeiten auch Ärzte unterstützen, diese aber nicht ersetzen. Es werde schon bald ein „ehrgeiziges europäisches KI-Projekt“ geben, das dennoch ressourcenschonend und unter menschlicher Kontrolle bleiben solle.

Kanada soll assoziiertes EU-Mitglied werden

Von der Leyen kündigte neue europäische Rechtsakte und Initiativen unter anderem in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Pflege an. Ziel sei es, den Menschen auch in ihren jeweiligen Regionen Perspektiven zu bieten und ihnen zu ermöglichen, dort zu bleiben. „In Europa stehen Menschen immer an erster Stelle“, so die Kommissionspräsidentin.
Gleichzeitig warb von der Leyen für eine engere internationale Zusammenarbeit. Die EU verfüge bereits über Freihandelsabkommen mit mehr als 80 Ländern. In einer zunehmend fragmentierten Welt müsse Europa daher nicht auf Abschottung setzen, sondern auf neue Partnerschaften und bessere Verbindungen. Im Rahmen des sogenannten Global Gateway soll eine weitere Konnektivitätsinitiative mit Schwerpunkt auf Zentralasien entstehen. Auch die Beziehungen zu Kanada sollen auf eine neue Stufe gehoben werden. Von der Leyen schlug deshalb vor, Kanada zum ersten assoziierten Mitglied der EU zu machen.
Besonders weitreichend waren von der Leyens Ankündigungen zur europäischen Sicherheit. Gemeinsam mit der Hohen Vertreterin der EU will sie eine neue Sicherheitsdoktrin erarbeiten. Angesichts hybrider Angriffe und anderer neuer Bedrohungen seien bestehende Strukturen möglicherweise nicht mehr ausreichend. Deshalb wolle man einen europäischen Mechanismus schaffen, der bei hybriden Angriffen eine gemeinsame Reaktion ermöglichen solle. Von der Leyen verglich den geplanten Mechanismus mit Artikel 4 des NATO-Vertrags beziehungsweise einem europäischen Notfallsicherheitsprotokoll.

Von der Leyen kündigt Europäischen Sicherheitsrat an

Die Kommissionspräsidentin kündigte außerdem die Einrichtung eines Europäischen Sicherheitsrats an. Dieser soll eine engere Abstimmung der Mitgliedstaaten in Sicherheitsfragen ermöglichen. Von der Leyen verwies in diesem Zusammenhang auch auf den starken Anstieg der europäischen Verteidigungsausgaben. Diese seien seit ihrem Amtsantritt um 80 Prozent gestiegen. Investitionen in die Verteidigung könnten zugleich Arbeitsplätze schaffen und die europäische Industrie stärken.
Eine zentrale Rolle sollen dabei sogenannte strategische Enabler spielen – also Fähigkeiten und Systeme, die für eine eigenständigere europäische Verteidigungsfähigkeit erforderlich sind. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten müsse deshalb weiter vertieft werden. Die neue europäische Sicherheitsarchitektur solle dabei ausdrücklich mit der NATO zusammenarbeiten.
Categories
gesellschaft ticker

Social-Media-Verbot: Was in der EU geplant ist

Als Reaktion auf die Arbeit einer Expertenkommission hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) am Freitag rasche gesetzliche Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt angekündigt. Auch auf der EU-Ebene wird an Regelungen gearbeitet.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will in der kommenden Woche erklären, wie sie sich ein EU-weites Social-Media-Verbot vorstellt. Klar ist, dass die EU den Digitalkonzernen auch weitere Vorgaben zum Jugendschutz machen will. Die Umsetzung bereitet Datenschützern allerdings Kopfschmerzen.

Wie könnte ein Verbot aussehen?

Einem EU-Beamten zufolge erwägt die Kommission, ein Verbot für Kinder und Jugendliche unter 13 oder 15 Jahren vorzuschlagen. Jüngere Kinder könnten nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder Lehrer Zugang zu den Apps haben und kein eigenes Profil eröffnen können. Unklar ist, ob die EU-Kommission das Verbot auf andere Internetseiten oder Spiele ausweiten will.
Die meisten Onlinedienste, darunter Snapchat und Instagram, sind laut Geschäftsbedingungen ohnehin erst ab 13 Jahren erlaubt. Bei der Anmeldung müssen Jugendliche allerdings lediglich ein Geburtsdatum angeben, kontrolliert wird das bisher nicht.

Was könnte die EU von den Konzernen verlangen?

Experten empfehlen, über ein Verbot hinaus Anforderungen an die Digitalkonzerne zu stellen. Sie sollen ihre Apps für Kinder und Jugendliche sicherer machen: ohne süchtig machende Algorithmen und geschützt vor Gewaltdarstellungen und Hassrede. Die Kommission könnte Dienste ohne Altersbegrenzung freigeben, sobald sie für sicher befunden werden.
Die EU hat mit dem Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) allerdings schon Regeln für die Digitalkonzerne – und gegen fast alle großen Plattformen laufen Verfahren wegen mangelnden Jugendschutzes. Brüssel verlangt Änderungen, andernfalls drohen Bußgelder.

Wer würde die Einschränkungen durchsetzen?

Die EU-Kommission. Sie ist für die Überwachung der großen Digitalkonzerne zuständig und kann bei Verstößen Strafen verhängen. Bislang ist aber unklar, wie die Plattformen das Alter strenger kontrollieren sollen.
Eine Möglichkeit: Die Altersüberprüfung könnte über den digitalen Personalausweis im sogenannten E-Wallet laufen, das in Deutschland ab dem kommenden Jahr verfügbar sein soll.
Die EU-Kommission hat außerdem eine App entwickelt, die das Alter auf dem Smartphone speichern und alle verbotenen Apps und Internetseiten automatisch sperren soll.
Mehrere EU-Länder testen die App derzeit, Deutschland gehört nicht dazu. Voraussetzung für beide Varianten wäre ein gültiger Personalausweis, den nicht alle 13-Jährigen in Deutschland haben. Die EU-Kommission hat außerdem eingeräumt, dass sich jede Altersbeschränkung über einen VPN-Zugang umgehen ließe.

Welche Kritik gibt es?

Ein Verbot für Kinder und Jugendliche würde bedeuten, dass alle Nutzer ihr Alter nachweisen müssen.
Eine solche Regelung sei in ihrem Ausmaß „schädlich und unverhältnismäßig“, kritisierte Simeon de Brouwer von der Organisation für digitale Verbraucherrechte EDRi. Andere verweisen darauf, dass auch Jugendliche ein Recht auf Teilhabe im Internet haben.
Datenschützer haben zudem Zweifel an der Sicherheit der App. Eigentlich soll die Anwendung an die Plattformen nur die Information weitergeben, ob ein Nutzer alt genug ist. Mehrere Sicherheitsexperten schafften es nach eigenen Angaben jedoch innerhalb kürzester Zeit, bisher verfügbare Prototypen der App zu hacken und an private Informationen zu gelangen.

Wann könnte das Verbot kommen?

Ungeachtet der praktischen Probleme dürfte es noch eine Weile dauern, bis die EU ein Social-Media-Verbot einführt. Von der Leyen will ihre Pläne am Mittwoch dem Europaparlament vorstellen. Danach muss die Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen, über den im Anschluss das Parlament und der Rat der 27 Mitgliedstaaten verhandeln. Dieses Verfahren dauert in der Regel Monate.
Mehrere Länder dringen seit langem auf ein Social-Media-Verbot, darunter Dänemark, Griechenland und Frankreich. Für nationale Alleingänge gibt es aber praktische Hürden. Die deutsche Bundesregierung setzt sich deshalb für ein europäisches Vorgehen ein. Bis es eine EU-weite Regelung gibt, setzt Ministerin Prien auf eine Übergangsregelung durch Gesetze in Deutschland. (afp/red)
Categories
deutschland ticker

EU-Mittel für Sachsen-Anhalt: Grünen-Politiker bringt Förderstopp ins Spiel


In Kürze:

  • Sachsen-Anhalt erhält bis 2027 rund 2,95 Milliarden Euro aus EU-Förderprogrammen.
  • Grünen-Europaabgeordneter Daniel Freund bringt einen möglichen Förderstopp bei einer AfD-Regierung ins Gespräch.
  • Der SPD-Abgeordnete Matthias Ecke kritisiert solche Überlegungen und setzt auf weitere EU-Förderung.
  • EU-Gelder dürfen nicht allein wegen eines Wahlergebnisses zurückgehalten werden.

Auf EU-Ebene soll es Überlegungen geben, Mittel aus der Regionalförderung für das Land Sachsen-Anhalt einzufrieren, sollte eine AfD-Regierung Grundrechte verletzen. Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund hat diese Option gegenüber der ARD angesprochen. Kritisch äußert sich sein Kollege Matthias Ecke von der sozialdemokratischen Fraktion.

Sachsen-Anhalt erhält EU-Fördermittel von insgesamt 2,95 Milliarden Euro

Auf der Grundlage des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021 bis 2027 erhält Sachsen-Anhalt insgesamt 1,2 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Diese Mittel sind gedacht, um Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung mitzufinanzieren – unter anderem Gründerkurse für Existenzgründer. Für Auswahl und Abwicklung der EFRE-Projekte sind die Landesregierungen zuständig.
Dazu kommen etwa 550 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verbesserung der Beschäftigungs- und Bildungschancen. Weitere Mittel sind aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) vorgesehen. Im Regelfall handelt es sich um Kofinanzierungen. Insgesamt ist die Rede von 2,95 Milliarden Euro.
Sollte eine AfD-geführte Regierung in Sachsen-Anhalt „gegen das europäische Projekt und gegen die Europäische Union handeln“, so MdEP Freund, müsste die EU-Kommission „im Zweifel auch Gelder zurückhalten“. Als Vorbild nannte der Grünen-Politiker das Vorgehen Brüssels gegenüber Ungarn und Polen in den Regierungsjahren Viktor Orbáns und der PiS.

MdEP Pürner brachte Anfrage an die EU-Kommission ein

Gegenüber beiden Ländern hielt die EU-Kommission die Auszahlung zugesagter Fördermittel zurück. Zur Begründung verwies man auf angeblich verbreitete Fälle von Korruption oder Verstöße gegen sogenannte Grundwerte der EU. Dass es in beiden Ländern mittlerweile EU-freundlichere Regierungen gibt, sieht Freund als Erfolg der Politik Brüssels gegenüber Ungarn und Polen.
Der fraktionslose EU-Abgeordnete Friedrich Pürner sieht in den Erwägungen eine Form der Respektlosigkeit der EU gegenüber demokratischen Entscheidungen in den Mitgliedstaaten. Wie er auf X mitteilt, hat er eine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die EU-Kommission gerichtet. Er geht davon aus, dass diese Überlegungen bereits im Vorfeld angestrengt worden seien – und erklärt:
„Wer Wahlen mit Milliarden erpresst, hat jedes Recht verwirkt, sich Wertegemeinschaft zu nennen.“
Wie Freund selbst einräumt, wäre ein solches Vorgehen nicht allein aufgrund eines bloßen Wahlergebnisses zulässig. Es müssten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass die jeweilige Regierung tatsächlich Vertragspflichten verletzt – etwa durch Infragestellung des Rechtsstaats oder Benachteiligung von Minderheiten.

Sozialdemokraten für weitere Förderung – Bund hätte hinreichend Handhabe

Der SPE-Abgeordnete Matthias Ecke übt Kritik an Überlegungen dieser Art. Er betont, dass die Sozialdemokraten im EU-Parlament sich auch in den Verhandlungen für die Jahre 2028 bis 2034 für die Gewährung weiterer Fördermittel an Sachsen-Anhalt einsetzen. Diese seien zwar an die „Grundwerte“ der EU gebunden – Ecke fügt jedoch hinzu:
„Ich gehe davon aus, dass Sachsen-Anhalt diese Werte auch weiterhin einhalten wird oder die Bundesregierung dafür sorgen wird, dass sie sie einhält.“
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte jüngst betont, dass der Bund über wirksame Mechanismen verfüge, verfassungsmäßiges Handeln von Landesregierungen zu erzwingen, sollten deren Entscheidungen das Grundgesetz verletzen.
Der Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, zeigt sich von der Debatte unbeeindruckt. Gegenüber der ARD äußerte er:
„Wir lachen über unsere parteilichen Gegner, die uns jetzt auch auf EU-Ebene undemokratisch zu benachteiligen suchen.“
Er führte die Gedankenspiele darauf zurück, dass diese „gegen uns argumentativ im politischen Wettbewerb längst wehrlos sind“.
Categories
ausland ticker wirtschaft

Weniger China, mehr Europa – EU regelt öffentliche Aufträge

Europa kämpft angesichts der Konkurrenz aus China um seine Wirtschaftskraft. Eine Stellschraube: Die EU-Kommission will, dass staatliche Gelder strategischer eingesetzt werden.
Dafür hat die Brüsseler Behörde nun ein neues Regelwerk für die Ausstattung von Schulen, dem Straßenbau und andere Fällen der öffentlichen Beschaffung vorgeschlagen. Denn viele kommunale Behörden nutzten bereits existierende Möglichkeiten nicht, bei der Vergabe europäische Unternehmen zu bevorzugen, wie EU-Industriekommissar Stéphane Séjourné sagte.
Die neuen Regeln sollen die Bedingungen dafür klarstellen. „Es ist ein strategischer Hebel – und zwar in einer Zeit, in der insbesondere China, Indien, die Vereinigten Staaten und alle heutigen Großmächte diesen Handlungshebel als Teil ihrer eigenen Industrie- und Wirtschaftsstrategien nutzen“, sagte der Franzose. Chinesische Handelsvertreter reagieren besorgt.

Keine Pflicht zu Bevorzugung

Nach dem Willen der Brüsseler Behörde soll festgehalten werden, dass die öffentliche Hand weiter europäische Unternehmen gegenüber Anbietern aus Drittstaaten wie China bevorzugen kann, die umgekehrt europäischen Bietern nicht gleichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen gewähren. Verpflichtend werden soll dies aber nicht. Das geht aus dem in Brüssel vorgestellten Vorstoß hervor.
Für bestimmte Bereiche, etwa Autobatterien oder Beton, hat die EU-Kommission im Frühjahr dagegen vorgeschlagen, dass europäische Produkte bevorzugt werden müssen. Darüber beraten die Abgeordneten des Europaparlaments und die EU-Mitgliedstaaten derzeit.
Für viele Diskussionen sorgt dabei, welche Länder gleichwertig mit EU-Staaten behandelt werden. Die im Parlament für die Verhandlungen zuständigen Berichterstatter haben gerade vorgeschlagen, zunächst enger zu fassen, welche Länder dazugerechnet werden, mit der Möglichkeit, diese Liste später zu erweitern, wie Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini erklärte.

USA und Großbritannien gleich behandelt, China nicht

In den allgemeinen Regeln, die nun vorgestellt wurden, soll festgehalten werden, dass Handelspartner außerhalb der EU erfasst werden, mit denen es bestimmte Vereinbarungen zum Zugang für den öffentlichen Beschaffungsmarkt gibt. Länder, die einen vereinbarten gegenseitigen Zugang nicht gewähren, sollen ausgeschlossen werden können. Séjourné bestätigte, dass etwa Produkte aus Großbritannien und den USA wie europäische behandelt werden könnten, aber China nicht erfasst wäre.
Ferner soll ein europaweiter digitaler Marktplatz geschaffen werden. Darüber sollen Auftraggeber unter anderem unkompliziert herausfinden können, für welche Unternehmen und Waren aus Drittländern die gleichen Bedingungen gelten wie für europäische. Alle Aufträge über einem bestimmten Volumen müssten dem Vorschlag zufolge künftig zudem über diese Plattform vergeben werden.

Qualität als Kriterium

Einen Wechsel soll es nach Willen der EU-Kommission zudem bei den Kriterien für die Auftragsvergabe geben. So soll nicht nur der Preis ausschlaggebend dafür sein, wer den Zuschlag für neue Stühle an einer Schule bekommt. Stattdessen sollen Kommunen und andere Beschaffer jeweils selbst festlegen können, welche qualitative Kriterien bei einem Auftrag wichtig sind.
So könnten etwa ökologische, innovative sowie Sicherheits- und Resilienzaspekte oder die Arbeitsbedingungen bei der Herstellung ein größeres Gewicht bekommen. Solche Vorgaben sind nach Angaben eines EU-Beamten bereits jetzt möglich, aber je nach EU-Staat mit rechtlicher Unsicherheit verbunden, sodass sie unterschiedlich oft angewandt würden.
Die Europäische Union kämpft angesichts internationaler Konkurrenz um die Wettbewerbsfähigkeit. Allein gegenüber China beträgt das Handelsdefizit der EU mittlerweile rund eine Milliarde Euro pro Tag.
Damit die Vorschläge der EU-Kommission in Kraft treten, ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten nötig.
Die Chinesische Handelskammer bei der EU (CCCEU) reagierte in einer Mitteilung „äußerst besorgt“ auf die Bestimmungen unter anderem zur europäischen Präferenz und zum Marktzugang für Drittländer. Chinesische Unternehmen könnten ausgeschlossen werden. Sie rief die EU-Kommission auf, umsichtig vorzugehen und unter anderem Verhältnismäßigkeit und internationale Handelsverpflichtungen zu achten.

Abgeordnete: Wirtschaft nicht abschotten

Der Europaabgeordnete Bernd Lange (SPD), Vorsitzender des Handelsausschusses des Parlaments, sprach in einer ersten Reaktion von einer potenziell enormen Hebelwirkung durch eine strategisch eingesetzte öffentliche Auftragsvergabe. Er warnte in einer Mitteilung aber auch vor Abschottung – bei den Regeln zur Bevorzugung europäischer Angebote und beim Zugang von Unternehmen aus Drittstaaten müsse die richtige Balance gefunden werden.
Europa lebe von offenen Märkten und starken Partnerschaften. „Wir dürfen unseren Partnern nicht einfach die Tür vor der Nase zuschlagen oder die Kriterien so restriktiv setzen, dass es de facto eine Schließung unseres Marktes durch die Hintertür ist.“
Die stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende und Europaabgeordnete Svenja Hahn begrüßte den Abbau von Bürokratie durch eine einheitliche europäische digitale Plattform, die es vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen ermöglichen könne, leichter an Ausschreibungen teilzunehmen.
Sie sprach sich für eine Stärkung der international vernetzten Wirtschaft aus. „Wenn andere Länder unsere Unternehmen gleichermaßen an ihrem öffentlichen Markt teilhaben lassen, dann sind ihre Unternehmen herzlich willkommen.“
Der CSU-Europaabgeordnete Christian Doleschal, der sich im Parlament mit dem Vergaberecht beschäftigt, begrüßte die geplante Vereinfachung. Diese komme Kommunen zugute.
Europaabgeordnete Anna Cavazzini, Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, begrüßte den Vorschlag, einen Anteil der Beschaffung verpflichtend auf Qualität, statt nur auf den Preis auszurichten. Die Kommission gehe dabei aber nicht weit genug. „Wir Grüne fordern, dass grüne und soziale Kriterien bei allen Vergabeprozessen die Norm werden.“ (dpa/red)
Categories
ticker wirtschaft

Billige Online-Ware: EU-Staaten beschließen neue Bearbeitungsgebühr

Im Kampf gegen die massenhafte Einfuhr von Billigprodukten in die EU soll eine Bearbeitungsgebühr für kleine Pakete fällig werden. Ab 1. November soll die neue Abgabe für im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkte gelten und von den nationalen Behörden erhoben werden, wie die EU-Mitgliedstaaten mitteilten. Darauf hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Länder im März verständigt. Das Parlament muss nun noch formell zustimmen, damit dies in Kraft treten kann.
Die EU-Kommission muss noch die Höhe der Gebühr festlegen. Für die Zahlung sind nach Angaben der EU-Staaten die Online-Handelsplattformen zuständig – nicht etwa die Endverbraucher in Europa.

Milliarden Pakete kommen aus China an

Die neuen Regeln dürften etwa Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress oder auch Amazon betreffen. Die Abgabe soll die steigenden Kosten durch die wachsende Zahl kleiner Sendungen aus dem Online-Handel decken, etwa die Sichtung und Kontrolle bei der Einfuhr.
Im Jahr 2025 wickelten die europäischen Zollämter nach Angaben der EU-Staaten rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern ab. 90 Prozent davon seien aus China in die EU gelangt.

Zoll seit Juli auch auf billige Ware

Seit Juli wird unabhängig davon auch auf günstige Waren aus dem Ausland Zoll fällig. Pro Warengruppe in der Sendung werden pauschal drei Euro berechnet. Dafür sind eigentlich die Verkäufer oder Importeure verantwortlich. Manche Händler reichen die Zollpauschale aber an Verbraucher weiter, die nun mehr zahlen müssen.
Europaweite Daten, wie sich die Paketzahlen seitdem verändert haben, liegen noch nicht vor. In Frankreich sank die Einfuhr kleiner Pakete seit Juli um bis zu 40 Prozent, wie das französische Wirtschaftsministerium Ende August mitteilte.
Die neue Bearbeitungsgebühr, die nun von den EU-Staaten bestätigt wurde, ist Teil einer größeren Zollreform. Weitere Maßnahmen sollen dafür sorgen, den globalen Handel zu erleichtern, Zölle effizienter zu erheben und die Kontrollen von nicht konformen, gefährlichen oder unsicheren Waren zu verschärfen, wie die EU-Länder mitteilten. Unter anderem entsteht eine neue EU-Zollbehörde, die 2027 in Lille ihre Arbeit aufnehmen soll. (dpa/red)
Categories
ausland ticker

Apple nimmt nach EU-Strafe Änderungen im App-Store vor

Apple nimmt nach dem Druck der EU von Oktober an Änderungen am App-Store vor. Nutzer in der EU sollen dadurch künftig mehr Wahlfreiheit beim Herunterladen und Bezahlen von Apps haben, wie aus Mitteilungen des US-Konzerns und der EU-Kommission hervorgeht.
Kern der Neuerungen: Entwickler von Apps, die mit Apple kompatibel sind, sollen künftig freier entscheiden können, wie sie ihre Programme vertreiben und wie Nutzer dafür bezahlen. Die Software soll neben dem App-Store also auch einfacher über Internetseiten oder Online-Marktplätze von Drittanbietern heruntergeladen werden können.
Bisher hielt der Tech-Riese Entwickler nach Ansicht der Brüsseler Wettbewerbshüter mit Gebühren davon ab, solche alternativen Vertriebskanäle zu nutzen.

EU-Gesetz soll fairen Wettbewerb sicherstellen

Die Brüsseler Behörde kündigte an, die tatsächliche Umsetzung der neuen Bedingungen genau zu beobachten. Sie hatte im April 2025 wegen Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) eine Strafe von 500 Millionen Euro gegen Apple verhängt.
Apple gilt nach den EU-Regeln als sogenannter Torwächter (Gatekeeper), stellt also mit seinen Angeboten ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern dar.
Nach dem DMA müssen Unternehmen wie Alphabet, Amazon oder eben Apple sich deshalb an besondere Pflichten halten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. (dpa/red)
Categories
ausland ticker

Dublin-Regeln: Deutschland will Asylsuchende nach Italien zurückführen


In Kürze:

  • Deutschland will mit dem neuen EU-Asylsystem Dublin-Rückführungen nach Italien und Griechenland wieder aufnehmen.
  • Italien verweist auf Vereinbarungen zu Altfällen und lehnt eine bedingungslose Rücknahme ab.
  • Rom fordert zudem, die von europäischen NGO-Schiffen nach Italien gebrachten Migranten einzubeziehen.
  • Die EU-Kommission kritisiert Italien wegen bislang abgelehnter Überstellungen.

 
Zwischen Deutschland und Italien gibt es erneut Unstimmigkeiten wegen der Rückführung von Asylsuchenden nach dem Dublin-System. Auch mit Griechenland könnte es Konflikte geben. Anlass dafür ist die deutsche Forderung an beide Länder, nach dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Dublin-Rückführungen zu akzeptieren.
Italien will dies nicht bedingungslos akzeptieren – Griechenland hat sich bislang noch nicht zu den jüngsten Forderungen aus Berlin geäußert. Das GEAS ist am 12. Juni 2026 anwendbar geworden und hat das bisherige Dublin-System durch die neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement ersetzt.

Deutschland sieht Italien grundsätzlich für Dublin-Fälle in der Pflicht

Wie die Zeitung „Il Sole 24 Ore“ berichtet, will die deutsche Regierung Asylsuchende nach Italien zurücküberstellen, die von dort aus nach Deutschland weitergereist sind. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf die Dublin-Regeln. Demnach ist grundsätzlich jener Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, in dem die erste Einreise erfolgt ist.
Deutschland betrachtet Rückführungen in die Erstaufnahmestaaten als Voraussetzung für das Funktionieren des gesamten Systems. Ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums verwies auf die Verbindlichkeit des GEAS. In Berlin erwarte man daher, „dass ab diesem Datum erneut Überstellungen nach Italien und Griechenland erfolgen“.
Italien hingegen will keine Altfälle zurücknehmen. Aus Rom heißt es, für einen Teil der Fälle gebe es bereits Vereinbarungen über einen „Schlussstrich“ bei der Frage der Zuständigkeit. Darüber hinaus erklärte die Regierung von Giorgia Meloni, dass Deutschland selbst zur Belastung Italiens als Erstaufnahmeland beitrage. Schließlich unternehme die Bundesregierung nichts, um die Schiffe der „Seenotretter“-NGOs zu stoppen, die Asylsuchende nach Italien bringen.

Vereinbarung zum „Schlussstrich“ bei Altfällen

Die „Schlussstrich“-Vereinbarung für Fälle aus der Zeit vor dem 12. Juni 2026 sei mit Deutschland und anderen wichtigen EU-Staaten getroffen worden, heißt es aus Rom. Für Fälle, die vor diesem Datum aktenkundig geworden seien, sei Italien demnach nicht mehr zur Rücknahme verpflichtet.
Außerdem beruft sich Rom darauf, dass es bei Schutzsuchenden, die nach dem 12. Juni nach Italien gelangt seien, noch zu früh für eine Bestandsaufnahme sei. So lasse sich derzeit noch nicht feststellen, wie viele von ihnen tatsächlich später in andere EU-Länder weitergereist seien. Zwischen dem 12. Juni und dem 7. Juli hat die deutsche Bundesregierung der EU-Kommission zufolge zwölf Übernahmeersuchen an Italien gerichtet. Die italienischen Behörden hätten alle abgelehnt.
Am Mittwoch, 19. August, wollte Deutschland demnach die etwa 22-jährige Somalierin Abdirisaq Warsame nach Italien überstellen. Sie war im März über Italien nach Deutschland gelangt und hatte dort Asyl beantragt. In Berlin steht man auf dem Standpunkt, dass aufgrund der Dublin-Regeln Italien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei.

Streit um NGO-Seenotrettung und Ersteinreise

Bereits seit 2022 hatte Italien jedoch Dublin-Überstellungen weitgehend verweigert. Im Dezember 2025 hatten die zuständigen Minister in Berlin und Rom eine Vereinbarung über die Erledigung von Altfällen unterzeichnet.
Demgegenüber betonte ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums gegenüber „La Repubblica“, Deutschland fordere für alle Asylsuchenden seit Jahresbeginn konsequent die Anwendung der europäischen Regeln. Insbesondere hätten auch Italien und Griechenland im Vorjahr bilateralen Vereinbarungen zugestimmt, die Dublin-Verfahren ab Inkrafttreten des neuen EU-Systems wieder anzuwenden.
Dies bedeute, dass Deutschland alle Asylsuchenden, die erstmals in Italien EU-Territorium betreten hätten, auch dorthin zurücküberstellen wolle. In Rom betrachtet man Deutschland hingegen in vielen Fällen als Flaggenstaat der Seenotretter-NGO-Schiffe und damit als Ersteinreisestaat. Im Rahmen eines „Kompensationsmechanismus“ solle – so heißt es aus Rom – berücksichtigt werden, dass die Migranten erst durch diese Schiffe nach Italien gelangt seien.

NGOs weisen Darstellung der Regierung in Rom zurück

Die EU-Kommission hatte am 15. Juli kritisiert, dass Italien weiterhin Überstellungen aus anderen EU-Staaten nicht in ausreichendem Maße ermögliche. Auch könne ein aufnehmender Staat eine Überstellung nicht einfach ablehnen, hieß es aus Brüssel, sondern müsse gegebenenfalls einen Alternativtermin anbieten.
Wie viele Personen tatsächlich betroffen wären, ist noch unklar. Dies hängt von zahlreichen weiteren Faktoren sowie den jeweiligen Einzelfällen ab. Die NGOs weisen die Vorwürfe aus Rom zurück. Gegenüber der Nachrichtenagentur „Ansa“ heißt es von „SOS Humanity“, dass in den vergangenen Jahren im Durchschnitt weniger als zehn Prozent der in Italien angekommenen Menschen von Such- und Rettungs-NGOs gerettet worden seien.
Zudem sei die private Seenotrettung erst notwendig geworden, nachdem Italien seine eigene Rettungsoperation „Mare Nostrum“ eingestellt habe. Seenotrettung sei eine völkerrechtliche Verpflichtung und keine politische Gefälligkeit. Daher könne die Tätigkeit der entsprechenden NGOs auch nicht als Grundlage für eine Gegenrechnung gegenüber Deutschland herangezogen werden.
Categories
gesellschaft ticker wirtschaft

Neue Gaskraftwerke: Umwelthilfe legt Beschwerde bei EU-Kommission ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Energiegenossenschaft Green Planet Energy haben in Brüssel Beschwerde gegen das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG) der Bundesregierung eingelegt, das die Ausschreibung neuer Gaskraftwerke noch in diesem Jahr vorsieht.
Das Gesetz sei wettbewerbsrechtlich umstritten, erklärten DUH und Green Planet Energy am Dienstag, den 18. August. Zudem widerspreche es dem Ziel des AccelerateEU-Pakets, Europas Abhängigkeit von fossilen Märkten und Energien in der Stromerzeugung zu verringern.

Kritik: Keine Technologieneutralität

Das StromVKG sei „faktisch“ auf neue Gaskraftwerke zugeschnitten, die Ausschreibungen seien nicht technologieneutral, begründeten DUH und Green Planet Energy ihre Beschwerde. Damit verstoße es gegen das europäische Beihilfe- und Wettbewerbsrecht.

Ausschreibung ab September geplant

Das Stromgesetz sieht die Ausschreibung von Anlagen mit einer Leistung von insgesamt zunächst rund zehn Gigawatt bereits ab September vor.
„Das Wirtschaftsministerium erklärte Anfang Juli: „Bezuschlagt werden Anlagen, die in der Lage sind, über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitzustellen“.
Alternativen zu Gaskraftwerken wie etwa Großspeicher sind damit de facto ausgeschlossen.

Staatliche Förderung als Voraussetzung

Die neuen Kraftwerke brauchen staatliche Förderung, da sie als Backup für Zeiten vorgesehen sind, in denen der Strom aus erneuerbaren Energiequellen nicht ausreicht. Mit so begrenzten Betriebszeiten wären sie ohne Förderung nicht wirtschaftlich zu betreiben.

Hohe Kosten und mögliche Verbraucherbelastung

Der rechnerische Förderhöchstbetrag liege bei den geplanten 15 Jahren Laufzeit bei knapp 33 Milliarden Euro, erklärten DUH und Green Planet Energy. Die Bundesregierung wolle die Finanzierung in einem weiteren Gesetz regeln; dabei stehe auch eine Umlage für Verbraucher im Raum.
„Mit dem neuen Gesetz soll eine milliardenschwere Dauerförderung für Gaskraftwerke auf den Weg gebracht werden, auf dem Rücken von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen“, kritisierte Nils Müller, Vorstand bei Green Planet Energy.

Forderung nach förmlichem Prüfverfahren

Von der EU genehmigen lassen will die Bundesregierung die staatlichen Förderungen laut DUH und Green Planet Energy im beschleunigten Vorprüfverfahren. Sie forderten Brüssel am Dienstag auf, ein förmliches Prüfverfahren einzuleiten.
Geprüft werden müsse insbesondere, ob die Förderung gegen das Gebot der Technologieoffenheit verstößt und ob weniger wettbewerbsverzerrende Alternativen ausreichend berücksichtigt wurden. „Entscheidend müssten Kosten, Klimawirkung, Verfügbarkeit und Realisierungsgeschwindigkeit sein, nicht die politische Bevorzugung fossiler Kraftwerke.“

Stellungnahme der EU-Kommission

Ein EU-Sprecher sagte auf AFP-Anfrage, die Gespräche über die Genehmigung des StromVKG dauerten an. Zum genauen Zeitplan könne er sich leider nicht äußern. „Aber wir werden weiter daran arbeiten und so schnell wie möglich vorankommen.“ (afp/red)
Categories
ausland ticker

EU will Strom gegenüber Gas günstiger machen – Deutschland widerspricht


In Kürze:

  • Elektrifizierung: Die EU will den Stromanteil am Endenergieverbrauch bis 2040 auf 46 Prozent verdoppeln.
  • Strompreise: Brüssel will das Preisverhältnis von Strom zu Gas bis 2030 auf maximal 2,5:1 bei Haushalten und 2:1 bei der Industrie senken.
  • Steuerhoheit: Deutschland unterstützt grundsätzlich günstigeren Strom, wehrt sich aber gegen eine mögliche Umgehung des EU-Steuerrechts durch Strommarktregeln.

Die EU will Industrie, Verkehr und die Energieversorgung von Gebäuden grundlegend elektrifizieren, um die Verwendung fossiler Energieträger zu verringern. Dazu hat sie am 17. Juli den sogenannten Electrification Action Plan (EAP) vorgestellt. Das Problem: Die Stromkosten in der EU sind extrem hoch, und vielfach tragen die Steuern dazu bei, dass Strom im Vergleich zu Erdgas noch teurer wird.
Um das zu erreichen, will Brüssel nun eine neue Vorgabe für das Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreisen schaffen. So soll bis 2030 das Verhältnis von Strom- zu Gaspreisen inklusive der steuerlichen Belastung auf maximal 2,5 zu 1 bei Haushalten sinken. Bei der Industrie soll der Strom maximal doppelt so teuer wie Gas sein. Für Deutschland würde dies jedoch erhebliche Korrekturen voraussetzen – weshalb die Bundesregierung nun auf ihre Souveränität pocht.

EU will Elektrifizierung bis 2040 massiv beschleunigen

Dem EAP zufolge soll der Anteil der Elektrizität am europäischen Endenergieverbrauch bis 2046 auf 46 Prozent steigen. Derzeit liegt er lediglich bei etwa 23 Prozent. Im Rahmen des Energy-Union-Pakets im vierten Quartal 2026 soll dazu ein verbindlicherer Vorschlag vorliegen. Der EU-Kommission zufolge liegt das Einsparungspotenzial allein durch eine Verringerung der Importe fossiler Energieträger bei jährlich bis zu 260 Milliarden Euro.
EU-Energiekommissar Dan Jørgensen erklärte laut „Euronews“, seit Beginn des Irankrieges habe sich die Situation erheblich zugespitzt. So habe die EU allein in dessen ersten 48 Tagen mehr als 22 Milliarden Euro für Energieimporte bezahlt, ohne überhaupt neue Energielieferungen in Anspruch genommen zu haben.
In den hohen Strompreisen sieht die EU-Kommission einen der wesentlichen Gründe dafür, dass die Elektrifizierung in Europa nur langsam vorankommt. So ist die Kilowattstunde Strom teilweise drei- bis fünfmal so teuer wie die Kilowattstunde Gas. In Deutschland ist es um mehr als das Dreifache. Dazu kommt eine Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde – verglichen mit einer Gassteuer von 0,55 Cent.

Hohe Strompreise bremsen den Umstieg auf Elektrizität

Wenn die dafür benötigte Energie aber deutlich höher besteuert wird als Gas, werden Wärmepumpen, Elektroautos und elektrische Prozesswärme weniger attraktiv. Deshalb will die EU erreichen, dass Strom perspektivisch nicht mehr höher belastet wird als Gas. Deutschland argwöhnt nun jedoch, dass Brüssel dies über neue Vorgaben erzwingen will.
Dass Strom günstiger besteuert werden sollte, stellt man in Berlin nicht grundsätzlich infrage. Allerdings geht es auch darum, auf welchem rechtlichen Wege die EU dazu Vorgaben machen darf. „Euronews“ zufolge hat das deutsche Finanzministerium ein Schreiben nach Brüssel geschickt. Darin wirft man der Kommission vor, faktisch über eine Regelung zum Strommarktdesign steuerrechtliche Vorgaben durchsetzen zu wollen.
Aus deutscher Sicht würde dies eine Umgehung bestehender Rechtsrahmen darstellen. Will die EU steuerrechtliche Fragen regeln, gelten besondere Regeln und insbesondere das Einstimmigkeitsprinzip. Für Vorgaben zur Strommarktgesetzgebung reichen hingegen Verfahren mit qualifizierter Mehrheit aus.

EU und Verbände fordern günstigeren Strom

Deshalb äußerte Bastian Fleig, Generaldirektor im Bundesfinanzministerium, erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Überlegungen aus Brüssel. Die geplante Regelung, so Fleig, „enthält substanzielle steuerbezogene Bestimmungen und greift unmittelbar in die nationale Steuer- und Haushaltssouveränität ein“.
Deutschland teile die Ziele von Transformation und Elektrifizierung. Allerdings seien die dazugehörigen steuerlichen Fragen im vorgesehenen Verfahren über die Energy Tax Directive (ETD) zu regeln. Sie seien kein Gegenstand der Rechtssetzung über die Strommarktregulierung. Die ETD habe bewusst Strom aus einer von der Kommission vorgeschlagenen Umwelt-Rangordnung der Energieträger herausgenommen. So wollte man den Mitgliedstaaten bewusst Spielräume für die Besteuerung von Strom eröffnen.
Die EU hingegen sieht hingegen eine steuerliche Bevorzugung von Strom als unerlässlich für ein Voranbringen der eigenen Elektrifizierungsstrategie. Auch Klimaschutzorganisationen wie das Climate Action Network Europe sehen dies ähnlich und fordern Deutschland auf, den Kommissionsvorschlag zur Reform der Energiebesteuerung zu unterstützen. Tom Lewis erklärte gegenüber „Euronews“:
„Heute zahlt ein deutscher Haushalt im Durchschnitt mehr als dreimal so viel für Strom pro Einheit wie für Gas. Das macht dringend benötigte Elektrifizierung, wie die Installation von Wärmepumpen, weniger attraktiv als umweltschädliche Gaskessel.”

Reiche grundsätzlich für niedrigere Stromsteuer

Auch der Europäische Wärmepumpenverband sieht Energiebesteuerung als wesentliche Faktoren für das ungünstige Preisverhältnis. Dazu kämen allerdings auch die Netzentgelte. Der Kommission zufolge machen Netzentgelte 27 Prozent der Stromrechnung privater Haushalte und 21 Prozent der Rechnungen von Unternehmen aus. Steuern und Abgaben beliefen sich auf 24 Prozent bei Haushalten und 16 Prozent bei Unternehmen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat Anfang des Monats erklärt, sie rechne erst in den 2030er-Jahren mit sinkenden Strompreisen. Zu den aktuellen Erwägungen der EU hat sie noch keine explizite Position bezogen. In der Vergangenheit hatte sie sich grundsätzlich für eine Senkung der Stromsteuer ausgesprochen. Auch sie betont, dass die Energiekosten in Deutschland insgesamt zu hoch seien. Allerdings erklärte sie, eine Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, könne erst kommen, wenn „im Haushalt Spielräume dafür da sind“. Bislang erfolgte eine Senkung nur für die Industrie, das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft.
Categories
etplus ticker wirtschaft

Fachmann sieht wenig Erfolgschancen für EU-Elektrifizierungsplan


In Kürze:

  • Mit dem EU-Elektrifizierungsplan plant die EU-Kommission, den Verstromungsanteil zu erhöhen.
  • Der Diplom-Ingenieur Frank Hennig sieht hingegen „völlig verschiedene“ Bedingungen in den einzelnen Staaten.
  • Unternehmen in der EU erleiden seiner Aussage zufolge durch den Plan wettbewerbliche Nachteile gegenüber globalen Mitbewerbern.
  • Um ausreichend flexibel verfügbaren Strom zu produzieren, müsse Deutschland in erster Linie die Gaskraft weiter ausbauen.

 
Die EU-Kommission hat bekannt gegeben, dass sie den Stromanteil am gesamten Endenergieverbrauch in der Europäischen Union deutlich erhöhen will. Mitte Juli hat sie genauere Details zu ihrem Plan vorgestellt, um „Europa zum ersten elektrifizierten Kontinent zu machen“.
Was es mit diesem Plan genau auf sich hat und was das konkret für die Menschen in Europa und Deutschland bedeutet, schildert Frank Hennig, Diplom-Ingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, im Interview mit Epoch Times.
Herr Hennig, welche Maßnahmen plant die Europäische Union umzusetzen, um die Elektrifizierung voranzubringen? Haben Sie genauere Informationen dazu?
Eine Pressemitteilung der EU-Kommission gibt einen Überblick über diese Elektrifizierung, ausführlicher wird das Arbeitsdokument eines „Elektrifizierungsaktionsplans“. Zunächst geht es um öffentliche Konsultationen mit Interessengruppen, dem Europäischen Rat, dem Ministerrat, dem EU-Parlament und anderen. Es gibt also noch keine konkret beschlossenen Vorgaben, bisher nur aufgeschriebene Ziele der Kommission. Später sollen Richtlinien geändert und neue Gesetzesinitiativen umgesetzt werden.
Das Ziel ist, im Sinne des Green Deal eine EU-weite Beschleunigung der Elektrifizierung durchzuführen. Das soll natürlich auf Grundlage emissionsfreier oder -armer Stromproduktion geschehen.

Eine Umsetzungsvariante des Elektrifizierungsplans der EU-Kommission: Ladesäulen für E-Autos für mehr Elektromobilität, gespeist von als sauber geltenden Kraftwerken.

Foto: chirawan/iStock

Einige Zahlen wie ein Elektrifizierungsziel von 46 Prozent bis 2040 und eine Einsparung von fossilen Importen im Wert von jährlich 260 Milliarden Euro scheinen kaum von seriösen Berechnungen gedeckt zu sein, eher von Studien am grünen Tisch bereitgestellt.
In Deutschland wird dieses Ziel schon seit Jahren unter der Überschrift „Sektorenkopplung“ verfolgt. Das Vorhaben ist also nicht grundsätzlich neu – abgesehen von den angeführten Zielzahlen.
Inwiefern halten Sie eine Steigerung des Verstromungsanteils von 23 auf 32 Prozent in vier Jahren für realistisch?
Das ist kaum möglich. Elektrifizierung ist mehr als nur eine Erhöhung der Stromproduktion. Im Gegensatz zu den Sektoren Wärme und Verkehr müssen im Stromsystem Angebot und Verbrauch sekundengenau übereinstimmen. Das bedeutet, die Netze auf allen Spannungsebenen stark auszubauen, die Zahl grenzüberschreitender Leitungen (Interkonnektoren) zu vervielfachen und riesige Kapazitäten an Stromspeichern zu installieren.
Die Bedingungen sind zudem in den einzelnen EU-Ländern völlig verschieden. Schweden und Frankreich könnten dieses Ziel aufgrund ihres günstigen Energiemixes erreichen. Schweden mit seinen 10,5 Millionen Einwohnern und wenig Schwerindustrie hat sich die Dekarbonisierung im Energiebereich bis 2045 vorgenommen, und das ist realistisch. Die Erneuerung des Kernkraftwerksparks und das gute Aufkommen an Wasserkraft, Biomasse und Wind bieten gute Ansätze zum Ausbau der Elektrifizierung.
Kohlelastige Länder wie Polen, Tschechien oder Griechenland werden ein solches Ziel kaum erreichen können, solange der Einstieg bzw. der Ausbau der Kernenergie dort bislang nicht wirkt und weil die verfügbaren Naturenergien eher überschaubar sind.
Kann die Nutzung der fossilen Energieträger erfolgreich reduziert werden?
Der Rückgang fossiler Energieträger hängt von den verfügbaren Alternativen ab. Prinzipiell können durch den Ausbau der sogenannten Erneuerbaren die Emissionen gesenkt werden, regelbare und gesicherte Stromproduktion bleibt aber notwendig. Kommt diese aus emissionsarmer Produktion wie Kernkraft, Wasser und Biomasse, ist die Elektrifizierung im Sinne der EU-Kommission möglich.
Eine zeitliche Entkopplung von Stromproduktion und –verbrauch, um die volatile Einspeisung natürlicher Zufallsenergie vermehrt zu nutzen, würde jedoch Speicherkapazitäten in nicht finanzierbaren Größenordnungen erfordern. Batteriespeicher helfen zwar beim Ausgleich des Tagesganges, aber nicht über längere Fristen.
Dringender wären intersaisonale Speicher, worauf die grüne Wasserstoffstrategie abhebt. Grüner Wasserstoff ist gegebenenfalls für die stoffliche Nutzung wirtschaftlich, nicht aber im Bereich der Stromspeicherung. Die zahlreichen Verfahrensschritte senken den Gesamtwirkungsgrad einer Stromspeicherung auf unter 25 Prozent ab, sodass man weniger von Stromspeicherung als von Stromverschwendung sprechen muss.
Der Ansatz, grünen Wasserstoff via Ammoniak aus den Sonnenländern der Welt in großen Mengen zu importieren, schafft neue Abhängigkeiten von Staaten, die teils politisch nicht stabil und nicht unabhängig sind und in denen die Menschenrechtslage nicht unseren Vorstellungen entspricht. Schon das Lieferkettengesetz könnte hier einen Import verhindern. Zudem würde die EU-Methanverordnung auch auf Wasserstoff als Treibhausgas angewendet werden müssen, was die Importbedingungen ebenfalls verschlechtert.
Die gegenwärtige Lieferkrise und die Preisentwicklung bei Öl und Gas durch die Kriege in der Ukraine und im Iran zeigen die Folgen solcher Abhängigkeiten deutlich auf. Die EU wäre gut beraten, ihre eigene Basis verfügbarer Energierohstoffe wie Öl, Gas und Kohle zu erhalten und nicht zu schleifen. Moderne Technologien in fossilen Kraftwerken führen zu weniger Emissionen, und der Wechsel von alten zu neuen Kraftwerken würde helfen, Emissionen zu senken.
Auch die CCS-Technologie für Kohlenstoffabscheidung, vom IPCC der UN empfohlen, würde bei den hohen CO2-Zertifikatepreisen wirtschaftlich darstellbar sein. Die Mehrzahl der EU-Staaten baut die Kernkraft aus oder steigt neu ein, dies wirkt aber erst mittelfristig ab den 2030er-Jahren.
Was bedeutet der EU-Plan für die Unternehmen in der EU und vor allem für die in Deutschland? Manche beklagen die teils ohnehin schon strengen Klimaauflagen.
Zu den zu erwartenden Kosten äußert sich die EU nicht, abgesehen von den Einsparungen durch vermiedene Brennstoffimporte. Im Industriebereich ist eine Streckung der Kürzung von kostenlosen Zuteilungen an Emissionszertifikaten in der Diskussion, was aber das Problem nur verschiebt. Durch die Verknappung und Verteuerung der Zertifikate wird der wettbewerbliche Nachteil gegenüber globalen Mitbewerbern immer größer, was die Abwanderung vor allem der energieintensiven Industrie aus der EU begünstigt.
Demgegenüber steht kein messbarer Erfolg hinsichtlich der Klimaentwicklung. Verantwortbare Politik bräuchte ein Monitoring, das die Kosten der sogenannten Klimaschutzmaßnahmen und der Reduzierung des Anteils fossiler Energieträger mit dem erreichten Ergebnis, nämlich der Verhinderung eines Temperaturanstiegs, ins Verhältnis setzt.
Die EU-Vorgaben müssen in den einzelnen EU-Ländern umgesetzt werden. Bisher legte Deutschland freiwillig eine Schippe drauf und verschärfte die Vorgaben wie beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Nach Aussage des Bundeskanzlers soll das künftig nicht mehr der Fall sein.
Die EU-Vorgaben zur Elektrifizierung bedeuten vor allem weitere Bürokratie und Berichtspflichten, die ja bei uns nach dem sogenannten Reformpaket der Bundesregierung zurückgedrängt werden sollten. Die Marktbedingungen für Unternehmen in Deutschland werden weiterhin schwieriger, was die Standortverlagerung eher beschleunigen wird.
Andere Länder gehen mit EU-Vorgaben eher mediterran um. Die Verrechnung von Emissionszertifikaten wird von den nationalen Behörden kontrolliert. Verstöße müssen durch nationale Behörden mit Strafzahlungen geahndet werden. Ob das überall umgesetzt wird, wenn beispielsweise staatliche Energieunternehmen wirtschaftliche Probleme haben, darf bezweifelt werden. In Abwandlung könnte man sagen: Die EU ist groß, Brüssel ist weit.
Welche Auswirkungen sind im deutschen Stromnetz mit der geplanten Elektrifizierung zu erwarten?
Die Windkraft in Deutschland wurde übrigens von 1991 bis heute und ab heute für neu in Betrieb gehende Anlagen für weitere 20 Jahre subventioniert. Daran wird deutlich, dass sie nicht marktfähig ist.
Heute müssen auch die noch zu bauenden Ersatzkraftwerke wie auch bereits vorhandene Reservekraftwerke und „besondere technische Betriebsmittel“ sowie sogenannte Netzbooster (Großbatterien an Netzengstellen) subventioniert werden.
Im Jahr 2026 werden zudem die Netzentgelte staatlich gestützt und es gibt einen subventionierten Industriestrompreis. Würde man die staatlichen Unterstützungsgelder unserem Stromsystem entziehen, würde es zusammenbrechen.

Auflistung der staatlichen Zuschüsse 2026 für das deutsche Stromsystem.

Foto: Frank Hennig

Die Elektrifizierung in Deutschland unter Bedingungen des Atom- und Kohleausstiegs bewirkt, dass aus Gründen der Versorgungssicherheit neue Gaskraftwerke in großer Zahl gebaut werden müssen.
Im Wärmesektor sollen Gasheizungen durch Wärmepumpen ersetzt werden. Der Strom für diese kommt im Winter, also in Zeiten geringen Solarstrom-Aufkommens, dann auch aus Gaskraftwerken, was sicher nicht im Sinne der EU-Kommission ist.
Die EU will mit dem Plan auch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die wirtschaftlichen Potenziale stärken. Wie kann sie dies schaffen?
Der Ansatz der EU-Kommission, die Gemeinschaft wie einen Zentralstaat zu führen, war bisher nicht erfolgreich und wird es auch künftig nicht sein. Solange der „Green Deal“ und die globale „Klimarettung“ das höchste Ziel sind und der technisch-technologische Fortschritt nicht dem freien Markt überlassen wird, sondern Überzeugungen von Beamten und Kommissaren, wird die EU im globalen Wettbewerb wirtschaftlich weiter zurückfallen.
Die Dekarbonisierung mithilfe der Elektrifizierung des Energiesystems bedeutet einen Umbau, keine Erweiterung, keine höhere Qualität. Es gab vorher ein funktionierendes System, ein solches soll es auch nach der Dekarbonisierung geben.
Das führt zu hohen Kosten, insbesondere für den kleinteiligen Ausbau der wetterabhängigen Erneuerbaren, den Netzausbau auf allen Spannungsebenen, nötige Stromspeicher und die hohen Systemkosten für die Integration zufällig erzeugten Stroms.
Haben andere Industrieländer oder Staatenbündnisse außerhalb der EU ähnlich ambitionierte Klimapläne? 
Eine Elektrifizierung als Folge von Automatisierung und Künstlicher Intelligenz (KI) sowie einem steigenden Anteil von Wärmepumpen und E-Mobilen findet fast überall statt. Jedoch ist das meist Marktakteuren überlassen, die auch die wirtschaftlich sinnvollsten Varianten anwenden.
In der EU und Deutschland gibt es zunehmend ein unions- bzw. staatswirtschaftliches System, das vor allem mit den Instrumenten Verbot und Subvention arbeitet. Im Energiesystem gibt es nur noch wenige marktgetriebene Investitionen, meistens erfolgen sie subventionsgetrieben.
 Sehen Sie eine effizientere Lösung für eine schnelle Dekarbonisierung in der EU?
Aus mir nicht erklärlichem Grund soll die Dekarbonisierung möglichst schnell erfolgen. Dadurch steigen die Kosten enorm. Seit es Energieversorgung im heutigen Sinn gibt, wurden die Systeme permanent umgebaut und weiterentwickelt. Das europäische Stromnetz im heutigen Zustand ist über etwa 120 Jahre gewachsen.
Der Neubau einer 110-Kilovolt-Ebene – das sind noch nicht die großen Stromautobahnen – dauert heute etwa acht bis zwölf Jahre. Für den Bau neuer Windkraftanlagen oder großer PV-Freiflächenanlagen werden drei bis fünf Jahre benötigt. Der Netzausbau wird den Rückstand nie aufholen können, wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin erste Priorität hat.
Es leidet jedoch die Netzstabilität, und die Kosten wachsen exponentiell an. Eine Dekarbonisierung im Sinne eines Zurückdrängens fossiler Brennstoffe wird es weltweit geben. Dazu werden alle Energiequellen genutzt werden, auch Kernkraft und saubere Kohle. Trotz des starken Zubaus an Erneuerbaren fangen diese nicht den Anstieg des globalen Energiebedarfs ab.
Die Entscheider in Politik und Wirtschaft stehen unter Druck von Ideologie und der entsprechenden Lobby. Es fehlt der Mut zu kräftigen sachgerechten Entscheidungen, die aber für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung nötig wären.
 Was bedeutet der EU-Plan konkret für die Menschen?
Der Weg zu immer teurer werdender Energie wird weiter beschritten. International wirken Krisen und Kriege, die Folgen des Green Deals betreffen aber nur die EU-Länder. Preiswerte Energie ist aber Voraussetzung für gutes Wirtschaften, für Wohlstand und ein gutes Lebensniveau.
Leider sehe ich bei der gegenwärtigen Organisationsform der EU mit den Ambitionen in Brüssel und einer devot folgenden Bundesregierung in Berlin kein Licht am Horizont.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Maurice Forgeng.
Categories
etplus gesellschaft ticker

Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)
Categories
etplus gesellschaft

Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)
Categories
ausland etplus ticker

Klimavorgaben verpasst: EU geht gegen alle 27 Mitgliedstaaten vor


In Kürze:

  • Die EU-Kommission hat gegen alle Mitgliedstaaten ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
  • Der Grund: Die Länder haben bislang noch keine nationalen Gesetze zur Umsetzung der Gebäuderichtlinie verabschiedet.
  • Deutschland will die EU-Vorgabe mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz umsetzen.

 
Die gesetzlichen Vorgaben der EU gelten für alle 27 Mitgliedstaaten. Schafft es ein Land nicht, diese rechtzeitig umzusetzen, drohen Vertragsverletzungsverfahren.

Alle EU-Staaten in Verzug

Speziell im klimapolitischen Sektor stellte die Behörde der Europäischen Union jetzt flächendeckende Verstöße fest. Laut dem Portal „Insight EU Monitoring“ fordert sie alle Mitgliedstaaten – einschließlich Deutschland – auf, „die verstärkten Vorschriften für die Energieeffizienz von Gebäuden umzusetzen“.
Demzufolge verpasste jedes EU-Land die Frist, bis zum 29. Mai 2026 entsprechend der EU-Vorgabe nationale Gesetze zu verabschieden. Diese sollen dazu beitragen, bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand zu erreichen.
Deutschland will mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die EU-Vorgabe erfüllen. Der Bundestag und der Bundesrat haben das GModG am 10. Juli in einem Eilverfahren beschlossen. Noch in diesem Jahr soll es endgültig in Kraft treten.

Zweimonatige Frist läuft

Aufgrund dieser Verstöße leitete die EU-Kommission nun Vertragsverletzungsverfahren ein. Dazu hat sie den Mitgliedstaaten zunächst Aufforderungsschreiben übermittelt. Jedes EU-Land muss jetzt innerhalb einer Frist von zwei Monaten reagieren, die Umsetzung abschließen und die Kommission über weitere Maßnahmen informieren.
Sollte die EU-Kommission eine oder mehrere nicht zufriedenstellende Antworten von den Mitgliedstaaten erhalten, kann sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Falls von einem Land keine oder keine zufriedenstellende Reaktion kommt, wäre in der Folge eine Klage vor dem EuGH denkbar. Damit verbunden kann die EU-Kommission auch mögliche Strafzahlungen beantragen.

Richtlinie (EU) 2024/1275

Bei der gesetzlichen EU-Vorgabe handelt es sich um die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Sie wird auch als „Gebäuderichtlinie“ oder „Case Green“ bezeichnet. Alle Mitgliedstaaten einigten sich am 24. April 2024 auf diese Richtlinie.
Sie beinhaltet unter anderem die schrittweise Umsetzung sogenannter Nullemissionsgebäude im Neubau in allen EU-Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass die Gebäude keine Vor-Ort-CO₂-Emissionen durch fossile Energieträger erzeugen dürfen. Zudem sollen die Gebäude ihren Verbrauch, die Erzeugung und die Speicherung von Energie bei Bedarf anpassen können. Das soll ab 2028 für Neubauten im öffentlichen Bereich und ab 2030 für alle Neubauten gelten.
Für Wohngebäude im Bestand schreibt die Richtlinie eine schrittweise Renovierung vor. Vorgesehen ist eine Verringerung des durchschnittlichen Primärenergieverbrauchs von 2020 bis 2050. Schon bis 2030 müssen EU-Wohngebäude den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch um 16 Prozent senken, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent. Dabei sollen mindestens 55 Prozent der Einsparungen durch die Sanierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden.

Was die EU damit erreichen will

Die Richtlinie ist ein zentrales Instrument des European Green Deal und des „Fit for 55“-Pakets. Ziel dieses gemeinsamen Beschlusses ist die Verringerung der Treibhausgasemissionen im gesamten EU-Gebäudebestand.
Bis zum Jahr 2050 soll dieser Sektor demnach vollständig emissionsfrei sein. Gebäude sind laut dem Portal der größte Energieverbraucher in Europa. Deshalb misst die Kommission der Umsetzung dieser Klimaziele große Bedeutung bei.
Categories
etplus ticker wirtschaft

Ab August gelten neue KI-Regeln: Was jetzt auf Deutschland zukommt


In Kürze:

  • Ab 2. August gelten neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union.
  • Viele Unternehmen nutzen KI längst im Arbeitsalltag, doch besonders der Mittelstand steht bei der praktischen Umsetzung vor Herausforderungen.
  • Bei Verletzung von Kennzeichnungspflichten auf Grundlage der KI-Verordnung drohen empfindliche Strafen.
  • Die DIHK fordert klare Zuständigkeiten, praxisnahe Hilfen und verlässliche Regeln, damit Unternehmen die Vorgaben mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.

 
Anfang August wird es ernst. Ab dem 2. August gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für Künstliche Intelligenz.
Sie sollen sicherstellen, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einer Maschine kommunizieren oder ihnen künstlich erzeugte Inhalte begegnen. Die EU-Kommission begründet dies mit dem Schutz der Bürger und Unternehmen vor Täuschung, Manipulation, Desinformation und Betrug.
Kurz vor Ablauf der Frist stellt sich die Frage: Sind die Unternehmen in der Lage, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen?
Chatbots müssen sich unter bestimmten Voraussetzungen als Maschinen zu erkennen geben. Anbieter generativer KI-Systeme müssen dafür sorgen, dass künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte gekennzeichnet werden können. Unternehmen, die sogenannte Deepfakes erzeugen oder verbreiten, müssen diese grundsätzlich kenntlich machen. Weitere Pflichten betreffen Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung.
Damit wird aus der europäischen KI-Verordnung (AI Act) für viele deutsche Unternehmen eine betriebliche Aufgabe. Die Europäische Kommission lässt keinen Zweifel daran, dass sie keinen weiteren Aufschub erwartet. Denn wer die Transparenzpflichten aus Artikel 50 ignoriert, dem drohen empfindliche Strafen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Umsatzes.

Unklare Pflichten, unklare Ansprechpartner

„Am 2. August 2026 beginnt Artikel 50 des ‚AI Acts‘ zu gelten. Die Betreiber müssen die Vorschriften vom ersten Tag an einhalten“, heißt es in einer Antwort der Kommission auf Anfrage von Epoch Times. Der Teil der Verordnung, auf den sich Artikel 50 bezieht, sei bereits am 1. August 2024 in Kraft getreten. Anbieter und Betreiber hätten daher nach zwei Jahren Schonfrist Zeit gehabt, sich auf die neuen Pflichten vorzubereiten.
Aus Sicht der deutschen Wirtschaft ist die Sache weniger einfach. Künstliche Intelligenz ist längst in Büros, Produktionshallen und Personalabteilungen angekommen.
So gaben in der Digitalisierungsumfrage 2025 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) 38 Prozent der 5.000 aus acht verschiedenen Wirtschaftszweigen befragten Unternehmen an, KI schon einzusetzen, insbesondere um effizienter zu werden und ihren Kunden bessere Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Weitere 32 Prozent planen den Einsatz von KI-Anwendungen in den nächsten drei Jahren.
Doch vielerorts ist noch ungeklärt, welche Pflichten sich daraus ergeben und an wen sich Unternehmen mit ihren Fragen wenden können. Die Vertretung der DIHK in Brüssel sprach in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr von einem „Dschungel an Digitalregulierungen“. Die Digitalisierungsumfrage ergab auch, dass fast jedes dritte Unternehmen (31 Prozent) rechtliche Unsicherheiten als Herausforderung bei der Digitalisierung sehe.
Damit treffen zwei Entwicklungen aufeinander. Während sich generative KI mit großer Geschwindigkeit in den Unternehmen verbreitet, versucht Europa, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der Innovation ermöglichen und zugleich Risiken begrenzen soll.

Wo die Abgrenzung schwierig wird

Für die Unternehmen beginnt die Schwierigkeit häufig mit einer einfachen Frage: Welche Rolle spielen sie als Unternehmen nach der KI-Verordnung überhaupt? Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen.
Anbieter sind Unternehmen, die ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es auf den Markt bringen oder in Betrieb nehmen. Betreiber sind natürliche oder juristische Personen, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzen. Von den vier Transparenzpflichten des Artikels 50 richten sich zwei an Anbieter und zwei an Betreiber.
Auf dem Papier ist die Unterscheidung klar. In der Praxis kann sie kompliziert werden. Ein mittelständisches Unternehmen, das einen handelsüblichen KI-Assistenten für die interne Kommunikation verwendet, befindet sich in einer anderen rechtlichen Lage als ein Betrieb, der auf Grundlage eines bestehenden KI-Modells einen eigenen Chatbot entwickelt und seinen Kunden zur Verfügung stellt.
Die DIHK nennt in einer Stellungnahme zum geplanten EU-Vereinfachungspaket für den Digitalbereich eine Reihe solcher Grenzfälle. Unklar sei etwa, wann ein Unternehmen durch die Nutzung oder Veränderung eines KI-Systems vom Betreiber zum Anbieter werde.
Als Beispiele nennt der Verband einzelne KI-Funktionen in der Software für Kunden, einfache Chatbots, die externes Wissen einbinden, und die interne Nutzung von KI-Systemen mit sogenannter Retrieval Augmented Generation. Dabei greift ein KI-Modell für seine Antworten auf zusätzliche Wissensquellen wie unternehmensinterne Dokumente oder Datenbanken zurück.
Vor allem kleine und mittlere Betriebe verfügten nicht immer über ausreichende juristische Kompetenzen, um die Anforderungen der KI-Verordnung selbstständig zu beurteilen, warnt die DIHK.
Sie benötigten praxisnahe Leitlinien, digitale Prüfwerkzeuge und klare Risikoeinstufungen. Unternehmen müssten in der Lage sein, sich auch „ohne aufwendige externe Beratung oder hohe Kosten regelkonform zu verhalten“.
Manche Arbeitnehmer setzen Künstliche Intelligenz zur Unterstützung ein. (Symbolbild)

70 Prozent der Unternehmen in Deutschland setzen KI ein oder planen den Einsatz in den nächsten drei Jahren. (Symbolbild).

Foto: Fabian Strauch/dpa/dpa-tmn

Regeln stehen, Hilfen kommen später

Die Europäische Kommission und die Bundesregierung versuchen, den Unternehmen die Umsetzung mit verschiedenen Angeboten zu erleichtern.
Am 10. Juni veröffentlichte die Kommission einen freiwilligen Verhaltenskodex für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Er beschreibt praktische Schritte zur Einhaltung der Transparenzpflichten und sieht vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups vor.
Hinzu kommen Leitlinien zu Artikel 50, deren ersten Entwurf Brüssel im Mai zur Konsultation stellte. Sie sollen unter anderem klären, wer als Anbieter und wer als Betreiber gilt, was rechtlich als Deepfake anzusehen ist und welche gewöhnlichen Bearbeitungen von Bildern, Texten und Videos von den Kennzeichnungspflichten ausgenommen sind.
Das AI-Office der EU-Kommission und der KI-Service-Desk der Bundesnetzagentur sollen Unternehmen zusätzlich bei der Umsetzung helfen.
Außerdem bieten Organisationen wie das Future of Life Institute mit Sitz in den USA „AI Act Compliance Checker“ an.
Doch der Zeitpunkt dieser Hilfsangebote verweist auf ein grundsätzliches Problem. Die Pflichten stehen fest, während wichtige Hilfsmittel zu ihrer Auslegung teilweise erst kurz vor dem Stichtag bereitgestellt werden.
Die DIHK kritisiert diesen Zustand seit Längerem. Eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften setze voraus, dass Leitlinien, delegierte Rechtsakte und Verhaltenskodizes rechtzeitig zur Verfügung stünden, schreibt die Kammer zum Vereinfachungspaket.
Tatsächlich seien diese „entweder verspätet oder noch nicht ausreichend ausgearbeitet“. Unternehmen würden dadurch gezwungen, Anforderungen zu erfüllen, „bevor überhaupt die notwendige Klarheit besteht“.

Die deutsche Aufsicht ist noch im Aufbau

Erschwert wird die Lage durch die nationale Umsetzung. Auch in Deutschland sind laut der DIHK die Strukturen für die Anwendung und Überwachung der KI-Verordnung noch nicht vollständig etabliert.
Der Verband hatte im März in seiner Stellungnahme zum deutschen Durchführungsgesetz der KI-Verordnung vor Verzögerungen gewarnt.
Die Frist für die Benennung der Aufsichtsstrukturen sei nicht eingehalten worden. Normen, Leitfäden und Spezifizierungen, die Unternehmen für die Umsetzung benötigten, seien teilweise gar nicht oder verspätet veröffentlicht worden. Die Pflichten für die Unternehmen träten dagegen dennoch in Kraft.
Der Verband fordert deshalb klare Zuständigkeiten und einen zentralen Ansprechpartner. Die Bundesnetzagentur soll eine wichtige Rolle bei der Marktüberwachung, Koordinierung und Innovationsförderung übernehmen. Aus Sicht der DIHK muss verhindert werden, dass sich Zuständigkeiten verschiedener Behörden überschneiden oder Unternehmen mit unterschiedlichen Auslegungen konfrontiert werden.
Der Verband fordert einen „One-Stop-Shop“-Grundsatz: Unternehmen sollten eine klare Anlaufstelle haben, die sich im Zweifel selbst mit anderen Behörden abstimmt. Entscheidend sei nicht allein, Verwaltungsstrukturen aufzubauen. Die zuständigen Stellen müssten auch über die nötige Expertise verfügen, um Unternehmen schnell und verlässlich Auskunft geben zu können.

Der Omnibus soll für Ordnung sorgen

Dass auch die Europäische Union Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung ihrer Digitalgesetzgebung erkannt hat, zeigt der sogenannte Digital Omnibus. Mit dem Vereinfachungspaket plant Brüssel, Vorschriften besser aufeinander abzustimmen und Unternehmen zu entlasten.
Für die Regeln für Hochrisiko-KI-Systeme wurde ein neuer Zeitplan vereinbart. Vorschriften für bestimmte Hochrisikobereiche wie Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration und Grenzkontrollen sollen vom 2. Dezember 2027 an gelten. Für KI-Systeme, die in Produkte wie Aufzüge oder Spielzeug integriert sind, ist der 2. August 2028 vorgesehen.
Diese Staffelung solle gewährleisten, „dass technische Standards und andere Unterstützungsinstrumente vorhanden sind, bevor die Vorschriften angewendet werden“, erklärt die Kommission gegenüber Epoch Times.
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 sollen davon im Kern unberührt bleiben und gelten zum Großteil unverändert vom 2. August an. Nur für Bestandssysteme verschiebt sich die Kennzeichnungspflicht, sprich verpflichtende Wasserzeichen, auf den 2. Dezember.
Die deutsche Wirtschaft begrüßt den Versuch der Vereinfachung grundsätzlich. Auch das Ziel der KI-Verordnung, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Nutzung Künstlicher Intelligenz zu schaffen, unterstützt die DIHK ausdrücklich. Ihre Kritik richtet sich vorwiegend gegen die praktische Umsetzung.
Denn die KI-Verordnung ist nur ein Teil des europäischen Regelwerks. Je nach Geschäftsmodell müssen Unternehmen auch die Datenschutz-Grundverordnung, den Data Act, den Digital Services Act und verschiedene Vorschriften zur Cybersicherheit beachten.
Die DIHK warnt vor Überschneidungen, unterschiedlichen Definitionen und mehrfachen Prüf- und Meldepflichten. Sie fordert, die Vorschriften stärker aufeinander abzustimmen und möglichst in bestehende Compliance-Strukturen zu integrieren.

Foto: monkeybusinessimages/iStock

Der Mittelstand muss seine KI erst einmal finden

Für große Konzerne sind neue regulatorische Anforderungen aufwendig, aber häufig beherrschbar. Sie verfügen über Rechtsabteilungen, Compliance-Spezialisten und eigene Teams für Künstliche Intelligenz. Für einen mittelständischen Maschinenbauer, Händler oder Dienstleister sieht die Lage anders aus.
Dort wurde die Einführung generativer KI meist nicht als regulatorisches Großprojekt begonnen. Mitarbeiter nutzen KI-Assistenten zum Schreiben von Texten, für Übersetzungen, Programmierarbeiten oder für die Analyse von Dokumenten. Marketingabteilungen erzeugen Bilder, Personalabteilungen testen neue Software und Kundenservices führen Chatbots ein.
Aus vielen einzelnen Anwendungen entsteht eine KI-Infrastruktur, für die das Unternehmen Verantwortung trägt. Bevor ein Betrieb die Vorschriften der KI-Verordnung umsetzen kann, muss er deshalb zunächst wissen, welche Systeme seine Mitarbeiter überhaupt verwenden. Er muss klären, wer sie einsetzt, welche Inhalte damit erzeugt werden und ob daraus Kennzeichnungspflichten entstehen. Verantwortlichkeiten müssen festgelegt, Mitarbeiter geschult und bestehende Compliance-Strukturen angepasst werden.

Die Regeln müssen im Alltag bestehen

Darin liegt die besondere Herausforderung für den Mittelstand. Die Kennzeichnung eines KI-generierten Inhalts mag technisch lösbar sein.
Schwieriger ist es, die relevanten Anwendungen im Unternehmen zu erfassen, rechtlich einzuordnen und in die betrieblichen Abläufe einzubinden.
Die DIHK fordert deshalb einen Katalog typischer KI-Anwendungen in kleinen und mittleren Unternehmen mit einer klaren Einordnung der jeweiligen Risiken. Hinzu kommen digitale Selbsttests, mit denen Unternehmen prüfen können, welche Vorschriften für sie gelten, sowie sogenannte Safe-Harbor-Regelungen. Diese sollen Unternehmen Rechtssicherheit geben, wenn sie sich an bestimmte anerkannte Standards halten.
Auch beim Umgang mit Verstößen plädiert die DIHK für einen verhältnismäßigen Ansatz: Die Behörden sollten ihre gesetzlichen Spielräume nutzen und präventionsorientiert handeln.
Ob die KI-Verordnung ihr Ziel erreicht, wird deshalb nicht allein von der Qualität ihrer Vorschriften abhängen. Wichtig ist auch, ob die Unternehmen sie verstehen und mit vertretbarem Aufwand in ihren Alltag übersetzen können.
Ein klarer Rechtsrahmen kann Investitionen erleichtern und Vertrauen in neue Technologien schaffen. Bleiben dagegen Zuständigkeiten und Abgrenzungen unklar, wird Regulierung gerade für kleinere Unternehmen schnell zur Kostenfrage. Ab August beginnt der Praxistest. Dann muss sich zeigen, ob Europas KI-Regeln im Unternehmensalltag funktionieren.
Categories
ticker wirtschaft

EU-Emissionshandel: Industrie soll mehr Zeit für CO₂-Ausstoß erhalten

Die europäische Industrie soll mehr und länger Kohlendioxid (CO2) ausstoßen dürfen als bisher geplant. Die EU-Kommission schlug am Freitag vor, den europäischen Emissionshandel (ETS) anzupassen und die verfügbare Menge an CO2-Zertifikaten langsamer zu senken.
Brüssel reagiert damit auf Druck aus der Industrie und mehreren Mitgliedstaaten, die Kosten für kriselnde Branchen senken wollen.

Langsamerer CO2-Abbau

Die EU deckelt mit dem ETS die Menge an Kohlendioxid (CO2), die bestimmte Sektoren insgesamt ausstoßen dürfen. Darunter fallen etwa die Stahl- und Aluminiumproduktion, die Chemieindustrie, Strom- und Wärmeproduzenten sowie Düngemittelhersteller.
Die Unternehmen müssen CO2-Zertifikate kaufen, deren Gesamtzahl jedes Jahr sinkt, um den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren.
Bislang sollte die Zahl der Zertifikate bis Ende 2039 auf Null sinken.
Die Kommission will sie nun langsamer reduzieren, sodass der Emissionshandel in den 2040er-Jahren weitergeht. Es könnte bis 2046 oder 2048 dauern, bis die betroffenen Industrien ihre CO2-Emissionen vollständig ausgleichen, sagte eine EU-Beamtin in Brüssel.

Kostenlose Zertifikate verlängert

Einige Unternehmen erhalten kostenlose Zertifikate, damit ihnen im internationalen Wettbewerb kein Nachteil durch die ETS-Kosten entsteht. Diese kostenlosen Zertifikate gehen an diejenigen Firmen, die pro Tonne des fertigen Produkts am wenigsten CO2 ausstoßen.
Eigentlich sollten 2034 die letzten kostenlosen Zertifikate ausgegeben werden, diese Frist will die Kommission auf Ende 2037 verlängern.
In Zukunft sollen die kostenlosen Zertifikate aber für viele Unternehmen an Investitionen in die Abkehr von Öl und Gas geknüpft werden. Damit können alternative Kraftstoffe wie Wasserstoff oder die Elektrifizierung gefördert werden.
Die Kommission gab am Freitag außerdem als Ziel aus, bis 2040 fast die Hälfte des Energiebedarfs in der EU elektrisch zu decken – bisher ist es weniger als ein Viertel.

Änderungen für Flugverkehr

Brüssel schlug außerdem Änderungen für den Flugverkehr vor. Bisher sind nur innereuropäische Flüge vom ETS abgedeckt. In Zukunft soll der CO2-Preis auch für Flüge in Staaten außerhalb der EU greifen, den Vorschlägen vom Freitag zufolge aber nur bis zu einer gewissen Entfernung.
Drehkreuze wie Istanbul oder Abu Dhabi wären betroffen, Langstreckenflüge in die USA oder nach China aber nicht.

Mögliche Streitpunkte

Die Vorschläge der Kommission gehen nun in die Verhandlungen im Rat der 27 EU-Länder und im Europaparlament. Zu den Streitpunkten dürfte gehören, was mit den milliardenschweren Einnahmen aus dem Emissionshandel passiert.
Die Kommission will, dass mindestens die Hälfte des Geldes zweckgebunden in Investitionen in der Industrie fließt, nicht mehr in den allgemeinen Haushalt der Mitgliedstaaten.
Trotz der Reform soll der Emissionshandel das Kernstück der europäischen Klimapolitik bleiben. Die EU habe bewiesen, dass ein CO2-Preis funktioniere, erklärte EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra.
„Europas Wettbewerbsfähigkeit wird auf sauberen Energien aufgebaut sein, nicht auf fossilen Brennstoffen“, betonte Kommissionsvizepräsidentin Teresa Ribera.
Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 nur noch so viele Treibhausgase in die Atmosphäre auszustoßen, wie von natürlichen Senken wie etwa Wäldern und technischen Speichern aufgefangen werden kann.
Kohlendioxid ist dabei das wichtigste Treibhausgas. Für ein Zwischenziel 2030 ist die EU Forschern zufolge auf einem guten Weg, danach wird es aber schwieriger. (afp/red)
Categories
ausland ticker

EU-Kommission will Emissionshandel reformieren – Industrie fordert Entlastung


In Kürze:

  • Die EU-Kommission präsentiert Reformvorschläge für den Europäischen Emissionshandel (ETS).
  • Industrie und mehrere Mitgliedstaaten fordern Entlastungen wegen hoher CO₂-Kosten und Wettbewerbsnachteile.
  • Zur Debatte stehen Änderungen bei kostenlosen Zertifikaten, dem CO₂-Grenzausgleich und dem ETS 2 für Gebäude und Verkehr.
  • Die Mitgliedstaaten sind zwischen ambitionierter Klimapolitik und wirtschaftlicher Entlastung zunehmend gespalten.

Am Freitag, 17. Juli, wird die EU-Kommission ein Paket mit Reformvorschlägen zum Europäischen Emissionshandel (ETS) vorlegen. Auf diese Weise will Brüssel auf immer vehementere Forderungen und Kritik reagieren, die hauptsächlich aus der Industrie und mehreren Mitgliedstaaten kommen.
Diese warnen vor einer verstärkten Abwanderung von Unternehmen, da die CO₂-Bepreisung die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gegenüber Produzenten aus Drittländern schwächt. Die hohen Energiekosten und die sinkende Kaufkraft angesichts von Teuerungseffekten im Alltag der Bürger lähmen die Wirtschaft. Angesichts dessen wird der Ruf nach Entlastungen immer lauter.

Emissionshandel seit 2005 kontinuierlich erweitert

Bereits seit 2005 gilt in der EU der Emissionshandel für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie. Sieben Jahre später bezog die EU auch den innereuropäischen Flugverkehr in das System mit ein. Seit 2024 unterliegt auch die Seefahrt dem ETS 1. Die Zahl der verfügbaren Zertifikate, die zum Herbeiführen von Emissionen berechtigen, soll Jahr für Jahr sinken, um Anreize für emissionsfreie Produktionsformen zu schaffen.
Die EU bestimmt, wie viel Kohlendioxid die jeweils betroffenen Sektoren insgesamt maximal ausstoßen dürfen. Betroffene Unternehmen müssen CO₂-Zertifikate kaufen – auch als „Verschmutzungszertifikate“ bekannt. Diese können sie auch untereinander handeln. Derzeit liegt der Preis von CO₂-Emissionsrechten bei etwa 80 Euro pro Tonne.
Unternehmen profitieren, wenn sie weniger verbrauchen, weil sie durch den Verkauf nicht in Anspruch genommener Zertifikate selbst Einnahmen generieren können. Wer sein Kontingent ausschöpft, muss regelmäßig teurere Zertifikate nachkaufen. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Zahl der verfügbaren Zertifikate kontinuierlich sinkt. Dass dadurch der Preis der vorhandenen Zertifikate steigt, ist beabsichtigt.

Anhaltender Widerstand gegen ETS 2

In Brüssel ging man davon aus, dass Innovationsschübe stattfinden und emissionsfreie Alternativen attraktiver werden würden. Tatsächlich wurden die Zertifikate teurer, aber ein entsprechender breiter Umstieg auf klimaneutrale Produktionsformen fand nicht statt. Dies liegt vor allem auch daran, dass deren Ausbau die Energiekosten nicht in gleichem Maße zu senken vermochte. Auch die Verteilung kostenloser CO₂-Zertifikate an Hersteller in betroffenen Branchen mit starkem internationalem Wettbewerb half nur wenig.
Deshalb gerieten vor allem energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie, die Stahl- und Aluminiumproduktion, die Düngemittelherstellung sowie die Strom- und Wärmeproduktionen in die Krise. Einige von ihnen hörten auf, zu produzieren, oder verlagerten ihre Produktionsstätten in Drittstaaten. Auf die Verbraucher wirkte sich das System nur indirekt aus – und auch nur in dem Umfang, in dem die Produzenten ihre Mehrkosten an sie weitergaben.
Bereits für das Jahr 2027 war die Einführung des sogenannten ETS 2 geplant. Dieser Emissionshandel sollte auch die Sektoren Gebäude und Verkehr einbeziehen. Mehrere Staaten, darunter Polen und Tschechien, wehrten sich jedoch, da sie einen starken Anstieg der Verbraucherpreise befürchteten. In Brüssel einigte man sich vorerst darauf, den ETS 2 erst 2028 in Kraft treten zu lassen. Ob dieser Termin haltbar sein wird, dazu könnte sich auch am Freitag die EU-Kommission äußern. Polen und Tschechien fordern eine Abschwächung oder zumindest eine weitere Verschiebung.

Weiterer Preisschub befürchtet

Außerhalb der EU gibt es häufig keine vergleichbaren, politisch veranlassten Kosten für CO₂. Deshalb steht die Kommission weiter unter Zugzwang. Es werden mehrere mögliche Optionen diskutiert, um der befürchteten weiteren Verschlechterung der Wettbewerbssituation durch den Emissionshandel entgegenzuwirken.
Eine davon ist die Verlängerung des ETS-Zeitraums über 2040 hinaus. Denn viele industrielle Investitionen haben Amortisationszeiten von 20 bis 40 Jahren. Ohne klare ETS-Regeln bis mindestens 2040+ fehlen die Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung.
Eine weitere Option wären Anpassungen bei der Vergabe kostenloser Zertifikate für energieintensive Industrien. Ursprünglich sollte die Praxis der Ausgabe kostenloser Zertifikate im Jahr 2034 auslaufen. Stattdessen sollte der sogenannte CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) Platz greifen.
Dieser sollte als eine Importgebühr Güter aus Ländern ohne entsprechenden Emissionshandel verteuern und so den Wettbewerbsnachteil verringern. Die Folge wäre jedoch lediglich eine erneute Angleichung der Preise nach oben. Insofern gibt es auch für eine Überarbeitung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) keine einhellige Rückendeckung.

Nur noch wenige Länder verfolgen ambitionierte Klimapolitik

Die Kommission könnte eine Einbeziehung noch weiterer Sektoren in den Emissionshandel vorschlagen, um die Lasten der CO₂-Einsparung breiter zu verteilen. In der Abfallindustrie fällt vor allem bei der Müllverbrennung eine große Menge an Kohlendioxid an. Ein weiterer möglicher Schritt wäre eine Ausweitung des Emissionshandels auf internationale Flüge mit einem Zielflughafen in der EU, was jedoch auf Widerstand bei den Fluggesellschaften stößt.
Die angespannte Wirtschaftslage in der EU hat die Länder, die sich gerne als Vorreiter einer ambitionierten Klimapolitik sehen, zunehmend isoliert. Deutschland und Frankreich gehören zwar noch zu diesem Lager und verteidigen den ETS, ihnen folgen jedoch nur noch wenige Länder. Dazu gehören am ehesten noch Schweden, Finnland, Dänemark, die Benelux-Staaten sowie Spanien und Portugal.
Polen und Italien führen demgegenüber eine „pragmatische“ Gruppe an, der es vor allem um eine Entlastung der Industrie geht – notfalls zulasten der Klimaambitionen. Sie finden vor allem in den ost- und südosteuropäischen Ländern Rückendeckung. Allerdings gibt es auch innerhalb dieser Lager Abstufungen und eigene Wege – darunter Länder, die auf Kernkraft setzen.
Deutschland hat bereits beschlossen, den nationalen CO₂-Preis im Jahr 2027 auf dem Niveau von 2026 einzufrieren. Erst mit dem Start des ETS 2 soll die Preisbildung stärker über den Zertifikatemarkt erfolgen. Um die angekündigten Ausgleichsmechanismen für Preissteigerungen, wie den EU-Klimasozialfonds oder ein deutsches Klimageld, ist es zuletzt auch ruhig geworden.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)