Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder (l.) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) treten am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin vor die Presse – einen Tag nach den Beratungen ihres Koalitionsausschusses zu einem großen Reformpaket. - Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images
In Kürze:
In der Union geht die Debatte um einen Rücktritt von Kanzler Merz weiter.
CSU-Chef Söder sieht Verbesserungsbedarf, aber keinen Grund für personelle Konsequenzen.
Der Stadtverband Naunhof übt in einem offenen Brief massive Kritik am Kanzler.
CDA-Chef Radtke spricht von einem „verheerenden Vertrauensverlust“.
CSU-Chef Markus Söder hat einem Bericht zufolge Spekulationen über eine Ablösung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der laufenden Legislaturperiode deutlich zurückgewiesen. „Ich glaube, wir tun in der Union gut daran, zusammenzustehen und uns jetzt nicht durch die AfD auseinanderbringen zu lassen“, sagte Söder der „BILD am SONNTAG“. Eine Ablösung des Kanzlers schloss er für seine Partei komplett aus: „Von der CSU auf keinen Fall.“
Für Söder ist Merz der richtige Kanzler
Für die Schwesterpartei fügte Söder dem Bericht zufolge an: „Für die CDU bin ich nicht zuständig, da bin ich nicht der Vorsitzende. Aber für die CSU kann ich das sagen.“ Auf die Frage, ob Merz noch der richtige Bundeskanzler sei, antwortete Söder demnach: „Ja, er steht zu den Reformen.“
Mehrere Medien hatten Anfang der Woche über angebliche Überlegungen in der CDU berichtet, Kanzler Friedrich Merz durch einen anderen CDU-Politiker zu ersetzen. Dabei wurde auf den Reformstau und schlechte Umfragewerte verwiesen.
Diesen Gerüchten entgegnete der CSU-Chef nun gegenüber der Zeitung: „Natürlich ist es so, dass über Parteien und über Personen geredet wird. Der Kanzler weiß das, und ich finde, er hat das ja auch diese Woche gezeigt.“
Söder sieht zwar dem Bericht zufolge internen Verbesserungsbedarf im Kanzleramt, aber keinen Grund für personelle Konsequenzen: Das sei aktuell nach anderthalb Jahren „ein schwerer Durchhänger – vielleicht der schwerste, den man sich vorstellen kann –, aber kein Grund zum Aufgeben.“
Weiter argumentierte Söder: „Egal, wer jetzt sofort einrücken würde, wenn man die Alternativen durchspielt, der käme erst einmal mit den gleichen Problemen aus – mit einer SPD, die sich mit Reformen schwertut.“ Es sei „ein schlechtes Signal“ gewesen, „dass die SPD nach diesem Wahlergebnis plötzlich anfängt, alles infrage zu stellen“, kritisierte er die Sozialdemokraten.
Bei den Reformen mahnte Söder mehr Tempo an. „Für mich ist ganz klar, was aus Sachsen-Anhalt folgt: Berlin muss einen deutlichen Zacken zulegen“, sagte der CSU-Chef. „Die bisherigen Ergebnisse sind zu mager, die reichen nicht.“ Über den Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt am vergangenen Sonntag sagte er: „Denn das war die größte Denkzettelwahl der deutschen Geschichte, und daraus muss man Konsequenzen ziehen.“
Doch während Söder Solidarität mit dem Kanzler demonstriert, brodelt es in dessen Partei kräftig. So fordern die 13 Kreisvorsitzenden der sächsischen Union in einem Brandbrief an Merz und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann eine „schonungslose Analyse“. Es stelle sich auch die Frage, ob man von der CDU angesichts von Zustimmungswerten um die 20 Prozent noch von einer Volkspartei sprechen könne. Die Unterzeichner forderten abschließend die zügige Ansetzung einer Kreisvorsitzendenkonferenz, und zwar „noch deutlich“ vor dem in Aussicht gestellten Termin im November.
Zwei Tage nach dem Wahldebakel in Sachsen-Anhalt hatte der stellvertretende CDU-Landesvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern, Tino Schomann, Merz‘ Ablösung gefordert. Er sei ungeeignet, das Land zu einen und Probleme zu lösen. In dem Bundesland wird am 20. November gewählt. Die Umfragewerte für die Union liegen derzeit bei 6 bis 7 Prozent.
Noch härter ging der Stadtverband Naunhof im Landkreis Leipzig mit Merz ins Gericht. Die „Ostdeutsche Allgemeine Zeitung“ veröffentlichte einen offenen Brief der rund 30 Mitglieder des Stadtverbandes im Wortlaut. Demnach habe Merz seine Amtszeit mit einem gigantischen Wahlbetrug begonnen. Versprochene „Sommer, Herbst und Frühjahr der Reformen“ seien seither ohne gesetzgeberische Umsetzung vergangen. Auch büße Deutschland „jeden Tag Hunderte Industriearbeitsplätze ein und wird demnächst wohl sein AAA-Rating an den internationalen Finanzmärkten verlieren“.
In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ sprach der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA), Dennis Radtke, von einem „verheerenden Vertrauensverlust“. Auf die Frage, ob Merz noch der richtige Mann im Amt des Kanzlers und auch als Parteivorsitzender sei, antwortete der Chef des Arbeitnehmerflügels der Union ausweichend. Mit Blick auf die verschiedenen anstehenden Wahlen brauche die CDU derzeit keine Personaldebatten.
Hendrik Wüst war am Montag bei einem Wahlkampftermin am Brandenburger Tor in Berlin. (Archivbild) - Foto: Fabian Sommer/dpa
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum verfassungsrechtlichen Umgang mit der AfD und möglichen Folgen. Diese Prüfung müsse ergebnisoffen sein und dürfe nicht automatisch zu einem Verbotsverfahren führen, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
„Ich warne vor Schnellschüssen bei einem AfD-Verbot, denn das Verbot einer politischen Partei kann nur der letzte Weg sein, wenn wir unsere Verfassung schützen wollen“, sagte Wüst. Er erklärte: „Es muss nun eine Struktur geben, in der diese Fragen von Bund und Ländern sorgfältig, professionell und seriös geprüft werden.“
Aus Sicht des NRW-Regierungschefs sollten in der Arbeitsgruppe der Verfassungsschutz, aber auch Verfassungsrechtler und weitere Experten von Bund und Ländern beteiligt sein. „Es geht insgesamt um die Frage, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgeht, die mindestens in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, so der CDU-Politiker.
Söder reagiert skeptisch und warnt vor Märtyrerstatus für AfD
CSU-Chef Markus Söder reagierte skeptisch auf den Vorstoß: „Bei allem grundsätzlichen Verständnis, dass es einem lieber wäre, diese AfD wäre nicht da, ist die Realität, dass es verfassungsrechtlich kaum durchsetzbar ist“, sagte er nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Neben einem jahrelangen Verfahren bestehe die Gefahr, dass die AfD einen neuen Märtyrerstatus erhalte. Die AfD müsse inhaltlich gestellt werden.
Die CSU werde sich Gesprächen in einer Bund-Länder-Gruppe zwar nicht grundsätzlich verschließen, „aber das ist ja nichts anderes als ein Ausdruck auch von Unsicherheit“, betonte Söder. „Man muss in einer Demokratie mit demokratischen Mitteln arbeiten und der demokratische Weg heißt, sich auf die nächsten Wahlen anders vorzubereiten als in Sachsen-Anhalt, klarere Argumente zu finden.“ Die CSU glaube nicht, dass ein Verbotsverfahren funktioniere.
Wüst fordert Arbeitsgruppe zur AfD und warnt vor Folgen einer Regierungsbeteiligung
Am Montagabend hatte Wüst laut Berichten von „Politico“ und „Welt“ die Idee einer Arbeitsgruppe bei einer Talk-Veranstaltung mit der Ökonomin Maja Göpel in Berlin ins Spiel gebracht.
„Ich habe heute etwas gesagt, das hat öffentlich bisher, glaube ich, kein CDU-Mensch gesagt: dass ich dafür bin diese Arbeitsgruppe einzusetzen, die diese Arbeit dann leistet“, wurde Wüst dort zitiert.
Auch bei der Digitalmesse „Digital X“ der Deutschen Telekom ging Wüst am Dienstagvormittag auf der Bühne auf die AfD und die Folgen der Sachsen-Anhalt-Wahl ein. Er warnte vor der Vorstellung, die AfD könne sich entzaubern. Vielmehr säße eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt an wichtigen Schalthebeln: „Jede Woche werden in Landeskabinetten in Deutschland die Führung von Polizei, die Führung von Gerichten eingesetzt. Der Kern des Gewaltmonopols dieses Staates liegt in den Ländern.“
Die AfD wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände – darunter Sachsen-Anhalt – werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.
Unterschiedliche Ansichten in der Union
Einen solchen Vorstoß aus den Reihen der CDU gab es schon länger nicht mehr. Im Bundestag hatte der damalige CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz 2024 vorgeschlagen, der Bundestag sollte beim Bundesverfassungsgericht beantragen, die AfD für verfassungswidrig zu erklären. Über den Antrag, der vermutlich nicht die notwendige Mehrheit erreicht hätte, wurde bedingt durch die vorgezogene Neuwahl am Ende nicht final abgestimmt im Bundestag.
Offen für die Prüfung eines Verbotsverfahrens hatte sich in der Vergangenheit auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident, Daniel Günther (CDU), gezeigt. Besonders viel Skepsis war dagegen zuletzt aus den Reihen der CSU zu vernehmen, unter anderem von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.
Ott kritisiert Wüsts Vorstoß als taktisches Manöver
Der nordrhein-westfälische SPD-Landtagsfraktionschef Jochen Ott äußerte sich kritisch zu Wüsts Vorstoß. Erst vor kurzem habe die SPD Wüst das Angebot unterbreitet, gemeinsam aus NRW eine Initiative für ein AfD-Verbotsverfahren über den Bundesrat zu starten. „Das können wir nächste Woche machen“, sagte Ott in Düsseldorf. „Ich weiß nicht, wie viele Arbeitsgruppen sollen wir noch gründen?“ Zahlreiche Juristen hätten sich bereits mit der Frage beschäftigt.
Wüsts Vorstoß sei aus seiner Sicht eher taktischer Natur, meinte der SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl im April. Nachdem junge Leute Wüst derzeit massenhaft über die sozialen Medien fragten, was er gegen die AfD tun wolle, habe Wüst offenbar, „wieder mal vom Balkon versucht, noch einen Punkt zu machen“.
Wer den Verbotsantrag stellen darf
Die von der Innenministerkonferenz im Juni 2025 eingerichtete Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur AfD hat nicht die Prüfung eines Verbotsverfahrens zum Ziel. Vielmehr geht es um Sicherheitsüberprüfungen, Folgen für den öffentlichen Dienst und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern.
Grundsätzlich haben die Innenminister verabredet, die finale Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abzuwarten. Im Eilverfahren hatte das Gericht diese Einstufung nicht bestätigt; weshalb die AfD aktuell vom Bundesamt für Verfassungsschutz weiterhin als Verdachtsfall bearbeitet wird. (dpa/red)
An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.
Merz hält an Renten-Aus mit 63 fest
Zum Ende der zweitägigen Kabinettsklausur hat Bundeskanzler Friedrich Merz die geplante Abschaffung der „Rente mit 63“ bekräftigt. CDU, SPD und CSU seien sich bereits Anfang Juli einig gewesen, „alle Anreize zur Frühverrentung“ zu beenden. Finanzminister Lars Klingbeil kündigte zudem an, die Einkommensteuerreform in der kommenden Kabinettssitzung vorzulegen.
Volkswagen steht vor einem harten Sanierungskurs. Nach Angaben des Vorstands könnten weltweit bis zu 50.000 Stellen wegfallen – etwa die Hälfte davon in Deutschland. Der Betriebsrat warnt sogar vor bis zu 115.000 gefährdeten Arbeitsplätzen hierzulande. Ungewiss ist die Zukunft der Werke in Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, dass es keine Zuckersteuer für Getränke mit Süßstoff geben soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke ergebe keinen Sinn. Laut einem Papier aus dem Finanzministerium sollte auch auf Getränke mit Süßstoff ein Aufschlag kommen. Dies sei laut Klingbeil aber nur eine Überlegung gewesen.
CIA-Chef John Ratcliffe ist unangekündigt nach Moskau gereist. Laut US-Medien soll er sich dort zu Gesprächen mit russischen Vertretern getroffen haben. Über seine Gesprächspartner ist bislang nichts offiziell bekannt. Als mögliche Themen gelten unter anderem der Ukrainekrieg und die Vermeidung einer weiteren Eskalation.
Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Sven Hüber, ist zurückgetreten. Zuvor war er wegen Vorwürfen aus seiner Zeit als Offizier der DDR-Grenztruppen in die Kritik geraten. Hüber begründete dies damit, Anschuldigungen von der Gewerkschaft abwenden zu wollen. Die Vorwürfe selbst wies er zurück und nannte sie rufmordähnlich.
Bundeskanzler Friedrich Merz will aus den Folgen von Trockenheit, Hitze, Waldbränden und Ernteausfällen langfristige Lehren ziehen. (Archivbild) - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich vor Beginn der Kabinettsklausur im brandenburgischen Neuhardenberg zur Notwendigkeit des Kampfes gegen die Erderwärmung bekannt.
„Wir müssen den Klimawandel weiter eindämmen und zugleich unser Land besser an die Folgen des Klimawandels anpassen“, sagte Merz in seinem Auftaktstatement am Dienstag. Darüber solle am Mittwoch im Kabinett beraten werden.
Lehren aus dem Hitzesommer
Es gehe darum, „vor allem die langfristigen Lehren aus Extremsituationen wie diesem Hitzesommer zu ziehen“, sagte der Kanzler. „Denn Trockenheit, Hitze, Waldbrände und Ernteausfälle führen uns vor Augen, dass konkreter Handlungsbedarf besteht.“ Er verwies auf damit verbundene „große Schäden“.
„Gesundheit, Krankenhäuser, Altenheime, die Landwirtschaft, es gibt kaum einen Lebensbereich, der nicht betroffen ist“, sagte Merz mit Blick auf Hitze und Dürre sowie deren Folgen.
Er verwies dabei auf seinen Besuch im Waldbrandgebiet bei der Gemeinde Hürtgenwald in Nordrhein-Westfalen am vergangenen Wochenende, wo er sich ein Bild von der Lage gemacht habe.
Im Kabinett solle es an diesem Mittwoch zunächst darum gehen, dass die einzelnen Ressorts über ihre Einschätzungen dazu berichten und die Regierung daraus gemeinsam Schlussfolgerungen ziehe. Dies solle dann in weiteren Kabinettssitzungen in konkrete Entscheidungen umgesetzt werden, kündigte der Kanzler an.
Kritik an Klimapolitik der Regierung
Merz war wiederholt vorgeworfen worden, sich nicht hinreichend mit dem Klimawandel und dessen Folgen zu befassen. Zudem werfen Umweltverbände, Grüne und Linkspartei der Regierung vor, vielmehr Klimaschutz-Regeln in unterschiedlichen Bereichen aufzuweichen und abzuschwächen.
Bei seinem Besuch in Hürtgenwald war der Kanzler mit einem Pfeifkonzert empfangen worden. Forderungen, Klima- und Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern, lehnen CDU und CSU bislang ab. (afp/red)
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): Im aktuellen Forsa-Trendbarometer kommt die Union auf 21 Prozent und liegt damit sieben Prozentpunkte hinter der AfD. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die AfD steigt im Forsa-Trendbarometer auf 28 Prozent und liegt sieben Prozentpunkte vor CDU/CSU mit 21 Prozent.
Ohne die AfD wären rechnerisch Regierungsmehrheiten möglich. In den dargestellten Konstellationen allerdings nur mit mindestens drei Parteien.
73 Prozent erwarten eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz sind 14 Prozent zufrieden.
Die AfD legt im aktuellen RTL/ntv-Trendbarometer auf 28 Prozent zu. Damit liegt sie sieben Prozentpunkte vor CDU und CSU, die unverändert auf 21 Prozent kommen. Einen größeren Abstand zwischen beiden Parteien hat Forsa in dieser Umfragereihe bislang nicht gemessen. Die 28 Prozent entsprechen zugleich dem bisherigen Höchstwert der AfD im Trendbarometer. Diesen hatte sie bereits Mitte Mai erreicht.
Die Grünen bleiben bei 16 Prozent. Die Linke verliert einen Punkt und kommt wie die SPD auf 12 Prozent. Die FDP erreicht weiterhin 4 Prozent und läge damit unter der Fünf-Prozent-Hürde. Auf die sonstigen Parteien entfallen 7 Prozent. Das BSW weist Forsa nicht mehr gesondert aus, da es unter 3 Prozent liegt. Nichtwähler und Unentschlossene machen 27 Prozent aus. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2025 lag der Anteil der Nichtwähler bei 17,9 Prozent.
Mehrheit ohne AfD nur mit drei Parteien
Die Umfragewerte verändern auch die rechnerischen Möglichkeiten für eine Regierungsbildung. Die AfD wäre stärkste Kraft, die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien haben eine Koalition mit ihr jedoch ausgeschlossen. Das gilt auch für CDU und CSU.
Bei einer Übertragung der Umfragewerte auf die 630 Sitze im Bundestag käme die AfD rechnerisch auf 200 Mandate. CDU und CSU würden 156 Sitze erhalten, die Grünen 104. Auf SPD und Linke entfielen 87 beziehungsweise 83 Sitze. Dabei handelt es sich um eine theoretische Sitzverteilung auf Grundlage der aktuellen Umfrage und nicht um eine Wahlprognose.
Nach der Berechnung hätten mehrere Dreierbündnisse eine Mehrheit. CDU/CSU, Grüne und SPD kämen zusammen auf 347 von 630 Sitzen. CDU/CSU, Grüne und Linke würden 343 Sitze erreichen. Auch CDU/CSU, SPD und Linke hätten mit 326 Sitzen eine knappe Mehrheit. Für Bündnisse aus zwei Parteien würde es dagegen nicht reichen. CDU/CSU und SPD kämen zusammen auf 243 Sitze, Union und Grüne auf 260. Auch Grüne, SPD und Linke hätten mit 274 Sitzen keine Mehrheit. Ohne Beteiligung der AfD wäre damit eine Mehrheit möglich, allerdings nur mit mindestens drei Parteien.
Merz verliert einen Punkt
Bei der Frage, welcher Partei die Befragten am ehesten zutrauen, mit den Problemen in Deutschland fertigzuwerden, liegt die AfD mit 14 Prozent vorn. CDU und CSU erreichen 12 Prozent, Grüne und Linke jeweils 6 Prozent und die SPD 4 Prozent. 56 Prozent nennen keine Partei.
Auch die Zufriedenheit mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht zurück. 14 Prozent zeigen sich mit seiner Arbeit zufrieden, ein Punkt weniger als in der Vorwoche. 85 Prozent sind unzufrieden. Unter den Anhängern von CDU und CSU sind 48 Prozent mit Merz zufrieden und 50 Prozent unzufrieden. Bei den SPD-Anhängern liegen die Werte bei 19 beziehungsweise 80 Prozent. In einer anderen von Forsa für „Stern“ und RTL erhobenen Umfrage sagten 43 Prozent, die Union könnte mit einem anderen Bundeskanzler mehr Zustimmung erreichen. 51 Prozent erwarten dies nicht. Unter den Unionsanhängern liegen die Werte bei 46 beziehungsweise 48 Prozent.
Wirtschaftserwartungen verschlechtern sich
73 Prozent der Befragten rechnen mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Das sind zwei Punkte mehr als in der Vorwoche. 11 Prozent erwarten eine Verbesserung.
Als eines der wichtigsten politischen Themen nennen 48 Prozent die Lage und das Handeln der Regierungskoalition. Die wirtschaftliche Lage folgt mit 24 Prozent, die Regierungsumbildung mit 22 Prozent.
Forsa befragte für das RTL/ntv-Trendbarometer im Auftrag von RTL Deutschland zwischen dem 28. Juli und 3. August 2.501 Personen. Die statistische Fehlertoleranz beträgt plus/minus 2,5 Prozentpunkte. Für die gesonderte Frage zu einem möglichen Kanzlerwechsel wurden am 30. und 31. Juli 1.000 Personen befragt. Hier beträgt die Fehlertoleranz plus/minus 3 Prozentpunkte.
Wie geht es weiter mit der „Rente mit 63“? Symbolbild. - Foto: industryview/iStock
In Kürze:
SPD-Fraktion bringt Nachbesserungen für Härtefälle ins Spiel.
CDU zeigt sich offen für Nachverhandlungen.
CSU-Politiker Dorn bezeichnet die abschlagsfreie Rente als „Privileg“.
AfD und Linke sprechen von einem Wahlkampfmanöver im Osten.
Die Abschaffung der „Rente mit 63“ ist eine von 33 Empfehlungen, die die Rentenkommission der Bundesregierung im Juni 2026 vorgelegt hat. Die Regierung betonte damals, das Maßnahmenpaket könne nur als Gesamtpaket umgesetzt werden. Änderungen an einzelnen Punkten könnten den Kompromiss gefährden. Doch jüngste Äußerungen aus der Politik deuten darauf hin, dass zumindest punktuelle Nachbesserungen nicht mehr ausgeschlossen werden.
Nachbesserungen sind möglich
So zeichnet sich im Ringen um das von den schwarz-roten Koalitionsspitzen eingebrachte Rentenpaket zumindest bei Härtefällen Bewegung ab. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Wiese, warnte in der WELT zwar davor, das Rentenpaket komplett wieder aufzuschnüren. Dennoch sei es aus seiner Sicht wichtig, dass „mindestens eine klare und deutliche Härtefallregelung“ gefunden werde. „Da denke ich beispielhaft an den jahrelangen Schichtarbeiter in der Stahl- und Metallindustrie“, sagte Wiese.
Zudem brauche es einen starken Vertrauensschutz für diejenigen, die jetzt 58 oder 59 Jahre alt seien und den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren Beitragszahlungen eigentlich für sich eingeplant hätten. „Darüber sollten wir mindestens im parlamentarischen Verfahren gründlich beraten.“
Der CDU-Sozialexperte Marc Biadacz zeigte sich offen für Nachverhandlungen. Im parlamentarischen Verfahren werde man gemeinsam mit der SPD über den künftigen Zugang zur Erwerbsminderungsrente beraten, sagte er. Denn für Menschen, die aus Gesundheitsgründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssten, brauche es praxistaugliche Regelungen.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die geplante Abschaffung der abschlagsfreien „Rente mit 63“ für unverzichtbar. Sie sei „ein zentrales und finanziell das wichtigste Element der geplanten Rentenreform“, sagte er der „Rheinischen Post“: Eine Abschaffung schaffe schätzungsweise knapp zehn Milliarden Euro an langfristigen Einsparungen und 125.000 zusätzliche Beschäftigte pro Rentnerjahrgang.
Drei ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen Abschaffung
„Ohne dieses Element ist die Rentenreform tot“, sagte der DIW-Präsident weiter. „Die Bundesregierung müsste erneut von vorne beginnen und vor allem die Finanzierung der gesetzlichen Rente komplett neu aufsetzen.“
Nach Fratzschers Einschätzung würde der Verzicht auf die Abschaffung der „Rente mit 63“ zudem die Umverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung zulasten der Jüngeren weiter verschärfen. Auch würden nach seinen Worten eher Besserverdienende und Männer profitieren, während Menschen mit erhöhtem Risiko für Altersarmut seltener von der Regelung Gebrauch machten. „Denn von der Rente mit 63 profitieren deutlich häufiger Besserverdienende und Männer und deutlich seltener Menschen, die von Altersarmut bedroht sind.“
Gegen die Empfehlung der Rentenkommission hatten sich hingegen die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) gestellt. In einem Brief an die Bundesregierung verteidigten sie die abschlagsfreie „Rente mit 63“. „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt. Diesen Grundsatz geben wir nicht auf.“
Söder: Weniger arbeiten und früher in Rente funktioniert nicht
Anders sieht das Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteivorsitzender Markus Söder. „In der Sache muss man aufpassen, dass man nicht das ganze Rentenpaket aufschnürt“, sagte er zu Beginn des „ARD“-Sommerinterviews am Sonntag. „Wir müssen auf die Herausforderung der Demografie eine langfristige Antwort haben, und die Rentenreformkommission hat da gute Arbeit geleistet.“ Er glaube nicht, „dass alle Vorschläge zusammen – wir müssen weniger arbeiten oder früher in Rente gehen – auf Dauer funktionieren“.
Auch der CSU-Politiker Florian Dorn, einer von drei Bundestagsabgeordneten in der Rentenkommission, will am Aus für die „Rente mit 63“ festhalten. Würde dieser Punkt gestrichen, geriete aus seiner Sicht das gesamte Rentenpaket in Gefahr. „Das Privileg der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte kostet die Solidargemeinschaft, also die Beitrags- und Steuerzahler, jährlich mehrere Milliarden Euro“, sagte er dem „Handelsblatt“. Die Abschaffung dieser Regelung bezeichnete Dorn als zentralen „Baustein der Gesamtreform zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung“.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatten bereits bekräftigt, alle Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umsetzen zu wollen. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann machten am Wochenende deutlich, dass die CDU an der Abschaffung der „Rente mit 63“ als Teil des Reformpakets festhält.
Bas: Union muss Position zur abschlagsfreien Frührente klären
Bundesarbeitsministerin Bas, die im Kabinett federführend für das Thema zuständig ist, hatte das Reformpaket als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet. Die SPD-Chefin forderte die Union auf, ihre Position zur Abschaffung der „Rente mit 63“ zu klären. Sie sträube sich nicht dagegen, das Paket wieder aufzuschnüren, wenn dies der Wunsch der Union sei. „Das sehe ich aber noch nicht“, sagte sie im ZDF-„Sommerinterview“.
Indes kommt aus den eigenen Reihen Widerstand. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf lehnt ein Aus für die „Rente mit 63“ ab. In der „Bild am Sonntag“ begründete er dies so: „Menschen, die sehr lange gearbeitet und ihre Beiträge gezahlt haben, sollten die Möglichkeit haben, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.“ Sie hätten sich „das verdient“.
Auch die AfD kritisiert die Pläne der Bundesregierung. Die Koalition schnüre „überfällige Korrekturen mit Zumutungen zusammen, die sie den Bürgern lieber nicht offen nennt“, sagte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, René Springer. So wolle sie die Menschen länger arbeiten lassen, „am Ende bis 70“. Wer ein Leben lang gearbeitet und eingezahlt habe, „hat eine sichere Rente verdient“. Die Regierungen „haben die Sozialkassen über Jahre geplündert. Es ist nicht Aufgabe der fleißigen Beitragszahler, deren Versäumnisse auszubaden“, betonte Springer.
Dass sich die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten gegen die Abschaffung der „Rente mit 63“ positionierten, sei vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahlen nachvollziehbar, sagte die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Ulrike Schielke-Ziesing. Eine Chance auf Durchsetzung ihrer Position hätten sie jedoch nicht. „So ist die Positionierung der Ost-Ministerpräsidenten nichts anderes als Wahlkampfgetöse.“
Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Linke: Abschaffung der „Rente mit 63“ geht an der Realität vorbei
Auch die Grünen fordern nach Agenturangaben Verlässlichkeit und den Erhalt des Rentenniveaus. „Das Rentenniveau abzusenken, bedeutet gerade für Frauen und viele Menschen im Osten Altersarmut. Das darf nicht passieren“, sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. Wer seinen Renteneintritt geplant habe, müsse sich auf die geltenden Regeln verlassen können.
Mittelfristig brauche es eine Reform, die sicherstelle, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, weiterhin ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen können. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt habe, habe diese Verlässlichkeit verdient.
Auch die Linke lehnt eine Abschaffung der „Rente mit 63“ ab. Die Forderung gehe „völlig an der Realität vorbei“, kritisierte die rentenpolitische Sprecherin Sarah Vollath. Wer 45 Jahre lang „hart gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll auch in Zukunft das Recht haben, frei über den Ruhestand entscheiden zu dürfen“, betonte sie.
Das Vorhaben von Union und SPD, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen, nannte Vollath „falsch und respektlos gegenüber den hart arbeitenden Menschen“. Es sei „gut, dass nun auch einige ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten das erkennen“. Sie befürchte allerdings, dass diese „nur billig Wahlkampf mit dem Thema Rente machen und so im Osten auf Stimmenfang gehen – genauso wie einige Stimmen aus der SPD“.
Die „Rente mit 63“ ist ein gebräuchliches, inzwischen aber nicht mehr ganz zutreffendes Schlagwort. Tatsächlich ist der abschlagsfreie Renteneintritt bei 45 Versicherungsjahren derzeit erst ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten möglich.
Wie geht es weiter mit der „Rente mit 63“? Symbolbild. - Foto: industryview/iStock
In Kürze:
SPD-Fraktion bringt Nachbesserungen für Härtefälle ins Spiel.
CDU zeigt sich offen für Nachverhandlungen.
CSU-Politiker Dorn bezeichnet die abschlagsfreie Rente als „Privileg“.
AfD und Linke sprechen von einem Wahlkampfmanöver im Osten.
Die Abschaffung der „Rente mit 63“ ist eine von 33 Empfehlungen, die die Rentenkommission der Bundesregierung im Juni 2026 vorgelegt hat. Die Regierung betonte damals, das Maßnahmenpaket könne nur als Gesamtpaket umgesetzt werden. Änderungen an einzelnen Punkten könnten den Kompromiss gefährden. Doch jüngste Äußerungen aus der Politik deuten darauf hin, dass zumindest punktuelle Nachbesserungen nicht mehr ausgeschlossen werden.
Nachbesserungen sind möglich
So zeichnet sich im Ringen um das von den schwarz-roten Koalitionsspitzen eingebrachte Rentenpaket zumindest bei Härtefällen Bewegung ab. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Dirk Wiese, warnte in der WELT zwar davor, das Rentenpaket komplett wieder aufzuschnüren. Dennoch sei es aus seiner Sicht wichtig, dass „mindestens eine klare und deutliche Härtefallregelung“ gefunden werde. „Da denke ich beispielhaft an den jahrelangen Schichtarbeiter in der Stahl- und Metallindustrie“, sagte Wiese.
Zudem brauche es einen starken Vertrauensschutz für diejenigen, die jetzt 58 oder 59 Jahre alt seien und den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Jahren Beitragszahlungen eigentlich für sich eingeplant hätten. „Darüber sollten wir mindestens im parlamentarischen Verfahren gründlich beraten.“
Der CDU-Sozialexperte Marc Biadacz zeigte sich offen für Nachverhandlungen. Im parlamentarischen Verfahren werde man gemeinsam mit der SPD über den künftigen Zugang zur Erwerbsminderungsrente beraten, sagte er. Denn für Menschen, die aus Gesundheitsgründen vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden müssten, brauche es praxistaugliche Regelungen.
Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, hält die geplante Abschaffung der abschlagsfreien „Rente mit 63“ für unverzichtbar. Sie sei „ein zentrales und finanziell das wichtigste Element der geplanten Rentenreform“, sagte er der „Rheinischen Post“: Eine Abschaffung schaffe schätzungsweise knapp zehn Milliarden Euro an langfristigen Einsparungen und 125.000 zusätzliche Beschäftigte pro Rentnerjahrgang.
Drei ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten gegen Abschaffung
„Ohne dieses Element ist die Rentenreform tot“, sagte der DIW-Präsident weiter. „Die Bundesregierung müsste erneut von vorne beginnen und vor allem die Finanzierung der gesetzlichen Rente komplett neu aufsetzen.“
Nach Fratzschers Einschätzung würde der Verzicht auf die Abschaffung der „Rente mit 63“ zudem die Umverteilung in der gesetzlichen Rentenversicherung zulasten der Jüngeren weiter verschärfen. Auch würden nach seinen Worten eher Besserverdienende und Männer profitieren, während Menschen mit erhöhtem Risiko für Altersarmut seltener von der Regelung Gebrauch machten. „Denn von der Rente mit 63 profitieren deutlich häufiger Besserverdienende und Männer und deutlich seltener Menschen, die von Altersarmut bedroht sind.“
Gegen die Empfehlung der Rentenkommission hatten sich hingegen die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) gestellt. In einem Brief an die Bundesregierung verteidigten sie die abschlagsfreie „Rente mit 63“. „Wer 45 Jahre eingezahlt hat, hat genug eingezahlt. Diesen Grundsatz geben wir nicht auf.“
Söder: Weniger arbeiten und früher in Rente funktioniert nicht
Anders sieht das Bayerns Ministerpräsident und CSU-Parteivorsitzender Markus Söder. „In der Sache muss man aufpassen, dass man nicht das ganze Rentenpaket aufschnürt“, sagte er zu Beginn des „ARD“-Sommerinterviews am Sonntag. „Wir müssen auf die Herausforderung der Demografie eine langfristige Antwort haben, und die Rentenreformkommission hat da gute Arbeit geleistet.“ Er glaube nicht, „dass alle Vorschläge zusammen – wir müssen weniger arbeiten oder früher in Rente gehen – auf Dauer funktionieren“.
Auch der CSU-Politiker Florian Dorn, einer von drei Bundestagsabgeordneten in der Rentenkommission, will am Aus für die „Rente mit 63“ festhalten. Würde dieser Punkt gestrichen, geriete aus seiner Sicht das gesamte Rentenpaket in Gefahr. „Das Privileg der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte kostet die Solidargemeinschaft, also die Beitrags- und Steuerzahler, jährlich mehrere Milliarden Euro“, sagte er dem „Handelsblatt“. Die Abschaffung dieser Regelung bezeichnete Dorn als zentralen „Baustein der Gesamtreform zur Stabilisierung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung“.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatten bereits bekräftigt, alle Empfehlungen der Rentenkommission vollständig umsetzen zu wollen. Auch Unionsfraktionschef Thorsten Frei und CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann machten am Wochenende deutlich, dass die CDU an der Abschaffung der „Rente mit 63“ als Teil des Reformpakets festhält.
Bas: Union muss Position zur abschlagsfreien Frührente klären
Bundesarbeitsministerin Bas, die im Kabinett federführend für das Thema zuständig ist, hatte das Reformpaket als „Gesamtkunstwerk“ bezeichnet. Die SPD-Chefin forderte die Union auf, ihre Position zur Abschaffung der „Rente mit 63“ zu klären. Sie sträube sich nicht dagegen, das Paket wieder aufzuschnüren, wenn dies der Wunsch der Union sei. „Das sehe ich aber noch nicht“, sagte sie im ZDF-„Sommerinterview“.
Indes kommt aus den eigenen Reihen Widerstand. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf lehnt ein Aus für die „Rente mit 63“ ab. In der „Bild am Sonntag“ begründete er dies so: „Menschen, die sehr lange gearbeitet und ihre Beiträge gezahlt haben, sollten die Möglichkeit haben, früher abschlagsfrei in Rente zu gehen.“ Sie hätten sich „das verdient“.
Auch die AfD kritisiert die Pläne der Bundesregierung. Die Koalition schnüre „überfällige Korrekturen mit Zumutungen zusammen, die sie den Bürgern lieber nicht offen nennt“, sagte der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, René Springer. So wolle sie die Menschen länger arbeiten lassen, „am Ende bis 70“. Wer ein Leben lang gearbeitet und eingezahlt habe, „hat eine sichere Rente verdient“. Die Regierungen „haben die Sozialkassen über Jahre geplündert. Es ist nicht Aufgabe der fleißigen Beitragszahler, deren Versäumnisse auszubaden“, betonte Springer.
Dass sich die ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten gegen die Abschaffung der „Rente mit 63“ positionierten, sei vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahlen nachvollziehbar, sagte die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Ulrike Schielke-Ziesing. Eine Chance auf Durchsetzung ihrer Position hätten sie jedoch nicht. „So ist die Positionierung der Ost-Ministerpräsidenten nichts anderes als Wahlkampfgetöse.“
Das Führungsduo der Rentenkommission übergab den Kommissionsbericht im Juni an Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). (Archivfoto)
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Linke: Abschaffung der „Rente mit 63“ geht an der Realität vorbei
Auch die Grünen fordern nach Agenturangaben Verlässlichkeit und den Erhalt des Rentenniveaus. „Das Rentenniveau abzusenken, bedeutet gerade für Frauen und viele Menschen im Osten Altersarmut. Das darf nicht passieren“, sagte Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch. Wer seinen Renteneintritt geplant habe, müsse sich auf die geltenden Regeln verlassen können.
Mittelfristig brauche es eine Reform, die sicherstelle, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, weiterhin ohne Abschläge vorzeitig in den Ruhestand gehen können. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt habe, habe diese Verlässlichkeit verdient.
Auch die Linke lehnt eine Abschaffung der „Rente mit 63“ ab. Die Forderung gehe „völlig an der Realität vorbei“, kritisierte die rentenpolitische Sprecherin Sarah Vollath. Wer 45 Jahre lang „hart gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hat, soll auch in Zukunft das Recht haben, frei über den Ruhestand entscheiden zu dürfen“, betonte sie.
Das Vorhaben von Union und SPD, den abschlagsfreien Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren abzuschaffen, nannte Vollath „falsch und respektlos gegenüber den hart arbeitenden Menschen“. Es sei „gut, dass nun auch einige ostdeutsche CDU-Ministerpräsidenten das erkennen“. Sie befürchte allerdings, dass diese „nur billig Wahlkampf mit dem Thema Rente machen und so im Osten auf Stimmenfang gehen – genauso wie einige Stimmen aus der SPD“.
Die „Rente mit 63“ ist ein gebräuchliches, inzwischen aber nicht mehr ganz zutreffendes Schlagwort. Tatsächlich ist der abschlagsfreie Renteneintritt bei 45 Versicherungsjahren derzeit erst ab einem Alter von 64 Jahren und sechs Monaten möglich.
Gruppenbild nach Kabinettsumbildung - Foto: Michael Kappeler/dpa
Drei neue Minister im Amt und sein bisheriger Kanzleramtschef Thorsten Frei mit einem starken Ergebnis zum neuen Unionsfraktionschef gewählt: Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat seine Kabinettsumbildung am Mittwoch abschließen können.
Deren Umstände sorgten aber auch am Mittwoch weiter für Kritik aus der Partei und führten zu einer ungeplant langen Aussprache mit dem Kanzler in der Unions-Fraktion.
Im Bundestag fand am Nachmittag in einer Sondersitzung die Wahl von Frei zum neuen Fraktionschef von CDU und CSU statt. Der langjährige Vertraute von Merz erhielt dabei 91,9 Prozent der Stimmen. Sein Vorgänger Jens Spahn war Mitte Juli wegen Vorwürfen zur Inanspruchnahme einer Leihmutter in den USA für die Geburt seines Sohnes zurückgetreten.
Merz nutzte die Neubesetzung des wichtigen Fraktionspostens für umfangreichere Veränderungen im Kabinett. Er besetzte drei CDU-Ministerposten neu: Am Mittwoch ernannte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Nina Warken (CDU) als neue Kanzleramtschefin.
Ihren Posten im Gesundheitsressort übernahm der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, das Verkehrsministerium ging an den bisherigen Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU).
Bei der Kabinettsumbildung sorgte vor allem die Hängepartie um den Rauswurf von Verkehrsminister Patrick Schnieder für Kritik in der CDU. Merz hatte ihm bereits am Donnerstag mitgeteilt, dass er ihn entlassen wolle. Doch dazu kam es nicht, weil ein potenzieller Nachfolger wieder kurzfristig abgesagt hatte.
Die CDU-Landtagsfraktion aus Schnieders Landesverband Rheinland-Pfalz sagte aus Protest gegen das Vorgehen ein geplantes Gespräch mit Merz im September ab. Kritik gab es auch aus ostdeutschen Landesverbänden, die sich zumindest bei Staatsekretärsposten im Zuge des Kabinettsumbaus nicht ausreichend berücksichtigt sahen.
Für Schnieder gab es einen emotionalen Abschied im Verkehrsministerium. „Ämter werden in einer Demokratie immer nur auf Zeit vergeben“, sagte er vor der Belegschaft. „Manchmal hat man andere Zeithorizonte dabei im Blick.“ Die Erwartungshaltung an den Verkehrsminister „korreliert mit der Zahl der Bundestrainer in Deutschland.
So circa 80 Millionen, weil jeder in seinem Alltag natürlich von diesen Dingen betroffen ist.“ Schnieder bekam darauf minutenlang Applaus von seinen bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Das Wahlergebnis des 52-jährigen Frei in der CDU/CSU-Fraktion fiel ungeachtet der Turbulenzen um die Kabinettsumbildung sehr gut aus und besser als bei Spahn. CSU-Chef Markus Söder gratulierte ihm umgehend zur Wahl.
„Er hat den gleichen Kompass wie die CSU, ist tief in den Themen und ein guter Kommunikator“, schrieb der bayerische Ministerpräsident im Online-Dienst X. Frei verfüge zudem über „Fraktions- und Regierungserfahrung, Leidenschaft und Empathie“.
Am Mittwoch gab es aber weiter Kritik am Kommunikationsstil des Kanzlers. „Ich schätze Friedrich Merz als Bundeskanzler. Seine Kommunikation als CDU-Chef aber ist ausbaufähig.
Und seine Personalpolitik auch“, sagte der Bremer CDU-Landesvorsitzende Heiko Strohmann dem „Tagesspiegel“. „Eine Partei funktioniert nicht, indem da einer vorn sitzt, einen Monolog hält und wir anschließend applaudieren.“
Auch der CDU-Sozialpolitiker Dennis Radtke forderte im Deutschlandfunk einen besseren Kommunikationsstil des Partei- und Regierungschefs. Es sei das Recht eines Kanzlers, seine Führungsmannschaft neu aufzustellen. Zur Führungsaufgabe gehöre es aber auch, Kritik einzupreisen und damit umzugehen.
Merz nahm am Mittwoch an der Fraktionssitzung zur Wahl Freis teil. Kritiker hatten bereits angekündigt, das Treffen hinter verschlossenen Türen auch für klare Worte an den Partei- und Regierungschef zu nutzen. Die Sitzung dauerte nach der Wahl Freis länger als geplant. Eine zunächst für 15.00 Uhr angesetzte Pressekonferenz verzögerte sich deutlich.
Dass es Diskussionen in der Fraktion gebe, sei gut, sagte die neue parlamentarische Staatssekretärin im Digitalministerium, Gitta Connemann (CDU) vor der Sitzung im Sender Phoenix. „Denn wir sind ja kein Abnick-Verein.“ Auf die Frage, ob sich der Unmut gegen Merz nun schnell wieder legen werde, sagte sie: „Es wird sicherlich bei dem einen oder dem anderen etwas Zeit brauchen, aber das ist nur menschlich.“
Der Fraktionschef des Koalitionspartners SPD, Matthias Miersch, äußerte die Hoffnung, „dass mit dem heutigen Tage dann auch wirklich wieder Ruhe einkehrt“.
Er mahnte bei den Sendern RTL und ntv, die Koalition müsse nach der Personaldebatte in der CDU „wirklich zur wichtigen Arbeit zurückkehren“. Miersch verwies dabei auf verabredete Vorhaben wie die Reformen bei Rente und Pflege sowie bei der Einkommensteuer. (afp/red)
Im Kanzleramt stand Frei in der Kritik. - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei ist neuer Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag. Die Abgeordneten von CDU und CSU wählten den 52-jährigen CDU-Politiker in einer Sondersitzung zum Nachfolger des vor eineinhalb Wochen zurückgetretenen Jens Spahn, wie die Deutsche Presse-Agentur aus der Sitzung erfuhr. Teilnehmer gaben das Ergebnis mit 91,9 Prozent an. Enthaltungen werden von der Union nicht mitgezählt, sondern nur Ja und Nein-Stimmen.
Frei bekommt keine Quittung für den Unmut
Die Unzufriedenheit in der Union mit der Personalrochade von Kanzler Friedrich Merz spiegelt sich damit – anders als von einigen erwartet – nicht in dem Wahlergebnis wider. Mehr als 90 Prozent gilt als gutes Ergebnis, auch wenn eine so große Zustimmung bei der Union alles andere als ungewöhnlich ist. Bei den bisherigen Erstwahlen der Fraktionschefs der Union seit 1949 war das Überschreiten der 90-Prozent-Marke die Regel.
Von den 13 Vorgängern Freis starteten fast alle mit einem solchen Ergebnis in ihre Amtszeiten, soweit sie sich nicht in Kampfabstimmungen durchsetzen mussten. Es gab nur eine Ausnahme: Friedrich Merz kam 2022 auf 89,5 Prozent. Spahn bekam bei seiner ersten Wahl im vergangenen Jahr 91,3 Prozent. Bei Wiederwahlen gab es dagegen häufiger Ergebnisse unter 90 Prozent.
Kritik wegen Schnieder-Entlassung
Schon vor der Wahl hatte es Spekulationen gegeben, der Unmut in der Union über die Personalrochade von Merz könnte sich im Wahlergebnis von Frei niederschlagen. Unzufriedenheit gibt es vor allem im Landesverband Rheinland-Pfalz wegen der Entlassung von Verkehrsminister Patrick Schnieder, aber auch in Ostdeutschland, weil die sächsische Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein aus dem Kanzleramt ins Gesundheitsministerium versetzt wurde.
In den CDU-Gremiensitzungen am Montag hatte es heftige Kritik an Merz gegeben, die in der Äußerung von Bremens CDU-Landeschef Heiko Strohmann gipfelte: „Sie leiten hier keine Firma, sondern eine Partei.“ In einem aktuellen Interview des „Tagesspiegels“ legte Strohmann nach: „Ich will nicht sagen, dass wir eine katastrophale Stimmung haben. Aber es geht schon in diese Richtung.“
Rückkehr in die Fraktionsführung nach 15 Monaten
Frei war schon nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr als Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gespräch, wurde dann aber von Merz ins Kanzleramt geholt. Dort stand er lange Zeit in der Kritik. Sowohl aus beiden Koalitionsparteien als auch aus den Ländern wurde ihm mangelnde Koordination der Zusammenarbeit vorgeworfen, auch wenn sich das in den vergangenen Monaten besserte.
Nun kehrt Frei in gewohnte Gefilde zurück. Der Jurist gehört seit 2013 dem Bundestag an, wo er 2021 Parlamentarischer Geschäftsführer unter Fraktionschef und Oppositionsführer Merz wurde. Frei kennt die Fraktionsarbeit also gut und gilt gleichzeitig als Vertrauter von Merz.
In seiner neuen Funktion muss er aber auch der Erwartung der Abgeordneten von CDU und CSU gerecht werden, dass die Fraktion ein selbstbewusstes Machtzentrum neben dem Kanzleramt ist. Sie erwarten von ihm, dass er dem Kanzler bei aller Loyalität auch klare Kante zeigen kann.
Rücktritt von Spahn als Auslöser
Auslöser der Personalrochade war, dass Jens Spahn Mitte Juli öffentlich machte, dass er und sein Ehemann Daniel Funke mit Hilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen haben. Damit umgingen die beiden ein in Deutschland geltendes Verbot und einen Parteitagsbeschluss der CDU. Spahn trat nach scharfer Kritik aus der Union und einer Aufforderung des Kanzlers als Unionsfraktionschef zurück.
Am Tag darauf deutete bereits an, dass Merz nicht nur einen Nachfolger für Spahn suchen, sondern ein größeres Rad drehen wollte. So kam es dann auch. Merz tauschte drei Minister aus, die Kabinettsumbildung wurde am Mittag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit der Überreichung der Ernennungsurkunden vollzogen.
Die bisherige Gesundheitsministerin Nina Warken löst Frei im Kanzleramt ab.
An die Spitze des Gesundheitsministeriums tritt Linnemann, der bisher CDU-Generalsekretär war.
Für den vom Kanzler entlassenen Schnieder kommt Steffen Bilger, der bisherige Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag war.
Insgesamt hat Merz in den vergangenen eineinhalb Wochen seit Spahns Rücktritt acht Personalwechsel in Regierung, Partei und Fraktion verfügt. Auch drei Parlamentarische Staatssekretäre werden ausgetauscht und die bisherige CDU-Schatzmeisterin Franziska Hoppermann ist bereits am Montag zur neuen Generalsekretärin ihrer Partei gewählt worden.
Personalrochade noch nicht beendet
Der größte Teil des Personalpakets ist mit der Wahl Freis fertig geschnürt. Ganz beendet ist die Rochade aber auch jetzt noch nicht.
Merz sucht noch nach einer neuen Staatsministerin für Sport im Kanzleramt. Wer es wird, gilt als offen. Bisher war dafür nur die Ex-Fußballerin Nadine Keßler im Gespräch.
Die CDU muss nach der Beförderung von Franziska Hoppermann ihren bisherigen Schatzmeister-Posten neu besetzen.
Die Fraktion benötigt nach dem Wechsel Bilgers ins Kabinett einen neuen Parlamentarischen Geschäftsführer. Auch für den neuen Gesundheitsminister Linnemann (bisher Fraktionsvize) und Johannes Steiniger (bisher Sprecher Landwirtschaft/künftig Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium) müssen Nachfolger gefunden werden.
Merz hofft auf Ende des Unmuts
Das von Merz erhoffte Aufbruchssignal geht von der Personalrochade angesichts des Unmuts in der Union jedenfalls nicht aus. Merz hofft, dass der Unmut sich mit der Ernennung der Minister und der Wahl in der Fraktion legt: „Ich gehe fest davon aus, dass nach der Fraktionssitzung am morgigen Tag dann auch alle Entscheidungen nicht nur getroffen sind, sondern auch akzeptiert“, sagte er bereits am Dienstag. (dpa/red)
Bundeskanzler Friedrich Merz hat sein Kabinett umgebaut. - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
In Kürze:
Der neue Verkehrsminister Steffen Bilger gilt als Fachmann des Metiers.
Ex-Gesundheitsministerin Nina Warken ist nun Kanzleramtschefin.
Die ehemalige Fußballnationalspielerin Nadine Keßler ist neue Staatsministerin für Sport und Ehrenamt.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat sein Kabinett umgebaut und drei Ministerämter sowie mehrere weitere Positionen neu besetzt. Für die meiste Diskussion und Kritik – vor allem innerhalb der Union – sorgte der Rücktritt von Patrick Schnieder. Er kam damit einer möglichen Entlassung durch Merz zuvor. Nachdem der vom Kanzler zunächst favorisierte Nachfolger Fritz Güntzler nicht zur Verfügung stand, trat schließlich Steffen Bilger (CDU) die Nachfolge seines Parteikollegen Schnieder an.
Bilger: Erfahrener Verkehrspolitiker mit Einfluss
Der 47-jährige Steffen Bilger gilt als fachlich versierter Politiker, gut vernetzt und erfahrener Verkehrsexperte. Während er in der schwarz-roten Koalition bislang vor allem im Hintergrund wirkte, bringt der Rechtsanwalt aus Baden-Württemberg umfassende Kenntnisse im Verkehrsbereich mit. Anders als der ursprünglich favorisierte Finanz- und Steuerfachmann Fritz Güntzler war Bilger bereits früh im Verkehrsausschuss des Bundestages aktiv.
Nach seinem Einzug in den Bundestag 2009 gehörte Bilger von 2009 bis 2013 dem Verkehrsausschuss an. Bei den Koalitionsverhandlungen nach der Wiederwahl von Angela Merkel im Jahr 2017 arbeitete er in der Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur mit. 2018 wurde er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium.
Nach dem Wechsel der Union in die Opposition 2021 übernahm Bilger den Posten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und wechselte zugleich sein Fachgebiet. Er war für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt zuständig und kritisierte in dieser Rolle unter anderem den damaligen Grünen-Minister Cem Özdemir.
Seit Beginn der schwarz-roten Koalition ist Bilger Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion und zählt damit zu den einflussreichen Organisatoren hinter den Kulissen. Nun übernimmt der verheiratete Vater von drei Kindern das Verkehrsministerium mit einem der größten Etats des Bundes. Auf X erklärte Bilger, er freue sich auf die Rückkehr ins Bundesverkehrsministerium. Verkehrspolitik sei viele Jahre sein Schwerpunktthema gewesen.
Gesundheitspolitik als neue Aufgabe für Linnemann
Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann ist bereits seit 2009 Bundestagsabgeordneter. Der bald 50-jährige CDU-Politiker ist Diplom-Betriebswirt (FH) und promovierter Volkswirt. Vor Beginn seiner politischen Laufbahn arbeitete er als Ökonom bei der Deutschen Bank Research und der IKB. Er gilt als wirtschafts- und finanzpolitisch versiert, das Gesundheitswesen ist hingegen weitgehend Neuland für ihn. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender war er zuletzt unter anderem für Arbeit, Soziales und Ehrenamt zuständig.
Nina Warken wird Kanzleramtschefin
Linnemann folgt auf Nina Warken, die als Chefin des Bundeskanzleramts und Bundesministerin für besondere Aufgaben nun ins Kanzleramt wechselte. Die Juristin ist seit dem Jahr 2000 Mitglied der CDU. Von 2004 bis 2024 war sie Mitglied im Stadtrat Tauberbischofsheim, von 2014 bis 2019 Mitglied im Kreistag des Main-Tauber-Kreises. Mitglied des Bundestages war sie zunächst von 2013 bis 2017, dann wieder ab 2018. Sie ist im Bundesvorstand der Frauenunion Deutschlands und Vorsitzende im Bundesfachausschuss Innere Sicherheit der CDU. Seit 2023 ist die verheiratete Mutter von drei Kindern zudem Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg.
Neuer Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt wird Philipp Amthor. Er folgt auf Michael Meister, der seine Regierungsfunktion verliert, aber weiterhin Bundestagsabgeordneter bleibt. Der 33-jährige CDU-Politiker ist seit Mai 2025 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und war dort unter anderem für Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau zuständig.
Keßler wird Staatsministerin für Sport und Ehrenamt
Seine Aufgaben übernimmt die bisherige Wirtschafts-Staatssekretärin Gitta Connemann (CDU). Sie bleibt nach ihrem Wechsel ins Digitalministerium Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung. Connemann ist Juristin, verheiratet, und gehört der CDU seit 1996 an. Die 62-Jährige ist zugleich Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), des einflussreichen Wirtschaftsflügels. An dieser Doppelrolle – MIT-Chefin und Parlamentarische Staatssekretärin beim Wirtschaftsministerium – gab es in der CDU durchaus Kritik.
Nachfolger Connemanns im Wirtschaftsministerium wird der Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger. Er ist bisher agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz. Der 39-jährige Gymnasiallehrer stammt aus Bad Dürkheim, ist ledig und seit 2013 Mitglied des Bundestages.
Mit Nadine Keßler zieht erstmals eine ehemalige Fußballnationalspielerin in die Bundesregierung ein. Die 38-Jährige übernimmt als Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Kanzleramt eine neue Aufgabe. Keßler war Weltfußballerin des Jahres 2014 und zuletzt bei der UEFA für den Frauenfußball verantwortlich.
Keßler folgt auf Christiane Schenderlein (CDU), die als Parlamentarische Staatssekretärin ins Bundesgesundheitsministerium wechselt. Die 44-jährige Politikwissenschaftlerin gehörte von 2019 bis 2021 dem sächsischen Landtag an. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.
CSU-Chef Söder will Kürzungen beim Bürgergeld durchsetzen. (Archivbild) - Foto: Sven Hoppe/dpa
Die CSU-Landesgruppe im Bundestag fordert „eine Drohnenflotte“ mit mindestens 100.000 Drohnen in allen Größenklassen für Deutschland. Dies geht aus einem Beschlussentwurf der Sommerklausur der CSU-Landesgruppe im fränkischen Kloster Banz hervor, der der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. „Wir wollen die Bundeswehr durch technologische Dominanz zur stärksten konventionellen Armee in Europa machen“, heißt es in dem Dokument. Dazu gehöre eine Drohnenflotte.
„Weltall-Flotte“ für die Bundeswehr
Gefordert wird zudem „eine Weltall-Flotte“ mit mehr als 1000 Satelliten für die Bundeswehr. Diese würden gebraucht „für sichere Kommunikation für vernetzte Informationen, Aufklärung und ein hochpräzises Lagebild“.
Die CSU-Landesgruppe setzt den Fokus in dem sechsseitigen Dokument insgesamt auf „Forschung, Innovation und Technologie“. Hier seien entschlossene Investitionen notwendig, „damit Deutschland führende Industrie- und Exportnation bleibt“.
So will die CSU unter anderem, dass in Deutschland der erste Fusionsreaktor weltweit entsteht sowie eine Startplattform ins Weltall. Außerdem sollen bis 2030 über Förderprogramme eine Million neue Roboter in Betrieb gebracht werden. Diese sollen „keine Arbeitsplätze verdrängen, sondern Lücken schließen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer entlasten“.
Gefordert werden auch die Entwicklung europäischer KI-Modelle und der Ausbau von Mikrochip-Fertigung innerhalb Europas. „Europäische Souveränität bei Mikrochips und KI sichern“, heißt es dazu im Beschlussentwurf. Dieser trägt den passenden Titel „Zukunft wird in Banz gemacht“.
Im dortigen Kloster kamen die Bundestagsabgeordneten der CSU am Montag zu ihrer Sommerklausur zusammen. Diese dauert noch bis Dienstag, an den Beratungen nimmt auch CSU-Chef und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder teil.
Der Rücktritt von Jens Spahn hat eine Personalrochade ausgelöst. - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Der Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) zieht eine Kabinettsumbildung nach sich. Medienberichten zufolge soll Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) neue Kanzleramtschefin werden.
An die Spitze des Gesundheitsministeriums soll dann CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann rücken. Das berichteten am Donnerstag, den 23. Juli, unter anderem die „Bild“-Zeitung und „Spiegel Online“. Am Mittwoch war Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) für das Amt des Unionsfraktionschefs nominiert worden. Warken wäre die erste Frau an der Spitze des Kanzleramts.
Weitere Personalien im Gespräch
Für die Nachfolge von Linnemann als CDU-Generalsekretär sind laut „Bild“ die Bundestagsabgeordneten Franziska Hoppermann und Catarina dos Santos-Wintz im Gespräch. „Spiegel Online“ zufolge soll die CDU-Schatzmeisterin Hoppermann auf Linnemann folgen.
„Bild“ berichtete außerdem, Digital-Staatssekretär Philipp Amthor (CDU) solle wohl als Bund-Länder-Beauftragter ebenfalls ins Kanzleramt wechseln.
Regierungssprecher Stefan Kornelius wollte die Berichte zunächst nicht kommentieren. „Der Bundeskanzler wird die Personalentscheidungen bekannt geben, wenn alle offenen Punkte geklärt sind“, sagte er der Nachrichtenagentur AFP. „Bild“ zufolge soll Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Kabinettsumbildung am Freitag bekanntgeben.
Noch vor der offiziellen Verkündung kam Kritik aus der Opposition – vor allem mit Blick auf die künftige Führung des Gesundheitsministeriums. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Janosch Dahmen, sagte der „Augsburger Allgemeinen“, gerade wegen der großen Aufgabe würden sich viele Beschäftigte und Patienten fragen, welches Signal diese Personalentscheidung sende.
Entstehe der Eindruck, dass für das Gesundheitsministerium weder gesundheitspolitische Erfahrung noch ministerielle Führungserfahrung oder besondere medizinische Fachkenntnis entscheidend seien, beschädige das das Vertrauen.
Auch von der Linkspartei kam Kritik. „Linnemann ist ein sozialpolitischer Hardliner und das lässt Schlimmes befürchten“, sagte der Linken-Gesundheitspolitiker Ates Gürpinar der „Rheinischen Post“.
In Zeiten, in denen die Bundesregierung den Menschen einen Tiefschlag nach dem anderen verpasse, wäre es kein gutes Zeichen, wenn jemand Minister werde, der bisher vor allem dadurch aufgefallen sei, nach unten zu treten.
Hintergrund des Rücktritts
Die Parteichefs von CDU und CSU, Bundeskanzler Merz und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, hatten Kanzleramtschef Frei am Mittwoch als Nachfolger des zurückgetretenen Unionsfraktionschefs Spahn vorgeschlagen.
Spahn war am Samstag nach Vorwürfen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme einer Leihmutter in den USA für die Geburt seines Sohnes zurückgetreten. (afp/red)
An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.
Spahns Nachfolger
Der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei soll neuer Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag werden. Er würde damit auf Jens Spahn folgen. Darauf haben sich die Chefs von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, verständigt. Zuvor sprachen sie bereits auch mit den Parteigremien der Union und der Bundestagsfraktion.
Angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse in Ostdeutschland fordert Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer ein Ende der Ausgrenzung von Parteien. Brandmauern nach links und rechts seien nicht sinnvoll. Wörtlich sagt er: „Wir müssen mit jedem reden, der reden will.“
Ermittler haben die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht auf gemeinschaftliche Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Aktiengeschäften aus der Postbank-Zeit zwischen 2008 und 2010. Dabei geht es um mögliche Cum-Cum-Geschäfte. Der gesamte dadurch entstandene Steuerschaden wird auf rund 28 Milliarden Euro geschätzt.
Die Pläne des KI-Marktführers OpenAI für ein milliardenschweres Rechenzentrum in Deutschland sind vorerst gescheitert. Hauptgründe sind die unzureichende Stromversorgung und EU-rechtliche Hürden. Selbst die Option, Atomstrom aus Frankreich zu beziehen, wurde in Betracht gezogen. OpenAI treibt stattdessen Projekte in den Emiraten voran.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat General Oleksandr Syrskyj als Armeechef entlassen. Dies ist die zweite Neubesetzung des Postens seit 2022. Eine Woche zuvor entließ Selenskyj bereits Verteidigungsminister Mykhailo Fedorov, was zahlreiche Proteste im Inland nach sich zog. Daraufhin entließ Selenskyj Syrskyj, der wie Fedorov einen anderen Stil der Kriegsführung vertrat.
Die deutsche Autobranche steckt tief in der Krise. Ein neues Gesetz soll einen fließenden Jobwechsel ermöglichen. (Archivbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
In Kürze:
Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.
Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.
Bas: Unkompliziert wechseln
„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.
720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen
Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.
BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung
Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.
dbb: Kein Vorwand für Personalabbau
Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
CDU-Chef Merz bindet die Fraktion bei der Spahn-Nachfolge eng ein. - Foto: Fabian Sommer/dpa
Die Parteivorsitzenden von CDU und CSU wollen bei der Nachfolgeregelung für den zurückgetretenen Fraktionschef Jens Spahn die Abgeordneten der Union eng einbinden. Man stehe in Gesprächen mit der Bundestagsfraktion, sagte CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin.
„Wir hören also in die Fraktion hinein, was auch deren Anforderungen und Wünsche sind. Und insofern werden wir uns damit auch noch etwas Zeit lassen.“ Zugleich versicherte der CDU-Vorsitzende, er und CSU-Chef Markus Söder würden der Fraktion „zeitnah“ einen Vorschlag unterbreiten.
Merz verwies wie Söder auf die geplante Sondersitzung der CDU/CSU-Fraktion am Mittwoch kommender Woche, in der ein neuer Vorsitzender gewählt werden soll. Söder sagte in München, er und Merz wollten sich „gut austauschen“. Der bayerische Ministerpräsident äußerte die Hoffnung, dass der gemeinsame Vorschlag dann „hoffentlich große Zustimmung findet“.
Merz äußert sich nicht zu Spahns politischer Zukunft
Spahn war als Unionsfraktionschef im Bundestag zurückgetreten, nachdem er und sein Ehemann Daniel Funke mit Hilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen hatten.
Mit dem Rückzug reagierte er auf die scharfe Kritik auch innerhalb der Union an seinem Verhalten. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Der 46-jährige CDU-Politiker aus Nordrhein-Westfalen sagte nicht, ob er sein Bundestagsmandat behalten will.
Gefragt nach Spahns politischer Zukunft sagte Merz: „Ich weiß es nicht, was er selbst vorhat. Und wenn er darüber gerne sprechen will, tue ich das selbstverständlich.“ Er werde ihm aber öffentlich keine Ratschläge geben.
Dobrindt will keine falsche Spur legen
Neben anderen Politikern wird auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als möglicher neuer Fraktionsvorsitzender gehandelt. Er blockte Fragen zu seinem möglichen Interesse an dem Amt ab.
Er verstehe das Interesse an dieser Frage, sagte der CSU-Politiker in Berlin, betonte aber, „dass ich zu diesen Personalspekulationen einfach keinen Beitrag leisten will und ich das gern in einem geordneten Verfahren sehen würde“.
Auch Dobrindt verwies auf die Beratungen von Merz und Söder. Alles, was ich als Hinweis geben würde, würde ja nur irgendeine Spur legen, die dann eine ganz sicher falsche Spur wäre. Das will ich nicht.“
Söder verweist auf weitere Personalentscheidung im Herbst
Söder erläuterte, das gemeinsame Vorschlagsrecht sei „Teil auch unserer Geschäftsordnung“. Und ähnlich wie beim Fraktionsvorsitzenden gelte dies auch „für andere hochgestellte Ämter, die im Herbst erfolgen“.
Für den Herbst wird die Entscheidung erwartet, wen Union und SPD für die Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nominieren. Hierfür wird die CSU-Politikerin und bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner immer wieder als mögliche Kandidatin gehandelt.
Spahn-Rücktritt entfacht Debatte über Leihmutterschaft neu
Das Verhalten von Spahn entfacht inzwischen die Debatte über das Thema Leihmutterschaft neu. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bundestagsfraktionen zeigt, dass es dort zumeist keine einheitliche Meinung gibt.
So sagte etwa die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann, auch in ihrer Partei gebe es dazu unterschiedliche Haltungen.
„Ich gehöre zu denen, die eine mögliche Legalisierung einer Leihmutterschaft sehr kritisch sehen.“ Eine Diskussion in Gesellschaft, Politik und Parlament sei aber nötig.
„Deshalb sollten wir uns auch im Parlament erneut mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin von April 2024 befassen.“
Die SPD-Abgeordnete Jasmina Hostert sagte der dpa, Leihmutterschaft werfe sehr viele ethische Fragen auf. „Ich persönlich sehe momentan keine befriedigende Lösung, die diese komplexen ethischen und sozialen Fragen gut auflöst.“
Ihre Fraktionskollegin Carmen Wegge plädierte hingegen dafür, altruistische Leihmutterschaft in engen Grenzen zuzulassen, bei der eine Leihmutter kein Geld für die Schwangerschaft erhält. „Eine Regelung muss dabei ausreichend Schutz vor Ausbeutung von Frauen sowie klare Regeln und Grenzen beinhalten.“
Die Linke-Abgeordnete Kathrin Gebel warnte, Schwangerschaft drohe zur Ware zu werden „Wir sollten deshalb vor allem über besser finanzierte Kinderwunschbehandlungen, Möglichkeiten der Adoption, Pflegekindschaften und die vollständige Gleichstellung von Co-Elternschaften sowie lesbischen Müttern sprechen.“
Die AfD-Familienpolitikerin Birgit Bessin sprach sich gegen Lockerungen beim Verbot von Leihmutterschaft aus. Der Bundestag müsse zusätzlich die Inanspruchnahme im Ausland nach italienischem Vorbild unter Strafe stellen und damit „ein klares Signal gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens setzen“.
Bürger uneins über das geltende Verbot
Die Menschen in Deutschland sind in der Frage ebenfalls gespalten. 39 Prozent gaben in einer repräsentativen Befragung des Instituts Insa für die „Bild“ an, das Verbot der Leihmutterschaft richtig zu finden. 41 Prozent hielten es für falsch.
Ein außergewöhnlich hoher Anteil von 21 Prozent machte keine Angabe oder gab an, keine Antwort zu wissen. Insa befragte vom 17. bis zum 20. Juli 1.004 Menschen. Die maximale Fehlertoleranz beträgt plus/minus 3,1 Prozentpunkte. (dpa/red)
Bundestagssitzung am 10.07.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wählt am 29. Juli einen Nachfolger für den zurückgetretenen Jens Spahn.
Als aussichtsreichste Kandidaten gelten die Regierungsmitglieder Thorsten Frei, Nina Warken und Alexander Dobrindt.
Eine Wahl eines amtierenden Ministers würde eine Regierungsumbildung unter Bundeskanzler Friedrich Merz erforderlich machen.
Am 29. Juli plant die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag, über die Frage der Nachfolge des zurückgetretenen Vorsitzenden zu entscheiden. Jens Spahn (CDU), der frühere Bundesgesundheitsminister, hatte nach der sogenannten Leihmutter-Affäre am Samstag, 18. Juli, seinen Rücktritt erklärt. Bis zur Klärung der Nachfolge wird der erste Stellvertreter Alexander Hoffmann (CSU) geschäftsführend die Funktion übernehmen.
Es besteht kein Automatismus dahingehend, dass der Nachfolger Spahns aus den Reihen seiner gewählten Stellvertreter kommt.
Der Fraktionsvorsitzende hat eine besonders exponierte Position. Er muss über ausreichend Autorität gegenüber den Abgeordneten verfügen und in der Lage sein, vor wichtigen Abstimmungen Geschlossenheit herzustellen.
Bereits in mehreren Fällen in dieser Legislaturperiode hatten Abgeordnete der CDU und CSU offen Kritik an Gesetzesvorhaben geübt und gedroht, diese zu vereiteln – beispielsweise im Vorjahr beim Rentenpaket. Im Fall der Wahl der Richterin Frauke Brosius-Gersdorf gab fraktionsinterner Widerstand in der Union den Ausschlag für das Scheitern ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht. Dies sorgte bereits wenige Wochen nach Regierungsantritt für die erste Koalitionskrise zwischen Union und SPD.
Außerdem sollte der Fraktionschef ein erfahrener und versierter Debattenredner sein und ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aufweisen. In Aussprachen oder Generaldebatten ergreift er zumeist als erster Redner für die Fraktion das Wort.
Merz und Söder sollen Personalvorschlag erarbeiten
Die entscheidende Sitzung zur Bestimmung des Spahn-Nachfolgers wird am Mittwoch der letzten Juliwoche um 14 Uhr stattfinden, heißt es in einer SMS von Interimschef Hoffmann an Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger.
Kanzler Merz und Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder seien derzeit „damit befasst, einen Personalvorschlag für den Fraktionsvorsitz zu erarbeiten“. Dabei werde „die Einbindung der Fraktion sichergestellt“. Die Fraktion selbst muss den neuen Vorsitzenden wählen, allerdings ist damit zu rechnen, dass sie dem Vorschlag der Parteispitzen folgen wird. Alles andere würde die Autorität der Parteichefs beschädigen und eine entsprechende Krise zur Folge haben.
Von den derzeitigen Stellvertretern werden Hoffmann sowie CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Unions-Fraktionsvize Günter Krings als mögliche Spahn-Nachfolger genannt. Als Favoriten gelten sie jedoch nicht.
Stattdessen gelten drei derzeitige Regierungsmitglieder als aussichtsreichste Bewerber. Dies würde eine Regierungsumbildung erforderlich machen. Eine solche hatte Kanzler Merz im ZDF-„Sommerinterview“ am Sonntag als Möglichkeit angedeutet.
Frei als neuer Fraktionschef würde engen Schulterschluss mit Merz bedeuten
Vielfach fällt im Zusammenhang mit dem künftigen Fraktionsvorsitz der Name von Thorsten Frei (CDU). Für den Kanzleramtsminister spricht, dass er bereits in der vergangenen Wahlperiode als Parlamentsgeschäftsführer eng mit Merz zusammengearbeitet hat. In seinem gegenwärtigen Amt ist die Kooperation mit dem Kanzler noch enger. In der Bevölkerung gilt der Beliebtheitsgrad von Frei als durchschnittlich.
Ein weiterer Name, der fällt, ist jener von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie wäre nach Angela Merkel die zweite Frau, die eine CDU/CSU-Fraktion führen würde. Sie ist Bundesvorsitzende der Frauen-Union und war von 2021 bis 2025 eine der Parlamentsgeschäftsführer der Union im Bundestag. Ihre Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind jedoch deutlich unterdurchschnittlich – nicht zuletzt aufgrund der angekündigten Einschnitte in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform.
Laut Journalisten wie Julius Betschka gibt es nur einen logischen Kandidaten für den Fraktionsvorsitz: den derzeitigen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Er wäre der erste CSU-Politiker, der die gemeinsame Fraktion im Bundestag führen würde. Er gilt als gut vernetzt, und von 2017 bis 2025 hatte er bereits der CSU-Landesgruppe vorgestanden.
Poschardt: Dobrindt „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“
Für ihn spreche, dass er über die erforderliche Autorität verfüge, um nach den Unwägbarkeiten der vergangenen Monate Ruhe in die Fraktion zu bringen.
Seine Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind intakt, mit der Migrationswende hat er auf heiklem Terrain bereits Akzente gesetzt.
Der ehemalige Herausgeber der „WELT“, Ulf Poschardt, erklärte gegenüber „WELT-TV“, dass auch in der CDU das Vertrauen in die Lösungskompetenz von Dobrindt stark ausgeprägt sei. Er sei „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“. Allerdings, so Poschardt weiter, denke er nicht, Dobrindt sei „so dumm ist […], dass er sich diesen Schuh anzieht“.
Bürokratieabbau zählt zu den zentralen wirtschaftspolitischen Forderungen von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. - Foto: Monika Skolimowska/dpa
In Kürze:
IW-Studie: Fast vier von fünf Unternehmen berichten weiterhin von einer steigenden Bürokratiebelastung und einem wachsenden Verwaltungsaufwand.
Regierung und NKR: Die Bundesregierung hat erste Entlastungsmaßnahmen eingeleitet. Der Nationale Normenkontrollrat sieht Anzeichen für eine Trendwende, hält weitere Schritte zum Bürokratieabbau jedoch für erforderlich.
Bilanz nach einem Jahr: Ob die angekündigten Reformen Unternehmen tatsächlich spürbar entlasten, lässt sich nach Einschätzung der Studienautoren derzeit noch nicht abschließend bewerten.
Umfangreiche „Dokumentations- und Meldepflichten, mangelnde Flexibilität, lange Verfahren sowie Vollzugsprobleme in Behörden“ wurden von CDU und CSU als Belastungen für Unternehmen bezeichnet, die „unnötig Geld, Zeit, Nerven und Personal“ binden würden. Der Bürokratieabbau wurde daher zu einem zentralen wirtschaftspolitischen Thema des Bundestagswahlprogramms 2025 von CDU und CSU.
CDU und CSU verbanden den Bürokratieabbau mit dem Ziel, „Freiheit zurückzugeben“ und eine „Kultur des Machens und nicht der Fehlervermeidung“ zu fördern. Die angekündigten Maßnahmen wurden anschließend in weiten Teilen in den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung aufgenommen. Darin vereinbarten CDU, CSU und SPD unter anderem, die Bürokratiekosten der Wirtschaft bis zum Ende der Legislaturperiode um 25 Prozent zu reduzieren, Berichts- und Dokumentationspflichten im Gesundheitswesen abzubauen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Etwas mehr als ein Jahr nach Amtsantritt stellt sich die Frage, inwieweit die Bundesregierung bei der Umsetzung dieser Ziele vorangekommen ist. Nach einer aktuellen Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) berichten Unternehmen weiterhin mehrheitlich von einer steigenden Bürokratiebelastung. Grundlage der Untersuchung ist das IW-Zukunftspanel, für das mehr als 1.000 Unternehmen befragt wurden.
Nach Angaben der Autoren müssen Unternehmen derzeit rund 100.000 Berichtspflichten erfüllen. Die jährlichen Bürokratiekosten werden auf etwa 64 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommt ein zusätzlicher Personalaufwand: Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge entstanden innerhalb von drei Jahren rund 325.000 zusätzliche Stellen im Zusammenhang mit der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das IW sieht darin einen Hinweis auf einen gestiegenen Verwaltungsaufwand in Unternehmen.
Laut Befragung geben 54,7 Prozent der Unternehmen an, dass der Bürokratieaufwand in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen habe. Weitere 23,8 Prozent berichten von einer leichten Zunahme. Lediglich 1,5 Prozent nehmen eine Entlastung wahr. Insgesamt berichten somit knapp vier von fünf Unternehmen von einer gestiegenen Bürokratiebelastung. Besonders häufig äußern größere Unternehmen diese Einschätzung: Knapp 78 Prozent der Großunternehmen berichten von einer starken Zunahme des Verwaltungsaufwands. Bei mittelständischen Unternehmen liegt der Anteil bei rund zwei Dritteln und bei kleineren Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten bei mehr als der Hälfte.
Unternehmen berichten von wachsender Belastung
Auch zwischen den Branchen bestehen Unterschiede. Im sonstigen verarbeitenden Gewerbe geben 94 Prozent der Unternehmen an, dass die Bürokratiebelastung gestiegen sei. Im Großhandel sowie in Logistik und Verkehr liegt dieser Anteil bei rund 87 Prozent, in der Metall- und Elektroindustrie bei knapp 85 Prozent.
Die Unternehmen berichten nicht nur von zusätzlichen Berichtspflichten, sondern auch von einem höheren Zeitaufwand für deren Erfüllung. Weniger als acht Prozent der Beschäftigten geben an, dass sich der Aufwand für Dokumentationspflichten in den vergangenen zwei Jahren verringert habe. Rund ein Drittel berichtet dagegen von einem gestiegenen Zeitaufwand. Führungskräfte nehmen diese Entwicklung häufiger wahr als andere Beschäftigte.
Die Ergebnisse stehen im Gegensatz zum Bürokratiekostenindex des Statistischen Bundesamtes, der seit 2012 einen Rückgang der Bürokratiekosten ausweist. Nach Darstellung des IW lässt sich diese Abweichung durch Unterschiede in der Methodik erklären. Der Index berücksichtigt ausschließlich Informations- und Dokumentationspflichten aus Bundesgesetzen. Nicht einbezogen werden unmittelbar geltendes EU-Recht, Vorschriften der Länder und Kommunen sowie zusätzlicher Aufwand durch häufige Gesetzesänderungen oder neue Erfüllungspflichten. Nach Einschätzung des IW erfasst der Index daher nicht alle Faktoren der von Unternehmen wahrgenommenen Bürokratiebelastung.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Foto: Destatis
Entlastungsmaßnahmen und internationale Vergleiche
Die Autoren des Gutachtens betrachten auch die bisher beschlossenen Entlastungsmaßnahmen. Genannt werden unter anderem der „Bauturbo“, die Registermodernisierung, Änderungen im Vergaberecht, die Einführung der europäischen digitalen Identität (EUDI-Wallet) sowie der Wegfall einzelner Betriebsbeauftragter. Nach Einschätzung der Autoren könnten diese Maßnahmen Verwaltungsverfahren vereinfachen. Ihre Wirkung werde jedoch vielfach erst nach Abschluss der Umsetzung sichtbar. Zahlreiche Vorhaben befänden sich noch im Gesetzgebungsverfahren oder müssten von Ländern und Kommunen umgesetzt werden. Eine spürbare Entlastung für Unternehmen lasse sich nach Einschätzung der Autoren daher bislang nur eingeschränkt feststellen.
Die Autoren des Gutachtens untersuchen zudem frühere Entlastungsmaßnahmen. Als Beispiel nennen sie das Bürokratieentlastungsgesetz III, von dessen ausgewiesener Entlastung ein wesentlicher Teil auf die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) entfiel. Nach Einschätzung des IW führte die elektronische Übermittlung in der Praxis jedoch nicht in allen Fällen zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands, da Arbeitgeber weiterhin zusätzliche Arbeitsschritte durchführen müssten. Zudem weist das Gutachten darauf hin, dass neue gesetzliche Vorgaben frühere Entlastungen teilweise wieder aufheben können. Als Beispiele nennen die Autoren zusätzliche Dokumentationspflichten aus neuen Regelungsvorhaben. Dadurch könnten die Bürokratiekosten trotz einzelner Vereinfachungen insgesamt weiter steigen.
Neben der Unternehmensbefragung verweist das IW auf internationale Vergleichsdaten. Laut den Product Market Regulation Indicators der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) weist Deutschland bei den bürokratischen Anforderungen für Unternehmensgründungen im internationalen Vergleich einen hohen Aufwand auf. Innerhalb der Europäischen Union liegt Deutschland demnach auf dem letzten Platz, im Gesamtranking auf Rang drei von hinten. Hinter Deutschland liegen lediglich Costa Rica und Japan. Die OECD nennt als Gründe unter anderem den Verwaltungsaufwand und die Komplexität der Verfahren bei Unternehmensgründungen.
Auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR) berichtet von Fortschritten, sieht jedoch weiterhin weiteren Handlungsbedarf. In seinem Jahresbericht 2025 spricht das Beratungsgremium der Bundesregierung von einer „Trendwende“ beim Bürokratieabbau, da der Erfüllungsaufwand im aktuellen Berichtszeitraum erstmals deutlich gesunken sei. Gleichzeitig weist der NKR darauf hin, dass die Wirtschaft weiterhin jährlich Bürokratiekosten von rund 64 Milliarden Euro trage und dass seit 2011 ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand von 13,2 Milliarden Euro entstanden sei. Der Rat empfiehlt daher, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Abbauziele umzusetzen, bestehende Dokumentations- und Kontrollpflichten zu überprüfen sowie die Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben.
Unterschiedliche Bewertung der bisherigen Reformen
Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt das IW. Nach Angaben der Autoren werden beschlossene Entlastungen teilweise durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten sowie häufige Änderungen gesetzlicher Vorgaben ausgeglichen. Dadurch könne der Anpassungsaufwand in Unternehmen trotz einzelner Vereinfachungen weiter steigen.
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft bewertet die Ergebnisse der Untersuchung als Bestätigung ihrer bisherigen Einschätzung. Anlässlich der Vorstellung der Studie erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben: „Die Bundesregierung nennt es Entlastungskabinett, doch die Unternehmen nennen es die x-te Ankündigung.“ Aus Sicht der INSM reichten die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht aus, um den Verwaltungsaufwand spürbar zu verringern. Alsleben forderte eine konsequente Umsetzung der angekündigten Reformen und erklärte: „Die Regierung muss endlich liefern, nicht nur ankündigen – sonst verfestigt sich, dass Bürokratie Standortnachteil Nummer 1 und ein echtes Investitionshindernis bleibt.“
Ob die von der Bundesregierung angestrebte Entlastung in den Unternehmen tatsächlich ankommt, wird sich im weiteren Verlauf der Legislaturperiode zeigen. Während der Nationale Normenkontrollrat erste Fortschritte beim Bürokratieabbau sieht, berichten viele der vom IW befragten Unternehmen bislang weiterhin von einer hohen Bürokratiebelastung.
Bundestagssitzung am 10.07.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
„Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Scharfe Kritik kam aus der Opposition.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Kein „Reinregieren“ mehr?
„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.
Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
CO₂-Preis,
Gasnetzentgelte,
Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
Foto: mf/Epoch Times
Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
Foto: mf/Epoch Times
Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
Eine Person in einem Sensenmannkostüm steht vor dem Werkseingang, während VW-Mitarbeiter am 9. Juli 2026 an einer von IG Metall organisierten Kundgebung teilnehmen, um gegen Umstrukturierungsmaßnahmen und Pläne für einen massiven Stellenabbau im VW-Werk in Zwickau zu protestieren. - Foto: Jens Schlüter/AFP via Getty Images
In Kürze:
Der Bundestag debattiert auf Antrag von CDU/CSU und SPD über die Zukunftder deutschen Autoindustrie.
Die Bundesregierung sieht hohe Standortkosten als zentrales Problem und fordert mehr Technologieoffenheit.
Die Opposition streitet über die Ursachen der Krise – von Energiewende bis Transformation zur Elektromobilität.
Einigkeit besteht darin, dass die Branche vor tiefgreifenden wirtschaftlichen Herausforderungen steht.
Am Donnerstag, 9. Juli, hat der Bundestag in einer Aktuellen Stunde über die Situation der deutschen Autoindustrie debattiert. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten diese beantragt. Das Thema lautete „Zukunft deutscher Automobilindustrie gestalten – erfolgreiche Reformschritte für Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Innovation“ und die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium, Gitta Connemann (CDU), eröffnete die Aussprache.
Autoindustrie investiert dreistellige Milliardensummen in Forschung und Standorte
Connemann machte deutlich, dass Deutschland ein „Autoland“ sei. Die Branche sichere Arbeitsplätze und sei ungebrochen innovationsstark. Deutsche Autokonzerne und Zulieferer hätten eine immense Zahl an Patentanmeldungen zu verzeichnen.
Bis 2029 werde die Autoindustrie weltweit etwa 320 Milliarden Euro in die Forschung und Entwicklung investieren und weitere 220 Milliarden in neue Werke und moderne Produktion. Deutschland sei bei der Elektromobilität inzwischen der weltweit zweitgrößte Standort.
Allerdings drohten viele der Investitionen ins Ausland abzuwandern. Hohe Energiepreise, Steuern, Abgaben und Bürokratie belasteten den Standort. Die Krise der Automobilindustrie sei deshalb vorwiegend eine Standortkrise. Angesichts drohender Werksschließungen gehe es nicht nur um die Unternehmen selbst, sondern auch um die Schicksale vieler Beschäftigter und ihrer Familien.
Connemann, die auch Vorsitzende der Mittelstandsvereinigung der CDU ist, forderte vor diesem Hintergrund einen politischen Kurswechsel. Deutschland brauche offene Märkte – auch, wenn China inzwischen der weltweit größte Automarkt sei und Fahrzeuge teilweise unter Dumpingbedingungen exportiere. Unternehmen müssten ihre Kosten senken, zugleich müsse der Staat seine „Hausaufgaben“ erledigen.
Gitta Connemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium. (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
AfD: Energiewende ist „Standortpolitik für China“
Der von der Bundesregierung beschlossene Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten sei ein Schritt in die richtige Richtung, betonte die Staatssekretärin weiter. Zudem müsse die deutsche Bundesregierung auch auf EU-Ebene die Technologieoffenheit gegen ideologische Vorgaben verteidigen. Ein striktes Verbrennerverbot sei deshalb abzulehnen. Der Plug-in-Hybrid müsse eine Zukunft haben.
Die Mittelstandspolitikerin bezeichnete den Industriestrompreis und die Strompreiskompensation als richtige Schritte. Auch neue Gaskraftwerke und der Ausbau der Stromnetze müssten dafür sorgen, dass die Autoindustrie auf ausreichende und günstige Energie zählen könne.
Für die AfD erklärte Raimond Scheirich, der Stellenabbau bei VW und Insolvenzen zahlreicher Zulieferer seien Folgen einer nachteiligen Wettbewerbssituation, mit der die Branche zu kämpfen habe. Warnungen habe man lange ignoriert.
Scheirich machte die Mobilitätswende und die Energiewende für die Schwächung des Standorts verantwortlich. Diese seien eine „Standortpolitik für China“.
Der Fokus auf die E-Mobilität schaffe eine neue Abhängigkeit – von Seltenen Erden. Der AfD-Politiker forderte eine „180-Grad-Wende“, ein Ende der Energiewende sowie die Abschaffung der EU-Flottenregulierung, welche vorschreibt, wie viel CO₂, die von einem Autokonzern verkauften Pkw ausstoßen dürfen.
SPD für „maßvolle“ Anpassung der EU-Flottenregeln – Grüne: „Verbrenner hat keine Bedeutung mehr“
Der SPD-Abgeordnete Sebastian Roloff verwies auf aktuelle Herausforderungen wie Gewinnwarnungen bei BMW, Krisengespräche bei Volkswagen, die Absatzschwäche in China und Belastungen durch US-Zölle.
Er betonte, es seien hohe Investitionen erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Roloff hob Maßnahmen der Bundesregierung hervor, die der deutschen Autoindustrie Luft verschaffen sollten.
Dazu gehörten ein steuerliches Investitionssofortprogramm vom Sommer 2025, genannt Wachstumsbooster, die neuen Kaufanreize für E-Autos sowie die Mautbefreiung für E-Lkw. Auf EU-Ebene sprach sich Roloff für maßvolle Anpassungen der CO₂-Flottenregeln und der ab 2035 geltenden EU-Vorgaben aus, ab wann nur noch emissionsfreie Neuwagen erlaubt sind. Neben der Politik seien aber auch die Unternehmensleitungen gefordert, nicht an Zukunftsinvestitionen zu sparen, betonte der SPD-Politiker. Standortreformen seien auch ohne Entlassungen möglich.
Sandra Detzer von Bündnis 90/Die Grünen warb für eine „sachliche Analyse der Herausforderungen“. Die langjährigen Exporterfolge deutscher Autobauer in China hätten bestehende Schwächen der Autoindustrie verdeckt. Das Auto bleibe ein „Kulturgut“, es müssten jedoch die „Fahrzeuge der Zukunft“ in Deutschland entwickelt und produziert werden.
Dunkle Wolken über Wolfsburg. Der VW-Konzen hat 2025 einen drastischen Gewinneinbruch erlitten.
Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Linke für Ausbau der Landesbeteiligung an VW
Detzer wies dabei die Darstellung zurück, der Verbrennermotor werde weiterhin eine Rolle spielen. Der elektrische Antrieb sei der „Megatrend“. Dies belegten auch die deutlich gestiegenen Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen in Deutschland und Europa insgesamt. Es sei jetzt an der Zeit, den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu forcieren. Außerdem sei es erforderlich, Förderprogramme für in Europa produzierte Fahrzeuge sowie einen wirksamen Handelsschutz auf EU-Ebene zu gewährleisten.
Für die Linksfraktion sprach der frühere VW-Mitarbeiter Cem Ince. Er betonte, die Beschäftigten der Automobilindustrie hätten bereits nach dem Dieselskandal und dem Chipmangel erhebliche Lasten für Managementfehler getragen. Nun seien sie erneut mit der Gefahr von Werksschließungen und dem Abbau von rund 100.000 Arbeitsplätzen bei Volkswagen konfrontiert.
Die Unternehmensführung habe versagt, während die Konzerne weiterhin Gewinne erwirtschafteten, so Ince. Deshalb sprach sich der Linkspolitiker gegen Änderungen am VW-Gesetz aus und regte notfalls einen Ausbau der Beteiligung des Landes Niedersachsen an. Öffentliche Fördergelder müssten zudem künftig stärker an Beschäftigungs- und Standortgarantien geknüpft werden.
Union will Technologieoffenheit für Autoindustrie bewahren
Tilman Kuban von der Unionsfraktion betonte die lange Tradition des deutschen Automobilbaus. Er kündigte an, die Koalition werde alles dafür tun, dass Deutschland auch künftig ein führender Automobilstandort bleibe. Angesichts nachlassender Exportmärkte müsse man neue Absatzmärkte erschließen und die Produktionskosten senken. Zugleich sei es nötig, den europäischen Automarkt wieder zu stärken und Regulierungen zurückzufahren.
Elektromobilität werde eine wichtige Rolle spielen, so der Unionspolitiker, dürfe jedoch nicht politisch erzwungen werden. Stattdessen plädierte Kuban für einen technologieoffenen Antriebsmix.
Da Verbrennermodelle weiterhin höhere Gewinnmargen erzielten, müssten unterschiedliche Antriebstechnologien parallel bestehen können. Entscheidend sei ein gemeinsames Vorgehen von Unternehmen und Gewerkschaften.
Bäckereien dürfen je nach Bundesland derzeit 3 Stunden am Sonntag öffnen. Die Bundesregierung will das nun ändern. - Foto: iStock
In Kürze:
Die Bundesregierung plant die Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
So sollen auch Bäckereien an Sonn- und Feiertagen 8 Stunden arbeiten dürfen.
Verbände und Parteien diskutieren das Thema kontrovers.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist seit 2015 um rund 3.500 zurückgegangen.
Der Koalitionsvertrag sieht die Änderung bereits vor. Das Handwerk drängt seit Längerem auf eine schnellere Umsetzung. Nun soll es zum 1. Januar 2027 so weit sein: Die Arbeitszeitregelungen für Bäcker und Konditoren sollen flexibler gestaltet werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es auf Seite 18 ab Zeile 564: „Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern.“
Verband sieht Gleichstellung im Wettbewerb
Im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung ist festgehalten, dass ab dem 1. Januar 2027 die Arbeitszeiten für Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen ausgeweitet werden sollen. Künftig sollen sie an diesen Tagen bis zu 8 Stunden arbeiten dürfen. Dafür muss das Arbeitszeitgesetz, insbesondere Paragraf 10, geändert werden. Ein Beschluss des Bundestages sowie die Zustimmung des Bundesrates stehen noch aus.
Nach der derzeitigen Regelung dürfen Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen nur 3 Stunden arbeiten. In dieser Zeit sollen sie backen und ihre Waren zu den Verkaufsstellen ausfahren. Die Vorschrift stammt aus dem Jahr 1996 und ist nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks nicht mehr zeitgemäß. Die geplante längere Arbeitszeit bewertet der Verband als „Gleichstellung im Wettbewerb“.
Für Verbraucher würde sich durch die Änderung zunächst nichts ändern. Einige Kunden äußern dennoch Kritik an der geplanten Neuregelung. Eine Kundin einer Bäckerei in Unterfranken bezweifelt, dass längere Arbeitszeiten im Bäckerhandwerk entscheidend zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen können. Auf das Zitat von Bundeskanzler Friedrich Merz, man wolle „Deutschland wieder flott kriegen“, sagte sie gegenüber Epoch Times: „Da fallen mir Bereiche ein, die wichtiger und effizienter wären.“ Vor allem günstigere Energiepreise, die der gesamten Wirtschaft zugutekämen, würden das Land eher voranbringen. „Ich glaube nicht, dass ein paar mehr verkaufte Brötchen oder Schwarzwälder Kirschtorte zu einem Aufschwung beitragen.“
Ein Mann, der gerade einen Bäckerladen mit Brot und Kuchen verlässt, steht der Änderung hingegen eher gleichgültig gegenüber. Am Wochenende gehe er nur selten zum Bäcker, da Brötchen meist aufgebacken würden. „Aber wenn es die Bäcker wünschen, dann soll die Regierung das Gesetz eben ändern“, sagte er.
Längere Arbeitszeiten machen die Branche unattraktiver
Die Lockerung der Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen wird von Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen kontrovers diskutiert. Kritiker bezweifeln, dass eine Ausweitung der Arbeitszeiten einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Neben der Unionsfraktion und der SPD fordert auch die AfD eine Lockerung der Regelungen. Auch der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki spricht sich für eine „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten aus. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, erklärte: „Wir sollten endlich einen Schritt vorangehen und den Sonntag in das Ermessen der Kaufleute und Kunden stellen. Wer in Deutschland sonntags ein Hemd verkauft, macht sich strafbar. Das ist im Online-Zeitalter von vorgestern.“
Die Gewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen sowie der Sozialverband Deutschland verweisen hingegen auf die Bedeutung des Sonntags als Tag der Erholung und der gemeinsamen Zeit mit der Familie. Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht die Pläne der Bundesregierung kritisch. Es sei lebensfremd, zu behaupten, Beschäftigte würden sonntags gerne arbeiten und dann auch noch länger als 3 Stunden. Das Gegenteil sei der Fall, erklärte die NGG. „Eine Ausweitung der Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen wird unweigerlich dazu führen, dass das Arbeiten in dieser Branche noch unattraktiver wird.“
Die kirchlich-gewerkschaftliche „Allianz für den freien Sonntag“ sieht in dem Vorhaben der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Aufweichung des grundgesetzlich geschützten Sonntags als arbeitsfreier Tag. Artikel 140 des Grundgesetzes übernimmt unter anderem Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Gelassen sieht die geplante Änderung ein kleiner bayerischer Bäckereibetrieb mit zwei Filialen. Eine Mitarbeiterin sagte gegenüber Epoch Times: „Wir arbeiten sonntags nicht.“ Daran werde sich auch künftig nichts ändern.
Öffnungszeiten sind Sache der Länder
Eine Reihe von Ausnahmen sieht das Arbeitszeitgesetz vor. Sie gelten unter anderem für Krankenhäuser, Rettungsdienste, die Gastronomie, den Verkehrsbereich, die Energieversorgung sowie bestimmte Bereiche des Lebensmittelhandwerks.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schutz von Sonn- und Feiertagen ein hohes verfassungsrechtliches Gewicht besitzt. So entschied es 2009, dass die Regelung zu Ladenöffnungen an den vier aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in Berlin nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Dabei sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. Während das Arbeitszeitgesetz Bundesrecht ist, fallen die Ladenöffnungszeiten seit der Föderalismusreform von 2006 in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend unterscheiden sich die Regelungen. Während Bayern beispielsweise Ladenöffnungen bis 20 Uhr erlaubt, können Geschäfte in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen bis 24 Uhr geöffnet sein.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gab es 2015 noch 12.155 Betriebe. Zehn Jahre später waren es nur noch 8.659. Damit hat die Branche in diesem Zeitraum rund 3.500 Betriebe verloren.
Auch die Struktur der Branche hat sich verändert. Während die Zahl der Betriebe sinkt, blieb die Zahl der Verkaufsstellen vergleichsweise stabil. Viele Unternehmen haben ihr Filialnetz ausgebaut, sodass heute weniger Betriebe mehr Verkaufsstellen betreiben. Dadurch ist die durchschnittliche Betriebsgröße gestiegen. Ein Betrieb beschäftigt im Schnitt 27 Mitarbeiter.
Auch die Zahl der Beschäftigten ging zurück. Nach Angaben des Zentralverbandes arbeiteten 2015 rund 275.200 Menschen im Bäckerhandwerk. 2025 waren es noch etwa 232.000. Der Umsatz der Branche entwickelte sich hingegen positiv. Er stieg von rund 14 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf mehr als 18 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.