Bundeswehr-Recruitingstand für Kampfpiloten auf der ILA Berlin 2026. Die Messe setzt Schwerpunkte bei Verteidigung, Drohnen und Künstlicher Intelligenz. - Foto: Sean Gallup/Getty Images
In Kürze:
Regierung prüft Strukturen für möglichen Zivildienst bei Wehrpflicht-Rückkehr.
Sozialverbände lehnen Zwangsdienste ab und setzen auf Freiwilligkeit.
Politischer Streit über Pflichtdienst, Bundeswehr und soziale Versorgung.
Die Bundesregierung trifft vorsorglich Vorbereitungen für die mögliche Rückkehr eines Zivildienstes. Hintergrund ist die geplante Reform der Bundeswehr und die Diskussion über eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht. Sollte diese erneut eingeführt werden, müsste es auch einen Ersatzdienst für Menschen geben, die den Wehrdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigern.
Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) bestätigte gegenüber RTL und ntv, dass sich die Bundesregierung auf verschiedene Szenarien vorbereite. Falls Entscheidungen schnell getroffen werden müssten, müsse die Grundlage für einen neuen Zivildienst bereits vorhanden sein. Die Vorbereitung bezeichnete Frei als „sehr klug und richtig“.
Das zuständige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat nach eigenen Angaben bereits Gespräche mit großen Verbänden und Organisationen geführt. Insgesamt wurden 23 Einrichtungen befragt, die früher im Zivildienst oder später bei Freiwilligendiensten aktiv waren. Dabei ging es um die Frage, ob im Fall einer Rückkehr der Wehrpflicht Plätze für mögliche Wehrdienstverweigerer geschaffen werden könnten.
Nach Angaben des Ministeriums erklärten 22 der 23 befragten Verbände, dass ihre Strukturen und Einsatzstellen grundsätzlich geeignet wären, Wehrersatzdienstleistende aufzunehmen und ihnen unterschiedliche Tätigkeiten anzubieten.
Verteidigungsminister Boris Pistorius steuert bei einem Besuch des Versorgungsbataillons 7 der Bundeswehr eine Gereon-Bodendrohne von ARX Robotics.
Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images
Zivildienst endete mit Aussetzung der Wehrpflicht
Der klassische Zivildienst wurde 2011 gemeinsam mit der Wehrpflicht ausgesetzt. Bis dahin leisteten jährlich zehntausende junge Männer ihren Ersatzdienst in sozialen Einrichtungen, Pflegeheimen, Rettungsdiensten, Krankenhäusern oder Jugendprojekten.
Im Jahr 2010 waren noch rund 80.000 sogenannte „Zivis“ im Einsatz. Über die gesamte Geschichte des Zivildienstes hinweg absolvierten etwa 2,7 Millionen Menschen diesen Dienst. Als Ersatz wurde nach der Aussetzung der Wehrpflicht der Bundesfreiwilligendienst eingeführt, der heute jährlich rund 35.000 Plätze umfasst.
Wehrpflicht wäre Voraussetzung
Einen neuen Zivildienst kann es rechtlich nur geben, wenn die Wehrpflicht wieder aktiviert wird. Seit Anfang 2026 gilt zunächst eine verpflichtende Musterung für junge Männer des Jahrgangs 2008. Ziel ist es, mehr Freiwillige für den Ausbau der Bundeswehr zu gewinnen.
Sollten die angestrebten Zahlen nicht erreicht werden, könnte der Bundestag über eine sogenannte Bedarfs-Wehrpflicht entscheiden. In diesem Fall würde auch wieder die Regelung des Grundgesetzes greifen, wonach Menschen, die den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigern, zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden können.
Die Reaktionen der Sozialverbände fallen überwiegend kritisch aus. Der Paritätische Gesamtverband fordert eine Stärkung der bestehenden Freiwilligendienste. Ein neuer verpflichtender Zivildienst dürfe nicht zulasten des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Sozialen Jahres gehen.
Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) lehnt einen neuen Pflichtdienst ab. Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier fordert stattdessen mehr Unterstützung für freiwilliges Engagement und Ehrenamt. Junge Menschen müssten für soziale Berufe begeistert werden, dürften aber nicht als Ersatz für fehlendes Personal in Pflege oder sozialen Einrichtungen eingesetzt werden.
Der Verband warnt außerdem davor, dass ein Zivildienst nicht dazu genutzt werden dürfe, reguläre Arbeitsplätze durch günstige Pflichtkräfte zu ersetzen. Ein staatlicher Dienst dürfe keine dauerhafte Lösung für strukturelle Probleme im Sozialbereich sein.
Die lackierten Fingernägel einer Bundeswehrsoldatin während des Besuchs von Verteidigungsminister Boris Pistorius beim Versorgungsbataillon 7.
Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images
SPD setzt auf Freiwilligkeit – Opposition kritisiert Pläne
Auch die SPD-Fraktion lehnt verpflichtende Dienste ab. Der zuständige Berichterstatter Felix Döring erklärte, der Ansatz der SPD laute: „Freiwilligkeit gewinnt, Zwang verliert.“
Statt eines neuen Pflichtdienstes müsse der Staat die bestehenden Freiwilligendienste ausbauen, mehr Plätze schaffen und die Rahmenbedingungen verbessern. Solange es mehr Bewerber als verfügbare Plätze gebe, sei die Diskussion über einen verpflichtenden Zivildienst oder ein allgemeines Pflichtjahr aus Sicht der SPD der falsche Schwerpunkt.
Die Linke lehnt einen neuen Zivildienst ebenfalls ab. Parteichefin Ines Schwerdtner warnt davor, junge Menschen als „Lückenbüßer“ für einen geschwächten Sozialstaat einzusetzen. In Pflege, Rettungsdiensten und sozialen Einrichtungen brauche es gut ausgebildete und ordentlich bezahlte Beschäftigte statt staatlich verpflichteter Arbeitskräfte.
Auch FDP-Generalsekretär Martin Hagen kritisiert die Vorbereitungen der Bundesregierung. Die Pläne zeigten aus seiner Sicht, dass Union und SPD selbst nicht ausreichend darauf vertrauten, genügend Freiwillige für die Bundeswehr gewinnen zu können. Statt Pflichtdienste auszubauen, müsse die Bundeswehr attraktiver werden und die Reserve gestärkt werden.
Caritas sieht nur begrenzten Nutzen
Die Caritas dämpft Erwartungen an einen möglichen neuen Zivildienst. Präsidentin Eva Welskop-Deffaa weist darauf hin, dass eine Bedarfs-Wehrpflicht nur so viele Menschen einziehen würde, wie die Bundeswehr tatsächlich benötigt.
Daher wäre auch die Zahl möglicher Zivildienstleistender vermutlich begrenzt. Ein neuer Zivildienst könne die Personalprobleme sozialer Einrichtungen nicht lösen. Wer dies verspreche, wecke falsche Erwartungen.
Nach der Aussetzung des Zivildienstes hatten viele Sozialverbände zunächst vor großen Problemen gewarnt. Besonders in der Pflege wurde befürchtet, dass wichtige Helfer fehlen würden.
Heute fällt die Bilanz differenzierter aus. Ulrich Schneider, ehemaliger Geschäftsführer des Paritätischen, räumt ein, dass der Wegfall des Zivildienstes zunächst Lücken hinterlassen habe. Gleichzeitig habe der Bundesfreiwilligendienst diese Lücken zu einem großen Teil geschlossen.
Der entscheidende Vorteil sei die Freiwilligkeit. Menschen, die sich bewusst für einen sozialen Dienst entscheiden, seien häufig motivierter und könnten das System nachhaltig unterstützen.
Rucksäcke und Helme von Bundeswehrsoldaten im Hintergrund während des Besuchs von Verteidigungsminister Boris Pistorius beim Versorgungsbataillon 7.
Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images
Zahl der Verweigerungsanträge steigt
Obwohl bislang keine Entscheidung über eine Rückkehr der Wehrpflicht gefallen ist, steigt die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung. Im ersten Halbjahr wurden 5.862 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben eingereicht. Im gesamten Jahr 2025 waren es 3.867 Anträge, 2024 lediglich 2.998. (afp/dts/dpa/red)
Trauer nach dem CSD-Anschlag am 31. Juli 2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede hat vor der Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestages zum Terroranschlag auf den Berliner CSD vor einer Woche konsequentes Handeln der Koalition angekündigt.
„Auch eine Woche nach dem fürchterlichen Anschlag auf den CSD in Berlin geht es aktuell vor allem um Hilfe und Unterstützung für die Opfer und Angehörigen. Es war ein Angriff auf unsere freie und offene Gesellschaft, der aufs Schärfste zu verurteilen ist“, sagte Eichwede der „Rheinischen Post“.
Für die Koalition gehe es nun um Aufklärung, um Taten wie diese zukünftig möglichst zu verhindern. Der Innenausschuss des Bundestages werde am Dienstag umfassend über die bisherigen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden diskutieren, so die SPD-Politikerin.
Gerade hinsichtlich radikalisierter Einzeltäter und Gefährder wie im vorliegenden Fall müsse man die Lage genau analysieren, um solche Taten künftig zu verhindern.
„Als Koalition sind wir zu konsequentem politischem Handeln bereit“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Das gelte für Fragen der polizeilichen wie nachrichtendienstlichen Aufklärung ebenso wie der Prävention.
Frei: Weniger Staatsaufwand für mehr Sicherheit
Für Unionsfraktionschef Thorsten Frei ist vollkommen klar, dass man nicht alle Gefährder in Deutschland überwachen könne. Stattdessen seien andere Maßnahmen sinnvoll.
„Das kann die Ausweitung der Präventivhaft sein, das kann der Einsatz der Fußfessel sein, oder das kann eben auch die Tatsache sein, dass man im Strafrecht schaut, dass, wenn es einschlägige Vorstrafen gibt, staatsgefährdende Taten, die Vorbereitung einer terroristischen Straftat oder anderes mehr.“
Es solle dann „jedenfalls keine Bewährungsstrafen geben. Gefährder müssten einfach anders behandelt werden, sagte Frei am Dienstag den Sendern RTL und ntv.
Die Frage nach mehr Personal bei der Polizei stellt sich laut Frei aktuell nicht.
„Wir haben die Polizeikräfte in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut. Das gilt in jedem Fall für die Bundespolizei. Das gilt aber auch für die allermeisten Landespolizeien. Und deswegen muss man natürlich klar sagen, dass man hier immer auch an Grenzen stoßen wird. Und ich bin sehr dafür, dass wir uns umschauen nach Möglichkeiten, wie wir mit weniger staatlichem Aufwand zu mehr Sicherheit kommen können“, so Frei. (dts/red)
Übergabe des Berichts der Rentenkommission (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) stellt die Rentenreform nicht grundsätzlich infrage. Das sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
„Uns ist wichtig, dass die unterschiedlichen Erwerbsbiografien und Lebensrealitäten in Ostdeutschland in den weiteren Beratungen berücksichtigt werden“, so Schulze.
Rente nach 45 Jahren Einzahlung
Hintergrund ist der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, der unter anderem das Aus für die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren empfiehlt.
Die Vorschläge hatten zuletzt vor allem in Ostdeutschland Kritik ausgelöst. Die ostdeutschen Ministerpräsidenten forderten Nachbesserungen und wandten sich gegen ein Ende der „Rente mit 63“.
Schulze sagte, die Empfehlungen der Kommission bildeten nun die Grundlage für die weiteren politischen Beratungen. Die ostdeutschen Regierungschefs hätten mit ihrer gemeinsamen Erklärung deutlich gemacht, dass die Interessen der Menschen in Ostdeutschland dabei angemessen berücksichtigt werden müssten.
Man stehe dazu im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Gesprächspartnern auf Bundesebene und werde die eigene Position auch weiterhin konstruktiv einbringen.
Rentenkommission warnt vor Zerpflücken des Pakets
Der stellvertretende Vorsitzende der Rentenkommission, Pascal Reddig (CDU), warnte unterdessen davor, einzelne Reformbausteine aus dem Gesamtpaket herauszulösen.
Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren koste die Solidargemeinschaft jährlich einen zweistelligen Milliardenbeitrag und erreiche ihr ursprüngliches Ziel nicht, Menschen in körperlich harten Berufen einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen, sagte Reddig den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Deshalb habe die Kommission empfohlen, sie durch eine zielgenaue Schutzrente für gesundheitlich belastete Personen zu ersetzen.
Wenn man hingegen jetzt die Abschaffung der „Rente mit 63“ aus dem Gesamtpaket herauslöse, könne das ganze Haus der Rentenreform zusammenstürzen, sagte Reddig weiter.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen stünden in Wechselwirkung zueinander und seien nur im ausgewogenen Gesamtpaket langfristig finanzierbar. (dts/red)
Abrissbagger statt Strandbesucher: In Ostia wird abgerissen. - Foto: Christoph Sator/dpa
August also. Der heilige Ferienmonat der Italiener. Normalerweise würden sie hier in Ostia, dem Stadtstrand von Rom, jetzt wieder dicht an dicht liegen. Körper an Körper, Liege an Liege, Schirm an Schirm. So wie jedes Jahr, wenn die Sonne wochenlang herunterbrennt. Nichts davon. Stattdessen sind im „Shilling“, einem der bekanntesten Strandbäder der 90.000-Einwohner-Gemeinde, die Abrissbagger an der Arbeit. Gerade werden die Toilettenhäuschen plattgemacht. Abgesehen davon ist hier kein Mensch.
Das „Shilling“ ist ein gutes Beispiel für den Sinneswandel an Italiens Stränden. Entlang der 7.500 Kilometer Mittelmeerküste gibt es Tausende privat betriebene Bäder, die Liegen und Schirme vermieten, eine über Jahrzehnte gewachsene italienische Tradition. Jetzt jedoch gehen die Behörden in Ostia und anderswo dagegen vor, dass man nur ans Meer gelassen wird, wenn man dafür bezahlt. Das hat mit einer 20 Jahre alten EU-Richtlinie zu tun, die nun endlich umgesetzt werden soll. Aber nicht nur.
Strand ist auch in Italien gratis – eigentlich
Offiziell gibt es in Italien mehr als 7.300 Stabilimenti Balneari, tatsächlich wohl einige Tausend mehr. Die meisten sind Familienbetriebe – zumal man den Begriff Familie in Italien großzügig auslegen kann. Auch die Mafia ist mancherorts dabei. Viele sind durch die Vermietung von Strandliege (Lettino) und Sonnenschirm (Ombrellone) reich geworden. In dieser Saison liegt die Durchschnittsmiete für zwei Liegen und Schirm bei etwa 40 Euro pro Tag. In einigen Regionen wie der Toskana kann es deutlich teurer werden.
Dabei gehört die Küste – so wie anderswo in Europa – auch in Italien eigentlich dem Staat. Von Gesetzes wegen müsste das Ufer überall für jedermann frei und kostenlos zugänglich sein. Mehr als die Hälfte der Strände ist jedoch privat verpachtet, oft unter der Hand und oft auch zu Spottpreisen. Im Durchschnitt kostet die Konzession 8.200 Euro pro Jahr. Durchschnittlicher Umsatz, ermittelt vom Centrum für Europäische Politik (CEP): 260.000 Euro. Andere Schätzungen reichen weit darüber hinaus.
Zäune und Mauern versperren Zugang zum Meer
Bei Touristen aus dem Ausland sorgt die Liegegebühr immer wieder für Ärger. Die Italiener haben sich über die Jahrzehnte daran gewöhnt. Allerdings wird es inzwischen auch einigen von ihnen zu viel. Die Römerin Isabella Pedrelli, die mit ihren beiden Kindern nach Ostia gekommen ist, sagt: „Eine Normalfamilie kann sich das überhaupt nicht mehr leisten.“ In Neapel besetzten Aktivisten kürzlich mit eigenen Handtüchern und Sonnenschirmen die Bezahlbereiche. Zudem sorgt für Unmut, dass vielerorts die Stabilimenti den Zugang zum Meer durch hohe Zäune und Mauern versperren.
In Ostia sieht man über kilometerlang kaum etwas davon. Damit soll jetzt Schluss sein. Die Stadtverwaltung von Rom – wozu der Vorort immer noch gehört – geht seit einiger Zeit rigoros gegen illegale Bauten und Machenschaften vor. Das „Shilling“ wurde wegen Bauvergehen und anderer Vorwürfe gegen den Betreiber beschlagnahmt. Im Winter nahm es durch Stürme so schweren Schaden, dass es zur Ruine zu verfallen drohte.
Auch anderswo in Italien gehen die Behörden vor
Nun wird es abgerissen, ebenso wie das „Sporting Beach“ daneben. Roms sozialdemokratischer Bürgermeister Roberto Gualtieri will dort nun eine Spiaggia Libera ansiedeln, einen „freien Strand“. Einem anderen Club, dem „Village“, entzog die Stadt im Zuge von Mafia-Ermittlungen die Konzession und vergab sie an eine Genossenschaft. Ziel ist es, aus bislang nur 1,2 Kilometern Gratis-Strand (von insgesamt 11,3 Kilometern) 6,5 Kilometer zu machen. Statt 70 Stabilimenti soll es in Ostia künftig nur noch 35 geben.
Auch anderswo, wie an der italienischen Riviera in Ligurien oder in Apulien, unten im Süden, haben Bürgermeister damit begonnen, die Strände wieder kostenlos zu machen. Das hängt auch mit einer EU-Richtlinie von 2006 zusammen. Demnach müssen die staatlichen Konzessionen für Strandabschnitte regelmäßig neu ausgeschrieben werden, weil es sich um öffentlichen Grund handelt.
EU-Richtlinie soll nun endlich umgesetzt werden
Die Umsetzung der Richtlinie wurde von den verschiedensten Regierungen in Rom immer wieder hinausgeschoben. Nun soll 2027 doch damit begonnen werden. Viele hoffen, dass größere Konkurrenz zu niedrigeren Preisen führt. Sicher ist das nicht.
Umso mehr gibt es von Bürgerinitiativen wie der Vereinigung Mare Libero (Freies Meer) Lob für die Rückwandlung von Stränden in kostenlose Bereiche. „Wir müssen deutlich machen, dass Strand, Meer und Luft öffentliche Güter sind – und nichts, das man einfach verkaufen oder abtreten kann“, sagt deren Rom-Statthalter Danilo Ruggeri. „Aber da ist noch einiges zu tun.“
Neuer Ärger um mitgebrachte Speisen und Getränke
Tatsächlich gab es eben erst neue Aufregung, weil einige Strandbad-Betreiber in Apulien ihren Gästen auch noch verbieten wollten, mitgebrachte Speisen und Getränke zu konsumieren. Begründet wurde dies mit einem möglichen „Imageschaden“.
Der Präsident der Region, Antonio Decaro, las den Pächtern daraufhin die Leviten. Angesichts der ohnehin extrem hohen Preise für Schirme und Liegen sei es absurd, den Leuten auch noch vorzuschreiben, teures Essen kaufen zu müssen. „Das Meer ist ein Allgemeingut. Es darf nicht zum Luxusgut werden.“ (dpa/red)
Bei den Bürgern in Deutschland sinkt das Vertrauen in den Staat. (Symbolbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
Das Vertrauen der Bürger in den Staat ist nach einer neuen Umfrage auf einen Tiefststand gesunken. Laut der Bürgerbefragung im Auftrag des Beamtenbunds dbb trauen nur noch 17 Prozent dem Staat zu, seine Aufgaben erfüllen zu können. In den Vorjahren waren es 23, 25 und 27 Prozent.
79 Prozent der Bürger in Deutschland meinen laut der vom Institut Forsa durchgeführten Umfrage, der Staat sei angesichts der Fülle seiner Aufgaben und Probleme überfordert.
Etwas höheres Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates haben Beamten sowie – unter den Parteianhängern – die Anhänger von Union, SPD und Grünen. Ein geringeres Vertrauen haben Anhänger der AfD.
dbb-Chef Volker Geyer nannte die Ergebnisse „eine Katastrophe und ein Weckruf“. Am Zug sei nun die Bundesregierung.
Geyer forderte Reformen, die sich positiv auf das Leben der Menschen auswirkten, „die Wirtschaftswachstum schaffen, die Sozialsysteme stärken und dafür sorgen, dass der Staat wieder besser funktioniert“. (dpa/red)
Mit diesem Van soll Abdul B. die Menschenmenge beim CSD gefahren sein. (Archivbild) - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:
Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Persönliches Leben:
Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
Kriminelle Vergangenheit:
Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
B.s Tod:
Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Was offen bleibt:
Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
Der Tatablauf im Detail ist unklar.
Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
Mit diesem Van soll Abdul B. die Menschenmenge beim CSD gefahren sein. (Archivbild) - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Die Ermittlungsbehörden sind überzeugt, dass es Abdul B. war, der am Samstagabend einen weißen Van in eine Menschenmenge auf dem Christopher Street Day (CSD) in Berlin gesteuert hat. Am Sonntagabend erschossen Polizisten den 21-Jährigen in einer Gartenkolonie in Spandau. Das ist über den mutmaßlichen Täter und den Vorfall bekannt:
Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
Persönliches Leben:
Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
Kriminelle Vergangenheit:
Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
B.s Tod:
Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
Was offen bleibt:
Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
Der Tatablauf im Detail ist unklar.
Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
Der mutmaßliche Täter starb bei einem Polizeieinsatz in Berlin-Spandau. - Foto: Michael Kappeler/dpa
Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin und dem Tod des Tatverdächtigen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung und rechtlichen Konsequenzen.
Im Fokus steht dabei die Frage, weshalb der mutmaßliche Täter auf freiem Fuß war, obwohl er den Behörden bekannt und auch schon verurteilt worden war.
Innenminister prüft Aussetzung der Strafe
„Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt über den mutmaßlichen Täter in der ARD.
„Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage danach gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen“, sagte der CSU-Politiker.
Dem Sender RTL sagte Dobrindt, „dass man in diesem Maße der Gefährdung, die hier auch vorlag, zu einer Bewährungsstrafe kommt, ist sicherlich nicht nachvollziehbar“.
Allein auf Deradikalisierung zu setzen, «wäre sicherlich naiv», sagt Innenminister Dobrindt.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich verwundert über den früheren Umgang der Berliner Justiz mit Abdul B. „Er wurde verurteilt (…) nach Jugendstrafrecht“, sagte der CDU-Politiker am Sonntagabend im RBB.
„Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“
Abdul B. wollte sich IS anschließen
Der 21-jährige Tatverdächtige war am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz getötet worden, der eigentlich zu seiner Festnahme führen sollte.
Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach vergeblichen Versuchen, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen worden.
Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde demnach für die Dauer von sechs Monaten zurückgestellt.
Das Gericht hob laut Generalstaatsanwaltschaft einen bestehenden Haftbefehl gegen Abdul B. auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“. Die Verurteilung war bis zu seinem Tod nicht rechtskräftig, weil die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, da sie eine höhere Strafe forderte.
Noch Anfang dieses Monats gab es nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Durchsuchungsmaßnahmen an seiner Adresse in Berlin-Schöneberg.
Hintergrund war demnach ein Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Es sei aber nur eine Spielzeugwaffe gefunden worden. Der „Bild“ zufolge sollte Abdul B. am heutigen Montag zu einem Deradikalisierungskurs erscheinen.
In einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau lief der Tatverdächtige laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Terrorismus-Fachmann: Strafrecht zu milde
Terrorismus-Fachmann Peter Neumann vom King’s College in London forderte eine Überprüfung des Strafrechts. „Insgesamt ist unser Terrorstrafrecht zu milde“, sagte er im ZDF-„heute journal“. Die Strafen in Deutschland seien im europäischen Vergleich zu kurz.
„Und was bei uns noch dazu kommt, ist, dass wir ein Jugendstrafrecht haben, unter das fiel ja auch der mutmaßliche Attentäter.“ Das stelle den erzieherischen Gedanken voran und stelle bei der Abwägung oftmals den Schutz der Öffentlichkeit hinten an. Darüber müsse man „auch noch mal nachdenken“.
Deradikalisierungsprogramme könnten funktionieren, wenn sie richtig eingesetzt werden. „In diesem Fall war es ja so, dass das falsch eingesetzt wurde, aber sie können wirksam sein, besonders wenn Leute sich noch auf dem Weg in die Radikalisierung befinden, und deswegen darf man auch da nicht sparen“, sagte Neumann.
Auch der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte eine Verschärfung des Strafrechts. „Die Politik darf nicht zur Tagesordnung übergehen, sondern muss den gesamten Rechtsrahmen überprüfen und aus dem Fall die Konsequenzen ziehen“, sagte der CDU-Politiker dem Magazin „Stern“. „Ein Punkt muss dabei sein, die Möglichkeit zu versagen, im Falle von Gefährdern nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.“
Der Tatverdächtige soll am Steuer des Vans gesessen haben, der am Samstagabend am Rande des CSD in Berlin in eine Menschenmenge fuhr. Eine Frau wurde getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt.
Der Fahrer ging danach laut Dobrindt mutmaßlich auch mit einer Machete auf Passanten los. Die Ermittler werten die Tat als islamistisch motivierten Terroranschlag. Die Ermittlungen übernahm die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde in Deutschland. (dpa/red)
Polizei, Rettungskräfte und Besucher des CSD stehen in der Nähe des Tatorts, an dem eine Person getötet und etwa 16 verletzt wurden. Der Angriff zwang die Organisatoren dazu, eine der größten Pride-Veranstaltungen Europas vorzeitig zu beenden. - Foto: Ralf Hirschberger/AFP via Getty Images
Der Christopher Street Day in Berlin ist gestern gegen 22:00 Uhr abgebrochen worden, nachdem ein Auto am Rande der Großveranstaltung in eine Menschenmenge gefahren ist.
Mindestens eine Frau wurde getötet, 16 weitere Menschen wurden verletzt – mehrere davon lebensbedrohlich.
Was wir wissen:
Nach Angaben der Polizei kam es im Tiergarten nahe dem Potsdamer Platz zu einem größeren Polizeieinsatz.
Wie ein Polizeisprecher berichtete, war ein weißer Wagen dort über den Ahornsteig parallel zur Lennéstraße gefahren und fuhr mehrere Menschen an oder um, bevor er einen Baum rammte.
Eine Frau starb noch vor Ort an ihren Verletzungen. Laut Feuerwehr wurden von den 16 Verletzten 3 lebensbedrohlich und 8 schwer verletzt. Zudem gebe es fünf leicht verletzte Menschen. Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen seien alle in Krankenhäuser gebracht worden.
Der Fahrer verließ laut Polizei das Auto und floh.
„Wir fahnden mit Hochdruck nach tatverdächtigen Personen“, sagte Polizeisprecher Florian Nath.
In der Nacht teilte die Polizei mit, sie habe einen mutmaßlichen Tatverdächtigen identifiziert. Sprecher Florian Nath: „Der Mann ist polizeibekannt und wird der islamistischen Szene in Berlin zugerechnet.“
Die Polizei sucht öffentlich mit einem Foto nach dem mutmaßlichen Tatverdächtigen. Es handelt sich um den 21 Jahre alten Abdul B. Der Mann sei möglicherweise bewaffnet und gefährlich, hieß es.
Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Berlin ermitteln „aufgrund des Verdachts eines Anschlags“.
Die Polizei prüft, ob es nach der Fahrt eine „zweite Tatphase“ gab, während der Personen mit einer Stichwaffe verletzt wurden. Zeugen hätten von am Boden liegenden Opfern mit Stichverletzungen berichtet, sagte Nath.
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach von einem „Angriff auf unsere freie und weltoffene Gesellschaft“.
Der genaue Ablauf des Geschehens und die Hintergründe der Tat inklusive des Motivs waren am Morgen noch unklar.
Offen ist, ob es sich um einen Einzeltäter handelt oder ob es Komplizen gibt. Laut der Polizei machten Zeugen unterschiedliche Aussagen dazu, ob es ein oder mehrere Täter gibt.
Ob eine Stichwaffe zum Einsatz kam, wird laut der Polizei zwar geprüft, ist bislang aber nicht bestätigt.
Fälle von Tierquälerei erzeugen seit einiger Zeit großen Hall in der Öffentlichkeit. (Symbolbild) - Foto: Johannes Neudecker/dpa
Fälle grausamer Tierquälerei sorgen in China seit einigen Wochen immer wieder für öffentliche Bestürzung bis hin zu seltenen Protesten. In dieser Woche begann die Polizei laut Medienberichten in Changzhou in der ostchinesischen Provinz Jiangsu gegen einen Mann zu ermitteln, nachdem in einem Park drei brutal misshandelte Straßenkatzen entdeckt worden waren.
Weiter nördlich in der Provinz Shandong nahm die Polizei in Laizhou zwei Männer fest, die Katzen gestohlen haben sollen, wie die Behörde mitteilte. Laut dem Nachrichtenportal „Beijing News“ hatten Freiwillige zuvor einen Lastwagen gestoppt, der Hunderte Katzen an Bord hatte, die in kleinen Käfigen auf engstem Raum verstaut worden waren, wie ein Video zeigte.
Hündin vor laufender Kamera angezündet
In China sorgen solche Fälle zunehmend für Empörung. Seit Wochen hallt etwa der Fall um die Straßenhündin „Wang Wang“ nach. Ende Juni hatten vier Jugendliche in Jieyang in der südchinesischen Provinz Guangdong gefilmt, wie sie die in der Nachbarschaft bekannte Hündin mit Stöcken schlugen und sie anzündeten.
Die Lokalregierung teilte später mit, dass die vier unter 14-Jährigen in eine Sondererziehungseinrichtung überstellt worden waren. Videos der Tat sind in Chinas staatlich kontrollierten sozialen Medien noch vereinzelt zu finden. Doch große Staatsmedien wie das chinesische Staatsfernsehen CCTV berichteten nicht darüber.
Lautere Rufe nach Tierschutz
Doch „Wang Wang“ erscheint noch täglich, etwa auf Xiaohongshu, dem chinesischen Instagram, oder Weibo, Chinas Pendant zur Onlineplattform X. „Stoppt Tierquälerei“ war dort weiterhin neben KI-generierten Fotos von „Wang Wang“ und zahlreichen Beiträgen mit Unverständnis über die Tat zu lesen.
China hat bislang kein landesweites Tierschutzgesetz. Aktivisten fordern dies schon länger. Wirtschaftliche Bedenken über Auswirkungen für die Viehzucht in der Landwirtschaft gelten laut Experten allerdings als Hürden. Zwar gibt es Gesetze, etwa zum Schutz von Wildtieren. Haustiere gelten aber rechtlich als Eigentum, weshalb für Quälerei keine Strafen, sondern zum Beispiel Schadenersatzforderungen drohen. Die Strafen fallen also gering aus, selbst wenn jemand ein Haustier tötet.
Im Mai hatte der Tod des in den sozialen Medien bekannten Border Collies „Chutou“ in der zentralchinesischen Provinz Henan eine strafrechtliche Ermittlung wegen seines kommerziellen Wertes nach sich gezogen. Seinem Besitzer zufolge soll ein Mann den Hund gestohlen und an ein Restaurant verkauft haben, wo er schließlich geschlachtet wurde.
Seltene Proteste in Chongqing
Dennoch könnte der Druck auf die Politik, mehr für Tierschutz zu unternehmen, steigen. Zuletzt sorgten Fälle von Tierquälerei für Unruhe in Teilen der Bevölkerung, worauf die chinesische Regierung in der Regel sehr empfindlich reagiert. Im Juni hatte ein Fall im südwestchinesischen Chongqing international Schlagzeilen gemacht. Die Behörden nahmen einen Mann fest, dem sie vorwarfen, unter falschen Vorgaben Welpen adoptiert und diese dann missbraucht oder getötet zu haben.
Zuvor hatten Videos der Tat im Internet die Runde gemacht, woraufhin Hunderte Menschen vor dem Wohnhaus des 39-Jährigen demonstrierten. Dabei kam es auch zu Zusammenstößen mit der Polizei, wie auf Videos zu sehen war.
Haustiere würden in vielen chinesischen Haushalten mittlerweile als Familienmitglieder angesehen, schrieb die US-Nichtregierungsorganisation Freedom House in ihrem jüngsten Quartalsbericht zu Protesten in China. Tierquälerei rufe in China heute starke Reaktionen hervor. Dennoch bestehe eine Lücke im Recht gegen Tierquälerei. „Diese Lücke hat die öffentliche Empörung in Chongqing wahrscheinlich noch verstärkt“, hieß es weiter. (dpa/red)
In den letzten zwei Jahrtausenden ging die Vielzahl der Sprachen bereits zurück – lange vor Mittellater und dem modernen Kolonialismus, der bisher als Ursache galt. - Foto: fotografo/iStock
In Kürze:
Heute existieren rund 7.500 gesprochene oder gebärdete Sprachen. Vor rund 12.000 Jahren könnten es 4.500 bis 6.200 Sprachen gewesen sein.
Dazwischen steig die Sprachenvielfalt möglicherweise sogar auf mehrere Zehntausend Sprachen vor 1.000 bis 3.000 Jahren.
Der Rückgang der sprachlichen Vielfalt setzte offenbar mit der Ausbreitung großer Staaten und Imperien ein – lange vor dem Kolonialismus Europas.
Heutige Sprachen stellen eine kleine, historisch verzerrte Auswahl und Relikte der früheren Sprachenvielfalt dar.
Ein internationales Forschungsteam aus Spanien, den USA und Deutschland hat plausible Entwicklungsverläufe der globalen Sprachenvielfalt über die vergangenen 12.000 Jahre rekonstruiert. Die nun veröffentlichte Studie legt nahe, dass die sprachliche Vielfalt während eines Großteils des Holozäns zunahm, vor etwa 1.000 bis 3.000 Jahren einen bemerkenswerten Höhepunkt erreichte und anschließend rasch zurückging.
Weltweit sprechen oder gebärden Menschen heute rund 7.500 Sprachen. Dies ist jedoch nur eine Momentaufnahme in einer Geschichte ständigen Wandels. Wie viele Sprachen gab es vor den ersten schriftlichen Zeugnissen? Verringerte die Einführung der Landwirtschaft die sprachliche Vielfalt, weil expandierende Bauernpopulationen kleinere Jäger- und Sammlergruppen verdrängten? Oder führte das Bevölkerungswachstum zunächst zu mehr Möglichkeiten für die Entstehung neuer Sprachen?
Bislang wurden diese Fragen „nicht aus Mangel an theoretischem Interesse, sondern aufgrund der außergewöhnlichen Schwierigkeit, die relevanten Dynamiken empirisch zu erforschen, nur begrenzt nachgegangen“, erklärte Studienautor Marcus Hamilton von der University of Texas at San Antonio. „In dieser Arbeit wird ein innovativer Ansatz vorgestellt, um die Dynamiken menschlicher kultureller Vielfalt in der Vergangenheit besser zu verstehen. Damit widmet sie sich einer der zentralen und zugleich schwierigsten Fragen der Humanwissenschaften.“
Geschichte ohne schriftliche Zeugnisse rekonstruieren
Für die Zeit vor dem Schriftgebrauch vor rund 6.000 Jahren fehlen direkte Hinweise auf die Zahl der Sprachen nahezu vollständig und bleiben bis in die jüngere Vergangenheit lückenhaft. Die Forscher kombinierten daher ethnografische Informationen, Schätzungen zur prähistorischen Bevölkerungsgröße sowie statistische und soziokomputationale Modelle. Dabei handelt es sich um computergestützte Simulationen, die menschliches Verhalten und soziale Interaktionen nachbilden.
Ausgangspunkt waren ethnografische Daten von 171 Jäger-, Sammler- und Fischergesellschaften, deren traditionelle Subsistenzwirtschaft und Mobilität durch den Kontakt mit Nahrungsmittel produzierenden Populationen noch nicht nachhaltig verändert worden waren. Mithilfe dieser Daten schätzten die Forscher die wahrscheinliche Größenverteilung ethnolinguistischer Gruppen zu Beginn des Holozäns.
Diese Schätzungen kombinierten sie mit Rekonstruktionen, denen zufolge die Weltbevölkerung vor 12.000 Jahren zwischen 4,4 und sieben Millionen Menschen umfasste. Wenn man davon ausgeht, dass ethnolinguistische Gruppen damals in der Regel jeweils eine eigene Sprache hatten, ergaben die Modelle für das frühe Holozän einen Schätzwert von rund 4.500 bis 6.200 Sprachen. Weiter gefasste, ebenfalls plausible Schätzungen reichten von etwa 3.300 bis 7.800 Sprachen.
„Eine erste Überraschung war, dass es unmittelbar vor der Einführung der Landwirtschaft weltweit vermutlich keinen außergewöhnlich großen Sprachreichtum gab“, so sagt Russell Gray.
Gray ist Direktor der Abteilung für Sprach- und Kulturevolution am Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie in Leipzig. Weiter sagte er, „Höchstwahrscheinlich gab es sogar weniger Sprachen als heute. Die sprachliche Vielfalt nahm dann über Jahrtausende hinweg zusammen mit der wachsenden menschlichen Bevölkerung zu.“
Zehntausende Sprachen
Landwirtschaft, technologische Innovationen und eine stabilere Nahrungsmittelproduktion ermöglichten ein starkes Wachstum der Weltbevölkerung. Gleichzeitig wurden Gesellschaften größer – und immer mehr Menschen konnten sich dieselbe Sprache teilen.
Um diese gegenläufigen Prozesse abzubilden, modellierten die Forscher Tausende möglicher Entwicklungsverläufe, die Schätzungen für den Beginn des Holozäns mit der Gegenwart verbinden. Die Modelle erlaubten eine Zunahme der Anzahl von Menschen pro Sprache im Laufe der Zeit und berücksichtigten zugleich unabhängige Rekonstruktionen des globalen Bevölkerungswachstums.
Auch wenn der genaue Verlauf unsicher bleibt, ergaben die Modelle durchweg ein auffälliges Grundmuster: Die sprachliche Vielfalt nahm während des größten Teils des Holozäns zu und erreichte vor 1.000 bis 3.000 Jahren ihren Höhepunkt. Viele Modellverläufe deuten auf eine Zunahme um den Faktor zehn im Vergleich zum frühen Holozän hin – die Anzahl der Sprachen dürfte auf ihrem Höhepunkt also bei mehreren Zehntausend gelegen haben.
„Das überraschendste Ergebnis ist, dass dieser Höhepunkt offenbar erst sehr spät erreicht wurde. Die größte sprachliche Vielfalt könnte demnach nicht in der Altsteinzeit, sondern erst in Zeiten expandierender Staaten und früher Imperien bestanden haben“, ergänzte Claire Bowern von der Yale University.
Die Autoren bezeichnen diese Phase als sprachliches „Goldenes Zeitalter“. Bisherige Debatten ignorierten diese Epoche weitgehend – unter anderem, weil die meisten historischen Quellen von jenen expandierenden Gesellschaften stammen, deren Sprachen sich schließlich durchsetzten.
Heute existierende Sprachen und ihr Gefährdungsstatus (erstellt auf Basis einer Kartenvorlage von „Natural Earth“ unter Verwendung von Daten aus Glottolog 5.3 und Informationen aus GlottoScope). In der Grafik sind Sprachen, die nur wenige oder keine Sprecher mehr haben, rot bzw. orange gekennzeichnet. Nicht gefährdete Sprachen sind gelb; Sprachen, deren Sprechende zu einer dominanteren Sprache überwechseln, hellgrün und bedrohte Sprachen grün.
Foto: Claire Bowern/Yale University via Max-Plank-Gesellschaft
Sprachenverlust vor Beginn des modernen Kolonialismus
Auf das goldene Zeitalter der Sprachen folgte ein rascher Rückgang, insbesondere in den letzten zwei Jahrtausenden. Die Ergebnisse dieser Studie stellen somit die gängige Vorstellung infrage, nach der die Bedrohung von Sprachen vom Aussterben erst mit der europäischen Kolonialexpansion vor rund 500 Jahren begonnen habe.
Zweifellos hat der europäische Kolonialismus die Verdrängung von Sprachen enorm verstärkt. Die neuen Modelle legen jedoch nahe, dass dieser Prozess tiefere Wurzeln hat: in der Expansion früherer Vielvölkerstaaten und Imperien. Diese brachten einst getrenntlebende Bevölkerungsgruppen in dauerhaften Kontakt miteinander und verbreiteten gemeinsam mit politischen Institutionen, Technologien, kulturellen Praktiken und Krankheitserregern auch dominante Sprachen.
Das Modell identifiziert nicht, welche konkreten Imperien, Regionen oder historischen Ereignisse den globalen Rückgang der sprachlichen Vielfalt verursacht haben. Es zeigt jedoch, dass bereits vor der heutigen Zeit eine sehr starke Verringerung der sprachlichen Vielfalt stattgefunden haben muss.
Heutige Sprachen haben einen Flaschenhals durchlaufen
Dieser Verlust bedeutet, dass die heute gesprochenen Sprachen keine repräsentative Stichprobe all der Sprachen sind, die einst existierten. Während die Sprachen jener Populationen, die expandierten, eine überproportional hohe Überlebenschance hatten, verschwanden die Sprachen jener Populationen, die aufgenommen wurden, verdrängt wurden oder schrumpften.
Dieser historische Flaschenhals könnte auch die weltweite Verbreitung grammatischer Strukturen, Laute und anderer sprachlicher Merkmale beeinflusst haben. Forscher erklären weit verbreitete Merkmale oft damit, dass sie besonders leicht zu erlernen sind, die Kommunikation effizienter machen oder gut an die menschliche Kognition angepasst sind. Die neue Studie legt jedoch nahe, dass auch demografische Expansion und Aussterben berücksichtigt werden müssen.
„Die Sprachen, die wir heute sehen, sind die Überlebenden eines massiven und hochgradig selektiven historischen Flaschenhalses. Ein sprachliches Merkmal ist nicht deshalb häufig, weil es von Natur aus überlegen ist, sondern weil es zufällig von Bevölkerungen getragen wurde, die expandierten. Aussterbeprozesse könnten die sprachliche Vielfalt viel stärker geprägt haben, als uns bisher bewusst war“, sagt Erstautor Damian Blasi der unter anderem an der Harvard University forscht.
Die Forscher betonen, dass es sich bei der Studie um eine grobe globale Rekonstruktion handelt und nicht um eine direkte Zählung prähistorischer Sprachen. Die Schätzungen basieren auf Annahmen über die Größe früher ethnolinguistischer Gruppen und den langfristigen Zusammenhang zwischen Population und Sprachenanzahl.
Zweifellos verliefen regionale Entwicklungen unterschiedlich, und kurzfristige Einbrüche infolge von Krieg, Krankheiten oder Umweltveränderungen lassen sich mit dem Modell nicht einzeln rekonstruieren. Dennoch blieb über eine große Bandbreite von Modellbedingungen und alternativen Prämissen hinweg stets dasselbe zentrale Muster bestehen.
Laut den Ergebnissen war die Geschichte der Sprachenvielfalt also kein einfacher, kontinuierlicher Rückgang ausgehend von einer hohen Diversität in der Altsteinzeit. Vielmehr nahm die Sprachenvielfalt mit dem Anstieg der Weltbevölkerung zunächst zu, erreichte einen außergewöhnlichen, jedoch nur kurzlebigen Höhepunkt und ging anschließend weltweit stark zurück. (sm/ts)
Justizvollzugsbeamter (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Anteil an Häftlingen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist erneut gestiegen. Das zeigt eine Auswertung der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, die sich auf Daten aller 16 Justizminister bezieht.
2026 sitzen demnach mehr als 27.000 ausländische Inhaftierte in deutschen Gefängnissen.
Damit machen ausländische Inhaftierte mittlerweile 44,8 Prozent aller Gefängnisinsassen (inklusive Untersuchungshaft) aus. Nach Daten der Bundesländer befanden sich zum Stichtag im März 2026 insgesamt 60.408 Menschen in Haft.
Menschen mit deutscher sowie ausländischer Staatsbürgerschaft (doppelter Staatsbürgerschaft) werden in der Statistik als Deutsche gezählt.
Seit Jahren tendenzieller Anstieg
Der Anteil ausländischer und staatenloser Gefangener steigt seit Jahren tendenziell an. Noch 2015 lag er bei etwas mehr als 30 Prozent.
Regional gibt es starke Unterschiede: In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen liegt der Ausländeranteil in den Haftanstalten bereits bei über 50 Prozent.
Prozentual sitzen die meisten nichtdeutschen Häftlinge in den Stadtstaaten Hamburg (57,95 Prozent) und Berlin (58,9 Prozent). In Mecklenburg-Vorpommern (25,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (23,69 Prozent) und Thüringen (23,24 Prozent) hat hingegen nur jeder Vierte keinen deutschen Pass.
Anstalten droht Überforderung
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) warnt angesichts der Entwicklung vor einer Überforderung der Anstalten. „Die Sprachbarrieren sind ein großes Problem“, sagte der Bundesvorsitzende René Müller der Zeitung.
Die Kollegen könnten kaum noch resozialisieren und würden immer schlechter zu den Insassen vordringen, so Müller weiter. Auch das Aggressionspotenzial nehme infolge der Verständigungsprobleme weiter zu.
Dazu steige das Risiko, dass sich Subkulturen bildeten und Männer muslimischen Glaubens sich im Gefängnis radikalisieren, sagte der BSBD-Vorsitzende.
„Wir brauchen dringend mehr Personal, um Situationen besser im Blick behalten zu können – und Gruppen auch zu separieren“, so Müller weiter. Es dürfe nicht sein, dass manche Häftlinge bei Entlassung krimineller sind als bei Haftantritt. (dts/red)
Die Bundesregierung stellt bis 2029 insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit – unter anderem für Neubauten, Umbauten und die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hat die geplante Neuausrichtung der Demokratieförderung und die Streichung bestimmter Förderprojekte gegen Kritik verteidigt.
Nicht weitergeführt würden zukünftig beispielsweise „Innovationsprojekte“, bei denen „Vielfalt“ als eigenständiges Förderziel gegolten habe, sagte Prien der Wochenzeitung „Zeit“. „Vielfalt allein“ sei aus ihrer Sicht „kein ausreichendes Förderziel“. Sie wolle „mehr die stille Mitte erreichen“.
Prien hatte im März angekündigt, sie wolle das Programm „Demokratie leben!“ neu aufstellen und dabei zahlreichen bisher geförderten Projekten die Mittel streichen. Sie begründete ihre Pläne damit, dass eine höhere Effizienz beim Einsatz der Fördersumme von derzeit 191 Millionen Euro im Jahr erreicht werden solle.
Das 2015 gestartete Bundesprogramm „Demokratie leben!“ verfolgt das Ziel, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander zu sorgen. Teil des Auftrags ist auch die Arbeit gegen Radikalisierung und Polarisierung in der Gesellschaft.
Statt NGOs, die sich speziell der Demokratieförderung widmen, sollen nach Priens Vorstellungen künftig verstärkt andere Institutionen eingebunden werden: etwa Schulen und Berufsschulen, freiwillige Feuerwehren, Sportvereine, Gruppen wie die Landjugend und Bibliotheken.
Streichungen bei BUND, HateAId, Correctiv und anderen
Die Pläne waren auf teils scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft gestoßen. Prien entgegnete nun in der „Zeit“, es sei zum Beispiel nicht die Aufgabe des Programms „Demokratie leben!“, „eine bestimmte Position in der Flüchtlingspolitik zu vertreten“.
Die Veränderung sei nötig, um der „Radikalisierung“ in der Gesellschaft zu begegnen. „Dafür ist es sinnvoll, Regelstrukturen wie Schulen und Vereine stärker zu nutzen.“
Von den Streichungen betroffen wären neben zahlreichen örtlichen Initiativen beispielsweise die Amadeu Antonio Stiftung, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Verein HateAid, das Medienunternehmen Correctiv, aber auch der Zentralrat der Juden und die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung. (afp/red)
Viele Menschen wünschen sich weniger staatliche Regulierung. - Foto: Daniel Vogl/dpa
Laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach haben nahezu zwei Drittel der Deutschen den Eindruck, dass die staatliche Regulierung kontinuierlich zunehme und der Staat immer mehr in die persönliche Freiheit der Bürger eingreife.
Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, die die Umfrage in Auftrag gegeben hat. Vor zehn Jahren war es noch knapp die Hälfte.
Die Frage lautete: „Wenn Sie einmal an die letzten Jahre denken: Haben Sie den Eindruck, dass der Staat immer mehr regelt, immer stärker in die persönliche Freiheit der Bürger eingreift, oder haben Sie nicht diesen Eindruck?“
58 Prozent der Befragten plädieren für mehr Eigenverantwortung
Zugleich zeigt sich ein Teil der Teilnehmer selbstkritisch. Der Aussage „Wir Bürger haben uns in den letzten Jahren zu sehr darauf verlassen, dass der Staat sich um alles kümmert und uns unterstützt. Wir müssen wieder stärker Eigenverantwortung übernehmen“ stimmten 58 Prozent der Befragten zu, 22 Prozent verneinten sie.
Für die Lebensarbeitszeit wünscht sich die große Mehrheit der Befragten weniger Regulierung und mehr optionale Lösungen.
Nur 20 Prozent halten eine umfassende Regulierung der Lebensarbeitszeit für richtig, 26 Prozent die der Altersvorsorge oder auch die der Nutzung sozialer Medien.
Die Umfrage wurde mündlich-persönlich vom 3. bis 16. Juli durchgeführt. Befragt wurden 1.040 Personen ab 16 Jahren. (dts/red)
Für künftige Rentner: Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Dann fließt das Geld in ein Sondervermögen des Bundes. Bis zum 25. Lebensjahr können Betroffene das Geld in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. - Foto: AaronAmat/iStock
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat Details zu der von der Koalition geplanten Frühstartrente vorgelegt. Den entsprechenden Gesetzentwurf gab das Bundesfinanzministerium heute in die sogenannte Ressortabstimmung, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Dem Entwurf zufolge sollen Eltern die staatliche Förderung von zehn Euro im Monat künftig mit bis zu 6.840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln aufstocken können.
Zudem sieht der Entwurf für Kinder, deren Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für sie eröffnen, ein staatliches Sondervermögen vor, in dem das Geld bis zur Volljährigkeit angelegt wird. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres soll das angesparte Vermögen in das geplante Altersvorsorgedepot übergehen.
Klingbeil (SPD) sagte, man wolle, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen könnten. Eltern wolle man dabei unterstützen, schon für ihre Kinder vorzusorgen. Heute hänge das viel zu oft davon ab, ob die Eltern hohe Einkommen oder Vermögen hätten.
Diese Ungleichheit setze sich dann oft bis ins Alter fort. Das wolle man ändern. Mit der Frühstartrente gebe man jungen Menschen schon früh ein Startkapital für die private Vorsorge mit. Das sei ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge, aber auch für mehr Chancengleichheit.
Mit der Frühstartrente will die schwarz-rote Koalition Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein.
Eltern können den Betrag durch freiwillige Einzahlungen ergänzen. Entsprechende Eckpunkte für die Frühstartrente hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt nun erstmals die konkrete Ausgestaltung des Modells.
Demnach beginnt die Frühstartrente mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt dann der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Um die staatliche Einzahlung zu erhalten, müssen die Kinder einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen.
Das Depot können Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Das Finanzministerium schreibt dafür laut Entwurf eine Effektivkostendeckel von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird.
Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Die Frühstartrente werde dann vierteljährlich jeweils rückwirkend für die vorangegangenen Monate an den Anbieter ausgezahlt.
Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.
Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.
Die Bundesregierung rechnet zum Start der Frühstartrente im Jahr 2027 mit Ausgaben in Höhe von 198 Millionen Euro.
Der Betrag wachse durch das Hinzukommen neuer förderberechtigter Geburtsjahrgänge auf 411 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030 an, heißt es in dem Entwurf. Das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstartrente soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. (dts/red)
CDU-Chef Merz bindet die Fraktion bei der Spahn-Nachfolge eng ein. - Foto: Fabian Sommer/dpa
Die Parteivorsitzenden von CDU und CSU wollen bei der Nachfolgeregelung für den zurückgetretenen Fraktionschef Jens Spahn die Abgeordneten der Union eng einbinden. Man stehe in Gesprächen mit der Bundestagsfraktion, sagte CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin.
„Wir hören also in die Fraktion hinein, was auch deren Anforderungen und Wünsche sind. Und insofern werden wir uns damit auch noch etwas Zeit lassen.“ Zugleich versicherte der CDU-Vorsitzende, er und CSU-Chef Markus Söder würden der Fraktion „zeitnah“ einen Vorschlag unterbreiten.
Merz verwies wie Söder auf die geplante Sondersitzung der CDU/CSU-Fraktion am Mittwoch kommender Woche, in der ein neuer Vorsitzender gewählt werden soll. Söder sagte in München, er und Merz wollten sich „gut austauschen“. Der bayerische Ministerpräsident äußerte die Hoffnung, dass der gemeinsame Vorschlag dann „hoffentlich große Zustimmung findet“.
Merz äußert sich nicht zu Spahns politischer Zukunft
Spahn war als Unionsfraktionschef im Bundestag zurückgetreten, nachdem er und sein Ehemann Daniel Funke mit Hilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen hatten.
Mit dem Rückzug reagierte er auf die scharfe Kritik auch innerhalb der Union an seinem Verhalten. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Der 46-jährige CDU-Politiker aus Nordrhein-Westfalen sagte nicht, ob er sein Bundestagsmandat behalten will.
Gefragt nach Spahns politischer Zukunft sagte Merz: „Ich weiß es nicht, was er selbst vorhat. Und wenn er darüber gerne sprechen will, tue ich das selbstverständlich.“ Er werde ihm aber öffentlich keine Ratschläge geben.
Dobrindt will keine falsche Spur legen
Neben anderen Politikern wird auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als möglicher neuer Fraktionsvorsitzender gehandelt. Er blockte Fragen zu seinem möglichen Interesse an dem Amt ab.
Er verstehe das Interesse an dieser Frage, sagte der CSU-Politiker in Berlin, betonte aber, „dass ich zu diesen Personalspekulationen einfach keinen Beitrag leisten will und ich das gern in einem geordneten Verfahren sehen würde“.
Auch Dobrindt verwies auf die Beratungen von Merz und Söder. Alles, was ich als Hinweis geben würde, würde ja nur irgendeine Spur legen, die dann eine ganz sicher falsche Spur wäre. Das will ich nicht.“
Söder verweist auf weitere Personalentscheidung im Herbst
Söder erläuterte, das gemeinsame Vorschlagsrecht sei „Teil auch unserer Geschäftsordnung“. Und ähnlich wie beim Fraktionsvorsitzenden gelte dies auch „für andere hochgestellte Ämter, die im Herbst erfolgen“.
Für den Herbst wird die Entscheidung erwartet, wen Union und SPD für die Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nominieren. Hierfür wird die CSU-Politikerin und bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner immer wieder als mögliche Kandidatin gehandelt.
Spahn-Rücktritt entfacht Debatte über Leihmutterschaft neu
Das Verhalten von Spahn entfacht inzwischen die Debatte über das Thema Leihmutterschaft neu. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bundestagsfraktionen zeigt, dass es dort zumeist keine einheitliche Meinung gibt.
So sagte etwa die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann, auch in ihrer Partei gebe es dazu unterschiedliche Haltungen.
„Ich gehöre zu denen, die eine mögliche Legalisierung einer Leihmutterschaft sehr kritisch sehen.“ Eine Diskussion in Gesellschaft, Politik und Parlament sei aber nötig.
„Deshalb sollten wir uns auch im Parlament erneut mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin von April 2024 befassen.“
Die SPD-Abgeordnete Jasmina Hostert sagte der dpa, Leihmutterschaft werfe sehr viele ethische Fragen auf. „Ich persönlich sehe momentan keine befriedigende Lösung, die diese komplexen ethischen und sozialen Fragen gut auflöst.“
Ihre Fraktionskollegin Carmen Wegge plädierte hingegen dafür, altruistische Leihmutterschaft in engen Grenzen zuzulassen, bei der eine Leihmutter kein Geld für die Schwangerschaft erhält. „Eine Regelung muss dabei ausreichend Schutz vor Ausbeutung von Frauen sowie klare Regeln und Grenzen beinhalten.“
Die Linke-Abgeordnete Kathrin Gebel warnte, Schwangerschaft drohe zur Ware zu werden „Wir sollten deshalb vor allem über besser finanzierte Kinderwunschbehandlungen, Möglichkeiten der Adoption, Pflegekindschaften und die vollständige Gleichstellung von Co-Elternschaften sowie lesbischen Müttern sprechen.“
Die AfD-Familienpolitikerin Birgit Bessin sprach sich gegen Lockerungen beim Verbot von Leihmutterschaft aus. Der Bundestag müsse zusätzlich die Inanspruchnahme im Ausland nach italienischem Vorbild unter Strafe stellen und damit „ein klares Signal gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens setzen“.
Bürger uneins über das geltende Verbot
Die Menschen in Deutschland sind in der Frage ebenfalls gespalten. 39 Prozent gaben in einer repräsentativen Befragung des Instituts Insa für die „Bild“ an, das Verbot der Leihmutterschaft richtig zu finden. 41 Prozent hielten es für falsch.
Ein außergewöhnlich hoher Anteil von 21 Prozent machte keine Angabe oder gab an, keine Antwort zu wissen. Insa befragte vom 17. bis zum 20. Juli 1.004 Menschen. Die maximale Fehlertoleranz beträgt plus/minus 3,1 Prozentpunkte. (dpa/red)
Die Polizei registriert steigende Fallzahlen bei sexueller Gewalt gegen Kinder und sieht ein großes Dunkelfeld. (Symbolbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
Die Zahl der registrierten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland ist in den vergangenen fünf Jahren deutlich gestiegen. Im vergangenen Jahr zählte die Polizei 17.126 Fälle, das waren rund 1.600 mehr als noch im Jahr 2021.
Das geht aus dem Bundeslagebild „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ des Bundeskriminalamts (BKA) hervor, das in Berlin vorgelegt wurde.
Im Vergleich zu 2024 stieg die Zahl der Fälle im vergangenen Jahr um 772. Die Ermittlungen ergaben erneut, dass in mehr als der Hälfte der Fälle zwischen Opfern und Tatverdächtigen eine Vorbeziehung bestand. Bei Jugendlichen stieg die Zahl von 1.191 auf 1.239 Fälle. Als Kinder gelten strafrechtlich Personen unter 14 Jahren.
Deutlich mehr Mädchen Opfer sexueller Gewalt
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), BKA-Chef Holger Münch und die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, legten die Zahlen in Berlin vor.
Das Bundeslagebild basiert auf Daten der bereits veröffentlichten polizeilichen Kriminalstatistik und nimmt besonders die Bereiche sexueller Missbrauch, Missbrauchsdarstellungen (Kinderpornografie) und sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen in den Blick.
Die Fallzahlen bei jugendpornografischen Inhalten stiegen um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und verdoppelten sich in den letzten 5 Jahren, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung des Bundeslagebildes zu Sexualdelikten gegen Kinder und… pic.twitter.com/gJjDQXkq0I
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Den Angaben zufolge wurden insgesamt 18.736 Opfer im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern registriert, ein Anstieg um 3,6 Prozent. Ein Kind kann dabei in der Statistik mehrfach erfasst werden, wenn es wiederholt Opfer wurde. 13.870 der Opfer waren Mädchen, 4.866 Jungen.
Auch die Zahl der Tatverdächtigen stieg erneut, von 12.368 auf 12.823. Es handele sich hauptsächlich um männliche, alleinhandelnde Tatverdächtige.
Dobrindt sagte, die hohen Fallzahlen zeigten, dass Kinder besser geschützt werden müssten, besonders in der digitalen Welt. „Täter dürfen sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen.“ Er forderte wirksame Instrumente wie die IP-Adressenspeicherung, um Täter zu identifizieren und Missbrauch zu beenden.
Holger Münch betonte, dass das NCMEC dem BKA über 100.000 strafrechtlich relevante Hinweise übermittelt habe. Dobrindt begrüßte die Bestrebungen der EU, Lücken bei der Erkennung und Meldung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu schließen.
Zahlen zeigen nur einen Teil
Die Statistik spiegelt nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie bearbeiteten Straftaten wider – das sogenannte Hellfeld – einschließlich sogenannter Versuchstaten.
Die Zahlen sind daher auch vom Anzeigeverhalten beeinflusst. „Neben dem in diesem Lagebild dargestellten polizeilichen Hellfeld ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen“, heißt es in dem Bericht. (dpa/red)
Kleinkind auf Spielplatz (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Menschen in Deutschland sind bei der Frage nach dem Verbot von Leihmutterschaften gespalten. Das geht aus einer Insa-Befragung mit 1.004 Teilnehmern hervor, die vom 17. bis 20. Juli 2026 im Auftrag der „Bild“ durchgeführt wurde.
Demnach halten 41 Prozent es für (eher) falsch, dass Leihmutterschaften in Deutschland verboten sind. 39 Prozent finden das Verbot (eher) richtig. 20 Prozent machten keine Angabe oder wussten keine Antwort.
Unter den Anhängern der Union finden 47 Prozent das Verbot (eher) richtig. Bei den SPD-Wählern vertreten 48 Prozent diese Auffassung. Dagegen halten 42 Prozent der AfD-Wähler, 47 Prozent der Wähler der Linkspartei sowie 49 Prozent der FDP-Wähler das Verbot jeweils für (eher) falsch.
Bei den Grünen-Wählern zeigte sich ein ausgeglichenes Bild: Jeweils 43 Prozent hielten das Verbot für (eher) richtig beziehungsweise (eher) falsch. Auch unter den BSW-Wählern ergab sich kein klares Meinungsbild. Dort fanden 32 Prozent das Verbot (eher) falsch und 30 Prozent (eher) richtig. (dts/red)
Kleinkind auf Spielplatz (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Menschen in Deutschland sind bei der Frage nach dem Verbot von Leihmutterschaften gespalten. Das geht aus einer Insa-Befragung mit 1.004 Teilnehmern hervor, die vom 17. bis 20. Juli 2026 im Auftrag der „Bild“ durchgeführt wurde.
Demnach halten 41 Prozent es für (eher) falsch, dass Leihmutterschaften in Deutschland verboten sind. 39 Prozent finden das Verbot (eher) richtig. 20 Prozent machten keine Angabe oder wussten keine Antwort.
Unter den Anhängern der Union finden 47 Prozent das Verbot (eher) richtig. Bei den SPD-Wählern vertreten 48 Prozent diese Auffassung. Dagegen halten 42 Prozent der AfD-Wähler, 47 Prozent der Wähler der Linkspartei sowie 49 Prozent der FDP-Wähler das Verbot jeweils für (eher) falsch.
Bei den Grünen-Wählern zeigte sich ein ausgeglichenes Bild: Jeweils 43 Prozent hielten das Verbot für (eher) richtig beziehungsweise (eher) falsch. Auch unter den BSW-Wählern ergab sich kein klares Meinungsbild. Dort fanden 32 Prozent das Verbot (eher) falsch und 30 Prozent (eher) richtig. (dts/red)
Hier tagt heute das CDU-Präsidium. - Foto: Fabian Sommer/dpa
Nach dem Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) berät die CDU-Spitze heute über das weitere Vorgehen. Neben dem Präsidium der größten Regierungspartei kommt auch der Vorstand der Bundestagsfraktion unter Vorsitz von Interimschef Alexander Hoffmann (CSU) zusammen.
CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz will die Nachfolge von Spahn zügig regeln und hat dazu am Wochenende schon Gespräche mit CSU-Chef Markus Söder geführt. Die beiden haben das Vorschlagsrecht für den Posten.
Daneben könnten weitere Personalentscheidungen fällig werden. „Es könnte eine Gelegenheit sein, noch einmal über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken“, sagte Merz im ZDF-„Sommerinterview“. Er verwies zugleich aber wiederholt darauf, dass er hier im Konjunktiv spreche.
Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Landeschef und Spitzenkandidat zur Landtagswahl im September, Daniel Peters, warnte davor, die Entscheidung zu lange hinauszuzögern.
„Wenn wir jetzt zügig Personalentscheidungen treffen und auch die Nachfolge in der Bundestagsfraktion zeitnah geklärt wird, dann glaube ich, wird das keine großen Auswirkungen haben“, sagte Peters im „Berlin Playbook Podcast“ von „Politico“ auf die Frage nach möglichen Folgen für den Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern. „Es hat nur dann Auswirkungen, wenn wir uns mit dieser Personaldebatte Zeit lassen, wenn wir uns in eine wochenlange Diskussion über mögliche Nachfolger begeben.“
Kanzleramtschef Frei als Nachfolger im Gespräch
Die Personalspekulationen laufen bereits auf Hochtouren. Als Kandidat Nummer eins für den Fraktionsvorsitz gilt der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU). Sollte er es werden, würde automatisch eine Kabinettsumbildung nötig. Es sind aber auch andere Namen im Gespräch.
Spahn und sein Mann Daniel Funke hatten am Mittwoch bekanntgegeben, dass sie Eltern geworden sind. Eine Leihmutter in den USA brachte ihren Sohn Georg zur Welt. Damit umgingen die beiden ein in Deutschland geltendes Verbot, das Spahn als CDU-Politiker mitgetragen hat. In der Union, für die die Leihmutterschaft ein emotional sehr aufgeladenes Thema ist, brach ein Sturm der Empörung los, der am Samstag zu Spahns Rücktritt führte.
„Möglichkeit für eine Neuaufstellung“
Der Chef der Brandenburger CDU-Landesgruppe im Bundestag, Sebastian Steineke, sieht in Spahns Rückzug eine Chance für die Union. „Ich sehe keinen Schaden für die Fraktion. Der Rückzug von Jens Spahn bietet jetzt die Möglichkeit für eine Neuaufstellung“, sagte der CDU-Abgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. „Diese Chance sollten wir nutzen.“
Grünen-Chefin Franziska Brantner sagte im ARD-„Sommerinterview“: „Das wäre doch jetzt der Moment für Herrn Merz, wirklich zu sagen: Jetzt Tabula rasa, wir gehen jetzt nochmal neu los.“ Es müsse jetzt vorangehen. Merz habe jetzt die Chance, sich zu befreien „im Kabinett von allen, die da handwerkliche Schwächen haben und von jenen, die ideologisch verbohrt sind“.
Warnung vor überhasteten Entscheidungen
Der Kasseler Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, die jetzt anstehende Personalentscheidung sei vielleicht die wichtigste, die Merz und die Fraktion treffen müssten.
„Die prekäre Machtverteilung zwischen Kanzleramt und Fraktion sowie die handwerklichen Fehler der vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Union nicht so weitermachen kann, wenn sie die großen Herausforderungen bewältigen will“, sagte er. Die Nachfolge Spahns könne einen „Dominoeffekt positiver Art“ auslösen und die Gesamtaufstellung der Union stärken.
Zugleich warnte Schroeder vor einer überhasteten Entscheidung. Zwar müsse die Nachfolge „so schnell wie möglich“ geregelt werden. Wichtiger sei jedoch eine tragfähige Lösung.
„Besser eine innovative und funktionierende Lösung, die vielleicht einige Tage länger dauert, weil sie konsensual gut abgesichert ist, als eine schnelle Entscheidung, die sich bald schon als schwierig herausstellt.“ (dpa/red)