Tag: Gesellschaft
Der letzte Sinn, der schwindet, ist das Gehör

Letzte-Hilfe-Kurse gibt es inzwischen an vielen Orten in Deutschland (Archivbild)
Foto: Birgit Reichert/dpa
„Jeder kennt Erste-Hilfe-Kurse“
Auch Nicht-Profis können Sterbende gut begleiten

Viele Kursteilnehmende sind gekommen, weil sie gerade jemanden begleiten, der lebensbedrohlich erkrankt ist (Archivbild)
Foto: Birgit Reichert/dpa
Die Wünsche des Sterbenden akzeptieren
„Beim Sterben ist alles erlaubt“
Ozonschicht erholt sich wieder
Lebenserwartung erreicht neuen Höchststand
Deutlich weniger Müll
Startup-Boom
Erfolg gegen Cyberkriminalität
Zu guter Letzt: Störche nehmen wieder zu
Dankbarkeit bewusst machen
Viele Betroffene leben im Westen
Rund 37.000 Menschen beziehen Opferrente
Fest mit rund 800 Veranstaltungen und bekannten Bands
Polizei setzt viele Beamte ein und baut Absperrungen auf
1. Halten Sie immer Ihr Wort
2. Stehen Sie früh auf und machen Sie Ihr Bett
3. Schreiben Sie Briefe von Hand
4. Lesen Sie jeweils nur ein gutes Buch – und zwar langsam

Um wirklich in die Tiefe eines guten Buches einzutauchen, muss man sich Zeit nehmen.
Foto: Mariana Mikhailova/iStock
5. Sparen Sie einen Teil jedes verdienten Euros und spenden Sie ihn
6. Gehen Sie jeden Tag spazieren – bei jedem Wetter
7. Nehmen Sie sich einen Ruhetag
8. Reparieren Sie lieber selbst, anstatt Dinge zu ersetzen
9. Machen Sie das gemeinsame Abendessen zur unverzichtbaren Gewohnheit

Gute Gewohnheiten bereichern jede Lebensphase.
Foto: zamrznutitonovi/iStock
10. Verbringen Sie jeden Tag Zeit in Stille
Sánchez appellierte: Stimmen Sie für die Dekrete
Opposition: Regierungsdekrete würden alles noch schlimmer machen
In Kürze:
- Der Thüringer Landtag befasst sich in einer Anhörung mit einem Antrag der Linken zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren.
- Ein Verbot könnten nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
- Befürworter und Skeptiker bewerten, ob ein Verfahren rechtlich tragfähig und politisch verantwortbar wäre.
Erfurt entscheidet nicht über ein Verbot
AfD sieht Verfahren als aussichtslos
Jurist warnt vor vorschneller Bewertung
CDU sieht offene Fragen
Was ein Verbot für Wähler und Gesellschaft bedeuten könnte
Entscheidung liegt nicht in Erfurt
Umstrittene Äußerungen
Linke sieht Rechtsverstoß
Linke will Berliner Landesregierung anführen
Debatte um Antisemitismus
Sich auf den neusten Stand bringen
Social-Media-Illusion und lange Arbeitszeiten
Lödung: Mehr miteinander reden
Kaffeekränzchen pflegen
Das Nonna-Maxxing
Von wegen Entspannung: „Ich habe einen Haufen Jobs gemacht“
„Früher war man nie alleine“
Der Oma-Trend: emanzipiert oder rückständig?
Die Zwangsräumung beschäftigt viele Spanier
Demonstranten bauten Protestcamp auf

Demonstranten bauen Zelte auf, während sie im Rahmen einer Protestaktion gegen Zwangsräumungen und die Wohnungskrise vor dem Sitz der Regionalregierung von Madrid auf der Puerta del Sol in Madrid am 26. September 2026 campieren.
Foto: Oscar Del Pozo/AFP via Getty Images
Wohnungsenteignungen gefordert
Die Zwangsräumung beschäftigt viele Spanier
Demonstranten wollten Nacht in Protestcamp verbringen

Demonstranten bauen Zelte auf, während sie im Rahmen einer Protestaktion gegen Zwangsräumungen und die Wohnungskrise vor dem Sitz der Regionalregierung von Madrid auf der Puerta del Sol in Madrid am 26. September 2026 campieren.
Foto: Oscar Del Pozo/AFP via Getty Images
Wohnungsenteignungen gefordert
Meta bringt neue KI-Brille mit Kamera nach Deutschland

In den USA kam die Display-Brille bereits Ende vergangenen Jahres auf den Markt.
Foto: Andrej Sokolow/dpa
Heimliches Filmen mit Smart Glasses
Brillen werden kritischer als Handys gesehen

Die „Serenity“-Smartbrille auf der Consumer Electronics Show (CES) 2020 am 9. Januar 2020 in Las Vegas, Nevada. Die Smartbrille wog damals 26 Gramm und verfügt über Stress- und Ermüdungssensor, EKG-Monitor sowie Sturzerkennung. Der Träger kann über die Brille außerdem Telefonate führen und Musik hören.
Foto: Robyn Beck/AFP via Getty Images
Wie wird gegen heimliche Aufnahmen vorgegangen?
Nutzungsverbote oder Produktionsverbot?

Ray-Ban-Brillen von Meta, ausgestellt in einem Elektronikgeschäft am 10. August 2026 in Downtown Brooklyn in New York City.
Foto: Michael M. Santiago/Getty Images
Brillen als Assistenz
Was sagen Hersteller?
Block trennte nach wenigen Prozesstagen von ihrem Anwalt Kury
Kury auf Antrag eines Mitangeklagten als Zeuge geladen
Schlagabtausch zwischen Verteidigern und Vorsitzender Richterin
Zeichen, dass es auf das Ende des Verfahrens zugeht
Viele Promis feiern mit
Trachtler und Schützen ziehen zur Wiesn
Mehr Sicherheit nach Überfüllung
Hunderte Polizisten und Ordner
Null bis drei Jahre: Prien fordert Verzicht auf Bildschirme
Was Brüssel für Social Media plant
Wann könnten die Regeln greifen?
Einige Eckpunkte
- Überprüfung: Die Alterskontrolle ist ein Knackpunkt. Schon jetzt schreiben große Plattformen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Sie setzen das aus Sicht der Brüsseler Internetwächter aber nicht ausreichend durch. Für die technische Umsetzung sollen sie eine EU-App oder andere Lösungen nutzen können. Die digitale Brieftasche EUDI-Wallet der EU-Kommission soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es eine Möglichkeit der Altersverifikation geben.
- Brieftasche: Vorgesehen ist, dass Nutzerinnen und Nutzer mit der EUDI-Wallet ein bestimmtes Mindestalter nachweisen, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Kommt das Gesetz wie geplant, müssten voraussichtlich auch ältere Nutzer beliebter Online-Angebote so ihr Alter verifizieren.
- Einschätzung: Aus Sicht von Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI) ist insbesondere die geplante Altersüberprüfungspflicht rechtlich problematisch: Wenn sämtliche Menschen ihr Alter gegenüber den Angeboten nachweisen müssten, betreffe das die Informationsfreiheit und die Meinungsfreiheit in ihrem Kern. Kritisch sah er in einer Stellungnahme auch eine technische Lücke: „Wenn Eltern für ihre Kinder Accounts einrichten sollen, dann fehlt bislang vollständig eine niedrigschwellige Nachweismöglichkeit, dass man tatsächlich für eine konkrete minderjährige Person das Sorgerecht in Anspruch nehmen darf. Es reichte dann, dass irgendeine erwachsene Person behauptet, für einen Minderjährigen einen Account einrichten zu dürfen.“
- Verstöße: Die EU-Kommission soll über Verstöße innerhalb von 90 Tagen entscheiden. Für die Unternehmen kann es teuer werden – bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes können als Strafe verhängt werden.
- Ausnahmen: Ausgenommen sein von den Regeln sollen unter anderem Bildungsangebote und von Behörden entwickelte und betriebene Dienste, die ausschließlich in deren Auftrag genutzt werden, da sie dem Vorschlag zufolge voraussichtlich keine Gefahr für Minderjährige darstellen.
- KI-Begleiter: Zu KI-Begleitern soll es besondere Vorgaben geben. Dabei geht es um KI-Chatbots, die darauf ausgelegt sind, ihren Nutzern emotionale Unterstützung zu geben. Sie müssen dem Vorschlag zufolge so gestaltet werden, dass Kinder keine emotionale Abhängigkeit entwickeln und schädliche Interaktionen verhindert werden. In der Vergangenheit waren einzelne Fälle bekannt geworden, in denen KI-Anwendungen nicht richtig auf Suizid-Gedanken von Nutzern reagiert hatten.
- Erwachsene: Auch Erwachsene betreffen die Vorschläge wegen der geforderten Alterskontrolle. Im Herbst will von der Leyen außerdem einen Gesetzesvorschlag machen, in dem es um alle Altersgruppen geht – denn nicht nur Kinder seien betroffen, wenn Algorithmen süchtig machten.
Plattformen müssen Sicherheit nachweisen
Vier Säulen als Basis
Einige Eckpunkte
- Überprüfung: Die Alterskontrolle ist ein Knackpunkt. Schon jetzt schreiben große Plattformen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Sie setzen das aus Sicht der Brüsseler Internetwächter nicht ausreichend durch. Für die technische Umsetzung sollen sie eine EU-App oder andere Lösungen nutzen können. Die digitale Brieftasche EUDI-Wallet der EU-Kommission soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es eine Möglichkeit der Altersverifikation geben.
- Brieftasche: Vorgesehen ist, dass Nutzer mit der EUDI-Wallet ein bestimmtes Mindestalter nachweisen, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Kommt das Gesetz wie geplant, müssten voraussichtlich auch ältere Nutzer beliebter Online-Angebote so ihr Alter verifizieren.
- Einschätzung: Aus Sicht von Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI) ist insbesondere die geplante Altersüberprüfungspflicht rechtlich problematisch: Wenn sämtliche Menschen ihr Alter gegenüber den Angeboten nachweisen müssten, betreffe das die Informationsfreiheit und die Meinungsfreiheit in ihrem Kern. Kritisch sah er in einer Stellungnahme auch eine technische Lücke: „Wenn Eltern für ihre Kinder Accounts einrichten sollen, dann fehlt bislang vollständig eine niedrigschwellige Nachweismöglichkeit, dass man tatsächlich für eine konkrete minderjährige Person das Sorgerecht in Anspruch nehmen darf. Es reichte dann, dass irgendeine erwachsene Person behauptet, für einen Minderjährigen einen Account einrichten zu dürfen.“
- Verstöße: Die EU-Kommission soll über Verstöße innerhalb von 90 Tagen entscheiden. Für die Unternehmen kann es teuer werden – bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes können als Strafe verhängt werden.
- Ausnahmen: Ausgenommen sein von den Regeln sollen unter anderem Bildungsangebote und von Behörden entwickelte und betriebene Dienste, die ausschließlich in deren Auftrag genutzt werden, da sie dem Vorschlag zufolge voraussichtlich keine Gefahr für Minderjährige darstellen.
- KI-Begleiter: Zu KI-Begleitern soll es besondere Vorgaben geben. Dabei geht es um KI-Chatbots, die darauf ausgelegt sind, ihren Nutzern emotionale Unterstützung zu geben. Sie müssen dem Vorschlag zufolge so gestaltet werden, dass Kinder keine emotionale Abhängigkeit entwickeln und schädliche Interaktionen verhindert werden. In der Vergangenheit waren einzelne Fälle bekannt geworden, in denen KI-Anwendungen nicht richtig auf Suizid-Gedanken von Nutzern reagiert hatten.
- Erwachsene: Auch Erwachsene betreffen die Vorschläge wegen der geforderten Alterskontrolle. Im Herbst will von der Leyen außerdem einen Gesetzesvorschlag machen, in dem es um alle Altersgruppen geht – denn nicht nur Kinder seien betroffen, wenn Algorithmen süchtig machten.
















































