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Steuerreform 2027/28: Wer gewinnt – und wer künftig mehr zahlt


In Kürze:

  • Familien und Mittelschicht profitieren: Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Kindergeld werden angehoben.
  • Spitzenverdiener und Minijobber werden stärker belastet: Der Reichensteuersatz greift früher, zudem steigt die Pauschalsteuer für Minijobs.
  • Streit um Zuschläge und Handwerkerleistungen: Sonn- und Feiertagsarbeit wird steuerlich begünstigt, während der Steuerbonus für Handwerkerleistungen sinkt.

Am Mittwoch, 2. September, hat das Bundeskabinett die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgelegte Steuerreform 2027/28 auf den Weg gebracht. Diese soll in zwei Etappen Wirkung entfalten – ein Teil davon bereits ab 1. Januar 2027, ein weiterer im darauffolgenden Jahr.
Minister Klingbeil sieht in dem Entwurf, der noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, ein Signal an die große Mehrheit der Beschäftigten und ihre Familien. Diese sollen von einem Entlastungsvolumen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro profitieren. Der Bund der Steuerzahler spricht hingegen von einer „Entlastung, die keine ist“.

Steuerreform in zwei Etappen: Grundfreibetrag und Steuertarif werden angehoben

Gewinner der Reform sollen jedenfalls alle Steuerpflichtigen sein, deren Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags angesiedelt ist – zumindest, solange sie nicht zu den Spitzenverdienern gehören. Dieser liegt derzeit für Singles bei 12.348 Euro. Mit Beginn des nächsten Jahres soll er auf 12.564 Euro steigen, 2028 in einem weiteren Schritt auf 12.900 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepartner verdoppelt sich jeweils der Grundfreibetrag. Auf diese Weise setzt der Bund das steuerliche Existenzminimum höher an.
Die zweite Progressionszone will die Bundesregierung bis zu einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 70.600 Euro abflachen. Der bisherige Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll damit etwas später greifen, was insbesondere bei mittleren Einkommen spürbar sein soll. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro.
Dies soll für Arbeitnehmer besonders entlastend wirken, die keine höheren tatsächlichen Werbungskosten nachweisen können. Nach Angaben des Finanzministeriums sollen dadurch etwa 1,3 Millionen Steuerpflichtige nicht mehr die Anlage N zu ihrer Steuererklärung ausfüllen müssen.

Familien gehören zu den größten Gewinnern

Familien sollen von einem höheren Kindergeld und einer Anhebung des Kinderfreibetrages profitieren. Das derzeit bei monatlich 259 Euro liegende Kindergeld soll in zwei weiteren Etappen auf 267 sowie 272 Euro steigen. Die Kinderfreibeträge – heute 9.756 Euro – soll 2027 auf 10.056 und 2028 auf 10.236 Euro steigen.
Bei zwei Kindern würde das 2028 insgesamt 312 Euro mehr Kindergeld pro Jahr als heute bedeuten. Die Kombination aus Kindergeld/Kinderfreibetrag und Einkommensteuertarif kann in einigen Konstellationen sogar noch größere Entlastungen ermöglichen. Ein Doppelverdiener-Ehepaar mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro, drei Kindern, gemeinsamer Veranlagung und Handwerkerkosten von jährlich 1.500 Euro könnte sich einer Modellrechnung zufolge 2028 über eine Entlastung von 711 Euro pro Jahr freuen.
Ein Alleinverdienerpaar mit zwei Kindern, Splittingveranlagung und einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 Euro könnte mit einer Entlastung von 557 Euro rechnen (bei 300 Euro Handwerkerkosten). Ein Splitting-Ehepaar mit einem Einkommen von 150.000 Euro, drei Kindern und ohne Handwerkerkosten käme laut Modellrechnung auf eine Ersparnis von 976 Euro. Bei einem Alleinerzieher mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.000 Euro ergibt eine Modellrechnung eine Entlastung von 315 Euro.

Begünstigte Zuschläge: Bund der Steuerzahler nimmt Anstoß an Tarifgebundenheit

Auf Kritik des Bundes der Steuerzahler stößt demgegenüber eine Regelung, die Sonn- und Feiertagsarbeit honorieren soll. So sollen Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit oder besondere Tage wie Weihnachten für mehr Arbeitnehmer als bisher steuerfrei bleiben. Der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohn liegt bislang bei 50 Euro pro Stunde.
Künftig sollen auch Beschäftigte mit einem Grundlohn von bis zu 75 Euro pro Stunde davon profitieren. Das ist tendenziell auch im Interesse von besserverdienenden Facharbeitern. Allerdings gibt es dabei einen relevanten Pferdefuß: Die erweiterte Sozialversicherungsfreiheit soll für bestimmte Zuschläge nur dann bestehen, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Auch die Nachtzuschläge werden nicht erhöht.
Deutlichen Unmut äußern darüber Steuerzahler-Verbandschef Reiner Holznagel und der Verband der Steuerberater. Gegenüber „BILD“ ist von einer „willkürlichen und ungerechten“ und „sachlich und systematisch nicht gerechtfertigten“ Regelung die Rede. Holznagel betont, dass Beschäftigte regelmäßig gar keinen Einfluss darauf hätten, ob es in ihrem Betrieb einen Tarifvertrag gebe.

Finanzministerium verteidigt Vorteil für Tarifgebundene

CDU-Finanzsprecher Fritz Güntzler fordert eine Nachbesserung hinsichtlich dieser Regelung im Bundestag. Immerhin seien dem Statistischen Bundesamt zufolge mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland ohne Tarifvertrag beschäftigt. Demgegenüber weist man aufseiten des Bundesfinanzministeriums dieses Ansinnen zurück.
Es sei im Koalitionsvertrag explizit die Rede von einer Stärkung von Tarifautonomie und tarifgebundener Arbeit. Entsprechend habe auch der Koalitionsausschuss die geplante Regelung so beschlossen. Im Entwurf steht zur Begründung dieser Unterscheidung:
„Bei in einem Tarifvertrag geregelten Sonn- und Feiertagszuschlägen kann davon ausgegangen werden, dass auch das Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einer ihrem Verdienst entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Absicherung angemessen Berücksichtigung findet.“
Während Geringverdiener und die Mittelschicht von der Steuerreform profitieren sollen, müssen sich Spitzenverdiener auf teilweise Einbußen einstellen. Der bisherige Reichensteuersatz von 45 Prozent greift derzeit ab 277.826 Euro. Künftig werden es 250.000 Euro sein. Ab 280.000 Euro kommt mit 47 Prozent auch noch eine Art „Superreichensteuer“ hinzu. Dabei handelt es sich allerdings um keine neue Steuer, sondern eine zusätzliche Tarifstufe.

Minijobber verlieren durch die Steuerreform

Die Absenkung der Grenze für die „Reichensteuer“ und die neue zusätzliche Tarifstufe wird unter anderem sehr gut verdienende Singles und Personen mit hohen steuerpflichtigen Einkommen treffen. Auch Unternehmer und Selbstständige mit entsprechend hohen Einkommenssummen müssen sich auf die neue Regelung einstellen. Allerdings geht es dabei nicht um Bruttogehälter, sondern jeweils um das zu versteuernde Einkommen.
Zu den Verlierern der Steuerreform werden unterdessen auch Minijobber gehören. Für diese steigt der Pauschalsteuersatz von 2 auf 5 Prozent – was Arbeitgeber wie Beschäftigungsverhältnisse trifft. Auch die Begünstigung von Arbeitskosten für Handwerker steht vor einer Einschränkung.
Bisher können Steuerpflichtige 20 Prozent der für Handwerkerleistungen im Haushalt angefallenen Rechnungssummen steuerlich ansetzen. Dies gilt bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 Euro. Künftig werden es nur noch bis zu 15 Prozent und maximal 900 Euro sein. Betroffen sind von dieser Neufassung Eigentümer und Mieter von Immobilien, die Handwerker beauftragen, oder Haushalte mit größerem Modernisierungsbedarf.
Der reduzierte steuerliche Anreiz für legale Handwerkerleistungen könnte zu einem Zielkonflikt mit einem anderen Anliegen der Regierung führen. Immerhin wollte diese auch Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung den Kampf ansagen.

Reiche kritisiert kalte Progression – will aber auf „Opposition in der Regierung“ verzichten

Inwieweit das Steuerpaket unverändert durch Bundestag und Bundesrat gehen wird, bleibt abzuwarten. Bisher betonte die Koalition, am Aufschnüren mühsam erzielter Kompromisse nicht interessiert zu sein. Allerdings hatte es jüngst sogar auf Ministerebene Kritik an der Steuerreform gegeben.
So gehen die Entlastungen für Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nicht weitgehend genug. Der Entwurf lasse zu wenig an Anstrengungen erkennen, die kalte Progression auszugleichen. Diese tritt ein, wenn Löhne lediglich mit der Inflation steigen und ein Arbeitnehmer nur aufgrund des nominell höheren Lohns in eine höhere Steuertarifgruppe fällt. Minister Klingbeil warnte mit Blick auf die Kritik vor einer „Opposition in der Regierung“. Das Bundeswirtschaftsministerium will das Paket aber mittragen, so die „Frankfurter Rundschau“.
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Bundesregierung will Einkommensteuerreform am Mittwoch beschließen

Das Bundeskabinett soll die von der Regierung geplante Reform der Einkommensteuer am Mittwoch beschließen. Das wurde heute aus dem Finanzressort in Berlin bestätigt.
„Mit der Reform wird die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben“, hieß es dazu weiter. Für eine Familie mit zwei Kindern und mittleren Einkommen bedeute dies eine Entlastung von gut 600 Euro.
Insgesamt hat die Reform laut dem Gesetzentwurf, der am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP vorlag, ein Entlastungsvolumen von etwa zehn Milliarden Euro. Dieses soll in zwei Stufen 2027 und 2028 erreicht werden. Profitieren würden vor allem Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern, hieß es.

Gegenfinanzierung mit Erhöhung der Reichensteuer

Zur Gegenfinanzierung der Entlastungen der kleinen und mittleren Einkommen soll die Reichensteuer von 45 Prozent bereits ab zu versteuernden Jahreseinkommen von 250.000 Euro (Singles) greifen. Eine „Superreichensteuer“ ab Einkommen von 280.000 Euro von 47 Prozent wird neu eingeführt. Der Gesetzentwurf entspreche dem Koalitionskompromiss vom 2. Juli, hieß es im Finanzministerium.
Die Steuerausfälle für Bund, Länder und Kommunen durch die Neuregelung werden im Gesetzentwurf für das Kassenjahr 2027 mit etwa 4,5 Milliarden Euro angegeben, für 2028 mit 6,0 Milliarden Euro und für die beiden Folgejahre mit jeweils etwa 5,7 Milliarden Euro.
Das Bundesfinanzministerium habe zudem Vorschläge für eine noch weitergehende Entlastung vorgelegt, wurde aus dem Ressort von Minister Lars Klingbeil (SPD) gesagt. „Dazu wären weitere Schritte der Konsolidierung, des Abbaus von Steuersubventionen und der zusätzlichen Steuerverantwortung von Vermögenden nötig gewesen.“
Da eine Verständigung darauf aber in der Koalition nicht möglich gewesen sei, werde nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das umgesetzt, was im Koalitionsausschuss als Kompromiss vereinbart worden sei.

Grundfreibetrag anheben

Konkret vorgesehen ist nun, den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro zum Jahresbeginn 2027 auf 12.564 Euro und 2028 dann auf 12.900 Euro zu erhöhen.
Die Kurve der Steuerprogression soll bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden. Davon profitieren auch Steuerpflichtige mit höheren Einkünften, prozentual am stärksten aber laut Finanzressort Bezieher mittlerer Einkommen.
Das Kindergeld soll zudem von derzeit 259 Euro im kommenden Jahr auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro monatlich pro Kind steigen. Ebenfalls erhöht werden die steuerlichen Kinderfreibeträge.
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt laut Entwurf 2027 von 1.230 auf 1.430 Euro. Bei den steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschlägen steigt der maximal zulässige Stundenlohn von 50 auf 75 Euro. Dadurch können für mehr Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, die Zuschläge auch beitragsfrei gestellt werden.
Für Mini-Jobber sollen Arbeitgeber künftig einen Pauschalsteuersatz von fünf Prozent bezahlen (bisher zwei Prozent).

Kein vollständiger Ausgleich der kalten Progression

Ein vollständiger Ausgleich der sogenannten kalten Progression für alle Steuerpflichtigen findet nicht statt. Dabei geht es um inflationsbedingte Steuererhöhungen aufgrund der Steuerprogression. Begründet wird dies mit der Schwerpunktsetzung bei den Entlastungen zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
Zur Gegenfinanzierung wird neben der höheren Reichensteuer der sogenannte Handwerkerbonus von derzeit maximal 1.200 Euro auf höchstens 900 Euro pro Jahr reduziert.
In einem separaten Gesetzgebungsverfahren will die Regierung zudem einige Steuervergünstigungen abbauen. (afp/dts/red)
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Union attackiert Klingbeils Steuerpläne

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) treibt die in der Koalition vereinbarte Reform der Einkommensteuer voran – doch erntet damit harsche Kritik aus der Union.
Der SPD-Chef breche sein Wort, von den versprochenen Entlastungen bleibe nicht viel übrig, kritisierten am Wochenende mehrere Politiker von CDU und CSU. Worum sie entrüstet sind – und was an der Kritik dran ist:

Wie viel Steuern sparen die Bürger?

Union und SPD hatten vereinbart, dass die Einkommensteuer gesenkt wird – durch einen höheren Grundfreibetrag (dem Betrag, ab dem Einkommen überhaupt versteuert werden muss), mehr Kindergeld, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag und ein späteres Einsetzen des Spitzensteuersatzes.
„Das Entlastungsvolumen der Reform beläuft sich auf insgesamt ca. 10 Milliarden Euro pro Jahr“, erklärten sie gemeinsam. Voll wirken solle die Reform ab 2028.
Klingbeils Finanzministerium hat das nun in einen ersten Gesetzentwurf gegossen. Aus den Zahlen geht hervor, dass die Bürger 2027 in einem ersten Schritt um rund drei Milliarden entlastet werden, 2028 sollen weitere rund sieben Milliarden folgen.
Der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, sieht sich getäuscht: Die Entlastung falle im kommenden Jahr deutlich geringer aus als versprochen. Er sagte der „BILD am Sonntag“:
„Klingbeil bricht sein Wort, von der ohnehin dürftigen Zehn-Milliarden-Steuererleichterung bleibt nicht mal ein Drittel übrig.“
Im Finanzministerium entgegnete man sofort, die Koalitionsvereinbarung werde genau eingehalten.
„Die Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger werden im Jahr 2028 verglichen mit dem Jahr 2026 insgesamt etwa 10 Milliarden Euro betragen.“

Was ist mit der kalten Progression?

Derzeit nicht geplant ist ein Ausgleich der sogenannten kalten Progression. Diese liegt vor, wenn Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, zu einer höheren Steuerbelastung führen – obwohl die reale Kaufkraft gleich bleibt oder sogar sinkt.
In den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung diesen Effekt ausgeglichen. In Klingbeils Entwurf ist das nicht vorgesehen. Allerdings wird der für die Bewertung maßgebliche Progressionsbericht üblicherweise auch erst im Herbst vorgelegt.
FDP-Chef Wolfgang Kubicki kritisierte, die Bundesregierung breche „auch das letzte Versprechen“, wenn sie die kalte Progression nicht ausgleiche. Übrig bleibe dann nichts als zusätzliche Belastung, um einen immer größer werdenden Staat und ausufernde Ausgaben zu finanzieren.
Auch die Steuerexpertin der Linksfraktion, Doris Achelwilm, zeigte sich enttäuscht. „Wenn nicht einmal die kalte Progression ausgeglichen wird, ist das eine Steuererhöhung durch die Hintertür und Umverteilung nach oben“, kritisierte sie.
Nötig seien gezielte Korrekturen zugunsten von Menschen mit geringen Einkommen – und dafür eine höhere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und Kapitalerträge.

Müssen Vereine bald höhere Steuern zahlen?

Kritik gibt es auch an Klingbeils Plänen, von bestimmten Vereinen künftig höhere Steuern zu verlangen. Er will die Freibeträge für steuerpflichtige Vereine deutlich senken. Betroffen wären vor allem Vereine, die wirtschaftliche Interessen verfolgen, etwa Wirtschaftsverbände, Vereine mit großen Immobilienbeständen oder Profisportvereine.
Für sie soll künftig statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gelten. Einkommen bis 1.000 Euro bliebe damit steuerfrei, sobald höhere Gewinne erzielt werden, würde das gesamte Einkommen steuerpflichtig.
Nicht betroffen wären gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit. (dpa/red)
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Mehr Netto oder neue Belastungen? Wer von der Steuerreform wirklich profitiert


In Kürze:

  • Höhere Freibeträge und angepasste Steuertarife sollen Arbeitnehmer und Familien entlasten und die kalte Progression abmildern.
  • Zur Gegenfinanzierung werden Steuervergünstigungen gekürzt, etwa beim Handwerkerbonus, und Minijobs werden stärker besteuert.
  • Wer tatsächlich profitiert, hängt von der persönlichen Situation ab – die endgültige Bilanz zeigt sich erst im Steuerbescheid.

 
Zehn Milliarden Euro mehr für Bürgerinnen und Bürger: Mit dieser Summe wirbt die Bundesregierung für ihre Steuerreform. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Arbeitnehmer und Familien künftig weniger Einkommensteuer zahlen. Der Grundfreibetrag steigt, Kinder werden steuerlich stärker berücksichtigt, und der Einkommensteuertarif wird angepasst.
„Wer unter Teuerung, Inflation und stagnierenden Löhnen am meisten leidet, wird entlastet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Freitag bei der Vorstellung der Entlastungspläne. Profitieren sollen vor allem Familien sowie Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept schlüssig: Der Staat nimmt weniger Steuern ein, also bleibt den Bürgern mehr Geld im Portemonnaie. Bei genauerer Betrachtung ist diese Rechnung jedoch komplexer.
Die Reform besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bringt Entlastungen für viele Steuerzahler. Der zweite Teil sieht die Streichung oder Kürzung bisheriger Steuervergünstigungen sowie eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Wer unter dem Strich tatsächlich profitiert, hängt daher deutlich stärker als bisher von der persönlichen Lebenssituation ab: Gibt es Kinder im Haushalt? Werden haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt? Fallen regelmäßig Handwerkerkosten an? Oder werden hohe Unternehmensgewinne erzielt? Erst im Zusammenspiel aller Änderungen lässt sich beurteilen, wie sich die Reform im konkreten Steuerbescheid auswirkt.

Der erste Blick: Mehr steuerfreies Einkommen

Der wichtigste Baustein der Reform betrifft den sogenannten Grundfreibetrag. Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Ein Teil des Einkommens bleibt grundsätzlich steuerfrei. Der Staat geht davon aus, dass dieses Geld für den notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird und deshalb nicht besteuert werden soll. Nach den am Donnerstagmorgen vorgelegten Plänen steigt dieser steuerfreie Betrag voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro. Erst Einkommen, das darüber liegt, wird nach dem Einkommensteuertarif besteuert. Davon profitieren grundsätzlich alle, die Einkommensteuer zahlen. Steigt der steuerfreie Betrag, wird automatisch ein größerer Teil des Einkommens nicht besteuert.
Hinzu kommt eine zweite, weniger bekannte Änderung, die für viele Arbeitnehmer jedoch mindestens ebenso wichtig sein dürfte. Die Bundesregierung will die Grenzen des Einkommensteuertarifs erneut anheben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die Verschiebung dieser Tarifgrenzen ist aus dem Steuerrecht bekannt und wird regelmäßig eingesetzt, um diesen Effekt abzufedern. Die Pläne der Koalition gehen jedoch darüber hinaus. Zusätzlich soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden, um kleinere und mittlere Einkommen stärker zu entlasten.
Ein Beispiel macht das deutlich: Erhält eine Angestellte eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, weil die Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten gestiegen sind, ist sie auf dem Papier zwar besser bezahlt. Da die Lebenshaltungskosten jedoch ebenfalls gestiegen sind, kann sie sich real nicht mehr leisten als zuvor. In diesem Fall bleibt ihre Kaufkraft praktisch unverändert. Ohne Anpassung des Steuertarifs würde sie dennoch mehr Einkommensteuer zahlen, weil Teile ihres Einkommens in einen höheren Tarifbereich rutschen. Obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist, müsste sie einen größeren Anteil ihres Einkommens an den Fiskus abführen.
Neben dem Einkommensteuertarif werden auch Familien entlastet. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro dadurch dauerhaft um mehrere Hundert Euro pro Jahr entlastet werden. Bis hierher vermittelt die Reform ein klares Bild: Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer ein und lässt den Bürgern mehr Geld. Dieses Bild verändert sich allerdings, sobald der zweite Teil des Steuerpakets in den Blick kommt.

Die zweite Rechnung: Womit der Staat die Entlastung finanziert

Steuersenkungen kosten Geld. Deshalb stellt sich bei jeder Reform dieselbe Frage: Wer finanziert die Entlastung? Im aktuellen Paket lautet die Antwort: Zum Teil verzichtet der Bund auf Einnahmen, zum Teil werden bestehende Steuervergünstigungen gekürzt oder andere Abgaben erhöht. Für viele Bürger entscheidet deshalb nicht allein der neue Einkommensteuertarif darüber, ob sie am Ende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der sogenannte Handwerkerbonus. Bislang konnten Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll dieser Steuervorteil auf 15 Prozent sinken. Künftig können höchstens noch 900 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Was bedeutet das konkret für Auftraggeber? Wer etwa sein Badezimmer renovieren lässt oder einen Elektriker, Dachdecker oder Maler beauftragt, kann künftig einen kleineren Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Die Handwerkerrechnung selbst wird dadurch nicht höher. Der steuerliche Zuschuss des Staates fällt jedoch geringer aus.
Die geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen ist eine der Maßnahmen, mit denen das Reformpaket gegenfinanziert werden soll. Sie wird im Beschluss des Koalitionsausschusses gemeinsam mit weiteren Finanzierungsmaßnahmen wie der Anpassung der „Reichensteuer“ und einer Gewinnabführung der KfW aufgeführt.
Jörg Dietrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßte die Reformschritte grundsätzlich. Wörtlich sagte Dietrich:
„Das Paket enthält damit eine Reihe richtiger Reformen und weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg weiterzugehen.“
Die Reduzierung des Handwerkerbonus bewertet Dietrich als „vertretbaren Kompromiss“. Weiter äußerte der Handwerkskammerpräsident:
„Er (der Handwerkerbonus – Anm. d. Red.) setzt weiterhin einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit.“
Ein zweiter Baustein der Gegenfinanzierung betrifft geringfügige Beschäftigungen. Nach den Beschlüssen soll die pauschale Steuer auf Minijobs von bisher zwei auf fünf Prozent steigen. Für Arbeitgeber erhöhen sich dadurch die Kosten dieser Beschäftigungsform. Welche Folgen das haben wird, ist derzeit offen. Die Bundesregierung verbindet die Änderung mit dem Ziel einer gerechteren Finanzierung des Steuersystems. Nach Angaben der Minijob-Zentrale arbeiten besonders viele Minijobber im Handel sowie im Gastgewerbe. Ob Unternehmen ihre Beschäftigungspraxis deshalb ändern, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.

Nicht jedes hohe Einkommen ist gleich

Während viele Arbeitnehmer von höheren Freibeträgen profitieren sollen, sieht die Reform zugleich eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Nach den Beschlüssen der Koalition soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro ist eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung will damit einen Teil der Entlastungen gegenfinanzieren.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine stärkere Besteuerung besonders wohlhabender Bürger. Tatsächlich ist die Wirkung differenzierter. Denn die Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Personengesellschaften wie viele Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder familiengeführte mittelständische Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs unterliegen dagegen zunächst der Körperschaftsteuer; ausgeschüttete Gewinne werden anschließend gesondert besteuert. Die Rechtsform entscheidet daher wesentlich darüber, welche Steuerbelastung entsteht.
Wie groß diese Gruppe ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Zwar stellen Personengesellschaften nur rund 2,4 Prozent der knapp 42 Millionen Einkommensteuerpflichtigen, sie erwirtschaften jedoch rund 14 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte. Besonders auffällig ist die Gruppe der Personengesellschaften mit Einkünften von mehr als einer Million Euro: Sie macht lediglich 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, vereint aber rund zehn Prozent der gesamten steuerlichen Bemessungsgrundlage auf sich.
Nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) würden deshalb rund 40 Prozent der Bemessungsgrundlage einer höheren Besteuerung beim Spitzensteuersatz auf unternehmerische Einkünfte entfallen. Bei einer Verschärfung der sogenannten Reichensteuer wären es sogar etwa 70 Prozent. Das Institut folgert daraus, dass Änderungen des Spitzensteuersatzes nicht nur eine Verteilungsfrage zwischen hohen und niedrigen Einkommen sind, sondern zugleich die steuerliche Belastung vieler inhabergeführter Unternehmen betreffen. „Da ein erheblicher Teil der vom Spitzen- und Reichensteuersatz betroffenen Einkommen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen stammt, ist die Einkommensteuer immer auch eine wichtige Unternehmenssteuer“, heißt es im IW-Papier. Weiter heißt es als Fazit: „Wer Arbeits- und Investitionsanreize stärken will, sollte daher nicht auf höhere Belastungen setzen.“

Die Bilanz erst auf dem Steuerbescheid zu sehen

Die Steuerreform folgt damit keinem einfachen Muster. Sie senkt an einer Stelle die Belastung und erhöht sie an anderer oder streicht bisherige Vergünstigungen. Wer am Ende tatsächlich besser oder schlechter gestellt ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Ein Arbeitnehmer ohne größere steuerlich begünstigte Ausgaben dürfte vor allem von den höheren Freibeträgen und den verschobenen Tarifgrenzen profitieren. Wer regelmäßig Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt oder als Arbeitgeber Minijobs nutzt, muss dagegen die gekürzten Steuervergünstigungen in seine persönliche Rechnung einbeziehen. Bei sehr hohen Einkommen kommt zusätzlich die Anhebung des Spitzensteuersatzes hinzu.
Damit wird die Reform vor allem eines: individueller. Ob sie für den Einzelnen eine spürbare Entlastung oder lediglich eine geringere Mehrbelastung bedeutet, zeigt sich erst, wenn alle Änderungen im Steuerbescheid zusammenlaufen.