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Steuern, Rente, Pflege: Koalitionsausschuss ringt um großes Reformpaket


In Kürze:

  • Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
  • Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
  • Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
  • Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

 
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.

Steuerreform

Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.

Änderungen bei der Arbeitszeit

Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.

Rente

Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.

Gesundheit und Pflege

In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.

Bürokratie

Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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deutschland gesellschaft

Jobcenter-Mitarbeiter Göcken verteidigt ZDF-Auftritt und kritisiert Bürgergeld-System


In Kürze:

  • Der ehemalige Jobcenter-Mitarbeiter Fred Göcken verteidigt seinen ZDF-Auftritt und kündigt eine Klage gegen seine fristlose Kündigung an.
  • Göcken sieht strukturelle Probleme im Bürgergeldsystem und spricht von Fehlanreizen sowie mangelnden Kontrollmöglichkeiten.
  • Die Stadt Bremen wirft ihm vor, das Jobcenter diffamiert und unbelegte Behauptungen verbreitet zu haben.

 
Nach seiner fristlosen Entlassung durch das Jobcenter Bremen hat sich Fred Göcken erneut öffentlich zu Wort gemeldet. Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter war nach einem nicht abgestimmten Auftritt im ZDF gekündigt worden. Dabei konkretisierte er seine Aussagen aus der Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ vom 14. Mai 2026.
Zugleich kritisierte er die Reaktion seines Arbeitgebers auf den Auftritt, die er nach eigenen Angaben in dieser Schärfe nicht erwartet habe. Göcken betonte zudem, dass sein anhängiges arbeitsrechtliches Verfahren gegen die Stadt Bremen nichts mit dem Gespräch bei Sarah Tacke zu tun habe. Gegen seine Entlassung will er gerichtlich vorgehen.

Debatte um Bürgergeld-Aussagen und politische Einordnung

Sein Gespräch mit dem ZDF über Probleme im System der Bürgergeld-Administration sei ein „SOS-Funk“ gewesen, sagte er im Podcast von BILD-Vizechef Paul Ronzheimer. Diesen Schritt habe er insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zustimmungswerte für die AfD in den Umfragen für erforderlich gehalten. Er sei der Auffassung, damit seiner „staatsbürgerlichen Pflicht“ nachgekommen zu sein. Bereits zuvor hatte Göcken gegenüber dem „Weser-Kurier“ erklärt, seine Intention habe „nicht im Schüren rechter Ressentiments“ gelegen.
Allerdings betonte er, es gebe einen Missstand in den Jobcentern, der „das Potenzial hat, uns finanziell und gesellschaftlich zu ruinieren“. Dieser bestehe in „Leistungen ohne Gegenleistung und ohne temporäre Begrenzung“. Diese seien ein wesentlicher Grund dafür, dass das System „an den Rand des Zusammenbruchs“ geraten sei.
Göcken äußerte, dass 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldempfänger in Bremen falsche Angaben machten, um sich im System einzurichten. Gleichzeitig würde kaum zu Sanktionen gegriffen. In den Jobcentern sei zudem eine Mentalität eingekehrt, die dazu neige, lieber Geld für Weiterbildung auszugeben, als Menschen in Arbeit zu bringen.

Anteil der „Totalverweigerer“ im Bürgergeld bei rund 1 Prozent

Die Stadt Bremen begründete die fristlose Kündigung damit, dass Göcken das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“ habe. Damit habe er die Grenzen seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik überschritten. Durch den Fernsehauftritt habe der seit Gründung des Jobcenters dort tätige Mitarbeiter einen „Vertrauensverlust“ verursacht.
Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling warf dem langjährigen Mitarbeiter zudem vor, mit seiner Behauptung über 30 bis 40 Prozent der Bürgergeldbeziehenden Fake News zu verbreiten. Für diese Angaben gebe es „keinerlei belastbare Grundlage“. Sie verzerrten die Realität, beschädigten das Vertrauen in den Sozialstaat und stellten Hunderttausende Menschen unter Generalverdacht.
Göcken entgegnete, entsprechende Daten könnten nicht vorliegen, wenn sie gar nicht erhoben würden. Zugleich stellte er klar, nicht den Eindruck erwecken zu wollen, bei den von ihm genannten Personen handele es sich um sogenannte Totalverweigerer. Deren Anteil werde durch die offiziell genannten rund 1 Prozent durchaus realistisch abgebildet.

Tricksereien sollen Verbleib im System ermöglichen

Allerdings gehe es bei den von ihm genannten 30 bis 40 Prozent um Personen, bei denen die „Motivation, intrinsische Überzeugung sozusagen, Arbeit aufzunehmen“ nicht vorbehaltlos sei. Es gebe Menschen, die formal mitwirkten, sich bewerben würden und Termine wahrnähmen, aber keinen Weg aus dem Bürgergeld um jeden Preis anstrebten.
Viele suchten nach Wegen, im System zu verbleiben und dieses für sich arbeiten zu lassen. Dabei sei mitunter Schwarzarbeit im Spiel, häufig würden Einkünfte nicht oder nicht sofort gemeldet. Auch bei Bedarfsgemeinschaften werde teilweise getrickst. So komme es vor, dass Paare sich „offiziell trennen, um Leistungen für eine zweite Wohnung zu empfangen – ohne sie zu bewohnen“.
Ein Extrembeispiel sei gewesen, Arbeitslosen einen Führerschein und teilweise sogar einen Zuschuss für ein kleines Fahrzeug zu gewähren, um eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Dies sei zwar geschehen, die Betroffenen hätten jedoch wenig später wieder gekündigt.

Überlastung und fehlende Koordination der Geflüchteten-Betreuung

Dass es kaum zu genauen Überprüfungen oder gar Sanktionen komme, sei auch eine Folge der Arbeitsüberlastung. Jeder Arbeitsvermittler in Bremen betreue im Regelfall zwischen 250 und 400 Kunden. Auch Vorgesetzte hätten davon abgeraten, Maßnahmen gegen mutmaßlich Arbeitsunwillige zu ergreifen. Stattdessen sei dazu geraten worden, sich um die Interessierten zu kümmern – den Rest „kriegen wir ja nicht“.

Die Fluchtbewegung Mitte der 2010er-Jahre habe die Lage zusätzlich verkompliziert. Dies sei nicht zuletzt auf ein Kompetenzgerangel zwischen Jobcenter und dem BAMF zurückzuführen. Vor allem sei es kaum möglich gewesen, Menschen in Arbeit zu vermitteln, die zunächst einen Sprachkurs hätten absolvieren müssen, auf den sie jedoch bis zu einem halben Jahr hätten warten müssen. Dieses Problem habe auch das IAB im Zusammenhang mit ukrainischen Geflüchteten beschrieben. Im Unterschied zu regulären Asylsuchenden seien diese zumindest bis April dieses Jahres zum sofortigen Bezug von Bürgergeld und zur Arbeitsaufnahme berechtigt gewesen.
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deutschland

Jobcenter-Mitarbeiter nach ZDF-Interview fristlos gekündigt


In Kürze:

  • Ein Mitarbeiter des Jobcenters Bremen wurde nach einem Auftritt in einer ZDF-Dokumentation fristlos entlassen.
  • Er hatte das Bürgergeld-System und die Arbeit der Jobcenter öffentlich kritisiert und von Missbrauchsfällen gesprochen.
  • Die Stadt Bremen wirft ihm Diffamierung und einen Vertrauensverlust vor.
  • Der Betroffene will gegen die Kündigung vorgehen; das Arbeitsgericht wird den Fall prüfen.

 
Ein Auftritt in einer ZDF-Dokumentation hatte für einen langjährigen Mitarbeiter des Jobcenters Bremen die fristlose Kündigung zur Folge. Wie „t-online“ berichtet, sprach die Stadt Bremen diese als Reaktion auf den Fernsehauftritt von Fred Göcken in der ZDF-Sendung „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung?“ aus.
Die Dokumentation wurde am 14. Mai ausgestrahlt. Göcken, der seit 2005 im Jobcenter Bremen beschäftigt war, sprach darin gemeinsam mit weiteren Gesprächspartnern mit der zuständigen Redakteurin über Probleme und Herausforderungen in seinem Arbeitsalltag.

Göcken suchte selbst den Kontakt zum ZDF

Tacke zufolge hatte sich Göcken von sich aus auf einen zuvor von ihr veröffentlichten Impulsfilm hin gemeldet. In der ZDF-Sendung wird er als „Insider“ vorgestellt. Demnach habe Göcken erklärt, die Realität sei „noch viel schlimmer“ als die bisherigen Darstellungen in der Publikation, auf die er Bezug genommen habe.
Göcken habe die Reporterin in seine Villa eingeladen, um „auszupacken“, heißt es weiter. Tacke stellt ihn als „Gründungsmitglied“ des Jobcenters Bremen vor. Er sei dort bereits in verschiedenen Bereichen tätig gewesen und arbeite inzwischen in der Verwaltung. Von dem Treffen mit der ZDF-Journalistin habe „in der Behörde niemand“ gewusst.
Tacke fügt hinzu: „Für dieses Interview riskiert er viel.“
Auf die Frage, was ihn am derzeitigen Bürgergeld-System störe, erklärte Göcken, aus einem „schönen System“ werde ein „ungerechtes“, wenn bestimmte Probleme nicht angesprochen würden.

Jobcenter soll zu bereitwillig Geld für Weiterbildung ausgeben

Göcken kritisierte zudem die teils zweistelligen Millionenbeträge, die Jobcenter für Qualifizierungsmaßnahmen ausgäben. Viele Mitarbeiter betrachteten es „als ihre zentrale Aufgabe“, entsprechende Mittel einzusetzen. Finanziert würden dabei Maßnahmen von einfachen Schweißerscheinen bis hin zum Führerschein.
Weiter erklärte Göcken, es würde „in hundert Jahren keiner zugeben“, dass das System sich selbst erhalte. Zwar sei es „nicht das erklärte Ziel“ der Jobcenter, Menschen dauerhaft in Aus- und Fortbildungen zu halten. „Aber das Ergebnis ist leider so“, sagte er. Statt Maßnahmen zu verwalten, müssten die Jobcenter Arbeit vermitteln.
Außerdem müsse sichergestellt werden, „dass keiner das System ausnutzt“. Göcken behauptete, es sei im Jobcenter „ein offenes Geheimnis“, dass „30 bis 40 Prozent“ der Kunden „keine wahren Angaben“ machten. Diese Personen legten es seiner Ansicht nach darauf an, dauerhaft im System zu verbleiben.
Früher habe er in solchen Fällen in der Leistungsabteilung angeregt, die Leistungen einzustellen. „Dann kommt der schon“, sagte Göcken. Heute lasse die Gesetzeslage ein solches Vorgehen nicht mehr zu. Zudem sei es deutlich schwieriger geworden, Sanktionen zu verhängen.

Arbeitgeber nennt „Vertrauensverlust“ als Grund für Kündigung

Die Stadt Bremen hat Göcken inzwischen per Schreiben die fristlose Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitgeteilt. Zur Begründung heißt es, er habe das Jobcenter mit seinen Aussagen „diffamiert“. Zudem sei das Interview ohne Genehmigung erfolgt. Zwar erkenne die Stadt an, dass auch Beschäftigte des öffentlichen Dienstes das Recht auf freie Meinungsäußerung und öffentliche Kritik hätten.
Nach Auffassung der Stadt habe Göcken diese Grenzen jedoch überschritten. Seine Aussagen seien nicht mehr sachlich und konstruktiv gewesen. Als besonders schwerwiegend wird im Kündigungsschreiben der mit dem Fernsehauftritt verbundene „Vertrauensverlust“ genannt.
Aus diesem Grund habe man sich für die sofortige Trennung entschieden, anstatt zunächst eine Abmahnung auszusprechen oder ein Personalgespräch zu führen. Die Stadt Bremen wirft Göcken vor, den Eindruck erweckt zu haben, das Jobcenter komme seinem gesetzlichen Auftrag zur Vermittlung von Arbeit nicht ausreichend nach.
Bereits vor der aktuellen Eskalation soll zwischen Göcken und der Stadt Bremen zudem ein länger andauerndes arbeitsrechtliches Verfahren anhängig gewesen sein.

Bremer Senat weist Behauptungen über falsche Angaben zurück

Bremens Arbeitssenatorin Claudia Schilling betonte, die Behauptung, bis zu 40 Prozent der Bürgergeldempfänger machten falsche Angaben, entbehre „jeder belastbaren Grundlage“. Solche pauschalen Aussagen „verzerren die Realität, beschädigen das Vertrauen in den Sozialstaat und stellen Hunderttausende Menschen bundesweit unter Generalverdacht, die Leistungen rechtmäßig beziehen“.
Der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur an, gegen die Kündigung vorgehen zu wollen. Die Reaktion auf seine Aussagen zeige aus seiner Sicht die bestehenden Befindlichkeiten. Es brauche bessere Rahmenbedingungen, um tatsächlich Bedürftige von Personen zu unterscheiden, die das System missbrauchten. Angesichts der hohen finanziellen Belastungen müsse das System auf den Prüfstand gestellt werden.
Nun wird das zuständige Arbeitsgericht klären müssen, ob Göcken mit seinen Äußerungen zulässige politische beziehungsweise fachliche Kritik geübt oder gegen arbeitsrechtliche Pflichten verstoßen hat. Zudem wird zu prüfen sein, ob die fristlose Kündigung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprach.

Kritik am Jobcenter Bremen auch von Sozialberatungen

Erst zu Beginn des Jahres hatten Sozialberatungen dem Jobcenter in Bremen zuvor das Gegenteil vorgeworfen. Sie erklärten, dass die Kontrollen dort übertrieben scharf seien. Die Behörde fordere zu viele Unterlagen an, gehe mit diesen gleichzeitig nicht sorgsam um. Auf diese Weise gerieten auf Hilfe angewiesene Menschen in existenzielle Not, weil es zu lange bis zu einer Entscheidung dauere.
Der Verein „Sanktionsfrei“ hat unterdessen eine Programmbeschwerde gegen die Sendung eingereicht. Die Sendung sei einseitig und stelle drastische Einzelfälle von Missbrauch in den Vordergrund, die für die Lebensrealität von Bürgergeld-Empfängern nicht repräsentativ seien.
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Mitarbeiter entlassen: US-Unternehmen zahlt Millionen wegen Impfpflicht-Klage


In Kürze:

  • Impfpflicht 2021 ohne Ausnahmen im Unternehmen
  • 43 Mitarbeiter wegen fehlender Impfung entlassen
  • 4,25 Millionen US-Dollar Vergleich wegen Diskriminierungsvorwürfen

 
Das im US-Bundesstaat Oklahoma ansässige Unternehmen für Kompressoranlagen AG Equipment Company wird 4,25 Millionen Dollar (3,9 Millionen Euro) zahlen, um eine Diskriminierungsklage beizulegen, die im Namen von 43 ehemaligen Mitarbeitern eingereicht wurde. Dies teilte die US-Gleichbehandlungsbehörde EEOC am 18. Mai in einer Erklärung mit.
Im Herbst 2021 verpflichtete AG Equipment alle Beschäftigten zur COVID-19-Impfung und erklärte, dass keine Ausnahmen erlaubt seien. „Trotzdem beantragten mehrere Mitarbeiter Ausnahmen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen. Ein Mitarbeiter legte zusätzlich ein ärztliches Attest vor, das eine Ausnahme wegen einer medizinischen Erkrankung empfahl“, so die EEOC.
„Das Unternehmen weigerte sich, die Anträge der Mitarbeiter zu prüfen, und entließ alle Personen, die keinen Impfnachweis vorlegen konnten, am 15. Oktober 2021, einschließlich derjenigen, die um eine Ausnahme ersucht hatten.“

Vorwürfe der Diskriminierung und rechtliche Grundlage

Das Verhalten von AG Equipment verstoße gegen den Titel VII des Civil Rights Act von 1964, der Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund von Religion, nationaler Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe und Rasse verbietet, so die Behörde. Dem Unternehmen wird außerdem ein Verstoß gegen den Americans with Disabilities Act (ADA) vorgeworfen, der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben untersagt.
Die Zahlung von 4,25 Millionen Dollar dient der Beilegung der Klage wegen religiöser und behinderungsbezogener Diskriminierung, die von der EEOC gegen das Unternehmen eingereicht wurde.

Auflagen der Einigung und Arbeitgeberpflichten

Darüber hinaus verpflichtet sich die Einigung AG Equipment, künftig keine Diskriminierung aufgrund von Religion oder Behinderung gegenüber seinen Mitarbeitern zu begehen. Das Unternehmen muss Führungskräfte in Bezug auf die Einhaltung von Titel VII und ADA schulen und die Mitarbeiter über ihre Rechte auf religiöse und gesundheitliche Ausnahmen informieren. Titel VII verpflichtet Arbeitgeber, angemessene Vorkehrungen für religiöse Überzeugungen zu treffen, sofern dies keine unzumutbare Belastung für das Unternehmen darstellt, so die EEOC.
Zu solchen Maßnahmen gehören flexible Arbeitszeiten, Versetzungen auf andere Stellen, interne Versetzungen sowie freiwilliger Schichttausch. Eine Maßnahme kann als unzumutbare Belastung gelten, wenn sie beispielsweise hohe Kosten verursacht, die Sicherheit oder Effizienz am Arbeitsplatz beeinträchtigt oder die Rechte anderer Mitarbeiter verletzt.
EEOC-Vorsitzende Andrea R. Lucas kommentierte die Einigung mit den Worten: „Wenn eine Anpassung ohne unzumutbare Belastung möglich ist, verlangt das Gesetz sie – die Pandemie entband Arbeitgeber nicht von ihren gesetzlichen Pflichten nach Titel VII und dem ADA.“
„Die EEOC wird unter meiner Leitung weiterhin Arbeitgeber zur Verantwortung ziehen, greifbare Ergebnisse liefern und die Würde amerikanischer Arbeitnehmer wiederherstellen, die durch weitverbreitete COVID-19-Impf-bezogene Verletzungen ihrer Bürgerrechte geschädigt wurden.“

Eine Krankenschwester hält einen COVID-19-Impfstoff in einer Archivillustration in Miami.

Foto: Joe Raedle/Getty Image

Weitere Entscheidungen der Gleichbehandlungsbehörde

Die Epoch Times kontaktierte AG Equipment für eine Stellungnahme, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.
Am 18. Mai gab die EEOC außerdem eine Entscheidung in einem weiteren Fall bekannt und stellte fest, dass das Innenministerium / Bureau of Indian Education gegen Titel VII verstoßen habe, indem es religiöse Ausnahmeanträge von drei Mitarbeitern ablehnte, die eine Befreiung vom bundesweiten COVID-19-Impfmandat der vorherigen Regierung beantragt hatten.
Zahlreiche Unternehmen und Bundesbehörden führten während der Pandemie strenge Impfpflichten ein, nachdem eine breitere Richtlinie von Regierungen und globalen Gesundheitsorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation angestoßen worden war. Klagen und entsprechende Einigungen laufen weiterhin.

Politische und gesundheitspolitische Entwicklungen

Im vergangenen Jahr kündigte Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. an, dass die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) keine COVID-19-Impfungen mehr für Schwangere und gesunde Kinder empfehlen würden. Kennedy sagte, diese Empfehlung sei trotz fehlender klinischer Daten zur wiederholten Auffrischungsstrategie bei Kindern eingeführt worden.
Zu diesem Zeitpunkt sagte Dr. Marty Makary, damals FDA-Kommissar, es gebe „keine Evidenz dafür, dass gesunde Kinder sie heute brauchen, und die meisten Länder empfehlen sie nicht mehr für Kinder.“
Gegen die Entscheidung wurde im Juli 2025 Klage eingereicht. Die Kläger warfen dem Gesundheitsminister vor, willkürlich und ohne ausreichende Begründung gehandelt zu haben. Die von der American Academy of Pediatrics und anderen Ärzteverbänden eingereichte Klage behauptete, die Maßnahme verstoße gegen den Administrative Procedure Act.
„Die Richtlinie ist nur ein Beispiel für die Agenda des Ministers, die lang etablierte, vom Kongress autorisierte, wissenschafts- und evidenzbasierte Impfstruktur zu demontieren, die den Tod unzähliger Amerikaner verhindert hat“, hieß es in der Klage.
Der Fall ist weiterhin vor Gericht anhängig.

Entschädigungsprogramme für Impfgeschädigte

Personen, die COVID-19-Impfungen erhalten haben und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Ansprüche im Rahmen des Countermeasures Injury Compensation Programms einreichen. Ansprüche können auch im Todesfall eines Angehörigen geltend gemacht werden.
Erfolgreiche Ansprüche können Entschädigungen für entgangenes Einkommen, Hinterbliebenenleistungen sowie nicht erstattete medizinische Kosten umfassen.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Oklahoma Company Will Pay $4.25 Million to Settle Suit Over COVID-19 Vaccination Mandate“. (deutsche Bearbeitung zk)
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.