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Bundesregierung geht vier Energiegesetze an einem Tag an


In Kürze:

  • Gleich über vier Energiegesetze will der Bundestag am 24. September eine erste Lesung abhalten.
  • Die EEG-Reform soll den Ausbau erneuerbarer Energien optimieren.
  • Das Netzpaket versucht den hinterherhinkenden Netzausbau zu kompensieren.
  • Staat und Unternehmen sollen mit dem Energieeffizienzgesetz energieeffizienter werden.
  • Nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz soll der CO2-Preis 2027 stabil bleiben.

 
Die parlamentarische Sommerpause des Bundestags ist seit dem 7. September vorbei. Nun startet die Regierungskoalition aus Union und SPD in den „heißen Herbst“, wo sie mehrere Reformen prüfen und beschließen will.
Einige davon betreffen auch die Energiepolitik. Am Donnerstag, 24. September, stehen zugleich vier Energiegesetzen die ersten Lesungen auf dem Programm – an diesem Tag startet somit der energiepolitische Herbst der Reformen. Sie betreffen vor allem den weiteren Verlauf der deutschen Energiewende.
Alle vier Vorhaben sind aktuell noch Regierungsentwürfe im parlamentarischen Verfahren und kein beschlossenes Recht. Bis zu deren endgültigem Beschluss sind noch Änderungen möglich. Im Folgenden ein Überblick der Reformen und was sie bedeuten.

EEG-Reform: Energiewende bezahlbarer und sicherer machen

Von zentraler Bedeutung ist die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der entsprechende Entwurf soll „einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor“ garantieren. Somit priorisiert die EEG-Novelle „Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit“ im Rahmen der Energiewende. Die Reform soll ab Anfang 2027 in Kraft treten.
Die EEG-Novelle 2027 bewirkt einerseits den Wegfall der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung. Diese im Jahr 2000 eingeführte staatliche Subventionierung hat den Solarboom in Deutschland überhaupt erst ermöglicht. Stattdessen sollen Anlagenbetreiber mit einer installierten Anlagenleistung von bis zu 25 Kilowatt (kW) ihren Solarstrom künftig selbstständig an einen Direktvermarkter verkaufen.
In einer 36-monatigen Übergangszeit soll es aber noch eine abgesenkte Einspeisevergütung geben, bevor die Anlagenbetreiber auf Direktvermarktung umsteigen sollen.
Ebenso sieht der EEG-Entwurf eine 50-Prozent-Drosselung für neue Solaranlagen mit weniger als 100 Kilowatt (kW) Nennleistung vor. Das betrifft alle Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kW. Könnte eine 60-kW-Anlage bei guter Sonneneinstrahlung 45 kW produzieren, darf sie demnach aber nur 30 kW ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Das soll Stromspitzen eindämmen.
Eine weitere zentrale Maßnahme des neuen EEG ist die Einführung von Differenzverträgen für größere Anlagen ab 100 Kilowatt. Die Anlagenbetreiber erhalten weiterhin eine Absicherung. Sollten sie am Markt jedoch deutlich mehr verdienen – etwa in Phasen hoher Strompreise – müssen sie einen Teil der Mehreinnahmen wieder abführen.

Der Ausbau von Photovoltaikanlagen soll weiter voranschreiten, allerdings künftig netzverträcglicher.

Foto: Hannes P Albert/AFP via Getty Images

Netzpaket soll Netzanschlüsse regeln

Eine weitere Reform ist mit dem sogenannten Netzpaket angedacht. Die Bundesregierung bezeichnet es als „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“.
Einfach ausgedrückt: Das Netzpaket soll die Vergabe von Netzanschlüssen neu regeln. Ziel ist es, den Zubau von Erneuerbare-Energie-Anlagen und Stromspeichern besser mit dem tatsächlichen Netzausbau zu synchronisieren. Damit ist beabsichtigt, den um mehrere Jahre hinterherhinkenden Netzausbau zu kompensieren. Gleichzeitig soll das Netzpaket die Redispatch-Kosten reduzieren.
Die Bundesregierung will Netzanschlüsse stärker priorisieren. Hintergrund ist, dass bei Netzbetreibern die Zahl der sogenannten Netzanschlussbegehren massiv gestiegen ist. Dabei reicht das Spektrum der Kriterien von der Erfüllung gesetzlicher Zielvorgaben über die Netzdienlichkeit bis zu raumplanerischen Gebietsausweisungen.
Im Zuge der Energiewende sind Tausende Kilometer neue Stromleitungen geplant, damit der vor allem im Norden produzierte Windstrom zu Großverbrauchern im Süden gelangen kann. Trotz großer Fortschritte beim Ausbautempo gebe es beim Netzausbau weiterhin „Hemmnisse“, die häufig zu Realisierungsdauern von acht bis zwölf Jahren führten, heißt es im Gesetzentwurf.

Energieeffizienzgesetz wird abgeschwächt

Das Energieeffizienzgesetz, kurz EnEfG, soll eine Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland bewirken. Demnach sollen der Staat, Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren ihren Energieverbrauch reduzieren, Energieverluste vermeiden und Effizienzpotenziale transparenter machen.
Die aktuelle Novelle sieht allerdings eine gewisse Entlastung, vor allem für bestehende Rechenzentren vor. Für sie sollen gelockerte Grenzwerte gelten. Der Entwurf hebt mehrere Schwellenwerte an. Somit gilt für Unternehmen künftig eine höhere Energieverbrauchsgrenze, ehe sie Energiemanagementsysteme einführen müssen.
Besonders relevant ist hierbei die geplante Erhöhung des Jahresendenergieverbrauchsgrenzwertes bei Unternehmen von 7,5 auf 23,6 Gigawattstunden (GWh).

Brennstoffemissionshandelsgesetz: CO2-Preis bleibt konstant – vorerst

Als viertes Energiegesetz will die Bundesregierung am 24. September auch über die Überarbeitung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) entscheiden. Sie regelt den künftigen CO2-Handel für Heizen und Tanken, also den CO2-Preis.
Union und SPD haben im Mai 2026 zuletzt vereinbart, die CO2-Bepreisung im nationalen Brennstoffemissionshandel 2027 stabil zu halten. Der CO2-Preis pro ausgestoßener Tonne Kohlenstoffdioxid soll danach auch im kommenden Jahr – wie bereits im Jahr 2026 – zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2 liegen.
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Nach Merz bringt auch Frei Bundeszwang gegen Sachsen-Anhalt ins Spiel


In Kürze:

  • Nach Friedrich Merz hat auch Thorsten Frei einen möglichen Bundeszwang gegen Sachsen-Anhalt angesprochen.
  • Voraussetzung wäre ein Verstoß einer Landesregierung gegen Verfassung oder Bundespflichten.
  • Artikel 37 des Grundgesetzes sieht den Bundeszwang als letztes Mittel vor.
  • Die Debatte ist bislang hypothetisch: Die AfD wurde zwar mit Abstand stärkste Kraft, verfehlte die absolute Mehrheit jedoch knapp.

 
Nach Bundeskanzler Friedrich Merz hat nun auch CDU/CSU-Fraktionschef Thorsten Frei das Thema des sogenannten Bundeszwangs mit Blick auf Sachsen-Anhalt ins Spiel gebracht. Dieser könne zum Tragen kommen, sollte es eine AfD-geführte Landesregierung geben und diese gegen Verfassung oder Bundespflichten verstoßen.
Gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) äußerte Frei in der Samstagsausgabe vom 12. September:
„Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen.“

AfD-Regierung hätte in Sachsen-Anhalt Spielraum bei Migration – Grundzüge bestimmt aber der Bund

Bereits am Montag hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Pressekonferenz in Berlin angedeutet, Instrumente zur Durchsetzung der Bundestreue anzuwenden, sollte dies in Sachsen-Anhalt erforderlich werden. Regierungen und ihre Politik stünden regelmäßig zur Abstimmung, so Merz, dies gelte jedoch nicht für „die Regeln unseres Zusammenlebens und die Werte unseres Grundgesetzes“.
Sollte eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt Grenzen verbindlicher Gesetze oder der Verfassung überschreiten, werde man „alles tun, um das zu korrigieren“, so Merz. Die Pflicht zur Bundestreue bestimme wesentliche Teile der Politik. Dies gelte beispielsweise in der Einwanderungs- oder Ausländerpolitik. Hier hätten die Länder Spielräume, die Grundzüge würde aufgrund der Kompetenzverteilung im Grundgesetz jedoch der Bund bestimmen.
Artikel 37 des Grundgesetzes kommt zum Tragen, wenn „die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt“. Dem Größenschluss zufolge gilt dies erst recht dann, wenn Entscheidungen von Ländern gegen die Verfassung verstoßen.

Bundeszwang ist letztes Mittel – und unterliegt parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle

Sollte die Bundesregierung zu dem Schluss gelangen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Bundeszwangs gegeben sind, kann sie „mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwangs zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“. Technisch könnte die Bundesregierung oder ein von ihr eingesetzter Beauftragter ein Weisungsrecht gegenüber dem betroffenen Land und dessen Behörden ausüben.
Wie Frei selbst einräumt, stellt ein solches Vorgehen jedoch eine Ultima Ratio dar. Es müssen also erst alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein, um mit dem Land eine gesetzeskonforme Lösung von Konflikten über Gesetzgebung oder Vollziehung zu erzielen. Außerdem unterliegt der Bundeszwang der parlamentarischen Kontrolle durch den Bundestag und der Überprüfung durch Gerichte.
Zu Beginn der Woche hatte sich bereits der EU-Abgeordnete der Grünen, Daniel Freund, zum Thema möglicher Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt zu Wort gemeldet. Er brachte die Möglichkeit einer Zurückhaltung von EU-Fördermitteln ins Spiel, sollte eine solche verbindliche Vertragsinhalte und Prinzipien der EU verletzen. Sein SPE-Kollege Matthias Ecke wies diesen Vorstoß zurück und verwies auf innerstaatliche Mittel, um notfalls verfassungskonformes Regieren zu gewährleisten.

Bislang rein hypothetische Debatten – noch keine AfD-geführte Koalition in Sicht

Die Debatten spielen sich bis dato im Bereich des Hypothetischen ab. Bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt wurde die AfD am vergangenen Sonntag mit deutlichem Abstand stärkste Kraft. Die angestrebte absolute Mehrheit verfehlte sie jedoch knapp. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund benötigt mindestens drei Stimmen aus den Reihen der übrigen Fraktionen, um Gesetze beschließen zu können.
In der Vorwoche hat die AfD in Sachsen-Anhalt Einladungen zu Sondierungsgesprächen an alle im Landtag vertretenen Parteien versandt. SPD, Grüne und Linkspartei haben abgelehnt. Die CDU hat sich nicht explizit zu den Einladungen geäußert, eine Regierungskoalition mit der AfD jedoch abgelehnt. Auch haben alle 15 Abgeordneten der Partei auf Anfrage des MDR erklärt, nicht zu einem Wechsel zur AfD bereit zu sein.
Das überraschend in den Landtag eingezogene BSW hat zwar erklärt, Sondierungsgespräche mit der AfD führen zu wollen. Allerdings haben Spitzenkandidatin Claudia Wittig und Gründerin Sahra Wagenknecht ausgeschlossen, dass das BSW in eine Koalition eintreten wird. Die Wagenknecht-Partei favorisiert zudem die Wahl einer überparteilichen Persönlichkeit zum Ministerpräsidenten, was die AfD ausschließt. Gleichzeitig machte Wagenknecht deutlich, dass das BSW die Remigrationsagenda der AfD nicht mittragen wird.
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Hohe Verluste durch Fehlinvestitionen von Krankenkassen in riskante Geldanlagen

Verluste gesetzlicher Krankenkassen durch riskante Immobilien- und Fondsgeschäfte haben ein deutlich höheres Ausmaß als bisher bekannt.
Mindestens ein Dutzend Krankenkassen hätten insgesamt 1,1 Milliarden Euro in „leistungsgestörte Geldanlagen“ gesteckt, heißt es in einer am Donnerstag, 10. September, veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Opposition und Patientenschützer forderten vollständige Aufklärung und Konsequenzen.

Weitere Verluste möglich

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, investierten elf bundesweit tätige Krankenkassen in der Nullzins- beziehungsweise Negativzinsphase insgesamt 200 Millionen Euro „in die Inhaberschuldverschreibungen Verius II und Verius III“ sowie insgesamt zwölf Kassen „in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen“ im Umfang von 900 Millionen Euro.
Bei den Anlagen seien nach der Zinswende 2022 „Leistungsstörungen aufgetreten“. Das bedeutet, dass die Anlagen ihre Renditeziele verfehlen oder sogar zu einem Totalausfall führen könnten. Ende 2025 wurden den Angaben zufolge von betroffenen Kassen bereits 400 Millionen Euro in den Bilanzen abgeschrieben. Bei den restlichen 700 Millionen Euro könne es zu weiteren Verlusten kommen.
Die Fehlinvestitionen hatten Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ (SZ) im Juli aufgedeckt. Demnach sollen auch Kassenärztliche Vereinigungen (KV) Verluste durch riskante Investments eingefahren haben.

Kontrollen werden überprüft

Bei einer Untersuchung der Vorgänge sei es „unverzichtbar, dass die Ermittlung der konkreten Sachverhalte, ihre Aufarbeitung und Analyse durch die Selbstverwaltung sowie bei den aufsichtsführenden Bundes- und Landesbehörden stringent und gründlich erfolgt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Untersuchungen dauern demnach an.
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass dabei ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss.
Die Grünen-Gesundheits- und Haushaltsexpertin Paula Piechotta erklärte auf AFP-Anfrage, der Vorgang offenbare „das grundlegende Problem, dass viele Kontrollmechanismen erst nachgelagert greifen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist und Schäden für den Beitragszahler nicht mehr verhindert werden können“. Es sei „verboten, mit Beitragsgeldern zu zocken“.

Opposition fordert Konsequenzen

Piechotta ging davon aus, „dass die betroffenen Krankenkassen schlicht überfordert waren, sichere von unsicheren Geldanlagen zu unterscheiden“. Die Grünen-Abgeordnete forderte, Schadenersatzforderungen gegenüber Fonds-Inhabern und für die Bewertung von Investments zuständigen Rating-Agenturen zu prüfen, „um nichts unversucht zu lassen, so viele Beitragsgelder wie möglich zu retten.“
„Die Zockerei zeigt klar: Kapitalanlagen haben in der Sozialversicherung nichts verloren“, erklärte der Linken-Abgeordnete Ates Gürpinar. Er warf der Bundesregierung vor, hier nicht konsequent einzuschreiten und Details des Skandals nur „Stück für Stück“ zu veröffentlichen.
„Wer so mit dem Geld der Beitragszahler umgeht, dem gehört die Verantwortung entzogen“, erklärte der AfD-Abgeordnete Martin Sichert. Er sah in der Affäre ein weiteres Argument für die AfD-Forderung, die Zahl der aktuell 93 Krankenkassen in Deutschland weiter zu reduzieren.
Die Stiftung Patientenschutz forderte einen vollständigen „Kassensturz“ zu den Fehlinvestitionen. Geklärt werden müsse auch, „warum der Bund und die Länder bei der Kontrolle der riskanten Investments versagt haben“.
Die Sozialversicherungsträger verwalten Mittel im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eigenständig. Eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht besteht nur in wenigen Ausnahmefällen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die 58 bundesweiten Kassen. Die Aufsicht über Kassen auf Landesebene führen die Verwaltungsbehörden der Länder. (afp/red)
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Bundeshaushalt 2027: Klingbeil verteidigt Milliardeninvestitionen und Schulden


In Kürze:

  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil verteidigt den Haushaltsentwurf 2027 mit geplanten Investitionen von mehr als 120 Milliarden Euro.
  • Die Opposition kritisiert vor allem die hohe Neuverschuldung, steigende Zinslasten und aus ihrer Sicht unzureichende Entlastungen für Bürger.
  • Während die Koalition auf bessere Wachstumsprognosen und Investitionen setzt, streiten Union, Grüne, AfD und Linke über Schulden, Sozialstaat und Klimaschutz.

 
Im Bundestag hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil am Dienstag, 8. September, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für das Haushaltsgesetz 2027 vorgestellt. Zudem ging er auf den Finanzplan des Bundes bis 2030 ein. Bis Freitag stehen nun die Einzelpläne im Plenum zur Debatte.
Anschließend soll es zur Überweisung aller Einzelpläne des Bundes an den Haushaltsausschuss kommen. Im Anschluss an die Erklärung des Bundesfinanzministers gab es eine Aussprache.

Klingbeil: Investieren, reformieren, sozialen Zusammenhalt sichern

In seiner Erklärung erklärte Minister Klingbeil, der Haushaltsentwurf 2027 sei die Antwort auf die wirtschaftlichen und geopolitischen Veränderungen, denen Deutschland ausgesetzt sei. Die Menschen seien berechtigterweise verunsichert, zugleich gebe es in Deutschland erhebliche Potenziale und viel an wirtschaftlicher Stärke. In Zeiten von Handelskriegen besinnen sich Klingbeil zufolge Unternehmen auf die Bedeutung des EU-Binnenmarktes. „Made in Germany“ sei wieder gefragt und Wirtschaftsforscher korrigierten ihre Wachstumsprognosen nach oben.
Rückblickend kritisierte Klingbeil die Orientierung früherer Bundesregierungen an der „schwarzen Null“. Dadurch habe Deutschland notwendige Investitionen verschlafen. Nun seien aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen bereits bis Ende Juli mehr als 50 Milliarden investiert worden. Schwerpunkte seien dabei Infrastruktur, Kommunen, Familien, Bildung sowie Zukunftstechnologien und insbesondere KI.
Klingbeil wies Forderungen zurück, angesichts der wirtschaftlichen Lage die Klimaziele der Bundesregierung zu verschieben. Dies sei angesichts des heißen Sommers das falsche Signal. Deutschland müsse zugleich technologisch und wirtschaftlich souveräner werden. Bei der KI dürfe man die Entwicklung nicht anderen, etwa US-Technologieunternehmern wie Peter Thiel oder Elon Musk, überlassen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Klingbeils Rede war die Verteidigung. Die geplante NATO-Quote von 3,5 Prozent des BIP werde erhebliche Mittel erfordern. Die zusätzlichen Ausgaben dienten aber „nicht dazu, Krieg zu führen, sondern dazu, Krieg zu verhindern“. Zugleich sollen die Verteidigungsausgaben nach Klingbeils Vorstellungen Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland schaffen.
Das Ausmaß der neuen Schulden rechtfertigte Klingbeil mit dem Hinweis auf die veränderte Gesamtsituation und den Investitionsbedarf. Gleichzeitig kündigte er Einsparungen und einen Abbau von Subventionen an. Durch die Reformpolitik der Bundesregierung gelinge es, Rente und Pflege abzusichern. Ein kapitalgedeckter Bestandteil der Altersvorsorge, die Frühstartrente und Verbesserungen bei der Betriebsrente illustrierten dies. Gleichzeitig sichere man der Wirtschaft Fachwissen durch die Aktivrente.
Einen grundlegenden Abbau des Sozialstaats lehnte Klingbeil ab. Reformen müssten gerecht sein und gemeinsam mit Gewerkschaften und Sozialpartnern entwickelt werden. Sein politisches Leitbild sei es, mehr wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität zu erreichen, damit Deutschland krisenfester werde und das Vertrauen in die politische Mitte zurückkehre.

AfD: Kritik an Schulden, Steuern und Ausgaben

Für die AfD ergriff Michael Espendiller das Wort. Inhaltlich stand seine Rede ganz im Zeichen scharfer Kritik am Haushaltskurs. Als Beispiel für die Belastung der Bürger nannte der Redner einen Dieselpreis von 2,42 Euro je Liter. Energiesteuer und CO₂-Abgabe seien politisch gewollte Belastungen. Gleichzeitig steige die Verschuldung: Fast jeder dritte ausgegebene Euro stamme aus Krediten. Die Zinslast von rund 41 Milliarden Euro übersteige inzwischen die Etats mehrerer Bundesministerien zusammen.
Espendiller warf der Bundesregierung Haushaltstricks und Verschwendung vor. Kritisiert wurden unter anderem Ausgaben für Energiewende, EU, NGOs, Drittstaaten, Bürokratie und den Beamtenapparat sowie die Verteidigungspolitik. Gleichzeitig würden Leistungsträger immer stärker belastet. Die AfD kündigte einen eigenen Haushaltsentwurf an und warf der Bundesregierung vor, die Möglichkeiten künstlicher Intelligenz für mehr Wohlstand nicht ausreichend zu nutzen.

CDU/CSU: Investitionshaushalt trotz Sparzwang

Unions-Haushaltspolitiker Mathias Middelberg wies die AfD-Kritik als „100 Prozent Schwarzmalerrede“ zurück. Der Haushaltsentwurf sei vor allem ein Investitionshaushalt. Rund 120 Milliarden Euro will der Bund 2027 in Infrastrukturprojekte stecken – gegenüber 74 Milliarden Euro im Jahr 2024 ein Anstieg um rund 60 Prozent.
Middelberg verwies auch darauf, dass das Ifo seine Wachstumsprognose für das laufende Jahr von 0,8 auf 1,4 Prozent erhöht habe und auch für die nächsten Jahre ein Plus erwarte. Nach sieben Jahren wirtschaftlichen Stillstands könne Deutschland nun drei Jahre Wachstum in Folge erreichen. Auch steigende Exporte und Auslandsinvestitionen am Standort Deutschland wertete er als positive Signale.
Gleichzeitig betonte der Unionspolitiker den Sparzwang. Die Ministerien hätten für den gegenständlichen Haushalt zunächst rund ein Prozent einsparen müssen, in den Folgejahren würden es zwei Prozent sein. Eine Kreditfinanzierungsquote von 32 Prozent könne allerdings kein Dauerzustand sein. Beim Klimaschutz müsse man stärker auf Effizienz und intelligente Lösungen setzen.
Middelberg hob zudem hervor, dass rund 85 Prozent der wirtschaftlichen Entwicklung durch private Investitionen getragen würden. Aufgabe des Staates sei es daher vor allem, diese Investitionen zu ermöglichen.

Grüne: Haushalt schafft Verunsicherung

Die Grünen kritisierten den Entwurf als unzuverlässig. Sebastian Schäfer warf der Bundesregierung vor, vorwiegend bei sozial Schwächeren, Alleinerziehenden, Pflege und Klimaschutz zu kürzen. Die Investitionsausgaben würden aus seiner Sicht teilweise lediglich rechnerisch nach oben gezogen, während tatsächlich gekürzt werde.
Der Haushalt erfülle zudem nicht die Vorgaben des Grundgesetzes, weil man im Kernhaushalt zu wenig investiere. Schäfer kritisierte insbesondere eine Kürzung der Mittel für den Klimaschutz, während man gleichzeitig Geld aus dem Sondervermögen zur Schließung von Steuerlöchern verwende.
Die Union warf Schäfer vor, weiterhin von Steuersenkungen zu sprechen, obwohl bei objektiver Betrachtung nicht einmal mehr die Schuldenbremse in ihrer bisherigen Form aufrechterhalten werden könne. Deutschland habe einen besseren Haushalt verdient.

SPD: Sachsen-Anhalt als Warnsignal

SPD-Abgeordneter Thorsten Rudolph nahm ausdrücklich Bezug auf das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt. „Augen zu und durch“ sei die falsche Reaktion, betonte er. Politik müsse sich erklären und gegebenenfalls korrigieren. Zugleich warnte er davor, dass die Bundesregierung an den Haushaltsberatungen scheitern könnte.
Die für 2026 bestehende Haushaltslücke von 34 Milliarden Euro habe man schließen können, dafür seien teilweise bereits schmerzhafte Kürzungen erfolgt. Wer weitere Einsparungen fordere, müsse konkret benennen, wo diese erfolgen sollen. Weitere Einschnitte beim Sozialstaat lehnte Rudolph ab – sie würden das Land weiter spalten.
Die Ausnahmen für Verteidigung und Sicherheit bei der Schuldenbremse seien angesichts der Lage notwendig. Deutschland befinde sich dennoch nicht auf dem Weg in einen „Schuldenstaat“, weil das gesamtstaatliche Defizit nicht stärker steige als die Wirtschaft. Für 2027 seien erneut Investitionen von mehr als 120 Milliarden Euro vorgesehen. Das zurückkehrende Wachstum trage eine sozialdemokratische Handschrift.

Linke: Rekordschulden und Belastung der Mitte

Dietmar Bartsch wertete namens der Linksfraktion das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt als Warnsignal auch für die Bundeskoalition. Die Bundesregierung setze in historisch einmaliger Weise auf neue Kredite. Insgesamt stehe eine zusätzliche Verschuldung von rund einer Billion Euro im Raum, während das Wirtschaftswachstum gering bleibe.
Bartsch kritisierte insbesondere die hohen Zinszahlungen und die Ausgaben für die Bundeswehr. Gleichzeitig würden die Bürger nicht ausreichend entlastet. Er sprach von einer „Belastungskoalition“ und warf der Regierung vor, vor allem die arbeitende Mitte zu belasten.
Während Arbeitseinkommen durchschnittlich mit rund 40 Prozent belastet würden, lägen die Steuern auf Kapitalerträge bei 25 Prozent. Zugleich würden große Vermögen durch Erbschaften geschont. Bartsch forderte daher eine stärkere Belastung großer Vermögen und Entlastungen für die arbeitende Bevölkerung.
Auch die geplanten Rentenreformen griff er scharf an. Diese seien kein „Jahrhundertprojekt“, sondern eine „Jahrhundertdummheit“. Besonders scharf kritisierte er die Infragestellung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
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Merz verweist auf Bundestreue: Wie weit der Bund gegenüber Sachsen-Anhalt gehen kann

Nach dem deutlichen Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ungewöhnlich grundsätzlich über die Grenzen politischer Macht gesprochen. Zugleich verwies er auf die sogenannte Bundestreue. Dahinter steht ein Verfassungsprinzip, das das Verhältnis zwischen Bund und Ländern regelt.
Bei der Landtagswahl am Sonntag erreichte die AfD nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis 43,8 Prozent der Zweitstimmen. Die CDU kam auf 17,2 Prozent. Die AfD wurde damit mit großem Abstand stärkste Kraft, verfehlte aber die absolute Mehrheit.
Merz bezeichnete das Ergebnis am Montag, 7. September, nach den Sitzungen von CDU-Präsidium und -Bundesvorstand in einer Pressekonferenz in Berlin als Einschnitt für ganz Deutschland. Die Partei sei davon „zutiefst schockiert“.
Mehrheitsverhältnisse könnten sich in einer Demokratie ändern, Regierungen und ihre Politik stünden regelmäßig zur Abstimmung. Nicht zur Abstimmung stünden jedoch „die Regeln unseres Zusammenlebens und die Werte unseres Grundgesetzes“.
Dann folgte der Satz, der besondere Aufmerksamkeit auslöste: „Bei uns wird Macht erteilt, nicht ergriffen. Und die Minderheit ist nicht der Feind der Mehrheit.“ Die Institutionen seien „wehrhaft und stabil“; das Grundgesetz garantiere diese Ordnung.

Historisch aufgeladene Wortwahl

Merz verwendete damit nicht ausdrücklich den Begriff „Machtergreifung“, griff mit der Gegenüberstellung von „erteilt“ und „ergriffen“ jedoch eine historisch aufgeladene Unterscheidung auf.
Der Begriff „Machtergreifung“ ist eng mit dem Ende der Weimarer Republik und dem Aufstieg der Nationalsozialisten 1933 verbunden. Hitler kam am 30. Januar 1933 allerdings nicht durch einen Staatsstreich ins Amt. Reichspräsident Paul von Hindenburg ernannte ihn damals zum Reichskanzler. Erst in den folgenden Monaten beseitigten die Nationalsozialisten schrittweise die demokratische Ordnung und errichteten ihre Diktatur.
Die gestrige Formulierung des Kanzlers lässt sich vor diesem Hintergrund als Hinweis darauf verstehen, dass auch ein deutlicher Wahlsieg politische Macht nur innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung vermittelt. Eine demokratische Wahl setzt die darin festgelegten Regeln und garantierten Rechte nicht außer Kraft.

Merz verweist auf „Bundestreue“

Konkreter wurde der Kanzler bei einer Frage eines Pressevertreters, was eine mögliche AfD-geführte Landesregierung für Minderheiten bedeuten könnte. Sollten dabei Grenzen überschritten werden, werde die Bundesregierung „alles tun, um das zu korrigieren“, kündigte Merz an. Das Grundgesetz gelte „auch in Sachsen-Anhalt, auch nach einer Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten“.
Anschließend verwies er auf die „Pflicht zur Bundestreue […] in wesentlichen Teilen der Politik, die der Bund bestimmt“. Als Beispiel nannte Merz die Einwanderungs- und Ausländerpolitik. Bei der Umsetzung gebe es Spielräume für die Länder, die Grundzüge würden aber in Berlin und nicht in Magdeburg entschieden.
Die Bundestreue steht nicht als eigener Artikel im Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht versteht sie vielmehr als einen Grundsatz, der das Verhältnis zwischen Bund und Ländern insgesamt prägt. Sie verlange „gegenseitige Rücksichtnahme“ und schließe eine „missbräuchliche Wahrnehmung von Gesetzgebungskompetenzen“ aus, stellte der Zweite Senat in einem Beschluss vom 7. Dezember 2021 fest.
Bremen hatte damals den Umschlag von Kernbrennstoffen in seinen Häfen verboten. Das Land wollte damit seine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Energie-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik verfolgen. Für den Transport von Kernbrennstoffen besitzt jedoch der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Bremer Regelung deshalb für nichtig.
Die Karlsruher Richter stellten grundsätzlich klar, dass das Grundgesetz die Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern weitgehend abschließend verteilt. „Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd“, heißt es in dem Beschluss. Auch politische Gestaltungsspielräume eines Landes erlauben es demnach nicht, in einen Bereich einzugreifen, den das Grundgesetz dem Bund zuweist. Die verfassungsrechtliche Kompetenzordnung sei „unverfügbar“.
Für die Aussage des Bundeskanzlers scheint diese Einschränkung entscheidend: Bundestreue bedeutet nicht, dass eine Landesregierung die politischen Positionen der Bundesregierung übernehmen muss. Sie kann beispielsweise in der Migrationspolitik andere Ziele verfolgen. Wo das Grundgesetz eine Entscheidung dem Bund zuweist, kann ein Land dessen Zuständigkeit jedoch nicht mit eigenen Regelungen unterlaufen. Die Pflicht zur Rücksichtnahme gilt umgekehrt ebenso für den Bund gegenüber den Ländern.

Bundeszwang als äußerstes Mittel

Für den Fall, dass ein Land seinen verfassungs- oder bundesgesetzlichen Pflichten nicht nachkommt, sieht das Grundgesetz allerdings ein weitreichendes Instrument vor. Nach Artikel 37 kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates „die notwendigen Maßnahmen treffen“, um das betreffende Land „zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten“. Zur Durchführung dieses sogenannten Bundeszwangs erhält der Bund ein „Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden“.
Der im Grundgesetz vorgesehene Bundeszwang ist damit etwas anderes als die von Merz angesprochene Bundestreue. Voraussetzung wäre ein konkreter Verstoß eines Landes gegen seine bundesrechtlichen Pflichten. In der Geschichte der Bundesrepublik ist der Bundeszwang bislang nicht angewandt worden.
Merz kündigte am Montag einen Bundeszwang auch nicht an. Seine Äußerungen zielten vielmehr darauf, nach dem Wahlsieg der AfD die verfassungsrechtlichen Grenzen einer möglichen Landesregierung hervorzuheben. Auch wenn die politische Machtfrage mit der Wahl am Sonntag nun neu gestellt wird, ändern sich dadurch nicht die rechtlichen Spielregeln.
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Solar: Gesetzgeber „fördert“ Trend zu immer kleineren Anlagen


In Kürze:

  • Die Bundesregierung führt eine EEG-Reform sowie neue Rahmenbedingungen für Stromspeicher ein.
  • Dadurch können viele private Solaranlagen kleiner als eigentlich möglich ausfallen.
  • Mit AgNes kommt zusätzlich eine Verteuerung auf Anlagenbesitzer zu.
  • Eine Solaranlage lohnt sich weiterhin für Betreiber – bei Berücksichtigung mehrerer Faktoren wie Eigenverbrauch und Anlagengröße.

 
Vor rund 30 Jahren dominierten einige Dutzend Großkraftwerke, befeuert hauptsächlich mit Kohle-, Gas– und Kernkraft die Stromerzeugung. Die Betreiber konnten sie überwiegend flexibel an den Verbrauch des Landes anpassen.
Die deutsche Energiewende hat unsere Energieversorgung in den vergangenen Jahrzehnten drastisch verändert. Immer mehr Kleinkraftwerke wie Windkraft- und Solaranlagen ergänzen die großen Stromerzeuger. Vom solaren Balkonkraftwerk bis zum Kohleblock gibt es hierzulande inzwischen mehrere Millionen Stromerzeuger.

Drei Reformen, ein Ziel

Da heute Windkraft und die Photovoltaik einen zunehmenden Anteil des erzeugten Stromes liefern, ist die Stromerzeugung weitaus wetterabhängiger geworden. Immer wieder treten Stromspitzen gefolgt von Mangelphasen im Netz auf. Die Netzbetreiber haben damit heute weitaus mehr Herausforderungen, um die Netzstabilität sicherzustellen als damals. Immer häufiger sind außerplanmäßige Regulierungseingriffe wie Redispatchmaßnahmen nötig.
Solar

Gesamte Nettostromerzeugung in Deutschland im Jahr 2025. Die Photovoltaik hatte einen Anteil von insgesamt 17,7 Prozent und war damit die zweitwichtigste Energiequelle nach kumulierter Jahreserzeugung.

Die amtierende, schwarz-rote Bundesregierung reagiert darauf gleich mit mehreren Maßnahmen, die Stromspitzen reduzieren sollen. Gleichzeitig gilt es, Stromüberschüsse durch effektiveres Speichern für Mangelphasen bereitzustellen. Die wichtigsten drei anstehenden Reformen sind:
  • Die Reform zum Erneuerbare-Energien-Gesetz – kurz EEG 2027,
  • die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten – kurz MiSpeL,
  • und die Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom – kurz AgNes.
Diese drei Regelungen befinden sich momentan noch im Gesetzgebungs- oder Festlegungsprozess und können sich noch ändern.

Je kleiner die Anlage, desto besser?

Besonders das EEG 2027 könnte den Solarzubau deutlich mindern. Mit dieser Reform fällt für neue Solaranlagen die momentan noch gesetzlich garantierte Einspeisevergütung weg. Diese im Jahr 2000 eingeführte staatliche Subventionierung hat den Solarboom in Deutschland überhaupt erst ermöglicht. Stattdessen sollen Anlagenbetreiber ihren Solarstrom künftig selbstständig an einen Direktvermarkter, meist ein dafür spezialisiertes Unternehmen, verkaufen.
„Kleine Anlagen unter 25 Kilowatt [Nennleistung] sind schon heute oft ohne Förderung wirtschaftlich. Aus diesem Grund sollten sie grundsätzlich nicht dauerhaft auf Kosten der Steuerzahler gefördert werden“, erklärte die Bundesregierung beim Kabinettsbeschluss Ende Juli. „Solche Anlagen entlassen wir in den Markt, wobei wir eine Starthilfe für die eigenverantwortliche Vermarktung des Stroms in Form eines vierjährigen Direktvermarktungsbonus vorsehen.“
Gleichzeitig schreibt der aktuelle EEG-Entwurf eine 50-Prozent-Drosselung für neue Solaranlagen mit weniger als 100 Kilowatt (kW) Nennleistung vor. Demnach darf eine 20-kW-Dachanlage künftig nur noch maximal 10 kW an Leistung ins Netz einspeisen. Das soll Solarstromspitzen zur Mittagszeit reduzieren.
Wem die Direktvermarktung nicht zusagt, kann auch die sogenannte Nulleinspeisung als mögliche Option wählen. Hierbei darf die Anlage praktisch keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Dieser soll nur im eigenen Hausnetz den Verbrauch abdecken, inklusive Stromspeicher. Das vermeidet weitere Stromüberschüsse in den Netzen.
Beide Regelungen machen große Solaranlagen mit Stromüberschuss künftig unwirtschaftlicher. Sprich: je höher der Überschuss desto unrentabler. Bisher galt, für einen maximalen Ertrag möglichst viele Solarmodule auf das Hausdach zu montieren. Doch schon bald müssen sich neue Anlagenbetreiber überlegen, wie viel Direktvermarktung in ihrer Region realistisch ist oder wie hoch ihr Eigenverbrauch ist. Das lässt vermuten, dass künftig vielerorts nur noch ein Teil der verfügbaren Dachfläche mit Solarmodulen bestückt wird.

MiSpeL für Integration von Speichern

Eine zentrale Rolle bei der laufenden Energiewende spielen Stromspeicher, derzeit sind ihre Zahlen aber noch überschaubar. Günstigere Bedingungen für deren Verbreitung soll MiSpeL liefern. Hierbei handelt es sich um eine Festlegung der Bundesnetzagentur, mit der die Behörde Batteriespeicher sowie E-Auto-Ladepunkte flexibler und bidirektional ins öffentliche Stromnetz integrieren möchte. MiSpeL soll nach den aktuellen Planungen zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten.
Aktuell dürfen Besitzer eines Batteriespeichers diesen nur mit Strom aus der Solaranlage laden. Das Laden mit Netzstrom ist untersagt, andernfalls droht dem Betreiber, die EEG-Förderung zu verlieren.
Nach der neuen MiSpeL-Regelung darf der Betreiber den Speicher künftig auch mit Netzstrom laden, ohne finanzielle Vorteile aufs Spiel zu setzen. Damit kann der Betreiber risikofreier die Preisunterschiede an den Strombörsen nutzen, also günstig laden und für einen deutlich höheren Preis entladen. Das soll einen netzdienlicheren Betrieb ermöglichen. In diesem Rahmen sind drei Modelle vorgesehen. Welches sich lohnt, hängt von individuellen Anlagedaten ab und lässt sich nicht pauschalisieren.

AgNes: Netzentgelte bald auch für Solar

Eine gewisse Verteuerung für Solaranlagenbetreiber stellt hingegen AgNes dar. Nach dieser Netzentgelte-Reform sollen künftig auch Haushalte mit eigener Photovoltaikanlage diese Abgabe bezahlen. Bis voraussichtlich April 2029 sind sie noch von dieser befreit.
Demnach erhöht sich laut der Bundesnetzagentur die Belastung für sogenannte Prosumer, also Haushalte mit eigener Solaranlage und Eigenverbrauch, um bis zu 100 Euro pro Jahr zusätzlich. Regionale Unterschiede sind möglich.
Konkret sollen künftig neue Erzeugungsanlagen über 30 kW ab 2029 ein Kapazitäts- oder Einspeiseentgelt von voraussichtlich 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr zahlen. Steckersolaranlagen sind im jetzigen Entwurf ausdrücklich davon ausgenommen.
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Ein Balkonkraftwerk am 1. September 2024 an einem Balkon in Erfurt. Diese Anlagen bestehen meist aus nur 1 bis 4 Solarmodulen und werden über eine normale Haushaltssteckdose angeschlossen.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Trotz der Reformen gilt für die sogenannten Balkonkraftwerke weiterhin die Einspeisegrenze von maximal 800 Watt. Das bedeutet, selbst wenn die Solarmodule 2 kW Nennleistung besitzen – was hier die Modulleistungsgrenze ist –, sind die Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt. Somit bringt eine höhere installierte Modulleistung, zumindest in der Spitze, nicht mehr Leistung ins Haus – und bei Stromüberschuss ins Netz.

Wo gibt es Überlappungen und gemeinsame Wirkungen?

In bestimmten Aspekten überlappen sich die drei Reformen. Bei der Leistung einer Solaranlage setzt das EEG 2027 eine klare Begrenzung von dauerhaft 50 Prozent. AgNes reguliert die Leistungsabgabe bei Anlagen über 30 kW indirekt über den genannten Kapazitätspreis.
Bezüglich Einspeisemengen und -zeiten ist erneut die 50-Prozent-Kappung des EEG 2027 zu nennen sowie die Nulleinspeisungsoption. Eine Begrenzung der förderfähigen Einspeisemenge bewirkt auch MiSpeL. Die Marktintegrationsfestlegung sieht eine gesetzliche Pauschalgrenze von 500 Kilowattstunden pro kW vor.
Bezüglich der Einspeisevergütung: diese fällt mit dem EEG 2027 für künftige Solaranlagen weg. Allerdings kann MiSpeL noch einen Teil der Förderung bei flexibler Speichernutzung erhalten. AgNes wirkt hierbei indirekt über höhere Netzkosten.
Alle drei Reformen legen Wert auf eine verstärkte Nutzung von Stromspeichern, die ihrerseits mit Anschaffungs- und laufenden Kosten verbunden sind. Das EEG 2027 sorgt dafür, dass sie angesichts der Abregelung fast unverzichtbar werden. MiSpeL macht Speicher wirtschaftlich flexibler, während AgNes neue größere Speicher leicht belastet, jedoch kleine Heimspeicher weitgehend unberührt lässt.

Lohnt sich eine Solaranlage noch?

Wer eine Solaranlage errichten möchte, sollte das möglichst bis Ende dieses Jahres abgeschlossen haben, sofern in den kommenden Monaten noch Solarmonteure mit freien Kapazitäten verfügbar sind. Dann erhalten die Betreiber weiterhin die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre, ohne 50-Prozent-Dauerdrosselung. Ab 2027 gewinnt der Eigenverbrauch verstärkt an Bedeutung.
Erlaubt werden auch weiterhin Balkonkraftwerke und Dachsolaranlagen sein, letztere Neuanlagen ab 2027 zu genannten Rahmenbedingungen.
Um den Strom künftig optimal zu nutzen, ist der Stromverbrauch des Anlagenbesitzers relevant. Haushalte mit wenig Verbrauch kommen kaum auf ihre Kosten. Wer über die Mittagszeit wenig Verbrauch hat, weil er unterwegs oder auf der Arbeit ist, sollte über einen Stromspeicher zur Solaranlage nachdenken. So kann der Haushalt den Solarstrom auch in den Abendstunden im Haus verbrauchen.
„Ohne Batteriespeicher werden private Photovoltaikanlagen durch das EEG 2027 unwirtschaftlich, da die Amortisationsdauer auf über 30 Jahre steigt“, hat aquu, das Forschungsinstitut für Batteriespeicher, ermittelt. Für heutige und frühere Anlagen mit oder ohne Stromspeicher liegt die Amortisationszeit zwischen 8 und 16 Jahren.

Darauf sollten Sie achten

Im Folgenden eine Zusammenfassung der Faktoren, die Sie bei Anschaffung einer Solaranlage ab 2027 berücksichtigen sollten.
  • Eigenverbrauch maximieren: Das kann beispielsweise in Kombination mit der Installation einer Wärmepumpe, oder der Anschaffung eines E-Autos gelingen. Wer auch dann mehr Strom verbraucht, wenn die Sonne dunkel und der Speicher leer ist, erhöht seine Stromrechnung.
  • Stromspeicher ausreichend dimensionieren: Generell gilt eine Speicherkapazität von 1 bis 1,5 kWh pro 1.000 kWh Jahresverbrauch als sinnvoll. Für Verbraucher, die sich nachts häufig ihr E-Auto aufladen, empfiehlt sich auch eine größere Speicherkapazität.
  • Größe der Solaranlage anpassen: Lieber kleiner und gut ausgelastet als maximal groß mit hoher Abregelung.
  • Timing: Eine Inbetriebnahme 2026 garantiert Erlöse aus der Einspeisevergütung.
  • Technik: Ab 2027 ist das Energiemanagement deutlich relevanter. Wichtige Komponenten sind Smart Meter und moderne Wechselrichter.
  • Angebote vergleichen: Egal ob 2026 oder 2027 empfiehlt es sich, nicht das erstbeste und unter Umständen teures Angebot zu wählen. Wer vergleicht, kann viel Geld sparen. Zudem gibt es oftmals Förderungen und regionale Programme.
  • Anmeldungen: Eine Solaranlage muss generell im Marktstammdatenregister eingetragen und – im Falle einer Dachanlage – der Netzbetreiber informiert werden. Auch wer in Miete oder einer Wohneigentumsgemeinschaft lebt, sollte sich die entsprechende Zustimmung einholen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Die Übersicht dient nicht als Ersatz für eine fachkundige Beratung. Regelungen können sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

 
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Zwei Verdächtige nach Brandanschlag in München in U-Haft

Nach dem Brandanschlag auf eine Baustelle in der Nähe von Rüstungsunternehmen in München sitzen zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Der 28 Jahre alten Bulgarin und ihrem zehn Jahre älteren Landsmann wird Sachbeschädigung und versuchte Brandstiftung zur Last gelegt, wie Generalstaatsanwaltschaft München und bayerisches Landeskriminalamt mitteilten. Sie sollen aus einem Auto heraus Brandsätze geworfen haben. Ein Ermittlungsrichter erließ die Haftbefehle.

Bislang keine weiteren Verdächtigen

Bei der Tat in der Nacht zum Donnerstag war niemand verletzt worden und kein großer Schaden entstanden. Ein Zeuge beobachtete die mutmaßlichen Täter, die Polizei nahm die zwei Verdächtigen später an einer Tankstelle fest.
Weitere Verdächtige gibt es bislang nicht, wie ein Sprecher des Landeskriminalamts sagte. Im Zuge der Ermittlungen durchsuchten die Ermittler drei Wohnungen im Landkreis München und stellten „zahlreiche Gegenstände“ sicher, wie es in der Mitteilung hieß. Einzelheiten nannten die Behörden nicht.
In Nachbarschaft der Baustelle befinden sich unter anderem die Firmenzentralen des Sicherheitstechnikherstellers Rohde & Schwarz und des Drohnenherstellers Helsing. Bei letzterem ist öffentlich bekannt, dass das Unternehmen die ukrainischen Streitkräfte im Krieg gegen Russland beliefert.

Ermittler und Politiker gehen von politischem Motiv aus

Ob die Unternehmen das Ziel waren, ist nicht geklärt. Einer der Brandsätze löste ein Feuer aus, das Polizisten löschten. Ein zweiter Brandsatz wurde entschärft. Die Ermittler und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gehen jedoch von einem politischen Hintergrund aus.
Deswegen hat die Münchner Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Bei der Behörde ist die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus angesiedelt.

Bayern ein Zentrum der Rüstungsindustrie

Bayern und der Großraum München zählen seit jeher zu den Zentren der deutschen Rüstungsindustrie. Rohde & Schwarz ist kein Rüstungsunternehmen im eigentlichen Sinn. Das Familienunternehmen stellt Mess- und Sicherheitstechnik her, hat jedoch eine militärische Sparte.
Helsing produziert unter anderem KI-gesteuerte Kampfdrohnen. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden ist die Gefährdung der deutschen Rüstungsindustrie im Zuge des Ukraine-Kriegs gestiegen.
Nach Zahlen des bayerischen Wirtschaftsministeriums aus dem vergangenen Jahr entfiel ein Drittel der bundesweiten Umsätze in dem Bereich auf in Bayern ansässige Firmen. Die Branche beschäftigte im Freistaat demnach 45.000 Menschen. Sowohl Umsätze als auch Mitarbeiterzahlen wachsen, weil die europäischen Nato-Staaten ihre Verteidigungsausgaben stark erhöht haben.

Bundesregierung berät über Drohnenabwehr

Der Anschlag steht in einer Reihe von Sabotageakten gegen Unternehmen und wichtige Einrichtungen in ganz Deutschland. Darum berät die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern nun über neue Befugnisse für die Drohnenabwehr sowie weitere Schutzmaßnahmen. Das teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mit.
Dabei geht es unter andrem um die Frage, ob und wie Betreiber kritischer Infrastruktur und anderer sicherheitsrelevanter Einrichtungen Drohnen künftig selbst abwehren. Der rechtliche Hintergrund: Da in Deutschland der Staat das Gewaltmonopol hat, darf beispielsweise ein Flughafen eine bedrohliche Drohne nicht selbst abschießen.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte ein neues Landesgesetz an, das Unternehmen die Abwehr solcher Attacken ermöglichen soll. „Die kritische Infrastruktur von privaten Betreibern rückt immer stärker in das Visier von Kriminellen – deshalb brauchen Privatanbieter auch verstärkte Möglichkeiten zur Abwehr solcher Angriffe“, sagte Söder der Deutschen Presse-Agentur in München.
Daher plane Bayern „umgehend“ ein Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur. Er betonte: „Wir schützen unsere Hightech- und Sicherheitsfirmen.“ Neben Werksfeuerwehren soll es künftig auch Werksicherheitswachten geben, die diese Aufgabe übernehmen.

Schutz für Stromversorgung und Bahn

Zur kritischen Infrastruktur zählen unter anderem Energieversorger, Krankenhäuser, Telekommunikation und Bahn. Am 17. März war bereits das Bundesgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (Kritis-Dachgesetz) in Kraft getreten. Allerdings hat das von CSU-Politiker Alexander Dobrindt geführte Bundesinnenministerium nach fünfeinhalb Monaten noch nicht die dazugehörige Ausführungsverordnung erlassen. Das Ministerium arbeite „mit Hochdruck“ an der Verordnung, hießt es dazu aus dem Innenressort. Gesetze regeln das Grundsätzliche, in komplexeren Fällen wird per Rechtsverordnung festgelegt, wie die Verwaltung die Vorschriften umsetzen soll. (dpa/red)
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Steuerreform 2027/28: Wer gewinnt – und wer künftig mehr zahlt


In Kürze:

  • Familien und Mittelschicht profitieren: Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Kindergeld werden angehoben.
  • Spitzenverdiener und Minijobber werden stärker belastet: Der Reichensteuersatz greift früher, zudem steigt die Pauschalsteuer für Minijobs.
  • Streit um Zuschläge und Handwerkerleistungen: Sonn- und Feiertagsarbeit wird steuerlich begünstigt, während der Steuerbonus für Handwerkerleistungen sinkt.

Am Mittwoch, 2. September, hat das Bundeskabinett die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgelegte Steuerreform 2027/28 auf den Weg gebracht. Diese soll in zwei Etappen Wirkung entfalten – ein Teil davon bereits ab 1. Januar 2027, ein weiterer im darauffolgenden Jahr.
Minister Klingbeil sieht in dem Entwurf, der noch Bundestag und Bundesrat passieren muss, ein Signal an die große Mehrheit der Beschäftigten und ihre Familien. Diese sollen von einem Entlastungsvolumen in Höhe von rund 10 Milliarden Euro profitieren. Der Bund der Steuerzahler spricht hingegen von einer „Entlastung, die keine ist“.

Steuerreform in zwei Etappen: Grundfreibetrag und Steuertarif werden angehoben

Gewinner der Reform sollen jedenfalls alle Steuerpflichtigen sein, deren Einkommen oberhalb des Grundfreibetrags angesiedelt ist – zumindest, solange sie nicht zu den Spitzenverdienern gehören. Dieser liegt derzeit für Singles bei 12.348 Euro. Mit Beginn des nächsten Jahres soll er auf 12.564 Euro steigen, 2028 in einem weiteren Schritt auf 12.900 Euro. Für gemeinsam veranlagte Ehepartner verdoppelt sich jeweils der Grundfreibetrag. Auf diese Weise setzt der Bund das steuerliche Existenzminimum höher an.
Die zweite Progressionszone will die Bundesregierung bis zu einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 70.600 Euro abflachen. Der bisherige Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll damit etwas später greifen, was insbesondere bei mittleren Einkommen spürbar sein soll. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.230 auf 1.430 Euro.
Dies soll für Arbeitnehmer besonders entlastend wirken, die keine höheren tatsächlichen Werbungskosten nachweisen können. Nach Angaben des Finanzministeriums sollen dadurch etwa 1,3 Millionen Steuerpflichtige nicht mehr die Anlage N zu ihrer Steuererklärung ausfüllen müssen.

Familien gehören zu den größten Gewinnern

Familien sollen von einem höheren Kindergeld und einer Anhebung des Kinderfreibetrages profitieren. Das derzeit bei monatlich 259 Euro liegende Kindergeld soll in zwei weiteren Etappen auf 267 sowie 272 Euro steigen. Die Kinderfreibeträge – heute 9.756 Euro – soll 2027 auf 10.056 und 2028 auf 10.236 Euro steigen.
Bei zwei Kindern würde das 2028 insgesamt 312 Euro mehr Kindergeld pro Jahr als heute bedeuten. Die Kombination aus Kindergeld/Kinderfreibetrag und Einkommensteuertarif kann in einigen Konstellationen sogar noch größere Entlastungen ermöglichen. Ein Doppelverdiener-Ehepaar mit einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 Euro, drei Kindern, gemeinsamer Veranlagung und Handwerkerkosten von jährlich 1.500 Euro könnte sich einer Modellrechnung zufolge 2028 über eine Entlastung von 711 Euro pro Jahr freuen.
Ein Alleinverdienerpaar mit zwei Kindern, Splittingveranlagung und einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 Euro könnte mit einer Entlastung von 557 Euro rechnen (bei 300 Euro Handwerkerkosten). Ein Splitting-Ehepaar mit einem Einkommen von 150.000 Euro, drei Kindern und ohne Handwerkerkosten käme laut Modellrechnung auf eine Ersparnis von 976 Euro. Bei einem Alleinerzieher mit einem Kind und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.000 Euro ergibt eine Modellrechnung eine Entlastung von 315 Euro.

Begünstigte Zuschläge: Bund der Steuerzahler nimmt Anstoß an Tarifgebundenheit

Auf Kritik des Bundes der Steuerzahler stößt demgegenüber eine Regelung, die Sonn- und Feiertagsarbeit honorieren soll. So sollen Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit oder besondere Tage wie Weihnachten für mehr Arbeitnehmer als bisher steuerfrei bleiben. Der maximal berücksichtigungsfähige Grundlohn liegt bislang bei 50 Euro pro Stunde.
Künftig sollen auch Beschäftigte mit einem Grundlohn von bis zu 75 Euro pro Stunde davon profitieren. Das ist tendenziell auch im Interesse von besserverdienenden Facharbeitern. Allerdings gibt es dabei einen relevanten Pferdefuß: Die erweiterte Sozialversicherungsfreiheit soll für bestimmte Zuschläge nur dann bestehen, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Auch die Nachtzuschläge werden nicht erhöht.
Deutlichen Unmut äußern darüber Steuerzahler-Verbandschef Reiner Holznagel und der Verband der Steuerberater. Gegenüber „BILD“ ist von einer „willkürlichen und ungerechten“ und „sachlich und systematisch nicht gerechtfertigten“ Regelung die Rede. Holznagel betont, dass Beschäftigte regelmäßig gar keinen Einfluss darauf hätten, ob es in ihrem Betrieb einen Tarifvertrag gebe.

Finanzministerium verteidigt Vorteil für Tarifgebundene

CDU-Finanzsprecher Fritz Güntzler fordert eine Nachbesserung hinsichtlich dieser Regelung im Bundestag. Immerhin seien dem Statistischen Bundesamt zufolge mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland ohne Tarifvertrag beschäftigt. Demgegenüber weist man aufseiten des Bundesfinanzministeriums dieses Ansinnen zurück.
Es sei im Koalitionsvertrag explizit die Rede von einer Stärkung von Tarifautonomie und tarifgebundener Arbeit. Entsprechend habe auch der Koalitionsausschuss die geplante Regelung so beschlossen. Im Entwurf steht zur Begründung dieser Unterscheidung:
„Bei in einem Tarifvertrag geregelten Sonn- und Feiertagszuschlägen kann davon ausgegangen werden, dass auch das Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einer ihrem Verdienst entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Absicherung angemessen Berücksichtigung findet.“
Während Geringverdiener und die Mittelschicht von der Steuerreform profitieren sollen, müssen sich Spitzenverdiener auf teilweise Einbußen einstellen. Der bisherige Reichensteuersatz von 45 Prozent greift derzeit ab 277.826 Euro. Künftig werden es 250.000 Euro sein. Ab 280.000 Euro kommt mit 47 Prozent auch noch eine Art „Superreichensteuer“ hinzu. Dabei handelt es sich allerdings um keine neue Steuer, sondern eine zusätzliche Tarifstufe.

Minijobber verlieren durch die Steuerreform

Die Absenkung der Grenze für die „Reichensteuer“ und die neue zusätzliche Tarifstufe wird unter anderem sehr gut verdienende Singles und Personen mit hohen steuerpflichtigen Einkommen treffen. Auch Unternehmer und Selbstständige mit entsprechend hohen Einkommenssummen müssen sich auf die neue Regelung einstellen. Allerdings geht es dabei nicht um Bruttogehälter, sondern jeweils um das zu versteuernde Einkommen.
Zu den Verlierern der Steuerreform werden unterdessen auch Minijobber gehören. Für diese steigt der Pauschalsteuersatz von 2 auf 5 Prozent – was Arbeitgeber wie Beschäftigungsverhältnisse trifft. Auch die Begünstigung von Arbeitskosten für Handwerker steht vor einer Einschränkung.
Bisher können Steuerpflichtige 20 Prozent der für Handwerkerleistungen im Haushalt angefallenen Rechnungssummen steuerlich ansetzen. Dies gilt bis zu einem Maximalbetrag von 1.200 Euro. Künftig werden es nur noch bis zu 15 Prozent und maximal 900 Euro sein. Betroffen sind von dieser Neufassung Eigentümer und Mieter von Immobilien, die Handwerker beauftragen, oder Haushalte mit größerem Modernisierungsbedarf.
Der reduzierte steuerliche Anreiz für legale Handwerkerleistungen könnte zu einem Zielkonflikt mit einem anderen Anliegen der Regierung führen. Immerhin wollte diese auch Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung den Kampf ansagen.

Reiche kritisiert kalte Progression – will aber auf „Opposition in der Regierung“ verzichten

Inwieweit das Steuerpaket unverändert durch Bundestag und Bundesrat gehen wird, bleibt abzuwarten. Bisher betonte die Koalition, am Aufschnüren mühsam erzielter Kompromisse nicht interessiert zu sein. Allerdings hatte es jüngst sogar auf Ministerebene Kritik an der Steuerreform gegeben.
So gehen die Entlastungen für Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nicht weitgehend genug. Der Entwurf lasse zu wenig an Anstrengungen erkennen, die kalte Progression auszugleichen. Diese tritt ein, wenn Löhne lediglich mit der Inflation steigen und ein Arbeitnehmer nur aufgrund des nominell höheren Lohns in eine höhere Steuertarifgruppe fällt. Minister Klingbeil warnte mit Blick auf die Kritik vor einer „Opposition in der Regierung“. Das Bundeswirtschaftsministerium will das Paket aber mittragen, so die „Frankfurter Rundschau“.
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Vorwürfe gegen Russland: Bundesregierung fordert „Vertrauen“

Nach den aus Berlin erhobenen Vorwürfen gegen Russland, für den Anschlag vom Flughafen Leipzig verantwortlich zu sein, fordert die Bundesregierung von der Bevölkerung Vertrauen.
Diejenigen, die im Dienste des Staates seien, Behörden, Beamte, „aber natürlich auch die Regierung selbst, die einen Amtseid geschworen hat“ würden „gewissenhaft, sorgsam, besonnen, aber eben auch klar agieren“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch, 2. September, der dts Nachrichtenagentur. „Und deshalb können uns die Bürgerinnen und Bürger vertrauen.“
Der Regierungssprecher reagierte damit auf zahlreiche Journalistenfragen in der Regierungspressekonferenz, in denen nach Beweisen für die Urheberschaft Russlands für den Anschlag von Leipzig gefragt wurde.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Außenminister Johann Wadephul (CDU) hatten am Dienstag zwar gesagt, dass man wisse, dass Russland hinter dem Anschlag von Anfang August stecke, aber keinerlei nachvollziehbaren Belege wie Bildmaterial oder andere Dokumente präsentiert.
Zu der Frage, ob die Bundesregierung davon ausgehe, dass die am Dienstag angekündigten Reaktionen – wie die Schließung des russischen Konsulats in Bonn oder die Kündigung des Vertrags mit dem „Russischen Haus“ in Berlin – Russland nun von weiteren Anschlagsversuchen abhalten, wollte der Regierungssprecher „nicht spekulieren“.
Meyer weiter: „Wir sollten nie naiv sein, aber wir sind schon sehr stark davon überzeugt, dass das verstanden wird.“ Die Tür und der Weg zu einem Frieden in der Ukraine seien jedoch „immer offen“. (dts/red)
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Wie reagiert Deutschland auf die Sprengstoff-Drohne?

Für die Bundesregierung ist die Beweislage jetzt klar genug, um zu handeln: Sie macht Russland für den versuchten Anschlag mit einer Sprengstoff-Drohne auf dem Flughafen Leipzig/Halle verantwortlich. Was folgt daraus? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Welche Reaktionen waren von deutscher Seite denkbar?

Einen festen Katalog mit Konsequenzen für solche Fälle gibt es nicht. Das ist vielmehr eine politische Entscheidung. Fest steht, dass die Bundesregierung möglichst rasch und entschlossen reagieren wollte. Die Drohne wurde vor einem Monat entdeckt. Außerdem war klar, dass eine Vergeltungsaktion, bei der Deutschland eine vergleichbare Operation ausführen würde, nicht in Frage kam.

Für welche Maßnahmen hat sich die Bundesregierung entschieden?

Die Bundesregierung erklärte mehrfach russische Diplomaten zu „unerwünschten Personen“. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren rund 80 Mitarbeiter der russischen Botschaft zur Ausreise aufgefordert. Nun soll das Generalkonsulat in Bonn schließen. Zu den dort tätigen Diplomaten sagte Außenminister Johann Wadephul (CDU) nichts. Damit bleibt als einzige diplomatische Vertretung Russlands in Deutschland die Botschaft in Berlin.

Einbestellung des Botschafters

Die förmliche Einbestellung gilt als scharfes diplomatisches Mittel, mit dem die Regierung des Gastlandes eine deutliche Verstimmung signalisiert.
Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß es zuletzt, der russische Botschafter Sergej Netschajew sei seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 mehr als ein Dutzend Mal einbestellt worden, zuletzt Mitte Juli wegen Vorwürfen zu Cyberangriffen gegen mehrere europäische Staaten. Nun muss er erneut zum Gespräch ins Auswärtige Amt.

Störung der russischen Schattenflotte

Sie richtet sich gegen Tanker und Frachtschiffe, die Russland zur Umgehung von Sanktionen etwa beim Öltransport einsetzt. Zudem werden sie zunehmend mit Spionage- und Sabotageakten in Verbindung gebracht. Die Schiffe schalten nach westlichen Angaben ihr automatisches Identifizierungssystem aus oder pumpen die Ladung auf See auf einen anderen Tanker um, verschleiern also die Herkunft. Deutschland will laut Wadephul künftig den Druck auf die russische Schattenflotte erhöhen.

Kulturelle Einrichtungen schließen

Das Russische Haus – ein Kulturinstitut – ist seit Jahren umstritten. Der sieben Stockwerke hohe Betonklotz steht seit 1984 an der Berliner Friedrichstraße. Damals war er das größte sowjetische Auslandskulturinstitut. Betrieben wird es heute von der staatlichen Agentur für kulturelle Zusammenarbeit.
Sie untersteht dem Außenministerium. Nun soll der Vertrag gekündigt werden. Das Programm umfasst Weltkriegsgedenken, Filmvorführungen oder Kurse für Russisch, Ballett und Zeichnen. In einer Einschätzung des französischen Innenministeriums hieß es unlängst, das Haus werde von russischen Geheimdiensten zur Tarnung genutzt.

Welche möglichen Karten hat die Bundesregierung nicht gezogen?

Die Bundesregierung erklärte in der Vergangenheit mehrfach russische Diplomaten zu „unerwünschten Personen“. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren rund 80 Mitarbeiter der russischen Botschaft zur Ausreise aufgefordert.
Artikel 4 des Nato-Vertrags: Er sieht Beratungen der Verbündeten vor, wenn sich ein Nato-Staat von außen gefährdet sieht. Häufig ist dies die Vorstufe für abgestimmte Schutzmaßnahmen. Der Artikel wird sehr selten in Anspruch genommen. Im September 2025 beantragte etwa Estland Konsultationen, nachdem drei russische Kampfjets rund zwölf Minuten durch estnischen Luftraum geflogen waren. Die Bundesregierung hat sich dagegen entschieden, diese Karte zu ziehen.
Nato-Konsultationen nach Artikel 4 können dazu führen, dass bedrohte Staaten zusätzliche Unterstützung aus dem Bündnis für Abschreckung und Verteidigung bekommen. In der Regel sind sie vor allem als Signal an den Gegner relevant und unterscheiden sich damit von militärischer Unterstützung nach Artikel 5 des Nato-Vertrags. Dieser regelt die militärische Beistandsverpflichtung in der Allianz.

Welche Vor- und Nachteile haben einzelne Reaktionen?

Die Ausweisung von Diplomaten ist eine Maßnahme, die in den vergangenen Jahren bereits mehrfach zur Anwendung kam. Diese Reaktion alleine hätte daher wohl kein ausreichendes Signal gesendet. Auch wollte man womöglich nicht das Risiko eingehen, dass sie von russischer Seite ebenso erwidert wird.
Den Vorfall auf die Nato-Ebene zu heben, hätte gezeigt, dass Deutschland bereit ist, bei solchen potenziell folgenschweren Anschlägen deutlich zu reagieren. Andererseits stellt sich die Frage, ob dies verhältnismäßig gewesen wäre, auch mit Blick auf gravierende Vorfälle in anderen östlichen Nato-Staaten.
Maßnahmen gegen die Schattenflotte in der Ostsee können die russische Wirtschaft empfindlich treffen. Sie bergen allerdings ein Eskalationspotenzial, wenn es zu Konfrontationen auf See kommen sollte.
Die russische Marine sei „aggressiv auf See, durch das Ausspähen von Stützpunkten und Einheiten, durch Einschüchterungs- und Sabotageversuche, Drohnenüberflüge sowie den Einsatz der Schattenflotte in der Ostsee“, sagte der Marineinspekteur, Vizeadmiral Jan Christian Kaack, vor einigen Tagen. Er machte deutlich, dass Russland die Schiffe der Schattenflotte inzwischen auch mit Waffen schützt, entweder durch Marineschiffe oder durch Wachteams an Bord.
Mit der Schließung des russischen Kulturinstituts in Berlin dürfte die Bundesregierung eine Schließung des Goethe-Instituts in Russland riskieren. Deshalb schreckte sie bislang vor diesem Schritt zurück. (dpa/red)
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1. September: Explosion an Umspannwerk | Sanktionen nach Drohnenanschlag | Kritik an EU-Klimavorgaben

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Explosion an Umspannwerk

Unbekannte haben ein Umspannwerk am Kohlekraftwerk Jänschwalde angegriffen. Nach Angaben der Brandenburger Polizei kam es dabei zu mindestens einer Detonation. Am Morgen wurden mehrere sogenannte unkonventionelle Brand- und Sprengvorrichtungen entdeckt, von denen jedoch nicht alle explodierten. Ein Sprecher des Kraftwerksbetreibers Leag sprach von einem Anschlag. In der Folge kam es zu einem technischen Ausfall eines Kraftwerksblocks.

Sanktionen nach Drohnenanschlag

Die Bundesregierung macht Russland für den versuchten Sprengstoffanschlag am Flughafen Leipzig/Halle verantwortlich. Innenminister Alexander Dobrindt verweist auf polizeiliche Ermittlungen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse. Als Reaktion kündigt die Bundesregierung neue Strafmaßnahmen an. Unter anderem soll das russische Generalkonsulat in Bonn geschlossen und die Einreisekontrollen für russische Staatsangehörige verschärft werden.

Kritik an EU-Klimavorgaben

Die TU München wirft der EU falsche Klimavorgaben für Autos vor. In einem neuen Weißbuch fordern Forscher, künftig nicht nur die CO₂-Emissionen während der Fahrt zu berücksichtigen. Stattdessen soll der gesamte Lebenszyklus eines Autos einbezogen werden – von der Produktion bis zur Wiederverwertung.

Steuerreform

Die Koalition hat sich auf die letzten Details der Einkommensteuerreform geeinigt. Geplant sind unter anderem höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie mehr Kindergeld. Zur Gegenfinanzierung soll die Reichensteuer steigen. Der Gesetzentwurf soll morgen im Kabinett beschlossen werden.

Mietersorgen

Viele Mieter in Deutschland machen sich Sorgen über steigende Wohnkosten. Jeder Zweite befürchtet laut „Mietenreport 2026“ im Fall eines Umzugs keine bezahlbare Ersatzwohnung zu finden. Mehr als die Hälfte sagt, dass ihre Wohnkosten im vergangenen Jahr gestiegen sind. Viele sparen deshalb bei Freizeit, Kleidung oder Lebensmitteln.
 
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Flugbranche warnt vor Chaos bei Schengen-Einreise ab 6. September

Die Luftverkehrsbranche hat vor einem drohenden Chaos bei der Einreise in den Schengenraum gewarnt. Die zum 6. September auslaufenden Ausnahmeregeln der EU müssten dringend verlängert werden.
Das verlangen Vertreter des Frankfurter Flughafens, der Airlines Lufthansa und Condor sowie des Flughafenverbands ADV. Andernfalls drohten überlange Wartezeiten bei der Ein- und Ausreise von Passagieren aus Drittstaaten.
Zum besseren Schutz ihrer Außengrenzen hat die EU seit Oktober 2025 ein neues digitales Verfahren zur Ein- und Ausreise (Entry-Exit-System – EES) von Bürgern eingeführt, die nicht aus dem Schengenraum kommen. Von ihnen sollen bei jedem Grenzübertritt biometrische Merkmale erfasst und mit entsprechenden Datenbanken abgeglichen werden.
Die sehr aufwendigen Verfahren hatten zu langen Wartezeiten geführt. Daher ließ die EU für den Sommer eine zeitweise Aussetzung der Kontrollen zu. Diese Regelung läuft nun aus. EU-Bürger sind nicht betroffen.

Pünktlichkeit nur mit Ausnahmeregeln

Bei einer Podiumsdebatte hatte Fraport-Vorstand Dietmar Focke geschildert, dass am Frankfurter Flughafen schon jetzt zahlreiche Umsteiger an den Grenzkontrollen hängen bleiben und regelmäßig Gefahr laufen, ihre Anschlussflüge zu verpassen.
Im August hätte der Flughafen nur mit Hilfe der Ausnahmeregeln eine sehr gute Pünktlichkeit erreichen können.
Laut Fraport haben die Wartezeiten bei hohem Aufkommen bis zu 90 Minuten betragen. Sie würden sich dem Flughafenbetreiber zufolge deutlich verlängern und zu massiven betrieblichen Problemen führen, sofern die Ausnahmen entfielen.

Wo bleibt die App?

Besonders betroffen sind internationale Umsteiger der Lufthansa. Das Unternehmen stellt fest: „EES funktioniert derzeit noch nicht in der erforderlichen Qualität und Verlässlichkeit.“
Personalvorstand Michael Niggemann und Condor-Chef Peter Gerber beklagten das Fehlen einer Smartphone-App, mit deren Hilfe die Passagiere die Kontrollen vorbereiten können.
Eine entsprechende EU-App „Travel-2-Europe“, mit der Fluggäste ihre Daten und Merkmale schon vorab eingeben können, war zunächst nur von Schweden und Portugal übernommen worden.
Auf dpa-Anfrage erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, dass die Bundespolizei in Zusammenarbeit mit der EU-Grenzschutzagentur Frontex die Einführung vorbereite. Noch in diesem Jahr werde es Erprobungen an einem deutschen Flughafen geben.
Die flächendeckende Einführung sei für 2027 vorgesehen. Zur Nutzung der App seien „umfangreiche technische Integrationsarbeiten an den deutschen Grenzkontrollsystemen erforderlich“. (dpa/red)
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INSM: Bundesverwaltung wächst weiter – trotz angekündigtem Personalabbau


In Kürze:

  • Die Zahl der Stellen in der Bundesverwaltung ist seit 2017 um 18,9 Prozent gestiegen.
  • Besonders stark nahm die Zahl der Beamtenstellen zu: um 35,6 Prozent.
  • Die Personalausgaben stiegen seit 2017 um 50,1 Prozent auf mehr als 48 Milliarden Euro.
  • Auch für 2027 sieht der Haushaltsentwurf einen weiteren Stellenzuwachs vor.
  • Das steht im Kontrast zum Koalitionsziel, den Personalbestand bis 2029 um mindestens acht Prozent zu senken.

 
Obwohl die Bundesregierung angekündigt hat, ihren Personalbestand an die angespannte Haushaltslage anzupassen, wächst dieser ungebrochen weiter. Zu dieser Einschätzung kommt die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), die dazu jüngst auch einen Bericht vorgelegt hat. Dafür hat die Initiative die Entwicklung der Planstellen seit 2017 unter die Lupe genommen.

Studie der INSM zeigt: Beamtenstellen steigen um mehr als ein Drittel

Die Entwicklung spricht demnach eine eindeutige Sprache. So waren im Bundeshaushalt 2017 insgesamt 257.069 Planstellen und Stellen für die Bundesverwaltung im Bereich des Etats vorgesehen. Im Jahr 2026 sind es bereits 305.753. Dies entspricht einem Zuwachs von 48.684 Stellen oder 18,9 Prozent. Zwar ging die Anzahl der Tarifbeschäftigten in diesem Zeitraum von 104.840 um 5,3 Prozent auf 99.309 zurück.
Im Gegenzug stieg jedoch die Zahl der Beamten von 152.229 auf 206.444 – und damit um 54.215 oder 35,6 Prozent. Dies bedeutet einen Abbau bei Tätigkeiten, die unter Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen gekündigt werden können. Gleichzeitig baute der Bund jedoch die deutlich besser abgesicherten Beamtenposten aus.
Die Entwicklung bildet sich auch in den Ausgaben für das Personal ab. So betrugen diese gemäß den vergleichbaren Einzelplänen im Jahr 2017 noch 31,78 Milliarden Euro. Im laufenden Haushaltsjahr summieren sie sich auf 44,69 Milliarden Euro – ein Plus von 12,91 Milliarden Euro oder 40,6 Prozent. Die tatsächlichen Personalausgaben waren bereits bis 2024 von 31,67 auf 42,18 Milliarden Euro gestiegen.

Koalitionsversprechen zum Stellenabbau gerät unter Druck

Der stetige Personalzuwachs zeigte sich vor allem in den Ministerien. So stieg die Zahl der Stellen in den vergleichbaren Ministerien inklusive Bundeskanzleramt von 22.429 auf 26.505. Das entspricht einem Plus von 4.076 Stellen oder 18,2 Prozent. Es gibt mittlerweile auch hier 6,4 Prozent weniger Stellen für Tarifbeschäftigte – dafür aber 28 Prozent mehr Beamtenposten.
Als besonders einstellungsfreudig sieht die INSM das Bundeskanzleramt selbst sowie die Ressorts für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Gesundheit. Der Verband weist darauf hin, dass der Koalitionsvertrag ankündigt, „mit weniger Personal gute Arbeit“ machen zu wollen. Der Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden soll „bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent“ sinken. Weiter heißt es: „Das ausgeuferte Beauftragtenwesen des Bundes reduzieren wir um rund 50 Prozent.“
Eine Trendwende ist auch mit Blick auf 2027 nicht zu erkennen. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht im Bereich der zivilen unmittelbaren Bundesverwaltung 310.487 Stellen vor. Das sind gegenüber dem Regierungsansatz für 2026 weitere 4.752 Stellen. Die geplanten Personalausgaben für 2027 summieren sich auf 51,62 Milliarden Euro. Das wären noch einmal 3,62 Milliarden Euro oder 7,5 Prozent mehr als im laufenden Jahr.

INSM kritisiert Abbau ausgerechnet beim Bundesrechnungshof

Rückläufig ist die Zahl der Planstellen hingegen dort, wo auf die sparsame und effiziente Verwendung von Steuergeldern geachtet werden soll. So sind für den Bundesrechnungshof im nächsten Jahr nur noch 985 Positionen vorgesehen – derzeit sind es noch 1.176.
Demgegenüber sind ausgerechnet in den teureren Bereichen mehr Planstellen vorgesehen. Im Bereich der sogenannten B-Besoldung steht ein Plus von 28,2 Prozent von 1.927 auf 2.470 ins Haus. Beim höheren Dienst beläuft sich das Plus sogar auf 43,9 Prozent. Die Zahl der Planstellen steigt dort von 7.391 auf 10.632.
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Wirtschaftsweise Grimm fordert radikale Reformen bei der Rente


In Kürze:

  • Veronika Grimm fordert umfassende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und die Mütterrente stehen dabei zur Debatte.
  • Grimm spricht sich zudem für eine Reform der Witwenrente aus.
  • Rund 5,15 Millionen Menschen bezogen Ende 2024 eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied des sogenannten Rats der Wirtschaftsweisen, hat die Koalition zu konsequenteren Reformen gedrängt. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Rente. Im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) fordert sie „konsequente Reformen, die den Haushalt konsolidieren und Wachstum bringen“. Es mache ihr Sorgen, dass sich die Regierung „so im Klein-Klein aufhält“.

Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren im Visier

Die Regierung, so Grimm, habe „die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft“. Die – fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete – abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte solle abgeschafft werden. Gleiches gelte für die Mütterrente. Außerdem trat die Ökonomin für eine Reform der Witwenrente ein. Wie diese aus ihrer Sicht exakt aussehen soll, ließ sie in dem Gespräch jedoch offen.
Ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren hat die Koalition bereits beschlossen. Sie war Teil des Empfehlungskatalog der Rentenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten soll.
Obwohl sich Union und SPD auf Bundesebene darüber einig sind, diese Option abzuschaffen, ist noch unklar, ob und wann dies möglich sein wird. Mehrere Ministerpräsidenten, insbesondere aus dem Osten, haben Widerstand gegen das Ende der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte angekündigt. Eine Lösung wird auch aufgrund verfassungsmäßiger Schutzbestimmungen nur mit langen Übergangsregelungen möglich sein.

Rentenreform von 2002 brachte tiefe Einschnitte

Was die Witwenrente anbelangt, hatte es bereits 2002 tiefe Einschnitte gegeben. Ausgehend von einem höheren Grad an Berufstätigkeit von Frauen hatte die Regierung Schröder die Ansprüche im Bereich der Hinterbliebenenversorgung deutlich eingeschränkt. Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gibt es nur noch in geringerer Höhe – und der Bezug ist in stärkerem Maße von Bedürftigkeit abhängig.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nur für Ehepaare – Unverheiratete haben einen solchen grundsätzlich nicht. Die Ehe muss im Regelfall mindestens für ein Jahr bestanden haben, zu den wenigen noch vorgesehenen Ausnahmen gehört etwa ein Unfalltod. Der Verstorbene muss zudem bereits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und eine Rente bezogen haben.
Die sogenannte kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie kann für 24 Monate in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Die Kleine Witwenrente soll den Hinterbliebenen eine Überbrückung ermöglichen, um perspektivisch wieder für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Sie gilt für alle ab 2002 geschlossenen Ehen und wenn der verstorbene Partner vor 1962 geboren wurde.

Restriktionen auch bei der Rente für Hinterbliebene

Die große Witwenrente ist zeitlich nicht begrenzt. Ihre Höhe wurde jedoch von 60 auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen begrenzt. Zudem gelten auch für den Bezug dieser Rente mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist das Erreichen einer – stufenweise steigenden – Altersgrenze. Diese liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 werden es 47 Jahre sein.
Außerdem muss, wer die große Witwenrente beziehen will, ein minderjähriges oder behindertes eigenes Kind oder eines des verstorbenen Ehepartners betreuen oder erwerbsgemindert sein. Die Ehe muss auch hier mindestens ein Jahr bestanden haben und der Verstorbene muss bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Der Anspruch auf Witwenrente endet mit dem Eingehen einer neuen Ehe.
Jenseits eines Freibetrags von derzeit 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro pro waisenrentenbezugsberechtigtem Kind werden auch Einkommen auf den Anspruch angerechnet. Grundsätzlich geschieht dies mit einem Anteil von 40 Prozent. Dazu gibt es Kürzungen, wenn der Versicherte vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter stirbt, und Zuschläge für Kindererziehung.

Rund 5,15 Millionen beziehen Hinterbliebenenrente

Die sogenannte Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch. Sie beinhaltet lediglich zusätzliche Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung. Auf Drängen der CSU hat die Koalition diese Vergünstigung für Mütter ausgeweitet, was die ursprünglichen jährlichen Kosten von etwa 13,5 Milliarden Euro um weitere rund 4,5 Milliarden erhöht hat.
Den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen zum 31. Dezember 2024 insgesamt rund 5,15 Millionen Menschen in Deutschland Witwen- und Witwerrenten. Diese machten damit etwa ein Fünftel aller gesetzlichen Renten aus und jährliche Kosten von etwa 50 Milliarden Euro.
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Wirtschaftsweise Grimm fordert umfassende Reformen bei der Rente


In Kürze:

  • Veronika Grimm fordert umfassende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren und die Mütterrente stehen dabei zur Debatte.
  • Grimm spricht sich zudem für eine Reform der Witwenrente aus.
  • Rund 5,15 Millionen Menschen bezogen Ende 2024 eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied des sogenannten Rats der Wirtschaftsweisen, hat die Koalition zu konsequenteren Reformen gedrängt. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Rente. Im Gespräch mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) fordert sie „konsequente Reformen, die den Haushalt konsolidieren und Wachstum bringen“. Es mache ihr Sorgen, dass sich die Regierung „so im Klein-Klein aufhält“.

Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren im Visier

Die Regierung, so Grimm, habe „die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft“. Die – fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete – abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte solle abgeschafft werden. Gleiches gelte für die Mütterrente. Außerdem trat die Ökonomin für eine Reform der Witwenrente ein. Wie diese aus ihrer Sicht exakt aussehen soll, ließ sie in dem Gespräch jedoch offen.
Ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren hat die Koalition bereits beschlossen. Dies war Teil des Empfehlungskatalogs der Rentenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten soll.
Obwohl sich Union und SPD auf Bundesebene darüber einig sind, diese Option abzuschaffen, ist noch unklar, ob und wann dies möglich sein wird. Mehrere Ministerpräsidenten, insbesondere aus dem Osten, haben Widerstand gegen das Ende der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte angekündigt. Eine Lösung wird auch aufgrund verfassungsrechtlicher Schutzbestimmungen nur mit langen Übergangsregelungen möglich sein.

Rentenreform von 2002 brachte tiefe Einschnitte

Was die Witwenrente anbelangt, hatte es bereits 2002 tiefe Einschnitte gegeben. Ausgehend von einem höheren Grad an Berufstätigkeit von Frauen hatte die Regierung Schröder die Ansprüche im Bereich der Hinterbliebenenversorgung deutlich eingeschränkt. Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gibt es nur noch in geringerer Höhe – und der Bezug ist in stärkerem Maße von Bedürftigkeit abhängig.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nur für Verheiratete – Unverheiratete haben einen solchen grundsätzlich nicht. Die Ehe muss im Regelfall mindestens ein Jahr bestanden haben; zu den wenigen noch vorgesehenen Ausnahmen gehört etwa ein Unfalltod. Der Verstorbene muss zudem bereits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und eine Rente bezogen haben.
Die sogenannte kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie kann für 24 Monate in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Die kleine Witwenrente soll den Hinterbliebenen eine Überbrückung ermöglichen, um perspektivisch wieder für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Sie gilt für alle ab 2002 geschlossenen Ehen, sofern der verstorbene Partner vor 1962 geboren wurde.

Restriktionen auch bei der Rente für Hinterbliebene

Die große Witwenrente ist zeitlich nicht begrenzt. Ihre Höhe wurde jedoch von 60 auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen begrenzt. Zudem gelten auch für den Bezug dieser Rente mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist das Erreichen einer – stufenweise steigenden – Altersgrenze. Diese liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 werden es 47 Jahre sein.
Außerdem muss, wer die große Witwenrente beziehen will, ein minderjähriges oder behindertes eigenes Kind oder eines des verstorbenen Ehepartners betreuen oder erwerbsgemindert sein. Die Ehe muss auch hier mindestens ein Jahr bestanden haben und der Verstorbene muss bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Der Anspruch auf Witwenrente endet mit dem Eingehen einer neuen Ehe.
Jenseits eines Freibetrags von derzeit 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro pro waisenrentenbezugsberechtigtem Kind werden auch Einkommen auf den Anspruch angerechnet. Grundsätzlich geschieht dies mit einem Anteil von 40 Prozent. Dazu gibt es Kürzungen, wenn der Versicherte vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter stirbt, und Zuschläge für Kindererziehung.

Rund 5,15 Millionen beziehen Hinterbliebenenrente

Die sogenannte Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch. Sie beinhaltet lediglich zusätzliche Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung. Auf Drängen der CSU hat die Koalition diese Vergünstigung für Mütter ausgeweitet, was die ursprünglichen jährlichen Kosten von etwa 13,5 Milliarden Euro um weitere rund 4,5 Milliarden erhöht hat.
Den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen zum 31. Dezember 2024 insgesamt rund 5,15 Millionen Menschen in Deutschland Witwen- und Witwerrenten. Diese machten damit etwa ein Fünftel aller gesetzlichen Renten aus. Jährliche Kosten beliefen sich auf etwa 50 Milliarden Euro.
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Für mehr Abschiebungen: Taliban entsenden Team nach Deutschland

Die islamistischen Taliban haben vorübergehend weiteres Personal nach Deutschland geschickt. Die Erlaubnis zur Einreise dieser Vertreter der afghanischen Machthaber erteilte die Bundesregierung, um mehr Ausreisepflichtige nach Afghanistan abschieben zu können.
„Für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, Rückführungen nach Afghanistan durchzuführen, müssen Dokumente ausgestellt werden, die die De-facto-Regierung anerkennt“, hieß es dazu aus dem Auswärtigen Amt. Dafür müssten neben ausreichend Personal auch die technischen Voraussetzungen bestehen, zumal wenn die Zahl der Rückführungen steigen solle. „Um diese technischen Voraussetzungen zügig zu schaffen, ist kurzzeitig ein technisches Unterstützerteam eingereist.“ Zuerst hatte der NDR über die Ankunft der Gruppe berichtet.

Nur Männer werden bislang abgeschoben

Seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode wurden laut Bundesinnenministerium insgesamt 228 Männer nach Afghanistan abgeschoben – vor allem Straftäter. Die letzte Sammelabschiebung mit 23 Ausreisepflichtigen an Bord hob am Dienstag vom Flughafen Leipzig/Halle ab in Richtung Kabul.
Die Bundesregierung hatte, um die Abschiebungen zu ermöglichen, die Entsendung einzelner Diplomaten der Taliban an die afghanischen Vertretungen in Deutschland gestattet. Zuvor hatten dort ausschließlich Diplomaten gearbeitet, die noch von der Vorgängerregierung entsandt worden waren. Anfang Juni war eine geplante Sammelabschiebung abgesagt worden, weil die Taliban-Machthaber nicht kooperierten. Sie hatten sich unzufrieden gezeigt über die aus ihrer Sicht mangelnde Gesprächsbereitschaft von Vertretern des Auswärtigen.

Deutschland erkennt Taliban nicht als legitime Regierung an

Kritiker, etwa aus den Reihen der Grünen, haben wiederholt bemängelt, dass die Bundesregierung praktische Zugeständnisse macht, um Abschiebungen zu ermöglichen, obwohl sie die Taliban-Regierung nicht anerkennt, unter anderem wegen deren Menschenrechtsverletzungen – insbesondere was Frauen betrifft. (dpa/red)
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„Haben zähneknirschend zugestimmt“ – Bas stellt Krankschreibung ab erstem Tag infrage

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas stellt die Pläne der schwarz-roten Koalition zur Einführung einer verpflichtenden Krankschreibung ab dem ersten Tag infrage. „Ich bin koalitionstreu, aber wir sollten uns schon nochmal fragen, ob das sinnvoll ist“, sagte die SPD-Vorsitzende der Funke Mediengruppe. „Es soll etwa eine Ausnahme für tarifgebundene Unternehmen geben, die andere Regelungen haben. Wenn ich eine Pflicht einführe und anschließend 95 Ausnahmen reinschreibe, stellt sich die Frage, ob man das überhaupt noch braucht.“
Bas betonte, die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag sei mit einer Termingarantie bei Ärzten und der Schlaganfallvorsorge gekoppelt. „Das ist der Kompromiss, der ein Gesamtpaket ist.“ Auf den Hinweis, das Primärversorgungskonzept des Gesundheitsministers, das für die Termingarantie nötig wäre, werde aber noch dauern, antwortete die Arbeitsministerin, das liege nicht in ihrer Hand.
„Wir wollten keine Karenztage und keine Kürzung der Lohnfortzahlung. Beides wollte die Union. Im Gegenzug haben wir zähneknirschend der Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag zugestimmt, obwohl wir sie inhaltlich für falsch halten“, sagte Bas. „Meine Sorge ist, dass dann Menschen mit einem leichten Infekt am ersten Tag zum Arzt gehen und aus einem kurzen Ausfall am Ende eine ganze Woche Krankschreibung wird.“
Die Fraktionsspitzen von Union und SPD hatten erst am Freitag bei einer Klausurtagung in Münster ein Papier beschlossen, das die gemeinsamen Reformvorhaben, die bis Jahresende komplett umgesetzt werden sollen, noch einmal auflistet – darunter auch die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sprach von einem „festen Fahrplan“. (dpa/red)
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Der digitale Führerschein startet Ende 2026: Was Autofahrer jetzt wissen müssen


In Kürze:

  • Zweiter Anlauf bei der Einführung des digitalen Führerscheins.
  • Nicht alle Handys erfüllen die technischen Voraussetzungen.
  • Die Polizeigewerkschaft sieht derzeit noch rechtliche Probleme.
  • 2021 scheiterte das Vorhaben an Sicherheitslücken.

Der digitale Führerschein soll bis Ende dieses Jahres in Deutschland eingeführt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für die technische Umsetzung hat die Bundesregierung dafür bereits geschaffen. Das entsprechende Gesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten, der Beschluss dazu fiel im Monat zuvor. Der digitale „Lappen“ soll auf dem Smartphone gespeichert sein. Die Nutzung ist freiwillig, der bisherige Führerschein bleibt weiter gültig. Es ist der zweite Anlauf der Einführung. Ein Erster endete 2021 bereits kurz nach dem Start.

Bis Ende 2030 digitale Führerscheine in der gesamten EU

Beim Fahrzeugschein ist die Digitalisierung bereits weiter fortgeschritten. Die rechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit eineinhalb Jahren, die entsprechende Verordnung trat am 13. Februar 2025 in Kraft. Seit vergangenem November können Halter den Schein mithilfe der i-Kfz-App auf das Handy laden. Seit März dieses Jahres steht diese Möglichkeit auch Unternehmen zur Verfügung.
Bis spätestens Ende 2030 soll es in der gesamten EU einen gemeinsamen und allgemein anerkannten digitalen Führerschein geben. Er soll mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) genutzt werden können. Beim digitalen Fahrzeugschein gibt es auf EU-Ebene noch keine endgültige Regelung, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Beide Dokumente sollen künftig über die i-Kfz-App verfügbar sein. Doch ist die Nutzung der App auf bestimmte Betriebssysteme beschränkt, erläutert das Kraftfahrbundesamt. So funktioniert sie nur bei iOS ab Version 17 (Apple-Geräte wie iPhone) und Android ab Version 12.
Bei Motorola-Smartphones hängt die Kompatibilität vom jeweiligen Modell ab: Fehlt eine bestimmte Verschlüsselungstechnik auf dem Chip, lässt sich die App dort nicht verwenden. Unterstützt werden derzeit die Modelle Motorola Edge 50 Neo, Edge 50 Ultra und Razr 50 Ultra.
Auf Geräten des chinesischen Herstellers Huawei läuft die App nicht. Das liegt laut ADAC daran, dass diese keine Google-Dienste wie die Google Mobile Services (GMS) mehr nutzen. Der Grund: Wegen US-Sanktionen und Handelsverboten dürfen US-Unternehmen wie Google keine neuen Geschäftsverträge mehr mit Huawei eingehen.

Polizeigewerkschaft sieht Probleme

Wer die App nutzen will, benötigt einen elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Damit lässt sich die eigene Identität in der App bestätigen und der digitale Fahrzeugschein abrufen. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, so das Kraftfahrtbundesamt (KBA). So können Halter bei der Zulassungsbehörde einen QR-Code bekommen. Wer ihn mit der i-Kfz-App scannt, kann den digitalen Fahrzeugschein auch direkt auf dem Handy hinterlegen.
Laut ADAC rät das KBA dazu, die analogen Dokumente bis auf Weiteres dabei zu haben. Es begründet das damit, dass die noch nicht alle Polizeibehörden über die Rechtsänderung informiert seien. Wer im Ausland unterwegs sei, der müsse den alten Fahrzeugschein in Papierform auf jeden Fall bei sich tragen.
In einer Stellungnahme begrüßt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) grundsätzlich die Einführung des digitalen Führerscheins. Sie weist aber darauf hin, dass nach den europäischen Vorgaben weiterhin das sogenannte „Ein-Führerschein-Prinzip“ gelten solle. Gleichzeitig würden physischer und digitaler Führerschein nicht prinzipiell unterschiedlich behandelt. Die Gewerkschaft sieht ein Problem für polizeiliche Maßnahmen. Einen physischen Führerschein könne sie beschlagnahmen, bei der digitalen Ausführung sei das nach der derzeitigen Rechtslage nicht ohne Weiteres möglich.
Die Gewerkschaft schlägt daher vor, der Polizei einen eingeschränkten Schreibzugriff auf das Fahreignungsregister (FaER) und das EU-Führerscheinnetz RESPER zu ermöglichen. So könne die Beschlagnahmung oder eine Sicherstellung umgehend dokumentiert werden, bis ein Gericht über einen finalen Führerscheinentzug entscheidet.
Außerdem solle eine technische Schnittstelle dafür sorgen, dass der digitale Führerschein unmittelbar nach einem Eintrag ins FaER gesperrt wird. Eine weitere Nutzung werde so unterbunden, bis über eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis entschieden sei. Die Gewerkschaft spricht sich auch dafür aus, dass es in der Zukunft nur noch den digitalen Führerschein geben solle. Beide Möglichkeiten führten zu einem größeren Aufwand bei Beschlagnahmungen der Sicherstellungen.

Kein wochenlanges Warten mehr

Der TÜV-Verband sieht in der Einführung des digitalen Führerscheins Vorteile. So könne dieser innerhalb weniger Minuten freigeschaltet werden. Fahrschüler müssten dann nicht mehr Tage oder Wochen auf den Kartenführerschein warten. Der Verband fordert zudem, dass Behörden, Fahrschulen und Prüfstellen ihre digitalen Systeme möglichst schnell aufeinander abstimmen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sieht hauptsächlich dann Risiken, wenn auch andere Apps auf die Daten zugreifen können. Doch gegenüber der „Tagesschau“ sagte BfDI-Sprecher Philipp Wilhelmstrop, dass technische Maßnahmen getroffen worden seien, die die Gefahren reduzierten.
Wichtig sei zudem, dass die Nutzung des digitalen Führerscheins nicht zur Erstellung von Profilen verwendet werden könnten. So sollte die Führerscheinstelle beispielsweise nicht erfahren, wann jemand den Führerschein bei einer Polizeikontrolle oder einer Autovermietung vorzeigt. Auch die Nutzer selbst könnten dazu beitragen, ihre Daten zu schützen, sagt er. Handys böten dazu Möglichkeiten.

Erster Einführungsversuch scheiterte nach einer Woche

Ende September 2021 war die zum digitalen Führerschein dazugehörige Smartphone-App „ID Wallet“ nur eine Woche nach dem Start wieder aus den App-Stores genommen. Zuvor hatten Experten auf Sicherheitslücken in der App aufmerksam gemacht.
Der damalige, von der Bundesregierung beauftragte Dienstleister, die Digital Enabling GmbH erklärte seinerzeit, der Start der Anwendung habe viel Aufmerksamkeit bei Nutzern ausgelöst, die sich intensiv mit Fragen rund um Sicherheit und Vertrauen beschäftigten. Um das System auf eine höhere Auslastung vorzubereiten und zugleich den Hinweisen auf mögliche Sicherheitsprobleme nachzugehen, sollten in den darauffolgenden Wochen umfangreiche weitere Tests durchgeführt werden. Für diesen Zeitraum werde die App aus den Stores entfernt.
Innerhalb der damaligen schwarz-roten Bundesregierung hatte sich insbesondere die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär (CSU), für die Digitalisierung amtlicher Dokumente und darauf aufbauender Anwendungen wie der „ID Wallet“ eingesetzt.
Bereits nach der Vorstellung des Projekts kam es zunächst zu technischen Problemen. Die Server waren überlastet. Zusätzlich äußerten Sicherheitsexperten aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) Kritik an der Anwendung und wiesen auf mögliche Sicherheitsprobleme hin. Man habe „Grund zur Annahme“, dass die Infrastruktur hinter der App und die zugrundeliegende Blockchain-Technik angreifbar sein könnte, schrieb CCC-Mitglied Fabian Lüpke auf X, damals noch Twitter.
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Klingbeil: Zuckersteuer soll doch nicht für Getränke mit Süßstoff gelten

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat angekündigt, dass die geplante Zuckersteuer nun doch nicht für Getränke mit Süßstoff wie Cola Zero gelten soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfrei Getränke ergebe keinen Sinn, schrieb Klingbeil am Mittwoch auf Instagram. „Das wird nicht kommen.“ Laut einem Papier aus seinem Ministerium, das am Dienstag bekannt geworden war, sollten auch auf Getränke mit Süßstoff 26 Cent Aufschlag pro Liter fällig werden.
Noch am Dienstagabend hatte Klingbeil dies unter Verweis auf noch vertrauliche Gespräche innerhalb der Bundesregierung nicht kommentieren wollen. Nun wolle er aber eine „Klarstellung“ liefern, erklärte er am Mittwoch: Es habe sich lediglich um eine „interne Überlegung“ innerhalb einer „fachlichen“ Debatte gehandelt.
Zwischen den an der Zuckersteuer beteiligten Ministerien seien „unterschiedliche Ideen und Argumente“ ausgetauscht worden – „natürlich auch kontrovers“, führte der Finanzminister aus. Ein solcher „Arbeitsstand“ sei dann in den Medien aufgetaucht, der „weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“ sei. „Am Ende entscheide aber ich, welches Gesetz vorgelegt wird“, erklärte er. Und eine Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker „wird nicht kommen“.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer ab 2027 geeinigt.
Aus dem am Dienstag bekannt gewordenen Papier aus dem Finanzministerium sowie einem Antwortschreiben darauf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium geht hervor, dass die Abgabe auch auf Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein fällig werden soll. Nach AFP-Informationen wurde eine Abgabe auf Milchmischgetränke mittlerweile wieder gestrichen.
Diese Ausweitung auf weitere Getränke bestätigte Klingbeil am Dienstagabend. „Ich kann Ihnen aus den Gesprächen da drin, ohne Vertraulichkeit zu brechen, sagen, dass da auch die ganze Bundesregierung dahinter steht“, sagte er den Sendern RTL und ntv. (afp/red)
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Klingbeil: Zuckersteuer auf Zero-Getränke wird nicht kommen

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat angekündigt, dass die geplante Zuckersteuer nun doch nicht für Getränke mit Süßstoff wie Cola Zero gelten soll. Eine Zuckersteuer auf zuckerfrei Getränke ergebe keinen Sinn, schrieb Klingbeil am Mittwoch auf Instagram. „Das wird nicht kommen.“ Laut einem Papier aus seinem Ministerium, das am Dienstag bekannt geworden war, sollten auch auf Getränke mit Süßstoff 26 Cent Aufschlag pro Liter fällig werden.
Noch am Dienstagabend hatte Klingbeil dies unter Verweis auf noch vertrauliche Gespräche innerhalb der Bundesregierung nicht kommentieren wollen. Nun wolle er aber eine „Klarstellung“ liefern, erklärte er am Mittwoch: Es habe sich lediglich um eine „interne Überlegung“ innerhalb einer „fachlichen“ Debatte gehandelt.

Extrasteuer auf Milchmischgetränke und alkoholfreies Bier

Zwischen den an der Zuckersteuer beteiligten Ministerien seien „unterschiedliche Ideen und Argumente“ ausgetauscht worden – „natürlich auch kontrovers“, führte der Finanzminister aus. Ein solcher „Arbeitsstand“ sei dann in den Medien aufgetaucht, der „weder politisch geeint noch in der Koalition beschlossen“ sei. „Am Ende entscheide aber ich, welches Gesetz vorgelegt wird“, erklärte er. Und eine Zuckersteuer auf Getränke ohne Zucker „wird nicht kommen“.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenversicherungen auf eine Zuckersteuer ab 2027 geeinigt.
Aus dem am Dienstag bekannt gewordenen Papier aus dem Finanzministerium sowie einem Antwortschreiben darauf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium geht hervor, dass die Abgabe auch auf Fruchtsäfte aus Konzentraten, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein fällig werden soll. Nach AFP-Informationen wurde eine Abgabe auf Milchmischgetränke mittlerweile wieder gestrichen.
Diese Ausweitung auf weitere Getränke bestätigte Klingbeil am Dienstagabend. „Ich kann Ihnen aus den Gesprächen da drin, ohne Vertraulichkeit zu brechen, sagen, dass da auch die ganze Bundesregierung dahinter steht“, sagte er den Sendern RTL und ntv.

Verbände taxieren Zuckersteuer-Einnahmen auf vier Milliarden Euro

Die von der Bundesregierung geplante Zuckersteuer auf süße Getränke bringt dem Staat nach Berechnungen von Verbänden der Lebensmittelindustrie fast zehnmal so hohe Steuermehreinnahmen wie eingeplant. Das berichtet die „Bild“.
Dem Deutschen Brauer-Bund, dem Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM) und der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke zufolge taxieren die jährlichen Mehreinnahmen durch die Steuer sowie die zusätzliche Mehrwertsteuer auf insgesamt 3,97 Milliarden Euro. Eingeplant im Bundeshaushalt sind bislang Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro pro Jahr.
Je nach Zuckergehalt würden sich beispielsweise Limonaden- und Cola-Kästen zwischen 2,50 Euro und 4,50 Euro je Kasten verteuern, zitiert die „Bild“ weiter aus den Berechnungen. „Vier Euro mehr pro Kiste – da liegt momentan die höchste Verbrauchssteuer für Getränke in Europa auf dem Tisch“, sagte VDM-Geschäftsführer Jürgen Reichle der Zeitung: „Wie beim Benzin werden auch bei Getränken die Menschen in Deutschland die Zeche zahlen.“
Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, sagte der Zeitung: „Nach Jahren massiver Kostensteigerungen brauchen Wirtschaft und Verbraucher wirksame Entlastung statt neuer Steuern. Die Politik kann nicht auf der einen Seite bezahlbare Lebensmittel fordern und auf der anderen Seite eine Sondersteuer auf alle möglichen Getränke einführen. Diese Pläne sind maßlos und das völlig falsche Signal.“ (afp/dts/red)