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Bürokratieabbau soll jährlich 16 Milliarden Euro einsparen

Die Bundesregierung geht davon aus, dass ihr versprochenes Ziel, die Bürokratiekosten für Unternehmen um 25 Prozent zu senken, mit dem nun beschlossenen Reformpaket „theoretisch in einem Schritt erreicht werden“ könnte.
Das sagte der Staatssekretär im Digitalministerium, Philipp Amthor (CDU), dem „Handelsblatt“.

Berichtspflichten sollen fallen

Das nun geplante Berichtsentlastungsgesetz führt laut Amthor eine gesetzliche Generalklausel ein, die bestehende Berichtspflichten aussetzt. „Wir reden dabei nicht von zwölf oder 50 Berichtspflichten, sondern eher von einem vierstelligen Bereich“, sagte Amthor.
Er hoffe auf eine Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr. Dadurch sollen 16 Milliarden Euro pro Jahr an Bürokratiekosten für die Wirtschaft wegfallen. Ministerien könnten allerdings noch per Verordnung bestimmen, welche Berichtspflichten bleiben sollen.

Warnung vor Widerständen

Der Präsident des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), Lutz Goebel, warnte deshalb vor „gewaltigen Beharrungskräften“. Viele Leute in den Ministerien fragten sich: „Warum soll ich abschaffen, was ich selbst gemacht habe?“, sagte Goebel dem „Handelsblatt“.
Der Regierungsberater fordert darum strenge Voraussetzungen, um Berichtspflichten beibehalten zu können. „Leider gibt es immer noch eine Reihe von Ministerien, die beim Bürokratieabbau nicht richtig mitspielen“, kritisierte der NKR-Chef und nannte das Umwelt-, das Justiz- und das Finanzministerium. (dts/red)
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Haushaltspläne stoßen auf Kritik: „Plünderung“ von Klimafonds

Die Haushaltspläne der Bundesregierung stoßen auf breite Kritik. Dabei geht es vor allem um eine geplante höhere Neuverschuldung und Kürzungen beim Klima- und Transformationsfonds. Der Haushaltsentwurf, den das Kabinett am Montag beschließen sollte, sieht mehr Ausgaben und höhere Schulden vor.
Vor allem die Verteidigungsausgaben sollen massiv steigen, um die Bundeswehr gegen Bedrohungen durch Russland zu stärken.
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Haushalt in die parlamentarischen Beratungen. Der Bundestag soll den Etat Ende November verabschieden. Üblicherweise kommt es noch zu Änderungen am Regierungsentwurf. Darum geht es bei den Haushaltsplänen:

Höhere Ausgaben und mehr Schulden

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) veranschlagt 2027 Ausgaben in Höhe von 555,4 Milliarden Euro – das ist deutlich mehr als im laufenden Jahr, in dem 524,5 Milliarden Euro zu Buche stehen. Im Kernhaushalt sind 2027 Ausgaben im Verteidigungsetat von rund 109,7 Milliarden Euro geplant – ein Drittel mehr als im Budget 2026. Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit fallen nur bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts unter die Schuldenbremse.
Vorgesehen ist 2027 eine Nettokreditaufnahme von 118,7 Milliarden Euro – nach geplanten 98 Milliarden 2026. Dazu kommen neue Schulden aus den Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie für die Bundeswehr. Insgesamt soll die Neuverschuldung 2027 damit bei gut 200 Milliarden Euro liegen und auf 219,5 Milliarden Euro bis 2030 steigen. Mit den Ausgaben aus den Sondervermögen Infrastruktur sollen unter anderem marode Brücken, Straßen und das Bahnnetz saniert werden. Der Bund plant 2027 Investitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro.
Klingbeil verteidigte die geplante höhere Neuverschuldung. „Man kann sich gegenüber Putin nicht mit der schwarzen Null verteidigen“, sagte der SPD-Chef am Sonntagabend im ARD-„Sommerinterview“ mit Blick auf Bedrohungen durch Russland und dessen Präsidenten Wladimir Putin.
Belastet wird der Haushalt dadurch, dass die Bundesregierung infolge des Irankriegs ihre Wachstumserwartungen senken musste. Klingbeil muss mit niedrigeren Steuereinnahmen rechnen als zuvor angenommen.
Neben Einsparungen in Etats ist ein Abbau von Finanzhilfen im Klima- und Transformationsfonds geplant. Außerdem sollen Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung zurückgefahren werden. Mehr Geld bringen sollen eine neue Plastikabgabe sowie eine höhere Tabak- und Alkoholsteuer. Klingbeil muss aber zudem rund 6,8 Milliarden Euro aus einer Rücklage entnehmen.

Industrie kritisiert Ausgaben- und Schuldenzuwächse

„Die geplanten Ausgaben- und Schuldenzuwächse im Haushalt sind alarmierend“, sagte Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Deutschen Industrie. „Trotz massiver Neuverschuldung und hoher Steuereinnahmen gelingt es der Bundesregierung nicht, eine solide Haushaltsplanung vorzulegen.“
Der Linke-Haushälter Dietmar Bartsch sagte: „Obwohl der Finanzminister Schulden macht wie keiner seiner Vorgänger in den letzten 77 Jahren, und die Zinslasten auf 80 Milliarden im Jahr anwachsen werden, reicht das Geld nur für eines: den kreditfinanzierten Kauf der Militärtechnik von vorgestern.“

Kürzungen im Klimafonds

Die Bundesregierung plant Kürzungen im Sondertopf Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bereits zugesagte Förderungen sollen nicht angetastet werden, wie es aus dem Finanzministerium hieß. Laut Entwurf sollen im kommenden Jahr Einnahmen aus dem Emissionshandel, die bisher in den KTF geflossen sind, teilweise zur Konsolidierung des Haushalts genutzt werden. Es geht um eine Summe von 2,7 Milliarden Euro.
Aus dem KTF werden unterschiedliche Förderprogramme finanziert – darunter ist mit Milliardenmitteln die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Aus diesem Programm wird auch der Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung gefördert. Die schwarz-rote Koalition hatte im Zuge der Reform des Heizungsgesetzes bereits Einschnitte bei der Förderung angedeutet. Vieles deutet auf eine sozial stärker gestaffelte Förderung hin.

Umweltverband: Klingbeil will Fonds „plündern“

„Finanzminister Klingbeil will den Klima- und Transformationsfonds plündern, um die Einkommensteuer von Besserverdienenden zu senken, das ist eine schamlose Zweckentfremdung und ein Skandal für eine Partei, die für Fortschritt und Sozialstaatlichkeit stehen will“, sagte Greenpeace-Finanzexperte Mauricio Vargas. Er sprach von einem „Raubzug“. Die Klimaschutzorganisation GermanZero sprach mit Blick auf die Kürzungen im KTF von einer „offenen Kampfansage“ an den Klimaschutz.
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU, sagte: „Der Klima- und Transformationsfonds wurde geschaffen, um zusätzliche Investitionen in Klimaschutz, Transformation und Infrastruktur zu finanzieren.“ Der KTF verkomme zum Verschiebebahnhof für mangelnde Einsparbemühungen im Kernhaushalt.

Finanzminister kündigt weitere Konsolidierung an

„Wir müssen konsolidieren, da führt kein Weg dran vorbei“, sagte der Finanzminister in der ARD. Laut Kabinettvorlage liegt die Finanzlücke 2028 bei 22 Milliarden Euro, 2029 bei 38 Milliarden Euro und 2030 bei 47 Milliarden Euro. Ein großes Problem sind massiv steigende Zinsausgaben. (dpa/red)
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Kann Pistorius der AfD geheime Informationen verwehren?


In Kürze:

  • Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
  • Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
  • Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.

 
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.

Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD

„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“

Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.

Gesetzliche Lage

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.

Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.

AfD und Russland

Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.

Pistorius für Geheimhaltung zuständig

Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.

Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
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Pistorius will AfD von Geheiminformationen ausschließen – darf er das?


In Kürze:

  • Pistorius warnt vor Sicherheitsrisiken durch eine mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt.
  • Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlaubt keinen pauschalen Ausschluss einer Partei.
  • Über den Zugang zu Verschlusssachen entscheiden personenbezogene Sicherheitsprüfungen.

 
Kurz vor dem letzten AfD-Parteitag in Erfurt und zwei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt äußerte sich Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) zum Umgang mit geheimen Informationen im Fall einer AfD-Regierungsbeteiligung. Der Minister erklärte, dass im Falle eines Wahlsieges der Partei in Sachsen-Anhalt der Zugang zu geheim eingestuften Dokumenten und Erkenntnissen der Nachrichtendienste geprüft und entsprechend den Sicherheitsvorgaben geregelt würde. Dies sagte er gegenüber der Wochenzeitung „Bild am Sonntag“, die das Interview mit Pistorius am 5. Juli veröffentlichte.
Am 6. September wird in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. Die AfD liegt nach jüngster INSA-Umfrage bei 41 Prozent Wählerzustimmung. Nur ein Bündnis aus CDU (23 Prozent), SPD (6 Prozent) und Linke (13 Prozent) käme auf einen Prozentpunkt mehr. Sollte die AfD bei der Landtagswahl die absolute Mehrheit erreichen, könnte sie zum ersten Mal eine Landesregierung bilden.

Pistorius warnt vor Russland-Nähe der AfD

„Ich mache mir als Demokrat über einen solchen möglichen Wahlausgang allergrößte Sorgen. Die AfD lässt keinen Zweifel daran, was sie mit unserer Demokratie vorhat. Von daher wäre das ein sehr, sehr schlechtes Zeichen“, wird Pistorius von der Zeitung zitiert.
Seit dem 7. November 2023 stuft der Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen-Anhalt der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Sinne von § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) ein.
Das föderale System der Bundesrepublik sieht vor, dass die Landesregierungen in vielen Bereichen über weitreichende Befugnisse verfügen, darunter auch in Bezug auf die Tätigkeit der Polizei und der Nachrichtendienste.
„Sie müssen sich nur die öffentlichen Äußerungen vieler AfD-Vertreter anhören. Die Nähe zu Putin ist nach Ansicht des Ministers nicht zu übersehen“, sagte Pistorius. Die Vermutung, dass Kontakte oder Geld aus Russland eine Rolle spielen könnten, stehe ebenfalls im Raum. Aus seiner Sicht sei klar, dass dies sicherheitspolitisch problematisch sei.
Auf die Frage, ob eine AfD-Landesregierung Konsequenzen für Militärstützpunkte in Sachsen-Anhalt hätte, sagte Pistorius: „Wir prüfen sehr genau, wem wir Zugang zu geheimen Informationen gewähren können. Wir sind dazu verpflichtet, denn es geht um die Sicherheit unseres Landes.“

Der Zugang zu Verschlusssachen richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben des Geheimschutzes und den Ergebnissen individueller Sicherheitsüberprüfungen.

Gesetzliche Lage

Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und die Linksfraktion. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Darin geht es unter anderem darum, dass bei Personenüberprüfungen Internetrecherchen ausgeweitet werden dürfen, um „durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“. Die Internetrecherchen auch in sozialen Netzwerken seien „ein wesentliches Instrument“, um die Verbreitung „extremistischer Inhalte“ feststellen zu können.
Hinter dieser „Gesetzesanpassung“ steht das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Dort ist geregelt, dass Personen, die Zugang zu Verschlusssachen (VS) der Stufen „VS-Vertraulich“ und höher erhalten sollen, nach § 2 SÜG zwingend eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen müssen. Diese ist personenbezogen und nicht an Ämter oder Parteien gebunden. Bei festgestellten sicherheitsrelevanten Zweifeln kann die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständigen Geheimschutzstellen verweigert werden.

Da die Sicherheitsüberprüfung personenbezogen ist, ist ein pauschaler Ausschluss einer gesamten Partei folglich nicht möglich.

AfD und Russland

Der Verfassungsschutz von Sachsen-Anhalt kommt in seinem Bericht von 2025 zu dem Schluss: Die AfD strebe im Bundesland „einen fundamentalen Bruch mit der bestehenden politischen Ordnung an“. Und weiter: „In der Außenpolitik wirbt die Partei für eine Annäherung Deutschlands an die Russische Föderation.“
Zudem heißt es: „Anders als in den westdeutschen AfD-Landesverbänden besteht in der AfD Sachsen-Anhalt in der außenpolitischen Positionierung ein ausgeprägter Konsens hinsichtlich einer kritischen Bewertung der deutschen Westbindung und des Wunsches einer wirtschaftlichen Wiederannäherung an die Russische Föderation.“
Die AfD Sachsen-Anhalt übe seit Jahren eine „fundamentale Kritik an der Russlandpolitik der Bundesregierung“. AfD-Politiker aus Sachsen-Anhalt seien die Hauptträger der prorussische Initiative „Stoppt die Sanktionen!“. Damit diene die AfD Sachsen-Anhalt „dem Interesse der russischen Staatsführung“, so die Landesverfassungsschutzbehörde.
Der Vorstoß von Pistorius gegen die AfD ist nicht neu. Bereits am 11. Juni forderten Politiker der CDU und SPD einen strengeren Geheimschutz wegen der AfD-Russlandkontakte. Sie befürchten Geheimnisverrat, da AfD-Politiker beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg Anfang Juni kremlnahe Akteure getroffen haben. In der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD wächst die Sorge, dass sensible Informationen nach Moskau fließen könnten.
„Der Bundestag sollte prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen und Gremien besser geschützt werden können“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger dem „Handelsblatt“. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, sah Handlungsbedarf.

Pistorius für Geheimhaltung zuständig

Die Einschätzung dieser Politiker steht im Spannungsfeld der geltenden Regelungen zum Geheimschutz und der bestehenden Sicherheitsvorgaben. Denn der Zugang zu geheimen Informationen ist gesetzlich eindeutig geregelt. Selbst Minister haben kein automatisches Recht auf sämtliche Regierungsgeheimnisse. Die Verantwortung für den Umgang mit militärischen Verschlusssachen liegt beim Bundesverteidigungsministerium, also beim Bundesverteidigungsminister.

Die Vorgaben zum Umgang mit Verschlusssachen wurden zum 1. November 2024 in einer Verwaltungsvorschrift neu gefasst. Als zuständiger „Geschäftsbereich“ wird darin das Bundesministerium genannt. In § 1 ist geregelt, dass das Verteidigungsministerium „und seine Dienststellen“ die Handhabung von Verschlusssachen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat organisieren.
Die Verwaltungsvorschrift konkretisiert zudem, dass Informationen aus Sicherheitsgründen auch gegenüber Regierungsmitgliedern zurückgehalten werden können, wenn entsprechende Sicherheitsbedenken bestehen.
Dies gilt unabhängig von der Parteizugehörigkeit der betreffenden Personen.
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Koalition will Informationsfreiheitsgesetz umbauen – NGOs warnen vor Transparenzverlust


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundlegend reformieren und den Kreis der Auskunftsberechtigten einschränken.
  • Künftig soll vielfach ein „berechtigtes Interesse“ Voraussetzung für IFG-Anfragen sein; zusätzlich sind weitere Schutz- und Ausschlussregelungen vorgesehen.
  • Transparency International und die FDP warnen vor einer faktischen Einschränkung der Informationsfreiheit und einer Schwächung der Kontrolle staatlichen Handelns.

 
Zu den Beschlüssen, die der Koalitionsausschuss am Mittwoch, dem 1. Juli, gefasst hat, gehört auch eine Umgestaltung des seit 2006 geltenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Die Bundesregierung betrachtet dies als Ausdruck von „Bürokratierückbau“. Nichtregierungsorganisationen und die FDP warnen hingegen vor einem drastischen Abbau staatlicher Transparenz.

Informationsfreiheitsgesetz soll nur noch für „natürliche Personen“ gelten

Die Bundesregierung kündigte an, das Informationsfreiheitsgesetz „weiterzuentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anzupassen“. Dies solle „unter Wahrung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI [Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit]“ geschehen. Ziel sei es, „das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter zu machen“.
Dafür sollen die Auskunftsrechte künftig auf „natürliche Personen“ beschränkt werden, die ein „berechtigtes Interesse an einer Auskunft“ haben. Wer auf Grundlage anderer – nicht näher ausgeführter – Regelungen einen Auskunftsanspruch hat, soll nicht mehr auf das IFG zurückgreifen können. Zudem soll der Kreis der Berechtigten auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränkt werden; entsprechende Möglichkeiten werden geprüft.
Die Namen von Beschäftigten in Einrichtungen des Bundes sollen geschwärzt werden. Dies sei ein Schutz vor „Anfeindungen und Drohungen“. Unter Verweis auf eine „komplexe Bedrohungslage“ soll zudem die „staatliche Resilienz“ gestärkt werden, etwa durch stärkere Berücksichtigung des Schutzbedarfs in Bereichen wie Kritischer Infrastruktur, Spionageabwehr, Terrorismusbekämpfung und wissenschaftlicher Forschung.

Besonders sensible Informationen sind bereits jetzt geschützt

Deutliche Kritik an dem Vorhaben kommt von „Transparency International“. Die Nichtregierungsorganisation wirft der Koalition vor, das Informationsfreiheitsgesetz „in seiner Substanz zerstören“ zu wollen. Dass Anfragen nur bei „berechtigtem Interesse“ zulässig sein sollen, kehre „die Kernidee der Informationsfreiheit um“. Künftig müssten Bürger selbst darlegen, warum sie eine Information benötigen; bislang muss die Behörde begründen, warum sie diese nicht herausgibt.
Bereits jetzt enthält das Informationsfreiheitsgesetz eine Reihe von Gründen, auf die sich Behörden stützen können, um Anfragen abzulehnen. In § 3 des geltenden IFG ist geregelt, in welchen Fällen zum „Schutz besonderer öffentlicher Belange“ kein Anspruch auf Informationszugang besteht.
Behörden können unter anderem die Auskunft verweigern, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben könnte – etwa auf internationale Beziehungen oder militärische Belange. Auch die Interessen der inneren und äußeren Sicherheit, der Finanzaufsicht, der Justiz oder der Anspruch von Beschuldigten auf ein faires Verfahren beschränken den Auskunftsanspruch.

Ausschlusstatbestände im Informationsfreiheitsgesetz vor deutlicher Ausweitung

Weitere Gründe für die Verweigerung von Auskünften sind etwa Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder dem Amtsgeheimnis unterliegende Informationen. Grundsätzlich müssen Behörden dabei eine Interessenabwägung vornehmen. In vielen Fällen kommt es auch zu Prozessen um die Herausgabe gewünschter Informationen. Bisweilen werden Informationen auch auf inoffiziellem Wege oder unter Umgehung rechtlicher Vorgaben weitergegeben.
Transparency International hält zudem die angedachten Ausschlüsse für juristische Personen wie Vereine und sogar Nicht-EU-Bürger für problematisch. Damit würde man Millionen Menschen, die in Deutschland leben, vom Recht auf Transparenz staatlichen Handelns ausschließen.
Die NGO befürchtet außerdem, dass eine Ausweitung des Prinzips der Kostendeckung einen faktischen finanziellen Ausschlusstatbestand schaffen könnte. Bislang gilt eine Gebührenobergrenze von 500 Euro. Künftig könnten die Gebühren – je nach Art, Umfang und Verfügbarkeit der begehrten Information – auch zigtausende Euro betragen, so Transparency International.

FDP sieht Gefahr für Transparenz und investigativen Journalismus

Transparency International sieht durch die geplante Schwärzung der Namen von Behördenmitarbeitern auch das Risiko für Korruption und Machtmissbrauch steigen. Dies soll selbst für Führungspersonal und Entscheidungsträger gelten. Dadurch wäre „nicht mehr nachprüfbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist“.
Sprecher Norman Loeckel erklärt dazu: „Wer das Auskunftsrecht auf Einzelfälle mit Begründungspflicht beschränkt, Organisationen ausschließt und Gebühren ins Unermessliche treibt, schafft die Informationsfreiheit de facto ab. Das IFG ist eine demokratische Errungenschaft – die Koalition ist dabei, sie zu beerdigen.“
Kritik kommt auch aus der FDP. Generalsekretär Martin Hagen äußerte in einer Erklärung, die Bundesregierung wolle „unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus das Recht auf Informationsfreiheit de facto abschaffen“. Dies erschwere in massiver Weise investigativen Journalismus und die Aufdeckung von Skandalen.
Die Liberalen befürchten einen „gezielten Abbau von staatlicher Transparenz“. Der offene Zugang zu Informationen sei eine Voraussetzung für die effektive Kontrolle staatlichen Handelns. Hagen erklärte weiter: „Das Recht auf Akteneinsicht verhindert Mauschelei und hilft, Missstände aufzudecken. Wer dies beschneidet, schürt Misstrauen in staatliche Institutionen und schadet der Demokratie.“
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ zu reformieren.
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Mehr Netto oder neue Belastungen? Wer von der Steuerreform wirklich profitiert


In Kürze:

  • Höhere Freibeträge und angepasste Steuertarife sollen Arbeitnehmer und Familien entlasten und die kalte Progression abmildern.
  • Zur Gegenfinanzierung werden Steuervergünstigungen gekürzt, etwa beim Handwerkerbonus, und Minijobs werden stärker besteuert.
  • Wer tatsächlich profitiert, hängt von der persönlichen Situation ab – die endgültige Bilanz zeigt sich erst im Steuerbescheid.

 
Zehn Milliarden Euro mehr für Bürgerinnen und Bürger: Mit dieser Summe wirbt die Bundesregierung für ihre Steuerreform. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Arbeitnehmer und Familien künftig weniger Einkommensteuer zahlen. Der Grundfreibetrag steigt, Kinder werden steuerlich stärker berücksichtigt, und der Einkommensteuertarif wird angepasst.
„Wer unter Teuerung, Inflation und stagnierenden Löhnen am meisten leidet, wird entlastet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Freitag bei der Vorstellung der Entlastungspläne. Profitieren sollen vor allem Familien sowie Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept schlüssig: Der Staat nimmt weniger Steuern ein, also bleibt den Bürgern mehr Geld im Portemonnaie. Bei genauerer Betrachtung ist diese Rechnung jedoch komplexer.
Die Reform besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bringt Entlastungen für viele Steuerzahler. Der zweite Teil sieht die Streichung oder Kürzung bisheriger Steuervergünstigungen sowie eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Wer unter dem Strich tatsächlich profitiert, hängt daher deutlich stärker als bisher von der persönlichen Lebenssituation ab: Gibt es Kinder im Haushalt? Werden haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt? Fallen regelmäßig Handwerkerkosten an? Oder werden hohe Unternehmensgewinne erzielt? Erst im Zusammenspiel aller Änderungen lässt sich beurteilen, wie sich die Reform im konkreten Steuerbescheid auswirkt.

Der erste Blick: Mehr steuerfreies Einkommen

Der wichtigste Baustein der Reform betrifft den sogenannten Grundfreibetrag. Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Ein Teil des Einkommens bleibt grundsätzlich steuerfrei. Der Staat geht davon aus, dass dieses Geld für den notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird und deshalb nicht besteuert werden soll. Nach den am Donnerstagmorgen vorgelegten Plänen steigt dieser steuerfreie Betrag voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro. Erst Einkommen, das darüber liegt, wird nach dem Einkommensteuertarif besteuert. Davon profitieren grundsätzlich alle, die Einkommensteuer zahlen. Steigt der steuerfreie Betrag, wird automatisch ein größerer Teil des Einkommens nicht besteuert.
Hinzu kommt eine zweite, weniger bekannte Änderung, die für viele Arbeitnehmer jedoch mindestens ebenso wichtig sein dürfte. Die Bundesregierung will die Grenzen des Einkommensteuertarifs erneut anheben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die Verschiebung dieser Tarifgrenzen ist aus dem Steuerrecht bekannt und wird regelmäßig eingesetzt, um diesen Effekt abzufedern. Die Pläne der Koalition gehen jedoch darüber hinaus. Zusätzlich soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden, um kleinere und mittlere Einkommen stärker zu entlasten.
Ein Beispiel macht das deutlich: Erhält eine Angestellte eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, weil die Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten gestiegen sind, ist sie auf dem Papier zwar besser bezahlt. Da die Lebenshaltungskosten jedoch ebenfalls gestiegen sind, kann sie sich real nicht mehr leisten als zuvor. In diesem Fall bleibt ihre Kaufkraft praktisch unverändert. Ohne Anpassung des Steuertarifs würde sie dennoch mehr Einkommensteuer zahlen, weil Teile ihres Einkommens in einen höheren Tarifbereich rutschen. Obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist, müsste sie einen größeren Anteil ihres Einkommens an den Fiskus abführen.
Neben dem Einkommensteuertarif werden auch Familien entlastet. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro dadurch dauerhaft um mehrere Hundert Euro pro Jahr entlastet werden. Bis hierher vermittelt die Reform ein klares Bild: Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer ein und lässt den Bürgern mehr Geld. Dieses Bild verändert sich allerdings, sobald der zweite Teil des Steuerpakets in den Blick kommt.

Die zweite Rechnung: Womit der Staat die Entlastung finanziert

Steuersenkungen kosten Geld. Deshalb stellt sich bei jeder Reform dieselbe Frage: Wer finanziert die Entlastung? Im aktuellen Paket lautet die Antwort: Zum Teil verzichtet der Bund auf Einnahmen, zum Teil werden bestehende Steuervergünstigungen gekürzt oder andere Abgaben erhöht. Für viele Bürger entscheidet deshalb nicht allein der neue Einkommensteuertarif darüber, ob sie am Ende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der sogenannte Handwerkerbonus. Bislang konnten Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll dieser Steuervorteil auf 15 Prozent sinken. Künftig können höchstens noch 900 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Was bedeutet das konkret für Auftraggeber? Wer etwa sein Badezimmer renovieren lässt oder einen Elektriker, Dachdecker oder Maler beauftragt, kann künftig einen kleineren Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Die Handwerkerrechnung selbst wird dadurch nicht höher. Der steuerliche Zuschuss des Staates fällt jedoch geringer aus.
Die geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen ist eine der Maßnahmen, mit denen das Reformpaket gegenfinanziert werden soll. Sie wird im Beschluss des Koalitionsausschusses gemeinsam mit weiteren Finanzierungsmaßnahmen wie der Anpassung der „Reichensteuer“ und einer Gewinnabführung der KfW aufgeführt.
Jörg Dietrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßte die Reformschritte grundsätzlich. Wörtlich sagte Dietrich:
„Das Paket enthält damit eine Reihe richtiger Reformen und weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg weiterzugehen.“
Die Reduzierung des Handwerkerbonus bewertet Dietrich als „vertretbaren Kompromiss“. Weiter äußerte der Handwerkskammerpräsident:
„Er (der Handwerkerbonus – Anm. d. Red.) setzt weiterhin einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit.“
Ein zweiter Baustein der Gegenfinanzierung betrifft geringfügige Beschäftigungen. Nach den Beschlüssen soll die pauschale Steuer auf Minijobs von bisher zwei auf fünf Prozent steigen. Für Arbeitgeber erhöhen sich dadurch die Kosten dieser Beschäftigungsform. Welche Folgen das haben wird, ist derzeit offen. Die Bundesregierung verbindet die Änderung mit dem Ziel einer gerechteren Finanzierung des Steuersystems. Nach Angaben der Minijob-Zentrale arbeiten besonders viele Minijobber im Handel sowie im Gastgewerbe. Ob Unternehmen ihre Beschäftigungspraxis deshalb ändern, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.

Nicht jedes hohe Einkommen ist gleich

Während viele Arbeitnehmer von höheren Freibeträgen profitieren sollen, sieht die Reform zugleich eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Nach den Beschlüssen der Koalition soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro ist eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung will damit einen Teil der Entlastungen gegenfinanzieren.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine stärkere Besteuerung besonders wohlhabender Bürger. Tatsächlich ist die Wirkung differenzierter. Denn die Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Personengesellschaften wie viele Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder familiengeführte mittelständische Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs unterliegen dagegen zunächst der Körperschaftsteuer; ausgeschüttete Gewinne werden anschließend gesondert besteuert. Die Rechtsform entscheidet daher wesentlich darüber, welche Steuerbelastung entsteht.
Wie groß diese Gruppe ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Zwar stellen Personengesellschaften nur rund 2,4 Prozent der knapp 42 Millionen Einkommensteuerpflichtigen, sie erwirtschaften jedoch rund 14 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte. Besonders auffällig ist die Gruppe der Personengesellschaften mit Einkünften von mehr als einer Million Euro: Sie macht lediglich 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, vereint aber rund zehn Prozent der gesamten steuerlichen Bemessungsgrundlage auf sich.
Nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) würden deshalb rund 40 Prozent der Bemessungsgrundlage einer höheren Besteuerung beim Spitzensteuersatz auf unternehmerische Einkünfte entfallen. Bei einer Verschärfung der sogenannten Reichensteuer wären es sogar etwa 70 Prozent. Das Institut folgert daraus, dass Änderungen des Spitzensteuersatzes nicht nur eine Verteilungsfrage zwischen hohen und niedrigen Einkommen sind, sondern zugleich die steuerliche Belastung vieler inhabergeführter Unternehmen betreffen. „Da ein erheblicher Teil der vom Spitzen- und Reichensteuersatz betroffenen Einkommen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen stammt, ist die Einkommensteuer immer auch eine wichtige Unternehmenssteuer“, heißt es im IW-Papier. Weiter heißt es als Fazit: „Wer Arbeits- und Investitionsanreize stärken will, sollte daher nicht auf höhere Belastungen setzen.“

Die Bilanz erst auf dem Steuerbescheid zu sehen

Die Steuerreform folgt damit keinem einfachen Muster. Sie senkt an einer Stelle die Belastung und erhöht sie an anderer oder streicht bisherige Vergünstigungen. Wer am Ende tatsächlich besser oder schlechter gestellt ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Ein Arbeitnehmer ohne größere steuerlich begünstigte Ausgaben dürfte vor allem von den höheren Freibeträgen und den verschobenen Tarifgrenzen profitieren. Wer regelmäßig Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt oder als Arbeitgeber Minijobs nutzt, muss dagegen die gekürzten Steuervergünstigungen in seine persönliche Rechnung einbeziehen. Bei sehr hohen Einkommen kommt zusätzlich die Anhebung des Spitzensteuersatzes hinzu.
Damit wird die Reform vor allem eines: individueller. Ob sie für den Einzelnen eine spürbare Entlastung oder lediglich eine geringere Mehrbelastung bedeutet, zeigt sich erst, wenn alle Änderungen im Steuerbescheid zusammenlaufen.
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Ist Deutschland Europameister bei Krankschreibungen?

Lassen sich die Bundesbürger im Vergleich zu anderen Europäern am häufigsten krankschreiben? Diese Frage hat das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) 2025 im Auftrag der Krankenkasse DAK untersucht.
Lassen sich die Gesundheitsdaten von europäischen Staaten bei Krankschreibungen vergleichen?
Bei Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sieht das auf den ersten Blick so aus. Danach führte Deutschland nach IGES-Angaben im Jahr 2022 mit 24,9 registrierten Fehltagen an der Spitze, gefolgt von Tschechien (19,2 Tage), Norwegen (18,8 Tage) und Luxemburg (18,6 Fehltage). Am unteren Ende der Tabelle stehen Portugal (8,5 Tage), Großbritannien (5,7 Tage) und die Türkei (3,2 Tage).
Diese Zahlen eignen sich laut IGES-Studie jedoch nicht für einen Systemvergleich, da die OECD ihre Daten aus verschiedenen nationalen Quellen beziehe. Eine Krux dabei: Die registrierten Fehlzeiten werden von nationalen Regeln beeinflusst, wie Arbeitsunfähigkeit genau gemessen wird.
Neben Estland, Lettland und Polen ist Deutschland eines der wenigen europäischen Länder, das Fehltage durch ein gesetzlich verpflichtendes elektronisches Meldeverfahren (eAU) sehr genau erhebt. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz muss ein Arbeitnehmer hierzulande spätestens am 4. Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Die anderen Tage werden nicht erfasst.
Eignen sich andere Erhebungen besser für Vergleiche? 
Ja. Die Europäische Arbeitskräfteerhebung (European Labour Force Survey) befragt Haushalte auch nach Abwesenheitszeiten von der Arbeit.
2024 lag Deutschland mit 3,6 Wochen Abwesenheit im Jahr hier im oberen Mittelfeld. An der Spitze standen Norwegen (5,9 Wochen), Finnland (5 Wochen) und Spanien (4,9). Ganz unten rangierten Bulgarien (0,4), Griechenland (0,2) und Rumänien (0,1).
Diese Zahlen sind für den Zeitraum ihrer Erhebung einheitlich, es gibt aber erneut eine Krux: In den Staaten gibt es unterschiedliche Regelungen zur Lohnfortzahlung – und damit auch verschiedene Wahrnehmungen von einem Krankentag.
So gibt es laut IGES in Estland, Frankreich, Portugal, Spanien und Lettland Karenz-Regelungen von einem bis zu drei Tagen: In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Lohn oder Gehalt.
Ist das deutsche System im Hinblick auf Krankheit sehr großzügig? 
Ja, weil es hohe Absicherungen und lange Leistungszeiträume gibt. Damit ist Deutschland aber nicht ganz allein. In sieben europäischen Ländern erhalten Beschäftigte bei krankheitsbedingten Fehlzeiten vergleichsweise lange ihren Lohn oder ihr Gehalt vom Arbeitgeber weiter.
Neben Deutschland (6 Wochen) sind das Luxemburg (77 Tage) und die Niederlande (104 Wochen bei 70 bis 100 Prozent Lohnfortzahlung). Viel kürzer ist dieser Zeitraum zum Beispiel in Bulgarien (drei Tage), Irland (maximal fünf Tage pro Jahr) oder Rumänien (fünf Tage).
Unterschiede zwischen den Ländern zeigen sich auch in der Bezugsdauer des Krankengeldes durch Sozialversicherungsträger. Vergleichsweise lange Leistungszeiträume finden sich laut der IGES-Auswertung neben Deutschland in Portugal, Irland, Belgien und Finnland.
Die prozentuale Höhe liegt europaweit zwischen 50 und 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens. In Deutschland sind es bei der gesetzlichen Krankenversicherung 70 Prozent des Bruttoentgelts für bis zu 78 Wochen.
Wo sehen Fachleute Deutschland bei all diesen Unterschieden beim Krankenstand? 
Das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung sieht Deutschland nach der Analyse all dieser Daten nicht an der Spitze bei Krankschreibungen.
Die Fachleute ordnen die Bundesrepublik im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld ein. Noch ein Fazit: Fehlzeiten hätten im Ländervergleich wegen der großen Unterschiede der Systeme nur begrenzte Aussagekraft für Reformdebatten. (dpa/red)
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Analyse: Viel Reform, wenig Strukturwandel – reicht das Reformpaket der Bundesregierung?


In Kürze:

  • 34 Reformen beschlossen: Bürokratieabbau, Steuerentlastungen und Investitionen sollen Wachstum fördern.
  • Große Baustellen bleiben: Rente, Sozialstaat und Standortreformen werden weitgehend vertagt.
  • Erster Schritt: Das Paket setzt Impulse, bleibt aber hinter den Wahlversprechen zurück.

 
Als die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstag, 2. Juli, im Kanzleramtsgarten vor die Presse traten, waren die Erwartungen groß. Nach einem Treffen des Koalitionsausschusses von siebeneinhalb Stunden am Vorabend, präsentierte die schwarz-rote Bundesregierung ein großes Reformpaket, genannt „Programm für Aufschwung
und Beschäftigung“. Es soll die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, Bürger steuerlich entlasten und den Sozialstaat zukunftsfest machen.
„Deutschland wird bei alledem spüren: Es bewegt sich etwas. Der Alltag wird leichter. Deutschland kommt voran.“ Mit diesen Worten präsentierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gemeinsam mit Lars Klingbeil (SPD), Bärbel Bas (SPD) und Markus Söder (CSU)  das Reformpaket der schwarz-roten Koalition.
Mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie, steuerliche Entlastungen und ein handlungsfähiger Sozialstaat – all das solle die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands stärken und den Standort wieder wettbewerbsfähiger machen.
Doch nur wenige Minuten später dämpfte Merz selbst die Erwartungen. „Es gibt nicht den einen großen Big Bang“, sagte er. Die Regierung habe aber einen „großen Schritt nach vorn“ beschlossen.

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Ein Bündel zahlreicher Reformschritte

Genau darin liegt der Kern dieses Pakets: Es ist kein radikaler Kurswechsel, sondern ein Bündel zahlreicher Reformschritte.
Ein Blick auf die Maßnahmen zeigt, dass der Bundesregierung Untätigkeit nur schwerlich vorgeworfen werden kann. Insgesamt umfasst das Programm 34 Vorhaben, von Steuerentlastungen über Bürokratieabbau und Arbeitsmarktreform bis zu Maßnahmen für Digitalisierung, Energieinfrastruktur, Wohnungsbau und Zukunftstechnologien.
Besonders umfangreich fällt das Kapitel zum Bürokratieabbau aus. Die Bundesregierung plant, gesetzliche Berichts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich zu streichen, sofern Ministerien deren Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründen können.
Künftig sollen Genehmigungen vieler Verwaltungsverfahren automatisch als erteilt gelten, wenn Behörden gesetzliche Fristen überschreiten. Unternehmen sollen schneller eine Steuernummer erhalten, die Steuererklärung soll weitgehend vorausgefüllt werden und digitale Verfahren sollen den Kontakt mit Behörden vereinfachen.
Gleichzeitig plant die Koalition, die Bundesverwaltung im Zuge der Digitalisierung um 8 Prozent zu verkleinern und Doppelstrukturen abzubauen. Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, wäre dies einer der weitreichendsten Modernisierungsschritte der Bundesverwaltung seit Jahren.
Auch wirtschaftspolitisch setzt die Koalition Schwerpunkte. Zukunftsbranchen wie Künstliche Intelligenz, Halbleiterproduktion, Batterietechnologie, Chemie, Maschinenbau und die Automobilindustrie sollen gezielt gefördert werden.
Hinzu kommen Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, einfachere Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte sowie eine Stärkung des sogenannten Deutschlandfonds, mit dem private Investitionen in strategisch wichtige Bereiche mobilisiert werden sollen. Ziel ist es, private Investitionen zu erleichtern und Deutschlands Position im internationalen Standortwettbewerb zu verbessern.
Am Arbeitsmarkt setzt die Regierung in erster Linie auf mehr Flexibilität. Sachgrundlose Befristungen sollen zeitweise erleichtert, Abfindungen bei einem schnellen Wechsel in eine neue Beschäftigung steuerlich begünstigt und die Arbeitsvermittlung gestärkt werden. Gleichzeitig kündigt die Koalition schärfere Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch sowie Änderungen bei der Krankschreibung an, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und Fehlanreize zu reduzieren.
Auch steuerpolitisch setzt die Koalition Akzente. Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag werden angehoben, zugleich wird der Spitzensteuersatz nach hinten verschoben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums summiert sich das Entlastungsvolumen auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr ab 2028.
Profitieren sollen insbesondere Familien sowie kleine und mittlere Einkommen. Finanziert wird dies unter anderem durch eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer, eine geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen und einen höheren Pauschalsteuersatz für Minijobs.
Inhaltlich finden sich darin zahlreiche Reformen, die in der Wirtschaft seit Langem gefordert werden, etwa schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Entscheidend wird nun sein, ob diese Maßnahmen ausreichen, den seit Jahren nachlassenden Wachstumskräften der deutschen Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen.

Die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket.

Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images

Der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Hier muss man dann noch einmal auf den Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr zurückschauen. Merz hatte damals einen grundlegenden „Politikwechsel“ versprochen. Deutschland müsse wieder wettbewerbsfähiger werden, staatliche Bürokratie zurückgedrängt und die sozialen Sicherungssysteme angesichts des demografischen Wandels dauerhaft finanzierbar gemacht werden. Der Anspruch der Union, den sie selbst an ihre Regierung stellte, war hoch. Gemessen daran wirkt das vorgelegte Paket deutlich vorsichtiger.
Besonders deutlich wird das beim Thema Rente, einer der größten finanzpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Zwar kündigt die Koalition im Papier an, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 gesetzlich umzusetzen.
Eine konkrete Rentenreform beschloss sie jedoch nicht. Dabei wächst der Handlungsdruck: Mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Ohne strukturelle Reformen drohen langfristig steigende Sozialbeiträge, höhere Bundeszuschüsse oder Leistungskürzungen. Zu diesen zentralen Fragen enthält das Reformpaket jedoch keine Antworten und verschiebt die Entscheidungen erneut in die Zukunft.
Auch beim Sozialstaat beschränkt sich das Paket weitgehend auf Einzelmaßnahmen. Vorgesehen sind strengere Regeln gegen Sozialleistungsmissbrauch und höhere Erwerbsanreize. Eine grundlegende Reform der Sozialversicherungen oder eine nachhaltige Begrenzung der Sozialausgaben finden sich dagegen nicht.

Wirtschaftspolitik: Impulse ohne großen Befreiungsschlag

Ähnlich fällt die Bilanz bei der Wirtschaftspolitik aus. Die Bundesregierung setzt auf die Förderung von Zukunftsbranchen. Hinzu kommen ein Ausbau des Deutschlandfonds, beschleunigte Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Energie- und Netzinfrastruktur. Damit sollen Investitionen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts verbessert werden.
Diese Maßnahmen setzen an mehreren Schwachstellen des Standorts an und dürften in einzelnen Bereichen spürbare Verbesserungen bringen. Sie setzen jedoch vor allem bei der Investitionsförderung und der Verwaltung an, weniger bei den grundlegenden Rahmenbedingungen .
Gerade dort sehen Wirtschaftsforschungsinstitute seit Jahren den größten Reformbedarf. So belegte die OECD-Studie „Taxing Wages“ vom April 2026, dass Deutschland bei der Abgabenlast im internationalen Vergleich auf dem zweithöchsten Platz stagniert.
Das ifo Institut sowie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) verweisen in aktuellen Standortanalysen auf die Kombination aus hohen Energiekosten und einer erdrückenden Bürokratie als die zentralen Wettbewerbsnachteile des Standorts Deutschland. Laut IW klagen vier von fünf Unternehmen über steigenden Verwaltungsaufwand.
An genau diesen Stellschrauben bleibt das Reformpaket jedoch weitgehend zurück. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform, eine spürbare Senkung der Lohnnebenkosten oder umfassende Reformen der Sozialabgaben sucht man darin vergeblich. Für viele Unternehmer dürfte das Reformprogramm deshalb eher ein Schritt in die richtige Richtung als der vielfach angekündigte wirtschaftspolitische Neustart sein.

Arbeitsmarkt: Mehr Kontrolle statt grundlegender Reformen

Auch am Arbeitsmarkt setzt die Koalition eher auf punktuelle Eingriffe als auf einen grundlegenden Umbau. So soll künftig bereits am ersten Krankheitstag wieder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Hintergrund ist die seit Jahren hohe Zahl der Krankheitstage in Deutschland, die nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen und Sozialversicherungen zunehmend belastet.
Merz begründete die Maßnahme mit den Worten: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch.“ Der Staat schaffe lediglich die notwendigen Instrumente, „was sie daraus machen, ist Sache der Unternehmen und Beschäftigten“. Die Verantwortung für einen veränderten Umgang mit Krankmeldungen verlagert der Kanzler damit bewusst auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ob die Maßnahme tatsächlich zu weniger Fehlzeiten und einer höheren Produktivität führt oder vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, lässt sich derzeit kaum beurteilen. Sie steht exemplarisch für den Ansatz der Koalition, bestehende Regeln nachzuschärfen, ohne die grundlegenden Strukturen des Arbeitsmarktes wesentlich zu verändern.

Der eigentliche Test steht noch bevor

Während der Pressekonferenz warb Merz um Unterstützung für den Reformkurs. Die Bürger wollten „Entscheidungen und keinen Streit“, sagte der Kanzler. Genau das habe die Koalition geliefert. Tatsächlich ist es nach Jahren des Streits in der Ampelregierung bereits die Tatsache bemerkenswert, dass CDU, CSU und SPD ein derart umfangreiches Maßnahmenpaket gemeinsam beschlossen haben.
Ob das jedoch genügt, den wirtschaftlichen Abwärtstrend der vergangenen Jahre umzukehren, bleibt offen. Die entscheidenden Herausforderungen wie schwaches Produktivitätswachstum, hohe Sozialabgaben, sinkende Wettbewerbsfähigkeit und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, werden durch das vorgestellte Paket allenfalls teilweise beantwortet.
Gerade darin liegt die eigentliche Bewährungsprobe für die Merz-Regierung. Das vorgelegte Paket kann den Auftakt eines wirtschaftspolitischen Kurswechsels markieren. Ob daraus tatsächlich der angekündigte wirtschaftspolitische Neustart wird, entscheidet sich daran, ob die Regierung nun auch die großen Strukturreformen nachliefert, die sie selbst angekündigt hat.
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Koalition beschließt 34-Punkte-Reformpaket – geteilte Reaktionen in Politik und Gesellschaft


In Kürze:

  • Der Koalitionsausschuss hat ein 34-Punkte-umfassendes Reformpaket für Wachstum und Beschäftigung beschlossen.
  • Geplant sind unter anderem Steuerentlastungen für Familien, Änderungen bei Krankschreibungen und befristeten Arbeitsverträgen.
  • Union und SPD begrüßen das Paket, während Opposition und Sozialverbände deutliche Kritik äußern.
  • Offene Streitpunkte wie Rentenbeiträge und Arbeitszeitreform wurden vertagt.

 

Das am Donnerstag, 2. Juli, vorgestellte Reformpaket der Bundesregierung hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung, die am Mittwochabend begann, auf ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ geeinigt.

Die 34 Maßnahmen, auf die man sich einigen konnte, reichen von der Einkommensteuer und der Krankschreibung über befristete Arbeitsverträge bis hin zum Verbot der Verstaatlichung privater Wohnungsgesellschaften. Auch eine Strategie zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken Chinas soll entwickelt werden. Noch keine Beschlüsse gibt es zu Fragen wie den Rentenbeiträgen oder der Arbeitszeitreform.

Union und SPD größtenteils mit Reformpaket zufrieden

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Christina Stumpp, äußert auf X, die Bundesregierung sei „entschlossen und handlungsfähig“. Sie bedankte sich bei Bundeskanzler Friedrich Merz und nahm Bezug auf die Änderungen bei der Einkommensteuer: „Wir entlasten Familien. Eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit zwei Kindern haben künftig rund 630 Euro mehr im Jahr, Alleinerziehende bis zu 496 Euro.“
Ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden. Auch sollen der Grundfreibetrag und das Kindergeld in zwei Stufen sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Im Gegenzug soll die Besteuerung hoher Einkommen ausgeweitet werden.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußert sich auf Facebook zum Ergebnis des Koalitionsausschusses. Er betont, man habe den Staat „neu justiert“: „Dort, wo er zu stark ist, wollen wir ihn ein bisschen zurückfahren. Dort, wo er gebraucht wird, wollen wir ihn stärken.“
Er spricht von einer „klaren sozialdemokratischen Handschrift“, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken solle. In der Sommerpause soll das Paket in Gesetze überführt werden.

Linke spricht von „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“

Die Linke übt hingegen deutliche Kritik an dem Paket, das sie als „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“ bezeichnet. Fraktionschefs Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sowie Parteivorsitzende Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano veröffentlichten am Donnerstag eine gemeinsame Erklärung.
Darin kritisieren sie vor allem verschärfte Regeln bei der Krankschreibung. Zudem sprechen die Linkenpolitiker von „halbherzigen“ Entlastungen bei der Einkommensteuer und „kosmetischen Korrekturen“ bei der Reichensteuer. Die Regierung gebe „nicht viel mehr als den Ausgleich der kalten Progression und eine Anpassung an die Inflation“ bei der Steuer zurück.
Die Entlastungen reichten aus ihrer Sicht nicht aus, um steigende Lebenshaltungskosten und weitere finanzielle Belastungen auszugleichen. Stattdessen stelle man „Millionen Beschäftigte unter Generalverdacht“. Die Liberalisierungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen nähmen den Menschen Planbarkeit im Job. Außerdem kritisiert die Linke das Verbot der Wohnbauverstaatlichung.

Kritik auch von Grünen, AfD und Juso

Grünen-Abgeordnete und frühere Bundessprecherin Ricarda Lang kritisiert vor allem die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Auf X schrieb sie: „Mark my words: Wenn die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag so kommen, wird das auf jeden Fall zu mehr Krankentagen in Deutschland führen.“
Juso-Chef Philipp Türmer schließt sich dieser Kritik an. Beschäftigte würden unter Generalverdacht gestellt und „ihre angebliche Faulheit als verantwortlich für die Wachstumsschwäche“ dargestellt. Tatsächlich hätten Unternehmen und Staat die Wirtschaft „über Jahre kaputtgespart“. Türmer kritisiert zudem die geplante Ausweitung befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund.
Die Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, äußern sich ebenfalls kritisch zum Reformpaket der Bundesregierung. Dieses sei eine „herbe Enttäuschung“ und die „hochtrabende Rhetorik, mit der die Koalitionäre sich selbst feiern“, stehe „in krassem Missverhältnis zum kleinmütigen Ergebnis“.
Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes schade dem Mittelstand, die „volle Wirkung der Mini-Entlastung für Familien“ komme zu spät. Wo an einer Stelle minimal entlastet werde, stiegen an anderer Stelle die Belastungen deutlich.

Sozialverbände vermissen Akzente für Einkommensschwache

Kritik kommt auch aus Sozialverbänden. Die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier, äußerte sich am Donnerstag gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“. Das Reformpaket sei „gut für die Wirtschaft, verfehlt aber die Lage der Menschen“. Es fehle eine Pflegereform und eine „gerechte Steuerreform, die Superreiche mehr in die Pflicht nimmt“. Außerdem kritisiert Engelmeier die neuen Bestimmungen über die Krankschreibung: „Das wird die ohnehin schon vollen Wartezimmer zum Platzen bringen.“
Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützt die Vorschläge zur Entlastung von Familien und Arbeitnehmern. Allerdings fehlten, so Hauptgeschäftsführer Joachim Rock, „konkrete Vorschläge zur Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen“. Notwendige Investitionen im sozialen Bereich kämen auch zu kurz.
Die FDP kritisiert, dass der Umfang der geplanten Entlastungen kaum mehr seien als die Anpassung der Steuer an die Inflation. Gleichzeitig wolle man diese über Steuererhöhungen finanzieren. Insgesamt sei das Paket „keine Reform, sondern ein schlechter Witz“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Koalition einigt sich auf Reformpaket

Die Spitzen von Union und SPD haben sich nach langem Ringen im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket für wirtschaftliches Wachstum und soziale Sicherheit verständigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am späten Abend nach siebeneinhalbstündigen Verhandlungen aus Koalitionskreisen.
Das Paket soll auch eine Reform der Einkommensteuer enthalten. Einzelheiten wollen die Vorsitzenden der Regierungsparteien heute um 9:00 Uhr in einer Pressekonferenz im Garten des Kanzleramts verkünden.
Monatelang haben die Koalitionspartner an einem großen Reformpaket gearbeitet, das die sozialen Sicherungssysteme stabilisieren, die Bürger steuerlich entlasten und die stagnierende deutsche Wirtschaft wieder in Schwung bringen soll. Das Treffen im Kanzleramt galt als entscheidende Runde – und brachte gegen 22.30 Uhr schließlich Ergebnisse.
Die werden nicht nur für die Wirtschaft und die Stimmung im Land von Bedeutung sein, sondern auch für das Schicksal des Regierungsbündnisses.

Weitgehende Einigkeit bei Rentenreform

Erste Reformschritte waren bereits vor der Runde im Kanzleramt erfolgt. Das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung ist schon im parlamentarischen Verfahren.
Bei der Rentenreform sind sich Union und SPD einig, dass die Vorschläge einer dafür eingesetzten Kommission mit Politikern und Experten eins zu eins umgesetzt werden sollen. Es wird erwartet, dass dafür heute ein Zeitplan vorgelegt wird.

Dickster Brocken Einkommensteuer

Schon vor Beginn der Sitzung im Kanzleramt hieß es, dass über etwa 30 Reformmaßnahmen bereits Einigkeit bestehe. Der dickste Brocken in den Verhandlungen war die Reform der Einkommensteuer. Die Koalition will mit Wirkung 1. Januar 2027 vor allem kleine und mittlere Einkommen entlasten. Entscheidend ist die Frage der Gegenfinanzierung: Je höher die Entlastungen ausfallen, desto mehr kostet die Reform.
Die SPD hatte sich für einen höheren Spitzensteuersatz und eine höhere Erbschaftsteuer eingesetzt, was die Union aber ablehnte. Im Gespräch waren auch eine Anhebung der Reichensteuer, eine Mehrwertsteuererhöhung, Subventionskürzungen und Einsparungen im Haushalt.
Keine Probleme gab es in den Vorbereitungen beim Thema Bürokratieabbau. Die Koalition wird dazu heute aller Wahrscheinlichkeit nach eine ganze Reihe von Maßnahmen präsentieren.

Ist es der „große Sprung nach vorn“?

„Meine Erwartung ist, dass wir wirklich einen großen Sprung nach vorn machen in der Modernisierung unseres Landes“, hatte Merz am Mittwoch kurz vor der Spitzenrunde zum Gesamtpaket gesagt. Als Ziel nannte er, „dass wir alles tun, damit private Haushalte konsumieren können, aber auch die Industrie investieren kann“.
Der Kanzler versuchte aber auch, die Erwartungen etwas zu dämpfen. Einen „großen Big Bang“ werde es nicht geben, sagte er. Er hatte auch in den vergangenen Wochen schon mehrfach betont, dass der Reformprozess nach diesem Sommer weitergehen werde.

Bekommt die Koalition die Kurve?

Das Paket hat für das schwarz-rote Regierungsbündnis große Bedeutung. Kurz nach Ostern hatte es schon mal einen Anlauf gegeben, ein größeres Reformbündel zu schnüren.
Ein ganzes Wochenende lang verhandelten Union und SPD in der Villa Borsig am Tegeler See am Rande Berlins – und versanken schließlich im Streit.
Danach rumpelte es heftig in der Koalition, die Umfragewerte der Regierungsparteien gingen weiter in den Keller. Das Reformpaket dürfte mit darüber entscheiden, ob die Regierung kurz vor den wichtigen Landtagswahlen in Ostdeutschland noch die Kurve kriegt.

Kippt die Stimmung zum Guten?

Am Tag des Koalitionsausschusses meldete sich auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu Wort. Er hoffe, dass die Koalition „ein Reformpaket zustande bringt, was auch die Stimmung in der Bevölkerung wieder verändern wird“, sagte er dem SWR.
Steinmeier verwies darauf, „dass wir wirklich in einer veritablen Krise leben“. Er betonte aber auch: „Es gab schon schwere Krisen, und wir haben sie überstanden.“ Er warb deshalb für Zuversicht, „dass wir auch mit dieser Krise (…) irgendwann zurande kommen können“. Allerdings verlange das jetzt viel Arbeit und auch Bereitschaft zur Veränderung. (dpa/red)
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Warum Südamerika für Wadephul eine Herausforderung ist

Auf der Suche nach neuen Verbündeten: Außenminister Johann Wadephul setzt seine mehrtägige Südamerikareise in Argentinien fort. Bei einem Treffen mit seinem Kollegen Pablo Quirno wollte der CDU-Politiker am Nachmittag (Ortszeit) eine Absichtserklärung zur Zusammenarbeit im Bergbau- und Rohstoffbereich unterzeichnen. Am Denkmal für den lateinamerikanischen Freiheitskämpfer José de San Martín aus der Zeit der Unabhängigkeitskriege im 19. Jahrhundert legte Wadephul zunächst einen Kranz nieder.
San Martín steht in Argentinien für Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Diese Grundgedanken spielen auch heute noch für die Menschen in Lateinamerika eine wichtige Rolle.
An den Gesprächen mit Quirno sollten zeitweise auch mitreisende deutsche Wirtschaftsvertreter etwa aus der rohstoffverarbeitenden und der Rüstungsindustrie teilnehmen. Grund für die Außenwirtschaftsdiplomatie Wadephuls: Deutschland will sich unabhängiger von China machen.
Außerdem will die Bundesregierung Werte- und Handelspartnerschaften festigen, nachdem die transatlantische Partnerschaft mit der US-Regierung von Donald Trump Risse bekommen hat. Die Zollpolitik des US-Präsidenten gilt zudem als unberechenbar.
Argentinien hat große Rohstoffvorkommen. Gold, Silber und Lithium machen etwa 95 Prozent der Bergbauexporte aus. Zudem entstehen weitere Bergbauprojekte zur Förderung von Kupfer und Lithium. Letzteres ist wichtiger Rohstoff für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien, die etwa in E-Autos, Smartphones und Laptops sowie in der Solar- und Windenergie verwendet werden.
Warum Südamerika eine Herausforderung für Wadephul ist:

Mercosur als Kampfansage an Trump

Wadephul preist das Mercosur-Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem „Gemeinsamen Markt des Südens“ als Meilenstein mit riesigem Wachstumspotenzial für Deutschland und Europa. Die Vereinbarung gilt als Kampfansage an die protektionistische Zollpolitik Trumps. Auch Wadephul betont, das Abkommen stehe „für Freihandel statt Zölle, für Wettbewerb statt Protektionismus“ – natürlich ohne den Namen Trump zu nennen.
Die Herausforderung: Weder Kanzler Friedrich Merz noch der Außenminister (Motto: Außenpolitik aus einem Guss) wollen es sich mit Trump verscherzen. Gerade vor dem Nato-Gipfel kommende Woche in Ankara, wo sich Deutschland eine klare Zusage Trumps erwartet, dass die USA auch künftig hinter den europäischen Verbündeten stehen, dürfte die Werbetour durch Südamerika da ein Spagat sein. Bei seiner Reise nach Südamerika hatte Wadephul am Montag denn auch als Erstes einen Zwischenstopp in Washington eingelegt, um bei seinem US-Kollegen Marco Rubio für die deutschen Nato-Positionen zu werben.
Mercosur-Abkommen: Der Deal mit Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay schafft laut EU-Kommission einen Markt mit etwa 720 Millionen Menschen und senkt Zölle in Milliardenhöhe. Das Abkommen soll durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen den Austausch von Waren und Dienstleistungen ankurbeln.

Südamerika als Wirtschaftspartner – EU vs. China

Paraguay: Importiert werden vor allem Chemieprodukte, Kraftfahrzeuge, Maschinen und Elektrotechnik. Aber: Bei den Importen lagen 2025 China mit fast 35 Prozent und Brasilien mit knapp 23 Prozent an der Spitze. Das dürfte auf absehbare Zeit so bleiben – trotz der Wirtschaftsdiplomatie Wadephuls.
Argentinien: Mehr als 190 deutsche Unternehmen sind hier aktiv. Doch Peking, zu dem die Regierung einen pragmatischen Kurs fährt, bleibt unverzichtbar. Mit den USA hat Buenos Aires ein Handels- und Investitionsabkommen geschlossen und eine verstärkte Zusammenarbeit bei kritischen Rohstoffen vereinbart. Wie groß ist die Lücke, die für Deutschland und die EU bleibt?
Brasilien: Für Deutschland Top-Handelspartner in Südamerika. China ist allerdings schon seit 2009 größter Handelspartner, auch politisch rückt man näher zusammen. Zugleich sitzt das Land auf riesigen Rohstoffvorräten.

Wadephul preist Europa als riesigen und verlässlichen Markt

Lange hat Deutschland die Entwicklung einer stärkeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit Südamerika in weiten Teilen China überlassen. Wadephul setzt nun darauf, dass die Verantwortlichen merken, dass es neues deutsches Interesse an Südamerika gibt. Europa sei schließlich ein riesiger Markt sowie eine verlässliche und kaufkraftstarke Weltregion. Aber viele Staaten sehen die EU im Vergleich zu China als zu lahm bei Investitionsentscheidungen.

Ärger um Merz‘ Stadtbild-Äußerung dürfte verraucht sein

Immerhin dürfte sich Wadephul in Brasilien nicht mehr mit den „Stadtbild“-Äußerungen des Kanzlers vom November herumschlagen müssen. Merz hatte sich nach der Rückkehr von der Weltklimakonferenz in der brasilianischen Amazonsstadt Belém auf eine Weise über die arme Stadt geäußert, die viele Brasilianer als beleidigend und abschätzig empfanden. Auch der brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula da Silva kritisierte Merz, versöhnte sich dann aber beim G20-Gipfel in Johannesburg wieder mit ihm. (dpa/red)
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Deutschland und Argentinien vereinbaren Rohstoffkooperation

Deutschland und Argentinien wollen im Bergbau- und Rohstoffbereich enger als bisher zusammenarbeiten. „Je mehr Handelskonflikte und Krisen unsere Lieferketten empfindlich treffen, umso mehr müssen wir uns wirtschaftlich breiter und widerstandsfähiger aufstellen“, sagte Außenminister Johann Wadephul (CDU) nach der Unterzeichnung einer entsprechenden Absichtserklärung mit seinem argentinischen Kollegen Pablo Quirno in der Hauptstadt Buenos Aires.
Deutschland will mit dem Abkommen seine starke Abhängigkeit von China bei den für Zukunftstechnologien wichtigen sogenannten Seltenen Erden und kritischen Mineralien verringern. Außerdem will die Bundesregierung in Lateinamerika Werte- und Handelspartnerschaften festigen, nachdem die transatlantische Partnerschaft mit der US-Regierung von Donald Trump Risse bekommen hat. Die Zollpolitik des US-Präsidenten gilt als unberechenbar.
Argentinien hat große Rohstoffvorkommen. Gold, Silber und Lithium machen etwa 95 Prozent der Bergbauexporte aus. Zudem entstehen weitere Bergbauprojekte zur Förderung von Kupfer und Lithium.

Wadephul gegen Zolldrohungen und kritische Abhängigkeiten

Wadephul sagte beim Treffen mit Quirno, Deutschland brauche Chips für Mobiltelefone, Lithium für E-Batterien und Metalle für die Industrie. „Dabei können und wollen wir es uns nicht leisten, wenn Zollandrohungen aus dem Ruder zu laufen drohen und wenn kritische Abhängigkeiten, etwa von Rohstoffexporten, als politisches Druckmittel genutzt werden.“ Die unkalkulierbare Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump oder die deutschen Abhängigkeiten von China sprach er nicht ausdrücklich an.
Deutschland habe die Spitzentechnologie, um die Rohstoffe zu verarbeiten und wolle vor Ort Kapazitäten zur Weiterverarbeitung schaffen, sagte Wadephul. Dies sei ein Gewinn für beide Seiten. Man lege zudem Wert darauf, dass bei deutschen Investitionen Umwelt- und Sozialstandards eingehalten würden.
Quirno betonte: „Wir kennen Deutschlands technologische Stärke. Argentinien hat die natürlichen Ressourcen.“ Man könne nicht nur wirtschaftlich voneinander profitieren, sondern sei auch durch gemeinsame politische Werte verbunden: „Dies betrifft vor allem die Verteidigung des Privatbesitzes, der Freiheit und des Lebens. Wir sind uns zudem einig in der Verurteilung der russischen Invasion in die Ukraine.“

Mercosur als Kampfansage an Trump

Wadephul und Quirno lobten das Mercosur-Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem „Gemeinsamen Markt des Südens“. Die Vereinbarung gilt auch als Kampfansage an die protektionistische Zollpolitik Trumps.
Wadephul hatte schon früher betont, das Abkommen stehe „für Freihandel statt Zölle, für Wettbewerb statt Protektionismus“ – natürlich ohne den Namen Trump zu nennen. Denn weder Kanzler Friedrich Merz noch der Außenminister wollen es sich mit Trump verscherzen. Das gilt gerade vor dem Nato-Gipfel in Ankara kommende Woche, wo sich Deutschland eine Zusage Trumps erwartet, dass die USA auch künftig hinter den europäischen Verbündeten stehen.
Der Mercosur-Deal mit Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay schafft laut EU-Kommission einen Markt mit etwa 720 Millionen Menschen und senkt Zölle in Milliardenhöhe. Das Abkommen soll durch den Abbau von Handelsbarrieren und Zöllen den Austausch von Waren und Dienstleistungen ankurbeln.

Argentinien als Wirtschaftspartner

Mehr als 190 deutsche Unternehmen sind in Argentinien aktiv. Doch Peking, zu dem die Regierung einen pragmatischen Kurs fährt, bleibt unverzichtbar. Mit den USA hat Buenos Aires ein Handels- und Investitionsabkommen geschlossen und eine verstärkte Zusammenarbeit bei kritischen Rohstoffen vereinbart.
Sowohl Wadephul wie Quirno sahen allerdings trotzdem genügend Raum für noch mehr Kooperation in diesem Bereich. Der Argentinier sagte, man arbeite auch mit den USA zusammen für verlässlich und zukunftssichere Wertschöpfungs- und Versorgungsketten. Argentinien verfüge über ausreichende natürliche Ressourcen, um die westliche Welt mit kritischen Rohstoffen schon zu versorgen. Wadephul betonte, man sehe sich nicht in einer Konkurrenzsituation mit den USA.

Freiheitskämpfer gewürdigt, River-Plate-Stadion besichtigt

Zu Beginn seines Besuches hatte Wadephul am Denkmal für den lateinamerikanischen Freiheitskämpfer José de San Martín aus der Zeit der Unabhängigkeitskriege einen Kranz niedergelegt. San Martín steht in Argentinien für Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Am Nachmittag ließ sich der Bundesaußenminister das Stadion des Fußballvereins River Plate in Buenos Aires zeigen. Geplant war auch ein Besuch der Gedenkstätte Parque de la Memoria für die Opfer der Militärdiktatur.

Ärger um Merz‘ Stadtbild-Äußerung dürfte verraucht sein

Bei allen Herausforderungen der Wirtschaftsdiplomatie für Wadephul in Südamerika: Bei seinem am Donnerstag und Freitag geplanten Besuch in Brasilien dürfte er sich immerhin nicht mehr mit den „Stadtbild“-Äußerungen des Kanzlers vom November herumschlagen müssen.
Merz hatte sich nach der Rückkehr von der Weltklimakonferenz in der brasilianischen Amazonasstadt Belém auf eine Weise über die arme Stadt geäußert, die viele Brasilianer als beleidigend und abschätzig empfanden. Auch der brasilianische Präsident Luiz Inácio Lula da Silva kritisierte Merz, versöhnte sich dann aber beim G20-Gipfel in Johannesburg wieder mit ihm. (dpa/red)
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Steuern, Rente, Pflege: Koalitionsausschuss ringt um großes Reformpaket


In Kürze:

  • Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
  • Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
  • Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
  • Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

 
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.

Steuerreform

Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.

Änderungen bei der Arbeitszeit

Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.

Rente

Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.

Gesundheit und Pflege

In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.

Bürokratie

Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Vor Koalitionsausschuss: Neue Steuerpläne bringen Union in Erklärungsnot


In Kürze:

  • Die Koalitionsspitzen beraten am 1. Juli über zwei Steuerreform-Modelle mit einem Entlastungsvolumen von 17 beziehungsweise 28 Milliarden Euro.
  • Beide Varianten sehen höhere Spitzen- und Reichensteuersätze vor, während die Entlastung der Mittelschicht geringer ausfallen könnte als zunächst erwartet.
  • Die Finanzierung über Änderungen bei der Erbschaftsteuer bleibt einer der größten Streitpunkte zwischen Union und SPD.
  • Neben der Steuerpolitik sollen auch Arbeitsmarkt-, Renten-, Pflege- und Bürokratiereformen Teil des Koalitionspakets werden.

 
Am Mittwoch, dem 1. Juli, kommen die Koalitionsspitzen zu Verhandlungen über die geplante Steuerreform zusammen, mit der die Bürger ab 2027 entlastet werden sollen. Bereits vor etwa zwei Wochen war die Rede von zwei Konzepten, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorlegen wolle. Nun will der „Stern“ zwei aktualisierte Vorschläge erhalten haben, die sich in einigen Punkten von den zuvor bekannten Entwürfen unterscheiden.

Klingbeil-Pakete sollen Entlastungen vor allem für mittlere Einkommen bringen

Dem Bericht zufolge soll das größere der beiden Reformpakete eine Steuerentlastung im Umfang von etwa 28 Milliarden Euro bewirken. Dabei liege der Fokus auf der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Nach den Berechnungen sollen Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro künftig um rund 800 bis 900 Euro pro Jahr entlastet werden.
Die Finanzierung würde teilweise über das Ende von Vergünstigungen und Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer, höhere Spitzen- und Reichensteuersätze sowie den Abbau von Subventionen erfolgen. Welche Subventionen gemeint sind, bleibt offen. Rund 35 Millionen Steuerpflichtige sollen dadurch entlastet werden. Singles würden bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 140.000 Euro noch profitieren.
Die kleinere Reform hätte ein Entlastungsvolumen von 17 Milliarden Euro. Die Entlastung für niedrigere Einkommen wäre nur noch etwa halb so hoch und würde bereits bei einem Bruttoeinkommen von etwa 115.000 Euro für Singles enden. Spitzen- und Reichensteuersatz würden ebenfalls steigen, allerdings ohne Gegenfinanzierung über die Erbschaftsteuer.

Entlastungen im Steuerkonzept deutlich geringer als zuvor berichtet

Vor zwei Wochen war noch von einem Reformvolumen von 10 oder 20 Milliarden Euro die Rede. Der Spitzensteuersatz sollte möglicherweise erst ab 85.000 Euro greifen – nun ist je nach Modell von 76.508 oder 75.657 Euro die Rede. Dafür soll er in beiden Varianten von 42 auf 44 Prozent steigen. Derzeit beginnt der Spitzensteuersatz bei knapp 70.000 Euro zu greifen.
Die Reichensteuer sollte den Modellen zufolge, über die Mitte Juni berichtet wurde, bei 47,5 Prozent liegen. Nun ist von 48 oder 49 Prozent die Rede. Fällig werden soll sie künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Vor zwei Wochen war noch vom heutigen Schwellenwert von knapp 280.000 Euro die Rede. Aktuell liegt die sogenannte Reichensteuer bei 45 Prozent und wird ab einem Einkommen von knapp 278.000 Euro fällig.
Vor allem bei der Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz nach oben fällt auf, dass diese nun deutlich geringer ausfallen soll als ursprünglich angenommen wurde. Der Grundfreibetrag soll je nach Modell bei 12.900 oder 13.084 Euro liegen. Heute beträgt er 12.348 Euro. Anschließend greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

„FairErben“ nicht in Konzepten enthalten – Vorbehalte in der Union gegen Erbschaftsteuer

Die Entlastungskonzepte würden damit deutlich weniger großzügig ausfallen als noch vor kurzem in Rede stand. Im Gegensatz dazu würden die Belastungen für Wohlhabende möglicherweise früher greifen und höher ausfallen. Schon das müsste die Union ihrer Basis und ihren Wählern vermitteln.
Die SPD bringt Änderungen bei der Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Entlastungspakets ins Spiel und will beseitigen, was sie für Schlupflöcher und Privilegien hält. Die CSU lehnt Änderungen bei der Erbschaftsteuer kategorisch ab, auch in der CDU gibt es dafür wenig Sympathien. Man sorgt sich vor allem um Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen. Allerdings hatte Bundeskanzler Friedrich Merz seine Bereitschaft erklärt, den Spitzensteuersatz zu „glätten“ – im Gegenzug zum möglichen Wegfall des Solidaritätszuschlags.
Allerdings ist auch von dem Konzept „FairErben“ keine Rede mehr, das die SPD Anfang des Jahres vorgestellt hatte. Dieses hätte einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vorgesehen, der steuerfrei vererbt werden könne. Für Unternehmensvermögen solle er bei 5 Millionen Euro liegen. Alles, was darüber hinausgeht, solle progressiver Besteuerung unterliegen. Dabei soll die Begleichung der Steuerverbindlichkeiten auf 20 Jahre erstreckt werden können.

Gegenfinanzierung über neue Schulden schloss Klingbeil aus

Klingbeil hatte betont, dass die Steuerreform möglichst aufkommensneutral sein solle. Zusätzliche Schulden zur Finanzierung hatte er ausgeschlossen. Deshalb müsse die Gegenfinanzierung über höhere Steuern im oberen Bereich, einen Subventionsabbau sowie teilweise auch die Erbschaftsteuer erfolgen.
Neu ist außerdem, dass die Steuerreform inzwischen unmittelbar mit anderen Reformen, etwa im Arbeits- und Sozialrecht, verknüpft werden soll. So bringt die Union unter anderem einen Karenztag im Krankheitsfall und Lockerungen beim Kündigungsschutz ins Spiel. Dies stößt bei der SPD auf deutliche Ablehnung.
Mehrere SPD-Abgeordnete hatten einem AFP-Bericht zufolge verlangt, mit noch weitreichenderen Forderungen nach einer Beteiligung von Vermögenden in den Koalitionsausschuss zu gehen. In einem Impulspapier hieß es, diese sollten eine einmalige Vermögensabgabe leisten. Sie soll Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro betreffen. Außerdem solle es Änderungen bei der Vermögens- und Erbschaftsteuer geben.

SPD-Abgeordnete fordern einmalige Vermögensabgabe

Die Abgeordneten Annika Klose, Sanae Abdi, Jan Dieren, Ruppert Stüwe und Carolin Wagner treten zudem für Preisobergrenzen bei Energie und Lebensmitteln sowie eine Übergewinnsteuer ein. Außerdem fordern sie einen „bundesweiten Mietendeckel“. Darüber hinaus wenden sie sich gegen Reformen, die zu längeren Arbeitszeiten oder Kürzungen beim Wohngeld und anderen sozialen Leistungen führen würden.
Die SPD solle, so heißt es in dem Impulspapier, „nicht Reformen gegen die Interessen der Menschen allein mit Verweis auf Haushaltslöcher durchdrücken“. Im Koalitionsausschuss geht es neben der Steuerreform auch um Themen wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege, Gesundheit und Bürokratie.
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„Da häng ich dann eben“: Merkel-Porträt wird enthüllt

Der Blazer ist blau, die Raute fehlt und die frühere Kanzlerin soll ein wenig mitgenommen aussehen: Viel mehr ist über das Porträt von Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU), das heute Abend (18:00 Uhr) im Berliner Bode-Museum feierlich enthüllt werden soll, noch nicht bekannt.
Gemalt hat es der bisher weitgehend unbekannte Künstler Jérémie Queyras, ein erst 28 Jahre alter Deutsch-Franzose aus einer Freiburger Musikerfamilie.
Bestimmt ist es für die Kanzlergalerie im ersten Stock der Berliner Regierungszentrale, wo bereits Porträts der sieben Vorgänger Merkels hängen. Dort ist ein Platz neben Jörg Immendorffs Porträts von Gerhard Schröder reserviert.

Enthüllung in Merkels Nachbarschaft

Vorher wird das Queyras Werk drei Monate im Bode-Museum auf der Berliner Museumsinsel zu sehen sein – nur einen Steinwurf von Merkels Wohnung entfernt.
Dass sie nun zu einem Kunstwerk erstarrt, behagt der einst mächtigsten Frau der Welt offenbar nicht so ganz. „Es ist komisch, wenn man langsam Geschichte wird“, sagte sie einem Journalisten der „Zeit“, der die Entstehung des Gemäldes begleitete. „Da häng ich dann eben.“
Merkel hat sich viel Zeit gelassen, bis sie sich malen ließ. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt vor knapp fünf Jahren hatte sie zunächst anderes im Sinn. Sie nahm sich eine Auszeit, schrieb ihre mehr als 700 Seiten starken Memoiren, ging auf Lesetour. Als ausgeprägte Kunstliebhaberin ist sie nicht bekannt. Das Porträt stand auf ihrer Prioritätenliste offenbar nicht besonders weit oben.

Künstler bewarb sich handschriftlich

Schon früh hatten sich etliche Künstler bei ihr beworben. Queyras schrieb einen handschriftlichen Brief, aus dem die „Zeit“ zitiert. „Obwohl meine Kunst hauptsächlich abstrakt ist, kehre ich des Öfteren zur klassischen Malerei zurück. Sie ahnen nun bestimmt schon, weshalb ich Ihnen schreibe.“
Der junge Freiburger musste aber eine ganze Weile auf Antwort warten. Erst im April 2025 lud Merkel ihn zu einem Gespräch ein. Sie habe sofort einen guten Eindruck gehabt, zitiert die „Zeit“ die Ex-Kanzlerin. „Ein lebensoffener Mensch.“

„Ein leuchtendes Porträt“

Das Bild entstand in einem Atelier in der Nähe von Merkels Wohnung am Pergamonmuseum. Öffentlich gezeigt wurde es noch nicht.
Der Journalist der „Zeit“ beschreibt es so: „Ein leuchtendes Porträt ist es geworden. (…) Ihr Blick ist hell, aber allzu begütigend will die Altkanzlerin nicht wirken.“
Bis Anfang Oktober wird das Porträt einem breiten Publikum präsentiert. Danach geht es in den ersten Stock des Kanzleramts, wo unter anderem die Pressekonferenzen der Regierungschefs stattfinden.

Scholz hat sich noch nicht entschieden

Neben Merkel gibt es noch einen weiteren Ex-Kanzler, der noch gemalt werden muss.
Olaf Scholz hatte bereits während seiner Amtszeit im April 2024 in einer Fragerunde mit Schülerinnen im Kanzleramt verraten, dass er sich schon Gedanken über den Künstler gemacht habe.
Er habe „auch schon eine erste Idee“, die er aber nicht ausplaudern wolle, sagte er damals. Entschieden hat er sich nach Angaben seines Büros aber bis heute nicht.
Um sein Porträt unterzubringen, muss wahrscheinlich die ganze Galerie neu organisiert werden. Wenn Merkel dort hängt, ist kein Platz mehr. Vorschläge „zu einer alternativen Hängung“ der Porträts seien in Prüfung, heißt es dazu aus dem Kanzleramt. (dpa/red)
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Wadephul trifft Rubio in Washington

Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) ist in Washington mit seinem US-Kollegen Marco Rubio zusammengekommen. Rubio empfing Wadephul am Montag, 29. Juni, mit Handschlag im Außenministerium, wie ein AFP-Reporter berichtete.
Der CDU-Politiker hatte erklärt, er wolle mit dem US-Außenminister vor dem NATO-Gipfel in der Türkei Anfang Juli über eine neue Lastenteilung im Bündnis und eine langfristige Unterstützung für die Ukraine beraten.
Die USA wollen ihre Truppenpräsenz in Europa reduzieren und 5000 Soldaten aus Deutschland abziehen. Dennoch seien die USA für die Bundesrepublik der „wichtigste Partner außerhalb Europas“, hatte Wadephul vor seiner Abreise erklärt.

Ukraine und Iran auf der Agenda

Als weitere Themen des Gesprächs nannte er den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und die diplomatischen Bemühungen zur Beendigung des Iran-Kriegs.
Der NATO-Gipfel findet kommende Woche Dienstag und Mittwoch in der türkischen Hauptstadt Ankara statt. Das Verhältnis zwischen den USA und ihren Verbündeten ist angespannt. Washington dringt seit langem darauf, dass die europäischen NATO-Staaten mehr Verantwortung für die Verteidigung des Bündnisgebiets übernehmen.
US-Präsident Donald Trump warf den Europäern zudem mangelnde Unterstützung im Iran-Krieg vor. Er drohte mehrfach, die NATO-Partner im Ernstfall nicht gegen Russland zu unterstützen. (afp/red)
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Heiße Phase für die schwarz-roten Reformpläne

Für das angestrebte große Reformpaket der Koalition geht es in die heiße Phase – in der neuen Woche will Schwarz-Rot zu Entscheidungen für mehrere zentrale Projekte kommen und Streitereien zum Start in den Sommer hinter sich lassen.
Vorgesehen ist am 1. Juli ein Treffen des Koalitionsausschusses mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Erwartet wurden dazu auch Beratungen über das Wochenende.
Nach den angestrebten Klärungen im Koalitionsausschuss folgen die nächsten wichtigen Etappen. Am 6. Juli will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Regierungsentwurf für den Etat 2027 ins Kabinett bringen, für den noch Lücken zu schließen waren.
Vom 6. bis 10. Juli läuft die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause, ehe das Parlament Anfang September wieder regulär zusammentritt. Der Bundesrat, der bei mehreren Reformvorhaben mit ins Spiel kommt, tagt am 10. Juli ebenfalls das letzte Mal vor den Sommerferien.

CDU-Politiker: Sprintmodus eingeschaltet

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte, trotz hitziger Temperaturen schalte das Bündnis noch einmal in den Sprintmodus. „Wir wollen wichtige Reformen voranbringen und abschließen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Es geht neben der Rente etwa auch um eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung – und eine größere Reform der Einkommensteuer, die inmitten von Spargesetzen ein Entlastungssignal vor allem für kleine und mittlere Einkommen setzen soll.
Altbundespräsident Joachim Gauck sagte der „Welt am Sonntag“, das Land warte dringend auf Entschlossenheit. „Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. Jetzt muss gehandelt werden. Dann könnte es auch einen Stimmungsumschwung geben.“
Jede echte Reform bringe Zumutungen mit sich. „Wir brauchen eine politische Führung, die die Kraft aufbringt, der Bevölkerung zu erklären, warum wir diese Zumutungen akzeptieren müssen. Die Parteien dürfen am Ende nicht wieder vor den eigenen Bedenken kapitulieren.“

Kommt jetzt der „Sommer der Reformen“?

Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, sprach mit Blick auf die Rente vom bislang stärksten Reformsignal.
„Wenn jetzt auch bei Gesundheit und Pflege der Mut zu Reformen dazukommt und man sich nicht von Interessengruppen ausbremsen lässt, könnte das tatsächlich der Sommer der Reformen werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
Ein in der Koalition vereinbarter Sparbeitrag soll beim Wohngeld her. Der Sozialverband VdK warnte vor einer „der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre“. Für viele Haushalte entscheide das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten könnten, sagte Präsidentin Verena Bentele.
Viele Bezieher seien Senioren mit kleinen Renten und Familien. „Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen.“ Das Bauministerium plant für 2027 zunächst Einsparungen bei Bund und Ländern von zusammen 1,5 Milliarden Euro.

Einigungsdruck für Gesundheits-Sparpaket

Akuter Zeitdruck für schwarz-rote Verständigungen herrscht vor allem beim Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, das unter den großen Reformen am weitesten vorangekommen ist.
Ziel ist, das Gesetz mit Milliarden-Einschnitten bei den Gesundheitsausgaben in der letzten Sitzungswoche im Bundestag zu beschließen und auch durch den Bundesrat zu bringen. Das Finanzloch, das für 2027 gestopft werden muss, hat sich aber noch vergrößert.
Wie es mit angestrebten weiteren Reformentscheidungen weitergeht, muss sich dann zeigen – über den Sommer und vor allem bei der konkreten Umsetzung im Herbst. Bei der Rente gab Ministerin und SPD-Co-Chefin Bas als Mahnung aus, es dürfe „kein Rosinenpicken“ geben.
Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert – etwa über einen Wegfall von Minijobs oder der noch sogenannten „Rente mit 63“, die heute faktisch erst ab 64,5 Jahren möglich ist.

Hält die Gemeinsamkeit bei der Rente?

Nach Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich eine weitere bekannte Landespolitikerin der SPD gegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dem „Tagesspiegel“: „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit sollte aus meiner Sicht möglich bleiben.“
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig forderte indes ein schnelles Aus. „Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (dpa/red)
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Endspurt vor der Sommerpause – für die schwarz-roten Reformpläne

Für das angestrebte große Reformpaket der Koalition geht es in die heiße Phase – in der neuen Woche will Schwarz-Rot zu Entscheidungen für mehrere zentrale Projekte kommen und Streitereien zum Start in den Sommer hinter sich lassen.
Vorgesehen ist am 1. Juli ein Treffen des Koalitionsausschusses mit den Spitzen von CDU, CSU und SPD. Erwartet wurden dazu auch Beratungen über das Wochenende.
Nach den angestrebten Klärungen im Koalitionsausschuss folgen die nächsten wichtigen Etappen. Am 6. Juli will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Regierungsentwurf für den Etat 2027 ins Kabinett bringen, für den noch Lücken zu schließen waren.
Vom 6. bis 10. Juli läuft die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause, ehe das Parlament Anfang September wieder regulär zusammentritt. Der Bundesrat, der bei mehreren Reformvorhaben mit ins Spiel kommt, tagt am 10. Juli ebenfalls das letzte Mal vor den Sommerferien.

CDU-Politiker: Sprintmodus eingeschaltet

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte, trotz hitziger Temperaturen schalte das Bündnis noch einmal in den Sprintmodus. „Wir wollen wichtige Reformen voranbringen und abschließen“, sagte der CDU-Politiker der „Rheinischen Post“.
Es geht neben der Rente etwa auch um eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenkassen und der Pflegeversicherung – und eine größere Reform der Einkommensteuer, die inmitten von Spargesetzen ein Entlastungssignal vor allem für kleine und mittlere Einkommen setzen soll.
Altbundespräsident Joachim Gauck sagte der „Welt am Sonntag“, das Land warte dringend auf Entschlossenheit. „Krisenszenarien beschreiben können wir hervorragend. Jetzt muss gehandelt werden. Dann könnte es auch einen Stimmungsumschwung geben.“
Jede echte Reform bringe Zumutungen mit sich. „Wir brauchen eine politische Führung, die die Kraft aufbringt, der Bevölkerung zu erklären, warum wir diese Zumutungen akzeptieren müssen. Die Parteien dürfen am Ende nicht wieder vor den eigenen Bedenken kapitulieren.“

Kommt jetzt der „Sommer der Reformen“?

Die Vorsitzende der „Wirtschaftsweisen“, Monika Schnitzer, sprach mit Blick auf die Rente vom bislang stärksten Reformsignal.
„Wenn jetzt auch bei Gesundheit und Pflege der Mut zu Reformen dazukommt und man sich nicht von Interessengruppen ausbremsen lässt, könnte das tatsächlich der Sommer der Reformen werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
Ein in der Koalition vereinbarter Sparbeitrag soll beim Wohngeld her. Der Sozialverband VdK warnte vor einer „der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre“. Für viele Haushalte entscheide das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten könnten, sagte Präsidentin Verena Bentele.
Viele Bezieher seien Senioren mit kleinen Renten und Familien. „Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen.“ Das Bauministerium plant für 2027 zunächst Einsparungen bei Bund und Ländern von zusammen 1,5 Milliarden Euro.

Einigungsdruck für Gesundheits-Sparpaket

Akuter Zeitdruck für schwarz-rote Verständigungen herrscht vor allem beim Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge, das unter den großen Reformen am weitesten vorangekommen ist.
Ziel ist, das Gesetz mit Milliarden-Einschnitten bei den Gesundheitsausgaben in der letzten Sitzungswoche im Bundestag zu beschließen und auch durch den Bundesrat zu bringen. Das Finanzloch, das für 2027 gestopft werden muss, hat sich aber noch vergrößert.
Wie es mit angestrebten weiteren Reformentscheidungen weitergeht, muss sich dann zeigen – über den Sommer und vor allem bei der konkreten Umsetzung im Herbst. Bei der Rente gab Ministerin und SPD-Co-Chefin Bas als Mahnung aus, es dürfe „kein Rosinenpicken“ geben.
Über die Ausgestaltung wird noch diskutiert – etwa über einen Wegfall von Minijobs oder der noch sogenannten „Rente mit 63“, die heute faktisch erst ab 64,5 Jahren möglich ist.

Hält die Gemeinsamkeit bei der Rente?

Nach Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) wandte sich eine weitere bekannte Landespolitikerin der SPD gegen eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen.
Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dem „Tagesspiegel“: „Die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren Arbeit sollte aus meiner Sicht möglich bleiben.“
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig forderte indes ein schnelles Aus. „Eine Übergangsfrist von fünf Jahren wäre zu lang“, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. (dpa/red)
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Justizministerin Hubig in Kiew eingetroffen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist erstmals seit ihrem Amtsantritt zu Gesprächen mit ukrainischen Regierungsvertretern in das Land gereist.
Die SPD-Politikerin traf am Morgen mit dem Nachtzug in der Hauptstadt Kiew ein, um an einer Konferenz zum 30. Jubiläum der ukrainischen Verfassung und anderen Terminen teilzunehmen. Die 1996 wenige Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion beschlossene Verfassung sei „eine Wegmarke in Richtung Demokratie“ und Europa gewesen, sagte Hubig.
Als sie auf die geplante Änderung der EU-Aufnahmeregeln für ukrainische Flüchtlinge in Europa angesprochen wurde, zeigte die Ministerin Verständnis für die Idee, wehrpflichtige Männer davon künftig auszunehmen. Sie sagte, es sei wichtig, dass die Ukraine wehrfähig bleibe.

Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Fokus

Ihr Ministerium hat die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine vor dem Hintergrund des laufenden EU-Beitrittsverfahrens ausgeweitet – durch Beratung, gemeinsame Fachkonferenzen und Studienreisen. Grundlage für die Zusammenarbeit ist ein mit dem ukrainischen Justizministerium im November 2022 vereinbartes Arbeitsprogramm, das jetzt fortgeschrieben werden soll.
Zu den Themen gehören Korruptionsbekämpfung und Unabhängigkeit der Justiz.
Deutschland steht der Ukraine seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 bei der Verteidigung gegen die Angriffe der russischen Armee zur Seite. Daran werde sich auch künftig nichts ändern, versprach die Justizministerin.
Hubig war bereits nach den sogenannten Euromaidan-Protesten auf dem gleichnamigen Platz in Kiew gewesen, bei denen sich Demonstranten für eine Annäherung der Ukraine an die Europäische Union eingesetzt hatten. Damals war die SPD-Politikerin Staatssekretärin im Bundesjustizministerium.
Die Ukraine hat aktuell eine kommissarische Justizministerin, Ljudmyla Suhak. Ihr Amtsvorgänger, Herman Haluschtschenko, hatte im November infolge von Korruptionsvorwürfen seinen Posten verloren.
Der Skandal wurde auch in anderen EU-Staaten aufmerksam verfolgt, die die Ukraine in ihrem Kampf gegen den russischen Angriffskrieg mit Milliardenhilfen unterstützen. (dpa/red)
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Bundestag berät über schnellere Bauprojekte

Der Bundestag in Berlin stimmt am Freitag, 26. Juni, über das von der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung großer Bauvorhaben ab.
Zuvor ist eine einstündige Debatte über das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehen. Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich.
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Umweltschutzorganisationen kritisieren hingegen, dass wesentliche Verkehrsinfrastrukturen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen sollen – sie befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. (afp/red)