Pflege wird in Deutschland teurer. Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung stabilisieren, doch viele Finanzierungsfragen bleiben offen. - Foto: Bernd Thissen/dpa
In Kürze:
Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung stabilisieren und den allgemeinen Beitragssatz bei 3,6 Prozent halten.
Kinderlose, bestimmte familienversicherte Ehepartner und Minijobs sollen stärker zur Finanzierung beitragen.
Zentrale Grundsatzfragen bleiben offen, darunter Eigenanteile im Heim, kommunale Belastungen und der mögliche Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.
Die Pflege wird teurer. Das merken Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Pflegekassen. Die Bundesregierung hat deshalb am 30. September einen ersten Reformschritt beschlossen. Der Gesetzentwurf heißt offiziell Pflegeneuordnungsgesetz.
Im Kern geht es zunächst um Geld: Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Minus von rund 7,6 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. 2028 könnte das Defizit auf mehr als 15 Milliarden Euro steigen.
Vor dem Kabinettsbeschluss wurde der Entwurf noch verändert. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte Ende August in einem „BILD“-Interview gesagt: „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen, bei der Rente, nicht sparen.“ Eine zuvor diskutierte pauschale Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist im Gesetzentwurf nun nicht mehr enthalten.
Eine endgültige Lösung soll das Gesetz nicht sein. Linnemann sagte im Bundestag, als er Ende September bei der Regierungsbefragung die Leitlinien seiner Reformpläne vorstellte: Die Reform könne „nur sicherstellen, dass die Pflege im nächsten Jahr noch funktioniert“. Für die Jahre danach, so Linnemann, brauche es mehr.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Mitteilung zum Kabinettsbeschluss auf eine geplante Kommission. Dort heißt es: „Parallel soll eine Pflegestrukturkommission Vorschläge für eine langfristig tragfähige Pflegeversorgung und Finanzierung erarbeiten.“
Warum die Pflegeversicherung unter Druck steht
Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995. Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Den Rest müssen Pflegebedürftige und ihre Familien selbst tragen. Wenn das Geld nicht reicht, springt die Sozialhilfe ein. Dann zahlen die Kommunen mit.
Der Druck auf dieses System wächst seit Jahren. Laut Bundesregierung gelten mehr als 6 Millionen Menschen in Deutschland inzwischen als pflegebedürftig. Ende 2023 zählte das Statistische Bundesamt (Destatis) 5,7 Millionen Pflegebedürftige. Die meisten werden, so Destatis, zu Hause gepflegt, oft von Angehörigen. Ohne diese Familienarbeit würde das Pflegesystem nicht funktionieren.
Gleichzeitig steigen die Kosten. Pflegekräfte verdienen inzwischen mehr. Der GKV-Spitzenverband berechnete für 2026 einen durchschnittlichen Stundenlohn von 24,50 Euro in der Langzeitpflege – ein Anstieg von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für Pflegefachkräfte liegt der Wert bei 28,03 Euro.
Das Problem: Höhere Löhne landen im heutigen System oft auch bei den Pflegebedürftigen. Wer im Pflegeheim lebt, muss immer mehr selbst zahlen. Der Verband der Ersatzkassen nennt für das erste Jahr im Heim durchschnittlich 3.364 Euro Eigenanteil im Monat.
Was sich ändern soll
Die Regierung beabsichtigt laut Gesetzentwurf, den allgemeinen Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent zu halten.
Das heißt aber nicht, dass keine Gruppe als Folge des Reformschritts mehr zahlen muss. Kinderlose sollen künftig stärker belastet werden. Ihr Zuschlag soll von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Auch für bestimmte familienversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ein neuer Zuschlag geplant.
Zudem sollen Minijobs künftig in die Pflegeversicherung einbezogen werden. Gleichzeitig plant die Regierung, an anderer Stelle zu sparen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Prävention. Versicherte ab 60 Jahren sollen künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung erhalten, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Zudem soll im Rahmen der Pflegebegutachtung geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.
Auch ist ein digitales „Pflege-Cockpit“ der Pflegekassen geplant. Dort sollen Pflegebedürftige und Angehörige Informationen, Anträge und Leistungsübersichten „an einem digitalen Ort“ finden.
Außerdem soll der Entlastungsbetrag für neue Fälle in Pflegegrad 1 wegfallen. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Viele Menschen benötigen dann noch keine umfassende Pflege, aber Unterstützung im Alltag. Den Entlastungsbetrag nutzen viele Angehörige derzeit etwa für Hilfe im Haushalt oder Betreuung.
Stattdessen beabsichtigt die Regierung, stärker auf Beratung zu setzen. Eine neue Pflegebegleitung soll „die häusliche Versorgungssituation zügig und nachhaltig […] stärken und […] stabilisieren“.
Die Regierung sagt: Menschen am Anfang einer Pflegebedürftigkeit sollen besser beraten und begleitet werden. Kritiker sagen: Beratung ersetze keine konkrete Hilfe. Wer heute Unterstützung beim Putzen, Einkaufen oder bei der Betreuung bekommt, habe von einem Gespräch allein wenig.
Was Politiker dazu sagen
Der Koalitionspartner SPD sieht zumindest eine wichtige Änderung als Erfolg: Die geplanten Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sind vom Tisch. Claudia Moll (SPD) sagte in der Regierungsbefragung im September zu Linnemann: „Sie haben uns hier an Ihrer Seite.“
Zugleich macht sie auf der Plattform abgeordnetenwatch.de deutlich: „Eine Neuordnung der Leistungen darf nicht zu einer Schwächung der häuslichen Pflege führen.“ Sie reagiert auf die Frage einer Betroffenen, die laut eigener Aussage ihren an einer seltenen Krankheit erkrankten Ehemann seit 48 Jahren zu Hause pflegt.
Auch Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) fordert weitere Nachbesserungen. Schon im Juni sagte er: „Einseitige Belastungen für Pflegebedürftige sowie Kommunen und Länder werden wir nicht akzeptieren.“ Nach dem Kabinettsbeschluss betonte er in der vergangenen Woche: „Die eigentliche Strukturreform der Pflegeversicherung ist mit dem heutigen Beschluss aber ausdrücklich nicht erledigt.“
Ein weiterer Streitpunkt ist die private Pflegeversicherung. Die SPD beabsichtigt, prüfen zu lassen, ob private Versicherer die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell unterstützen können.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sieht darin einen Ansatz für weitergehende Änderungen. „Der Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung ist auf den Weg gebracht und muss im nächsten Schritt umgesetzt werden“, erklärte sie in einer Stellungnahme im Namen der SPD-Bundestagsfraktion. Ob daraus ein neues Finanzierungsmodell wird, ist offen.
Zum anderen fordert die SFP einen festen Deckel für die Eigenbeteiligung bei den Pflegeheim-Kosten. Einen solchen Deckel lehnt die Union ab.
Das Sozialstaatsbündnis, dem unter anderem Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, DGB, ver.di, IG Metall, Sozialverband VdK und Sozialverband Deutschland angehören, warnt in einem Appell vom 5. Oktober vor Kürzungen bei Rente, Pflege und weiteren Sozialleistungen.
In dem Aufruf heißt es, nur eine „bedarfsorientierte Pflegepolitik“ könne verhindern, „dass Pflegebedürftigkeit zur Armutsfalle wird“.
Das Bündnis warnt, Änderungen bei den Pflegegraden könnten dazu führen, dass Betroffene Leistungen schwerer erhalten. Zudem müsse die Refinanzierung von Tariflöhnen gesichert bleiben, um Fachkräfte zu halten und Insolvenzen gemeinnütziger Träger zu vermeiden. Auch höhere Eigenanteile in Pflegeheimen lehnt das Bündnis ab.
Bei der Finanzierung weisen die großen Wohlfahrtsverbände darauf hin, dass die Lage der Pflegeversicherung auch politisch verursacht sei. Genannt werden nicht erstattete Corona-Kosten, der gestrichene Bundeszuschuss und hohe Darlehen. Nötig seien „eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage“, eine breitere Einnahmebasis und ein „Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung“.
Die Arbeitgeber sehen das anders. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt, dass der allgemeine Beitragssatz nicht steigen soll.
Gleichzeitig nennt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter den Gesetzentwurf ein „Notpflaster“. Aus Arbeitgebersicht müsse die geplante Kommission insbesondere zeigen, wie die Ausgaben begrenzt werden können.
Damit stehen sich soziale Absicherung und stabile Beiträge und Lohnnebenkosten gegenüber. Die Regierung versucht, mit der Strukturreform beides gleichzeitig zu erreichen.
Die Kommunen zahlen mit
Wenn Pflegebedürftige ihre Eigenanteile nicht mehr zahlen können, müssen sie Hilfe zur Pflege beantragen. Das belastet die Kommunen. Der Gesetzentwurf rechnet selbst damit, dass Länder und Gemeinden 2028 rund 600 Millionen Euro mehr ausgeben müssen.
Die Länder sind für Investitionskosten der Heime mitverantwortlich. Die Kommunen zahlen am Ende aber mit, wenn Betroffene Sozialhilfe benötigen. Für sie ist die Reform deshalb nicht nur Sozialpolitik, sondern auch eine Finanzierungsfrage.
Der Deutsche Städtetag forderte im April, die Reform dürfe die Kommunen nicht weiter belasten. Die Städte dürften nicht länger „Ausfallbürgen eines unterfinanzierten Systems“ sein.
Der Deutsche Landkreistag kritisierte wiederum am Vorabend des Kabinettsbeschlusses, der Bund dürfe die Rechnung nicht an Pflegebedürftige und anschließend an die Sozialämter der Landkreise weiterreichen.
Nach dem Kabinettsbeschluss fiel die Bewertung des Landkreistags etwas milder aus. Die ursprünglich geplante Streckung der Leistungszuschläge für Pflegebedürftige in Heimen sei vom Tisch, erklärte Landkreistagspräsident Achim Brötel. Somit sei „die damit verbundene milliardenschwere zusätzliche Belastung der kommunal finanzierten Hilfe zur Pflege abgewendet“. Das zeige, dass die Warnungen der Landkreise gehört worden seien.
Entwarnung gibt der Verband trotzdem nicht. Die finanzielle Lage der Hilfe zur Pflege bleibe „äußerst angespannt“. Auch der beschlossene Gesetzentwurf gehe noch von zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen aus.
Zeitgewinn statt grundlegende Lösung
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes hält den allgemeinen Beitragssatz stabil, belastet einzelne Gruppen stärker und nimmt auf der Leistungsseite Korrekturen vor.
Zugleich hat das Bundeskabinett die zentralen Streitthemen in eine Kommission verschoben. Diese soll die dauerhafte Finanzierung und tiefer greifende Strukturreform klären. Deren Auftrag soll am Mittwoch, 7. Oktober, beschlossen werden. Die Kommission soll bis Januar 2027 Vorschläge vorlegen.
Damit bleibt der politische Kern der Reform vorerst unbearbeitet. Steigen Löhne, Heimkosten und die Zahl der Pflegebedürftigen weiter, stellt sich immer wieder dieselbe Verteilungsfrage: Zahlen Beitragszahler, Pflegebedürftige, Steuerzahler, Länder oder Kommunen?
Der Bundestag berät nun einen Gesetzentwurf, der Zeit gewinnen soll. Ob im nächsten Jahr eine Strukturreform beschlossen wird, hängt davon ab, ob die Koalition bereit ist, mehr zu entscheiden als die nächste Finanzierungsrunde.
Katherina Reiche (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Linke zieht gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Grund für den Eilantrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist ein Instagram-Video des Ministeriums nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin.
In den Ausschnitten einer Rede vom 23. September warnt Reiche, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.
Die Linke hatte Reiche über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen – jedoch stand es Sonntagabend weiter online. Nun verfolgt die Partei dasselbe Ziel mit dem Gang nach Karlsruhe. Konkret argumentiert die Linke in dem Antrag, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt.
Reiche habe sich rechtswidrig in ihrer Position als Bundeswirtschaftsministerin „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke, wie es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung heißt. Darüber berichtete auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Bereits seit längerer Zeit steht der Berliner Landesverband der Linken wegen Antisemitismusvorwürfen in der Kritik. Seit dem Wahlabend geht es auch um mutmaßliche Kontakte zu kriminellen Clans.
Auch andere Politiker bekamen Post von Anwälten der Linken
Die Linke war in Berlin bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September deutlich stärkste Kraft geworden. Sie strebt nun die Regierungsbildung an. Die Linke geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.
Die Partei verklagte auch die CDU-Innenministerien in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Ministerien in Sachsen und Schleswig-Holstein zogen die Äußerungen auf den offiziellen Kanälen zurück, diejenigen in Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen nicht.
Vorgespräche zwischen Linke, Grüne und SPD in Berlin über etwaige Grundlagen für ein Regierungsbündnis hatten auch am Wochenende kein klares Ergebnis gebracht. Die Gespräche sollen in der neuen Woche fortgesetzt werden. Die Linke setzt auf eine rot-grün-rote Koalition. Wenn es dazu kommt, könnte sie mit ihrer Spitzenkandidatin und Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp erstmals eine Regierende Bürgermeisterin stellen. (dpa/afp/red)
Die Linke wendet sich wegen eines Instagram-Beitrags des Wirtschaftsministeriums nun an das Bundesverfassungsgericht. (Archivbild) - Foto: Fabian Sommer/dpa
Die Linke zieht gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Grund für den Eilantrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist ein Instagram-Video des Ministeriums nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin.
In den Ausschnitten einer Rede vom 23. September warnt Reiche, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.
Die Linke hatte Reiche über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen – jedoch stand es Sonntagabend weiter online. Nun verfolgt die Partei dasselbe Ziel mit dem Gang nach Karlsruhe. Konkret argumentiert die Linke in dem Antrag, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt.
Reiche habe sich rechtswidrig in ihrer Position als Bundeswirtschaftsministerin „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke, wie es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung heißt. Darüber berichtete auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Bereits seit längerer Zeit steht der Berliner Landesverband der Linken wegen Antisemitismusvorwürfen in der Kritik. Seit dem Wahlabend geht es auch um mutmaßliche Kontakte zu kriminellen Clans.
Auch andere Politiker bekamen Post von Anwälten der Linken
Die Linke war in Berlin bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September deutlich stärkste Kraft geworden. Sie strebt nun die Regierungsbildung an. Die Linke geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.
Die Partei verklagte auch die CDU-Innenministerien in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Ministerien in Sachsen und Schleswig-Holstein zogen die Äußerungen auf den offiziellen Kanälen zurück, diejenigen in Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen nicht.
Vorgespräche zwischen Linke, Grüne und SPD in Berlin über etwaige Grundlagen für ein Regierungsbündnis hatten auch am Wochenende kein klares Ergebnis gebracht. Die Gespräche sollen in der neuen Woche fortgesetzt werden. Die Linke setzt auf eine rot-grün-rote Koalition. Wenn es dazu kommt, könnte sie mit ihrer Spitzenkandidatin und Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp erstmals eine Regierende Bürgermeisterin stellen. (dpa/afp/red)
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. (Archivbild) - Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Bundesregierung zu einer Fortsetzung des Reformkurses trotz aller Widerstände aufgerufen.
„Reformen sind immer ein Wagnis – aber wir gehen es ein um der Hoffnung willen, unser Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen“, sagte Steinmeier am Samstag in seiner Rede beim Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen.
„Wo das Ziel stimmt, muss man Kurs halten“ – dies gelte „allen Untergangsszenarien zum Trotz“, betonte der Bundespräsident. „Ich sage also: Bleibt entschlossen, auch wenn uns der Wind ins Gesicht bläst – habt Mut zur Erneuerung!“
Deutschland durchlebe gegenwärtig eine „wirklich tiefgreifende Krise“, sagte Steinmeier. „Wir können neues Wachstum nicht gewinnen, wenn alles so bleibt wie es ist.“ Durch eine gründliche Erneuerung werde Deutschland aber sicherer und stärker.
Eine „wirkliche Trendwende“ könne es erst geben, „wenn die Sorge um die eigene Zukunft und die der Kinder geringer wird, wenn die Menschen das Leben wieder für bezahlbar halten, wenn der soziale Aufstieg für die, die sich anstrengen, offensteht“.
All dies werde „nur gelingen, wenn auch eine Trendwende in der Wirtschaft erreicht ist: Konkurrenzfähigkeit, Investitionen, Wachstum, Arbeit“, betonte Steinmeier.
Bilanz mit pessimistischen Tönen
Zudem wünscht sich der Bundespräsident für seine Nachfolge im höchsten Staatsamt eine Persönlichkeit mit Integrationskraft.
„In diesen Wochen sondieren die politischen Parteien und im Januar entscheidet die Bundesversammlung, wer das Amt des Staatsoberhauptes der Bundesrepublik übernimmt“, sagte er.
„Es wird in den kommenden schwierigen Jahren anstrengend bleiben, den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern und die Einheit unseres Landes zu wahren – anstrengender und fordernder als in der Vergangenheit“, betonte der Bundespräsident.
In seiner teils sehr persönlich gehaltenen Rede zog Steinmeier auch eine Bilanz seines politischen Lebens, in der er Pessimismus angesichts der aktuellen politischen Lage durchscheinen ließ und Aufgaben für seine Nachfolge benannte.
„Meine Erwartungen waren größer als das, was Realität geworden ist“, sagte er.
Sein Selbstverständnis als Bundespräsident sei gewesen, Brücken zu bauen „zwischen sozialen Gegensätzen, zwischen Kulturen, Religionen, Regionen, Lebenswelten und Mentalitäten“.
Seinem Nachfolger riet Steinmeier, weniger auf Internetplattformen zu setzen als auf direkte Kontakte zu den Bürgern: „Diesen Menschen möglichst oft direkt und ohne digitale Umwege zu begegnen, nicht nur Klicks auszutauschen, sondern sich die Hand zu reichen, den Mutigen und Hoffnungsvollen Aufmerksamkeit zu geben und sie zu bestärken – das ist die Anstrengung und Leidenschaft aller wert, die sich die Politik zur Aufgabe gemacht haben.“ (afp/red)
Das zentrale Fest zum Tag der Deutschen Einheit wird in Bremen gefeiert. - Foto: Sina Schuldt/dpa
Zahlreiche hochrangige Politiker werden den Tag der Deutschen Einheit in Bremen feiern. Neben dem Bundespräsidenten, der Bundestagspräsidentin und dem Bundeskanzler haben sich Minister und Ministerpräsidenten angekündigt.
Sie feiern mit zahlreichen weiteren geladenen Gästen einen ökumenischen Festgottesdienst im Bremer Dom. Anschließend besuchen sie den offiziellen Festakt im Konzerthaus „Die Glocke“, den die Schauspielerin Katja Riemann moderiert. Da Bremen derzeit die Präsidentschaft im Bundesrat innehat, ist das zentrale Fest in der Hansestadt. Die Feierlichkeiten stehen unter dem Motto „Viele Stärken – Ein Land“.
Fest mit rund 800 Veranstaltungen und bekannten Bands
Bis Sonntag wird der Feiertag mit einem großen Bürgerfest gefeiert, zu dem mehr als 400.000 Menschen erwartet werden. In der Innenstadt und am Weser-Ufer sind zahlreiche Stände und Bühnen aufgebaut. Im Rahmen des Festes sind insgesamt rund 800 Veranstaltungen geplant – neben kostenlosen Konzerten auch Diskussionen, Führungen und Ausstellungen. Fahrten mit Bussen und Bahnen im Stadtgebiet und Umland sind am Wochenende umsonst.
Auf dem Festgelände zeigen viele Organisationen und Institutionen ihre Arbeit – darunter die Verfassungsorgane Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht. Auf der „Ländermeile“ auf dem Osterdeich präsentieren sich 15 Bundesländer. Der Zwei-Städte-Staat zeigt sich als Ausrichter der Feierlichkeiten auf mehreren Flächen in der Innenstadt. Dabei geht es um Raumfahrt und Mobilität, um Wissenschaft und Innovationen, um Bremen und Bremerhaven, wie die Veranstalter mitteilten.
Polizei setzt viele Beamte ein und baut Absperrungen auf
Am Samstagabend treten die Fantastischen Vier, Flo Mega und MiA auf. Aus Sicherheitsgründen wurden für den Auftritt der Fantastischen Vier Null-Euro-Tickets vergeben. Im Rahmen der Feierlichkeiten können Besucher am Sonntag etwa den Sänger Kamrad und die Band Versengold live erleben.
Um für Sicherheit zu sorgen, sind zahlreiche Polizisten und Polizisten aus verschiedenen Bundesländern in der Stadt unterwegs. Auch die Bundespolizei ist im Einsatz – etwa an Bahnhöfen und am Flughafen Bremen. Viele Plätze und Straßen sind mit mobilen Durchfahrtssperren abgesichert, einige Bereiche werden mit Kameras überwacht. (dpa/red)
Die EU berät über eine mögliche Freigabe strategischer Reserven zur Entspannung des Dieselmarkts. (Archivbild) - Foto: Sebastian Kahnert/dpa
US-Finanzminister Scott Bessent hat die Europäer aufgefordert, „umgehend“ ihre strategischen Dieselreserven freizugeben, um die hohen Preise zu senken.
„Unsere europäischen Partner sollten die Umsetzung ihrer bestehenden Zusagen beschleunigen und zusätzliche Lieferungen sofort verfügbar machen, um die anhaltenden Störungen zu beheben“, schrieb Bessent am Donnerstag in Onlinenetzwerken.
„Amerikanische Landwirte, Lkw-Fahrer und Unternehmen dürfen nicht mit der Last einer weltweiten Diesel-Knappheit alleine gelassen werden“, fügte er hinzu. US-Präsident Donald Trump unterstützte die Forderung.
Die EU-Kommission will am Freitag mit Vertretern der Mitgliedstaaten über die Lage beraten.
EU bereit für „gemeinsames Handeln“
Vor diesem Hintergrund hat Brüssel seine grundsätzliche Bereitschaft zur Freigabe strategischer Ölreserven erklärt.
„Die Europäische Union ist bereit für gemeinsames Handeln im Rahmen der Internationalen Energieagentur (IEA)“, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission.
Mit Blick auf eine mögliche Videokonferenz der G7-Staaten am Nachmittag fügte sie hinzu: „Wir werden nun die nächsten Schritte abwarten.“
Die sogenannte Arbeitsgruppe Energieunion war am Vormittag zu einem außerordentlichen Treffen zusammengekommen, um die jüngsten Entwicklungen auf dem Dieselmarkt zu diskutieren.
Die Kommissionssprecherin wies dabei eine mögliche Exportsperre für US-Diesel, für die sich US-Präsident Donald Trump zuvor ausgesprochen hatte, „kategorisch“ zurück. Ein solcher Schritt „würde unser Vertrauen in die Vereinigten Staaten als verlässlichen Partner untergraben“, betonte sie.
Verweis auf IEA
Mit Blick auf die mögliche Freigabe von Treibstoffreserven verwies sie auf die IEA. „Es ist ihre Aufgabe, eine mögliche Freigabe von Reserven zu organisieren.“
Die Mitgliedstaaten der IEA hatten bereits im März eine koordinierte Freigabe von Ölreserven vereinbart, um den durch den Iran-Krieg ausgelösten Preisanstieg abzufedern. Damals waren es 400 Millionen Barrel.
Es war die sechste Freigabe strategischer Reserven in der Geschichte der vor mehr als 50 Jahren gegründeten IEA und die bislang größte.
Deutschland für besonnene Reaktion
Die Bundesregierung mahnte eine besonnene Reaktion an. „Es gilt jetzt, die Märkte nicht weiter zu verunsichern“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille in Berlin.
Er betonte gleichzeitig, die Bundesregierung sehe die USA „weiterhin als einen verlässlichen Partner, auch in Bezug auf Kraftstofflieferungen“.
„Versorgungssicherheit hat für uns höchste Priorität“, sagte Hille. „Wir rufen alle Beteiligten auf, besonnen zu handeln.“ Der Grund für die hohen Kraftstoffpreise liege aber „zuvorderst in der Lage im Nahen Osten und der damit zusammenhängenden Verknappung des Angebots“.
Grundsätzlich erfolge die Freigabe von Kraftstoffreserven im Rahmen der Internationalen Energieagentur (IEA). Dies geschehe „auf freiwilliger und auf koordinierter Basis“.
Derzeit seien Deutschland aber „keine neuen Anforderungen seitens der Internationalen Energieagentur bekannt“, betonte Hille. Ein derartiger Schritt war zuletzt im Frühjahr erfolgt.
Hille konnte Angaben nicht bestätigen, wonach am Freitag noch eine Schaltkonferenz der Staats- und Regierungschefs der G7-Gruppe geplant sei. Sollte dies aber der Fall sein, werde Kanzler Friedrich Merz (CDU) wie üblich daran teilnehmen, sagte der Regierungssprecher.
Macron will Videokonferenz einberufen
Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte zuvor die G7-Staaten zu einer konzertierten Aktion aufgerufen.
Die Staatengruppe müsse „konzertiert und ohne Exportbeschränkungen handeln“, um die Kraftstoffpreise zu senken, teilte das Präsidialamt in Paris mit. Macron habe dazu bereits mit US-Präsident Donald Trump sowie mit dem kanadischen Regierungschef Mark Carney telefoniert.
Macron werde nun „so bald wie möglich“ eine Videokonferenz der G7-Staaten einberufen, kündigte sein Büro an. Neben Frankreich, den USA und Kanada gehörten der Gruppe Deutschland, Italien, Großbritannien und Japan an. (afp/red)
Blick in den Plenarsaal des Thüringer Landtags: Dort wurde am 30. September 2026 über die politischen und rechtlichen Hürden eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens beraten. - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
In Kürze:
Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hörte Sachverständige zu den rechtlichen Hürden eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens.
Im Mittelpunkt standen unter anderem Artikel 21 Grundgesetz sowie die Frage, ob ein Teilverbot möglich wäre.
Die Anhörung zeigte: Ein Verbotsantrag wäre politisch folgenreich und müsste juristisch belastbarbegründet werden.
Im Thüringer Landtag ging es bei der mündlichen Anhörung des Justizausschusses am Mittwoch, 30. September, vor allem um die Frage, ob ein Antrag gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht Aussicht auf Erfolg hätte.
Immer wieder wurde daraus aber auch eine politische und historische Grundsatzdebatte: Wann muss ein Staat handeln? Wann überschreitet eine Partei die Grenze des demokratischen Wettbewerbs? Und wann wird ein Verbotsverfahren selbst zum Risiko für die Demokratie?
Anlass war ein Antrag der Thüringer Linksfraktion an die Landesregierung, sich gegenüber der Bundesregierung und gemeinsam mit anderen Ländern im Bundesrat dafür einzusetzen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten.
Der Thüringer Landtag kann ein solches Verfahren nicht selbst beantragen. Antragsberechtigt sind auf Bundesebene Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Der Justizausschuss hörte dazu mehrere Sachverständige – darunter Hans-Georg Maaßen, Ulrich Vosgerau und eine Vertreterin der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) –, sowie den Prominenten Hape Kerkeling an.
Der rechtliche Maßstab ist hoch. Nach dem Grundgesetz sind Parteien nur dann verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“. Entscheiden darf darüber allein das Bundesverfassungsgericht.
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„Fakten, Fakten, Fakten“
Hans-Georg Maaßen setzte den Ton der Gegenposition. Der Jurist und frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz erinnerte an seine Rolle im zweiten Verbotsverfahren der rechtsextremen Partei NPD, das im Jahr 2017 endete. Wer über ein Parteiverbot rede, brauche eine Rechtsgrundlage, sagte Maaßen. Dafür borgte er sich das ehemalige Motto des „Focus“-Magazins: „Fakten, Fakten, Fakten.“
Seine zentrale Frage lautete: Gibt es bei der AfD eine „zweite Agenda“? Maaßen argumentierte, Programme und öffentliche Bekenntnisse der AfD enthielten Bezüge zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Wer ein Verbot anstrebe, müsse deshalb beweisen, dass diese Bekenntnisse nur Fassade seien. Einzelne Zitate oder Aussagen von Funktionären reichten aus seiner Sicht nicht aus, solange nicht erkennbar werde, dass sie den Kurs der Partei tatsächlich prägten.
Aus dem Ausschuss kam die Nachfrage, wie Maaßen Äußerungen führender AfD-Politiker bewerte. Innenminister Georg Maier (SPD) hielt ihm Aussagen von AfD-Chefin Alice Weidel und dem AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier vor, in denen Gerichte und Verfassungsrichter scharf angegriffen wurden. Maaßen ordnete solche Aussagen überwiegend als politische Polemik ein. Kritik an Gerichten, auch harte, begründe für sich noch keine Ablehnung des Rechtsstaates.
Eine weitere Frage zielte auf frühere Mitglieder der NPD beziehungsweise ihrer Nachfolgepartei Die Heimat in der AfD.
Der ehemalige Vorsitzende der WerteUnion antwortete, ein Wechsel einzelner Personen „infiziere“ nicht automatisch eine Partei. Entscheidend sei, ob solche Personen Einfluss auf die politische Ausrichtung hätten. Erst wenn Funktionäre mit steuernder Wirkung oder größere Gruppen den Kurs prägten, könne daraus eine relevante Zurechnung entstehen.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte setzt auf das Gesamtbild
Anders argumentierte die GFF. Ihre Vertreterin, die Juristin Valentina Chiofalo, stellte das Gutachten der Organisation vor. Die GFF hat nach eigenen Angaben mehr als 3 Millionen öffentlich zugängliche Datenpunkte ausgewertet. Ihr Ergebnis: Die AfD verstoße nach dem Maßstab von Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz gegen Demokratieprinzip und Menschenwürde. Ein zulässiger Verbotsantrag hätte nach Einschätzung der GFF wahrscheinlich Erfolg.
Chiofalo nannte zwei Argumentationslinien. Zum einen gehe es um angebliche Forderungen von AfD-Vertretern nach strafrechtlicher Verfolgung politischer Gegner. Legitime Strafanzeigen seien nicht das Problem, sondern der Ruf nach Haft, Anklagebank und politischer Abrechnung wegen demokratisch getroffener Entscheidungen.
In der Anhörung wurde gefragt, ob solche Forderungen nicht noch zum normalen Meinungskampf gehörten. Chiofalo zog die Grenze dort, wo politische Entscheidungen nachträglich kriminalisiert werden sollten. Schon das „Damoklesschwert“ künftiger Strafverfolgung könne parlamentarische Entscheidungen beeinflussen.
Zum anderen habe die GFF eine Verletzung der Menschenwürde durch die AfD belegt. Dabei gehe es nicht um einzelne Aussagen von Vertretern, sondern um ein politisches Konzept. Chiofalo sprach von einem angeblichen ethnisch-kulturellen Volksverständnis, von behaupteter rechtlicher Abwertung bestimmter Deutscher mit Einwanderungsgeschichte sowie von Forderungen gegen Muslime und Schutzsuchende.
Beim Thema Kopftuchverbot unterschied die Juristin zwischen Regelungen für staatliche Amtsträger und Forderungen, Privatpersonen mit islamischem Kopftuch den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu verwehren. Das sei kein allgemeiner Laizismus, sondern ziele auf die Verdrängung des Islams aus dem öffentlichen Raum.
Kerkeling: Verbotsverfahren reicht nicht aus
Besonders sichtbar wurde der Unterschied zwischen juristischer und gesellschaftlicher Perspektive bei Hape Kerkeling. Der Unterhalter sagte gleich zu Beginn, er spreche „nicht als Experte für Verfassungsrecht“, sondern als Nachfahre eines Opfers des Nationalsozialismus. Kerkeling argumentierte nicht juristisch anhand von Paragrafen, sondern sprach vor allem aus der historischen Erfahrung heraus.
Er erinnerte daran, dass Thüringen ein besonderer Ort der deutschen Demokratie- und Diktaturgeschichte sei. 1930 wurde hier mit Wilhelm Frick der erste NSDAP-Innenminister eines deutschen Landes ernannt; das KZ Buchenwald liegt nur wenige Kilometer entfernt.
Kerkeling sagte, eine Demokratie könne sich selbst abschaffen, wenn genügend Menschen wegschauten. Sein Kernargument lautete: Wer die Verbrechen der Jahre 1933 bis 1945 verharmlose oder umdeute, verlasse den Boden des Grundgesetzes.
Aus dem Ausschuss wurde er gefragt, ob ein Verbot das Gedankengut verschwinden lasse. Kerkeling verneinte, dass ein Verbotsverfahren allein ausreiche. Demokratie müsse täglich verteidigt werden. Zugleich hielt er ein Verbotsverfahren für notwendig.
Auf die Sorge, ob ein gescheitertes Verfahren die AfD stärken könne, antwortete er, er habe „große Hoffnung“, dass Karlsruhe der Partei keinen „Persilschein“ ausstelle.
Eine weitere Frage zielte auf die AfD-Wähler. Was werde aus ihnen, wenn eine Partei verboten werde? Kerkeling unterschied zwischen Organisation und Anhängerschaft. Die Wähler seien nicht verschwunden, müssten aber politisch wieder erreicht werden. Demokratische Parteien müssten zuhören und Sorgen ernst nehmen. Sein Appell ging damit über das Verbotsverfahren hinaus: Ein juristischer Schritt könne politische Arbeit nicht ersetzen.
Ulrich Vosgerau, Rechtsanwalt und Staatsrechtslehrer, stellte sich entschieden gegen die Logik eines Verbotsantrags. Er hielt den Thüringer Antrag zwar nicht für verfassungswidrig, aber für rechtlich begrenzt wirksam. Thüringen könne das Verfahren nicht selbst einleiten; der Landtag könne seine Landesregierung auch nicht einfach im Bundesrat anweisen. In der Sache sah Vosgerau keine Erfolgsaussicht.
Besonders wandte er sich gegen die Vorstellung, man könne Karlsruhe erst einmal „prüfen lassen“. Ein Parteiverbotsverfahren sei kein unverbindliches Gutachten. Wer den Antrag stelle, müsse von der Verfassungsfeindlichkeit überzeugt sein. Vosgerau sagte: „Da kann man nicht sagen: Wir probieren das mal.“ Schon der Antrag greife tief in den politischen Wettbewerb ein.
Vosgerau stellte zudem die Möglichkeit eines Teilverbots infrage. Hintergrund ist Paragraf 46 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Danach kann das Bundesverfassungsgericht die Feststellung der Verfassungswidrigkeit auf einen „rechtlich oder organisatorisch selbstständigen Teil einer Partei“ beschränken.
Der Staatsrechtler bezweifelte, dass diese Regelung vom Grundgesetz gedeckt sei, weil Artikel 21 Grundgesetz nur von Parteien spreche, nicht ausdrücklich von Landesverbänden oder Teilorganisationen. Aus seiner Sicht könnte ein Antragsteller dadurch das Risiko eines Verfahrens senken: Scheitere ein Verbot der Gesamtpartei, könne ein Teilerfolg gegen einen Landesverband politisch dennoch als Erfolg erscheinen.
In der Befragung wurde Vosgerau außerdem auf die These angesprochen, die AfD delegitimiere staatliche Institutionen. Er unterschied zwischen Kritik und verfassungsfeindlicher Delegitimierung. Regierung und staatliche Stellen hart anzugreifen, sei Recht der Bürger und Pflicht der Opposition, sagte er. Gefährlich werde es erst, wenn eine Partei die Grundordnung selbst beseitigen wolle.
Auch beim Volksbegriff widersprach Vosgerau der Verbotsargumentation. Das NPD-Urteil von 2017 dürfe nicht so gelesen werden, als sei jeder ethnisch-kulturelle Bezug automatisch verfassungswidrig. Problematisch werde es aus seiner Sicht erst, wenn Menschen wegen ihrer Herkunft ohne Einzelfallprüfung Rechte wie die Staatsangehörigkeit aberkannt werden sollten.
Schließlich verwies Vosgerau auf Artikel 146 Grundgesetz. Der Staatsrechtler argumentierte: Das Grundgesetz sehe selbst vor, dass es eines Tages durch eine neue Verfassung abgelöst werden könne. Artikel 146 sagt, dass das Grundgesetz an dem Tage sein Gültigkeit , an dem „eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden“ sei.
Daraus leitete Vosgerau eine grundsätzliche Frage ab: Wenn das deutsche Volk Träger der verfassunggebenden Gewalt bleibe und über eine neue Verfassung nachdenken dürfe, wie könne dann politisches Handeln in Richtung einer neuen Verfassung als verfassungsfeindlich verfolgt werden? Er formulierte zugespitzt, das Grundgesetz erkläre gewissermaßen „die Revolution“ für legal.
Das Bundesverfassungsgericht hat im NPD-Urteil von 2017 allerdings klargestellt, dass Artikel 146 während der Geltung des Grundgesetzes kein aktives Vorgehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung legitimiert.
Parteien dürften über eine neue Verfassung und andere Staatsmodelle sprechen. Ein planvolles Vorgehen gegen Menschenwürde, Demokratieprinzip oder Rechtsstaatlichkeit bleibe jedoch verfassungsrechtlich relevant.
Das Bundesverfassungsgericht heißt es dazu:
„Auch wenn Art. 146 GG dem Verfassungsgeber die Möglichkeit einer völligen Neuschöpfung der Verfassung eröffnen sollte, wird dadurch für die Dauer der Geltung des Grundgesetzes ein auf die Beeinträchtigung oder Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes aktives Handeln einer politischen Partei nicht legitimiert. Diese kann sich auf die Parteienfreiheit des Art. 21 Abs. 1 GG nur berufen, soweit ihr Handeln nicht gegen den unantastbaren Kernbestand einer freiheitlichen Demokratie gerichtet ist.“
Die Lehren aus dem NPD-Verfahren
Über der gesamten Anhörung stand das 2017er-NPD-Urteil. Das Bundesverfassungsgericht stellte damals zwar verfassungsfeindliche Ziele der Partei fest, verbot die Partei aber letztlich nicht. Es fehlten konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die einen Erfolg dieses Handelns möglich erscheinen ließen.
Ein Verbot verlange laut Gericht also mehr als verfassungsfeindliche Programmatik. Die Partei müsse über „hinreichende Wirkungsmöglichkeiten“ verfügen, die ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele “nicht völlig aussichtslos erscheinen lassen“.
Genau hier sehen Befürworter eines Verfahrens den Unterschied zur AfD. Sie ist keine politisch bedeutungslose Kleinstpartei. Sie verfügt über Mandate, Fraktionen, Landesverbände, kommunale Verankerung und hohe Umfragewerte.
Aus Sicht der GFF spreche gerade dieses Potenzial dafür, die AfD am Karlsruher Maßstab anders zu bewerten als die NPD. Gegner halten dagegen, politische Stärke könne nicht den Nachweis verfassungswidriger Ziele ersetzen.
Weitere Sachverständige, die im Landtag am 30. September aussagten, waren die Juristen Chan-Jo Jun, Christian Conrad und Hendrik Cremer sowie die Rechtswissenschaftler Katrin Groh und Kyrill-Alexander Schwarz.
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Das Bundeskanzleramt stoppt vorerst den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil zur Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke. - Foto: Kay Nietfeld/dpa
In Kürze:
Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf des Bundesfinanzministeriums zur sogenannten Zuckersteuer vorerst gestoppt.
Die Bundesregierung hält laut Finanzministerium grundsätzlich an der Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke fest.
Steuersätze, Ausnahmen und der geplante Start zum 1. Juli 2027 können sich im weiteren Abstimmungsverfahren noch ändern.
Wirtschafts- und Branchenverbände warnen unter anderem vor höheren Preisen, zusätzlicher Bürokratie und einer kurzen Vorbereitungszeit.
Die geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke ist innerhalb der Bundesregierung vorerst ins Stocken geraten. Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gestoppt. Der Vorschlag sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Donnerstag aus Regierungskreisen. Zuvor hatte die „Bild“ darüber berichtet.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die geplante Zuckersteuer insgesamt aufgegeben wurde. Aus dem Bundesfinanzministerium hieß es am Donnerstag, die Bundesregierung habe die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke beschlossen. „Derzeit laufen die Abstimmungen dazu, wie diese konkret umgesetzt wird.“
Die konkrete Ausgestaltung ist damit weiterhin offen. Der Entwurf aus dem Finanzministerium war erst am Mittwoch zur Abstimmung zwischen den Ministerien verschickt worden.
„Zuckersteuer“ soll Gesundheit und Krankenversicherung stärken
Die schwarz-rote Koalition hatte sich im Rahmen der Verhandlungen über das Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich auf eine Zuckersteuer verständigt. Bundesfinanzminister Klingbeil hatte die Einführung bereits im August bestätigt. Auch damals war die konkrete Ausgestaltung noch nicht abschließend festgelegt.
Der nun vorerst gestoppte Entwurf des Bundesfinanzministeriums sah einen Beginn zum 1. Juli 2027 vor. Ursprünglich war 2028 als Zieljahr für den Start der Abgabe vorgesehen.
Nach den Berechnungen des Finanzministeriums sollte die Steuer im ersten Jahr 945 Millionen Euro einbringen. Im zweiten Jahr sollten die Einnahmen auf 1,155 Milliarden Euro steigen und bis 2031 auf rund 1,18 Milliarden Euro anwachsen.
Neben zusätzlichen Einnahmen soll die Maßnahme einen gesundheitspolitischen Zweck erfüllen. Die Steuer soll Getränkeherstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren.
Gestaffelte Abgabe – Zero-Getränke ausgenommen
Der Entwurf des Finanzministeriums sah eine nach dem Gesamtzuckergehalt gestaffelte Abgabe vor. Demnach sollten 26 Cent pro Liter bei einem Zuckergehalt von 5 bis 6,99 Gramm je 100 Milliliter fällig werden. Bei 7 bis 9,99 Gramm sollten es 32 Cent pro Liter sein. Getränke mit einem Zuckergehalt von mindestens 10 Gramm je 100 Milliliter sollten mit 38 Cent pro Liter belastet werden.
Im Frühjahr hatten Berichte für Diskussionen über den möglichen Anwendungsbereich der Abgabe gesorgt. Zwischenzeitlich war unter anderem eine Belastung von Getränken diskutiert worden, die mit Zuckerersatzstoffen gesüßt werden.
Der nun vorerst gestoppte Entwurf sah eine solche Belastung nicht vor. Zero-Getränke sollten von der Abgabe ausgenommen werden. Gleiches galt für reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein.
Hersteller könnten durch eine Änderung der Rezeptur die Höhe der Steuer beeinflussen. SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis hatte gegenüber dem MDR erklärt, dass er hoffe, die Maßnahme werde dazu führen, dass Hersteller von Süßgetränken den Zuckergehalt ihrer Produkte reduzieren.
Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit
Die Finanzkommission Gesundheit hatte in ihrem Empfehlungspapier eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke als möglichen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagen. Die Bundesregierung hatte anschließend erklärt, sich bei der konkreten Umsetzung an der Reformempfehlung der Kommission zu orientieren.
Die Kommission rechnete mit jährlichen Einnahmen von etwa 450 Millionen Euro. Zusätzlich erwartete sie mittel- bis langfristig Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung in Höhe von 20 bis 170 Millionen Euro pro Jahr.
Die Kommission empfahl außerdem eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen dem Beschluss und dem Inkrafttreten. Damit sollten Planungssicherheit geschaffen und Anpassungen der Produktrezepturen ermöglicht werden.
Nach Angaben aus Regierungskreisen weiche der Klingbeil-Entwurf vom Vorschlag der Finanzkommission ab und sei deshalb in dieser Form nicht mehrheitsfähig. Welche Punkte konkret gemeint sind, wurde nicht näher ausgeführt. Der Entwurf rechnet unter anderem mit mehr als doppelt so hohen Einnahmen wie die Kommission.
Kritik aus der Getränkewirtschaft
Bereits Ende Juni hatten sich mehrere Verbände und mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in einem offenen Brief gegen die Einführung der Zuckersteuer gewandt.
Die Unterzeichner verwiesen unter anderem auf mögliche höhere Preise, zusätzlichen bürokratischen Aufwand, Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern und Belastungen für mittelständische Unternehmen. Auch die Vorbereitungszeit wurde kritisiert.
Die Zuckerverbände lehnen das Vorhaben ebenfalls ab. Sie sehen unter anderem Auswirkungen auf Arbeitsplätze und die Wertschöpfung im ländlichen Raum. Zudem weisen sie darauf hin, dass eine Abgabe den Einsatz von Süßstoffen gegenüber Zucker begünstigen könnte.
Auch die Lebensmittelwirtschaft kritisiert die geplante Einführung. Im Mittelpunkt steht dabei unter anderem die Frage, wie viel Zeit Unternehmen für Rezepturänderungen und weitere Anpassungen erhalten.
Die Zollgewerkschaft BDZ warnte ebenfalls vor einer kurzen Vorbereitungszeit. Sollte die Regelung als Verbrauchssteuer ausgestaltet werden, könnte der Zoll mit der Erhebung und Vereinnahmung befasst sein. Dies würde unter anderem Anpassungen bei IT-Verfahren, Personal und der Kontrolle von Produkten und Zutaten erforderlich machen.
Hoffnung auf zuckerärmere Rezepturen
Unterstützung für die Regierungspläne kommt hingegen von Gesundheits- und Verbraucherverbänden. Sie hoffen ebenso wie die Bundesregierung auf eine Veränderung von Rezepturen hin zu einem geringeren Zuckergehalt. Als Erfolgsmodell gilt ihnen – wie auch der Finanzkommission Gesundheit – die britische Herstellerabgabe.
Auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft sprach sich für die geplante Herstellerabgabe als Umsetzung einer langjährigen wissenschaftlichen Empfehlung aus. Sie hofft auf eine Veränderung des Angebots und eine Verringerung des Zuckerkonsums. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die grundsätzliche Einführung einer Zuckersteuer. Er forderte jedoch auch eine Ausgestaltung, die einen tatsächlichen gesundheitspolitischen Lenkungseffekt bewirke.
Widerstand in der Union
Gegenwind kommt vor allem aus der Unionsfraktion. Zudem lehnen mehrere Bundesländer die Zuckersteuer ab. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete sie als „Belastung für mittelständische Getränkehersteller“.
Ob und wann ein überarbeiteter Entwurf vorgelegt wird, ist offen. Zunächst müssen sich die beteiligten Ministerien auf die konkrete Ausgestaltung einigen. Erst dann kann ein Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
Nach langen Beratungen hat die Koalition eine Pflegereform auf den Weg gebracht. (Symbolfoto) - Foto: Marijan Murat/dpa
Nach tagelangem Streit haben Union und SPD kurz vor der Kabinettssitzung eine Einigung zur Pflegeversicherung erzielt. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes. Ziel ist vor allem die kurzfristige Stabilisierung der klammen Pflegekassen. Eine tiefer greifende Strukturreform soll erst Mitte 2027 greifen. Dafür soll kommende Woche eine Expertenkommission eingesetzt werden.
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) sprach von einem „ersten wichtigen Schritt“. Der generelle Beitragssatz soll im kommenden Jahr stabil bleiben. Einschnitte für Pflegebedürftige und Pflegende fallen geringer aus als ursprünglich geplant. Die zentralen SPD-Forderungen – ein Deckel für Heim-Eigenanteile und ein Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung – bleiben zunächst unberücksichtigt.
Pflegekassen stehen vor der Zahlungsunfähigkeit
2025 erhielten rund sechs Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Zahl hat sich in zehn Jahren verdoppelt. Die Ausgaben stiegen von rund 24 Milliarden Euro 2013 auf mehr als 73,8 Milliarden im vergangenen Jahr. Die Einnahmen kommen dem nicht hinterher.
Ohne weitere Zuschüsse droht den Kassen nach Angaben des GKV-Spitzenverbands schon ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit. Für 2026 wird ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro erwartet, für 2027 eines von zehn Milliarden Euro. Der Bund hat die Versicherung bereits mit Darlehen gestützt: 2025 mit 0,5 Milliarden Euro, 2026 mit 3,2 Milliarden Euro.
Die Pflegeversicherung ist eine Teilversicherung: Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten. Im ersten Jahr im Heim zahlen Betroffene im Schnitt 3364 Euro monatlich selbst, im zweiten Jahr rund 3000 Euro, ab dem vierten Jahr 2100 Euro. Die Eigenanteile sind seit 2018 um 76 Prozent gestiegen, vor allem wegen besserer Bezahlung der Pflegekräfte. Bis 2034 könnten laut Deutschem Pflegerat bis zu 500.000 Beschäftigte fehlen.
Der paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragene Beitragssatz bleibt bei 3,6 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose steigt ab 1. Januar von 0,6 auf 0,9 Prozent. Bei Kinderlosen liegt der Satz damit bei 4,2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Das soll zunächst 3,3 Milliarden Euro Mehreinnahmen bringen.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 300 Euro pro Monat – plus 500 Millionen Euro im Jahr. Zum 1. Januar 2028 soll ein Zuschlag von 0,52 Prozent für die Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern kommen, mit Ausnahmen etwa für pflegende Angehörige. Auch für Minijobs sollen künftig Pflegebeiträge fällig werden; das soll jährlich 1,4 Milliarden Euro bringen.
Wo gespart werden soll
Eine für 2028 vorgesehene Leistungsanhebung entfällt. Das mindert die Ausgaben um 4,7 Milliarden Euro. Der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen soll durch Änderungen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst begrenzt werden. Die Pflegegrade 1 bis 3 sollen „zielgenauer“ vergeben, Leistungen bei Pflegegrad 1 auf Prävention konzentriert werden. Prävention und Rehabilitation sollen generell gestärkt werden.
Weitere Einsparungen sollen eine Verschiebung der Rückzahlung von Bundesdarlehen und eine schlankere Verwaltung bringen.
Was Betroffenen erspart bleibt
Anders als ursprünglich geplant übernimmt die Pflegeversicherung weiter vollständig die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige. Fallengelassen wurde auch eine zeitliche Streckung der Entlastungszuschläge für Heimkosten. Diese sollen weiter jeweils nach zwölf Monaten Verweildauer steigen. Ursprünglich sollten so 2,6 Milliarden Euro gespart werden.
Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden. Die private Pflegeversicherung wird vorerst nicht an der Finanzierung beteiligt.
Kommission soll Strukturreform bis 2027 vorbereiten
Kommende Woche soll das Kabinett die Pflegestrukturkommission einsetzen. Sie soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen. Angestrebt ist ein Kabinettsbeschluss bis Ostern und ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2027. Linnemann sprach von einem Plan, der die Pflege „fit machen soll für die 30er-Jahre“.
Geprüft werden sollen Ausgleichsmechanismen innerhalb und außerhalb der Pflegeversicherung. Linnemann kündigte an, Zuschüsse zu Heimkosten sozialer auszugestalten – weniger Wohlhabende könnten stärker entlastet werden als Menschen mit mehr Geld. Ein Sprecher von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) nannte als Ziel, die Pflege „gerechter“ zu machen.
Geplante Verbesserungen
Versicherte ab 60 sollen Anspruch auf einen „Check-up 60+“ erhalten. Ein Online-„Pflege-Cockpit“ soll Informationen bündeln. Geplant sind Akut-Kurzzeitpflegeplätze und bessere Angebote in Notsituationen. Familien mit pflegebedürftigen Kindern und anerkannte Bekannte könnten ein Budget von rund 3600 Euro im Jahr nutzen.
Kritik: Stabilisierung ja, Reform nein
Aus der SPD kam weiter Kritik. Fraktionsvize Dagmar Schmidt sagte, die schlimmsten Leistungskürzungen seien verhindert und die Versicherung kurzfristig stabilisiert worden. „Das war wichtig, ist aber noch keine Reform.“ Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger nannte den Beschluss „erstmal nur ein weiter so“. Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig sagte dem „Spiegel“, Pflege dürfe nicht zu Armut führen; nötig seien ein Pflegedeckel und eine Reform der unterschiedlichen Finanzierung durch gesetzliche und private Kassen.
Linken-Fraktionschef Sören Pellmann sagte, der Entwurf bleibe in weiten Teilen so, wie Linnemann ihn gewollt habe. Die Grünen nannten den Kompromiss „ein politisches Geschäft zulasten Dritter“. Janosch Dahmen warf der Koalition vor, Strukturentscheidungen erneut zu vertagen. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sprach von einem „Kürzungsprogramm“. Ähnlich äußerte sich der Paritätische Gesamtverband: Nicht einmal ein Pflegedeckel finde sich als Gegengewicht. Der VDAB warnte, Leistungskürzungen in der ambulanten Pflege blieben bestehen und setzten den Grundsatz „ambulant vor stationär“ unter Druck.
Der GKV-Spitzenverband sieht einen „ersten Schritt“, kritisiert aber Belastungen zulasten von Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden.
BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter erklärte, eine generelle Beitragssatzerhöhung sei vorerst abgewendet. Die Zugeständnisse an die SPD hätten aber einen Preis: Die Maßnahmen reichten nicht, um das Defizit 2027 zu schließen. Handwerkspräsident Jörg Dittrich nannte den Entwurf hinter dem zurück, was zur Stabilisierung nötig sei.
Die privaten Krankenkassen lobten, die Regierung habe sich nicht auf eine aus ihrer Sicht verfassungswidrige Finanzierung durch Privatversicherte eingelassen. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther forderte, den Beschluss im parlamentarischen Verfahren nicht aufzuweichen.
Als Nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Die SPD-Fraktion kündigte an, ihn genau zu prüfen. (dpa/afp/dts/red)
Der Thüringer Landtag in Erfurt: Im Justizausschuss läuft die Anhörung zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
In Kürze:
Der Thüringer Landtag befasst sich in einer Anhörung mit einem Antrag der Linken zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren.
Ein Verbot könnten nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
Befürworter und Skeptiker bewerten, ob ein Verfahren rechtlich tragfähig und politisch verantwortbar wäre.
Im Thüringer Landtag hat am Mittwoch, 30. September, eine öffentliche mündliche Anhörung vor dem Justizausschuss zu einem möglichen AfD-Verbotsverfahren begonnen. Grundlage ist ein Antrag der Linken-Fraktion vom Mai 2025. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einzusetzen.
Eine Entscheidung über ein Parteiverbot fällt in Erfurt nicht. Die Anhörung der geladenen Experten soll den im Landtag vertretenen Parteien unter anderem Aufschluss darüber geben, wie aussichtsreich ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wäre.
Geladen waren mehrere Sachverständige und weitere zu befragende Personen, darunter Juristen, Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie Personen des öffentlichen Lebens.
Die Anhörung war in drei Blöcke aufgeteilt. Im ersten Block wurden die Juristen Chan-Jo Jun, Christian Conrad und Hendrik Cremer gehört. Im zweiten Block folgten die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Rechtswissenschaftlerin Kathrin Groh. Für den dritten Block waren der Unterhalter Hape Kerkeling, der frühere Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der Rechtswissenschaftler Kyrill-Alexander Schwarz und der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau vorgesehen.
Der Landesverband der AfD in Thüringen stellt seit der Wahl 2024 die größte Fraktion im Erfurter Landtag.
Erfurt entscheidet nicht über ein Verbot
Der rechtliche Rahmen setzt der Landespolitik enge Grenzen. Ein Parteiverbotsverfahren gegen eine bundesweit organisierte Partei können nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragen.
Eine Landesregierung ist nur dann antragsberechtigt, wenn sich die Organisation einer Partei auf ihr eigenes Land beschränkt. Der Thüringer Antrag der Linksfraktion zielt deshalb nicht auf einen Alleingang des Landes. Er soll die Landesregierung politisch dazu bewegen, über den Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung auf ein Verfahren hinzuwirken.
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden,“. Über diese Frage entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht.
Das Gericht hat diese Vorgaben in früheren Parteiverbotsverfahren präzisiert. Ein Verbot setzt nicht nur verfassungsfeindliche Ziele voraus. Eine Partei muss auch aktiv darauf hinarbeiten, diese Ziele zu erreichen.
Im NPD-Urteil von 2017 verlangte Karlsruhe zudem konkrete und gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass ein Erfolg zumindest möglich erscheint. Die NPD wurde damals trotz verfassungsfeindlicher Zielsetzung nicht verboten, weil ihr nach Einschätzung des Gerichts die tatsächliche Durchsetzungskraft fehlte. Genau diese Frage der „Potentialität“ wäre auch bei einem möglichen AfD-Verfahren zentral.
AfD sieht Verfahren als aussichtslos
Der Landtagsabgeordnete Daniel Haseloff von der AfD hält ein mögliches Verbotsverfahren für „völlig aussichtslos“. Im Interview mit Epoch Times begründete er dies mit juristischen und gesellschaftlichen Einwänden. Aus seiner Sicht beruhe die Debatte in Thüringen wesentlich auf den Einstufungen des Landesverbandes durch den Verfassungsschutz aus dem Jahr 2021.
Genau dieses Fundament stellt Haseloff infrage. Er verwies auf den Untersuchungsausschuss zum Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer (SPD). Dort sei aus Sicht der AfD deutlich geworden, dass die Einstufung des Landesverbandes „völlig rechtswidrig“ erfolgt sei. Das gesamte Fundament, auf dem ein Verbotsverfahren beruhen solle, sei deshalb „bröselig“.
Ein Vorgehen gegen einzelne Landesverbände sei nicht möglich. Für ein Verbot der Gesamtpartei gebe es zudem keine ausreichende Beweislast.
Deutlich zurückhaltender äußerte sich Ralph Hutschenreuther. Hutschenreuther ist Jurist und sitzt seit 2024 im Thüringer Landtag, eingezogen für das BSW. Inzwischen hat er zusammen mit anderen ehemaligen BSW-Abgeordneten die Fraktion Thüringen Gerecht gegründet.
Im Interview mit Epoch Times sagte Hutschenreuther die Erfolgsaussichten eines Verfahrens ließen sich nicht abschließend bewerten. Auch die Anhörung könne kein „abschließendes Ergebnis“ liefern, weil dort nicht alle Beweise gesichtet und bewertet würden.
Es gehe zunächst um rechtliche Grundlagen, mögliche Antragswege und die Frage, wer antragsberechtigt sei. Auch ein Verbot rechtlich oder organisatorisch selbstständiger Teilstrukturen sei umstritten. Ein solches Teilverbot habe es nach seiner Kenntnis bislang nicht gegeben. Am Ende müsse darüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
CDU sieht offene Fragen
Auch die CDU-Abgeordnete Marion Rosin betonte im Interview mit Epoch Times, dass Thüringen nicht selbst über ein Parteiverbot entscheide. Man stehe am „Anfang eines Prozesses“. Die CDU-Fraktion wolle sich zunächst durch die Anhörung informieren und anschließend bewerten, wie weiter damit umzugehen sei.
Rosin verwies auf die Einschätzungen des Verfassungsschutzes, aber auch auf den Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag.
Gleichzeitig betonte sie, die Verfassung sei das „höchste Gut“ des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sollten Parteien diese Grundlage nicht achten, könne ein Verbotsverfahren eine Lösung sein. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, müsse jedoch sorgfältig geklärt werden.
Was ein Verbot für Wähler und Gesellschaft bedeuten könnte
Haseloff warnte, ein erfolgreiches Verbot würde vielen Bürgern die politische Alternative nehmen, die sie inzwischen wählten. Er bezweifelte, dass diese Wähler anschließend einfach zu anderen Parteien zurückkehren würden. Aus seiner Sicht werde ein Verbot zu einer „massiven Verdrossenheit“ führen.
Hutschenreuther sieht ebenfalls Gesprächsbedarf nach einem möglichen Verbot. Entscheidend sei die öffentliche Erklärung, dass nicht einzelne Wähler oder Meinungen verboten würden. Ein Parteiverbot treffe eine Organisation, nicht die politische Haltung jedes einzelnen Unterstützers.
Nach einem erfolgreichen Verfahren müsse der Bevölkerung deshalb erklärt werden, dass nicht Protest oder politische Unzufriedenheit verboten würden, sondern eine Organisation, die nach Karlsruher Bewertung gegen Grundwerte des Grundgesetzes verstößt. Gleichwohl räumte er ein, dass ein solches Verfahren das politische Klima komplizierter machen könne.
Rosin sagte, mögliche Spannungen seien selbstverständlich zu berücksichtigen. Gerade wegen der hohen Zustimmungswerte der AfD müsse die Politik sehr genau prüfen, ob der Zeitpunkt und der Weg richtig seien. Aufgrund der Wahlerfolge der AfD müsse geprüft werden, ob ein Verbotsverfahren die gesellschaftliche Polarisierung weiter verstärken könne.
Entscheidung liegt nicht in Erfurt
Das Deutsche Institut für Menschenrechte kommt in seiner schriftlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, die AfD habe sich seit ihrer Gründung fortlaufend radikalisiert und ziele darauf ab, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die Voraussetzungen für ein Verbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes lägen demnach vor.
Damit stehen zwei Ebenen nebeneinander: politisch die Frage, wie ein Verbot auf Wähler und Gesellschaft wirken würde; verfassungsrechtlich die Frage, ob die Voraussetzungen eines Parteiverbots erfüllt sind.
Ein mögliches Verfahren läge am Ende nicht in Erfurt, sondern beim Bundesverfassungsgericht. Der Thüringer Landtag kann mit der Anhörung Argumente sammeln und den Antrag der Linken-Fraktion weiter beraten. Ob daraus eine Initiative gegenüber Bundesregierung oder Bundesrat wird, bleibt offen.
Die Initiative „Made in Germany“ bekräftigt ihre Investitionspläne – und fordert von der Bundesregierung weitere Reformen. (Archivbild) - Foto: Katharina Kausche/dpa
Die Unternehmensinitiative „Made for Germany“ will bis 2028 mehr als 850 Milliarden Euro am Standort Deutschland investieren. 147 Unternehmen und Investoren hätten sich angeschlossen.
Das bilanzierte die Initiative vor einem Austausch heute in Berlin mit Kanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Allein 2025 seien davon mehr als 200 Milliarden Euro investiert worden. Die zentrale Botschaft bleibt:
„Wir glauben an Deutschland. Wir wollen hier investieren“.
Zwar hätten einige Unternehmen ihre Vorhaben geändert, netto seien die Investitionspläne der Firmen mit Beitritt bis Februar aber um einen niedrigen zweistelligen Milliardenbetrag gestiegen.
Während Energieversorger und Investoren ihre Investitionen aufgestockt hätten, träten Infrastrukturbetreiber auf die Bremse und im Pharmasektor sei die Investitionsbereitschaft der Unternehmen gedämpft.
Politik sucht Schulterschluss mit Managern
Merz hatte beim ersten Treffen von „Made for Germany“ im Juli 2025 den Schulterschluss mit Top-Managern gesucht und von einer der größten Investitionsinitiativen der vergangenen Jahrzehnte gesprochen.
Damals hatten 61 Unternehmen und Investoren bis 2028 Investitionen von mindestens 631 Milliarden Euro in Deutschland in Aussicht gestellt. Schon damals blieb unklar, wie viel genau über geplante Investitionen hinaus entfällt.
Die Initiative, die unter anderem von Siemens und der Deutschen Bank angestoßen wurde, forderte nun erneut Anstrengungen von der Politik.
Sie sagt: „Notwendig sind Reformen, die Unternehmen und Bürger gleichsam entlasten, neue Technologien fördern und die Kapitalmärkte stärken, damit privates Kapital schneller in Innovation, Infrastruktur und neue Arbeitsplätze fließt.“
„Unsere Mitgliedsunternehmen glauben an den Standort, und auch das Interesse internationaler Investoren ist groß“, sagte Deutsche-Bank-Chef Christian Sewing. Investitionen bräuchten aber verlässliche Bedingungen.
Deutschland habe alles, was es für Wachstum brauchte, sagte Siemens-Chef Roland Busch. „Jetzt müssen wir bei den Reformen Tempo machen – und vor allem unsere Chance bei industrieller KI nutzen.“ (dpa/red)
Wirtschaftsministerin Reiche: «Wir haben Vorkehrungen getroffen für jedes Szenario.» - Foto: Fabian Sommer/dpa
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) reagiert auf die niedrigen Füllstände der Gasspeicher in Deutschland und sichert die Gasversorgung stärker ab. Reiche habe in Absprache mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) entschieden, dass das bundeseigene Energieunternehmen Sefe angewiesen werde, vermehrt Erdgas einzuspeichern, sagte eine Sprecherin des Ministeriums.
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Der zentrale Grund für diesen Schritt liege in den weiter andauernden geopolitischen Risiken. „Aus der Perspektive der Krisenvorsorge ist dieser Schritt ein wichtiger zusätzlicher Beitrag, um die Resilienz der deutschen Gasversorgung zu erhöhen.“ Zuerst hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
Sefe: Anweisung erhalten
Ein Sprecher von Sefe bestätigte, dass das Unternehmen vom Wirtschaftsministerium die Anweisung erhalten habe, bis zum 15. Dezember 8 Terawattstunden Gas zu beschaffen und einzuspeichern.
Zum Vergleich: Nach Angaben des Branchenverbands Initiative Energien Speichern haben die Speicher in Deutschland insgesamt ein Volumen von rund 247 Terawattstunden.
Niedrige Füllstände
Die Füllstände der Gasspeicher liegen aktuell auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau von knapp 58 Prozent. Das hat Sorgen über die Gasversorgung im Winter ausgelöst.
Normalerweise kaufen Großhändler im Sommer Erdgas günstig ein. Sie speichern es und verkaufen es im Winter mit Gewinn weiter, um auch die Kosten der Speicherung zu decken. Dieser sogenannte Sommer-Winter-Spread ist ein wichtiger wirtschaftlicher Anreiz für die Befüllung der Gasspeicher. Wegen des Iran-Kriegs aber ist die für die Versorgung wichtige Straße von Hormus weiterhin blockiert. Das sorgt für hohe Großhandelspreise.
Dadurch ist nach früheren Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft die Einspeicherung wirtschaftlich nur begrenzt attraktiv, da Gas im Sommer teurer eingekauft werden muss, als es nach derzeitigen Erwartungen für den Winter verkauft werden kann.
Vorbereitetes Instrument
Die Ministeriumssprecherin sagte, Reiche habe stets deutlich gemacht, dass das Ministerium die Entwicklung am Gasmarkt eng verfolge und für unterschiedliche Szenarien Instrumente vorbereitet habe, die bei Bedarf eingesetzt werden könnten – gerade mit Blick auf die geopolitische Lage. „Dieser Bedarf ist nun eingetreten.“ Die Beauftragung der Sefe mit zusätzlicher Beschaffung sei eines dieser vorbereiteten Instrumente.
Sefe werde selber entscheiden, welche Mengen zu welchem Zeitpunkt eingespeichert werden, diese durch zusätzliche Lieferungen beschaffen, sagte die Sprecherin. Die Erwartung an alle anderen Marktakteure, ihrer Verpflichtung nachzukommen, Gas für den Winter einzuspeichern, bleibe „ohne Wenn und Aber bestehen“.
„Vorkehrungen getroffen“
Reiche hatte vor drei Wochen die Handlungsfähigkeit der Regierung betont. „Wir haben Vorkehrungen getroffen für jedes Szenario“, sagte die CDU-Politikerin im Bundestag. In einem Bericht des Wirtschaftsministeriums für eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundestags hieß es Mitte September, nach aktuellem Erkenntnisstand sei eine Gasmangellage im kommenden Winter nicht zu erwarten.
Mitte September hatte es zudem geheißen, das Ministerium sei in Gesprächen mit Sefe, damit das Unternehmen mehr Gas einspeichere. Sefe teilte damals mit, Gas einzukaufen. Es habe aber keine Anweisung des Ministeriums erhalten.
Sefe hieß früher Gazprom Germania und war eine Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom. Im Zuge des Krieges in der Ukraine und der Energiekrise wurde das Unternehmen verstaatlicht. Die EU-Kommission hat bestimmt, dass der Bund Sefe bis Ende 2028 wieder weitgehend privatisieren muss.
Staatliche Gasreserve geplant
Reiche plant den Aufbau einer strategischen Gasreserve, um Risiken abzudecken. Die Ministerin hatte Krisensituationen genannt, bei denen Energieflüsse nach Deutschland gestört seien. Die Sprecherin des Ministeriums sagte, der Aufbau der Gasreserve werde nach der entsprechenden Gesetzesänderung im Jahr 2027 beginnen.
Die Finanzierung der Gasreserve ist offen. Reiche hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, es gebe zwei Finanzierungsoptionen. Die eine sei eine Umlage über die Gaskunden, die zweite eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt. Vielleicht gebe es auch ein Mischmodell. (dpa/red)
Katherina Reiche (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) reagiert auf die niedrigen Füllstände der Gasspeicher in Deutschland. Sie habe in Absprache mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) entschieden, dass das bundeseigene Energieunternehmen Sefe angewiesen werde, vermehrt Erdgas einzuspeichern, sagte eine Sprecherin des Ministeriums.
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Der zentrale Grund für diesen Schritt liege in den weiter andauernden geopolitischen Risiken. „Aus der Perspektive der Krisenvorsorge ist dieser Schritt ein wichtiger zusätzlicher Beitrag, um die Resilienz der deutschen Gasversorgung zu erhöhen.“ Zuerst hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
Ein Sprecher von Sefe bestätigte, dass das Unternehmen vom Wirtschaftsministerium die Anweisung erhalten habe, bis zum 15. Dezember 8 Terawattstunden Gas zu beschaffen und einzuspeichern.
Zum Vergleich: Nach Angaben des Branchenverbands Initiative Energien Speichern haben die Speicher in Deutschland insgesamt ein Volumen von rund 247 Terawattstunden.
Die Füllstände der Gasspeicher liegen aktuell auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau von knapp 58 Prozent. Das hat Sorgen über die Gasversorgung im Winter ausgelöst.
Normalerweise kaufen Großhändler im Sommer Erdgas günstig ein. Sie speichern es und verkaufen es im Winter mit Gewinn weiter, um auch die Kosten der Speicherung zu decken. Dieser sogenannte Sommer-Winter-Spread ist ein wichtiger wirtschaftlicher Anreiz für die Befüllung der Gasspeicher. Wegen des Iran-Kriegs aber ist die für die Versorgung wichtige Straße von Hormus weiterhin blockiert. Das sorgt für hohe Großhandelspreise.
Dadurch ist nach früheren Angaben des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft die Einspeicherung wirtschaftlich nur begrenzt attraktiv, da Gas im Sommer teurer eingekauft werden muss, als es nach derzeitigen Erwartungen für den Winter verkauft werden kann.
Vorbereitetes Instrument
Die Ministeriumssprecherin sagte, Reiche habe stets deutlich gemacht, dass das Ministerium die Entwicklung am Gasmarkt eng verfolge und für unterschiedliche Szenarien Instrumente vorbereitet habe, die bei Bedarf eingesetzt werden könnten – gerade mit Blick auf die geopolitische Lage. „Dieser Bedarf ist nun eingetreten.“ Die Beauftragung der Sefe mit zusätzlicher Beschaffung sei eines dieser vorbereiteten Instrumente.
Sefe werde selber entscheiden, welche Mengen zu welchem Zeitpunkt eingespeichert werden, diese durch zusätzliche Lieferungen beschaffen, sagte die Sprecherin. Die Erwartung an alle anderen Marktakteure, ihrer Verpflichtung nachzukommen, Gas für den Winter einzuspeichern, bleibe „ohne Wenn und Aber bestehen“.
„Vorkehrungen getroffen“
Reiche hatte vor drei Wochen die Handlungsfähigkeit der Regierung betont. „Wir haben Vorkehrungen getroffen für jedes Szenario“, sagte die CDU-Politikerin im Bundestag. In einem Bericht des Wirtschaftsministeriums für eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundestags hieß es Mitte September, nach aktuellem Erkenntnisstand sei eine Gasmangellage im kommenden Winter nicht zu erwarten.
Mitte September hatte es zudem geheißen, das Ministerium sei in Gesprächen mit Sefe, damit das Unternehmen mehr Gas einspeichere. Sefe teilte damals mit, Gas einzukaufen. Es habe aber keine Anweisung des Ministeriums erhalten.
Sefe hieß früher Gazprom Germania und war eine Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom. Im Zuge des Krieges in der Ukraine und der Energiekrise wurde das Unternehmen verstaatlicht. Die EU-Kommission hat bestimmt, dass der Bund Sefe bis Ende 2028 wieder weitgehend privatisieren muss.
Staatliche Gasreserve geplant
Reiche plant den Aufbau einer strategischen Gasreserve, um Risiken abzudecken. Die Ministerin hatte Krisensituationen genannt, bei denen Energieflüsse nach Deutschland gestört seien. Die Sprecherin des Ministeriums sagte, der Aufbau der Gasreserve werde nach der entsprechenden Gesetzesänderung im Jahr 2027 beginnen.
Die Finanzierung der Gasreserve ist offen. Reiche hatte der Deutschen Presse-Agentur gesagt, es gebe zwei Finanzierungsoptionen. Die eine sei eine Umlage über die Gaskunden, die zweite eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt. Vielleicht gebe es auch ein Mischmodell. (dpa/red)
Der chinesischen Staatskonzern Cosco will eine Hamburger Spedition kaufen. (Archivbild) - Foto: Marcus Brandt/dpa
In Kürze:
Laut einem Bericht des „Handelsblatts“ will die Bundesregierung die geplante Übernahme von 80 Prozent der Hamburger Spedition Zippel durchCosco offenbar verhindern.
Neben Sicherheitsbedenken geht es um mögliche strategischeAbhängigkeiten und den Zugang zu sensiblen Informationen über deutsche Lieferketten.
Mehrere Bundesministerien und der Verfassungsschutz sollen sich gegen den Einstieg des chinesischen Staatskonzerns ausgesprochen haben.
In der Bundesregierung denkt man offenbar an eine Verhinderung des geplanten Erwerbs des deutschen Logistikunternehmens Zippel durch den chinesischen Staatskonzern Cosco. Dies berichtete das „Handelsblatt“ am Dienstag, 29. September. Das Medium will von einem diesbezüglichen Vermerk in einer unter Verschluss stehenden Akte Kenntnis erlangt haben.
In der Bundesregierung gibt es offenbar „erhebliche Sicherheitsbedenken“ angesichts des geplanten Geschäfts. Die Rede ist von „strategischen Abhängigkeiten“, die „im Zuge politischer Verwerfungen als Druckmittel genutzt werden könnten“.
Auch in der EU-Kommission soll es Bedenken geben. Diese habe das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) laut „Handelsblatt“ vor der Übernahme gewarnt.
Cosco will Anteil von 80 Prozent an Zippel erwerben
Bei Zippel handelt es sich um ein mittelständisches Speditionsunternehmen, das in Hamburg ansässig ist. Sein Fokus liegt auf dem Transport auf Schiene, per Schiff und per Lkw im Hinterlandverkehr. Hauptsächlich befördert Zippel Güter von den Nordseehäfen ins Binnenland.
Der chinesische Staatskonzern Cosco, eines der größten Logistikunternehmen der Welt , beabsichtigt, einen Mehrheitsanteil von 80 Prozent an Zippel zu erwerben. Im Februar 2026 hat das Bundeskartellamt seine wettbewerbsrechtliche Freigabe für das Vorhaben erteilt. Allerdings wies es bereits bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass Fragen der Außenwirtschaft oder Sicherheitspolitik nicht Gegenstand der kartellrechtlichen Prüfung seien.
Das außenwirtschaftliche Investitionsprüfverfahren läuft unterdessen beim BMWE. In diesem Rahmen habe beispielsweise das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits eine interne Stellungnahme übermittelt, so das „Handelsblatt“. Darin spreche sich der Inlandsgeheimdienst gegen einen Einstieg des chinesischen Konzerns bei Zippel aus.
Erwerb von Kuka durch Midea als früher Weckruf
Dem „Handelsblatt“ zufolge sprechen sich neben dem BMWE auch das Außen-, das Verteidigungs-, das Innen- und das Finanzministerium gegen den geplanten Kauf aus. In diesem Kontext verweisen die Verantwortlichen auf eine zunehmende Zahl an strategischen Übernahmen deutscher Unternehmen durch chinesische Akteure. Im konkreten Fall gibt es in Berlin und in Brüssel Bedenken, dass sensible Informationen an die kommunistische Führung in Peking gelangen könnten.
Im Fall einer Zippel-Übernahme gebe es etwa Befürchtungen, dass Peking Einblicke in die Lieferketten wichtiger Unternehmen gewinnen könnte. Diese Informationen könnten etwa im Kontext von Transporten in die Ukraine sicherheitsrelevant sein. Eine endgültige Entscheidung des Kabinetts stehe noch aus, aber nach derzeitigem Stand sei davon auszugehen, dass es keine Zustimmung zu der Übernahme geben werde.
In den vergangenen Jahren ist die Bundesregierung generell restriktiver geworden, was den Erwerb deutscher Unternehmen durch chinesische Unternehmen anbelangt. Ein Weckruf war dabei die Übernahme des Augsburger Robotik-Aushängeschildes Kuka durch den chinesischen Haushaltsgerätehersteller Midea vor zehn Jahren.
Nach Befürchtungen vor dem Abfluss von Know-how in Zukunftsbranchen, geht es auch um innerdeutsche Logistik und Verteidigungsfähigkeit. Dabei geht es um die Rolle von Zippel bei Transporten für die Bundeswehr und im NATO-Rahmen.
Cosco-Deal im Hamburger Hafen sorgte für Konflikt in der Ampel
Der Widerstand der Bundesregierung gegen den geplanten Zippel-Deal steht auch im Zusammenhang mit einem strategisch ebenfalls relevanten Einstieg von Cosco im Hamburger Hafen.
Im Jahr 2021 hatten die Hamburger Hafen und Logistik AG und Cosco eine Beteiligung von 35 Prozent am Containerhafen-Terminal Tollerort vereinbart.
Während der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz, ehemals Erster Bürgermeister Hamburgs, die Vereinbarung auch in ihrer ursprünglichen Form für unbedenklich hielt, entbrannte in der damaligen Ampelkoalition ein Konflikt. Am Ende beschloss das Kabinett im Jahr 2022, die Beteiligung nur im Umfang von 24,9 Prozent zuzulassen. Scholz hatte betont, dass es sich um eine Minderheitsbeteiligung an einem Terminal einer Betreibergesellschaft in einem großen Hafen handele.
Angesichts der Vielzahl an Beteiligten ging Scholz nicht davon aus, dass die Gefahr eines „falschen Einflusses auf Infrastrukturen“ bestehe. Zudem blieben Grund und Boden des Hafens in staatlichem Eigentum.
Im Fall von Zippel wäre hingegen eine Mehrheitskontrolle über einen logistischen Schlüsselakteur im Gespräch gewesen, der auch militärisch relevante Transporte abwickelt. Dies ist der Bundesregierung offenbar in der gegebenen Sicherheitslage zu heikel.
Die Energiesteuer auf Benzin und Diesel sinkt vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember um 14,04 Cent je Liter; einschließlich Umsatzsteuer ergibt sich eine Entlastung von rund 17 Cent.
Heizöl ist von der neuen Entlastung ausgenommen, obwohl die Preise deutlich gestiegen sind.
Für besonders belastete Haushalte bestehen teilweise Hilfen über Wohngeld sowie Grundsicherung.
Für 2027 plant die Bundesregierung einen vorübergehenden Spritpreisdeckel; dessen konkrete Ausgestaltung ist noch offen.
Am Donnerstag, 1. Oktober, tritt der von Bundestag und Bundesrat beschlossene sogenannte Tankrabatt in Kraft. Die Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel soll angesichts der hohen Treibstoffpreise für Autofahrer eine Entlastung von rund 17 Cent je Liter bringen.
Eine ähnliche Regelung hatte es bereits für Mai und Juni gegeben. Für 2027 hat die Bundesregierung einen Spritpreisdeckel angekündigt, die sich am Ölpreis orientieren soll. Heizöl ist von dem Entlastungspaket allerdings ausgenommen. Ein Versäumnis, wie mehrere Ministerpräsidenten finden.
Schwesig und Voigt drängen auf Entlastungen auch beim Heizöl
In ihrer Rede am 25. September im Bundesrat betonte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), der Tankrabatt könne nicht das Ende der Entlastungen sein. Es gebe Familien, die den Heizöltanktank in ihrem Eigenheim vor dem Winter nicht mehr gänzlich befüllten, weil sie es sich nicht leisten könnten. Für diese brauche es „gezielte Unterstützung“, so Schwesig laut „WELT“.
Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) stieß in das gleiche Horn. Er erklärte, angesichts der Preissprünge sei eine „befristete Aussetzung der CO2‑Bepreisung für Kraft- und Brennstoffe“ das Gebot der Stunde. In der Bundesregierung sind Maßnahmen dieser Art derzeit jedoch nicht angedacht.
Gleichzeitig droht eine Verknappung des Heizölangebots, weil die Produktion von Dieselkraftstoff für die Raffinerien vordringlich ist. Auf eine im Haus der Bundespressekonferenz am 23. September gestellte diesbezügliche Frage hieß es vonseiten der Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums, Susanne Ungrad:
„Mir sind derzeit keine Anstrengungen der Bundesregierung bekannt, jetzt hier konkret bei Heizöl […] finanzielle Unterstützung zu gewährleisten.“
Preise erreichen Niveau von Herbst 2022
Die Bundesregierung sehe zudem derzeit keine Gefahr für die Versorgungssicherheit. Es gebe, so Ungrad, im Notfall auch nationale Ölreserven, auf die man zurückgreifen könne. Dafür sei derzeit jedoch kein hinreichender Anlass zu erkennen.
Die Heizölpreise liegen zwar noch unter den Rekorden vom März 2022 nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine. Allerdings haben sie mittlerweile die Höhe vom Herbst jenes Jahres erreicht und überschritten.
Im Jahr 2022 hatte es zwei Heizkostenzuschüsse für bedürftige Haushalte gegeben.
Weitere Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Pellets, Heizöl oder Flüssiggas hatte es in der damaligen Zeit der Ampelkoalition ebenfalls gegeben. Sowohl das Gesetz über den Heizkostenzuschuss als auch die Härtefallbestimmungen sind mittlerweile jedoch nicht mehr in Kraft.
Heizöl gegenüber dem Vorjahr um etwa 80 Prozent teurer
Dem Heizspiegel 2026 der Beratungsgesellschaft co2online zufolge ist für 2026 mit einem Anstieg der Heizkosten für Ölheizungen um 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu rechnen. So habe das Beheizen einer 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus im Vorjahr durchschnittliche Kosten von 1.030 Euro verursacht. Im laufenden Jahr wäre mit etwa 1.275 Euro zu rechnen. Der Preis für den Inhalt eines 3.000-Liter-Tanks derzeit bei etwa 5.100 Euro. Das ist um etwa 2.300 Euro oder etwa 80 Prozent höher als im Vorjahr. Dies berichtet der WDR unter Berufung.
Entlastung für Haushalte ist derzeit möglich über die Heizkostenkomponente bei Haushalten, die Wohngeld beziehen. Bei Personen in der Grundsicherung können Jobcenter oder Sozialämter bei Bedarf auf Antrag Kosten für Heizmittel übernehmen oder Darlehen gewähren.
Seit der Wohngeldreform 2023 enthält das Wohngeld auch eine dauerhafte Entlastung bei den Heizkosten. Diese setzt sich aus einem Betrag zusammen, der sich an der CO₂-Bepreisung orientiert – sowie einer dauerhaften Heizkostenkomponente.
Senkung der Energiesteuer hätte nur begrenzten Effekt
Während bei Diesel und Benzin die staatlichen Komponenten etwa die Hälfte des Endpreises ausmachen, sind es beim Heizöl etwa 30 Prozent. Entsprechend würde eine Senkung der Energiesteuer auf das europäische Mindestmaß keine signifikante Preissenkung beim Heizöl erwarten lassen. Bei einem Preis von 170 Euro je 100 Liter belaufe diese sich Schätzungen der „Welt“ zufolge auf lediglich 3 Prozent.
Größer wäre der Effekt einer Aussetzung der CO₂-Abgabe.
Ein Verzicht auf das Auto oder weniger Heizen wäre die erwartbare Reaktion auf die Preissignale des Marktes. Wie auch Schwesig und Voigt deutlich machen, ist beides für viele Bürger unrealistisch.
Auch ein kurzfristiger Umstieg auf eine Wärmepumpe ist nicht jedem möglich. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass die Politik durch die hohen Preise auch beim Heizöl unter Zugzwang geraten wird. Im Bundesfinanzministerium denkt man an unter anderem an eine gezielte Entlastung besonders stark von den hohen Preisen Betroffener durch Direktzahlungen.
Der Bundesrat befasste sich erstmals mit dem Bundeshaushalt 2027. - Foto: Christophe Gateau/dpa
Die geplante Erhöhung von Tabak-, Alkohol- und Sektsteuern stößt im Bundesrat auf Widerstand. „Ich lehne die Steuererhöhungen, die geplant sind, ab“, sagte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) in der Länderkammer. Stattdessen fordern mehrere Länder mehr Entlastung an der Tankstelle und Spritpreise unter zwei Euro.
Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig drängte Kanzler Friedrich Merz, die Länder bei Reformen mitreden zu lassen. In einer Umfrage bezweifelten zwei von drei Bürgern, dass Merz seinen Reformkurs durchziehen kann.
Anlass der Debatte im Bundesrat war die erste Befassung mit dem Bundeshaushalt 2027 mit Ausgaben von 555,4 Milliarden Euro. Allein im Kernhaushalt sollen dafür Schulden von 118,7 Milliarden Euro gemacht werden.
Dazu kommen Sonderschulden für Infrastruktur, Klimaneutralität und Bundeswehr. Die Steuererhöhungen sollen helfen, Finanzlöcher zu stopfen. Geplant ist eine neue Plastikabgabe sowie höhere Tabak-, Alkohol- und Sektsteuern. Auch eine Zuckersteuer wird vorbereitet. Details aber sind offen.
Weinland Hessen rebelliert
Ministerpräsident Rhein sagte, eine Steuererhöhung beim Schaumwein träfe Hessen als Weinland besonders schwer. Eine Zuckersteuer lehnte Rhein als „Belastung für mittelständische Getränkehersteller“ ab.
Mit Steuererhöhungen würde die Preiskrise „eine ernsthafte Politikkrise“, meinte der CDU-Politiker. Auch sein thüringischer Kollege Mario Voigt (CDU) sagte der „Bild“: „Ich halte nichts von Steuererhöhungen in diesen Zeiten.“ Im „Handelsblatt“ präzisierte Voigt, vor allem Lebensmittel dürften nicht zusätzlich belastet werden.
Rhein hatte schon vergangene Woche einen Bogen von den geplanten Steuererhöhungen zum Tankrabatt geschlagen: „Was der Staat an der Zapfsäule zurückgibt, darf er sich nicht an anderer Stelle wiederholen“, meinte Rhein. Tatsächlich wollen mehrere Länder stärkere Entlastungen für Autofahrer, auch wenn das teuer würde.
SPD-Politikerin Schwesig sagte, der neue Tankrabatt von 17 Cent je Liter sei wichtig für die Menschen. „Aber es wird nicht reichen. Der Sprit muss nach meiner Auffassung wieder unter zwei Euro.“ Die Zwei-Euro-Marke nannte auch Voigt im Bundesrat: „Die Energiepolitik ist die soziale Frage in dieser Zeit.“
Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) gab zu bedenken: „Wir können nicht bei jedem neuen Ölpreisschock wieder Milliarden aufwenden, um Benzin und Diesel zu verbilligen pauschal.“ Es brauche gezieltere Entlastungen.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert einen grundlegenden Ansatz für dauerhaft niedrigere Energiepreise: „Wir müssen über die CO2-Bepreisung und alle Preisregeln sprechen, die Energie in Deutschland staatlich teurer machen.“
„Merz soll Ministerpräsidenten einladen“
Mit Blick auf den Reformkurs der Regierung forderte Schwesig den Kanzler auf, die Länder einzubinden. „Ich erwarte, dass der Kanzler mit der Bundesregierung jetzt auch Ministerpräsidenten einlädt und über die Sozialreformen spricht“, sagte die SPD-Politikerin in der ARD.
Diese seien wichtig für soziale Stabilität im Land. „Ich möchte nicht, dass die Arbeitskosten weiter steigen“, sagte Schwesig. Sie plädierte dafür, nach Einsparmöglichkeiten im System zu schauen.
Auch CDU-Politiker Voigt will Mitsprache, in seinem Fall auf Parteiebene: „Wir als Ministerpräsidenten werden klar formulieren, worauf sich die Union im Berliner Regierungshandeln konzentrieren muss.“ Voigt forderte „einen programmatischen Neuanfang“.
Das Konzept werde man dann als Union mit der SPD besprechen. Das CDU-Präsidium will am 11. Oktober in Berlin bei einer Klausurtagung beraten. Eine Serie von Wahlniederlagen setzt CDU-Chef Merz unter Druck, auch wenn die acht CDU-Ministerpräsidenten ihm zunächst Rückendeckung gegeben hatten.
Viele Bürger skeptisch
Viele Bürger haben wenig Zutrauen in Merz und seinen Reformkurs. Im ZDF-„Politbarometer“ sagten. 67 Prozent der Befragten, sie erwarteten nicht, dass Merz die Fortsetzung seiner Reformen im Großen und Ganzen gelingen wird. Nur 28 Prozent erwarten eine erfolgreiche Umsetzung.
65 Prozent der Befragten erwarten ein vorzeitiges Ende von Merz‘ Kanzlerschaft. Nur 31 Prozent glauben an eine volle Amtszeit bis 2029. Seine Arbeit bewerteten nur 17 Prozent als eher gut, 79 Prozent als eher schlecht. (dpa/red)
Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Die CDU-Ministerpräsidenten von Thüringen und Hessen, Mario Voigt und Boris Rhein, warnen die schwarz-rote Koalition vor zusätzlichen Steuerbelastungen wie der geplanten Zuckersteuer. „Ich halte nichts von Steuererhöhungen in diesen Zeiten“, sagte Voigt der „Bild“ auf eine Frage nach diesem Vorhaben. Dem „Handelsblatt“ sagte er, die zentrale Frage der Menschen laute: Können wir uns das Leben noch leisten. „Deshalb sollte es keine zusätzlichen steuerlichen Belastungen auf Lebensmittel geben.“
„Wer in so einer Zeit die Preise erhöht, wird dafür einen hohen Preis zahlen“, sagte Rhein bei RTL und ntv. „Steuererhöhungen für Bürgerinnen und Bürger lehne ich klar ab. Immer mehr Geld vom Bürger führt zu immer weniger Vertrauen in die Politik.“
Der hessische Regierungschef trommelt schon seit Wochen gegen die geplante Zuckersteuer, jüngst hatte er auch die Pläne zur Erhöhung der Tabak-, Schaumwein- und Alkoholsteuern abgelehnt. „Was der Staat an der Zapfsäule zurückgibt, darf er sich nicht an anderer Stelle wiederholen“, schrieb er vergangene Woche, nachdem die Koalition sich auf den neuen Tankrabatt verständigt hatte.
Eine höhere Tabak-, Alkohol- und Sektsteuer sowie eine neue Zuckersteuer sollen in den kommenden Jahren mehr Geld in die Kassen bringen. Die Pläne werden auch gesundheitspolitisch begründet.
Keine Zweifel an Merz als Kanzler bis 2029 – „wenn wir Kursänderung hinbekommen“
Voigt dringt nach den jüngsten Wahlniederlagen der CDU generell auf eine Kursänderung in der Bundespolitik. „Wir als Ministerpräsidenten werden klar formulieren, worauf sich die Union im Berliner Regierungshandeln konzentrieren muss“, sagte der CDU-Landesparteivorsitzende dem „Handelsblatt“. „Wir brauchen einen programmatischen Neuanfang.“ Das Konzept werde man dann als Union mit der SPD besprechen.
Auf die Frage, ob die schwarz-rote Koalition im Bund bis 2029 mit Friedrich Merz als Kanzler durchhalte, sagte Voigt: „Wenn wir die Kursänderung hinbekommen, habe ich auch daran keine Zweifel.“
Das CDU-Präsidium kommt am 11. Oktober in Berlin zu einer Klausurtagung zusammen, um über die Folgen der Niederlagenserie bei den drei Landtagswahlen im September zu beraten. Merz ist durch die Wahlen massiv unter Druck geraten, die acht CDU-Ministerpräsidenten der Länder haben ihm aber zunächst Rückendeckung gegeben. Alle Landesregierungschefs nehmen wegen ihres Amtes an den Beratungen des Parteipräsidiums teil.
Voigt sagte der „Bild“ mit Blick auf Merz: „Ich glaube, dass der Bundeskanzler und Parteivorsitzende ja selber deutlich gemacht hat, dass es für ihn auch darum gehen muss, Dinge zu verändern, und wir brauchen einen inhaltlich-programmatischen Neuanfang und einen Kurswechsel.“ Zugleich betonte er, er finde es immer zu einfach, auf einzelne Personen zu zeigen – es sei wichtig, „dass wir gemeinschaftlich darüber reden, was besser gemacht werden kann“.
„Wir haben verstanden, ein Weiter-so wird es nicht geben“
Voigt forderte im „Handelsblatt“, nach der Serie von Wahlniederlagen müsse die CDU als Partei der Mitte deutlich machen: „Wir haben verstanden, ein Weiter-so wird es nicht geben.“ Um die Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum zu schaffen, seien auch Reformen notwendig. „Unsere Politik darf bei den Menschen aber nicht bei jeder Ankündigung das Gefühl auslösen, als stehe der nächste Zahnarztbesuch bevor.“
Er bekräftigte seine Forderung nach dem Erhalt der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren. Auch müssten die Energiekosten sinken. Die zentrale Frage der Menschen laute: „Können wir uns das Leben noch leisten?“ Das gelte beim Heizen und Tanken, bei Mieten und beim Einkauf. (dpa/red)
Für das Tanken mussten viele Verbraucher in den letzten Monaten tief in die Tasche greifen. - Foto: Daniel Reinhardt/dpa
In Kürze:
Niedersachsen will die mögliche tägliche Spritpreiserhöhung von 12 auf 20 Uhr verschieben.
Deutschland plant ab Oktober eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel.
Österreich will neben einer Steuersenkung auch die Margen der Mineralölunternehmen begrenzen.
Seit April dürfen Tankstellen ihre Preise für Benzin und Diesel grundsätzlich nur einmal täglich erhöhen. Der Zeitpunkt ist derzeit auf 12 Uhr festgelegt. Niedersachsen möchte an der Regelung festhalten, schlägt jedoch eine spätere Uhrzeit vor.
Wie der NDR am Donnerstag, 24. September, berichtet, hält das niedersächsische Wirtschaftsministerium die Grundidee der Regelung für sinnvoll. Die feste Uhrzeit soll die Entwicklung der Spritpreise für Autofahrer besser vorhersehbar machen. Gleichzeitig sei 12 Uhr für viele Menschen unpraktisch. Berufstätige und Familien hätten häufig keine Möglichkeit, rund um die Mittagszeit zu tanken.
Deshalb spricht sich das Ministerium dafür aus, die mögliche Preiserhöhung künftig erst um 20 Uhr zuzulassen. Autofahrer könnten dadurch insbesondere nach der Arbeit noch zu einem niedrigeren Preis tanken, bevor eine Preiserhöhung möglich ist.
Der ADAC fordert dagegen die Abschaffung der bisherigen 12-Uhr-Regel. Laut einer Stellungnahme habe die Vorgabe zwar die Zahl der täglichen Preisänderungen deutlich reduziert und den Zeitpunkt der Preiserhöhung vorhersehbarer gemacht. Eine Senkung der Spritpreise habe sie nach Einschätzung des Automobilklubs jedoch nicht bewirkt. Stattdessen habe sich die Preisdifferenz innerhalb eines Tages vergrößert.
Das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hatte gemeinsam mit dem Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie bereits im April die Auswirkungen der Regelung untersucht. Demnach kann eine einmalige Preiserhöhung zu höheren Durchschnittspreisen führen.
Parallel zur Diskussion über die 12-Uhr-Regel plant die Bundesregierung angesichts zuletzt stark gestiegener Spritpreise erneute Entlastungen für Autofahrer. So soll die Energiesteuer auf Benzin und Diesel von Anfang Oktober bis Ende Dezember um rund 14 Cent pro Liter gesenkt werden.
Unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer soll sich laut Bundesregierung eine Entlastung von bis zu 17 Cent pro Liter ergeben.
Bundestag und Bundesrat sollen am Freitag, 25. September, über die Neuauflage des Tankrabatts abstimmen. Die Kosten werden auf rund 2,5 Milliarden Euro veranschlagt. Die Hälfte tragen die Bundesländer.
Nachdem der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) mit seinem Vorstoß für eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne auf EU-Ebene bislang keinen Erfolg hatte, spricht sich der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) dafür aus, notfalls eine nationale Regelung einzuführen, falls eine Regelung auf EU-Ebene nicht zustande kommt.
Damit sollen die Unternehmen stärker an der Finanzierung der Entlastung für Verbraucher beteiligt werden.
Österreich begrenzt Margen der Mineralölunternehmen
Während Deutschland einen Tankrabatt vorbereitet, hat Österreich eine neue Spritpreisbremse auf den Weg gebracht. Wie der ORF am Mittwoch berichtet, soll die Entlastung für Benzin und Diesel im Oktober und November mehr als zwölf Cent pro Liter betragen.
Dafür soll die Mineralölsteuer um 6,7 Cent pro Liter gesenkt werden. Zusätzlich ist eine Begrenzung der Margen der Mineralölunternehmen um 3,5 Cent pro Liter vorgesehen. Durch die damit ebenfalls sinkende Mehrwertsteuer soll sich insgesamt eine Entlastung von mehr als 12 Cent pro Liter ergeben.
Der österreichische Nationalrat soll am 28. September über die zweimonatige Spritpreisbremse abstimmen.
Das Bundeskabinett im September 2026 (Symbolbild). - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Die Bundesregierung hat einen Zehn-Punkte-Plan gegen Sozialmissbrauch beschlossen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schrieb dazu auf X: „Missbrauch geht zulasten aller, die arbeiten und einzahlen.“ Die Sozialsysteme dürften nicht ausgenutzt werden.
Unter anderem soll Grundsicherung nicht länger an per Haftbefehl gesuchte Personen ausgezahlt werden. Wirksamer bekämpft werden sollen auch ausbeuterische Geschäftsmodelle mit sogenannten Schrottimmobilien, wie es in dem vom Kabinett beschlossenen Aktionsplan heißt.
Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD), die den Plan mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) erarbeitet hatte, sagte, die Freizügigkeit innerhalb der EU dürfe nicht ausgenutzt werden, um Menschen auszubeuten. Schlupflöcher würden nun geschlossen.
„Wir ziehen die Hintermänner der organisierten Ausbeutung stärker zur Verantwortung.“ Hintergrund: Seit Jahren bringen Banden EU-Bürger aus Südosteuropa, besonders aus Bulgarien und Rumänien, nach Deutschland, beschäftigen sie zum Schein und beantragen aufstockende Sozialleistungen.
Zugleich betonte Bas, Deutschland brauche ausländische Fachkräfte. Millionen ausländische Beschäftigte stärkten das Land.
Dobrindt unterstrich: „Der Staat muss konsequent handeln, wenn der Sozialstaat missbraucht wird.“ Unter anderem sollen Leistungen für per Haftbefehl gesuchte Personen ausgeschlossen werden.
„Das betrifft insbesondere rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Straftäter, die sich dem Haftantritt trotz Ladung zum Haftantritt entziehen.“ Umgesetzt werden sollen mit dem Plan Ankündigungen des Koalitionsausschusses und aus dem Koalitionsvertrag.
Kernanliegen ist zudem umfassender Datenaustausch zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde -, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen. Besser helfen soll dies gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Mindestlohn-Verstöße.
Was sind Schrottimmobilien?
Betroffen sind unter anderem Kommunen im Ruhrgebiet, die teils hartnäckige Strukturen beklagen. Zum Teil werden Menschen aus Südosteuropa dort in heruntergekommenen Häusern untergebracht, sogenannten Schrottimmobilien. Als sogenannte Aufstocker bekommen sie auch Anspruch auf Sozialleistungen. Mit Razzien gehen Polizei und weitere Behörde wiederholt dagegen vor.
Der Aktionsplan verweist unter anderem auf Änderungen im Baugesetzbuch. Kommunen sollen leichter Zutritt zu baufälligen Immobilien bekommen und Vorkaufsrechte ausüben können.
„Weil Schrottimmobilien ihr soziales oder städtebauliches Umfeld in der Regel massiv beeinträchtigen, schaffen wir eine neue (…) Möglichkeit zu ihrer Enteignung“, so die Regierung zudem. Voraussetzung soll sein, dass Eigentümer Modernisierungsgeboten nicht folgen.
Unter anderem per Melderecht soll Überbelegungen oder „Vermietung von nichtbewohnbarem Wohnraum“ wirksamer begegnet werden. Halbiert werden soll der einmonatige Bezugszeitraum von Überbrückungsleistungen für unrechtmäßig im Land befindliche Unionsbürger.
Die verantwortlichen Minister für den Aktionsplan: Bas und Dobrindt.
Foto: Kay Nietfeld/dpa
Regierung will KI gegen Missbrauch einsetzen
Auch KI-gestützte Analysesysteme kündigt die Regierung an. Sie sollen Leistungsmissbrauch erkennen. Geschehen solle dies sicher, vertrauenswürdig und diskriminierungsfrei, so der Plan. Rechtsgrundlagen würden dazu angepasst, technische Voraussetzungen geschaffen.
Die Regierung stellt auch klar, dass die Schulpflicht für mit eingereiste Kinder durchgesetzt werden müsse. Zuständig sind hier allerdings die Länder.
Bas kündigt Gespräche mit Herkunftsländern an
Dagmar Schmidt, Vize-Chefin der SPD-Fraktion sagte: „Der heutige Beschluss ist ein starkes Signal.“ Wer Sozialleistungen erschleiche oder Menschen in Not ausnutze, müsse zur Verantwortung gezogen werden.
Bas fügte hinzu: „Um Ausbeutung im Keim zu ersticken, informieren wir schon in den Herkunftsländern klar über Standards und faire Arbeitsbedingungen.“ (dpa/red)
Markus Söder (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
CSU-Chef Markus Söder fordert nach den jüngsten Wahlniederlagen der Union mehr Geschlossenheit und Reformtempo.
Die CSU will nach Söders Worten stärker auf Bürgernähe und nachvollziehbare politische Entscheidungen setzen.
Söder kritisiert mögliche Pläne zur Bürgerversicherung und stellt eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs in Aussicht.
Nach dem Wahlerfolg der Linken in Berlin fordert der CSU-Chef eine Debatte über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.
Im Kloster Banz bei Bad Staffelstein findet derzeit die Herbstklausur der CSU statt. Dabei hielt Parteichef Markus Söder am Dienstag, 22. September, eine Grundsatzrede. Anschließend stellte er sich den Fragen der Reporter.
Die CSU sieht sich nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der Koalition in einer deutlich stärkeren Position. Während Meinungsforscher der SPD in bundesweiten Umfragen maximal 13,5 Prozent zutrauen und die CDU in Mecklenburg-Vorpommern sogar aus dem Landtag gewählt wurde, scheint Bayern stabil zu bleiben. Söder verwies am Dienstag auf eine Umfrage von Allensbach, der zufolge 62 Prozent der Befragten im Freistaat zufrieden mit der Staatsregierung seien.
CSU-Chef mahnt zügige Reformen an
Söder äußerte sich erwartungsgemäß gegenüber der Presse unter anderem zu den Wahlergebnissen vom Sonntag. Der bayerische Ministerpräsident bezeichnete diese als „Totalschaden“. Die Union dürfe angesichts einer „blauen Welle und roten Front“ nicht zu einem „Hühnerhaufen“ werden. Allerdings seien die Wahlergebnisse eine klare Mahnung, dass es kein „Weiter so“ geben dürfe.
Der CSU-Chef wandte sich gegen öffentliche Personaldebatten und mahnte stattdessen Disziplin bei der Umsetzung von Reformen an. Die Bundesregierung müsse hier schnell liefern, und die Maßnahmen müssten für die Bevölkerung nachvollziehbar sein. Ein Regierungsstillstand müsse um jeden Preis verhindert werden, da ein solcher die AfD weiter stärken würde.
Die Bundesregierung dürfe im Reformprozess auch nicht „über die Bevölkerung hinwegregieren“. Es sei entscheidend, „nahe und empathisch am Volk“ zu sein. In jüngster Zeit hatte es wiederholt Kritik am Stil und Auftreten von Bundeskanzler Friedrich Merz gegeben. Unter anderem hatte ihm Unternehmer Carsten Maschmeyer vorgeworfen, unnahbar und belehrend zu sein.
Söder gegen Bürgerversicherung und Linke in Berliner Regierungskoalition
Der CSU-Chef zeigte sich zufrieden, dass Merz mittlerweile von seinem Vorstoß hin zu einer möglichen Bürgerversicherung im Bereich der Krankenkassen zurückgerudert ist. Der Kanzler hatte am Montag in einem Pressestatement von einem „Gerechtigkeitsproblem“ gesprochen, als das Teile der Bevölkerung das duale Krankenkassensystem wahrnähmen. Tatsächlich bestätigen Studien beispielsweise, dass die Wartezeiten auf einen Facharzttermin für privat Krankenversicherte signifikant kürzer seien als für gesetzlich Versicherte.
Merz hatte in diesem Kontext erklärt, das duale Krankenkassensystem „überdenken“ zu wollen. Später hieß es, man wolle das System nicht grundsätzlich in Frage stellen. Es sei lediglich darum gegangen, das „Gefühl der Ungleichbehandlung in der Bevölkerung“ ernst zu nehmen. Söder betonte, die CSU hätte Maßnahmen, die auf ein Ende der privaten Krankenversicherung ausgerichtet gewesen wären, „nicht mitgemacht“.
Mit Blick auf Berlin warnte Söder die Grünen und die SPD. Diese sollten sich „gut überlegen“, ob sie in der Hauptstadt künftig mit der Linkspartei regieren wollten, die mit 25,7 Prozent deutlich stimmenstärkste Partei geworden war. Der bayerische Ministerpräsident regte sogar an, Berlin vom Länderfinanzausgleich auszuschließen. Es gehe nicht an, dass der Bund und die Nettozahler für eine „antisemitische Regierung“ bezahlten, „in der bei Partys Clan-Kriminelle dabei sind“.
CSU-Chef will Neuordnung mit anderen Ministerpräsidenten besprechen
Söder spielte damit auf aggressive Rhetorik und offene Feindseligkeit gegenüber Israel an, die in Teilen der Linken-Partei wiederholt zum Ausdruck gekommen war. Spitzenkandidatin Elif Eralp räumte in einer Podiumsveranstaltung bei der Jüdischen Gemeinde Berlin ein, dass Antisemitismus ein gesamtgesellschaftliches Problem sei, das auch an der Linken nicht vorbeigehe. Allerdings seien antisemitische Strömungen nicht repräsentativ für die Partei.
Die Linke hatte auch Issa Remmo aus der bekannten Berliner Großfamilie Remmo gebeten, eine Wahlparty des Kreisverbandes Neukölln zu verlassen. Remmo hatte diese öffentlich zugängliche Veranstaltung ohne Einladung besucht. Die Polizei bringt die Großfamilie mit organisierter Kriminalität in Verbindung. Issa Remmo selbst weist bislang keine rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilungen auf.
Söder erklärte, er wolle mit den anderen Ministerpräsidenten der Länder über eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs sprechen. Es könne nicht sein, dass „extremistische und antidemokratische Politik“ belohnt würde. Es „nervt uns langsam ohne Ende“, so der CSU-Chef, „dass wir für die Schwäche anderer und für falsche Politik bezahlen sollen“. Berlin profitiert regelmäßig am stärksten vom Länderfinanzausgleich. Allein für das Jahr 2025 waren es 4,2 Milliarden Euro, die der Hauptstadt aus dem Mechanismus zugutekamen.
X-Nutzer werfen Söder 180-Grad-Wende zum Länderfinanzausgleich vor
Die Aussagen Söders stießen in sozialen Medien auf Kritik. Nutzer des Kurznachrichtendienstes X wiesen darauf hin, dass dieser zu Beginn des Monats bei „Maischberger“ noch eine komplett entgegengesetzte Position vertreten habe. Söder hatte eine Streichung von Mitteln des Länderfinanzausgleichs für Sachsen-Anhalt im Fall einer AfD-Regierung als „absurd“ bezeichnet. Man müsse den Mechanismus überarbeiten, so der CSU-Chef damals, ihn aber nicht „zur Bestrafung eines ganzen Landes“ nutzen.
Außerdem machen alte Bilder und Zeitungsartikel die Runde, die auf ein Ereignis aus dem Jahr 2025 hinweisen. Damals hatte der CDU-Politiker Christian Zander eine Besuchergruppe aus mehreren arabischen Staaten ins Berliner Abgeordnetenhaus eingeladen. Dabei hatte sich auch Remmo der Gruppe angeschlossen und posierte zusammen mit den anderen Teilnehmern auf einem gemeinsamen Foto.
Söder appellierte an die Verantwortungsträger im Bund, man müsse „alles dafür tun, das Vertrauen in die Politik zu stärken“. Dies setze jedoch voraus, dass die Politik auch nah beim Volk sei. Es gebe nicht „Volk und Establishment“ oder „eine Partei und Altparteien“. Die CSU solle bereits am kommenden Parteitag deutlich machen, wie sie eine Politik verstehe, die „bodenständig und bürgernah“ sei.