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COVID-Anhörung: Fauci betonte über 100 Mal, sich nicht selbst belasten zu müssen

Dr. Anthony Fauci hat am 29. Juli die Beantwortung von Fragen eines US-Senatsausschusses verweigert. Anlass der Anhörung war die Veröffentlichung eines Tagebuchs, das er während seiner Zeit in der US-Regierung geführt hatte.
„Obwohl mir diese Entscheidung schwerfällt, werde ich aus Respekt vor der Legislative und nach jahrzehntelanger Zusammenarbeit mit dem Kongress auf Anraten meiner Anwälte von meinem Recht aus dem Fünften Verfassungszusatz Gebrauch machen und Ihre Fragen nicht beantworten“, erklärte der 85-Jährige in seiner Eröffnungsrede.
Fauci leitete von 1984 bis 2022 das Nationale Institut für Allergien und Infektionskrankheiten (NIAID) der National Institutes of Health.
Im Verlauf der Anhörung berief er sich mehr als 100 Mal auf den Fünften Verfassungszusatz und verweigerte jede Aussage.
Der fünfte Verfassungszusatz besagt, dass niemand „in einem Strafverfahren gezwungen werden darf, gegen sich selbst auszusagen“. Fauci erhielt 2025 eine präventive Begnadigung.

Abstimmung kommende Woche

Nach Bundesrecht ist es strafbar, wenn eine vom Kongress vorgeladene Person „die Beantwortung von Fragen verweigert, die für die Untersuchung relevant sind“, und in bestimmten Fällen Informationen vor dem Kongress zurückhält. Fauci, der aufgrund einer Vorladung des Senatsausschusses für Innere Sicherheit und Regierungsangelegenheiten erschien, könnte wegen eines Vergehens oder Verbrechens angeklagt werden.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Senator Rand Paul (Republikaner aus Kentucky), teilte Reportern nach der Anhörung mit, dass der Ausschuss nächste Woche darüber abstimmen werde, ob er eine Anklage gegen Fauci wegen Missachtung des Kongresses empfehlen solle.

Senator Raul: Schutz greift möglicherweise nicht bei Begnadigung

Ausschussvorsitzender Senator Rand Paul (Republikaner aus Kentucky) kündigte nach der Anhörung an, dass der Ausschuss in der kommenden Woche darüber abstimmen werde. „Wir glauben, dass er sich angesichts seiner möglichen Haftung und seiner Begnadigung nicht auf den Fünften Verfassungszusatz hätte berufen müssen. Möglicherweise greift dieser Schutz bei einer Begnadigung gar nicht“, sagte Paul.
Die Vorladung sei rechtmäßig gewesen, und die Fragen hätten Faucis Entscheidungen als NIAID-Direktor und als Chefberater des Präsidenten betroffen.
David Schertler, der Anwalt von Fauci, wurde aus der Anhörung entfernt, weil er versucht hatte, mit Senatoren zu sprechen. Schertler reagierte nicht umgehend auf eine Anfrage nach einer Stellungnahme.
Die Anhörung fand statt, nachdem Paul ein Tagebuch veröffentlicht hatte , das Fauci während seiner Zeit als Leiter der Regierungsmaßnahmen gegen COVID-19 geführt hatte. Die Tagebucheinträge widerlegten einige von Faucis öffentlichen Äußerungen, darunter seine Behauptung, er sei nie an der Schließung von Schulen beteiligt gewesen.
In einem Eintrag vom März 2020 schilderte Fauci ein Gespräch mit dem damaligen New Yorker Bürgermeister Bill de Blasio und schrieb: „Ich habe ihn aufgrund meiner öffentlichen Äußerungen und unseres heutigen Gesprächs davon überzeugt, die Schulen in NYC zu schließen.“
Dann sagte er, er habe mit dem Stabschef des kalifornischen Gouverneurs Gavin Newsom gesprochen.
„[Der Stabschef] sagte, dass der Gouverneur aufgrund meiner heutigen und gestrigen Fernsehauftritte beschlossen habe, die Schulen in Kalifornien sowie die Bars und Restaurants zu schließen“, schrieb er.
Fauci schilderte auch ein Gespräch, das er kurz nach dem Auftreten von COVID-19 in Wuhan, China, mit Wissenschaftlern geführt hatte. Neun von elf Wissenschaftlern hielten es für möglich, dass Menschen eine Struktur des Virus, die sogenannte Furin-Spaltstelle, eingefügt hätten. Ein später veröffentlichter Forschungsantrag beschrieb Experimente, bei denen eine Furin-Spaltstelle in ein Fledermaus-Coronavirus eingefügt werden sollte. Die Arbeiten sollten möglicherweise in China stattfinden.
„Das war entweder ein außergewöhnlicher Zufall oder ein eindeutiger Beweis“, sagte Paul am 29. Juli.
Fauci sagte wiederholt öffentlich, dass COVID-19 wahrscheinlich natürlichen Ursprungs sei und nicht aus einem Labor stamme, und er sagte, dass seine Behörde niemals Gain-of-Function-Experimente finanziert habe.

Trump: Fauci versuchte, China zu schützen

Präsident Donald Trump schrieb am 29. Juli auf Truth Social, dass er von Anfang an gesagt habe, COVID-19 stamme aus einem Labor in Wuhan.
„Fauci war entschieden anderer Meinung und versuchte stets, China zu schützen“, schrieb Trump. Ein Generalinspektor stellte fest , dass das NIAID riskante Experimente in einem Labor in Wuhan finanziert hatte und dass keine angemessene Überwachung der Experimente durchgeführt wurde.
„Ihr Hauptanliegen war es, die Tatsache zu verbergen, dass Sie die Finanzierung dieser gefährlichen Forschung genehmigt haben“, sagte Paul während der Anhörung zu Fauci.
Senator Gary Peters, der ranghöchste Demokrat im Ausschuss, sagte, dass Pauls Untersuchung über die Ursprünge von COVID-19 darauf abzielte, zu einem vorbestimmten Ergebnis zu gelangen und voreingenommen sei.
Er sagte außerdem, die Regierung müsse daran arbeiten, die Bemühungen zur Vorbereitung auf künftige Gesundheitskrisen zu verbessern und die von der Trump-Regierung in Bezug auf Impfstoffe und andere Gesundheitsfragen ergriffenen Maßnahmen überwachen.
„Ich könnte noch viele weitere Themen ansprechen, mit denen wir uns künftig befassen müssen, um dieses Land zu schützen“, sagte Peters. „Das tun wir in diesem Ausschuss nicht. Genau dafür wurde dieser Ausschuss geschaffen; genau das hat er in der Vergangenheit getan. Wir sollten uns wieder darauf konzentrieren.“

Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Fauci Invokes 5th Amendment More Than 100 Times During Senate COVID Hearing“. (redaktionelle Bearbeitung il)

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Hohe Grundimmunität: STIKO passt Empfehlungen für COVID-19-Impfung an


In Kürze:

  • STIKO empfiehlt den jährlichen Corona-Booster künftig regulär erst ab 75 Jahren statt ab 60.
  • Die Empfehlung zum Nachholen einer Basisimmunität für gesunde Erwachsene entfällt.
  • Auffrischungsimpfungen bleiben für Risikogruppen sowie medizinisches und pflegerisches Personal vorgesehen.
  • Das Gremium begründet die Änderungen mit der endemischen Lage und einer hohen Immunität in der Bevölkerung.

 
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Empfehlungen mit Blick auf die COVID-19-Impfung angepasst. Wie aus dem aktuellen „Epidemiologischen Bulletin“ des Robert Koch-Instituts (RKI) hervorgeht, betrifft dies vor allem die Zielgruppe der jährlichen Auffrischungsimpfung.
Bislang galt eine Empfehlung zum jährlichen „Booster“ für Personen über 60 Jahre. Künftig betrifft diese die Altersgruppe ab 75. Auch das Nachholen der Basisimmunität für gesunde Erwachsene ist aus Sicht der STIKO nicht mehr dringend geboten. Hier galt, dass mindestens drei Antigenkontakte erfolgt sein sollten – entweder durch Impfung oder eine überstandene Infektion.

Empfehlung der STIKO künftig auf Risikogruppen beschränkt

Die STIKO empfiehlt die jährliche Auffrischungsimpfung nur noch für klar definierte Risikogruppen. Zu diesen zählen Menschen ab 75 Jahren und Personen mit relevanten Grunderkrankungen, die das Risiko für den schweren Verlauf einer möglichen COVID-19-Infektion erhöhen.
Das RKI nennt in diesem Zusammenhang chronische Erkrankungen von Herz, Kreislauf, Leber, Nieren und Atemwegen als einschlägig. Aber auch für Personen mit Diabetes und anderen Stoffwechselerkrankungen, einem BMI von 30 und höher sowie chronischen neurologischen und psychischen Erkrankungen bleibt eine COVID-Auffrischungsimpfung empfohlen.
Gleiches gilt zudem noch für Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immundefizienz, Krebs, Schwangerschaftskomplikationen, bereits bestehenden COVID-19-Langzeitfolgen und syndromalen Erkrankungen wie Trisomie 21.

Keine Empfehlung für nicht vorerkrankte Kinder und Jugendliche – Saisonalität beachten

Eine Auffrischung empfiehlt die STIKO auch Bewohnern von Pflegeeinrichtungen und medizinischem und pflegerischem Personal mit erhöhtem Expositionsrisiko. Generell sollen auch enge Kontaktpersonen schwer immungeschädigter Menschen die COVID-Schutzimpfung in Anspruch nehmen.
Schwangere Frauen sind von der Empfehlung umfasst, sofern bei ihnen gesundheitliche Anomalien wie Gestationsdiabetes oder Hypertonie bestehen. Bei Schwangerschaften solle der Zeitpunkt der Impfung nach dem ersten Trimester liegen.
Als nicht erforderlich sieht die STIKO eine Routineimpfung bei gesunden Kindern und Jugendlichen ohne Risikofaktoren. Aus Sicht des Gremiums besteht bei diesen keine medizinische Indikation. Bei Personen, die eine Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen wollen, soll diese den angepassten Festlegungen der STIKO zufolge im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen. Die Auffrischung solle mit einem zugelassenen, Varianten-angepassten mRNA- oder proteinbasierten Impfstoff erfolgen.

Bereits 95 Prozent der Erwachsenen mehrfach in Berührung mit SARS-CoV-2-Virus

Mit der Anpassung ihrer Impfempfehlungen reagiert die 18-köpfige Expertengruppe unter dem Dach des RKI auf die Veränderungen im Infektionsgeschehen bei COVID-19. Das SARS-CoV-2-Virus zirkuliere zwar in Deutschland weiter – in Form der Omikron-Variante und ihrer Nachfolger. Die Anzahl der schweren Verläufe sei jedoch bereits seit Längerem deutlich geringer als in den Jahren der Pandemie. COVID-19 sei inzwischen endemisch.
Zu berücksichtigen sei auch eine deutlich höhere Immunität innerhalb der Bevölkerung. So hatten den Erkenntnissen des RKI zufolge mittlerweile mehr als 95 Prozent der Erwachsenen bereits mehrfach Kontakte mit dem Virus – entweder durch Infektion, Infektionen oder beides. Diese breite Immunität in der Bevölkerung schütze gesunde Erwachsene überwiegend vor schweren Verläufen.
Der aktualisierten Bewertung der STIKO zufolge ist das Risiko schwerer COVID-19-Erkrankungen bei gesunden Erwachsenen unter 75 Jahren inzwischen niedrig. Deshalb sehe das Gremium keinen hinreichenden Nutzen mehr für eine generelle jährliche Impfempfehlung.

STIKO fokussiert sich künftig auf den Schutz besonders gefährdeter Gruppen

Stattdessen will sich die STIKO mit Blick auf Corona künftig auf den Schutz besonders gefährdeter Gruppen konzentrieren. Ziel sei es, Hospitalisierungen und Todesfälle infolge schwerer Infektionsverläufe, Long- und Post-COVID-Fälle sowie Ausbrüche in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen zu verhindern.
Dem Infektionsradar des RKI zufolge liegt die 7-Tage-Inzidenz der Fälle pro 100.000 Einwohner derzeit in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen bei 0,0. In den übrigen Bundesländern liegt sie den bisherigen Juli-Zahlen zufolge bei 0,1.
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Steuern, Rente, Pflege: Koalitionsausschuss ringt um großes Reformpaket


In Kürze:

  • Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
  • Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
  • Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
  • Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

 
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.

Steuerreform

Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.

Änderungen bei der Arbeitszeit

Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.

Rente

Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.

Gesundheit und Pflege

In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.

Bürokratie

Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Klingbeil plant Erhöhung der Alkoholsteuer um 20 Prozent

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Alkoholsteuer weniger stark anheben als zuletzt von der Expertenkommission des Gesundheitsministeriums empfohlen. Das ergibt sich aus einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums, aus dem das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zitiert. Danach soll die Steuer auf Spirituosen im kommenden Jahr um 20 Prozent steigen.
Dadurch würde beispielsweise eine Flasche Wodka mit einem Alkoholgehalt von 40 Volumenprozent im Einzelhandel um knapp einen Euro teurer. Die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingesetzte Expertenkommission hatte dagegen für 2027 einen Anstieg um mehr als 40 Prozent vorgeschlagen. Bis 2029 sah der Vorschlag sogar eine Verdoppelung der Steuer vor.
Eine Erhöhung um 20 Prozent bedeutet, dass die Alkoholsteuer von 13,03 Euro je Liter Reinalkohol auf 15,64 Euro steigt. Bezogen auf eine 0,7-Liter-Flasche und eine Spirituose mit 40 Volumenprozent – unter anderem Wodka, Whisky oder Rum – würde die Steuerlast inklusive Mehrwertsteuer um 87 Cent steigen.
Auch die Steuer auf Sekt, Champagner, mit Alkohol versetzte Likörweine sowie sogenannte Alkopops soll den Plänen zufolge um 20 Prozent angehoben werden. Die Biersteuer will Klingbeil dagegen nicht erhöhen. Wein soll weiter steuerfrei bleiben.
Die Mehreinnahmen für den Staat sollen sich auf jährlich rund 400 Millionen Euro summieren. Im Gesetzentwurf heißt es, die Steuererhöhung diene der „Konsolidierung des Bundeshaushalts 2027 und des Finanzplanes bis 2030“. (dts/red)
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Ukraine, Taiwan, Migration: Die wichtigsten Beschlüsse des G7-Gipfels


In Kürze:

  • G7 sagt der Ukraine weitere militärische und wirtschaftliche Unterstützung zu.
  • Sanktionen gegen Russlands Öl- und Gassektor sollen verschärft werden.
  • Unterstützung für das US-Iran-Abkommen und eine sichere Schifffahrt durch die Straße von Hormus.
  • Deutliche Positionierung zugunsten von Stabilität in der Taiwanstraße.

 
Zum Ende des G7-Gipfels in Évian haben die dort versammelten Führer der größten westlichen Industriestaaten eine Reihe gemeinsamer Erklärungen verabschiedet. Diese befassten sich mit unterschiedlichen Themen, die von Geopolitik und Sicherheit über Gesundheit, Migration und wirtschaftlicher Stabilität bis zu Wachstum und neuen Technologien reichten.
Auf diese Weise unterstrichen die G7 erneut ihre stärkere geopolitische Ausrichtung. Dazu versuchten sie, Bereiche wie Sicherheits-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik enger miteinander zu verknüpfen.

G7 wollen „russische Kriegswirtschaft“ stärker unter Druck setzen

Die G7 bekräftigten erneut ihre „unerschütterliche Unterstützung” für die Ukraine.Sie bekräftigten, deren „Freiheit, Souveränität und territoriale Integrität“ weiterhin verteidigen zu wollen. Dazu wolle man die ukrainische Luftverteidigung weiter ausbauen, zusätzliche Abfangsysteme liefern und weitere Langstreckensysteme bereitstellen.
Als weitere Maßnahme bringen die G7 eine mögliche Ausweitung der Produktionslizenzen für die ukrainische Rüstungsindustrie ins Spiel. Außerdem rechnet man offenbar damit, dass im Winter erneut eine zusätzliche Unterstützung für die Energieversorgung erforderlich werden würde.
Die G7 sprechen sich auch für erhöhten Druck auf Russland durch verschärfte Sanktionen aus, die sich insbesondere gegen den Öl- und Gassektor richten sollen. Die Erklärung spricht von der behaupteten Notwendigkeit einer „Intensivierung des wirtschaftlichen Drucks auf die russische Kriegswirtschaft“.

Unterstützung für Abkommen zwischen den USA und Iran

Mit Blick auf die Entwicklung in der Golfregion begrüßen die G7 das Abkommen zwischen den USA und dem Iran. Dieses biete eine „historische Chance“, den Erwerb von Atomwaffen durch den Iran dauerhaft zu verhindern. Die G7 bieten ihre Unterstützung bei weiteren Verhandlungen über ein umfassendes Sicherheitsabkommen an.
Dazu bekennen sich die sieben größten westlichen Industriestaaten dazu, die Straße von Hormus offenzuhalten. Darüber hinaus regen sie eine von Frankreich und Großbritannien geführte maritime Schutzmission an. Sie sprechen sich auch für einen Waffenstillstand im Libanon aus, der jedoch mit einer Entwaffnung der Hisbollah einhergehen müsse.
In der Erklärung finden sich auch Forderungen nach einer Beschleunigung der humanitären Hilfe und des Wiederaufbaus in Gaza sowie ein Aufruf zum Ende der Gewalt in Judäa und Samaria, dem sogenannten Westjordanland. Um ihre Abhängigkeit von der Straße von Hormus zu verringern, soll das G7-Mitglied Kanada künftig eine größere Rolle als Energielieferant spielen.

Kritische Worte in Richtung China und Nordkorea

Mit Blick auf Asien bekennt sich der Verbund erneut zu einer „freien und offenen Indo-Pazifik-Region“, wobei die Passage zur Taiwanstraße besonders deutlich ausfiel. Die G7 betonen, jede Änderung des Status quo durch Gewalt oder Zwang abzulehnen. Stattdessen sei eine friedliche Lösung von Konflikten im Ost- und Südchinesischen Meer sowie rund um Taiwan erforderlich.
Die Gemeinschaft übt auch deutliche Kritik am Atom- und Raketenprogramm Nordkoreas. Von Pjöngjang fordern sie eine vollständige Denuklearisierung. Zudem sprechen sie eine Missbilligung von Kryptowährungsdiebstählen und Cyberkriminalität aus, die von Nordkorea ausgingen.
Darüber hinaus sprachen die G7 auch die Notwendigkeit der Fortsetzung von globalen wirtschaftlichen Ungleichgewichten an – wobei sie insbesondere China und dessen Handelspraktiken erwähnten. Die westlichen Industriestaaten werfen der Führung in Peking unter anderem vor, Seltene Erden als Druckmittel zu verwenden, im Westen in großem Stil Industrie- und Forschungsspionage zu betreiben und Überkapazitäten durch Überschwemmung von Märkten mit Billigexporten abzubauen.

Irreguläre Migration und Schleuser-Tätigkeit als „Bedrohung staatlicher Souveränität“

Eine weitere Erklärung beschäftigte sich mit der Schleuserkriminalität. Die entsprechenden Netzwerke wolle man energischer bekämpfen. Dazu wolle man stärker mit den Herkunfts- und Transitstaaten zusammenarbeiten. Zudem plant man, die Zusammenarbeit mit Internetplattformen im Kampf gegen Online-Schleusung zu intensivieren und gezielte Sanktionen gegen beteiligte Personen und Organisationen zu verhängen.
Gleichzeitig bekennen die G7 sich zu einer erleichterten Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsrecht. Die Teilnehmer bezeichnen irreguläre Migration und Menschenhandel ausdrücklich als „grenzüberschreitende Bedrohung staatlicher Souveränität“.
Weitere Entschließungen betreffen den internationalen Drogenhandel und die Entwicklungs- sowie Gesundheitspolitik. Ein neues „G7+ Ports Network“ soll demnach zur Sicherung wichtiger Häfen beitragen. Auch soll es eine bessere Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden gegen Geldwäsche und Unterwanderung des Staates durch kriminelle Netzwerke geben.

G7 für sichere Lieferketten und engere Zusammenarbeit in der Krebsforschung

In der Entwicklungspolitik wolle man die afrikanischen Staaten beim Schuldenmanagement unterstützen und Projekte in Bereichen wie Infrastruktur, Energie und Digitales fördern. Große Bedeutung misst man auch dem Ausbau sicherer Lieferketten für kritische Rohstoffe.
Die G7 rufen mit Blick auf den Ebola-Ausbruch in der DR Kongo und in Uganda zu einer koordinierten internationalen Reaktion auf. Schwerpunkte dabei sollen Impfstoffentwicklung, Diagnostik und Grenzkontrollen sein. Auch bei der Krebsbekämpfung vereinbarte man eine engere internationale Zusammenarbeit. Dabei solle es unter anderem um Krebsforschung, Datenaustausch, Früherkennung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Onkologie gehen.
 
 
 
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Ebola: Uganda schließt Grenze zum Kongo – Patient in Berlin „stabil“

Uganda hat zur Eindämmung der Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo seine Grenze zu dem Nachbarland vorübergehend geschlossen.
Der Schritt erfolge „mit sofortiger Wirkung“, teilte das Gesundheitsministerium in Kampala am Mittwoch, 27. Mai, mit.
Ausgenommen davon seien lediglich „autorisierte Ebola-Einsatzteams, humanitäre Einsätze, der Transport von Lebensmitteln und Fracht sowie Sicherheitskräfte, die strengen Gesundheitskontrollen und Überwachungsabläufen unterliegen“, sagte die Staatssekretärin Diana Atwine.
Sie kündigte zudem eine 21-tägige Quarantäne für alle Einreisenden aus der DR Kongo sowie regelmäßige Kontrollen von Schülern an grenznahen Schulen an. Uganda hatte in der vergangenen Woche bereits den gesamten öffentlichen Verkehr in die DR Kongo eingestellt.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte die Nachbarstaaten der DR Kongo zwei Tage zuvor zu einem „unverzüglichen“ Vorgehen gegen eine Ausbreitung des Ebola-Virus aufgerufen.
Die an die DR Kongo angrenzenden Länder seien „einem besonders hohen Risiko“ ausgesetzt und sollten „unverzügliche Maßnahmen ergreifen“, sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus am Montag bei virtuellen Ministerberatungen zu der Ebola-Epidemie.
Die DR Kongo ist das Epizentrum der Ebola-Epidemie. Die Zahl der Ebola-Verdachtsfälle stieg dort laut der WHO inzwischen auf über 900. Nach Angaben der WHO wurde in der DR Kongo bei zehn Todesfällen das Ebola-Virus als Ursache bestätigt, zudem starb ein an mit dem Virus infizierter Mann in Uganda.
Bei rund 220 weiteren Todesfällen in der DR Kongo besteht außerdem der Verdacht, dass das Virus verantwortlich ist.

Berliner Ebola-Patient ist „stabil“

Der Berliner Ebola-Patient ist offensichtlich auf dem Weg der Besserung. Das sagte Leif Erik Sander, Direktor der Klinik für Infektiologie und Intensivmedizin an der Charité, am Mittwoch nach einem Besuch der Gesundheitsministerin.
Der Patient habe eine kombinierte antivirale Therapie bekommen, bestehend aus einem Antikörperpräparat und einem anderen Medikament, das zwar einmal für Ebola entwickelt wurde, aber eigentlich für die Behandlung von Covid-19 zugelassen wurde.
Die Entwicklung des Patienten sei „sehr positiv“, er habe „fast wieder normale Laborwerte“. Auf der anderen Seite habe man mit der festgestellten Virusvariante „nicht so viel klinische Erfahrung“.
„Insofern können wir das momentan einfach nur beschreiben und sind sehr zufrieden mit dem klinischen Verlauf“, sagte Sander.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die sich in der Charité über die Lage informiert hatte, gab sich zufrieden. „Hier hat sich gezeigt, dass wirklich Strukturen, Abläufe sehr gut geklappt haben“, so die Ministerin.
Es sei wichtig, die entsprechenden Einrichtungen zu haben „und auch ausreichend auszustatten“. Dies müsse auch bei knapper werdenden Mitteln sichergestellt werden. (afp/dts/red)
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WHO-Versammlung: Mehr Geld, Klimafokus und Forderung nach neuen Notstandsregeln


In Kürze:

  • Deutschland hat WHO-Beitrag nach US-Austritt erhöht
  • WHO sieht Klimawandel als strategische Kernaufgabe
  • Expertenkommission fordert neue WHO-Notstandsregeln

 
In Genf hat am Montag, 18. Mai, die 79. Weltgesundheitsversammlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) begonnen. Delegierte aus 193 Mitgliedstaaten beraten bis Samstag über die künftigen Prioritäten und gesundheitspolitischen Ziele der Organisation.
Die WHO bietet für Interessierte einen Livestream an, über den sie die Beratungen im Plenum mitverfolgen können. Die Redebeiträge werden in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Simultanübersetzung zur Verfügung stehen.

Deutsche Finanzierung hat WHO „unabhängiger und resilienter“ gemacht

Bereits am Vorabend der Eröffnung hat der Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus, an einem Empfang der deutschen Delegation teilgenommen. Dabei hat er sich bei Bundesgesundheitsministerin Nina Warken dafür bedankt, dass die deutsche Bundesregierung ihren Beitrag zur Organisation um weitere 10 Millionen Euro erhöht hat. Damit soll ein Teil der durch den Austritt der USA wegfallenden Mittel kompensiert werden. Für die Jahre 2024 und 2025 lag der deutsche Beitrag insgesamt bei rund 290 Millionen Euro.
Die „nachhaltige Finanzierung über viele Jahre“, die Deutschland der WHO habe zuteilwerden lassen, mache diese „unabhängiger und resilienter“. Zudem habe die deutsche Unterstützung für das WHO-Zentrum in Berlin die globale Datenlage zu Pandemien verbessert. Dadurch sei eine bessere Überwachung auf Basis verfügbarer Technologien möglich.
Die aktuellen Ausbrüche des Hantavirus und von Ebola zeigen, dass „globale Gesundheitssicherheit von globaler Zusammenarbeit abhängt“. Deutschlands Engagement sende diese Botschaft aus – gerade in einer Zeit, in der „der Multilateralismus unter Druck steht“. Tedros warb vor diesem Hintergrund erneut für das Pandemieabkommen und das darin vorgesehene System für den Zugang zu Krankheitserregern und den gerechten Vorteilsausgleich („Benefit Sharing“).

Tedros: Schrumpfungsprozess „schmerzhaft“ – Deutschland hat geholfen

Es sei „sehr schmerzhaft“ für Tedros gewesen, dass jüngst viele Kollegen die WHO verlassen mussten, weil das vergangene Jahr für die Organisation so schwierig gewesen sei. Den Einschnitt sehe man jedoch auch als Chance. Die Umstrukturierung helfe dabei, „uns neu zu priorisieren, neu auszurichten und eine schlankere Organisation zu werden“. Diese solle sich künftig „stärker auf unser Kernmandat und unseren komparativen Vorteil“ konzentrieren, sagte Tedros. Deutschland habe die WHO in diesem Prozess unterstützt.
Am Montag überbrachte WHO-Büroleiterin Razia Pendse eine Grußbotschaft des UN-Generalsekretärs. Zudem wurden vier Global Health Leaders Awards an Persönlichkeiten aus Norway, Egypt, Ireland und The Bahamas verliehen, die sich über viele Jahre in WHO-Initiativen engagiert hatten.
Nach Angaben der WHO steht die diesjährige Weltgesundheitsversammlung im Zeichen einer zunehmenden Verknüpfung von Gesundheits- und Klimapolitik. Die Tagung knüpft an die Ergebnisse des Vorjahres an. Damals hatte die Weltgesundheitsorganisation den Klimawandel erstmals als vorrangiges strategisches Ziel ihres aktuellen Arbeitsprogramms definiert.

Klimapolitik im Zentrum des diesjährigen Treffens

Entsprechend werden im Rahmen der Tagung auch mehrere Nebenveranstaltungen zu Themen wie Klima, Luftverschmutzung, Energieversorgung und Gesundheit stattfinden. Die WHO beabsichtigt außerdem, einen neuen globalen Kommunikations- und Partnerschaftsplan „Klimawandel und Gesundheit“ vorzustellen. Dieser soll bis zur nächsten Weltklimakonferenz COP31 die politische Dynamik aufrechterhalten.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Bericht der Paneuropäischen Kommission für Klima und Gesundheit, die im vergangenen Jahr vom WHO-Regionalbüro Europa eingesetzt worden war. Den Vorsitz führt die frühere isländische Premierministerin Katrín Jakobsdóttir. Zu den Mitgliedern gehört auch der frühere deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
In ihrem Bericht bezeichnet die Kommission den Klimawandel als akute Bedrohung für Gesundheit, Versorgungssicherheit, sozialen Zusammenhalt und nationale Sicherheit. Nach Auffassung der Autoren reichen die bisherigen politischen Maßnahmen nicht aus, um dieser Entwicklung zu begegnen. Europa erwärme sich doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt. Allein im Jahr 2024 habe es rund 63.000 hitzebedingte Todesfälle gegeben.

Kommission legt WHO 17 Empfehlungen vor – darunter „Klimanotstand“

Die Kommission formulierte 17 Empfehlungen, die sie an Regierungen und die WHO selbst richtete. Sie umfassen unter anderem einen Umbau der Gesundheitssysteme mit stärkerer Ausrichtung auf Klimaresilienz, aber auch einen Ausbau erneuerbarer Energien und eine schrittweise Abkehr von Subventionen für fossile Brennstoffe.
Klimaindikatoren sollen künftig in die Bewertung nationaler Gesundheitssysteme einfließen. Die WHO solle zudem ein Informationszentrum einrichten, das Daten und Argumentationshilfen gegen „Klimaleugner“ bereitstellt. Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Organisation alle zwei Jahre die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer Gesundheitssysteme an den Klimawandel überprüft.
Darüber hinaus fordert die Kommission, die WHO solle ihre Regularien so anpassen, dass sie auch bei starken Hitzewellen oder anderen klimabedingten Gesundheitsgefahren einen Notstand ausrufen kann. Dies solle koordinierte Gegenmaßnahmen erleichtern. Bisher seien die Regelungen vor allem auf zeitlich begrenzte Epidemien ausgerichtet; langfristige klimabedingte Gesundheitsgefahren würden dadurch nicht ausreichend abgedeckt.