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Plastik- und Zuckersteuer: Steuerzahlerbund kritisiert 1.046 neue Stellen


In Kürze:

  • Der Bund der Steuerzahler kritisiert den Verwaltungsaufwand für die geplante Plastik- und Zuckersteuer.
  • Für beide Abgaben sind nach den vorliegenden Angaben insgesamt 1.046 zusätzliche Vollzeitstellen vorgesehen.
  • Die beiden Steuern sollen nach bisherigen Planungen am 1. Juli 2027 in Kraft treten.

 
Während sich die entsprechenden Vorhaben der Bundesregierung noch nicht im Parlament befinden, übt der Bund der Steuerzahler (BdSt) bereits Kritik an den neuen Steuerplänen. Konkret geht es um die geplante Plastiksteuer auf Verpackungen und die Zuckersteuer auf gesüßte Getränke.
Die Vereinigung nennt den dafür erforderlichen staatlichen Verwaltungsaufwand „Bürokratie-Irrsinn mit Ansage“. BdSt-Präsident Reiner Holznagel weist darauf hin, dass der Bund allein schon für die Administration der Abgaben 1.046 zusätzliche Vollzeitstellen eingeplant habe.

Plastiksteuer würde besonders hohen Personalaufwand nach sich ziehen

Der Stellenaufwuchs werde überwiegend beim Zoll anfallen, daneben beim IT-Dienstleister ITZBund und im Bundesfinanzministerium. Davon entfallen 819 Vollzeitäquivalente auf den Vollzug der Plastiksteuer, für die Administration der Zuckersteuer weisen ministerielle Berechnungen zudem 227 zusätzliche Stellen aus.
Der BdSt betrachtet es als völlig unverhältnismäßig, für nur zwei neue Steuern mehr als 1.000 neue Stellen einzurichten. Die Bundesregierung versuche, „Haushaltslöcher mit neuen Steuern zu stopfen“, betont Holznagel. Das sei der falsche Weg. Stattdessen solle sie dazu übergehen, „endlich Ausgaben und Strukturen auf den Prüfstand zu stellen“.
Die Bundesregierung habe Bürokratieabbau und Personalreduzierung angekündigt, nun geschehe das Gegenteil. Zu Beginn des Monats hatte bereits die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft die deutliche Zunahme der Stellen in der Bundesverwaltung kritisiert – vor allem in den höheren Gehaltsgruppen. Als wichtigste Treiber des Stellenzuwachses galten bislang die Bereiche Sicherheit und Verteidigung.

Zuckersteuer noch im Stadium der Überarbeitung

Im Detail sehen die Gesetzentwürfe des Bundesfinanzministeriums für die Plastiksteuer 788 neue Stellen beim Zoll vor. Weitere 28 sollen beim ITZBund anfallen und 3 im Bundesfinanzministerium. Damit seien jährliche Personalkosten in Höhe von rund 46 Millionen Euro verbunden. Die Zuckersteuer erfordere 200 zusätzliche Stellen beim Zoll, 23 beim ITZBund und 3,75 im Ministerium. Die damit verbundenen Personalkosten würden sich auf etwa 28 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Die geplante Zuckersteuer befindet sich derzeit erneut zur Überarbeitung im Bundesfinanzministerium. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte einen ersten Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gestoppt, weil er diesen für „nicht mehrheitsfähig“ hielt. Es bestehe an mehreren Stellen Erklärungsbedarf.
Bisher zeichnet sich ab, dass die Zuckersteuer ab dem 1. Juli 2027 anfallen und sich nach dem Zuckergehalt der Getränke richten soll. So soll die Steuer 26 Cent je Liter für Getränke mit einem Zuckergehalt von 5 bis unter 7 Gramm je 100 Milliliter betragen. Bei einem Anteil von 7 bis unter 10 Gramm sollen es 32 Cent und bei 10 Gramm und darüber 38 Cent sein.

Reichweite der Zuckersteuer ungeklärt – Plastiksteuer soll EU-Zahlung ausgleichen

Ungeklärt ist unter anderem, ob Zero-Getränke, Hafermilch, zuckerfreie Frucht- und Gemüsesäfte oder alkoholfreies Bier ebenfalls betroffen sein sollen. Zudem ist noch offen, ob die Einnahmen als Steuer in den Bundeshaushalt fließen sollen – oder als Abgabe zweckgebunden in das Gesundheitswesen.
Die Plastiksteuer soll ebenfalls ab dem 1. Juli 2027 gelten. Sie soll 550 Euro je Tonne Kunststoff betragen und vor allem Hersteller, Importeure und bestimmte Verbringer von Verpackungen und Folien betreffen. Recycelte Kunststoffe sollen auf Antrag entlastungsfähig sein. Mit der Plastiksteuer will der Bund vor allem den eigenen Haushalt entlasten: Seit 2021 zahlt er die EU-Plastikabgabe von rund 1,4 Milliarden Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt.
Der Bund erhofft sich von der Zuckersteuer 2027 Einnahmen von 775 Millionen Euro und ab 2028 von knapp 1,2 Milliarden Euro. Die Plastiksteuer soll 2027 weitere 805 Millionen Euro in den Bundeshaushalt bringen. Ab 2028 soll dieser Betrag jährlich knapp 1,5 Milliarden Euro betragen.
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Vor Koalitionsausschuss: Neue Steuerpläne bringen Union in Erklärungsnot


In Kürze:

  • Die Koalitionsspitzen beraten am 1. Juli über zwei Steuerreform-Modelle mit einem Entlastungsvolumen von 17 beziehungsweise 28 Milliarden Euro.
  • Beide Varianten sehen höhere Spitzen- und Reichensteuersätze vor, während die Entlastung der Mittelschicht geringer ausfallen könnte als zunächst erwartet.
  • Die Finanzierung über Änderungen bei der Erbschaftsteuer bleibt einer der größten Streitpunkte zwischen Union und SPD.
  • Neben der Steuerpolitik sollen auch Arbeitsmarkt-, Renten-, Pflege- und Bürokratiereformen Teil des Koalitionspakets werden.

 
Am Mittwoch, dem 1. Juli, kommen die Koalitionsspitzen zu Verhandlungen über die geplante Steuerreform zusammen, mit der die Bürger ab 2027 entlastet werden sollen. Bereits vor etwa zwei Wochen war die Rede von zwei Konzepten, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorlegen wolle. Nun will der „Stern“ zwei aktualisierte Vorschläge erhalten haben, die sich in einigen Punkten von den zuvor bekannten Entwürfen unterscheiden.

Klingbeil-Pakete sollen Entlastungen vor allem für mittlere Einkommen bringen

Dem Bericht zufolge soll das größere der beiden Reformpakete eine Steuerentlastung im Umfang von etwa 28 Milliarden Euro bewirken. Dabei liege der Fokus auf der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Nach den Berechnungen sollen Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro künftig um rund 800 bis 900 Euro pro Jahr entlastet werden.
Die Finanzierung würde teilweise über das Ende von Vergünstigungen und Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer, höhere Spitzen- und Reichensteuersätze sowie den Abbau von Subventionen erfolgen. Welche Subventionen gemeint sind, bleibt offen. Rund 35 Millionen Steuerpflichtige sollen dadurch entlastet werden. Singles würden bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 140.000 Euro noch profitieren.
Die kleinere Reform hätte ein Entlastungsvolumen von 17 Milliarden Euro. Die Entlastung für niedrigere Einkommen wäre nur noch etwa halb so hoch und würde bereits bei einem Bruttoeinkommen von etwa 115.000 Euro für Singles enden. Spitzen- und Reichensteuersatz würden ebenfalls steigen, allerdings ohne Gegenfinanzierung über die Erbschaftsteuer.

Entlastungen im Steuerkonzept deutlich geringer als zuvor berichtet

Vor zwei Wochen war noch von einem Reformvolumen von 10 oder 20 Milliarden Euro die Rede. Der Spitzensteuersatz sollte möglicherweise erst ab 85.000 Euro greifen – nun ist je nach Modell von 76.508 oder 75.657 Euro die Rede. Dafür soll er in beiden Varianten von 42 auf 44 Prozent steigen. Derzeit beginnt der Spitzensteuersatz bei knapp 70.000 Euro zu greifen.
Die Reichensteuer sollte den Modellen zufolge, über die Mitte Juni berichtet wurde, bei 47,5 Prozent liegen. Nun ist von 48 oder 49 Prozent die Rede. Fällig werden soll sie künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Vor zwei Wochen war noch vom heutigen Schwellenwert von knapp 280.000 Euro die Rede. Aktuell liegt die sogenannte Reichensteuer bei 45 Prozent und wird ab einem Einkommen von knapp 278.000 Euro fällig.
Vor allem bei der Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz nach oben fällt auf, dass diese nun deutlich geringer ausfallen soll als ursprünglich angenommen wurde. Der Grundfreibetrag soll je nach Modell bei 12.900 oder 13.084 Euro liegen. Heute beträgt er 12.348 Euro. Anschließend greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

„FairErben“ nicht in Konzepten enthalten – Vorbehalte in der Union gegen Erbschaftsteuer

Die Entlastungskonzepte würden damit deutlich weniger großzügig ausfallen als noch vor kurzem in Rede stand. Im Gegensatz dazu würden die Belastungen für Wohlhabende möglicherweise früher greifen und höher ausfallen. Schon das müsste die Union ihrer Basis und ihren Wählern vermitteln.
Die SPD bringt Änderungen bei der Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Entlastungspakets ins Spiel und will beseitigen, was sie für Schlupflöcher und Privilegien hält. Die CSU lehnt Änderungen bei der Erbschaftsteuer kategorisch ab, auch in der CDU gibt es dafür wenig Sympathien. Man sorgt sich vor allem um Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen. Allerdings hatte Bundeskanzler Friedrich Merz seine Bereitschaft erklärt, den Spitzensteuersatz zu „glätten“ – im Gegenzug zum möglichen Wegfall des Solidaritätszuschlags.
Allerdings ist auch von dem Konzept „FairErben“ keine Rede mehr, das die SPD Anfang des Jahres vorgestellt hatte. Dieses hätte einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vorgesehen, der steuerfrei vererbt werden könne. Für Unternehmensvermögen solle er bei 5 Millionen Euro liegen. Alles, was darüber hinausgeht, solle progressiver Besteuerung unterliegen. Dabei soll die Begleichung der Steuerverbindlichkeiten auf 20 Jahre erstreckt werden können.

Gegenfinanzierung über neue Schulden schloss Klingbeil aus

Klingbeil hatte betont, dass die Steuerreform möglichst aufkommensneutral sein solle. Zusätzliche Schulden zur Finanzierung hatte er ausgeschlossen. Deshalb müsse die Gegenfinanzierung über höhere Steuern im oberen Bereich, einen Subventionsabbau sowie teilweise auch die Erbschaftsteuer erfolgen.
Neu ist außerdem, dass die Steuerreform inzwischen unmittelbar mit anderen Reformen, etwa im Arbeits- und Sozialrecht, verknüpft werden soll. So bringt die Union unter anderem einen Karenztag im Krankheitsfall und Lockerungen beim Kündigungsschutz ins Spiel. Dies stößt bei der SPD auf deutliche Ablehnung.
Mehrere SPD-Abgeordnete hatten einem AFP-Bericht zufolge verlangt, mit noch weitreichenderen Forderungen nach einer Beteiligung von Vermögenden in den Koalitionsausschuss zu gehen. In einem Impulspapier hieß es, diese sollten eine einmalige Vermögensabgabe leisten. Sie soll Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro betreffen. Außerdem solle es Änderungen bei der Vermögens- und Erbschaftsteuer geben.

SPD-Abgeordnete fordern einmalige Vermögensabgabe

Die Abgeordneten Annika Klose, Sanae Abdi, Jan Dieren, Ruppert Stüwe und Carolin Wagner treten zudem für Preisobergrenzen bei Energie und Lebensmitteln sowie eine Übergewinnsteuer ein. Außerdem fordern sie einen „bundesweiten Mietendeckel“. Darüber hinaus wenden sie sich gegen Reformen, die zu längeren Arbeitszeiten oder Kürzungen beim Wohngeld und anderen sozialen Leistungen führen würden.
Die SPD solle, so heißt es in dem Impulspapier, „nicht Reformen gegen die Interessen der Menschen allein mit Verweis auf Haushaltslöcher durchdrücken“. Im Koalitionsausschuss geht es neben der Steuerreform auch um Themen wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege, Gesundheit und Bürokratie.