Volkswagen will mehr aus China heraus exportieren. - Foto: Katharina Kausche/dpa
Angesichts der Schwäche des chinesischen Automarktes und mehr Konkurrenz aus der Volksrepublik im Ausland ändert der Volkswagen-Konzern seine China-Strategie. Statt dem bisherigen Motto „In China, for China“ (In China, für China) visieren die Wolfsburger mit „In China, Beyond China“ (In China und über China hinaus) nun Märkte außerhalb der Volksrepublik an, wie der Konzern im ostchinesischen Hefei mitteilte.
VW sprach von einer „entscheidenden Veränderung“, die China nicht nur als einen der wichtigsten Märkte des Konzerns, sondern auch als zentralen Innovations- und Exportknotenpunkt für sein globales Geschäft positioniere. Perspektivisch will Volkswagen so mit seinen Gemeinschaftsunternehmen in China mehr Märkte in Südostasien, dem südlichen Afrika und Südamerika bedienen. Im April hatte der Konzern im Rahmen der Automesse in China etwaige Pläne angedeutet.
VW visiert Globalen Süden an
Bereits jetzt exportiere Volkswagen Fahrzeuge aus China etwa in den Nahen Osten oder nach Kasachstan und Usbekistan, hieß es. Die in China entwickelte Technologie soll dabei die Grundlage jener für den Globalen Süden bestimmten Verbrenner, Elektro- oder Hybridautos sein. „Noch vor Ende dieses Jahrzehnts wird Südamerika die erste Region sein, die in China entwickelte Technologien in ihr lokales Portfolio aufnimmt“, versprach VW.
Volkswagen hatte sich mit seiner Produktion in China bislang auf den chinesischen Automarkt fokussiert. Exporte waren unter „In China, for China“ nicht unbedingt Teil des Plans. Doch neben dem hohen Konkurrenz- und Preisdruck chinesischer Marken bereitet nun auch der schwache Automarkt in China Probleme.
Lage in China schwierig
Jüngste Daten des chinesischen Pkw-Verbandes CPCA für den Gesamtmarkt zeigen für die ersten neun Monate dieses Jahres einen Rückgang der Verkaufszahlen um 21,7 Prozent. Als Konsequenz exportieren die Hersteller und drängen nach Europa aber auch in bislang weniger beachtete Märkte im Globalen Süden. Den CPCA-Daten zufolge sprangen die Exportzahlen im September um 73,7 Prozent nach oben.
Auch für Volkswagen ist das China-Geschäft schwierig: Im dritten Quartal sanken die Verkaufszahlen um 38,5 Prozent auf 405.800 Autos. Das Minus dort machte mehr als 80 Prozent des Gesamtrückgangs aus.
Warum VW aus China exportiert
Mit dem Strategiewechsel will Volkswagen deshalb nicht nur in anderen Märkten der chinesischen Konkurrenz trotzen, sondern auch neue Länder bedienen. „China exportiert Konkurrenzdruck“, hieß es aus Konzernkreisen. Mit Produkten aus Europa ginge das demnach nur schwer, weshalb VW aus China exportieren wolle.
Laut Europas größtem Autobauer ermöglicht die in China entwickelte Technologie den Export aus der Volksrepublik. In China profitiert VW von niedrigeren Entwicklungskosten und kürzeren Zeiten bis zum Markteintritt. Am Forschungs- und Entwicklungsstandort Hefei stellte der Konzern nun Vega vor. Das Technologiesystem sei das Ergebnis, Spitzentechnologien schneller und kosteneffizienter entwickeln, integrieren und skalieren zu können, erklärte VWs China-Chef Ralf Brandstätter laut Mitteilung.
Hinter Vega verbergen sich die in China entwickelten Elektronikarchitektur, Fahrzeugplattformen und Fahrerassistenzsystem. Laut Brandstätter werden damit die Wettbewerbsfähigkeit auf dem lokalen Markt gestärkt und neue Geschäftsmöglichkeiten über China hinaus eröffnet. Konzernchef Oliver Blume nannte China laut Mitteilung den „Innovationsmotor“ und zunehmend „Produkt- und Technologiezentrum für unsere globalen Märkte“. Erst am Vortag hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den Standort Hefei während seiner laufenden China-Reise besucht. (dpa/red)
Allianz Trade prognostiziert dieses Jahr 25.900 Unternehmensinsolvenzen. (Archivbild) - Foto: Christian Charisius/dpa
Nach einem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland geht der Kreditversicherer Allianz Trade von anhaltend hohen Zahlen im nächsten Jahr aus. Die Hamburger Allianz-Tochter prognostiziert dieses und nächstes Jahr je 25.900 Fälle. Ähnlich viele Insolvenzfälle gab es hierzulande zuletzt 2013, gegen Ende der europäischen Schuldenkrise.
Laut Deutschland-Chef von Allianz Trade, Milo Bogaerts, sei nächstes Jahr keine Entspannung in Sicht. „Besonders betroffen sind Transport und Logistik, Bau, Gastgewerbe sowie die Automobil- und Maschinenbauindustrie“, so Bogaerts
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist in vergangenen Jahren fortlaufend gestiegen. Das Statistische Bundesamt zählte vergangenes Jahr 24.064 Fälle. In den Jahren davor waren es 21.812 und 17.814 Insolvenzen.
Im ersten Halbjahr dieses Jahres registrierte das Statistische Bundesamt 12.812 Unternehmensinsolvenzen, was im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einer Zunahme um 6,7 Prozent entspricht. Nach Prognose von Allianz Trade wird der Anstieg im Gesamtjahr acht Prozent betragen.
Aufsehen erregten jüngst die Insolvenzen der Warenhauskette Galeria, des Discounters Kodi und des Batterieherstellers Varta.
Rückgang 2028 erwartet
Der Kreditversicherer geht davon aus, dass die Unternehmensinsolvenzen in Deutschland 2028 fallen werden. Allianz Trade prognostiziert einen Rückgang um fünf Prozent auf 24.600 Fälle. Die Konjunkturmaßnahmen der Regierung könnten dann weiter an Wirkung gewinnen, hieß es zur Begründung. (dpa/red)
In Deutschland werden deutlich mehr neue Firmen gegründet. (Archivbild) - Foto: Oliver Berg/dpa
In Deutschland wurden 2025 nach einer neuen Schätzung so viele Unternehmen gegründet wie seit 15 Jahren nicht mehr. Dem Mannheimer Wirtschaftsforschungsinstitut ZEW und der Auskunftei Creditreform zufolge gingen rund 183.000 neue Unternehmen an den Start: 7,7 Prozent mehr als im Vorjahr – der höchste Stand seit 2010.
Besonders stark sei der Aufschwung bei wachstumsorientierten, innovativen Start-ups. Rund 3.100 solcher Firmen wurden 2025 gegründet, fast ein Fünftel (19 Prozent) mehr als 2024. Während vor allem die Anzahl der Gründungen kleiner Unternehmen ohne Handelsregistereintrag zunahm, sank jedoch die Zahl der Gründungen mit Handelsregistereintrag um 3,3 Prozent.
„Der deutliche Anstieg der Gründungszahlen ist ein positives Signal“, sagte ZEW-Forscherin Sandra Gottschalk. „Allerdings zeigt der genauere Blick, dass vor allem Gründungen im Kleingewerbebereich für den Zuwachs verantwortlich sind. Bei größeren, kapitalintensiveren Gründungen sehen wir dagegen weiterhin eine schwächere Entwicklung.“
Die Zahlen basieren auf dem Mannheimer Unternehmenspanel von Creditreform und ZEW, das Informationen zu gut zehn Millionen Unternehmen in Deutschland enthält und rund drei Millionen Firmen abbildet. Da neue Gründungen teils erst verzögert erfasst werden, werden die Zahlen hochgerechnet.
Start-ups im Aufschwung
Einen Aufschwung sieht das ZEW bei wachstumsorientierten Start-ups: Hier sei die Zahl 2025 auf 3.100 gestiegen. Mehr als 45 Prozent davon, rund 1.400 Unternehmen, gehören zu den technologieorientierten Dienstleistungen. Dort stieg die Zahl der Gründungen zum Vorjahr um 27 Prozent. In der Erhebung zählt eine Gründung zu den wachstumsorientierten Start-ups, wenn sie als Kapitalgesellschaft gegründet wird, mehrere Gründer oder Gründerinnen beteiligt sind und das Unternehmen Forschung und Entwicklung betreibt.
Die deutsche Gründerbranche profitiert vom Boom um Künstliche Intelligenz. Erst im Juli hatte der Startup-Verband eine Rekordzahl neuer Start-ups für das erste Halbjahr verkündet.
Mehr Gründungen im Gastgewerbe, weniger in der Produktion
Laut ZEW und Creditreform zeigen sich außerdem große Unterschiede zwischen den Branchen. So wurden im Gastgewerbe rund 20.000 Unternehmen gegründet, gut 20 Prozent mehr als im Vorjahr, allerdings auch bei zugleich mehr Schließungen.
Schlechter sieht es im produzierenden Gewerbe aus: Im forschungsintensiven verarbeitenden Gewerbe sank die Zahl der Gründungen um 2,6 Prozent und im Fahrzeugbau um 8,7 Prozent. Bei technologieorientierten Dienstleistungen nahm die Zahl der Gründungen mit Handelsregistereintrag dagegen um 8,5 Prozent zu. (dpa/red)
Ryanair streicht seine Basis am Hauptstadtflughafen BER erheblich zusammen. - Foto: Soeren Stache/dpa
Die irische Fluggesellschaft Ryanair streicht ihr Angebot am Hauptstadtflughafen BER ab heute erheblich zusammen. Insgesamt zwölf Verbindungen nimmt das Unternehmen zum Start des Winterflugplans an diesem Sonntag aus dem Programm, wie Ryanair und die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg mitteilten.
Sechs davon – Palermo, Marseille, Triest, Reggio Calabria, Tallinn und Pisa – sind demnach vom BER aus dann gar nicht mehr direkt erreichbar.
Sechs weitere Verbindungen werden übernommen
Die sechs weiteren Verbindungen werden demnach von anderen Fluggesellschaften übernommen.
Dazu zählen Gran Canaria (wird künftig von Easyjet, Eurowings und Sundair angeboten), Fuerteventura (Easyjet, Eurowings), Bologna (Eurowings), Lanzarote (Easyjet, Eurowings), Thessaloniki (Easyjet, Aegean) und Vilnius (Wizz Air).
Die deutsche Hauptstadt wird zwar weiterhin von Ryanair angeflogen, verliert aber den Angaben zufolge rund die Hälfte des bisherigen Angebots. Ryanair kritisiert schon seit Jahren die hohen Standortgebühren in ganz Deutschland und insbesondere am BER.
Für die FBB ist die Angebotskürzung vor allem finanziell ein schwerer Schlag.
Flughafenchefin Aletta von Massenbach rechnet für 2026 auch aus diesem Grund mit einem deutlichen Rückgang bei den Passagierzahlen – von 26,1 Millionen im Vorjahr auf rund 25,7 Millionen in diesem.
Im kommenden Jahr gehe man von einem weiteren Rückgang auf 25 bis 25,2 Millionen Passagiere aus. Ursprünglich hatte der BER 2027 bis zu 27 Millionen Passagiere erwartet.
Der Flughafen Berlin hat Verbindungen nach Toulouse, Turin und Belfast verloren. (Archivbild)
Foto: Jens Kalaene/dpa
Ryanair will Bremen ganz aus seinem Flugprogramm streichen
Betroffen ist aber nicht nur der BER in Schönefeld. Rynair streicht in ganz Deutschland sein Angebot zusammen. Das Unternehmen werde bundesweit rund 700.000 Sitzplätze weniger anbieten als vor einem Jahr, kündigte das irische Unternehmen Anfang Oktober an.
Das sei ein Rückgang um 10 Prozent im Vergleich zum Winter 2025/26. Den Flughafen Bremen etwa will Ryanair komplett aus dem Programm streichen.
Andere Fluggesellschaften bauen Angebot aus
Streichungen von rund 5 Prozent gebe es auch in Hamburg, während die Kapazität in Memmingen und Köln ausgebaut werde. Neu im Winterflugplan von Ryanair sind Saarbrücken und Friedrichshafen.
Die BER-Betreiber weisen derweil darauf hin, dass trotz des Schritts durch Ryanair ab Sonntag acht Ziele mehr vom BER aus erreichbar sind als im vergangenen Winter.
Grund dafür sei, dass andere Fluggesellschaften ihr Angebot in Schönefeld deutlich ausbauten. Eurowings etwa stationiert demnach zwei weitere Flugzeuge am BER und erweitere die dortige Flotte damit auf elf Maschinen. Die bulgarische Wizz Air wiederum baut ebenfalls ihr Angebot aus. (dpa/red)
Ryanair streicht seine Basis am Hauptstadtflughafen BER erheblich zusammen. - Foto: Soeren Stache/dpa
Die irische Fluggesellschaft Ryanair streicht ihr Angebot am Hauptstadtflughafen BER ab heute erheblich zusammen. Insgesamt zwölf Verbindungen nimmt das Unternehmen zum Start des Winterflugplans an diesem Sonntag aus dem Programm, wie Ryanair und die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg mitteilten.
Sechs davon – Palermo, Marseille, Triest, Reggio Calabria, Tallinn und Pisa – sind demnach vom BER aus dann gar nicht mehr direkt erreichbar.
Sechs weitere Verbindungen werden übernommen
Die sechs weiteren Verbindungen werden demnach von anderen Fluggesellschaften übernommen.
Dazu zählen Gran Canaria (wird künftig von Easyjet, Eurowings und Sundair angeboten), Fuerteventura (Easyjet, Eurowings), Bologna (Eurowings), Lanzarote (Easyjet, Eurowings), Thessaloniki (Easyjet, Aegean) und Vilnius (Wizz Air).
Die deutsche Hauptstadt wird zwar weiterhin von Ryanair angeflogen, verliert aber den Angaben zufolge rund die Hälfte des bisherigen Angebots. Ryanair kritisiert schon seit Jahren die hohen Standortgebühren in ganz Deutschland und insbesondere am BER.
Für die FBB ist die Angebotskürzung vor allem finanziell ein schwerer Schlag.
Flughafenchefin Aletta von Massenbach rechnet für 2026 auch aus diesem Grund mit einem deutlichen Rückgang bei den Passagierzahlen – von 26,1 Millionen im Vorjahr auf rund 25,7 Millionen in diesem.
Im kommenden Jahr gehe man von einem weiteren Rückgang auf 25 bis 25,2 Millionen Passagiere aus. Ursprünglich hatte der BER 2027 bis zu 27 Millionen Passagiere erwartet.
Der Flughafen Berlin hat Verbindungen nach Toulouse, Turin und Belfast verloren. (Archivbild)
Foto: Jens Kalaene/dpa
Ryanair will Bremen ganz aus seinem Flugprogramm streichen
Betroffen ist aber nicht nur der BER in Schönefeld. Rynair streicht in ganz Deutschland sein Angebot zusammen. Das Unternehmen werde bundesweit rund 700.000 Sitzplätze weniger anbieten als vor einem Jahr, kündigte das irische Unternehmen Anfang Oktober an.
Das sei ein Rückgang um 10 Prozent im Vergleich zum Winter 2025/26. Den Flughafen Bremen etwa will Ryanair komplett aus dem Programm streichen.
Andere Fluggesellschaften bauen Angebot aus
Streichungen von rund 5 Prozent gebe es auch in Hamburg, während die Kapazität in Memmingen und Köln ausgebaut werde. Neu im Winterflugplan von Ryanair sind Saarbrücken und Friedrichshafen.
Die BER-Betreiber weisen derweil darauf hin, dass trotz des Schritts durch Ryanair ab Sonntag acht Ziele mehr vom BER aus erreichbar sind als im vergangenen Winter.
Grund dafür sei, dass andere Fluggesellschaften ihr Angebot in Schönefeld deutlich ausbauten. Eurowings etwa stationiert demnach zwei weitere Flugzeuge am BER und erweitere die dortige Flotte damit auf elf Maschinen. Die bulgarische Wizz Air wiederum baut ebenfalls ihr Angebot aus. (dpa/red)
Die neue Unternehmensrechtsform soll Firmengründungen europaweit vereinfachen. (Symbolbild) - Foto: Oliver Berg/dpa
Die Einführung einer europaweit einheitlichen Rechtsform für einfachere Unternehmensgründungen in der EU hat eine entscheidende Hürde genommen: Die 27 EU-Mitgliedstaaten einigten sich am Freitag auf eine überarbeitete Position zur geplanten „EU Inc.“.
Diese soll nun als Grundlage für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dienen.
Firmengründung in 48 Stunden geplant
Mit EU Inc. will die EU-Kommission eine neue Unternehmensform einführen, mit der Startups in kurzer Zeit in allen EU-Staaten eingetragen können werden sollen.
Eine Unternehmensgründung soll dann über ein zentrales EU-Portal für maximal hundert Euro vollständig digital und grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden möglich werden.
Neue Regeln gegen Geldwäsche
Nach Angaben der irischen Ratspräsidentschaft haben die EU-Staaten zusätzliche Sicherheitsmechanismen in den Text eingebaut.
Demnach können Behörden eine Unternehmensregistrierung künftig verweigern, sofern dies dem Kampf gegen „Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere Straftaten“ dient. Grundlage hierfür bleibe das jeweilige nationale Recht.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) lobte die Einigung der EU-Mitgliedstaaten. Von der EU Inc. profitierten junge Unternehmen ebenso wie etablierte, erklärte sie.
„Ein gemeinsamer Markt ist wirtschaftlich nur so stark, wie Unternehmen ihn tatsächlich nutzen können. Gerade in geopolitisch unsicheren Zeiten ist es entscheidend, diese Stärke auszuschöpfen.“
Weiter forderte Reiche das EU-Parlament auf, nun ebenfalls zügig zu entscheiden. „Europas Unternehmen brauchen weniger Hürden, um die Chancen dieses Marktes zu nutzen“, betonte sie.
EU-Parlament muss noch zustimmen
Damit die neue Rechtsform in Kraft treten kann, müssen sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigen.
Die EU-Kommission hofft auf einen Abschluss noch in diesem Jahr. Es wird erwartet, dass das Parlament bereits im nächsten Monat seine Position festlegt. (afp/red)
Auch mit 85 Jahren mit Leidenschaft in der Backstube: Gert Ebenrecht ist seit 65 Jahren Bäckermeister - dafür wird er von der Handwerkskammer Halle geehrt. - Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Wäre er ein Angestellter, wäre Gert Ebenrecht bereits seit 20 Jahren Rentner. Doch ein Leben so ganz ohne das Bäckereihandwerk kann sich der 85-Jährige schlicht nicht vorstellen. Kein Wunder: Ist er doch praktisch in der Backstube seines Großvaters aufgewachsen.
„Bevor ich im Kindergarten war, war ich schon in der Backstube mit dabei“, erinnert er sich. Zu diesem Zeitpunkt gab es die Bäckerei, die sich stets am selben Fleck in dem kleinen Ort Teicha (Saalekreis) vor den Toren Halles befand, bereits 35 Jahre, erinnert er sich. Gegründet hat sie sein Großvater Karl 1911.
Heute arbeiten drei Generationen – allesamt Meister ihres Handwerks – zusammen in dem Betrieb. Seit 65 Jahren trägt Gert Ebenrecht den Titel des Bäckermeisters.
Als Ehrung für seine unermüdliche Arbeit erhält er am Freitag den Eisernen Meisterbrief der Handwerkskammer Halle. „Das ist kein Muss. Das ist mein freier Wille. Wenn ich nicht komme, komme ich nicht“, sagt er darauf angesprochen.
Die Arbeit beginnt um 2 Uhr morgens
Einzig das frühe Aufstehen – die Arbeit in der Backstube beginnt 2 Uhr morgens – überlässt er mittlerweile seinem Sohn Thomas Ebenrecht. Der Konditormeister führt den Betrieb mittlerweile gemeinsam mit seinem Sohn Max.
Ein anderer Beruf sei für keinen der Drei je wirklich infrage gekommen, so Gert Ebenrecht. Das Verhältnis der drei Meistergenerationen sei etwas Besonderes und wohl kaum mit einer normalen Arbeitsbeziehung vergleichbar, glaubt der 85-Jährige.
Als Jüngster und designierter Nachwuchschef kümmert sich Max um Vertriebs- und Rezeptideen und stellt den Betrieb für die Zukunft auf.
Mit insgesamt fünf „Kulinarischen Sternen“ der Agrarmarketinggesellschaft des Landes ist die Bäckerei für ihre Kreationen bereits ausgezeichnet worden – darunter für ihr Dinkelbrot, ihren Stollen und ihr „Bierbrot“.
So hat Max Ebenrecht der Bäckerei auch den Weg in die regionalen Supermarktregale geebnet. Sechs Jahre Überzeugungsarbeit habe das gekostet, berichten die Drei.
Der Beruf, die Technologie und auch das Geschäft hätten sich in mehr als sechs Jahrzehnten Berufsleben gewandelt, berichtet Altmeister Gert Ebenrecht. Die Wertschätzung für das Bäckerhandwerk habe in Zeiten billiger Ware in Supermarktregalen nachgelassen.
War der Dorfbäcker früher noch ein gewohnter Anblick und Hauptversorger für die Menschen im Ort, so gehört das Ladengeschäft in Teicha heute ebenso wie der familiär geführte Handwerksbetrieb zur aussterbenden Art. Das weiß auch Gert Ebenrecht.
Personal im Bäckerhandwerk nur schwer zu finden
Vier Angestellte arbeiten neben der Familie im Betrieb. Und eigentlich könnten die Ebenrechts noch mehr Personal gebrauchen, haben dafür auch wiederholt Lehrlinge ausgebildet.
Doch die hätten entweder abgebrochen oder sich nach vielversprechendem Abschluss für einen weniger fordernden Job entschieden. Lust auf eine 40-Stunden-Woche und ein Autoführerschein seien mitunter eine Seltenheit geworden, schildert Max Ebenrecht.
Das zeigen auch die Zahlen: Von 2014 bis 2024 hat sich die Zahl der Lehrlinge im Bäckerhandwerk nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks halbiert – von bundesweit rund 20.500 im Jahr 2014 auf etwa 10.000 im Jahr 2024.
Eine Trendwende beobachten die Ebenrechts bislang nicht.
„Auf die Zeit darfst Du nicht schauen, wenn Du selbstständig bist“
Würde nicht praktisch die gesamte Familie mit anpacken, so wäre wohl auch die Bäckerei und Konditorei Ebenrecht nicht über 100 Jahre alt geworden. Neben dem Vertrieb in Supermärkten gibt es eine Verkaufsfiliale im Zentrum von Halle.
Zwei Verkaufsfahrzeuge touren wochentags durch die Umgebung. Diskussionen über Recht auf Teilzeitarbeit und Work-Life-Balance scheinen in der Backstube weit weg. Auf die Frage nach seiner Wochenarbeitszeit antwortet Thomas Ebenrecht: „Auf die Zeit darfst Du nicht schauen, wenn Du selbstständig bist.“
Zugleich ist den drei Meistergenerationen ein gewisser Stolz anzumerken: Auf das Geschaffene und das Bestehen des Betriebs trotz wachsenden Kostendrucks und Konkurrenz durch industrielle Großbäckereien.
Immer einer Meinung sind die Drei nicht: So lässt es sich Gert Ebenrecht auch mit 85 Jahren nicht nehmen, den Teig für die Mohnzöpfe von Hand zu flechten, statt ihn wie heute üblich mit einer Form zu stechen und erntet für die zeitaufwendige Arbeit Kopfschütteln von Sohn und Enkel.
Zugleich wissen die beiden die Unterstützung durch den Senior zu schätzen: Dass Gert Ebenrecht nach zwei schweren Krebserkrankungen überhaupt noch derart tatkräftig in der Backstube hilft, grenzt an ein Wunder, berichtet Sohn Thomas.
Für den Altmeister ist klar: Er fühle sich körperlich fit. Solange er kann, wolle er weitermachen. „Ich war doch überall größtenteils. Was soll ich da jetzt rumreisen?“, sagt er und zuckt mit den Schultern.
Inzwischen wächst die sechste Generation in der Backstube heran. Gert Ebenrechts Urenkel ist zwei Jahre alt. Ob er in die Fußstapfen seines Vaters treten wird, weiß Max Ebenrecht noch nicht. Doch er hat Hoffnung: „Das Handwerk ist jetzt ja wieder mehr am Kommen.“ (dpa/red)
Inzwischen können bildgenerierende KI's eigene Bilder zu Fotos im Ghibli-Stil umwandeln, wodurch eine Urheberrechtsdebatte entfacht wurde. - Foto: Manan Vatsyayana/AFP via Getty Images
Getty Images erklärte, die bereits geplante Restrukturierung könne nun „möglichst effizient“ umgesetzt werden. Sie soll bis Jahresende abgeschlossen werden, wenn die Aufsichtsbehörden zustimmen. Epoch Times arbeitet mit Getty zusammen.
Die Bildagentur wurde 1995 in London von Mark Getty mitgegründet, der der einflussreichen Ölunternehmerfamilie in den USA angehört. Später verlegte Getty den Hauptsitz in die USA. Die Agentur verkauft Nutzerlizenzen für Fotos, Videos und andere visuelle Medien an Medienhäuser, Werbeagenturen und andere Unternehmen weltweit.
Zu den Hauptgründen für die Finanzprobleme gehören die Flut von Bildern, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt werden. Dazu kam die im Juni gescheiterte Fusion von Getty Images mit der Bilddatenbank Shutterstock. Medienberichten zufolge kostete dies Getty mehr als 100 Millionen US-Dollar (rund 89 Millionen Euro).
Das Unternehmen einigte sich dann im Oktober mit Gläubigern auf das Insolvenzverfahren. Es sieht vor, dass Mitglieder der Getty-Familie und die US-Investmentgesellschaft Koch Equity Development bis zu 533 Millionen US-Dollar (rund 475 Millionen Euro) für die Schuldenrückzahlung aufbringen.
Während des Insolvenzverfahrens will Getty den Betrieb fortführen. Am Ende soll die Bildagentur ein Unternehmen in Privatbesitz sein, das den Eigenkapitalinvestoren gehört.
Im vergangenen Jahr hatte Getty einen Verlust von gut 206 Millionen US-Dollar (gut 183 Millionen Euro) geschrieben. Der Aktienkurs fiel unter einen Dollar. Die New Yorker Börse stellte die Listung daraufhin in diesem Jahr ein. (afp/red)
In der Industrie wird der Jobabbau nicht mehr so stark vorangetrieben wie zuletzt. (Archivbild). - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die deutsche Industrie hat seit 2019 knapp eine halbe Million sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Das zeigt eine neue Studie der Ifo-Niederlassung Dresden.
Ende 2025 arbeiteten dort demnach 496.000 Menschen weniger als zu Beginn des Jahres 2019, ein Minus von 7,1 Prozent. Im Dienstleistungssektor entstanden dagegen mehr als 2,2 Millionen neue Stellen, vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der öffentlichen Verwaltung.
„Deutschland erlebt einen verschärften Strukturwandel. Ausgerechnet die Branchen schrumpfen, die bisher unseren Wohlstand getragen haben“, sagte Joachim Ragnitz, stellvertretender Leiter der Ifo-Niederlassung Dresden. „Die neuen Jobs entstehen meist nicht dort, wo Deutschland besonders produktiv und innovativ ist. Das kann unser Wachstumspotenzial künftig bremsen.“
„In fast allen Industriebranchen schrumpft die Beschäftigung, was eine Folge abnehmender Wettbewerbsfähigkeit insbesondere gegenüber China sein dürfte. Besonders hart trifft es die traditionellen deutschen Kernbranchen, wie Autoindustrie und Maschinenbau“, sagte Ragnitz.
Die Autoindustrie und ihre Zulieferer strichen 123.500 Stellen, ein Minus von 13 Prozent. Hersteller von Metallerzeugnissen bauten 115.600 Stellen ab, der Maschinenbau 64.500. Diese drei Branchen stehen für rund 60 Prozent des Abbaus, wie Ragnitz vorrechnet.
Die Zeitarbeit verliert 243.000 Beschäftigte. Viele davon arbeiteten in der Fertigung. Rechnet man sie hinzu, verlor die Industrie sogar rund 628.000 Arbeitsplätze.
„Die Dienstleister legten dagegen kräftig zu. Im Gesundheitswesen entstanden 391.000 neue Stellen, im Sozialwesen samt Pflegeheimen 357.000. Grund sei vor allem die alternde Bevölkerung“, so Ragnitz. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung wuchs um 329.000 Menschen, teilweise, weil Stellen von ausscheidenden Beamten mit Angestellten neu besetzt wurden.
Bei den privaten Dienstleistern wuchsen IT-Firmen am stärksten. Die Zahl der Beschäftigten mit Berufsausbildung sank um 252.000. Für Akademiker entstanden dagegen 1,8 Millionen neue Jobs.
Den Industrieabbau spüren alle Bundesländer außer Hamburg. Im Osten fällt er mit -8,4 Prozent etwas stärker aus als im Westen mit -6,8 Prozent. Neue Jobs im Automobilbau gab es in Ostdeutschland nur in Brandenburg, dank der Tesla-Fabrik in Grünheide. In Thüringen und Sachsen-Anhalt sank die Beschäftigung insgesamt sogar. (dts/red)
Stahlproduktion (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die deutsche Industrie hat seit 2019 knapp eine halbe Million sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren. Das zeigt eine neue Studie der Ifo-Niederlassung Dresden.
Ende 2025 arbeiteten dort demnach 496.000 Menschen weniger als zu Beginn des Jahres 2019, ein Minus von 7,1 Prozent. Im Dienstleistungssektor entstanden dagegen mehr als 2,2 Millionen neue Stellen, vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in der öffentlichen Verwaltung.
„Deutschland erlebt einen verschärften Strukturwandel. Ausgerechnet die Branchen schrumpfen, die bisher unseren Wohlstand getragen haben“, sagte Joachim Ragnitz, stellvertretender Leiter der Ifo-Niederlassung Dresden. „Die neuen Jobs entstehen meist nicht dort, wo Deutschland besonders produktiv und innovativ ist. Das kann unser Wachstumspotenzial künftig bremsen.“
„In fast allen Industriebranchen schrumpft die Beschäftigung, was eine Folge abnehmender Wettbewerbsfähigkeit insbesondere gegenüber China sein dürfte. Besonders hart trifft es die traditionellen deutschen Kernbranchen, wie Autoindustrie und Maschinenbau“, sagte Ragnitz.
Die Autoindustrie und ihre Zulieferer strichen 123.500 Stellen, ein Minus von 13 Prozent. Hersteller von Metallerzeugnissen bauten 115.600 Stellen ab, der Maschinenbau 64.500. Diese drei Branchen stehen für rund 60 Prozent des Abbaus, wie Ragnitz vorrechnet.
Die Zeitarbeit verliert 243.000 Beschäftigte. Viele davon arbeiteten in der Fertigung. Rechnet man sie hinzu, verlor die Industrie sogar rund 628.000 Arbeitsplätze.
„Die Dienstleister legten dagegen kräftig zu. Im Gesundheitswesen entstanden 391.000 neue Stellen, im Sozialwesen samt Pflegeheimen 357.000. Grund sei vor allem die alternde Bevölkerung“, so Ragnitz. Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung wuchs um 329.000 Menschen, teilweise, weil Stellen von ausscheidenden Beamten mit Angestellten neu besetzt wurden.
Bei den privaten Dienstleistern wuchsen IT-Firmen am stärksten. Die Zahl der Beschäftigten mit Berufsausbildung sank um 252.000. Für Akademiker entstanden dagegen 1,8 Millionen neue Jobs.
Den Industrieabbau spüren alle Bundesländer außer Hamburg. Im Osten fällt er mit -8,4 Prozent etwas stärker aus als im Westen mit -6,8 Prozent. Neue Jobs im Automobilbau gab es in Ostdeutschland nur in Brandenburg, dank der Tesla-Fabrik in Grünheide. In Thüringen und Sachsen-Anhalt sank die Beschäftigung insgesamt sogar. (dts/red)
Katherina Reiche.(Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Grüngasquote ist Teil des neuen Heizungsgesetzes.
Wie hoch die Einsparungen bei den Emissionen sein werden, ist unklar.
Ein Branchenverband sieht eine Lücke bei der Versorgung, die Deutsche Umwelthilfe befürchtet eine Verfehlung der Klimaziele.
Das im Juli in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beinhaltet auch eine Grüngas- und Grünheizölquote.
Damit sollen Unternehmen, die Gas, Heizöl und Flüssiggas auf den Markt bringen, verpflichtet werden, die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen.
Die konkrete Ausgestaltung der Quote soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss.
Ein am 14. Oktober bekannt gewordenes Eckpunktepapier zur Grüngas- und Grünheizölquote aus dem Bundeswirtschaftsministerium nennt erste Details.
100 Prozent bis 2045
Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass bis 2045 die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral sein müssen. Das Heizungsgesetz der Ampelregierung sah noch eine 65-Prozent-Regelung vor.
„Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher“, hieß es im Februar dieses Jahres aus dem von Katherina Reiche (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium.
Das zweiseitige Papier mit dem Titel „Eckpunkte für eine Grüngas-/Grünheizölquote“ sieht beim Start 2028 vor, dass 1 Prozent aus klimafreundlichen Brennstoffen bestehen muss. Dazu zählen Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff. Die geplante sich schrittweise erhöhende Quote betrifft Gas- und Öllieferanten.
Geplanter Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote bis 2045.
Foto: mf/Epoch Times
Industrie, Gewerbe, der Verkehrssektor sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen demnach von der Regelung ausgenommen werden.
Wie die Ausnahmen endgültig aussehen, muss noch festgelegt werden.
Das Konzept sieht verschiedene erneuerbare und kohlenstoffarme Brennstoffe als Alternative zu herkömmlichem Erdgas und Heizöl vor.
Voraussetzung ist laut Papier, dass sie die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Treibhausgasminderung der EU-Regelwerke wie der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III sowie der Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie erfüllen.
Die Quote soll sich zudem auf die sogenannte Biotreppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes anrechnen lassen. Diese Biotreppe sieht für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor.
So müssen es ab 2029 laut Gebäudemodernisierungsgesetz (§ 43 Absatz 1) zunächst 10 Prozent sein. Ab 2030 sind dann 15 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent.
Durch die Anrechnung sollen Brennstofflieferanten die für die Grüngas- und Grünheizölquote verwendeten klimafreundlichen Brennstoffe zugleich zur Erfüllung der Biotreppe nutzen können. Wie dies in der Praxis konkret aussehen soll, ist noch unklar.
Das GModG sieht zudem vor, dass die Lieferanten bis 2045 zu 100 Prozent auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt haben.
Dem Papier zufolge dürfen die Lieferanten bei der Erfüllung der Quote flexibel bleiben. Wer die Vorgabe in einem Jahr übertrifft, darf den Überschuss auf das Folgejahr anrechnen.
Wer sie verfehlt, kann die fehlende Menge im folgenden Jahr nachholen. Außerdem sollen die Lieferanten die Möglichkeit bekommen, untereinander Nachweise über die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe zu kaufen und zu verkaufen, um ihre jeweiligen gesetzlichen Quoten zu erfüllen.
Wer diese nicht erreicht, muss eine Ersatzzahlung leisten. In dem Papier heißt es zudem, dass allein bis 2030 durch die sukzessive Umstellung 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden sollen.
Keine Aussagen zu Mehrkosten
Das Eckpunktepapier sieht auch eine Evaluierung der Grüngas- und Grünheizölquote vor. Ein Datum für diese Bewertung der Entwicklung und ihrer Wirksamkeit wird nicht genannt. Falls die Marktentwicklung es erfordert, kann zudem ein weiterer Anstieg der Quote verschoben werden.
Das Ziel einer „vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045 bleibt davon unberührt“.
Als zuständige Stelle soll eine geeignete bestehende Behörde die Quote umsetzen. Auch bei Zertifizierung und Nachweisführung will die Bundesregierung auf bestehende Strukturen und Verfahren zurückgreifen.
Zu den Mehrkosten, die auf die Haushalte zukommen, gibt es keine Aussage in dem Papier.
Auch ist unklar, wie sich die Auswirkungen auf das Klima gestalten. In einer Kleinen Anfrage vom März dieses Jahres wollte die Bundestagsfraktion der Grünen wissen, wie hoch die Emissionseinsparungen in Deutschland durch den Erhalt der 65-Prozent-Regel im Vergleich zu einer Abschaffung der Regel in Verbindung mit der Einführung der von der Regierungskoalition geplanten Grüngasquote wären.
In ihrer Antwort vom 7. April 2026 verwies die Bundesregierung auf den damaligen Stand der Gesetzgebung.
Die Koalition hatte am 24. Februar 2026 Eckpunkte für die Reform vorgelegt. Diese sollten erst durch das Gebäudemodernisierungsgesetz und weitere Gesetze umgesetzt werden. Solange die gesetzlichen Regelungen noch ausgearbeitet würden, sei es nicht möglich, die Reduzierung von Treibhausgasen konkret zu benennen.
Bezug von zusätzlicher grüner Energie unklar
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte sich am 14. Oktober positiv zu den Details über die Grüngasquote. Mit den Eckpunkten komme endlich Bewegung in die Frage, wie das Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt und Heizen mit grünen Gasen auch für Privathaushalte zu einer echten Option neben Fernwärme und Wärmepumpen werden solle, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Der Verband werde den Entwurf „gründlich auf Machbarkeit und offene Fragen prüfen“, kündigte Liebing in einer Stellungnahme an. „Die vorgesehene überjährige Flexibilität bei der Quotenerfüllung ist begrüßenswert und hilft, Spekulation zu vermeiden. Richtig ist auch, dass die Erzeugung von Fernwärme und Strom von der Quotenverpflichtung ausgenommen werden“, sagte er weiter.
Bislang vermisse er jedoch eine Antwort der Bundesregierung auf die zentrale Frage, „woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen. Hier erwarten wir von der Bundesregierung eine Biomethanstrategie mit konkreten Vorschlägen zur Mengenausweitung, etwa durch heimische Produktion oder Importe.“
Die Ausweitung des derzeit noch knappen Angebots an grünen Gasen sei entscheidend, damit das Heizen damit künftig überhaupt bezahlbar ist.
Der Branchenverband Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches äußerte sich nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Juli positiv. Das Gesetz „sendet ein wichtiges Signal für einen technologieoffenen Transformationspfad im Gebäudesektor. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitert den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermöglicht es, bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Linke.
Über die geplante Einführung der Grüngasquote hatte sich Linke bereits im Mai positiv geäußert. So schaffe die Bundesregierung „erstmals praxistaugliche Instrumente, die Wasserstoff und Biomethan als wesentliche erneuerbare Energieträger im Gebäudesektor ermöglichen“.
Kritik der Grünen
Kritik am Eckpunktepapier kam aus den Reihen der Grünen. Sie werfen Ministerin Reiche vor, bei den Plänen für eine Grüngasquote Forderungen der Gaslobby weitgehend übernommen zu haben.
„Die Eckpunkte zur Grüngas- und Grünheizölquote lesen sich über weite Strecken wie das Forderungspapier der Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, sagte der Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi der Nachrichtenagentur AFP. So seien „nahezu alle Forderungen aufgenommen, leicht umformuliert und auf das erforderliche Maß gekürzt“ worden.
Kritik kam im Sommer auch von verschiedenen Energieversorgern, unter anderem von enercity aus Hannover, das eine Grüngasquote ablehnt.
In einer Stellungnahme vom Juni 2026 weist das Unternehmen darauf hin, dass Biomethan knapp sei. Es solle daher hauptsächlich dort eingesetzt werden, wo es größere Vorteile für das Energiesystem bringe.
Über einen langen Zeitraum betrachtet, brauche es für Biomasse eine „Nutzungshierarchie“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Gerade die Chemie- und Grundstoffindustrie benötigt langfristig nachhaltige Kohlenstoffquellen, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und wettbewerbsfähig zu bleiben.“
Umwelthilfe legt Verfassungsbeschwerde ein
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sparte nicht mit Kritik am Gesetz. Nach dessen Verabschiedung warf sie der Bundesregierung vor, „statt auf wirksamen Klimaschutz auf teure sogenannte grüne Gase“ zu setzen.
Damit werde die „fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt“. Zudem widerspreche das Gesetz aus Sicht der DUH den gesetzlichen Klimazielen. Ende September verkündete der Verein, dass er daher mit vier Mietern Verfassungsbeschwerde eingereicht habe.
Ende Februar hatte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz die damals vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz scharf kritisiert. Das Gesetz sei „ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“.
Katherina Reiche.(Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Grüngasquote ist Teil des neuen Heizungsgesetzes.
Wie hoch die Einsparungen bei den Emissionen sein werden, ist unklar.
Ein Branchenverband sieht eine Lücke bei der Versorgung, die Deutsche Umwelthilfe befürchtet eine Verfehlung der Klimaziele.
Das im Juli in Kraft getretene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beinhaltet auch eine Grüngas- und Grünheizölquote.
Damit sollen Unternehmen, die Gas, Heizöl und Flüssiggas auf den Markt bringen, verpflichtet werden, die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Alternativen umzustellen.
Die konkrete Ausgestaltung der Quote soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden, das die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 vorlegen muss.
Ein am 14. Oktober bekannt gewordenes Eckpunktepapier zur Grüngas- und Grünheizölquote aus dem Bundeswirtschaftsministerium nennt erste Details.
100 Prozent bis 2045
Das neue Heizungsgesetz sieht vor, dass bis 2045 die Brennstoffe für die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig klimaneutral sein müssen. Das Heizungsgesetz der Ampelregierung sah noch eine 65-Prozent-Regelung vor.
„Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler und praxistauglicher“, hieß es im Februar dieses Jahres aus dem von Katherina Reiche (CDU) geführten Bundeswirtschaftsministerium.
Das zweiseitige Papier mit dem Titel „Eckpunkte für eine Grüngas-/Grünheizölquote“ sieht beim Start 2028 vor, dass 1 Prozent aus klimafreundlichen Brennstoffen bestehen muss. Dazu zählen Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas, grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff. Die geplante sich schrittweise erhöhende Quote betrifft Gas- und Öllieferanten.
Geplanter Anstieg der Grüngas- und Grünheizölquote bis 2045.
Foto: mf/Epoch Times
Industrie, Gewerbe, der Verkehrssektor sowie die Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen demnach von der Regelung ausgenommen werden.
Wie die Ausnahmen endgültig aussehen, muss noch festgelegt werden.
Das Konzept sieht verschiedene erneuerbare und kohlenstoffarme Brennstoffe als Alternative zu herkömmlichem Erdgas und Heizöl vor.
Voraussetzung ist laut Papier, dass sie die Nachhaltigkeitsanforderungen und Vorgaben zur Treibhausgasminderung der EU-Regelwerke wie der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III sowie der Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie erfüllen.
Die Quote soll sich zudem auf die sogenannte Biotreppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes anrechnen lassen. Diese Biotreppe sieht für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen schrittweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor.
So müssen es ab 2029 laut Gebäudemodernisierungsgesetz (§ 43 Absatz 1) zunächst 10 Prozent sein. Ab 2030 sind dann 15 Prozent gesetzlich vorgeschrieben, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent.
Durch die Anrechnung sollen Brennstofflieferanten die für die Grüngas- und Grünheizölquote verwendeten klimafreundlichen Brennstoffe zugleich zur Erfüllung der Biotreppe nutzen können. Wie dies in der Praxis konkret aussehen soll, ist noch unklar.
Das GModG sieht zudem vor, dass die Lieferanten bis 2045 zu 100 Prozent auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt haben.
Dem Papier zufolge dürfen die Lieferanten bei der Erfüllung der Quote flexibel bleiben. Wer die Vorgabe in einem Jahr übertrifft, darf den Überschuss auf das Folgejahr anrechnen.
Wer sie verfehlt, kann die fehlende Menge im folgenden Jahr nachholen. Außerdem sollen die Lieferanten die Möglichkeit bekommen, untereinander Nachweise über die Verwendung klimafreundlicher Brennstoffe zu kaufen und zu verkaufen, um ihre jeweiligen gesetzlichen Quoten zu erfüllen.
Wer diese nicht erreicht, muss eine Ersatzzahlung leisten. In dem Papier heißt es zudem, dass allein bis 2030 durch die sukzessive Umstellung 2 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart werden sollen.
Keine Aussagen zu Mehrkosten
Das Eckpunktepapier sieht auch eine Evaluierung der Grüngas- und Grünheizölquote vor. Ein Datum für diese Bewertung der Entwicklung und ihrer Wirksamkeit wird nicht genannt. Falls die Marktentwicklung es erfordert, kann zudem ein weiterer Anstieg der Quote verschoben werden.
Das Ziel einer „vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe bis 2045 bleibt davon unberührt“.
Als zuständige Stelle soll eine geeignete bestehende Behörde die Quote umsetzen. Auch bei Zertifizierung und Nachweisführung will die Bundesregierung auf bestehende Strukturen und Verfahren zurückgreifen.
Zu den Mehrkosten, die auf die Haushalte zukommen, gibt es keine Aussage in dem Papier.
Auch ist unklar, wie sich die Auswirkungen auf das Klima gestalten. In einer Kleinen Anfrage vom März dieses Jahres wollte die Bundestagsfraktion der Grünen wissen, wie hoch die Emissionseinsparungen in Deutschland durch den Erhalt der 65-Prozent-Regel im Vergleich zu einer Abschaffung der Regel in Verbindung mit der Einführung der von der Regierungskoalition geplanten Grüngasquote wären.
In ihrer Antwort vom 7. April 2026 verwies die Bundesregierung auf den damaligen Stand der Gesetzgebung.
Die Koalition hatte am 24. Februar 2026 Eckpunkte für die Reform vorgelegt. Diese sollten erst durch das Gebäudemodernisierungsgesetz und weitere Gesetze umgesetzt werden. Solange die gesetzlichen Regelungen noch ausgearbeitet würden, sei es nicht möglich, die Reduzierung von Treibhausgasen konkret zu benennen.
Bezug von zusätzlicher grüner Energie unklar
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte sich am 14. Oktober positiv zu den Details über die Grüngasquote. Mit den Eckpunkten komme endlich Bewegung in die Frage, wie das Gebäudemodernisierungsgesetz umgesetzt und Heizen mit grünen Gasen auch für Privathaushalte zu einer echten Option neben Fernwärme und Wärmepumpen werden solle, sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Der Verband werde den Entwurf „gründlich auf Machbarkeit und offene Fragen prüfen“, kündigte Liebing in einer Stellungnahme an. „Die vorgesehene überjährige Flexibilität bei der Quotenerfüllung ist begrüßenswert und hilft, Spekulation zu vermeiden. Richtig ist auch, dass die Erzeugung von Fernwärme und Strom von der Quotenverpflichtung ausgenommen werden“, sagte er weiter.
Bislang vermisse er jedoch eine Antwort der Bundesregierung auf die zentrale Frage, „woher die zusätzlichen Mengen an grünen Gasen kommen sollen. Hier erwarten wir von der Bundesregierung eine Biomethanstrategie mit konkreten Vorschlägen zur Mengenausweitung, etwa durch heimische Produktion oder Importe.“
Die Ausweitung des derzeit noch knappen Angebots an grünen Gasen sei entscheidend, damit das Heizen damit künftig überhaupt bezahlbar ist.
Der Branchenverband Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches äußerte sich nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Juli positiv. Das Gesetz „sendet ein wichtiges Signal für einen technologieoffenen Transformationspfad im Gebäudesektor. Die stärkere Berücksichtigung klimaneutraler Gase wie Wasserstoff und Biomethan erweitert den Lösungsraum zur Defossilisierung der Gebäudewärme und ermöglicht es, bestehende Gasinfrastrukturen effizient zu nutzen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Gerald Linke.
Über die geplante Einführung der Grüngasquote hatte sich Linke bereits im Mai positiv geäußert. So schaffe die Bundesregierung „erstmals praxistaugliche Instrumente, die Wasserstoff und Biomethan als wesentliche erneuerbare Energieträger im Gebäudesektor ermöglichen“.
Kritik der Grünen
Kritik am Eckpunktepapier kam aus den Reihen der Grünen. Sie werfen Ministerin Reiche vor, bei den Plänen für eine Grüngasquote Forderungen der Gaslobby weitgehend übernommen zu haben.
„Die Eckpunkte zur Grüngas- und Grünheizölquote lesen sich über weite Strecken wie das Forderungspapier der Gas- und Wasserstoffwirtschaft“, sagte der Bundestagsabgeordnete Alaa Alhamwi der Nachrichtenagentur AFP. So seien „nahezu alle Forderungen aufgenommen, leicht umformuliert und auf das erforderliche Maß gekürzt“ worden.
Kritik kam im Sommer auch von verschiedenen Energieversorgern, unter anderem von enercity aus Hannover, das eine Grüngasquote ablehnt.
In einer Stellungnahme vom Juni 2026 weist das Unternehmen darauf hin, dass Biomethan knapp sei. Es solle daher hauptsächlich dort eingesetzt werden, wo es größere Vorteile für das Energiesystem bringe.
Über einen langen Zeitraum betrachtet, brauche es für Biomasse eine „Nutzungshierarchie“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Gerade die Chemie- und Grundstoffindustrie benötigt langfristig nachhaltige Kohlenstoffquellen, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und wettbewerbsfähig zu bleiben.“
Umwelthilfe legt Verfassungsbeschwerde ein
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sparte nicht mit Kritik am Gesetz. Nach dessen Verabschiedung warf sie der Bundesregierung vor, „statt auf wirksamen Klimaschutz auf teure sogenannte grüne Gase“ zu setzen.
Damit werde die „fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt“. Zudem widerspreche das Gesetz aus Sicht der DUH den gesetzlichen Klimazielen. Ende September verkündete der Verein, dass er daher mit vier Mietern Verfassungsbeschwerde eingereicht habe.
Ende Februar hatte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz die damals vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz scharf kritisiert. Das Gesetz sei „ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“.
Glasfassade an einem Bürohaus (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Erstmals liegen Zahlen zur Produktionsverlagerung im Mittelstand vor: 15 Prozent der Industrieunternehmen verlagern Produktionsstätten oder planen das, bei Unternehmen mit mehr als 100 Millionen Euro Umsatz sind es sogar 31 Prozent.
Das zeigt eine Forsa-Umfrage im Auftrag von FTI Andersch, aus der das „Handelsblatt“ berichtet.
„Die Unternehmer warten nicht mehr auf eine Veränderung der Rahmenbedingungen“, sagte FTI-Chef Christian Säuberlich der Zeitung.
Befragt wurden 150 Geschäftsführer aus der Automobilindustrie, dem Maschinenbau und energieintensiver Branchen wie zum Beispiel der Chemieindustrie.
Zwei Drittel der befragten Unternehmen wollten in den Ausbau ihrer Produktionskapazitäten investieren, jedes zweite in industrielle Künstliche Intelligenz (KI). Offen bleibe, ob dies in Deutschland geschieht.
Von den befragten Unternehmen bauen der Umfrage zufolge 21 Prozent in Deutschland Kapazitäten ab, elf Prozent ganze Produktionsstätten.
Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr hätten 63 Prozent der Befragten ihre Investitionen wegen hoher geopolitischer Unsicherheit und schwieriger Rahmenbedingungen noch zurückgestellt.
Damals erwarteten noch rund 50 Prozent eine bessere Geschäftslage. Aktuell seien es nur 26 Prozent.
Eine Mehrheit von 65 Prozent rechne aktuell mit einer annähernd gleichbleibenden Lage – und investiere trotzdem, berichtet das „Handelsblatt“ unter Berufung auf die Umfrage. (dts/red)
Drehkreuze wie Frankfurt verlieren zunehmend an Bedeutung. - Foto: Andreas Arnold/dpa
In Kürze:
Laut einem Report von DLR und BDL haben sich die staatlichen Standortkosten im deutschen Luftverkehr seit 2019 teils mehr als verdoppelt.
Der Branchenverband BDL fordert niedrigere Kosten und gleiche Wettbewerbsbedingungen bei den Klimaschutzregeln.
Lufthansa, Condor und TUIfly unterstützen die Forderungen nach Entlastungen.
Rückläufige Passagierzahlen, eine schwächere Entwicklung beim Luftfrachtgeschäft im internationalen Vergleich und deutlich gestiegene Standortkosten setzen den deutschen Luftverkehr unter Druck. Das verdeutlicht der erstmals gemeinsam veröffentlichte Wirtschaftsreport des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) und des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), der die Entwicklung des Luftverkehrsstandorts Deutschland im internationalen Vergleich untersucht.
Staatliche Standortkosten haben sich von 2019 bis 2025 teils mehr als verdoppelt
„Der Report zeigt eine schleichende Abkopplung Deutschlands vom internationalen Luftverkehr“, sagt Dr. Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des BDL. „Verbindungen fallen weg, Passagiere und Fracht weichen auf Drehkreuze außerhalb Europas aus. Für eine Exportnation ist das ein Standortproblem“, führt er aus. Auch sei für das Klima „nichts gewonnen, wenn Emissionen nur verlagert werden“. Lang fordert daher niedrigere Standortkosten und gleiche Wettbewerbsbedingungen bei den Klimaschutzregeln für alle Wettbewerber.
Der Report nennt Zahlen am Beispiel des Flughafens Düsseldorf. Dort haben sich die staatlichen Standortkosten wie Luftverkehrsteuer, Luftsicherheitsabgaben und Flugsicherungsgebühren für einen typischen innereuropäischen Flug mit rund 150 Passagieren von 2019 bis 2025 mehr als verdoppelt. So stiegen sie von 2.227 Euro im Jahr 2019 auf 4.601 Euro im Jahr 2025. Im bundesweiten Durchschnitt summieren sich die staatlichen Kosten laut Report inzwischen auf rund 30 Euro pro Passagier.
Die höchsten Standortkosten für einen solchen Flug hat dem Bericht zufolge Stuttgart mit mehr als 5.000 Euro. Von 2019 bis 2025 entspricht das einem Anstieg von 114 Prozent. An Deutschlands größtem Flughafen und wichtigem internationalem Drehkreuz, Frankfurt am Main, fiel der Anstieg im selben Zeitraum mit 68 Prozent zwar geringer aus, die Kosten liegen aber dennoch über dem Düsseldorfer Niveau.
Seit 2026 erhalten Fluggesellschaften laut Report zudem keine kostenlosen Emissionszertifikate mehr. Auch legt Deutschland die Einnahmeausfälle der Flugsicherung aus den Corona-Jahren von insgesamt 1,2 Milliarden Euro vollständig auf die Nutzer um. In anderen Ländern wie etwa Spanien, Belgien oder Norwegen werden diese zumindest teilweise vom Staat übernommen. Es gibt allerdings Überlegungen, die Flugsicherungsgebühren zu senken oder ihren Anstieg zumindest zu dämpfen.
Airlines ziehen Kapazitäten ab
Angesichts der hohen Standortkosten ziehen internationale Fluggesellschaften Konsequenzen. Sogenannte Punkt-zu-Punkt-Airlines verlagern Kapazitäten aus Deutschland in Länder mit günstigeren Rahmenbedingungen. Anders als Netzwerk-Airlines bündeln sie ihre Verbindungen nicht über große Drehkreuze, sondern bieten vor allem Direktflüge zwischen einzelnen Städten an. Darauf verweist der Bericht zur Lage der Branche des BDL für das Jahr 2025. Deutschland sei demnach besonders betroffen.
Laut Wirtschaftsreport wirkt sich auch die in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern Europas „besonders ausgeprägte Konjunkturschwäche“ auf die Luftfahrt aus. Während sich viele Märkte im ersten Halbjahr 2025 wieder auf dem Niveau von vor der Pandemie befunden oder dieses gar überschritten hätten, liege der hiesige Verkehrsstandort in der Entwicklung weit zurück.
Für ein Ticket müssen Passagiere inzwischen deutlich mehr bezahlen. So haben sich die durchschnittlichen Preise für Flüge ab und in Deutschland von 2010 bis 2024 von knapp unter 150 Euro auf etwa 300 Euro verdoppelt. Gründe sind neben den staatlichen Abgaben auch gestiegene Personal- und Betriebskosten.
Für die Anbindung an Geschäftsreiseziele hat der Report fünf große Flughäfen untersucht: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München und Stuttgart. Zwischen 2014 und 2019 stieg die Zahl der Flüge zu Geschäftsreisezielen an den meisten dieser Flughäfen um 4,6 bis 13,1 Prozent. Stuttgart verzeichnete mit 42 Prozent den stärksten Zuwachs, Berlin hingegen einen Rückgang von 5,5 Prozent. Die beiden größten deutschen Flughäfen Frankfurt und München fungieren als wichtige Drehkreuze im Passagierverkehr und sichern die internationale Anbindung.
Die Pandemie beeinträchtigte den Luftverkehr weltweit. Bis 2024 erholten sich die deutschen Flughäfen unterschiedlich stark. So gab es 2024 in Berlin 14,4 Prozent weniger Flüge zu Geschäftsreisezielen als 2019, in Frankfurt 10,8 Prozent und in München 17,9 Prozent weniger. In Düsseldorf lag das Minus bei 39,3 Prozent, in Stuttgart bei 30,3 Prozent.
Luftfracht: Istanbul hat Frankfurt vom Spitzenplatz verdrängt
Bei der Luftfracht hinkt Deutschland im internationalen Vergleich hinterher. Laut dem Bericht des BDL stieg das Luftfrachtaufkommen an den deutschen Flughäfen 2025 gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Prozent auf rund 4,86 Millionen Tonnen und übertraf damit das Niveau von 2019 um 1,2 Prozent. Weltweit wuchs die Luftfracht 2025 dagegen um 3,4 Prozent. Gemessen am Frachtaufkommen hat Istanbul Frankfurt inzwischen als größten Luftfrachtstandort Europas abgelöst.
Die Lufthansa kritisiert unter anderem die hohen Kosten und einen ungleichen Wettbewerb. Auf Anfrage der Epoch Times sagte eine Unternehmenssprecherin: „Die staatlichen Standortkosten an deutschen Flughäfen haben sich seit 2019 verdoppelt und zählen europaweit zu den höchsten. Auch nach der Senkung der Luftverkehrsteuer zum 1. Juli 2026 sind weitere Entlastungen dringend notwendig, um das rückläufige Flugangebot an vielen deutschen Flughäfen zu stabilisieren. Kurzfristig müssen insbesondere die Flugsicherungs- und Luftsicherheitsgebühren sinken und die Anbindungen an die internationalen Drehkreuze gestärkt werden.“
Die Sprecherin verwies zudem auf den Politikbrief der Lufthansa Group vom September. Darin heißt es, die teilweise Rücknahme der Erhöhung der Luftverkehrsteuer sei noch keine „echte Trendwende“. So koste der Abflug eines Mittelstreckenflugzeugs etwa in Bremen, Hannover, Stuttgart, Düsseldorf oder Dresden weiterhin „ein Vielfaches dessen, was Airlines in Barcelona oder Istanbul zahlen“.
Merz spricht von strategischer Schlüsselbranche
Im Politikbrief heißt es weiter, die hohen staatlich verursachten Kosten machten selbst die innerdeutschen Zubringer zu den Drehkreuzen Frankfurt und München wirtschaftlich fragil. Fielen diese Verbindungen weg, werde aus einer Flugstreichung ein Standortnachteil. Die internationale Erreichbarkeit sinke – und damit ein zentraler Faktor für Investitionen, Wachstum und Wertschöpfung. Dass konkurrierende Fluggesellschaften die entstehenden Angebotslücken nicht schlössen, zeige: Deutschland habe ein strukturelles Kostenproblem.
Anlässlich der Eröffnung der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung in Berlin am 10. Juni stellte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die neue Luftfahrtstrategie der Bundesregierung vor und nannte die Luft- und Raumfahrt eine „strategische Schlüsselbranche“. Doch, so heißt es in der Publikation der Lufthansa, kontrastiere die „Anerkennung der Bedeutung der Branche“ mit ausbleibenden konkreten Entscheidungen.
Auch verliere der Luftfahrtstandort Deutschland angesichts der hohen staatlichen Kosten täglich an Boden. Von „wettbewerbsverzerrenden Vorgaben“ wie dem Emissionshandel und den Quoten für nachhaltige Kraftstoffe in Europa profitierten staatlich gestützte Wettbewerber vom Golf und vom Bosporus. In diesem „unfairen Wettbewerbsumfeld“ öffne die Bundesregierung einer Staatsairline der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) eine „weitere Tür“ und wolle sie nach Berlin fliegen lassen, schreibt die Lufthansa.
Dies sei ein einseitiger Vorteil, da deutsche Fluggesellschaften „unter gänzlich anderen Bedingungen“ arbeiteten. So gebe es in den Emiraten weder Gewerkschaften noch ein Streikrecht oder eine Tarifbindung. „Auch die Sozial- und Umweltstandards sind mit den hiesigen nicht vergleichbar“, heißt es im Politikbrief. Der Konzern weist zudem darauf hin, dass kein anderes Land in der Europäischen Union so oft von Fluggesellschaften der VAE angeflogen werde wie Deutschland. Daher seien die Landerechte für Berlin „eine Entscheidung gegen die Interessen des deutschen Standorts“.
„Condor steht für offenen Wettbewerb und internationale Konnektivität. Diese brauchen jedoch faire und vergleichbare Rahmenbedingungen“, sagte eine Sprecherin der Fluggesellschaft auf Anfrage der Epoch Times. Während viele europäische Luftverkehrsmärkte das Niveau vor der Corona-Pandemie bereits wieder erreicht oder überschritten hätten, belasteten „die weiterhin hohen staatlich veranlassten Standortkosten heimische Fluggesellschaften in Deutschland im internationalen Wettbewerb erheblich“.
Condor, selbst Mitglied des BDL und des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF), unterstütze daher deren politische Forderungen nach fairen Wettbewerbsbedingungen und einem wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland. „Dafür sind zeitnahe Entscheidungen erforderlich“, so das Unternehmen.
TUIfly teilte auf Anfrage mit, die Fluggesellschaft habe ihre Flotte bereits während der Pandemie 2020/21 von mehr als 30 auf 23 Flugzeuge verkleinert. Seither habe es keine weiteren Anpassungen gegeben. TUIfly bietet keine Umsteigeverbindungen und keinen Frachttransport an, sondern ausschließlich direkte Urlaubsflüge von ausgewählten deutschen Flughäfen wie Hannover, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und München.
TUIfly teile „die politischen Forderungen der Verbände BDL und BDF zur Stärkung des Luftverkehrsstandortes, auch wenn sich unser Geschäftsmodell als Fluggesellschaft eines Reisekonzerns naturgemäß unterscheidet. Unser Interesse liegt in geringeren Standortkosten, die sich dann positiv auf den Preis eines Familienurlaubs auswirken“, so ein Sprecher.
Umweltorganisation sieht nur schwachen Zusammenhang
Die europäische Verkehrs- und Umweltorganisation Transport & Environment (T&E) widerspricht der Darstellung der Branche. Eine von ihr in Auftrag gegebene Studie aus dem Oktober 2025 kommt zu dem Ergebnis, dass es zwischen der Höhe der Standortkosten und den Passagierzahlen an europäischen Flughäfen nur einen schwachen Zusammenhang gebe. Entscheidend seien vielmehr die Strategien der Airlines, Markttrends und das veränderte Reiseverhalten. In Deutschland hielten vor allem der Rückgang der Geschäftsreisen nach der Pandemie und die starke Marktstellung der Lufthansa im Inlandsverkehr die Passagierzahlen niedrig. T&E spricht sich deshalb gegen eine Senkung von Steuern und Gebühren im Luftverkehr aus.
Das Oberlandesgericht Celle. - Foto: Holger Hollemann/dpa
Das Oberlandesgericht (OLG) in Celle erklärte einen bei der Hauptversammlung des Konzerns im Juli 2021 gefassten Beschluss über die Zustimmung der Aktionäre zum Haftungsvergleich mit Stadler für „nichtig“, wie es am Mittwoch mitteilte. Die in der Hauptversammlung zu Stadlers Vermögensverhältnissen gegebenen Antworten genügten demnach nicht, „um die Beurteilung des Aufsichtsrats nachvollziehbar darzulegen“. (Az. 9 U 93/22)
Bei internen Untersuchungen um den 2015 bekannt gewordenen Dieselskandal war der VW-Konzern zu dem Ergebnis gekommen, dass der frühere VW-Chef Martin Winterkorn und Stadler ihre Sorgfaltspflichten fahrlässig verletzt hatten. Im Juli 2021 billigte die Hauptversammlung mit großer Mehrheit Haftungsvergleiche mit ihnen sowie mit einer vom Konzern für seine Führungskräfte abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Winterkorn sollte demnach 11,2 Millionen Euro selbst zahlen und Stadler 4,1 Millionen Euro, die Versicherung weitere rund 270 Millionen Euro.
Gegen diese Zustimmungsbeschlüsse klagten zwei Anlegerschutzvereine. Das zuständige Landgericht Hannover wies die Klagen ab, das OLG Celle die Berufung dagegen. Der Bundesgerichtshof allerdings hob die Zustimmung zu den Haftungsvergleichen im September 2025 teilweise auf und verwies die Sache zurück an das OLG.
Es sollte laut BGH nochmals prüfen, ob der VW-Vorstand bei der Hauptversammlung dem Fragerecht der Aktionäre ausreichend nachgekommen ist. Konkret ging es um eine Frage nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Ex-Manager – die Aktionäre bekamen konkrete Auskünfte nur zu den Einkünften, nicht aber zu den Vermögen von Stadler und Winterkorn.
In dem Urteil vom Mittwoch ging es zunächst nur um die Vereinbarung zu Stadler. Aus den Antworten an die Aktionäre ergab sich laut OLG vor allem nicht, in welchem Umfang Haftungsansprüche durch eigenes Vermögen des ehemaligen Vorstandsmitglieds gedeckt gewesen wären. Auch sei für die Aktionäre nicht „hinreichend deutlich gewesen, dass der Aufsichtsrat bei Vergleichsschluss möglicherweise selbst nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt und seine Entscheidung daher nicht auf diese Kenntnisse gestützt habe“.
Das Urteil ist den Angaben nach noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ließ der Senat nicht zu, möglich bleibt aber die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof. (afp/red)
Union und SPD sind sich bei Zuckersteuer und Pflegekommission geeinigt. - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Union und SPD haben sich laut einem Medienbericht endgültig auf die Einführung einer Zuckersteuer und auch bei der geplanten Pflegekommission geeinigt. Der Kompromiss zur Zuckersteuer sehe eine zweistufige Steuer sowie Ausnahmen für kleinere Hersteller vor, berichtete am Dienstagabend Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf eine ihm vorliegende Vorlage für die Kabinettssitzung am Mittwoch. Aus dieser gehe auch hervor, dass die Koalitionspartner ihren Streit über den Arbeitsauftrag für die geplante Pflegekommission beigelegt hätten. Auch die deutsche Presseagentur erhielt die Information aus dem Finanzministerium.
Zuckersteuer soll nur für große Hersteller gelten
Bei der Zuckersteuer soll den Angaben zufolge ab Juli kommenden Jahres auf zuckergesüßte Getränke mit einem Zuckergehalt ab fünf Gramm pro hundert Milliliter ein Steuersatz von 26 Cent pro Liter erhoben werden. Ab acht Gramm solle ein Satz von 32 Cent gelten. Für Hersteller, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke pro Jahr produzieren, solle die Steuer nicht gelten, berichtet das RND unter Verweis auf die Kabinettsvorlage. 2027 solle die Steuer dem Bund 690 Millionen Euro einbringen. Für 2028 seien 925 Millionen Euro eingeplant, danach jeweils rund 880 Millionen Euro.
Pflegedeckel vom Tisch?
Die geplante „Pflegestrukturkommission“ soll sich dem Bericht zufolge auf Wunsch der SPD auch mit einer „Begrenzung“ der stark steigenden Eigenanteile in Pflegeheimen beschäftigen. Es handele sich aber lediglich um einen Prüfauftrag. Der von der SPD genutzte Begriff eines „Pflegedeckels“ werde in der Vorlage von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) nicht genannt.
Die Kommission soll dem Bericht zufolge auch die Forderung der SPD prüfen, Privatversicherte zur Finanzierung der gesetzlichen Pflege heranzuziehen. Die Formulierung dafür sei in der Kabinettsvorlage allerdings sehr allgemein gehalten: „Die Kommission wird Modelle für verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen prüfen und Vorschläge machen“, zitiert das RND. Dazu solle die Kommission Vorschläge „innerhalb und außerhalb des Systems der Pflegeversicherungen“ vorlegen.
Der Kommission sollen den Angaben zufolge insgesamt 13 Expertinnen und Experten angehören. Den Vorsitz sollten der frühere Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, Georg Cremer, sowie die Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen (KHSB) in Berlin, Gabriele Kuhn-Zuber, übernehmen. (afp/dpa/red)
Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron verhandeln über eine gemeinsame Linie beim Industrial Accelerator Act (IAA) und dem Auto-Paket der EU. (Archivbild). - Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Die Industrieverbände ZVEI und VDMA warnen Bundeskanzler Friedrich Merz vor einem Deal mit Frankreich bei der Industriepolitik. Merz dürfe keinen engen „Made in Europe“-Regeln zustimmen, um dafür CO2-Zugeständnisse für die Autoindustrie zu erreichen, schreiben die Präsidenten Daniel Hager (ZVEI) und Bertram Kawlath (VDMA) in einem Brief an Merz, aus dem das Magazin Politico zitiert.
„Berlin und Paris würden damit eine Schwächung genau jener industriellen Wettbewerbsfähigkeit in Kauf nehmen, die sie stärken wollen“, schreiben die Verbände. „Wir bitten Sie, einen solchen Deal mit einem strikten `Made in Europe` zu vermeiden.“
Gemeinsam stehen Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) sowie Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) für rund 20 Prozent der deutschen Industrie, 30 Prozent ihrer Exporte und etwa 2,2 Millionen Beschäftigte.
Merz und Macron suchen gemeinsame Linie
Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron verhandeln über eine gemeinsame Linie beim Industrial Accelerator Act (IAA) und dem Auto-Paket der EU. Frankreich befürwortet eine enge Auslegung der Made-in-Europe-Quoten für öffentliche Aufträge im IAA auf die 27 EU-Länder. Deutschland will auch Freihandelspartner der EU einbeziehen. Beim Autopaket dringt Merz darauf, die CO2-Vorgaben zu lockern. Frankreich ist bisher dagegen.
Merz dürfe die Exportchancen großer Teile der Industrie „nicht zur Verhandlungsmasse im Austausch akuter Ziele machen“, fordern die Verbände. Um Wertschöpfung in Europa zu stärken, müsse der IAA verlässliche Handelspartner einbeziehen. Andernfalls würden deren Gegenmaßnahmen „unsere Unternehmen zusätzlich auf ihren Exportmärkten treffen“.
Viele Unternehmen seien dabei, ihre Lieferketten zu diversifizieren und Abhängigkeiten abbauen. Enge „Made in Europe“-Regeln würden ausgerechnet die dafür nötigen Partner ausschließen. Dies würde „bewährte Lieferketten verteuern und Unternehmen zum Aufbau kostspieliger Doppelstrukturen zwingen“, warnen die Verbände. (dts/red)
Am Montag verhandelt das Gericht in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. (Archivfoto) - Foto: Jan Woitas/dpa
Wer in Deutschland auf geerbtes Vermögen wie viel Steuern zahlen muss, ist bundesweit einheitlich festgelegt. Die bayerische Staatsregierung und Ministerpräsident Markus Söder (CSU) haben das in der Vergangenheit oft kritisiert – sie fordern eine Regionalisierung der Steuer. Das Thema beschäftigt mittlerweile auch das Bundesverfassungsgericht.
Heute (14:00 Uhr) verhandelt das Gericht in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. Der Freistaat will von den höchsten deutschen Richtern unter anderem klären lassen, ob Vorschriften im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz schon deshalb verfassungswidrig sind, weil der Bund sie gar nicht vorgeben darf. Ein Urteil wird erst einige Monate nach der mündlichen Verhandlung erwartet.
Vorschriften zu Freibeträgen und Steuersätzen
Eine abstrakte Normenkontrolle können nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags in Karlsruhe einreichen. Das Bundesverfassungsgericht prüft bei dieser Art von Verfahren unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit unter allen infrage kommenden Aspekten, ob eine Rechtsnorm mit der Verfassung vereinbar ist.
Konkret greift der Freistaat die Vorschriften zur Bewertung von Grundstücken, zu Steuerfreibeträgen und zu den Steuersätzen an. Dem Bund fehle dafür die Gesetzgebungskompetenz – er sei also gar nicht zuständig, diese Dinge vorzuschreiben, sondern die Länder. Die Steuersätze und Freibeträge seien zudem verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst wurden, meint die bayerische Staatsregierung. Und: die Freibeträge müssten regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen berücksichtigen.
Bayerns Finanzminister: Weg nach Karlsruhe unumgänglich
„Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer – das Aufkommen steht in voller Höhe den Ländern zu“, erklärte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Vorfeld der Verhandlung. Daher sollten die Landesparlamente auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können.
Bayern setze sich seit Jahren bei Bund und Ländern für eine Reform der Erbschaftsteuer ein. „Freibeträge und Steuersätze sind seit 2009 unverändert – die Immobilienpreise haben sich aber teils verdoppelt oder gar verdreifacht“, so Füracker. Die Freibeträge hätten dadurch ihre Entlastungswirkung verloren. Die drastisch gestiegene Inflation verstärke diesen Effekt zusätzlich.
Steuereinnahmen gehen an die Länder
Erbschaftsteuer bezahlen muss grundsätzlich jeder, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhält. Das kann Bargeld sein, ein Haus, eine Firma, Wertpapiere, Schmuck oder Unternehmensanteile. Wie viel Steuer man zahlt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab. Die Steuersätze liegen zwischen 7 und 50 Prozent. Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.
Schätzungen zufolge wechseln 200 bis 400 Milliarden Euro jedes Jahr durch Erbschaften und Schenkungen in Deutschland den Besitzer. Im Jahr 2025 kassierte der Staat dabei Steuern in Höhe von 13,3 Milliarden Euro. Auch wenn die Erbschaftsteuer in einem Bundesgesetz geregelt ist: als Ländersteuer fließen die Einnahmen komplett in die Kassen der jeweiligen Bundesländer.
Bundesregierung plant Reform der Erbschaftsteuer
Dass die Erbschaftsteuer reformbedürftig ist, ist Konsens in der schwarz-roten Bundesregierung. Da hören die Gemeinsamkeiten aber schon auf. Während die SPD gern längst begonnen hätte und die Debatte treibt, wollen CDU und CSU erst abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet.
Am Dienstag wird das Gericht in einem zweiten Verfahren ebenfalls zur Erbschaftsteuer verhandeln – diesmal geht es darum, ob die umfassenden Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Die SPD will künftig verhindern, dass große Vermögen nahezu steuerfrei übertragen werden können. CDU und CSU lehnen die Vorschläge ab. Aber auch innerhalb der Union ist man sich beim Thema teils uneinig. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Söders Forderung nach einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer im vergangenen Jahr eine Absage erteilt.
Der Chef der Stiftung Familienunternehmen, Rainer Kirchdörfer, warnt vor einer Katastrophe für den Standort Deutschland, sollten die Verschonungsregeln für Firmenerben bei der Erbschaftsteuer wegfallen. „Die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen wie Fabriken, Maschinen, Patente sind für Familienunternehmen existenziell wichtig. Sie dienen dazu, dass Familienunternehmen über Generationen hinweg bestehen können“, sagte Kirchdörfer der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).
Das Ausland beneide Deutschland um seine große Vielfalt an kleinen, mittleren und großen Familienunternehmen. „Höhere Erbschaftsteuern auf Betriebsvermögen würden dazu führen, dass Familienunternehmen weniger Mittel für Investitionen zur Verfügung hätten. Im Endeffekt würden sie auch Arbeitsplätze kosten. Es kommt entscheidend darauf an, die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen zu erhalten“, sagte Kirchdörfer der „Rheinischen Post“.
Auch der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, verteidigt die Verschonungsregeln bei der Erbschaftsteuer für Firmenerben gegen Kritik. „Hinter jedem Familienunternehmen stehen Menschen, Beschäftigte, Auszubildende und oft ganze Regionen, die von diesem Betrieb leben. Wer sie schützen will, muss das produktive Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer weiterhin verschonen“, sagte Adrian der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).
Es gehe nicht um Privilegien. „Die Verschonung ist keine Subvention, sondern unterliegt festen Vorgaben wie der Weiterführung des Betriebs oder dem Erhalt von Arbeitsplätzen“, so der DIHK-Chef weiter. Betriebsvermögen sei „in aller Regel im Unternehmen gebunden“ und stehe den Nachfolgern nicht als Geld zur Verfügung. „Es steckt in Maschinen, Hallen und Innovationen. Eine zusätzliche steuerliche Belastung trifft deshalb unmittelbar die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens“, sagte Adrian.
Fehle die Verschonung, könnten bis zu 50 Prozent des übertragenen Wertes als Steuer fällig werden. „Dann bleibt vielen Erben nur, Teile des Betriebs oder den ganzen Betrieb zu verkaufen, um diese Steuer überhaupt zahlen zu können“, warnte der DIHK-Präsident.
Ritter Sport sieht durch den Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» nach eigenen Angaben seine Marke bedroht. (Archivbild) - Foto: Uwe Anspach/dpa
Der Rechtsstreit zwischen dem Schokoladenhersteller Ritter Sport und der Firma Wacker aus Mannheim geht in die nächste Runde: Die Klage von Ritter Sport gegen den quadratischen Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ wird ab Donnerstag (10.30 Uhr) vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt. Ritter Sport hatte im Januar vor dem Landgericht Stuttgart verloren und gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Worum es in dem Streit vor Gericht geht:
Wie kam es zu der Klage von Ritter Sport?
Im November 2024 hat die Firma Wacker in Mannheim die Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ auf den Markt gebracht. Die Verpackung war Geschäftsführer Matteo Wacker zufolge von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnerte allerdings auch an die der quadratischen Ritter-Sport-Tafel – obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger.
Im Januar 2025 erhielt das Familienunternehmen aus Mannheim erstmals Post vom Schokoladenhersteller, später folgte die Klage. Ritter Sport und Wacker sprachen auch außerhalb des Gerichts miteinander. Zu einem Kompromiss, der beispielsweise Änderungen an der Verpackung umfasst, kam es aber nicht.
Neben Schadenersatz verlangt das Unternehmen von Wacker nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden soll.
Was stört Ritter Sport?
Der quadratische Riegel verletzt nach Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller markenrechtlich geschützte Verpackung. Die Schwaben argumentierten unter anderem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision, heißt es.
Was ist die Grundlage für die Klage von Ritter Sport?
Für den Schokoladenhersteller aus dem schwäbischen Waldenbuch ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Ritter Sport hat auch schon in der Vergangenheit seine Markenrechte vor Gericht verteidigt – zum Beispiel in einem langjährigen Verfahren gegen den Konkurrenten Milka.
Was erwartet die Firma Wacker nun vor Gericht?
Matteo Wacker zeigt sich optimistisch vor der Verhandlung am Donnerstag. „Ich würde erwarten, dass das Gericht die Entscheidung vom Landgericht bestätigt, natürlich“, sagt der 34-Jährige. „Für uns ist es nach wie vor absurd.“ Die Klage könne er nicht nachvollziehen.
„Ich persönlich bin der Meinung, das Quadrat ist eine geometrische Grundform und dürfte eigentlich gar nicht irgendwie geschützt sein.“ Zudem mache das Familienunternehmen Wacker Haferriegel. „Und die haben – wie gesagt – nichts mit Ritter Sport zu tun.“ Eine Verwechslungsgefahr sei schlicht nicht gegeben.
Bei der Urteilsverkündung am Landgericht hatte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer gesagt: „Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben.“
Wie hat das Mannheimer Unternehmen auf die Klage reagiert?
Kunden können den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack mittlerweile nicht mehr im Internet bestellen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend aus dem Sortiment genommen und durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt – mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“. Hintergrund ist die Sorge Wackers vor Schadenersatzforderungen. Falls der Streit mehrere Jahre dauern sollte, könne jeder verkaufte Riegel den möglichen Schadenersatz erhöhen, sagte er.
Wann ist mit einer Entscheidung des Gerichts zu rechnen?
Das Oberlandesgericht hat nur einen Verhandlungstag angesetzt. Wann eine Entscheidung verkündet wird, ist laut Gericht allerdings unklar. Diese könnte wiederum in nächster Instanz auch noch vor dem Bundesgerichtshof landen. (dpa/red)
Wohnungen in Berlin. - Foto: Sean Gallup/Getty Images
Die Pläne der Linkspartei zur Vergesellschaftung von Wohnungen in Berlin haben nach Angaben von Bauindustrie-Präsident Olaf Demuth „schon jetzt eine verheerende Wirkung“. „Baugesellschaften, die in Berlin Darlehen aufnehmen wollen, um dort Wohnraum zu schaffen, kommen nicht mehr an frisches Geld“, sagte Demuth der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagsausgabe). „Die Kreditgeber sind plötzlich zurückhaltender. Das merken selbst die staatlichen Akteure.“
Zentrales Wahlversprechen der Linkspartei bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl war es, Immobilienkonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Nach dem Wahlsieg der Partei hat die Linke mit Grünen und SPD die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen vereinbart, um eine Regierung zu bilden.
„Schon die Pläne irritieren die Märkte“, sagte Demuth der „NOZ“ über die geplante Enteignung großer Wohnungskonzerne. Internationale Investoren wendeten sich ab. „Leider versteht man im Ausland auch das föderale System in Deutschland nicht so ganz. Deswegen setzt sich die Überzeugung fest, nicht nur in Berlin, sondern auch in Hamburg und München könnten Wohnbestände von Immobilienkonzernen bald vergesellschaftet werden“, führte der Baupräsident. Dies sei „echt gefährlich“.
Demuth warnt vor Folgen für den Wohnungsbau
Die Wohnungsnot in Berlin zu lindern, könne so nicht gelingen, warnte Demuth. Die von der Berliner Linkspartei geplante Verstaatlichung von 200.000 Wohnungen würde 20 bis 30 Milliarden Euro kosten. „Dann ist aber noch keine einzige Wohnung saniert und keine neu gebaut. Dafür hätte das Land kein Geld mehr“, erklärte Demuth in dem Interview. „Die Privatwirtschaft würde sich aus dem Baugeschäft zurückziehen – warum sollte sie auch bauen, wenn Vergesellschaftungen drohen?“
Laut dem Verbandschef gibt es nur „einen Weg aus der Misere: Das Bauen muss wieder attraktiv gemacht werden. Und zwar für alle: Für Privatleute, für Genossenschaften und für institutionelle Anleger.“ (afp/red)