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CIA-Director warnt Moskau
Der CIA-Chef John Ratcliffe soll Russland bei seinem Moskau-Besuch vor einem möglichen Angriff auf NATO-Staaten gewarnt haben. Das geht aus US-Medienberichten hervor. Die russische Regierung weist die Berichte nun zurück. Kreml-Sprecher Dmitri Peskow nennt die Berichte „alarmistisch“. Das Weiße Haus reagierte zunächst nicht auf die Behauptungen.
Die Löhne in Deutschland steigen weiterhin schneller als die Verbraucherpreise. 1,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor hatten die Arbeitnehmer im zweiten Quartal 2026 zur Verfügung, wie das Statistische Bundesamt errechnet hat. Im ersten Quartal waren die Reallöhne um 1,8 Prozent gestiegen. Den letzten Reallohnverlust registrierten die Wiesbadener Statistiker im ersten Vierteljahr 2023.
Deutschlands Staatsdefizit ist im ersten Halbjahr 2026 auf 71,3 Milliarden Euro gestiegen. Dennoch bewerten die großen Ratingagenturen Deutschlands Kreditwürdigkeit weiterhin mit der Bestnote und stabilem Ausblick. Zum Risiko könnte die höhere Verschuldung werden, wenn die Wirtschaft weiterhin schwach wächst.
Ende 2026 startet der digitale Führerschein, der auch per Smartphone genutzt werden kann. Bis spätestens Ende 2030 soll in der gesamten EU ein allgemein anerkannter digitaler Führerschein per European Digital Identity Wallet nutzbar werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßt das Vorgehen zwar, weist aber darauf hin, dass ein digitale Führerschein bislang nicht beschlagnahmt werden kann.
Bundeskanzler Friedrich Merz und fünf weitere EU-Regierungschefs verlangen Kürzungen am nächsten Bundeshaushalt. Der aktuelle Entwurf solle um mehrere hundert Milliarden Euro gekürzt werden. Die derzeit vorgesehenen Ausgaben seien „schlicht unbezahlbar“. Der EU-Haushalt solle lediglich moderat wachsen und stärker auf Sicherheit, Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Migration und Souveränität ausgerichtet werden.
Für ihn könnte auch das Porsche-Sparpaket noch zum Problem werden: VW-Chef Oliver Blume. (Archivbild) - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Nach Wochen der Unsicherheit mit Blick auf Sparpläne beim kriselnden Autobauer Volkswagen hat sich Konzernchef Oliver Blume bei einer Betriebsversammlung in Wolfsburg den Beschäftigten gestellt – seine Rede erntete jedoch vor allem Kritik.
„Sämtliche relevanten Informationen“ über die Auswirkungen eines zusätzlichen Jobabbaus fehlten weiterhin, erklärte Gesamt- und Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo am Dienstag in einer Mitteilung, die der AFP vorlag. „Oliver Blume hat seine Chance also verpasst, zu sagen, was ist.“
Weltweit 50.000 Stellen weniger
Nach tagelangen Berichten über mögliche Stellenstreichungen und Standortschließungen hatte Blume zunächst Mitte Juli in einem im Intranet des Konzerns veröffentlichten Interview von weltweit etwa 50.000 abzubauenden Stellen gesprochen.
Blume sagte nun, dass nach bisherigem Stand „etwa die Hälfte des Anpassungsbedarfs auf Deutschland“ entfalle, „die andere international – in insgesamt rund 170 Gesellschaften“. Der Vorstand werde „auch künftig so weit wie möglich auf freiwillige Personalinstrumente setzen“.
Blume nannte etwa Renteneintritte, einvernehmliche Vereinbarungen, „natürliche Fluktuation sowie eine restriktive Einstellungspolitik“. Auch solle die Altersteilzeit „für weitere Jahrgänge“ geöffnet werden, fuhr er fort. „Die konkreten Schritte werden wir mit den Arbeitnehmervertretern beraten.“
Blume sprach davon, dass Volkswagen „handlungsfähig“ sei, die „3,8 Prozent operativer Rendite“ reiche aber nicht aus, „um unsere Zukunft aus eigener Kraft zu finanzieren“.
Werke in Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm stehen auf der Kippe
Der Konzernchef bekräftigte dabei, dass die „häufig genannte Zahl von rund 50.000 Stellen“ weltweit „keine Zielgröße“ sei. „Sie ist eine theoretische Rechengröße – abgeleitet von unseren Kosten. Heute liegen wir rund 30 Prozent über dem Durchschnitt vergleichbarer Unternehmen“, gab Blume weiter an. Der Konzernvorstand stehe „geschlossen hinter dem Zukunftsplan“.
Der Betriebsrat hatte in einem der AFP vorliegenden internen Text hingegen kritisiert, der Konzernvorstand zeichne „das Zerrbild, Arbeits- und Fabrikkosten seien das Hauptproblem“. Den Arbeitnehmervertretern zufolge würde selbst eine Halbierung des VW-Haustarifs die Gesamtkosten für ein Auto nur um etwa fünf Prozent senken.
Blume sprach auch mögliche Standortschließungen an. Er sagte den Angaben nach, die Marken sollten nun „gemeinsam mit den Werken konkrete Optionsräume erarbeiten“. Das Ziel sei es, „in den nächsten sechs bis zwölf Monaten belastbare Perspektiven für alle Standorte zu schaffen“.
„Für Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm können wir heute noch keine wettbewerbsfähige Belegung für die 2030er-Jahre darstellen“, wiederholte er. „Das heißt aber nicht, dass Werksschließungen beschlossen sind.“
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) betont zuletzt mehrfach, dass Fabrikschließungen keine Option seien. Die Größe des Konzerns sei vielmehr eine Chance, sagt der Regierungschef, der aufgrund seines Amts im VW-Aufsichtsrat sitzt. Das Land Niedersachsen hält 20 Prozent der Stimmrechte an Europas größtem Autobauer.
Lies spricht sich zudem dafür aus, Wachstumspotenziale vor allem im E-Mobilitätsmarkt zu nutzen. Eine Möglichkeit sei auch die Produktion für die Rüstung, um phasenweise die Auslastung von Werken sicherzustellen.
Branchenexperte Stefan Bratzel vom Center of Automotive Management (CAM) erwartet einen „heißen Herbst“ bei Volkswagen. Aber auch von den kommenden Betriebsversammlungen sei für ihn nicht viel Klarheit zu erwarten. „Im Aufsichtsrat werden die strategischen Entscheidungen getroffen“, sagt Bratzel. Die nächste Sitzung dieses Gremiums steht im September an.
VW-Mitarbeiter protestieren in Zwickau am 9. Juli 2026 an einer von IG Metall organisierten Kundgebung.
Foto: Jens Schlüter/AFP via Getty Images
Vertrauen in Konzernvorstand wankt
„Unser Vertrauen in diesen Konzernvorstand, insbesondere auch in dessen Vorsitzenden Oliver Blume, ist beschädigt“, sagte Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo nach Angaben aus Teilnehmerkreisen bei der Versammlung im Stammwerk. „Noch nicht irreparabel. Aber beschädigt.“
„Mit einem CEO, der seinen Leuten nicht sagt, was ist, lässt sich nicht arbeiten“, sagte Cavallo demnach zudem. In dieser Woche findet eine Reihe von außerordentlichen Betriebsversammlungen statt. Im Vorfeld hatten die Beschäftigten dem Konzernvorstand eine „desaströse Kommunikation“ vorgeworfen.
„Heute hat der VW-CEO in Wolfsburg viel geredet und doch wenig gesagt, ausgerechnet bei den entscheidenden Fragen blieb der Vorstand konkrete Antworten schuldig“, erklärte der IG-Metall-Bezirksleiter Thorsten Gröger.
Der gesamte Personalabbau-Plan des Vorstands für Deutschland umfasse inzwischen mehr als 100.000 Arbeitsplätze, rechnete Cavallo vor. Bereits zuvor sei vereinbart gewesen, rund 50.000 Stellen bis 2030 sozialverträglich abzubauen. Zu den 25.000 – die Hälfte der möglicherweise rund 50.000 weltweit abzubauenden Stellenin – kämen dann noch 40.000 Stellen in den Werken Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm hinzu.
Cavallo kritisierte die Formulierung „ohne Veränderung der Arbeitskosten“ als „sprachlichen Tarnumhang“. „Und wenn man den wegzieht, steht da: Liebe Beschäftigte, wenn Ihr es ab morgen für die Hälfte der Bezahlung macht, wollen wir nur 25.000 rausschmeißen“, sagte sie laut Teilnehmerkreisen.
Im Wolfsburger Stammwerk beginnt heute die Serie von Betriebsversammlungen bei VW.
Foto: Stefan Rampfel/dpa
IG Metall gegen Personalabbau
IG-Metall-Chefin Christiane Benner hatte am Morgen im Radiosender „Bayern 2“ eingeräumt, dass die Lage der Automobilbranche mit Blick auf US-Zölle und die Konkurrenz aus China schwierig sei. Sie forderte jedoch, auf andere Sparmaßnahmen als den Personalabbau zu setzen.
„Erkennen wir die Lage an? Ja, aber wir sind der Meinung, die Beschäftigten haben ihren Beitrag geleistet, und das Management ist in der Verantwortung, Perspektiven aufzuzeigen.“
2024 war bereits die Rede von möglichen Werksschließungen gewesen. Die traditionell starken Arbeitnehmervertreter im VW-Konzern sowie das Land Niedersachsen als Anteilseigner rangen der Konzernspitze damals als Kompromiss ein Sparprogramm ab, das einen sozialverträglichen Abbau zehntausender Stellen bis 2030 vorsah.
Die VW-Sparpläne verunsichern die Belegschaft.
Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
IG-Metall-Bezirksleiter Gröger wies auf die damaligen Einigungen hin. „Wer jetzt erneut über Stellenabbau und Standorte spricht, muss zuerst erklären, was aus den Vereinbarungen von 2024 geworden ist: Wo sind die zugesagten Modelle, Produktionsverfahren und Investitionen?“, fragte er. „Sparen allein ist keine Zukunftsstrategie.“
Volkswagen steckt wie auch die anderen deutschen Autobauer in der Krise. Die Verkäufe von Elektroautos nehmen zwar an Fahrt auf, die Gewinnmargen sind dort jedoch kleiner.
Zugleich belasten die Zölle der US-Regierung und vor allem das wegbrechende Geschäft in China die Unternehmen. (afp/dpa/red)
VW-Chef Oliver Blume bezifferte in einem Interview eine theoretische Zahl von rund 50.000 Stellen, die weltweit betroffen sein könnten, wenn die Arbeitskosten unverändert blieben. (Archivbild) - Foto: Ronny Hartmann / AFP via Getty Image
Nach langen Wochen der Unsicherheit mit Blick auf Sparpläne bei Volkswagen hat sich Konzernchef Oliver Blume am Morgen in Wolfsburg bei einer Betriebsversammlung den Fragen der Beschäftigten gestellt.
„Unser Vertrauen in diesen Konzernvorstand, insbesondere auch in dessen Vorsitzenden Oliver Blume, ist beschädigt“, sagte Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo nach Angaben aus Teilnehmerkreisen bei der Versammlung im Stammwerk. „Noch nicht irreparabel. Aber beschädigt.“
„Mit einem CEO, der seinen Leuten nicht sagt, was ist, lässt sich nicht arbeiten“, sagte Cavallo demnach zudem. In dieser Woche findet eine Reihe von außerordentlichen Betriebsversammlungen statt. Im Vorfeld hatten die Beschäftigten dem Konzernvorstand eine „desaströse Kommunikation“ vorgeworfen.
Streit um mögliche Stellenstreichungen
Der Konflikt hatte sich an möglichen Stellenstreichungen bei Volkswagen entzündet, über die im Juli zunächst Medien tagelang berichteten. Konzernchef Blume äußerte sich danach zunächst in einem im Intranet des Konzerns veröffentlichten Interview.
Bei diesen Kosten habe VW im Vergleich zum Durchschnitt vergleichbarer Unternehmen „einen Nachteil von rund 20 Prozent“, sagte er. „Da die Hälfte der Gemeinkosten aus den Personalkosten resultiert, würde eine theoretische Ableitung ohne Veränderung der Arbeitskosten rund 50.000 Stellen weltweit ergeben.“
Die VW-Werke Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm stehen auf der Kippe.
Neue Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns stehen am 23. April 2026 nahe dem Werk in Emden für den Versand bereit. (Archivbild)
Foto: Ina Fassbender / AFP via Getty Images
Cavallo kritisiert Blumes Formulierung
Cavallo kritisierte die Formulierung „ohne Veränderung der Arbeitskosten“ als „sprachlichen Tarnumhang“. „Und wenn man den wegzieht, steht da: Liebe Beschäftigte, wenn Ihr es ab morgen für die Hälfte der Bezahlung macht, wollen wir nur 25.000 rausschmeißen“, sagte sie laut Teilnehmerkreisen.
IG-Metall-Chefin Christiane Benner hatte am Morgen gefordert, statt auf Personalabbau auf andere Sparmaßnahmen zu setzen. Die Lage der Automobilbranche sei mit Blick auf US-Zölle und die Konkurrenz aus China schwierig, räumte sie ein.
„Erkennen wir die Lage an? Ja, aber wir sind der Meinung, die Beschäftigten haben ihren Beitrag geleistet, und das Management ist in der Verantwortung, Perspektiven aufzuzeigen.“
2024 war bereits die Rede von möglichen Werksschließungen gewesen. Die traditionell starken Arbeitnehmervertreter im VW-Konzern sowie das Land Niedersachsen als Anteilseigner rangen der Konzernspitze damals als Kompromiss ein Sparprogramm ab, das einen sozialverträglichen Jobabbau von zehntausenden Stellen bis 2030 vorsah. (afp/red)
Die deutsche Autobranche steckt tief in der Krise. Ein neues Gesetz soll einen fließenden Jobwechsel ermöglichen. (Archivbild) - Foto: Jan Woitas/dpa
In Kürze:
Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.
Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.
Bas: Unkompliziert wechseln
„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.
720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen
Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.
BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung
Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.
dbb: Kein Vorwand für Personalabbau
Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
Die schwarz-rote Koalition stellte die Eckpunkte der geplanten Steuerreform vor. Höhere Freibeträge sollen entlasten, zugleich werden einzelne Steuervergünstigungen gekürzt. - Foto: Tobias SCHWARZ / AFP via Getty Images
In Kürze:
Höhere Freibeträge und angepasste Steuertarife sollen Arbeitnehmer und Familien entlasten und die kalte Progression abmildern.
Zur Gegenfinanzierung werden Steuervergünstigungen gekürzt, etwa beim Handwerkerbonus, und Minijobs werden stärker besteuert.
Wer tatsächlich profitiert, hängt von der persönlichen Situation ab – die endgültige Bilanz zeigt sich erst im Steuerbescheid.
Zehn Milliarden Euro mehr für Bürgerinnen und Bürger: Mit dieser Summe wirbt die Bundesregierung für ihre Steuerreform. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Arbeitnehmer und Familien künftig weniger Einkommensteuer zahlen. Der Grundfreibetrag steigt, Kinder werden steuerlich stärker berücksichtigt, und der Einkommensteuertarif wird angepasst.
„Wer unter Teuerung, Inflation und stagnierenden Löhnen am meisten leidet, wird entlastet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Freitag bei der Vorstellung der Entlastungspläne. Profitieren sollen vor allem Familien sowie Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept schlüssig: Der Staat nimmt weniger Steuern ein, also bleibt den Bürgern mehr Geld im Portemonnaie. Bei genauerer Betrachtung ist diese Rechnung jedoch komplexer.
Die Reform besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bringt Entlastungen für viele Steuerzahler. Der zweite Teil sieht die Streichung oder Kürzung bisheriger Steuervergünstigungen sowie eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Wer unter dem Strich tatsächlich profitiert, hängt daher deutlich stärker als bisher von der persönlichen Lebenssituation ab: Gibt es Kinder im Haushalt? Werden haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt? Fallen regelmäßig Handwerkerkosten an? Oder werden hohe Unternehmensgewinne erzielt? Erst im Zusammenspiel aller Änderungen lässt sich beurteilen, wie sich die Reform im konkreten Steuerbescheid auswirkt.
Der erste Blick: Mehr steuerfreies Einkommen
Der wichtigste Baustein der Reform betrifft den sogenannten Grundfreibetrag. Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Ein Teil des Einkommens bleibt grundsätzlich steuerfrei. Der Staat geht davon aus, dass dieses Geld für den notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird und deshalb nicht besteuert werden soll. Nach den am Donnerstagmorgen vorgelegten Plänen steigt dieser steuerfreie Betrag voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro. Erst Einkommen, das darüber liegt, wird nach dem Einkommensteuertarif besteuert. Davon profitieren grundsätzlich alle, die Einkommensteuer zahlen. Steigt der steuerfreie Betrag, wird automatisch ein größerer Teil des Einkommens nicht besteuert.
Hinzu kommt eine zweite, weniger bekannte Änderung, die für viele Arbeitnehmer jedoch mindestens ebenso wichtig sein dürfte. Die Bundesregierung will die Grenzen des Einkommensteuertarifs erneut anheben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die Verschiebung dieser Tarifgrenzen ist aus dem Steuerrecht bekannt und wird regelmäßig eingesetzt, um diesen Effekt abzufedern. Die Pläne der Koalition gehen jedoch darüber hinaus. Zusätzlich soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden, um kleinere und mittlere Einkommen stärker zu entlasten.
Ein Beispiel macht das deutlich: Erhält eine Angestellte eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, weil die Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten gestiegen sind, ist sie auf dem Papier zwar besser bezahlt. Da die Lebenshaltungskosten jedoch ebenfalls gestiegen sind, kann sie sich real nicht mehr leisten als zuvor. In diesem Fall bleibt ihre Kaufkraft praktisch unverändert. Ohne Anpassung des Steuertarifs würde sie dennoch mehr Einkommensteuer zahlen, weil Teile ihres Einkommens in einen höheren Tarifbereich rutschen. Obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist, müsste sie einen größeren Anteil ihres Einkommens an den Fiskus abführen.
Neben dem Einkommensteuertarif werden auch Familien entlastet. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro dadurch dauerhaft um mehrere Hundert Euro pro Jahr entlastet werden. Bis hierher vermittelt die Reform ein klares Bild: Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer ein und lässt den Bürgern mehr Geld. Dieses Bild verändert sich allerdings, sobald der zweite Teil des Steuerpakets in den Blick kommt.
Die zweite Rechnung: Womit der Staat die Entlastung finanziert
Steuersenkungen kosten Geld. Deshalb stellt sich bei jeder Reform dieselbe Frage: Wer finanziert die Entlastung? Im aktuellen Paket lautet die Antwort: Zum Teil verzichtet der Bund auf Einnahmen, zum Teil werden bestehende Steuervergünstigungen gekürzt oder andere Abgaben erhöht. Für viele Bürger entscheidet deshalb nicht allein der neue Einkommensteuertarif darüber, ob sie am Ende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der sogenannte Handwerkerbonus. Bislang konnten Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll dieser Steuervorteil auf 15 Prozent sinken. Künftig können höchstens noch 900 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Was bedeutet das konkret für Auftraggeber? Wer etwa sein Badezimmer renovieren lässt oder einen Elektriker, Dachdecker oder Maler beauftragt, kann künftig einen kleineren Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Die Handwerkerrechnung selbst wird dadurch nicht höher. Der steuerliche Zuschuss des Staates fällt jedoch geringer aus.
Die geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen ist eine der Maßnahmen, mit denen das Reformpaket gegenfinanziert werden soll. Sie wird im Beschluss des Koalitionsausschusses gemeinsam mit weiteren Finanzierungsmaßnahmen wie der Anpassung der „Reichensteuer“ und einer Gewinnabführung der KfW aufgeführt.
Jörg Dietrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßte die Reformschritte grundsätzlich. Wörtlich sagte Dietrich:
„Das Paket enthält damit eine Reihe richtiger Reformen und weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg weiterzugehen.“
Die Reduzierung des Handwerkerbonus bewertet Dietrich als „vertretbaren Kompromiss“. Weiter äußerte der Handwerkskammerpräsident:
„Er (der Handwerkerbonus – Anm. d. Red.) setzt weiterhin einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit.“
Ein zweiter Baustein der Gegenfinanzierung betrifft geringfügige Beschäftigungen. Nach den Beschlüssen soll die pauschale Steuer auf Minijobs von bisher zwei auf fünf Prozent steigen. Für Arbeitgeber erhöhen sich dadurch die Kosten dieser Beschäftigungsform. Welche Folgen das haben wird, ist derzeit offen. Die Bundesregierung verbindet die Änderung mit dem Ziel einer gerechteren Finanzierung des Steuersystems. Nach Angaben der Minijob-Zentrale arbeiten besonders viele Minijobber im Handel sowie im Gastgewerbe. Ob Unternehmen ihre Beschäftigungspraxis deshalb ändern, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.
Nicht jedes hohe Einkommen ist gleich
Während viele Arbeitnehmer von höheren Freibeträgen profitieren sollen, sieht die Reform zugleich eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Nach den Beschlüssen der Koalition soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro ist eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung will damit einen Teil der Entlastungen gegenfinanzieren.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine stärkere Besteuerung besonders wohlhabender Bürger. Tatsächlich ist die Wirkung differenzierter. Denn die Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Personengesellschaften wie viele Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder familiengeführte mittelständische Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs unterliegen dagegen zunächst der Körperschaftsteuer; ausgeschüttete Gewinne werden anschließend gesondert besteuert. Die Rechtsform entscheidet daher wesentlich darüber, welche Steuerbelastung entsteht.
Wie groß diese Gruppe ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Zwar stellen Personengesellschaften nur rund 2,4 Prozent der knapp 42 Millionen Einkommensteuerpflichtigen, sie erwirtschaften jedoch rund 14 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte. Besonders auffällig ist die Gruppe der Personengesellschaften mit Einkünften von mehr als einer Million Euro: Sie macht lediglich 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, vereint aber rund zehn Prozent der gesamten steuerlichen Bemessungsgrundlage auf sich.
Nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) würden deshalb rund 40 Prozent der Bemessungsgrundlage einer höheren Besteuerung beim Spitzensteuersatz auf unternehmerische Einkünfte entfallen. Bei einer Verschärfung der sogenannten Reichensteuer wären es sogar etwa 70 Prozent. Das Institut folgert daraus, dass Änderungen des Spitzensteuersatzes nicht nur eine Verteilungsfrage zwischen hohen und niedrigen Einkommen sind, sondern zugleich die steuerliche Belastung vieler inhabergeführter Unternehmen betreffen. „Da ein erheblicher Teil der vom Spitzen- und Reichensteuersatz betroffenen Einkommen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen stammt, ist die Einkommensteuer immer auch eine wichtige Unternehmenssteuer“, heißt es im IW-Papier. Weiter heißt es als Fazit: „Wer Arbeits- und Investitionsanreize stärken will, sollte daher nicht auf höhere Belastungen setzen.“
Die Bilanz erst auf dem Steuerbescheid zu sehen
Die Steuerreform folgt damit keinem einfachen Muster. Sie senkt an einer Stelle die Belastung und erhöht sie an anderer oder streicht bisherige Vergünstigungen. Wer am Ende tatsächlich besser oder schlechter gestellt ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Ein Arbeitnehmer ohne größere steuerlich begünstigte Ausgaben dürfte vor allem von den höheren Freibeträgen und den verschobenen Tarifgrenzen profitieren. Wer regelmäßig Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt oder als Arbeitgeber Minijobs nutzt, muss dagegen die gekürzten Steuervergünstigungen in seine persönliche Rechnung einbeziehen. Bei sehr hohen Einkommen kommt zusätzlich die Anhebung des Spitzensteuersatzes hinzu.
Damit wird die Reform vor allem eines: individueller. Ob sie für den Einzelnen eine spürbare Entlastung oder lediglich eine geringere Mehrbelastung bedeutet, zeigt sich erst, wenn alle Änderungen im Steuerbescheid zusammenlaufen.
Die schwarz-rote Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat ein umfassendes Reformpaket mit 34 Einzelmaßnahmen beschlossen. Ziele des Pakets sind die Stabilisierung der Wirtschaft, steuerliche Entlastungen sowie Veränderungen am Arbeitsmarkt und in den Sozialsystemen. Ein zentraler und diskutierter Teilaspekt betrifft das Gesundheitswesen mit neuen Regeln zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit.
Besonderheiten im Gesundheitswesen
Im Fokus der Neuregelungen für das Gesundheitswesen steht die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese wurde im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführt. Weiterhin gilt künftig die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Tag der Erkrankung. Die bisherige gesetzliche Regelung, eine AU erst ab dem vierten Tag dem Arbeitgeber vorzulegen entfällt.
Die Reform zielt darauf ab den hohen Krankenständen entgegenzuwirken, die einen Wettbewerbsnachteil für die deutsche Wirtschaft darstellen, so Merz. Für die Unternehmen bleiben aber abweichende Ausnahmen über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen möglich.
Auswirkungen für Patienten, Ärzte und das Gesundheitssystem
Erkrankte müssen bereits ab dem ersten Tag einer Erkrankung, auch bei leichten Infekten, die medizinische Hilfe vor Ort in Anspruch nehmen. Mit dem Primärgesetz soll die Versorgung der Patienten bedarfsgerecht gesteuert und Fachkräfte entlastet werden. In einem Primärsystem gehen die Patienten bei nahezu allen Fragen und Beschwerden zuallererst in die eigene Hausarztpraxis.
Ziel des Gesetzes ist die effiziente und systematische Ausrichtung der Versorgungsprozesse. Weiterhin soll hierdurch auch die Qualität der Behandlung gesichert und erhöht werden. Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die kardiovaskuläre Sterblichkeit (Herz-Kreislauf-Erkrankung) zu senken.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind hierzulande die häufigste Todesursache. Mit rund 57 Millionen Euro verursachten Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems im Jahr 2020 die höchsten Kosten für das deutsche Gesundheitssystem. Mit einer Bündelung an Präventionsmaßnahmen, wie Früherkennung und die Versorgung von Her-Kreislauf-Erkrankungen, soll die Herz-Kreislauf-Gesundheit der Bevölkerung verbessert werden.
Diese Maßnahmen fordern die Praxen in besonderer Weise heraus. Elke Cremer, Vorsitzende des Hausärzteverbandes Nordrhein beklagt das bürokratische System in Deutschland. Patienten werden zukünftig in überfüllten Wartezimmern auch im Hinblick aufkommender Infekt Zeiten, sitzen. Aus einem einzigen Grund: Den administrativen Vorgaben. Cremer warnt: „Die wirklich kranken und chronisch Erkrankten bleiben auf der Strecke.“
Sorge der Bevölkerung
Auch die Bevölkerung zeigt sich besorgt. In einer Protestkampagne gegen das GKV-Spargesetz startete der Hausärztinnen-und Hausärzteverband eine Patientenumfrage. Demnach erwarten 77 Prozent, dass sich die geplanten Sparmaßnahmen negativ auf die hausärztliche Versorgung auswirken. Knapp 60 Prozent erwarten, dass die Praxen weniger Zeit pro Patienten haben, ebenfalls 60 Prozent befürchten längere Wartezeiten.
Auf die Ärzte rollt nach Angaben des Hausärzteverbandes eine Bürokratiewelle zu. Er erwartet eine Überlastung der niedergelassenen Praxen durch reine Routine-Atteste. Verbandschef Nicola Buhlinger-Göpfarth spricht von einem „bürokratischen Super-GAU für die Hausarztpraxen“. Die Erwartung, dass die Zahl der Krankheitstage durch die Reform reduziert werde, hält der Verband für „eine Illusion“.
Der Kanzler argumentierte in einem Interview mit Maybrit Illner, dass mit der Abschaffung der telefonischen Krankschreibungen künftig wieder die Regelung gelten werde, wie sie bereits vor der Corona-Pandemie üblich war. „Wir haben gesehen, dass seitdem die Krankschreibungen deutlich angestiegen sind“, erklärte Merz.
Der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, sieht das anders. Er bezeichnete die Reform als „faktenfrei“. „Zig Statistiken und Untersuchungen der Krankenkassen zeigen eindeutig, dass die Telefon-AU nicht zu mehr Krankschreibungen geführt hat.“ Der beobachtete Anstieg sei vielmehr auf eine verbesserte Erfassung seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Jahr 2022 zurückzuführen und damit ein statistischer Effekt, so Beier.
Der Vorstand der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner sprechen von einer „Zumutung, die an Unverschämtheit grenzt“. Das Wegnehmen vieler Milliarden Euro aus der Patientenversorgung durch das GKV-Spargesetz auf der einen Seite und durch das Aufbürden von noch mehr Arbeit und Bürokratie auf der anderen Seite, garnieren die Regierungsparteien ein erhebliches Maß an Misstrauen gegenüber den Bürgern, so der KBV-Vorstand.
Das Sparpaket sieht unter anderem finanzielle Kürzungen bei Ärzten und Kliniken, gedeckelte Ausgaben für medizinische Leistungen, Budgetierung sowie weitere Klinik-Kürzungen vor.
Der AOK – Bundesverband warnt ebenso gegen eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Diese werde den Krankenstand nicht senken, im Gegenteil. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Carola Reimann warnt vor erheblichen Mehraufwand, zusätzlichen Belastungen der Arztpraxen sowie höheren Kosten für das Gesundheitssystem. Sie betont weiterhin, es sei „nicht nachvollziehbar“, wie die verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag zur Entbürokratisierung beitrage.
Für einen kritischen Blick auf das Reformpaket spricht sich zudem die Gewerkschaft Verdi aus und warnt vor Befristungswachstum. Durch die neuen Beschlüsse dürfen Arbeitgeber künftig neu eingestellte Beschäftigte bis zu vier Jahre ohne Sachgrund befristet beschäftigen.
Eine sachgrundlose Befristung liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag zeitlich begrenzt, ohne dass es dafür einen speziellen rechtlichen Grund gibt. Das unternehmerische Risiko wird somit allein auf die Beschäftigten verlagert, betont der Verdi-Vorsitzende Frank Werneke. In der Krankschreibung ab Tag 1 sieht er eine Zunahme der „Misstrauenskultur“.
Im Laufe des Jahres 2027 soll die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung in Kraft treten. Das Inkrafttreten lässt sich erst nach Einreichung der kabinettsentwürfe im Bundestag präzise absehen.
Der Entwurf zum Arbeitszeitgesetz von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sorgt für Diskussion in der Regierungskoalition. - Foto: Kay Nietfeld/dpa
In Kürze:
Streit über tägliche vs. wöchentliche Arbeitszeitgrenze
Arbeitgeber für Flexibilisierung, Gewerkschaften dagegen
Koalition sucht Kompromiss im Ausschuss
Zwischen den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD ist ein heftiger Streit um die Gestaltung des Arbeitszeitgesetzes ausgebrochen. In einem geleakten Referentenentwurf, will die SPD-Politikerin Bärbel Bas die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit begrenzen, berichtet die WELT. So soll eine neue Regelung lediglich für Firmen mit Tarifverträgen gelten.
Linnemann: Entwurf „keine Grundlage“ für Diskussionen
Demnach heißt es in dem Papier auf Seite 2: „Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren.“ Auf Seite 4 heißt es weiter, dass dies möglich sein soll, wenn die Tarifverträge dies zuließen. Zudem müsse der Schutz der Gesundheit sichergestellt sein.
14 Wirtschaftsverbände haben hingegen eine grundsätzliche Reform des Arbeitszeitgesetzes gefordert. Sie argumentieren mit mehr Gestaltungsspielräumen für Betriebe und Beschäftigte. Dabei verweisen sie auf den Koalitionsvertrag, der eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Arbeitszeit vorsieht. Auch die Union lehnt eine Verknüpfung mit Tarifverträgen ab. In dieser Form sei der Referentenentwurf „keine Grundlage“ für eine weitere Diskussion, betont Generalsekretär Carsten Linnemann (CDU), wie das „Handelsblatt“ berichtet.
„Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir für alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal ob mit oder ohne Tarifbindung“, ergänzt der Sprecher der Unionsfraktion für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (CDU), am Donnerstag, 18. Juni.
Die SPD-Spitze hat laut WELT ein Entgegenkommen ankündigt. Man arbeite intensiv an wichtigen Reformen, dies erfordere Kompromisse.
Gewerkschaften sind gegen Reformen
Der Entwurf hatte am Donnerstag für Krach in der Koalition gesorgt. CDU-Generalsekretär Linnemann übte Kritik an dem Papier: „Der kursierende Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium entspricht nicht der Vereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung im Koalitionsvertrag und kann daher keine Grundlage für die weitere Arbeit der Koalition sein.“
Eine Einigung soll bei einem Koalitionsausschuss am 1. Juli erzielt werden. Dann stehen weitere Reformpläne zu Rente, Steuern und Arbeitsmarkt an. Laut SPD-Führung sei das Reformpaket „eine gemeinsame Kraftanstrengung, damit es danach für alle einfacher und fairer ist“.
Von den Reformen erwarten sie eine positive Wirkung auf Wirtschaftswachstum, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit. Sozialkürzungen lehnt die SPD hingegen ab.
Die Gewerkschaften lehnen die Reform ab. Es sei das Ziel der Arbeitgeber, „ihre Beschäftigten nach Belieben einzusetzen“. Die derzeitige Regelung sichere zudem die Gesundheit der Beschäftigten.
Bei der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes geht es um Änderungen beim Achtstundentag und bei der Arbeitszeiterfassung. (Symbolbild) - Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn
Laut dem Entwurf, der AFP am Donnerstag, 18. Juni, vorlag, soll der Übergang von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit an Tarifverträge geknüpft werden.
Zudem sind strengere Vorschriften zur elektronischen Arbeitszeiterfassung vorgesehen. Das Ministerium bezeichnete das Papier als „interne Arbeitsfassung“, die sich noch in der Hausabstimmung befinde.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.
Der Entwurf sieht vor, dass Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen Betriebspartner diese Möglichkeit erhalten – allerdings nur, wenn die Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger und weitere Verbände (Handel, Handwerk, Baugewerbe, Familienunternehmer) monierten, der Entwurf widerspreche dem Koalitionsvertrag, der keine tarifliche Bindung vorsehe.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU/CSU sprach von einem „Gegenentwurf zum Koalitionsvertrag zulasten des Mittelstandes“. Unionspolitiker Marc Biadacz (CDU) erklärte, eine Bindung an Tarifverträge dürfe es nicht geben.
Auch die geplante Pflicht zur täglichen elektronischen Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit stieß auf scharfe Ablehnung. Arbeitgeberverbände kritisierten dies als „bürokratisch“ und als „Stechuhr“.
Stellungnahme der SPD
Die arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Annika Klose, verteidigte den Entwurf. Die Reform müsse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dienen.
Die elektronische Zeiterfassung sei notwendig, um unbezahlte Überstunden zu verhindern. Tarifverträge seien der richtige Ort für den Interessenausgleich.
Weitere Regelung
Der Entwurf sieht zudem vor, dass Bäckereien sonntags bis zu acht Stunden und öffentliche Bibliotheken bis zu sechs Stunden öffnen dürfen. (afp/red)
Marc Biadacz (CDU), sozialpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, fordert die Arbeitszeitflexibilisierung für alle Arbeitnehmer – unabhängig von einer Tarifbindung. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz (CDU), erklärte am 18. Juni gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, die Flexibilisierung müsse für alle Arbeitnehmer gelten – unabhängig von einer Tarifbindung.
Eine Bindung an Tarifverträge lehnt die Union ab. „Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen“, sagte Biadacz.
Biadacz lehnte auch Überlegungen des Ministeriums zu strengeren Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung ab. Die Erfassung müsse unbürokratisch möglich sein. Zudem müsse die Vertrauensarbeitszeit in allen Betrieben weiterhin möglich bleiben.
Interne Arbeitsfassung
Ein Sprecher der Unionsfraktion wies darauf hin, dass es sich bei den bekannt gewordenen Überlegungen nicht um einen offiziellen Gesetzentwurf handelt. Das Bundesarbeitsministerium hatte sie als „interne Arbeitsfassung“ bezeichnet. (afp/red)
Mit COVID-19-Impfstoff gefüllte Spritzen stehen auf einem Tisch in einer COVID-19-Impfklinik. (Archivfoto) - Foto: Justin Sullivan/Getty Images
In Kürze:
Impfpflicht 2021 ohne Ausnahmen im Unternehmen
43 Mitarbeiter wegen fehlender Impfung entlassen
4,25 Millionen US-Dollar Vergleich wegen Diskriminierungsvorwürfen
Das im US-Bundesstaat Oklahoma ansässige Unternehmen für Kompressoranlagen AG Equipment Company wird 4,25 Millionen Dollar (3,9 Millionen Euro) zahlen, um eine Diskriminierungsklage beizulegen, die im Namen von 43 ehemaligen Mitarbeitern eingereicht wurde. Dies teilte die US-Gleichbehandlungsbehörde EEOC am 18. Mai in einer Erklärung mit.
Im Herbst 2021 verpflichtete AG Equipment alle Beschäftigten zur COVID-19-Impfung und erklärte, dass keine Ausnahmen erlaubt seien. „Trotzdem beantragten mehrere Mitarbeiter Ausnahmen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen. Ein Mitarbeiter legte zusätzlich ein ärztliches Attest vor, das eine Ausnahme wegen einer medizinischen Erkrankung empfahl“, so die EEOC.
„Das Unternehmen weigerte sich, die Anträge der Mitarbeiter zu prüfen, und entließ alle Personen, die keinen Impfnachweis vorlegen konnten, am 15. Oktober 2021, einschließlich derjenigen, die um eine Ausnahme ersucht hatten.“
Vorwürfe der Diskriminierung und rechtliche Grundlage
Das Verhalten von AG Equipment verstoße gegen den Titel VII des Civil Rights Act von 1964, der Diskriminierung im Arbeitsverhältnis aufgrund von Religion, nationaler Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe und Rasse verbietet, so die Behörde. Dem Unternehmen wird außerdem ein Verstoß gegen den Americans with Disabilities Act (ADA) vorgeworfen, der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben untersagt.
Die Zahlung von 4,25 Millionen Dollar dient der Beilegung der Klage wegen religiöser und behinderungsbezogener Diskriminierung, die von der EEOC gegen das Unternehmen eingereicht wurde.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Einigung AG Equipment, künftig keine Diskriminierung aufgrund von Religion oder Behinderung gegenüber seinen Mitarbeitern zu begehen. Das Unternehmen muss Führungskräfte in Bezug auf die Einhaltung von Titel VII und ADA schulen und die Mitarbeiter über ihre Rechte auf religiöse und gesundheitliche Ausnahmen informieren. Titel VII verpflichtet Arbeitgeber, angemessene Vorkehrungen für religiöse Überzeugungen zu treffen, sofern dies keine unzumutbare Belastung für das Unternehmen darstellt, so die EEOC.
Zu solchen Maßnahmen gehören flexible Arbeitszeiten, Versetzungen auf andere Stellen, interne Versetzungen sowie freiwilliger Schichttausch. Eine Maßnahme kann als unzumutbare Belastung gelten, wenn sie beispielsweise hohe Kosten verursacht, die Sicherheit oder Effizienz am Arbeitsplatz beeinträchtigt oder die Rechte anderer Mitarbeiter verletzt.
EEOC-Vorsitzende Andrea R. Lucas kommentierte die Einigung mit den Worten: „Wenn eine Anpassung ohne unzumutbare Belastung möglich ist, verlangt das Gesetz sie – die Pandemie entband Arbeitgeber nicht von ihren gesetzlichen Pflichten nach Titel VII und dem ADA.“
„Die EEOC wird unter meiner Leitung weiterhin Arbeitgeber zur Verantwortung ziehen, greifbare Ergebnisse liefern und die Würde amerikanischer Arbeitnehmer wiederherstellen, die durch weitverbreitete COVID-19-Impf-bezogene Verletzungen ihrer Bürgerrechte geschädigt wurden.“
Eine Krankenschwester hält einen COVID-19-Impfstoff in einer Archivillustration in Miami.
Foto: Joe Raedle/Getty Image
Weitere Entscheidungen der Gleichbehandlungsbehörde
Die Epoch Times kontaktierte AG Equipment für eine Stellungnahme, erhielt jedoch bis zur Veröffentlichung keine Antwort.
Am 18. Mai gab die EEOC außerdem eine Entscheidung in einem weiteren Fall bekannt und stellte fest, dass das Innenministerium / Bureau of Indian Education gegen Titel VII verstoßen habe, indem es religiöse Ausnahmeanträge von drei Mitarbeitern ablehnte, die eine Befreiung vom bundesweiten COVID-19-Impfmandat der vorherigen Regierung beantragt hatten.
Zahlreiche Unternehmen und Bundesbehörden führten während der Pandemie strenge Impfpflichten ein, nachdem eine breitere Richtlinie von Regierungen und globalen Gesundheitsorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation angestoßen worden war. Klagen und entsprechende Einigungen laufen weiterhin.
Politische und gesundheitspolitische Entwicklungen
Im vergangenen Jahr kündigte Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Jr. an, dass die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) keine COVID-19-Impfungen mehr für Schwangere und gesunde Kinder empfehlen würden. Kennedy sagte, diese Empfehlung sei trotz fehlender klinischer Daten zur wiederholten Auffrischungsstrategie bei Kindern eingeführt worden.
Zu diesem Zeitpunkt sagte Dr. Marty Makary, damals FDA-Kommissar, es gebe „keine Evidenz dafür, dass gesunde Kinder sie heute brauchen, und die meisten Länder empfehlen sie nicht mehr für Kinder.“
Gegen die Entscheidung wurde im Juli 2025 Klage eingereicht. Die Kläger warfen dem Gesundheitsminister vor, willkürlich und ohne ausreichende Begründung gehandelt zu haben. Die von der American Academy of Pediatrics und anderen Ärzteverbänden eingereichte Klage behauptete, die Maßnahme verstoße gegen den Administrative Procedure Act.
„Die Richtlinie ist nur ein Beispiel für die Agenda des Ministers, die lang etablierte, vom Kongress autorisierte, wissenschafts- und evidenzbasierte Impfstruktur zu demontieren, die den Tod unzähliger Amerikaner verhindert hat“, hieß es in der Klage.
Personen, die COVID-19-Impfungen erhalten haben und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Ansprüche im Rahmen des Countermeasures Injury Compensation Programms einreichen. Ansprüche können auch im Todesfall eines Angehörigen geltend gemacht werden.
Erfolgreiche Ansprüche können Entschädigungen für entgangenes Einkommen, Hinterbliebenenleistungen sowie nicht erstattete medizinische Kosten umfassen.
Setzt eine Stadt oder ein Bundesland Entscheidungen von Verwaltungsgerichten nicht um, drohen künftig höhere Strafgelder. - Foto: Zolnierek/iStock
In einem seit Jahren ausgetragenen Streit über einen Job bei der Diakonie hat das Bundesarbeitsgericht endgültig zugunsten der evangelischen Kirche entschieden.
Vor dem obersten deutschen Arbeitsgericht in Erfurt scheiterte am Donnerstag, 21.Mai die Klage einer konfessionslosen Sozialpädagogin, die sich 2012 auf eine Stelle für ein Forschungsprojekt bewarb. Sie wurde nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen, ein evangelischer Bewerber bekam den Posten. (Az. 8 AZR 194/25 (F))
Selbstbestimmungsrecht vs. Diskriminierungsverbot
Der Fall warf die grundlegende Frage auf, wann die Kirchen für eine Stelle die Kirchenmitgliedschaft voraussetzen dürfen. Er ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Gerichte mussten abwägen zwischen dem Diskriminierungsverbot in deutschem und europäischem Recht und dem im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
Die erfolglose Bewerberin forderte eine Entschädigung von etwa 9800 Euro. Das BAG entschied aber nun, dass sie nicht unzulässig wegen der Religion benachteiligt worden sei.
Die Benachteiligung sei ausnahmsweise gerechtfertigt gewesen. Religionsgemeinschaften könnten eine Kirchenmitgliedschaft verlangen, „wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt“, erklärte das Gericht.
Es entschied damit anders als zum ersten Mal, als es mit dem Fall befasst war. 2016 hatte es das Verfahren zunächst ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur europarechtlichen Lage vorgelegt. Dieser urteilte im April 2018, dass Kirchen zwar konfessionslose Bewerber für bestimmte Positionen ablehnen dürfen.
Gerichte müssten aber überprüfen können, ob Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für die konkrete Stelle „wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt“ sei. Daraufhin sprach das BAG der Klägerin im Oktober 2018 eine Entschädigung von 3915 Euro zu.
Der Prozess war damit aber nicht zu Ende. Denn die Diakonie wandte sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Und dieses kippte im September 2025 das Erfurter Urteil und sprach kirchlichen Arbeitgebern einen größeren Ermessensspielraum zu.
Das BAG habe das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen nicht ausreichend berücksichtigt. Es musste erneut verhandeln und urteilte nun im Sinne der Kirchen.
Die Diakonie zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es bestätige „im Grundsatz unseren Weg: Kirche und Diakonie dürfen besondere Anforderungen an Stellen mit besonderer Verantwortung für das christliche Profil stellen“, erklärte Diakonie-Vorstand Jörg Kruttschnitt.
Er wies zudem darauf hin, dass Kirche und Diakonie schon 2024 „ihre Regelungen reformiert und die Einstellungsvoraussetzungen weit geöffnet“ hätten. (afp/red)