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Innenausschuss berät über CSD-Anschlag – Ermittler prüfen mögliche Mittäter


In Kürze:

  • Innenausschuss berät heute über den CSD-Anschlag.
  • Ermittler prüfen Hinweise auf mögliche Mittäter.
  • Linke fordert zunächst Aufklärung statt neuer Gesetze.

 
Der Innenausschuss des Bundestages kommt heute zu einer Sondersitzung zusammen, um den islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin aufzuarbeiten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) informiert gemeinsam mit Vertretern des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei, des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie der Generalbundesanwaltschaft über den aktuellen Stand der Ermittlungen. Im Mittelpunkt stehen die bisherigen Erkenntnisse zum Anschlag, das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und mögliche Konsequenzen.
Laut Medienberichten halten Ermittler die Annahme, der Anschlag sei ausschließlich von einem Einzeltäter verübt worden, inzwischen für zunehmend unwahrscheinlich. Hintergrund sind mehrere Spuren, denen die Ermittlungsbehörden derzeit nachgehen. Dazu gehört insbesondere ein zweites Mobiltelefon, das im Tatfahrzeug sichergestellt wurde und derzeit vom Bundeskriminalamt ausgewertet wird. Nach Einschätzung der Ermittler könnte das Gerät Hinweise auf mögliche Kontaktpersonen oder Unterstützer liefern. Ein Nachweis weiterer Tatbeteiligter liegt bislang jedoch nicht vor; die Ermittlungen dauern an.

Zweites Handy und auffällige Fahrtroute

Dem Bericht zufolge untersuchen die Ermittler außerdem die Bewegungsdaten des Mietfahrzeugs. Demnach soll der spätere Attentäter vor der Tat keinen direkten Weg zum Anschlagsort genommen haben, sondern einen auffälligen Fahrverlauf mit mehreren Stopps zurückgelegt haben. Ob dies auf Absprachen oder Kontakte mit weiteren Personen hindeutet, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Auch hierzu gibt es bislang keine abschließenden Erkenntnisse.
Die Linke lehnt unterdessen schnelle Gesetzesverschärfungen infolge des Anschlags ab. Bevor über neue Sicherheitsgesetze diskutiert werde, müsse zunächst geklärt werden, warum die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Fall des späteren Attentäters Abdul B. nicht ausgeschöpft worden seien, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Clara Bünger im ZDF-„Morgenmagazin“.
Nach ihren Angaben hätte bereits das Jugendstrafrecht die Möglichkeit eröffnet, einen Haftbefehl zu erlassen. Zudem müsse geklärt werden, warum ein als Hochrisikofall eingestufter Islamist nicht enger überwacht worden sei und ob sämtliche Erkenntnisse des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) den zuständigen Gerichten vollständig vorlagen.

Behörden hatten Attentäter im Blick

Der spätere Attentäter war im Januar 2026 von der Berliner Polizei als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Anschließend befasste sich auch das GTAZ mit dem Fall. Dem Berliner Verfassungsschutz war Abdul B. bereits seit November 2021 bekannt. Obwohl gegen ihn eine noch nicht rechtskräftige Jugendstrafe verhängt worden war, befand er sich auf freiem Fuß.
Am 25. Juli fuhr der 21-Jährige am Rande des Christopher Street Days mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge. Anschließend griff er nach bisherigen Erkenntnissen weitere Menschen mit einer Machete an. Eine Frau kam ums Leben, 31 weitere Menschen wurden verletzt. Einen Tag später wurde der Attentäter von einem Spezialeinsatzkommando erschossen, nachdem er Einsatzkräfte angegriffen haben soll.
Abdul B. stand nach seiner Haftentlassung unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Neben einer Observation sollen auch Telekommunikationsüberwachung und weitere Maßnahmen zum Einsatz gekommen sein. Trotzdem gelang es dem späteren Attentäter, den Anschlag vorzubereiten und auszuführen. Genau diese Frage – weshalb die bestehenden Überwachungsmaßnahmen den Anschlag nicht verhindern konnten – dürfte heute eine zentrale Rolle in der Sondersitzung des Innenausschusses spielen. (dpa/red)
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6,8 Millionen Stimmen ohne Wirkung? Der Streit um die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde


In Kürze:

  • Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier fordert eine Senkung der Sperrklausel auf drei Prozent.
  • Linke und AfD sprechen sich für Änderungen aus, die Union lehnt eine Reform ab.
  • Der knappe BSW-Wahlausgang mit 4,981 Prozent verschärft die Debatte.

 
Die Debatte über die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen gewinnt an Fahrt. Auslöser ist ein Vorstoß des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Er bezeichnete die Sperrklausel als „nicht mehr zeitgemäß“ und sprach sich dafür aus, die Hürde von fünf auf drei Prozent abzusenken. Seine Begründung: Millionen Wählerstimmen würden derzeit ohne parlamentarische Wirkung bleiben.
Papier verwies gegenüber dem „Tagesspiegel“ darauf, dass bei der vergangenen Bundestagswahl nach seinen Angaben rund 6,8 Millionen von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen auf Parteien entfielen, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht übersprangen. Eine Demokratie müsse auch neuen Parteien ermöglichen, sich politisch zu etablieren. Die aktuelle Regelung erschwere dies und könne zu einer „parteipolitischen Versteinerung“ führen.

Ein Mikrofon ist auf dem Rednerpult vor einer Wahlveranstaltung der Christlich Demokratischen Union (CDU) im GENO-Haus am 8. März 2026 in Stuttgart, Süddeutschland, zu sehen.

Foto: Silas Stein / AFP via Getty Images

Zwischen Wahlgleichheit und stabilen Mehrheiten

Hinter der Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde steht ein grundsätzlicher Konflikt des deutschen Wahlsystems: Soll möglichst jede politische Strömung im Parlament vertreten sein – oder soll verhindert werden, dass eine Vielzahl kleiner Parteien die Regierungsbildung erschwert?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert, dass die Sperrklausel vor allem eingeführt wurde, um einer Zersplitterung des Parteiensystems entgegenzuwirken und die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Mehrheiten zu sichern. Befürworter einer Reform argumentieren dagegen mit der Wahlgleichheit und kritisieren, dass Stimmen für Parteien unterhalb der Fünf-Prozent-Marke ohne direkte parlamentarische Wirkung bleiben.
Besondere Aufmerksamkeit erhält die Debatte durch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die Partei scheiterte bei der vergangenen Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen nur äußerst knapp an der Sperrklausel. Das BSW hat deshalb rechtliche Schritte eingeleitet und eine Überprüfung des Wahlergebnisses angestoßen. Der Fall gilt als aktuelles Beispiel dafür, wie stark eine feste Sperrklausel über die parlamentarische Vertretung einer Partei entscheiden kann.
Die Befürworter einer Änderung sehen in dem knappen Ergebnis einen Anlass, die bestehende Regelung zu überprüfen. Kritiker halten dagegen, dass eine niedrigere Hürde nicht automatisch zu mehr politischer Stabilität führen würde. Über die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW muss letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

BSW-Logo am 06.12.2025

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Linke unterstützt Drei-Prozent-Vorschlag – AfD will Abschaffung

Unterstützung für Papiers Vorschlag kommt von der Linken. „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben“, sagte die Parlamentsgeschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, der „Rheinischen Post“. Die Partei unterstütze deshalb eine Absenkung auf drei Prozent.
Noch weiter geht die AfD. Parteichefin Alice Weidel sprach von einer Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Teile der Wählerstimmen wegen der Sperrklausel keine parlamentarische Wirkung hätten. Eine Drei-Prozent-Hürde lehnt sie jedoch ab und fordert stattdessen die vollständige Abschaffung der Sperrklausel.
Die Union lehnt eine Änderung der bestehenden Regelung ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte CDU-Fraktionsvize Günter Krings dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Gerade in schwierigen politischen Zeiten brauche Deutschland mehr Stabilität und keine zusätzlichen Hindernisse für Regierungsbildungen.
Auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht keinen Grund für eine Reform. „Ich kann für diesen Vorschlag weder eine Notwendigkeit noch eine wirkliche Zweckmäßigkeit erkennen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Die Fünf-Prozent-Klausel habe in den vergangenen Jahrzehnten nicht verhindert, dass neue Parteien in den Bundestag einzogen.
Lammert verwies auf die Grünen und die AfD, denen der Einzug in den Bundestag gelungen sei. Auch die Linke habe trotz der Abspaltung des Wagenknecht-Flügels 2025 den Wiedereinzug geschafft. Das Argument, die Hürde schütze lediglich etablierte Parteien vor Konkurrenz, treffe deshalb nicht zu.
Zusätzliche politische Brisanz bekommt die Diskussion durch die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort hatte sich SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. Kritiker, darunter BSW-Chef Fabio de Masi, werfen der SPD deshalb vor, die Debatte vor allem aus taktischen Gründen zu führen.
„Natürlich lässt sich darüber verfassungsrechtlich diskutieren. Doch der SPD geht es aktuell vor allem um ihr eigenes Schicksal“, sagte de Masi.

Entscheidung über Reform bleibt offen

Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt damit ein Streitpunkt zwischen den Zielen eines möglichst repräsentativen Parlaments und der Sicherung stabiler Mehrheiten. Eine Änderung des Wahlrechts zeichnet sich derzeit nicht ab. Klar ist jedoch: Fälle wie das knappe Scheitern des BSW und die hohe Zahl nicht berücksichtigter Stimmen haben die Diskussion über die Zukunft der Sperrklausel neu entfacht. (afp/dpa/red)
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AfD und Linke für Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen – Union dagegen


In Kürze:

AfD-Chefin Alice Weidel plädiert für eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde.
Die Linke-Fraktion befürwortet eine Absenkung der Hürde auf drei Prozent.
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: 6,8 Millionen Stimmen nicht berücksichtigt.

Nach dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hat sich auch die Linke für eine Absenkung der Sperrklausel bei Bundestagswahlen ausgesprochen.

Weidel: Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, sagte der „Rheinischen Post“ vom Donnerstag: „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben.“ AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzender Alice Weidel sieht die Hürde ebenfalls kritisch: „Grundsätzlich ist es ein gravierender Mangel und eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Anteile der Wählerstimmen durch eine Sperrklausel faktisch entwertet werden und das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit dadurch ausgehebelt wird“, zitiert sie der „Tagesspiegel“.
Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) lehnte eine Absenkung hingegen ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND).
Angestoßen hatte die Debatte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier. In einem „Tagesspiegel“-Interview Anfang der Woche nannte er die Fünf-Prozent-Hürde „nicht mehr zeitgemäß“. Der Jurist plädierte dafür, die Sperrklausel bei Bundestagswahlen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Weidel lehnt dies ab. Aus ihrer Sicht wäre es „ehrlicher“, sie „gleich ganz abzuschaffen“ Weiter sagte sie: „Das Argument, mit der Sperrklausel eine Zersplitterung des Parlaments verhindern zu müssen, ist offenkundig nicht stichhaltig und vorgeschoben.“
Latendorf sagte, durch die Sperrklausel werde der Wählerwille „nicht bestmöglich repräsentiert, was in einer Demokratie aber das Ziel sein sollte“. Ihre Partei unterstütze daher den Vorschlag Papiers, die Sperrklausel auf drei Prozent abzusenken. „An uns würde eine Wahlrechtsänderung, die sich an seinem Vorschlag orientiert, nicht scheitern.“

Krings: Regierungsbildung ohne Grenze noch schwieriger

Krings dagegen betonte: „Gerade in unseren Zeiten brauchen wir mehr und nicht weniger Stabilität in der parlamentarischen Arbeit.“ Durch ein Absenken der bewährten Fünf-Prozent-Hürde würden ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwerer werden, sagte er den RND-Zeitungen. „Außerdem könnte das ein Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen sein.“
Papier sagte dem „Tagesspiegel“, bei der Bundestagswahl 2025 seien 6,8 Millionen von 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen „unter den Tisch“ gefallen, weil sie auf Parteien entfielen, die weniger als fünf Prozent erzielten. Eine vitale Demokratie lebe zudem davon, dass neue Parteien entstehen könnten. „Mit der Fünf-Prozent-Hürde ist es sehr schwer, eine Partei zu gründen, aufzubauen und zu erhalten. Das führt zur Gefahr der parteipolitischen Versteinerung.“ Mehr Parteien im Parlament bedeuteten „mehr, nicht weniger Demokratie“.
Auch Sachsen-Anhalts SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann hatte sich für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Die SPD muss in dem Bundesland um den Einzug ins Landesparlament bangen. Die AfD führt die Umfragen mit großem Vorsprung an.

Mehr Demokratie für Einführung einer Ersatzstimme

Die Organisation „Mehr Demokratie“ plädierte bereits im vergangenen Jahr für eine Absenkung. Dadurch würde die repräsentative Demokratie wieder repräsentativer werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch die Einführung einer Ersatzstimme könnte den Wählerwillen besser abbilden. Damit könnten sie ein zusätzliches Kreuz bei einer zweiten Partei machen für den Fall, dass die erstgewählte an der Fünf-Prozent-Hürde scheitere. Das könne auch taktisches Wählen verhindern, glaubt man bei der Organisation.
Nach dem Bundeswahlgesetz muss eine Partei im gesamten Bundesgebiet fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um an der Mandatsverteilung im Bundestag beteiligt zu werden. Hat eine Partei weniger Stimmen, zieht sie nicht in das Parlament ein. Ausgenommen sind Parteien von nationalen Minderheiten und Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Frei ist neuer Vorsitzender der Unionsfraktion

Der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei ist neuer Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag. Die Abgeordneten von CDU und CSU wählten den 52-jährigen CDU-Politiker in einer Sondersitzung zum Nachfolger des vor eineinhalb Wochen zurückgetretenen Jens Spahn, wie die Deutsche Presse-Agentur aus der Sitzung erfuhr. Teilnehmer gaben das Ergebnis mit 91,9 Prozent an. Enthaltungen werden von der Union nicht mitgezählt, sondern nur Ja und Nein-Stimmen.

Frei bekommt keine Quittung für den Unmut

Die Unzufriedenheit in der Union mit der Personalrochade von Kanzler Friedrich Merz spiegelt sich damit – anders als von einigen erwartet – nicht in dem Wahlergebnis wider. Mehr als 90 Prozent gilt als gutes Ergebnis, auch wenn eine so große Zustimmung bei der Union alles andere als ungewöhnlich ist. Bei den bisherigen Erstwahlen der Fraktionschefs der Union seit 1949 war das Überschreiten der 90-Prozent-Marke die Regel.
Von den 13 Vorgängern Freis starteten fast alle mit einem solchen Ergebnis in ihre Amtszeiten, soweit sie sich nicht in Kampfabstimmungen durchsetzen mussten. Es gab nur eine Ausnahme: Friedrich Merz kam 2022 auf 89,5 Prozent. Spahn bekam bei seiner ersten Wahl im vergangenen Jahr 91,3 Prozent. Bei Wiederwahlen gab es dagegen häufiger Ergebnisse unter 90 Prozent.

Kritik wegen Schnieder-Entlassung

Schon vor der Wahl hatte es Spekulationen gegeben, der Unmut in der Union über die Personalrochade von Merz könnte sich im Wahlergebnis von Frei niederschlagen. Unzufriedenheit gibt es vor allem im Landesverband Rheinland-Pfalz wegen der Entlassung von Verkehrsminister Patrick Schnieder, aber auch in Ostdeutschland, weil die sächsische Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein aus dem Kanzleramt ins Gesundheitsministerium versetzt wurde.
In den CDU-Gremiensitzungen am Montag hatte es heftige Kritik an Merz gegeben, die in der Äußerung von Bremens CDU-Landeschef Heiko Strohmann gipfelte: „Sie leiten hier keine Firma, sondern eine Partei.“ In einem aktuellen Interview des „Tagesspiegels“ legte Strohmann nach: „Ich will nicht sagen, dass wir eine katastrophale Stimmung haben. Aber es geht schon in diese Richtung.“

Rückkehr in die Fraktionsführung nach 15 Monaten

Frei war schon nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr als Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gespräch, wurde dann aber von Merz ins Kanzleramt geholt. Dort stand er lange Zeit in der Kritik. Sowohl aus beiden Koalitionsparteien als auch aus den Ländern wurde ihm mangelnde Koordination der Zusammenarbeit vorgeworfen, auch wenn sich das in den vergangenen Monaten besserte.
Nun kehrt Frei in gewohnte Gefilde zurück. Der Jurist gehört seit 2013 dem Bundestag an, wo er 2021 Parlamentarischer Geschäftsführer unter Fraktionschef und Oppositionsführer Merz wurde. Frei kennt die Fraktionsarbeit also gut und gilt gleichzeitig als Vertrauter von Merz.
In seiner neuen Funktion muss er aber auch der Erwartung der Abgeordneten von CDU und CSU gerecht werden, dass die Fraktion ein selbstbewusstes Machtzentrum neben dem Kanzleramt ist. Sie erwarten von ihm, dass er dem Kanzler bei aller Loyalität auch klare Kante zeigen kann.

Rücktritt von Spahn als Auslöser

Auslöser der Personalrochade war, dass Jens Spahn Mitte Juli öffentlich machte, dass er und sein Ehemann Daniel Funke mit Hilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen haben. Damit umgingen die beiden ein in Deutschland geltendes Verbot und einen Parteitagsbeschluss der CDU. Spahn trat nach scharfer Kritik aus der Union und einer Aufforderung des Kanzlers als Unionsfraktionschef zurück.
Am Tag darauf deutete bereits an, dass Merz nicht nur einen Nachfolger für Spahn suchen, sondern ein größeres Rad drehen wollte. So kam es dann auch. Merz tauschte drei Minister aus, die Kabinettsumbildung wurde am Mittag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit der Überreichung der Ernennungsurkunden vollzogen.
  • Die bisherige Gesundheitsministerin Nina Warken löst Frei im Kanzleramt ab.
  • An die Spitze des Gesundheitsministeriums tritt Linnemann, der bisher CDU-Generalsekretär war.
  • Für den vom Kanzler entlassenen Schnieder kommt Steffen Bilger, der bisherige Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag war.
Insgesamt hat Merz in den vergangenen eineinhalb Wochen seit Spahns Rücktritt acht Personalwechsel in Regierung, Partei und Fraktion verfügt. Auch drei Parlamentarische Staatssekretäre werden ausgetauscht und die bisherige CDU-Schatzmeisterin Franziska Hoppermann ist bereits am Montag zur neuen Generalsekretärin ihrer Partei gewählt worden.

Personalrochade noch nicht beendet

Der größte Teil des Personalpakets ist mit der Wahl Freis fertig geschnürt. Ganz beendet ist die Rochade aber auch jetzt noch nicht.
  • Merz sucht noch nach einer neuen Staatsministerin für Sport im Kanzleramt. Wer es wird, gilt als offen. Bisher war dafür nur die Ex-Fußballerin Nadine Keßler im Gespräch.
  • Die CDU muss nach der Beförderung von Franziska Hoppermann ihren bisherigen Schatzmeister-Posten neu besetzen.
  • Die Fraktion benötigt nach dem Wechsel Bilgers ins Kabinett einen neuen Parlamentarischen Geschäftsführer. Auch für den neuen Gesundheitsminister Linnemann (bisher Fraktionsvize) und Johannes Steiniger (bisher Sprecher Landwirtschaft/künftig Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium) müssen Nachfolger gefunden werden.

Merz hofft auf Ende des Unmuts

Das von Merz erhoffte Aufbruchssignal geht von der Personalrochade angesichts des Unmuts in der Union jedenfalls nicht aus. Merz hofft, dass der Unmut sich mit der Ernennung der Minister und der Wahl in der Fraktion legt: „Ich gehe fest davon aus, dass nach der Fraktionssitzung am morgigen Tag dann auch alle Entscheidungen nicht nur getroffen sind, sondern auch akzeptiert“, sagte er bereits am Dienstag. (dpa/red)
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Neun CDU-Positionen neu besetzt – fünf weitere sind noch offen

Bundeskanzler Friedrich Merz hat diverse CDU-Positionen im Bundeskabinett neu besetzt. Das hat auch Folgen für die personelle Aufstellung der Partei, deren Chef Merz ist.
Anlass war der Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn wegen der Leihmutteraffäre. Wer wird was?

Thorsten Frei

Der 52-jährige Jurist aus dem Schwarzwald wechselt von der Position des Kanzleramtschefs anstelle von Spahn an die Spitze der 208 Abgeordneten der Unionsfraktion.
Dort ist er dafür zuständig, Mehrheiten für die Regierungspolitik zu organisieren und sich mit dem Koalitionspartner SPD abzustimmen.

Nina Warken

Die bisherige Gesundheitsministerin wird Nachfolgerin von Frei als Bundesministerin für besondere Aufgaben und Chefin des Kanzleramts. Künftig koordiniert die 47-jährige Juristin aus Tauberbischofsheim die Regierungsgeschäfte und ist quasi rechte Hand von Kanzler Merz.

Carsten Linnemann

Der 48-jährige Paderborner war bisher CDU-Generalsekretär und übernimmt nun Warkens Amt an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums.
Entsprechend seinem Motto „Einfach mal machen“ muss der Volkswirt das Sparprogramm für die Krankenversicherung umsetzen und unter anderem eine Pflegereform auf den Weg bringen.

Steffen Bilger

Auch der neue Bundesverkehrsminister, Nachfolger des geschassten CDU-Politikers Patrick Schnieder, stammt aus Baden-Württemberg. Der 47-jährige Jurist war bisher Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion. Künftig soll er unter anderem die Sanierung der Deutschen Bahn managen.

Franziska Hoppermann

Linnemanns Wechsel in die Regierung macht seinen Posten als CDU-Generalsekretär frei, und den übernimmt jetzt die 44-jährige Bundestagsabgeordnete Franziska Hoppermann aus Hamburg.
Die Diplomkauffrau war bisher Schatzmeisterin der Partei. Jetzt ist sie unter anderem für die Wahlkämpfe vor den Landtagswahlen im September zuständig.

Philipp Amthor

Der 33-jährige Jurist aus Mecklenburg-Vorpommern wechselt von seinem Posten als Parlamentarischer Staatssekretär im Digitalministerium als Staatsminister ins Kanzleramt. Als Bund-Länder-Koordinator ist seine Aufgabe die reibungslose Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Landesregierungen.

Gitta Connemann

Bisher war die 62-jährige Juristin aus Ostfriesland Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium. Jetzt übernimmt sie als Amthors Nachfolgerin die gleiche Position im Digitalministerium.
Connemann ist und bleibt zugleich die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung.

Johannes Steiniger

Der 39-jährige Mathematiklehrer war bisher agrarpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Der Generalsekretär der Landes-CDU in Rheinland-Pfalz wird nun Nachfolger Connemanns im Wirtschaftsministerium.

Christiane Schenderlein

Die 44-jährige Kommunikationsberaterin aus Sachsen-Anhalt war bisher Staatsministerin für Ehrenamt und Sport im Kanzleramt und wird nun Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium mit dem neuen Minister Linnemann.
Sie ersetzt den Magdeburger Bundestagsabgeordneten Tino Sorge, der nach eigenem Bekunden gegen seinen Willen gehen muss.

Offene Posten

Die Personalrochade ist noch nicht beendet, fünf weitere Posten müssen neu besetzt werden:
  • Merz sucht noch nach einer neuen Staatsministerin für Sport im Kanzleramt. Wer es wird, gilt als offen. Bisher war dafür nur die Ex-Fußballerin Nadine Keßler im Gespräch.
  • Die CDU muss nach der Beförderung von Franziska Hoppermann ihren bisherigen Schatzmeister-Posten neu besetzen. Ausgang: unklar.
  • Die Fraktion benötigt nach dem Wechsel Bilgers ins Kabinett einen Parlamentarischen Geschäftsführer. Dafür sind seine bisherigen Stellvertreter Catarina dos Santos-Wintz und Hendrik Hoppenstedt sowie Fraktionsvize Günter Krings im Gespräch.
  • Und auch für Linnemann (Fraktionsvize) und Steiniger (Sprecher Landwirtschaft) muss die Fraktion Ersatz finden.
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Kabinettsumbildung: Steinmeier ernennt Minister – Vereidigung erst im September

Die Amtszeit von Ministern beginnt mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten – und endet mit ihrer Entlassung durch ihn. Am Mittwoch um 12 Uhr kommt Frank-Walter Steinmeier dieser im Grundgesetz verankerten Aufgabe nach:
Er händigt mehreren CDU-Politikern die Entlassungs- und Ernennungsurkunden aus und besiegelt damit die Kabinettsumbildung, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) veranlasst hat. Die besonderen Umstände sorgen allerdings für Diskussionen.

Woran entzündet sich der aktuelle Streit?

Die Bundesregierung plant, die am Mittwoch vom Bundespräsidenten ernannten Minister erst im September vor dem Bundestag vereidigen zu lassen – nämlich dann, wenn die sommerliche Sitzungspause vorüber ist und das Parlament zu seiner regulären Plenarsitzung zusammentritt.
Anvisiert ist das Datum 9. September. Sie will damit Kosten sparen, die bei einer Sondersitzung des Bundestagstags im Sommer anfallen würden, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub anreisen müssten.
Der Knackpunkt: Im Grundgesetz steht, der Amtseid vor dem Bundestag sei „bei der Amtsübernahme“ der neuen Minister zu leisten. Erfüllt der geplante sechswöchige Aufschub der Vereidigung diese Vorgabe?
Das Grundgesetz selbst definiert keine genaue Frist, innerhalb derer die Vereidigung zu erfolgen hat. Es handelt sich also um eine verfassungsrechtliche Grauzone.

Welche rechtlichen Vorgaben zur Ernennung von Ministern gibt es?

Nicht viele: Das Verfahren ist im Grundgesetz-Artikel 64 festgeschrieben – in zwei schlichten Sätzen: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.“
Konsens unter Staatsrechtlern ist: Neue Ministerinnen und Minister kommen in genau jenem Moment ins Amt, in dem der Bundespräsident ihnen die Ernennungsurkunde aushändigt – und nicht erst bei der nachträglichen Vereidigung im Bundestag.

Welche Argumente führen Kritiker an?

Einige Staatsrechtler warnen eindringlich davor, dass der Zeitplan der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen könnte.
„Dieser sechswöchige Aufschub der Eidesleistung neuer Minister, den es in der bundesdeutschen Staatspraxis seit 1949 noch nie gegeben hat, ist eine gefährliche Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments“, schreibt der Kölner Rechtsprofessor Christoph Schönberger in einem Beitrag für die „FAZ“.
„Der Bundeskanzler verstößt daher gegen das Grundgesetz, wenn er einem ernannten Minister dessen Geschäftsbereich tatsächlich überträgt, bevor dieser vor dem Bundestag vereidigt worden ist.“
Auch der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, meldete Bedenken an. „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat“, sagte Pieper der „Rheinischen Post“.
„Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber.“ Pieper rät zu einer Sondersitzung des Bundestags.

Welche Bedeutung hat die Vereidigung?

Der Amtseid vor dem Bundestag hat vor allem symbolische Bedeutung: Er soll deutlich machen, dass die demokratische Legitimation der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag stammt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt in einem Gutachten zur Bedeutung des Amtseids: „Das Regierungsmitglied bekundet unter Berufung auf von ihm als bindend empfundene ethisch-moralische Werte vor dem Bundestag, den Willen zu haben, die Pflichten, die ihm die Rechtsordnung auferlegt, zu erfüllen.“
Die „maßgebliche Bedeutung“ des Eides liege somit „außerhalb der rechtlichen Sphäre“.

Wie begründet der Kanzler sein Vorgehen?

Kanzler Merz teilt die Zweifel an dem Verfahren nicht: „Wir halten es für zulässig“, sagte er am Montag. Eine Sondersitzung in der Sommerpause wäre zu teuer: „Das würde die Öffentlichkeit zu Recht im Hinblick auf die Kosten kritisieren“.
Bundespräsident Steinmeier, dem die Ernennung der Minister ja obliegt, äußerte sich nicht selbst zu der Debatte. Aus dem Bundespräsidialamt verlautete, der Zeitplan sei nicht Sache des Staatsoberhaupts.
Mit der Ernennung komme Steinmeier seinen Aufgaben laut Grundgesetz nach. Die Eidesleitung finde dann aber vor dem Bundestag statt, „der selbst entscheidet, wann er sich dazu versammelt“. (afp/red)
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27. Juli: Merz baut weiter um | Unmut über Schnieder-Umgang | Mieter unter Druck

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Merz baut weiter um

Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Rahmen der laufenden Personalrochaden in seiner Partei und im Kabinett weitere Personalentscheidungen bestätigt. Neuer Verkehrsminister soll Steffen Bilger, werden. Außerdem wird Franziska Hoppermann neue CDU-Generalsekretärin. Sie folgt auf Carsten Linnemann, der künftig das Amt des Bundesgesundheitsministers übernehmen soll.

Unmut über Schnieder-Umgang

Bundeskanzler Friedrich Merz hält trotz Kritik an der geplanten Ablösung von Verkehrsminister Patrick Schnieder fest. Innerhalb der CDU wächst der Unmut über den Umgang mit Schnieder. Nun hat die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion einen bereits vereinbarten Besuch im Kanzleramt mit einem deutlichen Schreiben abgesagt. Der Journalist Robin Alexander schreibt, der Unmut nehme „bisher nicht gekannte Formen“ an.

Mieter unter Druck

Miete und Nebenkosten überfordern laut einer YouGov-Umfrage immer mehr Menschen in Deutschland. Knapp die Hälfte der befragten Mieter können sich ihre Wohnkosten „gerade so leisten“. Gleichzeitig wünscht sich fast jeder zweite Mieter Wohneigentum. Die größte Hürde ist dabei jedoch fehlendes Eigenkapital.

Drohnenflotte und Labors im All

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag will vermehrt in Forschung, Innovation und Technologie investieren. Dazu hat die Gruppe konkrete Vorschläge vorgelegt. Unter anderem soll die Bundeswehr ihre Drohnenflotte deutlich ausbauen. Auch der Weltraum soll besser genutzt werden – zum Beispiel für die Forschung und die Herstellung von Medikamenten. Ziel sei es, Deutschlands führende Rolle als Industrie und Exportnation zu erhalten.

Feuer wüten weiter

An der französischen Atlantikküste kämpft die Feuerwehr weiter mit einem Großaufgebot und internationaler Unterstützung gegen den großflächigen Waldbrand. Nach einer Krisensitzung der Regierung erklärte Innenminister Laurent Nuñez, dass der Brand „stabilisiert“ aber „noch nicht unter Kontrolle“ sei. Die Flammen wüteten weiter. 2.500 Feuerwehrleute, 18 Löschflugzeuge und 1.500 Soldaten seien im Einsatz.
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Verkehrsminister Bilger auf bekanntem Terrain – Neuland für Gesundheitsminister Linnemann


In Kürze:

  • Der neue Verkehrsminister Steffen Bilger gilt als Fachmann des Metiers.
  • Ex-Gesundheitsministerin Nina Warken ist nun Kanzleramtschefin.
  • Die ehemalige Fußballnationalspielerin Nadine Keßler ist neue Staatsministerin für Sport und Ehrenamt.

 
Bundeskanzler Friedrich Merz hat sein Kabinett umgebaut und drei Ministerämter sowie mehrere weitere Positionen neu besetzt. Für die meiste Diskussion und Kritik – vor allem innerhalb der Union – sorgte der Rücktritt von Patrick Schnieder. Er kam damit einer möglichen Entlassung durch Merz zuvor. Nachdem der vom Kanzler zunächst favorisierte Nachfolger Fritz Güntzler nicht zur Verfügung stand, trat schließlich Steffen Bilger (CDU) die Nachfolge seines Parteikollegen Schnieder an.

Bilger: Erfahrener Verkehrspolitiker mit Einfluss

Der 47-jährige Steffen Bilger gilt als fachlich versierter Politiker, gut vernetzt und erfahrener Verkehrsexperte. Während er in der schwarz-roten Koalition bislang vor allem im Hintergrund wirkte, bringt der Rechtsanwalt aus Baden-Württemberg umfassende Kenntnisse im Verkehrsbereich mit. Anders als der ursprünglich favorisierte Finanz- und Steuerfachmann Fritz Güntzler war Bilger bereits früh im Verkehrsausschuss des Bundestages aktiv.
Nach seinem Einzug in den Bundestag 2009 gehörte Bilger von 2009 bis 2013 dem Verkehrsausschuss an. Bei den Koalitionsverhandlungen nach der Wiederwahl von Angela Merkel im Jahr 2017 arbeitete er in der Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur mit. 2018 wurde er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium.
Nach dem Wechsel der Union in die Opposition 2021 übernahm Bilger den Posten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und wechselte zugleich sein Fachgebiet. Er war für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt zuständig und kritisierte in dieser Rolle unter anderem den damaligen Grünen-Minister Cem Özdemir.
Seit Beginn der schwarz-roten Koalition ist Bilger Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion und zählt damit zu den einflussreichen Organisatoren hinter den Kulissen. Nun übernimmt der verheiratete Vater von drei Kindern das Verkehrsministerium mit einem der größten Etats des Bundes. Auf X erklärte Bilger, er freue sich auf die Rückkehr ins Bundesverkehrsministerium. Verkehrspolitik sei viele Jahre sein Schwerpunktthema gewesen.

Gesundheitspolitik als neue Aufgabe für Linnemann

Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann ist bereits seit 2009 Bundestagsabgeordneter. Der bald 50-jährige CDU-Politiker ist Diplom-Betriebswirt (FH) und promovierter Volkswirt. Vor Beginn seiner politischen Laufbahn arbeitete er als Ökonom bei der Deutschen Bank Research und der IKB. Er gilt als wirtschafts- und finanzpolitisch versiert, das Gesundheitswesen ist hingegen weitgehend Neuland für ihn. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender war er zuletzt unter anderem für Arbeit, Soziales und Ehrenamt zuständig.

Nina Warken wird Kanzleramtschefin

Linnemann folgt auf Nina Warken, die als Chefin des Bundeskanzleramts und Bundesministerin für besondere Aufgaben nun ins Kanzleramt wechselte. Die Juristin ist seit dem Jahr 2000 Mitglied der CDU. Von 2004 bis 2024 war sie Mitglied im Stadtrat Tauberbischofsheim, von 2014 bis 2019 Mitglied im Kreistag des Main-Tauber-Kreises. Mitglied des Bundestages war sie zunächst von 2013 bis 2017, dann wieder ab 2018. Sie ist im Bundesvorstand der Frauenunion Deutschlands und Vorsitzende im Bundesfachausschuss Innere Sicherheit der CDU.  Seit 2023 ist die verheiratete Mutter von drei Kindern zudem  Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg.
Neuer Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt wird Philipp Amthor. Er folgt auf Michael Meister, der seine Regierungsfunktion verliert, aber weiterhin Bundestagsabgeordneter bleibt. Der 33-jährige CDU-Politiker ist seit Mai 2025 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und war dort unter anderem für Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau zuständig.

Keßler wird Staatsministerin für Sport und Ehrenamt

Seine Aufgaben übernimmt die bisherige Wirtschafts-Staatssekretärin Gitta Connemann (CDU). Sie bleibt nach ihrem Wechsel ins Digitalministerium Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung. Connemann ist Juristin, verheiratet, und gehört der CDU seit 1996 an. Die 62-Jährige ist zugleich Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), des einflussreichen Wirtschaftsflügels. An dieser Doppelrolle – MIT-Chefin und Parlamentarische Staatssekretärin beim Wirtschaftsministerium – gab es in der CDU durchaus Kritik.
Nachfolger Connemanns im Wirtschaftsministerium wird der Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger. Er ist bisher agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz. Der 39-jährige Gymnasiallehrer stammt aus Bad Dürkheim, ist ledig und seit 2013 Mitglied des Bundestages.
Mit Nadine Keßler zieht erstmals eine ehemalige Fußballnationalspielerin in die Bundesregierung ein. Die 38-Jährige übernimmt als Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Kanzleramt eine neue Aufgabe. Keßler war Weltfußballerin des Jahres 2014 und zuletzt bei der UEFA für den Frauenfußball verantwortlich.
Keßler folgt auf Christiane Schenderlein (CDU), die als Parlamentarische Staatssekretärin ins Bundesgesundheitsministerium wechselt. Die 44-jährige Politikwissenschaftlerin gehörte von 2019 bis 2021 dem sächsischen Landtag an. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Klage gegen Tempo beim Heizungsgesetz scheitert in Karlsruhe

Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen – und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:

Das alte Heizungsgesetz

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.

CDU-Politiker ging es zu schnell

Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sah sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er.
Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“.
Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.

Bundesverfassungsgericht stoppte die 2. und 3. Lesung

Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat.
Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: „Wann wird aus einem ‚schnellen‘ ein ‚zu schnelles‘ Gesetzgebungsverfahren?“, wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“

Verfassungsgericht verwarf die Klage

Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulässig. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)

Nun kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes.
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.
Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen – ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht – und verwarf die Klage. (dpa/red)
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22. Juli: Spahns Nachfolger | Brandmauer-Debatte | Razzia bei Deutscher Bank

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Spahns Nachfolger

Der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei soll neuer Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag werden. Er würde damit auf Jens Spahn folgen. Darauf haben sich die Chefs von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, verständigt. Zuvor sprachen sie bereits auch mit den Parteigremien der Union und der Bundestagsfraktion.

Brandmauer-Debatte

Angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse in Ostdeutschland fordert Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer ein Ende der Ausgrenzung von Parteien. Brandmauern nach links und rechts seien nicht sinnvoll. Wörtlich sagt er: „Wir müssen mit jedem reden, der reden will.“

Razzia bei Deutscher Bank

Ermittler haben die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht auf gemeinschaftliche Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Aktiengeschäften aus der Postbank-Zeit zwischen 2008 und 2010. Dabei geht es um mögliche Cum-Cum-Geschäfte. Der gesamte dadurch entstandene Steuerschaden wird auf rund 28 Milliarden Euro geschätzt.

KI-Rechenzentrum gescheitert

Die Pläne des KI-Marktführers OpenAI für ein milliardenschweres Rechenzentrum in Deutschland sind vorerst gescheitert. Hauptgründe sind die unzureichende Stromversorgung und EU-rechtliche Hürden. Selbst die Option, Atomstrom aus Frankreich zu beziehen, wurde in Betracht gezogen. OpenAI treibt stattdessen Projekte in den Emiraten voran.

Militärumgestaltung

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat General Oleksandr Syrskyj als Armeechef entlassen. Dies ist die zweite Neubesetzung des Postens seit 2022. Eine Woche zuvor entließ Selenskyj bereits Verteidigungsminister Mykhailo Fedorov, was zahlreiche Proteste im Inland nach sich zog. Daraufhin entließ Selenskyj Syrskyj, der wie Fedorov einen anderen Stil der Kriegsführung vertrat.
 
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Wahlausschuss schließt AfD-Politiker Martin Sichert von Landratswahl aus


In Kürze:

  • Der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ließ Martin Sichert (AfD) nicht zur Landratswahl am 13. September zu.
  • Grundlage der Entscheidung war eine Prüfung der Verfassungstreue nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht.
  • Das Innenministerium verwies auf öffentliche Äußerungen Sicherts, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen.
  • Sichert weist die Vorwürfe zurück und kündigt rechtliche Schritte gegen den Ausschluss an.

 
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wird am 13. September 2026 nicht bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland kandidieren können. Das entschied am Dienstagabend, 21. Juli, der Kreiswahlausschuss des Landkreises mit 5:1 Stimmen.
Zugelassen wurden die Wahlvorschläge Rolf Neuhaus (SPD), Sibylle Raquet (CDU) und Jan-Ole Möller (Die PARTEI).
Die Entscheidung, Sichert nicht zuzulassen, folgte einer Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums. Der Kreiswahlausschuss hatte auf der Grundlage des novellierten niedersächsischen Kommunalwahlrechts die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Wahlausschuss sah Anlass zum Zweifel an Verfassungstreue von Sichert

Da es sich bei einem Landrat um einen Beamten handelt, ist laut dem niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht die Verfassungstreue eine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Beamte, auch solche auf Zeit, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten.
Das Innenministerium als Kommunalaufsicht darf zur Prüfung der Verfassungstreue eines bestimmten Bewerbers öffentlich zugängliche Quellen auswerten. Ferner darf es auch Auskünfte vonseiten des Verfassungsschutzes einholen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Niedersachsen im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Inhaltlich entspricht das in etwa einer Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.

Ministerium übermittelte Aussagen des Abgeordneten in sozialen Medien

Die Zugehörigkeit zu einer Partei reicht für sich allein jedoch nicht aus, um hinreichende Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers für einen Beamtenposten zu rechtfertigen. Es müssen noch zusätzlich Anhaltspunkte in dessen Person selbst dazukommen, die dessen Verfassungstreue infrage stellen.
Im Fall Sicherts hat der Wahlausschuss diese offenbar gesehen. Das Innenministerium habe dem Ausschuss unter anderem Hinweise auf Äußerungen Sicherts in den sozialen Medien übermittelt. Dem NDR zufolge ging es dabei unter anderem um eine Aussage, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

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Abgelehnter Kandidat will gegen Ausschluss vorgehen

Sichert äußerte sich in einer Videobotschaft zu der Entscheidung des Wahlausschusses und bezeichnete die Entscheidung als „demokratietechnisch extremst gefährlich“. Er sei fassungslos und das Vorgehen sei ein „massiver Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“. Er selbst sei „absolut verfassungstreu“. Im Ausschuss hätten sich die Vertreter aller anderen Parteien gegen seine Kandidatur ausgesprochen.
Der AfD-Politiker gab an, vor Antritt seines Bundestagsmandats 15 Jahre lang ohne Anlass zu Beanstandungen als IT-Experte im öffentlichen Dienst gearbeitet zu haben. Sichert zog 2017 über die bayerische Landesliste in den Bundestag ein. Eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fand zum damaligen Zeitpunkt nicht statt.
Der Abgeordnete kündigte an, mit juristischen Mitteln gegen den Ausschluss von der Wahl vorgehen zu wollen. Eine Zulassung zur Wahl im September kann er damit nicht mehr erzwingen. Allerdings kann er nach Konstituierung des neuen Kreistages einen Einspruch gegen die Wahl einbringen oder vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Verfassungsschutz und GFF erwähnen Sichert mehrfach in Gutachten

Im März hatte Sichert auf X im Kontext der Hochstufung der Landes-AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geäußert. In diesem Kontext erklärte er, er stehe „über 100 Mal im Verfassungsschutzbericht“, weil er „anderen Parteien mehrfach vorgeworfen habe, ein Kartell zu bilden“.
Auf welchen Verfassungsschutzbericht er dabei anspielt, ist ungewiss. Die jüngsten Jahresberichte der niedersächsischen Landesbehörde nennen mit Blick auf den zum Zeitpunkt des Erscheinens noch als „Verdachtsfall“ geführten Landesverband nur wenige Namen. Zitate werden nur allgemein, etwa einem „Facebook-Eintrag eines Mitglieds der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag“ zugeordnet. Da dem Verfassungsschutz bei der Beobachtung von Abgeordneten besonders enge Grenzen auferlegt sind, wäre eine namentliche Nennung auch potenziell problematisch.
Allerdings ist Sichert in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Dazu kommen öffentliche Äußerungen, die im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD dokumentiert sind.

Gericht bestätigte Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Verfassungsschutzes

In mehreren Fällen, darunter auch in Niedersachsen, hatten Verwaltungsgerichte eine Beobachtung von AfD-Verbänden durch den Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, der Inlandsgeheimdienst habe zu Recht tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei angenommen.
Sichert hatte in eigenen Äußerungen unter anderem ein Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen gefordert und von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“ durch einen „Geburten-Dschihad“ gesprochen. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“, und bezeichnete kopftuchtragende Frauen als „islamistisch“.
Den parlamentarischen Abend einer Bundestagsfraktion mit muslimischen Vertretern anlässlich des bevorstehenden Ramadanfestes bezeichnete er als „symbolischen Akt der Unterwerfung des höchsten deutschen Parlaments unter den Islam“. Darüber hinaus sind Social-Media-Beiträge von ihm dokumentiert, in denen er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung früherer Regierungsmitglieder wegen ihrer Corona-Politik forderte.
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Frei soll Spahn als Unionsfraktionschef folgen

Der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei soll Nachfolger von Jens Spahn an der Spitze der Unionsbundestagsfraktion werden. Darauf verständigten sich die Chefs von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, wie dpa aus Unionskreisen erfuhr.
Vorangegangen waren zudem Gespräche in den Parteigremien der Union und in der Bundestagsfraktion. Merz hatte nach Spahns Rückzug angekündigt, in Abstimmung mit der Schwesterpartei „relativ bald“ einen Personalvorschlag zu machen.

Fraktion wählt Nachfolger am 29. Juli

Offiziell ins Amt kommt der Nachfolger erst durch Wahl in der Fraktion, die dafür am kommenden Mittwoch in Berlin zu einer Sondersitzung zusammenkommen soll.
Dem Vernehmen nach soll dann auch erst in der kommenden Woche die Nachfolge von Frei verkündet werden. Unklar ist bisher, ob es neben der Nachbesetzung im Kanzleramt auch noch zu weiteren Änderungen im Kabinett kommen wird.

Rückkehr in den Bundestag

Frei kehrt damit in seinen angestammten Bereich in der Bundespolitik zurück. Er war in der vergangenen Legislaturperiode Parlamentarischer Geschäftsführer unter dem damaligen Fraktionschef und Oppositionsführer Merz und kennt die Arbeit an der Spitze der Unions-Abgeordneten bestens.
Der 52-jährige CDU-Politiker aus dem Schwarzwald war schon nach der Bundestagswahl 2025 für den Fraktionsvorsitz im Gespräch. Merz holte seinen engen Vertrauten dann ins Kanzleramt.
Dort hat er nur schwer Fuß gefasst. Frei wurde von einigen in der Union vorgeworfen, lieber Interviews zu geben, als die Koalitionsarbeit zu koordinieren. Beim Reformpaket übernahmen dann die Fraktionsspitzen selbst diese Aufgabe. Die Fraktionsarbeit passe besser zu Frei, meinen viele. Mit ihm bekommt Merz einen loyalen Vertrauten an der Fraktionsspitze.

Hoffmann führt kommissarisch die Geschäfte

Spahn war am Wochenende nach wachsendem parteiinternem Druck von seinem Amt zurückgetreten. Nach Gesprächen mit Merz hatte der 46-Jährige seinen Rücktritt per Schreiben an die Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU erklärt. Der Spagat zwischen seiner privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft und der nachvollziehbaren Erwartung an ihn als Fraktionschef sei größer geworden, als von ihm erwartet.
Bis zur offiziellen Neuwahl des Nachfolgers führt Spahns bisheriger Stellvertreter, der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann die Amtsgeschäfte an der Spitze der Unionsfraktion. (dpa/red)
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Wenn Jobverlust droht: Geplantes Gesetz soll Jobwechsel erleichtern


In Kürze:

  • Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
  • Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
  • Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
  • Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.

Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.

Bas: Unkompliziert wechseln

„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.

720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen

Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.

BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.

dbb: Kein Vorwand für Personalabbau

Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Merz und Söder binden bei Spahn-Nachfolge Fraktion eng ein

Die Parteivorsitzenden von CDU und CSU wollen bei der Nachfolgeregelung für den zurückgetretenen Fraktionschef Jens Spahn die Abgeordneten der Union eng einbinden. Man stehe in Gesprächen mit der Bundestagsfraktion, sagte CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin.
„Wir hören also in die Fraktion hinein, was auch deren Anforderungen und Wünsche sind. Und insofern werden wir uns damit auch noch etwas Zeit lassen.“ Zugleich versicherte der CDU-Vorsitzende, er und CSU-Chef Markus Söder würden der Fraktion „zeitnah“ einen Vorschlag unterbreiten.
Merz verwies wie Söder auf die geplante Sondersitzung der CDU/CSU-Fraktion am Mittwoch kommender Woche, in der ein neuer Vorsitzender gewählt werden soll. Söder sagte in München, er und Merz wollten sich „gut austauschen“. Der bayerische Ministerpräsident äußerte die Hoffnung, dass der gemeinsame Vorschlag dann „hoffentlich große Zustimmung findet“.

Merz äußert sich nicht zu Spahns politischer Zukunft

Spahn war als Unionsfraktionschef im Bundestag zurückgetreten, nachdem er und sein Ehemann Daniel Funke mit Hilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen hatten.
Mit dem Rückzug reagierte er auf die scharfe Kritik auch innerhalb der Union an seinem Verhalten. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Der 46-jährige CDU-Politiker aus Nordrhein-Westfalen sagte nicht, ob er sein Bundestagsmandat behalten will.
Gefragt nach Spahns politischer Zukunft sagte Merz: „Ich weiß es nicht, was er selbst vorhat. Und wenn er darüber gerne sprechen will, tue ich das selbstverständlich.“ Er werde ihm aber öffentlich keine Ratschläge geben.

Dobrindt will keine falsche Spur legen

Neben anderen Politikern wird auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als möglicher neuer Fraktionsvorsitzender gehandelt. Er blockte Fragen zu seinem möglichen Interesse an dem Amt ab.
Er verstehe das Interesse an dieser Frage, sagte der CSU-Politiker in Berlin, betonte aber, „dass ich zu diesen Personalspekulationen einfach keinen Beitrag leisten will und ich das gern in einem geordneten Verfahren sehen würde“.
Auch Dobrindt verwies auf die Beratungen von Merz und Söder. Alles, was ich als Hinweis geben würde, würde ja nur irgendeine Spur legen, die dann eine ganz sicher falsche Spur wäre. Das will ich nicht.“

Söder verweist auf weitere Personalentscheidung im Herbst

Söder erläuterte, das gemeinsame Vorschlagsrecht sei „Teil auch unserer Geschäftsordnung“. Und ähnlich wie beim Fraktionsvorsitzenden gelte dies auch „für andere hochgestellte Ämter, die im Herbst erfolgen“.
Für den Herbst wird die Entscheidung erwartet, wen Union und SPD für die Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nominieren. Hierfür wird die CSU-Politikerin und bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner immer wieder als mögliche Kandidatin gehandelt.

Spahn-Rücktritt entfacht Debatte über Leihmutterschaft neu

Das Verhalten von Spahn entfacht inzwischen die Debatte über das Thema Leihmutterschaft neu. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bundestagsfraktionen zeigt, dass es dort zumeist keine einheitliche Meinung gibt.
So sagte etwa die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann, auch in ihrer Partei gebe es dazu unterschiedliche Haltungen.
„Ich gehöre zu denen, die eine mögliche Legalisierung einer Leihmutterschaft sehr kritisch sehen.“ Eine Diskussion in Gesellschaft, Politik und Parlament sei aber nötig.
„Deshalb sollten wir uns auch im Parlament erneut mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin von April 2024 befassen.“
Die SPD-Abgeordnete Jasmina Hostert sagte der dpa, Leihmutterschaft werfe sehr viele ethische Fragen auf. „Ich persönlich sehe momentan keine befriedigende Lösung, die diese komplexen ethischen und sozialen Fragen gut auflöst.“
Ihre Fraktionskollegin Carmen Wegge plädierte hingegen dafür, altruistische Leihmutterschaft in engen Grenzen zuzulassen, bei der eine Leihmutter kein Geld für die Schwangerschaft erhält. „Eine Regelung muss dabei ausreichend Schutz vor Ausbeutung von Frauen sowie klare Regeln und Grenzen beinhalten.“
Die Linke-Abgeordnete Kathrin Gebel warnte, Schwangerschaft drohe zur Ware zu werden „Wir sollten deshalb vor allem über besser finanzierte Kinderwunschbehandlungen, Möglichkeiten der Adoption, Pflegekindschaften und die vollständige Gleichstellung von Co-Elternschaften sowie lesbischen Müttern sprechen.“
Die AfD-Familienpolitikerin Birgit Bessin sprach sich gegen Lockerungen beim Verbot von Leihmutterschaft aus. Der Bundestag müsse zusätzlich die Inanspruchnahme im Ausland nach italienischem Vorbild unter Strafe stellen und damit „ein klares Signal gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens setzen“.

Bürger uneins über das geltende Verbot

Die Menschen in Deutschland sind in der Frage ebenfalls gespalten. 39 Prozent gaben in einer repräsentativen Befragung des Instituts Insa für die „Bild“ an, das Verbot der Leihmutterschaft richtig zu finden. 41 Prozent hielten es für falsch.
Ein außergewöhnlich hoher Anteil von 21 Prozent machte keine Angabe oder gab an, keine Antwort zu wissen. Insa befragte vom 17. bis zum 20. Juli 1.004 Menschen. Die maximale Fehlertoleranz beträgt plus/minus 3,1 Prozentpunkte. (dpa/red)
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Wer folgt auf Spahn? CDU/CSU-Fraktion entscheidet Ende Juli


In Kürze:

  • Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wählt am 29. Juli einen Nachfolger für den zurückgetretenen Jens Spahn.
  • Als aussichtsreichste Kandidaten gelten die Regierungsmitglieder Thorsten Frei, Nina Warken und Alexander Dobrindt.
  • Eine Wahl eines amtierenden Ministers würde eine Regierungsumbildung unter Bundeskanzler Friedrich Merz erforderlich machen.

 
Am 29. Juli plant die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag, über die Frage der Nachfolge des zurückgetretenen Vorsitzenden zu entscheiden. Jens Spahn (CDU), der frühere Bundesgesundheitsminister, hatte nach der sogenannten Leihmutter-Affäre am Samstag, 18. Juli, seinen Rücktritt erklärt. Bis zur Klärung der Nachfolge wird der erste Stellvertreter Alexander Hoffmann (CSU) geschäftsführend die Funktion übernehmen.
Es besteht kein Automatismus dahingehend, dass der Nachfolger Spahns aus den Reihen seiner gewählten Stellvertreter kommt.
Der Fraktionsvorsitzende hat eine besonders exponierte Position. Er muss über ausreichend Autorität gegenüber den Abgeordneten verfügen und in der Lage sein, vor wichtigen Abstimmungen Geschlossenheit herzustellen.
Bereits in mehreren Fällen in dieser Legislaturperiode hatten Abgeordnete der CDU und CSU offen Kritik an Gesetzesvorhaben geübt und gedroht, diese zu vereiteln – beispielsweise im Vorjahr beim Rentenpaket. Im Fall der Wahl der Richterin Frauke Brosius-Gersdorf gab fraktionsinterner Widerstand in der Union den Ausschlag für das Scheitern ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht. Dies sorgte bereits wenige Wochen nach Regierungsantritt für die erste Koalitionskrise zwischen Union und SPD.
Außerdem sollte der Fraktionschef ein erfahrener und versierter Debattenredner sein und ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aufweisen. In Aussprachen oder Generaldebatten ergreift er zumeist als erster Redner für die Fraktion das Wort.

Merz und Söder sollen Personalvorschlag erarbeiten

Die entscheidende Sitzung zur Bestimmung des Spahn-Nachfolgers wird am Mittwoch der letzten Juliwoche um 14 Uhr stattfinden, heißt es in einer SMS von Interimschef Hoffmann an Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger.
Kanzler Merz und Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder seien derzeit „damit befasst, einen Personalvorschlag für den Fraktionsvorsitz zu erarbeiten“. Dabei werde „die Einbindung der Fraktion sichergestellt“. Die Fraktion selbst muss den neuen Vorsitzenden wählen, allerdings ist damit zu rechnen, dass sie dem Vorschlag der Parteispitzen folgen wird. Alles andere würde die Autorität der Parteichefs beschädigen und eine entsprechende Krise zur Folge haben.
Von den derzeitigen Stellvertretern werden Hoffmann sowie CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Unions-Fraktionsvize Günter Krings als mögliche Spahn-Nachfolger genannt. Als Favoriten gelten sie jedoch nicht.
Stattdessen gelten drei derzeitige Regierungsmitglieder als aussichtsreichste Bewerber. Dies würde eine Regierungsumbildung erforderlich machen. Eine solche hatte Kanzler Merz im ZDF-„Sommerinterview“ am Sonntag als Möglichkeit angedeutet.

Frei als neuer Fraktionschef würde engen Schulterschluss mit Merz bedeuten

Vielfach fällt im Zusammenhang mit dem künftigen Fraktionsvorsitz der Name von Thorsten Frei (CDU). Für den Kanzleramtsminister spricht, dass er bereits in der vergangenen Wahlperiode als Parlamentsgeschäftsführer eng mit Merz zusammengearbeitet hat. In seinem gegenwärtigen Amt ist die Kooperation mit dem Kanzler noch enger. In der Bevölkerung gilt der Beliebtheitsgrad von Frei als durchschnittlich.
Ein weiterer Name, der fällt, ist jener von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie wäre nach Angela Merkel die zweite Frau, die eine CDU/CSU-Fraktion führen würde. Sie ist Bundesvorsitzende der Frauen-Union und war von 2021 bis 2025 eine der Parlamentsgeschäftsführer der Union im Bundestag. Ihre Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind jedoch deutlich unterdurchschnittlich – nicht zuletzt aufgrund der angekündigten Einschnitte in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform.
Laut Journalisten wie Julius Betschka gibt es nur einen logischen Kandidaten für den Fraktionsvorsitz: den derzeitigen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Er wäre der erste CSU-Politiker, der die gemeinsame Fraktion im Bundestag führen würde. Er gilt als gut vernetzt, und von 2017 bis 2025 hatte er bereits der CSU-Landesgruppe vorgestanden.

Poschardt: Dobrindt „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“

Für ihn spreche, dass er über die erforderliche Autorität verfüge, um nach den Unwägbarkeiten der vergangenen Monate Ruhe in die Fraktion zu bringen.
Seine Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind intakt, mit der Migrationswende hat er auf heiklem Terrain bereits Akzente gesetzt.
Der ehemalige Herausgeber der „WELT“, Ulf Poschardt, erklärte gegenüber „WELT-TV“, dass auch in der CDU das Vertrauen in die Lösungskompetenz von Dobrindt stark ausgeprägt sei. Er sei „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“. Allerdings, so Poschardt weiter, denke er nicht, Dobrindt sei „so dumm ist […], dass er sich diesen Schuh anzieht“.
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Corona-Enquete: Solche Lockdowns „dürfen sich nicht wiederholen“

Welche wirtschaftlichen Folgen die Corona-Pandemie und die staatliche Pandemiepolitik hatten, und wie effektiv die staatlichen Branchenhilfen in der Corona-Zeit waren,  das waren am Donnerstag (09.07.2026) die Themen der Corona-Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag.
Als Sachverständige wurden unter anderem Prof. Dr. Friedrich Heinemann vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsfo…
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Mehr Medaillen? Bundestag stimmt für neues Sportfördergesetz

Weniger Bürokratie, mehr Medaillen bei Olympia? Mit einem Sportfördergesetz wollen Politik und der organisierte Sport in Deutschland genau das erreichen.
Eine nächste Hürde hat die geplante Neuausrichtung nun genommen. Der Bundestag stimmte dem Entwurf des Sportfördergesetzes mit 561 Ja-Stimmen zu. Laut Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour votierten 43 Abgeordnete in der Schlussabstimmung dagegen.
Zuvor hatten Union, SPD, AfD und Grüne dafür votiert. Die Linksfraktion lehnte das Vorhaben ab und begründete dies unter anderem mit mangelnder sozialer Absicherung von Trainern. Zudem kritisierte ihr Abgeordneter Jorrit Bosch eine „Sportförderung je nach Kassenlage“.

Schenderlein: „Erfolgskapitel für den deutschen Spitzensport“

„Mit dem heutigen Beschluss schlagen wir ein neues Kapitel für den deutschen Spitzensport auf“, sagte Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU). „Wir schaffen damit die Voraussetzungen dafür, dass unsere Spitzensportförderung moderner, leistungsorientierter und effizienter wird.
Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Leistungsfähigkeit des deutschen Spitzensports nachhaltig stärken – und wieder mehr Medaillen bei internationalen Wettbewerben gewinnen“, so Schenderlein. Sie sei überzeugt, dass das Gesetz „ein Erfolgskapitel für den deutschen Spitzensport“ werde.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte bereits vor der Sitzung die Anpassungen begrüßt. „Das Gesetz bietet eine gute Grundlage, auf der wir Erfolge aufbauen können“, sagte DOSB-Präsident Thomas Weikert. „Wir wollen Deutschland zurück in die Weltspitze des Sports führen.
Wir wollen ein System gestalten, das nachhaltige Spitzenleistungen hervorbringt.“ Der Bundesrat soll im Herbst final beraten. Erst dann kann das Gesetz in Kraft treten.

Unabhängige Agentur soll Förder-Millionen verteilen

Herzstück der Reform ist die neue und unabhängige Spitzensportagentur mit Sitz in Leipzig. Der Stiftungsrat als zentrales Aufsichtsorgan der Agentur soll aus Vertretern der Politik und dem organisierten Sport bestehen.
Unter der Führung von zwei hauptamtlichen Vorständen soll die Agentur im nächsten Jahr ihre Arbeit aufnehmen und eigenständig die Steuer-Millionen verteilen.
Der Plan: die Spitzensportagentur fördert Verbände, Athleten sowie Olympia- und Bundesstützpunkte, richtet letztere gegebenenfalls neu aus und unterstützt wissenschaftlich.
Zudem bestimmt sie die Anzahl der Bundeskader und legt sportübergreifende Kaderkriterien fest. Ab 2031 plant die Regierung jährliche Kosten von 8,4 Millionen Euro für die Spitzensportagentur ein.

Bundesregierung räumt dem Sport mehr Mitsprache ein

Die Besetzung des Stiftungsrats passte die Bundesregierung zuletzt noch einmal an – und reagierte damit auf die Forderung des organisierten Sports, mehr Mitsprache zu erhalten: Dem Rat sollen nun zehn statt neun Mitglieder angehören. Der Deutsche Olympische Sportbund darf vier statt drei Mitglieder entsenden. Ein Platz ist für die Athletenkommission reserviert.
Auch der Deutsche Behindertensportverband (DBS) und das Nationale Paralympische Komitee lobten das neue Gesetz, dieses sende wichtige Signale für die weitere Entwicklung des deutschen Leistungssports.
„Entscheidend wird dabei sein, den paralympischen Spitzensport als selbstverständlichen Bestandteil der neuen Förderstrukturen zu verankern“, sagte der DBS-Vorstandsvorsitzende Idriss Gonschinska.
Lobende Worte und Zustimmung gab es sogar aus der Opposition. „Das Sportfördergesetz ist ein historischer Schritt und ein echter Paradigmenwechsel für den deutschen Spitzensport“, sagte Tina Winklmann, Grünen-Sprecherin für Sport und Ehrenamt.
„Wir Grünen haben diese Reform in der vergangenen Wahlperiode maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Deshalb tragen wir dieses Gesetz trotz verbleibender Lücken aus Überzeugung mit.“ (dpa/red)
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Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen

Im Kampf gegen Schwerkriminelle und Cyberangriffe soll die Bundespolizei eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, insbesondere zur Erhebung von Daten oder dem Einsatz von Kamera-Drohnen.
Der Bundestag beschloss mit Stimmen der Regierungsfraktionen Union und SPD dazu am Freitag eine Reform des Bundespolizeigesetzes.
Demnach dürfen die Beamten künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen. Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und bedürfe „einer umfassenden Modernisierung“, heißt es im Gesetzentwurf. Täterinnen und Täter kommunizierten heutzutage verschlüsselt und nutzten Cloud- und Onlinedienste. Daher müssten die Polizeibehörden mit „zeitgemäßen und modernen Befugnissen“ ausgestattet werden.
Dies gilt insbesondere für den Bereich der Telekommunikation. Daher soll die die Bundespolizei personenbezogene Daten künftig leichter erheben, speichern und weiterverarbeiten dürfen.
Die Überwachung von Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) – also das heimliche Mitlesen von Kommunikation direkt am Endgerät vor der Verschlüsselung – soll ebenso erleichtert werden wie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten.
Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft bei Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung.
So soll verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können.
Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung von Daten umgesetzt werden, die etwa durch den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen erhoben wurden. Nun muss sich nach der Sommerpause noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen und zustimmen.(afp/red)
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Verzicht auf 500 Euro pro Monat: Warum Abgeordnete nun nicht mehr Geld bekommen

Was sind Diäten und seit wann gibt es sie?

Der Name leitet sich aus dem französischen „diète“ für Parlament oder Versammlung ab. Vor 1906 war die Mitgliedschaft in einem Parlament in Deutschland ein Ehrenamt, seitdem bekommen die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats eine Entschädigung, die Verdienstausfälle ausgleichen und die Unabhängigkeit der Volksvertreter sicherstellen soll.

Wie hoch sind die Diäten und wie werden sie angepasst?

Jeder Abgeordnete erhält aktuell 11.833,47 Euro pro Monat. Im Jahr 2014 wurde das Abgeordnetengesetz umfassend geändert. Seitdem gilt das Einkommen von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern als Bezugsgröße. Die Diäten wurden damals kräftig erhöht, außerdem wurde ein Automatismus zur jährlichen Erhöhung jeweils zum 1. Juli eingeführt.
Seit 2016 sind die Diäten dabei an die allgemeine Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland gekoppelt. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt.

Wie hoch wäre die Erhöhung in diesem Jahr ausgefallen?

Abgeordnete hätten zum 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Warum fällt die Erhöhung nun aus?

Die schwierige Wirtschaftslage und geplante harte Einschnitte durch Reformen und Sparmaßnahmen der Regierung hatten im Frühjahr eine Debatte über eine Aussetzung der Diätenerhöhung ausgelöst. Anfang Mai sprach sich auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf dafür aus. Um „Glaubwürdigkeit und Vertrauen“ zurückzugewinnen, könne die Politik nicht „auf der einen Seite schmerzhafte Sparpakete schnüren und auf der anderen Seite bei uns selbst die Diäten unentwegt weiter“ erhöhen, sagte er.
Zögerlich zeigte sich zunächst noch die Union. Fraktionschef Jens Spahn (CDU) lenkte aber nach zwei Wochen ein. Auch er verwies dann auf zusätzliche Belastungen für die Bürger, etwa durch die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Spahn plädierte aber dafür, nach der einmaligen Aussetzung wieder zu dem Automatismus der Diätenanpassung zurückzukehren. „Denn es ist ein Wert an sich, dass wir nicht jedes Jahr politisch darüber entscheiden.“

Worauf verweist nun das Gesetz?

Die Vorlage der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verweist nun auf eine „Sondersituation“ durch die „herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“, die durch den Iran-Krieg nochmals verschärft worden sei. Es sei das „richtige Signal“ in diesen „herausfordernden Zeiten“, die Abgeordnetenentschädigung ausnahmsweise nicht zu erhöhen.

Wie viel Geld wird damit gespart?

Der Bundestag hat 630 Abgeordnete. Da es bis Juli 2027 zwölf Monate keine Erhöhung gibt, beträgt die Einsparung knapp 3,8 Millionen Euro.
Allerdings ist der Sparbetrag noch höher: Denn mit den Diäten steigt auch die Altersentschädigung für ehemalige Bundestagsabgeordnete und Hinterbliebene, was nun gleichfalls ausfällt. Eine Summe konnte der Bundestag hierzu auf AFP-Anfrage zunächst nicht nennen.

Warum kam es nun doch zunächst zu einer Erhöhung?

Bis das Koalitionsgesetz zur Aussetzung in Kraft ist, läuft der Prozess zur Auszahlung der erhöhten Diäten bereits, die immer vorab für den Folgemonat ausgezahlt werden. Die Abgeordneten haben also bereits Anfang Juli den erhöhten Betrag von 12.330,48 Euro erhalten.
Dies wird im Folgemonat August aber wieder rückgängig gemacht: Dann gibt es nur 11.336,46 Euro. Ab September wird dann wieder der bisher reguläre Betrag ohne Erhöhung von 11.833,47 Euro gezahlt. Dies wäre auch der Basiswert für jede weitere Erhöhung ab Juli 2027.

Fällt dieses Jahr auch die Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale aus?

Nein. Diese ist schon erfolgt, da die Pauschale immer zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Sie liegt aktuell bei 5467,27 Euro monatlich. Daraus bestreiten die Abgeordneten etwa die Kosten für Wahlkreisbüros oder einen Zweitwohnsitz in Berlin.
Für die Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen für jeden Abgeordneten aktuell monatlich maximal 27.396 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten aber nicht selbst, sondern die Gehälter werden direkt durch die Bundestagsverwaltung gezahlt.

Gibt es weitere Forderungen nach Solidaritätsbeiträgen der Abgeordneten?

Die von der Regierung eingesetzte Reformkommission zur Altersversorgung empfiehlt, Abgeordnete in das System der gesetzlichen Rente einzubeziehen.
Bisher erhalten sie deutlich höhere Altersbezüge. Die Abschaffung dieses Sonderstatus wurde in der Debatte insbesondere aus SPD, Grünen und Linken ausdrücklich befürwortet. AfD und Linke kritisierten auch generell den Mechanismus automatischer Diätenerhöhungen.(afp/red)
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Bundestag beschließt umstrittene Krankenkassenreform – jetzt Bundesrat am Zug

Der Bundestag hat das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Für das Gesetz stimmten 319 Abgeordnete, es gab 286 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Nun soll im Laufe des Tages auch der Bundesrat abschließend über die Reform befinden, die angesichts von Milliardendefiziten massive Einschnitte bei den Kassenleistungen sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vorsieht.
Das Paket sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor – aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.
Parallel zum Bundestag fand am Freitagvormittag bereits die Debatte im Bundesrat über die Reform statt. Die Länder hatten zuvor einer nötigen Fristverkürzung zugestimmt, damit das Gesetz noch am Freitag endgültig im parlamentarischen Verfahren verabschiedet werden kann.
Mehrere Länder übten in der Debatte Kritik an der Reform. Das Saarland, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen kündigten dabei an, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Schließen sich nicht noch deutlich mehr Länder an, würde dies aber scheitern und das Gesetz könnte angenommen werden.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte zuvor in der Debatte: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“ Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt.
Von der Opposition kam Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) sagte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte den Beschluss als „gute Nachricht für unsere 75 Millionen Versicherten“. Zwar enthalte das Gesetz „viele Härten“, es lege aber die Grundlage für stabile Kassenbeiträge, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt. Es sei gut, dass die Koalition „hier Handlungsfähigkeit bewiesen“ habe. Blatt kritisierte, einige Gegner der Reform seien in den vergangenen Monaten „mit haltlosen Schreckensszenarien und Angstmacherei übers Ziel hinausgeschossen“.

Milliarden-Sparziel noch erhöht

Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben noch auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar.
Der Entwurf war zuletzt in mehreren Punkten verändert worden. Dabei wurden Belastungen für Versicherte teils abgemildert. So werden die Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde aber, dass die Zuzahlungen danach auch jährlich angepasst werden sollen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, nun aber mit weiter gefassten Ausnahmen. Erhalten bleiben soll sie etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren.

Mehr Steuergeld als zunächst geplant

Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Entschieden wurde auch, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst vorgesehen. So soll der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro 2027 noch um 1,35 Milliarden sinken statt um zwei Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht. Änderungen gab es auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller.
Generell zielt das Gesetz darauf, Anstiege der Vergütungen bei allen Erbringern von Leistungen wie Ärzten und Kliniken zu begrenzen. Gestrichen werden sollen etwa auch homöopathische Leistungen auf Kassenkosten. Gegen Einschnitte gibt es seit Wochen heftige Proteste und Warnungen vor Verschlechterungen der Versorgung aus dem gesamten Gesundheitswesen. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte deutlich gemacht, dass das Paket den Auftakt für eine Reihe großer Reformen der schwarz-roten Koalition in diesem Jahr bilden soll. (dpa/afp)