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Warum die Pflegereform viele Grundsatzfragen vertagt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung stabilisieren und den allgemeinen Beitragssatz bei 3,6 Prozent halten.
  • Kinderlose, bestimmte familienversicherte Ehepartner und Minijobs sollen stärker zur Finanzierung beitragen.
  • Zentrale Grundsatzfragen bleiben offen, darunter Eigenanteile im Heim, kommunale Belastungen und der mögliche Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.

 
Die Pflege wird teurer. Das merken Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Pflegekassen. Die Bundesregierung hat deshalb am 30. September einen ersten Reformschritt beschlossen. Der Gesetzentwurf heißt offiziell Pflegeneuordnungsgesetz.
Im Kern geht es zunächst um Geld: Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Minus von rund 7,6 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. 2028 könnte das Defizit auf mehr als 15 Milliarden Euro steigen.
Vor dem Kabinettsbeschluss wurde der Entwurf noch verändert. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte Ende August in einem „BILD“-Interview gesagt: „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen, bei der Rente, nicht sparen.“ Eine zuvor diskutierte pauschale Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige ist im Gesetzentwurf nun nicht mehr enthalten.
Eine endgültige Lösung soll das Gesetz nicht sein. Linnemann sagte im Bundestag, als er Ende September bei der Regierungsbefragung die Leitlinien seiner Reformpläne vorstellte: Die Reform könne „nur sicherstellen, dass die Pflege im nächsten Jahr noch funktioniert“. Für die Jahre danach, so Linnemann, brauche es mehr.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Mitteilung zum Kabinettsbeschluss auf eine geplante Kommission. Dort heißt es: „Parallel soll eine Pflegestrukturkommission Vorschläge für eine langfristig tragfähige Pflegeversorgung und Finanzierung erarbeiten.“

Warum die Pflegeversicherung unter Druck steht

Die Pflegeversicherung gibt es seit 1995. Sie übernimmt einen Teil der Pflegekosten. Den Rest müssen Pflegebedürftige und ihre Familien selbst tragen. Wenn das Geld nicht reicht, springt die Sozialhilfe ein. Dann zahlen die Kommunen mit.
Der Druck auf dieses System wächst seit Jahren. Laut Bundesregierung gelten mehr als 6 Millionen Menschen in Deutschland inzwischen als pflegebedürftig. Ende 2023 zählte das Statistische Bundesamt (Destatis) 5,7 Millionen Pflegebedürftige. Die meisten werden, so Destatis, zu Hause gepflegt, oft von Angehörigen. Ohne diese Familienarbeit würde das Pflegesystem nicht funktionieren.
Gleichzeitig steigen die Kosten. Pflegekräfte verdienen inzwischen mehr. Der GKV-Spitzenverband berechnete für 2026 einen durchschnittlichen Stundenlohn von 24,50 Euro in der Langzeitpflege – ein Anstieg von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für Pflegefachkräfte liegt der Wert bei 28,03 Euro.
Das Problem: Höhere Löhne landen im heutigen System oft auch bei den Pflegebedürftigen. Wer im Pflegeheim lebt, muss immer mehr selbst zahlen. Der Verband der Ersatzkassen nennt für das erste Jahr im Heim durchschnittlich 3.364 Euro Eigenanteil im Monat.

Was sich ändern soll

Die Regierung beabsichtigt laut Gesetzentwurf, den allgemeinen Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent zu halten.
Das heißt aber nicht, dass keine Gruppe als Folge des Reformschritts mehr zahlen muss. Kinderlose sollen künftig stärker belastet werden. Ihr Zuschlag soll von 0,6 auf 0,9 Prozent steigen. Auch für bestimmte familienversicherte Ehe- und Lebenspartner ist ein neuer Zuschlag geplant.
Zudem sollen Minijobs künftig in die Pflegeversicherung einbezogen werden. Gleichzeitig plant die Regierung, an anderer Stelle zu sparen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Prävention. Versicherte ab 60 Jahren sollen künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung erhalten, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Zudem soll im Rahmen der Pflegebegutachtung geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.
Auch ist ein digitales „Pflege-Cockpit“ der Pflegekassen geplant. Dort sollen Pflegebedürftige und Angehörige Informationen, Anträge und Leistungsübersichten „an einem digitalen Ort“ finden.

Streit um Pflegegrad 1

Außerdem soll der Entlastungsbetrag für neue Fälle in Pflegegrad 1 wegfallen. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Viele Menschen benötigen dann noch keine umfassende Pflege, aber Unterstützung im Alltag. Den Entlastungsbetrag nutzen viele Angehörige derzeit etwa für Hilfe im Haushalt oder Betreuung.
Stattdessen beabsichtigt die Regierung, stärker auf Beratung zu setzen. Eine neue Pflegebegleitung soll „die häusliche Versorgungssituation zügig und nachhaltig […] stärken und […] stabilisieren“.
Die Regierung sagt: Menschen am Anfang einer Pflegebedürftigkeit sollen besser beraten und begleitet werden. Kritiker sagen: Beratung ersetze keine konkrete Hilfe. Wer heute Unterstützung beim Putzen, Einkaufen oder bei der Betreuung bekommt, habe von einem Gespräch allein wenig.

Was Politiker dazu sagen

Der Koalitionspartner SPD sieht zumindest eine wichtige Änderung als Erfolg: Die geplanten Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sind vom Tisch. Claudia Moll (SPD) sagte in der Regierungsbefragung im September zu Linnemann: „Sie haben uns hier an Ihrer Seite.“
Zugleich macht sie auf der Plattform abgeordnetenwatch.de deutlich: „Eine Neuordnung der Leistungen darf nicht zu einer Schwächung der häuslichen Pflege führen.“ Sie reagiert auf die Frage einer Betroffenen, die laut eigener Aussage ihren an einer seltenen Krankheit erkrankten Ehemann seit 48 Jahren zu Hause pflegt.
Auch Niedersachsens Sozialminister Andreas Philippi (SPD) fordert weitere Nachbesserungen. Schon im Juni sagte er: „Einseitige Belastungen für Pflegebedürftige sowie Kommunen und Länder werden wir nicht akzeptieren.“ Nach dem Kabinettsbeschluss betonte er in der vergangenen Woche: „Die eigentliche Strukturreform der Pflegeversicherung ist mit dem heutigen Beschluss aber ausdrücklich nicht erledigt.“
Ein weiterer Streitpunkt ist die private Pflegeversicherung. Die SPD beabsichtigt, prüfen zu lassen, ob private Versicherer die gesetzliche Pflegeversicherung finanziell unterstützen können.
SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt sieht darin einen Ansatz für weitergehende Änderungen. „Der Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung ist auf den Weg gebracht und muss im nächsten Schritt umgesetzt werden“, erklärte sie in einer Stellungnahme im Namen der SPD-Bundestagsfraktion. Ob daraus ein neues Finanzierungsmodell wird, ist offen.
Zum anderen fordert die SFP einen festen Deckel für die Eigenbeteiligung bei den Pflegeheim-Kosten. Einen solchen Deckel lehnt die Union ab.

Die Kostenfrage bleibt

Das Sozialstaatsbündnis, dem unter anderem Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband, DGB, ver.di, IG Metall, Sozialverband VdK und Sozialverband Deutschland angehören, warnt in einem Appell vom 5. Oktober vor Kürzungen bei Rente, Pflege und weiteren Sozialleistungen.
In dem Aufruf heißt es, nur eine „bedarfsorientierte Pflegepolitik“ könne verhindern, „dass Pflegebedürftigkeit zur Armutsfalle wird“.
Das Bündnis warnt, Änderungen bei den Pflegegraden könnten dazu führen, dass Betroffene Leistungen schwerer erhalten. Zudem müsse die Refinanzierung von Tariflöhnen gesichert bleiben, um Fachkräfte zu halten und Insolvenzen gemeinnütziger Träger zu vermeiden. Auch höhere Eigenanteile in Pflegeheimen lehnt das Bündnis ab.
Bei der Finanzierung weisen die großen Wohlfahrtsverbände darauf hin, dass die Lage der Pflegeversicherung auch politisch verursacht sei. Genannt werden nicht erstattete Corona-Kosten, der gestrichene Bundeszuschuss und hohe Darlehen. Nötig seien „eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage“, eine breitere Einnahmebasis und ein „Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung“.
Die Arbeitgeber sehen das anders. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt, dass der allgemeine Beitragssatz nicht steigen soll.
Gleichzeitig nennt BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter den Gesetzentwurf ein „Notpflaster“. Aus Arbeitgebersicht müsse die geplante Kommission insbesondere zeigen, wie die Ausgaben begrenzt werden können.
Damit stehen sich soziale Absicherung und stabile Beiträge und Lohnnebenkosten gegenüber. Die Regierung versucht, mit der Strukturreform beides gleichzeitig zu erreichen.

Die Kommunen zahlen mit

Wenn Pflegebedürftige ihre Eigenanteile nicht mehr zahlen können, müssen sie Hilfe zur Pflege beantragen. Das belastet die Kommunen. Der Gesetzentwurf rechnet selbst damit, dass Länder und Gemeinden 2028 rund 600 Millionen Euro mehr ausgeben müssen.
Die Länder sind für Investitionskosten der Heime mitverantwortlich. Die Kommunen zahlen am Ende aber mit, wenn Betroffene Sozialhilfe benötigen. Für sie ist die Reform deshalb nicht nur Sozialpolitik, sondern auch eine Finanzierungsfrage.
Der Deutsche Städtetag forderte im April, die Reform dürfe die Kommunen nicht weiter belasten. Die Städte dürften nicht länger „Ausfallbürgen eines unterfinanzierten Systems“ sein.
Der Deutsche Landkreistag kritisierte wiederum am Vorabend des Kabinettsbeschlusses, der Bund dürfe die Rechnung nicht an Pflegebedürftige und anschließend an die Sozialämter der Landkreise weiterreichen.
Nach dem Kabinettsbeschluss fiel die Bewertung des Landkreistags etwas milder aus. Die ursprünglich geplante Streckung der Leistungszuschläge für Pflegebedürftige in Heimen sei vom Tisch, erklärte Landkreistagspräsident Achim Brötel. Somit sei „die damit verbundene milliardenschwere zusätzliche Belastung der kommunal finanzierten Hilfe zur Pflege abgewendet“. Das zeige, dass die Warnungen der Landkreise gehört worden seien.
Entwarnung gibt der Verband trotzdem nicht. Die finanzielle Lage der Hilfe zur Pflege bleibe „äußerst angespannt“. Auch der beschlossene Gesetzentwurf gehe noch von zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen aus.

Zeitgewinn statt grundlegende Lösung

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes hält den allgemeinen Beitragssatz stabil, belastet einzelne Gruppen stärker und nimmt auf der Leistungsseite Korrekturen vor.
Zugleich hat das Bundeskabinett die zentralen Streitthemen in eine Kommission verschoben. Diese soll die dauerhafte Finanzierung und tiefer greifende Strukturreform klären. Deren Auftrag soll am Mittwoch, 7. Oktober, beschlossen werden. Die Kommission soll bis Januar 2027 Vorschläge vorlegen.
Damit bleibt der politische Kern der Reform vorerst unbearbeitet. Steigen Löhne, Heimkosten und die Zahl der Pflegebedürftigen weiter, stellt sich immer wieder dieselbe Verteilungsfrage: Zahlen Beitragszahler, Pflegebedürftige, Steuerzahler, Länder oder Kommunen?
Der Bundestag berät nun einen Gesetzentwurf, der Zeit gewinnen soll. Ob im nächsten Jahr eine Strukturreform beschlossen wird, hängt davon ab, ob die Koalition bereit ist, mehr zu entscheiden als die nächste Finanzierungsrunde.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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BND und Verfassungsschutz sehen wachsende Bedrohung durch Russland


In Kürze:

  • BND-Chef Martin Jäger warnt vor einem „Schattenkrieg“ Russlands gegen Deutschland und weiteren hybriden Angriffen.
  • Verfassungsschutzchef Sinan Selen sieht eine zunehmende Vernetzung extremistischer Strukturen und warnt vor Desinformation und Einflussnahme.
  • MAD-Chefin Martina Rosenberg berichtet von zunehmendem Extremismus in der Bundeswehr, zugleich aber auch von einem sensibleren Meldeverhalten.

Im Bundestag fand am Montag, 5. Oktober, die diesjährige öffentliche Anhörung mit den Spitzen der Nachrichtendienste im Parlamentarischen Kontrollgremium statt. Den Abgeordneten Rede und Antwort standen die Vorsitzenden Martin Jäger (BND), Sinan Selen (BfV) und Martina Rosenberg (MAD).
Einen Schwerpunkt der Erörterungen bildete die Außenpolitik und dabei insbesondere die Themenkomplexe Ukrainekrieg und Russland. Daneben ging es auch um Entwicklungen im Bereich des Extremismus und die veränderte Rolle der Nachrichtendienste im In- und Ausland.

BND warnt vor Gefahr eines gewaltsamen Konflikts mit Russland

Der Chef des Bundesnachrichtendienstes, Martin Jäger, erklärte, Deutschland sei „in Gefahr, in einen gewaltsamen Konflikt mit Russland zu geraten“. Der Drohnenvorfall in Leipzig, den die Bundesregierung als gezielten Anschlag im Auftrag Russlands einordnet, illustriere eine „neue, gefährlichere Qualität“ der Konfrontation. Diese habe Deutschland „nicht gesucht“, aber Russland sehe in Deutschland einen Hauptgegner seiner „revisionistisch-expansiven Politik“.
Der Anschlagsversuch von Leipzig zeige, dass von „keinem anderen Land aktuell eine so direkte, umfassende und konkrete Bedrohung gegen Deutschland“ ausgehe. Die derzeitige Lage sei eine „Grauzone zwischen Frieden und Verteidigungsfall“, so Jäger weiter. Die russischen Geheimdienste agierten „hochprofessionell und rücksichtslos“. Russland führe einen „unerklärten Schattenkrieg“ gegen Deutschland. Russland hat die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Drohnenvorfall kategorisch zurückgewiesen. Die Bundesregierung hingegen betonte, dass sie ihre Zuordnung nicht nur auf übereinstimmende Einschätzungen in- und ausländischer Nachrichtendienste, sondern auch auf forensische Ermittlungsergebnisse stütze.
Die Gefahr von Anschlägen in Deutschland sei „weiter real und gegenwärtig“, betonte der BND-Chef. Russland wolle „für die Zukunft gewährleisten, dass in Berlin und anderen europäischen Hauptstädten keine politischen Entscheidungen gegen Moskau getroffen werden“. Der Kreml versuche, „Europas politische Unterstützung für die Ukraine zu brechen“. Es sei mit weiteren Einschüchterungen und auch nuklearen Drohungen zu rechnen.

Verfassungsschutz sieht Ausweitung des operativen Handelns russischer Dienste

Allerdings sieht Jäger derzeit keine Hinweise auf einen großangelegten Angriff Russlands auf NATO-Territorium. Es sei mit „niedrigschwelligen gezielten Aktionen“ gegen einzelne NATO-Staaten zu rechnen, unter anderem im Baltikum. Russische Drohnen über NATO-Gebiet seien eine „neue Normalität“. Russland wolle damit „die Reaktion der einzelnen NATO-Staaten testen, ohne den Verteidigungsfall herbeizuführen“.
Auch der Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Sinan Selen, mahnt dazu, den deutschen Geheimdiensten die erforderliche Rückendeckung zu geben, um hybriden Bedrohungen entgegenzuwirken. Russland strebt nach Überzeugung Selens auch außerhalb des Ukraine-Kontexts Destabilisierung westlicher Staaten und insbesondere Deutschlands an.
Dabei weite der Kreml seine Methoden aus und wähle Ziele nach größtmöglicher Effizienz aus. Das operative Handeln sei nicht mehr auf einzelne Bereiche begrenzt. Alle Dienste betonen, es sei in deutschem und europäischem Interesse, eine Niederlage der Ukraine im Krieg gegen Russland zu verhindern. In einem solchen Falle wäre die Sicherheitstektonik in Europa erschüttert. Unter anderem wären neue Fluchtbewegungen zu erwarten.

Risiko durch Autos und digitale Geräte aus China?

Selen erläuterte auf Nachfrage, dass die innenpolitische Lage in Deutschland von russischen Geheimdiensten sehr genau beobachtet werde. Man suche sich Wirkflächen. Mittlerweile komme es im Vorfeld von Landtags- und sogar Kommunalwahlen zu Desinformation und Informationsmanipulationen. Dabei würden einzelne Personen herausgesucht und gezielt diskreditiert. Dank des Einsatzes von Bots und KI sei die Methodik dabei feiner und schneller geworden.
Weiterhin bleibe auch der Einsatz sogenannter Low-Level-Agenten ein Thema. Diese würden häufig über soziale Medien angesprochen. Zu befürchten sei, dass in einer weiteren Stufe Strukturen der Organisierten Kriminalität herangezogen würden. Dass Staaten sich diese nutzbar machten, sei derzeit bereits am Beispiel des Iran zu beobachten.
Die Abgeordnete Sonja Eichwede stellte auch eine Frage an Sinan Selen bezüglich der Risiken chinesischer Technologien in Autos und digitalen Geräten. Der Verfassungsschutzchef betonte, dass neben der Systemintegrität bezüglich personenbezogener Daten auch die Frage von Bedeutung sei, welche Daten wie genutzt würden. So seien in einigen Fällen Datenabflüsse zu beobachten, die auch missbraucht werden könnten.

Mit Peking auch in der Forschung weiter zusammenarbeiten – aber Daten besser schützen

Selen konnte auch eine jüngst erfolgte Warnung des britischen MI5 zu chinesischer Spionage an Hochschulen bestätigen. China wolle technologische Fähigkeitslücken schließen – auch mithilfe der Partizipation an Forschung. In diesem Kontext äußerte der Verfassungsschutzpräsident:
„Wir sollten nicht auf Zusammenarbeit verzichten, aber sensible Daten besser sichern.“
Abgeordnete wie Konstantin von Notz und Marc Henrichmann klagten im Zusammenhang mit dem Narrativ der Bundesregierung zu Russland und zum Ukrainekonflikt, dass dieses in Teilen der Bevölkerung nicht angenommen werde. Dies zeige unter anderem das jüngste Landtagswahlergebnis in Sachsen-Anhalt.
Selen erklärte dazu, dass man zwar vonseiten der Dienste und der Bundesregierung Aufklärungserfolge gegen russische hybride Angriffe dokumentiere. Die eigenen und traditionellen Wirk- und Kommunikationsflächen würden jedoch nicht mehr von der gesamten Bevölkerung wahrgenommen.

„Disruptive Wirkung sozialer Medien“ bewirke „Übermittlungsdefizit“ eigener Botschaften

Der Verfassungsschutzchef verweist auf die „disruptive Wirkung sozialer Medien“. Diese führe dazu, dass Menschen zunehmend andere Informationsquellen konsultierten. Man müsse perspektivisch besser in diese hineinwirken. Im Bereich der KI drohe ein ähnlicher Effekt. In beiden Fällen gehe es jedoch um die „Flächen der Informationsbeschaffung der Zukunft“. Man habe bezüglich eigener Darstellungen kein Dokumentationsdefizit, sondern ein „Übermittlungsdefizit in die breite Gesellschaft“.
Auch mit Blick auf den Extremismus im Inland zeichneten die Nachrichtendienstchefs ein zunehmend komplexes Bild. Selen verwies auf die fortschreitende Internationalisierung rechtsextremistischer Strukturen, die Bildung von Echokammern und eine wachsende Aktionsorientierung – wie man sie etwa bei Störaktionen gegen CSD-Veranstaltungen beobachten könne.
Besonders besorgniserregend sei, dass Akteure immer jünger würden. Zudem werde die Vernetzung zwischen traditionellen und aktionsorientierten Bestrebungen stärker. Selen sprach in diesem Zusammenhang von einer „Kulturrevolution von rechts“. Ziel sei es, neurechte Strukturen stärker miteinander zu verzahnen und entsprechende Narrative in die Gesellschaft zu tragen. Eine wichtige Rolle spielten dabei persönliche Kontakte, die bei Veranstaltungen und gemeinsamen Aktivitäten entstünden.

Selen warnt vor zunehmender Aktionsorientierung von Extremisten

Ein Thema war auch die Entwicklung in der Bundeswehr. MAD-Präsidentin Martina Rosenberg bestätigte eine Zunahme extremistischer Bestrebungen innerhalb der Truppe. Gleichzeitig verwies sie auf ein gestiegenes und aus ihrer Sicht sensibles Meldeverhalten. Als Beispiel wurde der sogenannte Wunstorf-Fall angesprochen, bei dem ein Funktionär der Identitären Bewegung einen AfD-Abgeordneten zu einer militärischen Übung begleitet und dabei unerlaubt fotografiert hatte.
Beim Linksextremismus beobachtet der Verfassungsschutz ebenfalls eine zunehmende Vernetzung unterschiedlicher Milieus, unter anderem im Umfeld von Klima- und Gaza-Protesten. Zugleich sei eine stärkere Aktionsorientierung festzustellen. Selen bezeichnete die Entwicklung als besorgniserregend und verwies darauf, dass auch lokale persönliche Bekanntschaften für die Einschätzung extremistischer Netzwerke von Bedeutung seien.

BND, Verfassungsschutz und MAD wollen Zusammenarbeit neu ordnen

Als weiteres Querschnittsthema wurde der Antisemitismus angesprochen. Selen erklärte, der Gaza-Konflikt habe dazu beigetragen, antisemitische Positionen zunehmend gesellschaftsfähig erscheinen zu lassen. Bei der Finanzierung islamistischer und terroristischer Strukturen wie Hamas und PKK würden zunehmend dezentrale Modelle genutzt. Dazu gehörten unter anderem Hawala-Systeme, digitale Zahlungsmittel und Tarnvereine. Europa solle aus Sicht entsprechender Akteure zwar weiterhin Rückzugsraum bleiben, entwickle sich aber zunehmend auch zu einem Aktionsraum.
Zum Abschluss ging es um die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Arbeit der Nachrichtendienste. Beim Aufbau und der Weiterentwicklung von Datenaustauschsystemen müsse nach Einschätzung der Dienste ein Gleichgewicht gewahrt bleiben. Abzuwägen sei jeweils zwischen dem Schutz der Vertraulichkeit sensibler Informationen und dem Interesse an einer behördenübergreifenden Übermittlung.
Der Austausch zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und den deutschen Nachrichtendiensten erfolgt üblicherweise in vertraulichem Rahmen. Einmal jährlich findet jedoch eine öffentliche Fragerunde statt. In dem Gremium sind Vertreter von CDU/CSU, SPD und Grünen vertreten. Die Kandidaten von AfD und Linkspartei erhielten nicht die erforderlichen Mehrheiten.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Sicherheitslage in Deutschland: Chefs der Geheimdienste äußern sich in öffentlicher Anhörung

Die Chefs der drei Geheimdienste des Bundes äußern sich am Montag in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag zu aktuellen Bedrohungslagen (10.00 Uhr). In der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums werden sich Verfassungsschutzchef Sinan Selen, der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Martin Jäger, und die Präsidentin des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Martina Rosenberg, den Fragen der Abgeordneten stellen.

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In der Regel äußern sich die Geheimdienstchefs nur in streng vertraulichen Sitzungen des Kontrollgremiums. Einmal jährlich findet die Befragung aber öffentlich statt, sie wird auf der Internetseite des Bundestags live übertragen.
(afp/red)
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Sicherheitslage in Deutschland: Chefs der Geheimdienste äußern sich in öffentlicher Anhörung

Die Chefs der drei Geheimdienste des Bundes äußern sich am Montag in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag zu aktuellen Bedrohungslagen (10.00 Uhr). In der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums werden sich Verfassungsschutzchef Sinan Selen, der Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Martin Jäger, und die Präsidentin des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), Martina Rosenberg, den Fragen der Abgeordneten stellen.
In der Regel äußern sich die Geheimdienstchefs nur in streng vertraulichen Sitzungen des Kontrollgremiums. Einmal jährlich findet die Befragung aber öffentlich statt, sie wird auf der Internetseite des Bundestags live übertragen.
(afp/red)
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Neue AfD-Strategie: FDP will sachbezogene Mehrheiten ermöglichen


In Kürze:

  • Die FDP will auf ihrem digitalen Bundesparteitag am 8. November über einen neuen Umgang mit der AfD beraten.
  • Ein Antrag der Jungen Liberalen Niedersachsen bezeichnet die bisherige Brandmauer-Strategie als gescheitert.
  • Sachbezogene Verständigungen und Mehrheiten mit AfD-Stimmen sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden.
  • Eine Regierungsbeteiligung der AfD sowie von ihr gestellte Verfassungsrichter sollen ausgeschlossen bleiben.

 
Die sogenannte Brandmauer gegenüber der AfD wird zu einem Thema auf dem außerordentlichen digitalen Bundesparteitag der FDP. Dieser ist für den 8. November angesetzt.
Aus den Reihen der Jungen Liberalen Niedersachsen wird es einen Antrag geben, der auch die Unterstützung durch Parteichef Wolfgang Kubicki findet. Gegenüber der „WELT“ sagte Kubicki, er „teile die Intention des Antrages, einen pragmatischeren Umgang mit der AfD zu finden“.
Zugleich habe er Zweifel, ob ein digitaler Parteitag der richtige Ort sei, eine so grundsätzliche Frage zu erörtern und zu entscheiden, sagte Kubicki. Derzeit werde geprüft, ob der Antrag überhaupt zulässig sei, da ein solcher Parteitag ausschließlich die innere Organisation der FDP zum Gegenstand habe.

Antrag hält AfD weiterhin für Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Der Antrag, der auch die Unterstützung von Generalsekretär Martin Hagen hat, geht davon aus, dass die Brandmauer-Strategie gescheitert sei. Die Verweigerung jeglicher Verständigung mit der AfD in Sachfragen habe diese nur stärker gemacht.
Ihr Erfolg sei die Konsequenz eines Vertrauensverlustes in die politische Mitte. Politische Fehlentscheidungen und die Tabuisierung von Debatten hätten der Partei die Möglichkeit eröffnet, sich selbst als einzige Kraft zu inszenieren, die Missstände anspreche.
Die FDP halte laut Antrag am Ziel fest, die AfD politisch zurückzudrängen. Diese vertrete in weiten Teilen „extremistische, menschenfeindliche, rechtsstaatsgefährdende und wirtschaftsfeindliche Positionen“. Ihr Programm und ihr Führungspersonal stellten eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar.
Allerdings führe die Brandmauer-Politik der grundsätzlichen Nichtverständigung dazu, dass die Parteien der Mitte zur Mehrheitsbildung auf Kräfte der Linken angewiesen seien. Aus Sicht der Antragsteller seien diese jedoch „reformunfähig“ – was Lösungen erschwere und die AfD weiter stärke.

 „Sachbezogene Mehrheitsfindung“ soll auch im Vorfeld möglich werden

Deshalb sollen nach dem Willen der Antragsteller Verständigungen über einzelne Sachfragen nicht mehr ausgeschlossen sein. Voraussetzung sei dabei, dass sich die AfD „inhaltlich auf Positionen zubewegt, die mit der FDP-Beschlusslage vereinbar sind“. Zwar solle eine Zusammenarbeit dieser Art die Ausnahme bleiben und Mehrheiten mit den staatstragenden Parteien hätten Vorrang.
Eine Beteiligung der AfD an der Mehrheitsfindung solle jedoch insbesondere dann eine Option sein, wenn ohne sie keine handlungsfähige Mehrheit möglich erscheine. Eine Mehrheit mit AfD-Stimmen solle auch dann in Betracht kommen, wenn „andere Bündnisse aus Sicht der FDP keine tragfähige politische Veränderung ermöglichen“.
Der FDP-Antrag sieht auch vorherige Verständigungen mit der AfD vor. Eine „sachbezogene Mehrheitsfindung“ solle schon im Vorfeld erfolgen können, wenn für Inhalte mit den anderen Parteien keine tragfähige Mehrheit erreicht werde. In diesem Fall solle es auch möglich sein, sich inhaltlich abzustimmen.
In dem Antrag heißt es auch, dem Wählerwillen sei Rechnung zu tragen, was ein automatisches Vorenthalten parlamentarischer Rechte und Ämter ausschließe. Unter Beachtung der Freiheit des Abstimmungsverhaltens sollen Posten etwa im Parlamentspräsidium auch der AfD zustehen, solange der vorgeschlagene Kandidat für das Amt als geeignet erscheine.

Katalog nicht verhandelbarer Themen

Gleichzeitig sieht der Antrag einen „themenbezogenen Konsultationsausschluss“ vor. Bei bestimmten Themen sollen sowohl sachbezogene Mehrheitsfindungen als auch inhaltliche Gespräche als solche mit der AfD ausgeschlossen sein. Dazu zählten etwa Fragen der Menschenwürde und der Gleichbehandlung deutscher Staatsangehöriger.
Auch über Erinnerungskultur, Unabhängigkeit von Justiz und Verfassungsgerichten, Pressefreiheit und Oppositionsrechte, die Mitgliedschaft Deutschlands in EU und NATO, den Euro, die Unterstützung der Ukraine, die Westbindung, die Bekämpfung des Klimawandels und die Außenpolitik solle es keine Kompromisse mit der AfD geben. In sensiblen Themenfeldern, in denen aus den Reihen der AfD regelmäßig extreme Äußerungen gekommen seien, müssten Parteibasis und Parteiführung eingebunden werden.
Dies gelte auch dort, wo zweifelhaft sei, ob die Forderung auf einem Landes- oder Bundesparteitag der FDP eine Mehrheit fände. Als Beispiele dafür nennt der Antrag Fragen der Asylpolitik, des Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften, der Medienpolitik sowie der Gleichstellungs- und Familienpolitik.

Lauterbach: „Auch moralisch unter die 5-Prozent-Hürde“

In Politikfeldern, in denen die AfD keine verfassungsrechtlich problematischen Positionen vertrete, etwa bei der Wirtschafts- und Steuerpolitik, hält der FDP-Antrag eine Verständigung für vertretbar. Es gehe jeweils darum, ob „ein Themenfeld von der in weiten Teilen völkischen Ideologie der Partei berührt wird“. Diese Differenzierung sei sachgerecht und in der parlamentarischen Praxis handhabbar.
Der Antrag schließt allerdings weiterhin aus, der AfD Zugang zu Regierungsämtern, Verfassungsrichterposten oder Posten in vergleichbaren Kontrollorganen zu ermöglichen. Zudem müsse ein Zugriff der Partei auf sensible Informationen ausgeschlossen bleiben.
Kritik an der Vorlage kommt vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Der SPD-Politiker schreibt auf X: „Parteien, die gegen die Bedeutungslosigkeit kämpfen, dienen sich der AfD an. Erst das BSW, jetzt offenbar die FDP. Sie fallen damit auch moralisch unter die 5-Prozent-Hürde. Die vernünftigen Leute haben diese Parteien längst verlassen. Jetzt werden es die Wähler mit Werten auch tun.“

FDP noch im EU-Parlament und in vier Landesparlamenten

Buchautor und Unternehmensberater Christoph Giesa hält die Debatte für müßig und äußert: „Ich möchte nicht darüber diskutieren, wie die FDP sich zur AfD verhält, sondern darüber, wie die FDP wieder zur modernsten, spannendsten und zukunftsfähigsten Partei in diesem Land wird.“
Einem anderen FDP-Mitglied, Christoph Anheuser, geht die Annäherungsbereitschaft zu weit. Er schreibt: „Ein FDP-Antrag wird nicht falsch, nur weil die AfD zustimmt. Aber mit ihr Mehrheiten auszuhandeln ist etwas anderes: Wer AfD-Stimmen braucht, gibt ihr Verhandlungsmacht und muss Zugeständnisse machen.“
Die FDP ist seit 2025 nicht mehr im Bundestag vertreten. Nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bleiben ihr nur noch Mandate in den Landesparlamenten von Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Im EU-Parlament stellt sie fünf Abgeordnete.
 
Mit Material von dpa 
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Aufnahme nicht erwünscht: Bisher keine Ausnahme für Afghanen

Die Bundesregierung hat auch nach Prüfung von mehr als zwei Dutzend Einzelfällen bislang keinem Afghanen aus einem der Aufnahmeprogramme der Ampel-Regierung die Einreise nach Deutschland gestattet. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Nachfrage der Abgeordneten Clara Bünger (Linke) hervor.
Demnach wurden seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts dazu vom 22. Juli zwar 25 Einzelfälle geprüft. Bis zum 18. September wurden allerdings alle bis dahin überprüften Fälle abgelehnt. Zuerst hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet.
Zur Begründung schrieb das Bundesinnenministerium, es werde kein „politisches Interesse an der Aufnahme der Personen“ gesehen, auch nicht unter Berücksichtigung der individuellen Belange der Betroffenen. Mehr als 40 weitere Fälle befänden sich derzeit noch in der Einzelfallprüfung.

Abgeordnete fordert unkomplizierte Aufnahme

Bünger sagte: „Ich fordere die Bundesregierung auf, die gut 500 Menschen, um die es noch geht, sofort und unkompliziert aufzunehmen.“ Dass diese Afghanen trotz einer Aufnahmezusage seit Jahren in größter Angst und Unsicherheit leben müssten, sei nicht zu rechtfertigen.
Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Deutschland seine Aufnahmeprogramme für Afghanen nicht pauschal einstellen durfte. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen müssten die individuellen Belange eines Betroffenen berücksichtigt werden, teilte das höchste deutsche Gericht damals mit. Konkret ging es um das mittlerweile beendete Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“.
Geklagt hatte eine afghanische Frau, die für sich und ihre beiden minderjährigen Söhne Einreisevisa wollte und sich in Pakistan aufhielt. Sie hatten 2021 von Deutschland eine Aufnahmezusage erhalten, die Ende 2025 zurückgenommen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte einen Anspruch auf Erteilung der Visa verneint. Diese Entscheidung hob das Gericht auf.

Ampel-Regierung hatte Aufnahme versprochen

Die islamistischen Taliban hatten im August 2021 erneut die Macht in Afghanistan übernommen. Die damalige Bundesregierung von SPD, Grünen und FDP versprach früheren Ortskräften deutscher Institutionen sowie weiteren Menschen, die man für besonders gefährdet hielt, eine Aufnahme.
Gleich nach ihrem Antritt im Mai 2025 hatte die neue schwarz-rote Regierung die Aufnahmeprogramme vorerst gestoppt. Im Dezember 2025 nahm das Innenministerium die Aufnahmezusagen aller afghanischen Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der sogenannten Menschenrechtsliste zurück und erklärte, dass kein politisches Interesse an der Aufnahme mehr bestehe. (dpa/red)
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Linken-Abgeordneter Koçak verlässt Innenausschuss

Der Linken-Bundestagsabgeordnete Ferat Kocak gibt nach der Kritik an seinen Kontakten zum Berliner Remmo-Clan seinen Sitz im Innenausschuss ab. Dies gab Kocak am Mittwoch, den 30. September im Onlinedienst X bekannt.
In seiner Nachricht beklagte Kocak zunächst, Teile der Debatte über seine Person seien „verletzend, diskriminierend und von Unterstellungen geprägt“. Zugleich verwies er auf den am Mittwoch von ihm veröffentlichten Kommunikationsverlauf zur Familie Remmo. Daraus gehe hervor, dass er Menschen, denen Verbindungen zur organisierten Kriminalität zugeschrieben würden, weder Vorteile gewährt noch von ihnen Vorteile erhalten habe.

Fehler eingeräumt

Kocak räumte zugleich eigenes Fehlverhalten ein. „Ich habe einen Fehler gemacht“, erklärte er. Im Umgang mit seinem Kontakt zur Familie Remmo sei er „naiv und mit der Situation überfordert“ gewesen. Sein Verhalten habe Fragen aufgeworfen und werde seinem „Anspruch an einen Abgeordneten im Innenausschuss nicht gerecht“.
Die Linksfraktion solle ihre Arbeit in dem Gremium „unbelastet von der Debatte um meine Person“ fortsetzen können, erklärte Kocak zur Begründung seines Rückzugs. Sein Bundestagsmandat behält er.

Hintergrund der Vorwürfe

Kocak hatte zuvor Kontakte zum Remmo-Clan eingeräumt, darunter einen Austausch mit Firas Remmo, einem Sohn von Clanchef Issa Remmo.
Ebenfalls war Kocak auf Fotos in sozialen Medien auf einer Wahlparty der Linken auch neben Ibrahim Ibrahim zu sehen. Nach Angaben des Vereins democ, der sich mit demokratiefeindlichen Bewegungen beschäftigt, ist dieser ein langjähriger Aktivist der Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP), die in der EU und den USA als Terrororganisation eingestuft ist.
Gleichzeitig werden Mitgliedern des Remmo-Clans zahlreiche schwere Straftaten vorgeworfen. Dazu zählen unter anderem eine Beteiligung am Diebstahl einer 100 Kilogramm schweren Goldmünze aus dem Berliner Bode-Museum sowie der Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden.
Wegen der Vorwürfe hatte Kocak seine Parlamentsfunktionen ruhen lassen und war Sitzungen des Innenausschusses ferngeblieben. Die Grünen forderten daraufhin seinen Ausschluss aus der Linksfraktion.

Berliner Koalitionsgespräche laufen an

Die Linke in Berlin strebt nach dem Gewinn der Abgeordnetenhauswahl am 20. September eine Koalition mit Grünen und SPD an. Die drei Parteien kommen am Donnerstag zu einem ersten Gespräch vor möglichen Sondierungen zusammen. (afp/dpa/red)
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Spahn zieht sich aus Haushaltsausschuss zurück

Der frühere Unionsfraktionschef Jens Spahn zieht sich aus dem Haushaltsausschuss des Bundestags zurück. Eine entsprechende Nachricht des CDU-Politikers an die Unionsabgeordneten im Ausschuss, über die zuerst der „Spiegel“ berichtete, liegt dpa vor.
In der Nachricht schreibt Spahn: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach reiflicher Überlegung über das Wochenende werde ich auf meinen Sitz im HHA verzichten. Alles rund um meine Person ist aktuell so politisiert, dass ein normales Arbeiten kaum möglich sein wird. Zudem merke ich an und in mir selber, dass mein Rücktritt im Juli noch viel zu frisch ist, um wieder voll durchzustarten, als wäre nichts gewesen.“
In Absprache mit Fraktionschef Thorsten Frei werde er sich vorerst auf seine Arbeit im Wahlkreis und auf seine Familie konzentrieren, schrieb Spahn weiter.
„Mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten es für mich weitergeht, entscheiden wir mit etwas zeitlichem Abstand“, fügte er hinzu. Unterzeichnet ist die Nachricht mit „Euer Jens“.

Unruhe wegen Abwesenheit im Haushaltsausschuss

Spahn reagiert mit dem Schritt auf Aufregung wegen seiner Abwesenheit an zwei Tagen der vergangenen Sitzungswoche im Plenum.
Anlass war die Veröffentlichung eines Fotos von Spahn bei „BILD“, das ihn während der laufenden Sitzungswoche des Bundestags mit seinem Sohn auf dem Arm auf der italienischen Insel Sardinien zeigen soll. „BILD“ zog das Foto später zurück. Es sei „in einem privaten Rahmen entstanden“, mit der Veröffentlichung habe „BILD“ gegen „seine eigenen Regeln verstoßen“, hieß es.
Spahns Abwesenheit sorgte laut dpa für Irritationen unter Abgeordneten von CDU und CSU. Nach Berichten von „Stern“, „Spiegel“ und ARD kam es am Freitag zu einer Aussprache in der Fraktions-Arbeitsgruppe Haushalt, nachdem mehrere der 14 Mitglieder den Rauswurf Spahns aus dem Bundestagsausschuss gefordert haben sollen.
Die Fraktionsführung habe interveniert, am Ende sei eine Art Bewährungsfrist bis Ende des Jahres vereinbart worden, berichteten die Medien übereinstimmend. Es soll Forderungen nach einem freiwilligen Rückzug Spahns aus dem Ausschuss gegeben haben.
Spahn war im Juli als Fraktionschef zurückgetreten, nachdem er und sein Mann mit Hilfe einer Leihmutter Eltern geworden waren – was Empörung auslöste. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Die Union tritt dafür ein, dass dieses Verbot beibehalten wird. Anfang September teilte die Fraktionsführung mit, dass Spahn den Posten im Haushaltsausschuss bekommt. (dpa/red)
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Niedrigere Spritpreise, Alkoholverbot an Bahnhöfen: Das ändert sich im Oktober


In Kürze:

  • Führungszeugnisse können ab Oktober auch digital beantragt werden.
  • Hecken dürfen wieder geschnitten werden.
  • EU untersagt Verwendung mancher Ewigkeitschemikalien.
  • Mehr Geld für Dachdecker und Gerüstbauer.

 
Im Oktober kommt das Alkoholverbot an Bahnhöfen, Kraftstoff soll wieder billiger werden, außerdem endet die Sommerzeit. Nachfolgend ein Blick auf die Neuerungen im kommenden Monat.

Tanken soll wieder billiger werden

Nach monatelangem Frust an der Zapfsäule gibt es für Autofahrer einen Lichtblick: Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember soll die Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 14 Cent pro Liter gesenkt werden. Einschließlich Mehrwertsteuer ergibt sich laut Regierung eine Entlastung von rund 17 Cent pro Liter. Bundestag und Bundesrat brachten dies unmittelbar vor dem letzten Septemberwochenende auf den Weg. Bereits im Frühjahr hatte es einen zweimonatigen Tankrabatt gegeben.

Alkoholverbot an Bahnhöfen

Bis Mitte Oktober soll an allen 5.400 Bahnhöfen in Deutschland ein Alkoholverbot eingeführt werden. Die Deutsche Bahn hatte im September mit der Anpassung der Hausordnungen in einigen Bahnhöfen begonnen. Inzwischen ist der Konsum von Alkohol etwa am Berliner Hauptbahnhof sowie an den Bahnhöfen in Kiel und Braunschweig verboten. Ausgenommen von dem Verbot bleibt der Ausschank in der Bahnhofsgastronomie. Auch das Mitführen von verschlossenen alkoholischen Getränken in Taschen bleibt erlaubt. Die Einhaltung sollen DB-Sicherheitskräfte und Bundespolizei überwachen. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Hausverbote.

Elektronische Speicherung von Vollmachten und Verfügungen

Ab dem 1. Oktober können auf Wunsch der Vollmachtgeber elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Bislang können für registrierte Vorsorgeverfügungen nur wesentliche Angaben im Register eingetragen werden. Die Vorsorgedokumente selbst sind jedoch nicht einsehbar. Künftig kann etwa ein Arzt eine Patientenverfügung sofort elektronisch abrufen und entsprechend handeln. Die Registrierung im ZVR ist nach Angaben der Bundesnotarkammer kostenlos.

Elektronischer Immobilienhandel

Auch der Kauf und Verkauf von Immobilien wird digitaler. Künftig sollen Notare, Gerichte und Behörden die erforderlichen Dokumente und Daten vollständig elektronisch austauschen können. Papierunterlagen und Postwege sollen dadurch weitgehend entfallen. Die entsprechenden Regelungen beschloss der Bundestag in diesem Jahr. Ab dem 1. Januar 2027 wird der elektronische Austausch bundesweit Pflicht.

EU-Verbot von Ewigkeitschemikalien

Seit Oktober 2024 gilt eine EU-Verordnung, die schrittweise den Einsatz bestimmter per- und polyfluorierter Alkylverbindungen (PFAS) einschränkt. Diese Stoffe sind biologisch nicht abbaubar und werden deshalb auch Ewigkeitschemikalien genannt. Ab dem 10. Oktober wird die Verwendung bestimmter Stoffe in Textilien, Leder- und Schuhwaren, in Papierverpackungen für Lebensmittel wie Pizzakartons sowie in verschiedenen Kosmetika verboten.

Zeitumstellung

Ende Oktober wird die Uhr umgestellt. Die Winterzeit beginnt in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober, um 3.00 Uhr morgens werden die Uhren dann um eine Stunde zurückgedreht. Diese Nacht ist also eine Stunde länger. Im Anschluss an die Zeitumstellung wird es morgens früher hell, während die Sonne am Nachmittag früher untergeht.

Heckenschnitt-Verbot endet

Am 30. September läuft die im Bundesnaturschutzgesetz geregelte jährliche Schonzeit für Hecken und andere Gehölze aus. Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken demnach wieder zurückgeschnitten werden. Ab dem 1. März des kommenden Jahres gilt dann wieder die Schonzeit, die dem Artenschutz dienen soll.

Microsoft stellt Support für bestimmte Produkte ein

Für zahlreiche Microsoft-Produkte und -Dienste endet im Oktober der Support. Ein wichtiger Termin für Nutzer ist der 13. Oktober: An diesem Tag endet unter anderem der Support für Office 2021 sowie für Windows 11 Home und Pro in der Version 24H2. Daneben stellt Microsoft den Support für eine Reihe von Unternehmensprodukten, Entwicklerwerkzeugen und Azure-Diensten ein. Danach gibt es für diese Produkte keine Sicherheitsupdates und keinen technischen Support mehr.

Digitales Führungszeugnis

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann es ab dem 1. Oktober auch digital beantragen und elektronisch ausstellen lassen. Es kann aber auch weiterhin persönlich bei einer Meldebehörde beantragt und in Papierform ausgestellt werden. Die Gebühr beträgt in beiden Fällen 13 Euro. Kostenlos ist es, wenn es für die Ausübung eines Ehrenamts benötigt wird.

Mehr Lohn für Dachdecker und Gerüstbauer

Laut einer Tarifeinigung der IG BAU mit den Arbeitgeberverbänden aus dem Jahr 2024 steigen die Tariflöhne für Dachdecker im Oktober dieses Jahres um 3,4 Prozent. Die Ausbildungsvergütung steigt um 50 Euro für Auszubildende im ersten und zweiten Lehrjahr und um 60 Euro im dritten Lehrjahr. Auch die Ecklöhne für Gerüstbauer steigen einer Einigung aus dem vergangenen Jahr zufolge um 4,4 Prozent.

Zwangsvollstreckung digitaler

Ab Oktober wird auch die Zwangsvollstreckung digitaler. So sollen künftig Gerichte, Gerichtsvollzieher, Anwälte, Behörden und Banken Dokumente in deutlich größerem Umfang elektronisch austauschen. Unter anderem müssen Kreditinstitute einen sicheren digitalen Übermittlungsweg für Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bereitstellen. Der Bundestag hatte im März eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen. Die Neuregelung soll Papier einsparen und die beteiligten Stellen dazu anhalten, stärker digital zusammenzuarbeiten.

Heizperiode beginnt

Sie ist zwar nicht gesetzlich festgelegt, doch in vielen Mietverhältnissen gilt der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April als Heizperiode. In dieser Zeit muss der Vermieter grundsätzlich dafür sorgen, dass die Wohnung ausreichend beheizbar ist. Das gilt auch bei niedrigen Temperaturen außerhalb dieses Zeitraums.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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25. September: Neues Bundespolizeigesetz beschlossen | Grundrecht auf Asyl abschaffen | Keine Einigung in Sachsen-Anhalt

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Neues Bundespolizeigesetz beschlossen

Der Bundestag hat die Neufassung des Bundespolizeigesetzes mit 322 Ja-Stimmen verabschiedet. Die Bundespolizei erhält damit erweiterte Befugnisse, beispielsweise bei der Telekommunikationsüberwachung, der Drohnenabwehr und der biometrischen Erkennung. Bürgerrechtsorganisationen warnen vor einer möglichen Ausweitung staatlicher Überwachung und bemängeln Defizite bei Kontrolle und Transparenz.

Grundrecht auf Asyl abschaffen

Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster fordert die Streichung des Grundrechts auf Asyl aus dem Grundgesetz. Stattdessen sollen jährliche Kontingente gelten. Sein Vier-Punkte-Plan sieht zudem Beugehaft für abgelehnte Asylbewerber, strengere Vorraussetzungen zur Einbürgerung und eine Lockerung der Menschenrechtskonvention, um Straftäter leichter abschieben zu können.

Keine Einigung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es keine Einigung über die Größe der Landtagsausschüsse. Die AfD will zwölf Mitglieder pro Ausschuss, die Verwaltung empfiehlt elf. Am 30. September folgt eine weitere Beratung im Vor-Ältestenrat. Die endgültige Entscheidung fällt mit der Geschäftsordnung am 6. Oktober.

Rückruf eine Million Fahrzeuge

Wegen möglicher Korrosion an einer Lenkungsverschraubung rufen VW, Audi und Seat weltweit Millionen Fahrzeuge zurück, davon mindestens 950.000 in Deutschland. Betroffen sind unter anderem der Tiguan, der Golf Variant, der Audi Q3 sowie der Seat Ateca und der Tarraco. Die Reparatur dauert bis zu einer Stunde. Bisher sind keine Personenschäden bekannt.

Xis Besuch inmitten Protesten

US-Präsident Donald Trump und der chinesische Staatschef Xi Jinping trafen sich zu Gesprächen hinter verschlossenen Türen über drängende Themen wie Handel, KI und Taiwan. Trump sagte, die dort getroffenen Entscheidungen würden für die kommenden Jahrzehnte von Bedeutung sein. Begleitet wurden die Gespräche von Demonstrationen, die die Menschenrechtssituation in China anprangern.
 
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Bundestag beschließt neues Bundespolizeigesetz mit erweiterten Befugnissen


In Kürze:

  • Der Bundestag hat das neue Bundespolizeigesetz mit 322 Ja-Stimmen beschlossen.
  • Die Bundespolizei erhält unter anderem erweiterte Befugnisse bei Telekommunikationsüberwachung, Drohnenabwehr und biometrischer Detektion.
  • Vorgesehen sind auch verdachtsunabhängige Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen sowie neue Möglichkeiten bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam.
  • Bürgerrechtsorganisationen warnen vor einer Ausweitung staatlicher Überwachung und sehen Defizite bei Kontrolle und Transparenz.

 
Am Freitag, 25. September, hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung die Neufassung des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Im Juli hatte bereits die dritte Beratung stattgefunden, allerdings war die Feststellung der erforderlichen Mehrheit unterblieben. Nötig waren mindestens 316 Ja-Stimmen. Das Gesetz wurde mit 322 zu 134 Stimmen bei 118 Enthaltungen angenommen.
Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf gab es im Innenausschuss zwei substanzielle Änderungen. Eine betraf die automatisierte Gefahrenerkennung, die andere die biometrische Detektion in Echtzeit.
In einer zusätzlichen politischen Entschließung forderte der Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auf, ein Sicherheitsniveau für Bahnhöfe und Züge festzulegen. Dafür seien Lagebilder, Einsatzschwerpunkte, Mindestpräsenz, Informationsaustausch und abgestimmte Einsatzkonzepte zu berücksichtigen.
Das neue Bundespolizeigesetz enthält in zahlreichen Bereichen erweiterte Befugnisse für die Bundespolizei. Diese betreffen unter anderem die Möglichkeiten zur Abfrage von Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten. Dazu kommen Zugriffsrechte, um Mobilfunkkarten und Endgeräte zu identifizieren und zu lokalisieren. Die Neufassung definiert auch die Voraussetzungen für die präventive Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und die Quellen-TKÜ, also die Überwachung verschlüsselter Kommunikation auf dem Endgerät.

Bundespolizeigesetz stärkt algorithmisch und biometrisch unterstützte Gefahrenabwehr

Dieser Teil gehört laut Kritikern zu den eingriffsintensivsten der gesamten Reform, was die Grundrechte anbelangt. Die Bundesregierung verweist darauf, dass unter anderem Schleuser und Menschenhändler solche moderner Kommunikationsformen nutzen. Demgegenüber warnen Kritiker wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor einer erheblichen Vorverlagerung staatlicher Überwachung.
Zudem erweitert die Reform auch die Befugnisse der Beamten im Bereich der algorithmisch und biometrisch unterstützten Gefahrenabwehr. Dies zeigt sich anhand von zusätzlichen Möglichkeiten, modernisierte Formen der Videoüberwachung, technische Systeme zur automatisierten Erkennung von Gefahren und die biometrische Detektion in Echtzeit zu nutzen.
Auch hier trifft der von den Sicherheitsbehörden geäußerte Bedarf nach einer zeitgemäßen Ausstattung auf Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und einer wesentlichen Erweiterung staatlicher Eingriffsbefugnisse.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht „viel Positives“ im Gesetz für die Bundespolizei. Er äußerte sich Mitte Juli gegenüber Epoch Times.
So werde die Polizeiarbeit dadurch effizienter. Die neuen Überwachungsmöglichkeiten könnten etwa an Bahnhöfen dazu beitragen, Vermisste schneller zu finden. KI könne auch erkennen, ob sich gerade ein Messerangriff anbahnt oder ob jemand einen Unfall erleidet. Kopelke sagte damals: „Noch während jemand am Bahnsteig zusammenbricht, hat die KI schon den Rettungsdienst alarmiert. Das spart wertvolle Minuten.“
Das neue Bundespolizeigesetz erweitert für die Bundespolizei auch die Optionen in der Drohnenabwehr. So soll sie Drohnen detektieren, ihre Gefährlichkeit bewerten und je nach Gefahrenbewertung geeignete technische Mittel zu ihrer Abwehr einsetzen. Die zusätzlichen Befugnisse sollen vor allem im Bereich bundespolizeilicher Zuständigkeit für kritische Infrastruktur gelten. Dazu zählen etwa Grenzübergänge, Bahnanlagen oder Flughäfen. Die Bundespolizei soll Drohnen auch zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen einsetzen dürfen.

Anlasslose Kontrollen erleichtert

Ein Punkt, der insbesondere bei Grünen, Linkspartei und Organisationen wie der GFF auf erhebliche Kritik stößt, sind erweiterte Befugnisse der Polizei in Waffen- und Messerverbotszonen. So ermöglicht das neu gefasste Bundespolizeigesetz verdachtsunabhängige beziehungsweise anlasslose Kontrollen etwa im Bahnbereich. Die Kritiker vermissen dabei objektive Auswahlkriterien und befürchten ein erhöhtes Diskriminierungsrisiko.
Die Bundespolizei soll außerdem zusätzliche Ermächtigungen erhalten, um Meldeauflagen anzuordnen oder Aufenthaltsverbote auszusprechen. Treffen Beamte vollziehbar ausreisepflichtige und nicht geduldete Drittstaatsangehörige an, sollen sie künftig selbst bei Gericht die Anordnung von Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam beantragen können.
Das neu gefasste Bundespolizeigesetz sieht auch eine verpflichtende Zuverlässigkeitsprüfung für neu einzustellende Personen vor. Dies soll eine Unterwanderung des Polizeiapparats durch Extremisten verhindern. Bewerber müssen unter anderem Auskunft über mögliche Beziehungen zu kriminellen oder terroristischen sowie verfassungsfeindlichen Vereinigungen oder Einzelpersonen erteilen.

Neues Bundespolizeigesetz ohne früher vorgesehene Kontrollmechanismen

Die Novelle soll gleichzeitig jedoch auch die Erhebung und Verarbeitung verdeckt gewonnener Daten an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anpassen. Außerdem will man Datenschutzvorgaben aus dem EU-Recht umsetzen und die Regelungen zu Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten aus Bundespolizeibeständen anpassen.
Was Vereinigungen wie die GFF oder der Deutsche Anwaltverein ebenfalls in bisherigen Anhörungen kritisierten, war, dass im Unterschied zu früheren Reformvorhaben einige Instrumente der Kontrolle und Transparenz fehlten. So hatte die frühere Ampelkoalition unter anderem beabsichtigt, eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten einzuführen. Sie fehlt nun ebenso wie verpflichtende Kontrollquittungen nach Personenkontrollen, Bestimmungen zur Vermeidung von Diskriminierung bei Kontrollen oder eine Pflicht, bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs eine Bodycam mitlaufen zu lassen.
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Bundestag berät erstmals über Frühstartrente – Klingbeil: Signal für Gerechtigkeit

Mit einer neuen staatlichen Förderung will die Bundesregierung die private Altersvorsorge künftig schon im Kindesalter beginnen lassen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) brachte am Freitag sein Gesetz zur sogenannten Frühstartrente in den Bundestag ein, die vom Bund mit monatlich zehn Euro für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren bezuschusst wird. Dieses neue Vorsorgemodell sei ein „Zeichen für eine bessere Gerechtigkeit in unserem Land“, sagte der SPD-Politiker.

Klingbeil wirbt für frühe Altersvorsorge

„Zehn Euro im Monat, das mag vielleicht erst mal wenig klingen“, sagte Klingbeil. „Aber durch den frühen Staat kommen über Jahrzehnte große Summen zusammen: Alleine aus der staatlichen Förderung kann bis zum Renteneintritt ein Beitrag von 53.000 Euro entstehen.“ Wenn Eltern oder Großeltern dann noch jeden Monat 20 Euro dazugäben, werde bis zum Renteneintritt eine Summe von 160.000 Euro zusammenkommen.
Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung bereits Kinder an eine kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Heranwachsende von sechs bis 18 Jahren bekommen dabei eine staatliche Förderung zum Aufbau eines Vorsorgedepots. Der Staat zahlt dafür monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Depot ein. Berechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Start mit Geburtsjahrgang 2020

Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen.
Ab der Volljährigkeit kann das Altersvorsorgedepot eigenständig weiter bespart werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist möglich.
Klingbeil sagte im Bundestag, dass bereits heute in vielen Familien fürs Alter der Kinder vorgesorgt werde. „Aber es sind eben häufig die Kinder aus Familien, wo man sich es leisten kann, 20 und 30 Euro im Monat zur Seite zu legen“, sagte er.
Es sei immer noch so, „dass viel zu häufig der Geldbeutel der Eltern darüber entscheidet, welche Zukunft Kinder in unserem Land haben – und das brechen wir ein Stück weit mit der Frühstartrente auf.“ Er betonte: „Wir wollen, dass alle Kinder davon profitieren können.“

Förderung auch ohne eigenes Depot

Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll.
Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.
„Wenn ein Kind durchs Raster fällt, weil die Eltern sich nicht kümmern, dann springt der Staat über die Deutsche Bundesbank ein“, sagte Klingbeil im Plenum. „Hier werden wir das Geld für alle Kinder anlegen, in denen die Eltern sich nicht kümmern. So garantieren wir eine wirkliche Chancengerechtigkeit in unserem Land.“
Nach der ersten Beratung am Freitag überwies der Bundestag den Gesetzentwurf zur weiteren Bearbeitung in die Ausschüsse. In einigen Wochen dürfte er endgültig verabschiedet werden. (afp/red)
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Dauerthema Organspende: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung

Tausende schwer kranke Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Um den Bedarf an Organspenden zu decken, wird seit Jahren in der Politik nach Lösungen gesucht.
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten wirbt für die Einführung der sogenannten Widerspruchsregelung. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird am Donnerstag (24.9.) erstmals im Bundestag diskutiert werden.

Wie sieht die derzeitige Rechtslage aus?

Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die betroffene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat – etwa durch die Eintragung im Organspende-Register, durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung.
Liegt ein solches Dokument nicht vor, werden die Hinterbliebenen gebeten, eine Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen zu treffen. Diese Entscheidung ist für die Angehörigen oftmals emotional sehr belastend.

Warum soll daran etwas geändert werden?

Aktuell stehen in Deutschland mehr als 8.000 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Dagegen werden seit Jahren jeweils nur weniger als 1.000 Menschen hierzulande nach ihrem Tod zu Organspendern.
In den vergangenen Jahren setzte die Politik immer wieder Anreize, um mehr Menschen dazu zu bringen, sich als Organspender registrieren zu lassen. Der erwünschte Erfolg blieb aber weitgehend aus.

Wie sieht die geplante Neuregelung aus?

Das nun vorgelegte Modell sieht eine Umkehr vor: Künftig soll grundsätzlich jeder geschäftsfähige Erwachsene als Organspender gelten. Wer das nicht will, muss seinen Widerspruch dokumentieren – etwa im Organspenderegister.
Deswegen bezeichnen die Initiatoren des Bundestagsantrags von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linke das Modell als Widerspruchsregelung. Der Kreis der potenziellen Spender würde damit deutlich vergrößert. Die Initiatoren verweisen auf Umfragen, denen zufolge die meisten Menschen zu einer Organspende bereit wären; den Schritt, sich als spendenbereit registrieren zu lassen, gehen viele aber nicht.

Wie geht es nun weiter?

Nach der Diskussion über die sogenannte Widerspruchsregelung im Plenum des Bundestags am 24. September erfolgen weitere Beratung in den Ausschüssen, ehe er dann voraussichtlich in einigen Wochen zur finalen Abstimmung zurück ins Plenum kommt.
Bislang haben 254 Abgeordnete den Antrag unterzeichnet – mehr als ein Drittel der 630 Abgeordneten. Die Schlussabstimmung wird voraussichtlich ohne Fraktionszwang erfolgen, als Gewissensentscheidung, wie das bei medizinethischen Themen oft der Fall ist. In Kraft treten soll die Neuregelung – nach einer längeren Übergangsfrist – Anfang 2030.
Bei einer Abstimmung 2020 hatte das Widerspruchsmodell im Bundestag allerdings keine Mehrheit gefunden. Die Initiatoren rechnen sich für eine neue Abstimmung bessere Chancen aus.

Was monieren Kritiker?

Das Widerspruchsmodell wirft schwierige ethische und rechtliche Fragen auf: Kann das Fehlen eines Widerspruchs gegen die Organspende wirklich als eine Art stillschweigende Zustimmung gewertet werden? Dem Bundestag liegt auch ein Antrag von Gegnern der Widerspruchsregelung vor, dem sich knapp 60 Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angeschlossen haben.
Sie betonen, es gebe eine große Spendenbereitschaft in der Bevölkerung, die sich aber noch nicht in den Zahlen des Spendenregisters widerspiegle. Es bestehe kein Problem in der Bereitschaft der Bevölkerung, sondern bei der praktischen Umsetzung.
Mehr Information und bessere Aufklärung über die Organspende seien nun nötig, damit Menschen eine freiwillige Entscheidung treffen und diese Entscheidung dokumentieren könnten.  (afp/red)
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Bundestag debattiert über umfassende Geheimdienst-Reform

Der Bundestag hat am 24. September erstmals über die Pläne der Bundesregierung für eine umfassende Reform der Nachrichtendienste diskutiert.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte vor den Abgeordneten, durch die Reform würden aus den deutschen Nachrichtendiensten „echte Geheimdienste“. Damit beginne „eine neue Zeitrechnung“. Aus der bloßen Informationsbeschaffung über Bedrohungen werde „echte Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror“.
Die Regierungspläne sehen vor, die Befugnisse des für das Ausland zuständigen Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) bei der Sammlung, Speicherung und automatisierten Auswertung von Daten erheblich auszuweiten. Zudem sollen die Dienste die Möglichkeit bekommen, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig aktiv durch Gegenangriffe zu bekämpfen.

Warken: Nicht nur auf Partner verlassen

Die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) sagte im Parlament, Deutschland könne sich angesichts einer verschärften Bedrohungslage nicht länger darauf verlassen, „dass unsere Sicherheit von unseren Partnern gewährleistet wird“.
Neben mehr Befugnissen zur Aufklärung müssten die Geheimdienste deshalb die Möglichkeit bekommen, etwa bei laufenden Cyberangriffen Server von staatlichen Hackergruppen durch aktive Gegenmaßnahmen abzuschalten.

AfD-Politiker Curio: „Stasi 2.0“

Die AfD-Abgeordnete Gottfried Curio warf der Bundesregierung vor, mit der Reform den Bundesverfassungsschutz „zur Stasi 2.0“ umzubauen, der heimlich in Wohnungen eindringen und Bürgerinnen und Bürger umfassend ohne deren Wissen überwachen dürfe. Er sprach von einem „Putsch gegen den Rechtsstaat“, die Reform sei „mehr als der totale Überwachungsstaat“.

von Notz: „Überzogene Pläne“

Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz äußerte vor dem Hintergrund der wachsenden Bedrohung durch Russland grundsätzlich Unterstützung für ein „Update“ der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes.
„Die überzogenen Pläne für die Geheimdiensttätigkeit im Inland“ müssten aber „zurückgedreht werden“, damit die Reform nicht vor dem Bundesverfassungsgericht scheitere. Dazu müsse die Regierung unter anderem die Interessen „von Berufsgeheimnisträgern, vor allem der Psychotherapeuten, deutlich stärker berücksichtigen“.

Linken-Politikerin Bünger: „unkontrollierter Staatsapparat“

Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger warf der Bundesregierung vor, sie hebe „das historische Trennungsverbot“ zwischen Geheimdiensten und Polizeibefugnissen auf, das Lehre „aus den Verbrechen der deutschen Faschisten“ sei.
Durch die Pläne der Bundesregierung solle aus dem Verfassungsschutz aber „eine neue deutsche Geheimpolizei“ werden. Auch sie kritisierte, dass die Reform Eingriffen bei Ärzten oder Psychotherapeuten „keine Grenze“ setze.
Bünger warnte vor einem „unkontrollierten Staatsapparat“, der schon in den Händen der jetzigen Regierung eine große Gefahr sei. Doch damit stelle die Regierung auch einer möglichen künftigen AfD-Regierung „diesen Sicherheitsapparat schlüsselfertig hin“.

SPD. Eichwede weist Vorwürfe zurück

Die SPD-Abgeordnete Sonja Eichwede wies den Vorwurf zurück, die Regierung weiche das Trennungsverbot zwischen Geheimdiensten und Polizei auf. Vielmehr würden „Schutzlücken“ geschlossen, um die Bevölkerung besser zu schützen, sagte sie.
Gleichzeitig würden die Dienste stärkerer Kontrolle unterstellt – „sowohl parlamentarisch wie auch rechtlich“. (afp/red)
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Ausbau zum echten Geheimdienst: Was soll BND und Verfassungsschutz künftig erlaubt sein?

Sprengstoff-Drohnen an Flughäfen, Hackerangriffe auf Energieanlagen, Spionage oder Sabotage bei Rüstungsfirmen: Die Bedrohungslage in Deutschland hat sich verschärft. Die Bundesregierung hat Mitte August deshalb eine umfassende Reform der Nachrichtendienste beschlossen.
Sie sollen in die Lage versetzt werden, fortan auch mit Gegenangriffen aktiv gegen Bedrohungen vorzugehen. Die Pläne werden am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten:

Welche Ziele verfolgt die Regierung?

„Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten“, sagte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach dem Kabinettsbeschluss Mitte August. Denn Deutschland sei „tägliches Ziel“ von hybrider Kriegsführung, Spionage, Sabotage und Cyberangriffen und müsse seine Abwehrfähigkeiten entsprechend anpassen.
Für den Vorsitzenden des Parlamentarischen Geheimdienst-Kontrollgremiums, Marc Henrichmann (CDU), muss deshalb auf die militärische „Zeitenwende“ nun auch die bei den Nachrichtendiensten folgen.

Welche neuen Befugnisse sollen die Dienste bekommen?

Deutschlands Nachrichtendienste sammeln bisher vor allem Informationen. Sie sollen wie Geheimdienste anderer Länder nun auch „operative“ Befugnisse bekommen, um Gefahren abzuwehren. Mit der Reform sei es etwa dem BND künftig möglich, „in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren“ einzudringen, um diese zu sabotieren, sagte die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) im August.
Generell sollen BND und Verfassungsschutz künftig auch Hackerangriffe ausführen können, um Daten zu manipulieren oder zu löschen. So ließen sich etwa Anleitungen zum Waffenbau verändern. Denkbar wäre auch, Produktions- oder Lieferketten zu manipulieren, um die Herstellung von Drohnen, Waffen oder Sprengstoff zu behindern.

Marc Henrichmann (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Henrichmann nannte als Beispiel auch die Bezahlung sogenannter Low-Level-Agenten für Sabotageakte, die oft über digitale Währungen läuft. Wenn die Dienste hier Bezahlvorgänge verhindern könnten, „bekommt der Low-Level-Agent sein Geld nicht und wird auch nicht zur Tat schreiten“.
Ein früherer Entwurf zum BND-Gesetz sah noch vor, dass das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verpflichtet ist, ihm bekannt gewordene Schwachstellen in IT-Systemen an den Auslandsdienst zu melden, damit dieser sie für eigene Hackerangriffe verwenden kann. Dies stieß aber auf Kritik und wurde aus dem endgültigen Kabinettsentwurf gestrichen.

Darf der BND künftig auch Gewalt gegen Personen im Ausland einsetzen?

Grundsätzlich nicht. Auch bei einer spezifischen Gefährdungslage dürfen sich sogenannte erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen nach Paragraf 51 BND-Gesetz „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Von den Befugnissen anderer Geheimdienste bleibt der BND damit weit entfernt.

Was ist bei der Datensammlung geplant?

Beim BND wie beim Verfassungsschutz werden die Befugnisse zur Sammlung und Auswertung von Daten erweitert. Dies betrifft auch die Auswertung großer Datenmengen mittels Künstlicher Intelligenz und der Abgleich biometrischer Daten mit dem Internet. Speicherfristen werden verlängert – bei Inhaltsdaten auf sechs Monate, bei Metadaten zum Datenverkehr auf zwölf Monate.
Der BND bekomme „mehr Zugriffsmöglichkeiten“ auf IT-Systeme – „von intelligenten Haushaltsgeräten wie zum Beispiel einem Kühlschrank angefangen bis hin zu privaten Mobiltelefonen, Laptops oder anderer Hardware“, sagte Warken. Dobrindt hob seinerseits die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung hervor. Sie sei ein wesentliches Mittel „bei der Entdeckung von Anschlagsplänen“.
Unter engen Voraussetzungen soll das BfV künftig Wohnungen oder Geschäftsräume heimlich betreten dürfen – etwa um Spähsoftware für eine Online-Durchsuchung zu installieren, auch um Waffen beziehungsweise Sprengstoff unschädlich zu machen.
Festnahmen oder Vernehmungen, wie sie der Polizei erlaubt sind, blieben dem Verfassungsschutz weiterhin untersagt. Ausgeweitet werden sollen zudem die Möglichkeiten der Überwachung verschlüsselter Kommunikation.

Was ändert sich bei der Kontrolle?

Die Kontrolle der Nachrichtendienste wird in einer gerichtsähnlichen Stelle gebündelt: dem Unabhängigen Kontrollrat. Er wurde schon 2022 zur Überwachung der technischen Aufklärung des BND geschaffen und erhält im Zuge der Reform über ein eigenes Gesetz nun umfangreichere Kontrollrechte für BND und Verfassungsschutz.
Die Überwachung der Nachrichtendienste durch das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags soll davon unberührt bleiben.
Mit dem Ausbau seiner Befugnisse gehe eine Stärkung der Kontrolle der Dienste einher, sagte die SPD. „Das ist für uns ein absolutes Muss und das werden wir uns auch in den parlamentarischen Beratungen noch einmal genau anschauen“, sagt SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede.

Sonja Eichwede (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Warum zweifeln Kritiker an der Verfassungsmäßigkeit der Reform?

Die stärkste Ablehnung kommt von der Linksfraktion. Ihre Innenexpertin Clara Bünger sagt: „Es droht nicht weniger als die faktische Abschaffung des Trennungsgebots zwischen Geheimdiensten und Polizei, einer zentralen Lehre aus dem deutschen Faschismus.“
Die AfD ist dafür, dem BND mehr operative Fähigkeiten zuzubilligen, und hat einen eigenen Entwurf vorbereitet. Eine Erweiterung der Befugnisse des BfV ist darin nicht vorgesehen. Zum Entwurf der Bundesregierung sagte der Abgeordneter Stefan Keuter: „In der jetzigen Form würden wir ihn ablehnen.“
Die Grünen-Fraktion ist generell für eine umfassende Reform des Rechts der Nachrichtendienste, hat jedoch eigene Ideen, was eine effektivere Kontrolle angeht. Ihre parlamentarische Geschäftsführerin, Irene Mihalic, sagt zudem, der Entwurf erkläre nicht ausreichend, weshalb „der Verfassungsschutz jetzt mit polizeilichen Gefahrenabwehrbefugnissen ausgestattet werden soll, aber weiterhin im Geheimen agieren soll“.

Welche Kritik gibt es an den neuen Überwachungsmöglichkeiten?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, kritisierte, dass ihrer Behörde durch die Reform die datenschutzrechtliche Aufsicht über den BND entzogen wird. Betroffene könnten damit auch nur sehr eingeschränkt erfahren, wie Nachrichtendienste ihre Daten verarbeiteten. Specht-Riemenschneider sieht auch kritisch, dass Verfassungsschutz und BND künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum zugreifen dürften.
BND und Verfassungsschutz sollten „mit ausgeweitetem Staatstrojanern-Einsatz, KI-Analysen praktisch ohne Schutzmaßnahmen, Zugriff auf private Videokameras und sogar Hackbacks tief in Grundrechte eingreifen können“, kritisierte ihrerseits die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im August. Sie forderte eine grundlegenden Überarbeitung des „in weiten Teilen verfassungswidrigen“ Gesetzentwurfs.
Einige Fachleute gehen davon aus, dass Teile der Reform in Karlsruhe landen. Aber auch im Gesetzgebungsverfahren sind noch Änderungen möglich, bevor die Pläne 2027 in Kraft treten sollen. Dobrindt und Warken betonten ihrerseits nach dem Kabinettsbeschluss, sie hielten die Reform für rechtmäßig, ausgewogen und angesichts der veränderten Lage für notwendig. (afp/dpa/red)
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Linkenabgeordneter Koçak lässt nach Kritik Parlamentsämter ruhen


In Kürze:

  • Der Linkenabgeordnete Koçak lässt seine politischen Funktionen ruhen.
  • Davor kündigte er nach der Veröffentlichung eines Chatverlaufs mit einem Remmo-Sohn eine Aufarbeitung an.
  • Auf einer Wahlparty der Neuköllner Linken war Issa Remmo und ein Vertreter einer vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuften Palästina-Organisation erschienen.
  • Die Grünen fordern den Ausschluss Koçaks aus der Linken-Fraktion.

 
Der Berliner Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Ferat Koçak, lässt vorerst seine Parlamentsämter ruhen.
„Ferat Koçak hat uns mitgeteilt, dass er sich bis auf Weiteres, bis volle Transparenz hergestellt ist, zurückziehen wird“, sagte Linken-Fraktionschef Sören Pellmann in Berlin am Dienstag, 22. September. Koçak werde zunächst nicht mehr an Sitzungen des Bundestags-Innenausschusses teilnehmen.
Die Fraktion stelle sich dabei hinter den Abgeordneten. Man glaube bisher seinen Aussagen, „bis anderes gegebenenfalls zutage kommt“, so Pellmann.
Davor hatte Koçak eine Aufarbeitung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit seinen Kontakten zu Mitgliedern des Remmo-Clan angekündigt. Dabei geht es um Chat-Nachrichten sowie eine Wahlparty in Neukölln am vergangenen Sonntag.
Der im Berliner Bezirk Neukölln direkt gewählte Politiker ist seit dem Wahlsonntag, 20. September, ins Visier öffentlicher Kritik geraten.
Die Linkspartei mit Spitzenkandidatin Elif Eralp hatte an dem Tag die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus klar gewonnen und könnte zusammen mit SPD und Grünen eine Koalition schmieden.

Issa Remmo auf Wahlparty aufgetaucht – Vorwürfe wegen Fotos mit Palästina-Extremisten

Noch am Wahlabend wurde bekannt, dass der berüchtigte Unternehmer Issa Remmo bei der Wahlparty des Linken-Bezirksverbands in Neukölln aufgetaucht war.
Dieser gilt als Oberhaupt einer auch in Berlin verankerten Großfamilie mit Wurzeln im Libanon, die Polizeibehörden mit organisierter Kriminalität in Zusammenhang bringen. Als eine der spektakulärsten Straftaten, für die Mitglieder des Remmo-Clans verurteilt wurden, gilt der Juwelenraub im Grünen Gewölbe in Dresden im Jahr 2019. Issa Remmo selbst weist bislang zwar einige Festnahmen, aber keine strafrechtlichen Verurteilungen auf.
Darüber hinaus fand sich mit Ibrahim Ibrahim ein Vertreter der vom Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuften Gruppierung „Volksfront zur Befreiung Palästinas“ bei der Party ein. Er bat Koçak offenbar um ein gemeinsames Foto – ein Wunsch, dem dieser später veröffentlichten Bildern zufolge auch entsprach.
Der Linken-Politiker erklärte später auf X, Ibrahim nicht gekannt zu haben und an jenem Abend mehrere hundert Selfiewünsche auf der öffentlich zugänglichen Wahlparty erfüllt zu haben.
Zudem distanziere er sich „ausdrücklich“ von „gewalt- oder terrorverherrlichenden Aussagen der genannten Person“.

Remmo-Sohn veröffentlichte Ausschnitt aus Korrespondenz mit Abgeordnetem

Die Linke distanzierte sich von dem Remmo-Besuch am Wahlabend und erklärte, der Clanchef sei nicht eingeladen gewesen und wieder hinausgeschickt worden. „Mit organisierter Kriminalität haben wir nichts zu tun, die bekämpfen wir“, sagte Eralp noch am Sonntagabend.
Für eine Einladung vonseiten der Partei gibt es tatsächlich keine belastbaren Anhaltspunkte. Allerdings hat der Sohn des Familienoberhauptes, Firas Remmo, nach Bekanntwerden des Besuchs auf Instagram Teile einer Korrespondenz zwischen ihm und Koçak veröffentlicht. Mittlerweile hat er den Post wieder entfernt.
Bildschirmfotos dokumentieren jedoch, dass es einen Kontakt über das soziale Netzwerk zwischen beiden gegeben habe.
Dabei habe Koçak Remmo darum gebeten, seinem Vater „Grüße mit Respekt“ zu übermitteln. Auch soll er gefragt haben, wann dieser an einem bestimmten Tag im Büro sei, und hinzugefügt, er könne am „Vormittag vorbeikommen“. Außerdem wies er ihn auf seine WhatsApp-Verbindung hin.
Welche Vorgeschichte der Chat hatte, ist nicht erkennbar.
Koçak übersandte Remmo in weiterer Folge noch ein Video von einer Rede, die er im Bundestag im Januar 2026 zur sogenannten Clankriminalität gehalten hatte. In dieser hatte er sich unter anderem gegen Stigmatisierung von Menschen aufgrund ihres Nachnamens gewandt und der AfD attestiert, diese sei selbst ein „krimineller Clan“.
Im Chat bat Koçak Remmo, das Video mit „allen euren Leuten“ zu teilen.
Remmo antwortete mit „Gerne, Bruder“, was sein Chatpartner mit einem Herz-Emoji quittierte. Unter dem Screenshot schrieb Remmo:
„Wir sind Teil von etwas Großem. Wir stehen zusammen, wir halten zusammen und wir kämpfen zusammen für unsere Ziele. Denn wir sind nicht hier, um nur dabei zu sein – wir sind hier, um zu schaffen, zu bewegen und zu gewinnen. Wir sind Sieger, wir sind Macher, wir sind ein Team. Und gemeinsam schaffen wir Dinge, die allein niemals möglich wären.“

Koçak will seinen Social-Media-Chatpartner nicht gekannt haben

Auf X erklärte der Linken-Abgeordnete, die Berichte über die Chatverläufe hätten die Öffentlichkeit „zu Recht“ verunsichert. Anschließend fügte er hinzu:
„Kontakte von Mandatsträgern zu Personen, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden, sind durch nichts zu rechtfertigen. Ich verstehe, dass schon der Anschein solcher Nähe lückenlos ausgeräumt werden muss.“
Remmo habe sich bei ihm im Zuge eines Aufrufs gemeldet, sich an politischen Aktionen zu beteiligen. Dabei, so Koçak, habe er mit ihm geschrieben „wie mit jedem anderen Neuköllner auch und seinen Vater mit Höflichkeit zurückgegrüßt“.
Inwieweit die Rede zuvor auf den Vater gekommen sei, ist aus dem Chatausschnitt nicht erkennbar.
Zu diesem Zeitpunkt sei ihm nicht bekannt gewesen, um wen es bei seinem Gesprächspartner oder dessen Vater handele. Dies sei ihm erst später bewusst geworden.
Auf Instagram tritt Firas Remmo unter dem Benutzernamen „firas_i_rammo“ auf. Dass Koçak ihm danach erneut im Zusammenhang mit der Rede geschrieben habe, sei „ein Fehler, für den ich um Entschuldigung bitte“. Koçak schließt seine Erklärung mit der Aussage:
„Als Person des öffentlichen Lebens trage ich besondere Verantwortung. Ich werde mir jetzt die Zeit nehmen, um jeden Zweifel auszuräumen und in Absprache mit meinem Team mein Kommunikationsverhalten aufzuarbeiten und volle Transparenz herzustellen.“

Forderung nach Ausschluss aus Fraktion

Es ist ungewiss, wie stark die Angelegenheit mögliche Koalitionsverhandlungen der Linkspartei mit SPD und Grünen belasten könnte.
Koçak selbst sitzt nicht im Abgeordnetenhaus, aber der Bezirksverband Neukölln gilt bei den potenziellen Koalitionspartnern als suspekt – vor allem im Zusammenhang mit antisemitischen Vorfällen.
Bundesvertreter der möglichen Koalitionspartner äußerten sich deutlich zu dem Fall.
Die Grünen forderten die Linkspartei auf, Koçak aus ihrer Fraktion auszuschließen.
Koçak falle immer wieder auf „mit einer Nähe zu Personen, die Terror verherrlichen, die den Staat Israel infrage stellen, die mit antisemitischen Vorfällen auffallen“, sagte Ko-Fraktionschefin Katharina Dröge in Berlin. Sie frage daher Linken-Ko-Fraktionschefin Heidi Reichinnek „ganz persönlich: Kann so jemand Teil der Bundestagsfraktion der Linken sein?“
Dröge attestierte der Linken im Berliner Bezirk Neukölln „ein massives Problem mit dem Thema Antisemitismus“. Die Grünen gingen nun „mit Haltelinien“ in die Koalitionsgespräche. Dazu gehöre „Klarheit im Kampf gegen Antisemitismus“.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese forderte von Koçak in den Zeitungen der FUNKE Mediengruppe „klare Konsequenzen“. Eine Entschuldigung reiche nicht aus, „zumal sie mehr als unglaubwürdig wirkt“.
Die frühere Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags und prominente Linken-Politikerin Petra Pau mahnte Koçak, Verantwortung zu übernehmen:
„Als MdB hast Du eine Verantwortung, ich kann nicht mehr an Naivität glauben“, schrieb Pau auf X.

Zwielichtige Gäste auf Wahlpartys nicht auf Linke beschränkt

Auftritte in der Öffentlichkeit umstrittener Persönlichkeiten bei Wahlpartys sind auch anderen Parteien nicht fremd. So sah sich die AfD Sachsen-Anhalt jüngst veranlasst, den Streamer Matthäus Westfal, auch bekannt als „Aktivist Mann“, des Saales zu verweisen und zu sanktionieren, nachdem dieser dort eine „SPIEGEL“-Journalistin belästigt und angepöbelt hatte.
Issa Remmo war im Januar 2025 als Teil einer von einem CDU-Abgeordneten eingeladenen Besuchergruppe im Berliner Abgeordnetenhaus erschienen. Dieser erklärte, von dessen Besuchsabsichten nichts gewusst zu haben.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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21. September: Merz will weitermachen | Neuer Tankrabatt | AfD stellt Landtagspräsidenten

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Merz will weitermachen

Bundeskanzler Friedrich Merz will auch nach den herben Wahlniederlagen der CDU am Sonntag weiter im Amt bleiben. Nötig seien nun „Stabilität und ein klarer Kurs“. Auch wies der Kanzler die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse von sich. Diese seien auch auf eine „tiefgreifende Veränderung des politischen Parteiensystems“ zurückzuführen. Für die CDU stellten sich nun grundlegende und langfristige Fragen, über die diskutiert werden müsse.

Neuer Tankrabatt

Ab 1. Oktober gilt vermutlich ein neuer Tankrabatt – Bundestag und Bundesrat sollen die Steuersenkung in dieser Woche beschließen. Wie im Mai und Juni soll bis zum Jahresende die Energiesteuer auf Benzin und Diesel um 14 Cent pro Liter gesenkt werden. Inklusive darauf fällig werdender Mehrwertsteuer summiert sich der Tankrabatt auf 17 Cent pro Liter.

AfD stellt Landtagspräsidenten

Die AfD hat sich mit dem BSW in Sachsen-Anhalt auf die Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten und eines BSW-Vizepräsidenten geeinigt. BSW-Chefin Amira Mohamed Ali bestätigte dies: Die AfD sei in Sachsen-Anhalt jetzt stärkste Kraft geworden, damit stehe ihr auch der Landtagspräsident zu. Nun will die AfD-Fraktion in ihrer nächsten Sitzung am 29. September beschließen, welchen Kandidaten sie dafür aufstellen will.

Standortprobleme

Für die Hälfte der Unternehmen sind Bürokratie und Regulierung das größte Standortproblem in Deutschland. Mit großem Abstand folgen erst die Energie- und Arbeitskosten. Das zeigt eine aktuelle ifo-Umfrage. Bürokratischer Aufwand koste Unternehmen dabei gleich auf zwei Wegen: Er binde Personal und mache Investitionen unwirtschaftlich.

Merz kündigt Gesetz gegen Enteignung an

Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin hat Bundeskanzler Merz die rasche Verabschiedung eines Bundesgesetzes gegen die Enteignung von Wohnraum angekündigt. Es gehe „vor allem darum, an die internationalen Investoren eine klare Botschaft zu senden“. Die Ankündigung der Partei zur Enteignung großer Wohnungskonzerne habe im In- und Ausland eine verheerende Wirkung gehabt.
 
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Asylrechtsreform: Mehrheit jetzt im Schnellverfahren

Seitdem die neuen Asylregeln der Europäischen Union gelten, wird über die Mehrheit der Anträge auf Schutz in Deutschland in Schnellverfahren entschieden.
Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mitteilt, wurden zwischen dem Inkrafttreten der Reform am 12. Juni und Ende Juli 2.093 beschleunigte Asylverfahren und 1.561 reguläre Asylverfahren eingeleitet.
In 2.013 weiteren Verfahren ging es lediglich darum, festzustellen, welches andere EU-Land womöglich für den Antragsteller zuständig ist.

Asylprüfung darf maximal drei Monate dauern

Die beschleunigten Verfahren müssen gemäß der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Über den sogenannten Spurwechsel vom Asylverfahren in die Erwerbsmigration wird seit Jahren diskutiert. In Gastronomie, Pflege, Transport und Logistik fehlen Arbeitskräfte. (Symbolbild) Foto: Patrick Pleul/dpaDie neue EU-Asylverfahrensverordnung erlaubt beschleunigte Verfahren unter anderem für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten oder aus Ländern, deren EU-weite Anerkennungsquote bei höchstens 20 Prozent liegt.
Wer im Schnellverfahren abgelehnt wird, kann auch dann schon abgeschoben werden, wenn seine Klage gegen die Ablehnung noch bei Gericht anhängig ist.

Abschiebung trotz Klageverfahren

Eine drohende Abschiebung zu verhindern, ist in solchen Fällen dann nur noch möglich, wenn vor Gericht ein Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz erfolgreich ist. Vor der Reform wurde vor allem mit Menschen aus Staaten, die in Deutschland als sichere Herkunftsländer eingestuft sind, so verfahren.
Es betraf aber auch Asylbewerber, deren Anträge aus anderen Gründen als offensichtlich unbegründet angesehen wurden – etwa wegen widersprüchlicher Angaben zu Identität, Herkunft und Fluchtgründen.
Eine Verlängerung der Drei-Monats-Frist ist nicht erlaubt. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) allerdings im jeweiligen Einzelfall feststellt, dass die Prüfung des Antrags Sach- oder Rechtsfragen umfasst, die zu komplex sind, um im beschleunigten Verfahren abschließend geklärt zu werden, ist ein Wechsel ins reguläre Verfahren möglich, wie die Bundesregierung ausführt.
Wer aufgrund der Einstufung seines Herkunftslandes als sicher im beschleunigten Verfahren ist, unterliegt grundsätzlich einem Beschäftigungsverbot.

Innenpolitikerin rechnet mit mehr falschen Entscheidungen

Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, erwartet: „Es wird wegen der Kürze der Zeit also absehbar zu mehr Fehlentscheidungen kommen.“ Sie kritisiert zudem, dass die Türkei „trotz der massiven Verfolgung Oppositioneller und offensichtlich politisch geführter Gerichtsverfahren“ nun als sogenannter sicherer Herkunftsstaat im Sinne der EU-Regeln gelte.
Die Flüchtlingsrechteorganisation Pro Asyl kritisiert: „Die Bundesregierung setzt die neuen europäischen Vorgaben hart und weitreichend um.“
Zu den Herkunftsländern mit einer besonders hohen Schutzquote zählten im ersten Halbjahr dieses Jahres laut Bundesregierung Myanmar, Eritrea, Afghanistan und die Palästinensischen Gebiete.

Außengrenzverfahren sind in Deutschland selten

Neu sind auch die sogenannten Grenzverfahren für Menschen, die an einer EU-Außengrenze festgestellt werden, was in Deutschland nur die Flughäfen und Seehäfen betrifft.
Menschen, die über ihre Identität getäuscht haben, Ausländer, die eine Gefahr darstellen und Menschen aus Herkunftsstaaten, bei denen in Bezug auf deren Asylantrag eine durchschnittliche EU-weite Schutzquote von höchstens 20 Prozent vorliegt, werden dafür in Einrichtungen untergebracht, die sie während des laufenden Verfahrens nur zum Zweck der Ausreise verlassen dürfen.
Vom Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.

Vier Standorte für Außengrenzverfahren in Deutschland

Wer sich in einer Außengrenzeinrichtung befindet, wird rechtlich so behandelt, als wäre er oder sie nicht im Inland – es gilt die sogenannte Fiktion der Nichteinreise. Laut Auskunft der Bundesregierung gibt es derzeit 282 Plätze für Menschen im Grenzverfahren:
• 200 Plätze in Frankfurt am Main
• 27 Plätze in München
• 40 Plätze neben dem Flughafen Berlin/Brandenburg
• 15 Plätze interimsweise in Pforzheim für Ankommende am Flughafen Stuttgart, bis ein anderer Standort gefunden ist.
Weitere Plätze und auch Standorte werden derzeit noch geprüft, hergerichtet beziehungsweise geplant.
Zwischen dem 12. Juni und dem 21. August wurden laut Bundesregierung 36 Grenzverfahren abgeschlossen. Sie betrafen unter anderem fünf brasilianische Staatsangehörige und vier Menschen aus Georgien.
22 Schutzersuchen wurden abgelehnt. In den ersten Wochen wurde den Angaben zufolge zudem vier Menschen aus Ghana, Senegal, Kolumbien und Marokko infolge eines Grenzverfahrens die Einreise verweigert.

Der Blick geht Richtung EU-Außengrenze

Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Grenzverfahren in Staaten wie Polen, Griechenland, Spanien und Italien jeweils deutlich höher ist.
Wie viele Asyl-Außengrenzverfahren seit dem 12. Juni in diesen Außengrenzstaaten eingeleitet und abgeschlossen wurden, lässt sich anhand der bisher veröffentlichten Statistiken jedoch nicht verlässlich beziffern.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat mehrfach betont, Voraussetzung für eine Perspektive zur Beendigung der intensivierten deutschen Binnengrenzkontrollen seien funktionierende Verfahren an den EU-Außengrenzen. (dpa/red)
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Die Bundestreue – was sie bedeutet und welche Funktion sie hat


In Kürze:

  • Die Bundestreue prägt das föderale Miteinander zwischen Bund und Ländern.
  • Die Bundestreue hat ihre historischen Wurzeln im 19. Jahrhundert.
  • Bislang wurde sie noch nie in der Praxis angewandt.
  • Zunächst können Konflikte zwischen Bund und Ländern vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden.

 
Nach dem klaren Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt am Sonntag, 6. September, wies Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf die Grenzen politischer Macht und auf die Bundestreue hin. Das Grundgesetz gelte auch im ostdeutschen Bundesland, betonte er. So könne der Bund bei Verstößen gegen bundesrechtliche Pflichten, beispielsweise im Bereich der Migration, eingreifen. Der Bundeszwang nach Art. 37 des Grundgesetzes sei ein äußerstes Mittel.
Dahinter steht ein Verfassungsprinzip, das das Verhältnis zwischen Bund und Ländern regelt.
Doch was bedeutet Bundestreue konkret? Welche Pflichten ergeben sich aus ihr? Gab es vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit Konflikte zwischen Bund und Ländern? Die Epoch Times beantwortet einige Fragen zu dem Thema.

Wie kam es zur Bundestreue?

Der Grundsatz der Bundestreue hat seine historischen Wurzeln im 19. Jahrhundert. In der Reichsverfassung des Deutschen Reiches von 1871 gab es bereits das Konzept gegenseitiger „Bundespflichten“. Dabei sah Artikel 19 sogar eine sogenannte Reichsexekution vor, wenn ein Bundesglied seine verfassungsmäßigen Pflichten nicht erfüllte. Es entspricht zwar noch nicht der heutigen „Bundestreue“, zeigt aber eine frühe Grundlage des Gedankens.
Der Staats- und Verfassungsrechtler Rudolf Smend (1882–1975) entwickelte die Idee weiter. In seiner 1916 erschienenen Abhandlung „Ungeschriebenes Verfassungsrecht im monarchischen Bundesstaat“ formulierte er die Bundestreue als Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts. Smend verstand sie als einen allgemeinen Rechtssatz, der Reich und Einzelstaaten zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme und Zusammenarbeit verpflichtet.
Das Bundesverfassungsgericht griff diesen Gedanken 1952  auf. In einem Urteil vom 21. Mai 1952 (BVerfGE 1, 299, Leitsatz 7b) leitete es aus dem bundesstaatlichen Prinzip eine verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes und seiner Länder zu „bundesfreundlichem Verhalten“ her. Dabei verwies es ausdrücklich auf Smends Ausführungen von 1916. Damit erkannte das Bundesverfassungsgericht die Bundestreue als ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz an und präzisierte sie in späteren Rechtsprechungen weiter.

Was bedeutet Bundestreue konkret?

Bundestreue bedeutet im deutschen Verfassungsrecht vereinfacht ausgedrückt: Bund und Länder müssen ihre jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeiten so ausüben, dass sie aufeinander Rücksicht nehmen. Die Funktionsfähigkeit des Bundes darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Grundlage ist das Bundesstaatsprinzip aus dem Grundgesetz, Art. 20 Absatz 1. Das Bundesverfassungsgericht leitet daraus das Gebot des „bundesfreundlichen Verhaltens“ – also die Bundestreue – ab. In dem ersten Absatz heißt es wörtlich: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Das Bundesverfassungsgericht schlussfolgert daraus, dass Bund und Länder bei der Ausübung ihrer Kompetenzen die Belange der jeweils anderen Seite berücksichtigen müssen (Rn. 71). Des Weiteren dürfen Bund und Länder nicht einfach aneinander vorbei handeln, wenn vor dem Hintergrund der föderalen Aufgabenverteilung eine Zusammenarbeit erforderlich ist. Auch dürfen weder Bund noch Länder in die Kompetenzen (Rn. 99) des jeweils anderen eingreifen und dadurch die föderale Ordnung beeinträchtigen.
Ein konkretes Beispiel für eine missbräuchliche Ausübung von Kompetenzen liefert ein Fall aus Bremen: Das Land verbot 2012 per Gesetz den Umschlag von Kernbrennstoffen in seinen Häfen. Es berief sich dabei auf seine Zuständigkeit für die Nutzung des Hafens. Das Verwaltungsgericht Bremen sah 2015 darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue, weil Bremen damit die Kompetenzordnung des Bundes umgehe, um politischen Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Es legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Karlsruher Richter erklärten das Gesetz 2021 wegen des Verstoßes gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes für nichtig.

Was passiert, wenn ein Land seine Bundespflichten nicht erfüllt?

Erfüllt ein Bundesland die ihm nach dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz vorgeschriebenen Bundespflichten nicht, kann die Bundesregierung nach Artikel 37 Abs. 1 des  Grundgesetzes Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwangs zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten. Dem muss der  Bundesrat zustimmen.
Um den Bundeszwang durchzusetzen, kann die Regierung, die das Weisungsrecht hat, oder ein von ihr beauftragter Vertreter nach Artikel 37 Abs. 2 den Ländern und ihren Behörden Weisungen erteilen. Der Artikel 37 legt keine konkreten Maßnahmen fest. Es ist darin lediglich die Rede von „notwendigen Maßnahmen“, mit denen das Land zur Erfüllung seiner Pflichten angehalten werden soll.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bezeichnen den Bundeszwang als ein „Drohmittel“ mit einer „gewissen Vorwirkung“. Darüber hinaus erfülle er eine „Reserve- und Auffangfunktion“, die im Fall eines nicht zu lösenden Konflikts bereitstehe (Seite 4).
Bei der Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder sieht das Grundgesetz daneben ein eigenes Verfahren der Bundesaufsicht vor. Nach Artikel 84 Abs. 3 übt die Bundesregierung die Aufsicht darüber aus, dass sich die Länder an die Bundesgesetze halten. Wenn ein Land Mängel nicht beseitigt, entscheidet auf Antrag der Bundesregierung oder des Landes der Bundesrat, ob das Land das Recht verletzt hat. Gegen diesen Beschluss kann man laut Art. 84 Abs. 4 das Bundesverfassungsgericht anrufen. Kommt ein Land seiner Pflicht nach, entfällt die Grundlage für den Bundeszwang.

Wurde der Bundeszwang bereits angewendet?

Nein, bislang wurde der Bundeszwang nicht angewendet. Bisher einigten sich Bund und Länder bzw. das Bundesverfassungsgericht urteilte bei verfassungsrechtlichen Streitigkeiten.
Ein Beispiel: Mitte der 1990er-Jahre stritten der Bund und Schleswig-Holstein über die Einstufung eines Abschnitts der Bundesstraße B 75 zwischen Lübeck und Bad Oldesloe. Das Bundesverkehrsministerium wies das Land an, den Teil der Straße nach Landesrecht abzustufen. Schleswig-Holstein weigerte sich, sodass ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Folge war. Die Bundesregierung beantragte festzustellen, dass das Land mit seiner Weigerung gegen seine Pflichten aus dem Grundgesetz verstoßen habe.
Die Karlsruher Richter stellten am 3. Juli 2000 fest, dass die Weisung des Bundes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Er habe damit seine Befugnisse überschritten, hieß es; damit war der Antrag zurückgewiesen. Hätte das Gericht dem Bund recht gegeben und das Land sich dennoch geweigert, wäre dies Grundlage für die Einleitung eines Bundeszwangs unter Berücksichtigung der erwähnten Regeln gewesen.
Ende Juni fand übrigens die erste Bund-Länder-Konferenz in diesem Jahr statt. Die Teilnehmer betonten dabei die Wichtigkeit der Zusammenarbeit. Kanzler Merz sprach von einem „neuen Geist des föderalen Miteinanders.“
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Weniger Asylanträge – Höhere Schutzquote

Während die Zahl der neuen Asylbewerber sinkt, wächst der Anteil derer unter ihnen, die Schutz in Deutschland erhalten. Die bereinigte Schutzquote des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lag laut Auskunft der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2026 bei 47,4 Prozent. Im Gesamtjahr 2025 hatte sie noch 37,5 Prozent betragen.
Bei der bereinigten Quote werden formelle Entscheidungen, bei denen das Schutzgesuch inhaltlich nicht geprüft wird, herausgerechnet. Das bedeutet, dass Asylverfahren, für die ein anderes EU-Land verantwortlich ist, hier nicht miterfasst sind.
Eine wichtige Rolle spielte zuletzt der Familienschutz: Im ersten Halbjahr 2026 wurde in 21.195 Fällen auf dieser Basis ein Schutzstatus vergeben. Das entsprach 45,6 Prozent der positiven Entscheidungen, wobei hier auch Abschiebungsverbote berücksichtigt sind.

Hauptherkunftsland Afghanistan

Wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion weiter mitteilt, lag die bereinigte Schutzquote für Menschen aus dem Iran im ersten Halbjahr bei 42,2 Prozent, für Menschen aus Afghanistan sogar bei 89,3 Prozent.
Afghanistan war zugleich das wichtigste Herkunftsland der Menschen, die im ersten Halbjahr einen Asylantrag in Deutschland stellten. Die Zahl der Geflüchteten aus Syrien ist infolge des Machtwechsels in Damaskus gesunken.
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen in den Staaten der EU keinen Asylantrag stellen, sondern werden auf Basis der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie aufgenommen.

Entrechtung und Verfolgung von Frauen

Ein Faktor für den Anstieg der Schutzquote ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2024. Darin war festgestellt worden, dass Frauen aus dem seit 2021 wieder von den islamistischen Taliban regierten Land grundsätzlich einen Schutzanspruch haben.
Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, die dpa vorliegt, wurde im ersten Halbjahr dieses Jahres bei knapp 95 Prozent der Entscheidungen über Afghaninnen ein Schutzstatus erteilt.

Drei Strafanzeigen wegen falscher Angaben

Kaum praktische Relevanz hat bisher die seit Februar 2024 geltende Strafvorschrift gegen unrichtige oder unvollständige Angaben im Asylverfahren.
Laut Bundesregierung gab es seit Inkrafttreten der neuen Regelung insgesamt drei Strafanzeigen des BAMF. Eine davon wurde wegen Geringfügigkeit beziehungsweise fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt.
„Viele dieser Maßnahmen erweisen sich in der Praxis als wenig hilfreich“, sagte die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger.

Mehr als die Hälfte legt keinen amtlichen Ausweis vor

Die Zahl der Menschen, die erstmals in Deutschland einen Asylantrag stellen, war im ersten Halbjahr mit 39.646 Erstanträgen deutlich niedriger als im Vorjahreszeitraum (72.818 Erstanträge).
Der Anteil der Antragsteller, die weder einen Pass noch einen Personalausweis oder Passersatzpapiere vorlegten, lag in diesem Zeitraum bei 61,3 Prozent. Besonders hoch war er bei Antragstellern, die nach eigenem Bekunden aus Somalia, Algerien, Guinea oder Eritrea stammen.
Nur relativ selten entscheiden sich die BAMF-Mitarbeiter nach Angaben der Bundesregierung dafür, das Handy eines Antragstellers ohne Ausweis auslesen zu lassen, um so seine Angaben zu Herkunft und Identität zu überprüfen.
Wie das Innenministerium in der Antwort an die Linksfraktion ausführt, wurden in den ersten sechs Monaten dieses Jahres mobile Datenträger von 3,5 Prozent der Erstantragsteller ohne Pass oder Passersatz ausgelesen.
Durch dieses Verfahren ließen sich im Einzelfall relevante Informationen gewinnen, erklärt die Bundesregierung. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden 853 Handys ausgelesen und letztlich 263 Berichte freigegeben und ausgewertet.

Nur ein Teil der Asylantragsteller reist unerlaubt ein

Die Linksfraktion kritisiert, die Bundesregierung sei zu stark auf unerlaubte Einreisen und Binnengrenzkontrollen fokussiert.
Unter den Asylantragstellern seien jedoch auch zahlreiche Menschen, die entweder mit einem Visum eingereist oder die als Touristen aus Herkunftsländern, bei denen kein Visum verlangt wird, gekommen seien.
Laut Bundesregierung betraf das in den ersten drei Monaten dieses Jahres mehr als 5.500 Asylantragsteller. Die meisten von ihnen stammen aus Afghanistan, Syrien, der Türkei und dem Iran.
Insgesamt 3.290 Asylsuchende kamen im ersten Halbjahr aus Ländern, deren Staatsbürger als Touristen visumfrei einreisen können, wie etwa Georgien, Moldau oder Venezuela.
Weitere 6.962 Asylerstanträge wurden im ersten Halbjahr 2026 für Kinder von Geflüchteten gestellt, die in Deutschland zur Welt kamen. Das waren rund 17,6 Prozent aller Asylerstanträge. (dpa/red)