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Organspende-Diskussion: CSU-Gesundheitsexperte zieht Vergleich zu Corona

In der Diskussion um neue Wege bei der Organspende hat der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger Vergleiche zur Corona-Krise gezogen. „Mich erinnert die Debatte teilweise an die Impfpflichtdiskussion während Corona“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstagsausgabe). Der CSU-Politiker hat zusammen mit dem SPD-Abgeordneten Lars Castellucci eine Gegeninitiative zum fraktionsübergreifenden Gruppenantrag für eine Widerspruchslösung bei der Organspende eingebracht.
„Man suggeriert mit einem weitreichenden Eingriff in die individuelle Freiheit eine einfache Lösung für ein komplexes Problem, ohne sicher belegen zu können, dass dieser Eingriff das versprochene Ergebnis überhaupt erzielt“, begründete Pilsinger seinen Vergleich mit der Debatte um die Corona-Impfpflicht. Er äußerte zudem verfassungsrechtliche Zweifel bei einer Widerspruchslösung. „Nicht zu widersprechen kann niemals dasselbe sein wie zuzustimmen.“
„Nicht jeder Mensch ist aufgrund seiner persönlichen, intellektuellen oder psychischen Situation gleichermaßen in der Lage, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und aktiv zu widersprechen“, sagte der CSU-Politiker weiter. „Gerade bei einem so höchstpersönlichen Eingriff darf der Staat Schweigen nicht als Zustimmung interpretieren.“
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten hatte in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf für die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende im Bundestag eingebracht. Jeder, der nicht aktiv widerspricht, würde damit zum Organspender. Bisher ist es andersherum: Nur wer ausdrücklich zugestimmt hat oder wessen Angehörige zustimmen, wird zum Organspender.
Den eingebrachten Gesetzentwurf für die Widerspruchslösung haben fast 250 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linke unterzeichnet. Ein erste Lesung könnte nach der parlamentarischen Sommerpause im September stattfinden. Es gibt aber auch Widerstand im Parlament, unter anderem von Pilsinger.
AFP
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Amtsgericht prüft Haftbefehl gegen AfD-Politiker Krah

Das Amtsgericht Chemnitz bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah vorliegt und geprüft wird. Weitere Einzelheiten wollte eine Gerichtssprecherin nicht nennen, da das Verfahren nicht öffentlich sei.
Nach einem Bericht des „Spiegel“ soll der Antrag im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen Krah und dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann stehen.
Krah hatte gegen Böhmermann geklagt, nachdem dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, wonach Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Krah sah darin eine mögliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts. Nach dem vom „Spiegel“ zitierten Urteil blieb Krah mit seiner Klage erfolglos. Böhmermann hatte die Angabe demnach kurz nach Veröffentlichung des Podcasts korrigiert und von „rund 50“ Flaschen gesprochen.
Krah war gegen Böhmermann vorgegangen, weil dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, der zufolge Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Laut dem vom „Spiegel“ zitierten Gerichtsurteil argumentierte Krah, dies könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht auswirken.
Krah habe das Verfahren verloren – unter anderem, weil Böhmermann kurz nach Erscheinen des Podcasts direkt ergänzt hatte, dass es sich lediglich um „rund 50“ Flaschen gehandelt habe. Doch der AfD-Mann zahlt die Prozesskosten laut „Spiegel“-Informationen nicht.
Zunächst musste Böhmermann demnach rund 5.000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben, aktuell seien weitere 296,26 Euro offen. Eine Gerichtsvollzieherin habe Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, doch Krah sei nicht erschienen.
„Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht“, sagte Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski. Krah sagte auf Anfrage des „Spiegel“, er sei überrascht, dass „ständig Forderungen nachgeschoben“ würden, sein Anwalt werde sie prüfen.
Die AfD-Bundestagsfraktion wollte zu der Angelegenheit nicht Stellung nehmen. Dazu lägen ihr keine Informationen vor, sagte ein Sprecher AFP.
(afp/red)
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Dos Santos-Wintz übernimmt Schlüsselrolle in Unionsfraktion

Sie ist eine der jungen Parlamentarierinnen im Bundestag – und macht eine bemerkenswerte Karriere. Im Alter von 27 Jahren zog die CDU-Politikerin Catarina dos Santos-Wintz 2021 in den Bundestag ein.
Fünf Jahre später soll sie mit 32 Jahren den einflussreichen Posten der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der Unionsfraktion übernehmen – auf Vorschlag des ebenfalls neuen Fraktionschefs Thorsten Frei (CDU). Das Amt wurde frei, nachdem in der Personalrochade von Kanzler Friedrich Merz der bisherige Amtsinhaber Steffen Bilger (CDU) zum Verkehrsminister wurde.

Machtposition in der Fraktion

Ganz neu ist der Geschäftsführer-Job, oft abgekürzt als „PGF“, für die Juristin mit portugiesischen Wurzeln nicht. Dos Santos-Wintz ist seit 2025 eine von drei Parlamentarischen Geschäftsführern der CDU in der gemeinsamen Fraktion mit der CSU – und so nach eigenen Worten „mittendrin im Maschinenraum unserer Fraktion“.
Als „Erste PGF“ bekommt sie nun das zweitwichtigste Amt nach dem Fraktionsvorsitz und wird zu einer Strippenzieherin im Bundestagsbetrieb. Sie steuert die tägliche Arbeit der Regierungsfraktion, verhandelt über Redezeiten, Abläufe, Mehrheiten und parlamentarische Taktik. Dass sie sich die einflussreiche Aufgabe zutraut, ist für dos Santos-Wintz keine Frage.

Zwei europäische Kulturen

In der breiten Öffentlichkeit ist die 1994 in Lissabon geborene und in Eschweiler bei Aachen aufgewachsene dos Santos-Wintz eher unbekannt. 2014 trat sie in die CDU ein, übernahm einige Posten und engagierte sich in der Kommunalpolitik.
Sie studierte Jura in Köln mit Schwerpunkt Steuerrecht, durchlief bis Anfang 2020 ihr Rechtsreferendariat und arbeitete bis 2023 als Rechtsanwältin in einer Kanzlei im Bereich Unternehmensnachfolge. Für sie sei es wichtig gewesen, eine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben, bevor sie ein politisches Mandat aufnahm, sagte sie einmal.
Bei der Bundestagswahl 2025 gewann dos Santos-Wintz ihren Wahlkreis Aachen II, der die Städteregion Aachen außer der Stadt Aachen umfasst, als Direktkandidatin klar mit 40,1 Prozent gegen die SPD-Politikerin Claudia Moll.
In ihrer nordrhein-westfälischen Heimat hat dos Santos-Wintz politische Ämter im Städteregionstag, im Rat der Stadt Eschweiler und als Mitglied im Landesvorstand der CDU NRW inne. Dort geht es um Strukturwandel, Halbleiter, Bundeswehrstandorte, Vereine, Denkmalschutz und regionale Identität.

Harte Arbeit an der Basis

Einen Eindruck von ihrer Arbeit vor Ort im Aachener Wahlkreis vermittelte die ZDF-Dokumentation „Inside CDU“ über den politischen Betrieb der Union vom Bruch der Ampel-Koalition Ende 2024 bis zur Bundestagswahl im Februar 2025.
Dos Santos-Wintz ließ sich dabei filmen, wie sie als jüngste Abgeordnete der Unionsfraktion um das Direktmandat kämpfte, das sie für den Wiedereinzug in den Bundestag brauchte.
„Ich versuche nicht, jeden Tag auf die Umfragen zu schauen. Ich glaube, da wird man irre“, sagte die CDU-Nachwuchspolitikerin damals. Mit Lachen, Herzlichkeit und Humor klebte sie nachts Wahlplakate an Straßenlaternen.
Als Erste Parlamentarische Geschäftsführerin wird die mit zwei Sprachen und Kulturen aufgewachsene Juristin wohl auch künftig nicht im grellen Berliner Rampenlicht stehen. Die Devise der Fraktionsmanagerin: „Zu wissen, wo man herkommt, macht es einem leichter zu sagen, wohin man will.“ (dpa/red)
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Neue Zahlen zur Rente: 45 Jahre versichert – trotzdem Niedrigrente


In Kürze:

  • 23 Prozent der Männer und 52 Prozent der Frauen mit mindestens 45 Versicherungsjahren lagen 2025 unter 1.446 Euro Nettorente.
  • Besonders bei Männern zeigt sich ein deutliches Ost-West-Gefälle.
  • Union und SPD suchen bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach Härtefall- und Übergangsregelungen.

 
Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann im Alter trotzdem mit einer vergleichsweise niedrigen gesetzlichen Rente dastehen. Neue Zahlen aus einer Regierungsantwort zeigen, wie groß die Unterschiede sind: 2025 erhielten bundesweit 23 Prozent der Männer mit mindestens 45 Versicherungsjahren eine Nettorente von weniger als 1.446 Euro im Monat. Bei den Frauen lag der Anteil sogar bei 52 Prozent.
Die Summe von 1.446 Euro entspricht der Armutsgefährdungsschwelle für das Jahr 2025. Besonders deutlich fällt der Unterschied zwischen Ost und West bei den Männern aus. Während in Baden-Württemberg rund 16 Prozent der langjährig Versicherten unter dieser Grenze lagen, waren es in den ostdeutschen Flächenländern zwischen 36 und 41 Prozent.
Die Zahlen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die Bundesregierung über die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren streitet. Die sogenannte „Rente mit 63“ soll im Zuge der geplanten Rentenreform abgeschafft werden. Innerhalb der Koalition zeichnet sich inzwischen jedoch die Bereitschaft ab, die Reform durch Härtefall- und Übergangsregelungen abzufedern.

Neue Zahlen zur Niedrigrente

Die Zahlen gehen auf eine Anfrage der Linken im Bundestag zurück. Gefragt wurde unter anderem danach, wie viele Menschen nach mindestens 45 Versicherungsjahren eine vergleichsweise niedrige gesetzliche Nettorente beziehen.
Bei Männern zeigt sich ein deutliches regionales Gefälle. Deutschlandweit lag der Anteil unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle bei 23 Prozent. In den ostdeutschen Flächenländern erreichte er dagegen Werte zwischen 36 und 41 Prozent. In Baden-Württemberg waren es rund 16 Prozent.
Bei den Frauen sind die Unterschiede zwischen den Regionen deutlich geringer. Bundesweit lagen 52 Prozent der Frauen mit mindestens 45 Versicherungsjahren unterhalb der Schwelle von 1.446 Euro. In Sachsen-Anhalt waren es beispielsweise rund 54 Prozent.
Die Zahlen dürfen allerdings nicht mit der tatsächlichen Altersarmut gleichgesetzt werden. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine niedrige gesetzliche Rente allein nichts über das gesamte Alterseinkommen aussagt. Weitere Einkünfte, Vermögen oder das Einkommen eines Partners werden in der Betrachtung nicht berücksichtigt.
Auch 45 Versicherungsjahre bedeuten nicht zwangsläufig 45 Jahre durchgehende Beitragszahlungen aus einer Beschäftigung. Für die Wartezeit können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Zeiten berücksichtigt werden, etwa bestimmte Anrechnungs- oder Ersatzzeiten.

Deutscher Bundestag (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Koalition sucht Ausweg bei „Rente mit 63“

Vor diesem Hintergrund gewinnt der Streit über die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren an Bedeutung. Unionsfraktionschef Thorsten Frei hält weiterhin am grundsätzlichen Ende der Regelung fest, spricht sich aber zugleich für soziale Abfederungen aus.
Eine Härtefallregelung sei bei der Abschaffung der „Rente mit 63“ notwendig, sagte Frei. Auch über eine Übergangsregelung müsse gesprochen werden. Damit nähert sich die Union einer Forderung an, die zuvor vor allem aus der SPD gekommen war.
Die SPD hatte unter anderem vorgeschlagen, besonders belastende Tätigkeiten bei der vorzeitigen Rente stärker zu berücksichtigen. Als Beispiele gelten schwere körperliche Arbeit, Schichtarbeit oder Tätigkeiten unter gesundheitlich belastenden Bedingungen.
Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission sieht Härtefall- und Übergangsregelungen vor. Sie verweist insbesondere auf Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Altersgrenze arbeiten können, sowie auf Vertrauensschutz für Versicherte, die kurz vor dem Ruhestand stehen.

Streit innerhalb der Union

Die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente stößt nicht nur bei der SPD auf Widerstand. Auch mehrere CDU-Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland haben Änderungen gefordert. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze, Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer und Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt haben auf die besondere Bedeutung der Regelung für Menschen mit langen Erwerbsbiografien hingewiesen.
Voigt hält die derzeitige Regelung zugleich nicht für optimal. Er argumentiert, dass die Rente nach 45 Versicherungsjahren nicht immer zielgenau sei und es Mitnahmeeffekte gebe. Deshalb setzt er ebenfalls auf Übergangs- und Härtefallregelungen.
Wirtschaftswissenschaftler Martin Werding warnt dagegen davor, die geplante Rentenreform durch Änderungen an einzelnen Bestandteilen grundsätzlich infrage zu stellen. Aus seiner Sicht profitieren von der abschlagsfreien Frührente teilweise auch Menschen, die finanziell gut abgesichert sind.

Mehrheit gegen Abschaffung

Auch in der Bevölkerung ist die geplante Reform umstritten. Einer INSA-Umfrage im Auftrag der „Bild am Sonntag“ zufolge lehnen 68 Prozent der Befragten eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab. 24 Prozent befürworten das Ende der Regelung, acht Prozent machten keine Angabe.
56 Prozent erklärten zudem, die Regelung selbst bereits genutzt zu haben oder sie künftig nutzen zu wollen. Für die Erhebung wurden am 6. und 7. August 2026 insgesamt 1.005 Personen befragt.
Gewerkschaften kritisieren die geplante Abschaffung ebenfalls. Sie argumentieren, dass Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, nicht pauschal länger arbeiten sollten. Besonders bei körperlich belastenden Berufen sei ein früherer Renteneintritt für viele Beschäftigte von Bedeutung.

Niedrige Rente trotz langer Versicherungszeit

Die neuen Zahlen liefern zusätzlichen Stoff für die politische Debatte über die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Eine lange Versicherungszeit allein garantiert keine hohe gesetzliche Rente – zugleich lässt sich aus einer niedrigen gesetzlichen Rente nicht automatisch auf Altersarmut schließen, weil weitere Einkommen und die finanzielle Situation des Haushalts unberücksichtigt bleiben.
Damit dürfte die Frage, unter welchen Bedingungen Versicherte künftig nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können, zu einem der umstrittensten Punkte der Rentenreform werden. (dpa/red)
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AfD bei 28 Prozent – 14 Prozent zufrieden mit Merz


In Kürze:

  • Die AfD steigt im Forsa-Trendbarometer auf 28 Prozent und liegt sieben Prozentpunkte vor CDU/CSU mit 21 Prozent.
  • Ohne die AfD wären rechnerisch Regierungsmehrheiten möglich. In den dargestellten Konstellationen allerdings nur mit mindestens drei Parteien.
  • 73 Prozent erwarten eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz sind 14 Prozent zufrieden.

 
Die AfD legt im aktuellen RTL/ntv-Trendbarometer auf 28 Prozent zu. Damit liegt sie sieben Prozentpunkte vor CDU und CSU, die unverändert auf 21 Prozent kommen. Einen größeren Abstand zwischen beiden Parteien hat Forsa in dieser Umfragereihe bislang nicht gemessen. Die 28 Prozent entsprechen zugleich dem bisherigen Höchstwert der AfD im Trendbarometer. Diesen hatte sie bereits Mitte Mai erreicht.
 
 
Die Grünen bleiben bei 16 Prozent. Die Linke verliert einen Punkt und kommt wie die SPD auf 12 Prozent. Die FDP erreicht weiterhin 4 Prozent und läge damit unter der Fünf-Prozent-Hürde. Auf die sonstigen Parteien entfallen 7 Prozent. Das BSW weist Forsa nicht mehr gesondert aus, da es unter 3 Prozent liegt. Nichtwähler und Unentschlossene machen 27 Prozent aus. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2025 lag der Anteil der Nichtwähler bei 17,9 Prozent.

Mehrheit ohne AfD nur mit drei Parteien

Die Umfragewerte verändern auch die rechnerischen Möglichkeiten für eine Regierungsbildung. Die AfD wäre stärkste Kraft, die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien haben eine Koalition mit ihr jedoch ausgeschlossen. Das gilt auch für CDU und CSU.
Bei einer Übertragung der Umfragewerte auf die 630 Sitze im Bundestag käme die AfD rechnerisch auf 200 Mandate. CDU und CSU würden 156 Sitze erhalten, die Grünen 104. Auf SPD und Linke entfielen 87 beziehungsweise 83 Sitze. Dabei handelt es sich um eine theoretische Sitzverteilung auf Grundlage der aktuellen Umfrage und nicht um eine Wahlprognose.
Nach der Berechnung hätten mehrere Dreierbündnisse eine Mehrheit. CDU/CSU, Grüne und SPD kämen zusammen auf 347 von 630 Sitzen. CDU/CSU, Grüne und Linke würden 343 Sitze erreichen. Auch CDU/CSU, SPD und Linke hätten mit 326 Sitzen eine knappe Mehrheit. Für Bündnisse aus zwei Parteien würde es dagegen nicht reichen. CDU/CSU und SPD kämen zusammen auf 243 Sitze, Union und Grüne auf 260. Auch Grüne, SPD und Linke hätten mit 274 Sitzen keine Mehrheit. Ohne Beteiligung der AfD wäre damit eine Mehrheit möglich, allerdings nur mit mindestens drei Parteien.

Merz verliert einen Punkt

Bei der Frage, welcher Partei die Befragten am ehesten zutrauen, mit den Problemen in Deutschland fertigzuwerden, liegt die AfD mit 14 Prozent vorn. CDU und CSU erreichen 12 Prozent, Grüne und Linke jeweils 6 Prozent und die SPD 4 Prozent. 56 Prozent nennen keine Partei.
Auch die Zufriedenheit mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht zurück. 14 Prozent zeigen sich mit seiner Arbeit zufrieden, ein Punkt weniger als in der Vorwoche. 85 Prozent sind unzufrieden. Unter den Anhängern von CDU und CSU sind 48 Prozent mit Merz zufrieden und 50 Prozent unzufrieden. Bei den SPD-Anhängern liegen die Werte bei 19 beziehungsweise 80 Prozent. In einer anderen von Forsa für „Stern“ und RTL erhobenen Umfrage sagten 43 Prozent, die Union könnte mit einem anderen Bundeskanzler mehr Zustimmung erreichen. 51 Prozent erwarten dies nicht. Unter den Unionsanhängern liegen die Werte bei 46 beziehungsweise 48 Prozent.

Wirtschaftserwartungen verschlechtern sich

73 Prozent der Befragten rechnen mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Das sind zwei Punkte mehr als in der Vorwoche. 11 Prozent erwarten eine Verbesserung.
Als eines der wichtigsten politischen Themen nennen 48 Prozent die Lage und das Handeln der Regierungskoalition. Die wirtschaftliche Lage folgt mit 24 Prozent, die Regierungsumbildung mit 22 Prozent.
Forsa befragte für das RTL/ntv-Trendbarometer im Auftrag von RTL Deutschland zwischen dem 28. Juli und 3. August 2.501 Personen. Die statistische Fehlertoleranz beträgt plus/minus 2,5 Prozentpunkte. Für die gesonderte Frage zu einem möglichen Kanzlerwechsel wurden am 30. und 31. Juli 1.000 Personen befragt. Hier beträgt die Fehlertoleranz plus/minus 3 Prozentpunkte.
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Bundestags-Petition gegen Krypto-Steuerpläne erfolgreich

Die geplante Reform der Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen wird bald den Deutschen Bundestag beschäftigen. Eine Online-Petition gegen die mögliche Abschaffung der einjährigen Steuerfreiheits-Regelung bei Bitcoin und Co. („Haltefrist“) hat das notwendige Quorum von 30.000 Unterschriften erreicht.
Damit muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem Anliegen der Anleger beschäftigen.

Kritik an Plänen des Finanzministeriums

Die Petition richtet sich gegen Pläne aus dem Bundesfinanzministerium. Demnach könnten Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen künftig unabhängig von der Haltedauer pauschal besteuert werden.
Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) erhofft sich durch die Neuregelung Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Die Sozialdemokraten halten die geplante Regelung zudem für fairer, wenn Bitcoin und andere Kryptowährungen steuerlich den konventionellen Aktien gleichgestellt würden.

Anleger wollen Haltefrist erhalten

Die Unterzeichner fordern den Erhalt der bisherigen Regelung. Wer Bitcoin, Ethereum oder andere digitale Vermögenswerte länger als ein Jahr im Privatvermögen hält, kann Veräußerungsgewinne bislang vollständig steuerfrei vereinnahmen.

Sorge um Standort Deutschland

Kritik gibt es vor allem daran, dass eine Abschaffung der Haltefrist langfristige Anleger benachteiligen und den Innovationsstandort Deutschland schwächen würde. Nach Ansicht der Initiatoren der Petition ginge die geplante Regelung zulasten von Bitcoin-Sparern, die ihre digitalen Vermögenswerte langfristig halten wollen.
Sie sehen darin zudem einen Bruch mit dem bisherigen Steuersystem. Bitcoin wird derzeit ähnlich wie Gold, Fremdwährungen, Kunst oder Sammlerstücke behandelt. Auch dort sind private Gewinne nach Ablauf der gesetzlichen Frist steuerfrei. (dpa/red)
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Innenausschuss berät über CSD-Anschlag – Ermittler prüfen mögliche Mittäter


In Kürze:

  • Innenausschuss berät heute über den CSD-Anschlag.
  • Ermittler prüfen Hinweise auf mögliche Mittäter.
  • Linke fordert zunächst Aufklärung statt neuer Gesetze.

 
Der Innenausschuss des Bundestages kommt heute zu einer Sondersitzung zusammen, um den islamistischen Terroranschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin aufzuarbeiten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) informiert gemeinsam mit Vertretern des Bundeskriminalamts (BKA), der Bundespolizei, des Bundesamts für Verfassungsschutz sowie der Generalbundesanwaltschaft über den aktuellen Stand der Ermittlungen. Im Mittelpunkt stehen die bisherigen Erkenntnisse zum Anschlag, das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und mögliche Konsequenzen.
Laut Medienberichten halten Ermittler die Annahme, der Anschlag sei ausschließlich von einem Einzeltäter verübt worden, inzwischen für zunehmend unwahrscheinlich. Hintergrund sind mehrere Spuren, denen die Ermittlungsbehörden derzeit nachgehen. Dazu gehört insbesondere ein zweites Mobiltelefon, das im Tatfahrzeug sichergestellt wurde und derzeit vom Bundeskriminalamt ausgewertet wird. Nach Einschätzung der Ermittler könnte das Gerät Hinweise auf mögliche Kontaktpersonen oder Unterstützer liefern. Ein Nachweis weiterer Tatbeteiligter liegt bislang jedoch nicht vor; die Ermittlungen dauern an.

Zweites Handy und auffällige Fahrtroute

Dem Bericht zufolge untersuchen die Ermittler außerdem die Bewegungsdaten des Mietfahrzeugs. Demnach soll der spätere Attentäter vor der Tat keinen direkten Weg zum Anschlagsort genommen haben, sondern einen auffälligen Fahrverlauf mit mehreren Stopps zurückgelegt haben. Ob dies auf Absprachen oder Kontakte mit weiteren Personen hindeutet, ist derzeit Gegenstand der Ermittlungen. Auch hierzu gibt es bislang keine abschließenden Erkenntnisse.
Die Linke lehnt unterdessen schnelle Gesetzesverschärfungen infolge des Anschlags ab. Bevor über neue Sicherheitsgesetze diskutiert werde, müsse zunächst geklärt werden, warum die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten im Fall des späteren Attentäters Abdul B. nicht ausgeschöpft worden seien, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Clara Bünger im ZDF-„Morgenmagazin“.
Nach ihren Angaben hätte bereits das Jugendstrafrecht die Möglichkeit eröffnet, einen Haftbefehl zu erlassen. Zudem müsse geklärt werden, warum ein als Hochrisikofall eingestufter Islamist nicht enger überwacht worden sei und ob sämtliche Erkenntnisse des Gemeinsamen Terrorabwehrzentrums (GTAZ) den zuständigen Gerichten vollständig vorlagen.

Behörden hatten Attentäter im Blick

Der spätere Attentäter war im Januar 2026 von der Berliner Polizei als islamistischer Gefährder eingestuft worden. Anschließend befasste sich auch das GTAZ mit dem Fall. Dem Berliner Verfassungsschutz war Abdul B. bereits seit November 2021 bekannt. Obwohl gegen ihn eine noch nicht rechtskräftige Jugendstrafe verhängt worden war, befand er sich auf freiem Fuß.
Am 25. Juli fuhr der 21-Jährige am Rande des Christopher Street Days mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge. Anschließend griff er nach bisherigen Erkenntnissen weitere Menschen mit einer Machete an. Eine Frau kam ums Leben, 31 weitere Menschen wurden verletzt. Einen Tag später wurde der Attentäter von einem Spezialeinsatzkommando erschossen, nachdem er Einsatzkräfte angegriffen haben soll.
Abdul B. stand nach seiner Haftentlassung unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Neben einer Observation sollen auch Telekommunikationsüberwachung und weitere Maßnahmen zum Einsatz gekommen sein. Trotzdem gelang es dem späteren Attentäter, den Anschlag vorzubereiten und auszuführen. Genau diese Frage – weshalb die bestehenden Überwachungsmaßnahmen den Anschlag nicht verhindern konnten – dürfte heute eine zentrale Rolle in der Sondersitzung des Innenausschusses spielen. (dpa/red)
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6,8 Millionen Stimmen ohne Wirkung? Der Streit um die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde


In Kürze:

  • Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier fordert eine Senkung der Sperrklausel auf drei Prozent.
  • Linke und AfD sprechen sich für Änderungen aus, die Union lehnt eine Reform ab.
  • Der knappe BSW-Wahlausgang mit 4,981 Prozent verschärft die Debatte.

 
Die Debatte über die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen gewinnt an Fahrt. Auslöser ist ein Vorstoß des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Er bezeichnete die Sperrklausel als „nicht mehr zeitgemäß“ und sprach sich dafür aus, die Hürde von fünf auf drei Prozent abzusenken. Seine Begründung: Millionen Wählerstimmen würden derzeit ohne parlamentarische Wirkung bleiben.
Papier verwies gegenüber dem „Tagesspiegel“ darauf, dass bei der vergangenen Bundestagswahl nach seinen Angaben rund 6,8 Millionen von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen auf Parteien entfielen, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht übersprangen. Eine Demokratie müsse auch neuen Parteien ermöglichen, sich politisch zu etablieren. Die aktuelle Regelung erschwere dies und könne zu einer „parteipolitischen Versteinerung“ führen.

Ein Mikrofon ist auf dem Rednerpult vor einer Wahlveranstaltung der Christlich Demokratischen Union (CDU) im GENO-Haus am 8. März 2026 in Stuttgart, Süddeutschland, zu sehen.

Foto: Silas Stein / AFP via Getty Images

Zwischen Wahlgleichheit und stabilen Mehrheiten

Hinter der Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde steht ein grundsätzlicher Konflikt des deutschen Wahlsystems: Soll möglichst jede politische Strömung im Parlament vertreten sein – oder soll verhindert werden, dass eine Vielzahl kleiner Parteien die Regierungsbildung erschwert?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert, dass die Sperrklausel vor allem eingeführt wurde, um einer Zersplitterung des Parteiensystems entgegenzuwirken und die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Mehrheiten zu sichern. Befürworter einer Reform argumentieren dagegen mit der Wahlgleichheit und kritisieren, dass Stimmen für Parteien unterhalb der Fünf-Prozent-Marke ohne direkte parlamentarische Wirkung bleiben.
Besondere Aufmerksamkeit erhält die Debatte durch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die Partei scheiterte bei der vergangenen Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen nur äußerst knapp an der Sperrklausel. Das BSW hat deshalb rechtliche Schritte eingeleitet und eine Überprüfung des Wahlergebnisses angestoßen. Der Fall gilt als aktuelles Beispiel dafür, wie stark eine feste Sperrklausel über die parlamentarische Vertretung einer Partei entscheiden kann.
Die Befürworter einer Änderung sehen in dem knappen Ergebnis einen Anlass, die bestehende Regelung zu überprüfen. Kritiker halten dagegen, dass eine niedrigere Hürde nicht automatisch zu mehr politischer Stabilität führen würde. Über die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW muss letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

BSW-Logo am 06.12.2025

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Linke unterstützt Drei-Prozent-Vorschlag – AfD will Abschaffung

Unterstützung für Papiers Vorschlag kommt von der Linken. „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben“, sagte die Parlamentsgeschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, der „Rheinischen Post“. Die Partei unterstütze deshalb eine Absenkung auf drei Prozent.
Noch weiter geht die AfD. Parteichefin Alice Weidel sprach von einer Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Teile der Wählerstimmen wegen der Sperrklausel keine parlamentarische Wirkung hätten. Eine Drei-Prozent-Hürde lehnt sie jedoch ab und fordert stattdessen die vollständige Abschaffung der Sperrklausel.
Die Union lehnt eine Änderung der bestehenden Regelung ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte CDU-Fraktionsvize Günter Krings dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Gerade in schwierigen politischen Zeiten brauche Deutschland mehr Stabilität und keine zusätzlichen Hindernisse für Regierungsbildungen.
Auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht keinen Grund für eine Reform. „Ich kann für diesen Vorschlag weder eine Notwendigkeit noch eine wirkliche Zweckmäßigkeit erkennen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Die Fünf-Prozent-Klausel habe in den vergangenen Jahrzehnten nicht verhindert, dass neue Parteien in den Bundestag einzogen.
Lammert verwies auf die Grünen und die AfD, denen der Einzug in den Bundestag gelungen sei. Auch die Linke habe trotz der Abspaltung des Wagenknecht-Flügels 2025 den Wiedereinzug geschafft. Das Argument, die Hürde schütze lediglich etablierte Parteien vor Konkurrenz, treffe deshalb nicht zu.
Zusätzliche politische Brisanz bekommt die Diskussion durch die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort hatte sich SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. Kritiker, darunter BSW-Chef Fabio de Masi, werfen der SPD deshalb vor, die Debatte vor allem aus taktischen Gründen zu führen.
„Natürlich lässt sich darüber verfassungsrechtlich diskutieren. Doch der SPD geht es aktuell vor allem um ihr eigenes Schicksal“, sagte de Masi.

Entscheidung über Reform bleibt offen

Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt damit ein Streitpunkt zwischen den Zielen eines möglichst repräsentativen Parlaments und der Sicherung stabiler Mehrheiten. Eine Änderung des Wahlrechts zeichnet sich derzeit nicht ab. Klar ist jedoch: Fälle wie das knappe Scheitern des BSW und die hohe Zahl nicht berücksichtigter Stimmen haben die Diskussion über die Zukunft der Sperrklausel neu entfacht. (afp/dpa/red)
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AfD und Linke für Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen – Union dagegen


In Kürze:

AfD-Chefin Alice Weidel plädiert für eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde.
Die Linke-Fraktion befürwortet eine Absenkung der Hürde auf drei Prozent.
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: 6,8 Millionen Stimmen nicht berücksichtigt.

Nach dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hat sich auch die Linke für eine Absenkung der Sperrklausel bei Bundestagswahlen ausgesprochen.

Weidel: Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, sagte der „Rheinischen Post“ vom Donnerstag: „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben.“ AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzender Alice Weidel sieht die Hürde ebenfalls kritisch: „Grundsätzlich ist es ein gravierender Mangel und eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Anteile der Wählerstimmen durch eine Sperrklausel faktisch entwertet werden und das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit dadurch ausgehebelt wird“, zitiert sie der „Tagesspiegel“.
Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) lehnte eine Absenkung hingegen ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND).
Angestoßen hatte die Debatte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier. In einem „Tagesspiegel“-Interview Anfang der Woche nannte er die Fünf-Prozent-Hürde „nicht mehr zeitgemäß“. Der Jurist plädierte dafür, die Sperrklausel bei Bundestagswahlen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Weidel lehnt dies ab. Aus ihrer Sicht wäre es „ehrlicher“, sie „gleich ganz abzuschaffen“ Weiter sagte sie: „Das Argument, mit der Sperrklausel eine Zersplitterung des Parlaments verhindern zu müssen, ist offenkundig nicht stichhaltig und vorgeschoben.“
Latendorf sagte, durch die Sperrklausel werde der Wählerwille „nicht bestmöglich repräsentiert, was in einer Demokratie aber das Ziel sein sollte“. Ihre Partei unterstütze daher den Vorschlag Papiers, die Sperrklausel auf drei Prozent abzusenken. „An uns würde eine Wahlrechtsänderung, die sich an seinem Vorschlag orientiert, nicht scheitern.“

Krings: Regierungsbildung ohne Grenze noch schwieriger

Krings dagegen betonte: „Gerade in unseren Zeiten brauchen wir mehr und nicht weniger Stabilität in der parlamentarischen Arbeit.“ Durch ein Absenken der bewährten Fünf-Prozent-Hürde würden ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwerer werden, sagte er den RND-Zeitungen. „Außerdem könnte das ein Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen sein.“
Papier sagte dem „Tagesspiegel“, bei der Bundestagswahl 2025 seien 6,8 Millionen von 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen „unter den Tisch“ gefallen, weil sie auf Parteien entfielen, die weniger als fünf Prozent erzielten. Eine vitale Demokratie lebe zudem davon, dass neue Parteien entstehen könnten. „Mit der Fünf-Prozent-Hürde ist es sehr schwer, eine Partei zu gründen, aufzubauen und zu erhalten. Das führt zur Gefahr der parteipolitischen Versteinerung.“ Mehr Parteien im Parlament bedeuteten „mehr, nicht weniger Demokratie“.
Auch Sachsen-Anhalts SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann hatte sich für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Die SPD muss in dem Bundesland um den Einzug ins Landesparlament bangen. Die AfD führt die Umfragen mit großem Vorsprung an.

Mehr Demokratie für Einführung einer Ersatzstimme

Die Organisation „Mehr Demokratie“ plädierte bereits im vergangenen Jahr für eine Absenkung. Dadurch würde die repräsentative Demokratie wieder repräsentativer werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch die Einführung einer Ersatzstimme könnte den Wählerwillen besser abbilden. Damit könnten sie ein zusätzliches Kreuz bei einer zweiten Partei machen für den Fall, dass die erstgewählte an der Fünf-Prozent-Hürde scheitere. Das könne auch taktisches Wählen verhindern, glaubt man bei der Organisation.
Nach dem Bundeswahlgesetz muss eine Partei im gesamten Bundesgebiet fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um an der Mandatsverteilung im Bundestag beteiligt zu werden. Hat eine Partei weniger Stimmen, zieht sie nicht in das Parlament ein. Ausgenommen sind Parteien von nationalen Minderheiten und Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Frei ist neuer Vorsitzender der Unionsfraktion

Der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei ist neuer Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag. Die Abgeordneten von CDU und CSU wählten den 52-jährigen CDU-Politiker in einer Sondersitzung zum Nachfolger des vor eineinhalb Wochen zurückgetretenen Jens Spahn, wie die Deutsche Presse-Agentur aus der Sitzung erfuhr. Teilnehmer gaben das Ergebnis mit 91,9 Prozent an. Enthaltungen werden von der Union nicht mitgezählt, sondern nur Ja und Nein-Stimmen.

Frei bekommt keine Quittung für den Unmut

Die Unzufriedenheit in der Union mit der Personalrochade von Kanzler Friedrich Merz spiegelt sich damit – anders als von einigen erwartet – nicht in dem Wahlergebnis wider. Mehr als 90 Prozent gilt als gutes Ergebnis, auch wenn eine so große Zustimmung bei der Union alles andere als ungewöhnlich ist. Bei den bisherigen Erstwahlen der Fraktionschefs der Union seit 1949 war das Überschreiten der 90-Prozent-Marke die Regel.
Von den 13 Vorgängern Freis starteten fast alle mit einem solchen Ergebnis in ihre Amtszeiten, soweit sie sich nicht in Kampfabstimmungen durchsetzen mussten. Es gab nur eine Ausnahme: Friedrich Merz kam 2022 auf 89,5 Prozent. Spahn bekam bei seiner ersten Wahl im vergangenen Jahr 91,3 Prozent. Bei Wiederwahlen gab es dagegen häufiger Ergebnisse unter 90 Prozent.

Kritik wegen Schnieder-Entlassung

Schon vor der Wahl hatte es Spekulationen gegeben, der Unmut in der Union über die Personalrochade von Merz könnte sich im Wahlergebnis von Frei niederschlagen. Unzufriedenheit gibt es vor allem im Landesverband Rheinland-Pfalz wegen der Entlassung von Verkehrsminister Patrick Schnieder, aber auch in Ostdeutschland, weil die sächsische Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein aus dem Kanzleramt ins Gesundheitsministerium versetzt wurde.
In den CDU-Gremiensitzungen am Montag hatte es heftige Kritik an Merz gegeben, die in der Äußerung von Bremens CDU-Landeschef Heiko Strohmann gipfelte: „Sie leiten hier keine Firma, sondern eine Partei.“ In einem aktuellen Interview des „Tagesspiegels“ legte Strohmann nach: „Ich will nicht sagen, dass wir eine katastrophale Stimmung haben. Aber es geht schon in diese Richtung.“

Rückkehr in die Fraktionsführung nach 15 Monaten

Frei war schon nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr als Chef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gespräch, wurde dann aber von Merz ins Kanzleramt geholt. Dort stand er lange Zeit in der Kritik. Sowohl aus beiden Koalitionsparteien als auch aus den Ländern wurde ihm mangelnde Koordination der Zusammenarbeit vorgeworfen, auch wenn sich das in den vergangenen Monaten besserte.
Nun kehrt Frei in gewohnte Gefilde zurück. Der Jurist gehört seit 2013 dem Bundestag an, wo er 2021 Parlamentarischer Geschäftsführer unter Fraktionschef und Oppositionsführer Merz wurde. Frei kennt die Fraktionsarbeit also gut und gilt gleichzeitig als Vertrauter von Merz.
In seiner neuen Funktion muss er aber auch der Erwartung der Abgeordneten von CDU und CSU gerecht werden, dass die Fraktion ein selbstbewusstes Machtzentrum neben dem Kanzleramt ist. Sie erwarten von ihm, dass er dem Kanzler bei aller Loyalität auch klare Kante zeigen kann.

Rücktritt von Spahn als Auslöser

Auslöser der Personalrochade war, dass Jens Spahn Mitte Juli öffentlich machte, dass er und sein Ehemann Daniel Funke mit Hilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen haben. Damit umgingen die beiden ein in Deutschland geltendes Verbot und einen Parteitagsbeschluss der CDU. Spahn trat nach scharfer Kritik aus der Union und einer Aufforderung des Kanzlers als Unionsfraktionschef zurück.
Am Tag darauf deutete bereits an, dass Merz nicht nur einen Nachfolger für Spahn suchen, sondern ein größeres Rad drehen wollte. So kam es dann auch. Merz tauschte drei Minister aus, die Kabinettsumbildung wurde am Mittag von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit der Überreichung der Ernennungsurkunden vollzogen.
  • Die bisherige Gesundheitsministerin Nina Warken löst Frei im Kanzleramt ab.
  • An die Spitze des Gesundheitsministeriums tritt Linnemann, der bisher CDU-Generalsekretär war.
  • Für den vom Kanzler entlassenen Schnieder kommt Steffen Bilger, der bisherige Erste Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag war.
Insgesamt hat Merz in den vergangenen eineinhalb Wochen seit Spahns Rücktritt acht Personalwechsel in Regierung, Partei und Fraktion verfügt. Auch drei Parlamentarische Staatssekretäre werden ausgetauscht und die bisherige CDU-Schatzmeisterin Franziska Hoppermann ist bereits am Montag zur neuen Generalsekretärin ihrer Partei gewählt worden.

Personalrochade noch nicht beendet

Der größte Teil des Personalpakets ist mit der Wahl Freis fertig geschnürt. Ganz beendet ist die Rochade aber auch jetzt noch nicht.
  • Merz sucht noch nach einer neuen Staatsministerin für Sport im Kanzleramt. Wer es wird, gilt als offen. Bisher war dafür nur die Ex-Fußballerin Nadine Keßler im Gespräch.
  • Die CDU muss nach der Beförderung von Franziska Hoppermann ihren bisherigen Schatzmeister-Posten neu besetzen.
  • Die Fraktion benötigt nach dem Wechsel Bilgers ins Kabinett einen neuen Parlamentarischen Geschäftsführer. Auch für den neuen Gesundheitsminister Linnemann (bisher Fraktionsvize) und Johannes Steiniger (bisher Sprecher Landwirtschaft/künftig Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium) müssen Nachfolger gefunden werden.

Merz hofft auf Ende des Unmuts

Das von Merz erhoffte Aufbruchssignal geht von der Personalrochade angesichts des Unmuts in der Union jedenfalls nicht aus. Merz hofft, dass der Unmut sich mit der Ernennung der Minister und der Wahl in der Fraktion legt: „Ich gehe fest davon aus, dass nach der Fraktionssitzung am morgigen Tag dann auch alle Entscheidungen nicht nur getroffen sind, sondern auch akzeptiert“, sagte er bereits am Dienstag. (dpa/red)
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Neun CDU-Positionen neu besetzt – fünf weitere sind noch offen

Bundeskanzler Friedrich Merz hat diverse CDU-Positionen im Bundeskabinett neu besetzt. Das hat auch Folgen für die personelle Aufstellung der Partei, deren Chef Merz ist.
Anlass war der Rücktritt von Unionsfraktionschef Jens Spahn wegen der Leihmutteraffäre. Wer wird was?

Thorsten Frei

Der 52-jährige Jurist aus dem Schwarzwald wechselt von der Position des Kanzleramtschefs anstelle von Spahn an die Spitze der 208 Abgeordneten der Unionsfraktion.
Dort ist er dafür zuständig, Mehrheiten für die Regierungspolitik zu organisieren und sich mit dem Koalitionspartner SPD abzustimmen.

Nina Warken

Die bisherige Gesundheitsministerin wird Nachfolgerin von Frei als Bundesministerin für besondere Aufgaben und Chefin des Kanzleramts. Künftig koordiniert die 47-jährige Juristin aus Tauberbischofsheim die Regierungsgeschäfte und ist quasi rechte Hand von Kanzler Merz.

Carsten Linnemann

Der 48-jährige Paderborner war bisher CDU-Generalsekretär und übernimmt nun Warkens Amt an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums.
Entsprechend seinem Motto „Einfach mal machen“ muss der Volkswirt das Sparprogramm für die Krankenversicherung umsetzen und unter anderem eine Pflegereform auf den Weg bringen.

Steffen Bilger

Auch der neue Bundesverkehrsminister, Nachfolger des geschassten CDU-Politikers Patrick Schnieder, stammt aus Baden-Württemberg. Der 47-jährige Jurist war bisher Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion. Künftig soll er unter anderem die Sanierung der Deutschen Bahn managen.

Franziska Hoppermann

Linnemanns Wechsel in die Regierung macht seinen Posten als CDU-Generalsekretär frei, und den übernimmt jetzt die 44-jährige Bundestagsabgeordnete Franziska Hoppermann aus Hamburg.
Die Diplomkauffrau war bisher Schatzmeisterin der Partei. Jetzt ist sie unter anderem für die Wahlkämpfe vor den Landtagswahlen im September zuständig.

Philipp Amthor

Der 33-jährige Jurist aus Mecklenburg-Vorpommern wechselt von seinem Posten als Parlamentarischer Staatssekretär im Digitalministerium als Staatsminister ins Kanzleramt. Als Bund-Länder-Koordinator ist seine Aufgabe die reibungslose Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Landesregierungen.

Gitta Connemann

Bisher war die 62-jährige Juristin aus Ostfriesland Parlamentarische Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium. Jetzt übernimmt sie als Amthors Nachfolgerin die gleiche Position im Digitalministerium.
Connemann ist und bleibt zugleich die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung.

Johannes Steiniger

Der 39-jährige Mathematiklehrer war bisher agrarpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. Der Generalsekretär der Landes-CDU in Rheinland-Pfalz wird nun Nachfolger Connemanns im Wirtschaftsministerium.

Christiane Schenderlein

Die 44-jährige Kommunikationsberaterin aus Sachsen-Anhalt war bisher Staatsministerin für Ehrenamt und Sport im Kanzleramt und wird nun Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium mit dem neuen Minister Linnemann.
Sie ersetzt den Magdeburger Bundestagsabgeordneten Tino Sorge, der nach eigenem Bekunden gegen seinen Willen gehen muss.

Offene Posten

Die Personalrochade ist noch nicht beendet, fünf weitere Posten müssen neu besetzt werden:
  • Merz sucht noch nach einer neuen Staatsministerin für Sport im Kanzleramt. Wer es wird, gilt als offen. Bisher war dafür nur die Ex-Fußballerin Nadine Keßler im Gespräch.
  • Die CDU muss nach der Beförderung von Franziska Hoppermann ihren bisherigen Schatzmeister-Posten neu besetzen. Ausgang: unklar.
  • Die Fraktion benötigt nach dem Wechsel Bilgers ins Kabinett einen Parlamentarischen Geschäftsführer. Dafür sind seine bisherigen Stellvertreter Catarina dos Santos-Wintz und Hendrik Hoppenstedt sowie Fraktionsvize Günter Krings im Gespräch.
  • Und auch für Linnemann (Fraktionsvize) und Steiniger (Sprecher Landwirtschaft) muss die Fraktion Ersatz finden.
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Kabinettsumbildung: Steinmeier ernennt Minister – Vereidigung erst im September

Die Amtszeit von Ministern beginnt mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten – und endet mit ihrer Entlassung durch ihn. Am Mittwoch um 12 Uhr kommt Frank-Walter Steinmeier dieser im Grundgesetz verankerten Aufgabe nach:
Er händigt mehreren CDU-Politikern die Entlassungs- und Ernennungsurkunden aus und besiegelt damit die Kabinettsumbildung, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) veranlasst hat. Die besonderen Umstände sorgen allerdings für Diskussionen.

Woran entzündet sich der aktuelle Streit?

Die Bundesregierung plant, die am Mittwoch vom Bundespräsidenten ernannten Minister erst im September vor dem Bundestag vereidigen zu lassen – nämlich dann, wenn die sommerliche Sitzungspause vorüber ist und das Parlament zu seiner regulären Plenarsitzung zusammentritt.
Anvisiert ist das Datum 9. September. Sie will damit Kosten sparen, die bei einer Sondersitzung des Bundestagstags im Sommer anfallen würden, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub anreisen müssten.
Der Knackpunkt: Im Grundgesetz steht, der Amtseid vor dem Bundestag sei „bei der Amtsübernahme“ der neuen Minister zu leisten. Erfüllt der geplante sechswöchige Aufschub der Vereidigung diese Vorgabe?
Das Grundgesetz selbst definiert keine genaue Frist, innerhalb derer die Vereidigung zu erfolgen hat. Es handelt sich also um eine verfassungsrechtliche Grauzone.

Welche rechtlichen Vorgaben zur Ernennung von Ministern gibt es?

Nicht viele: Das Verfahren ist im Grundgesetz-Artikel 64 festgeschrieben – in zwei schlichten Sätzen: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.“
Konsens unter Staatsrechtlern ist: Neue Ministerinnen und Minister kommen in genau jenem Moment ins Amt, in dem der Bundespräsident ihnen die Ernennungsurkunde aushändigt – und nicht erst bei der nachträglichen Vereidigung im Bundestag.

Welche Argumente führen Kritiker an?

Einige Staatsrechtler warnen eindringlich davor, dass der Zeitplan der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen könnte.
„Dieser sechswöchige Aufschub der Eidesleistung neuer Minister, den es in der bundesdeutschen Staatspraxis seit 1949 noch nie gegeben hat, ist eine gefährliche Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments“, schreibt der Kölner Rechtsprofessor Christoph Schönberger in einem Beitrag für die „FAZ“.
„Der Bundeskanzler verstößt daher gegen das Grundgesetz, wenn er einem ernannten Minister dessen Geschäftsbereich tatsächlich überträgt, bevor dieser vor dem Bundestag vereidigt worden ist.“
Auch der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, meldete Bedenken an. „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat“, sagte Pieper der „Rheinischen Post“.
„Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber.“ Pieper rät zu einer Sondersitzung des Bundestags.

Welche Bedeutung hat die Vereidigung?

Der Amtseid vor dem Bundestag hat vor allem symbolische Bedeutung: Er soll deutlich machen, dass die demokratische Legitimation der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag stammt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt in einem Gutachten zur Bedeutung des Amtseids: „Das Regierungsmitglied bekundet unter Berufung auf von ihm als bindend empfundene ethisch-moralische Werte vor dem Bundestag, den Willen zu haben, die Pflichten, die ihm die Rechtsordnung auferlegt, zu erfüllen.“
Die „maßgebliche Bedeutung“ des Eides liege somit „außerhalb der rechtlichen Sphäre“.

Wie begründet der Kanzler sein Vorgehen?

Kanzler Merz teilt die Zweifel an dem Verfahren nicht: „Wir halten es für zulässig“, sagte er am Montag. Eine Sondersitzung in der Sommerpause wäre zu teuer: „Das würde die Öffentlichkeit zu Recht im Hinblick auf die Kosten kritisieren“.
Bundespräsident Steinmeier, dem die Ernennung der Minister ja obliegt, äußerte sich nicht selbst zu der Debatte. Aus dem Bundespräsidialamt verlautete, der Zeitplan sei nicht Sache des Staatsoberhaupts.
Mit der Ernennung komme Steinmeier seinen Aufgaben laut Grundgesetz nach. Die Eidesleitung finde dann aber vor dem Bundestag statt, „der selbst entscheidet, wann er sich dazu versammelt“. (afp/red)
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27. Juli: Merz baut weiter um | Unmut über Schnieder-Umgang | Mieter unter Druck

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Merz baut weiter um

Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Rahmen der laufenden Personalrochaden in seiner Partei und im Kabinett weitere Personalentscheidungen bestätigt. Neuer Verkehrsminister soll Steffen Bilger, werden. Außerdem wird Franziska Hoppermann neue CDU-Generalsekretärin. Sie folgt auf Carsten Linnemann, der künftig das Amt des Bundesgesundheitsministers übernehmen soll.

Unmut über Schnieder-Umgang

Bundeskanzler Friedrich Merz hält trotz Kritik an der geplanten Ablösung von Verkehrsminister Patrick Schnieder fest. Innerhalb der CDU wächst der Unmut über den Umgang mit Schnieder. Nun hat die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion einen bereits vereinbarten Besuch im Kanzleramt mit einem deutlichen Schreiben abgesagt. Der Journalist Robin Alexander schreibt, der Unmut nehme „bisher nicht gekannte Formen“ an.

Mieter unter Druck

Miete und Nebenkosten überfordern laut einer YouGov-Umfrage immer mehr Menschen in Deutschland. Knapp die Hälfte der befragten Mieter können sich ihre Wohnkosten „gerade so leisten“. Gleichzeitig wünscht sich fast jeder zweite Mieter Wohneigentum. Die größte Hürde ist dabei jedoch fehlendes Eigenkapital.

Drohnenflotte und Labors im All

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag will vermehrt in Forschung, Innovation und Technologie investieren. Dazu hat die Gruppe konkrete Vorschläge vorgelegt. Unter anderem soll die Bundeswehr ihre Drohnenflotte deutlich ausbauen. Auch der Weltraum soll besser genutzt werden – zum Beispiel für die Forschung und die Herstellung von Medikamenten. Ziel sei es, Deutschlands führende Rolle als Industrie und Exportnation zu erhalten.

Feuer wüten weiter

An der französischen Atlantikküste kämpft die Feuerwehr weiter mit einem Großaufgebot und internationaler Unterstützung gegen den großflächigen Waldbrand. Nach einer Krisensitzung der Regierung erklärte Innenminister Laurent Nuñez, dass der Brand „stabilisiert“ aber „noch nicht unter Kontrolle“ sei. Die Flammen wüteten weiter. 2.500 Feuerwehrleute, 18 Löschflugzeuge und 1.500 Soldaten seien im Einsatz.
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Verkehrsminister Bilger auf bekanntem Terrain – Neuland für Gesundheitsminister Linnemann


In Kürze:

  • Der neue Verkehrsminister Steffen Bilger gilt als Fachmann des Metiers.
  • Ex-Gesundheitsministerin Nina Warken ist nun Kanzleramtschefin.
  • Die ehemalige Fußballnationalspielerin Nadine Keßler ist neue Staatsministerin für Sport und Ehrenamt.

 
Bundeskanzler Friedrich Merz hat sein Kabinett umgebaut und drei Ministerämter sowie mehrere weitere Positionen neu besetzt. Für die meiste Diskussion und Kritik – vor allem innerhalb der Union – sorgte der Rücktritt von Patrick Schnieder. Er kam damit einer möglichen Entlassung durch Merz zuvor. Nachdem der vom Kanzler zunächst favorisierte Nachfolger Fritz Güntzler nicht zur Verfügung stand, trat schließlich Steffen Bilger (CDU) die Nachfolge seines Parteikollegen Schnieder an.

Bilger: Erfahrener Verkehrspolitiker mit Einfluss

Der 47-jährige Steffen Bilger gilt als fachlich versierter Politiker, gut vernetzt und erfahrener Verkehrsexperte. Während er in der schwarz-roten Koalition bislang vor allem im Hintergrund wirkte, bringt der Rechtsanwalt aus Baden-Württemberg umfassende Kenntnisse im Verkehrsbereich mit. Anders als der ursprünglich favorisierte Finanz- und Steuerfachmann Fritz Güntzler war Bilger bereits früh im Verkehrsausschuss des Bundestages aktiv.
Nach seinem Einzug in den Bundestag 2009 gehörte Bilger von 2009 bis 2013 dem Verkehrsausschuss an. Bei den Koalitionsverhandlungen nach der Wiederwahl von Angela Merkel im Jahr 2017 arbeitete er in der Arbeitsgruppe Verkehr und Infrastruktur mit. 2018 wurde er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium.
Nach dem Wechsel der Union in die Opposition 2021 übernahm Bilger den Posten des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und wechselte zugleich sein Fachgebiet. Er war für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt zuständig und kritisierte in dieser Rolle unter anderem den damaligen Grünen-Minister Cem Özdemir.
Seit Beginn der schwarz-roten Koalition ist Bilger Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion und zählt damit zu den einflussreichen Organisatoren hinter den Kulissen. Nun übernimmt der verheiratete Vater von drei Kindern das Verkehrsministerium mit einem der größten Etats des Bundes. Auf X erklärte Bilger, er freue sich auf die Rückkehr ins Bundesverkehrsministerium. Verkehrspolitik sei viele Jahre sein Schwerpunktthema gewesen.

Gesundheitspolitik als neue Aufgabe für Linnemann

Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann ist bereits seit 2009 Bundestagsabgeordneter. Der bald 50-jährige CDU-Politiker ist Diplom-Betriebswirt (FH) und promovierter Volkswirt. Vor Beginn seiner politischen Laufbahn arbeitete er als Ökonom bei der Deutschen Bank Research und der IKB. Er gilt als wirtschafts- und finanzpolitisch versiert, das Gesundheitswesen ist hingegen weitgehend Neuland für ihn. Als stellvertretender Fraktionsvorsitzender war er zuletzt unter anderem für Arbeit, Soziales und Ehrenamt zuständig.

Nina Warken wird Kanzleramtschefin

Linnemann folgt auf Nina Warken, die als Chefin des Bundeskanzleramts und Bundesministerin für besondere Aufgaben nun ins Kanzleramt wechselte. Die Juristin ist seit dem Jahr 2000 Mitglied der CDU. Von 2004 bis 2024 war sie Mitglied im Stadtrat Tauberbischofsheim, von 2014 bis 2019 Mitglied im Kreistag des Main-Tauber-Kreises. Mitglied des Bundestages war sie zunächst von 2013 bis 2017, dann wieder ab 2018. Sie ist im Bundesvorstand der Frauenunion Deutschlands und Vorsitzende im Bundesfachausschuss Innere Sicherheit der CDU.  Seit 2023 ist die verheiratete Mutter von drei Kindern zudem  Generalsekretärin der CDU Baden-Württemberg.
Neuer Staatsminister für die Bund-Länder-Beziehungen im Kanzleramt wird Philipp Amthor. Er folgt auf Michael Meister, der seine Regierungsfunktion verliert, aber weiterhin Bundestagsabgeordneter bleibt. Der 33-jährige CDU-Politiker ist seit Mai 2025 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und war dort unter anderem für Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau zuständig.

Keßler wird Staatsministerin für Sport und Ehrenamt

Seine Aufgaben übernimmt die bisherige Wirtschafts-Staatssekretärin Gitta Connemann (CDU). Sie bleibt nach ihrem Wechsel ins Digitalministerium Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung. Connemann ist Juristin, verheiratet, und gehört der CDU seit 1996 an. Die 62-Jährige ist zugleich Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), des einflussreichen Wirtschaftsflügels. An dieser Doppelrolle – MIT-Chefin und Parlamentarische Staatssekretärin beim Wirtschaftsministerium – gab es in der CDU durchaus Kritik.
Nachfolger Connemanns im Wirtschaftsministerium wird der Bundestagsabgeordnete Johannes Steiniger. Er ist bisher agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Generalsekretär der CDU Rheinland-Pfalz. Der 39-jährige Gymnasiallehrer stammt aus Bad Dürkheim, ist ledig und seit 2013 Mitglied des Bundestages.
Mit Nadine Keßler zieht erstmals eine ehemalige Fußballnationalspielerin in die Bundesregierung ein. Die 38-Jährige übernimmt als Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Kanzleramt eine neue Aufgabe. Keßler war Weltfußballerin des Jahres 2014 und zuletzt bei der UEFA für den Frauenfußball verantwortlich.
Keßler folgt auf Christiane Schenderlein (CDU), die als Parlamentarische Staatssekretärin ins Bundesgesundheitsministerium wechselt. Die 44-jährige Politikwissenschaftlerin gehörte von 2019 bis 2021 dem sächsischen Landtag an. Sie ist verheiratet und hat drei Kinder.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Klage gegen Tempo beim Heizungsgesetz scheitert in Karlsruhe

Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen – und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:

Das alte Heizungsgesetz

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.

CDU-Politiker ging es zu schnell

Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sah sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er.
Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“.
Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.

Bundesverfassungsgericht stoppte die 2. und 3. Lesung

Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat.
Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: „Wann wird aus einem ‚schnellen‘ ein ‚zu schnelles‘ Gesetzgebungsverfahren?“, wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“

Verfassungsgericht verwarf die Klage

Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulässig. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)

Nun kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes.
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.
Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen – ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht – und verwarf die Klage. (dpa/red)
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22. Juli: Spahns Nachfolger | Brandmauer-Debatte | Razzia bei Deutscher Bank

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Spahns Nachfolger

Der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei soll neuer Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag werden. Er würde damit auf Jens Spahn folgen. Darauf haben sich die Chefs von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, verständigt. Zuvor sprachen sie bereits auch mit den Parteigremien der Union und der Bundestagsfraktion.

Brandmauer-Debatte

Angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse in Ostdeutschland fordert Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer ein Ende der Ausgrenzung von Parteien. Brandmauern nach links und rechts seien nicht sinnvoll. Wörtlich sagt er: „Wir müssen mit jedem reden, der reden will.“

Razzia bei Deutscher Bank

Ermittler haben die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht auf gemeinschaftliche Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Aktiengeschäften aus der Postbank-Zeit zwischen 2008 und 2010. Dabei geht es um mögliche Cum-Cum-Geschäfte. Der gesamte dadurch entstandene Steuerschaden wird auf rund 28 Milliarden Euro geschätzt.

KI-Rechenzentrum gescheitert

Die Pläne des KI-Marktführers OpenAI für ein milliardenschweres Rechenzentrum in Deutschland sind vorerst gescheitert. Hauptgründe sind die unzureichende Stromversorgung und EU-rechtliche Hürden. Selbst die Option, Atomstrom aus Frankreich zu beziehen, wurde in Betracht gezogen. OpenAI treibt stattdessen Projekte in den Emiraten voran.

Militärumgestaltung

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat General Oleksandr Syrskyj als Armeechef entlassen. Dies ist die zweite Neubesetzung des Postens seit 2022. Eine Woche zuvor entließ Selenskyj bereits Verteidigungsminister Mykhailo Fedorov, was zahlreiche Proteste im Inland nach sich zog. Daraufhin entließ Selenskyj Syrskyj, der wie Fedorov einen anderen Stil der Kriegsführung vertrat.
 
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Wahlausschuss schließt AfD-Politiker Martin Sichert von Landratswahl aus


In Kürze:

  • Der Wahlausschuss des Landkreises Friesland ließ Martin Sichert (AfD) nicht zur Landratswahl am 13. September zu.
  • Grundlage der Entscheidung war eine Prüfung der Verfassungstreue nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht.
  • Das Innenministerium verwies auf öffentliche Äußerungen Sicherts, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen sollen.
  • Sichert weist die Vorwürfe zurück und kündigt rechtliche Schritte gegen den Ausschluss an.

 
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Sichert wird am 13. September 2026 nicht bei der Landratswahl im niedersächsischen Landkreis Friesland kandidieren können. Das entschied am Dienstagabend, 21. Juli, der Kreiswahlausschuss des Landkreises mit 5:1 Stimmen.
Zugelassen wurden die Wahlvorschläge Rolf Neuhaus (SPD), Sibylle Raquet (CDU) und Jan-Ole Möller (Die PARTEI).
Die Entscheidung, Sichert nicht zuzulassen, folgte einer Empfehlung des Niedersächsischen Innenministeriums. Der Kreiswahlausschuss hatte auf der Grundlage des novellierten niedersächsischen Kommunalwahlrechts die Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Wahlausschuss sah Anlass zum Zweifel an Verfassungstreue von Sichert

Da es sich bei einem Landrat um einen Beamten handelt, ist laut dem niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht die Verfassungstreue eine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Beamte, auch solche auf Zeit, müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie „jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ eintreten.
Das Innenministerium als Kommunalaufsicht darf zur Prüfung der Verfassungstreue eines bestimmten Bewerbers öffentlich zugängliche Quellen auswerten. Ferner darf es auch Auskünfte vonseiten des Verfassungsschutzes einholen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband Niedersachsen im Februar zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft. Inhaltlich entspricht das in etwa einer Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen dagegen gerichteten Eilantrag der Partei Anfang Juni ab.

Ministerium übermittelte Aussagen des Abgeordneten in sozialen Medien

Die Zugehörigkeit zu einer Partei reicht für sich allein jedoch nicht aus, um hinreichende Zweifel an der Verfassungstreue eines Bewerbers für einen Beamtenposten zu rechtfertigen. Es müssen noch zusätzlich Anhaltspunkte in dessen Person selbst dazukommen, die dessen Verfassungstreue infrage stellen.
Im Fall Sicherts hat der Wahlausschuss diese offenbar gesehen. Das Innenministerium habe dem Ausschuss unter anderem Hinweise auf Äußerungen Sicherts in den sozialen Medien übermittelt. Dem NDR zufolge ging es dabei unter anderem um eine Aussage, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus wahrgenommen werden könne.

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Abgelehnter Kandidat will gegen Ausschluss vorgehen

Sichert äußerte sich in einer Videobotschaft zu der Entscheidung des Wahlausschusses und bezeichnete die Entscheidung als „demokratietechnisch extremst gefährlich“. Er sei fassungslos und das Vorgehen sei ein „massiver Eingriff in das freie und gleiche Recht bei der Wahl“. Er selbst sei „absolut verfassungstreu“. Im Ausschuss hätten sich die Vertreter aller anderen Parteien gegen seine Kandidatur ausgesprochen.
Der AfD-Politiker gab an, vor Antritt seines Bundestagsmandats 15 Jahre lang ohne Anlass zu Beanstandungen als IT-Experte im öffentlichen Dienst gearbeitet zu haben. Sichert zog 2017 über die bayerische Landesliste in den Bundestag ein. Eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz fand zum damaligen Zeitpunkt nicht statt.
Der Abgeordnete kündigte an, mit juristischen Mitteln gegen den Ausschluss von der Wahl vorgehen zu wollen. Eine Zulassung zur Wahl im September kann er damit nicht mehr erzwingen. Allerdings kann er nach Konstituierung des neuen Kreistages einen Einspruch gegen die Wahl einbringen oder vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Verfassungsschutz und GFF erwähnen Sichert mehrfach in Gutachten

Im März hatte Sichert auf X im Kontext der Hochstufung der Landes-AfD zum „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ geäußert. In diesem Kontext erklärte er, er stehe „über 100 Mal im Verfassungsschutzbericht“, weil er „anderen Parteien mehrfach vorgeworfen habe, ein Kartell zu bilden“.
Auf welchen Verfassungsschutzbericht er dabei anspielt, ist ungewiss. Die jüngsten Jahresberichte der niedersächsischen Landesbehörde nennen mit Blick auf den zum Zeitpunkt des Erscheinens noch als „Verdachtsfall“ geführten Landesverband nur wenige Namen. Zitate werden nur allgemein, etwa einem „Facebook-Eintrag eines Mitglieds der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag“ zugeordnet. Da dem Verfassungsschutz bei der Beobachtung von Abgeordneten besonders enge Grenzen auferlegt sind, wäre eine namentliche Nennung auch potenziell problematisch.
Allerdings ist Sichert in mehreren Gutachten für die Einstufung der Gesamtpartei genannt. Dazu kommen öffentliche Äußerungen, die im jüngst veröffentlichten Privatgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zu den Aussichten eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD dokumentiert sind.

Gericht bestätigte Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Verfassungsschutzes

In mehreren Fällen, darunter auch in Niedersachsen, hatten Verwaltungsgerichte eine Beobachtung von AfD-Verbänden durch den Verfassungsschutz für zulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, der Inlandsgeheimdienst habe zu Recht tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei angenommen.
Sichert hatte in eigenen Äußerungen unter anderem ein Tätigkeitsverbot für fastende Muslime in bestimmten Berufsgruppen gefordert und von einem „Krieg gegen die ethnisch deutsche Bevölkerung“ durch einen „Geburten-Dschihad“ gesprochen. Er warf die Frage auf, warum „wir überhaupt verschleierte Frauen aufnehmen“, und bezeichnete kopftuchtragende Frauen als „islamistisch“.
Den parlamentarischen Abend einer Bundestagsfraktion mit muslimischen Vertretern anlässlich des bevorstehenden Ramadanfestes bezeichnete er als „symbolischen Akt der Unterwerfung des höchsten deutschen Parlaments unter den Islam“. Darüber hinaus sind Social-Media-Beiträge von ihm dokumentiert, in denen er die strafrechtliche Verfolgung und Inhaftierung früherer Regierungsmitglieder wegen ihrer Corona-Politik forderte.
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Frei soll Spahn als Unionsfraktionschef folgen

Der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei soll Nachfolger von Jens Spahn an der Spitze der Unionsbundestagsfraktion werden. Darauf verständigten sich die Chefs von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, wie dpa aus Unionskreisen erfuhr.
Vorangegangen waren zudem Gespräche in den Parteigremien der Union und in der Bundestagsfraktion. Merz hatte nach Spahns Rückzug angekündigt, in Abstimmung mit der Schwesterpartei „relativ bald“ einen Personalvorschlag zu machen.

Fraktion wählt Nachfolger am 29. Juli

Offiziell ins Amt kommt der Nachfolger erst durch Wahl in der Fraktion, die dafür am kommenden Mittwoch in Berlin zu einer Sondersitzung zusammenkommen soll.
Dem Vernehmen nach soll dann auch erst in der kommenden Woche die Nachfolge von Frei verkündet werden. Unklar ist bisher, ob es neben der Nachbesetzung im Kanzleramt auch noch zu weiteren Änderungen im Kabinett kommen wird.

Rückkehr in den Bundestag

Frei kehrt damit in seinen angestammten Bereich in der Bundespolitik zurück. Er war in der vergangenen Legislaturperiode Parlamentarischer Geschäftsführer unter dem damaligen Fraktionschef und Oppositionsführer Merz und kennt die Arbeit an der Spitze der Unions-Abgeordneten bestens.
Der 52-jährige CDU-Politiker aus dem Schwarzwald war schon nach der Bundestagswahl 2025 für den Fraktionsvorsitz im Gespräch. Merz holte seinen engen Vertrauten dann ins Kanzleramt.
Dort hat er nur schwer Fuß gefasst. Frei wurde von einigen in der Union vorgeworfen, lieber Interviews zu geben, als die Koalitionsarbeit zu koordinieren. Beim Reformpaket übernahmen dann die Fraktionsspitzen selbst diese Aufgabe. Die Fraktionsarbeit passe besser zu Frei, meinen viele. Mit ihm bekommt Merz einen loyalen Vertrauten an der Fraktionsspitze.

Hoffmann führt kommissarisch die Geschäfte

Spahn war am Wochenende nach wachsendem parteiinternem Druck von seinem Amt zurückgetreten. Nach Gesprächen mit Merz hatte der 46-Jährige seinen Rücktritt per Schreiben an die Bundestagsabgeordneten von CDU und CSU erklärt. Der Spagat zwischen seiner privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft und der nachvollziehbaren Erwartung an ihn als Fraktionschef sei größer geworden, als von ihm erwartet.
Bis zur offiziellen Neuwahl des Nachfolgers führt Spahns bisheriger Stellvertreter, der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Hoffmann die Amtsgeschäfte an der Spitze der Unionsfraktion. (dpa/red)
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Wenn Jobverlust droht: Geplantes Gesetz soll Jobwechsel erleichtern


In Kürze:

  • Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
  • Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
  • Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
  • Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.

Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.

Bas: Unkompliziert wechseln

„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.

720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen

Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.

BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.

dbb: Kein Vorwand für Personalabbau

Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Merz und Söder binden bei Spahn-Nachfolge Fraktion eng ein

Die Parteivorsitzenden von CDU und CSU wollen bei der Nachfolgeregelung für den zurückgetretenen Fraktionschef Jens Spahn die Abgeordneten der Union eng einbinden. Man stehe in Gesprächen mit der Bundestagsfraktion, sagte CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin.
„Wir hören also in die Fraktion hinein, was auch deren Anforderungen und Wünsche sind. Und insofern werden wir uns damit auch noch etwas Zeit lassen.“ Zugleich versicherte der CDU-Vorsitzende, er und CSU-Chef Markus Söder würden der Fraktion „zeitnah“ einen Vorschlag unterbreiten.
Merz verwies wie Söder auf die geplante Sondersitzung der CDU/CSU-Fraktion am Mittwoch kommender Woche, in der ein neuer Vorsitzender gewählt werden soll. Söder sagte in München, er und Merz wollten sich „gut austauschen“. Der bayerische Ministerpräsident äußerte die Hoffnung, dass der gemeinsame Vorschlag dann „hoffentlich große Zustimmung findet“.

Merz äußert sich nicht zu Spahns politischer Zukunft

Spahn war als Unionsfraktionschef im Bundestag zurückgetreten, nachdem er und sein Ehemann Daniel Funke mit Hilfe einer Leihmutter in den USA ein Kind bekommen hatten.
Mit dem Rückzug reagierte er auf die scharfe Kritik auch innerhalb der Union an seinem Verhalten. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Der 46-jährige CDU-Politiker aus Nordrhein-Westfalen sagte nicht, ob er sein Bundestagsmandat behalten will.
Gefragt nach Spahns politischer Zukunft sagte Merz: „Ich weiß es nicht, was er selbst vorhat. Und wenn er darüber gerne sprechen will, tue ich das selbstverständlich.“ Er werde ihm aber öffentlich keine Ratschläge geben.

Dobrindt will keine falsche Spur legen

Neben anderen Politikern wird auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt als möglicher neuer Fraktionsvorsitzender gehandelt. Er blockte Fragen zu seinem möglichen Interesse an dem Amt ab.
Er verstehe das Interesse an dieser Frage, sagte der CSU-Politiker in Berlin, betonte aber, „dass ich zu diesen Personalspekulationen einfach keinen Beitrag leisten will und ich das gern in einem geordneten Verfahren sehen würde“.
Auch Dobrindt verwies auf die Beratungen von Merz und Söder. Alles, was ich als Hinweis geben würde, würde ja nur irgendeine Spur legen, die dann eine ganz sicher falsche Spur wäre. Das will ich nicht.“

Söder verweist auf weitere Personalentscheidung im Herbst

Söder erläuterte, das gemeinsame Vorschlagsrecht sei „Teil auch unserer Geschäftsordnung“. Und ähnlich wie beim Fraktionsvorsitzenden gelte dies auch „für andere hochgestellte Ämter, die im Herbst erfolgen“.
Für den Herbst wird die Entscheidung erwartet, wen Union und SPD für die Nachfolge von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nominieren. Hierfür wird die CSU-Politikerin und bayerische Landtagspräsidentin Ilse Aigner immer wieder als mögliche Kandidatin gehandelt.

Spahn-Rücktritt entfacht Debatte über Leihmutterschaft neu

Das Verhalten von Spahn entfacht inzwischen die Debatte über das Thema Leihmutterschaft neu. Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Bundestagsfraktionen zeigt, dass es dort zumeist keine einheitliche Meinung gibt.
So sagte etwa die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann, auch in ihrer Partei gebe es dazu unterschiedliche Haltungen.
„Ich gehöre zu denen, die eine mögliche Legalisierung einer Leihmutterschaft sehr kritisch sehen.“ Eine Diskussion in Gesellschaft, Politik und Parlament sei aber nötig.
„Deshalb sollten wir uns auch im Parlament erneut mit den Ergebnissen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin von April 2024 befassen.“
Die SPD-Abgeordnete Jasmina Hostert sagte der dpa, Leihmutterschaft werfe sehr viele ethische Fragen auf. „Ich persönlich sehe momentan keine befriedigende Lösung, die diese komplexen ethischen und sozialen Fragen gut auflöst.“
Ihre Fraktionskollegin Carmen Wegge plädierte hingegen dafür, altruistische Leihmutterschaft in engen Grenzen zuzulassen, bei der eine Leihmutter kein Geld für die Schwangerschaft erhält. „Eine Regelung muss dabei ausreichend Schutz vor Ausbeutung von Frauen sowie klare Regeln und Grenzen beinhalten.“
Die Linke-Abgeordnete Kathrin Gebel warnte, Schwangerschaft drohe zur Ware zu werden „Wir sollten deshalb vor allem über besser finanzierte Kinderwunschbehandlungen, Möglichkeiten der Adoption, Pflegekindschaften und die vollständige Gleichstellung von Co-Elternschaften sowie lesbischen Müttern sprechen.“
Die AfD-Familienpolitikerin Birgit Bessin sprach sich gegen Lockerungen beim Verbot von Leihmutterschaft aus. Der Bundestag müsse zusätzlich die Inanspruchnahme im Ausland nach italienischem Vorbild unter Strafe stellen und damit „ein klares Signal gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens setzen“.

Bürger uneins über das geltende Verbot

Die Menschen in Deutschland sind in der Frage ebenfalls gespalten. 39 Prozent gaben in einer repräsentativen Befragung des Instituts Insa für die „Bild“ an, das Verbot der Leihmutterschaft richtig zu finden. 41 Prozent hielten es für falsch.
Ein außergewöhnlich hoher Anteil von 21 Prozent machte keine Angabe oder gab an, keine Antwort zu wissen. Insa befragte vom 17. bis zum 20. Juli 1.004 Menschen. Die maximale Fehlertoleranz beträgt plus/minus 3,1 Prozentpunkte. (dpa/red)