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Nach Wahlsieg der Linken: Union stellt Berliner Finanzierung infrage


In Kürze:

  • Unionsländer stellen die Berliner Hauptstadtfinanzierung für den Fall einer linken Landesregierung infrage.
  • CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek bringt einen möglichen Entzug von Bundesmitteln ins Gespräch.
  • Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert zudem eine Debatte über den Länderfinanzausgleich.
  • Berlin erhielt 2025 mit 4,2 Milliarden Euro den höchsten Zuschlag im Finanzkraftausgleich.

 
Der neu unterzeichnete Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Berlin zur Hauptstadtfinanzierung ist gerade erst zwei Wochen alt – und schon stellen ihn Teile der Union infrage. Auch der Länderfinanzausgleich ist wieder Streitthema, seit bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus in der Hauptstadt die Linke mit deutlichem Abstand stimmenstärkste Partei geworden ist.
Am Sonntag, 27. September, hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder die Fraktionschefs der unionsgeführten Länder nach München eingeladen. Dabei ging es unter anderem auch um das künftige Verhältnis zur Hauptstadt, sollte diese eine von der Linkspartei geführte Regierung bekommen.

Warnung vor Duldung von Antisemitismus in Berlin

Im Anschluss an das Treffen äußerte sich der Chef der CSU-Fraktion im Maximilianeum, Klaus Holetschek, gegenüber Reportern. Er drohte der Hauptstadt mit finanziellen Konsequenzen, sollte diese unter Führung der Linken einen zu radikalen ideologischen Kurs einschlagen. In diesem Fall könnten die unionsgeführten Länder einen gemeinsamen Vorstoß zum Entzug von Bundesmitteln erwägen.
Holetschek erklärte: „Sollte Berlin eine Landesregierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat, werden wir eine gemeinsame Initiative starten, auch zur Frage, wer finanziert die Hauptstadt.“
Die Spitzenkandidatin der Linken in Berlin, Elif Eralp, hat sich wiederholt von antisemitischen Auffassungen distanziert. Auch der Bundesparteitag der Partei hatte sich im Juni – wenn auch verbunden mit scharfer Kritik an der Politik der Regierung in Jerusalem – zum Existenzrecht Israels bekannt. Außerdem verabschiedete er eine Resolution „Gegen jeden Antisemitismus“.
Gleichzeitig kam es im Wahlkampf zu antisemitischen Vorfällen am Rande von Veranstaltungen der Partei. Dabei wurde insbesondere der Bezirksverband Neukölln thematisiert. So trat auf Einladung des Verbandes ein Rapper auf, der in einem Song Todeswünsche gegen die israelische Armee äußerte.

Söder will „extremistische und antidemokratische Politik“ nicht belohnen

Die direkt ins Abgeordnetenhaus gewählte Neuköllner Linkspolitikerin Vanessa Emde erklärte auf Israel gemünzt, sie spreche generell „Staaten das Existenzrecht ab“. An der Wahlparty des Neuköllner Verbandes nahm Ibrahim Ibrahim teil. Seinem Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitee schreibt der Verfassungsschutz eine Scharnierfunktion zwischen Sympathisanten der Terrororganisationen PFLP und Hamas zu.
Bereits in der Vorwoche hatte Ministerpräsident Söder am Rande der Herbstklausur der CSU angekündigt, mit Amtskollegen über eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs sprechen zu wollen. Es könne nicht sein, so Söder, dass „extremistische und antidemokratische Politik“ belohnt werde. Zudem „nervt uns langsam ohne Ende“, dass „wir für die Schwäche anderer und für falsche Politik bezahlen sollen“.
Der Vertrag zur Hauptstadtfinanzierung regelt die Finanzierung von Aufgaben, die Berlin kraft seiner Stellung als Bundeshauptstadt zukommen. Dazu kommen Beteiligungen des Bundes an den zusätzlichen Aufgaben, die Berlin als Hauptstadt im Bereich von Sicherheit und Kultur wahrzunehmen hat.

Berlin derzeit größter Profiteur – aber auch Bayern erhielt lange Geld aus Finanzausgleich

Auch beim Länderfinanzausgleich gehört Berlin regelmäßig zu den größten Nettoempfängern. Im Jahr 2025 war die Hauptstadt mit 4,2 Milliarden Euro erneut der größte Nettoempfänger innerhalb dieses Systems. Vor allem in sozialen Medien regt sich Kritik am Vorstoß aus der CSU. Nutzer machen darauf aufmerksam, dass auch Bayern in der Zeit von 1950 bis 1986 sowie kurzzeitig 1992 Nutznießer des Länderfinanzausgleichs gewesen sei.
Kritiker werfen Söder zudem vor, mit zweierlei Maß zu messen: Nach dem AfD-Erfolg in Sachsen-Anhalt hatte er eine Streichung von Mitteln des Länderfinanzausgleichs für Sachsen-Anhalt im Fall einer AfD-Regierung als „absurd“ bezeichnet. Der Mechanismus, so Söder, bedürfe einer Reform. Er dürfe jedoch nicht „zur Bestrafung eines ganzen Landes“ genutzt werden.
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Rentenreform: Koalition sucht Kompromiss bei Rente nach 45 Beitragsjahren


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will die noch offenen Fragen der Rentenreform in den kommenden Tagen klären.
  • Besonders umstritten ist die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren.
  • Alexander Dobrindt bringt eine Begrenzung auf Menschen mit schwerer körperlicher Arbeit ins Gespräch.
  • SPD und Ländervertreter fordern Änderungen und stellen eine andere Beitragsgrenze als 45 Jahre in den Raum.

 
Die überregionalen Wahltermine 2026 sind vorbei, die Koalitionsparteien im Bund wollen noch offene Fragen rund um die geplante Rentenreform klären. In der Sendung „Maybrit Illner“ hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am Donnerstag, 24. September, angekündigt, man strebe für die nächsten Tage an, „Lösungen zu finden für Fragen, die noch offen sind“. Das seien nicht mehr viele“.
Im Juni hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission ein umfassendes Gutachten zur Sicherung der Rentensysteme vorgelegt. Daran schlossen sich 33 Empfehlungen an, deren Umsetzung eine langfristige Stabilisierung der Altersrente sicherstelle. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, die das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, erklärte, sie sei sich mit Bundeskanzler Friedrich Merz darüber einig, die Empfehlungen geschlossen umzusetzen. Auch, wenn sie persönlich nicht alle Punkte gutheiße, sei das Paket ein „Gesamtkunstwerk“, das sie nicht mehr aufschnüren wolle.

Widerstand gegen Rentenreform aus Union und SPD

Die Wahlkämpfe in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern haben diese Ankündigung infrage gestellt. Vor allem die Ministerpräsidenten im Osten haben scharfe Kritik an einem weitreichenden Vorschlag der Rentenkommission geübt: dem Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Diese ermöglicht einen Rentenbezug bereits vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.
Auch aus den Regierungsparteien selbst kam Widerstand gegen die Pläne zur Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren. In der CDU war es der Arbeitnehmerflügel CDA, der gefordert hatte, die Bundesregierung solle „nicht auf ihren weitreichenden Maximal-Forderungen beharren“. Auch die Union solle „Beweglichkeit“ zeigen, wenn es um die landläufig fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete vorzeitige Möglichkeit zur Altersrente geht.
In der SPD hatte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ihren Wahlkampf mit der Ankündigung bestritten, das Ende der Rente nach 45 Beitragsjahren über den Bundesrat zu bekämpfen. Neben den Ost-Ministerpräsidenten hat auch die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger erklärt, diesen Teil der Rentenreform nicht mitzutragen.

Schwesig: „Menschen sollen nicht erst krank werden müssen“

Minister Dobrindt erklärte nun, man spreche in der Koalition nicht über das Ob, sondern das Wie der Umsetzung der Rentenreform. Bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren wolle man strikt auf den Ursprung der Idee zurückkehren. So solle diese künftig nur noch Menschen mit schwerer körperlicher Arbeit offenstehen.
Bisher war die Rede davon, dass an die Stelle der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ein erleichterter Zugang zur Altersrente treten soll. Dieser soll greifen, wenn der zuletzt langjährig ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist. Voraussetzung dafür wäre eine individuelle medizinische Gesundheitsprüfung. Ministerpräsidentin Schwesig lehnte diese Option ab. Es gehe, so Schwesig, nicht an, dass Menschen „erst krank werden müssen, um vorzeitig in Rente gehen zu können“.
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf will das Projekt nicht auf einzelne besonders betroffene Berufsgruppen „verengen“. Im ZDF erklärte er, dies sei „nicht so leicht umsetzbar“. Es müsse einen Unterschied machen, „ob ich wirklich 45 Jahre lang eingezahlt oder ob ich diese Zeitstrecke nicht absolviert habe“. Möglicherweise stehe am Ende der Diskussion „auch eine andere Zahl“ als 45 Jahre, so der SPD-Generalsekretär.

Rentenreform soll dem Bund jährlich Milliardenersparnisse bringen

Der Vertrauensschutz des Grundgesetzes hat zur Konsequenz, dass eine Neuregelung der abschlagsfreien Altersrente mit kurzfristiger Wirkung nicht möglich sein wird. Die Koalition steht vor der Herausforderung, einen Zeitpunkt zu bestimmen, ab dem die Neuregelung nicht mehr in unzumutbarer Weise in die Lebensplanung eingreift. Zudem sind Reformen dieser Art regelmäßig mit Übergangsfristen verbunden.
Jedes Jahr machen 250.000 bis 280.000 Erwerbstätige von der Option der Rente für besonders langjährig Versicherte Gebrauch. Die Bundesregierung erhofft sich von einem Ende dieser Regelung eine jährliche Nettoersparnis von 9,5 Milliarden Euro.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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23. September: Ausstieg aus fossilen Energien | Bürgerversicherung abgelehnt | Digitaler Kassenbon

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Ausstieg aus fossilen Energien

Das Bundeskabinett hat heute einen Fahrplan zum Ausstieg aus fossilen Energien verabschiedet. Die sogenannte TAFF-Roadmap baut auf den Beschlüssen der Weltklimakonferenzen auf. Damit ist Deutschland das dritte Land der Welt in diesem Bereich. Im Plan geht es um erneuerbare Energien, die Elektrifizierung von Mobilität, Wärmeerzeugung und industriellen Prozessen. Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden.

Bürgerversicherung abgelehnt

Die CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann hat Spekulationen über eine mögliche Annäherung der Union an eine Bürgerversicherung zurückgewiesen. Zudem diskutiert der CDU-Bundesvorstand darüber, ob Menschen, die in die Sozialversicherung eingezahlt haben, bei Jobcentern anders behandelt werden sollten als Menschen ohne vorherige Beitragszahlungen.

Digitaler Kassenbon

Ab 2028 soll es Kassenbons in Deutschland überwiegend digital geben. Das Bundeskabinett hat dafür neue Regeln beschlossen. Belege sollen künftig etwa per E-Mail oder QR-Code bereitgestellt werden. Die Bundesregierung will damit Bürokratie reduzieren und Steuerhinterziehung erschweren. Ausnahmen wird es geben.

Zehn-Punkte-Plan gegen Sozialmissbrauch

Die Bundesregierung hat einen Zehn-Punkte-Plan gegen Sozialmissbrauch beschlossen. Unter anderem soll Grundsicherung nicht länger an per Haftbefehl gesuchte Personen ausgezahlt werden. Wirksamer bekämpft werden sollen auch ausbeuterische Geschäftsmodelle mit Schrottimmobilien. KI-gestützte Analysen sollen Leistungsmissbrauch erkennen.

Trump vor der UNO

US-Präsident Donald Trump hat in seiner Rede vor der UN-Generalversammlung einer möglichen „Weltregierung“ eine Absage erteilt. Die USA würden sich solchen Bestrebungen entgegenstellen. Zudem kritisierte Trump globale Steuern und den Internationalen Strafgerichtshof scharf.
 
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Söder fordert Reformen und droht Berlin mit Konsequenzen beim Finanzausgleich


In Kürze:

  • CSU-Chef Markus Söder fordert nach den jüngsten Wahlniederlagen der Union mehr Geschlossenheit und Reformtempo.
  • Die CSU will nach Söders Worten stärker auf Bürgernähe und nachvollziehbare politische Entscheidungen setzen.
  • Söder kritisiert mögliche Pläne zur Bürgerversicherung und stellt eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs in Aussicht.
  • Nach dem Wahlerfolg der Linken in Berlin fordert der CSU-Chef eine Debatte über die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.

 
Im Kloster Banz bei Bad Staffelstein findet derzeit die Herbstklausur der CSU statt. Dabei hielt Parteichef Markus Söder am Dienstag, 22. September, eine Grundsatzrede. Anschließend stellte er sich den Fragen der Reporter.
Die CSU sieht sich nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der Koalition in einer deutlich stärkeren Position. Während Meinungsforscher der SPD in bundesweiten Umfragen maximal 13,5 Prozent zutrauen und die CDU in Mecklenburg-Vorpommern sogar aus dem Landtag gewählt wurde, scheint Bayern stabil zu bleiben. Söder verwies am Dienstag auf eine Umfrage von Allensbach, der zufolge 62 Prozent der Befragten im Freistaat zufrieden mit der Staatsregierung seien.

CSU-Chef mahnt zügige Reformen an

Söder äußerte sich erwartungsgemäß gegenüber der Presse unter anderem zu den Wahlergebnissen vom Sonntag. Der bayerische Ministerpräsident bezeichnete diese als „Totalschaden“. Die Union dürfe angesichts einer „blauen Welle und roten Front“ nicht zu einem „Hühnerhaufen“ werden. Allerdings seien die Wahlergebnisse eine klare Mahnung, dass es kein „Weiter so“ geben dürfe.
Der CSU-Chef wandte sich gegen öffentliche Personaldebatten und mahnte stattdessen Disziplin bei der Umsetzung von Reformen an. Die Bundesregierung müsse hier schnell liefern, und die Maßnahmen müssten für die Bevölkerung nachvollziehbar sein. Ein Regierungsstillstand müsse um jeden Preis verhindert werden, da ein solcher die AfD weiter stärken würde.
Die Bundesregierung dürfe im Reformprozess auch nicht „über die Bevölkerung hinwegregieren“. Es sei entscheidend, „nahe und empathisch am Volk“ zu sein. In jüngster Zeit hatte es wiederholt Kritik am Stil und Auftreten von Bundeskanzler Friedrich Merz gegeben. Unter anderem hatte ihm Unternehmer Carsten Maschmeyer vorgeworfen, unnahbar und belehrend zu sein.

Söder gegen Bürgerversicherung und Linke in Berliner Regierungskoalition

Der CSU-Chef zeigte sich zufrieden, dass Merz mittlerweile von seinem Vorstoß hin zu einer möglichen Bürgerversicherung im Bereich der Krankenkassen zurückgerudert ist. Der Kanzler hatte am Montag in einem Pressestatement von einem „Gerechtigkeitsproblem“ gesprochen, als das Teile der Bevölkerung das duale Krankenkassensystem wahrnähmen. Tatsächlich bestätigen Studien beispielsweise, dass die Wartezeiten auf einen Facharzttermin für privat Krankenversicherte signifikant kürzer seien als für gesetzlich Versicherte.
Merz hatte in diesem Kontext erklärt, das duale Krankenkassensystem „überdenken“ zu wollen. Später hieß es, man wolle das System nicht grundsätzlich in Frage stellen. Es sei lediglich darum gegangen, das „Gefühl der Ungleichbehandlung in der Bevölkerung“ ernst zu nehmen. Söder betonte, die CSU hätte Maßnahmen, die auf ein Ende der privaten Krankenversicherung ausgerichtet gewesen wären, „nicht mitgemacht“.
Mit Blick auf Berlin warnte Söder die Grünen und die SPD. Diese sollten sich „gut überlegen“, ob sie in der Hauptstadt künftig mit der Linkspartei regieren wollten, die mit 25,7 Prozent deutlich stimmenstärkste Partei geworden war. Der bayerische Ministerpräsident regte sogar an, Berlin vom Länderfinanzausgleich auszuschließen. Es gehe nicht an, dass der Bund und die Nettozahler für eine „antisemitische Regierung“ bezahlten, „in der bei Partys Clan-Kriminelle dabei sind“.

CSU-Chef will Neuordnung mit anderen Ministerpräsidenten besprechen

Söder spielte damit auf aggressive Rhetorik und offene Feindseligkeit gegenüber Israel an, die in Teilen der Linken-Partei wiederholt zum Ausdruck gekommen war. Spitzenkandidatin Elif Eralp räumte in einer Podiumsveranstaltung bei der Jüdischen Gemeinde Berlin ein, dass Antisemitismus ein gesamtgesellschaftliches Problem sei, das auch an der Linken nicht vorbeigehe. Allerdings seien antisemitische Strömungen nicht repräsentativ für die Partei.
Die Linke hatte auch Issa Remmo aus der bekannten Berliner Großfamilie Remmo gebeten, eine Wahlparty des Kreisverbandes Neukölln zu verlassen. Remmo hatte diese öffentlich zugängliche Veranstaltung ohne Einladung besucht. Die Polizei bringt die Großfamilie mit organisierter Kriminalität in Verbindung. Issa Remmo selbst weist bislang keine rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilungen auf.
Söder erklärte, er wolle mit den anderen Ministerpräsidenten der Länder über eine Neuordnung des Länderfinanzausgleichs sprechen. Es könne nicht sein, dass „extremistische und antidemokratische Politik“ belohnt würde. Es „nervt uns langsam ohne Ende“, so der CSU-Chef, „dass wir für die Schwäche anderer und für falsche Politik bezahlen sollen“. Berlin profitiert regelmäßig am stärksten vom Länderfinanzausgleich. Allein für das Jahr 2025 waren es 4,2 Milliarden Euro, die der Hauptstadt aus dem Mechanismus zugutekamen.

X-Nutzer werfen Söder 180-Grad-Wende zum Länderfinanzausgleich vor

Die Aussagen Söders stießen in sozialen Medien auf Kritik. Nutzer des Kurznachrichtendienstes X wiesen darauf hin, dass dieser zu Beginn des Monats bei „Maischberger“ noch eine komplett entgegengesetzte Position vertreten habe. Söder hatte eine Streichung von Mitteln des Länderfinanzausgleichs für Sachsen-Anhalt im Fall einer AfD-Regierung als „absurd“ bezeichnet. Man müsse den Mechanismus überarbeiten, so der CSU-Chef damals, ihn aber nicht „zur Bestrafung eines ganzen Landes“ nutzen.
Außerdem machen alte Bilder und Zeitungsartikel die Runde, die auf ein Ereignis aus dem Jahr 2025 hinweisen. Damals hatte der CDU-Politiker Christian Zander eine Besuchergruppe aus mehreren arabischen Staaten ins Berliner Abgeordnetenhaus eingeladen. Dabei hatte sich auch Remmo der Gruppe angeschlossen und posierte zusammen mit den anderen Teilnehmern auf einem gemeinsamen Foto.
Söder appellierte an die Verantwortungsträger im Bund, man müsse „alles dafür tun, das Vertrauen in die Politik zu stärken“. Dies setze jedoch voraus, dass die Politik auch nah beim Volk sei. Es gebe nicht „Volk und Establishment“ oder „eine Partei und Altparteien“. Die CSU solle bereits am kommenden Parteitag deutlich machen, wie sie eine Politik verstehe, die „bodenständig und bürgernah“ sei.
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Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch

Der Aktionsplan von Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch ist auf ein gemischtes Echo gestoßen. Der Deutsche Landkreistag begrüßte das Vorhaben am Donnerstag als wichtigen und überfälligen Schritt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) warnte jedoch, der Aktionsplan verschärfe „die ohnehin prekäre Lage“ wohnungsloser EU-Bürgerinnen und Bürger. Aus der Union kam indes die Forderung nach weiteren Verschärfungen.

Ansatz an den richtigen Stellen

Der Aktionsplan setze „an den richtigen Stellen an“, sagte Landkreistag-Hauptgeschäftsführer Kay Ruge dem „Tagesspiegel“ vom Donnerstag. „Organisierter Sozialleistungsmissbrauch, Scheinbeschäftigung und ausbeuterische Geschäftsmodelle schaden den Betroffenen, belasten die Kommunen und untergraben das Vertrauen in den Sozialstaat.“
Bas hatte den Aktionsplan am Mittwoch vorgelegt. Er richtet sich vor allem gegen Sozialmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten. Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden.

Forderung nach praxistauglicher Umsetzung

Der Landkreistag forderte nun eine praxistaugliche Umsetzung des Aktionsplans. Die kommunalen Jobcenter müssten „technisch gleichberechtigt in den Datenaustausch einbezogen werden und auf alle erforderlichen Informationen zugreifen können“, sagte Ruge dem „Tagesspiegel“. Zugleich sei wichtig, klar zwischen organisiertem Missbrauch und den Menschen zu unterscheiden, die selbst Opfer von Ausbeutung und kriminellen Strukturen geworden sind.

Dobrindt: „klare Kante gegenüber Sozialbetrügern“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich zufrieden mit dem „harten Maßnahmenplan“. „Wir zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern“, sagte Dobrindt der „Welt“. Sozialleistung bekomme künftig nur noch, wer sich als EU-Ausländer rechtmäßig fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten habe. Die Übernahme von unangemessenen Mieten für Unterkünfte in sogenannten Schrottimmobilien durch das Jobcenter stelle die Bundesregierung ab.
Nach Angaben des Sozialministeriums soll der Aktionsplan noch in diesem Monat vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Regelungen könnten dann zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Union will weitere Verschärfungen

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) stellte aber weitere Forderungen an die Bundesregierung. Er forderte in der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) noch strengere Regelungen für die Auszahlung von Grundsicherung an Straftäter. Der Aktionsplan sieht hier vor, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter keine Grundsicherung mehr bekommen, wenn sie sich dem Haftantritt entziehen.
Krings forderte den Entzug schon vor einer rechtskräftigen Verurteilung etwa für Menschen, „die per Haftbefehl gesucht werden und untergetaucht sind“. Dasselbe müsse für ausreisepflichtige Migranten gelten, die untergetaucht sind. „Wer sich vor dem Rechtsstaat versteckt, sollte nicht vom Steuerzahler finanziert werden.“

Wohnungslosenhilfe: Maßnahmen treffen die Falschen

Die vorgesehenen Verschärfungen träfen „nicht organisierten Missbrauch, sondern Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten oder arbeitsuchend sind“, kritisierte unterdessen die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W).
So seien von 133.640 Verdachtsverfahren wegen Sozialleistungsmissbrauchs, die 2025 bundesweit in Jobcentern eingeleitet worden seien, lediglich 377 von organisiertem, bandenmäßigen Missbrauch betroffen gewesen. Die Arbeitsgemeinschaft kritisierte auch die Verkürzung der Dauer von Überbrückungsleistungen von einem Monat auf zwei Wochen, wenn kein Anspruch auf reguläre Sozialhilfe besteht. (afp/red)
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Strafanzeige gegen Kanzler Merz: AfD wehrt sich gegen Vorwurf der „ethnischen Säuberung“

„Wir haben Strafanzeige gegen Merz wegen verleumderischer Beleidigung erstattet!“ So steht es auf einem Beitrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag auf der Social-Media-Plattform 𝕏 von Donnerstagabend, 10. September.
Damit will sich die Oppositionspartei gegen eine Anschuldigung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verteidigen. Bei seiner Rede während der Haushaltsberatungen im Bundestag am Mittwoch warf er der AfD vor, dass deren Konzept der sogenannten Remigration „nichts anderes als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“ sei.

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Seine Rede hielt Merz als Reaktion auf den Wahlausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, bei dem die AfD 43,8 Prozent der abgegebenen Stimmen erhielt und die mit Abstand stärkste Partei war. Sie hat die dort bisher regierende CDU, die 17,2 Prozent erreichte, auf Platz zwei verwiesen.

AfD: Merz hat Grenze überschritten

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, schrieb, dass Merz mit seiner Rede „mal wieder eine Grenze überschritten“ habe. Dieses Mal sei die Anschuldigung jedoch „strafrechtlich relevant“.
Weiter erklärte er: „Die Unterstellung, die AfD-Fraktion – die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht – setze sich für ethnische Säuberungen, also in letzter Konsequenz für Vertreibungen und Morde, ein, ist so eindeutig, dass hier die Justiz tätig werden muss.“
Nach Auffassung der AfD handele es sich dabei „um verleumderische Beleidigungen, die sich nicht nur gegen jedes einzelne Mitglied der AfD-Fraktion richten, sondern letztlich auch politisch gegen Millionen Bürger“.

Was „ethnische Säuberung“ und Remigration bedeutet

Mit ethnischer Säuberung ist das Entfernen einer ethnischen oder auch religiösen Gruppe aus einem bestimmten Land oder Gebiet gemeint. Solche Prozeduren erfolgten in der Geschichte meist durch gewaltsame Vertreibung, Umsiedlung, Deportation oder Mord.
Der Begriff „Remigration“ steht in der Migrationsforschung für die freiwillige oder normale Rückkehr von Migranten in ihr Herkunftsland. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wertet Remigration als Konzept, das „auf die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften und damit die Ausweisung aller ‚Volksfremden‘ abstellt“.
Nach eigenen Angaben will die AfD im Rahmen ihrer geplanten Remigrationskampagne ausreisepflichtige Ausländer konsequent abschieben. Zudem will sie das Aufenthaltsrecht verschärfen. Davon wären insbesondere auch nicht persönlich verfolgte Bürgerkriegsflüchtlinge mit „subsidiären“ (unterstützenden) Schutz betroffen. Wenn in ihrem Heimatland wieder Frieden einkehrt, wolle die AfD durchsetzen, dass ihr Aufenthaltsrecht nicht weiter verlängert wird.
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung liegt noch keine öffentliche Reaktion des Bundeskanzlers oder der Unionsfraktion auf die Strafanzeige der AfD vor.
Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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Wirtschaftsweise Grimm fordert radikale Reformen bei der Rente


In Kürze:

  • Veronika Grimm fordert umfassende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren und die Mütterrente stehen dabei zur Debatte.
  • Grimm spricht sich zudem für eine Reform der Witwenrente aus.
  • Rund 5,15 Millionen Menschen bezogen Ende 2024 eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied des sogenannten Rats der Wirtschaftsweisen, hat die Koalition zu konsequenteren Reformen gedrängt. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Rente. Im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) fordert sie „konsequente Reformen, die den Haushalt konsolidieren und Wachstum bringen“. Es mache ihr Sorgen, dass sich die Regierung „so im Klein-Klein aufhält“.

Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren im Visier

Die Regierung, so Grimm, habe „die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft“. Die – fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete – abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte solle abgeschafft werden. Gleiches gelte für die Mütterrente. Außerdem trat die Ökonomin für eine Reform der Witwenrente ein. Wie diese aus ihrer Sicht exakt aussehen soll, ließ sie in dem Gespräch jedoch offen.
Ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren hat die Koalition bereits beschlossen. Sie war Teil des Empfehlungskatalog der Rentenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten soll.
Obwohl sich Union und SPD auf Bundesebene darüber einig sind, diese Option abzuschaffen, ist noch unklar, ob und wann dies möglich sein wird. Mehrere Ministerpräsidenten, insbesondere aus dem Osten, haben Widerstand gegen das Ende der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte angekündigt. Eine Lösung wird auch aufgrund verfassungsmäßiger Schutzbestimmungen nur mit langen Übergangsregelungen möglich sein.

Rentenreform von 2002 brachte tiefe Einschnitte

Was die Witwenrente anbelangt, hatte es bereits 2002 tiefe Einschnitte gegeben. Ausgehend von einem höheren Grad an Berufstätigkeit von Frauen hatte die Regierung Schröder die Ansprüche im Bereich der Hinterbliebenenversorgung deutlich eingeschränkt. Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gibt es nur noch in geringerer Höhe – und der Bezug ist in stärkerem Maße von Bedürftigkeit abhängig.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nur für Ehepaare – Unverheiratete haben einen solchen grundsätzlich nicht. Die Ehe muss im Regelfall mindestens für ein Jahr bestanden haben, zu den wenigen noch vorgesehenen Ausnahmen gehört etwa ein Unfalltod. Der Verstorbene muss zudem bereits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und eine Rente bezogen haben.
Die sogenannte kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie kann für 24 Monate in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Die Kleine Witwenrente soll den Hinterbliebenen eine Überbrückung ermöglichen, um perspektivisch wieder für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Sie gilt für alle ab 2002 geschlossenen Ehen und wenn der verstorbene Partner vor 1962 geboren wurde.

Restriktionen auch bei der Rente für Hinterbliebene

Die große Witwenrente ist zeitlich nicht begrenzt. Ihre Höhe wurde jedoch von 60 auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen begrenzt. Zudem gelten auch für den Bezug dieser Rente mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist das Erreichen einer – stufenweise steigenden – Altersgrenze. Diese liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 werden es 47 Jahre sein.
Außerdem muss, wer die große Witwenrente beziehen will, ein minderjähriges oder behindertes eigenes Kind oder eines des verstorbenen Ehepartners betreuen oder erwerbsgemindert sein. Die Ehe muss auch hier mindestens ein Jahr bestanden haben und der Verstorbene muss bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Der Anspruch auf Witwenrente endet mit dem Eingehen einer neuen Ehe.
Jenseits eines Freibetrags von derzeit 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro pro waisenrentenbezugsberechtigtem Kind werden auch Einkommen auf den Anspruch angerechnet. Grundsätzlich geschieht dies mit einem Anteil von 40 Prozent. Dazu gibt es Kürzungen, wenn der Versicherte vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter stirbt, und Zuschläge für Kindererziehung.

Rund 5,15 Millionen beziehen Hinterbliebenenrente

Die sogenannte Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch. Sie beinhaltet lediglich zusätzliche Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung. Auf Drängen der CSU hat die Koalition diese Vergünstigung für Mütter ausgeweitet, was die ursprünglichen jährlichen Kosten von etwa 13,5 Milliarden Euro um weitere rund 4,5 Milliarden erhöht hat.
Den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen zum 31. Dezember 2024 insgesamt rund 5,15 Millionen Menschen in Deutschland Witwen- und Witwerrenten. Diese machten damit etwa ein Fünftel aller gesetzlichen Renten aus und jährliche Kosten von etwa 50 Milliarden Euro.
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Wirtschaftsweise Grimm fordert umfassende Reformen bei der Rente


In Kürze:

  • Veronika Grimm fordert umfassende Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren und die Mütterrente stehen dabei zur Debatte.
  • Grimm spricht sich zudem für eine Reform der Witwenrente aus.
  • Rund 5,15 Millionen Menschen bezogen Ende 2024 eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Ökonomin Veronika Grimm, Mitglied des sogenannten Rats der Wirtschaftsweisen, hat die Koalition zu konsequenteren Reformen gedrängt. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Rente. Im Gespräch mit dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) fordert sie „konsequente Reformen, die den Haushalt konsolidieren und Wachstum bringen“. Es mache ihr Sorgen, dass sich die Regierung „so im Klein-Klein aufhält“.

Abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren im Visier

Die Regierung, so Grimm, habe „die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft“. Die – fälschlicherweise als „Rente mit 63“ bezeichnete – abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte solle abgeschafft werden. Gleiches gelte für die Mütterrente. Außerdem trat die Ökonomin für eine Reform der Witwenrente ein. Wie diese aus ihrer Sicht exakt aussehen soll, ließ sie in dem Gespräch jedoch offen.
Ein Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren hat die Koalition bereits beschlossen. Dies war Teil des Empfehlungskatalogs der Rentenkommission, die im Auftrag der Bundesregierung Reformvorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeiten soll.
Obwohl sich Union und SPD auf Bundesebene darüber einig sind, diese Option abzuschaffen, ist noch unklar, ob und wann dies möglich sein wird. Mehrere Ministerpräsidenten, insbesondere aus dem Osten, haben Widerstand gegen das Ende der abschlagsfreien Rente für langjährig Versicherte angekündigt. Eine Lösung wird auch aufgrund verfassungsrechtlicher Schutzbestimmungen nur mit langen Übergangsregelungen möglich sein.

Rentenreform von 2002 brachte tiefe Einschnitte

Was die Witwenrente anbelangt, hatte es bereits 2002 tiefe Einschnitte gegeben. Ausgehend von einem höheren Grad an Berufstätigkeit von Frauen hatte die Regierung Schröder die Ansprüche im Bereich der Hinterbliebenenversorgung deutlich eingeschränkt. Eine gesetzliche Hinterbliebenenrente gibt es nur noch in geringerer Höhe – und der Bezug ist in stärkerem Maße von Bedürftigkeit abhängig.
Ein Anspruch auf Witwenrente besteht nur für Verheiratete – Unverheiratete haben einen solchen grundsätzlich nicht. Die Ehe muss im Regelfall mindestens ein Jahr bestanden haben; zu den wenigen noch vorgesehenen Ausnahmen gehört etwa ein Unfalltod. Der Verstorbene muss zudem bereits die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt und eine Rente bezogen haben.
Die sogenannte kleine Witwenrente gilt für Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre sind, kein Kind erziehen und nicht erwerbsgemindert sind. Sie kann für 24 Monate in Anspruch genommen werden und beträgt 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene erhalten hätte. Die kleine Witwenrente soll den Hinterbliebenen eine Überbrückung ermöglichen, um perspektivisch wieder für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können. Sie gilt für alle ab 2002 geschlossenen Ehen, sofern der verstorbene Partner vor 1962 geboren wurde.

Restriktionen auch bei der Rente für Hinterbliebene

Die große Witwenrente ist zeitlich nicht begrenzt. Ihre Höhe wurde jedoch von 60 auf 55 Prozent der Rente des Verstorbenen begrenzt. Zudem gelten auch für den Bezug dieser Rente mehrere Voraussetzungen. Eine davon ist das Erreichen einer – stufenweise steigenden – Altersgrenze. Diese liegt 2026 bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 werden es 47 Jahre sein.
Außerdem muss, wer die große Witwenrente beziehen will, ein minderjähriges oder behindertes eigenes Kind oder eines des verstorbenen Ehepartners betreuen oder erwerbsgemindert sein. Die Ehe muss auch hier mindestens ein Jahr bestanden haben und der Verstorbene muss bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Der Anspruch auf Witwenrente endet mit dem Eingehen einer neuen Ehe.
Jenseits eines Freibetrags von derzeit 1.122,53 Euro plus 238,11 Euro pro waisenrentenbezugsberechtigtem Kind werden auch Einkommen auf den Anspruch angerechnet. Grundsätzlich geschieht dies mit einem Anteil von 40 Prozent. Dazu gibt es Kürzungen, wenn der Versicherte vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter stirbt, und Zuschläge für Kindererziehung.

Rund 5,15 Millionen beziehen Hinterbliebenenrente

Die sogenannte Mütterrente ist kein eigenständiger Rentenanspruch. Sie beinhaltet lediglich zusätzliche Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung. Auf Drängen der CSU hat die Koalition diese Vergünstigung für Mütter ausgeweitet, was die ursprünglichen jährlichen Kosten von etwa 13,5 Milliarden Euro um weitere rund 4,5 Milliarden erhöht hat.
Den Zahlen der Deutschen Rentenversicherung zufolge bezogen zum 31. Dezember 2024 insgesamt rund 5,15 Millionen Menschen in Deutschland Witwen- und Witwerrenten. Diese machten damit etwa ein Fünftel aller gesetzlichen Renten aus. Jährliche Kosten beliefen sich auf etwa 50 Milliarden Euro.
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25. August: Schwarzer Bildschirm | Kabinett versucht Neustart | Zuckersteuer auf Zero-Getränke

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Schwarzer Bildschirm

Der MDR unterbrach „MDR Sachsen-Anhalt heute“ vor der Landtagswahl mit schwarzem Bildschirm. Mit dieser Aktion warnte der Sender vor Folgen einer möglichen AfD-Regierung: Nach einer Kündigung der Rundfunkstaatsverträge könne TV-, Radio- und Onlineangebote des MDR in Sachsen-Anhalt ab 2029 entfallen.

Kabinett versucht den Neustart

Die zweitägige Kabinettsklausur in Neuhardenberg hat begonnen. Bundeskanzler Merz will die Wirtschaft in den Mittelpunkt stellen. Beraten wird unter anderem über Bürokratieabbau, Mittelstand, Start-ups und Wohnungsbau. Konfliktpotenzial gibt es beim Thema Klimaschutz: Die SPD will Klimaanpassung im Grundgesetz verankern. Die Union steht dem Vorhaben skeptisch bis ablehnend gegenüber.

Zuckersteuer auf Zero-Getränke

Die geplante „Zuckersteuer“ könnte bereits 2027 kommen und auch zuckerfreie Zero-Getränke mit Süßstoffen betreffen. Je nach Zuckergehalt sind zwischen 26 und 38 Cent pro Liter vorgesehen. Doch die Pläne stoßen auch innerhalb der Bundesregierung auf Widerstand. Das Landwirtschaftsministerium kritisiert den Umfang, die Höhe und den Zeitpunkt der Abgabe.

AOK meldet Milliardenloch

Der Pflegeversicherung droht 2027 nach Einschätzung der AOK ein Defizit von rund acht Milliarden Euro. Ohne entsprechende Gegenmaßnahmen drohen höhere Beiträge. Als mögliche zusätzliche Entlastung sieht AOK-Chefin Carola Reimann einen Finanzausgleich zwischen der sozialen und privaten Pflegeversicherung.

Alle Minen entfernt

Sämtliche Minen aus den internationalen Gewässern der Straße von Hormus seien laut US-Präsident Donald Trump entfernt oder unschädlich gemacht worden. Trump warnt den Iran: Jedes Schiff, das neue Minen ausbringt, werde unverzüglich zerstört. Die Meerenge werde mithilfe der Space Force überwacht.
 
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Gericht stoppt „Correctiv“-Bericht über Guttenberg


In Kürze:

  • Die Pressekammer des Landgerichts Berlin II erlässt gegen „Correctiv“ eine einstweilige Verfügung.
  • Im Mittelpunkt stand ein Podcast mit dem Linken-Politiker Gregor Gysi.
  • Das Gericht beanstandete, dass „Correctiv“ den Eindruck erweckt habe, Guttenberg befürworte eine Zusammenarbeit mit der AfD.
  • „Correctiv“ will die Entscheidung nun prüfen und anschließend über weitere Schritte entscheiden.

 
Eine herbe Schlappe hat „Correctiv“ vor der Pressekammer des Landgerichts Berlin II hinnehmen müssen. Dieses untersagte dem Recherchemedium per einstweiliger Verfügung die Verbreitung bestimmter Aussagen im Zusammenhang mit einem Gespräch zwischen dem früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und dem Linken-Politiker Gregor Gysi.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Konkret geht es dabei um zwei Aussagen aus einem Podcast. Dabei entstand jeweils der Eindruck, der CDU-Politiker befürworte eine Minderheitsregierung der Union und eine parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD. Das Gericht untersagte die Verbreitung dieser Aussagen und sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu Guttenbergs. Die Entscheidung betraf sowohl die ursprüngliche als auch die später geänderte Fassung des Beitrags.
Das Gericht untersagte „Correctiv“ unter anderem folgende Äußerung: „Jüngst sprach er sich für eine punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten aus.“ In seinem Podcast mit dem Linken Gysi „plädiert Guttenberg für eine Minderheitsregierung und dafür, Gesetze zur Not mit der AfD zu verabschieden. ‚Wer mitstimmt, stimmt mit‘, ist dort seine Losung.“ Weiter wurde behauptet, die Union könne in einer Minderheitsregierung ihre Gesetze mithilfe der AfD beziehungsweise der „Rechtsextremen“ durchbringen.
Eine weitere untersagte Passage stellte diese Darstellung in den Zusammenhang mit dem Szenario einer Minderheitsregierung nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.
Das Gericht bezeichnete diesen Teil der Berichterstattung als „unwahr, jedenfalls aber unvollständig“ (Randnummer 26). Da zu Guttenberg namentlich genannt werde und der Artikel sich intensiv mit ihm beschäftige, dürfe die „Kürzung des mitgeteilten Sachverhalts nicht so weit gehen, dass der Leser ein nach der negativen Seite entstelltes Bild dieser Person erhält, weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden“ (Randnummer 27).
Der von „Correctiv“ veröffentlichte Artikel unterschlage vollständig, dass zu Guttenberg „an keiner Stelle das Modell einer von der AfD tolerierten Minderheitsregierung oder einer parlamentarischen Zusammenarbeit einer nicht über die Mehrheit der Sitze verfügenden Regierungsfraktion mit der AfD verfochten oder sich dafür als jedenfalls vorzugswürdige Regierungsform ausgesprochen hat“ (Randnummer 31).

Gericht: Medien sind „Wachhund“ der Demokratie

Dabei habe der CDU-Politiker nach Auffassung des Gerichts das genaue Gegenteil gesagt, was „Correctiv“ jedoch nicht wiedergegeben habe. So äußerte er sich im Podcast wie folgt: „Das ist, ich glaube, das ist, das ist weiterhin einfach eine, eine Geschichte, die, glaube ich, als solche für viele absolut untragbar wäre, was ich im Übrigen auch vertrete, aber dass man sagt, wer mitstimmt, stimmt mit.“ (Randnummer 31).
Das Gericht räumte zwar ein, dass Medien politische Vorgänge verkürzt darstellen dürfen. Diese Kürzung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass durch eine einseitige Darstellung über eine namentlich genannte Person ein zu Unrecht negatives Bild entstehe. Medien müssten daher über politische Vorgänge „unvoreingenommen, wahrheitsgemäß und vollständig“ berichten. Als „Wachhund“ der Demokratie hätten sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Öffentlichkeit zuverlässig über politische Prozesse zu informieren (Randnummer 37).
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) schreibt, prüft „Correctiv“ nun die Urteilsbegründung und will anschließend entscheiden, ob es gegen die Entscheidung vorgeht. „Das Gericht hat geurteilt, dass unsere Darstellung in diesem Absatz unvollständig war. Das korrigieren wir“, sagte „Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniel der Zeitung.
Die FAZ zitiert zudem den Berliner Medienanwalt Christian Schertz, der zu Guttenberg vertritt: „Das Landgericht Berlin stellt Correctiv erneut ein vernichtendes Zeugnis aus.“ Es gehe offenbar nicht um Aufklärung im Rahmen eines investigativen Journalismus, wie „Correctiv“ es darstelle, sondern um das Überverkaufen oder, wie in diesem Fall, das Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen.
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Gericht stoppt „Correctiv“-Bericht über zu Guttenberg


In Kürze:

  • Die Pressekammer des Landgerichts Berlin II erlässt gegen „Correctiv“ eine einstweilige Verfügung.
  • Im Mittelpunkt stand ein Podcast mit dem Linken-Politiker Gregor Gysi.
  • Das Gericht beanstandete, dass „Correctiv“ den Eindruck erweckt habe, zu Guttenberg befürworte eine Zusammenarbeit mit der AfD.
  • „Correctiv“ will die Entscheidung nun prüfen und anschließend über weitere Schritte entscheiden.

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Das Landgericht Berlin II hat „Correctiv“ per einstweiliger Verfügung untersagt, zwei Aussagen über Karl-Theodor zu Guttenberg weiterzuverbreiten. Diese stehen im Zusammenhang mit einem Gespräch zwischen dem früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg und dem Linken-Politiker Gregor Gysi.

Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Konkret geht es dabei um zwei Aussagen aus einem Podcast. Dabei entstand jeweils der Eindruck, der CDU-Politiker befürworte eine Minderheitsregierung der Union und eine parlamentarische Zusammenarbeit mit der AfD. Das Gericht untersagte die Verbreitung dieser Aussagen und sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu Guttenbergs. Die Entscheidung betraf sowohl die ursprüngliche als auch die später geänderte Fassung des Beitrags.
Das Gericht untersagte „Correctiv“ unter anderem folgende Äußerung: „Jüngst sprach er sich für eine punktuelle Zusammenarbeit zwischen Konservativen und Rechtspopulisten aus.“ In seinem Podcast mit dem Linken Gysi „plädiert Guttenberg für eine Minderheitsregierung und dafür, Gesetze zur Not mit der AfD zu verabschieden. ‚Wer mitstimmt, stimmt mit‘, ist dort seine Losung.“ Weiter wurde behauptet, die Union könne in einer Minderheitsregierung ihre Gesetze mithilfe der AfD beziehungsweise der „Rechtsextremen“ durchbringen.
Eine weitere untersagte Passage stellte diese Darstellung in den Zusammenhang mit dem Szenario einer Minderheitsregierung nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.
Das Gericht bezeichnete diesen Teil der Berichterstattung als „unwahr, jedenfalls aber unvollständig“ (Randnummer 26). Da zu Guttenberg namentlich genannt werde und der Artikel sich intensiv mit ihm beschäftige, dürfe die „Kürzung des mitgeteilten Sachverhalts nicht so weit gehen, dass der Leser ein nach der negativen Seite entstelltes Bild dieser Person erhält, weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden“ (Randnummer 27).
Der von „Correctiv“ veröffentlichte Artikel unterschlage vollständig, dass zu Guttenberg „an keiner Stelle das Modell einer von der AfD tolerierten Minderheitsregierung oder einer parlamentarischen Zusammenarbeit einer nicht über die Mehrheit der Sitze verfügenden Regierungsfraktion mit der AfD verfochten oder sich dafür als jedenfalls vorzugswürdige Regierungsform ausgesprochen hat“ (Randnummer 31).

Gericht: Medien sind „Wachhund“ der Demokratie

Dabei habe der CDU-Politiker nach Auffassung des Gerichts das genaue Gegenteil gesagt, was „Correctiv“ jedoch nicht wiedergegeben habe. So äußerte er sich im Podcast wie folgt: „Das ist, ich glaube, das ist, das ist weiterhin einfach eine, eine Geschichte, die, glaube ich, als solche für viele absolut untragbar wäre, was ich im Übrigen auch vertrete, aber dass man sagt, wer mitstimmt, stimmt mit.“ (Randnummer 31).
Das Gericht räumte zwar ein, dass Medien politische Vorgänge verkürzt darstellen dürfen. Diese Kürzung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass durch eine einseitige Darstellung über eine namentlich genannte Person ein zu Unrecht negatives Bild entstehe. Medien müssten daher über politische Vorgänge „unvoreingenommen, wahrheitsgemäß und vollständig“ berichten. Als „Wachhund“ der Demokratie hätten sie nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, die Öffentlichkeit zuverlässig über politische Prozesse zu informieren (Randnummer 37).
Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) schreibt, prüft „Correctiv“ nun die Urteilsbegründung und will anschließend entscheiden, ob es gegen die Entscheidung vorgeht. „Das Gericht hat geurteilt, dass unsere Darstellung in diesem Absatz unvollständig war. Das korrigieren wir“, sagte „Correctiv“-Chefredakteur Justus von Daniel der Zeitung.
Die FAZ zitiert zudem den Berliner Medienanwalt Christian Schertz, der zu Guttenberg vertritt: „Das Landgericht Berlin stellt Correctiv erneut ein vernichtendes Zeugnis aus.“ Es gehe offenbar nicht um Aufklärung im Rahmen eines investigativen Journalismus, wie „Correctiv“ es darstelle, sondern um das Überverkaufen oder, wie in diesem Fall, das Entstellen und Verfälschen von Aussagen aus ideologischen Gründen.
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Studie: Abneigung zwischen Parteilagern wächst – vor allem zwischen Union und Grünen

Die gegenseitige Abneigung zwischen den Anhängern der deutschen Parteien hat seit 2020 deutlich zugenommen. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Auswertung der Dresdner Niederlassung des ifo-Instituts.
Die gegenseitige Abneigung wachse vor allem zwischen den Anhängern der etablierten Parteien, insbesondere zwischen Union und Grünen, sagte ifo-Forscherin Klara Lehmann.
„Anders als häufig vermutet, geht der Anstieg jedoch nicht direkt auf die AfD zurück.“ In Ostdeutschland ist der Anstieg der Abneigung zwischen den Parteilagern ähnlich ausgeprägt wie im Westen.

Abneigung zwischen Union und Grünen

Rund die Hälfte der stärkeren Abneigung seit 2020 entfällt der Analyse zufolge auf das Verhältnis zwischen Union und Grünen, ein weiteres Fünftel auf die Abkühlung zwischen Union und SPD.
Was den Anstieg nach 2020 ausgelöst habe, ließe sich nicht abschließend klären. Es fielen mehrere Entwicklungen zeitlich zusammen, darunter die Covid-19-Pandemie, der Ukrainekrieg und der Bruch der Ampelkoalition, so Lehmann.
Die Auswertung untersucht, wie stark Anhänger die eigene Partei bevorzugen und andere Parteien ablehnen, unabhängig davon, wie weit ihre Sachpositionen auseinanderliegen.

Tatsächliche Zunahme in West und Ost gleich

Die Autoren schreiben einen etablierten Polarisierungsindex auf Basis des GESIS-Politbarometers bis 2024 fort. Die Erhebungen umfassen die Sympathiebewertungen für Parteien auf einer Skala von 0 bis 10 und die jeweils angegebene Wahlabsicht.
Rund 65 Prozent des Anstiegs seit 2013 entfallen auf eine echte Verschärfung der Abneigung (Animositätseffekt), nur 35 Prozent auf veränderte Stimmengewichte (Gewichtungseffekt).
Im Osten steigt der Index etwas stärker, das ist allerdings vor allem ein rechnerischer Effekt aufgrund der dort anderen Parteienlandschaft. Die tatsächliche Zunahme der gegenseitigen Ablehnung ist in Ost und West gleich groß. (dts/red)
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Prien stellt SPD infrage – Regierung stabil im Koalitions-Konflikt


In Kürze:

  • Bundesfamilienministerin Karin Prien wirft der SPD mangelnde Verlässlichkeit beim Unterhaltsvorschuss vor.
  • Die SPD will den Unterhaltsvorschuss weiterhin bis zum 18. Geburtstag gewähren und stattdessen säumige Unterhaltspflichtige stärker belangen.
  • Auch bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren gibt es erhebliche Widerstände bei beiden Koalitionspartnern.
  • Trotz der Konflikte gilt ein Scheitern der schwarz-roten Koalition derzeit als wenig wahrscheinlich.

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat die Verlässlichkeit der SPD als Koalitionspartner infrage gestellt. In einem Interview mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) hat sie die jüngsten Vorstöße der Sozialdemokraten zum Unterhaltsvorschuss kritisiert. Sie verwies darauf, dass die von ihr vorbereiteten Einsparungen bei den Familienleistungen von der Koalition insgesamt beschlossen worden seien.
Es sei „eine Frage von politischer und rechtlicher Seriosität – und von gutem Anstand“, diese als bindend zu betrachten. Gute Politik setze „verlässliche Partner voraus, auch bei unpopulären Entscheidungen“.

SPD fordert härtere Maßnahmen gegen Unterhaltsschuldner statt Kürzungen

Hintergrund der Kontroverse ist ein am Montag, 17. August, beschlossenes Papier des SPD-Präsidiums. In diesem spricht sich die Partei dagegen aus, den Unterhaltsvorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag eines Kindes zu gewähren. Bislang ist es möglich, diesen bis zum 18. Geburtstag zu beantragen. Prien hatte jedoch aus Kostengründen angekündigt, die maximale Bezugsdauer zu kürzen.
Sozialverbände hatten gegen diese Ankündigung protestiert. In weiterer Folge erarbeitete die SPD-Spitze ihre Vorlage, in der sie zusätzliche Schritte gegen säumige Unterhaltspflichtige forderte. Auf Instagram meldete die SPD dazu:
„Eine Reform des Unterhaltsvorschuss darf nicht bei Kindern kürzen, sondern muss Zahlungsverweigerer konsequent in die Pflicht nehmen.“
Statt den Bezug des Unterhaltsvorschusses zu kürzen, solle es mehr und strengere Sanktionen gegen Unterhaltsverpflichtete geben. Die SPD plädiert dabei unter anderem für schnellere Pfändungen, einen besseren Datenaustausch, längere Verjährungsfristen oder die Möglichkeit, Rückstände bei der SCHUFA zu melden.

Ministerin weist auf Sparvorgaben durch Bundesfinanzminister Klingbeil hin

Prien wies außerdem darauf hin, dass die Sparvorgaben aus dem Bundesfinanzministerium von SPD-Chef Lars Klingbeil gekommen seien. Er habe angesichts großer Haushaltslöcher verbindliche Sparziele für alle Ressorts gesetzt. Das Bundesfamilienministerium sei dem unter anderem durch Kürzungen beim Elterngeld, aber auch beim Unterhaltsvorschuss nachgekommen. Die Sparmaßnahmen hätten Landes- und Kommunalpolitiker der SPD gefordert.
Der Streit um den Unterhaltsvorschuss ist nicht der einzige Konfliktherd, der innerhalb der Koalition besteht. Zu den heikelsten Themen gehört unter anderem die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren – fälschlicherweise oftmals als „Rente mit 63“ bezeichnet.
Ihre Abschaffung gehörte zu den 33 Empfehlungen, die im Gutachten der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission genannt waren. Sie sollen das Rentensystem stabilisieren und dessen dauerhafte Finanzierbarkeit sichern. Durch das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren verspricht sich die Bundesregierung jährliche Einsparungen von etwa 9,5 Milliarden Euro.

Koalition muss bei Rentenreform mit Gegenwind aus den Ländern rechnen

Widerstand gegen dieses Vorhaben gibt es allerdings sowohl aus der SPD als auch der Union. Vor allem die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder lehnen die geplanten Einschränkungen parteiübergreifend ab. Aber auch die Arbeitnehmerorganisation der CDU, die CDA, hatte jüngst ihre Ablehnung des Rentenreformschritts zum Ausdruck gebracht.
Bislang zeichnen sich im Bundesrat 25 Gegenstimmen zur Einschränkung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab. Unklar ist, wie sich Länder wie Baden-Württemberg oder das rot-grün regierte Hamburg positionieren. Das von einer schwarz-roten Koalition regierte Berlin hat sich noch nicht klar positioniert. Dort könnte es nach den Abgeordnetenhauswahlen jedoch zu einer rot-rot-grünen Koalition kommen.
In vielen Konfliktfällen mussten die Koalitionspartner vor allem Widerstände aus den Reihen der eigenen Abgeordneten oder von Landespolitikern der eigenen Partei bewältigen. So war es beispielsweise die „Junge Gruppe“ in der CDU/CSU-Fraktion, die Ende des Vorjahres damit gedroht hatte, das vom Kabinett bereits beschlossene Rentenpaket platzen zu lassen. Innerhalb der SPD hatte es unter anderem Kritik von eigenen Abgeordneten gegeben, als es um Verschärfungen für Bezieher von Bürgergeld ging.

Steuerreform hat Debatte um höhere Belastung Vermögender vorerst ad acta gelegt

Bei Themen wie der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren gibt es sowohl in der CDU als auch in der SPD Gegenstimmen. Diese kommen vor allem aus den Ländern – insbesondere jenen, wo in absehbarer Zeit Landtagswahlen stattfinden. Vor allem die jeweiligen Ministerpräsidenten befürchten, von den Wählern für Entscheidungen der Koalition im Bund abgestraft zu werden.
Einen Konfliktherd hat die Koalition jüngst bis auf Weiteres ausräumen können. Anfang Juli hatte das Kabinett ein 34-Punkte-Programm vorgestellt, das bis Ende 2027 schrittweise umgesetzt werden soll. Dieses beinhaltet unter anderem Verschärfungen beim Bürgergeld, aber auch einen grundlegenden Fahrplan zur Steuerreform. Zuvor hatte es insbesondere in Fragen wie der Reichensteuer oder der von der SPD geforderten Einführung von Vermögenssteuern Differenzen gegeben.
Nun ist man übereingekommen, als sehr hoch definierte Einkommen bei der geplanten Steuerreform stärker zu belasten. So soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen. Zudem soll es eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent für Einkommen ab 280.000 Euro geben. Auf diese Weise sollen die 10 Milliarden Euro die Entlastung von Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen gegenfinanziert werden.

Weder SPD noch CDU und CSU haben Interesse am Scheitern der Koalition

Einige weitere Punkte, in denen Gesprächsbedarf zwischen den Koalitionspartnern gibt, könnten ebenfalls heikel werden – wenn auch wahrscheinlich nicht in einem Ausmaß, das die Koalition gefährdet. Einer davon ist der gesetzliche Mindestlohn, den die SPD möglichst schnell auf 15 Euro anheben will. Zu Jahresbeginn stieg dieser auf 13,60 Euro. Ab 2027 soll er 14,60 Euro betragen.
Aktuell gibt es auch Forderungen aus der SPD, den Kaufkraftverlust infolge der Explosion der Treibstoffpreise durch flankierende Maßnahmen in Grenzen zu halten. Hier fordert etwa Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine Übergewinnsteuer – und zusätzlich noch eine Spritpreisbremse. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche lehnt solche Forderungen jedoch als „teuer, wirkungsschwach und verfassungsrechtlich fragwürdig“ ab.
Dass die nunmehrigen Unstimmigkeiten in der Frage des Unterhaltsvorschusses die Koalition in ihren Grundfesten erschüttern werden, ist wenig wahrscheinlich. Zum einen war es Union und SPD in durchaus heikleren Fragen gelungen, das Bündnis zusammenzuhalten. Dazu gehörten etwa das Rentenpaket, aber auch die Steuerreform. Zum anderen hat keiner der Koalitionspartner ein Interesse an einem Scheitern von Schwarz-Rot und möglichen Neuwahlen.

Kenia-Koalition würde die Lage für CDU/CSU und SPD nicht erleichtern

Würde es zu solchen kommen, kämen die beiden früheren großen Volksparteien aktuellen Umfragen zufolge zusammen auf nur noch 32 Prozent. Selbst ein Kenia-Bündnis unter Einschluss der Grünen würde nur noch über eine Mehrheit von 25 – im Fall eines Wiedereinzugs der FDP sogar nur von 7 – Sitzen verfügen. Im ungünstigsten Fall könnte je nach Ergebnis sogar eine Einigung zwischen Union, SPD, Grünen und Liberalen erforderlich werden, um eine Regierungsmehrheit ohne Linke oder AfD zu ermöglichen.
Schon ein Dreierbündnis unter Einschluss der Grünen würde das Erzielen von Einigungen noch deutlich verkomplizieren – insbesondere in Bereichen wie der Gebäudeenergie, wo die schwarz-rote Koalition bewusst von Entscheidungen der Ampelkoalition abgerückt war. Zudem müsste eine Kenia-Koalition voraussichtlich unter einem anderen Bundeskanzler stattfinden.
Grünen-Bundessprecher Felix Banaszak hatte Friedrich Merz die Hauptverantwortung für die derzeitige Stärke der AfD zugeschrieben. So habe dieser versprochen, die vom Verfassungsschutz beobachtete Partei zu halbieren. Mittlerweile sei das Gegenteil der Fall. Merz, so äußerte Banaszak jüngst gegenüber „BILD“, habe „sich entschieden, den Deutschen Unwahrheiten zu erzählen“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Neue Zahlen zur Rente: 45 Jahre versichert – trotzdem Niedrigrente


In Kürze:

  • 23 Prozent der Männer und 52 Prozent der Frauen mit mindestens 45 Versicherungsjahren lagen 2025 unter 1.446 Euro Nettorente.
  • Besonders bei Männern zeigt sich ein deutliches Ost-West-Gefälle.
  • Union und SPD suchen bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach Härtefall- und Übergangsregelungen.

 
Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann im Alter trotzdem mit einer vergleichsweise niedrigen gesetzlichen Rente dastehen. Neue Zahlen aus einer Regierungsantwort zeigen, wie groß die Unterschiede sind: 2025 erhielten bundesweit 23 Prozent der Männer mit mindestens 45 Versicherungsjahren eine Nettorente von weniger als 1.446 Euro im Monat. Bei den Frauen lag der Anteil sogar bei 52 Prozent.
Die Summe von 1.446 Euro entspricht der Armutsgefährdungsschwelle für das Jahr 2025. Besonders deutlich fällt der Unterschied zwischen Ost und West bei den Männern aus. Während in Baden-Württemberg rund 16 Prozent der langjährig Versicherten unter dieser Grenze lagen, waren es in den ostdeutschen Flächenländern zwischen 36 und 41 Prozent.
Die Zahlen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die Bundesregierung über die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren streitet. Die sogenannte „Rente mit 63“ soll im Zuge der geplanten Rentenreform abgeschafft werden. Innerhalb der Koalition zeichnet sich inzwischen jedoch die Bereitschaft ab, die Reform durch Härtefall- und Übergangsregelungen abzufedern.

Neue Zahlen zur Niedrigrente

Die Zahlen gehen auf eine Anfrage der Linken im Bundestag zurück. Gefragt wurde unter anderem danach, wie viele Menschen nach mindestens 45 Versicherungsjahren eine vergleichsweise niedrige gesetzliche Nettorente beziehen.
Bei Männern zeigt sich ein deutliches regionales Gefälle. Deutschlandweit lag der Anteil unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle bei 23 Prozent. In den ostdeutschen Flächenländern erreichte er dagegen Werte zwischen 36 und 41 Prozent. In Baden-Württemberg waren es rund 16 Prozent.
Bei den Frauen sind die Unterschiede zwischen den Regionen deutlich geringer. Bundesweit lagen 52 Prozent der Frauen mit mindestens 45 Versicherungsjahren unterhalb der Schwelle von 1.446 Euro. In Sachsen-Anhalt waren es beispielsweise rund 54 Prozent.
Die Zahlen dürfen allerdings nicht mit der tatsächlichen Altersarmut gleichgesetzt werden. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine niedrige gesetzliche Rente allein nichts über das gesamte Alterseinkommen aussagt. Weitere Einkünfte, Vermögen oder das Einkommen eines Partners werden in der Betrachtung nicht berücksichtigt.
Auch 45 Versicherungsjahre bedeuten nicht zwangsläufig 45 Jahre durchgehende Beitragszahlungen aus einer Beschäftigung. Für die Wartezeit können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Zeiten berücksichtigt werden, etwa bestimmte Anrechnungs- oder Ersatzzeiten.

Deutscher Bundestag (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Koalition sucht Ausweg bei „Rente mit 63“

Vor diesem Hintergrund gewinnt der Streit über die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren an Bedeutung. Unionsfraktionschef Thorsten Frei hält weiterhin am grundsätzlichen Ende der Regelung fest, spricht sich aber zugleich für soziale Abfederungen aus.
Eine Härtefallregelung sei bei der Abschaffung der „Rente mit 63“ notwendig, sagte Frei. Auch über eine Übergangsregelung müsse gesprochen werden. Damit nähert sich die Union einer Forderung an, die zuvor vor allem aus der SPD gekommen war.
Die SPD hatte unter anderem vorgeschlagen, besonders belastende Tätigkeiten bei der vorzeitigen Rente stärker zu berücksichtigen. Als Beispiele gelten schwere körperliche Arbeit, Schichtarbeit oder Tätigkeiten unter gesundheitlich belastenden Bedingungen.
Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission sieht Härtefall- und Übergangsregelungen vor. Sie verweist insbesondere auf Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Altersgrenze arbeiten können, sowie auf Vertrauensschutz für Versicherte, die kurz vor dem Ruhestand stehen.

Streit innerhalb der Union

Die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente stößt nicht nur bei der SPD auf Widerstand. Auch mehrere CDU-Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland haben Änderungen gefordert. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze, Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer und Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt haben auf die besondere Bedeutung der Regelung für Menschen mit langen Erwerbsbiografien hingewiesen.
Voigt hält die derzeitige Regelung zugleich nicht für optimal. Er argumentiert, dass die Rente nach 45 Versicherungsjahren nicht immer zielgenau sei und es Mitnahmeeffekte gebe. Deshalb setzt er ebenfalls auf Übergangs- und Härtefallregelungen.
Wirtschaftswissenschaftler Martin Werding warnt dagegen davor, die geplante Rentenreform durch Änderungen an einzelnen Bestandteilen grundsätzlich infrage zu stellen. Aus seiner Sicht profitieren von der abschlagsfreien Frührente teilweise auch Menschen, die finanziell gut abgesichert sind.

Mehrheit gegen Abschaffung

Auch in der Bevölkerung ist die geplante Reform umstritten. Einer INSA-Umfrage im Auftrag der „Bild am Sonntag“ zufolge lehnen 68 Prozent der Befragten eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab. 24 Prozent befürworten das Ende der Regelung, acht Prozent machten keine Angabe.
56 Prozent erklärten zudem, die Regelung selbst bereits genutzt zu haben oder sie künftig nutzen zu wollen. Für die Erhebung wurden am 6. und 7. August 2026 insgesamt 1.005 Personen befragt.
Gewerkschaften kritisieren die geplante Abschaffung ebenfalls. Sie argumentieren, dass Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, nicht pauschal länger arbeiten sollten. Besonders bei körperlich belastenden Berufen sei ein früherer Renteneintritt für viele Beschäftigte von Bedeutung.

Niedrige Rente trotz langer Versicherungszeit

Die neuen Zahlen liefern zusätzlichen Stoff für die politische Debatte über die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Eine lange Versicherungszeit allein garantiert keine hohe gesetzliche Rente – zugleich lässt sich aus einer niedrigen gesetzlichen Rente nicht automatisch auf Altersarmut schließen, weil weitere Einkommen und die finanzielle Situation des Haushalts unberücksichtigt bleiben.
Damit dürfte die Frage, unter welchen Bedingungen Versicherte künftig nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können, zu einem der umstrittensten Punkte der Rentenreform werden. (dpa/red)
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09.08.2026 | Fahrverbot in vier Bundesländern ausgesetzt | Iran stellt neue Bedingungen | Nach Großbrand am Gardasee: Menschen können zurück

HEUTE12:12 Uhr

Fahrverbot ausgesetzt – erste Laster rollen

NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland lockern wegen des Niedrigwassers vorübergehend das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Die Regelung gilt zunächst bis zum 31. August beziehungsweise dem 30. August. Zudem dürfen in NRW Lkw in den Sommerferien auch samstags fahren.
Die Ausnahmeregelung gilt in NRW zunächst bis zum 31. August.

Die Ausnahmeregelung gilt in NRW zunächst bis zum 31. August.

Foto: Roberto Pfeil/dpa

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HEUTE11:50 Uhr

Taifun-Warnung an der Ostküste Chinas und Taiwan

Chinas Nationales Meteorologisches Zentrum gab am Sonntag eine Taifun-Warnung der höchsten Stufe heraus. Es wird erwartet, dass der Taifun „Dolphin“ am Sonntagabend oder Montagmorgen in Zhejiang oder Fujian auf Land trifft. Auch Taiwan ist betroffen. Es wurden Menschen evakuiert, der Fähr- und Luftverkehr vielerorts eingestellt.

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HEUTE11:26 Uhr

Bulgarien bestellt ukrainische Botschafterin ein

Die Explosion einer mutmaßlich ukrainischen Drohne nahe einer strategisch wichtigen Gaspipeline in Bulgarien führt zu diplomatischen Verstimmungen zwischen Sofia und Kiew. Außenministerin Welislawa Petrowa bestellte die ukrainische Botschafterin für Montag ein. Kiew bestreitet, vorsätzlich ein Fluggerät nach Bulgarien gelenkt zu haben.

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HEUTE11:08 Uhr

Nach Großbrand auf italienischer Seite des Gardasee: Menschen können zurück

Wegen eines Waldbrands wurden am Wochenende etwa 250 Menschen am Westufer des Gardasee evakuiert. Der Brand in den Bergen oberhalb des Ufers verbreitete sich rasant, begünstigt durch Trockenheit und heftige Windböen. Mit Hilfe von Flugzeugen und Hubschraubern konnte der Brand unter Kontrolle gebracht werden. Alle Evakuierten konnten zurück, das Feuer griff nicht auf die Ortschaft über. Die Ursache ist unklar.
Zu dem Feuer kam es in der Gemeinde Tignale am Westufer des Gardasees.

Zu dem Feuer kam es in der Gemeinde Tignale am Westufer des Gardasees.

Foto: –/Vigili del Fuoco/dpa

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HEUTE10:48 Uhr

Weinlese in Frankreich hat begonnen

Am 8. August begann die Weinlese in französischen Weinanbaugebieten in Crémants. Auch in anderen Regionen begann die Weinlese so früh wie nie zuvor – am 7. August in der Champagne im Nordosten des Landes. Im Languedoc-Roussillon im Süden hatte die Lese bereits im Juli begonnen. Grund sind die hohen Temperaturen.

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HEUTE10:43 Uhr

DAK-Analyse: ADHS-Neudiagnosen bei Kindern deutlich gestiegen

Die Zahl der ADHS-Neudiagnosen bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre stieg in Deutschland binnen Jahresfrist um 16 Prozent auf rund  202.000. Das zeigt eine DAK-Analyse. Jungen bekamen etwa doppelt so häufig eine Erstdiagnose wie Mädchen. Hochgerechnet betraf das 2024 rund 136.500 Jungen und 65.000 Mädchen (+21 Prozent). 

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HEUTE10:11 Uhr

Frei: Über Beteiligung an AfD-Regierung entscheidet nicht die CDU in Sachsen-Anhalt

Unionsfraktionschef Thorsten Frei zufolge entscheidet die CDU in Sachsen-Anhalt nicht allein über eine mögliche Beteiligung an einer AfD-Regierung. Das Kooperationsverbot gelte bundesweit. Normalerweise hält sich die Bundespartei aus einer Regierungsbildung in den Ländern heraus. Frei widersprach Spekulationen, Merz könnte als Parteichef und Kanzler abgelöst werden.
HEUTE9:45 Uhr

Beinahezusammenstoß von zwei Flugzeugen in Sydney

Am Flughafen Sydney musste ein Airbus A320 von Jetstar vor dem Start abrupt abbremsen, weil sich an einer Rollfeld-Kreuzung ein Flugzeugschlepper mit einer Boeing 777 von Qatar Airways näherte. Ein Mitglied der Kabinenbesatzung der A320 wurde verletzt. Zwischen beiden Flugzeugen waren nur wenige Meter Abstand.

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HEUTE9:32 Uhr

Störche in der Stadt

Weißstörche breiten sich massiv in Novi Sad in Serbien aus. Laut der serbischen Gesellschaft für Vogelschutz und -forschung gilt dieser Ort als die größte städtische Kolonie von Weißstörchen auf dem Balkan und als zweitgrößte in Europa.

Am 8. August 2026 ruht sich ein Schwarm Weißstörche entlang einer Autobahn am Stadtrand von Novi Sad in Serbien.

Foto: Nenad Mihajlovic/AFP via Getty Images

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HEUTE9:20 Uhr

Selenskyj hofft auf mehr Hilfe

Russische Angriffe haben in der Nacht erneut in mehreren ukrainischen Städten Schäden verursacht. Laut Präsident Wolodymyr Selenskyj gab es Angriffe auf Charkiw, Pawlohrad und in den Regionen Schytomyr, Mykolajiw, Kiew, Cherson, Sumy, Dnipro, Saporischschja und Donezk. Er forderte erneut mehr Druck und Sanktionen gegen Russland sowie eine verstärkte Luftverteidigung für die Ukraine.

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HEUTE9:06 Uhr

Tote und Verletzte bei Angriff auf russische Grenzstadt Belgorod

Durch einen ukrainischen Drohnenangriff auf die russische Großstadt Belgorod sind laut Behörden mindestens 3 Menschen gestorben, 25 verletzt und vier Wohnblocks beschädigt worden. Russland meldete zudem Drohnenangriffe auf Noworossijsk und Gelendschik am Schwarzen Meer. Angaben zu militärischen Zielen des Angriffs gab es nicht.

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HEUTE8:52 Uhr

Sonntagstrend: AfD weiterhin stärkste Kraft vor Union – Grüne und BSW verlieren

Die AfD bleibt mit 28 Prozent in der aktuellen Wahlumfrage von INSA für die „BILD am Sonntag“ weiterhin stärkste Kraft und liegt deutlich vor der Union, die auf 21 Prozent kommt. Dahinter folgen die Grünen mit 13 Prozent (-1). Die SPD bleibt unverändert bei 12 Prozent, die Linke bei 11 Prozent, die FDP bei 5 Prozent. Das BSW liegt bei 3 Prozent (-1).

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HEUTE8:23 Uhr

Berliner Museumsinsel: Altes Museum muss saniert werden

Das Alte Museum auf der Berliner Museumsinsel weist laut der Präsidentin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Marion Ackermann, Risse in den Wänden auf. Es soll in den 2030er Jahren generalsaniert werden. Erste Teile des Pergamonmuseums öffnen 2027, vollständig öffnen soll es 2037. Für die Sanierungskosten sind 1,5 Milliarden Euro kalkuliert.
Der erste Teil des Pergamonmuseums soll nächsten Sommer wieder öffnen. (Archivbild)

Der erste Teil des Pergamonmuseums soll nächsten Sommer wieder öffnen. (Archivbild)

Foto: Markus Lenhardt/dpa

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HEUTE7:01 Uhr

Dobrindt: Neues Zentrum soll zu Drohnensicherheit forschen

Am 18. August soll am Testflughafen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in Cochstedt in Sachsen-Anhalt eine Forschungseinrichtung für Drohnensicherheit errichtet werden. Innenminister Alexander Dobrindt will die Forschung zur Drohnensicherheit ausbauen. „Wir befinden uns nicht im Krieg, aber wir sind tägliches Ziel hybrider Kriegsführung“, sagte der Minister.

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HEUTE6:55 Uhr

Iran stellt weitreichende Bedingungen zur Straße von Hormus

Teheran knüpft die Wiedereröffnung der Straße von Hormus an neue weitreichende Bedingungen: Ende des Krieges gegen den Iran, Anzug der US-Truppen, Ende der Seeblockade gegen iranische Häfen, vollständige Entschädigung des Iran für Kriegsschäden, Aufhebung der Sanktionen, bedingungslose Freigabe eingefrorener Vermögenswerte.

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HEUTE6:32 Uhr

Rund 10.000 Menschen demonstrieren in Plauen gegen Politik der Bundesregierung

Im sächsischen Plauen forderten gestern rund 10.000 Menschen unter anderem den Rücktritt von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Neuwahlen und eine Einführung von Volksentscheiden. Das „Projekt M1llion“ machte mit acht Versammlungen, vier Autokorsos und einem Marsch durch die Stadt auf ihr Vorhaben aufmerksam. Laut der Polizei verliefen die Versammlungen allesamt friedlich.

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HEUTE6:27 Uhr

Wetterdienst warnt vor Hitze in vier Bundesländern

Für Teile Süddeutschlands hat der Deutsche Wetterdienst eine Warnung vor Hitze herausgegeben. Sie gilt ab 11:00 Uhr für Gebiete in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Der Wetterdienst erwartet überwiegend freundliches Wetter. Im Tagesverlauf können auch Wolken aufziehen, gebietsweise auch mit Gewittern. Eine größere Abkühlung ist erst einmal nicht in Sicht.
Die beste Abkühlung bei Hitzegraden ist für viele Menschen ein Besuch im Freibad.

Die beste Abkühlung bei Hitzegraden ist für viele Menschen ein Besuch im Freibad.

Foto: Carsten Koall/dpa

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HEUTE6:00 Uhr

INSA: Mehrheit gegen Abschaffung der „Rente mit 63“

Laut einer INSA-Umfrage lehnen 68 Prozent der Deutschen eine Abschaffung der „Rente mit 63“ ab, 24 Prozent befürworten sie. 56 Prozent wollen sie nutzen oder haben dies getan. Sozialausgaben auf Minijobs lehnen 61 Prozent der Menschen ab. Insgesamt zeigen sich die Deutschen unzufrieden mit der Rentenpolitik der Bundesregierung: 77 Prozent sind mit ihr unzufrieden.

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HEUTE5:18 Uhr

Waldbrand in Kanada – 20.000 Menschen evakuiert

In der Provinz British Columbia im Westen Kanadas haben die Behörden wegen eines sich rasch ausbreitenden Waldbrandes, dem „Bald-Range-Feuer“, den Notstand ausgerufen. Über 20.000 Bewohner wurden in Sicherheit gebracht, teilweise auch aus der Luft. Starker Wind hatte den Waldbrand am späten Freitagabend angefacht und sich weiter ausbreiten lassen. Das Feuer zerstörte bereits viele Häuser über.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
 

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09.08.2026 | Beinahezusammenstoß zweier Flugzeuge in Sydney | Iran stellt neue Bedingungen | Über Beteiligung an AfD-Regierung entscheidet nicht die CDU Sachsen-Anhalt

HEUTE10:11 Uhr

Frei: Über Beteiligung an AfD-Regierung entscheidet nicht die CDU in Sachsen-Anhalt

Unionsfraktionschef Thorsten Frei zufolge entscheidet die CDU in Sachsen-Anhalt nicht allein über eine mögliche Beteiligung an einer AfD-Regierung. Das Kooperationsverbot gelte bundesweit. Normalerweise hält sich die Bundespartei aus einer Regierungsbildung in den Ländern heraus. Frei widersprach Spekulationen, Merz könnte als Parteichef und Kanzler abgelöst werden.
HEUTE9:45 Uhr

Beinahezusammenstoß von zwei Flugzeugen in Sydney

Am Flughafen Sydney musste ein Airbus A320 von Jetstar vor dem Start abrupt abbremsen, weil sich an einer Rollfeld-Kreuzung ein Flugzeugschlepper mit einer Boeing 777 von Qatar Airways näherte. Ein Mitglied der Kabinenbesatzung der A320 wurde verletzt. Zwischen beiden Flugzeugen waren nur wenige Meter Abstand.

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HEUTE9:32 Uhr

Störche in der Stadt

Weißstörche breiten sich massiv in Novi Sad in Serbien aus. Laut der serbischen Gesellschaft für Vogelschutz und -forschung gilt dieser Ort als die größte städtische Kolonie von Weißstörchen auf dem Balkan und als zweitgrößte in Europa.

Am 8. August 2026 ruht sich ein Schwarm Weißstörche entlang einer Autobahn am Stadtrand von Novi Sad in Serbien.

Foto: Nenad Mihajlovic/AFP via Getty Images

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HEUTE9:06 Uhr

Verletzte bei Angriff auf russische Grenzstadt Belgorod

Durch einen ukrainischen Drohnenangriff auf die russische Großstadt Belgorod sind laut Behörden mindestens 13 Menschen verletzt und vier Wohnblocks beschädigt worden. Russland meldete zudem Drohnenangriffe auf Noworossijsk und Gelendschik am Schwarzen Meer.

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HEUTE8:52 Uhr

Sonntagstrend: AfD weiterhin stärkste Kraft vor Union – Grüne und BSW verlieren

Die AfD bleibt mit 28 Prozent in der aktuellen Wahlumfrage von INSA für die „BILD am Sonntag“ weiterhin stärkste Kraft und liegt deutlich vor der Union, die auf 21 Prozent kommt. Dahinter folgen die Grünen mit 13 Prozent (-1). Die SPD bleibt unverändert bei 12 Prozent, die Linke bei 11 Prozent, die FDP bei 5 Prozent. Das BSW liegt bei 3 Prozent (-1).

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HEUTE8:23 Uhr

Berliner Museumsinsel: Altes Museum muss saniert werden

Das Alte Museum auf der Berliner Museumsinsel weist laut der Präsidentin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Marion Ackermann, Risse in den Wänden auf. Es soll in den 2030er Jahren generalsaniert werden. Erste Teile des Pergamonmuseums öffnen 2027, vollständig öffnen soll es 2037. Für die Sanierungskosten sind 1,5 Milliarden Euro kalkuliert.
Der erste Teil des Pergamonmuseums soll nächsten Sommer wieder öffnen. (Archivbild)

Der erste Teil des Pergamonmuseums soll nächsten Sommer wieder öffnen. (Archivbild)

Foto: Markus Lenhardt/dpa

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HEUTE7:01 Uhr

Dobrindt: Neues Zentrum soll zu Drohnensicherheit forschen

Am 18. August soll am Testflughafen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in Cochstedt in Sachsen-Anhalt eine Forschungseinrichtung für Drohnensicherheit errichtet werden. Innenminister Alexander Dobrindt will die Forschung zur Drohnensicherheit ausbauen. „Wir befinden uns nicht im Krieg, aber wir sind tägliches Ziel hybrider Kriegsführung“, sagte der Minister.

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HEUTE6:55 Uhr

Iran stellt weitreichende Bedingungen zur Straße von Hormus

Teheran knüpft die Wiedereröffnung der Straße von Hormus an neue weitreichende Bedingungen: Ende des Krieges gegen den Iran, Anzug der US-Truppen, Ende der Seeblockade gegen iranische Häfen, vollständige Entschädigung des Iran für Kriegsschäden, Aufhebung der Sanktionen, bedingungslose Freigabe eingefrorener Vermögenswerte.

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HEUTE6:32 Uhr

Rund 10.000 Menschen demonstrieren in Plauen gegen Politik der Bundesregierung

Im sächsischen Plauen forderten gestern rund 10.000 Menschen unter anderem den Rücktritt von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Neuwahlen und eine Einführung von Volksentscheiden. Das „Projekt M1llion“ machte mit acht Versammlungen, vier Autokorsos und einem Marsch durch die Stadt auf ihr Vorhaben aufmerksam. Laut der Polizei verliefen die Versammlungen allesamt friedlich.

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HEUTE6:27 Uhr

Wetterdienst warnt vor Hitze in vier Bundesländern

Für Teile Süddeutschlands hat der Deutsche Wetterdienst eine Warnung vor Hitze herausgegeben. Sie gilt ab 11:00 Uhr für Gebiete in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Der Wetterdienst erwartet überwiegend freundliches Wetter. Im Tagesverlauf können auch Wolken aufziehen, gebietsweise auch mit Gewittern. Eine größere Abkühlung ist erst einmal nicht in Sicht.
Die beste Abkühlung bei Hitzegraden ist für viele Menschen ein Besuch im Freibad.

Die beste Abkühlung bei Hitzegraden ist für viele Menschen ein Besuch im Freibad.

Foto: Carsten Koall/dpa

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HEUTE6:00 Uhr

INSA: Mehrheit gegen Abschaffung der „Rente mit 63“

Laut einer INSA-Umfrage lehnen 68 Prozent der Deutschen eine Abschaffung der „Rente mit 63“ ab, 24 Prozent befürworten sie. 56 Prozent wollen sie nutzen oder haben dies getan. Sozialausgaben auf Minijobs lehnen 61 Prozent der Menschen ab. Insgesamt zeigen sich die Deutschen unzufrieden mit der Rentenpolitik der Bundesregierung: 77 Prozent sind mit ihr unzufrieden.

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HEUTE5:18 Uhr

Waldbrand in Kanada – 20.000 Menschen evakuiert

In der Provinz British Columbia im Westen Kanadas haben die Behörden wegen eines sich rasch ausbreitenden Waldbrandes, dem „Bald-Range-Feuer“, den Notstand ausgerufen. Über 20.000 Bewohner wurden in Sicherheit gebracht, teilweise auch aus der Luft. Starker Wind hatte den Waldbrand am späten Freitagabend angefacht und sich weiter ausbreiten lassen. Das Feuer zerstörte bereits viele Häuser über.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
 

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09.08.2026 | AfD weiter stärkste Kraft vor Union | Beinahezusammenstoß von zwei Flugzeugen in Sydney | Iran stellt neue Bedingungen

HEUTE9:45 Uhr

Beinahezusammenstoß von zwei Flugzeugen in Sydney

Am Flughafen Sydney musste ein Airbus A320 von Jetstar vor dem Start abrupt abbremsen, weil sich an einer Rollfeld-Kreuzung ein Flugzeugschlepper mit einer Boeing 777 von Qatar Airways näherte. Ein Mitglied der Kabinenbesatzung der A320 wurde verletzt. Zwischen beiden Flugzeugen waren nur wenige Meter abstand.
 

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HEUTE9:06 Uhr

Verletzte bei Angriff auf russische Grenzstadt Belgorod

Durch einen ukrainischen Drohnenangriff auf die russische Großstadt Belgorod sind laut Behörden mindestens 13 Menschen verletzt und vier Wohnblocks beschädigt worden. Russland meldete zudem Drohnenangriffe auf Noworossijsk und Gelendschik am Schwarzen Meer.

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HEUTE8:52 Uhr

Sonntagstrend: AfD weiterhin stärkste Kraft vor Union – Grüne und BSW verlieren

Die AfD bleibt mit 28 Prozent in der aktuellen Wahlumfrage von INSA für die „BILD am Sonntag“ weiterhin stärkste Kraft und liegt deutlich vor der Union, die auf 21 Prozent kommt. Dahinter folgen die Grünen mit 13 Prozent (-1). Die SPD bleibt unverändert bei 12 Prozent, die Linke bei 11 Prozent, die FDP bei 5 Prozent. Das BSW liegt bei 3 Prozent (-1).

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HEUTE8:23 Uhr

Berliner Museumsinsel: Altes Museum muss saniert werden

Das Alte Museum auf der Berliner Museumsinsel weist laut der Präsidentin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Marion Ackermann, Risse in den Wänden auf. Es soll in den 2030er Jahren generalsaniert werden. Erste Teile des Pergamonmuseums öffnen 2027, vollständig öffnen soll es 2037. Für die Sanierungskosten sind 1,5 Milliarden Euro kalkuliert.
Der erste Teil des Pergamonmuseums soll nächsten Sommer wieder öffnen. (Archivbild)

Der erste Teil des Pergamonmuseums soll nächsten Sommer wieder öffnen. (Archivbild)

Foto: Markus Lenhardt/dpa

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Dobrindt: Neues Zentrum soll zu Drohnensicherheit forschen

Am 18. August soll am Testflughafen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt in Cochstedt in Sachsen-Anhalt eine Forschungseinrichtung für Drohnensicherheit errichtet werden. Innenminister Alexander Dobrindt will die Forschung zur Drohnensicherheit ausbauen. „Wir befinden uns nicht im Krieg, aber wir sind tägliches Ziel hybrider Kriegsführung“, sagte der Minister.

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HEUTE6:55 Uhr

Iran stellt weitreichende Bedingungen zur Straße von Hormus

Teheran knüpft die Wiedereröffnung der Straße von Hormus an neue weitreichende Bedingungen: Ende des Krieges gegen den Iran, Anzug der US-Truppen, Ende der Seeblockade gegen iranische Häfen, vollständige Entschädigung des Iran für Kriegsschäden, Aufhebung der Sanktionen, bedingungslose Freigabe eingefrorener Vermögenswerte.

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Rund 10.000 Menschen demonstrieren in Plauen gegen Politik der Bundesregierung

Im sächsischen Plauen forderten gestern rund 10.000 Menschen unter anderem den Rücktritt von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Neuwahlen und eine Einführung von Volksentscheiden. Das „Projekt M1llion“ machte mit acht Versammlungen, vier Autokorsos und einem Marsch durch die Stadt auf ihr Vorhaben aufmerksam. Laut der Polizei verliefen die Versammlungen allesamt friedlich.

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HEUTE6:27 Uhr

Wetterdienst warnt vor Hitze in vier Bundesländern

Für Teile Süddeutschlands hat der Deutsche Wetterdienst eine Warnung vor Hitze herausgegeben. Sie gilt ab 11:00 Uhr für Gebiete in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Der Wetterdienst erwartet überwiegend freundliches Wetter. Im Tagesverlauf können auch Wolken aufziehen, gebietsweise auch mit Gewittern. Eine größere Abkühlung ist erst einmal nicht in Sicht.
Die beste Abkühlung bei Hitzegraden ist für viele Menschen ein Besuch im Freibad.

Die beste Abkühlung bei Hitzegraden ist für viele Menschen ein Besuch im Freibad.

Foto: Carsten Koall/dpa

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HEUTE6:00 Uhr

INSA: Mehrheit gegen Abschaffung der „Rente mit 63“

Laut einer INSA-Umfrage lehnen 68 Prozent der Deutschen eine Abschaffung der „Rente mit 63“ ab, 24 Prozent befürworten sie. 56 Prozent wollen sie nutzen oder haben dies getan. Sozialausgaben auf Minijobs lehnen 61 Prozent der Menschen ab. Insgesamt zeigen sich die Deutschen unzufrieden mit der Rentenpolitik der Bundesregierung: 77 Prozent sind mit ihr unzufrieden.

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HEUTE5:18 Uhr

Waldbrand in Kanada – 20.000 Menschen evakuiert

In der Provinz British Columbia im Westen Kanadas haben die Behörden wegen eines sich rasch ausbreitenden Waldbrandes, dem „Bald-Range-Feuer“, den Notstand ausgerufen. Über 20.000 Bewohner wurden in Sicherheit gebracht, teilweise auch aus der Luft. Starker Wind hatte den Waldbrand am späten Freitagabend angefacht und sich weiter ausbreiten lassen. Das Feuer zerstörte bereits viele Häuser über.
 
Mit Material der Nachrichtenagenturen
 

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AfD bei 28 Prozent – 14 Prozent zufrieden mit Merz


In Kürze:

  • Die AfD steigt im Forsa-Trendbarometer auf 28 Prozent und liegt sieben Prozentpunkte vor CDU/CSU mit 21 Prozent.
  • Ohne die AfD wären rechnerisch Regierungsmehrheiten möglich. In den dargestellten Konstellationen allerdings nur mit mindestens drei Parteien.
  • 73 Prozent erwarten eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz sind 14 Prozent zufrieden.

 
Die AfD legt im aktuellen RTL/ntv-Trendbarometer auf 28 Prozent zu. Damit liegt sie sieben Prozentpunkte vor CDU und CSU, die unverändert auf 21 Prozent kommen. Einen größeren Abstand zwischen beiden Parteien hat Forsa in dieser Umfragereihe bislang nicht gemessen. Die 28 Prozent entsprechen zugleich dem bisherigen Höchstwert der AfD im Trendbarometer. Diesen hatte sie bereits Mitte Mai erreicht.
 
 
Die Grünen bleiben bei 16 Prozent. Die Linke verliert einen Punkt und kommt wie die SPD auf 12 Prozent. Die FDP erreicht weiterhin 4 Prozent und läge damit unter der Fünf-Prozent-Hürde. Auf die sonstigen Parteien entfallen 7 Prozent. Das BSW weist Forsa nicht mehr gesondert aus, da es unter 3 Prozent liegt. Nichtwähler und Unentschlossene machen 27 Prozent aus. Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2025 lag der Anteil der Nichtwähler bei 17,9 Prozent.

Mehrheit ohne AfD nur mit drei Parteien

Die Umfragewerte verändern auch die rechnerischen Möglichkeiten für eine Regierungsbildung. Die AfD wäre stärkste Kraft, die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien haben eine Koalition mit ihr jedoch ausgeschlossen. Das gilt auch für CDU und CSU.
Bei einer Übertragung der Umfragewerte auf die 630 Sitze im Bundestag käme die AfD rechnerisch auf 200 Mandate. CDU und CSU würden 156 Sitze erhalten, die Grünen 104. Auf SPD und Linke entfielen 87 beziehungsweise 83 Sitze. Dabei handelt es sich um eine theoretische Sitzverteilung auf Grundlage der aktuellen Umfrage und nicht um eine Wahlprognose.
Nach der Berechnung hätten mehrere Dreierbündnisse eine Mehrheit. CDU/CSU, Grüne und SPD kämen zusammen auf 347 von 630 Sitzen. CDU/CSU, Grüne und Linke würden 343 Sitze erreichen. Auch CDU/CSU, SPD und Linke hätten mit 326 Sitzen eine knappe Mehrheit. Für Bündnisse aus zwei Parteien würde es dagegen nicht reichen. CDU/CSU und SPD kämen zusammen auf 243 Sitze, Union und Grüne auf 260. Auch Grüne, SPD und Linke hätten mit 274 Sitzen keine Mehrheit. Ohne Beteiligung der AfD wäre damit eine Mehrheit möglich, allerdings nur mit mindestens drei Parteien.

Merz verliert einen Punkt

Bei der Frage, welcher Partei die Befragten am ehesten zutrauen, mit den Problemen in Deutschland fertigzuwerden, liegt die AfD mit 14 Prozent vorn. CDU und CSU erreichen 12 Prozent, Grüne und Linke jeweils 6 Prozent und die SPD 4 Prozent. 56 Prozent nennen keine Partei.
Auch die Zufriedenheit mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geht zurück. 14 Prozent zeigen sich mit seiner Arbeit zufrieden, ein Punkt weniger als in der Vorwoche. 85 Prozent sind unzufrieden. Unter den Anhängern von CDU und CSU sind 48 Prozent mit Merz zufrieden und 50 Prozent unzufrieden. Bei den SPD-Anhängern liegen die Werte bei 19 beziehungsweise 80 Prozent. In einer anderen von Forsa für „Stern“ und RTL erhobenen Umfrage sagten 43 Prozent, die Union könnte mit einem anderen Bundeskanzler mehr Zustimmung erreichen. 51 Prozent erwarten dies nicht. Unter den Unionsanhängern liegen die Werte bei 46 beziehungsweise 48 Prozent.

Wirtschaftserwartungen verschlechtern sich

73 Prozent der Befragten rechnen mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Das sind zwei Punkte mehr als in der Vorwoche. 11 Prozent erwarten eine Verbesserung.
Als eines der wichtigsten politischen Themen nennen 48 Prozent die Lage und das Handeln der Regierungskoalition. Die wirtschaftliche Lage folgt mit 24 Prozent, die Regierungsumbildung mit 22 Prozent.
Forsa befragte für das RTL/ntv-Trendbarometer im Auftrag von RTL Deutschland zwischen dem 28. Juli und 3. August 2.501 Personen. Die statistische Fehlertoleranz beträgt plus/minus 2,5 Prozentpunkte. Für die gesonderte Frage zu einem möglichen Kanzlerwechsel wurden am 30. und 31. Juli 1.000 Personen befragt. Hier beträgt die Fehlertoleranz plus/minus 3 Prozentpunkte.
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4. August: 43 Prozent für Kanzlerwechsel | Kernkraftwerk-Abschaltung | Machtwort zum Rentenpaket

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43 Prozent für Kanzlerwechsel

Laut einer Forsa-Umfrage halten 43 Prozent der Befragten einen Kanzlerwechsel für sinnvoll. Besonders Bürger im Westen zeigen mehr Bereitschaft für einen Kanzlertausch. Zugleich ist etwa die Hälfte der Deutschen der Meinung, dass die Union auch mit einem anderen Kandidaten als Merz nicht mehr Zustimmung bekommen würde.

Kernkraftwerk-Abschaltung

In Ungarn ist ein politischer Streit über eine mögliche Energiekrise entbrannt. Hintergrund ist die geplante vorübergehende Abschaltung des einzigen Kernkraftwerks des Landes. Ministerpräsident Magyar wirft seinem Vorgänger Versäumnisse vor. Orbáns Partei Fidesz sieht hingegen die Verantwortung bei der aktuellen Regierung.

Machtwort zum Rentenpaket

Unionsfraktionschef Thorsten Frei hat im Streit um die „Rente mit 63“ Änderungsforderungen zurückgewiesen. Er sehe keinen Verhandlungsspielraum für Forderungen aus der eigenen Fraktion, und hofft, insbesondere die Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland umstimmen zu können.

Mögliche Mittäter vom CSD-Anschlag

Der Innenausschuss berät heute über den CSD-Anschlag. Im Mittelpunkt stehen unter anderem das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und mögliche Konsequenzen. Zugleich prüfen die Ermittler neue Spuren sowie Hinweise auf weitere Beteiligte, darunter ungewöhnliche Bewegungsdaten des Tatfahrzeugs.

Migration als Waffe

Der Vorsitzende zur Beaufsichtigung der deutschen Geheimdienste schließt einen hybriden Angriff auf die EU als Ursache für den Migranten-Ansturm in Ceuta nicht aus. Andere Länder hätten bereits Erfahrung mit „Migration als Waffe“. Deutschland müsse von Balten, Polen und Skandinavien lernen.

Heftige Unwetter erwartet

Nach hohen Temperaturen bis zu 38 Grad in vielen Regionen Deutschlands, warnt der Deutsche Wetterdienst vor Unwettern. Örtlich können Starkregen, Hagel und orkanartige Sturmböen auftreten. Details zu örtlichen Besonderheiten finden Sie auf unserer Webseite.
 
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Forsa: AfD baut Vorsprung aus – Jeder Vierte unentschlossen

Die AfD kann auch in den von Forsa gemessenen Parteipräferenzen weiter zulegen. Gleichzeitig bleibt der Anteil der Nichtwähler und Unentschlossenen hoch. Das Vertrauen in die Parteien insgesamt ist weiterhin gering, während sich die wirtschaftlichen Erwartungen der Deutschen weiter eintrüben.

AfD baut Vorsprung vor Union aus

Die AfD kommt derzeit auf 28 Prozent und legt damit gegenüber der Vorwoche um einen Prozentpunkt zu. Sie liegt sieben Prozentpunkte vor der Union, die unverändert 21 Prozent erreicht.

AfD-Vorstand (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die Grünen behaupten mit 16 Prozent den dritten Platz. SPD und Linke kommen jeweils auf 12 Prozent, wobei die Linke einen Prozentpunkt gegenüber der Vorwoche verliert. Die FDP bleibt unverändert bei 4 Prozent.

Hoher Anteil an Nichtwählern und Unentschlossenen

Weiterhin auffällig ist der hohe Anteil der Nichtwähler und Unentschlossenen. Mit derzeit 27 Prozent liegt dieser deutlich über dem Anteil der Nichtwähler bei der Bundestagswahl 2025.
Damit ist mehr als jeder vierte Wahlberechtigte derzeit politisch ungebunden.

Parteien verlieren bei Problemlösungskompetenz kaum verändert

Auch bei der politischen Kompetenz gibt es gegenüber der Vorwoche nur geringe Veränderungen. 14 Prozent der Wahlberechtigten trauen der AfD zu, mit den Problemen in Deutschland am besten fertig zu werden. Das sind ein Prozentpunkt weniger als in der Vorwoche.
Die Union verliert ebenfalls einen Prozentpunkt und kommt auf 12 Prozent. Grünen und Linken werden unverändert jeweils 6 Prozent zugetraut. Die SPD erreicht nach einem Minus von einem Prozentpunkt 4 Prozent.
Das Vertrauen in die Parteien insgesamt bleibt weiterhin gering. 56 Prozent der Bürger trauen derzeit keiner Partei zu, die Probleme im Land am besten lösen zu können. Das sind drei Prozentpunkte mehr als in der Vorwoche.

Mehrheit unzufrieden mit Arbeit von Friedrich Merz

Die Zufriedenheit mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz bleibt auf niedrigem Niveau nahezu unverändert. Aktuell sind 14 Prozent der Bundesbürger mit seiner Arbeit zufrieden. 85 Prozent bewerten seine Arbeit kritisch.
Auch unter den eigenen Anhängern fällt das Urteil geteilt aus: 50 Prozent der CDU/CSU-Anhänger sind mit der Arbeit von Friedrich Merz unzufrieden, 48 Prozent äußern sich zufrieden.
Unter den Anhängern der SPD (19 Prozent), Grünen (9 Prozent), Linken (3 Prozent) und AfD (2 Prozent) findet die Arbeit des Bundeskanzlers ebenfalls kaum Zustimmung.

Wirtschaftliche Erwartungen verschlechtern sich weiter

Die wirtschaftlichen Erwartungen der Deutschen haben sich unterdessen weiter eingetrübt. Derzeit rechnen nur noch 11 Prozent mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland.
73 Prozent erwarten dagegen eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, während 16 Prozent von einer unveränderten Entwicklung ausgehen.
Gegenüber der Vorwoche hat sich die Stimmung damit erneut verschlechtert. Der Anteil derjenigen, die mit einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung rechnen, bleibt unverändert niedrig, während der Anteil der Pessimisten weiter gestiegen ist. Der wirtschaftliche Pessimismus erreicht damit den höchsten Wert der vergangenen Wochen.

Grundlage der Umfrage

Die Daten wurden von Forsa im Auftrag von RTL Deutschland vom 28. Juli bis 3. August 2026 erhoben. Datenbasis: 2.501 Befragte. (dts/red)