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43 Prozent für Kanzlerwechsel
Laut einer Forsa-Umfrage halten 43 Prozent der Befragten einen Kanzlerwechsel für sinnvoll. Besonders Bürger im Westen zeigen mehr Bereitschaft für einen Kanzlertausch. Zugleich ist etwa die Hälfte der Deutschen der Meinung, dass die Union auch mit einem anderen Kandidaten als Merz nicht mehr Zustimmung bekommen würde.
In Ungarn ist ein politischer Streit über eine mögliche Energiekrise entbrannt. Hintergrund ist die geplante vorübergehende Abschaltung des einzigen Kernkraftwerks des Landes. Ministerpräsident Magyar wirft seinem Vorgänger Versäumnisse vor. Orbáns Partei Fidesz sieht hingegen die Verantwortung bei der aktuellen Regierung.
Unionsfraktionschef Thorsten Frei hat im Streit um die „Rente mit 63“ Änderungsforderungen zurückgewiesen. Er sehe keinen Verhandlungsspielraum für Forderungen aus der eigenen Fraktion, und hofft, insbesondere die Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland umstimmen zu können.
Der Innenausschuss berät heute über den CSD-Anschlag. Im Mittelpunkt stehen unter anderem das Vorgehen der Sicherheitsbehörden und mögliche Konsequenzen. Zugleich prüfen die Ermittler neue Spuren sowie Hinweise auf weitere Beteiligte, darunter ungewöhnliche Bewegungsdaten des Tatfahrzeugs.
Der Vorsitzende zur Beaufsichtigung der deutschen Geheimdienste schließt einen hybriden Angriff auf die EU als Ursache für den Migranten-Ansturm in Ceuta nicht aus. Andere Länder hätten bereits Erfahrung mit „Migration als Waffe“. Deutschland müsse von Balten, Polen und Skandinavien lernen.
Nach hohen Temperaturen bis zu 38 Grad in vielen Regionen Deutschlands, warnt der Deutsche Wetterdienst vor Unwettern. Örtlich können Starkregen, Hagel und orkanartige Sturmböen auftreten. Details zu örtlichen Besonderheiten finden Sie auf unserer Webseite.
Bei der politischen Kompetenz liegen die Parteien eng beieinander. Die AfD erreicht 14 Prozent, die Union 12 Prozent. (Symbolbild) - Foto: Arnd Wiegmann/Getty Images
Die AfD kann auch in den von Forsa gemessenen Parteipräferenzen weiter zulegen. Gleichzeitig bleibt der Anteil der Nichtwähler und Unentschlossenen hoch. Das Vertrauen in die Parteien insgesamt ist weiterhin gering, während sich die wirtschaftlichen Erwartungen der Deutschen weiter eintrüben.
AfD baut Vorsprung vor Union aus
Die AfD kommt derzeit auf 28 Prozent und legt damit gegenüber der Vorwoche um einen Prozentpunkt zu. Sie liegt sieben Prozentpunkte vor der Union, die unverändert 21 Prozent erreicht.
AfD-Vorstand (Archiv)
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Grünen behaupten mit 16 Prozent den dritten Platz. SPD und Linke kommen jeweils auf 12 Prozent, wobei die Linke einen Prozentpunkt gegenüber der Vorwoche verliert. Die FDP bleibt unverändert bei 4 Prozent.
Weiterhin auffällig ist der hohe Anteil der Nichtwähler und Unentschlossenen. Mit derzeit 27 Prozent liegt dieser deutlich über dem Anteil der Nichtwähler bei der Bundestagswahl 2025.
Damit ist mehr als jeder vierte Wahlberechtigte derzeit politisch ungebunden.
Parteien verlieren bei Problemlösungskompetenz kaum verändert
Auch bei der politischen Kompetenz gibt es gegenüber der Vorwoche nur geringe Veränderungen. 14 Prozent der Wahlberechtigten trauen der AfD zu, mit den Problemen in Deutschland am besten fertig zu werden. Das sind ein Prozentpunkt weniger als in der Vorwoche.
Die Union verliert ebenfalls einen Prozentpunkt und kommt auf 12 Prozent. Grünen und Linken werden unverändert jeweils 6 Prozent zugetraut. Die SPD erreicht nach einem Minus von einem Prozentpunkt 4 Prozent.
Das Vertrauen in die Parteien insgesamt bleibt weiterhin gering. 56 Prozent der Bürger trauen derzeit keiner Partei zu, die Probleme im Land am besten lösen zu können. Das sind drei Prozentpunkte mehr als in der Vorwoche.
Mehrheit unzufrieden mit Arbeit von Friedrich Merz
Die Zufriedenheit mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz bleibt auf niedrigem Niveau nahezu unverändert. Aktuell sind 14 Prozent der Bundesbürger mit seiner Arbeit zufrieden. 85 Prozent bewerten seine Arbeit kritisch.
Auch unter den eigenen Anhängern fällt das Urteil geteilt aus: 50 Prozent der CDU/CSU-Anhänger sind mit der Arbeit von Friedrich Merz unzufrieden, 48 Prozent äußern sich zufrieden.
Unter den Anhängern der SPD (19 Prozent), Grünen (9 Prozent), Linken (3 Prozent) und AfD (2 Prozent) findet die Arbeit des Bundeskanzlers ebenfalls kaum Zustimmung.
Wirtschaftliche Erwartungen verschlechtern sich weiter
Die wirtschaftlichen Erwartungen der Deutschen haben sich unterdessen weiter eingetrübt. Derzeit rechnen nur noch 11 Prozent mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland.
73 Prozent erwarten dagegen eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, während 16 Prozent von einer unveränderten Entwicklung ausgehen.
Gegenüber der Vorwoche hat sich die Stimmung damit erneut verschlechtert. Der Anteil derjenigen, die mit einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung rechnen, bleibt unverändert niedrig, während der Anteil der Pessimisten weiter gestiegen ist. Der wirtschaftliche Pessimismus erreicht damit den höchsten Wert der vergangenen Wochen.
Grundlage der Umfrage
Die Daten wurden von Forsa im Auftrag von RTL Deutschland vom 28. Juli bis 3. August 2026 erhoben. Datenbasis: 2.501 Befragte. (dts/red)
Bleiben Wählerstimmen durch die Fünf-Prozent-Hürde ungehört? - Foto: Jens Schlueter/Getty Images
In Kürze:
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier fordert eine Senkung der Sperrklausel auf drei Prozent.
Linke und AfD sprechen sich für Änderungen aus, die Union lehnt eine Reform ab.
Der knappe BSW-Wahlausgang mit 4,981 Prozent verschärft die Debatte.
Die Debatte über die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen gewinnt an Fahrt. Auslöser ist ein Vorstoß des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Er bezeichnete die Sperrklausel als „nicht mehr zeitgemäß“ und sprach sich dafür aus, die Hürde von fünf auf drei Prozent abzusenken. Seine Begründung: Millionen Wählerstimmen würden derzeit ohne parlamentarische Wirkung bleiben.
Papier verwies gegenüber dem „Tagesspiegel“ darauf, dass bei der vergangenen Bundestagswahl nach seinen Angaben rund 6,8 Millionen von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen auf Parteien entfielen, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht übersprangen. Eine Demokratie müsse auch neuen Parteien ermöglichen, sich politisch zu etablieren. Die aktuelle Regelung erschwere dies und könne zu einer „parteipolitischen Versteinerung“ führen.
Ein Mikrofon ist auf dem Rednerpult vor einer Wahlveranstaltung der Christlich Demokratischen Union (CDU) im GENO-Haus am 8. März 2026 in Stuttgart, Süddeutschland, zu sehen.
Foto: Silas Stein / AFP via Getty Images
Zwischen Wahlgleichheit und stabilen Mehrheiten
Hinter der Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde steht ein grundsätzlicher Konflikt des deutschen Wahlsystems: Soll möglichst jede politische Strömung im Parlament vertreten sein – oder soll verhindert werden, dass eine Vielzahl kleiner Parteien die Regierungsbildung erschwert?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert, dass die Sperrklausel vor allem eingeführt wurde, um einer Zersplitterung des Parteiensystems entgegenzuwirken und die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Mehrheiten zu sichern. Befürworter einer Reform argumentieren dagegen mit der Wahlgleichheit und kritisieren, dass Stimmen für Parteien unterhalb der Fünf-Prozent-Marke ohne direkte parlamentarische Wirkung bleiben.
Besondere Aufmerksamkeit erhält die Debatte durch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die Partei scheiterte bei der vergangenen Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen nur äußerst knapp an der Sperrklausel. Das BSW hat deshalb rechtliche Schritte eingeleitet und eine Überprüfung des Wahlergebnisses angestoßen. Der Fall gilt als aktuelles Beispiel dafür, wie stark eine feste Sperrklausel über die parlamentarische Vertretung einer Partei entscheiden kann.
Die Befürworter einer Änderung sehen in dem knappen Ergebnis einen Anlass, die bestehende Regelung zu überprüfen. Kritiker halten dagegen, dass eine niedrigere Hürde nicht automatisch zu mehr politischer Stabilität führen würde. Über die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW muss letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
BSW-Logo am 06.12.2025
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Linke unterstützt Drei-Prozent-Vorschlag – AfD will Abschaffung
Unterstützung für Papiers Vorschlag kommt von der Linken. „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben“, sagte die Parlamentsgeschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, der „Rheinischen Post“. Die Partei unterstütze deshalb eine Absenkung auf drei Prozent.
Noch weiter geht die AfD. Parteichefin Alice Weidel sprach von einer Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Teile der Wählerstimmen wegen der Sperrklausel keine parlamentarische Wirkung hätten. Eine Drei-Prozent-Hürde lehnt sie jedoch ab und fordert stattdessen die vollständige Abschaffung der Sperrklausel.
Die Union lehnt eine Änderung der bestehenden Regelung ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte CDU-Fraktionsvize Günter Krings dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Gerade in schwierigen politischen Zeiten brauche Deutschland mehr Stabilität und keine zusätzlichen Hindernisse für Regierungsbildungen.
Auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht keinen Grund für eine Reform. „Ich kann für diesen Vorschlag weder eine Notwendigkeit noch eine wirkliche Zweckmäßigkeit erkennen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Die Fünf-Prozent-Klausel habe in den vergangenen Jahrzehnten nicht verhindert, dass neue Parteien in den Bundestag einzogen.
Lammert verwies auf die Grünen und die AfD, denen der Einzug in den Bundestag gelungen sei. Auch die Linke habe trotz der Abspaltung des Wagenknecht-Flügels 2025 den Wiedereinzug geschafft. Das Argument, die Hürde schütze lediglich etablierte Parteien vor Konkurrenz, treffe deshalb nicht zu.
Zusätzliche politische Brisanz bekommt die Diskussion durch die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort hatte sich SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. Kritiker, darunter BSW-Chef Fabio de Masi, werfen der SPD deshalb vor, die Debatte vor allem aus taktischen Gründen zu führen.
„Natürlich lässt sich darüber verfassungsrechtlich diskutieren. Doch der SPD geht es aktuell vor allem um ihr eigenes Schicksal“, sagte de Masi.
Entscheidung über Reform bleibt offen
Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt damit ein Streitpunkt zwischen den Zielen eines möglichst repräsentativen Parlaments und der Sicherung stabiler Mehrheiten. Eine Änderung des Wahlrechts zeichnet sich derzeit nicht ab. Klar ist jedoch: Fälle wie das knappe Scheitern des BSW und die hohe Zahl nicht berücksichtigter Stimmen haben die Diskussion über die Zukunft der Sperrklausel neu entfacht. (afp/dpa/red)
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Spahns Nachfolger
Der bisherige Kanzleramtschef Thorsten Frei soll neuer Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag werden. Er würde damit auf Jens Spahn folgen. Darauf haben sich die Chefs von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, verständigt. Zuvor sprachen sie bereits auch mit den Parteigremien der Union und der Bundestagsfraktion.
Angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse in Ostdeutschland fordert Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer ein Ende der Ausgrenzung von Parteien. Brandmauern nach links und rechts seien nicht sinnvoll. Wörtlich sagt er: „Wir müssen mit jedem reden, der reden will.“
Ermittler haben die Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt durchsucht. Hintergrund ist der Verdacht auf gemeinschaftliche Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Aktiengeschäften aus der Postbank-Zeit zwischen 2008 und 2010. Dabei geht es um mögliche Cum-Cum-Geschäfte. Der gesamte dadurch entstandene Steuerschaden wird auf rund 28 Milliarden Euro geschätzt.
Die Pläne des KI-Marktführers OpenAI für ein milliardenschweres Rechenzentrum in Deutschland sind vorerst gescheitert. Hauptgründe sind die unzureichende Stromversorgung und EU-rechtliche Hürden. Selbst die Option, Atomstrom aus Frankreich zu beziehen, wurde in Betracht gezogen. OpenAI treibt stattdessen Projekte in den Emiraten voran.
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat General Oleksandr Syrskyj als Armeechef entlassen. Dies ist die zweite Neubesetzung des Postens seit 2022. Eine Woche zuvor entließ Selenskyj bereits Verteidigungsminister Mykhailo Fedorov, was zahlreiche Proteste im Inland nach sich zog. Daraufhin entließ Selenskyj Syrskyj, der wie Fedorov einen anderen Stil der Kriegsführung vertrat.
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Union berät Spahn-Nachfolge
Die Unionsfraktion will am 29. Juli über die Nachfolge des zurückgetretenen Fraktionschefs Jens Spahn abstimmen. CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz will die Personalie zügig klären. Als Favorit gilt Kanzleramtschef Thorsten Frei. Sollte er den Fraktionsvorsitz übernehmen, wäre eine Kabinettsumbildung erforderlich. Auch weitere Kandidaten werden gehandelt.
Am 20. Juli jährt sich der Beginn der Verfolgung von Falun Gong in China zum 27. Mal. Weltweit finden Gedenkveranstaltungen statt, darunter am Brandenburger Tor in Berlin. Die Exilchinesin Liu Wei berichtete dort von ihrer Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren, Folter und Zwangsmaßnahmen. Die Aktionen machen auf die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen durch die Kommunistische Partei Chinas aufmerksam.
Der Ausbau von Solarenergie in Deutschland ist im ersten Halbjahr 2026 stärker gewachsen als im Vorjahr. Der Bundesverband Solarwirtschaft nennt Energiekrisen und politische Rahmenbedingungen als Gründe. Gleichzeitig warnt der Verband jedoch vor einer Verlangsamung des Ausbaus. Netzbetreiber weisen zudem auf begrenzte Kapazitäten der Stromnetze hin.
Die EU belegt den Online-Marktplatz AliExpress mit einer Strafe von 550 Millionen Euro. Nach Angaben der EU-Kommission wurden gefälschte und gefährliche Produkte häufig nicht rechtzeitig entfernt. Illegale Händler hätten ihre Geschäfte vielfach fortsetzen können. Zudem seien rechtswidrige Produkte teilweise sogar beworben worden. Die EU wirft AliExpress unlauteren Wettbewerb zulasten seriöser Unternehmen vor.
Die Kämpfe zwischen den USA und dem Iran dauern an. In der neunten Nacht in Folge griffen sich beide Seiten gegenseitig an. Der Iran setzt die strategisch wichtige Straße von Hormus als Druckmittel gegen die internationale Schifffahrt ein. US-Außenminister Marco Rubio fordert deshalb andere Staaten auf, die Sicherheit der wichtigen Handelsroute zu unterstützen.
Bundestagssitzung am 10.07.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wählt am 29. Juli einen Nachfolger für den zurückgetretenen Jens Spahn.
Als aussichtsreichste Kandidaten gelten die Regierungsmitglieder Thorsten Frei, Nina Warken und Alexander Dobrindt.
Eine Wahl eines amtierenden Ministers würde eine Regierungsumbildung unter Bundeskanzler Friedrich Merz erforderlich machen.
Am 29. Juli plant die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag, über die Frage der Nachfolge des zurückgetretenen Vorsitzenden zu entscheiden. Jens Spahn (CDU), der frühere Bundesgesundheitsminister, hatte nach der sogenannten Leihmutter-Affäre am Samstag, 18. Juli, seinen Rücktritt erklärt. Bis zur Klärung der Nachfolge wird der erste Stellvertreter Alexander Hoffmann (CSU) geschäftsführend die Funktion übernehmen.
Es besteht kein Automatismus dahingehend, dass der Nachfolger Spahns aus den Reihen seiner gewählten Stellvertreter kommt.
Der Fraktionsvorsitzende hat eine besonders exponierte Position. Er muss über ausreichend Autorität gegenüber den Abgeordneten verfügen und in der Lage sein, vor wichtigen Abstimmungen Geschlossenheit herzustellen.
Bereits in mehreren Fällen in dieser Legislaturperiode hatten Abgeordnete der CDU und CSU offen Kritik an Gesetzesvorhaben geübt und gedroht, diese zu vereiteln – beispielsweise im Vorjahr beim Rentenpaket. Im Fall der Wahl der Richterin Frauke Brosius-Gersdorf gab fraktionsinterner Widerstand in der Union den Ausschlag für das Scheitern ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht. Dies sorgte bereits wenige Wochen nach Regierungsantritt für die erste Koalitionskrise zwischen Union und SPD.
Außerdem sollte der Fraktionschef ein erfahrener und versierter Debattenredner sein und ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) aufweisen. In Aussprachen oder Generaldebatten ergreift er zumeist als erster Redner für die Fraktion das Wort.
Merz und Söder sollen Personalvorschlag erarbeiten
Die entscheidende Sitzung zur Bestimmung des Spahn-Nachfolgers wird am Mittwoch der letzten Juliwoche um 14 Uhr stattfinden, heißt es in einer SMS von Interimschef Hoffmann an Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger.
Kanzler Merz und Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder seien derzeit „damit befasst, einen Personalvorschlag für den Fraktionsvorsitz zu erarbeiten“. Dabei werde „die Einbindung der Fraktion sichergestellt“. Die Fraktion selbst muss den neuen Vorsitzenden wählen, allerdings ist damit zu rechnen, dass sie dem Vorschlag der Parteispitzen folgen wird. Alles andere würde die Autorität der Parteichefs beschädigen und eine entsprechende Krise zur Folge haben.
Von den derzeitigen Stellvertretern werden Hoffmann sowie CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Unions-Fraktionsvize Günter Krings als mögliche Spahn-Nachfolger genannt. Als Favoriten gelten sie jedoch nicht.
Stattdessen gelten drei derzeitige Regierungsmitglieder als aussichtsreichste Bewerber. Dies würde eine Regierungsumbildung erforderlich machen. Eine solche hatte Kanzler Merz im ZDF-„Sommerinterview“ am Sonntag als Möglichkeit angedeutet.
Frei als neuer Fraktionschef würde engen Schulterschluss mit Merz bedeuten
Vielfach fällt im Zusammenhang mit dem künftigen Fraktionsvorsitz der Name von Thorsten Frei (CDU). Für den Kanzleramtsminister spricht, dass er bereits in der vergangenen Wahlperiode als Parlamentsgeschäftsführer eng mit Merz zusammengearbeitet hat. In seinem gegenwärtigen Amt ist die Kooperation mit dem Kanzler noch enger. In der Bevölkerung gilt der Beliebtheitsgrad von Frei als durchschnittlich.
Ein weiterer Name, der fällt, ist jener von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Sie wäre nach Angela Merkel die zweite Frau, die eine CDU/CSU-Fraktion führen würde. Sie ist Bundesvorsitzende der Frauen-Union und war von 2021 bis 2025 eine der Parlamentsgeschäftsführer der Union im Bundestag. Ihre Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind jedoch deutlich unterdurchschnittlich – nicht zuletzt aufgrund der angekündigten Einschnitte in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Gesundheitsreform.
Laut Journalisten wie Julius Betschka gibt es nur einen logischen Kandidaten für den Fraktionsvorsitz: den derzeitigen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Er wäre der erste CSU-Politiker, der die gemeinsame Fraktion im Bundestag führen würde. Er gilt als gut vernetzt, und von 2017 bis 2025 hatte er bereits der CSU-Landesgruppe vorgestanden.
Poschardt: Dobrindt „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“
Für ihn spreche, dass er über die erforderliche Autorität verfüge, um nach den Unwägbarkeiten der vergangenen Monate Ruhe in die Fraktion zu bringen.
Seine Beliebtheitswerte in der Bevölkerung sind intakt, mit der Migrationswende hat er auf heiklem Terrain bereits Akzente gesetzt.
Der ehemalige Herausgeber der „WELT“, Ulf Poschardt, erklärte gegenüber „WELT-TV“, dass auch in der CDU das Vertrauen in die Lösungskompetenz von Dobrindt stark ausgeprägt sei. Er sei „einer der klügsten Köpfe im konservativen Lager“. Allerdings, so Poschardt weiter, denke er nicht, Dobrindt sei „so dumm ist […], dass er sich diesen Schuh anzieht“.
ZDF-Sommerinterview mit Bundeskanzler Friedrich Merz. - Foto: Dominik Asbach/ZdF/dpa
In Kürze:
Rücktritt von Jens Spahn als Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag
Mögliche weitere Neubesetzung von Regierungsposten
Schlechte Umfragewerte des Kanzlers
Reformpläne der Bundesregierung
Bevorstehende Landtagswahlen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) distanziert sich im Sommerinterview des ZDF am 19. Juli vom ehemaligen Unions-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag Jens Spahn deutlich. Als dieser ihm von seiner Vaterschaft mit Hilfe einer Leihmutter in den USA erzählt habe, habe er sich gedacht: „Naja, hoffentlich geht er kommunikativ damit gut um und erklärt es gut.“
Mit der darauffolgenden Empörung habe er „nicht in diesem Umfang“ gerechnet, räumte Merz ein. Dass es nach Bekanntgabe der Vaterschaft von Spahn nun zu dessen Rücktritt als Fraktionsvorsitzender gekommen sei, „hatte wahrscheinlich auch was mit seiner Person zu tun und auch mit der Kommunikation“, so der Bundeskanzler.
Merz kritisierte: Spahn habe sowohl die Partei als auch die Fraktion erst „sehr, sehr spät über alles informiert. „Wenn wir Zeit gehabt hätten, hätten wir das in Ruhe besprechen können, aber die Zeit hatten wir nicht.“
Spahns Rücktritt könnte zu einem Stühlerücken auf mehreren Posten führen. Dies versuchte die ZDF-Journalistin Diana Zimmermann dem Bundeskanzler zu entlocken, doch dieser ließ sich – trotz mehrfacher Nachfrage nur auf die Entgegnung ein: „Es könnte eine Gelegenheit sein.“
Die ZDF-Journalistin insistierte weiter: Der derzeitige Kanzleramtschef Torsten Frei „ist ja ein Top-Kandidat für den Fraktionsvorsitz. Darüber haben Sie nachgedacht?“ Merz gab sich ahnungslos: „Ich weiß nicht, wer ihn zum Top-Kandidaten gemacht hat. Das höre ich von Ihnen zum ersten Mal.“ Er fügte indes hinzu, dass es eine Gelegenheit sein könnte, „über die Aufstellung der Bundesregierung nachzudenken.“
Zu seinen schlechten Umfragewerten
Diana Zimmermann konfrontierte Merz damit, dass er in den jüngsten Umfragen „sehr schlecht“ dastehe und fragte: „Haben Sie in den vergangenen Monaten darüber nachgedacht, ob Sie so weitermachen können, wenn es so wenig Vertrauen in der Bevölkerung gibt?“ Diese Frage ließ der Bundeskanzler unbeantwortet, und sagte ausweichend: „Wir haben es mit einer Vertrauenskrise der Demokratie insgesamt zu tun.“ Daran würde die Koalition arbeiten. Das sei nicht nur die Aufgabe einer Regierung, sondern aller demokratischen Parteien.
Aus der letzten Sitzung des Bundestages sei er aufgrund der „Tonlage“ „sehr besorgt“ nach Hause gefahren. „Von der AfD sind wir es mittlerweile gewöhnt. Von den Linken auch. Aber auch von den Grünen mittlerweile. Das war alles derselbe Sound.“ Die Auseinandersetzung sei „keine Werbung für die Demokratie“ gewesen. Er beklagte vor allem „die persönliche Herabsetzung“ in der Debatte. Diese schade der Demokratie.
Herausforderungen durch USA und China
Ob es ein Fehler gewesen sei, den Bürgern im Wahlkampf und in der Regierung viel zu versprechen, wollte die ZDF-Journalistin wissen. Merz: Er sei „noch von anderen Voraussetzungen ausgegangen. „Wir haben jetzt das fünfte Jahr in Folge einen Krieg in der Ukraine. Wir haben eine schwierige Lage mit den Vereinigten Staaten von Amerika“.
Man könne erkennen, dass die USA „unter der Führung von Donald Trump nicht mehr in dem Umfang zur NATO stehen, wie sie das Jahrzehnte vorher getan haben“. Auch sähe er „eine völlig andere Herausforderung durch die Volksrepublik China, die auf uns zukommt.“ Außerdem beklagte er eine „anhaltende Energiekrise durch fehlendes russisches Gas“.
Das seien „alles Dinge“, die sich „massiv verändert haben, insbesondere im letzten Jahr, praktisch auch zwischen den Wahlen.“ Für die Entscheidungen im Februar vergangenen Jahres, bevor der neue Bundestag zusammengetreten sei, übernehme er die Verantwortung. Merz rekurrierte mit dieser Aussage auf seine damalige Ablehnung der Schuldenbremse, die ihn nun „beschwert“.
Man müsse indes jetzt „mit den Mitteln, die wir haben, das Richtige daraus machen“. Er bekenne sich dazu, inzwischen eine andere Entscheidung zur Schuldengrenze getroffen zu haben. Jetzt müssten „schnelle Investitionen auch wieder Wirtschaftswachstum herbeiführen. Dazu stehen wir in der Verantwortung“, so der Bundeskanzler.
Darauf angesprochen, dass der Ukrainekrieg jedoch schon vor seiner Kanzlerschaft drei Jahre bestand, entgegnete Merz: „Die Auseinandersetzung mit dem ukrainischen Staatspräsidenten im Oval Office im Februar vergangenen Jahres hat nicht nur bei mir einen bleibenden Eindruck hinterlassen“, so Merz.
„Umfangreicher Reformprozess“
Die ZDF-Journalistin konfrontierte als Nächstes den Bundeskanzler mit einer ZDF-Umfrage zu den beschlossenen Reformen im Sozialbereich. Dieser Umfrage zufolge befänden 81 Prozent der Befragten die Kosten als für „nicht gerecht verteilt“. Frage an Merz: „Unterschätzen Sie, für wie unfair die Bürger diese Reformen halten?“
Merz: “Das Wichtigste“ für die Regierung sei gewesen, den weiteren drohenden Anstieg der Beiträge für die Sozialversicherung zu stoppen. Er gab sich überzeugt: „Das wird uns mit diesen Reformen gelingen, zumal wir (…) die Gesundheitsreform gemacht haben.“ Er kündige an: „Mindestens zwei werden folgen: die Sozialhilfe, die soziale Pflegeversicherung“ sowie die Rentenreform, „die im Herbst kommen soll“. Der Bundeskanzler weiter: „Wir sind in einem umfangreichen Reformprozess.“
Er gab sich zudem überzeugt, dass es der Regierung gelungen sei, die „Flüchtlingskrise“ in den Griff zu bekommen. „Das waren auch enorme Kosten, auch für die sozialen Sicherungssysteme.“
Außerdem erinnerte Merz daran, dass es eine Steuerreform geben werde, „wo die unteren und mittleren Einkommen entlastet werden“. Diese solle „jetzt erst mal im Parlament beraten“ und verabschiedet werden. Dann erst werde es sich zeigen, „wo wir entlasten“. Mehr sei „im Augenblick“ nicht möglich, „weil die Staatsfinanzen sehr angespannt sind“.
Auch auf die Altersentwicklung in der Gesellschaft müsse Rücksicht genommen werden. Mit einem Seitenhieb auf die Alt-Kanzlerin Angela Merkel (CDU), die von 2005 bis Ende Dezeber 2021 regierte, sagte Merz: „Wir holen das nach, was Jahrzehnte in Deutschland versäumt worden ist.“
„Sie zeigen immer nur diejenigen, die Kritik an mir äußern“
Er habe mit seiner Stadtbildaussage sehr viele Menschen mit Migrationhintergrund verstört, hielt die ZDF-Journalistin Zimmermann Merz vor. Dieser konterte: Es gehöre zur Wahrheit, „dass viele Menschen in Deutschland gesagt haben: ‚Genau so ist es, wie der Friedrich Merz das da gesagt hat.‘ Nur die kommen in Ihrer Berichterstattung kaum vor.“
Zimmermann will dazwischen gehen, doch Merz lässt sich nicht bremsen: „Nein, Sie zeigen immer nur diejenigen, die Kritik an mir äußern. Sie zeigen selten diejenigen, die mal sagen ‚Es ist genau so‘. (…) Das ist ihr gutes Recht, das zu tun. Aber es ist mein gutes Recht, zu sagen: Ich bekomme sehr viel Zustimmung in der Bevölkerung für das, was ich zu diesen Sachverhalten sage.“
Damit leitete Merz selbst über zum Thema, dass die Zahl der Arbeitsstunden in Deutschland zu niedrig sei. Wörtlich: „Die Schweizer arbeiten 200 Stunden mehr als die Deutschen. Das ist doch nicht Faulheit, die ich jemandem persönlich unterstelle. Sondern ich sage, unsere Produktivität ist zu gering, unsere wirtschaftliche Leistung ist zu gering und daran müssen wir etwas tun.“
Er versuche nur, ein Problem zu beschreiben und daraus wiederum eine Lösung zu entwickeln. Dazu brauche es eine breite Zustimmung in der Bevölkerung. „Diese haben wir im Augenblick nicht“, räumte der Bundeskanzler ein. Deshalb „werden wir noch viel mehr erklären müssen“. Es habe aber „keinen Sinn, etwas gesund zu beten, was im Augenblick nicht gesund ist. „Insgesamt müssen wir in diesem Land eine höhere Leistung erbringen und dazu stehe ich.“
Tatsächlich lag gemäß dem Schweizer Bundesamt für Statistik im Jahr 2025 die wöchentliche Arbeitszeit in der Schweiz bei 42,5 Stunden, in Deutschland nur bei 38,4. Auf ein Jahr gerechnet, wäre das ein Unterschied von rund 200 Stunden.
„Uns darf das Land nicht wegrutschen“
Vor den drei im September anstehenden Landtagswahlen in Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern seien die Zustimmungswerte für die CDU „historisch schlecht“, hielt Zimmermann Merz vor. Der Bundeskanzler entgegnete, dass dies nicht alleine ein Problem der CDU sei.
Die SPD etwa stehe in Sachsen-Anhalt derzeit bei 6 Prozent. Bei der kürzlichen Landtagswahl in Baden-Württemberg habe die SPD 5,5 Prozent erreicht. Es sei deshalb „nicht alleine ein Problem des Ostens“.
Vielmehr gebe es ein gemeinsames Problem der politischen Mitte in Deutschland „Wir werden angegriffen von Links und Rechts“, sagte Merz. Es sei die Aufgabe der Mitte, dies der Bevölkerung zu erklären. Merz: „Uns darf das Land nicht wegrutschen.“
Er kündigte an, sich in allen drei Bundesländern in den Wahlkämpfen zu engagieren. Er wisse, dass dies „größte Besorgnis“ auch im „europäischen Ausland“ auslöse.
„Ich suche keine andere Koalition“
Zum Abschluss machte Merz deutlich: „Ich suche keine andere Koalition in Berlin. Ich möchte, dass wir mit dieser Koalition Erfolg haben.“ Denn die Regierungskoalition aus CDU und SPD habe „den Auftrag, dieses Land in höchst turbulenten Zeiten stabil auf Kurs zu halten.“
Jens Spahn (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Parteikreisen erfuhr, informierte er die Bundestagsfraktion in einem Schreiben über den Schritt. „Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt“, heißt es darin.
„Ich habe die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, darüber informiert, dass ich mit diesem Schreiben an unsere Fraktion von meinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurücktrete“, teilte Spahn am Samstag in einem Schreiben an die Fraktionsmitglieder mit.
Der „Spagat“ zwischen seiner „privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft“ und der „nachvollziehbaren Erwartung an mich als Vorsitzenden unserer Fraktion“ sei „größer geworden“, als er es erwartet habe, so Spahn weiter zur Begründung für seinen Rückzug.
Die „zunehmende Unerbittlichkeit“ in der öffentlichen Auseinandersetzung habe ihn „sehr nachdenklich“ gemacht. „Lasst uns bei aller Klarheit und Entschiedenheit in der Sache immer auch menschlich im Ton bleiben. Denn das zeichnet uns als christlich-demokratische Volksparteien der Mitte aus“, forderte der CDU-Politiker seine Fraktionskollegen auf. Eines sei ihm in den letzten Tagen „immer klarer“ geworden: „Meine Familie ist mir das Wichtigste“, so Spahn.
Spahn hatte mit der Bekanntgabe seiner Vaterschaft eine Debatte über seine Person ausgelöst. Offenbar griffen er und sein Partner dabei auf eine Leihmutter im Ausland zurück, obwohl sich Spahn in Deutschland dafür eingesetzt hatte, das Modell Leihmutterschaft weiterhin zu verbieten. (afp/dts/red)
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In der Debatte um Leihmutterschaft erklärt Unionsfraktionschef Jens Spahn seinen Rücktritt. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Parteikreisen erfuhr, informierte er die Bundestagsfraktion in einem Schreiben über den Schritt. „Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt“, heißt es darin.
„Ich habe die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Friedrich Merz und Markus Söder, darüber informiert, dass ich mit diesem Schreiben an unsere Fraktion von meinem Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurücktrete“, teilte Spahn am Samstag in einem Schreiben an die Fraktionsmitglieder mit.
Der „Spagat“ zwischen seiner „privaten Entscheidung zu einem Kind durch Leihmutterschaft“ und der „nachvollziehbaren Erwartung an mich als Vorsitzenden unserer Fraktion“ sei „größer geworden“, als er es erwartet habe, so Spahn weiter zur Begründung für seinen Rückzug.
Die „zunehmende Unerbittlichkeit“ in der öffentlichen Auseinandersetzung habe ihn „sehr nachdenklich“ gemacht. „Lasst uns bei aller Klarheit und Entschiedenheit in der Sache immer auch menschlich im Ton bleiben. Denn das zeichnet uns als christlich-demokratische Volksparteien der Mitte aus“, forderte der CDU-Politiker seine Fraktionskollegen auf. Eines sei ihm in den letzten Tagen „immer klarer“ geworden: „Meine Familie ist mir das Wichtigste“, so Spahn.
Merz: „Die Entscheidung ist richtig und war unvermeidlich“
Der Vorsitzende der CDU Deutschlands, Friedrich Merz, teilte am Samstag Nachmittag mit, dass Jens Spahn ihm seinen Rücktritt vom Amt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitgeteilt hatte.
Merz erklärte dazu: „Die Entscheidung ist richtig und war unvermeidlich.“ „Glaubwürdigkeit“ sei in der Politik „das höchste Gut“, sagte Merz am Samstag. Er danke Spahn für die Zusammenarbeit. Dieser habe den Weg der Fraktion aus der Opposition in die Regierung „mitgeprägt und gestaltet“. In der „Erarbeitung der großen Reformvorhaben der letzten Wochen“ sei Spahn eine „wichtige Stütze der Koalition“ gewesen.
Als CDU-Vorsitzender werde er in Abstimmung mit CSU-Chef Markus Söder einen Vorschlag für die Neubesetzung im Fraktionsvorsitz machen, so Merz weiter. Verfahren und Zeitplan würden jetzt mit den Gremien der Partei und der Fraktion abgestimmt.
Die Koalitionspartner SPD und CSU haben die Entscheidung von Spahn gewürdigt. „Die Entscheidung von Jens Spahn verdient allerhöchsten Respekt“, teilte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann am Samstag mit. Zugleich kündigte er an, dass er selbst bis zur Wahl eines neuen Fraktionsvorsitzenden die Amtsgeschäfte übernehmen werde. „Die Fraktion bleibt entscheidungs- und handlungsfähig.“
Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußerte „großen Respekt“ vor Spahns Entscheidung. „Wir haben in der Koalition sehr eng und vertrauensvoll zusammengearbeitet.“
Spahn hatte mit der Bekanntgabe seiner Vaterschaft eine Debatte über seine Person ausgelöst. Offenbar griffen er und sein Partner dabei auf eine Leihmutter im Ausland zurück, obwohl sich Spahn in Deutschland dafür eingesetzt hatte, das Modell Leihmutterschaft weiterhin zu verbieten. (afp/dts/red)
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Bundestagssitzung am 10.07.2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
„Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Das „Heizungsgesetz“ der früheren Ampel-Regierung ist bald Geschichte. Der Bundestag hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des bestehenden Gesetzes. Die Reform sollte am Freitag auch den Bundesrat passieren.
Unions-Fraktionsvize Sepp Müller sagte, Menschen hätten wieder Freiheit im Heizungskeller: „Wir ersetzen Bevormundung durch Wahlfreiheit.“ Scharfe Kritik kam aus der Opposition.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte. „Diese Reform ist ein Brandbeschleuniger für die Klimakrise. Es ist völlig zukunftsvergessen, dass CDU und SPD wieder auf klimaschädliche Öl- und Gasheizungen setzen.“
Auch Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Kein „Reinregieren“ mehr?
„Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein“ – so stand es im Wahlprogramm der Union. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.
Es solle nun Technologieoffenheit geben. Der CDU-Politiker Lars Rohwer sagte, die Koalition beende Habecks „Heizungsmurks“.
„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
CO₂-Preis,
Gasnetzentgelte,
Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
Foto: mf/Epoch Times
Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
Foto: mf/Epoch Times
Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
Mindestens 17 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben laut Medienberichten rund 170 Millionen Euro an Beitragsgeldern in riskanten Immobilienfonds verloren. (Archivbild) - Foto: ---/GKV-Spitzenverband/dpa
Union und SPD haben sich auf zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf für die Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verständigt.
Die Koalition legte im Bundestag einen Katalog von mehr als 60 Änderungsanträgen vor. Sie sehen etwas niedrigere Belastungen für Familien vor, eine geringere Absenkung des Bundeszuschusses und Änderungen beim Herstellerabschlag für Pharmakonzerne. Kassenvertreter begrüßten die Änderungen grundsätzlich. Aus der Opposition kam Kritik.
Entlastungen für Familien
Geplante Belastungen für Versicherte bei Zuzahlungen und der Familienversicherung will die Koalition nun etwas abmildern. Beim geplanten Zusatzbeitrag für die Familienversicherung sollen nun Eltern mit Kindern bis einschließlich elf Jahren ausgenommen bleiben. Bisher sollte das nur bis sechs Jahre gelten.
Vorgesehen ist auch, den Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Kassen statt um zwei Milliarden Euro nun 2027 um 1,35 Milliarden Euro und 2028 um 1,55 Milliarden Euro zu verringern. Finanziert werden soll dies durch Einnahmen aus einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Getränke.
Die vom Bund gezahlten GKV-Beiträge für Empfänger von Grundsicherung sollen um 750 Millionen Euro höher ausfallen als bisher geplant. Sie sollen damit 2027 nun eine Milliarden Euro betragen, 2028 rund 1,25 Milliarden Euro und danach wie vorgesehen weiter ansteigen.
Der bislang vorgesehene dynamische Herstellerabschlag für die Pharmakonzerne soll daneben durch einen festen, gleichbleibenden Abschlag von 15,5 Prozent ersetzt werden. Dies sind 8,5 Prozentpunkte mehr als bisher. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.
Kassenvertreter grundsätzlich zustimmend
Der GKV-Spitzenverband als Vertretung der Kassen begrüßte die Änderungen grundsätzlich. „Die jetzt bekanntgewordenen Änderungen an der Finanzierungsreform weisen in die richtige Richtung“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Oliver Blatt.
Er verwies darauf, dass der Anstieg der Zuzahlungen „leicht begrenzt“ werde, der Bund „etwas mehr für die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden“ zahle und insgesamt „alle Bereiche im Gesundheitswesen einen Sparbeitrag“ leisteten.
Ob damit die Beiträge tatsächlich stabil bleiben würden, sei jedoch „noch nicht gesichert“, erklärte Blatt. Er kritisierte dabei auch ein „Schonprogramm für die Pharmaindustrie“, die nun weniger Abschläge bei Medikamentenpreisen fürchten müsse.
DKG übt scharfe Kritik
Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): „Diese Änderungsanträge retten die Krankenhausversorgung nicht“, sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Gerald Gaß der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
„Sie enthalten zwar punktuelle Verbesserungen, etwa beim Pflegebudget, ändern aber nichts am grundlegenden Problem: Der kalte Strukturwandel wird nicht gebremst, sondern weiter beschleunigt.“
Auch die Pharmabranche zeigte sich nicht zufrieden. Auch mit den Nachbesserungen nehme die Bundesregierung „erhebliche zusätzliche Schäden für den Pharmastandort Deutschland in Kauf“, erklärte der Verband Pharma Deutschland.
Mit der Verdoppelung des Herstellerabschlags, der sich durch unbefristet geltende weitere Maßnahmen weiter erhöhen werde, „riskiert die Bundesregierung nun sehenden Auges neue Standortschäden“.
Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic kritisierte scharf, dass der umfangreiche Änderungskatalog mit 64 Änderungen auf 278 Textseiten den Oppositionsfraktionen erst am späten Sonntagabend zugegangen sei.
„Eine sorgfältige Beratung der umfassenden Änderungsanträge mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die Krankenhäuser und ihrer Beschäftigten ist so kaum zu gewährleisten“, sagte Mihalic der Nachrichtenagentur AFP.
Linnemann zuversichtlich
CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zeigte sich seinerseits zuversichtlich, dass das Gesetz am Freitag im Bundestag und dann auch direkt im Bundesrat verabschiedet werden könne. Erfolgsaussichten für mögliche Klagen wegen zu kurzer Befassungsfristen für das Parlament mit den Änderungsanträgen sah er nicht.
Wichtig sei, dass die Reform dazu führe, dass die Kassenbeiträge stabil gehalten würden. Denn steigende Beiträge seien „Gift“ für den Arbeitsmarkt in Deutschland.
Versicherte und Beschäftigte müssen auch nach den Nachbesserungen „weiterhin die Hauptlast dieser verfehlten Gesundheitspolitik tragen“, kritisierte die Linken-Fachpolitikerin Tamara Mazzi. Trotz Kürzungen von 6,7 Milliarden Euro bei Kranken- und Pflegeversicherung sei es „ein Rätsel“, wie „die Beiträge dadurch langfristig stabilisiert werden sollen“. (afp/red)
Foto: Sascha Schuermann / AFP via Getty Images; Montage: Epoch Times
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Aufstände befürchtet
Prof. Werner Patzelt (CDU) sieht die AfD als die stärkste Kraft nach den Landtagswahlen und befürchtet wochenlange „bürgerkriegsähnliche Umstände“. Im Interview mit Epoch Times spricht der Politikwissenschaftler über mögliche Mehrheiten sowie darüber, welche Auswirkungen auf Bundespolitik und Gesellschaft zu erwarten sind.
Union und SPD beraten heute über Reformen bei Steuern, Rente und Pflege. Der größte Streitpunkt bleibt die Finanzierung von Steuerentlastungen. Einig ist sich die Koalition darüber, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten. Die SPD will zudem vor allem Besserverdienende stärker belasten – etwa durch einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Die Umweltaktivistin Luisa Neubauer und die linke Initiative Campact unterstützen die Sitzblockaden gegen den AfD-Parteitag. Erwartet werden 50.000 Teilnehmer. Thüringens Innenminister betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien. Die Polizei warnt vor gewaltbereiten Linksextremisten.
Ab heute erhebt die EU einen neuen Zoll auf Päckchen aus Nicht-EU-Ländern. Dieser liegt bei drei Euro pro Produktkategorie. Zuvor konnten Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro ohne zusätzliche Verzollung eingeführt werden. Die EU will damit die Paketflut von Billiganbietern wie beispielsweise Shein und Temu eindämmen.
Das Bundeskabinett hat heute zwei Gesetzentwürfe beschlossen, um die Bundeswehr zu stärken. Geplant ist, den Bau militärischer Infrastruktur zu beschleunigen – unter anderem durch Ausnahmen im Umwelt- und Naturschutzrecht. Außerdem sollen Reservisten künftig auch ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers zu Wehrübungen verpflichtet werden können.
Die Koalition will kleine und mittlere Einkommen entlasten. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.
Steuerreform
Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.
Änderungen bei der Arbeitszeit
Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.
Rente
Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.
Gesundheit und Pflege
In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.
Bürokratie
Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
SPD-Politiker Lars Klingbeil. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Koalitionsspitzen beraten am 1. Juli über zwei Steuerreform-Modelle mit einem Entlastungsvolumen von 17 beziehungsweise 28 Milliarden Euro.
Beide Varianten sehen höhere Spitzen- und Reichensteuersätze vor, während die Entlastung der Mittelschicht geringer ausfallen könnte als zunächst erwartet.
Die Finanzierung über Änderungen bei der Erbschaftsteuer bleibt einer der größten Streitpunkte zwischen Union und SPD.
Neben der Steuerpolitik sollen auch Arbeitsmarkt-, Renten-, Pflege- und Bürokratiereformen Teil des Koalitionspakets werden.
Am Mittwoch, dem 1. Juli, kommen die Koalitionsspitzen zu Verhandlungen über die geplante Steuerreform zusammen, mit der die Bürger ab 2027 entlastet werden sollen. Bereits vor etwa zwei Wochen war die Rede von zwei Konzepten, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorlegen wolle. Nun will der „Stern“ zwei aktualisierte Vorschläge erhalten haben, die sich in einigen Punkten von den zuvor bekannten Entwürfen unterscheiden.
Klingbeil-Pakete sollen Entlastungen vor allem für mittlere Einkommen bringen
Dem Bericht zufolge soll das größere der beiden Reformpakete eine Steuerentlastung im Umfang von etwa 28 Milliarden Euro bewirken. Dabei liege der Fokus auf der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Nach den Berechnungen sollen Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro künftig um rund 800 bis 900 Euro pro Jahr entlastet werden.
Die Finanzierung würde teilweise über das Ende von Vergünstigungen und Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer, höhere Spitzen- und Reichensteuersätze sowie den Abbau von Subventionen erfolgen. Welche Subventionen gemeint sind, bleibt offen. Rund 35 Millionen Steuerpflichtige sollen dadurch entlastet werden. Singles würden bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 140.000 Euro noch profitieren.
Die kleinere Reform hätte ein Entlastungsvolumen von 17 Milliarden Euro. Die Entlastung für niedrigere Einkommen wäre nur noch etwa halb so hoch und würde bereits bei einem Bruttoeinkommen von etwa 115.000 Euro für Singles enden. Spitzen- und Reichensteuersatz würden ebenfalls steigen, allerdings ohne Gegenfinanzierung über die Erbschaftsteuer.
Entlastungen im Steuerkonzept deutlich geringer als zuvor berichtet
Vor zwei Wochen war noch von einem Reformvolumen von 10 oder 20 Milliarden Euro die Rede. Der Spitzensteuersatz sollte möglicherweise erst ab 85.000 Euro greifen – nun ist je nach Modell von 76.508 oder 75.657 Euro die Rede. Dafür soll er in beiden Varianten von 42 auf 44 Prozent steigen. Derzeit beginnt der Spitzensteuersatz bei knapp 70.000 Euro zu greifen.
Die Reichensteuer sollte den Modellen zufolge, über die Mitte Juni berichtet wurde, bei 47,5 Prozent liegen. Nun ist von 48 oder 49 Prozent die Rede. Fällig werden soll sie künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Vor zwei Wochen war noch vom heutigen Schwellenwert von knapp 280.000 Euro die Rede. Aktuell liegt die sogenannte Reichensteuer bei 45 Prozent und wird ab einem Einkommen von knapp 278.000 Euro fällig.
Vor allem bei der Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz nach oben fällt auf, dass diese nun deutlich geringer ausfallen soll als ursprünglich angenommen wurde. Der Grundfreibetrag soll je nach Modell bei 12.900 oder 13.084 Euro liegen. Heute beträgt er 12.348 Euro. Anschließend greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.
„FairErben“ nicht in Konzepten enthalten – Vorbehalte in der Union gegen Erbschaftsteuer
Die Entlastungskonzepte würden damit deutlich weniger großzügig ausfallen als noch vor kurzem in Rede stand. Im Gegensatz dazu würden die Belastungen für Wohlhabende möglicherweise früher greifen und höher ausfallen. Schon das müsste die Union ihrer Basis und ihren Wählern vermitteln.
Die SPD bringt Änderungen bei der Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Entlastungspakets ins Spiel und will beseitigen, was sie für Schlupflöcher und Privilegien hält. Die CSU lehnt Änderungen bei der Erbschaftsteuer kategorisch ab, auch in der CDU gibt es dafür wenig Sympathien. Man sorgt sich vor allem um Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen. Allerdings hatte Bundeskanzler Friedrich Merz seine Bereitschaft erklärt, den Spitzensteuersatz zu „glätten“ – im Gegenzug zum möglichen Wegfall des Solidaritätszuschlags.
Allerdings ist auch von dem Konzept „FairErben“ keine Rede mehr, das die SPD Anfang des Jahres vorgestellt hatte. Dieses hätte einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vorgesehen, der steuerfrei vererbt werden könne. Für Unternehmensvermögen solle er bei 5 Millionen Euro liegen. Alles, was darüber hinausgeht, solle progressiver Besteuerung unterliegen. Dabei soll die Begleichung der Steuerverbindlichkeiten auf 20 Jahre erstreckt werden können.
Gegenfinanzierung über neue Schulden schloss Klingbeil aus
Klingbeil hatte betont, dass die Steuerreform möglichst aufkommensneutral sein solle. Zusätzliche Schulden zur Finanzierung hatte er ausgeschlossen. Deshalb müsse die Gegenfinanzierung über höhere Steuern im oberen Bereich, einen Subventionsabbau sowie teilweise auch die Erbschaftsteuer erfolgen.
Neu ist außerdem, dass die Steuerreform inzwischen unmittelbar mit anderen Reformen, etwa im Arbeits- und Sozialrecht, verknüpft werden soll. So bringt die Union unter anderem einen Karenztag im Krankheitsfall und Lockerungen beim Kündigungsschutz ins Spiel. Dies stößt bei der SPD auf deutliche Ablehnung.
Mehrere SPD-Abgeordnete hatten einem AFP-Bericht zufolge verlangt, mit noch weitreichenderen Forderungen nach einer Beteiligung von Vermögenden in den Koalitionsausschuss zu gehen. In einem Impulspapier hieß es, diese sollten eine einmalige Vermögensabgabe leisten. Sie soll Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro betreffen. Außerdem solle es Änderungen bei der Vermögens- und Erbschaftsteuer geben.
SPD-Abgeordnete fordern einmalige Vermögensabgabe
Die Abgeordneten Annika Klose, Sanae Abdi, Jan Dieren, Ruppert Stüwe und Carolin Wagner treten zudem für Preisobergrenzen bei Energie und Lebensmitteln sowie eine Übergewinnsteuer ein. Außerdem fordern sie einen „bundesweiten Mietendeckel“. Darüber hinaus wenden sie sich gegen Reformen, die zu längeren Arbeitszeiten oder Kürzungen beim Wohngeld und anderen sozialen Leistungen führen würden.
Die SPD solle, so heißt es in dem Impulspapier, „nicht Reformen gegen die Interessen der Menschen allein mit Verweis auf Haushaltslöcher durchdrücken“. Im Koalitionsausschuss geht es neben der Steuerreform auch um Themen wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege, Gesundheit und Bürokratie.
Bundestagssitzung (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze
Aktuelle Stunde im Bundestag am 24. Juni
Streit um Aussagen von Luigi Pantisano zur CDU
Debatte über politische Verantwortung und Einordnung
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags befassen sich am Mittwoch, dem 24. Juni, in einer Aktuellen Stunde mit dem Bundesparteitag der Linken. Die Aussprache steht unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Luigi Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und wurde auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angesetzt. Für die Debatte ist eine Stunde ab 15:55 vorgesehen.
Hintergrund sind Äußerungen des neu gewählten Co-Vorsitzenden der Linken, Pantisano, die nach seiner Wahl am Sonntag, dem 21. Juni, in Potsdam in einem Interview gefallen waren. Dabei hatte er der CDU vorgeworfen, eine „faschistische Politik“ zu verfolgen, und zudem einen Zusammenhang zwischen CDU, AfD und extremistischen Positionen hergestellt. Die Aussagen lösten parteiübergreifend deutliche Kritik aus und wurden auch innerhalb der politischen Debatte als eskalierend bewertet.
Im weiteren Verlauf nahm Pantisano seine Äußerungen teilweise zurück und entschuldigte sich. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, seine Aussage, es gebe keinen Unterschied zwischen der Politik der CDU und der AfD, sei „verkürzt und in dieser Form falsch“ gewesen. Er bat insbesondere bei jenen in der CDU um Entschuldigung, die sich klar für eine Abgrenzung zur AfD aussprechen. Zugleich betonte er, dass seine grundsätzliche Kritik am politischen Kurs der Union bestehen bleibe und äußerte weiterhin Sorgen über ein mögliches politisches Zusammenrücken von CDU und AfD.
Die Entschuldigung stieß jedoch auf scharfe Ablehnung in Teilen der Union. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies die Einordnung als „verkürzt“ zurück und bezeichnete diese Darstellung als unglaubwürdig. Die Aussage Pantisanos sei eindeutig gewesen, eine Relativierung im Nachhinein werde als Versuch gewertet, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Linnemann kritisierte zudem den Bundesparteitag der Linken insgesamt und warf der Partei eine problematische politische Entwicklung sowie eine Verwischung demokratischer Grenzen vor.
In der politischen Bewertung der Union wird der Vorfall auch in einen größeren Kontext gestellt. Mehrere Vertreter der CDU sehen sich durch die Vorgänge in ihrer Kritik an der Linkspartei bestätigt und bekräftigen die Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit. Pantisano selbst sieht sich wiederum mit dem Vorwurf konfrontiert, durch seine Wortwahl politische Konflikte weiter zugespitzt zu haben, während er zugleich auf eine notwendige Differenzierung zwischen demokratischen Parteien und extremistischen Kräften verweist.
Die Aktuelle Stunde im Bundestag soll diese unterschiedlichen Positionen aufgreifen und die politischen wie gesellschaftlichen Implikationen der Debatte um die Aussagen Pantisanos und den Verlauf des Parteitags der Linken erörtern. (dpa/afp/red)
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Regierungskrise in Großbritannien
Der britische Premierminister Keir Starmer hat nach massivem Druck aus den eigenen Reihen seinen Rücktritt bekannt gegeben. Als Regierungschef will er im Amt bleiben, bis ein Nachfolger gewählt ist. Dieser steht schon in den Startlöchern: Andy Burnham, der bisherige Bürgermeister von Manchester, kündigte bereits seine Kandidatur für die Nachfolge an.
Linken-Chef Luigi Pantisano hat sich für seine umstrittene Aussage über eine angeblich „faschistische Politik“ der CDU entschuldigt. Er räumte ein, dass seine Formulierung verkürzt und falsch gewesen sei. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann lehnte die Bitte um Entschuldigung jedoch ab. Mehrere Unionspolitiker forderten Pantisanos Rücktritt.
Die kommunalen Spitzenverbände warnen heute in Berlin: Die Kassen der Kommunen sind leer, Rücklagen aufgebraucht. Für die kommenden Jahre wird jeweils ein Defizit von fast 30 Milliarden Euro erwartet. Präsident Achim Brötel spricht von explodierenden Schuldenbergen. Über die kommunalen Finanzen beraten Bund und Länder am Donnerstag im Kanzleramt.
Deutschland steht vor einer großen Rentenreform. Die Rentenkommission empfiehlt unter anderem, das Rentenalter schrittweise anzuheben, die abschlagsfreie „Rente mit 63“ abzuschaffen und eine verpflichtende Kapitalrente einzuführen. Kritik kommt vor allem von Linken und Gewerkschaften. Union und SPD warnten davor, das Gesamtpaket zu zerpflücken, wodurch es seine Wirkung verlieren würde.
Die USA und der Iran haben sich auf einen Fahrplan für ein Friedensabkommen geeinigt. Laut den Vermittlerstaaten Katar und Pakistan sollen ein Kommunikationskanal für die Straße von Hormus und ein Konfliktlösungsstab für den Libanon eingerichtet werden. Die USA haben außerdem angekündigt, ihre Ölsanktionen gegen den Iran für 60 Tage auszusetzen.
Der Entwurf zum Arbeitszeitgesetz von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sorgt für Diskussion in der Regierungskoalition. - Foto: Kay Nietfeld/dpa
In Kürze:
Streit über tägliche vs. wöchentliche Arbeitszeitgrenze
Arbeitgeber für Flexibilisierung, Gewerkschaften dagegen
Koalition sucht Kompromiss im Ausschuss
Zwischen den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD ist ein heftiger Streit um die Gestaltung des Arbeitszeitgesetzes ausgebrochen. In einem geleakten Referentenentwurf, will die SPD-Politikerin Bärbel Bas die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit begrenzen, berichtet die WELT. So soll eine neue Regelung lediglich für Firmen mit Tarifverträgen gelten.
Linnemann: Entwurf „keine Grundlage“ für Diskussionen
Demnach heißt es in dem Papier auf Seite 2: „Die Tarifvertragsparteien und unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebspartner erhalten die Möglichkeit, statt einer täglichen eine wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren.“ Auf Seite 4 heißt es weiter, dass dies möglich sein soll, wenn die Tarifverträge dies zuließen. Zudem müsse der Schutz der Gesundheit sichergestellt sein.
14 Wirtschaftsverbände haben hingegen eine grundsätzliche Reform des Arbeitszeitgesetzes gefordert. Sie argumentieren mit mehr Gestaltungsspielräumen für Betriebe und Beschäftigte. Dabei verweisen sie auf den Koalitionsvertrag, der eine Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Arbeitszeit vorsieht. Auch die Union lehnt eine Verknüpfung mit Tarifverträgen ab. In dieser Form sei der Referentenentwurf „keine Grundlage“ für eine weitere Diskussion, betont Generalsekretär Carsten Linnemann (CDU), wie das „Handelsblatt“ berichtet.
„Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir für alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal ob mit oder ohne Tarifbindung“, ergänzt der Sprecher der Unionsfraktion für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (CDU), am Donnerstag, 18. Juni.
Die SPD-Spitze hat laut WELT ein Entgegenkommen ankündigt. Man arbeite intensiv an wichtigen Reformen, dies erfordere Kompromisse.
Gewerkschaften sind gegen Reformen
Der Entwurf hatte am Donnerstag für Krach in der Koalition gesorgt. CDU-Generalsekretär Linnemann übte Kritik an dem Papier: „Der kursierende Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium entspricht nicht der Vereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung im Koalitionsvertrag und kann daher keine Grundlage für die weitere Arbeit der Koalition sein.“
Eine Einigung soll bei einem Koalitionsausschuss am 1. Juli erzielt werden. Dann stehen weitere Reformpläne zu Rente, Steuern und Arbeitsmarkt an. Laut SPD-Führung sei das Reformpaket „eine gemeinsame Kraftanstrengung, damit es danach für alle einfacher und fairer ist“.
Von den Reformen erwarten sie eine positive Wirkung auf Wirtschaftswachstum, den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit. Sozialkürzungen lehnt die SPD hingegen ab.
Die Gewerkschaften lehnen die Reform ab. Es sei das Ziel der Arbeitgeber, „ihre Beschäftigten nach Belieben einzusetzen“. Die derzeitige Regelung sichere zudem die Gesundheit der Beschäftigten.
Das Amtsgericht Aschaffenburg verurteilte eine Frau auf Basis des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch wegen Beleidigung zu 90 Tagessätzen. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Angeklagte hatte den Oberbürgermeister unter anderem als „Opferbürgermeister“ bezeichnet.
Ein leitender Oberstaatsanwalt befasste sich mit der Angelegenheit.
CDU-Generalsekretär Linnemann plädiert für die Abschaffung von Paragraf 188 Strafgesetzbuch.
Einen Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ zu bezeichnen, hatte für eine Frau in Aschaffenburg Konsequenzen. Weil sie den früheren Rathauschef Jürgen Herzing so nannte, verurteilte das Amtsgericht sie zu 90 Tagessätzen. Der Fall wurde bereits 2023 verhandelt. Der Strafantrag war im März 2022 gestellt worden, wie das Nachrichtenportal „NiUS“ nach Recherchen berichtete.
Anwalt Sattelmaier: Äußerungen sind ein juristisches Nichts
Demzufolge hatte die Frau das damalige Stadtoberhaupt auch als „Opferbürgermeister“ bezeichnet. Beide Ausdrücke postete sie in einer Gruppe des Messengers Telegram.
„NiUS“ liegen eigenen Angaben zufolge Strafbefehl und Urteil vor. Der Verteidiger der Angeklagten, der Kölner Strafrechtler Dirk Sattelmaier, nannte das Urteil falsch. Die Äußerungen der Frau seien ein „juristisches Nichts“ und keine Beleidigungen. Dieser Tatbestand werde von den Gerichten mittlerweile teilweise unterschiedlich ausgelegt. Auch das Wort „Lügenfritz“ sei „überhaupt keine Beleidigung“.
Dass sich mit dem Fall sogar ein leitender Oberstaatsanwalt befasst hat, findet Sattelmaier befremdlich. Er sagte, üblicherweise beschäftige sich die Staatsanwaltschaft mit schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag, nicht mit solchen Kleinigkeiten. Der Oberstaatsanwalt, der sich mit dem Fall der Frau befasste, sei auch im Zusammenhang mit Meinungsdelikten während der Corona-Maßnahmen „sehr aktiv“ gewesen.
Der umstrittene Paragraf 188 Strafgesetzbuch wurde 2021 erweitert und berücksichtigt seither auch Kommunalpolitiker. Erst jüngst hatte das Amtsgericht Öhringen, Baden-Württemberg, einen Facebook-Nutzer zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er im Kontext eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ verwendet hatte.
Debatte um Abschaffung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“
Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erstattete während seiner Amtszeit zahlreiche Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Beleidigungen. Einige Verfahren führten zu Strafbefehlen oder Verurteilungen, andere wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
Diese Verfahren und auch das „Lügenfritz“-Verfahren haben wesentlich zur Verstärkung der öffentlichen Debatte über die Anwendung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch beigetragen. Im vergangenen Januar sprach sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Abschaffung aus.
Ursprünglich sei es die Idee gewesen, „Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, kommentierte er die erweiterte Neufassung aus dem Jahr 2021. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei aber das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle“, so Spahn.
Im Fahrwasser des „Lügenfritz“-Urteils hatte sich kürzlich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisch über den Paragrafen geäußert. Er gebe den Menschen das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Auf das Urteil angesprochen sagte er: „Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf.“ Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag jedoch noch gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.
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Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“
Arbeitsministerin Bärbel Bas spricht sich erneut für ein einheitliches Rentensystem im Rahmen einer Bürgerversicherung aus. Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt sie ab. Auch Sonderregelungen für Beamte stellt sie infrage. Zugleich berichtet Bas von persönlichen Angriffen und Hassnachrichten. Sie sagt, sie sei für manche Menschen durch ihren Einsatz für sozialen Ausgleich zu einem „personifizierten Feindbild“ geworden.
Der Halbleiterstandort Sachsen zählt mittlerweile zu den wichtigsten Mikroelektronik-Standorten Europas. Das sagt Bundeskanzler Merz beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow. Demnach stammt bereits jeder dritte in Europa produzierte Chip aus Sachsen.
Kubicki-Effekt
Die FDP erreicht nach der Wahl des neuen Parteichefs Wolfgang Kubicki in einer Sonntagsumfrage wieder 5 Prozent. Mit Ausnahme des BSW, das nur auf 2 Prozent kommt, verbessern sich laut dem Forschungsinstitut alle Oppositionsparteien aufgrund der Unzufriedenheit mit der Regierungskoalition. Die Union fällt hingegen auf 24 Prozent, die SPD auf 11 Prozent.
In der Europäischen Union tritt am 12. Juni das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Die Reform schafft EU-weit einheitliche Regeln für Abschiebungen, Abschiebehaft und Wiedereinreiseverbote. Wer gegen eine Abschiebung klagt, kann nicht mehr automatisch in der EU bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hilfsorganisationen warnen vor Einschränkungen von Grundrechten.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat den neuen ungarischen Ministerpräsidenten Peter Magyar in Berlin mit militärischen Ehren empfangen. Magyar kündigte an, sein Land wolle ein „ehrlicher und verlässlicher Partner“ in der EU sein. Gleichzeitig stellte er klar, dass Ungarn weiterhin keine Waffen an die Ukraine liefern und auch EU-Beitrittsgespräche vorerst blockieren werde.
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU). - Foto: via dts Nachrichtenagentur
In Kürze:
Die Koalition streitet über die Finanzierung der geplanten BAföG-Reform und möglicher Leistungserhöhungen.
Vorgesehen sind eine höhere Wohnkostenpauschale, eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro sowie eine spätere Anhebung des Grundbedarfs.
SPD-Politiker werfen der Union Verunsicherung von Studenten vor und pochen auf die Umsetzung der Reform.
Aussagen von Forschungsministerin Dorothee Bär zu Studentenjobs lösten zusätzliche Kritik aus.
Die Frage der BAföG-Reform belastet die Koalition. Eigentlich hatte das Bundesforschungsministerium bereits Ende April verkündet, dass sich Union und SPD auf die Finanzierung geeinigt hätten. Bundeskanzler Friedrich Merz und Regierungssprecher Stefan Kornelius machten jedoch zu Wochenbeginn deutlich, dass die geplante Reform weiterhin unter Finanzierungsvorbehalt steht.
Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) stellte die vereinbarte Reform zwar nicht infrage – diese soll das Kabinett im Juli beschließen. Allerdings sei noch nicht gesichert, dass es zu der vorgesehenen Erhöhung der Leistungen kommen werde.
Was das BAföG-Paket beinhalten soll
Die Einigung umfasst im Wesentlichen zwei Punkte: Die Wohnkostenpauschale für Studenten, die nicht bei ihren Eltern leben, soll von 380 auf 440 Euro steigen. In weiterer Folge soll der Grundbedarfssatz von derzeit 475 Euro schrittweise auf das Niveau der Grundsicherung angepasst werden.
Der Bezug von Bürgergeld ist für Immatrikulierte grundsätzlich nicht vorgesehen. Für Studienanfänger aus bedürftigen Familien soll es allerdings eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro geben, die nicht zurückgezahlt werden muss. Anspruchsberechtigt seien Studienanfänger, die nicht älter als 25 Jahre sind, Bürgergeld beziehen und in Familien leben, die ihr Einkommen aufbessern müssen.
Die Antrags- und Verwaltungsverfahren für das BAföG sollen zudem modernisiert und entbürokratisiert werden. Außerdem ist eine regelmäßigere Anpassung von Bedarfssätzen und Freibeträgen vorgesehen. Die Erhöhung der Wohnkostenpauschale soll bereits zum Wintersemester 2026/27 stattfinden. Die Umsetzung der Erhöhung des Grundbedarfs soll dagegen in zwei Schritten ab 2027/28 erfolgen.
Bär: „Kein Drama“, wenn Studenten nebenbei jobben
Dass aus der Union jetzt Stimmen kommen, die den Finanzierungsvorbehalt des Koalitionsvertrags anmahnen, sorgt in der SPD für Unmut. Vizefraktionschefin Wiebke Esdar wirft dem Kanzleramt vor, junge Menschen zu verunsichern. Die Finanzierung stehe, so Esdar. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil habe die Reform bereits in seiner Haushaltsplanung abgebildet, betonte sie.
Gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ hatte Ministerin Bär erklärt, sie habe Zweifel an der Umsetzbarkeit der BAföG-Reform angesichts des allgemeinen Spardrucks. Zudem sei es „kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben – viele sammeln dabei sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“, so Bär.
SPD-Abgeordnete bringt wegen BAföG-Reform Koalitionsbruch ins Spiel
Juso-Chef Philipp Türmer kritisierte die Aussagen am 1. Juni im Deutschlandfunk als „ehrlicherweise saudumme Klischees“ über angeblich „faule Studenten“, die „doch mal arbeiten“ sollten. Tatsächlich seien bereits rund 65 Prozent der Studenten neben dem Studium berufstätig – mehr als in früheren Generationen.
Trotzdem lebten 50 Prozent der Immatrikulierten, die nicht mehr zu Hause wohnten, in Armut. Grund dafür seien die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die Tatsache, dass das BAföG eben nicht ausreiche. Die Ministerin solle sich auf die Seite der Betroffenen stellen, mahnt Türmer: „Sie müsste ein Interesse daran haben, dass es in Deutschland nicht vom Geldbeutel abhängt, ob man sich das Studieren leisten kann.“
Die bayerische SPD-Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner erhöhte den Druck auf den Koalitionspartner. In einem am Montag veröffentlichten Meme deutete sie an, dass die SPD bei einem Scheitern der BAföG-Reform Konsequenzen ziehen könnte: „Wenn die BAföG-Erhöhung nicht zum Wintersemester kommt – dann gehen wir!“
Später löschte sie das Bild. Screenshots davon verbreiten sich jedoch weiterhin in den sozialen Medien. Aus dem Bundesforschungsministerium hieß es unterdessen, man arbeite „mit Nachdruck“ daran, dass die BAföG-Reform Ende Juli im Bundeskabinett verabschiedet werden könne und zum Wintersemester in Kraft trete.