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Vor Koalitionsausschuss: Neue Steuerpläne bringen Union in Erklärungsnot


In Kürze:

  • Die Koalitionsspitzen beraten am 1. Juli über zwei Steuerreform-Modelle mit einem Entlastungsvolumen von 17 beziehungsweise 28 Milliarden Euro.
  • Beide Varianten sehen höhere Spitzen- und Reichensteuersätze vor, während die Entlastung der Mittelschicht geringer ausfallen könnte als zunächst erwartet.
  • Die Finanzierung über Änderungen bei der Erbschaftsteuer bleibt einer der größten Streitpunkte zwischen Union und SPD.
  • Neben der Steuerpolitik sollen auch Arbeitsmarkt-, Renten-, Pflege- und Bürokratiereformen Teil des Koalitionspakets werden.

 
Am Mittwoch, dem 1. Juli, kommen die Koalitionsspitzen zu Verhandlungen über die geplante Steuerreform zusammen, mit der die Bürger ab 2027 entlastet werden sollen. Bereits vor etwa zwei Wochen war die Rede von zwei Konzepten, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorlegen wolle. Nun will der „Stern“ zwei aktualisierte Vorschläge erhalten haben, die sich in einigen Punkten von den zuvor bekannten Entwürfen unterscheiden.

Klingbeil-Pakete sollen Entlastungen vor allem für mittlere Einkommen bringen

Dem Bericht zufolge soll das größere der beiden Reformpakete eine Steuerentlastung im Umfang von etwa 28 Milliarden Euro bewirken. Dabei liege der Fokus auf der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Nach den Berechnungen sollen Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro künftig um rund 800 bis 900 Euro pro Jahr entlastet werden.
Die Finanzierung würde teilweise über das Ende von Vergünstigungen und Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer, höhere Spitzen- und Reichensteuersätze sowie den Abbau von Subventionen erfolgen. Welche Subventionen gemeint sind, bleibt offen. Rund 35 Millionen Steuerpflichtige sollen dadurch entlastet werden. Singles würden bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 140.000 Euro noch profitieren.
Die kleinere Reform hätte ein Entlastungsvolumen von 17 Milliarden Euro. Die Entlastung für niedrigere Einkommen wäre nur noch etwa halb so hoch und würde bereits bei einem Bruttoeinkommen von etwa 115.000 Euro für Singles enden. Spitzen- und Reichensteuersatz würden ebenfalls steigen, allerdings ohne Gegenfinanzierung über die Erbschaftsteuer.

Entlastungen im Steuerkonzept deutlich geringer als zuvor berichtet

Vor zwei Wochen war noch von einem Reformvolumen von 10 oder 20 Milliarden Euro die Rede. Der Spitzensteuersatz sollte möglicherweise erst ab 85.000 Euro greifen – nun ist je nach Modell von 76.508 oder 75.657 Euro die Rede. Dafür soll er in beiden Varianten von 42 auf 44 Prozent steigen. Derzeit beginnt der Spitzensteuersatz bei knapp 70.000 Euro zu greifen.
Die Reichensteuer sollte den Modellen zufolge, über die Mitte Juni berichtet wurde, bei 47,5 Prozent liegen. Nun ist von 48 oder 49 Prozent die Rede. Fällig werden soll sie künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Vor zwei Wochen war noch vom heutigen Schwellenwert von knapp 280.000 Euro die Rede. Aktuell liegt die sogenannte Reichensteuer bei 45 Prozent und wird ab einem Einkommen von knapp 278.000 Euro fällig.
Vor allem bei der Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz nach oben fällt auf, dass diese nun deutlich geringer ausfallen soll als ursprünglich angenommen wurde. Der Grundfreibetrag soll je nach Modell bei 12.900 oder 13.084 Euro liegen. Heute beträgt er 12.348 Euro. Anschließend greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

„FairErben“ nicht in Konzepten enthalten – Vorbehalte in der Union gegen Erbschaftsteuer

Die Entlastungskonzepte würden damit deutlich weniger großzügig ausfallen als noch vor kurzem in Rede stand. Im Gegensatz dazu würden die Belastungen für Wohlhabende möglicherweise früher greifen und höher ausfallen. Schon das müsste die Union ihrer Basis und ihren Wählern vermitteln.
Die SPD bringt Änderungen bei der Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Entlastungspakets ins Spiel und will beseitigen, was sie für Schlupflöcher und Privilegien hält. Die CSU lehnt Änderungen bei der Erbschaftsteuer kategorisch ab, auch in der CDU gibt es dafür wenig Sympathien. Man sorgt sich vor allem um Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen. Allerdings hatte Bundeskanzler Friedrich Merz seine Bereitschaft erklärt, den Spitzensteuersatz zu „glätten“ – im Gegenzug zum möglichen Wegfall des Solidaritätszuschlags.
Allerdings ist auch von dem Konzept „FairErben“ keine Rede mehr, das die SPD Anfang des Jahres vorgestellt hatte. Dieses hätte einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vorgesehen, der steuerfrei vererbt werden könne. Für Unternehmensvermögen solle er bei 5 Millionen Euro liegen. Alles, was darüber hinausgeht, solle progressiver Besteuerung unterliegen. Dabei soll die Begleichung der Steuerverbindlichkeiten auf 20 Jahre erstreckt werden können.

Gegenfinanzierung über neue Schulden schloss Klingbeil aus

Klingbeil hatte betont, dass die Steuerreform möglichst aufkommensneutral sein solle. Zusätzliche Schulden zur Finanzierung hatte er ausgeschlossen. Deshalb müsse die Gegenfinanzierung über höhere Steuern im oberen Bereich, einen Subventionsabbau sowie teilweise auch die Erbschaftsteuer erfolgen.
Neu ist außerdem, dass die Steuerreform inzwischen unmittelbar mit anderen Reformen, etwa im Arbeits- und Sozialrecht, verknüpft werden soll. So bringt die Union unter anderem einen Karenztag im Krankheitsfall und Lockerungen beim Kündigungsschutz ins Spiel. Dies stößt bei der SPD auf deutliche Ablehnung.
Mehrere SPD-Abgeordnete hatten einem AFP-Bericht zufolge verlangt, mit noch weitreichenderen Forderungen nach einer Beteiligung von Vermögenden in den Koalitionsausschuss zu gehen. In einem Impulspapier hieß es, diese sollten eine einmalige Vermögensabgabe leisten. Sie soll Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro betreffen. Außerdem solle es Änderungen bei der Vermögens- und Erbschaftsteuer geben.

SPD-Abgeordnete fordern einmalige Vermögensabgabe

Die Abgeordneten Annika Klose, Sanae Abdi, Jan Dieren, Ruppert Stüwe und Carolin Wagner treten zudem für Preisobergrenzen bei Energie und Lebensmitteln sowie eine Übergewinnsteuer ein. Außerdem fordern sie einen „bundesweiten Mietendeckel“. Darüber hinaus wenden sie sich gegen Reformen, die zu längeren Arbeitszeiten oder Kürzungen beim Wohngeld und anderen sozialen Leistungen führen würden.
Die SPD solle, so heißt es in dem Impulspapier, „nicht Reformen gegen die Interessen der Menschen allein mit Verweis auf Haushaltslöcher durchdrücken“. Im Koalitionsausschuss geht es neben der Steuerreform auch um Themen wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege, Gesundheit und Bürokratie.
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Elterngeld, Bürgergeld, Rente: Wo Schwarz-Rot sparen will


In Kürze:

  • Milliardenloch im Haushalt erhöht Reformdruck.
  • Klare Sparvorgabe von Lars Klingbeil an alle Ministerien
  • Elterngeld gerät erneut ins Visier der Sparpolitiker.
  • Ehegattensplitting entwickelt sich zum Konfliktthema.
  • Bürgergeld-Debatte: große politische Wirkung, kleiner Spareffekt

 
Die bevorstehende parlamentarische Sommerpause und die Landtagswahlen im Herbst setzen die Bundesregierung zunehmend unter Zeitdruck. Der Reformbedarf ist groß, die Reformbereitschaft der Bevölkerung jedoch nicht in allen Bereichen gleichermaßen ausgeprägt – und von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil kommen klare Vorgaben für die Haushaltsaufstellung 2027. Nun geht es an die Details.
Alle Ressorts sollen ihre bisherigen Ausgaben um mindestens ein Prozent senken. Das schwarz-rote Bündnis will zugleich umfangreiche Investitionen in Bereichen wie Verteidigung, Klimaschutz und Infrastruktur auf den Weg bringen. Gleichzeitig muss eine milliardenschwere Haushaltslücke geschlossen werden: Für das Jahr 2027 wird sie auf rund 30 Milliarden Euro geschätzt, bis zum Jahr 2029 sogar auf 172 Milliarden Euro. Hinzu kommen Belastungen für Wirtschaft und private Haushalte infolge des Irankrieges. Zudem droht langfristig eine Überforderung der Sozialsysteme.

Nach beitragsfreier Mitversicherung gerät auch Elterngeld ins Sparvisier

Dem jüngsten ZDF-„Politbarometer“ zufolge sind 89 Prozent der Bevölkerung der Überzeugung, dass grundlegende Reformen in Bereichen wie Gesundheit, Rente oder Arbeitsmarkt erforderlich sind. Allerdings sehen nur 23 Prozent eine hohe Bereitschaft dafür in der Bevölkerung – 75 Prozent gehen vom Gegenteil aus.
Wie bereits die Debatte um kurzfristige Maßnahmen zur Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung gezeigt hat, ist die Reformbereitschaft dort besonders gering, wo es die eigene Familie betrifft. Die FinanzKommission Gesundheit (FGK) hatte unter anderem empfohlen, die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern zu beenden. Die starke öffentliche Kritik führte dazu, dass stattdessen lediglich ein Beitragszuschlag vorgesehen ist.
Als weiterer Bereich, in dem mit Kürzungen und Einschränkungen zu rechnen ist, gilt das Elterngeld. Das Bundesfamilienministerium unter Karin Prien muss gemäß den Vorgaben von Lars Klingbeil in ihrem Ressort Einsparungen von 500 Millionen Euro umsetzen. Bereits zu Monatsbeginn hatte das „Handelsblatt“ berichtet, dass das Elterngeld davon betroffen sein soll.

Einkommensgrenzen bereits zweimal nach unten angepasst

Es wäre nicht das erste Mal, dass es im Bereich dieser im Jahr 2006 beschlossenen Leistung Einschränkungen gäbe – und das, obwohl die Summen noch nie an die Preisentwicklung angepasst wurden. Bereits in den Jahren 2024 und 2025 hatte das Ministerium unter Prien-Vorgängerin Lisa Paus die Einkommensgrenzen modifiziert. Diese stehen auch jetzt zur Debatte.
Derzeit liegt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld bei einer Summe von 175.000 Euro pro Ehepaar. Wer mehr verdient, kann die Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen. Künftig könnte diese Obergrenze noch weiter gesenkt werden. Aber auch die Bezugsdauer könnte schrittweise verringert werden.
Je nach Ausgestaltung kann das Elterngeld insgesamt für 12 bis 14 oder für 28 bis 32 Monate in Anspruch genommen werden. Dies hängt zum einen davon ab, ob ein Elternteil in dieser Zeit nicht oder in Teilzeit erwerbstätig ist. Zum anderen lässt sich die Bezugsdauer verlängern, wenn sich beide Elternteile die Betreuung aufteilen. Beim Elterngeld handelt es sich um eine staatliche Einkommensersatzleistung.

Sozialverbände üben scharfe Kritik an möglicher Elterngeld-Kürzung

Das Basiselterngeld beträgt derzeit zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Übernimmt ein Elternteil vollständig die Kinderbetreuung und verzichtet auf Erwerbseinkommen, werden rund 65 Prozent des zuvor erzielten Nettoeinkommens ersetzt. Beim Elterngeld Plus für Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 32 Wochenstunden liegt der Betrag zwischen 150 und 900 Euro. Das Bundesfamilienministerium geht davon aus, rund 350 der 500 Millionen Euro Einsparvorgabe über eine Reform des Elterngelds erreichen zu können.
Sozialverbände wie der VdK üben Kritik an dem Vorhaben. Dessen Präsidentin Verena Bentele verweist der dpa zufolge auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. De facto hätten Beziehende bereits jetzt stetige Verschlechterungen in Kauf nehmen müssen: „Dass das Elterngeld seit fast 20 Jahren nicht an die Inflation angepasst wurde und nun auch noch Kürzungen diskutiert werden, ist das falsche Signal zur falschen Zeit.“
Darüber hinaus missachte Schwarz-Rot damit den eigenen Koalitionsvertrag. Dort heißt es, man wolle beim Elterngeld „die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben“. Die Anzahl der Elterngeldbeziehenden betrug im Jahr 2025 rund 1,61 Millionen Menschen.

Klingbeil will Aus für Ehegattensplitting bei künftigen Ehen

Ein weiterer politisch heikler Punkt ist vom Bundesfinanzminister Lars Klingbeil selbst angestoßen worden: die Infragestellung des Ehegattensplittings. Wie Bettina Kohlrausch von der Hans-Böckler-Stiftung gegenüber der SPD-Zeitung „Vorwärts“ erklärte, entlaste dieses keine Familien mit Kindern, sondern vor allem Ehepaare: „Das Ehegattensplitting kostet uns mehr als 20 Milliarden Euro pro Jahr und wird zu 90 Prozent in den alten Bundesländern in Anspruch genommen.“
Allerdings steht eine vollständige Abschaffung auch für Klingbeil nicht zur Debatte – nicht zuletzt, weil sie für bestehende Ehen verfassungsrechtlich problematisch wäre. Ein abrupter Wegfall würde in bestehende Lebensplanungen eingreifen und könnte dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes widersprechen. Zudem stellt sich die Union gegen weitreichende Eingriffe beim Ehegattensplitting, das politisch ähnlich umstritten wäre, wie die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung.
Der Vorschlag, das Splitting nur für künftige Ehen abzuschaffen, hätte entsprechend keinen unmittelbaren Effekt auf den Bundeshaushalt. Langfristig könnte er jedoch Wirkung entfalten, da in Deutschland jährlich rund 400.000 Ehen geschlossen werden.

Union setzt auf Bürgergeld-Einschränkungen – Einsparpotenzial wohl überschätzt

Die Union drängt auf weitere Einschränkungen und Verschärfungen beim Bürgergeld. Strengere Mitwirkungspflichten sowie schnellere und härtere Sanktionen sollen mehr Menschen in Arbeit bringen und den Haushalt entlasten. Im Wahlkampf hatte Bundeskanzler Friedrich Merz noch ein Einsparpotenzial von rund 10 Milliarden Euro in Aussicht gestellt, nach der Wahl sprach er von etwa fünf Milliarden Euro. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann nannte zuletzt lediglich „einige“ Milliarden.
Demgegenüber steht der im Herbst des Vorjahres vorgelegte Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, der deutlich geringere Effekte erwarten lässt. Dem ZDF zufolge sollen sich die Einsparungen im Jahr 2026 auf 86 Millionen Euro belaufen und im Jahr 2027 auf 69 Millionen Euro sinken.
Ab 2028 könnte die Bürgergeldreform sogar mehr kosten, als sie einbringt, rechnete Bas vor. Zudem würden strengere Sanktionen voraussichtlich nur begrenzt zusätzliche Erwerbstätigkeit erzeugen. Ein erheblicher Anteil der Leistungsbeziehenden ist minderjährig, gesundheitlich eingeschränkt oder als sogenannte Aufstocker im Erwerbsleben. Insgesamt erwarte Bas einen Spareffekt von etwa 0,2 Prozent der zuletzt rund 52 Milliarden Euro umfassenden Ausgaben.

Einsparungen bei Verwaltung und Entwicklungshilfe – populär, aber wenig wirksam

Kurzfristig könnten Einschnitte bei Verwaltung und Personal den Haushalt entlasten. Bereits im Jahr 2025 soll der Personalbestand sinken, für das Jahr 2026 ist zusätzlich eine Einsparquote von zwei Prozent vorgesehen – Sicherheitsbehörden ausgenommen. Zudem sollen allgemeine Verwaltungsausgaben reduziert werden. Politisch gilt dieser Bereich als leicht durchsetzbar und vergleichsweise populär, der finanzielle Effekt dürfte jedoch nur im niedrigen Milliardenbereich liegen.
Weitere Einsparpotenziale bestehen bei Förderprogrammen und Subventionen. Auch das Entwicklungsministerium muss sich auf Kürzungen einstellen – der Etat wurde bereits im laufenden Jahr von rund 10,28 auf 9,94 Milliarden Euro reduziert. Zudem ist die vollständige Senkung der Stromsteuer noch nicht umgesetzt. Gleichzeitig könnten die Folgen des Irankrieges den politischen Druck dahingehend erhöhen, die Entlastungen für Bürger stärker zu priorisieren.