In Kürze:
- Deutschland will mit dem neuen EU-Asylsystem Dublin-Rückführungen nach Italien und Griechenland wieder aufnehmen.
- Italien verweist auf Vereinbarungen zu Altfällen und lehnt eine bedingungslose Rücknahme ab.
- Rom fordert zudem, die von europäischen NGO-Schiffen nach Italien gebrachten Migranten einzubeziehen.
- Die EU-Kommission kritisiert Italien wegen bislang abgelehnter Überstellungen.
Zwischen Deutschland und Italien gibt es erneut Unstimmigkeiten wegen der Rückführung von Asylsuchenden nach dem Dublin-System. Auch mit Griechenland könnte es Konflikte geben. Anlass dafür ist die deutsche Forderung an beide Länder, nach dem Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Dublin-Rückführungen zu akzeptieren.
Italien will dies nicht bedingungslos akzeptieren – Griechenland hat sich bislang noch nicht zu den jüngsten Forderungen aus Berlin geäußert. Das GEAS ist am 12. Juni 2026 anwendbar geworden und hat das bisherige Dublin-System durch die neue Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement ersetzt.
Deutschland sieht Italien grundsätzlich für Dublin-Fälle in der Pflicht
Wie die Zeitung „Il Sole 24 Ore“ berichtet, will die deutsche Regierung Asylsuchende nach Italien zurücküberstellen, die von dort aus nach Deutschland weitergereist sind. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf die Dublin-Regeln. Demnach ist grundsätzlich jener Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig, in dem die erste Einreise erfolgt ist.
Deutschland betrachtet Rückführungen in die Erstaufnahmestaaten als Voraussetzung für das Funktionieren des gesamten Systems. Ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums verwies auf die Verbindlichkeit des GEAS. In Berlin erwarte man daher, „dass ab diesem Datum erneut Überstellungen nach Italien und Griechenland erfolgen“.
Italien hingegen will keine Altfälle zurücknehmen. Aus Rom heißt es, für einen Teil der Fälle gebe es bereits Vereinbarungen über einen „Schlussstrich“ bei der Frage der Zuständigkeit. Darüber hinaus erklärte die Regierung von Giorgia Meloni, dass Deutschland selbst zur Belastung Italiens als Erstaufnahmeland beitrage. Schließlich unternehme die Bundesregierung nichts, um die Schiffe der „Seenotretter“-NGOs zu stoppen, die Asylsuchende nach Italien bringen.
Vereinbarung zum „Schlussstrich“ bei Altfällen
Die „Schlussstrich“-Vereinbarung für Fälle aus der Zeit vor dem 12. Juni 2026 sei mit Deutschland und anderen wichtigen EU-Staaten getroffen worden, heißt es aus Rom. Für Fälle, die vor diesem Datum aktenkundig geworden seien, sei Italien demnach nicht mehr zur Rücknahme verpflichtet.
Außerdem beruft sich Rom darauf, dass es bei Schutzsuchenden, die nach dem 12. Juni nach Italien gelangt seien, noch zu früh für eine Bestandsaufnahme sei. So lasse sich derzeit noch nicht feststellen, wie viele von ihnen tatsächlich später in andere EU-Länder weitergereist seien. Zwischen dem 12. Juni und dem 7. Juli hat die deutsche Bundesregierung der EU-Kommission zufolge zwölf Übernahmeersuchen an Italien gerichtet. Die italienischen Behörden hätten alle abgelehnt.
Am Mittwoch, 19. August, wollte Deutschland demnach die etwa 22-jährige Somalierin Abdirisaq Warsame nach Italien überstellen. Sie war im März über Italien nach Deutschland gelangt und hatte dort Asyl beantragt. In Berlin steht man auf dem Standpunkt, dass aufgrund der Dublin-Regeln Italien für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig sei.
Streit um NGO-Seenotrettung und Ersteinreise
Bereits seit 2022 hatte Italien jedoch Dublin-Überstellungen weitgehend verweigert. Im Dezember 2025 hatten die zuständigen Minister in Berlin und Rom eine Vereinbarung über die Erledigung von Altfällen unterzeichnet.
Demgegenüber betonte ein Sprecher des deutschen Bundesinnenministeriums gegenüber „La Repubblica“, Deutschland fordere für alle Asylsuchenden seit Jahresbeginn konsequent die Anwendung der europäischen Regeln. Insbesondere hätten auch Italien und Griechenland im Vorjahr bilateralen Vereinbarungen zugestimmt, die Dublin-Verfahren ab Inkrafttreten des neuen EU-Systems wieder anzuwenden.
Dies bedeute, dass Deutschland alle Asylsuchenden, die erstmals in Italien EU-Territorium betreten hätten, auch dorthin zurücküberstellen wolle. In Rom betrachtet man Deutschland hingegen in vielen Fällen als Flaggenstaat der Seenotretter-NGO-Schiffe und damit als Ersteinreisestaat. Im Rahmen eines „Kompensationsmechanismus“ solle – so heißt es aus Rom – berücksichtigt werden, dass die Migranten erst durch diese Schiffe nach Italien gelangt seien.
NGOs weisen Darstellung der Regierung in Rom zurück
Die EU-Kommission hatte am 15. Juli kritisiert, dass Italien weiterhin Überstellungen aus anderen EU-Staaten nicht in ausreichendem Maße ermögliche. Auch könne ein aufnehmender Staat eine Überstellung nicht einfach ablehnen, hieß es aus Brüssel, sondern müsse gegebenenfalls einen Alternativtermin anbieten.
Wie viele Personen tatsächlich betroffen wären, ist noch unklar. Dies hängt von zahlreichen weiteren Faktoren sowie den jeweiligen Einzelfällen ab. Die NGOs weisen die Vorwürfe aus Rom zurück. Gegenüber der Nachrichtenagentur „Ansa“ heißt es von „SOS Humanity“, dass in den vergangenen Jahren im Durchschnitt weniger als zehn Prozent der in Italien angekommenen Menschen von Such- und Rettungs-NGOs gerettet worden seien.
Zudem sei die private Seenotrettung erst notwendig geworden, nachdem Italien seine eigene Rettungsoperation „Mare Nostrum“ eingestellt habe. Seenotrettung sei eine völkerrechtliche Verpflichtung und keine politische Gefälligkeit. Daher könne die Tätigkeit der entsprechenden NGOs auch nicht als Grundlage für eine Gegenrechnung gegenüber Deutschland herangezogen werden.










