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6,8 Millionen Stimmen ohne Wirkung? Der Streit um die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde


In Kürze:

  • Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier fordert eine Senkung der Sperrklausel auf drei Prozent.
  • Linke und AfD sprechen sich für Änderungen aus, die Union lehnt eine Reform ab.
  • Der knappe BSW-Wahlausgang mit 4,981 Prozent verschärft die Debatte.

 
Die Debatte über die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen gewinnt an Fahrt. Auslöser ist ein Vorstoß des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Er bezeichnete die Sperrklausel als „nicht mehr zeitgemäß“ und sprach sich dafür aus, die Hürde von fünf auf drei Prozent abzusenken. Seine Begründung: Millionen Wählerstimmen würden derzeit ohne parlamentarische Wirkung bleiben.
Papier verwies gegenüber dem „Tagesspiegel“ darauf, dass bei der vergangenen Bundestagswahl nach seinen Angaben rund 6,8 Millionen von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen auf Parteien entfielen, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht übersprangen. Eine Demokratie müsse auch neuen Parteien ermöglichen, sich politisch zu etablieren. Die aktuelle Regelung erschwere dies und könne zu einer „parteipolitischen Versteinerung“ führen.

Ein Mikrofon ist auf dem Rednerpult vor einer Wahlveranstaltung der Christlich Demokratischen Union (CDU) im GENO-Haus am 8. März 2026 in Stuttgart, Süddeutschland, zu sehen.

Foto: Silas Stein / AFP via Getty Images

Zwischen Wahlgleichheit und stabilen Mehrheiten

Hinter der Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde steht ein grundsätzlicher Konflikt des deutschen Wahlsystems: Soll möglichst jede politische Strömung im Parlament vertreten sein – oder soll verhindert werden, dass eine Vielzahl kleiner Parteien die Regierungsbildung erschwert?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert, dass die Sperrklausel vor allem eingeführt wurde, um einer Zersplitterung des Parteiensystems entgegenzuwirken und die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Mehrheiten zu sichern. Befürworter einer Reform argumentieren dagegen mit der Wahlgleichheit und kritisieren, dass Stimmen für Parteien unterhalb der Fünf-Prozent-Marke ohne direkte parlamentarische Wirkung bleiben.
Besondere Aufmerksamkeit erhält die Debatte durch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die Partei scheiterte bei der vergangenen Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen nur äußerst knapp an der Sperrklausel. Das BSW hat deshalb rechtliche Schritte eingeleitet und eine Überprüfung des Wahlergebnisses angestoßen. Der Fall gilt als aktuelles Beispiel dafür, wie stark eine feste Sperrklausel über die parlamentarische Vertretung einer Partei entscheiden kann.
Die Befürworter einer Änderung sehen in dem knappen Ergebnis einen Anlass, die bestehende Regelung zu überprüfen. Kritiker halten dagegen, dass eine niedrigere Hürde nicht automatisch zu mehr politischer Stabilität führen würde. Über die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW muss letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

BSW-Logo am 06.12.2025

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Linke unterstützt Drei-Prozent-Vorschlag – AfD will Abschaffung

Unterstützung für Papiers Vorschlag kommt von der Linken. „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben“, sagte die Parlamentsgeschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, der „Rheinischen Post“. Die Partei unterstütze deshalb eine Absenkung auf drei Prozent.
Noch weiter geht die AfD. Parteichefin Alice Weidel sprach von einer Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Teile der Wählerstimmen wegen der Sperrklausel keine parlamentarische Wirkung hätten. Eine Drei-Prozent-Hürde lehnt sie jedoch ab und fordert stattdessen die vollständige Abschaffung der Sperrklausel.
Die Union lehnt eine Änderung der bestehenden Regelung ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte CDU-Fraktionsvize Günter Krings dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Gerade in schwierigen politischen Zeiten brauche Deutschland mehr Stabilität und keine zusätzlichen Hindernisse für Regierungsbildungen.
Auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht keinen Grund für eine Reform. „Ich kann für diesen Vorschlag weder eine Notwendigkeit noch eine wirkliche Zweckmäßigkeit erkennen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Die Fünf-Prozent-Klausel habe in den vergangenen Jahrzehnten nicht verhindert, dass neue Parteien in den Bundestag einzogen.
Lammert verwies auf die Grünen und die AfD, denen der Einzug in den Bundestag gelungen sei. Auch die Linke habe trotz der Abspaltung des Wagenknecht-Flügels 2025 den Wiedereinzug geschafft. Das Argument, die Hürde schütze lediglich etablierte Parteien vor Konkurrenz, treffe deshalb nicht zu.
Zusätzliche politische Brisanz bekommt die Diskussion durch die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort hatte sich SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. Kritiker, darunter BSW-Chef Fabio de Masi, werfen der SPD deshalb vor, die Debatte vor allem aus taktischen Gründen zu führen.
„Natürlich lässt sich darüber verfassungsrechtlich diskutieren. Doch der SPD geht es aktuell vor allem um ihr eigenes Schicksal“, sagte de Masi.

Entscheidung über Reform bleibt offen

Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt damit ein Streitpunkt zwischen den Zielen eines möglichst repräsentativen Parlaments und der Sicherung stabiler Mehrheiten. Eine Änderung des Wahlrechts zeichnet sich derzeit nicht ab. Klar ist jedoch: Fälle wie das knappe Scheitern des BSW und die hohe Zahl nicht berücksichtigter Stimmen haben die Diskussion über die Zukunft der Sperrklausel neu entfacht. (afp/dpa/red)
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Klage gegen Tempo beim Heizungsgesetz scheitert in Karlsruhe

Kaum ein Vorhaben der Ampel-Regierung sorgte für so hitzige Debatten wie das Heizungsgesetz. Während die schwarz-rote Koalition Kernpunkte kürzlich wieder abschaffte, hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Gesetzgebungsverfahren genauer unter die Lupe genommen – und fand keine verfassungsrechtlichen Fehler.
Das höchste Gericht Deutschlands verwarf eine Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, der das alte Heizungsgesetz 2023 mit einem Eilantrag in Karlsruhe noch ausgebremst hatte. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil:

Das alte Heizungsgesetz

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes – oft als Heizungsgesetz bezeichnet – zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen.
Sie sah im Kern vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es gab umfassende Übergangsregeln. Das Gesetz trat nach viel Diskussionen im Januar 2024 in Kraft.

CDU-Politiker ging es zu schnell

Der ehemalige Unionsabgeordnete Heilmann sah sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. Es gehe aber nicht um ihn alleine, „sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagt er.
Es habe sich eine Praxis eingeschlichen, dass Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf Hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz war aus seiner Sicht ein „extremer Fall von vielen“.
Zunächst hatte das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten „Leitplanken“ festhielten – ein ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem dann schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.
Am 7. Juli 2023 sollte das Heizungsgesetz im Bundestag unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden.
Die Koalitionsfraktionen legten noch wenige Tage vorher einen Änderungsantrag vor. Das lag auch daran, dass insbesondere die Koalitionspartner Grüne und FDP miteinander stritten, Kompromisse kamen erst in letzter Sekunde zustande. CDU-Politiker Heilmann ging das zu schnell. Er reichte in Karlsruhe einen Eilantrag ein.

Bundesverfassungsgericht stoppte die 2. und 3. Lesung

Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs vor der Sommerpause. Heilmanns Organstreitverfahren scheine mit Blick auf sein im Grundgesetz verankertes Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig, noch offensichtlich unbegründet, so der Karlsruher Senat.
Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und passierte kurz darauf auch den Bundesrat.
In dem Hauptsacheverfahren, über das nun in Karlsruhe entschieden wurde, ging es um die Frage: „Wann wird aus einem ‚schnellen‘ ein ‚zu schnelles‘ Gesetzgebungsverfahren?“, wie die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, zu Beginn der mündlichen Verhandlung im Februar zusammenfasste. Und: „Gibt es ein verfassungsrechtliches „Tempolimit“ für die Beratung von Gesetzentwürfen?“

Verfassungsgericht verwarf die Klage

Der Zweite Senat verwarf die Klage von Heilmann einstimmig als unzulässig. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte Richterin Kaufhold in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen.
Entscheidend für die verfassungsrechtliche Bewertung sei, ob im Gesetzgebungsverfahren eine Willensbildung im Parlament möglich war, so Kaufhold. Heilmann habe nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei. (Az. 2 BvE 4/23)

Nun kommt das Gebäudemodernisierungsgesetz

Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit kippt die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes.
Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können.
Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik an der Reform. Sie warnen etwa vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen.
Die Linksfraktion wollte die Verabschiedung vor der Sommerpause wie Heilmann 2023 in Karlsruhe stoppen – ohne Erfolg. Die Kläger hätten der Koalition vor Einreichung der Klage nicht zu erkennen gegeben, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen, kritisierte das Bundesverfassungsgericht – und verwarf die Klage. (dpa/red)
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SPD bringt Vermögensteuer ab 100 Millionen Euro ins Spiel


In Kürze:

  • SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf fordert eine Reform der Erbschaftsteuer und will Ausnahmen bei der Übertragung großer Vermögen neu regeln.
  • Kleinere Erbschaften und Unternehmen sollen durch Freibeträge geschützt, hohe Erbschaften und Schenkungen dagegen stärker besteuert werden.
  • Zudem bringt Klüssendorf eine Vermögensteuer von einem Prozent für Vermögen ab 100 Millionen Euro ins Spiel.

 
SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf fordert eine Reform der Erbschaftsteuer und eine stärkere Besteuerung großer Vermögen. Die Sozialdemokraten wollen kleinere Erbschaften und Unternehmen durch höhere Freibeträge schützen, während große Vermögensübertragungen stärker besteuert werden sollen. Noch in der zweiten Jahreshälfte soll darüber mit dem Koalitionspartner beraten werden.
„Vor uns zittern muss erst mal niemand“, sagte Klüssendorf im „Frühstart“ von RTL und ntv. Es gehe vielmehr darum, „eine solidarische Finanzierung unseres Gemeinwesens auf die Beine zu stellen“.
Klüssendorf sieht die zunehmende Konzentration von Vermögen als eine zentrale Herausforderung. Das geltende Erbschaftsteuerrecht ermögliche es aus seiner Sicht, „dass besonders hohe Erbschaften und Schenkungen nahezu steuerfrei weitergegeben werden können“. Der SPD-Generalsekretär verweist dabei vor allem auf Bayern. Dort seien durch Ausnahmen bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in den vergangenen Jahren Milliardenvermögen übertragen worden, „ohne einen Cent Steuer zu bezahlen“.
Nach Angaben des Bayerischen Finanzministeriums wurden im Freistaat zwischen 2021 und 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuern von insgesamt rund 3,26 Milliarden Euro nach der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung erlassen. Allein 2023 belief sich der Betrag auf 1,21 Milliarden Euro, im Jahr darauf auf 806 Millionen Euro. Die Zahlen zeigen die Höhe der erlassenen Steuerforderungen, belegen aber nicht, dass Vermögen in dieser Höhe steuerfrei übertragen wurde.
Klüssendorf vergleicht die Belastung von Erben und Beschenkten mit der Steuerlast von Arbeitnehmern. „Die alleinerziehende Erzieherin mit einem Kind zu Hause zahlt mehr Steuern im Verhältnis zu ihrem Einkommen und auch zu ihrem Vermögen als diejenigen, die Erbschaften und Schenkungen bekommen“, sagt er.
Einkommen- und Erbschaftsteuer erfassen unterschiedliche wirtschaftliche Vorgänge und lassen sich deshalb nicht unmittelbar miteinander vergleichen. Die SPD begründet ihre Forderung nach einer Reform damit, dass sehr große Vermögensübertragungen aufgrund gesetzlicher Ausnahmen in bestimmten Fällen geringer besteuert werden können als kleinere steuerpflichtige Erbschaften.

Die Verschonungsbedarfsprüfung im Fokus

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Sie kann bei der Übertragung begünstigten Betriebsvermögens oberhalb von 26 Millionen Euro in Anspruch genommen werden. Erben oder Beschenkte können dabei unter bestimmten Voraussetzungen einen teilweisen oder vollständigen Erlass der Steuer erreichen. Geprüft wird, welches Vermögen ihnen außerhalb des übertragenen Betriebs zur Verfügung steht, um die Steuer zu begleichen.
Klüssendorf lehnt die Regelung ab. „Die Leute rechnen sich vorher arm, also zahlen sie keinen Cent Steuern“, sagt der SPD-Generalsekretär. Von dieser Möglichkeit werde nach seiner Einschätzung häufig Gebrauch gemacht.
Klüssendorfs Aussage bezieht sich auf die Nutzung der Verschonungsbedarfsprüfung bei der Übertragung großer Vermögen. Die Regelung folgt gesetzlichen Voraussetzungen und wird von den Finanzbehörden geprüft. Die Zahlen aus Bayern zeigen, welche Bedeutung die Regelung in der Praxis hat: In einzelnen Jahren wurden Steuerbeträge von mehr als einer Milliarde Euro erlassen. Klüssendorf sieht deshalb Reformbedarf. Die geltende Regelung werde vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt, sagt er. Die Politik müsse handeln und „zu einer anderen Erbschaftsteuerregelung kommen“.

Eine Million Euro im Leben

Die SPD hat dazu Anfang des Jahres unter dem Schlagwort „FairErben“ ein eigenes Konzept vorgelegt. Im Zentrum steht ein persönlicher Lebensfreibetrag von einer Million Euro. Wer im Laufe seines Lebens Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, soll nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten bis zu dieser Grenze steuerfrei bleiben. „Wir haben den Lebensfreibetrag von einer Million Euro vorgeschlagen“, sagt Klüssendorf.
Das Konzept unterscheidet sich damit grundlegend vom geltenden Recht. Bislang richtet sich die Höhe der persönlichen Freibeträge nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Kinder können von jedem Elternteil Vermögen im Wert von bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Da mehrere Erwerbe von derselben Person nur innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zusammengerechnet werden, kann der Freibetrag nach Ablauf dieser Frist erneut genutzt werden.
Die SPD will dieses System durch einen deutlich höheren, grundsätzlich aber nur einmal im Leben verfügbaren Freibetrag ersetzen. Die Partei verspricht sich davon eine Entlastung kleinerer und mittlerer Erbschaften. Große Vermögensübertragungen sollen im Gegenzug stärker besteuert werden.

Fünf Millionen Euro für Unternehmen

Ein zentraler Punkt der Reform betrifft die Unternehmen. Klüssendorf bezeichnet die Schonung von Betriebsvermögen als die „zentrale Hürde“. Die SPD will deshalb einen besonderen Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro einführen. „Da fallen erst mal 90 Prozent aller Unternehmen, aller Firmen in Deutschland drunter“, sagt Klüssendorf.
Nach seinen Worten sollen damit vor allem „kleine Handwerker, Einzelhändler und so weiter geschützt“ werden. Die Angabe von 90 Prozent bezieht sich auf die politische Begründung des SPD-Konzepts.
Bei größeren Unternehmen will die SPD die bisherigen Verschonungsregelungen durch langfristige Stundungsmöglichkeiten ersetzen. Steuerschulden könnten dadurch über Jahre verteilt und aus laufenden Erträgen beglichen werden. Ziel des Vorschlags ist es, eine Besteuerung großer Vermögen mit dem Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen zu verbinden. „Natürlich wollen wir auch, dass Arbeitsplätze vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen gesichert werden“, sagt Klüssendorf. Bei größeren Vermögen müsse es jedoch „auch darum gehen, fair zu besteuern“.

Erwartete Mehreinnahmen

Von einer Reform der Erbschaftsteuer erwartet die SPD zusätzliche Einnahmen. Klüssendorf spricht von einem „einstelligen bis zweistelligen Milliardenbetrag“. Die tatsächliche Höhe möglicher Mehreinnahmen hängt von der konkreten Ausgestaltung der Steuersätze, Freibeträge und Stundungsregelungen ab.
Auch das Verhalten der Steuerpflichtigen kann die Einnahmen beeinflussen. Schenkungen können vorgezogen, Unternehmensstrukturen verändert oder Vermögen anders organisiert werden. Die von Klüssendorf genannte Summe ist daher eine politische Einschätzung möglicher Einnahmen.
Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen den Ländern zu. Klüssendorf verbindet die Reform deshalb mit der finanziellen Situation von Ländern und Kommunen. Das Geld stehe dann „für Bildung, für Betreuung, für Erziehung, für Polizei, für all diese Aufgaben, die in den Bundesländern, aber auch in den Kommunen geleistet werden“, zur Verfügung.
Die Mittel fließen zunächst in die Haushalte der Länder. Über die konkrete Verwendung der zusätzlichen Einnahmen entscheiden die jeweiligen Haushaltsgesetzgeber.

Ein Prozent ab 100 Millionen Euro

Bei der Erbschaftsteuer will es der SPD-Generalsekretär nicht belassen. Klüssendorf spricht sich auch für eine Wiederbelebung der Vermögensteuer aus. Die Steuer wurde in Deutschland nicht abgeschafft, wird aber seit 1997 nicht mehr erhoben. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht die unterschiedliche Bewertung verschiedener Vermögensarten beanstandet. „Mir würde es ja schon reichen, wenn man eine sogenannte Milliardärsteuer macht, die auch international diskutiert wird“, sagt Klüssendorf.
Als mögliche Grenze nennt er allerdings nicht eine Milliarde Euro, sondern ein Vermögen von 100 Millionen Euro. Menschen mit solchen Vermögen ließen „natürlich auch ihr Vermögen für sich arbeiten“, sagt der SPD-Generalsekretär. Sie erzielten damit Jahr für Jahr Renditen. „Da kann man schon aus meiner Sicht verlangen und auch als Gesellschaft einfordern, dass dort ein Beitrag geleistet wird.“
Klüssendorf schlägt einen Steuersatz von einem Prozent vor. „Wenn man das nur ein Prozent macht, ab einem Vermögen von 100 Millionen Euro, hat man zweistellige Milliardeneinkünfte“, sagt er. „Und die könnten die Bundesländer sehr gut gebrauchen.“
Die mögliche Höhe der Einnahmen hängt von der konkreten Ausgestaltung der Vermögensteuer ab. Entscheidend wären unter anderem die Bemessungsgrundlage, die Bewertung von Unternehmen und Immobilien, mögliche Freibeträge und Ausnahmen sowie das Verhalten der Steuerpflichtigen. Die Bewertung nicht börsennotierter Unternehmen wäre dabei ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung.
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Geht Schwarz-Rot jetzt harmonisch in den Sommer?

Mit dem Scheitern von Oppositionsanträgen vor dem Bundesverfassungsgericht sind die Chancen für zwei zentrale Vorhaben der schwarz-roten Koalition gewachsen. Karlsruhe lehnte Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket ab.
Die Linke scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Damit ist für die Koalition die Gefahr eines erneut vermasselten Starts in den politischen Sommer vorerst gebannt. Doch vor dem Bündnis liegt jetzt viel angekündigte Gesetzesarbeit.
Die umstrittenen Krankenkassenpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sollen die gesetzlichen Kassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten. Neue Beitragserhöhungen sollen so verhindert werden. Doch am Vortag versuchten Gesundheits-Experten von Grünen und Linken aus dem Bundestag, die Reißleine zu ziehen.
Sie wollten das Gesetz nicht wegen des von ihnen – freilich ebenfalls abgelehnten – Inhalts stoppen. Sie monierten ein „chaotisches Gesetzgebungsverfahren“ mit kurzfristig eingegangen 278 Seiten voller Änderungen. Doch ihre Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben bei den Richtern ohne Erfolg.
Die Linken-Fraktion scheiterte zudem mit dem Versuch, die geplante Verabschiedung des neuen Heizungsgesetzes vorerst zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf ihre Organklage als unzulässig.

Freitagmorgen wird es noch einmal spannend

Damit ist der Weg frei, dass der Bundestag noch in dieser Woche das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschieden kann. Schwarz-Rot will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung beschlossenen Regelung kippen.
Weiterhin sollen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können, wenn sie ab 2029 zunehmend CO2-neutrale Brennstoffe verwenden. Die Linke kritisiert, dadurch werde die Lücke zur Erreichung von Klimazielen größer. Die Koalition hatte angekündigt, die Entscheidung des Gerichts abwarten zu wollen – und hat nun freie Bahn.
Beim Krankenkassen-Sparpaket wird mit Spannung erwartet, wie es in der Länderkammer weitergeht. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause soll der Bundesrat das Gesetz an diesem Freitag beschließen, wenn es nach dem Willen der Koalition geht – direkt nach dem für den Morgen geplanten Bundestagsbeschluss.
Doch auch nachdem Karlsruhe die Bahn freigemacht hat, könnten sich die Länder querstellen. Denn auch aus ihren Reihen gibt es Forderungen, das Ganze zu verschieben. Eine definitive Entscheidung wird spätestens für Freitagmorgen direkt vor der Ratssitzung erwartet.
Um die Kassenbeiträge für Millionen Versicherte nicht weiter ansteigen zu lassen, sollen die Anstiege bei der Bezahlung von Ärzten, Kliniken und dem Geld für die Pharmabranche begrenzt werden. Bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und Medikamenten-Zuzahlungen sollen Versicherte mehr zahlen.

Wie die Koalition in den Sommer starten will

Bereits am Morgen hatte Bundeskanzler Friedrich Merz in einer Regierungserklärung seinen Reformkurs verteidigt. Zum Krankenkassen-Paket sagte der CDU-Chef an die Opposition gewandt:
„Deswegen werden wir diesen Weg gehen, auch wenn Sie mit allen Mitteln versuchen, das bis morgen zu verhindern.“
Nach dem Misserfolg der Opposition in Karlsruhe kann sich Merz nun bestätigt fühlen.
Die Krankenkassenfinanzen sind aber nur ein Thema auf dem schwarz-roten Reformkalender. Erst Anfang Juli hatten die Spitzen von CDU/CSU und SPD nach einem über Tage in kleiner Führungsrunde vorbereiteten Koalitionsausschuss ein Spitzentreffen abgehalten. Im Vorfeld wurde dem Treffen eine Riesenbedeutung zugeschrieben.
Das Ziel lautet, in Deutschland wieder Wirtschaftswachstum zu ermöglichen. Doch vor den wichtigen Landtagswahlen im Osten liegen die Koalitionspartner teils so weit hinten, dass auch etwas anderes dahintersteckt.
Union und SPD wollen in der Regierung rechtzeitig zum Sommer Handlungsfähigkeit beweisen – und die Menschen nicht mit Streitereien nerven. Nun ist klar: Ihre Vorhabenplanung kommt nicht bereits vor Sommerferienbeginn wieder durcheinander.
Nun hat das Bündnis vor allem vor sich, sein im Kanzleramt geplantes 34-Punkte-Programm umzusetzen – darin das Versprechen von Steuerentlastungen, die Ankündigung kleinerer Flexibilisierungen auf dem Arbeitsmarkt und umstrittene Dinge wie eine verschärfte Attestpflicht.
Nach den Entscheidungen aus Karlsruhe können sich Merz, Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) sowie die Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eher darauf konzentrieren, diese Gesetze voranzubringen.

Verflixter Juli

Beobachter hatten schon ein mögliches Szenario ähnlich wie vor einem Jahr vor Augen. Unmittelbar vor der Sommerpause – am 11. Juli 2025 – stürzte damals das vorläufige Scheitern einer SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht die Koalition in ihre erste handfeste Krise.
Vor allem Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) musste danach verlorenes Vertrauen wiedergewinnen. In jüngster Zeit wird die Achse der Fraktionschefs von Union und SPD als schwarz-roter Stabilitätskern gelobt.
In seiner Regierungserklärung sagte Merz am Morgen, er höre immer wieder den Vorwurf, die politische Mitte liefere nicht und blockiere sich selbst. Der CDU-Vorsitzende hielt dem entgegen: „Die Mitte liefert, sie arbeitet und sie erfüllt vor allem den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“ (dpa/red)
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30 Jahre alte Regelung vor dem Aus? Bund will längere Arbeitszeiten für Bäcker


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant die Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
  • So sollen auch Bäckereien an Sonn- und Feiertagen 8 Stunden arbeiten dürfen.
  • Verbände und Parteien diskutieren das Thema kontrovers.
  • Die Zahl der Bäckereibetriebe ist seit 2015 um rund 3.500 zurückgegangen.

 
Der Koalitionsvertrag sieht die Änderung bereits vor. Das Handwerk drängt seit Längerem auf eine schnellere Umsetzung. Nun soll es zum 1. Januar 2027 so weit sein: Die Arbeitszeitregelungen für Bäcker und Konditoren sollen flexibler gestaltet werden. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es auf Seite 18 ab Zeile 564: „Den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung werden wir um das Bäckereihandwerk erweitern.“

Verband sieht Gleichstellung im Wettbewerb

Im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ der Bundesregierung ist festgehalten, dass ab dem 1. Januar 2027 die Arbeitszeiten für Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen ausgeweitet werden sollen. Künftig sollen sie an diesen Tagen bis zu 8 Stunden arbeiten dürfen. Dafür muss das Arbeitszeitgesetz, insbesondere Paragraf 10, geändert werden. Ein Beschluss des Bundestages sowie die Zustimmung des Bundesrates stehen noch aus.
Nach der derzeitigen Regelung dürfen Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen nur 3 Stunden arbeiten. In dieser Zeit sollen sie backen und ihre Waren zu den Verkaufsstellen ausfahren. Die Vorschrift stammt aus dem Jahr 1996 und ist nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks nicht mehr zeitgemäß. Die geplante längere Arbeitszeit bewertet der Verband als „Gleichstellung im Wettbewerb“.
Für Verbraucher würde sich durch die Änderung zunächst nichts ändern. Einige Kunden äußern dennoch Kritik an der geplanten Neuregelung. Eine Kundin einer Bäckerei in Unterfranken bezweifelt, dass längere Arbeitszeiten im Bäckerhandwerk entscheidend zum wirtschaftlichen Aufschwung beitragen können. Auf das Zitat von Bundeskanzler Friedrich Merz, man wolle „Deutschland wieder flott kriegen“, sagte sie gegenüber Epoch Times: „Da fallen mir Bereiche ein, die wichtiger und effizienter wären.“ Vor allem günstigere Energiepreise, die der gesamten Wirtschaft zugutekämen, würden das Land eher voranbringen. „Ich glaube nicht, dass ein paar mehr verkaufte Brötchen oder Schwarzwälder Kirschtorte zu einem Aufschwung beitragen.“
Ein Mann, der gerade einen Bäckerladen mit Brot und Kuchen verlässt, steht der Änderung hingegen eher gleichgültig gegenüber. Am Wochenende gehe er nur selten zum Bäcker, da Brötchen meist aufgebacken würden. „Aber wenn es die Bäcker wünschen, dann soll die Regierung das Gesetz eben ändern“, sagte er.

Längere Arbeitszeiten machen die Branche unattraktiver

Die Lockerung der Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen wird von Parteien, Gewerkschaften, Verbänden und Kirchen kontrovers diskutiert. Kritiker bezweifeln, dass eine Ausweitung der Arbeitszeiten einen wirtschaftlichen Nutzen bringt.
Neben der Unionsfraktion und der SPD fordert auch die AfD eine Lockerung der Regelungen. Auch der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki spricht sich für eine „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten aus. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg, Nils Busch-Petersen, erklärte: „Wir sollten endlich einen Schritt vorangehen und den Sonntag in das Ermessen der Kaufleute und Kunden stellen. Wer in Deutschland sonntags ein Hemd verkauft, macht sich strafbar. Das ist im Online-Zeitalter von vorgestern.“
Die Gewerkschaft ver.di, der Deutsche Gewerkschaftsbund Nordrhein-Westfalen sowie der Sozialverband Deutschland verweisen hingegen auf die Bedeutung des Sonntags als Tag der Erholung und der gemeinsamen Zeit mit der Familie. Auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sieht die Pläne der Bundesregierung kritisch. Es sei lebensfremd, zu behaupten, Beschäftigte würden sonntags gerne arbeiten und dann auch noch länger als 3 Stunden. Das Gegenteil sei der Fall, erklärte die NGG. „Eine Ausweitung der Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen wird unweigerlich dazu führen, dass das Arbeiten in dieser Branche noch unattraktiver wird.“
Die kirchlich-gewerkschaftliche „Allianz für den freien Sonntag“ sieht in dem Vorhaben der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Aufweichung des grundgesetzlich geschützten Sonntags als arbeitsfreier Tag. Artikel 140 des Grundgesetzes übernimmt unter anderem Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Gelassen sieht die geplante Änderung ein kleiner bayerischer Bäckereibetrieb mit zwei Filialen. Eine Mitarbeiterin sagte gegenüber Epoch Times: „Wir arbeiten sonntags nicht.“ Daran werde sich auch künftig nichts ändern.

Öffnungszeiten sind Sache der Länder

Eine Reihe von Ausnahmen sieht das Arbeitszeitgesetz vor. Sie gelten unter anderem für Krankenhäuser, Rettungsdienste, die Gastronomie, den Verkehrsbereich, die Energieversorgung sowie bestimmte Bereiche des Lebensmittelhandwerks.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach betont, dass der Schutz von Sonn- und Feiertagen ein hohes verfassungsrechtliches Gewicht besitzt. So entschied es 2009, dass die Regelung zu Ladenöffnungen an den vier aufeinanderfolgenden Adventssonntagen in Berlin nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war.
Dabei sind unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten. Während das Arbeitszeitgesetz Bundesrecht ist, fallen die Ladenöffnungszeiten seit der Föderalismusreform von 2006 in die Zuständigkeit der Länder. Entsprechend unterscheiden sich die Regelungen. Während Bayern beispielsweise Ladenöffnungen bis 20 Uhr erlaubt, können Geschäfte in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen bis 24 Uhr geöffnet sein.
Die Zahl der Bäckereibetriebe ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks gab es 2015 noch 12.155 Betriebe. Zehn Jahre später waren es nur noch 8.659. Damit hat die Branche in diesem Zeitraum rund 3.500 Betriebe verloren.
Auch die Struktur der Branche hat sich verändert. Während die Zahl der Betriebe sinkt, blieb die Zahl der Verkaufsstellen vergleichsweise stabil. Viele Unternehmen haben ihr Filialnetz ausgebaut, sodass heute weniger Betriebe mehr Verkaufsstellen betreiben. Dadurch ist die durchschnittliche Betriebsgröße gestiegen. Ein Betrieb beschäftigt im Schnitt 27 Mitarbeiter.
Auch die Zahl der Beschäftigten ging zurück. Nach Angaben des Zentralverbandes arbeiteten 2015 rund 275.200 Menschen im Bäckerhandwerk. 2025 waren es noch etwa 232.000. Der Umsatz der Branche entwickelte sich hingegen positiv. Er stieg von rund 14 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf mehr als 18 Milliarden Euro im vergangenen Jahr.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Grüne und Linke ziehen gegen GKV-Reform vor Gericht

Es ist eines der größten Reformprojekte der schwarz-roten Bundesregierung: die milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Doch Grüne und Linke wollen die für Freitag geplante Schlussabstimmung im Bundestag vor der Sommerpause verhindern und haben dagegen am Mittwoch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Sie werfen der Koalition vor, auf den letzten Metern zahlreiche Änderungen eingebracht zu haben, deren Auswirkungen sich in so kurzer Zeit nicht ernsthaft prüfen ließen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies die Kritik zurück. „Ich glaube, die Änderungsanträge sind allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte“, sagte sie. Viele Punkte seien mit den Fraktionen schon in den vergangenen Wochen besprochen worden.
Warken betonte, es sei „wichtig, den Zeitplan auch zu halten“. Denn im Herbst müssten dann Entscheidungen über Zusatzbeiträge und Vergütungssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getroffen werden.
Grüne und Linke scheiterten am Mittwoch zum Auftakt der Plenardebatte mit einem Geschäftsordnungsantrag, um die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. Dies forderte in der Debatte auch die AfD. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD wiesen den Antrag aber mit ihrer Mehrheit zurück.
Schon vor dem Votum hatte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen das Bundesverfassungsgericht per Eilantrag angerufen, um die Abstimmung am Freitag zu verhindern. Er machte dabei „erhebliche Zweifel“ geltend, dass das Vorgehen der Koalition „den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“.
Durch die vielen Änderungen handele es „sich faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz“, das nicht in wenigen Tagen geprüft werden könne.
Ähnlich argumentierte auch der Linken-Politiker Ates Gürpinar, der gleichfalls mit einem Eilantrag nach Karlsruhe ging. „Es geht hier nicht um irgendein Gesetz, sondern um den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte“, erklärte er.
„Die Belastung der Versicherten, der Patientinnen und Patienten, der arbeitenden Menschen im Gesundheitssystem ist drastisch.“ Und unter den Änderungen auf insgesamt 279 Seiten seien Anträge, „die Posten in Milliardenhöhe verschieben“.
„Sie schreiben hier auf 280 Seiten ein komplett neues Gesetz mit massiven und unvorhersehbaren Auswirkungen für über 70 Millionen gesetzlich Versicherte und sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte auch der AfD-Abgeordnete Martin Sichert.
Er warnte vor einem „massiven Kahlschlag im Gesundheitswesen“, der „zu einem Massensterben der Krankenhäuser, Apotheken und ambulanten Pflege führen“ werde. Auch Sichert drohte mit dem Gang nach Karlsruhe, weil die Koalition versuche, das Parlament mit ihren Änderungen „kurzfristig zu überrumpeln“.
In der Debatte wurden auch Vergleiche zu der Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vom Sommer 2023 gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gezogen. Auch hier sah Heilmann seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil es kurzfristig eine Reihe von Änderungen gab. Das Verfassungsgericht stoppte damals die Abstimmung im Eilverfahren. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus und soll am 23. Juli fallen.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese räumte in der Debatte über den Absetzungsantrag am Mittwoch ein, dass es bis zu der Entscheidung im Heilmann-Verfahren bei einer „gewissen rechtlichen Unsicherheit“ bleibe. Er betonte aber auch Unterschiede der Vorgänge damals und heute.
Bei der Gesundheitsreform gehe es um Änderungen, die auch vor Wochen schon diskutiert worden seien und im wesentlichen aus den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission kämen. Damit seien die Gesamtumstände andere und die Änderungen an sich nicht neu.
Wann Karlsruhe entscheidet, war am Mittwoch offen. Die Linke rief aber bereits zu einer Protestkundgebung am Freitagvormittag vor dem Reichstag auf.
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könnte die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
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Livestream zum AfD-Bundesparteitag: Aktionsbündnis kündigt Blockaden an – Polizei warnt vor „Endzeit-Szenario“

Epoch Times berichtet am Samstag (4. Juli) ab 7:00 Uhr live von den Geschehnissen rund um den AfD-Bundesparteitag in Erfurt.
Das Aktionsbündnis „widersetzen“ kündigte Störaktionen gegen den Parteitag an. Ziel sei dabei, mit Blockaden die Delegierten daran zu hindern, zum Parteitag gelangen.
Auf ihrer Website kündigte die …
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Heizungsgesetz: Gegensätzliche Gutachten vor möglichem Karlsruhe-Streit


In Kürze:

  • Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.
  • Ein neues Gutachten hält die Lockerung des Heizungsgesetzes für verfassungswidrig.
  • Ein Gutachten für die CDU/CSU-Fraktion sieht dagegen keine verfassungs- oder europarechtlichen Hindernisse.

 
Der Gesetzgebungsprozess zum Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Es befindet sich derzeit noch in der Parlamentarischen Beratung. Deshalb ist noch die eine oder andere Änderung denkbar.
Die ersten Verbände und die Fraktionen der Grünen und Linkspartei haben angekündigt, den Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Mehrere Gutachten gelangen trotz derselben verfassungs- und europarechtlichen Ausgangslage zu gegensätzlichen Ergebnissen.

Reiche verspricht mehr „Freiheit im Heizungskeller“

So kommt die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields zu der Einschätzung, dass das vom Kabinett im Mai beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz verfassungswidrig ist. In Auftrag gegeben hat es das Unternehmen Enpal. Dieses ist als Spezialist für Solaranlagen und Wärmepumpen tätig.
Die in der Zeit der Ampelregierung unter Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossene Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als „Heizungsgesetz“ – hätte vor allem Wärmepumpen beim Neueinbau von Heizsystemen begünstigt. Das derzeit noch geltende Gesetz sieht vor, dass nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das Gesetz hatte für Unmut in Teilen der Öffentlichkeit gesorgt und den Beliebtheitswerten der Ampelparteien geschadet. Die Endfassung hatte zwar das Inkrafttreten auf einen Zeitpunkt verschoben, zu dem alle Kommunen ihre Wärmeplanungen abgeschlossen hätten. Im Kern blieb es jedoch bei einem faktischen Verbot des Neueinbaus fossiler Heizungssysteme.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will hingegen die „Freiheit im Heizungskeller“ wiederherstellen und auch den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder ermöglichen.

Freshfields: Abschwächung des Klimaschutzes verstößt gegen das Grundgesetz

Bei Freshfields hält man dies für verfassungswidrig. Das Gutachten der Kanzlei hält die geplante Rücknahme des GEG für eine Abschwächung eines bereits bestehenden Klimaschutzstandards. Durch eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel würde der Einbau fossiler Heizsysteme wieder häufiger stattfinden. Dadurch würden auch die Treibhausgasemissionen steigen und dies würde das Erreichen der Klimaziele infrage stellen.
Das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, bis 2045 die Erreichung der Klimaneutralität zu sichern. Aus diesem Grund dürften bereits erreichte Schutzstandards nicht ohne gewichtigen Grund abgesenkt werden. Dies betone auch der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, der den Klimaschutz deutlich aufgewertet hat.
Der Beschluss geht davon aus, dass ein Abwarten beim Klimaschutz dazu führen werde, dass spätere Generationen drastische Freiheitseinschränkungen hinnehmen müssten. Diese Verschiebung dürfte ihnen nicht zugemutet werden.
Freshfields schlussfolgert daraus, dass die Zulassung des Einbaus von mehr fossilen Heizungen umso härtere Maßnahmen in späteren Jahrzehnten erforderlich machen würde. Dies verstoße gegen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten intertemporalen Freiheit.

Argumentation ähnlich wie in Greenpeace-Gutachten vom Februar

Im Februar hatte ein von Greenpeace beauftragtes Gutachten der Kanzlei Günther aus Hamburg ähnliche Schlussfolgerungen getroffen. Es gebe demnach ein „Rückschritts“- beziehungsweise „Verschlechterungsverbot“. Einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürften demnach grundsätzlich nicht mehr abgeschwächt werden.
Freshfields‘ Gutachten beschäftigt sich auch mit den Vorgaben aus Brüssel. So schaffe die Gebäuderichtlinie EPBD ebenfalls einen rechtlichen Fortschrittspfad für alle Mitgliedstaaten.
Deutschland dürfe nationale Standards nicht einfach wieder abschwächen, wenn dadurch die Dekarbonisierung erschwert werde.

CDU/CSU sieht Spielraum bei den Klimaschutzinstrumenten

Vonseiten der Union hält man diese Argumentation für nicht stichhaltig. Für die CDU/CSU-Fraktion hatten Anwälte der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Rosin Büdenbender jüngst ein eigenes Gutachten vorgelegt. Federführend war dabei der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow. Auch hier wurde die verfassungs- und EU-rechtliche Zulässigkeit des geplanten Gesetzes untersucht.
Das Pielow-Gutachten gelangte zu einer gegenteiligen Einschätzung. Dessen Hauptargument: Das Demokratieprinzip gebietet es, einem neu gewählten Bundestag das Recht zuzubilligen, frühere Gesetze zu ändern.
Auch wenn der Paragraf 71 des GEG entfalle, so Pielow, gebe es mehrere Wege zur Klimaneutralität. Instrumente seien dabei neben der Wärmepumpe etwa Fernwärme, kommunale Wärmeplanung, Förderprogramme oder der CO₂-Preis. Diesen hatte auch CDU-Chef Friedrich Merz im Vorfeld seiner Wahl zum Bundeskanzler als wichtige Stellschraube zur Abkehr von fossilem Heizen bezeichnet.
Durch den Wegfall der 65-Prozent-Regel entsteht nach Überzeugung von Pielow keine dauerhafte Lücke. Heizungen würden ersetzt, ihre Lebensdauer sei begrenzt und aus diesem Grund würden nach 2045 nur noch wenige fossile Altanlagen übrig bleiben.
Auch die EPBD enthalte lediglich Zielbestimmungen und Mindestvorgaben, aber keine Pflicht, ein Instrument wie die 65-Prozent-Regel einzusetzen.
Beide Gutachten gehen von denselben Rechtsquellen aus. Der Unterschied besteht jedoch in der Auslegung.
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Neubauer und Campact unterstützen Sitzblockaden gegen AfD-Parteitag


In Kürze:

  • Luisa Neubauer und Campact unterstützen die angekündigten Sitzblockaden gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt.
  • Die Initiatoren berufen sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte, das Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren sieht.
  • Thüringens Innenminister Georg Maier betont, dass Verhinderungsblockaden nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt seien.
  • Ein Parteiverbot kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden; das GFF-Gutachten entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung.

 
Wenige Tage vor dem Bundesparteitag der AfD am kommenden Wochenende (4./5. Juli) in Erfurt hat das Bündnis „Widersetzen“ prominente Unterstützung erhalten. Wie der „Spiegel“ berichtet, wollen sich Klimaaktivistin Luisa Neubauer und die Organisation Campact an den angekündigten Sitzblockaden beteiligen. Damit, so Neubauer und Campact-Geschäftsführer Christoph Bautz, wolle man den Parteitag „so lange wie möglich aufhalten“.

Neubauer und Campact rufen „demokratische Mitte“ zu Protest gegen AfD auf

In einer gemeinsamen Erklärung begründen sie ihr Anliegen mit dem jüngst veröffentlichten Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Dieses hatte eine Vielzahl öffentlicher Quellen und Aussagen führender AfD-Funktionäre ausgewertet. Unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kam das Gutachten zu dem Ergebnis, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei reale Erfolgsaussichten hätte. Die AfD verfolge in zumindest zwei Kernbereichen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – nämlich der Menschenwürde und dem Demokratieprinzip – verfassungswidrige Ziele.
Die Blockade des Parteitages ist damit aus Sicht von Neubauer und Campact ein Akt der Gegenwehr gegen den Versuch der Partei, die Verfassung anzugreifen. Zudem fordern beide in der Erklärung auch die „demokratische Mitte“ zur Beteiligung an den Protesten auf. Diese sollten „nicht als rein linkes Thema“ verstanden werden; man könne sich „Passivität und Gleichgültigkeit“ nicht mehr leisten.
Am Rande des Parteitags auf dem Gelände der Erfurter Messe erwartet die Polizei mehr als 50.000 Teilnehmer. Während Parteien, Gewerkschaften und Kirchen zu bloßen Demonstrationen aufrufen, will das Bündnis „Widersetzen“ den Parteitag vollständig verhindern. Die Linkspartei billigt dieses Anliegen, einige ihrer Abgeordneten wollen sich an Blockaden beteiligen. Polizeibehörden rechnen auch mit etwa 2.500 gewaltbereiten Gegendemonstranten.

Parteitag als gesetzliche Pflicht einer Partei

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hat vor Verhinderungsblockaden gegen den AfD-Parteitag gewarnt. Eine solche sei „nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt“; die Polizei werde das Versammlungsrecht der AfD durchsetzen.
In Paragraf 9 des Parteiengesetzes ist bestimmt, dass Parteitage mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammentreten müssen. Die Bestimmungen des Parteiengesetzes sollen sicherstellen, dass Parteien ihrer verfassungsmäßigen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung nachkommen können. Einen Parteitag abzuhalten ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht von Parteien. Auf die politischen Inhalte der Partei kommt es dabei nicht an.
Sollten Parteien aktiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden oder beseitigen wollen, ist ein Verbot möglich. Das Verfahren dazu regeln Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sowie die Paragrafen 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG).

Dobrindt skeptisch gegenüber neuen Erkenntnissen aus GFF-Gutachten zur AfD

Das Bundesverfassungsgericht ist nach dem Grundgesetz für Parteiverbote zuständig. Entscheidungen über ein Parteiverbot werden nicht durch die Exekutive oder andere politische Akteure getroffen.
Das Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ändert keine bestehende Rechtslage. Es handelt sich um eine wissenschaftliche, privat finanzierte Veröffentlichung der Autoren. Projektleiter Bijan Moini stellte bei der Präsentation klar, dass das Dokument weder als Empfehlung noch als Anleitung für ein mögliches Verbotsverfahren gedacht ist.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte anlässlich der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025, dass man auch dieses Gutachten auswerten werde. Dieses stütze sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Informationen; diese hätten „natürlich auch unseren Diensten und Behörden in der Vergangenheit zur Verfügung gestanden“.
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Privates Gutachten sieht gute Chancen für AfD-Verbotsverfahren


In Kürze:

  • Ein privat finanziertes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hält ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.
  • Die Autoren stützen sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen und werten mehr als 2.500 Belege aus.
  • Finanziert wurde das Projekt durch eine Spendenkampagne sowie Unterstützung mehrerer Nichtregierungsorganisationen.
  • Ob das Gutachten politischen Einfluss auf die Debatte über ein Verbotsverfahren haben wird, ist derzeit offen.

 
Sollte es zu einem Antrag auf ein Verbot der AfD durch antragsberechtigte Gremien vor dem Bundesverfassungsgericht kommen, hätte dieser Aussicht auf Erfolg. Das ist das Fazit eines Gutachtens, das die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Donnerstag, 26. Juni, im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt hat.
Einen externen Auftraggeber für das Gutachten habe es nicht gegeben. Unterstützt wurde es jedoch durch eine private Spendenkampagne und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Campact, Frag den Staat oder den Volksverpetzer.
Zur Motivation dahinter erklärte GFF-Vorstandsmitglied Dana-Sophia Valentiner, man wolle mit dem Gutachten „große Erkenntnislücken in Politik und Rechtswissenschaft schließen“. In der Verbotsdebatte habe es bislang an einer „belastbaren, wissenschaftlich erarbeiteten Einschätzung zur Verfassungswidrigkeit der AfD“ gefehlt.

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Projektleiter Moini betont Ergebnisoffenheit

Das Gutachten fiel mit rund 1.500 Seiten noch umfangreicher aus als jenes, das das Bundesamt für Verfassungsschutz im Vorjahr zur Grundlage seiner Einstufungsentscheidung gemacht hatte. Die am im Mai 2025 von der Behörde verkündete, darauf gestützte Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist für die Dauer eines dagegen angestrengten Verfahrens vonseiten der AfD ausgesetzt.
GFF-Projektleiter Bijan Moini betonte, das aus acht Experten für Verfassungsrecht, für Rechtsextremismus, für Recherche und Datenanalyse bestehende Team habe 13 Monate lang geforscht und ausgewertet. Das Projekt sei ergebnisoffen gewesen. Es solle eine „neue Grundlage für die gesellschaftliche und auch für die politische Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren der AfD“ schaffen.
Auf Nachfrage ging Moini auch auf die Unterschiede zwischen dem Gutachten und jenem des Verfassungsschutzes zur Frage der Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ von 2025 ein. Diese bezögen sich vor allem auf zwei Aspekte: Die GFF konnte anders als die Behörde keine nachrichtendienstlichen Erkenntnisse nutzen. Man stütze sich ausschließlich auf öffentlich einsehbare Aussagen und Dokumente.

Gutachten: AfD in zwei Bereichen verfassungswidrig – Demokratieprinzip und Menschenwürde

Außerdem griff das Team der GFF auch auf Äußerungen und Eingaben von Parlamentsabgeordneten der AfD zurück. Dies ist dem Verfassungsschutz im Regelfall nicht gestattet. Insgesamt habe die GFF eine Datenbasis von rund 3 Millionen Datenpunkten geprüft, um zu einer repräsentativen Einschätzung der Ausrichtung der Partei insgesamt zu kommen.
Das Geld für das Projekt stamme aus Crowdfunding. Die Arbeit sei durch mehr als 20.000 Spender mit mehr als 1 Million Euro gefördert worden. Man habe am Ende aus dem Datenbestand 2.500 Belege ausgewertet. Auf der Grundlage des Ergebnisses sei man, so Projektleiter Moini, zu dem Ergebnis gekommen:
„Die AfD ist verfassungswidrig im Sinne des Artikels 21 Absatz 2 des Grundgesetzes. Das bedeutet, dass ein zulässiger Verbotsantrag nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Moini verwies auf die Prüfkriterien des Bundesverfassungsgerichts und dessen bisherige Rechtsprechung – etwa jene zum Verbotsantrag gegen die NPD aus dem Jahr 2017. Vor allem in zwei Bereichen sieht das Gutachten bei der AfD verfassungswidrige Ziele.
Das eine sei das Demokratieprinzip, wobei führende Funktionäre wiederholt politischen Gegnern strafrechtliche Konsequenzen für politische Entscheidungen in Aussicht gestellt hätten – obwohl diese keinerlei strafrechtliche Relevanz hätten.
Dies sei etwa mit Blick auf Entscheidungen in der Coronapolitik oder im Zuge der Fluchtbewegungen von 2015 der Fall gewesen. Eine solche Form der Einschüchterung werde in Karlsruhe bereits als Indiz für Verfassungswidrigkeit gesehen.

GFF: Keine Anhaltspunkte für Wesensverwandtschaft mit Nationalsozialismus

Außerdem richte sich die Politik der AfD gezielt gegen das Prinzip der Menschenwürde. Dies zeige sich daran, dass die Partei verschiedene Klassen von Bürgern schaffen wolle. Als Beispiele dafür nannte Moini etwa Vorstöße der AfD zur Familienförderung, die gezielt Kinder aus binationalen Ehen ausklammere. In Sachsen-Anhalt fordere man auch die dauerhafte Segregation der Kinder von Geflüchteten im Schulwesen.
Dazu komme die angeblich gezielte Diskriminierung muslimischer Menschen in Deutschland durch Maßnahmen wie Kopftuch- oder Minarettverbote, wie sie sich in Wahlprogrammen finde. Die AfD in Sachsen fordere zudem ein generelles Bauverbot von Moscheen. In beiden Fällen seien Forderungen dieser Art und in diese Richtung gehende Aussagen führender Vertreter der Partei dieser insgesamt zuzuordnen, zumal, so Moini, kaum nennenswerte innerparteiliche Gegenpositionen dazu artikuliert würden.
Dafür, dass sich die im Gutachten des Verfassungsschutzes angesprochene Infragestellung des Rechtsstaatsprinzips bei der AfD in verfassungswidriger Weise verdichte, sehe man hingegen keine hinreichenden Nachweise.
Ebenso gebe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Willen zur Beseitigung des Parlamentarismus insgesamt und auch keine bezüglich einer Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus. Man gehe auch nicht von einem Willen der AfD zur Ausweisung deutscher Staatsbürger aus – allerdings sei die Politik der Partei auch gegen die Menschenwürde von Flüchtlingen gerichtet.

Wer ist die GFF?

Die NGO Frag den Staat hat die Datenbank, die dem Forscherteam zur Verfügung stand, auf ihrer Website hochgeladen. Auf diese Weise soll die Grundlage der eigenen Recherche auch der Bevölkerung insgesamt und den Medien zur Verfügung stehen.
Die GFF ist ein 2015 gegründeter Verein, der mithilfe strategischer Klageführung Gesetze oder Vorhaben bekämpfen will, die man als schädlich für Grund- und Menschenrechte betrachte. Bisherige von der GFF geführte Initiativen richteten sich unter anderem gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Versammlungsgesetz NRW, Hamburgs Bettelverbot im Nahverkehr, aber auch gegen die sogenannte Bundesnotbremse in der Corona-Zeit.
Die GFF verfügt über regelmäßige Mitgliedsbeiträge von rund 4.500 Fördermitgliedern. Dazu kommen größere Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen. Zu den Förderern gehören die Robert Bosch Stiftung, Rudolf Augstein Stiftung, Luminate, die Bertelsmann Stiftung und die Open Society Foundations.

Auswirkungen auf Verbotsdebatte ungewiss

Ob das private Gutachten der GFF einen Einfluss auf die AfD-Verbotsdebatte haben wird, ist ungewiss. Moini betonte bei der Vorstellung des Berichts mehrfach, dass dieser weder eine Empfehlung noch eine Anleitung mit Blick auf die Frage nach einem Verbotsverfahren darstellen solle. Die Einschätzungen hätten sich ausschließlich nach dem Inhalt der ausgewerteten Quellen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgerichtet.
Die Co-Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Britta Haßelmann und Katharina Dröge, nahmen das Gutachten zum Anlass, um die Fraktionschefs von Union, SPD und Linken erneut um ein Gespräch über einen AfD-Verbotsantrag zu bitten. In ihrem Brief heißt es, man sei der Überzeugung, „dass es keiner weiteren Warnungen bedarf und die Verteidigung unserer Demokratie nicht aufgeschoben werden kann“.

Bas und Klingbeil sehen Handlungsdruck

Bei der SPD sieht man den Verfassungsschutz in der Pflicht, will aber auch den Gang nach Karlsruhe nicht gänzlich ausschließen. Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagt: „Die Angriffe der AfD auf unsere Demokratie und unsere Gesellschaft sind keine Ausrutscher, sondern ihr Kern.“ Er erwarte nun, dass sich die Sicherheitsbehörden mit den nun gesammelten neuen Belegen eingehend auseinandersetzen.
Gleichzeitig gehe es darum, die AfD politisch hart zu konfrontieren. Wenn die Demokratie bedroht sei, seien alle Demokraten verpflichtet zu handeln, betont die Co-Vorsitzende Bärbel Bas. „Deshalb gehört für die SPD zusätzlich zur politischen Auseinandersetzung mit der AfD auch eine juristische zum Schutz unserer Demokratie.“
Die Sozialdemokraten hatten ein Verbot auch im Kontext der Regierungsbildung im Vorjahr im Bund wieder ins Spiel gebracht. Sie stützten sich dazu auf das Einstufungsgutachten des Verfassungsschutzes vom Frühjahr des Vorjahres. Innerhalb von CDU und CSU überwog jedoch die Skepsis, vor allem Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einem übereilten Vorgehen gewarnt.

Morgenluft für potenzielle AfD-Reformer wie Maximilian Krah?

Die Innenministerkonferenz wollte eine weitere Erörterung des Themas zumindest bis zur Entscheidung über die anhängige Klage der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz aufschieben. Dass ein rein privates Gutachten ohne öffentlichen Auftrag auf dieser Ebene eine neue Dynamik anstoßen kann, ist zwar denkbar, aber wenig wahrscheinlich.
Auf der anderen Seite könnten Bestrebungen innerhalb der AfD selbst, die möglicherweise Bedenken gegen die angesprochenen Angriffspunkte haben, ihre Chance sehen, offensiver auf einen Kurswechsel zu drängen. So hatte beispielsweise der sächsische Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah im Kontext der Verfassungsschutz-Verfahren einen solchen gefordert.
Krah drängt unter anderem darauf, auf den Begriff der „Remigration“ zu verzichten. Stattdessen solle die Partei eine restriktive Einwanderungspolitik mit einer Anerkennung der Multiethnizität des deutschen Staatsvolks verbinden. Außerdem forderte Krah, Positionen aufzugeben, die sich pauschal gegen den Islam und gegen die Rechte deutscher Muslime auf freie Religionsausübung richten.
Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei, die als Sammelbecken für Ex-Mitglieder der NSDAP gegründet worden war, 1956 die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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deutschland

„Spiegel“: Klingbeil legt zwei Varianten für Steuerreform vor


In Kürze:

  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat laut dem „Spiegel“ Reformmodelle zur Entlastung bei der Einkommensteuer im Umfang von 10 oder 20 Milliarden Euro vorgelegt.
  • Geplant sind verschobene Tarifgrenzen und ein späteres Greifen des Spitzensteuersatzes.
  • Zur Finanzierung diskutiert die SPD höhere Steuern für Spitzenverdiener, große Erbschaften und Vermögen.
  • Die Union warnt vor Belastungen für Familienunternehmen und lehnt eine Vermögensteuer weiterhin ab.

 
Wie bereits Anfang Mai angekündigt, hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) angeblich ein Konzept für eine umfassende Steuerreform erarbeitet, über das die Koalitionsspitzen nun beraten sollen. Details sind öffentlich noch nicht bekannt, dem „Spiegel“ zufolge stellte der Minister jedoch gleich zwei Entwürfe für weitreichende Erleichterungen im Bereich der Einkommensteuer vor.
Diese unterscheiden sich durch den Umfang der Steuerentlastungen – in einem Fall wären es 10 Milliarden, im anderen 20 Milliarden Euro. Klingbeil hatte zuvor in Aussicht gestellt, bis zu 95 Prozent der Beschäftigten entlasten zu wollen. Davon sollen insbesondere Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen zwischen etwa 2.500 und 4.000 Euro profitieren.

Klingbeil will 95 Prozent der Steuerpflichtigen bei Einkommensteuer entlasten

Worüber bereits weitgehend Konsens in der Koalition besteht, ist, dass der Grundfreibetrag ansteigen soll. Auch könnten die Tarifzonen nach oben wandern – bis zu einem späteren Greifen des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Derzeit beginnt dieser ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro. Künftig könnte der Satz erst ab 85.000 Euro greifen.
Profitieren davon sollen klassische Mittelschichthaushalte, Facharbeiter, Meister, Ingenieure, gut verdienende Angestellte und kleine Unternehmer. Dabei soll die Entlastung mit steigendem Einkommen tendenziell sogar größer ausfallen – solange nicht die Schwelle überschritten ist, die den Reichensteuersatz ins Spiel bringt.
Und hier beginnen die potenziellen Konfliktlinien innerhalb der Koalition. Denn zum einen geht es um die Frage, ab wann die Reichensteuer künftig gelten und wie hoch sie sein soll. Zum anderen bringt Klingbeil insbesondere für die groß angelegte Reformvariante noch einen weiteren Finanzierungsbaustein ins Spiel: eine höhere Reichensteuer.

Welche Anpassung akzeptiert die Union beim Reichensteuersatz?

Derzeit beträgt der Reichensteuersatz 45 Prozent und wird bei Alleinstehenden ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 280.000 Euro fällig. Klingbeil plant, diesen zu erhöhen. Häufig war die Rede von einem möglichen künftigen Reichensteuersatz von 47,5 Prozent. Dieser solle „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich diesbezüglich sogar gesprächsbereit. Er sprach von einem möglichen „Glätten“ des Steuertarifs im oberen Bereich – sofern im Gegenzug auch für die letzten damit Belasteten der Solidaritätszuschlag wegfällt. Immerhin könnte ohnehin das Bundesverfassungsgericht, bei dem eine entsprechende Klage anhängig ist, die Politik dazu zwingen.
Auch bezüglich der Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Für die SPD ist eine höhere Besteuerung großer Erbschaften kein Tabu – und es spricht vieles dafür, dass diese im Klingbeil-Entwurf zur 20-Milliarden-Variante eine tragende Rolle spielt. Viele Sozialdemokraten liebäugeln zudem mit einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer.

SPD legt Konzept zur Erbschaftsteuer vor – und hofft auf Rückenwind aus Karlsruhe

Die Union lehnt beides ab – zudem wäre ohnehin nicht der Bund der Nutznießer einer erhöhten Erbschaftsteuer. Die daraus generierten Mittel fließen den Haushalten der Länder zu. Vor allem aber befürchten CDU und CSU, dass nominell zwar Millionäre mit Luxusvillen durch eine höhere Erbschaftsteuer belastet würden. Tatsächlich würde diese aber auch bei der Vererbung mittelständischer Familienbetriebe oder der Unternehmensnachfolge greifen.
Die SPD hingegen weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht derzeit über die Verfassungsmäßigkeit der Schonbeträge für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer zu befinden hat. Sollte Karlsruhe diese Bestimmungen kippen, wäre Klingbeil mit seiner Position bestätigt.
Die SPD hatte Anfang des Jahres ihr Konzept „FairErben“ vorgestellt. Dieses beinhaltet einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro, die steuerfrei vererbt werden kann – was im Regelfall für die Weitergabe eines Familienwohnhauses ausreichen würde. Dazu soll es einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Unternehmensvermögen geben, was für Nachfolgeregelungen reichen solle.
Für alles, was darüber hinausgeht, sieht das Konzept eine progressive Besteuerung vor. Unternehmen, die investieren, sollen die Erbschaftsteuer auf bis zu 20 Jahre erstrecken können. Im Gegenzug sollen die meisten aktuellen Ausnahmetatbestände für Betriebsvermögen weitgehend entfallen.

Kann Klingbeil das 20-Milliarden-Paket auf diesem Wege gegenfinanzieren?

Ungewiss bleibt, ob höhere Steuern auf Erbschaften und Vermögen tatsächlich ausreichen würden, um das Klingbeils Projekt von 20 Milliarden Euro an Entlastungen bei der Einkommensteuer gegenzufinanzieren.
Im Jahr 2024 waren die Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungssteuern abermals gestiegen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden Vermögensübertragungen in Höhe von 113,1 Milliarden Euro berücksichtigt. Diese führten jedoch nur zu 13,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.
Bereits jetzt liegt der größte Teil der Vermögensübergänge durch Erbschaft oder Schenkung unter den gesetzlichen Freigrenzen und wird deshalb nicht erfasst.
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gesellschaft

Reichsbürger-Prozess: Findeisen-Verteidigung hinterfragt Einsatz von Palantir-Software


In Kürze:

  • Verteidigung von Johanna Findeisen hinterfragt Einsatz von HessenDATA
  • Analyseplattform basiert auf der Software Gotham des US-Unternehmens Palantir
  • Innenministerium bestätigte Einsatz der Software zur Unterstützung der Ermittlungen gegen das Reuß-Netzwerk
  • Bundesverfassungsgericht fordert strenge Voraussetzungen für automatisierte Datenanalysen
  • Mögliche Beweisverwertungsverbote müssten im Einzelfall geprüft werden

 
Einen Hinweis in der „heute-show“ des ZDF vom 8. Mai 2026 plant die Verteidigung der im Frankfurter „Reichsbürger“-Prozess in Frankfurt angeklagten Johanna Findeisen zunutze zu machen. In dieser ging es um den Einsatz von Recherchesoftware des US-Tech-Unternehmens Palantir. Im Zuge der Ermittlungen soll die Analyseplattform HessenDATA eine Rolle gespielt haben. Diese basiert auf der Software „Gotham“ des umstrittenen US-Anbieters.
Zentrales Element der Software ist eine hochkomplexe und leistungsfähige, automatisierte Datenanalyse. Diese soll die Polizeiarbeit deutlich effektiver machen, da sie es ermöglicht, in kurzer Zeit Daten zusammenzuführen, die Polizeibeamte bisher nur mühsam und gar nicht verbinden konnten.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Risiken dieser Technologie für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung angesprochen. In seinem Urteil zur automatisierten Datenanalyse vom 16. Februar 2023 forderte es klare gesetzliche Grundlagen, Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit bei deren Einsatz.

Innenminister bestätigt „erhebliche“ Bedeutung von Palantir-Software für „Reichsbürger“-Ermittlungen

Die Verteidigung der in Untersuchungshaft sitzenden Findeisen plant nun laut der „Stattzeitung“ überprüfen zu lassen, ob der Softwareeinsatz im Fall ihrer Mandantin diesen Vorgaben entsprach. Die Anwälte hätten einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gestellt.
Es wäre möglich, dass sich einzelne gegen sie erhobene Beweise vor Gericht als nicht verwertbar erweisen könnten.  Dies wäre denkbar, wenn Erkenntnisse auf einer verfassungswidrigen Datenanalyse beruhten, Daten ohne ausreichende gesetzliche Grundlage zusammengeführt oder Grundrechte verletzt worden sein sollten.
Moderator Oliver Welke hat in seiner Sendung am 8. Mai erwähnt, dass bei den Ermittlungen rund um die „Patriotische Union“ von Heinrich XIII. Prinz Reuß auf HessenDATA zurückgegriffen wurde.
Im September des Vorjahres bestätigte dies Innenminister Roman Poseck (CDU) im Plenum des Hessischen Landtages. Hessen sei bei der Verwendung der Plattform bereits 2017 „Vorreiter“ gewesen. Die Polizei habe mithilfe der Analysesoftware 2018 einen geplanten dschihadistischen Terroranschlag in Eschwege verhindern können. Poseck fügte anschließend hinzu:
„Auch im Kontext […] der Aufklärung des Netzwerkes um die mutmaßlich terroristische Vereinigung des Reichsbürgers ,Prinz Reuß‘ hat HessenDATA die polizeilichen Ermittlungen erheblich unterstützt.“

Software in mehreren Bundesländern im Einsatz

In Hessen sieht man sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023 in der Verwendung der Software bestärkt. Dieses habe die Nutzungsmöglichkeit von Analyseplattformen ausdrücklich bestätigt. Man habe in Hessen auch Belange der IT-Sicherheit und des Datenschutzes von Beginn der Nutzung von HessenDATA an berücksichtigt. So sei kein „unzulässiger Abfluss von Daten unter Umgehung von Zugriffsbeschränkungen oder einen unautorisierten Zugriff von außen“ möglich.
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hingegen befand damals, dass mit dem Urteil die Rechtsgrundlage für den Einsatz von HessenDATA durch die hessische Polizei „teilweise als verfassungswidrig“ eingestuft wurde.
Mittlerweile ist die Software auch in Bayern und NRW im Einsatz. In Baden-Württemberg hat der Landtag im November des Vorjahres grünes Licht dafür gegeben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte betont, dass eine automatisierte Auswertung großer Datenmengen immer einen erheblichen Grundrechtseingriff darstelle. Der Gesetzgeber müsse die Grenzen solcher Analysen klar festlegen. Je intensiver die Datenanalyse sei, umso höher seien die rechtlichen Anforderungen.

Klagen von Verbänden gegen Palantir-Einsatz in Karlsruhe noch anhängig

Die 55-jährige Johanna Findeisen sitzt seit drei Jahren in Untersuchungshaft. Der Vorwurf gegen sie lautet, zum inneren Kreis der Gruppe gehört zu haben, der die Vorbereitung eines Staatsstreichs zur Last gelegt wird.
Sie soll laut Medienberichten gestanden haben, an mehreren Treffen mit mutmaßlichen Rädelsführern der Vereinigung teilgenommen zu haben. Bei einem davon soll sie einem von ihnen 150.000 Euro in bar übergeben haben.
Außerdem habe sie bei einem der Treffen mögliche Codewörter notiert. So soll „Buntstifte“ für „Waffen“ oder „Abholzen“ für „Personenbeseitigung“ gestanden haben. Die frühere Direktkandidatin bei der Bundestagswahl für die Partei dieBasis bestreitet jedoch, Gewalt befürwortet zu haben.
Was die Grenzen der verfassungsmäßigen Zulässigkeit von automatisierter Datenauswertung anbelangt, ist noch vieles ungeklärt. Derzeit gehen Verbände wie die Stiftung Datenschutz oder die Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen entsprechende Gesetze vor. Sie verweisen ebenfalls auf Bedenken aus Karlsruhe.
Allerdings würde auch eine rechtswidrige Ermittlung einen Beweis nicht von vornherein unverwertbar machen. Gerichte prüfen stets den Einzelfall. Auch, wenn das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeitsvoraussetzungen automatisierter Datenanalysen noch enger fassen sollte, würde dies nicht zwingend das gesamte Verfahren in seinen Grundfesten erschüttern.

Hat Software-Nutzung die Ermittlungen erst ausgelöst – oder diese nur unterstützt?

Von Interesse wären Fragen wie jene, ob die Reuß-Gruppe erst durch automatisierte Datenanalyse identifiziert worden wäre – oder die Systeme lediglich der Auswertung bereits vorhandener Ermittlungsansätze dienten. Nur im erstgenannten Fall könnte eine rechtswidrige Grundlage der Ermittlungen potenziell Relevanz entfalten. Immerhin wäre damit die im Strafrecht relevante Frage der Nachvollziehbarkeit von Ermittlungen berührt.
Hier jedoch stützt sich das Vorgehen der Anklage auf mehrere Ermittlungsgrundlagen und Verdachtsmomente. Neben möglichen Inhalten und Verbindungen, die aufgrund von Datenanalysen gewonnen wurden, ist von Treffen der Beschuldigten, dokumentierten Kommunikationsinhalten, Zeugenaussagen und sichergestellten Dokumenten die Rede. Zudem seien auch Erkenntnisse über Wege zur Beschaffung von Waffen, Geldübergaben oder Organisationsstrukturen vorhanden, die keinen zwingenden Bezug zu Palantir haben müssen.
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Sachsen-Anhalt: Wie weit eine AfD-Regierung Beamte austauschen kann


In Kürze:

  • AfD-Politiker Ulrich Siegmund kündigt weitreichenden Umbau der Verwaltung in Sachsen-Anhalt an.
  • Gewerkschaften und Politiker warnen vor einem Angriff auf Neutralität und Funktionsfähigkeit des Staatsapparats.
  • Das Beamtenrecht erlaubt zwar den Austausch politischer Beamter, setzt aber klare verfassungsrechtliche Grenzen.
  • Im Fall umfassender Umbauten wären hohe Kosten und zahlreiche Gerichtsverfahren zu erwarten.

 
Mehrere Politiker der übrigen Parteien haben zuletzt deutliche Kritik an der Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten für Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, geübt. Dieser hatte in der Vorwoche gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen eine dreistellige Zahl an Stellen in der Verwaltung neu zu besetzen.
Dabei solle es nicht nur um Ministerien, Staatssekretariate und deren Stäbe gehen. Auch Leitungspositionen auf der Arbeitsebene der Ministerien sowie in einzelnen Abteilungen und Referaten stünden zur Disposition. Damit wolle die AfD eine mögliche Obstruktion ihrer Politik aus dem Staatsapparat heraus verhindern. Auch die landeseigenen Gesellschaften sollen einen Führungswechsel erfahren.

Kritik an AfD-Plänen zur Umbesetzung von Verwaltungsstellen in Sachsen-Anhalt

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, wirft der Partei im „Stern“ vor, „Gefolgsleute statt Fachleute“ in die Verwaltung zu holen. Das sei „nicht nur verfassungsrechtlich ein No-Go, sondern auch sicherheitspolitisch gefährlich“. Angesichts einer Fülle neuartiger Bedrohungen sei ein „funktionierender Staatsapparat mit Profis“ von entscheidender Bedeutung. Die von der AfD anvisierten Umstrukturierungen seien ein „Angriff auf die innere Sicherheit“.
Bedenken äußerte auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. Er sieht mit Blick auf die Landtagswahl die Gefahr, dass „Parteien wie die AfD oder die Linke ihre Parteisoldaten an entscheidender Stelle installieren können“. Gegenüber dem „Handelsblatt“ regt Teggatz an, Vorkehrungen zu treffen. So könne man die Ernennungsbefugnis politischer Beamter „ausschließlich auf Staatssekretärsebene“ beschränken.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht hinter der Ankündigung der AfD einen möglichen Angriff auf das Remonstrationsrecht. Dieses gibt Beamten das Recht, Befehle zu beeinspruchen, wenn diese gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen. Das Gesetz sieht diesbezüglich sogar eine Pflicht vonseiten der Beamten selbst vor. Kopelke regt an, Regierungsmitgliedern einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei den Zugang zu Verschlusssachen zu erschweren.

Landesrecht kann „politische Beamte“ definieren – aber nicht uferlos

Grundsätzlich ist es üblich, dass im Fall eines Regierungswechsels Führungsposten in der Verwaltung neu besetzt werden. Üblich ist das vor allem bei sogenannten politischen Beamten. Paragraf 30 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) bestimmt, dass diese jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Dabei handelt es sich um Beamte auf Lebenszeit, die „ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen“. Um welche Ämter es sich dabei handelt, ist nach Landesrecht zu bestimmen. Insofern hätte eine von der AfD geführte Regierung grundsätzlich einen weiten Spielraum, um zu definieren, für welche Posten die Bestimmungen über politische Beamte gelten sollen.
Allerdings ist dieser Spielraum nicht grenzenlos. Neben dem allgemeinen Willkürverbot des Artikels 3 Grundgesetz ist auch das Lebenszeitprinzip des deutschen Beamtenrechts (Art. 33 Abs. 5 GG) begrenzt. Das Beamtenrecht ist demnach „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ zu regeln und fortzuentwickeln. Dass Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit in Diensten des Staates bleiben, gehört dazu.

Bundesverfassungsgericht setzt enge Grenzen für politische Beamtenstatus-Regelungen

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (2 BvL 2/22) betont, dass eine Durchbrechung des Lebenszeitprinzips nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist. Eine solche Abweichung setzt voraus, dass die fortdauernde Übereinstimmung des Amtsträgers mit den politischen Zielen der Regierung für die wirksame Aufgabenerfüllung unerlässlich ist. Nur dann kann ein neues Kabinett eine Funktion als die eines „politischen Beamten“ einordnen.
In der zitierten Entscheidung ging es um die Einordnung des Amtes des Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als „politischer Beamter“. Diese hat das Bundesverfassungsgericht verneint. Weder der Aufgabenbereich noch der Entscheidungsspielraum des Amtes rechtfertigten eine solche Einstufung. Auch die gegenüber der Landesregierung bestehenden Beratungs- und Unterstützungsaufgaben sowie weitere Gesichtspunkte begründeten keinen hinreichenden politischen Charakter.
Um ein Amt als „politisch“ einzuordnen und den jeweiligen Amtsinhaber jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu können, bedarf es besonderer sachlicher Gründe, die sich aus dem Amt selbst ergeben. Entscheidend ist, dass die Funktion nach ihrer Art und ihren Aufgaben einen gesteigerten politischen Vertrauensbezug aufweist.

Besonderes politisches Vertrauensverhältnis nur für bestimmte Positionen erforderlich

Eine AfD-Regierung könnte in diesem Sinne nicht jedes beliebige Amt pauschal politisieren, nur um den jeweiligen Amtsinhaber entlassen zu können. Im Fall von Staatssekretären liegt der politische Charakter auf der Hand. Auch die Einordnung von Regierungspräsidenten oder bestimmten Spitzenposten in Ministerien, Polizei oder Inlandsgeheimdienst als politisch wäre zulässig.
Demgegenüber reicht es für Schulräte, Kita-Leitungen oder ähnliche Fachverwaltungen aus, ihre Funktionen in sachlicher und gesetzesgebundener Weise auszuüben. Ein besonderes politisches Vertrauensverhältnis zur jeweiligen Regierung ist in diesen Bereichen nicht erforderlich. Es dürfte auch nicht verlangt werden.
In allgemeinen Bereichen der Verwaltung – von der Bildung über die Verwaltung bis hin zu nicht exponierten Sicherheitsfunktionen – müssen andere Vorgaben ausreichen. So ist jede Verwaltung an die Gesetze gebunden. Beamte trifft im Rahmen ihrer Amtsausübung eine Verpflichtung zu Neutralität, politischer Mäßigung und Verfassungstreue.

Verfassungsschutz zeigt: Politische Beamte können abgelöst werden – müssen aber nicht

Mit den jeweils „grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen“ jeder neuen Regierung inhaltlich übereinstimmen müssen Beamte nicht. Bei Bedenken über die Gesetzes- und Verfassungskonformität einer Weisung greifen die Vorschriften über Recht und Pflicht zur Remonstration. Beamte haben dann die Möglichkeit, auf eine schriftliche Anordnung zu bestehen, und notfalls übergeordnete Stellen anzurufen. Weisungen, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder Ordnungswidrigkeiten darstellen würden, müssen nicht befolgt werden.
Im Fall eines Regierungswechsels – ob auf Ebene des Bundes oder eines Landes – gehören Staatssekretäre, die Stäbe der Ministerien und Chefpositionen in der Ministerialverwaltung selbst zur typischen Spitze. Dort ist ein Austausch üblich und wird regelmäßig auch vorgenommen. Auch Präsidenten bestimmter Ämter oder Geheimdienste gelten als politische Beamte.
Ein Automatismus, was den einstweiligen Ruhestand anbelangt, besteht dabei jedoch nicht. So dienten beispielsweise Hubert Schrübbers, Heinz Fromm und Thomas Haldenwang unter Regierungen unterschiedlicher Couleur als Verfassungsschutzpräsidenten des Bundes. In Thüringen dient der 2015 eingesetzte Chef des Landes-Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, auch noch unter Mario Voigt.

Politischer Stellenwechsel in der Verwaltung bei Regierungswechseln

Leitungspositionen darunter – wie jene in Abteilungen oder Referaten – gelten als politisch sensibel. Ihr Austausch ist rechtlich schwieriger und unterliegt stärker überprüfbaren Beschränkungen. Auf Bundesebene sind nach dem Wechsel im Kanzleramt von Helmut Kohl zu Gerhard Schröder 1998 rund 60 Prozent der Posten von Staatssekretären und Ministerialdirektoren neu besetzt worden – in Zahlen waren das laut „Zeit“ 82 von 136.
Mit dem Wechsel zu Angela Merkel hat die Union 43 Prozent der Positionen in den sieben übernommenen Ministerien und dem Bundeskanzleramt neu besetzt. Nach der Rückkehr der SPD in die Bundesregierung 2013/14 wurden 63 Prozent der politischen Positionen personell erneut. Dabei wurden nicht alle Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
In einigen Fällen spielte auch freiwilliges Ausscheiden eine Rolle, einige Amtsträger wurden auf gleichwertige andere Posten versetzt. Im Auswärtigen Amt gilt es als verbreitetes Vorgehen, Beamte auf Botschafterposten zu versetzen, um in der Berliner Zentrale strategische Positionen neu besetzen zu können. All diese Veranlassungen betrafen jedoch die Ebene explizit politischer Beamter – auf Länderebene ist die Fluktuation deutlich geringer.

Welle von Prozessen und Explosion der Gerichtskosten zu befürchten

Im Normalfall greifen im Beamtendienstverhältnis die dienstrechtliche Fürsorgepflicht und das Recht auf amtsangemessene Verwendung. Versetzungen, Umsetzungen oder Abordnungen bedürfen regelmäßig der Zustimmung oder einer rechtlich sauberen Begründung. Dazu gehört etwa der Nachweis einer dienstlichen oder organisationsrechtlichen Notwendigkeit. Bei der Versetzung eines Beamten ist darauf zu achten, dass die neue Verwendung angemessen und gleichwertig ist. Zwangsversetzungen in schlechter dotierte Ämter sind rechtlich ebenfalls riskant.
Im normalen Verwaltungsalltag ist die Beamtentätigkeit auf Kontinuität angelegt. Ein Regierungswechsel ändert nicht automatisch die Laufbahnen oder Statusrechte der vielen tausend Fachbeamten in den Ministerien und nachgeordneten Behörden. Der Austausch „hunderter Beamter“ im Verwaltungsapparat eines Landes wäre im Vergleich zu üblichen Regierungswechseln sehr weitreichend. Sie würde über die klassische Spitze hinaus in die operative Verwaltung hineinreichen.
Für die AfD würde ein solcher weitreichender Umbau eine Reihe von Herausforderungen schaffen. Immerhin würde er auch eine deutliche Veränderung in beamtenrechtlichen Kategorien, Organisationshoheit und Stellenstruktur bedeuten. Die Landesregierung müsste sich voraussichtlich auf eine Vielzahl an Prozessen von Personen einstellen, die sich zu Unrecht als politische Beamte eingeordnet sehen.

Fragezeichen bezüglich der Personaldecke der AfD

Dazu käme eine Reihe von Kosten. Bei frühzeitigem Ruhestand müssten Vorruhestandsgehälter und Pensionen bezahlt werden. Wird ein Posten kommissarisch besetzt, wären vielfach doppelte Besetzungskosten damit verbunden. Kommt es zum Rechtsstreit, ist mit zusätzlichem Aufwand für Gerichtskosten oder mögliche Abfindungen zu rechnen. Je höher die Zahl der betroffenen Amtsträger ist, umso höher wird der Gesamtaufwand für die Landeskasse.
Darüber hinaus ist fraglich, ob die AfD über die erforderliche Personaldecke verfügt, um eine so hohe Anzahl an freiwerdenden Posten mit Amtsträgern zu besetzen, die entsprechend qualifiziert und verwaltungserfahren sind. Dazu kommt auch noch die Überprüfung der Verfassungstreue. Eine mögliche Rekrutierung externer Kräfte – etwa aus anderen Bundesländern – und Einarbeitung würde weitere Kosten verursachen.
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Neues Heizungsgesetz könnte zum Fall für Karlsruhe werden


In Kürze:

  • Das Bundeskabinett hat ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, das das bisherige Heizungsgesetz entschärfen soll.
  • Öl- und Gasheizungen sollen weiterhin eingebaut werden dürfen – verbunden mit einer schrittweisen Beimischung sogenannter klimafreundlicher Brennstoffe.
  • Kritiker aus den Reihen der Grünen und der Union selbst halten mögliche Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht für wahrscheinlich.
  • Streitpunkt ist, ob die Lockerungen mit dem Klimabeschluss von Karlsruhe aus dem Jahr 2021 vereinbar sind.

 
Am Mittwoch, 13. Mai, hat das Bundeskabinett neben weiteren Vorhaben auch die Entwurfsfassung für ein Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Dieses soll das endgültige Aus für das sogenannte Heizungsgesetz besiegeln, das die frühere Ampel-Regierung auf Initiative ihres Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck (Grüne) verabschiedet hatte.
Aus der Opposition, aber auch aus den Reihen der Union selbst kommen nun Bedenken. Sie bezweifeln, dass das Gesetz in seiner derzeitigen Form eine Anfechtung vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen würde. Grund dafür ist insbesondere der sogenannte Klimabeschluss aus Karlsruhe aus dem Jahr 2021. In diesem hatten die Richter geurteilt, dass das Grundgesetz die Regierung zur „Herstellung von Klimaneutralität“ verpflichtet.

Reiche verspricht „alltagstaugliches“ Heizungsgesetz

Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bezeichnet das Gesetz als einen Schritt, um „Klimaschutz wieder alltagstauglich“ zu machen.
Insbesondere soll es strikte Vorgaben abmildern und mehr Entscheidungsfreiheit und Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer bei der Wahl der Heizung bringen. Außerdem betone es die Technologieoffenheit.
Das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, speziell dessen Paragraf 71, sieht eine Verpflichtung vor, neu eingebaute Heizungen in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Zudem ist ein verbindliches Ende der Verwendung fossiler Energien in Heizanlagen ab dem Jahr 2045 vorgesehen.
Mit Reiches Gesetz soll auch der Neueinbau von Öl- und Gasheizungen möglich bleiben. Für diese soll es lediglich eine ansteigende Beimengungsquote für klimafreundliche Brennstoffe im Sinne einer „Bio-Treppe“ ab 2029 geben. Auf diese Weise bleibt deren Einbau ebenso zulässig wie jener von Wärmepumpen, hybriden Lösungen und Biomasse-Heizungen oder der Anschluss an Fernwärmenetze. Allerdings hält man an der CO₂-Bepreisung fest und Vermieter müssen die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen.

Klimabeschluss erhob Netto-Null zum Verfassungsauftrag

Der CDU-Politiker Thomas Heilmann hat sich dem „SPIEGEL“ zufolge skeptisch über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes geäußert. Der Chef der KlimaUnion, eines Vereins, der sich für Klimapolitik innerhalb der CDU/CSU starkmacht, hat ein Rechtsgutachten über das neue Gesetz in Auftrag gegeben. Er sieht einen möglichen Konflikt mit dem Karlsruher Klimabeschluss.
Ähnlich sieht es der Grünen-Bundestagsabgeordnete Michael Kellner, der fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnet.
In dem Klimabeschluss begründet das Bundesverfassungsgericht mit einer „objektivrechtlichen Schutzverpflichtung […] in Bezug auf künftige Generationen […], Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels“ durch Klimaschutzmaßnahmen zu schützen.
Es geht von einem verbleibenden CO₂-Budget aus, das bis zum Inkrafttreten des verbindlichen Netto-Null-Ziels für das Jahr 2045 verbleibe. Verbrauchten derzeitige Generationen zu viel davon, könnten die Freiheitsrechte künftiger Generationen infrage gestellt werden.
Einige Gegner der aktuellen Regelung gehen davon aus, dass die Abmilderung von Vorgaben die Lasten für künftige Generationen vergrößere. Zudem leiten klimabewegte Vereinigungen wie Green Legal Impact Germany aus dem Klimaschutzgebot des Artikels 20a Grundgesetz ein Verschlechterungsverbot ab. Dies würde im Kern bedeuten, dass einmal beschlossene Klimaschutzvorgaben von einer folgenden Regierung nicht mehr zurückgedreht werden dürften.

Umweltjurist: Heizungsgesetz nicht sakrosankt – zusätzliche Emissionen jedoch zu kompensieren

Dem widersprechen laut „SPIEGEL“ Berater der Bundesregierung wie Christian Calliess, der an der FU Berlin Umweltrecht lehrt und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen war.
Er sieht Spielraum für eine Anpassung von Maßnahmen, solange der Gesetzgeber „die im Bereich Gebäude nicht eingesparten Emissionen in anderen Bereichen kompensiert“. Außerdem sehe der Gesetzentwurf eine Evaluierungspflicht hinsichtlich der Klimaziele vor. Diese soll jedoch erstmals 2030 stattfinden.
Was die „Bio-Treppe“ angeht, räumt der Gesetzentwurf ein, dass eine „belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten […] derzeit nicht möglich“ sei. Es ließen sich auch „keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen“. Das heißt, die Regierung ist sich nicht sicher, wie teuer die Ökobrennstoffe für den Heizungsnutzer sein und in welchem Umfang sie zur Verfügung stehen werden.
Aus diesem Grund könnten „die mittelbaren Folgen dieser Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert“ werden. Dies könnte sich vor dem Bundesverfassungsgericht als möglicher Angriffspunkt erweisen.
Unklar ist, ob das Bundesverfassungsgericht seine strikte Linie von 2021 durchhält. Aktuelle politische und ökonomische Kosten überzogener Klimavorgaben könnten in die Verhältnismäßigkeitsprüfung einfließen. Auch deutet sich im sogenannten UN-Weltklimarat eine Abkehr vom Rückgriff auf Worst-Case-Szenarien an, die als unrealistisch bewertet werden und sich deshalb auch nicht mehr als politisches Argument für zu rigide Klimaschutzmaßnahmen eignen.
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Weltklimarat revidiert RCP 8.5 – Klimakatastrophe findet nicht statt


In Kürze:

  • 44 IPCC-Autoren haben drei Klimamodelle im Rahmen einer Neubewertung als „unplausibel“ erklärt und zurückgezogen: RCP8.5, SSP5-8.5. und SSP1-1.9.
  • Erstere Szenarien prognostizierten Erwärmungen von bis über 5 Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts.
  • Sie dienten damit tausenden Wissenschaftlern und Regierungen weltweit als Grundlage für Studien und Klimapolitik.
  • Mit dem Wegfall der wissenschaftlichen Grundlage müssten diese Arbeiten und Gesetze ebenfalls revidiert oder mindestens grundlegend überarbeitet werden.

 
Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur vom langjährigen Mittel der Satellitenmessungen ist im dritten Monat in Folge praktisch unverändert. Im April 2026 lag sie +0,39 Grad Celsius über dem Mittelwert der vergangenen 30 Jahre. Im März betrug die Abweichung +0,38 °C, im Februar +0,39 °C in Bezug auf den jeweiligen Mittelwert.
Der durchschnittliche Temperaturanstieg seit 1979 beträgt 0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt oder 1,6 °C in einem Jahrhundert. Dieser mäßige Anstieg vertrug sich nie mit den Katastrophenszenarien des sogenannten Weltklimarats, offiziell das Zwischenstaatliche Gremium für Klimawandel (IPCC), der in seinen Szenarien einen Temperaturanstieg von 3 bis 5 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 weissagte.
Das ist seit dem 7. April 2026 der Schnee von gestern. Wissenschaftler des IPCC haben an diesem Tag in einer aufsehenerregenden Veröffentlichung die bisherigen Untergangsszenarien kassiert.
In Politik, Medien und Wissenschaft müsste dies als eine große Erleichterung aufgenommen werden und zu einer sofortigen Korrektur der Klimapolitik führen. Doch die Diskussion findet in Deutschland nicht statt. Sondersendung im ARD, Sondersitzung des Deutschen Bundestages, Regierungserklärung der Bundesregierung zu den fehlerhaften Grundlagen des Klimaschutzgesetzes: Alles Fehlanzeige. Der Klimapopanz bleibt aufgebauscht, denn damit konnte man herrlich grüne und linke Politik machen.

IPCC-Autoren verabschieden sich von Katastrophenszenarien

Am 7. April 2026 erschien eine Veröffentlichung von 44 IPCC-Autoren, die mit für die Klimaszenarien des Weltklimarats verantwortlich sind. Unter der Federführung von Prof. Detlef van Vuuren erklärten die Wissenschaftler, dass die bislang in den letzten beiden Klimaberichten von 2013/2014 (AR5) sowie von 2021 bis 2023 (AR6) aufgeführten Szenarien, die zu Temperaturerhöhungen bis über 5 Grad Celsius im Jahre 2100 führen sollten, „implausible“ (unplausibel) sind.
In diesen Szenarien (RCP 8.5) wurde angenommen, dass die CO₂-Emissionen sich im Verlaufe dieses Jahrhunderts mehr als verdreifachen würden. Da das IPCC in seinen Modellen CO₂ als den wesentlichen Klimafaktor zugrunde legt, kam man so auf erschreckende Temperaturanstiege. Im Modell RCP8.5 sollte es nach dem letzten Bericht (AR6) bis zum Jahre 2100 um 4,4 bis 5,7 Grad wärmer werden.
Seit vielen Jahren weisen Wissenschaftler, darunter auch ich in mehreren Beiträgen und in einem eigenen Kapitel in meinem Buch „Unerwünschte Wahrheiten“ darauf hin, dass in diesem Extremszenario schon 2080 der weltweite Kohlenstoff in Form von Öl, Gas und Kohle erschöpft wäre. Mit anderen Worten, wir können nicht so viel CO₂ erzeugen, wie erforderlich.

Eine weitreichende Entscheidung?

Trotzdem hielt man an diesem Szenario fest und beschrieb es sogar als „business as usual“. Der Trick ging weitgehend auf: Das Schreckensszenario beherrschte mit Schlagzeilen wie „Bis zu 5 Grad Erwärmung …“ die Medien.
Mit diesem Szenario wurde auch im politischen Raum gearbeitet und damit Gesetze zur Einführung der CO₂-Steuer, Klimaschutzprogramme und Verbrennerverbote begründet. Selbst das Bundesverfassungsgericht stützt sich auf die IPCC-Berichte, die das Gericht als „zuverlässige Zusammenfassung des aktuellen Kenntnisstands zum Klimawandel“ ansieht. Das Gericht begründet seine Entscheidung in den Randnummern 19 und 22 seines Beschlusses vom 21. März 2021 wie folgt:
„Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich.“
Als Quelle verweist man auf den IPCC-Bericht von 2012/13 – Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger. Auf Seite 25 findet man dort als Quelle eine Grafik, die die Temperaturentwicklung bis 2100 aufgrund des Szenarios RCP8.5 beschreibt:
Das Bundesverfassungsgericht nimmt also als Basis seiner Entscheidung eine Temperaturprognose, die mittlerweile als unplausibel verworfen worden ist. Und zwar nicht von irgendwem, sondern von den Wissenschaftlern, die für die Szenarien des Weltklimaberichts verantwortlich sind.
Hätte das Bundesverfassungsgericht und nachfolgend die Bundesregierung die damals schon vorhandene Kritik an den Katastrophenszenarien des IPCC zur Kenntnis genommen – wie man es bei einer solch folgenschweren Entscheidung eigentlich voraussetzen sollte–, hätte man einen solch schwerwiegenden Fehler, der Deutschland ins Unglück stürzt, vermeiden können. Die federführende Richterin Britz schrieb lieber in den Beschluss Formulierungen hinein, die auch schon ihr Ehemann, der damalige Vorsitzende der Grünen in Frankfurt, Bastian Bergerhoff, nahezu wortgleich auf seiner persönlichen Webseite Monate vor dem Beschluss veröffentlicht hatte.

Was sind die neuen IPCC-Weissagungen?

Der US-Klimawissenschaftler Roger Pielke Jr. hat die Veröffentlichung der 44 Wissenschaftler vom 7. April 2026 untersucht. Die Veröffentlichung behandelt nur noch sieben Szenarien mit hohen, mittleren und niedrigen CO₂‑Emissionen. Das neue hohe Emissionsszenario („CMIP7 High“) wird von den Autoren selbst als unwahrscheinlich bezeichnet. Darin würden die Emissionen noch einmal um 30 Prozent ansteigen – und im Verlaufe dieses Jahrhunderts auch nicht mehr absinken.
Dieses neue Hoch-Szenario ist auch deswegen absurd, weil es eine Bevölkerungsexplosion von heute 8,2 Milliarden auf 14,5 Milliarden Menschen annimmt. Die heutigen Bevölkerungsprognosen gehen von einer maximalen Bevölkerung von 9 bis 10 Milliarden Menschen in diesem Jahrhundert aus.

Entwicklung der CO₂-Emissionen aus fossilen Kraftstoffen und Industrie (FFI) im 21. Jahrhundert nach Vorhersage verschiedener Klimamodelle. Das Szenario mit den höchsten Emissionen (SSP5-8.5) wurde von den verantwortlichen Autoren revidiert. Das neue „Hoch“-Szenario geht von 40 Prozent geringeren Emissionen aus. Das neue „Sehr-Niedrig“-Szenario repliziert im Wesentlichen das ebenfalls zurückgezogene Szenario SSP1-1.9.

Das mittlere Szenario („CMIP7 Medium“) orientiert sich an den aktuellen Prognosen der Internationalen Energieagentur IEA und ist wohl die wahrscheinlichste Entwicklung. Sie wird beschrieben als Fortsetzung der heutigen Politik „current policies“ und führt bis 2050 und darüber hinaus zu unmerklich höheren Emissionen als heute. Sie belaufen sich damit am Ende des Jahrhunderts auf etwa ein Drittel der RCP8.5-Prognose.
Nach den Berechnungen der 44 Wissenschaftler errechnet sich daraus eine Erwärmung bis zum Jahre 2100 von 2,56 Grad Celsius gegenüber dem Jahre 1860. Da im Jahre 2025 gegenüber dem Basisjahr 1860 bereits eine Erwärmung von 1,45 Grad Celsius festgestellt wurde, geht das mittlere und wahrscheinlichste Szenario von einer Erwärmung um nur 1,1 Grad Celsius bis zum Jahre 2100 aus.

Die Klimakatastrophe findet nicht statt. Und nun?

Das wäre alles andere als eine Katastrophe. Wenn man wie das IPCC annimmt, dass die Erwärmung im Wesentlichen vom CO₂ bestimmt wird, dann kann man auch den Anteil Deutschlands an dieser Erwärmung bis 2100 berechnen. Deutschland hat einen Anteil von zuletzt 1,46 Prozent an den globalen, anthropogenen CO₂‑Emissionen. 1,46 Prozent von 1,1 Grad machen 0,016 Grad bis zum Jahre 2100 aus.
Und für diese nicht sicher messbare Veränderung zerstört grüne und linke Politik den Wohlstand des eigenen Landes?
Die schlimmste Erfahrung der letzten Wochen ist aber, dass die doch so gute Nachricht, dass die Klimakatastrophe abgesagt werden kann, in Deutschland nicht diskutiert wurde. Wenn man das ernsthaft täte, müssten alle Gesetze, Programme und Subventionen, die den angeblich zu erwartenden Klimanotstand bekämpfen sollen, rigoros abgeschafft werden. Das wäre zwar mehr als peinlich für unsere Klimakämpfer in Regierungen und Medien. Aber es wäre der Beginn eines neuen deutschen Wirtschaftswunders.
Dieser Artikel erschien im Original auf klimanachrichten.de unter dem Titel: Fritz Vahrenholt: Der Weltklimarat sagt, die Klimakatastrophe findet nicht statt. (redaktionelle Bearbeitung: ts/Epoch Times)
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Caritas warnt vor Mehrbelastung in der Pflege durch Warken-Reform

Vor dem Hintergrund einer Reform der Pflegeversicherung warnt die Caritas vor einer noch stärkeren Belastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen.
„Bei der stationären Pflege muss die Ministerin dafür Sorge tragen, dass die finanzielle Belastung für die Pflegebedürftigen nicht noch weiter steigt“, sagte Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Eigenanteile könnten später sinken

„Aktuell wird diskutiert, die Eigenanteile erst nach 18 Monaten Aufenthalt in einer Einrichtung zu senken, statt wie bisher nach zwölf Monaten. Das würde zwar der Pflegeversicherung kurzfristig Kosten ersparen, dauerhaft aber das Stufenmodell der Entlastung diskreditieren, das schon heute vielen als ungenügend gilt.“
Mitte Mai will Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorlegen.
Welskop-Deffaa befürchtet falsche Anreize: „Die Neuregelung würde den Anreiz erhöhen, vorhandenes Vermögen vor Eintritt des Pflegefalls an Kinder und Enkel zu verschenken, wie es Ratgeber regelmäßig empfehlen. Die Loyalität der Versicherten mit ihrer solidarischen Pflegeversicherung darf durch Anreizeffekte dieser Art nicht aufs Spiel gesetzt werden.“

Entlastung für Angehörige gefordert

Zudem forderte sie, pflegende Familienangehörige zu entlasten: „Die allermeisten Leistungen für Pflegebedürftige werden immer noch in der Familie erbracht.“ Diese Verantwortungsbereitschaft von pflegenden Angehörigen müsse unbedingt geschützt werden.
„Bei der Reform der Pflegeversicherung darf es auf keinen Fall zu Verschlechterungen bei der beitragsfreien Familienmitversicherung, der nach Kinderzahl gestaffelten Beitragshöhe und der Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige kommen.“
„Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung, die sich signifikant auf die familiäre Generationensolidarität stützt“, so Welskop-Deffaa.
„Hier erinnern wir daran, dass das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt hat, dass der `generative Beitrag` in der Pflegeversicherung stärker berücksichtigt werden muss als in den anderen Zweigen der Sozialversicherung.“ (dts/red)