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Bund und Länder einigen sich auf Kommunalentlastung

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt.
Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 25. Juni, nach Beratungen mit den Regierungschefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt.
Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.

Wer bestellt, bezahlt

Die Neuregelung „folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Merz.
Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen.
Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.
„Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen“, sagte Merz. „Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen – sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.“

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Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr – „das ist anwachsend“.
Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. „Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert.“ Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, „ob Politik tatsächlich handlungsfähig“ sei, sagte er.
Es sei wichtig, „dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert“.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als „Novum“. „Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern“, sagte Lies. „Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: „Da ist nichts Endgültiges entschieden“, sagte er.
Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.

Der lang anhaltende Streit

Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt.“ Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“. Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.
Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. (afp/red)
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Bund und Länder einigen sich auf Entlastung für Kommunen

Die finanzielle Situation vieler Kommunen ist dramatisch. Ein Grund dafür ist, dass der Bund in den letzten Jahren den Kreis der Empfänger über Sozialgesetze erweiterte oder die Leistungshöhe anhob. Auf den Mehrkosten blieben die Kommunen sitzen. Nach langem Ringen wurde zwischen Bund und Ländern nun eine Einigung erzielt.
Bund und Länder verständigten sich darauf, dass ab September eine …
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Bund und Länder starten Modernisierungsoffensive

Föderale Modernisierungsagenda: Bund und Länder einigen sich auf umfassende Staatsreform
Bund und Länder haben sich am Donnerstag, den 25. Juni in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Modernisierung des Staates verständigt.

Einfachere und digitale Behördenkommunikation

Künftig soll der Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall elektronisch erfolgen. Handschriftlich unterschriebene Formulare sollen weitgehend entfallen. Stattdessen reicht ein einfaches elektronisches Dokument, das per E-Mail verschickt werden kann.
Die Behörden sollen ebenfalls per E-Mail antworten können. Ausdrucken, Unterschreiben und Postversand wären dann meist nicht mehr nötig.
Antrags- und Anmeldeverfahren sollen generell einfacher gestaltet werden.

Über 200 konkrete Maßnahmen

Die „Föderale Modernisierungsagenda“ wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen. Sie enthält mehr als 200 konkrete Maßnahmen zu schnelleren Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Die Maßnahmen sollen auf Bundes- und Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden. Bereits 2023 hatten sich die Beteiligten grundsätzlich darauf geeinigt.

Automatische Leistungen und digitale Anträge

  • Kindergeld wird in immer mehr Fällen automatisch gezahlt, ein separater Antrag entfällt.
  • Die Bewilligung von Elterngeld soll durch behördeninternen Datenaustausch einfacher werden.
  • Personalausweise und Reisepässe sollen künftig digital ohne Behördentermine beantragt werden können.
  • Der Wohnsitz soll in der Regel elektronisch angemeldet werden.
  • Auch die An- und Abmeldung von Autos soll elektronisch möglich sein.

Deutschland-App und digitale Brieftasche

Eine Deutschland-App soll alle digitalen Leistungen bündeln.
Ab 2027 erhalten Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis eine digitale Brieftasche. Darin soll ein „digitaler Zwilling“ des Personalausweises hinterlegt werden können – künftig auch weitere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und andere Unterlagen.
Bereits heute ist es möglich, den Fahrzeugschein elektronisch mitzuführen.

Neuer Rechtsstaatspakt für die Justiz

Bund und Länder haben sich zudem auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Die Länder erhalten dafür bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro vom Bund.
Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen.
Im Vergleich zum ersten Rechtsstaatspakt von 2019 (220 Millionen Euro) handelt es sich damit um eine Verdopplung der Mittel.
Mit den Geldern verpflichten sich die Länder, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Die langfristige Finanzierung liegt anschließend in der Verantwortung der Länder.
Als Teil des Pakts sollen auch die Regeln für gerichtliche Verfahren modernisiert werden, um Verfahren schneller und effektiver zu machen.

Weitere Reformen im Bauwesen

In vielen Fällen sollen Bauanträge und Gewerbeanmeldungen vereinfacht werden. Genehmigungen gelten künftig als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet.

Neue Finanzregeln zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Bei der Finanzierung zwischen den Ebenen soll nun künftig stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“. Die Regelung tritt ab dem 1. September in Kraft.

Bund übernimmt größere Kostenanteile

Die sogenannte „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen über einer Bagatellgrenze von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr künftig 80 Prozent der Kosten übernimmt.
Damit wird erstmals eine solche Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für größere Gesetzesvorhaben geschaffen. Die Kommunen könnten dadurch bereits im kommenden Jahr um rund drei Milliarden Euro entlastet werden. Die Entlastung soll in den Folgejahren weiter steigen.

Rentenreform wird weiter beraten

Bei der Reform der Rentenversicherung forderte Merz, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen sollten nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden.
Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die konkrete Umsetzung soll nun in den kommenden Wochen politisch beraten werden. (afp/dts/red)
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Öffentliche Schulden im ersten Quartal um fast 65 Milliarden Euro gestiegen

Der Öffentliche Gesamthaushalt ist beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 2.726,5 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem 4. Quartal 2025 um 2,4 Prozent oder 64,9 Milliarden Euro.
Zum Öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte.
Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Schulden des Bundes steigen auf 1.884 Milliarden

Die Schulden des Bundes stiegen zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal um 44,4 Milliarden Euro (+2,4 Prozent) auf 1.884,9 Milliarden Euro.
Ursächlich hierfür waren insbesondere die Anstiege der Schulden bei zwei Sondervermögen: Das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ erhöhte seine Verschuldung gegenüber dem Vorquartal um 44,7 Prozent oder 10,9 Milliarden Euro auf 35,2 Milliarden Euro.
Die Verschuldung des „Sondervermögen Bundeswehr“ stieg gegenüber dem Vorquartal um 10,2 Prozent oder 4,4 Milliarden Euro auf 47,4 Milliarden Euro.

Schulden der Bundesländer: 642 Milliarden Euro

Die Länder waren zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 642,2 Milliarden Euro verschuldet, dies war ein Zuwachs von 17,6 Milliarden Euro (+2,8 Prozent) gegenüber dem Vorquartal.
Der stärkste prozentuale Schuldenanstieg wurde für Sachsen-Anhalt mit +10,2 Prozent ermittelt, gefolgt von Niedersachsen (+6,4 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (+4,6 Prozent).
Der Anstieg der Verschuldung in Sachsen-Anhalt ist auf die Ausgabe neuer Wertpapiere zurückzuführen, nachdem alle im Jahr 2025 ausgegebenen Wertpapiere vor Jahresende zurückgezahlt wurden.
Niedersachsen nimmt im 1. Quartal eines Jahres neue Wertpapierschulden für das komplette Jahr auf, sodass zu diesem Zeitpunkt ein höherer Anstieg der Verschuldung gegenüber dem Vorquartal zu sehen ist.
In Nordrhein-Westfalen ist die Verschuldung durch die Altschuldenübernahme der Kommunen aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW gestiegen. Zudem wurden im Vorgriff auf die im weiteren Verlauf des Jahres fälligen Wertpapiere neue Wertpapierschulden aufgenommen.
Die Schulden sanken prozentual am stärksten in Bremen (-4,2 Prozent), gefolgt von Schleswig-Holstein (-1,5 Prozent) sowie Bayern (-1,2 Prozent).

Gemeinden mit 199 Milliarden Euro verschuldet

Auch bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal zu. Sie stieg um 3,0 Milliarden Euro auf 199,3 Milliarden Euro beziehungsweise um +1,5 Prozent.
Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Vorquartal wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern (+7,6 Prozent) auf, gefolgt von den Kommunen in Brandenburg und Baden-Württemberg (jeweils +5,6 Prozent).
Einen Schuldenrückgang zum Vorquartal wiesen die Gemeinden/Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen (-2,8 Prozent) aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes auf. Auf dieser Grundlage übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen anteilig Schulden seiner Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im 1. Quartal 2026 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Millionen Euro (-1,8 Prozent) auf 9,3 Millionen Euro. (dts/red)
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Kommunen schlagen Alarm: Bröckeln Straßen und Gebäude, bröckelt Vertrauen in den Staat


In Kürze:

  • Kommunen erwarten bis 2029 Defizite von fast 120 Milliarden Euro und warnen vor einer wachsenden Schulden- und Zinslast.
  • Städte und Gemeinden sparen bereits bei Schulen, Kitas, Kultur, Sport, Infrastruktur und sozialen Angeboten.
  • Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine Soforthilfe von 30 Milliarden Euro sowie Reformen nach dem Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“.

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Einen Tag nach dem bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“ ist die Warnung aus Rathäusern, Kreishäusern und Gemeindeverwaltungen unüberhörbar: Vielen Städten, Landkreisen und Gemeinden geht finanziell die Luft aus. Mit der Aktion wollten die kommunalen Spitzenverbände auf die zunehmend angespannte Haushaltslage aufmerksam machen. Hintergrund sind steigende Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich, sowie immer neue Aufgaben und Standards, die von Bund und Ländern beschlossen werden, ohne dass die Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Mit bundesweiten Aktionen vor den Rathäusern machten die Kommunen deutlich, dass die Finanzkrise längst im Alltag der Bürgerinnen und Bürger angekommen ist. Hinter den Defiziten stehen verschobene Investitionen, Sanierungsstaus bei Schulen und Straßen sowie Einschnitte bei der Daseinsvorsorge.
Wie ernst die Lage nach Einschätzung der Kommunen inzwischen ist, machten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am Montag in der Bundespressekonferenz in Berlin deutlich. Dort präsentierten sie aktuelle Prognosen zur Entwicklung der Kommunalfinanzen bis zum Jahr 2029. Alle drei kommunalen Spitzenvertreter zeichneten ein Bild, das selbst erfahrene Kommunalpolitiker alarmiert.
„Wir können es nicht mehr anders sagen: Die kommunalen Haushalte kollabieren, und zwar fast überall“, erklärten Burkhard Jung (Deutscher Städtetag), Achim Brötel (Deutscher Landkreistag) und Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund). Die Krise betreffe längst nicht mehr nur strukturschwache Regionen. Städte und Gemeinden im Norden wie im Süden, im Osten wie im Westen seien gleichermaßen betroffen. Selbst wirtschaftsstarke Regionen könnten sich der Entwicklung nicht mehr entziehen.
Die Zahlen, die die Verbände vorlegten, unterstreichen diese Einschätzung. Bereits 2025 mussten die Kommunen ein Defizit von 29,4 Milliarden Euro verkraften. Für das laufende Jahr wird ein Minus von 29,7 Milliarden Euro erwartet. Auch in den kommenden Jahren soll das Defizit nahezu unverändert hoch bleiben: 29,6 Milliarden Euro im Jahr 2027, 28,9 Milliarden Euro 2028 und 28,4 Milliarden Euro im Jahr 2029. In der Summe würden sich die Fehlbeträge damit auf fast 120 Milliarden Euro addieren.

Kommunen erwarten Defizite in Rekordhöhe

Für Landkreistagspräsident Achim Brötel ist damit eine Grenze erreicht. Noch vor wenigen Jahren hätten Defizite von 8 Milliarden Euro als Ausnahme gegolten. Inzwischen lägen die Fehlbeträge fast viermal so hoch. Besonders problematisch sei dabei, dass es sich nicht um eine vorübergehende Krise handele. Die finanzielle Schieflage sei strukturell. Mehr als 8 Prozent der kommunalen Ausgaben seien inzwischen nicht mehr durch Einnahmen gedeckt.
Nach Darstellung der Verbände sind die Rücklagen vieler Kommunen mittlerweile aufgebraucht. Neue Defizite müssten deshalb zunehmend durch Kredite finanziert werden. Die Folge seien steigende Schulden und wachsende Zinslasten. Die kommunalen Spitzenverbände rechnen damit, dass die Kassenkredite bis 2029 um mehr als 100 Milliarden Euro steigen könnten. Parallel dazu würden sich die Zinsausgaben nahezu verdreifachen.
Kassenkredite sind kurzfristige Kredite, mit denen Kommunen laufende Ausgaben finanzieren, wenn die eigenen Einnahmen nicht ausreichen. Sie sind vergleichbar mit dem Dispokredit eines privaten Girokontos. Ursprünglich waren sie dazu gedacht, vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Viele Kommunen nutzen sie inzwischen jedoch dauerhaft, um Haushaltsdefizite auszugleichen. Steigen die Kassenkredite über Jahre hinweg an, wachsen auch die Zinslasten und die finanzielle Abhängigkeit der Kommunen.
„Wir befinden uns landauf, landab am Beginn einer Abwärtsspirale“, warnte Brötel. Neue Defizite führten zu neuen Schulden, neue Schulden zu höheren Zinslasten. Das wiederum schränke die finanziellen Spielräume weiter ein. Die Auswirkungen würden schon bald für die Bevölkerung sichtbar werden. „Wenn Gebäude und Straßen anfangen zu bröckeln, dann bröckelt auch das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates“, so der Landkreistagspräsident weiter.
Tatsächlich berichten Städte bereits heute von einschneidenden Sparmaßnahmen. Der Deutsche Städtetag hatte seine Mitgliedskommunen vor der Pressekonferenz befragt. Die Rückmeldungen zeichnen ein bundesweit ähnliches Bild. Sanierungen von Schulen und Kindertagesstätten werden verschoben, Straßenreparaturen zurückgestellt, Öffnungszeiten von Bibliotheken, Schwimmbädern, Museen und Sportanlagen reduziert. Einsparungen gibt es bei der Schulsozialarbeit, bei Hilfsangeboten für Senioren, in der Obdachlosenhilfe sowie bei Kultur- und Sportförderungen.

Schulden, Zinsen und erste Sparmaßnahmen

Städtetagspräsident Burkhard Jung nannte konkrete Beispiele. In Leipzig sei der geplante Neubau einer Volkshochschule und Musikschule mit einem Investitionsvolumen von rund 200 Millionen Euro gestoppt worden. Auch Sanierungen von Schulen und Kitas müssten verschoben werden. In Krefeld werde der Bau einer weiteren Feuerwache auf Eis gelegt. Notwendige Sanierungen von Bädern und Sporthallen seien gestoppt worden. Selbst Stuttgart, lange Zeit als finanziell starke Kommune angesehen, habe inzwischen sämtliche Rücklagen aufgebraucht und umfangreiche Sparmaßnahmen eingeleitet.
Die kommunalen Spitzenverbände sehen die Ursachen dieser Entwicklung vordergründig in stetig steigenden Sozialausgaben. Besonders die Kosten für Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Hilfe zur Pflege seien in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Gleichzeitig würden Bund und Länder immer wieder neue Leistungsansprüche beschließen, ohne für eine vollständige Finanzierung zu sorgen. Besonders deutlich wurde die Kritik in der Fragerunde der Bundespressekonferenz. Auf die Frage des Journalisten Erik Rusch von Epoch Times, was seit dem Kommunalgipfel zu Jahresbeginn und den Gesprächen mit Bund und Ländern tatsächlich erreicht worden sei, fiel die Antwort ernüchternd aus.
„Viel verständnisvolles Wording, viel Schulterklopfen, aber keine Taten“, sagte Brötel. Zwar sei das Problembewusstsein bei Bund und Ländern vorhanden, in der praktischen Politik komme davon jedoch kaum etwas an. Anstelle von Entlastungen gebe es neue Belastungen. Als Beispiele nannten die Kommunalvertreter die geplante Pflegereform, zusätzliche Krankenhauskosten und weitere sozialpolitische Vorhaben.

Forderung nach neuer Finanzarchitektur

Besonders verärgert zeigte sich Brötel darüber, dass Vorschläge der Kommunen aus seiner Sicht nicht ernsthaft geprüft würden. Die kommunalen Spitzenverbände hatten vorgeschlagen, die Finanzierung großer Sozialausgaben künftig zu gleichen Teilen auf Bund, Länder und Kommunen zu verteilen. Dies hätte die kommunale Ebene nach ihren Berechnungen um rund 30 Milliarden Euro entlastet – genau in der Größenordnung des derzeitigen Defizits. Der Vorschlag sei jedoch praktisch umgehend zurückgewiesen worden.
Die Kommunen sehen sich deshalb zunehmend als „Ausfallbürgen“ für politische Entscheidungen anderer Ebenen. Während Bund und Länder neue Leistungen beschlössen, würden die finanziellen Folgen häufig bei Städten, Gemeinden und Landkreisen landen. „Wer bestellt, bezahlt auch“ müsse endlich zum verbindlichen Grundsatz werden, fordern die Verbände.
Dass die Hoffnung auf schnelle Hilfe schwindet, machten die Kommunalvertreter ebenfalls deutlich. Mit Blick auf die anstehende Ministerpräsidentenkonferenz äußerte Brötel Zweifel, dass dort grundlegende Lösungen beschlossen werden. Seinen Angaben zufolge würden die bisher diskutierten Entlastungsmaßnahmen allenfalls einen Bruchteil des Problems lösen. Die in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beratenen Vorschläge bewegten sich seiner Einschätzung nach im Bereich von weniger als 10 Prozent des aktuellen Defizits.
Am Donnerstag treffen sich die Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. Dabei könnte unter anderem eine Finanzreform auf den Weg gebracht werden. Dabei geht es unter anderem um den Grundsatz der Veranlassungskonnexität – also „Wer bestellt, der bezahlt“ –, eine der Forderungen der Verbände.

„Fünf nach zwölf“: Kommunen drängen auf schnelle Hilfe

Selbst die milliardenschweren Infrastruktursondervermögen des Bundes halten die Spitzenverbände nicht für die Lösung. Zwar könne das Geld helfen, Investitionen vorübergehend zu stabilisieren, das strukturelle Defizit in den laufenden Haushalten werde dadurch jedoch nicht beseitigt. Die finanzielle Schieflage bleibe bestehen.
Deshalb fordern die Kommunen nun ein zweistufiges Vorgehen. Kurzfristig müsse das jährliche Defizit durch eine Soforthilfe von 30 Milliarden Euro ausgeglichen werden, um eine weitere Verschuldung zu verhindern. Langfristig seien grundlegende Reformen, insbesondere im Sozialbereich, notwendig. Ohne eine solche Kurskorrektur drohe die kommunale Handlungsfähigkeit, dauerhaft Schaden zu nehmen.
Für Brötel steht fest, dass die Zeit drängt. „Fünf vor zwölf war gestern“, sagte er in Berlin. „Inzwischen ist es schon fünf nach zwölf.“ Die Kommunen hätten ihre Warnungen oft genug ausgesprochen. Jetzt seien Bund und Länder am Zug.
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Innenminister wollen Ausbau ziviler Verteidigung bis 2029 deutlich stärken

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen die zivile Verteidigungsfähigkeit in Deutschland deutlich stärken. Dafür soll ein „gemeinsamer Fahrplan“ erarbeitet werden, mit dem die zivile Verteidigungsfähigkeit bis 2029 „möglichst umfassend“ erreicht werden soll, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) zum Abschluss der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz (IMK) am Freitag in Hamburg.
Wegen einer hohen Intensität hybrider Angriffe und russischer Destabilisierungsversuche komme der Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft eine zentrale Bedeutung zu, betonte Grote.
Im Mittelpunkt der Beratungen unter dem Vorsitz Hamburgs standen neben der Stärkung der zivilen Verteidigungsfähigkeit die Abwehr hybrider Bedrohungen wie Cyberangriffe, Sabotage und Desinformation.
Bund und Länder wollen dafür künftig enger zusammenarbeiten und auch das Bundesverteidigungsministerium sowie die Bundeswehr stärker in die IMK-Arbeit einbinden.
Deshalb nahm erstmals auch der Bundesverteidigungsminister, Boris Pistorius (SPD), an den Beratungen teil. Pistorius hob hervor, dass es angesichts hybrider Kriege entscheidend sei, „resiliente Strukturen auf allen Ebenen“ der Gesellschaft aufzubauen.
Dazu zählten neben staatlichen Stellen auch Zivilgesellschaft und Wirtschaft, die in der Lage sein müssten, „mit jeder Krise, jedem Konflikt und Katastrophenfall am Ende auch umgehen zu können“.
Die Innenminister forderten zugleich mehr Geld für den geplanten Ausbau der zivilen Verteidigung. Der zehn Milliarden Euro schwere „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ des Bundesinnenministeriums sei ein „sehr substanzieller erster Schritt“, der uns aber „noch nicht bis ins Ziel tragen wird“, sagte Grote.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hob die Notwendigkeit weiterer Mittel laut Mitteilung des Innenministerium in Erfurt ebenfalls hervor. Demnach fordert die Innenministerkonferenz weitere 20 Milliarden Euro für Aufgaben der zivilen Verteidigung.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte dazu, dass der Ausbau des Bevölkerungsschutzes mit den vorgesehenen zehn Milliarden Euro nicht abgeschlossen sei.
„Wir sind mit zehn Milliarden nicht am Ende“, sagte Dobrindt. Die Investitionen würden auch über das Jahr 2029 hinaus fortgesetzt. Zudem stünden für das Technische Hilfswerk (THW) zusätzliche Mittel in Höhe von etwa drei Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Mittel sollen vor allem in Ausrüstung und Technik fließen, die anschließend an die Länder „ausgereicht“ werden. Zudem werde in die Einsatzfähigkeit von Hilfsorganisationen investiert, sagte Dobrindt.
Nötig sei zudem, die rechtliche Grundlagen für den Spannungs- und Verteidigungsfall „neu zu definieren“, fügte Dobrindt hinzu. Dabei gehe es auch darum, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen besser zu organisieren.
Dobrindt stellte zudem klar, dass Investitionen in klassische Bunkeranlagen für die Bundesregierung keine Priorität hätten. „Das ist auch nicht unsere Vorstellung“, sagte Dobrindt. Entsprechende Überlegungen seien „Ideen der 1980er Jahre“, wie Zivilschutz organisiert worden sei.
Der Linken-Abgeordnete Jan Köstering kritisierte den Umgang der Länder mit dem Zivil- und Katastrophenschutz. Die Innenminister der Länder nähmen den Zivilschutz offensichtlich weiterhin „nicht ernst“, erklärte Köstering.
Die geplanten Milliardeninvestitionen reichten bereits jetzt „vorne und hinten nicht“. Zudem sei über Jahre hinweg zu wenig in den Katastrophenschutz investiert worden, der nun den Zivilschutz stärken solle. „Das kann nicht funktionieren“, betonte Köstering.(afp/red)
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10 Milliarden Euro für den Zivilschutz: Bundeskabinett billigt Dobrindts Pläne

Die Bundesregierung hat ihr Ausbauprogramm für den Zivilschutz auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch von Innenminister c (CSU) vorgelegte Eckpunkte für einen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“. Bis 2029 sollen damit zehn Milliarden Euro investiert werden.
Vorgesehen sind zusätzliche Investitionen etwa in Ausrüstung und Personal des Technischen Hilfswerks (THW) und weiterer Organisationen. Bereitgestellt werden sollen auch mehr als tausend Spezialfahrzeuge, die dem THW sowie im Krisenfall auch den Ländern zur Verfügung stehen würden. Ein Bauprogramm soll Gebäude unter anderem des THW krisensicher machen.

Neue Stabsstelle zur besseren Koordination

Kern des Programms ist ein sogenanntes 3‑A‑Modell. Es steht für Auftrag, Ausstattung und Ausbildung, ergänzt durch Maßnahmen zur besseren Alarmierung und Lenkung der Bevölkerung zu Schutzräumen und Hilfsangeboten.
Zur stärkeren Verzahnung von ziviler und militärischer Verteidigung soll im Bundesinnenministerium die Stabsstelle „Kommando zivile Verteidigung“ eingerichtet werden, die Planung und Koordination zentral übernehmen soll. Für die Ausstattung sind bis 2029 rund zehn Milliarden Euro vorgesehen. Dazu gehört die  Beschaffung von mehr als 1.000 Spezialfahrzeugen und der bereits laufende Kauf von mindestens 110.000 stapelbaren Feldbetten mit Auslieferung in den Jahren 2027 bis 2029. Dazu gehört auch ein umfangreiches Bauprogramm zur Modernisierung von Anlagen sowie zusätzliche Mittel für Personal und Technik. Geplant ist außerdem der Ausbau einer medizinischen Bundes-Taskforce an mehr als 50 Standorten für den Fall eines Massenanfalls von Verletzten.
Im Bereich Ausbildung sollen bundesweit einheitliche Standards für Einsatzkräfte, wie „chemische, biologische, radiologische und nukleare Gefahren“-Lagen (CBRN),  eingeführt und Zivilschutzunterricht an Schulen etabliert werden. Das Innenministerium will zudem öffentliche Zufluchtsräume wie Bunker, gesicherte Keller, U‑Bahnschächte, Tunnel und Tiefgaragen erfassen und in das digitale Warnsystem sowie die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (Nina‑App) integrieren, damit diese Bürgern im Gefahrenfall den schnellsten Weg zu Schutzräumen anzeigt.

Oberst vermisst ein abgestimmtes Konzept

„Wir rüsten auf beim Bevölkerungsschutz und der zivilen Verteidigung“, sagte Dobrindt der „Bild“. Es gehe um eine „klare Kante gegen hybride Bedrohungen“ und um „konsequente Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte“. Militärische und zivile Verteidigung würden daher für mehr Sicherheit und Widerstandsfähigkeit vernetzt. Dobrindt hatte bereits im September 2025 angekündigt, dass er an einem neuen „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ schmiede (Epoch Times berichtete).
Kritik an Dobrindts Plänen formulierte Björn Stahlhut gegenüber „Euronews“. Er ist Oberst d.R. und Experte Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung. Nach seiner Auffassung existiert kein wirklich abgestimmtes Konzept, das Bund, Länder, Kommunen und Hilfsorganisationen im Zivilschutz und Katastrophenschutz verbindet.
Einen Zivilschutzunterricht an Schulen einzurichten, hält Simone Oldenburg ( Linke) für falsch. Die Bildungsministerin von Mecklenburg-Vorpommern meint, Lehrkräfte dürften nicht als Notnagel der Regierung missbraucht werden. Laut „Münchner Merkur“ wirft sie Dobrindt mangelndes Verständnis für den Schulalltag und die bereits hohe Belastung des Lehrpersonals vor. Besonders kritisiert sie die Fokussierung auf Kinder und Jugendliche; zuerst müsse die Aufklärung der Erwachsenen erfolgen, fordert sie.

Landkreise fordern mehr Zivilschutz-Investitionen

Der Deutsche Landkreistag fordert mehr Anstrengungen beim Zivilschutz über die geplanten Investitionen des Bundes hinaus. Angesichts der veränderten Sicherheitslage, hybrider Bedrohungen, möglicher Anschlags- und Kriegsszenarien sowie zunehmender Naturkatastrophen sei es richtig, die staatliche Krisenvorsorge deutlich ernster zu nehmen und hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Kay Ruge, der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).
Dabei dürfe ein solcher Aufwuchs allerdings nicht allein aus der Perspektive des Bundes betrachtet werden. Bevölkerungsschutz funktioniere vor allem vor Ort: in den Landkreisen und Gemeinden, mit den dortigen Leitstellen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Krankenhäusern und Verwaltungsstäben, sagte er.
Wie viel von den anzuschaffenden Fahrzeugen und weiteren Ausstattungsgegenständen im Wege ergänzender Ausstattung am Ende tatsächlich bei den Landkreisen ankommen werde, lasse sich erst beurteilen, wenn der genaue Inhalt des Paktes bekannt sei. „Angesichts der deutlich veränderten Bedrohungslage werden jedenfalls weitere Investitionen erforderlich sein“, mahnte Ruge. Der Pakt könne daher nur ein erster Schritt sein. Die Landkreise erwarteten, dass der Bund seine neuen Finanzierungsmöglichkeiten auch über den Pakt hinaus umfassend nutze, so der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags.
Entscheidend sei eine abgestimmte Gesamtstrategie. Länder und kommunale Spitzenverbände müssten deshalb von Beginn an eng in die weiteren Planungen einbezogen werden. Die aktuellen Entwicklungen sehe man demnach als ersten Schritt zu einem abgestimmten, gemeinsamen Vorgehen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, sagte Ruge.
(Mit Materialien der Agenturen)