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CDU-Verband in Brandenburg stimmt über Ende der Brandmauer zur AfD ab


In Kürze:

  • Die MIT Brandenburg stimmt über einen Antrag zur Aufhebung des CDU-Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der AfD ab.
  • Antragsteller kritisieren die bisherige Brandmauer als pauschale Ausgrenzung von Millionen Wählern.
  • Die Landesführung der MIT rechnet dennoch mit einem Scheitern des Vorstoßes und lehnt eine Zusammenarbeit mit AfD und Linkspartei ab.

 
Im Landesverband Brandenburg der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU soll am Dienstagabend, 7. Juli, über einen Antrag zur sogenannten Brandmauer gegenüber der AfD abgestimmt werden. Der Antrag soll auf der Tagesordnung der bevorstehenden Vorstandssitzung stehen, wie „FOCUS“ und „WELT“ berichteten.
Darin erheben Mitglieder der Mittelstandsvereinigung die Forderung, den seit 2018 gültigen Unvereinbarkeitsbeschluss der Bundes-CDU in der derzeitigen Form aufzuheben. Dieser werde von vielen Mitgliedern als „Ausdruck einer Politik der pauschalen Abgrenzung“ verstanden.

Kritik aus CDU Brandenburg: Merz-Strategie der „Halbierung“ der AfD sei gescheitert

Der Antrag, über den die Mittelstandsvereinigung abstimmen soll, trägt den Titel „Für eine Rückkehr zur politischen Sacharbeit – demokratische Auseinandersetzung statt pauschaler Abgrenzung“. In der Begründung kommt die Sorge zum Ausdruck, einen erheblichen Teil der Wählerschaft mit dem derzeitigen Ansatz dauerhaft zu verprellen. Man dürfe Millionen Bürger nicht als Gesprächspartner ausschließen.
Zwei Mitglieder des Vorstandes sollen für den Antrag verantwortlich zeichnen. Einer davon ist der stellvertretende Vorsitzende Ferdinand Fiedler. Er wolle Wähler „mit den politischen Konzepten der Union“ zurückgewinnen. Die Strategie von Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz, mit der dieser die AfD halbieren wollte, sei „klar gescheitert“.
Rückendeckung erhält Fiedler vom MIT-Vizelandeschef Frank Goral. Dieser äußerte gegenüber dem „Tagesspiegel“, die „Brandmauer“ sei falsch. Man könne „in Ostdeutschland nicht 30 bis 40 Prozent der Wähler ausgrenzen“.

MIT-Landeschef und Ehrenvorsitzender rechnen nicht mit Mehrheit

Der Verfassungsschutz in Brandenburg stuft den Landesverband der AfD seit dem Vorjahr als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.
Allerdings liegt die Partei in Umfragen derzeit deutlich vor der SPD. CDU und Linke sind derzeit gleichauf. Nach aktuellem Stand wären daher Mehrheiten gegen die AfD nur unter Einschluss der Linkspartei möglich, gegen die es vonseiten der CDU jedoch ebenfalls einen Unvereinbarkeitsbeschluss gibt.
Nicht als Einbringerin aufgeführt ist die Bundestagsabgeordnete und frühere Landeschefin Saskia Ludwig. Diese ist ebenfalls eine stellvertretende Landesvorsitzende der MIT Brandenburg und hatte sich bereits vor der Bundestagswahl 2025 gegen die sogenannte Brandmauer ausgesprochen.
MIT-Landeschef Eckehard Frisch und der Ehrenvorsitzende Uwe Feiler gehen von einem Scheitern des Vorstoßes aus. Es könne „mit der AfD eines Höcke und anderer keine Zusammenarbeit geben, ebenso wenig wie mit der Linken“. Insbesondere bei Themen wie NATO, Bundeswehr oder Russland gebe es keinerlei Schnittmengen.

Ähnliche Debatte über CDU-Abgrenzung zur AfD im Vorjahr im Harz

Allerdings brodele es in der CDU aufgrund der schlechten Umfragewerte und der Enttäuschung beispielsweise über die ausbleibende Steuerreform. Man müsse laut Feiler vor diesem Hintergrund zweifellos eine Debatte darüber führen, was unter „Zusammenarbeit“ mit der AfD zu verstehen sei, wie er gegenüber dem „FOCUS“ sagte.
Zwar seien gemeinsame Anträge sicher tabu, so Feiler. Aber bei Abstimmungen zu reinen Sachanträgen wie jenen über die Flutlichtanlage eines Sportplatzes sehe die Sache möglicherweise anders aus.
Im Vorjahr hatte bereits der Kreisverband Harz der CDU Sachsen-Anhalt den Unvereinbarkeitsbeschluss infrage gestellt.
Bei der Bundestagswahl hat die CDU das Direktmandat an die ortsfremde AfD-Kandidatin Christina Baum verloren. Zudem gebe es eine Vielzahl an Austritten.
Allerdings hat auch dort die Landesspitze der CDU dieses Ansinnen abgelehnt. Der aus demselben Kreisverband stammende Ministerpräsident Sven Schulze und Landrat Thomas Balcerowski gelten als Gegner einer Annäherung an die AfD.
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Mehr Netto oder neue Belastungen? Wer von der Steuerreform wirklich profitiert


In Kürze:

  • Höhere Freibeträge und angepasste Steuertarife sollen Arbeitnehmer und Familien entlasten und die kalte Progression abmildern.
  • Zur Gegenfinanzierung werden Steuervergünstigungen gekürzt, etwa beim Handwerkerbonus, und Minijobs werden stärker besteuert.
  • Wer tatsächlich profitiert, hängt von der persönlichen Situation ab – die endgültige Bilanz zeigt sich erst im Steuerbescheid.

 
Zehn Milliarden Euro mehr für Bürgerinnen und Bürger: Mit dieser Summe wirbt die Bundesregierung für ihre Steuerreform. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Arbeitnehmer und Familien künftig weniger Einkommensteuer zahlen. Der Grundfreibetrag steigt, Kinder werden steuerlich stärker berücksichtigt, und der Einkommensteuertarif wird angepasst.
„Wer unter Teuerung, Inflation und stagnierenden Löhnen am meisten leidet, wird entlastet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Freitag bei der Vorstellung der Entlastungspläne. Profitieren sollen vor allem Familien sowie Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept schlüssig: Der Staat nimmt weniger Steuern ein, also bleibt den Bürgern mehr Geld im Portemonnaie. Bei genauerer Betrachtung ist diese Rechnung jedoch komplexer.
Die Reform besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bringt Entlastungen für viele Steuerzahler. Der zweite Teil sieht die Streichung oder Kürzung bisheriger Steuervergünstigungen sowie eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Wer unter dem Strich tatsächlich profitiert, hängt daher deutlich stärker als bisher von der persönlichen Lebenssituation ab: Gibt es Kinder im Haushalt? Werden haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt? Fallen regelmäßig Handwerkerkosten an? Oder werden hohe Unternehmensgewinne erzielt? Erst im Zusammenspiel aller Änderungen lässt sich beurteilen, wie sich die Reform im konkreten Steuerbescheid auswirkt.

Der erste Blick: Mehr steuerfreies Einkommen

Der wichtigste Baustein der Reform betrifft den sogenannten Grundfreibetrag. Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Ein Teil des Einkommens bleibt grundsätzlich steuerfrei. Der Staat geht davon aus, dass dieses Geld für den notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird und deshalb nicht besteuert werden soll. Nach den am Donnerstagmorgen vorgelegten Plänen steigt dieser steuerfreie Betrag voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro. Erst Einkommen, das darüber liegt, wird nach dem Einkommensteuertarif besteuert. Davon profitieren grundsätzlich alle, die Einkommensteuer zahlen. Steigt der steuerfreie Betrag, wird automatisch ein größerer Teil des Einkommens nicht besteuert.
Hinzu kommt eine zweite, weniger bekannte Änderung, die für viele Arbeitnehmer jedoch mindestens ebenso wichtig sein dürfte. Die Bundesregierung will die Grenzen des Einkommensteuertarifs erneut anheben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die Verschiebung dieser Tarifgrenzen ist aus dem Steuerrecht bekannt und wird regelmäßig eingesetzt, um diesen Effekt abzufedern. Die Pläne der Koalition gehen jedoch darüber hinaus. Zusätzlich soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden, um kleinere und mittlere Einkommen stärker zu entlasten.
Ein Beispiel macht das deutlich: Erhält eine Angestellte eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, weil die Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten gestiegen sind, ist sie auf dem Papier zwar besser bezahlt. Da die Lebenshaltungskosten jedoch ebenfalls gestiegen sind, kann sie sich real nicht mehr leisten als zuvor. In diesem Fall bleibt ihre Kaufkraft praktisch unverändert. Ohne Anpassung des Steuertarifs würde sie dennoch mehr Einkommensteuer zahlen, weil Teile ihres Einkommens in einen höheren Tarifbereich rutschen. Obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist, müsste sie einen größeren Anteil ihres Einkommens an den Fiskus abführen.
Neben dem Einkommensteuertarif werden auch Familien entlastet. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro dadurch dauerhaft um mehrere Hundert Euro pro Jahr entlastet werden. Bis hierher vermittelt die Reform ein klares Bild: Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer ein und lässt den Bürgern mehr Geld. Dieses Bild verändert sich allerdings, sobald der zweite Teil des Steuerpakets in den Blick kommt.

Die zweite Rechnung: Womit der Staat die Entlastung finanziert

Steuersenkungen kosten Geld. Deshalb stellt sich bei jeder Reform dieselbe Frage: Wer finanziert die Entlastung? Im aktuellen Paket lautet die Antwort: Zum Teil verzichtet der Bund auf Einnahmen, zum Teil werden bestehende Steuervergünstigungen gekürzt oder andere Abgaben erhöht. Für viele Bürger entscheidet deshalb nicht allein der neue Einkommensteuertarif darüber, ob sie am Ende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der sogenannte Handwerkerbonus. Bislang konnten Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll dieser Steuervorteil auf 15 Prozent sinken. Künftig können höchstens noch 900 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Was bedeutet das konkret für Auftraggeber? Wer etwa sein Badezimmer renovieren lässt oder einen Elektriker, Dachdecker oder Maler beauftragt, kann künftig einen kleineren Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Die Handwerkerrechnung selbst wird dadurch nicht höher. Der steuerliche Zuschuss des Staates fällt jedoch geringer aus.
Die geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen ist eine der Maßnahmen, mit denen das Reformpaket gegenfinanziert werden soll. Sie wird im Beschluss des Koalitionsausschusses gemeinsam mit weiteren Finanzierungsmaßnahmen wie der Anpassung der „Reichensteuer“ und einer Gewinnabführung der KfW aufgeführt.
Jörg Dietrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßte die Reformschritte grundsätzlich. Wörtlich sagte Dietrich:
„Das Paket enthält damit eine Reihe richtiger Reformen und weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg weiterzugehen.“
Die Reduzierung des Handwerkerbonus bewertet Dietrich als „vertretbaren Kompromiss“. Weiter äußerte der Handwerkskammerpräsident:
„Er (der Handwerkerbonus – Anm. d. Red.) setzt weiterhin einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit.“
Ein zweiter Baustein der Gegenfinanzierung betrifft geringfügige Beschäftigungen. Nach den Beschlüssen soll die pauschale Steuer auf Minijobs von bisher zwei auf fünf Prozent steigen. Für Arbeitgeber erhöhen sich dadurch die Kosten dieser Beschäftigungsform. Welche Folgen das haben wird, ist derzeit offen. Die Bundesregierung verbindet die Änderung mit dem Ziel einer gerechteren Finanzierung des Steuersystems. Nach Angaben der Minijob-Zentrale arbeiten besonders viele Minijobber im Handel sowie im Gastgewerbe. Ob Unternehmen ihre Beschäftigungspraxis deshalb ändern, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.

Nicht jedes hohe Einkommen ist gleich

Während viele Arbeitnehmer von höheren Freibeträgen profitieren sollen, sieht die Reform zugleich eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Nach den Beschlüssen der Koalition soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro ist eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung will damit einen Teil der Entlastungen gegenfinanzieren.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine stärkere Besteuerung besonders wohlhabender Bürger. Tatsächlich ist die Wirkung differenzierter. Denn die Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Personengesellschaften wie viele Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder familiengeführte mittelständische Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs unterliegen dagegen zunächst der Körperschaftsteuer; ausgeschüttete Gewinne werden anschließend gesondert besteuert. Die Rechtsform entscheidet daher wesentlich darüber, welche Steuerbelastung entsteht.
Wie groß diese Gruppe ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Zwar stellen Personengesellschaften nur rund 2,4 Prozent der knapp 42 Millionen Einkommensteuerpflichtigen, sie erwirtschaften jedoch rund 14 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte. Besonders auffällig ist die Gruppe der Personengesellschaften mit Einkünften von mehr als einer Million Euro: Sie macht lediglich 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, vereint aber rund zehn Prozent der gesamten steuerlichen Bemessungsgrundlage auf sich.
Nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) würden deshalb rund 40 Prozent der Bemessungsgrundlage einer höheren Besteuerung beim Spitzensteuersatz auf unternehmerische Einkünfte entfallen. Bei einer Verschärfung der sogenannten Reichensteuer wären es sogar etwa 70 Prozent. Das Institut folgert daraus, dass Änderungen des Spitzensteuersatzes nicht nur eine Verteilungsfrage zwischen hohen und niedrigen Einkommen sind, sondern zugleich die steuerliche Belastung vieler inhabergeführter Unternehmen betreffen. „Da ein erheblicher Teil der vom Spitzen- und Reichensteuersatz betroffenen Einkommen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen stammt, ist die Einkommensteuer immer auch eine wichtige Unternehmenssteuer“, heißt es im IW-Papier. Weiter heißt es als Fazit: „Wer Arbeits- und Investitionsanreize stärken will, sollte daher nicht auf höhere Belastungen setzen.“

Die Bilanz erst auf dem Steuerbescheid zu sehen

Die Steuerreform folgt damit keinem einfachen Muster. Sie senkt an einer Stelle die Belastung und erhöht sie an anderer oder streicht bisherige Vergünstigungen. Wer am Ende tatsächlich besser oder schlechter gestellt ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Ein Arbeitnehmer ohne größere steuerlich begünstigte Ausgaben dürfte vor allem von den höheren Freibeträgen und den verschobenen Tarifgrenzen profitieren. Wer regelmäßig Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt oder als Arbeitgeber Minijobs nutzt, muss dagegen die gekürzten Steuervergünstigungen in seine persönliche Rechnung einbeziehen. Bei sehr hohen Einkommen kommt zusätzlich die Anhebung des Spitzensteuersatzes hinzu.
Damit wird die Reform vor allem eines: individueller. Ob sie für den Einzelnen eine spürbare Entlastung oder lediglich eine geringere Mehrbelastung bedeutet, zeigt sich erst, wenn alle Änderungen im Steuerbescheid zusammenlaufen.
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Koalition beschließt 34-Punkte-Reformpaket – geteilte Reaktionen in Politik und Gesellschaft


In Kürze:

  • Der Koalitionsausschuss hat ein 34-Punkte-umfassendes Reformpaket für Wachstum und Beschäftigung beschlossen.
  • Geplant sind unter anderem Steuerentlastungen für Familien, Änderungen bei Krankschreibungen und befristeten Arbeitsverträgen.
  • Union und SPD begrüßen das Paket, während Opposition und Sozialverbände deutliche Kritik äußern.
  • Offene Streitpunkte wie Rentenbeiträge und Arbeitszeitreform wurden vertagt.

 

Das am Donnerstag, 2. Juli, vorgestellte Reformpaket der Bundesregierung hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Der Koalitionsausschuss hat sich in seiner Sitzung, die am Mittwochabend begann, auf ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ geeinigt.

Die 34 Maßnahmen, auf die man sich einigen konnte, reichen von der Einkommensteuer und der Krankschreibung über befristete Arbeitsverträge bis hin zum Verbot der Verstaatlichung privater Wohnungsgesellschaften. Auch eine Strategie zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken Chinas soll entwickelt werden. Noch keine Beschlüsse gibt es zu Fragen wie den Rentenbeiträgen oder der Arbeitszeitreform.

Union und SPD größtenteils mit Reformpaket zufrieden

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU, Christina Stumpp, äußert auf X, die Bundesregierung sei „entschlossen und handlungsfähig“. Sie bedankte sich bei Bundeskanzler Friedrich Merz und nahm Bezug auf die Änderungen bei der Einkommensteuer: „Wir entlasten Familien. Eine Pflegekraft und ein Busfahrer mit zwei Kindern haben künftig rund 630 Euro mehr im Jahr, Alleinerziehende bis zu 496 Euro.“
Ab 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro im Jahr entlastet werden. Auch sollen der Grundfreibetrag und das Kindergeld in zwei Stufen sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag steigen. Im Gegenzug soll die Besteuerung hoher Einkommen ausgeweitet werden.
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußert sich auf Facebook zum Ergebnis des Koalitionsausschusses. Er betont, man habe den Staat „neu justiert“: „Dort, wo er zu stark ist, wollen wir ihn ein bisschen zurückfahren. Dort, wo er gebraucht wird, wollen wir ihn stärken.“
Er spricht von einer „klaren sozialdemokratischen Handschrift“, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken solle. In der Sommerpause soll das Paket in Gesetze überführt werden.

Linke spricht von „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“

Die Linke übt hingegen deutliche Kritik an dem Paket, das sie als „Programm des Misstrauens und der Ignoranz“ bezeichnet. Fraktionschefs Heidi Reichinnek und Sören Pellmann sowie Parteivorsitzende Ines Schwerdtner und Luigi Pantisano veröffentlichten am Donnerstag eine gemeinsame Erklärung.
Darin kritisieren sie vor allem verschärfte Regeln bei der Krankschreibung. Zudem sprechen die Linkenpolitiker von „halbherzigen“ Entlastungen bei der Einkommensteuer und „kosmetischen Korrekturen“ bei der Reichensteuer. Die Regierung gebe „nicht viel mehr als den Ausgleich der kalten Progression und eine Anpassung an die Inflation“ bei der Steuer zurück.
Die Entlastungen reichten aus ihrer Sicht nicht aus, um steigende Lebenshaltungskosten und weitere finanzielle Belastungen auszugleichen. Stattdessen stelle man „Millionen Beschäftigte unter Generalverdacht“. Die Liberalisierungen bei der Befristung von Arbeitsverträgen nähmen den Menschen Planbarkeit im Job. Außerdem kritisiert die Linke das Verbot der Wohnbauverstaatlichung.

Kritik auch von Grünen, AfD und Juso

Grünen-Abgeordnete und frühere Bundessprecherin Ricarda Lang kritisiert vor allem die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Auf X schrieb sie: „Mark my words: Wenn die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Tag so kommen, wird das auf jeden Fall zu mehr Krankentagen in Deutschland führen.“
Juso-Chef Philipp Türmer schließt sich dieser Kritik an. Beschäftigte würden unter Generalverdacht gestellt und „ihre angebliche Faulheit als verantwortlich für die Wachstumsschwäche“ dargestellt. Tatsächlich hätten Unternehmen und Staat die Wirtschaft „über Jahre kaputtgespart“. Türmer kritisiert zudem die geplante Ausweitung befristeter Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund.
Die Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, Alice Weidel und Tino Chrupalla, äußern sich ebenfalls kritisch zum Reformpaket der Bundesregierung. Dieses sei eine „herbe Enttäuschung“ und die „hochtrabende Rhetorik, mit der die Koalitionäre sich selbst feiern“, stehe „in krassem Missverhältnis zum kleinmütigen Ergebnis“.
Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes schade dem Mittelstand, die „volle Wirkung der Mini-Entlastung für Familien“ komme zu spät. Wo an einer Stelle minimal entlastet werde, stiegen an anderer Stelle die Belastungen deutlich.

Sozialverbände vermissen Akzente für Einkommensschwache

Kritik kommt auch aus Sozialverbänden. Die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier, äußerte sich am Donnerstag gegenüber den Zeitungen der „Mediengruppe Bayern“. Das Reformpaket sei „gut für die Wirtschaft, verfehlt aber die Lage der Menschen“. Es fehle eine Pflegereform und eine „gerechte Steuerreform, die Superreiche mehr in die Pflicht nimmt“. Außerdem kritisiert Engelmeier die neuen Bestimmungen über die Krankschreibung: „Das wird die ohnehin schon vollen Wartezimmer zum Platzen bringen.“
Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterstützt die Vorschläge zur Entlastung von Familien und Arbeitnehmern. Allerdings fehlten, so Hauptgeschäftsführer Joachim Rock, „konkrete Vorschläge zur Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen“. Notwendige Investitionen im sozialen Bereich kämen auch zu kurz.
Die FDP kritisiert, dass der Umfang der geplanten Entlastungen kaum mehr seien als die Anpassung der Steuer an die Inflation. Gleichzeitig wolle man diese über Steuererhöhungen finanzieren. Insgesamt sei das Paket „keine Reform, sondern ein schlechter Witz“.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Heizungsgesetz: Gegensätzliche Gutachten vor möglichem Karlsruhe-Streit


In Kürze:

  • Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.
  • Ein neues Gutachten hält die Lockerung des Heizungsgesetzes für verfassungswidrig.
  • Ein Gutachten für die CDU/CSU-Fraktion sieht dagegen keine verfassungs- oder europarechtlichen Hindernisse.

 
Der Gesetzgebungsprozess zum Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Es befindet sich derzeit noch in der Parlamentarischen Beratung. Deshalb ist noch die eine oder andere Änderung denkbar.
Die ersten Verbände und die Fraktionen der Grünen und Linkspartei haben angekündigt, den Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Mehrere Gutachten gelangen trotz derselben verfassungs- und europarechtlichen Ausgangslage zu gegensätzlichen Ergebnissen.

Reiche verspricht mehr „Freiheit im Heizungskeller“

So kommt die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields zu der Einschätzung, dass das vom Kabinett im Mai beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz verfassungswidrig ist. In Auftrag gegeben hat es das Unternehmen Enpal. Dieses ist als Spezialist für Solaranlagen und Wärmepumpen tätig.
Die in der Zeit der Ampelregierung unter Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossene Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als „Heizungsgesetz“ – hätte vor allem Wärmepumpen beim Neueinbau von Heizsystemen begünstigt. Das derzeit noch geltende Gesetz sieht vor, dass nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das Gesetz hatte für Unmut in Teilen der Öffentlichkeit gesorgt und den Beliebtheitswerten der Ampelparteien geschadet. Die Endfassung hatte zwar das Inkrafttreten auf einen Zeitpunkt verschoben, zu dem alle Kommunen ihre Wärmeplanungen abgeschlossen hätten. Im Kern blieb es jedoch bei einem faktischen Verbot des Neueinbaus fossiler Heizungssysteme.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will hingegen die „Freiheit im Heizungskeller“ wiederherstellen und auch den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder ermöglichen.

Freshfields: Abschwächung des Klimaschutzes verstößt gegen das Grundgesetz

Bei Freshfields hält man dies für verfassungswidrig. Das Gutachten der Kanzlei hält die geplante Rücknahme des GEG für eine Abschwächung eines bereits bestehenden Klimaschutzstandards. Durch eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel würde der Einbau fossiler Heizsysteme wieder häufiger stattfinden. Dadurch würden auch die Treibhausgasemissionen steigen und dies würde das Erreichen der Klimaziele infrage stellen.
Das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, bis 2045 die Erreichung der Klimaneutralität zu sichern. Aus diesem Grund dürften bereits erreichte Schutzstandards nicht ohne gewichtigen Grund abgesenkt werden. Dies betone auch der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, der den Klimaschutz deutlich aufgewertet hat.
Der Beschluss geht davon aus, dass ein Abwarten beim Klimaschutz dazu führen werde, dass spätere Generationen drastische Freiheitseinschränkungen hinnehmen müssten. Diese Verschiebung dürfte ihnen nicht zugemutet werden.
Freshfields schlussfolgert daraus, dass die Zulassung des Einbaus von mehr fossilen Heizungen umso härtere Maßnahmen in späteren Jahrzehnten erforderlich machen würde. Dies verstoße gegen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten intertemporalen Freiheit.

Argumentation ähnlich wie in Greenpeace-Gutachten vom Februar

Im Februar hatte ein von Greenpeace beauftragtes Gutachten der Kanzlei Günther aus Hamburg ähnliche Schlussfolgerungen getroffen. Es gebe demnach ein „Rückschritts“- beziehungsweise „Verschlechterungsverbot“. Einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürften demnach grundsätzlich nicht mehr abgeschwächt werden.
Freshfields‘ Gutachten beschäftigt sich auch mit den Vorgaben aus Brüssel. So schaffe die Gebäuderichtlinie EPBD ebenfalls einen rechtlichen Fortschrittspfad für alle Mitgliedstaaten.
Deutschland dürfe nationale Standards nicht einfach wieder abschwächen, wenn dadurch die Dekarbonisierung erschwert werde.

CDU/CSU sieht Spielraum bei den Klimaschutzinstrumenten

Vonseiten der Union hält man diese Argumentation für nicht stichhaltig. Für die CDU/CSU-Fraktion hatten Anwälte der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Rosin Büdenbender jüngst ein eigenes Gutachten vorgelegt. Federführend war dabei der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow. Auch hier wurde die verfassungs- und EU-rechtliche Zulässigkeit des geplanten Gesetzes untersucht.
Das Pielow-Gutachten gelangte zu einer gegenteiligen Einschätzung. Dessen Hauptargument: Das Demokratieprinzip gebietet es, einem neu gewählten Bundestag das Recht zuzubilligen, frühere Gesetze zu ändern.
Auch wenn der Paragraf 71 des GEG entfalle, so Pielow, gebe es mehrere Wege zur Klimaneutralität. Instrumente seien dabei neben der Wärmepumpe etwa Fernwärme, kommunale Wärmeplanung, Förderprogramme oder der CO₂-Preis. Diesen hatte auch CDU-Chef Friedrich Merz im Vorfeld seiner Wahl zum Bundeskanzler als wichtige Stellschraube zur Abkehr von fossilem Heizen bezeichnet.
Durch den Wegfall der 65-Prozent-Regel entsteht nach Überzeugung von Pielow keine dauerhafte Lücke. Heizungen würden ersetzt, ihre Lebensdauer sei begrenzt und aus diesem Grund würden nach 2045 nur noch wenige fossile Altanlagen übrig bleiben.
Auch die EPBD enthalte lediglich Zielbestimmungen und Mindestvorgaben, aber keine Pflicht, ein Instrument wie die 65-Prozent-Regel einzusetzen.
Beide Gutachten gehen von denselben Rechtsquellen aus. Der Unterschied besteht jedoch in der Auslegung.
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Steuern, Rente, Pflege: Koalitionsausschuss ringt um großes Reformpaket


In Kürze:

  • Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
  • Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
  • Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
  • Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

 
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.

Steuerreform

Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.

Änderungen bei der Arbeitszeit

Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.

Rente

Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.

Gesundheit und Pflege

In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.

Bürokratie

Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Vor Koalitionsausschuss: Neue Steuerpläne bringen Union in Erklärungsnot


In Kürze:

  • Die Koalitionsspitzen beraten am 1. Juli über zwei Steuerreform-Modelle mit einem Entlastungsvolumen von 17 beziehungsweise 28 Milliarden Euro.
  • Beide Varianten sehen höhere Spitzen- und Reichensteuersätze vor, während die Entlastung der Mittelschicht geringer ausfallen könnte als zunächst erwartet.
  • Die Finanzierung über Änderungen bei der Erbschaftsteuer bleibt einer der größten Streitpunkte zwischen Union und SPD.
  • Neben der Steuerpolitik sollen auch Arbeitsmarkt-, Renten-, Pflege- und Bürokratiereformen Teil des Koalitionspakets werden.

 
Am Mittwoch, dem 1. Juli, kommen die Koalitionsspitzen zu Verhandlungen über die geplante Steuerreform zusammen, mit der die Bürger ab 2027 entlastet werden sollen. Bereits vor etwa zwei Wochen war die Rede von zwei Konzepten, die Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorlegen wolle. Nun will der „Stern“ zwei aktualisierte Vorschläge erhalten haben, die sich in einigen Punkten von den zuvor bekannten Entwürfen unterscheiden.

Klingbeil-Pakete sollen Entlastungen vor allem für mittlere Einkommen bringen

Dem Bericht zufolge soll das größere der beiden Reformpakete eine Steuerentlastung im Umfang von etwa 28 Milliarden Euro bewirken. Dabei liege der Fokus auf der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen. Nach den Berechnungen sollen Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro künftig um rund 800 bis 900 Euro pro Jahr entlastet werden.
Die Finanzierung würde teilweise über das Ende von Vergünstigungen und Schlupflöchern bei der Erbschaftsteuer, höhere Spitzen- und Reichensteuersätze sowie den Abbau von Subventionen erfolgen. Welche Subventionen gemeint sind, bleibt offen. Rund 35 Millionen Steuerpflichtige sollen dadurch entlastet werden. Singles würden bis zu einem Bruttoeinkommen von etwa 140.000 Euro noch profitieren.
Die kleinere Reform hätte ein Entlastungsvolumen von 17 Milliarden Euro. Die Entlastung für niedrigere Einkommen wäre nur noch etwa halb so hoch und würde bereits bei einem Bruttoeinkommen von etwa 115.000 Euro für Singles enden. Spitzen- und Reichensteuersatz würden ebenfalls steigen, allerdings ohne Gegenfinanzierung über die Erbschaftsteuer.

Entlastungen im Steuerkonzept deutlich geringer als zuvor berichtet

Vor zwei Wochen war noch von einem Reformvolumen von 10 oder 20 Milliarden Euro die Rede. Der Spitzensteuersatz sollte möglicherweise erst ab 85.000 Euro greifen – nun ist je nach Modell von 76.508 oder 75.657 Euro die Rede. Dafür soll er in beiden Varianten von 42 auf 44 Prozent steigen. Derzeit beginnt der Spitzensteuersatz bei knapp 70.000 Euro zu greifen.
Die Reichensteuer sollte den Modellen zufolge, über die Mitte Juni berichtet wurde, bei 47,5 Prozent liegen. Nun ist von 48 oder 49 Prozent die Rede. Fällig werden soll sie künftig bereits ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Vor zwei Wochen war noch vom heutigen Schwellenwert von knapp 280.000 Euro die Rede. Aktuell liegt die sogenannte Reichensteuer bei 45 Prozent und wird ab einem Einkommen von knapp 278.000 Euro fällig.
Vor allem bei der Verschiebung der Grenze für den Spitzensteuersatz nach oben fällt auf, dass diese nun deutlich geringer ausfallen soll als ursprünglich angenommen wurde. Der Grundfreibetrag soll je nach Modell bei 12.900 oder 13.084 Euro liegen. Heute beträgt er 12.348 Euro. Anschließend greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

„FairErben“ nicht in Konzepten enthalten – Vorbehalte in der Union gegen Erbschaftsteuer

Die Entlastungskonzepte würden damit deutlich weniger großzügig ausfallen als noch vor kurzem in Rede stand. Im Gegensatz dazu würden die Belastungen für Wohlhabende möglicherweise früher greifen und höher ausfallen. Schon das müsste die Union ihrer Basis und ihren Wählern vermitteln.
Die SPD bringt Änderungen bei der Erbschaftsteuer zur Finanzierung des Entlastungspakets ins Spiel und will beseitigen, was sie für Schlupflöcher und Privilegien hält. Die CSU lehnt Änderungen bei der Erbschaftsteuer kategorisch ab, auch in der CDU gibt es dafür wenig Sympathien. Man sorgt sich vor allem um Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen. Allerdings hatte Bundeskanzler Friedrich Merz seine Bereitschaft erklärt, den Spitzensteuersatz zu „glätten“ – im Gegenzug zum möglichen Wegfall des Solidaritätszuschlags.
Allerdings ist auch von dem Konzept „FairErben“ keine Rede mehr, das die SPD Anfang des Jahres vorgestellt hatte. Dieses hätte einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vorgesehen, der steuerfrei vererbt werden könne. Für Unternehmensvermögen solle er bei 5 Millionen Euro liegen. Alles, was darüber hinausgeht, solle progressiver Besteuerung unterliegen. Dabei soll die Begleichung der Steuerverbindlichkeiten auf 20 Jahre erstreckt werden können.

Gegenfinanzierung über neue Schulden schloss Klingbeil aus

Klingbeil hatte betont, dass die Steuerreform möglichst aufkommensneutral sein solle. Zusätzliche Schulden zur Finanzierung hatte er ausgeschlossen. Deshalb müsse die Gegenfinanzierung über höhere Steuern im oberen Bereich, einen Subventionsabbau sowie teilweise auch die Erbschaftsteuer erfolgen.
Neu ist außerdem, dass die Steuerreform inzwischen unmittelbar mit anderen Reformen, etwa im Arbeits- und Sozialrecht, verknüpft werden soll. So bringt die Union unter anderem einen Karenztag im Krankheitsfall und Lockerungen beim Kündigungsschutz ins Spiel. Dies stößt bei der SPD auf deutliche Ablehnung.
Mehrere SPD-Abgeordnete hatten einem AFP-Bericht zufolge verlangt, mit noch weitreichenderen Forderungen nach einer Beteiligung von Vermögenden in den Koalitionsausschuss zu gehen. In einem Impulspapier hieß es, diese sollten eine einmalige Vermögensabgabe leisten. Sie soll Vermögen von mehr als 100 Millionen Euro betreffen. Außerdem solle es Änderungen bei der Vermögens- und Erbschaftsteuer geben.

SPD-Abgeordnete fordern einmalige Vermögensabgabe

Die Abgeordneten Annika Klose, Sanae Abdi, Jan Dieren, Ruppert Stüwe und Carolin Wagner treten zudem für Preisobergrenzen bei Energie und Lebensmitteln sowie eine Übergewinnsteuer ein. Außerdem fordern sie einen „bundesweiten Mietendeckel“. Darüber hinaus wenden sie sich gegen Reformen, die zu längeren Arbeitszeiten oder Kürzungen beim Wohngeld und anderen sozialen Leistungen führen würden.
Die SPD solle, so heißt es in dem Impulspapier, „nicht Reformen gegen die Interessen der Menschen allein mit Verweis auf Haushaltslöcher durchdrücken“. Im Koalitionsausschuss geht es neben der Steuerreform auch um Themen wie Arbeitsmarkt, Rente, Pflege, Gesundheit und Bürokratie.
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Lindner würde Rentenpaket nicht unterschreiben

Der frühere Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) würde das Gesetzespaket, bestehend aus allen 33 Empfehlungen der Rentenkommission, nicht unterschreiben. Das sagte er dem „Tagesspiegel“.
„Nein, das Ergebnis der Kommission würde ich mir nicht einfach so zu eigen machen“, sagte Lindner. Er kritisiert vor allem die Einbeziehung der Selbstständigen und die Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge durch die Kapitalrente.
Die Einbeziehung der Selbstständigen in die gesetzliche Rente werde das Demografieproblem nicht lösen, sondern verschärfen, sagte der ehemalige FDP-Vorsitzende. Zwar komme kurzfristig mehr Geld ins System, später würden aber Anwartschaften fällig.
Anders als Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hält Lindner das Rentenpaket daher auch nicht für ein „Gesamtkunstwerk“. Er würde nicht von einem Kunstwerk sprechen, sagte er. Es sei „ein gutes Werkstück“.
Aus seiner Sicht enthält der Vorschlag der Alterssicherungskommission neben einigen Rückschritten aber auch Impulse für mehr Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Er sei gespannt, was davon am Ende des politischen Prozesses stehen werde, sagte Lindner dem „Tagesspiegel“.
Nun wünsche er Freude und Fortune, daraus eine echte Rentenreform zu machen. Ihn selbst reizt die Aufgabe nicht. „Jetzt widme ich mich neuen, spannenden Aufgaben, die mich intellektuell herausfordern.“ (dts/red)
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DEHOGA kündigt Widerstand gegen die Abschaffung von Minijobs an

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kündigt Widerstand gegen die geplante Abschaffung der Minijobs an. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgabe). Hintergrund sind die Empfehlungen der Rentenkommission zu möglichen Reformen der Altersvorsorge, die unter anderem die Abschaffung der Minijobs vorsehen.
Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke sagte den Funke-Zeitungen: „Wir werden mit aller Kraft für den Erhalt der Minijobs kämpfen.“

Hotellerie und Gastronomie auf Minijobs angewiesen

In der Branche arbeite die Hälfte aller Beschäftigten auf Minijob-Basis, das seien 1,1 Millionen Menschen. Sie sicherten insbesondere Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonale Spitzen. „Es ist nicht möglich, dieses Angebot ohne unsere Minijobber aufrechtzuerhalten“, so Schimke.
Sie stellte zudem klar, Minijobs seien bereits heute grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Arbeitgeber zahlten schon heute einen pauschalen Rentenbeitrag von 15 Prozent, zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag von 13 Prozent.
„Es gibt also keine Versorgungslücke, wie behauptet“, sagte sie. Es sei Aufgabe der Politik, „weitsichtige, praxistaugliche und tragfähige Entscheidungen zu treffen, die Beschäftigung nicht gefährden, sondern fördern“.
Die Kommission hatte am Dienstag ihre Empfehlungen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Beide kündigten nach dem einstimmigen Beschluss der Kommission an, die 33 Empfehlungen auch umzusetzen. (dts/red)
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Bund und Länder einigen sich auf Kommunalentlastung

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt.
Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 25. Juni, nach Beratungen mit den Regierungschefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt.
Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.

Wer bestellt, bezahlt

Die Neuregelung „folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Merz.
Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen.
Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.
„Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen“, sagte Merz. „Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen – sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.“

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Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr – „das ist anwachsend“.
Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. „Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert.“ Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, „ob Politik tatsächlich handlungsfähig“ sei, sagte er.
Es sei wichtig, „dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert“.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als „Novum“. „Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern“, sagte Lies. „Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: „Da ist nichts Endgültiges entschieden“, sagte er.
Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.

Der lang anhaltende Streit

Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt.“ Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“. Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.
Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. (afp/red)
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E5-Spitzentreffen im Kanzleramt: Merz wirbt für starken NATO-Gipfel

In Zusammenarbeit mit großen europäischen Partnerländern will Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den bevorstehenden NATO-Gipfel in Ankara zu einem Erfolg machen.
Ein erfolgreicher Verlauf des NATO-Gipfels „dient unserer Sicherheit in gefährlichen Zeiten“, sagte Merz am Mittwochabend, 24. Juni, bei einem Treffen mit den Staats- und Regierungschefs der sogenannten E5-Gruppe im Berliner Bundeskanzleramt.
Merz empfing den französischen Präsidenten Emmanuel Macron, Polens Regierungschef Donald Tusk, Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und den britischen Premierminister Keir Starmer im Kanzleramt.
NATO-Generalsekretär Mark Rutte, der am Mittwoch US-Präsident Donald Trump in Washington trifft, nahm per Video-Schaltung an der Arbeitssitzung teil. Merz wollte US-Präsident Trump und den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan nach eigenen Worten über die Ergebnisse der G5-Beratungen unterrichten.

E5 bekräftigen Unterstützung für NATO

Mit dem Treffen in Berlin wollten die E5-Staaten „fünf Botschaften“ setzen, sagte der Kanzler.
Erstens stünden sie für den Zusammenhalt einer starken NATO. Zweitens wollten sie die Allianz „erneuern“, ihren europäischen Pfeiler stärken und dabei massiv in die eigene Verteidigung investieren. Drittens wollten die E5-Staaten laut Merz mit ihrem Treffen betonen, dass die NATO in Verteidigungsfragen eng zusammenarbeite.
„Nationale Alleingänge in unserer Verteidigungspolitik wären ein Irrweg“, sagte der Kanzler. „Wir wollen mehr Zusammenarbeit, transatlantisch und europäisch.“
Für Deutschland leite sich diese Einbindung „aus unserer Geschichte, unserer Geografie und unserem Grundgesetz ab“, sagte Merz. „Unsere Nachbarn sollen sich sicherer fühlen, wenn Deutschland stärker wird. Deshalb wollen wir Deutschland, seine Streitkräfte und seine Verteidigungsindustrie fest in der Allianz und in Europa verankern.“

Ukraine-Hilfe hat weiter Priorität

Viertens solle der NATO-Gipfel nach dem Willen der E5 „ein starkes Zeichen der Unterstützung für die Ukraine setzen“, sagte Merz. „Die Bundesregierung schlägt vor, dass wir Kiew als europäische NATO-Alliierte eine starke Finanzierungszusage geben. Die Botschaft an Russland lautet: Die Ukraine bleibt stark.“ Moskau müsse daraus Schlüsse ziehen: „Es wird Zeit, in Friedensgespräche einzutreten.“
Fünftens wollten die E5-Treffen begrüßen, dass sich die Vereinigten Staaten und Iran über ein Rahmenabkommen geeinigt haben, sagte Merz. Die Folgeverhandlungen in der Schweiz würden von den E5-Staaten unterstützt.
Der NATO-Gipfel findet am 7. und 8. Juli in der türkischen Hauptstadt Ankara statt. Dazu werden die Staats- und Regierungschefs der 32 NATO-Mitgliedstaaten erwartet. (afp/red)
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Bundestag streitet über Pantisanos Faschismus-Aussage


In Kürze:

  • Der Bundestag debattiert über Aussagen des neuen Linken-Co-Sprechers Luigi Pantisano und Vorwürfe antisemitischer Tendenzen innerhalb der Partei.
  • Union, SPD, AfD und Grüne kritisieren Pantisanos CDU-Faschismus-Vergleich und die Nahostdebatten auf dem Parteitag der Linken.
  • Pantisano entschuldigte sich teilweise für seine Aussage, bekräftigte jedoch seine Kritik am politischen Kurs der Union.
  • Die Linke weist die Vorwürfe zurück und wirft CDU und CSU eigene politische Entgleisungen vor.

 
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben für Mittwoch, 24. Juni, eine Aktuelle Stunde im Bundestag auf die Tagesordnung gesetzt. Diese sollte sich mit „inakzeptablen Äußerungen“ des am Wochenende mit 53 Prozent der Stimmen gewählten neuen Co-Parteisprechers Luigi Pantisano befassen. Zudem sollte es um angebliche antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag vom Wochenende gehen.
In einem Interview mit „BILD“ während des Parteitags in Potsdam hatte sich Pantisano auf Nachfrage geäußert, ob die Linke einen CDU-Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt mittragen würde, um eine AfD-Regierung zu verhindern. Pantisano warnte dann vor einer möglichen politischen Annäherung der Partei an die AfD und einem politischen Rechtsruck. Das Blatt zitierte ihn dabei mit dem Satz:
„Letztlich gibt es gerade gar keinen Unterschied zwischen der CDU, die faschistische Politik macht, der AfD oder den Faschisten selbst.“

Pantisano: Aussage „verkürzt und in dieser Form falsch“

Nachdem teilweise auch aus den eigenen Reihen Kritik an dieser Aussage gekommen war, erklärte Pantisano, seine Aussage sei „verkürzt und in dieser Form falsch“. Dafür bitte er um Entschuldigung, „insbesondere bei denjenigen in der CDU, die immer wieder die Notwendigkeit einer klaren Brandmauer zur AfD betonen“. Gleichzeitig bekräftigte er seine grundlegende Kritik am „Rechtskurs der Union“, der „auf dem Rücken vieler Menschen im Land“ ausgetragen werde.
„Ebenso bleibt meine Sorge über ein mögliches weiteres politisches Zusammenrücken von CDU und AfD bestehen.“
Im Vorfeld des Parteitags hatten auch Enthüllungen über Äußerungen führender Funktionäre der Linksjugend in internen Foren für Aufregung gesorgt. Demnach wurden totalitäre Diktaturen wie unter Stalin und Mao verherrlicht und es sei die Rede von „israelischen Konzentrationslagern“ und einem „Genozid im Namen des Judentums“ gewesen.
Auf dem Parteitag selbst nahmen die Delegierten mit einer Mehrheit von 60 Prozent einen Antrag mit dem Titel „Für gleiche Rechte im Nahen Osten“ an. Darin werden zwar schwere Vorwürfe laut und Israel wird wiederholt die Schuld an Eskalationen zugeschrieben. Immerhin finden sich darin aber auch eine Anerkennung des Existenzrechts des Staates und eine Verurteilung des Hamas-Terrorakts vom 7. Oktober 2023. Mehrere Delegierte versuchten, die Streichung dieser beiden Aussagen zu erreichen.

Linnemann verweist auf Gründer der CDU – AfD: Man hätte die SED verbieten müssen

Für die CDU/CSU verwies Carsten Linnemann auf die zahlreichen Verfolgten des Nationalsozialismus in der CDU. Diese hätten nach dem Krieg die Demokratie wiederaufgebaut. Man sei die Partei Konrad Adenauers, aber auch die des 2019 von Rechtsextremisten ermordeten Landrats Walter Lübcke.
Demgegenüber sei der Antisemitismus „in der Mitte“ der Linken angekommen. In der Jugendorganisation gebe es Bewunderer von Diktaturen. Die CDU wende sich „gegen jede Form von Antisemitismus“. Die Entschuldigung von Pantisano sei nur halbherzig gewesen, so der Generalsekretär.
Für die AfD sagte Götz Frömming, er hätte sich deutliche Worte wie von Linnemann auch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gewünscht. Stattdessen werde die CDU mit der Linken „möglicherweise koalieren“.
Für Helmut Kohl sei eine Zusammenarbeit mit dieser Partei ein Tabu gewesen. Es sei „aus unserer Sicht ein historischer Fehler“ gewesen, dass am Ende der DDR „die SED nicht verboten und aufgelöst“ worden sei.

SPD warnt vor Schaden für politische Kultur – Grüne: Linke blind für eigene Probleme

Helge Lindh (SPD) warnte vor einem „Antisemitismus der moralisch Selbstgerechten“, der sich auf der Linken ausbreite. Mehr als ein Drittel der Parteitagsdelegierten habe einen Antrag unterstützt, der die Hamas nicht verurteile und das Existenzrecht Israels angezweifelt habe.
Zudem sei für den Faschismus-Vorwurf nicht nur eine Entschuldigung an die CDU, sondern auch an die Opfer des Faschismus erforderlich. Man müsse auch begreifen, was man der politischen Kultur mit einer solchen Äußerung antue:
„Wenn man CDU mit AfD und Faschisten gleichsetzt, verliert man den politischen Kompass. Das ist auch eine Beleidigung für Millionen konservativer Menschen im Land.“
Irene Mihalic von den Grünen erklärte, der Vorwurf des Faschismus an die CDU verbiete sich – und eine Entschuldigung mit angehängtem „Aber“ sei keine. Die Linke sei blind für die Probleme in der eigenen Partei. Sie falle mit Blick auf Israel durch selektive Empörung und „Genozid“-Vorwürfe auf und verliere kein Wort über die Hamas und militante Antisemiten in Deutschland.

Schwerdtner als einzige Rednerin der Linken – Pantisano blieb stumm

Pantisano selbst war während der Debatte im Bundestag anwesend, äußerte sich selbst jedoch nicht. Für die Linke ergriff lediglich Co-Sprecherin Ines Schwerdtner das Wort, die heftige Kritik an den Regierungsparteien übte. Diese wollten bis zur Sommerpause Rentenkürzungen „durchpeitschen“ und stattdessen Aktuelle Stunden über die Linke anberaumen. In Richtung der Koalitionsfraktionen erklärte sie:
„Sie haben Angst vor uns, weil wir den Widerstand organisieren.“
CDU und CSU sorgten selbst für „echte Entgleisungen“. Allen voran stehe dabei Bundeskanzler Merz selbst mit Aussagen über „kleine Paschas“, „Sozialtourismus“ aus der Ukraine, Zahnbehandlungen von Asylsuchenden oder das „Stadtbild“.
Die Union habe mit der AfD eine Mehrheit für eine Asylpolitik organisiert, die deren Handschrift trage. Und erst jüngst hätten konservative Abgeordnete mit Rechten im EU-Parlament gemeinsame Sache in der Asylpolitik gemacht. Anschließend habe man geklatscht, während von Rechtsaußen „Schickt sie zurück“-Sprechchöre gekommen seien.
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Militärhistoriker Neitzel kritisiert Macron und Merz

Der Militärhistoriker Sönke Neitzel wirft Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron vor, ihrer historischen Aufgabe für Europa nicht gerecht zu werden.
Er könne bei beiden keinen klaren Plan für eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Rüstungspolitik erkennen.
„Was mich so frustriert, ist zurzeit, dass ich nicht erkennen kann, dass weder Macron noch Friedrich Merz noch irgendein anderer Staats- und Regierungschef einen Plan hat, wie wir eigentlich vorankommen“, sagte Neitzel dem „Spiegel“. Fortschritte bei der europäischen Verteidigungsintegration seien „marginal“.

An der Spitze fehlen überzeugte Europäer

Früher hätten Regierungschefs wie Helmut Kohl, Helmut Schmidt oder Konrad Adenauer sowie ihre französischen Partner nach dem Zweiten Weltkrieg gewusst, wohin sie Europa führen wollten: „Wenn wir Helmut Kohl gefragt hätten, Mitte der Achtzigerjahre: Herr Bundeskanzler, was ist der Plan? Er hätte einen Plan gehabt.“
Neitzel beklagte, dass es heute an solchen überzeugten Europäern an der Spitze fehle: „Ich glaube, das Grundproblem ist, dass wir zu wenig überzeugte Europäer als Staats- und Regierungschefs zurzeit haben.“
Statt Integration erlebe man „eine Phase der Renationalisierung, insbesondere in der Verteidigung“. Rüstungsbeschaffung werde nach wie vor national organisiert, jede Regierung rechne der eigenen Industrie Arbeitsplätze zu: „Und wenn das aber alle 27 machen, kommen wir natürlich nicht zusammen, sondern jeder pumpt einzeln vor sich hin.“ (dts/red)
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Großer Umbau der Altersvorsorge: Wer von den Rentenplänen profitiert

 

In Kürze:

  • Rentenkommission legt 33 Empfehlungen für einen grundlegenden Umbau des Rentensystems vor.
  • Verpflichtende Kapitalrente soll langfristig das Rentenniveau von 48 auf etwa 50 Prozent anheben.
  • Renteneintrittsalter soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden.
  • Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll entfallen.
  • Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen künftig verpflichtend einzahlen.

 
Der lang erwartete Bericht der 13-köpfigen Rentenkommission der Bundesregierung liegt vor. In der Nacht zum Donnerstag, dem 18. Juni, einigte sich die Kommission auf eine Liste von 33 Empfehlungen. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte bei der Vorstellung des Berichts am Dienstag, dem 23. Juni, dass innerhalb der Koalition Konsens über die Umsetzung des Gesamtpakets bestehe. Ziel sei eine umfassende Reform statt fortlaufender kleinerer Korrekturen. Auch die jüngere Generation solle sich „dauerhaft auf ihre Rente verlassen können“.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte ebenfalls, dass bei den Vorschlägen „alles ineinandergreife“. Daher signalisiert auch sie, dass die SPD das Paket als die bessere Alternative zum Nichtstun betrachtet, das lediglich steigende Beiträge und ein sinkendes Rentenniveau zur Folge hätte. Im Vorfeld hatte sie eine eins-zu-eins-Umsetzung davon abhängig gemacht, dass die Empfehlungen einstimmig beschlossen werden. Laut AFP war dies jedoch nicht der Fall. In der Pressekonferenz betonte Bas dennoch, man werde das Gesamtpaket trotz notwendiger Diskussionen über einzelne Details nicht wieder aufschnüren: „Es ist ein Gesamtkunstwerk, es gibt kein Rosinenpicken.“

Kapitalrente markiert das Ende des reinen Umlagesystems

Zu den besonders weitreichenden Reformvorhaben gehört die von der Kommission empfohlene gesetzliche Kapitalrente. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzsäule innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierfür sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden, auf die schrittweise ein wachsender Anteil des Bruttolohns eingezahlt und am Kapitalmarkt angelegt wird.
Dieser Anteil soll stufenweise bis auf zwei Prozent des Bruttolohns ab dem Jahr 2031 ansteigen. Finanziert werden soll er paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Damit würde das bisherige reine Umlageverfahren, bei dem die Erwerbstätigen die laufenden Rentenzahlungen finanzieren, teilweise ergänzt. Vergleichbare Modelle existieren bereits in Ländern wie Schweden.
Kurzfristig ist damit zu rechnen, dass die Beiträge zur Rentenversicherung steigen und somit eine zusätzliche Belastung für Beschäftigte und Unternehmen entsteht. Langfristig soll die Kapitalrente jedoch dazu beitragen, das Rentenniveau wieder anzuheben. Nach Berechnungen der Rentenkommission könnte es auf rund 50 Prozent steigen. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Das bedeutet, dass Versicherte nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsentgelt eine Rente in Höhe von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsentgelts in Deutschland als Nettowert vor Steuern erhalten.

Rentenkommission: „Rente mit 70“ ab Ende des Jahrhunderts geplant

Details dazu, für wen die Regelung ab wann gelten wird, müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Für jüngere und mittlere Jahrgänge bietet die Kapitalrente die Chance, von langfristigen Entwicklungen an den Kapitalmärkten zu profitieren. Gleiches gilt für Menschen ohne betriebliche oder private Altersvorsorge sowie für ostdeutsche Arbeitnehmer, bei denen zusätzliche Vorsorge bislang weniger verbreitet ist.
Gleichzeitig würde die geplante Neuregelung aktive Beitragszahler zusätzlich belasten, da sie die neuen Beiträge mitfinanzieren müssten. Arbeitnehmer, die kurz vor dem Ruhestand stehen und nur noch über kurze Ansparzeiten verfügen, könnten hingegen kaum von den langfristigen Erträgen der Kapitalmärkte profitieren. Um mögliche verfassungsrechtliche Probleme zu vermeiden, ist davon auszugehen, dass die Koalition entsprechende Übergangsregelungen schaffen wird.
Ein weiterer zentraler Punkt des Berichts der Rentenkommission ist die faktische „Rente mit 70“, die in dieser Form allerdings erst gegen Ende des Jahrhunderts erreicht würde. Ab 2031 soll die Regelaltersgrenze schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Vorgesehen ist ein 2:1-Modell: Zwei Drittel der hinzugewonnenen Lebenszeit würden der Erwerbsphase zugerechnet, ein Drittel der Rentenphase.

Keine generelle abschlagsfreie Rente mehr nach 45 Beitragsjahren

Der Kalkulation der Rentenkommission zufolge würde die Regelaltersgrenze bis 2041 zunächst auf 67,5 Jahre steigen. Die Kommission hält diesen Schritt für erforderlich, um zu verhindern, dass die steigende Lebenserwartung vollständig zulasten der Beitragszahler geht. Die Rentenbezugsdauer würde auch in diesem Modell weiter zunehmen. Gleichzeitig stünden Erwerbstätige länger für die Finanzierung des Systems zur Verfügung. Dadurch sollen die Belastungen zwischen den Generationen gerechter verteilt werden.
Für die Rentenkasse und die Beitragszahler würde eine längere Lebensarbeitszeit eine finanzielle Entlastung bedeuten. Dem stünde jedoch eine potenziell höhere Belastung bestimmter Bevölkerungsgruppen gegenüber. So können erfahrungsgemäß nicht alle Berufsgruppen gleichermaßen lange oder überhaupt länger arbeiten. Für Menschen mit geringerer Lebenserwartung sowie für Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen könnte die Entwicklung eine erhebliche Belastung darstellen. Viele von ihnen haben bereits heute Schwierigkeiten, das reguläre Rentenalter zu erreichen.
Hinzu kommt, dass die landläufig als „Rente mit 63“ bezeichnete abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte wegfallen soll. Die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, bestand für alle vor 1953 Geborenen. Diese Jahrgänge befinden sich inzwischen jedoch weitgehend im Ruhestand.

Rentenkommission will generelles System durch individuelle Optionen ersetzen

Das früheste Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wurde für spätere Jahrgänge schrittweise angehoben. Für ab 1964 Geborene besteht die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Unverändert möglich war bislang die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren ab dem vollendeten 63. Lebensjahr – allerdings mit Abschlägen. Diese Altersgrenze soll nun auf 64 Jahre steigen.
Während die Altersrente für langjährig Versicherte häufig von Personen mit vergleichsweise stabilen Erwerbsbiografien genutzt wird, sollte die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ursprünglich insbesondere körperlich stark belasteten Arbeitnehmern zugutekommen. Die Kommission geht jedoch davon aus, dass inzwischen nicht mehr überwiegend diese Beschäftigtengruppen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
Künftig sollen auch sehr lange Erwerbsbiografien grundsätzlich keinen Anspruch auf einen früheren Renteneintritt mehr begründen. An die Stelle der bisherigen pauschalen Regelung zur abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte soll ein stärker an der individuellen Lebens- und Erwerbssituation orientierter Ansatz treten.

Perspektivisch sollen auch Selbstständige gesetzlich rentenversichert sein

So soll Menschen aus rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, ein vereinfachter Zugang zur regulären Altersrente ermöglicht werden. Diese Einstufung soll dauerhaft gelten; eine Verpflichtung zu beruflichen Neuorientierungen oder Anpassungsqualifizierungen wäre in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen. Zudem sollen ab dem 45. Lebensjahr regelmäßige Gesundheitschecks eingeführt und mit verbesserten Rehabilitationsangeboten verknüpft werden.
Eine weitere weitreichende Neuerung im deutschen Rentensystem betrifft die Selbstständigen. Die Reform soll sowohl für bislang nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasste Selbstständige als auch insbesondere für Neugründer gelten. Für bereits bestehende Selbstständige sieht das Konzept der Rentenkommission jedoch eine Opt-out-Klausel vor.
Bislang ist nur ein begrenzter Teil der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Dazu zählen beispielsweise Künstler und Publizisten, für die eine Versicherungspflicht über die Künstlersozialkasse besteht. Angehörige freier Berufe sind in der Regel über berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Alle übrigen Selbstständigen müssen ihre Altersvorsorge eigenständig organisieren, etwa durch private Vorsorgeformen oder die staatlich geförderte Rürup-Rente.

Einbeziehung von Beamten gilt kurzfristig als zu kompliziert

Neben neu gegründeten Selbstständigen sollen künftig auch Parlamentsabgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas spricht in diesem Zusammenhang von einem „Schritt zur Erwerbstätigenversicherung“. Die von ihr bevorzugte Einbeziehung von Beamten ist jedoch vorerst nicht vorgesehen.
Auch die Rentenkommission empfiehlt zunächst lediglich eine „wirkungsgleiche“ Übertragung der vorgeschlagenen Reformen auf Beamte. Diese sollen damit bis auf Weiteres nicht in das gesetzliche Rentensystem integriert werden. Eine solche Reform könnte zwar für mehr Gleichbehandlung sorgen und die Finanzierungsbasis verbreitern. Zugleich wäre ein derartiger Systemwechsel jedoch mit erheblichen Kosten, rechtlichen Herausforderungen und einem langen Umsetzungszeitraum verbunden.
Die zu erwartenden Übergangskosten wären insbesondere für die Länderhaushalte beträchtlich. Vor allem Anpassungs- und Angleichungsmaßnahmen würden hohe finanzielle Belastungen verursachen. Dem stünde lediglich eine begrenzte und kurzfristige Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber.

Ende der Minijobs – Risiko für Gründungen und Beschäftigung?

Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen sowie für Berufsgruppen, die ihre Altersvorsorge bislang flexibel gestalten konnten, könnten die geplanten Reformen eine erhebliche zusätzliche Belastung bedeuten. Hinzu kommt, dass der Sonderstatus von Mini- und Midijobs entfallen soll. Künftig sollen lediglich Ferienjobs von Schülern von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen bleiben.
Die Rentenkommission erhofft sich davon insbesondere, mehr Frauen und bisher geringfügig Beschäftigte in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen. Dadurch sollen Fehlanreize am Arbeitsmarkt reduziert und das Risiko von Altersarmut verringert werden.
Kritiker verweisen jedoch darauf, dass das Maßnahmenpaket auch negative Beschäftigungseffekte haben könnte. So könnten potenzielle Unternehmer etwa darauf verzichten, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen oder ein Unternehmen überhaupt zu gründen. Gerade in Familienbetrieben, bei Existenzgründern und in kleinen Unternehmen spielen die Flexibilität und die geringen bürokratischen Hürden von Minijobs häufig eine wichtige Rolle. Auch bei Hausfrauen, Rentnern und Studierenden erfreuen sich diese Beschäftigungsformen großer Beliebtheit.

Akzeptanz in den Fraktionen noch ungewiss

Mit ihren Vorschlägen verfolgt die Rentenkommission vor allem drei Ziele: die langfristige Sicherung der Rentenfinanzierung, die Stabilisierung des Rentenniveaus sowie eine Neuverteilung der Lasten zwischen den Generationen.
Dem steht ein tiefgreifender Umbau des bisherigen Systems gegenüber. Ob Friedrich Merz und Bärbel Bas die Koalitionsfraktionen hinter sich vereinen können, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
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Geheime Russland-Kontakte setzen EU-Ratspräsident Costa unter Druck


In Kürze:

  • Das Büro von EU-Ratspräsident António Costa nahm Kontakt zu russischen Spitzenvertretern auf.
  • Deutschland und Frankreich fühlten sich übergangen und bezeichneten die Initiative als unkoordiniert.
  • Andere EU-Länder wie Irland und Österreich zeigen Unterstützung.
  • Unklar bleibt, ob die Europäische Union künftig eine Rolle in Friedensgesprächen zum Ukrainekrieg spielen kann.

 
Am Rande des zweitägigen EU-Gipfels hat am Donnerstag, 18. Juni, ein diplomatischer Vorstoß von Ratspräsident António Costa für Irritationen gesorgt. Mehrere europäische Regierungen, darunter auch die deutsche, fühlen sich durch eine nicht mit ihnen abgestimmte Kontaktaufnahme mit Russland übergangen.
Medienberichten zufolge hatte der Stabschef Costas, Pedro Lourtie, im Laufe der vergangenen beiden Wochen zweimal Spitzenbeamte in Moskau kontaktiert. Ziel sei es gewesen, Möglichkeiten auszuloten, um Gesprächs- und Verhandlungskanäle zu Russlands Präsident Wladimir Putin wiederherzustellen.

Gesprächspartner von Costa auf russischer Seite unklar

Es gibt bisher unklare Angaben darüber, mit wem Lourtie konkret gesprochen und wen er innerhalb der EU im Vorfeld darüber informiert hat. Der Costa-Stabschef gab „Politico“ zufolge an, mit Putins „nationalem Sicherheitsberater“ telefoniert zu haben. Eine solche Position gibt es in Russland jedoch nicht.
Funktionen, die mit einem solchen Amt vergleichbar wären, erfüllen der Sekretär des Sicherheitsrates und ehemalige Verteidigungsminister, Sergej Schoigu, sowie die Präsidentenberater Juri Uschakow und Nikolai Patruschew.
Costas Büro bestätigte am Donnerstag, dass es Kontakt mit Russland aufgenommen habe, um diplomatische Kanäle zu öffnen – ohne inhaltlichen Austausch.

Kritik aus Deutschland, Frankreich: „Kein Mandat“

Costa soll lediglich Deutschland, Frankreich und das Nicht-EU-Mitglied Großbritannien über die Kontaktaufnahme mit Russland informiert haben. Diplomaten äußerten jedoch, in Berlin habe man darüber nicht Bescheid gewusst. Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz, aber auch Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, sollen die Kontaktaufnahmen scharf kritisiert haben. Es gebe „kein Mandat“ für eine solche, hieß es laut „Reuters“ auch aus diplomatischen Kreisen.
Lourtie habe nach deren Bekanntwerden seine Initiative auf dem Treffen vor den Botschaftern der 27 EU-Mitgliedstaaten zu erklären versucht. Merz habe erklärt, Costa vertrete zwar die EU, er solle jedoch nicht als Vermittler auftreten. Der Kanzler wollte einem Diplomaten zufolge einen Eklat am Gipfeltisch vermeiden.
Es sei „höchst unprofessionell“ gewesen, das Ausmaß der Kontakte verschwiegen zu haben. Seit Beginn des Ukrainekrieges 2022 gibt es offiziell keine direkten Gespräche mehr zwischen Brüssel und Moskau.

Irland und Österreich stellen sich hinter Costa

Andere Regierungschefs zeigten hingegen Unterstützung für die Kontaktaufnahme von Costas Team zu Russland. „Die Eröffnung eines Gesprächskanals ist aus unserer Sicht kein Fehler – und ich vertraue António Costa“, sagte Irlands Regierungschef Micheál Martin.
Der österreichische Kanzler Christian Stocker stellte sich ebenfalls hinter den Ratspräsidenten. „Es hat keine Kritik an Costa gegeben, weil es darum geht, dass wir Kanäle haben und dass wir uns vorbereiten auf eine Situation, wenn Verhandlungen eintreten“, sagte er.
Auch der lettische Ministerpräsident Andris Kulbergs sprach sich dafür aus, dass Costa für die EU am Verhandlungstisch sitzt. „Es sollte kein einzelnes Land diese Rolle übernehmen“, sagte er.
Lourtie beklagte, dass Informationen über die Kontaktaufnahme an Medien geleakt worden seien. So hatte zuerst „Bloomberg“ über das Treffen berichtet. Der Stabschef rechtfertigte diese laut „Politico“ jedoch damit, dass der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj selbst darum ersucht habe, dass sich Europa in die Friedensverhandlungen einbringe.

USA waren treibende Kraft für Verhandlungen – bis der Irankrieg begann

Seit Amtsantritt der Regierung von Donald Trump haben sich die USA proaktiv darum bemüht, einen Verhandlungsprozess zur Beendigung des Ukrainekrieges zu initiieren und aufrechtzuerhalten. Dabei wurden nach Angaben der Verhandler schon einige Annäherungen erzielt.
Allerdings gab es keinen Konsens in zentralen Fragen wie dem künftigen Grenzverlauf, der Stationierung von Friedenstruppen, der Bündniszugehörigkeit der Ukraine oder der Stärke der Streitkräfte. Der Krieg im Iran hatte zur Folge, dass sich der außenpolitische Fokus der USA von der Ukraine wegbewegte und dadurch der Verhandlungsprozess ins Stocken geriet.
Ob diese Situation eine Option für Verhandlungen mit Beteiligung der EU eröffnen kann, ist ungewiss. Brüssel sieht sich selbst gar nicht als Vermittler an, sondern als parteiisch zugunsten der Ukraine. Die EU ist zum anderen selbst uneinig über den richtigen Zeitpunkt für Verhandlungen. Einige Regierungen in der EU setzen immer noch darauf, Russland militärisch an den Verhandlungstisch zu zwingen. Andere würden sich lieber heute als morgen um eine diplomatische Lösung bemühen.

Russland sieht EU nicht als Verhandlungspartner

Deutschland sieht vorwiegend im sogenannten E3-Format mit Frankreich und dem Nicht-EU-Mitglied Großbritannien eine Plattform, die realistische Möglichkeiten hätte, Ergebnisse zu erzielen. Generell favorisiert man in Brüssel selbst, dass die EU als Gemeinschaft nach Lösungen sucht.
Russland wiederum betrachtet die Europäer generell nicht als potenzielle Verhandlungspartner. Dies betont Russlands Außenminister Sergej Lawrow in einem Artikel auf der Website seines Ministeriums mit dem Titel „Einige Überlegungen zur Lösung der Ukraine-Krise, zu Europa und zur globalen Sicherheit“.
Die EU mache von sich aus deutlich, dass sie „eine Partei ist, die auf die Niederlage Russlands aus ist“ und die Ukraine als Ausgangspunkt für eine fortgesetzte Konfrontation mit Russland erhalten wolle. Gleichzeitig unterstelle man Russland selbst „aggressive Pläne“, die „weit über die Ukraine hinausgehen“. Das sei keine Grundlage für umfassende Gespräche.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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EU verschärft Ton gegenüber China: Brüssel prüft neue Schutzmaßnahmen

Am Donnerstag, 18. Juni, haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Brüssel getroffen – und diesmal galt das Hauptaugenmerk dem Verhältnis zu China. Im Vorfeld hatten mehrere Regierungschefs, unter anderem Deutschlands Friedrich Merz und Belgiens Bart De Wever, eine härtere Reaktion auf als unfair empfundene Handelspraktiken des KP-Regimes gefordert.
Auch Handelskommissar Maroš Šefčovič hatte bereits am Montag nach einem Treffen der Außenminister einen „Neustart“ der Handelsbeziehungen zu China gefordert. Diese sollen „keine Konfrontation, sondern eine Neuausrichtung“ darstellen. Der derzeitige Status quo sei jedoch „weder wirtschaftlich noch politisch nachhaltig“. Der Beamte bezog sich dabei unter anderem auf das bilaterale Handelsdefizit bei Waren. Dieses hatte im vergangenen Jahr 360 Milliarden Euro erreicht – Tendenz: weiter steigend. Jüngst ist sogar die größte Volkswirtschaft der EU und Exportmacht Deutschland in ein Handelsdefizit gegenüber China gerutscht.

Handelsbilanzdefizit der EU gegenüber China auf 360 Milliarden Euro angestiegen

Mittlerweile besteht in der EU Einigkeit darüber, dass China für Europa und seine ohnehin angeschlagene Wirtschaft ein Problem darstellt. Der Wille ist da, diese vor chinesischen Wettbewerbspraktiken zu schützen. Allerdings gehen die Meinungen darüber auseinander, wie weit man bereit sei, dafür zu gehen.
Bereits im März hatte die EU-Kommission ein „Made in Europe“-Gesetz vorgeschlagen, das die Beteiligung chinesischer Unternehmen an strategischen Industrien begrenzen soll. Anfang Juni unterstützte Brüssel auch eine französische Initiative zur Verschärfung europäischer Instrumente gegen wirtschaftlichen Druck aus dem Ausland.
Die EU nimmt das 2025 auf einen Rekordwert von rund 360 Milliarden Euro angestiegene Handelsdefizit gegenüber China als besonders problematisch wahr. Europäische Industrien sehen sich durch meist erheblich günstigere chinesische Produkte unter Druck gesetzt. Dies gilt insbesondere für die Automobilindustrie, den Maschinenbau, die Chemieindustrie und die Technik für erneuerbare Energien.

Merz und De Wever verschärfen Rhetorik

In der EU hält man die Handelsbeziehungen zu China deshalb mittlerweile für strukturell unausgewogen und langfristig nicht tragfähig. Sogar in Deutschland sind veränderte Töne zu vernehmen. Berlin galt lange Zeit als einer der gewichtigsten Fürsprecher enger wirtschaftlicher Beziehungen zu Peking – insbesondere mit Blick auf die zahlreichen deutschen Unternehmen, die dort vertreten sind.
Nun sorgt man sich jedoch auch über die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen. Bundeskanzler Merz äußerte jüngst, Europa dürfe „nicht tatenlos zusehen, wenn andere Staaten gemeinsame Handelsregeln missachten“. Die EU müsse sich „gegen Marktverzerrungen schützen“. Inwieweit Merz diesen Ankündigungen auch Taten folgen lassen wird, ist noch offen.
Belgiens Premier Bart De Wever erklärt, China verhalte sich wie eine „imperiale Obermacht“ und versuche über die Lieferketten gezielt Abhängigkeiten zu schaffen. Auch diese Rhetorik illustriert einen Stimmungswandel innerhalb der EU gegen die Führung in Peking und deren Handelspraktiken.

Mehrere Maßnahmen der EU gegen China in Kraft

Derzeit hat die EU mehrere Maßnahmen in Gang gesetzt, um den eigenen Markt und die eigene industrielle Basis vor chinesischer Billigkonkurrenz zu schützen. So gelten seit Oktober 2024 zusätzlich zum regulären EU-Einfuhrzoll von 10 Prozent Ausgleichszölle für mehrere Anbieter von E-Autos. Diese reichen von 7,8 Prozent für in China produzierte Teslas bis zu 35,3 Prozent für SAIC.
Abstufungen erfolgen je nach Kooperationsbereitschaft mit von der EU geführten Untersuchungen. Die Maßnahmen sollen für fünf Jahre gelten. Brüssel begründet diese mit staatlichen chinesischen Subventionen, die europäischen Herstellern Wettbewerbsnachteile verschafften. China hat Beschwerde bei der WTO eingelegt. Mittlerweile gibt es die Möglichkeit für chinesische Anbieter, die Zölle durch Mindestpreisvereinbarungen abzuwenden.
Dazu gibt es Antidumpingzölle auf mehrere chinesische Produkte. Mittlerweile sind davon mehr als 50 Produktgruppen betroffen – von Stahl und Keramik über Zement und Fahrräder bis hin zu Chemikalien. Derzeit untersucht Brüssel auch mögliche Wettbewerbsverzerrungen bei Windkraftanlagen, Solarzellen und anderen Zukunftstechnologien.

Peking hat bereits erste Exportbeschränkungen für Seltene Erden verhängt

Eine weitere Untersuchung wegen möglicher diskriminierender Vergabepraktiken Chinas betrifft Medizinprodukte. Hier erwägt man die Nutzung des sogenannten Instruments für das internationale Beschaffungswesen (IPI). Dieses könnte Gegenmaßnahmen wie zusätzliche Gebühren oder den Ausschluss chinesischer Anbieter von öffentlichen Ausschreibungen ermöglichen.
Das Europäische Parlament und die Kommission arbeiten außerdem an weiteren Schutzmechanismen. In der Debatte stehen schnellere Antidumpingverfahren, ein neues Instrument gegen industrielle Überkapazitäten, Importquoten oder zusätzliche Zölle in sensiblen Industriebereichen.
Offen bleibt, wann und in welcher Form China Vergeltungsmaßnahmen treffen wird. Schon 2025 beschränkte die Führung in Peking die Ausfuhr bestimmter seltener Erden, die für Elektromotoren, Halbleiter, Windkraftanlagen, Hightech-Produkte und die Rüstungsindustrie relevant sind. Dies führt in Europa jetzt schon fallweise zu Produktionsverzögerungen. Peking hat mehrfach deutlich gemacht, in den europäischen Diversifizierungsstrategien lediglich eine Form des Protektionismus zu erblicken.
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Linken-Parteitag: Neue Führung soll Erfolgskurs sichern


In Kürze:

  • Die Linke wählt auf ihrem Parteitag in Potsdam eine neue Parteiführung und setzt auf Luigi Pantisano als Nachfolger von Jan van Aken.
  • Nach dem Bundestagswahlerfolg und starkem Mitgliederzuwachs liegt die Partei in Umfragen inzwischen bei rund 12 Prozent.
  • Die Parteiführung will verstärkt Arbeiter, Beschäftigte und sozial Schwächere ansprechen, die zuletzt häufig zur AfD abgewandert sind.

 
Vom 19. bis 21. Juni wird die Linke in Potsdam ihren Bundesparteitag abhalten. Dabei steht die Neuwahl ihres Vorstands im Mittelpunkt. Gleichzeitig möchte die Partei vor dem Hintergrund einer sich wandelnden politischen Landschaft in Deutschland ihren überraschenden Erfolg bei der Bundestagswahl fortsetzen.
Die seit Oktober 2024 amtierende Doppelspitze steht vor einer Veränderung. Die damals erstmals in diese Funktion gewählte Co-Parteivorsitzende Ines Schwerdtner wird sich zur Wiederwahl stellen. Demgegenüber hatte ihr bisheriger Sprecherkollege Jan van Aken im April angekündigt, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung zu stehen. Als Nachfolger schlug er den baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten Luigi Pantisano vor, der sich daraufhin ebenfalls zur Kandidatur bereit erklärte.

Linke wächst auf 112.000 Mitglieder an

Politisch befindet sich die Linke derzeit in einer günstigen Ausgangslage. Bereits im Vorjahr war es ihr gelungen, in einer beispiellosen Aufholjagd den eigenen Verbleib im Bundestag abzusichern. Noch im Sommer 2024 galt die Partei als Auslaufmodell, Umfragen sahen sie über Monate hinweg bei lediglich 2 bis 3 Prozent. Die „Aktion Silberlocke“, im Zuge derer sich die Aushängeschilder Gregor Gysi, Dietmar Bartsch und Bodo Ramelow um Direktmandate bewarben, galt als letzte Chance, den Verbleib der Partei im Parlament zu sichern.
Inzwischen hat sich die Lage grundlegend verändert. In der jüngsten YouGov-Umfrage liegt die Linke bei 12 Prozent und damit gleichauf mit der SPD. Seit Beginn des Jahres hat sich zudem ihre Mitgliederzahl verdoppelt. Derzeit gehören 112.000 Menschen der Partei an, wobei die meisten Neuzugänge unter 30 Jahre alt sind.
Etwa 70 Prozent ihrer Wähler bei der Bundestagswahl bezeichneten sich als Überzeugungswähler – nur eine Minderheit hatte die Linke aus Protest oder taktischen Gründen gewählt. Überdurchschnittliche Ergebnisse erzielte die Partei bei Jung- und Erstwählern, insbesondere bei jungen Frauen. Der Versuch der früheren Spitzenfunktionärin Sahra Wagenknecht, die Linke mit ihrer Parteineugründung im Parteienspektrum abzulösen, scheint gescheitert.

Wachstum geringer als bei anderen Oppositionsparteien

Allerdings konnte die Linke ihre phasenweisen Erfolge auf Bundesebene seit ihrer Entstehung aus dem Zusammenschluss von PDS und WASG im Jahr 2007 nie in eine Regierungsbeteiligung ummünzen. Vonseiten der Union besteht ein Unvereinbarkeitsbeschluss. Zudem scheiterte eine gemeinsame Mehrheit mit den bevorzugten Partnern SPD und Grünen, die theoretisch 2005 und 2013 möglich gewesen wäre, am fehlenden Interesse der beiden Parteien.
Auf Länderebene regiert die Linke derzeit in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern mit. In Thüringen ist die CDU-geführte Landesregierung aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Landtag bei wichtigen Vorhaben auf die Zusammenarbeit mit der Linken angewiesen. Eine ähnliche Konstellation könnte nach der Landtagswahl im Herbst auch in Sachsen-Anhalt entstehen.
Gleichzeitig wächst die Linkspartei in der Wählergunst langsamer als die anderen im Bundestag vertretenen Oppositionsparteien. Im Durchschnitt aller jüngst erhobenen Umfragen würde die Linke um 2,1 Prozent mehr als bei der Bundestagswahl 2025 auf sich vereinen können. Demgegenüber würden die Grünen ein Plus von 2,4 Prozent verzeichnen, die AfD eines von 6,9 Prozent.

Geringstes Wählerpotenzial aller Bundestagsparteien

Auch bei der Potenzialanalyse von INSA können sich nur 22,5 Prozent aller Befragten grundsätzlich vorstellen, die Linke zu wählen. Demgegenüber reicht das Wählerpotenzial der Grünen bis zu 28 Prozent, jenes von Union und SPD jeweils bis zu 33 Prozent und das der AfD bis zu 35 Prozent.
Zudem hat sich bei der Bundestagswahl sowie bei den bisherigen Landtags- und Kommunalwahlen des Jahres 2026 ein weiterer Trend gezeigt: Überdurchschnittliche Ergebnisse erzielt die Linke vor allem in Großstädten und Regionen mit einem hohen Akademikeranteil. In diesem Wählersegment steht sie in direkter Konkurrenz zu den Grünen.
Demgegenüber ist die Partei unter Arbeitern und Geringverdienern deutlich schwächer vertreten – also gerade in jenen Wählergruppen, für die sie den Anspruch erhebt, Politik zu machen. Dort ist die Neigung, die AfD zu wählen oder der Wahl fernzubleiben, deutlich stärker ausgeprägt als die Bereitschaft, die Linke zu unterstützen. Darin liegt auch ein wesentlicher Unterschied zu den 2000er-Jahren, als die Linke beziehungsweise ihre Vorgängerparteien PDS und WASG unter Arbeitslosen und sozial Schwächeren vergleichsweise großen Zuspruch genossen.

Pantisano will die Linke für Arbeiter wählbar machen

Ines Schwerdtner hatte in ihrer bisherigen Zeit als Bundesvorsitzende versucht, die Linke nach dem Vorbild der KPÖ in Graz oder Salzburg als „Kümmerer“-Partei zu etablieren. Im Mittelpunkt standen dabei Alltagsthemen wie hohe Mieten und steigende Lebensmittelpreise. Wie schon bei der PDS in Ostdeutschland nach der Wende sollte auf kommunaler Ebene der Servicegedanke im Vordergrund stehen. Dadurch sollte die Nähe zwischen Partei und Wählern gestärkt werden.
Auch ihr designierter künftiger Sprecherkollege Luigi Pantisano will die Linke als Partei etablieren, die wieder Politik „für die Krankenschwester, den Busfahrer und den Industriearbeiter“ macht. Obwohl der Landesverband in Baden-Württemberg als einer der schwächsten bundesweit gilt und bei der Landtagswahl 2026 erneut den Einzug in den Landtag verpasste, gilt Pantisano innerhalb der Bundespartei als Hoffnungsträger.
Pantisano erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, er wolle die Sorgen und Nöte der Erwerbstätigen stärker aufgreifen. Es gebe eine „immense Wut bei denjenigen, die den Laden am Laufen halten, also Arbeiterinnen und Arbeitern“. Diese führt er unter anderem auf die Rhetorik von Bundeskanzler Friedrich Merz zurück, der aus seiner Sicht Narrative kultiviere, wonach Arbeitnehmer Krankenstände vortäuschten sowie länger arbeiten und später in Rente gehen sollten.

Die Partei will sich „als Steinhaus“ aufbauen

Die Linke will nun „an die Werkstore gehen und dort ins Gespräch kommen“. Seit Ende April gibt es auch eine Hotline, bei der sich Beschäftigte mit Anliegen wenden können. Zudem müsse die Partei „hinter den Arbeiterinnen und Arbeitern stehen, wenn Konzernbosse mit Tarifkürzungen und Werksschließungen drohen“.
Auf diese Weise hofft Pantisano, auch dem Abwandern von Arbeitnehmern aus sozial schwächeren Milieus zur AfD entgegenwirken zu können. Diese schaffe es zwar, die Wut der Menschen aufzugreifen, habe jedoch „keinen Plan, wie der Wohlstand gesichert werden kann“. Mit dem Leitantrag „Die Linke als Steinhaus bauen“ skizziert die Partei zudem, wie sie vor allem jüngere Wähler ansprechen will, „die sich aus Wut das erste Mal für die AfD entscheiden oder sich in politische Apathie zurückziehen“.
Im Kern geht es der Partei dabei um die Verteidigung eines ausgebauten Sozialstaats, der aus Sicht der Linken eine Grundbedingung für den Erhalt demokratischer Strukturen ist. Die Partei will in der sich abzeichnenden „neuen Weltordnung“ Europa als Friedensmacht etablieren. Diese soll sich – ungeachtet der kolonialistischen Vergangenheit – mit dem Globalen Süden solidarisieren und durch ein hohes Maß an sozialer Absicherung ihre Attraktivität gegenüber den Weltmächten bewahren.

Zohran Mamdani als Vorbild – auch im Umgang mit Israel

Zu den Forderungen im Antrag gehören auch Entlastungen im Alltag, Eingriffe in den Wohnungsmarkt, ein staatlicher Investitionsfonds für den industriellen Umbau sowie eine Vermögenssteuer. Pantisano selbst nennt New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani als eines seiner politischen Vorbilder.
Die „Jüdische Allgemeine“ interpretiert die Bezugnahme zu Mamdani dahingehend, dass damit auch eine kritischere Haltung gegenüber der israelischen Politik verbunden sein könnte. Eine direkte Verknüpfung zu Israel stellt der Leitantrag der Linken jedoch nicht her. Das Thema Israelpolitik, das die Partei zuletzt innerparteilich belastet hatte, spielt dort insgesamt nur eine untergeordnete Rolle.
Nach Felix Banaszak bei den Grünen will künftig auch Pantisano bei der Linken verstärkt das Arbeiterpublikum ansprechen. Der Diplom-Ingenieur und Architekt aus Stuttgart ist zudem Mitglied der Gewerkschaft Verdi. Ursula Münch von der Akademie für Politische Bildung in Tutzing äußert sich jedoch skeptisch hinsichtlich der Erfolgsaussichten von Pantisanos Strategie.

Expertin: „Viele Arbeiter wollen keinen Kampf gegen den Klimawandel“

Münch erklärt gegenüber AFP, dass das Zielpublikum und dessen Interessen insgesamt zu unterschiedlich seien, um die von der Linken betriebene Verknüpfung von Themen zu tragen. Dies betreffe etwa ökologische Fragen, internationale Positionierungen und soziale Gerechtigkeit: „Viele Arbeiter wollen keinen Kampf gegen den Klimawandel und keine internationale Solidarität mit den Palästinensern, sondern bezahlbare Wohnungen.“
Daher bleibe die Linke in einer „gewissen Zerrissenheit“, die sich auch durch „flotte Social-Media-Auftritte der Fraktionsvorsitzenden“ nicht überdecken lasse. Unklar bleibt zudem, ob Anträge zu „Solidarität mit Sexarbeiterinnen“, „Abschaffung des Werbeverbots für die Pille danach“, „Gegen die Ausbeutung von Pferden“, „Verbot der privaten Nutzung von Feuerwerkskörpern“, „reproduktiver Selbstbestimmung“ oder „Solidarität mit Kuba“ tatsächlich die dringlichsten Anliegen der neu adressierten Zielgruppen treffen.
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„Spiegel“: Klingbeil legt zwei Varianten für Steuerreform vor


In Kürze:

  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat laut dem „Spiegel“ Reformmodelle zur Entlastung bei der Einkommensteuer im Umfang von 10 oder 20 Milliarden Euro vorgelegt.
  • Geplant sind verschobene Tarifgrenzen und ein späteres Greifen des Spitzensteuersatzes.
  • Zur Finanzierung diskutiert die SPD höhere Steuern für Spitzenverdiener, große Erbschaften und Vermögen.
  • Die Union warnt vor Belastungen für Familienunternehmen und lehnt eine Vermögensteuer weiterhin ab.

 
Wie bereits Anfang Mai angekündigt, hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) angeblich ein Konzept für eine umfassende Steuerreform erarbeitet, über das die Koalitionsspitzen nun beraten sollen. Details sind öffentlich noch nicht bekannt, dem „Spiegel“ zufolge stellte der Minister jedoch gleich zwei Entwürfe für weitreichende Erleichterungen im Bereich der Einkommensteuer vor.
Diese unterscheiden sich durch den Umfang der Steuerentlastungen – in einem Fall wären es 10 Milliarden, im anderen 20 Milliarden Euro. Klingbeil hatte zuvor in Aussicht gestellt, bis zu 95 Prozent der Beschäftigten entlasten zu wollen. Davon sollen insbesondere Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen zwischen etwa 2.500 und 4.000 Euro profitieren.

Klingbeil will 95 Prozent der Steuerpflichtigen bei Einkommensteuer entlasten

Worüber bereits weitgehend Konsens in der Koalition besteht, ist, dass der Grundfreibetrag ansteigen soll. Auch könnten die Tarifzonen nach oben wandern – bis zu einem späteren Greifen des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Derzeit beginnt dieser ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro. Künftig könnte der Satz erst ab 85.000 Euro greifen.
Profitieren davon sollen klassische Mittelschichthaushalte, Facharbeiter, Meister, Ingenieure, gut verdienende Angestellte und kleine Unternehmer. Dabei soll die Entlastung mit steigendem Einkommen tendenziell sogar größer ausfallen – solange nicht die Schwelle überschritten ist, die den Reichensteuersatz ins Spiel bringt.
Und hier beginnen die potenziellen Konfliktlinien innerhalb der Koalition. Denn zum einen geht es um die Frage, ab wann die Reichensteuer künftig gelten und wie hoch sie sein soll. Zum anderen bringt Klingbeil insbesondere für die groß angelegte Reformvariante noch einen weiteren Finanzierungsbaustein ins Spiel: eine höhere Reichensteuer.

Welche Anpassung akzeptiert die Union beim Reichensteuersatz?

Derzeit beträgt der Reichensteuersatz 45 Prozent und wird bei Alleinstehenden ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 280.000 Euro fällig. Klingbeil plant, diesen zu erhöhen. Häufig war die Rede von einem möglichen künftigen Reichensteuersatz von 47,5 Prozent. Dieser solle „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich diesbezüglich sogar gesprächsbereit. Er sprach von einem möglichen „Glätten“ des Steuertarifs im oberen Bereich – sofern im Gegenzug auch für die letzten damit Belasteten der Solidaritätszuschlag wegfällt. Immerhin könnte ohnehin das Bundesverfassungsgericht, bei dem eine entsprechende Klage anhängig ist, die Politik dazu zwingen.
Auch bezüglich der Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Für die SPD ist eine höhere Besteuerung großer Erbschaften kein Tabu – und es spricht vieles dafür, dass diese im Klingbeil-Entwurf zur 20-Milliarden-Variante eine tragende Rolle spielt. Viele Sozialdemokraten liebäugeln zudem mit einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer.

SPD legt Konzept zur Erbschaftsteuer vor – und hofft auf Rückenwind aus Karlsruhe

Die Union lehnt beides ab – zudem wäre ohnehin nicht der Bund der Nutznießer einer erhöhten Erbschaftsteuer. Die daraus generierten Mittel fließen den Haushalten der Länder zu. Vor allem aber befürchten CDU und CSU, dass nominell zwar Millionäre mit Luxusvillen durch eine höhere Erbschaftsteuer belastet würden. Tatsächlich würde diese aber auch bei der Vererbung mittelständischer Familienbetriebe oder der Unternehmensnachfolge greifen.
Die SPD hingegen weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht derzeit über die Verfassungsmäßigkeit der Schonbeträge für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer zu befinden hat. Sollte Karlsruhe diese Bestimmungen kippen, wäre Klingbeil mit seiner Position bestätigt.
Die SPD hatte Anfang des Jahres ihr Konzept „FairErben“ vorgestellt. Dieses beinhaltet einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro, die steuerfrei vererbt werden kann – was im Regelfall für die Weitergabe eines Familienwohnhauses ausreichen würde. Dazu soll es einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Unternehmensvermögen geben, was für Nachfolgeregelungen reichen solle.
Für alles, was darüber hinausgeht, sieht das Konzept eine progressive Besteuerung vor. Unternehmen, die investieren, sollen die Erbschaftsteuer auf bis zu 20 Jahre erstrecken können. Im Gegenzug sollen die meisten aktuellen Ausnahmetatbestände für Betriebsvermögen weitgehend entfallen.

Kann Klingbeil das 20-Milliarden-Paket auf diesem Wege gegenfinanzieren?

Ungewiss bleibt, ob höhere Steuern auf Erbschaften und Vermögen tatsächlich ausreichen würden, um das Klingbeils Projekt von 20 Milliarden Euro an Entlastungen bei der Einkommensteuer gegenzufinanzieren.
Im Jahr 2024 waren die Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungssteuern abermals gestiegen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden Vermögensübertragungen in Höhe von 113,1 Milliarden Euro berücksichtigt. Diese führten jedoch nur zu 13,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.
Bereits jetzt liegt der größte Teil der Vermögensübergänge durch Erbschaft oder Schenkung unter den gesetzlichen Freigrenzen und wird deshalb nicht erfasst.
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Merz will bei G7 über internationale Hormus-Mission sprechen – Rückkehr deutscher Schiffe könnte dauern

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat vor seinem Abflug zum G7-Gipfel Gespräche mit Partnerländern über eine mögliche Militärmission in der Straße von Hormus angekündigt.
„Wir wollen uns mit unseren Partnern bei der Gewährleistung freier Schifffahrt in der Straße von Hormus auch engagieren“, sagte Merz am Montag, 15. Juni, am Berliner Hauptstadtflughafen. „Das tun wir, sobald die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.“
Darüber werde er nun mit US-Präsident Donald Trump sowie europäischen Partnern und Ländern der Region beim Gipfel sieben großer Industriemächte (G7) im französischen Evian sprechen, sagte Merz. Er bekräftigte, die Straße von Hormus müsse „dauerhaft und uneingeschränkt für die freie Schifffahrt geöffnet werden“.

„Fulda“ und „Mosel“ können schnell vor Ort sein

Die Bundeswehr bereitet sich schon seit Wochen auf eine mögliche Mission zum Schutz der Schifffahrt in der Straße von Hormus vor. Dazu wurden bereits das Minenjagd-Boot „Fulda“ und den Tender „Mosel“ im östlichen Mittelmeer stationiert. Sie könnten laut Bundesverteidigungsministerium binnen sieben bis zehn Tagen vor Ort sein.
Der Kanzler bekräftigte seine Äußerungen aus der Nacht zu einem zwischen den USA und dem Iran vereinbarten Rahmenabkommen für ein Ende des Konflikts in Nahost. „Ich begrüße sehr, dass sich die Vereinigten Staaten von Amerika und Iran auf ein Friedensmemorandum geeinigt haben“, sagte er. „Zu diesem diplomatischen Durchbruch gratuliere ich Präsident Trump und der iranischen Seite.“ Merz dankte auch „allen Partnern, die mitgeholfen haben, dies zu ermöglichen“.
„Das Abkommen kann den Weg nun zu einer Erholung auch der Weltwirtschaft und einer Stabilisierung der Region bahnen“, bekräftigte Merz. „Jetzt gilt es das Vereinbarte zielstrebig umzusetzen.“
Weitere Verhandlungen müssten zudem „in den nächsten Wochen sicherstellen, dass Iran sein militärisches Nuklearprogramm nachprüfbar und auf Dauer beendet.“ Darüber hinaus müsse die Vereinbarung „auch im Libanon halten“, wo Israel in den vergangenen Wochen massive Angriffe gegen die dem Iran nahestehenden Hisbollah-Miliz ausgeführt hat.

Mandat des Bundestags kurzfristig möglich

Auch der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille sagte in Berlin, er sei „optimistisch“, dass sich die Bundeswehr schnell an einem möglichen internationalen Einsatz zur Sicherung der Straße von Hormus beteiligen könnte. Dafür sei jedoch ein Mandat des Bundestags erforderlich.
Die Vergangenheit habe gezeigt, dass ein solches Mandat rasch beschlossen werden könne, sagte Hille weiter. Und die Reaktion auf die aktuelle Situation sei bereits intern vorbereitet worden. „Das ist ja jetzt keine Situation, die ganz neu vom Himmel fällt.“ Ein konkretes Datum für den Bundestagsbeschluss könne er allerdings nicht nennen. Dies entscheide das Parlament.

Macron: Bereit, sehr schnell zu handeln

Im Fall einer Unterzeichnung des Iran-Abkommens könnte Frankreich innerhalb weniger Tage Militärflugzeuge, Fregatten und seinen Flugzeugträger zur Absicherung der Straße von Hormus entsenden. „Wir haben mit den Briten einen Einsatz geplant“, sagte Macron in einem Interview mit dem Sender TF1 kurz vor Beginn des G7-Treffens in Evian. „Wir sind bereit, sehr, sehr schnell zu handeln“, fügte er hinzu.
Frankreich werde alles tun, damit das angekündigte Rahmenabkommen mit dem Iran „Wirklichkeit wird“. Die nächsten Tage würden zeigen, ob es tatsächlich dazu komme. Macron bekräftigte seine Forderung, die Straße von Hormus gebührenfrei zu öffnen. „Wir verteidigen das internationale Recht und werden alles tun, damit es keine Mautgebühren gibt“, sagte Macron.
Er warf dem Iran vor, „mit Worten zu spielen“ und von „Servicegebühren“ zu sprechen. „Es darf keine Gebühren geben, um sich zu bereichern“, betonte Macron.
Das im Iran befindliche angereicherte Uran müsse unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) unschädlich gemacht werden, sagte Macron. „Es braucht eine Kontrolle, damit die Iraner nicht erneut Uran anreichern und es für Waffen nutzen“, betonte Macron.

Rückkehr deutscher Schiffe könnte Monate dauern

Die deutsche Handelsschifffahrt rechnet damit, dass die Rückkehr deutscher Schiffe aus dem Persischen Golf mehrere Monate in Anspruch nehmen wird.
„Wir schätzen mindestens drei Monate, wenn nicht sogar noch einen Tick länger, bis wir alle Schiffe wieder raus haben aus dem Persischen Golf“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Reeder (VDR), Martin Kröger, den Sendern RTL und ntv. Die Straße von Hormus soll nach einem Rahmenabkommen der USA und des Iran wieder geöffnet werden.
Kröger verwies darauf, dass zahlreiche Schiffe seit rund vier Monaten in dem Seegebiet vor Anker lägen oder dort unterwegs seien. Deshalb sei „wirklich schwer abzuschätzen, wie lange die Schiffe brauchen werden“. Das hänge auch von der Route nach Deutschland ab.
„Wenn dann so ein Schiff unterwegs ist, kommt es darauf an, ob man durch das Rote Meer fahren kann, was im Moment immer noch schwierig ist“, sagte Kröger. „Wenn Sie da durchfahren können, dann dauert es ungefähr eine Woche, wenn Sie nicht durchfahren können, dauert es ungefähr zwei Wochen, bis Sie in Deutschland anlanden können als Schiff.“ (afp/dts/red)
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Unsichere Weltlage: Merz fordert starke Bundeswehr

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die dringende Notwendigkeit einer verstärkten Bundeswehr angesichts wachsender konkreter Gefahren hervorgehoben.
„Wir sehen in Deutschland und Europa täglich hybride Angriffe auf unsere Infrastruktur, Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Drohnenüberflüge, Desinformationskampagnen“, warnte der CDU-Politiker bei einem Rekruten-Gelöbnis im sauerländischen Medebach.
„Nicht nur unsere europäische Friedensordnung ist unter Druck, unsere Welt ist insgesamt unfriedlicher und unsicherer geworden.“

Ehrgeiziger Zeitplan

Die Bundeswehr wachse mit einem ehrgeizigen Zeitplan. Merz listete vor rund 110 Rekruten der Panzerbrigade 21 „Lipperland“, die sich auf dem Medebacher Marktplatz feierlich zur Verfassung und zum Dienst für Deutschland bekannten, mehrere Bereiche auf:
  • In hohem Tempo würden, auch dank des neuen Wehrdienstes, wieder mehr Soldaten eingestellt.
  • Gleichzeitig werde die Zahl der Reservisten erhöht.
  • Zudem werde die militärische Ausrüstung verstärkt.

Abschreckung soll Sicherheit schaffen

„Der Motor unserer Verteidigungsindustrie ist wieder angesprungen“, sagte Merz. Dies alles seien notwendige Investitionen in die deutsche, europäische und in die transatlantische Sicherheit.
„Wir sind bereit, die größten Kraftanstrengungen zu leisten für unsere Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit“, betonte der Kanzler. „Wir wollen uns verteidigen können, damit wir uns nicht verteidigen müssen. Wir nennen das Abschreckung.“
Er erinnere sich noch gut an sein eigenes Gelöbnis vor über 50 Jahren, sagte der 70-Jährige. Damals habe es noch Vorbehalte gegen öffentliche Gelöbnisse gegeben.
„Heute sind wir hier auf dem Marktplatz in Medebach. Das zeigt: Die Bundeswehr, Sie als Soldatinnen und Soldaten, stehen in der Mitte unserer Gesellschaft“, hob der Kanzler vor Hunderten Zaungästen hervor. „Die Bundesregierung und die deutsche Bevölkerung stehen hinter Ihnen.“
Konkret bedeute das, die Streitkräfte zu stärken mit klarem Fokus auf Landes- und Bündnisverteidigung. (dpa/red)
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Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ bezeichnet: Frau zu 90 Tagessätzen verurteilt


In Kürze:

  • Die Angeklagte hatte den Oberbürgermeister unter anderem als „Opferbürgermeister“ bezeichnet.
  • Ein leitender Oberstaatsanwalt befasste sich mit der Angelegenheit.
  • CDU-Generalsekretär Linnemann plädiert für die Abschaffung von Paragraf 188 Strafgesetzbuch.

 
Einen Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ zu bezeichnen, hatte für eine Frau in Aschaffenburg Konsequenzen. Weil sie den früheren Rathauschef Jürgen Herzing so nannte, verurteilte das Amtsgericht sie zu 90 Tagessätzen. Der Fall wurde bereits 2023 verhandelt. Der Strafantrag war im März 2022 gestellt worden, wie das Nachrichtenportal „NiUS“ nach Recherchen berichtete.

Anwalt Sattelmaier: Äußerungen sind ein juristisches Nichts

Demzufolge hatte die Frau das damalige Stadtoberhaupt auch als „Opferbürgermeister“ bezeichnet. Beide Ausdrücke postete sie in einer Gruppe des Messengers Telegram.
„NiUS“ liegen eigenen Angaben zufolge Strafbefehl und Urteil vor. Der Verteidiger der Angeklagten, der Kölner Strafrechtler Dirk Sattelmaier, nannte das Urteil falsch. Die Äußerungen der Frau seien ein „juristisches Nichts“ und keine Beleidigungen. Dieser Tatbestand werde von den Gerichten mittlerweile teilweise unterschiedlich ausgelegt. Auch das Wort „Lügenfritz“ sei „überhaupt keine Beleidigung“.
Dass sich mit dem Fall sogar ein leitender Oberstaatsanwalt befasst hat, findet Sattelmaier befremdlich. Er sagte, üblicherweise beschäftige sich die Staatsanwaltschaft mit schweren Verbrechen wie Mord oder Totschlag, nicht mit solchen Kleinigkeiten. Der Oberstaatsanwalt, der sich mit dem Fall der Frau befasste, sei auch im Zusammenhang mit Meinungsdelikten während der Corona-Maßnahmen „sehr aktiv“ gewesen.
Der umstrittene Paragraf 188 Strafgesetzbuch wurde 2021 erweitert und berücksichtigt seither auch Kommunalpolitiker. Erst jüngst hatte das Amtsgericht Öhringen, Baden-Württemberg, einen Facebook-Nutzer zu 30 Tagessätzen verurteilt, weil er im Kontext eines Besuchs von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Heilbronn im Oktober vergangenen Jahres das Wort „Lügenfritz“ verwendet hatte.

Debatte um Abschaffung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“

Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erstattete während seiner Amtszeit zahlreiche Strafanzeigen wegen mutmaßlicher Beleidigungen. Einige Verfahren führten zu Strafbefehlen oder Verurteilungen, andere wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen.
Diese Verfahren und auch das „Lügenfritz“-Verfahren haben wesentlich zur Verstärkung der öffentlichen Debatte über die Anwendung des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch beigetragen. Im vergangenen Januar sprach sich Unionsfraktionschef Jens Spahn für eine Abschaffung aus.
Ursprünglich sei es die Idee gewesen, „Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen“, kommentierte er die erweiterte Neufassung aus dem Jahr 2021. „Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen.“ Das sei aber das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen. „Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle“, so Spahn.
Im Fahrwasser des „Lügenfritz“-Urteils hatte sich kürzlich auch CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann kritisch über den Paragrafen geäußert. Er gebe den Menschen das Gefühl, dass die Meinungsfreiheit dadurch eingeschränkt werde. Auf das Urteil angesprochen sagte er: „Wenn wir bei solchen Begriffen schon anfangen, zur Staatsanwaltschaft zu gehen – da hört es einfach auf.“ Ende Januar hatte Linnemann wie auch die Mehrheit aller anderen Fraktionen im Bundestag jedoch noch gegen einen Antrag der AfD abgestimmt, den Paragrafen 188 abzuschaffen.