Auf diesem vom Bundespresseamt (BPA) zur Verfügung gestellten Bild sind (von l. nach r.) der bayerische Ministerpräsident und Vorsitzende der konservativen Christlich-Sozialen Union (CSU) Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) sowie Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket, zu sehen. - Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images
In Kürze:
34 Reformen beschlossen: Bürokratieabbau, Steuerentlastungen und Investitionen sollen Wachstum fördern.
Große Baustellen bleiben: Rente, Sozialstaat und Standortreformen werden weitgehend vertagt.
Erster Schritt: Das Paket setzt Impulse, bleibt aber hinter den Wahlversprechen zurück.
Als die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am Donnerstag, 2. Juli, im Kanzleramtsgarten vor die Presse traten, waren die Erwartungen groß. Nach einem Treffen des Koalitionsausschusses von siebeneinhalb Stunden am Vorabend, präsentierte die schwarz-rote Bundesregierung ein großes Reformpaket, genannt „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Es soll die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, Bürger steuerlich entlasten und den Sozialstaat zukunftsfest machen.
„Deutschland wird bei alledem spüren: Es bewegt sich etwas. Der Alltag wird leichter. Deutschland kommt voran.“ Mit diesen Worten präsentierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gemeinsam mit Lars Klingbeil (SPD), Bärbel Bas (SPD) und Markus Söder (CSU) das Reformpaket der schwarz-roten Koalition.
Mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie, steuerliche Entlastungen und ein handlungsfähiger Sozialstaat – all das solle die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands stärken und den Standort wieder wettbewerbsfähiger machen.
Doch nur wenige Minuten später dämpfte Merz selbst die Erwartungen. „Es gibt nicht den einen großen Big Bang“, sagte er. Die Regierung habe aber einen „großen Schritt nach vorn“ beschlossen.
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Ein Bündel zahlreicher Reformschritte
Genau darin liegt der Kern dieses Pakets: Es ist kein radikaler Kurswechsel, sondern ein Bündel zahlreicher Reformschritte.
Ein Blick auf die Maßnahmen zeigt, dass der Bundesregierung Untätigkeit nur schwerlich vorgeworfen werden kann. Insgesamt umfasst das Programm 34 Vorhaben, von Steuerentlastungen über Bürokratieabbau und Arbeitsmarktreform bis zu Maßnahmen für Digitalisierung, Energieinfrastruktur, Wohnungsbau und Zukunftstechnologien.
Besonders umfangreich fällt das Kapitel zum Bürokratieabbau aus. Die Bundesregierung plant, gesetzliche Berichts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich zu streichen, sofern Ministerien deren Notwendigkeit nicht ausdrücklich begründen können.
Künftig sollen Genehmigungen vieler Verwaltungsverfahren automatisch als erteilt gelten, wenn Behörden gesetzliche Fristen überschreiten. Unternehmen sollen schneller eine Steuernummer erhalten, die Steuererklärung soll weitgehend vorausgefüllt werden und digitale Verfahren sollen den Kontakt mit Behörden vereinfachen.
Gleichzeitig plant die Koalition, die Bundesverwaltung im Zuge der Digitalisierung um 8 Prozent zu verkleinern und Doppelstrukturen abzubauen. Sollte dies tatsächlich umgesetzt werden, wäre dies einer der weitreichendsten Modernisierungsschritte der Bundesverwaltung seit Jahren.
Auch wirtschaftspolitisch setzt die Koalition Schwerpunkte. Zukunftsbranchen wie Künstliche Intelligenz, Halbleiterproduktion, Batterietechnologie, Chemie, Maschinenbau und die Automobilindustrie sollen gezielt gefördert werden.
Hinzu kommen Maßnahmen zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus, einfachere Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte sowie eine Stärkung des sogenannten Deutschlandfonds, mit dem private Investitionen in strategisch wichtige Bereiche mobilisiert werden sollen. Ziel ist es, private Investitionen zu erleichtern und Deutschlands Position im internationalen Standortwettbewerb zu verbessern.
Am Arbeitsmarkt setzt die Regierung in erster Linie auf mehr Flexibilität. Sachgrundlose Befristungen sollen zeitweise erleichtert, Abfindungen bei einem schnellen Wechsel in eine neue Beschäftigung steuerlich begünstigt und die Arbeitsvermittlung gestärkt werden. Gleichzeitig kündigt die Koalition schärfere Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch sowie Änderungen bei der Krankschreibung an, um die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und Fehlanreize zu reduzieren.
Auch steuerpolitisch setzt die Koalition Akzente. Grundfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag werden angehoben, zugleich wird der Spitzensteuersatz nach hinten verschoben. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums summiert sich das Entlastungsvolumen auf rund 10 Milliarden Euro pro Jahr ab 2028.
Profitieren sollen insbesondere Familien sowie kleine und mittlere Einkommen. Finanziert wird dies unter anderem durch eine Ausweitung der sogenannten Reichensteuer, eine geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen und einen höheren Pauschalsteuersatz für Minijobs.
Inhaltlich finden sich darin zahlreiche Reformen, die in der Wirtschaft seit Langem gefordert werden, etwa schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren, weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung. Entscheidend wird nun sein, ob diese Maßnahmen ausreichen, den seit Jahren nachlassenden Wachstumskräften der deutschen Wirtschaft neuen Schwung zu verleihen.
Die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD am 2. Juli 2026 im Garten des Bundeskanzleramts in Berlin auf einer Pressekonferenz, einen Tag nach den Beratungen des Koalitionsausschusses über ein umfangreiches Reformpaket.
Foto: Sandra Steins/Bundesregierung via Getty Images
Der Abstand zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Hier muss man dann noch einmal auf den Bundestagswahlkampf im vergangenen Jahr zurückschauen. Merz hatte damals einen grundlegenden „Politikwechsel“ versprochen. Deutschland müsse wieder wettbewerbsfähiger werden, staatliche Bürokratie zurückgedrängt und die sozialen Sicherungssysteme angesichts des demografischen Wandels dauerhaft finanzierbar gemacht werden. Der Anspruch der Union, den sie selbst an ihre Regierung stellte, war hoch. Gemessen daran wirkt das vorgelegte Paket deutlich vorsichtiger.
Besonders deutlich wird das beim Thema Rente, einer der größten finanzpolitischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Zwar kündigt die Koalition im Papier an, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 gesetzlich umzusetzen.
Eine konkrete Rentenreform beschloss sie jedoch nicht. Dabei wächst der Handlungsdruck: Mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Ohne strukturelle Reformen drohen langfristig steigende Sozialbeiträge, höhere Bundeszuschüsse oder Leistungskürzungen. Zu diesen zentralen Fragen enthält das Reformpaket jedoch keine Antworten und verschiebt die Entscheidungen erneut in die Zukunft.
Auch beim Sozialstaat beschränkt sich das Paket weitgehend auf Einzelmaßnahmen. Vorgesehen sind strengere Regeln gegen Sozialleistungsmissbrauch und höhere Erwerbsanreize. Eine grundlegende Reform der Sozialversicherungen oder eine nachhaltige Begrenzung der Sozialausgaben finden sich dagegen nicht.
Wirtschaftspolitik: Impulse ohne großen Befreiungsschlag
Ähnlich fällt die Bilanz bei der Wirtschaftspolitik aus. Die Bundesregierung setzt auf die Förderung von Zukunftsbranchen. Hinzu kommen ein Ausbau des Deutschlandfonds, beschleunigte Genehmigungs- und Planungsverfahren sowie Maßnahmen zum schnelleren Ausbau der Energie- und Netzinfrastruktur. Damit sollen Investitionen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts verbessert werden.
Diese Maßnahmen setzen an mehreren Schwachstellen des Standorts an und dürften in einzelnen Bereichen spürbare Verbesserungen bringen. Sie setzen jedoch vor allem bei der Investitionsförderung und der Verwaltung an, weniger bei den grundlegenden Rahmenbedingungen .
Gerade dort sehen Wirtschaftsforschungsinstitute seit Jahren den größten Reformbedarf. So belegte die OECD-Studie „Taxing Wages“ vom April 2026, dass Deutschland bei der Abgabenlast im internationalen Vergleich auf dem zweithöchsten Platz stagniert.
Das ifo Institut sowie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) verweisen in aktuellen Standortanalysen auf die Kombination aus hohen Energiekosten und einer erdrückenden Bürokratie als die zentralen Wettbewerbsnachteile des Standorts Deutschland. Laut IW klagen vier von fünf Unternehmen über steigenden Verwaltungsaufwand.
An genau diesen Stellschrauben bleibt das Reformpaket jedoch weitgehend zurück. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform, eine spürbare Senkung der Lohnnebenkosten oder umfassende Reformen der Sozialabgaben sucht man darin vergeblich. Für viele Unternehmer dürfte das Reformprogramm deshalb eher ein Schritt in die richtige Richtung als der vielfach angekündigte wirtschaftspolitische Neustart sein.
Arbeitsmarkt: Mehr Kontrolle statt grundlegender Reformen
Auch am Arbeitsmarkt setzt die Koalition eher auf punktuelle Eingriffe als auf einen grundlegenden Umbau. So soll künftig bereits am ersten Krankheitstag wieder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Hintergrund ist die seit Jahren hohe Zahl der Krankheitstage in Deutschland, die nach Ansicht der Bundesregierung Unternehmen und Sozialversicherungen zunehmend belastet.
Merz begründete die Maßnahme mit den Worten: „Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch.“ Der Staat schaffe lediglich die notwendigen Instrumente, „was sie daraus machen, ist Sache der Unternehmen und Beschäftigten“. Die Verantwortung für einen veränderten Umgang mit Krankmeldungen verlagert der Kanzler damit bewusst auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Ob die Maßnahme tatsächlich zu weniger Fehlzeiten und einer höheren Produktivität führt oder vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, lässt sich derzeit kaum beurteilen. Sie steht exemplarisch für den Ansatz der Koalition, bestehende Regeln nachzuschärfen, ohne die grundlegenden Strukturen des Arbeitsmarktes wesentlich zu verändern.
Der eigentliche Test steht noch bevor
Während der Pressekonferenz warb Merz um Unterstützung für den Reformkurs. Die Bürger wollten „Entscheidungen und keinen Streit“, sagte der Kanzler. Genau das habe die Koalition geliefert. Tatsächlich ist es nach Jahren des Streits in der Ampelregierung bereits die Tatsache bemerkenswert, dass CDU, CSU und SPD ein derart umfangreiches Maßnahmenpaket gemeinsam beschlossen haben.
Ob das jedoch genügt, den wirtschaftlichen Abwärtstrend der vergangenen Jahre umzukehren, bleibt offen. Die entscheidenden Herausforderungen wie schwaches Produktivitätswachstum, hohe Sozialabgaben, sinkende Wettbewerbsfähigkeit und die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, werden durch das vorgestellte Paket allenfalls teilweise beantwortet.
Gerade darin liegt die eigentliche Bewährungsprobe für die Merz-Regierung. Das vorgelegte Paket kann den Auftakt eines wirtschaftspolitischen Kurswechsels markieren. Ob daraus tatsächlich der angekündigte wirtschaftspolitische Neustart wird, entscheidet sich daran, ob die Regierung nun auch die großen Strukturreformen nachliefert, die sie selbst angekündigt hat.
Die Koalition will kleine und mittlere Einkommen entlasten. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.
Steuerreform
Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.
Änderungen bei der Arbeitszeit
Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.
Rente
Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.
Gesundheit und Pflege
In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.
Bürokratie
Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
Der Bundestag debattierte in einer Aktuellen Stunde über die Empfehlungen der Rentenkommission zur Zukunft der gesetzlichen Altersvorsorge. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Rentenkommission empfiehlt Reformen, darunter eine kapitalgedeckte Ergänzung der gesetzlichen Rente, die Einbeziehung von Selbstständigen sowie Änderungen bei Minijobs und der Rente mit 63.
Der Bundestag diskutiert kontrovers: Während Union und SPD die Vorschläge als Grundlage für eine langfristig stabile Altersvorsorge verteidigen, lehnt die Linke sie als Einstieg in Rentenkürzungen ab.
Der Bericht ist nicht bindend: Die Empfehlungen dienen der Bundesregierung als Grundlage für weitere Beratungen und müssen erst in Gesetze umgesetzt und vom Bundestag beschlossen werden.
Wie soll die gesetzliche Rente auch in einer alternden Gesellschaft bezahlbar bleiben? Mit dieser Frage hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission in den vergangenen sechs Monaten beschäftigt. Ihr am Dienstag vorgelegter Abschlussbericht war am Freitag bereits Thema einer Aktuellen Stunde im Bundestag. Während die Koalitionsfraktionen den Bericht als tragfähigen Reformvorschlag für die kommenden Jahrzehnte lobten, lehnte die Linksfraktion ihn entschieden ab.
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Kommission setzt auf gesetzliche Rente und Kapitaldeckung
Hintergrund der Reformüberlegungen ist der demografische Wandel. In den kommenden Jahren gehen die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer in den Ruhestand. Gleichzeitig kommen weniger junge Menschen als Beitragszahler nach. Dadurch gerät das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Die Kommission empfiehlt deshalb ein Bündel von Maßnahmen, um die Altersvorsorge langfristig zu stabilisieren.
Der Kern des Berichts ist das Bekenntnis zur gesetzlichen Rentenversicherung als wichtigste Säule der Alterssicherung. Ergänzend soll jedoch eine kapitalgedeckte Komponente eingeführt werden: Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung sollen individuelle Kapitalkonten aufgebaut werden, deren Erträge später die gesetzliche Rente ergänzen. Zudem schlägt die Kommission vor, künftig auch Selbstständige und Bundestagsabgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Minijobs sollen abgeschafft werden, um insbesondere Frauen besser vor Altersarmut zu schützen. Außerdem empfiehlt das Gremium Änderungen bei der sogenannten Rente mit 63 sowie als langfristiges Ziel eine Altersversorgung, die rund 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens erreicht.
Linke gegen Reform, übrige Fraktionen mit unterschiedlichen Bewertungen
Mit ihrer Kritik an diesen Vorschlägen blieb die Linksfraktion im Parlament allerdings weitgehend allein. Luigi Pantisano (Die Linke) sprach von einer „Kürzungskommission“. Hinter der Reform verberge sich ein Einstieg in Rentenkürzungen. Vor allem die geplante Kapitalrente lehne seine Fraktion ab. Die Altersvorsorge dürfe nicht von Entwicklungen an den Finanzmärkten abhängig gemacht werden. Eine sichere Rente entstehe durch gute Löhne und sichere Beschäftigung – nicht durch Aktiengewinne, argumentierte der Linken-Abgeordnete.
Für die Union wies Stefan Nacke (CDU/CSU) diese Vorwürfe zurück. Die Kommission habe einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt, der Generationengerechtigkeit und verlässliche Alterssicherung miteinander verbinde. Die gesetzliche Rente bleibe das Fundament des Systems. Die kapitalgedeckte Ergänzung sei ausdrücklich Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und keine Privatisierung der Altersvorsorge. Es gehe nicht darum, die Verantwortung auf die Bürger zu verlagern, sondern zusätzliche Erträge für das Rentensystem zu erwirtschaften.
Auch die SPD verteidigte den Bericht. Bernd Rützel sprach von einem „zukunftsweisenden Ergebnis“. Die Rentenversicherung sei keineswegs ein Sanierungsfall. Gemessen an der Wirtschaftsleistung seien die Ausgaben für Renten heute sogar niedriger als vor gut 20 Jahren. Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent liege auf historischem Tiefstand. Möglich sei dies vor allem durch die hohe Beschäftigung und die Zuwanderung der vergangenen Jahre, die zusätzliche Beitragszahler in die Sozialversicherung gebracht hätten.
Zustimmung und Kritik kamen von den Grünen. Andreas Audretsch begrüßte die geplante Einbeziehung von Selbstständigen und Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung sowie das geplante Ende der Minijobs. Auch Änderungen an der Rente mit 63 hält seine Fraktion für sinnvoll. Zugleich bemängelte er jedoch, dass der Bericht die wachsende Altersarmut kaum thematisiere. Kritisch sieht er außerdem, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent künftig nicht mehr verbindlich garantiert werden soll.
Die AfD wiederum reklamierte wesentliche Teile der Empfehlungen für sich. Ulrike Schielke-Ziesing verwies darauf, dass sowohl die angestrebte Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als auch individuelle Kapitalkonten nach schwedischem Vorbild bereits seit Längerem Forderungen ihrer Fraktion seien.
Grundlage für Gesetzesvorhaben
Mit der Vorlage des Abschlussberichts ist der Reformprozess jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Empfehlungen der Rentenkommission sind für die Bundesregierung nicht bindend, sondern dienen als Grundlage für die weitere politische Beratung. Ob und in welcher Form die Vorschläge umgesetzt werden, muss nun in den kommenden Monaten in Gesetzesvorhaben konkretisiert und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.
Berlin: Nächster Schritt zur Rentenreform – Alterssicherungskommission übergibt Bericht an Merz und Bas - Foto: Kay Nietfeld/dpa
In Kürze:
Rentenkommission legt 33 Empfehlungen für einen grundlegenden Umbau des Rentensystems vor.
Verpflichtende Kapitalrente soll langfristig das Rentenniveau von 48 auf etwa 50 Prozent anheben.
Renteneintrittsalter soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden.
Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll entfallen.
Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen künftig verpflichtend einzahlen.
Der lang erwartete Bericht der 13-köpfigen Rentenkommission der Bundesregierung liegt vor. In der Nacht zum Donnerstag, dem 18. Juni, einigte sich die Kommission auf eine Liste von 33 Empfehlungen. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte bei der Vorstellung des Berichts am Dienstag, dem 23. Juni, dass innerhalb der Koalition Konsens über die Umsetzung des Gesamtpakets bestehe. Ziel sei eine umfassende Reform statt fortlaufender kleinerer Korrekturen. Auch die jüngere Generation solle sich „dauerhaft auf ihre Rente verlassen können“.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte ebenfalls, dass bei den Vorschlägen „alles ineinandergreife“. Daher signalisiert auch sie, dass die SPD das Paket als die bessere Alternative zum Nichtstun betrachtet, das lediglich steigende Beiträge und ein sinkendes Rentenniveau zur Folge hätte. Im Vorfeld hatte sie eine eins-zu-eins-Umsetzung davon abhängig gemacht, dass die Empfehlungen einstimmig beschlossen werden. Laut AFP war dies jedoch nicht der Fall. In der Pressekonferenz betonte Bas dennoch, man werde das Gesamtpaket trotz notwendiger Diskussionen über einzelne Details nicht wieder aufschnüren: „Es ist ein Gesamtkunstwerk, es gibt kein Rosinenpicken.“
Kapitalrente markiert das Ende des reinen Umlagesystems
Zu den besonders weitreichenden Reformvorhaben gehört die von der Kommission empfohlene gesetzliche Kapitalrente. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzsäule innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierfür sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden, auf die schrittweise ein wachsender Anteil des Bruttolohns eingezahlt und am Kapitalmarkt angelegt wird.
Dieser Anteil soll stufenweise bis auf zwei Prozent des Bruttolohns ab dem Jahr 2031 ansteigen. Finanziert werden soll er paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Damit würde das bisherige reine Umlageverfahren, bei dem die Erwerbstätigen die laufenden Rentenzahlungen finanzieren, teilweise ergänzt. Vergleichbare Modelle existieren bereits in Ländern wie Schweden.
Kurzfristig ist damit zu rechnen, dass die Beiträge zur Rentenversicherung steigen und somit eine zusätzliche Belastung für Beschäftigte und Unternehmen entsteht. Langfristig soll die Kapitalrente jedoch dazu beitragen, das Rentenniveau wieder anzuheben. Nach Berechnungen der Rentenkommission könnte es auf rund 50 Prozent steigen. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Das bedeutet, dass Versicherte nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsentgelt eine Rente in Höhe von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsentgelts in Deutschland als Nettowert vor Steuern erhalten.
Rentenkommission: „Rente mit 70“ ab Ende des Jahrhunderts geplant
Details dazu, für wen die Regelung ab wann gelten wird, müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Für jüngere und mittlere Jahrgänge bietet die Kapitalrente die Chance, von langfristigen Entwicklungen an den Kapitalmärkten zu profitieren. Gleiches gilt für Menschen ohne betriebliche oder private Altersvorsorge sowie für ostdeutsche Arbeitnehmer, bei denen zusätzliche Vorsorge bislang weniger verbreitet ist.
Gleichzeitig würde die geplante Neuregelung aktive Beitragszahler zusätzlich belasten, da sie die neuen Beiträge mitfinanzieren müssten. Arbeitnehmer, die kurz vor dem Ruhestand stehen und nur noch über kurze Ansparzeiten verfügen, könnten hingegen kaum von den langfristigen Erträgen der Kapitalmärkte profitieren. Um mögliche verfassungsrechtliche Probleme zu vermeiden, ist davon auszugehen, dass die Koalition entsprechende Übergangsregelungen schaffen wird.
Ein weiterer zentraler Punkt des Berichts der Rentenkommission ist die faktische „Rente mit 70“, die in dieser Form allerdings erst gegen Ende des Jahrhunderts erreicht würde. Ab 2031 soll die Regelaltersgrenze schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Vorgesehen ist ein 2:1-Modell: Zwei Drittel der hinzugewonnenen Lebenszeit würden der Erwerbsphase zugerechnet, ein Drittel der Rentenphase.
Keine generelle abschlagsfreie Rente mehr nach 45 Beitragsjahren
Der Kalkulation der Rentenkommission zufolge würde die Regelaltersgrenze bis 2041 zunächst auf 67,5 Jahre steigen. Die Kommission hält diesen Schritt für erforderlich, um zu verhindern, dass die steigende Lebenserwartung vollständig zulasten der Beitragszahler geht. Die Rentenbezugsdauer würde auch in diesem Modell weiter zunehmen. Gleichzeitig stünden Erwerbstätige länger für die Finanzierung des Systems zur Verfügung. Dadurch sollen die Belastungen zwischen den Generationen gerechter verteilt werden.
Für die Rentenkasse und die Beitragszahler würde eine längere Lebensarbeitszeit eine finanzielle Entlastung bedeuten. Dem stünde jedoch eine potenziell höhere Belastung bestimmter Bevölkerungsgruppen gegenüber. So können erfahrungsgemäß nicht alle Berufsgruppen gleichermaßen lange oder überhaupt länger arbeiten. Für Menschen mit geringerer Lebenserwartung sowie für Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen könnte die Entwicklung eine erhebliche Belastung darstellen. Viele von ihnen haben bereits heute Schwierigkeiten, das reguläre Rentenalter zu erreichen.
Hinzu kommt, dass die landläufig als „Rente mit 63“ bezeichnete abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte wegfallen soll. Die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, bestand für alle vor 1953 Geborenen. Diese Jahrgänge befinden sich inzwischen jedoch weitgehend im Ruhestand.
Rentenkommission will generelles System durch individuelle Optionen ersetzen
Das früheste Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wurde für spätere Jahrgänge schrittweise angehoben. Für ab 1964 Geborene besteht die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Unverändert möglich war bislang die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren ab dem vollendeten 63. Lebensjahr – allerdings mit Abschlägen. Diese Altersgrenze soll nun auf 64 Jahre steigen.
Während die Altersrente für langjährig Versicherte häufig von Personen mit vergleichsweise stabilen Erwerbsbiografien genutzt wird, sollte die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ursprünglich insbesondere körperlich stark belasteten Arbeitnehmern zugutekommen. Die Kommission geht jedoch davon aus, dass inzwischen nicht mehr überwiegend diese Beschäftigtengruppen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
Künftig sollen auch sehr lange Erwerbsbiografien grundsätzlich keinen Anspruch auf einen früheren Renteneintritt mehr begründen. An die Stelle der bisherigen pauschalen Regelung zur abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte soll ein stärker an der individuellen Lebens- und Erwerbssituation orientierter Ansatz treten.
Perspektivisch sollen auch Selbstständige gesetzlich rentenversichert sein
So soll Menschen aus rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, ein vereinfachter Zugang zur regulären Altersrente ermöglicht werden. Diese Einstufung soll dauerhaft gelten; eine Verpflichtung zu beruflichen Neuorientierungen oder Anpassungsqualifizierungen wäre in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen. Zudem sollen ab dem 45. Lebensjahr regelmäßige Gesundheitschecks eingeführt und mit verbesserten Rehabilitationsangeboten verknüpft werden.
Eine weitere weitreichende Neuerung im deutschen Rentensystem betrifft die Selbstständigen. Die Reform soll sowohl für bislang nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasste Selbstständige als auch insbesondere für Neugründer gelten. Für bereits bestehende Selbstständige sieht das Konzept der Rentenkommission jedoch eine Opt-out-Klausel vor.
Bislang ist nur ein begrenzter Teil der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Dazu zählen beispielsweise Künstler und Publizisten, für die eine Versicherungspflicht über die Künstlersozialkasse besteht. Angehörige freier Berufe sind in der Regel über berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Alle übrigen Selbstständigen müssen ihre Altersvorsorge eigenständig organisieren, etwa durch private Vorsorgeformen oder die staatlich geförderte Rürup-Rente.
Einbeziehung von Beamten gilt kurzfristig als zu kompliziert
Neben neu gegründeten Selbstständigen sollen künftig auch Parlamentsabgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas spricht in diesem Zusammenhang von einem „Schritt zur Erwerbstätigenversicherung“. Die von ihr bevorzugte Einbeziehung von Beamten ist jedoch vorerst nicht vorgesehen.
Auch die Rentenkommission empfiehlt zunächst lediglich eine „wirkungsgleiche“ Übertragung der vorgeschlagenen Reformen auf Beamte. Diese sollen damit bis auf Weiteres nicht in das gesetzliche Rentensystem integriert werden. Eine solche Reform könnte zwar für mehr Gleichbehandlung sorgen und die Finanzierungsbasis verbreitern. Zugleich wäre ein derartiger Systemwechsel jedoch mit erheblichen Kosten, rechtlichen Herausforderungen und einem langen Umsetzungszeitraum verbunden.
Die zu erwartenden Übergangskosten wären insbesondere für die Länderhaushalte beträchtlich. Vor allem Anpassungs- und Angleichungsmaßnahmen würden hohe finanzielle Belastungen verursachen. Dem stünde lediglich eine begrenzte und kurzfristige Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber.
Ende der Minijobs – Risiko für Gründungen und Beschäftigung?
Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen sowie für Berufsgruppen, die ihre Altersvorsorge bislang flexibel gestalten konnten, könnten die geplanten Reformen eine erhebliche zusätzliche Belastung bedeuten. Hinzu kommt, dass der Sonderstatus von Mini- und Midijobs entfallen soll. Künftig sollen lediglich Ferienjobs von Schülern von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen bleiben.
Die Rentenkommission erhofft sich davon insbesondere, mehr Frauen und bisher geringfügig Beschäftigte in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen. Dadurch sollen Fehlanreize am Arbeitsmarkt reduziert und das Risiko von Altersarmut verringert werden.
Kritiker verweisen jedoch darauf, dass das Maßnahmenpaket auch negative Beschäftigungseffekte haben könnte. So könnten potenzielle Unternehmer etwa darauf verzichten, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen oder ein Unternehmen überhaupt zu gründen. Gerade in Familienbetrieben, bei Existenzgründern und in kleinen Unternehmen spielen die Flexibilität und die geringen bürokratischen Hürden von Minijobs häufig eine wichtige Rolle. Auch bei Hausfrauen, Rentnern und Studierenden erfreuen sich diese Beschäftigungsformen großer Beliebtheit.
Akzeptanz in den Fraktionen noch ungewiss
Mit ihren Vorschlägen verfolgt die Rentenkommission vor allem drei Ziele: die langfristige Sicherung der Rentenfinanzierung, die Stabilisierung des Rentenniveaus sowie eine Neuverteilung der Lasten zwischen den Generationen.
Dem steht ein tiefgreifender Umbau des bisherigen Systems gegenüber. Ob Friedrich Merz und Bärbel Bas die Koalitionsfraktionen hinter sich vereinen können, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
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Regierungskrise in Großbritannien
Der britische Premierminister Keir Starmer hat nach massivem Druck aus den eigenen Reihen seinen Rücktritt bekannt gegeben. Als Regierungschef will er im Amt bleiben, bis ein Nachfolger gewählt ist. Dieser steht schon in den Startlöchern: Andy Burnham, der bisherige Bürgermeister von Manchester, kündigte bereits seine Kandidatur für die Nachfolge an.
Linken-Chef Luigi Pantisano hat sich für seine umstrittene Aussage über eine angeblich „faschistische Politik“ der CDU entschuldigt. Er räumte ein, dass seine Formulierung verkürzt und falsch gewesen sei. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann lehnte die Bitte um Entschuldigung jedoch ab. Mehrere Unionspolitiker forderten Pantisanos Rücktritt.
Die kommunalen Spitzenverbände warnen heute in Berlin: Die Kassen der Kommunen sind leer, Rücklagen aufgebraucht. Für die kommenden Jahre wird jeweils ein Defizit von fast 30 Milliarden Euro erwartet. Präsident Achim Brötel spricht von explodierenden Schuldenbergen. Über die kommunalen Finanzen beraten Bund und Länder am Donnerstag im Kanzleramt.
Deutschland steht vor einer großen Rentenreform. Die Rentenkommission empfiehlt unter anderem, das Rentenalter schrittweise anzuheben, die abschlagsfreie „Rente mit 63“ abzuschaffen und eine verpflichtende Kapitalrente einzuführen. Kritik kommt vor allem von Linken und Gewerkschaften. Union und SPD warnten davor, das Gesamtpaket zu zerpflücken, wodurch es seine Wirkung verlieren würde.
Die USA und der Iran haben sich auf einen Fahrplan für ein Friedensabkommen geeinigt. Laut den Vermittlerstaaten Katar und Pakistan sollen ein Kommunikationskanal für die Straße von Hormus und ein Konfliktlösungsstab für den Libanon eingerichtet werden. Die USA haben außerdem angekündigt, ihre Ölsanktionen gegen den Iran für 60 Tage auszusetzen.
Senioren soll ermöglicht werden, länger zu arbeiten – es fehlen viele Arbeitskräfte (Symbolbild). - Foto: JackF/iStock
Immer mehr Frührentner verdienen auf dem Arbeitsmarkt hinzu. Das geht aus einer unveröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die die „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) berichtet.
„Seit dem vollständigen Wegfall der Hinzuverdienstgrenze 2023 nimmt die Zahl der vorzeitig Verrenteten mit einem großen Hinzuverdienst zu“, heißt es darin.
Bei den besonders langjährig Versicherten stieg der Anteil mit großem Hinzuverdienst, der über einen Minijob hinausgeht, von zehn Prozent im Jahr 2019 mit dem Wegfall der Grenze 2023 auf 25 Prozent.
Das bedeutet: Jeder vierte dieser Frührentner, die auf 45 Versicherungsjahre kommen, arbeitet weiter und das für mehr als einen Minijob.
Einst war der Hinzuverdienst für Frührentner auf 6.300 Euro im Jahr begrenzt. Diese Grenze wurde 2023 abgeschafft.
Weniger arbeiten nach Regel-Ruhestand weiter
Bei den Menschen, die bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten, hat sich dagegen wenig verändert: Laut Studie arbeiten rund elf Prozent von ihnen im Ruhestand weiter.
Frührente und Weiterarbeiten ist so attraktiv, dass auch mehr Menschen vorzeitig in den Ruhestand gehen. Seit der Reform gehen zudem mehr Menschen vorzeitig in Rente statt bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten – vor allem langjährig Versicherte, also Menschen mit mindestens 35 Versicherungsjahren, die schon ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen können.
Ihr Anteil stieg von 19,4 Prozent im Jahr 2020 auf 24,0 Prozent im Jahr 2024. Die Forscher sehen dies kritisch: Der vorzeitige Rentenbezug belaste die Gesetzliche Rentenversicherung damit ausgabenseitig. (dts/red)
Finanzminister Lars Klingbeil feilt gerade am Haushalt 2027 und hofft auf eine Einigung bei den Reformen. (Archivbild) - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhereBeitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.
Gesundheit
Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.
Pflege
Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.
Rente
Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.
Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.
Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.
Die Rentenkommission der Bundesregierung diskutiert ein mögliches verpflichtendes Rentensplitting für Ehepaare.
Das bislang freiwillige Modell wird nur selten genutzt, obwohl es gegenüber der Hinterbliebenenrente bestimmte Vorteile bietet.
Experten des Sachverständigenrats empfehlen bereits seit 2023 ein obligatorisches Rentensplitting nach einer Übergangsfrist.
Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission will über ein mögliches verpflichtendes Rentensplitting beraten. Dies berichtet das „Handelsblatt“ unter Verweis auf einen vorliegenden Terminplan, aus dem auch weitere Reformvorschläge hervorgehen.
Rentensplitting seit 2002 möglich – aber kaum in Anspruch genommen
Beim Rentensplitting handelt es sich um ein Instrument, das 2001 eingeführt wurde und bislang kaum genutzt wird. Es gibt weniger als 1.000 Ehepaare, die davon Gebrauch machen. Ein Grund dürfte sein, dass das Modell wenig bekannt ist und staatlich kaum aktiv beworben wurde.
Zudem ist das Rentensplitting teilweise kompliziert und kann bei hohen Ansprüchen auf eine Hinterbliebenenrente Nachteile haben. Außerdem ist es unwiderruflich, sobald es einmal vereinbart wurde. Es ist für Ehepaare möglich, die nach 2002 geheiratet haben und bei denen beide Partner nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden.
Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche als gemeinsame Leistung betrachtet und zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dadurch ist der Partner mit geringerem Einkommen im Todesfall besser abgesichert. Anders als bei der Hinterbliebenenrente bleiben die Ansprüche auch bei einer erneuten Eheschließung bestehen und werden durch eine Scheidung nicht berührt. Auch ein eigenes hohes Einkommen des Hinterbliebenen mindert den Anspruch im Gegensatz zur Witwen- oder Witwerrente nicht.
Nicht mehr widerrufbar – mögliche Nachteile für die Witwenrente
Damit das Splitting wirksam wird, müssen beide Partner mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorweisen. Außerdem muss jeder Partner einen eigenständigen Anspruch auf eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente erworben haben. Es müssen also die erforderlichen Beitragszeiten erfüllt sein.
Mindestens einer der Splittingpartner muss zudem die Regelaltersgrenze erreicht haben. Das Rentensplitting kann frühestens sechs Monate vor deren Erreichen erklärt werden. Die Erklärung muss gegenüber der Deutschen Rentenversicherung abgegeben werden. Sie wird einen Monat später wirksam und kann nicht mehr widerrufen werden. Sie bezieht sich ausschließlich auf die gesetzliche Rente, nicht auf betriebliche Altersvorsorge oder Beamtenversorgung.
Zu den Nachteilen des Rentensplittings zählt neben der Unwiderruflichkeit auch der Wegfall der Hinterbliebenenrente. Zudem kann es sich nachteilig auswirken, wenn der Partner mit höheren Rentenansprüchen einen Teil davon abgibt. Auch mögliche Auswirkungen auf Erwerbsminderungs- oder Waisenrenten der Kinder des verstorbenen Partners sind denkbar.
Rentensplitting nur bei deutlich unterschiedlichen Rentenansprüchen sinnvoll
Besonders sinnvoll ist Rentensplitting, wenn ein Partner deutlich weniger Rentenpunkte erworben hat. Sind die Ansprüche ähnlich hoch, bringt es kaum Vorteile. Die Ökonomen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) sprachen sich bereits in ihrem Gutachten 2023/24 nach einer Übergangsfrist für ein obligatorisches Rentensplitting aus.
Zur Begründung führten sie an, dass die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten insbesondere für Frauen den Anreiz mindere, eigene Rentenansprüche aufzubauen. Ein Splitting könnte diese Verzerrung verringern. Die Kommission soll ihre Empfehlungen zur geplanten Rentenreform bis Ende Juni vorlegen.
Bundesarbeitsministerin Bas schildert, wie sie mit Anfeindungen umgeht. (Archivbild) - Foto: Jens Büttner/dpa
In Kürze:
Bärbel Bas wirbt für ein gemeinsames Rentensystem, in das alle Bürger einzahlen sollen.
Die Ministerin lehnt eine pauschale Anhebung des Rentenalters ab und setzt stattdessen auf Reformen innerhalb des bestehenden Systems.
Bas berichtet von massiven persönlichen Anfeindungen und sieht dabei auch frauenfeindliche Motive.
Am Montag, 1.6., war Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zu Gast beim sogenannten Ständehaus-Treffen der „Rheinischen Post“ (RP) in Düsseldorf. Die Ministerin nutzte die Gelegenheit, um vor mehr als 100 geladenen Gästen RP-Chefredakteur Moritz Döbler Rede und Antwort zu stehen.
Das Treffen, das 2002 von Duisburg nach Düsseldorf verlegt wurde, fand bereits mehr als 100-mal statt. Zu den prominenten Gästen der Veranstaltung gehörten unter anderem Altkanzler Gerhard Schröder, Olaf Scholz und Angela Merkel sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Regisseur Sönke Wortmann. Die Treffen im früheren Landesparlamentsgebäude sind als Talk-Abende mit Gala-Dinner konzipiert.
Bas wirbt für künftige Bürgerversicherung im Bereich der Rente
Ministerin Bas nutzte die Gelegenheit, um für die Politik der Regierungskoalition zu werben. Darüber hinaus sprach sie über weitere Ziele, die sie als direkt gewählte Abgeordnete für Duisburg verfolgen will. Ein besonderes Anliegen ist ihr dabei ein gemeinsames Rentensystem: „Wenn alle einzahlen, dann hätten wir mehr im Topf und der Staat muss nicht so viel zuzahlen.“
Damit stellt Bas die Sonderregelungen infrage, die für Beamte sowie einige freie Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte gelten. Sie räumt ein, dass diese historisch gewachsen seien und Betroffene in jungen Jahren auf Einkommen verzichtet hätten. Dennoch seien Beamtenpensionen von bis zu 70 Prozent im Vergleich zu deutlich niedrigeren gesetzlichen Renten nicht mehr darstellbar.
Die Ministerin betonte, sie halte es für sinnvoll, wenn alle Bürger in ein einheitliches System einzahlen würden. Gerade Gutverdiener profitierten derzeit von Sonderregelungen in der Rentenversicherung. Ihr sei jedoch bewusst, dass der Weg zu einer Bürgerversicherung noch weit sei. Dabei komme es nicht nur auf den Bund an: „Wir sind darauf angewiesen, dass alle Länder mitmachen. Deshalb muss man mit den Ministerpräsidenten darüber reden, wenn man das will. Und dann müssen die Länder auch Beiträge zahlen.“
Koalition hält an Rentenempfehlung fest
Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt Bas ab, stattdessen solle es auf die Beitragsjahre ankommen. Gleichzeitig gab sie zu bedenken, dass dies zu einer ungleichen Belastung führen könne, etwa für Frauen, die wegen familiärer Sorgearbeit nicht auf ausreichende Beitragszeiten kommen.
Die Ministerin hofft, dass das Rentenniveau von 48 Prozent gehalten werden könne. Dies wäre insbesondere für die Menschen im Osten bedeutend, da diese historisch keine anderen Ansprüche hätten aufbauen können. Bas gab erneut ihrer Hoffnung auf eine einstimmige Empfehlung der Rentenkommission für ein Reformkonzept Ausdruck – diese wolle sie, sollte es sie geben, 1:1 umsetzen.
Bärbel Bas sprach auch über persönliche Angriffe und Hassnachrichten, die sie auf elektronischem Wege erreichen. Sie sei für manche aufgrund ihres Einsatzes für sozialen Ausgleich „ein personifiziertes Feindbild“ geworden. Die teilweise „sehr persönlichen“ Nachrichten reichten bis hin zu Vergewaltigungsfantasien. Die Ministerin ist sich sicher, dass hinter Angriffen dieser Art auch eine spezifisch frauenfeindliche Motivation steht.
Bas will jungen Frauen und engagierten Kommunalpolitikern Vorbild sein
Häufig komme der früheren Bürogehilfin, die sich zur Bundestagspräsidentin und nunmehr Ministerin hochgearbeitet hatte, der Gedanke, es ohne ihre exponierte Position leichter zu haben. Allerdings wolle sie engagierten Kommunalpolitikern und jungen Frauen auch ein Vorbild sein, weshalb man den Urhebern von Hassbotschaften keinen Gefallen tun dürfe: „Wir dürfen uns nicht zurückziehen und den Populisten das Feld überlassen.“
Vor allem in sozialen Medien und sogenannten Alternativportalen war die Ministerin zuletzt mehrfach unter Beschuss geraten. Auslöser war ihre Aussage in einer Fragestunde im Bundestag, es wandere „niemand in unsere Sozialsysteme“ ein. Bas verwies damit darauf, dass es rechtlich nicht möglich sei, ohne Weiteres Anspruch auf deutsche Sozialleistungen zu erwerben.
Auf Kritik, wonach es in Deutschland regelmäßig dokumentierte Fälle von teilweise organisiertem Sozialmissbrauch durch Nicht-Staatsangehörige gebe, relativierte sie ihre Aussage. In ihrer Rede vor dem DGB-Bundeskongress betonte Bas, dass sie „natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehne und auch bekämpfen“ werde.
Debatte über Assimilation und „Einheitsbraun“
Anfeindungen löste auch eine Aussage beim „Aktionstags Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai aus. In einer Rede zum UNESCO-Welttag der kulturellen Vielfalt kommentierte Bas Forderungen nach mehr kultureller Homogenität mit den Worten, man werde sich „gegen dieses sogenannte Einheitsgrau wehren, manche würden sogar sagen: Einheitsbraun“.
Bas betonte zugleich, Integration sei „keine Einbahnstraße“. Einwanderer müssten die Sprache lernen und sich einbringen, während auch die Aufnahmegesellschaft Offenheit zeigen müsse.
Kritik kommt vom Beamtenbund
Scharfe Kritik an Bas Forderung, Beamte in die Rentenversicherung einzubeziehen, kommt vom Deutschen Beamtenbund (dbb). Dessen Bundesvorsitzender Volker Geyer sprach von „populistischen Forderungen“. Es würden „hier mal wieder gezielt Vorurteile gegen Beamte geschürt und gefühlte Ungerechtigkeiten instrumentalisiert“. Zudem würde eine Einbeziehung die öffentlichen Haushalte enorm belasten.
Für die Rentnerinnen und Rentner geht es beim Rentenniveau am Ende um bares Geld. (Symbolfoto) - Foto: picture alliance / dpa
In Kürze:
Bis 2040 könnte der Rentenbeitragssatz auf 21,1 Prozent steigen.
Ursache sind Demografie und höhere gesetzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsrücklage.
Die Bundesregierung hält am Rentenniveau von mindestens 48 Prozent fest.
Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Reformvorschläge vorlegen.
Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird voraussichtlich schon ab 2028 steigen – und das sogar stärker als erwartet. Zuletzt waren Prognosen von einem Anstieg des derzeitigen Satzes von 18,6 Prozent auf 19,8 Prozent ausgegangen. Nun ist in internen Papieren der DRV, die „BILD“ zitiert, die Rede von 19,9 Prozent und in weiterer Folge von 20 Prozent ab 2029.
DRV rechnet mit neuem Rekord-Beitragssatz
Gänzlich überraschend erscheint die Entwicklung nicht. Alexander Gunkel aus dem DRV-Bundesvorstand hatte diese bereits im Dezember 2024 skizziert. Damals ging dieser vor der Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherungsträger davon aus, dass der Beitragssatz bereits 2027 oder 2028 auf knapp 20 Prozent steigen müsse.
Zum letzten Mal war der Rentenbeitragssatz 2007 gestiegen. Damals lag er bei 19,9 Prozent, 2012 sank er auf 19,6 Prozent und in den Jahren danach kontinuierlich auf das Niveau von 18,6 Prozent. Dieses gilt seit 2018. Die bislang höchsten Beitragssätze galten mit jeweils 20,3 Prozent in den Jahren 1995 und 1996.
Damit ist nach Einschätzung der DRV auch das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. In weiteren Etappen rechnet diese mit einer Steigerung auf 20,9 Prozent ab 2034. Dabei soll der Beitragssatz im Jahr 2031 bei 20,2 Prozent liegen, ein Jahr später mit 20,5 Prozent einen neuen historischen Höchstsatz erreichen und 2033 bei 20,7 Prozent liegen. Ab 2040 wird er bei 21,1 Prozent liegen – was immerhin etwas unterhalb der zuvor geltenden Prognose von 21,2 Prozent ab 2039 läge.
Nachhaltigkeitsrücklage mit der Rentenreform 2025 erhöht
Die Ursache für den absehbaren Anstieg der Beitragssätze liegt nach Darstellung der DRV nicht allein in der demografischen Entwicklung. Dazu kommen politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse – nicht zuletzt mit Blick auf die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage.
Deren Zweck ist es, Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung abzufedern. Mit der Rentenreform, die gegen Ende des Vorjahres den Bundestag passierte, hob der Gesetzgeber auch die untere Grenze dieser Reserve an. So will man eine bessere Ausstattung der Rentenkasse gewährleisten. Bislang liegt sie bei 0,2 Monatsausgaben – künftig soll sie auf 0,3 steigen. Diese Weichenstellung wollte bereits die Ampel vornehmen, was aufgrund ihres vorzeitigen Endes jedoch nicht gelang.
Aufgrund der höheren vorgeschriebenen Rücklage muss mehr Kapital in der Rentenkasse verbleiben. Dies erhöht jedoch auch den Finanzierungsbedarf. Die Folge davon sind absehbare Beitragssteigerungen. In diesem Kontext rechnet die DRV damit, dass die Rücklage spätestens 2028 unter die neue Mindestgrenze fallen wird – was ein automatisches Greifen des gesetzlichen Anpassungsmechanismus und höhere Beitragssätze auslösen werde.
DRV-Chef Gunkel: Anstieg „sehr heftig“
DRV-Vorstandschef Gunkel bezeichnete den zu erwartenden Anstieg als „sehr heftig“. Er warnte die Politik vor einer zunehmenden Belastung von Arbeitgebern und Beschäftigten. Damit illustriert er jedoch das Spannungsfeld, in dem politische Entscheidungen zur Zukunft der Rente stehen. Die Rente soll stabil bleiben, die Sozialabgaben sollen nicht auf ein wirtschaftlich nicht mehr tragbares Niveau steigen – gleichzeitig sorgt die Überalterung für immer mehr Druck auf die Finanzierung des Systems.
Die Koalition hat sich darauf festgelegt, das Rentenniveau bis mindestens 2031 bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Zugleich hat sie die Mindestrücklage erhöht und die Mütterrente ausgeweitet. Anders als frühere Rentenreformen stand dabei nicht mehr die unbedingte Einhaltung einer strikten Beitragsobergrenze im Vordergrund.
Mit großem Interesse erwartet nicht nur die Bundesregierung das Ergebnis der Arbeit der Rentenkommission. Diese soll Empfehlungen für eine grundlegende Reform des Alterssicherungssystems vorstellen. Geleitet wird sie von Ex-Arbeitsagentur-Chef Frank-Jürgen Weise und der Sozialrechtlerin Constanze Janda. In der Kommission sitzen auch Abgeordnete der Regierungsfraktionen.
Bas hofft auf einstimmige Empfehlung der Rentenkommission
De facto soll die Kommission eine erhebliche Rolle in der Entscheidungsfindung spielen. Bundessozialministerin Bärbel Bas hat angekündigt, im Fall einer einstimmigen Empfehlung keine Änderungen mehr daran vornehmen zu wollen. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) äußerte Bas:
„Dann werden wir das so umsetzen. Anderenfalls müssen wir in der Koalition darüber reden.“
Allerdings dürfe es dabei nicht nur um Einschnitte gehen, macht die SPD-Politikerin deutlich. Die Menschen müssten Zuversicht und die Überzeugung gewinnen, dass es „für sie einfacher und gerechter“ werde. Wer mehr leisten könne, müsse mehr Verantwortung übernehmen.
Diskutiert werden unter anderem eine längere Lebensarbeitszeit, ein höheres Renteneintrittsalter oder Änderungen bei der Rentenberechnung. Auch eine breitere Finanzierungsbasis etwa durch Einbindung zusätzlicher Bevölkerungsgruppen oder eine Aufwertung privater und betrieblicher Vorsorge stehen zur Debatte. Zuletzt gab es Gerüchte darüber, dass die Kommission eine „Rente mit 70“ als künftigen Standard empfehlen wolle. Die Kommission erklärte daraufhin jedoch, dass es noch keinerlei Festlegungen gebe.
Wer soll wie stark zu Stabilisierung des Rentensystems beitragen? Vorschläge häufen sich. (Symbolbild) - Foto: Patrick Pleul/dpa
Für Johannes Winkel ist es eine Frage der „sozialen Gerechtigkeit“. Der 34-jährige Junge-Union-Chef will, dass die Renten in Deutschland nicht mehr automatisch mit den Löhnen steigen und jedes Jahr Milliardenkosten verursachen – und dass das auch für Beamte gilt.
Bei den Reformüberlegungen der Rentenkommission solle die Pensionshöhe „auf jeden Fall“ dazugehören, so Winkel in einem Interview.
Von der SPD kommt eine zurückhaltende Reaktion. Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese lehnt „Denkverbote“ vor der angekündigten Großreform bei der Rente ab. Was könnte auf Beamtinnen und Beamte zukommen?
In spätestens fünf Wochen soll die Rentenkommission der Regierung einen großen Vorschlag präsentieren.
Winkel sagte auf die Frage, ob eine Reform der Beamtenpensionen Bestandteil der Rentenreform sein müsste, im Podcast „Table.Today“ von „Table.Briefings“, das Berufsbeamtentum solle zwar nicht abgeschafft werden. Aber: „Was wir machen sollten, ist über Art und Höhe der Privilegien für Beamte zu sprechen.“
Winkel: „Was man auf jeden Fall meiner Meinung nach machen sollte, ist, dass man die Pensionserhöhungen abdämpft.“
Zentral sei erst einmal, dass der Nachhaltigkeitsfaktor bei der gesetzlichen Rente wieder eingeführt werde. Und dann sei eine Übertragung dieses Prinzips auf die Pensionen „einfach auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit in unserem Land“, sagt der Abgeordnete.
Winkels Wort hallt in Rentenfragen nach, nachdem die jungen Unionsabgeordneten die Koalition im Dezember mit ihrem drohenden Nein zum ersten schwarz-roten Rentenpaket in Existenznot gebracht hatten.
Eingeführt wurde damals unter anderem eine Garantie des Absicherungsniveaus bei den Renten im Verhältnis zu den Einkommen bis 2031, mit einem Rentenniveau von 48 Prozent.
Die Rentenformel mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird dafür außer Kraft gesetzt, wenn die Renten sonst nicht bis zu dieser Höhe steigen würden.
Denn dieser Faktor würde sonst die Renten dämpfen – immer wenn die Zahl der Rentnerinnen und Rentner schneller steigt als die Zahl der Beitragszahlenden. Wegen des Übertritts vieler Angehöriger geburtenstarker Babyboomer-Jahrgänge in die Rente ist das bis auf weiteres der Fall.
„Nur die Rentenerhöhung in diesem Jahr kostet uns 20 Milliarden Euro“, so Winkel. Der Nachhaltigkeitsfaktor gehöre wieder eingeführt, das Prinzip auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
„Wenn es um Interesse der jungen Generation geht“, würden die Jungen in der Union ihre Forderungen wieder „in einer Schärfe“ vortragen, „die man auf jeden Fall wahrnehmen muss“.
Gewerkschaften auf Barrikaden
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese verweist auf die Kommission. Die Koalition sei „gut beraten“, das Ergebnis abzuwarten. „Aber klar ist: Es gibt keine Denkverbote für die Rentenkommission.“ SPD und Union sind mit jeweils jungen Politikern in dem Gremium vertreten.
Von den Gewerkschaften kommt heftige Kritik. „Man kann nicht jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf treiben“, sagte der Chef des Beamtenbunds dbb, Volker Geyer, der Deutschen Presse-Agentur.
„Das ist ein Unding, zumal der Vorstoß aus der Koalition selbst kommt.“ Die Bundesregierung habe ja extra die Kommission eingesetzt, die ihre Vorschläge am 30. Juni vorlege. „Das sollten nun alle erstmal abwarten.“
Wer Pensionen pauschal als Privileg darstelle, habe die Systematik des Beamtenrechts wohl nicht verstanden, wettert DGB-Vize Elke Hannack. „Beamte erhalten keinen Lohn, sondern Besoldung“, erläutert sie.
„Sie stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, dürfen nicht streiken und haben besondere Pflichten.“ Im Gegenzug sei der Dienstherr verfassungsrechtlich verpflichtet, sie und ihre Familien amtsangemessen zu alimentieren – auch im Ruhestand.
Hannack wirft Winkel „Stimmung gegen eine Beschäftigtengruppe“ vor.
Laut Statistischem Bundesamt gab es 2024 rund 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Sie erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.240 Euro brutto im Monat.
Rentenreformen übertragen
Aufhorchen ließ, dass es aus Fraktionskreisen dazu hieß, in der Unionsfraktion werde eine Übertragung der Rentenreform auf die Pensionen diskutiert. Beobachter weisen darauf hin, dass bereits frühere Rentenreformen auf Beamte übertragen wurden.
So gilt die stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre auch im Beamtenrecht. Der damals hochumstrittene Schritt wurde von der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen.
Denkbar scheint unter Beobachtern auch, dass es bestimmte Verschärfungen für Beamte gibt. So ist heute Voraussetzung für Anspruch auf Ruhegehalt eine mindestens fünfjährige Dienstzeit.
Außerdem gilt ein Höchstsatz beim Ruhegehalt von 71,75 Prozent. Denkbar wären hier demnach andere Werte.
Im Mai 2025 hatte die damals frisch eingesetzte Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) schon einmal mit einem Vorstoß zum Einbeziehen von Beamten und Politikern in die gesetzliche Rentenversicherung für Schlagzeilen gesorgt.
Zuletzt hatte ein „Bild“-Bericht Diskussionen ausgelöst, die Rentenkommission wolle eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre und eine langfristige Absenkung des Rentenniveaus empfehlen. Auch heute gilt allerdings: Noch liegen keine Empfehlungen des Gremiums vor. (dpa/red)
Katherina Reiche drängt auf Reformen bei Arbeit, Rente und Unternehmenssteuern. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat in der Debatte um die Reform der Altersvorsorge einen „Stopp von Frühverrentungsprogrammen“ gefordert.
Andernfalls werde Deutschland „selbst bei sehr hoher Produktivität pro Stunde“ gegen andere Volkswirtschaften verlieren, sagte Reiche dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitagsausgabe).
Mehr Arbeitsvolumen gefordert
Während in Deutschland Beschäftigte im Schnitt 1337 Stunden pro Jahr arbeiteten, seien es in China rund 2000. „Wir müssen darüber nachdenken, wie wir das Arbeitsvolumen steigern“, sagte die CDU-Politikerin.
Es müsse für Unternehmen möglich sein, auch älteren Arbeitnehmern, die dazu in der Lage und willens seien, Angebote für eine weitere Beschäftigung zu machen, sagte Reiche.
Die Aktivrente sei dafür „ein erster Ansatz“. Die Aktivrente ist für Menschen vorgesehen, die über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten wollen.
Steuerreform soll früher kommen
Angesichts der Konjunkturschwäche dringt Reiche zudem darauf, den Einstieg in die geplante Körperschaftsteuerreform vorzuziehen. Derzeit ist eine schrittweise Senkung des wichtigen Unternehmenssteuersatzes ab dem Jahr 2028 geplant. „Die Reform muss früher greifen“, betonte Reiche.
Rund eine Woche vor ihrer geplanten Chinareise macht die Ministerin zudem klar, dass sie gegenüber der Volksrepublik deutsche Wirtschaftsinteressen offensiv vertreten werde. Das sei neu. „Wir haben unsere Interessen in der Vergangenheit nicht klar genug benannt.“ (afp/red)
Ein „Bild“-Bericht über angebliche Vorschläge für eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre löst in Berlin Wirbel aus. (Symbolbild) - Foto: Markus Lenhardt/dpa
In Kürze:
Medienberichte über eine mögliche „Rente mit 70“ lösen parteiübergreifend Kritik und Dementis aus.
Die Rentenkommission betont, dass bislang keineendgültigenBeschlüsse gefasst wurden.
Gewerkschaften und Politiker warnen vorsozialenFolgen einer längeren Lebensarbeitszeit.
Ökonomen halten eine spätere Verrentung angesichts des demografischen Wandels für notwendig.
Ein Bericht von „BILD“, dem zufolge die Rentenkommission des Bundes eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre empfehlen wird, sorgt weiter für heftige Reaktionen.
Eigentlich sollte der Bericht der Kommission erst Ende Juni erscheinen. Dennoch sollen nicht namentlich genannte Mitglieder der Zeitung anvertraut haben, dass eine perspektivische „Rente mit 70“ zu den Empfehlungen gehören solle.
Das vollendete 70. Lebensjahr als gesetzliches Renteneintrittsalter soll demnach ab den Jahren 2061/62 gelten. Mit Beginn der 2040er-Jahre soll dieses vorerst von derzeit 67 auf 68 angehoben werden. Ab Anfang der 2050er soll ein weiterer Schritt auf 69 erfolgen. Betroffen wären damit Geburtsjahrgänge von 1990 aufwärts.
Schon bald nach der Veröffentlichung des Beitrags am Donnerstagmorgen, 21. Mai, kamen mehrere Dementis aus der Rentenkommission selbst – unter anderem von Vertretern der Parteien.
Der CDU-Abgeordnete Pascal Reddig erklärte, man habe „über die beschriebenen Punkte noch keine Beschlüsse getroffen“. Allein schon deshalb sei der Bericht unzutreffend. Reddig unterstrich auch die „strikte Vertraulichkeit“, zu der sich die Mitglieder der Kommission selbst verpflichtet hätten.
Auch Annika Klose, die für die SPD in der Rentenkommission sitzt, weist die Darstellung in dem Bericht zurück. Es sei vieles noch nicht entschieden, unterstrich Klose. Man werde bis zum Vorliegen eines Konsenses „noch vier bis fünf Wochen brauchen“. Das würde auch dem zeitlichen Rahmen des Auftrags entsprechen, den die Bundesregierung gestellt hatte.
Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) sprach im Sender „WELT TV“ von „Wasserstandsmeldungen“ und „Spekulationen“. Der Vorschlag längerer Lebensarbeitszeiten sei aber generell „sehr vernünftig“ und zeuge von einem Bewusstsein für Generationengerechtigkeit.
Das Bundessozialministerium lehnte es ab, „vermeintliche Zwischenstände aus der Rentenkommission“ zu kommentieren, wie ein Sprecher erklärte.
„Die Bundesregierung vertraut auf die hohe Kompetenz und Expertise der Kommissionsvorsitzenden, einvernehmliche Empfehlungen der gesamten Kommission zu erreichen.“
Unabhängig und „frei von Weisungen“
Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Vorschläge für Reformen der Alterssicherung vorlegen. Ihr gehören Vertreter des Deutschen Bundestages und der Wissenschaft an. Die Kommission soll alle drei Säulen der Alterssicherung – gesetzlich, betrieblich und privat – ins Visier nehmen und Optimierungsbedarfe aufzeigen.
Bundessozialministerin Bärbel Bas erklärt damals:
„Die Kommission wird Vorschläge erarbeiten, wie die Alterssicherung auch in kommenden Jahrzehnten stabil, gerecht und nachhaltig bleibt.“
Die Bundesregierung hatte sie im Winter eingesetzt, um Vorschläge für die langfristige Finanzierung der Rente zu erarbeiten. An ihnen will sich die Politik bei späteren Reformen orientieren. Die Kommission arbeitet nach Regierungsangaben unabhängig und „frei von Weisungen“.
„50 Jahre einzahlen – 5 Jahre Rente“: Lauterbach warnt
Dass die Kommission nicht doch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit oder ein späteres Renteneintrittsalter ins Auge fassen könnte, wollen allen Dementis zum Trotz viele nicht glauben.
Immerhin gibt es in der Unionsfraktion nicht wenige Befürworter einer schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre – etwa Fraktionsvize Sepp Müller.
„Ich finde es richtig, wenn unsere Generation in den 2050er-Jahren bis 70 arbeiten geht“, sagte der 37-Jährige den Sendern RTL und n-tv. Es gehe jetzt darum, das Rentenniveau zu stabilisieren und dafür zu sorgen, „dass unsere Generation überhaupt noch Rente erleben darf“.
Der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hingegen warnt vor einer solchen Debatte. Auf X äußert der SPD-Politiker, die „Rente mit 70“ wäre „ein Schmaus für die AfD“. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt oder dem Ruhrgebiet gebe es ärmere Gegenden mit sinkender Lebenserwartung. Lauterbach dazu:
„Dort liegt sie bei 75 für Männer. Rente mit 70 heißt dort: Über 50 Jahre einzahlen für nur fünf Jahre Rente.“
Die Linken-Politikerin Ulrike Eifler verwies auf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der auf dem Bundeskongress des DGB noch versprochen habe, die Rente nicht abzusenken.
Die „Rente mit 70“ und die Absenkung des Rentenniveaus auf 46 Prozent werde „Hunderttausende hart arbeitende Menschen in diesem Land in die Armut stürzen“, erklärte sie auf X.
Allerdings hatte Merz dies lediglich mit Blick auf Erwerbstätige geäußert, die bereits Rentenansprüche erworben haben. Die nun von „BILD“ berichtete angebliche Reformidee würde einen Personenkreis betreffen, der erst wenige Beitragsjahre aufweist und am Beginn seines Erwerbslebens steht.
AfD: Ausgleich für versicherungsfremde Leistungen – CDA: Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrente
Die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Ulrike Schielke-Ziesing, erklärte, die nun durchgesickerten Vorschläge gingen „weit über das hinaus, an was die Koalition schon im letzten Jahr gescheitert ist“. Die SPD werde tatsächliche Reformen nicht mittragen, deshalb sei auch nicht mit einer Lösung zu rechnen.
Vielmehr wolle sich „Herr Klingbeil weiterhin auf Kosten der Rentenkasse sanieren“. Deshalb werde auch ein Ausgleich versicherungsfremder Leistungen durch den Bund, wie ihn auch die AfD fordere, gar nicht erst diskutiert.
„Diese Vorschläge gehen zu Lasten der jüngeren Generation“ und „verunsichern viele Menschen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Würden sie kommen, wären sie „ein Versagen der Regierungskoalition“.
Dennis Radtke vom CDU-Arbeitnehmerflügel CDA erklärte in Berlin, eine pauschale Anhebung auf 70 Jahre wäre „der falsche Schritt“. Er äußerte: „Wir haben schon heute Menschen, die aufgrund der Belastung keine Chance haben, überhaupt bis 67 zu arbeiten.“
Einen solchen Schritt könne er sich allenfalls vorstellen, wenn „es erstens an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt ist und zweitens entsprechende Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente umgesetzt werden“.
Kritik von DGB – DIW begrüßt Debatte
DGB-Chefin Yasmin Fahimi erklärte im ARD-„Morgenmagazin“, die Rentenpolitik sei „nicht ein mathematisches Problem“. Entscheidend sei, Menschen in Arbeit zu bringen. Dies müsse auch Anreize bedeuten, etwa von Frauen von Teilzeit- zu Vollzeitarbeit zu bewegen. Zudem sei es erforderlich, Potenziale unter jungen Erwachsenen ohne abgeschlossene Ausbildung und Ältere mit schlechten Arbeitsmarktchancen zu mobilisieren.
Ökonomen hingegen begrüßen die Debatte um die Rente mit 70.
DIW-Präsident Marcel Fratzscher erklärte in der „Rheinischen Post“, diese sei „unvermeidbar und es ist richtig, dass die Erhöhung des Renteneintrittsalters recht schnell kommen soll“. Auch eine Reduzierung des Rentenniveaus sei notwendig und Teil des Versprechens, dass auch die Babyboomer sich an der demografischen Alterung beteiligen müssten.
Allerdings wäre es ein schwerwiegender Fehler, das Rentenniveau für Menschen mit geringer Rente abzusenken. Eine Rentenreform müsse vielmehr „zwingend die Umverteilung von Arm zu Reich beenden, da Menschen mit geringeren Lebenseinkommen und Rente eine deutlich kürzere Lebenserwartung haben“, so Fratzscher.
Die Koalition will rasch Entlastungsmöglichkeiten für die Bürger suchen. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Union und SPD sprachen im Koalitionsausschuss über Energiepreise und Reformen.
Vereinbart worden sei, die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr stabil zu halten.
Für den Haushalt 2027 sollen keine Rücklagen zum Füllen von Lücken genutzt werden.
Geeinigt wurde sich auf einen Fahrplan für die Reformprojekte.
Am Dienstagabend, 12. Mai, trafen sich die Spitzen von Union und SPD erstmals seit dem Treffen in der Villa Borsig vor einem Monat im Koalitionsausschuss. Im Unterschied zu jenem Krisentreffen angesichts der explodierenden Treibstoffpreise stand nun wieder ein regulärer Ausschuss auf der Tagesordnung.
Diesmal ging es vor allem darum, nach Wochen voller Streitereien wieder neues Vertrauen herzustellen. Dazu kehrte die Spitzenrunde an ihren üblichen Tagungsort zurück: ins Kanzleramt.
Geeinigt wurde sich auf einen Fahrplan für die Reformprojekte der Bundesregierung. Einzelheiten dazu wurden nach der sechsstündigen Sitzung der Spitzenrunde allerdings nicht genannt. Die Runde habe „in guter, vertrauensvoller Atmosphäre getagt“, hieß es.
Der Koalitionsausschuss sei sich „einig, dass die anstehenden Reformen abgestimmt in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden sollen“, hieß es in der Nacht zu Mittwoch aus Koalitionskreisen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Dafür sei ein „Arbeitsprozess vereinbart“ worden.
CO2-Bepreisung stabil halten
Vereinbart worden sei, die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr stabil zu halten. Der Preis pro ausgestoßener Tonne des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid soll damit weiter – wie seit Beginn dieses Jahres – in einem Korridor von 55 bis 65 Euro liegen, hieß es aus der Koalition.
Mit Blick auf den Haushalt 2027 legten sich die Koalitionäre darauf fest, keine Rücklagen in Milliardenhöhe zum Füllen von Lücken zu nutzen, wie es aus Koalitionskreisen weiter hieß. Das war aber auch schon in den Haushalts-Eckwerten so angelegt, die das Kabinett Ende April beschlossen hatte.
Unklar blieb, bis wann genau die Koalition welches der anstehenden Reformprojekte beschließen will. Auch Detailregelungen zum Bundeshaushalt 2027 – etwa zur Frage der Einsparungen oder zu Gegenfinanzierung der geplanten Einkommensteuerreform – blieben zunächst offen.
Der Druck, unter dem die Bundesregierung steht, ist seit dem Vormonat noch größer geworden. Die Umfragewerte sind katastrophal, dazu kommt der Eindruck fehlender Geschlossenheit. Während die Union der SPD vorwirft, nötige Reformen zu blockieren, kamen vor allem im Umfeld des 1. Mai scharfe Worte aus den Reihen der Sozialdemokraten – insbesondere in Richtung von Bundeskanzler Friedrich Merz.
Unklar blieb nach der Sitzung, was aus einem der wenigen Ergebnisse des letzten Koalitionsausschusses wird. In der Villa Borsig hatten sich Union und SPD auf zwei Maßnahmen verständigt, um die im Zuge des Irankriegs drastisch gestiegenen Energiepreise abzufedern: einen Tankrabatt von 17 Cent und die Möglichkeit, eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro steuerfrei an Arbeitnehmer auszuzahlen.
Die Prämie hatte der Bundesrat am Freitag überraschend gestoppt, weil der Großteil der Länder mit der Kostenverteilung nicht einverstanden ist.
Für Autofahrer brachte es etwas mehr Planungssicherheit. So kristallisierten sich Trends heraus, zu welcher Tageszeit das Tanken tendenziell günstiger ist und ab wann mit höheren Preisen zu rechnen ist. Die Preise an den Tankstellen insgesamt sanken jedoch kaum. Das erste Entlastungspaket, das die sogenannte 12-Uhr-Regel und ein schärferes Kartellrecht hervorbrachte, steigerte die Gewinnmargen der Energiekonzerne.
Das zweite Paket enthielt den sogenannten Tankrabatt, von dem selbst der Kanzler mittlerweile sagt, er funktioniere nur „so leidlich“. Zwar sind die Treibstoffpreise gegenüber den Spitzen im April gesunken, sie bleiben jedoch weiterhin in erheblichem Maße über dem Vorkrisenniveau.
Wenig Gegenliebe für 1.000-Euro-Entlastungsprämie
Es wurde erwartet, dass die Koalition am Dienstagabend offiziell die sogenannte Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro beerdigt. Allerdings könnte die Bundesregierung auch noch versuchen, den Vermittlungsausschuss ins Spiel zu bringen. Über aktuelle Ergebnisse dazu wurde zunächst jedoch nichts bekannt.
Der Vorstoß war nicht nur in den Ländern auf erheblichen Widerstand gestoßen. Sie und die Kommunen hätten die dadurch bedingten Steuerausfälle allein tragen müssen, so der Tenor. Demgegenüber hätte sich der Bund über die Erhöhung der Tabaksteuer selbst dafür schadlos gehalten. Dies wollten die Länder – inklusive der von CDU und CSU regierten – nicht hinnehmen. Nur das Saarland, Bremen, Hamburg und Niedersachsen stimmten für die Prämie.
Die Bundesregierung wollte Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten einmalig bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszuzahlen. Dies hätte Arbeitnehmern, die unter den hohen Energiekosten leiden, Erleichterung bringen sollen. In der Wirtschaft stieß das Modell auf breite Ablehnung. Dort sah man weitere Belastungen für Arbeitgeber und warf dem Bund vor, die eigene Verantwortung, Bürger zu entlasten, auf die Unternehmen abzuschieben. CSU-Chef Markus Söder erklärte im Vorfeld des Koalitionsausschusses, die Prämie sei „vom Tisch“.
DIHK warnt vor weiterer Belastung der Leistungsträger
Es spricht vieles dafür, dass mögliche andere Optionen für kurzfristige Entlastungen Thema des Koalitionsausschusses waren. Dazu zählen eine Erhöhung der Pendlerpauschale, eine allgemeine Senkung der Stromsteuer, Direktzahlungen oder eine Verlängerung beziehungsweise Anpassung des Tankrabatts.
Mittelfristig strebt die Bundesregierung eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen über eine Einkommensteuerreform an. Diese soll bereits zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Doch auch hier prallen die zum Teil deutlich unterschiedlichen Positionen der Koalitionspartner aufeinander – und in der Wirtschaft breitet sich Argwohn aus.
Die SPD will die Entlastungen über höhere Spitzensteuern finanzieren. Auch in Teilen der Union gibt es dafür grundsätzliche Bereitschaft. Helena Melnikov, die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, warnt gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ vor einer zusätzlichen Belastung für den Mittelstand und die Leistungsträger.
Stromsteuersenkung für alle aus KTF finanzieren?
Stattdessen mahnte sie eine Vorverlegung der Unternehmenssteuerreform auf das Jahr 2027 und eine schnellere Senkung der Körperschaftsteuer an. Der Bund wollte diese von 15 auf 10 Prozent senken – allerdings frühestens im Jahr 2028. Melnikov erklärte, dieser Schritt würde den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.
Die Verbandsfunktionärin schlug vor, die Stromsteuer für alle zu senken – statt wie bisher nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Dies wäre ein Beitrag zu Wachstum und Klimaschutz:
„Als Bundessteuer wären die Länder davon nicht betroffen. Die Steuerausfälle könnten aus dem Klima- und Transformationsfonds gegenfinanziert werden, ohne den Bundeshaushalt zu belasten.“
Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Koalition eine dauerhafte Entlastung für Verbraucher und Unternehmen um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde beim Strompreis versprochen. Dafür sollte unter anderem die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß sinken. Bis dato hat das Kabinett diese Maßnahme jedoch nicht für alle Stromkunden umgesetzt. Stattdessen wurde der Bundeszuschuss zur Senkung der Netzentgelte beschlossen.
Auch über Steuerschätzung reden
Wann ein erster Vorschlag für die Einkommensteuerreform vorgelegt wird, blieb ebenfalls offen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte vor dem Treffen Tempo angemahnt. Die Einkommensteuerreform müsse nun „schnellstmöglich an den Start gehen“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Ein Vorschlag von Finanzminister Klingbeil sei „in den nächsten Wochen, vielleicht auch schon in den nächsten Tagen“ zu erwarten.
Steffen Kampeter, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands, forderte zuvor vor allem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas dazu auf, einen Entwurf zur Stabilisierung der Rentenversicherung vorzulegen – „ohne Arbeit weiter zu verteuern“. Auch die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes müsse „jetzt schnell kommen“.
Zudem brachte Klingbeil am Vorabend auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Erbschaftsteuer wieder ins Spiel, die bei der Union bereits im Februar auf klare Ablehnung gestoßen war. Der Finanzminister sprach sich ebenfalls für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes aus. Die Union steht auch dieser Position gespalten gegenüber.
Neben den bisher wenig erfolgreichen Entlastungspaketen und den schlechten Umfragewerten steht die Koalition vor einem weiteren Problem. Die jüngste Steuerschätzung hat für die Jahre 2026 und 2027 jeweils knapp 18 Milliarden Euro weniger Einnahmen als bei der vorangegangenen Schätzung ergeben. Auch das dürfte zur Sprache gekommen sein.
Die Koalition will rasch Entlastungsmöglichkeiten für die Bürger suchen. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Union und SPD sprachen im Koalitionsausschuss über Energiepreise und Reformen.
Die Koalition beerdigt die „Entlastungsprämie“.
Vereinbart wurde, die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr stabil zu halten.
Für den Haushalt 2027 sollen keine Rücklagen zum Füllen von Lücken genutzt werden.
Geeinigt wurde sich auf einen Fahrplan für die Reformprojekte.
Am Dienstagabend, 12. Mai, trafen sich die Spitzen von Union und SPD erstmals seit dem Treffen in der Villa Borsig vor einem Monat im Koalitionsausschuss. Diesmal ging es vor allem darum, nach Wochen voller Streitereien wieder neues Vertrauen herzustellen. Dazu kehrte die Spitzenrunde an ihren üblichen Tagungsort zurück: ins Kanzleramt.
Geeinigt wurde sich auf einen Fahrplan für die Reformprojekte der Bundesregierung. Einzelheiten dazu wurden nach der sechsstündigen Sitzung der Spitzenrunde allerdings nicht genannt. Die Runde habe „in guter, vertrauensvoller Atmosphäre getagt“, hieß es.
Arbeitsplan und neues Treffen vor der Sommerpause
Der Koalitionsausschuss sei sich „einig, dass die anstehenden Reformen abgestimmt in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden sollen“, hieß es in der Nacht zu Mittwoch aus Koalitionskreisen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Dafür sei ein „Arbeitsprozess vereinbart“ worden.
Bundeskanzler Friedrich Merz wird laut „Rheinischer Post“ für Anfang Juni die Sozialpartner zum Dialog über die geplanten Reformen ins Kanzleramt einladen. Dann sollen die beteiligten bei einem weiteren Koalitionsausschuss vor der Sommerpause zu den aktuellen Reformthemen Steuern, Arbeitsmarkt, Rente und Bürokratierückbau „im Paket zu gemeinsamen Entscheidungen zu kommen“.
1.000-Euro-Entlastungsprämie beerdigt
Ein Ergebnis des gestrigen Treffens ist, dass die Koalition das Vorhaben einer „Entlastungsprämie“ in Höhe von 1.000 Euro nicht weiter verfolgen wird. Darauf hat sich laut der „Rheinischen Post“ – unter Berufung auf Teilnehmerkreise – der Koalitionsausschuss verständigt.
Die 1.000-Euro-Prämie war nicht nur in den Ländern auf erheblichen Widerstand gestoßen. Sie und die Kommunen hätten die dadurch bedingten Steuerausfälle allein tragen müssen, so der Tenor.
Demgegenüber hätte sich der Bund über die Erhöhung der Tabaksteuer selbst dafür schadlos gehalten. Dies wollten die Länder – inklusive der von CDU und CSU regierten – nicht hinnehmen. Nur das Saarland, Bremen, Hamburg und Niedersachsen stimmten für die Prämie.
CO2-Bepreisung stabil halten
Vereinbart wurde in der Sitzung, die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr stabil zu halten. Der Preis pro ausgestoßener Tonne des Gases Kohlendioxid soll damit weiter – wie seit Beginn dieses Jahres – in einem Korridor von 55 bis 65 Euro liegen, hieß es aus der Koalition.
Mit Blick auf den Haushalt 2027 legten sich die Koalitionäre darauf fest, keine Rücklagen in Milliardenhöhe zum Füllen von Lücken zu nutzen, wie es aus Koalitionskreisen weiter hieß. Das war aber auch schon in den Haushalts-Eckwerten so angelegt, die das Kabinett Ende April beschlossen hatte.
Unklar blieb, bis wann genau die Koalition welches der anstehenden Reformprojekte beschließen will. Auch Detailregelungen zum Bundeshaushalt 2027 – etwa zur Frage der Einsparungen oder zu Gegenfinanzierung der geplanten Einkommensteuerreform – blieben zunächst offen.
Der Druck, unter dem die Bundesregierung steht, ist seit dem Vormonat noch größer geworden. Die Umfragewerte sind katastrophal, dazu kommt der Eindruck fehlender Geschlossenheit. Während die Union der SPD vorwirft, nötige Reformen zu blockieren, kamen vor allem im Umfeld des 1. Mai scharfe Worte aus den Reihen der Sozialdemokraten – insbesondere in Richtung von Bundeskanzler Friedrich Merz.
DIHK warnt vor weiterer Belastung der Leistungsträger
Es spricht vieles dafür, dass weitere Optionen für kurzfristige Entlastungen Thema des Koalitionsausschusses waren. Dazu zählen eine Erhöhung der Pendlerpauschale, eine allgemeine Senkung der Stromsteuer, Direktzahlungen oder eine Verlängerung beziehungsweise Anpassung des Tankrabatts.
Mittelfristig strebt die Bundesregierung eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen über eine Einkommensteuerreform an. Diese soll bereits zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Doch auch hier prallen die zum Teil deutlich unterschiedlichen Positionen der Koalitionspartner aufeinander – und in der Wirtschaft breitet sich Argwohn aus.
Die SPD will die Entlastungen über höhere Spitzensteuern finanzieren. Auch in Teilen der Union gibt es dafür grundsätzliche Bereitschaft. Helena Melnikov, die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, warnt gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ vor einer zusätzlichen Belastung für den Mittelstand und die Leistungsträger.
Stattdessen mahnte sie eine Vorverlegung der Unternehmenssteuerreform auf das Jahr 2027 und eine schnellere Senkung der Körperschaftsteuer an. Der Bund wollte diese von 15 auf 10 Prozent senken – allerdings frühestens im Jahr 2028. Melnikov erklärte, dieser Schritt würde den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.
Die Verbandsfunktionärin schlug vor, die Stromsteuer für alle zu senken – statt wie bisher nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Dies wäre ein Beitrag zu Wachstum und Klimaschutz:
„Als Bundessteuer wären die Länder davon nicht betroffen. Die Steuerausfälle könnten aus dem Klima- und Transformationsfonds gegenfinanziert werden, ohne den Bundeshaushalt zu belasten.“
Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Koalition eine dauerhafte Entlastung für Verbraucher und Unternehmen um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde beim Strompreis versprochen. Dafür sollte unter anderem die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß sinken. Bis dato hat das Kabinett diese Maßnahme jedoch nicht für alle Stromkunden umgesetzt. Stattdessen wurde der Bundeszuschuss zur Senkung der Netzentgelte beschlossen.
Auch über Steuerschätzung reden
Wann ein erster Vorschlag für die Einkommensteuerreform vorgelegt wird, blieb ebenfalls offen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte vor dem Treffen Tempo angemahnt. Die Einkommensteuerreform müsse nun „schnellstmöglich an den Start gehen“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Ein Vorschlag von Finanzminister Klingbeil sei „in den nächsten Wochen, vielleicht auch schon in den nächsten Tagen“ zu erwarten.
Steffen Kampeter, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands, forderte zuvor vor allem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas dazu auf, einen Entwurf zur Stabilisierung der Rentenversicherung vorzulegen – „ohne Arbeit weiter zu verteuern“. Auch die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes müsse „jetzt schnell kommen“.
Zudem brachte Klingbeil am Vorabend auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Erbschaftsteuer wieder ins Spiel, die bei der Union bereits im Februar auf klare Ablehnung gestoßen war. Der Finanzminister sprach sich ebenfalls für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes aus. Die Union steht auch dieser Position gespalten gegenüber.
Neben den bisher wenig erfolgreichen Entlastungspaketen und den schlechten Umfragewerten steht die Koalition vor einem weiteren Problem. Die jüngste Steuerschätzung hat für die Jahre 2026 und 2027 jeweils knapp 18 Milliarden Euro weniger Einnahmen als bei der vorangegangenen Schätzung ergeben. Auch das dürfte zur Sprache gekommen sein.
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Koalition sucht Prämien-Alternative
Wenige Tage nach dem Scheitern der „Entlastungsprämie“ im Bundesrat treffen sich die Spitzen von Union und SPD heute Abend im Koalitionsausschuss. Im Mittelpunkt stehen neue Maßnahmen gegen die hohen Energiepreise. Zudem geht es um Milliardenlücken im Haushalt sowie um den wachsenden Reformdruck auf die Bundesregierung. Das Koalitionsklima gilt angesichts des zunehmenden Streits zwischen den Koalitionspartnern als belastet.
Bei einem Flugzeugabsturz in Namibia sind die früheren Top-Manager der Schwarz-Gruppe, Silke und Richard Lohmiller, ums Leben gekommen. Das Wrack wurde in der Wüste entdeckt. Überlebende gibt es laut Fluggesellschaft nicht. In ihrer Heimat in Baden-Württemberg löst der Tod der Familie Lohmiller große Bestürzung aus.
Die USA haben vor der China-Reise von Präsident Donald Trump ihre Sanktionen gegen den Iran verschärft. Betroffen sind drei Iraner sowie neun Firmen in Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ihnen wird vorgeworfen, iranische Ölexporte nach China über Scheinfirmen zu verschleiern und die Einnahmen anschließend an die Führung in Teheran weiterzuleiten.
Bundeskanzler Friedrich Merz ist auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds mit seinem Kurs für Sozialreformen auf heftigen Widerstand gestoßen. Der CDU-Chef wurde bei seiner Rede mehrfach von Pfiffen und Buhrufen unterbrochen – vor allem beim Thema Rentenreform. Merz verteidigte die Pläne als notwendige Antwort auf demografische und wirtschaftliche Probleme.
Die EU will die Herstellung von Arzneimitteln in Europa stärken. Unterhändler einigten sich auf Regeln, um die Produktion lebenswichtiger Medikamente leichter mit öffentlichen Geldern zu fördern. Ziel ist es, Engpässe zu vermeiden und die Abhängigkeit von Asien zu verringern.
Merz drang beim DGB-Kongress mit seinen Reformappellen nicht durch. - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
In Kürze:
Bundeskanzler Friedrich Merz ist beim DGB-Bundeskongress mit Buhrufen, Pfiffen und Gelächter empfangen worden, als er Sozial- und Rentenreformen verteidigte.
Besonders Aussagen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sorgten bei Delegierten für Proteste.
DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte vor übereilten Reformen und verteidigte den Acht-Stunden-Tag.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas gelobte sozialverträgliches Vorgehen bei Reformen.
Noch bis Mittwoch, 13. Mai, wird in Berlin der 23. Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) stattfinden. Dabei richteten auch Vertreter der Bundesregierung Grußadressen an die Delegierten des Dachverbandes. Am Dienstag traten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ans Rednerpult. Es war der erste Auftritt eines Bundeskanzlers seit Angela Merkels Besuch im Jahr 2018.
Ausführungen zu GKV und Rente sorgten für Unmut unter den Delegierten
Als Merz auf die Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich der Sozialversicherung einging, erntete er scharfe Reaktionen von den Delegierten. Der Kanzler ging dabei auf die bevorstehenden Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
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Merz äußerte, dank der eingeleiteten Schritte könnten „die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung für lange Zeit stabil bleiben“.
Man schaffe damit „für lange Jahre Sicherheit“. Die Erklärung des Kanzlers, dieses Paket „verlangt allen etwas ab“, und die Betonung, dass Vorschläge auf der Einnahmenseite wie an die Preisentwicklung gebundene Zuzahlungen „maßvoll“ seien, hatten erste Buhrufe zur Folge.
In weiterer Folge ebbten die Missfallenskundgebungen nicht mehr ab. Merz kündigte an, die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung werde „sicherlich das härteste Brett“ werden. Dabei begründete er die Notwendigkeit der Reformen mit den demografischen Entwicklungen.
Was nun anstehe, sei „keine Bösartigkeit von mir oder von der Bundesregierung“.
Es seien „Demographie und Mathematik“, die eine Stärkung der kapitalgedeckten Säulen der Alterssicherung erforderlich mache. Es übersteige „ganz einfach die Kräfte von zwei Beitragszahlern, wenn sie in Zukunft eine Person in der Rente finanzieren sollen“, fügte er hinzu.
Wenn man es richtig anstelle, setzte man die „bis heute nicht eingelöste Reformidee der katholischen Soziallehre“ um. Diese manifestiere sich in der „besseren Beteiligung der […] Arbeitnehmer am Produktivvermögen unserer Volkswirtschaft und damit an der Vermögensentwicklung der Volkswirtschaften weltweit“.
Merz betont, dass eine Kürzung bestehender Rentenansprüche nicht angedacht und auch gar nicht zulässig wäre. Die Ausführungen des Kanzlers gingen jedoch bereits über weite Strecken in Gelächter, Pfiffen und Buhrufen unter.
Delegierte hielten dabei Transparente hoch – etwa mit der Aufschrift „Solidarisch finanzieren, sicher vorsorgen“.
Merz: „Versäumt, das Land zu modernisieren“
Merz erläuterte zuvor, dass das Bundestariftreuegesetz die Gewährleistung der Bezahlung der Vertragspartner des Bundes bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach Tarif sicherstellt. Damit habe man eine langjährige Forderung des DGB erfüllt. Für diese Äußerung erhielt der Bundeskanzler vorsichtigen Applaus.
Der Kanzler würdigte auch die Bedeutung des Dialogs zwischen Staat und Sozialpartnern.
Merz streifte in seiner Rede auch die allgemeine politische Lage und unterstrich, wie groß die Herausforderungen seien, vor denen das Land stehe. Schon in diesem Kontext betonte er, wie wichtig es sei, dass Deutschland sich „aufrafft“ – zumal andere Länder wieder Wachstum generierten, während hier seit mindestens sieben Jahren Stagnation herrsche. Man habe, so der Kanzler, „schlicht versäumt, das Land zu modernisieren“.
Der Kanzler sprach von der Bedeutung des Wachstums für einen leistungsfähigen Sozialstaat, eine intakte Gesundheitsversorgung und eine auskömmliche Rente. Er betonte die Wichtigkeit der unternehmerischen Initiative für das Wachstum und mahnte deshalb alle Interessensträger an, diese zu ermöglichen. Wörtlich erklärte der Kanzler:
„Wir müssen unternehmerische Initiative ermöglichen. Wir dürfen ihr nicht mit grundsätzlichem Misstrauen begegnen. Wir können das […] ändern, wenn wir auch die arbeitenden Menschen in unserem Land wieder mehr in den Blick nehmen und auch sie entlasten.“
Fahimi verteidigt Acht-Stunden-Tag
Die tags zuvor mit deutlicher Mehrheit in ihrem Amt bestätigte DGB-Vorsitzende und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Yasmin Fahimi warnte vor „zu hektischen Schritten“ im Reformprozess. Fahimi hatte sich im Vorfeld gegen das Vorhaben ausgesprochen, den Acht-Stunden-Tag durch eine Wochenarbeitszeit als Referenzgröße im Arbeitszeitgesetz zu ersetzen.
Deutlich freundlicher war der Empfang für Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas am selben Tag. Sie betonte, dass es große Unterschiede zwischen der SPD und der Union bei Themen wie dem Arbeitszeitgesetz gebe.
Wenn es nach der SPD gehe, „fassen wir das Thema gar nicht erst an“. Aber es sei im Koalitionsvertrag eine Flexibilisierung vereinbart worden. Bas hoffte auf eine Einigung, auch auf Sozialpartnerebene. Aber sie kündigte auch an, sich für sozialverträgliche Reformen einzusetzen.
Bas präzisiert Äußerungen zur „Einwanderung in Sozialsysteme“
Die Ausführungen von Bas, die selbst im November 2025 auf dem Arbeitgebertag auf Buhrufe und Gelächter gestoßen waren, wurden beim DGB mehrfach mit Applaus quittiert. Die Ministerin ging auch noch einmal auf die Kontroverse um ihre Äußerung im Bundestag zur „Einwanderung in Sozialsysteme“ ein. Diese war unter anderem beim Koalitionspartner auf Kritik gestoßen, weil sie die Folgen irregulärer Einwanderung verharmlost haben soll.
Dabei erklärte sie, aufgrund der Kürze der Zeit in der Regierungsbefragung sei keine differenziertere Antwort möglich gewesen. Es gebe viele Gründe, warum Menschen vor Verfolgung und Krieg nach Deutschland fliehen, aber auch, warum andere als Fachkräfte ins Land kämen. Bas fügte hinzu:
„Ich verabscheue es, wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen. […] Das gehört natürlich für mich auch dazu, […] dass wir natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehnen und auch bekämpfen. […] Denn es schadet am Ende nämlich denen, die wirklich Unterstützung brauchen und vor allem ist es nur fair denen gegenüber, die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren.“
Die Koalition will rasch Entlastungsmöglichkeiten für die Bürger suchen. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Union und SPD beraten im Koalitionsausschuss über Energiepreise und Reformen
Die 1.000-Euro-Entlastungsprämie gilt nach dem Nein des Bundesrats als faktisch gescheitert
Diskutiert werden Alternativen wie Stromsteuersenkung oder höhere Pendlerpauschale
Wirtschaft und Arbeitgeberverbände fordern schnellere Strukturreformen
Die Koalition steht wegen schlechter Umfragewerte und Haushaltsproblemen massiv unter Druck
Am Dienstagabend, 12.5., werden die Spitzen von Union und SPD erstmals seit dem Treffen in der Villa Borsig vor einem Monat im Koalitionsausschuss zusammentreten. Im Unterschied zu jenem Krisentreffen angesichts der explodierenden Treibstoffpreise steht nun wieder ein regulärer Ausschuss auf der Tagesordnung.
Dennoch werden die Ergebnisse des damaligen Sonderformats auch heute wieder ein Thema sein. Die hohen Energiepreise, die durch den Irankrieg noch weiter verschärft werden, belasten weiterhin Bevölkerung und Wirtschaft. Dazu wird es um Fragen des Haushalts und des anhaltenden Reformstaus gehen.
Koalitionsausschuss unter enormem Erfolgsdruck
Der Druck, unter dem die Bundesregierung steht, ist seit dem Vormonat noch größer geworden. Die Umfragewerte sind katastrophal, dazu kommt der Eindruck fehlender Geschlossenheit. Während die Union der SPD vorwirft, nötige Reformen zu blockieren, kamen vor allem im Umfeld des 1. Mai scharfe Worte aus den Reihen der Sozialdemokraten – insbesondere in Richtung von Bundeskanzler Friedrich Merz.
Die Koalition steht unter Erfolgsdruck – gleichzeitig nimmt ein erheblicher Teil der Bevölkerung im täglichen Leben vor allem die Misserfolge wahr. Das erste Entlastungspaket, das die sogenannte 12-Uhr-Regel und ein schärferes Kartellrecht hervorbrachte, steigerte die Gewinnmargen der Energiekonzerne.
Für Autofahrer brachte es etwas mehr Planungssicherheit. So kristallisierten sich Trends heraus, zu welcher Tageszeit das Tanken tendenziell günstiger ist und ab wann man mit höheren Preisen rechnen muss. Die Preise an den Tankstellen insgesamt sanken jedoch kaum. Das zweite Paket enthielt den sogenannten Tankrabatt, von dem mittlerweile auch der Kanzler selbst sagt, dieser funktioniere nur „so leidlich“. Zwar sind die Treibstoffpreise gegenüber den Spitzen im April gesunken. Sie bleiben dennoch weiterhin in erheblichem Maße über dem Vorkrisenniveau.
Wenig Gegenliebe für 1.000-Euro-Entlastungsprämie
Ein weiteres Element des zweiten Entlastungspakets steht voraussichtlich vor dem Aus, bevor es überhaupt Platz greifen konnte. Es wird erwartet, dass die Koalition am Dienstagabend offiziell die sogenannte Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro beerdigen wird, die am Freitag im Bundesrat gescheitert war. Allerdings könnte die Bundesregierung auch noch versuchen, den Vermittlungsausschuss ins Spiel bringen.
Der Vorstoß war nicht nur in den Ländern auf erheblichen Widerstand gestoßen. Sie und die Kommunen hätten die dadurch bedingten Steuerausfälle allein tragen müssen, so der Tenor. Demgegenüber hätte sich der Bund über die Erhöhung der Tabaksteuer selbst dafür schadlos gehalten. Dies wollten die Länder – inklusive der von CDU und CSU regierten – nicht hinnehmen. Nur das Saarland, Bremen, Hamburg und Niedersachsen stimmten für die Prämie.
Die Bundesregierung wollte Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten einmalig bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszubezahlen. Dies hätte Arbeitnehmern, die unter den hohen Energiekosten leiden, Erleichterung bringen sollen. In der Wirtschaft stieß das Modell auf breite Ablehnung. Dort sah man weitere Belastungen für Arbeitgeber und warf dem Bund vor, die eigene Verantwortung, Bürger zu entlasten, auf die Unternehmen abzuschieben. CSU-Chef Markus Söder erklärte nun im Vorfeld des Koalitionsausschusses, die Prämie sei „vom Tisch“.
DIHK warnt vor weiterer Belastung der Leistungsträger
Es spricht viel dafür, dass mögliche andere Optionen für kurzfristige Entlastungen Thema des Koalitionsausschusses sein werden. Als solche gelten eine Erhöhung der Pendlerpauschale, eine allgemeine Senkung der Stromsteuer, Direktzahlungen oder eine Verlängerung oder Anpassung des Tankrabatts.
Mittelfristig strebt die Bundesregierung eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen über eine Einkommenssteuerreform an. Diese soll bereits zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Aber auch hier prallen zum Teil deutlich unterschiedliche Positionen der Koalitionspartner aufeinander – und in der Wirtschaft breitet sich Argwohn aus.
Die SPD will die Entlastungen über höhere Spitzensteuern finanzieren. Auch in Teilen der Union gibt es dafür grundsätzliche Bereitschaft. Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Helena Melnikov, warnt gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ vor einer zusätzlichen Belastung für Mittelstand und Leistungsträger.
Stromsteuersenkung für alle aus KTF finanzieren?
Stattdessen mahnte sie eine Vorverlegung der Unternehmenssteuerreform auf 2027 und eine schnellere Senkung der Körperschaftssteuer an. Der Bund wollte diese von 15 auf 10 Prozent senken – allerdings frühestens im Jahr 2028. Melnikov erklärte, dieser Schritt würde den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.
Die Verbandsfunktionärin schlug vor, die Stromsteuer für alle zu senken – statt wie bisher nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Dies wäre ein Beitrag zu Wachstum und Klimaschutz:
„Als Bundessteuer wären die Länder davon nicht betroffen. Die Steuerausfälle könnten aus dem Klima- und Transformationsfonds gegenfinanziert werden, ohne den Bundeshaushalt zu belasten.“
Die Koalition hatte bereits im Koalitionsvertrag versprochen, eine dauerhafte Entlastung für Verbraucher und Unternehmen um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde beim Strompreis zu schaffen. Dafür sollte unter anderem die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß sinken. Bis dato hat das Kabinett diese Maßnahme jedoch nicht für alle Stromkunden umgesetzt. Stattdessen hatte man den Bundeszuschuss zur Senkung der Netzentgelte beschlossen.
Koalitionsausschuss wird auch über Steuerschätzung reden müssen
Es steht noch nicht fest, welche Themen sonst noch zur Sprache kommen werden – und wo Ergebnisse erzielt werden können. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf drängte auf „schnellstmögliche“ Reformen. Die Regierung brauche „sichtbare Erfolge nach mehreren Rückschlägen“.
Arbeitgeberverbands-Geschäftsführer Steffen Kampeter forderte vor allem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas dazu auf, einen Entwurf zur Stabilisierung der Rentenversicherung vorzulegen – „ohne Arbeit weiter zu verteuern“. Auch die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes müsse „jetzt schnell kommen“.
Zudem brachte Klingbeil am Vorabend auf dem Bundeskongress des deutschen Gewerkschaftsbundes auch die Erbschaftssteuer wieder ins Spiel, die bei der Union bereits im Februar auf klare Ablehnung gestoßen war. Auch Sprach sich der Finanzminister für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes aus. Die Union steht auch dieser Position gespalten Gegenüber.
Neben den bisher wenig erfolgreichen Entlastungspaketen und den schlechten Umfragewerten steht die Koalition vor einem weiteren Problem. Die jüngste Steuerschätzung hat für die Jahre 2026 und 2027 jeweils knapp 18 Milliarden Euro weniger Einnahmen als bei der vorangegangenen Schätzung ergeben. Auch das wird am Dienstagabend im Kanzleramt zur Sprache kommen.