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Steuern, Rente, Pflege: Koalitionsausschuss ringt um großes Reformpaket


In Kürze:

  • Die Koalition berät über ein umfassendes Reformpaket mit Steuer-, Renten- und Arbeitsmarktreformen.
  • Größter Streitpunkt bleibt die Finanzierung der geplanten Steuerentlastungen ab 2027.
  • Auch bei Arbeitszeit, Pflege und Gesundheit bestehen noch offene Fragen zwischen Union und SPD.
  • Ziel ist eine Einigung möglichst noch vor der parlamentarischen Sommerpause.

 
Für die Koalition in Berlin geht es ab Mittwoch, dem 1. Juli, um einen Befreiungsschlag. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen Union und SPD ein umfassendes Reformpaket auf den Weg bringen, dafür wird der Koalitionsausschuss zusammentreten. Die Verhandler wollen kein Ergebnis übers Knie brechen, sodass ein Abschluss bereits am Mittwoch oder in der Nacht zum Donnerstag nicht garantiert ist. In einigen Bereichen bestehen weiterhin erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern.
Mehrere Themen hatten die Koalitionsspitzen in den vergangenen Monaten beschäftigt. Nun hofft man auf einen Durchbruch.

Steuerreform

Zu den heikelsten Aufgaben der Koalition gehört eine Steuerreform. Ab dem 1. Januar 2027 will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlasten. Die Union unterstützt dieses Vorhaben. Klingbeil soll dem Koalitionsausschuss zwei Pakete vorlegen – mit Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe.
Ein Paket umfasst rund 28 Milliarden Euro und soll jährliche Entlastungen von etwa 800 bis 900 Euro bei Einkommen zwischen 40.000 und 60.000 Euro ermöglichen. Die Steuerentlastung würde bei Singles bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 140.000 Euro greifen.
Ein kleineres Paket würde Entlastungen von rund 17 Milliarden Euro umfassen und nur bis zu einem Einkommen von etwa 115.000 Euro wirken. Zudem wären die Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen etwa halb so hoch. In beiden Varianten soll der Grundfreibetrag steigen – von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 oder 13.084 Euro.
Der zentrale Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern bleibt die Gegenfinanzierung. Neue Schulden schließt Klingbeil aus, sodass andere Wege gefunden werden müssen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Die SPD will dabei vor allem Besserverdienende stärker belasten, etwa über einen höheren Spitzensteuersatz und eine Anhebung der Reichensteuer.
Teile der Partei fordern zusätzlich eine Vermögensteuer oder Änderungen bei der Erbschaftsteuer; dafür wurde unter anderem das Konzept eines „Lebensfreibetrages“ vorgeschlagen. Weitere Optionen wären eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, Subventionskürzungen oder zusätzliche Einsparungen im Haushalt.
Die Entschlossenheit, eine Lösung zu finden, ist vorhanden. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte im Vorfeld, man wolle ein „großes Paket“ schnüren. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese erklärte gegenüber der „Rheinischen Post“, man wolle „bei zentralen Themen über die Ziellinie kommen“.
Innerhalb der SPD gibt es zudem Druck von Abgeordneten, die eine stärkere Besteuerung hoher Vermögen bis hin zu einer einmaligen Vermögensabgabe fordern. Dies entspreche auch den Erwartungen der Wählerschaft, heißt es in einem Impulspapier mehrerer SPD-Abgeordneter.
Die Union lehnt das „FairErben“-Konzept der SPD ab und spricht sich gegen Verschärfungen bei der Erbschaftsteuer sowie gegen zusätzliche Vermögensabgaben aus. Zuletzt hatte Generalsekretär Carsten Linnemann jedoch eine Ausweitung der Spitzen- oder Reichensteuer nicht ausgeschlossen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte eine „Glättung“ des Spitzensteuersatzes ebenso wenig ausgeschlossen wie eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die möglicherweise ohnehin vom Bundesverfassungsgericht gefordert werden könnte. Insgesamt will die Union jedoch vermeiden, dass das Steuerpaket als Umverteilungsmaßnahme wahrgenommen wird; im Vordergrund sollen Entlastung und Wachstumsimpulse stehen.

Änderungen bei der Arbeitszeit

Ein weiteres Thema, dem sich der Koalitionsausschuss widmen wird, ist die Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag ist eine Flexibilisierung in diesem Bereich vereinbart. Die bisherige Regelung mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.
Die Gruppe um Annika Klose hat in ihrem Reform-Impulspapier jedoch eine Absage erteilt, die „zu längeren Arbeitszeiten, einer Abschwächung des Kündigungsschutzes, Einschränkungen des Streikrechts oder der Einführung von Karenztagen im Krankheitsfall“ führen würden. Die Union hatte entsprechende Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung ebenfalls ins Spiel gebracht. Auch aus den Gewerkschaften kamen erhebliche Vorbehalte gegen die geplanten Liberalisierungen im Arbeitsrecht.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hatte auf dem DGB-Bundeskongress im Mai ebenfalls erklärt, die SPD hätte das Thema „gar nicht erst anfassen“ wollen. Der Koalitionsvertrag sehe jedoch eine solche Liberalisierung vor. Deshalb hat Bas in ihrem Entwurf längere tägliche Arbeitszeiten von Regelungen in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abhängig gemacht. Zudem will sie möglichem Missbrauch durch eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung entgegenwirken.

Rente

Bei der Rente haben Merz und Bas angekündigt, die in der Vorwoche vorgelegten Reformvorschläge der Rentenkommission ohne wesentliche Änderungen umsetzen zu wollen. Kritik kommt aus einigen SPD-Landesverbänden, unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Sie stößt sich vor allem an der geplanten Abschaffung der vorzeitigen abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieses System soll nach den Vorschlägen der Kommission durch regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und eine individuelle Frühverrentung im Bedarfsfall ersetzt werden.
Das Umlagesystem soll um eine kapitalgedeckte Zusatzsäule ergänzt werden. Zudem soll das Renteneintrittsalter ab 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies würde möglicherweise bis zur Jahrhundertwende eine „Rente mit 70“ bedeuten. In der Koalition herrscht grundsätzlich Konsens über die Umsetzung der Vorschläge zum Rentensystem. Ministerin Bas erklärte, das Paket sei als „Gesamtkunstwerk“ konzipiert und werde als solches umgesetzt. Es werde „kein Rosinenpicken“ geben.

Gesundheit und Pflege

In den Bereichen Gesundheit und Pflege gibt es teilweise noch Gesprächsbedarf. Das geplante Spargesetz zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist jedoch bereits im Bundestag. Hier geht es in erster Linie darum, die erforderliche Parlamentsmehrheit für dessen Beschluss noch vor der Sommerpause sicherzustellen. Ziel des Vorhabens ist es, die Beiträge stabil zu halten.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte vor einer möglichen Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 44 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt. Schon im kommenden Jahr drohe ein Defizit von 19 Milliarden Euro.
Warken betonte, die Koalition wolle sich am Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ orientieren. Der Bund würde die Kassen perspektivisch entlasten, etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern. Diese sind derzeit als versicherungsfremde Leistungen von den Versicherten zu tragen. Die SPD wird den Entwurf laut Gesundheitssprecher Christos Pantazis mittragen, allerdings werde man darauf achten, dass die Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt werde.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem höhere Abschläge für die Pharmaindustrie, höhere Selbstbehalte beim Zahnersatz, die Mitversicherung des Ehepartners nur noch gegen einen Zusatzbeitrag sowie Einschnitte bei Sondervergütungen für Ärzte und Kliniken. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeld.
Vor erheblichen Herausforderungen steht die Koalition auch im Bereich der Pflege, wo der von den Betroffenen zu tragenden Eigenanteil bereits seit Längerem steigt. Im Koalitionsvertrag ist zwar das Ziel einer Begrenzung vorgesehen, allerdings deutet wenig darauf hin, dass dies angesichts der Kostenentwicklung realistisch ist.
Die Bundesregierung strebt das sogenannte Pflegeneuordnungsgesetz an. Dieses soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Leistungen neu ordnen. Statt eines Ausbaus stehen dabei Einsparungen auf dem Programm. Um die Einnahmen zu erhöhen, will man die Beitragsbemessungsgrenze erhöhen – wie auch den Beitrag für Kinderlose. Darüber hinaus fasst der Bund einen Mechanismus ins Auge, der die regulären Pflegeleistungen jährlich an die Inflation anpasst.
Aber auch der Zugang zu Pflegeleistungen als solcher könnte künftiger schwieriger werden. So ist angedacht, die Voraussetzungen für die Erlangung von Pflegegraden zu verschärfen. Sozialverbände wie der VdK oder Dienste wie die AWO warnen deshalb bereits jetzt vor möglichen Nachteilen für zehntausende potenziell Pflegebedürftige. Auch die Rentenversicherungsbeiträge, die von den Pflegekassen für pflegende Angehörige übernommen werden, könnten sinken. Zudem stehen zeitlich gestaffelte oder reduzierte Auszahlungen beim Pflegegeld und bei den Entlastungsbeiträgen zur Debatte.

Bürokratie

Beide Koalitionspartner haben bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, wirksame Maßnahmen zu treffen, um die Wirtschaft vom Wachstumshemmnis Bürokratie zu entlasten. Dies soll unter anderem durch weniger Berichtspflichten sowie schnellere Planungs- und einfachere Genehmigungsverfahren erreicht werden. Zudem sollen weitere Behördengänge digitalisiert werden. Hier besteht weitgehender Konsens, allerdings stammt ein erheblicher Teil der Vorgaben aus Brüssel. Die Bundesregierung kann entsprechend nur eingeschränkt selbst handeln und ist darauf angewiesen, in Brüssel erfolgreich Einfluss zu nehmen.
Ob und inwieweit im Koalitionsausschuss noch weitere Themen zur Sprache kommen, wird sich zeigen. Von der Zukunft des BAföG bis zur Änderung des Wahlrechts besteht in mehreren Bereichen Gesprächsbedarf. Die SPD fordert hier beispielsweise Parität, was in der Union auf Ablehnung stößt.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Lindner würde Rentenpaket nicht unterschreiben

Der frühere Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) würde das Gesetzespaket, bestehend aus allen 33 Empfehlungen der Rentenkommission, nicht unterschreiben. Das sagte er dem „Tagesspiegel“.
„Nein, das Ergebnis der Kommission würde ich mir nicht einfach so zu eigen machen“, sagte Lindner. Er kritisiert vor allem die Einbeziehung der Selbstständigen und die Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge durch die Kapitalrente.
Die Einbeziehung der Selbstständigen in die gesetzliche Rente werde das Demografieproblem nicht lösen, sondern verschärfen, sagte der ehemalige FDP-Vorsitzende. Zwar komme kurzfristig mehr Geld ins System, später würden aber Anwartschaften fällig.
Anders als Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hält Lindner das Rentenpaket daher auch nicht für ein „Gesamtkunstwerk“. Er würde nicht von einem Kunstwerk sprechen, sagte er. Es sei „ein gutes Werkstück“.
Aus seiner Sicht enthält der Vorschlag der Alterssicherungskommission neben einigen Rückschritten aber auch Impulse für mehr Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Er sei gespannt, was davon am Ende des politischen Prozesses stehen werde, sagte Lindner dem „Tagesspiegel“.
Nun wünsche er Freude und Fortune, daraus eine echte Rentenreform zu machen. Ihn selbst reizt die Aufgabe nicht. „Jetzt widme ich mich neuen, spannenden Aufgaben, die mich intellektuell herausfordern.“ (dts/red)
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DEHOGA kündigt Widerstand gegen die Abschaffung von Minijobs an

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kündigt Widerstand gegen die geplante Abschaffung der Minijobs an. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgabe). Hintergrund sind die Empfehlungen der Rentenkommission zu möglichen Reformen der Altersvorsorge, die unter anderem die Abschaffung der Minijobs vorsehen.
Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke sagte den Funke-Zeitungen: „Wir werden mit aller Kraft für den Erhalt der Minijobs kämpfen.“

Hotellerie und Gastronomie auf Minijobs angewiesen

In der Branche arbeite die Hälfte aller Beschäftigten auf Minijob-Basis, das seien 1,1 Millionen Menschen. Sie sicherten insbesondere Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonale Spitzen. „Es ist nicht möglich, dieses Angebot ohne unsere Minijobber aufrechtzuerhalten“, so Schimke.
Sie stellte zudem klar, Minijobs seien bereits heute grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Arbeitgeber zahlten schon heute einen pauschalen Rentenbeitrag von 15 Prozent, zusätzlich zum Krankenversicherungsbeitrag von 13 Prozent.
„Es gibt also keine Versorgungslücke, wie behauptet“, sagte sie. Es sei Aufgabe der Politik, „weitsichtige, praxistaugliche und tragfähige Entscheidungen zu treffen, die Beschäftigung nicht gefährden, sondern fördern“.
Die Kommission hatte am Dienstag ihre Empfehlungen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) übergeben. Beide kündigten nach dem einstimmigen Beschluss der Kommission an, die 33 Empfehlungen auch umzusetzen. (dts/red)
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Großer Umbau der Altersvorsorge: Wer von den Rentenplänen profitiert

 

In Kürze:

  • Rentenkommission legt 33 Empfehlungen für einen grundlegenden Umbau des Rentensystems vor.
  • Verpflichtende Kapitalrente soll langfristig das Rentenniveau von 48 auf etwa 50 Prozent anheben.
  • Renteneintrittsalter soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden.
  • Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll entfallen.
  • Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen künftig verpflichtend einzahlen.

 
Der lang erwartete Bericht der 13-köpfigen Rentenkommission der Bundesregierung liegt vor. In der Nacht zum Donnerstag, dem 18. Juni, einigte sich die Kommission auf eine Liste von 33 Empfehlungen. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte bei der Vorstellung des Berichts am Dienstag, dem 23. Juni, dass innerhalb der Koalition Konsens über die Umsetzung des Gesamtpakets bestehe. Ziel sei eine umfassende Reform statt fortlaufender kleinerer Korrekturen. Auch die jüngere Generation solle sich „dauerhaft auf ihre Rente verlassen können“.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte ebenfalls, dass bei den Vorschlägen „alles ineinandergreife“. Daher signalisiert auch sie, dass die SPD das Paket als die bessere Alternative zum Nichtstun betrachtet, das lediglich steigende Beiträge und ein sinkendes Rentenniveau zur Folge hätte. Im Vorfeld hatte sie eine eins-zu-eins-Umsetzung davon abhängig gemacht, dass die Empfehlungen einstimmig beschlossen werden. Laut AFP war dies jedoch nicht der Fall. In der Pressekonferenz betonte Bas dennoch, man werde das Gesamtpaket trotz notwendiger Diskussionen über einzelne Details nicht wieder aufschnüren: „Es ist ein Gesamtkunstwerk, es gibt kein Rosinenpicken.“

Kapitalrente markiert das Ende des reinen Umlagesystems

Zu den besonders weitreichenden Reformvorhaben gehört die von der Kommission empfohlene gesetzliche Kapitalrente. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzsäule innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierfür sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden, auf die schrittweise ein wachsender Anteil des Bruttolohns eingezahlt und am Kapitalmarkt angelegt wird.
Dieser Anteil soll stufenweise bis auf zwei Prozent des Bruttolohns ab dem Jahr 2031 ansteigen. Finanziert werden soll er paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Damit würde das bisherige reine Umlageverfahren, bei dem die Erwerbstätigen die laufenden Rentenzahlungen finanzieren, teilweise ergänzt. Vergleichbare Modelle existieren bereits in Ländern wie Schweden.
Kurzfristig ist damit zu rechnen, dass die Beiträge zur Rentenversicherung steigen und somit eine zusätzliche Belastung für Beschäftigte und Unternehmen entsteht. Langfristig soll die Kapitalrente jedoch dazu beitragen, das Rentenniveau wieder anzuheben. Nach Berechnungen der Rentenkommission könnte es auf rund 50 Prozent steigen. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Das bedeutet, dass Versicherte nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsentgelt eine Rente in Höhe von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsentgelts in Deutschland als Nettowert vor Steuern erhalten.

Rentenkommission: „Rente mit 70“ ab Ende des Jahrhunderts geplant

Details dazu, für wen die Regelung ab wann gelten wird, müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Für jüngere und mittlere Jahrgänge bietet die Kapitalrente die Chance, von langfristigen Entwicklungen an den Kapitalmärkten zu profitieren. Gleiches gilt für Menschen ohne betriebliche oder private Altersvorsorge sowie für ostdeutsche Arbeitnehmer, bei denen zusätzliche Vorsorge bislang weniger verbreitet ist.
Gleichzeitig würde die geplante Neuregelung aktive Beitragszahler zusätzlich belasten, da sie die neuen Beiträge mitfinanzieren müssten. Arbeitnehmer, die kurz vor dem Ruhestand stehen und nur noch über kurze Ansparzeiten verfügen, könnten hingegen kaum von den langfristigen Erträgen der Kapitalmärkte profitieren. Um mögliche verfassungsrechtliche Probleme zu vermeiden, ist davon auszugehen, dass die Koalition entsprechende Übergangsregelungen schaffen wird.
Ein weiterer zentraler Punkt des Berichts der Rentenkommission ist die faktische „Rente mit 70“, die in dieser Form allerdings erst gegen Ende des Jahrhunderts erreicht würde. Ab 2031 soll die Regelaltersgrenze schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Vorgesehen ist ein 2:1-Modell: Zwei Drittel der hinzugewonnenen Lebenszeit würden der Erwerbsphase zugerechnet, ein Drittel der Rentenphase.

Keine generelle abschlagsfreie Rente mehr nach 45 Beitragsjahren

Der Kalkulation der Rentenkommission zufolge würde die Regelaltersgrenze bis 2041 zunächst auf 67,5 Jahre steigen. Die Kommission hält diesen Schritt für erforderlich, um zu verhindern, dass die steigende Lebenserwartung vollständig zulasten der Beitragszahler geht. Die Rentenbezugsdauer würde auch in diesem Modell weiter zunehmen. Gleichzeitig stünden Erwerbstätige länger für die Finanzierung des Systems zur Verfügung. Dadurch sollen die Belastungen zwischen den Generationen gerechter verteilt werden.
Für die Rentenkasse und die Beitragszahler würde eine längere Lebensarbeitszeit eine finanzielle Entlastung bedeuten. Dem stünde jedoch eine potenziell höhere Belastung bestimmter Bevölkerungsgruppen gegenüber. So können erfahrungsgemäß nicht alle Berufsgruppen gleichermaßen lange oder überhaupt länger arbeiten. Für Menschen mit geringerer Lebenserwartung sowie für Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen könnte die Entwicklung eine erhebliche Belastung darstellen. Viele von ihnen haben bereits heute Schwierigkeiten, das reguläre Rentenalter zu erreichen.
Hinzu kommt, dass die landläufig als „Rente mit 63“ bezeichnete abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte wegfallen soll. Die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, bestand für alle vor 1953 Geborenen. Diese Jahrgänge befinden sich inzwischen jedoch weitgehend im Ruhestand.

Rentenkommission will generelles System durch individuelle Optionen ersetzen

Das früheste Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wurde für spätere Jahrgänge schrittweise angehoben. Für ab 1964 Geborene besteht die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Unverändert möglich war bislang die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren ab dem vollendeten 63. Lebensjahr – allerdings mit Abschlägen. Diese Altersgrenze soll nun auf 64 Jahre steigen.
Während die Altersrente für langjährig Versicherte häufig von Personen mit vergleichsweise stabilen Erwerbsbiografien genutzt wird, sollte die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ursprünglich insbesondere körperlich stark belasteten Arbeitnehmern zugutekommen. Die Kommission geht jedoch davon aus, dass inzwischen nicht mehr überwiegend diese Beschäftigtengruppen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
Künftig sollen auch sehr lange Erwerbsbiografien grundsätzlich keinen Anspruch auf einen früheren Renteneintritt mehr begründen. An die Stelle der bisherigen pauschalen Regelung zur abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte soll ein stärker an der individuellen Lebens- und Erwerbssituation orientierter Ansatz treten.

Perspektivisch sollen auch Selbstständige gesetzlich rentenversichert sein

So soll Menschen aus rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, ein vereinfachter Zugang zur regulären Altersrente ermöglicht werden. Diese Einstufung soll dauerhaft gelten; eine Verpflichtung zu beruflichen Neuorientierungen oder Anpassungsqualifizierungen wäre in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen. Zudem sollen ab dem 45. Lebensjahr regelmäßige Gesundheitschecks eingeführt und mit verbesserten Rehabilitationsangeboten verknüpft werden.
Eine weitere weitreichende Neuerung im deutschen Rentensystem betrifft die Selbstständigen. Die Reform soll sowohl für bislang nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasste Selbstständige als auch insbesondere für Neugründer gelten. Für bereits bestehende Selbstständige sieht das Konzept der Rentenkommission jedoch eine Opt-out-Klausel vor.
Bislang ist nur ein begrenzter Teil der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Dazu zählen beispielsweise Künstler und Publizisten, für die eine Versicherungspflicht über die Künstlersozialkasse besteht. Angehörige freier Berufe sind in der Regel über berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Alle übrigen Selbstständigen müssen ihre Altersvorsorge eigenständig organisieren, etwa durch private Vorsorgeformen oder die staatlich geförderte Rürup-Rente.

Einbeziehung von Beamten gilt kurzfristig als zu kompliziert

Neben neu gegründeten Selbstständigen sollen künftig auch Parlamentsabgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas spricht in diesem Zusammenhang von einem „Schritt zur Erwerbstätigenversicherung“. Die von ihr bevorzugte Einbeziehung von Beamten ist jedoch vorerst nicht vorgesehen.
Auch die Rentenkommission empfiehlt zunächst lediglich eine „wirkungsgleiche“ Übertragung der vorgeschlagenen Reformen auf Beamte. Diese sollen damit bis auf Weiteres nicht in das gesetzliche Rentensystem integriert werden. Eine solche Reform könnte zwar für mehr Gleichbehandlung sorgen und die Finanzierungsbasis verbreitern. Zugleich wäre ein derartiger Systemwechsel jedoch mit erheblichen Kosten, rechtlichen Herausforderungen und einem langen Umsetzungszeitraum verbunden.
Die zu erwartenden Übergangskosten wären insbesondere für die Länderhaushalte beträchtlich. Vor allem Anpassungs- und Angleichungsmaßnahmen würden hohe finanzielle Belastungen verursachen. Dem stünde lediglich eine begrenzte und kurzfristige Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber.

Ende der Minijobs – Risiko für Gründungen und Beschäftigung?

Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen sowie für Berufsgruppen, die ihre Altersvorsorge bislang flexibel gestalten konnten, könnten die geplanten Reformen eine erhebliche zusätzliche Belastung bedeuten. Hinzu kommt, dass der Sonderstatus von Mini- und Midijobs entfallen soll. Künftig sollen lediglich Ferienjobs von Schülern von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen bleiben.
Die Rentenkommission erhofft sich davon insbesondere, mehr Frauen und bisher geringfügig Beschäftigte in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen. Dadurch sollen Fehlanreize am Arbeitsmarkt reduziert und das Risiko von Altersarmut verringert werden.
Kritiker verweisen jedoch darauf, dass das Maßnahmenpaket auch negative Beschäftigungseffekte haben könnte. So könnten potenzielle Unternehmer etwa darauf verzichten, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen oder ein Unternehmen überhaupt zu gründen. Gerade in Familienbetrieben, bei Existenzgründern und in kleinen Unternehmen spielen die Flexibilität und die geringen bürokratischen Hürden von Minijobs häufig eine wichtige Rolle. Auch bei Hausfrauen, Rentnern und Studierenden erfreuen sich diese Beschäftigungsformen großer Beliebtheit.

Akzeptanz in den Fraktionen noch ungewiss

Mit ihren Vorschlägen verfolgt die Rentenkommission vor allem drei Ziele: die langfristige Sicherung der Rentenfinanzierung, die Stabilisierung des Rentenniveaus sowie eine Neuverteilung der Lasten zwischen den Generationen.
Dem steht ein tiefgreifender Umbau des bisherigen Systems gegenüber. Ob Friedrich Merz und Bärbel Bas die Koalitionsfraktionen hinter sich vereinen können, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
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23. Juni: 33 Vorschläge zur Rentenreform | Kommunen senden Hilferuf | Gutes Deutsch im Schwimmbad

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33 Vorschläge zur Rentenreform

Die Rentenkommission hat heute ihre 33 Reformvorschläge an die Bundesregierung übergeben. Kanzler Friedrich Merz will das Gesamtkonzept vollständig übernehmen. Am 1. Juli sollen die Koalitionsspitzen darüber beraten. Die Entscheidung über die Umsetzung soll im zweiten Halbjahr fallen. Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas betonen, die vorgeschlagenen Maßnahmen seien alternativlos.

Kommunen senden Hilferuf

Den deutschen Städten und Landkreisen droht der Kollaps. Bis 2029 werden Defizite von fast 120 Milliarden Euro erwartet. Bereits jetzt sind Schulen, Kitas, Straßen und soziale Angebote von Sparmaßnahmen betroffen. Achim Brötel, der Präsident der Kommunalen Spitzenverbände, warnt vor dem Verlust des Vertrauens in den Staat. Die Verbände fordern 30 Mrd. Euro Soforthilfe.

Gutes Deutsch im Schwimmbad

Nur noch mit ausreichenden Deutschkenntnissen ins Freibad: Das Heidebad in Sachsen-Anhalt hat diese Regelung beschlossen. Die Betreiber verweisen auf Sicherheitsgründe. Badegäste müssten die Anweisungen der Schwimmmeister verstehen und die Regeln am und im Wasser kennen. Erst am Wochenende musste dort ein Kleinkind aus einem mehrere Meter tiefen Becken gerettet werden.

Fauci vorgeladen

Der US-Senat hat den Immunologen Anthony Fauci vorgeladen. Neue Dokumente werfen Fragen zu seinen Aussagen während der Corona-Pandemie auf. Im Mittelpunkt stehen der mögliche Laborursprung des COVID-19-Virus, Kontakte zu Geheimdiensten sowie US-finanzierte Forschungsprojekte am Wuhan Institute of Virology in China. Einer vorherigen freiwilligen Einladung zur Anhörung war er nicht gefolgt.

Weiterer Buckelwal vor Dänemark

Nach dem verendeten Buckelwal „Timmy” wurde vor der dänischen Küste erneut ein Exemplar dieser Art gesichtet. Eine Touristenführerin filmte das Tier in der Meerenge Kleiner Belt von einer Brücke aus. Ein Walexperte bestätigte, dass es sich um einen Buckelwal handelt. Die Sichtungen sind auf wachsende Bestände im Nordatlantik zurückzuführen.
 
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19. Juni: Fauci-Akten und COVID-Ursprung | Rekorddefizite | EU-Ratspräsident unter Druck

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Fauci-Akten und COVID-Ursprung

Die scheidende US-Geheimdienstchefin Tulsi Gabbard hat brisante Dokumente veröffentlicht. Diese legen dem Immunologen Anthony Fauci eine Rolle bei der Finanzierung von Forschung in einem chinesischen Labor nahe, das mit dem Ursprung des COVID-19-Virus in Verbindung steht. Zudem wirft Gabbard Fauci Vertuschung und Falschaussagen vor. Die Vorwürfe wurden noch nicht unabhängig überprüft.

EU-Ratspräsident unter Druck

Mehrere EU-Staaten fühlen sich durch die nicht abgestimmten Kontaktaufnahmen von EU-Ratspräsident António Costa mit dem Kreml übergangen. In den letzten zwei Wochen hat sein Büro zweimal Spitzenbeamte in Moskau kontaktiert. Das Ziel dabei war, diplomatische Kanäle für Verhandlungen zur Beendigung des Ukrainekrieges zu eröffnen.

Streit in Koalition

Ein Referentenentwurf des Arbeitsministeriums unter Leitung von Bärbel Bas hat in der Koalition für Streit gesorgt. Demnach sollten nur Betriebe mit Tarifvertrag die Möglichkeit erhalten, von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen. Laut CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann entspreche dies jedoch nicht dem Koalitionsvertrag und könne daher keine Verhandlungsgrundlage sein.

Rekorddefizite

Mit knapp 32 Milliarden Euro haben die Kommunen in Deutschland im Jahr 2025 das höchste Defizit ihrer Geschichte verzeichnet. Hauptursachen hierfür sind steigende Sozial- und Personalkosten sowie geringere Einnahmen. Die Bertelsmann-Stiftung warnt vor einem weiteren Verfall der kommunalen Infrastruktur, insbesondere bei Straßen und Schulen.

US-Iran-Verhandlungen verschoben

Die Gespräche zum US-Iran-Abkommen verzögern sich. US-Vizepräsident JD Vance hat seine Reise in die Schweiz verschoben. Die vereinbarte 60-Tage-Frist für die Verhandlungen hat jedoch bereits begonnen. Laut Vance sollen Sanktionen gegen den Iran erst nach erfolgreichen Verhandlungen, unter anderem über die Nuklearfrage, gelockert werden.
 
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Reformüberblick bei Haushaltsplänen für 2027: Was auf die Bürger zukommt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhere Beitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
  • Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.

 
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.

Gesundheit

Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.

Pflege

Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.

Rente

Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.

Steuern

Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.

Weitere Bereiche

Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.
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2. Juni: Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“ | Chips aus Sachsen | EU verschärft Asylregeln

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Bärbel Bas: „Personifiziertes Feindbild“

Arbeitsministerin Bärbel Bas spricht sich erneut für ein einheitliches Rentensystem im Rahmen einer Bürgerversicherung aus. Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt sie ab. Auch Sonderregelungen für Beamte stellt sie infrage. Zugleich berichtet Bas von persönlichen Angriffen und Hassnachrichten. Sie sagt, sie sei für manche Menschen durch ihren Einsatz für sozialen Ausgleich zu einem „personifizierten Feindbild“ geworden.

Chips aus Sachsen

Der Halbleiterstandort Sachsen zählt mittlerweile zu den wichtigsten Mikroelektronik-Standorten Europas. Das sagt Bundeskanzler Merz beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum im brandenburgischen Bad Saarow. Demnach stammt bereits jeder dritte in Europa produzierte Chip aus Sachsen.

Kubicki-Effekt

Die FDP erreicht nach der Wahl des neuen Parteichefs Wolfgang Kubicki in einer Sonntagsumfrage wieder 5 Prozent. Mit Ausnahme des BSW, das nur auf 2 Prozent kommt, verbessern sich laut dem Forschungsinstitut alle Oppositionsparteien aufgrund der Unzufriedenheit mit der Regierungskoalition. Die Union fällt hingegen auf 24 Prozent, die SPD auf 11 Prozent.

EU verschärft Asylregeln

In der Europäischen Union tritt am 12. Juni das Gemeinsame Europäische Asylsystem in Kraft. Die Reform schafft EU-weit einheitliche Regeln für Abschiebungen, Abschiebehaft und Wiedereinreiseverbote. Wer gegen eine Abschiebung klagt, kann nicht mehr automatisch in der EU bleiben, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Hilfsorganisationen warnen vor Einschränkungen von Grundrechten.

Ungarnchef bei Merz

Bundeskanzler Friedrich Merz hat den neuen ungarischen Ministerpräsidenten Peter Magyar in Berlin mit militärischen Ehren empfangen. Magyar kündigte an, sein Land wolle ein „ehrlicher und verlässlicher Partner“ in der EU sein. Gleichzeitig stellte er klar, dass Ungarn weiterhin keine Waffen an die Ukraine liefern und auch EU-Beitrittsgespräche vorerst blockieren werde.
 
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Bas fordert Rentensystem für alle: Beamtenprivilegien auf dem Prüfstand


In Kürze:

  • Bärbel Bas wirbt für ein gemeinsames Rentensystem, in das alle Bürger einzahlen sollen.
  • Die Ministerin lehnt eine pauschale Anhebung des Rentenalters ab und setzt stattdessen auf Reformen innerhalb des bestehenden Systems.
  • Bas berichtet von massiven persönlichen Anfeindungen und sieht dabei auch frauenfeindliche Motive.

 
Am Montag, 1.6., war Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zu Gast beim sogenannten Ständehaus-Treffen der „Rheinischen Post“ (RP) in Düsseldorf. Die Ministerin nutzte die Gelegenheit, um vor mehr als 100 geladenen Gästen RP-Chefredakteur Moritz Döbler Rede und Antwort zu stehen.
Das Treffen, das 2002 von Duisburg nach Düsseldorf verlegt wurde, fand bereits mehr als 100-mal statt. Zu den prominenten Gästen der Veranstaltung gehörten unter anderem Altkanzler Gerhard Schröder, Olaf Scholz und Angela Merkel sowie Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wie Regisseur Sönke Wortmann. Die Treffen im früheren Landesparlamentsgebäude sind als Talk-Abende mit Gala-Dinner konzipiert.

Bas wirbt für künftige Bürgerversicherung im Bereich der Rente

Ministerin Bas nutzte die Gelegenheit, um für die Politik der Regierungskoalition zu werben. Darüber hinaus sprach sie über weitere Ziele, die sie als direkt gewählte Abgeordnete für Duisburg verfolgen will. Ein besonderes Anliegen ist ihr dabei ein gemeinsames Rentensystem: „Wenn alle einzahlen, dann hätten wir mehr im Topf und der Staat muss nicht so viel zuzahlen.“
Damit stellt Bas die Sonderregelungen infrage, die für Beamte sowie einige freie Berufe wie Ärzte und Rechtsanwälte gelten. Sie räumt ein, dass diese historisch gewachsen seien und Betroffene in jungen Jahren auf Einkommen verzichtet hätten. Dennoch seien Beamtenpensionen von bis zu 70 Prozent im Vergleich zu deutlich niedrigeren gesetzlichen Renten nicht mehr darstellbar.
Die Ministerin betonte, sie halte es für sinnvoll, wenn alle Bürger in ein einheitliches System einzahlen würden. Gerade Gutverdiener profitierten derzeit von Sonderregelungen in der Rentenversicherung. Ihr sei jedoch bewusst, dass der Weg zu einer Bürgerversicherung noch weit sei. Dabei komme es nicht nur auf den Bund an: „Wir sind darauf angewiesen, dass alle Länder mitmachen. Deshalb muss man mit den Ministerpräsidenten darüber reden, wenn man das will. Und dann müssen die Länder auch Beiträge zahlen.“

Koalition hält an Rentenempfehlung fest

Eine pauschale Anhebung des Rentenalters lehnt Bas ab, stattdessen solle es auf die Beitragsjahre ankommen. Gleichzeitig gab sie zu bedenken, dass dies zu einer ungleichen Belastung führen könne, etwa für Frauen, die wegen familiärer Sorgearbeit nicht auf ausreichende Beitragszeiten kommen.
Die Ministerin hofft, dass das Rentenniveau von 48 Prozent gehalten werden könne. Dies wäre insbesondere für die Menschen im Osten bedeutend, da diese historisch keine anderen Ansprüche hätten aufbauen können. Bas gab erneut ihrer Hoffnung auf eine einstimmige Empfehlung der Rentenkommission für ein Reformkonzept Ausdruck – diese wolle sie, sollte es sie geben, 1:1 umsetzen.
Bärbel Bas sprach auch über persönliche Angriffe und Hassnachrichten, die sie auf elektronischem Wege erreichen. Sie sei für manche aufgrund ihres Einsatzes für sozialen Ausgleich „ein personifiziertes Feindbild“ geworden. Die teilweise „sehr persönlichen“ Nachrichten reichten bis hin zu Vergewaltigungsfantasien. Die Ministerin ist sich sicher, dass hinter Angriffen dieser Art auch eine spezifisch frauenfeindliche Motivation steht.

Bas will jungen Frauen und engagierten Kommunalpolitikern Vorbild sein

Häufig komme der früheren Bürogehilfin, die sich zur Bundestagspräsidentin und nunmehr Ministerin hochgearbeitet hatte, der Gedanke, es ohne ihre exponierte Position leichter zu haben. Allerdings wolle sie engagierten Kommunalpolitikern und jungen Frauen auch ein Vorbild sein, weshalb man den Urhebern von Hassbotschaften keinen Gefallen tun dürfe: „Wir dürfen uns nicht zurückziehen und den Populisten das Feld überlassen.“
Vor allem in sozialen Medien und sogenannten Alternativportalen war die Ministerin zuletzt mehrfach unter Beschuss geraten. Auslöser war ihre Aussage in einer Fragestunde im Bundestag, es wandere „niemand in unsere Sozialsysteme“ ein. Bas verwies damit darauf, dass es rechtlich nicht möglich sei, ohne Weiteres Anspruch auf deutsche Sozialleistungen zu erwerben.
Auf Kritik, wonach es in Deutschland regelmäßig dokumentierte Fälle von teilweise organisiertem Sozialmissbrauch durch Nicht-Staatsangehörige gebe, relativierte sie ihre Aussage. In ihrer Rede vor dem DGB-Bundeskongress betonte Bas, dass sie „natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehne und auch bekämpfen“ werde.

Debatte über Assimilation und „Einheitsbraun“

Anfeindungen löste auch eine Aussage beim „Aktionstags Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai aus. In einer Rede zum UNESCO-Welttag der kulturellen Vielfalt kommentierte Bas Forderungen nach mehr kultureller Homogenität mit den Worten, man werde sich „gegen dieses sogenannte Einheitsgrau wehren, manche würden sogar sagen: Einheitsbraun“.
Bas betonte zugleich, Integration sei „keine Einbahnstraße“. Einwanderer müssten die Sprache lernen und sich einbringen, während auch die Aufnahmegesellschaft Offenheit zeigen müsse.

Kritik kommt vom Beamtenbund

Scharfe Kritik an Bas Forderung, Beamte in die Rentenversicherung einzubeziehen, kommt vom Deutschen Beamtenbund (dbb). Dessen Bundesvorsitzender Volker Geyer sprach von „populistischen Forderungen“. Es würden „hier mal wieder gezielt Vorurteile gegen Beamte geschürt und gefühlte Ungerechtigkeiten instrumentalisiert“. Zudem würde eine Einbeziehung die öffentlichen Haushalte enorm belasten.
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So teuer könnte der Rentenbeitrag werden


In Kürze:

  • Bis 2040 könnte der Rentenbeitragssatz auf 21,1 Prozent steigen.
  • Ursache sind Demografie und höhere gesetzliche Anforderungen an die Nachhaltigkeitsrücklage.
  • Die Bundesregierung hält am Rentenniveau von mindestens 48 Prozent fest.
  • Die Rentenkommission soll bis Ende Juni Reformvorschläge vorlegen.

Der Beitragssatz zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird voraussichtlich schon ab 2028 steigen – und das sogar stärker als erwartet. Zuletzt waren Prognosen von einem Anstieg des derzeitigen Satzes von 18,6 Prozent auf 19,8 Prozent ausgegangen. Nun ist in internen Papieren der DRV, die „BILD“ zitiert, die Rede von 19,9 Prozent und in weiterer Folge von 20 Prozent ab 2029.

DRV rechnet mit neuem Rekord-Beitragssatz

Gänzlich überraschend erscheint die Entwicklung nicht. Alexander Gunkel aus dem DRV-Bundesvorstand hatte diese bereits im Dezember 2024 skizziert. Damals ging dieser vor der Bundesvertreterversammlung der Rentenversicherungsträger davon aus, dass der Beitragssatz bereits 2027 oder 2028 auf knapp 20 Prozent steigen müsse.
Zum letzten Mal war der Rentenbeitragssatz 2007 gestiegen. Damals lag er bei 19,9 Prozent, 2012 sank er auf 19,6 Prozent und in den Jahren danach kontinuierlich auf das Niveau von 18,6 Prozent. Dieses gilt seit 2018. Die bislang höchsten Beitragssätze galten mit jeweils 20,3 Prozent in den Jahren 1995 und 1996.
Damit ist nach Einschätzung der DRV auch das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. In weiteren Etappen rechnet diese mit einer Steigerung auf 20,9 Prozent ab 2034. Dabei soll der Beitragssatz im Jahr 2031 bei 20,2 Prozent liegen, ein Jahr später mit 20,5 Prozent einen neuen historischen Höchstsatz erreichen und 2033 bei 20,7 Prozent liegen. Ab 2040 wird er bei 21,1 Prozent liegen – was immerhin etwas unterhalb der zuvor geltenden Prognose von 21,2 Prozent ab 2039 läge.

Nachhaltigkeitsrücklage mit der Rentenreform 2025 erhöht

Die Ursache für den absehbaren Anstieg der Beitragssätze liegt nach Darstellung der DRV nicht allein in der demografischen Entwicklung. Dazu kommen politische Entscheidungen zur finanziellen Absicherung der Rentenkasse – nicht zuletzt mit Blick auf die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage.
Deren Zweck ist es, Schwankungen zwischen Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung abzufedern. Mit der Rentenreform, die gegen Ende des Vorjahres den Bundestag passierte, hob der Gesetzgeber auch die untere Grenze dieser Reserve an. So will man eine bessere Ausstattung der Rentenkasse gewährleisten. Bislang liegt sie bei 0,2 Monatsausgaben – künftig soll sie auf 0,3 steigen. Diese Weichenstellung wollte bereits die Ampel vornehmen, was aufgrund ihres vorzeitigen Endes jedoch nicht gelang.
Aufgrund der höheren vorgeschriebenen Rücklage muss mehr Kapital in der Rentenkasse verbleiben. Dies erhöht jedoch auch den Finanzierungsbedarf. Die Folge davon sind absehbare Beitragssteigerungen. In diesem Kontext rechnet die DRV damit, dass die Rücklage spätestens 2028 unter die neue Mindestgrenze fallen wird – was ein automatisches Greifen des gesetzlichen Anpassungsmechanismus und höhere Beitragssätze auslösen werde.

DRV-Chef Gunkel: Anstieg „sehr heftig“

DRV-Vorstandschef Gunkel bezeichnete den zu erwartenden Anstieg als „sehr heftig“. Er warnte die Politik vor einer zunehmenden Belastung von Arbeitgebern und Beschäftigten. Damit illustriert er jedoch das Spannungsfeld, in dem politische Entscheidungen zur Zukunft der Rente stehen. Die Rente soll stabil bleiben, die Sozialabgaben sollen nicht auf ein wirtschaftlich nicht mehr tragbares Niveau steigen – gleichzeitig sorgt die Überalterung für immer mehr Druck auf die Finanzierung des Systems.
Die Koalition hat sich darauf festgelegt, das Rentenniveau bis mindestens 2031 bei mindestens 48 Prozent zu stabilisieren. Zugleich hat sie die Mindestrücklage erhöht und die Mütterrente ausgeweitet. Anders als frühere Rentenreformen stand dabei nicht mehr die unbedingte Einhaltung einer strikten Beitragsobergrenze im Vordergrund.
Mit großem Interesse erwartet nicht nur die Bundesregierung das Ergebnis der Arbeit der Rentenkommission. Diese soll Empfehlungen für eine grundlegende Reform des Alterssicherungssystems vorstellen. Geleitet wird sie von Ex-Arbeitsagentur-Chef Frank-Jürgen Weise und der Sozialrechtlerin Constanze Janda. In der Kommission sitzen auch Abgeordnete der Regierungsfraktionen.

Bas hofft auf einstimmige Empfehlung der Rentenkommission

De facto soll die Kommission eine erhebliche Rolle in der Entscheidungsfindung spielen. Bundessozialministerin Bärbel Bas hat angekündigt, im Fall einer einstimmigen Empfehlung keine Änderungen mehr daran vornehmen zu wollen. Gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) äußerte Bas:
„Dann werden wir das so umsetzen. Anderenfalls müssen wir in der Koalition darüber reden.“
Allerdings dürfe es dabei nicht nur um Einschnitte gehen, macht die SPD-Politikerin deutlich. Die Menschen müssten Zuversicht und die Überzeugung gewinnen, dass es „für sie einfacher und gerechter“ werde. Wer mehr leisten könne, müsse mehr Verantwortung übernehmen.
Diskutiert werden unter anderem eine längere Lebensarbeitszeit, ein höheres Renteneintrittsalter oder Änderungen bei der Rentenberechnung. Auch eine breitere Finanzierungsbasis etwa durch Einbindung zusätzlicher Bevölkerungsgruppen oder eine Aufwertung privater und betrieblicher Vorsorge stehen zur Debatte. Zuletzt gab es Gerüchte darüber, dass die Kommission eine „Rente mit 70“ als künftigen Standard empfehlen wolle. Die Kommission erklärte daraufhin jedoch, dass es noch keinerlei Festlegungen gebe.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
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IW-Chef Hüther für andere Verteilung der Arbeitszeit

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, hat die Vorzüge der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit betont.
Der Acht-Stunden-Tag sei für die Industriegesellschaft wichtig gewesen, sagte Hüther im ARD-„Morgenmagazin“.
„Wir haben heute eine sehr viel stärker dienstleistungsorientierte Wirtschaft, wir haben ganz andere Bedingungen in den Familien, wo zwei arbeiten, und damit auch ganz andere Zeitausgleiche zwischen Arbeitszeit und Freizeit, zwischen Familie und Beruf zu organisieren sind.“
Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.
Die Arbeitgeber dringen auf Deregulierung und Entlastung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Pläne ab.
Im Arbeitszeitgesetz heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.

Hüther: Es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit

Es gehe nicht darum, was ein Industriearbeiter jetzt zwölf Stunden am Stück machen könne, sondern es gehe im Kern um Bürojobs, sagte Hüther.
Mehr Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten bedeuteten auch höhere Sicherheit für Arbeitsplätze, da der wirtschaftliche Handlungsrahmen der Unternehmen leichter und besser organisierbar sei.
„Es geht ja nicht um mehr Arbeitszeit, sondern es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit, die gegebenenfalls notwendig ist.“
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte sich von der geplanten Abschaffung des Acht-Stunden-Tags distanziert.
„Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an, aber es steht im Koalitionsvertrag“, sagte Bas, die auch SPD-Chefin ist.
Auf dem Bundeskongress des DGB rief sie dazu auf, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Lösung zu finden.
Juso-Chef Philipp Türmer hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vorgeworfen, mit der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit die Bedürfnisse von Arbeitnehmern zu missachten.
Der Sozialverband Deutschland appellierte, den Rahmen für etwaige Anpassungen klar abzustecken.
Schon heute seien innerhalb des geltenden Arbeitszeitgesetzes flexible Lösungen möglich, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier einer Mitteilung zufolge. Deshalb dürfe es nicht darum gehen, Schutzstandards schrittweise auszuhöhlen.
„Niemand darf unter Druck geraten, längere Arbeitstage akzeptieren zu müssen. Die Entscheidung für flexible Modelle muss freiwillig bleiben“, betonte Engelmeier. (dpa/red)
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Nach Bas-Aussage: Das sagen die offiziellen Zahlen über Zuwanderung in Sozialsysteme


In Kürze:

  • Bundesarbeitsministerin Bas räumt die Realität von Sozialmissbrauch ein
  • Arbeitslosenquote unter allen Ausländern in Deutschland fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner
  • Der Ausländeranteil unter allen Bürgergeldempfängern lag 2025 bei 47,6 Prozent.

 
Die Debatte, inwiefern Zuwanderer in Deutschland von Sozialleistungen leben, gewinnt zunehmend an Fahrt – und könnte die Stimmung unter den Regierungsparteien weiter belasten.
Innenexperte Stephan Mayer (CSU) stellte im Gespräch mit der „BILD“ klar:
„Einwanderung in den Sozialstaat bedroht den Zusammenhalt! Fakt ist: Immer mehr Zuwanderer drängen in unser Sozialsystem – und bringen das System an die Belastungsgrenze und an den Rand des Kollapses.“
Der Bayer reagierte damit auf eine Aussage der SPD-Parteivorsitzenden und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Diese hatte in der Vorwoche auf Nachfrage des AfD-Abgeordneten René Springer im Bundestag am 6. Mai erklärt, dass „niemand“ in die deutschen Sozialsysteme einwandere.
Mayer vertrat gegenüber „BILD“ dagegen die Meinung, dass für Bedürftige „immer weniger Geld da“ sei, „weil die Falschen, die nie in das System einbezahlt haben und das nie tun werden, von uns alimentiert werden“.

Poseck: „Echte Belastung für die Gesellschaft“

Auch der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete Zuwanderung in die Sozialsysteme in der „BILD“ als eine „echte Belastung für die Gesellschaft“. Wer Sozialbetrug begehe, untergrabe das Vertrauen in den Staat und gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Sozialbetrug schadet der Allgemeinheit, belastet den Steuerzahler und entzieht denen die Mittel, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind“, sagte Poseck. Bas verschließe „offensichtlich die Augen vor der Realität“.
Inwiefern der Streit das Treffen der Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung im Bundeskanzleramt überschattet haben könnte, ist bislang nicht bekannt.

Bas spricht über Sozialmissbrauch

Wenige Stunden vor dem Treffen hatte Bas das Thema während ihrer Rede auf dem DGB-Bundeskongress noch einmal aufgegriffen. Bei der Befragung der Bundesregierung habe sie „leider zu kurz“ geantwortet, so die SPD-Chefin am Dienstag, 12. Mai, in Berlin.
Unstrittig sei, dass es „Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land“ gebe. Dieser werde auch von ihrer Partei scharf abgelehnt und bekämpft. Das sei „nur fair“ gegenüber jenen, „die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren“, argumentierte Bas ähnlich wie Poseck. Wie der SPD-Kampf gegen die illegale Ausnutzung des Sozialsystems derzeit konkret aussieht, ließ Bas offen.
Stattdessen warb sie für Verständnis für die Motive der Zuwanderer: „Es gibt viele Gründe, warum Menschen […] aus guten Gründen in unser Land kommen, weil sie vor Verfolgung, vor Krieg und Terror fliehen oder weil sie als Fachkräfte in diesem Land dringend gebraucht werden“, so Bas.
Dann schob sie einen Seitenhieb – wahrscheinlich in Richtung AfD – nach: Sie verabscheue es, „wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen“.

BA-Institut bestätigt überdurchschnittlich viele Sozialfälle unter Zuwanderern

Am 6. Mai, also am selben Tag, an dem Bas im Bundestag erklärt hatte, dass „niemand in unsere Sozialsysteme“ einwandern würde, war der jüngste Zuwanderungsmonitor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erschienen. Beim IAB handelt es sich um eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Nach einer IAB-Grafik zu den Arbeitsmarktindikatoren gehen primär die in Deutschland registrierten 1,4 Millionen Ukrainer sowie 2,1 Millionen Angehörige der wichtigsten Asylherkunftsländer deutlich seltener einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Erwerbsarbeit nach als der Durchschnitt aller gut 14 Millionen Ausländer, die in Deutschland leben.
Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Die Gruppe „Insgesamt“ bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung in Deutschland (deutsche und ausländische Staatsangehörige).

Wie das IAB auf Nachfrage von Epoch Times bestätigte, wurde die Beschäftigungsquote auf der Basis jener Bevölkerungsgruppe errechnet, deren Angehörige im Januar mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt waren. Dieses Erwerbspersonenpotenzial sei rund 53 Millionen Menschen stark. Beschäftigte ab 65 Jahren seien nicht berücksichtigt worden. Die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands liegt derzeit bei knapp 84 Millionen.

Ukrainer und Asylbewerber mit höchster Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote war mit 37,5 Prozent bei den Ukrainern am höchsten, gefolgt mit 26,7 Prozent bei Staatsangehörigen aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia.
Unter allen in Deutschland lebenden Ausländern lag dieselbe Quote im Januar bei 15,3 Prozent, bei Zugewanderten aus der EU bei 10 Prozent und im Schnitt der Gesamtbevölkerung (Gruppe „Insgesamt“) bei 7,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote unter allen Ausländern war also fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner. Flüchtlinge waren dreieinhalbmal so oft erwerbslos. Ukrainer, von denen 40 Prozent im Jahr 2023 Alleinerziehende waren, waren sogar fast fünfmal so häufig erwerbslos.
Den 1,1-Punkte-Unterschied zur offiziellen BA-Arbeitslosenstatistik vom Januar 2026 (6,6 Prozent/3,085 Millionen) erklärte das IAB damit, dass seine Berechnungen auf einer anderen „periodengleichen und eingeschränkten Bezugsgröße“ basierten. „Vereinfacht gesagt fällt aus methodischen Gründen der Nenner etwas kleiner und die entsprechende Quote damit etwas größer aus“, erklärte ein IAB-Mitarbeiter auf Epoch-Times-Anfrage. Zu Details verwies er auf den Methodenbericht der BA.
Auf Bürgergeld als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II waren im Januar mit 52,1 Prozent mehr als die Hälfte der in Deutschland angemeldeten Ukrainer, 39,6 Prozent der Menschen aus Asylherkunftsländern und 19,1 Prozent aller in Deutschland lebenden Ausländer angewiesen.
EU-Ausländer nahmen zu 8,8 Prozent SGB-II-Hilfsleistungen in Anspruch, waren also nur geringfügig bedürftiger als die Gesamtbevölkerung (8,1 Prozent).

Beschäftigungsquote bei Ukrainern und Flüchtlingen leicht gestiegen

Bei den Beschäftigungsquoten zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Während mehr als zwei Drittel des gesamten Erwerbspersonenpotenzials  (69,1 Prozent) einer abhängigen Arbeit nachgingen, waren es bei den Zugewanderten aus der EU 61,5 Prozent und unter allen Ausländern 56,7 Prozent.
Noch geringer war die Beschäftigungsquote in der Gruppe der Menschen aus Asylherkunftsländern (49,9 Prozent) und bei den Ukrainern (37 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr (Februar 2025) hat sich die Quote bei den beiden letztgenannten Gruppen allerdings um 4,1 Prozentpunkte (Asylherkunftsländer) beziehungsweise um 4,6 Punkte (Ukraine) verbessert.
Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 betrifft Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Menschen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, und Ungarn. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 bezeichnet Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Eingewanderte aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Erwerbstätige Beamte oder Selbstständige wurden in der Beschäftigungsstatistik nicht mit berücksichtigt.

Die Bundesregierung hatte geplant, Ukrainern, die nach dem 1. April 2025 einreisten, keine Bürgergeldleistungen mehr nach dem SGB II, sondern nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren.
Das entsprechende Leistungsrechtsanpassungsgesetz (BT-Drucksache 21/3539) ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Nach der ersten Lesung im Bundestag befindet es sich noch im parlamentarischen Verfahren.

2,6 Millionen Ausländer erhalten Sozialleistungen

Nach Angaben von „Statista“, basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, machten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 durchschnittlich rund 2,57 Millionen Ausländer Gebrauch von Grundsicherungsleistungen für ihren Lebensunterhalt. Darunter waren 1,87 Millionen Erwerbsfähige sowie 700.000 Nichterwerbsfähige, die Bürgergeld nach dem SGB II bekamen.
Unter allen Bürgergeldempfängern hatten Ausländer laut „Statista“ einen Anteil von 47,6 Prozent. Damit war jeder fünfte in Deutschland lebende Ausländer (20,3 Prozent) auf Sozialleistungen nach dem SGB II berechtigt.
Die Kosten für den Steuerzahler beliefen sich nach Informationen des „FOCUS“ auf 21,7 Milliarden Euro. SGB II-Empfänger, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft waren, schlugen mit 24,9 Milliarden Euro zu Buche.
Dazu kommen noch jene Personen, die Regelleistungen nach dem AsylbLG oder eine darüber hinausgehende Unterstützung erhalten. Im Jahr 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 461.000 Personen gewesen, die Asylbewerberregelleistungen erhielten.
Wenn ihr Status als Asylberechtigte, Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wird, können sie nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales grundsätzlich die gleichen Sozialleistungen wie Inländer beanspruchen.
Offizielle Zahlen zu den Gesamtkosten der Asylpolitik liegen nicht vor.
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6-Stunden-Treffen im Koalitionsausschuss: Gute Atmosphäre, wenig Ergebnisse


In Kürze:

  • Union und SPD sprachen im Koalitionsausschuss über Energiepreise und Reformen.
  • Vereinbart worden sei, die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr stabil zu halten.
  • Für den Haushalt 2027 sollen keine Rücklagen zum Füllen von Lücken genutzt werden.
  • Geeinigt wurde sich auf einen Fahrplan für die Reformprojekte.

 
Am Dienstagabend, 12. Mai, trafen sich die Spitzen von Union und SPD erstmals seit dem Treffen in der Villa Borsig vor einem Monat im Koalitionsausschuss. Im Unterschied zu jenem Krisentreffen angesichts der explodierenden Treibstoffpreise stand nun wieder ein regulärer Ausschuss auf der Tagesordnung.
Diesmal ging es vor allem darum, nach Wochen voller Streitereien wieder neues Vertrauen herzustellen. Dazu kehrte die Spitzenrunde an ihren üblichen Tagungsort zurück: ins Kanzleramt.
Geeinigt wurde sich auf einen Fahrplan für die Reformprojekte der Bundesregierung. Einzelheiten dazu wurden nach der sechsstündigen Sitzung der Spitzenrunde allerdings nicht genannt. Die Runde habe „in guter, vertrauensvoller Atmosphäre getagt“, hieß es.
Der Koalitionsausschuss sei sich „einig, dass die anstehenden Reformen abgestimmt in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden sollen“, hieß es in der Nacht zu Mittwoch aus Koalitionskreisen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Dafür sei ein „Arbeitsprozess vereinbart“ worden.

CO2-Bepreisung stabil halten

Vereinbart worden sei, die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr stabil zu halten. Der Preis pro ausgestoßener Tonne des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid soll damit weiter – wie seit Beginn dieses Jahres – in einem Korridor von 55 bis 65 Euro liegen, hieß es aus der Koalition.
Mit Blick auf den Haushalt 2027 legten sich die Koalitionäre darauf fest, keine Rücklagen in Milliardenhöhe zum Füllen von Lücken zu nutzen, wie es aus Koalitionskreisen weiter hieß. Das war aber auch schon in den Haushalts-Eckwerten so angelegt, die das Kabinett Ende April beschlossen hatte.
Unklar blieb, bis wann genau die Koalition welches der anstehenden Reformprojekte beschließen will. Auch Detailregelungen zum Bundeshaushalt 2027 – etwa zur Frage der Einsparungen oder zu Gegenfinanzierung der geplanten Einkommensteuerreform – blieben zunächst offen.
Der Druck, unter dem die Bundesregierung steht, ist seit dem Vormonat noch größer geworden. Die Umfragewerte sind katastrophal, dazu kommt der Eindruck fehlender Geschlossenheit. Während die Union der SPD vorwirft, nötige Reformen zu blockieren, kamen vor allem im Umfeld des 1. Mai scharfe Worte aus den Reihen der Sozialdemokraten – insbesondere in Richtung von Bundeskanzler Friedrich Merz.

Was wird aus der Entlastungsprämie?

Unklar blieb nach der Sitzung, was aus einem der wenigen Ergebnisse des letzten Koalitionsausschusses wird. In der Villa Borsig hatten sich Union und SPD auf zwei Maßnahmen verständigt, um die im Zuge des Irankriegs drastisch gestiegenen Energiepreise abzufedern: einen Tankrabatt von 17 Cent und die Möglichkeit, eine Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro steuerfrei an Arbeitnehmer auszuzahlen.
Die Prämie hatte der Bundesrat am Freitag überraschend gestoppt, weil der Großteil der Länder mit der Kostenverteilung nicht einverstanden ist.
Für Autofahrer brachte es etwas mehr Planungssicherheit. So kristallisierten sich Trends heraus, zu welcher Tageszeit das Tanken tendenziell günstiger ist und ab wann mit höheren Preisen zu rechnen ist. Die Preise an den Tankstellen insgesamt sanken jedoch kaum. Das erste Entlastungspaket, das die sogenannte 12-Uhr-Regel und ein schärferes Kartellrecht hervorbrachte, steigerte die Gewinnmargen der Energiekonzerne.
Das zweite Paket enthielt den sogenannten Tankrabatt, von dem selbst der Kanzler mittlerweile sagt, er funktioniere nur „so leidlich“. Zwar sind die Treibstoffpreise gegenüber den Spitzen im April gesunken, sie bleiben jedoch weiterhin in erheblichem Maße über dem Vorkrisenniveau.

Wenig Gegenliebe für 1.000-Euro-Entlastungsprämie

Es wurde erwartet, dass die Koalition am Dienstagabend offiziell die sogenannte Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro beerdigt. Allerdings könnte die Bundesregierung auch noch versuchen, den Vermittlungsausschuss ins Spiel zu bringen. Über aktuelle Ergebnisse dazu wurde zunächst jedoch nichts bekannt.
Der Vorstoß war nicht nur in den Ländern auf erheblichen Widerstand gestoßen. Sie und die Kommunen hätten die dadurch bedingten Steuerausfälle allein tragen müssen, so der Tenor. Demgegenüber hätte sich der Bund über die Erhöhung der Tabaksteuer selbst dafür schadlos gehalten. Dies wollten die Länder – inklusive der von CDU und CSU regierten – nicht hinnehmen. Nur das Saarland, Bremen, Hamburg und Niedersachsen stimmten für die Prämie.
Die Bundesregierung wollte Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten einmalig bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszuzahlen. Dies hätte Arbeitnehmern, die unter den hohen Energiekosten leiden, Erleichterung bringen sollen. In der Wirtschaft stieß das Modell auf breite Ablehnung. Dort sah man weitere Belastungen für Arbeitgeber und warf dem Bund vor, die eigene Verantwortung, Bürger zu entlasten, auf die Unternehmen abzuschieben. CSU-Chef Markus Söder erklärte im Vorfeld des Koalitionsausschusses, die Prämie sei „vom Tisch“.

DIHK warnt vor weiterer Belastung der Leistungsträger

Es spricht vieles dafür, dass mögliche andere Optionen für kurzfristige Entlastungen Thema des Koalitionsausschusses waren. Dazu zählen eine Erhöhung der Pendlerpauschale, eine allgemeine Senkung der Stromsteuer, Direktzahlungen oder eine Verlängerung beziehungsweise Anpassung des Tankrabatts.
Mittelfristig strebt die Bundesregierung eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen über eine Einkommensteuerreform an. Diese soll bereits zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Doch auch hier prallen die zum Teil deutlich unterschiedlichen Positionen der Koalitionspartner aufeinander – und in der Wirtschaft breitet sich Argwohn aus.
Die SPD will die Entlastungen über höhere Spitzensteuern finanzieren. Auch in Teilen der Union gibt es dafür grundsätzliche Bereitschaft. Helena Melnikov, die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, warnt gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ vor einer zusätzlichen Belastung für den Mittelstand und die Leistungsträger.

Stromsteuersenkung für alle aus KTF finanzieren?

Stattdessen mahnte sie eine Vorverlegung der Unternehmenssteuerreform auf das Jahr 2027 und eine schnellere Senkung der Körperschaftsteuer an. Der Bund wollte diese von 15 auf 10 Prozent senken – allerdings frühestens im Jahr 2028. Melnikov erklärte, dieser Schritt würde den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.
Die Verbandsfunktionärin schlug vor, die Stromsteuer für alle zu senken – statt wie bisher nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Dies wäre ein Beitrag zu Wachstum und Klimaschutz:
„Als Bundessteuer wären die Länder davon nicht betroffen. Die Steuerausfälle könnten aus dem Klima- und Transformationsfonds gegenfinanziert werden, ohne den Bundeshaushalt zu belasten.“
Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Koalition eine dauerhafte Entlastung für Verbraucher und Unternehmen um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde beim Strompreis versprochen. Dafür sollte unter anderem die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß sinken. Bis dato hat das Kabinett diese Maßnahme jedoch nicht für alle Stromkunden umgesetzt. Stattdessen wurde der Bundeszuschuss zur Senkung der Netzentgelte beschlossen.

Auch über Steuerschätzung reden

Wann ein erster Vorschlag für die Einkommensteuerreform vorgelegt wird, blieb ebenfalls offen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte vor dem Treffen Tempo angemahnt. Die Einkommensteuerreform müsse nun „schnellstmöglich an den Start gehen“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Ein Vorschlag von Finanzminister Klingbeil sei „in den nächsten Wochen, vielleicht auch schon in den nächsten Tagen“ zu erwarten.
Steffen Kampeter, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands, forderte zuvor vor allem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas dazu auf, einen Entwurf zur Stabilisierung der Rentenversicherung vorzulegen – „ohne Arbeit weiter zu verteuern“. Auch die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes müsse „jetzt schnell kommen“.

Zudem brachte Klingbeil am Vorabend auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Erbschaftsteuer wieder ins Spiel, die bei der Union bereits im Februar auf klare Ablehnung gestoßen war. Der Finanzminister sprach sich ebenfalls für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes aus. Die Union steht auch dieser Position gespalten gegenüber.

Neben den bisher wenig erfolgreichen Entlastungspaketen und den schlechten Umfragewerten steht die Koalition vor einem weiteren Problem. Die jüngste Steuerschätzung hat für die Jahre 2026 und 2027 jeweils knapp 18 Milliarden Euro weniger Einnahmen als bei der vorangegangenen Schätzung ergeben. Auch das dürfte zur Sprache gekommen sein.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
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6-Stunden-Treffen im Koalitionsausschuss – Koalition beerdigt 1.000-Euro-Prämie


In Kürze:

  • Union und SPD sprachen im Koalitionsausschuss über Energiepreise und Reformen.
  • Die Koalition beerdigt die „Entlastungsprämie“.
  • Vereinbart wurde, die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr stabil zu halten.
  • Für den Haushalt 2027 sollen keine Rücklagen zum Füllen von Lücken genutzt werden.
  • Geeinigt wurde sich auf einen Fahrplan für die Reformprojekte.

 
Am Dienstagabend, 12. Mai, trafen sich die Spitzen von Union und SPD erstmals seit dem Treffen in der Villa Borsig vor einem Monat im Koalitionsausschuss. Diesmal ging es vor allem darum, nach Wochen voller Streitereien wieder neues Vertrauen herzustellen. Dazu kehrte die Spitzenrunde an ihren üblichen Tagungsort zurück: ins Kanzleramt.
Geeinigt wurde sich auf einen Fahrplan für die Reformprojekte der Bundesregierung. Einzelheiten dazu wurden nach der sechsstündigen Sitzung der Spitzenrunde allerdings nicht genannt. Die Runde habe „in guter, vertrauensvoller Atmosphäre getagt“, hieß es.

Arbeitsplan und neues Treffen vor der Sommerpause

Der Koalitionsausschuss sei sich „einig, dass die anstehenden Reformen abgestimmt in den nächsten Wochen auf den Weg gebracht werden sollen“, hieß es in der Nacht zu Mittwoch aus Koalitionskreisen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Dafür sei ein „Arbeitsprozess vereinbart“ worden.
Bundeskanzler Friedrich Merz wird laut „Rheinischer Post“ für Anfang Juni die Sozialpartner zum Dialog über die geplanten Reformen ins Kanzleramt einladen. Dann sollen die beteiligten bei einem weiteren Koalitionsausschuss vor der Sommerpause zu den aktuellen Reformthemen Steuern, Arbeitsmarkt, Rente und Bürokratierückbau „im Paket zu gemeinsamen Entscheidungen zu kommen“.

1.000-Euro-Entlastungsprämie beerdigt

Ein Ergebnis des gestrigen Treffens ist, dass die Koalition das Vorhaben einer „Entlastungsprämie“ in Höhe von 1.000 Euro nicht weiter verfolgen wird. Darauf hat sich laut der „Rheinischen Post“ – unter Berufung auf Teilnehmerkreise – der Koalitionsausschuss verständigt.
Die 1.000-Euro-Prämie war nicht nur in den Ländern auf erheblichen Widerstand gestoßen. Sie und die Kommunen hätten die dadurch bedingten Steuerausfälle allein tragen müssen, so der Tenor.
Demgegenüber hätte sich der Bund über die Erhöhung der Tabaksteuer selbst dafür schadlos gehalten. Dies wollten die Länder – inklusive der von CDU und CSU regierten – nicht hinnehmen. Nur das Saarland, Bremen, Hamburg und Niedersachsen stimmten für die Prämie.

CO2-Bepreisung stabil halten

Vereinbart wurde in der Sitzung, die CO2-Bepreisung im kommenden Jahr stabil zu halten. Der Preis pro ausgestoßener Tonne des Gases Kohlendioxid soll damit weiter – wie seit Beginn dieses Jahres – in einem Korridor von 55 bis 65 Euro liegen, hieß es aus der Koalition.
Mit Blick auf den Haushalt 2027 legten sich die Koalitionäre darauf fest, keine Rücklagen in Milliardenhöhe zum Füllen von Lücken zu nutzen, wie es aus Koalitionskreisen weiter hieß. Das war aber auch schon in den Haushalts-Eckwerten so angelegt, die das Kabinett Ende April beschlossen hatte.
Unklar blieb, bis wann genau die Koalition welches der anstehenden Reformprojekte beschließen will. Auch Detailregelungen zum Bundeshaushalt 2027 – etwa zur Frage der Einsparungen oder zu Gegenfinanzierung der geplanten Einkommensteuerreform – blieben zunächst offen.
Der Druck, unter dem die Bundesregierung steht, ist seit dem Vormonat noch größer geworden. Die Umfragewerte sind katastrophal, dazu kommt der Eindruck fehlender Geschlossenheit. Während die Union der SPD vorwirft, nötige Reformen zu blockieren, kamen vor allem im Umfeld des 1. Mai scharfe Worte aus den Reihen der Sozialdemokraten – insbesondere in Richtung von Bundeskanzler Friedrich Merz.

DIHK warnt vor weiterer Belastung der Leistungsträger

Es spricht vieles dafür, dass weitere Optionen für kurzfristige Entlastungen Thema des Koalitionsausschusses waren. Dazu zählen eine Erhöhung der Pendlerpauschale, eine allgemeine Senkung der Stromsteuer, Direktzahlungen oder eine Verlängerung beziehungsweise Anpassung des Tankrabatts.
Mittelfristig strebt die Bundesregierung eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen über eine Einkommensteuerreform an. Diese soll bereits zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Doch auch hier prallen die zum Teil deutlich unterschiedlichen Positionen der Koalitionspartner aufeinander – und in der Wirtschaft breitet sich Argwohn aus.
Die SPD will die Entlastungen über höhere Spitzensteuern finanzieren. Auch in Teilen der Union gibt es dafür grundsätzliche Bereitschaft. Helena Melnikov, die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, warnt gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ vor einer zusätzlichen Belastung für den Mittelstand und die Leistungsträger.

Stromsteuersenkung für alle aus KTF finanzieren?

Stattdessen mahnte sie eine Vorverlegung der Unternehmenssteuerreform auf das Jahr 2027 und eine schnellere Senkung der Körperschaftsteuer an. Der Bund wollte diese von 15 auf 10 Prozent senken – allerdings frühestens im Jahr 2028. Melnikov erklärte, dieser Schritt würde den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.
Die Verbandsfunktionärin schlug vor, die Stromsteuer für alle zu senken – statt wie bisher nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Dies wäre ein Beitrag zu Wachstum und Klimaschutz:
„Als Bundessteuer wären die Länder davon nicht betroffen. Die Steuerausfälle könnten aus dem Klima- und Transformationsfonds gegenfinanziert werden, ohne den Bundeshaushalt zu belasten.“
Bereits im Koalitionsvertrag hatte die Koalition eine dauerhafte Entlastung für Verbraucher und Unternehmen um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde beim Strompreis versprochen. Dafür sollte unter anderem die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß sinken. Bis dato hat das Kabinett diese Maßnahme jedoch nicht für alle Stromkunden umgesetzt. Stattdessen wurde der Bundeszuschuss zur Senkung der Netzentgelte beschlossen.

Auch über Steuerschätzung reden

Wann ein erster Vorschlag für die Einkommensteuerreform vorgelegt wird, blieb ebenfalls offen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hatte vor dem Treffen Tempo angemahnt. Die Einkommensteuerreform müsse nun „schnellstmöglich an den Start gehen“, sagte er dem „Tagesspiegel“. Ein Vorschlag von Finanzminister Klingbeil sei „in den nächsten Wochen, vielleicht auch schon in den nächsten Tagen“ zu erwarten.
Steffen Kampeter, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbands, forderte zuvor vor allem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas dazu auf, einen Entwurf zur Stabilisierung der Rentenversicherung vorzulegen – „ohne Arbeit weiter zu verteuern“. Auch die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes müsse „jetzt schnell kommen“.

Zudem brachte Klingbeil am Vorabend auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Erbschaftsteuer wieder ins Spiel, die bei der Union bereits im Februar auf klare Ablehnung gestoßen war. Der Finanzminister sprach sich ebenfalls für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes aus. Die Union steht auch dieser Position gespalten gegenüber.

Neben den bisher wenig erfolgreichen Entlastungspaketen und den schlechten Umfragewerten steht die Koalition vor einem weiteren Problem. Die jüngste Steuerschätzung hat für die Jahre 2026 und 2027 jeweils knapp 18 Milliarden Euro weniger Einnahmen als bei der vorangegangenen Schätzung ergeben. Auch das dürfte zur Sprache gekommen sein.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
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Merz beim DGB-Kongress ausgebuht – Streit um Rentenreformen


In Kürze:

  • Bundeskanzler Friedrich Merz ist beim DGB-Bundeskongress mit Buhrufen, Pfiffen und Gelächter empfangen worden, als er Sozial- und Rentenreformen verteidigte.
  • Besonders Aussagen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sorgten bei Delegierten für Proteste.
  • DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte vor übereilten Reformen und verteidigte den Acht-Stunden-Tag.
  • Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas gelobte sozialverträgliches Vorgehen bei Reformen.

 
Noch bis Mittwoch, 13. Mai, wird in Berlin der 23. Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) stattfinden. Dabei richteten auch Vertreter der Bundesregierung Grußadressen an die Delegierten des Dachverbandes. Am Dienstag traten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ans Rednerpult. Es war der erste Auftritt eines Bundeskanzlers seit Angela Merkels Besuch im Jahr 2018.

Ausführungen zu GKV und Rente sorgten für Unmut unter den Delegierten

Als Merz auf die Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich der Sozialversicherung einging, erntete er scharfe Reaktionen von den Delegierten. Der Kanzler ging dabei auf die bevorstehenden Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ein.

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Merz äußerte, dank der eingeleiteten Schritte könnten „die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung für lange Zeit stabil bleiben“.
Man schaffe damit „für lange Jahre Sicherheit“. Die Erklärung des Kanzlers, dieses Paket „verlangt allen etwas ab“, und die Betonung, dass Vorschläge auf der Einnahmenseite wie an die Preisentwicklung gebundene Zuzahlungen „maßvoll“ seien, hatten erste Buhrufe zur Folge.
In weiterer Folge ebbten die Missfallenskundgebungen nicht mehr ab. Merz kündigte an, die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung werde „sicherlich das härteste Brett“ werden. Dabei begründete er die Notwendigkeit der Reformen mit den demografischen Entwicklungen.
Was nun anstehe, sei „keine Bösartigkeit von mir oder von der Bundesregierung“.

Merz betont Unantastbarkeit bestehender Rentenansprüche

Es seien „Demographie und Mathematik“, die eine Stärkung der kapitalgedeckten Säulen der Alterssicherung erforderlich mache. Es übersteige „ganz einfach die Kräfte von zwei Beitragszahlern, wenn sie in Zukunft eine Person in der Rente finanzieren sollen“, fügte er hinzu.
Wenn man es richtig anstelle, setzte man die „bis heute nicht eingelöste Reformidee der katholischen Soziallehre“ um. Diese manifestiere sich in der „besseren Beteiligung der […] Arbeitnehmer am Produktivvermögen unserer Volkswirtschaft und damit an der Vermögensentwicklung der Volkswirtschaften weltweit“.
Merz betont, dass eine Kürzung bestehender Rentenansprüche nicht angedacht und auch gar nicht zulässig wäre. Die Ausführungen des Kanzlers gingen jedoch bereits über weite Strecken in Gelächter, Pfiffen und Buhrufen unter.
Delegierte hielten dabei Transparente hoch – etwa mit der Aufschrift „Solidarisch finanzieren, sicher vorsorgen“.

Merz: „Versäumt, das Land zu modernisieren“

Merz erläuterte zuvor, dass das Bundestariftreuegesetz die Gewährleistung der Bezahlung der Vertragspartner des Bundes bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach Tarif sicherstellt. Damit habe man eine langjährige Forderung des DGB erfüllt. Für diese Äußerung erhielt der Bundeskanzler vorsichtigen Applaus.
Der Kanzler würdigte auch die Bedeutung des Dialogs zwischen Staat und Sozialpartnern.
Merz streifte in seiner Rede auch die allgemeine politische Lage und unterstrich, wie groß die Herausforderungen seien, vor denen das Land stehe. Schon in diesem Kontext betonte er, wie wichtig es sei, dass Deutschland sich „aufrafft“ – zumal andere Länder wieder Wachstum generierten, während hier seit mindestens sieben Jahren Stagnation herrsche. Man habe, so der Kanzler, „schlicht versäumt, das Land zu modernisieren“.
Der Kanzler sprach von der Bedeutung des Wachstums für einen leistungsfähigen Sozialstaat, eine intakte Gesundheitsversorgung und eine auskömmliche Rente. Er betonte die Wichtigkeit der unternehmerischen Initiative für das Wachstum und mahnte deshalb alle Interessensträger an, diese zu ermöglichen. Wörtlich erklärte der Kanzler:
„Wir müssen unternehmerische Initiative ermöglichen. Wir dürfen ihr nicht mit grundsätzlichem Misstrauen begegnen. Wir können das […] ändern, wenn wir auch die arbeitenden Menschen in unserem Land wieder mehr in den Blick nehmen und auch sie entlasten.“

Fahimi verteidigt Acht-Stunden-Tag

Die tags zuvor mit deutlicher Mehrheit in ihrem Amt bestätigte DGB-Vorsitzende und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Yasmin Fahimi warnte vor „zu hektischen Schritten“ im Reformprozess. Fahimi hatte sich im Vorfeld gegen das Vorhaben ausgesprochen, den Acht-Stunden-Tag durch eine Wochenarbeitszeit als Referenzgröße im Arbeitszeitgesetz zu ersetzen.
Deutlich freundlicher war der Empfang für Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas am selben Tag. Sie betonte, dass es große Unterschiede zwischen der SPD und der Union bei Themen wie dem Arbeitszeitgesetz gebe.
Wenn es nach der SPD gehe, „fassen wir das Thema gar nicht erst an“. Aber es sei im Koalitionsvertrag eine Flexibilisierung vereinbart worden. Bas hoffte auf eine Einigung, auch auf Sozialpartnerebene. Aber sie kündigte auch an, sich für sozialverträgliche Reformen einzusetzen.

Bas präzisiert Äußerungen zur „Einwanderung in Sozialsysteme“

Die Ausführungen von Bas, die selbst im November 2025 auf dem Arbeitgebertag auf Buhrufe und Gelächter gestoßen waren, wurden beim DGB mehrfach mit Applaus quittiert. Die Ministerin ging auch noch einmal auf die Kontroverse um ihre Äußerung im Bundestag zur „Einwanderung in Sozialsysteme“ ein. Diese war unter anderem beim Koalitionspartner auf Kritik gestoßen, weil sie die Folgen irregulärer Einwanderung verharmlost haben soll.
Dabei erklärte sie, aufgrund der Kürze der Zeit in der Regierungsbefragung sei keine differenziertere Antwort möglich gewesen. Es gebe viele Gründe, warum Menschen vor Verfolgung und Krieg nach Deutschland fliehen, aber auch, warum andere als Fachkräfte ins Land kämen. Bas fügte hinzu:
„Ich verabscheue es, wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen. […] Das gehört natürlich für mich auch dazu, […] dass wir natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehnen und auch bekämpfen. […] Denn es schadet am Ende nämlich denen, die wirklich Unterstützung brauchen und vor allem ist es nur fair denen gegenüber, die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren.“
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Koalitionsausschuss: Entlastungsprämie vor dem Aus – Regierung unter Erfolgsdruck


In Kürze:

  • Union und SPD beraten im Koalitionsausschuss über Energiepreise und Reformen
  • Die 1.000-Euro-Entlastungsprämie gilt nach dem Nein des Bundesrats als faktisch gescheitert
  • Diskutiert werden Alternativen wie Stromsteuersenkung oder höhere Pendlerpauschale
  • Wirtschaft und Arbeitgeberverbände fordern schnellere Strukturreformen
  • Die Koalition steht wegen schlechter Umfragewerte und Haushaltsproblemen massiv unter Druck

Am Dienstagabend, 12.5., werden die Spitzen von Union und SPD erstmals seit dem Treffen in der Villa Borsig vor einem Monat im Koalitionsausschuss zusammentreten. Im Unterschied zu jenem Krisentreffen angesichts der explodierenden Treibstoffpreise steht nun wieder ein regulärer Ausschuss auf der Tagesordnung.
Dennoch werden die Ergebnisse des damaligen Sonderformats auch heute wieder ein Thema sein. Die hohen Energiepreise, die durch den Irankrieg noch weiter verschärft werden, belasten weiterhin Bevölkerung und Wirtschaft. Dazu wird es um Fragen des Haushalts und des anhaltenden Reformstaus gehen.

Koalitionsausschuss unter enormem Erfolgsdruck

Der Druck, unter dem die Bundesregierung steht, ist seit dem Vormonat noch größer geworden. Die Umfragewerte sind katastrophal, dazu kommt der Eindruck fehlender Geschlossenheit. Während die Union der SPD vorwirft, nötige Reformen zu blockieren, kamen vor allem im Umfeld des 1. Mai scharfe Worte aus den Reihen der Sozialdemokraten – insbesondere in Richtung von Bundeskanzler Friedrich Merz.
Die Koalition steht unter Erfolgsdruck – gleichzeitig nimmt ein erheblicher Teil der Bevölkerung im täglichen Leben vor allem die Misserfolge wahr. Das erste Entlastungspaket, das die sogenannte 12-Uhr-Regel und ein schärferes Kartellrecht hervorbrachte, steigerte die Gewinnmargen der Energiekonzerne.
Für Autofahrer brachte es etwas mehr Planungssicherheit. So kristallisierten sich Trends heraus, zu welcher Tageszeit das Tanken tendenziell günstiger ist und ab wann man mit höheren Preisen rechnen muss. Die Preise an den Tankstellen insgesamt sanken jedoch kaum. Das zweite Paket enthielt den sogenannten Tankrabatt, von dem mittlerweile auch der Kanzler selbst sagt, dieser funktioniere nur „so leidlich“. Zwar sind die Treibstoffpreise gegenüber den Spitzen im April gesunken. Sie bleiben dennoch weiterhin in erheblichem Maße über dem Vorkrisenniveau.

Wenig Gegenliebe für 1.000-Euro-Entlastungsprämie

Ein weiteres Element des zweiten Entlastungspakets steht voraussichtlich vor dem Aus, bevor es überhaupt Platz greifen konnte. Es wird erwartet, dass die Koalition am Dienstagabend offiziell die sogenannte Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro beerdigen wird, die am Freitag im Bundesrat gescheitert war. Allerdings könnte die Bundesregierung auch noch versuchen, den Vermittlungsausschuss ins Spiel bringen.
Der Vorstoß war nicht nur in den Ländern auf erheblichen Widerstand gestoßen. Sie und die Kommunen hätten die dadurch bedingten Steuerausfälle allein tragen müssen, so der Tenor. Demgegenüber hätte sich der Bund über die Erhöhung der Tabaksteuer selbst dafür schadlos gehalten. Dies wollten die Länder – inklusive der von CDU und CSU regierten – nicht hinnehmen. Nur das Saarland, Bremen, Hamburg und Niedersachsen stimmten für die Prämie.
Die Bundesregierung wollte Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten einmalig bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszubezahlen. Dies hätte Arbeitnehmern, die unter den hohen Energiekosten leiden, Erleichterung bringen sollen. In der Wirtschaft stieß das Modell auf breite Ablehnung. Dort sah man weitere Belastungen für Arbeitgeber und warf dem Bund vor, die eigene Verantwortung, Bürger zu entlasten, auf die Unternehmen abzuschieben. CSU-Chef Markus Söder erklärte nun im Vorfeld des Koalitionsausschusses, die Prämie sei „vom Tisch“.

DIHK warnt vor weiterer Belastung der Leistungsträger

Es spricht viel dafür, dass mögliche andere Optionen für kurzfristige Entlastungen Thema des Koalitionsausschusses sein werden. Als solche gelten eine Erhöhung der Pendlerpauschale, eine allgemeine Senkung der Stromsteuer, Direktzahlungen oder eine Verlängerung oder Anpassung des Tankrabatts.
Mittelfristig strebt die Bundesregierung eine Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen über eine Einkommenssteuerreform an. Diese soll bereits zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. Aber auch hier prallen zum Teil deutlich unterschiedliche Positionen der Koalitionspartner aufeinander – und in der Wirtschaft breitet sich Argwohn aus.
Die SPD will die Entlastungen über höhere Spitzensteuern finanzieren. Auch in Teilen der Union gibt es dafür grundsätzliche Bereitschaft. Die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Helena Melnikov, warnt gegenüber den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ vor einer zusätzlichen Belastung für Mittelstand und Leistungsträger.

Stromsteuersenkung für alle aus KTF finanzieren?

Stattdessen mahnte sie eine Vorverlegung der Unternehmenssteuerreform auf 2027 und eine schnellere Senkung der Körperschaftssteuer an. Der Bund wollte diese von 15 auf 10 Prozent senken – allerdings frühestens im Jahr 2028. Melnikov erklärte, dieser Schritt würde den Unternehmen mehr Planungssicherheit geben.
Die Verbandsfunktionärin schlug vor, die Stromsteuer für alle zu senken – statt wie bisher nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Dies wäre ein Beitrag zu Wachstum und Klimaschutz:
„Als Bundessteuer wären die Länder davon nicht betroffen. Die Steuerausfälle könnten aus dem Klima- und Transformationsfonds gegenfinanziert werden, ohne den Bundeshaushalt zu belasten.“
Die Koalition hatte bereits im Koalitionsvertrag versprochen, eine dauerhafte Entlastung für Verbraucher und Unternehmen um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde beim Strompreis zu schaffen. Dafür sollte unter anderem die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß sinken. Bis dato hat das Kabinett diese Maßnahme jedoch nicht für alle Stromkunden umgesetzt. Stattdessen hatte man den Bundeszuschuss zur Senkung der Netzentgelte beschlossen.

Koalitionsausschuss wird auch über Steuerschätzung reden müssen

Es steht noch nicht fest, welche Themen sonst noch zur Sprache kommen werden – und wo Ergebnisse erzielt werden können. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf drängte auf „schnellstmögliche“ Reformen. Die Regierung brauche „sichtbare Erfolge nach mehreren Rückschlägen“.
Arbeitgeberverbands-Geschäftsführer Steffen Kampeter forderte vor allem Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas dazu auf, einen Entwurf zur Stabilisierung der Rentenversicherung vorzulegen – „ohne Arbeit weiter zu verteuern“. Auch die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes müsse „jetzt schnell kommen“.

Zudem brachte Klingbeil am Vorabend auf dem Bundeskongress des deutschen Gewerkschaftsbundes auch die Erbschaftssteuer wieder ins Spiel, die bei der Union bereits im Februar auf klare Ablehnung gestoßen war. Auch Sprach sich der Finanzminister für eine Anhebung des Spitzensteuersatzes aus. Die Union steht auch dieser Position gespalten Gegenüber.

Neben den bisher wenig erfolgreichen Entlastungspaketen und den schlechten Umfragewerten steht die Koalition vor einem weiteren Problem. Die jüngste Steuerschätzung hat für die Jahre 2026 und 2027 jeweils knapp 18 Milliarden Euro weniger Einnahmen als bei der vorangegangenen Schätzung ergeben. Auch das wird am Dienstagabend im Kanzleramt zur Sprache kommen.
(Mit Material von Nachrichtenagenturen)
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
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7. Mai: Bas-Aussage löst Debatte aus | „Subventionitis“ beenden | Hantavirus-Update

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Bas-Aussage löst Debatte aus

Arbeitsministerin Bärbel Bas sorgt mit Äußerungen zur Migration für Kritik. Ihr Satz „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein“ stößt sowohl bei der Union als auch in Teilen der SPD auf deutlichen Widerspruch. Unionsfraktionsvize Günter Krings spricht von Anreizen für irreguläre Zuwanderung, der frühere SPD-Abgeordnete Joe Weingarten nennt die Aussage „völlig weltfremd“.

AfD legt in Sachsen-Anhalt weiter zu

In Sachsen-Anhalt baut die AfD vor der Landtagswahl im September ihren Vorsprung auf 41 Prozent aus. Die CDU kommt auf 26 Prozent, die Linke auf 12, die SPD auf 7 Prozent. Laut einer neuen Infratest-Umfrage würden die Grünen den Wiedereinzug in den Landtag verfehlen. 82 Prozent der Befragten haben wenig oder kein Vertrauen, dass der Staat seine Aufgaben erfüllt.

„Subventionitis“ beenden

Der Verband der Familienunternehmer fordert niedrigere Steuern und Energiekosten – und schlägt zur Gegenfinanzierung Subventionskürzungen vor. Laut Umfrage zahlen nur 12 Prozent die geplante Entlastungsprämie, viele könnten sie demnach nicht stemmen. Zudem plädiert der Verband für stärkere Anreize zum längeren Arbeiten und warnt vor höheren Spitzensteuern.

Wehrdienst-Fragebogen

Mehr als jeder vierte junge Mann hat auf das Schreiben der Bundeswehr im Rahmen des neuen Wehrdienstes nicht reagiert – trotz Antwortpflicht. Hartnäckigen Verweigerern droht ein Bußgeld. Das Verteidigungsministerium verschickte seit Jahresbeginn rund 194.000 Fragebögen. Abgefragt wurden Eignung und Bereitschaft zum Dienst. Auswertungen werden im Sommer erwartet.

Hantavirus-Update

Der Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff beschäftigt nun auch Ärzte in Deutschland: Eine Frau mit Kontakt zu einer Verstorbenen wird am Uniklinikum Düsseldorf untersucht – bislang ohne Infektionsnachweis. Für Europa stuft die EU-Kommission das Risiko für eine Ansteckung als gering ein.