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Niedersachsen: Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße (AfD) scheitert vor Gericht

In Niedersachsen ist ein weiterer AfD-Kandidat, der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen wurde, mit einem Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor Gericht gescheitert.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte den Antrag des Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße nach Angaben vom Montag ab. Moriße wollte als Oberbürgermeisterkandidat in Wilhelmshaven antreten. (Az. 6 B 4310/26)

Gericht verweist auf Wahlrecht

Zur Begründung verwies das Gericht auf die geltende Rechtslage. Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können demnach nur durch einen nachträglichen Wahleinspruch nach dem Urnengang angefochten werden.
Andernfalls seien angesichts der Vielzahl von Einzelentscheidungen der Wahlorgane und Wahlbehörden keine termingerechten Wahlen möglich.
Das Wahlverfahren leide zudem nicht an einem „offensichtlichen Fehler“, der bei einer späteren Wahlprüfung zur Ungültigkeit der Wahl führen würde. Es sei unter anderem nicht offenkundig rechtswidrig, dass der zuständige Wahlausschuss zur Klärung der Verfassungstreue auch Morißes Mitgliedschaft in der AfD und seine Funktionen berücksichtigt habe.

Kommunen müssen Verfassungstreue prüfen

Grundlage ist eine Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz. Danach müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen. Dafür dürfen sie neben öffentlichen Äußerungen, die den Bewerbern zuzurechnen sind, auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.
Der Verfassungsschutz stufte den AfD-Landesverband im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.

Mehrere AfD-Kandidaten ausgeschlossen

In der Folge wurden mehrere AfD-Kandidaten von der Teilnahme an der Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossen. Betroffen sind unter anderem AfD-Vizelandeschef Stephan Bothe, der bei der Landratswahl im Landkreis Lüneburg antreten wollte, sowie Bundestagsabgeordneter Martin Sichert, der als Landratskandidat im Landkreis Friesland kandidieren wollte.
Beide scheiterten ebenfalls mit Eilanträgen vor Gericht.
In allen Fällen sind die Beschlüsse noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. (afp/red)
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Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: TikTok zahlt 400 Millionen Dollar

Im Streit mit der US-Justiz um Verstöße gegen die Privatsphäre von Kindern hat sich das Videoportal TikTok zur Zahlung von 400 Millionen Dollar (gut 340 Millionen Euro) bereiterklärt.
Im Gegenzug solle das entsprechende Verfahren eingestellt werden, teilte am Freitag das US-Justizministerium mit. Es handele sich um „eine der höchsten jemals erzielten Zahlungen“ in einem Fall des Datenschutzes für Minderjährige im Internet.
Die Zahlungen sollen von TikTok und seiner Muttergesellschaft ByteDance geleistet werden. Dabei geht es auch um Verstöße des TikTok-Vorgängers Musical.ly.

Nutzerdaten von unter 13-Jährigen

Das Justizministerium und die Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) hatten den Betreibern vorgeworfen, seit 2019 gegen den Children’s Online Privacy Protection Act zum Datenschutz bei Kindern verstoßen zu haben.
Das Gesetz verbietet es Betreibern von Websites, persönliche Daten von Nutzern unter 13 Jahren zu sammeln, ohne dafür die Zustimmung ihrer Eltern einzuholen.
Bei der App TikTok hätten jedoch auch im „Kindermodus“ erstellte Konten für Nutzer unter 13 Jahren E-Mail-Adressen und andere persönliche Informationen gesammelt, kritisierten das Ministerium und die FTC bei der Einreichung der Klage im Jahr 2024.
„TikTok hat wissentlich und wiederholt die Privatsphäre von Kindern verletzt und damit die Sicherheit von Millionen Kindern im ganzen Land gefährdet“, erklärten die Kläger. TikTok hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Klage läuft seit 2024

Das Justizministerium hatte TikTok 2024 in der Amtszeit von Joe Biden im Weißen Haus verklagt. Der Vorwurf war, die Plattform habe zugelassen, dass Kinder im Alter unter 13 Jahren ohne Zustimmung ihrer Eltern Accounts anlegten. Damit habe der Dienst gegen das Gesetz zum Datenschutz bei Kindern verstoßen, argumentierte die Behörde.
Amerikanische Online-Plattformen legten wegen des Gesetzes ein generelles Mindestalter von 13 Jahren fest. Zugleich kommt es immer wieder vor, dass Kinder Profile mit Angabe eines falschen Geburtsdatums einrichten. Kritiker werfen den Unternehmen vor, nicht entschieden genug dagegen vorzugehen.
US-Präsident Trump hatte durchgesetzt, dass das US-Geschäft von TikTok Anfang 2026 mehrheitlich an eine neue Firma mit amerikanischen Investoren ging. Damit wurde die Zukunft des Dienstes in den USA nach einer rund einjährigen Hängepartie gesichert.
Nach einem US-Gesetz musste sich der in China ansässige TikTok-Eigentümer Bytedance zumindest von dem Geschäft in den USA trennen, damit die App in dem Land weiterhin aktiv sein durfte. Im Rest der Welt ist weiterhin Bytedance am Steuer. (afp/dpa/red)
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US-Richterin kippt Visa-Stopp für dauerhafte Einwanderung aus 75 Ländern

Die seit Januar geltende Regelung sei „rechtswidrig“, zudem habe Außenminister Marco Rubio mit ihrer Anordnung seine gesetzlichen Befugnisse überschritten, entschied Richterin Jeannette Vargas am Freitag in New York.
Betroffen waren Visa, die einen dauerhaften Aufenthalt in den USA ermöglichen. Die Regelung galt unter anderem für Staatsangehörige Afghanistans, Brasiliens, Ägyptens, Irans, des Irak, Nigerias, Russlands, Somalias, Thailands und des Jemen. Visa für vorübergehende Aufenthalte waren nicht betroffen.
Das US-Außenministerium hatte die Maßnahme damit begründet, verhindern zu wollen, dass Einwanderer aus Ländern mit einem angeblich besonders hohen Risiko unrechtmäßig Sozialleistungen bezögen oder der Allgemeinheit finanziell zur Last fielen. Im Rahmen der Regelung waren Konsularmitarbeiter angewiesen worden, Anträge allein wegen der Herkunft der Antragsteller abzulehnen – selbst wenn diese ansonsten die Voraussetzungen für ein Visum erfüllten und voraussichtlich nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen wären.
Vargas hob alle Visa-Ablehnungen auf, die ausschließlich auf dieser Regelung beruhten. Die US-Regierung kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen. (afp/red)
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„Sexuelle Identität“ – Hubig will nach CSD-Anschlag Gesetze nachschärfen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will nach dem Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) mehrere Gesetze nachschärfen und das Grundgesetz ändern.
„Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). Das Grundgesetz verbiete bereits heute ausdrücklich Ungleichbehandlungen aufgrund von Geschlecht, Religion oder Herkunft. Es sei nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten.
Man müsse dazu in der Regierung noch Gespräche führen, so Hubig. Es sei bekannt, dass es in der Union Vorbehalte gebe. Allerdings sehe sie auch ermutigende Signale, sagte die SPD-Politikerin und verwies auf unionsgeführte Landesregierungen. „Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen“, so die Bundesjustizministerin.

Im Gespräch mit Dobrindt

Hubig will zudem den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz verbessern. „Der Täter war kein Unbekannter. Die Sicherheitsbehörden hatten ihn als gefährlichen Islamisten identifiziert. Und noch im Mai stand er in Berlin vor Gericht, weil er sich dem Islamischen Staat anschließen wollte. Trotzdem ist es nicht gelungen, die Tat zu verhindern“, sagte Hubig. Man müsse daraus Konsequenzen ziehen. Der Innenminister und sie führten dazu Gespräche.
Die Sicherheitsbehörden hätten oft wichtige Informationen dazu, ob von einer Person, etwa einem Islamisten, eine Gefahr ausgehe, sagte die SPD-Politikerin. Man müsse sicherstellen, dass die Strafjustiz diese Erkenntnisse heranziehen könne, wo es nötig sei. Das sei besonders wichtig, wenn ein Gericht entscheide, ob eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde. Denn Bewährung komme nur in Betracht, wenn zu erwarten sei, dass der Täter keine Straftaten mehr begehen werde. Für solche Prognosen könnten Informationen der Sicherheitsbehörden extrem relevant sein, so Hubig.

Hubig lehnt Verschärfung des Jugendstrafrechts ab

„Gleiches gilt für Entscheidungen über eine Vorbewährung, wie sie das Berliner Gericht im Falle von Abdul B. getroffen hat“, so Hubig. Die Vorbewährung gebe es nur im Jugendstrafrecht. Das Gericht könne sich die Entwicklung eines Straftäters zunächst noch einige Monate ansehen – und erst dann entscheiden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde.
Fachleute würden die Vorbewährung für ein sinnvolles Instrument halten, diese Einschätzung teile sie. Man sollte sie also beibehalten, so Hubig. Aber sie könne sich vorstellen, dass man hier etwas nachschärfen müsse. Es müsse auch im Gesetz klar sein: Eine Vorbewährung dürfe nur ausgesprochen werden, wenn das mit Blick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit vertretbar sei.
Zugleich lehnte sie eine grundsätzliche Bestrafung von extremistischen Jugendlichen oder Gefährdern nach Erwachsenenstrafrecht ab und verteidigte die Anwendung von Jugendstrafrecht. Es gehe darum, junge Straftäter zurück auf den richtigen Weg zu bringen, erklärte die SPD-Politikerin. Das sollte weiterhin das Ziel sein, auch im Umgang mit jungen Menschen, die sich radikalisiert hätten. Denn sie seien oft noch formbar. Wenn man sie pauschal nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen würde, könne das sogar den falschen Effekt haben und ihre Radikalisierung befördern. (dts/red)
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Waffenlager-Fund nahe Berlin: Sicherheitsbehörden gehen von Anschlagsversuch aus

Nach dem Fund eines Waffenlagers in einem Wald nahe Berlin gehen die Sicherheitsbehörden von einem geplanten Anschlag aus. Der Generalbundesanwalt habe in dem Fall die Ermittlungen übernommen, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Freitag in Berlin.

Waffen sollten für Anschläge genutzt werden

Der Verdacht laute auf geheimdienstliche Agententätigkeit und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Eine „Beteiligung fremder Mächte“ sei dabei nicht auszuschließen. Medienberichten zufolge soll das Waffenlager im Auftrag russischer Geheimdienste angelegt worden sein.
Nach Dobrindts Angaben erlangte der Verfassungsschutz bereits im vergangenen Oktober Kenntnis von dem Waffenversteck in einem Wald bei Berlin. Gemeinsam mit dem Berliner Landeskriminalamt sei es gelungen, dieses Versteck zu lokalisieren. Darin seien „zwei Handfeuerwaffen und entsprechend Munition hinterlegt“ worden, sagte der Bundesinnenminister.
Die Waffen und die Munition seien „sicherlich vorgesehen gewesen, um Anschlagsplanungen durchzuführen“, sagte Dobrindt. Zum Ziel des möglichen Anschlags lägen noch keine Erkenntnisse vor.
Ein Verdächtiger befinde sich zurzeit in Rumänien in Haft. Angaben zu dessen Identität wollte der Minister unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht machen.

Hohe Gefährdungslage und hybride Bedrohungen

„Dieser Fall zeigt, dass wir von einer hohen Gefährdungslage ausgehen“, betonte der Minister. Er bette sich ein „in hybride Bedrohungsszenarien, ohne damit jetzt deutlich zu machen, dass es einen Zusammenhang zwischen diesem Fall und anderen aktuellen Vorfällen gibt“.
Zuletzt hatte der Fund einer mit Sprengstoff beladenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle die Sicherheitsbehörden in Atem gehalten. Dass sie nicht detonierte, war offenbar nur dem Zufall zu verdanken, denn der Zünder war defekt.
In ihrer Nähe befanden sich mehrere ukrainische Frachtflugzeuge. Der Flughafen gilt als Umschlagplatz für militärische Hilfslieferungen für die Ukraine im Krieg gegen Russland.
Nach Recherchen von Norddeutschem Rundfunk (NDR), Westdeutschem Rundfunk (WDR) und „Süddeutscher Zeitung“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz Hinweise darauf, dass das Waffenlager im Auftrag russischer Geheimdienste angelegt wurde.
Deutsche Sicherheitsbehörden seien inzwischen davon überzeugt, dass die Waffen für Agenten hinterlegt worden seien, die im Auftrag Russlands in Deutschland so genannte kinetische Operationen ausführen sollten, also etwa Attentate.
Eine „Beteiligung fremder Mächte“ sei nicht auszuschließen, sagte Dobrindt, ohne dabei Russland ausdrücklich zu nennen. „Das laufende Verfahren wird weitere Erkenntnisse in dieser Hinsicht liefern können.“
Der Waffenfund sei jedoch „kein Einzelfall“ mit sogenannten Low-Level-Agenten. Es habe in der Vergangenheit und auch in diesem Jahr eine Vielzahl von Fällen mit Wegwerfagenten und mehrere Festnahmen „im Zusammenhang mit dem Agieren von Low-Level-Agenten und den hybriden Bedrohungslagen gegeben“.

Überwachung ohne Ergebnis

Zu dem Waffenfund führte Dobrindt weiter aus, dass Waffen und Munition „ausgetauscht beziehungsweise funktionsunfähig gemacht“ worden sei, um eine mögliche Gefahr auszuschließen.
Das Versteck sei anschließend überwacht worden, „um mögliche Abnehmer zu identifizieren“. Diese Überwachung habe aber kein Ergebnis gebracht: „Es gab keinen Abholer.“(afp/dpa/red)
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Hong Kong: Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen schuldig gesprochen

In Hongkong sind zwei Organisatoren von Mahnwachen zum Gedenken an die blutige Niederschlagung der Proteste auf dem Pekinger Tiananmen-Platz 1989 der „Anstiftung zur Subversion“ schuldig gesprochen worden. Die 41-jährige Chow Hang-tung und der 69-jährige Lee Cheuk-yan hätten andere Menschen zu „illegalen“ Aktionen angestachelt, hieß es in dem am Freitag in der chinesischen Sonderverwaltungszone veröffentlichten Urteil. Damit drohen den beiden Demokratie-Aktivisten jeweils bis zu zehn Jahre Haft.
Die beiden Verurteilten hätten „andere Personen dazu angestiftet, illegale Handlungen zu organisieren, zu planen, zu begehen oder sich daran zu beteiligen“, hieß es in dem Urteil. Ihr Ziel sei es gewesen, „die Staatsgewalt zu untergraben“. Das Strafmaß solle zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Jährliches Gedenken organisiert

Die beiden Aktivisten gehörten zu den führenden Mitgliedern der Hongkong-Allianz. Diese hatte drei Jahrzehnte lang das öffentliche Gedenken an die Niederschlagung der Proteste auf dem Pekinger Tiananmen-Platz organisiert. Jahr für Jahr nahmen am 4. Juni tausende Menschen an der Mahnwache im Hongkonger Victoria Park teil.
2020 wurde dann das Tiananmen-Gedenken in Hongkong verboten. Im selben Jahr erließ Peking zudem ein sogenanntes Sicherheitsgesetz, um gegen die Demokratiebewegung in Hongkong vorzugehen. Nach der Festnahme ihrer führenden Mitglieder löste sich die Hongkong-Allianz 2021 auf.
In den Morgenstunden des 4. Juni 1989 war die chinesische Armee in Peking mit Panzern gegen Studentinnen und Studenten vorgegangen, die auf dem Tiananmen-Platz für mehr Demokratie demonstrierten. Hunderte, nach einigen Schätzungen sogar mehr als tausend Menschen, wurden damals getötet. China versucht mit aller Macht, das Ereignis aus dem nationalen Gedächtnis zu löschen. (afp/red)
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Untersuchungshaft für ukrainischen Taucher nach Nord-Stream-Anschlägen

Ein Gericht in Kroatien hat nach der Festnahme des ukrainischen Tauchers Vladimir Z. im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines Untersuchungshaft angeordnet.
Das Gericht in Pula teilte am Donnerstag, den 20. August, mit, eine Richterin habe wegen Fluchtgefahr U-Haft verhängt – mit Blick auf seine mögliche Auslieferung an Deutschland. Zuvor war Z. von einem Staatsanwalt vernommen worden.

Festnahme am Filmset in Pula

Z. wurde am Mittwochmorgen in einem Hotel in Pula auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls von der kroatischen Polizei festgenommen. Berichten zufolge erfolgte die Festnahme am Rande von Dreharbeiten für den Hollywood-Film „Snake Island“ des US-Regisseurs Doug Lima, in dem Adrien Brody und Sean Penn mitspielen. Dem „Spiegel“ zufolge soll Z. das Filmteam beraten haben.

Schwerer Verdacht der Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft wirft Z. vor, vor vier Jahren zusammen mit anderen Tauchern die Sprengsätze an den Gasleitungen angebracht zu haben. Er wird des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Zerstörung von Bauwerken dringend verdächtigt.
Bereits vor einem Jahr war Z. in Polen festgenommen worden. Ein polnisches Gericht verweigerte damals seine Auslieferung nach Deutschland, sodass er zunächst wieder freikam.

Weiterer Tatverdächtiger bereits in Deutschland

Ein weiterer mutmaßlicher Täter sitzt bereits in Deutschland in Untersuchungshaft: Der frühere ukrainische Offizier Serhii K. wurde im August 2025 in Italien gefasst und später ausgeliefert. Ende Juni klagte ihn die Bundesanwaltschaft als Mittäter eines Kriegsverbrechens sowie wegen weiterer schwerer Delikte an.
Nach Überzeugung der deutschen Ermittler wurden die Pläne für die Anschläge im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entwickelt. Ziel soll es gewesen sein, Gaslieferungen über die Pipelines dauerhaft zu stoppen und Russland Einnahmen zur Finanzierung des Kriegs zu entziehen.

Gasaustritt aus einem Leck an der Nord-Stream-2-Pipeline in der Ostsee am 27. September 2022 – Aufnahme der schwedischen Küstenwache. (Archivbild)

Foto: Swedish Coast Guard via Getty Images

Hintergrund: Die Nord-Stream-Anschläge

Die Nord-Stream-Leitungen waren für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden. Bei den Anschlägen im September 2022 wurden sie schwer beschädigt. Zum Zeitpunkt der Explosionen waren sie nicht in Betrieb: Russland hatte die Lieferungen über Nord Stream 1 bereits gestoppt, Nord Stream 2 ging nie in Betrieb. (afp/red)
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Bestechungsskandal in JVA Bremen: 23 Verdächtige im Visier

Sechs JVA-Beschäftigte, zehn Häftlinge, insgesamt 23 Verdächtige: Wieder ist es zu einem Bestechungsfall in einem Gefängnis gekommen. Nach jüngsten Fällen in Nordrhein-Westfalen ist nun die Justizvollzugsanstalt Bremen betroffen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 23 Verdächtige, wie die Ermittler mitteilten.
Im Zuge der Ermittlungen sind unter anderem zehn Wohnungen in Bremen und Niedersachsen sowie elf Gefängniszellen in der JVA Bremen-Oslebshausen durchsucht worden.

Ermittlungen auch gegen zehn Häftlinge

Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die JVA-Mitarbeiter diverse Gegenstände, darunter Kommunikationsgeräte, Lebensmittel und Drogen in das Gefängnis eingeschleust haben. Gefangene sollen die Gegenstände dort weiter verkauft oder verteilt haben. Die Ermittlungen richten sich den Angaben zufolge auch gegen zehn Häftlinge, die die Gegenstände in dem Gefängnis verteilt haben sollen.
Wer die weiteren Verdächtigen sind, war zunächst nicht bekannt. Frank Passade, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bremen, sprach von „Beschuldigten außerhalb dieses Dunstkreises der JVA“.
Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-Beschäftigte. (Archivbild)

Die Ermittlungen richten sich unter anderem gegen sechs JVA-Beschäftigte. (Archivbild)

Foto: Focke Strangmann/dpa

Die Beweismittel würden aktuell ausgewertet, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Zu der Frage, ob bei den Durchsuchungen Betäubungsmittel gefunden worden seien, könne er „aktuell noch gar keine Angaben machen“.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Verdächtigen unter anderem Bestechung und Bestechlichkeit sowie das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Einigen wird Beihilfe zu den Taten vorgeworfen.

„Wir brauchen jetzt eine rückhaltlose Aufklärung“

So werde derzeit auch geprüft, ob möglicherweise Papier mit synthetischen Cannabinoiden getränkt und über eine in der JVA tätige Lehrerin in die JVA gebracht worden sei, erläuterte Passande.
„Mit aller Kraft müssen wir uns wehrhaft zeigen, wenn Straftäter unsere Beschäftigten angehen und – wie hier – dazu bringen, verbotene Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt zu schaffen“, wurde die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) in einer Mitteilung ihrer Behörde zitiert.
„Korruption ist inakzeptabel und untergräbt die Fundamente der Justiz. Die heutige Aktion hat gezeigt, dass wir dagegen gemeinsam entschlossen vorgehen.“
Für die Bediensteten, gegen die sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten, haben die Vorfälle bereits dienstrechtliche Folgen. Dazu zählen laut Mitteilung Hausverbote bis zur Klärung der Vorfälle und Freistellungen vom Dienst.
„Wir brauchen jetzt eine rückhaltlose Aufklärung. Diese ist auch wichtig für die zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt, die ihren Dienst einwandfrei und pflichtbewusst verrichten“, sagte Schilling.

Ähnliche Fälle in NRW

Jüngst gab es vergleichbare Fälle in Nordrhein-Westfalen. Anfang Mai gab es eine Razzia in der Anstalt Euskirchen, wo mehrere Bedienstete gegen regelrechte „Bestechungs-Abos“ – also monatsweise Bezahlung – Häftlinge unter anderem vor Kontrollen gewarnt haben sollen. Wenig später wurde ein Fall in der JVA Rheinbach bekannt.
Dort wird laut Staatsanwaltschaft gegen fünf männliche und drei weibliche Justizbedienstete sowie aktuelle und ehemalige Inhaftierte ermittelt. Auch in zwei weiteren NRW-Gefängnissen, Siegburg und Willich, kam es zu Durchsuchungen.

CDU: Bei Korruption im Justizvollzug keine Nachsicht

Die Opposition in Bremen forderte Aufklärung. „Die Vorwürfe wiegen schwer. Eine Justizvollzugsanstalt darf kein Umschlagplatz für Drogen, Mobiltelefone und andere verbotene Gegenstände sein – schon gar nicht unter möglicher Mitwirkung eigener Beschäftigter“, sagte Simon Zeimke, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, einer Mitteilung zufolge.
„Sollte sich der Verdacht bestätigen, müssen konsequente straf-, dienst- und disziplinarrechtliche Folgen gezogen werden. Das gilt auch für die weitere Zusammenarbeit mit einem möglicherweise beteiligten und öffentlich finanzierten freien Träger.“
Marcel Schröder, Sprecher für Inneres der FDP-Fraktion Bremen und Vorsitzender des Rechtsausschusses, nannte die Vorwürfe „äußerst schwerwiegend“ und forderte bei der Aufklärung „weder Vorverurteilungen noch falsche Rücksichtnahme“. (dpa/red)
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Über 80 ukrainische Soldaten desertieren in Sachsen-Anhalt

Mehr als 80 ukrainische Soldaten, die in Deutschland für den Krieg in der Ukraine ausgebildet werden, sind seit 2022 allein in Sachsen-Anhalt von ihrem Übungsgelände geflohen. Deutschlandweit sollen es mehrere Hundert Fälle sein, zeigen aktuelle Recherchen der Wochenzeitung „Die Zeit“ am Donnerstag.
Die Männer gelten nach ukrainischem Recht als Deserteure. Ihnen drohen zu Hause bis zu zwölf Jahre Haft. Viele Deserteure haben sich in der Ukraine nicht freiwillig zur Armee gemeldet, sie wurden zwangsrekrutiert.
Als sie zur Ausbildung auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow in Sachsen-Anhalt entsandt wurden, nutzten sie die Gelegenheit zur Flucht.

Bisher rund 29.000 ukrainische Soldaten in Deutschland ausgebildet

Anders als Ukrainer, die nach Deutschland fliehen, fallen ukrainische Soldaten in Deutschland nicht unter Paragraf 24 des deutschen Aufenthaltsgesetzes. Das sieht Schutz vor, wenn jemand aus der „Ukraine vertrieben“ wurde. Das aber gilt nicht für Soldaten, die von ihrer Regierung nach Deutschland entsandt wurden.
Seit dem Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022 haben rund 29.000 ukrainische Soldaten eine mehrwöchige Ausbildung in Deutschland durchlaufen. Anfangs kamen hochmotivierte, erfahrene Soldaten an, die auf den unterschiedlichen Übungsplätzen in Deutschland den Umgang mit Haubitzen und Panzern lernten.
Da die Ukraine kaum noch Freiwillige für den Kampf gegen Russland findet, werden zunehmend Männer eingezogen, die unerfahren sind und nicht kämpfen wollen. (dts/red)
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Nach illegalem Handel mit Leichenteilen: Uni Harvard zahlt Millionenabfindung

Nach einem illegalen Handel mit Leichenteilen am medizinischen Institut in Harvard zahlt die US-Eliteuni den betroffenen Familien laut Medienberichten insgesamt 53 Millionen Dollar (45,64 Millionen Euro) an Abfindungen.
Ein Richter im US-Bundesstaat Massachusetts gab laut US-Medienberichten am Dienstag sein vorläufiges Einverständnis zu einer von der Universität vorgeschlagenen außergerichtlichen Verständigung. Eine endgültige Einigung wird demnach im Dezember erwartet.
Der frühere Chef der Leichenhalle in Harvard hatte Ermittlungen zufolge zwischen den Jahren 2018 und 2022 Organe und andere Teile von Leichen gestohlen, die dem Institut für die medizinische Forschung gespendet worden waren.
Ohne das Wissen der Angehörigen und seines Arbeitgebers nahm er demnach Hände, Köpfe, Gesichter und Gehirne mit nach Hause und verkaufte sie gemeinsam mit seiner Frau an Interessenten.
Der 58-Jährige wurde im Mai 2023 festgenommen und im vergangenen Dezember zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Ehefrau wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr Haft verurteilt. Sechs Menschen bekannten sich schuldig, Leichenteile gekauft zu haben, und wurden ebenfalls verurteilt.
Die Studierendenzeitung „Harvard Crimson“ sowie der Radiosender NPR zitierten nun aus einem Brief des medizinischen Instituts. Die Fakultät will demnach zwei Entschädigungsfonds im Umfang von insgesamt 53 Millionen Dollar einrichten.
Die Taten des ehemaligen Leichenhallenchefs seien „verachtenswert, abscheulich und ein ungeheuerlicher Verrat an unseren Werten als medizinische Gemeinde“, heißt es darin.(afp/red)
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Nord-Stream-Anschläge: Zweiter Verdächtiger in Kroatien festgenommen

Im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines ist heute ein zweiter Tatverdächtiger festgenommen worden.
Es handelt sich um einen Taucher aus der Ukraine, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Vladimir Z. wurde demnach in Pula (Kroatien) auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls gefasst.
Ihm wird vorgeworfen, an der Zerstörung der Gasleitungen „Nord Stream 1“ und „Nord Stream 2“ beteiligt gewesen zu sein. Z. wird des gemeinschaftlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der verfassungsfeindlichen Sabotage sowie der Zerstörung von Bauwerken dringend verdächtigt.
Er soll nach seiner Überstellung aus Kroatien dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet.
Die Sprengsätze detonierten am 26. September 2022 und verursachten schwere Schäden an beiden Pipelines. Sie waren zu dem Zeitpunkt nicht in Betrieb, „Nord Stream 2“ ging danach nie in Betrieb.

Was steht im Haftbefehl?

In dem Haftbefehl heißt es, dass Vladimir Z. ausgebildeter Taucher ist und zu einer Gruppe von Personen gehörte, die im September 2022 nahe der Insel Bornholm Sprengsätze an den Gasleitungen „Nord Stream 1“ und „Nord Stream 2“ platzierten. Er habe sich an den dazu erforderlichen Tauchgängen beteiligt.
Für den Transport hätten er und seine Mittäter eine Segelyacht genutzt, die von Rostock aus startete. Die Yacht sei zuvor mit Hilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden.
Es handelt sich wohl um den Mann, den der Generalbundesanwalt schon einmal im vergangenen Jahr in Polen aufgespürt hatte. Die polnische Justiz hatte ihn wieder auf freien Fuß gesetzt.

Früherer ukrainischer Offizier im August festgenommen

Mittlerweile bestehen bei deutschen Ermittlern kaum noch Zweifel, dass der Anschlag aus der Ukraine geplant wurde.
Eine erste Festnahme in dem Fall gab es im August 2025. Damals wurde ein früherer ukrainischer Offizier, Serhii K., im Urlaub in Italien gefasst und später nach Deutschland ausgeliefert.
Ende Juni klagte ihn die Bundesanwaltschaft als Mittäter eines Kriegsverbrechens des Angriffs gegen zivile Objekte an, außerdem wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der Zerstörung von Bauwerken und der Störung öffentlicher Betriebe. (afp/dts/red)
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Fast 9.000 Abschiebungen in Deutschland gescheitert

In diesem Jahr sind bisher fast 9.000 Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern gescheitert. Das berichtet die „BILD“ unter Berufung auf Zahlen aus Regierungskreisen.
Im ersten Halbjahr 2026 sind demnach 8.034 Abschiebungen fehlgeschlagen. Bis Mitte August waren es insgesamt 8.826 gescheiterte Abschiebungen und Rückführungen.
Als Grund wird genannt, dass die zuständigen Bundesländer die ausreisepflichtigen Migranten nicht zum Flughafen bringen konnten, weil diese beispielsweise zuvor untergetaucht waren. 2025 waren laut Angaben aus Sicherheitskreisen insgesamt knapp 18.000 Abschiebungen gescheitert.

9.663 Menschen wurden abgeschoben

Die Zahl der erfolgreichen Abschiebungen lag im ersten Halbjahr 2026 bei über 9.663. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 11.807 gewesen. Das besagt eine Antwort auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm an das Bundesinnenministerium.
In den vergangenen Jahren war die Zahl der Abschiebungen gestiegen. 2025 wurden laut Innenministerium knapp 22.800 Menschen abgeschoben. 2024 waren es knapp 20.100 Menschen, im Jahr davor rund 16.400, und 2022 knapp 13.000 Menschen.
Das Bundesinnenministerium sieht keinen Rückgang der Zahlen, bezieht sich dabei aber sowohl auf Abschiebungen als auch geförderte Ausreisen.
Ein Sprecher verwies auf AFP-Anfrage darauf, dass im ersten Halbjahr 2026 18.939 Menschen aus Deutschland „rückgeführt“ worden seien – sowohl mittels erzwungener Ausreise, also Abschiebung, als auch geförderter Ausreise.
Im Vorjahreszeitraum waren es demnach 19.170 Menschen. „Die Zahl der rückgeführten Personen im ersten Halbjahr 2026 ist somit auf gleichem Niveau wie im ersten Halbjahr 2025.“ (dts/afp/red)
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Diskriminierung auf dem Klo: Wienerin klagt gegen WC-Gebühren für Frauen

Die Ungerechtigkeit fiel Melanie Gradik bei einem Spaziergang auf: „Ich war mit einem Freund im Stadtpark und wir mussten beide auf die Toilette. Er konnte kostenlos urinieren, ich musste 50 Cent bezahlen“, erzählt die Wienerin.
Das verstoße gegen das Antidiskriminierungsgesetz der österreichischen Hauptstadt, ist die 27-Jährige überzeugt – und verklagte die Stadtverwaltung von Wien.
Wie auch in vielen deutschen Städten, sind in Wien Pissoirs für Männer oft frei zugänglich, während Frauen die WC-Kabinen nur gegen Gebühr benutzen können.
„Es ist eine Kleinigkeit, aber auch ein Beispiel dafür, wie Frauen im Alltag ungleich behandelt werden“, sagt Gradik beim Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP im Wiener Augarten. „Warum können Toiletten nicht für alle kostenlos sein oder für alle 50 Cent kosten? Das ist ungerecht.“

Möglicher Präzedenzfall für Österreich

Das sieht auch Gradiks Anwältin Petra Laback so: Die Tatsache, dass manche öffentliche Einrichtungen kostenlose Urinale für Männer anbieten, führe zu einer Ungleichbehandlung der Geschlechter.
„Männer haben eine zusätzliche kostenlose Alternative, Frauen nicht“, sagt sie. Sollte Gradik einen Prozess in dem Streit gewinnen, könnte dies einen Präzedenzfall für ganz Österreich schaffen, hofft die Juristin: „Das wird sicherlich Auswirkungen auf andere Gemeinden haben.“

Ein Blick auf Wien, im Vordergrund das Rathaus.

Foto: Dirk Van Geel/iStock

In Wien gibt es derzeit 168 öffentlich betriebene Toilettenanlagen, von denen 139 kostenlos genutzt werden können. Nach Angaben der Stadtverwaltung erheben die 29 kostenpflichtigen Anlagen eine Gebühr, weil dort Toilettenpersonal beschäftigt ist.
Das sei an stark frequentierten Orten mit intensiver Nutzung notwendig, um Sauberkeit und die ordnungsgemäße Nutzung sicherzustellen, erklärt Sandra Holzinger von der Wiener Stadtverwaltung.
Doch auch bei diesen Einrichtungen sind die Pissoirs kostenlos zugänglich. Das solle verhindern, dass Männer in der Öffentlichkeit urinieren, begründet die Sprecherin.

Rechtsprofessorin: Benachteiligung für Frauen

Die Rechtsprofessorin Anna Gamper von der Universität Innsbruck hält diese Regelung mit Blick auf die Geschlechter-Gleichstellung für fraglich. Nach österreichischem Recht „darf zwischen Männern und Frauen nur unterschieden werden, wenn dafür eine besondere sachliche Rechtfertigung besteht“, sagt sie.
Bei öffentlichen Toilette scheine eine solche „nicht vorzuliegen“, da die Kosten für den Bau, die Instandhaltung und die Reinigung von Kabinen und Pissoirs letztlich gleich seien.
Selbst wenn die Instandhaltung von Kabinen etwas teurer wäre oder diese mehr Wasser verbrauchten, reiche das nicht unbedingt aus, um einen Preisunterschied gegenüber Urinalen zu rechtfertigen, urteilt die Professorin.
„Frauen dürfen nicht allein deshalb finanziell benachteiligt werden, weil sie eine andere Anatomie haben und auch aus Sicherheitsgründen auf eine Kabine angewiesen sind.“ Das Argument, dass auch Männer für eine Kabine bezahlen müssen, lässt Gamper nicht gelten. Schließlich hätten sie im Gegensatz zu Frauen eine kostenlose Option.
Frauen in Österreich hätten im Alltag im Vergleich zu Männern ohnehin zusätzliche Kosten, beispielsweise für Periodenprodukte, sagt der Sprecher der Wiener Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch, Stefan Hayden.

Koalitionsvertrag: Öffentliche Toiletten prüfen und ausbauen

In ihrem Koalitionsvertrag verpflichteten sich die in Wien regierenden Sozialdemokraten und Liberalen, das Angebot an öffentlichen Toiletten auszubauen und zu prüfen, ob sie für alle Geschlechter kostenlos werden können.
Im Augarten gibt es seit dem vergangenen Jahr neue öffentliche Toiletten – ein Modell ganz im Sinn von Melanie Gradik. Die WC-Häuschen fügen sich mit ihren geschwungenen weißen Keramikfassaden nicht nur harmonisch in den historischen Barockpark ein, sondern sind auch kostenlos – für Männer und Frauen. (afp/red)
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Social-Media-Sucht: Schwere Vorwürfe gegen Meta

Im womöglich wegweisenden US-Prozess um Social-Media-Sucht durch Instagram und Facebook hat die Staatsanwaltschaft dem Meta-Konzern schwere Vorwürfe gemacht. Meta habe Kinder und Jugendliche abhängig gemacht, die Funktionsweise ihrer Gehirne „ausgenutzt“ und die Öffentlichkeit in die Irre geführt, sagte Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O’Neill in ihrem Eröffnungsplädoyer.
Meta muss sich vor einem Gericht in Oakland wegen des Vorwurfs verantworten, seine Online-Netzwerke so gestaltet zu haben, dass Minderjährige abhängig und dadurch psychisch krank werden.
„Metas Geschäftsmodell lässt sich auf vier einfache Punkte reduzieren: Nutzer an sich binden, sie so lange wie möglich halten, ihre Daten abschöpfen und dann die Wahrheit vor der Öffentlichkeit verbergen“, sagte O’Neill.

Protest vor dem Gericht

Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten Mütter gegen Meta. Sie erklärten, ihre Kinder hätten infolge der Nutzung der Onlinedienste Suizid begangen. „Kein Unternehmen – ganz gleich, wie reich, einflussreich oder vermeintlich unangreifbar es sich fühlt – darf über der Wahrheit, dem Gesetz und unseren Kindern stehen“, sagte die Mutter Lori Schott.

Jason Slothouber (Mitte), leitender Staatsanwalt aus Colorado, trifft am 18. August 2026 am Bundesgericht in Oakland ein.

Foto: Godofredo A. VÁSQUEZ / AFP via Getty Images

Milliardenstrafe und neue Regeln

Mehrere US-Bundesstaaten fordern Einschränkungen bei Instagram- und Facebook-Funktionen sowie eine massive Strafzahlung von rund 200 Milliarden Dollar (etwa 173 Milliarden Euro). Die Summe ergibt sich aus mehreren tausend Dollar, die die Generalstaatsanwaltschaften für jeden betroffenen Heranwachsenden ansetzen. Meta selbst hatte in einem Gerichtsdokument sogar erklärt, die Gesamtstrafe könne mehr als eine Billion Dollar betragen.
Im Mittelpunkt stehen Funktionen wie Endlos-Scrollen, häufige Benachrichtigungen und das Zählen von „Gefällt mir“-Reaktionen. Die Kläger kritisieren damit vor allem die Gestaltung der Netzwerke und nicht deren Inhalte. Für diese genießen Online-Plattformen nach US-Recht weitgehende Immunität.

Prozess könnte weitreichende Folgen haben

In den USA laufen bereits zahlreiche Verfahren gegen Online-Netzwerke. Der Prozess in Kalifornien könnte für Meta jedoch besonders folgenreich sein, da erstmals eine Entscheidung auf Bundesebene ansteht.
Die Anklage will auch Meta-Chef Mark Zuckerberg zu den Vorwürfen befragen. Seine Anhörung ist für Ende September geplant. Auch Instagram-Chef Adam Mosseri ist vorgeladen. Mit einem Urteil von Richterin Yvonne Gonzalez Rogers wird Anfang Oktober gerechnet.

Anklage will Meta-Chef Zuckerberg Ende September befragen (Archivbild)

Foto: Kevin Dietsch/Getty Images

Ausgangspunkt: die „Facebook Files“

Der Prozess geht auf die sogenannten „Facebook Files“ zurück, die die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin Frances Haugen Ende 2021 veröffentlichte. Die tausenden Seiten enthielten Ergebnisse konzerninterner Untersuchungen zu den Auswirkungen der Meta-Netzwerke auf die psychische Gesundheit minderjähriger Nutzerinnen.
Den Unterlagen zufolge waren dem Konzern mögliche schädliche Auswirkungen des Social-Media-Konsums bekannt. Öffentlich habe Meta entsprechende Bedenken und Warnungen jedoch zurückgewiesen. Stattdessen soll der Konzern seine Netzwerke bewusst so gestaltet haben, dass sie Suchtverhalten fördern.

29 Bundesstaaten klagen

Nach den Enthüllungen leiteten dutzende US-Bundesstaaten eine gemeinsame Untersuchung ein. Zwei Jahre später reichten 29 von ihnen Klage gegen Meta ein.
Kalifornien, Colorado, Kentucky und New Jersey führen nun stellvertretend einen Pilotprozess. Sollte Meta unterliegen, soll der Konzern anschließend mit allen klagenden Bundesstaaten eine Vereinbarung schließen.

Meta weist Vorwürfe zurück

Meta betont, ausreichend Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer zu ergreifen. Zudem argumentiert der Konzern, die psychische Gesundheit von Jugendlichen könne nicht durch einen einzelnen Onlinedienst beeinträchtigt werden.
Einige der beanstandeten Funktionen müssten außerdem aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf freie Meinungsäußerung unangetastet bleiben, argumentiert Meta. (afp/red)
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Eilanträge zweier AfD-Kandidaten scheitern: Sichert und Bothe können nicht zur Kommunalwahl antreten

Auch der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossene AfD-Politiker Stephan Bothe ist mit einem Eilantrag auf Zulassung vor Gericht gescheitert.
Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden. Das teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Montagabend mit. Ein „vorgelagerter Rechtsbehelf“ sei nicht vorgesehen. (Az. 1 B 76/26)
Bothe ist stellvertretender Landeschef der AfD in Niedersachsen. Er wollte am 13. September im Landkreis Lüneburg als Kandidat für die Landratswahl antreten. An diesem Tag finden Kommunalwahlen in dem Bundesland statt.
Wegen einer Neuerung im Kommunalwahlgesetz müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen und dürfen dafür auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen.

Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig

Bothe ist einer von mehreren AfD-Kandidaten, die von den zuständigen Wahlausschüssen von einer Kandidatur ausgeschlossen wurden. Es traf unter anderem auch den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der im Kreis Friesland antreten wollte.
Einen von Sichert eingereichten Eilantrag wies am Montag das Verwaltungsgericht Oldenburg mit einer identischen Begründung wie die Lüneburger Richter im Fall Bothe ab.
Gerade im Wahlrecht müsse „das Interesse des Einzelnen an einer möglichst frühzeitigen gerichtlichen Überprüfung mit dem Erfordernis einer einheitlichen, störungsfreien und termingerechten Durchführung der Wahl in Ausgleich gebracht werden“, begründete das Gericht in Lüneburg seinen Beschluss.
Anders als von Bothe angegeben, werde er dadurch auch nicht „rechtsschutzlos“ gestellt. Erweise sich ein Wahleinspruch in einem Wahlprüfverfahren als begründet, könne die Wahl später für ungültig erklärt und das Ergebnis korrigiert werden.
Die Beschlüsse in beiden Fällen sind noch nicht rechtskräftig. Bothe und Sichert können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. (afp/red)
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Mordfall Tupac Shakur: Anklage spricht von Rache – Verteidigung widerspricht

Im Prozess um den Mord an dem legendären US-Rapper Tupac Shakur vor drei Jahrzehnten hat die Anklage in ihrem Eröffnungsplädoyer von einer Tat aus Rache gesprochen.
Der Angeklagte Duane Davis habe den Mord in Auftrag gegeben, weil sein Neffe zuvor von Shakur zusammengeschlagen worden sei, erklärte am Montag Staatsanwalt Binu Pilal zum Beginn der Verhandlungen in Las Vegas. Die Verteidigung wies die Vorwürfe zurück.

Es war am 7. September 1996

Der Mord an Shakur gehört zu den bekanntesten ungelösten Verbrechen in den USA, der Prozess wurde mit Spannung erwartet. Er hatte vor einer Woche mit der Auswahl der Geschworenen begonnen, am Montag nun startete die eigentliche Verhandlung.
„Am 7. September 1996 beteiligte sich Tupac Shakur öffentlich und vor laufender Kamera an einer erniedrigenden Prügelattacke auf Orlando Anderson, den Neffen von Duane Davis“, sagte Staatsanwalt Pilal. „Zweieinhalb Stunden später dann … wurde Tupac aus einem weißen Cadillac heraus in einem Racheakt niedergeschossen.“
Davis habe zwar nicht selbst abgedrückt, sagte Pilal. Der Angeklagte habe aber die Waffe an eine Person auf dem Rücksitz seines Wagens gegeben und dieser befohlen, auf den Rapper zu schießen.
Der Anwalt des Angeklagten, Michael Sanft, wies die Vorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft und die Ermittler verfügten über keine stichhaltigen Beweise für eine Schuld seines Mandanten. „Was sie Ihnen vortragen, stellen sie als Tatsache dar, obwohl es sich in Wahrheit um Fiktion handelt“, sagte er an die Geschworenen gewandt. „Es liegt an Ihnen zu entscheiden, was wirklich den Tatsachen entspricht.“
Tupac Shakur war 1996 in einem Auto in Las Vegas angeschossen worden und starb sechs Tage später im Krankenhaus. (Archivbild)

Tupac Shakur war 1996 in einem Auto in Las Vegas angeschossen worden und starb sechs Tage später im Krankenhaus. (Archivbild)

Foto: Tom Rodriguez/Globe Photos via ZUMA Wire/dpa

Streit zwischen Ostküste und Westküste

Shakur war im Alter von 25 Jahren im Glücksspielparadies Las Vegas im Bundesstaat Nevada getötet worden. Der auch als 2Pac bekannte Musiker war eine herausragende Persönlichkeit in der damals tobenden erbitterten Fehde zwischen Hip-Hop-Musikern von der West- und der Ostküste der USA.
Der mit Hits wie „California Love“ und „All Eyez on Me“ bekannt gewordene Shakur wuchs zwar im New Yorker Stadtteil Harlem und in Baltimore an der Ostküste auf. Er unterzeichnete jedoch einen Vertrag mit der Plattenfirma Death Row Records aus der Westküstenmetropole Los Angeles und wurde rasch zum Inbegriff des kalifornischen „Bad Boy“.
Im Prozess wird es vor allem um die Fehde zwischen Death Row Records und der von Sean „Diddy“ Combs gegründeten Ostküsten-Plattenfirma Bad Boy Records gehen. Den Ermittlern zufolge stand Death Row Records unter dem Schutz der Gang Mob Piru. Bad Boy Records wiederum heuerte die vom Angeklagten Davis geführte rivalisierende Gang South Side Compton Crips als Leibwächter an.
Den Ermittlungen zufolge schlugen Shakur und Death-Row-Records-Boss Marion „Suge“ Knight am Abend des 7. September 1996 den Neffen von Crips-Boss Davis zusammen. In der selben Nacht überholte dann ein weißer Cadillac mit Davis, dessen Neffen und weiteren Insassen an Bord Shakurs Wagen in Las Vegas. Aus dem Cadillac heraus wurden mehrere Schüsse abgefeuert, Shakur wurde tödlich verletzt.

Memoiren als neuer Ermittlungsanstoß

Wegen mangelnder Beweise kamen die Ermittlungen zum Mord an Tupac Shakur jahrzehntelang kaum voran. Dies änderte sich 2019, als Davis seine Memoiren veröffentlichte.
Darin schilderte er, dass er am fraglichen Abend vorn im Cadillac saß und den Männern auf der Rückbank eine Pistole gab. Wer genau schoss, schrieb Davis nicht. Alle anderen Männer, die damals mit ihm in dem Auto saßen, sind inzwischen tot.
Im September 2023 wurde Davis schließlich festgenommen. Er distanziert sich inzwischen von den Angaben in seinen Memoiren und beteuert seine Unschuld. In einem aus dem Gefängnis heraus gegebenen Interview sagte er dem Sender ABC, die Ermittler könnten ihm noch nicht einmal nachweisen, dass er in der Tatnacht in Las Vegas gewesen sei.
Stattdessen sei er in der Tatnacht in Los Angeles gewesen. Seine eigenen Memoiren habe er nie gelesen. (afp/red)
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Durchhalteparolen für IS-Mitglieder: Haftstrafe für deutsche Sympathisantin

Eine deutsche IS-Sympathisantin ist in Düsseldorf zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht sah es in seinem Urteil vom Freitag als erwiesen an, dass Nadine D. eine Initiative zur Gefangenenhilfe für Mitglieder und Unterstützer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) betrieb. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Die Initiative bestand dem Urteil zufolge seit Ende 2019. Bis August 2024 habe die 43 Jahre alte D. zu Spenden für den IS aufgerufen, Geld aus Verkäufen von IS-Literatur gesammelt und Briefaktionen gestartet, um inhaftierte IS-Mitglieder psychisch und finanziell zu unterstützen. So habe sie darum geworben, dass diese weiter für den IS arbeiteten.

Finanzielle Unterstützung

Das Gericht nannte mehrere Beispiele. Einem dschihadistischen Prediger, der in Österreich zu einer Haftstrafe von 20 Jahren verurteilt wurde, habe D. 4.200 Euro geschickt.
3.300 Euro soll sie an weibliche IS-Mitglieder übermittelt haben, die in einem syrischen Lager interniert waren. Einen aufmunternden Brief soll sie an eine Frau weitergegeben haben, die sich wegen des Todes eine versklavten jesidischen Mädchens vor Gericht verantworten musste.
Außerdem soll sie Geld an zwei weitere IS-Unterstützer gegeben haben. Das Gericht wertete das als strafbare Werbung um Mitglieder oder Unterstützer des IS. Es sei die erste strafrechtliche Verurteilung dieser Art, teilte es mit.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

D. war im September 2025 in Düsseldorf festgenommen worden und kam in Untersuchungshaft. Im Februar klagte die Bundesanwaltschaft sie an. Die Anklage beantragte dreieinhalb Jahre Haft, die Verteidigung einen Freispruch.
Das Gericht sprach D. nun wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz und wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für den IS schuldig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann noch Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden. Das Gericht ordnete an, dass die Angeklagte in Untersuchungshaft bleibt. (afp/red)
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Drogenfahnder kritisiert Cannabisgesetz – Strafen zu niedrig

Der Leiter der Drogenfahndung in Hannover, Ingo Hörmann, kritisiert das Cannabisgesetz der Bundesregierung. Er sei kein grundsätzlicher Gegner einer Legalisierung, „aber so, wie es umgesetzt wurde, kann es meiner Ansicht nach nicht funktionieren“, sagte Hörmann dem „Spiegel“.
Hörmann ist Leiter der Zentralen Ermittlungsgruppe Betäubungsmittel bei der Polizeiinspektion Hannover.
Er berichtet von erheblichen Problemen bei der Strafverfolgung: „Einige Leute haben wir allein dieses Jahr schon zehnmal beim Dealen erwischt und festgenommen. Und am nächsten Tag stehen sie wieder auf der Straße, als wäre nichts geschehen.“

Dealer haben wenig zu fürchten

Der Grund dafür sei die Gesetzesänderung von 2024. Seitdem hätten Cannabisdealer weniger strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
Selbst einen Dealer, den die Polizei auf frischer Tat mit 25 Kilogramm Cannabis (Straßenverkaufswert 250.000 Euro) erwischte, habe man wieder laufen lassen müssen. Ein U-Haft-Befehl sei seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht beantragt worden, so Hörmann.
Er würde sich in solchen Fällen eine „nachhaltigere Ahndung“ wünschen. Auch die erlaubten Höchstmengen hält der Drogenfahnder für zu hoch. 50 Gramm, die die Mitglieder ab 21 Jahren monatlich legal in ihrem Anbauverein erwerben können, reichten für etwa 150 Joints.
„Das sind fünf Joints pro Tag“, rechnet Hörmann vor. Wer so viel Marihuana konsumiere, sei „durchgehend zugedröhnt und vermutlich schwer drogenabhängig“. (dts/red)
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Drogenfahnder kritisiert Cannabisgesetz – Strafen zu niedrig

Der Leiter der Drogenfahndung in Hannover, Ingo Hörmann, kritisiert das Cannabisgesetz der Bundesregierung. Er sei kein grundsätzlicher Gegner einer Legalisierung, „aber so, wie es umgesetzt wurde, kann es meiner Ansicht nach nicht funktionieren“, sagte Hörmann dem „Spiegel“.
Hörmann ist Leiter der Zentralen Ermittlungsgruppe Betäubungsmittel bei der Polizeiinspektion Hannover.
Er berichtet von erheblichen Problemen bei der Strafverfolgung: „Einige Leute haben wir allein dieses Jahr schon zehnmal beim Dealen erwischt und festgenommen. Und am nächsten Tag stehen sie wieder auf der Straße, als wäre nichts geschehen.“

Dealer haben wenig zu fürchten

Der Grund dafür sei die Gesetzesänderung von 2024. Seitdem hätten Cannabisdealer weniger strafrechtliche Konsequenzen zu fürchten.
Selbst einen Dealer, den die Polizei auf frischer Tat mit 25 Kilogramm Cannabis (Straßenverkaufswert 250.000 Euro) erwischte, habe man wieder laufen lassen müssen. Ein U-Haft-Befehl sei seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft nicht beantragt worden, so Hörmann.
Er würde sich in solchen Fällen eine „nachhaltigere Ahndung“ wünschen. Auch die erlaubten Höchstmengen hält der Drogenfahnder für zu hoch. 50 Gramm, die die Mitglieder ab 21 Jahren monatlich legal in ihrem Anbauverein erwerben können, reichten für etwa 150 Joints.
„Das sind fünf Joints pro Tag“, rechnet Hörmann vor. Wer so viel Marihuana konsumiere, sei „durchgehend zugedröhnt und vermutlich schwer drogenabhängig“. (dts/red)
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Ruhr-Kommunen fordern härteres Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch

Kommunalpolitiker aus dem Ruhrgebiet fordern vom Bund mehr Tempo im Kampf gegen Sozialmissbrauch. Die Bundesagentur für Arbeit hat im Juli mit dem Aufbau eines zentralen Kompetenzzentrums Leistungsmissbrauch und fünf regionaler Außenstellen begonnen, um systematisch Daten zusammenzuführen und zu analysieren.
Diesen Schritt bezeichnet der Oberbürgermeister von Hagen, Dennis Rehbein (CDU), in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) als wichtig und längst überfällig. Ein Durchbruch sei es aber nicht. Auch Gelsenkirchens Oberbürgermeisterin Andrea Henze (SPD) sieht das so.
Es gelte, Leistungsmissbrauch „energisch und systematisch“ zu bekämpfen, sagte Henze. Dafür brauche es nicht noch mehr Zuständigkeiten auf dem Papier, sondern konkrete, durchsetzungsfähige Strukturen vor Ort und eine Gesamtstrategie von Bund, Ländern und Kommunen. Rehbein zeigte sich enttäuscht, dass ein von der Bundesregierung eigentlich für Juli angekündigter Aktionsplan immer noch nicht vorliegt.

Aktionsplan der Bundesregierung lässt auf sich warten

Der Plan soll sich mit der Bekämpfung von Ausbeutung und Sozialleistungsmissbrauch, insbesondere im Zusammenhang mit EU-Zuwanderung, befassen und wird gerade mit dem Bundesinnenministerium erarbeitet, wie eine Sprecherin von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) der FAS mitteilte. Die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch sei ein zentrales Thema für diese Legislaturperiode, sagte die Sprecherin.
Er schade der Gesellschaft und schwäche das Vertrauen in den Sozialstaat. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch im Inland sowie durch im Ausland lebende Menschen zu beenden, den Datenaustausch der Behörden zu verbessern und Anreize, in die Sozialsysteme einzuwandern, deutlich zu reduzieren.
Wann die Bundesregierung ihren Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch vorlegt, sagte das Arbeitsministerium auf Anfrage der FAS nicht. Rehbein reagierte verärgert darauf. Beim Kampf gegen Sozialmissbrauch dürfe keine Zeit verloren werden, sagte er. Die Kommunen bräuchten jetzt klare gesetzliche Verbesserungen und wirksame Instrumente statt weiterer Verzögerungen.

Kommunen fordern bessere Zusammenarbeit

Viele Kommunen im Ruhrgebiet haben mit den Folgen der Armutsmigration aus Südosteuropa zu kämpfen. Henze sagte der FAS, die Bürger ihrer Stadt hätten mittlerweile ein starkes Gefühl von Ungerechtigkeit, weil Menschen einfach durch eine Wohnortwahl Sozialsysteme ausnutzten, in die sie zuvor nicht eingezahlt hätten.
Der Staat dürfe nicht zulassen, dass Menschen aus dem Ausland nach Deutschland gelockt, in menschenunwürdigen Unterkünften untergebracht und gleichzeitig von kriminellen Strukturen ausgebeutet würden, sagte sie. Schon Anfang des Jahres hieß es in einem Bericht der Gelsenkirchener Verwaltung, die soziale Segregation im Stadtgefüge nehme massiv zu, der soziale Friede in vielen Stadtteilen sei gefährdet.
Eine große Hürde im Kampf gegen Sozialmissbrauch stellt nach übereinstimmender Einschätzung der betroffenen Kommunen der Datenschutz dar. Die betroffenen Städte bräuchten dringend die praxisgerechte Lockerung von Datenschutzbestimmungen an einigen Schnittstellen, sagte der Sozialdezernent von Essen, Peter Renzel, der FAS.
Aus Duisburg heißt es, der Datenschutz erschwere oft die wirksame Kontrolle, weshalb Betrug oft nur schwer nachgewiesen werden könne. Henze sagte: „Natürlich müssen Persönlichkeitsrechte geschützt werden, aber der Staat muss gleichzeitig in der Lage sein, Betrug und Missbrauch wirksam aufzudecken. Datenschutz darf nicht zum Schutzschild für Sozialleistungsmissbrauch werden.“ (dts/red)