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Reiche warnt vor Linken-Regierung: Partei zieht vor Bundesverfassungsgericht

Die Linke zieht gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Grund für den Eilantrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist ein Instagram-Video des Ministeriums nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin.
In den Ausschnitten einer Rede vom 23. September warnt Reiche, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.
Die Linke hatte Reiche über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen – jedoch stand es Sonntagabend weiter online. Nun verfolgt die Partei dasselbe Ziel mit dem Gang nach Karlsruhe. Konkret argumentiert die Linke in dem Antrag, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt.
Reiche habe sich rechtswidrig in ihrer Position als Bundeswirtschaftsministerin „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke, wie es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung heißt. Darüber berichtete auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Bereits seit längerer Zeit steht der Berliner Landesverband der Linken wegen Antisemitismusvorwürfen in der Kritik. Seit dem Wahlabend geht es auch um mutmaßliche Kontakte zu kriminellen Clans.
Auch andere Politiker bekamen Post von Anwälten der Linken

Die Linke war in Berlin bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September deutlich stärkste Kraft geworden. Sie strebt nun die Regierungsbildung an. Die Linke geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.
Die Partei verklagte auch die CDU-Innenministerien in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Ministerien in Sachsen und Schleswig-Holstein zogen die Äußerungen auf den offiziellen Kanälen zurück, diejenigen in Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen nicht.
Vorgespräche zwischen Linke, Grüne und SPD in Berlin über etwaige Grundlagen für ein Regierungsbündnis hatten auch am Wochenende kein klares Ergebnis gebracht. Die Gespräche sollen in der neuen Woche fortgesetzt werden. Die Linke setzt auf eine rot-grün-rote Koalition. Wenn es dazu kommt, könnte sie mit ihrer Spitzenkandidatin und Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp erstmals eine Regierende Bürgermeisterin stellen. (dpa/afp/red)
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Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor Gericht – Online Nachrichten aktuell – Epoch Times (Deutsch)

Die Linke zieht gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor das Bundesverfassungsgericht. Grund für den Eilantrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, ist ein Instagram-Video des Ministeriums nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin.
In den Ausschnitten einer Rede vom 23. September warnt Reiche, es sei gefährlich für die Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.
Die Linke hatte Reiche über einen Anwalt aufgefordert, das Video bis zum 29. September zu entfernen – jedoch stand es Sonntagabend weiter online. Nun verfolgt die Partei dasselbe Ziel mit dem Gang nach Karlsruhe. Konkret argumentiert die Linke in dem Antrag, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb verletzt.
Reiche habe sich rechtswidrig in ihrer Position als Bundeswirtschaftsministerin „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke, wie es in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung heißt. Darüber berichtete auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Bereits seit längerer Zeit steht der Berliner Landesverband der Linken wegen Antisemitismusvorwürfen in der Kritik. Seit dem Wahlabend geht es auch um mutmaßliche Kontakte zu kriminellen Clans.
Auch andere Politiker bekamen Post von Anwälten der Linken

Die Linke war in Berlin bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 20. September deutlich stärkste Kraft geworden. Sie strebt nun die Regierungsbildung an. Die Linke geht mit anwaltlichen Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.
Die Partei verklagte auch die CDU-Innenministerien in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Ministerien in Sachsen und Schleswig-Holstein zogen die Äußerungen auf den offiziellen Kanälen zurück, diejenigen in Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen nicht.
Vorgespräche zwischen Linke, Grüne und SPD in Berlin über etwaige Grundlagen für ein Regierungsbündnis hatten auch am Wochenende kein klares Ergebnis gebracht. Die Gespräche sollen in der neuen Woche fortgesetzt werden. Die Linke setzt auf eine rot-grün-rote Koalition. Wenn es dazu kommt, könnte sie mit ihrer Spitzenkandidatin und Co-Fraktionsvorsitzenden Elif Eralp erstmals eine Regierende Bürgermeisterin stellen. (dpa/afp/red)
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Hamburg behält zunächst weiter Vorsitz der Justizministerkonferenz

Abweichend vom üblichen Turnus behält Hamburg zunächst weiterhin den Vorsitz der Justizministerkonferenz.
Die Hamburger Justizbehörde begründete dies am Sonntag mit der andauernden Regierungsbildung nach der Wahl in Sachsen-Anhalt, aus der die AfD als stärkste Kraft hervorgegangen war.
Nach dem üblichen Wechselsystem hätte eigentlich Sachsen-Anhalt mit Beginn des Jahres 2027 den Vorsitz der Justizministerkonferenz von Hamburg übernommen.

Hamburg verlängert seinen Vorsitz um ein halbes Jahr

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) wird nun ihren Vorsitz in der Länderministerrunde um ein halbes Jahr verlängern, bevor Hessen dann im kommenden Juli den Staffelstab vorzeitig übernimmt. 2028 führt Hessen dann den Vorsitz der Justizministerkonferenz regulär fort.
Dies wurde der Hamburger Behörde zufolge „in enger Abstimmung im Kreis der Justizministerien der Länder vereinbart“. Damit solle „die reibungslose Durchführung der Justizministerkonferenz“ und der anstehenden turnusgemäßen Treffen gewährleistet werden.
Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Zweimal jährlich gibt es reguläre Treffen.

Auch Ministerpräsidentenkonferenz umgeht Sachsen-Anhalt

Zuvor hatten bereits die Regierungschefs der Länder entschieden, dass Rheinland-Pfalz für ein weiteres Jahr den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz behält.
Eigentlich hätte auch in diesem Fall Sachsen-Anhalt turnusgemäß ab Oktober den jährlich wechselnden Vorsitz übernehmen sollen. Der noch amtierende Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) schlug jedoch angesichts der unklaren Lage nach der Landtagswahl eine Verschiebung des Wechsels vor.
Die AfD, die bei der Landtagswahl am 6. September in Sachsen-Anhalt mit Abstand stärkste Kraft geworden war, sucht derzeit in Gesprächen Mehrheiten, um regieren zu können. Gesprochen wird vor allem mit dem BSW, nach eigenen Angaben auch mit anderen Abgeordneten.
Der AfD fehlt die absolute Mehrheit, weshalb sie Unterstützung aus anderen Fraktionen bräuchte. (afp/red)
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Brasilien-Wahl: Lula gegen Flávio Bolsonaro – Stichwahl zeichnet sich ab

Schon bei der Wahl vor vier Jahren hießen die Kandidaten Lula und Bolsonaro – nun stehen die beiden Namen in Brasilien wieder auf dem Stimmzettel. Doch statt des derzeit unter Hausarrest stehenden Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro tritt diesmal sein ältester Sohn Flávio gegen den 80-jährigen Amtsinhaber Luiz Inácio Lula da Silva an. „Ich kann ruhiger, lächelnder, gelassener und moderater sein“, sagte Flávio bei seiner Kür zum Präsidentschaftskandidaten über die Unterschiede zu seinem Vater. „Aber hier fließt das Blut Bolsonaros.“
Der 45-jährige Senator von der rechtsgerichteten Liberalen Partei (PL) steht für einen schlankeren Staat und ein härteres Vorgehen gegen Kriminalität – Lula von der linken Arbeiterpartei (PT) für die Fortsetzung seines Regierungskurses mit Sozialprogrammen, öffentlichen Investitionen und einer stärkeren Rolle des Staates. In den Umfragen liegen beide eng beieinander. Keiner erreicht dabei die absolute Mehrheit, die für einen Sieg im ersten Wahlgang erforderlich ist.

Stichwahl gilt als wahrscheinlich

Daneben treten zehn weitere Kandidaten an, die allerdings deutlich hinter den beiden Rivalen liegen – darunter die Gouverneure Ronaldo Caiado und Romeu Zema sowie der Psychiater und Autor Augusto Cury. Alles deutet darauf hin, dass Lula und Bolsonaro in einer Stichwahl erneut aufeinandertreffen. Rund 159 Millionen Brasilianer sind zur Wahl aufgerufen, die im größten Land Lateinamerikas verpflichtend ist.
Die angespannte Sicherheitslage mit häufigen Überfällen, der Präsenz von mächtigen Drogenbanden in den Favelas und weit verbreiteter geschlechtsspezifischer Gewalt prägt in vielen Regionen den Alltag. Bolsonaro setzt auf eine harte Linie: Er will unter anderem Hochsicherheitsgefängnisse nach dem Vorbild von El Salvador unter Präsident Nayib Bukele bauen, die Altersgrenze für Strafmündigkeit senken und die chemische Kastration von Sexualstraftätern ermöglichen.
Lula hingegen will vor allem den Finanzstrukturen krimineller Gruppen den Kampf ansagen. „Während die PT hier vielfach keine überzeugende Antwort vermittelt, kann Bolsonaro mit Aktionismus punkten“, schreibt das „Journal für Internationale Politik und Gesellschaft“ (IPG).

Korruption und Streit am Obersten Gericht

Auch die Korruption ist zu einem wichtigen Wahlkampfthema geworden. Im Zentrum steht der Skandal um den früheren Eigentümer des Geldhauses Banco Master, Daniel Vorcaro. Die Bundespolizei ermittelt wegen milliardenschwerer Finanzdelikte und Korruptionsvorwürfen. Auch gegen Flávio Bolsonaro wird wegen Zahlungen von Vorcaro für den Film „Dark Horse“ über Jair Bolsonaro ermittelt. Nach Angaben der Polizei sollen rund 61 Millionen Real (etwa 10 Millionen Euro) geflossen sein. Flávio bestreitet Unregelmäßigkeiten und spricht von privater Finanzierung.
Der Fall hat zugleich den Obersten Gerichtshof (STF) erfasst. Bekannt wurden Nachrichten Vorcaros an Richter Alexandre de Moraes sowie ein Vertrag über rund 131 Millionen Real (etwa 22 Millionen Euro) zwischen Banco Master und der Anwaltskanzlei von Moraes‘ Ehefrau. Moraes, der im Strafverfahren gegen Jair Bolsonaro eine zentrale Rolle spielte, weist Vorwürfe eines Fehlverhaltens zurück.
Innerhalb des STF entwickelte sich daraufhin ein offener Streit. Der von Jair Bolsonaro ernannte Richter André Mendonça war zeitweise Berichterstatter im Master-Verfahren und machte die Kontakte öffentlich. Moraes warf Mendonça vor, das Verfahren politisch zu instrumentalisieren. Der Fall löste eine breite Debatte über die Unabhängigkeit und Rolle des Obersten Gerichts aus.
Das Verhältnis der größten Volkswirtschaft Lateinamerikas zu den USA ist ebenso Thema im Wahlkampf. US-Präsident Donald Trump hatte sich klar hinter Ex-Präsident Jair Bolsonaro gestellt und dessen Verurteilung wegen seiner Beteiligung an einem versuchten Staatsstreich zu mehr als 27 Jahren Haft scharf kritisiert. Bolsonaro bestreitet die Vorwürfe.
Zugleich hat Trumps Regierung politischen und wirtschaftlichen Druck auf Brasilien ausgeübt. Die USA verhängten zusätzliche Zölle auf brasilianische Waren.

Ermittlungen wegen US-Geldern

Nach Recherchen der britischen Zeitung „The Guardian“ sind eine Million Dollar aus einem Fonds des US-Außenministeriums für ein Programm vorgesehen, das Gruppen finanzieren soll, die dem brasilianischen Obersten Gericht eine Überschreitung seiner Befugnisse und Zensur vorwerfen. Ob das Geld bereits geflossen ist, ist unklar. Die brasilianische Generalanwaltschaft hat deshalb Polizei und Staatsanwaltschaft um Ermittlungen gebeten.
Die Regierung unter Lula warnt bereits seit einiger Zeit vor ausländischer Einflussnahme auf die Wahl. Brasiliens Geheimdienst Abin hatte Ende August laut der Nachrichtenagentur Agência Brasil auf das Risiko einer US-Einflussnahme und zunehmenden Druck auf Brasilien hingewiesen. Auch Flávio Bolsonaros Bruder Eduardo, der in den USA lebt, drängte wiederholt auf Sanktionen Washingtons gegen Richter des STF.
„Brasilien passt in keinen Hinterhof irgendeines Landes“, sagte Lula bei der UN-Generaldebatte in New York und verteidigte die Souveränität seines Landes.

Amazonas als Randthema

Anders als im Wahlkampf 2022 steht der Umwelt- und Amazonasschutz diesmal nicht im Fokus. Unter Lula gingen die Entwaldungsraten laut Daten des Weltraumforschungsinstituts Inpe zurück und die Umweltbehörden wurden gestärkt. Allerdings gab es auch unter seiner Regierung umstrittene Infrastrukturprojekte. Vom angestrebten Ziel, die Entwaldung bis 2030 zu stoppen, ist er weit entfernt.
Während der Amtszeit Bolsonaros nahmen Abholzungen und Brandrodungen stark zu. Experten erwarten, dass auch Flávio Bolsonaro im Fall eines Wahlsiegs Umweltauflagen lockern würde. Steffen Bauer vom Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (IDOS) bezeichnet die Wahl als „fundamentale Richtungsentscheidung“.
Im größten Land Lateinamerikas geht es am Sonntag deshalb nicht nur um die künftige Regierung. Angesichts der anhaltenden Polarisierung Brasiliens geht es bei der Wahl um Grundsatzfragen über Staat, Sicherheit, Justiz, den Umgang mit den USA und den Amazonas-Regenwald. (dpa/red)
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SED-Opferbeauftragte sieht Fortschritte bei Deutscher Einheit

Die SED-Opferbeauftragte des Bundestages, Evelyn Zupke, sieht auf dem Weg zur Deutschen Einheit Fortschritte – und als Beleg dafür auch den Umgang mit Betroffenen der Diktatur in der DDR. „Die Deutsche Einheit ist keine Ziellinie, die wir irgendwann überqueren – sondern ein Prozess“, sagte Zupke den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ anlässlich des 3. Oktober.
Einheit heiße aber auch nicht, dass man irgendwann identisch sein müsse. „Wir haben unterschiedliche Familiengeschichten, Lebenswege und Erfahrungen. Und das ist eine Bereicherung“, so die SED-Opferbeauftragte weiter.

Viele Betroffene leben im Westen

SED-Unrecht sei nicht nur in Ostdeutschland sichtbar. Viele Betroffene lebten in den westdeutschen Bundesländern – sie verkörperten geradezu die Deutsche Einheit. „Daher freue ich mich ganz besonders, dass wir seit 2025 mit dem bundesweiten Härtefallfonds endlich auch Menschen im Westen unterstützen können, die als Opfer der SED-Diktatur mit wenig Geld auskommen müssen. Für mich ist der bundesweite Härtefallfonds ein Stück weit gelebte Deutsche Einheit“, sagte Zupke.
Der Härtefallfonds kommt den Opfern der SED-Diktatur zugute, die rehabilitiert wurden, sich heute aber in einer wirtschaftlich bedürftigen Lage befinden. Seit dem 9. November 2025 wurde circa eine Million Euro an rund 300 Betroffene ausgeschüttet.

Rund 37.000 Menschen beziehen Opferrente

Zupke zufolge beziehen noch rund 37.000 Menschen die sogenannte Opferrente. Anspruch auf die monatliche Leistung haben jene, die in der DDR mehr als 90 Tage lang aus politischen Gründen inhaftiert waren. Zwischen 1945 und 1989 gab es demnach etwa 250.000 politische Häftlinge in den Haftanstalten und Jugendwerkhöfen, zudem weitere Opfergruppen wie Zwangsausgesiedelte und Menschen, die von den staatlichen Institutionen systematisch psychisch zersetzt wurden. (dts/red)
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Linken-Fraktionschef Pellmann tritt „Roter Hilfe“ bei

Der Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion, Sören Pellmann, ist in die „Rote Hilfe“ eingetreten. Das teilte Pellmann auf Anfrage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ am Donnerstag mit.
Pellmann begründete seinen Beitritt mit der Unterstützung von Menschen mit geringem Einkommen bei Gerichtsverfahren. Er hatte am Mittwochabend einen Link zum Beitrittsformular der „Roten Hilfe“ auf der Plattform X geteilt.

Einordnung durch den Verfassungsschutz

Die „Rote Hilfe“ wird vom Verfassungsschutz als erwiesen linksextremistische Bestrebung eingestuft. Im aktuellen Verfassungsschutzbericht wird die Unterstützung linksextremistischer Straftäter als ein primäres Betätigungsfeld des Vereins beschrieben.
Die Organisation übernimmt nach eigenen Angaben unter anderem Kosten für die Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten. Laut Verfassungsschutz unterstützt sie darüber hinaus in bestimmten Fällen auch rechtskräftig verurteilte Straftäter bei Straf- und Bußgeldern.
Der Verfassungsschutz führt in seinem Bericht außerdem frühere Unterstützungsaktionen der „Roten Hilfe“ für Personen aus dem Umfeld der früheren Rote Armee Fraktion (RAF) an. Nach Einschätzung der Behörde lasse die Auswahl und Begründung der Unterstützungsfälle erkennen, dass die Organisation Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung befürworte und unterstütze.

Pellmann kritisiert Verfassungsschutz

Auf die Frage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, wie er die Bewertung des Verfassungsschutzes einordne, erklärte Pellmann, der Verfassungsschutz solle sich um den Schutz der Demokratie kümmern, statt politische Wertungen vorzunehmen.
Am Dienstag war zudem bekannt geworden, dass die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp bis zum vergangenen Jahr Mitglied der „Roten Hilfe“ war. (dts/red)
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Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden

Durch Strafverschärfungen will die Bundesregierung bestimmte Berufsgruppen besser vor Übergriffen im Alltag schützen.
In dem nun vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf geht es nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere um Menschen, deren berufliche Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens besonders wichtig ist: Polizisten, Gerichtsvollzieher, Ärzte, Pflegekräfte sowie Beschäftigte der Bahn, kommunaler Verkehrsbetriebe oder Energieversorger.

Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten

Angriffe auf sie sollen künftig strenger bestraft werden. Wer solche Menschen tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden.
In besonders schweren Fällen soll die Freiheitsstrafe künftig mindestens ein Jahr bis zu zehn Jahren betragen, vorher waren es sechs Monate bis zu fünf Jahre.
„Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Übergriffe auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr, Beschäftigte im Nahverkehr und in Kliniken und Praxen nehmen zu. Deshalb schärfen wir das Strafrecht nach. Mehr Berufsgruppen werden besonders geschützt, Angriffe härter bestraft.“
Das geplante Gesetz sende „ein klares Signal“ aus, erklärte die Ministerin. „Unser Rechtsstaat schützt die, die für andere da sind, und er lässt Gewalt gegen sie nicht unbeantwortet. Es geht um den Schutz unseres Gemeinwesens und unseres Zusammenlebens.“

Anpassungen im Strafrecht

Bereits seit 2017 gibt es ein Gesetz, dass Angriffe auf Einsatz- und Rettungskräfte besonders ahndet.
Derartige Taten nahmen seitdem laut Bundeskriminalamt aber noch zu. Laut der im vergangenen Dezember vorgestellten Jahresstatistik wurden 2024 insgesamt 46.367 Gewalttaten gegen Polizisten registriert – 38,5 Prozent mehr als noch 2015.
Bei Gewalttaten gegen sonstige Rettungskräfte – dies sind insbesondere Beschäftigte von Rettungsdiensten und Technischem Hilfswerk – wurden 2024 mit 2.916 Betroffenen die höchsten Opferzahlen seit 2018 festgehalten.
Der von Hubig vorgelegte neue Gesetzentwurf sieht weitere Anpassungen des Strafrechts vor. So soll klargestellt werden, dass auch tätliche Angriffe, die „mittels eines hinterlistigen Überfalls“ erfolgen, zu den besonders schweren Fällen zählen. Diese Klarstellung betrifft beispielsweise Fälle, in denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden.
Einen besonderen strafrechtlichen Schutz sollen Beschäftigte „gemeinschaftswichtiger Unternehmen“ erhalten – darunter fallen auch Zugbegleiter. Bei Übergriffen gegen diese Personen sollen die gleichen verschärften Strafen gelten wie bei Übergriffen gegen Vollstreckungsbeamte.

Strafen bei Angriffen auf Ärzte gleich denen von Vollstreckungsbeamten

Auch Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe und ihre Mitarbeiter sollen zukünftig besonders strafrechtlich geschützt werden. Unabhängig davon, wo sie tätig sind, sollen Übergriffe gegen Ärzte und ihre Mitarbeiter künftig den gleichen verschärften Strafandrohungen unterliegen wie Übergriffe gegen Vollstreckungsbeamte.
Bislang gelten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur, soweit die Personen im Rahmen eines ärztlichen Notdienstes oder in einer Notaufnahme tätig sind.
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf wird nun für das parlamentarische Verfahren an den Bundesrat und den Deutschen Bundestag übersandt.

Richterbund: Effektiv durchsetzen

Der Deutsche Richterbund begrüßte die geplanten Gesetzesänderungen, machte aber Zweifel in ihrer Umsetzbarkeit geltend. „Ein besserer strafrechtlicher Schutz von Menschen, die für das Gemeinwohl tätig sind, ist ein richtiges Ziel“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.
„Verschärfte Strafgesetze bewirken aber wenig, solange eine überforderte Strafjustiz gar nicht in der Lage ist, sie effektiv durchzusetzen.“
Aktuell sei die Lage so, „dass die Staatsanwaltschaften eine Bugwelle von 1,1 Millionen offenen Fällen vor sich herschieben und Ermittlungen immer öfter vorzeitig eingestellt werden, weil Personal fehlt“, betonte Rebehn. (afp/dpa/red)
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Härtere Strafen für Angriffe auf Zugbegleiter und Ärzte

Angriffe auf Busfahrer, Zugbegleiter und Beschäftigte anderer dem Gemeinwohl dienender Einrichtungen sollen künftig härter bestraft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, über den das Kabinett heute beraten will.
„Wer unser Land am Laufen hält, verdient unseren Schutz“, betont Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Übergriffe auf Einsatzkräfte bei Polizei und Feuerwehr, Beschäftigte im Nahverkehr, in Kliniken und Praxen nähmen zu. Deshalb sei es wichtig, jetzt das Signal zu senden, dass diese Gewalt nicht unbeantwortet bleibe.

Reaktion auf Tod eines Zugbegleiters

Einen ersten Entwurf für einen besseren Schutz von Menschen, deren Arbeit dem Gemeinwohl dient, hat das Justizministerium schon Ende 2025 vorgelegt.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt das Thema im Februar, als der Fall eines Zugbegleiters bundesweit für Bestürzung sorgte. Der Bahnmitarbeiter starb nach einem tätlichen Angriff bei einer Fahrscheinkontrolle.
Bei der Bahn gebe es mittlerweile fünf Angriffe pro Tag, sagte Hubig am Morgen im „Deutschlandfunk“. Dort, wo es regelmäßig zu solchen Angriffen komme, müsse man als Staat die Menschen besonders schützen, auch in anderen Berufsgruppen.
Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Die Familie will dem getöteten Zugbegleiter ein Gesicht geben.

Foto: Boris Roessler/dpa

Dabei gehe es letztlich auch um den Schutz der Funktionsfähigkeit des Staates: Es sei erkennbar, dass es bei diesen Attacken nicht nur darum gehe, Einzelpersonen anzugreifen, sondern „diejenigen, die dafür sorgen, dass der Staat läuft, dass es nach vorne geht“, sagte Hubig.
„Wir sehen einfach, dass wir insgesamt ein Klima in der Gesellschaft haben, das stärker zu Gewalt greift, nicht zu friedlichen Lösungen, das in vielen Bereichen eben nicht mehr respektvoll miteinander umgeht“, sagte die Ministerin. Gegen diese Entwicklung, die man sowohl im Internet als auch im realen Leben beobachte, müsse man ein klares Signal senden.

Höhere Mindeststrafe bei Angriff auf Polizei

Künftig sollen Bahnmitarbeiter sowie Beschäftigte anderer wichtiger Infrastrukturunternehmen, etwa der Strom- oder Wasserversorgung, strafrechtlich besser geschützt werden. Wer sie angreift, soll mit den gleichen Strafen rechnen müssen wie bei einem Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten.
Der vom Justizministerium erarbeitete Entwurf beinhaltet auch eine höhere Mindeststrafe für Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie Gerichtsvollzieher, Feuerwehrleute, Rettungssanitäter und Hilfeleistende im Katastrophen- und Zivilschutz.
Bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte soll die Mindeststrafe von drei auf sechs Monate Freiheitsstrafe steigen. In besonders schweren Fällen ist mindestens ein Jahr Haft vorgesehen.
Für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sieht der Entwurf bis zu fünf Jahre Haft oder Geldstrafe vor. Besonders schwere Fälle sind extra geregelt. Dazu zählen Waffeneinsatz, gemeinschaftliche Tat, schwere Gefahren für das Opfer und ein hinterlistiger Überfall. Dann drohen ein bis zehn Jahre Haft.
Aktuell wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. In besonders schweren Fällen sind bis zu fünf Jahre möglich.

Gewalt in Praxen und Kliniken

Für tätliche Angriffe auf Angehörige von Heilberufen sieht der Entwurf mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen ein bis zehn Jahre vor.
Als Angehörige eines Heilberufs werden etwa Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonal sowie Apotheker erfasst. Bisher galten besondere Strafvorschriften für medizinisches Personal nur für Tätigkeiten im ärztlichen Notdienst oder in der Notaufnahme.

Auch Rettungsdienste werden öfter angegriffen als früher.

Foto: Sascha Baumann/All4foto.de/dpa

Schutz von Amts- und Mandatsträgern

Wenn Politiker angegriffen werden, sollen Gerichte bei der Strafzumessung ausdrücklich berücksichtigen, ob die Tat geeignet ist, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit erheblich zu beeinträchtigen.
Das könnte etwa relevant sein, wenn Angriffe oder Drohungen Amtsträger oder Mandatsträger einschüchtern und ihre Arbeit erschweren. Verantwortliche auf kommunaler und europäischer Ebene kämen ausdrücklich hinzu. Auch Gemeinderäte und Bürgermeister sollen vor Nötigung durch Gewalt oder Gewaltandrohung geschützt werden.
Wird ein Amtsträger während des Dienstes oder wegen seines Dienstes beleidigt, soll auch sein Vorgesetzter den Strafantrag stellen können. Betrifft die Beleidigung eine Behörde, soll das deren Leitung oder die Leitung der Aufsichtsbehörde übernehmen können.

Verlust des passiven Wahlrechts

Ein Gericht soll künftig bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zusätzlich zur Freiheitsstrafe die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und bei Wahlen zu kandidieren, zeitweise aberkennen können – sofern die verhängte Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr beträgt.
Der Entzug des passiven Wahlrechts für eine Dauer von zwei bis fünf Jahren wäre allerdings eine Ermessensentscheidung des Gerichts, keine automatische Folge des Urteils.
An dieser Stelle ist der Entwurf etwas großzügiger als eine frühere Fassung, die diese Sanktionen schon ab einer Verurteilung zu mindestens sechs Monaten wegen Volksverhetzung vorsah. Volksverhetzung ist, wenn jemand öffentlich Hass gegen bestimmte Gruppen schürt oder zu Gewalt und Willkür gegen sie aufruft und dadurch den öffentlichen Frieden gefährdet.
Der zeitweise Entzug des passiven Wahlrechts und das Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden, ist bisher schon automatisch vorgesehen, wenn jemand wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wird.
Wird jemand wegen Wahlfälschung oder Wählernötigung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt, kann das Gericht jetzt schon zusätzlich zu der Strafe Wahlrechte vorübergehend entziehen.

Volksverhetzung – auch bei Äußerungen mit Auslandsbezug

Zudem wird der Strafrahmen, wenn der Bundestag dem Gesetzentwurf in diesem Punkt folgen sollte, bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung von bis zu drei Jahren auf bis zu fünf Jahre erweitert.
Eine strafbare Volksverhetzung muss sich laut der Kabinettsvorlage nicht auf eine Gruppe von Menschen im Inland beziehen. Eine Störung des öffentlichen Friedens sei auch bei Äußerungen denkbar, die sich vordergründig gegen eine ausländische Gruppe richten, etwa wenn diese geeignet sind, eine Gewaltbereitschaft gegenüber Menschen in Deutschland auszulösen, die als Angehörige dieser Gruppe wahrgenommen werden. (dpa/red)
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Europäischer Gerichtshof lehnt Antrag auf Aussetzung des Mercosur-Abkommens ab

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat einen Antrag Polens abgewiesen, die vorläufige Anwendung des Mercosur-Handelsabkommens auszusetzen. Das Land habe nicht nachgewiesen, dass die vorläufige Anwendung des Abkommens mit Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay einen „schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden“ verursachen könnte, teilte der EuGH am Dienstag, den 29. September, mit. Auch eine „Störung des Agrarmarktes der Union“ sei nicht hinreichend belegt worden.

Vorläufige Anwendung trotz langer Verhandlungen

Die EU hatte nach mehr als einem Vierteljahrhundert von immer wieder unterbrochenen Verhandlungen im Januar eine Einigung mit den Mercosur-Staaten erzielt. Das Abkommen ist nun vorläufig in Kraft. Polen richtete sich mit seiner Klage gegen diese vorläufige Anwendung. Der EuGH lehnt nun zunächst ab, sie bis zur tatsächlichen Klärung ihrer Zulässigkeit auszusetzen.

Polens Kritik: Fehlende Spiegelklauseln und Importgefahren

Die polnische Regierung forderte unter anderem sogenannte „Spiegelklauseln“ für gleichwertige Erzeugungsstandards sowohl in der EU als auch in den Mercosur-Ländern. Dass diese fehlten, stelle ein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt in der EU dar.
Zudem warnte Warschau vor dem Import landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die mit in der EU verbotenen Chemikalien angebaut oder hergestellt würden. Das werde die Einkünfte der EU-Landwirte sinken lassen, die Märkte stören und unlauteren Wettbewerb verursachen.

Gericht: Kein konkreter Nachweis eines drohenden Schadens

Das Oberste Gericht der EU folgte dem jedoch nicht. Die Aussetzung der vorläufigen Anwendung könne nur angeordnet werden, um einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zu verhindern. Polen habe aber „nicht den geringsten konkreten Anhaltspunkt“ geliefert, dass dies „wahrscheinlich eintreten wird und unmittelbar bevorsteht“.

Nächste Schritte: Zulässigkeit und Parlament

Die grundsätzliche Entscheidung über die Zulässigkeit der vorläufigen Anwendung steht noch aus. Zudem hat auch das EU-Parlament vor dem Hintergrund von Bauernprotesten gegen das Abkommen den EuGH mit dem Thema befasst. Die Abgeordneten müssen das Abkommen noch ratifizieren.
Es schafft die meisten Zölle auf beiden Seiten ab. Die Europäer exportieren vor allem Autos und chemische Produkte nach Südamerika, während die Mercosur-Länder landwirtschaftliche Erzeugnisse und Rohstoffe liefern. (afp/red)
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Umwelthilfe reicht Verfassungsbeschwerde gegen neues Heizungsgesetz ein

Die Deutsche Umwelthilfe hat aus Klimaschutzgründen Verfassungsbeschwerde gegen das neue Heizungsgesetz eingereicht.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) „ist aus unserer Sicht verfassungswidrig – deshalb ziehen wir nach Karlsruhe“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Die Verfassungsbeschwerde reichte die Organisation gemeinsam mit vier Mietern ein.

Staat soll „natürliche Lebensgrundlagen schätzen“

„Das Grundgesetz verpflichtet den Staat nach Artikel 20a, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen“, sagte die Umwelthilfe. Dieser Verpflichtung widerspreche das GModG „eklatant“.
Mit dem GModG hat die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung und die Vorgaben für den Einbau neuer Heizungen abgeschafft.
Laut dem im Juli beschlossenen Gesetz bleibt der Einbau fossil betriebener Heizungen weiterhin erlaubt. Im Gegenzug sollen Gas- und Ölthermen zu steigenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.

Umwelthilfe: Öl- und Gasheizungen keine Lösung

Statt einen klaren Ausstiegspfad hin zur Klimaneutralität vorzugeben, würden Öl- und Gasheizungen für Jahrzehnte weiter am Leben gehalten. Zudem würden vermeintlich grüne Gase, die weder bezahlbar noch in ausreichenden Mengen verfügbar seien, als Lösung angepriesen.
Dadurch entstünden „erhebliche Mehremissionen“, welche die Grundlage dafür gefährdeten, „auch in Zukunft frei und sicher leben zu können“.
„Wer heute noch neue Öl- und Gasheizungen ermöglicht, fesselt Menschen für Jahrzehnte an fossile Energien und unkalkulierbare Kosten“, sagte Metz. Mieter zahlten „am Ende die Rechnung für eine Heizungsentscheidung, die sie selbst gar nicht treffen können“. Sie forderte: „Das Bundesverfassungsgericht muss diesem Gesetz Grenzen setzen.“
Verfassungsrechtliche Zweifel an dem Gesetz hatte auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zuletzt in einem Gutachten im August geäußert. Auch gegen EU-Vorgaben wie die Gebäuderichtlinie könnte das Gesetz demnach verstoßen.(afp/red)
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300 Millionen Euro Schaden: Großrazzia wegen Mogel-Handys

Wegen des Verdachts auf millionenfachen Betrug mit online verkauften Handys führen Fahnder eine europaweit angelegte Razzia mit rund 160 Durchsuchungen in 19 Ländern durch, auch in Deutschland.
Verbrauchern in der EU entstand schätzungsweise ein Schaden von mindestens 300 Millionen Euro, wie die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) in Luxemburg mitteilte. Es handelt sich demnach um mindestens eine Million verkaufte Handys.
Den Betroffenen seien aus gebrauchten Teilen zusammengesetzte Geräte über das Internet als Neuware verkauft worden. Der Schaden entspricht dem Unterschied zwischen dem gezahlten Preis und dem Wert der Handys.

Hongkong, VAE, Niederlande, Deutschland

Die Geschäftspraxis, die bis zuletzt weiterlief, soll laut Ermittlern so aussehen: In Hongkong und den VAE werden zunächst Mobiltelefone aus gebrauchten Bauteilen zusammengebaut. Dann werden die Geräte gereinigt und neu verpackt in die Niederlande verschickt. Von dort gelangen sie zu Lagern in Deutschland.
Auf Online-Marktplätzen können sie von Konsumenten in der gesamten EU gekauft werden. Mehr als eine Million Handys „führender Hersteller“ sollen seit 2018 auf diese Weise vertrieben worden sein. Es handele sich um einen Top-Anbieter für Handys im Internet, hieß es seitens der EUStA.
Die Kriminellen sollen außerdem über Briefkastenfirmen mit Sitz in EU-Ländern und der Schweiz eine Steuerregelung missbraucht haben. Dadurch sei in mehreren EU-Staaten ein Mehrwertsteuerausfall in Höhe von 30 Millionen Euro entstanden, davon mindestens 25 Millionen Euro in Deutschland, teilte die Behörde weiter mit.
Die Firmen versteuerten demnach unrechtmäßig nur die Gewinnmarge, also die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des Artikels und dem Verkaufspreis. Diese Steuerregelung gilt nur für weiterverkaufte Waren, für die bereits Mehrwertsteuer entrichtet wurde. Da die Geräte jedoch als Neuware verkauft wurden, wäre die Steuer auf den gesamten Verkaufspreis zu berechnen.

Durchsuchung von Lagerhalle in Krefeld

Ein Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Nordrhein-Westfalen. In Krefeld wurde nach dpa-Informationen eine Lagerhalle in einem Gewerbegebiet durchsucht, in der sich nach Schätzungen eines Reporters etwa 10.000 bis 15.000 Handys befanden.
Insgesamt sind nach Angaben der EUStA etwa 1.770 Steuer-, Zoll- und Polizeifahnder an der Aktion beteiligt. Die Maßnahmen finden neben Deutschland in Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Spanien, der Schweiz und den Niederlanden statt.
Im Vereinigten Königreich werde zudem eine Zeugin vernommen. Eine große Anzahl digitaler und analoger Beweismittel sei beschlagnahmt und gesichert worden, hieß es.

Festnahmen am Wochenende

Bereits am Samstag wurden der EUStA zufolge sieben Verdächtige festgenommen – vier in Deutschland, zwei in Österreich und eine Person in Spanien. Darunter sind demnach auch die zwei mutmaßlichen Anführer der Organisation.
Die EUStA koordinierte die Maßnahmen gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt Essen, dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen und der Polizei Düsseldorf. Die Behörden ermitteln in dem Fall auch wegen Einfuhrschmuggels, Verstoßes gegen das Markenrecht und der Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Die EUStA (auf Englisch: Eppo) verfolgt Delikte, die die finanziellen Interessen der EU betreffen. Dazu gehört Mehrwertsteuerbetrug, aber auch etwa der Missbrauch von Fördergeldern, Geldwäsche oder Korruption. (dpa/red)
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Linke mahnt Schleswig-Holsteins Innenministerin Finke ab

Der Landesverband der Linken in Berlin geht rechtlich gegen das Land Schleswig-Holstein vor. Grund ist ein Instagram-Post von Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke (CDU), den die Ministerin am 23. September gemeinsam mit dem offiziellen Account ihres Ministeriums veröffentlicht hatte.
Wie die „Kieler Nachrichten“ berichten, wirft die Linke der Ministerin vor, gegen das staatliche Neutralitätsgebot zu verstoßen. Eine entsprechende Abmahnung vom 28. September liegt der Redaktion vor.

Kritik nach Wahlerfolg

Finke hatte die Linke Berlin nach deren Wahlerfolg scharf kritisiert. In dem Instagram-Post schreibt sie unter anderem, wer Judenhass in den eigenen Reihen dulde oder Verbindungen zu Clan-Strukturen habe, dürfe niemals Verantwortung für die Sicherheit übernehmen.
Die Berliner Linken haben dem Land Schleswig-Holstein eine Frist gesetzt. Sie fordern, dass bis zum 1. Oktober eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird.
Das Innenministerium in Kiel teilte auf Anfrage mit, die Abmahnung nun rechtlich zu prüfen. Auch gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geht die Linke wegen eines ähnlichen Vorwurfs vor. (dts/red)
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Fünf Fakten über das Bundesverfassungsgericht

Seit 75 Jahren wacht das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Bürger können sich „nach Karlsruhe“ wenden, wenn sie ihre Rechte aus der Verfassung verletzt sehen.
Außerdem entscheidet das Gericht im Streit zwischen politischen Akteuren – zum Beispiel, wenn sich Fraktionen oder einzelne Abgeordnete mit der Bundesregierung uneinig sind. Fünf Dinge, die Sie vielleicht noch nicht über das höchste deutsche Gericht wussten:

1. Das Gericht untersteht keinem Ministerium

Das Bundesverfassungsgericht ist nicht nur das höchste Gericht Deutschlands, sondern auch eines der fünf Verfassungsorgane der Bundesrepublik. Als solches untersteht es anders als die Fachgerichte keinem Ministerium.
Grundsätzliche organisatorische Entscheidungen treffen die 16 Richterinnen und Richter, die sich auf zwei Senate aufteilen, selbst. Die Verwaltung leitet Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Insgesamt sind rund 270 Personen beim Bundesverfassungsgericht angestellt.

2. Die roten Roben werden weitergereicht

Wenn am Bundesverfassungsgericht ein Urteil verkündet wird, dann von Richterinnen und Richtern in scharlachroten Roben, mit Baretts auf dem Kopf und weißem Jabot um den Hals.
Die Amtstracht ist ein Markenzeichen des Gerichts. Sie gehört den Verfassungsrichtern nicht selbst, sondern wird von Richter zu Richter weitergegeben. Eine Schneiderin aus Karlsruhe bessert die Satin-Gewänder bei Bedarf aus und passt sie bei Personalwechseln im Senat dem neuen Träger oder der neuen Trägerin an.

3. Örtliche Trennung von Justiz und Politik

Das Gesetz über den Sitz des Bundesverfassungsgerichts bestimmte 1951, dass dieser „vorerst in Karlsruhe“ ist. Das hatte vor allem praktische Gründe: Der Bundesgerichtshof saß damals schon rund ein Jahr dort. Man dachte, die Gerichte könnten sich etwa eine Verwaltung oder eine Bibliothek teilen.
Außerdem muss ein Drittel der Richter am Bundesverfassungsgericht Bundesrichter sein – da war die räumliche Nähe zum größten Bundesgericht von Vorteil. Dass die obersten Gerichte nicht in der Hauptstadt sitzen, hat eine lange Tradition. Die Justiz soll so räumlich vom Zentrum der politischen Macht getrennt werden.

Polizisten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Foto: Thomas Kienzle/AFP via Getty Images

4. In der ersten Entscheidung ging es um Baden-Württemberg

Die allererste Entscheidung fällte das Bundesverfassungsgericht am 9. September 1951. Im Eilverfahren ordnet der Zweite Senat an, dass die für den 16. September angesetzte Volksabstimmung über die Gründung eines Südweststaates Baden-Württemberg später stattfinden muss.
Die Richter brauchten mehr Zeit, um vorher die Rechtslage zu prüfen. Am Ende gab das Gericht aber grünes Licht: Die Abstimmung wurde im Dezember 1951 nachgeholt – mit dem Ergebnis, dass Baden-Württemberg entstand.

5. Nur rund 1,5 Prozent der Verfassungsklagen haben Erfolg

Die allermeisten Verfahren, die am Bundesverfassungsgericht eingehen, sind sogenannte Verfassungsbeschwerden – im Jahr 2025 machten sie mit 4.722 rund 96 Prozent der Verfahren aus. Mit einer Verfassungsbeschwerde können sich vor allem Bürger ans Gericht wenden, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen.
Die Beschwerden sind aber sehr selten erfolgreich: Die durchschnittliche Erfolgsquote der letzten zehn Jahre liegt bei 1,48 Prozent. In der Regel stellt das Gericht also keinen Verstoß gegen die Verfassung fest. (dpa/red)
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75 Jahre Wächter des Grundgesetzes: Was das Bundesverfassungsgericht besonders macht

Das mächtigste Gericht der Bundesrepublik wird 75 Jahre alt. Das Bundesverfassungsgericht begeht am 28. September seinen Geburtstag mit einem Festakt in Karlsruhe, zu dem auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) eingeladen sind.
Seine Gründung 1951 war ein radikaler Umbruch – denn „Karlsruhe“ kontrolliert die Verfassungstreue der staatlichen Gewalt selber. Seine Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Fragen und Antworten:

Welche Aufgaben hat das Gericht?

Bürger, die ihre Grundrechte durch die öffentliche Gewalt verletzt sehen, können sich mit einer Verfassungsbeschwerde direkt an das Gericht wenden. Zuvor müssen sie den Rechtsweg ausgeschöpft, sich also an die erst zuständigen Fachgerichte gewandt haben.
Verfassungsbeschwerden sind die mit Abstand häufigste Verfahrensart in Karlsruhe. Mehr als 4700 gingen nach Gerichtsangaben beispielsweise im vergangenen Jahr ein.
Das Gericht entscheidet außerdem in Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern oder anderen staatlichen Organen über ihre Rechte und Pflichten, also zum Beispiel zwischen dem Bundestag und der Bundesregierung.
Diese sowie die Landesregierungen können sich an die Richter wenden, um Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Auch andere Gerichte können das tun, wenn sie eine Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz halten. Verfassungswidrige Gesetze kann Karlsruhe für nichtig erklären.
Außerdem ist das Verfassungsgericht mit Wahlprüfungsbeschwerden nach Bundestags- oder Europawahlen befasst. Es kann politische Parteien verbieten und verfassungswidrige Entscheidungen anderer Gerichte aufheben. Über diese muss dann neu verhandelt werden. Das Verfassungsgericht kann außerdem feststellen, dass eine staatliche Maßnahme gegenüber Bürgern gegen das Grundgesetz verstößt.

Wie ist es organisiert?

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste deutsche Gericht und zugleich ein Verfassungsorgan. Damit ist es unabhängig von den anderen Verfassungsorganen Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und Bundespräsident. Außerdem sind seine Aufgaben und sein Aufbau im Grundgesetz festgelegt.

Polizisten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Foto: Thomas Kienzle/AFP via Getty Images

Darin steht unter anderem, dass es zwei Senate mit jeweils acht Richterinnen oder Richtern gibt, die je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Ihre Amtszeit dauert höchstens zwölf Jahre beziehungsweise bis zu ihrem 68. Geburtstag. Sie können nicht wiedergewählt werden.
Bis vor Kurzem war diese Struktur noch nicht im Grundgesetz geregelt. Erst vor anderthalb Jahren beschloss der Bundestag, weitere Regelungen für das Verfassungsgericht darin aufzunehmen. Das soll das Gericht selbst schützen – vor politischer Einflussnahme. (afp/red)
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Viele Asylsuchende in Deutschland zuvor nicht in der EU registriert

Viele Zuwanderer, die in Deutschland Asyl beantragen, sind zuvor nicht in anderen europäischen Staaten registriert worden – trotz entsprechender Verpflichtungen nach dem neuen europäischen Asylsystem GEAS. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Daten der Bundespolizei und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Demnach wurden in den Monaten Juli und August insgesamt 15.226 Personen im Rahmen der unerlaubten Einreise oder eines unerlaubten Aufenthalts aufgegriffen, 484 von ihnen stellten gegenüber der Bundespolizei sowie den beauftragten Behörden einen Asylantrag. Nur bei 90 von ihnen habe zum Zeitpunkt des Aufgriffs einer oder mehrere sogenannte Eurodac-Treffer vorgelegen, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei der Zeitung.

Was Eurodac bedeutet

Ein Eurodac-Treffer zeigt an, ob ein Asylbewerber bereits in einem anderen EU-Land erfasst wurde. Die Abspeicherung in der zentralen europäischen Datenbank ist wichtig, weil sich über sie klären lässt, welcher EU-Staat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Liegen keine entsprechenden Hinweise vor, wird das Asylverfahren in Deutschland bearbeitet.
Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilte der Zeitung mit, in vielen Fällen weiterhin keine Anhaltspunkte zu haben, dass ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist. Insgesamt habe die Behörde in den Monaten Juli und August 9.077 sogenannte Neuzugänge in das Asylsystem verzeichnet, davon 4.311 im Juli und 4.766 im August. Liegen keine Anhaltspunkte vor, dass ein anderer Mitgliedstaat zuständig ist, werde der Asylantrag als Erstantrag erfasst, sagte ein Sprecher der Behörde der „Welt am Sonntag“. Im Juli seien 3.242 Erstanträge erfasst worden, im August insgesamt 3.799 Erstanträge.

Überstellungen in andere EU-Staaten

Wenn das Bamf Hinweise hat, dass ein anderer EU-Staat für das Verfahren zuständig sein könnte, leitet es ein sogenanntes Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ein. Bestätigt sich die Zuständigkeit, wird eine Überstellungsentscheidung getroffen. Insgesamt habe die Behörde 1.794 solcher Überstellungsentscheidungen in den Monaten Juli und August getroffen, berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Daten der Bundespolizei und des Bamf.
Tatsächlich überstellt wurden demnach in diesen beiden Monaten 238 Personen, davon 108 im August. Hauptzielländer im August seien Kroatien mit 27 Überstellungen, Frankreich mit 18 Überstellungen und die Niederlande mit 12 Überstellungen gewesen, sagte der Sprecher der „Welt am Sonntag“. (dts/red)
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Sachsens Innenminister will Grundrecht auf Asyl abschaffen

Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat dafür plädiert, das Grundrecht auf Asyl aus dem Grundgesetz zu streichen. Das geht aus einem Vier-Punkte-Plan zur Verschärfung des Asylrechts hervor, über den die „Leipziger Volkszeitung“ und die „Sächsische Zeitung“ (Freitagsausgaben) berichten.
„Die Aufnahmekapazität in Städten und Gemeinden muss der Maßstab sein für den Umfang, in dem Deutschland künftig Asyl gewährt“, sagte Schuster den Zeitungen, die zum „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ gehören. Statt des individuellen Asylanspruchs solle es jährliche Kontingente geben. „Überforderungen mit Migration wie in den vergangenen zehn Jahren müssen wir mit einer flexiblen Obergrenze vermeiden“, so der CDU-Politiker weiter.

Schuster will neue Asyl-Debatte

Schuster will mit seinem Papier eine neue Asyl-Debatte eröffnen und darüber in den kommenden Wochen auch mit dem Bundesinnenministerium und den Länderministern beraten. Er sieht im aktuellen Rückgang der Asylanträge seine früheren Forderungen bestätigt. „Dass man durch strikte Grenzkontrollen mit Zurückweisungen einen deutlichen Rückgang der Asylzugänge und damit eine echte Migrationswende erreichen kann, dürfte mit dem klaren Kurs der Bundesregierung jetzt endgültig bewiesen sein“, sagte der sächsische Innenminister.
Zuletzt war die Zahl der Erstanträge in Sachsen deutlich gesunken: Im Vergleich zu 2024 sind die Zugangszahlen um zwei Drittel zurückgegangen. Die Fortführung der Grenzkontrollen sei deshalb „unerlässlich, wenn wir die Erfolge des neuen Migrationskurses nicht leichtfertig aufs Spiel setzen wollen“, so Schuster.

Haft für abgelehnte Asylbewerber

Sein Vier-Punkte-Plan sieht zudem eine Ausreiseerzwingungshaft vor. „Abgelehnte Asylbewerber, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, sollten zur Durchsetzung der freiwilligen Ausreise in Beugehaft genommen werden können“, heißt es in dem Vier-Punkte-Plan, über den die „Leipziger Volkszeitung“ und die „Sächsische Zeitung“ berichten. Dafür müsste das Ausländerrecht entsprechend geändert werden.
Zudem fordert Sachsens Innenminister eine Lockerung der Europäischen Menschenrechtskonvention, damit Straftäter ihren Schutzstatus verlieren. Schließlich sollten für Einbürgerungen strengere Voraussetzungen gelten, so Schuster. „Die Möglichkeiten der Turboeinbürgerungen sollten vollständig zurückgenommen werden, damit die Integration wieder vor die Einbürgerung tritt.“ (dts/red)
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Filmreifer Krimi: Windkraftbetrüger Holt in Dubai gefasst

Bandenmäßiger Betrug, Bestechung und Urkundenfälschung – in mehreren Verfahren summierten sich die Strafen gegen Hendrik Holt auf fast neun Jahren Gefängnis.
Absitzen wollte der als Windkraftbetrüger bekanntgewordene Holt diese nicht. Ende August kehrte der 36-Jährige von einem genehmigten Ausgang nicht in die Justizvollzugsanstalt in Berlin zurück.
Knapp einen Monat später wurde er am Dienstag in Dubai gefasst, wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück mitteilte.
Zuvor hatten die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ und „OM-Online“ berichtet. Nach dem aus dem emsländischen Haselünne stammenden Holt war weltweit mit einem europäischen Haftbefehl gefahndet worden.
Einen Tag nach seiner Flucht war bei dem Berliner Gefängnis noch eine E-Mail eingegangen, in der es sinngemäß hieß, Holt werde nicht wiederkommen. Seit Oktober 2024 befand er sich im offenen Vollzug.
Seine Ehefrau und sein Kind ließ er zurück. Wo er sich aufhielt? Unbekannt.
In einem von Medien aufgegriffenen Instagram-Post hieß es: „Liebesgrüße aus Moskau sehr schön hier der Kaviar ist fantastisch“. Zur Echtheit des Beitrages machte die Staatsanwaltschaft Osnabrück damals keine Angaben.
Holt sei noch in Dubai, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Schanz. In einem nächsten Schritt müssten die Auslieferungsunterlagen übermittelt werden. Weitere Details waren zunächst nicht bekannt.

Oberstaatsanwalt: „an Absurdität nicht zu überbieten“

Der Fall Holt sei gespickt mit „Ereignissen, die an Absurdität nicht zu überbieten waren“, sagte der Osnabrücker Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock nach der Flucht.
Er hat Holt bereits einmal ins Gefängnis gebracht und ist wieder der leitende Ermittler bei der Fahndung der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Direktionsfahndung der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück nach dem Windkraftbetrüger.
Leimbrock hatte nach seinem Erfolg 2020 wieder mit einer Ergreifung Holts gerechnet. Der Ermittler war überzeugt, dass der Windkraftbetrüger „Gefallen an dem Licht der Öffentlichkeit gefunden“ hat. Dieser Umstand könnte hilfreich sein.
In einer ARD-Doku („Holt – Der Windkraft-Schwindler“) gibt sich der bereits Inhaftierte als jemand, der gerne im Mittelpunkt steht und es seit den Kindertagen gewohnt ist, zu bekommen, was er will.
Noch immer trägt er bevorzugt maßgeschneiderte Anzüge mit Einstecktuch. Vor seiner Festnahme umfasste sein Fuhrpark 18 Luxuswagen, drei Fahrer beschäftigte er.

Zehn Millionen Euro ergaunert

Das Luxusleben fand ein jähes Ende. Mit nicht einmal Mitte 30 wurde Holt 2022 vom Landgericht Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren verurteilt.
Er hatte an ausländische Stromkonzerne angeblich existierende Windparks verkauft, die es in Wahrheit gar nicht gab. Er hatte ausländische Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass gegen deutsche Strafverfolger immun zu machen.
„Nur als Witz“ hatte er sich mit einem frei erfundenen Doktortitel geschmückt. Rund zehn Millionen Euro hatten er, ein Mittäter und Familienangehörige mit der Firma Holt Holding ergaunert.
In der Doku stellt sich Holt als „Unternehmer und Abenteurer“ dar, der in eine Situation gekommen sei, in der er sich entscheiden musste, ob er oder „die anderen“ gewinnen.
„Man muss den Willen zur absoluten Macht haben und auch den gewissen Killerinstinkt“, sagt Holt über sich. Großes Vorbild war sein Großvater, der in Haselünne ein Bauunternehmen besaß. Andere Menschen habe dieser wie ein General beim Militär herumkommandiert.
Holt sei unter anderem auch Sponsor der Münchener Sicherheitskonferenz gewesen und habe ungehinderten Zugang zur Hochpolitik gehabt, erzählte Oberstaatsanwalt Leimbrock.
Die Fahndung nach Holt Anfang 2020 – vor dessen Festnahme und Verurteilung – habe sich zeitweise fast wie im Film angefühlt, erinnerte sich der Oberstaatsanwalt. Mit der Flucht und Festnahme in Dubai hat der Windkraftbetrüger möglichen Stoff für eine Fortsetzung geliefert. (dpa/red)
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Handelsverband warnt vor chinesischen Billigplattformen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) warnt davor, dass trotz der Abschaffung der Zollfreigrenze weiterhin Hunderttausende Pakete von Plattformen wie Temu und Shein täglich nach Deutschland kommen.
„Temu, Shein und wie sie alle heißen, werden sich anpassen, und sie werden weitermachen“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth „T-Online“.
Die Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro für Warensendungen aus Nicht-EU-Staaten zum Juli 2026 zeige zwar Wirkung. Frankreich melde bereits 30 bis 40 Prozent weniger Sendungen. „Aber wir reden immer noch über Millionen und Abermillionen Pakete“, so Genth.

„Shein und Temu stoppen wir so leider nicht“

Für Deutschland gebe es noch keine Zahlen. Genth sieht jedoch keinen Grund, warum die Entwicklung hierzulande anders verlaufen sollte. Doch selbst bei einem Rückgang um ein Drittel gehe es weiterhin um Hunderttausende Pakete täglich. „Wir treffen das Geschäftsmodell etwas, doch Shein und Temu stoppen wir so leider nicht.“
Genth rechnet auch deshalb mit einer Fortsetzung des Geschäfts, weil die Plattformen nach seiner Darstellung darauf angewiesen seien, ihre Fabriken auszulasten.
„Sie brauchen die Auslastung ihrer Fabriken. Und in China selbst bekommen sie diese Ware nicht los“, so Genth, „weil die Qualität so schlecht ist. Das kann man in China gar nicht mehr verkaufen, die chinesische Mittelschicht ist anspruchsvoller geworden“, sagte der Verbandschef. „Temu gibt es dort ja nicht einmal. Also landet das Zeug bei uns. Überspitzt gesagt: Für Europa ist der Ramsch offenbar gut genug.“

Genth: Zoll kann nur Stichproben machen

Genth warnt zugleich vor Produkten, die hier gar nicht verkauft werden dürften. Es kämen weiterhin „Plagiate, unsichere Ware, teils gesundheitsschädliche Produkte“ nach Deutschland. Als Beispiel nennt er Kinderschuhe mit Chrom-VI-Belastung.
Angesichts der Paketmengen hält er eine flächendeckende Kontrolle für unmöglich. „Der Zoll kann nur Stichproben machen, und das hilft nicht ausreichend. Allein in Deutschland kamen bis zum Ende der Zollfreigrenze 400.000 Pakete am Tag an, mittlerweile sind es vielleicht nur noch 300.000 Pakete am Tag. Wer soll das alles kontrollieren? Selbst wenn Sie den deutschen Zoll verdreifachen würden, wäre das nicht zu schaffen.“

Für zentrale Marktaufsicht für Anbieter aus Drittstaaten

Die zusätzliche Belastung der Sendungen durch drei Euro Zoll und zwei Euro Gebühr geht Genth nicht weit genug. „Fünf Euro, mein Gott – da hätten wir uns deutlich mehr vorgestellt.“ Weitere Maßnahmen seien notwendig, um die von ihm kritisierten Wettbewerbsverzerrungen zu beenden.
Genth fordert unter anderem eine zentrale Marktaufsicht für Anbieter aus Drittstaaten. „Eine zentrale Marktaufsicht, eine Bundesbehörde für Firmen in Drittstaaten, wäre dringend nötig.“ Zudem müsse jeder Händler aus einem Drittstaat in der EU einen verantwortlichen, solventen Wirtschaftsakteur registrieren – „und zwar keinen Briefkasten mit einem Namen und einer Klingel, sondern eine juristische Person, die erreichbar, zahlungsfähig und haftbar ist“.
Darüber hinaus will Genth eine gemeinsame Datenbasis der europäischen Zollbehörden, damit auffällige Händler und Sendungen europaweit erkannt und gezielt kontrolliert werden können. (dts/red)
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Smart Glasses: Pariser Justiz ermittelt wegen heimlicher Filmaufnahmen von Frauen

Wegen heimlicher Filmaufnahmen von Frauen mit sogenannten Smart Glasses hat die französische Justiz Ermittlungen eingeleitet.
Wie die Pariser Staatsanwaltschaft mitteilte, gingen bereits mehrere „Strafanzeigen wegen Verletzung der Privatsphäre im Zusammenhang mit der Nutzung von Smart Glasses“ ein. Angaben zum Hersteller der Brillen machte die Staatsanwaltschaft nicht.
Smart Glasses werden von verschiedenen Brillenherstellern in Kooperation mit Technologiekonzernen wie Meta oder Google angeboten. Sie sind unter anderem mit Kameras ausgestattet und können sich mit dem Internet verbinden.

Allein 7 Millionen Meta/Ray-Ban-Brillen verkauft

Neben Fotos und Videos sind oft auch Livestreams möglich. Allein eine High-Tech-Brille des Facebook-Mutterkonzerns Meta und des Herstellers Ray-Ban verkaufte sich 2025 weltweit sieben Millionen Mal. Ihr Einsatz stößt auf erhebliche Datenschutzbedenken.
Die Pariser Staatsanwaltschaft sprach von einem „zunehmenden Trend“ in den Online-Netzwerken, „bei dem Frauen auf der Straße mit Smart Glasses ohne ihre Zustimmung gefilmt und die Aufnahmen anschließend online veröffentlicht werden“.
Nach französischem Recht sei das eine Straftat, die mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 45.000 Euro bestraft werden könne.
In einigen Fällen seien auch Ermittlungen wegen sexueller Nötigung eingeleitet worden, wenn die Aufnahmen „mit nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakten einhergehen“. (afp/red)
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Vorwurf Falschaussage zu Maut: Prozess gegen früheren Minister Scheuer begonnen

In Berlin hat am Montag der Prozess gegen den früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit der gescheiterten Autobahnmaut begonnen. Scheuer muss sich wegen einer mutmaßlichen Falschaussage vor dem Landgericht der Bundeshauptstadt verantworten. Zunächst wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft verlesen.
Bei der in Rede stehenden Aussage des ehemaligen Ministers vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestags geht es um die Frage, ob Verträge mit Mautfirmen unterzeichnet wurden, obwohl die Gefahr bestand, dass das Projekt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt wird.

243 Millionen Euro Schadenersatz

Die von der CSU im Wahlkampf 2013 als „Ausländermaut“ propagierte Gebühr scheiterte 2019 vor dem EuGH in Luxemburg. Der Bund musste daraufhin 243 Millionen Euro zahlen. Für den Prozess gegen Scheuer sind zunächst zwölf Verhandlungstage bis zum 25. November angesetzt.
Der CSU-Politiker war von 2018 bis 2021 Bundesverkehrsminister der damaligen Bundesregierung aus Union und SPD unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Zuvor war er unter anderem von 2013 bis 2018 CSU-Generalsekretär. Im Bundestag saß er von 2002 bis 2024. Im April 2024 legte er nach 22 Jahren sein Abgeordnetenmandat nieder.
Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags befasste sich ab Januar 2022 mit der Frage, ob die hohen Kosten für die gescheiterte Maut vermeidbar gewesen wären – etwa dadurch, dass vor einer Vertragsunterzeichnung mit zwei Firmen die EuGH-Entscheidung abgewartet worden wäre. Diese sollten die Maut erheben.
Nach dem Entscheid kündigte der Bund die Verträge, was Forderungen nach Schadenersatz nach sich zog. In einem Schiedsgerichtsverfahren willigte das Verkehrsministerium ein, 243 Millionen Euro zu zahlen.

Falschaussagen oder nicht?

Zwischen Oktober 2020 und Januar 2021 wurden dazu im Ausschuss mehrfach Scheuer und dessen damaliger Staatssekretär Gerhard Schulz befragt, der in dem am Montag begonnenen Prozess mitangeklagt ist.
Auf die Fragen von Abgeordneten, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide angegeben haben, sich an ein solches Angebot nicht zu erinnern. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um bewusste Falschaussagen. (afp/red)