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SPD für konsequentes Handeln nach CSD-Anschlag – Frei: Gefährder anders behandeln

SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede hat vor der Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestages zum Terroranschlag auf den Berliner CSD vor einer Woche konsequentes Handeln der Koalition angekündigt.
„Auch eine Woche nach dem fürchterlichen Anschlag auf den CSD in Berlin geht es aktuell vor allem um Hilfe und Unterstützung für die Opfer und Angehörigen. Es war ein Angriff auf unsere freie und offene Gesellschaft, der aufs Schärfste zu verurteilen ist“, sagte Eichwede der „Rheinischen Post“.
Für die Koalition gehe es nun um Aufklärung, um Taten wie diese zukünftig möglichst zu verhindern. Der Innenausschuss des Bundestages werde am Dienstag umfassend über die bisherigen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden diskutieren, so die SPD-Politikerin.
Gerade hinsichtlich radikalisierter Einzeltäter und Gefährder wie im vorliegenden Fall müsse man die Lage genau analysieren, um solche Taten künftig zu verhindern.
„Als Koalition sind wir zu konsequentem politischem Handeln bereit“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Das gelte für Fragen der polizeilichen wie nachrichtendienstlichen Aufklärung ebenso wie der Prävention.

Frei: Weniger Staatsaufwand für mehr Sicherheit

Für Unionsfraktionschef Thorsten Frei ist vollkommen klar, dass man nicht alle Gefährder in Deutschland überwachen könne. Stattdessen seien andere Maßnahmen sinnvoll.
„Das kann die Ausweitung der Präventivhaft sein, das kann der Einsatz der Fußfessel sein, oder das kann eben auch die Tatsache sein, dass man im Strafrecht schaut, dass, wenn es einschlägige Vorstrafen gibt, staatsgefährdende Taten, die Vorbereitung einer terroristischen Straftat oder anderes mehr.“
Es solle dann „jedenfalls keine Bewährungsstrafen geben. Gefährder müssten einfach anders behandelt werden, sagte Frei am Dienstag den Sendern RTL und ntv.
Die Frage nach mehr Personal bei der Polizei stellt sich laut Frei aktuell nicht.
„Wir haben die Polizeikräfte in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut. Das gilt in jedem Fall für die Bundespolizei. Das gilt aber auch für die allermeisten Landespolizeien. Und deswegen muss man natürlich klar sagen, dass man hier immer auch an Grenzen stoßen wird. Und ich bin sehr dafür, dass wir uns umschauen nach Möglichkeiten, wie wir mit weniger staatlichem Aufwand zu mehr Sicherheit kommen können“, so Frei. (dts/red)
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Union will nach Anschlag Tempo machen für schärfere Gesetze

Eine Woche dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin deuten sich schnelle Gesetzesverschärfungen an.
„Ich bin davon überzeugt, dass der Bundesinnenminister und die Bundesjustizministerin in den nächsten Wochen – vermutlich noch im August – entsprechende Vorschläge unterbreiten werden“, sagte Unionsfraktionschef Thorsten Frei der „Bild am Sonntag“ mit Blick auf Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizministerin Stefanie Hubig (SPD).
„Wir haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Beraten und Diskutieren nicht heißt, es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben, sondern wir können sehr schnell agieren und auch umsetzen, wenn es notwendig ist, und das müssen wir auch“, sagte Frei.
In Berlin hatte ein dort geborener mutmaßlicher Islamist vor gut einer Woche mit einem Auto mehrere Menschen angefahren und weitere vermutlich mit einer Machete attackiert. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt.
Der zunächst flüchtige 21-Jährige wurde einen Tag danach von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff. Abdul B. war von der Polizei als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war zu einer noch nicht rechtskräftigen Jugendstrafe verurteilt und auf freiem Fuß.

Vorschläge aus der Union

Innenminister Dobrindt hatte sich für einen verstärkten Einsatz elektronischer Fußfesseln und eine bundesweit einheitliche Regelung zur Präventivhaft für Gefährder ausgesprochen. Zudem nannte er die Anwendung des Jugendstrafrechts bei erwachsenen Gefährdern „inakzeptabel“.

„Gefährder besser kontrollieren“

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zeigt sich offen für einen strengeren Umgang mit Gefährdern. „Es ist deutlich, dass wir mit dem Islamismus ein Problem haben“, sagte Miersch der Funke-Mediengruppe.
„Darum müssen wir aus meiner Sicht auch bei bestimmten Vereinen und Gruppen noch genauer hinschauen und Gefährder besser kontrollieren, auch wenn wir den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten nicht für jeden Einzelfall den Umgang vorschreiben können.“
Er denke etwa an eine Präventivhaft für Gefährder, was aber in der Zuständigkeit der Länder liege, so Miersch. „Wir müssen gemeinsam mit den Bundesländern darüber sprechen, ob wir eine einheitliche Regelung und einen bundesgesetzlichen Rahmen finden, um Gefährder in Präventivhaft nehmen zu können.“ Auch zur elektronischen Fußfessel gebe es unterschiedliche Länderregeln, die bisher kaum genutzt würden.
Im konkreten Fall liege das eigentliche Versäumnis im fehlenden Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden und der Justiz. Miersch: „Genau da müssen wir ansetzen. Und da erwarte ich Vorschläge des Innenministers.“

Umfrage zum Sicherheitsgefühl

Einer Umfrage zufolge hat das Sicherheitsgefühl bei rund vier von zehn Deutschen abgenommen. 38 Prozent der vom Meinungsforschungsinstitut Civey Befragten gaben an, dass ihr Sicherheitsgefühl seit dem Anschlag eindeutig oder eher abgenommen habe.
Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA für die „Bild am Sonntag“ ergab, dass jeder Zweite bei Innerer Sicherheit und Migration besonders großen Handlungsbedarf sieht.

Parade in Hamburg

Trotzdem demonstrierten am Samstag in Hamburg rund 300.000 Menschen für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Unter dem Motto „Solidarisch queer. Haltung zeigen – für eine Zukunft ohne Angst!“ zog eine Parade von 60 Lastwagen als fahrende Bühnen von Firmen, Vereinen, Parteien und evangelischer Kirche durch die Innenstadt.
Im vergangenen Jahr waren etwa 260.000 Menschen gekommen. Paraden gab es auch in Bonn und weiteren Städten sowie im Ausland in Amsterdam, Stockholm und Brighton. (dpa/red)
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Ex-Verfassungsrichter warnt: Kein AfD-Verbot durch die Hintertür

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt mit Blick auf den Ausschluss von AfD-Kandidaten von Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen vor einem Parteiverbot durch die Hintertür.
„Für Wahlbeamte gelten selbstverständlich Anforderungen an die Verfassungstreue, insofern ist ein Prüfverfahren im Prinzip nicht zu beanstanden“, sagte Papier der „Welt am Sonntag“. „Man muss dabei aber sehr vorsichtig sein und sorgfältig begründen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, über solche Verfahren ein `kleines Parteiverbot` durch die Hintertür zu schaffen.“
Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte zuletzt den Vorsitz der Beratenden Kommission NS-Raubgut inne. (Archivbild)

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. (Archivbild)

Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Parteienprivileg muss gewahrt bleiben

Der emeritierte Staatsrechtsprofessor verweist als Begründung auf das Parteienprivileg des Grundgesetzes. „Ob eine Partei verfassungswidrig ist, darf allein das Bundesverfassungsgericht entscheiden“, sagte Papier. „Andere staatliche Stellen dürfen nicht faktisch dieselbe Wirkung erzielen, indem sie allein wegen der Parteizugehörigkeit belastende Rechtsfolgen auslösen. Sonst würde das Parteienprivileg unterlaufen.“
Hintergrund der Warnung ist ein erneuertes Prüfverfahren in Niedersachsen, das der Landtag Ende April mit den Stimmen der rot-grünen Landesregierung beschlossen hatte. Danach können die örtlichen Wahlausschüsse und Wahlleiter die Einschätzungen der Kommunalaufsicht und des Verfassungsschutzes in ihre Entscheidung über die Verfassungstreue der Kandidaten miteinbeziehen.
Er rate zur Vorsicht, sagte Papier, „aus einer behördlichen Einschätzung der Partei Rückschlüsse auf die persönliche Wählbarkeit einzelner Kandidaten zu ziehen“. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, man versuche auf indirektem Wege zu erreichen, was unmittelbar nur durch ein Parteiverbot möglich wäre. Die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ sei „ein Arbeitsbegriff des Verfassungsschutzes“, um behördliche Maßnahmen der Beobachtung anordnen zu können. „Das Grundgesetz kennt diesen Begriff nicht.“ Das Bundesverfassungsgericht sei in einem Verbotsverfahren an Beurteilungen der Verfassungsschutzbehörden nicht gebunden: „Relevant sind die Tatsachen, die ermittelt werden – nicht die behördliche Bewertung.“

Hohe Hürden für ein AfD-Verbot

Für ein solches Parteiverbot vor dem Bundesverfassungsgericht sieht der frühere Gerichtspräsident deshalb kaum Erfolgsaussichten. „Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind außerordentlich hoch“, sagte Papier. „Abwegige, extremistische oder moralisch anstößige Äußerungen reichen nicht aus für ein Verbot. Eine Partei muss aktiv, aggressiv und planvoll gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung kämpfen. Sie muss deren Beseitigung oder Beeinträchtigung anstreben. Das ist der entscheidende Maßstab.“
Wer dennoch immer wieder ein Verbotsverfahren fordere, so der Staatsrechtler, müsse sich den Verdacht gefallen lassen, „dass damit ein politischer Konkurrent ausgeschaltet werden soll, den man im politischen Wettbewerb nicht zurückdrängen kann“. Gerade weil ein Parteiverbot den schwersten Eingriff in den politischen Wettbewerb in einer Demokratie darstelle, dürfe ein solches Verfahren ausschließlich nach rechtsstaatlichen Maßstäben geführt werden: „Politische Zweckmäßigkeit genügt dafür nicht.“ (dts/red)
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Kartellamt will Spritpreise prüfen – Mineralölkonzerne ziehen vor Gericht

Das Kartellamt will untersuchen, wie die Spritpreise in Deutschland zustandekommen – zwei von zwölf Mineralölkonzernen wollen die dafür nötigen Daten aber nicht herausrücken. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf teilte am Freitag mit, zwei Mineralölkonzerne hätten Beschwerden gegen sogenannte Auskunftsbeschlüsse des Kartellamts eingelegt.
Eins der Unternehmen reichte zudem Eilantrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ein. Wann darüber entschieden wird, konnte das OLG noch nicht angeben.

Bundesregierung ändert Kartellrecht

Die Bundesregierung hatte im Zuge der stark gestiegenen Spritpreise nach Beginn des Iran-Kriegs das Kartellrecht geändert und den Wettbewerbshütern mehr Kontrollmöglichkeiten eingeräumt. Sie müssen nun unangemessene Preise nicht mehr selbst nachweisen – die Mineralölkonzerne müssen sie rechtfertigen.
Das Bundeskartellamt in Bonn schickte auf dieser Grundlage Anfang April an alle zwölf Eigner deutscher Raffinerien Auskunftsersuchen. Die Unternehmen müssen damit laut Behörde konkret erläutern, welche Faktoren sie in ihrer Preissetzung vor allem berücksichtigen und wie sich die aktuelle Krisensituation auf ihre Preise auswirkt.
Zudem sollen sie über die verschiedenen Konzernstrukturen Auskunft geben und an welcher Stelle im Konzern genau die Verantwortlichkeiten für den Einkauf von Rohöl und den Vertrieb von Diesel und Benzin liegen.

Ölkonzerne wehren sich gegen Daten-Offenlegung

Ein Sprecher des Kartellamts teilte am Freitag mit, die Behörde führe „intensive Ermittlungsmaßnahmen“. Neben den Auskunftsersuchen an die Unternehmen habe es auch vor kurzem eine Befragung von Tankstellen eingeleitet.
Zwei der zwölf Unternehmen, die hinter den deutschen Raffinerien stehen, hätten aber gegen die Auskunftsbeschlüsse Eilrechtsschutz vor dem OLG beantragt. Die Namen dieser Unternehmen wollten weder das Kartellamt noch das Gericht offenlegen.
Das OLG Düsseldorf teilte mit, die Beschwerden der Mineralölkonzerne gegen die Auskunftsbeschlüsse seien „erst kürzlich“ eingegangen. Daher sei noch kein Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt worden.
Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte der Zeitung: „Das Bundeskartellamt muss zeitnah die nötigen Informationen über Märkte erhalten, um Verbraucherinnen und Verbraucher schützen zu können.“ (afp/red)
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Verstoß gegen die Mietpreisbremse: So viel zahlen Mieter im Schnitt zu viel

Private Vermieter überhöhen ihre Mieten fast genauso stark wie gewerbliche Anbieter. Das zeigten neue Daten des Rechtsdienstleisters Conny, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Grundlage der Analyse war ein Datensatz mit 9.350 Fällen, in denen Conny einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse festgestellt hatte. Die Vermieter wurden dabei in drei Gruppen unterteilt: gewerbliche und andere Vermieter mit einem Anteil von knapp 80 Prozent, private Vermieter mit einem Anteil von gut 19 Prozent sowie nicht gewinnorientierte Vermieter mit einem Anteil von einem Prozent.
Bei mehr als jedem vierten privaten Vermieter, in 26,9 Prozent der Fälle, lag die Vertragsmiete den Daten zufolge mindestens doppelt so hoch wie die Mietspiegelmiete.

Hunderte Euro zu viel Miete im Monat

Laut „Conny“ verlangten private Vermieter im Schnitt rund 338 Euro monatlich zu viel Miete, gewerbliche Vermieter rund 348 Euro. Aufs Jahr gerechnet zahlten Mieter von Privatvermietern damit im Schnitt 4.061 Euro zu viel, Mieter von gewerblichen Vermietern wie Deutsche Wohnen/Vonovia oder Heimstaden im Schnitt 4.178 Euro.
Conny-Gründer Daniel Halmer widersprach damit der These, private Vermieter verstießen nur aus Unwissenheit oder Versehen gegen die Mietpreisbremse. In mindestens 73 Prozent der Fälle mit privaten Vermietern sei laut Conny eine professionelle Hausverwaltung eingeschaltet gewesen.
„Hausverwaltungen kennen die gesetzlichen Vorgaben der Mietpreisbremse“, sagte Halmer der Zeitung. Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstießen, täten das nicht aus Versehen. (dts/red)
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Verstoß gegen die Mietpreisbremse: So viel zahlen Mieter im Schnitt mehr

Private Vermieter überhöhen ihre Mieten fast genauso stark wie gewerbliche Anbieter. Das zeigten neue Daten des Rechtsdienstleisters Conny, über die das „Handelsblatt“ berichtet.
Grundlage der Analyse war ein Datensatz mit 9.350 Fällen, in denen Conny einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse festgestellt hatte. Die Vermieter wurden dabei in drei Gruppen unterteilt: gewerbliche und andere Vermieter mit einem Anteil von knapp 80 Prozent, private Vermieter mit einem Anteil von gut 19 Prozent sowie nicht gewinnorientierte Vermieter mit einem Anteil von einem Prozent.
Bei mehr als jedem vierten privaten Vermieter, in 26,9 Prozent der Fälle, lag die Vertragsmiete den Daten zufolge mindestens doppelt so hoch wie die Mietspiegelmiete.

Hunderte Euro zu viel Miete im Monat

Laut „Conny“ verlangten private Vermieter im Schnitt rund 338 Euro monatlich zu viel Miete, gewerbliche Vermieter rund 348 Euro. Aufs Jahr gerechnet zahlten Mieter von Privatvermietern damit im Schnitt 4.061 Euro zu viel, Mieter von gewerblichen Vermietern wie Deutsche Wohnen/Vonovia oder Heimstaden im Schnitt 4.178 Euro.
Conny-Gründer Daniel Halmer widersprach damit der These, private Vermieter verstießen nur aus Unwissenheit oder Versehen gegen die Mietpreisbremse. In mindestens 73 Prozent der Fälle mit privaten Vermietern sei laut Conny eine professionelle Hausverwaltung eingeschaltet gewesen.
„Hausverwaltungen kennen die gesetzlichen Vorgaben der Mietpreisbremse“, sagte Halmer der Zeitung. Vermieter, die gegen die Mietpreisbremse verstießen, täten das nicht aus Versehen. (dts/red)
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Russland setzt Telegram-Gründer Durow auf Terrorliste

Die oberste russische Finanzaufsichtsbehörde Rosfinmonitoring hat den Gründer des sozialen Netzwerks Telegram, Pawel Durow, auf ihre Liste der Terroristen und Extremisten gesetzt.
Der Name des am 10. Oktober 1984 in Leningrad (heute St. Petersburg) geborenen, aber bisher nicht verurteilten Russen taucht nun neben vielen anderen Beschuldigten in der entsprechenden Behördendatei auf – ohne nähere Angaben. Rosfinmonitoring steht in der Kritik, dem Kreml als Instrument politischer Willkür gegen Andersdenkende zu dienen.

FSB wirft Durow Beihilfe zum Terror vor

Am Vortag hatte der Inlandsgeheimdienst FSB Durow Beihilfe zum Terror vorgeworfen und angekündigt, ihn zur Fahndung ausschreiben zu lassen. Hintergrund sind Vorwürfe, dass Telegram auch von den ukrainischen Geheimdiensten genutzt werde.
Konkret soll es um Kontaktanbahnung zu Russen gehen, die wiederum im Auftrag Kiews Sabotageakte, Terroranschläge und andere Straftaten begingen. Laut FSB sind mehrere Verdächtige in Haft, deren Aussagen die Vorwürfe gegen Telegram stützen sollen.
Der extrem populäre Messengerdienst verbreitet massenhaft Inhalte in russischer Sprache – sowohl von offiziellen Stellen als auch von Kremlgegnern. Telegram ist in Russland nicht verboten, aber blockiert, kann allerdings mit einem VPN – einer verschlüsselten Internetverbindung – genutzt werden.

Bisher keine Stellungnahme von Telegram

Die russischen Behörden hatten Durow immer wieder aufgefordert, für eine Löschung „extremistischer oder terroristischer Inhalte“ zu sorgen. Selbst geäußert zu den neuen Vorwürfen hat sich Durow, der in Dubai lebt und auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt, bisher nicht. Auch von Telegram selbst gab es keine Stellungnahme.
Durow hatte im Februar, als die Ermittlungen erstmals bekannt wurden, geschrieben: „Jeden Tag fabrizieren die Behörden neue Vorwände, um den Zugang der Russen zu Telegram einzuschränken, weil sie das Recht auf Privatsphäre und freie Rede einschränken wollen.“
Auch andere Staaten werfen Telegram vor, dass Extremisten oder Kriminelle die verschlüsselte Kommunikation nutzen. Durow wurde 2024 in Frankreich festgenommen, weil sein Messenger solchen Missbrauch nicht verhindere. Der gebürtige Russe kam gegen Kaution frei, das Verfahren läuft weiter. (dpa/red)
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Rushdie-Attentäter einer „terroristischen Tat“ schuldig gesprochen

Vier Jahre nach dem Messerattentat auf den Schriftsteller Salman Rushdie ist der bereits zu 25 Jahren Haft verurteilte Täter nun auch einer „terroristischen Tat“ schuldig gesprochen worden.
Hadi Matar sei „den terroristischen Werten der iranischen Führung“ gefolgt und habe „einen grenzüberschreitenden Terrorakt“ begangen, teilte das US-Justizministerium am 29. Juli mit. Er sei von einer Geschworenen-Jury auf Bundesebene wegen „der Begehung einer terroristischen Tat“ verurteilt worden.

Strafmaß wird im November verkündet

Die Verkündung des Strafmaßes ist für den 3. November vorgesehen. Matar droht zusätzlich zu seiner 25-jährigen Haftstrafe die höchste Bundesstrafe von lebenslanger Haft. Die „New York Times“ berichtete jedoch, Matars Anwalt wolle das Urteil anzufechten.
Matar wurde nun außerdem wegen Unterstützung der Hisbollah-Miliz im Libanon verurteilt. Ermittler hatten in seinem Haus Material der pro-iranischen Organisation gefunden.
Attentäter Hadi Matar wurde im Februar des versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Archivbild)

Attentäter Hadi Matar wurde im Februar des versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Archivbild)

Foto: Adrian Kraus/AP/dpa

Matar war vor gut einem Jahr wegen des Attentats auf Rushdie bereits von einem Geschworenengericht im Bundesstaat New York zu 25 Jahren Haft verurteilt worden.
Der US-Bürger mit libanesischen Wurzeln hatte im August 2022 bei einer Veranstaltung in Chautauqua im Bundesstaat mindestens zehn Mal auf Rushdie eingestochen und ihn schwer verletzt. Der 79-Jährige ist seit dem Angriff auf dem rechten Auge blind.

Iran belegte Rushdie mit einer Fatwa

Der Iran hatte Rushdie wegen angeblicher Blasphemie in seinem Roman „Die Satanischen Verse“ von 1988 mit einer Fatwa belegt – einer Art religiösem Urteil, das in islamistischen Kreisen zur Rechtfertigung von Gewalttaten dienen kann und als Todesdrohung verstanden wird. Nach Angaben der US-Ankläger wollte Matar mit seiner Tat die Fatwa umsetzen.
Rushdie hatte sagte in der vergangenen Woche in dem Prozess gegen Matar als Zeuge aus. Dabei berichtete er fast eine Stunde lang von dem Attentat.
Auf die Frage, ob er glaube, dass Matar die Fatwa habe ausführen wollten, antwortete der Autor laut US-Medien: „Ich hatte keine Kenntnis davon. Ich habe meine Vermutungen.“ Matar hatte einem Reporter vor seinen Prozessen gesagt, er glaube, Rushdie habe „den Islam angegriffen“.

Rushdie veröffentlichte Dokumentarfilm über den Angriff

Im Jahr 2024 hatte Rushdie ein Buch über sein Nahtod-Erlebnis bei dem Attentat mit dem Titel „Knife. Gedanken nach einem Mordversuch“ veröffentlicht.
Darin führt er ein imaginäres Gespräch mit Matar. Anfang dieses Jahres hatte außerdem ein Dokumentarfilm über den Angriff beim Sundance Film Festival in den USA Premiere.
Der britisch-indische Autor Salman Rushdie lächelt in die Kamera, nachdem er von Karin Schmidt-Friderichs in der Paulskirche in Frankfurt am Main mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet wurde.

Der britisch-indische Autor Salman Rushdie lächelt in die Kamera, nachdem er von Karin Schmidt-Friderichs in der Paulskirche in Frankfurt am Main mit dem Friedenspreis des Deutschen Buchhandels ausgezeichnet wurde.

Foto: Arne Dedert/dpa Pool/dpa

Teheran bestritt nach dem Attentat vehement, hinter dem Angriff zu stehen. Das iranische Außenministerium hatte sich bereits 1998 von der Todesdrohung distanziert, eine iranische Stiftung hielt allerdings eine Art Kopfgeld auf Rushdie aufrecht.
Den US-Anklägern zufolge wurde die Fatwa zudem von Irans mittlerweile getötetem obersten Führer Ali Chamenei bekräftigt und in einer Rede von 2006 durch den damaligen Hisbollah-Chef Hassan Nasrallah gebilligt.
Rushdie lebte nach der Fatwa von 1989 ein Jahrzehnt lang stark zurückgezogen in London, führte jedoch danach bis zu dem Attentat ein relativ normales Leben in New York. (afp/red)
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AfD und Linke für Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen – Union dagegen


In Kürze:

AfD-Chefin Alice Weidel plädiert für eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde.
Die Linke-Fraktion befürwortet eine Absenkung der Hürde auf drei Prozent.
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: 6,8 Millionen Stimmen nicht berücksichtigt.

Nach dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hat sich auch die Linke für eine Absenkung der Sperrklausel bei Bundestagswahlen ausgesprochen.

Weidel: Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, sagte der „Rheinischen Post“ vom Donnerstag: „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben.“ AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzender Alice Weidel sieht die Hürde ebenfalls kritisch: „Grundsätzlich ist es ein gravierender Mangel und eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Anteile der Wählerstimmen durch eine Sperrklausel faktisch entwertet werden und das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit dadurch ausgehebelt wird“, zitiert sie der „Tagesspiegel“.
Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) lehnte eine Absenkung hingegen ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND).
Angestoßen hatte die Debatte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier. In einem „Tagesspiegel“-Interview Anfang der Woche nannte er die Fünf-Prozent-Hürde „nicht mehr zeitgemäß“. Der Jurist plädierte dafür, die Sperrklausel bei Bundestagswahlen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Weidel lehnt dies ab. Aus ihrer Sicht wäre es „ehrlicher“, sie „gleich ganz abzuschaffen“ Weiter sagte sie: „Das Argument, mit der Sperrklausel eine Zersplitterung des Parlaments verhindern zu müssen, ist offenkundig nicht stichhaltig und vorgeschoben.“
Latendorf sagte, durch die Sperrklausel werde der Wählerwille „nicht bestmöglich repräsentiert, was in einer Demokratie aber das Ziel sein sollte“. Ihre Partei unterstütze daher den Vorschlag Papiers, die Sperrklausel auf drei Prozent abzusenken. „An uns würde eine Wahlrechtsänderung, die sich an seinem Vorschlag orientiert, nicht scheitern.“

Krings: Regierungsbildung ohne Grenze noch schwieriger

Krings dagegen betonte: „Gerade in unseren Zeiten brauchen wir mehr und nicht weniger Stabilität in der parlamentarischen Arbeit.“ Durch ein Absenken der bewährten Fünf-Prozent-Hürde würden ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwerer werden, sagte er den RND-Zeitungen. „Außerdem könnte das ein Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen sein.“
Papier sagte dem „Tagesspiegel“, bei der Bundestagswahl 2025 seien 6,8 Millionen von 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen „unter den Tisch“ gefallen, weil sie auf Parteien entfielen, die weniger als fünf Prozent erzielten. Eine vitale Demokratie lebe zudem davon, dass neue Parteien entstehen könnten. „Mit der Fünf-Prozent-Hürde ist es sehr schwer, eine Partei zu gründen, aufzubauen und zu erhalten. Das führt zur Gefahr der parteipolitischen Versteinerung.“ Mehr Parteien im Parlament bedeuteten „mehr, nicht weniger Demokratie“.
Auch Sachsen-Anhalts SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann hatte sich für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Die SPD muss in dem Bundesland um den Einzug ins Landesparlament bangen. Die AfD führt die Umfragen mit großem Vorsprung an.

Mehr Demokratie für Einführung einer Ersatzstimme

Die Organisation „Mehr Demokratie“ plädierte bereits im vergangenen Jahr für eine Absenkung. Dadurch würde die repräsentative Demokratie wieder repräsentativer werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch die Einführung einer Ersatzstimme könnte den Wählerwillen besser abbilden. Damit könnten sie ein zusätzliches Kreuz bei einer zweiten Partei machen für den Fall, dass die erstgewählte an der Fünf-Prozent-Hürde scheitere. Das könne auch taktisches Wählen verhindern, glaubt man bei der Organisation.
Nach dem Bundeswahlgesetz muss eine Partei im gesamten Bundesgebiet fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um an der Mandatsverteilung im Bundestag beteiligt zu werden. Hat eine Partei weniger Stimmen, zieht sie nicht in das Parlament ein. Ausgenommen sind Parteien von nationalen Minderheiten und Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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CSD-Anschlag: Fraktionen ziehen Fazit nach Anhörung im Innenausschuss

Auch nach der Sondersitzung im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zum CSD-Anschlag sind für die Abgeordneten noch viele Fragen offen.
Angehört wurden dabei Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD), die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik sowie Vertreter des Berliner Verfassungsschutzes.
Die Fraktionen zogen nach der Anhörung ein Fazit.
 
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Livestream: Anhörung von Berlins Innensenatorin und Polizeipräsidentin zum Fall Abdul B.

Nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day sind noch immer viele Fragen zum Täter und zu seinem Motiv offen. Der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses will daher in einer Sondersitzung Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik zu dem Fall berichten lassen.
Dabei dürfte es unter anderem darum gehen, ob…
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Autoanschlag auf ver.di-Demonstration in München: Anklage fordert lebenslange Haft

Die Menschen flogen wie beim Bowling: Mit Details aus den Zeugenvernehmungen hat die Bundesanwaltschaft heute ihr Plädoyer im Prozess um den Autoanschlag auf die ver.di-Demonstration im Februar 2025 in München untermauert.
Vor dem Oberlandesgericht München forderten die Ankläger für den aus Afghanistan stammenden Farhad N. wegen zweifachen Mordes und 22-fachen versuchten Mordes eine lebenslange Haftstrafe und außerdem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Anschlag im Februar 2025

N. soll im Februar 2025 mit seinem Auto in das Ende einer Demonstration der Gewerkschaft ver.di gefahren sein. Eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zwei Jahre altes Kind starben, viele Menschen wurden schwer verletzt.
Ursprünglich wertete die Anklage bei 44 Verletzten die Taten als versuchten Mord – nach der Beweisaufnahme reduzierte die Anklage dies auf 22-fachen versuchten Mord. Dazu kommen 19 Fälle der gefährlichen Körperverletzung und drei Fälle der Körperverletzung.
Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Ein Kinderwagen liegt nach dem Anschlag auf der Straße, ein zweijähriges Kind starb. (Archivbild)

Foto: Christoph Trost/dpa

„Es war wie beim Bowling: Die Menschen sind links und rechts weggeschleudert worden“, zitierten die Karlsruher Ankläger in ihrem Plädoyer aus einer der zahlreichen Zeugenaussagen in dem Prozess.
Die Tat des zuletzt in München lebenden 25-Jährigen sei „auf die Vernichtung von Menschenleben“ ausgerichtet gewesen.

Zwei Hauptmotive: Religiöse Motive,  Einsamkeit, Ängste und Wut

Der Fall hatte kurz vor der Bundestagswahl 2025 eine scharfe politische Diskussion über die Flüchtlingspolitik ausgelöst. Wie die Bundesanwaltschaft feststellte, ergab die Beweisaufnahme zwei Hauptmotive des Angeklagten.
Das erste Motiv seien religiöse und damit verknüpfte politische Gründe, das zweite Motiv Einsamkeit und diffuse Ängste.
Zu den religiösen Motiven gaben die Ankläger an, N. habe die Tat als Rache für das Leid der Muslime im Gazastreifen und in Afghanistan verübt. Er habe hinterlassen, dass im Fall seiner Tötung bei dem Anschlag seiner Mutter gesagt werden solle, dass US-Präsident Donald Trump das Leid der Muslime verursacht habe. Den Autoanschlag habe N. als „gerechtfertigte Vergeltung“ angesehen.
Die Ankläger stellten bei N. außerdem diffuse Ängste vor Einsamkeit sowie Wut und Kränkung fest. Er habe sich am Tattag allein gefühlt. Außerdem sei er auf seine in Afghanistan lebende Familie wütend gewesen.

Gutachter sehen psychische Probleme

Gutachter stellten bei dem Angeklagten zwar psychische Probleme fest. Diese waren allerdings nicht so ausgeprägt, dass eine Psychose vorlag. Die Schuldfähigkeit war nicht eingeschränkt.
Wie die Bundesanwaltschaft darstellte, leiden bis heute viele der Verletzten unter den Folgen der Attacke. Zu körperlichen Folgen kommen bei vielen Betroffenen psychische Folgen – teilweise sind sie bis heute nicht arbeitsfähig.
Auf das Plädoyer der Bundesanwaltschaft sollten noch das Plädoyer der Nebenklage sowie das Plädoyer der Verteidung folgen. Ein Urteil wird für den 6. August erwartet. (afp/red)
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Pistorius wirbt intern für AfD-Verbotsverfahren

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) soll sich intern dafür ausgesprochen haben, zeitnah ein Verbotsverfahren gegen die AfD anzustoßen. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf mehrere Quellen. In der letzten Sitzung des SPD-Präsidiums vor der Sommerpause soll Pistorius intensiv dafür geworben haben, nächste Schritte zu einem Verbot zu gehen.
Nachdem die Gesellschaft für Freiheitsrechte Ende Juni ein neues Gutachten zur AfD veröffentlicht hatte, seien aus Pistorius` Sicht die Voraussetzungen da, einen Verbotsantrag zu stellen. Einfach abwarten und nichts tun, sei keine Option mehr. Die SPD müsse den Prozess jetzt vorantreiben, sagte Pistorius dem Vernehmen nach.

Boris Pistorius (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Forderungen nach Entscheidung in Karlsruhe

Auch Georg Maier (SPD), Innenminister in Thüringen, wirbt für ein Verbotsverfahren. „Die Debatte über ein AfD-Verbot wird leider noch immer so geführt, als ginge es vor allem um eine politische Mutprobe“, sagte Maier dem „Spiegel“. Dabei verpflichte die wehrhafte Demokratie zum Handeln, wenn die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung angegriffen würden. „Ich appelliere an die Union, dieser historischen Verantwortung gerecht zu werden.“
Auch in der Union sprechen sich einzelne Stimmen für ein Verbotsverfahren aus. „Es braucht endlich den Antrag an das Bundesverfassungsgericht, die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu prüfen“, sagte etwa Dennis Radtke, Chef des Arbeitnehmerflügels der Union, dem „Spiegel“. Nur das Verfassungsgericht könne darüber entscheiden. Es sei „höchste Zeit, Karlsruhe damit zu beauftragen“. (dts/red)
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Chefankläger des Weltstrafgerichts verliert Amt – USA begrüßen Entscheidung

In der Affäre um Missbrauchsvorwürfe ist der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes, Karim Khan, entlassen worden. Die Vertragsstaaten des Weltstrafgerichts stimmten in New York mehrheitlich für seine Amtsenthebung, wie es in einer Pressemitteilung der Versammlung hieß. Die Vertragsstaaten, von denen 82 für seine Entlassung stimmten, attestierten ihm „schweres Fehlverhalten sowie eine schwerwiegende Verletzung seiner Amtspflichten“. Die seit zwei Jahren schwelende Affäre hat das Gericht mit Sitz in Den Haag schwer belastet und dessen internationalem Ansehen geschadet.
Bisher waren 125 Länder Vertragsstaaten. Für eine Abwahl Khans waren mindestens 63 Stimmen nötig.
Khan waren von einer früheren Mitarbeiterin sexuelle Übergriffe vorgeworfen worden. Der britische Jurist weist alle Anschuldigungen entschieden zurück. Bekannt geworden waren die Vorwürfe bereits 2024. Im Juni dieses Jahres war Khan dann wegen des Verdachts suspendiert worden. In einem Interview des Senders CNN wiederholte die Frau zuletzt die Anschuldigungen. Die Juristin, die nur mit dem Vornamen Sarah vorgestellt wurde, wies auch Verdächtigungen zurück, sie sei von Israel für ihre Aussage bezahlt worden.
Khan war seit 2021 Chefankläger und hatte unter anderem einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wegen mutmaßlicher Verbrechen im Gaza-Krieg beantragt. Die israelische UN-Delegation kommentierte die Entlassung Khans umgehend: „Khan glaubte, dass die Welt die schwerwiegenden Vorwürfe sexuellen Fehlverhaltens gegen ihn ignorieren würde, wenn er eine politische Hexenjagd gegen Israel beginnt und einen politisch motivierten Haftbefehl gegen Ministerpräsident Netanjahu erlässt. Er hat sich geirrt.“ Khan hatte in der Vergangenheit seinerseits den Verdacht geäußert, dass Israel hinter den Anschuldigungen stecke, um damit seine Ermittlungen in Zweifel zu ziehen.
Laut dem Gericht werden die stellvertretenden Chefankläger das Amt des Anklägers weiterhin leiten und führen. Das Ausscheiden Khans dürfte keine Auswirkungen auf den Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten haben. Die Suche nach einem Nachfolger für Khan wird umgehend beginnen. Eine Ernennung wird aber erst für das kommende Jahr erwartet.
Israels Ministerpräsident Netanjahu ist angeblich zum Alleingang gegen den Iran bereit. (Archivbild)

Israels Ministerpräsident Netanjahu ist angeblich zum Alleingang gegen den Iran bereit. (Archivbild)

Foto: Ronen Zvulun/Pool Reuters/dpa

Zweifel an UN-Untersuchung

Eine Kommission der UN hatte die Vorwürfe gegen Khan untersucht und Ende 2025 dem Gericht ihren Bericht übergeben. Laut Medienberichten sah die Kommission es als erwiesen an, dass Khan „nicht einvernehmlichen sexuellen Kontakt“ mit einer Mitarbeiterin „in seinem Büro, in seiner Privatwohnung und während einer Dienstreise“ hatte.
Doch ein Gutachten von drei Richtern stellte Mängel bei der UN-Untersuchung fest. Sie habe etwa die Glaubwürdigkeit der Zeugen nicht ausreichend untersucht. Die Juristen sahen daher die Schuld Khans nicht als zweifelsfrei erwiesen an. Nach Angaben von Khans Anwälten kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass „kein Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung“ nachgewiesen worden sei.
Doch die Vertreter von 21 Staaten im Präsidium der Vertragsstaatenkonferenz entschieden anders. Zwei Drittel sahen Medienberichten zufolge die Übergriffe von Khan als erwiesen an. Die Suspendierung folgte.

Großer Druck vor aus den USA

Der Vorgang ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker des Gerichts, allen voran den USA. Sie werfen dem Gericht Parteilichkeit und Hetze gegen Israel vor. Die US-Regierung verhängte Sanktionen gegen Richter und Mitarbeiter. Sie können ihre E-Mail-Adressen und Kreditkarten nicht mehr benutzen, nicht mehr in die USA reisen und mögliche Bankguthaben in den Vereinigten Staaten sind gesperrt. Die USA gehören wie Israel dem Gericht nicht an. Im Juli kündigte US-Außenminister Marco Rubio an, das Gericht „Schritt für Schritt demontieren“ zu wollen.
Die Affäre hat auch dem internationalen Ansehen des Gerichts geschadet. Der Chefankläger gilt als die moralische Visitenkarte des Weltstrafgerichts, das politisch und militärisch Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zur Verantwortung zieht.
Gleichzeitig mit der Sondersitzung zur Entlassung Khans kündigte Venezuela seinen Austritt aus dem Weltstrafgericht an. Die Regierung des südamerikanischen Landes begründete ihren Schritt damit, dass der Gerichtshof die Länder des Globalen Südens benachteilige.
Das Völkerrecht steht derzeit weltweit unter Druck. Kriege und Konflikte wie in der Ukraine, im Gazastreifen oder im Sudan werfen immer wieder Fragen auf, wie internationales Recht heutzutage durchgesetzt werden soll. Zugleich geraten internationale Gerichte und Institutionen zunehmend in politische Auseinandersetzungen. (dpa/red)
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Streit um Aufnahmeprogramm: Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg

Niederlage für Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im Rechtsstreit um die gestoppten Aufnahmeprogramme für afghanische Flüchtlinge: Eine afghanische Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne haben am Freitag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchsetzen können, dass ihr Fall neu geprüft werden muss.
Der Familie wurde ein ursprünglich zugesagtes Visum für Deutschland auf Grundlage von Vorgaben aus Dobrindts Ministerium verweigert. Das Bundesinnenministerium sieht sich indes durch die Entscheidung in seinem Kurs weitgehend bestätigt.
Karlsruhe nannte die pauschalen Vorgaben des Innenmnisteriums einen Verstoß gegen das Willkürverbot, es müsse der Einzelfall geprüft werden.
Eine Sprecherin Dobrindts sagte dagegen der „Welt“: „Das Bundesverfassungsgericht folgt in weiten Teilen der Argumentation der Bundesregierung, wonach Aufnahmeerklärungen auch wieder aufgehoben werden können, wenn sich das politische Interesse ändert“. Das Bundesverfassungsgericht gebe dem Bundesinnenministerium auf, „bei der Abkehr den Einzelfall zu berücksichtigen“, betonte sie.
Die Grünen bezeichneten die Entscheidung als eine „schmerzhafte Niederlage“ für Dobrindt. Für dessen Ressort „zählten die Schlagzeilen über harte Migrationspolitik zuletzt offenbar mehr als das Schutzversprechen eines Rechtsstaats“, sagte Grünen-Innenpolitiker Marcel Emmerich der Nachrichtenagentur AFP. „Genau diese Willkür beendet Karlsruhe jetzt.“
Die seit 2025 amtierende Bundesregierung machte ein im Vergleich zur vorherigen Ampelkoalition deutlich verschärftes Vorgehen im Umgang mit Flüchtlingen zu ihrem Programm. Dazu gehörte auch ein Stopp von freiwilligen Aufnahmeprogrammen für Menschen aus Afghanistan.
Die nun in Karlsruhe erfolgreiche Klägerin hatte 2021 über die sogenannte Menschenrechtsliste die Zusage für eine Aufnahme in Deutschland bekommen. Über diese Menschenrechtsliste sollten Menschen eine Aufnahme in Deutschland bekommen können, die sich durch ihr gesellschaftliches Engagement exponiert und sich dabei zum Beispiel für deutsche Belange einsetzten und durch die Machtübernahme der radikalislamischen Taliban im August 2021 gefährdet waren.
Im Dezember erklärte das Bundesinnenministerium für rund 640 Menschen, die zu der Zeit noch auf der Menschenrechtsliste standen, die Aufnahmezusagen für „ungültig und erloschen“ – ihre Visaanträge wurden abgelehnt.
Auf Ebene der Verwaltungsgerichte unterlag die Frau mit Klagen gegen diese Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun aber, dass die Erklärung des Bundesinnenministeriums einen Verstoß gegen das Willkürverbot bedeutet. Trotz eines großen Entscheidungsspielraums sei der Bund in einem Rechtsstaat niemals völlig frei. So müsse der Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Belange betrachtet werden.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg muss sich nun neu mit dem Fall beschäftigen und dabei die Maßgaben des Willkürverbots beachten.
Wie Karlsruhe in dem Beschluss mitteilte, ist eine sogenannte Abkehrerklärung von der Aufnahmezusage weiterhin möglich und zulässig – diese Erklärung muss aber erkennen lassen, dass die individuellen Belange des betroffenen Ausländers zur Kenntnis genommen und berücksichtigt wurden.
Die Frau war nach der Zusage der Aufnahme im Herbst 2024 nach Islamabad in Pakistan ausgereist, wo sie seitdem mit ihren Söhnen lebt. Das OVG Berlin-Brandenburg muss nun gegebenenfalls mit einer Zwischenentscheidung prüfen, ob die Unterstützung der Familie in Pakistan fortgesetzt werden muss.
Es sei davon auszugehen, dass die Bundesrepublik dazu von Verfassung wegen verpflichtet ist. Außerdem muss sich die Bundesrepublik gegenüber der pakistanischen Regierung dafür einsetzen, dass die Familie nicht verhaftet wird und nicht nach Afghanistan abgeschoben wird.
Nach jüngsten Angaben der Bundesregierung kamen seit der Machtübernahme der Taliban insgesamt 36.782 Menschen über die verschiedenen Aufnahmeprogramme nach Deutschland.
Über die sogenannte Menschenrechtsliste kamen demnach insgesamt rund 15.000 Menschen – dem gegenüber stehen die noch verbliebenen 640 Menschen, deren Aufnahmezusage vom Bund für erloschen erklärt wurde.
Nach Angaben der Gesellschaft für Freiheitsrechte und des Initiative Kabul Luftbrücke handelt es sich bei der erfolgreichen Klägerin um eine afghanische Frauenrechtsaktivistin mit zwei minderjährigen Kindern. Beide Organisationen unterstützen Betroffene mit einer Musterverfassungsbeschwerde. Wie sie am Freitag mitteilte, liegen noch 30 weitere entsprechende Beschwerden beim Verfassungsgericht.
Die Karlsruher Entscheidung sei „deutlich“ sowie „eine gute Nachricht für die Grundrechte“, erklärte die Juristin Mareile Dedekin von der Gesellschaft für Freiheitsrechte in Berlin. „Die Bundesregierung darf ihr Schutzversprechen gegenüber hochgefährdeten Afghan*innen nicht pauschal zurücknehmen.“
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl forderte die Bundesregierung zu Konsequenzen aus dem Urteil auf. Sie müsse davon betroffene Fälle „unverzüglich individuell prüfen, die zugesagte Aufnahme ermöglichen und die Unterstützung der Wartenden so lange fortsetzen, bis eine verfassungsgemäße Entscheidung im Einzelfall vorliegt“, verlangte Pro Asyl.
„Das höchste deutsche Gericht bescheinigt Innenminister Alexander Dobrindt offiziell Willkür bei Entscheidungen über Leben und Tod“, erklärte Linken-Fraktionsvize Clara Bünger. Die Bundesregierung müsse jetzt „alle rechtswidrig zurückgenommenen Zusagen sofort einlösen und die Betroffenen unverzüglich in Sicherheit bringen“.(afp/red)
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Anteil nichtdeutscher Häftlinge steigt auf 45 Prozent

Der Anteil an Häftlingen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist erneut gestiegen. Das zeigt eine Auswertung der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, die sich auf Daten aller 16 Justizminister bezieht.
2026 sitzen demnach mehr als 27.000 ausländische Inhaftierte in deutschen Gefängnissen.
Damit machen ausländische Inhaftierte mittlerweile 44,8 Prozent aller Gefängnisinsassen (inklusive Untersuchungshaft) aus. Nach Daten der Bundesländer befanden sich zum Stichtag im März 2026 insgesamt 60.408 Menschen in Haft.
Menschen mit deutscher sowie ausländischer Staatsbürgerschaft (doppelter Staatsbürgerschaft) werden in der Statistik als Deutsche gezählt.

Seit Jahren tendenzieller Anstieg

Der Anteil ausländischer und staatenloser Gefangener steigt seit Jahren tendenziell an. Noch 2015 lag er bei etwas mehr als 30 Prozent.
Regional gibt es starke Unterschiede: In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen liegt der Ausländeranteil in den Haftanstalten bereits bei über 50 Prozent.
Prozentual sitzen die meisten nichtdeutschen Häftlinge in den Stadtstaaten Hamburg (57,95 Prozent) und Berlin (58,9 Prozent). In Mecklenburg-Vorpommern (25,1 Prozent), Sachsen-Anhalt (23,69 Prozent) und Thüringen (23,24 Prozent) hat hingegen nur jeder Vierte keinen deutschen Pass.

Anstalten droht Überforderung

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) warnt angesichts der Entwicklung vor einer Überforderung der Anstalten. „Die Sprachbarrieren sind ein großes Problem“, sagte der Bundesvorsitzende René Müller der Zeitung.
Die Kollegen könnten kaum noch resozialisieren und würden immer schlechter zu den Insassen vordringen, so Müller weiter. Auch das Aggressionspotenzial nehme infolge der Verständigungsprobleme weiter zu.
Dazu steige das Risiko, dass sich Subkulturen bildeten und Männer muslimischen Glaubens sich im Gefängnis radikalisieren, sagte der BSBD-Vorsitzende.
„Wir brauchen dringend mehr Personal, um Situationen besser im Blick behalten zu können – und Gruppen auch zu separieren“, so Müller weiter. Es dürfe nicht sein, dass manche Häftlinge bei Entlassung krimineller sind als bei Haftantritt. (dts/red)
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Gericht: Auch Mehrweg-Tragetaschen sind gebührenpflichtig

Supermärkte müssen auch für stabile, mehrfach verwendbare Tragetaschen Recyclinggebühren zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden.
Tragetaschen für den Transport von Waren gelten demnach „unabhängig von ihrem Material und ihrer Langlebigkeit“ als systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Für diese fällt unter anderem eine Lizenzgebühr für das Duale Abfallsystem an.

Rewe hatte geklagt

Die Supermarktkette Rewe hatte sich gegen die Regelung gewehrt. In ihren Filialen bietet das Unternehmen sogenannte Permanenttragetaschen an – mit 35 Litern Füllvolumen und einer Traglast von 20 Kilogramm.
Rewe argumentierte, dass diese Taschen wegen der Möglichkeit der Mehrfachverwendung nicht als Verpackung gelten und deshalb auch keine Recyclinggebühr fällig werden sollte.

Rewe bietet in seinen Filialen stabile Permanenttragetaschen mit 35 Litern Volumen und 20 Kilogramm Traglast an. Das Unternehmen wollte für diese Mehrweg-Taschen keine Recyclinggebühr zahlen – und unterlag vor Gericht. (Archivbild)

Foto: Sean Gallup/Getty Images)

Gericht bleibt bei seiner Linie

Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klage bereits abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung nun. Es komme nicht darauf an, ob die Taschen von Kunden auch zu anderen Zwecken genutzt werden, erklärten die Richter.
Für eine Tragetasche, die zum Transport von Waren gedacht ist, müsse sich der Inverkehrbringer am Dualen System zur abfallrechtlichen Sammlung von Verpackungen beteiligen. (afp/red)
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Karlsruhe: Kein Tempolimit für Gesetze

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bekommen kein „Tempolimit“. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem alten Heizungsgesetz der Ampelregierung.
Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. Es sei keine Regelung im Sinn eines bezifferten „Tempolimits“ in der Verfassung vorgesehen.

Im Eilverfahren durch das Parlament

Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Bundestag vor drei Jahren noch auf Antrag Heilmanns die zweite und dritte Lesung des Heizungsgesetzes in der damals laufenden Sitzungswoche untersagt.
Mit einer einstimmigen Entscheidung verwarfen die Verfassungsrichter nun aber im Hauptsacheverfahren die Anträge.
Der Antragsteller habe nicht ausreichend dargelegt, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte.
Nach dem Grundgesetz werde er in seinen Rechten verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerliefen. Dies habe Heilmann jedoch nicht aufgezeigt.
Heilmann sah die Abgeordnetenrechte verletzt, weil wegen kurzfristiger Änderungen am Vorschlag der Ampelkoalition nicht genug Zeit zur Beratung und Prüfung des Heizungsgesetzes gewesen sei. Er kritisierte, dass bis zur abschließenden Beratung kein klarer Gesetzentwurf vorgelegen habe und die Plenarberatung ohne weitere Ausschussberatung erfolgt sei.
Um die Inhalte des Gesetzes ging es in Karlsruhe nicht. Die Regelungen wurden kürzlich wieder gekippt. (afp/red)
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Fußfessel-Überwachung wird stark ausgebaut

Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes soll die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) für die Fußfessel umfassend ausgebaut werden. Zu den derzeit rund 30 Stellen für die bundesweite Überwachung sollen 72 hinzukommen, sagten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) bei der GÜL in der Justizvollzugsanstalt im südhessischen Weiterstadt.
Hessen überwacht die Träger von Fußfesseln zentral für alle Bundesländer und rechnet mit Inkrafttreten des reformierten Gewaltschutzgesetzes kommendes Jahr mit einer deutlichen Steigerung der zu überwachenden Personen.
Der Bundesrat hatte im Juni die vom Bundestag bereits beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes gebilligt. Damit soll der Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln Opfer häuslicher Gewalt künftig besser vor erneutem Kontakt mit dem Täter schützen. Ein Gericht soll Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten können, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt.

Erfahrungen in Hessen

Hessen setzt seit Anfang 2025 auf die elektronische Fußfessel nach dem sogenannten spanischen Modell. Dabei erhalten neben den Gewalttätern auch gefährdete Frauen – freiwillig – einen Tracker.
Das System registriert sowohl den jeweiligen Standort des möglichen Angreifers als auch den der Schutzperson. Nähern sich Aggressor und Opfer einander, wird ein mehrstufiger Alarm ausgelöst. Zudem hat das Opfergerät einen Panikknopf.

Häusliche Gewalt ächten

Nach den Worten von Heinz gab es seither keine körperlichen Übergriffe. Gerade eine Gewalttat wie jüngst mit einer Machete in Kelkheim zeige, wie wichtig besserer Schutz ist. „Wegschauen ist keine Lösung. Wir müssen häusliche Gewalt ächten“, sagte Hubig. Keine Tötung und keine Übergriffe, das müsse das Ziel sein. (dpa/red)
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ZDF-Intendant räumt Fehler bei Ausladung von Künstlern ein

ZDF-Intendant Norbert Himmler hat Fehler im Zusammenhang mit der Ausladung der Künstler Danger Dan und Igor Levit aus der Satiresendung „Die Anstalt“ eingeräumt.
„Die Kurzfristigkeit der Ausladung müssen wir uns vorwerfen lassen“, sagte Himmler der „Süddeutschen Zeitung“. Zugleich bekräftigte er seine Kritik an dem Liedtext von Danger Dans „Keine Angst“.
Nach seiner Einschätzung handele es sich „unzweifelhaft um eine Gebrauchsanweisung zum linken, gewaltbereiten Widerstand, der in `freundlichen Grüßen` an linksextreme, zum Teil rechtskräftig verurteilte Gewalttäter mündet“.

Programmentscheidung laut Himmler aber berechtigt

Vorwürfe, der Sender knicke vor rechten politischen Kräften ein, wies Himmler zurück. „Wir treffen unsere Programm-Entscheidungen unabhängig, souverän und gemäß unserer Programm- und Qualitätsrichtlinien“, sagte er. In diesem Fall habe sich herausgestellt, dass ein Auftritt von Danger Dan, in dem mehr als sieben Minuten lang zum organisierten Widerstand gegen Rechts aufgerufen werde und dabei illegale Aktionen und Gewalt denkbare Optionen zu sein schienen, in dieser Form nicht mit den Richtlinien zu vereinbaren sei.
Die hundertste Jubiläumsendung der „Anstalt“ läuft am Dienstagabend im ZDF. Die Entscheidung der Geschäftsleitung des Senders, die Künstler auszuladen, wird dort deutlich kritisiert. Am Donnerstag hatten Danger Dan und Igor Levit die kurzfristige Ausladung auf Instagram bekannt gemacht und kritisiert.
Sie sprachen von einem „Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit“. Das ZDF hatte erklärt, dass man den Text des Songs „Keine Angst“ als Aufruf zur Gewalt verstehen könnte. Dies sei mit den Programmrichtlinien des öffentlich-rechtlichen Senders nicht vereinbar. (dts/red)