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Kontakte in russische Botschaft: Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche Spionin an

Die Bundesanwaltschaft hat die mutmaßliche Russland-Spionin Ilona W. angeklagt. Spätestens seit Oktober 2023 soll sie geheimdienstliche Kontakte in die russische Botschaft gehabt und für Moskau spioniert haben, wie die Behörde am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Beschuldigte wurde im Januar in Berlin festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Strafrechtlich hält die Bundesanwaltschaft der Deutsch-Ukrainerin für hinreichend verdächtig, für einen Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein. Die Anklage wurde vor einer Woche zum Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin erhoben.

Offenbar vernetzt in militärischen und politischen Kreisen

W. hatte den Angaben zufolge in Berlin eine Marketingagentur betrieben und war zudem Vorsitzende eines Lobbyvereins. Dadurch sei sie weitreichend auch in militärischen und politischen Kreisen vernetzt gewesen.
Ihren Kontaktmann, einen hauptamtlichen Geheimdienstmitarbeiter in der russischen Botschaft, soll sie der Anklage zufolge über Jahre hinweg mit Informationen zu hochkarätigen politischen Veranstaltungen versorgt und ihm, teilweise unter falschem Namen, Zugang dazu ermöglicht haben.
Dies sollte ihm demnach den Weg bereiten, um für geheimdienstliche Zwecke ein eigenes Netzwerk aufzubauen. Um Kontakte und mögliche Zielpersonen zu identifizieren, habe W. auch selbst an solchen Veranstaltungen teilgenommen.
Weiterhin versuchte sie demnach, Kontakte aus dem Bundesverteidigungsministerium sowie aus der Rüstungsindustrie für ihre Zwecke zu gewinnen. Zudem habe sie sich vor dem Hintergrund des Kriegs zwischen Russland und der Ukraine im Auftrag ihres Kontaktmanns um Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik und Rüstungsindustrie bemüht.

Weitere Verdächtige

Nach ihrer Festnahme im Januar hieß es, die Beschuldigte habe unter anderem Erkundigungen über Standorte der Rüstungsindustrie, Drohnentests und geplante Lieferungen von Drohnen an die Ukraine eingeholt. Die Bundesregierung bestellte damals den russischen Botschafter ein und wies einen in dem Fall ebenfalls Verdächtigen aus, bei dem es sich um den Führungsoffizier der mutmaßlichen Spionin gehandelt haben soll.
Ermittelt wurde in dem Zusammenhang auch gegen zwei frühere Angehörige der Bundeswehr, welche die mutmaßliche Spionin persönlich kannte. Sie standen unter dem Verdacht, ihr dienstliche Informationen gegeben zu haben – dabei war zunächst unklar, ob sie wussten, dass diese offenbar an den Geheimdienst gehen sollten.
In den vergangenen Monaten wurden wiederholt mutmaßliche Spione gefasst, die im Auftrag Russlands etwa Unternehmer oder die deutsche Rüstungsindustrie ausgespäht haben sollen. (afp/red)
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Mutmaßlich Anschlag für Hamas vorbereitet: Sieben Männer in Berlin angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Mitglieder der radikalislamischen Hamas wegen der Vorbereitung eines Anschlags auf israelische oder jüdische Ziele angeklagt. Wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte, sollen die in den vergangenen Monaten festgenommenen Verdächtigen federführend an Waffenbeschaffung und Tatplanung beteiligt gewesen sein. Sie geht demnach davon aus, dass die Hamas schon einen konkreten Anschlag in Deutschland oder Österreich plante.
Ranghohe Funktionäre der islamistischen Palästinenserorganisation bereiteten demnach spätestens seit Sommer vergangenen Jahres einen „Mordanschlag“ in einem der beiden Länder vor. Stattfinden sollte er rund um den zweiten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel am 7. Oktober 2023, also im Oktober vergangenen Jahres. Potenzielle Ziele waren „Repräsentanten Israels, Menschen jüdischen Glaubens oder proisraelisch eingestellte Personen“, wie die Bundesanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die Angeklagten hätten die Tat vorbereiten sollen.
Die Anklage erfolgte beim Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts, den Männern werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Dazu kommen Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Gericht muss die Anklage zunächst prüfen und über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden.

Festnahmen und Waffenfunde

Die ersten drei Tatverdächtigen nahmen die Ermittler kurz vor dem Zeitfenster für den mutmaßlich geplanten Anschlag am 1. Oktober 2025 in Berlin fest. Die Gruppe hatte laut Anklage zu diesem Zeitpunkt bereits 13 Pistolen, ein vollautomatisches Gewehr sowie mehr als 700 Schuss Munition besorgt. Der Bundesanwaltschaft zufolge begann der militärische Arm der Hamas – die sogenannten Kassam-Brigaden – schon vor längerer Zeit, Waffendepots für Anschläge in Europa anzulegen.
In den Folgemonaten wurden dann weitere sechs Männer in Deutschland und anderen Ländern festgenommen – zuletzt in Dänemark, zuvor auch in Großbritannien und Zypern. Im Juni teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass sie wegen eines bei einem Beschuldigten entdeckten vorbereiteten Bekennervideos inzwischen von einem konkreten Anschlagsplan ausgehe.
Von den insgesamt neun Beschuldigten in dem Fall klagte die Behörde nun sieben an. Ein in Großbritannien gefasster Verdächtiger sei noch nicht nach Deutschland überstellt worden, teilte sie mit. Er spielte demnach bei der mutmaßlichen Hamas-Operation „eine herausgehobene Rolle“ und war an die Führungsebene der Organisation angebunden.
Der Mann soll darüber hinaus Teile der Waffenbestände der Gruppe nach Wien gebracht und in der österreichischen Hauptstadt gelagert haben. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, soll er auch das mutmaßliche Bekennervideo erstellt haben, das den Anschlag ankündigte.
Unter den sieben Angeklagten sind zwei deutsche sowie jeweils ein dänischer und bulgarischer Staatsbürger. Die drei anderen wurden nach Angaben der Bundesanwaltschaft im Libanon geboren. Angaben zum Alter der Beschuldigten machte die Behörde nicht.

Hamas-Netzwerk in Deutschland

Die Hamas ist in Deutschland seit November 2023 mit einem umfassenden Betätigungsverbot belegt und darf hierzulande nicht aktiv sein. Sie wird strafrechtlich als eine terroristische ausländische Vereinigung eingestuft. Die Miliz ist im palästinensisch besiedelten Gazastreifen aktiv und kämpft gegen Israel. Sie spricht dem jüdischen Staat das Existenzrecht ab und propagiert eine islamistische Ideologie.
Die Hamas wird auch von der EU und den USA als terroristische Organisation eingestuft. Laut Verfassungsschutzbericht 2025 verfügt sie trotz des gegen sie ausgesprochenen Betätigungsverbots in Deutschland weiter über ein Netzwerk aus Anhängern und Unterstützern. Es konzentriert sich demnach schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen und Berlin und leistet in erster Linie logistische und finanzielle Unterstützung, etwa durch Spendensammlungen. Laut Verfassungsschutz beteiligt es sich außerdem auch an propalästinensischen Protesten.
Darüber hinaus werden dem Inlandsgeheimdienst zufolge seit 2023 auch „operative Aktivitäten“ der Hamas in Deutschland verzeichnet. Dazu gehören Festnahmen wie die im jetzt angeklagten Fall. Bereits im März dieses Jahres verurteilte das Berliner Kammergericht vier Mitglieder einer Hamas-Untergrundzelle zu mehrjährigen Haftstrafen.
Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie als Auslandsoperateure der Hamas unter anderem nach versteckten Waffendepots in Deutschland, Polen, Dänemark und Bulgarien gesucht. Sie waren im Dezember 2023 gefasst worden. Belege für konkrete Anschlagspläne gab es in dem Fall nicht. (afp/red)
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Kurz vor Wahl: Ermittlungen gegen CDU-OB-Kandidaten in Hannover

Drei Tage vor der Oberbürgermeisterwahl in Hannover bestätigt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Kandidaten der CDU, Peter Karst. Es gebe ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Verantwortliche der Handwerkskammer Hannover, und Karst sei einer von ihnen, teilte die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuerst hatte die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ darüber berichtet.
Die Staatsanwaltschaft betonte, der Beschuldigtenstatus ergebe sich aus Karsts Funktion als Hauptgeschäftsführer der Kammer, das bedeute nicht automatisch eine persönliche Verantwortlichkeit. Es gelte die Unschuldsvermutung.

Wurden Sozialabgaben nicht gezahlt?

Eine Prüfung durch das Hauptzollamt Hannover habe ergeben, dass von rund 300 Honorarkräften der vergangenen Jahre 73 Personen zugleich in einem Arbeitnehmerverhältnis mit der Handwerkskammer stehen. Möglicherweise könnte daher eine Beitragspflicht für die gesetzliche Sozialversicherung bestanden haben, diese hätte gegebenenfalls abgeführt werden müssen.
Inhaltlich geht es bei den Ermittlungen daher um einen Anfangsverdacht, dass Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut worden sein könnten. Insbesondere gehe es um die Bezahlung von Honorarkräften für Meistervorbereitungskurse, so die Staatsanwaltschaft.

Was Karst zu den Ermittlungen sagt

Karst selbst ging heute vor die Presse und sagte in seiner Funktion als Hauptgeschäftsführer: „Es geht, wie ich seit heute weiß, um Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeitenden, die in ihrer Freizeit als Honorardozenten und -dozentinnen tätig waren, und um freiberufliche Honorardozenten.“ Er unterstütze die rechtliche Aufarbeitung umfassend.
„Sollten sich aus den Ermittlungen Handlungsbedarfe ergeben, werden wir natürlich die notwendigen Konsequenzen hieraus ziehen.“
Karst zufolge nahm das Hauptzollamt Hannover die Prüfung bei der Handwerkskammer im März nach dem Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit vor. „Gegenstand waren insbesondere Unterlagen zu Beschäftigungsverhältnissen, Arbeitszeiten, Vergütungen und Sozialversicherungsbeiträgen ab dem 1. Januar 2021.“ Um welche Arbeitsverhältnisse es konkret gehe, wisse er nicht.

Staatsanwaltschaft: Handwerkskammer kooperiert

Von einer Durchsuchung sprach Karst ausdrücklich nicht. Er bestätigte aber, dass heute Ermittler zur Handwerkskammer kamen. „Es sind Ermittler im Haus, und wir kooperieren mit diesen Ermittlern“, sagte er. Private Räume von ihm seien nicht durchsucht worden.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, es seien Durchsuchungsbeschlüsse für zwei Objekte der Handwerkskammer in Hannover und Garbsen gestellt und in dieser Woche erlassen worden. Es sei heute aber nicht zur Vollstreckung gekommen, weil die Handwerkskammer kooperiere und alle Unterlagen freiwillig herausgebe. Die Daten seien gesichert worden und würden nun ausgewertet.

Karst stellte Vorwürfe in Zusammenhang mit Wahlkampf

Gestern hatte Karst als OB-Kandidat erklärt, ihm liege zu einem etwaigen Verfahren gegen ihn nichts vor. Der CDU-Kandidat stellte die Verbreitung möglicher Vorwürfe dabei in einen Zusammenhang mit der Schlussphase des Wahlkampfs.
So seien in den vergangenen Tagen auch Wahlplakate von ihm systematisch zerstört worden und mehrfach Wahlkampf-Postkarten aus gastronomischen Betrieben verschwunden.
Die Vorfälle seien dokumentiert und angezeigt worden, teilte sein Wahlkampfbüro gestern mit. Karst beschuldigte keinen bestimmten politischen Mitbewerber. Karsts Partei stellte den Zeitpunkt des Einsatzes der Ermittler infrage.
„Nach Angaben von Peter Karst hat das Hauptzollamt bereits im März Unterlagender Handwerkskammer geprüft“, heißt es in einem Schreiben des CDU-Stadtverbandes Hannover.
Drei Tage vor der Wahl komme es nun zu dem Einsatz. Anders als Karst und die Staatsanwaltschaft nennt die Partei den Einsatz eine Durchsuchung.
„Wir erwarten deshalb, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen dessen, was ein laufendes Ermittlungsverfahren zulässt, schnellstmöglich für Klarheit sorgt.“ Die Partei betonte, hinter ihrem OB-Kandidaten zu stehen. (dpa/red)
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Epstein-Skandal: Frankreichs Justiz hat weitere Verdächtige im Visier

Nach dem Tod eines mutmaßlichen Anwerbers für den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein in Frankreich hat die Staatsanwaltschaft weitere Verdächtige ausgemacht. „Das Netz von Epstein ist ein wahres Labyrinth“, sagte Staatsanwältin Laure Beccuau am Donnerstag dem Sender France Inter. „Wir haben die Namen weiterer potenzieller Anwerber erhalten“, sagte sie.

Kritik an Ermittlungen gegen Modelagenten

Die französische Justiz war in die Kritik geraten, weil sich die Ermittlungen im Fall des verdächtigten Modelagenten Daniel Siad lange hingezogen hatten. Siad wurde im Juli tot in seinem Haus bei Paris aufgefunden, bevor er von den Ermittlern angehört worden war.
Das ehemalige Model Ebba Karlsson, das Siad Anfang des Jahres wegen Vergewaltigung angezeigt hatte, verklagte daraufhin den französischen Staat wegen „grober Fahrlässigkeit“. Sie warf der Justiz vor, Siad weder festgenommen noch angehört zu haben.

26 Opfer identifiziert

Die Pariser Staatsanwaltschaft erklärte nun, dass sie insgesamt 26 Opfer identifiziert habe. Die Hälfte von ihnen sei bislang noch in keinem anderen Verfahren aufgetaucht. Acht von ihnen müssten noch vernommen werden.
Karlsson forderte die Justiz auf, zügig zu handeln. „Manche Taten reichen Jahrzehnte zurück. Die beteiligten Personen werden älter. Jede Verzögerung hat Konsequenzen“, sagte sie.

Ermittlungen nach Veröffentlichung der Epstein-Files

Nach der Veröffentlichung von Millionen Dokumenten im Zusammenhang mit Epstein hatte die Pariser Staatsanwaltschaft Anfang 2026 angekündigt, Ermittlungsrichter einzusetzen, um mögliche Straftaten mit Bezug zu Franzosen zu prüfen. Epstein war regelmäßig nach Paris gereist und hatte enge Beziehungen zu mehreren Modelagenten.
Nach Dokumenten aus den Epstein-Files hatte der Franzose Jean-Luc Brunel den Kontakt zwischen Epstein und Siad hergestellt. Brunel trat ebenfalls als Headhunter für Models auf und wurde später von zahlreichen Frauen der sexuellen Gewalt bezichtigt. 2020 nahm die französische Justiz Ermittlungen gegen ihn auf, unter anderem wegen Missbrauchs von Minderjährigen. Zwei Jahre später wurde er tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden.

Epstein starb 2019 im Gefängnis

Der bis in höchste Kreise von Politik und Wirtschaft vernetzte US-Investor Epstein soll mehr als tausend Minderjährige und junge Frauen missbraucht und teils an Prominente weitergereicht haben. Er war 2008 wegen Anstiftung einer Minderjährigen zur Prostitution verurteilt worden.
2019 wurde er wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Minderjährigen erneut festgenommen. Wenig später wurde Epstein tot in seiner New Yorker Gefängniszelle gefunden. Nach offiziellen Angaben beging er Suizid.  (afp/red)
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Mieterbund klagt erfolgreich gegen Stromklausel in Mietverträgen von Vonovia-Töchtern

Wer eine Wohnung mietet, muss frei entscheiden können, von wem er seinen Strom bezieht. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbunds vom Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.
Es gab mit einem Urteil vom Mittwoch der Unterlassungsklage des Mieterbunds gegen zwei Tochtergesellschaften des Immobilienkonzerns Vonovia statt – sie dürfen demnach nicht einen Mietvertrag zum „Vehikel“ machen, um Mieter an einen bestimmten Stromanbieter zu binden. (Az. I-30 UKl 1/25)

Mieterbund: „Unzulässige Verknüpfung“ von Miet- und Stromliefervertrag

Der Mieterbund klagte im April 2025 gegen die Deutsche Annington Beteiligungs GmbH und die Vonovia Energie GmbH. Mieter der Deutschen Annington sollten mit dem Mietvertrag zugleich einen Stromliefervertrag mit Vonovia Energie abschließen.
Der Mieterbund kritisierte das als „unzulässige Verknüpfung“ von Miet- und Stromliefervertrag. Zum einen sei für Mieter in der konkreten Vertragsgestaltung nicht eindeutig erkennbar, ob bereits die Unterschrift unter den Mietvertrag oder erst das zusätzliche Ankreuzen eines entsprechenden Kästchens zur Anbahnung des Stromliefervertrags führt.
Zum anderen könnten sich Mieter veranlasst sehen, einen Stromliefervertrag mit der Vonovia Energie abzuschließen, um den Abschluss des Mietvertrags nicht zu gefährden. Damit verzichteten sie „faktisch auf ihre freie Wahl des Stromversorgers“.

Was bedeutet das Urteil?

Das OLG erließ laut Mieterbund ein sogenanntes Anerkenntnisurteil, nachdem die beklagten Unternehmen den Unterlassungsanspruch „in letzter Minute“ anerkannt hatten.
Das Urteil bedeutet laut Mieterbund, dass die beanstandete Klausel künftig nicht mehr als Allgemeine Geschäftsbedingung in Mietverträgen der Deutsche Annington verwendet werden darf. Die Vonovia Energie darf sich demnach nicht mehr auf die Klausel berufen. Betroffene Mieter könnten den Stromlieferanten wechseln.
Die Entscheidung des OLG sei „von grundsätzlicher Bedeutung“, erklärte der Mieterbund: „Sie macht nicht nur deutlich, dass Mieterinnen und Mieter klar und transparent erkennen können müssen, welche Verträge sie abschließen und welche zusätzlichen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen damit verbunden sind. Sie schützt Mieterinnen und Mieter auch davor, in einer ohnehin schwierigen Wohnungssituation zusätzliche Leistungen akzeptieren zu müssen, die sie möglicherweise gar nicht wünschen.“
Wer eine Wohnung vermietet, dürfe die besondere Abhängigkeit der  Wohnungssuchenden nicht dazu nutzen, ihnen weitere Verträge unterzuschieben oder die Wahl eines bestimmten Anbieters nahezulegen. „Das gilt für Strom genauso wie für andere Zusatzleistungen.“ (afp/red)
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Zwölf Länder des Westens wollen Handel mit israelischen Siedlungen sanktionieren

Wegen der israelischen Siedlungspolitik und der wachsenden Gewalt radikaler Siedler wollen zwölf westliche Staaten den Handel mit Produkten aus Siedlungen im Westjordanland sanktionieren.
Der „systematische Ausbau der Siedlungen“ und die „dramatische Zunahme der Siedlergewalt“ seien eine „unmittelbare Bedrohung“ für eine Zweistaatenlösung, erklärten Frankreich, Großbritannien und Kanada, die zu den zwölf Staaten gehören, am Dienstag, den 8. September 2026. Israel verurteilte das Vorhaben und ordnete die Schließung des britischen Konsulats in Jerusalem an.

Zwölf Staaten planen Sanktionen

In der am Dienstag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der Außenministerien der zwölf Staaten heißt es, sie seien entschlossen, „nationale Beschränkungen für den Handel mit Waren aus nach Völkerrecht illegalen Siedlungen zu verhängen und/oder entsprechende europäische Beschränkungen zu unterstützen“.
Zu den Unterzeichnern zählen neben Frankreich, Großbritannien und Kanada auch Dänemark, Spanien, Finnland, Irland, Island, Norwegen, Polen, Portugal und Schweden. Deutschland ist an der Initiative nicht beteiligt. Die eng mit Israel verbündeten USA wollen sich nach Angaben von Außenminister Marco Rubio ebenfalls nicht anschließen.
Der französische Präsident Emmanuel Macron, der britische Premier Andy Burnham und sein kanadischer Kollege Mark Carney betonten in einer weiteren Erklärung am Abend, die Sanktionen gegen Produkte aus den Siedlungen seien ein „Wendepunkt“ in ihrem Bemühen, die Zweistaatenlösung zu retten.

Warnung vor Folgen für Zweistaatenlösung

Eine Zweistaatenlösung sei entscheidend für Frieden, Stabilität und Sicherheit im Nahen Osten, hieß es in ihrer Erklärung weiter.
„Der systematische Ausbau der Siedlungen im Westjordanland, einschließlich der jüngsten Entscheidung der israelischen Regierung, die E1-Siedlung weiter voranzutreiben, wie auch die dramatische Zunahme der Siedlergewalt stellen eine unmittelbare Bedrohung für diese Vision eines Friedens dar“, erklärten die drei Politiker.“
Das E1-Projekt war im vergangenen Jahr nach jahrzehntelangem Stillstand genehmigt worden. Kritiker warnen, dass es die territoriale Verbindung zwischen dem Norden und Süden des Westjordanlands zerschneiden und damit die Aussichten auf einen lebensfähigen palästinensischen Staat weiter verringern werde.

Miliband spricht von „ethnischer Säuberung“

Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Erklärung der zwölf Staaten sagte der britische Außenminister Ed Miliband in London, im Westjordanland sei eine „ethnische Säuberung“ im Gange, die „von terroristischen Siedlern“ verübt werde.
Der israelischen Regierung warf er vor, die Augen davor zu verschließen: „Viel zu oft hat die israelische Regierung bei dieser Lage weggesehen“, sagte Miliband. „Schlimmer noch: Einige ihrer Mitglieder haben Äußerungen getätigt und Maßnahmen ergriffen, die darauf abzielen, die gewaltsame Vertreibung der Palästinenser zu unterstützen.“

Unter Außenminister Miliband erklärt London die Besatzung des Westjordanlands für illegal – Sanktionen treffen nun auch die Förderer des Siedlungsbaus. (Archivbild)

Foto: Leon Neal/Getty Images

Großbritannien verhängt Importverbot

Nun verbietet Großbritannien die Einfuhr von Waren aus illegalen israelischen Siedlungen im Westjordanland. Das sei Teil einer größeren Neuausrichtung der Beziehungen zu Israel, sagte Miliband in London.
Israel reagierte mit Gegenmaßnahmen und will etwa das britische Konsulat in Jerusalem schließen. Das im arabisch geprägten Ostteil der Stadt gelegene Konsulat ist die Vertretung Großbritanniens für die Palästinensergebiete.
Großbritannien betrachtet laut Miliband künftig nicht nur israelische Siedlungen, sondern die gesamte israelische Besatzung des Westjordanlands offiziell als illegal. Zudem wird demnach auch jeder, der den Bau neuer illegaler Siedlungen unterstütze oder finanziere, mit Sanktionen belegt.

Israel reagiert mit scharfer Kritik

Israel reagierte mit scharfer Kritik. Milibands Äußerungen seien „empörende Lügen“, sagte der israelische Außenminister Gideon Saar. Zudem gab er ein Einreiseverbot nach Israel für zwölf Briten bekannt. Davon betroffen ist auch der frühere Chef der regierenden Labour-Partei, Jeremy Corbyn.
Weiterhin sollen laut Saar britische Vertreter das sogenannte „International Gaza Support Center“ in Israel verlassen, das die Einhaltung der Waffenruhe kontrolliert und sich mit humanitärer und logistischer Hilfe für den Gazastreifen befasst. Großbritannien werde zudem nicht länger an der Ausbildung von palästinensischen Sicherheitskräften im Westjordanland beteiligt sein, sagte der israelische Außenminister weiter.
Außerdem ordnete Israel die Schließung des britischen Konsulats in Ost-Jerusalem an.
Die Palästinensische Autonomiebehörde bezeichnete die Sanktionen der zwölf Staaten hingegen als „wichtigen“ Schritt. Die Gewalt israelischer Siedler gegen Palästinenser hat sich zuletzt deutlich verschärft.
Israel hält das Westjordanland seit dem Sechstagekrieg 1967 besetzt. Dort leben rund drei Millionen Palästinenser und mehr als 500.000 israelische Siedler. Die Siedlungen sind nach dem Völkerrecht illegal.

Kritik auch aus den USA

Bereits vor Milibands Rede hatte es Kritik aus Israel und vom US-Botschafter in Israel an dem Vorstoß zur Neuausrichtung der britischen Israel-Politik gegeben. Israels Präsident Izchak Herzog kritisierte den Schritt als „schwere Fehleinschätzung“, gleichzeitig warf er Großbritannien Einmischung in die anstehenden Wahlen in Israel vor.
Dem Vorwurf schloss sich auch der israelische UN-Botschafter in New York, Danny Danon, an. „Sie werden das Gegenteil bewirken, denn meiner Meinung nach unterstützen sie die israelische Regierung mit ihrem heutigen Handeln nur“, sagte Danon.
Der US-Botschafter in Israel, Mike Huckabee, warf der britischen Regierung in der BBC „Diskriminierung des jüdischen Volkes“ vor. Großbritanniens Premier hatte US-Präsident Donald Trump Berichten zufolge bereits vorab von den Plänen unterrichtet.

Streit über EU-weite Sanktionen

Mehrere EU-Mitgliedstaaten fordern seit längerer Zeit ein EU-weites Importverbot für Produkte aus israelischen Siedlungen. Die EU-Kommission hatte im Juli einen entsprechenden Vorschlag präsentiert.
In Brüssel herrscht allerdings Uneinigkeit darüber, ob ein solcher Schritt die Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten oder lediglich eine qualifizierte Mehrheit erfordern würde. Unter anderem Deutschland und Italien stehen Sanktionen gegen Israel grundsätzlich kritisch gegenüber.

Gericht weist Eilantrag gegen E1-Projekt ab

Die israelische Justiz wies derweil am Dienstag einen Eilantrag gegen das E1-Projekt im Westjordanland zurück. Ein Gericht in Jerusalem argumentierte, dass keine irreversiblen baulichen Veränderungen unmittelbar bevorstünden und angemessene rechtliche Schutzmaßnahmen für das Bauprojekt vorhanden seien.

Jerusalem, 8. September 2026: Trotz Warnungen von Peace Now vor der Vertreibung hunderter Palästinenser lehnt das Bezirksgericht den Baustopp für 1.200 Wohneinheiten im E1-Projekt ab.

Foto: Amir Levy/Getty Images

Mit dem Eilantrag wollten mehrere Organisationen wie Peace Now bewirken, dass eine Ausschreibung für den Bau von mehr als 1200 Wohneinheiten für das sogenannte E1-Projekt östlich von Jerusalem ausgesetzt wird. Sie hatten argumentiert, das Vorhaben führe zur Vertreibung von hunderten Palästinensern.
Vor der Parlamentswahl in Israel am 27. Oktober treibt die Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu weitere Bauvorhaben voran. Zugleich hat die Gewalt israelischer Siedler gegen Palästinenser seit dem Großangriff der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 stark zugenommen. (afp/red)
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Tödlicher Streit an Tankstelle: Zwei Jahre auf Bewährung in Detmold

Nach einem tödlichen Streit an einer Tankstelle in Nordrhein-Westfalen ist ein 37-jähriger Mann zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Das Landgericht Detmold sprach ihn am 7. September wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Zudem soll er als Bewährungsauflage 10.000 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Streit um Nutzung einer Reifendruckprüfanlage

Der 37-Jährige war laut Anklage im August 2025 an einer Tankstelle in Bad Salzuflen mit einem 69-Jährigen in einen Streit um die Nutzung einer Reifendruckprüfanlage geraten.
Dabei soll er den Mann kräftig nach hinten gestoßen haben. Der Mann stürzte daraufhin und schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnblutung und starb rund zwei Wochen später in einem Krankenhaus.
Das Gericht nahm dem Sprecher zufolge einen minder schweren Fall an. Der Angeklagte sei nicht einschlägig vorbestraft gewesen. Er habe den Mann laut den Feststellungen nicht absichtlich töten wollen, der Sturz sei auch für ihn überraschend gekommen.
Darüber hinaus habe er sofort Rettungsmaßnahmen eingeleitet, den Notruf gewählt und sich um den Verletzten gekümmert.
Die Staatsanwaltschaft hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Freiheitsstrafe von weniger als zwei Jahren. (afp/red)
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Passbetrug durch Chinesen: Innenministerium zieht Konsequenzen

Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, den Fall um die groß angelegte Täuschung bei Einbürgerungen aufarbeiten zu wollen. Man werde „alles Erforderliche unternehmen, um erfolgte Betrugshandlungen in Wiedergutmachungsverfahren aufzudecken“, sagte ein Sprecher dem „Spiegel“.
Vergangene Woche war bekannt geworden, dass sich etliche Betrüger, hauptsächlich aus China, deutsche Pässe erschlichen hatten. Sie stellten Einbürgerungsanträge beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln; dabei gaben sie sich fälschlicherweise als Verwandte von Juden aus, die einst von den Nationalsozialisten verfolgt und aus Deutschland vertrieben worden waren.
Die Betrüger nutzten den Artikel 116 des Grundgesetzes, der die Wiedereinbürgerung von NS-Opfern und deren Nachfahren ermöglicht. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf und das Bundeskriminalamt ermitteln in diesem Zusammenhang derzeit gegen 32 Beschuldigte.

Bei erschlichener Einbürgerung „umgehend Rücknahmeverfahren einleiten“

Das Innenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) messe den aufgedeckten Fällen „große Beachtung“ zu, teilte der Sprecher nun mit. Man bedauere die „Identitätsdiebstähle“, bei denen „die Antragsteller missbräuchlich Biografien von NS-Betroffenen verwendet haben“. Zudem kündigte er Konsequenzen an: Sobald ausreichend Informationen vorlägen, werde das BVA in Fällen erschlichener Einbürgerung „umgehend Rücknahmeverfahren einleiten“ – was bedeutet, dass die Beschuldigten ihre deutschen Pässe wieder verlieren könnten.
Für ihre Täuschungen erfanden die Passbetrüger Verwandtschaftsverhältnisse zu einst real existierenden Naziopfern. Laut den Angaben in den Einbürgerungsanträgen soll etwa eine angebliche Familie mit dem chinesischen Nachnamen Wong von einem jüdischen Ehepaar namens Süßkind abstammen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen gingen die Betrüger meist ähnlich vor: Sie ließen eine israelische Geburtsurkunde und einen Pass fälschen, mit neuem Namen und neuem Geburtsort. Notare beglaubigten die Unterlagen. Danach übergaben die Antragsteller die Dokumente an Konsularbeamte in einer deutschen Vertretung. Beim BVA in Köln kamen lediglich die notariell gestempelten Kopien an.
Der Ministeriumssprecher verteidigte die generellen Abläufe bei den Antragsprüfungen im Bundesverwaltungsamt. Das BVA hatte bereits vor der Veröffentlichung des Falls mitgeteilt, dass man sich zu laufenden Ermittlungen nicht äußere. (dts/red)
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Landgericht Mannheim eröffnet Verfahren gegen Xavier Naidoo

Gegen den Sänger Xavier Naidoo („Dieser Weg“, „Sie sieht mich nicht“) hat das Landgericht Mannheim ein Strafverfahren eröffnet. Zugelassen wurde dem Gericht zufolge die Anklage der Staatsanwaltschaft von Juli 2023, in der dem 54-Jährigen Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen wird. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Der Anklage zufolge soll der aus Mannheim stammende Naidoo einen Menschen, der der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Den Ermittlungen hätten diverse Strafanzeigen, unter anderem der geschädigten Person, zugrunde gelegen.

Zweite Anklage nicht zugelassen

Die übrigen Anklagepunkte eines zweiten Verfahrens, ebenfalls wegen Volksverhetzung, wurden dem Gericht zufolge mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zugelassen. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht, die derzeit beim Oberlandesgericht Karlsruhe geprüft werde. Die zweite Anklage war im Juni 2024 erhoben worden.
Die Anwälte des Musikers waren für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Naidoo hatte 2022 ein Entschuldigungsvideo veröffentlicht und eingeräumt, sich jahrelang in Verschwörungserzählungen verrannt zu haben. Seine Anwälte betonen zuletzt, die Vorwürfe seien falsch und würden ausdrücklich bestritten. Der 54-Jährige lehne jegliches antisemitisches oder rassistisches Gedankengut ab. (dpa/red)
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Oberverwaltungsgericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen

Mehrere wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossene AfD-Direktkandidaten können definitiv nicht antreten.
Am Freitag wies das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die von drei Betroffenen, darunter dem stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Stephan Bothe, eingereichten Beschwerden gegen entsprechende erstinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten ab. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (Az.: 10 ME 273/26, 10 ME 280/26 und 10 ME 284/26)
Die Politiker wollten mit Eilanträgen erreichen, dass sie noch zu der Wahl am Sonntag kommender Woche zugelassen werden. Wie zuvor bereits die Verwaltungsgerichte lehnte auch das Oberverwaltungsgericht dies nun aber unter Verweis auf die Gesetzeslage ab.
Das niedersächsische Kommunalwahlrecht sehe einstweilige Anordnungen, die sich auf das Wahlverfahren bezögen, im Vorfeld einer Wahl schlicht nicht vor.
Die Entscheidungen der zuständigen Wahlorgane und -behörden könnten demnach grundsätzlich erst durch einen Wahleinspruch nach der Wahl angefochten werden.
Diese Regelung, die vergleichbar auch für andere Wahlverfahren in Deutschland gelte, solle reibungslose und fristgemäße Abstimmungen gewährleisten. Sie sei „grundsätzlicher Natur“, erklärte das Oberverwaltungsgericht.
Der Rechtsschutz für Betroffene bleibe trotzdem gewahrt, eine Wahl könne in einem Wahlprüfverfahren nachträglich für ungültig erklärt werden.
Bothe wollte als AfD-Kandidat bei der Landratswahl im Kreis Lüneburg antreten. Bei den anderen zwei Antragstellern handelt es sich um den als Bewerber von der Landtagswahl im Kreis Friesland ausgeschlossenen AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Siechert sowie den Kommunalpolitiker Justin Vogel.
Er ist Kreisvorsitzender der AfD im Landkreis Göttingen und Beisitzer im Landesvorstand der AfD-Nachwuchsorganisation Generation Deutschland. Er wollte als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz antreten.
Wegen einer Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz werden Bewerber für alle von sogenannten Hauptverwaltungsbeamten besetzte Ämter intensiver auf Verfassungstreue geprüft. Dazu gehören etwa hauptamtliche Bürgermeister und Landräte.
Liegen Anhaltspunkte für fehlende Verfassungstreue vor, schalten die örtlichen Wahlorgane die Kommunalaufsicht ein. Diese kann zur Prüfung auch Erkenntnisse des Landesverfassungsschutzes einbeziehen. Der stufte den Landesverband der AfD in Niedersachsen im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.
In Niedersachsen finden am 13. September allgemeine Kommunalwahlen statt. Mehr als sechs Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, über die Zusammensetzung von annähernd 2200 kommunalen Vertretungen wie Gemeinderäten und Kreistagen zu entscheiden.
In fast 400 Kommunen werden zudem Hauptverwaltungsbeamte wie Bürgermeister und Landräte direkt gewählt.(afp/red)
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32 Mordverdächtige nach Attacke in niederländischem Dorf

Nach dem tödlichen Gewaltakt im niederländischen Dorf Overasselt nahe der deutschen Grenze stehen 32 Personen unter Mordverdacht. Sie werden dem Haftrichter vorgeführt. Alle Verdächtigen würden zunächst als Bande beschuldigt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Am Dienstagmorgen gegen 4.00 Uhr waren mehr als 30 vermummte und zum Teil schwer bewaffnete Personen zu einem Haus gezogen. Dort wurde im Anschluss ein Personenschützer ermordet.
Zwei Polizisten erlitten schwere Verletzungen. Spezialeinheiten der Polizei machten anschließend stundenlang Jagd auf die Verdächtigen. Das Dorf bei Nimwegen wurde abgeriegelt.
34 Personen wurden nach Angaben der Polizei festgenommen und zahlreiche Waffen beschlagnahmt, darunter Kalaschnikows. Zwei Personen wurden vorläufig freigelassen. Die Attacke schockierte die Niederländer und wurde von Politikern verurteilt.

Mutmaßlicher Drogenkrimineller im Visier der Bande

Hintergrund der Gewalt ist nach Medienberichten ein Konflikt von Drogenbanden um eine Lieferung von Kokain. Ziel des Anschlages soll der 28 Jahre alte Jan G. sein, der in dem Haus in dem Dorf gemeinsam mit seiner Familie wohnt.
Er war in diesem Jahr wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Berufung durfte er in Freiheit abwarten.
Das Haus war bereits zweimal Ziel eines Anschlages gewesen. Nun darf auf Behördenanordnung hin ein Jahr lang niemand dort wohnen.

Auch zwei Minderjährige

Die Verdächtigen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen 16 und 32 Jahre alt. 16 kommen aus Frankreich, 11 sind Niederländer, zwei Algerier, einer stammt aus Libyen, einer aus der Ukraine und einer aus Belgien.
Sie stehen auch unter Verdacht des Mordversuches in Bezug auf die beiden Polizisten, beziehungsweise Beihilfe dazu, sowie versuchte Freiheitsberaubung. (dpa/red)
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Auf Betreiben der Ukraine: Norwegen beschlagnahmt russisches Schiff in der Arktis

Norwegen hat auf Betreiben des staatlichen ukrainischen Energiekonzerns Naftogaz ein russisches Kreuzfahrtschiff in der Arktis beschlagnahmt.
Wie Naftogaz am Mittwoch mitteilte, beschlagnahmten die norwegischen Behörden die „Professor Moltschanow“ in der Inselgruppe Spitzbergen auf der Basis eines Gerichtsbeschlusses, der Russland zu Entschädigungszahlungen an Naftogaz verpflichtet.
Der Schritt erfolgte demnach auf Anordnung eines norwegischen Gerichts. Die norwegische Zeitung „Aftenposten“ zitierte einen Polizeivertreter aus Spitzbergen, der den Vorgang bestätigte.

Ukraine fordert Entschädigungszahlungen

Mit der Beschlagnahme soll die Entscheidung eines Schiedsgerichts durchgesetzt werden, das Russland zur Zahlung von rund 4,2 Milliarden US-Dollar (rund 3,6 Millionen Euro) an Naftogaz für beschlagnahmte Vermögenswerte auf der annektierten ukrainischen Schwarzmeer-Halbinsel Krim verpflichtete. Moskau ist dem Schiedsspruch bislang nicht nachgekommen.
Naftogaz-Chef Serhiy Fedorenko nannte die norwegische Maßnahme „einen weiteren wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Gerechtigkeit“ im Zusammenhang mit den Beschlagnahmen auf der Krim, die Russland 2014 annektiert hatte.
Kiew werde „weiterhin weltweit gegen russische Vermögenswerte vorgehen, bis die Naftogaz und anderen Unternehmen des Naftogaz-Konzerns zugesprochene Entschädigung vollständig beglichen ist“.
Das an Rohstoffen reiche Spitzbergen ist doppelt so groß wie Belgien und liegt auf halbem Weg zwischen dem norwegischen Festland und dem Nordpol. Russland unterhält auf dem Archipel die Bergarbeitersiedlung Barentsburg. Laut der Ortungs-Website „Vesselfinder“ lag die „Professor Moltschanow“ vor Barentsburg vor Anker. (afp/red)
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„Jeder kann eine Kugel abbekommen“: Brüsseler Staatsanwalt schlägt Alarm


In Kürze:

  • 170 Schießereien: Seit 2025 wurden in Brüssel rund 170 Schießereien registriert, 69 davon 2026.
  • Drogenbanden: Die Mehrheit der Fälle steht laut Staatsanwalt im Zusammenhang mit Konflikten zwischen Drogenbanden.
  • Mehr Mittel gefordert: Moinil verlangt zusätzliche Ermittler und Maßnahmen gegen Bandenchefs, die ihre Aktivitäten teilweise aus dem Gefängnis oder dem Ausland steuern.

 
Nach mehreren Schießereien in den vergangenen Tagen hat Brüsseler Staatsanwalt Julien Moinil erneut Alarm geschlagen. Er warnt vor der zunehmenden Gewalt und fordert zusätzliche Mittel für Polizei und Justiz.
Der Staatsanwalt zog am Freitag, 28. August, eine alarmierende Bilanz. „Ich bin ein besorgter Staatsanwalt“, erklärte er und warnte: „Jeder kann eine Kugel abbekommen.“
Die überwiegende Mehrheit der Schießereien steht nach Einschätzung der belgischen Justiz im Zusammenhang mit dem Drogenhandel.
Seit Anfang 2025 wurden in der belgischen Hauptstadt rund 170 Schießereien registriert, 69 davon seit Beginn des Jahres. Nach Angaben des Staatsanwalts wurden dabei im vergangenen Jahr zwei Menschen getötet.

Der Brüsseler Staatsanwalt Julien Moinil während einer Pressekonferenz zum Polizeieinsatz im Stadtteil Peterbos in Anderlecht am 12. Juni 2025, in Brüssel.

Foto: Marius Burgelman/BELGA MAG/AFP via Getty Images

Polizeistation mit Kalaschnikow beschossen

Ende August kam es in Brüssel erneut zu einer Serie von Schießereien. Einer der schwerwiegendsten Vorfälle ereignete sich an einer Polizeistation. Zwei maskierte Männer eröffneten mit einer Kalaschnikow das Feuer auf das Gebäude.
Für Moinil stehen diese Angriffe hauptsächlich im Zusammenhang mit Konflikten zwischen mehreren kriminellen Gruppen. „Offensichtlich haben sie einen Streit und daher haben wir eine Dynamik von Vergeltungsmaßnahmen“, erklärte er.
Seiner Ansicht nach besteht die Gefahr, dass die Gewalt anhält, solange die Verantwortlichen der Netzwerke nicht festgenommen werden. Viele Anführer halten sich demnach im Ausland auf und führen ihre Aktivitäten von dort aus weiter.
Der Staatsanwalt prangerte auch die Rolle einiger inhaftierter Drogenhändler an.
Nach seinen Angaben ordnen mehrere Bandenchefs weiterhin Schießereien aus ihren Gefängniszellen heraus an. Um dem entgegenzuwirken, fordert Moinil erneut die Installation von Mobilfunkstörsendern in den Haftanstalten. Die Forderung hat er bereits mehrfach erhoben.

Mehr als 80 Ermittler fehlen

Moinil geht außerdem davon aus, dass die Behörden die Ressourcen der Kriminalpolizei stärken müssen.
Seiner Ansicht nach sind diese Einheiten entscheidend, um die Strukturen der Netzwerke aufzudecken und kriminelle Organisationen dauerhaft zu zerschlagen.
Nach Angaben des Staatsanwalts fehlen der Brüsseler Kriminalpolizei derzeit mehr als 80 Ermittler. „Ich habe keine zusätzlichen Mittel erhalten“, beklagte er.

Junge Franzosen angeworben

Ein weiteres Thema, das den belgischen Behörden Sorgen bereitet, ist die Rekrutierung von Jugendlichen.
Die Staatsanwaltschaft beobachtet nach Angaben Moinils die Anwerbung Dutzender Franzosen, häufig Minderjähriger, aus Nordfrankreich oder Marseille. Diese Jugendlichen werden von kriminellen Organisationen für verschiedene Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Drogenhandel eingesetzt.
„Wir hatten das bereits festgestellt, aber jetzt nimmt es ein sehr beunruhigendes Ausmaß an“, sagte Moinil.
Der Staatsanwalt erklärte, er habe sich mit den Behörden aus Marseille und Lille ausgetauscht, um dieses Phänomen zu erörtern. Seiner Einschätzung nach nutzen die Banden die Verwundbarkeit der Jugendlichen aus, um ihre Reihen ständig zu erweitern.

Auch Menschen ohne Aufenthaltsstatus im Fokus

Der Staatsanwalt verwies zudem auf Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis, die in Drogengeschäfte verwickelt sein sollen.
Moinil verwies auf den jüngsten Fall von rund 20 ausländischen Staatsangehörigen, die im Rahmen von Ermittlungen wegen Drogenhandels festgenommen worden seien. Nach seiner Darstellung blieben diese Personen trotz ihrer Festnahme im Land.
„Das Ausländeramt hat diese 20 Personen freigelassen“, sagte Moinil. „In einem Land, das normal funktioniert, muss eine Person, die keinen Aufenthaltstitel hat und Kokain verkauft, abgeschoben werden“, fügte er hinzu.
Nach Einschätzung des Staatsanwalts profitieren die kriminellen Banden sowohl von der prekären Lage bestimmter Menschen ohne Aufenthaltsstatus als auch von der Rekrutierung französischer Minderjähriger. Beide Gruppen würden den Organisationen ein leicht ersetzbares „gigantisches Reservoir an Arbeitskräften“ bieten.

3.500 Luxusfahrzeuge beschlagnahmt

Trotz dieser Situation betont die belgische Justiz, dass sie den Druck auf die Drogenbanden aufrechterhält.
Nach Angaben von Moinil wurden seit 2025 in Brüssel rund 350 Bars und Restaurants wegen Verbindungen zum Drogenhandel geschlossen. Außerdem seien rund 3.500 Luxusfahrzeuge beschlagnahmt worden.
Moinil hatte die Behörden bereits nach einer früheren Welle von Schießereien alarmiert und zusätzliche Mittel für Justiz und Polizei gefordert.
Mehr als ein Jahr nach seinen ersten Warnungen ist er der Ansicht, dass die notwendigen Ressourcen nicht ausreichen, während die Gewalt im Zusammenhang mit dem Drogenhandel in der belgischen Hauptstadt anhält.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.fr unter dem Titel „« N’importe qui peut se prendre une balle » : le procureur de Bruxelles tire la sonnette d’alarme. (deutsche Bearbeitung: zk)
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China bestraft Internetnutzer wegen kritischen Berichten zur Himalaya-Sturzflut

Chinas Behörden gehen wegen des Vorwurfs der Verbreitung von Falschinformationen zur verheerenden Sturzflut im Himalaya gegen zehn Menschen vor. Sie hätten im Internet angedeutet, dass die Zahl der Toten und Vermissten deutlich höher sei als offiziell angegeben, teilte das Büro für Cybersicherheit des Ministeriums für öffentliche Sicherheit am Montag mit. Den Betroffenen drohten Geldstrafen und bis zu zehn Tage Haft.
Ein Mensch mit dem Nachnamen Liu etwa schrieb den Angaben zufolge im Internet, dass infolge der Sturzflut mehr als 3.000 Menschen in China gestorben seien. Laut den bisherigen offiziellen Angaben kamen in der autonomen Region Tibet in China 16 Menschen ums Leben und in Nepal 903. In Tibet werden demnach 546 Menschen vermisst, in Nepal 4247.

Chinesisches Außenministerium weist Vorwürfe der Beschönigung zurück

Das chinesische Außenministerium gab an, Informationen zum Unglück würden „offen, transparent und zügig“ verbreitet. Es wies Vorwürfe zurück, die Behörden hätten Bilder zurückgehalten oder die Zahl der Opfer beschönigt. „Die Bevölkerung billigt keine böswillige Verleumdung, keine Sensationsmache und keine Ausschlachtung der Katastrophe“, sagte ein Ministeriumssprecher.
Die Sturzflut hatte am vergangenen Mittwoch im Grenzgebiet zwischen Nepal und Tibet im Himalaya ganze Ortschaften zerstört. Die autonome Region Tibet ist für ausländische Journalisten nahezu unzugänglich. In der Regel können sich Medienvertreter nur im Rahmen von behördlich organisierten Besuchen dorthin begeben.
Rettungskräfte beiderseits der Grenze suchen weiter nach Überlebenden. Die Arbeit wurde am Montag durch widrige Wetterbedingungen erschwert, wie die amtliche chinesische Nachrichtenagentur „Xinhua“ meldete. Auf Bildern des Staatsfernsehens waren Einsatzkräfte zu sehen, die etwa durch den Schlamm wateten. (afp/red)
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Spektakulärer Ausbruch: Häftling floh über das Dach

Mit einem hollywoodreifen Ausbruch ist ein 35 Jahre alter Untersuchungsgefangener am frühen Morgen gegen 3:20 Uhr aus der JVA Duisburg-Hamborn entkommen. Das teilte das Justizministerium NRW mit. Von dem Mann gab es am frühen Vormittag keine Spur, wie ein Sprecher der Duisburger Polizei bestätigte. Die Fahndung laufe.
Der wegen Diebstahlverdachts inhaftierte Mann habe einen der Gitterstäbe vor dem Fenster seiner Zelle im dritten Stock des Gebäudes auf bisher unklare Art entfernt – möglicherweise durchgesägt, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Dann habe er die weitere Feinvergitterung vor dem Fenster beiseite gedrückt, sei durch den sehr schmalen Spalt geklettert und offensichtlich über das Dach geflohen.

Außen über die Fassade auf das Dach – und weg

Zuvor müsse er außen über die Fassade vom dritten in den vierten Stock geklettert sein und auch noch die Sicherung der Dachkante überwunden haben, sagte der Sprecher.
„Der heutige Ausbruch ist absolut inakzeptabel. Die oberste Priorität hat jetzt die schnelle Ergreifung des flüchtigen Untersuchungshäftlings“, erklärte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis90/Die Grünen). Parallel müsse der Vorfall umfassend aufgeklärt werden.
Ein Sicherheitsexperte des Ministeriums sei bereits vor Ort in der Anstalt und habe die Ermittlungen aufgenommen. „Wir werden lückenlos aufklären, wie diese Sicherheitslücke entstehen konnte, um aus den Ergebnissen umgehend die notwendigen Konsequenzen zu ziehen“, kündigte der Minister an.

Häftling wurde zu sechs Jahren verurteilt

Der Mann saß laut Ministerium wegen des Diebstahlsvorwurfs seit dem 10. Februar in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich sei er aber zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (dpa/red)
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Spektakulärer Ausbruch in NRW: Häftling floh über das Dach

Mit einem hollywoodreifen Ausbruch ist ein 35 Jahre alter Untersuchungsgefangener am frühen Morgen gegen 3:20 Uhr aus der JVA Duisburg-Hamborn entkommen. Das teilte das Justizministerium NRW mit. Von dem Mann gab es am frühen Vormittag keine Spur, wie ein Sprecher der Duisburger Polizei bestätigte. Die Fahndung laufe.
Der wegen Diebstahlverdachts inhaftierte Mann habe einen der Gitterstäbe vor dem Fenster seiner Zelle im dritten Stock des Gebäudes auf bisher unklare Art entfernt – möglicherweise durchgesägt, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Dann habe er die weitere Feinvergitterung vor dem Fenster beiseite gedrückt, sei durch den sehr schmalen Spalt geklettert und offensichtlich über das Dach geflohen.

Außen über die Fassade auf das Dach – und weg

Zuvor müsse er außen über die Fassade vom dritten in den vierten Stock geklettert sein und auch noch die Sicherung der Dachkante überwunden haben, sagte der Sprecher.
„Der heutige Ausbruch ist absolut inakzeptabel. Die oberste Priorität hat jetzt die schnelle Ergreifung des flüchtigen Untersuchungshäftlings“, erklärte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Bündnis90/Die Grünen). Parallel müsse der Vorfall umfassend aufgeklärt werden.
Ein Sicherheitsexperte des Ministeriums sei bereits vor Ort in der Anstalt und habe die Ermittlungen aufgenommen. „Wir werden lückenlos aufklären, wie diese Sicherheitslücke entstehen konnte, um aus den Ergebnissen umgehend die notwendigen Konsequenzen zu ziehen“, kündigte der Minister an.

Häftling wurde zu sechs Jahren verurteilt

Der Mann saß laut Ministerium wegen des Diebstahlsvorwurfs seit dem 10. Februar in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich sei er aber zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (dpa/red)
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Özdemir und Pistorius fordern AfD-Verbotsantrag

Eine Woche vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben sich Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) dafür ausgesprochen, für die als völkisch eingestuften AfD-Landesverbände beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag zu stellen.
„Wir plädieren aufgrund unserer persönlichen Überzeugung noch einmal eindringlich für eine baldmöglichste Einleitung eines Verbotsverfahrens, mit einem Fokus auf die eindeutig völkischen Landesverbände der AfD in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Das ist rechtlich möglich, durch Belege gedeckt, von der Verfassung geboten“, schreiben Özdemir und Pistorius in einem gemeinsam verfassten Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS).
Der grüne Ministerpräsident und der sozialdemokratische Verteidigungsminister sind nach Informationen der FAS bezüglich eines AfD-Verbotsantrags schon seit Längerem derselben Meinung. Weil sie laut Umfragen zu den beliebtesten Politikern Deutschlands gehören, wollen sie offenbar ihre Stellung nutzen, um noch einmal deutlich vor der AfD zu warnen und für einen Verbotsantrag zu werben.
Gestellt werden kann ein Verbotsantrag von der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat. Die Union lehnt ein AfD-Verbot – auch einzelner Landesverbände – derzeit ab. CDU und CSU wollen den Wahlkampf in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern durch eine Verbotsdebatte keinesfalls belasten.
Özdemir und Pistorius sind der Auffassung, dass man die Debatte aber vor möglichen Wahlsiegen der AfD führen muss. Sie rechnen mit einer Fortsetzung der Verbotsdebatte nach den Landtagswahlen und setzen dann auf die Unterstützung der CDU-Ministerpräsidenten Hendrik Wüst in Nordrhein-Westfalen und Daniel Günther in Schleswig-Holstein.
Özdemir und Pistorius unterscheiden scharf zwischen einem deutschnationalen und dem völkischen Teil der AfD. Den „deutschnationalen“ Forderungen der AfD könne man mit Argumenten entgegentreten, völkische Auffassungen der AfD zu entkräften sei aber „naiv“, weil diese Auffassungen von der Partei selbst verschleiert würden. (dts/red)
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Ratko Mladic, der „Schlächter von Srebrenica“, ist tot

Der wegen Kriegsverbrechen verurteilte bosnisch-serbische Ex-General Ratko Mladic ist tot. Das bestätigte ein hochrangiger UN-Vertreter der Deutschen Presse-Agentur.
In einer Mitteilung der zuständigen UN-Organisation in Den Haag hieß es später, Mladic sei an diesem Donnerstag im Gefängniskrankenhaus gestorben. Mladic verbüßte seine lebenslange Haftstrafe im internationalen Gefängnis in der niederländischen Stadt. Die genaue Todesursache wird noch untersucht.
Für die Opfer des Krieges und ihre Angehörigen stand der „Schlächter von Srebrenica“ für das Böse schlechthin. Sein singulär schlimmstes Verbrechen war das Massaker an 8.000 Bewohnern der ostbosnischen Enklave Srebrenica, hauptsächlich Männer und männliche Jugendliche, im Juli 1995.
Dafür wurde er vom UN-Tribunal für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. 2021 bestätigte das Nachfolge-Tribunal im Berufungsverfahren das Urteil, womit es rechtskräftig wurde.

Langes Register von grausamen Verbrechen an Zivilisten

Ratko Mladic war während des Bosnien-Kriegs der Oberbefehlshaber der Bosnisch-Serbischen Armee (BSA). Das war eine Bürgerkriegsmiliz, die ohne die Unterstützung der damaligen Führung in der serbischen Hauptstadt Belgrad nicht existiert hätte. Mladic selbst erhielt seinen Sold aus Belgrad und gehörte dem serbischen Generalstab an.
Zusammen mit dem politischen Führer der bosnischen Serben, Radovan Karadzic, und im Sinne des damaligen serbischen Machthabers Slobodan Milosevic, wollte er den größeren Teil Bosniens erobern, um das Gebiet an Serbien anzuschließen. Karadzic verbüßt gleichfalls eine lebenslange Gefängnisstrafe wegen Kriegsverbrechen. Milosevic starb 2006 im Untersuchungsgefängnis in Den Haag, bevor das Tribunal ein Urteil über ihn fällen konnte.
Schon im ersten Kriegssommer 1992 massakrierten die bosnisch-serbischen Milizen unter dem Kommando von Mladic tausende Muslime (Bosniaken) und Kroaten im Osten und im Norden Bosniens. Sie errichteten Gefangenenlager, in denen sie nicht serbische Zivilsten unter unmenschlichen Bedingungen festhielten und oft zu Tode quälten. Sie betrieben Vergewaltigungslager für nicht serbische Frauen und Mädchen.
Sie belagerten mehr als drei Jahre lang die bosnische Hauptstadt Sarajevo, wo ihre Scharfschützen und Artilleristen Jagd auf die Zivilbevölkerung machten. Allein dort starben mehr als 11.000 Menschen, unter ihnen auch viele Kinder. Die Milizen von Mladic vertrieben hunderttausende nicht serbische Zivilisten, um „ethnisch reine“ Gebiete zu schaffen, in denen nur ethnische Serben leben sollten.
Mladic wurde 1942 in Kalinovik südlich von Sarajevo geboren. Mit knapp über 20 Jahren absolvierte er die Militärakademie in Belgrad mit Auszeichnung. Für die Serben in Serbien und in Bosnien galt er stets als Kriegsheld. Professionell inszenierte Fernsehbilder unterstützten die Mythenbildung. Sie zeigten einen bulligen Mann im Kampfanzug, das Haar millimeterkurz geschoren, stets bei den einfachen Soldaten an irgendeiner Front.
Besonders perfide: Das serbische Fernsehen filmte ihn im Juli 1995 bei Srebrenica, als er Schokolade an Kinder verteilte und weinende Frauen beruhigte. Sobald die Kameras nicht mehr liefen, begann die Vertreibung der Frauen und Kinder aus Srebrenica in eigens dafür vorbereiteten Autobussen. Männer und männliche Jugendliche brachten die Milizionäre von Mladic weg, um sie ein paar Kilometer entfernt in Lagerhallen oder auf Fußballfeldern massenhaft zu erschießen.
Festgenommen wurde Mladic erst viele Jahre später im Mai 2011. Die EU hatte zuvor die Auslieferung aller gesuchten Kriegsverbrecher zur Bedingung für den Beginn für EU-Beitrittsgespräche gemacht. Mladic wurde schließlich in Serbien festgenommen und nach den Haag überstellt. Die Beitrittsgespräche begannen schließlich 2014.

In Serbien wird der Völkermord geleugnet

Das offizielle Serbien unter seinem Präsidenten Aleksandar Vucic leugnet bis heute den vom UN-Tribunal festgestellten Völkermord von Srebrenica. Es sei lediglich ein „Kriegsverbrechen“ gewesen, wie sie auch die andere Seite an Serben in Bosnien verübt hätten. Unter der Hand wird Mladic in Belgrad weiterhin als Kriegsheld und „Retter der Serben“ glorifiziert.
Während seines Strafverfahrens in Den Haag zeigte der Ex-General keine Reue, pöbelte und randalierte sogar im Gerichtssaal. Im Gefängnis war er zuletzt schwer krank. Die Regierung in Belgrad bemühte sich intensiv, seine Freilassung auf humanitärer Basis zu bewirken. Sein Sohn Darko Mladic behauptete sogar noch kürzlich, an seinem Vater werde ein „stiller Mord“ verübt. Das Gericht widersprach dem entschieden.
Zuletzt lehnte es am 20. August seine Freilassung mit der Begründung ab, dass er gar nicht mehr transportfähig sei und sein Tod kurz bevorstünde. Es sei daher humaner, ihn nicht noch einer Überstellung auszusetzen. (dpa/red)
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Epstein-Affäre: Ehemaliges Model verklagt französischen Staat

Wegen zögerlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit der Epstein-Affäre hat das ehemalige Model Ebba Karlsson den französischen Staat verklagt. Karlsson wirft der französischen Justiz „grobe Fahrlässigkeit“ vor, weil diese den französischen Modelagenten Daniel Siad nicht verhört habe, dem sie Vergewaltigung vorwirft.
Die Klage wurde am 21. August eingereicht, wie AFP am Mittwoch erfuhr. Der mutmaßliche Helfer des US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein war im Juli in der Nähe von Paris tot aufgefunden worden.

50.000 Euro Schadensersatz gefordert

Karlssons Anwälte sprechen von schuldhaftem Unterlassen, da Siad weder festgenommen noch angehört worden war. Sie fordern 50.000 Euro Schadensersatz für ihre Mandantin.
Die Schwedin hatte Anfang des Jahres Anzeige gegen Siad erstattet. Nach eigener Aussage hatte sie ihn auf einem Foto in den Epstein-Akten wiedererkannt. Karlsson warf ihm vor, sie in den 90er Jahren in Frankreich vergewaltigt zu haben. Siad wies die Vorwürfe zurück.

Der Wohnsitz des Model-Agenten Daniel Siad in Colombes bei Paris, wo er am 20. Juli 2026 tot aufgefunden wurde. Gegen Siad wurde wegen mehrerer Vorwürfe, darunter Vergewaltigung, ermittelt. (Archivbild)

Foto: Xavier Galiana / AFP via Getty Images

Die Pariser Staatsanwaltschaft erklärte nach Siads Tod, eine von ihr angeordnete Telefonüberwachung habe keinen Anlass geboten, den Modelagenten sofort festzunehmen.

Weitere Klage gegen den französischen Staat

Eine Vereinigung potenzieller Epstein-Opfer reichte ebenfalls Klage gegen den französischen Staat ein. Sie teile die „Wut aller Opfer“, betonte die Gruppe „Innocence en danger“.
Sie warf der französischen Justiz „Langsamkeit“ im Fall Epstein vor und verwies auf zahlreiche Verbindungen, die dieser nach Frankreich hatte. Epstein war regelmäßig nach Paris gereist und hatte enge Beziehungen zu mehreren Modelagenten.
Nach der Veröffentlichung von Millionen Dokumenten im Zusammenhang mit Epstein hatte die Pariser Staatsanwaltschaft Anfang 2026 angekündigt, Ermittlungsrichter einzusetzen, um mögliche Straftaten mit Bezug zu Franzosen zu prüfen.

Fünf Frauen erstatteten Anzeige gegen Siad

Gegen Siad hatten insgesamt fünf Frauen Anzeige wegen Vergewaltigung und Menschenhandels erstattet.
Sein Name taucht mehr als tausend Mal in den Epstein-Akten auf. Zahlreiche Dokumente stellen ihn als einen bezahlten Mädchenjäger im Auftrag Epsteins dar. In zahlreichen schriftlichen Mitteilungen pries er junge Mädchen und Frauen an, schickte Fotos von ihnen und schlug Epstein Treffen vor. Er erwähnte dabei mehrfach Mädchen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren.
2018 wies Epstein seinen Buchhalter an, Siad ein Darlehen in Höhe von 25.000 Dollar zu gewähren.

Epstein starb 2019 in Haft

Der bis in höchste Kreise von Politik und Wirtschaft vernetzte US-Investor Epstein soll mehr als 1000 Minderjährige und junge Frauen missbraucht und teils an Prominente weitergereicht haben.
Er war 2008 wegen Anstiftung einer Minderjährigen zur Prostitution verurteilt worden. 2019 wurde er wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Minderjährigen erneut festgenommen.
Wenig später wurde Epstein tot in seiner New Yorker Gefängniszelle gefunden. Nach offiziellen Angaben beging er Suizid. (afp/red)
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Gericht in China verurteilt regierungskritischen Künstler Gao Zhen zu drei Jahren Haft

Ein Gericht in China hat den regierungskritischen Künstler Gao Zhen wegen „Beleidigung von Helden und Märtyrern“ zu drei Jahren Haft verurteilt.
Die Richter in Sanhe in der nordchinesischen Provinz Hebei hätten damit die Höchststrafe gegen den 70-Jährigen verhängt, erklärte die Organisation „Chinese Human Rights Defenders“ (CHRD) am Dienstag, den 25. August. Gao hatte sich unter anderem kritisch mit Staatsgründer Mao Zedong auseinandergesetzt.

Kritik von Menschenrechtsorganisationen

Die „Verhängung der Höchststrafe für dieses Delikt“ durch das Gericht in Sanhe verdeutliche „die Entschlossenheit der Behörden, andere von unabhängiger Kunstausübung abzuschrecken“, erklärte die China-Expertin der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, Sarah Brooks.
„Kein Künstler sollte strafrechtlich belangt werden, weil er Werke schafft, die offizielle Narrative hinterfragen oder zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Geschichte anregen“, fügte sie hinzu.

Kritische Werke über Mao

Gao Zhen und sein Bruder Gao Qiang waren Anfang der 2000er Jahre mit Kunstwerken bekannt geworden, die sich kritisch mit Mao, der Kulturrevolution und den Protesten auf dem Platz des Himmlischen Friedens auseinandersetzten.
Die Skulptur „Maos Schuld“ etwa zeigte den Staatsgründer in kniender Haltung auf dem Boden.
Gao war 2022 in die USA gezogen und 2024 bei einem Besuch in China festgenommen worden. Seitdem sitzt er in Haft. (afp/red)