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Konstituierende Sitzung: Wird AfD-Kandidat Rausch Landtagspräsident?


In Kürze:

  • Am Dienstag tritt der neu gewählte Landtag von Sachsen-Anhalt zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
  • Die Wahl des AfD-Kandidaten Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten gilt als wahrscheinlich.
  • Das Abstimmungsergebnis könnte Hinweise auf die Mehrheitsverhältnisse vor der Ministerpräsidentenwahl im Dezember geben.
  • Rund um den Landtag sind mehrere Protestaktionen gegen die AfD angekündigt.

 
Mit großem Interesse blickt die Republik am Dienstag, 6. Oktober, nach Magdeburg. Für 11 Uhr hat der noch amtierende Landtagspräsident Gunnar Schellenberger die konstituierende Sitzung des im September neu gewählten Landtags von Sachsen-Anhalt einberufen. Darauf hatten sich die Fraktionen in gemeinsamer Beratung am 16. September geeinigt.
Alle 83 neu gewählten Abgeordneten werden dazu im Landtag erwartet.
Die Tagesordnung ist bisher nicht umfangreich. Alterspräsidentin Eva von Angern (Linke) wird laut Geschäftsordnung die Sitzung eröffnen und bildet mit der oder dem jüngsten Abgeordnete den vorläufigen Sitzungsvorstand. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit stehen der Beschluss über die Tagesordnung und die vorläufige Geschäftsordnung an. Anschließend werden die Schriftführer, der Landtagspräsident und die Vizepräsidenten gewählt.

AfD-Kandidat Rausch wird voraussichtlich neuer Präsident des Landtags

Vor allem die Wahl zum Landtagspräsidenten wird mit großer Spannung erwartet. Sie könnte ein wichtiges Vorzeichen mit Blick auf die für Dezember geplante Wahl des Ministerpräsidenten sein. Die AfD war bei der Landtagswahl am 6. September zwar mit 43,8 Prozent und 39 Sitzen stärkste Kraft geworden, hatte aber die angestrebte absolute Mehrheit um drei Sitze verfehlt.
Es ist deshalb unklar, ob Spitzenkandidat Ulrich Siegmund die erforderlichen Stimmen für eine Wahl zum Ministerpräsidenten auf sich vereinen kann.

Tobias Rausch. (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Dass der Kandidat der AfD, Tobias Rausch, am Dienstag zum Landtagspräsidenten gewählt wird, gilt als wahrscheinlich. Das BSW, das mit fünf Sitzen im neuen Landtag vertreten sein wird, hat angekündigt, für Rausch stimmen zu wollen. Die CDU plant, sich der Stimme zu enthalten. SPD, Grüne und Linkspartei wollen gegen Rausch wählen. Auf deren Stimmen würde es dann jedoch nicht ankommen.
Es wäre der erste AfD-Landtagspräsident in einem Bundesland überhaupt.
Sollten mehr als 44 Stimmen auf Rausch entfallen, wäre dies jedoch ein möglicher Hinweis darauf, dass in geheimer Wahl mehr Abgeordnete bereit wären, für den AfD-Kandidaten zu stimmen, als diese und das BSW Abgeordnete aufweisen.
Für die Wahl des Landtagspräsidenten ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ausreichend.
Für die Wahl des Ministerpräsidenten hingegen ist im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit aller Mitglieder notwendig, also 42 Stimmen. Erst beim dritten Wahlgang reicht die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen aus.

Ulrich Siegmund erwartet „historischen Tag für Deutschland“

Die AfD möchte laut Medienberichten neben dem Amt des Landtagspräsidenten auch einen Vizepräsidenten stellen. Diesbezüglich soll sich die Fraktion auf Hans-Thomas Tillschneider als Kandidaten geeinigt haben. Dieser ist stellvertretender Landes- und Fraktionsvorsitzender der AfD und gilt parteiintern als nicht unumstritten. Das BSW hat sich öffentlich noch nicht über sein beabsichtigtes Abstimmungsverhalten bezüglich Tillschneiders geäußert.
Für die CDU soll Bildungssprecher Carsten Borchert als Kandidat für einen der Vizeposten ins Rennen gehen. Die SPD will Wissenschaftsminister Armin Willingmann vorschlagen.
Siegmund erklärte, er erwarte sich für Dienstag einen „historischen Tag für Deutschland“. Er rechne damit, dass die „kindische Brandmauer zerbröckelt“. Der geschäftsführende Ministerpräsident und CDU-Fraktionschef Sven Schulze äußerte, er rechne nicht damit, dass Abgeordnete seiner Fraktion zur AfD überlaufen würden. Im Landtag wolle die CDU eine „konstruktive Opposition“ bilden und Anträge als Partei bewerten. Absprachen mit der AfD werde es nicht geben.

Mehrere Proteste vor dem Landtag angekündigt

Für Dienstag sind im Umfeld des Landtags auch Protestaktionen angekündigt. Ab 8 Uhr plant das Bündnis Solidarisches Magdeburg, gegen eine aus seiner Sicht drohende Normalisierung der AfD und die Wahl eines Landtagspräsidenten aus deren Reihen zu demonstrieren.
Zudem soll ab 9 Uhr eine 45-minütige Lesung aus dem Grundgesetz abgehalten werden. Zusätzlich sollen noch weitere Gruppen protestieren, darunter auch das Zentrum für politische Schönheit. Dieses hatte jüngst auf X für Irritationen gesorgt, nachdem es dazu aufgerufen hatte, ihm „kompromittierendes Material“ über den BSW-Landeschef John Lucas Dittrich zukommen zu lassen.
Angesichts der Möglichkeit einer bevorstehenden AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt haben einige Vereinigungen der Länder kurzfristig ihre Regeln in bestimmten Gremien geändert. So hat Hamburg in Abstimmung mit den anderen Ländern und der noch amtierenden Regierung in Magdeburg erklärt, es werde seinen Vorsitz in der Justizministerkonferenz verlängern. Turnusmäßig wäre Sachsen-Anhalt ab Anfang 2027 an der Reihe gewesen.
Die amtierende Regierung in Sachsen-Anhalt hatte zuvor auf ihren Vorsitz in der Ministerpräsidentenkonferenz ab Anfang Oktober verzichtet. Stattdessen wird diese Position für ein weiteres Jahr Rheinland-Pfalz innehaben. Die Innenministerkonferenz hat ihrerseits ihr Einstimmigkeitsprinzip für gemeinsame Beschlüsse zugunsten einer qualifizierten Mehrheit abgeschafft.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Bund und Länder einigen sich auf Kommunalentlastung

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt.
Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 25. Juni, nach Beratungen mit den Regierungschefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt.
Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.

Wer bestellt, bezahlt

Die Neuregelung „folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Merz.
Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen.
Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.
„Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen“, sagte Merz. „Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen – sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.“

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Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr – „das ist anwachsend“.
Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. „Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert.“ Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, „ob Politik tatsächlich handlungsfähig“ sei, sagte er.
Es sei wichtig, „dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert“.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als „Novum“. „Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern“, sagte Lies. „Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: „Da ist nichts Endgültiges entschieden“, sagte er.
Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.

Der lang anhaltende Streit

Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt.“ Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“. Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.
Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. (afp/red)