Tag: Familien
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat Bereitschaft signalisiert, ihre Elterngeldreform noch einmal auf den Prüfstand zu stellen. Sie plädiere nach den Debatten des Sommers dafür, „dass wir uns nochmal zusammensetzen und schauen, ob die Sparmaßnahmen beim Elterngeld in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt sind“, sagte sie den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Mittwoch, den 30. September. Offen zeigte sie sich auch dafür, die maximale Bezugsdauer von 14 Monaten doch beizubehalten.
Wie alle anderen Ressorts muss auch das Familienministerium zu den Sparvorgaben der Regierung beitragen. Allein beim Elterngeld, dem mit Abstand größten Posten im Etat, soll das Ministerium jährlich 500 Millionen Euro einsparen.Prien will daher das Elterngeld reformieren und dabei eigentlich die maximale Bezugsdauer von derzeit 14 auf zwölf Monate senken.
Die sogenannten Vätermonate sollen von zwei auf drei Monate erhöht werden. Nur dann kann die komplette Dauer des Elterngelds ausgeschöpft werden. Die Beträge sollen im Zuge der Reform leicht steigen. An den Reformplänen gab es heftige Kritik.
Zu der Frage, ob sie sich vorstellen könne, die Bezugsdauer von 14 Monaten beizubehalten, antwortete die Ministerin nun dem RND: „Dafür bin ich offen.“ Die Koalition berate derzeit noch über verschiedene Modelle. „Die müssen wir durchrechnen und schauen, was wir mit einer moderateren Reform an Einsparungen erreichen können.“
Auch die Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen den Partnern könnte sich laut Prien noch ändern. „Wir reden über alle Stellschrauben und haben uns in der Koalition noch auf kein Modell festgelegt“, sagte sie. Die Bedürfnisse der Eltern müssten stärker in den Blick genommen werden. Die Verkürzung auf zwölf Monate bei einer anderen Aufteilung der Partnerschaftsmonate sei für viele Familien „nur schwer zu realisieren“.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Überlegungen der Ministerin. Prien nehme die Proteste gegen die Reform „zu Recht ernst“, erklärte die Vize-Vorsitzende Elke Hannack. Eltern sollten Sorgearbeit und Beruf partnerschaftlich aufteilen können und dabei dürften ihre individuellen Ansprüche nicht eingeschränkt werden.
Die Grünen zeigten sich skeptisch: Sollten Priens Einsicht „keine konkreten Taten folgen, wäre es lediglich ein weiterer Strohhalm, an den sich die Hoffnung der Familien klammern kann, bis sie von Union und SPD letztlich doch fallengelassen werden“, sagte Fraktionsvize Misbah Khan der „Rheinischen Post“. Familien bräuchten „konkrete, spürbare Entlastungen und die Bundesregierung ist in der Verantwortung, diese zu liefern“.
Seit den jüngsten Wahlschlappen für CDU und SPD in den Ländern diskutieren die Koalitionspartner Kurskorrekturen bei verschiedenen Reformvorhaben. Auch die umstrittenen Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende stehen in der Regierung in Frage.
Kritik äußerte Familienministerin Prien daran, dass sie wegen der strikten Sparvorgaben von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an verschiedenen Stellen Kürzungen verkünden und dafür Kritik einstecken müsse, während andererseits plötzlich Geld zur Senkung der Spritpreise da sei. „Das ärgert mich sehr“, sagte Prien.
„Der Tankrabatt ist nur eine vorübergehende Maßnahme, deren Wirkung schnell verpufft. Die kostet aber sehr viel Geld“, monierte Prien. Außerdem würden die Mittel hier mit der Gießkanne verteilt. „Ich verstehe es, wenn Menschen es als ungerecht empfinden, dass dafür Geld da ist, während wir beim Unterhaltsvorschuss kürzen.“ (afp/red)
Nach dem jüngsten Koalitionsstreit um die Pflegereform hat das Bundeskabinett zwar den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, aber zentrale Streitthemen in eine Kommission verschoben.
Der Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte erneut die Einrichtung einer Kommission, um „noch mal grundsätzlicher, struktureller das Pflegesystem für die 30er-Jahre fit zu machen“. Das Kabinett werden den Auftrag dazu nächste Woche beschließen, sagte Linnemann. Das Expertengremium solle bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen.
Die gesetzliche Pflegeversicherung steckt tief in den roten Zahlen. Laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) könnte ihr ohne weitere Zuschüsse schon ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit drohen. Die Koalition will deshalb eine Reform auf den Weg bringen.
Die SPD hatte die Verabschiedung der Pflegereform zuletzt angezweifelt. Man werde einem „reinen Kürzungspaket“ nicht zustimmen, sagte SPD-Fraktionschef Mathias Miersch. Man wolle direkt eine Strukturreform und beispielsweise die Eigenanteile deckeln. Linnemann wollte dagegen zuerst Einsparungen vornehmen und grundlegendere Änderungen später angehen. Bis zuletzt liefen die Verhandlungen innerhalb der Koalition.
Die wichtigsten Neuerungen
- Der nun beschlossene Entwurf sieht eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro pro Monat vor, analog zur gesetzlichen Krankenversicherung.
- Ab dem 1. Januar 2027 soll der Beitragszuschlag für kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung von derzeit 0,6 auf 0,9 Prozent steigen.
- Ab 2028 soll für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent erhoben werden.
- Die Pflegeversicherung übernimmt weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige in voller Höhe.
- Ab 2029 soll es eine jährliche Anhebung der Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung auf Basis der Inflation geben.
- Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der Prävention. Versicherte ab 60 Jahren erhalten künftig Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“, um gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
- Im Rahmen der Pflegebegutachtung soll künftig geprüft werden, ob eine Rehabilitation dazu beitragen kann, den Pflegebedarf zu reduzieren.
- Familien, die Pflegebedürftige zu Hause versorgen, sollen durch eine präventionsorientierte Pflegebegleitung unterstützt werden.
- Ein digitales „Pflege-Cockpit“ soll die Organisation der Pflege erleichtern, indem es alle relevanten Informationen an einem Ort bündelt.
- Die zentralen Leistungen bei häuslicher Pflege sollen erhöht werden.
- Ein Sozialraumbudget wird eingeführt, um die Unterstützung im Alltag zu verbessern.
- Für pflegerische Akutsituationen soll ein Überbrückungsbudget zur Verfügung gestellt werden.
- Die Begutachtungssystematik soll angepasst werden, damit die Pflegegrade zielgenauer vergeben werden können.
(dts/dpa/red)
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die Reform des Elterngelds offenbar noch einmal prüfen. Sie plädiere nach den Debatten des Sommers dafür, „dass wir uns noch mal zusammensetzen und schauen, ob die Sparmaßnahmen beim Elterngeld in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt sind“, sagte Prien dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Zu der Frage, ob ob sie sich vorstellen könne, die Bezugsdauer von 14 Monaten beizubehalten, antwortete die Ministerin: „Dafür bin ich offen.“ Die Koalition berate derzeit noch über verschiedene Modelle. „Die müssen wir durchrechnen und schauen, was wir mit einer moderateren Reform an Einsparungen erreichen können.“
Elterngeld
Priens Ressort muss wie alle Ministerien Einsparungen erzielen. Im Sommer hatte es unter der Maßgabe harter Sparvorgaben einen Entwurf für eine Elterngeldreform ausgearbeitet und zur Abstimmung an die anderen Ressorts gegeben. Die Familienleistung ist der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums.
Auch die Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen den Partnern könnte sich laut Prien noch ändern. „Wir müssen vor allem die Bedürfnisse der Eltern stärker in den Blick nehmen. Die Verkürzung auf zwölf Monate bei einer anderen Aufteilung der Partnerschaftsmonate ist für viele Familien nur schwer zu realisieren.“
Den bisherigen Plänen zufolge sollten die maximale Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate gekürzt und die sogenannten Vätermonate erhöht werden. Zugleich sollten die Beträge leicht steigen. Für jedes Elternteil sind laut dem Entwurf je drei Monate Elterngeld reserviert. Sechs weitere Monate können sich die Partner untereinander aufteilen. Die Pläne stießen auf viel Kritik.
Familienpflegegeld
Prien will 2027 ein Konzept für ein Familienpflegegeld in Anlehnung an das Elterngeld präsentieren. Sie werde dazu im ersten Halbjahr 2027 einen Vorschlag vorlegen. „Wir sind mitten in den Vorbereitungen – und ich hoffe, dass die Haushälter dem auch zustimmen“, so die CDU-Politikerin weiter.
Angedacht ist eine Lohnersatzleistung für Menschen, die vorübergehend aus dem Job aussteigen, um Angehörige zu pflegen. Der Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird im familiären Umfeld zu Hause versorgt.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD nur vage festgehalten: „Wir prüfen, wie perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann“, so die Familienministerin. Sie hatte damals auch gesagt, eine solche Leistung könne nur kommen, wenn die wirtschaftliche Lage das zulasse.
Auf die Frage, ob das Projekt angesichts der Haushaltsnot beerdigt werden müsse, sagte Prien nun: „Keineswegs. Ich halte daran fest.“ Sie argumentierte, „eine Familienpflegezeit würde zunächst zusätzliche Kosten verursachen. Doch diese würden sich schnell wieder amortisieren.“
In Studien zeige sich, dass eine gut konzeptionierte finanzielle Unterstützung für Pflegende dazu führe, dass sie unterm Strich mehr arbeiten könnten – mit entsprechenden positiven volkswirtschaftlichen Effekten.
„Frauen, die Angehörige pflegen, geraten bisher oft in die Teilzeitfalle, aus der sie nie mehr herauskommen.“ Könnten sie es sich aber finanziell leisten, für die Pflege eine gewisse Zeit ganz auszusteigen, verhindere man das.
Kritik wegen Kürzungen
Seit den jüngsten Wahlschlappen für CDU und SPD in den Ländern diskutieren die Koalitionspartner Kurskorrekturen bei verschiedenen Reformvorhaben. Auch die umstrittenen Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende stehen in der Regierung in Frage.
Unmut äußerte Prien darüber, dass sie wegen der strikten Sparvorgaben von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an verschiedenen Stellen Kürzungen verkünden und dafür Kritik einstecken musste, während andererseits plötzlich Geld zur Senkung der Spritpreise da sei. „Das ärgert mich sehr“, sagte Prien.
„Der Tankrabatt ist nur eine vorübergehende Maßnahme, deren Wirkung schnell verpufft. Die kostet aber sehr viel Geld“, monierte Prien. Außerdem würden die Mittel hier mit der Gießkanne verteilt. „Ich verstehe es, wenn Menschen es als ungerecht empfinden, dass dafür Geld da ist, während wir beim Unterhaltsvorschuss kürzen.“ (afp/dts/red)
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will die Reform des Elterngelds offenbar noch einmal prüfen. Sie plädiere nach den Debatten des Sommers dafür, „dass wir uns noch mal zusammensetzen und schauen, ob die Sparmaßnahmen beim Elterngeld in diesem Umfang zielführend und gerechtfertigt sind“, sagte Prien dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Zu der Frage, ob ob sie sich vorstellen könne, die Bezugsdauer von 14 Monaten beizubehalten, antwortete die Ministerin: „Dafür bin ich offen.“ Die Koalition berate derzeit noch über verschiedene Modelle. „Die müssen wir durchrechnen und schauen, was wir mit einer moderateren Reform an Einsparungen erreichen können.“
Elterngeld
Priens Ressort muss wie alle Ministerien Einsparungen erzielen. Im Sommer hatte es unter der Maßgabe harter Sparvorgaben einen Entwurf für eine Elterngeldreform ausgearbeitet und zur Abstimmung an die anderen Ressorts gegeben. Die Familienleistung ist der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums.
Auch die Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen den Partnern könnte sich laut Prien noch ändern. „Wir müssen vor allem die Bedürfnisse der Eltern stärker in den Blick nehmen. Die Verkürzung auf zwölf Monate bei einer anderen Aufteilung der Partnerschaftsmonate ist für viele Familien nur schwer zu realisieren.“
Den bisherigen Plänen zufolge sollten die maximale Bezugsdauer von 14 auf 12 Monate gekürzt und die sogenannten Vätermonate erhöht werden. Zugleich sollten die Beträge leicht steigen. Für jedes Elternteil sind laut dem Entwurf je drei Monate Elterngeld reserviert. Sechs weitere Monate können sich die Partner untereinander aufteilen. Die Pläne stießen auf viel Kritik.
Familienpflegegeld
Prien will 2027 ein Konzept für ein Familienpflegegeld in Anlehnung an das Elterngeld präsentieren. Sie werde dazu im ersten Halbjahr 2027 einen Vorschlag vorlegen. „Wir sind mitten in den Vorbereitungen – und ich hoffe, dass die Haushälter dem auch zustimmen“, so die CDU-Politikerin weiter.
Angedacht ist eine Lohnersatzleistung für Menschen, die vorübergehend aus dem Job aussteigen, um Angehörige zu pflegen. Der Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird im familiären Umfeld zu Hause versorgt.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD nur vage festgehalten: „Wir prüfen, wie perspektivisch ein Familienpflegegeld eingeführt werden kann“, so die Familienministerin. Sie hatte damals auch gesagt, eine solche Leistung könne nur kommen, wenn die wirtschaftliche Lage das zulasse.
Auf die Frage, ob das Projekt angesichts der Haushaltsnot beerdigt werden müsse, sagte Prien nun: „Keineswegs. Ich halte daran fest.“ Sie argumentierte, „eine Familienpflegezeit würde zunächst zusätzliche Kosten verursachen. Doch diese würden sich schnell wieder amortisieren.“
In Studien zeige sich, dass eine gut konzeptionierte finanzielle Unterstützung für Pflegende dazu führe, dass sie unterm Strich mehr arbeiten könnten – mit entsprechenden positiven volkswirtschaftlichen Effekten.
„Frauen, die Angehörige pflegen, geraten bisher oft in die Teilzeitfalle, aus der sie nie mehr herauskommen.“ Könnten sie es sich aber finanziell leisten, für die Pflege eine gewisse Zeit ganz auszusteigen, verhindere man das.
Kritik wegen Kürzungen
Seit den jüngsten Wahlschlappen für CDU und SPD in den Ländern diskutieren die Koalitionspartner Kurskorrekturen bei verschiedenen Reformvorhaben. Auch die umstrittenen Kürzungspläne beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende stehen in der Regierung in Frage.
Unmut äußerte Prien darüber, dass sie wegen der strikten Sparvorgaben von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) an verschiedenen Stellen Kürzungen verkünden und dafür Kritik einstecken musste, während andererseits plötzlich Geld zur Senkung der Spritpreise da sei. „Das ärgert mich sehr“, sagte Prien.
„Der Tankrabatt ist nur eine vorübergehende Maßnahme, deren Wirkung schnell verpufft. Die kostet aber sehr viel Geld“, monierte Prien. Außerdem würden die Mittel hier mit der Gießkanne verteilt. „Ich verstehe es, wenn Menschen es als ungerecht empfinden, dass dafür Geld da ist, während wir beim Unterhaltsvorschuss kürzen.“ (afp/dts/red)
Jede dritte Familie in Deutschland hat mittlerweile eine Einwanderungsgeschichte. Seit 2005 stieg der Anteil von 17 Prozent auf 31 Prozent, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Zugleich sorgte die Zuwanderung der vergangenen Jahre dafür, dass sich der Anteil der Familien in der Gesamtbevölkerung nach jahrelangem Rückgang stabilisierte.
Mit 49 Prozent lebt heute knapp die Hälfte der Bevölkerung in einer Familie. Das sind etwa so viele wie 2015 mit 48 Prozent. 1996 lebten noch 57 Prozent als Elternteil oder Kind in einer Familie.
Zuwanderung hebt Anteil der Familien
„Der jahrelange Rückgang der Bevölkerung in Familien ist vor allem auf die Alterung der geburtenstarken Nachkriegsjahrgänge zurückzuführen“, erklärte der Demografieexperte beim Statistischen Bundesamt, Thomas Körner. „Die Babyboomer haben die typische Familienphase mit Kindern im Haushalt hinter sich gelassen.“
Durch die Zuwanderung stabilisierte sich seit 2015 den Anteil der Familien, weil Eingewanderte und ihre Nachkommen jünger sind und häufiger in Familien leben. Im Schnitt haben sie auch mehr Kinder. Im vergangenen Jahr lebten 60 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund in Familien, in jenen ohne Einwanderungsgeschichte waren es 43 Prozent.
Familien mit Migrationshintergrund sind zudem häufiger kinderreich – in 21 Prozent dieser Familien lebten 2025 drei oder mehr Kinder. In Familien ohne Einwanderungsgeschichte traf dies nur auf zehn Prozent zu. Im Gegenzug ist der Anteil von Familien mit einem Kind bei Zuwandererfamilien mit 43 Prozent deutlich niedriger als bei jenen ohne Einwanderungsgeschichte mit 54 Prozent.
Gezählt werden nur Kinder, die noch im Haushalt leben. Familien haben eine Einwanderungsgeschichte, wenn beide Elternteile oder bei Alleinerziehenden der betreffende Elternteil seit 1950 nach Deutschland einwanderte oder Nachkommen Eingewanderter sind.
Vor allem durch die Migration blieb die Zahl der Kinder, die mit ihren Eltern in einer Familie leben, nahezu konstant. Die Hälfte der Familien – 50 Prozent – lebte 2025 mit einem Kind im Haushalt, in 37 Prozent der Familien lebten zwei Kinder und in 13 Prozent drei und mehr Kinder. Vor 30 Jahren war dies ähnlich.
Weniger Ehepaare mit Kindern
In den vergangenen Jahrzehnten veränderten sich in Deutschland allerdings die Familienformen. Der Anteil der Ehepaare mit Kindern sank, nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern und Alleinerziehende wurden häufiger.
Waren im Jahr 1996 mit 78 Prozent noch mehr als drei Viertel der Familien Ehepaare mit Kindern, sind es heute mit 66 Prozent nur noch zwei Drittel. Im Gegenzug stieg der Anteil Alleinerziehender in diesem Zeitraum von 18 auf 24 Prozent.
Der Anteil der Lebensgemeinschaften mit Kindern stieg von vier auf zehn Prozent. Den Statistikexperten zufolge liegt das insbesondere daran, dass in Westdeutschland nichteheliche Familien zunehmend akzeptiert wurden. In Ostdeutschland waren diese schon vorher stärker verbreitet.
Der Anteil der Alleinstehenden stieg in den vergangenen 30 Jahren ebenfalls von 17 auf 23 Prozent. Auch der Teil jener, die in Partnerschaften ohne Kinder im Haushalt leben, nahm seit 1996 zu, wenn auch nur von 26 auf 28 Prozent.
Alle Daten beruhen auf dem Mikrozensus, bei dem jährlich rund ein Prozent der Bevölkerung stichprobenartig befragt wird. (afp/red)
Die EU-Kommission hat den „Kids Act“ auf den Weg gebracht, mit dem die Online-Sicherheit von Kindern in der Europäischen Union verbessert werden soll.
Der Vorschlag sieht, wie im Vorfeld von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, vor, dass soziale Medien für Kinder unter 13 Jahren nicht mehr zugänglich sein dürfen.
Zudem wird ein EU-weit einheitliches Mindestalter von 15 Jahren für die Eröffnung eines eigenen Kontos für Minderjährige festgelegt. Damit soll ein schrittweiser Ansatz gewährleistet werden. Die Anbieter sollen nachweisen, dass ihre Dienste altersgerecht und sicher gestaltet sind.
Für Jugendliche unter 18 Jahren solle es kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden und nachts keine Benachrichtigungen mehr geben, schlug die Kommission vor.
Die Unternehmen sollen der Kommission und einer unabhängigen Kontrollstelle Änderungen vorlegen, mit denen sie die Regeln einhalten wollen. Reichen die Pläne nicht aus, sollen die Plattformen nach von der Leyens Worten für alle Minderjährigen gesperrt werden, bis ausreichend Änderungen vorgenommen wurden.
Einige Eckpunkte
- Überprüfung: Die Alterskontrolle ist ein Knackpunkt. Schon jetzt schreiben große Plattformen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Sie setzen das aus Sicht der Brüsseler Internetwächter aber nicht ausreichend durch. Für die technische Umsetzung sollen sie eine EU-App oder andere Lösungen nutzen können. Die digitale Brieftasche EUDI-Wallet der EU-Kommission soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es eine Möglichkeit der Altersverifikation geben.
- Brieftasche: Vorgesehen ist, dass Nutzerinnen und Nutzer mit der EUDI-Wallet ein bestimmtes Mindestalter nachweisen, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Kommt das Gesetz wie geplant, müssten voraussichtlich auch ältere Nutzer beliebter Online-Angebote so ihr Alter verifizieren.
- Einschätzung: Aus Sicht von Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI) ist insbesondere die geplante Altersüberprüfungspflicht rechtlich problematisch: Wenn sämtliche Menschen ihr Alter gegenüber den Angeboten nachweisen müssten, betreffe das die Informationsfreiheit und die Meinungsfreiheit in ihrem Kern. Kritisch sah er in einer Stellungnahme auch eine technische Lücke: „Wenn Eltern für ihre Kinder Accounts einrichten sollen, dann fehlt bislang vollständig eine niedrigschwellige Nachweismöglichkeit, dass man tatsächlich für eine konkrete minderjährige Person das Sorgerecht in Anspruch nehmen darf. Es reichte dann, dass irgendeine erwachsene Person behauptet, für einen Minderjährigen einen Account einrichten zu dürfen.“
- Verstöße: Die EU-Kommission soll über Verstöße innerhalb von 90 Tagen entscheiden. Für die Unternehmen kann es teuer werden – bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes können als Strafe verhängt werden.
- Ausnahmen: Ausgenommen sein von den Regeln sollen unter anderem Bildungsangebote und von Behörden entwickelte und betriebene Dienste, die ausschließlich in deren Auftrag genutzt werden, da sie dem Vorschlag zufolge voraussichtlich keine Gefahr für Minderjährige darstellen.
- KI-Begleiter: Zu KI-Begleitern soll es besondere Vorgaben geben. Dabei geht es um KI-Chatbots, die darauf ausgelegt sind, ihren Nutzern emotionale Unterstützung zu geben. Sie müssen dem Vorschlag zufolge so gestaltet werden, dass Kinder keine emotionale Abhängigkeit entwickeln und schädliche Interaktionen verhindert werden. In der Vergangenheit waren einzelne Fälle bekannt geworden, in denen KI-Anwendungen nicht richtig auf Suizid-Gedanken von Nutzern reagiert hatten.
- Erwachsene: Auch Erwachsene betreffen die Vorschläge wegen der geforderten Alterskontrolle. Im Herbst will von der Leyen außerdem einen Gesetzesvorschlag machen, in dem es um alle Altersgruppen geht – denn nicht nur Kinder seien betroffen, wenn Algorithmen süchtig machten.
Plattformen müssen Sicherheit nachweisen
Von der Leyen erklärte, dass Kinder heute mit den fortschrittlichsten Technologien interagierten, die nicht mit Blick auf ihr Wohlbefinden entwickelt worden seien. „Mit unserem Kids-Act kehren wir die Beweislast um – nun müssen die Plattformen nachweisen, dass sie von Grund auf sicher sind.“
Man gebe den Eltern wieder die Kontrolle zurück und statte sie mit den notwendigen Mitteln aus, um ihren Kindern zu helfen, sich in einer sichereren Online-Welt zurechtzufinden.
Die EU will mit ihren Vorschlägen verhindern, dass die Plattformen Jugendliche abhängig machen. Die Technologien seien nicht darauf ausgelegt, Kinder zu schützen, sagte von der Leyen. „Das Ziel ist es, unsere Kinder online zu halten und mit ihrer Aufmerksamkeit Geld zu verdienen“, fügte sie hinzu.
Social-Media-Plattformen, aber auch Onlinespiele sollen für Jugendliche deshalb künftig anders aussehen. Süchtig machende Algorithmen sollen abgestellt werden, stattdessen sollen Jugendliche selbst entscheiden können, was ihnen angezeigt wird.
Die Profile aller Jugendlichen unter 18 Jahren sollen standardmäßig privat eingestellt sein, ohne Zugriff auf KI-Chatbots, den Standort, die Kamera oder das Mikrofon. Ab 15 Jahren können Jugendliche diese Funktionen selbstständig aktivieren.
Vier Säulen als Basis
Der „Kids Act“ basiert konkret auf vier Säulen: der Verzögerung der Nutzung sozialer Medien, „Sicherheit durch Design“, „altersgerechten Datenschutzmaßnahmen“ sowie einer „effektiven Durchsetzung“ der Maßnahmen.
Für Kinder unter 13 Jahren soll es keine Social-Media-Plattformen, aber spezielle „kinderfreundliche“ Dienste geben. Nach Vorstellung der EU-Kommission könnten Eltern beispielsweise einen Kinderbereich in ihrem eigenen Profil einrichten, wie es ihn heute schon bei manchen Streaming-Diensten gibt. Diese Dienste sollen Kinder pro Tag höchstens eine Stunde lang nutzen können.
Kinder unter 15 Jahren sollen nur mit elterlicher Kontrolle auf soziale Medien zugreifen können. Online-Dienste müssen nach dem Willen der EU-Kommission zudem Funktionen wie unendliches Scrollen und unerwünschte Kontakte von Fremden unterbinden.
Der Gesetzgebungsvorschlag wurde bereits dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um das Gesetzgebungsverfahren zu seiner Prüfung und Verabschiedung einzuleiten.
Diese Verhandlungen dauern in der Regel mehrere Monate. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will für Deutschland deshalb noch vor Jahresende eine mögliche Übergangslösung vorlegen. (dts/afp/dpa/red)
Die EU-Kommission hat den „Kids Act“ auf den Weg gebracht, mit dem die Online-Sicherheit von Kindern in der Europäischen Union verbessert werden soll.
Der Vorschlag sieht, wie im Vorfeld von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, vor, dass soziale Medien für Kinder unter 13 Jahren nicht mehr zugänglich sein dürfen.
Zudem wird ein EU-weit einheitliches Mindestalter von 15 Jahren für die Eröffnung eines eigenen Kontos für Minderjährige festgelegt. Damit soll ein schrittweiser Ansatz gewährleistet werden. Die Anbieter sollen nachweisen, dass ihre Dienste altersgerecht und sicher gestaltet sind.
Für Jugendliche unter 18 Jahren solle es kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden und nachts keine Benachrichtigungen mehr geben, schlug die Kommission vor.
Die Unternehmen sollen der Kommission und einer unabhängigen Kontrollstelle Änderungen vorlegen, mit denen sie die Regeln einhalten wollen. Reichen die Pläne nicht aus, sollen die Plattformen nach von der Leyens Worten für alle Minderjährigen gesperrt werden, bis ausreichend Änderungen vorgenommen wurden.
Einige Eckpunkte
- Überprüfung: Die Alterskontrolle ist ein Knackpunkt. Schon jetzt schreiben große Plattformen ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Sie setzen das aus Sicht der Brüsseler Internetwächter nicht ausreichend durch. Für die technische Umsetzung sollen sie eine EU-App oder andere Lösungen nutzen können. Die digitale Brieftasche EUDI-Wallet der EU-Kommission soll Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein. Darin soll es eine Möglichkeit der Altersverifikation geben.
- Brieftasche: Vorgesehen ist, dass Nutzer mit der EUDI-Wallet ein bestimmtes Mindestalter nachweisen, ohne dabei persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Kommt das Gesetz wie geplant, müssten voraussichtlich auch ältere Nutzer beliebter Online-Angebote so ihr Alter verifizieren.
- Einschätzung: Aus Sicht von Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI) ist insbesondere die geplante Altersüberprüfungspflicht rechtlich problematisch: Wenn sämtliche Menschen ihr Alter gegenüber den Angeboten nachweisen müssten, betreffe das die Informationsfreiheit und die Meinungsfreiheit in ihrem Kern. Kritisch sah er in einer Stellungnahme auch eine technische Lücke: „Wenn Eltern für ihre Kinder Accounts einrichten sollen, dann fehlt bislang vollständig eine niedrigschwellige Nachweismöglichkeit, dass man tatsächlich für eine konkrete minderjährige Person das Sorgerecht in Anspruch nehmen darf. Es reichte dann, dass irgendeine erwachsene Person behauptet, für einen Minderjährigen einen Account einrichten zu dürfen.“
- Verstöße: Die EU-Kommission soll über Verstöße innerhalb von 90 Tagen entscheiden. Für die Unternehmen kann es teuer werden – bis zu 6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes können als Strafe verhängt werden.
- Ausnahmen: Ausgenommen sein von den Regeln sollen unter anderem Bildungsangebote und von Behörden entwickelte und betriebene Dienste, die ausschließlich in deren Auftrag genutzt werden, da sie dem Vorschlag zufolge voraussichtlich keine Gefahr für Minderjährige darstellen.
- KI-Begleiter: Zu KI-Begleitern soll es besondere Vorgaben geben. Dabei geht es um KI-Chatbots, die darauf ausgelegt sind, ihren Nutzern emotionale Unterstützung zu geben. Sie müssen dem Vorschlag zufolge so gestaltet werden, dass Kinder keine emotionale Abhängigkeit entwickeln und schädliche Interaktionen verhindert werden. In der Vergangenheit waren einzelne Fälle bekannt geworden, in denen KI-Anwendungen nicht richtig auf Suizid-Gedanken von Nutzern reagiert hatten.
- Erwachsene: Auch Erwachsene betreffen die Vorschläge wegen der geforderten Alterskontrolle. Im Herbst will von der Leyen außerdem einen Gesetzesvorschlag machen, in dem es um alle Altersgruppen geht – denn nicht nur Kinder seien betroffen, wenn Algorithmen süchtig machten.
Plattformen müssen Sicherheit nachweisen
Von der Leyen erklärte, dass Kinder heute mit den fortschrittlichsten Technologien interagierten, die nicht mit Blick auf ihr Wohlbefinden entwickelt worden seien. „Mit unserem Kids-Act kehren wir die Beweislast um – nun müssen die Plattformen nachweisen, dass sie von Grund auf sicher sind.“
Man gebe den Eltern wieder die Kontrolle zurück und statte sie mit den notwendigen Mitteln aus, um ihren Kindern zu helfen, sich in einer sichereren Online-Welt zurechtzufinden.
Die EU will mit ihren Vorschlägen verhindern, dass die Plattformen Jugendliche abhängig machen. Die Technologien seien nicht darauf ausgelegt, Kinder zu schützen, sagte von der Leyen. „Das Ziel ist es, unsere Kinder online zu halten und mit ihrer Aufmerksamkeit Geld zu verdienen“, fügte sie hinzu.
Social-Media-Plattformen, aber auch Onlinespiele sollen für Jugendliche deshalb künftig anders aussehen. Süchtig machende Algorithmen sollen abgestellt werden, stattdessen sollen Jugendliche selbst entscheiden können, was ihnen angezeigt wird.
Die Profile aller Jugendlichen unter 18 Jahren sollen standardmäßig privat eingestellt sein, ohne Zugriff auf KI-Chatbots, den Standort, die Kamera oder das Mikrofon. Ab 15 Jahren können Jugendliche diese Funktionen selbstständig aktivieren.
Vier Säulen als Basis
Der „Kids Act“ basiert konkret auf vier Säulen: der Verzögerung der Nutzung sozialer Medien, „Sicherheit durch Design“, „altersgerechten Datenschutzmaßnahmen“ sowie einer „effektiven Durchsetzung“ der Maßnahmen.
Für Kinder unter 13 Jahren soll es keine Social-Media-Plattformen, aber spezielle „kinderfreundliche“ Dienste geben. Nach Vorstellung der EU-Kommission könnten Eltern beispielsweise einen Kinderbereich in ihrem eigenen Profil einrichten, wie es ihn heute schon bei manchen Streaming-Diensten gibt. Diese Dienste sollen Kinder pro Tag höchstens eine Stunde lang nutzen können.
Kinder unter 15 Jahren sollen nur mit elterlicher Kontrolle auf soziale Medien zugreifen können. Online-Dienste müssen nach dem Willen der EU-Kommission zudem Funktionen wie unendliches Scrollen und unerwünschte Kontakte von Fremden unterbinden.
Der Gesetzgebungsvorschlag wurde bereits dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um das Gesetzgebungsverfahren zu seiner Prüfung und Verabschiedung einzuleiten.
Diese Verhandlungen dauern in der Regel mehrere Monate. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will für Deutschland deshalb noch vor Jahresende eine mögliche Übergangslösung vorlegen. (dts/afp/dpa/red)
Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch die von der Regierung geplante Einkommensteuerreform auf den Weg bringen. Zum vorgesehenen Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro sagte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) am Dienstag, 1. September, am Rande des G20-Finanzministertreffens in Asheville in den USA: „Ich finde, das ist eine Summe, die sich sehen lassen kann.“ Kritik an dem Gesetzentwurf kam allerdings aus dem Wirtschaftsressort von Katherina Reiche (CDU).
Kabinett soll Reform beschließen
„Alle Kabinettsmitglieder haben zugestimmt, dass wir morgen jetzt im Kabinett diese Einkommenssteuerreform verabschieden werden“, sagte dazu Klingbeil mit Blick auf die Kabinettsitzung. Dies bestätigte auch das Wirtschaftsministerium. „Bundesministerin Reiche steht zu den im Koalitionsausschuss getroffenen Vereinbarungen“, hieß es in einer Erklärung.
„Ich habe sehr gerungen, dass wir den Schwerpunkt dann auch auf Familien setzen“, sagte Klingbeil weiter zu dem Gesetzentwurf. „Das sind für mich diejenigen, die am meisten gelitten haben in den letzten Jahren unter steigenden Preisen, und die entlastet werden müssen.“
Aus dem Finanzministerium hieß es dazu: „Mit der Reform wird die große Mehrheit der Steuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto haben.“ Für eine Familie mit zwei Kindern und mittleren Einkommen bedeute dies eine Entlastung von gut 600 Euro.
Zehn Milliarden Euro in zwei Stufen
Insgesamt hat die Reform laut Gesetzentwurf ein Entlastungsvolumen von etwa zehn Milliarden Euro. Dieses soll in zwei Stufen 2027 und 2028 erreicht werden. Zur Gegenfinanzierung soll unter anderem die Reichensteuer erhöht werden. Die Steuerausfälle für Bund, Länder und Kommunen durch die Neuregelung werden unter Berücksichtigung der Gegenfinanzierung für das Kassenjahr 2027 mit etwa 4,5 Milliarden Euro angegeben, für 2028 mit 6,0 Milliarden Euro und für das Folgejahr mit etwa 5,7 Milliarden Euro.
Grundfreibetrag, Kindergeld und weitere Entlastungen
Konkret vorgesehen ist, den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro zum Jahresbeginn 2027 auf 12.564 Euro und 2028 dann auf 12.900 Euro zu erhöhen. Die Kurve der Steuerprogression soll bis zu einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von 70.600 Euro abgeflacht werden. Davon profitieren auch Steuerpflichtige mit höheren Einkünften, prozentual am stärksten aber laut Finanzressort Bezieherinnen und Bezieher mittlerer Einkommen.
Das Kindergeld soll zudem von derzeit 259 Euro im kommenden Jahr auf 267 Euro und 2028 auf 272 Euro monatlich pro Kind steigen. Ebenfalls erhöht werden die steuerlichen Kinderfreibeträge, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten sowie der steuerfreie Anteil bei Sonn- und Feiertagszuschlägen.
Gegenfinanzierung über Reichensteuer und Abbau von Vergünstigungen
Zur Gegenfinanzierung wird neben der höheren Reichensteuer der sogenannte Handwerkerbonus von derzeit maximal 1200 Euro auf höchstens 900 Euro pro Jahr reduziert. Der Pauschalsteuersatz für Minijobs wird von zwei Prozent auf fünf Prozent angehoben.
Die Kritik des Wirtschaftsministeriums richtet sich vor allem dagegen, dass kein vollständiger Ausgleich der sogenannten kalten Progression vorgesehen ist. Dabei geht es um inflationsbedingte Steuererhöhungen aufgrund der Steuerprogression. Begründet wird dies aus dem Finanzministerium mit der Schwerpunktsetzung bei den Entlastungen zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen sowie der Familien.
„Die aktuelle Bundesregierung wäre die erste Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression gesetzlich veranlasst“, heißt es dagegen laut einem Bericht der „Rheinischen Post“ in einem Brief von Wirtschafts-Staatssekretär Thomas Steffen an Finanz-Staatssekretär Rolf Bösinger. Das Ergebnis sei „eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung“, kritisierte Steffen darin demnach weiter.
Er forderte zudem laut dem Bericht in dem Brief den Steuertarif entsprechend anzupassen und drang zudem auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen. In der Erklärung des Wirtschaftsministeriums vom Dienstagnachmittag hieß es zu dem Disput, das Ressort habe die Kabinettsbefassung „zum Anlass genommen, seine grundsätzliche wirtschaftspolitische Haltung zur Steuerpolitik mit Blick auf die kommenden Jahre darzulegen“.
Klingbeil warnt vor „Opposition in der Regierung“
Klingbeil reagierte auf den Brief scharf. „Eine Opposition in der Regierung wird am Ende allen schaden“, sagte er in Asheville. „Und das sollten sich alle nochmal ins Stammbuch schreiben“, fügte er offensichtlich mit Blick auf Reiche hinzu.
„Ich bin fest davon überzeugt, dass in Zeiten, wo die Rechtsextremen sich aufgemacht haben, dieses Land zu übernehmen, das ein ganz wichtiger Punkt ist, dass wir in der Regierung zusammenarbeiten, dass wir Entscheidungen gemeinsam treffen, dass wir Entscheidungen auch gemeinsam dann durchtragen“, hob der Finanzminister und SPD-Chef weiter hervor.
Klingbeil erinnerte zudem daran, dass er auch Vorschläge gemacht habe „über die Erhöhung der Erbschaftsteuer oder auch über die Erhöhung des Spitzensteuersatzes ein großes Volumen zu erreichen und eine deutliche Entlastung“. Dafür sei er auch weiterhin offen. “
Aber ich habe an vielen Stellen eben erlebt, dass in den Verhandlungen Verhandlungspartner gesagt haben, das machen wir nicht mit“, verwies er auf den Widerstand der CDU/CSU gegen Mehrbelastungen für Menschen mit hohen Einkommen.
Linke nennt Reform eine „Placebo-Reform“
Kritik an Klingbeils Steuerplänen übte auch die Linkspartei. „Die Einkommensteuerreform, die der große Wurf für kleine und mittlere Einkommen werden sollte, ist eine Placebo-Reform“, erklärte deren steuerpolitische Sprecherin Doris Achelwilm.
Die vorgesehene Entlastungswirkung halte „nicht einmal mit der Preisentwicklung Schritt“. Achelwilm pochte für eine größere Entlastung ebenfalls auf eine höhere Belastung von Spitzeneinkommen sowie eine gerechtere Besteuerung von Kapitalerträgen. (afp/red)
Im Jahr 2025 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 21,5 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mitteilte, stiegen die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 6,1 Prozent.
Der Großteil der Ausgaben für Sozialhilfeleistungen ging mit 54,9 Prozent wie in den Vorjahren auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück: Auf diese Leistungen, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, entfielen im Jahr 2025 nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 11,8 Milliarden Euro.
Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zwar um 2,9 Prozent, ihr Anteil an den Gesamtausgaben der Sozialhilfe ging jedoch im dritten Jahr in Folge zurück (2022: 59,0 Prozent).
Niedriger fiel der Anstieg gegenüber dem Vorjahr zuletzt im Jahr 2016 aus (+2,5 Prozent gegenüber 2015).
Keine Erhöhung der Regelsätze in 2026
Zum 1. Januar 2025 blieben die Regelsätze der Sozialhilfe für den monatlichen Lebensunterhalt erstmals seit Inkrafttreten des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes zum 1. Januar 2011 unverändert. In den Vorjahren 2023 und 2024 hatte es im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe jeweils starke Erhöhungen der Regelsätze gegeben. Entsprechend stiegen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in diesen beiden Jahren stark an.
Hilfe zur Pflege stieg um 13,3 Prozent
Die Nettoausgaben für Hilfe zur Pflege stiegen um 13,3 Prozent auf 6 Milliarden Euro. Damit stieg der Anteil der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege an den Gesamtausgaben der Sozialhilfe im dritten Jahr in Folge an und beträgt im Jahr 2025 somit 27,8 Prozent. Im Jahr 2022 hatte der Anteil noch 23,6 Prozent betragen.
4,4 Prozent Anstieg bei Hilfen zum Lebensunterhalt
Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden 1,7 Milliarden Euro ausgegeben, das waren 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anteil an den Gesamtausgaben der Sozialhilfe ging auch bei der Hilfe zum Lebensunterhalt zum dritten Mal in Folge zurück, auf 8,0 Prozent im Jahr 2025 (2022: 8,5 Prozent). In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen 2 Milliarden Euro und damit 6,7 Prozent mehr als im Jahr 2024, so die Statistiker. (dts/red)
Familienzuschläge für Beamte, Richter und Soldaten kosten den Staat erhebliche Summen. Das berichtet die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf eine Antwort des Bundesinnenministeriums.
Der Bund gab 2025 rund 825,6 Millionen Euro für Familienzuschläge für seine Bundesbeamten, Bundesrichter und Soldaten aus, wie eine Sprecherin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mitteilte.
Hinzu kämen noch Erhöhungsbeiträge für die unteren Besoldungsgruppen in Höhe von 0,177 Millionen Euro im Monat.
Im gesamten öffentlichen Dienst in Bund, Ländern und Kommunen summierten sich die Familienzuschläge im Jahr 2025 auf rund 5,116 Milliarden Euro, wie der im Juli veröffentlichte Bericht des Bundessozialministeriums zum Sozialbudget 2025 zeigt.
Die Tendenz war in den vergangenen Jahren steigend: 2010 lagen die Ausgaben noch bei 3,266 Milliarden Euro.
Familienzuschläge manchmal höher als das Grundgehalt
Familienzuschläge erhalten Beamte, wenn sie heiraten oder Kinder bekommen. Sie können wenige Hundert bis mehrere Tausend Euro pro Monat zusätzlich zum Grundgehalt betragen.
Der Staat reagiert damit auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das in mehreren Urteilen festgestellt hat, dass das Alimentationsprinzip den Dienstherrn verpflichte, „Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren“.
„Wir haben inzwischen Situationen, in denen die Familienzuschläge höher ausfallen als die Grundbesoldung“, sagte die Ökonomin Gisela Färber vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung der „Welt am Sonntag“.
Für dieselbe Tätigkeit könne ein Beamter mit vier Kindern mehr als doppelt so hohe Bezüge erhalten wie ein Kollege ohne Kinder.
Das verstoße gegen das Leistungsprinzip. Es sei auch nicht vermittelbar, dass ein Staatssekretär mehrere Tausend Euro Familienzuschläge im Monat erhalten könne.
Grundsätzlicher Kurswechsel gefordert
Kritik äußerte auch der DBB. „Die Besoldung muss laut Grundgesetz immer amtsangemessen ausgestaltet sein und dabei dem Leistungsprinzip genügen“, sagte Heini Schmitt, stellvertretender Bundesvorsitzender des Beamtenbundes.
Nachdem das Verfassungsgericht in den vergangenen Jahren festgestellt hatte, dass die Besoldung zu niedrig und deswegen verfassungswidrig sei, hätten die Gesetzgeber aber nicht die notwendigen Anpassungen der Grundgehälter vorgenommen, sondern aus Einspargründen eine massive Überbetonung von temporären kindbezogenen Besoldungselementen vorgenommen.
Die zentrale Bedeutung des Grundgehalts, das ausschließlich an Amt und Leistung orientiert sei, werde damit entwertet.
Die Unionsfraktion im Bundestag forderte mit Blick auf die hohen Kosten einen grundsätzlichen Kurswechsel. „Zu Recht ist der Beamtenstatus im Grundgesetz verankert und verdient besonderen Schutz“, sagte der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU).
Er dürfe aber kein Personalgewinnungsinstrument sein. Beamte müssten zukünftig strikt auf hoheitliche Aufgaben beschränkt sein, das heißt unter anderem in der Justiz, bei Polizei oder in der Steuerverwaltung. Mit der anstehenden Pensionswelle gebe es eine Chance, bei Neueinstellungen darauf zu achten. (dts/red)
Nach jahrelanger Vorbereitung tritt am Samstag der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder der ersten Grundschulklasse in Kraft. Das Bundesfamilienministerium wies aus diesem Anlass am Donnerstag, den 30. Juli, darauf hin, dass der Anspruch in den Folgejahren schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet werden soll.
Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier. Gewerkschaften äußerten aber Zweifel, ob die Schulen darauf ausreichend vorbereitet sind.
Ministerin Prien spricht von „Meilenstein“
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hingegen sprach von einem „Meilenstein“. Die Ganztagsbetreuung sei „ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen“, erklärte sie.
Stufenweise Einführung seit 2021
Das Ganztagsförderungsgesetz wurde bereits im Jahr 2021 verabschiedet. Der Rechtsanspruch wird verzögert und stufenweise eingeführt, weil an vielen Schulen zunächst Kapazitäten für die Betreuung geschaffen werden mussten.
Jetzt schon sind nach Angaben des Familienministeriums 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen.
Jetzt schon sind nach Angaben des Familienministeriums 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen.
Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter würden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liege damit bei 57 Prozent.
Gewerkschaften kritisieren fehlende Plätze und Qualität
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach wie vor viele Betreuungsplätze fehlten. „Um allein den aktuellen Bedarf decken zu können, werden zum Start im August noch rund 166.000 zusätzliche Plätze benötigt“, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
„Laut nationalem Bildungsbericht können nur sieben Prozent der Kommunen den Rechtsanspruch bereits vollständig erfüllen.“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs, wies aber auf fehlende einheitliche Qualitätsstandards hin.
„Ein Rechtsanspruch allein ist noch kein Qualitätsversprechen“, erklärte Doreen Siebernik, stellvertretende Vorsitzende der GEW. „Kinder dürfen im Ganztag nicht lediglich untergebracht und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden.“
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi warf den Bundesländern eine unzureichende Vorbereitung vor. „Leider haben sich die Bundesländer viel zu spät darum gekümmert, in den Kommunen die Voraussetzungen für eine qualitativ gute Umsetzung zu schaffen“, erklärte Verdi-Vizechefin Christine Behle. So fehlten an vielen Orten immer noch geeignete Räumlichkeiten, qualifiziertes Personal und eine verlässliche Finanzierung.
Bund stellt Milliarden bereit
Ministerin Prien hob hingegen die finanzielle Unterstützung durch den Bund hervor. Der Rechtsanspruch sei „eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes“, erklärte die CDU-Politikerin.
Die Bundesregierung stellt nach Angaben von Priens Ministerium bis 2029 insgesamt Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert würden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen.
Darüber hinaus beteilige sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Der Bundesanteil steige ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. (afp/red)
In Kürze:
- Die Großstadt Bordeaux ist von heftigen Waldbränden bedroht.
- Die Einsatzkräfte haben laut dem Innenminister mehrere Brände in ganz Frankreich nicht unter Kontrolle.
- Evakuierte in einer Notunterkunft berichten von ihren persönlichen Erlebnissen.
Die beispiellosen Brände in Frankreich und Spanien haben bis zum Wochenende mehr als 300.000 Menschen zur Flucht gezwungen. Zahlreiche Familien kommen in Notaufnahmezentren unter.
Familien in der Notunterkunft
Zwischen Feldbetten, Kartons mit Lebensmitteln und persönlichen Gegenständen richten sich die Evakuierten in einer Notunterkunft in Bordeaux im Südwesten Frankreichs ein. Viele kommen mitten in der Nacht an. Sie schlafen auf Luftmatratzen oder Isomatten. Manche bleiben wach.
Vor dem Gebäude spielen Kinder mit einem Ball oder Badminton. Sie versuchen, sich die Zeit zu vertreiben. Die Familien kommen aus dem Arcachon-Becken oder aus Gemeinden in der Nähe von Bordeaux.
Unter den Betroffenen ist auch der 38-jährige Olivier Stewart. Er verließ die westlich von Bordeaux gelegene Gemeinde Mérignac zusammen mit seiner Familie nach einem Alarm. „Vor allem die Kinder sind gestresst. Sie glauben, das Feuer würde das Haus niederbrennen, aber uns geht es gut“, erklärte er.

Ein Beamter des französischen republikanischen Sicherheitskorps (CRS – Compagnies Républicaines de Sécurité) spricht am 25. Juli 2026 in Saint-Médard-en-Jalles am Stadtrand von Bordeaux mit einem Anwohner, nachdem die Anwohner eine Evakuierungsanordnung erhalten hatten.
Foto: Romain Perrocheau / AFP via Getty Images
Hilfsmaßnahmen für Betroffene
Eine Ärztin, Marie Decroix, geht von Familie zu Familie. Sie macht sich Notizen. „Ich erfasse die Bedürfnisse, vor allem die der Kinder, und weise auf die Anzeichen von Dehydrierung hin“, schilderte sie.
Die Einsatzkräfte richten eine Hilfsstation ein. Sie organisieren ein System, um Medikamente aus der Apotheke zu holen. Busse bringen ältere Menschen zu einem eigens dafür vorgesehenen Ort.
Laut dem Bürgermeister von Bordeaux, Thomas Cazenave, finden zwischen 5.000 und 6.000 Menschen in den Hallen Zuflucht. Er betonte, man könne die Zahl der Unterbringungsplätze heute problemlos von 5.000 auf 10.000 erhöhen und so eine deutlich größere Zahl Betroffener versorgen, falls die Evakuierung auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden müsste.
„Wie ein Vulkan kurz vor dem Ausbruch“
Die Menschen erhalten von den Einsatzkräften auf Wunsch Atemschutzmasken. Zwar liegt noch immer Rauch in der Luft, doch die Belastung ist geringer als am Vortag.
Der 70-jährige Frédéric Tavitian berichtete am Samstag von seiner Anreise. „Wir sind gestern (Freitag) gegen 19 Uhr angekommen. Wir haben etwa vier Stunden gebraucht, um hierherzukommen, weil es Staus gab.“ Er beschrieb die Evakuierung: „Um 15 Uhr wurde uns gesagt: ‚Ihr müsst evakuieren.‘ Wir haben Rauchwolken gesehen, wie bei einem Vulkan, der kurz vor dem Ausbruch stand. Und dann sind wir losgefahren.“
Die Situation sei „wirklich hart“, erzählte er. „So ist es eben. Man muss damit klarkommen“. Er sei müde, weil er wegen des „ständigen Lärms“ nicht schlafen konnte.
In der Halle frühstücken einige. Andere stehen Schlange, um einen Kaffee zu bekommen.
Hilfsbereitschaft in der Not
Die 75-jährige Nuala Kelly aus Irland schilderte ebenfalls ihre Erfahrungen. Sie sagte: „Noch nie in meinem Leben habe ich so etwas erlebt. Dabei bin ich schon um die ganze Welt gereist und habe alle möglichen Situationen erlebt.“ Sie fügte hinzu: „Alle sind sehr nett, wir müssen dankbar sein.“
Mehrere Einwohner von Bordeaux haben ihre Hilfe angeboten. Darunter meldete sich auch der 55-jährige David Duval freiwillig. „Ich habe ein freies Zimmer, ich kann eine Familie bei mir unterbringen“, teilte er mit. „Es geht mir richtig ans Herz, wenn ich all diese Menschen in Not sehe. Man muss darüber nachdenken, was jeder Einzelne tun kann.“
Brände breiten sich „unkontrolliert“ weiter aus
Derweil breitete sich das Feuer in Südwestfrankreich nahe Bordeaux laut Innenminister Laurent Nuñez „unkontrolliert“ weiter aus. Am Sonntag rückten die Flammen bis auf 15 Kilometer an die Grenzen des Großraums der Stadt heran. Das Feuer sei in der Nacht wieder „äußerst intensiv und unberechenbar“ geworden, so der Innenminister.
Bürgermeister Thomas Cazenave schloss am Sonntag eine Evakuierung der Großstadt vorerst aus. Er fügte hinzu: „Wir sind sehr wachsam. Wir sind auf alles vorbereitet“. Die Behörden forderten zuvor 8.000 am Stadtrand lebende Menschen dazu auf, sich in Sicherheit zu bringen.
Nach Angaben der Behörden wurden seit Mittwoch in der Gironde, dem Verwaltungsbezirk rund um Bordeaux, rund 220.000 Menschen in Sicherheit gebracht. Der größte Waldbrand der Region hat inzwischen rund 42.000 Hektar Wald und Buschland zerstört.
Damit zählen die Brände in der Gegend zu den größten in Frankreich seit dem Zweiten Weltkrieg. 1949 hatte ein Großbrand im Gebiet der Gascogne etwa 50.000 Hektar zerstört.
Frankreichs Regierung entsandte am Wochenende weitere 500 Soldaten für die Löscharbeiten. Auch zahlreiche Flugzeuge und Hubschrauber waren im Einsatz, darunter ein Militärflugzeug vom Typ A400M.
Auch Brände in Spanien
Heftige Waldbrände wüten ebenso im Nachbarland Spanien. Dort gab das Innenministerium neue Evakuierungsaufrufe für die Provinz Toledo südwestlich der Hauptstadt Madrid heraus. „Die Lage ist komplex“, sagte der spanische Innenminister Fernando Grande-Marlaska vor Journalisten. „Heute sind wir etwas pessimistischer als gestern“, fügte er hinzu. Die Wetterbedingungen hätten „überhaupt nicht geholfen“.
Zwei von drei Bränden westlich von Madrid waren nach Behördenangaben zuvor zu einem Großfeuer verschmolzen, das sich mit einem weiteren Waldbrand in der benachbarten Region Kastilien und León verbinden könnte. Der größte Brand in Spanien in der Provinz Guadalajara nordöstlich von Madrid loderte am Samstag weiter. Dort vernichteten die Flammen bislang etwa 32.000 Hektar Land.
Feuergefahr auch in Italien
Die Feuerwehr in Italien kämpft ebenfalls gegen zahlreiche Brände. Allerdings haben die Feuer längst nicht das Ausmaß wie in Frankreich und Spanien. Betroffen sind insbesondere Regionen auf dem Festland im Süden sowie Italiens größte Inseln Sizilien und Sardinien. Auf Sardinien musste in der Umgebung der Inselhauptstadt Cagliari ein Altersheim evakuiert werden. Auf Sizilien bereitet Probleme, dass die Feuer durch den Wüstenwind Scirocco angefacht werden, der über das Mittelmeer aus Afrika kommt.
(Mit Material der französischen Epoch Times und Nachrichtenagenturen)
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat Details zu der von der Koalition geplanten Frühstartrente vorgelegt. Den entsprechenden Gesetzentwurf gab das Bundesfinanzministerium heute in die sogenannte Ressortabstimmung, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Dem Entwurf zufolge sollen Eltern die staatliche Förderung von zehn Euro im Monat künftig mit bis zu 6.840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln aufstocken können.
Zudem sieht der Entwurf für Kinder, deren Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für sie eröffnen, ein staatliches Sondervermögen vor, in dem das Geld bis zur Volljährigkeit angelegt wird. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres soll das angesparte Vermögen in das geplante Altersvorsorgedepot übergehen.
Startkapital für die private Vorsorge
Klingbeil (SPD) sagte, man wolle, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen könnten. Eltern wolle man dabei unterstützen, schon für ihre Kinder vorzusorgen. Heute hänge das viel zu oft davon ab, ob die Eltern hohe Einkommen oder Vermögen hätten.
Diese Ungleichheit setze sich dann oft bis ins Alter fort. Das wolle man ändern. Mit der Frühstartrente gebe man jungen Menschen schon früh ein Startkapital für die private Vorsorge mit. Das sei ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge, aber auch für mehr Chancengleichheit.
Mit der Frühstartrente will die schwarz-rote Koalition Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein.
Eltern können den Betrag durch freiwillige Einzahlungen ergänzen. Entsprechende Eckpunkte für die Frühstartrente hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt nun erstmals die konkrete Ausgestaltung des Modells.
Für Kinder ab Jahrgang 2020
Demnach beginnt die Frühstartrente mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt dann der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Um die staatliche Einzahlung zu erhalten, müssen die Kinder einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen.
Das Depot können Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Das Finanzministerium schreibt dafür laut Entwurf eine Effektivkostendeckel von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird.
Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Die Frühstartrente werde dann vierteljährlich jeweils rückwirkend für die vorangegangenen Monate an den Anbieter ausgezahlt.
Neues Sondervermögen des Bundes als Pool
Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.
Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.
Die Bundesregierung rechnet zum Start der Frühstartrente im Jahr 2027 mit Ausgaben in Höhe von 198 Millionen Euro.
Der Betrag wachse durch das Hinzukommen neuer förderberechtigter Geburtsjahrgänge auf 411 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030 an, heißt es in dem Entwurf. Das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstartrente soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. (dts/red)
Die Menschen in Deutschland sind bei der Frage nach dem Verbot von Leihmutterschaften gespalten. Das geht aus einer Insa-Befragung mit 1.004 Teilnehmern hervor, die vom 17. bis 20. Juli 2026 im Auftrag der „Bild“ durchgeführt wurde.
Demnach halten 41 Prozent es für (eher) falsch, dass Leihmutterschaften in Deutschland verboten sind. 39 Prozent finden das Verbot (eher) richtig. 20 Prozent machten keine Angabe oder wussten keine Antwort.
Unter den Anhängern der Union finden 47 Prozent das Verbot (eher) richtig. Bei den SPD-Wählern vertreten 48 Prozent diese Auffassung. Dagegen halten 42 Prozent der AfD-Wähler, 47 Prozent der Wähler der Linkspartei sowie 49 Prozent der FDP-Wähler das Verbot jeweils für (eher) falsch.
Bei den Grünen-Wählern zeigte sich ein ausgeglichenes Bild: Jeweils 43 Prozent hielten das Verbot für (eher) richtig beziehungsweise (eher) falsch. Auch unter den BSW-Wählern ergab sich kein klares Meinungsbild. Dort fanden 32 Prozent das Verbot (eher) falsch und 30 Prozent (eher) richtig. (dts/red)
Die Menschen in Deutschland sind bei der Frage nach dem Verbot von Leihmutterschaften gespalten. Das geht aus einer Insa-Befragung mit 1.004 Teilnehmern hervor, die vom 17. bis 20. Juli 2026 im Auftrag der „Bild“ durchgeführt wurde.
Demnach halten 41 Prozent es für (eher) falsch, dass Leihmutterschaften in Deutschland verboten sind. 39 Prozent finden das Verbot (eher) richtig. 20 Prozent machten keine Angabe oder wussten keine Antwort.
Unter den Anhängern der Union finden 47 Prozent das Verbot (eher) richtig. Bei den SPD-Wählern vertreten 48 Prozent diese Auffassung. Dagegen halten 42 Prozent der AfD-Wähler, 47 Prozent der Wähler der Linkspartei sowie 49 Prozent der FDP-Wähler das Verbot jeweils für (eher) falsch.
Bei den Grünen-Wählern zeigte sich ein ausgeglichenes Bild: Jeweils 43 Prozent hielten das Verbot für (eher) richtig beziehungsweise (eher) falsch. Auch unter den BSW-Wählern ergab sich kein klares Meinungsbild. Dort fanden 32 Prozent das Verbot (eher) falsch und 30 Prozent (eher) richtig. (dts/red)
Die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende sorgen für heftige Kritik. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warf Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Familienministerin Karin Prien (CDU) vor, die Lebensrealität vieler Alleinerziehender nicht zu verstehen.
Viele Betroffene arbeiteten bereits und seien trotzdem auf den staatlichen Vorschuss angewiesen, sagte Schwesig dem „Spiegel“.
Staatliche Hilfe soll kürzer gezahlt werden
Familienministerin Prien plant, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag eines Kindes zu zahlen. Bisher kann die Unterstützung bis zur Volljährigkeit gewährt werden. Hintergrund sind Sparvorgaben für den Bundeshaushalt.
Der Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt, nicht bekannt ist oder verstorben ist. Der Staat übernimmt zunächst die Zahlungen und versucht anschließend, das Geld zurückzufordern.
Kritik an Merz‘ Aussagen
Für zusätzlichen Unmut sorgten Aussagen von Merz und Prien, wonach Eltern mit älteren Kindern stärker arbeiten könnten als Eltern kleiner Kinder. Der Kanzler äußerte sich dazu bei seiner Sommerpressekonferenz.
Schwesig widersprach: Auch 16- und 17-Jährige verursachten Kosten und benötigten Unterstützung. Sie betonte außerdem, dass bei den Koalitionsverhandlungen mit Prien keine Kürzungen angekündigt worden seien. Stattdessen seien Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss geplant gewesen.
Verbände warnen vor Belastungen
Auch die Linke im Bundestag kritisierte die Aussagen des Kanzlers. Mareike Hermeier warf Merz vor, die Situation Alleinerziehender nicht zu kennen. Viele alleinerziehende Mütter arbeiteten bereits in Vollzeit.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter bezeichnete die geplanten Einschnitte als „Schlag ins Gesicht“ für Betroffene. Auch der Paritätische Gesamtverband warnte vor zusätzlichen Belastungen. Geschäftsführerin Katja Kipping betonte, viele Alleinerziehende arbeiteten, trügen gleichzeitig die gesamte Verantwortung für die Kinder und seien häufig zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen.
Statt Kürzungen forderte Kipping, stärker gegen Eltern vorzugehen, die ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen. (afp/red)
In Kürze:
- Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zu erhöhen und zugleich die Bezugsdauer an eine stärkere Beteiligung beider Eltern zu knüpfen.
- Modellrechnungen zeigen: Für Paare mit großen Einkommensunterschieden könnten die neuen Regeln Verluste von mehreren Tausend Euro bedeuten.
- Besonders problematisch ist die mögliche Lücke zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.
Vor dem Hintergrund der Vorgabe des Finanzministeriums, 500 Millionen Euro einzusparen, plant Karin Prien (CDU) Veränderungen beim Elterngeld.
„Ich könnte mir schon vorstellen, dass man einerseits verkürzt, aber andererseits die Lohnersatzrate und eben Lohnersatzrate und Mindest- und Höchstbetrag anhebt“, sagte die Bundesfamilienministerin im „Berlin Playbook“-Podcast von „POLITICO“.
Derzeit können Eltern gemeinsam bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate übernimmt. Die Leistung beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich.
Nach Priens Plänen sollen künftig beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen müssen, damit Paare den vollen Elterngeld-Zeitraum ausschöpfen können. Die Familienministerin begründet diese Überlegung mit dem Ziel, die Kinderbetreuung partnerschaftlicher zwischen den Eltern aufzuteilen. Der Höchstbetrag könnte dann von 1.800 auf 1.900 Euro steigen, der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro.
Gegenüber „POLITICO“ betonte Prien allerdings Anfang Juni, dass es sich um Überlegungen handele, die sich derzeit innerhalb der schwarz-roten Koalition in Abstimmung befänden.
Eine Anpassung des Elterngelds erscheint auf den ersten Blick überfällig. Seit seiner Einführung 2007 ist es trotz steigender Preise nie angehoben worden. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind die im Raum stehenden Summen „kaum mehr als ein Trostpflaster“.
Seit seiner Einführung habe das Elterngeld bis heute rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt, so das Wirtschaftsinstitut. Um diesen Verlust vollständig auszugleichen, müsste der Höchstbetrag inzwischen 2.591 Euro betragen, der Mindestbetrag 432 Euro. Die geplante Anhebung gleicht mithin nur einen kleinen Teil der Entwertung aus.
Für viele Familien dürfte jedoch eine andere Änderung finanziell schwerer wiegen. Nach den Plänen des Familienministeriums soll die volle Bezugsdauer von zwölf Monaten künftig voraussetzen, dass beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate beruflich aussetzen. Bezieht nur ein Elternteil Elterngeld, könnte der Anspruch schon nach neun Monaten enden.
Damit droht eine Lücke. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beginnt weiterhin erst mit dem ersten Geburtstag des Kindes. Zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Beginn dieses Anspruchs könnten drei Monate liegen, in denen ein Elternteil nicht ohne Weiteres in den Beruf zurückkehren kann, zugleich aber kein Elterngeld mehr erhält.
Wenn drei Monate 4.500 Euro kosten
Was auf den ersten Blick wie ein überschaubarer Zeitraum klingt, kann sich für eine Familie schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Das zeigt eine vereinfachte Modellrechnung. Angenommen, eine Mutter erhält bislang den Höchstbetrag von 1.800 Euro und bezieht diesen zwölf Monate lang. Insgesamt fließen damit 21.600 Euro Elterngeld.
Nach der geplanten Reform steigt der Höchstbetrag zwar auf 1.900 Euro. Bezieht jedoch weiterhin nur die Mutter die Leistung und endet der Anspruch deshalb nach neun Monaten, erhält die Familie insgesamt 17.100 Euro. Unter dem Strich fehlen 4.500 Euro.
Die monatliche Erhöhung um 100 Euro kann die kürzere Bezugsdauer also nicht annähernd ausgleichen. Über neun Monate bringt sie der Familie 900 Euro zusätzlich. Dem stehen drei wegfallende Monate gegenüber. Auch bei niedrigeren Beträgen fällt die Rechnung ähnlich aus. Erhält ein Elternteil beispielsweise 1.200 Euro im Monat, fehlen der Familie bei einer Verkürzung um drei Monate 3.600 Euro.
Hinter der geplanten Änderung steht neben den Einsparungen ein Ziel: Mütter und Väter sollen sich die Betreuung ihres Kindes stärker teilen. Ministerin Prien hatte sich Ende Mai anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2026 „Chancengerechte Bildung“ des Deutschen Kinderhilfswerks zu diesem Thema geäußert.
Viele Frauen blieben nach der Geburt eines Kindes dauerhaft in Teilzeit, „mit erheblichen Folgen für unser Sozialversicherungssystem“, sagte Prien damals. „Mir wäre auch sehr daran gelegen, die Partnerschaftlichkeit hier auszubauen“, erklärte die Ministerin mit Blick auf das Elterngeld.

Laut dem IW hat das Elterngeld seit seiner Einführung rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt.
Foto: Halfpoint/iStock
Am Ende entscheidet der Taschenrechner
Was gesellschaftspolitisch sinnvoll klingt, kann für einzelne Familien allerdings wirtschaftlich schwierig sein. Besonders deutlich wird das bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen. Angenommen, der Vater verdient 4.500 Euro netto im Monat, die Mutter 2.000 Euro. Nach der Geburt bleibt die Mutter zunächst zu Hause. Für die Familie ist das wirtschaftlich nachvollziehbar: Das höhere Einkommen des Vaters bleibt erhalten, während ein Teil des wegfallenden Einkommens der Mutter durch das Elterngeld ersetzt wird.
Nach den neuen Regeln müsste nun auch der Vater mindestens drei Monate beruflich aussetzen, damit die Familie die volle Bezugsdauer erhält. Das kann teuer werden. Denn das Elterngeld ersetzt nur einen Teil des bisherigen Einkommens und ist nach oben gedeckelt.
Auch nach der geplanten Reform soll bei 1.900 Euro Schluss sein. Während der Elternzeit fehlen dem Haushalt in diesem Beispiel somit monatlich 2.600 Euro. Nach drei Monaten summiert sich der Einkommensunterschied auf 7.800 Euro.
Dem steht die Frage gegenüber, was passiert, wenn der Vater keine Elternzeit nimmt und die Mutter deshalb drei Monate weniger Elterngeld erhält. Bekommt sie beispielsweise 1.300 Euro im Monat, fehlen der Familie 3.900 Euro. Damit wäre es für den Haushalt rein rechnerisch günstiger, auf die zusätzlichen Bezugsmonate zu verzichten, als den besser verdienenden Vater für drei Monate aus dem Beruf zu nehmen.
Solche Rechnungen sind vereinfacht. Steuern, Teilzeitarbeit, Elterngeld Plus und die individuelle Einkommenssituation können das Ergebnis verändern. Sie verdeutlichen jedoch den Zielkonflikt der Reform: Familien entscheiden nicht allein nach Vorstellungen der Politik, wer nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleibt.
Häufig entscheidet der Taschenrechner. Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, ist es für den Haushalt meist günstiger, wenn der geringer verdienende Partner länger aus dem Beruf aussteigt. In Deutschland ist das noch immer häufig die Frau.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie ungleich die Erwerbsarbeit noch immer verteilt ist. 2025 waren 39,7 Prozent der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig. Bei den Vätern lag der Anteil mit 88,7 Prozent mehr als doppelt so hoch. Zwar ist die Erwerbstätigenquote der Mütter seit 2015 leicht gestiegen, als sie noch bei 36 Prozent lag. Bei den Vätern hat sich dagegen kaum etwas verändert.
Beim zweiten Kind wird es schwieriger
Die Unterschiede können sich mit der Zeit noch vergrößern. Das zeigt ein weiteres Beispiel. Vor der Geburt des ersten Kindes verdienen beide Partner jeweils 3.000 Euro netto. Eine Aufteilung der Elternzeit lässt sich finanziell vergleichsweise einfach organisieren, weil unabhängig davon, wer zu Hause bleibt, ein ähnlich hohes Erwerbseinkommen wegfällt.
Vier Jahre später arbeitet die Mutter wegen der Kinderbetreuung in Teilzeit und verdient 1.800 Euro netto. Der Vater hat seine Arbeitszeit nicht reduziert und kommt nach mehreren Gehaltserhöhungen inzwischen auf 4.000 Euro.
Die wirtschaftliche Ausgangslage hat sich damit grundlegend verändert. Nimmt die Mutter erneut den größeren Teil der Elternzeit, bleibt das höhere Einkommen des Vaters erhalten. Muss auch er drei Monate aussetzen und erhält den Höchstbetrag von 1.900 Euro, fehlen dem Haushalt gegenüber seinem regulären Einkommen insgesamt 6.300 Euro.
Die Reform setzt damit bei Familien einen finanziellen Anreiz, deren Einkommensverhältnisse sich nach der Geburt des ersten Kindes bereits auseinanderentwickelt haben. Der Staat versucht, mit dem Elterngeld ein Problem zu korrigieren, das Jahre zuvor entstanden ist.

Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen.
Foto: Lordn/iStock
Kein Geld, aber auch kein Kitaplatz
Für Familien, die nach neun Monaten kein Elterngeld mehr erhalten, stellt sich allerdings ein weiteres Problem: die Kinderbetreuung. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt es erst ab dem ersten Geburtstag. Zwar nehmen manche Einrichtungen auch jüngere Kinder auf. Darauf verlassen können sich Eltern jedoch nicht.
Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen. Selbst der Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag bedeutet nicht automatisch, dass eine Familie einen Platz mit den benötigten Betreuungszeiten erhält.
Die betroffenen Familien haben mehrere Möglichkeiten: Sie greifen auf Ersparnisse zurück, organisieren eine private Betreuung oder der andere Elternteil übernimmt einen Teil der Elternzeit. Keine dieser Lösungen ist kostenlos.
Die Mittelschicht muss rechnen
Besonders schwierig könnte die Situation für Teile der Mittelschicht werden. Diese Familien verdienen häufig zu viel für zusätzliche Unterstützung, verfügen aber nicht unbedingt über ausreichend hohe Rücklagen, um den Ausfall mehrerer Tausend Euro ohne Weiteres zu verkraften. Ein Paar mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 5.000 Euro erscheint zunächst gut abgesichert.
Fällt nach der Geburt jedoch ein Erwerbseinkommen weg und wird nur teilweise durch Elterngeld ersetzt, verändert sich die Rechnung schnell. Miete oder Immobilienkredit laufen weiter. Versicherungen, Energie und Lebensmittel müssen bezahlt werden. Möglicherweise gibt es bereits ein älteres Kind.
Die Debatte über die Reform zeigt damit ein grundsätzliches Problem der deutschen Familienpolitik. Das Elterngeld soll inzwischen mehrere Aufgaben zugleich erfüllen. Es soll den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes abfedern, Väter dazu bewegen, länger zu Hause zu bleiben, Müttern einen früheren Wiedereinstieg ermöglichen und eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit fördern.
Diese Ziele können allerdings miteinander in Konflikt geraten. Große Einkommensunterschiede zwischen den Partnern erschweren eine gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit, fehlende Betreuungsplätze den frühen Wiedereinstieg in den Beruf. Eine Änderung der Bezugsdauer dürfte diese Zielkonflikte kaum auflösen.
Das Ressort von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) muss wie alle Ministerien Einsparungen erzielen – und tut das nun unter anderem mit einer Reform des Elterngelds. Die Familienleistung ist der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums. Nun sollen den Plänen zufolge die maximale Bezugsdauer gekürzt und die sogenannten Vätermonate erhöht werden. Zugleich sollen aber die Beträge leicht steigen.
Was soll sich bei der Dauer ändern?
Prien möchte die maximale Bezugsdauer des Elterngelds von derzeit 14 auf zwölf Monate senken. Dass es mindestens ein Jahr ist, war ihr deshalb wichtig, weil dann erst der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz greift.
Derzeit kann die volle Dauer des Elterngelds nur dann ausgeschöpft werden, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate nimmt. Da das meist die Väter sind, wird umgangssprachlich von Vätermonaten gesprochen. Diese Mindestzeit soll nun auf drei Monate angehoben werden.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden.“ Alleinerziehende sind von dieser Regel aber ausgenommen. Auch das ElterngeldPlus soll weiterhin möglich sein; damit können Eltern die Dauer der Zahlungen verlängern, bekommen monatlich dann aber weniger Geld.
Wie verändern sich die Beträge?
Seit der Einführung des Elterngelds 2007 sind die monatlich gezahlten Beträge nicht erhöht worden. Sie sollen nun leicht steigen – der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Die grundsätzliche Regelung, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens gedeckelt wird, soll bestehen bleiben. Schon bekannt ist, dass der Antrag auf Elterngeld einfacher und digitaler werden soll.
Welche Einsparungen bringt das?
Priens Ministerium soll allein beim Elterngeld einen jährlichen Betrag von 500 Millionen Euro einsparen. Das dürfte auf Anhieb bei weitem nicht gelingen: Im ersten Jahr, voraussichtlich 2027, ergeben sich Einsparungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro, die volle Wirkung soll das Gesetz erst 2030 entfalten – dann aber mit einem Betrag von 1,6 Milliarden Euro.
Wie ist der zeitliche Rahmen?
Geplant ist, dass das Gesetz ab November kommenden Jahres gilt – daher auch die geringe Einsparwirkung im ersten Jahr. Das würde also bedeuten, dass alle Schwangeren sowie alle, die ihre Kinder bis Ende Oktober kommenden Jahres auf die Welt bringen, noch von der alten Regelung profitieren. Allerdings ist unklar, ob es im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes noch zu Änderungen kommt.
Wer hat überhaupt Anspruch auf Elterngeld?
Die Familienleistung soll den Wünschen der Mutter nach einer baldigen Rückkehr in den Beruf ebenso Rechnung tragen wie den Wünschen der Väter nach mehr Zeit mit der Familie. Elterngeld beantragen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Beamte, Selbständige und Erwerbslose. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte oder bei dem keines wegfällt, weil er nach der Geburt in unverändertem Umfang in Teilzeit arbeitet, bekommt den Mindestbetrag von derzeit 300 Euro.
Ein Elternteil, dessen Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2770 Euro betrug, bekommt den Höchstbetrag von derzeit 1800 Euro. Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Auch Pflegeeltern sind von der Leistung ausgeschlossen, da diese bislang an biologische oder adoptierende Eltern gebunden ist. Pflegeeltern erhalten stattdessen vom Jugendamt ein Pflegegeld und weitere Zuschüsse bei Bedarf.
Welche Kritik gibt es an den Plänen?
Aus der Opposition sowie von gewerkschaftlicher Seite kam umgehend Kritik daran, die Bezugsdauer auf zwölf Monate zu verkürzen. Argumentiert wurde, dass Familien damit belastet würden und außerdem die 14 Monate häufig schon deshalb nötig seien, damit das Kind umfassend in die Kita eingewöhnt ist, bevor der Job weitergeht. Auch die SPD tut sich mit der geplanten Kürzung bei der Bezugsdauer schwer.
Kritik kommt außerdem an den nur leicht steigenden monatlichen Beträgen. Im Koalitionsvertrag hatte es noch geheißen, dass der Mindest- und Höchstbetrag „spürbar“ angehoben werden soll. (afp/red)
In Kürze:
- Höhere Freibeträge und angepasste Steuertarife sollen Arbeitnehmer und Familien entlasten und die kalte Progression abmildern.
- Zur Gegenfinanzierung werden Steuervergünstigungen gekürzt, etwa beim Handwerkerbonus, und Minijobs werden stärker besteuert.
- Wer tatsächlich profitiert, hängt von der persönlichen Situation ab – die endgültige Bilanz zeigt sich erst im Steuerbescheid.
Zehn Milliarden Euro mehr für Bürgerinnen und Bürger: Mit dieser Summe wirbt die Bundesregierung für ihre Steuerreform. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Arbeitnehmer und Familien künftig weniger Einkommensteuer zahlen. Der Grundfreibetrag steigt, Kinder werden steuerlich stärker berücksichtigt, und der Einkommensteuertarif wird angepasst.
„Wer unter Teuerung, Inflation und stagnierenden Löhnen am meisten leidet, wird entlastet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Freitag bei der Vorstellung der Entlastungspläne. Profitieren sollen vor allem Familien sowie Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept schlüssig: Der Staat nimmt weniger Steuern ein, also bleibt den Bürgern mehr Geld im Portemonnaie. Bei genauerer Betrachtung ist diese Rechnung jedoch komplexer.
Die Reform besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bringt Entlastungen für viele Steuerzahler. Der zweite Teil sieht die Streichung oder Kürzung bisheriger Steuervergünstigungen sowie eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Wer unter dem Strich tatsächlich profitiert, hängt daher deutlich stärker als bisher von der persönlichen Lebenssituation ab: Gibt es Kinder im Haushalt? Werden haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt? Fallen regelmäßig Handwerkerkosten an? Oder werden hohe Unternehmensgewinne erzielt? Erst im Zusammenspiel aller Änderungen lässt sich beurteilen, wie sich die Reform im konkreten Steuerbescheid auswirkt.
Der erste Blick: Mehr steuerfreies Einkommen
Der wichtigste Baustein der Reform betrifft den sogenannten Grundfreibetrag. Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Ein Teil des Einkommens bleibt grundsätzlich steuerfrei. Der Staat geht davon aus, dass dieses Geld für den notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird und deshalb nicht besteuert werden soll. Nach den am Donnerstagmorgen vorgelegten Plänen steigt dieser steuerfreie Betrag voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro. Erst Einkommen, das darüber liegt, wird nach dem Einkommensteuertarif besteuert. Davon profitieren grundsätzlich alle, die Einkommensteuer zahlen. Steigt der steuerfreie Betrag, wird automatisch ein größerer Teil des Einkommens nicht besteuert.
Hinzu kommt eine zweite, weniger bekannte Änderung, die für viele Arbeitnehmer jedoch mindestens ebenso wichtig sein dürfte. Die Bundesregierung will die Grenzen des Einkommensteuertarifs erneut anheben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die Verschiebung dieser Tarifgrenzen ist aus dem Steuerrecht bekannt und wird regelmäßig eingesetzt, um diesen Effekt abzufedern. Die Pläne der Koalition gehen jedoch darüber hinaus. Zusätzlich soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden, um kleinere und mittlere Einkommen stärker zu entlasten.
Ein Beispiel macht das deutlich: Erhält eine Angestellte eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, weil die Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten gestiegen sind, ist sie auf dem Papier zwar besser bezahlt. Da die Lebenshaltungskosten jedoch ebenfalls gestiegen sind, kann sie sich real nicht mehr leisten als zuvor. In diesem Fall bleibt ihre Kaufkraft praktisch unverändert. Ohne Anpassung des Steuertarifs würde sie dennoch mehr Einkommensteuer zahlen, weil Teile ihres Einkommens in einen höheren Tarifbereich rutschen. Obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist, müsste sie einen größeren Anteil ihres Einkommens an den Fiskus abführen.
Neben dem Einkommensteuertarif werden auch Familien entlastet. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro dadurch dauerhaft um mehrere Hundert Euro pro Jahr entlastet werden. Bis hierher vermittelt die Reform ein klares Bild: Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer ein und lässt den Bürgern mehr Geld. Dieses Bild verändert sich allerdings, sobald der zweite Teil des Steuerpakets in den Blick kommt.
Die zweite Rechnung: Womit der Staat die Entlastung finanziert
Steuersenkungen kosten Geld. Deshalb stellt sich bei jeder Reform dieselbe Frage: Wer finanziert die Entlastung? Im aktuellen Paket lautet die Antwort: Zum Teil verzichtet der Bund auf Einnahmen, zum Teil werden bestehende Steuervergünstigungen gekürzt oder andere Abgaben erhöht. Für viele Bürger entscheidet deshalb nicht allein der neue Einkommensteuertarif darüber, ob sie am Ende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der sogenannte Handwerkerbonus. Bislang konnten Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll dieser Steuervorteil auf 15 Prozent sinken. Künftig können höchstens noch 900 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Was bedeutet das konkret für Auftraggeber? Wer etwa sein Badezimmer renovieren lässt oder einen Elektriker, Dachdecker oder Maler beauftragt, kann künftig einen kleineren Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Die Handwerkerrechnung selbst wird dadurch nicht höher. Der steuerliche Zuschuss des Staates fällt jedoch geringer aus.
Die geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen ist eine der Maßnahmen, mit denen das Reformpaket gegenfinanziert werden soll. Sie wird im Beschluss des Koalitionsausschusses gemeinsam mit weiteren Finanzierungsmaßnahmen wie der Anpassung der „Reichensteuer“ und einer Gewinnabführung der KfW aufgeführt.
Jörg Dietrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßte die Reformschritte grundsätzlich. Wörtlich sagte Dietrich:
„Das Paket enthält damit eine Reihe richtiger Reformen und weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg weiterzugehen.“
Die Reduzierung des Handwerkerbonus bewertet Dietrich als „vertretbaren Kompromiss“. Weiter äußerte der Handwerkskammerpräsident:
„Er (der Handwerkerbonus – Anm. d. Red.) setzt weiterhin einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit.“
Ein zweiter Baustein der Gegenfinanzierung betrifft geringfügige Beschäftigungen. Nach den Beschlüssen soll die pauschale Steuer auf Minijobs von bisher zwei auf fünf Prozent steigen. Für Arbeitgeber erhöhen sich dadurch die Kosten dieser Beschäftigungsform. Welche Folgen das haben wird, ist derzeit offen. Die Bundesregierung verbindet die Änderung mit dem Ziel einer gerechteren Finanzierung des Steuersystems. Nach Angaben der Minijob-Zentrale arbeiten besonders viele Minijobber im Handel sowie im Gastgewerbe. Ob Unternehmen ihre Beschäftigungspraxis deshalb ändern, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.
Nicht jedes hohe Einkommen ist gleich
Während viele Arbeitnehmer von höheren Freibeträgen profitieren sollen, sieht die Reform zugleich eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Nach den Beschlüssen der Koalition soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro ist eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung will damit einen Teil der Entlastungen gegenfinanzieren.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine stärkere Besteuerung besonders wohlhabender Bürger. Tatsächlich ist die Wirkung differenzierter. Denn die Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Personengesellschaften wie viele Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder familiengeführte mittelständische Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs unterliegen dagegen zunächst der Körperschaftsteuer; ausgeschüttete Gewinne werden anschließend gesondert besteuert. Die Rechtsform entscheidet daher wesentlich darüber, welche Steuerbelastung entsteht.
Wie groß diese Gruppe ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Zwar stellen Personengesellschaften nur rund 2,4 Prozent der knapp 42 Millionen Einkommensteuerpflichtigen, sie erwirtschaften jedoch rund 14 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte. Besonders auffällig ist die Gruppe der Personengesellschaften mit Einkünften von mehr als einer Million Euro: Sie macht lediglich 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, vereint aber rund zehn Prozent der gesamten steuerlichen Bemessungsgrundlage auf sich.
Nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) würden deshalb rund 40 Prozent der Bemessungsgrundlage einer höheren Besteuerung beim Spitzensteuersatz auf unternehmerische Einkünfte entfallen. Bei einer Verschärfung der sogenannten Reichensteuer wären es sogar etwa 70 Prozent. Das Institut folgert daraus, dass Änderungen des Spitzensteuersatzes nicht nur eine Verteilungsfrage zwischen hohen und niedrigen Einkommen sind, sondern zugleich die steuerliche Belastung vieler inhabergeführter Unternehmen betreffen. „Da ein erheblicher Teil der vom Spitzen- und Reichensteuersatz betroffenen Einkommen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen stammt, ist die Einkommensteuer immer auch eine wichtige Unternehmenssteuer“, heißt es im IW-Papier. Weiter heißt es als Fazit: „Wer Arbeits- und Investitionsanreize stärken will, sollte daher nicht auf höhere Belastungen setzen.“
Die Bilanz erst auf dem Steuerbescheid zu sehen
Die Steuerreform folgt damit keinem einfachen Muster. Sie senkt an einer Stelle die Belastung und erhöht sie an anderer oder streicht bisherige Vergünstigungen. Wer am Ende tatsächlich besser oder schlechter gestellt ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Ein Arbeitnehmer ohne größere steuerlich begünstigte Ausgaben dürfte vor allem von den höheren Freibeträgen und den verschobenen Tarifgrenzen profitieren. Wer regelmäßig Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt oder als Arbeitgeber Minijobs nutzt, muss dagegen die gekürzten Steuervergünstigungen in seine persönliche Rechnung einbeziehen. Bei sehr hohen Einkommen kommt zusätzlich die Anhebung des Spitzensteuersatzes hinzu.
Damit wird die Reform vor allem eines: individueller. Ob sie für den Einzelnen eine spürbare Entlastung oder lediglich eine geringere Mehrbelastung bedeutet, zeigt sich erst, wenn alle Änderungen im Steuerbescheid zusammenlaufen.
Mutter darf ohne Einwilligung des Vaters mit Kind ins Ausland reisen
Eine Mutter aus Rheinland-Pfalz hat die Weihnachtstage mit ihrem Kind bei der Familie im Ausland verbringen dürfen, ohne dass der Kindsvater sein Einverständnis gegeben hat. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden (Az.: 2 UF 153/25).
Eine Mutter aus Rheinland-Pfalz hat die Weihnachtstage mit ihrem Kind bei der Familie im Ausland verbringen dürfen, ohne dass der Kindsvater sein Einverständnis gegeben hat. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden (Az.: 2 UF 153/25).
Hintergrund des Falls
Der zweijährige Sohn lebt seit der Trennung der Eltern überwiegend bei der Mutter und hat regelmäßig begleiteten Umgang mit dem Vater. Die Mutter stammt aus Osteuropa und wollte mit dem Kind über die Weihnachtsfeiertage 2025 zu ihrer Familie dorthin reisen. Der Vater lehnte die Reise ab.
Entscheidung der Gerichte
Das Amtsgericht Landau gab der Mutter in erster Instanz recht. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte diese Entscheidung später. Die Richter entschieden, dass die Mutter allein über die Reise bestimmen durfte.
Begründung des Gerichts
Zwar handele es sich bei einer solchen Auslandsreise nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, sie habe jedoch große Bedeutung für das Kind. Im Sinne des Kindeswohls dürfe die Mutter allein entscheiden, weil der Aufenthalt in Osteuropa dem Jungen helfe, seine eigene Identität zu entwickeln.
Durch die Herkunft seiner Mutter bestünden enge familiäre und kulturelle Verbindungen nach Osteuropa. Der Kontakt zum Vater werde durch die Reise nicht eingeschränkt.
Grundsatz zur Mitnahme von Kindern
Grundsätzlich kann ein Elternteil bei einer normalen Urlaubsreise allein über die Mitnahme des Kindes entscheiden, solange keine besonderen Gefahren bestehen. Bei Reisen von erheblicher Bedeutung ist normalerweise die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Im vorliegenden Fall habe jedoch das Kindeswohl Vorrang gehabt. (afp/red)










































