Die Bundesregierung stellt bis 2029 insgesamt 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit – unter anderem für Neubauten, Umbauten und die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen. (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Nach jahrelanger Vorbereitung tritt am Samstag der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder der ersten Grundschulklasse in Kraft. Das Bundesfamilienministerium wies aus diesem Anlass am Donnerstag, den 30. Juli, darauf hin, dass der Anspruch in den Folgejahren schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet werden soll.
Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier. Gewerkschaften äußerten aber Zweifel, ob die Schulen darauf ausreichend vorbereitet sind.
Ministerin Prien spricht von „Meilenstein“
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hingegen sprach von einem „Meilenstein“. Die Ganztagsbetreuung sei „ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen“, erklärte sie.
Das Ganztagsförderungsgesetz wurde bereits im Jahr 2021 verabschiedet. Der Rechtsanspruch wird verzögert und stufenweise eingeführt, weil an vielen Schulen zunächst Kapazitäten für die Betreuung geschaffen werden mussten. Jetzt schon sind nach Angaben des Familienministeriums 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen.
Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter würden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liege damit bei 57 Prozent.
Gewerkschaften kritisieren fehlende Plätze und Qualität
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wies darauf hin, dass zur Erfüllung des Rechtsanspruchs nach wie vor viele Betreuungsplätze fehlten. „Um allein den aktuellen Bedarf decken zu können, werden zum Start im August noch rund 166.000 zusätzliche Plätze benötigt“, erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.
„Laut nationalem Bildungsbericht können nur sieben Prozent der Kommunen den Rechtsanspruch bereits vollständig erfüllen.“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßte das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs, wies aber auf fehlende einheitliche Qualitätsstandards hin.
„Ein Rechtsanspruch allein ist noch kein Qualitätsversprechen“, erklärte Doreen Siebernik, stellvertretende Vorsitzende der GEW. „Kinder dürfen im Ganztag nicht lediglich untergebracht und Beschäftigte nicht dauerhaft überlastet werden.“
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi warf den Bundesländern eine unzureichende Vorbereitung vor. „Leider haben sich die Bundesländer viel zu spät darum gekümmert, in den Kommunen die Voraussetzungen für eine qualitativ gute Umsetzung zu schaffen“, erklärte Verdi-Vizechefin Christine Behle. So fehlten an vielen Orten immer noch geeignete Räumlichkeiten, qualifiziertes Personal und eine verlässliche Finanzierung.
Bund stellt Milliarden bereit
Ministerin Prien hob hingegen die finanzielle Unterstützung durch den Bund hervor. Der Rechtsanspruch sei „eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes“, erklärte die CDU-Politikerin.
Die Bundesregierung stellt nach Angaben von Priens Ministerium bis 2029 insgesamt Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert würden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen.
Darüber hinaus beteilige sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Der Bundesanteil steige ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. (afp/red)
Ein Feuerwehrmann bereitet sich am 25. Juli 2026 während eines Waldbrands in der Nähe der Stadt Lege-Cap-Ferret im Südwesten Frankreichs darauf vor, Wasser entlang des Waldrandes zu versprühen. Am 25. Juli 2026 wüten in Frankreich und Spanien Waldbrände; fast 260.000 Menschen wurden in der Nähe der französischen Großstadt Bordeaux und in der Region Madrid evakuiert. - Foto: Julien de Rosa / AFP
In Kürze:
Die Großstadt Bordeaux ist von heftigen Waldbränden bedroht.
Die Einsatzkräfte haben laut dem Innenminister mehrere Brände in ganz Frankreich nicht unter Kontrolle.
Evakuierte in einer Notunterkunft berichten von ihren persönlichen Erlebnissen.
Die beispiellosen Brände in Frankreich und Spanien haben bis zum Wochenende mehr als 300.000 Menschen zur Flucht gezwungen. Zahlreiche Familien kommen in Notaufnahmezentren unter.
Familien in der Notunterkunft
Zwischen Feldbetten, Kartons mit Lebensmitteln und persönlichen Gegenständen richten sich die Evakuierten in einer Notunterkunft in Bordeaux im Südwesten Frankreichs ein. Viele kommen mitten in der Nacht an. Sie schlafen auf Luftmatratzen oder Isomatten. Manche bleiben wach.
Vor dem Gebäude spielen Kinder mit einem Ball oder Badminton. Sie versuchen, sich die Zeit zu vertreiben. Die Familien kommen aus dem Arcachon-Becken oder aus Gemeinden in der Nähe von Bordeaux.
Unter den Betroffenen ist auch der 38-jährige Olivier Stewart. Er verließ die westlich von Bordeaux gelegene Gemeinde Mérignac zusammen mit seiner Familie nach einem Alarm. „Vor allem die Kinder sind gestresst. Sie glauben, das Feuer würde das Haus niederbrennen, aber uns geht es gut“, erklärte er.
Ein Beamter des französischen republikanischen Sicherheitskorps (CRS – Compagnies Républicaines de Sécurité) spricht am 25. Juli 2026 in Saint-Médard-en-Jalles am Stadtrand von Bordeaux mit einem Anwohner, nachdem die Anwohner eine Evakuierungsanordnung erhalten hatten.
Foto: Romain Perrocheau / AFP via Getty Images
Hilfsmaßnahmen für Betroffene
Eine Ärztin, Marie Decroix, geht von Familie zu Familie. Sie macht sich Notizen. „Ich erfasse die Bedürfnisse, vor allem die der Kinder, und weise auf die Anzeichen von Dehydrierung hin“, schilderte sie.
Die Einsatzkräfte richten eine Hilfsstation ein. Sie organisieren ein System, um Medikamente aus der Apotheke zu holen. Busse bringen ältere Menschen zu einem eigens dafür vorgesehenen Ort.
Laut dem Bürgermeister von Bordeaux, Thomas Cazenave, finden zwischen 5.000 und 6.000 Menschen in den Hallen Zuflucht. Er betonte, man könne die Zahl der Unterbringungsplätze heute problemlos von 5.000 auf 10.000 erhöhen und so eine deutlich größere Zahl Betroffener versorgen, falls die Evakuierung auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden müsste.
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Menschen, die aufgrund der Waldbrände in Frankreich evakuiert wurden, erhalten am 25. Juli 2026 in der Notunterkunft im Parc des Expositions de Bordeaux in Bordeaux Essen und Trinken.
Foto: Alain Jocard/AFP via Getty Images
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Ein älteres Ehepaar, das aufgrund der Waldbrände evakuiert wurde, findet am 25. Juli 2026 in der Notunterkunft des Parc des Expositions de Bordeaux in Bordeaux Zuflucht.
Foto: Alain Jocard / AFP via Getty Images
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Zahlreiche Menschen, die aufgrund der Waldbrände evakuiert wurden, finden am 25. Juli 2026 im Parc des Expositions de Bordeaux in Bordeaux Zuflucht.
Foto: Alain Jocard / AFP via Getty Images
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Anwohner ruhen sich am 25. Juli 2026 im Parc des Expositions de Bordeaux aus, nachdem sie aufgrund von Waldbränden in der Region aus Bordeaux evakuiert worden waren.
Foto: Alain Jocard / AFP via Getty Images
„Wie ein Vulkan kurz vor dem Ausbruch“
Die Menschen erhalten von den Einsatzkräften auf Wunsch Atemschutzmasken. Zwar liegt noch immer Rauch in der Luft, doch die Belastung ist geringer als am Vortag.
Der 70-jährige Frédéric Tavitian berichtete am Samstag von seiner Anreise. „Wir sind gestern (Freitag) gegen 19 Uhr angekommen. Wir haben etwa vier Stunden gebraucht, um hierherzukommen, weil es Staus gab.“ Er beschrieb die Evakuierung: „Um 15 Uhr wurde uns gesagt: ‚Ihr müsst evakuieren.‘ Wir haben Rauchwolken gesehen, wie bei einem Vulkan, der kurz vor dem Ausbruch stand. Und dann sind wir losgefahren.“
Die Situation sei „wirklich hart“, erzählte er. „So ist es eben. Man muss damit klarkommen“. Er sei müde, weil er wegen des „ständigen Lärms“ nicht schlafen konnte.
In der Halle frühstücken einige. Andere stehen Schlange, um einen Kaffee zu bekommen.
Die 75-jährige Nuala Kelly aus Irland schilderte ebenfalls ihre Erfahrungen. Sie sagte: „Noch nie in meinem Leben habe ich so etwas erlebt. Dabei bin ich schon um die ganze Welt gereist und habe alle möglichen Situationen erlebt.“ Sie fügte hinzu: „Alle sind sehr nett, wir müssen dankbar sein.“
Mehrere Einwohner von Bordeaux haben ihre Hilfe angeboten. Darunter meldete sich auch der 55-jährige David Duval freiwillig. „Ich habe ein freies Zimmer, ich kann eine Familie bei mir unterbringen“, teilte er mit. „Es geht mir richtig ans Herz, wenn ich all diese Menschen in Not sehe. Man muss darüber nachdenken, was jeder Einzelne tun kann.“
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Brände breiten sich „unkontrolliert“ weiter aus
Derweil breitete sich das Feuer in Südwestfrankreich nahe Bordeaux laut Innenminister Laurent Nuñez „unkontrolliert“ weiter aus. Am Sonntag rückten die Flammen bis auf 15 Kilometer an die Grenzen des Großraums der Stadt heran. Das Feuer sei in der Nacht wieder „äußerst intensiv und unberechenbar“ geworden, so der Innenminister.
Bürgermeister Thomas Cazenave schloss am Sonntag eine Evakuierung der Großstadt vorerst aus. Er fügte hinzu: „Wir sind sehr wachsam. Wir sind auf alles vorbereitet“. Die Behörden forderten zuvor 8.000 am Stadtrand lebende Menschen dazu auf, sich in Sicherheit zu bringen.
Nach Angaben der Behörden wurden seit Mittwoch in der Gironde, dem Verwaltungsbezirk rund um Bordeaux, rund 220.000 Menschen in Sicherheit gebracht. Der größte Waldbrand der Region hat inzwischen rund 42.000 Hektar Wald und Buschland zerstört.
Damit zählen die Brände in der Gegend zu den größten in Frankreich seit dem Zweiten Weltkrieg. 1949 hatte ein Großbrand im Gebiet der Gascogne etwa 50.000 Hektar zerstört.
Frankreichs Regierung entsandte am Wochenende weitere 500 Soldaten für die Löscharbeiten. Auch zahlreiche Flugzeuge und Hubschrauber waren im Einsatz, darunter ein Militärflugzeug vom Typ A400M.
Auch Brände in Spanien
Heftige Waldbrände wüten ebenso im Nachbarland Spanien. Dort gab das Innenministerium neue Evakuierungsaufrufe für die Provinz Toledo südwestlich der Hauptstadt Madrid heraus. „Die Lage ist komplex“, sagte der spanische Innenminister Fernando Grande-Marlaska vor Journalisten. „Heute sind wir etwas pessimistischer als gestern“, fügte er hinzu. Die Wetterbedingungen hätten „überhaupt nicht geholfen“.
Zwei von drei Bränden westlich von Madrid waren nach Behördenangaben zuvor zu einem Großfeuer verschmolzen, das sich mit einem weiteren Waldbrand in der benachbarten Region Kastilien und León verbinden könnte. Der größte Brand in Spanien in der Provinz Guadalajara nordöstlich von Madrid loderte am Samstag weiter. Dort vernichteten die Flammen bislang etwa 32.000 Hektar Land.
Feuergefahr auch in Italien
Die Feuerwehr in Italien kämpft ebenfalls gegen zahlreiche Brände. Allerdings haben die Feuer längst nicht das Ausmaß wie in Frankreich und Spanien. Betroffen sind insbesondere Regionen auf dem Festland im Süden sowie Italiens größte Inseln Sizilien und Sardinien. Auf Sardinien musste in der Umgebung der Inselhauptstadt Cagliari ein Altersheim evakuiert werden. Auf Sizilien bereitet Probleme, dass die Feuer durch den Wüstenwind Scirocco angefacht werden, der über das Mittelmeer aus Afrika kommt.
Für künftige Rentner: Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Dann fließt das Geld in ein Sondervermögen des Bundes. Bis zum 25. Lebensjahr können Betroffene das Geld in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen. - Foto: AaronAmat/iStock
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat Details zu der von der Koalition geplanten Frühstartrente vorgelegt. Den entsprechenden Gesetzentwurf gab das Bundesfinanzministerium heute in die sogenannte Ressortabstimmung, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Dem Entwurf zufolge sollen Eltern die staatliche Förderung von zehn Euro im Monat künftig mit bis zu 6.840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln aufstocken können.
Zudem sieht der Entwurf für Kinder, deren Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für sie eröffnen, ein staatliches Sondervermögen vor, in dem das Geld bis zur Volljährigkeit angelegt wird. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres soll das angesparte Vermögen in das geplante Altersvorsorgedepot übergehen.
Klingbeil (SPD) sagte, man wolle, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen könnten. Eltern wolle man dabei unterstützen, schon für ihre Kinder vorzusorgen. Heute hänge das viel zu oft davon ab, ob die Eltern hohe Einkommen oder Vermögen hätten.
Diese Ungleichheit setze sich dann oft bis ins Alter fort. Das wolle man ändern. Mit der Frühstartrente gebe man jungen Menschen schon früh ein Startkapital für die private Vorsorge mit. Das sei ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge, aber auch für mehr Chancengleichheit.
Mit der Frühstartrente will die schwarz-rote Koalition Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein.
Eltern können den Betrag durch freiwillige Einzahlungen ergänzen. Entsprechende Eckpunkte für die Frühstartrente hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. Der Gesetzentwurf regelt nun erstmals die konkrete Ausgestaltung des Modells.
Demnach beginnt die Frühstartrente mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt dann der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Um die staatliche Einzahlung zu erhalten, müssen die Kinder einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen.
Das Depot können Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Das Finanzministerium schreibt dafür laut Entwurf eine Effektivkostendeckel von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird.
Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Die Frühstartrente werde dann vierteljährlich jeweils rückwirkend für die vorangegangenen Monate an den Anbieter ausgezahlt.
Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.
Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.
Die Bundesregierung rechnet zum Start der Frühstartrente im Jahr 2027 mit Ausgaben in Höhe von 198 Millionen Euro.
Der Betrag wachse durch das Hinzukommen neuer förderberechtigter Geburtsjahrgänge auf 411 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030 an, heißt es in dem Entwurf. Das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstartrente soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. (dts/red)
Kleinkind auf Spielplatz (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Menschen in Deutschland sind bei der Frage nach dem Verbot von Leihmutterschaften gespalten. Das geht aus einer Insa-Befragung mit 1.004 Teilnehmern hervor, die vom 17. bis 20. Juli 2026 im Auftrag der „Bild“ durchgeführt wurde.
Demnach halten 41 Prozent es für (eher) falsch, dass Leihmutterschaften in Deutschland verboten sind. 39 Prozent finden das Verbot (eher) richtig. 20 Prozent machten keine Angabe oder wussten keine Antwort.
Unter den Anhängern der Union finden 47 Prozent das Verbot (eher) richtig. Bei den SPD-Wählern vertreten 48 Prozent diese Auffassung. Dagegen halten 42 Prozent der AfD-Wähler, 47 Prozent der Wähler der Linkspartei sowie 49 Prozent der FDP-Wähler das Verbot jeweils für (eher) falsch.
Bei den Grünen-Wählern zeigte sich ein ausgeglichenes Bild: Jeweils 43 Prozent hielten das Verbot für (eher) richtig beziehungsweise (eher) falsch. Auch unter den BSW-Wählern ergab sich kein klares Meinungsbild. Dort fanden 32 Prozent das Verbot (eher) falsch und 30 Prozent (eher) richtig. (dts/red)
Kleinkind auf Spielplatz (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Menschen in Deutschland sind bei der Frage nach dem Verbot von Leihmutterschaften gespalten. Das geht aus einer Insa-Befragung mit 1.004 Teilnehmern hervor, die vom 17. bis 20. Juli 2026 im Auftrag der „Bild“ durchgeführt wurde.
Demnach halten 41 Prozent es für (eher) falsch, dass Leihmutterschaften in Deutschland verboten sind. 39 Prozent finden das Verbot (eher) richtig. 20 Prozent machten keine Angabe oder wussten keine Antwort.
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Bei den Grünen-Wählern zeigte sich ein ausgeglichenes Bild: Jeweils 43 Prozent hielten das Verbot für (eher) richtig beziehungsweise (eher) falsch. Auch unter den BSW-Wählern ergab sich kein klares Meinungsbild. Dort fanden 32 Prozent das Verbot (eher) falsch und 30 Prozent (eher) richtig. (dts/red)
Kanzler Friedrich Merz und Familienministerin Karin Prien stehen wegen ihrer Aussagen zu Alleinerziehenden und dem geplanten Unterhaltsvorschuss in der Kritik. (Archivbild) - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende sorgen für heftige Kritik. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warf Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Familienministerin Karin Prien (CDU) vor, die Lebensrealität vieler Alleinerziehender nicht zu verstehen.
Viele Betroffene arbeiteten bereits und seien trotzdem auf den staatlichen Vorschuss angewiesen, sagte Schwesig dem „Spiegel“.
Staatliche Hilfe soll kürzer gezahlt werden
Familienministerin Prien plant, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag eines Kindes zu zahlen. Bisher kann die Unterstützung bis zur Volljährigkeit gewährt werden. Hintergrund sind Sparvorgaben für den Bundeshaushalt.
Der Unterhaltsvorschuss wird gezahlt, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt, nicht bekannt ist oder verstorben ist. Der Staat übernimmt zunächst die Zahlungen und versucht anschließend, das Geld zurückzufordern.
Kritik an Merz‘ Aussagen
Für zusätzlichen Unmut sorgten Aussagen von Merz und Prien, wonach Eltern mit älteren Kindern stärker arbeiten könnten als Eltern kleiner Kinder. Der Kanzler äußerte sich dazu bei seiner Sommerpressekonferenz.
Schwesig widersprach: Auch 16- und 17-Jährige verursachten Kosten und benötigten Unterstützung. Sie betonte außerdem, dass bei den Koalitionsverhandlungen mit Prien keine Kürzungen angekündigt worden seien. Stattdessen seien Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss geplant gewesen.
Auch die Linke im Bundestag kritisierte die Aussagen des Kanzlers. Mareike Hermeier warf Merz vor, die Situation Alleinerziehender nicht zu kennen. Viele alleinerziehende Mütter arbeiteten bereits in Vollzeit.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter bezeichnete die geplanten Einschnitte als „Schlag ins Gesicht“ für Betroffene. Auch der Paritätische Gesamtverband warnte vor zusätzlichen Belastungen. Geschäftsführerin Katja Kipping betonte, viele Alleinerziehende arbeiteten, trügen gleichzeitig die gesamte Verantwortung für die Kinder und seien häufig zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen.
Statt Kürzungen forderte Kipping, stärker gegen Eltern vorzugehen, die ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen. (afp/red)
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will das Elterngeld reformieren und Eltern zu einer partnerschaftlicheren Aufteilung der Kinderbetreuung bewegen. - Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
In Kürze:
Die Bundesregierung plant, das Elterngeld zu erhöhen und zugleich die Bezugsdauer an eine stärkereBeteiligung beider Eltern zu knüpfen.
Modellrechnungen zeigen: Für Paare mit großen Einkommensunterschieden könnten die neuen Regeln Verluste von mehreren Tausend Euro bedeuten.
Besonders problematisch ist die möglicheLücke zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz.
Vor dem Hintergrund der Vorgabe des Finanzministeriums, 500 Millionen Euro einzusparen, plant Karin Prien (CDU) Veränderungen beim Elterngeld.
„Ich könnte mir schon vorstellen, dass man einerseits verkürzt, aber andererseits die Lohnersatzrate und eben Lohnersatzrate und Mindest- und Höchstbetrag anhebt“, sagte die Bundesfamilienministerin im „Berlin Playbook“-Podcast von „POLITICO“.
Derzeit können Eltern gemeinsam bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate übernimmt. Die Leistung beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich.
Nach Priens Plänen sollen künftig beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen müssen, damit Paare den vollen Elterngeld-Zeitraum ausschöpfen können. Die Familienministerin begründet diese Überlegung mit dem Ziel, die Kinderbetreuung partnerschaftlicher zwischen den Eltern aufzuteilen. Der Höchstbetrag könnte dann von 1.800 auf 1.900 Euro steigen, der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro.
Gegenüber „POLITICO“ betonte Prien allerdings Anfang Juni, dass es sich um Überlegungen handele, die sich derzeit innerhalb der schwarz-roten Koalition in Abstimmung befänden.
Eine Anpassung des Elterngelds erscheint auf den ersten Blick überfällig. Seit seiner Einführung 2007 ist es trotz steigender Preise nie angehoben worden. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) sind die im Raum stehenden Summen „kaum mehr als ein Trostpflaster“.
Seit seiner Einführung habe das Elterngeld bis heute rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt, so das Wirtschaftsinstitut. Um diesen Verlust vollständig auszugleichen, müsste der Höchstbetrag inzwischen 2.591 Euro betragen, der Mindestbetrag 432 Euro. Die geplante Anhebung gleicht mithin nur einen kleinen Teil der Entwertung aus.
Für viele Familien dürfte jedoch eine andere Änderung finanziell schwerer wiegen. Nach den Plänen des Familienministeriums soll die volle Bezugsdauer von zwölf Monaten künftig voraussetzen, dass beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate beruflich aussetzen. Bezieht nur ein Elternteil Elterngeld, könnte der Anspruch schon nach neun Monaten enden.
Damit droht eine Lücke. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beginnt weiterhin erst mit dem ersten Geburtstag des Kindes. Zwischen dem Ende des Elterngeldbezugs und dem Beginn dieses Anspruchs könnten drei Monate liegen, in denen ein Elternteil nicht ohne Weiteres in den Beruf zurückkehren kann, zugleich aber kein Elterngeld mehr erhält.
Wenn drei Monate 4.500 Euro kosten
Was auf den ersten Blick wie ein überschaubarer Zeitraum klingt, kann sich für eine Familie schnell auf mehrere Tausend Euro summieren. Das zeigt eine vereinfachte Modellrechnung. Angenommen, eine Mutter erhält bislang den Höchstbetrag von 1.800 Euro und bezieht diesen zwölf Monate lang. Insgesamt fließen damit 21.600 Euro Elterngeld.
Nach der geplanten Reform steigt der Höchstbetrag zwar auf 1.900 Euro. Bezieht jedoch weiterhin nur die Mutter die Leistung und endet der Anspruch deshalb nach neun Monaten, erhält die Familie insgesamt 17.100 Euro. Unter dem Strich fehlen 4.500 Euro.
Die monatliche Erhöhung um 100 Euro kann die kürzere Bezugsdauer also nicht annähernd ausgleichen. Über neun Monate bringt sie der Familie 900 Euro zusätzlich. Dem stehen drei wegfallende Monate gegenüber. Auch bei niedrigeren Beträgen fällt die Rechnung ähnlich aus. Erhält ein Elternteil beispielsweise 1.200 Euro im Monat, fehlen der Familie bei einer Verkürzung um drei Monate 3.600 Euro.
Hinter der geplanten Änderung steht neben den Einsparungen ein Ziel: Mütter und Väter sollen sich die Betreuung ihres Kindes stärker teilen. Ministerin Prien hatte sich Ende Mai anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2026 „Chancengerechte Bildung“ des Deutschen Kinderhilfswerks zu diesem Thema geäußert.
Viele Frauen blieben nach der Geburt eines Kindes dauerhaft in Teilzeit, „mit erheblichen Folgen für unser Sozialversicherungssystem“, sagte Prien damals. „Mir wäre auch sehr daran gelegen, die Partnerschaftlichkeit hier auszubauen“, erklärte die Ministerin mit Blick auf das Elterngeld.
Laut dem IW hat das Elterngeld seit seiner Einführung rund 31,5 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt.
Foto: Halfpoint/iStock
Am Ende entscheidet der Taschenrechner
Was gesellschaftspolitisch sinnvoll klingt, kann für einzelne Familien allerdings wirtschaftlich schwierig sein. Besonders deutlich wird das bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen. Angenommen, der Vater verdient 4.500 Euro netto im Monat, die Mutter 2.000 Euro. Nach der Geburt bleibt die Mutter zunächst zu Hause. Für die Familie ist das wirtschaftlich nachvollziehbar: Das höhere Einkommen des Vaters bleibt erhalten, während ein Teil des wegfallenden Einkommens der Mutter durch das Elterngeld ersetzt wird.
Nach den neuen Regeln müsste nun auch der Vater mindestens drei Monate beruflich aussetzen, damit die Familie die volle Bezugsdauer erhält. Das kann teuer werden. Denn das Elterngeld ersetzt nur einen Teil des bisherigen Einkommens und ist nach oben gedeckelt.
Auch nach der geplanten Reform soll bei 1.900 Euro Schluss sein. Während der Elternzeit fehlen dem Haushalt in diesem Beispiel somit monatlich 2.600 Euro. Nach drei Monaten summiert sich der Einkommensunterschied auf 7.800 Euro.
Dem steht die Frage gegenüber, was passiert, wenn der Vater keine Elternzeit nimmt und die Mutter deshalb drei Monate weniger Elterngeld erhält. Bekommt sie beispielsweise 1.300 Euro im Monat, fehlen der Familie 3.900 Euro. Damit wäre es für den Haushalt rein rechnerisch günstiger, auf die zusätzlichen Bezugsmonate zu verzichten, als den besser verdienenden Vater für drei Monate aus dem Beruf zu nehmen.
Solche Rechnungen sind vereinfacht. Steuern, Teilzeitarbeit, Elterngeld Plus und die individuelle Einkommenssituation können das Ergebnis verändern. Sie verdeutlichen jedoch den Zielkonflikt der Reform: Familien entscheiden nicht allein nach Vorstellungen der Politik, wer nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleibt.
Häufig entscheidet der Taschenrechner. Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, ist es für den Haushalt meist günstiger, wenn der geringer verdienende Partner länger aus dem Beruf aussteigt. In Deutschland ist das noch immer häufig die Frau.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, wie ungleich die Erwerbsarbeit noch immer verteilt ist. 2025 waren 39,7 Prozent der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig. Bei den Vätern lag der Anteil mit 88,7 Prozent mehr als doppelt so hoch. Zwar ist die Erwerbstätigenquote der Mütter seit 2015 leicht gestiegen, als sie noch bei 36 Prozent lag. Bei den Vätern hat sich dagegen kaum etwas verändert.
Beim zweiten Kind wird es schwieriger
Die Unterschiede können sich mit der Zeit noch vergrößern. Das zeigt ein weiteres Beispiel. Vor der Geburt des ersten Kindes verdienen beide Partner jeweils 3.000 Euro netto. Eine Aufteilung der Elternzeit lässt sich finanziell vergleichsweise einfach organisieren, weil unabhängig davon, wer zu Hause bleibt, ein ähnlich hohes Erwerbseinkommen wegfällt.
Vier Jahre später arbeitet die Mutter wegen der Kinderbetreuung in Teilzeit und verdient 1.800 Euro netto. Der Vater hat seine Arbeitszeit nicht reduziert und kommt nach mehreren Gehaltserhöhungen inzwischen auf 4.000 Euro.
Die wirtschaftliche Ausgangslage hat sich damit grundlegend verändert. Nimmt die Mutter erneut den größeren Teil der Elternzeit, bleibt das höhere Einkommen des Vaters erhalten. Muss auch er drei Monate aussetzen und erhält den Höchstbetrag von 1.900 Euro, fehlen dem Haushalt gegenüber seinem regulären Einkommen insgesamt 6.300 Euro.
Die Reform setzt damit bei Familien einen finanziellen Anreiz, deren Einkommensverhältnisse sich nach der Geburt des ersten Kindes bereits auseinanderentwickelt haben. Der Staat versucht, mit dem Elterngeld ein Problem zu korrigieren, das Jahre zuvor entstanden ist.
Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen.
Foto: Lordn/iStock
Kein Geld, aber auch kein Kitaplatz
Für Familien, die nach neun Monaten kein Elterngeld mehr erhalten, stellt sich allerdings ein weiteres Problem: die Kinderbetreuung. Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt es erst ab dem ersten Geburtstag. Zwar nehmen manche Einrichtungen auch jüngere Kinder auf. Darauf verlassen können sich Eltern jedoch nicht.
Schon heute ist es in vielen Städten und Gemeinden schwierig, rechtzeitig einen Betreuungsplatz zu bekommen. Selbst der Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag bedeutet nicht automatisch, dass eine Familie einen Platz mit den benötigten Betreuungszeiten erhält.
Die betroffenen Familien haben mehrere Möglichkeiten: Sie greifen auf Ersparnisse zurück, organisieren eine private Betreuung oder der andere Elternteil übernimmt einen Teil der Elternzeit. Keine dieser Lösungen ist kostenlos.
Die Mittelschicht muss rechnen
Besonders schwierig könnte die Situation für Teile der Mittelschicht werden. Diese Familien verdienen häufig zu viel für zusätzliche Unterstützung, verfügen aber nicht unbedingt über ausreichend hohe Rücklagen, um den Ausfall mehrerer Tausend Euro ohne Weiteres zu verkraften. Ein Paar mit einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 5.000 Euro erscheint zunächst gut abgesichert.
Fällt nach der Geburt jedoch ein Erwerbseinkommen weg und wird nur teilweise durch Elterngeld ersetzt, verändert sich die Rechnung schnell. Miete oder Immobilienkredit laufen weiter. Versicherungen, Energie und Lebensmittel müssen bezahlt werden. Möglicherweise gibt es bereits ein älteres Kind.
Die Debatte über die Reform zeigt damit ein grundsätzliches Problem der deutschen Familienpolitik. Das Elterngeld soll inzwischen mehrere Aufgaben zugleich erfüllen. Es soll den Einkommensverlust nach der Geburt eines Kindes abfedern, Väter dazu bewegen, länger zu Hause zu bleiben, Müttern einen früheren Wiedereinstieg ermöglichen und eine partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit fördern.
Diese Ziele können allerdings miteinander in Konflikt geraten. Große Einkommensunterschiede zwischen den Partnern erschweren eine gleichmäßige Aufteilung der Elternzeit, fehlende Betreuungsplätze den frühen Wiedereinstieg in den Beruf. Eine Änderung der Bezugsdauer dürfte diese Zielkonflikte kaum auflösen.
Das Familienministerium unter Karin Prien (CDU) plant beim Elterngeld Einsparungen von bis zu 1,6 Milliarden Euro jährlich ab 2030. Im ersten Jahr (2027) sollen zunächst nur rund 50 Millionen Euro eingespart werden. (Archivbild). - Foto: Omer Messinger/Getty Images
Das Ressort von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) muss wie alle Ministerien Einsparungen erzielen – und tut das nun unter anderem mit einer Reform des Elterngelds. Die Familienleistung ist der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums. Nun sollen den Plänen zufolge die maximale Bezugsdauer gekürzt und die sogenannten Vätermonate erhöht werden. Zugleich sollen aber die Beträge leicht steigen.
Was soll sich bei der Dauer ändern?
Prien möchte die maximale Bezugsdauer des Elterngelds von derzeit 14 auf zwölf Monate senken. Dass es mindestens ein Jahr ist, war ihr deshalb wichtig, weil dann erst der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz greift.
Derzeit kann die volle Dauer des Elterngelds nur dann ausgeschöpft werden, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate nimmt. Da das meist die Väter sind, wird umgangssprachlich von Vätermonaten gesprochen. Diese Mindestzeit soll nun auf drei Monate angehoben werden.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden.“ Alleinerziehende sind von dieser Regel aber ausgenommen. Auch das ElterngeldPlus soll weiterhin möglich sein; damit können Eltern die Dauer der Zahlungen verlängern, bekommen monatlich dann aber weniger Geld.
Wie verändern sich die Beträge?
Seit der Einführung des Elterngelds 2007 sind die monatlich gezahlten Beträge nicht erhöht worden. Sie sollen nun leicht steigen – der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Die grundsätzliche Regelung, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens gedeckelt wird, soll bestehen bleiben. Schon bekannt ist, dass der Antrag auf Elterngeld einfacher und digitaler werden soll.
Welche Einsparungen bringt das?
Priens Ministerium soll allein beim Elterngeld einen jährlichen Betrag von 500 Millionen Euro einsparen. Das dürfte auf Anhieb bei weitem nicht gelingen: Im ersten Jahr, voraussichtlich 2027, ergeben sich Einsparungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro, die volle Wirkung soll das Gesetz erst 2030 entfalten – dann aber mit einem Betrag von 1,6 Milliarden Euro.
Wie ist der zeitliche Rahmen?
Geplant ist, dass das Gesetz ab November kommenden Jahres gilt – daher auch die geringe Einsparwirkung im ersten Jahr. Das würde also bedeuten, dass alle Schwangeren sowie alle, die ihre Kinder bis Ende Oktober kommenden Jahres auf die Welt bringen, noch von der alten Regelung profitieren. Allerdings ist unklar, ob es im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes noch zu Änderungen kommt.
Wer hat überhaupt Anspruch auf Elterngeld?
Die Familienleistung soll den Wünschen der Mutter nach einer baldigen Rückkehr in den Beruf ebenso Rechnung tragen wie den Wünschen der Väter nach mehr Zeit mit der Familie. Elterngeld beantragen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Beamte, Selbständige und Erwerbslose. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte oder bei dem keines wegfällt, weil er nach der Geburt in unverändertem Umfang in Teilzeit arbeitet, bekommt den Mindestbetrag von derzeit 300 Euro.
Ein Elternteil, dessen Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2770 Euro betrug, bekommt den Höchstbetrag von derzeit 1800 Euro. Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Auch Pflegeeltern sind von der Leistung ausgeschlossen, da diese bislang an biologische oder adoptierende Eltern gebunden ist. Pflegeeltern erhalten stattdessen vom Jugendamt ein Pflegegeld und weitere Zuschüsse bei Bedarf.
Welche Kritik gibt es an den Plänen?
Aus der Opposition sowie von gewerkschaftlicher Seite kam umgehend Kritik daran, die Bezugsdauer auf zwölf Monate zu verkürzen. Argumentiert wurde, dass Familien damit belastet würden und außerdem die 14 Monate häufig schon deshalb nötig seien, damit das Kind umfassend in die Kita eingewöhnt ist, bevor der Job weitergeht. Auch die SPD tut sich mit der geplanten Kürzung bei der Bezugsdauer schwer.
Kritik kommt außerdem an den nur leicht steigenden monatlichen Beträgen. Im Koalitionsvertrag hatte es noch geheißen, dass der Mindest- und Höchstbetrag „spürbar“ angehoben werden soll. (afp/red)
Die schwarz-rote Koalition stellte die Eckpunkte der geplanten Steuerreform vor. Höhere Freibeträge sollen entlasten, zugleich werden einzelne Steuervergünstigungen gekürzt. - Foto: Tobias SCHWARZ / AFP via Getty Images
In Kürze:
Höhere Freibeträge und angepasste Steuertarife sollen Arbeitnehmer und Familien entlasten und die kalte Progression abmildern.
Zur Gegenfinanzierung werden Steuervergünstigungen gekürzt, etwa beim Handwerkerbonus, und Minijobs werden stärker besteuert.
Wer tatsächlich profitiert, hängt von der persönlichen Situation ab – die endgültige Bilanz zeigt sich erst im Steuerbescheid.
Zehn Milliarden Euro mehr für Bürgerinnen und Bürger: Mit dieser Summe wirbt die Bundesregierung für ihre Steuerreform. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Arbeitnehmer und Familien künftig weniger Einkommensteuer zahlen. Der Grundfreibetrag steigt, Kinder werden steuerlich stärker berücksichtigt, und der Einkommensteuertarif wird angepasst.
„Wer unter Teuerung, Inflation und stagnierenden Löhnen am meisten leidet, wird entlastet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Freitag bei der Vorstellung der Entlastungspläne. Profitieren sollen vor allem Familien sowie Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept schlüssig: Der Staat nimmt weniger Steuern ein, also bleibt den Bürgern mehr Geld im Portemonnaie. Bei genauerer Betrachtung ist diese Rechnung jedoch komplexer.
Die Reform besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bringt Entlastungen für viele Steuerzahler. Der zweite Teil sieht die Streichung oder Kürzung bisheriger Steuervergünstigungen sowie eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Wer unter dem Strich tatsächlich profitiert, hängt daher deutlich stärker als bisher von der persönlichen Lebenssituation ab: Gibt es Kinder im Haushalt? Werden haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt? Fallen regelmäßig Handwerkerkosten an? Oder werden hohe Unternehmensgewinne erzielt? Erst im Zusammenspiel aller Änderungen lässt sich beurteilen, wie sich die Reform im konkreten Steuerbescheid auswirkt.
Der erste Blick: Mehr steuerfreies Einkommen
Der wichtigste Baustein der Reform betrifft den sogenannten Grundfreibetrag. Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Ein Teil des Einkommens bleibt grundsätzlich steuerfrei. Der Staat geht davon aus, dass dieses Geld für den notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird und deshalb nicht besteuert werden soll. Nach den am Donnerstagmorgen vorgelegten Plänen steigt dieser steuerfreie Betrag voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro. Erst Einkommen, das darüber liegt, wird nach dem Einkommensteuertarif besteuert. Davon profitieren grundsätzlich alle, die Einkommensteuer zahlen. Steigt der steuerfreie Betrag, wird automatisch ein größerer Teil des Einkommens nicht besteuert.
Hinzu kommt eine zweite, weniger bekannte Änderung, die für viele Arbeitnehmer jedoch mindestens ebenso wichtig sein dürfte. Die Bundesregierung will die Grenzen des Einkommensteuertarifs erneut anheben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die Verschiebung dieser Tarifgrenzen ist aus dem Steuerrecht bekannt und wird regelmäßig eingesetzt, um diesen Effekt abzufedern. Die Pläne der Koalition gehen jedoch darüber hinaus. Zusätzlich soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden, um kleinere und mittlere Einkommen stärker zu entlasten.
Ein Beispiel macht das deutlich: Erhält eine Angestellte eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, weil die Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten gestiegen sind, ist sie auf dem Papier zwar besser bezahlt. Da die Lebenshaltungskosten jedoch ebenfalls gestiegen sind, kann sie sich real nicht mehr leisten als zuvor. In diesem Fall bleibt ihre Kaufkraft praktisch unverändert. Ohne Anpassung des Steuertarifs würde sie dennoch mehr Einkommensteuer zahlen, weil Teile ihres Einkommens in einen höheren Tarifbereich rutschen. Obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist, müsste sie einen größeren Anteil ihres Einkommens an den Fiskus abführen.
Neben dem Einkommensteuertarif werden auch Familien entlastet. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro dadurch dauerhaft um mehrere Hundert Euro pro Jahr entlastet werden. Bis hierher vermittelt die Reform ein klares Bild: Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer ein und lässt den Bürgern mehr Geld. Dieses Bild verändert sich allerdings, sobald der zweite Teil des Steuerpakets in den Blick kommt.
Die zweite Rechnung: Womit der Staat die Entlastung finanziert
Steuersenkungen kosten Geld. Deshalb stellt sich bei jeder Reform dieselbe Frage: Wer finanziert die Entlastung? Im aktuellen Paket lautet die Antwort: Zum Teil verzichtet der Bund auf Einnahmen, zum Teil werden bestehende Steuervergünstigungen gekürzt oder andere Abgaben erhöht. Für viele Bürger entscheidet deshalb nicht allein der neue Einkommensteuertarif darüber, ob sie am Ende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der sogenannte Handwerkerbonus. Bislang konnten Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll dieser Steuervorteil auf 15 Prozent sinken. Künftig können höchstens noch 900 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Was bedeutet das konkret für Auftraggeber? Wer etwa sein Badezimmer renovieren lässt oder einen Elektriker, Dachdecker oder Maler beauftragt, kann künftig einen kleineren Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Die Handwerkerrechnung selbst wird dadurch nicht höher. Der steuerliche Zuschuss des Staates fällt jedoch geringer aus.
Die geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen ist eine der Maßnahmen, mit denen das Reformpaket gegenfinanziert werden soll. Sie wird im Beschluss des Koalitionsausschusses gemeinsam mit weiteren Finanzierungsmaßnahmen wie der Anpassung der „Reichensteuer“ und einer Gewinnabführung der KfW aufgeführt.
Jörg Dietrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßte die Reformschritte grundsätzlich. Wörtlich sagte Dietrich:
„Das Paket enthält damit eine Reihe richtiger Reformen und weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg weiterzugehen.“
Die Reduzierung des Handwerkerbonus bewertet Dietrich als „vertretbaren Kompromiss“. Weiter äußerte der Handwerkskammerpräsident:
„Er (der Handwerkerbonus – Anm. d. Red.) setzt weiterhin einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit.“
Ein zweiter Baustein der Gegenfinanzierung betrifft geringfügige Beschäftigungen. Nach den Beschlüssen soll die pauschale Steuer auf Minijobs von bisher zwei auf fünf Prozent steigen. Für Arbeitgeber erhöhen sich dadurch die Kosten dieser Beschäftigungsform. Welche Folgen das haben wird, ist derzeit offen. Die Bundesregierung verbindet die Änderung mit dem Ziel einer gerechteren Finanzierung des Steuersystems. Nach Angaben der Minijob-Zentrale arbeiten besonders viele Minijobber im Handel sowie im Gastgewerbe. Ob Unternehmen ihre Beschäftigungspraxis deshalb ändern, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.
Nicht jedes hohe Einkommen ist gleich
Während viele Arbeitnehmer von höheren Freibeträgen profitieren sollen, sieht die Reform zugleich eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Nach den Beschlüssen der Koalition soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro ist eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung will damit einen Teil der Entlastungen gegenfinanzieren.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine stärkere Besteuerung besonders wohlhabender Bürger. Tatsächlich ist die Wirkung differenzierter. Denn die Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Personengesellschaften wie viele Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder familiengeführte mittelständische Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs unterliegen dagegen zunächst der Körperschaftsteuer; ausgeschüttete Gewinne werden anschließend gesondert besteuert. Die Rechtsform entscheidet daher wesentlich darüber, welche Steuerbelastung entsteht.
Wie groß diese Gruppe ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Zwar stellen Personengesellschaften nur rund 2,4 Prozent der knapp 42 Millionen Einkommensteuerpflichtigen, sie erwirtschaften jedoch rund 14 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte. Besonders auffällig ist die Gruppe der Personengesellschaften mit Einkünften von mehr als einer Million Euro: Sie macht lediglich 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, vereint aber rund zehn Prozent der gesamten steuerlichen Bemessungsgrundlage auf sich.
Nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) würden deshalb rund 40 Prozent der Bemessungsgrundlage einer höheren Besteuerung beim Spitzensteuersatz auf unternehmerische Einkünfte entfallen. Bei einer Verschärfung der sogenannten Reichensteuer wären es sogar etwa 70 Prozent. Das Institut folgert daraus, dass Änderungen des Spitzensteuersatzes nicht nur eine Verteilungsfrage zwischen hohen und niedrigen Einkommen sind, sondern zugleich die steuerliche Belastung vieler inhabergeführter Unternehmen betreffen. „Da ein erheblicher Teil der vom Spitzen- und Reichensteuersatz betroffenen Einkommen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen stammt, ist die Einkommensteuer immer auch eine wichtige Unternehmenssteuer“, heißt es im IW-Papier. Weiter heißt es als Fazit: „Wer Arbeits- und Investitionsanreize stärken will, sollte daher nicht auf höhere Belastungen setzen.“
Die Bilanz erst auf dem Steuerbescheid zu sehen
Die Steuerreform folgt damit keinem einfachen Muster. Sie senkt an einer Stelle die Belastung und erhöht sie an anderer oder streicht bisherige Vergünstigungen. Wer am Ende tatsächlich besser oder schlechter gestellt ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Ein Arbeitnehmer ohne größere steuerlich begünstigte Ausgaben dürfte vor allem von den höheren Freibeträgen und den verschobenen Tarifgrenzen profitieren. Wer regelmäßig Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt oder als Arbeitgeber Minijobs nutzt, muss dagegen die gekürzten Steuervergünstigungen in seine persönliche Rechnung einbeziehen. Bei sehr hohen Einkommen kommt zusätzlich die Anhebung des Spitzensteuersatzes hinzu.
Damit wird die Reform vor allem eines: individueller. Ob sie für den Einzelnen eine spürbare Entlastung oder lediglich eine geringere Mehrbelastung bedeutet, zeigt sich erst, wenn alle Änderungen im Steuerbescheid zusammenlaufen.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte: Die Mutter darf allein über die Auslandsreise mit ihrem Kind entscheiden. (Symbolbild). - Foto: iStock
Mutter darf ohne Einwilligung des Vaters mit Kind ins Ausland reisen Eine Mutter aus Rheinland-Pfalz hat die Weihnachtstage mit ihrem Kind bei der Familie im Ausland verbringen dürfen, ohne dass der Kindsvater sein Einverständnis gegeben hat. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden (Az.: 2 UF 153/25).
Hintergrund des Falls
Der zweijährige Sohn lebt seit der Trennung der Eltern überwiegend bei der Mutter und hat regelmäßig begleiteten Umgang mit dem Vater. Die Mutter stammt aus Osteuropa und wollte mit dem Kind über die Weihnachtsfeiertage 2025 zu ihrer Familie dorthin reisen. Der Vater lehnte die Reise ab.
Das Amtsgericht Landau gab der Mutter in erster Instanz recht. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte diese Entscheidung später. Die Richter entschieden, dass die Mutter allein über die Reise bestimmen durfte.
Begründung des Gerichts
Zwar handele es sich bei einer solchen Auslandsreise nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, sie habe jedoch große Bedeutung für das Kind. Im Sinne des Kindeswohls dürfe die Mutter allein entscheiden, weil der Aufenthalt in Osteuropa dem Jungen helfe, seine eigene Identität zu entwickeln.
Durch die Herkunft seiner Mutter bestünden enge familiäre und kulturelle Verbindungen nach Osteuropa. Der Kontakt zum Vater werde durch die Reise nicht eingeschränkt.
Grundsatz zur Mitnahme von Kindern
Grundsätzlich kann ein Elternteil bei einer normalen Urlaubsreise allein über die Mitnahme des Kindes entscheiden, solange keine besonderen Gefahren bestehen. Bei Reisen von erheblicher Bedeutung ist normalerweise die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Im vorliegenden Fall habe jedoch das Kindeswohl Vorrang gehabt. (afp/red)
Wohnungen in einem Plattenbau (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat ihren Entwurf eines Gesetzes für Einschnitte beim Wohngeld in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro in die Ressortabstimmung eingebracht. Die Kürzungen beim Wohngeld sollen alle bisherigen Empfänger betreffen, berichtet die „Rheinische Post“ (Samstagausgabe).
Ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte werde rausfallen, sagte Hubertz der Zeitung. Ein Teil davon seien Menschen, die aufgrund ihres Einkommens bislang gerade so noch antragsberechtigt seien. „Es ist sehr bitter, aber nicht anders machbar“, behauptete die Ministerin.
Sie wolle, dass die Wohngeldreform so sozial schonend wie nur möglich abläuft. „Wir werden nicht in bestehende Bescheide eingreifen“, kündigte Hubertz an. Aktuelle Wohngeldbescheide, die stets befristet erteilt werden, behalten demnach also bis zu ihrem Auslaufen die Gültigkeit.
Die SPD-Politikerin verteidigte die geplanten Kürzungen. „Wir haben im Bund eine schwierige Haushaltslage wegen der vielen Krisen, kaum Wachstum und einem großen Reformstau. Jedes Ministerium muss sparen, damit wir in Zukunft wieder größere Handlungsspielräume haben“, sagte die Ministerin.
Mit Blick auf die Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro für den Bund fügte sie hinzu, das sei der Zielwert für das Bauministerium, auf den sich die Bundesregierung geeinigt habe.
Auch die Länder würden eine Milliarde Euro einsparen im Zuge der Reform. Von bislang rund fünf Milliarden Euro von Bund und Ländern blieben dann rund drei Milliarden an jährlichen Ausgaben übrig.
Hubertz räumte ein, es sei nicht nur schmerzhaft für die Menschen, die es betrifft, sondern auch für die Sozialdemokraten. „Da brauchen wir gar nicht drum herumreden“, sagte sie. Man ringe darum, wie man diesen schmerzhaften Einschnitt möglichst verträglich gestalten könne.
„Der Etat meines Hauses gibt leider keine andere Möglichkeit her, um die geforderte Milliarde zu erbringen. Insofern führt da leider kein Weg daran vorbei“, so Hubertz.
In der Ressortabstimmung können nun andere Ministerien Einschätzungen zum „Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“ abgeben. Im Anschluss soll es einen Kabinettsbeschluss geben. (dts/red)
Senioren soll ermöglicht werden, länger zu arbeiten – es fehlen viele Arbeitskräfte (Symbolbild). - Foto: JackF/iStock
Immer mehr Frührentner verdienen auf dem Arbeitsmarkt hinzu. Das geht aus einer unveröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die die „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) berichtet.
„Seit dem vollständigen Wegfall der Hinzuverdienstgrenze 2023 nimmt die Zahl der vorzeitig Verrenteten mit einem großen Hinzuverdienst zu“, heißt es darin.
Bei den besonders langjährig Versicherten stieg der Anteil mit großem Hinzuverdienst, der über einen Minijob hinausgeht, von zehn Prozent im Jahr 2019 mit dem Wegfall der Grenze 2023 auf 25 Prozent.
Das bedeutet: Jeder vierte dieser Frührentner, die auf 45 Versicherungsjahre kommen, arbeitet weiter und das für mehr als einen Minijob.
Einst war der Hinzuverdienst für Frührentner auf 6.300 Euro im Jahr begrenzt. Diese Grenze wurde 2023 abgeschafft.
Weniger arbeiten nach Regel-Ruhestand weiter
Bei den Menschen, die bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten, hat sich dagegen wenig verändert: Laut Studie arbeiten rund elf Prozent von ihnen im Ruhestand weiter.
Frührente und Weiterarbeiten ist so attraktiv, dass auch mehr Menschen vorzeitig in den Ruhestand gehen. Seit der Reform gehen zudem mehr Menschen vorzeitig in Rente statt bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten – vor allem langjährig Versicherte, also Menschen mit mindestens 35 Versicherungsjahren, die schon ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen können.
Ihr Anteil stieg von 19,4 Prozent im Jahr 2020 auf 24,0 Prozent im Jahr 2024. Die Forscher sehen dies kritisch: Der vorzeitige Rentenbezug belaste die Gesetzliche Rentenversicherung damit ausgabenseitig. (dts/red)
Mit einem neuen Beschluss geht das Parlament gegen gezielte Vaterschaftsanerkennungen für ausländische Kinder vor. (Archivbild) - Foto: Marius Burgelman/AP/dpa
Der Bundestag hat verschärfte Regelungen gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten die Abgeordneten am Freitag für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Damit soll verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen.
Verhindert werden soll mit dem Gesetz auch, dass mit der Anerkennung des Kindes über den Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der Mutter aus einem Staat von außerhalb der EU begründet oder gestärkt wird.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass nach Erfahrungen der Ausländerbehörden und Standesämter das derzeit geltende Recht nicht ausreicht, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern.
Kontrollinstrumente sollen deshalb verstärkt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt.
Dies wäre etwa der Fall, wenn der anerkennende Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter lediglich eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt. Liegt die Genehmigung nicht vor, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.
Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde allerdings nicht erforderlich sein. Wenn zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht beziehungsweise dieser tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt, liegt dem Gesetzentwurf zufolge ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor.
Die Ausländerbehörde soll dies aber prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“.
Eine Genehmigung kann nach den neuen Regelungen auch wieder entzogen werden. Dies wäre möglich, wenn die Zustimmung Folge von arglistiger Täuschung, Drohung oder Bestechung ist beziehungsweise auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht.
Zudem drohen bei falschen oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erhalten, künftig Strafen.
Mit dem Gesetzentwurf befasst sich nun noch der Bundesrat. Möglich wäre das in der nächsten Sitzung am 10. Juli.(afp/red)
Ein Blick in die Bibel verhalf Per Brinkemo zu einem anderen Blick auf Clangesellschaften. (Symbolfoto) - Foto: iStock
In Kürze:
Der Journalist Per Brinkemo befasst sich mit der Bedeutung der Clans.
Ein Blick in das Alte Testament ist für ihn wie eine Offenbarung.
Westliche Staaten haben die Funktion der Familie weitgehend ersetzt.
Als ich vor gut zehn Jahren das Buch „Zwischen Clan und Staat“ schrieb, hatte ich so etwas wie eine Offenbarung. In den vergangenen vier Jahren, nach fast zwei Jahrzehnten als Journalist, arbeitete ich in einem somalischen Verein in Rosengård, einem Stadtteil von Malmö. Ich begann, etwas zu ahnen, was ich zuvor nicht verstanden hatte: die Bedeutung der Clangesellschaft, sowohl historisch als auch in vielen Teilen der Welt heute.
Der Clan als Form der sozialen Organisation
Ein zuvor undenkbarer Gedanke durchfuhr mich plötzlich. Gab es im Alten Testament nicht irgendwo ein Kapitel, das sich mit dem befasste, worüber ich gerade schrieb, das ich aber als junger Mann weder verstand noch zu lesen wagte?
Ich holte meine ledergebundene Bibel mit Reißverschluss und meinem Namen in Gold auf dem Einband aus dem Bücherregal. Einst war sie viel gelesen worden, doch nach vielen Jahren hatte sie größtenteils Staub angesetzt. Nun entdeckte ich all die Verse mit Unterstreichungen und Notizen zwischen den abgenutzten Seiten wieder.
Ja, da war es, im ersten Buch der Chronik. Seite auf und Seite ab, Bände voller Kapitel mit unzähligen Namen, wer der Sohn von wem war – Stammbäume. Damals, als junger freiberuflicher Bibellehrer in der Freikirche, erschien mir die Fixierung auf Blutsverwandtschaft nicht nur uninteressant, sondern seltsam.
Plötzlich begriff ich es: Es ist genau wie bei Somalis, Arabern, Afghanen und anderen Migrantengruppen, die nach Schweden gekommen sind. In Somalia, wie auch in Afghanistan und weiten Teilen des Nahen Ostens, ist der Clan als Form der sozialen Organisation selbstverständlich. Er ist etwas, das aus einer Art Notwendigkeit heraus existiert. Wo der Staat entweder nicht existiert oder so dysfunktional ist, dass er keine Legitimität in der Bevölkerung genießt, findet man den Clan oder die größere Einheit, den Stamm.
In ihm suchen die Menschen Schutz, Sicherheit, Geborgenheit und Identität. Innerhalb und zwischen verschiedenen Clangruppen wird Recht gesprochen nach einem Rechtssystem, das im Falle von Ungerechtigkeit oder Gewaltverbrechen entweder auf Wiedergutmachung oder Blutrache basiert.
So seltsam es für moderne Schweden auch klingen mag: Kinder in Clangesellschaften lernen die Namen ihrer Vorfahren auswendig, oft bis in die 20. oder 30. Generation zurück. Es ist eine Möglichkeit, Wissen darüber zu erlangen, wer man im Verhältnis zu anderen, die der sogenannten Eigengruppe beziehungsweise Fremdgruppe angehören, ist. Das Bewusstsein der Clanzugehörigkeit hat dieselbe Funktion wie unsere Ausweispapiere mit Sozialversicherungsnummern.
Als ich mich nun mit meinem Wissen über den Clan als Organisationsform wieder der Bibel zuwandte, erkannte ich, dass die Abstammungslinien im ersten Teil des Alten Testaments patrilinear sind.
Das bedeutet, dass man die Abstammung nur von der männlichen Seite erbt. Daher rührt auch die intensive Auseinandersetzung im Buch der Chroniken mit der Frage, wer wessen Sohn ist. Etwa 80 Prozent aller bestehenden Clangesellschaften sind patrilinear, 20 Prozent matrilinear. Dort wird die Abstammung auch von der weiblichen Seite erfasst. Da wir im Westen die Abstammung seit Langem bilateral, also von Mutter und Vater, vererben, ist es für uns kaum nachvollziehbar, dass man die Abstammung nur von einem Elternteil erben kann.
Da der westliche Wohlfahrtsstaat die ehemals sehr konkrete Funktion der Familie im Alltag weitgehend ersetzt hat, fällt es uns schwer, Menschen zu verstehen, die nicht über die uns vertrauten engen familiären Bindungen verfügen. Je mehr ich den Clan als Organisationsform erforscht habe, desto mehr erscheint mir der Staat, wie wir ihn erleben, wie ein Wunder.
Die Bibel als Schlüssel zum besseren Verständnis
Da alle Gesellschaften ursprünglich in kleinere Gruppierungen zersplittert waren, lautete für mich die zentrale Frage: Wie können diese oft feindseligen Gruppen in unserer Region unter einem größeren Ganzen vereint werden? Und wie können wir unsere Gesellschaftsordnung Migranten verständlich machen, die keine Erfahrung mit einem Staat haben, den wir gemeinhin als positiv betrachten?
Ich wandte mich dem Neuen Testament zu. Das Matthäusevangelium beginnt mit der Darstellung der Genealogie Jesu. Matthäus listet 41 Generationen von Abraham über König David bis zu Jesus auf.
Erstaunlicherweise heißt es, Männer hätten Söhne gezeugt: „Abraham zeugte Isaak, und Isaak zeugte Jakob […].“ Ausgehend von der Erkenntnis, dass Ethnizität und Abstammung entscheidend waren, präsentiert das Neue Testament die revolutionäre Botschaft, die Paulus im Brief an die Galater wie folgt zusammenfasst: „Hier gibt es weder Juden noch Griechen, weder Sklaven noch Freie, weder Mann noch Frau. Denn ihr seid alle eins in Christus Jesus.“ Es war gewiss ein schwieriger und langwieriger Prozess, doch hier erkennen wir das ideologische Fundament der heutigen westlichen Gesellschaften: Menschen sind in der Lage, sich unter etwas Größerem zu vereinen, jenseits von Blut, Geschlecht und Status.
In der biblischen Geschichte finden sich Schlüssel zu einem besseren Verständnis. Das gilt für uns selbst ebenso wie für jene, die mit völlig anderen Erfahrungen in unser Land gekommen sind. Immer öfter denke ich: Die Botschaft der Bibel ist besser, als viele Christen annehmen.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Som en uppenbarelse“. (deutsche Bearbeitung: os)
Stellungnahme des Deutschen Ethikrats am 11. Juni 2026. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien und pauschale Verbote sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats „nicht geeignet“, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Stattdessen sei ein ausgewogenes Schutzkonzept nötig, das die Risiken sämtlicher digitaler Angebote berücksichtigt, erklärte der Ethikrat.
In seiner Stellungnahme beschäftigen sich die Fachleute unter anderem auch mit Smartphones an Schulen und der Rolle der Eltern.
Mindestalter keine Lösung
„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister. Es gehe um das Kindeswohl, und das schließe auch gesellschaftliche Teilhabe mit ein.
Dabei sei aber wichtig, den nötigen Schutz junger Menschen mit ihren Interessen und der Befähigung für digitale Angebote in Ausgleich zu bringen.
Dafür sei ein gesetzliches, umfassendes Mindestalter für Soziale Medien aus Sicht des Ethikrats aber „nicht geeignet“. Keine Beschränkung sei komplett unumgänglich und viele junge Menschen seien kompetent darin, sie zu umgehen.
Ethikrat für umfassenderes Schutzkonzept
Ohnehin greife der Fokus auf Soziale Medien zu kurz, warnte das Gremium. Denn Risiken wie Sucht, Gewalterfahrungen und Cybermobbing gingen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur dort gebe, sondern etwa auch bei Streamingdiensten und frei zugänglichen Messengern.
Außerdem nutzten viele Kinder und Jugendliche bereits KI wie Chatbots und Bildgeneratoren und diese seien noch unzureichender reguliert. Ein Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und berge das Risiko, dass sich Kinder und Jugendliche verstärkt diesen Angeboten zuwendeten.
Nötig sei also ein umfassendes Schutzkonzept, und dafür bilde das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zur Regulierung von Plattformen bereits eine gute Grundlage. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden“, sagte Frister dazu.
Grundsätzlich komme den Familien und Eltern eine große Verantwortung zu und diese Erziehungsfreiheit müsse der Staat „respektieren und unterstützen“, forderte der Ethikrat.
Eltern bräuchten aber leicht zugängliche, seriöse Informationen über Gefahren im Netz und „bessere technische Werkzeuge“, mit denen sie die Aktivitäten ihrer Kinder begleiten könnten, etwa Apps zur Bildschirmzeit und zum Kinderschutz.
Nicht zuletzt müssten auch die jungen Menschen stärker einbezogen werden – von den Eltern selbst, aber auch bei politischen Entscheidungen. Der Ethikrat spricht sich außerdem dafür aus, dass die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen „weitgehend eingeschränkt werden“, so wie es bereits in einigen Ländern gelte.
Klöckner: Flucht in die digitale Parallelwelt verhindern
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die den Ethikrat um die Stellungnahme gebeten hatte, sagte ebenfalls, digitale Medien seien „mittlerweile ein selbstverständlicher Teil beim Aufwachsen junger Menschen“.
Das habe auch Schattenseiten, dazu gehörten auch „digitale Ausgrenzung, problematische Schönheitsideale und auch die Gefahr von Radikalisierung“. Viele flüchteten sich in eine digitale Parallelwelt. Es bestehe Handlungsbedarf.
Parallel arbeitet derzeit eine von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission an an Empfehlungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Ende Juni will das Gremium konkrete Handlungsempfehlungen vorstellen und im September einen Abschlussbericht vorlegen. (afp/red)
Koalition berät über Einsparungen und Reformen beim Elterngeld. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Bundesgesundheitsministerin und Vorsitzende der Frauen-Union, Nina Warken, will am Ziel festhalten, Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld zu stärken.
Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte die CDU-Politikerin, im Koalitionsvertrag sei „klar festgehalten“, dass „die Grenzen für das Elterngeld sowie der Mindest- und Höchstbetrag angehoben werden sollten“.
„Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“
Dazu gehöre, dass SPD und Union sich darauf geeinigt haben, „Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“ zu setzen.
Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich, es sollten mehr Anreize für „insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung“ geschaffen werden. „An dieser Weiterentwicklung des Elterngeldes sollten wir festhalten“, sagte Warken.
„Für die Union, insbesondere für die Frauen-Union, ist das Elterngeld ein Herzensthema“, sagte sie der SZ. Es sei eine „zentrale familienpolitische Leistung, auf die Familien in Deutschland zu Recht zählen“. Sie mahnt: „Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen“.
In den Regierungsfraktionen ist eine Diskussion darüber entbrannt, wie und ob beim Elterngeld gekürzt werden soll. Möglich wäre, die Elterngeldbezugszeit insgesamt zu kürzen.
Ebenfalls wäre es möglich, die sogenannten Vätermonate auszuweiten. Um die vollen 14 Monate Elterngeld auszuschöpfen, müssten dann beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen.
Vorbehalte gegen weniger Basiselterngeld
Doch es gibt große Vorbehalte dagegen, Müttern weniger als 12 Monate Basiselterngeld zu ermöglichen. Die CSU-Abgeordnete und Vorstandsmitglied der Frauen-Union Bayern, Silke Launert, warnte davor.
„Ich bin kein Fan davon, durch die hälftige Aufteilung faktisch für Frauen weniger als 12 Monate Elternzeit zu ermöglichen“, sagte sie der SZ. Sie sprach sich dafür aus, beim Elterngeld zu sparen.
„Natürlich müssen alle Ressorts sparen und beim Familienministerium ist das Elterngeld der größte Posten, daher ist es auch naheliegend, da zu sparen“, sagte sie.
Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte kürzlich im Deutschlandfunk: „Jede Frau muss in der Lage sein, zwölf Monate im Elterngeldbezug zu sein.“ (dts/red)
Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland meint, dass Erwachsene ihre Smartphone-Zeit in der Freizeit reduzieren sollten. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist der Meinung, dass Erwachsene ihre Smartphone-Nutzung in der Freizeit reduzieren sollten. Das ergab eine Umfrage des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB).
73 Prozent der Befragten sprachen sich demnach dafür aus, dass Erwachsene weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten, insbesondere in Gegenwart ihrer Kinder.
Diese Ansicht ist besonders bei Menschen mit Abitur (83 Prozent) und Über-50-Jährigen verbreitet (81 Prozent). 83 Prozent der Befragten sind zudem der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren generell weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten.
Die Ergebnisse der Umfrage, die im Februar 2026 durchgeführt wurde, basierten auf einer Pilotstudie mit 415 Teilnehmern. Katharina Spieß, Direktorin des BiB, sagte, dass die Befunde den Wunsch der Bevölkerung nach weniger Smartphone-Zeit widerspiegeln. Dies gelte gleichermaßen für Kinder, Erwachsene im Allgemeinen und Eltern im Speziellen.
93 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass Eltern in Gegenwart ihrer Kinder weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten. Diese Meinung findet über alle Bildungs- und Altersgruppen hinweg breite Zustimmung.
Spieß sagte, dass ein bewussterer Medienumgang im Familienalltag vor allem dann glaubwürdig vermittelt werden könne, wenn Erwachsene ihn selbst vorlebten. (dts/red)
Koalition berät über Einsparungen und Reformen beim Elterngeld. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese fordert Familienministerin Karin Prien (CDU) auf, in ihrem Etat möglichst woanders zu kürzen als beim Elterngeld.
„Das Elterngeld ist für viele junge Familien sehr wichtig“, sagte Wiese der „Rheinischen Post“. Das habe man 2007 gemeinsam eingeführt, um die Familien in Deutschland zu unterstützen. Die Bundesregierung müsse jedoch auch Einsparungen im Haushalt vornehmen, das sei kein Geheimnis, sondern Fakt, so der SPD-Politiker.
An welcher Stelle Ministerin Prien für ihr Ressort die Einsparungen vornehme, liege in ihrer Verantwortung und ihrer Prioritätensetzung. Wenn es in ihrem Bereich andere Einsparpotenziale als das Elterngeld gebe, würde er das jedenfalls begrüßen, sagte Wiese.
Eine Arbeitsgruppe der Koalition prüfe überdies gerade intensiv, welche Subventionen und Steuervergünstigungen wie gekürzt werden könnten. „Welche Subventionen noch zeitgemäß und sinnvoll sind und ob wir hier auch über pauschale Kürzungen zu den erforderlichen Einsparungen gelangen können, wird sich zeitnah zeigen“, sagte Wiese.
Auch die frühere Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat vor möglichen Kürzungen beim Elterngeld gewarnt. „Aktuell haben wir die niedrigste Geburtenrate seit 1946. Gerade in dieser Situation über Kürzungen beim Elterngeld zu sprechen, wird sicher nicht zu höheren Geburtenzahlen beitragen“, sagte Giffey den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Giffey, die zwischen 2018 und 2021 Bundesfamilienministerin war und jetzt Berlins Wirtschaftssenatorin ist, erklärte weiter, sie sehe im Elterngeld nicht nur eine Familienleistung, sondern auch ein arbeitsmarktpolitisches Instrument. Es helfe, Karrierebrüche – vor allem bei Frauen – zu reduzieren, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dieser Aspekt komme ihr in der Debatte zu kurz.
Giffey warb stattdessen für eine Reform des Elterngelds, mit der eine gerechtere partnerschaftliche Aufteilung möglich werde. Sie verwies darauf, dass noch immer 74 Prozent der Elterngeldbezieher Frauen seien. „Mehr Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld wäre nicht nur ein Gewinn für Familien, sondern auch für unsere Wirtschaft und die volle Ausnutzung aller unserer Potentiale“, sagte sie weiter.
Ebenfalls sieht der designierte Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, mögliche Einschnitte beim Elterngeld kritisch.
„Mich erstaunt sehr, wie leicht sich die Koalition mit Kürzungen bei Familien tut, während man sich in anderen Bereichen keinen Millimeter bewegt. Ob bei der Mitversicherung für Familienangehörige oder jetzt beim Elterngeld – das sind die komplett falschen Signale an junge Familien, in denen beide Eltern arbeiten“,
sagte Kubicki den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Gerade Familien solle man unterstützen.
Zukunftsforum Familie fordert Reform
Die Vorsitzende des Zukunftsforum Familie (ZFF), Britta Altenkamp, sieht in der Debatte um Kürzungen beim Elterngeld ein fatales Signal an Familien.
„Während überall die sinkende Geburtenrate und gesellschaftliche Verunsicherung bedauert wird, soll ausgerechnet die Leistung geschwächt werden, die Familien in dieser besonders sensiblen Lebensphase absichert“, erklärte sie gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Sie verwies auch darauf, dass die staatliche Lohnersatzleistung seit der Einführung 2007 nicht substanziell angepasst worden sei. Statt weiterer Kürzungen bräuchte es längst eine Reform, forderte sie und konkretisierte: „Mehr Anreize für eine paritätische Aufteilung der Sorgearbeit, etwa durch ein höheres Mindestelterngeld und eine deutliche Ausweitung der Partnermonate.“ Das habe die Bundesregierung auch angekündigt – nun rücke sie von diesem Versprechen ab, bemängelte Altenkamp.
Im Zuge der Haushaltsaufstellung soll auch Familienministerin Karin Prien in ihrem Ressort sparen. Dem Vernehmen nach soll sie rund 350 Millionen Euro beim Elterngeld kürzen. (dts/red)
Prien nennt weitere Stellschrauben beim Elterngeld – will aber nicht an der Höhe sparen. (Archivbild). - Foto: Omer Messinger/Getty Images
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) prüft zur Konsolidierung des Haushaltes 2027 auch Einsparungen beim Elterngeld. Sie werde sich als Teil der Regierung „solidarisch“ daran halten, was der schwarz-rote Koalitionsausschuss an Einsparungen beschlossen habe, und arbeite an „konstruktiven Lösungen“, sagte Prien der Zeitung „Welt“ (Freitagsausgabe).
„Zu einer verantwortlichen Politik gegenüber Familien und kommenden Generationen gehört auch eine Politik, die den Haushalt konsolidiert.“
Sparvorgabe für Prien: 350 Millionen beim Elterngeld
Laut den im Koalitionsausschuss vereinbarten Eckpunkten zum Haushalt muss Prien in ihrem Ressort mehr als 500 Millionen Euro einsparen, davon 350 Millionen Euro beim Elterngeld.
Wie sie die Einsparziele konkret erreichen will, wolle sie „in der Regierung und mit den Fraktionen“ verhandeln, sagte Prien. Im Familien- und Bildungsbereich wolle sie jedenfalls „um jeden Cent“ kämpfen.
Es gebe aber verschiedene Stellschrauben, sagte die Ministerin. Eine davon sei die Dauer des Elterngeld-Bezugs. „Da ist für mich klar: Weil der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz erst nach zwölf Monaten entsteht, muss Elterngeld mindestens diese zwölf Monate absichern.“
Derzeit beträgt die Laufzeit des Basiselterngeldes 14 Monate, sofern mindestens zwei Monate davon vom Vater genommen werden.
Prien prüft Dauer und Höhe des Elterngeldes
Weitere Stellschrauben seien die Partnerschaftlichkeit der Mütter- und Vätermonate, die Höhe des Elterngeldes und die Lohnersatzrate, sagte Prien. „Ich würde uns aber nicht empfehlen, bei der Höhe runterzugehen. Das Elterngeld wurde seit Einführung nie erhöht.
Wenn wir ein Modell finden, mit dem wir trotz der Sparzwänge noch etwas verbessern können, würde das den Familien in unserem Land signalisieren: Wir unterstützen euch.“ Zudem würden wegen sinkender Geburtenzahlen weniger Haushaltsmittel benötigt. „Die Demografie ist also eine weitere Stellschraube.“
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, den Mindestsatz von 300 Euro und den Höchstsatz von 1800 Euro, die seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 gleichgeblieben sind, anzuheben und Anreize für mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung zu setzen.
Elterngeld als Investition in junge Frauen
Sie hätte „erhebliche Bedenken, erneut an die Einkommensgrenzen zu gehen“, sagte die Ministerin. „Es ist uns wichtig, dass junge, gut ausgebildete Frauen weiterhin Kinder bekommen.
Deshalb muss man aufpassen, den Charakter der Leistung nicht zu verändern.“ Das Elterngeld sei bewusst eine Familienleistung „und eine Investition in das Potenzial erwerbstätiger Frauen“. Entscheidend seien aber auch gute Kinderbetreuung, verlässliche Ganztagsangebote und gute Schulen. (afp/red)
Wien setzt künftig auf begrenzte Quoten beim Familiennachzug von Flüchtlingen. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Im Zuge der Umsetzung des europäischen Asylpakts hat Österreich Quoten für den Familiennachzug beschlossen.
Laut einem Beschluss des Parlaments in Wien vom Mittwoch, 20. Mai, sollen die Quoten ab Juli gelten, wobei sie auf Grundlage der Aufnahmekapazitäten berechnet werden und nach Angaben der Regierung „sehr niedrig“ ausfallen könnten.
Regierung verweist auf Belastung
Im vergangenen Sommer hatte Österreich die Familienzusammenführungen ausgesetzt.
Nach Regierungsangaben waren 2023/2024 mehr als 17.000 Menschen, zumeist Kinder aus Syrien, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich eingereist.
Das Aussetzen der Regelung begründete das Innenministerium mit der Belastung öffentlicher Einrichtungen und einer „Bedrohung“ für das 9,2 Millionen Einwohner zählende Land.
EU verschärft Asylpolitik
Österreich zählt zu den EU-Mitgliedstaaten, die auf eine strengere Einwanderungspolitik dringen. Die EU hat ihre Migrations- und Asylpolitik zuletzt deutlich verschärft.
2024 hatte Brüssel eine Reform der Asylregeln beschlossen. Der Asylpakt sieht unter anderem Verfahren an den EU-Außengrenzen sowie Abschiebezentren in Drittstaaten vor.
Im Jahr 2025 ging die Zahl der irregulären Einreisen in das europäische Hoheitsgebiet laut der Grenzschutzagentur Frontex bereits um mehr als 25 Prozent zurück. (afp/red)