Categories
deutschland ticker

Kürzere Bezugsdauer, mehr „Vätermonate“: Was sich beim Elterngeld ändern könnte

Das Ressort von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) muss wie alle Ministerien Einsparungen erzielen – und tut das nun unter anderem mit einer Reform des Elterngelds. Die Familienleistung ist der mit Abstand größte Posten im Etat des Ministeriums. Nun sollen den Plänen zufolge die maximale Bezugsdauer gekürzt und die sogenannten Vätermonate erhöht werden. Zugleich sollen aber die Beträge leicht steigen.

Was soll sich bei der Dauer ändern?

Prien möchte die maximale Bezugsdauer des Elterngelds von derzeit 14 auf zwölf Monate senken. Dass es mindestens ein Jahr ist, war ihr deshalb wichtig, weil dann erst der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz greift.
Derzeit kann die volle Dauer des Elterngelds nur dann ausgeschöpft werden, wenn ein Elternteil mindestens zwei Monate nimmt. Da das meist die Väter sind, wird umgangssprachlich von Vätermonaten gesprochen. Diese Mindestzeit soll nun auf drei Monate angehoben werden.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Drei Monate sind zukünftig für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können zwischen den Eltern flexibel aufgeteilt werden.“ Alleinerziehende sind von dieser Regel aber ausgenommen. Auch das ElterngeldPlus soll weiterhin möglich sein; damit können Eltern die Dauer der Zahlungen verlängern, bekommen monatlich dann aber weniger Geld.

Wie verändern sich die Beträge?

Seit der Einführung des Elterngelds 2007 sind die monatlich gezahlten Beträge nicht erhöht worden. Sie sollen nun leicht steigen – der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro und der Höchstbetrag von 1800 auf 1900 Euro. Die grundsätzliche Regelung, dass das Elterngeld bei 65 Prozent des Nettoeinkommens gedeckelt wird, soll bestehen bleiben. Schon bekannt ist, dass der Antrag auf Elterngeld einfacher und digitaler werden soll.

Welche Einsparungen bringt das?

Priens Ministerium soll allein beim Elterngeld einen jährlichen Betrag von 500 Millionen Euro einsparen. Das dürfte auf Anhieb bei weitem nicht gelingen: Im ersten Jahr, voraussichtlich 2027, ergeben sich Einsparungen in Höhe von rund 50 Millionen Euro, die volle Wirkung soll das Gesetz erst 2030 entfalten – dann aber mit einem Betrag von 1,6 Milliarden Euro.

Wie ist der zeitliche Rahmen?

Geplant ist, dass das Gesetz ab November kommenden Jahres gilt – daher auch die geringe Einsparwirkung im ersten Jahr. Das würde also bedeuten, dass alle Schwangeren sowie alle, die ihre Kinder bis Ende Oktober kommenden Jahres auf die Welt bringen, noch von der alten Regelung profitieren. Allerdings ist unklar, ob es im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes noch zu Änderungen kommt.

Wer hat überhaupt Anspruch auf Elterngeld?

Die Familienleistung soll den Wünschen der Mutter nach einer baldigen Rückkehr in den Beruf ebenso Rechnung tragen wie den Wünschen der Väter nach mehr Zeit mit der Familie. Elterngeld beantragen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie Beamte, Selbständige und Erwerbslose. Wer vor der Geburt kein Einkommen hatte oder bei dem keines wegfällt, weil er nach der Geburt in unverändertem Umfang in Teilzeit arbeitet, bekommt den Mindestbetrag von derzeit 300 Euro.
Ein Elternteil, dessen Einkommen vor der Geburt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben mehr als 2770 Euro betrug, bekommt den Höchstbetrag von derzeit 1800 Euro. Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 Euro haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Auch Pflegeeltern sind von der Leistung ausgeschlossen, da diese bislang an biologische oder adoptierende Eltern gebunden ist. Pflegeeltern erhalten stattdessen vom Jugendamt ein Pflegegeld und weitere Zuschüsse bei Bedarf.

Welche Kritik gibt es an den Plänen?

Aus der Opposition sowie von gewerkschaftlicher Seite kam umgehend Kritik daran, die Bezugsdauer auf zwölf Monate zu verkürzen. Argumentiert wurde, dass Familien damit belastet würden und außerdem die 14 Monate häufig schon deshalb nötig seien, damit das Kind umfassend in die Kita eingewöhnt ist, bevor der Job weitergeht. Auch die SPD tut sich mit der geplanten Kürzung bei der Bezugsdauer schwer.
Kritik kommt außerdem an den nur leicht steigenden monatlichen Beträgen. Im Koalitionsvertrag hatte es noch geheißen, dass der Mindest- und Höchstbetrag „spürbar“ angehoben werden soll. (afp/red)
Categories
deutschland etplus ticker

Mehr Netto oder neue Belastungen? Wer von der Steuerreform wirklich profitiert


In Kürze:

  • Höhere Freibeträge und angepasste Steuertarife sollen Arbeitnehmer und Familien entlasten und die kalte Progression abmildern.
  • Zur Gegenfinanzierung werden Steuervergünstigungen gekürzt, etwa beim Handwerkerbonus, und Minijobs werden stärker besteuert.
  • Wer tatsächlich profitiert, hängt von der persönlichen Situation ab – die endgültige Bilanz zeigt sich erst im Steuerbescheid.

 
Zehn Milliarden Euro mehr für Bürgerinnen und Bürger: Mit dieser Summe wirbt die Bundesregierung für ihre Steuerreform. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sollen Arbeitnehmer und Familien künftig weniger Einkommensteuer zahlen. Der Grundfreibetrag steigt, Kinder werden steuerlich stärker berücksichtigt, und der Einkommensteuertarif wird angepasst.
„Wer unter Teuerung, Inflation und stagnierenden Löhnen am meisten leidet, wird entlastet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Freitag bei der Vorstellung der Entlastungspläne. Profitieren sollen vor allem Familien sowie Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Auf den ersten Blick wirkt das Konzept schlüssig: Der Staat nimmt weniger Steuern ein, also bleibt den Bürgern mehr Geld im Portemonnaie. Bei genauerer Betrachtung ist diese Rechnung jedoch komplexer.
Die Reform besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil bringt Entlastungen für viele Steuerzahler. Der zweite Teil sieht die Streichung oder Kürzung bisheriger Steuervergünstigungen sowie eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Wer unter dem Strich tatsächlich profitiert, hängt daher deutlich stärker als bisher von der persönlichen Lebenssituation ab: Gibt es Kinder im Haushalt? Werden haushaltsnahe Dienstleistungen genutzt? Fallen regelmäßig Handwerkerkosten an? Oder werden hohe Unternehmensgewinne erzielt? Erst im Zusammenspiel aller Änderungen lässt sich beurteilen, wie sich die Reform im konkreten Steuerbescheid auswirkt.

Der erste Blick: Mehr steuerfreies Einkommen

Der wichtigste Baustein der Reform betrifft den sogenannten Grundfreibetrag. Hinter dem etwas sperrigen Begriff verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Ein Teil des Einkommens bleibt grundsätzlich steuerfrei. Der Staat geht davon aus, dass dieses Geld für den notwendigen Lebensunterhalt benötigt wird und deshalb nicht besteuert werden soll. Nach den am Donnerstagmorgen vorgelegten Plänen steigt dieser steuerfreie Betrag voraussichtlich in zwei Stufen bis 2028 auf 12.900 Euro. Erst Einkommen, das darüber liegt, wird nach dem Einkommensteuertarif besteuert. Davon profitieren grundsätzlich alle, die Einkommensteuer zahlen. Steigt der steuerfreie Betrag, wird automatisch ein größerer Teil des Einkommens nicht besteuert.
Hinzu kommt eine zweite, weniger bekannte Änderung, die für viele Arbeitnehmer jedoch mindestens ebenso wichtig sein dürfte. Die Bundesregierung will die Grenzen des Einkommensteuertarifs erneut anheben, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen. Die Verschiebung dieser Tarifgrenzen ist aus dem Steuerrecht bekannt und wird regelmäßig eingesetzt, um diesen Effekt abzufedern. Die Pläne der Koalition gehen jedoch darüber hinaus. Zusätzlich soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden, um kleinere und mittlere Einkommen stärker zu entlasten.
Ein Beispiel macht das deutlich: Erhält eine Angestellte eine Gehaltserhöhung von drei Prozent, weil die Preise für Lebensmittel, Energie und Mieten gestiegen sind, ist sie auf dem Papier zwar besser bezahlt. Da die Lebenshaltungskosten jedoch ebenfalls gestiegen sind, kann sie sich real nicht mehr leisten als zuvor. In diesem Fall bleibt ihre Kaufkraft praktisch unverändert. Ohne Anpassung des Steuertarifs würde sie dennoch mehr Einkommensteuer zahlen, weil Teile ihres Einkommens in einen höheren Tarifbereich rutschen. Obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist, müsste sie einen größeren Anteil ihres Einkommens an den Fiskus abführen.
Neben dem Einkommensteuertarif werden auch Familien entlastet. Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen. Nach Berechnungen der Bundesregierung soll eine vierköpfige Familie mit einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro dadurch dauerhaft um mehrere Hundert Euro pro Jahr entlastet werden. Bis hierher vermittelt die Reform ein klares Bild: Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer ein und lässt den Bürgern mehr Geld. Dieses Bild verändert sich allerdings, sobald der zweite Teil des Steuerpakets in den Blick kommt.

Die zweite Rechnung: Womit der Staat die Entlastung finanziert

Steuersenkungen kosten Geld. Deshalb stellt sich bei jeder Reform dieselbe Frage: Wer finanziert die Entlastung? Im aktuellen Paket lautet die Antwort: Zum Teil verzichtet der Bund auf Einnahmen, zum Teil werden bestehende Steuervergünstigungen gekürzt oder andere Abgaben erhöht. Für viele Bürger entscheidet deshalb nicht allein der neue Einkommensteuertarif darüber, ob sie am Ende tatsächlich mehr Geld zur Verfügung haben.
Ein Beispiel ist der sogenannte Handwerkerbonus. Bislang konnten Privatpersonen 20 Prozent der Arbeitskosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen, maximal 1.200 Euro im Jahr. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung soll dieser Steuervorteil auf 15 Prozent sinken. Künftig können höchstens noch 900 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.
Was bedeutet das konkret für Auftraggeber? Wer etwa sein Badezimmer renovieren lässt oder einen Elektriker, Dachdecker oder Maler beauftragt, kann künftig einen kleineren Teil der Arbeitskosten steuerlich geltend machen. Die Handwerkerrechnung selbst wird dadurch nicht höher. Der steuerliche Zuschuss des Staates fällt jedoch geringer aus.
Die geringere steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen ist eine der Maßnahmen, mit denen das Reformpaket gegenfinanziert werden soll. Sie wird im Beschluss des Koalitionsausschusses gemeinsam mit weiteren Finanzierungsmaßnahmen wie der Anpassung der „Reichensteuer“ und einer Gewinnabführung der KfW aufgeführt.
Jörg Dietrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), begrüßte die Reformschritte grundsätzlich. Wörtlich sagte Dietrich:
„Das Paket enthält damit eine Reihe richtiger Reformen und weist in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, diesen Weg weiterzugehen.“
Die Reduzierung des Handwerkerbonus bewertet Dietrich als „vertretbaren Kompromiss“. Weiter äußerte der Handwerkskammerpräsident:
„Er (der Handwerkerbonus – Anm. d. Red.) setzt weiterhin einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit.“
Ein zweiter Baustein der Gegenfinanzierung betrifft geringfügige Beschäftigungen. Nach den Beschlüssen soll die pauschale Steuer auf Minijobs von bisher zwei auf fünf Prozent steigen. Für Arbeitgeber erhöhen sich dadurch die Kosten dieser Beschäftigungsform. Welche Folgen das haben wird, ist derzeit offen. Die Bundesregierung verbindet die Änderung mit dem Ziel einer gerechteren Finanzierung des Steuersystems. Nach Angaben der Minijob-Zentrale arbeiten besonders viele Minijobber im Handel sowie im Gastgewerbe. Ob Unternehmen ihre Beschäftigungspraxis deshalb ändern, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.

Nicht jedes hohe Einkommen ist gleich

Während viele Arbeitnehmer von höheren Freibeträgen profitieren sollen, sieht die Reform zugleich eine stärkere Belastung sehr hoher Einkommen vor. Nach den Beschlüssen der Koalition soll der Steuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen; ab 280.000 Euro ist eine weitere Tarifstufe von 47 Prozent vorgesehen. Die Bundesregierung will damit einen Teil der Entlastungen gegenfinanzieren.
Auf den ersten Blick wirkt dies wie eine stärkere Besteuerung besonders wohlhabender Bürger. Tatsächlich ist die Wirkung differenzierter. Denn die Einkommensteuer betrifft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Personengesellschaften wie viele Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder familiengeführte mittelständische Unternehmen. Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs unterliegen dagegen zunächst der Körperschaftsteuer; ausgeschüttete Gewinne werden anschließend gesondert besteuert. Die Rechtsform entscheidet daher wesentlich darüber, welche Steuerbelastung entsteht.
Wie groß diese Gruppe ist, zeigt eine aktuelle Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Zwar stellen Personengesellschaften nur rund 2,4 Prozent der knapp 42 Millionen Einkommensteuerpflichtigen, sie erwirtschaften jedoch rund 14 Prozent aller steuerpflichtigen Einkünfte. Besonders auffällig ist die Gruppe der Personengesellschaften mit Einkünften von mehr als einer Million Euro: Sie macht lediglich 0,1 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, vereint aber rund zehn Prozent der gesamten steuerlichen Bemessungsgrundlage auf sich.
Nach Berechnungen des Institut der deutschen Wirtschaft (IW) würden deshalb rund 40 Prozent der Bemessungsgrundlage einer höheren Besteuerung beim Spitzensteuersatz auf unternehmerische Einkünfte entfallen. Bei einer Verschärfung der sogenannten Reichensteuer wären es sogar etwa 70 Prozent. Das Institut folgert daraus, dass Änderungen des Spitzensteuersatzes nicht nur eine Verteilungsfrage zwischen hohen und niedrigen Einkommen sind, sondern zugleich die steuerliche Belastung vieler inhabergeführter Unternehmen betreffen. „Da ein erheblicher Teil der vom Spitzen- und Reichensteuersatz betroffenen Einkommen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen stammt, ist die Einkommensteuer immer auch eine wichtige Unternehmenssteuer“, heißt es im IW-Papier. Weiter heißt es als Fazit: „Wer Arbeits- und Investitionsanreize stärken will, sollte daher nicht auf höhere Belastungen setzen.“

Die Bilanz erst auf dem Steuerbescheid zu sehen

Die Steuerreform folgt damit keinem einfachen Muster. Sie senkt an einer Stelle die Belastung und erhöht sie an anderer oder streicht bisherige Vergünstigungen. Wer am Ende tatsächlich besser oder schlechter gestellt ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Ein Arbeitnehmer ohne größere steuerlich begünstigte Ausgaben dürfte vor allem von den höheren Freibeträgen und den verschobenen Tarifgrenzen profitieren. Wer regelmäßig Handwerkerleistungen in Anspruch nimmt oder als Arbeitgeber Minijobs nutzt, muss dagegen die gekürzten Steuervergünstigungen in seine persönliche Rechnung einbeziehen. Bei sehr hohen Einkommen kommt zusätzlich die Anhebung des Spitzensteuersatzes hinzu.
Damit wird die Reform vor allem eines: individueller. Ob sie für den Einzelnen eine spürbare Entlastung oder lediglich eine geringere Mehrbelastung bedeutet, zeigt sich erst, wenn alle Änderungen im Steuerbescheid zusammenlaufen.
Categories
gesellschaft ticker

Gericht: Mutter darf ohne Einwilligung des Vaters mit Kind ins Ausland reisen

Mutter darf ohne Einwilligung des Vaters mit Kind ins Ausland reisen
Eine Mutter aus Rheinland-Pfalz hat die Weihnachtstage mit ihrem Kind bei der Familie im Ausland verbringen dürfen, ohne dass der Kindsvater sein Einverständnis gegeben hat. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden (Az.: 2 UF 153/25).

Hintergrund des Falls

Der zweijährige Sohn lebt seit der Trennung der Eltern überwiegend bei der Mutter und hat regelmäßig begleiteten Umgang mit dem Vater. Die Mutter stammt aus Osteuropa und wollte mit dem Kind über die Weihnachtsfeiertage 2025 zu ihrer Familie dorthin reisen. Der Vater lehnte die Reise ab.

Entscheidung der Gerichte

Das Amtsgericht Landau gab der Mutter in erster Instanz recht. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte diese Entscheidung später. Die Richter entschieden, dass die Mutter allein über die Reise bestimmen durfte.

Begründung des Gerichts

Zwar handele es sich bei einer solchen Auslandsreise nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, sie habe jedoch große Bedeutung für das Kind. Im Sinne des Kindeswohls dürfe die Mutter allein entscheiden, weil der Aufenthalt in Osteuropa dem Jungen helfe, seine eigene Identität zu entwickeln.
Durch die Herkunft seiner Mutter bestünden enge familiäre und kulturelle Verbindungen nach Osteuropa. Der Kontakt zum Vater werde durch die Reise nicht eingeschränkt.

Grundsatz zur Mitnahme von Kindern

Grundsätzlich kann ein Elternteil bei einer normalen Urlaubsreise allein über die Mitnahme des Kindes entscheiden, solange keine besonderen Gefahren bestehen. Bei Reisen von erheblicher Bedeutung ist normalerweise die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Im vorliegenden Fall habe jedoch das Kindeswohl Vorrang gehabt. (afp/red)
Categories
deutschland

Wohngeld-Kürzung: Jeder dritte Haushalt soll Anspruch verlieren

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat ihren Entwurf eines Gesetzes für Einschnitte beim Wohngeld in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro in die Ressortabstimmung eingebracht. Die Kürzungen beim Wohngeld sollen alle bisherigen Empfänger betreffen, berichtet die „Rheinische Post“ (Samstagausgabe).
Ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte werde rausfallen, sagte Hubertz der Zeitung. Ein Teil davon seien Menschen, die aufgrund ihres Einkommens bislang gerade so noch antragsberechtigt seien. „Es ist sehr bitter, aber nicht anders machbar“, behauptete die Ministerin.
Sie wolle, dass die Wohngeldreform so sozial schonend wie nur möglich abläuft. „Wir werden nicht in bestehende Bescheide eingreifen“, kündigte Hubertz an. Aktuelle Wohngeldbescheide, die stets befristet erteilt werden, behalten demnach also bis zu ihrem Auslaufen die Gültigkeit.
Die SPD-Politikerin verteidigte die geplanten Kürzungen. „Wir haben im Bund eine schwierige Haushaltslage wegen der vielen Krisen, kaum Wachstum und einem großen Reformstau. Jedes Ministerium muss sparen, damit wir in Zukunft wieder größere Handlungsspielräume haben“, sagte die Ministerin.
Mit Blick auf die Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro für den Bund fügte sie hinzu, das sei der Zielwert für das Bauministerium, auf den sich die Bundesregierung geeinigt habe.
Auch die Länder würden eine Milliarde Euro einsparen im Zuge der Reform. Von bislang rund fünf Milliarden Euro von Bund und Ländern blieben dann rund drei Milliarden an jährlichen Ausgaben übrig.
Hubertz räumte ein, es sei nicht nur schmerzhaft für die Menschen, die es betrifft, sondern auch für die Sozialdemokraten. „Da brauchen wir gar nicht drum herumreden“, sagte sie. Man ringe darum, wie man diesen schmerzhaften Einschnitt möglichst verträglich gestalten könne.
„Der Etat meines Hauses gibt leider keine andere Möglichkeit her, um die geforderte Milliarde zu erbringen. Insofern führt da leider kein Weg daran vorbei“, so Hubertz.
In der Ressortabstimmung können nun andere Ministerien Einschätzungen zum „Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“ abgeben. Im Anschluss soll es einen Kabinettsbeschluss geben. (dts/red)
Categories
gesellschaft

IW: Immer mehr Frührentner arbeiten weiter

Immer mehr Frührentner verdienen auf dem Arbeitsmarkt hinzu. Das geht aus einer unveröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die die „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) berichtet.
„Seit dem vollständigen Wegfall der Hinzuverdienstgrenze 2023 nimmt die Zahl der vorzeitig Verrenteten mit einem großen Hinzuverdienst zu“, heißt es darin.
Bei den besonders langjährig Versicherten stieg der Anteil mit großem Hinzuverdienst, der über einen Minijob hinausgeht, von zehn Prozent im Jahr 2019 mit dem Wegfall der Grenze 2023 auf 25 Prozent.
Das bedeutet: Jeder vierte dieser Frührentner, die auf 45 Versicherungsjahre kommen, arbeitet weiter und das für mehr als einen Minijob.
Einst war der Hinzuverdienst für Frührentner auf 6.300 Euro im Jahr begrenzt. Diese Grenze wurde 2023 abgeschafft.

Weniger arbeiten nach Regel-Ruhestand weiter

Bei den Menschen, die bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten, hat sich dagegen wenig verändert: Laut Studie arbeiten rund elf Prozent von ihnen im Ruhestand weiter.
Frührente und Weiterarbeiten ist so attraktiv, dass auch mehr Menschen vorzeitig in den Ruhestand gehen. Seit der Reform gehen zudem mehr Menschen vorzeitig in Rente statt bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten – vor allem langjährig Versicherte, also Menschen mit mindestens 35 Versicherungsjahren, die schon ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen können.
Ihr Anteil stieg von 19,4 Prozent im Jahr 2020 auf 24,0 Prozent im Jahr 2024. Die Forscher sehen dies kritisch: Der vorzeitige Rentenbezug belaste die Gesetzliche Rentenversicherung damit ausgabenseitig. (dts/red)
Categories
deutschland

Bundestag beschließt Gesetz gegen missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften

Der Bundestag hat verschärfte Regelungen gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder beschlossen. In namentlicher Abstimmung stimmten die Abgeordneten am Freitag für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Damit soll verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen.
Verhindert werden soll mit dem Gesetz auch, dass mit der Anerkennung des Kindes über den Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der Mutter aus einem Staat von außerhalb der EU begründet oder gestärkt wird.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass nach Erfahrungen der Ausländerbehörden und Standesämter das derzeit geltende Recht nicht ausreicht, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern.
Kontrollinstrumente sollen deshalb verstärkt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt.
Dies wäre etwa der Fall, wenn der anerkennende Vater die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter lediglich eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt. Liegt die Genehmigung nicht vor, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.
Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde allerdings nicht erforderlich sein. Wenn zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht beziehungsweise dieser tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt, liegt dem Gesetzentwurf zufolge ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor.
Die Ausländerbehörde soll dies aber prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“.
Eine Genehmigung kann nach den neuen Regelungen auch wieder entzogen werden. Dies wäre möglich, wenn die Zustimmung Folge von arglistiger Täuschung, Drohung oder Bestechung ist beziehungsweise auf vorsätzlich falschen oder unterlassenen Angaben beruht.
Zudem drohen bei falschen oder unvollständigen Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erhalten, künftig Strafen.
Mit dem Gesetzentwurf befasst sich nun noch der Bundesrat. Möglich wäre das in der nächsten Sitzung am 10. Juli.(afp/red)
Categories
gesellschaft

Clan, Staat und Bibel: Warum westliche Gesellschaften schwer zu verstehen sind


In Kürze:

  • Der Journalist Per Brinkemo befasst sich mit der Bedeutung der Clans.
  • Ein Blick in das Alte Testament ist für ihn wie eine Offenbarung.
  • Westliche Staaten haben die Funktion der Familie weitgehend ersetzt.

 
Als ich vor gut zehn Jahren das Buch „Zwischen Clan und Staat“ schrieb, hatte ich so etwas wie eine Offenbarung. In den vergangenen vier Jahren, nach fast zwei Jahrzehnten als Journalist, arbeitete ich in einem somalischen Verein in Rosengård, einem Stadtteil von Malmö. Ich begann, etwas zu ahnen, was ich zuvor nicht verstanden hatte: die Bedeutung der Clangesellschaft, sowohl historisch als auch in vielen Teilen der Welt heute.

Der Clan als Form der sozialen Organisation

Ein zuvor undenkbarer Gedanke durchfuhr mich plötzlich. Gab es im Alten Testament nicht irgendwo ein Kapitel, das sich mit dem befasste, worüber ich gerade schrieb, das ich aber als junger Mann weder verstand noch zu lesen wagte?
Ich holte meine ledergebundene Bibel mit Reißverschluss und meinem Namen in Gold auf dem Einband aus dem Bücherregal. Einst war sie viel gelesen worden, doch nach vielen Jahren hatte sie größtenteils Staub angesetzt. Nun entdeckte ich all die Verse mit Unterstreichungen und Notizen zwischen den abgenutzten Seiten wieder.
Ja, da war es, im ersten Buch der Chronik. Seite auf und Seite ab, Bände voller Kapitel mit unzähligen Namen, wer der Sohn von wem war – Stammbäume. Damals, als junger freiberuflicher Bibellehrer in der Freikirche, erschien mir die Fixierung auf Blutsverwandtschaft nicht nur uninteressant, sondern seltsam.
Plötzlich begriff ich es: Es ist genau wie bei Somalis, Arabern, Afghanen und anderen Migrantengruppen, die nach Schweden gekommen sind. In Somalia, wie auch in Afghanistan und weiten Teilen des Nahen Ostens, ist der Clan als Form der sozialen Organisation selbstverständlich. Er ist etwas, das aus einer Art Notwendigkeit heraus existiert. Wo der Staat entweder nicht existiert oder so dysfunktional ist, dass er keine Legitimität in der Bevölkerung genießt, findet man den Clan oder die größere Einheit, den Stamm.

Kinder lernen die Namen ihrer Vorfahren auswendig

In ihm suchen die Menschen Schutz, Sicherheit, Geborgenheit und Identität. Innerhalb und zwischen verschiedenen Clangruppen wird Recht gesprochen nach einem Rechtssystem, das im Falle von Ungerechtigkeit oder Gewaltverbrechen entweder auf Wiedergutmachung oder Blutrache basiert.
So seltsam es für moderne Schweden auch klingen mag: Kinder in Clangesellschaften lernen die Namen ihrer Vorfahren auswendig, oft bis in die 20. oder 30. Generation zurück. Es ist eine Möglichkeit, Wissen darüber zu erlangen, wer man im Verhältnis zu anderen, die der sogenannten Eigengruppe beziehungsweise Fremdgruppe angehören, ist. Das Bewusstsein der Clanzugehörigkeit hat dieselbe Funktion wie unsere Ausweispapiere mit Sozialversicherungsnummern.
Als ich mich nun mit meinem Wissen über den Clan als Organisationsform wieder der Bibel zuwandte, erkannte ich, dass die Abstammungslinien im ersten Teil des Alten Testaments patrilinear sind.
Das bedeutet, dass man die Abstammung nur von der männlichen Seite erbt. Daher rührt auch die intensive Auseinandersetzung im Buch der Chroniken mit der Frage, wer wessen Sohn ist. Etwa 80 Prozent aller bestehenden Clangesellschaften sind patrilinear, 20 Prozent matrilinear. Dort wird die Abstammung auch von der weiblichen Seite erfasst. Da wir im Westen die Abstammung seit Langem bilateral, also von Mutter und Vater, vererben, ist es für uns kaum nachvollziehbar, dass man die Abstammung nur von einem Elternteil erben kann.
Da der westliche Wohlfahrtsstaat die ehemals sehr konkrete Funktion der Familie im Alltag weitgehend ersetzt hat, fällt es uns schwer, Menschen zu verstehen, die nicht über die uns vertrauten engen familiären Bindungen verfügen. Je mehr ich den Clan als Organisationsform erforscht habe, desto mehr erscheint mir der Staat, wie wir ihn erleben, wie ein Wunder.

Die Bibel als Schlüssel zum besseren Verständnis

Da alle Gesellschaften ursprünglich in kleinere Gruppierungen zersplittert waren, lautete für mich die zentrale Frage: Wie können diese oft feindseligen Gruppen in unserer Region unter einem größeren Ganzen vereint werden? Und wie können wir unsere Gesellschaftsordnung Migranten verständlich machen, die keine Erfahrung mit einem Staat haben, den wir gemeinhin als positiv betrachten?
Ich wandte mich dem Neuen Testament zu. Das Matthäusevangelium beginnt mit der Darstellung der Genealogie Jesu. Matthäus listet 41 Generationen von Abraham über König David bis zu Jesus auf.
Erstaunlicherweise heißt es, Männer hätten Söhne gezeugt: „Abraham zeugte Isaak, und Isaak zeugte Jakob […].“ Ausgehend von der Erkenntnis, dass Ethnizität und Abstammung entscheidend waren, präsentiert das Neue Testament die revolutionäre Botschaft, die Paulus im Brief an die Galater wie folgt zusammenfasst: „Hier gibt es weder Juden noch Griechen, weder Sklaven noch Freie, weder Mann noch Frau. Denn ihr seid alle eins in Christus Jesus.“ Es war gewiss ein schwieriger und langwieriger Prozess, doch hier erkennen wir das ideologische Fundament der heutigen westlichen Gesellschaften: Menschen sind in der Lage, sich unter etwas Größerem zu vereinen, jenseits von Blut, Geschlecht und Status.
In der biblischen Geschichte finden sich Schlüssel zu einem besseren Verständnis. Das gilt für uns selbst ebenso wie für jene, die mit völlig anderen Erfahrungen in unser Land gekommen sind. Immer öfter denke ich: Die Botschaft der Bibel ist besser, als viele Christen annehmen.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Som en uppenbarelse“. (deutsche Bearbeitung: os)
Categories
deutschland

Deutscher Ethikrat: Social-Media-Verbot ist keine Lösung

Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien und pauschale Verbote sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats „nicht geeignet“, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Stattdessen sei ein ausgewogenes Schutzkonzept nötig, das die Risiken sämtlicher digitaler Angebote berücksichtigt, erklärte der Ethikrat.
In seiner Stellungnahme beschäftigen sich die Fachleute unter anderem auch mit Smartphones an Schulen und der Rolle der Eltern.

Mindestalter keine Lösung

„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister. Es gehe um das Kindeswohl, und das schließe auch gesellschaftliche Teilhabe mit ein.
Dabei sei aber wichtig, den nötigen Schutz junger Menschen mit ihren Interessen und der Befähigung für digitale Angebote in Ausgleich zu bringen.
Dafür sei ein gesetzliches, umfassendes Mindestalter für Soziale Medien aus Sicht des Ethikrats aber „nicht geeignet“. Keine Beschränkung sei komplett unumgänglich und viele junge Menschen seien kompetent darin, sie zu umgehen.

Ethikrat für umfassenderes Schutzkonzept

Ohnehin greife der Fokus auf Soziale Medien zu kurz, warnte das Gremium. Denn Risiken wie Sucht, Gewalterfahrungen und Cybermobbing gingen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur dort gebe, sondern etwa auch bei Streamingdiensten und frei zugänglichen Messengern.
Außerdem nutzten viele Kinder und Jugendliche bereits KI wie Chatbots und Bildgeneratoren und diese seien noch unzureichender reguliert. Ein Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und berge das Risiko, dass sich Kinder und Jugendliche verstärkt diesen Angeboten zuwendeten.
Nötig sei also ein umfassendes Schutzkonzept, und dafür bilde das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zur Regulierung von Plattformen bereits eine gute Grundlage. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden“, sagte Frister dazu.

Mehr Einsatz der Eltern

Grundsätzlich komme den Familien und Eltern eine große Verantwortung zu und diese Erziehungsfreiheit müsse der Staat „respektieren und unterstützen“, forderte der Ethikrat.
Eltern bräuchten aber leicht zugängliche, seriöse Informationen über Gefahren im Netz und „bessere technische Werkzeuge“, mit denen sie die Aktivitäten ihrer Kinder begleiten könnten, etwa Apps zur Bildschirmzeit und zum Kinderschutz.
Nicht zuletzt müssten auch die jungen Menschen stärker einbezogen werden – von den Eltern selbst, aber auch bei politischen Entscheidungen. Der Ethikrat spricht sich außerdem dafür aus, dass die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen „weitgehend eingeschränkt werden“, so wie es bereits in einigen Ländern gelte.

Klöckner: Flucht in die digitale Parallelwelt verhindern

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die den Ethikrat um die Stellungnahme gebeten hatte, sagte ebenfalls, digitale Medien seien „mittlerweile ein selbstverständlicher Teil beim Aufwachsen junger Menschen“.
Das habe auch Schattenseiten, dazu gehörten auch „digitale Ausgrenzung, problematische Schönheitsideale und auch die Gefahr von Radikalisierung“. Viele flüchteten sich in eine digitale Parallelwelt. Es bestehe Handlungsbedarf.
Parallel arbeitet derzeit eine von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission an an Empfehlungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Ende Juni will das Gremium konkrete Handlungsempfehlungen vorstellen und im September einen Abschlussbericht vorlegen. (afp/red)
Categories
deutschland

Warken will mehr Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld sichern

Die Bundesgesundheitsministerin und Vorsitzende der Frauen-Union, Nina Warken, will am Ziel festhalten, Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld zu stärken.
Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte die CDU-Politikerin, im Koalitionsvertrag sei „klar festgehalten“, dass „die Grenzen für das Elterngeld sowie der Mindest- und Höchstbetrag angehoben werden sollten“.

„Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“

Dazu gehöre, dass SPD und Union sich darauf geeinigt haben, „Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit“ zu setzen.
Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich, es sollten mehr Anreize für „insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung“ geschaffen werden. „An dieser Weiterentwicklung des Elterngeldes sollten wir festhalten“, sagte Warken.
„Für die Union, insbesondere für die Frauen-Union, ist das Elterngeld ein Herzensthema“, sagte sie der SZ. Es sei eine „zentrale familienpolitische Leistung, auf die Familien in Deutschland zu Recht zählen“. Sie mahnt: „Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen“.
In den Regierungsfraktionen ist eine Diskussion darüber entbrannt, wie und ob beim Elterngeld gekürzt werden soll. Möglich wäre, die Elterngeldbezugszeit insgesamt zu kürzen.
Ebenfalls wäre es möglich, die sogenannten Vätermonate auszuweiten. Um die vollen 14 Monate Elterngeld auszuschöpfen, müssten dann beide Elternteile mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen.

Vorbehalte gegen weniger Basiselterngeld

Doch es gibt große Vorbehalte dagegen, Müttern weniger als 12 Monate Basiselterngeld zu ermöglichen. Die CSU-Abgeordnete und Vorstandsmitglied der Frauen-Union Bayern, Silke Launert, warnte davor.
„Ich bin kein Fan davon, durch die hälftige Aufteilung faktisch für Frauen weniger als 12 Monate Elternzeit zu ermöglichen“, sagte sie der SZ. Sie sprach sich dafür aus, beim Elterngeld zu sparen.
„Natürlich müssen alle Ressorts sparen und beim Familienministerium ist das Elterngeld der größte Posten, daher ist es auch naheliegend, da zu sparen“, sagte sie.
Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte kürzlich im Deutschlandfunk: „Jede Frau muss in der Lage sein, zwölf Monate im Elterngeldbezug zu sein.“ (dts/red)
Categories
gesellschaft

Für weniger Smartphone-Zeit: Eltern sollen Vorbild beim Medienkonsum sein

Die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist der Meinung, dass Erwachsene ihre Smartphone-Nutzung in der Freizeit reduzieren sollten. Das ergab eine Umfrage des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB).
73 Prozent der Befragten sprachen sich demnach dafür aus, dass Erwachsene weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten, insbesondere in Gegenwart ihrer Kinder.
Diese Ansicht ist besonders bei Menschen mit Abitur (83 Prozent) und Über-50-Jährigen verbreitet (81 Prozent). 83 Prozent der Befragten sind zudem der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren generell weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten.

Eltern als Vorbilder

Die Ergebnisse der Umfrage, die im Februar 2026 durchgeführt wurde, basierten auf einer Pilotstudie mit 415 Teilnehmern. Katharina Spieß, Direktorin des BiB, sagte, dass die Befunde den Wunsch der Bevölkerung nach weniger Smartphone-Zeit widerspiegeln. Dies gelte gleichermaßen für Kinder, Erwachsene im Allgemeinen und Eltern im Speziellen.
93 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass Eltern in Gegenwart ihrer Kinder weniger Zeit am Smartphone verbringen sollten. Diese Meinung findet über alle Bildungs- und Altersgruppen hinweg breite Zustimmung.
Spieß sagte, dass ein bewussterer Medienumgang im Familienalltag vor allem dann glaubwürdig vermittelt werden könne, wenn Erwachsene ihn selbst vorlebten. (dts/red)
Categories
deutschland

SPD: Prien soll woanders kürzen als beim Elterngeld

SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese fordert Familienministerin Karin Prien (CDU) auf, in ihrem Etat möglichst woanders zu kürzen als beim Elterngeld.
„Das Elterngeld ist für viele junge Familien sehr wichtig“, sagte Wiese der „Rheinischen Post“. Das habe man 2007 gemeinsam eingeführt, um die Familien in Deutschland zu unterstützen. Die Bundesregierung müsse jedoch auch Einsparungen im Haushalt vornehmen, das sei kein Geheimnis, sondern Fakt, so der SPD-Politiker.
An welcher Stelle Ministerin Prien für ihr Ressort die Einsparungen vornehme, liege in ihrer Verantwortung und ihrer Prioritätensetzung. Wenn es in ihrem Bereich andere Einsparpotenziale als das Elterngeld gebe, würde er das jedenfalls begrüßen, sagte Wiese.
Eine Arbeitsgruppe der Koalition prüfe überdies gerade intensiv, welche Subventionen und Steuervergünstigungen wie gekürzt werden könnten. „Welche Subventionen noch zeitgemäß und sinnvoll sind und ob wir hier auch über pauschale Kürzungen zu den erforderlichen Einsparungen gelangen können, wird sich zeitnah zeigen“, sagte Wiese.

Giffey: Trägt nicht zu höheren Geburtenzahlen bei

Auch die frühere Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat vor möglichen Kürzungen beim Elterngeld gewarnt. „Aktuell haben wir die niedrigste Geburtenrate seit 1946. Gerade in dieser Situation über Kürzungen beim Elterngeld zu sprechen, wird sicher nicht zu höheren Geburtenzahlen beitragen“, sagte Giffey den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Giffey, die zwischen 2018 und 2021 Bundesfamilienministerin war und jetzt Berlins Wirtschaftssenatorin ist, erklärte weiter, sie sehe im Elterngeld nicht nur eine Familienleistung, sondern auch ein arbeitsmarktpolitisches Instrument. Es helfe, Karrierebrüche – vor allem bei Frauen – zu reduzieren, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dieser Aspekt komme ihr in der Debatte zu kurz.
Giffey warb stattdessen für eine Reform des Elterngelds, mit der eine gerechtere partnerschaftliche Aufteilung möglich werde. Sie verwies darauf, dass noch immer 74 Prozent der Elterngeldbezieher Frauen seien. „Mehr Partnerschaftlichkeit beim Elterngeld wäre nicht nur ein Gewinn für Familien, sondern auch für unsere Wirtschaft und die volle Ausnutzung aller unserer Potentiale“, sagte sie weiter.

Kubicki: Komplett falsche Signale

Ebenfalls sieht der designierte Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, mögliche Einschnitte beim Elterngeld kritisch.
„Mich erstaunt sehr, wie leicht sich die Koalition mit Kürzungen bei Familien tut, während man sich in anderen Bereichen keinen Millimeter bewegt. Ob bei der Mitversicherung für Familienangehörige oder jetzt beim Elterngeld – das sind die komplett falschen Signale an junge Familien, in denen beide Eltern arbeiten“,
sagte Kubicki den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Gerade Familien solle man unterstützen.

Zukunftsforum Familie fordert Reform

Die Vorsitzende des Zukunftsforum Familie (ZFF), Britta Altenkamp, sieht in der Debatte um Kürzungen beim Elterngeld ein fatales Signal an Familien.
„Während überall die sinkende Geburtenrate und gesellschaftliche Verunsicherung bedauert wird, soll ausgerechnet die Leistung geschwächt werden, die Familien in dieser besonders sensiblen Lebensphase absichert“, erklärte sie gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Sie verwies auch darauf, dass die staatliche Lohnersatzleistung seit der Einführung 2007 nicht substanziell angepasst worden sei. Statt weiterer Kürzungen bräuchte es längst eine Reform, forderte sie und konkretisierte: „Mehr Anreize für eine paritätische Aufteilung der Sorgearbeit, etwa durch ein höheres Mindestelterngeld und eine deutliche Ausweitung der Partnermonate.“ Das habe die Bundesregierung auch angekündigt – nun rücke sie von diesem Versprechen ab, bemängelte Altenkamp.
Im Zuge der Haushaltsaufstellung soll auch Familienministerin Karin Prien in ihrem Ressort sparen. Dem Vernehmen nach soll sie rund 350 Millionen Euro beim Elterngeld kürzen. (dts/red)
Categories
deutschland

Familienministerin Prien prüft Einschnitte beim Elterngeld

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) prüft zur Konsolidierung des Haushaltes 2027 auch Einsparungen beim Elterngeld. Sie werde sich als Teil der Regierung „solidarisch“ daran halten, was der schwarz-rote Koalitionsausschuss an Einsparungen beschlossen habe, und arbeite an „konstruktiven Lösungen“, sagte Prien der Zeitung „Welt“ (Freitagsausgabe).
„Zu einer verantwortlichen Politik gegenüber Familien und kommenden Generationen gehört auch eine Politik, die den Haushalt konsolidiert.“

Sparvorgabe für Prien: 350 Millionen beim Elterngeld

Laut den im Koalitionsausschuss vereinbarten Eckpunkten zum Haushalt muss Prien in ihrem Ressort mehr als 500 Millionen Euro einsparen, davon 350 Millionen Euro beim Elterngeld.
Wie sie die Einsparziele konkret erreichen will, wolle sie „in der Regierung und mit den Fraktionen“ verhandeln, sagte Prien. Im Familien- und Bildungsbereich wolle sie jedenfalls „um jeden Cent“ kämpfen.
Es gebe aber verschiedene Stellschrauben, sagte die Ministerin. Eine davon sei die Dauer des Elterngeld-Bezugs. „Da ist für mich klar: Weil der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz erst nach zwölf Monaten entsteht, muss Elterngeld mindestens diese zwölf Monate absichern.“
Derzeit beträgt die Laufzeit des Basiselterngeldes 14 Monate, sofern mindestens zwei Monate davon vom Vater genommen werden.

Prien prüft Dauer und Höhe des Elterngeldes

Weitere Stellschrauben seien die Partnerschaftlichkeit der Mütter- und Vätermonate, die Höhe des Elterngeldes und die Lohnersatzrate, sagte Prien. „Ich würde uns aber nicht empfehlen, bei der Höhe runterzugehen. Das Elterngeld wurde seit Einführung nie erhöht.
Wenn wir ein Modell finden, mit dem wir trotz der Sparzwänge noch etwas verbessern können, würde das den Familien in unserem Land signalisieren: Wir unterstützen euch.“ Zudem würden wegen sinkender Geburtenzahlen weniger Haushaltsmittel benötigt. „Die Demografie ist also eine weitere Stellschraube.“
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, den Mindestsatz von 300 Euro und den Höchstsatz von 1800 Euro, die seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 gleichgeblieben sind, anzuheben und Anreize für mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung zu setzen.

Elterngeld als Investition in junge Frauen

Sie hätte „erhebliche Bedenken, erneut an die Einkommensgrenzen zu gehen“, sagte die Ministerin. „Es ist uns wichtig, dass junge, gut ausgebildete Frauen weiterhin Kinder bekommen.
Deshalb muss man aufpassen, den Charakter der Leistung nicht zu verändern.“ Das Elterngeld sei bewusst eine Familienleistung „und eine Investition in das Potenzial erwerbstätiger Frauen“. Entscheidend seien aber auch gute Kinderbetreuung, verlässliche Ganztagsangebote und gute Schulen. (afp/red)
Categories
ausland

Asylpolitik: Österreich begrenzt Familiennachzug mit Quoten

Im Zuge der Umsetzung des europäischen Asylpakts hat Österreich Quoten für den Familiennachzug beschlossen.
Laut einem Beschluss des Parlaments in Wien vom Mittwoch, 20. Mai, sollen die Quoten ab Juli gelten, wobei sie auf Grundlage der Aufnahmekapazitäten berechnet werden und nach Angaben der Regierung „sehr niedrig“ ausfallen könnten.

Regierung verweist auf Belastung

Im vergangenen Sommer hatte Österreich die Familienzusammenführungen ausgesetzt.
Nach Regierungsangaben waren 2023/2024 mehr als 17.000 Menschen, zumeist Kinder aus Syrien, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Österreich eingereist.
Das Aussetzen der Regelung begründete das Innenministerium mit der Belastung öffentlicher Einrichtungen und einer „Bedrohung“ für das 9,2 Millionen Einwohner zählende Land.

EU verschärft Asylpolitik

Österreich zählt zu den EU-Mitgliedstaaten, die auf eine strengere Einwanderungspolitik dringen. Die EU hat ihre Migrations- und Asylpolitik zuletzt deutlich verschärft.
2024 hatte Brüssel eine Reform der Asylregeln beschlossen. Der Asylpakt sieht unter anderem Verfahren an den EU-Außengrenzen sowie Abschiebezentren in Drittstaaten vor.
Im Jahr 2025 ging die Zahl der irregulären Einreisen in das europäische Hoheitsgebiet laut der Grenzschutzagentur Frontex bereits um mehr als 25 Prozent zurück. (afp/red)
Categories
gesellschaft

Unicef-Studie: Deutschland bei Kinderwohl unterdurchschnittlich

Deutschland hat im internationalen Vergleich des kindlichen Wohlbefindens erneut unterdurchschnittlich abgeschnitten. Das ergab eine Studie des UN-Kinderhilfswerks Unicef, in der das Wohlbefinden von Kindern in 37 Ländern der EU und der OECD untersucht wurde. Deutschland belegte Platz 25.
Die Studie zeigt, dass in Ländern mit hoher Einkommens- und Vermögensungleichheit viele Kinder unter Bedingungen aufwachsen, die ihre körperliche und mentale Gesundheit sowie ihre schulischen Kompetenzen beeinträchtigen.
Die Kinderarmutsquote in Deutschland stagniert seit Jahren bei 15 Prozent, und die Einkommensungleichheit hat sich verschärft. Menschen im wohlhabendsten Fünftel der Bevölkerung verfügen heute über fünfmal so viel Einkommen wie Menschen im ärmsten Fünftel.

Bildung: 60 Prozent der 15-Jährigen erreichen Mindestkompetenzen

Im Bildungsbereich schnitt Deutschland ebenfalls schlecht ab: Nur 60 Prozent der 15-Jährigen erreichten die Mindestkompetenzen in Lesen und Mathematik, was Platz 34 von 41 Ländern bedeutet.
Besonders groß ist der Abstand zwischen Jugendlichen aus sozioökonomisch benachteiligten und privilegierten Familien. Unter den Jugendlichen aus benachteiligten Familien erreichen 46 Prozent die grundlegenden Kompetenzen. In privilegierten Familien sind es 90 Prozent.

Unicef will „Top-Priorität“ gegen Kinderarmut

Unicef Deutschland fordert daher entschlossenes politisches Handeln, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und in benachteiligte Kinder zu investieren.
„Die Bekämpfung der Kinderarmut muss politische Top-Priorität werden“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von Unicef Deutschland.
Die Bundesregierung solle ein Maßnahmenpaket zur finanziellen Absicherung von benachteiligten Kindern entwickeln und die Zugänglichkeit von Leistungen verbessern, so das Kinderhilfswerk. Zudem sollten Bund, Länder und Kommunen sicherstellen, dass alle Kinder Zugang zu Ressourcen wie gut ausgestatteten Schulen, Arztpraxen und Spielplätzen haben. (dts/red)
Categories
deutschland

Der Bund fördert wieder den Kauf von E-Autos: Wie man einen Antrag stellt


In Kürze:

  • Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
  • Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
  • Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.

 
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.

Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge

Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.

Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.

Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.

Foto: Thomas Lohnes/Getty Images

BundID-Konto ist Voraussetzung

Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.
Categories
deutschland

Bahn: Familienticket für 99,99 Euro im Sommer

Bahn-Chefin Evelyn Palla hat eine besonders günstige Urlaubsfamilienflatrate für die Sommerferien angekündigt. Zum Pauschalpreis von 99,99 Euro soll eine ganze Familie mit bis zu fünf Personen mit Fernverkehrszügen hin und zurück verreisen können, die Sitzplatzreservierung ist in dem Preis inklusive.
Das neue Angebot ist ab Mitte Juni buchbar und gilt dann in ganz Deutschland bis zum Ende der bayerischen Schulferien Mitte September.

Fahrgastverband kritisiert die Regeln

Der Fahrgastverband „Pro Bahn“ kritisiert die Regeln für das neue Familienticket. „Die Idee ist gut, die Ausführung mangelhaft“, sagte Verbandschef Lukas Iffländer. „Ein Aktionsangebot, das erst Mitte Juni buchbar wird und nur bis Mitte September gilt, kommt für einen großen Teil der Zielgruppe schlicht zu spät.“
Wer seinen Sommerurlaub plane, tue das in der Regel nicht vier Wochen vorher. „Familien planen ihren Sommerurlaub typischerweise im Winter oder spätestens im Frühjahr: Ferienwohnungen, Hotels, Bahnreisen ins Ausland, Mietwagen – all das ist bei Vielen längst gebucht und bezahlt.“
99,99 Euro seien vor allem auf langen Distanzen ein echtes Schnäppchen. „Wer mit der Familie aber gar nicht innerhalb Deutschlands Urlaub machen möchte, sondern etwa aus Süddeutschland ans Mittelmeer fährt, hat von diesem Angebot nichts.“ Es sei dringend ein vergleichbares Familienangebot auch für Verbindungen ins benachbarte Ausland nötig.

Thema Familienreservierung

Der Pro-Bahn-Chef hat auch die abgeschaffte Familienreservierung noch nicht aufgegeben. „Bisher haben wir damit bei der DB auf Granit gebissen. Umso bemerkenswerter ist, dass beim jetzt angekündigten Familienticket die Sitzplatzreservierung wieder inklusive ist.“
Das sei die stillschweigende Bestätigung, dass die gemeinsame Platzbuchung für Familien zentral sei. „Wir werden das Thema gegenüber DB und Bundesverkehrsministerium weiter verfolgen“, sagte Iffländer der dts Nachrichtenagentur. (dts/red)