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Bund und Länder einigen sich auf Kommunalentlastung

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt.
Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 25. Juni, nach Beratungen mit den Regierungschefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt.
Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.

Wer bestellt, bezahlt

Die Neuregelung „folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Merz.
Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen.
Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.
„Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen“, sagte Merz. „Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen – sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.“

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Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr – „das ist anwachsend“.
Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. „Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert.“ Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, „ob Politik tatsächlich handlungsfähig“ sei, sagte er.
Es sei wichtig, „dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert“.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als „Novum“. „Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern“, sagte Lies. „Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: „Da ist nichts Endgültiges entschieden“, sagte er.
Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.

Der lang anhaltende Streit

Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt.“ Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“. Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.
Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. (afp/red)
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Bund und Länder einigen sich auf Entlastung für Kommunen

Die finanzielle Situation vieler Kommunen ist dramatisch. Ein Grund dafür ist, dass der Bund in den letzten Jahren den Kreis der Empfänger über Sozialgesetze erweiterte oder die Leistungshöhe anhob. Auf den Mehrkosten blieben die Kommunen sitzen. Nach langem Ringen wurde zwischen Bund und Ländern nun eine Einigung erzielt.
Bund und Länder verständigten sich darauf, dass ab September eine …
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Bund und Länder starten Modernisierungsoffensive

Föderale Modernisierungsagenda: Bund und Länder einigen sich auf umfassende Staatsreform
Bund und Länder haben sich am Donnerstag, den 25. Juni in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Modernisierung des Staates verständigt.

Einfachere und digitale Behördenkommunikation

Künftig soll der Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall elektronisch erfolgen. Handschriftlich unterschriebene Formulare sollen weitgehend entfallen. Stattdessen reicht ein einfaches elektronisches Dokument, das per E-Mail verschickt werden kann.
Die Behörden sollen ebenfalls per E-Mail antworten können. Ausdrucken, Unterschreiben und Postversand wären dann meist nicht mehr nötig.
Antrags- und Anmeldeverfahren sollen generell einfacher gestaltet werden.

Über 200 konkrete Maßnahmen

Die „Föderale Modernisierungsagenda“ wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen. Sie enthält mehr als 200 konkrete Maßnahmen zu schnelleren Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Die Maßnahmen sollen auf Bundes- und Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden. Bereits 2023 hatten sich die Beteiligten grundsätzlich darauf geeinigt.

Automatische Leistungen und digitale Anträge

  • Kindergeld wird in immer mehr Fällen automatisch gezahlt, ein separater Antrag entfällt.
  • Die Bewilligung von Elterngeld soll durch behördeninternen Datenaustausch einfacher werden.
  • Personalausweise und Reisepässe sollen künftig digital ohne Behördentermine beantragt werden können.
  • Der Wohnsitz soll in der Regel elektronisch angemeldet werden.
  • Auch die An- und Abmeldung von Autos soll elektronisch möglich sein.

Deutschland-App und digitale Brieftasche

Eine Deutschland-App soll alle digitalen Leistungen bündeln.
Ab 2027 erhalten Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis eine digitale Brieftasche. Darin soll ein „digitaler Zwilling“ des Personalausweises hinterlegt werden können – künftig auch weitere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und andere Unterlagen.
Bereits heute ist es möglich, den Fahrzeugschein elektronisch mitzuführen.

Neuer Rechtsstaatspakt für die Justiz

Bund und Länder haben sich zudem auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Die Länder erhalten dafür bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro vom Bund.
Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen.
Im Vergleich zum ersten Rechtsstaatspakt von 2019 (220 Millionen Euro) handelt es sich damit um eine Verdopplung der Mittel.
Mit den Geldern verpflichten sich die Länder, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Die langfristige Finanzierung liegt anschließend in der Verantwortung der Länder.
Als Teil des Pakts sollen auch die Regeln für gerichtliche Verfahren modernisiert werden, um Verfahren schneller und effektiver zu machen.

Weitere Reformen im Bauwesen

In vielen Fällen sollen Bauanträge und Gewerbeanmeldungen vereinfacht werden. Genehmigungen gelten künftig als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet.

Neue Finanzregeln zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Bei der Finanzierung zwischen den Ebenen soll nun künftig stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“. Die Regelung tritt ab dem 1. September in Kraft.

Bund übernimmt größere Kostenanteile

Die sogenannte „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen über einer Bagatellgrenze von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr künftig 80 Prozent der Kosten übernimmt.
Damit wird erstmals eine solche Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für größere Gesetzesvorhaben geschaffen. Die Kommunen könnten dadurch bereits im kommenden Jahr um rund drei Milliarden Euro entlastet werden. Die Entlastung soll in den Folgejahren weiter steigen.

Rentenreform wird weiter beraten

Bei der Reform der Rentenversicherung forderte Merz, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen sollten nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden.
Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die konkrete Umsetzung soll nun in den kommenden Wochen politisch beraten werden. (afp/dts/red)
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Öffentliche Schulden im ersten Quartal um fast 65 Milliarden Euro gestiegen

Der Öffentliche Gesamthaushalt ist beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 2.726,5 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem 4. Quartal 2025 um 2,4 Prozent oder 64,9 Milliarden Euro.
Zum Öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte.
Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Schulden des Bundes steigen auf 1.884 Milliarden

Die Schulden des Bundes stiegen zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal um 44,4 Milliarden Euro (+2,4 Prozent) auf 1.884,9 Milliarden Euro.
Ursächlich hierfür waren insbesondere die Anstiege der Schulden bei zwei Sondervermögen: Das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ erhöhte seine Verschuldung gegenüber dem Vorquartal um 44,7 Prozent oder 10,9 Milliarden Euro auf 35,2 Milliarden Euro.
Die Verschuldung des „Sondervermögen Bundeswehr“ stieg gegenüber dem Vorquartal um 10,2 Prozent oder 4,4 Milliarden Euro auf 47,4 Milliarden Euro.

Schulden der Bundesländer: 642 Milliarden Euro

Die Länder waren zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 642,2 Milliarden Euro verschuldet, dies war ein Zuwachs von 17,6 Milliarden Euro (+2,8 Prozent) gegenüber dem Vorquartal.
Der stärkste prozentuale Schuldenanstieg wurde für Sachsen-Anhalt mit +10,2 Prozent ermittelt, gefolgt von Niedersachsen (+6,4 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (+4,6 Prozent).
Der Anstieg der Verschuldung in Sachsen-Anhalt ist auf die Ausgabe neuer Wertpapiere zurückzuführen, nachdem alle im Jahr 2025 ausgegebenen Wertpapiere vor Jahresende zurückgezahlt wurden.
Niedersachsen nimmt im 1. Quartal eines Jahres neue Wertpapierschulden für das komplette Jahr auf, sodass zu diesem Zeitpunkt ein höherer Anstieg der Verschuldung gegenüber dem Vorquartal zu sehen ist.
In Nordrhein-Westfalen ist die Verschuldung durch die Altschuldenübernahme der Kommunen aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW gestiegen. Zudem wurden im Vorgriff auf die im weiteren Verlauf des Jahres fälligen Wertpapiere neue Wertpapierschulden aufgenommen.
Die Schulden sanken prozentual am stärksten in Bremen (-4,2 Prozent), gefolgt von Schleswig-Holstein (-1,5 Prozent) sowie Bayern (-1,2 Prozent).

Gemeinden mit 199 Milliarden Euro verschuldet

Auch bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal zu. Sie stieg um 3,0 Milliarden Euro auf 199,3 Milliarden Euro beziehungsweise um +1,5 Prozent.
Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Vorquartal wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern (+7,6 Prozent) auf, gefolgt von den Kommunen in Brandenburg und Baden-Württemberg (jeweils +5,6 Prozent).
Einen Schuldenrückgang zum Vorquartal wiesen die Gemeinden/Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen (-2,8 Prozent) aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes auf. Auf dieser Grundlage übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen anteilig Schulden seiner Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im 1. Quartal 2026 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Millionen Euro (-1,8 Prozent) auf 9,3 Millionen Euro. (dts/red)
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Kommunen schlagen Alarm: Bröckeln Straßen und Gebäude, bröckelt Vertrauen in den Staat


In Kürze:

  • Kommunen erwarten bis 2029 Defizite von fast 120 Milliarden Euro und warnen vor einer wachsenden Schulden- und Zinslast.
  • Städte und Gemeinden sparen bereits bei Schulen, Kitas, Kultur, Sport, Infrastruktur und sozialen Angeboten.
  • Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine Soforthilfe von 30 Milliarden Euro sowie Reformen nach dem Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“.

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Einen Tag nach dem bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“ ist die Warnung aus Rathäusern, Kreishäusern und Gemeindeverwaltungen unüberhörbar: Vielen Städten, Landkreisen und Gemeinden geht finanziell die Luft aus. Mit der Aktion wollten die kommunalen Spitzenverbände auf die zunehmend angespannte Haushaltslage aufmerksam machen. Hintergrund sind steigende Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich, sowie immer neue Aufgaben und Standards, die von Bund und Ländern beschlossen werden, ohne dass die Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Mit bundesweiten Aktionen vor den Rathäusern machten die Kommunen deutlich, dass die Finanzkrise längst im Alltag der Bürgerinnen und Bürger angekommen ist. Hinter den Defiziten stehen verschobene Investitionen, Sanierungsstaus bei Schulen und Straßen sowie Einschnitte bei der Daseinsvorsorge.
Wie ernst die Lage nach Einschätzung der Kommunen inzwischen ist, machten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am Montag in der Bundespressekonferenz in Berlin deutlich. Dort präsentierten sie aktuelle Prognosen zur Entwicklung der Kommunalfinanzen bis zum Jahr 2029. Alle drei kommunalen Spitzenvertreter zeichneten ein Bild, das selbst erfahrene Kommunalpolitiker alarmiert.
„Wir können es nicht mehr anders sagen: Die kommunalen Haushalte kollabieren, und zwar fast überall“, erklärten Burkhard Jung (Deutscher Städtetag), Achim Brötel (Deutscher Landkreistag) und Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund). Die Krise betreffe längst nicht mehr nur strukturschwache Regionen. Städte und Gemeinden im Norden wie im Süden, im Osten wie im Westen seien gleichermaßen betroffen. Selbst wirtschaftsstarke Regionen könnten sich der Entwicklung nicht mehr entziehen.
Die Zahlen, die die Verbände vorlegten, unterstreichen diese Einschätzung. Bereits 2025 mussten die Kommunen ein Defizit von 29,4 Milliarden Euro verkraften. Für das laufende Jahr wird ein Minus von 29,7 Milliarden Euro erwartet. Auch in den kommenden Jahren soll das Defizit nahezu unverändert hoch bleiben: 29,6 Milliarden Euro im Jahr 2027, 28,9 Milliarden Euro 2028 und 28,4 Milliarden Euro im Jahr 2029. In der Summe würden sich die Fehlbeträge damit auf fast 120 Milliarden Euro addieren.

Kommunen erwarten Defizite in Rekordhöhe

Für Landkreistagspräsident Achim Brötel ist damit eine Grenze erreicht. Noch vor wenigen Jahren hätten Defizite von 8 Milliarden Euro als Ausnahme gegolten. Inzwischen lägen die Fehlbeträge fast viermal so hoch. Besonders problematisch sei dabei, dass es sich nicht um eine vorübergehende Krise handele. Die finanzielle Schieflage sei strukturell. Mehr als 8 Prozent der kommunalen Ausgaben seien inzwischen nicht mehr durch Einnahmen gedeckt.
Nach Darstellung der Verbände sind die Rücklagen vieler Kommunen mittlerweile aufgebraucht. Neue Defizite müssten deshalb zunehmend durch Kredite finanziert werden. Die Folge seien steigende Schulden und wachsende Zinslasten. Die kommunalen Spitzenverbände rechnen damit, dass die Kassenkredite bis 2029 um mehr als 100 Milliarden Euro steigen könnten. Parallel dazu würden sich die Zinsausgaben nahezu verdreifachen.
Kassenkredite sind kurzfristige Kredite, mit denen Kommunen laufende Ausgaben finanzieren, wenn die eigenen Einnahmen nicht ausreichen. Sie sind vergleichbar mit dem Dispokredit eines privaten Girokontos. Ursprünglich waren sie dazu gedacht, vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Viele Kommunen nutzen sie inzwischen jedoch dauerhaft, um Haushaltsdefizite auszugleichen. Steigen die Kassenkredite über Jahre hinweg an, wachsen auch die Zinslasten und die finanzielle Abhängigkeit der Kommunen.
„Wir befinden uns landauf, landab am Beginn einer Abwärtsspirale“, warnte Brötel. Neue Defizite führten zu neuen Schulden, neue Schulden zu höheren Zinslasten. Das wiederum schränke die finanziellen Spielräume weiter ein. Die Auswirkungen würden schon bald für die Bevölkerung sichtbar werden. „Wenn Gebäude und Straßen anfangen zu bröckeln, dann bröckelt auch das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates“, so der Landkreistagspräsident weiter.
Tatsächlich berichten Städte bereits heute von einschneidenden Sparmaßnahmen. Der Deutsche Städtetag hatte seine Mitgliedskommunen vor der Pressekonferenz befragt. Die Rückmeldungen zeichnen ein bundesweit ähnliches Bild. Sanierungen von Schulen und Kindertagesstätten werden verschoben, Straßenreparaturen zurückgestellt, Öffnungszeiten von Bibliotheken, Schwimmbädern, Museen und Sportanlagen reduziert. Einsparungen gibt es bei der Schulsozialarbeit, bei Hilfsangeboten für Senioren, in der Obdachlosenhilfe sowie bei Kultur- und Sportförderungen.

Schulden, Zinsen und erste Sparmaßnahmen

Städtetagspräsident Burkhard Jung nannte konkrete Beispiele. In Leipzig sei der geplante Neubau einer Volkshochschule und Musikschule mit einem Investitionsvolumen von rund 200 Millionen Euro gestoppt worden. Auch Sanierungen von Schulen und Kitas müssten verschoben werden. In Krefeld werde der Bau einer weiteren Feuerwache auf Eis gelegt. Notwendige Sanierungen von Bädern und Sporthallen seien gestoppt worden. Selbst Stuttgart, lange Zeit als finanziell starke Kommune angesehen, habe inzwischen sämtliche Rücklagen aufgebraucht und umfangreiche Sparmaßnahmen eingeleitet.
Die kommunalen Spitzenverbände sehen die Ursachen dieser Entwicklung vordergründig in stetig steigenden Sozialausgaben. Besonders die Kosten für Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Hilfe zur Pflege seien in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Gleichzeitig würden Bund und Länder immer wieder neue Leistungsansprüche beschließen, ohne für eine vollständige Finanzierung zu sorgen. Besonders deutlich wurde die Kritik in der Fragerunde der Bundespressekonferenz. Auf die Frage des Journalisten Erik Rusch von Epoch Times, was seit dem Kommunalgipfel zu Jahresbeginn und den Gesprächen mit Bund und Ländern tatsächlich erreicht worden sei, fiel die Antwort ernüchternd aus.
„Viel verständnisvolles Wording, viel Schulterklopfen, aber keine Taten“, sagte Brötel. Zwar sei das Problembewusstsein bei Bund und Ländern vorhanden, in der praktischen Politik komme davon jedoch kaum etwas an. Anstelle von Entlastungen gebe es neue Belastungen. Als Beispiele nannten die Kommunalvertreter die geplante Pflegereform, zusätzliche Krankenhauskosten und weitere sozialpolitische Vorhaben.

Forderung nach neuer Finanzarchitektur

Besonders verärgert zeigte sich Brötel darüber, dass Vorschläge der Kommunen aus seiner Sicht nicht ernsthaft geprüft würden. Die kommunalen Spitzenverbände hatten vorgeschlagen, die Finanzierung großer Sozialausgaben künftig zu gleichen Teilen auf Bund, Länder und Kommunen zu verteilen. Dies hätte die kommunale Ebene nach ihren Berechnungen um rund 30 Milliarden Euro entlastet – genau in der Größenordnung des derzeitigen Defizits. Der Vorschlag sei jedoch praktisch umgehend zurückgewiesen worden.
Die Kommunen sehen sich deshalb zunehmend als „Ausfallbürgen“ für politische Entscheidungen anderer Ebenen. Während Bund und Länder neue Leistungen beschlössen, würden die finanziellen Folgen häufig bei Städten, Gemeinden und Landkreisen landen. „Wer bestellt, bezahlt auch“ müsse endlich zum verbindlichen Grundsatz werden, fordern die Verbände.
Dass die Hoffnung auf schnelle Hilfe schwindet, machten die Kommunalvertreter ebenfalls deutlich. Mit Blick auf die anstehende Ministerpräsidentenkonferenz äußerte Brötel Zweifel, dass dort grundlegende Lösungen beschlossen werden. Seinen Angaben zufolge würden die bisher diskutierten Entlastungsmaßnahmen allenfalls einen Bruchteil des Problems lösen. Die in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beratenen Vorschläge bewegten sich seiner Einschätzung nach im Bereich von weniger als 10 Prozent des aktuellen Defizits.
Am Donnerstag treffen sich die Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. Dabei könnte unter anderem eine Finanzreform auf den Weg gebracht werden. Dabei geht es unter anderem um den Grundsatz der Veranlassungskonnexität – also „Wer bestellt, der bezahlt“ –, eine der Forderungen der Verbände.

„Fünf nach zwölf“: Kommunen drängen auf schnelle Hilfe

Selbst die milliardenschweren Infrastruktursondervermögen des Bundes halten die Spitzenverbände nicht für die Lösung. Zwar könne das Geld helfen, Investitionen vorübergehend zu stabilisieren, das strukturelle Defizit in den laufenden Haushalten werde dadurch jedoch nicht beseitigt. Die finanzielle Schieflage bleibe bestehen.
Deshalb fordern die Kommunen nun ein zweistufiges Vorgehen. Kurzfristig müsse das jährliche Defizit durch eine Soforthilfe von 30 Milliarden Euro ausgeglichen werden, um eine weitere Verschuldung zu verhindern. Langfristig seien grundlegende Reformen, insbesondere im Sozialbereich, notwendig. Ohne eine solche Kurskorrektur drohe die kommunale Handlungsfähigkeit, dauerhaft Schaden zu nehmen.
Für Brötel steht fest, dass die Zeit drängt. „Fünf vor zwölf war gestern“, sagte er in Berlin. „Inzwischen ist es schon fünf nach zwölf.“ Die Kommunen hätten ihre Warnungen oft genug ausgesprochen. Jetzt seien Bund und Länder am Zug.
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Innenminister wollen Ausbau ziviler Verteidigung bis 2029 deutlich stärken

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen die zivile Verteidigungsfähigkeit in Deutschland deutlich stärken. Dafür soll ein „gemeinsamer Fahrplan“ erarbeitet werden, mit dem die zivile Verteidigungsfähigkeit bis 2029 „möglichst umfassend“ erreicht werden soll, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) zum Abschluss der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz (IMK) am Freitag in Hamburg.
Wegen einer hohen Intensität hybrider Angriffe und russischer Destabilisierungsversuche komme der Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft eine zentrale Bedeutung zu, betonte Grote.
Im Mittelpunkt der Beratungen unter dem Vorsitz Hamburgs standen neben der Stärkung der zivilen Verteidigungsfähigkeit die Abwehr hybrider Bedrohungen wie Cyberangriffe, Sabotage und Desinformation.
Bund und Länder wollen dafür künftig enger zusammenarbeiten und auch das Bundesverteidigungsministerium sowie die Bundeswehr stärker in die IMK-Arbeit einbinden.
Deshalb nahm erstmals auch der Bundesverteidigungsminister, Boris Pistorius (SPD), an den Beratungen teil. Pistorius hob hervor, dass es angesichts hybrider Kriege entscheidend sei, „resiliente Strukturen auf allen Ebenen“ der Gesellschaft aufzubauen.
Dazu zählten neben staatlichen Stellen auch Zivilgesellschaft und Wirtschaft, die in der Lage sein müssten, „mit jeder Krise, jedem Konflikt und Katastrophenfall am Ende auch umgehen zu können“.
Die Innenminister forderten zugleich mehr Geld für den geplanten Ausbau der zivilen Verteidigung. Der zehn Milliarden Euro schwere „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ des Bundesinnenministeriums sei ein „sehr substanzieller erster Schritt“, der uns aber „noch nicht bis ins Ziel tragen wird“, sagte Grote.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hob die Notwendigkeit weiterer Mittel laut Mitteilung des Innenministerium in Erfurt ebenfalls hervor. Demnach fordert die Innenministerkonferenz weitere 20 Milliarden Euro für Aufgaben der zivilen Verteidigung.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte dazu, dass der Ausbau des Bevölkerungsschutzes mit den vorgesehenen zehn Milliarden Euro nicht abgeschlossen sei.
„Wir sind mit zehn Milliarden nicht am Ende“, sagte Dobrindt. Die Investitionen würden auch über das Jahr 2029 hinaus fortgesetzt. Zudem stünden für das Technische Hilfswerk (THW) zusätzliche Mittel in Höhe von etwa drei Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Mittel sollen vor allem in Ausrüstung und Technik fließen, die anschließend an die Länder „ausgereicht“ werden. Zudem werde in die Einsatzfähigkeit von Hilfsorganisationen investiert, sagte Dobrindt.
Nötig sei zudem, die rechtliche Grundlagen für den Spannungs- und Verteidigungsfall „neu zu definieren“, fügte Dobrindt hinzu. Dabei gehe es auch darum, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen besser zu organisieren.
Dobrindt stellte zudem klar, dass Investitionen in klassische Bunkeranlagen für die Bundesregierung keine Priorität hätten. „Das ist auch nicht unsere Vorstellung“, sagte Dobrindt. Entsprechende Überlegungen seien „Ideen der 1980er Jahre“, wie Zivilschutz organisiert worden sei.
Der Linken-Abgeordnete Jan Köstering kritisierte den Umgang der Länder mit dem Zivil- und Katastrophenschutz. Die Innenminister der Länder nähmen den Zivilschutz offensichtlich weiterhin „nicht ernst“, erklärte Köstering.
Die geplanten Milliardeninvestitionen reichten bereits jetzt „vorne und hinten nicht“. Zudem sei über Jahre hinweg zu wenig in den Katastrophenschutz investiert worden, der nun den Zivilschutz stärken solle. „Das kann nicht funktionieren“, betonte Köstering.(afp/red)
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Karlsruhe verhandelt in Streit über Rundfunkbeitrag

Nach zwei Jahren Streit über den Rundfunkbeitrag ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Es verhandelt am Dienstag in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF. Die Frage ist, ob der Beitrag schon zum vergangenen Jahr hätte steigen müssen. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)
Es wird zunächst mündlich verhandelt. Das Urteil fällt normalerweise einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Eine Summe von derzeit 18,36 Euro monatlich muss von jedem Haushalt gezahlt werden, unabhängig davon, ob die jeweiligen Bürger tatsächlich Beiträge der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF oder des „Deutschlandradios“ konsumieren.
Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen Rundfunkbeitrag.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll finanziell so ausgestattet sein, dass er seinen Programmauftrag für Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung erfüllen kann. Im Grundgesetz ist die Rundfunkfreiheit verankert. Sie soll eine freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung garantieren. Die Sender sind dabei der Meinungsvielfalt verpflichtet.

Worum geht es vor Gericht?

ARD und ZDF legten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Rundfunkbeitrag ab 2025 nicht erhöht wurde. Die Sender sehen dadurch ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt.
Denn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Haushalt auf 18,94 Euro ab Januar 2025.
Die Regierungschefs der Bundesländer konnten sich darauf aber nicht einigen, weswegen der Beitrag nicht stieg.

Wie wird der Rundfunkbeitrag festgesetzt?

Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Die Kommission überprüft das und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Dann legen die Ministerpräsidenten die Beitragshöhe fest. Abschließend müssen die Landtage noch grünes Licht geben.
Eine Abweichung von der Empfehlung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich und nur einvernehmlich durch alle Länder, wie das Verfassungsgericht schon 2021 feststellte.

Wie veränderte sich die Situation seit Ende 2024?

Die KEF änderte im Februar ihre Empfehlung. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen, und zwar nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat.
Die Kommission begründete das mit Mehreinnahmen der Sender, etwa weil mehr Haushalte zahlen müssten. Außerdem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.
Zum Dezember war mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass es weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen geben soll. ARD und ZDF kündigten bereits an, dass tagesschau24, ONE und ARD alpha zum Jahresende eingestellt werden.
Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollte ebenfalls reformiert werden, was aber scheiterte. Trotz der neuen Entwicklungen kündigte das Gericht vor etwa einem Monat an, über die Beschwerden von ARD und ZDF zu verhandeln.
Die ARD erklärte auf AFP-Anfrage, sie habe Verfassungsbeschwerde erhoben, „weil die Länder das verfassungsrechtlich geschützte staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten haben und eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet ist“. Dieser Verfassungsverstoß sei mit dem neuen KEF-Bericht nicht behoben. (afp/red)
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Weidehaltung: Streichung von Förderung mit Bürokratieabbau begründet


In Kürze:

  • Die Weideprämie ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
  • Der Bundesrat riet bereits 2025, auf die neuen Regelungen zu verzichten.
  • Interessenverbände mahnen eine verlässliche Finanzierung an.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah eine Ausweitung der Förderung der Weidehaltung vor. Dazu sollten Landwirte Prämien erhalten, je nach Bundesland und Regelung unterschiedlich sein sollten. Die Förderung der Weidehaltung sollte als zusätzliche Maßnahme in die seit 2023 bestehenden Öko-Regelungen der EU-Agrarförderung integriert werden.
Doch nun könnte die sogenannte Weideprämie Geschichte sein, bevor sie auch nur einmal zur Auszahlung kam. Wie das Fachportal „agrarheute“ schreibt, möchte das Bundeslandwirtschaftsministerium keine neuen Ökoregelungen für 2027 einführen. Sie begründet das mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau und streicht die Vorschrift in § 20 Absatz 3 Satz 2 GAP-Direktzahlungen-Gesetz. Diese sah die Einführung von zwei Öko-Regelungen vor, darunter die erwähnte Prämie. Die derzeitige Förderperiode läuft seit 2023 und endet 2027. Die Inhalte ab 2028 müssen noch ausgehandelt werden.

Länder: Finanzbedarf übersteigt verfügbare Mittel

Die Prämie war als Förderinstrument für landwirtschaftliche Betriebe gedacht, die Milchkühe sowie Rinder zur Aufzucht und Mast auf Grünlandflächen weiden ließen. Damit wollte das Bundesministerium diese Form der Haltung unterstützen. Die Programme sahen vor, dass Tiere eine bestimmte Anzahl Tage pro Jahr auf der Weide verbringen mussten. Die erforderliche Mindestweidedauer regelten die Länder, entsprechend fiel sie unterschiedlich aus. Die Landwirte sollten durch die Förderung dazu angehalten werden, die Weidehaltung beizubehalten bzw. einzuführen.
Allerdings hatte bereits der Bundesrat den Bund im Juli 2025 aufgefordert, für 2027 auf neue Ökoregelungen zu verzichten. Die Länder begründeten dies seinerzeit damit, dass der zusätzliche Finanzbedarf die verfügbaren Restmittel deutlich überschreiten würde. Die Einführung weitere Öko-Regelungen wie einer Weideprämie hätte innerhalb der EU-Agrarförderung eine Umschichtung von Mitteln erfordert.
Auch hätten Landwirte die bestehenden Ökoregelungen 2025 deutlich stärker genutzt als in den Jahren zuvor. Daher sei es nicht nötig, die Regelungen in der laufenden Förderperiode erneut zu verändern. Des Weiteren würde eine bundesweit einheitliche Lösung nach Ansicht der Länder keinen zusätzlichen Nutzen bringen. Stattdessen wären Einbußen und Anpassungsprobleme in vielen Betrieben die Folge.

Arbeitsgemeinschaft fürchtet Schwächung der Betriebe

„Wortbruch“ wirft die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ (AbL) laut dem Fachportal „biopress.de“ dem Ministerium nun vor. Daher hat sie gemeinsam mit mehr als 150 Verbänden und Organisationen ein Positionspapier veröffentlicht. Darin fordern die Verfasser eine „umfassende Unterstützung“ der Weidetierhaltung. Ohne eine „verlässliche Finanzierung“ fehle dieser „die notwendige Perspektive und damit die Chance, die von Politik und Gesellschaft geforderten Beiträge zu einem nachhaltigen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu erbringen“.
Kirsten Wosnitza aus der AbL‑Fachgruppe Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betont, dass es sich bei den Ökoregelungen um freiwillige Förderangebote handelt. Zusätzliche Maßnahmen würden daher nur Betriebe betreffen, die sie auch beantragen. Wer die geplante Streichung mit Bürokratieabbau begründe, wolle diese Form der Tierhaltung nicht unterstützen, kritisierte sie. Falle die Förderung weg, sei eine weitere wirtschaftliche Schwächung der betroffenen Betriebe zu befürchten.
Die AbL kritisiert zudem, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit den Plänen die von ihm selbst geforderte Planungssicherheit für Landwirte unterlaufe. Viele Weidehalter hätten seit 2024 mit den angekündigten Fördergeldern gerechnet und seien seither mehrfach vertröstet worden.
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Vor Reformgipfel: IG BCE-Chef fordert Spitzensteuersatz erst ab 100.000 Euro

In der Debatte über eine Steuerreform hat sich der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE), Michael Vassiliadis, für einen Spitzensteuersatz erst ab einem Jahreseinkommen von etwa 100.000 Euro ausgesprochen.
„Wer viel verdient, zahlt mehr Steuern, wer wenig verdient, gar nichts oder weniger. Die Mitte ist aber zu sehr belastet und da müssen wir entlasten“, sagte Vassiliadis der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe).
Daher solle das zu versteuernde Jahreseinkommen, ab dem der Spitzensteuersatz greift, von derzeit knapp 70.000 deutlich auf etwa 100.000 Euro brutto erhöht werden.
Zudem könnte der Spitzensteuersatz künftig von derzeit 42 Prozent „um zwei, drei Punkte“ angehoben werden. Der Gewerkschaftschef schlug zudem eine höhere Reichen- und Erbschaftsteuer vor.
Er äußerte Verständnis für Wirtschaftsvertreter, die eine Höherbesteuerung von Betriebsvermögen ablehnen. „Tatsächlich darf es nicht passieren, dass Betrieben Vermögenswerte entzogen werden, die für Investitionen gebraucht werden.“ Es könne aber „nicht sein, dass Vermögende Gelder so hin und her schieben, dass sie so gut wie gar keine Steuern zahlen müssen“.
Vassiliadis forderte eine zusätzliche Abgabe sehr reicher Menschen zur Finanzierung von Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung. „Sie haben großes Interesse daran, dass es gute Infrastruktur und Sicherheit in Deutschland gibt, um ihre Unternehmen florieren zu lassen“, betonte der Gewerkschaftschef. Daher sollten sehr reiche Menschen einen Beitrag leisten.
Die schwarz-rote Koalition will sich noch vor der Sommerpause auf zahlreiche Reformen, unter anderem der Einkommenssteuer, verständigen. Am Mittwoch kommen Gewerkschaften und Arbeitgeber auf Einladung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Dialog mit dem Koalitionsausschuss ins Kanzleramt.
Zur Finanzierung der geplanten Steuerreform forderte der derzeitige Bundesratspräsident, Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD), eine befristete Aussetzung der Schuldenbremse.
Er kündigte Widerstand der Länder an, falls deren Einnahmeausfälle nicht kompensiert werden. „Mehr als 50 Prozent der Einkommensteuer gehen an Länder und Kommunen. Es gibt in unseren Haushalten keine Spielräume mehr, um Ausfälle zu kompensieren“, sagte er dem „Spiegel“.(afp/red)
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Transsexuellengesetz: Unionsfraktion für Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts

Die Unionsfraktion dringt auf eine Einschränkung des von der Ampel-Regierung beschlossenen Selbstbestimmungsrechts. „Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen Missbrauch“, sagte der Justiziar der Fraktion, Martin Plum, der „Süddeutschen Zeitung“ laut Vorab-Mitteilung vom Dienstag, 2. Juni.

Länder-Initiative für schärfere Regeln

Die Unionsfraktion unterstützt demnach einen Vorstoß der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt für eine Rechtsverschärfung.
Das Selbstbestimmungsrecht hatte 2023 das viel kritisierte Transsexuellengesetz abgelöst. Seither reicht eine Erklärung beim Standesamt aus, um Geschlechtseintrag oder Vornamen zu ändern. Zuvor wurden dafür psychologische Gutachten oder Vorgaben zu geschlechtsangleichenden Eingriffen verlangt.
Plum unterstützte nun die Forderung der drei Bundesländer nach einem „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“. Dieser Vorstoß setze „an der richtigen Stelle an“, sagte er.
Entscheidend sei: „Missbrauch wirksam zu verhindern und Standesämtern rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zu geben“.

Flucht vor Haftantritt im Frauengefängnis

Plum verwies auf den Fall: Marla-Svenja Liebich. Liebich war – noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Später ließ Liebich den Geschlechtseintrag ändern und den Vornamen auf Marla-Svenja anpassen. Zum Haftantritt wurde Liebich dann in ein Frauengefängnis geladen, erschien dort jedoch nicht.
Seit seiner Festnahme an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland sitzt Liebich in tschechischer Haft, eine Auslieferung ist beantragt. (afp/red)
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Schleswig-Holstein: Gericht rügt Landesregierung in Northvolt-Affäre

Im Zusammenhang mit der Förderung der Northvolt-Batteriefabrik in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung den Landtag nicht ausreichend informiert.
Das entschied das Landesverfassungsgericht in Schleswig am Freitag, 29. Mai, und gab damit einem Antrag der FDP-Fraktion statt, dem sich die SPD-Fraktion angeschlossen hatte.
Der schwedische Batteriehersteller Northvolt wollte eine Fabrik mit rund 3000 Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein errichten, ging dann aber in die Insolvenz.

Parlament zu spät informiert

Über Bedenken bezüglich der Finanzierung und der Rückzahlung einer sogenannten Wandelanleihe hätte die schwarz-grüne Landesregierung die Abgeordneten früher vollständig informieren müssen, nämlich vor einer entscheidenden Sitzung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses sowie des Finanzausschusses im Januar 2024, wie das Gericht nun urteilte.
In dieser Sitzung stimmten die Abgeordneten für die Förderung der geplanten Fabrik durch die Wandelanleihe von rund 600 Millionen Euro von der staatlichen Förderbank KfW. Dafür bürgten Bund und Land jeweils zur Hälfte.
Nach dem Urteil in Schleswig kündigte Vivien Albers als Sprecherin der Staatskanzlei „einen Vorschlag für ein standardisiertes und strukturiertes Informationsformat für solche Vorhaben“ an.
Die Landesregierung wolle das Urteil sorgfältig auswerten und dem Landtag einen entsprechenden Vorschlag vorlegen, erklärte sie. „Auf Basis dieses Vorschlags wollen wir dann mit dem Parlament gemeinsam ein Verfahren definieren.“

Opposition verlangt Entlassung Schrödters

FDP und SPD forderten als Reaktion auf das Urteil die Entlassung von Staatskanzleichef Dirk Schrödter. Dieser müsse „seinen Posten jetzt räumen oder der Ministerpräsident muss ihn entlassen“, erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt.
Auch die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Serpil Midyatli, teilte mit, Regierungschef Daniel Günther (CDU) müsse „die Konsequenzen ziehen und Herrn Schrödter entlassen“. SPD-Landeschef Ulf Kämpfer hielt Schrödters Rücktritt oder Entlassung ebenfalls für „unausweichlich“.
Die wirtschaftspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch, kritisierte: „Hintergangen wurde aber nicht nur das Parlament“. Hintergangen worden seien „vor allem die Menschen, die das Parlament gewählt haben, um ihre Interessen zu repräsentieren“. (afp/red)
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Telekom und SAP sollen für Behörden KI-Infrastruktur aufbauen

Die Unternehmen Telekom und SAP sollen für Bund, Länder und Kommunen eine gemeinsame KI-Infrastruktur aufbauen. Das Bundesdigitalministerium erteilte ihnen dafür den Zuschlag, wie die Beteiligten am Donnerstag gemeinsam mitteilten. Zuvor hätten sich die Mitbewerber Google und Adesso aus dem Vergabeverfahren zurückgezogen, hieß es.
„Mit diesem Beschluss setzt die Bundesregierung ein starkes Signal: Deutschland macht Tempo bei der Automatisierung von Verwaltungsprozessen“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU).
Die geplante gemeinsame KI-Cloud solle „das Rückgrat einer souveränen, digitalen und KI-fähigen Verwaltung in Deutschland“ bilden. Er begrüßte, dass es dafür nun eine europäische Lösung geben werde.

Telekom und SAP wollen digitale Souveränität stärken

„Europa nimmt seine digitale Zukunft selbst in die Hand“, erklärte Telekom-Chef Tim Höttges. „Wer künftig in der Welt noch eine Rolle spielen will, muss im Rennen um digitale Souveränität vorne sein“, hob er hervor. Europa habe hier „enormen Nachholbedarf“.
„Digitale Souveränität und Künstliche Intelligenz gehören zusammen“, erklärte SAP-Chef Christian Klein. Genau hier setze die neue gemeinsame Initiative an. Das Ziel sei, auf sichere Weise „Innovation im öffentlichen Sektor zu beschleunigen“ und einen gemeinsamen Standard für Bund, Länder und Kommunen anzubieten.
Geplant ist, dass Behörden der unterschiedlichen staatlichen Ebenen künftig auf gemeinsamen technischen Standards und Plattformen aufbauen, statt viele Einzellösungen zu entwickeln. Die KI-Plattform soll so zur zentralen Schaltstelle für die gesamte öffentliche Verwaltung werden. Als Anwendungsbereiche wurden Dokumentenverarbeitung, Wissensmanagement, Übersetzungen, Textzusammenfassungen und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren genannt. (afp/red)
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Widerstand in SPD gegen Mehrbelastungen für Pflegebedürftige

In der SPD kommt aus den Bundesländern Widerstand gegen von der Regierung geplante Mehrbelastungen für Pflegebedürftige.
„Anstatt zu entlasten, erhöht Frau Ministerin Warken den Druck auf Pflegebedürftige und ihre Familien“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) der „Bild“-Zeitung vom Dienstag, 19. Mai.
Das Vorhaben der schwarz-roten Regierung sei keine Reform, es blieben „lediglich höhere Zuzahlungen“.

Schwesig warnt vor Mehrbelastung

„Wer die Erhöhungsstufen bei den Pflegeheimzuschüssen streckt, der hilft den wenigsten“, warnte Schwesig.
„Das ist eine Verschiebung des Problems auf Kosten der Schwächsten“. Die SPD-Politikerin forderte stattdessen „ein Gesamtkonzept mit Bund, Ländern, Kommunen und Pflegeeinrichtungen“.
Schwesig bezog sich auf Berichte, wonach Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen künftig bis zu sechs Monate länger die Kosten komplett selbst tragen müssen. Warken will damit das Defizit der Pflegeversicherung begrenzen.

Kritik von Gesundheitssenatorin Ina Czyborra

Ablehnend äußerte sich auch Berlins Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD). „Einfach Leistungen zu streichen, führt uns nicht weiter“, sagte sie ebenfalls der „Bild“-Zeitung.
„Greifen Zuschüsse zur Pflege im Heim erst später, führt das in letzter Konsequenz zu mehr Altersarmut.“ (afp/red)
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Diskussion über 1.000-Euro-Prämie geht weiter

Nach dem Stopp der geplanten 1.000-Euro-Prämie durch den Bundesrat hält die Diskussion über die Zukunft des Gesetzes an. Der SPD-Politiker Sebastian Roloff sagte am Samstag, er halte die Prämie weiterhin für ein gutes Angebot und das Gesetz sei auch „noch nicht tot“.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) sieht in dem Votum hingegen ein Zeichen, dass die Länder stärker eingebunden werden möchten.

Bundesrat lehnte Prämie ab

Am 8. Mai hatte der Bundesrat die Entlastungsprämie abgelehnt, die bereits vom Bundestag beschlossen war. Der Plan der Bundesregierung sah vor, Unternehmen durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit zu geben, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von 1.000 Euro zu zahlen.
Für die Länder und Kommunen wäre diese Prämie mit Einnahmeausfällen verbunden gewesen. Eine Gegenfinanzierung hatte die Bundesregierung lediglich in Form einer höheren Tabaksteuer geplant, die aber alleine dem Bund zugute kommt. Wie es mit der Prämie nun weitergeht, blieb zunächst unklar, der Vermittlungsausschuss wurde bislang nicht angerufen.
Er halte die Entlastungsprämie weiterhin für einen sinnvollen Vorschlag und es ergebe Sinn, „weiter darüber zu sprechen, ob das Teil einer Paketlösung sein kann“, sagte der Bundestagsabgeordnete Roloff im Deutschlandfunk. Der Länderkammer warf er vor, sie habe die Bundesregierung „auflaufen lassen“.

Schweitzer: Kein erfolgreicher Tag für die Bundesregierung

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Schweitzer sagte wiederum im ZDF, das Votum im Bundesrat sei „ein Zeichen gewesen, dass die Länder gerne eingebunden sein möchten, wenn die Bundesregierung Ideen hat“.
Es sei „für die Bundesregierung kein besonders erfolgreicher Tag“ gewesen. Die Abstimmung sei „der Beweis dafür, dass da noch ein bisschen was geht nach oben“, ergänzte er zur Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Ländern.

CDU: Ablehnung „schwere Hypothek für die geplante Steuerreform“

Der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler sieht in der Ablehnung eine „schwere Hypothek für die geplante Steuerreform“. Bürger und Unternehmen bräuchten „nichts dringender als echte Entlastung“, sagte er der „Bild“.
„Wer nicht mal bereit ist, mögliche Steuerausfälle von 1,1 Milliarden Euro zu kompensieren, der braucht über eine große Steuerreform gar nicht zu reden“, sagte der Finanzpolitiker.
Der Bund der Steuerzahler forderte die Bundesregierung unterdessen auf, die Pläne endgültig fallen zu lassen. „Der Krisenbonus sollte einkassiert werden – die meisten Betriebe könnten ihnen ohnehin nicht auszahlen“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel am Freitag den Zeitungen des „RedaktionsNetzwerks Deutschland“.
Die Länder hätten für die Ablehnung ihre Gründe gehabt. „In Konsequenz sollte jetzt nicht nach faulen Kompromissen gesucht, sondern die Reißleine gezogen werden“, sagte Holznagel. (afp/red)