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Hamburg behält zunächst weiter Vorsitz der Justizministerkonferenz

Abweichend vom üblichen Turnus behält Hamburg zunächst weiterhin den Vorsitz der Justizministerkonferenz.
Die Hamburger Justizbehörde begründete dies am Sonntag mit der andauernden Regierungsbildung nach der Wahl in Sachsen-Anhalt, aus der die AfD als stärkste Kraft hervorgegangen war.
Nach dem üblichen Wechselsystem hätte eigentlich Sachsen-Anhalt mit Beginn des Jahres 2027 den Vorsitz der Justizministerkonferenz von Hamburg übernommen.

Hamburg verlängert seinen Vorsitz um ein halbes Jahr

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) wird nun ihren Vorsitz in der Länderministerrunde um ein halbes Jahr verlängern, bevor Hessen dann im kommenden Juli den Staffelstab vorzeitig übernimmt. 2028 führt Hessen dann den Vorsitz der Justizministerkonferenz regulär fort.
Dies wurde der Hamburger Behörde zufolge „in enger Abstimmung im Kreis der Justizministerien der Länder vereinbart“. Damit solle „die reibungslose Durchführung der Justizministerkonferenz“ und der anstehenden turnusgemäßen Treffen gewährleistet werden.
Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister dient der Koordination und Abstimmung der justiz- und rechtspolitischen Vorhaben der Länder. Zweimal jährlich gibt es reguläre Treffen.

Auch Ministerpräsidentenkonferenz umgeht Sachsen-Anhalt

Zuvor hatten bereits die Regierungschefs der Länder entschieden, dass Rheinland-Pfalz für ein weiteres Jahr den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz behält.
Eigentlich hätte auch in diesem Fall Sachsen-Anhalt turnusgemäß ab Oktober den jährlich wechselnden Vorsitz übernehmen sollen. Der noch amtierende Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) schlug jedoch angesichts der unklaren Lage nach der Landtagswahl eine Verschiebung des Wechsels vor.
Die AfD, die bei der Landtagswahl am 6. September in Sachsen-Anhalt mit Abstand stärkste Kraft geworden war, sucht derzeit in Gesprächen Mehrheiten, um regieren zu können. Gesprochen wird vor allem mit dem BSW, nach eigenen Angaben auch mit anderen Abgeordneten.
Der AfD fehlt die absolute Mehrheit, weshalb sie Unterstützung aus anderen Fraktionen bräuchte. (afp/red)
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Steuerzahlerbund kritisiert sorglosen Umgang mit Fördergeldern

Der Lobbyverband Bund der Steuerzahler wirft Bund, Ländern und Kommunen einen sorglosen Umgang mit Steuergeld vor.
In seinem neuen „Schwarzbuch 2026/27“ stellt der Verband wieder 100 Fälle vor. „In diesem Sinne ist das Schwarzbuch auch ein Stück weit ein Beitrag dafür, dass wir demokratische Strukturen stärken müssen“, sagte Präsident Reiner Holznagel bei der Vorstellung in Berlin.
Es müsse mehr Kontrolle und Transparenz gefördert werden, zudem müsse Politik erklären und begründen, warum Entscheidungen getroffen würden, sagte Holznagel.

„Vergiftete Geschenke“

Besonderen Fokus legt der Verband diesmal auf „vergiftete Geschenke“. Dabei schaute er sich staatliche Förderprogramme an.
Kritisiert wird, dass bei Ausgaben teils Fördertöpfe und Fristen den Ausschlag gäben statt Bedarf und Nutzen. Mitunter würden Mittel ausgegeben, weil sie sonst verfielen.
„Bund und Länder müssen ihre Förderprogramme zeitlich befristen, besser aufeinander abstimmen, regelmäßig prüfen und bei mangelhafter Wirkung streichen“, forderte Holznagel.
Zudem bemängelt der Lobbyverband aufwendige Verfahren, mögliche Folgekosten für Kommunen und mangelnde Transparenz.
Daneben geht es im aktuellen „Schwarzbuch“ etwa um einen besonders teuren Zaun, Designermöbel in einem Jobcenter, eine Fahrradgarage nur für Staatsbedienstete mit rechnerisch mehr als 16.000 Euro Kosten je Stellplatz, fünf Baumpflanzungen für eine sechsstellige Summe und Dienst-Laptops für Lehrkräfte, die teils nicht eingeschaltet wurden.

Schwarzbuch ist umstritten

Der Bund der Steuerzahler ist ein privater Verein, der sich politisch unter anderem für eine effiziente Verwendung von Steuergeld und solide Staatsfinanzen einsetzt, also die Neuverschuldung und Ausgaben des Bundes hinterfragt.
Er lobbyiert dafür im Bundestag und mit öffentlichkeitswirksam inszenierten Aktionen. Der Steuerzahlerbund betont, er sei parteipolitisch neutral.
Doch das sogenannte Schwarzbuch ist umstritten. Kritisiert wird unter anderem, es liste lediglich spektakuläre Einzelfälle auf, verschweige aber oft deren Kontext und zeichne kein repräsentatives Gesamtbild der Steuerverschwendung.
Behörden und Kommunen, die darin genannt werden, wehren sich häufig gegen die Vorwürfe und begründen ihre Finanzentscheidungen. (dpa/red)
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Unionsgeführte Bundesländer drohen Berlin mit Entzug von Geldern

Unionsgeführte Bundesländer haben einer möglichen Linken-geführten Regierung in Berlin mit dem Entzug von Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich gedroht. Nach einem Treffen der CDU- und CSU-Fraktionschefs in München sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek: Sollte Berlin „eine Regierung bekommen, die Antisemitismus und Judenhass im Programm hat“, werde man eine gemeinsame Initiative starten – auch zur Frage, „wer die Hauptstadt finanziert“.
An dem von Holetschek initiierten Treffen nahm auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) teil. Holetschek forderte einen gemeinsamen Wertekanon der Länder.

SPD warnt vor finanziellem Druck

Die SPD weist solche Drohungen zurück. „Auch wenn uns Wahlergebnisse oder die politische Ausrichtung einer Landesregierung nicht gefallen, dürfen wir den Ländern nicht pauschal mit finanziellem Sanktionspopulismus drohen“, sagte NRW-SPD-Spitzenkandidat Jochen Ott dem „Handelsblatt“. Das sei verfassungsrechtlich hochproblematisch und würde populistischen Parteien die Opferrolle schenken.
Ott nahm am Dienstag, den 29. September am Treffen der SPD-Fraktionsvorsitzenden von Bund und Ländern teil. Wo staatliches Handeln Grundrechte verletze, müsse der Rechtsstaat eingreifen. Den Länderfinanzausgleich dürfe man aber nicht zum Sanktionsinstrument gegen unliebsame Landesregierungen machen, so Ott.

Berliner Wahl: Linke vorne, Koalition offen

Die Linke hatte die Abgeordnetenhauswahl am 20. September deutlich vor der bisher mit der SPD regierenden CDU gewonnen. Sie strebt eine Regierung mit Grünen und SPD an. Rechnerisch möglich wäre auch eine Koalition unter CDU-Führung mit Grünen und SPD.
In Teilen von SPD und Grünen gibt es Vorbehalte. Der Berliner Landesverband der Linken steht wegen Antisemitismusvorwürfen und mutmaßlicher Kontakte zu kriminellen Clans in der Kritik. Strittig sind zudem Pläne zur Enteignung von Wohnungskonzernen. (afp/dts/red)
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Nach den Wahlen in Berlin und Meck-Pomm: Weidel und Chrupalla äußern sich

Die Spitzen der Bundesparteien beraten am Montag über die Konsequenzen der Landtagswahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Unter dem Vorsitz von Parteichef und Bundeskanzler Friedrich Merz kommen die CDU-Gremien am Vormittag in Berlin zusammen, danach will Merz sich den Fragen der Medien stellen (13:30 Uhr).
Auch beim Koalitionspartner SPD kommt die Parteispitze zusammen; die Ko-Vorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil wollen um 11.00 Uhr vor die Presse treten. Mit dabei sind die Spitzenkandidaten Steffen Krach aus Berlin und Manuela Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern, die voraussichtlich weiter Ministerpräsidentin bleiben kann.
Auch die Vorsitzenden der anderen im Bundestag vertretenen Parteien stellen sich den Fragen der Medien: die AfD um 10:15 Uhr, die Linke um 12:45 Uhr und die Grünen um 14:00 Uhr.
 

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Die letzten Landeswahlen in diesem Jahr haben keine guten Nachrichten für die schwarz-rote Koalition im Bund gebracht. CDU und SPD verbuchten teils historisch schlechte Ergebnisse.
Die AfD wurde unterdessen nach Thüringen, Sachsen-Anhalt und nun Mecklenburg-Vorpommern zum dritten Mal bei einer Landtagswahl stärkste Kraft. Auch in Berlin gab es deutliche Zuwächse. Doch weder in Sachsen-Anhalt noch in Mecklenburg-Vorpommern kann die AfD auf einen nötigen Koalitionspartner setzen. In bundesweiten Umfragen liegt die AfD bereits seit dem Frühjahr auf Platz eins vor der CDU.

Merz hält an Reformkurs fest

Für die CDU brachten die drei Wahlen im September eine Hiobsbotschaft nach der anderen. In Sachsen-Anhalt hat die Partei vor zwei Wochen ihr Ergebnis halbiert. Bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus wurde die CDU klar von der Linkspartei geschlagen, die regierende schwarz-rote Koalition wurde abgewählt.
In Mecklenburg-Vorpommern  fuhr die CDU das schlechteste Ergebnis der Parteigeschichte bei einer Landeswahl ein – und dürfte laut Hochrechnungen an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Es wäre das erste Mal, dass die Christdemokraten in einem Bundesland nicht mehr in einen Landtag einziehen.
Kanzler Friedrich Merz kündigte schon kurz nach Schließung der Wahllokale am Sonntag an, die Reformpolitik der Bundesregierung fortzusetzen und Parteichef und Kanzler zu bleiben.

Klingbeil kündigt Kurskorrektur der Bundesregierung an

SPD-Chef Lars Klingbeil deutete nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern hingegen Anpassungen am Reformkurs der Bundesregierung an. Gerade das Thema Rente führe „zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung“, sagte Klingbeil am Sonntag in der ARD mit Blick auf Pläne zur Abschaffung der so genannten Rente mit 63.
Die Bundesregierung müsse nun analysieren, „warum es diese große Unsicherheit im Land gibt“, sagte Klingbeil. „Wir haben es nicht geschafft, Reformen so rüberzubringen, dass die Menschen auch sehen, da finden Veränderungen statt“. Häufig seien in Berlin „nur Kürzungsdebatten“ geführt worden.
Zur Frage nach möglichen personellen Konsequenzen in der SPD-Spitze, etwa die Trennung von Ministerämtern und Parteivorsitz, sagte Klingbeil, er sei zusammen mit Ko-Parteichefin Bärbel Bas gewählt „und wir haben einen klaren Auftrag, die SPD in dieser Regierung zu führen“.

Wahlergebnisse: Berlin, Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern hat die AfD nach Angaben der Landeswahlleitung mit 38,2 Prozent der Stimmen gewonnen und ihr Ergebnis von vor fünf Jahren damit mehr als verdoppelt. Die SPD verzeichnet leichte Verluste und kommt auf 35,5 Prozent. Die Linke folgt mit 6,5 Prozent auf Platz drei. Die Grünen ziehen mit 5,7 Prozent ins Parlament ein. Die CDU bleibt mit 4,9 Prozent unter der Sperrklausel und fliegt erstmals aus einem Landtag. Auch das BSW scheitert mit 4,8 Prozent knapp.
Im Schweriner Landtag erhält die AfD demnach 32 Sitze, die SPD kommt auf 29, die Linke und die Grünen sind mit jeweils 5 Sitzen vertreten.
In Berlin gewinnt die Linke nach Auszählung aller Stimmen mit 25,7 Prozent und großem Vorsprung vor den anderen Parteien. Dahinter folgen CDU (18,8 Prozent), AfD (16,3 Prozent), Grüne (14,3 Prozent) und SPD (12,1 Prozent). Die regierende CDU/SPD-Koalition hat damit ihre Mehrheit verloren.
Im Berliner Abgeordnetenhaus erhält die Linke demnach 47 Sitze, die CDU kommt auf 34, die AfD ist mit 29 und die SPD mit 22 Sitzen vertreten.
(afp/dpa/red)
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Weimer bringt Privatisierung des ZDF ins Spiel und erntet dafür Kritik


In Kürze:

  • Weimer-Vorschlag: Privatisierung des ZDF und eine Auflösung von ARD-Anstalten
  • Deutscher Journalisten-Verband: ÖRR-System bewährt
  • Verdi: Weimer nicht zuständig

 
Kultur- und Medienstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) hat eine Privatisierung des ZDF vorgeschlagen und damit eine Welle der Kritik ausgelöst.
Auch die Zusammenlegung oder Auflösungen der kleinen ARD-Anstalten wie Saarländischer Rundfunk und Radio Bremen soll der parteilose Politiker laut der „Katholischen Nachrichten-Agentur“ in der vergangenen Woche bei einer nicht öffentlichen Veranstaltung der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung ins Gespräch gebracht haben.

Saar-SPD: Vorschlag ist völlig inakzeptabel

Der Chef der saarländischen SPD-Landtagsfraktion und Bildungsminister, Ulrich Commerçon, bezeichnet die Idee auf Facebook als „völlig inakzeptabel“. Er betont die föderale Struktur der ARD. Diese sorg dafür, dass Deutschland nicht nur aus einer Berliner Sichtweise präsentiert werde. Für das Saarland sei der Erhalt des SR „nicht verhandelbar“, betont Commerçon.
„Finger weg von ARD und ZDF“ mahnte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes, Mika Beuster, in einer Stellungnahme. Das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem habe sich bewährt, betont er. „Ideen zu einem Umbau mit der Abrissbirne kennen wir bisher nur von der AfD. Die Bundesregierung sollte nicht ins gleiche Horn blasen.“
Er hob zudem hervor, dass die „konkrete Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ Ländersache sei. „Weimer sollte deshalb nicht den Eindruck erwecken, er könne über die Zukunft von ARD und ZDF verfügen“, so Beuster.
„Sachfremd und fehlgeleitet“ nennt Christoph Schmitz-Dethlefsen, für Medien zuständiges Mitglied im Bundesvorstand der Gewerkschaft ver.di die Äußerungen Weimers. Er schieße über seine Kompetenzen hinaus und rede „denjenigen das Wort, die Landessender der ARD und das ZDF zerschlagen wollen“. Statt die Säulen des öffentlich-rechtlichen Mediensystems zu festigen, verstehe er seine Rolle darin, „in Hinterzimmern für Abbaupläne und damit weniger Medienpluralität zu lobbyieren“.

Weimer bezeichnete ÖRR-Abgabe als Zwangsgebühren

Wie die „WELT“ berichtete, bezeichnete die Landesregierung von Rheinland-Pfalz Weimers Vorschlag als „Debattenimpuls“. Man habe diesen zur Kenntnis genommen. Die Verantwortung für die Koordination der Medienpolitik in Deutschland liegt traditionell bei dem CDU-geführte Bundesland.
Für die von der SPD regierten Bundesländer wies Carsten Brosda, Hamburgs Kultursenator, den Vorstoß Weimers zurück. Er übte auch Kritik am Zeitpunkt von Weimers Auftritt: „Wenige Tage nach der Wahl in Sachsen-Anhalt hätte ich mir Vorschläge gewünscht, wie wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor den Angriffen von Rechtspopulisten schützen können“, sagte der Politiker.
Weimer hatte bereits 2017 – damals in seiner Funktion als Herausgeber von „The European“ laut über eine Privatisierung der ÖRR nachgedacht. Er bezeichnete ihn unter anderem als zu „staatsnah“, daher müsse man ihn aus den „Fängen der Parteien“ befreien. 2022 bezeichnete er die ÖRR-Abgabe als „Zwangsgebühren“.
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CDU in Alarmstimmung – Was jetzt für Kanzler Merz auf dem Spiel steht

Dem Bundeskanzler stehen entscheidende Tage bevor: Er kämpft um seine Macht. Die beiden Landtagswahlen am Sonntag werden als Referenden auch über die Kanzlerschaft von Friedrich Merz wahrgenommen. Die CDU ist in Alarmstimmung: Viele Christdemokraten fürchten, im Sog von Merz‘ Unbeliebtheit in den Abgrund gerissen zu werden. Was sind die Szenarien für das Geschehen der kommenden Tage – und wie schätzt die Politikwissenschaft die Lage ein?

Was steht für Merz auf dem Spiel?

In aller Kürze: die Macht. Für Merz geht es bei den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin um sehr viel mehr als nur das Abschneiden zweier Landesverbände. Es geht um seine Handlungsfähigkeit, seine Durchsetzungskraft und die Frage, ob die Merz-CDU überhaupt noch Wahlen gewinnen kann. Denn längst gilt Merz auch parteiintern als Kanzler ohne Fortune.
Sollte die CDU in Mecklenburg-Vorpommern an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, wäre dies „mehr als nur ein enormer Ansehensverlust“, für die Partei, sagt die Politologin Ursula Münch von der Akademie für Politische Bildung in Tutzing AFP. „Das Wort ‚dramatisch‘ wäre dafür zu schwach.“ Ein solches Scheitern würde das Selbstverständnis der CDU berühren, „die sich nach wie vor als Volkspartei versteht und demgemäß auf ihre breite Verankerung in der Wählerschaft stolz ist“, sagt Münch.

Welche Rolle spielen die CDU-Ministerpräsidenten?

Die acht Ministerpräsidenten der CDU sind gewichtige Machtfaktoren in der Partei. Aufgefallen ist, dass die Länderchefs Merz nach dem Debakel bei der Wahl in Sachsen-Anhalt kaum zur Seite sprangen – und damit den Eindruck erweckten, sich von einem Kanzler zu distanzieren. In einer am Mittwoch veröffentlichten gemeinsamen Erklärung warnen die CDU-Regierungschefs nun vor Personaldebatten und formulieren „Grundüberzeugungen“ zur Stabilisierung der Partei – vermeiden aber klare Unterstützung für den bedrängten Kanzler Merz.
„Wenn acht Ministerpräsidenten erklären müssen, dass der Kanzler Kanzler bleiben soll, ist das schon Teil seines Problems“, sagt Politikprofessor Oliver Lembcke von der Universität Bochum. Er sieht in der Erklärung „eher eine Minimalformel der Geschlossenheit als starke Rückendeckung: Im Kern verhängen die Länderchefs ein Moratorium auf die Personaldebatte – und dessen Laufzeit könnte sehr kurz sein“.

Wie realistisch ist ein Kanzlersturz?

Das Grundgesetz sichert dem Bundeskanzler eine starke Stellung. Ein Kanzlersturz ist in der Verfassung nicht vorgesehen: Ein Bundeskanzler ist so lange im Amt, bis der Bundestag einen Nachfolger wählt – und ein mehrheitsfähiger Nachfolger ist nicht in Sicht. Unabhängig davon freilich ist die Frage der politischen Autorität zu bewerten: Verliert der Kanzler den Rückhalt der eigenen Partei, droht Handlungsunfähigkeit. Realistisch bliebe ihm dann nur der freiwillige Rücktritt.
In der verunsicherten CDU hat sich mittlerweile eine schwer kontrollierbare Dynamik entwickelt, urteilt Professor Lembcke. „Das eigentliche Risiko für Merz liegt im beschleunigten Machtverfall“, sagt er. „Bei Merz beobachten wir inzwischen die Möglichkeit eines Kipppunkts: Statt langsamer Erosion von Autorität eine Implosion.“

Was plant Merz?

Der Kanzler könnte die Machtprobe wagen und seine innerparteilichen Gegner zwingen, aus der Deckung zu kommen. Für Sonntagabend hat er das CDU-Präsidium zur Sitzung geladen. Merz dürfte vor dem Spitzengremium deutlich machen, dass er klare Unterstützung erwartet: Wer hält an ihm fest, wer nicht? Wenn das Präsidium ihm Rückendeckung gibt, könnte Merz seine Macht wieder festigen. Eine Reise für kommende Woche nach New York hat der Kanzler vor dem Hintergrund der innenpolitischen Turbulenzen bereits abgesagt.
„Die Szenarien, die inzwischen im Konrad-Adenauer-Haus durchgespielt werden, zeigen: Auch der Kanzler selbst hält ein vorzeitiges Ende seiner Kanzlerschaft offenbar für ein reales Szenario“, sagt Lembcke. „Deshalb versucht Merz, insbesondere die einflussreichen Ministerpräsidenten hinter sich zu versammeln.“

Was wären die Alternativen zu Merz?

Ein Name wird immer wieder genannt: Hendrik Wüst. Als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen regiert Wüst ein großes Bundesland, seine Koalition mit den Grünen arbeitet geräuschlos, und der 51-Jährige ist populär. Als weiterer Anwärter gilt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der nie einen Hehl daraus gemacht hat, dass er sich die Kanzlerschaft zutraut.
Ein sicherer Ausweg aus der Krise der Union wäre das aber nicht, sagt Roland Abold, Geschäftsführer des Meinungsforschungsinstituts Infratest, zu AFP. „Söder und Wüst sind beide etwas populärer, aber sie haben keine exorbitant guten Werte – ihre Zufriedenheitswerte liegen um die 30 Prozent“, sagte Abold. „Markus Söder ist dabei bundesweit deutlich bekannter als Henrik Wüst, aber er polarisiert auch stärker.“
(afp/red)
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Die Bundestreue – was sie bedeutet und welche Funktion sie hat


In Kürze:

  • Die Bundestreue prägt das föderale Miteinander zwischen Bund und Ländern.
  • Die Bundestreue hat ihre historischen Wurzeln im 19. Jahrhundert.
  • Bislang wurde sie noch nie in der Praxis angewandt.
  • Zunächst können Konflikte zwischen Bund und Ländern vor dem Bundesverfassungsgericht geklärt werden.

 
Nach dem klaren Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt am Sonntag, 6. September, wies Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf die Grenzen politischer Macht und auf die Bundestreue hin. Das Grundgesetz gelte auch im ostdeutschen Bundesland, betonte er. So könne der Bund bei Verstößen gegen bundesrechtliche Pflichten, beispielsweise im Bereich der Migration, eingreifen. Der Bundeszwang nach Art. 37 des Grundgesetzes sei ein äußerstes Mittel.
Dahinter steht ein Verfassungsprinzip, das das Verhältnis zwischen Bund und Ländern regelt.
Doch was bedeutet Bundestreue konkret? Welche Pflichten ergeben sich aus ihr? Gab es vor diesem Hintergrund in der Vergangenheit Konflikte zwischen Bund und Ländern? Die Epoch Times beantwortet einige Fragen zu dem Thema.

Wie kam es zur Bundestreue?

Der Grundsatz der Bundestreue hat seine historischen Wurzeln im 19. Jahrhundert. In der Reichsverfassung des Deutschen Reiches von 1871 gab es bereits das Konzept gegenseitiger „Bundespflichten“. Dabei sah Artikel 19 sogar eine sogenannte Reichsexekution vor, wenn ein Bundesglied seine verfassungsmäßigen Pflichten nicht erfüllte. Es entspricht zwar noch nicht der heutigen „Bundestreue“, zeigt aber eine frühe Grundlage des Gedankens.
Der Staats- und Verfassungsrechtler Rudolf Smend (1882–1975) entwickelte die Idee weiter. In seiner 1916 erschienenen Abhandlung „Ungeschriebenes Verfassungsrecht im monarchischen Bundesstaat“ formulierte er die Bundestreue als Teil des ungeschriebenen Verfassungsrechts. Smend verstand sie als einen allgemeinen Rechtssatz, der Reich und Einzelstaaten zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme und Zusammenarbeit verpflichtet.
Das Bundesverfassungsgericht griff diesen Gedanken 1952  auf. In einem Urteil vom 21. Mai 1952 (BVerfGE 1, 299, Leitsatz 7b) leitete es aus dem bundesstaatlichen Prinzip eine verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes und seiner Länder zu „bundesfreundlichem Verhalten“ her. Dabei verwies es ausdrücklich auf Smends Ausführungen von 1916. Damit erkannte das Bundesverfassungsgericht die Bundestreue als ungeschriebenen Verfassungsgrundsatz an und präzisierte sie in späteren Rechtsprechungen weiter.

Was bedeutet Bundestreue konkret?

Bundestreue bedeutet im deutschen Verfassungsrecht vereinfacht ausgedrückt: Bund und Länder müssen ihre jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeiten so ausüben, dass sie aufeinander Rücksicht nehmen. Die Funktionsfähigkeit des Bundes darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Grundlage ist das Bundesstaatsprinzip aus dem Grundgesetz, Art. 20 Absatz 1. Das Bundesverfassungsgericht leitet daraus das Gebot des „bundesfreundlichen Verhaltens“ – also die Bundestreue – ab. In dem ersten Absatz heißt es wörtlich: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Das Bundesverfassungsgericht schlussfolgert daraus, dass Bund und Länder bei der Ausübung ihrer Kompetenzen die Belange der jeweils anderen Seite berücksichtigen müssen (Rn. 71). Des Weiteren dürfen Bund und Länder nicht einfach aneinander vorbei handeln, wenn vor dem Hintergrund der föderalen Aufgabenverteilung eine Zusammenarbeit erforderlich ist. Auch dürfen weder Bund noch Länder in die Kompetenzen (Rn. 99) des jeweils anderen eingreifen und dadurch die föderale Ordnung beeinträchtigen.
Ein konkretes Beispiel für eine missbräuchliche Ausübung von Kompetenzen liefert ein Fall aus Bremen: Das Land verbot 2012 per Gesetz den Umschlag von Kernbrennstoffen in seinen Häfen. Es berief sich dabei auf seine Zuständigkeit für die Nutzung des Hafens. Das Verwaltungsgericht Bremen sah 2015 darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Bundestreue, weil Bremen damit die Kompetenzordnung des Bundes umgehe, um politischen Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Es legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Karlsruher Richter erklärten das Gesetz 2021 wegen des Verstoßes gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes für nichtig.

Was passiert, wenn ein Land seine Bundespflichten nicht erfüllt?

Erfüllt ein Bundesland die ihm nach dem Grundgesetz oder einem anderen Bundesgesetz vorgeschriebenen Bundespflichten nicht, kann die Bundesregierung nach Artikel 37 Abs. 1 des  Grundgesetzes Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwangs zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten. Dem muss der  Bundesrat zustimmen.
Um den Bundeszwang durchzusetzen, kann die Regierung, die das Weisungsrecht hat, oder ein von ihr beauftragter Vertreter nach Artikel 37 Abs. 2 den Ländern und ihren Behörden Weisungen erteilen. Der Artikel 37 legt keine konkreten Maßnahmen fest. Es ist darin lediglich die Rede von „notwendigen Maßnahmen“, mit denen das Land zur Erfüllung seiner Pflichten angehalten werden soll.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bezeichnen den Bundeszwang als ein „Drohmittel“ mit einer „gewissen Vorwirkung“. Darüber hinaus erfülle er eine „Reserve- und Auffangfunktion“, die im Fall eines nicht zu lösenden Konflikts bereitstehe (Seite 4).
Bei der Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder sieht das Grundgesetz daneben ein eigenes Verfahren der Bundesaufsicht vor. Nach Artikel 84 Abs. 3 übt die Bundesregierung die Aufsicht darüber aus, dass sich die Länder an die Bundesgesetze halten. Wenn ein Land Mängel nicht beseitigt, entscheidet auf Antrag der Bundesregierung oder des Landes der Bundesrat, ob das Land das Recht verletzt hat. Gegen diesen Beschluss kann man laut Art. 84 Abs. 4 das Bundesverfassungsgericht anrufen. Kommt ein Land seiner Pflicht nach, entfällt die Grundlage für den Bundeszwang.

Wurde der Bundeszwang bereits angewendet?

Nein, bislang wurde der Bundeszwang nicht angewendet. Bisher einigten sich Bund und Länder bzw. das Bundesverfassungsgericht urteilte bei verfassungsrechtlichen Streitigkeiten.
Ein Beispiel: Mitte der 1990er-Jahre stritten der Bund und Schleswig-Holstein über die Einstufung eines Abschnitts der Bundesstraße B 75 zwischen Lübeck und Bad Oldesloe. Das Bundesverkehrsministerium wies das Land an, den Teil der Straße nach Landesrecht abzustufen. Schleswig-Holstein weigerte sich, sodass ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Folge war. Die Bundesregierung beantragte festzustellen, dass das Land mit seiner Weigerung gegen seine Pflichten aus dem Grundgesetz verstoßen habe.
Die Karlsruher Richter stellten am 3. Juli 2000 fest, dass die Weisung des Bundes nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Er habe damit seine Befugnisse überschritten, hieß es; damit war der Antrag zurückgewiesen. Hätte das Gericht dem Bund recht gegeben und das Land sich dennoch geweigert, wäre dies Grundlage für die Einleitung eines Bundeszwangs unter Berücksichtigung der erwähnten Regeln gewesen.
Ende Juni fand übrigens die erste Bund-Länder-Konferenz in diesem Jahr statt. Die Teilnehmer betonten dabei die Wichtigkeit der Zusammenarbeit. Kanzler Merz sprach von einem „neuen Geist des föderalen Miteinanders.“
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Schlechte PISA-Ergebnisse: Merz bietet Ländern Zusammenarbeit bei Bildung an

Nach Bekanntwerden der schwachen Ergebnisse der neuen PISA-Studie hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den Bundesländern eine Zusammenarbeit zur Stärkung der Bildung angeboten.
„Ich will den Ländern ausdrücklich anbieten, dass wir noch einmal gemeinsam zu einer großen Kraftanstrengung finden, um die Situation der Bildung in Deutschland zu verbessern“, sagte Merz am Mittwoch im Bundestag.
Bildungsministerin Karin Prien (CDU) verwies auf eine nötige Altersgrenze bei Social Media.
Schulbildung ist in Deutschland Ländersache, der Bund kann aber begrenzt unterstützen. Bildung sei „eine der zentralen Aufgaben unseres Landes, dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche eine Chance haben“, betonte der Kanzler. Die am Dienstag bekannt gewordenen Ergebnisse, wonach Deutschlands Schülerinnen und Schüler in Mathematik und Lesekompetenz schlechter abschnitten als je zuvor, bezeichnete Merz als „ernüchternd“.

SPD will sich stärker um Bildung kümmern

Auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf sagte im Bundestag, über die Pisa-Ergebnisse müsse gesprochen werden – auch selbstkritisch. Er werbe dafür, „dass wir, auch wenn das nicht primär unsere Zuständigkeit ist, uns viel, viel stärker um die Bildungspolitik in diesem Land kümmern“.
Kanzler Merz wies in seiner Rede zugleich darauf hin, dass der Staat alleine nicht die Bildungsprobleme des Landes lösen könne. „Man kann Bildung und Erziehung nicht an den Staat outsourcen“, sagte Merz. „Auch die Familien, auch die Eltern gehören dazu und haben eine Verantwortung. Wenn wir das gemeinsam wahrnehmen, dann können wir das Problem lösen.“

Grüne fordern mehr Zusammenarbeit

Die Grünen forderten ebenfalls eine bessere Zusammenarbeit der Länder. „Wir müssen endlich raus aus dem föderalen Klein-Klein“, sagte Parteichefin Franziska Brantner der „Rheinischen Post“ vom Mittwoch.
„Die Länder bleiben für Bildung verantwortlich. Aber sie und der Bund müssen viel stärker zusammenarbeiten, voneinander lernen und erfolgreiche Konzepte verbindlich übernehmen.“

Prien fordert Altersgrenze bei Social Media

Bildungsministerin Prien, die die PISA-Ergebnisse am Dienstag vorgestellt hatte, zeigte sich im RBB überzeugt, dass das schlechte Abschneiden auch mit der Social-Media-Aktivität der jungen Menschen zusammenhängt.
„Dass die Kinder sich nicht mehr konzentrieren können, dass sie keine Ausdauer mehr haben, dass sie auch nicht mehr in der Lage sind, sinnentnehmend zu lesen, hat etwas mit Social Media und Bildschirmzeit zu tun.“
Deshalb seien sowohl eine Altersbeschränkung als auch eine bessere Medienerziehung nötig, betonte die CDU-Politikerin: „Wir können nicht riskieren, dass unsere Kinder im digitalen und KI-Zeitalter immer weniger in der Lage sind, kritisch zu denken und immer weniger in der Lage sind, sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen.“ Sie werde deshalb in den nächsten Wochen entsprechende Vorschläge im Kabinett vorlegen. Zugleich setzt sie auf eine europäische Lösung.

Prien sieht Zusammenhang mit Social Media: Die Bildungsministerin fordert eine Altersbeschränkung und bessere Medienerziehung für Kinder und Jugendliche. (Symbolbild)

Foto: Saeed Khan / AFP via Getty Images

Expertenkommission schlägt Altersgrenze vor

Ende Juni hatte eine vom Familienministerium eingesetzte Expertenkommission ihre Empfehlungen für eine Gesamtstrategie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vorgelegt.
Die Kommission schlug dabei entweder eine Mindestaltersgrenze von 13 Jahren oder Beschränkungen für einzelne Social-Media-Angebote vor. Prien ließ bereits da erkennen, dass sie eine Altersgrenze von 13 Jahren für den richtigen Weg hält, auch mit 14 Jahren gehe sie noch mit.

PISA zeigt Zusammenhang mit sozialem Hintergrund

Die PISA-Studie hatte auch gezeigt, dass sich Leistungsunterschiede weiterhin auch mit dem gesellschaftlichen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler erklären lassen. Der Paritätische forderte vor diesem Hintergrund Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut.
„Wir können es uns nicht leisten, dass Kinder aus einkommensarmen Haushalten schon in der Kindheit abgehängt werden“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbands, Joachim Rock. „Deshalb brauchen wir jetzt eine deutliche Anhebung der Teilhabeleistungen und mehr Familien, die davon profitieren können.“

Linke kritisieren Merz

Die Linken kritisierten unterdessen Merz für dessen Äußerung, Bildung und Erziehung könne man „nicht an den Staat outsourcen“. Das sei „zynisch“, erklärte Bildungsexpertin Nicole Gohlke. Eltern „können keine fehlenden Lehrkräfte einstellen, keine maroden Schulgebäude sanieren und keine Schulsozialarbeit ersetzen“.
Dafür sei die Politik zuständig. „Statt Verantwortung ins Wohnzimmer abzuschieben, braucht es endlich eine echte Bildungswende: mit dauerhaft auskömmlicher Finanzierung von Kitas und Schulen, ausreichend Personal, guten Ganztagsangeboten für alle und der Abschaffung des Kooperationsverbots.“ (afp/red)
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Katastrophenvorsorge: „Deutschland ohne Strom völlig geliefert“


In Kürze:

  • Laut einer Studie sind alle Länder der Welt nicht optimal auf große, für viele tödliche Katastrophen vorbereitet.
  • Ein Atomkrieg, Naturkatastrophen oder ein langandauernder Blackout würde das alltägliche Leben weltweit komplett in Chaos versetzen.
  • Am besten schneidet im internationalen Vergleich Australien ab.
  • Wäre Deutschland für längere Zeit stromlos, würde vieles zusammenbrechen.
  • Die Studie soll die Menschen sensibilisieren – jeder kann sich auch selbst vorbereiten.

 
Tödliche Seuche, langandauernder Blackout, nuklearer Konflikt: Mehrere mögliche Katastrophenszenarien können vernichtende Auswirkungen auf unsere globale Zivilisation haben.
Eine neue internationale Forschungsarbeit des Umweltwissenschaftlers Dr. Florian Ulrich Jehn und einem internationalen Team kommt zu dem Schluss, dass kein Land der Erde gegen alle Risiken eines solchen Extremszenarios abgesichert ist. Jehn ist seit diesem Jahr an der FernUniversität in Hagen tätig.
Die Studie trägt den Titel „No place to hide? Regional resilience and vulnerability to global catastrophic risk“, zu Deutsch: Kein Ort zum Verstecken? Regionale Resilienz und Anfälligkeit gegenüber globalen Katastrophenrisiken. Sie zeigt, auf welche Schutzfaktoren es im Ernstfall ankommt und wie gut die Erfolgschancen stehen.

Welche Katastrophen berücksichtigt die Studie?

Es gibt einige mögliche Szenarien, die dafür sorgen könnten, ein globales Chaos auszulösen – und viele Menschenleben auszulöschen. Die Studienautoren haben die Auswirkungen verschiedener katastrophaler Großereignisse untersucht. „Es geht uns um Szenarien, die mindestens zehn Prozent der Menschheit auf einen Schlag auslöschen könnten. In einem kurzen Zeitraum schaffen das nicht viele Katastrophen“, erklärte Jehn.
Dazu zählen ein Atomkrieg oder der Ausbruch eines Supervulkans wie der Yellowstone in den USA oder die Campi Flegrei in Italien. Diese Ereignisse können einen nuklearen Winter, also eine längerfristige Reduzierung des Sonnenlichteinfalls verursachen. Das hätte unter anderem Auswirkungen auf unsere Lebensmittelproduktion. Viele Pflanzen würden eingehen, da ihnen das wichtige Sonnenlicht fehlt. Es käme zu massiven Ernteausfällen.
Noch unmittelbarer würde dies unsere Stromerzeugung betreffen: Die Erzeugung der „Erneuerbaren“ würde nahezu vollständig wegfallen. Ebenso sinken die Temperaturen. „So etwas würde dazu führen, dass es global kälter wird“, sagte Jehn.
Katastrophen

Bricht ein kleiner Vulkan wie hier in Island aus, ist das meist ein spannendes Naturspektakel, das man aus sicherer Entfernung bestaunen kann. Bricht jedoch ein weitaus großflächigerer Supervulkan aus, kann er unter Umständen die ganze Welt für längere Zeit mit gigantischen Aschewolken verdunkeln.

Foto: Thorir Ingvarsson/iStock

Ein anderes Katastrophenszenario wäre ein großflächiger und langandauernder Stromausfall, auch Blackout genannt. Dass dies passieren kann, hat die iberische Halbinsel im vergangenen Jahr gezeigt. Störfrequenzen von Wechselrichtern haben in Spanien, Portugal und bis in Teilen Südfrankreichs zu einem Komplettausfall geführt. „Ohne Elektrizität haben wir auch schnell keinen Brennstoff mehr, ja nicht einmal Dünger für die Felder“, merkte Jehn hierzu an.
Weitere Katastrophenszenarien könnte ein Asteroideneinschlag sein, sowie elektromagnetische Impulse in großer Höhe oder geomagnetische Stürme. Auch großangelegte Cyberangriffe und Pandemien können zu einem globalen Chaos führen.

Deutschland wenig resilient

Obwohl wie erwähnt kein Land der Welt eine Absicherung gegen alle Katastrophenszenarien bietet, so gibt es dennoch Unterschiede zwischen den Staaten. Die Studienautoren nennen zwar keine Rangliste, erwähnen aber konkret einzelne Staaten hinsichtlich ihrer Resilienz und Widerstandsfähigkeit.
„Deutschland ist jedenfalls keines der resilienteren Länder. Ohne Strom ist es völlig geliefert“, urteilte Jehn. „Wo es zumindest punktet, ist bei der demokratischen Stabilität und der Nahrungsproduktion.“ Letzteres dürfte jedoch bei einer verdunkelten Sonne schnell zusammenbrechen – nach aktuellem Stand.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kam vor rund vier Jahren schon eine Analyse in Hessen, wonach die Folgen nach einem Blackout gravierend wären. Demnach sei bereits binnen den ersten 96 Stunden eines solchen Ausfalls mit „mehreren Hundert Toten“ zu rechnen. Es würde die schwächsten der Gesellschaft treffen, vor allem Patienten in Kliniken und Pflegeeinrichtungen.

Australien am besten gewappnet

Weitaus besser sind die Resultate auf der anderen Seite der Erdkugel – besonders in Australien. Nach Aussage von Jehn „schneidet es bei uns gut ab.“ Sollte ein nuklearer Winter auftreten, wären die meist hohen Temperaturen ein Vorteil für die hiesigen Einwohner.
„Es ist eine Insel, sodass es sich einfacher abschotten und isolieren kann. Australien produziert unheimlich viel Nahrung, hat viel eigene Industrie und Bergbau“, schilderte der Umweltwissenschaftler. „Außerdem ist es reich und eine recht stabile Demokratie – all das sind Sachen, die ein Land resilienter machen.“ Auch das benachbarte Neuseeland erfülle viele dieser Punkte, habe jedoch weniger Industrie, sei bedeutend kleiner und dadurch weniger autark.
Doch Kontinent auf anderen Seite der Erde wies bei der Untersuchung der Forscher auch Nachteile auf. Australien sei laut Jehn stark auf Importe wichtiger Produkte wie Medikamente, Treibstoffe und Düngemittel angewiesen. Brechen diese im Ernstfall weg, könne es auch dort bald kritisch werden.
Katastrophen

Entscheidend bei der Krisenbewältigung ist unter anderem ein gut funktionierendes Gesundheitssystem. Wie gut es in welchem Land ist, zeigt der Weltweite Gesundheitssicherheitsindex (Global Health Security Index)

Ziel ist die Sensibilisierung

Der FernUni-Forscher erläuterte zudem den Zweck dieser Ausarbeitung. „Unser Ziel ist es, […] fürs Thema zu sensibilisieren“, so Jehn. „Es ist etwas, worüber wir als Gesellschaft dringend nachdenken sollten.“
Weiter sagte er: „Katastrophen in dieser Größenordnung kommen in deutschen Debatten kaum vor. Wenn man sich aber gar nicht vorbereitet, läuft’s auf jeden Fall schief.“ Auch der Krisen- und Energieexperte Stefan Spiegelsperger sagt passend dazu immer wieder: „Wer es schafft, sich vorzubereiten, ist vorbereitet, es zu schaffen.“
Dabei gäbe es laut Jehn Spielräume. Diese beinhalten beispielsweise Handelsverträge mit anderen Ländern, die den Austausch von überlebenswichtigen Waren auch im Notfall garantieren. Dabei stellt sich allerdings die Frage, ob der Handelspartner im Ernstfall wirklich die Waren ausliefern kann oder will.
Ebenso spricht Jehn von „sogenannten ‚resilient foods‘. Das sind Nahrungsmittel, die auch im Katastrophenfall große Produktionsmengen erlauben würden.“ Dazu zählen etwa spezielle Bakterien, die in Bioreaktoren Nährstoffe zu gehaltvollem Proteinpulver verstoffwechseln. Generell verfüge Deutschland über viel technisches Wissen und, abgesehen von den Haushaltslücken, finanzielle Mittel – eigentlich gute Voraussetzungen, um sich zu wappnen.

Vorbereitung für alle Fälle

„Man kann schon vieles machen“, ermutigte Jehn zu proaktivem Handeln. „Gesellschaften können so einiges überstehen, wenn sie sich nur vorbereiten und solidarisch bleiben.“ Und im besten Fall, so ein hoffnungsvoller Schluss der Studie, lassen sich Schreckensszenarien völlig abwenden. „Prävention ist natürlich immer besser als Resilienz“, da ist sich der Forscher sicher.
Spiegelsperger wird da konkreter und hat eine umfassende Checkliste für einen Blackout oder andere Katastrophenfälle für jede Privatperson erstellt, die in verschiedene Rubriken unterteilt ist. Hierzu zählen besonders Erste Hilfe, Wärme, Licht, Wasser, Nahrung, Kommunikation und Hygiene. Seiner Ansicht nach sollte man sich mindestens drei Wochen lang ohne externe Versorgung selbst versorgen können.
Ebenso empfiehlt der Krisenexperte einen Fluchtrucksack bereitzuhalten, falls man schnell seine Wohnung verlassen muss. „Ein Notfallrucksack kann leider schneller nötig werden, als einem lieb ist. Siehe Ahrtal“, schreibt er. Auch Kälte, ein Chemieunfall, ein Supergau sowie Feuer könnten einen akuten Fluchtgrund darstellen.
Die Studie erschien am 23. August 2026 in der Fachzeitschrift „Global Challenges“.
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Bewährungsprobe für Kubicki: In Sachsen-Anhalt droht der FDP ein Rückschlag

Die ständige Sorge vor der Fünf-Prozent-Hürde prägt die Geschichte der FDP. Die Wahl am Sonntag in Sachsen-Anhalt könnte hier das nächste Kapitel sein. Parteichef Wolfgang Kubicki beschert der FDP wieder etwas Sichtbarkeit. Sachsen-Anhalt ist seine erste Bewährungsprobe – und sie könnte schiefgehen.
Der Altliberale Kubicki hat bei seiner Wahl an die Parteispitze im Mai selbst formuliert, woran er sich messen lassen will: „Erfolg bei Wahlen: Das ist das Ziel, und dem wird alles andere sich unterordnen.“
Erfolg, das ist für die FDP immer das Überspringen der Sperrklausel. Wie stehen hier die Chancen in Sachsen-Anhalt – dem letzten Bundesland, in dem die FDP noch an einer Regierung beteiligt ist?

Parteienforscher sind skeptisch

„Die Chancen liegen bei null“, sagt Politikprofessor Wolfgang Schroeder von der Universität Kassel der Nachrichtenagentur AFP. „Den Kubicki kennt da kaum jemand.“
Auch der Parteienforscher Marc Debus von der Universität Mannheim ist skeptisch: „In Sachsen-Anhalt wäre es schon ein Erfolg, wenn die FDP nah an die Fünf-Prozent-Hürde kommen würde.“
FDP-Generalsekretär Martin Hagen ist sich bewusst, dass es bei den Landtagswahlen im Osten schwierig wird für seine Partei. „Wir wissen, dass das Comeback der FDP ein Marathon ist und sich auf der Langstrecke entscheidet“, sagt Hagen AFP. Die Wahl in Sachsen-Anhalt sei hier nur „eine erste Etappe“.

Gewinne wegen Schwäche anderer Parteien

Auf Bundesebene verzeichnete die FDP zuletzt ein leichtes Plus in den Umfragen. Einen weiteren Zuwachs verspricht Hagen sich von der ausgeprägten Unbeliebtheit von CDU-Bundeskanzler Friedrich Merz.
„Unser größtes Wählerpotenzial liegt bei denjenigen, die bei der Bundestagswahl ihr Kreuz noch bei der CDU gemacht haben“, sagt Generalsekretär Hagen. „Bei denen wollen wir mit unseren Reformvorschlägen punkten.“
Ein Erstarken durch die Schwäche des politischen Gegners – damit könnte die FDP durchaus Erfolg haben. „Die FDP ist nicht ganz abgeschrieben, sie kann von möglichen Zerfallsprozessen der Union profitieren“, sagt Politikprofessor Schroeder. „Die FDP profitiert weniger von sich selbst und ihrer Neuaufstellung als von denen, die der Union überdrüssig sind – und von denen, die nicht zur AfD wollen, weil ihnen das zu schmuddelig ist.“

Generalsekretär Hagen: FDP als Alternative zur AfD

Kubicki greift bewusst immer wieder Themen auf, die der AfD Zulauf bescheren. Die Angst vor Wohlstandsverlust, die Kritik an der Migrationspolitik, an der Klimapolitik und an einer Einengung der Meinungsfreiheit – diese Themen will er nicht der AfD überlassen.
„Es lohnt sich, auch um diese Wähler zu kämpfen – das sind nicht alles Rechtsradikale“, sagt Generalsekretär Hagen mit Blick auf die Anhängerschaft der AfD. „Die Leute suchen ein Ventil für ihre Enttäuschung, aber das muss nicht die AfD sein. Mit der FDP gibt es eine bürgerliche Alternative.“ Bei seinen Wahlkampfterminen in Sachsen-Anhalt stelle er immer wieder fest, „dass bei der Bevölkerung ein großer Frust über die Berliner Politik herrscht“.
Kubicki sitzt in der FDP fest im Sattel, auch Niederlagen bei den drei Landtagswahlen im September dürften seine Stellung in der Partei nicht gefährden.
„Für die FDP sind die entscheidenden Wahlen im nächsten Jahr in NRW und Schleswig-Holstein, dort muss sie Erfolge erzielen“, sagt Politikprofessor Debus von der Universität Mannheim. „Das sollte der FDP auch gelingen können aufgrund der Sichtbarkeit von Herrn Kubicki.“
Der Politologe erwartet, „dass die FDP bis zu einem gewissen Grad frustrierte Wählerinnen und Wähler der Union abgreifen kann, die vor allem mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Koalition mit der SPD unzufrieden sind“. (afp/red)
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Finanzierung der Schiene: Länder klagen gegen hohe Trassenpreise

Die Länder ziehen wegen der hohen Trassenpreise für den Schienenregionalverkehr vor Gericht. Die Anfang August angekündigte Klage gegen den Bund sei vorbereitet und werde in den kommenden Tagen beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, sagte die saarländische Verkehrsministerin Petra Berg (SPD) der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Donnerstag). „Es gibt keine Signale aus Berlin, was ein Konzept zur Trassenpreisreform angeht.“

Schienenmaut für Regionalverkehr steigt

Die Verkehrsminister der Länder wehren sich gegen die plötzlich deutlich erhöhte Schienenmaut infolge eines Gerichtsurteils.
Die Trassenpreise zahlen die Bahnunternehmen an die Bahn-Töchter DB Infrago und DB Regionetz Infrastruktur für die Nutzung der Schienen. Bislang waren die Kosten dadurch für den Regionalverkehr gedeckelt. Kostensteigerungen trugen daher vor allem der Fern- und Güterverkehr.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte diese Trassenpreisbremse im März für unrechtmäßig. Deshalb kündigte die Bundesnetzagentur im Juli eine Erhöhung der Schienenmaut für den Regionalverkehr um insgesamt 400 Millionen Euro an.

Länder fordern Kostenübernahme

Die Länder fordern nun vom Bund, dass dieser für die Mehrkosten aufkommt. Andernfalls müssten sie Zugverbindungen abbestellen, argumentieren sie.
Sie werfen der Regierung in Berlin zudem vor, die seit Längerem ausstehende Reform des Trassenpreissystems nicht anzugehen – und so auch für die aktuelle Situation verantwortlich zu sein. (afp/red)
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Frei: Kein AfD-Verbot möglich – aber auch kein Spielraum für Kooperation

Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) hält die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren gegen die AfD derzeit nicht für gegeben. Gleichzeitig betont er, dass ein solches Verfahren grundsätzlich möglich sei, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt würden. Auch beim Umgang mit der AfD in den Ländern fordert Frei eine einheitliche Linie der CDU.
„Ich schließe ein Verbotsverfahren gegen die AfD nicht kategorisch aus. Unsere Verfassung sieht Parteienverbote ausdrücklich vor“, sagte Frei der Funke-Mediengruppe. Ein konkretes Szenario, in dem er derzeit für ein Verbotsverfahren wäre, könne er sich allerdings nicht vorstellen.
Das bislang vom Verfassungsschutz zusammengetragene Material reiche aus seiner Sicht nicht für ein aussichtsreiches Verbotsverfahren aus. Dafür müsse eine Partei aktiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen oder diese beseitigen wollen.
Frei warnte zugleich davor, einzelne Aussagen isoliert zu betrachten. Es reiche nicht aus, verfassungsfeindliche Äußerungen einzelner AfD-Politiker zu untersuchen. Die entsprechenden Positionen müssten vielmehr prägend für die Gesamtpartei sein. Bei der AfD sei dies aus seiner Sicht derzeit schwer nachzuweisen, da entsprechende Positionen nicht im Parteiprogramm festgeschrieben seien.

Klingbeil fordert Prüfung eines Verbotsverfahrens

Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil hatte zuletzt eine ernsthafte Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens gefordert. In einem Beitrag für die „Zeit“ sprach er sich dafür aus, zu untersuchen, ob die Voraussetzungen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfüllt seien.
Frei steht einem solchen Schritt skeptisch gegenüber. Ein jahrelanges Verbotsverfahren könne der AfD seiner Einschätzung nach sogar politisch nutzen und sie in eine Märtyrerrolle bringen. Zudem warnte er davor, dass Parteien, die deutlich weniger Zuspruch erhielten als die AfD, durch eine solche Forderung den Eindruck erwecken könnten, einen politischen Konkurrenten auf diesem Weg ausschalten zu wollen.
Trotz seiner Ablehnung eines derzeitigen Verbotsverfahrens sieht Frei die Entwicklung der AfD kritisch. Die Partei radikalisiere sich seiner Einschätzung nach zunehmend nach rechts.
Während sich rechte Parteien in Ländern wie Italien und Frankreich seiner Darstellung zufolge in den vergangenen Jahren eher zur politischen Mitte bewegt hätten, gehe die AfD in die entgegengesetzte Richtung. Diese Entwicklung sei vermutlich noch nicht abgeschlossen, sagte Frei.

Kein Spielraum für Kooperation mit der AfD

Auch bei der Frage einer möglichen Regierungsbeteiligung der AfD nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sieht Frei keinen Spielraum für unterschiedliche Entscheidungen der CDU-Landesverbände.
„Das Kooperationsverbot mit der AfD ist ein Grundsatzbeschluss in der CDU“, sagte der Unionsfraktionschef. Es könne deshalb nicht je nach Bundesland unterschiedlich beantwortet werden.
Normalerweise halte sich die Bundespartei aus der Regierungsbildung in den Ländern heraus. Bei einer grundsätzlichen Frage wie dem Umgang mit der AfD sei jedoch die gesamte CDU betroffen, betonte Frei.

Frei stärkt Merz den Rücken

Frei wies zudem Spekulationen zurück, wonach Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz nach möglichen schlechten Ergebnissen bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin im September unter Druck geraten und abgelöst werden könnte.
„Friedrich Merz ist der gewählte Bundeskanzler, er wird für die gesamte Wahlperiode im Amt bleiben“, sagte Frei. Die Autorität des Kanzlers sei intakt.
Gleichzeitig räumte der Unionsfraktionschef ein, dass die Landtagswahlen Auswirkungen auf die Arbeit der Bundesregierung haben dürften. Für die geplanten Reformen brauche es starke Regierungsparteien und starke Parteivorsitzende.

Kritik an Merz‘ Personalentscheidungen

Auch die jüngsten Personalentscheidungen von Merz in Regierung und Partei bewertete Frei nicht uneingeschränkt positiv. Der Personalwechsel sei „nicht so gelaufen, wie man es sich gewünscht hätte“, sagte er.
Merz habe in kurzer Zeit zahlreiche Entscheidungen treffen müssen, aus denen sich weitere personelle Konsequenzen ergeben hätten. Dadurch sei nach außen der Eindruck entstanden, dass eine klare politische Linie fehle. (afp/dpa/red)
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Bund und Länder einigen sich auf Kommunalentlastung

Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt.
Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 25. Juni, nach Beratungen mit den Regierungschefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt.
Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.

Wer bestellt, bezahlt

Die Neuregelung „folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Merz.
Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen.
Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.
„Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen“, sagte Merz. „Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen – sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.“

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Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr – „das ist anwachsend“.
Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. „Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert.“ Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, „ob Politik tatsächlich handlungsfähig“ sei, sagte er.
Es sei wichtig, „dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert“.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als „Novum“. „Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern“, sagte Lies. „Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: „Da ist nichts Endgültiges entschieden“, sagte er.
Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.

Der lang anhaltende Streit

Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt.“ Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“. Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.
Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. (afp/red)
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Bund und Länder einigen sich auf Entlastung für Kommunen

Die finanzielle Situation vieler Kommunen ist dramatisch. Ein Grund dafür ist, dass der Bund in den letzten Jahren den Kreis der Empfänger über Sozialgesetze erweiterte oder die Leistungshöhe anhob. Auf den Mehrkosten blieben die Kommunen sitzen. Nach langem Ringen wurde zwischen Bund und Ländern nun eine Einigung erzielt.
Bund und Länder verständigten sich darauf, dass ab September eine …
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Bund und Länder starten Modernisierungsoffensive

Föderale Modernisierungsagenda: Bund und Länder einigen sich auf umfassende Staatsreform
Bund und Länder haben sich am Donnerstag, den 25. Juni in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Modernisierung des Staates verständigt.

Einfachere und digitale Behördenkommunikation

Künftig soll der Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall elektronisch erfolgen. Handschriftlich unterschriebene Formulare sollen weitgehend entfallen. Stattdessen reicht ein einfaches elektronisches Dokument, das per E-Mail verschickt werden kann.
Die Behörden sollen ebenfalls per E-Mail antworten können. Ausdrucken, Unterschreiben und Postversand wären dann meist nicht mehr nötig.
Antrags- und Anmeldeverfahren sollen generell einfacher gestaltet werden.

Über 200 konkrete Maßnahmen

Die „Föderale Modernisierungsagenda“ wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen. Sie enthält mehr als 200 konkrete Maßnahmen zu schnelleren Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Die Maßnahmen sollen auf Bundes- und Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden. Bereits 2023 hatten sich die Beteiligten grundsätzlich darauf geeinigt.

Automatische Leistungen und digitale Anträge

  • Kindergeld wird in immer mehr Fällen automatisch gezahlt, ein separater Antrag entfällt.
  • Die Bewilligung von Elterngeld soll durch behördeninternen Datenaustausch einfacher werden.
  • Personalausweise und Reisepässe sollen künftig digital ohne Behördentermine beantragt werden können.
  • Der Wohnsitz soll in der Regel elektronisch angemeldet werden.
  • Auch die An- und Abmeldung von Autos soll elektronisch möglich sein.

Deutschland-App und digitale Brieftasche

Eine Deutschland-App soll alle digitalen Leistungen bündeln.
Ab 2027 erhalten Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis eine digitale Brieftasche. Darin soll ein „digitaler Zwilling“ des Personalausweises hinterlegt werden können – künftig auch weitere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und andere Unterlagen.
Bereits heute ist es möglich, den Fahrzeugschein elektronisch mitzuführen.

Neuer Rechtsstaatspakt für die Justiz

Bund und Länder haben sich zudem auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Die Länder erhalten dafür bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro vom Bund.
Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen.
Im Vergleich zum ersten Rechtsstaatspakt von 2019 (220 Millionen Euro) handelt es sich damit um eine Verdopplung der Mittel.
Mit den Geldern verpflichten sich die Länder, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Die langfristige Finanzierung liegt anschließend in der Verantwortung der Länder.
Als Teil des Pakts sollen auch die Regeln für gerichtliche Verfahren modernisiert werden, um Verfahren schneller und effektiver zu machen.

Weitere Reformen im Bauwesen

In vielen Fällen sollen Bauanträge und Gewerbeanmeldungen vereinfacht werden. Genehmigungen gelten künftig als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet.

Neue Finanzregeln zwischen Bund, Ländern und Kommunen

Bei der Finanzierung zwischen den Ebenen soll nun künftig stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“. Die Regelung tritt ab dem 1. September in Kraft.

Bund übernimmt größere Kostenanteile

Die sogenannte „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen über einer Bagatellgrenze von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr künftig 80 Prozent der Kosten übernimmt.
Damit wird erstmals eine solche Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für größere Gesetzesvorhaben geschaffen. Die Kommunen könnten dadurch bereits im kommenden Jahr um rund drei Milliarden Euro entlastet werden. Die Entlastung soll in den Folgejahren weiter steigen.

Rentenreform wird weiter beraten

Bei der Reform der Rentenversicherung forderte Merz, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen sollten nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden.
Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die konkrete Umsetzung soll nun in den kommenden Wochen politisch beraten werden. (afp/dts/red)
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Öffentliche Schulden im ersten Quartal um fast 65 Milliarden Euro gestiegen

Der Öffentliche Gesamthaushalt ist beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 2.726,5 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem 4. Quartal 2025 um 2,4 Prozent oder 64,9 Milliarden Euro.
Zum Öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte.
Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Schulden des Bundes steigen auf 1.884 Milliarden

Die Schulden des Bundes stiegen zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal um 44,4 Milliarden Euro (+2,4 Prozent) auf 1.884,9 Milliarden Euro.
Ursächlich hierfür waren insbesondere die Anstiege der Schulden bei zwei Sondervermögen: Das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ erhöhte seine Verschuldung gegenüber dem Vorquartal um 44,7 Prozent oder 10,9 Milliarden Euro auf 35,2 Milliarden Euro.
Die Verschuldung des „Sondervermögen Bundeswehr“ stieg gegenüber dem Vorquartal um 10,2 Prozent oder 4,4 Milliarden Euro auf 47,4 Milliarden Euro.

Schulden der Bundesländer: 642 Milliarden Euro

Die Länder waren zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 642,2 Milliarden Euro verschuldet, dies war ein Zuwachs von 17,6 Milliarden Euro (+2,8 Prozent) gegenüber dem Vorquartal.
Der stärkste prozentuale Schuldenanstieg wurde für Sachsen-Anhalt mit +10,2 Prozent ermittelt, gefolgt von Niedersachsen (+6,4 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (+4,6 Prozent).
Der Anstieg der Verschuldung in Sachsen-Anhalt ist auf die Ausgabe neuer Wertpapiere zurückzuführen, nachdem alle im Jahr 2025 ausgegebenen Wertpapiere vor Jahresende zurückgezahlt wurden.
Niedersachsen nimmt im 1. Quartal eines Jahres neue Wertpapierschulden für das komplette Jahr auf, sodass zu diesem Zeitpunkt ein höherer Anstieg der Verschuldung gegenüber dem Vorquartal zu sehen ist.
In Nordrhein-Westfalen ist die Verschuldung durch die Altschuldenübernahme der Kommunen aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW gestiegen. Zudem wurden im Vorgriff auf die im weiteren Verlauf des Jahres fälligen Wertpapiere neue Wertpapierschulden aufgenommen.
Die Schulden sanken prozentual am stärksten in Bremen (-4,2 Prozent), gefolgt von Schleswig-Holstein (-1,5 Prozent) sowie Bayern (-1,2 Prozent).

Gemeinden mit 199 Milliarden Euro verschuldet

Auch bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal zu. Sie stieg um 3,0 Milliarden Euro auf 199,3 Milliarden Euro beziehungsweise um +1,5 Prozent.
Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Vorquartal wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern (+7,6 Prozent) auf, gefolgt von den Kommunen in Brandenburg und Baden-Württemberg (jeweils +5,6 Prozent).
Einen Schuldenrückgang zum Vorquartal wiesen die Gemeinden/Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen (-2,8 Prozent) aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes auf. Auf dieser Grundlage übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen anteilig Schulden seiner Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im 1. Quartal 2026 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Millionen Euro (-1,8 Prozent) auf 9,3 Millionen Euro. (dts/red)
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Kommunen schlagen Alarm: Bröckeln Straßen und Gebäude, bröckelt Vertrauen in den Staat


In Kürze:

  • Kommunen erwarten bis 2029 Defizite von fast 120 Milliarden Euro und warnen vor einer wachsenden Schulden- und Zinslast.
  • Städte und Gemeinden sparen bereits bei Schulen, Kitas, Kultur, Sport, Infrastruktur und sozialen Angeboten.
  • Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine Soforthilfe von 30 Milliarden Euro sowie Reformen nach dem Grundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“.

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Einen Tag nach dem bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“ ist die Warnung aus Rathäusern, Kreishäusern und Gemeindeverwaltungen unüberhörbar: Vielen Städten, Landkreisen und Gemeinden geht finanziell die Luft aus. Mit der Aktion wollten die kommunalen Spitzenverbände auf die zunehmend angespannte Haushaltslage aufmerksam machen. Hintergrund sind steigende Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich, sowie immer neue Aufgaben und Standards, die von Bund und Ländern beschlossen werden, ohne dass die Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Mit bundesweiten Aktionen vor den Rathäusern machten die Kommunen deutlich, dass die Finanzkrise längst im Alltag der Bürgerinnen und Bürger angekommen ist. Hinter den Defiziten stehen verschobene Investitionen, Sanierungsstaus bei Schulen und Straßen sowie Einschnitte bei der Daseinsvorsorge.
Wie ernst die Lage nach Einschätzung der Kommunen inzwischen ist, machten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am Montag in der Bundespressekonferenz in Berlin deutlich. Dort präsentierten sie aktuelle Prognosen zur Entwicklung der Kommunalfinanzen bis zum Jahr 2029. Alle drei kommunalen Spitzenvertreter zeichneten ein Bild, das selbst erfahrene Kommunalpolitiker alarmiert.
„Wir können es nicht mehr anders sagen: Die kommunalen Haushalte kollabieren, und zwar fast überall“, erklärten Burkhard Jung (Deutscher Städtetag), Achim Brötel (Deutscher Landkreistag) und Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund). Die Krise betreffe längst nicht mehr nur strukturschwache Regionen. Städte und Gemeinden im Norden wie im Süden, im Osten wie im Westen seien gleichermaßen betroffen. Selbst wirtschaftsstarke Regionen könnten sich der Entwicklung nicht mehr entziehen.
Die Zahlen, die die Verbände vorlegten, unterstreichen diese Einschätzung. Bereits 2025 mussten die Kommunen ein Defizit von 29,4 Milliarden Euro verkraften. Für das laufende Jahr wird ein Minus von 29,7 Milliarden Euro erwartet. Auch in den kommenden Jahren soll das Defizit nahezu unverändert hoch bleiben: 29,6 Milliarden Euro im Jahr 2027, 28,9 Milliarden Euro 2028 und 28,4 Milliarden Euro im Jahr 2029. In der Summe würden sich die Fehlbeträge damit auf fast 120 Milliarden Euro addieren.

Kommunen erwarten Defizite in Rekordhöhe

Für Landkreistagspräsident Achim Brötel ist damit eine Grenze erreicht. Noch vor wenigen Jahren hätten Defizite von 8 Milliarden Euro als Ausnahme gegolten. Inzwischen lägen die Fehlbeträge fast viermal so hoch. Besonders problematisch sei dabei, dass es sich nicht um eine vorübergehende Krise handele. Die finanzielle Schieflage sei strukturell. Mehr als 8 Prozent der kommunalen Ausgaben seien inzwischen nicht mehr durch Einnahmen gedeckt.
Nach Darstellung der Verbände sind die Rücklagen vieler Kommunen mittlerweile aufgebraucht. Neue Defizite müssten deshalb zunehmend durch Kredite finanziert werden. Die Folge seien steigende Schulden und wachsende Zinslasten. Die kommunalen Spitzenverbände rechnen damit, dass die Kassenkredite bis 2029 um mehr als 100 Milliarden Euro steigen könnten. Parallel dazu würden sich die Zinsausgaben nahezu verdreifachen.
Kassenkredite sind kurzfristige Kredite, mit denen Kommunen laufende Ausgaben finanzieren, wenn die eigenen Einnahmen nicht ausreichen. Sie sind vergleichbar mit dem Dispokredit eines privaten Girokontos. Ursprünglich waren sie dazu gedacht, vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Viele Kommunen nutzen sie inzwischen jedoch dauerhaft, um Haushaltsdefizite auszugleichen. Steigen die Kassenkredite über Jahre hinweg an, wachsen auch die Zinslasten und die finanzielle Abhängigkeit der Kommunen.
„Wir befinden uns landauf, landab am Beginn einer Abwärtsspirale“, warnte Brötel. Neue Defizite führten zu neuen Schulden, neue Schulden zu höheren Zinslasten. Das wiederum schränke die finanziellen Spielräume weiter ein. Die Auswirkungen würden schon bald für die Bevölkerung sichtbar werden. „Wenn Gebäude und Straßen anfangen zu bröckeln, dann bröckelt auch das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates“, so der Landkreistagspräsident weiter.
Tatsächlich berichten Städte bereits heute von einschneidenden Sparmaßnahmen. Der Deutsche Städtetag hatte seine Mitgliedskommunen vor der Pressekonferenz befragt. Die Rückmeldungen zeichnen ein bundesweit ähnliches Bild. Sanierungen von Schulen und Kindertagesstätten werden verschoben, Straßenreparaturen zurückgestellt, Öffnungszeiten von Bibliotheken, Schwimmbädern, Museen und Sportanlagen reduziert. Einsparungen gibt es bei der Schulsozialarbeit, bei Hilfsangeboten für Senioren, in der Obdachlosenhilfe sowie bei Kultur- und Sportförderungen.

Schulden, Zinsen und erste Sparmaßnahmen

Städtetagspräsident Burkhard Jung nannte konkrete Beispiele. In Leipzig sei der geplante Neubau einer Volkshochschule und Musikschule mit einem Investitionsvolumen von rund 200 Millionen Euro gestoppt worden. Auch Sanierungen von Schulen und Kitas müssten verschoben werden. In Krefeld werde der Bau einer weiteren Feuerwache auf Eis gelegt. Notwendige Sanierungen von Bädern und Sporthallen seien gestoppt worden. Selbst Stuttgart, lange Zeit als finanziell starke Kommune angesehen, habe inzwischen sämtliche Rücklagen aufgebraucht und umfangreiche Sparmaßnahmen eingeleitet.
Die kommunalen Spitzenverbände sehen die Ursachen dieser Entwicklung vordergründig in stetig steigenden Sozialausgaben. Besonders die Kosten für Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Hilfe zur Pflege seien in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Gleichzeitig würden Bund und Länder immer wieder neue Leistungsansprüche beschließen, ohne für eine vollständige Finanzierung zu sorgen. Besonders deutlich wurde die Kritik in der Fragerunde der Bundespressekonferenz. Auf die Frage des Journalisten Erik Rusch von Epoch Times, was seit dem Kommunalgipfel zu Jahresbeginn und den Gesprächen mit Bund und Ländern tatsächlich erreicht worden sei, fiel die Antwort ernüchternd aus.
„Viel verständnisvolles Wording, viel Schulterklopfen, aber keine Taten“, sagte Brötel. Zwar sei das Problembewusstsein bei Bund und Ländern vorhanden, in der praktischen Politik komme davon jedoch kaum etwas an. Anstelle von Entlastungen gebe es neue Belastungen. Als Beispiele nannten die Kommunalvertreter die geplante Pflegereform, zusätzliche Krankenhauskosten und weitere sozialpolitische Vorhaben.

Forderung nach neuer Finanzarchitektur

Besonders verärgert zeigte sich Brötel darüber, dass Vorschläge der Kommunen aus seiner Sicht nicht ernsthaft geprüft würden. Die kommunalen Spitzenverbände hatten vorgeschlagen, die Finanzierung großer Sozialausgaben künftig zu gleichen Teilen auf Bund, Länder und Kommunen zu verteilen. Dies hätte die kommunale Ebene nach ihren Berechnungen um rund 30 Milliarden Euro entlastet – genau in der Größenordnung des derzeitigen Defizits. Der Vorschlag sei jedoch praktisch umgehend zurückgewiesen worden.
Die Kommunen sehen sich deshalb zunehmend als „Ausfallbürgen“ für politische Entscheidungen anderer Ebenen. Während Bund und Länder neue Leistungen beschlössen, würden die finanziellen Folgen häufig bei Städten, Gemeinden und Landkreisen landen. „Wer bestellt, bezahlt auch“ müsse endlich zum verbindlichen Grundsatz werden, fordern die Verbände.
Dass die Hoffnung auf schnelle Hilfe schwindet, machten die Kommunalvertreter ebenfalls deutlich. Mit Blick auf die anstehende Ministerpräsidentenkonferenz äußerte Brötel Zweifel, dass dort grundlegende Lösungen beschlossen werden. Seinen Angaben zufolge würden die bisher diskutierten Entlastungsmaßnahmen allenfalls einen Bruchteil des Problems lösen. Die in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beratenen Vorschläge bewegten sich seiner Einschätzung nach im Bereich von weniger als 10 Prozent des aktuellen Defizits.
Am Donnerstag treffen sich die Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. Dabei könnte unter anderem eine Finanzreform auf den Weg gebracht werden. Dabei geht es unter anderem um den Grundsatz der Veranlassungskonnexität – also „Wer bestellt, der bezahlt“ –, eine der Forderungen der Verbände.

„Fünf nach zwölf“: Kommunen drängen auf schnelle Hilfe

Selbst die milliardenschweren Infrastruktursondervermögen des Bundes halten die Spitzenverbände nicht für die Lösung. Zwar könne das Geld helfen, Investitionen vorübergehend zu stabilisieren, das strukturelle Defizit in den laufenden Haushalten werde dadurch jedoch nicht beseitigt. Die finanzielle Schieflage bleibe bestehen.
Deshalb fordern die Kommunen nun ein zweistufiges Vorgehen. Kurzfristig müsse das jährliche Defizit durch eine Soforthilfe von 30 Milliarden Euro ausgeglichen werden, um eine weitere Verschuldung zu verhindern. Langfristig seien grundlegende Reformen, insbesondere im Sozialbereich, notwendig. Ohne eine solche Kurskorrektur drohe die kommunale Handlungsfähigkeit, dauerhaft Schaden zu nehmen.
Für Brötel steht fest, dass die Zeit drängt. „Fünf vor zwölf war gestern“, sagte er in Berlin. „Inzwischen ist es schon fünf nach zwölf.“ Die Kommunen hätten ihre Warnungen oft genug ausgesprochen. Jetzt seien Bund und Länder am Zug.
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Innenminister wollen Ausbau ziviler Verteidigung bis 2029 deutlich stärken

Die Innenminister von Bund und Ländern wollen die zivile Verteidigungsfähigkeit in Deutschland deutlich stärken. Dafür soll ein „gemeinsamer Fahrplan“ erarbeitet werden, mit dem die zivile Verteidigungsfähigkeit bis 2029 „möglichst umfassend“ erreicht werden soll, sagte Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) zum Abschluss der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz (IMK) am Freitag in Hamburg.
Wegen einer hohen Intensität hybrider Angriffe und russischer Destabilisierungsversuche komme der Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft eine zentrale Bedeutung zu, betonte Grote.
Im Mittelpunkt der Beratungen unter dem Vorsitz Hamburgs standen neben der Stärkung der zivilen Verteidigungsfähigkeit die Abwehr hybrider Bedrohungen wie Cyberangriffe, Sabotage und Desinformation.
Bund und Länder wollen dafür künftig enger zusammenarbeiten und auch das Bundesverteidigungsministerium sowie die Bundeswehr stärker in die IMK-Arbeit einbinden.
Deshalb nahm erstmals auch der Bundesverteidigungsminister, Boris Pistorius (SPD), an den Beratungen teil. Pistorius hob hervor, dass es angesichts hybrider Kriege entscheidend sei, „resiliente Strukturen auf allen Ebenen“ der Gesellschaft aufzubauen.
Dazu zählten neben staatlichen Stellen auch Zivilgesellschaft und Wirtschaft, die in der Lage sein müssten, „mit jeder Krise, jedem Konflikt und Katastrophenfall am Ende auch umgehen zu können“.
Die Innenminister forderten zugleich mehr Geld für den geplanten Ausbau der zivilen Verteidigung. Der zehn Milliarden Euro schwere „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ des Bundesinnenministeriums sei ein „sehr substanzieller erster Schritt“, der uns aber „noch nicht bis ins Ziel tragen wird“, sagte Grote.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) hob die Notwendigkeit weiterer Mittel laut Mitteilung des Innenministerium in Erfurt ebenfalls hervor. Demnach fordert die Innenministerkonferenz weitere 20 Milliarden Euro für Aufgaben der zivilen Verteidigung.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte dazu, dass der Ausbau des Bevölkerungsschutzes mit den vorgesehenen zehn Milliarden Euro nicht abgeschlossen sei.
„Wir sind mit zehn Milliarden nicht am Ende“, sagte Dobrindt. Die Investitionen würden auch über das Jahr 2029 hinaus fortgesetzt. Zudem stünden für das Technische Hilfswerk (THW) zusätzliche Mittel in Höhe von etwa drei Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Mittel sollen vor allem in Ausrüstung und Technik fließen, die anschließend an die Länder „ausgereicht“ werden. Zudem werde in die Einsatzfähigkeit von Hilfsorganisationen investiert, sagte Dobrindt.
Nötig sei zudem, die rechtliche Grundlagen für den Spannungs- und Verteidigungsfall „neu zu definieren“, fügte Dobrindt hinzu. Dabei gehe es auch darum, die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen besser zu organisieren.
Dobrindt stellte zudem klar, dass Investitionen in klassische Bunkeranlagen für die Bundesregierung keine Priorität hätten. „Das ist auch nicht unsere Vorstellung“, sagte Dobrindt. Entsprechende Überlegungen seien „Ideen der 1980er Jahre“, wie Zivilschutz organisiert worden sei.
Der Linken-Abgeordnete Jan Köstering kritisierte den Umgang der Länder mit dem Zivil- und Katastrophenschutz. Die Innenminister der Länder nähmen den Zivilschutz offensichtlich weiterhin „nicht ernst“, erklärte Köstering.
Die geplanten Milliardeninvestitionen reichten bereits jetzt „vorne und hinten nicht“. Zudem sei über Jahre hinweg zu wenig in den Katastrophenschutz investiert worden, der nun den Zivilschutz stärken solle. „Das kann nicht funktionieren“, betonte Köstering.(afp/red)
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Karlsruhe verhandelt in Streit über Rundfunkbeitrag

Nach zwei Jahren Streit über den Rundfunkbeitrag ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Es verhandelt am Dienstag in Karlsruhe über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF. Die Frage ist, ob der Beitrag schon zum vergangenen Jahr hätte steigen müssen. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)
Es wird zunächst mündlich verhandelt. Das Urteil fällt normalerweise einige Wochen bis Monate nach der Verhandlung.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Beitrag finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Eine Summe von derzeit 18,36 Euro monatlich muss von jedem Haushalt gezahlt werden, unabhängig davon, ob die jeweiligen Bürger tatsächlich Beiträge der ARD-Rundfunkanstalten, des ZDF oder des „Deutschlandradios“ konsumieren.
Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen Rundfunkbeitrag.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll finanziell so ausgestattet sein, dass er seinen Programmauftrag für Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung erfüllen kann. Im Grundgesetz ist die Rundfunkfreiheit verankert. Sie soll eine freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung garantieren. Die Sender sind dabei der Meinungsvielfalt verpflichtet.

Worum geht es vor Gericht?

ARD und ZDF legten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Rundfunkbeitrag ab 2025 nicht erhöht wurde. Die Sender sehen dadurch ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt.
Denn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl im Februar 2024 eine Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro pro Haushalt auf 18,94 Euro ab Januar 2025.
Die Regierungschefs der Bundesländer konnten sich darauf aber nicht einigen, weswegen der Beitrag nicht stieg.

Wie wird der Rundfunkbeitrag festgesetzt?

Zuerst ermitteln die Rundfunkanstalten selbst ihren Bedarf und teilen diesen der KEF mit. Die Kommission überprüft das und gibt eine Empfehlung an die Länder ab. Dann legen die Ministerpräsidenten die Beitragshöhe fest. Abschließend müssen die Landtage noch grünes Licht geben.
Eine Abweichung von der Empfehlung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich und nur einvernehmlich durch alle Länder, wie das Verfassungsgericht schon 2021 feststellte.

Wie veränderte sich die Situation seit Ende 2024?

Die KEF änderte im Februar ihre Empfehlung. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen, und zwar nur um 28 Cent auf 18,64 Euro pro Monat.
Die Kommission begründete das mit Mehreinnahmen der Sender, etwa weil mehr Haushalte zahlen müssten. Außerdem seien Investitionen verschoben worden, auch wegen der zuletzt unklaren Situation beim Rundfunkbeitrag.
Zum Dezember war mit dem neuen Medienstaatsvertrag eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft getreten. Sie sieht unter anderem vor, dass es weniger Radiosender und Spartensender im Fernsehen geben soll. ARD und ZDF kündigten bereits an, dass tagesschau24, ONE und ARD alpha zum Jahresende eingestellt werden.
Das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags sollte ebenfalls reformiert werden, was aber scheiterte. Trotz der neuen Entwicklungen kündigte das Gericht vor etwa einem Monat an, über die Beschwerden von ARD und ZDF zu verhandeln.
Die ARD erklärte auf AFP-Anfrage, sie habe Verfassungsbeschwerde erhoben, „weil die Länder das verfassungsrechtlich geschützte staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten haben und eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet ist“. Dieser Verfassungsverstoß sei mit dem neuen KEF-Bericht nicht behoben. (afp/red)
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Weidehaltung: Streichung von Förderung mit Bürokratieabbau begründet


In Kürze:

  • Die Weideprämie ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
  • Der Bundesrat riet bereits 2025, auf die neuen Regelungen zu verzichten.
  • Interessenverbände mahnen eine verlässliche Finanzierung an.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah eine Ausweitung der Förderung der Weidehaltung vor. Dazu sollten Landwirte Prämien erhalten, je nach Bundesland und Regelung unterschiedlich sein sollten. Die Förderung der Weidehaltung sollte als zusätzliche Maßnahme in die seit 2023 bestehenden Öko-Regelungen der EU-Agrarförderung integriert werden.
Doch nun könnte die sogenannte Weideprämie Geschichte sein, bevor sie auch nur einmal zur Auszahlung kam. Wie das Fachportal „agrarheute“ schreibt, möchte das Bundeslandwirtschaftsministerium keine neuen Ökoregelungen für 2027 einführen. Sie begründet das mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau und streicht die Vorschrift in § 20 Absatz 3 Satz 2 GAP-Direktzahlungen-Gesetz. Diese sah die Einführung von zwei Öko-Regelungen vor, darunter die erwähnte Prämie. Die derzeitige Förderperiode läuft seit 2023 und endet 2027. Die Inhalte ab 2028 müssen noch ausgehandelt werden.

Länder: Finanzbedarf übersteigt verfügbare Mittel

Die Prämie war als Förderinstrument für landwirtschaftliche Betriebe gedacht, die Milchkühe sowie Rinder zur Aufzucht und Mast auf Grünlandflächen weiden ließen. Damit wollte das Bundesministerium diese Form der Haltung unterstützen. Die Programme sahen vor, dass Tiere eine bestimmte Anzahl Tage pro Jahr auf der Weide verbringen mussten. Die erforderliche Mindestweidedauer regelten die Länder, entsprechend fiel sie unterschiedlich aus. Die Landwirte sollten durch die Förderung dazu angehalten werden, die Weidehaltung beizubehalten bzw. einzuführen.
Allerdings hatte bereits der Bundesrat den Bund im Juli 2025 aufgefordert, für 2027 auf neue Ökoregelungen zu verzichten. Die Länder begründeten dies seinerzeit damit, dass der zusätzliche Finanzbedarf die verfügbaren Restmittel deutlich überschreiten würde. Die Einführung weitere Öko-Regelungen wie einer Weideprämie hätte innerhalb der EU-Agrarförderung eine Umschichtung von Mitteln erfordert.
Auch hätten Landwirte die bestehenden Ökoregelungen 2025 deutlich stärker genutzt als in den Jahren zuvor. Daher sei es nicht nötig, die Regelungen in der laufenden Förderperiode erneut zu verändern. Des Weiteren würde eine bundesweit einheitliche Lösung nach Ansicht der Länder keinen zusätzlichen Nutzen bringen. Stattdessen wären Einbußen und Anpassungsprobleme in vielen Betrieben die Folge.

Arbeitsgemeinschaft fürchtet Schwächung der Betriebe

„Wortbruch“ wirft die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ (AbL) laut dem Fachportal „biopress.de“ dem Ministerium nun vor. Daher hat sie gemeinsam mit mehr als 150 Verbänden und Organisationen ein Positionspapier veröffentlicht. Darin fordern die Verfasser eine „umfassende Unterstützung“ der Weidetierhaltung. Ohne eine „verlässliche Finanzierung“ fehle dieser „die notwendige Perspektive und damit die Chance, die von Politik und Gesellschaft geforderten Beiträge zu einem nachhaltigen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu erbringen“.
Kirsten Wosnitza aus der AbL‑Fachgruppe Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betont, dass es sich bei den Ökoregelungen um freiwillige Förderangebote handelt. Zusätzliche Maßnahmen würden daher nur Betriebe betreffen, die sie auch beantragen. Wer die geplante Streichung mit Bürokratieabbau begründe, wolle diese Form der Tierhaltung nicht unterstützen, kritisierte sie. Falle die Förderung weg, sei eine weitere wirtschaftliche Schwächung der betroffenen Betriebe zu befürchten.
Die AbL kritisiert zudem, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit den Plänen die von ihm selbst geforderte Planungssicherheit für Landwirte unterlaufe. Viele Weidehalter hätten seit 2024 mit den angekündigten Fördergeldern gerechnet und seien seither mehrfach vertröstet worden.