Categories
etplus ticker wirtschaft

188.000 Firmenschließungen: Warum viele Unternehmen ohne Insolvenz aufgeben


In Kürze:

  • Untersuchung von Creditreform: Rund 188.000 Unternehmen schlossen 2025 in Deutschland – 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
  • Nur rund 13 Prozent der Schließungen waren Insolvenzen; häufig spielen auch wirtschaftliche Entscheidungen oder fehlende Nachfolger eine Rolle.
  • Die Zahl allein zeigt nicht, wie viel wirtschaftliche Leistung verloren geht – zugleich entstehen neue Unternehmen und bestehende Betriebe übernehmen Beschäftigte, Kunden oder Aufträge.

 
In Deutschland haben 2025 deutlich mehr Unternehmen aufgegeben als im Jahr zuvor. Creditreform nennt rund 188.000 Schließungen, 10 Prozent mehr als 2024 und so viele wie seit fast zwei Jahrzehnten nicht mehr. Die Zahl stammt nach Angaben von Creditreform aus einer gemeinsamen Untersuchung mit dem Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW).
Doch hinter dieser Zahl stehen keineswegs nur Firmen, die ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten. Lediglich rund 13 Prozent der erfassten Schließungen waren Insolvenzen. Bei fast neun von zehn Fällen ging der Aufgabe also kein Insolvenzverfahren voraus.
Noch ein Befund fällt auf: Die 2024 und 2025 geschlossenen Unternehmen hatten im Durchschnitt eine bessere Bonität als Firmen, die in früheren Jahren aufgaben. Mit Bonität ist die Kreditwürdigkeit gemeint, also die Einschätzung, wie wahrscheinlich ein Unternehmen seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen kann. Nach Angaben des ZEW waren zuletzt auch Firmen unter den Schließungen, die noch nicht in unmittelbaren Finanzierungsschwierigkeiten steckten.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Deutschland 188.000 wirtschaftlich gesunde Unternehmen verloren hat. Ein Betrieb kann noch alle Rechnungen bezahlen, aber trotzdem zu wenig Gewinn abwerfen. Andere schließen, weil der Eigentümer in den Ruhestand geht, kein Nachfolger gefunden wird oder persönliche Gründe eine Fortführung verhindern.
Gleichzeitig sind die Unternehmensinsolvenzen gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) registrierten die deutschen Amtsgerichte 2025 insgesamt 24.064 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 10,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. 2024 hatte der Anstieg noch 22,4 Prozent betragen.

Wie die 188.000 Schließungen ermittelt werden

Die Untersuchung beruht auf dem Mannheimer Unternehmenspanel. Dahinter steht eine große Unternehmensdatenbank von Creditreform, die das ZEW wissenschaftlich aufbereitet. Erfasst werden auch Kleinstunternehmen und selbstständige Freiberufler.
Wichtig für die Einordnung ist: Die 188.000 Schließungen sind keine reine Zählung behördlich gemeldeter Geschäftsaufgaben. Rund 43 Prozent entfallen auf Abmeldungen und von Creditreform recherchierte Geschäftsaufgaben ohne Insolvenz, etwa 13 Prozent auf Insolvenzen. Weitere rund 43 Prozent betreffen Unternehmen, die nach einem statistischen Verfahren als nicht mehr wirtschaftlich aktiv gelten.
Dieser letzte Teil betrifft vor allem kleinere Unternehmen, bei denen sich eine Geschäftsaufgabe nicht unmittelbar feststellen lässt. Bleiben über längere Zeit neue Informationen über ihre Tätigkeit aus, berechnet das ZEW die Wahrscheinlichkeit, dass sie aufgegeben wurden. Für die Jahre 2024 und 2025 weist das ZEW bei den statistisch geschätzten Schließungen selbst auf eine „hohe Unsicherheit“ hin.
Zudem wurde die Berechnungsmethode geändert: Bei Firmen im Handelsregister gilt nun bereits der von Creditreform festgestellte Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe, wenn dieser vor der offiziellen Löschung liegt.
Zuvor war das Löschdatum im Handelsregister maßgeblich. Nach Angaben des ZEW führt diese Änderung zu einer Verschiebung der Zeitreihe. Die 188.000 sind daher als wissenschaftlich ermittelte Größenordnung zu verstehen und nicht als Zahl von ebenso vielen amtlich bestätigten Schließungen.

Warum Firmen ohne Insolvenz aufgeben

Eine Firma muss nicht zahlungsunfähig sein, um ihren Betrieb einzustellen. Steigen die Kosten, sinkt die Nachfrage oder bleibt dauerhaft zu wenig Gewinn übrig, kann sich ein Eigentümer gegen eine Fortführung entscheiden.
Das ZEW nennt außerdem eine gescheiterte Unternehmensnachfolge sowie Alter, Krankheit und andere persönliche Gründe. Das unterscheidet eine Geschäftsaufgabe von einer Insolvenz. Bei einer Insolvenz sind die finanziellen Probleme so groß, dass ein gesetzlich geregeltes Verfahren notwendig wird. Eine Schließung ohne Insolvenz sagt dagegen zunächst wenig darüber aus, wie gut oder schlecht das Unternehmen zuvor wirtschaftlich dastand.
Das zeigt die Bonitätsentwicklung. Geschlossene Unternehmen wurden von Creditreform früher im Durchschnitt mindestens mit einer schwachen Bonität bewertet. Für 2024 und 2025 liegt die durchschnittliche Einstufung dagegen bei „mittlerer Bonität“. Von einem massenhaften Verlust „gesunder Unternehmen“ zu sprechen, wäre dennoch zu weitgehend. Eine mittlere Kreditwürdigkeit bedeutet nicht automatisch, dass eine Firma profitabel arbeitet oder langfristig gute Aussichten hat.

Wenn der Unternehmer in Rente geht

Ein weiterer Grund gewinnt an Bedeutung: Viele deutsche Firmeninhaber erreichen das Rentenalter. Unter den freiwillig geschlossenen eigentümergeführten Familienunternehmen hatten 2025 rund 29 Prozent einen Inhaber im Alter von mindestens 65 Jahren. 2002 waren es erst 14 Prozent. Nach Angaben des ZEW sind rund 86 Prozent der Unternehmen in Deutschland eigentümergeführte Familienunternehmen.
Auch die staatliche Förderbank KfW sieht einen wachsenden Generationenwechsel. Nach ihrem Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 sind 57 Prozent der mittelständischen Unternehmer mindestens 55 Jahre alt. Bis Ende 2029 planen nach KfW-Berechnungen Eigentümer von rund 569.000 mittelständischen Unternehmen, ihren Betrieb stillzulegen. Das wären im Durchschnitt etwa 114.000 Unternehmen pro Jahr. Gleichzeitig streben rund 545.000 Mittelständler von insgesamt 3,87 Millionen eine Übergabe an einen Nachfolger an.
Für die deutsche Wirtschaft kann das Folgen haben. Wird etwa ein Handwerksbetrieb oder spezialisierter Zulieferer geschlossen, können Arbeitsplätze, Kundenbeziehungen und über Jahre erworbenes Fachwissen verloren gehen. Findet sich ein Nachfolger, können diese Strukturen dagegen erhalten bleiben.

Industrie, Bau und Gastronomie mit mehr Schließungen

Die Anzahl der Schließungen stieg 2025 in zahlreichen Branchen. Im Verarbeitenden Gewerbe – dazu gehören die meisten Industriebetriebe – gaben gut 11.000 Unternehmen auf, 10 Prozent mehr als im Vorjahr. Im Baugewerbe waren es rund 24.000, ein Anstieg von 12 Prozent.
Innerhalb der Industrie gibt es deutliche Unterschiede. Bei energieintensiven Branchen, etwa Teilen der Chemie-, Papier-, Glas- und Metallindustrie, sank die Zahl der Schließungen leicht um 0,2 Prozent. Im Fahrzeugbau registrierte das ZEW dagegen rund 360 Schließungen. Das seien 57 Prozent mehr als 2024, so das ZEW.
Besonders stark war der Anstieg im Gastgewerbe. Rund 15.000 Gaststätten und Beherbergungsunternehmen schlossen, 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Beim Handel relativiert der langfristige Vergleich den jüngsten Anstieg. 2025 stieg die Zahl der Schließungen zwar um 8 Prozent auf rund 37.000. Zwischen 2003 und 2011 waren es jedoch durchschnittlich rund 55.000 pro Jahr. Seit 2020 liegt der Durchschnitt bei etwa 35.000.

Warum das Statistische Bundesamt andere Zahlen nennt

Während die Untersuchung von ZEW und Creditreform für 2025 10 Prozent mehr Unternehmensschließungen ermittelt, meldet das Destatis einen Rückgang der Gewerbeabmeldungen um 1 Prozent. Das liegt daran, dass beide Statistiken etwas Unterschiedliches messen.
Eine Gewerbeabmeldung bedeutet nicht automatisch, dass eine Firma endgültig verschwindet. Sie kann auch erfolgen, wenn ein Betrieb verkauft oder verpachtet wird, seine Rechtsform ändert oder in einen anderen Meldebezirk umzieht. Zudem erfasst die Gewerbestatistik etwa Zweigniederlassungen, während das ZEW rechtlich selbstständige Unternehmen betrachtet.
2025 registrierte das Destatis rund 502.200 vollständige Gewerbeaufgaben. Gleichzeitig wurden etwa 640.500 Gewerbe neu gegründet. Bei Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung standen rund 130.100 Neugründungen etwa 99.900 vollständigen Aufgaben gegenüber.
Aus den 188.000 Schließungen lässt sich deshalb nicht ableiten, dass Deutschland unter dem Strich ebenso viele Unternehmen verloren hat. Während Firmen aufgeben, entstehen gleichzeitig neue. Entscheidend ist zudem, welche Unternehmen verschwinden und welche neu entstehen. Eine neu gegründete Ein-Personen-Firma ersetzt wirtschaftlich nicht automatisch einen geschlossenen Industriebetrieb mit 50 Beschäftigten. Umgekehrt kann ein junges Unternehmen wachsen und später zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

Was die Zahlen offenlassen

Für die wirtschaftliche Bedeutung der 188.000 Schließungen reicht die Zahl allein nicht aus. Der Datensatz zeigt, wie viele Unternehmen ihre Tätigkeit einstellen, aber nicht, welches Gewicht diese Firmen hatten. Ein Betrieb mit wenigen Beschäftigten geht ebenso als eine Schließung in die Statistik ein wie ein größerer Arbeitgeber.
Damit bleibt auch offen, wie viele Arbeitsplätze, Produktionskapazitäten oder Investitionen mit den geschlossenen Unternehmen tatsächlich verschwinden. Ebenso wenig lässt sich aus der Zahl erkennen, ob Kunden, Beschäftigte und Aufträge von anderen Unternehmen übernommen werden. Eine Geschäftsaufgabe muss deshalb nicht im gleichen Umfang einen Verlust wirtschaftlicher Leistung bedeuten.
Gerade bei altersbedingten Schließungen dürfte entscheidend sein, ob grundsätzlich tragfähige Betriebe mangels Nachfolgern vom Markt verschwinden. Die ZEW-Daten liefern dafür mit dem steigenden Alter der Inhaber einen Hinweis, erlauben aber keine Aussage darüber, wie viele dieser Unternehmen bei erfolgreicher Nachfolge tatsächlich fortgeführt worden wären.
Für die Bewertung des Standorts Deutschland ist deshalb die reine Zahl der Schließungen nur ein Teil des Bildes. Aussagekräftiger wäre, welche Unternehmen aufgeben, wie viele Beschäftigte betroffen sind und ob ihre wirtschaftliche Tätigkeit an anderer Stelle fortgeführt wird. Diese Fragen beantwortet die Untersuchung nicht.
Categories
deutschland

„Spiegel“: Klingbeil legt zwei Varianten für Steuerreform vor


In Kürze:

  • Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat laut dem „Spiegel“ Reformmodelle zur Entlastung bei der Einkommensteuer im Umfang von 10 oder 20 Milliarden Euro vorgelegt.
  • Geplant sind verschobene Tarifgrenzen und ein späteres Greifen des Spitzensteuersatzes.
  • Zur Finanzierung diskutiert die SPD höhere Steuern für Spitzenverdiener, große Erbschaften und Vermögen.
  • Die Union warnt vor Belastungen für Familienunternehmen und lehnt eine Vermögensteuer weiterhin ab.

 
Wie bereits Anfang Mai angekündigt, hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) angeblich ein Konzept für eine umfassende Steuerreform erarbeitet, über das die Koalitionsspitzen nun beraten sollen. Details sind öffentlich noch nicht bekannt, dem „Spiegel“ zufolge stellte der Minister jedoch gleich zwei Entwürfe für weitreichende Erleichterungen im Bereich der Einkommensteuer vor.
Diese unterscheiden sich durch den Umfang der Steuerentlastungen – in einem Fall wären es 10 Milliarden, im anderen 20 Milliarden Euro. Klingbeil hatte zuvor in Aussicht gestellt, bis zu 95 Prozent der Beschäftigten entlasten zu wollen. Davon sollen insbesondere Beschäftigte mit einem monatlichen Einkommen zwischen etwa 2.500 und 4.000 Euro profitieren.

Klingbeil will 95 Prozent der Steuerpflichtigen bei Einkommensteuer entlasten

Worüber bereits weitgehend Konsens in der Koalition besteht, ist, dass der Grundfreibetrag ansteigen soll. Auch könnten die Tarifzonen nach oben wandern – bis zu einem späteren Greifen des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent. Derzeit beginnt dieser ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro. Künftig könnte der Satz erst ab 85.000 Euro greifen.
Profitieren davon sollen klassische Mittelschichthaushalte, Facharbeiter, Meister, Ingenieure, gut verdienende Angestellte und kleine Unternehmer. Dabei soll die Entlastung mit steigendem Einkommen tendenziell sogar größer ausfallen – solange nicht die Schwelle überschritten ist, die den Reichensteuersatz ins Spiel bringt.
Und hier beginnen die potenziellen Konfliktlinien innerhalb der Koalition. Denn zum einen geht es um die Frage, ab wann die Reichensteuer künftig gelten und wie hoch sie sein soll. Zum anderen bringt Klingbeil insbesondere für die groß angelegte Reformvariante noch einen weiteren Finanzierungsbaustein ins Spiel: eine höhere Reichensteuer.

Welche Anpassung akzeptiert die Union beim Reichensteuersatz?

Derzeit beträgt der Reichensteuersatz 45 Prozent und wird bei Alleinstehenden ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 280.000 Euro fällig. Klingbeil plant, diesen zu erhöhen. Häufig war die Rede von einem möglichen künftigen Reichensteuersatz von 47,5 Prozent. Dieser solle „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich diesbezüglich sogar gesprächsbereit. Er sprach von einem möglichen „Glätten“ des Steuertarifs im oberen Bereich – sofern im Gegenzug auch für die letzten damit Belasteten der Solidaritätszuschlag wegfällt. Immerhin könnte ohnehin das Bundesverfassungsgericht, bei dem eine entsprechende Klage anhängig ist, die Politik dazu zwingen.
Auch bezüglich der Erbschaftsteuer wird in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet. Für die SPD ist eine höhere Besteuerung großer Erbschaften kein Tabu – und es spricht vieles dafür, dass diese im Klingbeil-Entwurf zur 20-Milliarden-Variante eine tragende Rolle spielt. Viele Sozialdemokraten liebäugeln zudem mit einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer.

SPD legt Konzept zur Erbschaftsteuer vor – und hofft auf Rückenwind aus Karlsruhe

Die Union lehnt beides ab – zudem wäre ohnehin nicht der Bund der Nutznießer einer erhöhten Erbschaftsteuer. Die daraus generierten Mittel fließen den Haushalten der Länder zu. Vor allem aber befürchten CDU und CSU, dass nominell zwar Millionäre mit Luxusvillen durch eine höhere Erbschaftsteuer belastet würden. Tatsächlich würde diese aber auch bei der Vererbung mittelständischer Familienbetriebe oder der Unternehmensnachfolge greifen.
Die SPD hingegen weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht derzeit über die Verfassungsmäßigkeit der Schonbeträge für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer zu befinden hat. Sollte Karlsruhe diese Bestimmungen kippen, wäre Klingbeil mit seiner Position bestätigt.
Die SPD hatte Anfang des Jahres ihr Konzept „FairErben“ vorgestellt. Dieses beinhaltet einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro, die steuerfrei vererbt werden kann – was im Regelfall für die Weitergabe eines Familienwohnhauses ausreichen würde. Dazu soll es einen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Unternehmensvermögen geben, was für Nachfolgeregelungen reichen solle.
Für alles, was darüber hinausgeht, sieht das Konzept eine progressive Besteuerung vor. Unternehmen, die investieren, sollen die Erbschaftsteuer auf bis zu 20 Jahre erstrecken können. Im Gegenzug sollen die meisten aktuellen Ausnahmetatbestände für Betriebsvermögen weitgehend entfallen.

Kann Klingbeil das 20-Milliarden-Paket auf diesem Wege gegenfinanzieren?

Ungewiss bleibt, ob höhere Steuern auf Erbschaften und Vermögen tatsächlich ausreichen würden, um das Klingbeils Projekt von 20 Milliarden Euro an Entlastungen bei der Einkommensteuer gegenzufinanzieren.
Im Jahr 2024 waren die Einnahmen aus Erbschafts- und Schenkungssteuern abermals gestiegen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge wurden Vermögensübertragungen in Höhe von 113,1 Milliarden Euro berücksichtigt. Diese führten jedoch nur zu 13,3 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.
Bereits jetzt liegt der größte Teil der Vermögensübergänge durch Erbschaft oder Schenkung unter den gesetzlichen Freigrenzen und wird deshalb nicht erfasst.