Zwei Notfallsanitäterinnen auf dem Weg zu einem Unfall. - Foto: huettenhoelscher/iStock
In Kürze
Der deutsche Rettungsdienst agiert an der Belastungsgrenze.
Tiefgreifende strukturelle Reformen stehen an.
Fortschreitende Digitalisierung und WHO-Leitlinien setzen neue Maßstäbe.
Das föderale System hat erhebliche regionale Qualitätsunterschiede.
Praxisbeispiel zeigt, wie Qualitätskontrolle und Ersthelfer-Apps Leben retten können.
Das moderne Rettungswesen in Deutschland geht größtenteils auf die Björn Steiger Stiftung zurück. Sie trägt den Namen eines achtjährigen Jungen, der 1969 nach einem Verkehrsunfall wegen fehlender schneller Hilfe verstarb. Seine Eltern haben die Stiftung zu ihrem Lebenswerk gemacht. Bis Ende 1971 wurden Verletzte und Kranke nur „transportiert“. Die Stiftung hat einen Rettungsdienst etabliert, bei dem die transportierte Person von einem Sanitäter begleitet wird.
Auch die Notrufsäulen an Straßen, das Sprechfunksystem im Rettungswesen und die einheitlichen Notrufnummern 110 und 112 gehen auf Initiativen der Stiftung zurück. Damals galt das System als weltweiter Standard für Notfallrettung.
Der Weg zur Notaufnahme ist in ländlichen Regionen mitunter lang. (Symbolbild)
Foto: istockphoto/8X8(r.yPx}lBzr39e#pZ
Doch mittlerweile habe man in Deutschland in einigen Bereichen des Rettungswesens „Standards von Entwicklungsländern“ erreicht, sagte der aktuelle Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger laut dem Portal „web.de“ am 18. Juli 2024 bei einer Pressekonferenz.
An diesem Tag hatte die Björn Steiger Stiftung eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht.
Die Begründung der Beschwerde: Das deutsche Rettungsdienstsystem verletze das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch unzureichende bundesweite Qualitätsstandards. Das oberste deutsche Gericht hat die Beschwerde im Kern zugelassen, ein endgültiges Urteil steht noch aus.
Globale Leitlinien
Die WHO gibt strategische Rahmenwerke vor, mit deren Hilfe Länder ihre nationalen Rettungsdienststrukturen aufbauen und bewerten können. Ein Vergleich der unterschiedlichen Systeme ist jedoch schwierig. Selbst innerhalb der Europäischen Union unterscheiden sich die Notarztausbildungen stark voneinander. Valentin Mezler-Andelberg schreibt in seiner 2019 erschienenen Diplomarbeit „Notarztsysteme im EU-Vergleich“:
„„Basierend auf der Philosophie ,Load and Go‘ (übersetzt: Laden und Fahren) werden in Ländern wie USA, Kanada, Großbritannien, Irland, etc. sogenannte ‚Paramedics‘ für die Versorgung von schwer verletzten bzw. kritisch kranken PatientInnen eingesetzt. Hierbei handelt es sich um SanitäterInnen, die eine mehrjährige Ausbildung im Bereich Notfallmedizin absolvieren.“
Paramedics haben häufig mehr Befugnisse als deutsche Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter. Wenn bei einer Rettung in Deutschland besondere medizinische Maßnahmen erforderlich sind, muss ein Notarzt angefordert werden. Dieser hat wiederum weitreichendere Kompetenzen als ein Paramedic.
Mezler-Andelberg schlussfolgert:
„„Tendenziell zeigt sich jedoch, dass Paramedic-Systeme kostengünstiger sind, während notarztgestützte Rettungssysteme eine höhere Versorgungsqualität aufweisen.“
Doch wie gut eine Notfallrettung funktioniert, hängt nicht von der individuellen Leistung einzelner Helfer, sondern von der Effizienz des Gesamtsystems ab. Dies ist in den globalen Leitlinien für Lebensrettung nachzulesen.
Darin wird verdeutlicht, dass die unverzügliche Einleitung von Wiederbelebungsmaßnahmen durch Ersthelfer die Überlebensrate verdoppeln bis vervierfachen kann.
Pierre-Enric Steiger, der Präsident der Björn Steiger Stiftung, hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Foto: Christophe Gateau/dpa
Ersthelfer-Apps können Leben retten
Um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken, gewinnen Ersthelfer-Apps (First-Responder-Apps) zunehmend an Bedeutung. Ihre Aufgabe besteht darin, qualifizierte und registrierte Ersthelfer, die sich in der Nähe des Notfallortes aufhalten, per GPS-Ortung simultan mit dem Rettungsdienst zu alarmieren. Diese ehrenamtlichen Helfer können somit qualifizierte Basismaßnahmen wie die kardiopulmonale Reanimation (CPR) einleiten, noch bevor der Rettungswagen eintrifft.
Die Björn Steiger Stiftung treibt heute die flächendeckende Etablierung von Ersthelfer-Systemen und die Digitalisierung entscheidend voran.
Das strukturelle Defizit
Die deutsche Notfallversorgung leidet trotz Investitionen unter struktureller Zersplitterung. Dies belegt eine umfassende Untersuchung des Care and Public Health Research Institute (CAPHRI) der Maastricht University in einer Kooperation von Bertelsmann Stiftung und Björn Steiger Stiftung. Die Studie trägt den Namen „Partikularismus vs. Systemdenken“.
Die Studienautoren konstatieren einen erheblichen Reformbedarf in den Strukturen der deutschen Notfallversorgung. Sie bemängeln ein Fehlen an Transparenz sowie ineffiziente Schnittstellen zwischen ambulantem Sektor, Kliniknotaufnahmen und Rettungsdienst. Zudem wird das Fehlen einheitlicher Qualitätsstandards moniert.
Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer (BÄK) und Mitglied des Präsidialrats der Björn Steiger Stiftung, erklärte gegenüber dem „Deutschen Ärzteblatt“, dass es in Deutschland mehr als 200 unterschiedliche Leitstellensysteme gebe:
„„Für das Krankenhaus und den ärztlichen Bereich gibt es einheitliche Vorgaben, für das Rettungswesen nicht. Es kann nicht sein, dass Menschen je nach Wohnort unterschiedliche Überlebenschancen haben.“
Aktuell hätten nur etwa 36 Prozent der Rettungsleitstellen ein etabliertes Verfahren zur telefonischen Reanimation, ergänzt Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung, in der „Stuttgarter Zeitung“.
Frank Ulrich Montgomery: „Deutschland hat 200 unterschiedliche Leitstellensysteme.“
Foto: Guido Kirchner/dpa
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diese Defizite ebenfalls erkannt. Gangbare Lösungen umfassen die Einrichtung bundesweit einheitlicher integrierter Leitstellen (ILS). Diese bilden die zentrale Schnittstelle zwischen dem Hilfegesuch und der medizinischen Notfallversorgung. Ohne sie wäre eine strukturelle, flächendeckende und vor allem schnelle Lebensrettung nicht möglich.
Eine weitere Lösung ist die sektorübergreifende Steuerung der Patientenströme sowie eine Reform der Finanzierungsstrukturen. Letztere soll den Rettungsdienst als eigenständigen medizinischen Leistungsbereich definieren.
Ein erfolgreiches Beispiel aus dem Kreis Heinsberg
Wie eine erfolgreiche Umsetzung moderner Standards in der Praxis aussehen kann, zeigt der Kreis Heinsberg. Gegenüber Epoch Times zieht der Geschäftsführer des dortigen Rettungsdienstes, Ralf Rademacher, eine im bundesweiten Vergleich positive Bilanz.
Die hohe Qualität in der Region der Versorgung vor der Einlieferung in ein Krankenhaus lässt sich anhand konkreter Zahlen aus dem Jahr 2024 belegen. Demnach konnten 75 Patienten nach einem plötzlichen Herzstillstand und einer erfolgreichen Reanimation mit einem stabilen Spontankreislauf lebend in ein Krankenhaus aufgenommen werden.
Bei der telefonisch angeleiteten Reanimation durch die Leitstelle erreichte der Kreis Heinsberg eine Quote von 63,1 Prozent. Damit hebt sich die Region signifikant von den allgemeinen Referenzdaten ab, die im Durchschnitt bei 55,8 Prozent lagen.
8 Minuten bis zum Krankenwagen
In Deutschland ist die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes in den Landesrettungsdienstgesetzen festgelegt. Dabei gilt in der Regel, dass 95 Prozent aller Einsätze 15 Minuten nicht überschreiten dürfen.
Rademacher erklärte, die Rettungsmittel würden in der Regel innerhalb von 8 Minuten nach Benachrichtigung am Notfallort eintreffen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen von diesem Durchschnitt.
Dennoch sei die physische Vorhaltung von Rettungsmitteln im ländlichen Raum begrenzt. Rademacher betont mit Nachdruck:
„Ohne die Corhelper-App würde es nicht gehen. Sie stellt eine außerordentliche Hilfe und Unterstützung des Rettungsdienstes dar.“
Die Ersthelfer können jene kritischen Minuten überbrücken, die für den neurologischen Zustand des Patienten entscheidend sind.
Defizite in der Datenerhebung
Die kontinuierliche Datenerhebung ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Rettungsdienstes im Kreis Heinsberg.
Die Region nimmt seit 2013 freiwillig am Deutschen Reanimationsregister teil. Hierin sieht der Geschäftsführer Rademacher jedoch auch eine Schwachstelle im bundesdeutschen System. Da die Teilnahme freiwillig ist, nutzen nicht alle Rettungsdienste dieses Instrument.
Ohne diese Daten fehlen jedoch wichtige Parameter zur Qualitätssicherung. Zudem ist eine evidenzbasierte Optimierung der Notfallrettung ohne Datenlage nicht möglich.
Rettungsdienst in Auckland, Neuseeland. Paramedic-Systeme sind oft kostengünstiger.
Foto: iStock
Der Rettungsdienst Heinsberg setzt dabei auf ein „gelebtes“ Qualitätsmanagement (QM). Alle Mitarbeiter haben das QM-Handbuch mit allen aktualisierten Informationen als mobile App auf ihrem Smartphone. „So verstaubt kein Ordner mehr im Regal und wird nicht genutzt“, erklärt Rademacher.
Regelmäßiger Austausch mit Kliniken
Der Erfolg im Kreis Heinsberg basiert laut Rademacher primär auf einer engen, institutionalisierten Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure. So findet ein regelmäßiger Austausch mit den ansässigen Kliniken vor Ort statt. Rademacher erklärt:
„Ein gemeinsames Verständnis aller Akteure, ein starkes ‚Wir‘ und eine organisierte zentrale Anlaufstelle können zukunftsweisende Lösungen sein. Wenn wir jetzt keine Veränderungen auf den Weg bringen, wird das System implodieren.“
Als entscheidenden Faktor erachtet der Geschäftsführer, dass die Kommunikation über Sektorengrenzen hinweg konsequent auf Augenhöhe erfolgen muss und zudem kritische Punkte transparent dargelegt werden.
„Als ich neben meinem sterbenden Sohn kniete, habe ich ihm versprochen, wenigstens anderen Menschen zu helfen. […] Ich bitte Sie, mir zu helfen, dass der Tod meines Sohnes nicht sinnlos war“, schrieb Ute Steiger zu Beginn ihrer Stiftungsarbeit an die Frau des damaligen Bundespräsidenten, Hilda Heinemann.
Die Optimierung des Rettungswesens, durch die die Bundesrepublik Deutschland in diesem Sektor damals stark nach vorn gebracht hat, benötigt heute neue gemeinsame Impulse.
Zwei Notfallsanitäterinnen auf dem Weg zu einem Unfall. - Foto: huettenhoelscher/iStock
In Kürze
Der deutsche Rettungsdienst agiert an der Belastungsgrenze.
Tiefgreifende strukturelle Reformen stehen an.
Fortschreitende Digitalisierung und WHO-Leitlinien setzen neue Maßstäbe.
Das föderale System hat erhebliche regionale Qualitätsunterschiede.
Praxisbeispiel zeigt, wie Qualitätskontrolle und Ersthelfer-Apps Leben retten können.
Das moderne Rettungswesen in Deutschland geht größtenteils auf die Björn Steiger Stiftung zurück. Sie trägt den Namen eines achtjährigen Jungen, der 1969 nach einem Verkehrsunfall wegen fehlender schneller Hilfe verstarb. Seine Eltern haben die Stiftung zu ihrem Lebenswerk gemacht. Bis Ende 1971 wurden Verletzte und Kranke nur „transportiert“. Die Stiftung hat einen Rettungsdienst etabliert, bei dem die transportierte Person von einem Sanitäter begleitet wird.
Auch die Notrufsäulen an Straßen, das Sprechfunksystem im Rettungswesen und die einheitlichen Notrufnummern 110 und 112 gehen auf Initiativen der Stiftung zurück. Damals galt das System als weltweiter Standard für Notfallrettung.
Der Weg zur Notaufnahme ist in ländlichen Regionen mitunter lang. (Symbolbild)
Foto: Claudia Nass/iStock
Doch mittlerweile habe man in Deutschland in einigen Bereichen des Rettungswesens „Standards von Entwicklungsländern“ erreicht, sagte der aktuelle Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger laut dem Portal „web.de“ am 18. Juli 2024 bei einer Pressekonferenz.
An diesem Tag hatte die Björn Steiger Stiftung eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht.
Die Begründung der Beschwerde: Das deutsche Rettungsdienstsystem verletze das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit durch unzureichende bundesweite Qualitätsstandards. Das oberste deutsche Gericht hat die Beschwerde im Kern zugelassen, ein endgültiges Urteil steht noch aus.
Globale Leitlinien
Die WHO gibt strategische Rahmenwerke vor, mit deren Hilfe Länder ihre nationalen Rettungsdienststrukturen aufbauen und bewerten können. Ein Vergleich der unterschiedlichen Systeme ist jedoch schwierig. Selbst innerhalb der Europäischen Union unterscheiden sich die Notarztausbildungen stark voneinander. Valentin Mezler-Andelberg schreibt in seiner 2019 erschienenen Diplomarbeit „Notarztsysteme im EU-Vergleich“:
„Basierend auf der Philosophie ,Load and Go‘ (übersetzt: Laden und Fahren) werden in Ländern wie USA, Kanada, Großbritannien, Irland, etc. sogenannte ‚Paramedics‘ für die Versorgung von schwer verletzten bzw. kritisch kranken PatientInnen eingesetzt. Hierbei handelt es sich um SanitäterInnen, die eine mehrjährige Ausbildung im Bereich Notfallmedizin absolvieren.“
Paramedics haben häufig mehr Befugnisse als deutsche Rettungsassistenten oder Notfallsanitäter. Wenn bei einer Rettung in Deutschland besondere medizinische Maßnahmen erforderlich sind, muss ein Notarzt angefordert werden. Dieser hat wiederum weitreichendere Kompetenzen als ein Paramedic.
Mezler-Andelberg schlussfolgert:
„Tendenziell zeigt sich jedoch, dass Paramedic-Systeme kostengünstiger sind, während notarztgestützte Rettungssysteme eine höhere Versorgungsqualität aufweisen.“
Doch wie gut eine Notfallrettung funktioniert, hängt nicht von der individuellen Leistung einzelner Helfer, sondern von der Effizienz des Gesamtsystems ab. Dies ist in den globalen Leitlinien für Lebensrettung nachzulesen.
Darin wird verdeutlicht, dass die unverzügliche Einleitung von Wiederbelebungsmaßnahmen durch Ersthelfer die Überlebensrate verdoppeln bis vervierfachen kann.
Pierre-Enric Steiger, der Präsident der Björn Steiger Stiftung, hat eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Foto: Christophe Gateau/dpa
Ersthelfer-Apps können Leben retten
Um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken, gewinnen Ersthelfer-Apps (First-Responder-Apps) zunehmend an Bedeutung. Ihre Aufgabe besteht darin, qualifizierte und registrierte Ersthelfer, die sich in der Nähe des Notfallortes aufhalten, per GPS-Ortung simultan mit dem Rettungsdienst zu alarmieren. Diese ehrenamtlichen Helfer können somit qualifizierte Basismaßnahmen wie die kardiopulmonale Reanimation (CPR) einleiten, noch bevor der Rettungswagen eintrifft.
Die Björn Steiger Stiftung treibt heute die flächendeckende Etablierung von Ersthelfer-Systemen und die Digitalisierung entscheidend voran.
Das strukturelle Defizit
Die deutsche Notfallversorgung leidet trotz Investitionen unter struktureller Zersplitterung. Dies belegt eine umfassende Untersuchung des Care and Public Health Research Institute (CAPHRI) der Maastricht University in einer Kooperation von Bertelsmann Stiftung und Björn Steiger Stiftung. Die Studie trägt den Namen „Partikularismus vs. Systemdenken“.
Die Studienautoren konstatieren einen erheblichen Reformbedarf in den Strukturen der deutschen Notfallversorgung. Sie bemängeln ein Fehlen an Transparenz sowie ineffiziente Schnittstellen zwischen ambulantem Sektor, Kliniknotaufnahmen und Rettungsdienst. Zudem wird das Fehlen einheitlicher Qualitätsstandards moniert.
Frank Ulrich Montgomery, Ehrenpräsident der Bundesärztekammer (BÄK) und Mitglied des Präsidialrats der Björn Steiger Stiftung, erklärte gegenüber dem „Deutschen Ärzteblatt“, dass es in Deutschland mehr als 200 unterschiedliche Leitstellensysteme gebe:
„Für das Krankenhaus und den ärztlichen Bereich gibt es einheitliche Vorgaben, für das Rettungswesen nicht. Es kann nicht sein, dass Menschen je nach Wohnort unterschiedliche Überlebenschancen haben.“
Aktuell hätten nur etwa 36 Prozent der Rettungsleitstellen ein etabliertes Verfahren zur telefonischen Reanimation, ergänzt Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Björn Steiger Stiftung, in der „Stuttgarter Zeitung“.
Frank Ulrich Montgomery: „Deutschland hat 200 unterschiedliche Leitstellensysteme.“
Foto: Guido Kirchner/dpa
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat diese Defizite ebenfalls erkannt. Gangbare Lösungen umfassen die Einrichtung bundesweit einheitlicher integrierter Leitstellen (ILS). Diese bilden die zentrale Schnittstelle zwischen dem Hilfegesuch und der medizinischen Notfallversorgung. Ohne sie wäre eine strukturelle, flächendeckende und vor allem schnelle Lebensrettung nicht möglich.
Eine weitere Lösung ist die sektorübergreifende Steuerung der Patientenströme sowie eine Reform der Finanzierungsstrukturen. Letztere soll den Rettungsdienst als eigenständigen medizinischen Leistungsbereich definieren.
Ein erfolgreiches Beispiel aus dem Kreis Heinsberg
Wie eine erfolgreiche Umsetzung moderner Standards in der Praxis aussehen kann, zeigt der Kreis Heinsberg. Gegenüber Epoch Times zieht der Geschäftsführer des dortigen Rettungsdienstes, Ralf Rademacher, eine im bundesweiten Vergleich positive Bilanz.
Die hohe Qualität in der Region der Versorgung vor der Einlieferung in ein Krankenhaus lässt sich anhand konkreter Zahlen aus dem Jahr 2024 belegen. Demnach konnten 75 Patienten nach einem plötzlichen Herzstillstand und einer erfolgreichen Reanimation mit einem stabilen Spontankreislauf lebend in ein Krankenhaus aufgenommen werden.
Bei der telefonisch angeleiteten Reanimation durch die Leitstelle erreichte der Kreis Heinsberg eine Quote von 63,1 Prozent. Damit hebt sich die Region signifikant von den allgemeinen Referenzdaten ab, die im Durchschnitt bei 55,8 Prozent lagen.
8 Minuten bis zum Krankenwagen
In Deutschland ist die Anfahrtszeit des Rettungsdienstes in den Landesrettungsdienstgesetzen festgelegt. Dabei gilt in der Regel, dass 95 Prozent aller Einsätze 15 Minuten nicht überschreiten dürfen.
Rademacher erklärte, die Rettungsmittel würden in der Regel innerhalb von 8 Minuten nach Benachrichtigung am Notfallort eintreffen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen von diesem Durchschnitt.
Dennoch sei die physische Vorhaltung von Rettungsmitteln im ländlichen Raum begrenzt. Rademacher betont mit Nachdruck:
„Ohne die Corhelper-App würde es nicht gehen. Sie stellt eine außerordentliche Hilfe und Unterstützung des Rettungsdienstes dar.“
Die Ersthelfer können jene kritischen Minuten überbrücken, die für den neurologischen Zustand des Patienten entscheidend sind.
Defizite in der Datenerhebung
Die kontinuierliche Datenerhebung ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Rettungsdienstes im Kreis Heinsberg.
Die Region nimmt seit 2013 freiwillig am Deutschen Reanimationsregister teil. Hierin sieht der Geschäftsführer Rademacher jedoch auch eine Schwachstelle im bundesdeutschen System. Da die Teilnahme freiwillig ist, nutzen nicht alle Rettungsdienste dieses Instrument.
Ohne diese Daten fehlen jedoch wichtige Parameter zur Qualitätssicherung. Zudem ist eine evidenzbasierte Optimierung der Notfallrettung ohne Datenlage nicht möglich.
Rettungsdienst in Auckland, Neuseeland. Paramedic-Systeme sind oft kostengünstiger.
Foto: Wirestock/iStock
Der Rettungsdienst Heinsberg setzt dabei auf ein „gelebtes“ Qualitätsmanagement (QM). Alle Mitarbeiter haben das QM-Handbuch mit allen aktualisierten Informationen als mobile App auf ihrem Smartphone. „So verstaubt kein Ordner mehr im Regal und wird nicht genutzt“, erklärt Rademacher.
Regelmäßiger Austausch mit Kliniken
Der Erfolg im Kreis Heinsberg basiert laut Rademacher primär auf einer engen, institutionalisierten Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure. So findet ein regelmäßiger Austausch mit den ansässigen Kliniken vor Ort statt. Rademacher erklärt:
„Ein gemeinsames Verständnis aller Akteure, ein starkes ‚Wir‘ und eine organisierte zentrale Anlaufstelle können zukunftsweisende Lösungen sein. Wenn wir jetzt keine Veränderungen auf den Weg bringen, wird das System implodieren.“
Als entscheidenden Faktor erachtet der Geschäftsführer, dass die Kommunikation über Sektorengrenzen hinweg konsequent auf Augenhöhe erfolgen muss und zudem kritische Punkte transparent dargelegt werden.
„Als ich neben meinem sterbenden Sohn kniete, habe ich ihm versprochen, wenigstens anderen Menschen zu helfen. […] Ich bitte Sie, mir zu helfen, dass der Tod meines Sohnes nicht sinnlos war“, schrieb Ute Steiger zu Beginn ihrer Stiftungsarbeit an die Frau des damaligen Bundespräsidenten, Hilda Heinemann.
Die Optimierung des Rettungswesens, durch die die Bundesrepublik Deutschland in diesem Sektor damals stark nach vorn gebracht hat, benötigt heute neue gemeinsame Impulse.
Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz. (Archivbild) - Foto: Elisa Schu/dpa
In Kürze:
Gebäudemodernisierungsgesetz befindet sich noch im parlamentarischenVerfahren.
Ein neues Gutachten hält die Lockerung des Heizungsgesetzes für verfassungswidrig.
Ein Gutachten für die CDU/CSU-Fraktion sieht dagegen keine verfassungs- oder europarechtlichen Hindernisse.
Der Gesetzgebungsprozess zum Gebäudemodernisierungsgesetz, welches das sogenannte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ersetzen soll, ist noch nicht abgeschlossen. Es befindet sich derzeit noch in der Parlamentarischen Beratung. Deshalb ist noch die eine oder andere Änderung denkbar.
Die ersten Verbände und die Fraktionen der Grünen und Linkspartei haben angekündigt, den Gang nach Karlsruhe zu prüfen. Mehrere Gutachten gelangen trotz derselben verfassungs- und europarechtlichen Ausgangslage zu gegensätzlichen Ergebnissen.
Reiche verspricht mehr „Freiheit im Heizungskeller“
So kommt die internationale Wirtschaftskanzlei Freshfields zu der Einschätzung, dass das vom Kabinett im Mai beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz verfassungswidrig ist. In Auftrag gegeben hat es das Unternehmen Enpal. Dieses ist als Spezialist für Solaranlagen und Wärmepumpen tätig.
Die in der Zeit der Ampelregierung unter Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) beschlossene Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – besser bekannt als „Heizungsgesetz“ – hätte vor allem Wärmepumpen beim Neueinbau von Heizsystemen begünstigt. Das derzeit noch geltende Gesetz sieht vor, dass nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das Gesetz hatte für Unmut in Teilen der Öffentlichkeit gesorgt und den Beliebtheitswerten der Ampelparteien geschadet. Die Endfassung hatte zwar das Inkrafttreten auf einen Zeitpunkt verschoben, zu dem alle Kommunen ihre Wärmeplanungen abgeschlossen hätten. Im Kern blieb es jedoch bei einem faktischen Verbot des Neueinbaus fossiler Heizungssysteme.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will hingegen die „Freiheit im Heizungskeller“ wiederherstellen und auch den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Voraussetzungen wieder ermöglichen.
Freshfields: Abschwächung des Klimaschutzes verstößt gegen das Grundgesetz
Bei Freshfields hält man dies für verfassungswidrig. Das Gutachten der Kanzlei hält die geplante Rücknahme des GEG für eine Abschwächung eines bereits bestehenden Klimaschutzstandards. Durch eine Abschaffung der 65-Prozent-Regel würde der Einbau fossiler Heizsysteme wieder häufiger stattfinden. Dadurch würden auch die Treibhausgasemissionen steigen und dies würde das Erreichen der Klimaziele infrage stellen.
Das Umweltschutz-Staatsziel des Artikels 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, bis 2045 die Erreichung der Klimaneutralität zu sichern. Aus diesem Grund dürften bereits erreichte Schutzstandards nicht ohne gewichtigen Grund abgesenkt werden. Dies betone auch der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021, der den Klimaschutz deutlich aufgewertet hat.
Der Beschluss geht davon aus, dass ein Abwarten beim Klimaschutz dazu führen werde, dass spätere Generationen drastische Freiheitseinschränkungen hinnehmen müssten. Diese Verschiebung dürfte ihnen nicht zugemutet werden.
Freshfields schlussfolgert daraus, dass die Zulassung des Einbaus von mehr fossilen Heizungen umso härtere Maßnahmen in späteren Jahrzehnten erforderlich machen würde. Dies verstoße gegen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten intertemporalen Freiheit.
Argumentation ähnlich wie in Greenpeace-Gutachten vom Februar
Im Februar hatte ein von Greenpeace beauftragtes Gutachten der Kanzlei Günther aus Hamburg ähnliche Schlussfolgerungen getroffen. Es gebe demnach ein „Rückschritts“- beziehungsweise „Verschlechterungsverbot“. Einmal beschlossene Klimaschutzmaßnahmen dürften demnach grundsätzlich nicht mehr abgeschwächt werden.
Freshfields‘ Gutachten beschäftigt sich auch mit den Vorgaben aus Brüssel. So schaffe die Gebäuderichtlinie EPBD ebenfalls einen rechtlichen Fortschrittspfad für alle Mitgliedstaaten.
Deutschland dürfe nationale Standards nicht einfach wieder abschwächen, wenn dadurch die Dekarbonisierung erschwert werde.
CDU/CSU sieht Spielraum bei den Klimaschutzinstrumenten
Vonseiten der Union hält man diese Argumentation für nicht stichhaltig. Für die CDU/CSU-Fraktion hatten Anwälte der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei Rosin Büdenbender jüngst ein eigenes Gutachten vorgelegt. Federführend war dabei der Rechtswissenschaftler Johann-Christian Pielow. Auch hier wurde die verfassungs- und EU-rechtliche Zulässigkeit des geplanten Gesetzes untersucht.
Das Pielow-Gutachten gelangte zu einer gegenteiligen Einschätzung. Dessen Hauptargument: Das Demokratieprinzip gebietet es, einem neu gewählten Bundestag das Recht zuzubilligen, frühere Gesetze zu ändern.
Auch wenn der Paragraf 71 des GEG entfalle, so Pielow, gebe es mehrere Wege zur Klimaneutralität. Instrumente seien dabei neben der Wärmepumpe etwa Fernwärme, kommunale Wärmeplanung, Förderprogramme oder der CO₂-Preis. Diesen hatte auch CDU-Chef Friedrich Merz im Vorfeld seiner Wahl zum Bundeskanzler als wichtige Stellschraube zur Abkehr von fossilem Heizen bezeichnet.
Durch den Wegfall der 65-Prozent-Regel entsteht nach Überzeugung von Pielow keine dauerhafte Lücke. Heizungen würden ersetzt, ihre Lebensdauer sei begrenzt und aus diesem Grund würden nach 2045 nur noch wenige fossile Altanlagen übrig bleiben.
Auch die EPBD enthalte lediglich Zielbestimmungen und Mindestvorgaben, aber keine Pflicht, ein Instrument wie die 65-Prozent-Regel einzusetzen.